Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

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Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Unterhalt vom Vater des Kindes
Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes
verpflichtet Unterhalt für dich und Euer Kind zu zahlen (natürlich auch wenn Ihr nicht
zusammen lebt). Wenn er berufstätig ist, berechnet sich der Unterhalt nach seinem
Einkommen. Den Unterhalt für das Kind kann man aus der „Düsseldorfer Tabelle“ im Internet
ersehen. Diese Tabelle dient nur der Orientierung. Es ist sinnvoll sich anwaltlich beraten zu
lassen. Wenn der Vater deines Kindes genug verdient, ist er auch verpflichtet dir Unterhalt
zu zahlen. Ist es der Fall, muss meistens ein Anwalt den genauen Unterhaltsbetrag
errechnen.
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, wenn Du alleinerziehend bist
Wenn du euer Kind alleine erziehst, muss dir der Vater Unterhalt zahlen. Doch was passiert,
wenn er nicht genügend Geld hat, nicht zahlen möchte oder nur unregelmäßig zahlt? Dann
steht dir bzw. deinem Kind Unterhaltsvorschuss zu. Dieser muss beim zuständigen
Jugendamt beantragt werden. Solltest du minderjährig sein, so wird sich der Vormund deines
Kindes mit dir zusammen darum kümmern (lese auch den Infozettel „Sorgerecht, Vormund,
Beistand“). Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder unter 6 Jahren 133 € monatlich und
wird maximal 72 Monate bezahlt. Dieses Geld wird auf das ALG II angerechnet.
Elterngeld beim Versorgungsamt
Dir als Mutter bzw. Euch als Eltern steht nach der Geburt Eures Kindes Elterngeld zu. Das
Elterngeld kann erst direkt nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Das Elterngeld
berechnet sich nach dem Einkommen vor der Geburt. Hast du zuvor gearbeitet bekommst du
65-67% deines Einkommens.
Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung
von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin.
Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund
Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de
Hast du weniger als 1000€ pro Monat verdient, erhöht sich das Elterngeld noch. Hast du vor
der Geburt nicht gearbeitet, bekommst Du jeden Monat 300€ (sogenannter Sockelbetrag).
Elterngeld wird in der Regel 12 Monate gezahlt, du kannst es auch auf zwei Jahre verteilen,
bekommst dann aber jeden Monat nur die Hälfte ausbezahlt. Solltest du alleinerziehend sein
und das alleinige Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, kannst du noch zwei
Monate länger Elterngeld bekommen, also insgesamt 14 Monate. Wenn der Vater deines
Kindes auch Elternzeit nehmen möchte, habt ihr zusammen ein Anrecht auf insgesamt 14
Monate Elterngeldbezug. Wenn man möchte, kann man kann in der Elternzeit auch nur in
Teilzeit arbeiten, ohne den kompletten Anspruch zu verlieren. Wie hoch die Summe dann ist,
hängt davon ab wie viel du vor der Geburt verdient hast. Aber es wäre kein Problem z.B.
deine Ausbildung in Teilzeit zu beenden. Wie genau man das planen könnte, kannst du in
unserer Beratungsstelle erfahren. In Dortmund findest du die Elterngeldstelle beim
gemeinsamen Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hamm unter der
Adresse:
Untere Brinkstraße 80
44141 Dortmund
Tel.: 0231/5029264
Elterngeld und Arbeitslosengeld II: Gut aufgepasst
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen vor der Geburt. Der Mindestbetrag von
300 € wird an alle Mütter unabhängig vom vorherigen Einkommen mindestens 12 Monate
lang bezahlt (oder 150 € auf zwei Jahre verteilt) und vollständig auf Sozialleistungen wie das
Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet.
Vorteile hast du dann, wenn du vor der Geburt eine Ausbildung gemacht oder einen Job
gehabt hast. Denn das, was du durchschnittlich in den letzten 12 Monaten vor der
Mutterschutzzeit verdient hast, wird nicht auf deinen ALG II-Anspruch angerechnet.
Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung
von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin.
Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund
Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de
Hier ist ein Beispiel: Du hast in den Ferien 6 Wochen in der Eisdiele gearbeitet und dabei
1200 € netto verdient. 1200 €/12 Monate = 100 € im Monat. So hoch war dein
durchschnittliches Einkommen. Wenn du jetzt das Elterngeld bekommst, werden dir nur 200€
statt 300€ davon angerechnet.
Kindergeld von der Familienkasse
Das Kindergeld muss nach der Geburt bei der Familienkasse beantragt werden. Für die
ersten beiden Kinder erhält man jeweils 184€ pro Monat, für das dritte Kind bekommt man
190€ und ab dem vierten Kind stehen monatlich 215€ zu. Das Kindergeld wird ebenfalls
komplett auf das ALG II angerechnet.
Die Familienkasse Dortmund findest du bei der Agentur für Arbeit in der
Steinstraße 39
44147 Dortmund
Tel: 01801 / 546337
Arbeitslosengeld II (ALG II oder Hartz IV) nach der Geburt
Alleinerziehend erhältst Du einen Mehrbedarf
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus der Regelleistung zum Lebensunterhalt,
den angemessenen Unterkunftskosten (Miete und Heizkosten - wann die Kosten
angemessen sind, erfährst du beim Jobcenter oder bei der Beratungsstelle) und ggf. einem
Mehrbedarf. Mehrbedarf kann man z.B. bekommen, wenn man das Kind alleine, also ohne
den Vater des Kindes erzieht. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat man jedoch nur,
wenn man auch wirklich bedürftig ist, also wenn man aus anderen Mitteln seinen
Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.
Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung
von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin.
Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund
Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de
Nach der Geburt verändert sich die Höhe deines Arbeitslosengeldes II. Erziehst du dein Kind
ohne den Vater, so bekommst du 382€ zum Leben, 137,52 € Mehrbedarf (das ist der Betrag
für ein Kind unter 7 Jahren) und deinen Anteil an der angemessenen Miete. Für das Kind
werden 224 € und sein Mietanteil bezahlt. Das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss
werden hiervon jedoch wieder abgezogen.
Das Arbeitslosengeld II für deinen Lebensunterhalt beträgt
382 €
für den Lebensunterhalt deines Kindes kommen
+ 224 € hinzu.
Dann erhältst du, wenn du alleinerziehend bist,
+ 137,52 € Mehrbedarf
plus Miete für dich und dein Kind
+ ????
plus monatliche Heizkosten
+ ????
Hiervon werden wiederum Kindergeld in Höhe von
- 184 €
und Unterhaltsvorschuss in Höhe von
- 133 € abgezogen.
Und solange du es bekommst wird auch das Elterngeld
- 300 € abgezogen.
Du kannst auch ALG II bekommen, wenn du bei deinen Eltern wohnen bleiben möchtest.
Dann wird der Anteil an der Miete für dich und dein Kind übernommen und deine Eltern
zahlen ihren Mietanteil.
Lebst du nach der Geburt des Kindes mit seinem Vater zusammen und er ist auch bedürftig,
verändert sich die Summe Eures Anspruchs.
Das Arbeitslosengeld II für deinen Lebensunterhalt beträgt
345 €
für den Lebensunterhalt deines Partners auch
+ 345 €
für den Lebensunterhalt deines Kindes kommen
+ 224 € hinzu.
Plus Miete
+ ????
plus monatliche Heizkosten
+ ????
Hiervon wird wiederum Kindergeld in Höhe von
- 184 € abgezogen.
Und solange du es bekommst wird auch das Elterngeld
- 300 € abgezogen.
Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung
von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin.
Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund
Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de
Wenn der Vater des Kindes eine Ausbildung macht oder arbeitet, wird sein Einkommen
teilweise bei dir angerechnet. Die Mitarbeiterinnen einer Schwangerenberatungsstelle
beraten dich über die Einkommensanrechnungen.
Wohngeld und Kinderzuschlag
Wenn Ihr Einkommen habt, es aber zum Leben nicht ausreicht, könnt Ihr ggf. auch
Wohngeld und / oder Kinderzuschlag beantragen. Sollte es in eurem Fall zutreffen, werden
euch die Mitarbeiter der Schwangerenberatungsstelle informieren welche Anträge gestellt
werden sollten.
Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung
von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin.
Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund
Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de