Abrechnungsformular - NÖ Teichwirteverbandes

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Abrechnungsformular - NÖ Teichwirteverbandes
Abrechnungsformular – Beihilfe für Prävention (Fischotterzäune)
im Rahmen des Projektes Artenerhaltungsprogramm Fischotter in Niederösterreich, Projektteil
ARGE KARPFEN.
1. Antragsteller/Antragstellerin
Name:
Adresse:
Landw. Betriebs-Nr.:
Telefon
E-Mail oder Fax
Bankverbindung
IBAN:
BIC:
2. Fotodokumentation inkl. Fertigstellungsmeldung durch das BAW – Ökologische
Station Waldviertel
liegt bei:
wird nachgereicht:
3. Aufstellung der Rechnungen
Belegdatum
Gegenstand/Leistung
Firma
Nettobetrag
Gesamtsumme Netto
Förderbetrag (wird von Förderstelle berechnet)
max. 50% der Nettokosten bzw. 750 € für Elektrozäune oder 3000 € für Fixzäune
Bitte die Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen mit diesem Formular an den NÖ
Teichwirteverband, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten senden. Vor dem Absenden die
Rechnungen kopieren! Eine Förderung ist nach der zur Verfügung gestellten Geldmittel möglich.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
NÖ Teichwirteverband, Wiener Straße 64, 3100 St.Pölten, [email protected]
Leo Kirchmaier, Bakk.-techn., Tel. 05 0259 23102, [email protected]
Abrechnungsformular – Beihilfe für Prävention (Fischotterzäune)
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So kommen Sie zur Förderung
Abwicklung der Beihilfe bei Prävention
1. Vor Errichtung eines Fischotterzaunes wird von dem/der Teichwirt/Teichwirtin eine
fachliche Beratung zur korrekten Aufstellung eines Fischotterzaunes (Elektrozaun oder
Fixzaun) beim Bundesamt für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel,
eingeholt.
2. Anhand des Beratungsgespräches werden die formalen Voraussetzungen für einen
Beihilfenanspruch
durch
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
des
Bundesamtes
für
Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel geprüft. Die Prüfung der formalen
Voraussetzungen wird am Antragsformular durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft –
Ökologische Station Waldviertel bestätigt.
3. Der/die Teichwirt/Teichwirtin sucht schriftlich mithilfe des Antragsformulars um Beihilfe
bei Prävention an. Durch die Unterschrift der Beitrittserklärung wird die Mitgliedschaft in der
ARGE KARPFEN bestätigt.
4. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird an die Verbandsadresse des NÖ
Teichwirteverbandes gesendet.
5. Der /die Teichwirt/Teichwirtin kauft das für die Einzäunung benötigte Material
6. Zeitgleich mit der Errichtung muss eine Fertigstellungsmeldung beim Bundesamt für
Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel durch die Übermittlung von
Fotos/Bildern erfolgen (elektronisch oder per Postweg). Dadurch bestätigt der/die
Teichwirt/Teichwirtin, dass der Fischotterzaun (Elektrozaun oder Fixzaun) ordnungsgemäß
am Teich errichtet worden ist. Ab diesem Zeitpunkt können stichprobenartige Kontrollen der
Verpflichtungserklärung laufend durch die Kontrollstelle erfolgen.
7. Der/die Teichwirt/Teichwirtin reicht das Abrechnungsformular für die bezahlten
Materialrechnungen für die Teicheinzäunung (Originale, Einzahlungsscheine,
originale Kontoauszüge/Bankbestätigungen) zur Förderung beim NÖ Teichwirteverband
ein. Bei Rechnungen, wo keine Barzahlung stattgefunden hat, sind bei der Abrechnung
auch die Original-Kontoauszüge beizulegen. Die Rechnungen müssen an den/die
Teichwirt/Teichwirtin gerichtet sein (Name und Adresse angeben!) und können erst
nach Abstempeln durch die Förderstelle vom NÖ Teichwirteverband retourniert werden.
8. Der NÖ Teichwirteverband veranlasst, nach formaler Prüfung aller Angaben am Antragsund Abrechnungsformular und nach Erhalt der Fertigstellungsmeldung durch das
Bundesamt für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel, die Auszahlung des
Förderbeitrages gemäß Förderschlüssel.
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