Merkblatt 4,719 Prädikat besonders schädlich! Film in totalitären

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Merkblatt 4,719 Prädikat besonders schädlich! Film in totalitären
Veranstaltungs­ und Prüfungsmerkblatt Frühjahrssemester 2016
4,719: Prädikat besonders schädlich! Film in totalitären Systemen
ECTS­Credits: 4
Überblick Prüfung/en
(Verbindliche Vorgaben siehe unten)
Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (100%)
Zugeordnete Veranstaltung/en
Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent
4,719,1.00 Prädikat besonders schädlich! Film in totalitären Systemen ‑‑ Deutsch ‑‑ Rudolph Sophie , Partschefeld Yves Bernd Veranstaltungs­Informationen
Veranstaltungs­Vorbedingungen
Keine
Veranstaltungs­Inhalt
Der Film verfügt über ausserordentliche Möglichkeiten, geistigen Einfluss auf die Massen auszuüben, er hilft der Arbeiterklasse und ihrer Partei, die Werktätigen im Geiste des
Sozialismus zu erziehen, die Massen zum Kampf für den Sozialismus zu organisieren, ihr kulturelles Niveau zu heben und ihre politische Kampfbereitschaft zu stärken. (Josef
Stalin)
Wie in vielen Diktaturen verfügte der Film als Propagandainstrument in den sozialistischen Staaten des Ostblocks über einen ausserordentlich hohen
Stellenwert. Vor allem in der UdSSR galt er von Anfang an als Mittel zur Sicherung der Herrschaft der regierenden kommunistischen Partei. Die
Satellitenstaaten im sowjetischen Einzugsbereich, vor allem die DDR, taten es dem ʺBruderlandʺ gleich: Film sollte dazu dienen, die Bevölkerung gezielt
für politische Reformen und Ideen der Machthaber zu gewinnen. Dazu schufen die neuen Machthaber im Auftrag von Stalin bereits im Mai 1946 den
staatlichen, monopolistischen Filmbetrieb Deutsche Film AG, kurz DEFA. Nach einer liberalen Aufbauphase wurde die DEFA und damit der DDR‑Film
einer ausgefeilten Kontrolle unterworfen und war von nun an den kulturpolitischen Launen der SED‑Funktionäre ausgesetzt. Das umfassendste
Filmverbot in der deutschen Kinogeschichte ereignete sich 1965: auf dem 11. Plenum des Zentralkomitees der SED wurden zwölf neue DEFA‑Filme
verboten. Dieser einzigartige Kahlschlag in der deutschen Filmgeschichte wird nun 50 Jahre später von der DEFA‑Stiftung aufgearbeitet und die
damals verbotenen Filme zur Aufführung gebracht.
Das Seminar greift diesen Fall auf und beleuchtet ihn aus medienwissenschaftlicher und historischer Perspektive. Es bietet damit den Studierenden
eine Verständnisgrundlage für das Wirken von totalitären Systemen auf Medien und Kulturproduktion. Mit diesem Rüstzeug können auch aktuelle
Situationen in autokratischen und totalitären Systemen analysiert werden.
Veranstaltungs­Struktur
I. Historische und medienwissenschaftliche Einführung
II. Analyse einzelner Filme und Diskussion der jeweiligen Zensurkritik
III. Synthese der medienwissenschaftlichen und historischen Perspektive auf den behandelten Filmkanon
Das Kontextstudium ist der Form nach Kontaktstudium; zum ordnungsgemässen Besuch der Veranstaltung gehört daher die regelmässige Teilnahme.
Die Studierenden müssen selbst darauf achten, dass sich Veranstaltungstermine nicht überschneiden.
Veranstaltungs­Literatur
Agde, Günter (Hg.). ‑ Kahlschlag : das 11. Plenum des ZK der SED 1965 : Studien und Dokumente. ‑ Berlin : Aufbau Taschenbuch Verlag, 1991
Decker, Gunnar. ‑ 1965 ‑ der kurze Sommer der DDR . ‑ München : Carl Hanser Verlag, 2015.
Poss, Ingrid [et al.] (Hg.). ‑ Spur der Filme : Zeitzeugen über die DEFA ‑ Berlin : Links, 2006.
Schittly, Dagmar. ‑ Zwischen Regie und Regime : die Filmpolitik der SED im Spiegel der DEFA‑Produktionen ‑ Berlin : Ch. Links Verlag, 2002.
Wolle, Stefan. ‑ DDR ‑ Frankfurt am Main : Fischer‑Taschenbuch‑Verl., 2004.
Veranstaltungs­Zusatzinformationen
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Merkblatt­Version: 3.0 vom 26.01.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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Prüfungs­Informationen
Prüfungs­Teilleistung/en
1. Prüfungs­Teilleistung (1/1)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (100%)
Bemerkungen
Portfolio
Hilfsmittel­Regelung
Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine
Eigenständigkeitserklärung anzubringen.
Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu erfolgen. Die
Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der Vorgaben des verwendeten
Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen
und Standards z.B. bei METZGER, C. (2013), Lern‑ und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 3. Druck). Aarau: Sauerländer).
Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach MLA‑ wie auch nach
APA‑Standard nie fakultativ.
Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift, Abschnittsnummer,
Akt, Szene, Vers, usw.
Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et SCHINDLER B. (2014),
Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten Sie die Empfehlungen der Law School).
Hilfsmittel­Zusatz
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Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
Prüfungs­Inhalt
Die Prüfungsleistung (schriftliche Hausarbeit) besteht aus drei kleineren schriftlichen Einzelleistungen:
1. Take‑Home‑Exam ʺmedienwissenschaftliche Perspektiveʺ (8.000 Zeichen)
2. Take‑Home‑Exam ʺhistorische Perspektiveʺ (8.000 Zeichen)
3. Abschlussreflexion (Essay in der letzten Sitzung ‑ 60 min.)
Im Zentrum der Leistungen steht nicht die reine Wiedergabe von Wissen, sondern eine kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit dem Thema.
Prüfungs­Literatur
Die Kurs‑ und Prüfungsliteratur wird über Studynet (Stand 22.05.16) zur Verfügung gestellt (siehe Kursliteratur).
Merkblatt­Version: 3.0 vom 26.01.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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Wichtige Hinweise
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen Datenbanken der
Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat.
Verbindlichkeit der Merkblätter:
Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am 28. Januar 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach der 4. Semesterwoche
am 21. März 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab Start der
Prüfungsanmeldung am 11. April 2016
Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an.
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