Elterngeld

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Elterngeld
Ein Engagement der betapharm
www.betaCare.de
Elterngeld
Voraussetzungen
Dauer
Höhe
Michael Ewers
Andreas Widmann
Liebe Leserin, lieber Leser,
betapharm setzt sich seit Jahren aktiv für eine verbesserte
Versorgungsqualität im Gesundheitswesen ein. Aus diesem
Engagement hat sich betaCare – das Wissenssystem für
Krankheit & Soziales – entwickelt, welches Antworten auf
alle sozialen Fragen rund um eine Krankheit bietet.
Die vorliegende Broschüre „Elterngeld“ informiert zu Leistungen für Eltern,
wie Eltern-, Mutterschafts- und Kindergeld.
Alle Bausteine des betaCare-Wissenssystems mit seinen
vielfältigen Inhalten finden Sie unter www.betaCare.de
Mehr über das soziale Engagement und die Produkte von
betapharm finden Sie unter www.betapharm.de
Mit herzlichen Grüßen
Michael Ewers
Andreas Widmann
Geschäftsführer betapharm
Geschäftsführer beta Institut
Elterngeld
Elterngeld gibt es für Eltern, deren Kinder ab 1.1.2007 geboren werden.
Dafür entfällt das bisherige Erziehungsgeld.
Voraussetzungen
Anspruch auf Elterngeld hat, wer
• in Deutschland wohnt,
• mit seinem Kind in einem Haushalt wohnt,
• sein Kind selbst betreut und erzieht,
• nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet.
Elterngeld gibt es außerdem für Adoptivkinder und für Kinder,
die von einem Partner mit in die Familie gebracht wurden.
Dauer
• Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate
gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen.
• Ein Elternteil bekommt maximal zwölf Monate Elterngeld.
Zwei Monate kann es verlängert werden, falls der zweite Elternteil
für mindestens diese Zeit die Betreuung übernimmt und wenn
für 2 Monate eine Reduzierung des Erwerbseinkommens erfolgt.
Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können 14 Monate Elterngeld
beziehen.
Höhe
Das Elterngeld beträgt ca. ²/³ des bisherigen
Durchschnitts-Nettoeinkommens
(ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) der letzten zwölf Arbeitsmonate
vor der Geburt, maximal jedoch 1.800,– € monatlich.
Ausnahmen:
• Einkommen unter 1.000,– €
Liegt das Nettoeinkommen (s. u.) unter 1.000,– €,
steigt der Prozentsatz von 67 % auf bis zu 100 %. Für je 2,– €,
die das Einkommen unter 1.000,– € liegt, steigt das Elterngeld um 0,1 %.
• Mindestelterngeld
Einen Sockelbetrag von 300,– € erhalten alle erziehenden Elternteile,
auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als
300,– € verdient haben.
• Einkommen zwischen 1.000,– und 1.200,– €
Bei einem Einkommen zwischen 1.000,– und 1.200,– € im Monat
gibt es 67 % Elterngeld.
• Einkommen über 1.200,– €
Liegt das bereinigte Nettoeinkommen über 1.200,– €, sinkt der
Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2,– € auf bis zu 65 %.
• Bei Zwillingen oder Mehrlingen
erhöht sich das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind
um je 300,– € pro Monat.
• Geschwisterbonus
gibt es, wenn im Haushalt neben dem Baby noch ein Kind unter
drei Jahren oder zwei Geschwister unter sechs Jahren leben.
Das Elterngeld erhöht sich dann um 10 %, mindestens jedoch
um 75,– € pro Monat.
Weitere Leistungen für Eltern:
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld bekommen leibliche Mütter in der Regel
sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
Voraussetzung ist
• dass die Mutter Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist
(nicht nur familienversichert),
• bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld hat und
• während der 14-wöchigen Mutterschutzfrist kein reguläres
Arbeitsentgelt erhält.
! Beamtinnen bekommen kein Mutterschaftsgeld.
Das Mutterschaftsgeld beträgt
so viel wie das Nettoarbeitsentgelt der letzten 13 Arbeitswochen im
Durchschnitt, jedoch höchstens 13,– € täglich.
Die Differenz zwischen 13,– € und dem Nettoarbeitsentgelt zahlen
der Arbeitgeber oder das Bundesversicherungsamt als Zuschuss.
Bei Frauen, die Arbeitslosengeld beziehen,
ist das Mutterschaftsgeld genauso hoch wie diese Zahlung.
Bei Arbeitslosengeld II gibt es kein Mutterschaftsgeld (aber
sofort nach der Geburt Elterngeld).
Geringfügig beschäftigte familienversicherte Frauen
erhalten max. 210,– € als einmaliges Mutterschaftsgeld vom
Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz
zum Nettogehalt.
»
Beantragt wird das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse.
Weitere Leistungen für Eltern:
Kindergeld
Kindergeld gibt es in der Regel von der Geburt bis zum 18. Geburtstag.
Das Kindergeld beträgt:
• je 184,– € monatlich für das erste und zweite Kind
• je 190,– € monatlich für das dritte Kind
• je 215,– € monatlich jedes weitere Kind
Alternative: Kinderfreibetrag
Statt Kindergeld kann ein Kinderfreibetrag gewählt werden:
Jährlich 7.008,– € pro Kind bei zusammen veranlagten Eltern bzw.
3.504,– € je Elternteil.
Kinderzuschlag
Eltern, deren Einkommen zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt ausreicht,
nicht aber für den ihrer Kinder, können einen Kinderzuschlag erhalten.
Dieser beträgt maximal 140,– € monatlich. Das Kind muss unverheiratet
und unter 25 Jahre sein.
Mit dem „Kinderzuschlagrechner“ des Bundesfamilienministeriums kann
man online berechnen, ob und wie viel Kinderzuschlag eine Familie bekommt:
www.bmfsfj.de (Suchbegriff „Kinderzuschlagrechner”).
» Antrag – Wer hilft weiter?
Das Kindergeld und der Kinderzuschlag müssen schriftlich bei der
Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt)
beantragt werden. Dort wird auch beraten.
Elterngeld –
das Wichtigste:
• Bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen Väter und Mütter,
die für die Kinderbetreuung im Beruf aussetzen.
• Ein Elternteil kann jedoch höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen,
zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert.
• Die Höhe des Elterngeldes beträgt ca. ²/³ vom Netto-Einkommen.
Es erhält der Elternteil, der zu Hause bleibt. Gezahlt werden maximal
jedoch 1.800,– € monatlich.
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August 2011
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