dekretentwurf zur endgültigen abrechnung des
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dekretentwurf zur endgültigen abrechnung des
Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 1 _________________________________________ DEKRETENTWURF ZUR ENDGÜLTIGEN ABRECHNUNG DES HAUSHALTESPLANS DER DEUTSCHPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2007 DEKRETENTWURF ZUR ZWEITEN ANPASSUNG DES HAUSHALTSPLANS DER EINNAHMEN DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2008 DEKRETENTWURF ZUR ZWEITEN ANPASSUNG DES ALLGEMEINEN AUSGABENHAUSHALTSPLANS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2008 DEKRETENTWURF ZUR FESTLEGUNG DES HAUSHALTSPLANES DER EINNAHMEN DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009 DEKRETENTWURF ZUR FESTLEGUNG DES ALLGEMEINEN AUSGABENHAUSHALTSPLANS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009 Allgemeine Darstellung und Rechtfertigungserklärung Teil 5: Organisationsbereich 40 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 2 _________________________________________ 1 OB 40 Programm 00: Personalkosten von Freigestellten aus dem Unterrichtswesen ............................................................................................... 7 1.1. 2 Einführung............................................................................................ 7 OB 40 Programm 11: Jugend ........................................................................ 8 2.1. Einführung............................................................................................ 8 2.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.......................................................... 8 2.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................. 9 2.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten ........................................................................ 9 2.1.4. Kontinuität im Programm .................................................................... 9 2.2. Rückblick 2007 ..................................................................................... 9 2.2.1. Formale Entwicklungen ....................................................................... 9 2.2.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................10 2.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................14 2.3. Laufendes Jahr (2008) ....................................................................... 14 2.3.1. Formale Entwicklungen ......................................................................14 2.3.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................15 2.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................17 2.4. Haushalt 2009 .................................................................................... 17 2.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................17 2.4.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................17 2.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................18 2.5. Perspektiven....................................................................................... 18 2.5.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................18 2.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................18 3 Programm 12: Volks- und Erwachsenenbildung .......................................... 20 3.1. Einführung.......................................................................................... 20 3.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................20 3.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................20 3.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten .......................................................................21 3.1.4. Kontinuität im Programm ...................................................................21 3.2. Rückblick 2007 ................................................................................... 21 3.2.1. Formale Entwicklungen ......................................................................21 3.2.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................22 3.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................25 3.3. Laufendes Jahr (2008) ....................................................................... 26 3.3.1. Formale Entwicklungen ......................................................................26 3.3.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................26 3.4. Haushalt 2009 .................................................................................... 27 3.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................27 3.4.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................28 3.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................28 3.5. Perspektiven....................................................................................... 28 3.5.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................28 3.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................29 4 OB 40 Programm 13: Kultur ........................................................................ 30 4.1. Einführung.......................................................................................... 30 4.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................30 4.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................30 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 3 _________________________________________ 4.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten .......................................................................31 4.1.4. Kontinuität im Programm ...................................................................31 4.2. Rückblick 2007 ................................................................................... 32 4.2.1. Formale Entwicklungen ......................................................................32 4.2.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................32 4.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans (Entwicklungen, Beweggründe) ................................................................................................34 4.3. Laufendes Jahr (2008) ....................................................................... 34 4.3.1. Formale Entwicklungen ......................................................................34 4.3.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................35 4.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................37 4.4. Haushalt 2009 .................................................................................... 37 4.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................37 4.4.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................37 4.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans (Entwicklungen, Beweggründe) ................................................................................................38 4.5. Perspektiven....................................................................................... 38 4.5.1. Allgemeine Entwicklung .....................................................................38 4.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................39 5 OB 40 Programm 14: Bibliothekswesen und Medien ................................... 40 5.1. Einführung.......................................................................................... 40 5.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................40 5.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................40 5.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten .......................................................................40 5.1.4. Kontinuität im Programm ...................................................................41 5.2. Rückblick 2007 ................................................................................... 41 5.2.1. Formale Entwicklungen ......................................................................41 5.2.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................42 5.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................44 5.3. Laufendes Jahr (2008) ....................................................................... 45 5.3.1. Formale Entwicklungen ......................................................................45 5.3.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................45 5.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................46 5.4. Haushalt 2009 .................................................................................... 46 5.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................46 5.4.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................46 5.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................47 5.5. Perspektiven....................................................................................... 47 5.5.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................47 5.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................47 6 OB 40 Programm 15: BRF............................................................................ 49 6.1. Einführung.......................................................................................... 49 6.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................49 6.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................49 6.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten .......................................................................49 6.1.4. Kontinuität im Programm ...................................................................49 6.2. Rückblick 2007 ................................................................................... 49 6.2.1. Formale Entwicklungen ......................................................................49 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 4 _________________________________________ 6.3. Einführung.......................................................................................... 50 6.3.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................50 6.3.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................50 6.3.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten .......................................................................50 6.3.4. Kontinuität im Programm ...................................................................50 6.4. Rückblick 2007 ................................................................................... 50 6.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................50 6.4.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................50 6.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................51 6.5. Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 51 6.5.1. Formale Entwicklungen ......................................................................51 6.5.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................51 6.5.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................51 6.6. Haushalt 2009 .................................................................................... 51 6.6.1. Formale Entwicklungen ......................................................................51 6.6.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................51 6.6.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................52 6.7. Perspektiven....................................................................................... 52 6.7.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................52 6.7.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................52 6.7.3. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................52 6.7.4. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................52 6.8. Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 53 6.8.1. Formale Entwicklungen ......................................................................53 6.8.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................53 6.8.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................53 6.9. Haushalt 2009 .................................................................................... 53 6.9.1. Formale Entwicklungen ......................................................................53 6.9.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................53 6.9.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................53 6.10. Perspektiven .................................................................................... 53 6.10.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................53 6.10.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................54 7 Programm 16: Sport ................................................................................... 55 7.1. Einführung.......................................................................................... 55 7.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................55 7.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................55 7.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten .......................................................................56 7.1.4. Kontinuität im Programm ...................................................................56 7.2. Rückblick 2007 ................................................................................... 58 7.2.1. Formale Entwicklungen ......................................................................58 7.2.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................58 7.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans (Entwicklungen, Beweggründe) ................................................................................................60 7.3. Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 60 7.3.1. Formale Entwicklungen ......................................................................60 7.3.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................61 7.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................61 7.4. Haushalt 2009 .................................................................................... 62 7.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................62 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 5 _________________________________________ 7.4.2. Inhaltliche Entwicklungen (insbesondere Kürzungen und Erhöhungen).....62 7.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans (Entwicklungen, Beweggründe) ................................................................................................63 7.5. Perspektiven....................................................................................... 63 7.5.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................63 7.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................63 8 OB 40 Programm 17: Tourismus ................................................................. 64 8.1. Einführung.......................................................................................... 64 8.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................64 8.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................65 8.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten .......................................................................65 8.1.4. Kontinuität im Programm ...................................................................65 8.2. Rückblick 2007 ................................................................................... 66 8.2.1. Formale Entwicklungen ......................................................................66 8.2.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................66 8.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................68 8.3. Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 68 8.3.1. Formale Entwicklungen ......................................................................68 8.3.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................68 8.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................69 8.4. Haushalt 2009 .................................................................................... 69 8.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................69 8.4.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................69 8.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................70 8.5. Perspektiven....................................................................................... 70 8.5.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................70 8.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................70 9 Programm 19: Freizeitgestaltung................................................................ 72 9.1. Einführung.......................................................................................... 72 9.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................72 9.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................72 9.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten .......................................................................72 9.1.4. Kontinuität im Programm ...................................................................72 9.2. Rückblick 2007 ................................................................................... 72 9.2.1. Formale Entwicklungen ......................................................................73 9.2.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................73 9.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................73 9.3. Laufendes Jahr 2008 .......................................................................... 73 9.3.1. Formale Entwicklungen ......................................................................73 9.3.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................73 9.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................73 9.4. Haushalte 2009 .................................................................................. 73 9.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................73 9.4.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................74 9.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans (Entwicklungen, Beweggründe) ................................................................................................74 9.5. Perspektiven....................................................................................... 74 9.5.1. Allgemeine Entwicklung .....................................................................74 9.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................74 10 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 6 _________________________________________ OB 40 Programm 21: Denkmal- und Landschaftsschutz ........................... 75 10.1. Einführung ....................................................................................... 75 10.1.1. Allgemeine Ziele des Programms.........................................................75 10.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen ................................................75 10.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten .......................................................................75 10.1.4. Kontinuität im Programm ...................................................................75 10.2. Rückblick 2007 ................................................................................ 76 10.2.1. Formale Entwicklungen ......................................................................76 10.2.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................76 10.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................77 10.3. Laufendes Jahr 2008........................................................................ 77 10.3.1. Formale Entwicklungen ......................................................................77 10.3.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................78 10.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................79 10.4. Haushalt 2009 ................................................................................. 79 10.4.1. Formale Entwicklungen ......................................................................79 10.4.2. Inhaltliche Entwicklungen...................................................................79 10.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans .....................................80 10.5. Perspektiven .................................................................................... 80 10.5.1. Allgemeine Entwicklungen ..................................................................80 10.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ...................................................80 11 Tabellen zur Ausführung des Haushaltes ................................................. 81 11.1. Haushaltsentwicklung der nicht aufgegliederten Mittel 2008-2009 und Realisierung 2007 ................................................................................... 81 11.2. Haushaltsentwicklung der aufgegliederten Mittel 2008-2009 .......... 86 11.3. Haushaltsjahr 2007 ......................................................................... 88 11.3.1. Nicht aufgegliederte Mittel..................................................................88 11.3.2. Aufgegliederte Mittel .........................................................................88 12 Umsetzung der Durchforstungsmaßnahmen ............................................ 90 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 7 _________________________________________ 1 OB 40 Programm 00: Personalkosten von Freigestellten aus dem Unterrichtswesen 1.1. Einführung Im Haushaltsjahr 2006 wurde dieses neue Programm geschaffen, um eine größere Transparenz der Gehaltskostenentwicklung des freigestellten (nicht im Unterrichtswesen tätigen) Personals zu gewährleisten. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 8 _________________________________________ 2 OB 40 Programm 11: Jugend 2.1. Einführung 2.1.1. Allgemeine Ziele des Programms Die Schwerpunkte der europäischen Jugendpolitik, die im Weißbuch „Jugend“ der Europäischen Union dokumentiert sind, werden kontinuierlich in der Jugendpolitik der DG umgesetzt. Dabei sind Themen wie Partizipation, Ehrenamtlichkeit, Mobilität und Information in der DG von großer Bedeutung. Bislang wurden für die konkrete Ausarbeitung diesbezüglicher Projekte fallspezifische Kooperationsmodelle entwickelt. Das Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ständig einbezogen und koordiniert die unterschiedlichen Initiativen und Projekte. Hervorzuheben sind aus diesen Initiativen die Leistungsaufträge in der Offenen Jugendarbeit, bei der das Jugendbüro die Arbeitgeberrolle gegenüber den Jugendarbeitern übernimmt. Der Jugendarbeiter ist auf Gemeindeebene tätig und bietet eine flächendeckende Jugendarbeit an, die insbesondere auch die losen Jugendcliquen einbezieht. Der Rat der deutschsprachigen Jugend (RdJ) bearbeitet die europäischen Schwerpunkte im Rahmen seiner Arbeitsgruppen (u. a. AG Partizipation, AG Aus- und Weiterbildung, AG Jugendorganisationen, AG Interkultureller Dialog, …). Die Arbeitsgruppe „Europa“ beschäftigt sich allgemein mit der europäischen (Jugend-)Politik. Um die Arbeit des RdJ zu gestalten, informiert das Ministerium über neue inhaltliche Entwicklungen. Um jedoch den Verantwortlichen des Jugendsektors die Gestaltung einer kohärenten, vorausschauenden, sich immer wieder aktualisierenden und flexiblen Jugendpolitik zu ermöglichen, wurde ein Jugendkonzept für die DG ausgearbeitet. Dieses Konzept entstand in enger Zusammenarbeit mit Verantwortlichen des gesamten Jugendsektors, wobei die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen im Mittelpunkt standen und die Partizipation der Jugendlichen als Hauptbetroffene an diesem Prozess Grundvoraussetzung war. Das Jugendkonzept ermöglicht es, die Belange der Jugend über den bisher definierten Bereich von Jugendarbeit hinaus zu berücksichtigen. Ressourcen können gebündelt werden, um die vorhandenen Fähigkeiten zielgerichteter und zukunftsorientierter einzusetzen. Das neue Konzept soll dem Jugendsektor der DG helfen, den Anschluss an wichtige internationale Entwicklungen und Themen nicht zu verpassen und neue Formen der Kooperation mit Partnern und Nachbarn zu entwickeln. Durch die Ausarbeitung eines Jugendkonzeptes reiht sich die DG in die innerbelgischen Bemühungen ein, den EU-Weißbuchprozess umzusetzen. Neben der Herausforderung der gemeinsamen Ausarbeitung eines Jugendkonzepts für die Deutschsprachige Gemeinschaft bleibt die Förderung von Ehrenamtlichen ein Schwerpunkt der Jugendpolitik. Ein Großteil der Jugendarbeit wird durch ehrenamtliche Animatoren gewährleistet. Da sich die Bedürfnisse und Verhaltensweisen von Jugendlichen in einer Wechselbeziehung zur Entwicklung der Gesellschaft stetig ändern, unterstützt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen, um auf diese Veränderungen entsprechend reagieren zu können. Die Teilnahme an Weiterbildungen ist für hauptamtliche Animatoren verpflichtend. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 9 _________________________________________ 2.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Die Funktionszuschüsse werden auf Grund des Dekrets vom 14. Dezember 1998 zur Anerkennung und Bezuschussung von Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugenddiensten gewährt. Anerkannte Jugendorganisationen, Jugenddienste und Jugendzentren können Zuschüsse zu den Personalkosten erhalten auf Grund des Dekretes vom 23. März 1992 zur Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten der anerkannten Museen, Kreativen Ateliers, regionalen Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung sowie Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugenddiensten. 2.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Es haben keine Änderungen der Haushaltsstruktur oder der administrativen Zuständigkeit stattgefunden. 2.1.4. Kontinuität im Programm Der Jugendsektor ist ein sich ständig entwickelnder Bereich. Die Unterstützung von Ausrüstungsgegenständen ist in Volumen und Ausrichtung konstant geblieben. Im Bereich der Besonderen Initiativen gilt die Förderung insbesondere der Durchführung von Projekten im Rahmen von europäischen Schwerpunkten sowie der Mehrkosten für zusätzliche Standorte im Bereich der Offenen Jugendarbeit, die durch einen Leistungsauftrag geregelt sind. Der Koeffizient zur Anpassung der Funktionszuschüsse an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel konnte in den letzten Jahren stabil auf 0,8 gehalten werden. Das Konzept der Leistungsaufträge hat zur Folge, dass immer mehr Jugendtreffs auf Anfrage und durch Mitarbeit von Jugendlichen entstehen. Gab es im Jahre 2000 vor Einführung dieses Konzeptes noch 11 bezuschusste Jugendheime, so kann man seit dem Jahr 2005 auf 19 geförderte Jugendtreffs verweisen. Neben diesen Treffs unterstützt die Deutschsprachige Gemeinschaft noch 9 Jugendorganisationen (wovon eine sich anhand ihrer Tätigkeiten 2007 in Aberkennungsverfahren befindet) Jugenddienste, das Jugendbüro (einschließlich einer halben Streetworkstelle und einer halben Jugendberaterstelle) sowie den Rat der deutschsprachigen Jugend (RdJ). Die im Jugendbereich außerhalb des Jugendbüros zur Verfügung stehenden 12 vollzeitäquivalenten Animatorenstellen sind alle besetzt. 2.2. Rückblick 2007 2.2.1. Formale Entwicklungen Es gab keine Regeländerungen. 2.2.2. Inhaltliche Entwicklungen Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 10 _________________________________________ Die Empfehlungen der Broschüre „P.R.I.M.A. – Empfehlungen an die Jugendpolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“ (www.dglive.be/jugend) ermöglichen es im Zusammenspiel aller Beteiligten, Arbeitspläne, Maßnahmen und Projekte zu erarbeiten, um eine nachhaltige und bedürfnisorientierte Jugendpolitik, die die Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt, zu realisieren. Zurzeit wird eine Liste mit möglichen Prioritäten von „P.R.I.M.A.“ – Maßnahmen und dazu gehörender Strategie entwickelt. Der Rat der deutschsprachigen Jugend stellte im April 2007 seinen Maßnahmenkatalog fußend auf den P.R.I.M.A.-Empfehlungen vor. Auch das Jugendbüro überprüfte seine Dienstleistungen anhand dieser Empfehlungen. Die in 2006 gebildete Expertengruppe arbeitet an ihrem Konzeptvorschlag zur Animatorenweiterbildung. Dieser beinhaltet bezüglich der Hauptamtlichen deren Aufgaben, Berufsbilder, Kompetenzprofile und Zugangsvoraussetzungen sowie für ehrenamtliche Leiter eine Analyse der angebotenen Weiterbildungen, eine Aufwertung des Ehrenamts und der Förderung seiner Qualität. Im November 2007 wurde eine Arbeitsgruppe „Jugendinformation“ mit Vertretern aus den Jugendinformationszentren sowie Regierung und Ministerium eingesetzt. Basierend auf den Empfehlungen der Jugendkonsultationen für die Jugendinformation, beschäftigt sich diese Arbeitsgruppe mit der Analyse der Dienstleistungen der Jugendinformationsdienste im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen der Informationsvermittlung. Die Reform im Bereich der ABM-Zuschüsse, die am 1. Januar 2007 in Kraft trat, hatte für einige Vereinigungen des Jugendsektors schwere finanzielle Verluste zur Folge. Um diesen Vereinigungen den kurzfristigen Übergang zu erleichtern und mittelfristige Umstrukturierungsprozesse des Sektors nicht zu gefährden, werden die Zuschussverringerungen, die sich aus der Anwendung des Ziels 1 der ABM-Reform ergeben, ausgeglichen. Die Regierung verfolgt mit den Ausgleichszahlungen das Ziel, die Personalkosten des nicht kommerziellen Sektors zu stabilisieren. Ziel des Jugendbüros ist es, die Jugendlichen und die Jugendarbeit in der DG zu unterstützen und Möglichkeiten zu schaffen, die eine Weiterentwicklung erleichtern. Neben der Funktion als Nationalagentur des europäischen Programms „Jugend“ gliedert sich die Tätigkeit des Jugendbüros in acht Aufgabenbereiche: - Offene Jugendarbeit/Streetwork (43,40%); Koordination des Rates der deutschsprachigen Jugend (13,86%); (Inter)nationale und jugendpolitische Zusammenarbeit (16,92%); IT-Service (9,94%); Euro<26 (8,20%); Arbeitgeberverband PK 329 (0,47%); Unterstützung Verwaltungsrat (0,75%); Geschäftsführung (6,46%). Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 11 _________________________________________ Offene Jugendarbeit/Streetwork Koordination RdJ Aufgabenbereiche 2007 Jugendbüro (Inter)nationale Zusammenarbeit IT-Service Euro<26 Arbeitgeberverband PK 329 Unterstützung Verwaltungsrat Geschäftsführung Auf Grund der Erweiterung der Euro<26 Karte als Schülerkarte wird ein Nachtrag in der für die Jahre 2006-2007 unterzeichneten Konvention zwischen Jugendbüro und Regierung vorgenommen werden. Die Euro<26 wird zur Jugendinformationsplattform ausgebaut. Sie soll ein zentrales Medium der Information des Jugendlichen werden und von verschiedensten Partnern genutzt werden. Die Plattform soll einerseits eine Grundversorgung mit relevanten Informationen sichern und andererseits der Gefahr einer unorganisierten Informationsflut abhelfen. Für das Schuljahr 2007-2008 beteiligten sich 6 Sekundarschulen und das IAWM (Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand) an diesem Projekt. Nachstehend die Entwicklung der Dotation und Ausgaben des Jugendbüros: Dotation und Ausgaben des Jugendbüros 1.000.000 € 900.000 € 800.000 € 700.000 € 600.000 € 500.000 € 400.000 € 300.000 € 200.000 € 100.000 € 0€ 2001 2002 2003 2004 2005 Jahre Dotation DG Gesamtausgaben 2006 2007 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 12 _________________________________________ Aufschlüsselung der Ausgaben des Jugendbüros 100% 80% 60% 40% 20% 0% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Jahre Allgemeine Personalkosten Projektkosten Personal Allgemeine Funktionskosten Projektkosten Funktion Ausbau der Offenen Jugendarbeit Im Januar 2007 startete die Gemeinde Amel in Zusammenarbeit mit der ASL-Gruppe Amel und Interessenten eine Umfrage bei allen Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren, um den Bedarf für einen Jugendtreff zu ermitteln. Zirka 34% der Befragten beteiligten sich an dieser Umfrage, bei der das Bedürfnis nach einem Jugendtreff deutlich wurde. Die Auswertung der Resultate wurde im Dezember 2007 dem Gemeindekollegium vorgestellt. Synergien in Eupen Die im Pilotjahr 2006 in einer Übereinkunft festgelegte Vernetzung der verschiedenen Jugendzentren in der Stadt Eupen wurde im Jahr 2007 fortgeführt mit dem Ziel mehr Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren zu erreichen. Schwerpunkte waren die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, der Aufbau der Offenen Jugendarbeit in der Unterstadt, ein sechswöchiges Sommerprogramm für Kinder und Jugendliche sowie der OJA (Offene Jugendarbeit) Action Day im September. Die Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe wird immer mehr in der Offenen Jugendarbeit Eupen thematisiert und verlangt angesichts des wachsenden Bedarfs mittelfristig nach strukturellen Lösungen. INTERREG-Projekt Das Interreg-III-A–Projekt „Mobile Jugendinformation, Jugendberatung und Jugendberufshilfe“, das im Jahr 2005 startete, wurde bis Mitte 2008 verlängert. Im Jahr 2007 war das „webmobil“ in der Großregion unterwegs, am 8. September 2007 im Rahmen des Actions Day in Eupen. Die inhaltliche Durchführung erfolgt dabei vor allem durch die lokalen Ansprechpartner. Partner in der DG ist das Jugendinformationszentrum JIZ in Sankt Vith. Hauptsächlich präsentiert das „webmobil“ medienpädagogische Angebote sowie die mobile Jugendberufshilfe „jobonline“. BENELUX In der ersten Jahreshälfte 2007 wurde das Arbeitsprogramm für 2007-2009 angenommen. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 13 _________________________________________ Im Rahmen der Benelux-Zusammenarbeit und der Europarat-Kampagne « Alle anders – alle gleich » organisierte Luxemburg vom 5. bis 9. April 2007 das Seminar „Partizipation in all seinen Formen – Europäisches Symposium über die Vielfalt und die partizipative Demokratie“. Die Deutschsprachige Gemeinschaft beteiligt sich finanziell an den Unkosten dieses Seminars sowie inhaltlich durch die Teilnahme an der für die Vorbereitung dieses Seminars eingesetzten Ad-hoc-Gruppe. Das KLJ-Projekt „Zukunftsmarathon“, das im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung angesiedelt ist, wurde während des Seminars vorgestellt. Vom 3.-5.12.2007 fand in Larochette auf Einladung Luxemburgs ein Nachfolgeseminar zu „Partizipation in all seinen Formen -Europäisches Symposium über die Vielfalt und die partizipative Demokratie“ statt. Informationen in Bezug auf die Organisation von Jugendevents und die Beteiligung von Jugendlichen (inklusive benachteiligten Jugendlichen) wurden ausgetauscht und niedergeschrieben. Großregion Im Oktober 2007 wurde auf der Arbeitssitzung der AG Jugendpolitik der Arbeitsplan 2008-2009 angenommen. Schwerpunkte sind neben dem gegenseitigen Austausch von guten Erfahrungen und Informationen auch die Organisation eines Jugendforums, die Durchführung der interkulturellen Schulung für Jugendarbeiter sowie die Unterstützung von Freiwilligenaktivitäten. EU-Jugendpolitik Im Juni 2007 wurde die Finanzvereinbarung über die praktische Durchführung des Programms „Jugend in Aktion“ 2007-2013 zwischen der EU-Kommission und dem Jugendbüro in seiner Funktion als Nationalagentur abgeschlossen, nachdem das Ministerium, Abteilung Kulturelle Angelegenheiten, in seiner Funktion als beaufsichtigende Nationalbehörde die notwendigen administrativen Schritte nach den neuen Richtlinien der EU-Kommission erfolgreich abgewickelt hatte und seine sog. „Exante-Erklärung“ als eine der ersten von der Kommission gebilligt wurde. Das neue Programm „Jugend in Aktion“ umfasst mehr Programmländer und mehr Aktionen als je zuvor. Neu sind vor allem Jugenddemokratieprojekte, Gruppenfreiwilligendienste, und der jugendpolitische Charakter des Programms, das sich immer mehr zum Instrument der europäischen Jugendpolitik entwickelt und somit den Nationalagenturen eine größere Bedeutung zukommen lässt. Die Auswertung des europäischen Programms Jugend 2000-2006 ermittelt in welchem Ausmaß die Programmaktionen junge Menschen beeinflusst haben und inwiefern sich das Programm auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen, die sich mit Jugendpolitik befassen, ausgewirkt hat. Eine DG-Evaluierungsveranstaltung der Nutzer am 24. März 2007 erreichte nicht genügend statistische Repräsentativität, sodass in einer zweiten Phase eine Fragebogenaktion erfolgte. Die Auswertung der Veranstaltung und der Fragebögen wurde der EU-Kommission zugestellt. Die vollständige Auswertung ist einsehbar unter www.dglive.be/jugend Deutschland übernahm im 1. Halbjahr 2007 die EU-Ratspräsidentschaft. Schwerpunktthema war die soziale Einbeziehung und die Verschiedenheit junger Menschen. Zu diesem Thema fand ein Jugendevent in Köln statt, an dem auch zwei Jugendliche des CAJ-Mittagstreffs teilnahmen. Vorbereitet wurden diese Jugendlichen auf Vermittlung des Ministeriums bei einer Vorab-Konferenz in Magdeburg, wo insgesamt sieben Jugendliche des CAJ-Mittagstreffs teilnahmen. Anlässlich der europäischen Jugendwoche im Juni 2007 organisierte die EU-Kommission eine zentrale Veranstaltung in Brüssel. Themen waren wiederum die soziale Einbeziehung und die Verschiedenheit von Jugendlichen sowie der offizielle Start des Europäischen Programms „Jugend in Aktion“. Aufbauend auf den bereits in Köln und Magdeburg Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 14 _________________________________________ gemachten Erfahrungen nahmen Jugendliche aus ganz Europa teil, einschließlich der beiden Jugendlichen des CAJ-Mittagstreffs. Während dieser Jugendwoche hat das Jugendbüro der DG verstärkt in der Presse auf das neue EU-Programm „Jugend in Aktion“ und seine Möglichkeiten und Neuerungen (Jugenddemokratieprojekte, usw.) aufmerksam gemacht. Die Jugendkampagne des Europarats für Verschiedenheit, Menschenrechte und Partizipation unter dem Motto „alle anders – alle gleich“ wurde 2007 fortgesetzt. Zur Organisation der Aktionen auf nationaler und lokaler Ebene bildeten die Teilnehmerländer nationale Kampagnekomitees. Das belgische Abschlussevent der Europäischen Jugendkampagne „Alle anders - Alle gleich“ fand am 27. Oktober in Brüssel statt. Anwesend waren neben der Jugendministerin der DG auch ca. 15 Jugendliche aus der DG und Mitarbeiter von Ministerium und Nationalagentur. Neben der Werkzeugbox und der Medienkampagne (Märchensammlung) sind in der DG im Rahmen der Kampagne vor allem Jugendleiter und Jugendarbeiter als Multiplikatoren geschult worden. Ein Abschlussbericht der Kampagne in der DG wurde dem Europarat übermittelt. Internationale bzw. zwischengemeinschaftliche Kontakte und Jugendaustausch Die DG ermöglichte einem Jugendlichen die Teilnahme am 60. Filmfestival in Cannes im Rahmen des „Prix de la jeunesse“. Auf Wunsch der flämischen Kooperationspartner fand am 17. April 2007 zum Thema „Umweltfreundlicher Jugendtourismus und Zugänglichkeit der Wälder für Jugendgruppen“ in Brüssel ein Treffen zwischen Vertretern der Deutschsprachigen und einer flämischen Delegation statt. Die aktuelle Lage wurde beleuchtet und die flämischen Kollegen erläuterten ihre Erwartungen. Zusammen mit dem JIZ und dem RdJ wird das Ministerium den Flamen eine Liste mit Lagerplätzen und Lagerherbergen zur Verfügung stellen. Ebenso werden –soweit möglich- entsprechende Gemeindeverordnungen zugestellt. Die DG bleibt mit dem „Steunpunt Jeugd“ in diesbezüglichem Kontakt. Vertreter der offenen Jugendarbeit und der Regierung der DG lernten im Juni 2007 in Hannover ein sozialpädagogisches Praxisprojekt mit wissenschaftlicher Begleitung zum Thema „Partizipation in Jugendzentren“ kennen. Die Rolle des Jugendarbeiters wurde neu beleuchtet vom „Animator“ zum „Partizipationsberater“ für Jugendliche, die selbst Verantwortung übernehmen wollen. 2.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Im ersten Semester 2007 wurden bereits alle Haushaltsmittel zu Gunsten der Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen der Jugendzentren, -dienste und organisationen zugesagt. Betroffen waren in erster Linie die Bereiche Informatik, Medientechnik und Mobiliar. Ausstattungssubventionen wurden für einen Küchenherd und ein Spülbecken für das Jugendanimationszentrum JAZ in Kelmis ausgezahlt. 2.3. Laufendes Jahr (2008) 2.3.1. Formale Entwicklungen Im Jahre 2008 wird die Konvention mit dem Jugendbüro für zwei weitere Jahre erneuert. Im Oktober 2008 wird der Rat der deutschsprachigen Jugend (RdJ) neu eingesetzt. 2.3.2. Inhaltliche Entwicklungen Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 15 _________________________________________ Sowohl von der zur Verwirklichung der PRIMA-Empfehlungen eingesetzten Expertengruppe, die am Konzeptvorschlag zur Animatorenweiterbildung (Haupt- und Ehrenamtliche) arbeitet, als auch von der Arbeitsgruppe „Jugendinformation“ werden bis Ende 2008 Ergebnisse erwartet. Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 (EYID) Im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs hat das Ministerium der DG in Kooperation mit der Europäischen Kommission, dem Jugendbüro und dem BRF das Projekt „Wer bist’n du?“ lanciert. Am 15. und 16. März 2008 konnten sich 41 Jugendliche aus neun Herkunftsländern in den Workshops Graffiti, Rap, Comiczeichnen, Tanz und Theater sowie Fotografie mit dem Thema des interkulturellen Dialogs kreativ auseinandersetzen. Ziel war es Jugendliche aus verschiedenen Kulturen in Schaffensprozessen einander näher zu bringen, um die Kultur des anderen kennen zu lernen und das wechselseitige Verständnis und das Zusammenleben zu verbessern. Die vielseitigen Resultate wurden der Öffentlichkeit vom 18.-28. April 2008 im Ministerium vorgestellt. Bei der Vernissage stellte Ministerin Isabelle Weykmans den Botschafter in der DG für das europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008, Willi Filz, vor. Willi Filz ist Fotograf und beschäftigt sich in seiner aktuellen Arbeit mit der Migration vor den Toren Europas. Die Sensibilisierung der Bevölkerung der DG ist ein zweiter Schwerpunkt des Projektes. Neben einer Sonderreportage über die Workshops und die Ausstellung (BRF-TV) werden monatliche Beiträge zu dieser Thematik im BRF (Radio) ausgestrahlt. Im Frühjahr wurden die Themen „Interkultureller Dialog: ja! Aber sprechen wir alle die gleiche Sprache? (Unterschiede und Ähnlichkeiten in der Körpersprache)“ und „Wie fühlen sich Jugendliche mit Migrationshintergrund in der DG?“ erörtert. Am 12. September 2008 ist im Rahmen des „Tages des Offenen Denkmals“ eine Podiumsdiskussion „Wer bist’n du? – EinBlick ins Fremde“ vorgesehen. In den Räumlichkeiten der Heidbergkapelle werden ebenfalls die durch die Jugendlichen im März erarbeiteten Resultate der Workshops zu sehen sein. Eine kleine Wanderausstellung wird den Abschluss des Projektes bilden. Ausbau der Offenen Jugendarbeit In der Kontinuität der Verwirklichung der Regierungsmaßnahme Nr.60 „Ausbau der offenen Jugendarbeit“ wird die offene Jugendarbeit weiter entwickelt beziehungsweise gefestigt. So ist die Unterzeichnung des Leistungsauftrages Kelmis im September 2008 vorgesehen. Synergien in Eupen Auf Wunsch verschiedener Jugendarbeiter der OJA Eupen haben nach Einführung neuer Tätigkeitsformulare (Dreimonatsberichte) erläuternde Einzelgespräche zu den Aktivitäten der betroffenen Jugendzentren bzw. –diensten stattgefunden. Benelux Am 28.02.2008 tauschten in Brüssel Experten der Benelux-Partner über die Indikatoren zur Beschreibung der Situation von Jugendlichen aus. Ergebnis ist die sehr interessante BENELUX-Dokumentation „Übersicht der Jugendforschung in BENELUX“. Solche Veranstaltungen bieten wichtige Erkenntnisse für die DG, die keine isolierte eigene Jugendforschung betreiben kann und doch mit den Indikatoren arbeiten wird. Im Rahmen einer erweiterten Versammlung der AG-Jugendpolitik in Echternach, konnte eine Delegation von Vertretern des Jugendsektors des Nordic-Council of Ministers empfangen werden. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 16 _________________________________________ Im ersten Halbjahr ist von den zuständigen Benelux-Regierungen (inklusive DG) der neue unbefristete BENELUX-Vertrag unterzeichnet worden. Er soll nach Ratifizierung durch die Parlamente zum 01.01.2009 in Kraft treten. Gleichzeitig ist ein gemeinsames Arbeitsprogramm 2009-2012 verabschiedet worden, das unter Punkt 2.4. die Jugendpolitik aufgreift. In diesem Kontext werden die verschiedenen BENELUXArbeitsgruppen dazu eingeladen, spezifische Arbeitspläne zu erstellen. Großregion Am 27. Februar 2008 diskutierte eine Expertengruppe in Luxemburg über Sinn und Zweck eines zentralen Registers der Jugendbeherbergungsstrukturen in der Großregion. Vom 6. bis 9. November 2008 wird in Schengen das Jugendforumjeunesse der Großregion zum Thema „Vorurteile der Jugendlichen in der Großregion“ stattfinden. Teilnehmen können ebenfalls 4 Jugendliche und 4 Jugendleiter aus der DG. Für 2008 ist ebenfalls eine von den Nationalagenturen organisierte grenzüberschreitende Ausbildung in Eupen geplant. EU-Jugendpolitik Aufbauend auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Ex-Ante Erklärung aus dem Jahre 2007 zum Am 30. April 2008 wurde fristgerecht die „Zuverlässigkeitserklärung der Nationalen Behörde in Bezug auf die Nationalagentur und die Durchführung des Programms Jugend in Aktion im Jahre 2007“ bei der Europäischen Kommission eingereicht. Vorausgegangen waren die Einrichtung eines Kontrollsystems, bestehend aus Primär- und Sekundärkontrollen sowie den damit verbundenen internen und externen Audits. Die jährliche Zuverlässigkeitserklärung der Nationalen Behörde ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss zwischen Nationalagentur und Europäischer Kommission und den damit verbundenen Geldfluss. Vom 01.01.2008 war die DG belgischer Wortführer bei den EU-Jugendministerräten unter slowenischem Vorsitz, der ganz im Zeichen der Triopräsidentschaft mit Deutschland und Portugal stand und somit die gesellschaftliche und berufliche Einbeziehung der Jugend zum Schwerpunkt hatte. Folgende Dokumente wurden von den EU-Jugendministern angenommen: „Kernbotschaften zur weiteren Umsetzung des Europäischen Paktes für die Jugend“ und die Entschließung zur Beteiligung der Jugendlichen mit weniger Chancen. Außerdem beteiligte der Jugendsektor sich an einer Entschließung der EUKulturminister zum Thema interkulturelle Kompetenzen. Die Jugendministerin der DG erhielt während der beiden EU-Jugendministerräte vom 14.02.2008 und vom 22.05.2008 die Gelegenheit, sich zu den Themen „interkulturelle Dialog und jungen Menschen“, „Beteiligung von Jugendlichen mit geringen Chancen“ und „Störsender „Mosquito“ zu äußern. Ein Jugendlicher aus der DG nahm am Jugendevent der slowenischen Präsidentschaft zum Thema „Beteiligung junger Menschen mit weniger Chancen“ teil, ein weiterer am Jugendevent der französischen Präsidentschaft. Darüber hinaus findet wieder eine An der Europäische Jugendwoche im November 2008 wird sich auch die DG mit ihrer Nationalagentur beteiligen. Um die weitere Vorgehensweise und Einbindung der DG mit den Vertreter des Ministeriums und der Regierung abzustimmen, wird es im September 2008 ein Treffen mit Verantwortlichen des European Knowledge Centre for Youth (EKYP) geben. Das EKYP verfolgt das Ziel, dem Jugendbereich einen einzigen Zugangspunkt zu Wissen und zur Lage der Jugend in Europa zu bieten. Es wurde im Rahmen der Jugendforschungspartnerschaft zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission entwickelt und ist ein Instrument für die Umsetzung des Weißbuchs Jugend Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 17 _________________________________________ und insbesondere der allgemeinen Zielsetzung der Europäischen Kommission für ein besseres Verständnis der Jugend und des Monitoring von Jugendpolitik durch den Europarat. Es zielt darauf ab, eine auf Tatsachen basierende Politikgestaltung und Praxis zu fördern und den Informationsaustausch und den Dialog im Jugendbereich zu verstärken. Das EKYP wird von einem europäischen Netzwerk von Korrespondenten unterstützt. Im Bereich der Aktivitäten des Europarates beteiligt sich die DG gemeinsam mit den beiden anderen Gemeinschaften an der Renovierung des Europäischen Jugendzentrums in Straßburg. Diesbezüglich ist ein Projektaufruf für junge Innenarchitekten/Designer in den drei Gemeinschaften erfolgt. Die Jugendministerin der DG an der Jugendministerkonferenz in Kiew teilnehmen. Zur Ermittlung eines begleitenden Jugendlichen wurde ein Bewerberaufruf gestartet. Internationale bzw. zwischengemeinschaftliche Kontakte und Jugendaustausch Bei ihrem Treffen am 14. April 2008 haben die Jugendministerin der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Frau Isabelle Weykmans und der Jugendminister der Französischen Gemeinschaft, Herr Marc Tarabella, das Thema „Tremplin Jeunes“ besprochen. Sie haben die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein Konzept für einen innerbelgischen Freiwilligendienst erarbeitet. Flämische Kollegen sollen zur Mitarbeit eingeladen werden. Auch2008 nahm ein DG-Jugendlicher im Rahmen des „Prix de la Jeunesse“ am Filmfestival in Cannes teil. 2.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Bei den Ausrüstungs- bzw. Ausstattungsanträgen sind in erster Linie die Bereiche Musik, Informatik, Medientechnik sowie Mobiliar betroffen. Im ersten Halbjahr 2008 ist kein Ausstattungsantrag für Jugendeinrichtungen der Gemeinden eingegangen. 2.4. Haushalt 2009 2.4.1. Formale Entwicklungen Die P.R.I.M.A.-Empfehlungen als Leitbild für die Jugendpolitik in der DG sollen von allen Akteuren unterstützt, gefördert und umgesetzt werden. Ausgehend von gemeinsam erstellten Konzepten, die diese Empfehlungen aufnehmen, wird vor Ende der Legislaturperiode ein erster Dekretvorschlag zur Förderung von Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugenddiensten vorliegen. Dabei sollen die Resultate der AG Jugendinformation sollen zum Tragen kommen In diesen Vorschlag fließen ebenfalls die gesammelten Erfahrungswerte des nationalen und internationalen Austauschs, insbesondere des Austauschs mit Luxemburg, ein. 2.4.2. Inhaltliche Entwicklungen Die Regierung wird die möglichen Projekte und Schritte zur Verwirklichung der P.R.I.M.A.-Empfehlungen fortsetzen. Schwerpunkte werden dabei Partizipation, Information und Aus- und Weiterbildung sein. Die Resultate der Expertengruppe „Ausund Weiterbildung“ auf DG- Ebene werden einbezogen. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 18 _________________________________________ Die EU hat das neue Jugendprogramm 2007-2013 „Jugend in Aktion“ aufgelegt und die Deutschsprachige Gemeinschaft wird sich bemühen, die Möglichkeiten des Programms zum Vorteil der Jugend zu nutzen und die Mechanismen des Programms in der DG zu implementieren. Die DG beteiligt sich stetig an der Entwicklung und Umsetzung der gemeinsamen Jugendpolitik auf föderaler Ebene, auf Benelux- und EU-Ebene. Benelux Im Rahmen des neuen Arbeitsprogramms 2009 wurde mit den Vertretern des Jugendsektors des Nordic-Council of Ministers die Organisation zweier gemeinsamer Seminare (u.a. „Mehr Wissen über Jugendliche“ und „Indikatoren zur Situation der Jugendlichen“) sowie der gegenseitige Informationsaustausch über jugendpolitische Themen vereinbart. Großregion Turnusmäßig wird die DG 2009 die „AG-Jugendpolitik“ empfangen. EU-Jugendpolitik Weitere Treffen im Hinblick auf eine Konsultation und Koordination bezüglich der Triopräsidentschaft 2010-2011 sind für 2009 u. a. mit der EU-Kommission und dem Europäischen Jugendforum vorgesehen. Internationale bzw. zwischengemeinschaftliche Kontakte und Jugendaustausch Der Start des Pilotprojektes „zwischengemeinschaftlichen Freiwilligendienstes“ ist für 2009 vorgesehen. 2009 steht die Folgekonferenz des Seminars „Die Geschichte der Jugendarbeit und ihr Einfluss auf die Jugendpolitik“ an 2.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Vergleich zu den Vorjahren konstant bleiben. Somit können weiterhin die die förderwerten Anträge berücksichtigt werd. 2.5. Perspektiven 2.5.1. Allgemeine Entwicklungen 2.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen: 60. Offene Jugendarbeit ausbauen 60.1 Leistungsaufträge für die Gemeinden des Südens der DG 61. Gesamtkonzept für die Jugendarbeit erstellen 61.3 Neues Förderdekret im Bereich Jugend 62. Animatorenweiterbildung unterstützen 62.1 Erarbeitung von Qualitätskriterien für ehrenamtliche Animatoren zur Aufwertung des Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 19 _________________________________________ Animatorenpasses der DG 62.2 Evaluation der Pflichtweiterbildung der bezuschussten hauptamtlichen Animatoren 63. Zwischengemeinschaftlichen und internationalen Austausch fördern 63.2 Aktive Teilnahme am neuen Jugendprogramm 2007-2013 63.3 Ausbau und Nutzung der Abkommen (innerbelgisch und international) Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 20 _________________________________________ 3 Programm 12: Erwachsenenbildung 3.1. Volks- und Einführung 3.1.1. Allgemeine Ziele des Programms Die Deutschsprachige Gemeinschaft wünscht sich Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv, verantwortlich und kritisch engagieren. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Beteiligungsmöglichkeiten bewusst zu machen. Zudem fordern die häufigen Veränderungen in unserer Gesellschaft von jedem, dass er kontinuierlich seine Kompetenzen und Kenntnisse erweitert. Das Lebensbegleitende Lernen gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Die Deutschsprachige Gemeinschaft stellt den anerkannten Organisationen der Volks- und Erwachsenenbildung für diese Aufgaben, insbesondere zur Vermittlung der interpersonellen, interkulturellen und sozialen Kompetenz sowie der Bürgerkompetenz, erhebliche Fördermittel zur Verfügung. Parallel dazu wird die individuelle und berufliche Weiterbildung der Bürger der DG in Bezug auf Information, Beratung und finanzielle Unterstützung gefördert. Die Kreativen Ateliers werden für ihren Beitrag zur Förderung der kreativen Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. Die Sensibilisierung für Verbraucherschutzfragen sowie die Schuldnerberatung sind wesentliche Ziele des Programms Bildung für Nachhaltigkeit ist zu einer zentralen Zielstellung in der Nachhaltigkeitsdiskussion geworden. Insofern sind die Themen nachhaltige und ländliche Entwicklung wichtige Aufgaben des Programms. Neben der Sensibilisierung geht es zunehmend mehr darum, auch konkrete Initiativen zu ergreifen. Koordiniert werden die Initiativen der Ländlichen Entwicklung in der „Koordinationsrunde Ländliche Entwicklung“, an der alle Akteure der Ländlichen Entwicklung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft teilnehmen. Darüber hinaus arbeitet die DG im Bereich der Ländlichen Entwicklung eng mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien und der Fondation rurale de Wallonie (FRW) zusammen. 3.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Die Funktionszuschüsse der Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung werden aufgrund des Dekrets vom 18. Januar 1993 über die Anerkennung und Bezuschussung von Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung gewährt. Regionale Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung können Zuschüsse zu den Personalkosten erhalten aufgrund des Dekrets vom 23. März 1992 zur Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten der anerkannten Museen, Kreativen Ateliers, regionalen Organisationen für Volksund Erwachsenenbildung sowie Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugenddiensten. Am 12. Juni 2008 ist der Dekretentwurf zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Parlament hinterlegt worden. Der Dekretentwurf hebt die beiden bisherigen Dekrete für den Erwachsenenbildungsbereich auf. Für die Funktionssubventionen an die Kreativen Ateliers findet das Dekret vom 16. Dezember 2003 über die Förderung von Kreativen Atelier Anwendung. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 21 _________________________________________ Die Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien V.o.G. wird für die Jahre 2006 bis 2009 im Rahmen eines Geschäftsführungsvertrags bezuschusst, der inhaltliche Anforderungen und finanzielle Vorgaben festlegt. 3.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Ab dem Haushaltsjahr 2008 ist der Teil des Dienstleistungsfonds, der sich auf die Weiterbildung-Information-Beratung bezieht und sich im OB 40 PR 12 befindet, der SECNorm angepasst worden. Die variablen Kredite sind auf die sechs nachstehenden Zuweisungen verteilt worden: 12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“, 32.10 „Subventionen für Aus- und Weiterbildungen“, 33.10 „Subventionen an privatrechtliche Organisationen für Aus- und Weiterbildungen“, 34.31 „Subventionen an natürliche Personen für Aus- und Weiterbildungen“, 41.41 „Subventionen an paragemeinschaftliche Einrichtungen für Aus- und Weiterbildungen“, 74.22 „Ankauf von Material“. 3.1.4. Kontinuität im Programm In der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden 20 regionale Volks- und Erwachsenenbildungsorganisationen sowie 6 Kreative Ateliers gefördert (Stand 2008). Die Solidarischen Frauen befinden sich in Liquidation. Die Anzahl der lokalen Organisationen hat sich in den letzten Jahren von 3 auf 5 Organisationen erhöht. Der Beschäftigungsumfang für die anerkannten Animatoren beträgt 2008 nach Berücksichtigung der Liquidation der Solidarischen Frauen 20,10 VollzeitäquivalentStellen. Wegen eines finanziellen Engpasses besetzt momentan eine Organisation ihre ganzzeitige Animatorenstelle nur halbzeitig und ein Kreatives Atelier ihre ganzzeitige Animatorenstelle zu 79%. Auf Grund des Dekretes zur Förderung der Kreativen Ateliers vom 16. Dezember 2003 wurde im Jahr 2007 anhand der beiden letzten Tätigkeitsjahre die dreijährige Einstufung in eine Pauschalkategorie überprüft. Es gab keine Änderungen in der Einstufung. 3.2. Rückblick 2007 3.2.1. Formale Entwicklungen Unter Einbeziehung der Akteure im Bereich der Volks- und Erwachsenenbildung wurde im April 2007 das Konzept „Förderung der Erwachsenenbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ erarbeitet und am 3. Mai 2007 durch die Ministerin dem Plenum des Rates für Volks- und Erwachsenenbildung vorgestellt. Ausgehend von den verschiedenen Konsultationen des Vorjahrs wurde in diesem Konzept die Rolle der geförderten Erwachsenenbildung sowie die qualitativen Voraussetzung für eine öffentliche Förderung festgelegt. Im Grundsatz wird die Erwachsenenbildung als gesellschaftspolitische Bildung von Erwachsenen, die in der DG wohnen, definiert. Dies bedeutet in einer ersten Ausprägung die Förderung und die Stärkung der Selbstverwirklichung, des Bewusstseins, der Handlungsfähigkeit und des Engagements des einzelnen Bürgers. Die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben, die aktive Staatsbürgerschaft sowie die Ausbildung von Multiplikatoren/Ehrenamtlichen müssen durch die Organisationen ermöglicht werden. Ziele, die sich von europäischen Grundsätzen ableiten, sind die Vermittlung von Wissen Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 22 _________________________________________ und Kompetenzen sowie das Erreichen von Handlungsfähigkeit zur Partizipation und zur aktiven Staatsbürgerschaft/Bürgerbeteiligung. Ein weiterer Aspekt ist die Vermittlung des „Blicks auf die Welt“, um Vorurteile abzubauen und eine kulturelle Vielfalt gewährleisten zu können. Erwachsenenbildung ist weder eine pure Wissensvermittlung noch das alleinige Anbieten von Dienstleistungen. Aktivitäten wie beispielsweise kreative, soziale Dienstleistungen sind nur dann im Rahmen des Erwachsenenbildungsdekretes förderbar, wenn sie als integrativen Teil eines Gesamtkonzeptes der Erwachsenenbildung der jeweiligen förderbaren Erwachsenenbildungsorganisation zu betrachten sind. Die Organisationen, die reine Dienstleistungen oder Freizeitgestaltungen anbieten, müssten zukünftig in dem entsprechenden anderen Tätigkeitsbereich anerkannt und gefördert werden. Auf Nachfrage einiger Organisationen fanden erste Gespräche für eine mögliche Förderung über den Sozialbereich statt. Das Gesamtkonzept der einzelnen Organisation ist eine wichtige Grundlage in der Abgrenzung zu anderen Bereichen der Weiterbildungslandschaft. Neben diesem von jeder Organisation zu erstellenden Gesamtkonzept legt die neue Fördermethode den Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung und die Bildung für Nachhaltige Entwicklung. In diesem Sinne müssen die Erwachsenenbildungsorganisationen sich regelmäßig evaluieren. Hierbei handelt es sich um eine für jede Organisation individuell gestaltbare Evaluation, die sich an Input- (Organisation, Technik, Personal und Methoden) und Output– (Befragung, usw.) Modellen orientiert. Bildung für Nachhaltigkeit ist ebenfalls ein Merkmal der Qualitätssicherung. Bei der Bildung für Nachhaltigkeit ist die Art und Weise entscheidend, wie das Prinzip der Nachhaltigkeit in den Lehr- und Lerninhalten eingesetzt wird und dazu beiträgt, sie im Bewusstsein der Menschen zu verankern. Bessere Nutzung von Synergien sowie eine größere finanzielle Sicherheit sind für eine Zukunft der Erwachsenenbildung in der gesamten Weiterbildungslandschaft der DG Voraussetzung. Für die Zukunft geht es in erster Linie um die Absicherung der Entwicklung der aktiven Bürgerschaft in all ihren Aspekten durch die Aktivitäten der Erwachsenenbildungsorganisationen und erst in zweiter Linie um den Fortbestand einzelner Organisationen. Um den Sektor zu stabilisieren und Doppelangebote zu vermeiden, sieht das Programmdekret 2007 eine Änderung im Dekret zur Förderung der Kreativen Ateliers vom 16.12.2003 vor. Nur ein Kreatives Atelier pro Gemeinde kann demzufolge bezuschusst werden. Das Atelier muss seinen Sitz und seine ständige Infrastruktur in der betreffenden Gemeinde haben. Am 30. März 2007 fand die Neueinsetzung des Rates für Volks- und Erwachsenenbildung statt. Auf Vorschlag der jeweiligen Organisation wurden die Mitglieder durch die zuständige Ministerin für eine Dauer von vier Jahren ernannt. 3.2.2. Inhaltliche Entwicklungen Nachhaltigkeit und ländliche Entwicklung Die Interministerielle Konferenz für Nachhaltige Entwicklung hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2007 die im interföderalen Rahmentext vorgesehene Beschreibung und Analyse der aktuellen Lage in Belgien zu erstellen. In dieser Zusammenarbeit werden die föderale Logik und die Befugnisse aller Beteiligten respektiert. Das Subsidiaritätsprinzip ist dabei der zentrale Bezugspunkt. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 23 _________________________________________ Die Regierung kooperiert mit dem Föderalen Dienst (Service de programmation Développement durable) bei der Entwicklung der im Rahmentext angestrebten Handlungslinien. Auf Einladung der deutschen UNESCO-Kommission (UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“) wurden internationale „best-practice“ Projekte aus dem Bereich der Bildung für Nachhaltige Entwicklung vom 27.02.-03.03.2007 in Köln vorgestellt. Die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde erfolgreich durch das Agora-Projekt des RobertSchuman-Institutes auf der DIDACTA Bildungsmesse vertreten. Das Agora-Projekt ist das Ergebnis einer Entwicklung in der Lehrer, Jugendliche, öffentliche und private Partner sich schrittweise der Notwendigkeit bewusst wurden, die Schule in eine Öko- und Sozialstruktur umzuwandeln und somit die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung in Erziehung, Bildung und Verwaltung einer technischen und beruflichen Schule zu integrieren. In 2007 wurde der Aktionsplan zur Nachhaltigen Regionalentwicklung in und für die DG weiter erörtert. Mit dem Partner Verbraucherschutzzentrale wurde unter anderem angedacht, die Aktualisierung des Katalogs der guten Beispiele als Input zur angestrebten Netzwerkschaffung zu nutzen. Unter Einbeziehung der Akteure kann auch eine Projektbörse oder ein Projektmarkt den Transfer von Inhalten, aber auch die Verbindungen und Kontakte zwischen den Projektinitiatoren von guten Beispielen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung fördern. Die konkrete und projektorientierte Einbeziehung der gesellschaftlichen Akteure, der sogenannten Stakeholder, sollte es ermöglichen, ein Netzwerk zu schaffen. Die Begleitung dieses Netzwerkes obliegt gemäß dem Geschäftsführungsvertrag 2006-2009 der Verbraucherschutzzentrale (VSZ). Die Prinzipien der Nachhaltigkeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verständlich zu machen und zu fördern bleibt eine große Herausforderung. Der 2007 angeschaffte „Nachhaltigkeitskoffer“, der vom Institut für Ressourcenschonung an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin konzipiert wurde, ist als Trainingskoffer ein exzellentes Kommunikationsinstrument und bietet die Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit universell und im globalen Zusammenhang vorzustellen. Parallel dazu hat ein Trainerworkshop am 11. Oktober 2007 stattgefunden, um die Anwendungsmöglichkeiten des „Nachhaltigkeitskoffers zu präsentieren. Zum Thema „Nachhaltiger Konsum“ hat die Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien eine Ausstellung mit dem Titel „Consumo ergo sum? Ich konsumiere, also bin ich“ organisiert. Bei den rund 680 Besuchern der Ausstellung waren Schüler die größte Besucherkategorie. Im Wechsel mit dem Europäischen Dorfwettbewerb erhielten die Ländlichen Gilden 2007 den Auftrag zur Durchführung des dritten Dorfwettbewerbs „Unser Dorf soll Zukunft haben“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dieser sehr erfolgreiche Wettbewerb hilft dabei, die Bürgerbeteiligung zur Entwicklung der sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Potenziale der Ortschaften zu fördern. Am 17. Juni 2007 erklärte eine international besetzte Jury das Dorf Steffeshausen in der Gemeinde Burg-Reuland zum Sieger des Dorfwettbewerbs in der DG. Vom 13.-15. April 2007 setzten die fünf am Zukunftsmarathon „Dein Dorf nachhaltig mitgestalten“ teilnehmenden KLJ-Gruppen ihre nachhaltigen Projekte in die Tat um. Bei den Projekten, in denen Kinder und Jugendlichen aktiv beteiligt waren, handelte es sich um die weitere Ausgestaltung eines Spielplatzes, die Errichtung eines Picknickplatzes, die Veranstaltung eines Informationsnachmittags rund um das Thema „Müllproblematik in Guatemala“, die Erneuerung der Außenanlage eines KLJ-Heims sowie einen Festabend zum Thema „Behinderungen: Mensch trifft Mensch“. Bei der Preisverleihung des Zukunftsmarathons am 11. Mai 2007 gab es nur Sieger, da alle Gruppen jede Menge in ihrem Dorf bewegt und einen positiven Eindruck hinterlassen haben. Neben der veröffentlichten Broschüre sind die Informationen zu den Projekten auch unter www.kljostbelgien.be zu finden. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 24 _________________________________________ Die Publikation des Landfrauenverbands „Ein Kochbuch mit regionalen Produkten“, die durch das Programm Leader+ „100 Dörfer – 1 Zukunft“ unterstützt wurde, ist im Jahre 2007 erschienen. Volks- und Erwachsenenbildungsorganisationen Für das Tätigkeitsjahr 2006/Zuschuss 2007 betrug der Koeffizient 0,641. Zum Vergleich betrug der Koeffizient im Tätigkeitsjahr 2005 den Faktor 0,629. Rat für Volks- und Erwachsenenbildung (RVE) Der RVE beendete das Jahr 2007 mit einem positiven Ergebnis von zirka 6.000 €. Ab dem Haushaltsjahr 2006 werden im Rahmen der Dotation an den RVE neben der Verwirklichung der Aufträge aus dem Königlichen Erlass vom 9. Juni 1981 auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie eine 80%ige Sekretariatsstelle bezuschusst. Verbraucherschutz und Schuldnerberatung Im Geschäftsführungsvertrag zwischen der Verbraucherschutzzentrale (VSZ) und der Regierung der DG ist ein Begleitausschuss vorgesehen. Der Begleitausschuss hat die Rolle einer dynamischen Mitgestaltung, bei der Konzepte, Ziele und Ergebnisse gemeinsam analysiert werden. In der Verbraucherberatung wurden in der ersten Jahreshälfte Vortragsreihen zu den Themen „Liberalisierung des Strommarktes“ und „Neuerungen in Punkto Mietrecht“ durchgeführt. Im zweiten Halbjahr lag ein Schwerpunkt auf der Optimierung der Verbraucherberatung. Mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und mehr noch mit der Liberalisierung des Energiemarktes gingen die Verbraucheranfragen sprunghaft in die Höhe. Es kam im Sommer 2007 zu einem Aktenstau. Das Infoblatt-System wurde eingeführt, um einen gewissen Anteil der Verbraucheranfragen schon am Empfang zu beantworten. Im Bereich der Schuldnerberatung ist ein Anstieg der kollektiven Schuldnerregelung zu verzeichnen. Innerhalb von vier Jahren hat sich die Anzahl der Anträge versiebenfacht. Nach Vorlage einer ausgeglichenen Haushaltsplanung für 2007 wurde die Dotation der VSZ in der ersten Haushaltsanpassung 2007 einmalig um 70.000,- € erhöht. Die Höhe dieses einmaligen und außergewöhnlichen Zuschusses entspricht dem „EU-Defizit 2006“, das durch den unvorhergesehenen Wegfall von europäischen Geldern für das Projekt „Europäisches Verbraucherzentrum 2005 (EVZ)“ entstanden ist. Die VSZ schloss das Jahr 2007 trotzdem mit einem Defizit von zirka 52.000 € ab. ABM-Zuschüsse Die Reform im Bereich der ABM-Zuschüsse, die am 1. Januar 2007 in Kraft trat, hatte für einige Vereinigungen des nicht kommerziellen Sektors unmittelbar finanzielle Verluste zur Folge. Um diesen Vereinigungen den Übergang zu erleichtern und mittelfristige Umstrukturierungsprozesse des Sektors nicht zu gefährden, werden die Zuschussverringerungen, die sich aus der Anwendung des Ziels 1 der ABM-Reform ergeben, ausgeglichen. Die Regierung verfolgt mit den Ausgleichszahlungen das Ziel, die Personalkosten des nicht kommerziellen Sektors zu stabilisieren. Lebensbegleitendes Lernen / Weiterbildung-Information-Beratung (WIB) Für den Zeitraum Juli 2007 bis Dezember 2009 wurden die neuen ESF-Anträge für die Projekte WIB und BRAWO durch den ESF-Begleitausschuss genehmigt. Die WIB wird weiterhin zentrale Anlaufstelle für die Suche nach einem adäquaten Bildungsangebot (formal/nicht-formal) in und außerhalb der DG für Erwachsene bleiben. In diesem Zusammenhang wird vor allem Wert auf die eigene Weiterqualifizierung der WIB-Mitarbeiterinnen und die Suche nach Partnerschaften gelegt. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 25 _________________________________________ In Zusammenarbeit mit der IHK Aachen hat die WIB einen grenzüberschreitenden Austausch über Bildungsthemen ins Leben gerufen. Im Vordergrund der 1. Sitzung standen das gegenseitige Kennenlernen der Bildungsakteure jenseits der Grenzen und die Vorstellung des deutschen und belgischen Bildungssystems. Insgesamt haben 21 Bildungsberater aus der DG und Aachen am Austausch teilgenommen. Der Austausch wird fortgeführt. Im Jahr 2007 verzeichnete die WIB insgesamt 301 Weiterbildungsanfragen. Das Verhältnis der weiblichen und männlichen Anfragen ist beinahe ausgewogen. Die Anfragen aus dem Süden der DG steigen stetig. Im Juni 2007 wurde das neue Weiterbildungshandbuch der DG 2007-2008 in 8.000 Exemplaren herausgegeben und an die breite Öffentlichkeit (Betriebe, Lehrer, Bildungseinrichtungen, Privatpersonen) verteilt. Das Weiterbildungshandbuch erhielt in diesem Jahr eine inhaltlich kohärentere Struktur sowie ein neues Layout. Die Weiterbildungsdatenbank auf www.wib.be wurde entsprechend angepasst und aktualisiert. Das Handbuch, das Beratungsangebot der WIB und die Fördermaßnahme BRAWO wurden in zahlreichen Anzeigen, Radiospots, Vorträgen und anderen Veröffentlichungen kommuniziert. Im Rahmen der fachübergreifenden Arbeitsgruppe „BRAWO Reform“ wurden die neuen Zuschusskriterien für das neue ESF-Projekt BRAWO III zusammengestellt. Die Neuerungen sind insbesondere eine klare Trennung zwischen BRAWO und den Betriebsbeihilfen des Arbeitsamtes, BRAWO für Arbeitssuchende, sowie BRAWO für die nicht- subventionierten Kurse der ZAWM. Die neuen Dokumente stehen seit Anfang Juli auf der Homepage der WIB zum Download zur Verfügung. Die Medienarbeit richtete sich ab dem 2. Halbjahr 2007 vorrangig auf die Sensibilisierung von Kleinen- und Kleinstbetrieben in der DG. Im ESF-Antrag BRAWO III setzte sich die WIB das Ziel, 1.275 Antragstellungen auf zweieinhalb Jahren zu erreichen. Mit 346 Antragsstellungen im 2.Halbjahr 2007 wurden bereits 27% der ESF-Zielsetzung erreicht. Seit dem 1. Juli 2007 wurde das Projekt Sprachkurse für Asylbewerber institutionalisiert. Träger ist nun die Erwachsenenbildungsorganisation KAP. Das neue ESF-Projekt der KAP trägt den Namen „Perspektive“. Die Leitung für das Projekt ECDL-Computerführerschein wurde am 1. September 2007 vom Arbeitsamt der DG übernommen. 3.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel konnten Erwachsenenbildungsorganisationen und Kreative Ateliers auch im Jahre 2007 gezielt Zuschüsse für den Bereich Informatik-, Büro- und Medienausrüstung bewilligt werden. Kunst und Bühne Eupen erhielt beispielsweise einen Zuschuss für die Anschaffung eines Brennofens. Die zwei berücksichtigten Ausstattungsanträge von Kreativen Ateliers betreffen die Ausstattung eines Büros sowie der Ankauf von Sitzgelegenheiten. 3.3. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 26 _________________________________________ Laufendes Jahr (2008) 3.3.1. Formale Entwicklungen Am 12. Juni 2008 ist der angekündigte Dekretentwurf zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Parlament hinterlegt worden. Im Jahre 2008 ist erstmalig der Zuschuss der Kreativen Ateliers an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst worden. Das Rahmenabkommen 2006-2009 für den nicht-kommerziellen Sektor der DG sieht unbeschadet der Berücksichtigung der Lohnindexierung bei der Bezuschussung ab dem Haushaltsjahr 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Prozent der Zuschüsse des Jahres 2007 für Lohnkosten im nicht-kommerziellen Sektor vor. 3.3.2. Inhaltliche Entwicklungen Nachhaltigkeit und ländliche Entwicklung Nach einem Konsultationsprozess in der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2008 die Stellungnahme zum Vorentwurf des föderalen Plans für nachhaltige Entwicklung 2009-2012. Sie wurde samt der Dokumentation des Konsultationsprozesses dem Präsidenten der Interministeriellen Kommission für nachhaltige Entwicklung (IKNE) und Klima- und Energieminister, Paul Magnette, bei seinem Besuch am 27. Juni 2008 überreicht. Am 27. Februar 2008 fand in Worriken die Tagung „Wir spinnen Zukunft“ statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die zweite Auflage des Katalogs guter Beispiele, der zahlreiche lokale Initiativen für eine nachhaltige Entwicklung in der DG darstellt. Das bisherige Leader+ Programm lief Mitte 2008 aus. Die lokale Aktionsgruppe „100 Dörfer – 1 Zukunft! Eine gemeinsame Vision für eine aktive Region!“ reichte im Rahmen der Leader Kandidatur 2007-2013 für die südlichen Gemeinden der DG ihr Projekt „Valorisation durable des ressources régionales“ bei der Wallonischen Region ein. Steffeshausen erhält im September 2008 den europäischen Dorferneuerungspreis für besondere Leistungen in einzelnen oder mehreren Bereichen der Dorfentwicklung. Die Bewertung der Jury lautet: „Steffeshausen in der belgischen Eifel kann mit dem Pfund einer herrlichen Landschaft im Dreiländereck Belgien-Luxemburg-Deutschland wuchern. Vom Ausgangspunkt eines traditionsgeleisteten Dorfes arbeitet eine selbstorganisierte, intakte Gemeinschaft an der Zukunftsfähigkeit ihres Dorfes. Die gemeinsame Umsetzung zahlreicher Kleinprojekte unter Einbeziehung aller Generationen sichert die starke Bindung der BewohnerInnen an ihren Lebensraum. Die Ansätze zur Entwicklung des sanftes Tourismus werden als Chance gewertet.“. Der Auftrag die Regierungsmaßnahmen bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsrelevanz zu überprüfen und entsprechende Empfehlungen auszusprechen, wurde Mitte September 2006 mit dem Dokument „Die DG nachhaltig gestalten“ abgeschlossen. Von November 2007 bis Februar 2008 wurden mit den Projektverantwortlichen der 39 ausgewählten Regierungsmaßnahmen ausführliche Gespräche geführt. Die Ergebnisse werden in einem Fortschrittsbericht dokumentiert, der in der zweiten Jahreshälfte 2008 erscheint. Volks- und Erwachsenenbildungsorganisationen – Kreative Ateliers Als Hilfestellung für die Akteure der Erwachsenenbildungsorganisationen zur Ausrichtung auf die neuen Konzepte der zukünftigen Förderpolitik wurde am 11. Januar 2008 das Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 27 _________________________________________ Modell der Lernerorientierten Qualitätstestierung (LQW) vorgestellt. Im zweiten Halbjahr 2008 ist ein Hilfestellungsangebot bezüglich der Bildung zur Nachhaltigkeit geplant. Zur Unterstützung des Ehrenamtes hat die DG im Jahr 2008 eine Weiterbildung zum Thema „Freiwilligenmanagement“ angeboten. Die ersten Module wurden mit 17 Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus der Erwachsenenbildung, den kreativen Ateliers, dem Kultur- sowie Sport- und Sozialbereich erfolgreich abgeschlossen. Die Teilnahme für das am 7. Juni 2008 stattgefundene Modul „Vereinsrecht, Haftung und Versicherungsfragen Ehrenamt in der Praxis“ wurde offen ausgeschrieben. Der Erfolg der Veranstaltung ermutigt zu weiteren Schritten für die konsequente Förderung des Ehrenamtes. Verbraucherschutz und Schuldnerberatung Die wiederkehrenden Probleme der VSZ bleiben auf Grund der noch ausstehenden Restrukturierung akut. Zur kurzfristigen Behebung wird eine Erhöhung der Dotation 2008 vorgesehen. Für den Anstieg der Aktenbearbeitung der kollektiven Schuldenregelung („Privatkonkurs“) hat die Regierung eine Erhöhung der Dotation 2008 um 20.000 € genehmigt. Die Problemstellungen und Lösungsansätze der Schuldnerberatungsakten sind immer umfangreicher geworden. Lebensbegleitendes Lernen / Weiterbildung-Information-Beratung (WIB) Das Weiterbildungshandbuch 2008-2009 ist Anfang Juni erneut in einer Auflage von 8000 Broschüren herausgegeben worden. Inhaltlich ergänzt wurde das Kapitel „Wie finde ich die richtige Weiterbildung?“ Parallel dazu wird die Weiterbildungsdatenbank auf www.wib.be stets auf dem neusten Stand gehalten. 2008 wurde ein Konzept „Lebenslanges Lernen“, das die Maßnahmen 29.3, 30, und 65.1 umsetzt, erarbeitet. Es setzt die Bildung einer Weiterbildungskoordinationsstelle voraus, die durchgehend Aufgaben in den nachstehenden vier Bereichen wahrnimmt: - Information der Bürger - Begleitung der Weiterbildungsträger - Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit externen Anbietern Das Konzept verzahnt die bisher unterteilten Bildungsbereiche und integriert diese zu einem Kohärenten, aufeinander aufbauenden und durchlässigen Gesamtsystem. 3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel konnten Erwachsenenbildungsorganisationen und Kreativen Ateliers auch im Jahre 2008 gezielt Zuschüsse für den Bereich Informatik-, Büro- und Medienausrüstung bewilligt werden. Im ersten Halbjahr 2008 ist kein Ausstattungsantrag Erwachsenenbildungseinrichtungen eingegangen. 3.4. für Volks- und Haushalt 2009 3.4.1. Formale Entwicklungen Für das Jahr 2009 ist das In-Kraft-Treten des neuen Dekretes zur Förderung der Erwachsenenbildungsorganisationen vorgesehen. Dabei ist das Jahr 2009 ein Übergangsjahr, das es den Organisationen ermöglicht, die Erarbeitung ihres Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 28 _________________________________________ Bildungskonzeptes im Hinblick auf ihre Anerkennung abzuschließen. Durch die Klärung der Rolle der zu fördernden Erwachsenenbildungsorganisationen, ist die Neuansiedlung von Organisationen, die sich im Laufe der Jahre zu sozialen Dienstleistungsorganisationen, Freizeitverbänden, usw. entwickelt haben, in den entsprechenden Bezuschussungsbereichen mit In-Kraft-Treten des Dekrets abzuschließen. Das Rahmenabkommen 2006-2009 für den nicht-kommerziellen Sektor DG sieht unbeschadet der Berücksichtigung der Lohnindexierung bei der Bezuschussung ab dem Haushaltsjahr 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,25 Prozent der Zuschüsse des Jahres 2008 für Lohnkosten im nicht-kommerziellen Sektor vor. 3.4.2. Inhaltliche Entwicklungen Im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung soll die Netzwerkbildung durch konkrete und projektorientierte Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure, der sogenannten Stakeholder, weitere Resultate hervorbringen. Die Begleitung dieses Netzwerkes obliegt gemäß dem Geschäftsführungsvertrag 2006-2009 der Verbraucherschutzzentrale. Die Dotation des RVE wird im laufenden Jahr vollständig in zwölf monatlichen Teilzahlungen ausbezahlt. In 2009 wird der Ausgleich für die nicht belegten Ausgaben 2007 in Höhe von zirka 2.000 € vorgenommen. Die Verbraucherschutzzentrale soll sich zu einem stabilen Partner im Bereich der Verbraucherberatung, der Schuldnerberatung sowie der Nachhaltigen Entwicklung für die DG entwickeln. Die Sanierung der Finanzlage der VSZ geht mit einer durch die Regierung der DG gewährleisteten Finanzaufsicht der VoG einher. Die detaillierte Aufgaben-, bzw. Funktionsbeschreibung dieser Finanzaufsicht wird in einer Konvention zwischen der VSZ und der Regierung festgehalten. Mit dem Ziel eine nachhaltige und definitive Finanzstabilität der VSZ zu erreichen, sollen gewisse Dienstleistungen ausgelagert und von Ditten auf Honorarbasis gewährleistet werden. Ebenso steht die Überprüfung der Höhe der Personalkosten und des Personalaufwandes an. Die Regierung strebt – ausgehend von den Analysen und Erfahrungen des bisherigen Regelwerkes - einen nahtlosen Übergang des Projektes BRAWO in eine eventuelle neue Programmphase oder in ein weiterführendes Projekt an. Aufbauend auf dem Konzept „Lebenslanges Lernen“ und den Bedürfnissen der Betroffenen wird der Aufbau der Weiterbildungskoordinationsstelle fortgesetzt. 3.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Vergleich zu den Vorjahren konstant bleiben. Somit können weiterhin die die förderwerten Anträge berücksichtigt werd. 3.5. Perspektiven 3.5.1. Allgemeine Entwicklungen Die weitere Entwicklung ergibt sich aus der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs und der Durchforstung. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 29 _________________________________________ 3.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen: 46. BRAWO-Initiative ausbauen 46.2 Durchführung von BRAWO II und BRAWO III 64. Evaluation und Qualitätssicherung der Animatorenschulungen fördern 64.1 Förderung von Schulungen für Ehrenamtliche 64.2 Evaluation der Pflichtweiterbildung der bezuschussten hauptamtlichen Animatoren 65. Synergien im Angebot der Erwachsenenbildungseinrichtungen schaffen 65.1 Schaffung der Voraussetzungen für eine Weiterbildungskoordinationsstelle 65.2 Neues Förderkonzept im Bereich der Volks- und Erwachsenenbildung 67. Agentur für Nachhaltige Entwicklung evaluieren und neu orientieren 67.2 Neuorientierung der Nachhaltigen Entwicklung Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 30 _________________________________________ 4 OB 40 Programm 13: Kultur 4.1. Einführung 4.1.1. Allgemeine Ziele des Programms Kunst und Kulturerbe bilden die zwei Hauptachsen des Kulturbereichs. Gefördert werden: die Ausübung der Amateurkünste die Verbreitung der Bühnenkünste, der bildenden Künste, der Musik und der Literatur durch kulturelle Projekte und Veranstaltungen die Weiterbildung junger Talente und aufstrebender regionaler Künstler mit regionaler Ausstrahlung die Ausübung folkloristischer Tätigkeiten Schutz und Erhalt des Kulturerbes und Verbreitung der diesbezüglichen Kenntnisse durch Tätigkeiten der Museen, durch geschichtswissenschaftliche Veröffentlichungen Restaurierung von Objekten des Kulturerbes die kulturelle Kooperation mit externen Partnern Die Unterstützung erfolgt in erster Linie durch die Gewährung von Subventionen für die oben genannten Tätigkeiten. Drei Subventionierungsmodalitäten liegen der Zuschusspolitik zugrunde: Funktionssubventionen Personalsubventionen Projektbezogene Interventionen Weitere Möglichkeiten der kulturellen Förderung sind die Durchführung von Veranstaltungen durch die DG (z.B. Ausstellungen, Einstufung der Amateurkunstvereinigungen, Künstlerengagements), die Realisierung oder Vermittlung von Kooperationsprojekten und der Ankauf von Kunstwerken. 4.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Die Kulturförderung wird derzeit durch verschiedene Dekrete, Erlasse und Rundschreiben geregelt. Im Amateurkunstbereich sind dies die Regelungen der Anerkennung und Bezuschussung von Amateurkunstvereinigungen und von Kammermusikensembles sowie die Zuschussregelung für den Ankauf von Ausrüstungsgegenständen für die Ausübung der Amateurkunst. Die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für Auslandsfahrten der anerkannten Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles und die Gewährung von Zuschüssen für Auftritte der eingestuften Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles werden durch ministerielle Rundschreiben geregelt. Ebenfalls durch Dekret geregelt ist die Anerkennung und Bezuschussung von Vereinigungen mit Tätigkeiten im Bereich der Folklore. In der Mehrzahl sind dies Karnevalsvereinigungen. Am 07.05.2007 ist im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Dekret über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes verabschiedet worden. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 31 _________________________________________ Die gesetzlichen Grundlagen im Einzelnen: 28.06.1988 18.04.1995 16.02.1998 25.05.1999 17.12.2003 17.12.2003 07.05.2007 Dekret zur Regelung der Anerkennung und Bezuschussung von Amateurkunstvereinigungen. Dekret zur Festlegung der Bezuschussungsregelung für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen durch Verbände und Vereine für die Ausübung der Amateurkunst. Dekret zur Anerkennung und Bezuschussung der im Bereich Folklore tätigen Vereine und Verbände. Dekret zur Regelung der Anerkennung und Bezuschussung von Kammermusikensembles. Ministerielles Rundschreiben an die anerkannten Amateurkunstvereinigungen zur Regelung der Bezuschussung von Auftritten im Ausland sowie von Auftritten mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Ministerielles Rundschreiben an die anerkannten Kammermusikensembles zur Regelung der Bezuschussung von Auftritten im Ausland sowie von Auftritten mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Dekret über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes. 4.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Es wurden keine Anpassungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten vorgenommen. 4.1.4. Kontinuität im Programm Amateurkunstvereinigungen, Kammermusikensembles und folkloristische Vereinigungen erhalten jährlich Funktionssubventionen. Die Zahl bezuschusster Vereinigungen liegt zwischen 180 und 190 Amateurkunstvereinigungen, bis zu drei Kammermusikensembles und ca. 40 Folklorevereinigungen. Jährlich können neue Vereinigungen anerkannt werden, andere ihre Tätigkeiten niederlegen, fusionieren oder durch eine zu geringe Zahl von Auftritten in ihrer Bezuschussung beeinträchtigt sein. Berechnet werden die Zuschüsse in Anwendung dekretaler Kriterien und auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Zuschüsse für Ausrüstungsmaterial werden nur im Hinblick auf die Ausübung der Amateurkunst gewährt. Födekam Ostbelgien VoG ist der einzige anerkannte Verband und erhält eine im Haushalt namentlich eingetragene Pauschalsubvention. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat mit ihren professionellen Kulturträger Konventionen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen sind die Zielsetzungen und Aufgaben festgehalten, die die Kulturschaffenden und Veranstalter erfüllen müssen. Im Gegenzug verpflichtet sich die DG zur Zahlung eines Zuschusses, der von den Organisationen eigenverantwortlich für Funktions- und Personalzuschüsse verwendet werden kann. Die Konventionen werden jährlich erneuert. Folgende Akteure sind durch die DG als professionelle Kulturträger anerkannt: Agora Das Theater Gemeinschaft: Chudoscnik Sunergia: der Deutschsprachigen Compagnie Irene K: IKOB Internationales Kunstzentrum Ostbelgien: Krautgarten: Kulturelles Komitee Eupen: Ostbelgien Festival/ Kgl. Vereinigung Symphonischer Konzerte Eupen: TheaterFest Volksbildungswerk Sankt Vith: 4.2. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 32 _________________________________________ Theater Kulturveranstalter mit Schwerpunkt auf alternative Kunstrichtungen Moderner Tanz Moderne bildende Kunst Literaturzeitschrift Kulturveranstalter Musikfestival (Kammermusik, Sinfonik, Vokalmusik, Jazz, Chanson und Folk) Kulturveranstalter Kulturveranstalter Rückblick 2007 4.2.1. Formale Entwicklungen Im Programmdekret 2006 wurden Änderungen am Dekret vom 28.06.1988 zur Regelung der Anerkennung und Bezuschussung von Amateurkunstvereinigungen vorgenommen. Die Anerkennungsbedingungen wurden dahin gehend präzisiert, dass der Schwerpunkt der Aktivitäten von Vereinigungen im deutschen Sprachgebiet liegen muss. Darüber hinaus wurden die Zuschüsse für die Jugend- und Kinderensembles einheitlich geregelt. 4.2.2. Inhaltliche Entwicklungen Die Politik zur Förderung des kulturellen Lebens und kultureller Kooperationen wurde nach den Grundsätzen, die bereits in 2005 zum Tragen gekommen sind, weitergeführt. Allgemein wurde verstärkt in projektbezogene Unterstützung investiert. 50,00% 45,00% 40,00% 35,00% 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00% Personalkosten strukturelle Unterstützung projektbezog. Ausgaben 2004 2005 2006 Im Rahmen mehrjähriger Initiativen wurden der zweite und letzte Anteil an der Kofinanzierung des Projektes „plurio.net – Das Kulturportal der Großregion“, die Fortsetzung der Kooperation im Projekt „Theater Starter“ und die Unterstützung zu Gunsten der über drei Jahre anberaumten professionellen Stimmbildungsmaßnahmen für Chöre fortgesetzt. Für 2006 wurden folgende besonderen Initiativen unterstützt: Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 33 _________________________________________ Organisation Kunst und Kultur im Köpfchen Königliche Harmonie Raeren Töpfereimuseum Raeren Arbeitsgruppe Dorfchronik Born Förderkreis Ogelkonzerte Raeren Kunst und Bühne Bank Walhorn Projekt Seitenwechsel - Auf Spurensuche an der Grenze Konzert Harmony goes Hollywood Euregio-Keramikwettbewerb Austellung zur Dorfchronik Konzertreihe 2006 Programm 2006 Ausstellung über Walhorner Bankschützen Darüber hinaus nahm das Agora-Theater mit der finanziellen Unterstützung der DG am Theaterfestival in Avignon teil. Das Ensemble trat mit ihrem Stück „Die Kreuzritter“ im Théâtre des Doms, das sich im Besitz der Französischen Gemeinschaft befindet, beim zweitgrößten Theaterfestival der Welt auf. Im Hinblick auf eine Förderung der Professionalität der wichtigsten Kulturveranstalter und -produzenten waren die für das Jahr 2005 eingetragenen Haushaltsmittel auch 2006 leicht um 1,5% erhöht worden. Sie dienten in erheblichem Umfang auch der Entlohnung des Personals dieser Vereinigungen. Agora Das Theater der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Chudoscnik Sunergia: Compagnie Irene K: IKOB Internationales Kunstzentrum Ostbelgien: Krautgarten: Kulturelles Komitee Eupen: OstbelgienFestival/Kgl. Vereinigung Symphonischer Konzerte Eupen: TheaterFest: Volksbildungswerk Sankt Vith: 69.000 € 100.500€ 36.300 € 34.500 € 10.500 € 36.500 € 42.200 € 24.400 € 54.100 € In Zusammenarbeit mit dem Verband Födekam Ostbelgien organisierte das Ministerium die Einstufung der Chöre. Es hatten sich 20 Vereine angemeldet. Zum ersten Mal stellten sich auch Frauenchöre und kleine Ensembles der Einstufung. Nachdem man sich im November 2005 vor Ort bei den anerkannten Museen der DG informiert hat, wurde ein Entwurf für das neue Museumsdekret und –konzept entwickelt. Die Arbeiten für eine Reform der Modalitäten für die Bezuschussung von Veröffentlichungen im Bereich des kulturellen Erbguts wurden fortgesetzt. 2006 wurden die Vorbereitungen für die Veranstaltungsreihe im Rahmen der Kulturhauptstadt 2007 (Rahmenprogramm, Veranstaltungen, Budget) abgeschlossen. Die offizielle Eröffnung fand am 9. Dezember 2006 in Luxemburg statt. Anlässlich dieser Eröffnung stellte die DG ein Magazin vor mit dem Titel „Kulturhauptstadt 2007Luxemburg und die Großregion-Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens“. Das Magazin informiert über Veranstaltungen mit dem Label „Luxemburg 2007“ mit Beteiligung von Kulturakteuren aus der DG. Ergänzend dazu werden weitere Großveranstaltungen in der DG vorgestellt. Im Rahmen einer bedeutenden kulturellen Infrastrukturmaßnahme war 2006 auf Anregung der „EuRegionale 2008“ die Arbeitsgruppe „Alter Schlachthof“ gegründet worden. Ihr Auftrag war die Begleitung und Beratung des Projekts „Regionales Kulturzentrum Nord“, das in Eupen sowohl den alten Schlachthof am Rotenbergplatz als auch das Capitol in der Neustraße umfasst. Als konkretes Ergebnis erhielt das Projekt „Alter Schlachthof“ 2006 das Label der „EuRegionalen 2008“. Ein wesentlicher Aspekt war die Unterzeichnung der Baukonvention zwischen der Autonomen Gemeinderegie Tilia und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 4.2.3. Investitionen Beweggründe) außerhalb des Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 34 _________________________________________ Infrastrukturplans (Entwicklungen, Ein Kulturträger erhielt einen Zuschuss für Informatikmaterial seiner Geschäftsstelle. Verschiedenen Vereinigungen wurden Unterstützungen für den Ankauf von Mobiliar gewährt. 4.3. Laufendes Jahr (2008) 4.3.1. Formale Entwicklungen Am 07.05.2007 ist im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Dekret über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes verabschiedet worden. Die frühere Museumsförderung auf Grundlage des Erlasses mit Verordnungscharakter vom 29.03.1982 zwecks Festlegung der Bestimmungen über die Bewilligung von Subventionen zugunsten von Museen, die nicht dem Staat unterstehen und des Dekrets vom 23.03.1992 zur Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten der anerkannten Museen, Kreativen Ateliers, regionalen Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung sowie Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugenddiensten sind durch diese neue gesetzliche Grundlage völlig reformiert worden. Das Dekret regelt zum einen die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Bezuschussung der Museen im deutschen Sprachgebiet und zum anderen die Bezuschussung von Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes. Erstmals wurden in der DG Zuschussmodalitäten festgehalten, die die Entwicklung der Museen begünstigen; die Subventionen wachsen buchstäblich mit den Museen (modulare Personalpauschalen). Hauptzielsetzungen des neuen Dekrets sind: - eine leistungs- und qualitätsgestaffelte Bezuschussung; eine Vereinfachung der Verwaltung durch Schaffung eines einheitlichen Rahmens; die Förderung der inhaltlichen Museumsarbeit; die Umsetzung internationaler Standards (Erfüllung der ICOM-Kriterien); eine Professionalisierung der Museumsbetriebe; die Förderung besonderer Initiativen. Bisher erfolgte die Förderung der anerkannten Museen ausschließlich auf Grundlage von quantitativen und formalen Kriterien. Darüber hinaus war dieses Zuschusssystem mit einem hohen verwaltungstechnischen Aufwand verbunden. Bei der Ausarbeitung der neuen dekretalen Regelung sind die Richtlinien des Internationalen Museumsrats ICOM berücksichtigt worden, die die weltweit anerkannten Rahmenbedingungen für die Museumsarbeit vorgeben. Die Grundlage für die Anerkennung als Museum durch die Deutschsprachige Gemeinschaft bildet die Erfüllung der musealen Grundaufgaben: Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln. Alle Museen, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt werden möchten, müssen sich einer Einstufung stellen. Derzeit sind die strukturelle Orientierung der Museen der DG und die Qualität der dort geleisteten Arbeit unterschiedlich ausgeprägt, ebenso die Unterbringungsmöglichkeiten und die Präsentation der Sammlungen. Um dieser Heterogenität Rechnung zu tragen, werden bei der Anerkennung drei Kategorien geschaffen. Pro Kategorie erhalten die anerkannten Museen eine Pauschale, die der Finanzierung der Funktionskosten dient. Zudem sind dekretal zusätzliche modulare Fördermittel vorgesehen, deren Bewilligung und Höhe in einer Vereinbarung Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 35 _________________________________________ festgehalten werden und insbesondere in Verbindung mit Qualitätssteigerung und Personaleinsatz stehen. Darüber hinaus ist eine gesonderte Unterstützung für besondere Initiativen vorgesehen. Außerdem wird die Förderung von Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes geregelt, was eine wichtige Neuerung für die Geschichtsvereine bedeutet. Auf Grundlage einer tradierten Vorgehensweise erhielten fünf Geschichtsvereine Subventionen, die die Übernahme von maximal 50% der Ausgaben für Sekretariatsarbeit, die Durchführung von Veranstaltungen und die Herausgabe von Veröffentlichungen vorsah. Diese Bezuschussungsform beinhaltete ähnlich wie die bisherige Museenförderung keine qualitativen Kriterien. Durch das Museumsdekret wurden erstmals inhaltliche und qualitative Vorgaben für die Unterstützung von Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes geschaffen. Da es neben den Tätigkeiten der Geschichtsvereine in diesem Bereich aber auch förderungswürdige Projekte von anderen Organisationen und Einzelpersonen gibt, wurde allgemein die Förderung von Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes vorgesehen. Dadurch wird eine größtmögliche Flexibilität gewährleistet. Die Veröffentlichungen müssen u.a. einen inhaltlichen Bezug zum Kulturerbe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft besitzen und qualitative Mindestanforderungen in Bezug auf Sprache, Publikumsausrichtung und finanzielle Absicherung erfüllen. 4.3.2. Inhaltliche Entwicklungen 2007 wurden die folgenden besonderen Initiativen unterstützt: Födekam Ostbelgien Blumenkorso Hergenrath Altweiberkomitee Eupen-Kettenis Folklore Tanzgruppe Amel Krautgarten VoG Kreative Werkstatt Büllingen/Bütg. Ikob Krautgarten VoG Töpfereimuseum Raeren Förderkreis Orgelkonzerte Raeren Kultur Kapelle Krewinkel Cercle Musical Kelmis Förderverein für Gospelmusik in Ost. Kunst und Bühne Karnevalsfreunde Herbesthal VVV Lontzen Kgl. KC St. Cäcilia Nidrum VOICES - Frauenchor an St. Josef Volksbildungswerk St. Vith Drumband der Kgl. Harmonie Kettenis Cäcilienchor an St. Nikolaus Eupen Theatergruppe „Agnès, Alphonse et moi“ Einstufung der Chöre (Restbetrag) Blumenkorso 2007 31. Altweiberzug 25 jähriges Bestehen Teilnahme an der Buchmesse in Brüssel Minderung „Altes Kulturerbgut erhalten“: GesangTheater Ausstellung Bozar vom 29.03.-27.05.07 25. Jubiläum: Erstellung einer Anthologie Ausstellung Preisträger EuregioKeramikwettbewerb 2006 Programm 2007 Puppenspiel "Die Hasenkiste" Projekt "Bandland" Gospelfestival Programm 2007 Musikabende mit Hans Reul (Frühling) 3x11jährigen Bestehen Ausstellung Kunst im Verborgenen Absage 100jähriges Jubiläum Konzert Stabat Mater von Pergolesi 50jähriges Bestehen Erstes Euregionales Marschund Showmusikfestival Konzert Jubilate Deo Theaterproduktion "Le Chat-Requin" Besonders hervorzuheben sind die besonderen Unterstützungen anlässlich des 25jährigen Jubiläums der Zeitschrift „Krautgarten“, des 50-jährigen Jubiläums des Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 36 _________________________________________ Volksbildungswerks und der Ausstellung des IKOB im Brüsseler Bozar vom 29.03.27.05.07. Im Hinblick auf eine Förderung der Professionalität der wichtigsten Kulturveranstalter und -produzenten sind die für die professionellen Kulturträger eingetragenen Haushaltsmittel um 2% erhöht worden. Sie dienten in erheblichem Umfang auch der Entlohnung des Personals dieser Vereinigungen. Die Konventionen sind 2003 erstmals ausgehandelt worden. In dem inzwischen vergangenen fünfjährigen Zeitraum haben die Organisationen gewisse Entwicklungen vollzogen, so dass 2007 die Konventionen inhaltlich neu ausgehandelt wurden. Agora Das Theater der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Chudoscnik Sunergia: Compagnie Irene K: IKOB Internationales Kunstzentrum Ostbelgien: Krautgarten: Kulturelles Komitee Eupen: OstbelgienFestival/Kgl. Vereinigung Symphonischer Konzerte Eupen: TheaterFest: Volksbildungswerk Sankt Vith: 70.353,00 EUR 102.471,00 EUR 37.012,00 EUR 35.176,00 EUR 10.706,00 EUR 37.216,00 EUR 43.027,00 EUR 55.161,00 EUR 24.878,00 EUR In Zusammenarbeit mit dem Verband Födekam Ostbelgien hat der Kulturdienst des Ministeriums im Mai das Wertungssingen der Kinderchöre, an dem vier Chöre teilnahmen, und im November die Einstufung der Ensembles organisiert. Der durch die Durchforstung angestoßene Reformprozess betrifft auch die Amateurkunst. Vor diesem Hintergrund und zur Umsetzung der Regierungsmaßnahme Nr. 68.3 über die Amateurkunst hat die Regierung den Dialog mit dem Verband Födekam fortgesetzt, um im Bereich der Amateurkunst das Vereinsleben zu stärken und die Qualität zu sichern. Als erstes konkretes Ergebnis konnte die Einführung einer Dirigentenausbildung ab dem Schuljahr 2007-2008 verzeichnet werden, was gemeinsam mit dem für Unterricht zuständigen Minister erarbeitet wurde. Im Bereich des Kulturerbes konnte die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Kulturerbeportals verabschiedet werden. Das Portal, dessen Umsetzung voraussichtlich 2008 erfolgen wird, soll folgende Inhalte umfassen: die Kunstsammlung der DG; den Denkmalschutz die Archäologie; und gegebenenfalls die Sammlungen der Museen der DG. Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft stand 2007 ganz im Zeichen des blauen Hirschs. Folgende Projekte präsentierten sich 2007 unter dem Label „Luxemburg 2007“ als grenzüberschreitende Projekte in der DG: Projekt Hallo Nachbarn - Salut Les Voisins! Festival Tanz und Industrie – Danse et industrie Musikmarathon – Fête de la Musique The Game of Life Kino im Fluss - Cinéfleuve Our-Menschen Identität, im Rahmen von hArt an der Grenze Grenzbewegungen – Kunst an der Plakatwand Pilgerweg des lächelnden Christus Projektträger/ -partner Theaterfest VoG Irene K. Chudoscnik Sunergia IKOB Chudoscnik Sunergia Willy Filz Stadt Eupen, Gemeinde Burg-Reuland Kultur-Kapelle Krewinkel V.o.G Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 37 _________________________________________ Durch das Magazin „Kulturhauptstadt 2007 - Luxemburg und die Großregion Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens“ wurde die breite Öffentlichkeit über die Veranstaltungen im Rahmen der Europäischen Kulturhauptstadt informiert. Das Magazin fand in der Großregion einen großen Zuspruch. Die Maßnahmen zur Unterstützung des Ehrenamts wurden fortgeführt. Ausgehend von der Konsultation zum Thema Ehrenamt wurde im Jahr 2007 eine „Ausbildung zum Freiwilligenkoordinator“ konzipiert, die in einer weiteren Phase potenziellen Verantwortlichen im Ehrenamt vorgestellt wird. Nach entsprechender inhaltlicher Anpassung kann die Ausbildung im Jahr 2008 starten. 4.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Es wurden mehreren Kulturorganisationen Büromaterial genehmigt. 4.4. Zuschüsse für die Anschaffung von Haushalt 2009 4.4.1. Formale Entwicklungen Im Haushaltsjahr 2008 werden die Arbeiten an der Konzeption des Gesamtprojekts Kultur fortgesetzt. Darüber hinaus steht für 2008 die Umsetzung der Durchforstungsmaßnahmen an, was gegebenenfalls auch eine Novellierung der dekretalen Grundlagen für die Amateurkunst impliziert. 4.4.2. Inhaltliche Entwicklungen In den Jahren 2008 und 2009 werden sich die Grundlagen der bisherigen Kulturförderung fundamental ändern. Zum einen zeichnet sich die Konkretisierung der Durchforstungsüberlegungen ab, zum anderen werden durch die Aufnahme der Aktivitäten des regionalen Kulturzentrums Süd ab 2009 und des regionale Kulturzentrums Nord zu einem späteren Zeitpunkt zwei neue zentrale Veranstaltungsorte mit ihren Trägern die Kulturlandschaft prägen. Mit der Kulturvereinigung KUKUK werden die Verhandlungen über eine Konvention fortgesetzt. Im Jahre 2008 wird ebenfalls das Präsentationsprogramm der EuRegionalen 2008 stattfinden, in dem auch die Akteure der DG eine wichtige Rolle spielen. Die Initiativen „Zeitenwechsel“, angesiedelt beim Grenzübergang „Köpfchen“, sowie „Grenzrouten“ werden die beiden wichtigsten Projekte in diesem Jahr sein. Im Jahr 2008 zeigen sich die ersten Auswirkungen des 2007 verabschiedeten neuen Dekrets zur Museumsförderung Schwerpunkt für die Bezuschussung von besonderen Initiativen werden im Jahr 2008 die Initiativen im Rahmen des Präsentationsjahres der EuRegionalen 2008 sein. Erstmals werden auch ein Literaturpreis, das Eifel-Literatur-Festival und der EuregioSchüler-Literaturwettbewerb über den Kulturhaushalt unterstützt. 2008 findet keine Einstufung statt. Diese Pause wird für die Ausarbeitung der Reform der Einstufung genutzt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Verband Födekam. Die Arbeiten an einem Gesamtkonzept zur Kulturförderung werden fortgesetzt. Ab 2009 werden die beiden regionalen Kulturzentren in Eupen und Sankt Vith voraussichtlich ihre eigentliche Tätigkeit aufnehmen. Im Vorfeld dieser Inbetriebnahme müssen eine Reihe struktureller und inhaltlicher Fragen geklärt werden. Ein Hauptaugenmerk muss in der Anfangsphase und bereits vor Eröffnung der Kulturzentren Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 38 _________________________________________ der Öffentlichkeitsarbeit und der Kommunikation gelten. Konzeptionell sollen die Kulturzentren insbesondere jungen Leuten den Zugang zur Kultur erleichtern. Betriebswirtschaftlich sollen sich die Zentren so entwickeln, dass sie möglichst kostendeckend arbeiten. Die Kulturzentren werden für eine völlig neue Situation in der Kulturlandschaft der Deutschsprachigen Gemeinschaft sorgen. 2008 werden die Ergebnisse dieser Überlegungen in den Abschluss von Geschäftsführungsverträgen münden, die der Genehmigung durch das DG-Parlament bedürfen. Der Zugang zur Kultur soll durch eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit, durch die Schaffung einer Kulturkoordinationsstelle und durch die Entwicklung eines Kulturportals zur Unterstützung der besonders aktiven Kulturakteure und anderer Einrichtungen (beispielsweise Museen) bei der Vermittlung und Finanzierung internationaler Zusammenarbeitsprojekte erleichtert werden. Die Förderung der aktiven Beteiligung Jugendlicher an der Organisation und Ausübung kultureller Aktivitäten sollte auch dafür sorgen, dass in den kulturellen Vereinigungen (ehrenamtliche) Kräfte nachwachsen, die gleichzeitig für Kontinuität und frischen Wind sorgen. Im Bereich des Kulturerbes konnte die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Kulturerbeportals beendet werden. Das Portal, dessen Umsetzung voraussichtlich 2008 erfolgen wird, soll folgende Inhalte umfassen: die Kunstsammlung der DG; den Denkmalschutz; die Archäologie; und gegebenenfalls die Sammlungen der Museen der DG. Das Kulturerbeportal soll zwei Funktionen erfüllen: Für den internen Gebrauch soll eine systematische Archivierung von wissenschaftlichen Daten ermöglicht werden und extern sollen sich Besucher über eine besonders benutzerfreundlichen Oberfläche mit den verschiedenen Inhalte des reich bebilderten Portals befassen können. 4.4.3. Investitionen Beweggründe) außerhalb des Infrastrukturplans (Entwicklungen, 2008 wird voraussichtlich der Ausbau des Gebäudes des IKOB erfolgen, dessen Einrichtung über die Ausstattungs- und Ausrüstungssubventionen mitfinanziert werden wird. Es sind darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt keine außergewöhnlichen Investitionen im Bereich der Ausrüstung und Ausstattung geplant. 4.5. Perspektiven 4.5.1. Allgemeine Entwicklung 2007 stand im Zeichen der Kulturhauptstadt Luxemburg und Großregion, 2008 im Zeichen der EuRegionalen, 2009 wird im Zeichen des Kulturzentrums Süd stehen, das seinen Betrieb aufnimmt. Gemeinsam mit dem regionalen Kulturzentrum Nord, das voraussichtlich Ende 2010 funktionsfähig sein sollte, verändern diese Zentren die Kulturlandschaft der DG nachhaltig. Sie bieten die Chance zu einem Qualitätssprung und zu einer inhaltlichen Ausweitung des Angebots. Und sie erleichtern nicht zuletzt den Jugendlichen den Zugang zur Kultur, auch weil die Kulturzentren gerade zu Beginn im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen werden. Für alle Kulturanbieter wird sich die Frage nach der Publikumsbindung stellen und mit dieser Frage verbunden die Suche nach einer Strategie, um sich über die heutigen Jugendlichen ein Stammpublikum für die Zukunft zu sichern. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 39 _________________________________________ Ab 2009 wird sich verstärkt die Frage nach den Personalstrukturen der Kulturorganisationen stellen, nicht zuletzt, weil einige der freigestellten Lehrer sich dem Pensionsalter nähern oder dieses bereits erreicht haben. Hier wird es darauf ankommen, den Fortbestand von Institutionen, die über Jahre und Jahrzehnte von der DG unterstützt worden sind, zu sichern – unter anderem im Rahmen des Gesamtkonzeptes im Bereich Kultur. Im Bereich der Amateurkunst sollten die Überlegungen, die gemeinsam mit dem Verband Födekam angestoßen wurden, zu einer Neuorientierung der Einstufung und Förderung von Vereinen führen. 4.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen: 68. Gesamtkonzept im Bereich Kultur erstellen 68.1 Professionelle Kulturveranstalter 68.2 Professionelle Kulturakteure 68.3 Amateurkunst 68.4 Kulturelle Veranstaltungen 68.5 Beihilfen für Künstler und Literaturschaffende 68.7 Folklore 70. Zugang zur Kultur verbessern und im Besonderen Jugendliche stärker am kulturellen Angebot beteiligen 70.1 Schaffung einer Kulturkoordinationsstelle und Erstellung eines Kulturportals 70.2 Verleih von Kunstwerken 70.3 Dauerausstellung 71. Virtuelles Museum erstellen 71.1 Erstellung eines virtuellen Museums Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 40 _________________________________________ 5 OB 40 Programm 14: Bibliothekswesen und Medien 5.1. Einführung 5.1.1. Allgemeine Ziele des Programms Mit Ausnahme der Dotation für den BRF umfasst das Programm 14 alle Ausgaben im Bereich Medien. Das Programm enthält zunächst eine Haushaltszuweisung für laufende Ausgaben, die beispielsweise Kosten der Fachgremien, bestimmte Kosten des MediaDG-Verbundes sowie Wartungs- und Versicherungsverträge abdeckt. Zur Unterstützung der öffentlichen Bibliotheken stehen vier Zuweisungen im Programm. Drei Zuweisungen betreffen die Unterstützung der Schulmediotheken. Daneben enthält das Programm die Funktionssubventionen für den Medienrat als Regulierungsbehörde und den Offenen Kanal sowie die Funktionsdotation für das „Medienzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ mit den Materialausleihstellen. Über zwei weitere Zuweisungen erhalten die geschriebene Presse sowie die Kinos in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Beihilfen. Zusätzlich ist jeweils eine Zuweisung für besonderen Initiativen und eine für Materialankäufe vorgesehen. 5.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Das Dekret über die öffentlichen Bibliotheken vom 15. Juni 1994, das Dekret über den Rundfunk und die Kinovorstellungen vom 27. Juni 2005 das so genannte „Mediendekret“ sowie das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse sind die hauptsächlichen gesetzlichen Grundlagen. 5.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Seit 2006 sind die Fahrtkostenentschädigungen für dienstliche Fahrten des Geschäftsführers des Offenen Kanals im pauschalen Zuschuss (Zuweisung 33.24) integriert. Die Zuweisung 33.23 „Funktionssubventionen für den Verband der Bibliothekare“ wird mit der Zuweisung 33.25 „Subventionen für besondere Initiativen im Bereich des Bibliotheks- und Medienwesens“ zusammengelegt, da der Verband derzeit zu wenig bezuschussbare Aktivitäten aufweist, die eine wiederkehrende und strukturelle Bezuschussung rechtfertigen würden. Der Verband kann für besondere Initiativen eine Unterstützung erhalten. Die 2006 neu gegründete Zuweisung 33.27 „Subvention zugunsten des Medienrates“ dient zusammen mit anderen organisatorischen Maßnahmen dazu, die seitens der Europäischen Union geforderte Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zu Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 41 _________________________________________ gewährleisten. Die Anwesenheitsgelder und Kilometergeldentschädigungen für die Mitglieder des Medienrates werden weiterhin über die Zuweisung „Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich des Bibliotheks- und Medienwesens“ bezahlt. 5.1.4. Kontinuität im Programm In den laufenden Ausgaben werden die Kosten für die Mitgliedschaft der DG in internationalen und nationalen Fachgremien getragen. Des weiteren werden die Kosten für die Anwesenheitsentschädigungen des Bibliothekenbeirates und des Medienrates als Medienregulierungsbehörde, für Fachgremien, für Beratungsleistungen im Medien- und Telekommunikationsrecht, sowie für die Frequenzberechnung für die nationale und internationale Frequenzkoordination (Jahresverträge mit der RTBF) übernommen. Hinzu kommen Ausgaben für Wartung und Versicherung von AV- und EDV-Material sowie Kosten in Zusammenhang mit dem virtuellen Bibliotheken- und Mediothekenverbund MediaDG. Dieser virtuelle Verbundkatalog erlaubt es jedem Bürger via Internet in den Beständen der angeschlossenen Bibliotheken/Schulmediotheken zu recherchieren, Medien vorzumerken und zu bestellen. Diese werden dann in die vom Nutzer angegebene Bibliothek oder Schulmediothek geliefert und zur Abholung bereitgehalten (Fahrdienst). Weitere Kosten für EDV-Ausstattung von MediaDG mit momentan 11 Bibliotheken und – Mediotheken werden im Rahmen der gesonderten Zuweisung für Materialrenting übernommen. Zur Förderung der Bibliotheken sind jährliche Funktionssubventionen für Bestandsaktualisierung, Leseanimation (verpflichtend für Bibliotheken der Kategorien 1 und 2) und Entschädigung der ehrenamtlichen Bibliothekare vorgesehen. Außerdem können nach Antrag Ausrüstungs- und Ausstattungssubventionen ausbezahlt werden. Funktionssubventionen für die Fachbibliotheken zwecks Aktualisierung und Erweiterung ihrer Bestände runden das Förderpaket ab. Die Subventionen für die Schulmediotheken ermöglichen sowohl die Erstausrüstung mit Medien als auch die jährliche Aktualisierung der Medienbestände der Schulmediotheken im Gemeinschaftsunterrichtswesen und im subventionierten Unterrichtswesen. Sowohl mit dem Medienzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft, einer Dienststelle mit getrennter Geschäftsführung, die administrativ der Abteilung „Kulturelle Angelegenheiten“ des Ministeriums zugeordnet ist, als auch mit dem Offenen Kanal (VoG) sind ab 2006 Geschäftsführungsverträge mit einer Gültigkeit bis Ende 2009 abgeschlossen worden. Jährlich werden auch gleich bleibende Subventionen an die geschriebene Presse und an die Kinobetreiber ausgezahlt. 5.2. Rückblick 2007 5.2.1. Formale Entwicklungen Gemäß einem Gutachten des Staatsrates vom Oktober 2004 ist für die Teilbereiche der Umsetzung der Telekommunikationsrichtlinien vom 7. März 2002 ein innerbelgisches Kooperationsabkommen erforderlich. Im November 2006 stimmte die Flämische Gemeinschaft als letzte betroffene Partei dem Zusammenarbeitsabkommen zu, nachdem sie sich mit den anderen Gemeinschaften und dem Föderalstaat über die Rolle des BIPT als Kontrollbehörde für die UKW-Frequenzen Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 42 _________________________________________ geeinigt hatte. Der diesbezügliche Königliche Erlass über die Frequenzpolizei erschien am 16. Februar 2007 im belgischen Staatsblatt. Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen des Mediendekretes vom 27. Juni 2005 werden durch das Programmdekret 2006 angepasst: Das Anbieten von anderen Rundfunkdiensten als Fernseh- und Hörfunkprogrammen darf nicht von einer Anerkennung oder Genehmigung abhängig gemacht werden; eine einfache Meldung ist demnach völlig ausreichend. Die korrekte Nutzung des RDS-Systems (Radio Data System): es darf nur der vom Medienrat mitgeteilte RDS-PI-Code verwendet werden. Die Gutachtenkammer des Medienrates wird um eine Vertretung des Verbandes der belgischen Berufsjournalisten sowie des Jugendhilferates erweitert. 5.2.2. Inhaltliche Entwicklungen Der technische Leiter des BRF und der Medienberater der Abteilung Kulturelle Angelegenheiten des Ministerium haben an der „Regionalen Rundfunkkonferenz in Genf 2006“ vom 15.05.06 bis zum 16.06.06 (RRC06) teilgenommen und die Interessen der DG in Sachen Frequenzzuteilungen vertreten. Die Konferenz wurde von der Internationalen Telekommunikationsunion organisiert und legte für die nächsten 20 bis 30 Jahre die internationale Koordination von Sendernetzen (Abdeckungen) und Senderstandorten rechtsverbindlich fest. Die Konferenz regelt die Verteilung der digitalen Frequenzen für das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) im Band III, IV und V (=UHF) und für das digitale terrestrische Radio (T-DAB) im Band III (VHF). Sie löst für Europa das Abkommen von Stockholm (1961) bzw. dessen Regelwerk für die analoge Frequenzzuteilung ab. Davon ist insbesondere der Fernsehbereich in der DG betroffen. Bisher besaß der BRF zwei analoge Fernsehfrequenzen: eine große über das Gebiet hinausgehende Frequenz (Kanal 45 in Lüttich) und eine kleine für den südlichen Teil der DG (Kanal 59 in Malmedy/St. Vith). Für diese Kanäle hat die DG Konversionsrecht, das heißt, dass sie bei der Neuzuteilung der Frequenzen bei der Konferenz in Genf 2006 ein gewisses Vorrecht hat und andere Betreiber, die den gleichen Kanal in mindestens 120 Km Entfernung nutzen wollen, nicht zu schützen braucht. In den ab 2002 geführten, die Konferenz vorbereitenden Verhandlungen mit den Nachbarstaaten, bilateral wie multilateral, hat die DG erreicht, dass zu den bestehenden Kanälen weitere Fernsehkanäle (Abdeckungen) hinzugekommen sind, sodass jetzt folgendes Ergebnis vorliegt: Ein großer DG überschreitender Kanal 45: Brüssel, Wallonisch Brabant, Provinz Lüttich, der die DG auch abdeckt; ein gemeinsamer Kanal mit der Französischen Gemeinschaft, Kanal 66, der die Provinzen Wallonisch Brabant, Lüttich, Luxemburg, den westlichen Teil der Provinz Namür und die DG abdeckt. Vier DG-bezogene Fernsehkanäle stehen zur Verfügung: Kanal 22, 32, 59 und 65 Im Radiobereich kommt ein eigener DG abdeckender Kanal 8A im Band III (VHF) für das digitale Radio hinzu, dessen Inbetriebnahme mit der Abschaltung des analogen RTBFFernsehkanals 8 in Wavre zusammenhängt. Die Verhandlungen der nächsten Jahre werden das Implementieren und die Koordination der Sendestandorte mit dem In- und Ausland zum Hauptgegenstand haben. Bilaterale Verhandlungen mit Frankreich, während der in beiden Ländern bis 2011 vorgesehenen Übergangsfrist bis zur digitalen Umschaltung laufen gegenwärtig noch. Unmittelbar nach der Konferenz wurden auch die innerbelgischen UKW-Verhandlungen wieder aufgenommen. Sie führten aber trotz Fortschritte im Detail auf Grund der Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 43 _________________________________________ Problematik der Privatsender in Brüssel noch zu keiner Einigung und damit auch noch nicht zu untereinander abgestimmten UKW-Frequenzplänen der drei Gemeinschaften, wohl aber zum schon erwähnten Königlichen Erlass über die „Frequenzpolizei“ und zur Zustimmung der Flämischen Gemeinschaft zum Kooperationsabkommen zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinschaften in punkto Regulatoren und Regulierung von elektronischen Kommunikationsnetzen. Bis zur Aktualisierung und Erweiterung der zentralen Rechenanlage des Verbundes MediaDG ist das Renting für die bestehenden Server um ein Jahr verlängert worden. Nachstehend sind die Bestands- und Ausleihzahlen der öffentlichen Bibliotheken aufgeführt: Bestand 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Amel 4.269 4.528 4.702 4.837 4.940 5.062 5.460 5.666 6.002 5.781 6.018 Born 1.878 1.914 1.989 2.140 2.165 2.261 2.463 2.333 2.374 2.263 2.194 Deidenberg 3.070 3.255 3.370 3.476 3.607 3.669 3.754 3.845 3.980 4.037 4.088 Heppenbach 3.799 3.950 4.141 4.281 4.450 4.563 4.679 4.815 4.997 5.141 5.380 Iveld.-Montenau 2.359 2.433 2.499 2.762 2.961 3.092 3.223 3.303 3.392 3.514 3.616 Meyerode 2.043 2.168 2.192 2.300 2.365 2.493 2.505 2.424 2.488 2.599 2.714 Möderscheid 2.747 2.835 2.890 2.941 2.984 3.046 3.088 3.066 3.103 3.184 3.256 Schoppen 2.960 3.055 3.132 3.222 3.420 3.515 3.603 3.698 3.816 3.965 4.040 Büllingen 7.881 8.583 10.552 11.160 11.679 12.473 12.914 8.556 8778? 9.062 9.541 Honsfeld 2.849 2.912 2.964 3.016 3.053 3.087 3.126 3.180 3.053 3.150 3.258 Hünningen 3.124 3.115 3.165 3.216 3.260 3.298 3.330 3.485 3.793 3.832 4.065 Manderfeld 3.392 3.447 3.492 3.568 3.680 3.721 3.788 3.839 4.078 4.144 4.211 Mürringen 2.681 2.792 2.864 3.001 3.348 3.457 3.620 3.775 3.943 3.822 4.197 Rocherath-Krinkelt 3.760 3.827 3.859 3.901 3.965 3.992 4.047 4.087 4.135 4.197 4.262 Wirtzfeld 3.032 2.706 2.795 2.897 2.983 3.023 3.048 2.996 2.823 2.928 3.034 Bütgenbach 3.517 3.635 3.828 3.969 4.170 4.266 4.385 4.548 4.739 4.885 5.081 Elsenborn 5.636 5.994 6.418 6.757 7.095 7.384 7.928 8.497 8.696 8.696 8.997 Nidrum 4.812 4.934 5.021 5.159 5.273 5.398 5.521 5.603 5.754 5.900 6.037 Weywertz 5.118 5.464 5.837 6.231 7.621 8.142 8.698 8.941 9.222 9.642 10.267 Burg-Reuland 4.357 4.661 5.017 5.499 5.911 6.416 6.876 7.241 7.005 6.913 7.163 Aldringen 1.777 1.866 1.972 2.071 2.165 2.271 2.372 2.438 2.527 2.564 2.683 Crombach 2.135 2.231 2.305 2.366 2.152 2.129 2.009 2.023 2.056 2.061 2.126 Emmels-Hünningen 1.307 1.457 1.785 1.998 2.171 2.427 2.667 2.837 3.004 3.020 3.142 Recht 2.549 2.661 2.781 2.876 2.942 3.123 3.255 3.449 3.534 3.684 3.757 Rodt 2.342 2.390 2.413 2.457 2.430 2.475 2.472 2.599 2.782 2.886 3.037 Sankt Vith 19.993 20.962 22.022 22.709 23.394 23.661 24.527 19.049 22.367 23.824 24.810 Schönberg - - - - 1.103 1.456 1.867 2.001 2.156 2.429 - 1.465 1.266 1.356 1.450 1.538 1.634 1.701 1.778 1.860 1.960 2.061 Eupen (St.Josef) 10.038 10.395 10.562 10.691 10.848 11.294 11.382 11.380 11.456 11.505 11.646 Eupen (St.Nikolaus) 26.515 26.382 26.336 26.280 25.082 26.062 26.801 27.459 26.666 26.669 27.594 3.018 3.080 3.136 3.245 3.319 3.391 3.499 3.607 3.706 3.815 2.866 24.752 26.779 28.749 31.039 32.787 34.336 35.760 37.080 37.435 37.784 38.385 Walhorn 3.368 3.469 3.604 3.733 2.840 2.937 2.710 2.804 2.834 2.808 3.431 Eynatten 4.387 4.453 4.545 5.376 5.773 6.052 6.355 5.641 5.884 6.133 6.281 Hauset 3.267 3.398 3.613 3.761 4.012 3.921 4.120 4.217 4.257 4.715 4.880 4.523 4.630 4.723 4.827 4.988 5.128 5.271 5.405 5.508 5.623 5.728 Bibliothek Wallerode Kettenis Kelmis Raeren Total 184.720 191.627 200.629 209.212 216.474 224.655 232.824 227.665 225.425 239.135 243.846 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 44 _________________________________________ Ausleihen 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Amel 4.580 4.327 5.056 4.893 4.674 4.791 3.694 3.344 3.377 3.357 3.239 Born 946 1.017 721 877 759 571 617 456 749 674 693 Deidenberg 1.612 1.585 1.607 1.667 1.642 1.655 1.680 1.634 1.608 1.636 1.601 Heppenbach 3.153 3.040 3.011 3.005 3.013 3.032 3.013 3.024 3.011 3.001 3.144 628 583 650 1.960 2.523 2.416 2.109 1.696 862 1.118 973 Meyerode 1.251 1.190 1.073 970 1.435 1.400 1.409 841 856 849 644 Möderscheid 2.243 2.013 2.021 1.894 1.512 1.841 1.409 1.223 925 1.342 693 Schoppen 1.325 1.284 1.291 1.179 1.167 1.056 1.173 1.194 1.092 1.111 1.115 Büllingen 3.102 3.997 8.170 8.158 15.284 9.429 10.860 5.603 6.948 5.354 8.462 Honsfeld 445 447 288 332 267 263 254 236 453 633 792 1.742 Bibliothek Iveld.-Montenau Hünningen 594 493 524 659 385 384 557 1.138 1.460 1.249 Manderfeld 1.336 1.368 1.284 1.507 1.300 1.351 1.115 959 1.024 881 947 Mürringen 1.462 1.460 1.607 1.648 1.839 1.653 3.462 4.303 3.758 3.625 3.625 Rocherath-Krinkelt 1.588 1.542 1.412 1.278 1.215 1.328 1.301 1.265 1.121 1.242 1.263 580 443 287 243 333 335 352 280 292 450 336 4.420 4.917 6.299 6.831 5.767 6.518 6.974 10.170 10.015 10.368 9.215 Elsenborn 3.101 3.329 3.055 2.931 3.081 3.070 3.644 3.074 3.085 2.523 3.264 Nidrum 1.466 1.457 1.964 1.954 2.152 2.279 2.896 3.103 3.155 3.221 3.439 Weywertz 8.354 7.098 10.027 10.358 10.617 11.653 12.878 13.659 15.195 13.895 14.245 Burg-Reuland 3.122 3.593 3.646 3.319 3.965 3.305 3.444 3.648 3.786 3.691 4.148 896 466 162 233 253 187 228 164 151 161 147 Crombach 1.510 1.605 1.488 1.319 1.005 925 1.028 1.331 1.062 795 973 Emmels-Hünningen 1.876 1.964 2.049 1.775 2.245 2.387 2.339 2.837 2.436 2.159 2.581 Recht 3.547 3.656 3.673 3.057 2.537 2.325 2.296 2.346 1.965 1.721 1.188 Rodt 1.576 1.570 1.495 1.530 1.624 1.744 1.978 1.917 2.120 2.252 2.188 53.037 55.862 59.192 62.669 66.045 63.744 62.798 26.674 28.418 29.807 31.632 Wirtzfeld Bütgenbach Aldringen Sankt Vith Schönberg - - - - 292 356 747 790 840 731 - 101 130 102 113 86 59 426 362 409 521 467 Eupen (St.Josef) 14.415 10.757 10.380 9.831 10.635 10.245 9.226 9.599 7.974 5.808 7.987 Eupen (St.Nikolaus) 21.504 20.711 20.853 24.725 22.253 23.061 23.637 26.632 27.521 28.688 28.632 1.050 654 499 491 525 395 1.244 993 1.593 1.145 1.904 36.946 30.514 18.894 18.974 22.513 24.073 24.601 23.802 23.428 20.523 22.938 Walhorn 3.140 3.209 2.675 2.258 2.223 2.351 2.163 2.076 1.881 1.898 2.784 Eynatten 4.675 4.477 3.646 3.776 4.151 4.448 4.843 4.731 5.528 5.831 5.334 Hauset 4.929 7.928 8.534 10.115 11.139 13.065 12.821 11.280 10.691 10.271 14.688 5.336 5.002 5.955 5.661 5.606 6.008 4.755 4.334 3.760 3.835 4.289 Wallerode Kettenis Kelmis Raeren Total 199.846 193.688 193.590 202.190 216.062 213.703 217.971 180.718 182.549 176.366 191.312 2006 ist die Anzahl der bezuschussten Fachbibliotheken durch die Neuanerkennung der Bibliothek des Töpfereimuseums Raeren auf 14 gestiegen. 5.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Die Bibliothek Born hat für die Herstellung von Regalen und Schränken einen Zuschuss erhalten. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 45 _________________________________________ Durch das Anwachsen der Zahl von Anschlussstellen im MediaDG-Netz wurde der Erwerb von neuen Terminalservern notwendig. Bei der audiovisuellen Ausstattung des Medienzentrums (Abteilung Productions and Locations) sowie des Offenen Kanals wurde überaltetes Material durch den Ankauf von neue Geräten ersetzt. Die Pfarrbibliothek Weywertz erhielt Material für die Katalogisierung und die elektronische Ausleihe. Über das INTERREG-III-Programm Delux wird der „Grenzüberschreitende Verbund der Schulmediotheken und der öffentlichen Bibliotheken“ gefördert. Die Anbindung des Regino-Gymnasiums Prüm an diesen Verbund ist kostenmäßig über die Zuweisung 74.50 erfolgt. Der Verbund MediaDG arbeitet somit über die Landesgrenzen hinaus. Dem Verbund gehören somit 11 Bibliotheken/Mediotheken an. 5.3. Laufendes Jahr (2008) 5.3.1. Formale Entwicklungen In diesem Jahr ist das Zustimmungsdekret zum Zusammenarbeitsabkommen vom 17. November 2006 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft zur gegenseitigen Konsultation bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung über elektronische Kommunikationsnetze, zum Informationsaustausch und zur Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der elektronischen Kommunikationsnetze durch die Regulierungsbehörden für Telekommunikation beziehungsweise Rundfunk und Fernsehen im Parlament verabschiedet worden. Das Programmdekret 2007 sieht folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vor: - - Die Einführung einer allgemeinen Meldepflicht für alle anerkannten Hörfunkveranstalter. Die Verbesserung der Lesbarkeit des Mediendekretes mit Bezug auf die Vernetzung von Lokalsendern. Eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der auferlegten Übertragungspflichten mit Bezug auf die elektronischen Kommunikationsnetze und –dienste (Universaldienstrichtlinie). Die Verankerung im Mediendekret der jährlichen Dotation für den Medienrat. Die Möglichkeit für neue Akteure des Kommunikationssektors der Gutachtenkammer des Medienrates beizutreten. 5.3.2. Inhaltliche Entwicklungen Die Filmrechte für den Film „A verdade do gato“ von Herrn Jeremy Hamers wurden angekauft. Die DG hat die besten Beiträge zum Kurzkrimi-Wettbewerb, einem Projekt der „Lupe“, der Kreativen Werkstatt Mürringen und des Medienzentrums, prämiert. Die Schulmediotheken Prüm und Maria-Goretti in Sankt Vith werden im Herbst bzw. bis zum Jahresende voll operationell sein. Die Vorbereitungen zur Anbindung des MediaDG-Verbund an den VBRPexpress (Virtuelle Bibliothek Rheinland-Pfalz) im Herbst 2007 sind angelaufen. Somit eröffnet sich für die Benutzer die Möglichkeit der Ausleihe aus dem VBRPExpress angeschlossenen Bibliotheken des deutschen Bundeslandes Rheinland-Pfalz via Abholbibliothek in Prüm. Der Fahrdienst nach Prüm wird vom Medienzentrum gewährleistet. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 46 _________________________________________ Die PCs und Server in der Leonardo-Schulmediothek (Sankt Vith) und der Mediothek der Pädagogischen Hochschule in Eupen sind veraltet und werden durch Miet-Geräte ersetzt. Im Nachgang zur Regionalen Radiokonferenz von Genf 2006 (RRC06) mit Bezug zu den analogen „SwitchOFF“ und den digitalen „SwitchON“ gibt es folgende Situation: die bilateralen Verhandlungen zwischen Belgien und Frankreich sind noch nicht abgeschlossen und gestalten sich schwierig, da mit unterschiedlichen Methoden gerechnet wird. Für die zweite Jahreshälfte stehen ähnliche Verhandlungen mit den anderen Nachbarstaaten an. Die Forderung der EU-Kommission nach Öffnung des UHF-Bandes für andere primäre Dienste als Rundfunkdienst und die daraus resultierenden unterschiedlichen Sichtweisen zwischen dem BIPT und den drei Gemeinschaften erforderten schon ab Jahresbeginn 2007 eine präzise Abstimmung zwischen den Gemeinschaften und das Verfolgen von Konferenzen und Arbeitstreffen auf europäischer Ebene, wo Belgien zum Teil nur durch das BIPT vertreten ist. Das Projekt „Kinderbuch-Klassiker“ der Lupe VoG in Zusammenarbeit mit der Buchhandlung LOGOS wird auch im Jahre 2007 unterstützt. Der neue Präsident des Medienrates und das fehlende Mitglied der Beschlusskammer wurden ernannt. Damit ist die Besetzung des Medienrates vollständig. 5.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Die Pfarrbibliothek Emmels wird für die Anschaffung von Material zwecks Erstellung von Regalen unterstützt. Der Pfarrbibliothek Weywertz wurde ein Signaturetikettendruckmodul zur Verfügung gestellt. Im Juni 2007 hat WIN sein Rechenzentrum von Namür nach Villers-le-Bouillet verlegt. Die Server des MediaDG-Verbundes sind ebenfalls physisch umgezogen. Der veraltete Webserver des MediaDG-Verbundes wurde durch einen neuen Server mit einem fünfjährigen „Wartungspaket“ ersetzt Dem Offenen Kanal wurden Geräte zur Verfügung gestellt, die die Übertragungen der Parlamentssitzungen ermöglichen. Die Mittel der Zuweisung 74.50 stehen hauptsächlich für die Erstausstattung mit Medien und dem Erwerb der Lizenzen der Bibliothekssoftware der definitiven Schulmediothek der Maria Goretti Schule in Sankt Vith zur Verfügung. 5.4. Haushalt 2009 5.4.1. Formale Entwicklungen Weitere Abänderungen und Anpassungen des neuen Rundfunkdekretes auf Grund der auf der europäischen Ebene vorgesehenen Aktualisierung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ sind zu erwarten. 5.4.2. Inhaltliche Entwicklungen Die Ersatzbeschaffung/Erneuerung der EDV-Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken des Verbundes (Kelmis, Büllingen und St. Vith) ist in den Jahren 2008 und 2009 vorgesehen. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 47 _________________________________________ Beim Medienrat steht u.a. die Erstellung der seitens der EU-Kommission geforderten Marktanalyse betreffend die verschiedenen Medienanbieter und Netzwerkbetreiber an. Ab 2008 erhält die Schulmediothek Maria Goretti St. Vith als neue definitive Schulmediothek eine höhere jährliche Unterstützung für die Aktualisierung ihrer Medienbestände. 2009 wird voraussichtlich die Schulmediothek des Kgl. Athenäums St. Vith den jährlichen Zuschuss für eine definitive Schulmediothek erhalten. 5.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans 2008 fällt die laufende Erneuerung und Ergänzung der AV-Ausstattung von Medienzentrum, Medienrat und Offenem Kanal an. Schwerpunktmäßig sind für das Jahr 2009 Mittel für die Anschaffung von Aufnahme- und Produktionsmitteln für den zusätzlichen Standort des Offenen Kanals in St. Vith (Triangel) sowie dessen Vernetzung vorzusehen. Die Mittel der Zuweisung 74.50 stehen in den Jahren 2008 und 2009 jeweils für die Erstausstattung mit Medien und dem Erwerb der Lizenzen der Bibliothekssoftware der definitiven Schulmediotheken des Kgl. Athenäums St. Vith und des Kgl. Athenäums Eupen zur Verfügung. 5.5. Perspektiven 5.5.1. Allgemeine Entwicklungen Die rasanten Entwicklungen der Technologien, der relevanten Märkte und der Regulierung werden auch die Deutschsprachige Gemeinschaft vor große Herausforderungen stellen. Die kommenden Jahre werden auf europäischer Ebene unter dem Zeichen der Aktualisierung der großen Richtlinien stehen, die jeder Mitgliedstaat in seiner nationalen Gesetzgebung umzusetzen hat. Bis November 2007 wird das Europäische Parlament die Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen“ verabschiedet haben, was innerhalb von zwei Jahren entsprechende Abänderungen unseres Mediendekrets von 2005 nötig machen wird. Auch das berühmte „Telekom-Paket“ wird im Laufe der nächsten Jahre von den europäischen Instanzen revidiert, mit der Konsequenz, dass eine weitere Anpassung des Mediendekrets vorgenommen werden muss. Den Gegebenheiten der sich kontinuierlich wandelnden audiovisuellen Landschaft – besonders dem Übergang von der analogen zur digitalen Ausstrahlung im Rundfunkbereich – werden alle betroffenen Akteure –Anbieter audiovisueller Mediendienste, Netzbetreiber, Regierung und der mittlerweile „erwachsene“ Medienrat sich anpassen müssen und dafür die Kooperation mit verschiedenen Partnern im In- und Ausland noch vertiefen und intensivieren. Auch Bibliotheken und Mediotheken werden ihre Dienstleistungen erweitern und durch eine breite Palette an Projekten und Initiativen – besonders im Bereich der Medienkompetenzvermittlung – den Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen der medialen Welt zur Seite stehen. 5.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 48 _________________________________________ Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen: 73. Dekret über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum überarbeiten 73.2 Konzept zur Zukunftsorientierung des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums 74. Regionalfernsehen weiter ausbauen 74.3 Fortführung der Zusammenarbeit mit allen TV-Schaffenden der DG und Partnern im In-und Ausland 74.4 Weiterentwicklung des Offenen Kanals 75. Tätigkeiten der BRF-Media ausdehnen 75.1 Erstellung und Umsetzung eines Strategiepapiers 78. Lesekompetenz sowie Angebote im Bereich Neuer Informations- und Kommunikations technologie verbessern 78.2 Ausbau der Leseförderungsprojekte 79. Angebot der Materialausleihe weiter ausbauen 79.1 Umzug der Materialausleihe Eupen und St. Vith Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 49 _________________________________________ 6 OB 40 Programm 15: BRF 6.1. Einführung 6.1.1. Allgemeine Ziele des Programms Das Programm regelt den Zuschuss für die Funktionskosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehzentrums (BRF) der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 6.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Das Dekret vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie das Dekret über den Rundfunk und die Kinovorstellungen vom 27. Juni 2005 („Mediendekret“). 6.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Es haben keine Änderungen der Haushaltsstruktur oder der Zuständigkeiten stattgefunden. 6.1.4. Kontinuität im Programm Der BRF erhält seine Dotation in Zwölfteln. Zusätzlich wird dem BRF eine besondere pauschale Kapitaldotation für den Ausbau, die Einrichtung und die Ausstattung der bestehenden Infrastruktur sowie für den Ankauf von Maschinen, Mobiliar und Material gewährt. Dazu übermittelt der BRF der Regierung jedes Jahr im Dezember einen Investitionsplan. Die Investitionen dienen hauptsächlich der Ersatzbeschaffung und der schrittweisen Umstellung von analoger auf digitale Aufnahme-, Produktions- und Ausstrahlungstechnik. Die effektiv getätigten Anschaffungen sind im Bericht des BRF nachzulesen. Im Jahr 2006 wurde ein bis Ende 2009 gültiger Geschäftsführungsvertrag mit dem BRF abgeschlossen. 6.2. Rückblick 2007 6.2.1. Formale Entwicklungen Der BRF ist neben der Regierung und dem Offenen Kanal (OK) Mitunterzeichner der Vereinbarung mit INTEROST vom 10. Juni 2004. Diese hatte eine Laufzeit von drei Jahren und räumte dem Fernsehkabelverteiler die exklusive Erstverbreitung des Fernsehprogramms des BRF ein, schloss aber experimentelle Ausstrahlungen über andere Verbreitungswege nicht aus. Ab 2008 laufen dann Gespräche mit TECTEO-VOO, dem neuvereinigten Fernsehkabelverteiler in der Wallonie, der auch die Nachfolgegesellschaft von INTEROST als Kabelnetzbetreiber im Gebiet deutscher Sprache ist. Für 2008 können noch keine neuen„formale Entwicklungen“ in diesem Bereich festgehalten werden. 6.3. Einführung Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 50 _________________________________________ 6.3.1. Allgemeine Ziele des Programms Das Programm regelt den Zuschuss für die Funktionskosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehzentrums (BRF) der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 6.3.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Das Dekret vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie das Dekret über den Rundfunk und die Kinovorstellungen vom 27. Juni 2005 („Mediendekret“). 6.3.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Es haben keine Änderungen der Haushaltsstruktur oder der Zuständigkeiten stattgefunden. 6.3.4. Kontinuität im Programm Der BRF erhält seine Dotation in Zwölfteln. Zusätzlich wird dem BRF eine besondere pauschale Kapitaldotation für den Ausbau, die Einrichtung und die Ausstattung der bestehenden Infrastruktur sowie für den Ankauf von Maschinen, Mobiliar und Material gewährt. Dazu übermittelt der BRF der Regierung jedes Jahr im Dezember einen Investitionsplan. Die Investitionen dienen hauptsächlich der Ersatzbeschaffung und der schrittweisen Umstellung von analoger auf digitale Aufnahme-, Produktions- und Ausstrahlungstechnik. Die effektiv getätigten Anschaffungen sind im Bericht des BRF nachzulesen. Im Jahr 2006 wurde ein bis Ende 2009 gültiger Geschäftsführungsvertrag mit dem BRF abgeschlossen. 6.4. Rückblick 2007 6.4.1. Formale Entwicklungen Der BRF ist neben der Regierung und dem Offenen Kanal (OK) Mitunterzeichner der Vereinbarung mit INTEROST vom 10. Juni 2004. Diese hatte eine Laufzeit von drei Jahren und räumte dem Fernsehkabelverteiler die exklusive Erstverbreitung des Fernsehprogramms des BRF ein, schloss aber experimentelle Ausstrahlungen über andere Verbreitungswege nicht aus. Ab 2008 laufen dann Gespräche mit TECTEO-VOO, dem neuvereinigten Fernsehkabelverteiler in der Wallonie, der auch die Nachfolgegesellschaft von INTEROST als Kabelnetzbetreiber im Gebiet deutscher Sprache ist. Für 2008 können noch keine neuen„formale Entwicklungen“ in diesem Bereich festgehalten werden. 6.4.2. Inhaltliche Entwicklungen Das Sendeformat „Treffpunkt“ (Medienzentrum) behielt seinen Sendeplatz jeweils montags nach der Ausstrahlung der Sendung Blickpunkt. Das Sendeformat „Fit und Gesund“ wurde jeweils donnerstags in die Blickpunkt-Sendung integriert Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 51 _________________________________________ Der Erfolg der Abrufmöglichkeit der TV-Nachrichtensendung „Blickpunkt“ steigt weiterhin. Zusätzlich sind nun auch die wöchentliche TV-Talksendunkt Treffpunkt und Sondersendungen abrufbar. Auch die Dienstleistungen rund um das Thema „Audio on Demand“ wurden ausgebaut und erfreuen sich stetig wachsender Zugriffszahlen. Eine stärkere Hörerbindung wurde durch den Ausbau der Internetaktivitäten erreicht. 6.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Auf Grundlage eines Investitionsplanes, den der Belgische Rundfunk einreicht, erhält der BRF jedes Jahr eine Kapitaldotation, die im Falle besonderer Bedürfnisse entsprechend angepasst werden kann. 6.5. Laufendes Jahr 2008 6.5.1. Formale Entwicklungen Aufgrund des Geschäftsführungsvertrages erarbeitet der BRF ein Konzept zur Reform und zur Organisationsentwicklung im BRF. Die Durchführung eines Organisationsaudits durch externe Berater ist vorgesehen. . 6.5.2. Inhaltliche Entwicklungen Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag im Ausbau der Internetaktivitäten und in der Festigung der Hörerbindung durch unterschiedliche Aktionen und Aktivitäten. 6.5.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Auf Grundlage eines Investitionsplanes erhält der BRF eine gleichbleibende Kapitaldotation, deren Auszahlung in Zwölfteln erfolgt. 6.6. Haushalt 2009 6.6.1. Formale Entwicklungen Der seitens des BRF ausgearbeitete Entwurf eines Reformkonzeptes wird der für Medien zuständigen Ministerin vorgelegt und mit ihr hinsichtlich der Umsetzung beraten. 6.6.2. Inhaltliche Entwicklungen Es wird Nachdruck auf die Qualität des BRF und dessen Produktionen gelegt. Die im Geschäftsführungsvertrag vorgesehene Dotation wird 2009 erhöht, um die im Sektorenabkommen vereinbarte stufenweise Anerkennung der privat geleisteten Dienstjahre zu ermöglichen. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 52 _________________________________________ Diese Erhöhung beinhaltet auch die Kosten, die beim Umzug des Eifeler Studio in das Triangel entstehen werden, sowie die Einrichtung einer neuen Richtfunkstrecke EupenLüttich. 6.6.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Der BRF stellt sich der notwendigen Digitalisierung. Dementsprechend stehen in einer ersten Phase Investitionen in die terrestrischen Verbreitungsinfrastrukturen wie u. a. Richtfunkstrecken, Masten und Antennen an. 6.7. Perspektiven 6.7.1. Allgemeine Entwicklungen In den kommenden Jahren wird der BRF in enger Konzertierung mit der Regierung seinen spezifischen Auftrag als öffentlich-rechtlicher Sender neu reflektieren und an die jetzigen und künftigen Gegebenheiten immer wieder anpassen müssen: Während europaweit manche Rundfunkanbieter und Lobbyisten aus dem Privatsektor die sog. „Privilegien“ der öffentlich-rechtlichen“ und besonders die Finanzierung durch öffentliche Gelder in Frage stellen, bereitet die EU-Kommission eine neue Fassung ihrer Mitteilung zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, die bestimmt strengere Kriterien festlegen wird. Die Überlegungen über den öffentlich-rechtlichen Auftrag werden sich sowohl auf die Programminhalte als auch auf die Nutzung der Infrastruktur beziehen. Auch die statutarische Struktur des BRF wird im Sinne einer Modernisierung und einer größeren Effizienz zur Debatte stehen müssen. In diesem Zusammenhang wird die Gemeinschaft progressiv die nötigen Mittel investieren, damit der BRF den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sein wird. 6.7.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs 6.7.3. Inhaltliche Entwicklungen Das Sendeformat „Treffpunkt“ (Medienzentrum) behielt seinen Sendeplatz jeweils montags nach der Ausstrahlung der Sendung Blickpunkt. Das Sendeformat „Fit und Gesund“ wurde jeweils donnerstags in die Blickpunkt-Sendung integriert Der Erfolg der Abrufmöglichkeit der TV-Nachrichtensendung „Blickpunkt“ steigt weiterhin. Zusätzlich sind nun auch die wöchentliche TV-Talksendunkt Treffpunkt und Sondersendungen abrufbar. Auch die Dienstleistungen rund um das Thema „Audio on Demand“ wurden ausgebaut und erfreuen sich stetig wachsender Zugriffszahlen. Eine stärkere Hörerbindung wurde durch den Ausbau der Internetaktivitäten erreicht. 6.7.4. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Auf Grundlage eines Investitionsplanes, den der Belgische Rundfunk einreicht, erhält der BRF jedes Jahr eine Kapitaldotation, die im Falle besonderer Bedürfnisse entsprechend angepasst werden kann. 6.8. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 53 _________________________________________ Laufendes Jahr 2008 6.8.1. Formale Entwicklungen Aufgrund des Geschäftsführungsvertrages erarbeitet der BRF ein Konzept zur Reform und zur Organisationsentwicklung im BRF. Die Durchführung eines Organisationsaudits durch externe Berater ist vorgesehen. . 6.8.2. Inhaltliche Entwicklungen Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag im Ausbau der Internetaktivitäten und in der Festigung der Hörerbindung durch unterschiedliche Aktionen und Aktivitäten. 6.8.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Auf Grundlage eines Investitionsplanes erhält der BRF eine gleichbleibende Kapitaldotation, deren Auszahlung in Zwölfteln erfolgt. 6.9. Haushalt 2009 6.9.1. Formale Entwicklungen Der seitens des BRF ausgearbeitete Entwurf eines Reformkonzeptes wird der für Medien zuständigen Ministerin vorgelegt und mit ihr hinsichtlich der Umsetzung beraten. 6.9.2. Inhaltliche Entwicklungen Es wird Nachdruck auf die Qualität des BRF und dessen Produktionen gelegt. Die im Geschäftsführungsvertrag vorgesehene Dotation wird 2009 erhöht, um die im Sektorenabkommen vereinbarte stufenweise Anerkennung der privat geleisteten Dienstjahre zu ermöglichen. Diese Erhöhung beinhaltet auch die Kosten, die beim Umzug des Eifeler Studio in das Triangel entstehen werden, sowie die Einrichtung einer neuen Richtfunkstrecke EupenLüttich. 6.9.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Der BRF stellt sich der notwendigen Digitalisierung. Dementsprechend stehen in einer ersten Phase Investitionen in die terrestrischen Verbreitungsinfrastrukturen wie u. a. Richtfunkstrecken, Masten und Antennen an. 6.10. 6.10.1. Perspektiven Allgemeine Entwicklungen Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 54 _________________________________________ In den kommenden Jahren wird der BRF in enger Konzertierung mit der Regierung seinen spezifischen Auftrag als öffentlich-rechtlicher Sender neu reflektieren und an die jetzigen und künftigen Gegebenheiten immer wieder anpassen müssen: Während europaweit manche Rundfunkanbieter und Lobbyisten aus dem Privatsektor die sog. „Privilegien“ der öffentlich-rechtlichen“ und besonders die Finanzierung durch öffentliche Gelder in Frage stellen, bereitet die EU-Kommission eine neue Fassung ihrer Mitteilung zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, die bestimmt strengere Kriterien festlegen wird. Die Überlegungen über den öffentlich-rechtlichen Auftrag werden sich sowohl auf die Programminhalte als auch auf die Nutzung der Infrastruktur beziehen. Auch die statutarische Struktur des BRF wird im Sinne einer Modernisierung und einer größeren Effizienz zur Debatte stehen müssen. In diesem Zusammenhang wird die Gemeinschaft progressiv die nötigen Mittel investieren, damit der BRF den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sein wird. 6.10.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 55 _________________________________________ 7 Programm 16: Sport 7.1. Einführung 7.1.1. Allgemeine Ziele des Programms Das breit gefächerte Sportangebot in unserer Gemeinschaft erfordert von der öffentlichen Hand eine differenzierte und angepasste finanzielle Unterstützung, die sich gleichermaßen auf den Breiten-, Schul-, Leistungs-, Behinderten- und Seniorensport bezieht. Rund 250 Verein bilden die Basis des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die in den Vereinen betriebenen Sportarten sind vielfältig. Die Vereine sind auf Gemeindeebene in Form von Sporträten, Sportbünden oder Sportgemeinschaften organisiert oder können sich sportartspezifisch einem der seit 2008 anerkannten Sportfachverbände (15) anschließen. Fünf Leistungszentren in verschiedenen Sportarten (Tennis, Geräteturnen, Schiesssport, Behindertensport und Schach) versuchen Kinder, Jugendliche und Erwachsene an den Leistungssport heranzuführen. Menschen mit einer Behinderung werden in dreizehn speziell dafür anerkannten Sportvereinen besonders gefördert. Ein eigens auf die Bedürfnisse der geistig behinderten Sportler ausgerichtetes Leistungszentrum kümmert sich um die ambitionierten geistig behinderten Sportler. Einer der Eckpfeiler der Sportförderung bildet die intensive Betreuung der Trainer und Übungsleiter in den Vereinen. Zu diesem Zweck erarbeitet das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammen mit den anerkannten Sportfachverbänden und den Vereinen ein jährliches Ausbildungs- und Fortbildungsprogramm. Ausrüstungs- und Ausstattungssubventionen helfen den Vereinen und Gemeinden bei der Anschaffung von spezifischen Sportmaterialien. Schul– und breitensportliche Initiativen wurden ab Januar 2007 vom erweiterten Sportdienst des Ministeriums, Abteilung „Kulturelle Angelegenheiten“ in Zusammenarbeit mit relevanten Partnern durchgeführt. Das Sportmedizinische Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde neu ausgerichtet und bietet neben der medizinisch- physischen Kontrolle und Diagnose auch einen Trainingssteuerungs - und Beratungsservice an. Kampagnen zur Förderung des Breitensports (Die DG wird FIT, ich mache MIT!) und zur aktiven Teilnahme möglichst vieler Bürgen an Bewegungsangeboten sowie zur besseren Information über die Dopingproblematik im Sport vervollständigen die Aktivitäten der DG. 7.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Der Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird durch das Sportdekret vom 19. April 2004 geregelt. Das Sportdekret ist unter Mitwirkung des Sportrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgearbeitet worden. Das Dekret sieht eine Kernförderung für Sportvereine, Sportfachverbände, Leistungszentren und lokale Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 56 _________________________________________ Sporträte vor. Daneben gibt es noch eine Reihe von Sonderzuschüssen im Bereich des Spitzensports und der Projektförderung. Die Regierung verwirklicht für das Jahr 2009 die komplette Übertragung der Basisförderung der Sportvereine an die Gemeinden. Für die Bereiche Sport, Freizeit, Kultur und Bibliotheken werden die bisher von der DG gezahlten Zuschüsse über die Gemeindedotation den Gemeinden zur Weiterverteilung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus findet das Dekret zur Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Sportmaterial vom 20. Januar 1992 abgeändert durch die Programmdekrete 2000 und 2002 Anwendung. Das Dekret vom 17. Februar 1992 zur Anerkennung der Sportanlagen und zur Bezuschussung ihrer Funktionskosten, abgeändert durch das Programmdekret vom 04. März 1996, ist für den Bereich der Bezuschussung von Schwimmbädern weiterhin in Kraft. Seit Januar 2006 regelt das Dekret zur Vorbeugung gesundheitlicher Schäden bei sportlicher Betätigung die Bereiche der Dopingbekämpfung, der Kampfsportarten und des Radrennsport. Mit diesem Dekret kommt die Deutschsprachige Gemeinschaft ihren nationalen und internationalen Verpflichtungen in Sachen Dopingbekämpfung nach und wird auf Grund der Verabschiedung der entsprechenden Erlasse und im Jahre 2008 geschlossenen Vereinbarungen mit der Französischen Gemeinschaft erstmals im Jahre 2008 Dopingkontrollen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft vornehmen. Auf Grund des neuen föderalen Waffengesetzes verabschiedete das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 20. November 2006 das Dekret über das Statut der Sportschützen. Das Dekret zielt darauf ab, den eingeschriebenen Mitgliedern in Schützenvereinen der DG den Gebrauch von Sportwaffen zur erlauben. Durch die Schaffung einer Sportschützenlizenz entsprach man den Anforderungen des föderalen Waffengesetzes. 7.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Für den Sportdienst im Minsiterium der DG wurde ein Leitbild erarbeitet, das als interne Richtschnur für die zukünftige Arbeit gilt. Die Regierung strebt eine Dynamisierung des Sports und ein konzertiertes, koordiniertes Vorgehen zwischen dem Schulsport, dem Vereinssport und neuen Initiativen im Breitensport an. Eine neue Haushaltszuweisung in Bezug auf die Unterstützung von Schulsportinitiativen wurde in das Programm Sport OB 40 aufgenommen. 7.1.4. Kontinuität im Programm Die Bezuschussung der Sportvereine und der Sportvereine für Menschen mit einer Behinderung wird bisher nach einer Pauschalsumme und mehreren zusätzlichen Kriterien berechnet. Die für die oben aufgeführte Basisbezuschussung der Sportvereine zur Verfügung gestellten Summen werden im Haushalt 2009 den Gemeinden im Rahmen der Gemeindedotation zur Verfügung gestellt. Alle Gemeinden sollen nach nachvollziehbaren eigenen Kriterien die Mittel an die Sportvereine verteilen. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 57 _________________________________________ Die Bestimmungen für die Sportfachverbände sehen einen Basiszuschuss und zusätzliche Mittel in Verbindung mit der Erfüllung verschiedener Aufgaben vor. Alle erhalten einen pauschalen Funktionszuschuss von 500 EUR. Zusätzliche Mittel gibt es für die Anzahl angeschlossener Vereine zwischen 500 und 2.000 EUR Sportfachverbände können außerdem folgende Zuschüsse erhalten: EUR für in Absprache mit der Sportkommission organisierte Aus- und Weiterbildungen, EUR für die Durchführung von Projekten in Zusammenarbeit mit dem Schulsport, 2.500 EUR für die Organisation eines ganzjährigen Meisterschaftsbetriebs, EUR, wenn er über ein Sekretariat mit mindestens einem halbzeitig angestellten Mitarbeiter verfügt. Ähnliche Regelungen sind für die Sportbünde, Sporträte und Sportgemeinschaften vorgesehen. Die Schwimmhallen und Bäder der Gemeinden und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht werden im Verhältnis zu ihren annehmbaren Ausgaben unterstützt. Der Sportrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Belgisch Olympische und Interföderale Komitee erhalten kontinuierlich die auf Grundlage der bestehenden Gesetzgebung oder auf Grundlage von Verträgen vorgesehenen Mittel. Die Sportkommission veröffentlicht jährlich ein umfangreiches und auf die Bedürfnisse der Sportverbände und Sportvereine zugeschnittenes Ausbildungs- –und Fortbildungsprogramm. Die Förderung verschiedenster Projekte der Vereine und Sportfachverbände nimmt einen großen Platz im Programm 16 ein. Dazu gehören insbesondere Ferien- und Sportlager, Trainingslager zur Vorbereitung von Meisterschaften und Wettkämpfen sowie Aktivitäten im Rahmen der internationalen und zwischengemeinschaftlichen Beziehungen. Das Sportdekret sieht im Bereich des Spitzensports drei Unterstützungsmöglichkeiten vor: Die Einstufung als hochqualifizierter Sportverein Die Stipendien und Beihilfen für Spitzensportler und hochqualifizierte Schiedsrichter Die Subventionen für die Vorbereitung und Teilnahme von Spitzensportlern und Mannschaften an internationalen Meisterschaften. Die Einstufungen von hochqualifizierten Mannschaften und Sportlern wird jährlich von der Sportkommission der verantwortlichen Ministerin in Vorschlag gebracht. Jährlich werden die Mannschaften eingestuft, die in einer der beiden höchsten Ligen Belgiens ihre Meisterschaften bestreiten. In den letzten Jahren gehörten die ersten Mannschaften des KSK 47 Eynatten und des SK Rochade Eupen – Kelmis im Schach, der HC Raeren, die KTSV Eupen und der HC Eynatten (Damen und Herren) im Handball, die KAS Eupen im Fußball und die Holzknacker aus Manderfeld im Kegeln dazu. Durch den Aufstieg und Verbleib des KTC Eupen in die höheren Ligen konnte er im Rahmen des Haushalts 2007 und 2008 ebenfalls bezuschusst werden. Die Stipendien für die eingestuften Spitzensportler und hochqualifizierten Schiedsrichter werden nach Trainingsumfang, Eigeninitiativen, Resultaten und den Perspektiven für die sportliche Zukunft vergeben. In den letzten Jahren wurden jährlich Stipendien in Höhe von 125 bis 1000 Euro an rund 25 Spitzensportler und 6 Schiedsrichter vergeben. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 58 _________________________________________ Die Subventionen zur Teilnahme an internationalen Meisterschaften verteilen sich auf rund 25 Initiativen jährlich. Berücksicht werden vor allem die Sportler und Mannschaften, die sich auf nationaler Ebene für internationale Aufgaben qualifiziert haben. In den letzten Jahren gehörten beispielsweise die Teilnahme der Eliteschützen des Regionalen Flachbahnschützenverbandes (RSFO) an diversen Turnieren, die Teilnahme der beiden Schachvereine SK Rochade Eupen-Kelmis und des KSK 47 Eynatten an den Mannschaftseuropameisterschaften, die Teilnahme des HC Eynatten am Handball– Europapokal, die Unterstützung der Teilnahme von Triathleten am Iron-Man auf Hawai und die Teilfinanzierung der Teilnahme von Spitzenturnerinnen an internationalen Wettkämpfen dazu. Die Initiativen Schule-Verein stoßen auf große Resonanz. Im Schuljahr 2007-2008 wurden insgesamt 15 Initiativen in den Sportarten Judo, Orientierungslaufen, Reiten und Tennis, Turnen, Radsport, Schach und Volleyball realisiert. Das Sportmedizinische Zentrum der DG versteht sich als Dienstleister für alle sportbegeisterten Bürger und Bürgerinnen in der DG. Neben der sportmedizinischen Untersuchung durch einen Sportmediziner, steht seit Beginn des Jahres 2007 auch ein Sportwissenschaftler zur Trainingssteuerung und Beratung, sowie seit Beginn 2008 eine Sportpsychologin und eine Ernährungsberaterin für interessierte Bürger zur Verfügung. Der Sportdienst hat für das Jahr 2007 alle bezuschussten Sport- und Ferienlager in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufgelistet und sowohl in der Broschüre als auch auf dem Sportportal der DG www.dgsport.be veröffentlicht. Die Organisation der vielfältigen Sport und Ferienlager bildet einen wesentlichen Beitrag zur Breitensportförderung in unserer Gemeinschaft. Bezuschusst werden sowohl die großen Ferienlager der Sportbünde und Sporträte der Gemeinden (Raeren, Eupen, Kelmis und Lontzen) als auch Ferieninitiativen von Vereinen (z.B. Fußballlager Honsfeld, Tennislager KTC Eupen). Die Angebote der Schulen (z.B. Schneeklassen der Interessengemeinschaft Skisport, Fitnessklassen des KA Eupen) werden ebenfalls gefördert. 7.2. Rückblick 2007 7.2.1. Formale Entwicklungen Das Kooperationsabkommen mit der Französischen Gemeinschaft und Brüssel-Hauptstadt sowie die Ausführungserlasse zu den Dopingkontrollen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden leider nicht, wie ursprünglich erhofft, im Jahre 2007 unterschrieben. Die Umbesetzung der Regierung der Französischsprachigen Gemeinschaft war ausschlaggebend für die Verzögerungen. Der Dekretentwurf zur Zustimmung zum internationalen Übereinkommen gegen Doping im Sport, geschehen zu Paris am 19. Oktober 2005 wurde am 17. Dezember 2007 vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet. Am 20. November 2006 verabschiedete das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Dekret zum Statut der Sportschützen. Der entsprechende Ausführungserlass zu diesem Dekret ist Ende Mai 2007 in Kraft getreten. Prüfungssitzungen zur Erlangung des Statuts wurden von Ministerium und Regierung in Zusammenarbeit mit den anerkannten Sportfachverbänden ab Juni 2007 organisiert. 7.2.2. Inhaltliche Entwicklungen Das Sportprogramm der DG sah für das Jahr 2007 unter anderem folgende Themenschwerpunkte vor: Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 59 _________________________________________ Die Breitensportförderung in der DG die Aufwertung des Sportmedizinischen Zentrums der DG die Ausarbeitung bedarfsorientierter Ausbildungs– und Weiterbildungangebote für Jugendliche, Trainer und Lehrer die Fortführung und qualitative Aufwertung der Angebote im Schulsport und außerschulischer Initiativen die Unterstützung des Sportrates der DG und eine verbesserte und intensivere Kommunikation Der Sportdienst arbeitet immer intensiver und konkreter mit der DGG-Worriken zusammen. Die Erweiterung des Sportdienstes war dafür eine wichtige Voraussetzung. Ein Mitarbeiter der DGG nimmt regelmäßig an Teamversammlungen des Dienstes teil. Gegenseitige Hilfe und Abstimmung ist Normalität. Ein neues Konzept zur Aufwertung des Sportmedizinischen Zentrums ist in der zweiten Hälfe des Jahres 2006 erarbeitet und zu Beginn des Jahres 2007 vorgestellt worden. Herausragende Sportereignisse mit Unterstützung der DG waren im Jahr 2007 erneut der Ende Januar stattfindende Schwimmmarathon mit einer Rekordbeteiligung und die vom Sportrat der DG zum zweiten Mal äußerst attraktiv gestaltete Sportlerehrung in Heppenbach. In den Monaten April und Mai war die DG Gastgeber von verschiedenen sportlichen Großereignissen mit internationaler Ausstrahlung. Die Roller-Bulls hatten die Ehre die Qualifikationsrunde zum Rollstuhl-Basketball Europapokal in St. Vith zu organisieren. Anfang Mai war Eupen der Austragungsort der Endrunde der UEFA U17 Europameisterschaften im Fußball. Dabei ist hervorzuheben, dass die drei Spiele in Eupen vor fast vollbesetzten Rängen stattfanden und durch EUROSPORT direkt übertragen wurden. Im Rahmenprogramm dieser Veranstaltung organisierte die DG ein StreetsoccerTurnier mit Beteiligung von über 200 Kindern aus der Großregion Saar-Lor-Lux, die Eröffnungsfeier zur Endrunde und das offizielle Bankett. Eines der Highlights für die Breitensportkampagne war neben den im Laufe des Jahres in jeder Gemeinde organisierten Wandertagen, die Veranstaltung zur „Sportlichsten Gemeinde der DG“, die am 3. Juni unter Beteiligung von 7 Gemeinden und schätzungsweise 800 Personen in Worriken/Bütgenbach organisiert wurde. Der Sportdienst hat auch 2007 ein umfangreiches, bedarfsorientiertes Ausbildungs – und Weiterbildungsprogramm für Jugendliche, Trainer und Lehrer angeboten. Die Lehrerfortbildung vom 28. Februar 2007 stand im Zeichen der Evaluation des bisher Gewesenen und gab neue Ziele vor. Das Schulsportprogramm für Kindergärten, Grundschulen und Sekundarschulen sah eine Fülle von Initiativen, Veranstaltungen und Hilfsmitteln zur Verbesserung des Sportunterrichts vor. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Gesundheit und unter Berücksichtigung des dort angewandten Gesundheitskonzeptes wurde im Rahmen der Kampagne „Die DG wird FIT, Ich mache MIT“ ein auf Bewegung angelegtes Programm erarbeitet, dass mehr Menschen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Möglichkeit gibt, sich öfter sportlich zu betätigen. Neben einem Informationsabend im BRF zum Thema: „Wie steige ich in das Training ein?“, hat der Sportdienst an verschiedenen Wochentagen des Monats März Einführungstrainingabende organisiert. In Form von Wandersonntagen wurde vor allem Familien und Bürgern, die nicht regelmäßig an sportlichen Veranstaltungen und Angeboten teilnehmen, ein Einstieg zu einem bewegungsorientierten und gesunden Leben geboten. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 60 _________________________________________ Die Verbindung zwischen dem organisierten Sport (Vereine und Verbände) und den Schulen wurde weiterentwickelt. Schulsportinitiativen werden in Zukunft enger mit dem Sportrat und den Sportfachverbänden abgesprochen. Ab dem Schuljahr 2007 – 2008 wurde das Projekt „Schulolympiade“ den Schulen vorgestellt und umgesetzt. Die Dopingsensibilisierungs- und Informationskampagne wurde mit zwei Veranstaltungen am 29. und 30. August 2007 beendet. Die eigens für diese Kampagne ausgearbeitete Webseite www.dgsport.be/doping wird ständig aktualisiert. 7.2.3. Investitionen Beweggründe) außerhalb des Infrastrukturplans (Entwicklungen, Die Anträge zur Bezuschussung von Ausrüstungen/Sportmaterialien wurden bis zum 31. März 2007 gesammelt und nach festgelegten Prioritäten bewilligt. Die wichtigsten Prioritäten sind eine dynamische Vereinsarbeit im Jugend – bzw. Behindertensport die Relevanz der Anschaffung für die tägliche Trainings und Wettkampfarbeit und die Häufigkeit der bereits zugesagten Anträge in den vergangenen Jahren. Im Jahre 2007 wurden u.a. für Skier und Skischuhe , Steppbänke, Judomatten und Bodenmatten fürs Turnen bezuschusst. Im Bereich der Ausstattungen wurden u.a. Rasenmähtraktoren, Unterstellbänke für Reservespieler und Ausstattungsgegenstände für Tennisplätze bezuschusst. 7.3. Laufendes Jahr 2008 7.3.1. Formale Entwicklungen Bei der Runde durch die Gemeinden wurden ausgiebig über die Durchforstung und die damit verbundene Übertragung der Basisförderung informiert und ausgetauscht. Die Parlamentarbeit zu den entsprechenden dekretalen Änderungen, wie sie von der Regierung vorgeschlagen werden, finden in der zweiten Jahreshälfte statt. Das bilaterale Abkommen zwischen der Deutschsprachigen und Französischen Gemeinschaft in Hinblick auf die zur Verfügungstellung von anerkannten Kontrollärzten zur Durchführung von Dopingkontrollen auf dem Gebiet der DG liegt dem Kabinett des zuständigen Ministers Daerden vor, wurde jedoch bis dato noch nicht von der Regierung der Französischen Gemeinschaft genehmigt. Der Dekretentwurf zur Zustimmung zur UNESCO Konvention gegen Doping im Sport und den Anlagen, geschehen zu Paris am 19. Oktober 2005, wurde vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits im Jahr 2007 angenommen. Der Ratifizierungsprozess der Konvention wurde durch ihre Annahme in den beiden anderen Gemeinschaften am 11. Juni 2008 mittels eines Bestätigungsschreibens des zuständigen belgischen Außenministers an den Generalsekretär der UNESCO abgeschlossen. Die Regierung wird nach Vorarbeit der Sportkommission die Verbesserung der Qualität in den von der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützten Sportlagern initiieren und mit den Organisatoren nach Möglichkeiten suchen, die Teilnehmer an neue und attraktive Sportarten heranzuführen. Zu diesem Zweck wird ein Informationsblatt in allen von der DG unterstützten Sportlagern verteilt. Ein ministerielles Rundschreiben wird darüber hinaus über Rechte und Pflichten des Lagerleiters und der beschäftigten Übungsleiter informieren. Gegen Ende des Jahres 2008 soll der Entwurf eine Neuregelung des Artikels über die Bezuschussung von Sportlagern im Sportdekret ermöglichen. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 61 _________________________________________ Die Sportkommission der DG leistet einen fachlichen Beitrag zur Ausarbeitung der Ausführungserlasse im Hinblick auf die konkrete Umsetzung des Dekrets in Bezug auf den Kampf – und Radrennsport. Der Entwurf wird dann noch dem Sportrat zur Begutachtung vorgelegt. 7.3.2. Inhaltliche Entwicklungen Die Ergebnisse des Sportprogramms 2007 der DG wurden vor dem Hintergrund des Maßnahmenkatalogs der Regierung, den Resultaten der Durchforstung und der Runde durch die Gemeinden evaluiert. Die Entwicklung des Breitensports in den Gemeinden hat auch weiterhin Priorität im Regierungsprogramm. Ein entsprechendes Aktionsprogramm wird im Jahr 2008 fortgesetzt. Hierbei liegt ein besonderer Schwerpunkt bei der Verbindungen zur Gesundheitsförderung und den Entwicklungen im Tourismus. Im März 2008 wurde der Leistungsvertrag mit dem Schachverband des deutschsprachigen Belgiens (SVDB) unterschrieben. Die Dauer des Vertrages wurde erstmal auf ein Jahr befristet, da im Dezember 2008 auch für die bereits anerkannte Leistungszentren (Tennis, Behindertensport, Sportschiessen und Turnen) der Vertrag abläuft und für 2009 neu ausgehandelt werden muss. Herausragende Sportveranstaltungen in der DG waren im Jahre 2008 die Organisation mehrerer Fußball-Events im Bereich des Frauenfußballs, so kam es am 7. Mai 2008 zur Austragung eines Qualifikationsspiels zwischen der amtierenden Weltmeistermannschaft aus Deutschland und der belgischen Nationalmannschaft am Kehrweg in Eupen. Das Spiel wurde live im ersten deutschen Fernsehen übertragen. Kurze Zeit vorher war die DG Austragungsort eines U19 Qualifikationsturniers für Frauenmannschaften. Auf den Fußballplätzen in Eupen, Rocherath und Honsfeld trafen die Mannschaften aus Belgien, Island, England und Polen aufeinander. Zum ersten Mal organisierte der Sportdienst die Abschlussveranstaltung zur Jugendolympiade in Eupen. Immerhin 4 Schulen mit insgesamt 150 Schülern nahmen teil. Eine Premiere feiert auch die erste Veranstaltung zum OXFAM Trailwalker Ende August in Eupen. 150 Mannschaften bestehend aus jeweils drei Personen versuchen bei dieser Benefizveranstaltung 100km innerhalb von 30 Stunden zurückzulegen. Verteilt auf das ganze Jahr fanden in den neun Gemeinden und unter reger Anteilnahme erneut die Wandersonntage statt. Ab Ende 2008 werden Dopingkontrollen vom Sportdienst des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführt. Jedenfalls ist, wie in den anderen Gemeinschaften auch, eine enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Das Schulsportprogramm wurde auf den neuesten Entwicklungen für das Schuljahr 20082009 angepasst. Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung und Implementierung der Kernkompetenzen und der Rahmenpläne für den Schulsport. Der Sportdienst pflegt einen engen Kontakt mit den verantwortlichen Dienststellen des Unterrichtswesens und plant für den Beginn des Schuljahres 2008-2009 eine engere Zusammenarbeit mit der Autonomen Hochschule der DG. 7.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 62 _________________________________________ Die Anträge zur Bezuschussung von Ausrüstungen/Sportmaterialien wurden bis zum 31. März 2008 gesammelt. Aufgrund der schon im Jahr 2007 angewandten Prioritätensetzung wurden 32 Anträge bewilligt. Im Jahre 2008 wurden Zuschüsse u.a. für Rennräder zur Verbesserung der Jugendarbeit, für die Leichtathletikvereine diverse Wurf und Trainingsmaterialien, sowie in Verbindung mit dem neuen Schach-Leistungszentrum Demobretter und Schachuhren bewilligt. Im Bereich der Ausstattungen wurden u.a. ein Rasenmähtraktor, eine Bewässerungsanlage, ein Stromaggregat und mehrere Trainingstore bezuschusst. 7.4. Haushalt 2009 7.4.1. Formale Entwicklungen 7.4.2. Inhaltliche Entwicklungen (insbesondere Kürzungen und Erhöhungen) Die Regierung strebt einen ganzheitlichen Ansatz für das Sportprogramm der DG an, um ihre Ziele effizient zu erreichen. Neue Schnittstellen zu den benachbarten Bereichen führen dazu, spezifische Sportförderung im Zusammenspiel mit anderen sportlichen Ansätzen voranzutreiben und Brücken zu anderen Bereichen wie Gesundheit und Schule zu schlagen. Im Jahre 2009 wird ein neues breit angelegtes europäisches und bereits auch in verschiedenen belgischen Gemeinden verwirklichtes Konzept namens „VIASANO“ in Zusammenarbeit mit vier Partnergemeinden in Angriff genommen. Ziel dieses Projekts ist das Bewusstsein der Bevölkerung bezüglich der Wichtigkeit einer gesunden Ernährung und regelmäßiger Bewegung zu stärken und und damit die alltäglichen Lebensgewohnheiten zu verändern Direkte Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 015 Jahre. Erweiterte Zielgruppe bildet die Familie, wodurch auch die erwachsene Bevölkerung direkt angesprochen wird. Breitensport Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere junge Menschen zur täglichen sportlichen Aktivität zu motivieren. Hierzu sollen Angebote unterstützt, gefördert und falls nötig auch geschaffen werden. Vereine, Sportbünde und Gemeinde sind Akteure der Breitensportförderung. Die Werbung für die vielfältigen Sportangebote soll ebenfalls weiter intensiviert werden. Schulsport Maßnahmen zur Förderung des Schulsportes werden weiterhin in Zusammenarbeit mit den Schulen unternommen werden. Verstärkt sollen Schulen Partner hiesiger Vereine werden. Die Erarbeitung und Implementierung der Kernkompetenzen und Rahmenpläne ist ein Schwerpunkt der Unterrichtspolitik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Kernkompetenzen und Rahmenpläne für den Sportunterricht formulieren Anforderungen an das Lehren und Lernen in der Schule. Sie legen fest, welche Bildungsziele Schüler bis zu einer bestimmen Jahrgangsstufe erworben haben sollen. Somit sind Kernkompetenzen und Rahmenpläne Eckpfeiler in der Gesamtheit der Anstrengungen zur Sicherung und Steigerung der Qualität schulischer Arbeit. Sie sind ein Referenzsystem für das professionelle Handeln der Lehrer und können somit zu einem Motor der pädagogischen Entwicklung werden. Das vom Sportdienst des Ministeriums ausgearbeitete Schulsportprogramm möchte einen aktiven Beitrag zu den angesprochenen Entwicklungszielen leisten und den Lehrern Hilfestellung bei der Implementierung geben. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 63 _________________________________________ Leistungssport Die Förderung des Leistungsportes wird weiterhin in enger Abstimmung mit den Leistungszentren erfolgen. Die Leistungsaufträge werden nach eingehender Evaluierung im Jahr 2009 neu abgeschlossen. Durch eine ganzheitliche Sichtweise unter der Prämisse eines humanen Leistungsportes und durch einen integrativen Ansatz sind ganz unterschiedliche Handlungsschienen wie beispielsweise regelmäßig gesundheitsförderndes Bewegen sowie Talentsuche und Talentförderung parallel möglich. Förderprogramme 2012-2016 mit dem BOIK Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird die hiesigen Sportfachverbände weiterhin hinsichtlich ihrer Einbindung in den nationalen Förderprogrammen für die Olympischen Spiele 2012-2016 unterstützen. Sensibilisierung für die Dopingproblematik In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird vorrangig auf präventive Maßnahmen gesetzt. Dopingkontrollen werden in Zusammenarbeit mit den anderen Gemeinschaften auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführt. Die Dopingpolitik wird Ende 2008 evaluiert werden. 7.4.3. Investitionen Beweggründe) 7.5. außerhalb des Infrastrukturplans (Entwicklungen, Perspektiven 7.5.1. Allgemeine Entwicklungen 7.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen: Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 64 _________________________________________ 8 OB 40 Programm 17: Tourismus 8.1. Einführung 8.1.1. Allgemeine Ziele des Programms Die deutschsprachige Gemeinschaft und ihre Bevölkerung bieten dem Anwohner und dem Besucher eine Vielzahl von Anreizen, die es zu vermitteln gilt. Die Regierung und das Ministerium haben den Auftrag, die Vorzüge anzuzeigen,, aufzuwerten, zu entwickeln, zu vermehren und nachhaltig zu gestalten. Mit den bescheidenen Mitteln, die dafür zur Verfügung stehen, strebt die Gemeinschaft durch Zusammenarbeit und Kooperationen mit anderen Verwaltungen, Körperschaften und privaten Anbietern die best mögliche Entwicklung zum Wohle der einheimischen Bevölkerung an. Die Nachfrage zeigt, dass es an der Zeit ist, neben dem Versuch, das Angebot qualitativ zu verbessern, auch Wege zu suchen, Investoren dazu zu bringen, neue Übernachtungsbetriebe in der Gemeinschaft anzusiedeln. Die in den letzten Jahren an den Tag gelegte Dynamik trägt ihre Früchte und öffentliche wie private Investoren sind zum Teil offensiv auf den Markt getreten. Als Beispiele hierzu weise wir beispielhaft auf die Planung eines RAVeL durch die öffentliche Hand, wie auch den Neubau eines Hotels in Raeren und die Verwirklichung eines offenen Kräuter- und Gewürzgarten in Bütgenbach hin. Mit dem privilegierten Partner, das Verkehrsamt der Ostkantone, hat die Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen, in dem der Auftrag festgelegt worden ist, die Gemeinschaft als Destination im bekannten Herkunftsgebiet der meisten Besucher, wie auch auf neuen Märkten bekannt zu machen und anzupreisen. In dem Geschäftsführungsvertrag wurden Werkzeuge beschrieben, die es ermöglichen, Erfolge oder Fehleinschätzungen zu messen. Die enge Zusammenarbeit mit den Verkehrsvereinen und die Ausstattung und Begleitung der Informationseinrichtungen sowohl im Süden, als auch im Norden der Gemeinschaft verbindet das Ministerium besser als bisher mit den Verkehrsvereinen und Gemeinden. In besonderem Maße trägt hier auch die Gründung von Dachverbänden in den Gemeinden bei. Bisher wurden Dachverbände in den Gemeinden Büllingen Burg Reuland Bütgenbach Eupen Raeren und Sankt Vith gegründet. Der Dachverband in Eupen bindet die Eupener Geschäftswelt mit ein. In Lontzen ist ein Dachverband in Vorbereitung. Die Arbeit der Dachverbände ermöglicht eine Zusammenarbeit innerhalb einer Gemeinde und bindet gewisser maßen senkrecht alle Akteure einer Gemeinde in die Arbeit zur Förderung des Tourismus ein. Die Entwicklung von Gemeindeflächen deckenden Aktivitäten wie Gastrotouren in den Gemeinden Büllingen, Burg Reuland und Bütgenbach sind eine direkte Folge der besseren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Dachverbände. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 65 _________________________________________ Zur Zeit werden große Anstrengungen unternommen, die Identität der Gemeinschaft und deren eigentliche Vorzüge heraus zu kristallisieren um diese optimal vermarkten zu können 8.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Folgende gesetzliche Grundlagen betreffen den Tourismusbereich: Dekret vom 22.11.1992 über die Anerkennung von Ferienwohnungen; Dekret vom 09.05.1994 über Hotels; Dekret vom 09.05.1994 über das Camping; Dekret vom 17.02.2003 über die Anerkennung und Bezuschussung von Verschönerungsund Verkehrsvereinen, so wie deren Dachverbände und von Informationsstellen und Informationsbüros. 8.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Es sind keine Änderungen zu verzeichnen. 8.1.4. Kontinuität im Programm Privilegierter Partner für die Zusammenarbeit ist das Verkehrsamt der Ostkantone. Als Weg zum verbesserten Produkt- und Destinationsmanagement unterstützt die Gemeinschaft die Bemühungen der in einer EWIV (Europäische Wirtschafts Interessen Vereinigung) vernetzten Partner – DG, Rheinland Pfalz und Teile von Nordrhein Westfalen – weitere Akteure zu verpflichten um bedeutende Mittel für die Produktgestaltung, Vermarktung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu generieren. Inzwischen hat sich die Partnerschaft der EWIV ausgeweitet: die vier so genannten Moselkreise in Rheinland-Pfalz die Provinz Luxemburg in Belgien das Haus des Tourismus (HdT) im Salmtal und im Quellgebiet der Ourthe (Vielsalm und Gouvy) das HdT Houffalize-La_Roche-en-Ardenne das HdT in Bastogne; aus der Provinz Lüttich das HdT Land der Weser (Verviers, Limbourg) das HdT des Herver Landes (Aubel, Herve, Plombières) das HdT Land der Quellen (Spa, Stavelot; Francorchamps) der interkommunale Zweckverband Aqualis als Klammer der „Ardenne Bleue“ die Provinz Lüttich als Körperschaft der Marketinggemeinschaft Im Großherzogtum Luxemburg wird die Mitgliedschaft der Gemeinden im Einzugsgebiet „Luxemburgische Ardennen“ (Wiltz, Clervaux, Troisvierges, Diekirch, Vianden) sowie die „Luxemburgische Schweiz“ (Echternach und Umgebung) angestrebt. Die Integration der Informationseinrichtungen (Informationsbüros, Informationsstellen und „Maisons du Tourisme“) verstärkt noch das Destinationsmanagement. Die DG ist Mitglied im Internationalen Büro für Sozialtourismus (BITS), in der Europäische Vereinigung für Eifel und Ardennen und in der Vereinigung der Verkehrsvereine der drei Grenzen. Die Leitung von Informationsbüros und Informationsstellen sowie der damit verbundene Personaleinsatz werden ebenfalls im Rahmen des Programms Tourismus berücksichtigt. Das Personal, das in den Informationseinrichtungen beschäftig ist, wird auf Initiative des Ministeriums geschult mit dem Ziel, sich den sich ändernden Herausforderungen des Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 66 _________________________________________ modernen Tourismus stellen zu können. Weitere Schulungen und Arbeitssitzungen sind in den Themenfeldern e-Commerce und i-Tourismus geplant. Die anerkannten Verschönerungs- oder Verkehrsverein erhalten einen pauschalen Zuschuss Darüber hinaus können sie eine Beteiligung an den Kosten von vorab mitgeteilten und gutgeheißenen Veranstaltungen beantragen. Die Zusammenarbeit mit dem Belgischen Zentrum für Jugendtourismus hat sich bewährt und wird in gewohnter Form weitergeführt und gleicher Höhe unterstützt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit ergibt sich aus den koordinierten Texten zur Förderung des Sozial- und Arbeitertourismus aus den Jahren 1954 und 1956. Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag in Höhe von 3.000,-€ zu den Werbekosten der Organisation für die beiden in der DG betriebenen Gästehäuser „Haus Stockem“ und „Gästehaus Judenstraße“. 8.2. Rückblick 2007 8.2.1. Formale Entwicklungen Die Regierung hat die Modalitäten zur Einstufung von Ferienwohnungen in vier unterschiedliche Stufen verabschiedet. Das Ministerium hat die Einstufung umgesetzt. 8.2.2. Inhaltliche Entwicklungen Aus Anlass der Internationale Tourismus Börse (ITB) in Berlin präsentierte sich die Deutschsprachige Gemeinschaft im Verbund der EWIV Eifel-Ardennen auf dem Rheinland Pfalz Stand. Auf der größten Tourismusmesse der Welt ist es ein Unikat, dass sich grenzüberschreitende Tourismusregionen auf einem Stand präsentieren. Regierung und Ministerium haben die Schöffen, die den Tourismus in ihren Zuständigkeiten haben, zusammengerufen und gemeinsam beschlossen, die weitere Entwicklung in diesem Bereich solidarisch zu beraten und Aktionen miteinander abzustimmen. Besondere Achtung und uneingeschränkte Unterstützung findet hierbei die in die Wege geleitete Aus- und Weiterbildung der Personen, die in den Informationseinrichtungen arbeiten. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Leader+ Programme und des Interreg III Projektes ZeitReisen wurde abgeschlossen. Als heraus ragendes Projekt wurde in 2007 in Recht der für Besucher zugängliche Schieferstollen dem Publikum vorgestellt und eröffnet. Hierbei handelt es sich um ein überaus interessantes Angebot, das dem Einheimischen ebenso wie dem Touristen besonders bei schlechtem Wetter ein attraktives Freizeitangebot bietet. Der neu gegründete Dachverband der Gemeinde Raeren hat in der Burg von Raeren eine Informationsstelle für Touristen im Sinne des Dekretes vom 17.02.2003 eröffnet und betreut darüber hinaus eine Informationssäule im Ortskern von Eynatten. Die Verkehrsvereine Büllingen und Manderfeld haben in Anlehnung an das Modell von Bütgenbach eine Gastrotour mit verschiedenen Aktivitäten, wie Schnitzeljagd, Fahrradrallye und anderem mehr entwickelt. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 67 _________________________________________ Die Gemeinde Büllingen hatte vorübergehend die Informationsstelle in den vom Verkehrsverein betriebenen Campingplatz verlegt um einen ansprechenden Ort zur Unterbringung im Gemeindehaus vorzubereiten. Im Rahmen des Geschäftsführungsvertrages hat die Gemeinschaft das Verkehrsamt dazu aufgefordert, im neu konzipierten Grenzübergang von Lichtenbusch ein Informationsbüro einzurichten. Im Haushalt der Gemeinschaft wurden hierzu Mittel von insgesamt 18.000,€ eingetragen. Dieser Betrag sollte dazu dienen, die Funktionskosten ab dem 01.09.2007 zu decken. Die Anzahl anerkannter Verkehrsvereine hat sich in im Laufe des Jahres 2007 nicht wesentlich verändert. Der Verschönerungsverein von Rocherath hat seine Aktivitäten eingestellt. Gemeinde Anzahl Verschönerungsvereine 5 1 0 2 0 0 1 3 4 Amel Büllingen Burg Reuland Bütgenbach Eupen Kelmis Lontzen Raeren Sankt Vith Anzahl Verkehrsvereine 0 2 1 1 1 2 2 0 1 Die Verkehrsvereine von Büllingen und Burg Reuland betreiben weiterhin je eine Informationsstelle. Während das Büro in Burg Reuland in neue Räumlichkeiten Einzug gehalten hat und ausschließlich vom Verkehrsverein genutzt wird, teilt sich der Verkehrsverein von Büllingen seine im Ortskern gelegenen Räumlichkeiten mit anderen Trägern. Von Seiten der Gemeinde Büllingen wird ein Umzug, in Räumlichkeiten, die der ausschließlichen Nutzung des Verkehrsvereins zu Gute kommen sollen, erwägt. In Raeren hat der Dachverband der Verkehrsvereine inzwischen ebenfalls eine Informationsstelle eröffnet (siehe oben). Nachstehende Tabelle weist Anzahl und Standort von Informationsstellen und Informationsbüros auf. Gemeinde Büllingen Burg Reuland Bütgenbach Eupen Raeren Sankt Vith Informationsbüro Informationsstelle 1 1 1 1 1 1 Im Rahmen der zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen werden solche Initiativen unterstützt, die entweder einen innovativen Charakter haben, oder sich in den letzten Jahren bewährt haben und nicht ausdrücklich im Dekret vom 17.02.2003 vorgesehen sind. So wurde der im zwei Jahres Rhythmus statt findende Blumencorso von Hergenrath mit insgesamt 2.526,08 € unterstützt. Im Sommer 2007 wurden die ersten Gespräche zur Verwirklichung des Oxfam Trailwalker am letzten Augustwochenende 2008 im Ministerium geführt. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 68 _________________________________________ 8.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Die Gemeinde Raeren hat die Halbrundbögen auf den Informationstafeln an den Ortseingängen erneuert und hierfür einen Zuschuss in Höhe von 1.495,56€ erhalten. Der Verkehrsverein von Bütgenbach kaufte Ruderboote und Kajaks und erhielt hierfür Zuschüsse von insgesamt 2.671,29€ während die Informationsbüros von Eupen und Sankt Vith Zuschüsse zur weiteren Informatisierung in Höhe von 875,-€ erhielten. 8.3. Laufendes Jahr 2008 8.3.1. Formale Entwicklungen Das Ministerium hat einen Vorschlag zur Anerkennung und Einstufung von Gästezimmern hinterlegt. Dieser Text soll sich in das Dekret über die Anerkennung und Einstufung von Ferienwohnungen eingliedern. Im Rahmen des Programmdekretes wurden die Schwellenbeträge zur Bezuschussung der Informationsbüros, deren Funktions- und Personalkosten, so wie die Beiträge zu den Kosten für die Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeiter durch die Verkehrvereine und der Höchstbetrag des Zuschusses für anerkannte Aktivitäten der Verkehrsvereine an den Index angepasst. Im gleichen Text wurde den Trägern von anerkannten Informationseinrichtungen die Möglichkeit gegeben, für angefragte oder vom Ministerium angebotene Weiterbildungen des beschäftigten Personals einen Zuschuss zu erhalten, der 50% der anfallenden Kosten ausmacht. Zusammen mit den flämischen Kollegen wurde die Anpassung der Einstufungskriterien für Hotelbetriebe ins Auge gefasst. Hier sind noch umfassende Beratungen vorzunehmen. In der neuen Einstufung soll besonders auf die Erhöhung der Qualität und deren Sichtbarkeit für den Nutzer geachtet werden. Die doppelte Kompetenz, nämlich die Gemeinschaftskompetenz und die regionale Kompetenz des Ministers für Umwelt und Tourismus in der Wallonischen Region führt dazu, dass Veränderungen im Walddekret der Wallonischen Region Konsequenzen im Bereich der Zuständigkeit der Gemeinschaft haben wird. Hier ist die Deutschsprachige Gemeinschaft gefordert, initiativ zu werden. 8.3.2. Inhaltliche Entwicklungen Im Rahmen des Europäischen Tourismusforums würdigt die Kommission seit dem vergangenen Jahr jene Destinationen, die im Rahmen eines vorab gesteckten Rahmens besondere Anstrengungen unternommen haben. Das für 2009 vorgeschlagene Thema „Tourismus in Gemeinden innerhalb oder am Rande von prekären Landschaften“ passt gut für Destinationen innerhalb der Gemeinschaft. Die Regierung und das Ministerium werden die Gemeinden ermutigen, sich als Kandidat für einen eventuellen EU-Preis zu bewerben. Das Kommissariat für Tourismus der Französischen Gemeinschaft wird das Ministerium bei der Betreuung eventueller Kandidaten unterstützen. Zusammen mit derselben Arbeitsgruppe wird die Gemeinschaft zur besseren Entwicklung im Bereich der verbesserten Qualität aller Angebote im Bereich Tourismus im Dezember dieses Jahres einen Qualitätstag veranstalten. Als weitere Mitarbeiter zu diesem Thema werden Experten aus Österreich, Deutschland, der Wallonie und Flandern erwartet. Das Lastenheft zur Entwicklung des RAVeL zwischen Raeren und Sourbrodt wurde in Auftrag gegeben und ein Antrag auf Europäische Unterstützung des Vorhabens wurde Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 69 _________________________________________ inzwischen bei der zuständigen Verwaltung der EUREGIO MR eingereicht. Der Antrag für ein zweites Projekt, das die Großregion tangiert, ist in Vorbereitung. Ein erstes Gespräch mit den Touristenführern hat statt gefunden. Sie haben sich bereit erklärt, zusammen mit dem Ministerium und im Rahmen des Verkehrsamtes an der Gestaltung des Tourismus in der Gemeinschaft mit zu wirken. In Eupen wird ein Netzwerk von privaten Unterkünften geschaffen. Stadt Eupen und Gemeinschaft arbeiten eng zusammen, um ein qualitativ hoch stehendes Projekt in die Wege zu leiten. 8.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Der Gemeinde Kelmis wurden 2.250,-€ Zuschuss zum Ankauf von 14 Schautafeln zu einem Geschichtsweg mit dem Thema „Neutral Moresnet“ gewährt. 8.4. Haushalt 2009 8.4.1. Formale Entwicklungen Im Zuge der Aufwertung der Arbeiten der Dachverbände, wird das Dekret vom 17.02.2003 über die Anerkennung und Bezuschussung der Verkehrs- und Verschönerungsvereine, so wie deren Dachverbände überarbeitet. Die Einstufung der Campingplätze, die zur Zeit auf Basis der Freiwilligkeit geschieht, soll verpflichtet werden. 8.4.2. Inhaltliche Entwicklungen Die Strukturen der touristischen Landschaft innerhalb unserer Gemeinschaft werden überdacht. Die einzelnen Leistungsträger und Akteure sollen nach ihren jeweiligen Fähigkeiten und Möglichkeiten optimiert zum Einsatz kommen. Hier werden einzelne unabhängig voneinander arbeitende Arbeitsgruppen geschaffen. Diese arbeiten in ständiger Absprache mit dem Minister, der die Entwicklung vorantreibt und pro aktiv überwacht. Die vom Ministerium erhobenen Gebühren bei Reisebüros sind nicht mehr zeitgemäß und werden aufgehoben. Für die Verkehrs- und Verschönerungsvereine sind bereits im Zuge des Dekretes zur Anerkennung und Bezuschussung durch die Aufgabenbeschreibungen Ansätze zu einer moderneren Struktur entstanden. Die Rollen der nachfolgenden, einzelnen Akteure im Rahmen eines regionalen Marketingplans sollen besser definiert werden: Regierung und Ministerium Verkehrsamt der Ostkantone Gemeinden Informationseinrichtungen Akteure Ziel ist es, durch eine klare Rollenverteilung die Identifikation zu erhöhen und die für die Gemeinschaft überschaubar zu machen. Der regionale Marketingplan soll in Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 70 _________________________________________ Zusammenarbeit der Partner in der EifelArdennen Marketing erarbeitet, bzw. in Auftrag gegeben werden. Ein interessanter Anhaltspunkt für dieses Projekt ist der Marketingplan für die Wallonie und Brüssel, der vom OPT vorgestellt wird. Unter Einbeziehung europäischer Vorgaben werden Hilfen zum besseren Qualitätsmanagement auf die besondere Situation in der Gemeinschaft angepasst und den Akteuren zur Verfügung gestellt. Dieses Qualitätsmanagement soll sich auf alle Angebote ausdehnen. Zusammen mit Organisationen vor Ort, auch die, die nicht direkt im Bereich Tourismus tätig sind, wie etwa die Landfrauen oder Sportvereine, wird den Betreibern von Ferienwohnungen und anderen Unterkunftsbetrieben die Möglichkeit gegeben, sich über aktuelle Trends und Einrichtungen zu informieren. Auf diesem Gebiet bietet die Gemeinschaft Hilfe zur Weiterbildung an. Das Qualitätslabel soll auch unter Anderem einer sich gründenden Vereinigung von Wanderreiterstationen helfen, bei strenger Selbstkontrolle ein für das Gebiet passendes Angebot zu schaffen. Die Selbstkontrolle auf dem Gebiet der Qualität soll nach Möglichkeit auf alle Akteure und Angebote ausgedehnt werden. Es werden möglichst einfache Sicherheitsvorschriften für Ferienwohnungen und anderen Arten von Unterkünften – Hotels ausgenommen- erarbeitet. Der wichtigste Aspekt im Auftrag des Ministeriums an die Arbeitsgruppen wird sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Akteure und die Gemeinden zusammen mit den Verkehrsvereinen eine Strategie entwickeln, die der Destination Ostkantone zu einem attraktiven Image verhelfen. Die Vermarktung der Destination Ostkantone erfolgt durch das Verkehrsamt der Ostkantone 8.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Die weitere Ausrüstung der Informationseinrichtungen hängt von den Bedürfnissen ab, die sich ab 2009 ergeben. Bei den Gemeinden und Verkehrsvereinen sind noch keine Vorhaben angemeldet. 8.5. Perspektiven 8.5.1. Allgemeine Entwicklungen 8.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen: 89. Touristisches Angebot gemeinsam mit externen Partnern ausbauen 89.1 EifelArdennen Marketing 89.3 Grenzüberschreitende Radwanderwege 90. Hotelbetrieben bei der Qualitätsverbesserung eine Hilfestellung anbieten 90.3 Aktualisierung der bestehenden Einstufung von Hotelbetrieben 91. Einheitliche touristische Beschilderung verbessern 91.2 Aufbau eines Wanderwegenetzes. 92. Regelwerk zur Einstufung und Anerkennung von Gästezimmern und Feriendörfern schaffen 92.1 Schaffung eines Regelwerkes zur Einstufung und Anerkennung von Gästezimmern und Feriendörfern Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 71 _________________________________________ 93. Öffentliche Tourismusstrukturen der DG neu konzipieren 93.1 Bestandsaufnahme und Vergleichsanalyse Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 72 _________________________________________ 9 Programm 19: Freizeitgestaltung 9.1. Einführung 9.1.1. Allgemeine Ziele des Programms Den Vereinen im Bereich der Freizeitgestaltung werden Zuschüsse für Funktionskosten, für besondere Initiativen sowie für die Anschaffung von Ausrüstungsmaterial gewährt. Anerkannte Freizeitvereinigungen sind u.a. die Vereine des Verbandes der Kleintierzüchter, Anglervereine, Fotoklubs und Gartenbauvereinigungen. 9.1.2. Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Die Förderung der anerkannten Freizeitorganisationen erfolgt aufgrund des ministeriellen Rundschreibens vom 23. Dezember 2002. 9.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Es hat zu diesem Programm in den letzten Jahren keine wesentlichen Änderungen des administrativen Haushalts gegeben. 9.1.4. Kontinuität im Programm Alle anerkannten Freizeitorganisationen, die ihren Tätigkeitsbericht einreichen, erhalten einen Jahreszuschuss. Jede Freizeitorganisation mit einer Mitgliederzahl von weniger als 200 Personen erhält einen Sockelbetrag in Höhe von 150,- €. Gehören der Organisation während zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als 200 Personen an, erhält die Organisation einen Zuschuss in Höhe von 250,- €. Den Kleintierzuchtvereinen, die eine Ausstellung organisieren, steht zusätzlich zum Sockelbetrag ein Zuschuss in Höhe von 400,- € pro Jahr zu. Dem Verband der Kleintierzuchtvereine wird ein jährlicher Funktionszuschuss in Höhe von 750,- € und der Tierschutzgesellschaft ein Funktionszuschuss in Höhe von 1.000,- € gewährt. 2 der 34 anerkannten Freizeitorganisationen zählen mehr als 200 Mitglieder; die durchschnittliche Mitgliederzahl liegt bei 40. Darüber hinaus können die verschiedenen Freizeitorganisationen für diverse Initiativen einen Zuschuss erhalten. Die Anzahl der Anträge von privatrechtlichen Vereinigungen im Bereich der Freizeitgestaltung für einen Ausrüstungszuschuss war in den letzten Jahren relativ gering. 9.2. Rückblick 2007 9.2.1. Formale Entwicklungen Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 73 _________________________________________ Es hat im Jahr 2007 keine Regeländerungen für den Bereich Freizeit gegeben. 9.2.2. Inhaltliche Entwicklungen Unterstützt wurden im Jahr 2007 insbesondere die Teilnahme an den Landesschauen in Geel und Bastogne, die Ausrichtung der europäischen Kaninchenpreisrichtertagung in St. Vith und die Interprovinzschau des Verbandes der Kleintierzüchter, das Oldtimertreffen in Recht und eine Studienreise nach Dresden des Königlichen Gartenbauvereins Eupen. 9.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Zuschüsse für Ausrüstung sind in Jahr 2007 nicht bewilligt worden. Für den Bereich der Ausstattung ist nur ein Antrag auf Befestigung des Weiherufers des Anglerverein EtangHeide beantragt und zugesagt worden. 9.3. Laufendes Jahr 2008 9.3.1. Formale Entwicklungen Bei der Runde durch die Gemeinden wurde ausgiebig über die Durchforstung und die damit verbundene Übertragung der Basisförderung der Sport und Freizeitvereine informiert und ausgetauscht. Die Mittel zur Basisförderung aller anerkannten Freizeitvereinigungen mit Ausnahme des Kleintierzuchtverbandes und der Tierschutzgesellschaft werden ab Januar 2009 an die Gemeinden übertragen werden. 9.3.2. Inhaltliche Entwicklungen Bis Ende Juni 2008 sind im Bereich der Initiativen ein Treffen des AS Eupen Supporterclubs im Juni, die Teilnahme am Blumenkorso in Zundert/NL des Königlichen Gartenbauvereins Hergenrath, die Teilnahme an der 5. Europäischen Preisrichtertagung in der Slowakei durch den Verband der Kleintierzüchter und der Aufbau eines LehrBienenstandes auf Ternell durch den Königlichen Bienenzuchtverein Eupen beantragt und unterstützt worden. 9.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Es lagen bis Juni 2008 keine Anträge vor. 9.4. Haushalte 2009 9.4.1. Formale Entwicklungen Im Laufe des Jahres 2009 werden die Ergebnisse der Durchforstung umgesetzt. Die Mittel zur Unterstützung des Verbandes der Seniorenvereinigungen im Freizeitbereich werden für den Haushalt 2009 vorgesehen. Das Rundschreiben zur Anerkennung und Förderung der Seniorenvereinigungen wird angepasst. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 74 _________________________________________ 9.4.2. Inhaltliche Entwicklungen Die Entwicklungen im Bereich der Freizeitgestaltung ergeben sich aus dem Initiativgeist der anerkannten Freizeitorganisationen. Die Regierung und das Ministerium versuchen mit größtmöglicher Flexibilität, den Anfragen der Organisationen entgegen zu kommen. 9.4.3. Investitionen Beweggründe) außerhalb des Infrastrukturplans (Entwicklungen, Mittel für Ausrüstungssubventionen werden in ähnlicher Höhe wie für das Jahr 2008 vorgesehen. Anträge für Ausstattungen sind nicht zu erwarten. 9.5. Perspektiven 9.5.1. Allgemeine Entwicklung Die Freizeitgestaltung hat in unserer Gesellschaft eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Die DG will auch weiterhin sinnvolle Aktivitäten in diesem Bereich unterstützen, insbesondere wenn sie überregionalen Charakter haben. 9.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 75 _________________________________________ 10 OB 40 Programm 21: Denkmal- und Landschaftsschutz 10.1. 10.1.1. Einführung Allgemeine Ziele des Programms Das Ziel des Programms ist die Bezuschussung von Kosten in Zusammenhang mit der Denkmalpflege, dem Denkmal- und Landschaftsschutz sowie der Archäologie. Schwerpunkt der Förderung ist der Bereich Denkmal- und Landschaftsschutz. Die DG beteiligt sich an den Kosten für Instandsetzungen der unter Schutz stehenden Immobilien. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Infrastrukturdekret vom 18. März 2002. Des Weiteren unterstützt das Programm Erhaltungsmaßnahmen an kleinen, nicht unter Schutz stehenden Objekten, die von einer gewissen kulturhistorischen Bedeutung sind. Es können sowohl Initiativen im Bereich Denkmal- und Landschaftsschutz als auch in den Bereichen Archäologie und Naturpflege unterstützt werden. Der archäologische Dienst benötigt für seine Ausgrabungen insbesondere logistische Unterstützung. 10.1.2. Material und Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage bilden der CWATUP (Code wallon de l'Aménagement du Territoire, de l'Urbanisme et du Patrimoine) in seiner letzten Fassung vor dem 01. Januar 1994 (danach wurde die Zuständigkeit an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen) und das Dekret über die Königliche Denkmalund Landschaftsschutzkommission (KDLK) vom 14. März 1994. Im Rahmen der Infrastrukturbezuschussung ist das Rundschreiben vom 22. Oktober 2003 zur Erstellung des Denkmalregisters maßgebend sowie für Instandsetzungsarbeiten das Infrastrukturdekret von 2002. 10.1.3. Änderungen der Struktur des administrativen Haushalts oder der administrativen Zuständigkeiten Es gibt zurzeit keine Änderung. 10.1.4. Kontinuität im Programm Die flächendeckende wissenschaftliche Erfassung der Denkmäler, Landschaften, Ensembles und archäologischen Stätten in der DG stellt ein bedeutendes Zukunftsprojekt dar. Bisher gibt es nur spezifische Inventare wie das Denkmälerverzeichnis oder das Kircheneinrichtungsinventar. In diesem Sinne wird die Arbeit am Denkmalkataster fortgeführt. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 76 _________________________________________ Die Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK) ist in dieser Materie das Beratungsorgan der Regierung und tagt in der Regel alle 3 Wochen. Zur Tagesordnung stehen zwischen 20 und 30 Tagesordnungspunkte. Die Gutachten werden der zuständigen Ministerin und gegebenenfalls der betroffenen Gemeinde zugestellt. Bei etwa 10 Unterschutzstellungsverfahren pro Jahr, die von der Regierung durchgeführt werden, leistet die Kommission entsprechende Vorarbeiten. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wallonischen Region zu den „Tagen des Offenen Denkmals“ beteiligt sich die Deutschsprachige Gemeinschaft an der Erstellung der Programmbroschüre, insbesondere was den Teil über die DG betrifft. Darüber hinaus werden die Gestaltung der Pressekonferenz sowie die Verteilung von Werbematerial untereinander abgestimmt. Die Initiative zur Bezuschussung des so genannten „Kleinen Kulturerbes“ – also von Objekten, die nicht unter Schutz gestellt sind - wird fortgesetzt. Die bisher eingereichten Denkmalregister werden von der Denkmalschutzkommission bearbeitet. Der archäologische Dienst setzt bei seiner wissenschaftlichen Arbeit entsprechende Forschungs-Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien ein. 10.2. 10.2.1. Rückblick 2007 Formale Entwicklungen Im Programmdekret 2007 wurden zwei Änderungen am Dekret über die Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK) vom 14. März 1994 verankert. Sie betreffen die Organisation des Sekretariats, das durch die Dienste des Ministeriums wahrgenommen wird und eine Anpassung der Gutachtenfrist zur besseren Übereinstimmung mit den Regeln für Städtebau und Raumordnung. 10.2.2. Inhaltliche Entwicklungen Denkmal- und Landschaftsschutz Den Mitgliedern der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission sind Anwesenheitsgelder und Fahrtkosten in Höhe von ca. 8.000,00 € ausgezahlt worden. Durch Erlass vom 25. Januar 2007 wurden nachfolgende Objekte unter Denkmalschutz gestellt. Unterschutzstellungen im Jahr 2007: Hügelgräber An bzw. Auf der Lieg Hügelgräber Im Kollerwinkel Hügelgräber Auf Kleinhardt Hügelgräber Schinkelsknopf Hülsburg Folgende Ortschaften konnten ein Denkmalregister vorlegen: Raeren - Eynatten St. Vith - Nieder Emmels St. Vith - Ober Emmels Im Rahmen des Kleinen Kulturerbes wurden 2007 keine Zuschüsse beantragt. Tage des Offenen Denkmals Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 77 _________________________________________ Die „Tage des Offenen Denkmals“ 2007 standen unter dem Motto „Patrimoine militaire“. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat eine Rundfahrt zum Thema „Die Militärgeschichte Preußens und des Dritten Reichs“ angeboten. Denkmalkataster Nachdem 2007 ein neuer Vertrag zur Erhebung des Denkmalkatasters abgeschlossen wurde, sind die Arbeiten an der Erstellung des Katasters 2007 gut vorangeschritten. Landschaftsschutz – Kleines Kulturerbe Zur Durchführung von Landschaftspflegearbeiten in den anerkannten Naturschutzgebieten im Besitz der Aves-Ostkantone und der BNVS wurde eine Konvention zwischen Regierung und den beiden Organisationen abgeschlossen. Nach Vorlage eines Tätigkeitsberichtes erhalten AVES und BNVS jeweils einen Zuschuss in Höhe von 2.500,- € pro Jahr. Archäologie Der archäologische Dienst des Ministeriums ist für die Umsetzung des Kulturerbeportals verantwortlich. Nachdem die „AG Kulturerbeportal“ in der ersten Jahreshälfte 2007 die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Portals vorlegen konnte, wurde in der zweiten Jahreshälfte die Realisierung des Kulturerbeportals in Angriff genommen. Der künftige Internetauftritt umfasst folgende Inhalte: die Kunstsammlung der DG, den Denkmalschutz, die Archäologie und gegebenenfalls die Sammlungen der Museen der DG. Es soll zwei Funktionen erfüllen: Für den internen Gebrauch soll eine systematische Archivierung von wissenschaftlichen Daten ermöglicht werden. Extern sollen sich Besucher mittels einer besonders ansprechenden Benutzeroberfläche über die verschiedenen Inhalte des Portals informieren können. Darüber hinaus hat der Dienst eine Ausstellung über Fachwerkhäuser organisiert, die unter dem Motto „Zwischenräume“ stand. Die Ausstellung war bereits in Lüttich zu sehen. Die Konzeption in Eupen ist in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) erfolgt. 2007 fand keine Ausgrabung statt. Die Restaurierung und wissenschaftliche Nachbearbeitung der Fundstücke der Grabungen der letzten Jahre wurde fortgesetzt. 10.2.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Es wurden keine entsprechenden Investitionen getätigt. 10.3. 10.3.1. Laufendes Jahr 2008 Formale Entwicklungen Die größte Herausforderung im Denkmal- und Landschaftsschutz war die Ausarbeitung eines eigenen Denkmalschutzdekrets. Dieses wurde am 23.06.2008 im Parlament der DG verabschiedet und tritt am 01.01.2009 in Kraft. In Belgien gehörte die Angelegenheit „Denkmäler und Landschaften“ ursprünglich zu den Kernkompetenzen der Gemeinschaften. Später wurde diese Zuständigkeit an die Regionen übertragen. 1994 wurde jedoch der genannte Bereich mit Wirkung vom 1. Januar 1994 von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft zur vollständigen Ausübung zurück übertragen. Seit diesem Zeitpunkt waren die entsprechenden wallonischen Regelungen (Stand 31. Dezember 1993) im deutschen Sprachgebiet gültig. 1999 erfolgte die Übertragung der Ausgrabungen mit Wirkung vom Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 78 _________________________________________ 1. Januar 2000. Auch für diesen Bereich kommen noch die regionalen Vorschriften zum Zeitpunkt der jeweiligen Kompetenzübertragung zur Anwendung. Trotz langjährige Bemühungen konnte mit den wallonischen Partnern kein einheitlicher Verfahrensweg für die Genehmigung von Arbeiten an geschützten Gebäuden vereinbart werden. Das neue Denkmalschutzdekret regelt: • das Verfahren zur Unterschutzstellung • die Schutzwirkung • das Verzeichnis geschützter Güter • Zuschüsse für natürliche und privatrechtliche Personen zur Instandsetzung geschützter Denkmäler • die Ausgrabungen • sowie die Aufgaben der Denkmal- und Landschaftsschutzkommission. Der Dekretentwurf ist eine solide Grundlage, um effizient sämtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Schutz der Denkmäler und Landschaften in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu bearbeiten. Die DG hat in diesem Bereich erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage verabschiedet, die ihre Autonomie in der Ausübung dieser Angelegenheit weiter festigen wird. 10.3.2. Inhaltliche Entwicklungen Denkmal- und Landschaftsschutz Den Mitgliedern der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission sind Anwesenheitsgelder und Fahrtkosten in Höhe von ca. 10.000,00 € ausgezahlt worden. 2008 sind keine Unterschutzstellungen vorgenommen worden. 2008 sind keine Denkmalregister eingereicht worden. Im Rahmen des Kleinen Kulturerbes wurden 2008 die folgenden Arbeiten bezuschusst: • • • Reparatur Dachrinne Klosterkapelle Astenet - Kleines Kulturerbe Renovierung Grundstücksmauer Schlossstraße 34 Lontzen - kleines Kulturerbe Renovierung Bauernhof Wind Lontzen Tage des Offenen Denkmals Die „Tage des Offenen Denkmals“ 2008 stehen unter dem Motto „Patrimoine et culture“. In der DG sind die folgenden Stätten zu besichtigen: • KAPELLE KREWINKEL – Büllingen • ALTER SCHLACHTHOF – Eupen • DAS CAPITOL – Eupen • JÜNGLINGSHAUS - Eupen • DAS HAUS KAPERBERG 2-4 – Eupen • HAUS KIRCHSTRASSE ATELIER KUNST UND BÜHNE – Eupen • HEIDBERGKAPELLE UND KLOSTER – Eupen • TRIANGEL – St. Vith Denkmalkataster Nachdem 2007 ein neuer Vertrag zur Erhebung des Denkmalkatasters abgeschlossen wurde, kann die Erstellung des Katasters 2008 abgeschlossen werden. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 79 _________________________________________ Landschaftsschutz – Kleines Kulturerbe Zur Durchführung von Landschaftspflegearbeiten in den anerkannten Naturschutzgebieten im Besitz der Aves-Ostkantone und der BNVS wurde eine Konvention zwischen Regierung und den beiden Organisationen abgeschlossen. Nach Vorlage eines Tätigkeitsberichtes erhalten AVES und BNVS jeweils einen Zuschuss in Höhe von 2.500,- € pro Jahr. Archäologie Der archäologische Dienst des Ministeriums ist für die Umsetzung des Kulturerbeportals verantwortlich. Nachdem die „AG Kulturerbeportal“ in der ersten Jahreshälfte 2007 die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Portals vorlegen konnte, soll bis Ende 2008 die Durchführung des Portals beendet werden. Der Internetauftritt umfasst folgende Inhalte: die Kunstsammlung der DG, den Denkmalschutz, die Archäologie und gegebenenfalls die Sammlungen der Museen der DG. Es soll zwei Funktionen erfüllen: Für den internen Gebrauch soll eine systematische Archivierung von wissenschaftlichen Daten ermöglicht werden. Extern sollen sich Besucher mittels einer besonders ansprechenden Benutzeroberfläche über die verschiedenen Inhalte des Portals informieren können. 2008 haben Rettungsgrabungen in Neundorf und Plangrabungen stattgefunden. Beide Male ging es um die Freilegung von Hügelgräbern. in Grüfflingen Der archäologische Dienst hat die Erarbeitung eines Dokuments, das das gesamte archäologische Potenzial auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft darstellt, abgeschlossen. Der derzeitige Schwerpunkt der Grabungsaktivitäten liegt auf den keltischen Hügelgräbern. Weitere vielversprechende archäologische Themen auf dem Gebiet der DG für die nächsten Jahre sind die Römerstraßen und mittelalterliche Stätten beispielsweise in Lontzen. 10.3.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Es sind keine besonderen Investitionen angefragt. 10.4. 10.4.1. Haushalt 2009 Formale Entwicklungen 2009 wird die Umsetzung des neuen Denkmalschutzdekrets erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt wird ein neuer Verfahrungsweg in Kraft treten: die Denkmalgenehmigung für Veränderungsarbeiten an geschützten Gütern. Diese Genehmigung wird parallel zur Baugenehmigung einzuholen sein. Dieser doppelte Verfahrensweg ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die bis dato mit der Wallonischen Region kein entsprechendes Abkommen für einen einheitlichen Verfahrensweg für die Genehmigung von Arbeiten an geschützten Gebäuden abgeschlossen werden konnte. 10.4.2. Inhaltliche Entwicklungen Die Bezuschussung von Arbeiten an kleinen Kulturdenkmälern, aber auch die Restaurierungen in privatem und öffentlichem Bereich werden mittel- bis langfristig steigen. Die entsprechende administrative Begleitung der Arbeiten und die Absprachen aller beteiligten Behörden sollen optimiert werden. Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 80 _________________________________________ Das Denkmalkataster mit allen geschützten Gütern wird bis Ende 2008 fertig gestellt sein. Nachdem die Arbeiten am Denkmalschutzkataster beendet sind, das nicht zuletzt für die KDLK ein wichtiges Arbeitsinstrument sein wird, geht es darum, die Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – im Kulturerbeportal. Weitere Dorfgruppen sollten bis dahin auch ihr Register für die kleinen nicht geschützten Denkmäler abgeschlossen haben. So wird es dann neben den bereits bestehenden älteren Verzeichnissen ein umfassendes aktualisiertes Inventar sämtlicher interessanter Objekte in der DG geben. 2009 soll in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Kolloqium zum Thema Denkmalschutz stattfinden. Dieses Kolloquium soll sich in erster Linie an die hiesigen Akteure des Denkmalschutzes richten. Der archäologische Dienst wird 2009 voraussichtlich mit einer letzten Grabung in Grüfflingen das Thema der Hügelgräber vorerst abschließen. Nach Beendigung der Plangrabungen steht 2009 vor allem die Aufarbeitung, Dokumentation und Archivierung der gemachten Funde an. Weitere mögliche Schwerpunkte für die zukünftige Arbeit des archäologischen Dienstes sind die Römerstraßen und mittelalterliche Stättenbeispielsweise in Lontzen. 10.4.3. Investitionen außerhalb des Infrastrukturplans Es sind keine entsprechenden Investitionen angefragt. 10.5. 10.5.1. Perspektiven Allgemeine Entwicklungen Die weitere Entwicklung ergibt sich aus der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs und der Durchforstung. 10.5.2. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Im vorliegenden Programm sind folgende Projekte des Maßnahmenkatalogs noch offen: 95. Arbeit der Denkmalschutzkommission evaluieren 95.1 Auswertung der bisherigen Arbeit 97. Kataster der denkmalgeschützten Gebäude abschließen 97.1 Erstellung des Denkmalkatasters 97.2 Veröffentlichung des Kataster im Kulturerbeportal 98. Plan der mutmaßlichen archäologischen Fundstätten erstellen 98.1 Erstellung des Grabungsplans 98.2 Erstellung eines Kulturerbeportals 99. Abkommen mit der Wallonischen Region in den Bereichen Denkmalschutz und Urbanismus erwirken 99.1 Zusammenarbeitsabkommen mit der Wallonischen Region Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 81 _________________________________________ 11 Tabellen zur Ausführung des Haushaltes 11.1. Haushaltsentwicklung der nicht aufgegliederten Mittel 2008-2009 und Realisierung 2007 OB PR 40 01 40 01 40 11 40 11 40 11 EWK Bezeichnung Gehälter von freigestelltem Personal aus dem 11.11 Unterrichtswesen Sozialabgaben Arbeitgeberanteil für freigestelltes Personal aus dem 11.20 Unterrichtswesen Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich 12.11 Jugend Subventionen für die Kosten von Personal, das bei Jugendorganisationen, Jugendzentren und 33.20 Jugenddiensten tätig ist Funktionssubventionen zugunsten von Jugendorganisationen, Jugendzentren und 33.21 Jugenddiensten 40 11 40 11 Subventionen zugunsten der VoE "Jugendbüro 33.23 der Deutschsprachigen Gemeinschaft" Subventionen für die Ausbildung und Weiterbildung von Animatoren im Bereich der 33.24 Jugend 40 11 Subventionen für besondere Initiativen im 33.25 Bereich der Jugend 40 11 40 11 Subventionen zur Förderung der zwischengemeinschaftlichen und 33.80 internationalen Beziehungen im Bereich Jugend Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche Jugendorganisationen, Jugendzentren und 52.11 Jugenddienste 11 Ausrüstungssubventionen für 63.20 Jugendeinrichtungen der Gemeinden 40 NAM 2008 nach 2HHAP Euro * 1.000 Vergleich 20082009 271.000,00 € 256 12,50% 288 133.000,00 € 122 6,56% 130 34.000,00 € 44 -9,09% 40 399.000,00 € 399 12,78% 450 280.000,00 € 280 -1,43% 276 404.000,00 € 474 6,54% 505 30.000,00 € 30 0,00% 30 12.493,63 € 13 92,31% 25 Realisiert NAM 2007 - € 0 3.000,00 € 7 - NAM 2009 Euro *1.000 1 -28,57% 5 € 0 1 31.974,46 € 29 -31,03% 20 762.000,00 € 740 -0,68% 735 276.832,50 € 277 -1,44% 273 40 12 40 12 40 12 Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich Volks- und Erwachsenenbildung, Kreative 12.11 Ateliers und nachhaltige Entwicklung Subventionen für die Kosten von Personal, das bei Volks- und Erwachsenenbildungsorganisationen oder 33.20 Kreativen Ateliers tätig ist Funktionssubventionen zugunsten von Volksund Erwachsenenbildungsorganisationen und 33.21 initiativen 12 Funktionssubventionen zugunsten von Kreativen Ateliers und Intitiativen im Bereich 33.22 der Kreativen Ateliers 70.000,00 € 75 0,00% 75 12 Subventionen zugunsten des Rates für Volks33.23 und Erwachsenenbildung 44.000,00 € 44 -2,27% 43 257.000,00 € 351 -23,36% 269 16.356,16 € 19 0,00% 19 74.709,00 € 66 53 21,21% 3,77% 80 55 40 40 40 12 40 12 Subventionen zugunsten der VoE 33.24 "Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien" Subventionen für die Ausbildung und Weiterbildung von Animatoren im Bereich der Volks- und Erwachsenenbildung sowie der 33.25 Kreativen Ateliers 40 40 12 12 Subventionen zur Förderung der nachhaltigen 33.28 Entwicklung 33.29 Subventionen für besondere Initiativen Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 82 _________________________________________ OB PR EWK Bezeichnung NAM 2008 nach 2HHAP Euro * 1.000 Realisiert NAM 2007 Vergleich 20082009 NAM 2009 Euro *1.000 59.670,21 € 40 40 40 40 12 Subventionen zur Förderung der zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen : Bereich Volks33.80 und Erwachsenenbildung und Kreative Ateliers - € 0 12 Subvention zu Gunsten ausländischer privatrechtlicher Organisationen innerhalb der 35.30 EU im Rahmen von Interreg III-Projekten - € 5 -100,00% 0 12 Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche Organisationen der Volks- und 52.11 Erwachsenbildung und Kreative Ateliers 5.531,72 € 7 0,00% 7 12 Ausrüstungssubventionen für Volks- und Erwachsenenbildungseinrichtungen und 63.20 Kreative Ateliers der Gemeinden 0,00% 1 2 - € 1 - € 0 49.124,28 € 104 77,88% 185 114.999,99 € 115 -100,00% 0 40 12 40 13 Betriebskapital für die Agentur für nachhaltige 82.10 Entwicklung Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich der 12.11 Kultur 13 Funktionssubventionen zugunsten von Amateurkunstvereinigungen und 33.21 Kammermusikensembles 13 Funktionssubventionen zugunsten von Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles mit besonderer 33.22 künstlerischer Auszeichnung 18.906,75 € 20 0,00% 20 13 Subventionen zugunsten der Födekam als 33.23 regionaler Verband 29.737,26 € 30 0,00% 30 40 13 Funktionssubventionen zugunsten von 33.24 folkloristischen Vereinigungen 19.000,00 € 19 -100,00% 0 40 13 40 13 40 13 40 13 40 13 40 13 Funktionssubventionen für privatrechtliche 33.25 Kulturzentren Subventionen für regelmäßige 33.26 Kulturveranstaltungen Subventionen zugunsten von Museen und für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Archäologie, Kunsterbgut, Geschichte und Heimatkunde und von allgemeinen 33.27 populärwissenschaftlichen Tätigkeiten Subventionen zur Förderung und Verbreitung der Literatur, der Musik, der Bühnenkünste, der Filmkunst und der bildenden Künste sowie zur Organisation von bildenden Veranstaltungen, Ausstellungen, Ausbildungs33.28 und Fortbildungskursen im Bereich Kultur Subventionen zur Professionalisierung im 33.29 Kulturbereich Subventionen für die Initiative "Zentrum für Geschichte der Deutschsprachigen 33.30 Gemeinschaft" 40 13 33.31 Subventionen für regionale Kulturzentren 13 Subventionen zur Förderung der zwischengemeinschaftlichen und 33.80 internationalen Beziehungen : Bereich Kultur 40 40 40 40 40 13 40 13 Subventionen, Stipendien und Beihilfen 34.31 zugunsten von Künstlern und Wissenschaftlern Subventionen zugunsten ausländischer privatrechtlicher Organisationen im Rahmen 35.30 von europäischen Projekten 0 - € 0 0 - € 0 9 125.271,80 € 129 78,29% 230 162.879,12 € 186 -20,97% 147 450.817,64 € 504 9,33% 551 - € 0 0 - € 0 120 57.245,17 € 24 45,83% 35 5.575,00 € 2 0,00% 2 7.000,00 € 14 -21,43% 11 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 83 _________________________________________ Bezeichnung NAM 2008 nach 2HHAP Euro * 1.000 Realisiert NAM 2007 Vergleich 20082009 NAM 2009 Euro *1.000 OB PR EWK 40 13 Subvention zu Gunsten von Behörden im 43.20 Rahmen von europäischen Projekten - € 0 0 40 13 43.22 Subventionen für Kulturzentren der Gemeinden - € 0 0 64.566,74 € 60 0,00% 60 2.948,97 € 10 90,00% 19 200,00% 3 40 13 40 13 Ausrüstungssubventionen für Vereine & 52.10 Verbände im Bereich der Amateurkunst Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche Kulturorganisationen, Museen sowie Institutionen und Organisationen, die in den Bereichen Archäologie und Kunsterbe, Geschichte und Heimatkunde sowie im 52.11 populärwissenschaftlichen Bereich tätig sind 13 Subventionen zugunsten von privatrechtlichen Organisationen für Maßnahmen zum Erhalt des 52.13 Kulturerbes - € 1 13 Ausrüstungssubventionen für 63.20 Kultureinrichtungen der Gemeinden - € 0 215 40 13 Subventionen zugunsten von Gemeinden für 63.22 Maßnahmen zum Erhalt des Kulturerbes - € 0 0 40 13 Subventionen zugunsten von Kirchenfabriken 63.52 für Maßnahmen zum Erhalt des Kulturerbes - € 3 0,00% 3 40 13 74.50 Ankauf von Kunstwerken 19.330,00 € 10 0,00% 10 14 Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich des 12.11 Bibliotheks- und Medienwesens 63.050,74 € 70 -5,71% 66 14 Leasingkosten im Bereich des Bibliotheks- und 12.13 Medienwesens € 20 0,00% 20 40 14 Subventionen an die geschriebene Presse der 31.32 Deutschsprachigen Gemeinschaft 174.000,00 € 174 0,00% 174 40 14 Subventionen an den Belgischen 33.01 Berufsjournalistenverband - € 0 0 14 Subventionen für Nachrichtentätigkeiten von 33.02 Privatsendern - € 0 0 14 Funktionssubventionen zugunsten von 33.21 öffentlichen Bibliotheken 84.000,00 € 84 -100,00% 0 14 Funktionssubventionen für Bibliotheken von Krankenhäusern und Altersheimen, sowie 33.22 Fachbibliotheken 7.950,86 € 8 0,00% 8 40 40 40 40 40 40 40 40 14 40 14 Funktionssubventionen für den Verband der 33.23 Bibliothekare Funktionssubventionen zugunsten von Offenen 33.24 Kanälen 40 14 Subventionen für besondere Initiativen im 33.25 Bereich des Bibliotheks- und Medienwesens 40 14 40 14 33.26 Subventionen für Kinos Subventionen für den Ankauf von Medien zugunsten der Schulmediotheken im 41.40 Gemeinschaftsunterrichtswesen 40 14 Funktionsdotation an den Dienst mit getrennter Geschäftsführung "Medienzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft" (mit 41.41 Materialausleihstellen) 40 14 14 40 - - € 0 0 21.000,00 € 25 16,00% 29 3.991,85 € 4 150,00% 10 18.000,00 € 18 0,00% 18 11.501,00 € 12 25,00% 15 235.000,00 € 235 0,00% 235 41.42 Dotation zugunsten des Medienrats 10.000,00 € 20 -50,00% 10 Subventionen für den Ankauf von Medien zugunsten der Schulmediotheken im 44.30 subventionierten Unterrichtswesen 15.000,00 € 19 0,00% 19 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 84 _________________________________________ Realisiert NAM 2007 Vergleich 20082009 0,00% OB PR EWK 40 14 Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche 52.11 Bibliotheken - € 1 14 Ausrüstungssubventionen für öffentliche 63.20 Bibliotheken der Gemeinden - € 0 40 40 14 40 14 40 15 Bezeichnung NAM 2008 nach 2HHAP Euro * 1.000 Ankauf von Material im Bereich Medien und 74.22 Bibliothekswesen Ankauf von Wertgegenständen (Medien aller 74.50 Art) Dotation für das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen 41.41 Gemeinschaft 40 15 40 16 Kapitaldotation für das Belgische Rundfunk61.42 und Fernsehzentrum Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich 12.11 Sport 40 16 33.40 Subventionen für Schwimmhallen der VoEs 40 16 Subventionen zugunsten der V.o.G. "Task33.42 Sport für Alle" 40 16 40 16 Subventionen zur Förderung der Ausübung des 33.44 Sports durch und für Behinderte Subventionen für das Nationale COIB sowie das Komitee der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Belgischen Olympischen Interföderales 33.48 Komitees 40 16 40 16 Subventionen zur Förderung von Initiativen im 33.53 Bereich des Sports Zuschüsse an Veranstalter zwecks Teilnahme von Schulen der DG an internationalen 33.69 Veranstaltungen 16 Subventionen, die aufgrund des Sportdekretes 33.70 für Organisationen vergeben werden 40 Stipendien und Beihilfen für Spitzensportler und hochqualifizierte Schiedsrichter sowie qualifizierte Übungsleiter und Trainer Subventionen für pädagogische Zwecke zugunsten des Gemeinschaftsunterrichtswesens Subventionen für Schwimmhallen der Gemeinden Subventionen für pädagogische Zwecke zugunsten des subventionierten Unterrichtswesens 40 16 34.48 40 16 41.40 40 16 43.22 40 16 44.30 16 Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche 52.11 Sportorganisationen und Sportstätten 40 16 Ausrüstungssubventionen für 63.20 Sportinfrastrukturen von Gemeinden 40 16 40 17 40 17 40 17 40 40 17 17 40 74.22 Anschaffungen von Material im Bereich Sport Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich Tourismus und Verbesserung der 12.11 Lebensqualität 31.32 Subventionen an die EBBS Subventionen für Verkehrsvereine und 33.22 Werbeausschüsse Subventionen für VoEs, die die Leitung touristischer Einrichtungen der Gemeinschaft oder regionaler Gästebetreuung wahrnehmen bzw. in deren Verwaltungsrat die Regierung 33.23 einen Vertreter entsendet 33.25 Mitgliedsbeiträge für nationale NAM 2009 Euro *1.000 1 0 23.944,86 € 15 1380,00% 222 56.902,39 € 58 0,00% 58 4.589.000,00 € 4.742 4,05% 4.934 170.000,00 € 250 40,00% 350 127.978,83 € 124 8,06% 134 24.000,00 € 24 0,00% 24 - € 0 0 - € 0 0 15.000,00 € 15 0,00% 15 29.812,94 € 34 -11,76% 30 7.996,69 € 18 5,56% 19 434.397,04 € 455 -44,62% 252 10.497,02 € 12 8,33% 13 2.761,02 € 2 200,00% 6 11.000,00 € 11 0,00% 11 4.836,43 € 5 20,00% 6 27.466,06 € 34 0,00% 34 - € 0 5.905,13 € 8 0,00% 8 15.959,36 € 48 -41,67% 28 € 80 -100,00% 0 97.594,91 € 102 4,90% 107 - - € 0 0 0 0 0 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 85 _________________________________________ OB PR EWK 40 Tourismuseinrichtungen Subventionen für das Verkehrsamt der 33.26 Ostkantone 17 Bezeichnung 40 17 40 17 Subventionen für Vereinigungen im Bereich des 33.29 Sozialtourismus : Miete und Werbung Subventionen zur Förderung der zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen : Bereich Tourismus und Verbesserung der 33.80 Lebensqualität 17 Übertragungen zugunsten ausländischer Behörden innerhalb der EU im Rahmen von 35.20 Interreg III-Projekten 40 40 17 40 17 Übertragungen und Kofinanzierungen zugunsten von Provinzen und Gemeinden im 43.00 Rahmen von Interreg III-Projekten Ausrüstungssubventionen für Ausgaben im Bereich Tourismus und Verbesserung der 52.13 Lebensqualität 40 17 Ausrüstungssubventionen für Gemeinden, für deren Ausgaben im Bereich Tourismus und 63.20 Verbesserung der Lebensqualität 40 17 Anschaffung von Ausstattungsmaterial im 74.22 Bereich Tourismus 40 19 40 19 Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich 12.11 Freizeitgestaltung Subventionen zugunsten von Amateurvereinigungen im Bereich der Landwirtschaft und des Tierschutzes sowie zugunsten von Vereinigungen im Bereich 33.21 Freizeitgestaltung 40 19 Subventionen für Initiativen im Bereich 33.22 Freizeitgestaltung 40 19 40 19 40 19 40 21 33.23 Subventionen im Bereich der Freizeitgestaltung Ausrüstungssubventionen für privatrechtliche Vereinigungen im Bereich der 52.11 Freizeitgestaltung Ausrüstungssubventionen im Bereich der 63.20 Freizeitgestaltung der Gemeinden Allgemeine laufende Ausgaben im Bereich Denkmal- und Landschaftsschutz, 12.11 Ausgrabungen und Naturpflege 40 21 33.22 40 21 52.10 40 21 53.10 40 21 63.22 40 21 63.52 Subventionen für besondere Initiativen im Bereich Denkmal- und Landschaftsschutz, Ausgrabungen und Naturpflege Subventionen an privatrechtliche Organisationen für Instandsetzungsarbeiten an nicht unter Denkmalschutz stehenden schützenswerten Objekten Subventionen an natürliche Personen für Instandsetzungsarbeiten an nicht unter Denkmalschutz stehenden schützenswerten Objekten Subventionen an Gemeinden für Instandsetzungsarbeiten an nicht unter Denkmalschutz stehenden schützenswerten Objekten Subventionen an Kirchenfabriken für Instandsetzungsarbeiten an nicht unter Denkmalschutz stehenden schützenswerten Objekten NAM 2008 nach 2HHAP Euro * 1.000 Vergleich 20082009 560.000,00 € 699 -11,30% 620 3.000,00 € 3 0,00% 3 2.526,08 € 14 -35,71% 9 Realisiert NAM 2007 - NAM 2009 Euro *1.000 € - € 0 0 - € 0 0 3.766,58 € 5 0,00% 5 1.495,56 € 3 66,67% 5 339,01 € 5 100,00% 10 896,38 € 2 0,00% 2 9.050,00 € 10 -100,00% 0 5.000,00 € 5 -100,00% 0 - € 0 12 - € 2 - € 0 90.609,69 € 113 -17,70% 93 5.000,00 € 8 0,00% 8 0,00% 2 0 - € 3 -100,00% 0 - € 11 0,00% 11 - € 14 42,86% 20 - € 0 0 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 86 _________________________________________ EWK Bezeichnung 40 Anschaffung von Material im Bereich Denkmalund Landschaftsschutz, Ausgrabungen und 74.22 Naturpflege Gesamtergebnis Vergleich 20082009 5.741,45 € 4 0,00% 11.277.942,28 € 12.151 Realisiert NAM 2007 OB PR 21 NAM 2008 nach 2HHAP Euro * 1.000 11.2. Haushaltsentwicklung aufgegliederten Mittel 2008-2009 OB PR EWK AE 2008 2HHAP VE 2009 AE 2009 52.12 74,00 0,00 0,00 183,00 52.13 0,00 0,00 0,00 0,00 52.14 4,00 4,00 4,00 4,00 63.21 0,00 16,00 14,00 105,00 63.22 0,00 0,00 4,00 4,00 78,00 20,00 22,00 296,00 52.12 5,00 10,00 0,00 5,00 52.13 2,00 2,00 2,00 2,00 63.21 0,00 0,00 0,00 0,00 63.22 2,00 2,00 2,00 2,00 9,00 14,00 4,00 9,00 52.12 310,00 319,00 818,00 755,00 52.14 8,00 8,00 8,00 8,00 63.21 3,00 10,00 1.613,00 139,00 4,00 0,00 0,00 341,00 2.439,00 902,00 40 11 12 12 Ergebnis 13 63.23 13 Ergebnis 4,00 325,00 14 52.12 0,00 0,00 0,00 95,00 52.13 10,00 10,00 6,00 10,00 63.21 0,00 0,00 0,00 0,00 63.22 0,00 0,00 0,00 0,00 10,00 10,00 6,00 105,00 544,00 403,00 1.111,00 527,00 14 Ergebnis 16 52.12 52.13 40,00 40,00 40,00 40,00 63.21 417,00 316,00 823,00 541,00 10,00 10,00 10,00 63.22 16 Ergebnis 10,00 1.011,00 769,00 1.984,00 1.118,00 17 51.01 0,00 0,00 0,00 4 12.640 der VE 2008 2HHAP 11 Ergebnis NAM 2009 Euro *1.000 0,00 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 87 _________________________________________ OB PR VE 2008 2HHAP AE 2008 2HHAP VE 2009 AE 2009 51.02 EWK 0,00 0,00 0,00 0,00 51.03 0,00 12,00 0,00 0,00 52.10 0,00 0,00 5,00 0,00 52.11 3,00 80,00 65,00 36,00 52.15 7,00 7,00 7,00 7,00 63.01 31,00 175,00 252,00 173,00 63.22 5,00 5,00 5,00 5,00 72.11 75,00 20,00 75,00 75,00 121,00 299,00 409,00 296,00 52.12 0,00 0,00 0,00 0,00 52.13 2,00 2,00 2,00 2,00 63.21 0,00 0,00 0,00 0,00 63.22 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 2,00 2,00 17 Ergebnis 19 19 Ergebnis 21 52.11 0,00 0,00 0,00 0,00 53.11 140,00 89,00 123,00 153,00 63.21 30,00 44,00 92,00 22,00 63.51 71,00 312,00 895,00 677,00 445,00 1.110,00 852,00 21 Ergebnis 40 Ergebnis Gesamtergebnis 241,00 1.797,00 1.797,00 1.900,00 5.976,00 3.580,00 1.900,00 5.976,00 3.580,00 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 88 _________________________________________ 11.3. Haushaltsjahr 2007 11.3.1. Nicht aufgegliederte Mittel OB 40 PR Haushalt Mittelbindungen 01 11 12 13 14 15 16 17 19 21 40 Ergebnis 404.000,00 € 1.164.000,00 € 1.613.000,00 € 1.153.000,00 € 756.000,00 € 4.759.000,00 € 710.000,00 € 720.000,00 € 19.000,00 € 135.000,00 € 11.433.000,00 € 404.000,00 1.162.493,63 1.598.074,05 1.127.402,72 724.341,70 4.759.000,00 701.651,16 684.681,50 14.946,38 101.351,14 11.277.942,28 Gesamtergebnis 11.433.000,00 € 11.277.942,28 € % Anweisungen € 100,00% € 99,87% € 99,07% € 97,78% € 95,81% € 100,00% € 98,82% € 95,09% € 78,67% € 75,07% € 98,64% 98,64% % Übertrag 404.000,00 € 100,00% 1.048.306,86 € 90,18% 1.302.231,51 € 81,49% 957.789,81 € 84,96% 688.302,93 € 95,02% 4.759.000,00 € 100,00% 665.920,66 € 94,91% 670.422,21 € 97,92% 12.946,38 € 86,62% 58.537,23 € 57,76% 10.567.457,59 € 93,70% 114.186,77 295.842,54 169.612,91 36.038,77 35.730,50 14.259,29 2.000,00 42.813,91 710.484,69 10.567.457,59 € 710.484,69 € 93,70% € € € € € € € € € € € 11.3.2. Aufgegliederte Mittel OB 40 PR EWK VE 2007 Mittelbindung AE 2007 Zahlungsanordnungen 11 52.12 52.14 63.21 63.22 11 Ergebnis - € 4.000,00 € - € 4.000,00 € 8.000,00 € - € 1.648,50 € - € - € 1.648,50 € 15.000,00 € 4.000,00 € 46.000,00 € 4.000,00 € 69.000,00 € 14.138,41 € 1.648,50 € 45.594,93 € - € 61.381,84 € 7.000,00 € 4.000,00 € - € - € 11.000,00 € 5.980,79 € 2.313,56 € - € - € 8.294,35 € - € 4.000,00 € 13.000,00 € - € 17.000,00 € - € 31,07 € 12.452,16 € - € 12.483,23 € 267.000,00 € 8.000,00 € 40.000,00 € 4.000,00 € 319.000,00 € 266.468,44 € 3.561,81 € 38.698,08 € 4.000,00 € 312.728,33 € 26.000,00 € 8.000,00 € 190.000,00 € 4.000,00 € 228.000,00 € 26.000,00 € 2.378,55 € 189.185,12 € - € 217.563,67 € 6.000,00 € 6.000,00 € 4.847,67 € 4.847,67 € 6.000,00 € 6.000,00 € 1.824,52 € 1.824,52 € 73.000,00 € 40.000,00 € 383.000,00 € 10.000,00 € 506.000,00 € 72.333,11 € 39.524,01 € 382.347,17 € 8.219,36 € 502.423,65 € 459.000,00 € 40.000,00 € 189.000,00 € 10.000,00 € 698.000,00 € 459.000,00 € 33.014,74 € 188.965,73 € 1.925,26 € 682.905,73 € 4.000,00 € 20.000,00 € 44.000,00 € 3.962,70 € 20.000,00 € 43.371,34 € 12 52.12 52.13 63.21 63.22 12 Ergebnis 13 52.12 52.14 63.21 63.23 13 Ergebnis 14 52.13 14 Ergebnis 16 52.12 52.13 63.21 63.22 16 Ergebnis 17 51.03 52.10 52.11 - € € € - € € € OB PR EWK 52.15 63.01 63.22 72.11 17 Ergebnis VE 2007 7.000,00 € 8.000,00 € 5.000,00 € 6.000,00 € 26.000,00 € Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 89 _________________________________________ Mittelbindung AE 2007 Zahlungsanordnungen - € 7.000,00 € - € 7.626,32 € 104.000,00 € 104.000,00 € - € 5.000,00 € - € 1.495,29 € 22.000,00 € 18.055,29 € 9.121,61 € 206.000,00 € 189.389,33 € 19 52.13 63.21 19 Ergebnis 2.000,00 € - € 2.000,00 € 1.252,25 € - € 1.252,25 € 2.000,00 € 13.000,00 € 15.000,00 € - € 12.159,80 € 12.159,80 € 25.000,00 € - € 577.000,00 € 602.000,00 € 24.725,81 € - € 574.680,78 € 599.406,59 € 41.000,00 € 34.000,00 € 110.000,00 € 185.000,00 € 26.878,64 € 33.446,17 € 66.135,85 € 126.460,66 € 40 Ergebnis 1.480.000,00 € 1.439.722,95 € 1.424.000,00 € 1.304.168,78 € Gesamtergebnis 1.480.000,00 € 1.439.722,95 € 1.424.000,00 € 1.304.168,78 € 21 53.11 63.21 63.51 21 Ergebnis Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 90 _________________________________________ 12 Umsetzung der Durchforstungsmaßnahmen Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung Stand : 01.07.2008 2007 2008 2009 OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus 20 Volks- und Erwachsenenbildung 20.1. Identifizierung und Abbau der Subsidierung aller Doppelangebote an gleichen Orten, Ausschluss gewisser Aktivitäten für die Anerkennung und Bezuschussung sowie Erhöhung der Mindestzahl qualitativ hochstehender Aktivitäten für die einzelnen Zuschusskategorien 20.1.1. Neugestaltung des Bereiches nach folgenden Schwerpunkten: + lebensbegleitendes Lernen + Qualitätssicherung + Bildung für Nachhaltigkeit + Fusion einzelner Träger + Schaffung einer Weiterbildungskoordinationsstelle hat begonnen (Konsultationen laufen; Stellungnahme RVE zum Förderkonzept werden erwartet / 2. Lesung für Anfang 2008) 20.2. Definition des Begriffes "Bildung", damit Aufgaben zwischen Erwachsenenbildungsorganisationen, Fortbildungsschulen und sonstigen Bildungsträgern genauer aufgeteilt werden, sowie Schaffung einer Bildungsstruktur, die genau definierte Leistungsaufträge verteilt 20.2.1. Neugestaltung des Bereiches nach folgenden Schwerpunkten: + lebensbegleitendes Lernen + Qualitätssicherung + Bildung für Nachhaltigkeit + Fusion einzelner Träger + Schaffung einer Weiterbildungskoordinationsstelle hat begonnen Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 91 _________________________________________ Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung Stand : 01.07.2008 2007 OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus 20.2.2. Präzise Aufgabenverteilung zwischen allen Bildungsträgern noch nicht begonnen 21 Kultur 21.1. 21.1.1. Neugestaltung der Einstufung von Vereinen Neugestaltung des Systems der Einstufungen hat begonnen (Konsultationen laufen) 21.2. 21.2.1. Reorganisation der Auftritte von eingestuften Vereinen im Auftrag der DG Neugestaltung der Bezuschussungsformen der Vereine nach folgendem Prinzip: + Basisförderung der in den Höchststufen eingeordneten Vereine durch die DG + Basisförderung aller anderen Vereine durch die Gemeinden hat begonnen 21.3. Aufgabenaufteilung bei der Vereinsförderung zwischen Gemeinden und DG 2008 2009 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 92 _________________________________________ Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung Stand : 01.07.2008 2007 2008 OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus 21.3.1. Verhandlungen mit den Gemeinden über Aufgabenaufteilung nach folgendem Prinzip: + Erteilung von Ausrüstungssubventionen an Vereine durch die DG + Unterstützung von qualitätssteigernden Initiativen wie Jugendförderung und Dirigentenausbildung durch die DG + Übernahme der Basisförderung der Folklorevereinigungen an die Gemeinden unter Beibehaltung der Unterstützung von Dachverbänden durch die Gemeinschaft hat begonnen 22 Bibliotheken und Medien 22.1. 22.1.1. Erarbeitung von Vorschlägen zur Integration gewisser öffentlichen Bibliotheken in die Primarschulen und die Schulmediotheken Übertragung der Dorfbibliotheken in die Primarschulen und die Schulmediotheken, wo dies opportun erscheint hat begonnen 22.2. 22.2.1. Erarbeitung von Vorschlägen zur Verwaltungsvereinfachung Verhandlungen mit den Gemeinden über die Neugestaltung des Sektors nach dem Prinzip: + Übertragung der Basisförderung der lokalen öffentlichen Bibliotheken zu den Gemeinden + Vorzugsweise Unterbringung der lokalen öffentlichen Bibliotheken in den Primarschulen + Aufrechterhaltung der Serviceleistungen (u.a. Angebot des Anschlusses an MediaDG) der DG an die lokalen Bibliotheken + Beibehaltung des Medienzentrums mit Niederlassungen in Eupen und St. Vith 2009 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 93 _________________________________________ Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung Stand : 01.07.2008 2007 OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus hat begonnen 22.2.2. Fusion der Funktionszuschüsse mit den Zuschüssen für Bibliothekare hat begonnen 23 Sport 23.1. 23.1.1. Untersuchung der Zweckmäßigkeit der von der DG gezahlten Zuschüsse Integration der Förderung vom Ankauf der Pokale und Medaillen in die Basisförderung der Vereine hat begonnen 23.1.2. Übertragung der Förderung der Fachverbände des Freizeitbereiches in den Sportbereich hat begonnen 23.1.3. Verhandlungen mit den Gemeinden zur Neugestaltung des Bereiches hat begonnen 2008 2009 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 94 _________________________________________ Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung Stand : 01.07.2008 2007 2008 OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus 23.2. 23.2.1. Erarbeitung eines Vorschlages der Förderung von regionalen Aktivitäten durch die DG und von lokalen Aktivitäten durch die Gemeinden Verhandlung mit den Gemeinden über die Neugestaltung des Sektors nach dem Prinzip: + Beibehaltung von Infrastruktursubventionen durch die DG einschließliche der Ausstattung und Ausrüstung + Unterstützung von Initiativen mit besonderem Interesse für die Gemeinschaft durch die DG + Unterstützung von qualitätssteigernden Initiativen wie Jugendförderung und Aus- und Weiterbildung durch die DG + Basisförderung der Vereine durch die Gemeinden hat begonnen 25 Freizeitgestaltung 25.1. 25.1.1. Überprüfung der Möglichkeit zur Übernahme des Bereiches in den Bereich Sport Übertragung der Förderung der Dachverbände des Freizeitbereiches in den Sportbereich hat begonnen 25.2. 25.2.1. Neuverteilung der Aufgaben zwischen Gemeinschaft und Gemeinden Verhandlungen mit den Gemeinden über die Neugestaltung des Sektors nach dem Prinzip: + Förderung der Dachverbände durch die DG + Förderung lokaler Initiativen durch die Gemeinden 2009 Allgemeine Darstellung – Rechtfertigungserklärung Teil 5 – Organisationsbereich 40 Seite 95 _________________________________________ Durchforstung: Zeitplan zur Umsetzung Stand : 01.07.2008 2007 OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport und Tourismus hat begonnen 2008 2009