Forschungsaufenthalt mit Familie - International Portal

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Forschungsaufenthalt mit Familie
WELCOME CENTRE
Forschungsaufenthalt
mit Familie
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RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
10.1 Kinderbetreuung
Kindergarten, Kindertagesstätten,
Krippen
Wenn Sie mit Kindern nach Deutschland kommen,
sollten Sie sich so früh wie möglich über Betreuungsmöglichkeiten informieren und sich bei Bedarf
schon vom Heimatland aus um einen Betreuungsplatz kümmern.
Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gibt
es den Kindergarten, der freiwillig besucht werden
kann. In den Kindergarten gehen die Kinder in der
Regel nur vormittags von etwa 8:00 – 12:00 Uhr. Ein
Mittagessen gibt es dann normalerweise nicht.
Wenn Sie eine Ganztagsbetreuung für Ihr Kind
wünschen, erkundigen Sie sich nach einem „Tagesstättenplatz“. Kindertagesstätten oder Ganztagskindergärten bieten eine Ganztagsbetreuung mit
Mittagessen, in der Regel für Kinder ab drei Jahren
bis zur Einschulung.
In manchen Wohnorten sind die Kindergartenplätze
und insbesondere die Tagesstättenplätze knapp und
Sie müssen mit Wartezeiten rechnen.
Für Kinder unter drei Jahren gibt es Krippen, in
denen oft auch eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen möglich ist. An vielen Orten ist das Angebot
an Plätzen jedoch sehr begrenzt. Daher gilt auch
hier: Kümmern Sie sich so früh wie möglich um
einen Platz.
Die Kosten für Kinderbetreuung sind je nach Angebot (mit oder ohne Mittagessen, Betreuung unter 3
Jahren) unterschiedlich gestaffelt. Bei öffentlichen
Einrichtungen sind sie außerdem abhängig vom
Einkommen der Eltern.
Betreuung durch Tageseltern
Sogenannte Tagesmütter oder Tagesväter bieten individuelle und zeitlich flexible Betreuung an. Sie nehmen in der Regel mehrere Kinder auf und betreuen
sie in ihrer eigenen Wohnung. Tageseltern benötigen
eine Ausbildung und eine offizielle Pflegeerlaubnis
vom zuständigen Jugendamt. Sie können Tageseltern
über Zeitungsannoncen oder das Jugendamt finden.
Babysitter, die nur für wenige Stunden am Tag oder
Abend auf Ihre Kinder aufpassen, finden Sie am
ehesten über Kollegen oder Nachbarn.
Vor Ort in Bochum:
ProKids – Der Familienservice
Die Ruhr-Universität Bochum hat ein Servicebüro
für Eltern eingerichtet. Hier finden Sie Beratung
und Unterstützung bei der Suche nach passenden
Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder. In Zusammenarbeit mit der Firma B.u.K. (Betrieblich
unterstützte Kinderbetreuung) werden Tagesmütter, Kinderfrauen und Notfallbetreuungen
(z. B. im Krankheitsfall, bei Dienstreisen etc.)
vermittelt.
ProKids – Der Familienservice
Ansprechpartner: Uwe Koßmann
Raum UV 1/131
Tel.: 02 34 / 3 22 77 72
Fax: 02 34 / 3 21 48 96
E-Mail: [email protected]
www.rub.de/prokids
Mehr zum Angebot von ProKids finden Sie im
Kapitel 3.7 „ProKids – Der Familienservice“
Das Familienportal der Stadt Bochum im Internet
bietet weitere Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten:
www.bochum.de > Zielgruppen/Themen
> Familie
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10.2 Schulen
Weiterführende Informationen zum
Thema Kinderbetreuung:
Familienwegweiser des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
www.familien-wegweiser.de
Deutscher Bildungsserver:
www.bildungsserver.de
Weiterführende Informationen zum
Schulsystem in Deutschland:
Deutscher Bildungsserver:
www.bildungsserver.de
Kultusministerkonferenz:
www.kmk.org/schul/home.htm
EURAXESS Deutschland:
www.euraxess.de
Für alle in Deutschland lebenden Kinder besteht
Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr. Für alle Kinder beginnt der Schulbesuch mit der Grundschule
(1.–4. Schuljahr). Danach besteht die Wahl zwischen
drei verschiedenen Schultypen: Hauptschule bis zur
9. oder 10. Klasse, die zum Hauptschulabschluss
führt, die Realschule bis zur 10. Klasse mit dem mittleren Realschulabschluss und das Gymnasium, das
bis zur 12. bzw. 13. Klasse geht und mit dem Abitur
abschließt, welches Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist. Außerdem gibt es die Gesamtschule, in der alle drei Schultypen vereint sind und wo
die Schüler nach Leistungsstufen eingeteilt werden.
Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos. Privatschulen oder internationale
Schulen, für die man Schulgeld bezahlen muss, gibt
es nur wenige. Das jeweilige Schulamt informiert
über die lokale Schulsituation. Die Wahl der Schule
erfolgt in der Regel nach einem persönlichen Besuch
und Gesprächen mit der Schulleitung. Das Schuljahr
beginnt nach den Sommerferien je nach Bundesland
zwischen Juli und September.
In deutschen Schulen findet der Unterricht bisher
fast ausschließlich vormittags statt.
Gegenwärtig findet jedoch in vielen Bundesländern
ein Auf- und Ausbau von Schulen in Ganztagsform
statt. Dabei gibt es verschiedene Modelle von Ganztagsangeboten und unterschiedliche Schwerpunkte.
Einige verpflichten zum ganztägigen Besuch der
Schule, während in sogenannten „Offenen Ganztagsschulen“ Angebote am Nachmittag auf freiwilliger
Basis besucht werden können. Ganztagsschulen bieten an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen an. Für Ganztagsangebote werden von den Eltern
Beiträge erhoben, die abhängig vom Einkommen
sind. Das Mittagessen wird meist extra berechnet.
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Vor Ort in Bochum: Schulen
Auf den Internetseiten des Bochumer Bildungsnetzes (BoBiNet) finden Sie Listen und Adressen
aller Bochumer Schulen sortiert nach Schultyp:
www.bobi.net
Einige Schulen in Bochum bieten auch bilingualen
Unterricht in bestimmten Fächern an sowie Förderklassen in Deutsch für Schüler mit Deutsch
als Fremdsprache.
Information und Beratung bei der Suche nach
einem Schulplatz für ausländische Kinder bieten
folgende Stellen:
ProKids – Der Familienservice
Ansprechpartner: Uwe Koßmann
Raum UV 1/131
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Tel.: 02 34 / 3 22 77 72
Fax: 02 34 / 3 21 48 96
E-Mail: [email protected]
www.rub.de/prokids
Stadt Bochum, Schulverwaltungsamt
Bildungsberatung
Ansprechpartnerin: Annette Galla
Rathaus, Raum 2309
Willy-Brandt-Platz 2-6, 44777 Bochum
Tel.: 02 34 / 9 10 38 81
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10.3 Leistungen für Familien
Kindergeld
Vor Ort in Bochum: Ansprechpartner
für Fragen zum Kindergeld
Für Angestellte der Ruhr-Universität
Bochum:
Die zuständige Familienkasse ist das Landesamt
für Besoldung und Versorgung NRW (LBV). Den
für Sie zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf
Ihrer Gehaltsabrechnung.
LBV - NRW
- Familienkasse 40192 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
www.lbv.nrw.de/kindergeld
Antragsformular des LBV zum Kindergeld:
www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke
Eltern können für ihre Kinder bis mindestens zum
18. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beantragen.
Kindergeld wird in der Regel gezahlt, wenn der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland ist. Liegt der Wohnsitz im
Ausland, kann der Anspruch auf Kindergeld ausgelöst werden, wenn der Antragsteller in Deutschland
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist – also
der Großteil des Einkommens ausschließlich in
Deutschland erzielt wird.
Die Höhe des monatlich gezahlten Kindergeldes
beträgt für das erste und zweite Kind 164 Euro, für
das dritte Kind 170 Euro und für das vierte und jedes
weitere Kind 195 Euro.
Die Antragstellung muss schriftlich bei der jeweils
zuständigen Familienkasse eingereicht werden.
Bürger der EU/des EWR:
Bürger der Europäischen Union, des Europäischen
Wirtschaftsraums und der Schweiz können Kindergeld unabhängig davon erhalten, ob sie eine Nieder-
lassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Das Gleiche gilt für Staatsangehörige Serbiens
und Montenegros, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Tunesiens und der Türkei auf Grundlage der
jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen, wenn
sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Werkvertragsarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die
von ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur
vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland
entsandt worden sind, haben keinen Anspruch auf
Kindergeld, selbst wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken besitzen.
Nicht-EU-Bürger:
Dauerhaft in Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu
bestimmten Zwecken besitzen – hierzu zählt unter
anderem die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der
Forschung nach § 20. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums oder der
Promotion besitzten (§ 16), haben keinen Anspruch
auf Kindergeld.
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Vor Ort in Bochum: Ansprechpartner
für Fragen zum Kindergeld
Elterngeld
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst.
Die unten stehenden Informationen sind somit
nur relevant für Geburten nach dem 31.12.2006.
Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach
der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 % des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben
und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens
jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nichterwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das
Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal
14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei
untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei
höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen.
Zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit das
Erwerbseinkommen wegfällt und der Partner sich an
der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende,
die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des
fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld
in Anspruch nehmen.
Anspruchsvoraussetzungen:
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
■ ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und
erziehen,
■ nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
■ mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
■ einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Elterngeld
auch im Fall von Auslandstätigkeiten gezahlt werden.
Für Personen, die ihr Gehalt nicht über die
LBV beziehen (auch Forschungsstipendiaten):
Zuständig ist in der Regel die Familienkasse der
Arbeitsagentur in Bochum:
Familienkasse Bochum
Universitätsstr. 66
44789 Bochum
Tel.: 02 34 / 3 05 15 37
[email protected]
Antragsformular für Kindergeld von der
Arbeitsagentur:
www.arbeitsagentur.de > Formulare > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Kindergeld
Weiterführende Informationen
zum Kindergeld:
Bundesagentur für Arbeit:
www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen &
Bürger > Familie und Kinder > Finanzielle
Hilfen > Kindergeld
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Vor Ort in Bochum:
Elterngeldanträge stellen
Für alle, die in Bochum wohnen, ist das „Gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund,
Bochum und Hagen“ für Elterngeldanträge zuständig:
Stadt Dortmund
Gemeinsames Versorgungsamt der
Städte Dortmund, Bochum und Hagen
Rheinische Str. 173, 44122 Dortmund
Tel.: 02 31 / 5 02 92 60
E-Mail: [email protected]
www.versorgungsamt.dortmund.de
Antragstellung und Fristen:
Das Elterngeld muss schriftlich bei den jeweils zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal
einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss
nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur
für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats
geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Bürger der EU/des EWR:
Bürger der Europäischen Union, des Europäischen
Wirtschaftsraums und der Schweiz haben in der
Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie
in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht
erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen.
Andere Ausländer:
Andere Ausländerinnen und Ausländer haben einen
Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt in
Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels
und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis
besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt
die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie
oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland
berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat.
Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur
für einen Höchstzeitraum besitzen.
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10.4 Arbeitsmöglichkeiten für Partner
Arbeitsrechtliche Regelungen
Stellenangebote
Bevor Sie als Ehepartner eine Arbeit suchen, informieren Sie sich bitte über die arbeitsrechtlichen Regelungen (siehe Kapitel 5.4). Bitte erkundigen Sie
sich bei der deutschen Auslandsvertretung oder Ihrem lokalen Ausländeramt, ob Ihnen als Ehepartner
die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls für einen Antrag einreichen
müssen.
Stellenangebote finden Sie zum Beispiel in den Wochenendausgaben von Zeitungen, in Internetportalen, über Anzeigen an schwarzen Brettern oder über
die Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit.
Jobangebote und hilfreiche Informationen für alle,
die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen
möchten, bietet EURES – The European Job Mobility
Portal. Die EURES-Berater arbeiten in Deutschland
in den Jobcentern der Arbeitsagenturen.
Informationen und
Beratungsstellen:
EURES – The European Job Mobility Portal:
http://ec.europa.eu/eures
Bundesagentur für Arbeit:
www.arbeitsagentur.de
Nützliche Jobportale im Internet:
www.euraxess.eu > Jobs
www.zeit.de/jobs
www.academics.com
www.academics.de
http://jobsuche.monster.de
Vor Ort in Bochum:
Agentur für Arbeit Bochum
Universitätsstr. 66
44789 Bochum
ochum:
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www.ru
TIPP:
Tel.: 0 18 01 / 55 51 11
E-Mail: [email protected]
www.arbeitsagentur.de > Partner vor Ort > Nordrhein-Westfalen > Bochum > Agentur