Abrechnungsformular - NÖ Teichwirteverbandes
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Abrechnungsformular - NÖ Teichwirteverbandes
Abrechnungsformular – Beihilfe für Prävention (Fischotterzäune) im Rahmen des Projektes Artenerhaltungsprogramm Fischotter in Niederösterreich, Projektteil ARGE KARPFEN. 1. Antragsteller/Antragstellerin Name: Adresse: Landw. Betriebs-Nr.: Telefon E-Mail oder Fax Bankverbindung IBAN: BIC: 2. Fotodokumentation inkl. Fertigstellungsmeldung durch das BAW – Ökologische Station Waldviertel liegt bei: wird nachgereicht: 3. Aufstellung der Rechnungen Belegdatum Gegenstand/Leistung Firma Nettobetrag Gesamtsumme Netto Förderbetrag (wird von Förderstelle berechnet) max. 50% der Nettokosten bzw. 750 € für Elektrozäune oder 3000 € für Fixzäune Bitte die Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen mit diesem Formular an den NÖ Teichwirteverband, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten senden. Vor dem Absenden die Rechnungen kopieren! Eine Förderung ist nach der zur Verfügung gestellten Geldmittel möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch. NÖ Teichwirteverband, Wiener Straße 64, 3100 St.Pölten, [email protected] Leo Kirchmaier, Bakk.-techn., Tel. 05 0259 23102, [email protected] Abrechnungsformular – Beihilfe für Prävention (Fischotterzäune) Seite |1 So kommen Sie zur Förderung Abwicklung der Beihilfe bei Prävention 1. Vor Errichtung eines Fischotterzaunes wird von dem/der Teichwirt/Teichwirtin eine fachliche Beratung zur korrekten Aufstellung eines Fischotterzaunes (Elektrozaun oder Fixzaun) beim Bundesamt für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel, eingeholt. 2. Anhand des Beratungsgespräches werden die formalen Voraussetzungen für einen Beihilfenanspruch durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Bundesamtes für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel geprüft. Die Prüfung der formalen Voraussetzungen wird am Antragsformular durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel bestätigt. 3. Der/die Teichwirt/Teichwirtin sucht schriftlich mithilfe des Antragsformulars um Beihilfe bei Prävention an. Durch die Unterschrift der Beitrittserklärung wird die Mitgliedschaft in der ARGE KARPFEN bestätigt. 4. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird an die Verbandsadresse des NÖ Teichwirteverbandes gesendet. 5. Der /die Teichwirt/Teichwirtin kauft das für die Einzäunung benötigte Material 6. Zeitgleich mit der Errichtung muss eine Fertigstellungsmeldung beim Bundesamt für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel durch die Übermittlung von Fotos/Bildern erfolgen (elektronisch oder per Postweg). Dadurch bestätigt der/die Teichwirt/Teichwirtin, dass der Fischotterzaun (Elektrozaun oder Fixzaun) ordnungsgemäß am Teich errichtet worden ist. Ab diesem Zeitpunkt können stichprobenartige Kontrollen der Verpflichtungserklärung laufend durch die Kontrollstelle erfolgen. 7. Der/die Teichwirt/Teichwirtin reicht das Abrechnungsformular für die bezahlten Materialrechnungen für die Teicheinzäunung (Originale, Einzahlungsscheine, originale Kontoauszüge/Bankbestätigungen) zur Förderung beim NÖ Teichwirteverband ein. Bei Rechnungen, wo keine Barzahlung stattgefunden hat, sind bei der Abrechnung auch die Original-Kontoauszüge beizulegen. Die Rechnungen müssen an den/die Teichwirt/Teichwirtin gerichtet sein (Name und Adresse angeben!) und können erst nach Abstempeln durch die Förderstelle vom NÖ Teichwirteverband retourniert werden. 8. Der NÖ Teichwirteverband veranlasst, nach formaler Prüfung aller Angaben am Antragsund Abrechnungsformular und nach Erhalt der Fertigstellungsmeldung durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel, die Auszahlung des Förderbeitrages gemäß Förderschlüssel. Abrechnungsformular – Beihilfe für Prävention (Fischotterzäune) Seite |2