dekretentwurf zur endgültigen abrechnung des

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dekretentwurf zur endgültigen abrechnung des
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 1
_________________________________________
DEKRETENTWURF ZUR ENDGÜLTIGEN ABRECHNUNG DES HAUSHALTESPLANS DER
DEUTSCHPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2007
DEKRETENTWURF ZUR ZWEITEN ANPASSUNG DES HAUSHALTSPLANS DER EINNAHMEN
DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2008
DEKRETENTWURF ZUR ZWEITEN ANPASSUNG DES ALLGEMEINEN
AUSGABENHAUSHALTSPLANS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2008
DEKRETENTWURF ZUR FESTLEGUNG DES HAUSHALTSPLANES DER EINNAHMEN DER
DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009
DEKRETENTWURF ZUR FESTLEGUNG DES ALLGEMEINEN AUSGABENHAUSHALTSPLANS
DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009
Allgemeine Darstellung
und Rechtfertigungserklärung
Teil 5: Organisationsbereich 40
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 2
_________________________________________
1 OB 40 Programm 00: Personalkosten von Freigestellten aus dem
Unterrichtswesen ............................................................................................... 7
1.1.
2
Einführung............................................................................................ 7
OB 40 Programm 11: Jugend ........................................................................ 8
2.1.
Einführung............................................................................................ 8
2.1.1.
Allgemeine Ziele des Programms.......................................................... 8
2.1.2.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................. 9
2.1.3.
Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten ........................................................................ 9
2.1.4.
Kontinuität im Programm .................................................................... 9
2.2.
Rückblick 2007 ..................................................................................... 9
2.2.1.
Formale Entwicklungen ....................................................................... 9
2.2.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................10
2.2.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................14
2.3.
Laufendes Jahr (2008) ....................................................................... 14
2.3.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................14
2.3.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................15
2.3.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................17
2.4.
Haushalt 2009 .................................................................................... 17
2.4.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................17
2.4.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................17
2.4.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................18
2.5.
Perspektiven....................................................................................... 18
2.5.1.
Allgemeine Entwicklungen ..................................................................18
2.5.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................18
3
Programm 12: Volks- und Erwachsenenbildung .......................................... 20
3.1.
Einführung.......................................................................................... 20
3.1.1.
Allgemeine Ziele des Programms.........................................................20
3.1.2.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................20
3.1.3.
Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten .......................................................................21
3.1.4.
Kontinuität im Programm ...................................................................21
3.2.
Rückblick 2007 ................................................................................... 21
3.2.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................21
3.2.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................22
3.2.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................25
3.3.
Laufendes Jahr (2008) ....................................................................... 26
3.3.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................26
3.3.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................26
3.4.
Haushalt 2009 .................................................................................... 27
3.4.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................27
3.4.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................28
3.4.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................28
3.5.
Perspektiven....................................................................................... 28
3.5.1.
Allgemeine Entwicklungen ..................................................................28
3.5.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................29
4
OB 40 Programm 13: Kultur ........................................................................ 30
4.1.
Einführung.......................................................................................... 30
4.1.1.
Allgemeine Ziele des Programms.........................................................30
4.1.2.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................30
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 3
_________________________________________
4.1.3.
Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten .......................................................................31
4.1.4.
Kontinuität im Programm ...................................................................31
4.2.
Rückblick 2007 ................................................................................... 32
4.2.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................32
4.2.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................32
4.2.3.
Investitionen
außerhalb
des
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
Beweggründe) ................................................................................................34
4.3.
Laufendes Jahr (2008) ....................................................................... 34
4.3.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................34
4.3.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................35
4.3.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................37
4.4.
Haushalt 2009 .................................................................................... 37
4.4.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................37
4.4.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................37
4.4.3.
Investitionen
außerhalb
des
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
Beweggründe) ................................................................................................38
4.5.
Perspektiven....................................................................................... 38
4.5.1.
Allgemeine Entwicklung .....................................................................38
4.5.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................39
5
OB 40 Programm 14: Bibliothekswesen und Medien ................................... 40
5.1.
Einführung.......................................................................................... 40
5.1.1.
Allgemeine Ziele des Programms.........................................................40
5.1.2.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................40
5.1.3.
Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten .......................................................................40
5.1.4.
Kontinuität im Programm ...................................................................41
5.2.
Rückblick 2007 ................................................................................... 41
5.2.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................41
5.2.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................42
5.2.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................44
5.3.
Laufendes Jahr (2008) ....................................................................... 45
5.3.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................45
5.3.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................45
5.3.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................46
5.4.
Haushalt 2009 .................................................................................... 46
5.4.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................46
5.4.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................46
5.4.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................47
5.5.
Perspektiven....................................................................................... 47
5.5.1.
Allgemeine Entwicklungen ..................................................................47
5.5.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................47
6
OB 40 Programm 15: BRF............................................................................ 49
6.1.
Einführung.......................................................................................... 49
6.1.1.
Allgemeine Ziele des Programms.........................................................49
6.1.2.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................49
6.1.3.
Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten .......................................................................49
6.1.4.
Kontinuität im Programm ...................................................................49
6.2.
Rückblick 2007 ................................................................................... 49
6.2.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................49
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Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 4
_________________________________________
6.3.
Einführung.......................................................................................... 50
6.3.1.
Allgemeine Ziele des Programms.........................................................50
6.3.2.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................50
6.3.3.
Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten .......................................................................50
6.3.4.
Kontinuität im Programm ...................................................................50
6.4.
Rückblick 2007 ................................................................................... 50
6.4.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................50
6.4.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................50
6.4.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................51
6.5.
Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 51
6.5.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................51
6.5.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................51
6.5.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................51
6.6.
Haushalt 2009 .................................................................................... 51
6.6.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................51
6.6.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................51
6.6.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................52
6.7.
Perspektiven....................................................................................... 52
6.7.1.
Allgemeine Entwicklungen ..................................................................52
6.7.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................52
6.7.3.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................52
6.7.4.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................52
6.8.
Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 53
6.8.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................53
6.8.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................53
6.8.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................53
6.9.
Haushalt 2009 .................................................................................... 53
6.9.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................53
6.9.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................53
6.9.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................53
6.10.
Perspektiven .................................................................................... 53
6.10.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................53
6.10.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................54
7
Programm 16: Sport ................................................................................... 55
7.1.
Einführung.......................................................................................... 55
7.1.1.
Allgemeine Ziele des Programms.........................................................55
7.1.2.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................55
7.1.3.
Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten .......................................................................56
7.1.4.
Kontinuität im Programm ...................................................................56
7.2.
Rückblick 2007 ................................................................................... 58
7.2.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................58
7.2.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................58
7.2.3.
Investitionen
außerhalb
des
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
Beweggründe) ................................................................................................60
7.3.
Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 60
7.3.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................60
7.3.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................61
7.3.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................61
7.4.
Haushalt 2009 .................................................................................... 62
7.4.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................62
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 5
_________________________________________
7.4.2.
Inhaltliche Entwicklungen (insbesondere Kürzungen und Erhöhungen).....62
7.4.3.
Investitionen
außerhalb
des
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
Beweggründe) ................................................................................................63
7.5.
Perspektiven....................................................................................... 63
7.5.1.
Allgemeine Entwicklungen ..................................................................63
7.5.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................63
8
OB 40 Programm 17: Tourismus ................................................................. 64
8.1.
Einführung.......................................................................................... 64
8.1.1.
Allgemeine Ziele des Programms.........................................................64
8.1.2.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................65
8.1.3.
Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten .......................................................................65
8.1.4.
Kontinuität im Programm ...................................................................65
8.2.
Rückblick 2007 ................................................................................... 66
8.2.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................66
8.2.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................66
8.2.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................68
8.3.
Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 68
8.3.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................68
8.3.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................68
8.3.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................69
8.4.
Haushalt 2009 .................................................................................... 69
8.4.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................69
8.4.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................69
8.4.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................70
8.5.
Perspektiven....................................................................................... 70
8.5.1.
Allgemeine Entwicklungen ..................................................................70
8.5.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................70
9
Programm 19: Freizeitgestaltung................................................................ 72
9.1.
Einführung.......................................................................................... 72
9.1.1.
Allgemeine Ziele des Programms.........................................................72
9.1.2.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................72
9.1.3.
Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten .......................................................................72
9.1.4.
Kontinuität im Programm ...................................................................72
9.2.
Rückblick 2007 ................................................................................... 72
9.2.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................73
9.2.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................73
9.2.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................73
9.3.
Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 73
9.3.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................73
9.3.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................73
9.3.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................73
9.4.
Haushalte 2009 .................................................................................. 73
9.4.1.
Formale Entwicklungen ......................................................................73
9.4.2.
Inhaltliche Entwicklungen...................................................................74
9.4.3.
Investitionen
außerhalb
des
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
Beweggründe) ................................................................................................74
9.5.
Perspektiven....................................................................................... 74
9.5.1.
Allgemeine Entwicklung .....................................................................74
9.5.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................74
10
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 6
_________________________________________
OB 40 Programm 21: Denkmal- und Landschaftsschutz ........................... 75
10.1.
Einführung ....................................................................................... 75
10.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................75
10.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................75
10.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten .......................................................................75
10.1.4. Kontinuität im Programm ...................................................................75
10.2.
Rückblick 2007 ................................................................................ 76
10.2.1. Formale Entwicklungen ......................................................................76
10.2.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................76
10.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................77
10.3.
Laufendes Jahr 2008........................................................................ 77
10.3.1. Formale Entwicklungen ......................................................................77
10.3.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................78
10.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................79
10.4.
Haushalt 2009 ................................................................................. 79
10.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................79
10.4.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................79
10.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................80
10.5.
Perspektiven .................................................................................... 80
10.5.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................80
10.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................80
11
Tabellen zur Ausführung des Haushaltes ................................................. 81
11.1.
Haushaltsentwicklung der nicht aufgegliederten Mittel 2008-2009
und Realisierung 2007 ................................................................................... 81
11.2.
Haushaltsentwicklung der aufgegliederten Mittel 2008-2009 .......... 86
11.3.
Haushaltsjahr 2007 ......................................................................... 88
11.3.1. Nicht aufgegliederte Mittel..................................................................88
11.3.2. Aufgegliederte Mittel .........................................................................88
12
Umsetzung der Durchforstungsmaßnahmen ............................................ 90
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 7
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1 OB 40 Programm 00: Personalkosten von
Freigestellten aus dem Unterrichtswesen
1.1.
Einführung
Im Haushaltsjahr 2006 wurde dieses neue Programm geschaffen, um eine größere
Transparenz der Gehaltskostenentwicklung des freigestellten (nicht im Unterrichtswesen
tätigen) Personals zu gewährleisten.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 8
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2
OB 40 Programm 11: Jugend
2.1.
Einführung
2.1.1. Allgemeine Ziele des Programms
Die Schwerpunkte der europäischen Jugendpolitik, die im Weißbuch „Jugend“ der
Europäischen Union dokumentiert sind, werden kontinuierlich in der Jugendpolitik der DG
umgesetzt.
Dabei sind Themen wie Partizipation, Ehrenamtlichkeit, Mobilität und Information in der
DG von großer Bedeutung. Bislang wurden für die konkrete Ausarbeitung diesbezüglicher
Projekte fallspezifische Kooperationsmodelle entwickelt. Das Jugendbüro der
Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ständig einbezogen und koordiniert die
unterschiedlichen Initiativen und Projekte. Hervorzuheben sind aus diesen Initiativen die
Leistungsaufträge in der Offenen Jugendarbeit, bei der das Jugendbüro die
Arbeitgeberrolle gegenüber den Jugendarbeitern übernimmt. Der Jugendarbeiter ist auf
Gemeindeebene tätig und bietet eine flächendeckende Jugendarbeit an, die insbesondere
auch die losen Jugendcliquen einbezieht.
Der Rat der deutschsprachigen Jugend (RdJ) bearbeitet die europäischen Schwerpunkte
im Rahmen seiner Arbeitsgruppen (u. a. AG Partizipation, AG Aus- und Weiterbildung, AG
Jugendorganisationen, AG Interkultureller Dialog, …). Die Arbeitsgruppe „Europa“
beschäftigt sich allgemein mit der europäischen (Jugend-)Politik. Um die Arbeit des RdJ
zu gestalten, informiert das Ministerium über neue inhaltliche Entwicklungen.
Um jedoch den Verantwortlichen des Jugendsektors die Gestaltung einer kohärenten,
vorausschauenden, sich immer wieder aktualisierenden und flexiblen Jugendpolitik zu
ermöglichen, wurde ein Jugendkonzept für die DG ausgearbeitet. Dieses Konzept
entstand in enger Zusammenarbeit mit Verantwortlichen des gesamten Jugendsektors,
wobei die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen im Mittelpunkt standen und die
Partizipation
der
Jugendlichen
als
Hauptbetroffene
an
diesem
Prozess
Grundvoraussetzung war. Das Jugendkonzept ermöglicht es, die Belange der Jugend über
den bisher definierten Bereich von Jugendarbeit hinaus zu berücksichtigen. Ressourcen
können gebündelt werden, um die vorhandenen Fähigkeiten zielgerichteter und
zukunftsorientierter einzusetzen. Das neue Konzept soll dem Jugendsektor der DG helfen,
den Anschluss an wichtige internationale Entwicklungen und Themen nicht zu verpassen
und neue Formen der Kooperation mit Partnern und Nachbarn zu entwickeln. Durch die
Ausarbeitung eines Jugendkonzeptes reiht sich die DG in die innerbelgischen
Bemühungen ein, den EU-Weißbuchprozess umzusetzen.
Neben der Herausforderung der gemeinsamen Ausarbeitung eines Jugendkonzepts für die
Deutschsprachige Gemeinschaft bleibt die Förderung von Ehrenamtlichen ein
Schwerpunkt der Jugendpolitik. Ein Großteil der Jugendarbeit wird durch ehrenamtliche
Animatoren gewährleistet.
Da sich die Bedürfnisse und Verhaltensweisen von Jugendlichen in einer
Wechselbeziehung zur Entwicklung der Gesellschaft stetig ändern, unterstützt die
Deutschsprachige Gemeinschaft die Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen, um auf
diese Veränderungen entsprechend reagieren zu können. Die Teilnahme an
Weiterbildungen ist für hauptamtliche Animatoren verpflichtend.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 9
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2.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Die Funktionszuschüsse werden auf Grund des Dekrets vom 14. Dezember 1998 zur
Anerkennung und Bezuschussung von Jugendorganisationen, Jugendzentren und
Jugenddiensten gewährt.
Anerkannte Jugendorganisationen, Jugenddienste und Jugendzentren können Zuschüsse
zu den Personalkosten erhalten auf Grund des Dekretes vom 23. März 1992 zur
Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten der anerkannten Museen, Kreativen
Ateliers, regionalen Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung sowie
Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugenddiensten.
2.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Es haben keine Änderungen der Haushaltsstruktur oder der administrativen Zuständigkeit
stattgefunden.
2.1.4. Kontinuität im Programm
Der Jugendsektor ist ein sich ständig entwickelnder Bereich. Die Unterstützung von
Ausrüstungsgegenständen ist in Volumen und Ausrichtung konstant geblieben. Im
Bereich der Besonderen Initiativen gilt die Förderung insbesondere der Durchführung von
Projekten im Rahmen von europäischen Schwerpunkten sowie der Mehrkosten für
zusätzliche Standorte im Bereich der Offenen Jugendarbeit, die durch einen
Leistungsauftrag geregelt sind.
Der Koeffizient zur Anpassung der Funktionszuschüsse an die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel konnte in den letzten Jahren stabil auf 0,8 gehalten werden.
Das Konzept der Leistungsaufträge hat zur Folge, dass immer mehr Jugendtreffs auf
Anfrage und durch Mitarbeit von Jugendlichen entstehen. Gab es im Jahre 2000 vor
Einführung dieses Konzeptes noch 11 bezuschusste Jugendheime, so kann man seit dem
Jahr 2005 auf 19 geförderte Jugendtreffs verweisen. Neben diesen Treffs unterstützt die
Deutschsprachige Gemeinschaft noch 9 Jugendorganisationen (wovon eine sich anhand
ihrer Tätigkeiten 2007 in Aberkennungsverfahren befindet) Jugenddienste, das
Jugendbüro
(einschließlich
einer
halben
Streetworkstelle
und
einer
halben
Jugendberaterstelle) sowie den Rat der deutschsprachigen Jugend (RdJ). Die im
Jugendbereich
außerhalb
des
Jugendbüros
zur
Verfügung
stehenden
12
vollzeitäquivalenten Animatorenstellen sind alle besetzt.
2.2.
Rückblick 2007
2.2.1. Formale Entwicklungen
Es gab keine Regeländerungen.
2.2.2. Inhaltliche Entwicklungen
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 10
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Die Empfehlungen der Broschüre „P.R.I.M.A. – Empfehlungen an die Jugendpolitik der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“ (www.dglive.be/jugend) ermöglichen es im
Zusammenspiel aller Beteiligten, Arbeitspläne, Maßnahmen und Projekte zu erarbeiten,
um eine nachhaltige und bedürfnisorientierte Jugendpolitik, die die Jugendlichen in den
Mittelpunkt stellt, zu realisieren. Zurzeit wird eine Liste mit möglichen Prioritäten von
„P.R.I.M.A.“ – Maßnahmen und dazu gehörender Strategie entwickelt. Der Rat der
deutschsprachigen Jugend stellte im April 2007 seinen Maßnahmenkatalog fußend auf
den
P.R.I.M.A.-Empfehlungen
vor.
Auch
das
Jugendbüro
überprüfte
seine
Dienstleistungen anhand dieser Empfehlungen.
Die in 2006 gebildete Expertengruppe arbeitet an ihrem Konzeptvorschlag zur
Animatorenweiterbildung. Dieser beinhaltet bezüglich der Hauptamtlichen deren
Aufgaben, Berufsbilder, Kompetenzprofile und Zugangsvoraussetzungen sowie für
ehrenamtliche Leiter eine Analyse der angebotenen Weiterbildungen, eine Aufwertung
des Ehrenamts und der Förderung seiner Qualität.
Im November 2007 wurde eine Arbeitsgruppe „Jugendinformation“ mit Vertretern aus
den Jugendinformationszentren sowie Regierung und Ministerium eingesetzt. Basierend
auf den Empfehlungen der Jugendkonsultationen für die Jugendinformation, beschäftigt
sich
diese
Arbeitsgruppe
mit
der
Analyse
der
Dienstleistungen
der
Jugendinformationsdienste im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen der
Informationsvermittlung.
Die Reform im Bereich der ABM-Zuschüsse, die am 1. Januar 2007 in Kraft trat, hatte für
einige Vereinigungen des Jugendsektors schwere finanzielle Verluste zur Folge. Um
diesen Vereinigungen den kurzfristigen Übergang zu erleichtern und mittelfristige
Umstrukturierungsprozesse
des
Sektors
nicht
zu
gefährden,
werden
die
Zuschussverringerungen, die sich aus der Anwendung des Ziels 1 der ABM-Reform
ergeben, ausgeglichen. Die Regierung verfolgt mit den Ausgleichszahlungen das Ziel, die
Personalkosten des nicht kommerziellen Sektors zu stabilisieren.
Ziel des Jugendbüros ist es, die Jugendlichen und die Jugendarbeit in der DG zu
unterstützen und Möglichkeiten zu schaffen, die eine Weiterentwicklung erleichtern.
Neben der Funktion als Nationalagentur des europäischen Programms „Jugend“ gliedert
sich die Tätigkeit des Jugendbüros in acht Aufgabenbereiche:
-
Offene Jugendarbeit/Streetwork (43,40%);
Koordination des Rates der deutschsprachigen Jugend (13,86%);
(Inter)nationale und jugendpolitische Zusammenarbeit (16,92%);
IT-Service (9,94%);
Euro<26 (8,20%);
Arbeitgeberverband PK 329 (0,47%);
Unterstützung Verwaltungsrat (0,75%);
Geschäftsführung (6,46%).
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 11
_________________________________________
Offene
Jugendarbeit/Streetwork
Koordination RdJ
Aufgabenbereiche 2007 Jugendbüro
(Inter)nationale
Zusammenarbeit
IT-Service
Euro<26
Arbeitgeberverband PK 329
Unterstützung Verwaltungsrat
Geschäftsführung
Auf Grund der Erweiterung der Euro<26 Karte als Schülerkarte wird ein Nachtrag in der
für die Jahre 2006-2007 unterzeichneten Konvention zwischen Jugendbüro und
Regierung vorgenommen werden. Die Euro<26 wird zur Jugendinformationsplattform
ausgebaut. Sie soll ein zentrales Medium der Information des Jugendlichen werden und
von verschiedensten Partnern genutzt werden.
Die Plattform soll einerseits eine
Grundversorgung mit relevanten Informationen sichern und andererseits der Gefahr einer
unorganisierten Informationsflut abhelfen.
Für das Schuljahr 2007-2008 beteiligten sich 6 Sekundarschulen und das IAWM (Institut
für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand) an diesem Projekt.
Nachstehend die Entwicklung der Dotation und Ausgaben des Jugendbüros:
Dotation und Ausgaben des Jugendbüros
1.000.000 €
900.000 €
800.000 €
700.000 €
600.000 €
500.000 €
400.000 €
300.000 €
200.000 €
100.000 €
0€
2001
2002
2003
2004
2005
Jahre
Dotation DG
Gesamtausgaben
2006
2007
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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_________________________________________
Aufschlüsselung der Ausgaben des Jugendbüros
100%
80%
60%
40%
20%
0%
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Jahre
Allgemeine Personalkosten
Projektkosten Personal
Allgemeine Funktionskosten
Projektkosten Funktion
Ausbau der Offenen Jugendarbeit
Im Januar 2007 startete die Gemeinde Amel in Zusammenarbeit mit der ASL-Gruppe
Amel und Interessenten eine Umfrage bei allen Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren,
um den Bedarf für einen Jugendtreff zu ermitteln. Zirka 34% der Befragten beteiligten
sich an dieser Umfrage, bei der das Bedürfnis nach einem Jugendtreff deutlich wurde. Die
Auswertung der Resultate wurde im Dezember 2007 dem Gemeindekollegium vorgestellt.
Synergien in Eupen
Die im Pilotjahr 2006 in einer Übereinkunft festgelegte Vernetzung der verschiedenen
Jugendzentren in der Stadt Eupen wurde im Jahr 2007 fortgeführt mit dem Ziel mehr
Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren zu erreichen. Schwerpunkte waren die
gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, der Aufbau der Offenen Jugendarbeit in der
Unterstadt, ein sechswöchiges Sommerprogramm für Kinder und Jugendliche sowie der
OJA (Offene Jugendarbeit) Action Day im September.
Die Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe wird immer mehr in der Offenen Jugendarbeit
Eupen thematisiert und verlangt angesichts des wachsenden Bedarfs mittelfristig nach
strukturellen Lösungen.
INTERREG-Projekt
Das
Interreg-III-A–Projekt
„Mobile
Jugendinformation,
Jugendberatung
und
Jugendberufshilfe“, das im Jahr 2005 startete, wurde bis Mitte 2008 verlängert. Im Jahr
2007 war das „webmobil“ in der Großregion unterwegs, am 8. September 2007 im
Rahmen des Actions Day in Eupen. Die inhaltliche Durchführung erfolgt dabei vor allem
durch die lokalen Ansprechpartner. Partner in der DG ist das Jugendinformationszentrum
JIZ in Sankt Vith. Hauptsächlich präsentiert das „webmobil“ medienpädagogische
Angebote sowie die mobile Jugendberufshilfe „jobonline“.
BENELUX
In der ersten Jahreshälfte 2007 wurde das Arbeitsprogramm für 2007-2009
angenommen.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Im Rahmen der Benelux-Zusammenarbeit und der Europarat-Kampagne « Alle anders –
alle gleich » organisierte Luxemburg vom 5. bis 9. April 2007 das Seminar „Partizipation
in all seinen Formen – Europäisches Symposium über die Vielfalt und die partizipative
Demokratie“. Die Deutschsprachige Gemeinschaft beteiligt sich finanziell an den
Unkosten dieses Seminars sowie inhaltlich durch die Teilnahme an der für die
Vorbereitung
dieses
Seminars
eingesetzten
Ad-hoc-Gruppe.
Das
KLJ-Projekt
„Zukunftsmarathon“, das im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung angesiedelt ist, wurde
während des Seminars vorgestellt.
Vom 3.-5.12.2007 fand in Larochette auf Einladung Luxemburgs ein Nachfolgeseminar zu
„Partizipation in all seinen Formen -Europäisches Symposium über die Vielfalt und die
partizipative Demokratie“ statt. Informationen in Bezug auf die Organisation von
Jugendevents und die Beteiligung von Jugendlichen (inklusive benachteiligten
Jugendlichen) wurden ausgetauscht und niedergeschrieben.
Großregion
Im Oktober 2007 wurde auf der Arbeitssitzung der AG Jugendpolitik der Arbeitsplan
2008-2009 angenommen. Schwerpunkte sind neben dem gegenseitigen Austausch von
guten Erfahrungen und Informationen auch die Organisation eines Jugendforums, die
Durchführung der interkulturellen Schulung für Jugendarbeiter sowie die Unterstützung
von Freiwilligenaktivitäten.
EU-Jugendpolitik
Im Juni 2007 wurde die Finanzvereinbarung über die praktische Durchführung des
Programms „Jugend in Aktion“ 2007-2013 zwischen der EU-Kommission und dem
Jugendbüro in seiner Funktion als Nationalagentur abgeschlossen, nachdem das
Ministerium,
Abteilung
Kulturelle
Angelegenheiten,
in
seiner
Funktion
als
beaufsichtigende Nationalbehörde die notwendigen administrativen Schritte nach den
neuen Richtlinien der EU-Kommission erfolgreich abgewickelt hatte und seine sog. „Exante-Erklärung“ als eine der ersten von der Kommission gebilligt wurde.
Das neue Programm „Jugend in Aktion“ umfasst mehr Programmländer und mehr
Aktionen
als
je
zuvor.
Neu
sind
vor
allem
Jugenddemokratieprojekte,
Gruppenfreiwilligendienste, und der jugendpolitische Charakter des Programms, das sich
immer mehr zum Instrument der europäischen Jugendpolitik entwickelt und somit den
Nationalagenturen eine größere Bedeutung zukommen lässt.
Die Auswertung des europäischen Programms Jugend 2000-2006 ermittelt in welchem
Ausmaß die Programmaktionen junge Menschen beeinflusst haben und inwiefern sich
das Programm auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen, die sich mit
Jugendpolitik befassen, ausgewirkt hat. Eine DG-Evaluierungsveranstaltung der Nutzer
am 24. März 2007 erreichte nicht genügend statistische Repräsentativität, sodass in einer
zweiten Phase eine Fragebogenaktion erfolgte. Die Auswertung der Veranstaltung und
der Fragebögen wurde der EU-Kommission zugestellt. Die vollständige Auswertung ist
einsehbar unter www.dglive.be/jugend
Deutschland übernahm im 1. Halbjahr 2007 die EU-Ratspräsidentschaft.
Schwerpunktthema war die soziale Einbeziehung und die Verschiedenheit junger
Menschen. Zu diesem Thema fand ein Jugendevent in Köln statt, an dem auch zwei
Jugendliche des CAJ-Mittagstreffs teilnahmen. Vorbereitet wurden diese Jugendlichen auf
Vermittlung des Ministeriums bei einer Vorab-Konferenz in Magdeburg, wo insgesamt
sieben Jugendliche des CAJ-Mittagstreffs teilnahmen.
Anlässlich der europäischen Jugendwoche im Juni 2007 organisierte die EU-Kommission
eine zentrale Veranstaltung in Brüssel. Themen waren wiederum die soziale Einbeziehung
und die Verschiedenheit von Jugendlichen sowie der offizielle Start des Europäischen
Programms „Jugend in Aktion“. Aufbauend auf den bereits in Köln und Magdeburg
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 14
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gemachten Erfahrungen nahmen Jugendliche aus ganz Europa teil, einschließlich der
beiden
Jugendlichen des CAJ-Mittagstreffs. Während dieser Jugendwoche hat das
Jugendbüro der DG verstärkt in der Presse auf das neue EU-Programm „Jugend in
Aktion“ und seine Möglichkeiten und Neuerungen (Jugenddemokratieprojekte, usw.)
aufmerksam gemacht.
Die Jugendkampagne des Europarats für Verschiedenheit, Menschenrechte und
Partizipation unter dem Motto „alle anders – alle gleich“ wurde 2007 fortgesetzt. Zur
Organisation der Aktionen auf nationaler und lokaler Ebene bildeten die Teilnehmerländer
nationale Kampagnekomitees. Das belgische Abschlussevent der Europäischen
Jugendkampagne „Alle anders - Alle gleich“ fand am 27. Oktober in Brüssel statt.
Anwesend waren neben der Jugendministerin der DG auch ca. 15 Jugendliche aus der DG
und Mitarbeiter von Ministerium und Nationalagentur. Neben der Werkzeugbox und der
Medienkampagne (Märchensammlung) sind in der DG im Rahmen der Kampagne vor
allem Jugendleiter und Jugendarbeiter als Multiplikatoren geschult worden.
Ein
Abschlussbericht der Kampagne in der DG wurde dem Europarat übermittelt.
Internationale bzw. zwischengemeinschaftliche Kontakte und Jugendaustausch
Die DG ermöglichte einem Jugendlichen die Teilnahme am 60. Filmfestival in Cannes im
Rahmen des „Prix de la jeunesse“.
Auf Wunsch der flämischen Kooperationspartner fand am 17. April 2007 zum Thema
„Umweltfreundlicher Jugendtourismus und Zugänglichkeit der Wälder für Jugendgruppen“
in Brüssel ein Treffen zwischen Vertretern der Deutschsprachigen und einer flämischen
Delegation statt. Die aktuelle Lage wurde beleuchtet und die flämischen Kollegen
erläuterten ihre Erwartungen. Zusammen mit dem JIZ und dem RdJ wird das Ministerium
den Flamen eine Liste mit Lagerplätzen und Lagerherbergen zur Verfügung stellen.
Ebenso werden –soweit möglich- entsprechende Gemeindeverordnungen zugestellt. Die
DG bleibt mit dem „Steunpunt Jeugd“ in diesbezüglichem Kontakt.
Vertreter der offenen Jugendarbeit und der Regierung der DG lernten im Juni 2007 in
Hannover ein sozialpädagogisches Praxisprojekt mit wissenschaftlicher Begleitung zum
Thema „Partizipation in Jugendzentren“ kennen. Die Rolle des Jugendarbeiters wurde neu
beleuchtet vom „Animator“ zum „Partizipationsberater“ für Jugendliche, die selbst
Verantwortung übernehmen wollen.
2.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Im ersten Semester 2007 wurden bereits alle Haushaltsmittel zu Gunsten der
Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen der Jugendzentren, -dienste und organisationen zugesagt. Betroffen waren in erster Linie die Bereiche Informatik,
Medientechnik und Mobiliar. Ausstattungssubventionen wurden für einen Küchenherd und
ein Spülbecken für das Jugendanimationszentrum JAZ in Kelmis ausgezahlt.
2.3.
Laufendes Jahr (2008)
2.3.1. Formale Entwicklungen
Im Jahre 2008 wird die Konvention mit dem Jugendbüro für zwei weitere Jahre erneuert.
Im Oktober 2008 wird der Rat der deutschsprachigen Jugend (RdJ) neu eingesetzt.
2.3.2. Inhaltliche Entwicklungen
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Sowohl von der zur Verwirklichung der PRIMA-Empfehlungen eingesetzten
Expertengruppe, die am Konzeptvorschlag zur Animatorenweiterbildung (Haupt- und
Ehrenamtliche) arbeitet, als auch von der Arbeitsgruppe „Jugendinformation“ werden bis
Ende 2008 Ergebnisse erwartet.
Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 (EYID)
Im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs hat das Ministerium der
DG in Kooperation mit der Europäischen Kommission, dem Jugendbüro und dem BRF das
Projekt „Wer bist’n du?“ lanciert.
Am 15. und 16. März 2008 konnten sich 41 Jugendliche aus neun Herkunftsländern in
den Workshops Graffiti, Rap, Comiczeichnen, Tanz und Theater sowie Fotografie mit dem
Thema des interkulturellen Dialogs kreativ auseinandersetzen. Ziel war es Jugendliche
aus verschiedenen Kulturen in Schaffensprozessen einander näher zu bringen, um die
Kultur des anderen kennen zu lernen und das wechselseitige Verständnis und das
Zusammenleben zu verbessern.
Die vielseitigen Resultate wurden der Öffentlichkeit vom 18.-28. April 2008 im
Ministerium vorgestellt. Bei der Vernissage stellte Ministerin Isabelle Weykmans den
Botschafter in der DG für das europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008, Willi
Filz, vor. Willi Filz ist Fotograf und beschäftigt sich in seiner aktuellen Arbeit mit der
Migration vor den Toren Europas.
Die Sensibilisierung der Bevölkerung der DG ist ein zweiter Schwerpunkt des Projektes.
Neben einer Sonderreportage über die Workshops und die Ausstellung (BRF-TV) werden
monatliche Beiträge zu dieser Thematik im BRF (Radio) ausgestrahlt. Im Frühjahr wurden
die Themen „Interkultureller Dialog: ja! Aber sprechen wir alle die gleiche Sprache?
(Unterschiede und Ähnlichkeiten in der Körpersprache)“ und „Wie fühlen sich Jugendliche
mit Migrationshintergrund in der DG?“ erörtert.
Am 12. September 2008 ist im Rahmen des „Tages des Offenen Denkmals“ eine
Podiumsdiskussion „Wer bist’n du? – EinBlick ins Fremde“ vorgesehen. In den
Räumlichkeiten der Heidbergkapelle werden ebenfalls die durch die Jugendlichen im März
erarbeiteten Resultate der Workshops zu sehen sein. Eine kleine Wanderausstellung wird
den Abschluss des Projektes bilden.
Ausbau der Offenen Jugendarbeit
In der Kontinuität der Verwirklichung der Regierungsmaßnahme Nr.60 „Ausbau der
offenen Jugendarbeit“ wird die offene Jugendarbeit weiter entwickelt beziehungsweise
gefestigt. So ist die Unterzeichnung des Leistungsauftrages Kelmis im September 2008
vorgesehen.
Synergien in Eupen
Auf Wunsch verschiedener Jugendarbeiter der OJA Eupen haben nach Einführung neuer
Tätigkeitsformulare (Dreimonatsberichte) erläuternde Einzelgespräche zu den Aktivitäten
der betroffenen Jugendzentren bzw. –diensten stattgefunden.
Benelux
Am 28.02.2008 tauschten in Brüssel Experten der Benelux-Partner über die Indikatoren
zur Beschreibung der Situation von Jugendlichen aus. Ergebnis ist die sehr interessante
BENELUX-Dokumentation „Übersicht der Jugendforschung in BENELUX“. Solche
Veranstaltungen bieten wichtige Erkenntnisse für die DG, die keine isolierte eigene
Jugendforschung betreiben kann und doch mit den Indikatoren arbeiten wird.
Im Rahmen einer erweiterten Versammlung der AG-Jugendpolitik in Echternach, konnte
eine Delegation von Vertretern des Jugendsektors des Nordic-Council of Ministers
empfangen werden.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Im ersten Halbjahr ist von den zuständigen Benelux-Regierungen (inklusive DG) der neue
unbefristete BENELUX-Vertrag unterzeichnet worden. Er soll nach Ratifizierung durch die
Parlamente zum 01.01.2009 in Kraft treten. Gleichzeitig ist ein gemeinsames
Arbeitsprogramm 2009-2012 verabschiedet worden, das unter Punkt 2.4. die
Jugendpolitik aufgreift. In diesem Kontext werden die verschiedenen BENELUXArbeitsgruppen dazu eingeladen, spezifische Arbeitspläne zu erstellen.
Großregion
Am 27. Februar 2008 diskutierte eine Expertengruppe in Luxemburg über Sinn und
Zweck eines zentralen Registers der Jugendbeherbergungsstrukturen in der Großregion.
Vom 6. bis 9. November 2008 wird in Schengen das Jugendforumjeunesse der
Großregion zum Thema „Vorurteile der Jugendlichen in der Großregion“ stattfinden.
Teilnehmen können ebenfalls 4 Jugendliche und 4 Jugendleiter aus der DG.
Für 2008 ist ebenfalls eine von den Nationalagenturen organisierte grenzüberschreitende
Ausbildung in Eupen geplant.
EU-Jugendpolitik
Aufbauend auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Ex-Ante Erklärung aus dem Jahre
2007 zum Am 30. April 2008 wurde fristgerecht die „Zuverlässigkeitserklärung der
Nationalen Behörde in Bezug auf die Nationalagentur und die Durchführung des
Programms Jugend in Aktion im Jahre 2007“ bei der Europäischen Kommission
eingereicht. Vorausgegangen waren die Einrichtung eines Kontrollsystems, bestehend
aus Primär- und Sekundärkontrollen sowie den damit verbundenen internen und
externen Audits.
Die jährliche Zuverlässigkeitserklärung der Nationalen Behörde ist Voraussetzung für den
Vertragsabschluss zwischen Nationalagentur und Europäischer Kommission und den
damit verbundenen Geldfluss.
Vom 01.01.2008 war die DG belgischer Wortführer bei den EU-Jugendministerräten unter
slowenischem Vorsitz, der ganz im Zeichen der Triopräsidentschaft mit Deutschland und
Portugal stand und somit die gesellschaftliche und berufliche Einbeziehung der Jugend
zum Schwerpunkt hatte. Folgende Dokumente wurden von den EU-Jugendministern
angenommen: „Kernbotschaften zur weiteren Umsetzung des Europäischen Paktes für
die Jugend“ und die Entschließung zur Beteiligung der Jugendlichen mit weniger
Chancen. Außerdem beteiligte der Jugendsektor sich an einer Entschließung der EUKulturminister zum Thema interkulturelle Kompetenzen. Die Jugendministerin der DG
erhielt während der beiden EU-Jugendministerräte vom 14.02.2008 und vom 22.05.2008
die Gelegenheit, sich zu den Themen „interkulturelle Dialog und jungen Menschen“,
„Beteiligung von Jugendlichen mit geringen Chancen“ und „Störsender „Mosquito“ zu
äußern.
Ein Jugendlicher aus der DG nahm am Jugendevent der slowenischen Präsidentschaft
zum Thema „Beteiligung junger Menschen mit weniger Chancen“ teil, ein weiterer am
Jugendevent der französischen Präsidentschaft.
Darüber hinaus findet wieder eine An der Europäische Jugendwoche im November 2008
wird sich auch die DG mit ihrer Nationalagentur beteiligen.
Um die weitere Vorgehensweise und Einbindung der DG mit den Vertreter des
Ministeriums und der Regierung abzustimmen, wird es im September 2008 ein Treffen
mit Verantwortlichen des European Knowledge Centre for Youth (EKYP) geben. Das EKYP
verfolgt das Ziel, dem Jugendbereich einen einzigen Zugangspunkt zu Wissen und zur
Lage
der
Jugend
in
Europa
zu
bieten.
Es
wurde
im
Rahmen
der
Jugendforschungspartnerschaft zwischen dem Europarat und der Europäischen
Kommission entwickelt und ist ein Instrument für die Umsetzung des Weißbuchs Jugend
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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und insbesondere der allgemeinen Zielsetzung der Europäischen Kommission für ein
besseres Verständnis der Jugend und des Monitoring von Jugendpolitik durch den
Europarat. Es zielt darauf ab, eine auf Tatsachen basierende Politikgestaltung und Praxis
zu fördern und den Informationsaustausch und den Dialog im Jugendbereich zu
verstärken. Das EKYP wird von einem europäischen Netzwerk von Korrespondenten
unterstützt.
Im Bereich der Aktivitäten des Europarates beteiligt sich die DG gemeinsam mit den
beiden anderen Gemeinschaften an der Renovierung des Europäischen Jugendzentrums
in Straßburg. Diesbezüglich ist ein Projektaufruf für junge Innenarchitekten/Designer in
den drei Gemeinschaften erfolgt.
Die Jugendministerin der DG an der Jugendministerkonferenz in Kiew teilnehmen. Zur
Ermittlung eines begleitenden Jugendlichen wurde ein Bewerberaufruf gestartet.
Internationale bzw. zwischengemeinschaftliche Kontakte und Jugendaustausch
Bei ihrem Treffen am 14. April 2008 haben die Jugendministerin der Deutschsprachigen
Gemeinschaft, Frau Isabelle Weykmans und der Jugendminister der Französischen
Gemeinschaft, Herr Marc Tarabella, das Thema „Tremplin Jeunes“ besprochen. Sie haben
die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein Konzept für einen innerbelgischen
Freiwilligendienst erarbeitet. Flämische Kollegen sollen zur Mitarbeit eingeladen werden.
Auch2008 nahm ein DG-Jugendlicher im Rahmen des „Prix de la Jeunesse“ am
Filmfestival in Cannes teil.
2.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Bei den Ausrüstungs- bzw. Ausstattungsanträgen sind in erster Linie die Bereiche Musik,
Informatik, Medientechnik sowie Mobiliar betroffen. Im ersten Halbjahr 2008 ist kein
Ausstattungsantrag für Jugendeinrichtungen der Gemeinden eingegangen.
2.4.
Haushalt 2009
2.4.1. Formale Entwicklungen
Die P.R.I.M.A.-Empfehlungen als Leitbild für die Jugendpolitik in der DG sollen von allen
Akteuren unterstützt, gefördert und umgesetzt werden. Ausgehend von gemeinsam
erstellten Konzepten, die diese Empfehlungen aufnehmen, wird vor Ende der
Legislaturperiode ein erster Dekretvorschlag zur Förderung von Jugendorganisationen,
Jugendzentren und Jugenddiensten vorliegen. Dabei sollen die Resultate der AG
Jugendinformation sollen zum Tragen kommen In diesen Vorschlag fließen ebenfalls die
gesammelten Erfahrungswerte des nationalen und internationalen Austauschs,
insbesondere des Austauschs mit Luxemburg, ein.
2.4.2. Inhaltliche Entwicklungen
Die Regierung wird die möglichen Projekte und Schritte zur Verwirklichung der
P.R.I.M.A.-Empfehlungen fortsetzen. Schwerpunkte werden dabei Partizipation,
Information und Aus- und Weiterbildung sein. Die Resultate der Expertengruppe „Ausund Weiterbildung“ auf DG- Ebene werden einbezogen.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 18
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Die EU hat das neue Jugendprogramm 2007-2013 „Jugend in Aktion“ aufgelegt und die
Deutschsprachige Gemeinschaft wird sich bemühen, die Möglichkeiten des Programms
zum Vorteil der Jugend zu nutzen und die Mechanismen des Programms in der DG zu
implementieren.
Die DG beteiligt sich stetig an der Entwicklung und Umsetzung der gemeinsamen
Jugendpolitik auf föderaler Ebene, auf Benelux- und EU-Ebene.
Benelux
Im Rahmen des neuen Arbeitsprogramms 2009 wurde mit den Vertretern des
Jugendsektors des Nordic-Council of Ministers die Organisation zweier gemeinsamer
Seminare (u.a. „Mehr Wissen über Jugendliche“ und „Indikatoren zur Situation der
Jugendlichen“) sowie der gegenseitige Informationsaustausch über jugendpolitische
Themen vereinbart.
Großregion
Turnusmäßig wird die DG 2009 die „AG-Jugendpolitik“ empfangen.
EU-Jugendpolitik
Weitere Treffen im Hinblick auf eine Konsultation und Koordination bezüglich der
Triopräsidentschaft 2010-2011 sind für 2009 u. a. mit der EU-Kommission und dem
Europäischen Jugendforum vorgesehen.
Internationale bzw. zwischengemeinschaftliche Kontakte und Jugendaustausch
Der Start des Pilotprojektes „zwischengemeinschaftlichen Freiwilligendienstes“ ist für
2009 vorgesehen.
2009 steht die Folgekonferenz des Seminars „Die Geschichte der Jugendarbeit und ihr
Einfluss auf die Jugendpolitik“ an
2.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Vergleich zu den Vorjahren konstant
bleiben. Somit können weiterhin die die förderwerten Anträge berücksichtigt werd.
2.5.
Perspektiven
2.5.1. Allgemeine Entwicklungen
2.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen:
60. Offene Jugendarbeit ausbauen
60.1 Leistungsaufträge für die Gemeinden des Südens der DG
61. Gesamtkonzept für die Jugendarbeit erstellen
61.3 Neues Förderdekret im Bereich Jugend
62. Animatorenweiterbildung unterstützen
62.1 Erarbeitung von Qualitätskriterien für ehrenamtliche Animatoren zur Aufwertung des
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Animatorenpasses der DG
62.2 Evaluation der Pflichtweiterbildung der bezuschussten hauptamtlichen Animatoren
63. Zwischengemeinschaftlichen und internationalen Austausch fördern
63.2 Aktive Teilnahme am neuen Jugendprogramm 2007-2013
63.3 Ausbau und Nutzung der Abkommen (innerbelgisch und international)
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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3 Programm
12:
Erwachsenenbildung
3.1.
Volks-
und
Einführung
3.1.1. Allgemeine Ziele des Programms
Die Deutschsprachige Gemeinschaft wünscht sich Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv,
verantwortlich und kritisch engagieren. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die
Beteiligungsmöglichkeiten bewusst zu machen. Zudem fordern die häufigen
Veränderungen in unserer Gesellschaft von jedem, dass er kontinuierlich seine
Kompetenzen und Kenntnisse erweitert. Das Lebensbegleitende Lernen gewinnt mehr
und mehr an Bedeutung. Die Deutschsprachige Gemeinschaft stellt den anerkannten
Organisationen der Volks- und Erwachsenenbildung für diese Aufgaben, insbesondere zur
Vermittlung der interpersonellen, interkulturellen und sozialen Kompetenz sowie der
Bürgerkompetenz, erhebliche Fördermittel zur Verfügung. Parallel dazu wird die
individuelle und berufliche Weiterbildung der Bürger der DG in Bezug auf Information,
Beratung und finanzielle Unterstützung gefördert.
Die Kreativen Ateliers werden für ihren Beitrag zur Förderung der kreativen
Persönlichkeitsentwicklung unterstützt.
Die Sensibilisierung für Verbraucherschutzfragen sowie die Schuldnerberatung sind
wesentliche Ziele des Programms
Bildung
für
Nachhaltigkeit
ist
zu
einer
zentralen
Zielstellung
in
der
Nachhaltigkeitsdiskussion geworden. Insofern sind die Themen nachhaltige und ländliche
Entwicklung wichtige Aufgaben des Programms. Neben der Sensibilisierung geht es
zunehmend mehr darum, auch konkrete Initiativen zu ergreifen. Koordiniert werden die
Initiativen der Ländlichen Entwicklung in der „Koordinationsrunde Ländliche Entwicklung“,
an der alle Akteure der Ländlichen Entwicklung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
teilnehmen. Darüber hinaus arbeitet die DG im Bereich der Ländlichen Entwicklung eng
mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien und der Fondation rurale de
Wallonie (FRW) zusammen.
3.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Die Funktionszuschüsse der Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung werden
aufgrund des Dekrets vom 18. Januar 1993 über die Anerkennung und Bezuschussung
von Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung gewährt.
Regionale Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung können Zuschüsse zu den
Personalkosten erhalten aufgrund des Dekrets vom 23. März 1992 zur Gewährung von
Zuschüssen zu den Personalkosten der anerkannten Museen, Kreativen Ateliers,
regionalen
Organisationen
für
Volksund
Erwachsenenbildung
sowie
Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugenddiensten.
Am 12. Juni 2008 ist der Dekretentwurf zur Förderung der Einrichtungen der
Erwachsenenbildung im Parlament hinterlegt worden. Der Dekretentwurf hebt die beiden
bisherigen Dekrete für den Erwachsenenbildungsbereich auf.
Für die Funktionssubventionen an die Kreativen Ateliers findet das Dekret vom 16.
Dezember 2003 über die Förderung von Kreativen Atelier Anwendung.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
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Die Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien V.o.G. wird für die Jahre 2006 bis 2009 im
Rahmen eines Geschäftsführungsvertrags bezuschusst, der inhaltliche Anforderungen und
finanzielle Vorgaben festlegt.
3.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Ab dem Haushaltsjahr 2008 ist der Teil des Dienstleistungsfonds, der sich auf die
Weiterbildung-Information-Beratung bezieht und sich im OB 40 PR 12 befindet, der SECNorm angepasst worden. Die variablen Kredite sind auf die sechs nachstehenden
Zuweisungen verteilt worden: 12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“, 32.10
„Subventionen für Aus- und Weiterbildungen“, 33.10 „Subventionen an privatrechtliche
Organisationen für Aus- und Weiterbildungen“, 34.31 „Subventionen an natürliche
Personen für Aus- und Weiterbildungen“, 41.41 „Subventionen an paragemeinschaftliche
Einrichtungen für Aus- und Weiterbildungen“, 74.22 „Ankauf von Material“.
3.1.4. Kontinuität im Programm
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden
20 regionale Volks- und
Erwachsenenbildungsorganisationen sowie 6 Kreative Ateliers gefördert (Stand 2008).
Die Solidarischen Frauen befinden sich in Liquidation. Die Anzahl der lokalen
Organisationen hat sich in den letzten Jahren von 3 auf 5 Organisationen erhöht.
Der Beschäftigungsumfang für die anerkannten Animatoren beträgt 2008 nach
Berücksichtigung der Liquidation der Solidarischen Frauen 20,10 VollzeitäquivalentStellen. Wegen eines finanziellen Engpasses besetzt momentan eine Organisation ihre
ganzzeitige Animatorenstelle nur halbzeitig und ein Kreatives Atelier ihre ganzzeitige
Animatorenstelle zu 79%.
Auf Grund des Dekretes zur Förderung der Kreativen Ateliers vom 16. Dezember 2003
wurde im Jahr 2007 anhand der beiden letzten Tätigkeitsjahre die dreijährige Einstufung
in eine Pauschalkategorie überprüft. Es gab keine Änderungen in der Einstufung.
3.2.
Rückblick 2007
3.2.1. Formale Entwicklungen
Unter Einbeziehung der Akteure im Bereich der Volks- und Erwachsenenbildung wurde im
April 2007 das Konzept „Förderung der Erwachsenenbildung in der Deutschsprachigen
Gemeinschaft“ erarbeitet und am 3. Mai 2007 durch die Ministerin dem Plenum des Rates
für Volks- und Erwachsenenbildung vorgestellt. Ausgehend von den verschiedenen
Konsultationen des Vorjahrs wurde in diesem Konzept die Rolle der geförderten
Erwachsenenbildung sowie die qualitativen Voraussetzung für eine öffentliche Förderung
festgelegt.
Im Grundsatz wird die Erwachsenenbildung als gesellschaftspolitische Bildung von
Erwachsenen, die in der DG wohnen, definiert. Dies bedeutet in einer ersten Ausprägung
die Förderung und die Stärkung der Selbstverwirklichung, des Bewusstseins, der
Handlungsfähigkeit und des Engagements des einzelnen Bürgers. Die Beteiligung am
gesellschaftlichen Leben, die aktive Staatsbürgerschaft sowie die Ausbildung von
Multiplikatoren/Ehrenamtlichen müssen durch die Organisationen ermöglicht werden.
Ziele, die sich von europäischen Grundsätzen ableiten, sind die Vermittlung von Wissen
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 22
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und Kompetenzen sowie das Erreichen von Handlungsfähigkeit zur Partizipation und zur
aktiven Staatsbürgerschaft/Bürgerbeteiligung. Ein weiterer Aspekt ist die Vermittlung des
„Blicks auf die Welt“, um Vorurteile abzubauen und eine kulturelle Vielfalt gewährleisten
zu können.
Erwachsenenbildung ist weder eine pure Wissensvermittlung noch das alleinige Anbieten
von Dienstleistungen. Aktivitäten wie beispielsweise kreative, soziale Dienstleistungen
sind nur dann im Rahmen des Erwachsenenbildungsdekretes förderbar, wenn sie als
integrativen Teil eines Gesamtkonzeptes der Erwachsenenbildung der jeweiligen
förderbaren Erwachsenenbildungsorganisation zu betrachten sind. Die Organisationen,
die reine Dienstleistungen oder Freizeitgestaltungen anbieten, müssten zukünftig in dem
entsprechenden anderen Tätigkeitsbereich anerkannt und gefördert werden. Auf
Nachfrage einiger Organisationen fanden erste Gespräche für eine mögliche Förderung
über den Sozialbereich statt.
Das Gesamtkonzept der einzelnen Organisation ist eine wichtige Grundlage in der
Abgrenzung zu anderen Bereichen der Weiterbildungslandschaft.
Neben diesem von jeder Organisation zu erstellenden Gesamtkonzept legt die neue
Fördermethode den Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung und die Bildung für
Nachhaltige Entwicklung.
In diesem Sinne müssen die Erwachsenenbildungsorganisationen sich regelmäßig
evaluieren. Hierbei handelt es sich um eine für jede Organisation individuell gestaltbare
Evaluation, die sich an Input- (Organisation, Technik, Personal und Methoden) und
Output– (Befragung, usw.) Modellen orientiert. Bildung für Nachhaltigkeit ist ebenfalls ein
Merkmal der Qualitätssicherung. Bei der Bildung für Nachhaltigkeit ist die Art und Weise
entscheidend, wie das Prinzip der Nachhaltigkeit in den Lehr- und Lerninhalten eingesetzt
wird und dazu beiträgt, sie im Bewusstsein der Menschen zu verankern.
Bessere Nutzung von Synergien sowie eine größere finanzielle Sicherheit sind für eine
Zukunft der Erwachsenenbildung in der gesamten Weiterbildungslandschaft der DG
Voraussetzung. Für die Zukunft geht es in erster Linie
um die Absicherung der
Entwicklung der aktiven Bürgerschaft in all ihren Aspekten durch die Aktivitäten der
Erwachsenenbildungsorganisationen und erst in zweiter Linie um den Fortbestand
einzelner Organisationen.
Um den Sektor zu stabilisieren und Doppelangebote zu vermeiden, sieht das
Programmdekret 2007 eine Änderung im Dekret zur Förderung der Kreativen Ateliers
vom 16.12.2003 vor. Nur ein Kreatives Atelier pro Gemeinde kann demzufolge
bezuschusst werden. Das Atelier muss seinen Sitz und seine ständige Infrastruktur in der
betreffenden Gemeinde haben.
Am 30. März 2007 fand die Neueinsetzung des Rates für Volks- und Erwachsenenbildung
statt. Auf Vorschlag der jeweiligen Organisation wurden die Mitglieder durch die
zuständige Ministerin für eine Dauer von vier Jahren ernannt.
3.2.2. Inhaltliche Entwicklungen
Nachhaltigkeit und ländliche Entwicklung
Die Interministerielle Konferenz für Nachhaltige Entwicklung hat sich zum Ziel gesetzt,
bis Ende 2007 die im interföderalen Rahmentext vorgesehene Beschreibung und Analyse
der aktuellen Lage in Belgien zu erstellen. In dieser Zusammenarbeit werden die föderale
Logik und die Befugnisse aller Beteiligten respektiert. Das Subsidiaritätsprinzip ist dabei
der zentrale Bezugspunkt.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Die Regierung kooperiert mit dem Föderalen Dienst (Service de programmation
Développement durable) bei der Entwicklung der im Rahmentext angestrebten
Handlungslinien.
Auf Einladung der deutschen UNESCO-Kommission (UN-Dekade „Bildung für nachhaltige
Entwicklung“) wurden internationale „best-practice“ Projekte aus dem Bereich der
Bildung für Nachhaltige Entwicklung vom 27.02.-03.03.2007 in Köln vorgestellt. Die
Deutschsprachige Gemeinschaft wurde erfolgreich durch das Agora-Projekt des RobertSchuman-Institutes auf der DIDACTA Bildungsmesse vertreten. Das Agora-Projekt ist das
Ergebnis einer Entwicklung in der Lehrer, Jugendliche, öffentliche und private Partner
sich schrittweise der Notwendigkeit bewusst wurden, die Schule in eine Öko- und
Sozialstruktur umzuwandeln und somit die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung in
Erziehung, Bildung und Verwaltung einer technischen und beruflichen Schule zu
integrieren.
In 2007 wurde der Aktionsplan zur Nachhaltigen Regionalentwicklung in und für die DG
weiter erörtert. Mit dem Partner Verbraucherschutzzentrale wurde unter anderem
angedacht, die Aktualisierung des Katalogs der guten Beispiele als Input zur
angestrebten Netzwerkschaffung zu nutzen. Unter Einbeziehung der Akteure kann auch
eine Projektbörse oder ein Projektmarkt den Transfer von Inhalten, aber auch die
Verbindungen und Kontakte zwischen den Projektinitiatoren von guten Beispielen im
Bereich der nachhaltigen Entwicklung fördern. Die konkrete und projektorientierte
Einbeziehung der gesellschaftlichen Akteure, der sogenannten Stakeholder, sollte es
ermöglichen, ein Netzwerk zu schaffen. Die Begleitung dieses Netzwerkes obliegt gemäß
dem Geschäftsführungsvertrag 2006-2009 der Verbraucherschutzzentrale (VSZ).
Die Prinzipien der Nachhaltigkeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verständlich zu
machen und zu fördern bleibt eine große Herausforderung. Der 2007 angeschaffte
„Nachhaltigkeitskoffer“, der vom Institut für Ressourcenschonung an der Fachhochschule
für Wirtschaft in Berlin konzipiert wurde, ist als Trainingskoffer ein exzellentes
Kommunikationsinstrument und bietet die Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit
universell und im globalen Zusammenhang vorzustellen. Parallel dazu hat ein
Trainerworkshop am 11. Oktober 2007 stattgefunden, um die Anwendungsmöglichkeiten
des „Nachhaltigkeitskoffers zu präsentieren.
Zum Thema „Nachhaltiger Konsum“ hat die Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien eine
Ausstellung mit dem Titel „Consumo ergo sum? Ich konsumiere, also bin ich“ organisiert.
Bei den rund 680 Besuchern der Ausstellung waren Schüler die größte
Besucherkategorie.
Im Wechsel mit dem Europäischen Dorfwettbewerb erhielten die Ländlichen Gilden 2007
den Auftrag zur Durchführung des dritten Dorfwettbewerbs „Unser Dorf soll Zukunft
haben“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dieser sehr erfolgreiche Wettbewerb hilft
dabei, die Bürgerbeteiligung zur Entwicklung der sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen
und kulturellen Potenziale der Ortschaften zu fördern.
Am 17. Juni 2007 erklärte eine international besetzte Jury das Dorf Steffeshausen in der
Gemeinde Burg-Reuland zum Sieger des Dorfwettbewerbs in der DG.
Vom 13.-15. April 2007 setzten die fünf am Zukunftsmarathon „Dein Dorf nachhaltig
mitgestalten“ teilnehmenden KLJ-Gruppen ihre nachhaltigen Projekte in die Tat um. Bei
den Projekten, in denen Kinder und Jugendlichen aktiv beteiligt waren, handelte es sich
um die weitere Ausgestaltung eines Spielplatzes, die Errichtung eines Picknickplatzes, die
Veranstaltung eines Informationsnachmittags rund um das Thema „Müllproblematik in
Guatemala“, die Erneuerung der Außenanlage eines KLJ-Heims sowie einen Festabend
zum Thema „Behinderungen: Mensch trifft Mensch“. Bei der Preisverleihung des
Zukunftsmarathons am 11. Mai 2007 gab es nur Sieger, da alle Gruppen jede Menge in
ihrem Dorf bewegt und einen positiven Eindruck hinterlassen haben. Neben der
veröffentlichten Broschüre sind die Informationen zu den Projekten auch unter
www.kljostbelgien.be zu finden.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Die Publikation des Landfrauenverbands „Ein Kochbuch mit regionalen Produkten“, die
durch das Programm Leader+ „100 Dörfer – 1 Zukunft“ unterstützt wurde, ist im Jahre
2007 erschienen.
Volks- und Erwachsenenbildungsorganisationen
Für das Tätigkeitsjahr 2006/Zuschuss 2007 betrug der Koeffizient 0,641. Zum Vergleich
betrug der Koeffizient im Tätigkeitsjahr 2005 den Faktor 0,629.
Rat für Volks- und Erwachsenenbildung (RVE)
Der RVE beendete das Jahr 2007 mit einem positiven Ergebnis von zirka 6.000 €. Ab dem
Haushaltsjahr 2006 werden im Rahmen der Dotation an den RVE neben der
Verwirklichung der Aufträge aus dem Königlichen Erlass vom 9. Juni 1981 auch die
Öffentlichkeitsarbeit sowie eine 80%ige Sekretariatsstelle bezuschusst.
Verbraucherschutz und Schuldnerberatung
Im Geschäftsführungsvertrag zwischen der Verbraucherschutzzentrale (VSZ) und der
Regierung der DG ist ein Begleitausschuss vorgesehen. Der Begleitausschuss hat die
Rolle einer dynamischen Mitgestaltung, bei der Konzepte, Ziele und Ergebnisse
gemeinsam analysiert werden.
In der Verbraucherberatung wurden in der ersten Jahreshälfte Vortragsreihen zu den
Themen „Liberalisierung des Strommarktes“ und „Neuerungen in Punkto Mietrecht“
durchgeführt. Im zweiten Halbjahr lag ein Schwerpunkt auf der Optimierung der
Verbraucherberatung.
Mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und mehr noch mit der
Liberalisierung des Energiemarktes gingen die Verbraucheranfragen sprunghaft in die
Höhe. Es kam im Sommer 2007 zu einem Aktenstau. Das Infoblatt-System wurde
eingeführt, um einen gewissen Anteil der Verbraucheranfragen schon am Empfang zu
beantworten.
Im Bereich der Schuldnerberatung ist ein Anstieg der kollektiven Schuldnerregelung zu
verzeichnen. Innerhalb von vier Jahren hat sich die Anzahl der Anträge versiebenfacht.
Nach Vorlage einer ausgeglichenen Haushaltsplanung für 2007 wurde die Dotation der
VSZ in der ersten Haushaltsanpassung 2007 einmalig um 70.000,- € erhöht. Die Höhe
dieses einmaligen und außergewöhnlichen Zuschusses entspricht dem „EU-Defizit 2006“,
das durch den unvorhergesehenen Wegfall von europäischen Geldern für das Projekt
„Europäisches Verbraucherzentrum 2005 (EVZ)“ entstanden ist.
Die VSZ schloss das Jahr 2007 trotzdem mit einem Defizit von zirka 52.000 € ab.
ABM-Zuschüsse
Die Reform im Bereich der ABM-Zuschüsse, die am 1. Januar 2007 in Kraft trat, hatte für
einige Vereinigungen des nicht kommerziellen Sektors unmittelbar finanzielle Verluste zur
Folge. Um diesen Vereinigungen den Übergang zu erleichtern und mittelfristige
Umstrukturierungsprozesse
des
Sektors
nicht
zu
gefährden,
werden
die
Zuschussverringerungen, die sich aus der Anwendung des Ziels 1 der ABM-Reform
ergeben, ausgeglichen. Die Regierung verfolgt mit den Ausgleichszahlungen das Ziel, die
Personalkosten des nicht kommerziellen Sektors zu stabilisieren.
Lebensbegleitendes Lernen / Weiterbildung-Information-Beratung (WIB)
Für den Zeitraum Juli 2007 bis Dezember 2009 wurden die neuen ESF-Anträge für die
Projekte WIB und BRAWO durch den ESF-Begleitausschuss genehmigt.
Die WIB wird weiterhin zentrale Anlaufstelle für die Suche nach einem adäquaten
Bildungsangebot (formal/nicht-formal) in und außerhalb der DG für Erwachsene bleiben.
In diesem Zusammenhang wird vor allem Wert auf die eigene Weiterqualifizierung der
WIB-Mitarbeiterinnen und die Suche nach Partnerschaften gelegt.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 25
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In Zusammenarbeit mit der IHK Aachen hat die WIB einen grenzüberschreitenden
Austausch über Bildungsthemen ins Leben gerufen. Im Vordergrund der 1. Sitzung
standen das gegenseitige Kennenlernen der Bildungsakteure jenseits der Grenzen und
die Vorstellung des deutschen und belgischen Bildungssystems. Insgesamt haben 21
Bildungsberater aus der DG und Aachen am Austausch teilgenommen. Der Austausch
wird fortgeführt.
Im Jahr 2007 verzeichnete die WIB insgesamt 301 Weiterbildungsanfragen. Das
Verhältnis der weiblichen und männlichen Anfragen ist beinahe ausgewogen. Die
Anfragen aus dem Süden der DG steigen stetig.
Im Juni 2007 wurde das neue Weiterbildungshandbuch der DG 2007-2008 in 8.000
Exemplaren herausgegeben und an die breite Öffentlichkeit (Betriebe, Lehrer,
Bildungseinrichtungen, Privatpersonen) verteilt. Das Weiterbildungshandbuch erhielt in
diesem Jahr eine inhaltlich kohärentere Struktur sowie ein neues Layout. Die
Weiterbildungsdatenbank auf www.wib.be wurde entsprechend angepasst und
aktualisiert.
Das Handbuch, das Beratungsangebot der WIB und die Fördermaßnahme BRAWO wurden
in zahlreichen Anzeigen, Radiospots, Vorträgen und anderen Veröffentlichungen
kommuniziert.
Im Rahmen der fachübergreifenden Arbeitsgruppe „BRAWO Reform“ wurden die neuen
Zuschusskriterien für das neue ESF-Projekt BRAWO III zusammengestellt. Die
Neuerungen sind insbesondere eine klare Trennung zwischen BRAWO und den
Betriebsbeihilfen des Arbeitsamtes, BRAWO für Arbeitssuchende, sowie BRAWO für die
nicht- subventionierten Kurse der ZAWM.
Die neuen Dokumente stehen seit Anfang Juli auf der Homepage der WIB zum Download
zur Verfügung. Die Medienarbeit richtete sich ab dem 2. Halbjahr 2007 vorrangig auf die
Sensibilisierung von Kleinen- und Kleinstbetrieben in der DG.
Im ESF-Antrag BRAWO III setzte sich die WIB das Ziel, 1.275 Antragstellungen auf
zweieinhalb Jahren zu erreichen. Mit 346 Antragsstellungen im 2.Halbjahr 2007 wurden
bereits 27% der ESF-Zielsetzung erreicht.
Seit dem 1. Juli 2007 wurde das Projekt Sprachkurse für Asylbewerber institutionalisiert.
Träger ist nun die Erwachsenenbildungsorganisation KAP. Das neue ESF-Projekt der KAP
trägt den Namen „Perspektive“.
Die Leitung für das Projekt ECDL-Computerführerschein wurde am 1. September 2007
vom Arbeitsamt der DG übernommen.
3.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Im
Rahmen
der
vorhandenen
Haushaltsmittel
konnten
Erwachsenenbildungsorganisationen und Kreative Ateliers auch im Jahre 2007 gezielt
Zuschüsse für den Bereich Informatik-, Büro- und Medienausrüstung bewilligt werden.
Kunst und Bühne Eupen erhielt beispielsweise einen Zuschuss für die Anschaffung eines
Brennofens.
Die zwei berücksichtigten Ausstattungsanträge von Kreativen Ateliers betreffen die
Ausstattung eines Büros sowie der Ankauf von Sitzgelegenheiten.
3.3.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 26
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Laufendes Jahr (2008)
3.3.1. Formale Entwicklungen
Am 12. Juni 2008 ist der angekündigte Dekretentwurf zur Förderung der Einrichtungen
der Erwachsenenbildung im Parlament hinterlegt worden.
Im Jahre 2008 ist erstmalig der Zuschuss der Kreativen Ateliers an die Entwicklung des
Verbraucherpreisindexes angepasst worden.
Das Rahmenabkommen 2006-2009 für den nicht-kommerziellen Sektor der DG sieht
unbeschadet der Berücksichtigung der Lohnindexierung bei der Bezuschussung ab dem
Haushaltsjahr 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Prozent der Zuschüsse des Jahres
2007 für Lohnkosten im nicht-kommerziellen Sektor vor.
3.3.2. Inhaltliche Entwicklungen
Nachhaltigkeit und ländliche Entwicklung
Nach einem Konsultationsprozess in der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigte
die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2008
die Stellungnahme zum Vorentwurf des föderalen Plans für nachhaltige Entwicklung
2009-2012. Sie wurde samt der Dokumentation des Konsultationsprozesses dem
Präsidenten der Interministeriellen Kommission für nachhaltige Entwicklung (IKNE) und
Klima- und Energieminister, Paul Magnette, bei seinem Besuch am 27. Juni 2008
überreicht.
Am 27. Februar 2008 fand in Worriken die Tagung „Wir spinnen Zukunft“ statt. Im
Mittelpunkt der Veranstaltung stand die zweite Auflage des Katalogs guter Beispiele, der
zahlreiche lokale Initiativen für eine nachhaltige Entwicklung in der DG darstellt.
Das bisherige Leader+ Programm lief Mitte 2008 aus. Die lokale Aktionsgruppe „100
Dörfer – 1 Zukunft! Eine gemeinsame Vision für eine aktive Region!“ reichte im Rahmen
der Leader Kandidatur 2007-2013 für die südlichen Gemeinden der DG ihr Projekt
„Valorisation durable des ressources régionales“ bei der Wallonischen Region ein.
Steffeshausen erhält im September 2008 den europäischen Dorferneuerungspreis für
besondere Leistungen in einzelnen oder mehreren Bereichen der Dorfentwicklung. Die
Bewertung der Jury lautet: „Steffeshausen in der belgischen Eifel kann mit dem Pfund
einer herrlichen Landschaft im Dreiländereck Belgien-Luxemburg-Deutschland wuchern.
Vom Ausgangspunkt eines traditionsgeleisteten Dorfes arbeitet eine selbstorganisierte,
intakte Gemeinschaft an der Zukunftsfähigkeit ihres Dorfes. Die gemeinsame Umsetzung
zahlreicher Kleinprojekte unter Einbeziehung aller Generationen sichert die starke
Bindung der BewohnerInnen an ihren Lebensraum. Die Ansätze zur Entwicklung des
sanftes Tourismus werden als Chance gewertet.“.
Der Auftrag die Regierungsmaßnahmen bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsrelevanz zu
überprüfen und entsprechende Empfehlungen auszusprechen, wurde Mitte September
2006 mit dem Dokument „Die DG nachhaltig gestalten“ abgeschlossen. Von November
2007 bis Februar 2008 wurden mit den Projektverantwortlichen der 39 ausgewählten
Regierungsmaßnahmen ausführliche Gespräche geführt. Die Ergebnisse werden in einem
Fortschrittsbericht dokumentiert, der in der zweiten Jahreshälfte 2008 erscheint.
Volks- und Erwachsenenbildungsorganisationen – Kreative Ateliers
Als Hilfestellung für die Akteure der Erwachsenenbildungsorganisationen zur Ausrichtung
auf die neuen Konzepte der zukünftigen Förderpolitik wurde am 11. Januar 2008 das
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 27
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Modell der Lernerorientierten Qualitätstestierung (LQW) vorgestellt. Im zweiten Halbjahr
2008 ist ein Hilfestellungsangebot bezüglich der Bildung zur Nachhaltigkeit geplant.
Zur Unterstützung des Ehrenamtes hat die DG im Jahr 2008 eine Weiterbildung zum
Thema „Freiwilligenmanagement“ angeboten. Die ersten Module wurden mit 17
Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus der Erwachsenenbildung, den kreativen Ateliers,
dem Kultur- sowie Sport- und Sozialbereich erfolgreich abgeschlossen. Die Teilnahme für
das am 7. Juni 2008 stattgefundene Modul „Vereinsrecht, Haftung und
Versicherungsfragen Ehrenamt in der Praxis“ wurde offen ausgeschrieben. Der Erfolg der
Veranstaltung ermutigt zu weiteren Schritten für die konsequente Förderung des
Ehrenamtes.
Verbraucherschutz und Schuldnerberatung
Die wiederkehrenden Probleme der VSZ bleiben auf Grund der noch ausstehenden
Restrukturierung akut. Zur kurzfristigen Behebung wird eine Erhöhung der Dotation 2008
vorgesehen.
Für
den
Anstieg
der
Aktenbearbeitung
der
kollektiven
Schuldenregelung
(„Privatkonkurs“) hat die Regierung eine Erhöhung der Dotation 2008 um 20.000 €
genehmigt. Die Problemstellungen und Lösungsansätze der Schuldnerberatungsakten
sind immer umfangreicher geworden.
Lebensbegleitendes Lernen / Weiterbildung-Information-Beratung (WIB)
Das Weiterbildungshandbuch 2008-2009 ist Anfang Juni erneut in einer Auflage von 8000
Broschüren herausgegeben worden. Inhaltlich ergänzt wurde das Kapitel „Wie finde ich
die richtige Weiterbildung?“
Parallel dazu wird die Weiterbildungsdatenbank auf www.wib.be stets auf dem neusten
Stand gehalten.
2008 wurde ein Konzept „Lebenslanges Lernen“, das die Maßnahmen 29.3, 30, und 65.1
umsetzt, erarbeitet. Es setzt die Bildung einer Weiterbildungskoordinationsstelle voraus,
die durchgehend Aufgaben in den nachstehenden vier Bereichen wahrnimmt:
- Information der Bürger
- Begleitung der Weiterbildungsträger
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit externen Anbietern
Das Konzept verzahnt die bisher unterteilten Bildungsbereiche und integriert diese zu
einem Kohärenten, aufeinander aufbauenden und durchlässigen Gesamtsystem.
3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Im
Rahmen
der
vorhandenen
Haushaltsmittel
konnten
Erwachsenenbildungsorganisationen und Kreativen Ateliers auch im Jahre 2008 gezielt
Zuschüsse für den Bereich Informatik-, Büro- und Medienausrüstung bewilligt werden.
Im
ersten
Halbjahr
2008
ist
kein
Ausstattungsantrag
Erwachsenenbildungseinrichtungen eingegangen.
3.4.
für
Volks-
und
Haushalt 2009
3.4.1. Formale Entwicklungen
Für das Jahr 2009 ist das In-Kraft-Treten des neuen Dekretes zur Förderung der
Erwachsenenbildungsorganisationen vorgesehen.
Dabei ist das Jahr 2009 ein
Übergangsjahr, das es den Organisationen ermöglicht, die Erarbeitung ihres
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 28
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Bildungskonzeptes im Hinblick auf ihre Anerkennung abzuschließen. Durch die Klärung
der Rolle der zu fördernden Erwachsenenbildungsorganisationen, ist die Neuansiedlung
von
Organisationen,
die
sich
im
Laufe
der
Jahre
zu
sozialen
Dienstleistungsorganisationen, Freizeitverbänden, usw. entwickelt haben, in den
entsprechenden
Bezuschussungsbereichen
mit
In-Kraft-Treten
des
Dekrets
abzuschließen.
Das Rahmenabkommen 2006-2009 für den nicht-kommerziellen Sektor DG sieht
unbeschadet der Berücksichtigung der Lohnindexierung bei der Bezuschussung ab dem
Haushaltsjahr 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,25 Prozent der Zuschüsse des Jahres
2008 für Lohnkosten im nicht-kommerziellen Sektor vor.
3.4.2. Inhaltliche Entwicklungen
Im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung soll die Netzwerkbildung durch konkrete und
projektorientierte Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure, der sogenannten Stakeholder,
weitere Resultate hervorbringen. Die Begleitung dieses Netzwerkes obliegt gemäß dem
Geschäftsführungsvertrag 2006-2009 der Verbraucherschutzzentrale.
Die Dotation des RVE wird im laufenden Jahr vollständig in zwölf monatlichen
Teilzahlungen ausbezahlt. In 2009 wird der Ausgleich für die nicht belegten Ausgaben
2007 in Höhe von zirka 2.000 € vorgenommen.
Die Verbraucherschutzzentrale soll sich zu einem stabilen Partner im Bereich der
Verbraucherberatung, der Schuldnerberatung sowie der Nachhaltigen Entwicklung für die
DG entwickeln.
Die Sanierung der Finanzlage der VSZ geht mit einer durch die Regierung der DG
gewährleisteten Finanzaufsicht der VoG einher. Die detaillierte Aufgaben-, bzw.
Funktionsbeschreibung dieser Finanzaufsicht wird in einer Konvention zwischen der VSZ
und der Regierung festgehalten. Mit dem Ziel eine nachhaltige und definitive
Finanzstabilität der VSZ zu erreichen, sollen gewisse Dienstleistungen ausgelagert und
von Ditten auf Honorarbasis gewährleistet werden. Ebenso steht die Überprüfung der
Höhe der Personalkosten und des Personalaufwandes an.
Die Regierung strebt – ausgehend von den Analysen und Erfahrungen des bisherigen
Regelwerkes - einen nahtlosen Übergang des Projektes BRAWO in eine eventuelle neue
Programmphase oder in ein weiterführendes Projekt an.
Aufbauend auf dem
Konzept „Lebenslanges Lernen“ und den Bedürfnissen der
Betroffenen wird der Aufbau der Weiterbildungskoordinationsstelle fortgesetzt.
3.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Vergleich zu den Vorjahren konstant
bleiben. Somit können weiterhin die die förderwerten Anträge berücksichtigt werd.
3.5.
Perspektiven
3.5.1. Allgemeine Entwicklungen
Die weitere Entwicklung ergibt sich aus der Umsetzung des
Maßnahmenkatalogs und der Durchforstung.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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3.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen:
46. BRAWO-Initiative ausbauen
46.2 Durchführung von BRAWO II und BRAWO III
64. Evaluation und Qualitätssicherung der Animatorenschulungen fördern
64.1 Förderung von Schulungen für Ehrenamtliche
64.2 Evaluation der Pflichtweiterbildung der bezuschussten hauptamtlichen Animatoren
65. Synergien im Angebot der Erwachsenenbildungseinrichtungen schaffen
65.1 Schaffung der Voraussetzungen für eine Weiterbildungskoordinationsstelle
65.2 Neues Förderkonzept im Bereich der Volks- und Erwachsenenbildung
67. Agentur für Nachhaltige Entwicklung evaluieren und neu orientieren
67.2 Neuorientierung der Nachhaltigen Entwicklung
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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_________________________________________
4
OB 40 Programm 13: Kultur
4.1.
Einführung
4.1.1. Allgemeine Ziele des Programms
Kunst und Kulturerbe bilden die zwei Hauptachsen des Kulturbereichs. Gefördert werden:
die Ausübung der Amateurkünste
die Verbreitung der Bühnenkünste, der bildenden Künste, der Musik und der Literatur
durch kulturelle Projekte und Veranstaltungen
die Weiterbildung junger Talente und aufstrebender regionaler Künstler mit regionaler
Ausstrahlung
die Ausübung folkloristischer Tätigkeiten
Schutz und Erhalt des Kulturerbes und Verbreitung der diesbezüglichen Kenntnisse durch
Tätigkeiten der Museen, durch geschichtswissenschaftliche Veröffentlichungen
Restaurierung von Objekten des Kulturerbes
die kulturelle Kooperation mit externen Partnern
Die Unterstützung erfolgt in erster Linie durch die Gewährung von Subventionen für die
oben
genannten
Tätigkeiten.
Drei
Subventionierungsmodalitäten
liegen
der
Zuschusspolitik zugrunde:
Funktionssubventionen
Personalsubventionen
Projektbezogene Interventionen
Weitere Möglichkeiten der kulturellen Förderung sind die Durchführung von
Veranstaltungen
durch
die
DG
(z.B.
Ausstellungen,
Einstufung
der
Amateurkunstvereinigungen, Künstlerengagements), die Realisierung oder Vermittlung
von Kooperationsprojekten und der Ankauf von Kunstwerken.
4.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Die Kulturförderung wird derzeit durch verschiedene Dekrete, Erlasse und Rundschreiben
geregelt.
Im Amateurkunstbereich sind dies die Regelungen der Anerkennung und Bezuschussung
von Amateurkunstvereinigungen und von Kammermusikensembles sowie die
Zuschussregelung für den Ankauf von Ausrüstungsgegenständen für die Ausübung der
Amateurkunst. Die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für Auslandsfahrten der
anerkannten Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles und die
Gewährung von Zuschüssen für Auftritte der eingestuften Amateurkunstvereinigungen
und Kammermusikensembles werden durch ministerielle Rundschreiben geregelt.
Ebenfalls durch Dekret geregelt ist die Anerkennung und Bezuschussung von
Vereinigungen mit Tätigkeiten im Bereich der Folklore. In der Mehrzahl sind dies
Karnevalsvereinigungen.
Am 07.05.2007 ist im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Dekret über
die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes
verabschiedet worden.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
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_________________________________________
Die gesetzlichen Grundlagen im Einzelnen:
28.06.1988
18.04.1995
16.02.1998
25.05.1999
17.12.2003
17.12.2003
07.05.2007
Dekret zur Regelung der Anerkennung und Bezuschussung von
Amateurkunstvereinigungen.
Dekret zur Festlegung der Bezuschussungsregelung für die Anschaffung
von Ausrüstungsgegenständen durch Verbände und Vereine für die
Ausübung der Amateurkunst.
Dekret zur Anerkennung und Bezuschussung der im Bereich Folklore
tätigen Vereine und Verbände.
Dekret zur Regelung der Anerkennung und Bezuschussung von
Kammermusikensembles.
Ministerielles
Rundschreiben
an
die
anerkannten
Amateurkunstvereinigungen zur Regelung der Bezuschussung von
Auftritten im Ausland sowie von Auftritten mit Unterstützung der
Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Ministerielles Rundschreiben an die anerkannten Kammermusikensembles
zur Regelung der Bezuschussung von Auftritten im Ausland sowie von
Auftritten mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Dekret über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im
Bereich des Kulturerbes.
4.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Es wurden keine Anpassungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten vorgenommen.
4.1.4. Kontinuität im Programm
Amateurkunstvereinigungen, Kammermusikensembles und folkloristische Vereinigungen
erhalten jährlich Funktionssubventionen. Die Zahl bezuschusster Vereinigungen liegt
zwischen 180 und 190 Amateurkunstvereinigungen, bis zu drei Kammermusikensembles
und ca. 40 Folklorevereinigungen. Jährlich können neue Vereinigungen anerkannt
werden, andere ihre Tätigkeiten niederlegen, fusionieren oder durch eine zu geringe Zahl
von Auftritten in ihrer Bezuschussung beeinträchtigt sein. Berechnet werden die
Zuschüsse in Anwendung dekretaler Kriterien und auf Grundlage der eingereichten
Unterlagen. Zuschüsse für Ausrüstungsmaterial werden nur im Hinblick auf die Ausübung
der Amateurkunst gewährt.
Födekam Ostbelgien VoG ist der einzige anerkannte Verband und erhält eine im Haushalt
namentlich eingetragene Pauschalsubvention.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat mit ihren professionellen Kulturträger
Konventionen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen sind die Zielsetzungen und
Aufgaben festgehalten, die die Kulturschaffenden und Veranstalter erfüllen müssen. Im
Gegenzug verpflichtet sich die DG zur Zahlung eines Zuschusses, der von den
Organisationen eigenverantwortlich für Funktions- und Personalzuschüsse verwendet
werden kann. Die Konventionen werden jährlich erneuert. Folgende Akteure sind durch
die DG als professionelle Kulturträger anerkannt:
Agora Das Theater
Gemeinschaft:
Chudoscnik Sunergia:
der
Deutschsprachigen
Compagnie Irene K:
IKOB Internationales Kunstzentrum Ostbelgien:
Krautgarten:
Kulturelles Komitee Eupen:
Ostbelgien
Festival/
Kgl.
Vereinigung
Symphonischer Konzerte Eupen:
TheaterFest
Volksbildungswerk Sankt Vith:
4.2.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Theater
Kulturveranstalter mit Schwerpunkt
auf alternative Kunstrichtungen
Moderner Tanz
Moderne bildende Kunst
Literaturzeitschrift
Kulturveranstalter
Musikfestival (Kammermusik, Sinfonik,
Vokalmusik, Jazz, Chanson und Folk)
Kulturveranstalter
Kulturveranstalter
Rückblick 2007
4.2.1. Formale Entwicklungen
Im Programmdekret 2006 wurden Änderungen am Dekret vom 28.06.1988 zur Regelung
der Anerkennung und Bezuschussung von Amateurkunstvereinigungen vorgenommen.
Die Anerkennungsbedingungen wurden dahin gehend präzisiert, dass der Schwerpunkt
der Aktivitäten von Vereinigungen im deutschen Sprachgebiet liegen muss. Darüber
hinaus wurden die Zuschüsse für die Jugend- und Kinderensembles einheitlich geregelt.
4.2.2. Inhaltliche Entwicklungen
Die Politik zur Förderung des kulturellen Lebens und kultureller Kooperationen wurde
nach den Grundsätzen, die bereits in 2005 zum Tragen gekommen sind, weitergeführt.
Allgemein wurde verstärkt in projektbezogene Unterstützung investiert.
50,00%
45,00%
40,00%
35,00%
30,00%
25,00%
20,00%
15,00%
10,00%
5,00%
0,00%
Personalkosten
strukturelle
Unterstützung
projektbezog.
Ausgaben
2004
2005
2006
Im Rahmen mehrjähriger Initiativen wurden der zweite und letzte Anteil an der
Kofinanzierung des Projektes „plurio.net – Das Kulturportal der Großregion“, die
Fortsetzung der Kooperation im Projekt „Theater Starter“ und die Unterstützung zu
Gunsten der über drei Jahre anberaumten professionellen Stimmbildungsmaßnahmen für
Chöre fortgesetzt.
Für 2006 wurden folgende besonderen Initiativen unterstützt:
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Organisation
Kunst und Kultur im Köpfchen
Königliche Harmonie Raeren
Töpfereimuseum Raeren
Arbeitsgruppe Dorfchronik Born
Förderkreis Ogelkonzerte Raeren
Kunst und Bühne
Bank Walhorn
Projekt
Seitenwechsel - Auf Spurensuche an
der Grenze
Konzert Harmony goes Hollywood
Euregio-Keramikwettbewerb
Austellung zur Dorfchronik
Konzertreihe 2006
Programm 2006
Ausstellung
über
Walhorner
Bankschützen
Darüber hinaus nahm das Agora-Theater mit der finanziellen Unterstützung der DG am
Theaterfestival in Avignon teil. Das Ensemble trat mit ihrem Stück „Die Kreuzritter“ im
Théâtre des Doms, das sich im Besitz der Französischen Gemeinschaft befindet, beim
zweitgrößten Theaterfestival der Welt auf.
Im Hinblick auf eine Förderung der Professionalität der wichtigsten Kulturveranstalter und
-produzenten waren die für das Jahr 2005 eingetragenen Haushaltsmittel auch 2006
leicht um 1,5% erhöht worden. Sie dienten in erheblichem Umfang auch der Entlohnung
des Personals dieser Vereinigungen.
Agora Das Theater der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Chudoscnik Sunergia:
Compagnie Irene K:
IKOB Internationales Kunstzentrum Ostbelgien:
Krautgarten:
Kulturelles Komitee Eupen:
OstbelgienFestival/Kgl. Vereinigung Symphonischer Konzerte Eupen:
TheaterFest:
Volksbildungswerk Sankt Vith:
69.000 €
100.500€
36.300 €
34.500 €
10.500 €
36.500 €
42.200 €
24.400 €
54.100 €
In Zusammenarbeit mit dem Verband Födekam Ostbelgien organisierte das Ministerium
die Einstufung der Chöre. Es hatten sich 20 Vereine angemeldet. Zum ersten Mal stellten
sich auch Frauenchöre und kleine Ensembles der Einstufung.
Nachdem man sich im November 2005 vor Ort bei den anerkannten Museen der DG
informiert hat, wurde ein Entwurf für das neue Museumsdekret und –konzept entwickelt.
Die Arbeiten für eine Reform der Modalitäten für die Bezuschussung von
Veröffentlichungen im Bereich des kulturellen Erbguts wurden fortgesetzt.
2006 wurden die Vorbereitungen für die Veranstaltungsreihe im Rahmen der
Kulturhauptstadt 2007 (Rahmenprogramm, Veranstaltungen, Budget) abgeschlossen. Die
offizielle Eröffnung fand am 9. Dezember 2006 in Luxemburg statt. Anlässlich dieser
Eröffnung stellte die DG ein Magazin vor mit dem Titel „Kulturhauptstadt 2007Luxemburg und die Großregion-Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens“. Das Magazin
informiert über Veranstaltungen mit dem Label „Luxemburg 2007“ mit Beteiligung von
Kulturakteuren aus der DG. Ergänzend dazu werden weitere Großveranstaltungen in der
DG vorgestellt.
Im Rahmen einer bedeutenden kulturellen Infrastrukturmaßnahme war 2006 auf
Anregung der „EuRegionale 2008“ die Arbeitsgruppe „Alter Schlachthof“ gegründet
worden. Ihr Auftrag war die Begleitung und Beratung des Projekts „Regionales
Kulturzentrum Nord“, das in Eupen sowohl den alten Schlachthof am Rotenbergplatz als
auch das Capitol in der Neustraße umfasst. Als konkretes Ergebnis erhielt das Projekt
„Alter Schlachthof“ 2006 das Label der „EuRegionalen 2008“.
Ein wesentlicher Aspekt war die Unterzeichnung der Baukonvention zwischen der
Autonomen Gemeinderegie Tilia und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
4.2.3. Investitionen
Beweggründe)
außerhalb
des
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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_________________________________________
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
Ein Kulturträger erhielt einen Zuschuss für Informatikmaterial seiner Geschäftsstelle.
Verschiedenen Vereinigungen wurden Unterstützungen für den Ankauf von Mobiliar
gewährt.
4.3.
Laufendes Jahr (2008)
4.3.1. Formale Entwicklungen
Am 07.05.2007 ist im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Dekret über
die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes
verabschiedet worden. Die frühere Museumsförderung auf Grundlage des Erlasses mit
Verordnungscharakter vom 29.03.1982 zwecks Festlegung der Bestimmungen über die
Bewilligung von Subventionen zugunsten von Museen, die nicht dem Staat unterstehen
und des Dekrets vom 23.03.1992 zur Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten
der anerkannten Museen, Kreativen Ateliers, regionalen Organisationen für Volks- und
Erwachsenenbildung sowie Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugenddiensten
sind durch diese neue gesetzliche Grundlage völlig reformiert worden.
Das Dekret regelt zum einen die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und
Bezuschussung der Museen im deutschen Sprachgebiet und zum anderen die
Bezuschussung von Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes. Erstmals wurden in
der DG Zuschussmodalitäten festgehalten, die die Entwicklung der Museen begünstigen;
die Subventionen wachsen buchstäblich mit den Museen (modulare Personalpauschalen).
Hauptzielsetzungen des neuen Dekrets sind:
-
eine leistungs- und qualitätsgestaffelte Bezuschussung;
eine Vereinfachung der Verwaltung durch Schaffung eines einheitlichen
Rahmens;
die Förderung der inhaltlichen Museumsarbeit;
die Umsetzung internationaler Standards (Erfüllung der ICOM-Kriterien);
eine Professionalisierung der Museumsbetriebe;
die Förderung besonderer Initiativen.
Bisher erfolgte die Förderung der anerkannten Museen ausschließlich auf Grundlage von
quantitativen und formalen Kriterien. Darüber hinaus war dieses Zuschusssystem mit
einem hohen verwaltungstechnischen Aufwand verbunden. Bei der Ausarbeitung der
neuen dekretalen Regelung sind die Richtlinien des Internationalen Museumsrats ICOM
berücksichtigt worden, die die weltweit anerkannten Rahmenbedingungen für die
Museumsarbeit vorgeben. Die Grundlage für die Anerkennung als Museum durch die
Deutschsprachige Gemeinschaft bildet die Erfüllung der musealen Grundaufgaben:
Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln. Alle Museen, die von der
Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt werden möchten, müssen sich einer
Einstufung stellen. Derzeit sind die strukturelle Orientierung der Museen der DG und die
Qualität der dort geleisteten Arbeit unterschiedlich ausgeprägt, ebenso die
Unterbringungsmöglichkeiten und die Präsentation der Sammlungen.
Um dieser Heterogenität Rechnung zu tragen, werden bei der Anerkennung drei
Kategorien geschaffen. Pro Kategorie erhalten die anerkannten Museen eine Pauschale,
die der Finanzierung der Funktionskosten dient. Zudem sind dekretal zusätzliche
modulare Fördermittel vorgesehen, deren Bewilligung und Höhe in einer Vereinbarung
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 35
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festgehalten werden und insbesondere in Verbindung mit Qualitätssteigerung und
Personaleinsatz stehen. Darüber hinaus ist eine gesonderte Unterstützung für besondere
Initiativen vorgesehen.
Außerdem wird die Förderung
von Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes
geregelt, was eine wichtige Neuerung für die Geschichtsvereine bedeutet. Auf Grundlage
einer tradierten Vorgehensweise erhielten fünf Geschichtsvereine Subventionen, die die
Übernahme von maximal 50% der Ausgaben für Sekretariatsarbeit, die Durchführung
von Veranstaltungen und die Herausgabe von Veröffentlichungen vorsah. Diese
Bezuschussungsform beinhaltete ähnlich wie die bisherige Museenförderung keine
qualitativen Kriterien. Durch das Museumsdekret wurden erstmals inhaltliche und
qualitative Vorgaben für die Unterstützung von Veröffentlichungen im Bereich des
Kulturerbes geschaffen. Da es neben den Tätigkeiten der Geschichtsvereine in diesem
Bereich aber auch förderungswürdige Projekte von anderen Organisationen und
Einzelpersonen gibt, wurde allgemein die Förderung von Veröffentlichungen im Bereich
des Kulturerbes vorgesehen. Dadurch wird eine größtmögliche Flexibilität gewährleistet.
Die Veröffentlichungen müssen u.a. einen inhaltlichen Bezug zum Kulturerbe in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft besitzen und qualitative Mindestanforderungen in
Bezug auf Sprache, Publikumsausrichtung und finanzielle Absicherung erfüllen.
4.3.2. Inhaltliche Entwicklungen
2007 wurden die folgenden besonderen Initiativen unterstützt:
Födekam Ostbelgien
Blumenkorso Hergenrath
Altweiberkomitee Eupen-Kettenis
Folklore Tanzgruppe Amel
Krautgarten VoG
Kreative Werkstatt Büllingen/Bütg.
Ikob
Krautgarten VoG
Töpfereimuseum Raeren
Förderkreis Orgelkonzerte Raeren
Kultur Kapelle Krewinkel
Cercle Musical Kelmis
Förderverein für Gospelmusik in Ost.
Kunst und Bühne
Karnevalsfreunde Herbesthal
VVV Lontzen
Kgl. KC St. Cäcilia Nidrum
VOICES - Frauenchor an St. Josef
Volksbildungswerk St. Vith
Drumband der Kgl. Harmonie Kettenis
Cäcilienchor an St. Nikolaus Eupen
Theatergruppe „Agnès, Alphonse et moi“
Einstufung der Chöre (Restbetrag)
Blumenkorso 2007
31. Altweiberzug
25 jähriges Bestehen
Teilnahme an der Buchmesse in Brüssel
Minderung
„Altes Kulturerbgut erhalten“: GesangTheater
Ausstellung Bozar vom 29.03.-27.05.07
25. Jubiläum: Erstellung einer Anthologie
Ausstellung
Preisträger
EuregioKeramikwettbewerb 2006
Programm 2007
Puppenspiel "Die Hasenkiste"
Projekt "Bandland"
Gospelfestival
Programm 2007
Musikabende mit Hans Reul (Frühling)
3x11jährigen Bestehen
Ausstellung Kunst im Verborgenen Absage
100jähriges Jubiläum
Konzert Stabat Mater von Pergolesi
50jähriges Bestehen
Erstes
Euregionales
Marschund
Showmusikfestival
Konzert Jubilate Deo
Theaterproduktion "Le Chat-Requin"
Besonders hervorzuheben sind die besonderen Unterstützungen anlässlich des 25jährigen Jubiläums der Zeitschrift „Krautgarten“, des 50-jährigen Jubiläums des
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Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Volksbildungswerks und der Ausstellung des IKOB im Brüsseler Bozar vom 29.03.27.05.07.
Im Hinblick auf eine Förderung der Professionalität der wichtigsten Kulturveranstalter und
-produzenten sind die für die professionellen Kulturträger eingetragenen Haushaltsmittel
um 2% erhöht worden. Sie dienten in erheblichem Umfang auch der Entlohnung des
Personals dieser Vereinigungen. Die Konventionen sind 2003 erstmals ausgehandelt
worden. In dem inzwischen vergangenen fünfjährigen Zeitraum haben die Organisationen
gewisse Entwicklungen vollzogen, so dass 2007 die Konventionen inhaltlich neu
ausgehandelt wurden.
Agora Das Theater der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Chudoscnik Sunergia:
Compagnie Irene K:
IKOB Internationales Kunstzentrum Ostbelgien:
Krautgarten:
Kulturelles Komitee Eupen:
OstbelgienFestival/Kgl. Vereinigung Symphonischer Konzerte
Eupen:
TheaterFest:
Volksbildungswerk Sankt Vith:
70.353,00 EUR
102.471,00 EUR
37.012,00 EUR
35.176,00 EUR
10.706,00 EUR
37.216,00 EUR
43.027,00 EUR
55.161,00 EUR
24.878,00 EUR
In Zusammenarbeit mit dem Verband Födekam Ostbelgien hat der Kulturdienst des
Ministeriums im Mai das Wertungssingen der Kinderchöre, an dem vier Chöre teilnahmen,
und im November die Einstufung der Ensembles organisiert.
Der durch die Durchforstung angestoßene Reformprozess betrifft auch die Amateurkunst.
Vor diesem Hintergrund und zur Umsetzung der Regierungsmaßnahme Nr. 68.3 über die
Amateurkunst hat die Regierung den Dialog mit dem Verband Födekam fortgesetzt, um
im Bereich der Amateurkunst das Vereinsleben zu stärken und die Qualität zu sichern. Als
erstes konkretes Ergebnis konnte die Einführung einer Dirigentenausbildung ab dem
Schuljahr 2007-2008 verzeichnet werden, was gemeinsam mit dem für Unterricht
zuständigen Minister erarbeitet wurde.
Im Bereich des Kulturerbes konnte die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des
Kulturerbeportals verabschiedet werden. Das Portal, dessen Umsetzung voraussichtlich
2008 erfolgen wird, soll folgende Inhalte umfassen:
die Kunstsammlung der DG;
den Denkmalschutz
die Archäologie;
und gegebenenfalls die Sammlungen der Museen der DG.
Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft stand 2007 ganz im Zeichen des blauen
Hirschs. Folgende Projekte präsentierten sich 2007 unter dem Label „Luxemburg 2007“
als grenzüberschreitende Projekte in der DG:
Projekt
Hallo Nachbarn - Salut Les Voisins!
Festival Tanz und Industrie – Danse et industrie
Musikmarathon – Fête de la Musique
The Game of Life
Kino im Fluss - Cinéfleuve
Our-Menschen Identität, im Rahmen von hArt
an der Grenze
Grenzbewegungen – Kunst an der Plakatwand
Pilgerweg des lächelnden Christus
Projektträger/ -partner
Theaterfest VoG
Irene K.
Chudoscnik Sunergia
IKOB
Chudoscnik Sunergia
Willy Filz
Stadt Eupen, Gemeinde Burg-Reuland
Kultur-Kapelle Krewinkel V.o.G
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Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Durch das Magazin „Kulturhauptstadt 2007 - Luxemburg und die Großregion Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens“ wurde die breite Öffentlichkeit über die
Veranstaltungen im Rahmen der Europäischen Kulturhauptstadt informiert. Das Magazin
fand in der Großregion einen großen Zuspruch.
Die Maßnahmen zur Unterstützung des Ehrenamts wurden fortgeführt. Ausgehend von
der Konsultation zum Thema Ehrenamt wurde im Jahr 2007 eine „Ausbildung zum
Freiwilligenkoordinator“ konzipiert, die in einer weiteren Phase potenziellen
Verantwortlichen im Ehrenamt vorgestellt wird. Nach entsprechender inhaltlicher
Anpassung kann die Ausbildung im Jahr 2008 starten.
4.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Es wurden mehreren Kulturorganisationen
Büromaterial genehmigt.
4.4.
Zuschüsse
für
die
Anschaffung
von
Haushalt 2009
4.4.1. Formale Entwicklungen
Im Haushaltsjahr 2008 werden die Arbeiten an der Konzeption des Gesamtprojekts
Kultur
fortgesetzt.
Darüber
hinaus
steht
für
2008
die
Umsetzung
der
Durchforstungsmaßnahmen an, was gegebenenfalls auch eine Novellierung der
dekretalen Grundlagen für die Amateurkunst impliziert.
4.4.2. Inhaltliche Entwicklungen
In den Jahren 2008 und 2009 werden sich die Grundlagen der bisherigen Kulturförderung
fundamental
ändern.
Zum
einen
zeichnet
sich
die
Konkretisierung
der
Durchforstungsüberlegungen ab, zum anderen werden durch die Aufnahme der
Aktivitäten des regionalen Kulturzentrums Süd ab 2009 und des regionale
Kulturzentrums Nord zu einem späteren Zeitpunkt zwei neue zentrale Veranstaltungsorte
mit ihren Trägern die Kulturlandschaft prägen. Mit der Kulturvereinigung KUKUK werden
die Verhandlungen über eine Konvention fortgesetzt.
Im Jahre 2008 wird ebenfalls das Präsentationsprogramm der EuRegionalen 2008
stattfinden, in dem auch die Akteure der DG eine wichtige Rolle spielen. Die Initiativen
„Zeitenwechsel“, angesiedelt beim Grenzübergang „Köpfchen“, sowie „Grenzrouten“
werden die beiden wichtigsten Projekte in diesem Jahr sein.
Im Jahr 2008 zeigen sich die ersten Auswirkungen des 2007 verabschiedeten neuen
Dekrets zur Museumsförderung
Schwerpunkt für die Bezuschussung von besonderen Initiativen werden im Jahr 2008 die
Initiativen im Rahmen des Präsentationsjahres der EuRegionalen 2008 sein.
Erstmals werden auch ein Literaturpreis, das Eifel-Literatur-Festival und der EuregioSchüler-Literaturwettbewerb über den Kulturhaushalt unterstützt.
2008 findet keine Einstufung statt. Diese Pause wird für die Ausarbeitung der Reform der
Einstufung genutzt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Verband Födekam.
Die Arbeiten an einem Gesamtkonzept zur Kulturförderung werden fortgesetzt.
Ab 2009 werden die beiden regionalen Kulturzentren in Eupen und Sankt Vith
voraussichtlich ihre eigentliche Tätigkeit aufnehmen. Im Vorfeld dieser Inbetriebnahme
müssen eine Reihe struktureller und inhaltlicher Fragen geklärt werden. Ein
Hauptaugenmerk muss in der Anfangsphase und bereits vor Eröffnung der Kulturzentren
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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der Öffentlichkeitsarbeit und der Kommunikation gelten. Konzeptionell sollen die
Kulturzentren insbesondere jungen Leuten den Zugang zur Kultur erleichtern.
Betriebswirtschaftlich sollen sich die Zentren so entwickeln, dass sie möglichst
kostendeckend arbeiten. Die Kulturzentren werden für eine völlig neue Situation in der
Kulturlandschaft der Deutschsprachigen Gemeinschaft sorgen. 2008 werden die
Ergebnisse dieser Überlegungen in den Abschluss von Geschäftsführungsverträgen
münden, die der Genehmigung durch das DG-Parlament bedürfen.
Der Zugang zur Kultur soll durch eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit, durch die
Schaffung einer Kulturkoordinationsstelle und durch die Entwicklung eines Kulturportals
zur Unterstützung der besonders aktiven Kulturakteure und anderer Einrichtungen
(beispielsweise Museen) bei der Vermittlung und Finanzierung internationaler
Zusammenarbeitsprojekte erleichtert werden.
Die Förderung der aktiven Beteiligung Jugendlicher an der Organisation und Ausübung
kultureller Aktivitäten sollte auch dafür sorgen, dass in den kulturellen Vereinigungen
(ehrenamtliche) Kräfte nachwachsen, die gleichzeitig für Kontinuität und frischen Wind
sorgen.
Im Bereich des Kulturerbes konnte die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des
Kulturerbeportals beendet werden. Das Portal, dessen Umsetzung voraussichtlich 2008
erfolgen wird, soll folgende Inhalte umfassen:
die Kunstsammlung der DG;
den Denkmalschutz;
die Archäologie;
und gegebenenfalls die Sammlungen der Museen der DG.
Das Kulturerbeportal soll zwei Funktionen erfüllen: Für den internen Gebrauch soll eine
systematische Archivierung von wissenschaftlichen Daten ermöglicht werden und extern
sollen sich Besucher über eine besonders benutzerfreundlichen Oberfläche mit den
verschiedenen Inhalte des reich bebilderten Portals befassen können.
4.4.3. Investitionen
Beweggründe)
außerhalb
des
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
2008 wird voraussichtlich der Ausbau des Gebäudes des IKOB erfolgen, dessen
Einrichtung über die Ausstattungs- und Ausrüstungssubventionen mitfinanziert werden
wird. Es sind darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt keine außergewöhnlichen
Investitionen im Bereich der Ausrüstung und Ausstattung geplant.
4.5.
Perspektiven
4.5.1. Allgemeine Entwicklung
2007 stand im Zeichen der Kulturhauptstadt Luxemburg und Großregion, 2008 im
Zeichen der EuRegionalen, 2009 wird im Zeichen des Kulturzentrums Süd stehen, das
seinen Betrieb aufnimmt. Gemeinsam mit dem regionalen Kulturzentrum Nord, das
voraussichtlich Ende 2010 funktionsfähig sein sollte, verändern diese Zentren die
Kulturlandschaft der DG nachhaltig. Sie bieten die Chance zu einem Qualitätssprung und
zu einer inhaltlichen Ausweitung des Angebots. Und sie erleichtern nicht zuletzt den
Jugendlichen den Zugang zur Kultur, auch weil die Kulturzentren gerade zu Beginn im
Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen werden. Für alle Kulturanbieter wird sich
die Frage nach der Publikumsbindung stellen und mit dieser Frage verbunden die Suche
nach einer Strategie, um sich über die heutigen Jugendlichen ein Stammpublikum für die
Zukunft zu sichern.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
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Ab 2009 wird sich verstärkt die Frage nach den Personalstrukturen der
Kulturorganisationen stellen, nicht zuletzt, weil einige der freigestellten Lehrer sich dem
Pensionsalter nähern oder dieses bereits erreicht haben. Hier wird es darauf ankommen,
den Fortbestand von Institutionen, die über Jahre und Jahrzehnte von der DG unterstützt
worden sind, zu sichern – unter anderem im Rahmen des Gesamtkonzeptes im Bereich
Kultur.
Im Bereich der Amateurkunst sollten die Überlegungen, die gemeinsam mit dem Verband
Födekam angestoßen wurden, zu einer Neuorientierung der Einstufung und Förderung
von Vereinen führen.
4.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen:
68. Gesamtkonzept im Bereich Kultur erstellen
68.1 Professionelle Kulturveranstalter
68.2 Professionelle Kulturakteure
68.3 Amateurkunst
68.4 Kulturelle Veranstaltungen
68.5 Beihilfen für Künstler und Literaturschaffende
68.7 Folklore
70. Zugang zur Kultur verbessern und im Besonderen Jugendliche stärker am kulturellen
Angebot beteiligen
70.1 Schaffung einer Kulturkoordinationsstelle und Erstellung eines Kulturportals
70.2 Verleih von Kunstwerken
70.3 Dauerausstellung
71. Virtuelles Museum erstellen
71.1 Erstellung eines virtuellen Museums
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 40
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5 OB 40 Programm 14: Bibliothekswesen
und Medien
5.1.
Einführung
5.1.1. Allgemeine Ziele des Programms
Mit Ausnahme der Dotation für den BRF umfasst das Programm 14 alle Ausgaben im
Bereich Medien.
Das Programm enthält zunächst eine Haushaltszuweisung für laufende Ausgaben, die
beispielsweise Kosten der Fachgremien, bestimmte Kosten des MediaDG-Verbundes
sowie Wartungs- und Versicherungsverträge abdeckt.
Zur Unterstützung der öffentlichen Bibliotheken stehen vier Zuweisungen im Programm.
Drei Zuweisungen betreffen die Unterstützung der Schulmediotheken.
Daneben enthält das Programm die Funktionssubventionen für den Medienrat als
Regulierungsbehörde und den Offenen Kanal sowie die Funktionsdotation für das
„Medienzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ mit den Materialausleihstellen.
Über zwei weitere Zuweisungen erhalten die geschriebene Presse sowie die Kinos in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Beihilfen.
Zusätzlich ist jeweils eine Zuweisung für besonderen Initiativen und eine für
Materialankäufe vorgesehen.
5.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Das Dekret über die öffentlichen Bibliotheken vom 15. Juni 1994, das Dekret über den
Rundfunk und die Kinovorstellungen vom 27. Juni 2005 das so genannte „Mediendekret“
sowie das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse sind die
hauptsächlichen gesetzlichen Grundlagen.
5.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Seit 2006 sind die Fahrtkostenentschädigungen für dienstliche Fahrten des
Geschäftsführers des Offenen Kanals im pauschalen Zuschuss (Zuweisung 33.24)
integriert.
Die Zuweisung 33.23 „Funktionssubventionen für den Verband der Bibliothekare“ wird
mit der Zuweisung 33.25 „Subventionen für besondere Initiativen im Bereich des
Bibliotheks- und Medienwesens“ zusammengelegt, da der Verband derzeit zu wenig
bezuschussbare Aktivitäten aufweist, die eine wiederkehrende und strukturelle
Bezuschussung rechtfertigen würden. Der Verband kann für besondere Initiativen eine
Unterstützung erhalten.
Die 2006 neu gegründete Zuweisung 33.27 „Subvention zugunsten des Medienrates“
dient zusammen mit anderen organisatorischen Maßnahmen dazu, die seitens der
Europäischen Union geforderte Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zu
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
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gewährleisten. Die Anwesenheitsgelder und Kilometergeldentschädigungen für die
Mitglieder des Medienrates werden weiterhin über die Zuweisung „Allgemeine laufende
Ausgaben im Bereich des Bibliotheks- und Medienwesens“ bezahlt.
5.1.4. Kontinuität im Programm
In den laufenden Ausgaben werden die Kosten für die Mitgliedschaft der DG in
internationalen und nationalen Fachgremien getragen. Des weiteren werden die Kosten
für die Anwesenheitsentschädigungen des Bibliothekenbeirates und des Medienrates als
Medienregulierungsbehörde, für Fachgremien, für Beratungsleistungen im Medien- und
Telekommunikationsrecht, sowie für die Frequenzberechnung für die nationale und
internationale Frequenzkoordination (Jahresverträge mit der RTBF) übernommen.
Hinzu kommen Ausgaben für Wartung und Versicherung von AV- und EDV-Material sowie
Kosten in Zusammenhang mit dem virtuellen Bibliotheken- und Mediothekenverbund
MediaDG.
Dieser virtuelle Verbundkatalog erlaubt es jedem Bürger via Internet in den Beständen
der angeschlossenen Bibliotheken/Schulmediotheken zu recherchieren, Medien
vorzumerken und zu bestellen. Diese werden dann in die vom Nutzer angegebene
Bibliothek oder Schulmediothek geliefert und zur Abholung bereitgehalten (Fahrdienst).
Weitere Kosten für EDV-Ausstattung von MediaDG mit momentan 11 Bibliotheken und –
Mediotheken werden im Rahmen der gesonderten Zuweisung für Materialrenting
übernommen.
Zur Förderung der Bibliotheken sind jährliche Funktionssubventionen für
Bestandsaktualisierung, Leseanimation (verpflichtend für Bibliotheken der Kategorien 1
und 2) und Entschädigung der ehrenamtlichen Bibliothekare vorgesehen. Außerdem
können nach Antrag Ausrüstungs- und Ausstattungssubventionen ausbezahlt werden.
Funktionssubventionen für die Fachbibliotheken zwecks Aktualisierung und Erweiterung
ihrer Bestände runden das Förderpaket ab.
Die Subventionen für die Schulmediotheken ermöglichen sowohl die Erstausrüstung mit
Medien als auch die jährliche Aktualisierung der Medienbestände der Schulmediotheken
im Gemeinschaftsunterrichtswesen und im subventionierten Unterrichtswesen.
Sowohl mit dem Medienzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft, einer Dienststelle
mit getrennter Geschäftsführung, die administrativ der Abteilung „Kulturelle
Angelegenheiten“ des Ministeriums zugeordnet ist, als auch mit dem Offenen Kanal (VoG)
sind ab 2006 Geschäftsführungsverträge mit einer Gültigkeit bis Ende 2009
abgeschlossen worden.
Jährlich werden auch gleich bleibende Subventionen an die geschriebene Presse und an
die Kinobetreiber ausgezahlt.
5.2.
Rückblick 2007
5.2.1. Formale Entwicklungen
Gemäß einem Gutachten des Staatsrates vom Oktober 2004 ist für die Teilbereiche der
Umsetzung der Telekommunikationsrichtlinien vom 7. März 2002 ein innerbelgisches
Kooperationsabkommen erforderlich.
Im November 2006 stimmte die Flämische Gemeinschaft als letzte betroffene Partei dem
Zusammenarbeitsabkommen zu, nachdem sie sich mit den anderen Gemeinschaften und
dem Föderalstaat über die Rolle des BIPT als Kontrollbehörde für die UKW-Frequenzen
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
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geeinigt hatte. Der diesbezügliche Königliche Erlass über die Frequenzpolizei erschien am
16. Februar 2007 im belgischen Staatsblatt.
Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen des Mediendekretes vom 27. Juni 2005 werden
durch das Programmdekret 2006 angepasst:
Das Anbieten von anderen Rundfunkdiensten als Fernseh- und
Hörfunkprogrammen darf nicht von einer Anerkennung oder Genehmigung
abhängig gemacht werden; eine einfache Meldung ist demnach völlig ausreichend.
Die korrekte Nutzung des RDS-Systems (Radio Data System): es darf nur der vom
Medienrat mitgeteilte RDS-PI-Code verwendet werden.
Die Gutachtenkammer des Medienrates wird um eine Vertretung des Verbandes
der belgischen Berufsjournalisten sowie des Jugendhilferates erweitert.
5.2.2. Inhaltliche Entwicklungen
Der technische Leiter des BRF und der Medienberater der Abteilung Kulturelle
Angelegenheiten des Ministerium haben an der „Regionalen Rundfunkkonferenz in Genf
2006“ vom 15.05.06 bis zum 16.06.06 (RRC06) teilgenommen und die Interessen der
DG in Sachen Frequenzzuteilungen vertreten.
Die Konferenz wurde von der Internationalen Telekommunikationsunion organisiert und
legte für die nächsten 20 bis 30 Jahre die internationale Koordination von Sendernetzen
(Abdeckungen) und Senderstandorten rechtsverbindlich fest.
Die Konferenz regelt die Verteilung der digitalen Frequenzen für das digitale terrestrische
Fernsehen (DVB-T) im Band III, IV und V (=UHF) und für das digitale terrestrische Radio
(T-DAB) im Band III (VHF).
Sie löst für Europa das Abkommen von Stockholm (1961) bzw. dessen Regelwerk für die
analoge Frequenzzuteilung ab. Davon ist insbesondere der Fernsehbereich in der DG
betroffen.
Bisher besaß der BRF zwei analoge Fernsehfrequenzen: eine große über das Gebiet
hinausgehende Frequenz (Kanal 45 in Lüttich) und eine kleine für den südlichen Teil der
DG (Kanal 59 in Malmedy/St. Vith). Für diese Kanäle hat die DG Konversionsrecht, das
heißt, dass sie bei der Neuzuteilung der Frequenzen bei der Konferenz in Genf 2006 ein
gewisses Vorrecht hat und andere Betreiber, die den gleichen Kanal in mindestens 120
Km Entfernung nutzen wollen, nicht zu schützen braucht. In den ab 2002 geführten, die
Konferenz vorbereitenden Verhandlungen mit den Nachbarstaaten, bilateral wie
multilateral, hat die DG erreicht, dass zu den bestehenden Kanälen weitere
Fernsehkanäle (Abdeckungen) hinzugekommen sind, sodass jetzt folgendes Ergebnis
vorliegt:
Ein großer DG überschreitender Kanal 45: Brüssel, Wallonisch Brabant, Provinz
Lüttich, der die DG auch abdeckt;
ein gemeinsamer Kanal mit der Französischen Gemeinschaft, Kanal 66, der die
Provinzen Wallonisch Brabant, Lüttich, Luxemburg, den westlichen Teil der Provinz
Namür und die DG abdeckt.
Vier DG-bezogene Fernsehkanäle stehen zur Verfügung: Kanal 22, 32, 59 und 65
Im Radiobereich kommt ein eigener DG abdeckender Kanal 8A im Band III (VHF) für das
digitale Radio hinzu, dessen Inbetriebnahme mit der Abschaltung des analogen RTBFFernsehkanals 8 in Wavre zusammenhängt.
Die Verhandlungen der nächsten Jahre werden das Implementieren und die Koordination
der Sendestandorte mit dem In- und Ausland zum Hauptgegenstand haben.
Bilaterale Verhandlungen mit Frankreich, während der in beiden Ländern bis 2011
vorgesehenen Übergangsfrist bis zur digitalen Umschaltung laufen gegenwärtig noch.
Unmittelbar nach der Konferenz wurden auch die innerbelgischen UKW-Verhandlungen
wieder aufgenommen. Sie führten aber trotz Fortschritte im Detail auf Grund der
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Problematik der Privatsender in Brüssel noch zu keiner Einigung und damit auch noch
nicht zu untereinander abgestimmten UKW-Frequenzplänen der drei Gemeinschaften,
wohl aber zum schon erwähnten Königlichen Erlass über die „Frequenzpolizei“ und zur
Zustimmung der Flämischen Gemeinschaft zum Kooperationsabkommen zwischen dem
Föderalstaat und den Gemeinschaften in punkto Regulatoren und Regulierung von
elektronischen Kommunikationsnetzen.
Bis zur Aktualisierung und Erweiterung der zentralen Rechenanlage des Verbundes
MediaDG ist das Renting für die bestehenden Server um ein Jahr verlängert worden.
Nachstehend sind die Bestands- und Ausleihzahlen der öffentlichen Bibliotheken
aufgeführt:
Bestand
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Amel
4.269
4.528
4.702
4.837
4.940
5.062
5.460
5.666
6.002
5.781
6.018
Born
1.878
1.914
1.989
2.140
2.165
2.261
2.463
2.333
2.374
2.263
2.194
Deidenberg
3.070
3.255
3.370
3.476
3.607
3.669
3.754
3.845
3.980
4.037
4.088
Heppenbach
3.799
3.950
4.141
4.281
4.450
4.563
4.679
4.815
4.997
5.141
5.380
Iveld.-Montenau
2.359
2.433
2.499
2.762
2.961
3.092
3.223
3.303
3.392
3.514
3.616
Meyerode
2.043
2.168
2.192
2.300
2.365
2.493
2.505
2.424
2.488
2.599
2.714
Möderscheid
2.747
2.835
2.890
2.941
2.984
3.046
3.088
3.066
3.103
3.184
3.256
Schoppen
2.960
3.055
3.132
3.222
3.420
3.515
3.603
3.698
3.816
3.965
4.040
Büllingen
7.881
8.583
10.552
11.160
11.679
12.473
12.914
8.556
8778?
9.062
9.541
Honsfeld
2.849
2.912
2.964
3.016
3.053
3.087
3.126
3.180
3.053
3.150
3.258
Hünningen
3.124
3.115
3.165
3.216
3.260
3.298
3.330
3.485
3.793
3.832
4.065
Manderfeld
3.392
3.447
3.492
3.568
3.680
3.721
3.788
3.839
4.078
4.144
4.211
Mürringen
2.681
2.792
2.864
3.001
3.348
3.457
3.620
3.775
3.943
3.822
4.197
Rocherath-Krinkelt
3.760
3.827
3.859
3.901
3.965
3.992
4.047
4.087
4.135
4.197
4.262
Wirtzfeld
3.032
2.706
2.795
2.897
2.983
3.023
3.048
2.996
2.823
2.928
3.034
Bütgenbach
3.517
3.635
3.828
3.969
4.170
4.266
4.385
4.548
4.739
4.885
5.081
Elsenborn
5.636
5.994
6.418
6.757
7.095
7.384
7.928
8.497
8.696
8.696
8.997
Nidrum
4.812
4.934
5.021
5.159
5.273
5.398
5.521
5.603
5.754
5.900
6.037
Weywertz
5.118
5.464
5.837
6.231
7.621
8.142
8.698
8.941
9.222
9.642
10.267
Burg-Reuland
4.357
4.661
5.017
5.499
5.911
6.416
6.876
7.241
7.005
6.913
7.163
Aldringen
1.777
1.866
1.972
2.071
2.165
2.271
2.372
2.438
2.527
2.564
2.683
Crombach
2.135
2.231
2.305
2.366
2.152
2.129
2.009
2.023
2.056
2.061
2.126
Emmels-Hünningen
1.307
1.457
1.785
1.998
2.171
2.427
2.667
2.837
3.004
3.020
3.142
Recht
2.549
2.661
2.781
2.876
2.942
3.123
3.255
3.449
3.534
3.684
3.757
Rodt
2.342
2.390
2.413
2.457
2.430
2.475
2.472
2.599
2.782
2.886
3.037
Sankt Vith
19.993
20.962
22.022
22.709
23.394
23.661
24.527
19.049
22.367
23.824
24.810
Schönberg
-
-
-
-
1.103
1.456
1.867
2.001
2.156
2.429
-
1.465
1.266
1.356
1.450
1.538
1.634
1.701
1.778
1.860
1.960
2.061
Eupen (St.Josef)
10.038
10.395
10.562
10.691
10.848
11.294
11.382
11.380
11.456
11.505
11.646
Eupen (St.Nikolaus)
26.515
26.382
26.336
26.280
25.082
26.062
26.801
27.459
26.666
26.669
27.594
3.018
3.080
3.136
3.245
3.319
3.391
3.499
3.607
3.706
3.815
2.866
24.752
26.779
28.749
31.039
32.787
34.336
35.760
37.080
37.435
37.784
38.385
Walhorn
3.368
3.469
3.604
3.733
2.840
2.937
2.710
2.804
2.834
2.808
3.431
Eynatten
4.387
4.453
4.545
5.376
5.773
6.052
6.355
5.641
5.884
6.133
6.281
Hauset
3.267
3.398
3.613
3.761
4.012
3.921
4.120
4.217
4.257
4.715
4.880
4.523
4.630
4.723
4.827
4.988
5.128
5.271
5.405
5.508
5.623
5.728
Bibliothek
Wallerode
Kettenis
Kelmis
Raeren
Total
184.720 191.627 200.629 209.212 216.474 224.655 232.824 227.665 225.425 239.135 243.846
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 44
_________________________________________
Ausleihen
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Amel
4.580
4.327
5.056
4.893
4.674
4.791
3.694
3.344
3.377
3.357
3.239
Born
946
1.017
721
877
759
571
617
456
749
674
693
Deidenberg
1.612
1.585
1.607
1.667
1.642
1.655
1.680
1.634
1.608
1.636
1.601
Heppenbach
3.153
3.040
3.011
3.005
3.013
3.032
3.013
3.024
3.011
3.001
3.144
628
583
650
1.960
2.523
2.416
2.109
1.696
862
1.118
973
Meyerode
1.251
1.190
1.073
970
1.435
1.400
1.409
841
856
849
644
Möderscheid
2.243
2.013
2.021
1.894
1.512
1.841
1.409
1.223
925
1.342
693
Schoppen
1.325
1.284
1.291
1.179
1.167
1.056
1.173
1.194
1.092
1.111
1.115
Büllingen
3.102
3.997
8.170
8.158
15.284
9.429
10.860
5.603
6.948
5.354
8.462
Honsfeld
445
447
288
332
267
263
254
236
453
633
792
1.742
Bibliothek
Iveld.-Montenau
Hünningen
594
493
524
659
385
384
557
1.138
1.460
1.249
Manderfeld
1.336
1.368
1.284
1.507
1.300
1.351
1.115
959
1.024
881
947
Mürringen
1.462
1.460
1.607
1.648
1.839
1.653
3.462
4.303
3.758
3.625
3.625
Rocherath-Krinkelt
1.588
1.542
1.412
1.278
1.215
1.328
1.301
1.265
1.121
1.242
1.263
580
443
287
243
333
335
352
280
292
450
336
4.420
4.917
6.299
6.831
5.767
6.518
6.974
10.170
10.015
10.368
9.215
Elsenborn
3.101
3.329
3.055
2.931
3.081
3.070
3.644
3.074
3.085
2.523
3.264
Nidrum
1.466
1.457
1.964
1.954
2.152
2.279
2.896
3.103
3.155
3.221
3.439
Weywertz
8.354
7.098
10.027
10.358
10.617
11.653
12.878
13.659
15.195
13.895
14.245
Burg-Reuland
3.122
3.593
3.646
3.319
3.965
3.305
3.444
3.648
3.786
3.691
4.148
896
466
162
233
253
187
228
164
151
161
147
Crombach
1.510
1.605
1.488
1.319
1.005
925
1.028
1.331
1.062
795
973
Emmels-Hünningen
1.876
1.964
2.049
1.775
2.245
2.387
2.339
2.837
2.436
2.159
2.581
Recht
3.547
3.656
3.673
3.057
2.537
2.325
2.296
2.346
1.965
1.721
1.188
Rodt
1.576
1.570
1.495
1.530
1.624
1.744
1.978
1.917
2.120
2.252
2.188
53.037
55.862
59.192
62.669
66.045
63.744
62.798
26.674
28.418
29.807
31.632
Wirtzfeld
Bütgenbach
Aldringen
Sankt Vith
Schönberg
-
-
-
-
292
356
747
790
840
731
-
101
130
102
113
86
59
426
362
409
521
467
Eupen (St.Josef)
14.415
10.757
10.380
9.831
10.635
10.245
9.226
9.599
7.974
5.808
7.987
Eupen (St.Nikolaus)
21.504
20.711
20.853
24.725
22.253
23.061
23.637
26.632
27.521
28.688
28.632
1.050
654
499
491
525
395
1.244
993
1.593
1.145
1.904
36.946
30.514
18.894
18.974
22.513
24.073
24.601
23.802
23.428
20.523
22.938
Walhorn
3.140
3.209
2.675
2.258
2.223
2.351
2.163
2.076
1.881
1.898
2.784
Eynatten
4.675
4.477
3.646
3.776
4.151
4.448
4.843
4.731
5.528
5.831
5.334
Hauset
4.929
7.928
8.534
10.115
11.139
13.065
12.821
11.280
10.691
10.271
14.688
5.336
5.002
5.955
5.661
5.606
6.008
4.755
4.334
3.760
3.835
4.289
Wallerode
Kettenis
Kelmis
Raeren
Total
199.846 193.688 193.590 202.190 216.062 213.703 217.971 180.718 182.549 176.366 191.312
2006 ist die Anzahl der bezuschussten Fachbibliotheken durch die Neuanerkennung der
Bibliothek des Töpfereimuseums Raeren auf 14 gestiegen.
5.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Die Bibliothek Born hat für die Herstellung von Regalen und Schränken einen Zuschuss
erhalten.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 45
_________________________________________
Durch das Anwachsen der Zahl von Anschlussstellen im MediaDG-Netz wurde der Erwerb
von neuen Terminalservern notwendig.
Bei der audiovisuellen Ausstattung des Medienzentrums (Abteilung Productions and
Locations) sowie des Offenen Kanals wurde überaltetes Material durch den Ankauf von
neue Geräten ersetzt.
Die Pfarrbibliothek Weywertz erhielt Material für die Katalogisierung und die elektronische
Ausleihe.
Über das INTERREG-III-Programm Delux wird der „Grenzüberschreitende Verbund der
Schulmediotheken und der öffentlichen Bibliotheken“ gefördert. Die Anbindung des
Regino-Gymnasiums Prüm an diesen Verbund ist kostenmäßig über die Zuweisung 74.50
erfolgt. Der Verbund MediaDG arbeitet somit über die Landesgrenzen hinaus. Dem
Verbund gehören somit 11 Bibliotheken/Mediotheken an.
5.3.
Laufendes Jahr (2008)
5.3.1. Formale Entwicklungen
In diesem Jahr ist das Zustimmungsdekret zum Zusammenarbeitsabkommen vom 17.
November 2006 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der
Französischen Gemeinschaft zur gegenseitigen Konsultation bei der Ausarbeitung der
Gesetzgebung über elektronische Kommunikationsnetze, zum Informationsaustausch und
zur Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der elektronischen Kommunikationsnetze
durch die Regulierungsbehörden für Telekommunikation beziehungsweise Rundfunk und
Fernsehen im Parlament verabschiedet worden.
Das Programmdekret 2007 sieht folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vor:
-
-
Die Einführung einer allgemeinen Meldepflicht für alle anerkannten
Hörfunkveranstalter.
Die Verbesserung der Lesbarkeit des Mediendekretes mit Bezug auf die
Vernetzung von Lokalsendern.
Eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der auferlegten
Übertragungspflichten mit Bezug auf die elektronischen
Kommunikationsnetze und –dienste (Universaldienstrichtlinie).
Die Verankerung im Mediendekret der jährlichen Dotation für den
Medienrat.
Die Möglichkeit für neue Akteure des Kommunikationssektors der
Gutachtenkammer des Medienrates beizutreten.
5.3.2. Inhaltliche Entwicklungen
Die Filmrechte für den Film „A verdade do gato“ von Herrn Jeremy Hamers wurden
angekauft. Die DG hat die besten Beiträge zum Kurzkrimi-Wettbewerb, einem Projekt
der „Lupe“, der Kreativen Werkstatt Mürringen und des Medienzentrums, prämiert.
Die Schulmediotheken Prüm und Maria-Goretti in Sankt Vith werden im Herbst bzw. bis
zum Jahresende voll operationell sein.
Die Vorbereitungen zur Anbindung des MediaDG-Verbund an den VBRPexpress (Virtuelle
Bibliothek Rheinland-Pfalz) im Herbst 2007 sind angelaufen. Somit eröffnet sich für die
Benutzer die Möglichkeit der Ausleihe aus dem VBRPExpress angeschlossenen
Bibliotheken des deutschen Bundeslandes Rheinland-Pfalz via Abholbibliothek in Prüm.
Der Fahrdienst nach Prüm wird vom Medienzentrum gewährleistet.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 46
_________________________________________
Die PCs und Server in der Leonardo-Schulmediothek (Sankt Vith) und der Mediothek der
Pädagogischen Hochschule in Eupen sind veraltet und werden durch Miet-Geräte ersetzt.
Im Nachgang zur Regionalen Radiokonferenz von Genf 2006 (RRC06) mit Bezug zu den
analogen „SwitchOFF“ und den digitalen „SwitchON“ gibt es folgende Situation:
die bilateralen Verhandlungen zwischen Belgien und Frankreich sind noch nicht
abgeschlossen und gestalten sich schwierig, da mit unterschiedlichen Methoden
gerechnet wird. Für die zweite Jahreshälfte stehen ähnliche Verhandlungen mit
den anderen Nachbarstaaten an.
Die Forderung der EU-Kommission nach Öffnung des UHF-Bandes für andere
primäre Dienste als Rundfunkdienst und die daraus resultierenden
unterschiedlichen Sichtweisen zwischen dem BIPT und den drei Gemeinschaften
erforderten schon ab Jahresbeginn 2007 eine präzise Abstimmung zwischen den
Gemeinschaften und das Verfolgen von Konferenzen und Arbeitstreffen auf
europäischer Ebene, wo Belgien zum Teil nur durch das BIPT vertreten ist.
Das Projekt „Kinderbuch-Klassiker“ der Lupe VoG in Zusammenarbeit mit der
Buchhandlung LOGOS wird auch im Jahre 2007 unterstützt.
Der neue Präsident des Medienrates und das fehlende Mitglied der Beschlusskammer
wurden ernannt. Damit ist die Besetzung des Medienrates vollständig.
5.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Die Pfarrbibliothek Emmels wird für die Anschaffung von Material zwecks Erstellung von
Regalen unterstützt. Der Pfarrbibliothek Weywertz wurde ein
Signaturetikettendruckmodul zur Verfügung gestellt.
Im Juni 2007 hat WIN sein Rechenzentrum von Namür nach Villers-le-Bouillet verlegt.
Die Server des MediaDG-Verbundes sind ebenfalls physisch umgezogen.
Der veraltete Webserver des MediaDG-Verbundes wurde durch einen neuen Server mit
einem fünfjährigen „Wartungspaket“ ersetzt
Dem Offenen Kanal wurden Geräte zur Verfügung gestellt, die die Übertragungen der
Parlamentssitzungen ermöglichen.
Die Mittel der Zuweisung 74.50 stehen hauptsächlich für die Erstausstattung mit Medien
und dem Erwerb der Lizenzen der Bibliothekssoftware der definitiven Schulmediothek der
Maria Goretti Schule in Sankt Vith zur Verfügung.
5.4.
Haushalt 2009
5.4.1. Formale Entwicklungen
Weitere Abänderungen und Anpassungen des neuen Rundfunkdekretes auf Grund der auf
der europäischen Ebene vorgesehenen Aktualisierung der Richtlinie „Fernsehen ohne
Grenzen“ sind zu erwarten.
5.4.2. Inhaltliche Entwicklungen
Die Ersatzbeschaffung/Erneuerung der EDV-Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken des
Verbundes (Kelmis, Büllingen und St. Vith) ist in den Jahren 2008 und 2009 vorgesehen.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 47
_________________________________________
Beim Medienrat steht u.a. die Erstellung der seitens der EU-Kommission geforderten
Marktanalyse betreffend die verschiedenen Medienanbieter und Netzwerkbetreiber an.
Ab 2008 erhält die Schulmediothek Maria Goretti St. Vith als neue definitive
Schulmediothek eine höhere jährliche Unterstützung für die Aktualisierung ihrer
Medienbestände. 2009 wird voraussichtlich die Schulmediothek des Kgl. Athenäums St.
Vith den jährlichen Zuschuss für eine definitive Schulmediothek erhalten.
5.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
2008 fällt die laufende Erneuerung und Ergänzung der AV-Ausstattung von
Medienzentrum, Medienrat und Offenem Kanal an.
Schwerpunktmäßig sind für das Jahr 2009 Mittel für die Anschaffung von Aufnahme- und
Produktionsmitteln für den zusätzlichen Standort des Offenen Kanals in St. Vith
(Triangel) sowie dessen Vernetzung vorzusehen.
Die Mittel der Zuweisung 74.50 stehen in den Jahren 2008 und 2009 jeweils für die
Erstausstattung mit Medien und dem Erwerb der Lizenzen der Bibliothekssoftware der
definitiven Schulmediotheken des Kgl. Athenäums St. Vith und des Kgl. Athenäums
Eupen zur Verfügung.
5.5.
Perspektiven
5.5.1. Allgemeine Entwicklungen
Die rasanten Entwicklungen der Technologien, der relevanten Märkte und der
Regulierung werden auch die Deutschsprachige Gemeinschaft vor große
Herausforderungen stellen.
Die kommenden Jahre werden auf europäischer Ebene unter dem Zeichen der
Aktualisierung der großen Richtlinien stehen, die jeder Mitgliedstaat in seiner nationalen
Gesetzgebung umzusetzen hat. Bis November 2007 wird das Europäische Parlament die
Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen“ verabschiedet haben, was
innerhalb von zwei Jahren entsprechende Abänderungen unseres Mediendekrets von
2005 nötig machen wird. Auch das berühmte „Telekom-Paket“ wird im Laufe der
nächsten Jahre von den europäischen Instanzen revidiert, mit der Konsequenz, dass eine
weitere Anpassung des Mediendekrets vorgenommen werden muss.
Den Gegebenheiten der sich kontinuierlich wandelnden audiovisuellen Landschaft –
besonders dem Übergang von der analogen zur digitalen Ausstrahlung im
Rundfunkbereich – werden alle betroffenen Akteure –Anbieter audiovisueller
Mediendienste, Netzbetreiber, Regierung und der mittlerweile „erwachsene“ Medienrat
sich anpassen müssen und dafür die Kooperation mit verschiedenen Partnern im In- und
Ausland noch vertiefen und intensivieren.
Auch Bibliotheken und Mediotheken werden ihre Dienstleistungen erweitern und durch
eine breite Palette an Projekten und Initiativen – besonders im Bereich der
Medienkompetenzvermittlung – den Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewältigung der
neuen Herausforderungen der medialen Welt zur Seite stehen.
5.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 48
_________________________________________
Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen:
73. Dekret über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum überarbeiten
73.2 Konzept zur Zukunftsorientierung des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums
74. Regionalfernsehen weiter ausbauen
74.3 Fortführung der Zusammenarbeit mit allen TV-Schaffenden der DG und Partnern im In-und
Ausland
74.4 Weiterentwicklung des Offenen Kanals
75. Tätigkeiten der BRF-Media ausdehnen
75.1 Erstellung und Umsetzung eines Strategiepapiers
78. Lesekompetenz sowie Angebote im Bereich Neuer Informations- und Kommunikations
technologie verbessern
78.2 Ausbau der Leseförderungsprojekte
79. Angebot der Materialausleihe weiter ausbauen
79.1 Umzug der Materialausleihe Eupen und St. Vith
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 49
_________________________________________
6
OB 40 Programm 15: BRF
6.1.
Einführung
6.1.1. Allgemeine Ziele des Programms
Das Programm regelt den Zuschuss für die Funktionskosten des öffentlich-rechtlichen
Rundfunk- und Fernsehzentrums (BRF) der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
6.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Das Dekret vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der
Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie das Dekret über den Rundfunk und die
Kinovorstellungen vom 27. Juni 2005 („Mediendekret“).
6.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Es haben keine Änderungen der Haushaltsstruktur oder der Zuständigkeiten
stattgefunden.
6.1.4. Kontinuität im Programm
Der BRF erhält seine Dotation in Zwölfteln. Zusätzlich wird dem BRF eine besondere
pauschale Kapitaldotation für den Ausbau, die Einrichtung und die Ausstattung der
bestehenden Infrastruktur sowie für den Ankauf von Maschinen, Mobiliar und Material
gewährt. Dazu übermittelt der BRF der Regierung jedes Jahr im Dezember einen
Investitionsplan. Die Investitionen dienen hauptsächlich der Ersatzbeschaffung und der
schrittweisen Umstellung von analoger auf digitale Aufnahme-, Produktions- und
Ausstrahlungstechnik. Die effektiv getätigten Anschaffungen sind im Bericht des BRF
nachzulesen.
Im Jahr 2006 wurde ein bis Ende 2009 gültiger Geschäftsführungsvertrag mit dem BRF
abgeschlossen.
6.2.
Rückblick 2007
6.2.1. Formale Entwicklungen
Der BRF ist neben der Regierung und dem Offenen Kanal (OK) Mitunterzeichner der
Vereinbarung mit INTEROST vom 10. Juni 2004. Diese hatte eine Laufzeit von drei
Jahren und räumte dem Fernsehkabelverteiler die exklusive Erstverbreitung des
Fernsehprogramms des BRF ein, schloss aber experimentelle Ausstrahlungen über andere
Verbreitungswege nicht aus. Ab 2008 laufen dann Gespräche mit TECTEO-VOO, dem
neuvereinigten Fernsehkabelverteiler in der Wallonie, der auch die Nachfolgegesellschaft
von INTEROST als Kabelnetzbetreiber im Gebiet deutscher Sprache ist. Für 2008 können
noch keine neuen„formale Entwicklungen“ in diesem Bereich festgehalten werden.
6.3.
Einführung
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 50
_________________________________________
6.3.1. Allgemeine Ziele des Programms
Das Programm regelt den Zuschuss für die Funktionskosten des öffentlich-rechtlichen
Rundfunk- und Fernsehzentrums (BRF) der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
6.3.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Das Dekret vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der
Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie das Dekret über den Rundfunk und die
Kinovorstellungen vom 27. Juni 2005 („Mediendekret“).
6.3.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Es haben keine Änderungen der Haushaltsstruktur oder der Zuständigkeiten
stattgefunden.
6.3.4. Kontinuität im Programm
Der BRF erhält seine Dotation in Zwölfteln. Zusätzlich wird dem BRF eine besondere
pauschale Kapitaldotation für den Ausbau, die Einrichtung und die Ausstattung der
bestehenden Infrastruktur sowie für den Ankauf von Maschinen, Mobiliar und Material
gewährt. Dazu übermittelt der BRF der Regierung jedes Jahr im Dezember einen
Investitionsplan. Die Investitionen dienen hauptsächlich der Ersatzbeschaffung und der
schrittweisen Umstellung von analoger auf digitale Aufnahme-, Produktions- und
Ausstrahlungstechnik. Die effektiv getätigten Anschaffungen sind im Bericht des BRF
nachzulesen.
Im Jahr 2006 wurde ein bis Ende 2009 gültiger Geschäftsführungsvertrag mit dem BRF
abgeschlossen.
6.4.
Rückblick 2007
6.4.1. Formale Entwicklungen
Der BRF ist neben der Regierung und dem Offenen Kanal (OK) Mitunterzeichner der
Vereinbarung mit INTEROST vom 10. Juni 2004. Diese hatte eine Laufzeit von drei
Jahren und räumte dem Fernsehkabelverteiler die exklusive Erstverbreitung des
Fernsehprogramms des BRF ein, schloss aber experimentelle Ausstrahlungen über andere
Verbreitungswege nicht aus. Ab 2008 laufen dann Gespräche mit TECTEO-VOO, dem
neuvereinigten Fernsehkabelverteiler in der Wallonie, der auch die Nachfolgegesellschaft
von INTEROST als Kabelnetzbetreiber im Gebiet deutscher Sprache ist. Für 2008 können
noch keine neuen„formale Entwicklungen“ in diesem Bereich festgehalten werden.
6.4.2. Inhaltliche Entwicklungen
Das Sendeformat „Treffpunkt“ (Medienzentrum) behielt seinen Sendeplatz jeweils
montags nach der Ausstrahlung der Sendung Blickpunkt. Das Sendeformat „Fit und
Gesund“ wurde jeweils donnerstags in die Blickpunkt-Sendung integriert
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 51
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Der Erfolg der Abrufmöglichkeit der TV-Nachrichtensendung „Blickpunkt“ steigt weiterhin.
Zusätzlich sind nun auch die wöchentliche TV-Talksendunkt Treffpunkt und
Sondersendungen abrufbar.
Auch die Dienstleistungen rund um das Thema „Audio on Demand“ wurden ausgebaut
und erfreuen sich stetig wachsender Zugriffszahlen. Eine stärkere Hörerbindung wurde
durch den Ausbau der Internetaktivitäten erreicht.
6.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Auf Grundlage eines Investitionsplanes, den der Belgische Rundfunk einreicht, erhält der
BRF jedes Jahr eine Kapitaldotation, die im Falle besonderer Bedürfnisse entsprechend
angepasst werden kann.
6.5.
Laufendes Jahr 2008
6.5.1. Formale Entwicklungen
Aufgrund des Geschäftsführungsvertrages erarbeitet der BRF ein Konzept zur Reform und
zur Organisationsentwicklung im BRF. Die Durchführung eines Organisationsaudits durch
externe Berater ist vorgesehen.
.
6.5.2. Inhaltliche Entwicklungen
Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag im Ausbau der Internetaktivitäten und in der
Festigung der Hörerbindung durch unterschiedliche Aktionen und Aktivitäten.
6.5.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Auf Grundlage eines Investitionsplanes erhält der BRF eine gleichbleibende
Kapitaldotation, deren Auszahlung in Zwölfteln erfolgt.
6.6.
Haushalt 2009
6.6.1. Formale Entwicklungen
Der seitens des BRF ausgearbeitete Entwurf eines Reformkonzeptes wird der für Medien
zuständigen Ministerin vorgelegt und mit ihr hinsichtlich der Umsetzung beraten.
6.6.2. Inhaltliche Entwicklungen
Es wird Nachdruck auf die Qualität des BRF und dessen Produktionen gelegt.
Die im Geschäftsführungsvertrag vorgesehene Dotation wird 2009 erhöht, um die im
Sektorenabkommen vereinbarte stufenweise Anerkennung der privat geleisteten
Dienstjahre zu ermöglichen.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 52
_________________________________________
Diese Erhöhung beinhaltet auch die Kosten, die beim Umzug des Eifeler Studio in das
Triangel entstehen werden, sowie die Einrichtung einer neuen Richtfunkstrecke EupenLüttich.
6.6.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Der BRF stellt sich der notwendigen Digitalisierung. Dementsprechend stehen in einer
ersten Phase Investitionen in die terrestrischen Verbreitungsinfrastrukturen wie u. a.
Richtfunkstrecken, Masten und Antennen an.
6.7.
Perspektiven
6.7.1. Allgemeine Entwicklungen
In den kommenden Jahren wird der BRF in enger Konzertierung mit der Regierung seinen
spezifischen Auftrag als öffentlich-rechtlicher Sender neu reflektieren und an die jetzigen
und künftigen Gegebenheiten immer wieder anpassen müssen: Während europaweit
manche Rundfunkanbieter und Lobbyisten aus dem Privatsektor die sog. „Privilegien“ der
öffentlich-rechtlichen“ und besonders die Finanzierung durch öffentliche Gelder in Frage
stellen, bereitet die EU-Kommission eine neue Fassung ihrer Mitteilung zur Finanzierung
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, die bestimmt strengere Kriterien
festlegen wird. Die Überlegungen über den öffentlich-rechtlichen Auftrag werden sich
sowohl auf die Programminhalte als auch auf die Nutzung der Infrastruktur beziehen.
Auch die statutarische Struktur des BRF wird im Sinne einer Modernisierung und einer
größeren Effizienz zur Debatte stehen müssen.
In diesem Zusammenhang wird die Gemeinschaft progressiv die nötigen Mittel
investieren, damit der BRF den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sein
wird.
6.7.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
6.7.3. Inhaltliche Entwicklungen
Das Sendeformat „Treffpunkt“ (Medienzentrum) behielt seinen Sendeplatz jeweils
montags nach der Ausstrahlung der Sendung Blickpunkt. Das Sendeformat „Fit und
Gesund“ wurde jeweils donnerstags in die Blickpunkt-Sendung integriert
Der Erfolg der Abrufmöglichkeit der TV-Nachrichtensendung „Blickpunkt“ steigt weiterhin.
Zusätzlich sind nun auch die wöchentliche TV-Talksendunkt Treffpunkt und
Sondersendungen abrufbar.
Auch die Dienstleistungen rund um das Thema „Audio on Demand“ wurden ausgebaut
und erfreuen sich stetig wachsender Zugriffszahlen. Eine stärkere Hörerbindung wurde
durch den Ausbau der Internetaktivitäten erreicht.
6.7.4. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Auf Grundlage eines Investitionsplanes, den der Belgische Rundfunk einreicht, erhält der
BRF jedes Jahr eine Kapitaldotation, die im Falle besonderer Bedürfnisse entsprechend
angepasst werden kann.
6.8.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 53
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Laufendes Jahr 2008
6.8.1. Formale Entwicklungen
Aufgrund des Geschäftsführungsvertrages erarbeitet der BRF ein Konzept zur Reform und
zur Organisationsentwicklung im BRF. Die Durchführung eines Organisationsaudits durch
externe Berater ist vorgesehen.
.
6.8.2. Inhaltliche Entwicklungen
Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag im Ausbau der Internetaktivitäten und in der
Festigung der Hörerbindung durch unterschiedliche Aktionen und Aktivitäten.
6.8.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Auf Grundlage eines Investitionsplanes erhält der BRF eine gleichbleibende
Kapitaldotation, deren Auszahlung in Zwölfteln erfolgt.
6.9.
Haushalt 2009
6.9.1. Formale Entwicklungen
Der seitens des BRF ausgearbeitete Entwurf eines Reformkonzeptes wird der für Medien
zuständigen Ministerin vorgelegt und mit ihr hinsichtlich der Umsetzung beraten.
6.9.2. Inhaltliche Entwicklungen
Es wird Nachdruck auf die Qualität des BRF und dessen Produktionen gelegt.
Die im Geschäftsführungsvertrag vorgesehene Dotation wird 2009 erhöht, um die im
Sektorenabkommen vereinbarte stufenweise Anerkennung der privat geleisteten
Dienstjahre zu ermöglichen.
Diese Erhöhung beinhaltet auch die Kosten, die beim Umzug des Eifeler Studio in das
Triangel entstehen werden, sowie die Einrichtung einer neuen Richtfunkstrecke EupenLüttich.
6.9.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Der BRF stellt sich der notwendigen Digitalisierung. Dementsprechend stehen in einer
ersten Phase Investitionen in die terrestrischen Verbreitungsinfrastrukturen wie u. a.
Richtfunkstrecken, Masten und Antennen an.
6.10.
6.10.1.
Perspektiven
Allgemeine Entwicklungen
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 54
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In den kommenden Jahren wird der BRF in enger Konzertierung mit der Regierung seinen
spezifischen Auftrag als öffentlich-rechtlicher Sender neu reflektieren und an die jetzigen
und künftigen Gegebenheiten immer wieder anpassen müssen: Während europaweit
manche Rundfunkanbieter und Lobbyisten aus dem Privatsektor die sog. „Privilegien“ der
öffentlich-rechtlichen“ und besonders die Finanzierung durch öffentliche Gelder in Frage
stellen, bereitet die EU-Kommission eine neue Fassung ihrer Mitteilung zur Finanzierung
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, die bestimmt strengere Kriterien
festlegen wird. Die Überlegungen über den öffentlich-rechtlichen Auftrag werden sich
sowohl auf die Programminhalte als auch auf die Nutzung der Infrastruktur beziehen.
Auch die statutarische Struktur des BRF wird im Sinne einer Modernisierung und einer
größeren Effizienz zur Debatte stehen müssen.
In diesem Zusammenhang wird die Gemeinschaft progressiv die nötigen Mittel
investieren, damit der BRF den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sein
wird.
6.10.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 55
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7
Programm 16: Sport
7.1.
Einführung
7.1.1. Allgemeine Ziele des Programms
Das breit gefächerte Sportangebot in unserer Gemeinschaft erfordert von der öffentlichen
Hand eine differenzierte und angepasste finanzielle Unterstützung, die sich
gleichermaßen auf den Breiten-, Schul-, Leistungs-, Behinderten- und Seniorensport
bezieht.
Rund 250 Verein bilden die Basis des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die
in den Vereinen betriebenen Sportarten sind vielfältig. Die Vereine sind auf
Gemeindeebene in Form von Sporträten, Sportbünden oder Sportgemeinschaften
organisiert oder können sich sportartspezifisch einem der seit 2008 anerkannten
Sportfachverbände (15) anschließen.
Fünf Leistungszentren in verschiedenen Sportarten (Tennis, Geräteturnen, Schiesssport,
Behindertensport und Schach) versuchen Kinder, Jugendliche und Erwachsene an den
Leistungssport heranzuführen.
Menschen mit einer Behinderung werden in dreizehn speziell dafür anerkannten
Sportvereinen besonders gefördert. Ein eigens auf die Bedürfnisse der geistig
behinderten Sportler ausgerichtetes Leistungszentrum kümmert sich um die
ambitionierten geistig behinderten Sportler.
Einer der Eckpfeiler der Sportförderung bildet die intensive Betreuung der Trainer und Übungsleiter in den Vereinen. Zu diesem Zweck erarbeitet das Ministerium der
Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammen mit den anerkannten Sportfachverbänden
und den Vereinen ein jährliches Ausbildungs- und Fortbildungsprogramm.
Ausrüstungs- und Ausstattungssubventionen helfen den Vereinen und Gemeinden bei der
Anschaffung von spezifischen Sportmaterialien.
Schul– und breitensportliche Initiativen wurden ab Januar 2007 vom erweiterten
Sportdienst des Ministeriums, Abteilung „Kulturelle Angelegenheiten“ in Zusammenarbeit
mit relevanten Partnern durchgeführt.
Das Sportmedizinische Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde neu
ausgerichtet und bietet neben der medizinisch- physischen Kontrolle und Diagnose auch
einen Trainingssteuerungs - und Beratungsservice an.
Kampagnen zur Förderung des Breitensports (Die DG wird FIT, ich mache MIT!) und zur
aktiven Teilnahme möglichst vieler Bürgen an Bewegungsangeboten sowie zur besseren
Information über die Dopingproblematik im Sport vervollständigen die Aktivitäten der
DG.
7.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Der Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird durch das Sportdekret vom 19.
April 2004 geregelt. Das Sportdekret ist unter Mitwirkung des Sportrats der
Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgearbeitet worden. Das Dekret sieht eine
Kernförderung für Sportvereine, Sportfachverbände, Leistungszentren und lokale
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 56
_________________________________________
Sporträte vor. Daneben gibt es noch eine Reihe von Sonderzuschüssen im Bereich des
Spitzensports und der Projektförderung.
Die Regierung verwirklicht für das Jahr 2009 die komplette Übertragung der
Basisförderung der Sportvereine an die Gemeinden. Für die Bereiche Sport, Freizeit,
Kultur und Bibliotheken werden die bisher von der DG gezahlten Zuschüsse über die
Gemeindedotation den Gemeinden zur Weiterverteilung zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus findet das Dekret zur Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung
von Sportmaterial vom 20. Januar 1992 abgeändert durch die Programmdekrete 2000
und 2002 Anwendung.
Das Dekret vom 17. Februar 1992 zur Anerkennung der Sportanlagen und zur
Bezuschussung ihrer Funktionskosten, abgeändert durch das Programmdekret vom 04.
März 1996, ist für den Bereich der Bezuschussung von Schwimmbädern weiterhin in
Kraft.
Seit Januar 2006 regelt das Dekret zur Vorbeugung gesundheitlicher Schäden bei
sportlicher Betätigung die Bereiche der Dopingbekämpfung, der Kampfsportarten und des
Radrennsport. Mit diesem Dekret kommt die Deutschsprachige Gemeinschaft ihren
nationalen und internationalen Verpflichtungen in Sachen Dopingbekämpfung nach und
wird auf Grund der Verabschiedung der entsprechenden Erlasse und im Jahre 2008
geschlossenen Vereinbarungen mit der Französischen Gemeinschaft erstmals im Jahre
2008 Dopingkontrollen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft vornehmen.
Auf Grund des neuen föderalen Waffengesetzes verabschiedete das Parlament der
Deutschsprachigen Gemeinschaft am 20. November 2006 das Dekret über das Statut der
Sportschützen. Das Dekret zielt darauf ab, den eingeschriebenen Mitgliedern in
Schützenvereinen der DG den Gebrauch von Sportwaffen zur erlauben. Durch die
Schaffung einer Sportschützenlizenz entsprach man den Anforderungen des föderalen
Waffengesetzes.
7.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Für den Sportdienst im Minsiterium der DG wurde ein Leitbild erarbeitet, das als interne
Richtschnur für die zukünftige Arbeit gilt.
Die Regierung strebt eine Dynamisierung des Sports und ein konzertiertes, koordiniertes
Vorgehen zwischen dem Schulsport, dem Vereinssport und neuen Initiativen im
Breitensport an.
Eine neue Haushaltszuweisung in Bezug auf die Unterstützung von Schulsportinitiativen
wurde in das Programm Sport OB 40 aufgenommen.
7.1.4. Kontinuität im Programm
Die Bezuschussung der Sportvereine und der Sportvereine für Menschen mit einer
Behinderung wird bisher nach einer Pauschalsumme und mehreren zusätzlichen Kriterien
berechnet.
Die für die oben aufgeführte Basisbezuschussung der Sportvereine zur Verfügung
gestellten Summen werden im Haushalt 2009 den Gemeinden im Rahmen der
Gemeindedotation zur Verfügung gestellt. Alle Gemeinden sollen nach nachvollziehbaren
eigenen Kriterien die Mittel an die Sportvereine verteilen.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 57
_________________________________________
Die Bestimmungen für die Sportfachverbände sehen einen Basiszuschuss und zusätzliche
Mittel in Verbindung mit der Erfüllung verschiedener Aufgaben vor. Alle erhalten einen
pauschalen Funktionszuschuss von 500 EUR. Zusätzliche Mittel gibt es für die Anzahl
angeschlossener Vereine zwischen 500 und 2.000 EUR
Sportfachverbände können außerdem folgende Zuschüsse erhalten:
EUR für in Absprache mit der Sportkommission organisierte Aus- und
Weiterbildungen,
EUR für die Durchführung von Projekten in Zusammenarbeit mit dem Schulsport,
2.500 EUR für die Organisation eines ganzjährigen Meisterschaftsbetriebs,
EUR, wenn er über ein Sekretariat mit mindestens einem halbzeitig angestellten
Mitarbeiter verfügt.
Ähnliche Regelungen sind für die Sportbünde, Sporträte und Sportgemeinschaften
vorgesehen.
Die Schwimmhallen und Bäder der Gemeinden und Vereinigungen ohne
Gewinnerzielungsabsicht werden im Verhältnis zu ihren annehmbaren Ausgaben
unterstützt.
Der Sportrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Belgisch Olympische und
Interföderale Komitee erhalten kontinuierlich die auf Grundlage der bestehenden
Gesetzgebung oder auf Grundlage von Verträgen vorgesehenen Mittel.
Die Sportkommission veröffentlicht jährlich ein umfangreiches und auf die Bedürfnisse
der Sportverbände und Sportvereine zugeschnittenes Ausbildungs- –und
Fortbildungsprogramm.
Die Förderung verschiedenster Projekte der Vereine und Sportfachverbände nimmt einen
großen Platz im Programm 16 ein. Dazu gehören insbesondere Ferien- und Sportlager,
Trainingslager zur Vorbereitung von Meisterschaften und Wettkämpfen sowie Aktivitäten
im Rahmen der internationalen und zwischengemeinschaftlichen Beziehungen.
Das Sportdekret sieht im Bereich des Spitzensports drei Unterstützungsmöglichkeiten
vor:
Die Einstufung als hochqualifizierter Sportverein
Die Stipendien und Beihilfen für Spitzensportler und hochqualifizierte Schiedsrichter
Die Subventionen für die Vorbereitung und Teilnahme von Spitzensportlern und
Mannschaften an internationalen Meisterschaften.
Die Einstufungen von hochqualifizierten Mannschaften und Sportlern wird jährlich von der
Sportkommission der verantwortlichen Ministerin in Vorschlag gebracht. Jährlich werden
die Mannschaften eingestuft, die in einer der beiden höchsten Ligen Belgiens ihre
Meisterschaften bestreiten. In den letzten Jahren gehörten die ersten Mannschaften des
KSK 47 Eynatten und des SK Rochade Eupen – Kelmis im Schach, der HC Raeren, die
KTSV Eupen und der HC Eynatten (Damen und Herren) im Handball, die KAS Eupen im
Fußball und die Holzknacker aus Manderfeld im Kegeln dazu.
Durch den Aufstieg und Verbleib des KTC Eupen in die höheren Ligen konnte er im
Rahmen des Haushalts 2007 und 2008 ebenfalls bezuschusst werden.
Die Stipendien für die eingestuften Spitzensportler und hochqualifizierten Schiedsrichter
werden nach Trainingsumfang, Eigeninitiativen, Resultaten und den Perspektiven für die
sportliche Zukunft vergeben. In den letzten Jahren wurden jährlich Stipendien in Höhe
von 125 bis 1000 Euro an rund 25 Spitzensportler und 6 Schiedsrichter vergeben.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Die Subventionen zur Teilnahme an internationalen Meisterschaften verteilen sich auf
rund 25 Initiativen jährlich. Berücksicht werden vor allem die Sportler und Mannschaften,
die sich auf nationaler Ebene für internationale Aufgaben qualifiziert haben. In den
letzten Jahren gehörten beispielsweise die Teilnahme der Eliteschützen des Regionalen
Flachbahnschützenverbandes (RSFO) an diversen Turnieren, die Teilnahme der beiden
Schachvereine SK Rochade Eupen-Kelmis und des KSK 47 Eynatten an den
Mannschaftseuropameisterschaften, die Teilnahme des HC Eynatten am Handball–
Europapokal, die Unterstützung der Teilnahme von Triathleten am Iron-Man auf Hawai
und die Teilfinanzierung der Teilnahme von Spitzenturnerinnen an internationalen
Wettkämpfen dazu.
Die Initiativen Schule-Verein stoßen auf große Resonanz. Im Schuljahr 2007-2008
wurden insgesamt 15 Initiativen in den Sportarten Judo, Orientierungslaufen, Reiten und
Tennis, Turnen, Radsport, Schach und Volleyball realisiert.
Das Sportmedizinische Zentrum der DG versteht sich als Dienstleister für alle
sportbegeisterten Bürger und Bürgerinnen in der DG. Neben der sportmedizinischen
Untersuchung durch einen Sportmediziner, steht seit Beginn des Jahres 2007 auch ein
Sportwissenschaftler zur Trainingssteuerung und Beratung, sowie seit Beginn 2008 eine
Sportpsychologin und eine Ernährungsberaterin für interessierte Bürger zur Verfügung.
Der Sportdienst hat für das Jahr 2007 alle bezuschussten Sport- und Ferienlager in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft aufgelistet und sowohl in der Broschüre als auch auf
dem Sportportal der DG www.dgsport.be veröffentlicht. Die Organisation der vielfältigen
Sport und Ferienlager bildet einen wesentlichen Beitrag zur Breitensportförderung in
unserer Gemeinschaft. Bezuschusst werden sowohl die großen Ferienlager der
Sportbünde und Sporträte der Gemeinden (Raeren, Eupen, Kelmis und Lontzen) als auch
Ferieninitiativen von Vereinen (z.B. Fußballlager Honsfeld, Tennislager KTC Eupen). Die
Angebote der Schulen (z.B. Schneeklassen der Interessengemeinschaft Skisport,
Fitnessklassen des KA Eupen) werden ebenfalls gefördert.
7.2.
Rückblick 2007
7.2.1. Formale Entwicklungen
Das Kooperationsabkommen mit der Französischen Gemeinschaft und Brüssel-Hauptstadt
sowie die Ausführungserlasse zu den Dopingkontrollen auf dem Gebiet der
Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden leider nicht, wie ursprünglich erhofft, im Jahre
2007 unterschrieben. Die Umbesetzung der Regierung der Französischsprachigen
Gemeinschaft war ausschlaggebend für die Verzögerungen.
Der Dekretentwurf zur Zustimmung zum internationalen Übereinkommen gegen Doping
im Sport, geschehen zu Paris am 19. Oktober 2005 wurde am 17. Dezember 2007 vom
Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet.
Am 20. November 2006 verabschiedete das Parlament der Deutschsprachigen
Gemeinschaft das Dekret zum Statut der Sportschützen. Der entsprechende
Ausführungserlass zu diesem Dekret ist Ende Mai 2007 in Kraft getreten.
Prüfungssitzungen zur Erlangung des Statuts wurden von Ministerium und Regierung in
Zusammenarbeit mit den anerkannten Sportfachverbänden ab Juni 2007 organisiert.
7.2.2. Inhaltliche Entwicklungen
Das Sportprogramm der DG sah für das Jahr 2007 unter anderem folgende
Themenschwerpunkte vor:
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Die Breitensportförderung in der DG
die Aufwertung des Sportmedizinischen Zentrums der DG
die Ausarbeitung bedarfsorientierter Ausbildungs– und Weiterbildungangebote für
Jugendliche, Trainer und Lehrer
die Fortführung und qualitative Aufwertung der Angebote im Schulsport und
außerschulischer Initiativen
die Unterstützung des Sportrates der DG und eine verbesserte und intensivere
Kommunikation
Der Sportdienst arbeitet immer intensiver und konkreter mit der DGG-Worriken
zusammen. Die Erweiterung des Sportdienstes war dafür eine wichtige Voraussetzung.
Ein Mitarbeiter der DGG nimmt regelmäßig an Teamversammlungen des Dienstes teil.
Gegenseitige Hilfe und Abstimmung ist Normalität.
Ein neues Konzept zur Aufwertung des Sportmedizinischen Zentrums ist in der zweiten
Hälfe des Jahres 2006 erarbeitet und zu Beginn des Jahres 2007 vorgestellt worden.
Herausragende Sportereignisse mit Unterstützung der DG waren im Jahr 2007 erneut der
Ende Januar stattfindende Schwimmmarathon mit einer Rekordbeteiligung und die vom
Sportrat der DG zum zweiten Mal äußerst attraktiv gestaltete Sportlerehrung in
Heppenbach.
In den Monaten April und Mai war die DG Gastgeber von verschiedenen sportlichen
Großereignissen mit internationaler Ausstrahlung. Die Roller-Bulls hatten die Ehre die
Qualifikationsrunde zum Rollstuhl-Basketball Europapokal in St. Vith zu organisieren.
Anfang Mai war Eupen der Austragungsort der Endrunde der UEFA U17
Europameisterschaften im Fußball. Dabei ist hervorzuheben, dass die drei Spiele in Eupen
vor fast vollbesetzten Rängen stattfanden und durch EUROSPORT direkt übertragen
wurden. Im Rahmenprogramm dieser Veranstaltung organisierte die DG ein StreetsoccerTurnier mit Beteiligung von über 200 Kindern aus der Großregion Saar-Lor-Lux, die
Eröffnungsfeier zur Endrunde und das offizielle Bankett.
Eines der Highlights für die Breitensportkampagne war neben den im Laufe des Jahres in
jeder Gemeinde organisierten Wandertagen, die Veranstaltung zur „Sportlichsten
Gemeinde der DG“, die am 3. Juni unter Beteiligung von 7 Gemeinden und
schätzungsweise 800 Personen in Worriken/Bütgenbach organisiert wurde.
Der Sportdienst hat auch 2007 ein umfangreiches, bedarfsorientiertes Ausbildungs – und
Weiterbildungsprogramm für Jugendliche, Trainer und Lehrer angeboten. Die
Lehrerfortbildung vom 28. Februar 2007 stand im Zeichen der Evaluation des bisher
Gewesenen und gab neue Ziele vor.
Das Schulsportprogramm für Kindergärten, Grundschulen und Sekundarschulen sah eine
Fülle von Initiativen, Veranstaltungen und Hilfsmitteln zur Verbesserung des
Sportunterrichts vor.
In Zusammenarbeit mit dem Bereich Gesundheit und unter Berücksichtigung des dort
angewandten Gesundheitskonzeptes wurde im Rahmen der Kampagne „Die DG wird FIT,
Ich mache MIT“ ein auf Bewegung angelegtes Programm erarbeitet, dass mehr Menschen
in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Möglichkeit gibt, sich öfter sportlich zu
betätigen.
Neben einem Informationsabend im BRF zum Thema: „Wie steige ich in das Training
ein?“, hat der Sportdienst an verschiedenen Wochentagen des Monats März
Einführungstrainingabende organisiert.
In Form von Wandersonntagen wurde vor allem Familien und Bürgern, die nicht
regelmäßig an sportlichen Veranstaltungen und Angeboten teilnehmen, ein Einstieg zu
einem bewegungsorientierten und gesunden Leben geboten.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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Die Verbindung zwischen dem organisierten Sport (Vereine und Verbände) und den
Schulen wurde weiterentwickelt. Schulsportinitiativen werden in Zukunft enger mit dem
Sportrat und den Sportfachverbänden abgesprochen. Ab dem Schuljahr 2007 – 2008
wurde das Projekt „Schulolympiade“ den Schulen vorgestellt und umgesetzt.
Die Dopingsensibilisierungs- und Informationskampagne wurde mit zwei Veranstaltungen
am 29. und 30. August 2007 beendet. Die eigens für diese Kampagne ausgearbeitete
Webseite www.dgsport.be/doping wird ständig aktualisiert.
7.2.3. Investitionen
Beweggründe)
außerhalb
des
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
Die Anträge zur Bezuschussung von Ausrüstungen/Sportmaterialien wurden bis zum 31.
März 2007 gesammelt und nach festgelegten Prioritäten bewilligt. Die wichtigsten
Prioritäten sind
eine dynamische Vereinsarbeit im Jugend – bzw. Behindertensport
die Relevanz der Anschaffung für die tägliche Trainings und Wettkampfarbeit und die
Häufigkeit der bereits zugesagten Anträge in den vergangenen Jahren.
Im Jahre 2007 wurden u.a. für Skier und Skischuhe , Steppbänke, Judomatten und
Bodenmatten fürs Turnen bezuschusst.
Im Bereich der Ausstattungen wurden u.a. Rasenmähtraktoren, Unterstellbänke für
Reservespieler und Ausstattungsgegenstände für Tennisplätze bezuschusst.
7.3.
Laufendes Jahr 2008
7.3.1. Formale Entwicklungen
Bei der Runde durch die Gemeinden wurden ausgiebig über die Durchforstung und die
damit verbundene Übertragung der Basisförderung informiert und ausgetauscht. Die
Parlamentarbeit zu den entsprechenden dekretalen Änderungen, wie sie von der
Regierung vorgeschlagen werden, finden in der zweiten Jahreshälfte statt.
Das bilaterale Abkommen zwischen der Deutschsprachigen und Französischen
Gemeinschaft in Hinblick auf die zur Verfügungstellung von anerkannten Kontrollärzten
zur Durchführung von Dopingkontrollen auf dem Gebiet der DG liegt dem Kabinett des
zuständigen Ministers Daerden vor, wurde jedoch bis dato noch nicht von der Regierung
der Französischen Gemeinschaft genehmigt.
Der Dekretentwurf zur Zustimmung zur UNESCO Konvention gegen Doping im Sport und
den Anlagen, geschehen zu Paris am 19. Oktober 2005, wurde vom Parlament der
Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits im Jahr 2007 angenommen. Der
Ratifizierungsprozess der Konvention wurde durch ihre Annahme in den beiden anderen
Gemeinschaften am 11. Juni 2008 mittels eines Bestätigungsschreibens des zuständigen
belgischen Außenministers an den Generalsekretär der UNESCO abgeschlossen.
Die Regierung wird nach Vorarbeit der Sportkommission die Verbesserung der Qualität in
den von der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützten Sportlagern initiieren und
mit den Organisatoren nach Möglichkeiten suchen, die Teilnehmer an neue und attraktive
Sportarten heranzuführen. Zu diesem Zweck wird ein Informationsblatt in allen von der
DG unterstützten Sportlagern verteilt. Ein ministerielles Rundschreiben wird darüber
hinaus über Rechte und Pflichten des Lagerleiters und der beschäftigten Übungsleiter
informieren. Gegen Ende des Jahres 2008 soll der Entwurf eine Neuregelung des Artikels
über die Bezuschussung von Sportlagern im Sportdekret ermöglichen.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 61
_________________________________________
Die Sportkommission der DG leistet einen fachlichen Beitrag zur Ausarbeitung der
Ausführungserlasse im Hinblick auf die konkrete Umsetzung des Dekrets in Bezug auf
den Kampf – und Radrennsport. Der Entwurf wird dann noch dem Sportrat zur
Begutachtung vorgelegt.
7.3.2. Inhaltliche Entwicklungen
Die Ergebnisse des Sportprogramms 2007 der DG wurden vor dem Hintergrund des
Maßnahmenkatalogs der Regierung, den Resultaten der Durchforstung und der Runde
durch die Gemeinden evaluiert. Die Entwicklung des Breitensports in den Gemeinden hat
auch weiterhin Priorität im Regierungsprogramm. Ein entsprechendes Aktionsprogramm
wird im Jahr 2008 fortgesetzt. Hierbei liegt ein besonderer Schwerpunkt bei der
Verbindungen zur Gesundheitsförderung und den Entwicklungen im Tourismus.
Im März 2008 wurde der Leistungsvertrag mit dem Schachverband des
deutschsprachigen Belgiens (SVDB) unterschrieben. Die Dauer des Vertrages wurde
erstmal auf ein Jahr befristet, da im Dezember 2008 auch für die bereits anerkannte
Leistungszentren (Tennis, Behindertensport, Sportschiessen und Turnen) der Vertrag
abläuft und für 2009 neu ausgehandelt werden muss.
Herausragende Sportveranstaltungen in der DG waren im Jahre 2008 die Organisation
mehrerer Fußball-Events im Bereich des Frauenfußballs, so kam es am 7. Mai 2008 zur
Austragung eines Qualifikationsspiels zwischen der amtierenden Weltmeistermannschaft
aus Deutschland und der belgischen Nationalmannschaft am Kehrweg in Eupen. Das Spiel
wurde live im ersten deutschen Fernsehen übertragen. Kurze Zeit vorher war die DG
Austragungsort eines U19 Qualifikationsturniers für Frauenmannschaften. Auf den
Fußballplätzen in Eupen, Rocherath und Honsfeld trafen die Mannschaften aus Belgien,
Island, England und Polen aufeinander.
Zum ersten Mal organisierte der Sportdienst die Abschlussveranstaltung zur
Jugendolympiade in Eupen. Immerhin 4 Schulen mit insgesamt 150 Schülern nahmen
teil. Eine Premiere feiert auch die erste Veranstaltung zum OXFAM Trailwalker Ende
August in Eupen. 150 Mannschaften bestehend aus jeweils drei Personen versuchen bei
dieser Benefizveranstaltung 100km innerhalb von 30 Stunden zurückzulegen.
Verteilt auf das ganze Jahr fanden in den neun Gemeinden und unter reger Anteilnahme
erneut die Wandersonntage statt.
Ab Ende 2008 werden Dopingkontrollen vom Sportdienst des Ministeriums der
Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführt. Jedenfalls ist, wie in den anderen
Gemeinschaften auch, eine enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
vorgesehen.
Das Schulsportprogramm wurde auf den neuesten Entwicklungen für das Schuljahr 20082009 angepasst. Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung und Implementierung der
Kernkompetenzen und der Rahmenpläne für den Schulsport. Der Sportdienst pflegt einen
engen Kontakt mit den verantwortlichen Dienststellen des Unterrichtswesens und plant
für den Beginn des Schuljahres 2008-2009 eine engere Zusammenarbeit mit der
Autonomen Hochschule der DG.
7.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 62
_________________________________________
Die Anträge zur Bezuschussung von Ausrüstungen/Sportmaterialien wurden bis zum 31.
März 2008 gesammelt. Aufgrund der schon im Jahr 2007 angewandten Prioritätensetzung
wurden 32 Anträge bewilligt.
Im Jahre 2008 wurden Zuschüsse u.a. für Rennräder zur Verbesserung der Jugendarbeit,
für die Leichtathletikvereine diverse Wurf und Trainingsmaterialien, sowie in Verbindung
mit dem neuen Schach-Leistungszentrum Demobretter und Schachuhren bewilligt. Im
Bereich der Ausstattungen wurden u.a. ein Rasenmähtraktor, eine Bewässerungsanlage,
ein Stromaggregat und mehrere Trainingstore bezuschusst.
7.4.
Haushalt 2009
7.4.1. Formale Entwicklungen
7.4.2. Inhaltliche Entwicklungen (insbesondere Kürzungen und Erhöhungen)
Die Regierung strebt einen ganzheitlichen Ansatz für das Sportprogramm der DG an, um
ihre Ziele effizient zu erreichen. Neue Schnittstellen zu den benachbarten Bereichen
führen dazu, spezifische Sportförderung im Zusammenspiel mit anderen sportlichen
Ansätzen voranzutreiben und Brücken zu anderen Bereichen wie Gesundheit und Schule
zu schlagen.
Im Jahre 2009 wird ein neues breit angelegtes europäisches und bereits auch in
verschiedenen belgischen Gemeinden verwirklichtes Konzept namens „VIASANO“ in
Zusammenarbeit mit vier Partnergemeinden in Angriff genommen. Ziel dieses Projekts ist
das Bewusstsein der Bevölkerung bezüglich der Wichtigkeit einer gesunden Ernährung
und regelmäßiger Bewegung zu stärken und und damit die alltäglichen
Lebensgewohnheiten zu verändern Direkte Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 015 Jahre. Erweiterte Zielgruppe bildet die Familie, wodurch auch die erwachsene
Bevölkerung direkt angesprochen wird.
Breitensport
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt,
insbesondere junge Menschen zur täglichen sportlichen Aktivität zu motivieren. Hierzu
sollen Angebote unterstützt, gefördert und falls nötig auch geschaffen werden. Vereine,
Sportbünde und Gemeinde sind Akteure der Breitensportförderung. Die Werbung für die
vielfältigen Sportangebote soll ebenfalls weiter intensiviert werden.
Schulsport
Maßnahmen zur Förderung des Schulsportes werden weiterhin in Zusammenarbeit mit
den Schulen unternommen werden. Verstärkt sollen Schulen Partner hiesiger Vereine
werden. Die Erarbeitung und Implementierung der Kernkompetenzen und Rahmenpläne
ist ein Schwerpunkt der Unterrichtspolitik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Kernkompetenzen und Rahmenpläne für den Sportunterricht formulieren Anforderungen
an das Lehren und Lernen in der Schule. Sie legen fest, welche Bildungsziele Schüler bis
zu einer bestimmen Jahrgangsstufe erworben haben sollen. Somit sind Kernkompetenzen
und Rahmenpläne Eckpfeiler in der Gesamtheit der Anstrengungen zur Sicherung und
Steigerung der Qualität schulischer Arbeit. Sie sind ein Referenzsystem für das
professionelle Handeln der Lehrer und können somit zu einem Motor der pädagogischen
Entwicklung werden. Das vom Sportdienst des Ministeriums ausgearbeitete
Schulsportprogramm möchte einen aktiven Beitrag zu den angesprochenen
Entwicklungszielen leisten und den Lehrern Hilfestellung bei der Implementierung geben.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 63
_________________________________________
Leistungssport
Die Förderung des Leistungsportes wird weiterhin in enger Abstimmung mit den
Leistungszentren erfolgen. Die Leistungsaufträge werden nach eingehender Evaluierung
im Jahr 2009 neu abgeschlossen.
Durch eine ganzheitliche Sichtweise unter der Prämisse eines humanen Leistungsportes
und durch einen integrativen Ansatz sind ganz unterschiedliche Handlungsschienen wie
beispielsweise regelmäßig gesundheitsförderndes Bewegen sowie Talentsuche und
Talentförderung parallel möglich.
Förderprogramme 2012-2016 mit dem BOIK
Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird die hiesigen Sportfachverbände weiterhin
hinsichtlich ihrer Einbindung in den nationalen Förderprogrammen für die Olympischen
Spiele 2012-2016 unterstützen.
Sensibilisierung für die Dopingproblematik
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird vorrangig auf präventive Maßnahmen
gesetzt. Dopingkontrollen werden in Zusammenarbeit mit den anderen Gemeinschaften
auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführt. Die Dopingpolitik wird Ende
2008 evaluiert werden.
7.4.3. Investitionen
Beweggründe)
7.5.
außerhalb
des
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
Perspektiven
7.5.1. Allgemeine Entwicklungen
7.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen:
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 64
_________________________________________
8
OB 40 Programm 17: Tourismus
8.1.
Einführung
8.1.1. Allgemeine Ziele des Programms
Die deutschsprachige Gemeinschaft und ihre Bevölkerung bieten dem Anwohner und dem
Besucher eine Vielzahl von Anreizen, die es zu vermitteln gilt. Die Regierung und das
Ministerium haben den Auftrag, die Vorzüge anzuzeigen,, aufzuwerten, zu entwickeln, zu
vermehren und nachhaltig zu gestalten. Mit den bescheidenen Mitteln, die dafür zur
Verfügung stehen, strebt die Gemeinschaft durch Zusammenarbeit und Kooperationen
mit anderen Verwaltungen, Körperschaften und privaten Anbietern die best mögliche
Entwicklung zum Wohle der einheimischen Bevölkerung an.
Die Nachfrage zeigt, dass es an der Zeit ist, neben dem Versuch, das Angebot qualitativ
zu verbessern, auch Wege zu suchen, Investoren dazu zu bringen, neue
Übernachtungsbetriebe in der Gemeinschaft anzusiedeln.
Die in den letzten Jahren an den Tag gelegte Dynamik trägt ihre Früchte und öffentliche
wie private Investoren sind zum Teil offensiv auf den Markt getreten. Als Beispiele hierzu
weise wir beispielhaft auf die Planung eines RAVeL durch die öffentliche Hand, wie auch
den Neubau eines Hotels in Raeren und die Verwirklichung eines offenen Kräuter- und
Gewürzgarten in Bütgenbach hin.
Mit dem privilegierten Partner, das Verkehrsamt der Ostkantone, hat die Gemeinschaft
einen Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen, in dem der Auftrag festgelegt worden ist,
die Gemeinschaft als Destination im bekannten Herkunftsgebiet der meisten Besucher,
wie auch auf neuen Märkten bekannt zu machen und anzupreisen. In dem
Geschäftsführungsvertrag wurden Werkzeuge beschrieben, die es ermöglichen, Erfolge
oder Fehleinschätzungen zu messen.
Die enge Zusammenarbeit mit den Verkehrsvereinen und die Ausstattung und Begleitung
der Informationseinrichtungen sowohl im Süden, als auch im Norden der Gemeinschaft
verbindet das Ministerium besser als bisher mit den Verkehrsvereinen und Gemeinden. In
besonderem Maße trägt hier auch die Gründung von Dachverbänden in den Gemeinden
bei. Bisher wurden Dachverbände in den Gemeinden
Büllingen
Burg Reuland
Bütgenbach
Eupen
Raeren und
Sankt Vith gegründet.
Der Dachverband in Eupen bindet die Eupener Geschäftswelt mit ein. In Lontzen ist ein
Dachverband in Vorbereitung.
Die Arbeit der Dachverbände ermöglicht eine Zusammenarbeit innerhalb einer Gemeinde
und bindet gewisser maßen senkrecht alle Akteure einer Gemeinde in die Arbeit zur
Förderung des Tourismus ein. Die Entwicklung von Gemeindeflächen deckenden
Aktivitäten wie Gastrotouren in den Gemeinden Büllingen, Burg Reuland und Bütgenbach
sind eine direkte Folge der besseren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der
Dachverbände.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 65
_________________________________________
Zur Zeit werden große Anstrengungen unternommen, die Identität der Gemeinschaft und
deren eigentliche Vorzüge heraus zu kristallisieren um diese optimal vermarkten zu
können
8.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Folgende gesetzliche Grundlagen betreffen den Tourismusbereich:
Dekret vom 22.11.1992 über die Anerkennung von Ferienwohnungen;
Dekret vom 09.05.1994 über Hotels;
Dekret vom 09.05.1994 über das Camping;
Dekret vom 17.02.2003 über die Anerkennung und Bezuschussung von Verschönerungsund Verkehrsvereinen, so wie deren Dachverbände und von Informationsstellen und
Informationsbüros.
8.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Es sind keine Änderungen zu verzeichnen.
8.1.4. Kontinuität im Programm
Privilegierter Partner für die Zusammenarbeit ist das Verkehrsamt der Ostkantone. Als
Weg zum verbesserten Produkt- und Destinationsmanagement unterstützt die
Gemeinschaft die Bemühungen der in einer EWIV (Europäische Wirtschafts Interessen
Vereinigung) vernetzten Partner – DG, Rheinland Pfalz und Teile von Nordrhein Westfalen
– weitere Akteure zu verpflichten um bedeutende Mittel für die Produktgestaltung,
Vermarktung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu generieren. Inzwischen hat sich die
Partnerschaft der EWIV ausgeweitet:
die vier so genannten Moselkreise in Rheinland-Pfalz
die Provinz Luxemburg in Belgien
das Haus des Tourismus (HdT) im Salmtal und im Quellgebiet der Ourthe (Vielsalm und
Gouvy)
das HdT Houffalize-La_Roche-en-Ardenne
das HdT in Bastogne;
aus der Provinz Lüttich das HdT Land der Weser (Verviers, Limbourg)
das HdT des Herver Landes (Aubel, Herve, Plombières)
das HdT Land der Quellen (Spa, Stavelot; Francorchamps)
der interkommunale Zweckverband Aqualis als Klammer der „Ardenne Bleue“
die Provinz Lüttich als Körperschaft der Marketinggemeinschaft
Im Großherzogtum Luxemburg wird die Mitgliedschaft der Gemeinden im Einzugsgebiet
„Luxemburgische Ardennen“ (Wiltz, Clervaux, Troisvierges, Diekirch, Vianden) sowie die
„Luxemburgische Schweiz“ (Echternach und Umgebung) angestrebt.
Die Integration der Informationseinrichtungen (Informationsbüros, Informationsstellen
und „Maisons du Tourisme“) verstärkt noch das Destinationsmanagement.
Die DG ist Mitglied im Internationalen Büro für Sozialtourismus (BITS), in der
Europäische Vereinigung für Eifel und Ardennen und in der Vereinigung der
Verkehrsvereine der drei Grenzen.
Die Leitung von Informationsbüros und Informationsstellen sowie der damit verbundene
Personaleinsatz werden ebenfalls im Rahmen des Programms Tourismus berücksichtigt.
Das Personal, das in den Informationseinrichtungen beschäftig ist, wird auf Initiative des
Ministeriums geschult mit dem Ziel, sich den sich ändernden Herausforderungen des
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 66
_________________________________________
modernen Tourismus stellen zu können. Weitere Schulungen und Arbeitssitzungen sind in
den Themenfeldern e-Commerce und i-Tourismus geplant.
Die anerkannten Verschönerungs- oder Verkehrsverein erhalten einen pauschalen
Zuschuss Darüber hinaus können sie eine Beteiligung an den Kosten von vorab
mitgeteilten und gutgeheißenen Veranstaltungen beantragen.
Die Zusammenarbeit mit dem Belgischen Zentrum für Jugendtourismus hat sich bewährt
und wird in gewohnter Form weitergeführt und gleicher Höhe unterstützt. Die Grundlage
für die Zusammenarbeit ergibt sich aus den koordinierten Texten zur Förderung des
Sozial- und Arbeitertourismus aus den Jahren 1954 und 1956. Die Gemeinschaft leistet
einen Beitrag in Höhe von 3.000,-€ zu den Werbekosten der Organisation für die beiden
in der DG betriebenen Gästehäuser „Haus Stockem“ und „Gästehaus Judenstraße“.
8.2.
Rückblick 2007
8.2.1. Formale Entwicklungen
Die Regierung hat die Modalitäten zur Einstufung von Ferienwohnungen in vier
unterschiedliche Stufen verabschiedet. Das Ministerium hat die Einstufung umgesetzt.
8.2.2. Inhaltliche Entwicklungen
Aus Anlass der Internationale Tourismus Börse (ITB) in Berlin präsentierte sich die
Deutschsprachige Gemeinschaft im Verbund der EWIV Eifel-Ardennen auf dem Rheinland
Pfalz Stand. Auf der größten Tourismusmesse der Welt ist es ein Unikat, dass sich
grenzüberschreitende Tourismusregionen auf einem Stand präsentieren.
Regierung und Ministerium haben die Schöffen, die den Tourismus in ihren
Zuständigkeiten haben, zusammengerufen und gemeinsam beschlossen, die weitere
Entwicklung in diesem Bereich solidarisch zu beraten und Aktionen miteinander
abzustimmen. Besondere Achtung und uneingeschränkte Unterstützung findet hierbei die
in die Wege geleitete Aus- und Weiterbildung der Personen, die in den
Informationseinrichtungen arbeiten.
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Leader+ Programme und des Interreg III Projektes
ZeitReisen wurde abgeschlossen.
Als heraus ragendes Projekt wurde in 2007 in Recht der für Besucher zugängliche
Schieferstollen dem Publikum vorgestellt und eröffnet. Hierbei handelt es sich um ein
überaus interessantes Angebot, das dem Einheimischen ebenso wie dem Touristen
besonders bei schlechtem Wetter ein attraktives Freizeitangebot bietet.
Der neu gegründete Dachverband der Gemeinde Raeren hat in der Burg von Raeren eine
Informationsstelle für Touristen im Sinne des Dekretes vom 17.02.2003 eröffnet und
betreut darüber hinaus eine Informationssäule im Ortskern von Eynatten.
Die Verkehrsvereine Büllingen und Manderfeld haben in Anlehnung an das Modell von
Bütgenbach eine Gastrotour mit verschiedenen Aktivitäten, wie Schnitzeljagd,
Fahrradrallye und anderem mehr entwickelt.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 67
_________________________________________
Die Gemeinde Büllingen hatte vorübergehend die Informationsstelle in den vom
Verkehrsverein betriebenen Campingplatz verlegt um einen ansprechenden Ort zur
Unterbringung im Gemeindehaus vorzubereiten.
Im Rahmen des Geschäftsführungsvertrages hat die Gemeinschaft das Verkehrsamt dazu
aufgefordert, im neu konzipierten Grenzübergang von Lichtenbusch ein Informationsbüro
einzurichten. Im Haushalt der Gemeinschaft wurden hierzu Mittel von insgesamt 18.000,€ eingetragen. Dieser Betrag sollte dazu dienen, die Funktionskosten ab dem 01.09.2007
zu decken.
Die Anzahl anerkannter Verkehrsvereine hat sich in im Laufe des Jahres 2007 nicht
wesentlich verändert. Der Verschönerungsverein von Rocherath hat seine Aktivitäten
eingestellt.
Gemeinde
Anzahl
Verschönerungsvereine
5
1
0
2
0
0
1
3
4
Amel
Büllingen
Burg Reuland
Bütgenbach
Eupen
Kelmis
Lontzen
Raeren
Sankt Vith
Anzahl
Verkehrsvereine
0
2
1
1
1
2
2
0
1
Die Verkehrsvereine von Büllingen und Burg Reuland betreiben weiterhin je eine
Informationsstelle. Während das Büro in Burg Reuland in neue Räumlichkeiten Einzug
gehalten hat und ausschließlich vom Verkehrsverein genutzt wird, teilt sich der
Verkehrsverein von Büllingen seine im Ortskern gelegenen Räumlichkeiten mit anderen
Trägern. Von Seiten der Gemeinde Büllingen wird ein Umzug, in Räumlichkeiten, die der
ausschließlichen Nutzung des Verkehrsvereins zu Gute kommen sollen, erwägt.
In Raeren hat der Dachverband der Verkehrsvereine inzwischen ebenfalls eine
Informationsstelle eröffnet (siehe oben).
Nachstehende Tabelle weist Anzahl und Standort von Informationsstellen und
Informationsbüros auf.
Gemeinde
Büllingen
Burg Reuland
Bütgenbach
Eupen
Raeren
Sankt Vith
Informationsbüro
Informationsstelle
1
1
1
1
1
1
Im Rahmen der zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen werden
solche Initiativen unterstützt, die entweder einen innovativen Charakter haben, oder sich
in den letzten Jahren bewährt haben und nicht ausdrücklich im Dekret vom 17.02.2003
vorgesehen sind. So wurde der im zwei Jahres Rhythmus statt findende Blumencorso von
Hergenrath mit insgesamt 2.526,08 € unterstützt.
Im Sommer 2007 wurden die ersten Gespräche zur Verwirklichung des Oxfam Trailwalker
am letzten Augustwochenende 2008 im Ministerium geführt.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 68
_________________________________________
8.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Die Gemeinde Raeren hat die Halbrundbögen auf den Informationstafeln an den
Ortseingängen erneuert und hierfür einen Zuschuss in Höhe von 1.495,56€ erhalten. Der
Verkehrsverein von Bütgenbach kaufte Ruderboote und Kajaks und erhielt hierfür
Zuschüsse von insgesamt 2.671,29€ während die Informationsbüros von Eupen und
Sankt Vith Zuschüsse zur weiteren Informatisierung in Höhe von 875,-€ erhielten.
8.3.
Laufendes Jahr 2008
8.3.1. Formale Entwicklungen
Das Ministerium hat einen Vorschlag zur Anerkennung und Einstufung von Gästezimmern
hinterlegt. Dieser Text soll sich in das Dekret über die Anerkennung und Einstufung von
Ferienwohnungen eingliedern.
Im Rahmen des Programmdekretes wurden die Schwellenbeträge zur Bezuschussung der
Informationsbüros, deren Funktions- und Personalkosten, so wie die Beiträge zu den
Kosten für die Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeiter durch die Verkehrvereine und
der Höchstbetrag des Zuschusses für anerkannte Aktivitäten der Verkehrsvereine an den
Index angepasst. Im gleichen Text wurde den Trägern von anerkannten
Informationseinrichtungen die Möglichkeit gegeben, für angefragte oder vom Ministerium
angebotene Weiterbildungen des beschäftigten Personals einen Zuschuss zu erhalten, der
50% der anfallenden Kosten ausmacht.
Zusammen mit den flämischen Kollegen wurde die Anpassung der Einstufungskriterien
für Hotelbetriebe ins Auge gefasst. Hier sind noch umfassende Beratungen vorzunehmen.
In der neuen Einstufung soll besonders auf die Erhöhung der Qualität und deren
Sichtbarkeit für den Nutzer geachtet werden.
Die doppelte Kompetenz, nämlich die Gemeinschaftskompetenz und die regionale
Kompetenz des Ministers für Umwelt und Tourismus in der Wallonischen Region führt
dazu, dass Veränderungen im Walddekret der Wallonischen Region Konsequenzen im
Bereich der Zuständigkeit der Gemeinschaft haben wird. Hier ist die Deutschsprachige
Gemeinschaft gefordert, initiativ zu werden.
8.3.2. Inhaltliche Entwicklungen
Im Rahmen des Europäischen Tourismusforums würdigt die Kommission seit dem
vergangenen Jahr jene Destinationen, die im Rahmen eines vorab gesteckten Rahmens
besondere Anstrengungen unternommen haben. Das für 2009 vorgeschlagene Thema
„Tourismus in Gemeinden innerhalb oder am Rande von prekären Landschaften“ passt
gut für Destinationen innerhalb der Gemeinschaft. Die Regierung und das Ministerium
werden die Gemeinden ermutigen, sich als Kandidat für einen eventuellen EU-Preis zu
bewerben. Das Kommissariat für Tourismus der Französischen Gemeinschaft wird das
Ministerium bei der Betreuung eventueller Kandidaten unterstützen.
Zusammen mit derselben Arbeitsgruppe wird die Gemeinschaft zur besseren Entwicklung
im Bereich der verbesserten Qualität aller Angebote im Bereich Tourismus im Dezember
dieses Jahres einen Qualitätstag veranstalten. Als weitere Mitarbeiter zu diesem Thema
werden Experten aus Österreich, Deutschland, der Wallonie und Flandern erwartet.
Das Lastenheft zur Entwicklung des RAVeL zwischen Raeren und Sourbrodt wurde in
Auftrag gegeben und ein Antrag auf Europäische Unterstützung des Vorhabens wurde
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 69
_________________________________________
inzwischen bei der zuständigen Verwaltung der EUREGIO MR eingereicht. Der Antrag für
ein zweites Projekt, das die Großregion tangiert, ist in Vorbereitung.
Ein erstes Gespräch mit den Touristenführern hat statt gefunden. Sie haben sich bereit
erklärt, zusammen mit dem Ministerium und im Rahmen des Verkehrsamtes an der
Gestaltung des Tourismus in der Gemeinschaft mit zu wirken.
In Eupen wird ein Netzwerk von privaten Unterkünften geschaffen. Stadt Eupen und
Gemeinschaft arbeiten eng zusammen, um ein qualitativ hoch stehendes Projekt in die
Wege zu leiten.
8.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Der Gemeinde Kelmis wurden 2.250,-€ Zuschuss zum Ankauf von 14 Schautafeln zu
einem Geschichtsweg mit dem Thema „Neutral Moresnet“ gewährt.
8.4.
Haushalt 2009
8.4.1. Formale Entwicklungen
Im Zuge der Aufwertung der Arbeiten der Dachverbände, wird das Dekret vom
17.02.2003 über die Anerkennung und Bezuschussung der Verkehrs- und
Verschönerungsvereine, so wie deren Dachverbände überarbeitet.
Die Einstufung der Campingplätze, die zur Zeit auf Basis der Freiwilligkeit geschieht, soll
verpflichtet werden.
8.4.2. Inhaltliche Entwicklungen
Die Strukturen der touristischen Landschaft innerhalb unserer Gemeinschaft werden
überdacht. Die einzelnen Leistungsträger und Akteure sollen nach ihren jeweiligen
Fähigkeiten und Möglichkeiten optimiert zum Einsatz kommen. Hier werden einzelne
unabhängig voneinander arbeitende Arbeitsgruppen geschaffen. Diese arbeiten in
ständiger Absprache mit dem Minister, der die Entwicklung vorantreibt und pro aktiv
überwacht.
Die vom Ministerium erhobenen Gebühren bei Reisebüros sind nicht mehr zeitgemäß und
werden aufgehoben.
Für die Verkehrs- und Verschönerungsvereine sind bereits im Zuge des Dekretes zur
Anerkennung und Bezuschussung durch die Aufgabenbeschreibungen Ansätze zu einer
moderneren Struktur entstanden.
Die Rollen der nachfolgenden, einzelnen Akteure im Rahmen eines regionalen
Marketingplans sollen besser definiert werden:
Regierung und Ministerium
Verkehrsamt der Ostkantone
Gemeinden
Informationseinrichtungen
Akteure
Ziel ist es, durch eine klare Rollenverteilung die Identifikation zu erhöhen und die für die
Gemeinschaft überschaubar zu machen. Der regionale Marketingplan soll in
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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_________________________________________
Zusammenarbeit der Partner in der EifelArdennen Marketing erarbeitet, bzw. in Auftrag
gegeben werden. Ein interessanter Anhaltspunkt für dieses Projekt ist der Marketingplan
für die Wallonie und Brüssel, der vom OPT vorgestellt wird.
Unter Einbeziehung europäischer Vorgaben werden Hilfen zum besseren
Qualitätsmanagement auf die besondere Situation in der Gemeinschaft angepasst und
den Akteuren zur Verfügung gestellt. Dieses Qualitätsmanagement soll sich auf alle
Angebote ausdehnen. Zusammen mit Organisationen vor Ort, auch die, die nicht direkt
im Bereich Tourismus tätig sind, wie etwa die Landfrauen oder Sportvereine, wird den
Betreibern von Ferienwohnungen und anderen Unterkunftsbetrieben die Möglichkeit
gegeben, sich über aktuelle Trends und Einrichtungen zu informieren. Auf diesem Gebiet
bietet die Gemeinschaft Hilfe zur Weiterbildung an. Das Qualitätslabel soll auch unter
Anderem einer sich gründenden Vereinigung von Wanderreiterstationen helfen, bei
strenger Selbstkontrolle ein für das Gebiet passendes Angebot zu schaffen. Die
Selbstkontrolle auf dem Gebiet der Qualität soll nach Möglichkeit auf alle Akteure und
Angebote ausgedehnt werden.
Es werden möglichst einfache Sicherheitsvorschriften für Ferienwohnungen und anderen
Arten von Unterkünften – Hotels ausgenommen- erarbeitet.
Der wichtigste Aspekt im Auftrag des Ministeriums an die Arbeitsgruppen wird sein, dafür
Sorge zu tragen, dass die Akteure und die Gemeinden zusammen mit den
Verkehrsvereinen eine Strategie entwickeln, die der Destination Ostkantone zu einem
attraktiven Image verhelfen. Die Vermarktung der Destination Ostkantone erfolgt durch
das Verkehrsamt der Ostkantone
8.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Die weitere Ausrüstung der Informationseinrichtungen hängt von den Bedürfnissen ab,
die sich ab 2009 ergeben. Bei den Gemeinden und Verkehrsvereinen sind noch keine
Vorhaben angemeldet.
8.5.
Perspektiven
8.5.1. Allgemeine Entwicklungen
8.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen:
89. Touristisches Angebot gemeinsam mit externen Partnern ausbauen
89.1 EifelArdennen Marketing
89.3 Grenzüberschreitende Radwanderwege
90. Hotelbetrieben bei der Qualitätsverbesserung eine Hilfestellung anbieten
90.3 Aktualisierung der bestehenden Einstufung von Hotelbetrieben
91. Einheitliche touristische Beschilderung verbessern
91.2 Aufbau eines Wanderwegenetzes.
92. Regelwerk zur Einstufung und Anerkennung von Gästezimmern und Feriendörfern schaffen
92.1 Schaffung eines Regelwerkes zur Einstufung und Anerkennung von Gästezimmern und
Feriendörfern
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
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93. Öffentliche Tourismusstrukturen der DG neu konzipieren
93.1 Bestandsaufnahme und Vergleichsanalyse
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 72
_________________________________________
9
Programm 19: Freizeitgestaltung
9.1.
Einführung
9.1.1. Allgemeine Ziele des Programms
Den Vereinen im Bereich der Freizeitgestaltung werden Zuschüsse für Funktionskosten,
für besondere Initiativen sowie für die Anschaffung von Ausrüstungsmaterial gewährt.
Anerkannte Freizeitvereinigungen sind u.a. die Vereine des Verbandes der
Kleintierzüchter, Anglervereine, Fotoklubs und Gartenbauvereinigungen.
9.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Die Förderung der anerkannten Freizeitorganisationen erfolgt aufgrund des ministeriellen
Rundschreibens vom 23. Dezember 2002.
9.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Es hat zu diesem Programm in den letzten Jahren keine wesentlichen Änderungen des
administrativen Haushalts gegeben.
9.1.4. Kontinuität im Programm
Alle anerkannten Freizeitorganisationen, die ihren Tätigkeitsbericht einreichen, erhalten
einen Jahreszuschuss. Jede Freizeitorganisation mit einer Mitgliederzahl von weniger als
200 Personen erhält einen Sockelbetrag in Höhe von 150,- €. Gehören der Organisation
während zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als 200 Personen an, erhält die
Organisation einen Zuschuss in Höhe von 250,- €. Den Kleintierzuchtvereinen, die eine
Ausstellung organisieren, steht zusätzlich zum Sockelbetrag ein Zuschuss in Höhe von
400,- € pro Jahr zu. Dem Verband der Kleintierzuchtvereine wird ein jährlicher
Funktionszuschuss in Höhe von 750,- € und der Tierschutzgesellschaft ein
Funktionszuschuss in Höhe von 1.000,- € gewährt. 2 der 34 anerkannten
Freizeitorganisationen zählen mehr als 200 Mitglieder; die durchschnittliche
Mitgliederzahl liegt bei 40.
Darüber hinaus können die verschiedenen Freizeitorganisationen für diverse Initiativen
einen Zuschuss erhalten.
Die Anzahl der Anträge von privatrechtlichen Vereinigungen im Bereich der
Freizeitgestaltung für einen Ausrüstungszuschuss war in den letzten Jahren relativ
gering.
9.2.
Rückblick 2007
9.2.1. Formale Entwicklungen
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 73
_________________________________________
Es hat im Jahr 2007 keine Regeländerungen für den Bereich Freizeit gegeben.
9.2.2. Inhaltliche Entwicklungen
Unterstützt wurden im Jahr 2007 insbesondere die Teilnahme an den Landesschauen in
Geel und Bastogne, die Ausrichtung der europäischen Kaninchenpreisrichtertagung in St.
Vith und die Interprovinzschau des Verbandes der Kleintierzüchter, das Oldtimertreffen in
Recht und eine Studienreise nach Dresden des Königlichen Gartenbauvereins Eupen.
9.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Zuschüsse für Ausrüstung sind in Jahr 2007 nicht bewilligt worden. Für den Bereich der
Ausstattung ist nur ein Antrag auf Befestigung des Weiherufers des Anglerverein EtangHeide beantragt und zugesagt worden.
9.3.
Laufendes Jahr 2008
9.3.1. Formale Entwicklungen
Bei der Runde durch die Gemeinden wurde ausgiebig über die Durchforstung und die
damit verbundene Übertragung der Basisförderung der Sport und Freizeitvereine
informiert und ausgetauscht.
Die Mittel zur Basisförderung aller anerkannten Freizeitvereinigungen mit Ausnahme des
Kleintierzuchtverbandes und der Tierschutzgesellschaft werden ab Januar 2009 an die
Gemeinden übertragen werden.
9.3.2. Inhaltliche Entwicklungen
Bis Ende Juni 2008 sind im Bereich der Initiativen ein Treffen des AS Eupen
Supporterclubs im Juni, die Teilnahme am Blumenkorso in Zundert/NL des Königlichen
Gartenbauvereins Hergenrath, die Teilnahme an der 5. Europäischen Preisrichtertagung
in der Slowakei durch den Verband der Kleintierzüchter und der Aufbau eines LehrBienenstandes auf Ternell durch den Königlichen Bienenzuchtverein Eupen beantragt und
unterstützt worden.
9.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Es lagen bis Juni 2008 keine Anträge vor.
9.4.
Haushalte 2009
9.4.1. Formale Entwicklungen
Im Laufe des Jahres 2009 werden die Ergebnisse der Durchforstung umgesetzt. Die Mittel
zur Unterstützung des Verbandes der Seniorenvereinigungen im Freizeitbereich werden
für den Haushalt 2009 vorgesehen. Das Rundschreiben zur Anerkennung und Förderung
der Seniorenvereinigungen wird angepasst.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 74
_________________________________________
9.4.2. Inhaltliche Entwicklungen
Die Entwicklungen im Bereich der Freizeitgestaltung ergeben sich aus dem Initiativgeist
der anerkannten Freizeitorganisationen. Die Regierung und das Ministerium versuchen
mit größtmöglicher Flexibilität, den Anfragen der Organisationen entgegen zu kommen.
9.4.3. Investitionen
Beweggründe)
außerhalb
des
Infrastrukturplans
(Entwicklungen,
Mittel für Ausrüstungssubventionen werden in ähnlicher Höhe wie für das Jahr 2008
vorgesehen. Anträge für Ausstattungen sind nicht zu erwarten.
9.5.
Perspektiven
9.5.1. Allgemeine Entwicklung
Die Freizeitgestaltung hat in unserer Gesellschaft eine nicht zu unterschätzende
Bedeutung. Die DG will auch weiterhin sinnvolle Aktivitäten in diesem Bereich
unterstützen, insbesondere wenn sie überregionalen Charakter haben.
9.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 75
_________________________________________
10 OB 40 Programm 21: Denkmal- und
Landschaftsschutz
10.1.
10.1.1.
Einführung
Allgemeine Ziele des Programms
Das Ziel des Programms ist die Bezuschussung von Kosten in Zusammenhang mit der
Denkmalpflege, dem Denkmal- und Landschaftsschutz sowie der Archäologie.
Schwerpunkt der Förderung ist der Bereich Denkmal- und Landschaftsschutz. Die DG
beteiligt sich an den Kosten für Instandsetzungen der unter Schutz stehenden
Immobilien. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Infrastrukturdekret vom 18. März 2002.
Des Weiteren unterstützt das Programm Erhaltungsmaßnahmen an kleinen, nicht unter
Schutz stehenden Objekten, die von einer gewissen kulturhistorischen Bedeutung sind.
Es können sowohl Initiativen im Bereich Denkmal- und Landschaftsschutz als auch in den
Bereichen Archäologie und Naturpflege unterstützt werden.
Der archäologische Dienst benötigt für seine Ausgrabungen insbesondere
logistische Unterstützung.
10.1.2.
Material und
Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage bilden der CWATUP (Code wallon de l'Aménagement du
Territoire, de l'Urbanisme et du Patrimoine) in seiner letzten Fassung vor dem 01. Januar
1994 (danach wurde die Zuständigkeit an die Deutschsprachige Gemeinschaft
übertragen)
und
das
Dekret
über
die
Königliche
Denkmalund
Landschaftsschutzkommission (KDLK) vom 14. März 1994. Im Rahmen der
Infrastrukturbezuschussung ist das Rundschreiben vom 22. Oktober 2003 zur Erstellung
des
Denkmalregisters
maßgebend
sowie
für
Instandsetzungsarbeiten
das
Infrastrukturdekret von 2002.
10.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der
administrativen Zuständigkeiten
Es gibt zurzeit keine Änderung.
10.1.4.
Kontinuität im Programm
Die flächendeckende wissenschaftliche Erfassung der Denkmäler, Landschaften,
Ensembles und archäologischen Stätten in der DG stellt ein bedeutendes Zukunftsprojekt
dar. Bisher gibt es nur spezifische Inventare wie das Denkmälerverzeichnis oder das
Kircheneinrichtungsinventar. In diesem Sinne wird die Arbeit am Denkmalkataster
fortgeführt.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 76
_________________________________________
Die Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK) ist in dieser Materie
das Beratungsorgan der Regierung und tagt in der Regel alle 3 Wochen. Zur
Tagesordnung stehen zwischen 20 und 30 Tagesordnungspunkte. Die Gutachten werden
der zuständigen Ministerin und gegebenenfalls der betroffenen Gemeinde zugestellt. Bei
etwa 10 Unterschutzstellungsverfahren pro Jahr, die von der Regierung durchgeführt
werden, leistet die Kommission entsprechende Vorarbeiten.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wallonischen Region zu den „Tagen des
Offenen Denkmals“ beteiligt sich die Deutschsprachige Gemeinschaft an der Erstellung
der Programmbroschüre, insbesondere was den Teil über die DG betrifft. Darüber hinaus
werden die Gestaltung der Pressekonferenz sowie die Verteilung von Werbematerial
untereinander abgestimmt.
Die Initiative zur Bezuschussung des so genannten „Kleinen Kulturerbes“ – also von
Objekten, die nicht unter Schutz gestellt sind - wird fortgesetzt. Die bisher eingereichten
Denkmalregister werden von der Denkmalschutzkommission bearbeitet.
Der archäologische Dienst setzt bei seiner wissenschaftlichen Arbeit entsprechende
Forschungs-Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien ein.
10.2.
10.2.1.
Rückblick 2007
Formale Entwicklungen
Im Programmdekret 2007 wurden zwei Änderungen am Dekret über die Königliche
Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK) vom 14. März 1994 verankert. Sie
betreffen die Organisation des Sekretariats, das durch die Dienste des Ministeriums
wahrgenommen wird und eine Anpassung der Gutachtenfrist zur besseren
Übereinstimmung mit den Regeln für Städtebau und Raumordnung.
10.2.2.
Inhaltliche Entwicklungen
Denkmal- und Landschaftsschutz
Den Mitgliedern der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission sind
Anwesenheitsgelder und Fahrtkosten in Höhe von ca. 8.000,00 € ausgezahlt worden.
Durch Erlass vom 25. Januar 2007 wurden nachfolgende Objekte unter Denkmalschutz
gestellt.
Unterschutzstellungen im Jahr 2007:
Hügelgräber An bzw. Auf der Lieg
Hügelgräber Im Kollerwinkel
Hügelgräber Auf Kleinhardt
Hügelgräber Schinkelsknopf
Hülsburg
Folgende Ortschaften konnten ein Denkmalregister vorlegen:
Raeren - Eynatten
St. Vith - Nieder Emmels
St. Vith - Ober Emmels
Im Rahmen des Kleinen Kulturerbes wurden 2007 keine Zuschüsse beantragt.
Tage des Offenen Denkmals
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 77
_________________________________________
Die „Tage des Offenen Denkmals“ 2007 standen unter dem Motto „Patrimoine militaire“.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat eine Rundfahrt zum Thema „Die Militärgeschichte
Preußens und des Dritten Reichs“ angeboten.
Denkmalkataster
Nachdem 2007 ein neuer Vertrag zur Erhebung des Denkmalkatasters abgeschlossen
wurde, sind die Arbeiten an der Erstellung des Katasters 2007 gut vorangeschritten.
Landschaftsschutz – Kleines Kulturerbe
Zur
Durchführung
von
Landschaftspflegearbeiten
in
den
anerkannten
Naturschutzgebieten im Besitz der Aves-Ostkantone und der BNVS wurde eine
Konvention zwischen Regierung und den beiden Organisationen abgeschlossen. Nach
Vorlage eines Tätigkeitsberichtes erhalten AVES und BNVS jeweils einen Zuschuss in
Höhe von 2.500,- € pro Jahr.
Archäologie
Der archäologische Dienst des Ministeriums ist für die Umsetzung des Kulturerbeportals
verantwortlich. Nachdem die „AG Kulturerbeportal“ in der ersten Jahreshälfte 2007 die
Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Portals vorlegen konnte, wurde in der zweiten
Jahreshälfte die Realisierung des Kulturerbeportals in Angriff genommen. Der künftige
Internetauftritt umfasst folgende Inhalte: die Kunstsammlung der DG, den
Denkmalschutz, die Archäologie und gegebenenfalls die Sammlungen der Museen der
DG. Es soll zwei Funktionen erfüllen: Für den internen Gebrauch soll eine systematische
Archivierung von wissenschaftlichen Daten ermöglicht werden. Extern sollen sich
Besucher mittels einer besonders ansprechenden Benutzeroberfläche über die
verschiedenen Inhalte des Portals informieren können.
Darüber hinaus hat der Dienst eine Ausstellung über Fachwerkhäuser organisiert, die
unter dem Motto „Zwischenräume“ stand. Die Ausstellung war bereits in Lüttich zu
sehen. Die Konzeption in Eupen ist in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband
Rheinland (LVR) erfolgt.
2007 fand keine Ausgrabung statt. Die Restaurierung und wissenschaftliche
Nachbearbeitung der Fundstücke der Grabungen der letzten Jahre wurde fortgesetzt.
10.2.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Es wurden keine entsprechenden Investitionen getätigt.
10.3.
10.3.1.
Laufendes Jahr 2008
Formale Entwicklungen
Die größte Herausforderung im Denkmal- und Landschaftsschutz war die Ausarbeitung
eines eigenen Denkmalschutzdekrets. Dieses wurde am 23.06.2008 im Parlament der DG
verabschiedet und tritt am 01.01.2009 in Kraft.
In Belgien gehörte die Angelegenheit „Denkmäler und Landschaften“ ursprünglich zu den
Kernkompetenzen der Gemeinschaften. Später wurde diese Zuständigkeit an die
Regionen übertragen. 1994 wurde jedoch der genannte Bereich mit Wirkung vom 1.
Januar 1994 von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft zur
vollständigen Ausübung zurück übertragen. Seit diesem Zeitpunkt waren die
entsprechenden wallonischen Regelungen (Stand 31. Dezember 1993) im deutschen
Sprachgebiet gültig. 1999 erfolgte die Übertragung der Ausgrabungen mit Wirkung vom
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 78
_________________________________________
1. Januar 2000. Auch für diesen Bereich kommen noch die regionalen Vorschriften zum
Zeitpunkt der jeweiligen Kompetenzübertragung zur Anwendung.
Trotz langjährige Bemühungen konnte mit den wallonischen Partnern kein einheitlicher
Verfahrensweg für die Genehmigung von Arbeiten an geschützten Gebäuden vereinbart
werden.
Das neue Denkmalschutzdekret regelt:
• das Verfahren zur Unterschutzstellung
• die Schutzwirkung
• das Verzeichnis geschützter Güter
• Zuschüsse für natürliche und privatrechtliche Personen zur Instandsetzung
geschützter Denkmäler
• die Ausgrabungen
• sowie die Aufgaben der Denkmal- und Landschaftsschutzkommission.
Der Dekretentwurf ist eine solide Grundlage, um effizient sämtliche Problemstellungen im
Zusammenhang mit dem Schutz der Denkmäler und Landschaften in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft zu bearbeiten. Die DG hat in diesem Bereich erstmals
eine eigene gesetzliche Grundlage verabschiedet, die ihre Autonomie in der Ausübung
dieser Angelegenheit weiter festigen wird.
10.3.2.
Inhaltliche Entwicklungen
Denkmal- und Landschaftsschutz
Den Mitgliedern der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission sind
Anwesenheitsgelder und Fahrtkosten in Höhe von ca. 10.000,00 € ausgezahlt worden.
2008 sind keine Unterschutzstellungen vorgenommen worden.
2008 sind keine Denkmalregister eingereicht worden.
Im Rahmen des Kleinen Kulturerbes wurden 2008 die folgenden Arbeiten bezuschusst:
•
•
•
Reparatur Dachrinne Klosterkapelle Astenet - Kleines Kulturerbe
Renovierung Grundstücksmauer Schlossstraße 34 Lontzen - kleines Kulturerbe
Renovierung Bauernhof Wind Lontzen
Tage des Offenen Denkmals
Die „Tage des Offenen Denkmals“ 2008 stehen unter dem Motto „Patrimoine et culture“.
In der DG sind die folgenden Stätten zu besichtigen:
• KAPELLE KREWINKEL – Büllingen
• ALTER SCHLACHTHOF – Eupen
• DAS CAPITOL – Eupen
• JÜNGLINGSHAUS - Eupen
• DAS HAUS KAPERBERG 2-4 – Eupen
• HAUS KIRCHSTRASSE ATELIER KUNST UND BÜHNE – Eupen
• HEIDBERGKAPELLE UND KLOSTER – Eupen
• TRIANGEL – St. Vith
Denkmalkataster
Nachdem 2007 ein neuer Vertrag zur Erhebung des Denkmalkatasters abgeschlossen
wurde, kann die Erstellung des Katasters 2008 abgeschlossen werden.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 79
_________________________________________
Landschaftsschutz – Kleines Kulturerbe
Zur
Durchführung
von
Landschaftspflegearbeiten
in
den
anerkannten
Naturschutzgebieten im Besitz der Aves-Ostkantone und der BNVS wurde eine
Konvention zwischen Regierung und den beiden Organisationen abgeschlossen. Nach
Vorlage eines Tätigkeitsberichtes erhalten AVES und BNVS jeweils einen Zuschuss in
Höhe von 2.500,- € pro Jahr.
Archäologie
Der archäologische Dienst des Ministeriums ist für die Umsetzung des Kulturerbeportals
verantwortlich. Nachdem die „AG Kulturerbeportal“ in der ersten Jahreshälfte 2007 die
Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Portals vorlegen konnte, soll bis Ende 2008 die
Durchführung des Portals beendet werden. Der Internetauftritt umfasst folgende Inhalte:
die Kunstsammlung der DG, den Denkmalschutz, die Archäologie und gegebenenfalls die
Sammlungen der Museen der DG. Es soll zwei Funktionen erfüllen: Für den internen
Gebrauch soll eine systematische Archivierung von wissenschaftlichen Daten ermöglicht
werden. Extern sollen sich Besucher mittels einer besonders ansprechenden
Benutzeroberfläche über die verschiedenen Inhalte des Portals informieren können.
2008 haben Rettungsgrabungen in Neundorf und Plangrabungen
stattgefunden. Beide Male ging es um die Freilegung von Hügelgräbern.
in
Grüfflingen
Der archäologische Dienst hat die Erarbeitung eines Dokuments, das das gesamte
archäologische Potenzial auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft darstellt,
abgeschlossen. Der derzeitige Schwerpunkt der Grabungsaktivitäten liegt auf den
keltischen Hügelgräbern. Weitere vielversprechende archäologische Themen auf dem
Gebiet der DG für die nächsten Jahre sind die Römerstraßen und mittelalterliche Stätten
beispielsweise in Lontzen.
10.3.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Es sind keine besonderen Investitionen angefragt.
10.4.
10.4.1.
Haushalt 2009
Formale Entwicklungen
2009 wird die Umsetzung des neuen Denkmalschutzdekrets erfolgen. Ab diesem
Zeitpunkt wird ein neuer Verfahrungsweg in Kraft treten: die Denkmalgenehmigung für
Veränderungsarbeiten an geschützten Gütern. Diese Genehmigung wird parallel zur
Baugenehmigung einzuholen sein. Dieser doppelte Verfahrensweg ist auf den Umstand
zurückzuführen, dass die bis dato mit der Wallonischen Region kein entsprechendes
Abkommen für einen einheitlichen Verfahrensweg für die Genehmigung von Arbeiten an
geschützten Gebäuden abgeschlossen werden konnte.
10.4.2.
Inhaltliche Entwicklungen
Die Bezuschussung von Arbeiten an kleinen Kulturdenkmälern, aber auch die
Restaurierungen in privatem und öffentlichem Bereich werden mittel- bis langfristig
steigen. Die entsprechende administrative Begleitung der Arbeiten und die Absprachen
aller beteiligten Behörden sollen optimiert werden.
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 80
_________________________________________
Das Denkmalkataster mit allen geschützten Gütern wird bis Ende 2008 fertig gestellt
sein. Nachdem die Arbeiten am Denkmalschutzkataster beendet sind, das nicht zuletzt
für die KDLK ein wichtiges Arbeitsinstrument sein wird, geht es darum, die Inhalte der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen – im Kulturerbeportal. Weitere Dorfgruppen sollten
bis dahin auch ihr Register für die kleinen nicht geschützten Denkmäler abgeschlossen
haben. So wird es dann neben den bereits bestehenden älteren Verzeichnissen ein
umfassendes aktualisiertes Inventar sämtlicher interessanter Objekte in der DG geben.
2009 soll in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Kolloqium zum Thema
Denkmalschutz stattfinden. Dieses Kolloquium soll sich in erster Linie an die hiesigen
Akteure des Denkmalschutzes richten.
Der archäologische Dienst wird 2009 voraussichtlich mit einer letzten Grabung in
Grüfflingen das Thema der Hügelgräber vorerst abschließen. Nach Beendigung der
Plangrabungen steht 2009 vor allem die Aufarbeitung, Dokumentation und Archivierung
der gemachten Funde an. Weitere mögliche Schwerpunkte für die zukünftige Arbeit des
archäologischen
Dienstes
sind
die
Römerstraßen
und
mittelalterliche
Stättenbeispielsweise in Lontzen.
10.4.3.
Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans
Es sind keine entsprechenden Investitionen angefragt.
10.5.
10.5.1.
Perspektiven
Allgemeine Entwicklungen
Die weitere Entwicklung ergibt sich aus der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs und der
Durchforstung.
10.5.2.
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs
Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen:
95. Arbeit der Denkmalschutzkommission evaluieren
95.1 Auswertung der bisherigen Arbeit
97. Kataster der denkmalgeschützten Gebäude abschließen
97.1 Erstellung des Denkmalkatasters
97.2 Veröffentlichung des Kataster im Kulturerbeportal
98. Plan der mutmaßlichen archäologischen Fundstätten erstellen
98.1 Erstellung des Grabungsplans
98.2 Erstellung eines Kulturerbeportals
99. Abkommen mit der Wallonischen Region in den Bereichen Denkmalschutz und Urbanismus
erwirken
99.1 Zusammenarbeitsabkommen mit der Wallonischen Region
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 81
_________________________________________
11 Tabellen zur Ausführung des Haushaltes
11.1.
Haushaltsentwicklung
der
nicht
aufgegliederten Mittel 2008-2009 und Realisierung 2007
OB PR
40
01
40
01
40
11
40
11
40
11
EWK
Bezeichnung
Gehälter von freigestelltem Personal aus dem
11.11 Unterrichtswesen
Sozialabgaben Arbeitgeberanteil für
freigestelltes Personal aus dem
11.20 Unterrichtswesen
Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich
12.11 Jugend
Subventionen für die Kosten von Personal, das
bei Jugendorganisationen, Jugendzentren und
33.20 Jugenddiensten tätig ist
Funktionssubventionen zugunsten von
Jugendorganisationen, Jugendzentren und
33.21 Jugenddiensten
40
11
40
11
Subventionen zugunsten der VoE "Jugendbüro
33.23 der Deutschsprachigen Gemeinschaft"
Subventionen für die Ausbildung und
Weiterbildung von Animatoren im Bereich der
33.24 Jugend
40
11
Subventionen für besondere Initiativen im
33.25 Bereich der Jugend
40
11
40
11
Subventionen zur Förderung der
zwischengemeinschaftlichen und
33.80 internationalen Beziehungen im Bereich Jugend
Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche
Jugendorganisationen, Jugendzentren und
52.11 Jugenddienste
11
Ausrüstungssubventionen für
63.20 Jugendeinrichtungen der Gemeinden
40
NAM 2008
nach
2HHAP
Euro *
1.000
Vergleich
20082009
271.000,00 €
256
12,50%
288
133.000,00 €
122
6,56%
130
34.000,00 €
44
-9,09%
40
399.000,00 €
399
12,78%
450
280.000,00 €
280
-1,43%
276
404.000,00 €
474
6,54%
505
30.000,00 €
30
0,00%
30
12.493,63 €
13
92,31%
25
Realisiert
NAM 2007
-
€
0
3.000,00 €
7
-
NAM
2009
Euro
*1.000
1
-28,57%
5
€
0
1
31.974,46 €
29
-31,03%
20
762.000,00 €
740
-0,68%
735
276.832,50 €
277
-1,44%
273
40
12
40
12
40
12
Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich
Volks- und Erwachsenenbildung, Kreative
12.11 Ateliers und nachhaltige Entwicklung
Subventionen für die Kosten von Personal, das
bei Volks- und
Erwachsenenbildungsorganisationen oder
33.20 Kreativen Ateliers tätig ist
Funktionssubventionen zugunsten von Volksund Erwachsenenbildungsorganisationen und 33.21 initiativen
12
Funktionssubventionen zugunsten von
Kreativen Ateliers und Intitiativen im Bereich
33.22 der Kreativen Ateliers
70.000,00 €
75
0,00%
75
12
Subventionen zugunsten des Rates für Volks33.23 und Erwachsenenbildung
44.000,00 €
44
-2,27%
43
257.000,00 €
351
-23,36%
269
16.356,16 €
19
0,00%
19
74.709,00 €
66
53
21,21%
3,77%
80
55
40
40
40
12
40
12
Subventionen zugunsten der VoE
33.24 "Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien"
Subventionen für die Ausbildung und
Weiterbildung von Animatoren im Bereich der
Volks- und Erwachsenenbildung sowie der
33.25 Kreativen Ateliers
40
40
12
12
Subventionen zur Förderung der nachhaltigen
33.28 Entwicklung
33.29 Subventionen für besondere Initiativen
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 82
_________________________________________
OB PR
EWK
Bezeichnung
NAM 2008
nach
2HHAP
Euro *
1.000
Realisiert
NAM 2007
Vergleich
20082009
NAM
2009
Euro
*1.000
59.670,21 €
40
40
40
40
12
Subventionen zur Förderung der
zwischengemeinschaftlichen und
internationalen Beziehungen : Bereich Volks33.80 und Erwachsenenbildung und Kreative Ateliers
-
€
0
12
Subvention zu Gunsten ausländischer
privatrechtlicher Organisationen innerhalb der
35.30 EU im Rahmen von Interreg III-Projekten
-
€
5
-100,00%
0
12
Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche
Organisationen der Volks- und
52.11 Erwachsenbildung und Kreative Ateliers
5.531,72 €
7
0,00%
7
12
Ausrüstungssubventionen für Volks- und
Erwachsenenbildungseinrichtungen und
63.20 Kreative Ateliers der Gemeinden
0,00%
1
2
-
€
1
-
€
0
49.124,28 €
104
77,88%
185
114.999,99 €
115
-100,00%
0
40
12
40
13
Betriebskapital für die Agentur für nachhaltige
82.10 Entwicklung
Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich der
12.11 Kultur
13
Funktionssubventionen zugunsten von
Amateurkunstvereinigungen und
33.21 Kammermusikensembles
13
Funktionssubventionen zugunsten von
Amateurkunstvereinigungen und
Kammermusikensembles mit besonderer
33.22 künstlerischer Auszeichnung
18.906,75 €
20
0,00%
20
13
Subventionen zugunsten der Födekam als
33.23 regionaler Verband
29.737,26 €
30
0,00%
30
40
13
Funktionssubventionen zugunsten von
33.24 folkloristischen Vereinigungen
19.000,00 €
19
-100,00%
0
40
13
40
13
40
13
40
13
40
13
40
13
Funktionssubventionen für privatrechtliche
33.25 Kulturzentren
Subventionen für regelmäßige
33.26 Kulturveranstaltungen
Subventionen zugunsten von Museen und für
Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Archäologie, Kunsterbgut, Geschichte und
Heimatkunde und von allgemeinen
33.27 populärwissenschaftlichen Tätigkeiten
Subventionen zur Förderung und Verbreitung
der Literatur, der Musik, der Bühnenkünste,
der Filmkunst und der bildenden Künste sowie
zur Organisation von bildenden
Veranstaltungen, Ausstellungen, Ausbildungs33.28 und Fortbildungskursen im Bereich Kultur
Subventionen zur Professionalisierung im
33.29 Kulturbereich
Subventionen für die Initiative "Zentrum für
Geschichte der Deutschsprachigen
33.30 Gemeinschaft"
40
13
33.31 Subventionen für regionale Kulturzentren
13
Subventionen zur Förderung der
zwischengemeinschaftlichen und
33.80 internationalen Beziehungen : Bereich Kultur
40
40
40
40
40
13
40
13
Subventionen, Stipendien und Beihilfen
34.31 zugunsten von Künstlern und Wissenschaftlern
Subventionen zugunsten ausländischer
privatrechtlicher Organisationen im Rahmen
35.30 von europäischen Projekten
0
-
€
0
0
-
€
0
9
125.271,80 €
129
78,29%
230
162.879,12 €
186
-20,97%
147
450.817,64 €
504
9,33%
551
-
€
0
0
-
€
0
120
57.245,17 €
24
45,83%
35
5.575,00 €
2
0,00%
2
7.000,00 €
14
-21,43%
11
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 83
_________________________________________
Bezeichnung
NAM 2008
nach
2HHAP
Euro *
1.000
Realisiert
NAM 2007
Vergleich
20082009
NAM
2009
Euro
*1.000
OB PR
EWK
40
13
Subvention zu Gunsten von Behörden im
43.20 Rahmen von europäischen Projekten
-
€
0
0
40
13
43.22 Subventionen für Kulturzentren der Gemeinden
-
€
0
0
64.566,74 €
60
0,00%
60
2.948,97 €
10
90,00%
19
200,00%
3
40
13
40
13
Ausrüstungssubventionen für Vereine &
52.10 Verbände im Bereich der Amateurkunst
Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche
Kulturorganisationen, Museen sowie
Institutionen und Organisationen, die in den
Bereichen Archäologie und Kunsterbe,
Geschichte und Heimatkunde sowie im
52.11 populärwissenschaftlichen Bereich tätig sind
13
Subventionen zugunsten von privatrechtlichen
Organisationen für Maßnahmen zum Erhalt des
52.13 Kulturerbes
-
€
1
13
Ausrüstungssubventionen für
63.20 Kultureinrichtungen der Gemeinden
-
€
0
215
40
13
Subventionen zugunsten von Gemeinden für
63.22 Maßnahmen zum Erhalt des Kulturerbes
-
€
0
0
40
13
Subventionen zugunsten von Kirchenfabriken
63.52 für Maßnahmen zum Erhalt des Kulturerbes
-
€
3
0,00%
3
40
13
74.50 Ankauf von Kunstwerken
19.330,00 €
10
0,00%
10
14
Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich des
12.11 Bibliotheks- und Medienwesens
63.050,74 €
70
-5,71%
66
14
Leasingkosten im Bereich des Bibliotheks- und
12.13 Medienwesens
€
20
0,00%
20
40
14
Subventionen an die geschriebene Presse der
31.32 Deutschsprachigen Gemeinschaft
174.000,00 €
174
0,00%
174
40
14
Subventionen an den Belgischen
33.01 Berufsjournalistenverband
-
€
0
0
14
Subventionen für Nachrichtentätigkeiten von
33.02 Privatsendern
-
€
0
0
14
Funktionssubventionen zugunsten von
33.21 öffentlichen Bibliotheken
84.000,00 €
84
-100,00%
0
14
Funktionssubventionen für Bibliotheken von
Krankenhäusern und Altersheimen, sowie
33.22 Fachbibliotheken
7.950,86 €
8
0,00%
8
40
40
40
40
40
40
40
40
14
40
14
Funktionssubventionen für den Verband der
33.23 Bibliothekare
Funktionssubventionen zugunsten von Offenen
33.24 Kanälen
40
14
Subventionen für besondere Initiativen im
33.25 Bereich des Bibliotheks- und Medienwesens
40
14
40
14
33.26 Subventionen für Kinos
Subventionen für den Ankauf von Medien
zugunsten der Schulmediotheken im
41.40 Gemeinschaftsunterrichtswesen
40
14
Funktionsdotation an den Dienst mit getrennter
Geschäftsführung "Medienzentrum der
Deutschsprachigen Gemeinschaft" (mit
41.41 Materialausleihstellen)
40
14
14
40
-
-
€
0
0
21.000,00 €
25
16,00%
29
3.991,85 €
4
150,00%
10
18.000,00 €
18
0,00%
18
11.501,00 €
12
25,00%
15
235.000,00 €
235
0,00%
235
41.42 Dotation zugunsten des Medienrats
10.000,00 €
20
-50,00%
10
Subventionen für den Ankauf von Medien
zugunsten der Schulmediotheken im
44.30 subventionierten Unterrichtswesen
15.000,00 €
19
0,00%
19
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 84
_________________________________________
Realisiert
NAM 2007
Vergleich
20082009
0,00%
OB PR
EWK
40
14
Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche
52.11 Bibliotheken
-
€
1
14
Ausrüstungssubventionen für öffentliche
63.20 Bibliotheken der Gemeinden
-
€
0
40
40
14
40
14
40
15
Bezeichnung
NAM 2008
nach
2HHAP
Euro *
1.000
Ankauf von Material im Bereich Medien und
74.22 Bibliothekswesen
Ankauf von Wertgegenständen (Medien aller
74.50 Art)
Dotation für das Belgische Rundfunk- und
Fernsehzentrum der Deutschsprachigen
41.41 Gemeinschaft
40
15
40
16
Kapitaldotation für das Belgische Rundfunk61.42 und Fernsehzentrum
Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich
12.11 Sport
40
16
33.40 Subventionen für Schwimmhallen der VoEs
40
16
Subventionen zugunsten der V.o.G. "Task33.42 Sport für Alle"
40
16
40
16
Subventionen zur Förderung der Ausübung des
33.44 Sports durch und für Behinderte
Subventionen für das Nationale COIB sowie das
Komitee der Deutschsprachigen Gemeinschaft
des Belgischen Olympischen Interföderales
33.48 Komitees
40
16
40
16
Subventionen zur Förderung von Initiativen im
33.53 Bereich des Sports
Zuschüsse an Veranstalter zwecks Teilnahme
von Schulen der DG an internationalen
33.69 Veranstaltungen
16
Subventionen, die aufgrund des Sportdekretes
33.70 für Organisationen vergeben werden
40
Stipendien und Beihilfen für Spitzensportler
und hochqualifizierte Schiedsrichter sowie
qualifizierte Übungsleiter und Trainer
Subventionen für pädagogische Zwecke
zugunsten des
Gemeinschaftsunterrichtswesens
Subventionen für Schwimmhallen der
Gemeinden
Subventionen für pädagogische Zwecke
zugunsten des subventionierten
Unterrichtswesens
40
16
34.48
40
16
41.40
40
16
43.22
40
16
44.30
16
Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche
52.11 Sportorganisationen und Sportstätten
40
16
Ausrüstungssubventionen für
63.20 Sportinfrastrukturen von Gemeinden
40
16
40
17
40
17
40
17
40
40
17
17
40
74.22 Anschaffungen von Material im Bereich Sport
Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich
Tourismus und Verbesserung der
12.11 Lebensqualität
31.32 Subventionen an die EBBS
Subventionen für Verkehrsvereine und
33.22 Werbeausschüsse
Subventionen für VoEs, die die Leitung
touristischer Einrichtungen der Gemeinschaft
oder regionaler Gästebetreuung wahrnehmen
bzw. in deren Verwaltungsrat die Regierung
33.23 einen Vertreter entsendet
33.25 Mitgliedsbeiträge für nationale
NAM
2009
Euro
*1.000
1
0
23.944,86 €
15 1380,00%
222
56.902,39 €
58
0,00%
58
4.589.000,00 €
4.742
4,05%
4.934
170.000,00 €
250
40,00%
350
127.978,83 €
124
8,06%
134
24.000,00 €
24
0,00%
24
-
€
0
0
-
€
0
0
15.000,00 €
15
0,00%
15
29.812,94 €
34
-11,76%
30
7.996,69 €
18
5,56%
19
434.397,04 €
455
-44,62%
252
10.497,02 €
12
8,33%
13
2.761,02 €
2
200,00%
6
11.000,00 €
11
0,00%
11
4.836,43 €
5
20,00%
6
27.466,06 €
34
0,00%
34
-
€
0
5.905,13 €
8
0,00%
8
15.959,36 €
48
-41,67%
28
€
80
-100,00%
0
97.594,91 €
102
4,90%
107
-
-
€
0
0
0
0
0
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 85
_________________________________________
OB PR
EWK
40
Tourismuseinrichtungen
Subventionen für das Verkehrsamt der
33.26 Ostkantone
17
Bezeichnung
40
17
40
17
Subventionen für Vereinigungen im Bereich des
33.29 Sozialtourismus : Miete und Werbung
Subventionen zur Förderung der
zwischengemeinschaftlichen und
internationalen Beziehungen : Bereich
Tourismus und Verbesserung der
33.80 Lebensqualität
17
Übertragungen zugunsten ausländischer
Behörden innerhalb der EU im Rahmen von
35.20 Interreg III-Projekten
40
40
17
40
17
Übertragungen und Kofinanzierungen
zugunsten von Provinzen und Gemeinden im
43.00 Rahmen von Interreg III-Projekten
Ausrüstungssubventionen für Ausgaben im
Bereich Tourismus und Verbesserung der
52.13 Lebensqualität
40
17
Ausrüstungssubventionen für Gemeinden, für
deren Ausgaben im Bereich Tourismus und
63.20 Verbesserung der Lebensqualität
40
17
Anschaffung von Ausstattungsmaterial im
74.22 Bereich Tourismus
40
19
40
19
Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich
12.11 Freizeitgestaltung
Subventionen zugunsten von
Amateurvereinigungen im Bereich der
Landwirtschaft und des Tierschutzes sowie
zugunsten von Vereinigungen im Bereich
33.21 Freizeitgestaltung
40
19
Subventionen für Initiativen im Bereich
33.22 Freizeitgestaltung
40
19
40
19
40
19
40
21
33.23 Subventionen im Bereich der Freizeitgestaltung
Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche
Vereinigungen im Bereich der
52.11 Freizeitgestaltung
Ausrüstungssubventionen im Bereich der
63.20 Freizeitgestaltung der Gemeinden
Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich
Denkmal- und Landschaftsschutz,
12.11 Ausgrabungen und Naturpflege
40
21
33.22
40
21
52.10
40
21
53.10
40
21
63.22
40
21
63.52
Subventionen für besondere Initiativen im
Bereich Denkmal- und Landschaftsschutz,
Ausgrabungen und Naturpflege
Subventionen an privatrechtliche
Organisationen für Instandsetzungsarbeiten an
nicht unter Denkmalschutz stehenden
schützenswerten Objekten
Subventionen an natürliche Personen für
Instandsetzungsarbeiten an nicht unter
Denkmalschutz stehenden schützenswerten
Objekten
Subventionen an Gemeinden für
Instandsetzungsarbeiten an nicht unter
Denkmalschutz stehenden schützenswerten
Objekten
Subventionen an Kirchenfabriken für
Instandsetzungsarbeiten an nicht unter
Denkmalschutz stehenden schützenswerten
Objekten
NAM 2008
nach
2HHAP
Euro *
1.000
Vergleich
20082009
560.000,00 €
699
-11,30%
620
3.000,00 €
3
0,00%
3
2.526,08 €
14
-35,71%
9
Realisiert
NAM 2007
-
NAM
2009
Euro
*1.000
€
-
€
0
0
-
€
0
0
3.766,58 €
5
0,00%
5
1.495,56 €
3
66,67%
5
339,01 €
5
100,00%
10
896,38 €
2
0,00%
2
9.050,00 €
10
-100,00%
0
5.000,00 €
5
-100,00%
0
-
€
0
12
-
€
2
-
€
0
90.609,69 €
113
-17,70%
93
5.000,00 €
8
0,00%
8
0,00%
2
0
-
€
3
-100,00%
0
-
€
11
0,00%
11
-
€
14
42,86%
20
-
€
0
0
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 86
_________________________________________
EWK
Bezeichnung
40
Anschaffung von Material im Bereich Denkmalund Landschaftsschutz, Ausgrabungen und
74.22 Naturpflege
Gesamtergebnis
Vergleich
20082009
5.741,45 €
4
0,00%
11.277.942,28 €
12.151
Realisiert
NAM 2007
OB PR
21
NAM 2008
nach
2HHAP
Euro *
1.000
11.2.
Haushaltsentwicklung
aufgegliederten Mittel 2008-2009
OB
PR
EWK
AE 2008 2HHAP
VE 2009
AE 2009
52.12
74,00
0,00
0,00
183,00
52.13
0,00
0,00
0,00
0,00
52.14
4,00
4,00
4,00
4,00
63.21
0,00
16,00
14,00
105,00
63.22
0,00
0,00
4,00
4,00
78,00
20,00
22,00
296,00
52.12
5,00
10,00
0,00
5,00
52.13
2,00
2,00
2,00
2,00
63.21
0,00
0,00
0,00
0,00
63.22
2,00
2,00
2,00
2,00
9,00
14,00
4,00
9,00
52.12
310,00
319,00
818,00
755,00
52.14
8,00
8,00
8,00
8,00
63.21
3,00
10,00
1.613,00
139,00
4,00
0,00
0,00
341,00 2.439,00
902,00
40
11
12
12 Ergebnis
13
63.23
13 Ergebnis
4,00
325,00
14
52.12
0,00
0,00
0,00
95,00
52.13
10,00
10,00
6,00
10,00
63.21
0,00
0,00
0,00
0,00
63.22
0,00
0,00
0,00
0,00
10,00
10,00
6,00
105,00
544,00
403,00
1.111,00
527,00
14 Ergebnis
16
52.12
52.13
40,00
40,00
40,00
40,00
63.21
417,00
316,00
823,00
541,00
10,00
10,00
10,00
63.22
16 Ergebnis
10,00
1.011,00
769,00 1.984,00 1.118,00
17
51.01
0,00
0,00
0,00
4
12.640
der
VE 2008 2HHAP
11 Ergebnis
NAM
2009
Euro
*1.000
0,00
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 87
_________________________________________
OB
PR
VE 2008 2HHAP
AE 2008 2HHAP
VE 2009
AE 2009
51.02
EWK
0,00
0,00
0,00
0,00
51.03
0,00
12,00
0,00
0,00
52.10
0,00
0,00
5,00
0,00
52.11
3,00
80,00
65,00
36,00
52.15
7,00
7,00
7,00
7,00
63.01
31,00
175,00
252,00
173,00
63.22
5,00
5,00
5,00
5,00
72.11
75,00
20,00
75,00
75,00
121,00
299,00
409,00
296,00
52.12
0,00
0,00
0,00
0,00
52.13
2,00
2,00
2,00
2,00
63.21
0,00
0,00
0,00
0,00
63.22
0,00
0,00
0,00
0,00
2,00
2,00
2,00
2,00
17 Ergebnis
19
19 Ergebnis
21
52.11
0,00
0,00
0,00
0,00
53.11
140,00
89,00
123,00
153,00
63.21
30,00
44,00
92,00
22,00
63.51
71,00
312,00
895,00
677,00
445,00 1.110,00
852,00
21 Ergebnis
40 Ergebnis
Gesamtergebnis
241,00
1.797,00
1.797,00
1.900,00 5.976,00 3.580,00
1.900,00
5.976,00 3.580,00
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 88
_________________________________________
11.3. Haushaltsjahr 2007
11.3.1. Nicht aufgegliederte Mittel
OB
40
PR
Haushalt
Mittelbindungen
01
11
12
13
14
15
16
17
19
21
40 Ergebnis
404.000,00 €
1.164.000,00 €
1.613.000,00 €
1.153.000,00 €
756.000,00 €
4.759.000,00 €
710.000,00 €
720.000,00 €
19.000,00 €
135.000,00 €
11.433.000,00 €
404.000,00
1.162.493,63
1.598.074,05
1.127.402,72
724.341,70
4.759.000,00
701.651,16
684.681,50
14.946,38
101.351,14
11.277.942,28
Gesamtergebnis
11.433.000,00 €
11.277.942,28 €
%
Anweisungen
€ 100,00%
€ 99,87%
€ 99,07%
€ 97,78%
€ 95,81%
€ 100,00%
€ 98,82%
€ 95,09%
€ 78,67%
€ 75,07%
€ 98,64%
98,64%
%
Übertrag
404.000,00 € 100,00%
1.048.306,86 € 90,18%
1.302.231,51 € 81,49%
957.789,81 € 84,96%
688.302,93 € 95,02%
4.759.000,00 € 100,00%
665.920,66 € 94,91%
670.422,21 € 97,92%
12.946,38 € 86,62%
58.537,23 € 57,76%
10.567.457,59 € 93,70%
114.186,77
295.842,54
169.612,91
36.038,77
35.730,50
14.259,29
2.000,00
42.813,91
710.484,69
10.567.457,59 €
710.484,69 €
93,70%
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
11.3.2. Aufgegliederte Mittel
OB
40
PR
EWK
VE 2007
Mittelbindung
AE 2007
Zahlungsanordnungen
11
52.12
52.14
63.21
63.22
11 Ergebnis
- €
4.000,00 €
- €
4.000,00 €
8.000,00 €
- €
1.648,50 €
- €
- €
1.648,50 €
15.000,00 €
4.000,00 €
46.000,00 €
4.000,00 €
69.000,00 €
14.138,41 €
1.648,50 €
45.594,93 €
- €
61.381,84 €
7.000,00 €
4.000,00 €
- €
- €
11.000,00 €
5.980,79 €
2.313,56 €
- €
- €
8.294,35 €
- €
4.000,00 €
13.000,00 €
- €
17.000,00 €
- €
31,07 €
12.452,16 €
- €
12.483,23 €
267.000,00 €
8.000,00 €
40.000,00 €
4.000,00 €
319.000,00 €
266.468,44 €
3.561,81 €
38.698,08 €
4.000,00 €
312.728,33 €
26.000,00 €
8.000,00 €
190.000,00 €
4.000,00 €
228.000,00 €
26.000,00 €
2.378,55 €
189.185,12 €
- €
217.563,67 €
6.000,00 €
6.000,00 €
4.847,67 €
4.847,67 €
6.000,00 €
6.000,00 €
1.824,52 €
1.824,52 €
73.000,00 €
40.000,00 €
383.000,00 €
10.000,00 €
506.000,00 €
72.333,11 €
39.524,01 €
382.347,17 €
8.219,36 €
502.423,65 €
459.000,00 €
40.000,00 €
189.000,00 €
10.000,00 €
698.000,00 €
459.000,00 €
33.014,74 €
188.965,73 €
1.925,26 €
682.905,73 €
4.000,00 €
20.000,00 €
44.000,00 €
3.962,70 €
20.000,00 €
43.371,34 €
12
52.12
52.13
63.21
63.22
12 Ergebnis
13
52.12
52.14
63.21
63.23
13 Ergebnis
14
52.13
14 Ergebnis
16
52.12
52.13
63.21
63.22
16 Ergebnis
17
51.03
52.10
52.11
-
€
€
€
-
€
€
€
OB
PR
EWK
52.15
63.01
63.22
72.11
17 Ergebnis
VE 2007
7.000,00 €
8.000,00 €
5.000,00 €
6.000,00 €
26.000,00 €
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 89
_________________________________________
Mittelbindung
AE 2007
Zahlungsanordnungen
- €
7.000,00 €
- €
7.626,32 €
104.000,00 €
104.000,00 €
- €
5.000,00 €
- €
1.495,29 €
22.000,00 €
18.055,29 €
9.121,61 €
206.000,00 €
189.389,33 €
19
52.13
63.21
19 Ergebnis
2.000,00 €
- €
2.000,00 €
1.252,25 €
- €
1.252,25 €
2.000,00 €
13.000,00 €
15.000,00 €
- €
12.159,80 €
12.159,80 €
25.000,00 €
- €
577.000,00 €
602.000,00 €
24.725,81 €
- €
574.680,78 €
599.406,59 €
41.000,00 €
34.000,00 €
110.000,00 €
185.000,00 €
26.878,64 €
33.446,17 €
66.135,85 €
126.460,66 €
40 Ergebnis
1.480.000,00 €
1.439.722,95 €
1.424.000,00 €
1.304.168,78 €
Gesamtergebnis
1.480.000,00 €
1.439.722,95 €
1.424.000,00 €
1.304.168,78 €
21
53.11
63.21
63.51
21 Ergebnis
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 90
_________________________________________
12 Umsetzung der Durchforstungsmaßnahmen
Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung
Stand : 01.07.2008
2007
2008
2009
OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus
20
Volks- und Erwachsenenbildung
20.1.
Identifizierung und Abbau der Subsidierung aller Doppelangebote an gleichen Orten, Ausschluss gewisser Aktivitäten für die
Anerkennung und Bezuschussung sowie Erhöhung der Mindestzahl qualitativ hochstehender Aktivitäten für die einzelnen
Zuschusskategorien
20.1.1.
Neugestaltung des Bereiches nach folgenden Schwerpunkten: + lebensbegleitendes Lernen +
Qualitätssicherung + Bildung für Nachhaltigkeit + Fusion einzelner Träger + Schaffung einer
Weiterbildungskoordinationsstelle
hat begonnen (Konsultationen laufen; Stellungnahme RVE zum Förderkonzept werden
erwartet / 2. Lesung für Anfang 2008)
20.2.
Definition des Begriffes "Bildung", damit Aufgaben zwischen Erwachsenenbildungsorganisationen, Fortbildungsschulen und sonstigen
Bildungsträgern genauer aufgeteilt werden, sowie Schaffung einer Bildungsstruktur, die genau definierte Leistungsaufträge verteilt
20.2.1.
Neugestaltung des Bereiches nach folgenden Schwerpunkten: + lebensbegleitendes Lernen +
Qualitätssicherung + Bildung für Nachhaltigkeit + Fusion einzelner Träger + Schaffung einer
Weiterbildungskoordinationsstelle
hat begonnen
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 91
_________________________________________
Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung
Stand : 01.07.2008
2007
OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus
20.2.2.
Präzise Aufgabenverteilung zwischen allen Bildungsträgern
noch nicht begonnen
21
Kultur
21.1.
21.1.1.
Neugestaltung der Einstufung von Vereinen
Neugestaltung des Systems der Einstufungen
hat begonnen (Konsultationen laufen)
21.2.
21.2.1.
Reorganisation der Auftritte von eingestuften Vereinen im Auftrag der DG
Neugestaltung der Bezuschussungsformen der Vereine nach folgendem Prinzip: + Basisförderung
der in den Höchststufen eingeordneten Vereine durch die DG + Basisförderung aller anderen
Vereine durch die Gemeinden
hat begonnen
21.3.
Aufgabenaufteilung bei der Vereinsförderung zwischen Gemeinden und DG
2008
2009
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 92
_________________________________________
Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung
Stand : 01.07.2008
2007
2008
OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus
21.3.1.
Verhandlungen mit den Gemeinden über Aufgabenaufteilung nach folgendem Prinzip: + Erteilung
von Ausrüstungssubventionen an Vereine durch die DG + Unterstützung von qualitätssteigernden
Initiativen wie Jugendförderung und Dirigentenausbildung durch die DG + Übernahme der
Basisförderung der Folklorevereinigungen an die Gemeinden unter Beibehaltung der Unterstützung
von Dachverbänden durch die Gemeinschaft
hat begonnen
22
Bibliotheken und Medien
22.1.
22.1.1.
Erarbeitung von Vorschlägen zur Integration gewisser öffentlichen Bibliotheken in die Primarschulen und die Schulmediotheken
Übertragung der Dorfbibliotheken in die Primarschulen und die Schulmediotheken, wo dies
opportun erscheint
hat begonnen
22.2.
22.2.1.
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verwaltungsvereinfachung
Verhandlungen mit den Gemeinden über die Neugestaltung des Sektors nach dem Prinzip: +
Übertragung der Basisförderung der lokalen öffentlichen Bibliotheken zu den Gemeinden +
Vorzugsweise Unterbringung der lokalen öffentlichen Bibliotheken in den Primarschulen +
Aufrechterhaltung der Serviceleistungen (u.a. Angebot des Anschlusses an MediaDG) der DG an
die lokalen Bibliotheken + Beibehaltung des Medienzentrums mit Niederlassungen in Eupen und St.
Vith
2009
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 93
_________________________________________
Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung
Stand : 01.07.2008
2007
OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus
hat begonnen
22.2.2.
Fusion der Funktionszuschüsse mit den Zuschüssen für Bibliothekare
hat begonnen
23
Sport
23.1.
23.1.1.
Untersuchung der Zweckmäßigkeit der von der DG gezahlten Zuschüsse
Integration der Förderung vom Ankauf der Pokale und Medaillen in die Basisförderung der Vereine
hat begonnen
23.1.2.
Übertragung der Förderung der Fachverbände des Freizeitbereiches in den Sportbereich
hat begonnen
23.1.3.
Verhandlungen mit den Gemeinden zur Neugestaltung des Bereiches
hat begonnen
2008
2009
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 94
_________________________________________
Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung
Stand : 01.07.2008
2007
2008
OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus
23.2.
23.2.1.
Erarbeitung eines Vorschlages der Förderung von regionalen Aktivitäten durch die DG und von lokalen Aktivitäten durch die
Gemeinden
Verhandlung mit den Gemeinden über die Neugestaltung des Sektors nach dem Prinzip: +
Beibehaltung von Infrastruktursubventionen durch die DG einschließliche der Ausstattung und
Ausrüstung + Unterstützung von Initiativen mit besonderem Interesse für die Gemeinschaft durch
die DG + Unterstützung von qualitätssteigernden Initiativen wie Jugendförderung und Aus- und
Weiterbildung durch die DG + Basisförderung der Vereine durch die Gemeinden
hat begonnen
25
Freizeitgestaltung
25.1.
25.1.1.
Überprüfung der Möglichkeit zur Übernahme des Bereiches in den Bereich Sport
Übertragung der Förderung der Dachverbände des Freizeitbereiches in den Sportbereich
hat begonnen
25.2.
25.2.1.
Neuverteilung der Aufgaben zwischen Gemeinschaft und Gemeinden
Verhandlungen mit den Gemeinden über die Neugestaltung des Sektors nach dem Prinzip: +
Förderung der Dachverbände durch die DG + Förderung lokaler Initiativen durch die Gemeinden
2009
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung
Teil 5 – Organisationsbereich 40
Seite 95
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Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung
Stand : 01.07.2008
2007
OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus
hat begonnen
2008
2009