Merkblatt 7738 Sexing-up: Pop-Kultur und

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Merkblatt 7738 Sexing-up: Pop-Kultur und
Veranstaltungs­ und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2015
7,738: Sexing­up: Pop­Kultur und Geschlecht
ECTS­Credits: 3
Überblick Prüfung/en
(Verbindliche Vorgaben siehe unten)
Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (60%)
Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (40%)
Zugeordnete Veranstaltung/en
Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent
7,738,1.00 Sexing‑up: Pop‑Kultur und Geschlecht ‑‑ Deutsch ‑‑ Binswanger Christa Veranstaltungs­Informationen
Veranstaltungs­Vorbedingungen
Die Teilnahme am Workshoptag ʺTRANSition ARTʺ am 10. Oktober im Palace St.Gallen mit den beiden Künsterlinnen Tanja
Ostojic und Noémi Kiss ist obligatorisch.
Veranstaltungs­Inhalt
Die Erotisierung von Körpern, Gegenständen und Texten hat eine lange Geschichte und ist grundlegender Bestandteil
ästhetischer Wahrnehmungsweisen der Menschen. So ist die Sexualisierung der (visuellen) Kultur nicht prinzipiell neu. Neu am
heutigen „Sexing‑up“ der (Pop‑)Kultur ist die in den vergangenen Jahren technisch möglich gemachte Omnipräsenz erotisierter
Bilder, welche als permanenter Stimulus unseren Alltag begleiten: sei es auf dem iPhone im Privatgebrauch, auf dem Laptop
beim Arbeiten oder auf Plakatwänden im öffentlichen Raum – wir treffen permanent auf Bilder von sexy Körpern.
Die Anrufung, vor allem an junge Körper, sich immer als begehrend wie auch begehrenswert zu präsentieren, die
Vermarktungslogik von „Sex sells“, die sich immer grösserer Explizitheit bedient und die „Pornographisierung“ der
Alltagskultur als Bestandteil eines westlich‑demokratischen Selbstverständnisses werden in diesem Master‑Kurs aus der
Perspektive der Geschlechterforschung einer kritischen Analyse unterzogen. Denn welche Körper wessen Geschlechts
partizipieren daran in welcher Weise und welche nicht oder nur unter prekären Bedingungen? Und was bedeutet dies alles für
Verständnisweisen von Geschlecht?
Die soziale Bewegung des Feminismus hat in den 1970er Jahren einerseits die befreite und lustvolle Sexualität zu einer der
wichtigen Forderungen erhoben, wobei ein Fokus auf weiblicher Selbstverwirklichung in der Sexualität lag. Andererseits hat
sich im Lauf der 1990er Jahre gerade auch innerhalb des Feldes der Geschlechterforschung ein sehr heftiger Konflikt darüber
artikuliert, wo die Grenzen einer befreiten Sexualität zu liegen haben.
Dieser Master‑Kurs wird verbunden mit der Teilnahme aller Studierenden an einem Workshoptag zu „TRANSition ART“, der im
Rahmen von KIM der Universität St.Gallen durchgeführt wird. Dieser Workshop nimmt die Themen Migration, Medien und
Geschlecht in den Blick. So ist die gegenwärtige Kontaktkultur durch transnationale Räume charakterisiert, die gleichzeitig
medial vermittelt wie auch verkörpert sind. Ob es sich um überfüllte Flüchtlingsboote, die an der italienischen Küste landen, um
nationale Diskurse über Ausländerquoten oder um Sextourismus in Europa handelt – die Bewegung von Körpern über Grenzen
hinweg ist zum selbstverständlichen Bestandteil unseres sozialen Alltags geworden. Indem wir Konzepte von Identität und
„othering“ (Veranderung), Geschlecht und Sexualität, nationale Grenzen und mediale Räume aufeinander beziehen, werden wir
das Verständnis dieser Begriffe klären und die Bedeutung ihrer sozialen, ökonomischen und politischen Überschneidungen
(„intersections“) ausloten.
Der Master‑Kurs stellt insgesamt die Frage ins Zentrum, welche Wirkung das „Sexing‑up“ im Zeitalter von virtueller
Kommunikation sowohl auf Körper an sich, wie auch auf die Bewegung von Körpern über reale oder virtuelle Grenzen hinweg
Merkblatt­Version: 2.0 vom 06.10.2015, gültig für das Herbstsemester 2015
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wie auch auf Geschlecht zeigt.
Veranstaltungs­Struktur
Im ersten Teil des Kurses untersuchen wir Werk und Wirken von zwei zeitgenössischen Künstlerinnen, welche die Frage nach
der Bedeutung von Sexualität und Geschlecht ins Zentrum ihrer künstlerischen Auseinandersetzung stellen. Die Performance
Künstlerin Tanja Ostojic und die Schriftstellerin Noémi Kiss werden an einem Blocktag (10. Oktober) einen Workshop mit den
Studierenden dieses Kurses durchführen.
Im zweiten Teil des Kurses werden wir anhand verschiedener theoretischer Texte und anhand des eben erschienen Textes von
Laurie Penny „Unsagbare Dinge: Sex, Lügen und Revolution“ (2015) Weiblichkeit, Männlichkeit, Sexualität und Cybersex(ismus)
diskutieren. Auch eine weitere Form der Medialisierung von Sexualität werden wir analysieren: Wir lesen und diskutieren
Ratgeberkolumnen, welche die Sexualität als ein Problem konstruieren, das öffentlich diskutiert wird. Das Kontextstudium ist der Form nach Kontaktstudium; zum ordnungsgemässen Besuch der Veranstaltung gehört daher die
regelmässige Teilnahme. Die Studierenden müssen selbst darauf achten, dass sich Veranstaltungstermine nicht überschneiden.
Veranstaltungs­Literatur
Attwood, F. (2006): Sexed Up: Theorizing the Sexualization of Culture; Foucault, M. (1983): Sexualität und Wahrheit 1: Der Wille
zum Wissen (Auszug); Gržinic, M., Ostojic, T. (2009): Integration Impossible? The Politics of Migration in the Artwork of Tanja
Ostojic (Auszug); Kiss, N. (2009) Was geschah, während wir schliefen (Auszug); Kiss, N. (2014) „Bereit zur Verrichtung“ (Das
Magazin); McNair, B. (2002): Striptease Culture (Auszug); Mc Robbie, A. (2010): Top Girls. Junge Frauen und der neue
Geschlechtervertrag (Auszug); Penny, L. (2015): Unsagbare Dinge. Sex, Lügen und Revolution; Simon, W. (1996): Postmodern
Sexualities (Auszug); Wellmann, A. (2012): Beziehungssex (Auszug)
Veranstaltungs­Zusatzinformationen
Der Kurs ist Bestandteil des Studienangebots des Fachbereichs Gender und Diversity (Kontextstudium). Weitere Informationen
sind unter www.genderportal.unisg.ch zu finden.
Prüfungs­Informationen
Prüfungs­Teilleistung/en
1. Prüfungs­Teilleistung (1/2)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (60%)
Bemerkungen
Reflexionspapier
Hilfsmittel­Regelung
Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine
Eigenständigkeitserklärung anzubringen.
Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu
erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der
Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische
Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei METZGER, C. (2013), Lern‑ und
Arbeitsstrategien (11. Aufl., 3. Druck). Aarau: Sauerländer).
Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach
MLA‑ wie auch nach APA‑Standard nie fakultativ.
Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift,
Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw.
Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et
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SCHINDLER B. (2014), Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten
Sie die Empfehlungen der Law School).
Hilfsmittel­Zusatz
‑‑
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
2. Prüfungs­Teilleistung (2/2)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (40%)
Bemerkungen
Gruppen‑Input zu einem Text aus dem Skript
Hilfsmittel­Regelung
Praktische Prüfungsleistung
Für diese Prüfungsleistung ist keine Hilfsmittel‑Regelung notwendig. Es gelten subsidiär die Ordnungen und Reglemente der
Universität St. Gallen.
Hilfsmittel­Zusatz
‑‑
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
Prüfungs­Inhalt
Die Prüfungsleistung besteht aus zwei Teilen: Einerseits aus einem Gruppeninput‑Referat zu einem Text aus dem Skript (40%).
Andererseits aus einem je einzeln verfassten Reflexionspapier zum Workshoptag vom 10. Oktober (60%). Für den Workshoptag
sind obligatorisch Vor‑ und Nachbereitungen einzureichen (vgl. Angaben auf Studynet). Diese können im Reflexionspapier
aufgegriffen und dort als Anhang angefügt werden. Die theoretische Basis für das Reflexionspapier bilden alle im Kurs
besprochenen Texte, die im Skript abgedruckt sind. Prüfungs­Literatur
Die relevante Prüfungsliteratur besteht aus den Texten im Skript, die bei Semesterbeginn bereit stehen. Merkblatt­Version: 2.0 vom 06.10.2015, gültig für das Herbstsemester 2015
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Wichtige Hinweise
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen
Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat.
Verbindlichkeit der Merkblätter:
Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am
20. August 2015
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach
der 4. Semesterwoche am 12. Oktober 2015
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab
Start der Prüfungsanmeldung am 02. November 2015
Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an.
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