Die private Krankenversicherung für Beamte. Ihre Vorteile im

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Die private Krankenversicherung für Beamte. Ihre Vorteile im
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GESUNDHEITSSCHUTZ
für Beamte.
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Die private Krankenversicherung für Beamte.
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung. Die Tarife aus dem R+V-BeihilfeKonzept
sind dabei für Sie die richtige Lösung. Sie können Ihren Gesundheitsschutz individuell zusammenstellen und
flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen.
R+V-BeihilfeKonzept
Beihilfe classic
Beihilfe comfort
Beihilfe premium
Die Wahlleistungstarife beinhalten neben den Unterbringungskosten im Ein- oder Zweibettzimmer auch Privatarzt-Leistungen.
* Wahlleistungstarif
Zweibettzimmer*
Wahlleistungstarif
Einbettzimmer*
BeihilfeErgänzungstarif
BeihilfeErgänzungstarif
BeihilfeErgänzungstarif
Grundtarif**
Grundtarif**
Grundtarif
Bei erstmaliger Verbeamtung auf Probe bzw. auf Zeit sowie nach
dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr (bis Alter 50) können Sie
bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den bereits nach
einem Grundtarif für Beihilfe­berechtigte (BB, BH) bestehenden
Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute
Wartezeiten um einen Beihilfe-Ergänzungstarif (E1, E2) und/
oder einen Wahlleistungstarif (W1, W2) erweitern.
** Eine detaillierte Beschreibung der Grundtarife (BB, BH), Beihilfe-Ergänzungstarife (E1, E2) und der Wahlleistungstarife Ein-/Zweibettzimmer
(W1, W2) entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihre Vorteile im Überblick:
 Hochwertiger Krankenversicherungsschutz als Ergänzung zur Beihilfe
 F lexible und bedarfsgerechte Lösungen nach Ihrer Lebenssituation bzw. nach Ihren Wünschen
 A nspruch auf Beitragsrückerstattung – bereits ab Leistungsfreiheit innerhalb eines Kalenderjahres
 Besondere Förderung von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen – keine Auswirkung auf die
Beitragsrückerstattung
 Offener Hilfsmittelkatalog – auch der medizinische Fortschritt ist mitversichert
 Heilpraktikerleistungen – Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für
Heilpraktiker (GebüH)
 Hohe Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
 E xklusive Krankenhausleistungen – Erstattung von Arzthonoraren auch über den Höchstsatz der
Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus und Unterkunft im Einbettzimmer (Tarife W1)
Die Leistungen im Überblick
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zum tariflichen Erstattungssatz übernommen.
R+V-BeihilfeKonzept
Leistungsbereiche
Grundtarife
(BB, BH)
Beihilfe-Ergänzungstarife
(E1, E2)
Stationäre Wahltarife (W1, W2)
Ambulante Heilbehandlung in Deutschland/EU/EWR/Schweiz
Arzthonorare
Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. 3,5-facher Satz der Gebührenordnung für Ärzte
bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Außerhalb Deutschlands die ortsüblichen Berechnungssätze.
Ärztliche Leistungen
Freie Arztwahl
Heilpraktiker
Bis zum Höchstsatz des
Gebührenverzeichnisses für
Heilpraktiker (GebüH)
Arzneimittel
Verordnete Arzneimittel
Hilfsmittel
– außer Sehhilfen
Offener Hilfsmittelkatalog
100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten, max. 3.000 EUR Erstattungsbetrag innerhalb von je 3 Kalenderjahren
Sehhilfen
Max. 600 EUR des Rechnungsbetrags innerhalb von je 3 Kalenderjahren für Brillen und Kontaktlinsen
100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten für Brillen und Kontaktlinsen,
max. 300 EUR Erstattungsbetrag innerhalb
von 3 Kalenderjahren
Heilmittel und
Heilhilfsberufe
Physikalisch-medizinische Leistungen
durch anerkannte Heilhilfsberufe
(z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen)
Ambulante Psychotherapie
Ohne Begrenzung der Anzahl
100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten, max. 300 EUR Erstattungsbetrag innerhalb von je 3 Kalenderjahren
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen; diese haben keine Auswirkung
auf die Beitragsrückerstattung
100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten für ambulante Vorsorgeuntersuchungen (zusammen mit Schutzimpfungen
und Zahnprophylaxe max. 300 EUR Erstattungsbetrag innerhalb von je 3 Kalenderjahren); diese
haben keine Aus­wirkung auf die Beitragsrückerstattung
Schutzimpfungen
Inklusive solcher wegen beruflicher Tätigkeit und Reiseimpfungen;
diese haben keine Auswirkung auf
die Beitragsrückerstattung
100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten für Schutzimpfungen
(zusammen mit ambulanten Vorsorgeuntersuchungen und Zahnprophylaxe max. 300 EUR
Erstattungsbetrag innerhalb von je 3 Kalenderjahren); diese haben keine Aus­wirkung auf die
Beitragsrückerstattung
Kuren
Alle 3 Kalenderjahre Arztkosten,
Arznei- und Heilmittel (erstmals
nach 3 Versicherungsjahren, bis
1.800 EUR Rechnungsbetrag für
ambulante und stationäre Kuren)
Transporte
Bei Unfall oder med. Notfall
sowie bei
> Dialysebehandlung
>C
hemo-/Strahlentherapie
> ärztlich bescheinigter
Gehunfähigkeit
Vorsorge
Diese Darstellung ist nicht abschließend. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
R+V-BeihilfeKonzept
Leistungsbereiche
Grundtarife
(BB, BH)
Beihilfe-Ergänzungstarife
(E1, E2)
Stationäre Wahltarife
(W1, W2)
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in Deutschland/EU/EWR/Schweiz
Arzthonorare
Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. 3,5-facher Satz der GOÄ/GOZ.
Außerhalb Deutschlands die ortsüblichen Berechnungssätze.
Zahnbehandlung
Inklusive Zahnprophylaxe (z. B.
professionelle Zahnreinigung)
100 % der nach Beihilfe und
Grundtarif verbleibenden
Restkosten für Zahnprophylaxe
(zusammen mit ambulanten
Vorsorgeuntersuchungen
und Schutzimpfungen max.
300 EUR Erstattungsbetrag
innerhalb von je 3 Kalender­
jahren); diese haben
keine Auswirkung auf die
Beitragsrückerstattung
Zahnersatz
Inklusive zahntechnischer
­Leistungen, Material- und
­Laborkosten
Gesondert berechenbare
zahntechnische Leistungen,
Material- und Laborkosten
für medizinisch notwen­digen
Zahnersatz
Kieferorthopädie
Ohne Altersbegrenzung
Stationäre Heilbehandlung in Deutschland/EU/EWR/Schweiz
Krankenhaus inkl.
stationärer Psychotherapie
Allgemeine Krankenhausleistungen (Unterkunft im Mehrbettzimmer mit Behandlung durch
den diensthabenden Arzt oder
den Belegarzt)
In EU/EWR/Schweiz: niedrigste
Preisklasse inklusive ärztlicher
Leistungen
Ersatzkrankenhaustagegeld
Tarif W1xx: Unterkunft im Einoder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung auch über
den 3,5-fachen Satz der GOÄ hinaus, Restkosten für das Einbettzimmer nach der Beihilfe.
Außerhalb Deutschlands die
ortsüblichen Berechnungssätze
Tarif W2xx: Unterkunft im Zweibettzimmer mit privatärztlicher
Behandlung; Unterkunft im Einbettzimmer ist mitversichert bei
Abzug von täglich 30 EUR.
Außerhalb Deutschlands die
ortsüblichen Berechnungssätze
Tarif W1xx: bei Verzicht auf
> E in- oder Zweibettzimmer
> P rivatarzt (Kinder bis
Alter 15 die Hälfte)
Tarif W2xx: bei Verzicht auf
> Z weibettzimmer
> P rivatarzt (Kinder bis
Alter 15 die Hälfte)
Rooming-in
(zusätzliche Kosten)
100 % der Restkosten bis max.
4 Wochen je Kalenderjahr bei
Kindern unter 10 Jahren
R+V-BeihilfeKonzept
Leistungsbereiche
Grundtarife
(BB, BH)
Beihilfe-Ergänzungstarife
(E1, E2)
Stationäre Wahltarife
(W1, W2)
Kuren
Alle 3 Kalenderjahre Arztkosten,
Unterkunft und Verpflegung,
Arznei- und Heilmittel (erstmals
nach 3 Versicherungsjahren,
bis 1.800 EUR Rechnungsbetrag
für ambulante und stationäre
Kuren)
Beitragsfreistellung
Nach mind. 8-wöchigem Krankenhausaufenthalt für die weitere Dauer des Aufenthalts
(nach 12-monatiger Versicherungsdauer)
Heilbehandlung im Ausland außerhalb EU/EWR/Schweiz
Erstattungshöhe/
Arzthonorare
Ortsübliche Berechnungssätze
Geltungsbereich
Europa, außereuropäisch bis zu 6 Monate mit Anspruch auf Verlängerung
Gezielte Behandlung im
Ausland
Mehrkosten sind erstattungsfähig, wenn eine Behandlung in Deutschland nicht durchführbar ist und der
Versicherer die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat
Auslandsaufenthalte bis 45 Tage
Krankenrücktransport aus
dem Ausland
Medizinisch notwendiger
Rücktransport in ein geeignetes
Krankenhaus ohne Höchstsummenbegrenzung
Überführungs- oder
Bestattungskosten
100 % bis 12.000 EUR
Kriegsereignisse und Terrorakte
Kriegsereignisse
und Terrorakte
Mitversichert
Beihilferegelungen des Bundes und der Länder.
Der Anspruch auf Beihilfe ist abhängig von der geltenden Beihilfeverordnung (Bund oder Land).
Beihilfeanspruch Bund und angeglichene Länder
Beihilfebemessungssatz
Beamte
Versorgungslücke
50 %
50 %
Beamte mit 2 oder mehr Kindern

Ehe-/Lebenspartner1
30 %
70 %
Versorgungsempfänger
80 %

Kinder1
20 %
Baden-Württemberg:
Für Beamte, Versorgungsempfänger und ihre berücksichtigungsfähigen Ehe-/Lebenspartner, die seit dem 01.01.2013 einen Anspruch
auf Beihilfe erwerben, gilt ein Beihilfebemessungssatz von 50 %.
Abweichender Beihilfeanspruch Bremen und Hessen
Land/Beihilfebemes­sungssatz
08 566 70 2866 001 0 03.16
R+V Krankenversicherung AG
Status
Bremen
Hessen
Ambulant, Zahn und
Stationär
Ambulant und
Zahn
Stationär
Beamte
50 %
50 %
65 %
Beamte und Ehe-/Lebenspartner1
55 %
55 %
70 %
Beamte, Ehe-/Lebenspartner,
1 Kind1
60 %
60 %
75 %
Beamte, Ehe-/Lebenspartner,
2 Kinder1
65 %
65 %
80 %
Beamte, Ehe-/Lebenspartner, 3 oder
mehr Kinder1
70 %
70 %
85 %
Bemessungssatz
erhöht sich um 10 %
Bemessungssatz
erhöht sich um 10 %
Bemessungssatz
erhöht sich um 10 %,
max. 85 %
Versorgungsempfänger und
Angehörige1
1
Vorausgesetzt, der Ehe-/Lebenspartner bzw. das Kind ist bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig.
Für die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern sind Einkommensgrenzen zu beachten.
Vorsorgen mit dem R+V-BeihilfeKonzept.
 Früherkennung spielt bei der Heilung von Krankheiten eine wichtige Rolle. Sie ermöglicht eine rechtzeitige,
erfolgreiche Behandlung.
 Vorsorgemaßnahmen werden besonders gefördert, da es keine Einschränkungen oder Altersbegrenzungen
gibt, z. B. für:
> Gesundheitsuntersuchungen
> Hautkrebsvorsorge
> Impfungen – inklusive solcher wegen beruflicher Tätigkeit und Reiseimpfungen
> Krebsvorsorge
> Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
Außerdem haben Vorsorgemaßnahmen keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung
 Im Rahmen der Beihilfe bestehende Einschränkungen für Vorsorgemaßnahmen können zu finanziellen Belas-
tungen führen. Diese können durch den Beihilfe-Ergänzungstarif, der für Vorsorgemaßnahmen bis zu 300 EUR
innerhalb von jeweils 3 Kalenderjahren leistet, reduziert werden.
Runden Sie Ihren Versicherungsschutz ab.
Verschiedene Beihilfeverordnungen, z. B. die Bundesbeihilfeverordnung, sehen bei stationären Krankenhaus­
aufenthalten Eigenbehalte vor. Mit einem Krankenhaustagegeld (Tarif 10U) kann diese Lücke reduziert bzw.
­geschlossen werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bei Weitem nicht aus, um im Pflegefall alle entstehenden
Kosten zu decken. Wer nicht selbst vorgesorgt hat, muss im Fall der Fälle also nicht nur die Pflege organisieren,
sondern zusätzlich deren Finanzierung sicherstellen. Mit den Pflegetagegeld-Tarifen aus dem R+V-PflegeKonzept
(Tarife PKU, PK2U, PK3U) sowie dem R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) können finanzielle Engpässe vermieden
werden.
Unsere ausgezeichnete Produkt- und Servicequalität
wird ständig verbessert.
Mit uns haben Sie einen Krankenversicherungspartner, auf den Sie sich verlassen können. Die R+V Krankenversicherung AG erhält von unab­hängigen Rating-Instituten und der Fachpresse regel­mäßig Bestnoten. Das freut uns
und gibt Ihnen die Gewissheit, sich in besten Händen zu befinden.