Forschungsaufenthalt mit Familie - International Portal
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124 Forschungsaufenthalt mit Familie WELCOME CENTRE Forschungsaufenthalt mit Familie 10 125 RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM 10.1 Kinderbetreuung Kindergarten, Kindertagesstätten, Krippen Wenn Sie mit Kindern nach Deutschland kommen, sollten Sie sich so früh wie möglich über Betreuungsmöglichkeiten informieren und sich bei Bedarf schon vom Heimatland aus um einen Betreuungsplatz kümmern. Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gibt es den Kindergarten, der freiwillig besucht werden kann. In den Kindergarten gehen die Kinder in der Regel nur vormittags von etwa 8:00 – 12:00 Uhr. Ein Mittagessen gibt es dann normalerweise nicht. Wenn Sie eine Ganztagsbetreuung für Ihr Kind wünschen, erkundigen Sie sich nach einem „Tagesstättenplatz“. Kindertagesstätten oder Ganztagskindergärten bieten eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen, in der Regel für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung. In manchen Wohnorten sind die Kindergartenplätze und insbesondere die Tagesstättenplätze knapp und Sie müssen mit Wartezeiten rechnen. Für Kinder unter drei Jahren gibt es Krippen, in denen oft auch eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen möglich ist. An vielen Orten ist das Angebot an Plätzen jedoch sehr begrenzt. Daher gilt auch hier: Kümmern Sie sich so früh wie möglich um einen Platz. Die Kosten für Kinderbetreuung sind je nach Angebot (mit oder ohne Mittagessen, Betreuung unter 3 Jahren) unterschiedlich gestaffelt. Bei öffentlichen Einrichtungen sind sie außerdem abhängig vom Einkommen der Eltern. Betreuung durch Tageseltern Sogenannte Tagesmütter oder Tagesväter bieten individuelle und zeitlich flexible Betreuung an. Sie nehmen in der Regel mehrere Kinder auf und betreuen sie in ihrer eigenen Wohnung. Tageseltern benötigen eine Ausbildung und eine offizielle Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt. Sie können Tageseltern über Zeitungsannoncen oder das Jugendamt finden. Babysitter, die nur für wenige Stunden am Tag oder Abend auf Ihre Kinder aufpassen, finden Sie am ehesten über Kollegen oder Nachbarn. Vor Ort in Bochum: ProKids – Der Familienservice Die Ruhr-Universität Bochum hat ein Servicebüro für Eltern eingerichtet. Hier finden Sie Beratung und Unterstützung bei der Suche nach passenden Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder. In Zusammenarbeit mit der Firma B.u.K. (Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung) werden Tagesmütter, Kinderfrauen und Notfallbetreuungen (z. B. im Krankheitsfall, bei Dienstreisen etc.) vermittelt. ProKids – Der Familienservice Ansprechpartner: Uwe Koßmann Raum UV 1/131 Tel.: 02 34 / 3 22 77 72 Fax: 02 34 / 3 21 48 96 E-Mail: [email protected] www.rub.de/prokids Mehr zum Angebot von ProKids finden Sie im Kapitel 3.7 „ProKids – Der Familienservice“ Das Familienportal der Stadt Bochum im Internet bietet weitere Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten: www.bochum.de > Zielgruppen/Themen > Familie 126 Forschungsaufenthalt mit Familie WELCOME CENTRE 10.2 Schulen Weiterführende Informationen zum Thema Kinderbetreuung: Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.familien-wegweiser.de Deutscher Bildungsserver: www.bildungsserver.de Weiterführende Informationen zum Schulsystem in Deutschland: Deutscher Bildungsserver: www.bildungsserver.de Kultusministerkonferenz: www.kmk.org/schul/home.htm EURAXESS Deutschland: www.euraxess.de Für alle in Deutschland lebenden Kinder besteht Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr. Für alle Kinder beginnt der Schulbesuch mit der Grundschule (1.–4. Schuljahr). Danach besteht die Wahl zwischen drei verschiedenen Schultypen: Hauptschule bis zur 9. oder 10. Klasse, die zum Hauptschulabschluss führt, die Realschule bis zur 10. Klasse mit dem mittleren Realschulabschluss und das Gymnasium, das bis zur 12. bzw. 13. Klasse geht und mit dem Abitur abschließt, welches Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist. Außerdem gibt es die Gesamtschule, in der alle drei Schultypen vereint sind und wo die Schüler nach Leistungsstufen eingeteilt werden. Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos. Privatschulen oder internationale Schulen, für die man Schulgeld bezahlen muss, gibt es nur wenige. Das jeweilige Schulamt informiert über die lokale Schulsituation. Die Wahl der Schule erfolgt in der Regel nach einem persönlichen Besuch und Gesprächen mit der Schulleitung. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien je nach Bundesland zwischen Juli und September. In deutschen Schulen findet der Unterricht bisher fast ausschließlich vormittags statt. Gegenwärtig findet jedoch in vielen Bundesländern ein Auf- und Ausbau von Schulen in Ganztagsform statt. Dabei gibt es verschiedene Modelle von Ganztagsangeboten und unterschiedliche Schwerpunkte. Einige verpflichten zum ganztägigen Besuch der Schule, während in sogenannten „Offenen Ganztagsschulen“ Angebote am Nachmittag auf freiwilliger Basis besucht werden können. Ganztagsschulen bieten an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen an. Für Ganztagsangebote werden von den Eltern Beiträge erhoben, die abhängig vom Einkommen sind. Das Mittagessen wird meist extra berechnet. 10 127 RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM Vor Ort in Bochum: Schulen Auf den Internetseiten des Bochumer Bildungsnetzes (BoBiNet) finden Sie Listen und Adressen aller Bochumer Schulen sortiert nach Schultyp: www.bobi.net Einige Schulen in Bochum bieten auch bilingualen Unterricht in bestimmten Fächern an sowie Förderklassen in Deutsch für Schüler mit Deutsch als Fremdsprache. Information und Beratung bei der Suche nach einem Schulplatz für ausländische Kinder bieten folgende Stellen: ProKids – Der Familienservice Ansprechpartner: Uwe Koßmann Raum UV 1/131 TIPP: Feri enbetreu ung ProKids – Der Famil ienservic Universit e der Ruh ät Bochu rm bietet den Schu jedes Jah lferien ein r in e Ferienbetr für Kinde euung r zwische n 6 und 1 Aktuelle A 3 Jahren ngebote fi an. nden Sie unter: www.rub.d e/prokid s/feriena ngebot Tel.: 02 34 / 3 22 77 72 Fax: 02 34 / 3 21 48 96 E-Mail: [email protected] www.rub.de/prokids Stadt Bochum, Schulverwaltungsamt Bildungsberatung Ansprechpartnerin: Annette Galla Rathaus, Raum 2309 Willy-Brandt-Platz 2-6, 44777 Bochum Tel.: 02 34 / 9 10 38 81 128 Forschungsaufenthalt mit Familie WELCOME CENTRE 10.3 Leistungen für Familien Kindergeld Vor Ort in Bochum: Ansprechpartner für Fragen zum Kindergeld Für Angestellte der Ruhr-Universität Bochum: Die zuständige Familienkasse ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV). Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung. LBV - NRW - Familienkasse 40192 Düsseldorf E-Mail: [email protected] www.lbv.nrw.de/kindergeld Antragsformular des LBV zum Kindergeld: www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke Eltern können für ihre Kinder bis mindestens zum 18. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beantragen. Kindergeld wird in der Regel gezahlt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland ist. Liegt der Wohnsitz im Ausland, kann der Anspruch auf Kindergeld ausgelöst werden, wenn der Antragsteller in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist – also der Großteil des Einkommens ausschließlich in Deutschland erzielt wird. Die Höhe des monatlich gezahlten Kindergeldes beträgt für das erste und zweite Kind 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro. Die Antragstellung muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Bürger der EU/des EWR: Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können Kindergeld unabhängig davon erhalten, ob sie eine Nieder- lassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Das Gleiche gilt für Staatsangehörige Serbiens und Montenegros, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Tunesiens und der Türkei auf Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Werkvertragsarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die von ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken besitzen. Nicht-EU-Bürger: Dauerhaft in Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen – hierzu zählt unter anderem die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung nach § 20. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums oder der Promotion besitzten (§ 16), haben keinen Anspruch auf Kindergeld. 10 129 RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM Vor Ort in Bochum: Ansprechpartner für Fragen zum Kindergeld Elterngeld Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst. Die unten stehenden Informationen sind somit nur relevant für Geburten nach dem 31.12.2006. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 % des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nichterwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit das Erwerbseinkommen wegfällt und der Partner sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Anspruchsvoraussetzungen: Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ■ ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, ■ nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, ■ mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und ■ einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Elterngeld auch im Fall von Auslandstätigkeiten gezahlt werden. Für Personen, die ihr Gehalt nicht über die LBV beziehen (auch Forschungsstipendiaten): Zuständig ist in der Regel die Familienkasse der Arbeitsagentur in Bochum: Familienkasse Bochum Universitätsstr. 66 44789 Bochum Tel.: 02 34 / 3 05 15 37 [email protected] Antragsformular für Kindergeld von der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de > Formulare > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Kindergeld Weiterführende Informationen zum Kindergeld: Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder > Finanzielle Hilfen > Kindergeld 130 Forschungsaufenthalt mit Familie WELCOME CENTRE Vor Ort in Bochum: Elterngeldanträge stellen Für alle, die in Bochum wohnen, ist das „Gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen“ für Elterngeldanträge zuständig: Stadt Dortmund Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Rheinische Str. 173, 44122 Dortmund Tel.: 02 31 / 5 02 92 60 E-Mail: [email protected] www.versorgungsamt.dortmund.de Antragstellung und Fristen: Das Elterngeld muss schriftlich bei den jeweils zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Bürger der EU/des EWR: Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz haben in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen. Andere Ausländer: Andere Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen. TIPP: Kin derfreib eträ ge In Deutsc hland ste h t d e m ler für jed Steuerza es Kind e hin Kinderf zu. Ein A reibetrag nspruch d arauf bes Geburtsm teht vom onat des Kindes a n. Wenn Sie Kinder h aben, kö die Kinde nnen Sie rfreibeträ ge auf Ih steuerka re Lohnrte eintra gen lass nanzamt en (im Fioder im Einwohn amt). In d ermelde en meiste n Fällen dies steu bedeutet erliche E rleichteru Das Kind ngen. ergeld w ird bei d spruchna er Inanhme der steuerlic beträge v hen Freierrechne t. 10 131 RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM 10.4 Arbeitsmöglichkeiten für Partner Arbeitsrechtliche Regelungen Stellenangebote Bevor Sie als Ehepartner eine Arbeit suchen, informieren Sie sich bitte über die arbeitsrechtlichen Regelungen (siehe Kapitel 5.4). Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung oder Ihrem lokalen Ausländeramt, ob Ihnen als Ehepartner die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls für einen Antrag einreichen müssen. Stellenangebote finden Sie zum Beispiel in den Wochenendausgaben von Zeitungen, in Internetportalen, über Anzeigen an schwarzen Brettern oder über die Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit. Jobangebote und hilfreiche Informationen für alle, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten, bietet EURES – The European Job Mobility Portal. Die EURES-Berater arbeiten in Deutschland in den Jobcentern der Arbeitsagenturen. Informationen und Beratungsstellen: EURES – The European Job Mobility Portal: http://ec.europa.eu/eures Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de Nützliche Jobportale im Internet: www.euraxess.eu > Jobs www.zeit.de/jobs www.academics.com www.academics.de http://jobsuche.monster.de Vor Ort in Bochum: Agentur für Arbeit Bochum Universitätsstr. 66 44789 Bochum ochum: rsität B r-Unive h u R r e te d tml angebo tellen.h Stellen tellen/s /s in -b p b.de/ph www.ru TIPP: Tel.: 0 18 01 / 55 51 11 E-Mail: [email protected] www.arbeitsagentur.de > Partner vor Ort > Nordrhein-Westfalen > Bochum > Agentur