Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
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Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer Kind zu zahlen (natürlich auch wenn Ihr nicht zusammen lebt). Wenn er berufstätig ist, berechnet sich der Unterhalt nach seinem Einkommen. Den Unterhalt für das Kind kann man aus der „Düsseldorfer Tabelle“ im Internet ersehen. Diese Tabelle dient nur der Orientierung. Es ist sinnvoll sich anwaltlich beraten zu lassen. Wenn der Vater deines Kindes genug verdient, ist er auch verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen. Ist es der Fall, muss meistens ein Anwalt den genauen Unterhaltsbetrag errechnen. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, wenn Du alleinerziehend bist Wenn du euer Kind alleine erziehst, muss dir der Vater Unterhalt zahlen. Doch was passiert, wenn er nicht genügend Geld hat, nicht zahlen möchte oder nur unregelmäßig zahlt? Dann steht dir bzw. deinem Kind Unterhaltsvorschuss zu. Dieser muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Solltest du minderjährig sein, so wird sich der Vormund deines Kindes mit dir zusammen darum kümmern (lese auch den Infozettel „Sorgerecht, Vormund, Beistand“). Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder unter 6 Jahren 133 € monatlich und wird maximal 72 Monate bezahlt. Dieses Geld wird auf das ALG II angerechnet. Elterngeld beim Versorgungsamt Dir als Mutter bzw. Euch als Eltern steht nach der Geburt Eures Kindes Elterngeld zu. Das Elterngeld kann erst direkt nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen vor der Geburt. Hast du zuvor gearbeitet bekommst du 65-67% deines Einkommens. Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin. Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de Hast du weniger als 1000€ pro Monat verdient, erhöht sich das Elterngeld noch. Hast du vor der Geburt nicht gearbeitet, bekommst Du jeden Monat 300€ (sogenannter Sockelbetrag). Elterngeld wird in der Regel 12 Monate gezahlt, du kannst es auch auf zwei Jahre verteilen, bekommst dann aber jeden Monat nur die Hälfte ausbezahlt. Solltest du alleinerziehend sein und das alleinige Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, kannst du noch zwei Monate länger Elterngeld bekommen, also insgesamt 14 Monate. Wenn der Vater deines Kindes auch Elternzeit nehmen möchte, habt ihr zusammen ein Anrecht auf insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug. Wenn man möchte, kann man kann in der Elternzeit auch nur in Teilzeit arbeiten, ohne den kompletten Anspruch zu verlieren. Wie hoch die Summe dann ist, hängt davon ab wie viel du vor der Geburt verdient hast. Aber es wäre kein Problem z.B. deine Ausbildung in Teilzeit zu beenden. Wie genau man das planen könnte, kannst du in unserer Beratungsstelle erfahren. In Dortmund findest du die Elterngeldstelle beim gemeinsamen Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hamm unter der Adresse: Untere Brinkstraße 80 44141 Dortmund Tel.: 0231/5029264 Elterngeld und Arbeitslosengeld II: Gut aufgepasst Das Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen vor der Geburt. Der Mindestbetrag von 300 € wird an alle Mütter unabhängig vom vorherigen Einkommen mindestens 12 Monate lang bezahlt (oder 150 € auf zwei Jahre verteilt) und vollständig auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet. Vorteile hast du dann, wenn du vor der Geburt eine Ausbildung gemacht oder einen Job gehabt hast. Denn das, was du durchschnittlich in den letzten 12 Monaten vor der Mutterschutzzeit verdient hast, wird nicht auf deinen ALG II-Anspruch angerechnet. Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin. Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de Hier ist ein Beispiel: Du hast in den Ferien 6 Wochen in der Eisdiele gearbeitet und dabei 1200 € netto verdient. 1200 €/12 Monate = 100 € im Monat. So hoch war dein durchschnittliches Einkommen. Wenn du jetzt das Elterngeld bekommst, werden dir nur 200€ statt 300€ davon angerechnet. Kindergeld von der Familienkasse Das Kindergeld muss nach der Geburt bei der Familienkasse beantragt werden. Für die ersten beiden Kinder erhält man jeweils 184€ pro Monat, für das dritte Kind bekommt man 190€ und ab dem vierten Kind stehen monatlich 215€ zu. Das Kindergeld wird ebenfalls komplett auf das ALG II angerechnet. Die Familienkasse Dortmund findest du bei der Agentur für Arbeit in der Steinstraße 39 44147 Dortmund Tel: 01801 / 546337 Arbeitslosengeld II (ALG II oder Hartz IV) nach der Geburt Alleinerziehend erhältst Du einen Mehrbedarf Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus der Regelleistung zum Lebensunterhalt, den angemessenen Unterkunftskosten (Miete und Heizkosten - wann die Kosten angemessen sind, erfährst du beim Jobcenter oder bei der Beratungsstelle) und ggf. einem Mehrbedarf. Mehrbedarf kann man z.B. bekommen, wenn man das Kind alleine, also ohne den Vater des Kindes erzieht. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat man jedoch nur, wenn man auch wirklich bedürftig ist, also wenn man aus anderen Mitteln seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin. Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de Nach der Geburt verändert sich die Höhe deines Arbeitslosengeldes II. Erziehst du dein Kind ohne den Vater, so bekommst du 382€ zum Leben, 137,52 € Mehrbedarf (das ist der Betrag für ein Kind unter 7 Jahren) und deinen Anteil an der angemessenen Miete. Für das Kind werden 224 € und sein Mietanteil bezahlt. Das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss werden hiervon jedoch wieder abgezogen. Das Arbeitslosengeld II für deinen Lebensunterhalt beträgt 382 € für den Lebensunterhalt deines Kindes kommen + 224 € hinzu. Dann erhältst du, wenn du alleinerziehend bist, + 137,52 € Mehrbedarf plus Miete für dich und dein Kind + ???? plus monatliche Heizkosten + ???? Hiervon werden wiederum Kindergeld in Höhe von - 184 € und Unterhaltsvorschuss in Höhe von - 133 € abgezogen. Und solange du es bekommst wird auch das Elterngeld - 300 € abgezogen. Du kannst auch ALG II bekommen, wenn du bei deinen Eltern wohnen bleiben möchtest. Dann wird der Anteil an der Miete für dich und dein Kind übernommen und deine Eltern zahlen ihren Mietanteil. Lebst du nach der Geburt des Kindes mit seinem Vater zusammen und er ist auch bedürftig, verändert sich die Summe Eures Anspruchs. Das Arbeitslosengeld II für deinen Lebensunterhalt beträgt 345 € für den Lebensunterhalt deines Partners auch + 345 € für den Lebensunterhalt deines Kindes kommen + 224 € hinzu. Plus Miete + ???? plus monatliche Heizkosten + ???? Hiervon wird wiederum Kindergeld in Höhe von - 184 € abgezogen. Und solange du es bekommst wird auch das Elterngeld - 300 € abgezogen. Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin. Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de Wenn der Vater des Kindes eine Ausbildung macht oder arbeitet, wird sein Einkommen teilweise bei dir angerechnet. Die Mitarbeiterinnen einer Schwangerenberatungsstelle beraten dich über die Einkommensanrechnungen. Wohngeld und Kinderzuschlag Wenn Ihr Einkommen habt, es aber zum Leben nicht ausreicht, könnt Ihr ggf. auch Wohngeld und / oder Kinderzuschlag beantragen. Sollte es in eurem Fall zutreffen, werden euch die Mitarbeiter der Schwangerenberatungsstelle informieren welche Anträge gestellt werden sollten. Bei weiteren Fragen, benötigter Unterstützung bei der Antragsstellung und Durchsetzung von Ansprüchen, beraten wir dich gerne. Vereinbare hierzu bitte einen Termin. Beratungsstelle Westhoffstraße • Westhoffstraße 8-12 • 44145 Dortmund Tel.: 0231-840 340 • www.westhoffstrasse.de