absicherung von auslandsrisiken durch garantien

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absicherung von auslandsrisiken durch garantien
ABSICHERUNG VON AUSLANDSRISIKEN DURCH GARANTIEN
Auftraggeber
Begünstigter
Zielsetzung
Bietungsgarantie / tender-guarantee / bid-bond
Exporteur
Importeur
Der Garantietyp für den Fall, dass ein Bieter sein Gebot zurückzieht nachdem er bei
einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat. Die Zahlung aus der Garantie dient
dazu, die Kosten einer neuen Ausschreibung zu decken. Durch die Bietungsgarantie
werden in der Regel drei bis zehn Prozent des Auftragswertes gesichert.
Anzahlungsgarantie / advance-payment-guarantee / down-payment-bond
Exporteur
Importeur
Hier stellt der Exporteur mit der Anzahlungsgarantie sicher, dass eine an sein
Unternehmen geleistete Anzahlung zurückerstattet wird, sofern die vereinbarte
Lieferung oder Leistung nicht erbracht wurde. In der Regel wird die Anzahlung in
voller Höhe gesichert.
Vertragserfüllungsgarantie / Liefer- und Leistungsgarantie / performance-bond
Exporteur
Importeur
Kommt der Exporteur seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollständig oder
ordnungsgemäß nach, werden die Ansprüche des Importeurs durch die Stellung
einer solchen Garantie besichert. Oftmals werden zehn bis zwanzig Prozent des
Auftragswertes durch diese Garantieformen gesichert.
Gewährleistungsgarantie / warranty-guarantee / maintenance-bond
Exporteur
Importeur
Die Gewährleistungsgarantie dient der Sicherung etwaiger Ansprüche des
Importeurs gegenüber dem Exporteur für den Fall, dass das gelieferte Gut bestimmte
zugesagte Eigenschaften nicht besitzt oder nicht mängelfrei ist oder aber, dass etwaige Mängel, die nach Abschluss der Lieferung oder Leistung auftreten, innerhalb
einer bestimmten Frist behoben werden. Die Gewährleistungsgarantie umfasst in der
Regel fünf bis zwanzig Prozent des Auftragswertes.
Konnossementsgarantie / bill of lading-guarantee
Importeur
oder
Reederei
Exporteur
Auf einem Konnossement bestätigt die Reederei gegenüber dem Exporteur den
Empfang einer Ware. Gleichzeitig verpflichtet sie sich, die Ware dem berechtigten
Empfänger, also dem Importeur, gegen Aushändigung eines Konossementes, zu
übergeben. Will z.B. ein Importeur bereits vor Aushändigung des Konnossements
über die bestellte Ware verfügen, muss er eine Konnossementsgarantie beibringen.
Die Konnossementsgarantie der Bank des Importeurs oder auch der Bank des
Exporteurs schützt die Reederei vor Schadensersatzansprüchen, die sich im
Zusammenhang mit der Warenauslieferung ohne Vorlage eines Konnossementes
ergeben können. In der Regel deckt die Konnossementgarantie bis zu 300 Prozent
des Warenwertes ab.
Zahlungsgarantie / payment-guarantee
Importeur
Exporteur
Diese Garantieform sichert alle Ansprüche des Exporteurs gegenüber dem Importeur
für den Fall, dass der Importeur seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem
Exporteur aus einem Warengeschäft nicht nachgekommen ist. Eine Zahlungsgarantie
wird i. d. R. bis zur Höhe des Warengeschäftes ausgestellt.