Merkblatt 7738 Sexing-up: Pop-Kultur und
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Merkblatt 7738 Sexing-up: Pop-Kultur und
Veranstaltungs und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2015 7,738: Sexingup: PopKultur und Geschlecht ECTSCredits: 3 Überblick Prüfung/en (Verbindliche Vorgaben siehe unten) Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (60%) Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (40%) Zugeordnete Veranstaltung/en Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent 7,738,1.00 Sexing‑up: Pop‑Kultur und Geschlecht ‑‑ Deutsch ‑‑ Binswanger Christa VeranstaltungsInformationen VeranstaltungsVorbedingungen Die Teilnahme am Workshoptag ʺTRANSition ARTʺ am 10. Oktober im Palace St.Gallen mit den beiden Künsterlinnen Tanja Ostojic und Noémi Kiss ist obligatorisch. VeranstaltungsInhalt Die Erotisierung von Körpern, Gegenständen und Texten hat eine lange Geschichte und ist grundlegender Bestandteil ästhetischer Wahrnehmungsweisen der Menschen. So ist die Sexualisierung der (visuellen) Kultur nicht prinzipiell neu. Neu am heutigen „Sexing‑up“ der (Pop‑)Kultur ist die in den vergangenen Jahren technisch möglich gemachte Omnipräsenz erotisierter Bilder, welche als permanenter Stimulus unseren Alltag begleiten: sei es auf dem iPhone im Privatgebrauch, auf dem Laptop beim Arbeiten oder auf Plakatwänden im öffentlichen Raum – wir treffen permanent auf Bilder von sexy Körpern. Die Anrufung, vor allem an junge Körper, sich immer als begehrend wie auch begehrenswert zu präsentieren, die Vermarktungslogik von „Sex sells“, die sich immer grösserer Explizitheit bedient und die „Pornographisierung“ der Alltagskultur als Bestandteil eines westlich‑demokratischen Selbstverständnisses werden in diesem Master‑Kurs aus der Perspektive der Geschlechterforschung einer kritischen Analyse unterzogen. Denn welche Körper wessen Geschlechts partizipieren daran in welcher Weise und welche nicht oder nur unter prekären Bedingungen? Und was bedeutet dies alles für Verständnisweisen von Geschlecht? Die soziale Bewegung des Feminismus hat in den 1970er Jahren einerseits die befreite und lustvolle Sexualität zu einer der wichtigen Forderungen erhoben, wobei ein Fokus auf weiblicher Selbstverwirklichung in der Sexualität lag. Andererseits hat sich im Lauf der 1990er Jahre gerade auch innerhalb des Feldes der Geschlechterforschung ein sehr heftiger Konflikt darüber artikuliert, wo die Grenzen einer befreiten Sexualität zu liegen haben. Dieser Master‑Kurs wird verbunden mit der Teilnahme aller Studierenden an einem Workshoptag zu „TRANSition ART“, der im Rahmen von KIM der Universität St.Gallen durchgeführt wird. Dieser Workshop nimmt die Themen Migration, Medien und Geschlecht in den Blick. So ist die gegenwärtige Kontaktkultur durch transnationale Räume charakterisiert, die gleichzeitig medial vermittelt wie auch verkörpert sind. Ob es sich um überfüllte Flüchtlingsboote, die an der italienischen Küste landen, um nationale Diskurse über Ausländerquoten oder um Sextourismus in Europa handelt – die Bewegung von Körpern über Grenzen hinweg ist zum selbstverständlichen Bestandteil unseres sozialen Alltags geworden. Indem wir Konzepte von Identität und „othering“ (Veranderung), Geschlecht und Sexualität, nationale Grenzen und mediale Räume aufeinander beziehen, werden wir das Verständnis dieser Begriffe klären und die Bedeutung ihrer sozialen, ökonomischen und politischen Überschneidungen („intersections“) ausloten. Der Master‑Kurs stellt insgesamt die Frage ins Zentrum, welche Wirkung das „Sexing‑up“ im Zeitalter von virtueller Kommunikation sowohl auf Körper an sich, wie auch auf die Bewegung von Körpern über reale oder virtuelle Grenzen hinweg MerkblattVersion: 2.0 vom 06.10.2015, gültig für das Herbstsemester 2015 Seite 1 / 4 wie auch auf Geschlecht zeigt. VeranstaltungsStruktur Im ersten Teil des Kurses untersuchen wir Werk und Wirken von zwei zeitgenössischen Künstlerinnen, welche die Frage nach der Bedeutung von Sexualität und Geschlecht ins Zentrum ihrer künstlerischen Auseinandersetzung stellen. Die Performance Künstlerin Tanja Ostojic und die Schriftstellerin Noémi Kiss werden an einem Blocktag (10. Oktober) einen Workshop mit den Studierenden dieses Kurses durchführen. Im zweiten Teil des Kurses werden wir anhand verschiedener theoretischer Texte und anhand des eben erschienen Textes von Laurie Penny „Unsagbare Dinge: Sex, Lügen und Revolution“ (2015) Weiblichkeit, Männlichkeit, Sexualität und Cybersex(ismus) diskutieren. Auch eine weitere Form der Medialisierung von Sexualität werden wir analysieren: Wir lesen und diskutieren Ratgeberkolumnen, welche die Sexualität als ein Problem konstruieren, das öffentlich diskutiert wird. Das Kontextstudium ist der Form nach Kontaktstudium; zum ordnungsgemässen Besuch der Veranstaltung gehört daher die regelmässige Teilnahme. Die Studierenden müssen selbst darauf achten, dass sich Veranstaltungstermine nicht überschneiden. VeranstaltungsLiteratur Attwood, F. (2006): Sexed Up: Theorizing the Sexualization of Culture; Foucault, M. (1983): Sexualität und Wahrheit 1: Der Wille zum Wissen (Auszug); Gržinic, M., Ostojic, T. (2009): Integration Impossible? The Politics of Migration in the Artwork of Tanja Ostojic (Auszug); Kiss, N. (2009) Was geschah, während wir schliefen (Auszug); Kiss, N. (2014) „Bereit zur Verrichtung“ (Das Magazin); McNair, B. (2002): Striptease Culture (Auszug); Mc Robbie, A. (2010): Top Girls. Junge Frauen und der neue Geschlechtervertrag (Auszug); Penny, L. (2015): Unsagbare Dinge. Sex, Lügen und Revolution; Simon, W. (1996): Postmodern Sexualities (Auszug); Wellmann, A. (2012): Beziehungssex (Auszug) VeranstaltungsZusatzinformationen Der Kurs ist Bestandteil des Studienangebots des Fachbereichs Gender und Diversity (Kontextstudium). Weitere Informationen sind unter www.genderportal.unisg.ch zu finden. PrüfungsInformationen PrüfungsTeilleistung/en 1. PrüfungsTeilleistung (1/2) PrüfungsZeitpunkt und Form Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (60%) Bemerkungen Reflexionspapier HilfsmittelRegelung Schriftliche Arbeiten Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine Eigenständigkeitserklärung anzubringen. Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei METZGER, C. (2013), Lern‑ und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 3. Druck). Aarau: Sauerländer). Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach MLA‑ wie auch nach APA‑Standard nie fakultativ. Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift, Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw. Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et MerkblattVersion: 2.0 vom 06.10.2015, gültig für das Herbstsemester 2015 Seite 2 / 4 SCHINDLER B. (2014), Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten Sie die Empfehlungen der Law School). HilfsmittelZusatz ‑‑ PrüfungsSprachen Fragesprache: Deutsch Antwortsprache: Deutsch 2. PrüfungsTeilleistung (2/2) PrüfungsZeitpunkt und Form Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (40%) Bemerkungen Gruppen‑Input zu einem Text aus dem Skript HilfsmittelRegelung Praktische Prüfungsleistung Für diese Prüfungsleistung ist keine Hilfsmittel‑Regelung notwendig. Es gelten subsidiär die Ordnungen und Reglemente der Universität St. Gallen. HilfsmittelZusatz ‑‑ PrüfungsSprachen Fragesprache: Deutsch Antwortsprache: Deutsch PrüfungsInhalt Die Prüfungsleistung besteht aus zwei Teilen: Einerseits aus einem Gruppeninput‑Referat zu einem Text aus dem Skript (40%). Andererseits aus einem je einzeln verfassten Reflexionspapier zum Workshoptag vom 10. Oktober (60%). Für den Workshoptag sind obligatorisch Vor‑ und Nachbereitungen einzureichen (vgl. Angaben auf Studynet). Diese können im Reflexionspapier aufgegriffen und dort als Anhang angefügt werden. Die theoretische Basis für das Reflexionspapier bilden alle im Kurs besprochenen Texte, die im Skript abgedruckt sind. PrüfungsLiteratur Die relevante Prüfungsliteratur besteht aus den Texten im Skript, die bei Semesterbeginn bereit stehen. MerkblattVersion: 2.0 vom 06.10.2015, gültig für das Herbstsemester 2015 Seite 3 / 4 Wichtige Hinweise Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat. Verbindlichkeit der Merkblätter: Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am 20. August 2015 Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach der 4. Semesterwoche am 12. Oktober 2015 Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab Start der Prüfungsanmeldung am 02. November 2015 Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an. MerkblattVersion: 2.0 vom 06.10.2015, gültig für das Herbstsemester 2015 Seite 4 / 4