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GESUNDHEITSAMT
Fortschreibung
Psychiatrieplan
2006/2007
Band I
Inhaltsverzeichnis
Vorwort............................................................................................................................
Einführung......................................................................................................................
Aufbau des Planes.........................................................................................................
Ziele.................................................................................................................................
1
3
4
5
Zusammenfassung der Teilpläne
Kinder- und Jugendpsychiatrie......................................................................................................
Suchthilfeplanung..........................................................................................................................
Gerontopsychiatrie........................................................................................................................
Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund................................................
6
10
14
27
Teilpläne
A
Kinder- und Jugendpsychiatrie
1
7
Einleitung........................................................................................................................
1.1
Leitgedanken und Ziele........................................................................................
Rahmenbedingungen – gesetzliche Grundlagen........................................................
Ist-Stands-Erhebung, Leistungen, Versorgungsstrukturen.......................................
3.1
Literaturrecherche zur Prävalenz psychischer Störungen im Kinder- und
Jugendalter..........................................................................................................
3.2
Ist-Stands-Erhebung (ambulante medizinische Versorgungseinrichtungen /
niedergelassene Praxis / Ambulanzkinderkliniken Hanau und Gelnhausen).......
3.3
Ist-Stands-Erhebung (Psychologische Beratungsstellen, Jugend- und
Drogenberatungsstellen sowie soziale Dienste der Jugendämter, Staatliches
Schulamt und sonstige komplementäre Einrichtungen........................................
3.4
Ist-Stands-Erhebung (stationärer, klinischer Bereich)..........................................
3.5
Vorhandene Versorgungsstrukturen....................................................................
Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996................................................................
Besondere Zielgruppen.................................................................................................
Perspektiven und notwendige Änderungen................................................................
6.1
Kurzfristige Ziele (max. 5 Jahre)...........................................................................
6.2
Mittelfristige Ziele (5 – 10 Jahre)..........................................................................
Indikatoren und Lösungsansätze.................................................................................
B
Suchthilfeplanung
1
2
Einleitung........................................................................................................................
Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen..........................................................
2.1
Allgemeine Rahmenbedingungen........................................................................
2.2
Sozialrechtliche Grundlagen der unterschiedlichen Hilfen und Einrichtungen.....
2.3
Finanzierung der Suchthilfeeinrichtungen............................................................
2.3.1 Ambulante Einrichtungen.....................................................................................
2.3.2 Projektfinanzierung...............................................................................................
Ist-Stands-Erhebung......................................................................................................
3.1
Zielgruppen...........................................................................................................
3.2
Medizinische Hilfen für Suchtkranke....................................................................
3.2.1 Hanau...................................................................................................................
3.2.2 Schlüchtern...........................................................................................................
3.2.3 Suchtkranke in Allgemeinkrankenhäusern...........................................................
3.3
Soziale Hilfen für Suchtkranke.............................................................................
3.3.1 Ambulante Hilfen..................................................................................................
3.3.2 Stationäre Behandlung.........................................................................................
2
3
4
5
6
3
31
31
32
33
33
36
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43
44
44
44
44
45
45
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49
49
49
50
51
51
51
52
54
54
54
55
55
55
57
7
3.3.3 Substitutionsbehandlung......................................................................................
3.3.4 Sozialpsychiatrischer Dienst.................................................................................
3.3.5 Betriebliche Suchtberatung..................................................................................
3.3.6 Selbsthilfegruppen................................................................................................
3.4
Daten, Fakten.......................................................................................................
Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996................................................................
Besondere Zielgruppen.................................................................................................
5.1
Jugendliche unter 18 Jahre..................................................................................
5.2
Psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution.......................................
5.3
Innenstadtprojekt Hanau......................................................................................
5.4
Stationäre / ambulante Versorgung von CMA-Patienten im Main-Kinzig-Kreis...
5.5
Obdachlose/wohnungslose Menschen.................................................................
Perspektiven und notwendige Änderungen................................................................
6.1
Finanzierung.........................................................................................................
6.2
Frühintervention „FreD“........................................................................................
6.3
Straßensozialarbeit / aufsuchende Arbeit.............................................................
6.4
Kooperation im Rahmen des § 16 SGB II am Beispiel Maintal............................
6.5
Aufbau eines Verbundsystems / eines Netzwerkes am Beispiel externer
Tagesstruktur im Haus Noah...............................................................................
6.6
Psychosoziale Beratung.......................................................................................
Indikatoren und Lösungsansätze.................................................................................
C
Gerontopsychiatrie
1
Einleitung........................................................................................................................
1.1
Leitgedanken und Ziele, Zielgruppen...................................................................
1.2
Definition Gerontopsychiatrie / Geriatrie...............................................................
1.3
Demographische Entwicklung im Main-Kinzig-Kreis............................................
Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen..........................................................
2.1
SGB V Krankenversicherung................................................................................
2.2
SGB XI Pflegeversicherung..................................................................................
2.3
SGB XII Sozialhilfe...............................................................................................
2.4
SGB IX Rehabilitation / Teilhabe behinderter Menschen.....................................
2.5
Betreuungsrecht...................................................................................................
Ist-Stand-Erhebung und Leistungen, vorhandene Versorgungsstrukturen.............
3.1
Zahl der Pflegebedürftigen im Main-Kinzig-Kreis am Jahresende 2003..............
3.2
Psychosoziale Hilfen............................................................................................
3.3
Tagesstrukturierende Angebote der Behindertenhilfe...........................................
3.4
Ambulante Pflege.................................................................................................
3.5
Psychiatrische Pflege...........................................................................................
3.6
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege..............................................................
3.7
Stationäre Dauerpflege.........................................................................................
3.8
Ambulante und stationäre medizinische Behandlung...........................................
3.9
Wohnformen.........................................................................................................
3.10 Arbeitskreise und Gremien im Main-Kinzig-Kreis im Bereich Gerontopsychiatrie
Psychiatrieplan 1996: Ist und Soll 1996, Abgleich 1996-2006....................................
4.1
Medizinischer Bereich..........................................................................................
4.2
Pflegerischer Bereich...........................................................................................
Zielgruppen der Gerontopsychiatrie............................................................................
5.1
Menschen mit Demenz.........................................................................................
5.2
Alte Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung....................................
5.3
Alte Menschen mit Suchterkrankungen................................................................
5.4
Alte Menschen mit neurologischen Erkrankungen...............................................
Perspektiven der aktuellen gerontopsychiatrischen Versorgung und erwünschte
Änderungen....................................................................................................................
6.1
Netzwerk...............................................................................................................
6.2
Fehlendes gerontopsychiatrisches Zentrum.........................................................
6.3
Krisendienst..........................................................................................................
6.4
Beschäftigung, externe Tagesstruktur..................................................................
4
5
6
2
3
4
5
6
57
58
58
58
59
61
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63
65
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71
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76
77
79
79
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83
86
86
86
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88
88
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98
98
98
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105
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108
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112
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115
116
116
116
117
119
119
7
Lösungsansätze/Indikatoren.........................................................................................
7.1
Beispielhafte Wohnformen...................................................................................
7.2
Beschwerdestelle.................................................................................................
D
Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund
1
Einleitung........................................................................................................................
1.1
Basisdaten und demographische Entwicklung.....................................................
1.2
Leitlinien...............................................................................................................
Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen..........................................................
Ist-Stands-Erhebung, Versorgungsstrukturen............................................................
3.1
Öffentliche Gesundheitspflege, Sozialpsychiatrischer Dienst..............................
3.2
Medizinischer Bereich..........................................................................................
3.2.1 Medizinisch-Klinischer Bereich.............................................................................
3.2.2 Versorgung durch niedergelassene Fachärzte.....................................................
3.3
Projekte................................................................................................................
3.3.1 Personenzentrierte Hilfeplanung..........................................................................
3.3.2 Wohnprojekt / Regionales Budget........................................................................
Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996................................................................
4.1
Empfehlungen für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im
Main-Kinzig-Kreis laut Psychiatrieplan 1996.......................................................
4.2
Änderungen nach Platzzahlen..............................................................................
Besondere Zielgruppen.................................................................................................
5.1
Doppeldiagnosen..................................................................................................
5.2
Junge volljährige Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren..............................
5.3
Wohnungslose psychisch kranke Menschen........................................................
5.4
Geistige Behinderung und psychische Störungen................................................
Perspektiven und notwendige Änderungen................................................................
6.1
Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)............................
6.2
Hilfeplankonferenz – ein qualitatives Instrument der personenzentrierten
Versorgung im regionalen Verbund.....................................................................
6.3
Trägervielfalt: Quantität und Qualität im GPLV....................................................
6.4
Kommunalisierung: Risiken und Chancen............................................................
6.5
Persönliches Budget.............................................................................................
6.6
Unabhängige Beschwerdestelle...........................................................................
6.7
Krisendienst..........................................................................................................
6.8
Trialog als Grundhaltung......................................................................................
6.9
Ambulant vor stationär: Die PSKB als niedrigschwelliger Eingang ins
Hilfesystem (Clearing-Funktion)...........................................................................
Indikatoren und Lösungsansätze.................................................................................
2
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133
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150
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151
Vorwort des Ersten Kreisbeigeordneten
Meine sehr verehrten Mitbürgerinnen und
Mitbürger des Main-Kinzig-Kreises,
Mitbürgerinnen und Mitbürger mit
psychischen Grunderkrankungen sehr
realitätsbezogen darstellt.
ich freue mich sehr, mit dieser Ausgabe
der Fortschreibung des Psychiatrieplans
des Main-Kinzig-Kreises Ihnen ein
umfassendes Werk über die
Versorgungslage der Bevölkerung,
insbesondere der chronisch, psychisch
erkrankten Personen aus den
verschiedensten Altersgruppen und
Krankheitsbereichen vorstellen zu können.
Auch zeigt die Zusammenstellung der vier
Teilpläne (Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Suchthilfeplan, Gerontopsychiatrie und
Gemeindepsychiatrischer Verbund bzw.
Erwachsenenpsychiatrie), wie mannigfaltig
und letztendlich auch bunt das Angebot für
die betroffenen Personen sein muss, um
eine Integration in unsere Gesellschaft
realistisch bewerkstelligen zu können.
Im Jahre 1996 wurde erstmalig ein
Psychiatrieplan, damals noch extern
vergeben, durch eine Fachfirma erarbeitet.
Jeder von uns Bürgerinnen und Bürgern
kann in die Lage kommen, seelisch zu
erkranken oder in eine Lebenskrise
kommen, in welcher es nur durch
professionelle Hilfe gelingt, diese zu
überwinden.
Diese in sich sehr wertvolle Arbeit hatte
jedoch den großen Nachteil, dass viele
detaillierte Informationen hinsichtlich der
Versorgungslage der chronisch, psychisch
erkrankten Personen nur sehr
unzureichend in den damaligen
Psychiatrieplan hatte einfließen können.
Aus diesem Grunde hat sich der MainKinzig-Kreis dieser Aufgabe mit hohem
Engagement gewidmet. In den letzten 10
Jahren sind hier zum Teil beispielhafte
Kooperationsformen im Main-Kinzig-Kreis
entstanden. Nicht zuletzt durch die
Entscheidung des Gesundheitsamtes, die
Stelle einer Psychiatriekoordination explizit
auszuweisen und zu besetzen, hat dazu
beigetragen, dass die verschiedenen
professionellen Institutionen sehr
zielgerichtet zusammenwirken.
Die letzten 10 Jahre haben in diesem
Bereich eine sehr erfreuliche Entwicklung
genommen. Mit dem hier vorliegenden
Psychiatrieplan ist es dem
Gesundheitsamt gelungen, eine große
Zahl von Kooperationspartnern in die
Erarbeitung des Planes einzubinden.
Der besondere Wert dieses
Psychiatrieplanes besteht darin, dass dies
keine Abhandlung eines externen
Institutes in kurzer Zeit erstellt und letztlich
mit wenig Detailwissen ausgestattetes
Werk darstellt, sondern in einem
dynamischen Prozess über mehrere Jahre
gewachsen ist und somit auch die
tatsächliche Versorgungslage unserer
Die Etablierung eines Hilfeplansystems,
welches die besonderen Bedarfe der
jeweiligen betroffenen Patientinnen und
Patienten berücksichtigt, hat dazu geführt,
dass die Hilfen sehr an den individuellen
Problemen des Patienten orientiert
ansetzen können.
1
Hierdurch wurde auch verhindert, dass es
eine Mehrfachversorgung verschiedener
Patientinnen und Patienten gegeben hat,
während auf der anderen Seite viele
Patientinnen und Patienten mangels
unzureichender Zugangswege zum
Hilfesystem nicht, bzw. unterversorgt
blieben.
auch in der Zukunft gearbeitet werden
muss, dass dieser für die jeweiligen
professionellen Institutionen, für die
politischen Entscheidungsgremien, aber
insbesondere für die Mitbürgerinnen und
Mitbürger des Main-Kinzig-Kreises ein
wichtiges Instrument zur Orientierung der
verschiedenen Hilfesysteme im MainKinzig-Kreis darstellt.
Sicher ist das Gesamtsystem noch nicht
letztendlich optimal. Das wird auch die
Aufgabe für die Zukunft sein,
entsprechend der im Psychiatrieplan
dargestellten Problemstellungen, die
Versorgungslage und Netzwerkbildung in
den nächsten 5 bis 10 Jahren weiter
fortzuführen und zu optimieren.
Bitte benutzen Sie den Psychiatrieplan in
kritischer Form, geben Sie uns
Anregungen, Hinweise für eine weitere
Optimierung der Versorgungslage. Mein
größter Wunsch als zuständiger
Dezernent ist, dass wir in einer weiteren
Fortschreibung des Psychiatrieplans, zum
Beispiel in 5 oder 10 Jahren, erneut
feststellen können, dass sich die
Entwicklung zur positiven Gestaltung
unserer Bürgergesellschaft und der
Berücksichtigung und Fürsorge auch der
schwächeren Mitbürgerinnen und
Mitbürger, die zum Beispiel an einer
psychischen Erkrankung leiden, gelungen
ist.
Trotz allem darf der Main-Kinzig-Kreis, der
bis zum Jahre 1996 das Problem der
Versorgung der psychisch kranken
Mitbürgerinnen und Mitbürger nur sehr
unzureichend wahrgenommen hat, nun
sich damit schmücken, dass wir uns als
kommunale Familie dieser
Aufgabenstellung in sehr kompetenter
Weise gestellt haben.
In diesem Sinne wünsche ich dem Werk
eine große Verbreitung.
Gleichzeitig beim Durchlesen des
Gesamtkonzeptes wird Ihnen auffallen,
dass es noch erhebliche
Versorgungslücken für die verschiedenen
Patientengruppen im Main-Kinzig-Kreis
gibt.
Die Tatsache, dass wir über diese
Personengruppen nun mehr wissen, ist
auch ein Ergebnis des dynamischen
Erarbeitungsprozesses im Psychiatrieplan.
Ich wünsche dem Psychiatrieplan, der wie
schon beschrieben, nicht ein fertiges
Exemplar darstellt, sondern an dem weiter
Günter Frenz
Gesundheitsdezernent
2
Einführung
Der Main-Kinzig-Kreis, der Psychiatriebeirat und das Gesundheitsamt als ausführende
Behörde hat sich mit dem nun hier vorliegenden Psychiatrieplan in der Fortschreibung des
Psychiatrieplans aus 1996 der schwierigen Aufgabe gestellt, die Versorgung der chronisch
psychisch erkrankten Personen aller Altersgruppen im Main-Kinzig-Kreis zu verbessern und
zu optimieren. Seit der Erstellung des ersten Psychiatrieplanes im Jahre 1996 hat sich an
der Versorgungssituation, insbesondere im komplementären Bereich (das heißt: der Bereich
der nicht krankenkassenfinanzierten Hilfeleistungen), im Main-Kinzig-Kreis vieles zum
Besseren verändert.
Mit Erstellung dieser Fortschreibung des Psychiatrieplans wurde den jeweiligen betroffenen
Einrichtungen und professionellen Helfern, aber auch den Vertretern der Patientengruppen
deutlich, wie wichtig eine vernetzte Zusammenarbeit in der Region und insbesondere in
einem solchen Flächenlandkreis wie dem Main-Kinzig-Kreis ist.
Die Form und Art der jetzt vorliegenden Fortschreibung des Psychiatrieplans unterscheidet
sich grundsätzlich von der Vorgehensweise der Erstellung des Psychiatrieplans aus dem
Jahre 1996. Der letzte Psychiatrieplan wurde durch die Beauftragung eines externen
Institutes mit einem begrenzen Zeit- und Geldbudget erstellt. Die nun vorliegende
Fortschreibung des Psychiatrieplans entstand durch einen über mehrere Jahre hinweg
ablaufenden dynamischen Prozess unter Beteiligung aller im Main-Kinzig-Kreis für die
chronisch psychisch erkrankten Personen wichtigen Kooperationspartner. Dies ist kein
unwesentlicher Unterschied zu der vorherigen Vorgehensweise im Jahre 1996.
Durch die Beteiligung der verschiedenen professionellen Kooperationspartner, der freien
Träger, der behandelnden Ärzte im kassenärztlichen Versorgungssystem, der zuständigen
Kliniken sowie der örtlichen wie überörtlichen Kostenträger, entstand ein viel größeres
Verständnis für die jeweiligen Teilbereiche des Psychiatrieplans in die Erforderungslage und
Versorgungssituation der jeweils betroffenen Patienten.
Dies wird besonders in den verschiedenen Teilplänen und auch durch die große
Detailkenntnis in den jeweiligen spezifischen Patientengruppen deutlich.
Im Psychiatrieplan 1996 wurden bereits die Themenbereiche Sucht, Allgemeinpsychiatrie,
Erwachsenenpsychiatrie und Gerontopsychiatrie benannt. Nun wird sich zusätzlich auch
dem Thema der Kinder- und Jugendpsychiatrie in dem vorliegenden Plan gewidmet. Es
wurde versucht, sich einen umfassenden Überblick über die Problemsituation der zu
versorgenden Patienten im Main-Kinzig-Kreis zu verschaffen. Das nun vorliegende Werk ist
nicht als ein für immer und ewig abgeschlossenes Projekt zu verstehen, das einen
Handlungsbedarf für die beteiligten Personen, Einrichtungen und politischen Gremien
festschreibt, sondern vielmehr als einen dynamischen Prozess, der sich den für die nächsten
Jahre ergebenden, veränderten Rahmenbedingungen anpassen und für neu auftauchende
Fragestellungen offen stehen muss.
Insofern ist der vorliegende Plan als ein Zwischenergebnis der Versorgungslage und
Versorgungssituation der betroffenen Patientinnen und Patienten zu verstehen. Aus dieser
Analyse (Ist-Analyse) wurden durch die jeweiligen Fachgremien Feststellungen getroffen und
daraus wiederum Handlungsbedarfe, die für die nächsten Jahre vorrangig zu bewältigen sein
werden.
Noch eine Bemerkung zum Schluss: im vorliegenden Text wurde bei verschiedenen
Begriffen die männliche Form gewählt, die weibliche Form ist stets impliziert. Diese Art der
Formulierung erfolgte ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.
3
Aufbau des Planes
Der Plan teilt sich in zwei Bände auf. Band I beschreibt im Wesentlichen die Situation der
chronisch psychisch erkrankten Personen und ist als der eigentliche Psychiatrieplan zu
verstehen. Band II beinhaltet sämtliche Anlagen und Zwischenergebnisse von
Voruntersuchungen, die zu den Erkenntnissen, welche im ersten Teil des Psychiatrieplans
zusammengefasst und formuliert wurden, führen.
In beiden Bänden wurde die Gliederung in gleicher Reihenfolge durchgeführt. In Band I
finden Sie zunächst eine Zusammenfassung, welche für den Leser die wichtigsten
Erkenntnisse als auch vordringlichsten Empfehlungen für den jeweiligen Personenkreis
beschreibt.
Hier beginnt die Darstellung mit dem Teilplan Kinder- und Jugendpsychiatrie, gefolgt vom
Thema der Suchtkrankenhilfe und dem Teilplan der Gerontopsychiatrie, um schließlich in
den Teil der Allgemein- und Erwachsenenpsychiatrie mit dem Gemeindepsychiatrischen
Verbund einzumünden. Diese Reihenfolge wiederholt sich ebenfalls in den speziellen
Beschreibungen der Teilpläne sowie im Band II, in welchem die Anlagen in der gleichen
Reihenfolge der Themen angeordnet ist.
Nach jedem spezifischen Thema in der Zusammenfassung finden Sie eine geographische
Übersicht der für diese jeweilige Patientengruppe wichtigsten Versorgungsstrukturen im
Main-Kinzig-Kreis. Dadurch wird bereits im ersten Teil des Bandes I in der
Zusammenfassung für den Leser sehr schnell ersichtlich, wie die Versorgungsstruktur im
Main-Kinzig-Kreis patientengruppenbezogen aufgebaut ist.
Wie bereits oben erwähnt, wurde die Fortschreibung des Psychiatrieplanes durch
Einbindung möglichst vieler an der Versorgung der chronisch psychisch erkrankten
Patientinnen und Patienten im Main-Kinzig-Kreis beteiligten Einrichtungen durchgeführt. Es
ist den jeweils in den Arbeitsgruppen beteiligten Mitgliedern für ihr hohes fachliches
Engagement und die über Jahre hinweggehende Mitarbeit sehr zu danken.
Nur durch dieses Engagement und die hohe Fachlichkeit in den jeweilig gebildeten
Arbeitsgruppen konnte die Komplexizität der Patientenströme der Versorgungslage als auch
der Erfordernisse für die Zukunft annäherungsweise in diesem Plan dargestellt werden. Allen
Trägern, Leistungserbringern, Einzelpersonen möchte ich auf diesem Wege für diese sehr
kooperative und konstruktive Zusammenarbeit herzlichst danken.
Nicht allen Wünschen nach weiteren inhaltlichen Ergänzungen bzw. detaillierteren
Beschreibungen konnte in dem Bericht entsprochen werden, da auch die Fortschreibung nur
einen begrenzten Umfang haben kann. Jedoch zeigte sich in den Diskussionen, dass der
Wille zur vernetzten, patientenorientierten Zusammenarbeit in den jeweiligen Arbeitsgruppen
deutlich zu spüren war.
Insofern habe ich die Hoffnung und bin mir sogar sehr sicher, dass wir neben der Tatsache
der erforderlichen zwingenden Vernetzung unserer Aktivitäten zur besseren Versorgung der
chronisch psychisch erkrankten Personen eine deutlich bessere Struktur und eine deutlich
transparentere Versorgungssituation des jeweiligen Patienten in den letzten Jahren auch
durch diese Zusammenarbeit erreicht haben.
Dafür mein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die auch explizit im Rahmen des
jeweiligen Teilplans nochmals im Anschluss benannt werden.
Gelnhausen, den 14.02.2007
Leitender Medizinaldirektor Dr. med. Helmut Ernst (M.P.H.)
Leiter des Gesundheitsamtes
4
Ziele
Ziel und Zweck des vorliegenden Psychiatrieplans ist es, den fachlichen und politischen
Diskurs aller Beteiligten und Verantwortlichen zu unterstützen. Eine weitere Fortschreibung
dieses Berichtes entsprechend der zukünftig zu erwartenden Veränderungen, sowohl der
Finanzierungssysteme als auch der Versorgungsstruktur, ist mit einem Zeithorizont von
5 – 10 Jahren geplant. Eine große Herausforderung der nächsten Jahre wird darin bestehen,
die steigenden Fallzahlen wachsender Hilfebedarfe psychisch kranker und suchtkranker
Menschen mit zunehmend begrenzten Ressourcen der Leistungsträger zu decken. Eine
offene Kommunikation und Kooperation aller Beteiligten in der Region, der Politik, der
Leistungsträger, der Leistungserbringer und der Leistungsberechtigten wird nötig werden,
um nachhaltige Problemlösungen für diese sich bereits jetzt eingestellte Situation zu
entwickeln.
Ziel muss es für die Zukunft sein, insbesondere in der Erwachsenenpsychiatrie, den
eingeführten Integrierten Rehabilitations- und Behandlungsplan (IBRP) weiter fortzuführen
und durch die Hilfeplankonferenz den jeweiligen Patienten den individuellen Hilfebedarf
trägerunabhängig zur Verfügung zu stellen. Dies sollte in Zukunft in einen Gemeindepsychiatrischen Verbund einmünden, der die Versorgungsverpflichtung für die Region des
MKK verantwortlich übernehmen sollte.
Ein weiteres wichtiges Ziel sollte für die Zukunft sein, die Versorgungslage der durch eine
psychische Erkrankung bedrohten oder auch manifest bereits erkrankten Kinder und
Jugendlichen frühzeitig zu begegnen.
Die jetzt vorgesehene Etablierung einer Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am
Standort Hanau ist hierfür ein wesentlicher Meilenstein. Jedoch wird dieses alleine nicht
ausreichen, um den steigenden Bedarf an Beratung und Therapie für unsere Kinder und
Jugendlichen mit diesem Problemfeld zu gewährleisten. Auch hier wird es in Zukunft zu
weiteren engmaschigen Netzwerken kommen müssen, die sowohl medizinische als auch
psychologische wie pädagogische Hilfestellung in einem Netzwerk, individuell auf die jeweils
betroffenen Kinder und Jugendlichen bezogen, bereitstellen sollte, um eine Krankheitsprolongation und damit Verschlechterung der Krankheitssituation der betroffenen Kinder und
Jugendlichen zu vermindern bzw. zu verhindern.
Als weiteres großes Feld der Bearbeitung ist das Thema Sucht und hier insbesondere das
Thema Alkoholsucht zu benennen. Es müssen große Anstrengungen unternommen werden,
um die Droge Nummer eins in der Bundesrepublik auch hier im Main-Kinzig-Kreis aktiv zu
bekämpfen bzw. die Abhängigkeit von dieser so gering wie möglich zu gestalten.
Das vierte große Feld wird das Feld der Geriatrie bzw. Gerontopsychiatrie sein, wo nicht nur
dementiell erkrankte ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger einer adäquaten Versorgung
zugeführt werden sollten, sondern auch die nicht wenigen Personen, die im Alter an einer
manifesten psychiatrischen Erkrankung erkranken.
Wir werden in Zukunft alle unsere gesellschaftlichen Kräfte einschließlich eines
ehrenamtlichen Engagements benötigen, um die häufig am Rand unserer Gesellschaft
lebenden Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen in unserer Mitte zu
integrieren.
5
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Die Ist-Analyse und die Betrachtung des Themenfeldes Kinder- und Jugendpsychiatrie ergibt
für den MKK folgende Problemstellung:
Beschreibung
Auf Grund der bekannten epidemiologischen wissenschaftlichen Studie (vergleiche
Abbildung 1), ist davon auszugehen, dass im MKK in der Altersgruppe der unter 18-jährigen
mit einer Häufigkeit von mindestens 12% der Kinder und Jugendlichen zu rechnen ist, die
eine psychische Auffälligkeit aus dem Formenkreis der kinder- und jugendpsychiatrischen
Krankheitsbilder haben. Dies entspräche einer Anzahl von 9700 Kindern und Jugendlichen.
Tatsächlich werden zur Zeit max. 1100 bis 1200 Kindern und Jugendlichen eine suffiziente
therapeutische Behandlung im MKK zu teil. Dies bedeutet, dass nur 12,4% der
behandlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen versorgt werden (siehe
Detailbeschreibung in Teilplan A).
Abbildung 1
12000
10000
9700
8000
Anzahl der zu behandelnden
Kinder im MKK
6000
Anzahl der tatsächlich
behandelten Kinder im MKK
4000
2000
1100
0
Beratungs- und Therapieeinrichtungen
Die im MKK vorhandenen Beratungs- und Therapieeinrichtungen sind eindeutig
unzureichend ausgebaut – siehe Tabelle 10 im Band II. Im Wesentlichen fehlt es an einer gut
erreichbaren, in ihrer Kapazität ausreichenden Einrichtung zur Diagnostik und Therapie von
Kindern und Jugendlichen im ortsnahen Bereich.
Aus diesem Grunde wurde ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Hanau sowie des Kreistages des MKK herbeigeführt, die Versorgungslage der Kinder und
Jugendlichen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie deutlich zu verbessern. Ein
Konzept über die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im MKK liegt
zwischenzeitlich dem Sozialministerium zur Prüfung vor (siehe Band II).
Empfehlungen der Arbeitsgruppe
Einrichtung der kinder- und jugendpsychiatrischen Tagesklinik.
6
Begründung
Im aktuellen hessischen Krankenhausrahmenplan 2005 (besonderer Teil „regionale
Versorgungskonzepte“) wird zwar der Ausbau einer Tagesklinik im Klinikum Hanau erwähnt,
jedoch nicht im Detail beschrieben. Es wird nun ab Mitte Januar 2007 eine Tagesklinik am
Standort Hanau in den ehemaligen Räumen des Gesundheitsamtes in der Geibelstraße mit
15 additiven Plätzen geben. Das ist ein großer Erfolg der gemeinsamen Arbeit und wird mit
der geplanten Erweiterung der Ambulanz an den Main-Kinzig-Kliniken in Gelnhausen ab
Sommer 2007 die Versorgungslage deutlich bessern. Trotzdem wird es auch weiterhin
gemeinsamer Anstrengungen bedürfen, dieses jetzt geknüpfte Versorgungsnetz zu
optimieren.
Hauptgruppen und Hauptzielrichtungen dieser Versorgung sind folgende Kinder und
Jugendliche mit absteigender Häufigkeit:
I.
II.
III.
IV.
V.
Entwicklungsstörungen und Schulschwierigkeiten,
Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen,
neurotische Belastungsstörungen und somatoforme Störungen,
die besondere Personengruppe der Kinder mit hyperkinetischem Syndrom,
Kinder und Jugendliche mit riskantem bzw. schon abhängigem Konsum von
psychoaktiven Substanzen einschließlich Alkohol.
VI. Kinder und Jugendliche mit Psychosen und affektiven Störungen.
* Die ICD Klassifikation, siehe Teilplan A und Band II, Tabelle 10
Maßnahmenkatalog
Aus den oben genannten Erkenntnissen und aus der Ist-Analyse werden folgende
Empfehlungen seitens der Arbeitsgruppe ausgesprochen:
Kurzfristige Ziele (max. 5 Jahre)
Im weitesten Sinne auch als Prävention verstanden, muss zur Vermeidung langfristiger
Schäden eine frühzeitige und ausreichende Diagnostik und Therapie heute beginnen. So zu
verstehen sind auch die folgend genannten kurzfristigen Ziele.
I.
II.
III.
IV.
V.
Leichter Zugang zu qualifizierten Diagnose- und Therapiemöglichkeiten im MKK
(Installation einer tagesklinischen Einheit im Klinikum Hanau und Erweiterung der
Institutsambulanz in Gelnhausen).
Aufhebung der Zulassungsbeschränkung für niedergelassene Kinder- und
Jugendpsychotherapeuten im MKK, unter anderem durch die getrennte Zählung der
verschiedenen Spezialisierungen, hier Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychologische
Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Hier sollte die Politik auf
die zuständige Kassenärztliche Vereinigung motivierend einwirken.
Ausbau der bereits schon stattfindenden aufsuchenden Tätigkeit der verschiedenen
Dienste mit Sozialraum orientierten Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören unter
anderen die sozialen Dienste, die familienentlastenden Dienste, die Hebammen und
die Frühförderstellen. Dies um langfristige Folgen einer zu späten Intervention zu
vermeiden und damit eine Verbesserung der Versorgungslage gefährdeter Kinder und
Jugendlicher zu erreichen. Die Etablierung von Fallkonferenzen im Sinne eines CaseManagements in verbindlicher Form ist zu betreiben*.
Installation eines Pilotversuchs, regional zunächst begrenzt, flächendeckende
Untersuchungen aller Kinder vor Aufnahme in den Kindergarten (in der Regel im Alter
von 3 Jahren). Dies ermöglicht eine frühzeitige Feststellung von Sprachauffälligkeiten,
Verhaltensauffälligkeiten, Koordinationsproblemen unter der Voraussetzung von
standardisierten Untersuchungsbedingungen.
Sozialraum orientierte Prävention sowie Elternberatung, unter anderem mit dem Ziel,
die elterliche Erziehungskompetenz so zu stärken, dass frühzeitig seelischen
Störungen bei Kindern vorgebeugt wird.
* Beispiel Landkreis Kassel und Stadt Kassel, Landkreis Groß-Gerau und Stadt Wiesbaden
7
Mittelfristige Ziele (5-10 Jahre)
Perspektivisch betrachtet, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Störungsbilder in der
Gruppe der Kinder und Jugendlichen für die Zukunft zunehmen wird.
Um dieser Entwicklung nicht tatenlos zuzusehen, ist aus Sicht der Arbeitsgruppe folgendes
mittelfristig erforderlich:
I.
II.
III.
IV.
Verstärkte Vernetzung zwischen den verschiedenen diagnostischen und
therapeutischen Einrichtungen inklusive den Beratungseinrichtungen.
Einbindung in die Netzwerkarbeit von weiteren Institutionen (Frühförderstellen,
Behindertenwerk, Lebenshilfe).
Beteiligung der Krankenkassen an der Finanzierung dieser Netzwerkarbeit und der
Koordinationsleistung einschließlich des Case-Management für die jeweiligen Kinder
und Jugendlichen.
Entwicklung eines Rückmeldesystems zur Effektivitätsüberprüfung der veranlassten
Maßnahmen.
8
Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsstrukturen im Main-Kinzig-Kreis
-
-
-
Fachbereich für Soziale
Dienste, Familien- und
Jugenddienste der Stadt
Hanau (Jugendamt)
Jugend- und
Drogenberatung,
Psychologische
Beratungsstelle
Familienberatungsstelle ask
Institutsambulanz
Rehbergparkklinik Herborn,
Außenstelle Hanau
Kinderklinik
Ärztin für Kinder- und
Jugendpsychiatrie
Birstein
Schlüchtern
Steinau
Brachttal
Sinntal
Bad SodenSalmünster
Wächtersbach
Nidderau
Hammersbach
Schöneck
Niederdorfelden
Bruchköbel
Maintal
Hanau
Gründau
Ronneburg
Neuberg Langenselbold
HasselErlensee
roth
Rodenbach
G
Gelnhausen
Bad Orb
-
Linsengericht
Biebergemünd
Jossgrund
-
Freigericht
Flörsbachtal
-
Großkrotzenburg
9
Jugend- und
Drogenberatung
Kinderklinik
Beratungsstelle für
Eltern, Kinder und
Jugendliche,
Jugendamt MainKinzig-Kreis
Institutsambulanz
Rehbergparkklinik,
Außenstelle
Gelnhausen
Suchthilfeplanung
Neben der Selbsthilfe, den Kliniken (Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie in Hanau
und Schlüchtern), dem Friedrich Daumer Haus in Sinntal und dem soziotherapeutischen
Wohnheim in Bad Orb, stellen im Wesentlichen vier Beratungsstellen für suchtgefährdete
und suchtkranke Menschen die Grundversorgung im Main-Kinzig-Kreis (MKK) sicher:
Diakonisches Werk Hanau, Arbeiterwohlfahrt Gelnhausen, Caritasverband Gelnhausen
sowie JJ Maintal.
Die Grundversorgung muss erhalten bleiben und bedarfsorientiert ausgebaut werden!
Grundversorgung im Vergleich zu anderen Landkreisen
War in den vergangenen 2 Jahrzehnten ein sukzessiver Ausbau im Bereich der
Beratungsstellen der Suchthilfe zu verzeichnen, so geht seit 2003/2004 der Trend leider in
eine entgegen gesetzte Richtung: die Beratungsstellen werden, trotz steigender Nachfrage
und Anforderungen, verkleinert oder sind gar in ihrem Bestand bedroht. Nach Kürzungen der
Landesmittel für die Suchthilfe im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ im Jahre 2003
bekamen die Einrichtungen im MKK insgesamt nur noch Zuschüsse in Höhe von € 0,22 pro
Einwohner vom Land zugewiesen. Damit war der MKK das Schlusslicht in Hessen! Andere
Landkreise bekamen wesentlich mehr Landesmittel wie z.B.: Odenwaldkreis € 0.50,
Vogelsbergkreis € 1,00 und Limburg-Weilburg € 1.41! (Stand 2003)
Der MKK war und ist finanziell nicht in der Lage, die plötzlich weggebrochenen Landesmittel
zu kompensieren, hat aber mit erheblichem Einsatz versucht, ein akzeptables
Suchthilfeangebot aufrecht zu erhalten. Die Träger der Einrichtungen sind bis an die
Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten gegangen, um die Beratungsstellen zu sichern.
Über 90 % der Alkohol- und Medikamentenabhängigen werden nicht erreicht!
Die Zahlen der Krankheitsprävalenz (das Vorherrschen einer Krankheit) sowie die Zahlen
der Suchthilfeeinrichtungen belegen, dass über 90 % der Suchterkrankten mit Behandlungsbedürftigkeit durch die klassischen Angebote nicht erreicht werden (vgl. Teilplan B,
Punkt 3.4: Daten, Fakten). Um diese ‚vergessene Mehrheit’ zu identifizieren und ansprechen
zu können, müssen sich explizit die niedergelassenen Ärzte und Vertreter der
Allgemeinkrankenhäuser, der Arbeitsverwaltung, der AQA, der Einrichtungen der Jugendhilfe
und Schulen, der Polizei sowie Vertreter der Justizbehörden in die regionale
Suchthilfeplanung einbringen und gemeinsame Handlungskonzepte entwickeln. Eine
Beteiligung der Kostenträgerschaft nach Leistungen des SGB V ist anzustreben.
Alkohol ist auch bei Jugendlichen die Droge Nummer 1
Im europäischen Vergleich (Vergleichsstudie „Health Behavior in School-aged Children“)
steht Deutschland an 5. Stelle. Erschreckend ist, dass 34 % der 15-jährigen Mädchen und
sogar 44 % der 15-jährigen Jungen angaben, schon zwei oder mehr ‚alkoholbedingte
Rauscherfahrungen’ zu haben.
Cannabis auf dem Vormarsch
Einerseits steigt die Zahl der jugendlichen Cannabis Konsumenten im Bundesdurchschnitt
wie in der regionalen Entwicklung, andererseits greifen zunehmend immer Jüngere zu
diesem Rauschmittel. Diese Entwicklung ist mit Sorge zu betrachten und es müssen
verstärkt Anstrengungen unternommen werden und finanzielle Ressourcen bereit stehen, um
bestehende Konzepte (z.B. das Konzept der ‚Frühintervention FreD’) umzusetzen, so dass
diese Zielgruppe in den Fokus des Handelns rücken kann (vgl. Punkte 5.1 und 6.2 des
Teilplans).
10
Stationäre Entgiftung
Stationäre Entgiftungsbehandlungen werden auf ärztliche Einweisung in speziellen
Suchtstationen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt. Im
Main-Kinzig-Kreis sind das die Kliniken in Hanau und Schlüchtern, die leider (noch) nicht
über Suchtabteilungen verfügen.
Aufgrund von Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen wurde die Dauer der stationären
Entgiftung für alkoholkranke Menschen stetig verkürzt. Die Verkürzung der stationären
Entgiftung reduziert deren positive Effekte und wirkt sich ungünstig auf die weitere Beratung
und Behandlung aus. Wir empfehlen daher, wie in anderen Bundesländern auch, die Dauer
der stationären Entgiftung bei vorhandener Indikation auf bis zu 21 Tage zu verlängern.
Die Entgiftung für Drogenabhängige aus dem Ostkreis in der KPP Schlüchtern ist im
Vergleich mit anderen Kliniken eher hochschwellig und führt dazu, dass auf andere Kliniken
ausgewichen wird. In der KPP Schlüchtern, aber auch in anderen Kliniken, kommt es für
Drogenabhängige zeitweilig zu längeren Wartezeiten, so dass geplante Aufnahmetermine in
die stationäre Therapie verschoben werden müssen, falls nicht auf eine andere Klinik
ausgewichen werden kann. Weitere Kliniken, die aus dem Kreis belegt werden, sind das
Bürgerhospital Frankfurt und gelegentlich die KPP Hadamar. Die Übergangseinrichtungen
„Wolfgang Winckler Haus“ in Kelkheim und „Hasselborn“ in Waldsolms-Hasselborn bieten
überregional Entgiftungsplätze an und werden ebenfalls aus dem MKK frequentiert. Kinder
und Jugendliche werden in der Klinik Rehbergpark Herborn entgiftet. Die Entgiftungsbehandlung bei Opiatabhängigkeit wird in der Regel medikamentös unterstützt durchgeführt,
sie beinhaltet Motivationsarbeit mit der Zielsetzung eines suchtmittelfreien Lebens.
Psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution
Die psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution ist seit Einführung im Jahr 1993
ein Regelangebot der Drogenhilfe in Hessen und seit dem Jahr 2003 verpflichtender
Bestandteil der medikamentengestützen Behandlung opiatabhängiger Menschen. Eine
verbindliche Finanzierung der psychosozialen Betreuung von substituierten Patienten ist
jedoch in keiner rechtlichen Regelung festgeschrieben. Insofern ist im Land Hessen und
auch im MKK die psychosoziale Begleitung der substituierten Patienten nicht auf sicherem
Boden geregelt. Die ca. insgesamt 300 bis 350 substituierten Patienten im MKK werden
durch die zwei Suchtberatungsstellen (Diakonisches Werk in Hanau für den Altkreis Hanau
und die Arbeiterwohlfahrt mit Sitz in Gelnhausen für die Altkreise Gelnhausen und
Schlüchtern) betreut. Es konnte in jüngster Zeit eine verbesserte Versorgung zumindest für
die Patient/innen der Substitutionsambulanz des Gesundheitsamtes durch Einsatz der
Fördergelder, die durch die Kommunalisierung sozialer Hilfen vom Land an die Kommunen
delegiert wurden, erreicht werden. Gleiches gilt für den Bereich des Altkreises Hanau, in
welchem durch ein kleines Förderprojekt die aufsuchende Arbeit der Drogenhilfe des
Diakonischen Werks in den jeweiligen Substitutionspraxen ab Herbst 2006 für das Jahr 2006
sichergestellt werden kann. Unabhängig davon bleibt es absolut notwendig, eine
Regelfinanzierung für die psychosoziale Begleitung der Substitutionspatienten im Land
Hessen zu erreichen.
Personen mit besonderen Schwierigkeiten
Es ist bekannt, dass im gesamten MKK zwei Problemgruppen deutlich zunehmen und die
Kommunen vor große Probleme stellen: Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten,
die sich auf öffentlichen Plätzen treffen sowie Personen, die zudem noch in die
Obdachlosigkeit abrutschen (Schwerpunkt im städtischen Bereich). Die Erfahrung zeigt, dass
es sich bei beiden Problemgruppen um Menschen mit massiven Abhängigkeitserkrankungen
und meist auch psychischen Folgeerkrankungen handelt. Im Rahmen der Suchthilfeplanung
stellt dieser Personenkreis eine besondere Herausforderung dar.
11
Abgestufte Hilfen, externe Tagesstruktur
Der systematische Aus- und Aufbau einer bedarfsgerecht gegliederten Versorgung für
Suchtkranke bedarf der Installierung abgestufter Hilfen in den Bereichen ambulant,
teilstationär, stationär mit der grundsätzlichen Priorität - wo individuell sinnvoll - „ambulant
vor stationär“. Unbedingt notwendig für die Versorgung von CMA-Patienten (chronisch
mehrfach beeinträchtigte Patienten) im MKK sind die Schaffung von „externen
Tagesstrukturen“ sowie die Installierung von adäquaten Arbeits- und
Beschäftigungsmöglichkeiten.
Betreute Wohngemeinschaften
Aufgrund vorhandener und zum Teil bleibender Defizite bei CMA-Betroffenen sollte, neben
der bisherigen ambulanten Betreuungsform des „Betreuten Einzelwohnens“ im MKK, das
Modell ambulanter Wohnformen zukünftig ergänzend Anwendung finden. Mit der bereits
vorhandenen ambulant betreuten Einzelwohnform sind viele CMA-Klienten überfordert. Die
Folge ist eine (Rück)Verlegung und ein langer Dauerverbleib in einer stationären Einrichtung.
In Anbetracht der entstehenden Kosten sowie der Vorgabe ambulant vor stationär, hätte die
Schaffung neuer ambulanter Wohnformen mit einem erhöhten Tagesstrukturangebot
Modellcharakter für die längerfristige Betreuung von chronisch mehrfach beeinträchtigten
Suchtkranken im MKK.
Nahtlose Behandlungskette
Entlassungen aus einem stationären Kontext ohne Übergangsphase enden bei
Suchtkranken nicht selten mit erneuten Rückfällen und einem Abgleiten in alte
Verhaltensmuster. Bei CMA-Patienten bedarf es eines Konzeptes, das dem Suchtkranken
den stufenweisen Übergang hin zu einem selbständigen und suchtmittelfreien Leben
ermöglichen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, hält der MKK bereits stationäre
Soziotherapieplätze, stationäre Trainingswohngruppenplätze und ambulant betreute
Einzelwohnplätze für Suchtkranke vor. Damit eine „abgestufte Aufbauförderung“ des CMAKlientels erfolgreich stattfinden kann, sind die bereits vorgehaltenen Hilfen notwendigerweise
um die Bereiche der oben genannten „externen Tagesstruktur“, Arbeits- und
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie ambulante Wohngemeinschaften zu ergänzen. Der MKK
könnte mit einem derartigen Hilfsangebot eine spezifische und nahtlose Behandlungskette
für CMA-Patienten installieren, die nicht nur aus fachlicher Sicht vorbildhaft sondern auch
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten rational wäre.
Regionale Sozialplanung
Der AK Suchthilfeplanung hat sich als regionales Steuerungs- und Planungsinstrument im
MKK bewährt. Unter schwierigen Bedingungen und knappen Zeit- und Finanzressourcen
haben sich bewährte Arbeitsstrukturen wie eine Kultur der trägerübergreifenden Kooperation
entwickelt. Dieser fruchtbare Prozess der Zusammenarbeit sollte auch nach Beendigung der
Fortschreibung der Suchthilfeplanung fortgeführt werden.
12
Versorgungsstrukturen für Suchtkranke im Main-Kinzig-Kreis
-
-
Außensprechstunde
Sozialpsych. Dienst
-
Beratungsstelle
-
Sozialpsych.
Dienst
-
Krankenhaus
-
Fachambulanz
-
Methadonsubstitution
-
Beratungsstelle
-
Betreutes Wohnen
-
Betreutes Wohnen
-
Außensprechstunde
Birstein
Langzeiteinrichtung
Schlüchtern
Brachttal
Steinau
Betreutes Wohnen
Bad SodenSalmünster
Sinntal
Wächtersbach
Nidderau
Hammersbach
Schöneck
Niederdorfelden
Bruchköbel
Neuberg
Erlensee
Maintal
Gründau
Ronneburg
Langenselbold
Hasselroth
Rodenbach
Hanau
Linsengericht
Biebergemünd
Jossgrund
Freigericht
-
Großkrotzenburg
Bad Orb
Gelnhausen
-
Außensprechstunde
Sozialpsych. Dienst
Krankenhaus
Betreutes Wohnen
Beratungsstelle
13
Flörsbachtal
Stationäre
Eingliederungshilfeeinrichtung
-
Krankenhaus
-
Außensprechstunde
Sozialpsych. Dienst
-
Beratungsstelle
-
Betreutes Wohnen
Gerontopsychiatrie
Für den Bereich Pflege
Alte hilfsbedürftige Menschen und deren Angehörige wünschen sich so lange wie möglich
selbstbestimmt zu Hause leben zu können. Die Heimaufnahme wird von diesen weiterhin als
letzte Lösung angesehen. Defizite der Pflege werden von Gepflegten und Pflegenden daher
in Kauf genommen. Der häuslichen Pflege gehen vorher durchschnittlich 8,2 Jahre
Hilfsbedürftigkeit voraus. Professionelle ambulante Dienste ergänzen die private Pflege- und
Betreuungstätigkeit. Der sowohl von den Betroffenen als auch deren Angehörigen
mehrheitlich gewünschte Vorrang einer häuslichen vor einer stationären Pflege ist in
Deutschland -heute auch im MKK- gelebte Realität. Grundsätzlich können Pflegebedürftige
aller Schweregrade im privaten Haushalt versorgt und betreut werden. Entscheidende
Voraussetzung hierfür ist allerdings die Verfügbarkeit über ein stabiles, privates
Hilfenetzwerk.
Im Bereich der stationären Versorgung gibt es eine Voll- bzw. Überversorgung. Eine
konzeptionelle Weiterentwicklung zu Präsenzkonzepten für demente Menschen, das sind
Wohngruppen mit milieutherapeutischen Ansätzen für demente Menschen, ist
flächendeckend nötig.
Im Bereich der ambulanten Pflege gibt es ebenfalls eine gesicherte Versorgung.
Psychiatrische Pflege wird im MKK noch nicht angeboten. Im Gegensatz zum erwarteten
Bedarf gibt es zahlenmäßig ein eher geringes Angebot an Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen
sowie niedrigschwelliger Hilfen. Diese ist Folge der unterentwickelten Inanspruchnahme der
Pflegenden von Information, Beratung und Entlastung. Die Annahme erfolgt oft erst in
Krisensituationen.
Bisher fehlt auch eine Übergangskurzzeitpflege, die einen Krankenhausaufenthalt verkürzen
kann bzw. die Behandlung und Pflege nach stationärer Behandlung sicherstellt sowie die
rehabilitative Therapien anbietet, um eine vorschnelle Pflegeheimaufnahme zu verhindern.
Es gibt ein unübersichtliches Angebot und eine unzureichende Vernetzung.
14
Grund
Im MKK finden Menschen mit
Demenz in den Pflegeheimen ein an
ihren Bedürfnissen orientiertes
Wohn- und Lebensumfeld vor.
Leistungen der sozialen Betreuung
sind integriert in eine ganzheitliche
und biografiebezogene Betreuung.
Im Durchschnitt sind 60 % der
Pflegeheimbewohner/innen an Demenz
erkrankt. Deshalb müssen ihre Bedürfnisse
stärker berücksichtigt werden. Ergänzend
und gleichwertig zur Pflege des Körpers
bedarf es einer Pflege der Person.
Bewohner in Heimen für psychisch
Kranke sollen dort auch leben
dürfen, wenn sie pflegebedürftig
werden.
Z. Zt. ist es so, dass eine Pflege die über
Pflegestufe 1 hinausgeht, nur in einem
Pflegeheim geleistet werden kann, da die
Kosten nicht voll übernommen werden.
Eine psychiatrische Grunderkrankung findet
bei der Eingruppierung der
Pflegeeinstufung keine Berücksichtigung.
Die Leistungen durch den ambulanten
Pflegedienst in den Heimen reicht nicht
aus.
15
X
langfristig
Wunsch/Ziel/Forderung
mittelfristig
kurzfristig
Für den Bereich Pflege
Vorgehen
Konzeptionelle
Weiterentwicklung der Heime.
Fortbildung der Heim- und
Pflegedienstleitung.
X Einbeziehung der überörtlichen
Kosenträger (LWV) und
Pflegekassen.
Kosten/Risiken
Für die Gestaltung von
Präsenzstrukturen gibt es ein
breites Spektrum von
Möglichkeiten. Die Prioritäten
innerhalb der Einrichtungen
müssen neu gesetzt und in
Tagespflegesätze
eingerechnet werden. Die
soziale Betreuung muss in die
Wohnbereiche integriert
werden.
Unklarheiten bei der
Kostenübernahme.
Grund
Einrichtung eines spezialisierten
Wohnbereichs für nicht trockene,
aber pflegebedürftige Menschen mit
Alkoholabhängigkeit.
Süchtige Menschen benötigen einen
speziellen Wohn- und Betreuungsrahmen,
da süchtiges Verhalten im Alltag in Heimen
nicht zu bewältigende Probleme schafft.
Beschäftigung und sozialpädagogische
Betreuung sind wichtige Stabilisatoren.
Mobile demenziell erkrankte
Menschen mit ausgeprägt
herausforderndem Verhalten
benötigen ein spezielles Angebot.
Zu diesem Personenkreis zählen
etwa 2,5 - maximal 5 % der
Demenzkranken.
Bewegungsdrang, innere Unruhe,
unbestimmtes Suchen, Weglauftendenz,
herausforderndes Verhalten wie lautes
Rufen, Schreien, Angreifen etc. können
das Zusammenleben in einem
Wohnbereich erheblich stören. Eine
besondere Pflege und Betreuung und ein
krankheitsspezifisch angepasstes Umfeld
können diese Verhaltensauffälligkeiten
minimieren.
16
langfristig
Wunsch/Ziel/Forderung
mittelfristig
kurzfristig
Für den Bereich Pflege
Vorgehen
Kosten/Risiken
X
Der AK Gerontopsychiatrie hat
einen Bedarf von mind. 12-15
Plätzen im MKK festgestellt.
Diese Personengruppe sprengt
den Rahmen eines typischen
Wohnbereichs (z.B. stehlen,
manipulieren, um an Suchtmittel
heranzukommen).
Es ist fraglich, ob ein
bestehendes Pflegeheim
diesen Personenkreis
aufnehmen wird, da andere
Bewohner "abgeschreckt"
werden könnten. Wahrscheinlich ist es eher möglich, ein
kleines Heim ganz auf diese
Personengruppe umzustellen.
Ein gemeinnütziger Träger
plant im MKK 30 Plätze für
diesen Personenkreis.
X
Schaffung eines spezialisierten Ein Träger muss gefunden
werden.
Wohnbereiches für diesen
Personenkreis mit ca. 15
Plätzen. Ein Rahmenkonzept der
Kostenträger ist vorhanden, ein
gesonderter Versorgungsvertrag
für diesen Bereich ist mit den
Pflegekassen abzuschließen.
langfristig
Grund
mittelfristig
Wunsch/Ziel/Forderung
kurzfristig
Für den Bereich Pflege
Vorgehen
Kosten/Risiken
Erweiterung der
gerontopsychiatrischen
Tagespflegemöglichkeiten.
Aufgrund der demographischen
Entwicklung und dem Wunsch so lange wie
möglich zu Hause zu bleiben, wird der
Bedarf steigen.
X
Spezialisierung und
Qualifizierung der Angebote.
Durch die personalintensive
Arbeit ist die Kostendeckung
durch die Pflegesätze nicht
immer gewährleistet, hinzu
kommt noch die stark
schwankende Belegung.
Es gibt an 2 Standorten
(Gerontopsychiatrische Zentren) im
Kreis einen ambulanten
Pflegedienst, der
gerontopsychiatrische Fachpflege
erbringt.
Im MKK gibt es keinen
gerontopsychiatrischen Fachpflegedienst.
Es wird ein Zeitkontingent zum
Beziehungsaufbau benötigt. Im weiteren
Verlauf der Betreuung sind u.U.
Krisensituationen zu bewältigen. Die
Abrechnung amb. psychiatrischer Pflege ist
seit Juli 2005 möglich. Bis zum Stichtag
14.07.2006 hat kein ambulanter Dienst in
Hessen eine Zulassung dafür beantragt.
X
Eine Sensibilisierung der
Leistungserbringer ist
erforderlich. Aus fachlicher Sicht
ist es sinnvoll, diese
Pflegedienste an die
psychiatrischen Krankenhäuser
anzudocken, weil für die
Zulassung der
Abrechnungsgenehmigung
mindestens 4 psychiatrische
Pflegefachkräfte erforderlich
sind. Diese Vorgabe können die
bestehenden Pflegedienste nicht
erfüllen.
Psychiatrische Krankenpflege
ist nur bis zu 4 Monaten
verordnungsfähig. Die erste
Hürde in der amb. Versorgung
psychisch kranker alter
Menschen besteht darin, eine
Akzeptanz der
Hilfe/Unterstützung zu
erreichen.
17
Für den Bereich medizinische Diagnostik und Behandlung
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko körperlich und seelisch zu erkranken erheblich an.
Dies bedingt zugleich einen erhöhten Bedarf medizinischer Diagnostik und Behandlung. Die
entscheidende Rolle spielen hierbei die Hausärzte als Primärärzte/Erstkontakt. Von ihnen
hängt es im Wesentlichen ab, ob eine Überweisung zu einem Facharzt, wie z. B. einem
Psychiater/Neurologen sowohl im ambulanten als auch im Heimbereich erfolgt.
Nach den Berechnungsgrundlagen der kassenärztlichen Vereinigung gilt der Main-KinzigKreis für Hausarzte und Nervenärzte (Psychiater/Neurologen) als überversorgt.
Um eine Früherkennung von Störungen zu gewährleisten und komplexe gesundheitliche
Beschwerden im Alter richtig zuordnen zu können, bedarf es einer fachlichen Einschätzung,
die auch dann gegeben sein muss, wenn der Patient nicht mobil ist. Bei fehlender Mobilität
ist eine aufsuchende Behandlung nur in Pflegeheimen sichergestellt, so z. B. im Westkreis
durch einen gerontopsychiatrischen Konsiliardienst oder im übrigen Kreis durch einzelne
Psychiater/Neurologen. Eine regelhafte aufsuchende nicht heimgebundene Behandlung gibt
es im Main-Kinzig-Kreis nicht. Begründet wird dies mit der fehlenden Kostenübernahme im
Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade durch eine aufsuchende Tätigkeit
kann die häusliche und familiäre Lebenssituation mitbeurteilt werden. Durch kurzfristige
Termine für Hausbesuche oder in der Praxis können sich zuspitzende krankhafte Störungen
rechtzeitig behandelt werden. Es werden krisenhafte Entwicklungen vermieden, die zu einer
Hospitalisierung führen, was für einen alten Menschen ein gravierender Lebenseinschnitt
sein kann.
In diesem Zusammenhang muss bemängelt werden, dass es im Main-Kinzig-Kreis immer
noch keines der beiden schon im Psychiatrieplan von 1996 empfohlenen gerontopsychiatrischen Zentren gibt, die eine aufsuchende multiprofessionelle medizinische
Behandlung als Schwerpunkt sicherstellen. Hierzu würde auch eine gerontopsychiatrische
Tagesklinik gehören - die im Kreis fehlt, im KPP Gießen ist sie vorhanden - da die
bestehenden Tageskliniken Patienten über 65 Jahre nicht aufnehmen. Gerade für
gerontopsychiatrisch Erkrankte ist es wichtig und sinnvoll, sie im häuslichen Umfeld zu
belassen und trotzdem fachgerecht zu behandeln.
Aus Sicht der Arbeitskreisteilnehmer ist die Verschreibungspraxis der kassenärztlich tätigen
Ärzte für komplementäre therapeutische Angebote unzureichend. Hier sind besonders
rehabilitative Maßnahmen und Angehörigenberatung angesprochen. Die Gründe und
Vermutungen hierzu sind vielfältig und bedürfen einer Klärung.
Gerade auch im Hinblick auf die verkürzten stationären Behandlungszeiten und der Haltung
ambulant vor stationär, bedarf es im ambulanten Bereich - insbesondere bezüglich
gerontopsychiatrischer Patienten - der vermehrten Investitionen und verbesserten
(personellen) Bedingungen, so dass diese Aufgabe auch übernommen werden kann.
18
Gerontopsychiatrisches
Zentrum
Das Zentrum beinhaltet eine aufsuchende Beratung
und Behandlung im multiprofessionellen Team und
eine Tagesklinik (s.u.).
Gerontopsychiatrische
Tagesklinik
Die tagesklinische Behandlung stellt die notwendige
medizinische und komplementäre Behandlung sicher
und ermöglicht den Verbleib in der vertrauten
Wohnumgebung. Stationäre Behandlungen werden
vermieden.
Aufsuchende psychiatrische Nicht mobile psychiatrisch behandlungsbedürftige
Behandlung und Beratung Menschen werden von den Kassenärzten nicht
regelhaft aufgesucht und bleiben unversorgt, bis sie
stationär aufgenommen werden müssen.
19
langfristig
Grund
mittelfristig
Wunsch/Ziel/
Forderung
kurzfristig
Für den Bereich medizinische Diagnostik und Behandlung
Vorgehen
Kosten/Risiken
X
Umsetzung der
Psychiatrieplanempfehlungen von 1996
Die Übernahme der erforderlichen
med. und sonstigen
Therapiekosten durch die GKV. Die
Kosten der Beratungsstelle muss
der kommunale Träger
übernehmen (MKK).
X
Verhandlung mit den
Krankenkassen.
Ein Fahrdienst muss sichergestellt
werden.
X
Ein
gerontopsychiatrisches
Zentrum kann diese
Aufgabe zentral
wahrnehmen.
s.o.
Alle Pflegeheimbewohner im Durch kurzfristige, aufsuchende Behandlung und
MKK werden durch
Beratung werden Krisen und stationäre Aufenthalte
vermieden.
Konsiliardienste der
Psychiater/Neurologen
betreut.
X
20
langfristig
Grund
mittelfristig
Wunsch/Ziel/
Forderung
kurzfristig
Für den Bereich medizinische Diagnostik und Behandlung
Vorgehen
Kosten/Risiken
Das Heimgesetz
verpflichtet die ärztliche
Betreuung / konsiliarische
Betreuung sicherzustellen.
Dies ist zu überprüfen. Die
niedergelassenen
Nervenärzte im MKK
begrüßen ausdrücklich die
für den Bereich der
Gerontopsychiatrie
angegebenen Wünsche
und Ziele des
Psychiatrieplanes und
erklären ihre Bereitschaft,
Konsiliardienste für
Pflegeheimbewohner
auszubauen, soweit es die
Vergütungsbedingungen
innerhalb des
kassenärztlichen
Versorgungssystems
zulassen.
Es ist nicht sicher, ob alle Heime und
Ärzte diese Transparenz zulassen.
Eine Fragebogenaktion des AK konnte
dies nicht erreichen.
Eine engere Kooperation
von Kliniken und
Hausärzten, Psychiatern
und Neurologen ist
erforderlich.
Durch die immer kürzer werdenden stat.
Behandlungszeiten fällt den niedergelassenen
Ärzten und komplementären Diensten eine große
Aufgabe und Verantwortung zu. Dies um so mehr,
als der ambulante Sektor im Gegenzug nicht
gestärkt wurde.
X
Schulung des
(nichtpsychiatrischen)
Klinikspersonals im Hinblick
auf den Umgang mit und
der Versorgung von
demenzkranken Menschen
auf Stationen und in
Funktionsbereichen.
Durch die vermissten demenzkranken Patienten in
Berlin im Juni 2006 wird deutlich, dass eine
regelhafte Begleitung im Krankenhaus erforderlich
ist, ggfs. wäre auch ein Aufenthalt der Angehörigen
erforderlich.
X
21
langfristig
Grund
mittelfristig
Wunsch/Ziel/
Forderung
kurzfristig
Für den Bereich medizinische Diagnostik und Behandlung
Vorgehen
Interdisziplinäre und
zertifizierte Fortbildungen,
Qualitätszirkelarbeit,
Runder Tisch
(halbjährlich) ,
Arbeitskreise,
Netzwerkbildung
Schulung des ärztlichen
und pflegerischen
Personals
nichtpsychiatrischer
Abteilungen im
Krankenhaus. "Rooming
in" für Angehörige.
Kosten/Risiken
Die Früherkennung und
Frühbehandlung
gerontopsychiatrischer Krankheiten ist
im Sinne aller. Im MKK gibt es schon
verschiedenste Initiativen zur
Zusammenarbeit.
Konzeptionelle Anpassung der
Kliniken.
Für den psychosozialen Bereich
Alte Menschen wünschen sich eine möglichst langfristige Selbständigkeit und
Selbstbestimmung. Um dies zu erreichen, ist bei den häufig komplexen gesundheitlichen und
sozialen Hilfebedarfen ein individuelles Angebot erforderlich. Dies erfordert eine Vernetzung
von Gerontopsychiatrie, Altenhilfe, Behindertenhilfe. Die Grenzen der einzelnen
Versorgungsbereiche müssen durchlässiger werden. Längerfristige multiprofessionelle
Behandlungs- und Betreuungskonzepte, bestehend aus professioneller und informeller
Hilfen, sind erforderlich. Dies bedarf einer Koordination von medizinischen und
pflegerischen/komplementären Angeboten, wie sie z.B. Altenhilfe und Psychiatriebeirat
unabhängig voneinander tun. Im Sinne einer optimierten Planung wäre hier eine
gemeinsame Planung und Abstimmung erforderlich. Langfristig wäre ein gerontopsychiatrischer Verbund zu bilden, wie dies in Berlin in einigen Stadtbezirken der Fall ist.
Ein Case-Management, wie dies im Ansatz bei der Hilfeplanung der Eingliederungshilfe für
erwachsene psychisch Kranke bis 65 Jahre angewandt wird, ist auch für komplexe
Hilfebedarfe der über 65-jährigen Menschen zu fordern. Die Beratung von Pflegenden und
Betreuenden ist zu intensivieren. Dies ist vor dem Hintergrund der dauerhaften
Überforderung von Angehörigen wichtig. Zu fordern ist ein persönlich oder telefonisch
beratender, ggf. auch aufsuchender Krisendienst, der aus geschulten ehrenamtlichen
Beratern oder/und professionellen gerontopsychiatrisch erfahrenen Beratern besteht.
Die Wohnformen müssen durchlässiger sowie flexibler werden. Eine Diversifizierung ist zu
fördern, damit auch im MKK ein reichhaltigeres Angebot entsteht, das den Erfordernissen
und Wünschen seelisch behinderter Menschen und ihrer Angehörigen nach
Selbstbestimmtheit gerecht wird.
22
Grund
Im Rahmen des
Gemeindepsychiatrischen Verbundes
entsteht ein gerontopsychiatrischer
Verbund. Die Akteure des medizinischen
und pflegerischen sowie des
komplementären Hilfesystems arbeiten
personen- und bedarfszentriert
zusammen. Die Menschen mit
gerontopsychiatrischen Erkrankungen
haben überall im MKK die gleiche
qualitativ hochwertige und räumlich
erreichbare Angebotspalette.
Das Hilfesystem ist jeweils
kostenträgerorientiert entwickelt worden. Es
existieren einerseits Schnittstellenprobleme im
Übergang zwischen den Systemen und
andererseits zwischen ambulanter und
stationärer Versorgung. Es sind viele
Arbeitskreise und Initiativen im MKK
vorhanden, die sich mit Gerontopsychiatrie
oder Teilaspekten daraus beschäftigen. Es gibt
keinen transparenten Informationsaustausch.
Dieser ist eher zufällig und personenabhängig.
Parallelarbeit kommt vor. Synergien können
nicht genutzt werden.
Ausbau eines allgemeinen sozialen
Dienstes für Problemlagen des täglichen
Lebens, der aufsuchend im ganzen MKK
tätig ist. Bisher muß man "richtig" krank
oder behindert sein, um eine
sozialarbeiterische, ggf. aufsuchende
Hilfe zu bekommen. Hier fallen
Menschen mit einmaligen oder
kumulativen Problemlagen durch das
Netz, wenn es z.B. um Formulare,
Antragsangelegenheiten, zukünftig auch
steuerliche Angelegenheiten, geht.
Aufsuchende Sozialarbeit gibt es nur bei
"richtiger" Krankheit und Behinderung (bis 65
Jahre) im Rahmen von Eingliederungshilfe.
Ein betreutes Wohnen "im Bestand" gibt es
nicht. Erst durch Eskalation hat man Anspruch.
Im Rahmen der Prävention und des
Ressourcenschonenden Handelns ist ein
"ASD" erforderlich. Bei der Stadt Hanau gibt
es noch einen Rest-ASD, der sich außerhalb
des Jugendbereiches um diese
Angelegenheiten kümmert.
23
langfristig
Wunsch/Ziel/Forderung
mittelfristig
kurzfristig
Für den psychosozialen Bereich
X
X
Vorgehen
Kosten/Risiken
In Anbindung an die vorhandene
Psychiatriekoordination müssen
Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden, um die Verbund- und
Netzwerkbildung gezielt
voranzubringen.
Kostenträger übergreifendes
Denken und Handeln wird
nicht finanziert. Ein hohes
Eigenengagement wird von
den Mitwirkenden verlangt
und Transparenz erwartet.
Eine Gerontopsychiatrische
Koordination muss politisch
gewollt sein. Es entstehen
Personalkosten.
Durch Fallsammlung und
Datensammlung (z.B. Anstieg der
ges. Betreuungsverfahren),
Analyse von Kriseninterventionen
kann Material gewonnen werden,
um eine solche Stelle
argumentativ zu untermauern.
Politischer Wille und
anderweitig eingesetzte
Geldmittel lassen die
Umsetzung problematisch
erscheinen. Es gibt keine
gesetzliche Grundlage, die
dies zur Pfllichtaufgabe
macht. Das Budget- und
Kostenstellendenken macht
blind für den
volkswirtschaftlichen Nutzen
präventiver Konzepte.
Die angebotene Beratung sollte kreisweit
einem festgelegten Standard
entsprechen. Eine spezifisch
gerontopsychiatrische Beratung muss
geschaffen werden.
Psychisch kranke alte Menschen und deren
X
Angehörige sollen ein kreisweites Angebot an
Einzel- und Gruppengesprächsmöglichkeiten
vorfinden, um sich zu informieren und zu
entlasten.
Durch einen Ausbau stundenweiser
entlastender Angebote sollen pflegende
Angehörige unterstützt und entlastet
werden. Das Angebot und die Akzeptanz
bei den Pflegenden soll erhöht werden.
Der Anspruch nach § 45 SGB XI soll für
X
Bürger im MKK kreisweit wohnortnah
umgesetzt sein. Durch Information und
Beratung sollen Angehörige motiviert werden,
dieses auch anzunehmen.
Krisentelefon für Betroffene, Akteure und In über 80% der Krisen sind
Angehörige von alten psychisch
nichtpsychiatrische Helfer, wie Polizei oder
kranken/pflegebedürftigen Menschen.
Rettungsdienste im Kontakt. Angehörige
benötigen kurzfristige Beratung und
Entlastung, um Gewalteskalation oder die
stationäre Aufnahme - u.U. sogar unter Zwang
zu verhindern. Das Krisentelefon ist nicht zu
verwechseln mit der Telefonseelsorge.
24
langfristig
Grund
mittelfristig
Wunsch/Ziel/Forderung
kurzfristig
Für den psychosozialen Bereich
Vorgehen
Eine spezialisierte
Gerontopsychiatrische
Beratungsstelle muss Teil eines
Gerontopsychiatrischen Zentrums
sein. Zwei Gerontopsychiatrische
Zentren wurden für den MKK
bereits im letzten Psychaitrieplan
für notwendig gehalten.
Der Main-Kinzig-Kreis müsste
Mittel zur Umsetzung des § 45 c in
den Haushalt einstellen, damit die
dem Kreis zustehenden Mittel der
Bundesversicherungsanstalt von
den Trägern abgerufen werden
können und den Bürgern damit
zugute kommen.
X
Durch Anwerbung von nichtmed.
Fachkräften aus bestehenden
psychiatrischen oder
psychosozialen Institutionen kann
ein Krisendienst, -telefon, mit ggf.
Arzt als Hintergrund
niedrigschwellig beginnen.
Sinnvoll ist in der
Erprobungsphase eine
Erreichbarkeit bis 21 Uhr.
Kosten/Risiken
Die Finanzierung der
gerontopsychiatrischen
Beratung obliegt dem MKK.
Bisher gibt es keinen
Haushaltstitel.
Die Krankenkassen
finanzieren eine solche
Leistung nicht. Hier müsste
mit den Kassen verhandelt
werden, da sie damit rechnen
können, dass stat.
Aufnahmen verhindert
werden. Ein Teil der
Beratungsleistung müsste
vom MKK als
Daseinssicherung
übernommen werden.
Durch rechtzeitigen Austausch von
Informationen über hilflose oder stark
hilfsbedürftige alte kranke Menschen
zwischen Ordnungsämtern, Polizei,
Seniorenberatungen, SpDi und amb.
Pflegediensten kann weiterer Schaden
durch ein angemessenes Hilfeangebot /
Hilfeleistung verhindert werden.
Das Hilfesystem und dessen Möglichkeiten
X
sind nicht allen Akteuren hinreichend bekannt.
Die Unterstützungsmöglichkeiten werden nicht
immer zeitnah und bedarfsgerecht vermittelt.
Dies ist flächendeckend sicherzustellen. Die
Ordnungsbehörden können nach dem HSOG
(Hess. Gesetz über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung) die Gefährdungsmeldungen
weiterleiten.
Die Berufung einer datenerfassenden,
abfragenden und bewertenden Stelle ist
erforderlich. Gemeint ist hier, die
kostenträger- und systemübergreifenden
Daten zu erfassen und alle 2 Jahre über
wesentliche Entwicklungen der
Öffentlichkeit des MKK zu berichten.
Für die Gesundheitsberichterstattung gibt es
keine verbindliche, abgesprochene
kostenträgerübergreifende Datenerfassung
und Planung für das gerontopsyschiatrische
Hilfesystem im MKK. Die Arbeit an diesem
Psychiatrieplan hat erwiesen, dass die
Datenerfassung und -auswertung oder gar eine
Fragebogenaktion zur Ermittlung eigener
Daten die personellen Mittel übersteigt.
25
X
langfristig
Grund
mittelfristig
Wunsch/Ziel/Forderung
kurzfristig
Für den psychosozialen Bereich
Vorgehen
Kosten/Risiken
Regelmäßiger fachlicher
Austausch über das
Angebotssystem und die aktuellen
Problemlagen. Festlegung der
Informations- und
Handlungsabläufe, um
Gefährdungssituationen durch
Unterversorgung rechtzeitig
vorzubeugen.
Jährliches Meeting /
Workshop / Runder Tisch
der benannten Stellen, z.B.
durch die Koordination (s. o.).
Hessen wartet schon lange
auf ein
Psychischkrankengesetz, das
die Zusammenarbeit regelt.
Benennung einer Ressource im
MKK, die diese Funktion mit
einem beschriebenen zeitlichen
und finanziellen Rahmen ausfüllen
soll.
Widerstand der
Systembeteiligten Daten zu
veröffentlichen. Widerstand
Personal zur Verfügung zu
stellen, da der Nutzen nicht
kurzfristig greifbar ist.
Gerontopsychiatrische Versorgungsstrukturen im Main-Kinzig-Kreis
Psychiatrisches Krankenhaus
mit Ambulanz (KPP)
Gerontopsychiatrische
Station im KPP Gießen
Geriatrie Ambulanz +
Tagesklinik
Außensprechstunde
Sozialpsych. Dienst
Leitstelle für ältere Bürger
Gerontopsychiatrisches
Wohnheim
Birstein
Institutsambulanz KPP
Schlüchtern
Sozialpsychiatrischer
Dienst - aufsuchende
Beratung
2 beschützte Pflegestationen
Steinau
Brachttal
Sinntal
Bad SodenSalmünster
Tagespflegeeinrichtung
Beschützte Pflegestation
Wächtersbach
Nidderau
Hammersbach
Schöneck
Niederdorfelden
Bruchköbel
Maintal
Neuberg
Erlensee
Ronneburg
Langenselbold
Hanau
Großkrotzenburg
Gerontopsychiatrischer
Konsildienst
Bad Orb
Gelnhausen
Hasselroth
Rodenbach
Wohnheim für
alt gewordene
psych. kranke
Menschen
Psychiatrisches
Krankenhaus (KPP)
Gründau
Linsengericht
Biebergem ünd
Institutsambulanz
gerontopsychiatrisches
Angebot
Jossgrund
Außensprechstunde
Sozialpsych.Dienst
Freigericht
Gerontopsychiatrische
Pflegestation
Tagesbetreuungseinrichtung
Aufsuchende ärztliche
Behandlung der Ambulanz
des KPP Gießen
26
Flörsbachtal
Niedergelassene
Neurologen / Psychiater
Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund
Für erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt es im Main-Kinzig-Kreis
(MKK) ein recht enges und umfangreiches Netz von Hilfsangeboten. Das Netz der
professionellen Versorgung wird seit Jahren weiter geknüpft, es verändert sich ständig. Weil
sich aber auch die Rahmenbedingungen ständig ändern, muss das System der
Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen einer steten Überprüfung und Bewertung
unterzogen werden. Gerade wenn der Anspruch der passgenauen Hilfen
(Personenzentrierung) sowie der regionalen Versorgungsverpflichtung für die im
psychiatrischen Bereich Handelnden gilt, muss es einen fachlichen Diskurs der prospektiven
Gestaltung sozialpsychiatrischer Hilfen geben.
Zu Beginn stehen Empfehlungen des Arbeitskreises ‚Gemeinde Psychiatrischer Verbund’
(GPV), in dem alle relevanten Gruppen der professionellen Hilfe für psychisch kranke
Menschen im MKK vertreten sind.
Medizinisch-klinischer Bereich
Mit Inbetriebnahme der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Schlüchtern im Jahr
2000 konnte die gemeindenahe medizinisch-klinische Versorgung psychisch kranker
Menschen im Ostkreis des MKK erstmals gewährleistet werden. Die Erfahrungen der letzten
Jahre bestätigen, dass die Kapazität mit 50 Betten am KPP Schlüchtern dem Bedarf an
stationärer Versorgung bei weitem nicht gerecht wird. Die permanente Überbelegung der
drei Stationen führt zu längeren Wartezeiten bei der Aufnahme oder vereinzelt zu
gemeindefernen Aufnahmen in Nachbarkliniken. Dieser unbefriedigenden Situation
Rechnung tragend wird im Frühjahr 2007 der Ausbau des KPP Schlüchtern um 30 Betten auf
die geplanten 80 Betten erfolgen.
Medizinisch-ambulanter Bereich
Seit 2001 praktizieren unverändert im Main-Kinzig-Kreis 11 niedergelassene Neurologen und
Psychiater mit einer deutlichen regionalen Betonung der Niederlassungsorte im Westteil des
Kreises. Nur 4 der niedergelassenen Neurologen und Psychiater versorgen den Ostteil. Eine
Gemeinschaftspraxis hat einen ausgewiesenen sozialpsychiatrischen
Behandlungsschwerpunkt und betreut die Patienten der regionalen Netzwerkeinrichtung für
psychisch Kranke des Behindertenwerkes Main-Kinzig. Neu hinzugekommen sind zwei
überwiegend psychotherapeutisch tätige privatärztliche Psychiater. Nach den
Berechnungsgrundlagen der kassenärztlichen Vereinigung gilt der Main-Kinzig-Kreis für
Neurologen und Psychiater als überversorgt. Zwei psychiatrische Institutsambulanzen (PIA)
der Kliniken Hanau und Schlüchtern mit einer Dependance in Gelnhausen ergänzen das
ambulante Behandlungsangebot. Die psychiatrischen Institutsambulanzen verzeichnen eine
zunehmende Inanspruchnahme.
Differenziertes Netz komplementärer Hilfen
Die quantitativen wie qualitativen Bedingungen in der psychiatrischen Versorgungslandschaft
im MKK haben sich in den vergangenen 10 Jahren grundlegend verbessert. Gleichzeitig
stiegen allerdings die Erwartungen an Standards der professionellen Hilfe wie die
Anforderungen an die zu erbringende Leistung aufgrund komplexer Krankheitsbilder. Die
Praxis zeigt, dass verschiedene Problemgruppen nicht adäquat im MKK versorgt werden
können: dieses sind Personen mit 2 und mehr Erkrankungen (Doppeldiagnosen), junge
volljährige Erwachsene mit psychischen Erkrankungen in der Altersgruppe von 18 – 21
Jahren, wohnungslose psychisch erkrankte Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung
und psychischer Erkrankung, Personen mit richterlichem Unterbringungsbeschluss sowie
Personen, die einen Krisendienst benötigen.
27
Die oben genannten besonderen Zielgruppen sollten in Absprache der beteiligten
Institutionen im besonderen Maße auch einer Bedarfserhebung unterzogen werden, um
mögliche Defizite der Versorgung psychisch kranker Menschen im Main-Kreis abzubauen.
Versorgungsgrad erhöhen
156 psychisch erkrankte Menschen aus dem MKK werden in stationären Einrichtungen
außerhalb unserer Region versorgt (Stand Juni 2005), sofern es sich um durch den
überörtlichen Sozialhilfeträger finanzierte Maßnahmen handelt. Hält man sich vor Augen,
dass im MKK lediglich 103 Plätze in diesem Hilfesegment existieren, wird ein Missverhältnis
deutlich. Es wird daher eine die Realität abbildende Bedarfsplanung angestrebt, um auch in
quantitativer Hinsicht den Grad der Versorgung psychisch kranker Menschen mit stationärem
Hilfebedarf zu erhöhen. Der MKK liegt hier immer noch deutlich unter den hessenweiten
Zahlen.
Personelle Besetzung des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi)
Dem SpDi wird zukünftig eine immer wichtigere Rolle in der regionalen
Versorgungslandschaft zukommen. Gerade im Hinblick auf steigende Fallzahlen, aber
besonders aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebots sowie zunehmender
‚nichtversorgter’ psychisch kranker Menschen, kommt diesem Baustein eine zentrale
Aufgabe zu. Um die wachsenden Anforderungen an einen solchen Dienst erfüllen zu
können, muss die strukturelle und personelle Ausstattung gegeben sein. Schon
Empfehlungen der Psychiatrieenquete sahen vor, den SpDi mit 1 Sozialarbeiterstelle pro
50.000 Einwohner auszustatten, was für den MKK 8 Stellen bedeuten würde. Im Moment
sind laut Stellenplan 6 Sozialarbeiterstellen vorgesehen, wobei aktuell 1,3 Stellen nicht
besetzt sind und umgehend zu besetzen wären.
Prozessevaluation und Qualitätsstandards
Um eine systematische Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke und seelisch
behinderte Menschen gezielt zu fördern, ist es sinnvoll, die Bedingungen und Abläufe des
Handelns mit Methoden der Dokumentation und Evaluation zu bearbeiten. Dieser Prozess
sollte im Rahmen des zu gründenden Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) fachlich
begleitet werden. Die konstruktive, aber auch reflektierende Arbeitsweise des Arbeitskreises
‚GPV’ hat sich hierfür als fachliches Forum erwiesen.
Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes
Die Diskussion um die Gründung eines „Gemeindepsychiatrischen Verbundes“ (GPV) für
den Bereich der Erwachsenenpsychiatrie wird im Jahr 2006 fortgesetzt und intensiviert. Ein
unterschriftsreifes Vertragswerk soll im Laufe des Jahres 2007, spätestens jedoch zum
1.1.2008 vorliegen.
Personenzentrierter Ansatz als Qualitätsmerkmal
Ein wesentlicher Bestandteil der personenzentrierten Hilfeplanung bildet die fachliche
Begleitung durch die ‚Koordinierende Bezugsperson’. Hier gilt es, trotz positiver Erfahrungen
in der Hilfeplanung mit Instrumenten der Personenzentrierung, kritisch die Praxis der
Koordinierenden Bezugsperson zu begleiten. Das strukturelle Problem liegt in der nicht
abgesicherten Vergütung der Leistungen der Koordinierenden Bezugsperson, wenn sie nicht
von der leistungserbringenden Einrichtung gestellt wird. Diese Bedingungen bewirken, dass
in der Praxis die Funktion der Koordinierenden Bezugesperson von der Einrichtung
übernommen wird, in der der Klient betreut wird. Die ursprüngliche Intention der
Koordinierenden Bezugsperson, einer neutralen und trägerunabhängigen Hilfeplanung sowie
Hilfeprozessbegleitung unter aktiver Beteiligung durch den betroffenen Menschen, läuft
dieser Praxis zuwider. Im Dialog mit den überörtlich beteiligten Institutionen muss dieses
strukturelle Problem erörtert und eine an der Ursprungsintention orientierte Lösung gefunden
28
werden. Hier sind auch die Krankenkassen und sonstigen Kostenträger zwingend zu
beteiligen.
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen
Die Finanzierung der PSKB beschränkt sich nach Rückzug des Landes Hessen im Rahmen
der ‚Operation sichere Zukunft’ seit 2004 allein auf Zuschüsse des Main-Kinzig-Kreises
sowie LWV Mittel. Es ist der erklärte Wille der an der Finanzierung Beteiligten, die weitere
Finanzierung und somit den Fortbestand der PSKB zu gewährleisten, um so zusammen mit
den Leistungserbringern den bedarfsgerechten Ausbau dieses niedrigschwelligen Einstiegs
in professionelle Hilfe weiter zu entwickeln.
Unabhängige Beschwerdestelle
Als kurzfristiges Ziel wird die Installierung einer unabhängigen Beschwerdestelle im MKK
beabsichtigt.
29
Versorgungsstrukturen für psychisch kranke/seelisch behinderte Menschen im Main-Kinzig-Kreis
-
Krankenhaus
-
Tagesklinik
-
Institutsambulanz
Psychosoziale Kontaktu. Beratungsstelle
Außensprechstunde
Sozialpsych. Dienst
-
Wohnheim
-
Betreutes Wohnen
-
Tagesstätte
-
Reha-Werkstatt
-
Sozialpsychiatrischer
Dienst
-
Tagesklinik
-
Institutsambulanz
-
Betreutes Wohnen
-
Reha Werkstatt
-
Tagesstätte
-
Psychosoziale
Kontakt- u.
Beratungsstelle
Wohnheim
-
Wohnheim
-
Tagesstätte
-
Betreutes Wohnen
-
Reha-Werkstatt
Birstein
Schlüchtern
Steinau
Sinntal
Brachttal
Bad SodenSalmünster
Wohnheim
Wächtersbach
Nidderau
Hammersbach
Schöneck
Niederdorfelden
Bruchköbel
Maintal
Neuberg
Erlensee
Gründau
Ronneburg
Langenselbold
Bad Orb
Gelnhausen
Tagesstätte
Hasselroth
Rodenbach
Linsengericht
Biebergemünd
Jossgrund
Freigericht
Hanau
-
Krankenhaus
-
Tagesklinik
-
Institutsambulanz
-
Außensprechstunde
Sozialpsych.Dienst
-
Rehabilitation psych.
Kranker (RPK)
-
Psychosoziale
Kontakt- u.
Beratungsstelle
Flörsbachtal
Großkrotzenburg
- Außensprechstunde
Sozialpsych. Dienst
- Psychosoziale Kontaktu. Beratungsstelle
- Betreutes Wohnen
- Wohnheim
- Tagesstätte
-
Wohnheim
-
Betreutes Wohnen
-
Tagesstätte
-
Tagesstätte
30
A
Kinder – und Jugendpsychiatrie
1
Einleitung
1.1
Leitgedanke und Ziele
In der bisherigen dokumentierten Form des Psychiatrieplanes des Main-Kinzig-Kreises
(MKK) aus dem Jahre 1996 fehlt komplett die Betrachtung des Bereiches der Kinder- und
Jugendpsychiatrie.
Aufgrund von sich deutlich zeigenden Problemen im Bereich der Kinder und Jugendlichen,
insbesondere der stetig steigenden Zahlen von Hilfemaßnahmen (und damit Kosten) für die
beiden Jugendhilfeträger Main-Kinzig-Kreis (MKK) und Stadt Hanau (z.B. § 35 a SGB VIII) –
siehe Tabelle 16 und 17 (Band II), als auch für den Bereich der Schulen und Kindergärten,
ist es erforderlich, eine gesonderte Betrachtung dieses Problemfeldes für den MKK
durchzuführen.
Aus diesem Grund wurde kurz nach der Etablierung des Psychiatriebeirates in der
vergangenen Legislaturperiode neben den Arbeitskreisen zu den Themen
Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund, Gerontopsychiatrie und
Arbeitskreis Sucht, der Arbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie als Unterarbeitskreis des
Psychiatriebeirates gebildet.
Ziel des Arbeitskreises ist es, dem Psychiatriebeirat und damit dem Kreisausschuss
Informationen und Detailkenntnisse über diesen Bereich fachkundig aufbereitet zur Kenntnis
zu geben und die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit psychischen und
psychosozialen Problemen einschließlich der Suchtproblematik zu optimieren, um die Hilfen
im MKK gezielt und ressourcenorientiert zu steuern und ggf. sich zeigende Problemfelder
frühzeitig auch mit übergeordneten Entscheidungsträgern (LWV und Land) zu diskutieren
und für Abhilfe zu sorgen.
Entsprechend der Ziele, die im Arbeitskreis Gemeindepsychiatrischer Verbund definiert und
vom Psychiatriebeirat befürwortet wurden, soll
-
-
-
die Integration und Versorgungsverpflichtung für eine definierte Zielgruppe im MKK
erreicht werden.
Diese soll getragen sein von der Politik, dem Gesundheitsamt, den komplementären
Einrichtungen und Diensten, den niedergelassenen Ärzten und Therapeuten und den
Kliniken im Kreis.
Nach den Prinzipien einer gemeindepsychiatrischen Versorgung sollen die Hilfen und
die Therapien, als auch die Angebote von einer bisher hauptsächlich einrichtungsbezogenen Orientierung zu einem personenzentrierten Ansatz oder auch anders
formuliert, von einem angebotsorientierten zu einem bedarfsorientierten Ansatz
umgesetzt werden. Hierbei sind in den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen die
definierten Prioritäten - ambulante Versorgung vor stationärer Versorgung - zu
beachten.
Hierzu bedarf es zunächst einer Bestandserhebung der Versorgungssituation und einer
Abschätzung des möglichen Bedarfs – siehe dazu unter Punkt 3 des Psychiatrieplans
Kinder- und Jugendpsychiatrie.
31
2
Rahmenbedingungen – gesetzliche Grundlagen
In der Diskussion des Arbeitskreises ergab sich die Schwierigkeit der Eingrenzung und
Definition von Kindern und Jugendlichen mit psychischen, psychosozialen und
suchtspezifischen Auffälligkeiten. Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie hat sich
darauf geeinigt, sich an den Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von psychischen
Störungen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Psychotherapie zu orientieren. Hierbei werden die Definitionen des ICD 10 (International
Classifikation of Deseases) berücksichtigt.
Die Rahmenbedingungen für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden von
verschiedenen gesetzlichen Regelungen determiniert:
a.
Dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII – Sozialhilferecht) und dem SGB IX
(Behindertenrecht). In § 53 des SGB XII wird die Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen in leistungsrechtlicher Hinsicht geregelt. Hierbei erhalten Personen zunächst
unabhängig vom Alter und der Art der Behinderung dann Leistungen nach der
Eingliederungshilfe, wenn sie den Definitionen nach § 2, Absatz 1, Satz 1 des SGB IX
entsprechen. Danach versteht das Sozialgesetzbuch unter einer Behinderung „....wenn
Menschen in ihrer körperlichen Funktion, geistigen- oder seelischen Gesundheit mit
hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen
Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beeinträchtigt ist.“ Auch eine drohende Behinderung ist in der Definition enthalten,
wenn diese Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Da das Sozialhilferecht subsidiär anzuwenden ist, das heißt erst dann Leistungen
erbracht werden, wenn kein anderes Leistungsrecht hierfür zuständig ist, sind für die
Personengruppen der psychisch erkrankten Kinder neben den Leistungen der
Krankenkassen (SGB V), die Leistungen des Jugendhilferechts (SGB VIII) maßgebend.
Gemäß § 35a (SGB VIII) „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche“, haben Kinder und Jugendliche – im Einzelfall bis zum 21. Lebensjahr –
die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, Anspruch auf
Eingliederungshilfe. Die Hilfe kann ambulant, in Tageseinrichtungen oder in
teilstationären Einrichtungen, in Wohnheimen oder anderen Wohnformen erbracht
werden. Die Hilfe muss durch geeignetes Personal ausgeführt werden. Gemäß § 36
SGB VIII ist vor Aufnahme der Hilfe eine Hilfeplanung durchzuführen. Hier ist
insbesondere bei Hilfen nach § 35a (neu) ein Facharzt, der mit der Behinderung
besonders vertraut ist, zur Hilfeplanung hinzuzuziehen.
b.
Neben der Sozial- und Jugendhilfe hat das Krankenkassenrecht spezifische
Regelungen, die insbesondere den Personenkreis der Kinder betrifft. Nach § 43 SGB V
kann die Krankenkasse neben den Leistungen des SGB IX (§§ 44, 53, 54) ergänzende
Leistungen erbringen, die sowohl Leistungen der Rehabilitation, der Patientenschulung
als auch Leistungen für Nachsorgemaßnahmen (insbesondere nach stationären
Aufenthalten) beinhalten.
Besonderen Stellenwert kommt dem § 43a SGB V zu, der auch eine nichtärztliche
sozialpädiatrische Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen (KK) erlaubt. Diese
beinhaltet Leistungen auf psychologischem, heilpädagogischem und psychosozialem
Gebiet, wenn diese in ärztlicher Verantwortung erfolgt. Diese Leistung wird bisher in
nur wenigen Fällen von den Betroffen von der Krankenkasse eingefordert. Im Rahmen
der Institutsambulanzen und des sozialpädiatrischen Zentrums gibt es Möglichkeiten
der pauschalierten Abrechnungen von Leistungen für Kinder und Jugendliche in Form
von Komplexleistungen.
32
Ebenso sind Leistungen nach § 38 Absatz 4 SGB V (Haushaltshilfe) denkbar. Weiterhin
ist durchaus denkbar, dass in Einzelfällen auch eine erhöhte Pflegebedürftigkeit in
Folge der starken seelischen Behinderung des Kindes vorliegen und somit das
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) hier in Teilen zur Anwendung kommt.
Wie aus den aufgeführten gesetzlichen Grundlagen unschwer zu erkennen ist, gibt es
viele Zuständigkeiten, gerade für den Bereich der seelisch behinderten Kinder. Aus
diesem Grunde gibt es immer wieder erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten sowohl
hinsichtlich des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen, aber auch
hinsichtlich der Leistungen der Jugendhilfe auch gegenüber der Sozialhilfe. Durch die
Einführung des SGB IX (Behindertenrecht) bestand kurzzeitig die Hoffnung, dass durch
die konsequente Anwendung des § 14 SGB IX eine zügige Zuständigkeitsklärung
zwischen den Reha-Trägern zu erzielen sei. In der Praxis hat sich dies jedoch bis jetzt
kaum ausgewirkt. Die damit betrauten Service-Stellen sind diesbezüglich kaum
präsent. Um so wichtiger ist daher, dass die in der Region und in der Verantwortung
des MKK liegenden Leistungserbringer als auch Leistungsträger die notwendigen
Hilfen zeitnah und ortsnah an die jeweils betroffenen Kinder heranbringen.
Aus diesem Grunde ist es zunächst erforderlich, sich einen umfassenden Überblick
über die in der Region möglichen Bedarfe (siehe Punkt 3.2, 3.3, 3.4) zu verschaffen.
Danach erfolgt eine Zusammenfassung der vorhandenen Einrichtungen und deren
Leistungsspektrum (siehe 3.5) und dann ein Überblick über die zu verifizierenden
Mängel.
Gemäß § 59 SGB XII hat das Gesundheitsamt hier insgesamt eine koordinierende
Funktion, der durch die vorliegende Planungsgrundlage u.a. Rechnung getragen wird.
c.
SGB VI – gesetzliche Rentenversicherungen und SGB IX
Auch im Rahmen der gesetzlichen Rehabilitationsleistungen im Sinne des Rentenversicherungsrechts gibt es bei entsprechender Erfüllung der Voraussetzungen gemäß
§ 31 Abs. 2 SGB VI (eine mindestens 2-jährige Versicherungspflicht – siehe auch § 11
SGB VI) weitere Leistungen gemäß §§ 13 und 15 (auch in Verbindung mit
§§ 21, 26-31 sowie §§ 33-38 und § 40 SGB IX, z.B. auch als persönliches Budget).
d.
Neben diesen, auf Bundesgesetzen basierenden Finanzierungsgrundlagen, gibt es
noch landesspezifische Finanzierungen von Hilfen. Hier zu nennen ist die
Frühförderung, die familienentlastenden Dienste, aber auch Suchtpräventionsprogramme oder auch Programme zum Schutz vor Gewalt – siehe hierzu die
„Rahmenvereinbarungen über die Grundsätze der Neustrukturierung und
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ vom 14.12.2004 oder auch
die Frühförderverordnung des Landes Hessen –FrühV vom 24.06.2003 oder den
Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich.
3
Ist-Stands-Erhebung, Leistungen, Versorgungsstrukturen
3.1
Literaturrecherche zur Prävalenz psychischer Störungen im Kinder –
und Jugendalter
Aufgrund der komplexen Definitionen, die im ICD 10 zum Thema der kinder- und
jugendärztlichen Krankheitsbilder formuliert sind, wurde sich in der Arbeitsgruppe auf
definierte Krankheitsbilder verständigt, die für die Beschreibung der Problemlage erforderlich
sind. Hierzu zählen Kinder und Jugendliche mit folgenden Krankheitsbildern:
33
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Rauschmittelabhängigkeit ICD 10, F10 bis F19,
endogene Psychosen ICD 10, F20 bis F25, F28,
affektive Störungen ICD 10, F30 bis F34, F38,
neurotische Belastungsstörungen und somatoforme Störungen ICD 10, F40 bis F45,
F48,
Essstörungen ICD 10, F50, E66,
umschriebene Entwicklungsstörungen – Schulschwierigkeiten ICD 10, F70 bis F79,
F80 bis F83, F88 bis F89, F91,
Persönlichkeitsstörungen ICD 10, F60 bis F68,
tiefgreifende Entwicklungsstörungen ICD 10, F84,
hyperkinetische Störungen ICD 10, F90,
Störungen des Sozialverhaltens ICD 10, F91 bis F98.
Zusammengefasst über all die genannten Störungsbilder wird in der Literatur in einer großen
Schwankungsbreite die Häufigkeit des Auftretens derartiger Erkrankungen genannt.
Psychische Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen werden mit einer Häufigkeit von
12,5 bis 27 % der Kinder und Jugendlichen angegeben (Literatur: Ziegert et al, Deutsches
Ärzteblatt Nr. 6/Juni 2002, S. 271 ff).
Für die Altersgruppe der 11- bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen muss mit einer
15 – 16 %igen Häufigkeit des Auftretens derartiger Erkrankungen gerechnet werden. Dies
würde für den MKK bedeuten, dass bei der Altersgruppe von (Stand 31.12.2003) 32549
Personen insgesamt zwischen 4882 und 5207 Kinder und Jugendliche als psychisch auffällig
anzusehen wären (Literatur: Ziegert et al, Deutsches Ärzteblatt Nr. 6/Juni 2002, S. 271 ff).
Eine Übersicht der in der Literatur angegebenen Häufigkeitsraten (Prävalenzraten) zeigt
folgende Tabelle, wobei in der rechten äußeren Spalte die Zahlen der Kinder und
Jugendlichen ausgewiesen sind, die dann bezogen auf die jeweilige Altersgruppe für den
MKK als psychisch auffällig anzusehen wären, unter der Voraussetzung der Übertragung
dieser Prävalenzraten auf den MKK.
Tabelle 1
Prävalenzangaben für Kinder und Jugendpsychiatrische Störungen in Deutschland
Literatur: Ziegert et al., Dt. Ärzteblatt Nr. 6/Juni 2002, Seite 271 ff.
Autor
Alter in Jahren
Prävalenz in %
anzunehmende Zahl der psychisch
auffälligen Kinder und Jugendliche
in der Altersgruppe im MKK
Esser und Schmidt
8
16,2
699
1987
Esser, et al. (1992)
13
17,8
862
Poustka und Schmeck
(1990)
Remschmidt und
Walter (1990)
Lehmkuhl et al. (1998)
18
22,3
992
6-17
12,7
5747
4-10
13,1 – 28,3
3340-7215
Ziegert et al. (2002)
11-18
15-16
4882-5207
* Die Bevölkerungszahlen der jeweiligen Altersgruppe im MKK siehe Tabelle in Band II
34
Aus dieser Übersicht wird sehr schnell deutlich, dass unabhängig von der untersuchten
Altersgruppe mit mehr als 12 % der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten
zu rechnen ist, was mindestens einer Zahl von 9700 Kindern und Jugendlichen im MKK
entsprechen würde.
Damit sind die Kinder und Jugendlichen nicht immer und ständig und zu jeder Zeit in einem
behandlungsbedürftigen Zustand. Es ist aber in dieser Größenordnung ein diagnostisches
und therapeutisches Angebot im MKK vorzuhalten, um die geeignete Versorgung der
Personen sicher zu stellen.
Die oben erwähnten Zahlen und Häufigkeitsschätzungen zeigen sich im Vergleich zur
internationalen Literatur als eher niedrig. In der folgenden Tabelle ist eine Übersicht
zusammengestellt, auch hinsichtlich verschiedener Altersgruppen, die eine Unterscheidung
nach Mädchen und Jungen zulässt.
Tabelle 2
Internationale Prävalenzangaben kinder- und jugendpsychiatrische Störungen (Literaturangabe:
Ziegert et al, Deutsches Ärzteblatt Nr. 6/Juni 2002 S. 271 ff)
Autoren
Land
Altersbereich
Prävalenz %
Anzunehmende
Anzahl der
betroffenen Kinder
im MKK
2595
23,2
Verhulst et al. (1985) Niederlande 6-11 (Jungen)
2114
20,5
6-11 (Mädchen)
2217
18,6
12-17 (Jungen)
1982
17,0
12-17 (Mädchen)
2718
Achenbach (1991)
USA
6-11 (Jungen)
24,3
2382
6-11 (Mädchen)
23,1
2682
22,5
12-17 (Jungen)
2565
22,0
12-17 (Mädchen
Jeffers und Fitzgerald Irland
9-12
25,4
3345
(1991)
Hannesdottir et al.
Island
4-16 (Jungen)
21,9
6017
(1995)
4-16 (Mädchen)
16,9
4361
Fergusson et al.
Neuseeland 15
27,3
1283
(1993)
Zilber et al. (1994)
Israel
6-11 (Jungen)
21,5
2405
6-11 (Mädchen)
20,0
2062
12-17 (Jungen)
20,3
2420
12-17 (Mädchen
18,5
2157
Mac Donald (1995)
Griechenland 5-7 Grundschulalter
35,8
3093
Fombonne (1994)
Frankreich
Steinhausen et al.
(1997)
Schweiz
Fitzpatrick et al.
(1998)
Irland
Larsson et al. (1998)
Schweden
Brugmann et al.
(2001)
Ziegert et al. (2002)
Niederlande
BRD
6-11 (Jungen)
6-11 (Mädchen
6-11 (Jungen)
6-11 (Mädchen)
12-17 (Jungen)
12-17 (Mädchen
7-9 (Jungen)
7-9 (Mädchen)
13-15 (Jungen)
13-15 (Mädchen)
6-11
12-16
5-15
33,7
30,2
21,1
17,9
19,7
18,0
20,1
15,4
22,6
22,2
14,5
14,1
25
3770
3114
2360
3114
2348
2099
881
633
1090
1047
3117
2675
11125
11-18 (Jungen)
11-18 (Mädchen)
16,6
14,3
2746
2288
* Die Bevölkerungszahlen der jeweiligen Altersgruppe im MKK siehe Tabelle in Band II
35
Im Kindergartenbereich, das heißt in der Altersklasse von 3 bis unter 6 Jahren, gibt es in der
internationalen Literatur nur sehr wenig Zahlen.
Deutlich wird insbesondere hinsichtlich der Verteilung zwischen Jungen und Mädchen, dass
in den jüngeren Altersgruppen der bis 14-jährigen die Häufigkeiten von auffälligen Jungen
höher ist als die der Mädchen, während die Häufigkeit von auffälligen Mädchen in der
Altersgruppe von 14-17 Jahren relativ zu den Jungen wiederum steigt.
Dies entspricht auch den Beobachtungen von Remschmidt und Walter aus 1990 sowie von
Döpfner aus 1997, dass die psychiatrischen Störungen bei Mädchen in der Adoleszenzzeit
deutlich zunehmen. Auf der anderen Seite zeigen Jungen in jüngeren Altersjahren häufiger
insbesondere hyperkinetische externalisierte Verhaltensauffälligkeiten.
Neben den z. T. alters- auch geschlechtsspezifischen Besonderheiten der Häufigkeiten von
psychischen Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter ist die Häufigkeit der einzelnen
definierten Störungen ebenso in der Literatur sehr unterschiedlich dargestellt.
Die Überschneidungspunkte dieser Krankheitsgruppen sind sehr fließend. Häufig ist ein
Alkohol- und Drogenmissbrauch auch mit einer dissozialen Entwicklung und einer
Kriminalität assoziiert. Insofern bedingen sich diese Häufigkeiten der Erkrankungen auch
z. T. gegenseitig und werden wesentlich durch das psychosoziale Umfeld mit determiniert.
Festzustellen ist auch, dass von den epidemiologischen Zahlen der Häufigkeiten von
Störungen im Kinder- und Jugendalter nur ein sehr geringer Teil letztendlich einer
spezifischen Therapie zugeführt werden. Selbst in Regionen mit einer sehr guten
Versorgungsstruktur werden nicht alle behandlungsbedürftigen Kinder durch das System
erreicht.
3.2
Ist-Stands-Erhebung (ambulante medizinische
Versorgungseinrichtungen/niedergelassene Praxis/AmbulanzKinderkliniken Hanau und Main-Kinzig-Kliniken
Gelnhausen/Ambulanz Kinder- und Jugendpsychiatrie Hanau und
Gelnhausen)
Nachdem aufgrund der Literaturrecherche mit einer relativ hohen Zahl von Kindern und
Jugendlichen im MKK zu rechnen ist, welche eine psychische Auffälligkeit vorweisen, war in
der weiteren Arbeit des Arbeitskreises zu klären, wie viele Patienten mit psychischen
Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter in den jeweiligen Versorgungseinrichtungen
aktuell beraten und behandelt werden.
Hier musste festgestellt werden, dass nur ein Bruchteil der vermuteten Anzahl der psychisch
auffälligen Kinder und Jugendlichen im System der spezifischen, diagnostischen
Beratungseinheiten ankommen. Insofern lässt sich die Feststellung aus der Literatur auch für
den MKK übertragen, dass nur ein geringer Teil der behandlungsbedürftigen Kinder und
Jugendlichen einer suffizienten Behandlung zugeführt werden können.
Insgesamt ist es gelungen, trotz der unterschiedlichen Datenerfassungssysteme, sich einen
groben Überblick über die Bedarfslage im MKK zu verschaffen – siehe Tabelle 3 bis 8 in
Band II (Tabellenanhang).
Einschränkend ist zu sagen, dass die Kinderkliniken allgemein nach der DRGDokumentation (Diagnostik Relatet Group) arbeiten. In diesen werden nur Hauptdiagnosen
abgebildet und wichtige Nebendiagnosen, wie z.B. die psychischen Erkrankungen, nur
36
teilweise dokumentiert. Eine regionalisierte Zuordnung der Einzelfälle ist nicht möglich oder
äußerst schwierig.
Im Bereich der niedergelassenen Ärzte wiederum ist die Datenermittlung über die Systeme
der so genannten Abrechnungs-Software möglich. Diese ermöglicht sehr eingeschränkt eine
Ortszugehörigkeit oder eine Differenzierung zu den verschiedenen Krankheitsbildern – siehe
hierzu in Band II die Erhebung, die seitens des Gesundheitsamtes mit den relevanten
Therapie- und Diagnoseeinrichtungen im MKK durchgeführt wurde (Tabelle 10 in Band II).
Auch unter Berücksichtigung der Doppel- und Mehrfachnennungen muss festgehalten
werden, dass max. 1100 bis 1200 Kinder und Jugendliche pro Jahr im MKK einer kinder- und
jugendpsychiatrischen Diagnostik und Therapie realistisch zugeführt werden – siehe hierzu
auch Einzelauswertungen aus den Tabellen 3 – 9 (Band II) und den dazu formulierten
Einzelinterpretationen der verschiedenen Einrichtungen. Setzt man diese Zahlen ins Verhältnis zu den in der Literatur zu vermutenden Zahlen von Kindern und Jugendlichen über
alle Altersgruppen und Diagnosegruppen hinweg, die für den MKK mit 9.000 – 10.000 Kinder
anzunehmen ist, so wird deutlich, wie groß sich die Versorgungslücke im MKK darstellt.
Deutlich wird dies auch an der Steigerungsrate der Patientenzahlen, z. B. der
Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hanau, die sich von 798 Patienten im
Jahr 2002 auf über 1000 Fälle im Jahr 2005 erhöht hat. Hier ist zu bedenken, dass von
diesen Fällen im Durchschnitt die Hälfte als Neufälle anzusehen sind.
Abbildung 2
Patientenzahl Ambulanz Hanau und Gelnhausen
1037
812
Patientenzahl
784
724
634
Ambulanz
Hanau
Ambulanz
Gelnhausen
72
88
2001
2002
93
93
31
2003
2004
2005
Jahr
In Folge dessen suchen viele Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche Beratungsstellen
auf, die ggf. noch eine erstdiagnostische Einschätzung durchführen können, aber keine
weitergehenden therapeutischen Angebote machen können – siehe in Band II Tabelle 10
sowie „Konzept über die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung“ und die darin
enthaltene Zusammenstellung der Angebote im MKK (Band II, Anlage V a).
37
3.3
Ist-Stands-Erhebung (psychologische Beratungsstellen, Jugend- und
Drogenberatungsstellen sowie soziale Dienste der Jugendämter,
Staatliches Schulamt und sonstige komplementäre Einrichtungen)
Wie aus dem vorhergehenden Kapitel zu ersehen, ist davon auszugehen und im MKK auch
deutlich nachweisbar, dass eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen
Auffälligkeiten, einer qualifizierten Diagnostik und Therapie nicht zugeführt werden. In Folge
dessen ist zu erwarten, dass in den Beratungsstellen eine entsprechend hohe Zahl an
Beratungsleistungen erfolgt, ohne dass letztendlich, aufgrund des mangelnden
Therapieangebotes im MKK, es zu einer signifikanten Senkung der Problemlagen in der
Population der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten kommen kann.
Hierdurch werden unzweifelhaft Probleme in die frühe Erwachsenenzeit verlagert. Viele
Jugendliche und junge Erwachsene kommen mit einer psychisch belasteten Situation in das
Berufsleben und können dort, da entsprechende Leistungsbereitschaft und eine psychische
Stabilität vorausgesetzt wird, den Anforderungen nicht genügen. Dies führt mittel- bis
langfristig zu einer höheren Arbeitslosigkeit in dem Bereich der jungen Erwachsenen. Das
kostet den MKK konkret Geld im Bereich der Jugendhilfe sowie im Bereich der ALG II
Bezieher. Hinzu kommen vielschichtige Kosten im Schulsystem.
Die Fallzahlermittlung für das Jahr 2003 der genannten Beratungseinrichtungen zeigt (siehe
Tabelle 11 – 18, Band II) diese hohe Fallzahl.
In der Familienberatungsstelle des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes Hessen e.V. (ask),
zuständig für den Altkreis Hanau, wurden laut ask Jahresbericht 2003 821 Fälle insgesamt
beraten; davon wurden 606 Fälle abgeschlossen. Ca. 82 % (497 Fälle) der 606 abgeschlossenen Fälle wiesen eine Hauptdiagnose auf, die zur Bedarfserhebung im Arbeitskreis
Kinder- und Jugendpsychiatrie „herangezogen werden konnte“ – siehe Tabelle 11, Band II.
Die Bedarfserhebung hat Schwierigkeiten bereitet, weil die von ask in Zusammenarbeit mit
dem Jugendamt erarbeiteten Kriterien für die statistische Erfassung der Fälle nicht
deckungsgleich mit den Kriterien nach dem ICD 10 sind. Die Daten der internen Statistik der
ask Familienberatungsstelle mussten erst in die Kategorien nach dem ICD 10 übertragen
werden.
Führend in den Diagnosebereichen (Mehrfachnennungen) waren laut Jahresbericht 2003
Entwicklungsstörungen und Schulschwierigkeiten (Lern- und Verhaltensprobleme) mit ca.
45 %, gefolgt von Störungen des Sozialverhaltens und emotionalen Störungen mit Beginn in
der Kindheit und Jugend (33 %). Dies ist nachvollziehbar und logisch, da die Erziehungsberatungsstelle sich primär mit dem Angebot der Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten an
die Eltern wendet. Danach folgten neurotische Belastungsstörungen und somatoforme
Störungen (22 %). Rauschmittelabhängigkeit spielen bei Erziehungsberatungsstellen eine
untergeordnete Rolle, da im MKK hier an ausgewiesene Suchtberatungsstellen verwiesen
wird.
Bezüglich der Alterseinteilung dominierten Kinder in der Altersgruppe von 6 –11 Jahren
(42 %), gefolgt von Kindern im Entwicklungs- und Jugendlichenalter (12 – 17 Jahren,
27,6 %). Kinder im Vorschulalter (0 – 5 Jahre) spielten bei den in diesem Bericht
berücksichtigten Diagnosen eine geringere Rolle.
In der Geschlechterverteilung zeigte sich hochsignifikant der hohe Anteil von vorgestellten
Jungen im Grundschulalter im Vergleich zu dem Anteil der vorgestellten Mädchen (fast 2/3
zu 1/3 bei den in diesem Bereich berücksichtigten Diagnosen). Im Alter ab 17 Jahren nahm
der Anteil der Mädchen in Relation auf den Anteil der Jungen zu – siehe Tabelle 12, Band II.
38
In der psychologischen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes in Hanau wurden im
Jahre 2003 insgesamt 588 Fälle (Einzelpersonen, Familien, Paare) beraten; 510 Fälle ließen
sich aufgrund der Diagnosen entsprechend den Kriterien nach ICD 10 einordnen. Da sich für
die Erziehungsberatungsstellen die Kategorien für die statistische Erfassung der Fälle – in
Kooperation mit den Jugendämtern – vornehmlich am KJHG orientieren, ergeben sich bei
der Übertragung der statistischen Daten manchmal Brüche, Unschärfen und Überlappungen.
Mit dem Indikatoren-Katalog, auf den sich der Arbeitskreis geeinigt hatte, werden nicht alle
Erziehungsberatungs-Fälle der Beratungsstelle erfasst. 11 Fälle sind nach den Kriterien des
KJHG Erziehungsberatungs-Fälle, lassen sich aber nicht unter die „Indikatoren“
subsumieren. Somit ist 499 die relevante Messzahl, weil unter Zugrundelegung dieser Zahl
eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Einrichtungen möglich ist – siehe Tabelle 12 in
Band II.
Einzugsgebiet der psychologischen Beratungsstelle:
Schwerpunktmäßig das Stadtgebiet von Hanau sowie der gesamte MKK; ein geringerer Teil
der Ratsuchenden kommt aus den angrenzenden Stadt- und Landkreisen.
Bei den zugrunde gelegten diagnostischen Kategorien finden sich an erster Stelle die
umschriebenen Entwicklungsstörungen und Schulschwierigkeiten (51,9 %), gefolgt von den
Störungen des Sozialverhaltens und den emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit
und Jugend (20 %) und dann den Essstörungen (10 %) und zuletzt - mit einem Anteil von
8 % - den emotionalen Belastungsstörungen.
In der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Gelnhausen (siehe Tabelle
13, Band II) wurden im Jahre 2003 insgesamt 703 Fälle beraten. Diese Statistik ist jedoch
nicht kompatibel mit den ICD Klassifikationen, da nach anderen Indikatoren die Erhebung
ausgeführt wurde. Somit lässt sich keine direkte Übertragung in die ICD Klassifikation
durchführen. Trotzdem zeigt die Zahl der Fälle (wobei hier auch Mehrfachdiagnosen möglich
sind), dass im Bereich Gelnhausen ein hoher Beratungsbedarf für Familien besteht.
Die mit Abstand größte Gruppe in diesen Beratungsfällen waren die Störungen der
Kommunikation und hier insbesondere Familienprobleme und Partnerprobleme. Da in dieser
gesamten Fallkonstellation nicht nur Kinder und Jugendliche eingehen, sondern auch
Beratungsfälle für die erziehungsberechtigten Personen, ist diese Zahl nicht geeignet zur
Abschätzung der Häufigkeit von Beratungsfällen für den Bereich der Kinder und
Jugendlichen in der Altersklasse von 0-18 Jahren.
Es wird hier ein Licht auf die Gesamtproblematik geworfen, die im Umfeld der kinder- und
jugendpsychiatrischen Krankheitsbilder sich ergibt, nämlich die suffiziente Beratung
einschließlich Erziehungsberatung der Eltern.
Zusammenfassend kann für den Bereich der Familienberatungsstellen und
Erziehungsberatungsstellen als auch den psychologischen Beratungsstellen festgehalten
werden, dass die Haupterfordernisse der Beratung sich auf den Gebieten der Störungen des
Sozialverhaltens und der emotionalen Störungen, der umschriebenen Entwicklungsstörung
mit Schulschwierigkeiten sowie den neurotischen Belastungsstörungen zeigen.
Von der Gesamtgrößenordnung der Ratsuchenden für den MKK, die zur Zeit eine
Beratungsstelle aus diesem Problemfeld aufsuchen müssen, wird von einem
Beratungsbedarf von ca. 2500 Fällen pro Jahr ausgegangen.
Abzugrenzen von diesen sind die im MKK explizit ausgewiesenen Jugend- und
Drogenberatungsstellen, hier des Diakonischen Werkes in Hanau und der Arbeiterwohlfahrt
in Gelnhausen.
39
In der Jugend- und Drogenberatung des Diakonischen Werkes, zuständig für die Stadt
Hanau und den Altkreis Hanau, wurden im Jahr 2003 insgesamt 445 Klienten beraten. Da
die Altersgrenze bis zum 27. Lebensjahr reicht, wurden im Berichtszeitraum 188
Konsumenten psychotroper Substanzen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren betreut, hiervon
107 Personen zwischen 14 und 18 Jahren (siehe Tabelle 14 und 15, Band II). Des Weiteren
nahmen 80 Eltern wegen Drogenmissbrauch ihrer Kinder die Beratung in Anspruch.
Im Rahmen der externen Tätigkeiten „Streetwork im Innenstadtbereich der Stadt Hanau“
sowie der „Offenen Sprechstunde im KPP Hanau“ wurden 155 junge Erwachsene mit
problematischem bis abhängigem Suchtmittelkonsum im Alter von 18 – 27 Jahren erreicht.
Neben der Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Drogenberatung des
Diakonischen Werkes ebenfalls zuständig für die Betreuung von Gefährdeten und
Abhängigen illegaler Drogen ab dem 27. Lebensjahr einschließlich der substituierten
Personen, dies bezieht die Beratung von suchtmittelabhängigen Vätern und Müttern mit
minderjährigen Kindern ein. Bei Vorliegen einer Essstörung (Bulimie, Anorexie, Adipositas)
wird auf die regionalen und überregionalen (Zentren für Essstörungen, ClementinenKinderhospital in Frankfurt am Main) Angebote verwiesen, da die Beratung und Behandlung
von Essstörungen seit mehreren Jahren nicht mehr zum Aufgabenbereich der Jugend- und
Drogenberatung gehören.
Durch die Jugend- und Drogenberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO), zuständig für die
Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern mit ca. 162.000 E., wurden im Jahr 2003 375
Klienten beraten. Davon kamen 172 Klienten zu mehrmaligen Beratungsgesprächen in die
Einrichtung.
103 Suchtmittelkonsumenten waren 13 bis 27 Jahre alt, 46 davon waren im Alter von 13 bis
20 Jahren; hinzu kommen noch 82 Einmalberatungen von Jugendlichen dieser Altersgruppe
– siehe Tabelle 15 Band II.
Von den über 21 jährigen Suchtklienten hatten 30 mindestens ein Kind im Alter von 9
Monaten bis 18 Jahren.
Des weiteren wurden 57 Angehörige (Eltern, Partner, Geschwister etc.) beraten, die
mittlerweile auch an die Elterngruppe vermittelt werden können, die 2004 zusammen mit der
SEKOS Gelnhausen aufgebaut wurde.
So wie die Drogenberatung des Diakonischen Werkes ist auch die Beratungsstelle der AWO
in Gelnhausen für das gesamte Spektrum der Suchtberatung zuständig. Bei der Beratung
von Personen mit legalen Süchten und stoffungebundenen Süchten gibt es eine
Altersgrenze von 21 Jahren; für Probleme mit illegalen Suchtstoffen gibt es keine
Altersbegrenzung, aber eine Kontingentierung: 50% vom gesamten Klientel soll jeweils aus
Erwachsenen über 21 Jahren und 50% aus dem Jugendhilfebereich bestehen.
In den Suchtberatungseinrichtungen des MKK wurden in der Altersklasse bis 20 Jahre
insgesamt 150 Kinder und Jugendliche bezüglich eines Suchtmittelproblems beraten. Laut
Statistik des Instituts für Therapieforschung in München sind bundesweit ca. 10% der
Patienten, die eine ambulante Sucht- und Drogenberatungsstelle aufsuchen, im Alter von
13 - 20 Jahren.
Auf der anderen Seite ist in der Literatur durchaus bekannt, dass die Prävalenzrate im
Kinder- und Jugendlichenbereich für ein Suchtmittelproblem mit ebenfalls ca. 10%
angenommen wird, in der Alterklasse von 14 – 20 Jahren. Das heißt, zusammengefasst,
dass ca. 2000 – 3000 Kinder und Jugendliche (32.405 Personen im Alter von 13 – 20 Jahren
leben im MKK) betroffen sein könnten und somit eine Erweiterung des Beratungsangebotes
der Jugend- und Drogenberatungsstellen für diese Zielgruppe in Verbindung mit verstärktem
primär- und sekundärpräventiven Maßnahmen angezeigt ist. Der in den Suchtbereich im
40
MKK bereits jetzt festgestellte höhere Erreichungsgrad in der Beratung für Kinder und
Jugendliche mit Suchtmittelproblemen ist in der Zukunft noch weiter zu erhöhen, um dem
Problem effektiv entgegentreten zu können.
Betrachtet man sich die ständig steigenden Ausgaben der jeweiligen Kinder- und
Jugendhilfeträger des MKK und der Stadt Hanau (siehe Tabelle 16 und 17, Band II), so
wird deutlich, dass eine erhebliche Dunkelziffer der unbehandelten, unerkannten und nicht
therapierten Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich des kinder- und
jugendpsychiatrischen Diagnosespektrums existiert.
Die Kosten für die Maßnahmen gemäß § 35a KJHG stiegen beim Jugendhilfeträger des
MKK 1996 von 298.000 € auf inzwischen, Rechnungsergebnis 2003, 1,9 Mio. €. Das
entspricht einer Steigerungsrate von über 600 %, d. h. mehr als das 6-fache. Ein ähnliches
Bild zeigt die Fallzahl und Kostenentwicklung des Jugendhilfeträgers der Stadt Hanau,
welche vom Jahre 2002 mit 348.000 €, im Jahre 2004 auf 676.000 € fast eine Verdoppelung
der Kosten nach sich zog – siehe Tabelle 16 und 17, Band II.
Hieraus wird deutlich, dass die notwendigen Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen
Behinderungen oder drohenden seelischen Behinderungen eine enorme Zuwachsrate
aufweist.
Weiterhin ist feststellbar, dass das Alter, in welchem Hilfen durch den Jugendhilfeträger
eingesetzt werden müssen, sich immer weiter in die jungen Altersklassen verschiebt, so
dass derzeit der Häufungsgipfel des Beginns der Hilfen in der Altersklasse von 7-12 Jahren
sich darstellt. Daraus wird deutlich, dass Kinder und Jugendliche aus dem Personenkreis der
psychisch auffälligen Kinder und der seelischen Behinderungen immer früher einer
entsprechenden Hilfe zugeführt werden müssen.
Neben den Jugendhilfeträgern sind die im Staatlichen Schulamt tätigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Rahmen ihres im Hessischen Schulgesetz
festgeschriebenen Beratungsauftrages, insbesondere mit präventiver und
systembezogener Beratung und mit der psychologischen Beratung von Schulen, Lehrerinnen
und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern befasst (§ 95 Abs. 2 Hess. SchG).
Insofern stellt die Einzelfallberatung nur einen Teil des gesamten schulpsychologischen
Tätigkeitsspektrums dar. Weitere Tätigkeitsfelder sind z.B. Lese-, Hochbegabtenförderung,
Suchtprävention, Gewaltprävention, Schule und Gesundheit sowie Fortbildung von
Lehrkräften (siehe Tabelle 18, Band II).
Im Rahmen der Einzelfallberatung werden keine Diagnosekennzahlen gemäß ICD 10
vergeben. Die Komplexität der schulpsychologischen Einzelfallberatung lässt sich durch eine
derartige Einstufung nur unzureichend darstellen. Inhaltlich stehen die Schwierigkeiten im
Zusammenhang mit der Beschulung der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Die hier
vorgenommene Einstufung muss daher als Vereinfachung angesehen werden.
Die gemeldeten Fallzahlen repräsentieren nicht die gesamte Beratungstätigkeit im Jahr 2003
der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im MKK, sondern ausschließlich jene Fälle,
in denen den Eltern des betreffenden Kindes bzw. Jugendlichen im Rahmen der Beratung
eine kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik bzw. Therapie explizit empfohlen wurde.
Ob und inwieweit die Eltern diese Empfehlungen auch umgesetzt haben, ist nicht
abschließend zu ermitteln.
Wie aus Tabelle 18, Band II und dem Kommentar seitens des Staatlichen Schulamtes zu
den Zahlen zu ersehen ist, ist die psychologische Beratung von Kindern und Jugendlichen
und insbesondere deren Erziehungsberechtigten ein komplexes Geschehen, welches auch
nur bedingt in die Diagnoseraster des ICD 10 zu integrieren ist.
41
3.4
Ist-Stands-Erhebung (stationärer, klinischer Bereich)
Für den stationären, klinischen Bereich, d. h. die direkte Versorgung des MKK mit
stationären Betten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, ist die Rehbergparkklinik, Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Herborn zuständig. Der Standort ist Herborn und infolge
dessen auch räumlich eine weit entfernte Versorgungseinrichtung für den MKK.
Seit der Verabschiedung des Krankenhausbettenplanes im Jahre 1996 ist vorgesehen, dass
für den MKK 43 Betten am Städtischen Klinikum Fulda für die Versorgung des MKK im
Bereich der stationären Versorgung ausgebaut werden sollen. Bis zum heutigen Tage ist
eine Umsetzung dieses hessischen Krankenhausbettenplanes nicht erfolgt. In vielen
Einzelgesprächen, bis auf die oberste politische Ebene, wurde seitens des
Gesundheitsamtes seit 1997 durchgehend versucht, die Landesregierung davon zu
überzeugen, dass der festgestellte Bedarf und die Entfernungen zu der nächst zuständigen
Versorgungseinrichtung weder in Herborn, noch in Fulda dem Bedarf im MKK gerecht wird.
Aus diesem Grunde wurde in Zusammenarbeit mit den Stadtverordneten der Stadt Hanau
als auch der Kreistagsmitglieder des MKK in gemeinsamen Beschlüssen aus dem Jahre
2004 die politische Willensbildung dahingehend einstimmig im Landkreis herbeigeführt, dass
eine Verbesserung der stationären Versorgung im Bereich der Kinder- und
Jugendpsychiatrie von Seiten der Landesregierung gefordert wurde.
Zwischenzeitlich wurde ein Konzept über die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung
im MKK, hier Versorgung mit stationären, teilstationären Einrichtungen und
Institutsambulanzen dem Sozialministerium übersandt (siehe Band II).
Aus diesem Konzept wird ersichtlich, was seitens des MKK, des Gesundheitsamtes und der
Stadt Hanau, einschließlich des Arbeitskreises für Kinder- und Jugendpsychiatrie, für die
Region des MKK von der Landeskrankenhausbettenplanung gefordert wird.
Darin enthalten ist die Forderung nach einer tagesklinischen Einrichtung für Kinder- und
Jugendpsychiatrie am Klinikum Hanau, unter Ausbau der Ambulanzkapazitäten, sowohl in
Hanau, aber insbesondere in Gelnhausen und der Kooperation mit der dortigen Kinderklinik.
Seitens des Sozialministeriums wurde dieses Konzept bereits positiv zur Kenntnis
genommen und in Vorgesprächen, zumindest unserer politischen Ebene gegenüber
signalisiert, dass ein Standort einer Tagesklinik additiv am Klinikum Hanau möglich ist. Dies
auch unter Berücksichtigung der so genannten IGES-Studie, welche 2 - 3 tagesklinische
zusätzliche Angebote in Hessen, unter anderem im Ostbereich als sinnvoll angesehen hat.
Näheres dazu kann aus Band II mit den entsprechenden Festlegungen und dort wiederum
eingefügten Darstellungen entnommen werden.
Der inzwischen veröffentlichte spezielle Teil des Krankenhausrahmenplans, siehe
Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 03. Oktober 2005, Seite 3907 ff, erwähnt diese
Aktivitäten bereits, jedoch noch nicht in konkreter Form.
Die Patientenzahlen, die in der Rehbergparkklinik in Herborn stationär aus dem MKK
aufgenommen wurden, liegen zwischen 102 im Jahre 2001 und 117 Patienten im Jahre
2005. Die Aufnahmezahlen erscheinen zunächst stabil. Hier ist jedoch zu berücksichtigen,
dass die Rehbergparkklinik einen großen Einzugsbereich hat, aber nur eine begrenzte
stationäre Aufnahmekapazität und zusätzlich räumlich vom MKK in großer Entfernung liegt
– siehe Tabelle 19 in Band II.
42
3.5
Vorhandene Versorgungsstrukturen
Aus Tabelle 10 in Band II ist ersichtlich, welche medizinische, psychologische und sonstige
Behandlungs- und Therapieangebote z. Z. im MKK vorgehalten werden.
Aus der Übersicht wird weiterhin deutlich, dass die meisten Einrichtungen sich lediglich auf
Beratung und Diagnostik beziehen, die wenigsten Einrichtungen ein spezifisches Angebot für
die Behandlung anbieten können.
Daraus wird deutlich, dass ein erhebliches Defizit im MKK der Therapiemöglichkeiten für
Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten oder drohender Behinderung
existiert. Infolge dessen haben Eltern oft nur noch die Möglichkeit, sich an so genannte
alternative Angebote, wie heilpädagogische Angebote oder auch Heilpraktiker, die sich im
Bereich der psychotherapeutischen Behandlung ausgebildet haben, bis hin zu so genannten
selbsternannten Erziehungstherapeuten, Lebensberatern zu wenden.
Bei einem erheblichem Leidensdruck, z.B. im Bereich der Diagnosegruppe des
hyperkinetischen Syndroms, kann das zur verfrühten Gabe von Medikamenten durch den
niedergelassenen Arzt führen. Weiterhin suchen Eltern bei den unterschiedlichsten
Einrichtungen Hilfe. Es existiert in diesem Bereich ein nicht zu unterschätzender grauer
Markt.
Um diese, für unsere Kinder und Jugendlichen ungünstige Situation für die Zukunft zu
verbessern, bedarf es aus Sicht des Arbeitskreises einer deutlich verbesserten, kooperativen
Zusammenarbeit der in Tabelle 10, Band II, genannten Einrichtungen und primär einer
suffizienten und vor Ort erreichbaren Diagnoseeinrichtung, wie z. B. der oben angedachten
Tagesklinik in Hanau.
Somit ist nicht nur der Grund für eine bessere Koordination und Kooperation zwischen den
Einrichtungen die vermutete hohe Dunkelziffer von Kindern und Jugendlichen aus dem
Personenkreis der psychisch Auffälligen zu nennen, sondern auch die verunsicherten Eltern
hinsichtlich verschiedenster Befindlichkeitsstörungen ihrer Kinder und Jugendlichen in
diagnostischer Form sinnvoll zu beraten und auch eine Überreaktion auf bestimmte,
insbesondere in der Adoleszenzphase der Kinder und Jugendlichen auftretenden
Verhaltensänderungen, zu verhindern.
Insgesamt ist unbestritten, dass die Erziehungsunsicherheit der Eltern in hohem Maße
zugenommen hat. Somit ist ein hoher Beratungsbedarf der erziehungsberechtigten Eltern,
als auch der pädagogischen Einrichtungen, angefangen von den Kindergärten bis hin zu den
Schulen, erforderlich.
Aus Sicht des Arbeitskreises bedarf es der Einrichtung einer so genannten Fallkonferenz, um
insbesondere Kindern und Jugendlichen, die in ein Hilfesystem des Jugendhilfeträgers
eingebunden sind, ein abgestimmtes und zielgerichtetes Vorgehen angedeihen zu lassen.
Entsprechende Modellprojekte gibt es in Hessen bereits, z.B. Landkreis Kassel, Landkreis
Groß-Gerau, Stadt Wiesbaden.
Als Beispiel kann hier auch die Organisation der Hilfeplankonferenzen im Erwachsenenpsychiatriebereich, welche bereits in Form des IBRP (Integrierter Behandlungs- und
Rehabilitationsplan) Eingang gefunden hat, herangezogen werden. Hierzu ist jedoch
erforderlich, dass innerhalb dieser Hilfeplankonferenzen alle relevanten Kostenträger auch
mitarbeiten. Dies bedeutet auch, dass nicht nur die Hilfen, die der Jugendhilfeträger nach
Gesetz zu erbringen hat, hier einbezogen werden, sondern auch diejenigen Hilfen, die primär
durch die Krankenkassen zu finanzieren sind.
43
Damit ist zu fordern, dass ein Hilfeplansystem im MKK aufgebaut wird, in welchem sowohl
die Jugendhilfeträger, der Sozialhilfeträger (bei Mehrfachbehinderungen) als auch die
gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger mitarbeiten.
4
Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, wurde im Psychiatrieplan 1996 das Thema Kinder- und
Jugendpsychiatrie nicht behandelt. Grundsätzlich ist seit 1996 die Situation in diagnostischer
und therapeutischer Hinsicht für diese Personengruppe weiterhin unverändert schlecht. Aus
diesem Grunde wurde dieses Kapitel in den aktuellen Psychiatrieplan aufgenommen und
bereits im Vorfeld ein Konzept zur Versorgung der kinder- und jugendpsychiatrisch
erkrankten Kinder im MKK (siehe Band II) ins Leben gerufen.
5
Besondere Zielgruppen
Aus der Ist-Analyse der im MKK befragten professionellen Einrichtungen ist zu entnehmen,
dass je nach befragter Institution die Hauptgruppen der Beschwerdebilder der Kinder und
Jugendlichen, die zu der jeweiligen Einrichtung gehen, eine unterschiedliche Ausprägung
haben.
Über alle Einrichtungen hinweg können folgende Gruppen von Beschwerdebildern als die
wichtigsten Gruppen heraus kristallisiert werden:
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Kinder mit Entwicklungsstörungen und Schulschwierigkeiten.
Kinder mit Störungen des Sozialverhaltens und emotionalen Störungen, sowie
Kinder mit neurotischen Belastungsstörungen und somatoformen Störungen.
Kinder mit hyperkinetischen Störungen.
Kinder und Jugendliche mit riskantem bis abhängigem Konsum von psychoaktiven
Substanzen einschließlich Alkohol.
Kinder und Jugendliche mit Psychosen und affektiven Störungen.
Aus der oben dargestellten Reihenfolge der Problemfelder ergibt sich, dass verschiedene
Strategien zur Verbesserung der diagnostischen, therapeutischen und psychosozialen
Versorgung der genannten Kinder und Jugendlichen notwendig ist – siehe Punkt 6 und 7.
6
Perspektiven und notwendige Änderungen
6.1
Kurzfristige Ziele (max. 5 Jahre)
I.
Leichter Zugang zu qualifizierten Diagnose- und Therapiemöglichkeiten im MKK
(Installation einer tagesklinischen Einheit im Klinikum Hanau und Erweiterung der
Institutsambulanz in Gelnhausen).
II.
Aufhebung der Zulassungsbeschränkung für niedergelassene Kinder- und
Jugendpsychotherapeuten im MKK, unter anderem durch die getrennte Zählung der
verschiedenen Spezialisierungen, hier Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychologische
Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Hier sollte die Politik auf
die zuständige Kassenärztliche Vereinigung motivierend einwirken.
44
III.
Ausbau der bereits schon stattfindenden aufsuchenden Tätigkeit der verschiedenen
Dienste mit Sozialraum orientierten Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören unter
anderen die sozialen Dienste, die familienentlastenden Dienste, die Hebammen und
die Frühförderstellen. Dies um langfristige Folgen einer zu späten Intervention zu
vermeiden und damit eine Verbesserung der Versorgungslage gefährdeter Kinder und
Jugendlicher zu erreichen. Die Etablierung von Hilfeplankonferenzen im Sinne eines
Case-Managements in verbindlicher Form ist zu betreiben.
IV.
Installation eines Pilotversuchs, regional zunächst begrenzt, flächendeckende
Untersuchungen aller Kinder vor Aufnahme in den Kindergarten (in der Regel im Alter
von 3 Jahren). Dies ermöglicht eine frühzeitige Feststellung von Sprachauffälligkeiten,
Verhaltensauffälligkeiten, Koordinationsproblemen unter der Voraussetzung von
standardisierten Untersuchungsbedingungen.
V.
Sozialraum orientierte Prävention sowie Elternberatung, unter anderem mit dem Ziel,
die elterliche Erziehungskompetenz so zu stärken, dass frühzeitig seelischen
Störungen bei Kindern vorgebeugt wird.
6.2
Mittelfristige Ziele (5 - 10 Jahre)
Perspektivisch betrachtet, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Störungsbilder in der
Gruppe der Kinder und Jugendlichen für die Zukunft zunehmen wird. Um dieser Entwicklung
nicht tatenlos zuzusehen, ist aus Sicht der Arbeitsgruppe folgendes kurzfristig erforderlich:
I.
II.
III.
IV.
7
Verstärkte Vernetzung zwischen den verschiedenen diagnostischen und
therapeutischen Einrichtungen inklusive den Beratungseinrichtungen.
Einbindung in die Netzwerkarbeit von weiteren Institutionen (Frühförderstellen,
Behindertenwerk, Lebenshilfe).
Beteiligung der Krankenkassen an der Finanzierung dieser Netzwerkarbeit und der
Koordinationsleistung, einschließlich des Case-Management für die jeweiligen Kinder
und Jugendlichen.
Entwicklung eines Rückmeldesystems zur Effektivitätsüberprüfung der veranlassten
Maßnahmen.
Indikatoren und Lösungsansätze
Zur Überprüfung der unter Punkt 6 dargestellten Perspektiven und notwendigen Änderungen
bedarf es des Aufbaus eines Indikatorensystems, welches von den verschiedenen
Institutionen und therapeutischen Einrichtungen im MKK durch entsprechendes statistisches
Material bedient wird.
Aus der Ist-Analyse im MKK und aus der Literatur wird deutlich, dass die Dokumentationssysteme der verschiedenen Einrichtungen nicht untereinander kompatibel sind. Um so
wichtiger ist eine Konvention der im MKK ansässigen Einrichtungen, eine gemeinsame und
sinnvolle Indikatorensetzung und damit auch statistische Erhebung der Fälle und
Falldefinitionen herzustellen. Dies ist auch ganz im Sinne der hessischen Rahmenvereinbarungen zur Kommunalisierung der sozialen Hilfen, welche auch die Gelder des LWV
mit beinhalten für die offenen Hilfen. Dies setzt eine Vereinheitlichung und Angleichung der
Dokumentationssysteme im Bereich des KJHG und des Krankenversicherungsrechtes sowie
der Eingliederungshilfe nach SGB XII voraus.
45
Aus den Erfahrungen der Psychiatriekoordination im Bereich der erwachsenen chronisch
psychisch Kranken und der dort inzwischen etablierten Instrumente wie den integrierten
Behandlungs- und Rehabilitationsplan, die Hilfeplankonferenz und die Belegkonferenz, sind
ähnliche Instrumente auch für den Bereich der unter 18-jährigen sinnvoll.
Zwingend notwendig ist die Beteiligung der Kostenträger im Sinne der gesetzlichen
Krankenkassen, um eine sinnvolle Förderung, bzw. auch Diagnostik und therapeutische
Herangehensweise an die jeweiligen individuellen Problemfelder der Kinder und
Jugendlichen sicher zu stellen.
In vielen Fällen ist heute die Situation durch Doppelzuständigkeiten, Mehrfachfinanzierungen
und unterschiedlichen Ansätzen zur Lösung der Problematik des jeweiligen Kindes
gekennzeichnet und ein Erfolg wird somit ggf. vereitelt.
Aus diesem Grund ist oberstes und wichtigstes Ziel, ein in sich schlüssiges
Vernetzungssystem in dem Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im
MKK herzustellen, mit den oben genannten transparenten Indikatoren.
Es ist absolut erforderlich, dass wir als MKK die Situation für die Zukunft meistern, da eine
noch höhere Rate von Kindern und Jugendlichen mit drohenden seelischen Behinderungen
eine klare Vergeudung von Ressourcen der nächsten Generation darstellt.
Durch eine sinnvolle und konsequente Koordination der verschiedenen Hilfesysteme, die in
ihrer Mannigfaltigkeit erhalten bleiben müssen, um einen multifaktoriellen Ansatz zur
Behebung der einzelnen Problemfelder sicher zu stellen, ist aus fachlicher Sicht eine
deutliche Verbesserung des Hilfesystems und der Ergebnisse zu erzielen.
Als Ergebnisparameter können hierzu herangezogen werden:
I.
Tendenziell eine sinkende Veränderung der Ausgabenbelastung der beiden
Jugendhilfeträger MKK und Stadt Hanau.
II.
Bei entsprechender Indikatorenstellung und weiterer zukünftiger Ist-Daten-Erhebung,
eine Transparenz bezüglich der absoluten Fallzahlen in den verschiedenen
Problembereichen.
III. Höhere Inanspruchnahme der Untersuchungen U 1-9, insbesondere der
Untersuchungen U 7-9.
IV. Verbesserte medizinische Situation bei den Jugendlichen. Dies setzt jedoch eine
deutlich höhere Inanspruchnahme und Dokumentation der J1 Untersuchung im Bereich
der Kinder und Jugendlichen voraus.
V.
Reduktion der Häufigkeit von Verhaltensauffälligkeiten, Koordinationsstörungen,
Sprachentwicklungsstörungen etc. in der Schuleingangsuntersuchung.
VI. Reduktion der Häufigkeit von Schulrückstellungen im Rahmen der
Schuleingangsuntersuchungen (zur Zeit 12 % des Schuljahrganges!).
VII. Verbesserung der Schulartabschlüsse der Schülerinnen und Schüler im MKK
insgesamt (setzt eine Pisa ähnliche vergleichende Studie zwischen den Schulen
voraus).
VIII. Höherer Erreichungsgrad der Kinder und insbesondere Jugendlicher mit
Suchtpotential.
46
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Herr Dr. Ernst, bedankt sich für die sehr konstruktive und
effektive Zusammenarbeit bei den Arbeitskreismitgliedern:
•
Frau Alvarez, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hanau
•
Herrn Abel, Psychologische Beratungsstelle in Hanau
•
Herrn Baier, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Gelnhausen
•
Frau Bräutigam, Jugend- und Drogenberatungsstelle in Hanau
•
Frau Dr. Brodt, Kinderärztin in Bruchköbel
•
Herrn Dr. Ebner, Oberarzt der Kinderklinik in den Main-Kinzig-Kliniken Gelnhausen
•
Herrn Dr. Goldschmidt, Chefarzt der Spessartklinik in Bad Orb
•
Herrn Dr. Krill, Oberarzt der Kinderklinik am Klinikum in Hanau
•
Frau Dr. Veneto-Scheib, Familienberatungsstelle ask in Hanau
•
Herrn Dr. Wagner, Rehbergparkklinik in Herborn, Institutsambulanz Außenstelle Hanau
•
Herrn Lobedank, Schulpsychologe am Staatlichen Schulamt in Hanau
•
Herrn Reis, Familien und Jugendberatungsstelle und Fachbereich Soziale Dienste der
Stadt Hanau
•
Herrn Roth, Jugend- und Drogenberatungsstellen, Fachstelle Suchtprävention in
Gelnhausen
•
Frau Strupp, Jugendamt Main-Kinzig-Kreis in Gelnhausen
Dr. med. Helmut Ernst (M.P.H.)
Ltd. Medizinaldirektor
Amtsleiter
Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis
47
B
Suchthilfeplanung
1
Einleitung
Im Auftrag des Psychiatriebeirates wurde im Mai 2001 der Arbeitskreis regionale
Suchthilfeplanung gegründet. Dieser Arbeitskreis erhielt den Auftrag, auf Grundlage des
Psychiatrieplanes von 1996, eine Daten- und Bestandserhebung durchzuführen. Die
Teilnehmer des Arbeitskreises setzen sich aus Mitarbeitern der Beratungsstellen, der
Kliniken, des Sozialpsychiatrischen Dienstes und den Trägern des Betreuten Wohnens
zusammen. Der Arbeitskreis Suchthilfeplanung trifft sich seit Mai 2001 in regelmäßigen
Abständen.
Nach einer Findungsphase und der Benennung einer Zielsetzung wurde in einem ersten
Schritt ein vorläufiges Leistungsprofil auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung der
Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (2000) für alle Träger erstellt. In einem
zweiten Schritt erfolgte im Jahre 2002 mit fachlicher Unterstützung durch die Abteilung
Jugendhilfeplanung des MKK eine Bestandserhebung der Suchtkrankenhilfe. Diese
Erhebung war ein Versuch, den IST-Zustand der Angebote für Abhängigkeitserkrankte im
MKK zu beschreiben. Der Psychiatrieplan aus dem Jahre 1996 gibt leider nur eine
ungenügende Zusammenfassung bestehender Angebote, die nicht im Sinne einer
tatsächlichen Bestandserhebung gewertet werden kann. Durch die intensive
Zusammenarbeit und den regen Austausch war es möglich, sich trotz unterschiedlicher
Erhebungssysteme und fehlender Daten aus den Klinken und von den niedergelassenen
Ärzten einen Überblick über die Versorgungslage im MKK zu verschaffen.
Suchtkrankenhilfe hat im MKK und der Stadt Hanau eine lange Tradition. In den
vergangenen über 30 Jahren sind eine Vielzahl von Angeboten für Hilfesuchende und ihre
Angehörigen entstanden. Die Angebote haben sich an der Verschiedenartigkeit von
Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit mit ihren individuell ausgeprägten somatischen,
psychischen und sozialen Folgen orientiert und es wurde ein differenziertes Hilfesystem
aufgebaut. Dieses Hilfesystem stellt eine Basisversorgung mit so genannten
Mindeststandards sicher. Die gesellschaftlichen, sozialen und persönlichen Folgen von
Missbrauch und Abhängigkeit zeigen sich in allen Lebensbereichen. Von untergeordneter
Bedeutung dabei ist, ob es sich um „legale“ oder „illegale“ Drogen handelt. Wie in den
Versorgungsbereichen der Allgemeinpsychiatrie verlief die Entwicklung der
Suchtkrankenhilfe in der Vergangenheit eher institutionsorientiert. In dem 2001 erschienen
Positionspapier der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren werden die Ziele und
Aufgaben der Suchthilfe sowie die Grundprinzipien der Hilfe wie folgt beschrieben:
Der Konsum psychotroper Substanzen kann gravierende somatische, psychische,
rechtliche und finanzielle Störungen und Probleme hervorrufen. Die individuellen
Interventionen der Suchtkrankenhilfe umfassen hierzu ein differenziertes Spektrum an
Maßnahmen, das die Schwere der Störung, die Mitwirkungsbereitschaft und die
persönlichen und sozialen Ressourcen der Menschen mit substanzbezogenen Störungen
oder Risiken einbezieht.
Grundsätzlich ist die Notwendigkeit individuell konzipierter, personenadäquater Hilfen zu
berücksichtigen.
48
2
Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen
2.1
Allgemeine Rahmenbedingungen
Seit dem Urteil des Bundessozialgerichtes von 1968 ist Sucht als Krankheit im
versicherungsrechtlichen Sinne in Deutschland anerkannt. Allerdings machte seinerzeit das
Bundessozialgericht die Einschränkung, dass es sich bei „Alkoholismus“ um eine
selbstverschuldete Krankheit handele, wodurch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
vorenthalten werden konnte. 1978 wurde zwischen den Krankenkassen und den
Rentenversicherungsträgern die „Empfehlungsvereinbarung Sucht“ abgeschlossen, abgelöst
durch die Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04.05.2001, in der u. a. die
Zuständigkeiten bei der Behandlung und Beratung von Suchtkranken geregelt wurde. In
Folge der Empfehlungsvereinbarung von 1978 kam es zum Aufbau eines suchtspezifischen
Hilfesystems, vor allem in Form von Beratungsstellen, Medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, Entgiftungs- oder Langzeitabteilungen an psychiatrischen Kliniken, Betreutem
Wohnen und seit einigen Jahren von Adaptionseinrichtungen sowie Ambulanter
Rehabilitation. Bereits1983 nahm das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (BAG,
01.06.1983) von der „Selbstverschuldungstheorie“ Abstand; seitdem wird für das
Vorhandensein einer Abhängigkeit auch im rechtlichen Sinne ein Ursachenbündel unterstellt.
Sucht ist eine Krankheit, die häufig einen chronischen Verlauf mit wechselnder Intensität
nimmt. Sucht lässt sich als Erkrankung im Sinne der §§ 27 und 39 SGB V definieren. Als
akute Erkrankung ist sie in der ICD-10 dem Abhängigkeitssyndrom (F10.2 - F19.2)
zuzuordnen. Sobald Sucht zu Schädigungen oder Funktionsstörungen führt, die die
Aktivitäten oder Teilhabe am Leben beeinträchtigen, sind diese auf Grundlage der
Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu
beschreiben. Diese in unterschiedlicher Schwere, doch in der Regel chronisch verlaufenden
Störungen, sind Gegenstand jeder Form von Rehabilitation im Suchthilfebereich. Im
Folgenden wird nun ein Überblick über die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Grundlagen
gegeben, auf Grund derer eine Behandlung oder Beratung stattfinden und finanziert werden
kann. Die Finanzierung von Beratungs- und Behandlungseinrichtungen können sehr
unterschiedlich sein und meist sind mehrere Kosten- bzw. Leistungsträger für deren
Finanzierung zuständig. Daher wird im Suchthilfeplan eine spezielle Beschreibung der
Finanzierung einzelner Einrichtungen nicht erfolgen. Die für die Versorgungsstruktur des
Main-Kinzig-Kreises relevanten Einrichtungen sind im Anhang mit ihren jeweiligen
spezifischen Angeboten verzeichnet.
Die Aufgaben dieser Einrichtungen werden im Wesentlichen bestimmt durch die Übernahme
öffentlicher Leistungen, die durch sozialrechtlich gesetzte Ziele bestimmt sind:
•
•
•
•
•
•
2.2
Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht
(SGB XII)
Gesundheitsförderung (Gesetze über öffentliche Gesundheit)
Behandlung von Krankheit / Rehabilitation (SGB VI/V)
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (SGB VI)
Unterstützung bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit und
Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II)
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe (SGB IX)
Sozialrechtliche Grundlagen der unterschiedlichen Hilfen und
Einrichtungen
Im Folgenden wird eine Auswahl an möglichen Kostenträgern mit deren sozialrechtlichen
Grundlagen ihrer Leistungen für anspruchsberechtigte Menschen mit einer
Abhängigkeitserkrankung gegeben. Diese sehr kurz gehaltene Auflistung macht aber schon
49
deutlich, dass die Finanzierung dieser Leistungen sehr zerklüftet ist. Für eine wesentlich
detailliertere Darstellung verweisen wir auf die Arbeitshilfe für die Rehabilitation von
Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen auf
deren Internetseiten.
- Entgiftung:
- Entwöhnung:
(amb., teil- u.
vollstationär)
- Langfristig stationär:
Krankenversicherung (SGB V),
Rentenversicherung (RV-SGB VI)
Krankenversicherung (KV-SGB V),
Sozialhilfeträger (§§ 53/54 SGB XII),
Jugendhilfeträger (SGBVIII)
Sozialhilfeträger (§ 79 Abs. 1 SGB XII, §§ 53/54
SGB XII)
RV (SGB VI), KV (SGB V), Sozialhilfeträger (§§
53/54 SGB XII)
KV, Sozialhilfeträger (§ 39 SGB V)
- Pflege:
Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger (SGB XI,)
- Ambulant ärztlich:
KV, Sozialhilfeträger (SGB V)
- Selbsthilfegruppen:
in geringem Umfang KV (§ 20 SGB V)
- Suchtberatung:
Rentenversicherungs-, Krankenversicherungs- und
Sozialhilfeträger haben nach § 14 SGB I und nach
SGB IX Beratungspflicht
- Suchtberatung SGB II:
SGB II § 16 Abs.2
- Betreutes Wohnen:
- Adaption:
2.3
Finanzierung der Suchthilfeeinrichtungen
Stationäre Einrichtungen
Krankenhäuser
Auf der Basis des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung
werden Pflegesatzvereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und KV-Trägern getroffen,
diese Vereinbarungen werden vom Sozialhilfeträger übernommen.
Entwöhnungsfachkliniken und Adaptionseinrichtungen
Pflegesatzverhandlung zwischen Einrichtungsträger und Rentenversicherungsträger über
Höhe des Pflegesatzes, andere Leistungsträger schließen sich an.
Pflegeeinrichtungen
Auf der Grundlage von Pflegesatzvereinbarungen zwischen dem Verband der Pflegekassen
und dem Sozialhilfeträger wird ein Pflegesatz vereinbart.
Stationäres Wohnen (Eingliederungshilfe)
Soziotherapeutische Einrichtung für CMA
Vergütungsverhandlungen zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger über Höhe des
Pflegesatzes (vgl. §§ 75 ff SGB XII).
50
2.3.1
Ambulante Einrichtungen
-
Betreutes Wohnen
Leistungsvereinbarung zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Einrichtungsträger auf
der Grundlage von § 79 Abs. 1 SGB XII, §§ 75 ff SGB XII, §§ 53/54 SGB XII sowie
Vereinbarung über das BeWo und Zusatzvereinbarung.
-
Ambulante ärztliche Behandlung
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung des
Landes handeln das Budget für die Ärzte aus. Den Honorarverteilungsmaßstab legt die
Kassenärztliche Vereinigung selbst fest, der Sozialhilfeträger schließt sich an.
-
Beratungsstellen (Fachambulanzen)
Sehr unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten z. B. durch:
Landes- und/oder kommunale Mittel
Krankenversicherung
Rentenversicherung für ambulante Rehabilitation
Spenden
Zuschüsse
Eigenmittel des Trägers
-
Betriebliche Suchthilfe
Hier handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und in geringem
Umfang um eine Bezuschussung durch die Krankenkassen gemäß § 20 SGB V.
-
Institutsambulanzen
Abgeltung der ambulanten ärztlichen Behandlung durch die Krankenkassen nach
vertraglicher Regelung.
2.3.2
Projektfinanzierung
Abhängig von den inhaltlichen Zielen der einzelnen Projekte können gemeinsame
Bezuschussungen durch einzelne Leistungsträger (z.B. Kommune, Land, Bund, EU,
Stiftungen, Bundesagentur für Arbeit) in Betracht kommen. Generell ist festzustellen, dass
Poolfinanzierungen künftig eine immer größere Bedeutung erlangen werden.
Ansonsten ergibt sich eine weitere Finanzierungsmöglichkeit über § 20 SGB V. Besonders
betriebliche Förderung von Prävention sowie die Förderung von Selbsthilfegruppen ist durch
die Krankenkassen und in einem geringen Umfang, bei Aufklärung über
Gesundheitsgefahren, auch durch die Berufsgenossenschaften möglich.
3
Ist-Stands-Erhebung, Versorgungsstrukturen
Im Main-Kinzig-Kreis finden Menschen mit substanzbezogenen Störungen eine
abgestimmte, regionale Grundversorgung. Diese Versorgungsangebote werden durch
Selbsthilfe und professionelle Hilfeformen bereitgestellt. Hierbei ist zwischen ambulanten
Beratungs- und Behandlungsangeboten und medizinischen, teilstationären oder stationären
Leistungen zu unterscheiden. Neben dieser Grundversorgung gibt es weitere definierte
Leistungen (siehe Abbildung 3).
51
Abbildung 3
Hilfen nach dem KJHG
Ambulante Therapie
Externe Drogenberatung
in Jugendarrestanstalt
Raucherentwöhnung
Grundversorgung
MPU-Vorbereitung
Fachambulanz
(Beratungsstellen,
Kliniken, Selbsthilfe etc.)
Substitution
Betriebliche Hilfen
Betreutes
Wohnen
Fachstellen für
Suchtprävention
3.1
•
•
•
•
Stationäres
Wohnen
Zielgruppen
Menschen mit einer Abhängigkeit von psychotropen Substanzen (Alkohol, illegalen
Drogen, Medikamente etc.)
Personen mit schädlichem Gebrauch (Missbrauch) psychotroper Substanzen
Personen mit riskantem Gebrauch psychotroper Substanzen
Menschen mit nicht-substanz bezogenem Suchtverhalten (Essstörung, Spielsucht)
(Institut of Medicine1990; Wetterling, Weltrup 1997; John 1997; Bühringer und Künzel 1999)
Menschen mit Suchtfolgeerkrankungen wie z.B.: Hepatitis C, HIV-Infektion/AIDS,
Persönlichkeitsstörungen und drogeninduzierten Psychosen sind ebenfalls der Zielgruppe
der Suchthilfe zuzuordnen.
Neben den direkt Betroffenen gibt es noch die Zielgruppen der Angehörigenarbeit und der
Prävention.
Angehörige:
•
•
•
Kinder aus suchtbelasteten Familien
Eltern von Suchtkranken
Partner von Suchtkranken
52
Prävention:
•
•
•
Multiplikatoren (Lehrer, Erzieher, Jugendleiter, Elternbeiräte, Betriebe, Vereine und
Verbände)
Kinder in den Bereichen Kindergarten, Vorschule und Grundschule im Rahmen der
Primärprävention
Sekundärpräventive Zielgruppen (Früherfassung und -intervention von suchtgefährdeten und erstauffälligen Rauschmittelkonsumenten)
Auf dieser Grundlage werden in der modernen Suchthilfe die gleichwertige Ausrichtung und
Gewichtung von Primär-, Sekundär und Tertiärprävention als so genannte Interventionsziele
definiert und mit dem Handlungsansatz der personenbezogenen Hilfeerbringung der Versuch
unternommen, die Hilfen bedarfsgerecht zu optimieren. Eine zentrale Rolle im Hilfesystem
kommt dabei den Ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen der Suchtkrankenhilfe zu.
Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren hat in einem Positionspapier (2004) zur
Bedeutung der Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke innerhalb eines
regionalen Versorgungssystems folgende Skizze aufgezeichnet: Die ambulante Beratungsund Behandlungsstelle nimmt eine zentrale Rolle in der Versorgung von Menschen mit
substanzbezogenen Störungen ein. Im Hilfesystem selbst bestehen unterschiedliche
Wichtigkeiten und Zuständigkeiten, die auch besonders im Hinblick auf die unterschiedlichen
Finanzierungssysteme miteinander kooperieren müssen und einer ständigen Koordination
bedürfen. Diese Aufgabe erfüllt die Beratungsstelle in Form einer Clearingstelle für die
Hilfesuchenden und ihre Angehörigen. Sie nimmt Vernetzungsaufgaben wahr und berät auch
Fachleute und Selbsthilfegruppen.
Von kommunaler Seite werden die Aufgaben der Planung und Koordination im MKK durch
die Psychiatriekoordination in enger Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern
wahrgenommen. Seit 2003 sind die Träger der Suchthilfe im MKK mit den Angeboten
„Betreutes Wohnen und stationäres Wohnen für CMA Patienten“ modellhaft in die monatlich
stattfindenden Hilfeplankonferenzen integriert. Im Januar 2005 wurde die Teilnahme durch
die Änderungen der Richtlinien für das „Betreute Wohnen in Hessen“ an den
Hilfeplankonferenzen für alle Träger verbindlich. Mit der Einführung einer systematischen,
personenbezogenen Hilfeplanung wird die Erfassung des individuellen Hilfebedarfs optimiert.
Dies hat dazu beigetragen, dass die Vernetzung innerhalb der verschiedenen Hilfesysteme
transparenter und effizienter wurde. Besonders profitiert haben davon die Menschen mit
schweren chronischen Verläufen der Suchterkrankung.
Bisher werden in Hessen nur die Hilfen der Eingliederungshilfe in den Hilfeplankonferenzen
beraten und entschieden. Um letztendlich zu einer tatsächlich bedarfsgerechten
Versorgungsstruktur zu kommen, ist es erforderlich, bei allen Hilfesuchenden auch die
Hilfen, die Ihnen nach dem SGB II und SGB IX gewährt werden, in den Hilfeplänen zu
benennen. Die verschiedenen Hilfesysteme sollten miteinander kooperieren und die
erforderlichen Hilfen miteinander abstimmen. Die systematische Auswertung der regional
vorhandenen Hilfepläne gibt Auskunft über die Inanspruchnahme von Hilfen und kann
mögliche Hinweise auf eine notwendige Anpassung des Leistungsspektrums an den
tatsächlichen Bedarf liefern.
Im Band II befindet sich für alle Angebote eine Leistungsbeschreibung (auf Grundlage der
Leistungsbeschreibung der Suchtkrankenhilfe der Deutschen Hauptstelle gegen die
Suchtgefahren 1999) und eine Angebotsbeschreibung mit Personalstruktur, Erreichbarkeit
und Leistungsspektrum.
53
3.2
Medizinische Hilfen für Suchtkranke
3.2.1
Hanau
In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hanau wird eine ambulante Beratung für
Abhängigkeitskranke, Angehörige und Andere angeboten. Auch gibt es ein Angebot für
Einzel-, Gruppen-, Paar- und Familientherapie, welches in ein Konzept für ambulante,
teilstationäre und stationäre Entwöhnungsbehandlung (Entzug, Kurzzeittherapie, Einleitung
von Langzeittherapien) eingebunden ist. Im Auftrag von Krankenkassen und Firmen werden
verschiedene Präventionsveranstaltungen angeboten. Es bestehen Konsiliardienste für die
medizinischen und neurologischen Fachabteilungen am Klinikum Hanau. Die
Institutsambulanz wird von Betreuern und Hilfesuchenden aus den Wohnungslosen- und
Obdachloseneinrichtungen aufgesucht. Sie vermittelt weitergehende stationäre Behandlung
oder auch ambulante Beratung.
3.2.2
Schlüchtern
Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Schlüchtern bietet Menschen mit einer
Alkoholabhängigkeit eine qualifizierte niedrigschwellige stationäre Entgiftungs- und
Motivationsbehandlung an. Bereits während des stationären Aufenthalts besuchen die
Patienten die wöchentlich stattfindende Sucht- und Motivationsgruppe. Ziel der Gruppe ist
die Aufrechterhaltung der Abstinenz und eine Begleitung des Prozesses, um sich auf
weiterführende Hilfen einzulassen.
Zur Beantragung von Rehabilitationsleistungen (Entwöhnungsbehandlung) werden die
Patienten an die Caritas-Beratungsstelle in Gelnhausen vermittelt. Durch die Reduktion der
Sprechstundenzeiten der Außenstelle in Schlüchtern haben sich die Erreichbarkeit und der
Nutzungsgrad der Beratungsstelle aus klinischer Sicht verschlechtert.
Zusätzlich zur ambulanten und stationären Sucht- und Motivationsgruppe können Patienten
die durch Klinikmitarbeiter geleitete wöchentliche Selbsthilfegruppe in der Klinik besuchen.
Eine ambulante oder tagesklinische Alkoholentgiftungs- und Motivationsbehandlung wird in
Schlüchtern nicht vorgehalten.
Die Krankenkassen übernehmen derzeit leider nur die Kosten für eine siebentägige
Behandlungsdauer, obwohl wissenschaftlich untersucht und nachgewiesen wurde, dass die
Effektstärken, z. B. bezogen auf die Anzahl der alkoholabstinenten Tage im
Nachuntersuchungszeitraum deutlich höher liegen, wenn die Entgiftungs- und
Motivationsbehandlung drei Wochen dauert. In anderen Bundesländern werden noch
längere Verweildauern finanziert. In letzter Zeit haben die Krankenkassen bei Menschen mit
Alkoholabhängigkeit und hoher Wiederaufnahmerate sogar die Verweildauer auf fünf, zum
Teil sogar auf drei Tage begrenzt, wodurch der Teufelskreislauf sich noch mehr
beschleunigt.
Die stationäre Entgiftungs- und Motivationsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit
dauert üblicherweise drei Wochen. Die Anmeldung erfolgt durch die niedergelassenen Hausund Fachärzte beim zuständigen Oberarzt. Die Wartezeit beträgt normalerweise wenige
Tage. Ambulante Vorgespräche zur Motivationsprüfung werden nicht durchgeführt.
Menschen mit Missbrauch und Abhängigkeit von illegalen Drogen müssen vor der geplanten
stationären Aufnahme zwei ambulante Vorgespräche zur Motivationsprüfung mit dem
zuständigen Sozialpädagogen führen. Während dieser Gespräche wird die
Behandlungsvereinbarung für den geplanten Aufenthalt unterschrieben, in der das Ziel für
den Aufenthalt individuell festgelegt wird: z. B. komplette Entgiftung, Beikonsumentgiftung
54
bzw. -reduktion, Einstellung auf Methadon oder Buprenorphin etc. Die Entgiftung erfolgt
üblicherweise medikamentengestützt, auf Wunsch jedoch auch ohne. Wurde eine
Entwöhnungsbehandlung beantragt, erfolgt die Aufnahme zur Entgiftung möglichst direkt drei
Wochen vor Antritt der Entwöhnungsbehandlung.
Ungeplante Aufnahmen von Menschen mit illegalem Drogenkonsum erfolgen nur im Rahmen
von gefährdenden Intoxikationen. An die kurzfristige Überwachungs- und Detoxikationsphase von ein bis drei Tagen schließt sich nicht automatisch eine Entgiftungs- und
Motivationsbehandlung an.
3.2.3
Suchtkranke in Allgemeinkrankenhäusern
Die Anzahl der Menschen, die wegen einer alkoholbedingten Folgeerkrankung in einem
Allgemeinkrankenhaus behandelt werden, liegt nach wie vor im Dunkeln. Hier werden
konkrete Angaben über Suchterkrankungen nur gemacht, wenn sie als Erstdiagnose
erscheinen. Häufig werden die Folgekrankheiten aber als solche nicht erkannt und
verursachen somit sehr hohe und immer wiederkehrende Behandlungs- und
Rehabilitationskosten (aus dem Jahrbuch Sucht 2005). Analysen zu alkoholbezogenen
Gesundheitsstörungen und Todesfällen gehen jährlich von 73.714 Todesfällen in
Deutschland aus, die durch riskanten Alkoholkonsum allein oder durch kombinierten Konsum
von Alkohol und Tabak verursacht werden. Der bedeutendste Anteil der alkoholbezogenen
Todesfälle zeigt sich für den Altersbereich der 35- bis 65-Jährigen. Weiterhin ergeben
neueste Schätzungen, dass mindestens 5,5% aller Krankenhausbehandlungen in
Deutschland auf den Konsum von Alkohol allein oder Alkohol und Tabak zurückzuführen
sind. Die durch alkoholassoziierten Erkrankungen bedingten volkswirtschaftlichen Kosten
werden auf jährlich insgesamt 20,2 Mrd. Euro geschätzt.
3.3
Soziale Hilfen für Suchtkranke
3.3.1
Ambulante Hilfen
Die ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen sind ein Grundpfeiler des
Basisversorgungssystems für Menschen mit Abhängigkeitsproblemen. In den
Leistungsbeschreibungen der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen wird die Aufgabe der
Beratungsstelle wie folgt beschrieben:
Das Beratungsangebot einer Beratungsstelle sollte einen möglichst voraussetzungslosen
Erstkontakt ohne Wartezeiten ermöglichen. Die Beratungstätigkeit erfordert eine sehr
flexible, an dem individuellen Bedarf des Klienten orientierte Vorgehensweise und lässt sich
durch folgende Elemente charakterisieren:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Kontaktaufnahme
Erstgespräch
Informationsbeschaffung
Anamnese und Diagnostik
Erstellung eines Hilfeplans
Beratungsgespräch, beraterische Unterstützung und Intervention
Motivationsarbeit
Orientierungshilfe
Je nach Indikation Vermittlung anderer Hilfemaßnahmen
55
Die Beratungsstellen der Suchtkrankenhilfe orientieren sich an Qualitätsmerkmalen, die in
der 1999 erstellten Leistungsbeschreibung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
ermittelten Parameter zur Beschreibung der Struktur- und Ergebnisqualität enthalten sind.
Diese Systeme müssen kontinuierlich weiter entwickelt werden. Zu den Kernaufgaben der
Suchtberatungsstellen gehört die ‚professionelle Beratung’ als eine wissenschaftlich
fundierte konkrete Entwicklungs- und Lebenshilfe.
Die Beratungsarbeit gliedert sich im Wesentlichen in 4 Teilbereiche: Informationsvermittlung,
Problemorientierte Beratung, Vermittlung in weiterführende Hilfen und Psychosoziale
Betreuung.
Des weiteren haben die Beratungsstellen eine zentrale Funktion in der ambulanten
Suchthilfe und übernehmen Steuerungs-, Koordinierungs-, Clearing- und
Fallmanagementaufgaben. Entsprechend der jeweiligen personellen und finanziellen
Ausstattung und Konzeption werden Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der
Prävention, der Früherfassung und der ambulanten Nachsorge oder Rehabilitation
übernommen. Fachstellen für Suchtprävention und Betreutes Wohnen sind weitere
spezialisierte Angebote der Suchthilfe, die meist den Beratungsstellen angegliedert sind.
Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im MKK
Hanau:
Die Diakonische Suchthilfe Hanau in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes Hanau
Stadt und Land bietet für Menschen mit substanzbezogenen Störungen folgende Hilfen an:
•
•
•
•
Suchtberatung für Erwachsene
Betreutes Einzelwohnen
Jugend- und Drogenberatung
Fachstelle für Suchtprävention
Versorgungsgebiet ist die Stadt Hanau und der ehemalige Altkreis Hanau.
Maintal:
Die aufsuchende Suchtberatung Maintal in Trägerschaft der Jugendberatung und
Jugendhilfe e.V. Frankfurt bietet in der Stadt Maintal folgende Hilfen an:
•
•
Suchtberatung für Jugendliche und Erwachsene
Suchtprävention
Gelnhausen:
Die Arbeiterwohlfahrt Main-Kinzig mit dem Schwerpunkt der illegalen Suchtmittel bietet für
die Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern folgende Hilfen an:
•
•
•
•
Jugend- und Drogenberatung
Fachstelle für Suchtprävention
Betreutes Wohnen
Externe ‚Psychosoziale Betreuung’ in der Substitutsambulanz des Gesundheitsamtes
56
In Trägerschaft des Caritas Verbandes e.V. bietet der Fachdienst Suchtkrankenhilfe mit dem
Schwerpunkt der legalen Suchtmittel für die Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern folgende
Hilfen an:
•
•
•
Suchtberatung für Erwachsene
Betreutes Wohnen
Ambulante Rehabilitation (für alle Bürger/innen MKK)
Schlüchtern:
Der Internationale Bund ist Träger des Betreuten Wohnens für Abhängigkeitskranke von
legalen und illegalen Stoffen für das Versorgungsgebiet Schlüchtern und Altkreis
Schlüchtern. Er bietet Betreutes Wohnen sowohl in Wohngemeinschaften als auch für
Abhängige mit eigener Wohnung an.
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3.3.2
Betreutes Einzelwohnen
Betreute Wohngruppen
Stationäre Behandlung
In Trägerschaft des Deutschen Ordens wurde in Bad Orb eine stationäre Einrichtung für
Menschen mit multiplen Erkrankungen, hervorgerufen durch jahrelangen Alkholmissbrauch,
eröffnet. Die Einrichtung arbeitet abstinenzorientiert. Neben der Zielsetzung der
Abstinenzsicherung und der sozialen Integration liegt ein besonderer Schwerpunkt in den
Bereichen Arbeit und Beschäftigung. Für einen Teil der Bewohner wird das Haus zur
langfristigen Heimat, andere haben die Möglichkeit mit besonderer Unterstützung
(Trainingswohnung, Betreute Wohngemeinschaft, Betreutes Einzelwohnen) wieder in die
Gesellschaft integriert zu werden. Ergänzt werden diese Hilfen durch Tagesstrukturierung
und Arbeitsangebote in Kooperation mit der Gemeinde. Das Haus wird überregional belegt,
wobei die Heimatregion in der Angrenzung zum MKK liegen sollte. Mit diesem Angebot
wurde eine Lücke im Suchthilfenetz geschlossen.
Das Daumer Haus in Sinntal bietet überwiegend jüngeren Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen (illegale Drogen und Doppeldiagnosen) eine stationäre Langzeitbehandlung im
Sinne einer Rehabilitationskette an. Die Behandlung ist abstinenzorientiert und besondere
Schwerpunkte liegen im Bereich Nachreifung, schulischer und beruflicher Abschluss sowie
sozialer Integration.
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Stationäre Entwöhnungsbehandlung
Ambulante Gruppen- und Einzeltherapie in der Suchtfachambulanz
Medizinische Betreuung
Betreutes Wohnen
Krisenintervention
Die Aufnahme erfolgt überregional, jedoch mit dem Schwerpunkt auf hessischen Klienten.
3.3.3
Substitutionsbehandlung
Im Main-Kinzig-Kreis werden seit 1992 Drogenabhängige nach den Richtlinien der
Substitutionskommission Hessen substituiert. Die Substitution erfolgt sowohl durch
9 niedergelassene Ärzte als auch seit dem Jahre 2000 durch die Substitutionsambulanz mit
57
3 Ärzten am Gesundheitsamt Gelnhausen. Versorgt werden insgesamt 300 angemeldete
Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Schwerpunkt mit ca. 100
Patienten liegt dabei in der Ambulanz des Gesundheitsamtes. Neben den 300 bekannten
Substituierten gibt es eine nicht erhobene Anzahl privat substituierter Personen. Diese sind
nicht gemeldet und unterliegen damit auch nicht der Überwachung der
Substitutionskommission.
Die psychosoziale Begleitung, die in der Behandlungsvereinbarung und in den Richtlinien
der Kassenärztlichen Vereinigung für die Substitution festgeschrieben ist, kann nicht in der
notwendigen Form in allen 300 angemeldeten Fällen gewährleistet werden. Die Gründe
hierfür liegen in der besonderen Art der Finanzierung. Obwohl jeder Substituierte, für den die
psychosoziale Begleitung notwendig ist, durch die Drogenberatung betreut werden muss, ist
die Finanzierung der Leistung nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart.
Vielmehr wird diese Leistung aus dem Haushalt der Beratungsstellen finanziert, die in der
Regel durch öffentliche Mittel getragen werden. Diese Problematik besteht seit der
hessenweiten Einführung der medikamentengestützten Behandlung. Die Gewährleistung
einer ausreichenden psychosozialen Begleitung, die vor allem den durch langjährigen
Suchtmittelkonsum entstandenen Folgeproblemen der Patienten Rechnung trägt, würde den
Behandlungsverlauf positiv beeinflussen. Ergänzende Angebote in Form von Arbeits- und
Beschäftigungsplätzen und das Angebot einer betreuten Wohngemeinschaft wären darüber
hinaus eine sinnvolle Unterstützung.
3.3.4
Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist für die Abhängigen und ihre
Angehörigen zuständig, die noch nicht oder nicht mehr in das Suchthilfenetzwerk
eingebunden sind. Er bietet Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen Hilfen zur Sicherung
ihrer Lebensgrundlage ohne lange Wartezeiten an. Die Mitarbeiter des Dienstes machen
Hausbesuche in Krisensituationen oder bei bekanntwerden von Verwahrlosung und
Hilflosigkeit. Sie bieten Beratung, Motivation zur Behandlung und Weitervermittlung in das
ambulante und/oder stationäre Hilfesystem an. Daneben werden medizinische und soziale
Begutachtungen für unterschiedliche Dienste und Kostenträger durchgeführt.
3.3.5
Betriebliche Suchtberatung
Im Main-Kinzig-Kreis hat betriebliche Suchtberatung in vielen der ansässigen größeren
Betrieben eine Tradition. Nur wenige Betriebe oder Dienste verfügen über eigene
betriebliche Suchtberater. Die notwendigen Angebote wie Information, Beratung, Vermittlung
von Beschäftigten oder in der Ausbildung befindlichen Mitarbeiter werden durch
Kontaktaufnahme mit den Leistungserbringern der Suchthilfe im MKK angefordert. Hierbei
kooperieren die Beratungsstellen, die Kliniken und die Selbsthilfe eng miteinander. Diese
enge Zusammenarbeit hat ihren Niederschlag in dem seit Jahren aktiven Arbeitskreis „Sucht
am Arbeitsplatz“ gefunden. Die Geschäftsführung obliegt der Suchtberatung des
Diakonischen Werk Hanau Stadt und Land. Ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit ist die
Fortbildung von Mitarbeitern der Betriebe und Dienststellen zu suchtrelevanten
Problemstellungen.
3.3.6
Selbsthilfegruppen
Die professionellen Beratungs- und Behandlungsangebote werden durch eine Vielzahl von
Selbsthilfeangeboten ergänzt. In fast allen größeren Gemeinden und Städten im MKK gibt es
58
Selbsthilfegruppen. Hierbei sind die Selbsthilfegruppen für die Alkoholkranken und ihren
Angehörigen am häufigsten vertreten. Die Angebote für Menschen mit illegalen
Abhängigkeitserkrankungen fallen dagegen eher dürftig aus. Meist beschränken sich die
Angebote auf Elterngruppen. Selbsthilfe versteht sich im Miteinander und dem gegenseitigen
Verständnis der Suchterkrankung durch identische Erfahrungen. Ihr Ziel ist es, den
Betroffenen und Angehörigen Hilfestellung und Unterstützung zu geben, um den Alltag und
die Auswirkungen der Suchterkrankung zu bewältigen. Im MKK findet man
Gruppenangebote der Anonymen Alkoholiker, des Kreuzbundes, der Freundeskreise, der
Guttempler und des Blaukreuzes. Die Selbsthilfekontakt- und Beratungsstellen in Hanau und
Gelnhausen koordinieren die Angebote und unterstützen bei der Neugründung. Hier können
alle Bürger des MKK sich über Selbsthilfeangebote informieren aber auch das Fehlen
bestimmter Angebote mitteilen.
3.4
Daten, Fakten
Für den Bereich der Substanzabhängigkeit können inzwischen auf Basis fundierter
Repräsentativerhebungen die Zahlen der Betroffenen (Krankheitsprävalenz) mit recht hoher
Genauigkeit geschätzt werden.
Übertragen auf den MKK bedeuten die Ergebnisse der Untersuchungen:
-
-
-
Von 1.000 Einwohnern gelten 40 als manifest abhängigkeitskrank im Sinne einer
Behandlungsbedürftigkeit. Umgerechnet auf den MKK wären das etwa 16.000
Personen. Abhängigkeitserkrankungen haben also durchaus das Ausmaß einer
Volkskrankheit.
Rund 90 % der Erkrankten sind alkohol- und/oder medikamentenabhängig (ca. 14.400
Personen).
Jeder 8. stoffgebundene Abhängige ist zur Gruppe der chronisch und mehrfach
geschädigten Kranken zu rechnen. Das sind 0,5 % der Allgemeinbevölkerung, mithin
also 2.000 Bewohner des MKK.
Weitere 6 % der Abhängigkeitserkrankten sind opiat- bzw. heroinabhängig (ca. 960
Personen).
Der Anteil der Personen mit nicht-stoffgebundenen Abhängigkeiten (z.B. Spielsucht,
Esssucht usw.) ist demgegenüber mit 4 % (ca. 600 Personen) vergleichsweise gering.
Setzt man diese Zahlen der Krankheitsprävalenz in Relation zu denen der Suchtkrankenhilfe
wird sehr schnell deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Betroffenen den Weg zu
professionellen Hilfen einschlägt. Die klassischen Angebote (Fachklinik, Beratungsstelle,
Eingliederungshilfe) werden bundesweit von 5 bis 6 % der Abhängigkeitserkrankten
wahrgenommen. Nicht anders sieht es im MKK aus. Von den geschätzten 16.000 Menschen
mit Abhängigkeitserkrankungen in unserer Region wurden
-
758 Personen mit Erstdiagnose (Sucht) in den KPP in Hanau und Schlüchtern
behandelt, (Angaben beziehen sich auf das Jahr 2005)
592 Personen haben Beratungsstellen aufgesucht; Schwerpunkt illegale Drogen,
607 Personen besuchten Beratungsstellen mit dem Schwerpunkt legale Drogen,
94 Personen mit einer Suchterkrankung können im Rahmen des ‚Betreuten Wohnens’
im MKK versorgt werden,
128 Personen werden in der Methadonambulanz in Gelnhausen betreut,
lediglich 37 Plätze existieren im stationären Kontext im MKK (Haus Noah in Bad Orb)
sowie weitere im ‚Haus Tulipan’ in Schlüchtern/Hutten und ‚Daumer Haus’ in Sinntal.
Die Zahlen machen deutlich, dass über 90 % der suchtkranken Menschen im MKK durch das
klassische Hilfesystem nicht erreicht, geschweige behandelt werden. Besonders trifft es die
59
Patienten mit chronischem Verlauf, die erst ‚auffallen’, wenn schwere körperliche
Schädigungen oder psychosoziale Desintegration (Zerstörung und Verlust familiärer
Bindungen, der Erwerbsfähigkeit o. ä.) massiv drohen.
Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass die meisten Abhängigkeitserkrankten
medizinisch von niedergelassenen Ärzten oder in Allgemeinkrankenhäusern versorgt
werden, ohne dass ihr Suchtproblem weder problematisiert noch therapiert wird. Hier gilt es
anzusetzen, um so im Rahmen der Suchthilfe diesen Bereich in die Planungs- und
Steuerungsprozesse gezielt mit einzubeziehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der
Schwerpunkt der Analysen und Planungen im Bereich der Versorgung Alkohol- und
Medikamentenabhängiger unter besonderer Berücksichtigung der chronisch und mehrfach
geschädigten Kranken gezielt in den Fokus der Betrachtung gerückt werden kann.
Die Beschreibung der Problemstellung durch den Psychiatrieplan soll daher den Blick auf
diese ‚vergessene Mehrheit’ weiten und macht Defizite und zukünftige Aufgabenstellungen
deutlich.
Abbildung 4
Fallzahlen 2003 - 2005
128
Methadonambulanz
117
109
2005
222
Sozialpsych. Dienst
(inkl. Doppeldiagnosen)
2004
227
2003
255
151
Sozialpsych. Dienst
111
140
281
Caritas GN, SLÜ
345
321
130
JJ Maintal
122
114
348
Suchtberatung
Diakonisches Werk Hanau
325
369
461
Jugend- u. Drogenberatung
Diakonisches Werk Hanau
455
445
297
Jugend- u. Drogenberatung
AWO GN, SLÜ
331
375
60
4
Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996
Die Suchtkrankenhilfe im Main-Kinzig-Kreis hat in den vergangenen 10 Jahren auf
verschiedenen Ebenen Veränderungen erfahren. Dies sowohl im positiven als auch im
negativen Sinne. Verantwortlich dafür waren unter anderem neue Gesetzgebungen (§§ 93ff,
SGB IX, SGB XII, SGB II). Erschwerend hinzu kamen die Reduzierung der
Behandlungsdauer im stationären Bereich und Verlagerung in die ambulanten
Versorgungssysteme, ohne dass diese personell und finanziell besser ausgestattet wurden.
Durch neue Zielgruppen und gesellschaftliche Veränderungen (Arbeitslosigkeit, Verarmung
sowie veränderte Drogenkonsummuster) wurde die Suchthilfe vor große Herausforderungen
gestellt, die ohne Vernetzung und Kooperation nicht leistbar sind und waren. Bis heute ist
das Problem der unterschiedlichen Finanzierungsformen der Suchthilfe nicht gelöst.
Besonders der Bereich der psychosozialen Hilfen (Beratung, Motivation zur Behandlung,
Vermittlung in medizinische Rehabilitation) leidet nach wie vor darunter, dass diese Hilfen in
der Finanzierung durch die Leistungsträger in den Bereich der so genannten „freiwilligen
Leistungen“ eingestuft sind. Davon betroffen sind sowohl die Förderungen des Landes als
auch der Kommunen.
Besonders hart von den Einsparungen der so genannten „freiwilligen Leistungen“ des
Landes waren im Jahr 2004 die Drogenhilfe mit den Suchtpräventionsstellen in Hessen
betroffen. Des Weiteren entfiel der Zuschuss des Landes für die Suchtberatungsstellen
(Alkohol, Medikamente) vollständig.
Das Land Hessen hat ohne Absprache und Koordination mit den Kommunen einen Teil der
Finanzierung eingestellt. Für den MKK bedeutete die ‚Operation Sicheres Hessen’ insgesamt
gesehen den Verlust der Förderung für 2,5 Mitarbeiter (und das im Vergleich zu anderen
Kreisen auf ohnehin niedrigem Niveau). Begründet wurde dies zum einen mit dringenden
Einsparungen und zum anderen damit, dass jede kreisfreie Stadt oder jeder Kreis
unabhängig von der Größe nur noch jeweils 1 Beratungsstelle inklusive 1 Außenstelle und 1
Präventionsfachstelle vorhalten sollte. Der Bereich der Erwachsenenberatung (legale
Suchtmittel) im Ostkreis war von den Kürzungen des Landes Hessen deswegen nicht
betroffen, da hierfür keine Förderung durch Landesmittel gewährt wurde (Caritas-Verband).
Im Westkreis wurden die gekürzten bzw. gestrichenen Landesmittel der Sucht- und
Drogenhilfe in Hanau und Maintal durch den Main-Kinzig-Kreis, die Städte Hanau und
Maintal sowie kirchliche Gelder des der Kirchenkreise Hanau-Stadt und -Land teilweise
kompensiert.
Dies bedeutete für die Sucht- und Drogenberatung des Diakonischen Werkes, dass durch
die Aufstockung der Zuwendungen des MKK sowie der Stadt Hanau die Fortsetzung der
Beratungsarbeit gewährleistet wurde. Die Weiterführung der Suchtprävention wurde durch
die Anhebung der Zuschüsse der Stadt Hanau möglich. Landeskirchliche Mittel und Mittel
des Kirchenkreises Hanau-Stadt kompensierten den Wegfall der Zuwendung des Landes für
die Suchtberatung, allerdings begrenzt auf 3 Jahre.
Die aufsuchende Suchtberatung Maintal hat zum Ausgleich für die fehlende Zuwendung des
Landes Hessen neue Aufgaben übernommen. Hierzu zählt die Betriebliche Suchtberatung
für die Beschäftigten der Stadt Maintal sowie Suchtberatung im Rahmen einer
Eingliederungsvereinbarung nach „Hartz IV“, die seit 01.01.2006 vom MKK finanziert wird.
Hierdurch konnte ein Großteil der fehlenden Mittel kompensiert werden. Für die dann noch
zu schließende Finanzierungslücke wurden Spenden und Mittel für durchgeführte Projekte
eingesetzt.
Für die Jugend- und Drogenberatung im Ostkreis des Main-Kinzig-Kreises bedeutete dies
den kompletten Verlust der Landesförderung. Die Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt
konnte nur durch intensive Verhandlungen mit dem Jugendhilfeträger, dem Gesundheitsamt
61
und dem Träger der Einrichtung im Fortbestand gesichert werden. Die Arbeitsschwerpunkte
wurden in einer Leistungsvereinbarung festgeschrieben (50% der Arbeitskraft für 12- bis
18-jährige und 50% für über 18-jährige). Damit wurde auch auf das Problem reagiert, dass
das Missbrauchsverhalten im Kindes- und Jugendalter erheblich zugenommen hat. Mit
dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass Minderjährige zeitnah, möglichst ohne
lange Wartezeit, ein Beratungsangebot erhalten. Ein geplantes Projekt zur Frühintervention
bei erstauffälligen Drogenkonsumenten, um die Jugendliche zu erreichen, die den Weg in die
Beratungsstelle scheuen, konnte wegen mangelnder personeller Ressourcen nicht
umgesetzt werden.
Die immer knapper werdenden finanziellen Mittel und die Tatsache, dass die
Daseinsvorsorge für Menschen mit Suchterkrankungen keine Pflichtaufgabe ist, waren der
Grund dafür, dass auch die Kommunen ihre Förderung im Rahmen von
Haushaltskonsolidierungsauflagen eingestellt oder gekürzt haben. Betroffen davon waren die
Außenstellen des Diakonischen Werkes in Langenselbold. Die Förderung für den CaritasVerband, Beratungsstelle in Gelnhausen, wurde durch den Kreisausschuss um 10% gekürzt.
Auch die Kirchen, die als Träger der Beratungsstellen sehr hohe Eigenanteile leisteten,
waren in den letzten Jahren gezwungen, ihre Zuschüsse zu reduzieren bzw. keine
Budgetüberschreitungen zu akzeptieren.
Dies hatte letztendlich im Gegensatz zu anderen Bereichen zur Folge, dass in der
Suchtkrankenhilfe von 1996 bis heute Stellen abgebaut werden mussten, obwohl der Bedarf
an Hilfe objektiv gestiegen ist. Trotzdem gibt es für die Hilfesuchenden sehr positive
Entwicklungen. Hierbei ist besonders die Möglichkeit der heimatnahen Entzugsbehandlung,
der Ausbau des Betreuten Wohnens, die Einführung der personenbezogenen Hilfeplanung
und der Aufbau einer stationären Behandlungseinrichtung für Menschen mit
Mehrfachschädigungen durch Alkoholabhängigkeit zu nennen (Haus Noah in Bad Orb). Die
Hilfesuchenden und ihre Angehörigen profitieren auch durch die zunehmende Transparenz
des Hilfesystems. Die Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchthilfe arbeiten seit
mehreren Jahren in dem „Arbeitskreis Suchthilfeplanung“ unter der Koordination des
Gesundheitsamtes intensiv zusammen. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit war die
Bestandserhebung der Suchthilfe im MKK im Jahre 2002 (s. hierzu Ergebnisse in der
Anlage). Diese wurde mit der fachlichen Unterstützung des Jugendamtes des MKK
durchgeführt. Sie gibt Auskunft über die Inanspruchnahme der Hilfesysteme
(Beratungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst, Methadonsubstitution), wobei die
Krankenhäuser und Arztpraxen nur zum Teil einbezogen wurden mangels valider Daten.
Das Betreute Wohnen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im MKK konnte weiter
ausgebaut werden und hat sich auf 91 Plätze erhöht (Stand: 31.12.2005). Während früher
die Abstinenzerhaltung im Vordergrund stand und Betreutes Wohnen überwiegend im
Bereich der Nachsorge eingesetzt wurde, sind heute auch Überlebenssicherung,
Entschuldung, soziale Integration sowie Teilhabe in der Gemeinschaft Kriterien für eine
Aufnahme ins Betreute Wohnen. Hierbei werden auch Menschen mit großem Hilfebedarf
erreicht. Mit der individuellen Hilfeplanung und der im Rahmen von Hilfeplankonferenzen
vereinbarten Finanzierung durch den Kostenträger (meist der LWV) ist diese Hilfeform eine
wichtige Ergänzung für Suchtkranke geworden. Kritisch anzumerken bleibt, dass sich viele
Betroffene als Konsequenz der seit 2005 geltenden Zuzahlungspflicht aus dieser Hilfeform
abmeldeten bzw. bis heute trotz bestehender Indikation keine Entscheidung für das Betreute
Wohnen treffen.
Neben der Anrechnung des eigenen Einkommens wurden auch Angehörige zur Zahlung
herangezogen. Dies führte besonders bei jungen ehemals Drogenabhängigen und bei
wieder berufstätigen Abhängigen zu Abmeldungen. Die Beratungsstellen versuchten, den
Klienten im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Unterstützung anzubieten, was jedoch die
intensive Begleitung durch die Eingliederungshilfe nicht ersetzen kann und konnte.
62
5
Besondere Zielgruppen
5.1
Jugendliche unter 18 Jahre
Der in den letzten Jahren ansteigende Rauschmittelkonsum sowie sich verändernde
Konsummuster stellen eine große Herausforderung für die Suchthilfe und die Jugendhilfe
dar. Viele Kinder und Jugendliche kommen schon mit 13/14 Jahren oder früher das erste mal
mit psychoaktiven Substanzen in Kontakt. Es besteht ein ernsthaftes Risiko, dass sich
problematische Konsummuster entwickeln. In diesem Alter werden teils bewusst und teils
unbewusst vielfältige gesundheitsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen erprobt,
erlernt, verfestigt oder auch wieder verworfen. Die überwiegende Anzahl der im Jugendalter
„erfolgreich“ angenommenen Verhaltensweisen und Gewohnheiten werden im
Erwachsenenalter fortgeführt und sind damit bestimmende Faktoren für den weiteren
Gesundheitszustand (vgl. Raithel, J. (2002). Ernährungs- und Gesundheitsrisikoverhalten
Jugendlicher – Befunde zum Zusammenhang von Ernährungsverhalten und
gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen. Zeitschrift für Gesundheitswissenschaften, 1, 5771; sowie Schmid, H. (2002) Sport, Alkohol, Tabak und Illegale Drogen in der Entwicklung
vom Jugendlichen zum Erwachsenen – eine Längsschnittuntersuchung. Zeitschrift für
Gesundheitspsychologie, 10, 36-48).
Das gilt besonders für die legalen Drogen Alkohol und Tabak. Bei der unter Jugendlichen am
weitesten verbreiteten illegalen Droge Cannabis ist immer noch davon auszugehen, dass für
die weit überwiegende Mehrzahl aller Konsumenten der Cannabiskonsum ein
vorübergehendes, an Jugend und jüngeres Erwachsenenalter gebundenes Phänomen ist.
Mit fortschreitenden Lebensjahren (bis vor 40) wird er - in der Regel ohne therapeutische
Hilfe - eingestellt (IFT 2000). Hier zeichnet sich aber allmählich eine Trendwende ab. Die
Beratungsstellen berichten von Jugendlichen, auch zunehmend von (jungen) Erwachsenen,
die fachliche Hilfen beim Ausstieg aus ihrer Cannabisabhängigkeit benötigen. Da
Rauschmittelkonsum oft in der Pubertät beginnt und/oder besonders häufig oder intensiv
auftritt, weist dieses Verhalten auf mögliche Funktionen für diese Lebensphase hin. Der
Rauschmittelkonsum wird von den Jugendlichen, neben der Befriedigung von Neugierde,
auch bewusst oder unbewusst eingesetzt, um die alltäglichen Lebensprobleme und
-herausforderungen zu bewältigen. Was aus der Perspektive des Jugendlichen als
Bewältigungsverhalten oder ein Bewältigungsversuch erlebt wird, wird von Außenstehenden
vordergründig als unerwünschtes Risikoverhalten angesehen. Risikoverhalten ist daher aber
nicht immer und nicht grundsätzlich als negativ zu bewerten, sondern hat auch eine adaptive
Funktion und kann durchaus Teil einer adäquaten Jugendentwicklung sein.
Substanzkonsum ist vor allem dann problematisch, wenn er sehr früh oder exzessiv einsetzt
oder wenn er in Kombination mit anderen Verhaltensweisen auftritt und daraus eine
instrumentelle Gewohnheit wird, die zu einer frühen Einschränkung des
Verhaltensrepertoires bei Problemen und Anforderungen führt (vgl. Zeitschrift: „Sucht
aktuell“, 11. Jahrgang, Nr. 2, Oktober 2004, Seite 41 – 48 „Der Konsum von Tabak, Alkohol
und Cannabis im frühen Jugendalter – Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudie
„Health Behavioir in School-aged Children“ von Mathias Richter, Anja Langness, Klaus
Hurrelmann).
Davon abgeleitet lassen sich drei Kategorien von Konsumverhalten benennen:
1.
Gelegentlicher oder experimenteller, kontrollierter Konsum: Viele Jugendliche zeigen
ein Probierverhalten. Es gehört in der Clique oder bei einer Party dazu, Suchtmittel zu
gebrauchen. Der Konsum ist nicht regelmäßig, sondern gelegentlich und durchaus
nicht ohne Risiken. Die meisten jungen Menschen hören wieder damit auf, wenn ihre
Neugierde befriedigt ist.
63
2.
Problematischer Konsum: Steigend scheint die Zahl derjenigen zu sein, die einen
problematischen Umgang mit Suchtmitteln haben. Der Konsum nimmt an Häufigkeit
und Intensität zu, es kann zu ersten Auffälligkeiten kommen. Ein Risiko einzugehen,
mit verschiedenen neuen Verhaltensweisen zu experimentieren und Grenzen
auszutesten, gilt zwar als normal für diese Entwicklungsphase, aber diese
Konsummuster bringen schon erhebliche Gefahren mit sich.
3.
Regelmäßiger oder (phasenweise) exzessiver Konsum: Schließlich gibt es eine
Gruppe von Jugendlichen, bei der Suchtmittel die Funktion haben, Defizite
auszugleichen. Der Konsum von Suchtmitteln dient zum Teil der Bewältigung eines
Problems, zu dem in dieser Phase weitere hinzu kommen (Schulversagen,
Ausbildungsplatzverlust, Strafverfolgung, Sozialverhalten etc.). Der Übergang zur
Abhängigkeit ist fließend. Manche Jugendliche entwickeln bereits schon in der Jugend
eine Abhängigkeit. Die Entwicklungsaufgaben und das Leben werden ohne das
Suchtmittel nicht mehr bewältigt, die Jugendlichen können ihren Konsum nicht mehr
kontrollieren. Dies hat, besonders im Jugendalter, fatale Folgen. Die Hintergründe und
Ursachen dafür, dass sich eine Abhängigkeit entwickelt, sind vielschichtig.
Weil Suchtmittel ganz unterschiedliche Funktionen und Bedeutungen in Pubertät und
Adoleszenz haben, ist auch das Vorgehen der Drogenhilfeeinrichtungen im MKK an diese
Erfordernisse angepasst und abgestuft:
1.
Primärprävention: Erstes Ziel ist es, den Suchtmittelkonsum möglichst zu verhindern
oder zeitlich soweit wie möglich hinauszuschieben.
2.
Sekundärprävention/Frühintervention: Werden Suchtmittel konsumiert, gilt es, den
Schaden zu begrenzen, Suchtgefährdung zu erkennen und Abhängigkeit zu
vermeiden.
3.
Intervention/Beratung und Behandlung: Bei einer Abhängigkeit muss es gerade bei
Jugendlichen Ziel sein, den Weg in weitere Phasen der Sucht zu stoppen und so früh
wie möglich einzugreifen, um eine weitere Verelendung zu verhindern.
Wie ist die Situation im Main-Kinzig-Kreis bezüglich der Dimension des
Rauschmittelgebrauchs unter Jugendlichen, welche Aussagen können gemacht werden?
Die „Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen“ (ESPAD) aus dem Jahr
2003 hat für Hessen folgendes Bild ergeben:
Befragt wurden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 nach ihrem Tabak-,
Alkohol- und Drogenkonsum. Es wurde sowohl nach der Lebenszeitprävalenz als auch nach
der (für eine sinnvolle Suchthilfeplanung wichtigeren) 30-Tage Prävalenz gefragt, auf die wir
uns hier im Wesentlichen beschränken werden.
43,3% der befragten hessischen Schülern gaben an, geraucht zu haben, 10,7% davon
täglich 11 und mehr Zigaretten. „In den letzten 30 Tagen“ hatten u. a. 57,8% Bier und 49,1%
Spirituosen getrunken, davon 14,1% 10 mal und mehr. 39,4% hatten Rauscherfahrungen,
davon 12,2% 3 – 10mal und mehr. 25,9% der 14-jährigen hatten schon Erfahrungen mit
Spirituosen.
Befragt nach dem Konsum illegaler Drogen haben 15% angegeben, in den letzten 30 Tagen
Drogen konsumiert zu haben, 13,9% davon gaben Cannabiskonsum an. Die 12-MonatsPrävalenz ergab einen Drogenkonsumwert von 25,2%, davon waren 23,8 % Cannabis.
Kokain und Heroin ergaben zusammen einen Anteil von 2,4%.
64
Für den Main-Kinzig-Kreis lassen sich für den Tabak- und Alkoholkonsum annähernd
vergleichbare Zahlen aus den Jugendbefragungen (Jugendbefragung Schlüchtern;
Jugendhilfeplanung MKK / Jugendreferat Stadt Schlüchtern; 2001 und 2005 sowie
Jugendbefragung Gelnhausen; Jugendhilfeplanung MKK / Stadt Gelnhausen; 2004) ableiten.
Für den Bereich der illegalen Drogen scheinen die MKK-Zahlen, zumindest im Ostkreis
(SLÜ), unter den hessischen Werten aus der ESPAD-Studie zu liegen, des weiteren scheint
es im Kreis ein Ost-West-Gefälle zu geben. Von den in Gelnhausen befragten 14- bis 16jährigen gaben 32% an, illegale Drogen (zumindest) „probiert“ zu haben, in Schlüchtern
waren es 12,1% der Jungen und 7,3% der Mädchen. Die Erfahrungen und Beobachtungen
der Drogenberatungsstellen im MKK bestätigen aber auch für den MKK eher die Zahlen aus
der ESPAD-Studie. Selbst in kleineren Dörfern des östlichen Kreisgebietes ist zu
beobachten, dass ganze Jahrgangsstufen, von einigen Ausnahmen abgesehen, neben
Nikotin und Alkohol auch mit illegalen Drogen (vorwiegend Cannabis) experimentieren. Die
ESAPD-Studie und die Jugendbefragungen Gelnhausen und Schlüchtern sind zwar nur
bedingt vergleichbar, lassen aber die Schlussfolgerung zu, dass wir uns im Main-Kinzig-Kreis
bezüglich des Rauschmittelkonsums unter Jugendlichen im Landesdurchschnitt bewegen.
Die Jugend- und Drogenberatungsstellen in Maintal, Hanau und Gelnhausen (mit
Außenstelle Schlüchtern) haben bereits jetzt einen Anteil von ca. 10 - 15% ihres Klientels
aus der Altersgruppe der 14- 18-jährigen. Die Beratungsstellen liegen damit zum Teil
erheblich über dem Bundesdurchschnitt, der liegt bei 4,1% (2005 IFT Institut für
Therapieforschung). Darüber hinaus wurden durch die sekundärpräventiven Angebote der
Beratungsstellen und die primärpräventiven Angebote der Fachstellen für Suchtprävention
jährlich durchschnittlich 4000 bis 5000 Personen erreicht, davon waren ca. 2/3
Multiplikatoren (Eltern, Lehrer, Erzieher, Jugendleiter, Ausbilder etc.). Dennoch ist davon
auszugehen, dass ein erheblicher Teil der gefährdeten Jugendlichen durch die bisherigen
Angebote der Drogenhilfe (noch) nicht erreicht wird.
5.2
Psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution
Die medikamentengestützte Behandlung Opiatabhängiger mit einem Ersatzstoff (in der
Regel Methadon, Polamidon, seit dem Jahr 2000 auch Buprenorphin) wurde Ende der 80er
Jahre zunächst in Form von Modellprojekten und seit 1991 als reguläre Behandlung möglich.
Dies erfolgte vor allem vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verelendung eines großen
Teiles der Heroinabhängigen, die mit den bestehenden Angeboten der ambulanten oder
stationären Drogenhilfe nur noch eingeschränkt erreicht werden konnten (u. a. HIVInfektionen, Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution).
In dem Hessischen Rahmenvertrag von 1991 für das Land Hessen wurden die
Zuständigkeiten für die Umsetzung und Finanzierung der Substitution geregelt: Die
Krankenkassen übernahmen den medizinischen Teil der Behandlung als Pflichtleistung,
vorwiegend ausgeführt durch niedergelassene Ärzte, die psychosoziale Begleitung wurde als
freiwillige Leistung im Rahmen der Daseinsfürsorge vom Land Hessen durch öffentliche
Mittel finanziert. Die Drogenberatung, die unter anderem durch öffentliche Mittel des Landes
Hessen finanziert wurde, erhielt zusätzlich diese Aufgabenstellung, jedoch ohne Erweiterung
des Finanzrahmens.
Zugang zu dieser schadensminimierenden und suchtbegleitenden Behandlung - mit dem Ziel
der Suchtmittelfreiheit - hatten zunächst lediglich Opiatabhängige, die eine weitere
körperliche oder seelische Erkrankung aufwiesen (z. B. HIV-bedingte Erkrankungen,
psychiatrische Störungen). Eine Erweiterung der Indikation erfolgte durch eine Änderung der
Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger (BUB) zum 01.01.2003.
Diese beinhaltet im Grundsatz, dass nunmehr eine Substitution allein bei Vorliegen einer
manifesten Opiatabhängigkeit möglich wird.
65
Gleichzeitig wurde durch eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung die
Möglichkeit eröffnet, die Vergabe des Methadons auch über 7 Tage mittels so genannter
Take-Home-Dosis bei stabilen Patienten durchzuführen.
Die psychosoziale Begleitung (PSB) ist - wie bereits erwähnt - die zweite Komponente der
Opiatsubstitution. Zunächst nicht verbindlich für die Patienten in der Substitution, wurde die
PSB - bei Notwendigkeit - mit der Änderung der BUB-Richtlinien ab dem Jahr 2003
verpflichtender Teil der Behandlung, d. h. die Ersatzstoffe (Methadon etc.) sollten im
Rahmen eines umfassenden Therapiekonzeptes durchgeführt werden, das die PSB mit
einschließt. Aus fachlicher wie auch aus rechtlicher Perspektive ist die Teilnahme an einer
PSB nunmehr Voraussetzung für die Aufnahme und Durchführung der
Substitutionsbehandlung.
Die BUB-Richtlinien sehen eine qualifizierte Einbeziehung der Drogenberatung vor, und zwar
1.
2.
Zur Begutachtung, ob eine PSB notwendig ist oder nicht; wenn ja, Ermittlung des
Hilfebedarfs
Zur Übernahme der PSB sowie ggf. Vermittlung in weitere Maßnahmen, die zur
Stabilisierung der psychosozialen und gesundheitlichen Situation beitragen (z. B.
Psychotherapie, Schuldnerberatung)
In den Maßnahmen der PSB geht es im wesentlichen um Unterstützung und die Entwicklung
von Lösungsstrategien im Umgang mit zumeist suchtfolgebedingten Problemen. Beispiele
hierfür sind offene Strafverfahren, Schuldenerlassregelungen, Alltagsbewältigung, fehlende
Schul- oder Berufsausbildung, sowie die Auseinandersetzung mit der Suchtentwicklung
insgesamt.
Ein weiteres Leistungsmerkmal bildet die Kooperation mit den substituierenden Ärzten, die in
der Regel fallbezogen erfolgt. Die inhaltliche Ausrichtung wie auch die zeitliche und
methodische Umsetzung der PSB ist nicht verbindlich definiert. Zum einen wird sie bestimmt
durch die individuellen Bedürftigkeiten des Patienten, zum anderen der medizinischen
Notwendigkeit im Rahmen der Substitutionsbehandlung und nicht zuletzt auch von der
personellen Kapazität der jeweiligen Drogenberatungsstelle.
Die Änderungen der BUB-Richtlinien bedeuten für die Drogenberatungen in Gelnhausen,
Maintal und Hanau einen Anstieg der Patientenzahlen, ohne dass für den erhöhten Bedarf
an PSB zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden oder eine sichere Finanzierungsgrundlage geschaffen wurde. Statt einer Erweiterung des Finanzierungsrahmens kürzte das
Land Hessen im Jahr 2003 zeitgleich mit dem Erlass der BUB-Richtlinien die Mittel für die
Drogenberatung erheblich, sodass im Main-Kinzig-Kreis bis heute Engpässe in der
Bereitstellung von psychosozialer Begleitung zu verzeichnen sind, sowohl in der Betreuung
der Patienten der niedergelassenen, am Substitutionsprogramm sich beteiligenden Ärzte des
Altkreises Hanau, als auch der Patienten der Substitutionsambulanz in Gelnhausen.
Die Drogenhilfe im Main-Kinzig-Kreis wird in diesem Bereich getragen durch das
Diakonische Werk in Hanau für den Altkreis Hanau einschließlich der Stadt Hanau und von
der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Gelnhausen für die Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern.
Ausschließlich durch die gleich bleibende finanzielle Unterstützung durch den Main-KinzigKreis und die Stadt Hanau ist es gelungen, ein Minimalangebot für die Patienten seit den
Kürzungen des Landes Hessen aufrecht zu erhalten.
Insgesamt sind die Änderungen in der BUB-Richtlinie aus fachlicher Sicht zu begrüßen und
haben die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Drogenberatungsstellen und
den niedergelassenen Ärzten auch deutlich verbessert. Die jedoch weiterhin angespannte
66
Finanzsituation der Suchtberatungsstellen lässt eine zufrieden stellende Betreuung der
substituierten Patienten nicht zu.
Aus diesem Grunde wurde durch die nun eingetretene Kommunalisierung der Fördergelder
für soziale Hilfen im Main-Kinzig-Kreis durch den Kreisausschuss der Beschluss gefasst, aus
diesen Landesgeldern gezielt für den Bereich der psychosozialen Betreuung der
substituierenden Patienten die Finanzlage zu verbessern. Sowohl für das Diakonische Werk
Hanau als auch die AWO in Gelnhausen werden ab dem Jahre 2006 zusätzliche Mittel aus
dieser Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. In Gelnhausen wird dies gezielt mit
einer Betreuung der Patienten auch am Wochenende durch den Träger AWO sichergestellt
werden. Im Bereich des Diakonischen Werkes in Hanau wird es zu einem kleinerem Umfang
das Projekt ‚Aufsuchende Arbeit in den Praxen der substituierenden Ärzte’ (2003 bis 2006
durch Mittel der Evangelischen Kirche finanziert) fortgesetzt. Damit wird der Wunsch seitens
der professionellen Einrichtungen, eine verbesserte psychosoziale Betreuung der
Substituierten direkt am Vergabeort, umsetzbar sein.
5.3
Innenstadtprojekt Hanau
1. Die Ausgangssituation
Im Bereich der Innenstadt Hanau halten sich im Durchschnitt ca. 30 Personen auf, die durch
ihr Verhalten auffällig wurden. Besonders der Alkoholkonsum der Betroffenen war Anlass für
die Stadt Hanau, durch ein Projekt „Straßensozialarbeit“ in Kooperation mit dem CaritasVerband präventiv und aktiv Hilfen für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten zu
etablieren. Die genauere Untersuchung der Klientel ergab folgende Zielgruppen: Menschen
mit massiver Alkoholabhängigkeit, mit Drogenabhängigkeit, mit massiven psychischen
Problemen sowie Menschen mit polytoxer Abhängigkeit.
Die Zielgruppe besteht insgesamt aus Menschen, die aufgrund ihrer besonderen
Schwierigkeiten aus den bestehenden Hilfesystemen heraus gefallen sind. Sie werden von
diesen nicht mehr erreicht.
2. Die Intervention
Die Gesamtstundenzahl, die der Caritas-Verband für die Betreuung in Hanau vorhält, besteht
aus 16 Stunden pro Woche direkter Arbeit und 25 Stunden im Jahr für Kooperationen mit
entsprechenden Einrichtungen. Es sind vor Ort ein Mann und eine Frau tätig, was sich
ebenfalls als bedeutsam herausstellte.
Langfristige Zielsetzung ist eine (erneute) Zuführung zu den bestehenden Hilfesystemen.
Mittels verschiedener Elemente soll diese Zielgruppe direkt erreicht werden:
Regelmäßige Präsenzzeiten an den bekannten Treffpunkten, Kriseninterventionen bzw.
vertrauensbildende Maßnahmen/Gespräche, Einzelberatungen und Hilfen in unserem Haus,
Hilfeplanung mittels Einberufung von Helferkonferenzen sowie Suche nach geeignetem
Treffpunkt für die Zielgruppe.
3. Begleitung des Projekts
Die Stadt Hanau führt das Projekt in Kooperation zwischen dem Fachbereich Soziale
Dienste, dem Caritas-Verband und dem zuständigen Ordnungsamt durch. In regelmäßigen
Abständen werden die Ergebnisse entsprechend überprüft. Die Zielsetzung wird bei Bedarf
entsprechend erweitert (z. B. eruieren, ob die Zielgruppe Events in der Innenstadt störend
beeinflusst).
67
4. Erfahrungen
Das Projekt wird seit 2005 durchgeführt. Die Erfahrungen sind nach Einschätzung der
Klienten, des Trägers und des Caritas-Verbandes positiv. Es sind folgende Ergebnisse in
Kürze festzuhalten:
Die Straßensozialarbeit hat sich bewährt; die Menschen konnten erreicht werden und haben
Vertrauen entwickelt. Die Zielgruppe ist in ihrer Inhomogenität untersucht und entsprechende
Ergebnisse können nun verwertet werden. Es gelang innerhalb eines Jahres mittels
Einzelinterventionen bzw. Helferkonferenzen, Menschen mit besonderen Schwierigkeiten,
hier meist Mehrfachdrogenabusus, den Hilfesystemen zuzuführen. Diese erscheinen dann
meist nur noch unregelmäßig oder kaum noch in der Szene. Die meisten dieser Personen
standen kurz vor einem drohenden Wohnungsverlust. Häufig konnten die Wohnungen
erhalten werden bzw. konnten die Klienten vor dem endgültigen Abgleiten in die
Obdachlosigkeit durch andere Hilfen bewahrt werden. Das Erscheinungsbild am Marktplatz
wurde wesentlich ruhiger, größere Auffälligkeiten verringerten sich in ihrer Häufigkeit.
5. Perspektiven
Die positiven Erfahrungen in diesem Bereich könnten weitergehend stabilisiert werden durch:
Die Bereitstellung eines geeigneten Treffpunkts und somit direkte Erreichbarkeit der
Zielgruppe; die Erweiterung des Angebots durch eine längerfristige Begleitung und
Überleitung (incl. entsprechender Finanzierung) bzw. Rücklauf der Erfahrungen von den
Regeldiensten zum Projekt. Positive Erfahrungen mit der Zielgruppe sollten durch
Öffentlichkeitsarbeit auch zu einer größeren gegenseitigen Toleranz zwischen Zielgruppe
und Bevölkerung/Geschäftsleuten führen.
5.4
Stationär/ambulante Versorgung von CMA-Patienten im MKK
Beschreibung der Patientengruppe
CMA-Patienten (chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängige) sind süchtige Menschen mit
besonders schwerwiegenden Schädigungen auf unterschiedlichen Ebenen und meist
langjährigen Krankengeschichten. Im Mittelpunkt der folgenden Ausführung steht der
Personenkreis der chronisch mehrfach beeinträchtigten Alkoholkranken. Bei chronisch
mehrfach beeinträchtigten Alkoholkranken imponieren neben z. T. erheblichen körperlichen
Schädigungen, vor allem alkoholtoxisch ausgelöste Hirnschädigungen mit schwersten
Gedächtnisstörungen und Verarmung der Psyche. Das Zustandsbild ist geprägt von einer
Einengung und Verarmung der intellektuellen Funktionen und gleicht in schweren Fällen dem
Vollbild einer Demenz (erworbener Intelligenzmangel).
Behandlungswege bei CMA
Bei dieser Patientengruppe ist die Abhängigkeit als chronisches, lebenslanges Problem zu
sehen. Dieser Tatsache wird folglich eine Versorgungsstruktur nicht gerecht, die kurzfristig
auf Abstinenz abzielt. Die klassische Regelbehandlungskette von Alkoholkranken
(Beratungen, Entzugsbehandlungen, Therapien, Nachsorgeangebote) ist für
abhängigkeitskranke Patienten, bei denen alkoholbedingte Störungen der Hirnfunktion und
Wesensänderungen (oder eine psychiatrische Zusatzerkrankung) diagnostiziert werden,
nicht sinnvoll. Diese Patientengruppen müssen noch im psychiatrischen Krankenhaus auf
Spezialstationen für CMA-Patienten betreut werden, ein spezifisches Diagnostik- und
Förderprogramm durchlaufen und auf eine nahtlose Verlegung in soziotherapeutische
Einrichtungen vorbereitet werden.
Die Betreuungsintensität bleibt abhängig vom Verlauf des Zustandsbildes, das - bei
absoluter Alkoholkarenz - selbst nach Monaten, zuweilen im Verlauf von Jahren noch
deutliche Verbesserungen verspricht. Spezialstationen für CMA-Patienten fallen aber dort,
wo sie installiert waren, zunehmend den Reformkursen im Gesundheitswesen zum Opfer.
Mit enger werdenden Zeitfenstern in der klinischen Behandlungsdauer von CMA-Patienten
68
ist ein Kernproblem angesprochen. Fehlende außerklinische Hilfsangebote bilden ein
weiteres Problem. Ohne geeignete Folgeeinrichtungen, die den Bedürfnissen chronisch
Abhängiger gerecht werden, entwickeln sich die Betroffenen zu „Drehtürpatienten“, denen
die Lebenswelt der Psychiatrie zur zweiten, „vertrauten Heimat“ wird. Das Hilfesystem selbst
trägt an diesen Schnittstellen dann ungewollt zu einer Verlängerung des Suchtprozesses bei.
Zielsetzung eines gemeindenahen psychiatrischen Behandlungs- und Betreuungskonzeptes
für CMA muss folglich der Aufbau eines Verbundsystems sein, zu dem ambulante,
teilstationäre und stationäre Angebote gehören, die bedarfsgerecht und nicht
angebotsorientiert sind. Die Gesundheitsversorgung chronisch Suchtkranker im MKK, die
sich bisher primär auf ambulante Angebote beschränkt hatte, hat sich seit 2005 verbessert.
Beispielsweise hält seit dem eine soziotherapeutische Einrichtung im MKK stationäre Plätze
bereit. Integration, Entwicklung und Aufzeigen von Lebensperspektiven sowie die
schrittweise Eingliederung dieses Personenkreises in eigenständigere und weniger
betreuungsintensive Lebensformen sind Ziele der abstinenzsichernden Einrichtung. Da eine
dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt für CMA-Betroffene meist nicht mehr
möglich ist, müssen andere Möglichkeiten geschaffen werden, die es derzeit noch nicht gibt.
Je nach Stand der Suchtentwicklung, des physischen, psychischen und sozialen
Zustandsbildes, stellen chronisch mehrfach beeinträchtigte Alkoholkranke unterschiedliche
Anforderungen an entsprechende Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
5.5
1.
Obdachlose/wohnungslose Menschen
Personenkreis
Ob von einem obdachlosen bzw. wohnungslosen Menschen gesprochen wird, ist in der
Literatur nicht eindeutig definiert. Daher verwenden wir in diesem Text beide Begriffe.
Zum Personenkreis der obdach-/wohnungslosen Menschen gehören all jene, die nicht in
einer Wohnung / Unterkunft leben.
Einerseits tritt nun das Ordnungsrecht ein, in Hessen das „Hessische Gesetz über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (HessSOG), andererseits das Leistungsrecht nach dem
„Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch“ (SGB XII).
Nach dem Ordnungsrecht ist es die Aufgabe der zuständigen Behörden, Gefahren der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Obdachlosigkeit ist, im Sinne einer
Gefahrenabwehraufgabe, eine Störung der öffentlichen Sicherheit, nicht der öffentlichen
Ordnung. Die Individualrechtsgüter, die zu schützen sind, sind bei einem obdach/wohnungslosen Menschen Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde); Art 2 Abs. 2 GG (Leben und
Gesundheit), Art. 6 GG (Schutz der Familie) und Art. 14 GG (Eigentum).
Für die Praxis heißt dies: Wenn ein Mensch gegen seinen Willen ohne Obdach im Freien
leben muss, also nicht über eine Wohnung / Unterkunft verfügt, die Schutz gegen die
Witterung bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und die auch sonst
den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entspricht, muss ihm
die zuständige Behörde ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art ermöglichen. Dies
gilt aber nur für den Fall, wenn der obdach-/wohnungslose Mensch weder aus eigenen
Kräften noch mit eigenen Mitteln in der Lage ist, die Obdachlosigkeit zu beseitigen.
Sachlich zuständig für die Unterbringung ist die Gemeinde, örtlich zuständig ist die
Gemeinde, in der die Obdachlosigkeit und damit die sicherheitsrechtlich relevante
Gefahrenlage besteht, also allein der tatsächliche Aufenthaltsort entscheidet (vgl.
Evangelische Obdachlosenhilfe e.V.: Problemfeld Unterkunft im Polizei- und Ordnungsrecht,
Stuttgart 2000).
69
Nach dem Leistungsrecht gemäß §§ 67ff SGB XII erhalten Menschen „Hilfen zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“, wenn bei ihnen „besondere
Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind“ (§ 67 SGB XII).
(2) Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender
Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten
Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei
vergleichbaren nachteiligen Umständen. Besondere Lebensverhältnisse können ihre
Ursachen in äußeren Umständen oder in der Person des Hilfesuchenden haben.
(3) Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch
ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt
ist, insbesondere mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung
oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder
mit Straffälligkeit (§ 1, (2)f 3. Verordnung zur Durchführung der Hilfen zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten).
2.
Versorgungsstruktur für obdach-/wohnungslose Menschen im Main-Kinzig-Kreis
Beratungsstellen:
Hanau:
•
Straßensozialarbeit der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe - Franziskus-Haus Hanau
•
Ambulante Fachberatungsstelle der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe - FranziskusHaus - Hanau
•
Ambulante Fachberatungsstelle von LICHTBLICK - Stiftung der Evangelischen
Marienkirchengemeinde zu Hanau
•
Allgemeine Sozialberatung des Regional-Caritas-Verbandes für den Main-Kinzig-Kreis
e.V.
Gelnhausen:
•
Allgemeine Sozialberatung des Regional-Caritas-Verbandes für den Main-Kinzig-Kreis
e.V.
•
Außenberatungsstelle von LICHTBLICK - Stiftung der Evangelischen
Marienkirchengemeinde zu Hanau - in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk
Gelnhausen
Schlüchtern:
•
Außensprechstunde (bei Bedarf) von LICHTBLICK - Stiftung der Evangelischen
Marienkirchengemeinde zu Hanau in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk
Schlüchtern
Übernachtungsmöglichkeiten:
•
Herberge und Notschlafstelle „Schneckenhaus“ der Ökumenischen
Wohnungslosenhilfe - Franziskus-Haus - Hanau
Wohnheim:
•
Übergangswohnheim der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe - Franziskus-Haus Hanau
70
Betreutes Wohnen
•
Betreutes Wohnen der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe - Franziskus-Haus - Hanau
•
Betreutes Wohnen von LICHTBLICK - Stiftung der Evangelischen Marienkirchengemeinde zu Hanau in Übergangswohnungen und in eigenem Wohnraum
6
Perspektiven und notwendige Änderungen
Die deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren hat in ihrem Positionspapier „Situation
und Perspektiven der Suchtkrankenhilfe“ (DHS 2001) der Weiterentwicklung von
Strukturplanung und -steuerung im Hinblick auf die Zukunftssicherung der Hilfen für
Menschen mit substanzbezogenen Störungen bzw. Risiken einen zentralen Stellenwert
eingeräumt. Sie weist u. a. auf die Notwendigkeit hin, neue, konsensorientierte Planungsund Kooperationsstrukturen zu implementieren und entsprechende Methoden der modernen
Sozialplanung auch in diesem Versorgungsbereich einzusetzen.
Planung und Steuerung
Planung und Steuerung findet bisher nur ansatzweise statt und birgt ein hohes
Konfliktpotenzial. Unterschiedliche Interessen, Finanzierungssysteme und unzureichende
Daten über die Bedarfslage verhindern die Entwicklung bedarfsgerechter
Steuerungsinstrumente. Dieser Mangel besteht sowohl auf kommunaler als auch auf
Landesebene. Planung und Steuerung kann nur funktionieren, wenn ein kommunikativer
Prozess eingeleitet wird und die Beteiligten sich über gemeinsame Ziele und die Umsetzung
geeigneter Maßnahmen verständigen. Nur darüber sind strukturelle Verbesserungen und
eine bedarfsgerechte Versorgung erreichbar.
6.1
Finanzierung
Als vorläufiges Resümee lässt sich im Zusammenhang mit der Finanzierung von
Suchtkrankenhilfe zunächst festhalten, dass im Main-Kinzig-Kreis sehr vielschichtige
Angebote und Versorgungsstrukturen vorhanden sind und es aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben sowie der guten Vernetzung der Leistungserbringer im Kreis für alle
Hilfesuchenden kompetente Ansprechpartner im Hilfesystem gibt, die eine adäquate Hilfe
selbst leisten können oder diese vermitteln. In der Praxis ergeben sich dennoch häufig
folgende Schwierigkeiten und Veränderungsnotwendigkeiten:
Die Finanzierung von Einrichtungen, z. B. Suchtberatungsstellen durch unterschiedliche
Leistungsträger und die oft wechselnden Rahmenbedingungen verhindern häufig eine für die
praktische Arbeit wichtige Planungssicherheit. Bestehende Netzwerke können bei Wegfall
eines Angebotes in ihrer Wirkung erheblich beeinträchtigt werden. Der teilweise langwierige
Weg durch das Hilfesystem aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten in der
Leistungsträgerschaft (z.B. bei einem Wechsel der regionalen Verantwortung) führt in der
Praxis oft zu einer Demotivierung der Hilfesuchenden und in der Folge zu entsprechenden
Krankheitsrückfällen. Zu einer wesentlichen Vereinfachung des Verfahrens der
Kostenübernahme könnte führen, wenn von allen Leistungsträgern der § 43 SGB I
konsequent umgesetzt würde. Hier heißt es: „Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und
ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der
unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren
Umfang er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu
erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen
spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrages.“ Die vom
Gesetzgeber formulierten Änderungen durch das SGB IX könnten ebenfalls bisherige,
teilweise langwierige Kostenübernahmeverfahren deutlich verbessern. Hier heißt es:„Die
Leistungen müssen nach dem individuellen Bedarf funktionsbezogen festgestellt werden.“
71
Mit diesem in § 10 enthaltenen unmittelbaren sprachlichen Bezug zur Internationalen
Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO stellt der
Gesetzgeber klar, dass der Maßstab für die Beurteilung der Leistungserbringung, aber auch
für die Ausgestaltung der Leistungen - einheitlich für alle Rehabilitationsträger gilt,
unabhängig von evtl. daneben noch bestehenden Spezifika in den für sie geltenden
Leistungsgesetzen. Zusätzlich wird damit festgelegt, dass nicht nur - wie bisher vorwiegend die Beeinträchtigung der körperlichen Strukturen eines Menschen, sondern alle
Beeinträchtigungen seiner körperlichen, seelischen und sozialen Integrität im
Rehabilitationsverlauf Berücksichtigung finden müssen. Für die Maßnahmen zur
Frühentdeckung und Frühbehandlung von gefährdeten Personen müssen weitere
Anstrengungen unternommen werden und ggf. auch neue Finanzierungsmodelle erprobt
werden.
6.2
Frühintervention „FreD“
Untersuchungen belegen, dass professionelle Hilfen von jugendlichen und
heranwachsenden Drogenkonsumierenden eher gemieden werden. Sie erleben sich nicht
als drogengefährdet und sehen daher keinen Anlass, die Unterstützung einer
Suchthilfeeinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Daraus folgt, dass die Gruppe der gefährdeten bzw. problematisch konsumierenden Jugendlichen und Heranwachsenden eher unterversorgt ist bzw. bisher durch die Angebote der
Suchthilfe nicht in gewünschtem Umfang erreicht wird. Vor diesem Hintergrund wurde ein
Konzept zur „Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten - FreD“ entwickelt.
FreD ist ein Projekt für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem
Suchtmittelkonsum. Das Angebot soll maßgeblich dazu beitragen, diesen
Konsumentenkreis besser zu erreichen.
Zielgruppe
Das Projekt FreD wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die mit Drogen
experimentieren und /oder illegale Drogen konsumieren und dabei auffällig geworden sind,
ohne bereits eine Abhängigkeit entwickelt zu haben. Eine solche Erstauffälligkeit kann im
strafrechtlichen, im schulischen oder im familiären Bereich aufgetreten sein.
Das Angebot
FreD bietet auffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Informationsgespräch
(Intake-Gespräch) an, um die spezifischen Beratungswünsche zu erfassen und um das
Vorgehen sowie mögliche Inhalte des Gruppenangebotes zu erörtern. Das Gruppenangebot
wird auf die jeweiligen Teilnehmer/innen und deren besondere Beratungswünsche
abgestimmt. Der zeitliche Umfang ist bewusst auf 2 x 4 Stunden begrenzt und damit als
Kurzintervention konzipiert. Das Angebot ist kostenfrei.
Nach Beendigung wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Alle Gesprächsinhalte unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Ziele
Das Projekt FreD will
•
zu einer kritischen Einstellung zum eigenen Konsum anregen
•
über gesundheitliche und soziale Folgen von Drogenkonsum aufklären
•
zur Distanzierung von Drogenkonsum motivieren
•
Eigenverantwortlichkeit stärken
•
Hilfeangebote der regionalen Drogenhilfe bekannt machen
72
Das Projekt kann nur gelingen, wenn die Kooperationspartner Staatsanwaltschaft,
Polizei, Schule und Suchthilfe miteinander in effizienter Form zusammenarbeiten. Zu
diesem Zweck müssen Kooperationsabsprachen unter konsequenter Einhaltung
datenschutzrechtlicher Belange formuliert werden.
FreD war ein Bundesmodellprojekt
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat in
Kooperation mit acht Bundesländern FreD als Modellprogramm aufgelegt. Die Leitidee
des Modellprogramms bestand darin, 14- bis 21-jährigen, aber auch jungen
Erwachsenen bis zum 25. Lebensjahr nach einer polizeilichen Erstauffälligkeit vorrangig in Verbindung mit § 31 a BtMG (Absehen von Verfolgung) auf freiwilliger
Basis oder auch im Zusammenhang mit §§ 45 und 47 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
nach Weisung - frühzeitig ein spezifisches (sucht) präventives Angebot zu unterbreiten.
Die Information der Zielgruppe erfolgte im Rahmen der polizeilichen Erstvernehmung
bzw. bis zur Mitteilung der (abschließenden) Entscheidung durch die
Staatsanwaltschaft. Das Modellprogramm zielte u. a. darauf ab, erstauffälligen
Drogengebrauchern fundierte Informationen über die verschiedenen Drogen, deren
Wirkung und Risikopotentiale zu vermitteln, sie zur Reflexion des eigenen Umgangs mit
psychoaktiven Substanzen anzuregen sowie zu Einstellungs- und
Verhaltensänderungen zu motivieren. Grundlegendes Ziel war es zudem, die
Entwicklung eines missbräuchlichen bzw. abhängigen Drogenkonsums sowie eine
erneute strafrechtliche Auffälligkeit - verbunden mit ihren negativen Folgen - zu
verhindern. Das Projekt FreD wird an verschiedenen Standorten, z.B. München,
Frankfurt am Main und Hamburg sehr erfolgreich durchgeführt.
6.3
Straßensozialarbeit/aufsuchende Arbeit
Aufsuchende Arbeit bei Menschen mit besonderen Schwierigkeiten:
Aufgrund der stetig steigenden gesetzlichen Anforderungen an die Klientel fallen zunehmend
mehr Menschen im gesamten Kreisgebiet aus dem bestehenden Finanz- und Hilfesystem
heraus. Hierdurch ergibt sich eine neue Problematik, die besonders in größeren Gemeinden
und Städten des Kreisgebiets auffällt:
•
Menschen mit massiven Suchterkrankungen, die sich an öffentlichen Plätzen treffen
und dort durch ihr Verhalten bzw. ihr Äußeres auffällig werden
•
Menschen, die Wohnung und finanziellen Hintergrund aufgrund ihrer Suchtproblematik
einbüßen und somit auf der Straße leben
Diese Personengruppen können nur mittels aufsuchender Arbeit erreicht werden. Auch eine
geeignete Reintegration kann nur auf dieser Basis gelingen. Mit Ausnahme der Stadt Hanau,
die sich in Kooperation mit dem Caritas-Verband dieser Menschen annimmt, fehlt im
gesamten Main-Kinzig-Kreis die aufsuchende Arbeit/Straßensozialarbeit als Bindeglied
zwischen dieser Klientel und den klassischen Beratungsdiensten.
6.4
Kooperationen im Rahmen des § 16 SGB II am Beispiel Maintal
Die Hilfen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II sollten im Main-Kinzig-Kreis möglichst flächendeckend
im Rahmen eigener Leistungsvereinbarungen umgesetzt werden. Erste Umsetzungen im
Kreis belegen, dass hierdurch auch langjährige Suchtkranke wieder ins Erwerbsleben
zurückgeführt werden können.
73
Nach § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II gehört Suchtberatung zu den Leistungen, die für die
Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sein
kann. Suchterkrankungen sind Vermittlungshemmnisse, die eine Eingliederung in den
Arbeitsmarkt langjährig verhindern können. Die Betroffenen sind häufig ohne Vorbereitung
nicht in der Lage, die für sie indizierte Beratung/Behandlung aufzusuchen bzw. anzunehmen.
Es ist ein Merkmal der Suchterkrankung, dass der betroffene Personenkreis nicht immer aus
eigenem Antrieb sondern erst durch eine externe Motivation bereit ist, sich auf die Beratung
bzw. Behandlung einzulassen.
Ziel der Suchtberatung ist es, durch eine individuell abgestimmte Hilfeplanung die Abstinenz
von Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigen zu erreichen und damit die
Voraussetzungen für die berufliche Eingliederung herzustellen. Die Aufgaben Suchtberatung
im Rahmen der Eingliederung Erwerbsfähiger sollten daher in der Regel folgende Leistungen
umfassen:
1. Basisberatung
2. Vermittlung in Hilfemaßnahmen
Basisberatung
Das Angebot der Suchtberatung im Rahmen Basisberatung verfolgt die Ziele:
•
Klärung der psychischen und sozialen Situation
•
Diagnostische Abklärung
•
Erstellen der Indikation und des Hilfebedarfplans
•
Abklärung der indizierten Behandlung, der Behandlungsfähigkeit und -bereitschaft
Aufgaben der Basisberatung
•
Anamnese/Exploration/Diagnostik
Eine ausführliche Anamnese und Exploration soll zu einem gemeinsamen Verständnis der
aktuellen Lage des Hilfebedürftigen führen und den Hilfebedarf ermitteln. Eine diagnostische
Abklärung mittels erprobter und standarisierter Verfahren dient der differenzierten
Indikationsstellung.
•
Beratung und Information über Hilfemöglichkeiten
Information und Aufklärung rund um das Thema Sucht sind für die Klientel in jedem
Falle erforderlich. Hierzu gehört u. a. die Darstellung der Hilfeangebote wie z.B.
Entgiftung, Substitution, Rehabilitationsmaßnahmen.
Vermittlung in Hilfemaßnahmen
Das Angebot der Suchtberatung im Rahmen der Vermittlung in Hilfemaßnahmen verfolgt im
Wesentlichen zwei Ziele:
•
Motivierung zur Aufnahme einer indizierten Behandlung
•
Vorbereitung auf und Vermittlung in weiterführende Hilfeangebote
Aufgaben
•
Motivationsbehandlung
Motivationsbehandlung ist Voraussetzung für das Erreichen langfristiger Zielsetzungen.
Diese bestehen in der Wiederherstellung der vollen Erwerbsfähigkeit sowie der
Stabilisierung der Abstinenz und Verbesserung des Gesundheitszustandes. Sofern die
Suchtberatung den Auftrag erhält, bei gegebenem Behandlungsbedarf einer
Klientin/eines Klienten zur Behandlung zu motivieren, führt sie die entsprechend
indizierte Motivationsbehandlung durch. Diese Behandlung kann u. a. nach der
erprobten und evaluierten Methode der Motivationalen Intervention erfolgen.
74
•
Vorbereitung auf und Vermittlung in Behandlung
Sofern die Suchtberatung zum Ergebnis kommt, dass ein Behandlungsbedarf besteht,
dass bei der/dem Hilfebedürftigen die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer
Behandlungsmaßnahme vorliegen und dass die Behandlungsmotivation ausreichend
entwickelt ist, vermittelt die Suchtberatung schnellstmöglich in die geeignete
Hilfeeinrichtung und leitet die notwendigen Schritte ein, z.B. Beantragung einer
medizinischen Rehabilitationsleistung beim zuständigen Kostenträger.
Folgende Leistungen können notwendig sein:
Information über geeignete Behandlungsangebote
Fachlich fundierte Unterstützung entsprechend der Indikation bei Auswahl der
Behandlungsmaßnahme
Psychosoziale Begutachtung im Rahmen eines Antrages zur medizinischen
Rehabilitation (Sozialbericht)
Unterstützung bei der Erstellung und Anforderung der notwendigen medizinischen
Begutachtungen
Beantragung der Hilfemaßnahmen
6.5
Aufbau eines Verbundsystems / eines Netzwerkes am Beispiel
externer Tagesstruktur im Haus Noah
Die Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängiger (CMA-Patienten) im
MKK hat sich bisher in erster Linie auf ambulante Angebote beschränkt. Zielsetzung eines
gemeindenahen psychiatrischen Betreuungskonzeptes für CMA muss der Aufbau eines
Verbundsystems sein, zu dem bedarfsgerechte ambulante, teilstationäre und stationäre
Angebote gehören. In gleichem Zuge ist eine übergeordnete fachliche Koordinationsinstanz, die die Kommunikation zwischen Trägern fördert, Therapieplatzangebote koordiniert
und als Ansprechpartner für Kostenträger genutzt wird, unbedingt erforderlich. Diese
Kooperation ist für den MKK über das Instrumentarium der Hilfeplankonferenz Gewinn
bringend auf den Weg gebracht. Die neuen Wege eines personenzentrierten Ansatzes im
Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ergeben neuerliche Therapieressourcen
und versprechen Lichtblicke für Einzelne und für das Hilfesystem im Ganzen.
Die Fallvorstellungen in den Hilfeplankonferenzen zeigen auf, dass für chronisch Suchtkranke, die sich in ambulanten Betreuungsformen befinden, kaum Angebote an tagesstrukturierenden Maßnahmen im Sinne von Arbeitsmöglichkeiten im MKK existieren. Je
nach Stand der Suchtentwicklung entsteht in diesem Rahmen bei der Zielgruppe ein
unterschiedlicher Bedarf an Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Ebenso benötigen
ältere, chronisch Alkoholabhängige, die z.B. bereits Rente beziehen, tagesstrukturierende
Maßnahmen u. a. mit den Zielen psychischer Stabilisierung und Sicherung abstinenter
Lebensformen. Die abstinenzsichernde, stationäre Einrichtung im MKK z. B. plant, in
Kooperation mit anderen regionalen Maßnahmeträgern (Caritas, Arbeiterwohlfahrt), sich als
Wohnheim mit seinen tagesstrukturierenden Angeboten für externe Suchtkranke zu öffnen.
In einem Kooperationsmodell von mehreren Trägern könnten auf diesem Weg dringend
benötigte, niedrig qualifizierte Arbeitsangebote für ambulant zu betreuende Suchtkranke im
MKK geschaffen werden. Neben tagesstrukturierenden Angeboten für externe Suchtkranke
ist es erforderlich, neu zu schaffende Beschäftigungsangebote, auch Arbeitserprobungen
und Mehraufwandsentschädigungsmaßnahmen (1,50 Euro-Jobs) anzubieten. Alkoholkranke,
die sich nach erfolgreicher Beendigung der Soziotherapie in das Betreute Wohnen begeben,
sollten in zu gründende Dienstleistungs- und Zweckbetriebe integriert werden. Zu prüfen
wären Fördermöglichkeiten über die AQA für solche zukünftigen Projekte.
75
Im Rahmen der Suchthilfe im MKK sind Erweiterungen der Angebote in Form von
1. Installierung abgestufter Hilfen, die von ambulant bis stationär alle
Betreuungsformen bieten
2. „Externen Tagesstrukturierungen“ für CMA-Patienten (unabhängig vom Alter)
3. der Installierung von adäquaten Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten
6.6
Psychosoziale Beratung und Begleitung im Rahmen der
Methadonambulanz in Gelnhausen
Durch die Entscheidung der Landesregierung zusammen mit den kommunalen Gebietskörperschaften die Förderung sozialer Hilfen, welche bisher durch das Land finanziert
wurden, auf die kommunale Ebene zu übertragen, ergab sich Ende 2005 die Möglichkeit,
eine zusätzliche Finanzierung der psychosozialen Betreuung der substituierten Patienten
innerhalb des Methadonprogramms in der Institutsambulanz in Gelnhausen zu etablieren.
Da es keinerlei finanzielle Absicherung der psychosozialen Betreuung der Jugend- und
Drogenberatungsstellen in Hessen gibt, weder über das Sozialleistungsrecht, noch über das
Krankenkassenrecht, war es bisher gängige Praxis, dass seitens der Landesregierung eine
gewisse finanzielle Unterstützung erfolgte. Diese wurde in den Jahren 1996 bis 2003
sukzessive verringert. Somit sind hessenweit zunehmend die Beratungsmöglichkeiten für
Drogenabhängige erheblich reduziert.
Im Rahmen der Betreuung der substituierten Patienten im Bereich Gelnhausen, Schlüchtern,
im Umfeld der Substitutionsambulanz des Gesundheitsamtes Main-Kinzig-Kreis – Methadonprojekt, ergab sich nun durch die Kommunalisierung der Fördergelder sozialer Hilfen die
Möglichkeit, hierfür Restgelder aus dem Jahre 2005 als auch fortlaufende Gelder ab dem
Jahre 2006 in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der dort ansässigen
Suchtberatungsstelle zu etablieren.
So ist seit Juni 2006 sichergestellt, dass die Personen, die in der Substitutionsambulanz des
Gesundheitsamtes Gelnhausen mit Methadon substituiert werden, durch einen in der Suchtberatung erfahrenen Mitarbeiter der AWO jeweils mittwochs, als auch 14-tägig sonntags
beraten werden können. Die Beratung findet in den Räumen des Gesundheitsamtes statt.
Insgesamt werden in der Substitutionsambulanz zwischen 95 und 100 Patienten versorgt.
Von diesen nehmen bereits viele das Angebot der psychosozialen Beratung durch die AWO
in den Räumen des Gesundheitsamtes in Anspruch. Durch diese Finanzierung ist es
möglich, eine schon lange bestehende Lücke in der Versorgungssituation der
drogenabhängigen Personen sicher zu stellen. Zwar reichen diese Kapazitäten durch die
stundenweise Anwesenheit des Sozialarbeiters an den jeweilig ausgewiesenen Tagen nicht
vollständig aus, um insbesondere auch aufsuchende Arbeit durchführen zu können, so ist
jedoch hierdurch die Situation deutlich gegenüber den Vorjahren verbessert.
Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung der politischen Ebene, diese psychosoziale
Betreuung auch weiterhin finanziell zu unterstützen, für die nächsten Jahre aufrechterhalten
bleibt bzw. ggf. noch weiter verstärkt wird.
7
Indikatoren und Lösungsansätze
Der individuelle Hilfebedarf kann durch eine personenzentrierte Hilfeplanung noch
festgestellt werden, jedoch ist die Frage nach dem strukturellen Bedarf an Hilfen in einer
Kommune nur sehr schwer zu beantworten. Es fehlen vor allem Indikatoren und
Anhaltszahlen, mit denen sich der reale Bedarf abbilden lässt. Die in der Fachdiskussion
76
häufig verwendeten Richtzahlen (z.B. eine ambulante Fachkraft / 10.000 Einwohner) können
lediglich zur groben Orientierung dienen. Spezifische Standards der kommunalen
Hilfeplanung und der am Bedarf orientierten Steuerungsprozessbegleitung für
Suchtgefährdete und -kranke sind gegenwärtig nicht vorhanden. Seit dem Jahr 2001 wurde
im Suchthilfebereich das Dokumentationssystem „Horizont“ verbindlich für alle Träger
eingeführt. Bei „Horizont“ handelt es sich um ein EDV-gestütztes Dokumentationssystem,
das zur Erfassung von Daten von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen entwickelt
wurde. „Horizont“ ermöglicht eine standardisierte Leistungserfassung und gleichzeitig die
Dokumentation von biographischen und epidemiologischen Daten im Verlauf.
Bisher dokumentieren die einzelnen Träger durch das Horizont System den so genannten
‚Hessischen Kerndaten Satz’ und werten diesen individuell aus. Es fehlt eine vereinheitlichte
und abgestimmte Auswertung dieser Daten für den kompletten MKK, um so Verläufe und
Entwicklungen, aber auch regionale Differenzierungen vornehmen zu können.
Wünschenswert wäre es, wenn in diesen Planungs- und Steuerungsprozess auch Daten der
niedergelassenen Ärzte, aber auch der Kliniken, insbesondere der Psychiatrischen
Krankenhäuser, einfließen könnten. Die Kenntnis der Zahlen und Entwicklungen der alkoholdrogen- oder medikamentenindizierten Noteinweisungen wäre z.B. in diesem
Zusammenhang ein relevanter Indikator. Aber auch Daten der Polizei bezüglich
suchtmittelabhängiger oder -bedingter Auffälligkeiten müssten erfasst und bewertet werden.
Gerade im Hinblick auf sich kurzfristig entwickelnde Trends bei Konsumenten (z.B. Alkopops
o. ä.) könnten so Problem- und Zielgruppen orientierte Angebote entwickelt und unter den
Beteiligten abgestimmt und umgesetzt werden.
Regionale Suchthilfeplanung muss gleichfalls in die Sozialplanung einer Kommune integriert
sein, damit die Anforderungen an ein komplexes Hilfesystem erfüllt werden und langfristig
Steuerungsprozesse und Planungssicherheit möglich sind. Hierzu sind - wie oben
beschrieben - valide Bedarfszahlen zu erheben, die mit den Schnittstellenbereichen,
Sozialverwaltung und Jugendhilfeplanung abzustimmen und zu bewerten sind.
77
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe ‚Suchthilfeplanung’, Herr Kaltschnee, bedankt sich für die
überaus gute und effektive Zusammenarbeit bei den Arbeitsgruppenmitgliedern:
•
Frau Lach, Diplom Sozialarbeiterin, ehemalige Psychiatriekoordinatorin MKK
•
Frau Gehebe, Diplom Psychologin, Leiterin der Jugend- u. Drogenberatung und
Suchtberatung für Erwachsene des Diakonischen Werkes, Hanau Stadt und Land
•
Frau Mechnich, Diplom Sozialarbeiterin, Leiterin Fachbereich Beratungsdienste
Caritas-Verband MKK
•
Herr Messer, Diplom Psychologe, Leiter der aufsuchenden Suchtberatung Maintal
•
Herr Robinson, Diplom Sozialpädagoge, Einrichtungsleiter Haus Noah, Bad Orb
•
Herr Roth, Diplom Sozialarbeiter, Leiter der Suchthilfeeinrichtungen der AWO,
Gelnhausen
sowie
•
Frau Höllmer, Diplom Sozialarbeiterin, Diplom Pädagogin, Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie, Hanau
•
Frau Merx, Diplom Sozialarbeiterin, Daumer Haus, Sinntal
•
Frau von Harling, Diplom Pädagogin, IB Betreutes Wohnen, Schlüchtern
•
Herr Dr. med. Schmidt-Hurm, Arzt für öffentliches Gesundheitswesen,
Sozialpsychiatrischer Dienst, Gesundheitsamt
•
Herr Dr. med. Schubert, Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen, Amtsärztlicher
Dienst, Gesundheitsamt
•
Herr Henrich, Diplom Sozialpädagoge, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie,
Schlüchtern
Bernd Kaltschnee
Diplom Sozialarbeiter
Psychiatriekoordinator
Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises
78
C
Gerontopsychiatrie
1
Einleitung
1.1
Leitgedanken und Ziele, Zielgruppen
Der Psychiatriebeirat hat am 19.06.2002 die Bildung von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung
von Anträgen an den Kreisausschuss beschlossen, die die Entwicklung eines gemeindepsychiatrischen Verbundes fördern sollen. Im Rahmen dessen soll auch eine gerontopsychiatrische Verbundentwicklung vorangebracht werden, die es im MKK nicht gibt. Der
Arbeitskreis Gerontopsychiatrie / Gerontopsychiatrischer Verbund trat im Herbst 2002
erstmalig zusammen. Der Arbeitskreis besteht aus Vertretern von niedergelassenen Ärzten,
Psychiatrischen Kliniken, einem Wohnheim, Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen
(PSKB), Altenhilfe, ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen unter der Moderation des
Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi). Das vorrangige Ziel sollte die Bestandserhebung
sein, um auf die weitere Bedarfsermittlung schließen zu können. Außerdem sollten
bestehende Versorgungslücken herausgearbeitet werden. Es kam zur Analyse des
vorhandenen Angebotes und der Erörterung von Schnittstellenproblemen zwischen den
verschiedenen Anbietern und Kostenträgern sowie des Übergangs von ambulanter und
stationärer Versorgung im Main-Kinzig-Kreis (MKK). Aus dem Arbeitskreis heraus wurde ein
Fragebogen entwickelt. Dieser wurde an alle ambulanten Dienste und Pflegeheime
verschickt. Der Rücklauf von den ambulanten Diensten lag bei 34% und von den Heimen bei
67%, so dass die Ergebnisse nur Tendenzen und nicht repräsentative Ergebnisse für den
MKK darstellen. Diese werden unten aufgeführt.
Soweit es möglich war, wurden bereits erfasste Daten für dieses Kapitel des
Psychiatrieplanes zusammengetragen. Über die Fragebogenaktion hinaus konnten aufgrund
fehlender finanzieller und personeller Möglichkeiten keine eigenen quantitativen Analysen
durchgeführt werden. Das Ergebnis dieses Planes soll zu weiterer Diskussion und
phantasievollen Lösungssuche anregen.
Als besondere Zielgruppen des Gerontopsychiatrischen Kapitels sind zu nennen:
•
•
•
•
•
Menschen mit demenziellen Erkrankungen, weil sie die größte Gruppe der
gerontopsychiatrischen Versorgung darstellen.
Alt gewordene psychisch kranke Menschen, weil sie im System durch ihre
Anspruchslosigkeit und fehlende Lobby übersehen werden.
Psychisch krank gewordene alte Menschen, weil sie oft nicht in adäquate fachärztliche
Behandlung kommen und isoliert sind.
Alte Menschen mit Suchterkrankungen, weil sie eine „unbekannte“ und oft
„unsichtbare“ Größe im gerontopsychiatrischen System darstellen.
Alte geistig behinderte Menschen, weil es sie durch die Euthanasie der NS-Zeit bisher
kaum gab und sie jetzt erst „heranwachsen“.
Die Fachleute des Arbeitskreises haben versucht, allen Zielgruppen in der Darstellung
gerecht zu werden. Die persönliche und der alltäglichen Arbeit entnommene Erfahrung hat
hier Einfluss genommen, auch wenn nicht alles mit wissenschaftlich gesicherten Daten und
Studienergebnissen untermauert ist, was, wie schon benannt, den „Budgetrahmen“
überstiegen hätte.
Um Verwirrung vorzubeugen ist zu beachten, dass die Menschen unserer Zielgruppen in
dieser Darstellung verschieden benannt sind. Sie heißen in der Tagespflege Gäste, in der
79
ambulanten Pflege Kunden, in der stationären Pflege Bewohner, im medizinischen Bereich
Patient und in Beratungsstellen / Psychotherapie Klienten.
1.2
Definition Gerontopsychiatrie / Geriatrie
Gerontopsychiatrie beschäftigt sich mit den psychischen Störungen im Alter. Hierbei kann es
sich einerseits um Störungen handeln, die vor dem 60. bis 65. Lebensjahr aufgetreten sind,
also andauern oder im Alter wieder auftreten oder aber um Störungen, die erstmals im Alter
auftreten. Das heißt, es geht einerseits um alt gewordene psychisch kranke Menschen,
andererseits um alt gewordene Menschen, die psychisch krank sind. Die Grenze wird
überwiegend mit dem 65. bisweilen auch mit dem 60. Lebensjahr angegeben. Aufgrund des
demographischen Wandels nimmt die Bedeutung dieses Fachgebietes zu. Wichtig ist die
Wiedererlangung von Selbständigkeit, Selbstverantwortung, Zufriedenheit. Um die
Gesundheit zu sichern ist die frühzeitige Erfassung psychischer Störungen, die
Differentialdiagnostik dieser Störungen und die Einleitung therapeutischer Maßnahmen
erforderlich. Etwa ein Viertel der über 65-Jährigen leidet an einer psychischen Störung. Die
häufigsten psychischen Erkrankungen im Alter sind Demenzen, Depressionen und
Angsterkrankungen. Die Entwicklung im MKK zeigt die Abbildung 6.
In der Berliner Altersstudie sind folgende Häufigkeiten von psychischen Erkrankungen der
70- bis 100-Jährigen aufgeführt:
•
13,9 % leiden an einer Demenz
•
9,1 % an einer depressiven Störung (davon 5,4 % an einer majoren Depression)
•
2 % an einer Dysthymia
•
1 % an einer Demenz mit Depression sowie
•
0,7 % an einer depressiven Anpassungsstörung
•
1,9 % an einer Angststörung
•
0,6 % an einer organisch bedingten wahnhaften Störung oder Halluzinose
•
0,6 % an einer organisch bedingten Persönlichkeitsstörung
•
0,7 % an einer Schizophrenie und paranoiden Störung.
(Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 10)
Auf einzelne Erkrankungen soll hier nicht speziell eingegangen werden. Zu erwähnen ist
aber die häufigste Demenz, die Alzheimer Demenz ( 60 % der Demenzen). Hier kann mit
neuen Präparaten der Verlauf der Erkrankung verlangsamt, aber nicht gestoppt oder geheilt
werden. Deswegen ist ein frühzeitiges Erkennen dieser Krankheitsform sehr wichtig. Die
zweitwichtigste Form der Demenz ist mit 10 – 20 % die vaskuläre Demenz. Bei den 65- bis
69-Jährigen leiden 1 – 4 %, bei den 80- bis 84-Jährigen 15 %, bei den über 90-Jährigen und
älteren 40 % an einer demenziellen Erkrankung. In der Berliner Altersstudie besteht bei 18 %
der 70- bis über 100-Jährigen eine depressive Symptomatik.
Angststörungen finden sich vor allem bei jenen älteren Menschen, die bereits im Lebenslauf
eine ängstliche Persönlichkeit gezeigt haben. Darüber hinaus tragen Isolation und subjektiv
erlebte Einsamkeit zur Angststörung bei. Bei lang anhaltenden Belastungen, vor allem bei
schweren Erkrankungen sowie beim Verlust nahe stehender Menschen, ist darüber hinaus
das Risiko der Selbsttötung, insbesondere bei Männern gegenüber Frauen erhöht (siehe
Abbildung 5). Dies liegt, bezogen auf 100.000 gleichaltrige 60- bis 65-jährige Männer bei 27,
80- bis 84-jährigen bei 71, darüber hinaus bei über 90-jährigen Männern bei 120. Bei 60- bis
65 jährigen Frauen steigt die Suizidrate von 10/100.000 Gleichaltrigen, auf 18/100.000 bei
über 90-jährigen. Bei 40 - 60 % aller Suizidenten liegen Depressionen vor.
Die Geriatrie hingegen beschäftigt sich darüber hinaus mit altersmedizinischen Fragestellungen, die fachübergreifend internistische, orthopädische, neurologische und psychiatrische
Mischsyndrome betreffen. Das Ziel ist hierbei, eine vollstationäre Behandlung abzukürzen
80
oder zu vermeiden und die drohende Pflegebedürftigkeit durch die fachübergreifende
Behandlung aus einer Hand zu verhindern oder zu verringern. Ferner geht es um die
Wiederherstellung und / oder Verbesserung der Selbständigkeit und der Selbstversorgungsfähigkeit. Dies ist insbesondere im Rahmen einer tagesklinischen Behandlung zu erwarten.
Das persönliche Lebensumfeld bleibt konstant. Zur Klinik kann man per Fahrdienst
gelangen. Die therapeutischen Anwendungen werden dort in einem Haus erbracht. Die
Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Pflegegeld oder die
Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegedienste) können gleichzeitig in Anspruch genommen
werden (Arbeitsgemeinschaft Berliner Koordinierungsstellen 08/04).
Zusammenwirken psychosozialer und somatischer Faktoren bei psychischen
Erkrankungen im Alter (nach Grond 1983)
Abbildung 5
Multifaktorielle
Entstehung:
Soziale Einflussfaktoren
Ungünstige
Umweltbedingungen
Aktuelle Situation:
Multimorbidität:
Soziale Situation z.B.
Wohnungswechsel,
finanzielle Sorgen
Psychische Störung bzw.
Erkrankung
Mögliche zusätzliche
somatische Erkrankungen
Bisherige Entwicklung
von Emotionen und
Kognitionen z.B.
mangelhafte Erlernung
von
Bewältigungsstrategien
Schwerpunkt der
Behandlung
Psychisches Befinden,
Belastungen u.a., z.B.
Selbsteinschätzung,
Anpassungsfähigkeit
HirnDurchblutungsstörung im
Hirn-Stoffwechsel
Verschleißerkrankungen
Körperliche
Belastungen und/ oder
Beschwerden
Infekte der Bronchien und
Harnwege
Unfälle
Tumoren
Frühere körperliche
Störungen und/ oder
Erkrankungen
Diabetes
Sensorische Störungen
Andere körperliche
Störungen und/ oder
Erkrankungen
81
Medikamentöse.
psychische und
soziale Behandlung
Ergänzende mehrdimensionale
Behandlung
Förderung von
Kompetenzen
Internistische
Basisbehandlung
Körperliche und
aktivierende Pflege
Abbildung 6
82
1.3
Demographische Entwicklung im Main-Kinzig-Kreis
Alter differenziert sich zunehmend, da sich der Zeitraum zwischen Beginn des ErwerbsRuhestandes und dem Altsein der Hochaltrigkeit erheblich ausgeweitet hat. Man kann von
keinem einheitlichen Rentenalter ausgehen und spricht mittlerweile vom 3. und 4.
Lebensalter. Die Zahl ausländischer älterer Mitbürger steigt von 2003 mit 1,3 Mill., bis zum
Jahr 2030 werden 2,8 Mill. ältere Ausländer in Deutschland leben. Der Anteil allein lebender
Männer wird sich von 17 % in 2000 auf 35 % in 2040 verdoppeln. Heute ist jeder zehnte 60Jährige kinderlos, in 30 Jahren ist es jeder dritte. Pflegebedürftige in Privathaushalten sind
bereits seit im Mittel 8,2 Jahren auf Hilfeleistungen angewiesen.
Im MKK wird das Durchschnittsalter bis 2020 schon von 41,5 (2003) auf 46,1 steigen. Der
Anteil der über 80-Jährigen wird sich fast verdoppeln und steigt von 3,9 % in 2003 auf 7,2 %
2020. Die Gesamtbevölkerung wird bis dahin nur geringfügig um 0,1% zunehmen, während
sie in ganz Hessen um 1,8 % abnehmen wird (Bertelsmannstiftung, Aktion demographischer
Wandel). Die Prävalenz von Demenzen im MKK steigt von 4.597 2003 auf 7.583 2020 und
auf 11.358 2040 (Bickel 2000). Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den pflegerischen und
medizinischen Hilfebedarf.
83
Abbildung 7
Wegweiser Demographischer Wandel - Bevölkerungsprognose
Relative Altersstrukturentwicklung 2003-2020 (%)
Abbildung 7 und 8: Quelle: Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH (ies)
Aus Bertelsmann-Stiftung: Aktion demographische Entwicklung
84
Abbildung 8
Relative Bevölkerungsentwicklung Altersgruppe 65-79-jährige 2003-2020 (%)
Main-Kinzig-Kreis Hessen
Veränderung
2005 zu
2003 (%)
7.5
6.1
Veränderung
2010 zu
2003 (%)
12.8
8.8
Veränderung
2015 zu
2003 (%)
19.6
13.3
Veränderung
2020 zu
2003 (%)
19.7
12.4
85
2
Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen
Im Folgenden sollen die Finanzierungsstrukturen und gesetzlichen Rahmenbedingungen
dargestellt werden, die die gerontopsychiatrische Versorgung bestimmen.
2.1
SGB V: Krankenversicherung
Psychiatrische Pflege
Psychiatrische Pflege kann seit dem 01.01.2006 verordnet und von den ambulanten
Diensten abgerechnet werden. Sie wird nach § 92 Abs. 1 SGB V (Sozialgesetzbuch) ärztlich
verordnet und gilt daher als Behandlungspflege zu Hause. Die Pflegeleistung soll Rückfällen
vorbeugen und Klinikaufenthalte verhindern oder verkürzen. Sie kann bis zu 4 Monate
verordnet werden. Kosten für den psychisch Kranken entstehen nicht, da die Krankenkasse
die Kosten übernimmt. Psychiatrische Erkrankungen führen immer auch zu Beziehungsstörungen, so dass diese kranken Menschen oft in großer Isolation leben. Sie sind nicht
mehr in der Lage Kontakte zu knüpfen. Der Beziehungsprozess hat als notwendige Basis
und als Methode der psychiatrischen Pflege besondere Bedeutung. Spezielle Inhalte sind die
Abstimmung therapeutischer, pflegerischer und ergänzender Maßnahmen, Zusammenarbeit
mit dem verordnenden Arzt, Hilfe bei der Medikamenteneinnahme, Vorsorge bei Eigen- oder
Fremdgefährdung, Krisenintervention, Aktivierung zu elementaren Verrichtungen, Training
von Alltagsfertigkeiten, psychische Entlastung im Alltag durch entlastende und orientierende
Gespräche.
2.2
SGB XI: Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als "fünfte Säule" der Sozialversicherung
in Deutschland eingeführt ("Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der
Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG"). Durch die Einrichtung der
Pflegeversicherung haben Menschen, die in eine Pflegestufe eingruppiert sind, erstmalig
Anspruch auf Leistungen (Geld- oder Sachleistungen, siehe Tabelle 3). Es handelt sich um
Zuschüsse, die nicht den Anspruch auf Kostendeckung erfüllen. Pflegebedürftigkeit liegt
nach SGB XI bei Menschen vor, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung dauerhaft - d. h. voraussichtlich mindestens für sechs Monate in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen.
Der Pflegebedürftige oder der rechtliche Vertreter stellt einen Antrag bei der Pflegekasse,
woraufhin der Medizinische Dienst eine Begutachtung (Ärzte oder Pflegefachkräfte) im
häuslichen Bereich durchführt. Die Zuordnung erfolgt nach operationalisierten Kriterien im
Bezug auf in Minuten festgelegten Pflegeteilleistungen. Der Anteil der körperlichen Pflege
muss überwiegen. Bei Hilfe-, Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit im Alter müssen die
Kosten für in Anspruch genommene (Dienst)Leistungen sonst grundsätzlich selbst bezahlt
werden. Dieses Grundprinzip hat auch das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) nicht außer
Kraft gesetzt. Die finanziellen Leistungen der Pflegekasse sind als Zuschuss anzusehen.
86
Tabelle 3
Leistungen der Pflegeversicherung
Hilfebedarf im Tagesdurchschnitt
gesamt
Grundpflege
Pflegestufe 0 bis 89 Min./Tag
ambulant
stationär
Geldleistung Sachleistung
-
-
-
45 Min.
205 €
384 €
1.023 €
Pflegestufe 2 mindestens 180 Min. mindestens 120 Min.
410 €
921 €
1.279 €
Pflegestufe 3 mindestens 300 Min. mindestens 240 Min.
665 €
1.432 €
1.432 €
-
1.918 €
1.687 €
Pflegestufe 1 mindestens
Härtefälle
90 Min. mindestens
deutlich mehr als Stufe 3
Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45 SGB XI
Zum 1.1.2002 ist das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEg § 45a SGB XI ff.) in Kraft
getreten. Hiernach können im häuslichen Bereich zusätzliche Betreuungsleistungen
finanziert werden und zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zur Pflegesachleistung 460 € jährlich
von der Pflegekasse nach persönlicher Vorlage erstattet werden. Leistungsberechtigt sind
Menschen, die mindestens in die Pflegestufe I eingestuft sind und zusätzlich einen
erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben. Als Grundlage
dessen sind demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische
Erkrankungen genannt, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Dies wird im Rahmen einer MD (Medizinischer Dienst) Begutachtung
festgestellt. Hierzu gibt es 13 genau operationalisierte Kriterien, die alltagsrelevante
Verhaltensweisen, Schädigungen, Störungen beschreiben. Erstattungsfähige Leistungen
sind z. B.: anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote (Betreuungsgruppen, FED /
Familienentlastender Dienst), Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege sowie allg. Anleitung und
Betreuung durch zugelassene Pflegedienste. Der im Jahr nicht verbrauchte Betrag kann in
das Folgejahr übertragen werden.
2.3
SGB XII: Sozialhilfe
Hilfe zur Pflege
Im Bereich der ambulanten Hilfen
Zielgruppen:
Pflegebedürftige Menschen außerhalb von Einrichtungen, die nicht pflegeversichert sind
oder bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Bestimmte
wirtschaftliche Voraussetzungen müssen vorliegen.
Der MKK (Sozialamt, Sachgebiet Pflege und Rehabilitation 50.4) hatte zum Stichtag
31.12.2005 insgesamt 161 Personen in der Betreuung. Die Aufwendungen im Bereich der
ambulanten Hilfe für das Jahr 2005 beliefen sich auf insgesamt 1.203.108,40 €.
Davon entfielen auf die
Pflegestufe
Pflegestufe
Pflegestufe
Pflegestufe
0
I
II
III
45 Personen
34 Personen
39 Personen
25 Personen
87
Für 18 Personen wurden andere Leistungen (sog. Assistenzmodelle) erbracht. Die
Betroffenen benötigen in der Regel eine 24-Stunden-Betreuung. Der Grad der
Pflegebedürftigkeit und der Betreuungsaufwand werden im Vorfeld festgestellt. Die Pflege
wird durch die Betroffenen selbst organisiert und im Rahmen der Vorgaben mit uns
abgerechnet.
Im Bereich der stationären Hilfen
Zielgruppen:
Pflegebedürftige, die vor der Heimaufnahme im Main-Kinzig-Kreis wohnten und die
wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Hilfen erfüllen.
Zum Stichtag 30.06.2006 haben insgesamt 840 Personen in einer stationären Einrichtung
seitens des MKK (Sozialamt, Sachgebiet Pflege und Rehabilitation 50.4) ergänzende Hilfen
erhalten, da deren Einkommen zur Bestreitung der Pflegeheimkosten nicht ausreicht.
Untergebracht sind in
Pflegestufe
Pflegestufe
Pflegestufe
Pflegestufe
0
36 Personen
I
255 Personen
II 318 Personen
III 231 Personen
Der MKK hat im Jahre 2005 für die Pflege innerhalb von Einrichtungen Leistungen in Höhe
von 14.067.668,00 € erbracht.
3 Personen, die aber in der Summe von 840 Personen enthalten sind, befinden sich noch in
einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Diese Personen haben bereits das 65. Lebensjahr
vollendet und haben einen gewissen Anteil an Pflegebedürftigkeit. Aus diesem Grunde
wurden diese Fälle seitens des LWV (Landeswohlfahrtsverband) an den MKK übergeben.
Die Beurteilung / Begutachtung erfolgt nach den sog. Hilfebedarfsgruppen.
2.4
SGB IX: Rehabilitation / Teilhabe behinderter Menschen
Menschen, die nach ihrem 65. Lebensjahr chronisch psychisch erkranken bzw. erst dann
auffällig und damit betreuungsbedürftig werden, sind unter dem Gesichtspunkt der
Kostenträgerschaft keine alten „Behinderten“, sondern behinderte „Alte“. Als alte (behinderte)
Menschen sind sie im Sinne des SGB nicht (mehr) den Bestimmungen der
Eingliederungshilfe, sondern denen der Altenhilfe, insbesondere der Pflegehilfe, zuzuordnen.
Für sie ist damit, seit der Kommunalisierung der Altenhilfe in Hessen, nicht (mehr) der LWV,
sondern der örtliche Sozialhilfeträger zuständig. Dies hat für die Betroffenen in der Praxis
erhebliche Auswirkungen, z.B. mit Blick auf betreute Wohnformen, tagesstrukturierende
Betreuungsangebote u. ä.
2.5
Betreuungsrecht
Psychische Krankheit, geistige oder seelische (und auch körperliche) Behinderung
gleichermaßen werden als mögliche Grundlage für eine Betreuung genannt. Es muss
außerdem feststehen, dass ein Betroffener deshalb seine Angelegenheiten ganz oder
teilweise nicht besorgen kann. Eine Betreuung soll dabei nur die letztmögliche Maßnahme
sein. Andere Hilfsmöglichkeiten haben Vorrang, wie zum Beispiel psychosoziale Hilfen. Dies
gilt z.B. auch für Bevollmächtigungen oder eine Betreuungsverfügung. Die Einrichtung einer
Betreuung ist grundsätzlich auch bei geschäftsfähigen Personen möglich, dabei aber nicht
gegen den freien Willen des Betroffenen (§ 1896 I a BGB / Bürgerliches Gesetzbuch). Die
88
Aufgabenkreise des Betreuers können umfangreich oder sehr begrenzt sein. Der
Regelungsbedarf entspricht den individuellen Erfordernissen. Jeder kann prinzipiell eine
Betreuung anregen. Das Gericht entscheidet letztendlich über die Notwendigkeit. Die
Betreuung endet, wenn die Voraussetzungen entfallen. Die geschlossene Unterbringung in
einer Klinik oder einem Heim ist nur zulässig zur Abwendung einer erheblichen
gesundheitlichen Gefährdung (§ 1906 BGB). Eine Fremdgefährdung wird über das
Betreuungsrecht überhaupt nicht erfasst.
Im MKK gibt es keine Erfassung darüber, wie viele Menschen, die älter als 65 Jahre alt sind,
eine Betreuung haben und welche Diagnosen vorliegen.
Abbildung 9
89
3
Ist-Stand Erhebung und Leistungen, vorhandene
Versorgungsstrukturen
Regionale Einrichtungen für psychisch kranke Menschen
Abbildung 10
Pflege und Betreuung
Beratung/ Behandlung
Weitere medizinische
Bereiche:
•
Spezialkliniken
Somatisch orientierter
Bereich
•
•
•
•
Ambulanter Bereich:
Niedergelassene Allgemeinärzte
Niedergelassene Fachärzte
Allgemeinkrankenhäuser
Medizinische Kliniken
Allgemeinpsychiatrische
psychotherapeutisch
orientierter Bereich:
•
•
•
•
•
•
•
Alter Mensch
Niedergelassene Nervenärzte
Niedergelassene Psychotherapeuten
Psychiatrische Ambulanz
Psychotherapeutische Ambulanz
Sozialpsychiatrischer Dienst
Allgemeinpsychiatrische Kliniken
Psychosomatische Kliniken
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Familien/ Verwandte
Bekannte/ Freunde
Soziales Umfeld
Haus- und Nachbarschaftshilfe
Ambulante Alten- und Krankenpflege
Haushaltshilfen
Begegnungsstätten
Mobile Hilfsdienste
Betreuungsgruppen (§ 45 c SGB XI)
Häusl. Einzelbetreuung (§ 45 c SGB XI)
Betreutes Wohnen
Teilstationärer Bereich:
•
•
Tagespflege
Gerontopsychiatrische Tagespflege
Gerontopsychiatrisch/
psychotherapeutischer
Bereich:
•
•
•
•
•
•
Altenberatungsstelle
Gerontopsychiatrischer Dienst
Gerontopsychiatrische Ambulanz
Gedächtnissprechstunde
GZ (Altenberatung, Ambulanz u.
Tagesklinik)
Gerontopsychiatrische Tagesklinik
Stationärer Bereich:
Andere
Institutionen:
•
•
•
•
•
Sozialämter
Kommunale Altenhilfe
Pfarrämter/ Gemeinde
Laienhelfer
Selbsthilfegruppen
Modifiziert, aus Rheinische Landesklinik, R. Hirsch, Bonn
90
•
•
Kurzzeitpflege
Pflegeheime
3.1
Zahl der Pflegebedürftigen im Main-Kinzig-Kreis am Jahresende 2003
Im Main-Kinzig-Kreis gab es am Jahresende 2003 insgesamt 9.731 pflegebedürftige
Menschen, von denen 2.358 (24,2 %) in Pflegeheimen und 7.373 (75,8 %) in häuslicher
Umgebung betreut und gepflegt wurden (Quelle: amtliche Pflegestatistik, herausgegeben
Hess. Stat. Landesamt).
Von den zu Hause versorgten Pflegebedürftigen wurden 5.525 (74,9 %) ausschließlich von
Angehörigen, d. h. ohne professionelle Hilfe, und 1.818 (25,1 %) mit Hilfe von ambulanten
Pflegediensten versorgt. Nicht berücksichtigt in diesen Zahlen sind zu Hause lebende
Personen mit einem regelmäßigen Hilfe- und Pflegebedarf, die den für eine Einstufung in
eine Pflegestufe erforderlichen Zeitaufwand von durchschnittlich mindestens
90 Minuten / Tag nicht erreichen. Laut Pflegebericht des Medizinischen Dienstes,
Berichtszeitraum 2004 (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V.,
Januar 2006, Seite 10), liegt die Zahl der Antragsteller, bei denen keine Pflegebedürftigkeit
im Sinne des Gesetzes festgestellt wurde, von 1995 bis 2004 konstant bei knapp 30 %.
Bezogen auf die Zahlen zum Jahresende 2003 für den Main-Kinzig-Kreis sind das noch
einmal 1.617 Personen (geschätzt laut Pflegebericht MDK 29,6 %), die überwiegend zu
Hause versorgt werden.
Die Zahlen der Pflegebedürftigen im Main-Kinzig-Kreis am Jahresende 2003 werden deshalb
wie folgt korrigiert:
Tabelle 4
Pflegebed.
gesamt laut
amtl.
Pflegestatistik
9.731
100 %
3.2
stationäre häusliche davon ausschl.
Pflege
Pflege
Pflege- Angehörige
dienste
2.358
24,2 %
7.373
75,8 %
1.848
25,1 %
5.525
74,9 %
+Pflegebed.
ohne
Pflegestufe
(Stufe 0)
1.617
Pflegebed.
gesamt
(einschl.
Stufe 0)
11.348
100 %
Häusliche
Pflege
(+Stufe 0)
8.990
79,2 %
Psychosoziale Hilfen
Beratungsangebote
Altenhilfe
Es gibt z. Z. 18 Alten- bzw. Seniorenberatungsstellen im Main-Kinzig-Kreis. In der Regel wird
die Beratung in Form einer Komm-Struktur (die Rat suchende Person kommt in die
Beratungsstelle) erbracht, bei Bedarf werden aber auch Hausbesuche durchgeführt. Zum
Leistungsspektrum von 12 der 14 kommunalen Beratungsstellen gehören auch die
Organisation von Freizeitangeboten, Veranstaltungen und Fahrten. Nicht alle dort tätigen
Berater/innen sind deshalb in der Lage, eine qualifizierte gerontopsychiatrische Beratung zu
leisten. In Maintal (Stadt) und Hanau (Hilfezentrale) gibt es Mitarbeiter/innen, die
ausschließlich für die Seniorenberatung zuständig sind und auch gerontopsychiatrische
Kompetenzen haben. Das gleiche gilt für Berater/innen von Caritasverband und Leitstelle für
ältere Mitbürger, die Beratung sowohl stationär anbieten als auch kreisweit Hausbesuche
durchführen bzw. Sprechstunden anbieten. Die Seniorenberaterin des Diakonischen Werkes
Gelnhausen bietet qualifizierte Beratung im Altkreis Gelnhausen an und macht bei Bedarf in
dieser Region Hausbesuche. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) bietet ebenfalls kreisweit
Seniorenberatung an.
Nach Aussagen der in der Beratung tätigen Mitarbeiter/innen ist das Angebot ausreichend,
alle Anfragen können bedient werden.
91
Laut der aktuellen TNS Infratest Studie ("Möglichkeiten und Grenzen selbständiger
Lebensführung in Privathaushalten" MuG III, Abbildung 11) gibt es eine fehlende Kultur des
„Sich helfen Lassens“. Nur 16 % der Hauptpflegepersonen greifen regelmäßig auf
Beratungsangebote zurück, weitere 37 % tun dies ab und zu. Fast die Hälfte nutzt keine
Beratungsangebote und nimmt dies auch nicht als Defizit wahr. Angehörige wirken eher
reserviert gegenüber dieser Form von professionellen Hilfsangeboten. Fehlende Beratung
wird hauptsächlich in Krisensituationen kritisiert.
Abbildung 11
Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)
Auftrag des Dienstes: (ausführlich im Kapitel 3.1, Teilplan C: Erwachsenenpsychiatrie und
Gemeindepsychiatrischer Verbund). Der Sozialpsychiatrische Dienst des Main-KinzigKreises erfüllt nach den vereinbarten Kriterien des Gemeindepsychiatrischen Verbundes
folgende Aufgaben: Versorgung und Betreuung psychisch kranker und seelisch behinderter
Menschen, die noch nicht in das Hilfesystem integriert sind.
Die zentralen Aufgaben in der patienten- bzw. klientenbezogenen Arbeit liegen in der
Sekundär- und Tertiärprävention, der Krisenintervention, Beratung, psychosozialen
Begleitung, Zuführung zu Behandlung und Rehabilitation, der Einleitung von
Integrationshilfen, Behindertenhilfe und Kontrolle in Gefährdungslagen. Der SpDi erfasst in
seiner Statistik (siehe Tabelle 5) ärztliche und sozialarbeiterische Beratungskontakte in
gleicher Weise wie die PSKBs (Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen). Die
telefonischen und persönlichen Kontakte werden nicht originär nach
92
ICD (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) verschlüsselt, sondern nach
Syndromen, wie sie auch von Sozialarbeitern erfasst werden können, so dass sich hier
wesentliche Unterschiede im Vergleich mit den Klinikdaten ergeben. Außerdem werden nur
10-Jahres-Altersabschnitte erfasst, weswegen hier die Zahlen ab dem Alter von 61 Jahren
benannt werden.
Diese Patientengruppe umfasst nach Altkreisen dargestellt: Altkreis Hanau 147 Pat. / 9,73:
10.000 EW, Altkreis Gelnhausen 42 Pat. / 3,56: 10.000 EW, Altkreis Schlüchtern
19 Pat. / 3,65: 10.000 Personen mit denen der SpDi 2005 Kontakt hatte. Hieraus ergaben
sich, bezogen auf die Gesamtkontakte von 8578 und der Gesamtpatientenzahl 1018:
Tabelle 5
gesamt
zw. 61-70 Jahre
zw. 71-80 Jahre
> 80 Jahre
Patienten
208
109
69
30
Kontakte
1754
1076
556
122
Die diagnostisch größte Gruppe umfasst die gerontopsychiatrischen Erkrankungen, wie
Demenzen sowie die altersbedingt wahnhaften Störungen (73 Pat.), „Psychosen“
Sammelbegriff für schizophrene Störungen (37 Pat.) sowie Sucht/Doppeldiagnosen (9 + 22
Pat.) gefolgt von depressiven Störungen (21 Pat.).
Der Zugangsweg erfolgt in erster Linie über Behörden. Dies betrifft inhaltlich die
Sicherstellung der finanziellen, pflegerischen / hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die
Zuführung zu medizinischen Maßnahmen bzw. die Überprüfung von
Gefährdungsmeldungen.
Bei den 60- bis 70-Jährigen kommt der Kontaktwunsch auch vom Patienten selbst und im
höheren Alter vermehrt durch Ärzte, Angehörige und Umfeld. Gesetzliche Betreuer spielen
eine untergeordnete Rolle.
Die Problemfelder aller Dekaden umfassen vorrangig die Gesundheit, gefolgt von
finanziellen Problemen sowie pflegerischen Fragestellungen.
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB)
Die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle des Behinderten-Werk Main Kinzig e.V. ist
seit April 2005 im Psychosozialen Zentrum, Setzling 22, 63571 Gelnhausen integriert.
2 weitere PSKBs im MKK gibt es in Schlüchtern und Hanau in anderer Trägerschaft.
Die PSKB bietet ein beratendes und unterstützendes ambulantes Angebot zur Bewältigung
schwieriger Lebenssituationen für Menschen in Lebenskrisen, mit psychischen Problemen
oder Erkrankungen sowie für Angehörige von Menschen mit psychischer Erkrankung oder
seelischer Behinderung. Der Altersgipfel liegt zwischen 31 – 50 Jahren (siehe Abbildung 12).
93
Abbildung 12
Altersstruktur aller Besucher der 3 PSKBs 2003-2005
600
500
400
300
200
100
0
< 18 J.
18 - 30 J. 31 - 40 J. 41 - 50 J. 51 - 60 J. 61 - 70 J. 71 - 80 J.
> 80 J.
aus: Matthias Thorwesten, ‚Entwicklung eines Systems der Ressourcenlenkung im Bereich der PSKB’
Gelnhausen, 2006
Unsere Leistungen orientieren sich an den persönlichen Bedürfnissen, Wünschen und
Möglichkeiten der Besucher.
Sie umfassen:
•
Beratung in Form von Einzel- und Gruppengesprächen
•
Hilfen bei der Bewältigung von Alltagsangelegenheiten
•
Vermittlung zu speziellen ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen
Gründe für die Inanspruchnahme der PSKB
Psychische Situation:
•
mit der psychischen Erkrankung, deren Auswirkungen und der Diagnose nicht klar
kommen
•
zu nichts mehr Lust haben, antriebslos sein, keine Energie haben, schwermütig /
traurig / depressiv sein
•
Einsamkeit, keine Kontakte zu anderen Menschen
•
Ängste und Angstattacken
•
mangelndes oder kein Selbstwertgefühl
Soziale Situation:
•
Beziehungsprobleme
•
Partnerschaftskonflikte
•
keinen Partner, keine Angehörige
•
Familiäre Probleme oder Streitigkeiten
•
Konflikte mit dem sozialen Umfeld
•
keinen Kontakt zu Anderen
•
Verlust eines nahe stehenden Menschen durch Tod
•
Probleme mit psychisch kranken Angehörigen
94
Wirtschaftliche Situation:
•
arbeitslos
•
Schulden
•
zu geringes Einkommen / Leben am Existenzminimum
•
Wohnsitzlosigkeit
•
Probleme mit der aktuellen Wohnung
Jeder Mensch hat die Fähigkeit zur Selbsthilfe. Mit unserem Angebot suchen wir Wege,
bestehende Schwierigkeiten zu überwinden oder erträglicher zu gestalten.
Kompetent und vertraulich erhalten die Ratsuchenden telefonische und persönliche
Beratung, Hilfe und Unterstützung.
Die Inanspruchnahme ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Hauswirtschaftliche Angebote
Am Stichtag gibt es 3 Hauswirtschaftliche Dienste im Main-Kinzig-Kreis: den Sozialen
Hilfsdienst Gelnhausen, das Projekt „Haushaltshilfen in Maintal“ und das Projekt „Helfende
Hände“ in Erlensee.
Der Soziale Hilfsdienst Gelnhausen (Träger: Sozialwerk Hausfrauenbund Hessen e.V.) ist
seit Jahren im Main-Kinzig-Kreis etabliert und betreute im Jahr 2005 101 Personen in 63
Haushalten. 64 Personen waren unter 60 Jahre alt, darunter 38 Kinder bis 14 Jahren, und
37 Personen über 60 Jahre. Unter den betreuten Personen waren 9 demenzkranke und 10
psychisch kranke Menschen.
Die Betreuung erfolgt durch 10 sozialversicherungspflichtig und 8 geringfügig Beschäftigte.
Die Kosten belaufen sich auf € 19,50 pro Stunde zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe
von € 6,00 pro Einsatz.
Im Projekt Haushaltshilfen Maintal (Träger: Bildungswerk Hausfrauenbund Hessen e.V.)
wurden im Dezember 2005 zwischen 40 und 60 Haushalte von 7 angelernten
Haushaltshilfen im Rahmen von „Ein-Euro-Jobs“ betreut. Die Haushaltshilfen sind in der
Regel zwischen 12 und 18 Stunden pro Woche im Einsatz. Psychisch kranke und
demenzkranke Personen werden nicht betreut, dafür sind die Kräfte nicht qualifiziert. In
Einzelfällen werden Menschen mit Demenz im Anfangsstadium in Absprache mit dem
Mobilen Sozialen Hilfsdienst (MSHD) hauswirtschaftlich betreut.
Den Kunden werden € 10,00 pro geleisteter Stunde in Rechnung gestellt. (Die
Haushaltshilfen erhalten pro Stunde € 1,80 plus Fahrgeld).
Das Projekt Helfende Hände in Erlensee (Träger: Gesamtverband der Ev.
Kirchengemeinden) konstatiert eine zögerliche Nachfrage. Im Dezember 2005 wurden
7 Haushalte betreut, die einmal wöchentlich Hilfe benötigten, z. B. 3 Stunden Putzen. Im
Einsatz sind 7 Personen, Arbeitslose oder Mütter, weitere 15 Personen könnten eingesetzt
werden.
Die Haushalte stellen die Haushaltshilfen auf Minijob-Basis ein und bezahlen ihnen € 7,00
pro Stunde. Die Minijobzentrale bucht die Kosten für Renten-, Pflege- und Unfallversicherung
bei den Haushalten ab. Einschließlich der Nebenkosten beläuft sich der Stundenlohn auf
€ 8,74.
Beide Projekte werden zur Zeit mit EU-Mitteln gefördert, um die erforderliche Einsatzleitung
zu finanzieren. Wie es nach Beendigung des Förderzeitraumes weitergehen soll, ist z. Z.
noch nicht bekannt.
Projekt „Haushalts-Engel“
Mit dem Projekt „Haushalts-Engel“ schafft der Main-Kinzig-Kreis eine erste Alternative zur
zunehmenden Beschäftigung illegaler osteuropäischer Hilfskräfte in Pflegehaushalten.
Gleichzeitig sollen langzeitarbeitslose Mitbürgerinnen und Mitbürger dadurch eine Chance
95
zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt erhalten. Die „Haushalts-Engel“ werden
sorgfältig ausgewählt und durchlaufen eine achtwöchige Qualifizierungsmaßnahme. Im
Anschluss daran stehen sie den Haushalten zur Verfügung. Die Kosten für die Haushalte
sollen bei € 10,00 pro Stunde liegen.
Zur Zeit werden 20 „Haushalts-Engel“ qualifiziert, die ab August 2006 kreisweit zum Einsatz
kommen.
Ehrenamt und Besuchsdienste
Immerhin 11 % der Pflegebedürftigen werden in der Regel stundenweise im Wochenverlauf
von Ehrenamtlichen, z.B. in Form von Besuchsdiensten betreut. Besuchsdienste sind auf
Kontinuität angelegt. Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland gilt noch
nicht als ausgeschöpft (MUG-Studie). Das Hanauer Seniorenbüro bietet Besuchsdienste für
Menschen über 65 Jahre, die noch in der eigenen Wohnung leben, an. Dieses Angebot ist
jedoch nicht speziell für Personen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen gedacht. Einige
Pflegeheime bieten für ihre Bewohner ehrenamtliche Besuchs- und Begleitdienste an.
Gesetzliche Betreuungen
Im MKK gibt es keine statistische Erfassung darüber, wie viele Menschen über 65 Jahre eine
gesetzliche Betreuung haben. Außerdem gibt es keine Erfassung darüber, welche
Diagnosen zur Einrichtung einer Betreuung führen.
V. Oefele schreibt, dass sich bei Begutachtungen im wesentlichen 3 Gruppen von
Probanden herauskristallisieren (aus: ‚Erfahrungen in der Begutachtung mit dem
Betreuungsrecht aus forensisch-psychiatrischer Sicht’, Gesundheitswesen 56, 1994). Die
erste ist mit etwa 10 % die Gruppe der jungen Erwachsenen, meist mit Minderbegabung,
wobei die Voraussetzungen für eine Betreuung meistens erfüllt sind. Die zweite Gruppe
umfasst, mit Altersgipfel um 50 Jahre, Menschen mit überwiegend endogenen, meist
schizophrenen Psychosen und Abhängigkeitserkrankungen. Hier stehen die Betroffenen der
Betreuung oft ablehnend gegenüber oder die Kooperation ist gering. Die zahlenmäßig größte
Gruppe umfasst die Probanden über 70 Jahre, bei denen es sich fast stets um demenzielle
Prozesse handelt, die fast immer die Voraussetzungen einer Betreuung erfüllt.
Durch ein flächendeckendes Angebot von allgemeinen sozialen Diensten könnte sicherlich
ein weiterer Anstieg der Betreuungsverfahren im MKK verhindert werden, noch dazu, wenn
es ein aufsuchendes Angebot wäre. Bei rechtzeitiger und bisweilen auch nur phasenweiser
Unterstützung und rechtzeitiger Vermittlung von konkreten Hilfsangeboten aus dem
psychosozialen Netz, könnte die Einrichtung von Betreuungen verhindert und diesbezügliche
Kosten eingespart werden. Dies würde zugleich die gewünschte Autonomie im Alter
sicherstellen.
Niedrigschwellige Angebote nach § 45c SGB XI
Das Konzept der Betreuungsgruppen wurde von Angehörigen speziell zur Betreuung von
Menschen mit Demenz entwickelt. Es zählt seit 2002 zum Leistungskatalog der
Pflegeversicherung. In kleinen Gruppen werden die Erkrankten ein- bis zweimal wöchentlich
im Verhältnis 1:1, d. h. eine Betreuungsperson für einen Kranken, unter Anleitung einer
Fachkraft für 3,5 Stunden betreut. Die Gruppe bietet den Kranken die Möglichkeit,
Geselligkeit in einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Rahmen, der Versagungsängste
weitgehend vermeidet, zu erfahren. Den Angehörigen bietet die Gruppe Entlastung und
Kontaktmöglichkeiten, die sie sonst oft nicht mehr haben.
Im Main-Kinzig-Kreis wurden die ersten Betreuungsgruppen bereits im Jahr 2000 durch die
Alzheimer Gesellschaft eingerichtet. Zum Stichtag gibt es sechs Gruppen im Kreis:
Bruchköbel, Hanau, Nidderau, Schöneck, Wächtersbach und Schlüchtern. Die Alzheimer
Gesellschaft ist Träger von 3 Gruppen, weitere Träger sind die Gemeinde Schöneck, der
ASB-Ambulante Pflegedienst Niddertal und das AWO-GfBS (Gemeinnützige Gesellschaft für
den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH) Sozialzentrum Bruchköbel. Die Alzheimer
Gesellschaft und die Gemeinde Schöneck bieten als Ergänzung zu den Betreuungsgruppen
auch Angehörigengruppen an.
96
Die Kosten für die Betreuungsgruppen betragen € 20,00 pro Nachmittag einschließlich
Kaffee und Kuchen.
Darüber hinaus bietet die Alzheimer Gesellschaft, der MSHD (Mobiler sozialer Hilfsdienst)
der Stadt Maintal und die Gemeinde Schöneck auch häusliche Einzelbetreuung durch
geschulte Helfer/innen an. Den Haushalten werden hierfür € 9,00 pro Stunde berechnet.
Die Kosten betragen in den Pflegestufen 0 und 1 € 13,00 pro Stunde, in der Pflegestufe 2
€ 15,00 pro Stunde. Hinzu kommen die Kosten für den Transport in Höhe von € 4,76 pro
Tag. Für 6 Stunden Betreuung sind in den Pflegestufen 0 und 1 pro Tag € 82,76, in der
Pflegestufe 2 € 94,76 zu zahlen. Zum Vergleich das Gesamtentgelt in einer spezialisierten
Tagespflege mit guten räumlichen Voraussetzungen und geschultem Fachpersonal:
PS 0: € 66,18, PS 1: € 71,58 und PS 2: € 77,18 (inklusive Transport).
Angehörigengruppen / Selbsthilfe
Isolation und fehlende Unterstützung der privat Pflegenden korrespondiert nach wie vor in
einem erheblichen Ausmaß mit einer fehlenden Bereitschaft zur Selbstpflege. Nicht mehr als
16% der Hauptpflegepersonen greifen regelmäßig auf Beratungs- oder
Unterstützungsangebote zurück oder tauschen sich mit professionell Pflegenden aus. 37%
geben an, dies ab und an zu tun. 50% sind nicht in die vorhandenen Beratungsstrukturen im
Bereich der Altenhilfe eingebunden. Dies nehmen sie kaum als Defizit wahr. Fehlende
Beratung wird vorrangig kritisiert, wenn in Akutsituationen Ansprechpartner fehlen oder es
bei der Hilfe und Pflege zu Engpässen kommt (MUG-Studie III).
Es werden Kurse speziell für Angehörige von gerontopsychiatrisch erkrankten Personen in
verschiedenen Regionen im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes angeboten.
Angehörigengruppen von psychisch kranken Menschen
•
•
•
Schlüchtern - Rosengarten
Gelnhausen / Langenselbold
Hanau Klinik
über PSKB
über PSKB
Angehörigengruppen im Bereich der Altenhilfe
Alzheimer-Angehörigengruppe Hanau-Großauheim
Alzheimer Ges. Main-Kinzig e.V.
„Junge“ Alzheimer-Angehörigengruppe Hanau
Alzheimer-Angehörigengruppe Wächtersbach
Alzheimer-Angehörigengruppe Hanau
Hilfezentrale, Frau Hildmann
Alzheimer-Angehörigengruppe Schöneck
Gem. Schöneck, Frau Kielmann-Heine
Gesprächskreis pflegender Angehöriger
Stadt Maintal, Frau Gundert-Buch
Alzheimer-Angehörigengruppe GN-Meerholz
Caritasverband + Pflegeheim Meerholz,
Herr Rath
Gesprächs- und Entspannungsgruppe für
pflegende Frauen
Diakonisches Werk GN, Frau Klauer und
Frau Saegert
Angehörigengruppe KPP Schlüchtern
Herr Fink
Selbsthilfegruppen / -organisationen
•
•
•
•
•
Alzheimer Gesellschaft Main-Kinzig e.V. – Frau Olga von Lilienfeld-Toal, GN
Chorea Huntington Gruppe, Landesverband Hessen – Frau Anni Koch (Sekos GN)
Parkinson-Gruppe Stadtkrankenhaus Hanau – Frau Dr. Weiland
Parkinson-Ambulanz (06181 / 296-6330)
Parkinson-Gruppe Gelnhausen-Höchst, Herr Prasch
97
•
•
•
3.3
Aphasikergruppe Hanau, Hilfezentrale Frau Monika Zumpe
Depression, Angst und Panik, Herr Rhode (Sekos Hanau)
Angst und Depressionen, Herr Hofmeister (Sekos Gelnhausen)
(Sekos: Selbsthilfekontaktstelle)
Tagesstrukturierende Angebote der Behindertenhilfe
Beschäftigung / Tagesstätten
Wie viel Menschen über 65 Jahren besuchten 2005 die Tagesstätten ?
Maintal
Hanau
Langenselbold
Gelnhausen
Bad Soden Salmünster
Schlüchtern
3.4
0
2
1
0
1
0
Ambulante Pflege
Im Main-Kinzig-Kreis sind am 15. Dezember 2005 54 ambulante Pflegedienste zugelassen;
24 haben ihren Sitz in Stadt und Altkreis Hanau, 20 im Altkreis Gelnhausen und 10 im
Altkreis Schlüchtern.
Von den 54 zugelassenen ambulanten Pflegediensten befinden sich 35 (65 %) in privater,
14 (26 %) in freigemeinnütziger bzw. kirchlicher und 5 (9 %) in öffentlich-rechtlicher
Trägerschaft.
Zum Leistungsspektrum der ambulanten Pflegedienste gehören Grund- und
Behandlungspflege sowie immer auch hauswirtschaftliche Versorgung. Es gibt keine
statistische Erfassung der pflegerischen Leistungen bei gerontopychiatrisch erkrankten
Personen.
18 ambulante Pflegedienste haben darüber hinaus die Zulassung, zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf zu erbringen. Diese wurden in der Vergangenheit nur zögernd nachgefragt, teilweise
waren die Pflegedienste auch nicht in der Lage, diese angebotene Leistung zu erbringen.
3.5
Psychiatrische Pflege
Diese Form der Pflege wird durch die Ambulanzen der KPP (Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie) Hanau und der KPP Schlüchtern angeboten. Sie ist für die in der
Psychiatrischen Ambulanz behandelten kranken Menschen zu verordnen. Ob darüber hinaus
ambulante Pflegedienste diese Pflegeform durchführen, ist nicht bekannt. Einen
spezialisierten psychiatrischen oder gerontopsychiatrischen Pflegedienst gibt es im MKK
nicht.
3.6
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
Tagespflege
Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot der Altenhilfe. Im Gegensatz zur vollstationären
Pflege wird hier die Betreuung nur während des Tages – in der Regel von montags bis
98
freitags – angeboten. Voraussetzung für den Besuch der Tagespflege ist daher, dass die
Betreuung nachts und an den Wochenenden sichergestellt ist.
Die pflegebedingten Aufwendungen und die Fahrtkosten (von der Wohnung zur Tagespflege
und zurück) können als Sachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Unterkunft
und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen privat bezahlt werden. Bei zu geringem
Einkommen kann die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt werden.
Zum Stichtag 15.12.2005 gibt es im Main-Kinzig-Kreis 66 Tagespflegeplätze in
7 Einrichtungen. 46 dieser Plätze werden in Stadt und Altkreis Hanau angeboten, 15 im
Altkreis Gelnhausen und 5 im Altkreis Schlüchtern.
9 dieser 66 Plätze sind in Altenpflegeeinrichtungen „eingestreut“. Mit einer Auslastung
zwischen 0,4 % und 15 % spielen sie praktisch keine Rolle.
43 Plätze werden als gesonderte Abteilung von Altenpflegeheimen angeboten. Dort werden
auch gerontopsychiatrisch erkrankte Personen betreut, sofern sie nicht zu laut, zu unruhig,
zu aggressiv oder weglaufgefährdet sind. Eine Konzeption zur Betreuung
gerontopsychiatrisch erkrankter Gäste, speziell geschultes und durch Supervision begleitetes
Personal, gibt es in diesen Einrichtungen nicht. Diese unabdingbaren Voraussetzungen für
eine qualitätsgesicherte Betreuung gerontopsychiatrisch erkrankter Personen gibt es zur Zeit
nur in der Tagespflegeeinrichtung Nidderau (13 Plätze Burg Wonnecken, Träger: Alzheimer
Ges.), die auch vom räumlichen Milieu her (hohe Wohnlichkeit, Alltagsnormalität,
Beleuchtung, Bewegungsfreiheit durch Rundlauf, großer Garten) speziell auf die Bedürfnisse
von Menschen mit Demenz eingerichtet ist. Betreut werden Menschen mit einer DemenzErkrankung aller Schweregrade einschließlich Frontotemporaler Demenz, mit und ohne
Unterbringungsbeschluss. Ausschlusskriterium ist „Mensch ohne Demenz“.
Für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen mit ‚Unterbringungsbeschluss’ bietet die
Martin-Luther-Stiftung im beschützenden Wohnbereich 1 bis 2 „eingestreute“
Tagespflegeplätze an.
Kurzzeitpflege
Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitlich befristete stationäre Pflege und Betreuung
pflegebedürftiger Menschen, die sonst zu Hause von den Angehörigen und / oder
ambulanten Diensten versorgt werden. Hauptziel der Kurzzeitpflege ist die zeitweise
Entlastung pflegender Angehöriger. Entweder, um ihnen einen Urlaub zu ermöglichen oder
als Krisenintervention, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt. Kurzzeitpflege kann
auch als Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden.
8 Alten- und Pflegeheime bieten im Main-Kinzig-Kreis insgesamt 69 Kurzzeitpflegeplätze
regelhaft an. Darüber hinaus nutzen alle Pflegeheime ihre freien Plätze vorübergehend auch
zur Kurzzeitpflege. Da seit dem Jahr 2004 immer genug Pflegeplätze frei sind (10 %), stehen
auch genug Plätze für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Im Pflegeheim Meerholz und im
Martin-Luther-Stift gibt es auch beschützte Kurzzeitpflegeplätze.
Ein Kurzzeitpflegeangebot mit einer speziellen Leistungsausrichtung für gerontopsychiatrisch
erkrankte Menschen gibt es im Main-Kinzig-Kreis bisher fast nicht. Um therapeutische und
aktivierende Erfolge langfristig zu sichern und erneute Klinikaufenthalte zu verhindern,
fordert das KDA (Kuratorium Deutscher Altershilfe) eine verbesserte Vernetzung von
stationären und ambulanten Angeboten in Form einer gerontopsychiatrischen
Übergangspflege.
Nachtpflege
Das Angebot von Nachtpflege spielt in der pflegerischen Versorgungsstruktur praktisch keine
Rolle. Grund hierfür ist die Tatsache, dass nachtaktive gerontopsychiatrisch erkrankte
99
Menschen in der Regel nicht zu bewegen sind, ihre Wohnung abends zu verlassen. Im MainKinzig-Kreis hatten zwei Altenpflegeheime Nachtpflegeplätze angeboten, die aber nie in
Anspruch genommen wurden. Das Angebot wurde deshalb eingestellt. Auch das Argument,
in anderen Landkreisen gebe es aber Nachtpflegeplätze, vermag nicht zu überzeugen, da es
sich hier lediglich um statistische Größen handelt. Laut amtlicher Pflegestatistik nahmen am
15.12.2003 in ganz Hessen gerade mal 2 Personen Nachtpflege in Anspruch, bundesweit
waren es 29 Personen.
3.7
Stationäre Dauerpflege
Im Main-Kinzig-Kreis werden zur Zeit 2.843 stationäre Altenpflegeplätze in 34 Alten- und
Pflegeheimen vorgehalten. In vier Einrichtungen (Pflegeheim Meerholz, Wohnstift Hanau,
Martin-Luther-Stiftung Hanau und Seniorenwohnpark Kinzigaue, Langenselbold) werden
insgesamt 106 beschützende Plätze vorgehalten. Der Bedarf an Pflegeplätzen ist damit zur
Zeit gedeckt, in einigen Regionen ist eine Überversorgung zu verzeichnen. So waren ab
August 2004 bis Ende 2005 kontinuierlich zwischen 160 und 230 Heimplätze nicht belegt. Im
1. Halbjahr 2006 waren durchschnittlich 179 Heimplätze frei gemeldet, davon entfielen auf
die Planungsregion Gelnhausen durchschnittlich 73 Plätze und auf die Planungsregion Bad
Soden-Salmünster / Wächtersbach durchschnittlich 62 Plätze. Für die Träger bedeutet dies
ein erhebliches Problem, was sich letztendlich negativ auf die Qualität auswirkt. Ein weiterer
Ausbau der stationären Pflege verbietet sich deshalb bis auf weiteres.
Handlungsbedarf besteht stattdessen hinsichtlich der konzeptionellen Weiterentwicklung. In
den letzten 20 Jahren hat sich die Bewohnerstruktur in den Alten- und Pflegeheimen
gravierend verändert, ohne dass hierauf – von Ausnahmen abgesehen – entsprechend
reagiert wurde. Im Durchschnitt sind heute rund 60 % der Bewohnerinnen und Bewohner in
Pflegeheimen an einer Demenz erkrankt (Michaela Röber, Verbände der Pflegekassen in
Hessen, in einem Schreiben vom 22. Juli 2006 an das Hess. Sozialministerium, Herrn
Staatssekretär Gerd Krämer). Die pflegerische und konzeptionelle Ausrichtung orientiert sich
aber nach wie vor überwiegend am somatisch pflegebedürftigen Bewohner. Das betrifft
sowohl den Wissensstand der Mitarbeiter/innen als auch die soziale Betreuung / Tagesstrukturierung.
Aktuelle Studien zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen (Hallauer, Johannes; Bienstein,
Christel; Lehr, Ursula; Rönsch, Hannelore: SÄVIP – Studie zur ärztlichen Versorgung in
Pflegeheimen, VINCENTZ NETWORK Marketing Service, September 2005) bzw.
Demenzkranker (Stoppe, Gabriela: Entwicklung und Erprobung einer gerontopsychiatrischen
Handreichung für den Hausarzt / Allgemeinmediziner zur Früherkennung und Behandlung
von Demenzprozessen in: Im Fokus, Menschen mit Demenz, Dokumentation einer
Fachtagung des BMGS, 9. und 10. Mai 2005, ISO-Institut Saarbrücken, Seite 126 – 133)
belegen einen überdurchschnittlich großen Weiterbildungsbedarf des allgemeinen
Pflegepersonals auf den Gebieten Demenz (2,48 - Skalenwert von 0 bis 3: 0 = kein Bedarf,
1 = geringer Bedarf, 2 = mittlerer Bedarf, 3 = großer Bedarf), Depression (2,39),
Schmerzbehandlung (2,24) und Sturzprophylaxe (2,09). Gabriela Stoppe, die im Rahmen
ihrer Untersuchung neben Haus- und Fachärzten auch 185 Mitarbeiter/innen der stationären
und ambulanten Altenhilfe befragt hat, regt zusammenfassend an: „... Zum anderen sollte für
eine bessere Kompetenz sowohl in der ärztlichen als auch in der nichtärztlichen Aus-, Fortund Weiterbildung gesorgt werden. Kompetenz ist das, was der Überforderung und
Hilflosigkeit am meisten entgegenwirkt, was allerdings am wenigsten vorhanden ist (siehe
Stoppe, Gabriela, Seite 25).
Diese Untersuchungsergebnisse decken sich mit unseren Erfahrungen in Einrichtungen des
Main-Kinzig-Kreises. Deshalb lag der Schwerpunkt des von 2002 bis 2004 durchgeführten
Modellprojektes „DCM-gestützte (DCM = Dementia Care Mapping) Qualitätsentwicklung in
100
der Pflege von Menschen mit Demenz in Einrichtungen des Main-Kinzig-Kreises“, an dem 10
Einrichtungen (Altenzentrum Rodenbach, Ev. Altenhilfezentrum Birstein, Haus Herzberg
Freigericht, Haus im Bergwinkel Schlüchtern, Kreisruheheim Gelnhausen, Marie-JuchaczHaus Wächtersbach, Martin-Luther-Stiftung Hanau, Pflegeheim Meerholz Gelnhausen,
Pflegezentrum Mainterrassen Hanau, Wohnstift Hanau) mit jeweils einem Wohnbereich
beteiligt waren, auf intensiven einrichtungsinternen Schulungsmaßnahmen. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten befähigt werden, mit den durch teilnehmende
Beobachtung wahrgenommenen und dem Team widergespiegelten problematischen
Situationen auch adäquat umgehen zu können. Während des Projektzeitraums fanden
insgesamt 266 Schulungstage in den zehn Einrichtungen statt. Das Minimum lag bei 18 und
das Maximum bei 32 Tagen pro Einrichtung. Darüber hinaus fanden 61 zweieinhalbstündige
Coaching-Termine mit den Teams bzw. den Leitungskräften statt. Hier variiert die Anzahl in
den einzelnen Einrichtungen zwischen einem und sechzehn Terminen. Diese Strategie hat
sich bewährt, denn die Auswertung ergab eine deutliche Verbesserung der Pflegequalität
und eine in vielen Einrichtungen hochsignifikante Reduktion der Arbeitsbelastung und
Beanspruchung der Mitarbeiter/innen.
Auch hinsichtlich der sozialen Betreuung haben sich aus dem DCM-Projekt wichtige
Erkenntnisse und Schlussfolgerungen ergeben. „Durch die bewusste Wahrnehmung der
Tatsache, dass sich die Bewohner/innen über viele Zeitabschnitte selbst überlassen waren,
hat sich eine grundlegende Einstellungsänderung ergeben: Sowohl Leitungs- als auch
Pflegekräfte haben gelernt, dass die Pflege der Person - also die Kontakt- und
Beziehungsgestaltung - den gleichen Stellenwert bekommen muss wie die Körperpflege.
Das hat dazu geführt, dass sich Präsenzstrukturen, d.h. eine Mitarbeiterin ist tagsüber in den
Aufenthaltsbereichen anwesend, entwickelt haben. „Die Rolle der Präsenzkraft wurde in
einigen Einrichtungen im Dienstplan verankert und wird rotierend von allen Teammitgliedern
wahrgenommen. Andere Einrichtungen halten spezielle Präsenzkräfte vor, die zu
bestimmten Zeiten im Wohnbereich anwesend sind.“ (B. Gregor in: Abschlussbericht DCMProjekt, Gelnhausen 2005, Seite 6).
Tagesstrukturierung und Gruppenaktivitäten durch Präsenzstrukturen im jeweiligen
Wohnbereich sind den häufig noch etablierten zentralen Beschäftigungsangeboten, die in
der Regel nur ein Bruchteil der Bewohner erreichen, bei weitem überlegen. Das DCM-Projekt
und die Praxis in vielen Einrichtungen zeigen, dass dieses Konzept unter den bestehenden
Rahmenbedingungen umsetzbar ist.
Beschützende Wohnbereiche / Wohngruppen
Beschützende Wohnbereiche in der stationären Altenpflege
Beschützende Wohnbereiche bieten Wohn- und Lebensraum für Menschen, die sich
aufgrund Fremd- und Eigengefährdung nicht in bestehende Wohngruppen integrieren
lassen. Voraussetzung für den Einzug in den beschützenden Wohnbereich eines Alten- und
Pflegeheims ist ein Unterbringungsbeschluss vom Vormundschaftsgericht.
Bauliche und milieutherapeutische Voraussetzungen sind unter anderem Bedingungen für
die Schaffung eines optimalen Lebensraums für Bewohner, die unter gerontopsychiatrischen
Erkrankungen leiden. Das Zusammenwirken mit entsprechenden Betreuungskonzepten und
Tagesstrukturierungen schaffen bestmögliche Voraussetzungen. Dies gilt insbesondere für
beschützende Wohnbereiche und bedeutet unter anderem
-
überschaubare Wohngruppen mit ausreichend Bewegungsraum und
Rückzugsmöglichkeiten mit offenem, ebenerdigen Zugang zu Terrassen und Gärten
schattenfreies, indirekt fallendes Licht und steuerbare Lichtverhältnisse
den individuellen Bedürfnissen angepasste therapeutische und pflegerische Begleitung
und
Tagesstrukturierung, gestützt auf biografische Grundlagen
101
Zeitgemäße Wohnmodelle bieten durch Schwerpunktsetzung ein gezieltes Angebot für
Bewohner unterschiedlicher Erkrankungen. Durch die Integration eines Bewohners in einem
beschützenden Wohnbereich kann der Freiraum für Menschen, die unter erhöhtem
Bewegungsdrang leiden und Weglauftendenzen zeigen, erhöht werden. Reduzierung und
Verzicht auf sedierende Medikamente und zusätzliche fixierende Maßnahmen sind das
Resultat.
Die Qualität der Pflege und Begleitung ist abhängig von gezielter Fort- und Weiterbildung der
Mitarbeiter, von kooperativer Zusammenarbeit mit und zwischen Haus- und Fachärzten und
stetiger Weiterentwicklung der Konzepte.
Ob ein Bewohner in einem beschützenden Wohnbereich leben sollte, ist fortlaufend
medizinisch, pflegerisch und richterlich zu überprüfen.
Derzeitiges Angebot im Main-Kinzig-Kreis:
-
Wohnstift Hanau: 22 Pflegeplätze für Bewohner mit demenziellen Erkrankungen
Weitere Einrichtungen: Martin-Luther-Stiftung, Pflegeheim Meerholz, Seniorenpark
Kinzigaue Langenselbold
Wohnheim für psychisch kranke Menschen
Wohnheim für alt gewordene psychisch kranke Menschen
Solch ein Wohnheim kann als ein Zwitter bezeichnet werden; nicht ein Altenheim im
herkömmlichen Sinne aber auch nicht ein Pflegeheim. In der Regel wohnen hier Personen,
die bereits über mehrere Jahre Bewohner der Einrichtung sind (oder aus anderen
Einrichtungen „zugezogen“ sind), da sie nicht in der Lage waren / sind, ihren Lebensalltag
außerhalb eines institutionellen Rahmens zu gestalten. Das Heim ist also als „Heimat“ zu
verstehen und ist quasi mit ihren Bewohnern alt (zum Altenheim) geworden.
Psychische Erkrankungen verschwinden im Alter nicht. Genauso wie in jungen Jahren
kommt es zu periodischen Ausbrüchen bzw. Episoden. Die Betreuung muss auch im Alter an
die Gegebenheiten einer psychischen Erkrankung angepasst werden, d.h. eine starke
Beziehungsarbeit, die personalintensiv ist, muss geleistet werden. Unabhängig davon treten
wie überall die typischen Alterserkrankungen auf, die eine pflegerische (im Sinne einer
somatischen bzw. Behandlungspflege) Betreuung erfordern. Das Besondere einer solchen
Einrichtung manifestiert sich vor allem darin, dass sowohl die psychische Erkrankung, und
diese steht immer im Vordergrund, als auch zunehmend pflegerische Aspekte auftauchen,
die in das Alltagshandeln der Mitarbeiter einfließen. Es ist allerdings sehr schwer eine
genaue Grenze zu ziehen, was psychische Erkrankung und was somatische Pflege ist. Die
psychischen Erkrankungen dominieren auch die zunehmende Pflegebedürftigkeit. Denn
unbestritten ist, die subjektive Symptomwahrnehmung jedes einzelnen Bewohners bedingt
- und zu einem gewissen Teil auch die Bereitschaft - die Intensität der Pflege / Betreuung.
Eine Gradlinigkeit und Einsicht in die notwendigen Handlungen ist nicht als grundsätzlich
vorauszusetzen.
Schwierigkeiten ergeben sich in der adäquaten Finanzierung von zusätzlichem Personal in
solch einer „Zwittereinrichtung“. Von der Pflegekasse nicht als Pflegeheim anerkannt, fehlen
die zusätzlichen Ressourcen, um den erhöhten Pflegebedarf der Bewohner zu
gewährleisten. Hierzu müssten mit den Kranken- bzw. Pflegekassen Verhandlungen
aufgenommen werden, um diese notwendigen (Personal-)Ressourcen finanzieren zu
können.
102
3.8
Ambulante und stationäre medizinische Behandlung
Ambulante medizinische Behandlung
Die Fragebogenaktion des AK Gerontopsychiatrie befragte die 31 Heime nach der
psychiatrischen aufsuchenden Heimversorgung (siehe Band II). Von den 17 Rückläufen wird
in 12 Heimen ein psychiatrischer Konsildienst angegeben, der auch das Pflegepersonal auf
Wunsch berät. Die ungefragte Beratung wurde von 2 Heimen angegeben. In 2 Heimen war
der Besuch eines Psychiaters alle 2 Wochen vorgesehen, in 6 Heimen erfolgte dies seltener.
In 5 der antwortenden Heime kommt nie ein Psychiater zur Diagnostik und Behandlung. Hier
liegt eindeutig eine Benachteiligung von nicht mobilen Heimbewohnern gegenüber den
Bürgern, die zu Hause leben und sich den Behandler durch Aufsuchen der Praxis auswählen
können, vor.
Fast alle ambulanten Pflegedienste begleiten zu Ärzten, wenn dies gewünscht wird. Hier ist
eine Stundenpauschale von 26 € selbst zu zahlen.
Die vorhandenen 11 neurologisch-psychiatrischen Arztpraxen im MKK, zusätzlich die 3 rein
neurologisch ausgerichteten Facharztpraxen, bieten für Demenzpatienten und deren
Angehörige ein Angebot für Diagnostik und Therapie entsprechend den weiter unten
aufgelisteten speziellen Leistungen für Menschen mit Hirnleistungsstörungen / Demenzen im
Rahmen einer Gedächtnis-Sprechstunde und eines Therapieangebotes für Patienten und
Angehörige einschließlich der Überwachung der medikamentösen Behandlung und
verlaufskontrollierenden Hirnleistungstests an. Ein gerontopsychiatrischer Konsiliardienst für
Pflegeheimpatienten wird überwiegend im Westteil des Kreises angeboten und ist im Ostteil
wegen der großen Entfernungen und der vergleichsweise geringen Zahl niedergelassener
Neurologen und Psychiater nicht realisierbar. Hier liegt eindeutig eine Benachteiligung von
Heimbewohnern vor. Die niedergelassenen Neurologen und Psychiater begrüßen
ausdrücklich die für den Bereich Gerontopsychiatrie angegebenen Wünsche und Ziele des
Psychiatrieplans und erklären ihre Bereitschaft, die Konsiliardienste für Pflegeheimbewohner
auszubauen, soweit es die Vergütungsbedingungen innerhalb des kassenärztlichen
Versorgungssystems zulassen und soweit entsprechende Anforderungen seitens der Heime
und der sie betreuenden Hausärzte an die niedergelassenen Fachärzte gestellt werden.
Gerontopsychiatrie an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des
Klinikums Stadt Hanau
In der Psychiatrischen Institutsambulanz der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des
Klinikums der Stadt Hanau waren im Jahr 2005 15 % Patienten über 65 Jahren. Davon
waren 17 % aus der ICD Kategorie F0 (organische, einschließlich symptomatischer
psychischer Störungen), 4 % der Kategorie F1 (Psychische und Verhaltensstörungen durch
psychotrope Substanzen), 20 % aus der Kategorie F2 (Schizophrenie, schizotype und
wahnhafte Störungen), 46 % aus der Kategorie F3 (Affektive Störungen) und 10 % aus der
Kategorie F4 (neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen).
Damit liegt der Schwerpunkt auf der Behandlung depressiver Alterspatienten, was die
häufigste psychische Störung im Alter ist. Die Behandlung einer Demenzerkrankung ist eher
niedrig, was daran liegen mag, dass es kein spezielles Angebot wie z.B. eine
Gedächtnissprechstunde gibt.
Als spezielles Angebot der psychiatrischen Ambulanz ist hervorzuheben, dass aufsuchend
im Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth in Großkrotzenburg für einen halben Tag im Monat
behandelt wird.
Ambulante Behandlung: Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Schlüchtern
Wie viele Patienten über 65 Jahren wurden im Zeitraum vom 01.01.2005 - 31.12.2005 in der
Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) Schlüchtern behandelt?
103
In der PIA Schlüchtern wurden 2005
149 männliche Patienten
259 weibliche Patienten
mit psychiatrischer(n) Diagnose(n) behandelt.
Welche Leistungen werden von der ambulanten Gerontopsychiatrie der Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie in Schlüchtern angeboten?
Angebote:
Psychiatrische / psychologische Diagnostik einschließlich spezieller
Untersuchungsverfahren
Regelmäßige therapeutische Kontakte
Betreuung durch multiprofessionelles Team in Einzelkontakten oder Gruppen
Hausbesuche
Notfallbehandlung
Unterstützung bei sozialen und organisatorischen Fragestellungen
Betreuung und Information für Angehörige und Mitarbeiter anderer Einrichtungen
Spezielle Leistungen für Menschen mit Hirnleistungsstörungen / Demenzen
(z.B. Alzheimererkrankungen):
Gedächtnissprechstunde
a)
Anamnesegespräch / Fremdanamnese
b)
Einbeziehung des sozialen Umfeldes
c)
Klinische Untersuchung
d)
Labordiagnostik
e)
Psychologische Testung (z.B. DEMTECT, etc.)
f)
Differenzierung verschiedener Demenzformen
g)
Abklärung von anderen organischen oder psychischen Störungen
Therapie:
a)
Therapeutische Gespräche mit Patienten und Angehörigen
b)
Medikamentöse Behandlung
c)
Ergotherapeutisches und pflegerisches Angebot
d)
Einzel- und Gruppenarbeit
e)
Gedächtnistraining
f)
Kompetenzstärkung
g)
Begegnung und Gespräch
Psychosoziales Angebot:
a)
Angehörigengruppe
b) Beratung in verschiedenen sozialen / rechtlichen Bereichen
Zentrum für soziale Psychiatrie, Mittlere Lahn, Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Gießen
Die Psychiatrische Institutsambulanz der KPP Gießen betreut in der Gemeinde Freigericht
5 Pflegeheime. Die Fachärzte behandeln nach Überweisung die Patienten in den Heimen
selbständig. Behandlungszahlen liegen nicht vor.
Stationäre medizinische Behandlung
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Stadt Hanau
In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Stadt Hanau waren 2005
15 % gerontopsychiatrische Patienten in stationär-psychiatrischer Behandlung. Davon
gehörten 33 % der Kategorie F0, 12 % der Kategorie F1, 15 % der Kategorie F2, 37 % der
Kategorie F3 und 3 % der Kategorie F4 an.
104
Damit ist die Klinik, bezogen auf hessische Abteilungspsychiatrien mit
gerontopsychiatrischen Patienten im Normbereich, bezogen auf den bundesweiten
Durchschnitt mit 1,5 % etwas darunter.
Bei der stationären Behandlung dementer Patienten liegt der Schwerpunkt auf schwerer
Demenz mit zum Teil ausgeprägten Verhaltensstörungen.
Als spezielles Angebot gibt es eine Einheit der Ergotherapie, die ausschließlich für
gerontopsychiatrische Patienten gedacht ist. Diese Gruppe mit max. 8 Patienten findet
zweimal in der Woche für 1,5 Std. statt.
Teilstationär werden keine Patienten über 65 Jahren behandelt. Aus Sicht der Klinik ist die
Einrichtung einer gerontopsychiatrischen Tagesklinik anzustreben, um dem wachsenden
Bedarf gerecht zu werden.
Zentrum für soziale Psychiatrie, Mittlere Lahn, Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Gießen
Im Jahr 2004 hatte die Klinik 88 Aufnahmen von Personen, die aus dem Versorgungsgebiet
im MKK in der KPP Gießen stationär behandelt wurden, davon 14 Aufnahmen in der
gerontopsychiatrischen Abteilung. Die Zahlen aus 2005 sind noch nicht veröffentlicht.
Komplementäre Behandlung: Ergo-, Physio-, Psychotherapie
Nach den Heilmittelrichtlinien § 125 SGB V sind Ergo-, Physiotherapie generell auch für
gerontopsychiatrische Patienten zu verordnen. Dies gilt auch für Hausbesuche oder
Heimbesuche. Die Behandlung (auch als Hausbesuch) muss von einem Arzt verordnet
werden. Es wird dann eine Besuchspauschale und Kilometerpauschale abgerechnet. Es gibt
geriatrisch-psychiatrisch-neurologisch spezialisierte Ergotherapie-Praxen. Eine zentrale
Erfassung darüber gibt es im MKK nicht. Es besteht generelle Niederlassungsfreiheit und
keine Pflichtversorgung.
Krisendienst, aufsuchender Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst
Im MKK gibt es keinen reinen Krisendienst für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen.
Der SpDi bietet Kriseninterventionen für alle Erwachsenen psychisch kranken Menschen
während der regulären Dienstzeiten an, die nicht kassenärztlich versorgt sind. Hier kann
sowohl ein Arzt als auch ein Sozialarbeiter tätig werden. Eine medikamentöse Krisenbehandlung ist leider nicht möglich. Bei Gefahr im Verzug sind allerdings vorrangig die Polizeiund Ordnungsbehörden zuständig, da nur sie im Rahmen des HFEG (Gesetz über die
Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger
Personen) Zwangsmaßnahmen anordnen können.
3.9
Wohnformen
Der Wohnung kommt gerade im Alter, und noch dazu bei Erkrankung im Alter, eine
besondere Bedeutung zu. Der Wunsch, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, ist die
Regel. Die Bindung an die Wohnung ist eng, sie ist ein Ort der Erinnerung, besonders wenn
sich der Bewegungsradius verkleinert. Sie bedeutet Sicherheit und darf sich kaum
verändern. Wohnen, als Ort der Pflege, kann aber auch zum Gefängnis werden. Die
Umzugsbereitschaft sinkt mit zunehmendem Alter. Mit den „neuen Alten“ entwickeln sich
auch neue Wohnformen, die dem Wunsch nach Selbstbestimmtheit und Individualität
entsprechen. Der Bedarf an selbst bestimmten Wohnformen steigt, das Heim als
institutionalisierte Wohnform hat eine geringere Akzeptanz als noch vor einigen Jahrzehnten.
Die meisten Heimbewohner sind faktisch unfreiwillig im Pflegeheim.
105
Es gibt Einrichtungsformen, auf die das Heimgesetz unter Umständen im Einzelfall
Anwendung findet. Neue Wohnformen bewegen sich häufig auf einem schmalen Grat
zwischen Heim und Nicht-Heim. Dies bringt für Träger, Bewohner und Eigentümer eine
Rechtsunsicherheit mit sich. Auch wenn die Wohnform anfangs nicht als Heim eingestuft
wurde, kann die spätere Einstufung als Heim eine unangenehme Überraschung sein, da das
Heimgesetz bei sich verändernden Umständen, etwa bei stark verändertem Pflege- und
Hilfebedarf, bzw. bei verändertem Personenkreis greift (Zitat: BW Neue Wohnformen).
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen versucht, die Vorteile privaten Wohnens (Privatheit, Autonomie und
Selbständigkeit) mit denen der stationären Versorgung (Sicherheit und Verfügbarkeit von
Hilfeleistungen) zu verbinden. Allerdings gibt es z. Z. weder eine allgemein gültige Definition
für das Betreute Wohnen noch verbindliche Qualitätsstandards.
Im Leistungsbereich der Altenhilfe ist das Betreute Wohnen den ambulanten sozialpflegerischen Diensten zuzuordnen. Zwar werden die pauschalierten Grundleistungen in
der Regel von einem Träger erbracht, doch besteht zwischen den wählbaren
Zusatzleistungen volle Wahlfreiheit unter den Leistungsanbietern.
Das Leistungsspektrum des Betreuten Wohnens setzt sich zusammen aus Grund- und
Zusatzleistungen. Zu den verzichtbaren Grundleistungen, die mit der Betreuungspauschale
abgegolten werden, gehören
•
•
•
•
•
•
•
•
Ein persönlicher Ansprechpartner
Die wöchentliche aktive Kontaktaufnahme durch den Betreuungsträger
Hausnotruf
Leistungserschließende Beratung
Beratung bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen
Vermittlung und Organisation von Hilfen
Organisation von Hilfen im Krankheitsfall oder bei Entlassung aus dem Krankenhaus
Vermittlung und Animation zu Angeboten bei Freizeit und Gemeinschaftsleben.
Zu den Zusatzleistungen, die kurzfristig abgerufen werden können, gehören
•
•
•
•
•
Ambulante Pflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Versorgung mit warmen Mahlzeiten
Boten-, Begleit- und Betreuungsdienste
Hausmeisterleistungen, technische Hilfen
Bestand:
11 Einrichtungen mit insgesamt 462 Appartements, davon
5 mit insgesamt 311 Appartements im Altkreis Hanau,
3 mit insgesamt 85 Appartements im Altkreis Gelnhausen und
3 mit insgesamt 66 Appartements im Altkreis Schlüchtern.
Die Betreuungspauschale liegt zwischen 30 € und 125 € im Monat und beinhaltet in der
Regel einen Notruf, Beratung in sozialen Fragen und Vermittlung von Dienstleistungen. Eine
wöchentliche aktive Kontaktaufnahme zu allen Bewohnern wird nicht überall gewährleistet.
Zielgruppe des Betreuten Wohnens im Rahmen der Altenhilfe sind selbständige ältere
Personen, die sich zumindest zum Zeitpunkt des Einzuges noch weitgehend selbst
versorgen, die erforderlichen Hilfen anfordern und Kontakte knüpfen können. Art und
Umfang der Betreuung reichen in keinem Fall für Menschen mit Demenz oder anderen
gerontopsychiatrischen Erkrankungen aus.
106
Hausgemeinschaften
Hausgemeinschaften sind eine zielorientierte Weiterentwicklung der stationären Altenhilfe,
die insbesondere den Schutz der Würde und der Interessen und Bedürfnisse älterer
Menschen, wie im Heimgesetz, im SGB XI und XII formuliert, umsetzt.
Sie unterliegen als vollstationäre Hausgemeinschaften dem Heimgesetz und den übrigen
gesetzlichen Grundlagen, die für den Bereich der stationären Altenhilfe gelten. Ambulant
betreute Hausgemeinschaften fallen nicht unter das Heimgesetz, wenn folgende drei
Bedingungen gegeben sind:
(1)
(2)
(3)
Wohnraum- und Dienstleistungsangebot (Pflege und Betreuung müssen von
unterschiedlichen Anbietern bereitgestellt werden).
Die Bewohner haben Wahlfreiheit bezüglich der Pflegeanbieter.
Die Bewohner müssen (zumindest von den Bedingungen her) einen Haushalt führen
können. Hierzu gehören die Möglichkeit zu kochen, zu waschen etc.
Konkrete bauliche und personelle Anforderungen richten sich in jedem Einzelfall nach einer
aussagekräftigen Konzeption, die neben einer exakten Beschreibung des Bewohnerkreises
der Hausgemeinschaft auch die Ziele der Pflege und Betreuung beschreibt. Die personelle
und bauliche Ausstattung ermöglichen eine autonome Versorgung der Hausgemeinschaft.
(Unter autonomer Versorgung wird verstanden, dass alle für den gelingenden Alltag
notwendigen Tätigkeiten, insbesondere hauswirtschaftlicher Art, von dem der jeweiligen
Hausgemeinschaft zugeordneten Personal erbracht werden können und die dafür
erforderlichen sächlichen Ausstattungen in der Hausgemeinschaft zur Verfügung stehen).
Wesentliches Element ist ein großzügig gestalteter Raum für Begegnung, Aufenthalt,
hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Ruhezeiten, Freizeitgestaltung.
Hausgemeinschaften sind ein Wohnangebot für ältere Menschen mit somatischem
Pflegebedarf und / oder einem Pflegebedarf infolge einer demenziellen Erkrankung.
Bestand:
2 Hausgemeinschaften mit insgesamt 18 Plätzen in Hanau (Martin-Luther-Stift)
1 ambulante Hausgemeinschaft mit 12 Plätzen, Träger ist ein ambulanter
Pflegedienst in Maintal-Wachenbuchen
Planung:
9 Hausgemeinschaften mit insgesamt 90 Plätzen (und 10 Kurzzeitpflegeplätze
und 12 Tagespflegeplätze) werden in Schlüchtern, Neubau „Haus im
Bergwinkel“ realisiert.
Die Entwicklung von Hausgemeinschaften ist kritisch zu betrachten, denn nicht überall, wo
Hausgemeinschaft draufsteht, ist auch Hausgemeinschaft drin. Dies gilt insbesondere für
den ambulanten Bereich, der nicht der Heimaufsicht unterliegt.
Auf Initiative der Leitstelle für ältere Bürger hat sich im Januar 2000 der „Arbeitskreis
Hessischer Hausgemeinschaftsinitiativen“ gegründet mit dem Ziel, die Entwicklung dieser
neuen Wohnform zu begleiten und auftauchende Fragen gemeinsam zu klären. Teilnehmer
des Arbeitskreises sind etwa 20 Träger aus ganz Hessen, die konkret die Einrichtung einer
Hausgemeinschaft planen bzw. bereits umgesetzt haben, das Hessische Sozialministerium,
die Verbände der Pflegekassen in Hessen und die Hessische Heimaufsicht. Unter anderem
wurde ein Positionspapier mit Qualitätskriterien erstellt mit Stellungnahmen von
Heimaufsicht, Pflegekassen und Sozialhilfeträger.
Begleitetes Wohnen im Bestand
Ambulante Pflegedienste bieten diese Leistung auf privatrechtlicher Vereinbarung für Selbstzahler an. Statistische Zahlen hierüber existieren nicht. Dies ist keine Pflegekassenleistung.
Betreutes Wohnen im Sinne der Eingliederungshilfe gibt es für psychisch kranke Menschen
über 65 Jahre nur, wenn es vor dem 65. Lebensjahr begonnen und weitergeführt wurde.
107
Ein Angebot für regelmäßige Hausbesuche, Beratungsangebote, regelmäßige Treffen zur
Freizeitgestaltung gibt es im MKK nur für Selbstzahler. Ältere Menschen sind selten bereit,
prophylaktisch für Leistungen zu bezahlen (BW Neue Wohnformen).
3.10
Arbeitskreise und Gremien im MKK im Bereich Gerontopsychiatrie
Im MKK gibt es folgende Arbeitskreise und Netzwerke, die sich direkt mit Fragen der
Behandlung, Pflege und Versorgung alter kranker Menschen beschäftigen:
AK Gerontopsychiatrie / Gerontopsychiatrischer Verbund seit 2002: im Auftrag des
Psychiatriebeirates, Moderator Thomas Lich, SpDi MKK
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Gerontopsychiatrie seit 1997: informeller
Zusammenschluss, Sprecher Dr. Schmidt-Hurm, SpDi MKK
Qualitätssicherungsverbund für die ambulante Pflege seit 2000: Leitung Frau Gregor,
Leitstelle für ältere Mitbürger MKK, kontinuierliche kollegiale Beratung und Fortbildung,
Kundenbefragung
Regionale Pflegekonferenz im Altkreis Hanau: Leitung Frau Gregor, Leitstelle für ältere
Mitbürger MKK, Informationsaustausch professionell Pflegender und Berater
Arbeitskreis Altenhilfe / für den Altkreis Gelnhausen Schlüchtern: Leitung Frau Gregor,
Leitstelle für ältere Mitbürger MKK; Informationsaustausch professionell Pflegender und
Berater.
Netzwerk Pflege und Medizin: Sprecher: Kugler, Dr. Kubesch, Grimm, Kauck, regionales
kreisübergreifendes multiprofessionelles Informations- und Fortbildungsforum, auch für
Laienöffentlichkeit
4
Psychiatrieplan 1996:
Ist und Soll 1996, Abgleich 1996 - 2006
Im Jahre 1996 hat das Institut für kommunale Psychiatrie Solingen (IKP) den ersten
Psychiatrieplan für den MKK vorgelegt. Grundlage für die Bewertung der Versorgungssituation und der Schlussfolgerungen für die zukünftige Entwicklung waren die
Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im
psychiatrischen und psychotherapeutischen / psychosomatischen Bereich von 1988. Im
Wesentlichen wurde in diesem Plan diesbezüglich die Strukturqualität des MKK bewertet.
Zum damaligen Zeitpunkt wurde vom PKH (Psychiatrisches Krankenhaus) Gießen noch der
größte Teil des Main-Kinzig-Kreises versorgt und erst ab 1996 die Psychiatrische Klinik in
Hanau mit der Vollversorgung des Westkreises mit ca. 200.000 Einwohnern beauftragt. 65%
der Behandlungsfälle wurden im PKH Gießen behandelt. Dort bestand eine
gerontopsychiatrische Fachabteilung.
Ein besonderes Konzept zur Betreuung älterer psychisch kranker Menschen in der
Ambulanz des PKH Hanau lag nicht vor. Spezielle ambulante Hilfsangebote für ältere
psychisch Kranke durch andere Anbieter waren nicht vorhanden.
Die ambulante medizinische Versorgung wurde insgesamt als defizitär angesehen. Die
Zugangskriterien zur Tagesklinik schlossen damals ältere Patienten von der tagesklinischen
Behandlung de facto aus.
108
Ambulante gerontopsychiatrische Pflegeangebote waren im MKK nicht vorhanden. Im
stationären Bereich existierte damals eine beschützende Abteilung der Martin-LutherStiftung, die auch über Tagespflegeplätze verfügte. Gerontopsychiatrisch weitergebildetes
Personal wurde nicht beschäftigt. Ebenfalls existierte eine ähnliche Abteilung im Pflegeheim
Meerholz. Als einziges Angehörigen-Angebot gab es eine Gesprächsgruppe für Angehörige
von Alzheimer-Kranken.
Im Fazit stellte das IKP fest, dass die gerontopsychiatrische Versorgung im MKK nur
rudimentär im klinisch-stationären Bereich vorhanden war. Spezifische gerontopsychiatrische
und entsprechende formale und / oder inhaltliche Qualifikationen wurden auch in den
Heimen nicht festgestellt. Es wurde ein „vollständiger Entwicklungsbedarf“ in diesem Bereich
attestiert.
Das IKP schlug im Ergebnis vor, die Versorgung älterer psychisch kranker Menschen im
Kreisgebiet durch Aufbau von zwei gerontopsychiatrischen Zentren (GPZ), bestehend aus
einer multidisziplinären Institutsambulanz mit aufsuchendem Charakter, einer
gerontopsychiatrischen Beratungsstelle sowie einer Tagesklinik zu verbessern. Außerdem
sei die Angliederung einer gerontopsychiatrischen Pflegeeinrichtung an das GPZ mit
ambulantem Pflegedienst und teilstationärer Tagespflegestätte sinnvoll.
Das erste gerontopsychiatrische Zentrum sollte in Trägerschaft des PKH Hanau sein. Im
Rahmen der Institutsambulanz sollte ein gerontopsychiatrischer Schwerpunkt mit einem
eigenen fachlich selbständigen, ambulanten Team entstehen, das sich aus Facharzt,
Altenpflegerinnen, Sozialarbeitern und Psychologen zusammensetzt. Dies sollte vorwiegend
aufsuchend tätig werden und seine Dienste im Rahmen von Hausbesuchen in Wohnungen
und in Pflegeeinrichtungen anbieten. Gegenüber niedergelassenen Ärzten und anderen
Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie der Pflege, sollte es als Konsil- / Liaisondienst
funktionieren.
Zusätzlich sollte ein Beratungsdienst in der Hanauer Innenstadt für Angehörige und
Betroffene eingerichtet werden. Ferner sollte eine tagesklinische Behandlungsmöglichkeit mit
15 Plätzen geschaffen werden. Diese Tagesklinik sollte zusätzlich - z.B. in der Innenstadt zu der bereits existierenden allgemeinen Psychiatrischen Tagesklinik eingerichtet werden.
Hier sollte eine enge personelle Verflechtung mit der Gerontopsychiatrischen
Institutsambulanz angestrebt werden. Dieses Zentrum sollte außer den Aufgaben der
Vernetzung und der Koordination, der Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildungs-, Fortbildungs-, und
Weiterbildungsaktivitäten, eine enge Zusammenarbeit mit Gerichten entfalten. Es böte sich
an, den Aufbau des GPZ mit dem weiteren Aufbau des SpDi zu verbinden. Außerdem sollte
am Kreiskrankenhaus Schlüchtern ein weiterer gerontopsychiatrischer Schwerpunkt
entstehen.
Im Bereich der ambulanten Pflegeangebote sei darauf hinzuwirken, dass an vier regionalen
Standorten im MKK mindestens je eine ambulante Pflegeeinrichtung, ein Team von 3 - 4
psychiatrisch kompetenten Pflegepersonen, geschaffen wird. An den jeweiligen Standorten
sollte jeweils eine Tagespflegeeinrichtung für psychisch kranke pflegebedürftige Personen
eingerichtet werden. Ein Platz pro 2.500 Einwohner sei anzunehmen, d.h. 160
Tagespflegeplätze. Grundsätzlich sollten Tagespflegeeinrichtungen auch ambulante
psychiatrische Pflege anbieten. Die Altenhilfeplanung des MKK sei im Hinblick auf die
gerontopsychiatrische Versorgung zu überprüfen, was im Wesentlichen nicht die Schaffung
so genannter „beschützender“ Bereiche bedeute.
109
4.1
Medizinischer Bereich
Psychiatrieplan 1996: SOLL – IST – Vergleich
SOLL
2 Gerontopsychiatrische Zentren im MKK
(Hanau und Schlüchtern)
IST
Bis heute gibt es kein einziges Zentrum. Die
KPP Hanau hat seit 1996 die Vollversorgung
für den Westkreis übernommen. Ein
spezielles Angebot für gerontopsychiatrisch
kranke Menschen über die Regelversorgung
hinaus gibt es nicht. Die KPP Gießen hat
weiterhin die einzige gerontopsychiatrische
Fachstation in Zuständigkeit für den MKK.
Institutsambulanz Hanau mit
Eine Schwerpunktbildung in Hanau ist nicht
gerontopsychiatrischem Schwerpunkt
vollzogen. Gerontopsychiatrische Patienten
und fachlich selbständigem Team das
werden regulär in der Ambulanz mitbehandelt. Einen vorwiegend aufsuchenden Dienst
vorwiegend aufsuchend tätig ist und
gegenüber Heimen und niedergelassenen
gibt es nicht. Die KPP in Schlüchtern bietet
Diensten als Konsil- / Liaisondienst fungiert.
seit 2005 über die Regelversorgung hinaus in
der Psychiatrischen Institutsambulanz ein
spezifisches Angebot mit gerontopsychiatrischer Diagnostik, Behandlung,
Hausbesuch und Beratung an (s. u.). Insofern
deutet sich hier die vom IKP vorgeschlagene
Schwerpunktbildung an. Eine regelhaft aufsuchende neurologisch-psychiatrische
Behandlung als Hausbesuch ist im MKK nicht
gegeben. Es gibt aber einen gerontopsychiatrischen Konsiliardienst, der von
niedergelassenen Psychiatern angeboten
wird und auf Anforderung von Hausärzten
einige Pflegeheime aufsucht. Ein multiprofessioneller aufsuchender Dienst, wie dies
ein GPZ anbietet, ist im MKK weiterhin nicht
vorhanden. Der SpDi als aufsuchender
Dienst ist zwar zwischenzeitlich ausgebaut
(Ärzte, Sozialarbeiter) worden, darf aber nicht
behandeln und verfügt nicht über Pflegekräfte.
Beratungsdienst in der Hanauer
Ist in Form von Hilfezentrale und
Innenstadt für Betroffene und Angehörige
Seniorenberatung teilweise vorhanden.
Gerontopsychiatrische Tagesklinik
Eine spezielle gerontopsychiatrische Tagesin der Hanauer Innenstadt mit 15 Plätzen
klinik gibt es in Hanau nicht. Jedoch wurde
zwischenzeitlich eine Geriatrische Abteilung
zusätzlich zur allgemeinpsychiatrischen
im Vinzenzkrankenhaus eröffnet. Sie beinTagesklinik durch Umwidmung von
stationären Betten. Eine Verflechtung mit der haltet eine Tagesklinik in der Martin-Luthergerontopsychiatrischen Institutsambulanz ist Stiftung sowie seit 1.1.2005 eine Station mit
anzustreben.
24 Betten im Vinzenzkrankenhaus.
Es bietet sich an, den Aufbau des
Der SpDi als aufsuchender Dienst ist zwar bis
Gerontopsychiatrischen Zentrums mit dem
2001 ausgebaut (Ärzte, Sozialarbeiter)
Aufbau des Sozialpsychiatrischen Dienstes
worden, darf aber nicht behandeln und
zu verbinden.
verfügt nicht über Pflegekräfte.
Durch die Sparpolitik des MKK ist der Dienst
seitdem wieder auf den Personalstand von
1996 zurückgekürzt worden. Jede weiter
freiwerdende Stelle wird nicht mehr besetzt.
110
4.2
Pflegerischer Bereich
Psychiatrieplan 1996: SOLL - IST
SOLL
1. Ambulante gerontopsychiatrische
Pflege
An 4 regionalen Standorten des Kreises
soll in mindestens einem ambulanten
Pflegedienst ein Team von 3 – 4
psychiatrisch kompetenten
Pflegepersonen geschaffen werden. Die
erbrachten Leistungen sollen als
Behandlungspflege bzw. im Rahmen von
„Hilfe zur Pflege“ abgerechnet werden.
2. Gerontopsychiatrische Tagespflege
Insgesamt 160 gerontopsychiatrische
Tagespflegeplätze sollen an den 4
Standpunkten eingerichtet werden, die
grundsätzlich auch gerontopsychiatrische
ambulante Pflege anbieten sollen.
IST
Diese Empfehlung wurde bislang nicht
umgesetzt, da der Finanzierungsvorschlag
völlig unrealistisch ist. Gerontopsychiatrische
Pflege kann in Hessen (noch) nicht mit den
Krankenkassen abgerechnet werden. Auch
die Pflegekassen treten hierfür nicht ein und
die Scheu, Leistungen der „Hilfe zur Pflege“
in Anspruch zu nehmen, ist ausgesprochen
hoch.
Zwar wurde Psychiatrische Behandlungspflege Mitte 2005 in den Leistungskatalog der
Krankenkassen aufgenommen, die
entsprechenden Rahmenvereinbarungen
fehlen jedoch bis heute.
Exemplarisch wird hier die Finanzierung von
HALMA e.V., Amb. gerontopsychiatrische
Behandlungspflege in Würzburg, dargestellt.
Das Angebot ist im Rahmen eines
Bundesmodellprojektes entstanden. Nach der
Projektphase wurde die Finanzierung auf 3
Säulen gesichert:
1. Die Stadt Würzburg und der Bezirk
Unterfranken finanzieren 1,5 Stellen
Sozialpsychiatrischer Dienst
2. 1 weitere Stelle (Angehörigenberatung)
wird über den Beratungsparagrafen nach
den Ausführungsbestimmungen zum
Pflegeversicherungsgesetz finanziert (gibt
es so in Hessen nicht)
3. Die Psychiatrische Behandlungspflege
(einschl. Erstellung eines Hilfeplans,
Einführung und fachliche Begleitung der
eingesetzten Kräfte und Helfer, CaseManagement in der Langzeitbegleitung)
wird auf Grund einer Sondervereinbarung
mit den Krankenkassen mit bis zu € 1.850
pro Patient und Jahr bezahlt. Seit 2006
hält sich nur noch die AOK an diese
Vereinbarung, die anderen Kassen sind
ausgestiegen.
Im Westteil des Kreises wurde eine gerontopsychiatrische Tagespflege mit 13 Plätzen
geschaffen. Durch flexible Nutzung der Plätze
werden zwischen 25 und 30 Personen dort
betreut.
Als niedrigschwelliges Betreuungsangebot
sind 5 Betreuungsgruppen entstanden: 3 im
Westteil und 2 im Ostteil des Kreises.
Um die ambulante Betreuungssituation weiter
zu verbessern, startet im Juli 2006 ein von
111
den Pflegekassen finanziertes Modellprojekt
„Entwicklung qualitätsgesicherter häuslicher
Tages- und Kurzzeitpflege“.
Das Konzept beinhaltet viele Gesichtspunkte,
die für gerontopsychiatrisch erkrankte
Personen besonders wichtig sind:
• eine kleine Gruppe,
• ein hoher Betreuungsschlüssel,
• eine normale, häusliche Umgebung,
• familiäre Gastfreundschaft,
• eine warme, akzeptierende Atmosphäre,
• Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte.
3. Gerontopsychiatrische Versorgung
bedeutet nicht die Schaffung so
genannter „beschützender Bereiche“.
Aus Sicht der Gemeindepsychiatrie ist
das Einschließen der alten psychisch
kranken und verwirrten Personen
abzulehnen.
Wohnortnah sollen im gesamten Kreisgebiet
etwa 120 Plätze geschaffen werden. Sollte
das Projekt erfolgreich verlaufen, wird es als
Regelleistung in die Pflegeversicherung aufgenommen. Einzuordnen ist es als niedrigschwelliges Angebot zwischen professioneller
Tagespflege und Betreuungsgruppen.
Diese Belehrung ist aus Sicht der Altenhilfeplanung unangebracht. Tatsache ist, dass es
einen Personenkreis mit einer ausgeprägten
Weglauftendenz gibt. Dieser ist in einem
beschützenden Wohnbereich mit Zugang
zum Garten/zur Terrasse entspannter zu
pflegen, als in einem offenen Bereich mit
ständiger Kontrolle. Für das Wohlbefinden
der Bewohner ist die Qualität der Betreuung
ausschlaggebender als die geschlossene Tür.
Die Leitstelle für ältere Bürger hat durch das
von 2002 bis 2004 durchgeführte DCMProjekt wesentliche Verbesserungen der
gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung
initiiert. Durch Fortbildungsangebote (2006
z.B. Fallarbeit zum Umgang mit
demenzkranken Bewohner/innen (4-tägig)
und Fingerfood-Essen als basale Stimulation
(2-tägig mit Heimkoch Markus Biedermann)
sowie Mapper-Treffen) wird die Entwicklung
in Gang gehalten.
5
Zielgruppen der Gerontopsychiatrie
5.1
Menschen mit Demenz
100 Jahre nach der ersten Krankheitsbeschreibung durch den Nervenarzt Alois Alzheimer
(Nov. 1906) entwickelt sich das nach ihm benannte Leiden zur „Krankheit des 21.
Jahrhunderts“. Das Thema Demenz zieht mit der gestiegenen Lebenserwartung in immer
mehr Familien ein und droht das Ideal eines aktiven Lebensabends zu zerstören. Von den
80- bis 84-Jährigen leidet jeder Siebte (Prävalenz von Demenzen in Abhängigkeit vom Alter
nach Bickel. H. (2000) in: Das Wichtigste 1, Die Epidemiologie der Demenz, Deutsche
112
Alzheimer Gesellschaft, Berlin) unter Demenz, von den 85- bis 89-Jährigen jeder Vierte und
von den 90-Jährigen und älteren jeder Dritte.
Deshalb gehört der humane Umgang mit Demenz zu den großen gesellschaftlichen
Debatten, die eine länger lebende Gesellschaft führen muss. Prof. Thomas Klie fordert dazu
auf, den Blick auf Demenzkranke zu ändern und warnt davor, „in die gefährliche Denkweise
zu verfallen, ein Leben mit Demenz sei nicht lebenswert.“ (Prof. Thomas Klie: Ein Leben mit
Demenz ist lebenswert! Pressemitteilung von TM sozial, 15.05.2006). Demenz muss als
Phänomen des menschlichen Daseins akzeptiert werden.
Nach Prof. Mary Marshall gibt es drei Modelle (Introduction to Dementia, Prof. Mary
Marshall, Director, Dementia Services development Centre, University of Stirling), die
Demenz zu verstehen:
•
•
•
Das medizinische Modell erklärt die Demenz über die Vorgänge, die im Gehirn
geschehen. Die Interventionsmöglichkeiten der Mediziner erschöpfen sich in der Gabe
von Medikamenten, wobei sie auch im Blick haben, dass die Pflegenden Entlastung
benötigen. Nach diesem Modell sind die Ärzte die Experten.
Das soziale Modell betrachtet die Persönlichkeit des Menschen mit seiner Biografie,
seinen physischen und psychischen Erkrankungen und den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen. Einen Einfluss auf das Befinden haben die Umgebung, die
Möglichkeit, tätig zu sein sowie die Qualität der Beziehungen zu Familienangehörigen,
Freunden und Pflegepersonen. In diesem Modell werden viele Ursachen für die
Demenz und das Wohlbefinden des Erkrankten berücksichtigt. Entsprechend können
wir auch eine Menge tun, um den Krankheitsverlauf zu beeinflussen: wir können das
räumliche und soziale Milieu an die Bedürfnisse der Kranken anpassen. Wichtig sind
deshalb Schulungen der Angehörigen und der professionellen Pflegepersonen. Wir
alle sind Experten.
Das Bürgerrechtsmodell ist eine bei uns noch nicht verbreitete Sichtweise: Es will
den an Demenz erkrankten Menschen eine Stimme geben, denn sie sind nicht nur
krank und von vielfältigen Verlusten betroffen, sondern haben noch eine Menge zu
unserer Gesellschaft beizutragen: Mut, aufrichtige Gefühle, Humor und Langsamkeit
sind Werte, die wir von ihnen lernen können.
Menschen mit Demenz haben Rechte und Verantwortung. Der wichtigste Zugangsweg zu
ihnen ist Begegnung und Kommunikation. Wir müssen die Sprache der Demenz lernen. Sie
sind die Experten für ihre Situation und haben das Recht, mit ihren Bedürfnissen
wahrgenommen zu werden.
Entscheidend ist, dass keines der Modelle alleine ausreicht, die Demenz zu verstehen. Wir
benötigen alle drei Modelle, zu jeder Zeit (Mary Marshall: „We need all three all the time!“).
5.2
Alte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung
Besondere Zielgruppe der alt gewordenen Menschen mit geistiger und seelischer
Behinderung
A.
Ausgangslage
Mit der demographischen Entwicklung Deutschlands werden zukünftig die Zahlen der alt
gewordenen Menschen mit geistig oder seelischer Behinderung steigen. Die Tötungsmaschinerie des NS-Systems hat diese normale Situation verhindert und stellt uns vor eine
z. Zt. noch völlig neue Aufgabe. Diese Aufgabe kann innerhalb der vorhandenen Strukturen
(Behindertenhilfe und Altenpflege) nur dann gelöst werden, wenn neue Wege und
angemessene Strukturen aufgebaut werden.
113
Menschen mit Behinderung sind anders. Sie passen nicht in die vorhandenen alten
pflegerischen und gerontopsychiatrischen Raster. Die betreuerischen Anforderungen, die
diese Zielgruppe mit sich bringt, sind über Jahre hinweg institutionell (Werkstatt für
behinderte Menschen, Tagesstrukturen und Wohnbetreuungen) geprägt. Die Menschen mit
Behinderung haben entsprechend besondere Bedürfnisse und Eigenheiten entwickelt.
B.
1.
2.
Betreuungsstruktur
Beratungs- und Clearingstelle (fehlt)
dezentral, in den Orten Hanau-Stadt, Altkreis Hanau, Gelnhausen, Bad Orb,
Wächtersbach, Schlüchtern. Bad Soden-Salmünster (erwünscht)
multiprofessionell (Leitung sollte aus der Behindertenarbeit kommen)
Potential zu Case-Management (bereitstellen)
Tagesstrukturierende Angebote
vorhandene Strukturen nutzen
separieren von den Heimen
vorhandene Sozialkontakte nutzen und pflegen
Autonomie der Klienten wahren
Einbezug von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
-
3.
Wohnen in den verschiedenen Wohnformen (ambulant betreut bis stationär)
bereitstellen
Betreuung in der eigenen Wohnung
Wohngemeinschaft
Hausgemeinschaft
Fortführung vorhandener Unterbringungen
Einbezug von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
C.
1.
2.
Politische Wege im MKK
Netzwerke der vorhandenen Angebote verbinden und bekannt machen
Koordination durch den SpDi
Kooperation der vorhandenen Institutionen fördern
Ausbau der fachlichen Kooperation, die durch die HPK entstanden ist
Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes
Politische Klärung im MKK
prospektive Planung
Akzeptanz der fachlichen Qualifikation durch die Politik als Standard
Adäquate sachliche und personelle Ausstattung
Aufhebung der Trennung der Kostenverantwortung (Krankenkasse, örtlicher und
überörtlicher Sozialhilfeträger, Land, Rentenversicherung)
Koordination und Kooperation der verschiedenen Träger und Anbieter
(Trägervielfalt)
-
114
5.3
Alte Menschen mit Suchterkrankungen
Ambulant
Alte Menschen mit Suchterkrankungen in der ambulanten Pflege
•
Medikamentenabhängigkeit
•
Alkoholabhängigkeit
-
Schmerzmedikamente
Schlafmedikamente
Abführmittel
Meist bestehen die Suchterkrankungen schon sehr lange und sind in den meisten Fällen
nicht gleich ersichtlich und selten behandelbar. Ein großes Problem sind alkoholabhängige
Patienten mit einem Diabetes mellitus. Dort bestehen meistens extreme Blutzuckerschwankungen, was die Versorgung oft sehr schwierig gestaltet.
Stationär
Alte Menschen mit Suchterkrankungen
Als Suchterkrankung ist vorrangig der Alkoholismus zu nennen.
Für Menschen mit einer langen Alkoholbiografie ist aus Gründen der Verwahrlosung und /
oder der Selbstgefährdung und der schweren körperlichen Erkrankung eine stationäre
Aufnahme zur geregelten Pflege und Versorgung in einer Einrichtung notwendig.
Auch alkoholabhängige Menschen ohne festen Wohnsitz suchen in einem gewissen Alter
einen festen Platz, der ihnen Schutz, Pflege und Versorgung bietet.
Problemstellung für
⇒ den Betroffenen:
empfundenes Einengen ihrer Person
Vorgabe einer festen Struktur (z.B. Mahlzeiten)
weniger Geld zur eigenen Nutzung
Sauberkeit und Hygiene
Hausordnung
Doppelzimmer
⇒ die Mitbewohner und deren Angehörige:
Lärmbelästigung in stark alkoholisiertem Zustand
unsauberes Verlassen der gemeinschaftlichen sanitären Bereiche
Betteln innerhalb der Einrichtung
⇒ die Einrichtung:
nicht Einhalten der getroffenen Absprachen
negative Außenwirkung durch die Betroffenen, z. B. Erscheinungsbild des Kunden
Versuche, die Mitarbeiter gegeneinander auszuspielen
Fernbleiben der Einrichtung über Nacht, ohne zu informieren
nicht Einhalten von Sauberkeit und Hygienevorgaben
schlechter Ernährungszustand
öfters medizinische Notfälle durch z.B. Stürze
oft keine regelmäßige Medikamentenversorgung und Behandlungspflege möglich
Probleme bei der Versorgung der Patienten entstehen häufig durch die mangelhafte
Versorgung durch Fachärzte und Therapeuten.
115
5.4
Alte Menschen mit neurologischen Erkrankungen
Ambulant
Alte Menschen mit neurologischen Erkrankungen in der ambulanten Pflege
Häufige neurologische Erkrankungen:
Zustand nach Apoplex (Schlaganfall)
Parkinson
Multiple Sklerose
Amyotrophische Lateralsklerose
Stationär
Alte Menschen mit neurologischen Erkrankungen (stationär)
Eine Aufnahme alter Menschen mit neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Apoplex,
Epilepsie, Parkinson, in einer stationären Einrichtung erfolgt aus vielerlei Gründen.
Der Hauptgrund einer stationären Aufnahme ist in der Pflege und Betreuung durch
Fachpersonal, das rund um die Uhr verfügbar ist, zu sehen.
Die bis dahin pflegenden und betreuenden Angehörigen sind bzw. fühlen sich überfordert
oder gehen einer beruflichen Tätigkeit nach. Der ambulante Dienst kann nur zeitlich begrenzt
die Pflege übernehmen.
Probleme für und mit den Betroffenen:
-
Akzeptieren der Heimaufnahme
Wegfallen der Bezugsperson
bei Sprachproblemen: Verständigungsschwierigkeiten
Doppelzimmer
oft sind keine Bezugspersonen vorhanden, dadurch das Fehlen von Biografiedaten
Verlust der Eigen- und Selbständigkeit
Wesensveränderungen
Fördernde Therapie z. B. Krankengymnastik und Logopädie sind sehr schwierig zu
bekommen
6
Perspektiven der aktuellen gerontopsychiatrischen
Versorgung und erwünschte Änderungen
6.1
Netzwerk
Kooperation und Vernetzung der Leistungsangebote
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die wichtigste Form der Vernetzung von
Leistungsanbietern, Kostenträgern und (kommunaler) Altenhilfeplanung in der Kooperation in
regionalen Arbeitsgemeinschaften bzw. Planungskonferenzen besteht. Kriterium für
Vernetzung ist hierbei, dass sich Leistungsanbieter unterschiedlicher Träger, die in der Regel
miteinander im Wettbewerb stehen, bzw. Anbieter, die unterschiedliche Spektren des
Versorgungssystems abdecken (professionelle Pflegeangebote, medizinische Versorgung
und Rehabilitation, Beratungsstrukturen bzw. Selbsthilfeeinrichtungen), zusammenfinden
und dabei mit den relevanten Kostenträgern und der kommunalen Altenhilfeplanung
kooperieren. Pflegekonferenzen oder Arbeitsgemeinschaften stellen eine Grundlage dar, auf
der sich dann weitere und konkret wirksame Formen der Vernetzung der Leistungsangebote
entwickeln können. Entsprechende Gremien können sowohl planerische Aufgaben
116
übernehmen, als auch Versorgungsschnittstellen abstimmen, gemeinsame
Qualitätsstandards definieren und vor allem auch Modelle entwickeln, bei denen die
verschiedenen Kostenträger, die im Bereich der Altenhilfe relevant sind (Pflegekassen,
Sozialhilfeträger, Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge etc.), sinnvoll kooperieren und
ihre finanziellen Aufwendungen bündeln können.
Unmittelbar wirksam werden diese Formen einer übergeordneten Vernetzung (CaseManagement) dann, wenn damit verbunden ist, für die Hilfe- und Pflegebedürftigen und
deren Angehörige Anlaufstellen zu schaffen, die die notwendigen Beratungsangebote
vorhalten (Bedarfsassessment bzw. Schaffung von Angebotstransparenz), Hilfeangebote
vermitteln (Lotsenfunktion) und auch insgesamt im Sinne einer anwaltschaftlichen Funktion
die Interessen von Pflegebedürftigen in die Versorgungslandschaft einbringen
(Verbraucherschutz). Derartige Case-Management orientierte Ansätze ließen sich in mehr
oder weniger ausgeprägter Form exemplarisch in Nürnberg, Münster und auch im
Ortenaukreis finden. Nach wie vor deuten die Gesamtbefunde allerdings darauf hin, dass
sich ein kommunales Verbundsystem in der Breite der Altenhilfe in Deutschland erst
langsam und eher exemplarisch zu etablieren beginnt (aus MUG III). Ein erster Schritt im
MKK sollte sein, dass bestehende Gremien und Arbeitskreise verstärkt in verbindlichen
Austausch treten und den Informationsfluss sicherstellen, um den Umsetzungsprozess der
Ziele des Psychiatrieplans zu fördern und weiter zu entwickeln.
6.2
Fehlendes Gerontopsychiatrisches Zentrum
Schon im Psychiatrieplan von 1996 wurden 2 Gerontopsychiatrische Zentren (siehe
Abbildung 13) für den MKK für notwendig gehalten. Dies wurde, wie in Kapitel 5
beschrieben, bis heute nicht umgesetzt. Ein GPZ beinhaltet eine (aufsuchende) Ambulanz
und (aufsuchende) Beratungsstelle, sowie eine Tagesklinik. Die Umsetzung ist heute umso
wichtiger, als der demographische Wandel, die bessere Behandelbarkeit von Erkrankungen
des Alters und die immer noch fehlende aufsuchende psychiatrische Behandlung der
Kassenärzte eine solche Institution bedingen. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
hält kleine Einheiten der Einzugsgebiete wegen des geringen Mobilitätsradius alter
Menschen für sinnvoll. Das KDA hält ein gerontopsychiatrisches Standardversorgungsgebiet von 100.000 – 150.000 Einwohnern für sinnvoll. Zugleich wird aber angeraten, in
großstädtischen Ballungszentren eher noch kleinere Versorgungsgebiete zu etablieren. Die
Bundesgemeinschaft Psychiatrie (BAG) fordert ebenfalls die Einrichtung von GPZ und rät zu
etwa 0,2 gerontopsychiatrischen, klinischen Plätzen auf 1000 Einwohnern. Davon sollten
mindestens 25% auf die tagesklinische Behandlung entfallen. Dies wären für den MKK
insgesamt 82 Plätze, von denen ca. 20 tagesklinische Plätze wären. Ein solches Zentrum ist
eine eigenständige Einrichtung unter ärztlicher Leitung und hat gesicherte
Kooperationsstrukturen mit der Altenhilfe und der Psychiatrie. Dies fördert die Kooperation
über die Kostenträgergrenzen hinaus und zwischen professionellen und informellen
Strukturen. Zusätzlich soll es zur weiteren Qualifizierung und Vernetzung bestehender
Institutionen beitragen und die Öffentlichkeit über aktuelle Strömungen und Entwicklungen
informieren. Vermutlich wird nur 1% der über 65-Jährigen von psychiatrischen Angeboten
erreicht. Gerade deswegen ist das aufsuchende Angebot zur Behandlung und Beratung so
wichtig, um einen höheren Versorgungsgrad zu erzielen. Ein solches Konzept verhindert
vorzeitige stationäre Aufnahmen und kann stationäre Aufenthalte verkürzen. Es kann zu
frühzeitiger Diagnostik und Behandlung beitragen. Dies ist durch die Kassenärzte nicht
gewährleistet, da sie nicht regelhaft aufsuchend tätig werden. Nur ein solches Zentrum kann
die psychiatrische, somatische, pflegerische und psychosoziale Grundversorgung integrieren
und vermitteln. Es kann Motor für einen gerontopsychiatrischen Verbund sein, damit
gewährleistet ist, dass jeder Bürger im MKK die wohnortnahe Hilfe erhält, die er für den
individuellen Bedarf benötigt.
117
Abbildung 13
118
6.3
Krisendienst
Im MKK gibt es keinen psychiatrischen / gerontopsychiatrischen Krisendienst, der auch eine
Behandlung anbieten kann. Der SpDi bietet aufsuchende Beratung in Krisensituationen
während der Dienstzeiten an. Pflegefachkräfte sind nicht vorhanden. Eine medikamentöse
Behandlung ist nicht möglich. An den Abenden oder Wochenenden ist der kassenärztliche
Notdienst zuständig, an dem keine Neurologen oder Psychiater teilnehmen. Dieser verfügt
nicht immer über die nötige Fachkenntnis. Auch während der Öffnungszeiten der
Kassenärzte ist eine fachärztliche aufsuchende Versorgung nicht gewährleistet. Gleiches gilt
für die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten.
Wichtig ist für Angehörige - dies sind 90 % der Hilfesuchenden - (Psychosoziale Umschau) in
diesen Situationen einen fachkundigen Menschen zu sprechen und die passende Hilfe
vermittelt zu bekommen. Dies ist auch wichtig, um eine Überforderung, Burn-Out oder
Gewalteskalation zu verhindern. Als Täter findet man häufig Frauen im Alter um 60, die die
Last der Pflege überwiegend allein tragen müssen. Oft befinden sie sich in einer SandwichSituation. Einerseits sollen sie ihre Kinder emotional oder finanziell unterstützen und
andererseits lastet die drückende Bürde der Sorge und Pflege für die Eltern auf ihnen.
Häufige Formen der Gewalt sind körperliche und seelische Misshandlung, Freiheitseinschränkung, finanzielle Ausbeutung und passive sowie aktive Vernachlässigung. Allerdings
beklagen auch Angehörige, dass Pflegebedürftige auch gegen sie gewalttätig sind. Angegeben wird, dass dies zwei- bis viermal häufiger auftritt, als gegen die Gepflegten (R. Hirsch,
Prävention statt Gewalt). Diese Beratung und Intervention kann durch geschulte Pflegekräfte
oder Sozialarbeiter geschehen. Eine ärztliche Kompetenz ist prinzipiell sinnvoll, wenn eine
medikamentöse Behandlung oder Zwangseinweisung erfolgen soll.
Ein gerontopsychiatrischer Krisendienst kann durch ein GPZ oder durch eine Telefonsprechzeit (wie in Frankfurt) von geschulten Kräften erfolgen. Dies sollte bei einer nicht amtlichen
Stelle angesiedelt sein, da sich die Betroffenen, die unter Scham und Schuld leiden und aus
Angst vor „Repressalien“ / einer amtlichen Verfolgung, sonst nicht melden. In München
erfolgten fast alle Kriseneinsätze ohne Mitwirkung eines Arztes. Bei 85 % der Fälle konnte
eine Einweisung vermieden werden. Die Kosten hierfür müssten von den Krankenkassen,
der Kassenärztlichen Vereinigung und dem MKK in Mischfinanzierung übernommen werden.
6.4
Beschäftigung, externe Tagesstruktur
Externe Tagesstruktur
Der Anteil alter Menschen nimmt in Deutschland wie in anderen industrialisierten Ländern
stetig zu und stellt auch den MKK vor neue Herausforderungen. Häufig leiden die alten
Menschen an mehreren Krankheiten gleichzeitig (Multimorbidität) und der Verlauf ist i. d. R.
chronisch. Dies gilt sowohl für die somatischen, als auch für die psychischen Erkrankungen.
Dabei sollte man sich im Klaren sein, dass körperliche Beschwerden zu psychischen
Belastungen führen und umgekehrt, somatische Erkrankungen oft psychische Krankheiten
verursachen können. Multimorbidität und chronische Erkrankungen im Alter lassen sich nicht
mit monokausalen medizinischen Therapiekonzepten und einem auf Heilung ausgerichteten
Gesundheitswesen angemessen beeinflussen. Um ein Höchstmaß an Lebensqualität, eine
angemessene Versorgung gerade für psychisch kranke alte Menschen zu ermöglichen,
sollte eine Unterstützung im Alltagshandeln u. a. mit einer tagesstrukturierenden Maßnahme
erfolgen.
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist besonders für die Gruppe der chronisch
psychisch Kranken schwierig. Da der Altersprozess in einzelnen Funktionsbereichen sehr
119
unterschiedlich verläuft, ergibt sich bei jeder Person eine ganz individuelle Entwicklung im
Alter. Die meisten alten Menschen möchten, solange es eben geht, in ihrer gewohnten
Umgebung leben, auch wenn sie aufgrund von körperlichen und / oder geistigen
(psychischen) Erkrankungen auf Hilfe angewiesen sind. Dies ist bisher i. d. R. nur sehr
begrenzt möglich. Aufgrund dieses Mangels erfolgen Einweisungen in Alten- und
Pflegeheime oft früher als nötig.
Es sind vor allem altersbedingte Merkmale, die den Kontakt und die Kommunikation
miteinander erheblich erschweren, wie eingeschränkte Mobilität, Einschränkung der Sinne,
insbesondere Hören und Sehen oder eine allgemeine Multimorbidität.
Psychiatrische Erkrankungen führen häufig zu Beziehungsstörungen, es kommt zu sozialer
Isolation, Verlust von sozialer Kompetenz, Vereinsamung und Langweile. Dies führt zu
Krisen mit der Gefahr eines Rückfalls in die Erkrankung.
Das Angebot einer (externen) tagesstrukturierenden Maßnahme ist / soll Bestandteil der
wohnortnahen Versorgung alter psychisch kranker Menschen sein. Sie ergänzt und / oder
entlastet die Versorgungsangebote, z. B. des SpDi oder des Betreuten Wohnens. Sie soll der
Vermeidung von stationären Aufenthalten dienen oder einer Aufnahme in ein Alten-(Pflege-)
Heim vorbeugen. Die Angebote sollen helfen, den Tagesablauf so zu strukturieren, um
wichtige Grundbedürfnisse, wie Wunsch nach sozialer Anerkennung, sozialem Kontakt zu
erfüllen.
Seit dem 01.01.2004 gibt es das Angebot einer tagesstrukturierenden Maßnahme mit
12 Plätzen in der Hacienda in Maintal-Dörnigheim, einem Wohnheim für alt gewordene
psychisch kranke Menschen in Trägerschaft des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten
e.V., für (Mit-)Bürger vor allem aus Maintal und Hanau. Das Angebot richtet sich vor allem an
ältere Menschen, die noch in der eigenen häuslichen Umgebung leben. Oft handelt es sich
um isoliert lebende Menschen. Im Rahmen dieser tagesstrukturierenden Maßnahmen
werden kulturelle und sportliche Aktivitäten angeleitet und gefördert, der Kontakt zur
Gemeinde und zur Öffentlichkeit gepflegt.
Im Einzelnen sind dies:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
7
Werken/Textil
Musikgruppe/-therapie/Singen
Sport/Schwimmen/Gymnastik/Yoga
Freies Gestalten
Karten- und Brettspiele
Wandergruppe
Märchengruppe
Kochgruppe
Gesprächsgruppe
Lösungsansätze / Indikatoren
Sowohl die Wohnungs- und die Kommunalpolitik als auch das Gesundheitswesen müssen
sich auf die veränderten Bedingungen des demographischen Wandels einstellen. Alternative
Wohn- und Betreuungsangebote zum Heim werden zu erproben und auszubauen sein, wenn
die Zahl älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen deutlich steigt, die Tragfähigkeit
familiärer Netze jedoch immer mehr abnimmt.
120
7.1
Beispielhafte Wohnformen
Integratives Wohnen / Gemeinwesenprojekte
Intergenerative Projekte (aus NDV Nachrichtendienst 7/2006, Seite 359): z. B. die Tokyoter
Einrichtung „Kotoen“. Sie vereinigt Seniorenwohn- und Pflegeheim mit einer Kindertagesstätte. Das Heim versucht, durch das integrative Konzept die Begegnung der Generationen
zu ermöglichen und damit das tradierte Ideal der Großfamilie, welches auch in Japan immer
seltener Realität ist, künstlich nachzustellen. Sie zielt auf das Weitergeben von Wissen und
Traditionen auf der einen Seite und auf das Verringern von Vereinsamungstendenzen auf
der anderen Seite ab. Auch wenn die Begegnungen der Generationen, bedingt durch den
kulturellen Hintergrund, in diesem Beispiel nicht individuell sondern kollektiv stattfindet.
Segregatives Wohnen
Im Gegensatz zum integrierten / integrativen Wohnen, bei dem Menschen verschiedener
Problemlagen und Altersstufen zusammen wohnen, handelt es sich beim segregativen
Konzept um die Versorgung einer homogenen Gruppe von Menschen gleichen Störungsbildes und Hilfebedarf. Dies gilt für die Demenzkranken besonders. Der Aspekt des
gemeinsamen Wohnzimmers und Küche, als Ort des gemeinschaftlichen Aufenthaltes und
der Beschäftigung, ist besonders wichtig. Der regelmäßige, gemeinschaftlich gepflegte
Tagesablauf wirkt anregend und angstreduzierend, wenn dies in kontinuierlicher Begleitung
einer Präsenzkraft geschieht.
Wohnraumanpassung, Barrierefreiheit
Die barrierefreie Wohnung ist eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines
selbständigen Haushalts bei körperlicher Beeinträchtigung. Barrierefreies Wohnen ist für alle
Generationen geeignet. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Dies bedeutet u. a.
Vermeidung von Stufen und Schwellen zum Zugang und innerhalb der Wohnung,
notwendige Türbreiten und Höhen von Bedienungselementen. Die Kosten für solche
Umbaumaßnahmen können hoch sein, werden aber bezuschusst. Es ist deswegen sinnvoll,
bei Neubauten dies gleich mit einzuplanen (Neue Wohnformen für ältere Menschen, Stand
und Perspektiven, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Januar 2006).
Bei der Wohnraumanpassung werden Barrieren und Gefahrenquellen für ältere oder
behinderte Menschen beseitigt oder umgebaut, um eine selbständige Lebensführung
möglichst lange zu gewährleisten. Dies zu erkennen und zu planen ist Aufgabe der
Wohnberatung.
Bei der strukturellen Wohnraumanpassung werden auch Aspekte der infrastrukturellen
Versorgung und der barrierefreien Gestaltung des Wohnumfeldes berücksichtigt. Dies betrifft
kommunale Planungen, Quartierskonzepte, Baugesellschaften. In Hessen ist die Hessische
Fachstelle für Wohnberatung HFW bei der AWO BV Hessen-Nord als Ansprechpartner zu
nennen. Im MKK macht dies das SeniorenOffice Maintal für die Stadt Maintal.
Hausgemeinschaften
Hier handelt es sich um selbst organisierte Ein- oder Mehrgenerationen-Wohnprojekte. Jeder
Bewohner hat einen eigenen Wohnbereich. Einige Räume werden gemeinschaftlich genutzt.
Sie entstehen aus privater Initiative. Das Gemeinschaftsleben beginnt bereits vor dem
Einzug. Bei einem Pflegebedarf, der über nachbarschaftliche Hilfe hinausgeht, werden
ambulante Dienste in Anspruch genommen. Das normale Wohnen basiert auf gegenseitiger
freiwilliger Hilfe. Soziale Netzwerke werden gebildet. Gelegentlich ist auch eine Verpflichtung
zur gegenseitigen Hilfe vereinbart. Die Zeitspanne von Planung zur Realisierung beträgt
4-8 Jahre.
Projekt „Entwicklung qualitätsgesicherter häuslicher Tages- und Kurzzeitpflege im
Main-Kinzig-Kreis“
Die demographische Entwicklung und der damit verbundene Anstieg pflegebedürftiger
Menschen erfordern Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen
Versorgungsstruktur. Insbesondere gilt es, die vorhandene Altenhilfestruktur um
121
niedrigschwellige Angebote zu ergänzen, denn die große Zahl der Pflegebedürftigen wird in
Zukunft nicht mehr im bisherigen Umfang durch Professionelle versorgt werden können. Eine
gemeinschaftliche Kultur der Pflege und Betreuung ist deshalb erforderlich, die als eine Art
„Koproduktion“ zwischen Angehörigen, Professionellen und Freiwilligen / Laienhelfern
beschrieben werden kann.
Ziel des von der Pflegeversicherung finanzierten Modellprojektes ist die Implementierung von
häuslicher Tages- und Kurzzeitpflege in allen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises.
Wesentliches Kennzeichen dieser in Schottland entwickelten und praktizierten
Dienstleistungsform ist das Zusammenwirken von Professionellen, Laienhelfern bzw.
Freiwilligen und Angehörigen. Dabei kommt einer effektiven Qualitätssicherung, die nicht nur
gesetzlichen und ökonomischen Vorgaben geschuldet ist, sondern in erster Linie die
Perspektive der Pflegebedürftigen im Blick hat, eine herausragende Bedeutung zu. Analog
zum schottischen Modellvorbild ist während der gesamten Laufzeit ein engmaschiges Netz
an Begleitung, Schulung, Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Dadurch wird zum
einen der Grundstock gelegt für die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von
qualitativen Standards, zum anderen ist diese „Bodenhaftung“ des Projektes direkt gekoppelt
an das Ziel, die neuen Angebote in eine Regelversorgung überführen zu können.
Konkret sollen folgende Fragen untersucht werden:
•
•
•
•
•
•
Lassen sich im Main-Kinzig-Kreis eine entsprechende Anzahl Gastfamilien finden, die
ihr Haus / ihre Wohnung öffnen, um pflegebedürftige Menschen für einen vereinbarten
Zeitraum zu betreuen?
Lassen sich genügend Freiwillige / Laienhelfer (Freiwillige erhalten für ihren Einsatz
lediglich eine Aufwandsentschädigung, Laienhelfer werden stundenweise vergütet)
rekrutieren, die die Gastfamilien regelmäßig unterstützen?
Wie müssen die in Schottland entwickelten Instrumente modifiziert und welche
rechtlichen Fragen abgeklärt werden?
Lässt sich durch diese bedarfsgerechte Form der Betreuung die Nutzungsfrequenz der
Tages- und Kurzzeitpflege erhöhen?
Lassen sich Vergütungsstrukturen für die Angebote der häuslichen Tages- und
Kurzzeitpflege entwickeln, die einerseits in die Kostensystematik der
Pflegeversicherung passen und andererseits die für die Qualitätssicherung
erforderliche Begleitung durch ein Projektteam refinanzieren?
Wie muss die Relation Fachkraft / Gastfamilien aussehen, damit die Qualität der
Leistungserbringung und die Refinanzierung der Fachkraft gewährleistet sind?
Das Projekt hat am 01.07.2006 begonnen und dauert bis zum 30.06.2011.
7.2
Beschwerdestelle
Eine unabhängige Beschwerdestelle soll neutraler Ansprechpartner sein. Dies gilt für
Angehörige von Pflegebedürftigen, für psychisch kranke alte Menschen, die Probleme mit
Pflege und medizinischer, hauswirtschaftlicher Versorgung haben sowie für professionelle
Helfer. Die Beschwerdestelle soll kurzfristig, unbürokratisch und niedrigschwellig vermitteln
und schlichten. Sie soll die Rechte der Anfragenden stärken und Defizite in der Versorgung
und Zusammenarbeit der Helfersysteme erfassen. Die Beschwerdestelle kann eine
fachkundige Person oder ein differenziertes Fachgremium sein. Im Bereich der Pflege ist
dies die Leitstelle für ältere Mitbürger. Auf der medizinischen Seite kann dies das
Gesundheitsamt in seiner Kontrollfunktion sein. Die Zusammenarbeit beider Stellen ist nicht
verbindlich geregelt. Eine gebündelte Erfassung der Anfragen gibt es nicht.
122
Ein herzlicher Dank gilt allen Mitgliedern des Arbeitskreises Gerontopsychiatrie, die an der
Erstellung dieses Planes mit Ausarbeitungen und der engagierten Mitarbeit in den
Konferenzen beigetragen haben.
•
Frau Dr. med. Braun, Oberärztin in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Hanau
•
Herr Fink, Diplomsozialarbeiter (FH), Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Schlüchtern
•
Herr Dr. phil. Frindte, Qualitätsmanagement, Gemeinnützige Schottener Reha
•
Frau Gregor, Diplompsychologin, Leitstelle für ältere Bürger im Main-Kinzig-Kreis
•
Herr Hennek, Diplomsoziologe, Heimleitung Hacienda Maintal, Frankfurter Verein für
soziale Heimstätten
•
Frau Kolod, Pflegedienstleitung, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Stadt Maintal
•
Frau Kübler, Diplomsozialarbeiterin, Behindertenwerk Main-Kinzig-Kreis
•
Frau Michl, Heimleitung, Pflegeheim Dettinger Straße, Gemeinnützige Schottener
Reha
•
Herr Münz, Diplomsozialpädagoge, Leiter des Fachbereichs Soziales, Stadt Maintal
•
Frau Noll, Diplomsozialarbeiterin, Sozialdienst im Pflegeheim Meerholz
•
Frau Spahn, Pflegedienstleiterin des Wohnstift Hanau
•
Frau Walther, Pflegedienstleitung der Hilfezentrale Hanau
Ein besonderer Dank gilt Frau Klug und Frau Scheider vom Geschäftszimmer des SpDi.
Thomas Lich
Facharzt für Psychiatrie
Sachgebietsleiter Sozialpsychiatrischer Dienst
Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis
123
D
Erwachsenenpsychiatrie und
Gemeindepsychiatrischer Verbund
1
Einleitung
Im folgenden Kapitel werden die sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für
den Bereich der Erwachsenenpsychiatrie dargestellt und neu bewertet. Es soll aber auch
versucht werden, Handlungsleitlinien zu entwickeln, wie die psychiatrische Versorgungslandschaft der nächsten Jahre im MKK gestaltet werden kann.
1.1
Basisdaten und demographische Entwicklung
Weltweit nehmen psychische Erkrankungen zu. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) können weltweit 11,5 % aller Krankheiten neuropsychiatrischen
Ursprungs zugeordnet werden. Es ist davon auszugehen, dass etwa 20 bis 30 % der
Bevölkerung an psychiatrischen und psychosomatischen Störungen leiden und dass davon
ungefähr die Hälfte dringend einer professionellen Behandlung bedarf.
Folgt man dem Gesundheitssurvey (RKI: Bundesgesundheitssurvey (BGS) 1998, Zusatzmodul ‚Psychische Störungen’ Berlin 1998), dann sind 32,1 % (15,6 Mio.) der erwachsenen
deutschen Bevölkerung zwischen 18 - 64 Jahren psychisch krank. Davon stehen lediglich
36% im Kontakt mit professionellen Hilfen. Als häufigste Störungsformen im Sinne der
Prävalenz zeigen sich bei der erwachsenen Bevölkerung Angststörungen (14,5%), affektive
(meist depressive) Störungen (11,5%) und somatoforme Störungen. Sie liegen weit vor den
Suchterkrankungen (6,8%), die auf dem vierten Platz folgen. Männer sind eher von
Suchterkrankungen betroffen und Frauen weisen eine relative höhere Prävalenz bei Angstund affektiven Störungen auf.
Auch die Krankenversicherungen konstatieren in ihren Gesundheitsreports einen drastischen
Anstieg psychischer Störungen. Der Anteil psychischer Störungen an den Gesamterkrankungen hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht und steht nun mit einem Anteil von
7,35 % bis 13 % an 4. Stelle der ärztlich registrierten Krankheitstage. (Je nach Kasse
variieren die Zahlen geringfügig. Vgl.: DAK Hessen Gesundheitsbericht 2006; BKK
Gesundheitsreport 2003, Essen 2004; TK-Gesundheitsreport 2004, Hamburg). Der durch
psychische Erkrankungen bedingte Anteil der Fehlzeiten liegt bei Frauen deutlich höher als
bei Männern. Bei Frauen stehen depressive Erkrankungen im Vordergrund, bei Männern
Störungen im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen.
Das Risiko, an einer psychischen Störung zu erkranken sowie die Bereitschaft der Nutzung
eines therapeutischen Behandlungsangebotes, steht in Verbindung mit regionalen,
sozialstrukturellen und -demografischen Konditionen. Im Folgenden nur einige ausgewählte
demographische Angaben und Charakteristika des Main-Kinzig-Kreises. Am Stichtag
31.12.2004 lebten im MKK 410.203 Bewohner, Tendenz leicht steigend. Der MKK ist eine
der wenigen Wachstumsregionen im Rhein-Main-Gebiet. Die regionale Ausdehnung beginnt
im Westen direkt anschließend an Frankfurt und reicht in östlicher Ausdehnung bis hin zu
ländlich strukturierten Gebieten der Ausläufer der Rhön, des Vogelsbergs und Spessart
(geographisch größter Kreis Hessens). Analog dazu zeigt die Region um die Stadt Hanau
eher urbane bzw. suburbane Strukturen, in den Regionen der ehemaligen Landkreise
Gelnhausen und Schlüchtern ländlich geprägte Strukturen. Hier noch einige markante,
statistische Daten:
124
1.2
17,82 % der Personen im MKK sind älter als 65 Jahre (73.095 Menschen),
9,6 % aller abhängig Beschäftigter sind arbeitslos (im Jahre 2004 waren es insgesamt
33.263 Personen),
11.689 Personen beziehen Sozialhilfe (außerhalb von Einrichtungen),
156.000 Personen leben in Einpersonenhaushalten
(Quelle: www.mkk.de)
Leitlinien
Die nachfolgenden Leitlinien entstammen dem Psychiatrieplan des Landes SchleswigHolstein und sollen den im psychiatrischen Bereich verantwortlich Handelnden im MainKinzig-Kreis als Orientierung und Empfehlung dienen.
Offenes Verständnis von psychischer Erkrankung
Neben ein somatopsychisches Krankheitsverständnis tritt ein anthropologisches
Krankheitsverständnis. Unterschiedliche Sichtweisen sind erforderlich, um Hilfen für
psychisch kranke und behinderte Menschen sachgerecht zu gestalten. Dabei ist die
Definition von Behinderung gemäß Weltgesundheitsorganisation mit den Begriffen
Schädigungen, Fähigkeitsstörungen, Beeinträchtigungen hilfreich (siehe auch ICF –
Internationale Classifikation der Funktionsfähigkeiten, Behinderungen und Gesundheit).
Prävention
Früherkennung von psychischen Erkrankungen und Vermeidung von Chronifizierung haben
gleichen Stellenwert wie rehabilitative Maßnahmen bei chronischen Erkrankungen.
Hilfen zur Selbsthilfe
Ziel der Hilfen ist es, die Handlungsautonomie des psychisch erkrankten Menschen zu
stärken und behinderte Menschen zu befähigen, die Hilfsangebote und die Strukturen der
Versorgung so zu gestalten, dass sie handlungsermächtigend sind. Individuelle Hilfe für den
einzelnen psychisch erkrankten Menschen richtet sich an seinen Ressourcen und denen
seiner Umwelt aus.
Normalität
Bei allen Hilfen sind Rahmenbedingungen erforderlich, die sich an der Normalität der
individuellen Lebensführung der Betroffenen, insbesondere der Wahrung ihrer Intimsphäre
bis hin zu sexuellen Bedürfnissen orientieren.
Lebensweltbezug
Die Hilfsangebote sollen so gestaltet sein, dass die Kontakte in der Familie, im
Freundeskreis und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, bzw. dass
entsprechende soziale Bezüge neu entstehen.
Rechte
Die Hilfsangebote haben sich an der Handlungsautonomie und der Selbstbestimmung der
psychisch erkrankten Menschen zu orientieren. Sie müssen darüber hinaus Mitwirkungs- und
Beteiligungsrechte einräumen.
Regionalisierung/sozialräumliche Planung, Versorgungsverpflichtung in der Region
Es sind regionale, sozialräumliche Planungen zu entwickeln. Es sollen vielfältige,
aufeinander abgestimmte Hilfsangebote vorhanden sein. Durch das Zusammenwirken in der
Region zwischen den Trägern und zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege ist die
Versorgungsverpflichtung umzusetzen. Dem Wunsch- und Wahlrecht des Hilfeempfängers
ist (wenn möglich) Rechnung zu tragen. Die Hilfsangebote sind durchlässig zu gestalten. Sie
sollen nach dem Prinzip der minimal notwendigen Eingriffe vorrangig ambulant ausgerichtet
werden.
125
Qualität sichern / Qualität entwickeln
Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen kommt dem Thema der
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung besondere Bedeutung zu. Neben den
Aussagen zur Qualität der Leistungen in einzelnen Einrichtungen müssen gemeinsame
Vorstellungen über die Qualität von Versorgungssystemen/Regionen entwickelt werden. Dies
ist eine notwendige Ergänzung der Qualitätssicherung und -entwicklung in den einzelnen
Einrichtungen.
Fachlichkeit
Der Anspruch auf qualitativ hochwertige Betreuung und Behandlung erfordert speziell
ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Professionen, die bereit
sind, ihr Tun einer ständigen professionellen Reflexion zu unterziehen und sich fachlich
weiter zu qualifizieren.
Dokumentation, Evaluation
Um eine systematische Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte und behinderte
Menschen zu fördern, ist es sinnvoll, einzelne Fragestellungen mit Methoden der
Dokumentation und Evaluation zu verfolgen.
Diese Leitlinien sind neuen Erkenntnissen und Entwicklungen anzupassen. Sie sind
Prüfsteine zur Qualitätssicherung und Dokumentation für die regionalen
Versorgungssysteme.
2
Rahmenbedingungen - gesetzliche Grundlagen
In Hessen gibt es - im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern - immer noch kein
Psychisch-Kranken-Gesetz, in dem eindeutige wie rechtsverbindliche Regelungen zur
Behandlung, Versorgung, Förderung oder Rehabilitation psychisch kranker Menschen fixiert
sind. Auch der hessische Psychiatrierahmenplan liegt bisher nur als Entwurf vor. Relevante
landesrechtliche Regelungen existieren nicht und können daher nicht in die Fortschreibung
des Psychiatrieplanes einfließen.
Das Sozialgesetzbuch XII (ehemals BSHG) sieht insbesondere in den §§ 53 ff
Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen bzw. für solche, die von einer
Behinderung bedroht sind, vor. Ziel der Eingliederungshilfe ist vor allem, den besonderen
Bedürfnissen seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen
Rechnung zu tragen und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Ausdrücklich wird auf eine personenbezogene Sichtweise und Finanzierung der Hilfe
hingewiesen, die nach Einkommensprüfung (ab dem 01.07.05 gilt dies zusätzlich für das
Modul ‚Betreutes Wohnen’) in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen
wird.
In der seit dem 01.07.2004 in Kraft getretenen Rahmenvereinbarung über die Zuständigkeit,
die Finanzierung und den landesweit gleichmäßigen Ausbau von Angeboten im Bereich des
‚Betreuten Wohnens für behinderte Menschen’ im Land Hessen werden u. a. im § 10 die
Verpflichtung der zuständigen Gebietskörperschaft zur Geschäftsführung und die
Verantwortung für die Durchführung der Belegungskonferenzen (Hilfeplankonferenzen)
festgelegt. Diese Vereinbarung endet am 31.12.2008. Die Nachfolgeregelung der
Zuständigkeiten kann aus heutiger Sicht nicht prognostiziert werden.
Als weitere gesetzliche Grundlage sind die einzelnen Bücher der Sozialgesetzgebung zu
nennen, hier insbesondere das SGB V sowie das SGB IX.
126
3
Ist-Stands-Erhebung, Versorgungsstrukturen
3.1
Öffentliche Gesundheitspflege, Sozialpsychiatrischer Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist wesentlicher Bestandteil der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung und Planung. Er erfüllt - nach den noch zu
vereinbarenden Kriterien des Gemeindepsychiatrischen Verbundes - folgende Aufgabe:
Versorgung und Betreuung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen, die noch
nicht in das Hilfesystem integriert sind. Die zentralen Aufgaben in der patienten- bzw.
klientenbezogenen Arbeit liegen in der Sekundär- und Tertiärprävention, der
Krisenintervention, Beratung, psychosozialen Begleitung, Hilfeplanung, Zuführung zu
Behandlung und Rehabilitation, der Einleitung von Integrationshilfen, Behindertenhilfe und
Kontrolle in Gefährdungslagen.
Durch die besonders niedrigschwellige und aufsuchende Arbeitsweise des SpDi können
Krisen und weitere Krankheitsphasen vermieden bzw. abgemildert werden. Die Angebote
sind für schwer psychisch kranke Menschen, die sich nicht selbst helfen können, aber auch
für behinderte Menschen besonders wichtig und können zu den üblichen Sprech-, bzw.
Dienstzeiten der Verwaltung in Anspruch genommen werden.
Bei einer Krisenintervention steht in erster Linie die Abwendung einer Selbst- und
Fremdgefährdung im Vordergrund. Im weiteren Verlauf der Beratung und Betreuung werden
existenzsichernde Maßnahmen eingeleitet wie finanzielle Absicherung oder Vermeidung von
Wohnungsverlust bzw. Obdachlosigkeit.
Bei der Einleitung der sozialen Grundsicherung, wie Sicherung des Lebensunterhaltes,
Erhaltung der Wohnung und Krankenversicherung, Erhaltung und Wiederherstellung der
körperlichen und seelischen Gesundheit, ist der SpDi unterstützend tätig. Den betroffenen
psychisch erkrankten Menschen wird konkrete Hilfestellung bei der Beantragung von
sozialen Leistungen gegeben. Dies geschieht u. a. im Rahmen von Hausbesuchen,
Begleitung zu Ämtern und Behörden und/oder weiteren Hilfeeinrichtungen.
Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Gesundheitsamt, Staatsanwaltschaft und
Polizei bietet der SpDi als außergewöhnliche Hilfestellung Beratung für Männer an, die der
Polizei durch häusliche Gewalt aufgefallen sind.
Der SpDi ist aber auch eine offene Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen, deren
Angehörige und ihr soziales Umfeld. Die Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung oder in
einer offenen Sprechstunde durch Sozialarbeiter. Außerdem gibt es die Möglichkeit,
kurzfristig einen Arzt oder eine/n im Präsenzdienst tätige/n Sozialarbeiter/In zu sprechen. Die
regelmäßigen Sozialpsychiatrischen Sprechtage bieten eine besonders einfache Möglichkeit,
sich ärztlich und/oder sozialarbeiterisch beraten zu lassen. Diese werden auch nach der
Zentralisierung der Kreisverwaltung wöchentlich neben Gelnhausen auch in Hanau und
Schlüchtern angeboten. Sie finden in den Räumen des Seniorenbüros „Haus am
Steinheimer Tor“ und in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Schlüchtern, die uns
freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden, statt. Die Leistungen des Dienstes sind für
die Bürger kostenlos, die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. In Einzelfällen werden
vom SpDi überbrückende Angebote gemacht, wenn noch keine anderen Hilfemöglichkeiten
wie z.B. Betreutes Wohnen zur Verfügung stehen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der
Arbeit des SpDi ist die fachärztliche Begutachtung im Auftrag von Behörden und Gerichten,
z.B. in Betreuungsverfahren sowie zu Fragen der Arbeits-, Erziehungs- und Reisefähigkeit.
Für Eltern behinderter Kinder wird Beratung und Unterstützung angeboten, vor allem bei der
Suche nach geeigneten Einrichtungen und Hilfemöglichkeiten. In der Region Schlüchtern
127
werden zusätzlich Suchtkranke in Entwöhnungsbehandlungen vermittelt, weil das
Suchtberatungsstellenangebot nicht ausreicht.
Eine wichtige Voraussetzung für ein Funktionieren des Versorgungssystems ist die
bestehende Kooperationsstruktur, die u. a. in den gemeinsamen Arbeitskreisen der
psychosozialen Netzwerke unter Beteiligung des Gesundheitsamtes besprochen und weiter
entwickelt wird.
Nachfolgend die Statistik 2004 und 2005 nach Problemlagen:
Abbildung 14
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der SpDi seit 1996 eine bedeutende Stellung
innerhalb der psychiatrischen Versorgungslandschaft eingenommen hat. Infolge der
Empfehlungen des Psychiatrieplanes von 1996 wurde das Sachgebiet Sozialpsychiatrischer
Dienst unter dem Dach des Gesundheitsamtes aus den sozialen Diensten der Altkreise
gebildet und die Behindertenhilfe integriert. Die Empfehlungen der Expertenkommission der
Bundesregierung (Psychiatrieenquete), 1 Sozialarbeiter pro 50.000 Einwohner vorzuhalten,
wurden nie erreicht.
128
Wegen der prekären Haushaltslage des MKK werden freiwerdende Stellen nicht mehr
besetzt. Lücken können nur durch hausinterne Umsetzung geschlossen werden und
bedingen neue Lücken. Eine Psychiaterstelle wurde komplett gestrichen. Durch die
Zentralisierung der Verwaltung in Gelnhausen kann der SpDi in Schlüchtern und Hanau kein
tägliches und unterminiertes Beratungsstellenangebot mehr anbieten.
Die zunehmenden Fallzahlen pro Mitarbeiter erfordern ein besonders sorgfältiges
Fallmanagement. Die Neufallzahlen im SpDi sind angestiegen, während in den PSKB`s
wegen des dortigen Personalabbaus als Folge der Landesmittelkürzung die Beratungskontakte deutlich zurückgegangen sind. Hingegen steigen die Zahlen der gesetzlichen
Betreuungsverfahren weiter an, weil die vorrangigen psychosozialen Hilfen nicht in dem
erforderlichen Maße vorgehalten werden, so dass die Betreuungsbehörde auf Kosten des
SpDi personell ergänzt wurde, um die Aufträge der Vormundschaftsgerichte abarbeiten zu
können.
Abbildung 15
Neue Patienten PSKB / SPDI von 2003 - 2005
800
700
600
712
658
640
500
528
400
388
300
315
200
100
0
SPDi 2003
PSKB 03
SPDi 2004
PSKB 04
SPDi 2005
PSKB 05
Durch die Zuzahlung für ärztliche Behandlung, Zuzahlung für betreutes Wohnen,
Verkürzungen der Krankenhausbehandlungszeiten sind weitere Problemlagen eingetreten,
die den Patienten die Behandlung und den Zugang ins Hilfesystem erschweren oder
verhindern. Hierauf müsste der SpDi als niedrigschwelliger „Helfer“ reagieren können. Dies
ist nur möglich, wenn wenigstens die Personalausstattung von 2001 wiederhergestellt wird.
Derzeit liegt die Personalbesetzung unter dem Stand von 1996. Dies wird zur Einschränkung
der Patientenversorgung führen, die wiederum zur Erhöhung der Anträge der gesetzlichen
Betreuung führen werden.
129
Tabelle 6
Stellenplan SpDi
r
te
ei
b
r
la
zia
o
S
Em pfehlung
Psychiatrieenquete
8
01.07.1996
4,75
01.07.2001
6,75
5,98 / 4,7
01.07.2006
r
Ve
ng
ltu
a
w
t
am
es
G
1 Sozialarbeiter /
50.000 Einw.
2
3
1,8
3,3
10,05
3,9
13,65
3,2 / 2,2 10,98 / 8,7
3.2
Medizinischer Bereich
3.2.1
Medizinisch-Klinischer Bereich
Besetzt
Im klinisch stationären Bereich hat sich die gemeindenahe Versorgung durch den Aufbau der
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Main-Kinzig-Kliniken gGmbH am Krankenhaus
Schlüchtern im Jahr 2000 verbessert. Zu den vorher 100 stationären Betten am Klinikum
Hanau wurde durch die neu gegründete Abteilung in Schlüchtern die Versorgung der
Menschen des östlichen und Teile des mittleren Main-Kinzig-Kreises mit vorerst 50 Betten
übernommen. Beide Kliniken; Hanau und Schlüchtern versorgen die Menschen mit
psychischen Störungen und klinischen Handlungsbedarf aus dem gesamten Main-KinzigKreis.
Mit dem Ausbau des KPP Schlüchtern um weitere 30 auf dann 80 Betten wird im Jahr 2007
begonnen, die Inbetriebnahme ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen.
Die stationäre Verweildauer sinkt durch den Kostendruck der Krankenkasse von Jahr zu
Jahr. In Hanau betrug die Verweildauer 2005 für 98% der Patienten 18,6 Tage, für alle
gesamt 21 Tage, in Schlüchtern 20,0 Tage (Bundesdurchschnitt 25,3 Tage, siehe
Psychische und Verhaltensstörungen. Die Epidemie des 21. Jahrhunderts, A. Weber et al,
Deutsches Ärzteblatt, Jahrgang 103, Heft 13, 31.03.2006, Seite B 712 - B 715). Die nach
sorgenden ambulanten Versorgungsstrukturen werden aber nicht entsprechend
weiterentwickelt, so dass die Wiederaufnahmerate anwächst, sich der Drehtür-Effekt
beschleunigt und damit die Kosten pro Fall für die gesetzlichen Krankenkassen in der
Tendenz steigen.
Im tagesklinischen Bereich bestehen weiterhin Wartezeiten von drei bis vier Wochen bis zur
geplanten Aufnahme. Durch die neuen Plätze in Gelnhausen (15 Plätze) und Schlüchtern
(15 Plätze) ist insgesamt die wohnortnahe tagesklinische Versorgung deutlich verbessert.
Die Erreichbarkeit der Tagesklinik durch öffentliche Verkehrsmittel ist regional sehr
unterschiedlich.
130
Tabelle 7
Klinik
F0 organische Störungen
F1
Störungen
durch
Substanzen
Hanau
100 Betten
20 Plätze
Statio
teilstationär
när
104 6%
1 0%
psychotrope
449 28%
F2 schizophrene/wahnhafte Störungen
F3 affektive Störungen
F4 somatoforme und Belastungsstörungen
F5 Verhaltenst. mit körperl. Auffälligkeiten
481 30%
288 18%
119 7%
3 0%
59 28%
71 33%
13 6%
1 0%
F6 Persönlichkeitsstörungen
F7 Intelligenzminderungen
F8 Entwicklungsstörungen
F9 Störungen im Kindes- u. Jugendalter
144
6
9%
0%
67 32%
3
0%
6
0%
Sonstige
Gesamt
1603 100%
212 100%
Behandlungszahlen 2005 Klinikum Hanau
Tabelle 8
Klinik
F0 organische Störungen
F1
Störungen
durch
psychotrope
Substanzen
F2 schizophrene/wahnhafte Störungen
F3 affektive Störungen
Schlüchtern
50 Betten
30 Plätze
Statio
när
teilstationär
99 11%
309 34%
216 23%
143 16%
4 2%
58 25%
98 43%
15,2
35
%
4 2%
27 12%
F4 somatoforme und Belastungsstörungen
F5 Verhaltenst. mit körperl. Auffälligkeiten
F6 Persönlichkeitsstörungen
74 8%
2 0%
54 6%
F7 Intelligenzminderungen
F8 Entwicklungsstörungen
20 2%
3
1%
2 0%
1
0%
F9 Störungen im Kindes- u. Jugendalter
Sonstige
Gesamt
919 100%
230 100%
Behandlungszahlen 2005 Klinikum Schlüchtern
In der ambulanten Versorgung kommt es aus Sicht der Kliniken zu einer deutlichen Zunahme
der Inanspruchnahme der Institutsambulanzen. In der Institutsambulanz des Klinikums
Hanau werden ca. 1150 Patienten und in den Institutsambulanzen Schlüchtern und
Gelnhausen ca. 800 Patienten im Quartal versorgt. Hierbei ist eine vermehrte Anfrage
131
sowohl für Kriseninterventionen, Notfallbehandlungen als auch Versorgung schwer chronisch
Kranker zu verzeichnen.
Im klinischen Bereich ergeben sich bei der Versorgung folgender Problemgruppen
spezifische Defizite:
-
die Gruppe der 18-21jährigen
Personen, die eine geschlossene Unterbringung benötigen
Personen, die eine betreute Wohngemeinschaft benötigen
Personen mit Doppeldiagnosen
Personen, die einen Krisendienst benötigen
Durch die schwierige Weiterversorgung der oben genannten Problemgruppen ist die positive
Beeinflussung schwieriger Krankheitsverläufe extrem erschwert. Häufige Wiederaufnahmen,
weiterer Verlust sozialer Kompetenzen bis hin zu Unterbringungen in der Forensik bei
Abgleiten in die Delinquenz sind negative Folgen der fehlenden adäquaten Angebote.
3.2.2
Versorgung durch niedergelassene Fachärzte
Unverändert seit 2001 gibt es im Main-Kinzig-Kreis 11 niedergelassene Neurologen und
Psychiater mit einer deutlichen regionalen Betonung der Niederlassungsorte im Westteil des
Kreises, während nur 4 der niedergelassenen Neurologen und Psychiater den Ostteil des
Kreises versorgen. Eine Gemeinschaftspraxis hat einen ausgewiesenen
sozialpsychiatrischen Behandlungsschwerpunkt und betreut medizinisch die Patienten der
regionalen Netzwerkeinrichtung für psychisch Kranke des Behindertenwerkes Main-Kinzig
(Wohnheime, Außenwohngruppen sowie therapeutische Wohngemeinschaften). Die in
diesen Arztpraxen behandelten psychiatrischen Patienten sind zahlenmäßig nur
schätzungsweise anzugeben, weil Fallzahlermittlungen für das gesamte
Behandlungsspektrum spezifiziert nach Diagnosen nicht durchgeführt werden. Berechnet
nach Durchschnittsfallzahlen pro Praxis und Quartal und durchschnittlicher prozentualer
Aufteilung der Patienten werden schätzungsweise 5000 psychiatrische Patienten pro Quartal
von den niedergelassenen Nervenärzten im Main-Kinzig-Kreis behandelt, wahrscheinlich
liegt die Zahl noch höher. Eine Aufschlüsselung dieser Klientel entsprechend den
Diagnosegruppen nach ICD 10 Kapitel F.0 bis F.9 ist bedauerlicherweise nicht möglich.
Jedoch ist nur ein Teil dieser Klientel dem Personenkreis der schwer chronisch psychisch
Kranken zuzurechnen. Die Bereitschaft der niedergelassenen Nervenärzte, sich dieser
Klientel besonders anzunehmen, nimmt analog zu den zunehmend erschwerten
Arbeitsbedingungen bei unzureichendem kassenärztlichen Vergütungssystem weiter ab.
Die Versorgung durch niedergelassene Psychiater ist erschwert durch die aktuell geltenden
Honorierungsbeschränkungen der ärztlichen Leistung. Bis zur Einführung des EBM 2000 im
2. Quartal 2005 gab es für die niedergelassenen Psychiater im Bezirk der KV Hessen eine
gesonderte Abrechnungsziffer, um die sozialpsychiatrische Versorgung chronisch psychisch
Kranker in psychiatrischen Heimeinrichtungen unbudgetiert honorieren zu können und damit
der zeitlich und personell aufwändigen Tätigkeit in diesem Bereich ansatzweise Rechnung
zu tragen. Der mit der Einführung des neuen EBM eingetretene Fortfall dieser
Abrechnungsposition hat für die sozialpsychiatrisch tätigen Psychiater existenzbedrohende
Konsequenzen und gefährdet somit die sozialpsychiatrische Versorgung chronisch
psychisch Kranker durch niedergelassene Psychiater in Hessen.
Möglicherweise kommt es deshalb in der ambulanten Versorgung aus Sicht der Kliniken zu
einer deutlichen Zunahme der Inanspruchnahme. Um so wichtiger ist eine reibungslose und
möglichst unbürokratische Zusammenarbeit zwischen dem stationären und ambulanten
Sektor.
132
3.3
Projekte
3.3.1
Personenzentrierte Hilfeplanung
Den Einstieg der Personenzentrierten Hilfeplanung wagte der Main-Kinzig-Kreis, als er sich
mit anderen Gebietskörperschaften dazu entschloss, einen Antrag an das Land Hessen zu
formulieren, das so genannte Implementationsprojekt zu starten.
Ausgangslage war es, dass zu dieser Zeit ein recht vielfältiges Angebotsspektrum existierte,
das sich allerdings vom Ausbaustand und auch inhaltlich z. T. von Gebietskörperschaft zu
Gebietskörperschaft unterscheidet. Vor diesem Hintergrund wurde allerdings nach wie vor
ein Versorgungssystem in Kauf genommen, das wenig klienten- und patientenorientiert und
- gemessen am Aufwand - eher als ineffektiv und ineffizient zu bezeichnen ist. Besonders
für schwer- und chronisch psychisch Kranke sind nur begrenzt Voraussetzungen geschaffen
worden, ihnen in ihrer eigenen Lebenswelt - integriert in die Gemeinde - eine hinreichende
Perspektive bieten zu können, ohne sie auf Dauer in Einrichtungen zu hospitalisieren. Dem
wurde nur zum Teil entgegengewirkt, in dem besonders im Bereich der seelisch behinderten
Menschen bereits seit Mitte der 80ziger Jahre das Betreute Wohnen ausgebaut wurde.
Das Hauptziel des zweijährigen Implementationsprojektes war deshalb die klienten- und
patientenzentrierte, bedarfsgerechte, vernetzte und koordinierte gemeindepsychiatrische
Versorgung, die besonders die schwer betroffenen psychisch Kranken berücksichtigt.
Das große Interesse hessenweit am "personenzentrierten Ansatz" bietet eine einmalige
Chance für einen neuen Schub in der Entwicklung der Gemeindepsychiatrie. Bedeutend ist,
dass diese Entwicklungen neben dem Main-Kinzig-Kreis in neun weiteren
Gebietskörperschaften Hessens eingeleitet wurden, um einheitliche und vergleichbare
Strukturen herzustellen.
Die Weiterentwicklung der gemeindepsychiatrischen Strukturen sollte durch eine
intelligentere Vernetzung, einen besseren Informationstransfer und eine konsequente
Qualitätssicherung vorangetrieben werden. Nicht der Ausbau vorhandener Strukturen stand
dabei im Vordergrund, sondern der Umbau und die Verknüpfung der vorhandenen Angebote
im Sinne einer besseren wirtschaftlichen Nutzung.
Dabei standen und stehen heute noch folgende Ziele im Vordergrund:
-
-
-
-
-
ambulant vor stationär, um damit dem Normalisierungsgedanken Rechnung zu tragen
mehr Bedarfsgerechtigkeit zur Verhinderung einer Über-/ Unterversorgung in den
verschiedenen Leistungsbereichen
eine intensive Qualitätssicherung im Einzelfall durch Umstellung auf den
personenzentrierten Ansatz
die Übernahme und Erfüllung von Pflichtversorgungsaufgaben (niemand soll wegen
einer psychischen Erkrankung dauerhaft aus seinem Kreis / seiner Stadt ausgegliedert
werden, weil er oder sie wohnortnahe Hilfen nicht erreichen kann)
eine träger- und einrichtungsübergreifende Kooperation und Koordination
(Gemeindepsychiatrischer Verbund, Entwicklung von Steuerungsinstrumenten zur
Planung, Abstimmung, Entscheidung und Evaluation)
eine leistungsübergreifende Kooperation und Koordination: einheitliche / kompatible
Hilfeplanungsverfahren u. -instrumente; Gesamtplan zur Hilfeerbringung in
verschiedenen Leistungsbereichen; eine einheitliche Begutachtung)
eine detaillierte und aussagefähige Dokumentation der Leistungen im Einzelfall
die Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit bei der Erbringung von Leistungen auf der
Einzelfall- u. der regionalen Ebene (auch die Einbindung nicht-psychiatrischer und
nicht-professioneller Hilfen)
eine finanzielle Steuerung (Budgetregelungen, Aufstellung und Einhaltung realistischer
Finanzierungsgrößen, Optimierung des Ressourceneinsatzes)
(Quelle: u. a. Antrag Implementationsprojekt Gemeindepsychiatrie in Hessen
133
- Personenzentrierte Hilfen, Vernetzung, Steuerung -, Wiesbaden, 1.08.2002; Aufsatz
von Heinrich Kunze „Ziele und Konzept des Forums“ (Workshop der APK am 12.11.02
in Kassel)
Die Umsetzung der Ideen dieses Projektes ist im Main-Kinzig-Kreis formal u. a. durch die
Einrichtung der Hilfeplankonferenzen, aufgeteilt für den östlichen und westlichen Teil des
Kreisgebietes, erfolgt, jeweils für die Personenkreise der Menschen mit seelischen
Behinderungen und die Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen in der Altersgruppe von
18 bis 65 Jahren. Durch die Erstellung des regionalen Zielbogens zur Erfassung der
gemeindepsychiatrischen Strukturen und Bedarfe (rezipsych) wurden bereits erste Ansatzpunkte der Weiterentwicklung definiert. Die weiteren Schritte, v. a. auch der inhaltlichen
Umsetzung, sind weiterhin Ziel der künftigen gemeindepsychiatrischen Gestaltung im Kreis.
3.3.2
Wohnprojekt / Regionales Budget
Das seit dem 1.1.2003 laufende Projekt „Lebens- und Leistungsbereich Wohnen“ hat zum
Ziel, die Versorgungsstrukturen im Bereich Wohnen grundlegend umzugestalten, um Hilfen
so passgenau und angemessen wie möglich erbringen zu können. Die historisch
gewachsene Trennung in stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen im Bereich
„Wohnen“ soll überwunden werden.
Durch den Einsatz und die Weiterentwicklung von Verfahren zur individuellen Feststellung
der erforderlichen Hilfen soll es den Klienten ermöglicht werden, „Maßnahmenpakete“
abzufragen, die unabhängig vom konkreten Wohn- bzw. Hilfeort erbracht werden und die in
ihrer individuellen Ausgestaltung zielgenau, bedarfsgerecht und finanzierbar sind.
Vertragspartner des Projektes sind der Landeswohlfahrtsverband Hessen, die beiden
Landkreise Vogelsberg und Main-Kinzig-Kreis sowie die Träger Behinderten-Werk MainKinzig e.V. und Vogelsberger Lebensräume. Dem Anspruch der Zielsetzung folgend weist
das Wohnprojekt eine Vielzahl von Arbeitsschwerpunkten auf. Diese sind:
-
-
eine einheitliche Hilfeplanung (mit dem IBRP)
die Einbeziehung der Klienten in das Hilfeplanverfahren
die integrierte Hilfeplanung, d.h. sie findet im Rahmen eines Gesamtplanes,
einer übergreifenden Lebensplanung eines Klienten statt
eine zielorientierte Hilfeplanung
eine Hilfeplanung, unabhängig von der Wohnform
eine einrichtungs- und berufsgruppenübergreifende Hilfebedarfserhebung,
bezogen auf den Mitarbeitereinsatz
Entwicklung eines Verfahrens für Hilfeplankonferenz- bzw. Gesamtplankonferenz
Vorschläge zu Teilnehmern der Hilfeplankonferenz/Gesamtplankonferenz
Qualitätssicherung durch die Hilfeplanung
Kooperation und Koordination der Beteiligten
Überprüfung des Hilfeplanes
Koordinierende Bezugsperson
Einbeziehung des Klienten
Datenschutz
Die Veränderung einer historisch gewachsenen Versorgungsstruktur erfordert eine
Auseinandersetzung auf unterschiedlichen Ebenen. Betroffen sind die
-
Organisationsebene
Ebene der Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Leistungserbringern
Arbeitsebene
Ebene der Organisation der Maßnahmen
Ebene der Anwendung der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
Steuerung von Leistungen und Ressourcen
134
Im Ergebnis sollen beispielhafte Lösungen erarbeitet werden, die sowohl im Bereich der
Klienten als auch des Personals sinnvoll erscheinen und dem Ziel der passgenauen Hilfen
folgen. Weiterhin ist es Anliegen des Projektes, grundsätzliche Fragen im Bereich der
Konzeption, der Kommunikation und der rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Nicht
zuletzt wird sich der Erfolg des Projektes auch daran messen lassen, dass Bereiche der
Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit eine angemessene Umsetzung finden.
Um das Erreichen der Zielsetzungen zu überprüfen und das Endergebnis darzustellen, wird
das Projekt von der Universität Frankfurt - Institut für Sonderpädagogik - wissenschaftlich
begleitet. Ein umfassender Abschlussbericht wird Mitte 2007 vorliegen.
Pflichtversorgung
Die Pflichtversorgung bezieht sich auf Menschen aus den Regionen, entweder
Vogelsbergkreis oder Main-Kinzig-Kreis, die wegen ihrer seelischen Behinderung oder
psychischen Erkrankung einen Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 39 ff des BSHG
(heute § 33 SGB IX sowie § 53 SGB XII) haben. Aus der Aufzählung der thematischen
Arbeitsschwerpunkte ist leicht zu ersehen, dass das Implementationsprojekt und Projekt
Lebens- und Leistungsbereich Wohnen im Main-Kinzig-Kreis aufs engste miteinander
verzahnt waren und aufeinander gewirkt haben.
Im Laufe des Projektes ist es gelungen, die Wartelisten für das stationäre Wohnen stark
abzubauen, Vereinbarungen über die Dringlichkeit der Hilfe zu treffen und abzustimmen und
stationäre Hilfe auch außerhalb eines Wohnheimes anzubieten sowie ambulante Hilfe bei
einem Zimmer innerhalb einer Wohnstätte zu definieren.
Aufnahmeverfahren in das Wohnen finden grundsätzlich über eine Bestandsaufnahme der
Wünsche und Bedarfe von Klienten im Rahmen einer Beratung durch die Psychosoziale
Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB) statt. Im Rahmen der vereinbarten Hilfen ist es mit dem
erarbeiteten Verfahren möglich, die Leistungen zu quantifizieren und dadurch eine
Preisbildung zu ermöglichen.
Mit Hilfe des Trägerbudgets ist eine Umkehr möglich von der Belohnung des Festhaltens von
Klienten und Defizit orientierter Sichtweise hin zu einer Belohnung von Ressourcenförderung
und Leistungsabbau in verantwortbarem Maß und passgenauen Zuschnitt für den einzelnen
Menschen, der die Hilfe in Anspruch nimmt.
Die statistischen Auswertungen werden nur zum Teil wiedergeben können, was an
Prozessen innerhalb des Projektes ermöglicht wurde. Ein zentraler Bereich ist das Thema
„Haltung zwischen Mitarbeiter und Bewohner“. Mit Hilfe des Projektes konnte viel
Nachdenken angeregt werden. Angebote von Fortbildungen, Schulungen und immer wieder
auch Übungen führen zu einem Wechsel von der institutionsbezogenen Sichtweise hin zur
personenzentrierten Hilfe. Diese erfordert den notwendigen Respekt vor dem Hilfeempfänger
und betrachtet die Unterstützung als Bestandteil eines lösbaren Vertrages.
Ein bedeutsamer Effekt ist, dass das Wohnen für Menschen mit Behinderung mit Hilfe des
Projektes in seiner Organisation nicht mehr anders sein muss als für Menschen ohne
Behinderungen.
Es wird unterschieden zwischen:
1.
2.
3.
der rehabilitativen Leistung
der Hotelleistung und
der Hilfe zum Lebensunterhalt
Diese Lebens- und Leistungsbereiche werden innerhalb des Projektes unterscheidbar. Durch
die erarbeiteten Leistungsmodule sind sie auch separat abrechenbar geworden und
135
verändern den Eindruck von Versorgungsbedürftigkeit hin zu der Sichtweise „Hilfen zur
Integration, zur Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“.
Ziel des Projektes ist die Weiterarbeit im neu erarbeiteten System unter Beibehaltung eines
Budgets und der HPK. Nach Projektabschluss ist ein Regionalbudget denkbar, aus welchem
alle Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, seelischen Behinderungen regional
bezahlt und verteilt werden, idealerweise unter Einbezug der Leistungen aus dem SGB V.
4
Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996
4.1
Empfehlungen für die Weiterentwicklung der psychiatrischen
Versorgung im MKK laut Psychiatrieplan 1996
Die psychiatrische Versorgungslandschaft im Main-Kinzig-Kreis hat sich in den vergangenen
10 Jahren enorm entwickelt. Dem Ziel einer flächendeckenden regionalen Grundversorgung
konnte sich sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich schrittweise genähert
werden.
Ein wesentlicher Schwerpunkt des 1996 beschlossenen Psychiatrieplanes des MKK bildeten
Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Angebote der medizinischen und sozialen Versorgung für psychisch kranke Personen in unserer Region. Eine zentrale Empfehlung unter der
Rubrik ‚Allgemeinpsychiatrische Versorgung’ stellte den Aufbau einer Psychiatrischen
Abteilung am Kreiskrankenhaus Schlüchtern dar. Dies konnte im Jahr 2000 realisiert werden.
Aber auch im Bereich der öffentlichen Gesundheitspflege / Sozialpsychiatrischer Dienst
konnte in den vergangenen 10 Jahren eine positive Entwicklung verzeichnet werden. Die
Empfehlung der Autoren, ein eigenständiges Sachgebiet im Gesundheitsamt aufzubauen,
besetzt in der Leitungsstelle durch einen Facharzt für Psychiatrie, konnte im Wesentlichen
umgesetzt werden. Die aktuelle personelle Entwicklung im SpDi (keine Besetzung frei
werdender Stellen) muss allerdings sehr kritisch gesehen werden, siehe Punkt 3.1.
Weitere Forderungen des Psychiatrieplanes 1996 konnten sukzessive umgesetzt werden:
-
-
Dezentrale Tagesklinik und Ambulanz am Kreiskrankenhaus Gelnhausen
Installierung von Psychosozialen Zentren in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern
sowie jüngst in Maintal
Aufbau eines Rehabilitationszentrums für psychisch Kranke (RPK) in Schlüchtern
Für das Wohnheim ‚Hacienda’ eine Öffnung zur Beteiligung an der
gemeindepsychiatrischen Versorgung sowie ein Enthospitalisierungsprozess mit der
Förderung des Betreuten Wohnens als auch Angebote zur externen Tagesstruktur
Schaffung von Werkstattplätzen für psychisch Kranke
Wohnheim für psychisch erkrankte Menschen in Hanau
Errichtung einer soziotherapeutischen Einrichtung für Suchterkrankte
Der Main-Kinzig-Kreis ist aber auch seiner Verantwortung der Umsetzung des
Psychiatrieplanes gerecht geworden, indem im Jahre 2000 im Gesundheitsamt eine
Koordinierungsstelle eingerichtet wurde. Als Bindeglied zwischen den politischen Gremien
und den Vertretern der Institutionen konnte der Psychiatriebeirat ins Leben gerufen werden.
Auch wenn grundsätzlich eine positive Entwicklung im Ausbau des Netzes der
psychiatrischen Grundversorgung in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen war, so konnten
dennoch nicht alle Empfehlungen des Psychiatrieplanes umgesetzt werden. Aber auch der
aktuelle Plan beschäftigt sich mit diesem Thema und weist unter Punkt 7 ‚Perspektiven’
konkrete Plan- und Handlungsvorschläge aus.
136
4.2
Änderungen nach Platzzahlen
Tabelle 9
Stand: 12.09.2006
V e rs o rg u n g s s itu a tio n d e r M e n s c h e n m it s e e lis c h e r B e h in d e ru n g u n d M e n s c h e n m it Ab h ä n g ig k e its e rk ra n k u n g im M a in -K in z ig -K re is
Wohnheime Menschen mit seelischer Behinderung
N a m e d e s T rä g e rs
N a m e d e r E in ric h tu n g , O rt
Behinderung
P lä tz e
GdT
2006
F ra n k fu rt e r V e re in fü r s o zia le
H e im st ä tte n
W o h n h e im H a cie n d a , M a in ta l
20
32
B e h in d e rte n -W e rk M a in -K in zig e .V .
W o h n h e im H a u s P a p p e lrie d , L a n g e n s e lb o ld
25
7
B e h in d e rte n -W e rk M a in -K in zig e .V .
A W G H a s s e lro th , H a s s e lro th -N ie d e rm it tla u
6
0
B e h in d e rte n -W e rk M a in -K in zig e .V .
A W G G e ln h a u se n
10
0
L e b e n sG e s ta lt u n g e .V .
W o h n h e im H a n a u
12
12
G e m e in n ü t zig e S c h o tte n e r R e h a E in rich t u n g e n G m b H
W o h n h e im H a u s B e rg w in k e l,
B a d S o d e n -S a lm ü n s te r
24
11
G e m e in n ü t zig e S c h o tte n e r R e h a E in rich t u n g e n G m b H
W o h n h e im N e u e n sc h m id te n
6
0
P lä tz e W o h n h e im e M e n s c h e n m it s e e lis c h e r B e h in d e ru n g M K K *
Betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer
P lä tz e b z w .
P lä tz e b z w . S ta n d 1 9 9 9 2001
S ta n d 2 0 0 6
103
61
62
P la n u n g e n / B e s o n d e rh e ite n
W H fü r ä lt e re M e n s c h e n m it s e e lis ch e r B e h in d e ru n g , 5 0 P lä t ze s te h e n
a u s s c h lie ß lic h zu r V e rs o rg u n g d e r S ta d t F ra n kf u rt - u n d 2 0 P lä tz e fü r M K K
z u r V e rf ü g u n g . 1 2 P lä tze G d T st e h e n e xte rn e n B e s u ch e rn z u r V e rfü g u n g
U m b a u 2 0 0 7 a b g e s c h lo s se n ; d a n n 6 P lä t ze g e s c h lo s s e n e U n te rb rin g u n g u n d
8 P lä tze I n te n sivg ru p p e
W o h n e n : 0 ,3 7 P lä tz e je 1 0 0 0 E in w o h n e r
GdT:
0 ,2 7 P lä tz e je 1 0 0 0 E in w o h n e r
8
x
N u r fü r ä lt e re M e n s c h e n m it s e e lis ch e r B e h in d e ru n g d ie ih re n g A im M K K
h a b e n u n d vo rh e r im W H H a c ie n d a b e tre u t w u rd e n
111
x
V e rs o rg u n g sre g io n : w e s tlic h e r M K K in k l. S ta d t H a n a u
B e t re u te s W o h n e n G e ln h a u s e n
60
x
V e rs o rg u n g sre g io n : m ittle re r M K K (A ltkre is G e ln h a u s e n ) B W im W o h n p ro je k t
B e t re u te s W o h n e n S ch lü ch t e rn
56
x
V e rs o rg u n g sre g io n ö st lich e r M K K (A lt kre is S ch lü c h te rn )
IB -B e h in d e rt e n h ilfe
B e t re u te s W o h n e n G e tte n b a c h
1
x
Ü b e rre g io n a l f ü r B e w o h n e r d e s W o h n h e im e s G e tte n b a c h
G e m e in n ü t zig e S c h o tte n e r R e h a E in rich t u n g e n G m b H
B e t re u te s W o h n e n M K K
7
x
t e ilw e is e ü b e rre g io n a le B e le g u n g a u s W H d e r G S R m ö g lich
0
V e rs o rg u n g s g ra d : 0 ,5 9 P lä tz e je 1 0 0 0 E in w o h n e r
F ra n k fu rt e r V e re in fü r s o zia le
H e im st ä tte n
B e t re u te s W o h n e n d e s W H H a c ie n d a
L e b e n sG e s ta lt u n g e .V .
B e t re u te s W o h n e n H a n a u
B e h in d e rte n -W e rk M a in -K in zig e .V .
P s yc h o s o zia le r F ö rd e rk re is
S c h lü c h te rn e .V .
B e tre u te s W o h n e n fü r M e n s c h e n m it s e e lis c h e r B e h in d e ru n g M K K
243
* IB -B e h in d e rte n h il fe G rü n d a u -G e tte n b a c h 8 P lä tz e , b e le g t v o n M e n s c h e n m it s e e lis c h e r B e h in d e ru n g
137
175
seelischer Behinderung
Beratungsstellen
Psychosoziale Kontakt- und
psychisch
Kranker (RPK)
P lä tze
G dT
2 0 06
N a m e de r E in ric h tu ng , O rt
B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V .
R eha-V erbu nd G elnhaus en
x
30
30
B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V .
R eha-W f bM O s t
x
0
40
B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V .
R eha-W f bM H anau-G roß -A uh eim
x
50
50
X
80
120
P la n un g e n / B e s o n de rh e ite n
V e rs o rg un gs g ra d: 0 ,2 9 P lä tze je 1 0 0 0 E in w o h ne r
Leben s G es taltu ng e.V .
T ag es s tätte H anau
26
15
x
V ers orgun gs region : w es tlic her M K K in kl. S tadt H an au ; E rw eiterun g geplan t im
S om m er 200 6
Leben s G es taltu ng e.V .
T ag es s tätte M aintal
13
0
x
V ers orgun gs region : w es tlic her M K K
P s yc h os oz ialer F örderk reis S c h lüc htern
e.V .
T ag es s tätte S c h lüc htern
19
19
x
V ers orgun gs region : ös tlic h er M K K (A ltk reis S c hlüc htern)
B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V .
T ag es s tätte G elnhaus en
15
10
x
V ers orgun gs region : m ittlerer M K K (A ltk reis G elnhaus en )
B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V .
T ag es s tätte Lang en s elbold
15
0
x
V ers orgun gs region : m ittlerer M K K (A ltk reis G elnhaus en )
B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V .
T ag es s tätte B ad S oden-S alm üns ter
12
0
x
V ers orgun gs region : ös tlic h er M K K (A ltk reis S c hlüc htern)
G em einn ützig e S c h ottener R ehaE in ric htun gen G m bH
T ag es s tätte Leis enw ald
6
6
x
G dT fü r K lienten der W H G S R , ab 0 1.01.20 07 + 6 P lätz e
106
50
0
P lä tze T a ge s s tä tte n M K K
Rehabilitation
P lä tze bzw .
P lä tze b zw . S ta nd 1 9 9 9 S ta n d 2 0 0 6
2001
N a m e de s Trä g e rs
P lä tze W fb M M K K
Behinderung
Tagesstätten für menschen mit seelischer
Werkstätten für Menschen mit
V e rs o rg u n g s s itu a tio n d e r M e ns c h e n m it s e e lis c he r B e h ind e ru ng un d M e n s c he n m it A b h ä ng ig k e its e rkra nk u ng im M a in -K in zig -K re is
V e rs o rg un gs g ra d: 0 ,2 4 P lä tze je 1 0 00 E inw o hn e r
Leben s G es taltu ng e.V .
P S K B H anau
1
1
x
V ers orgun gs region : w es tlic her M K K in kl. S tadt H an au - s eit 10 /2 000
Leben s G es taltu ng e.V .
P S Z M aintal
1
0
x
V ers orgun gs region : w es tlic her M K K - s eit E nde 2 00 4
P s yc h os oz ialer F örderk reis S c h lüc htern
e.V .
P S K B S c hlü c h tern
1
1
x
V ers orgun gs region : ös tlic h er M K K (A ltk reis S c hlüc htern)
B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V .
P S K B G eln haus en
1
1
x
V ers orgun gs region : m ittlerer M K K (A ltk reis G elnhaus en )
4
3
0
B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V .
s tation är
10
0
B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V .
am b ulant
15
0
25
0
P lä tze R P K M K K
138
0
krankungen
Menschen mit
Abhänfgigkeitser
Abhängigkeitserkrankung
Betreutes Wohnen Menschen mit
Wohnheime für
V e rs o rg u n g s s itu a tio n d e r M e ns c h e n m it s e e lis c he r B e h ind e ru ng un d M e n s c he n m it A b h ä ng ig k e its e rkra nk u ng im M a in -K in zig -K re is
N a m e de s Trä g e rs
N a m e de r E in ric h tu ng , O rt
D eutsc her O rd en - G es ch äf ts bereich
S uch th ilfe
S oziotherapieverb und S p es sart
P lä tze W H f ür M en s c h e n m it A b h ä ng ig k e its e rk ra nk u ng e n M K K
37
37
0
37
V e rs o rg un gs g ra d: 0 ,0 9 P lä tze je 1 0 00 E inw o hn e r
Ju gen d- u nd D rogen beratu ng der
A rbeiterw ohlfahrt M ain-K in zig -K reis
B etreutes W ohn en G elnh au sen
12
x
illegale S uc htm ittel, V ersorg ung sregion: m ittler M K K (A ltkreis G eln hausen)
C aritas verban d M ain -K inzig
B etreutes W ohn en G elnh au sen
13
x
legale S uc htm ittel, V ersorg ung sregion: m ittlerer M K K (A ltkreis G eln hau sen)
D iakonis ch es W erk H anau
B etreutes W ohn en H an au
27
x
V ers orgun gs region : w es tlic her M K K in kl. S tadt H an au
In tern ation aler B und O ff en bach / H an au
B etreutes W ohn en S c hlüc htern
x
legale un d illeg ale S u chtm ittel, ü berregionale A uf nah m e
SpDi
S o zialp sy ch iatris ch e r D ien st - g e sam t -
F ac hkräfte: Ä rzte
Psyk
M a in -K in z ig -K r eis
P sy c h iatriek o o rd in atio n - g e sam t F ac hkräfte: S ozialarb eiter / S ozialp äd agogen
F ac hkräfte: V erwaltung
In s titu tsa m b u la n zen
Ta g e s k lin ik e n g e s a m t
H anau
G eln haus en
S chlü ch tern
S ta tio n ä re B e tte n g e sa m t
H anau
24
94
74
1 0,9 8
5 ,9 8
1 3 ,65
6,7 5
1,8
3,2
3
3 ,9
2
1
1
3
50
20
15
15
150
100
x
x
x
1
20
20
0
0
10 0
10 0
50
11
0
14
G eln haus en
S chlü ch tern
gung
A n trag auf 8 P L ätze G dT fü r externe B esu cher liegt vor
illegale S uc htm ittel, üb erregion ale A u fn ahm e
F ac hkräfte: V erwaltung
Versor-
0
x
F ac hkräfte: S ozialarb eiter / S ozialp äd agogen
klinische Versorgung
37
P la n un g e n / B e s o n de rh e ite n
18
M a in -K in z ig -K r eis
lante
P lä tze
G dT
2 0 06
H eil- un d Leb en ss tätte F ried ric h-D aum er B etreutes W ohn en D au m er-H au s
P lä tze B e tre u te s W oh n e n für M e ns c h e n m it A bh ä n gigk e it se rk ra n ku n g M K K
Ambu-
P lä tze bzw .
P lä tze b zw . S ta nd 1 9 9 9 S ta n d 2 0 0 6
2001
M a in -K in z ig -K r eis
n ied er g elass en e N eu ro lo g e n /Ps y ch ia ter
139
V e rs o rg un gs g ra d: 0 ,2 3 P lä tze je 1 0 0 0 E in w o h ne r
8,7 (aktuell b es etzt)
4,7
1,8
2,2
Zusammenfassung MKK: Stand 12.09.2006
Versorgungsgrad in Hessen:
Menschen mit seelischer Behinderung:
Wohnheime / Wohnen: 103 Plätze; Versorgungsgrad: 0,025 %
Wohnheime / GdT: 62 Plätze; Versorgungsgrad: 0,015 %
Betreutes Wohnen: 246 Plätze; Versorgungsgrad: 0,060 %
WfbM : 120 Plätze; Versorgungsgrad: 0,029 %
Tagesstätten: 106 Plätze; Versorgungsgrad: 0,026 %
PSKB: 3 Dienste + eine Außenstelle
Menschen mit seelischer Behinderung:
Wohnheime/Wohnen: 0,0047 %
Wohnheime/ GdT: 0,036 %
Betreutes Wohnen: 0,065 %
WfbM: 0,039 %
Tagesstätten: 0,04 %
Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen:
Wohnheime / Wohnen: 37 Plätze; Versorgungsgrad: 0,009 %
Wohnheime / GdT: 37 Plätze; Versorgungsgrad: 0,009 %
Betreutes Wohnen: 94 Plätze; Versorgungsgrad: 0,023 %
Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen:
Wohnheime / Wohnen: 0,012 %
Wohnheime / GdT: 0,013 %
Betreutes Wohnen: 0,027 %
140
5
Besondere Zielgruppen
5.1
Doppeldiagnosen
Doppeldiagnosen in Form der Komorbidität - also z. B. Sucht und andere psychische
Erkrankungen - stellen an die Begleitung der Betroffenen im Wohnumfeld besondere
Ansprüche. Im ambulanten Bereich sind diese Patienten oft gar nicht zu halten, da sie immer
wieder auf Suchtmittel als Ersatz für die Medikamente zurückgreifen. Dies bedeutet, dass die
erforderliche Compliance nicht vorhanden ist. Im stationären Bereich fallen sie häufig unter
die Ausschlusskriterien, da sie weder in einem Wohnheim für psychisch chronisch Kranke
noch in einem für Suchtkranke die erforderliche Betreuung finden.
Im Wohnheim für psychisch chronisch Kranke steht häufig der personenzentrierte Ansatz
und die Akzeptanz des Betroffen mit seiner Erkrankung im Vordergrund. Hier geht es um die
psychosoziale und pädagogische Begleitung mit dem Ziel der Akzeptanz der Erkrankung,
der Verselbständigung und der größtmöglichen Selbstbestimmung. Dies beinhaltet ein
niederschwelliges Angebot auch im Bereich der Tagesstrukturierung. Die Behandlung wird
durch Medikamente unterstützt. Bei den Personen mit der Doppeldiagnose psychische
Erkrankung und Sucht greift dieser Ansatz solange die Sucht nicht im Vordergrund steht.
Sobald die Sucht in den Vordergrund tritt, sind andere Formen der Begleitung erforderlich
wie konfrontativ abgrenzender Ansatz, Abstinenz (Leben ohne Suchtmittel), hochschwellige
Angebote mit notwendiger Motivation, Verstehen der Person nur drogenfrei - sonst spricht
die Droge.
Die in Hilfeplankonferenzen des MKK eingebrachten Fallvorstellungen belegen, dass eine
nicht unerhebliche Zahl der Hilfesuchenden an Doppeldiagnosen erkrankt ist. Die Frage, wo
der psychisch Kranke mit einer Suchterkrankung nach seiner Initialbehandlung mittel- bzw.
langfristig weiterbehandelt werden sollte, darf derzeit auch für den MKK in vielen Fällen als
noch nicht eindeutig geklärt angenommen werden. Viele der Betroffenen werden in
Wohneinrichtungen für psychisch Kranke betreut. Es zeigt sich, dass die Aufrechterhaltung
der Abstinenz im ambulanten Bereich häufig schwierig ist. Hier ist eine gute und zeitlich
ausreichende medizinisch stationäre Behandlung im Vorfeld unabdingbar.
Letztendlich gibt es zur Zeit im Main-Kinzig-Kreis kein ausreichendes Wohnangebot für
Menschen mit der Doppeldiagnose Sucht und Psychose. Dieser Personenkreis benötigt ein
Setting, in welchem nicht nur eine notwendige medikamentöse Behandlung, sondern damit
einhergehend auch eine entsprechende therapeutische Begleitung sichergestellt ist, die auf
die Befähigung zu einer abstinenten Lebensweise ausgerichtet ist. Um der Schwere der
Krankheitsbilder gerecht zu werden, bedarf es sowohl einer verstärkten medizinischen
Betreuung als auch eines erweiterten verhaltenstherapeutisch und pädagogisch orientierten
Ansatzes.
Das Setting muss aufgrund der Schwere der Beeinträchtigungen auch Möglichkeiten für eine
langfristig sinnerfüllte Lebensgestaltung vorhalten und darf folglich nicht nur ein
therapeutisches Setting im engeren Sinne sein. Vielmehr sind Arbeits- und
Beschäftigungsmöglichkeiten im Sinne tagesstrukturierender Maßnahmen, die dem
Betroffenen Chancen zur Entfaltung wieder gewonnener oder neuer Kompetenzen bieten,
unerlässlich. Neben spezifischen Angeboten ist zudem eine Kontinuität der Betreuer zu
fordern. Das Angebot von tagesstrukturierenden Maßnahmen hat für die Qualität der
Begleitung von Menschen mit Doppeldiagnosen eine entscheidende Bedeutung. Das
übergeordnete Ziel der Sicherung der Abstinenz ist nur zu erreichen, wenn eine sinnvolle
Beschäftigung angeboten wird. Diese hilft dem Betroffenen, sein Selbstwertgefühl zu
steigern und stabile soziale Kontakte aufzubauen. Es schafft Strukturen, die Halt geben und
somit die Gefahr des Rückfalls verringern. Dies gilt auch für Senioren und Rentner mit
Doppeldiagnosen.
141
Seit 2005 bietet das Grundkonzept einer soziotherapeutischen Einrichtung im MKK durch die
Einbindung von erfahrenem und anerkanntem Fachpersonal, durch eine soziale Infrastruktur
sowie der Akzeptanz in regionalen Fachkreisen und in der breiten Öffentlichkeit gute
Voraussetzungen für den Aufbau eines differenzierten Behandlungs- und
Betreuungsangebotes für Menschen, die an den Dauerschäden einer Doppeldiagnose im
Sinne einer Sucht- und Psychoseerkrankung leiden. Mit der Schaffung spezifischer
Behandlungsplätze für Doppeldiagnosen würde der MKK eine dringend benötigte
Ausweitung und eine Differenzierung in der Betreuung psychisch kranker Menschen mit
Suchtproblemen vornehmen. Ein solches differenziertes Angebot könnte auch stationäre
Plätze für Klienten umfassen, bei denen ambulante Versorgung aktuell zu kurz greift bzw. es
könnten Kooperationsformen über die Grenzen einzelner Träger und Einrichtungen hinaus
installiert werden.
5.2
Junge volljährige Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren
In den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie werden Patienten dieser Altersgruppe
stationär, teilstationär bzw. ambulant psychiatrisch versorgt. Damit übernimmt die Klinik die
personenbezogene Verantwortung, d. h. die Sicherstellung der psychosozialen Versorgung
und die Vermittlung von psychosozialen Hilfen bei Bedarf. Bei der Installierung von
Eingliederungshilfen für diese Altersgruppe kommt es immer wieder zu Problemen bei der
Frage der Kostenübernahme. Der Kostenträger für Maßnahmen nach § 35a SGB VIII ist das
örtliche Jugendamt. In der Regel werden diese jungen Patienten mit Hilfebedarf nicht in der
Hilfeplankonferenz vorgestellt und damit auch nicht erfasst.
Für die Hilfegewährung für seelisch behinderte junge Volljährige ist bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen (§ 35a SGB VIII i. V. mit § 41 SGB VIII) der Jugendhilfeträger
zuständig. Die Art der Leistung kann erst in einem qualifizierten Hilfeplangespräch unter
Federführung des Jugendamtes bestimmt werden. Eine fallbezogene Zusammenarbeit ist
häufig erschwert, weil die fachliche und finanzielle Zuständigkeit für bestimmte Einrichtungen
und Dienste zwischen den verschiedenen Ebenen nicht eindeutig geklärt ist. Die Einrichtung
und Finanzierung allgemein als notwendig erkannter Angebote kann sich deshalb zu Lasten
der betroffenen psychisch kranken Menschen stark verzögern.
Angesichts der Komplexität problemverursachender Faktoren bei Gesundheitsstörungen von
jungen Erwachsenen ist es notwendig, die Schnittstelle psychiatrische Einrichtung und
Jugendhilfe zu verbessern. Durch eine verbindliche schriftlich fixierte Vereinbarung zwischen
beiden Hilfen, durch Einrichtung eines verbindlichen Fallmanagements, kann der Hilfebedarf
im Einzelfall bedarfsgerecht und Erfolg versprechend erfüllt werden. Ein ganzheitliches und
abgestimmtes Handeln aller Beteiligten ist die Voraussetzung für eine lösungsorientierte
Hilfeplanung. Ziel sollte sein, die Jugendhilfe mit in die Umsetzungspraxis der
personenzentrierten Hilfen einzubeziehen (siehe hierzu den Teilplan A Kinder- und
Jugendpsychiatrie).
5.3
Wohnungslose psychisch kranke Menschen
Die Versorgung von Personen mit Doppeldiagnosen (Sucht und andere psychische
Erkrankung) in Verbindung mit Wohnungslosigkeit erfolgt bisher in den getrennten Systemen
der psychiatrischen Versorgung und der Wohnungslosenhilfe. Im Main-Kinzig-Kreis wird die
Kooperation dieser Versorgungsbereiche institutionalisiert gefördert, wodurch die bessere
Versorgung dieses besonders problematischen Personenkreises erreicht werden soll. Der
SpDi beteiligt sich zweimal monatlich in Hanau im Franziskushaus mit ärztlicher Behandlung
und Begutachtung sowie sozialarbeiterischer Beratung daran. Pflegerische Hilfen werden 4 x
pro Woche durch die Hilfezentrale angeboten. Gleichzeitig sollen die Bedarfe ermittelt
142
werden, in welchem Umfang Spezialangebote für wohnungslose psychisch Kranke benötigt
werden, da sie von den gängigen Angeboten der psychiatrischen Versorgung nicht zu
erreichen sind. Durch die Einführung der Praxisgebühr 2004 sind die ärztlichen Kontakte
deutlich zurück gegangen und haben sich offensichtlich auf die Pflegekräfte verlagert.
Kooperationspartner: Sozialpsychiatrischer Dienst, Caritas-Verband, Stiftung Lichtblick.
Tabelle 10
2003
2004
2005
Ärztliche Kontakte
67
57
31
Pflegerische Kontakte
193
177
424
Erkennbare Folgeerscheinungen einer psychischen Erkrankung sind durch fehlendes
Einschätzungsvermögen bei der persönlichen Darstellung, insbesondere bei Kleidung,
Hygiene und durch Verhaltensauffälligkeiten gekennzeichnet. Es kommt die fehlende oder
mangelnde Krankheitseinsicht sowie eine unzureichende allgemeine Problemsichtweise
hinzu. Nur die fehlende Unterkunft wird als Problem gesehen.
Massive Bindungs- und Beziehungsstörungen (Schwierigkeiten in der Konfliktfähigkeit,
Kompromissbildung, unzureichendes Empathievermögen etc.) treten als Nähe- und
Distanzproblematik, in unrealistischer Fremd-, bzw. Selbstwahrnehmung auf. Ferner fällt die
geringe Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub, die geringe Frustrationstoleranz sowie die
eingeschränkte Kontrolle von Affekten und Impulsen auf, was insgesamt zu nicht
situationsgerechtem Verhalten führt. Die Klienten / Patienten unterscheiden oft nicht
zwischen privaten und offiziellen Kontakten. Neben den medizinischen Therapieansätzen
nach entsprechender Diagnostik, gibt es im Bereich der Sozialarbeit eine Reihe von
Lösungsansätzen.
Die nachfolgenden sozialarbeiterischen Angebote können die Problemlagen verbessern oder
zumindest einer Verschlechterung entgegenwirken, wenn sie langfristigen Charakter haben.
In der Arbeit mit Klienten erfolgt dies durch soziales Training in Verbindung mit zeitnahen
Rückmeldungen der zuständigen Fachkräfte, dauerhafte Unterstützung hinsichtlich der
gesundheitlichen Versorgung. Flexible Betreuungsformen, Wohngemeinschaften oder
Einzelwohnen, ggf. auch mit psychoedukativen Angeboten (kontrolliertes Trinkverhalten als
Alternative zur Abstinenz) sowie der Ausrichtung von Strukturen auf den individuellen
Hilfebedarf, auf die individuellen Bedürfnisse und Problemlagen des Klienten (z. B.
klientengerechte Terminstruktur) sind sinnvoll. Ergänzende Sozialarbeit im Lebensumfeld der
Klienten führt zur Schaffung von Toleranz im Wohnumfeld (z. B. Besuche der Nachbarschaft
zum Abbau von Vorurteilen) und guter Vernetzung der unterstützenden Einrichtungen wie
SpDi, Gesundheitsfürsorge (Ärzten, Fachärzten, Krankenhäuser), Fachberatungsstellen und
Betreuungsangeboten, Beschäftigungsangeboten und tagesstrukturierenden Angeboten
usw. Wichtig ist, dass der Erfolg solcher Maßnahmen sich zeitlich nicht eindeutig fixieren
lässt, da dies immer vom individuellen Hilfebedarf des Klienten / Patienten abhängt.
5.4
Geistige Behinderung und psychische Störungen
Lange Zeit gab es in Deutschland keine wissenschaftliche und praktische
Auseinandersetzung mit der Fragestellung psychischer Störungen bei geistig behinderten
Menschen. Erst in den letzten Jahren wird zunehmend zwischen Behinderung und Krankheit
143
differenziert und davon ausgegangen, dass Menschen unabhängig von einer geistigen
Behinderung auch psychisch erkranken oder Verhaltensauffälligkeiten entwickeln können.
Durch die Enthospitalisierungsbewegung und dem Anspruch der wohnortnahen
Unterbringung werden Träger vor Ort stärker als in der Vergangenheit mit diesem
Problemfeld konfrontiert und müssen ihre Angebote darauf ausrichten. Auch wenn bei geistig
behinderten Menschen die gleichen psychischen Erkrankungen oder
Verhaltensauffälligkeiten auftreten können wie bei nicht behinderten, so ist die
Diagnosestellung doch mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, da die Symptome häufig
nicht genauen klinischen Definitionen entsprechen und geistig behinderte Menschen oft nicht
in der Lage sind, ihre Befindlichkeit verbal zu benennen. Die Wahrnehmung und Deutung
bestimmter Symptome setzt eine gute Beziehung und intensive Nähe sowie eine hohe
Fachlichkeit des Betreuungspersonals voraus. Häufig lässt es sich nicht ohne weiteres
abgrenzen, inwieweit ein bestimmtes Verhalten Folge einer psychischen Erkrankung ist oder
aber zweckmäßiges gesteuertes Handeln aufgrund bestimmter Umweltfaktoren. Organische
Befunde psychischer Erkrankungen sind bei geistig behinderten Menschen ebenso wie bei
anderen in der Regel selten nachweisbar. Die üblichen Psychopharmaka wirken bei geistig
Behinderten häufig anders, weniger oder stärker, manchmal sind auch paradoxe Wirkungen
zu bemerken. Einrichtungen oder Dienste, die Menschen mit geistiger Behinderung und
psychischer Erkrankung unterstützen, müssen über individuelle Förder- und
Betreuungskonzepte sowie eine hohe Fachlichkeit der Mitarbeiter verfügen. Dort, wo im
Einzelfall auch eine geschlossene Unterbringung oder andere freiheitseinschränkende
Maßnahmen zum Wohle der Betroffenen erforderlich sind, ist neben den räumlichen
Voraussetzungen auch eine enge Zusammenarbeit mit Amtsgericht, Betreuungsstelle und
Gesundheitsamt erforderlich. Die Betreuung über niedergelassene Fachärzte oder
psychiatrische Ambulanzen muss gewährleistet sein.
In Hessen gibt es derzeit kein Kompetenzzentrum für die Betreuung geistig behinderter
Menschen an psychiatrischen Krankenhäusern. Die nächstgelegene Spezialstation für
diesen Personenkreis befindet sich am Bezirkskrankenhaus Lohr. Ansonsten findet die
eventuell notwendige stationäre Betreuung durch die örtlichen Psychiatrien statt. Der AK
GPV wird sich im Rahmen einer Arbeitsgruppe dieser Thematik annehmen. Auch gibt es hier
keine Zahlen über die Häufigkeit des Auftretens von geistiger Behinderung und gleichzeitiger
psychischer Erkrankung im Main-Kinzig-Kreis.
6
Perspektiven und notwendige Änderungen
6.1
Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)
Die wesentlichen Kennzeichen eines GPV sind:
•
•
•
•
•
Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) stellt bedarfsgerechte,
personenzentrierte, gemeindepsychiatrische Leistungen sicher.
Der GPV entwickelt hierzu definierte Qualitätsstandards im Rahmen einer regionalen
Pflichtversorgung.
Die Organisationsform ist der „Gemeindepsychiatrische Leistungserbringerverbund“
(GPLV) als verbindlicher Zusammenschluss der Leistungserbringer einer definierten
Versorgungsregion.
Der MKK ist im Rahmen seiner Pflichtaufgaben zur Daseinsvorsorge im GPLV
vertreten und nimmt seine Gestaltungs- und Finanzierungsverantwortung aktiv wahr.
Der GPLV soll als juristische Person vertragsfähig sein.
144
Auf dem Weg zur Schaffung eines GPV wurde im Jahr 2002 der AK GPV / Projektsteuerung
als regionale Steuerungsgruppe gebildet. „Organisation und rechtlich verbindliche
Ausgestaltung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sind noch offen. Im Rahmen des
Projektes werden grundlegende Kooperationsstrukturen erarbeitet, ein Vertragsabschluss
wird vorbereitet.“ (Quelle: Vereinbarung zwischen der Aktion Psychisch Kranke, APK und der
psychiatrischen Versorgungsregion Main-Kinzig-Kreis mit der Stadt Hanau zur
Implementation der personenbezogenen Hilfen vom 20.11.2003).
Der AK GPV / Projektsteuerung entspricht nach der Definition der Aktion Psychisch Kranke
(APK) weitgehend dem „Gemeindepsychiatrischen Steuerungsverbund“ (GPSV) als Verbund
aller Akteure der psychiatrischen Versorgung einer Region. Nach den Empfehlungen der
APK sind hier zu beteiligen: die kommunale Gebietskörperschaft, Psychiatriekoordination,
Psychiatrie Erfahrene, Angehörige psychisch Kranker, Leistungserbringer, Leistungsträger,
Bürgerhilfe sowie Selbsthilfe, allgemeine soziale und medizinische Dienste sowie nach
Möglichkeit Vertreter benachbarter Hilfebereiche (z.B. Wohnungslosenhilfe, Altenhilfe,
Jugendhilfe). Um die hier beschriebene Organisationsform zu erreichen sind weitere
Vorbereitungen, insbesondere eine schriftliche Vereinbarung, notwendig.
Leistungsvereinbarungen
•
•
•
Leistungsvereinbarungen bestehen zunächst zwischen Leistungsträgern und
Leistungserbringern auf der Basis bestehender Rahmenverträge.
Vereinbarungen über die durch den „Gemeindepsychiatrischen
Leistungserbringerverbund“ (GPLV) zu erbringenden Leistungen sind in einem
Kooperationsvertrag oder einer Grundsatzerklärung zu treffen.
Übergeordnete Ziele solcher Vereinbarungen sind die Sicherstellung von
bedarfsgerechter Behandlung und Hilfe und die Sicherstellung der Koordination
sozialpsychiatrischer und anderer erforderlicher Leistungen.
Qualitätsstandards
Die Vereinbarung vom 20.11.2003 benennt als Qualitätskriterien
•
•
•
Nutzerzufriedenheit der Patienten/Klienten
Gesundheits- / Sozialberichterstattung
Trägerübergreifende Schnittstellenoptimierung
Die APK empfiehlt als gemeinsame Qualitätsstandards für die einzelfallbezogene
Leistungserbringung:
•
•
•
•
•
•
•
•
Beachtung des Rechts auf Selbstbestimmung
Personenzentrierte Hilfen, die bedarfsgerecht, individuell, flexibel, zeitgerecht,
abgestimmt und wirtschaftlich erbracht werden - und zwar grundsätzlich im
Versorgungsgebiet
Konsequente Orientierung am individuellen Bedarf
Vorrang nicht-psychiatrischer Hilfen
Zusammenarbeit mit Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen
Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen
Fortbildung, Supervision und Qualifizierung
Beachtung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
145
Darüber hinaus wird von der APK ein „regionales Qualitätsmanagement“ mit folgenden
Schwerpunkten befürwortet:
•
•
•
•
•
Fortschreibung der Qualitätsstandards des GPLV
Gemeinsames Beschwerdemanagement
Gemeinsame Initiativen zur Optimierung der Qualität von Behandlung und Hilfe zur
Teilhabe
Mitwirkung an regionaler Gesundheitsberichterstattung, möglichst auf der Grundlage
einer einrichtungsübergreifenden Dokumentation
Beteiligung von Psychiatrie Erfahrenen und Angehörigen psychisch erkrankter
Menschen
Versorgungsverpflichtung
Die Vereinbarung vom 20.11.2003 beschreibt „Pflichtversorgung“ als „die Bereitschaft,
Menschen mit akutem komplexen Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf kurzfristig
Leistungen anzubieten und insbesondere keinen psychisch kranken Menschen wegen Art
oder Schwere der Störung abzuweisen“.
Aufgabe einer vertraglich vereinbarten Versorgungsverpflichtung wäre die Formulierung
einer verbindlich definierten Verpflichtung in einer Region / Versorgungsgebiet, die von allen
Beteiligten als realisierbar angesehen wird.
Eine Verpflichtung zur Versorgung kann nicht allein durch die Leistungserbringer realisiert
werden. Kommune und Leistungsträger müssen gemeinsam mit den Leistungserbringern die
Voraussetzungen dafür schaffen.
Pflichtversorgung ist nur unter den vorgenannten Bedingungen wirksam vereinbarungsfähig.
Fehlen diese Bedingungen, so müssen die Grenzen der Pflichtversorgung klar und eindeutig
beschrieben sein.
kurzfristige Ziele (0 - 5 Jahre):
•
•
•
•
Die Diskussion um die Gründung eines „Gemeindepsychiatrischen
Leistungserbringerverbundes“ (GPLV) wurde im Jahr 2006 fortgesetzt und intensiviert.
Ein unterschriftsreifes Vertragswerk soll im Laufe des Jahres 2007, spätestens jedoch
zum 1.1.2008 vorliegen.
Die HPK wird im Rahmen der Vereinbarung zum „Gemeindepsychiatrischen
Leistungserbringerverbund Main-Kinzig-Kreis“ (GPLV) als fachlich geeignetes und
steuerndes Instrument der Hilfeplanung als Standard im MKK festgeschrieben.
Nach dem Stand der jeweils ausgewerteten Erfahrungen im MKK und unter
Berücksichtigung von Weiterentwicklungen in anderen Versorgungsregionen - auch
außerhalb Hessens - erfolgt eine laufende Reflektion und Fortschreibung von
Standards der HPK.
146
6.2
Hilfeplankonferenz – ein qualitatives Instrument der
personenzentrierten Versorgung im regionalen Verbund
Steuerung
Die HPK wurde als Steuerungsinstrument im MKK im November 2003 verbindlich eingeführt
und hat die vorrangige Aufgabe, individuelle Bedarfe mit den regionalen Ressourcen
abzustimmen (HPK West und Ost).
Die bisherigen Erfahrungen sind grundsätzlich als positiv zu bewerten. Die
Weiterentwicklung der Strukturen und der Effektivität dieses Instruments sind notwendig und
wird u. a. durch jährliche Auswertungen kontrolliert.
Teilnehmer sind unter der Leitung der Psychiatriekoordination, die Koordinierende
Bezugsperson, der Leistungsträger, die Kliniken, der SpDi, die regionalen Leistungserbringer
sowie - nach Möglichkeit - die betroffene Person. Die in der HPK vereinbarten Hilfen gelten
als verbindlich und werden durch Protokollnotizen dokumentiert. Die Leistungsbescheiderteilung obliegt dem zuständigen Leistungsträger.
6.3
Trägervielfalt: Quantität und Qualität im GPLV
Die Zusammensetzung des „Gemeindepsychiatrischen Steuerungsverbundes“ (GPSV)
sowie die Tatsache, dass im gesamten MKK eine relativ hohe Zahl von Leistungserbringern
(Trägern) tätig ist, markiert den GPLV als ein komplexes Netzwerk. Die Leistungserbringer
arbeiten mit unterschiedlicher fachlicher Anbindung (z.B. Erwachsenen-Psychiatrie,
Suchthilfe) und mit trägerspezifischen Qualitätssicherungssystemen. Um die Autonomie,
Spezifika und Vielfalt der Leistungserbringer im MKK zu erhalten, sollten diese Unterschiede
mindestens mittelfristig erhalten bleiben. Gleichwohl muss Vergleichbarkeit - z.B. durch
trägerübergreifende Dokumentation und Statistik - gewährleistet werden:
mittelfristige Ziele (5 - 10 Jahre):
Anforderungen auf der Grundlage von anerkannten fachlichen Standards
•
•
6.4
Die beschriebenen Qualitätsstandards werden für alle Mitglieder des GPLV als dessen
unverzichtbare Grundsätze festgeschrieben. Insbesondere das regionale
Qualitätsmanagement bedarf einer genauen, verbindlichen und praktikablen
Beschreibung.
Die Ergebnisse aus diesem Prozess müssen zu vereinbarungsfähigen Standards der
Qualitätskontrolle werden.
Kommunalisierung: Risiken und Chancen
Das Land Hessen hat seine Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen mit Beginn des
Jahres 2005 den kommunalen Gebietskörperschaften übertragen. Statt der bisherigen
Einzelförderungsbeträge stellt das Land nunmehr den Landkreisen und kreisfreien Städten
Budgets zur Verfügung, die eigenverantwortlich verwendet werden können. Ziel ist es, die
bisher unterstützten Hilfsangebote besser an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort
auszurichten, indem die Kommune ihr Wissen und ihre Kenntnisse für eine bedarfs- und
ressourcenorientierte Versorgung der hilfebedürftigen Menschen in der Region eigenverantwortlich nutzen kann. Durch den Abschluss von Zielvereinbarungen wird gewährleistet,
dass Qualitätssicherung der geförderten Leistungen wie eine regionale Sozialplanung
vorgeschrieben werden.
147
Umgestellt wird die Förderung in den Bereichen Schutz vor Gewalt, Suchtprävention und
Suchthilfe, ambulante Versorgung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien,
Stärkung des Gemeinwesens und Prävention und Beratung im Gesundheitswesen. Betroffen
von der Neustrukturierung der Förderung sozialer Maßnahmen sind u. a. 5 Träger der
Eingliederungshilfe gem. SGB XII. Insgesamt beträgt das örtliche Budget für den MainKinzig-Kreis ca. 500.000 €, das ab 2006 direkt von den Kommunen an die betroffenen
Träger zur Verfügung gestellt wird. Hier liegt der Kreis an drittletzter Stelle in der pro Kopf
Förderung im Land Hessen.
Durch die Verlagerung der Verantwortung für die Verteilung der Fördermittel auf die
kommunalen Gebietskörperschaften liegt zukünftig die Verantwortung für einen wesentlichen
Teil der Träger fast ausschließlich bei den Kreisen. Angesichts der immer knapper
werdender finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand konzentriert sich die oft
bestehende Mischfinanzierung gerade kleiner, nicht finanzkräftiger Einrichtungen auf einen
Zuschussgeber, was einseitige Abhängigkeiten mit sich bringen kann.
6.5
Persönliches Budget
Persönliches Budget nach § 9 Abs. 2, Satz 1, Nr. 4 SGB IX
Das persönliche Budget ist ein individuell berechneter Geldbetrag, mit dem Menschen mit
Behinderung die nötigen Dienste selbst auswählen und bezahlen können. Die gesetzlichen
Grundlagen, verankert im Sozialgesetzbuch IX, schuf der Gesetzgeber 2001. Am 1. Juli
2004 wurde das Persönliche Budget als flächendeckende Regelleistung eingeführt, nachdem
es zuvor bereits in einigen Bundesländern modellhaft erprobt worden war.
In Hessen befindet sich das Persönliche Budget noch in der Erprobungsphase - es gibt noch
viele Fragen und Informationsdefizite. Aus diesem Grund hat der Paritätische
Wohlfahrtsverband 2005 das Kompetenzzentrum Persönliches Budget in Mainz eingerichtet.
Bis zum 31.12.07 werden Verfahren zur Ermessung des Geldbetrages und die
Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen in den ausgewählten Modellregionen
wissenschaftlich untersucht. Bis dahin gilt für alle potentiellen Budgetnehmer:
Anträge können zwar überall gestellt werden, auch außerhalb der Modellregionen, die
Gewährung aber ist Ermessensentscheidung der Leistungsträger. Erst ab 01.01.2008
besteht ein Rechtsanspruch.
Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung - das soll mit dem Persönlichen
Budget erreicht werden. Es ermöglicht Menschen mit Handicap, sich ihre Hilfen
eigenverantwortlich auf dem Sozialmarkt einzukaufen. So werden sie von
Fürsorgeempfängern zu Unternehmern in eigener Sache.
„Das Persönliche Budget wird die Versorgungslandschaft in Deutschland verändern“, sagt
Christina Nedoma vom Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes in Mainz. Was das bedeutet, zeigt ein Blick über die Landesgrenzen. In
Schweden, wo das Persönliche Budget schon seit Jahren praktiziert wird, leben nur noch
wenige Menschen in Wohnheimen. Dafür gibt es ein dichtes Netz ambulanter Dienste.
Anders in Deutschland: In den letzten Jahren stieg die Zahl derjenigen, die in Einrichtungen
mit Rund-um-die-Uhr-Versorgung wohnen, um 55 % - eine Entwicklung, an der die
jahrzehntelange Praxis, Unterstützung als Sachleistung zu gewähren, nicht unschuldig ist.
Denn für die Träger sozialer Dienste und Einrichtungen ist es aus betriebswirtschaftlichen
Gründen einfacher, Leistungen zentral als „All-inclusive-Service“ anzubieten, als Klienten
wohnortnahe und individuell auf sie zugeschnittene Angebote zu machen. Das Persönliche
Budget soll das ändern: Aus Klienten werden Kunden, die durch ihre Selbstzahlerrolle mehr
Einfluss auf die Art und Weise der Hilfe erhalten.
148
Von der Möglichkeit, sich den gesetzlichen Hilfeanspruch als Geldleistung auszahlen zu
lassen, haben bislang jedoch weniger Menschen Gebrauch gemacht als erwartet: rund 100
Personen im gesamten Bundesgebiet. Menschen, die das Persönliche Budget in Anspruch
nehmen möchten, stehen vor einem neuen Problem: Sie müssen von heute auf morgen eine
unternehmerähnliche Rolle einnehmen. Denn als Arbeitgeber in eigener Sache sind sie nicht
nur verantwortlich für Auswahl und Organisation ihrer Hilfen, sondern auch für die
Verwaltung des Geldbetrages. Und der kann - je nach Art der Behinderung und Umfang des
Assistenzbedarf - jährlich bis zu € 100.000 und mehr betragen.
Ohne eine unabhängige Beratung, die ihnen eine Orientierung auf dem unübersichtlichen
Sozialmarkt ermöglicht und sie bei arbeitsrechtlichen und finanztechnischen Fragen
unterstützt, sehen sich viele mit diesen Aufgaben überfordert. Zwar wurde die Beratung als
Bestandteil des Persönlichen Budgets im Gesetz festgeschrieben, die Finanzierung aber
nicht eindeutig geregelt. Verbände und Selbsthilfeinitiativen bieten daher kostenlose
Beratung durch ehrenamtliche Kräfte - ein Angebot, das bei steigender Nachfrage schnell an
seine Grenzen stößt.
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt auch hier Lösungswege auf. In den Niederlanden
haben sich aus der Selbsthilfe heraus Vereine entwickelt, die Budgetnehmer gegen einen
geringen jährlichen Mitgliedsbeitrag bei allen Fragen rund um das Persönliche Budget zur
Seite stehen.
Der vermehrte Wettbewerb unter den Anbietern soll zu Kosteneinsparungen führen. Das
zumindest erhoffen sich Leistungsträger, wie beispielsweise die gesetzlichen Kranken- und
Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherungen, Sozial- und Integrationsämter. Doch auch
sie stehen vor neuen Herausforderungen. Da das Persönliche Budget trägerübergreifend ist,
müssen sie angemessene Formen der Zusammenarbeit finden und Verfahren zur
Bemessung der Leistungen in Geld erarbeiten.
6.6
Unabhängige Beschwerdestelle
Konflikte zwischen psychisch- oder suchterkrankten Menschen und/oder ihren Angehörigen
sowie den betreuenden oder pflegenden Mitarbeiter oder den gesetzlichen Betreuer sind in
der Regel unvermeidlich. Dies gilt grundsätzlich im stationären wie ambulanten
Versorgungssegment.
Die Lösung eines solchen Konfliktes ist für alle Beteiligten notwendig und ein wichtiges
Qualitätsmerkmal der Versorgungslandschaft, denn die Beziehung zwischen dem erkrankten
Menschen und seinen Angehörigen und Mitarbeiter besteht fort. Die Einschaltung einer
neutralen und kompetenten Stelle, die das Vertrauen aller möglichen Konfliktparteien
genießt, kann im Sinne einer konstruktiven Konfliktlösung für alle Beteiligte hilfreich sein.
Es wird als kurzfristiges Ziel angestrebt, eine solche unabhängige Beschwerdestelle im MKK
einzurichten.
6.7
Krisendienst
Besonders diejenigen Angehörigen, die mit einem psychisch kranken Familienmitglied
zusammenleben oder anderweitig einen sehr engen Kontakt haben, fordern seit Jahren die
Einrichtung (flächendeckender) Krisendienste. Ein Krisendienst stellt außerhalb üblicher
Öffnungs- und Dienstzeiten in Notlagen psychosoziale (und ggf. ärztliche) Hilfe sicher.
Der Krisendienst steht Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen
Behinderungen, die an einer akuten ernsthaften Störung ihrer seelischen Gesundheit leiden,
149
sowie deren Angehörigen, Freunden, Bekannten und Nachbarn zur Verfügung. Nicht in jeder
psychiatrischen Krisensituation muss ein Arzt tätig werden. Ärztliche Krisenintervention ist
vor allem dann erforderlich, wenn in der akuten Situation sofortige medikamentöse
Maßnahmen oder eine sofortige Begutachtung im Hinblick auf einen Zwangsunterbringungsantrag erforderlich erscheinen.
Im Rahmen psychosozialer Krisendienste können im psychiatrischen Arbeitsfeld erfahrene
Sozialarbeiter, Psychologen, Krankenschwestern und Mitarbeiter anderer Berufsgruppen in
Krisensituationen wirksam zur Entspannung der Situation beitragen und die gegebenenfalls
erforderlichen weiteren Hilfen einleiten. In diesem Sinne kann ein fachärztlicher
psychiatrischer Hintergrunddienst ausreichend sein.
kurzfristige Ziele:
•
•
•
6.8
Die AG GPV / Projektsteuerung bildet eine Arbeitsgruppe, die die Möglichkeiten für
einen psychosozialen Krisendienst im MKK prüft.
Der Arbeitsauftrag bezieht sich vorrangig auf die Prüfung der Notwendigkeit, auf
Beispiele praktischer Umsetzung und möglicher Finanzierung.
Die Arbeitsgruppe legt einen Bericht vor, der insbesondere zu der Frage von
bedarfsgerechten und finanzierbaren Öffnungszeiten Stellung nimmt.
Trialog als Grundhaltung
„Es hat lange gedauert, bis die Fachleute als Lernende auf Psychiatrie-Erfahrene und
Angehörige zugehen konnten. Psychiatrie kann sich aber nur als empirische, das heißt als
Erfahrungswissenschaft bezeichnen, wenn sie die Erfahrungen von seelisch leidenden
Menschen und ihren Angehörigen gleichberechtigt einbezieht. Wir wollen deshalb zu einer
gemeinsamen Sprache finden, die von Patienten, Angehörigen und Therapeuten verstanden
wird“ (aus der „Hamburger Erklärung zu den Perspektiven einer Trialogischen Psychiatrie“
nach dem XIV. Weltkongress für Soziale Psychiatrie 1994 in Hamburg).
Die Ursprünge der Trialogischen Psychiatrie haben ihre Anfänge zu Beginn der 70er Jahre
mit der Bewegung der Sozialpsychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland.
Trialog meint das partizipative Denken und Handeln der drei Hauptgruppen im
(sozial-)psychiatrischen Entwicklungsprozess, die im Idealfall gleichberechtigte Partnerinnen
und Partner sind. Dies sind die Psychiatrie-Erfahrenen, die von Professionellen auch
Patienten oder Klienten genannt werden, die Angehörigen psychisch kranker Menschen und
die professionellen Mitarbeiter in (sozial-)psychiatrischen Handlungsfeldern.
Mit dem Begriff des Trialoges wird eine bestimmte Denk- und Arbeitshaltung verbunden. Das
Verständnis sei folgendermaßen formuliert: Die Suche nach Antworten auf die Lebensfragen
von psychisch erkrankten Menschen gelingt eigentlich nur dann gut, wenn sie als „Dialog von
mindestens drei Beteiligten, also als Trialog“ angelegt ist. Nicht die Professionellen, nicht die
Angehörigen und auch nicht die betroffenen Menschen wissen alleine genug, um
Erklärungen zu finden und Lösungen zu suchen, Ziele für die Zukunft festzulegen. Erst im
Austausch der unterschiedlichen Sichtweisen gelingt es, voneinander und füreinander zu
lernen und zu angemessenen Lösungen für alle Beteiligten zu gelangen.
150
kurzfristige Ziele:
Umsetzung
•
•
6.9
Die Mitwirkung von Vertretern der Angehörigen und der Psychiatrie-Erfahrenen in der
Steuerungsgruppe GPV im MKK hat sich bewährt.
Die Teilnahme und Mitwirkung von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen psychisch
erkrankter Menschen in den Steuerungsgremien wird durch entsprechende
Vereinbarungen sichergestellt.
Ambulant vor stationär: die PSKB als niedrigschwelliger Eingang ins
Hilfesystem (Clearing-Funktion)
Neben den bekannten Aufgaben als Kontaktstelle besteht die Notwendigkeit, die
Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) noch stärker als Anlaufstelle für
schwer chronisch seelisch behinderte Menschen mit einer Clearing-Funktion auszustatten.
Personenbezogene Hilfeplanung beginnt mit einer individuellen Analyse des Hilfebedarfes im
Dialog mit dem Klienten. Die PSKB erbringen und dokumentieren die entsprechenden
Leistungen (Beratung, Erstellung des IBRP, Vorstellung in der HPK, Vermittlung der Klienten
in die Hilfeangebote, ggf. Übernahme der Funktion der koordinierenden Bezugsperson).
Gerade im Hinblick auf den Ansatz der verstärkten ambulanten Versorgung psychisch
erkrankter Menschen kommt auf die PSKB in Zukunft eine zentrale Clearing-Funktion im
Hilfesystem zu.
7
Indikatoren und Lösungsansätze
Auch wenn sich die gemeindepsychiatrische Versorgungslandschaft bundesweit, aber auch
auf den MKK bezogen, in den vergangenen Jahren strukturell enorm entwickelte, so müssen
dennoch Defizite konstatiert werden. Dies gilt sowohl für den Aspekt der unterschiedlichen,
spezifischen Bedarfe als auch auf die quantitative Versorgung im Bereich der
Eingliederungshilfe.
Die Zahlen der Auswertungen der Hilfeplankonferenzen belegen zwar einen relativ hohen
Versorgungsgrad der Personen, die den Weg zum etablierten Hilfesystem finden sowie
einen hohen qualitativen Standard, können aber nicht gleichzeitig als ausreichender Indikator
für den realen Bedarf gewertet werden. Eine bisher nicht exakt zu bestimmende Größe an
Hilfebedürftigen erreicht aus unterschiedlichsten Gründen heraus nicht den Weg in das
Hilfesystem.
Daher haben sich die in diesem Bereich tätigen Institutionen zum Ziel gesetzt, den wirklichen
Bedarf an Eingliederungshilfen für unsere Region an zentraler Stelle (Psychiatriekoordination) zu erfassen und zu dokumentieren.
Meldungen seitens der für das Versorgungsgebiet zuständigen psychiatrischen Kliniken
deuten auf fehlende bzw. nicht ausreichende Versorgung bestimmter Problemgruppen im
komplementären Bereich hin. Eine von den Kliniken KPP Hanau und KPP Schlüchtern
gemachte Auswertung identifiziert explizit folgende Personengruppen, die aufgrund nicht
gesicherter Finanzierung der Maßnahme oder aufgrund der fehlenden Versorgungsmöglichkeit im Kreis, nicht in die Eingliederungshilfe integriert wurden.
151
Im Einzelnen wurden von den Kliniken folgende Problemgruppen benannt:
•
Junge psychisch kranke Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren.
•
Personen, die eine geschlossene Unterbringung benötigen. Da bei diesem
Personenkreis richterliche Beschlüsse vorliegen und die Maßnahme vollzogen werden
muss, konnte eine Unterbringung von 2 Personen im Jahre 2005 nur außerhalb des
MKK erfolgen. Bei weiteren 2 Betroffenen kam es zur Aufnahme in die Forensische
Psychiatrie, da im Vorfeld nicht die benötigte Hilfe vermittelt werden konnte.
Personen, die eine betreute Wohngemeinschaft benötigen. Dieses Hilfesegment wird
im Westkreis nicht angeboten. Zwischen 15 und 20 Personen benötigen laut Klink eine
betreute Wohngruppe.
Personen mit Doppeldiagnosen und komplexen Krankheitsbildern. Wie schon
ausführlich unter Punkt 6 erläutert, fehlt ein Angebot für diesen Personenkreis. 10
Personen mussten laut den Kliniken im Jahr 2005 außerhalb des MKK vermittelt
werden.
Zudem existieren bei verschiedenen Hilfeformen Wartelisten, beispielsweise bei
tagesstrukturierenden Maßnahmen im Westkreis.
•
•
•
Die angestrebte Versorgungslage für Ende 2008 im Bereich des Betreuten Wohnens, wie sie
sich aus den in der Fachkommission abgestimmten Anlagen zur Vereinbarung ‚BeWo’ des
Hessischen Sozialministeriums, des Hessischen Landkreis- und Städtetages und dem LWV
ergibt, weisen in einzelnen Hilfeformen geringe Zuwächse auf, führen aber nicht zu einem
quantitativen Angleich der Zahlen zum Versorgungsgrad in Hessen. So liegt beispielsweise
der Versorgungsgrad im Bereich des ‚Betreuten Wohnens von Menschen mit psychischer
Erkrankung’ in Hessen bei 0,065%, im MKK hingegen bei 0,060% (bezogen auf die Anzahl
der Plätze pro 1000 Einwohner). Schlechter sieht es sogar noch im Bereich des stationären
Wohnens aus: Hessen 0,047%, im MKK sogar nur 0,037%. Rechnet man hier noch die 50
Plätze der Einrichtung ‚Hacienda’ heraus, die mit Personen aus Frankfurt belegt werden, so
verschlechtert sich dieses Verhältnis erschreckend und liegt dann nur noch bei 0,025%
(Stand: 1.12.2006).
Es soll nicht darum gehen, zusätzliche Quantitäten für den MKK zu reklamieren, nur um
hessische Vergleichszahlen zu erreichen. Sondern es soll erstmals eruiert werden, welche
Bedarfe mit welchen Anforderungen in unserer Region bestehen und können die
vorhandenen Ressourcen diese Bedarfe, u. U. mit neuer inhaltlicher Ausrichtung, abdecken.
Die neue Qualität besteht darin, dass in diesem Prozess der Planung und Steuerung sowohl
die für die Region vertretenen Eingliederungshilfenträger, die Kliniken, der Kostenträger oder
andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung involviert sind.
152
Danken möchte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Erwachsenenpsychiatrie, Herr
Kaltschnee, denjenigen, die im besonderen Maße an der Realisierung des Teilplanes
mitgewirkt haben:
•
Frau Dr. med. Ehrich, Oberärztin in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Hanau
•
Frau Bestelmeyer Grommet, Dipl. grad. Sozialarbeiterin, Mitglied der Geschäftsleitung
des Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.
•
Frau Nowak, Diplom Pädagogin, Einrichtungsleiterin Haus Bergwinkel,
Bad Soden-Salmünster
•
Herr Hennek, Diplom Soziologe, Einrichtungsleiter Hacienda, Maintal
•
Herr Schuppner-Schiff, Diplom Sozialarbeiter, Geschäftsführer Verein
LebensGestaltung, Hanau
sowie
•
Frau Knisatschek, Geschäftsführerin Verein Lichtblick, Hanau
•
Frau Brechel, Diplom Pädagogin, Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.
•
Frau Krabbes, Diplom Sozialarbeiterin, Geschäftsführerin Psychosozialer Förderkreis,
Schlüchtern
•
Frau Manneschmidt, Diplom Verwaltungswirtin, Regionalmanagerin LWV Hessen
•
Frau Schumann-Sohns, Leiterin der IB Behindertenhilfe Main-Kinzig
•
Frau Ziolkowski, Diplom Sozialarbeiterin, Tagesklinik Gelnhausen, KPP Schlüchtern
•
Herr Teetz, Diplom Sozialarbeiter, Sozialpsychiatrischer Dienst
•
Herr Höfler, Diplom Sozialarbeiter, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Hanau
•
Herr Gänge, Diplom Sozialarbeiter, Leiter der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe
Ein besonderer Dank geht an meine Kollegin Frau Klimesch, ohne deren unermüdliches
Wirken die immer wieder neuen Herausforderungen in der Umsetzung und der
Erscheinungsweise des gesamten Psychiatrieplanes nicht hätten gemeistert werden können.
Bernd Kaltschnee
Diplom Sozialarbeiter
Psychiatriekoordinator
Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises
153
Abkürzungsverzeichnis
APK
AQA
Aktion Psychisch Kranke
Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und
Ausbildung mbH
ask
Albert-Schweitzer-Kinderdorf
BSHG
Bundessozialhilfegesetz
BtMG
Betäubungsmittelgesetz
BW
Betreutes Wohnen
CMA-Patienten Chronisch mehrfach beeinträchtigte Patienten
DCM
Dementia Care Mapping
DHS
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
FED
Familienentlastender Dienst
FLS
Fachleistungsstunde
FreD
Frühintervention bei erstauffälligen Frühkonsumenten
GKV
Gesetzliche Krankenversicherung
GPLV
Gemeindepsychiatrischer Leistungserbringerverbund
GPSV
Gemeindepsychiatrischer Steuerungsverbund
GPV
Gemeindepsychiatrischer Verbund
GPZ
Gerontopsychiatrisches Zentrum
HMB-Verfahren Verfahren der Erhebung des Hilfebedarfs von Menschen mit
Behinderung nach Dr. Heidrun Metzler
HPK
Hilfeplankonferenz
HSM
Hessisches Sozialministerium
HSOG
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
IBRP
Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan
ICD
Internationale Klassifikation psychischer Störungen
ICF
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeiten,
Behandlungen und Gesundheit
KDA
Kuratorium Deutscher Altershilfe
KJHG
Kinder- und Jugendhilfegesetz
KPP
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
LWV Hessen
Landeswohlfahrtsverband Hessen
MDK
Medizinischer Dienst der Krankenkassen
MSHD
Mobiler sozialer Hilfsdienst
PBB
Personalbemessungsbogen
PIA
Psychiatrische Institutsambulanz
PSB
Psychosoziale Begleitung
PSKB
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle
ReZiPsych
Regionale Zielplanung für die Psychiatrie
RPK
Rehabilitationszentrum für psychisch Kranke
SEKOS
Selbsthilfekontaktstelle
SGB
Sozialgesetzbuch
SpDi
Sozialpsychiatrischer Dienst
WfbM
Werkstatt für behinderte Menschen
Herausgeber
Main-Kinzig-Kreis
Erster Kreisbeigeordneter Günter Frenz
Gesundheitsamt, Leiter: Ltd. Med. Dir. Dr. med. Helmut Ernst, MPH
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Information
Psychiatriekoordination, Herr Bernd Kaltschnee, Tel. 06051 85 12677
E-Mail Adresse: [email protected]
Redaktion
Fortschreibung des Psychiatrieplanes Band I
Teilplan A: Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herr Dr. Ernst
Teilplan B: Suchthilfeplanung, Herr Kaltschnee
Teilplan C: Gerontopsychiatrie, Herr Lich
Teilplan D: Erwachsenenpsychiatrie, Herr Kaltschnee
Fortschreibung des Psychiatrieplanes Band II
die jeweiligen Redaktionsverantwortlichen
Druck
Hausdruckerei des Main-Kinzig-Kreises
Erscheinungsdatum April 2007