Die private Krankenversicherung für Beamte. Ihre Vorteile im
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Die private Krankenversicherung für Beamte. Ihre Vorteile im
IHR Plus An GESUNDHEITSSCHUTZ für Beamte. gen Alle Leistun k im Überblic Die private Krankenversicherung für Beamte. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung. Die Tarife aus dem R+V-BeihilfeKonzept sind dabei für Sie die richtige Lösung. Sie können Ihren Gesundheitsschutz individuell zusammenstellen und flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen. R+V-BeihilfeKonzept Beihilfe classic Beihilfe comfort Beihilfe premium Die Wahlleistungstarife beinhalten neben den Unterbringungskosten im Ein- oder Zweibettzimmer auch Privatarzt-Leistungen. * Wahlleistungstarif Zweibettzimmer* Wahlleistungstarif Einbettzimmer* BeihilfeErgänzungstarif BeihilfeErgänzungstarif BeihilfeErgänzungstarif Grundtarif** Grundtarif** Grundtarif Bei erstmaliger Verbeamtung auf Probe bzw. auf Zeit sowie nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr (bis Alter 50) können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den bereits nach einem Grundtarif für Beihilfeberechtigte (BB, BH) bestehenden Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten um einen Beihilfe-Ergänzungstarif (E1, E2) und/ oder einen Wahlleistungstarif (W1, W2) erweitern. ** Eine detaillierte Beschreibung der Grundtarife (BB, BH), Beihilfe-Ergänzungstarife (E1, E2) und der Wahlleistungstarife Ein-/Zweibettzimmer (W1, W2) entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ihre Vorteile im Überblick: Hochwertiger Krankenversicherungsschutz als Ergänzung zur Beihilfe F lexible und bedarfsgerechte Lösungen nach Ihrer Lebenssituation bzw. nach Ihren Wünschen A nspruch auf Beitragsrückerstattung – bereits ab Leistungsfreiheit innerhalb eines Kalenderjahres Besondere Förderung von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen – keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung Offener Hilfsmittelkatalog – auch der medizinische Fortschritt ist mitversichert Heilpraktikerleistungen – Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) Hohe Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie E xklusive Krankenhausleistungen – Erstattung von Arzthonoraren auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus und Unterkunft im Einbettzimmer (Tarife W1) Die Leistungen im Überblick Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zum tariflichen Erstattungssatz übernommen. R+V-BeihilfeKonzept Leistungsbereiche Grundtarife (BB, BH) Beihilfe-Ergänzungstarife (E1, E2) Stationäre Wahltarife (W1, W2) Ambulante Heilbehandlung in Deutschland/EU/EWR/Schweiz Arzthonorare Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. 3,5-facher Satz der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Außerhalb Deutschlands die ortsüblichen Berechnungssätze. Ärztliche Leistungen Freie Arztwahl Heilpraktiker Bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) Arzneimittel Verordnete Arzneimittel Hilfsmittel – außer Sehhilfen Offener Hilfsmittelkatalog 100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten, max. 3.000 EUR Erstattungsbetrag innerhalb von je 3 Kalenderjahren Sehhilfen Max. 600 EUR des Rechnungsbetrags innerhalb von je 3 Kalenderjahren für Brillen und Kontaktlinsen 100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten für Brillen und Kontaktlinsen, max. 300 EUR Erstattungsbetrag innerhalb von 3 Kalenderjahren Heilmittel und Heilhilfsberufe Physikalisch-medizinische Leistungen durch anerkannte Heilhilfsberufe (z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen) Ambulante Psychotherapie Ohne Begrenzung der Anzahl 100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten, max. 300 EUR Erstattungsbetrag innerhalb von je 3 Kalenderjahren Ambulante Vorsorgeuntersuchungen; diese haben keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung 100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten für ambulante Vorsorgeuntersuchungen (zusammen mit Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe max. 300 EUR Erstattungsbetrag innerhalb von je 3 Kalenderjahren); diese haben keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung Schutzimpfungen Inklusive solcher wegen beruflicher Tätigkeit und Reiseimpfungen; diese haben keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung 100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten für Schutzimpfungen (zusammen mit ambulanten Vorsorgeuntersuchungen und Zahnprophylaxe max. 300 EUR Erstattungsbetrag innerhalb von je 3 Kalenderjahren); diese haben keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung Kuren Alle 3 Kalenderjahre Arztkosten, Arznei- und Heilmittel (erstmals nach 3 Versicherungsjahren, bis 1.800 EUR Rechnungsbetrag für ambulante und stationäre Kuren) Transporte Bei Unfall oder med. Notfall sowie bei > Dialysebehandlung >C hemo-/Strahlentherapie > ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit Vorsorge Diese Darstellung ist nicht abschließend. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. R+V-BeihilfeKonzept Leistungsbereiche Grundtarife (BB, BH) Beihilfe-Ergänzungstarife (E1, E2) Stationäre Wahltarife (W1, W2) Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in Deutschland/EU/EWR/Schweiz Arzthonorare Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. 3,5-facher Satz der GOÄ/GOZ. Außerhalb Deutschlands die ortsüblichen Berechnungssätze. Zahnbehandlung Inklusive Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung) 100 % der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten für Zahnprophylaxe (zusammen mit ambulanten Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen max. 300 EUR Erstattungsbetrag innerhalb von je 3 Kalender jahren); diese haben keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung Zahnersatz Inklusive zahntechnischer Leistungen, Material- und Laborkosten Gesondert berechenbare zahntechnische Leistungen, Material- und Laborkosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz Kieferorthopädie Ohne Altersbegrenzung Stationäre Heilbehandlung in Deutschland/EU/EWR/Schweiz Krankenhaus inkl. stationärer Psychotherapie Allgemeine Krankenhausleistungen (Unterkunft im Mehrbettzimmer mit Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder den Belegarzt) In EU/EWR/Schweiz: niedrigste Preisklasse inklusive ärztlicher Leistungen Ersatzkrankenhaustagegeld Tarif W1xx: Unterkunft im Einoder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung auch über den 3,5-fachen Satz der GOÄ hinaus, Restkosten für das Einbettzimmer nach der Beihilfe. Außerhalb Deutschlands die ortsüblichen Berechnungssätze Tarif W2xx: Unterkunft im Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung; Unterkunft im Einbettzimmer ist mitversichert bei Abzug von täglich 30 EUR. Außerhalb Deutschlands die ortsüblichen Berechnungssätze Tarif W1xx: bei Verzicht auf > E in- oder Zweibettzimmer > P rivatarzt (Kinder bis Alter 15 die Hälfte) Tarif W2xx: bei Verzicht auf > Z weibettzimmer > P rivatarzt (Kinder bis Alter 15 die Hälfte) Rooming-in (zusätzliche Kosten) 100 % der Restkosten bis max. 4 Wochen je Kalenderjahr bei Kindern unter 10 Jahren R+V-BeihilfeKonzept Leistungsbereiche Grundtarife (BB, BH) Beihilfe-Ergänzungstarife (E1, E2) Stationäre Wahltarife (W1, W2) Kuren Alle 3 Kalenderjahre Arztkosten, Unterkunft und Verpflegung, Arznei- und Heilmittel (erstmals nach 3 Versicherungsjahren, bis 1.800 EUR Rechnungsbetrag für ambulante und stationäre Kuren) Beitragsfreistellung Nach mind. 8-wöchigem Krankenhausaufenthalt für die weitere Dauer des Aufenthalts (nach 12-monatiger Versicherungsdauer) Heilbehandlung im Ausland außerhalb EU/EWR/Schweiz Erstattungshöhe/ Arzthonorare Ortsübliche Berechnungssätze Geltungsbereich Europa, außereuropäisch bis zu 6 Monate mit Anspruch auf Verlängerung Gezielte Behandlung im Ausland Mehrkosten sind erstattungsfähig, wenn eine Behandlung in Deutschland nicht durchführbar ist und der Versicherer die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat Auslandsaufenthalte bis 45 Tage Krankenrücktransport aus dem Ausland Medizinisch notwendiger Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus ohne Höchstsummenbegrenzung Überführungs- oder Bestattungskosten 100 % bis 12.000 EUR Kriegsereignisse und Terrorakte Kriegsereignisse und Terrorakte Mitversichert Beihilferegelungen des Bundes und der Länder. Der Anspruch auf Beihilfe ist abhängig von der geltenden Beihilfeverordnung (Bund oder Land). Beihilfeanspruch Bund und angeglichene Länder Beihilfebemessungssatz Beamte Versorgungslücke 50 % 50 % Beamte mit 2 oder mehr Kindern Ehe-/Lebenspartner1 30 % 70 % Versorgungsempfänger 80 % Kinder1 20 % Baden-Württemberg: Für Beamte, Versorgungsempfänger und ihre berücksichtigungsfähigen Ehe-/Lebenspartner, die seit dem 01.01.2013 einen Anspruch auf Beihilfe erwerben, gilt ein Beihilfebemessungssatz von 50 %. Abweichender Beihilfeanspruch Bremen und Hessen Land/Beihilfebemessungssatz 08 566 70 2866 001 0 03.16 R+V Krankenversicherung AG Status Bremen Hessen Ambulant, Zahn und Stationär Ambulant und Zahn Stationär Beamte 50 % 50 % 65 % Beamte und Ehe-/Lebenspartner1 55 % 55 % 70 % Beamte, Ehe-/Lebenspartner, 1 Kind1 60 % 60 % 75 % Beamte, Ehe-/Lebenspartner, 2 Kinder1 65 % 65 % 80 % Beamte, Ehe-/Lebenspartner, 3 oder mehr Kinder1 70 % 70 % 85 % Bemessungssatz erhöht sich um 10 % Bemessungssatz erhöht sich um 10 % Bemessungssatz erhöht sich um 10 %, max. 85 % Versorgungsempfänger und Angehörige1 1 Vorausgesetzt, der Ehe-/Lebenspartner bzw. das Kind ist bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig. Für die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern sind Einkommensgrenzen zu beachten. Vorsorgen mit dem R+V-BeihilfeKonzept. Früherkennung spielt bei der Heilung von Krankheiten eine wichtige Rolle. Sie ermöglicht eine rechtzeitige, erfolgreiche Behandlung. Vorsorgemaßnahmen werden besonders gefördert, da es keine Einschränkungen oder Altersbegrenzungen gibt, z. B. für: > Gesundheitsuntersuchungen > Hautkrebsvorsorge > Impfungen – inklusive solcher wegen beruflicher Tätigkeit und Reiseimpfungen > Krebsvorsorge > Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen Außerdem haben Vorsorgemaßnahmen keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung Im Rahmen der Beihilfe bestehende Einschränkungen für Vorsorgemaßnahmen können zu finanziellen Belas- tungen führen. Diese können durch den Beihilfe-Ergänzungstarif, der für Vorsorgemaßnahmen bis zu 300 EUR innerhalb von jeweils 3 Kalenderjahren leistet, reduziert werden. Runden Sie Ihren Versicherungsschutz ab. Verschiedene Beihilfeverordnungen, z. B. die Bundesbeihilfeverordnung, sehen bei stationären Krankenhaus aufenthalten Eigenbehalte vor. Mit einem Krankenhaustagegeld (Tarif 10U) kann diese Lücke reduziert bzw. geschlossen werden. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bei Weitem nicht aus, um im Pflegefall alle entstehenden Kosten zu decken. Wer nicht selbst vorgesorgt hat, muss im Fall der Fälle also nicht nur die Pflege organisieren, sondern zusätzlich deren Finanzierung sicherstellen. Mit den Pflegetagegeld-Tarifen aus dem R+V-PflegeKonzept (Tarife PKU, PK2U, PK3U) sowie dem R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) können finanzielle Engpässe vermieden werden. Unsere ausgezeichnete Produkt- und Servicequalität wird ständig verbessert. Mit uns haben Sie einen Krankenversicherungspartner, auf den Sie sich verlassen können. Die R+V Krankenversicherung AG erhält von unabhängigen Rating-Instituten und der Fachpresse regelmäßig Bestnoten. Das freut uns und gibt Ihnen die Gewissheit, sich in besten Händen zu befinden.