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GESUNDHEITSAMT Fortschreibung Psychiatrieplan 2006/2007 Band I Inhaltsverzeichnis Vorwort............................................................................................................................ Einführung...................................................................................................................... Aufbau des Planes......................................................................................................... Ziele................................................................................................................................. 1 3 4 5 Zusammenfassung der Teilpläne Kinder- und Jugendpsychiatrie...................................................................................................... Suchthilfeplanung.......................................................................................................................... Gerontopsychiatrie........................................................................................................................ Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund................................................ 6 10 14 27 Teilpläne A Kinder- und Jugendpsychiatrie 1 7 Einleitung........................................................................................................................ 1.1 Leitgedanken und Ziele........................................................................................ Rahmenbedingungen – gesetzliche Grundlagen........................................................ Ist-Stands-Erhebung, Leistungen, Versorgungsstrukturen....................................... 3.1 Literaturrecherche zur Prävalenz psychischer Störungen im Kinder- und Jugendalter.......................................................................................................... 3.2 Ist-Stands-Erhebung (ambulante medizinische Versorgungseinrichtungen / niedergelassene Praxis / Ambulanzkinderkliniken Hanau und Gelnhausen)....... 3.3 Ist-Stands-Erhebung (Psychologische Beratungsstellen, Jugend- und Drogenberatungsstellen sowie soziale Dienste der Jugendämter, Staatliches Schulamt und sonstige komplementäre Einrichtungen........................................ 3.4 Ist-Stands-Erhebung (stationärer, klinischer Bereich).......................................... 3.5 Vorhandene Versorgungsstrukturen.................................................................... Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996................................................................ Besondere Zielgruppen................................................................................................. Perspektiven und notwendige Änderungen................................................................ 6.1 Kurzfristige Ziele (max. 5 Jahre)........................................................................... 6.2 Mittelfristige Ziele (5 – 10 Jahre).......................................................................... Indikatoren und Lösungsansätze................................................................................. B Suchthilfeplanung 1 2 Einleitung........................................................................................................................ Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen.......................................................... 2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen........................................................................ 2.2 Sozialrechtliche Grundlagen der unterschiedlichen Hilfen und Einrichtungen..... 2.3 Finanzierung der Suchthilfeeinrichtungen............................................................ 2.3.1 Ambulante Einrichtungen..................................................................................... 2.3.2 Projektfinanzierung............................................................................................... Ist-Stands-Erhebung...................................................................................................... 3.1 Zielgruppen........................................................................................................... 3.2 Medizinische Hilfen für Suchtkranke.................................................................... 3.2.1 Hanau................................................................................................................... 3.2.2 Schlüchtern........................................................................................................... 3.2.3 Suchtkranke in Allgemeinkrankenhäusern........................................................... 3.3 Soziale Hilfen für Suchtkranke............................................................................. 3.3.1 Ambulante Hilfen.................................................................................................. 3.3.2 Stationäre Behandlung......................................................................................... 2 3 4 5 6 3 31 31 32 33 33 36 38 42 43 44 44 44 44 45 45 48 49 49 49 50 51 51 51 52 54 54 54 55 55 55 57 7 3.3.3 Substitutionsbehandlung...................................................................................... 3.3.4 Sozialpsychiatrischer Dienst................................................................................. 3.3.5 Betriebliche Suchtberatung.................................................................................. 3.3.6 Selbsthilfegruppen................................................................................................ 3.4 Daten, Fakten....................................................................................................... Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996................................................................ Besondere Zielgruppen................................................................................................. 5.1 Jugendliche unter 18 Jahre.................................................................................. 5.2 Psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution....................................... 5.3 Innenstadtprojekt Hanau...................................................................................... 5.4 Stationäre / ambulante Versorgung von CMA-Patienten im Main-Kinzig-Kreis... 5.5 Obdachlose/wohnungslose Menschen................................................................. Perspektiven und notwendige Änderungen................................................................ 6.1 Finanzierung......................................................................................................... 6.2 Frühintervention „FreD“........................................................................................ 6.3 Straßensozialarbeit / aufsuchende Arbeit............................................................. 6.4 Kooperation im Rahmen des § 16 SGB II am Beispiel Maintal............................ 6.5 Aufbau eines Verbundsystems / eines Netzwerkes am Beispiel externer Tagesstruktur im Haus Noah............................................................................... 6.6 Psychosoziale Beratung....................................................................................... Indikatoren und Lösungsansätze................................................................................. C Gerontopsychiatrie 1 Einleitung........................................................................................................................ 1.1 Leitgedanken und Ziele, Zielgruppen................................................................... 1.2 Definition Gerontopsychiatrie / Geriatrie............................................................... 1.3 Demographische Entwicklung im Main-Kinzig-Kreis............................................ Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen.......................................................... 2.1 SGB V Krankenversicherung................................................................................ 2.2 SGB XI Pflegeversicherung.................................................................................. 2.3 SGB XII Sozialhilfe............................................................................................... 2.4 SGB IX Rehabilitation / Teilhabe behinderter Menschen..................................... 2.5 Betreuungsrecht................................................................................................... Ist-Stand-Erhebung und Leistungen, vorhandene Versorgungsstrukturen............. 3.1 Zahl der Pflegebedürftigen im Main-Kinzig-Kreis am Jahresende 2003.............. 3.2 Psychosoziale Hilfen............................................................................................ 3.3 Tagesstrukturierende Angebote der Behindertenhilfe........................................... 3.4 Ambulante Pflege................................................................................................. 3.5 Psychiatrische Pflege........................................................................................... 3.6 Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege.............................................................. 3.7 Stationäre Dauerpflege......................................................................................... 3.8 Ambulante und stationäre medizinische Behandlung........................................... 3.9 Wohnformen......................................................................................................... 3.10 Arbeitskreise und Gremien im Main-Kinzig-Kreis im Bereich Gerontopsychiatrie Psychiatrieplan 1996: Ist und Soll 1996, Abgleich 1996-2006.................................... 4.1 Medizinischer Bereich.......................................................................................... 4.2 Pflegerischer Bereich........................................................................................... Zielgruppen der Gerontopsychiatrie............................................................................ 5.1 Menschen mit Demenz......................................................................................... 5.2 Alte Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung.................................... 5.3 Alte Menschen mit Suchterkrankungen................................................................ 5.4 Alte Menschen mit neurologischen Erkrankungen............................................... Perspektiven der aktuellen gerontopsychiatrischen Versorgung und erwünschte Änderungen.................................................................................................................... 6.1 Netzwerk............................................................................................................... 6.2 Fehlendes gerontopsychiatrisches Zentrum......................................................... 6.3 Krisendienst.......................................................................................................... 6.4 Beschäftigung, externe Tagesstruktur.................................................................. 4 5 6 2 3 4 5 6 57 58 58 58 59 61 63 63 65 67 68 69 71 71 72 73 74 75 76 77 79 79 80 83 86 86 86 87 88 88 90 91 91 98 98 98 98 100 103 105 108 108 110 111 112 112 113 115 116 116 116 117 119 119 7 Lösungsansätze/Indikatoren......................................................................................... 7.1 Beispielhafte Wohnformen................................................................................... 7.2 Beschwerdestelle................................................................................................. D Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund 1 Einleitung........................................................................................................................ 1.1 Basisdaten und demographische Entwicklung..................................................... 1.2 Leitlinien............................................................................................................... Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen.......................................................... Ist-Stands-Erhebung, Versorgungsstrukturen............................................................ 3.1 Öffentliche Gesundheitspflege, Sozialpsychiatrischer Dienst.............................. 3.2 Medizinischer Bereich.......................................................................................... 3.2.1 Medizinisch-Klinischer Bereich............................................................................. 3.2.2 Versorgung durch niedergelassene Fachärzte..................................................... 3.3 Projekte................................................................................................................ 3.3.1 Personenzentrierte Hilfeplanung.......................................................................... 3.3.2 Wohnprojekt / Regionales Budget........................................................................ Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996................................................................ 4.1 Empfehlungen für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Main-Kinzig-Kreis laut Psychiatrieplan 1996....................................................... 4.2 Änderungen nach Platzzahlen.............................................................................. Besondere Zielgruppen................................................................................................. 5.1 Doppeldiagnosen.................................................................................................. 5.2 Junge volljährige Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren.............................. 5.3 Wohnungslose psychisch kranke Menschen........................................................ 5.4 Geistige Behinderung und psychische Störungen................................................ Perspektiven und notwendige Änderungen................................................................ 6.1 Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)............................ 6.2 Hilfeplankonferenz – ein qualitatives Instrument der personenzentrierten Versorgung im regionalen Verbund..................................................................... 6.3 Trägervielfalt: Quantität und Qualität im GPLV.................................................... 6.4 Kommunalisierung: Risiken und Chancen............................................................ 6.5 Persönliches Budget............................................................................................. 6.6 Unabhängige Beschwerdestelle........................................................................... 6.7 Krisendienst.......................................................................................................... 6.8 Trialog als Grundhaltung...................................................................................... 6.9 Ambulant vor stationär: Die PSKB als niedrigschwelliger Eingang ins Hilfesystem (Clearing-Funktion)........................................................................... Indikatoren und Lösungsansätze................................................................................. 2 3 4 5 6 7 120 121 122 124 124 125 126 127 127 130 130 132 133 133 134 136 136 137 141 141 142 142 143 144 144 147 147 147 148 149 149 150 151 151 Vorwort des Ersten Kreisbeigeordneten Meine sehr verehrten Mitbürgerinnen und Mitbürger des Main-Kinzig-Kreises, Mitbürgerinnen und Mitbürger mit psychischen Grunderkrankungen sehr realitätsbezogen darstellt. ich freue mich sehr, mit dieser Ausgabe der Fortschreibung des Psychiatrieplans des Main-Kinzig-Kreises Ihnen ein umfassendes Werk über die Versorgungslage der Bevölkerung, insbesondere der chronisch, psychisch erkrankten Personen aus den verschiedensten Altersgruppen und Krankheitsbereichen vorstellen zu können. Auch zeigt die Zusammenstellung der vier Teilpläne (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Suchthilfeplan, Gerontopsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund bzw. Erwachsenenpsychiatrie), wie mannigfaltig und letztendlich auch bunt das Angebot für die betroffenen Personen sein muss, um eine Integration in unsere Gesellschaft realistisch bewerkstelligen zu können. Im Jahre 1996 wurde erstmalig ein Psychiatrieplan, damals noch extern vergeben, durch eine Fachfirma erarbeitet. Jeder von uns Bürgerinnen und Bürgern kann in die Lage kommen, seelisch zu erkranken oder in eine Lebenskrise kommen, in welcher es nur durch professionelle Hilfe gelingt, diese zu überwinden. Diese in sich sehr wertvolle Arbeit hatte jedoch den großen Nachteil, dass viele detaillierte Informationen hinsichtlich der Versorgungslage der chronisch, psychisch erkrankten Personen nur sehr unzureichend in den damaligen Psychiatrieplan hatte einfließen können. Aus diesem Grunde hat sich der MainKinzig-Kreis dieser Aufgabe mit hohem Engagement gewidmet. In den letzten 10 Jahren sind hier zum Teil beispielhafte Kooperationsformen im Main-Kinzig-Kreis entstanden. Nicht zuletzt durch die Entscheidung des Gesundheitsamtes, die Stelle einer Psychiatriekoordination explizit auszuweisen und zu besetzen, hat dazu beigetragen, dass die verschiedenen professionellen Institutionen sehr zielgerichtet zusammenwirken. Die letzten 10 Jahre haben in diesem Bereich eine sehr erfreuliche Entwicklung genommen. Mit dem hier vorliegenden Psychiatrieplan ist es dem Gesundheitsamt gelungen, eine große Zahl von Kooperationspartnern in die Erarbeitung des Planes einzubinden. Der besondere Wert dieses Psychiatrieplanes besteht darin, dass dies keine Abhandlung eines externen Institutes in kurzer Zeit erstellt und letztlich mit wenig Detailwissen ausgestattetes Werk darstellt, sondern in einem dynamischen Prozess über mehrere Jahre gewachsen ist und somit auch die tatsächliche Versorgungslage unserer Die Etablierung eines Hilfeplansystems, welches die besonderen Bedarfe der jeweiligen betroffenen Patientinnen und Patienten berücksichtigt, hat dazu geführt, dass die Hilfen sehr an den individuellen Problemen des Patienten orientiert ansetzen können. 1 Hierdurch wurde auch verhindert, dass es eine Mehrfachversorgung verschiedener Patientinnen und Patienten gegeben hat, während auf der anderen Seite viele Patientinnen und Patienten mangels unzureichender Zugangswege zum Hilfesystem nicht, bzw. unterversorgt blieben. auch in der Zukunft gearbeitet werden muss, dass dieser für die jeweiligen professionellen Institutionen, für die politischen Entscheidungsgremien, aber insbesondere für die Mitbürgerinnen und Mitbürger des Main-Kinzig-Kreises ein wichtiges Instrument zur Orientierung der verschiedenen Hilfesysteme im MainKinzig-Kreis darstellt. Sicher ist das Gesamtsystem noch nicht letztendlich optimal. Das wird auch die Aufgabe für die Zukunft sein, entsprechend der im Psychiatrieplan dargestellten Problemstellungen, die Versorgungslage und Netzwerkbildung in den nächsten 5 bis 10 Jahren weiter fortzuführen und zu optimieren. Bitte benutzen Sie den Psychiatrieplan in kritischer Form, geben Sie uns Anregungen, Hinweise für eine weitere Optimierung der Versorgungslage. Mein größter Wunsch als zuständiger Dezernent ist, dass wir in einer weiteren Fortschreibung des Psychiatrieplans, zum Beispiel in 5 oder 10 Jahren, erneut feststellen können, dass sich die Entwicklung zur positiven Gestaltung unserer Bürgergesellschaft und der Berücksichtigung und Fürsorge auch der schwächeren Mitbürgerinnen und Mitbürger, die zum Beispiel an einer psychischen Erkrankung leiden, gelungen ist. Trotz allem darf der Main-Kinzig-Kreis, der bis zum Jahre 1996 das Problem der Versorgung der psychisch kranken Mitbürgerinnen und Mitbürger nur sehr unzureichend wahrgenommen hat, nun sich damit schmücken, dass wir uns als kommunale Familie dieser Aufgabenstellung in sehr kompetenter Weise gestellt haben. In diesem Sinne wünsche ich dem Werk eine große Verbreitung. Gleichzeitig beim Durchlesen des Gesamtkonzeptes wird Ihnen auffallen, dass es noch erhebliche Versorgungslücken für die verschiedenen Patientengruppen im Main-Kinzig-Kreis gibt. Die Tatsache, dass wir über diese Personengruppen nun mehr wissen, ist auch ein Ergebnis des dynamischen Erarbeitungsprozesses im Psychiatrieplan. Ich wünsche dem Psychiatrieplan, der wie schon beschrieben, nicht ein fertiges Exemplar darstellt, sondern an dem weiter Günter Frenz Gesundheitsdezernent 2 Einführung Der Main-Kinzig-Kreis, der Psychiatriebeirat und das Gesundheitsamt als ausführende Behörde hat sich mit dem nun hier vorliegenden Psychiatrieplan in der Fortschreibung des Psychiatrieplans aus 1996 der schwierigen Aufgabe gestellt, die Versorgung der chronisch psychisch erkrankten Personen aller Altersgruppen im Main-Kinzig-Kreis zu verbessern und zu optimieren. Seit der Erstellung des ersten Psychiatrieplanes im Jahre 1996 hat sich an der Versorgungssituation, insbesondere im komplementären Bereich (das heißt: der Bereich der nicht krankenkassenfinanzierten Hilfeleistungen), im Main-Kinzig-Kreis vieles zum Besseren verändert. Mit Erstellung dieser Fortschreibung des Psychiatrieplans wurde den jeweiligen betroffenen Einrichtungen und professionellen Helfern, aber auch den Vertretern der Patientengruppen deutlich, wie wichtig eine vernetzte Zusammenarbeit in der Region und insbesondere in einem solchen Flächenlandkreis wie dem Main-Kinzig-Kreis ist. Die Form und Art der jetzt vorliegenden Fortschreibung des Psychiatrieplans unterscheidet sich grundsätzlich von der Vorgehensweise der Erstellung des Psychiatrieplans aus dem Jahre 1996. Der letzte Psychiatrieplan wurde durch die Beauftragung eines externen Institutes mit einem begrenzen Zeit- und Geldbudget erstellt. Die nun vorliegende Fortschreibung des Psychiatrieplans entstand durch einen über mehrere Jahre hinweg ablaufenden dynamischen Prozess unter Beteiligung aller im Main-Kinzig-Kreis für die chronisch psychisch erkrankten Personen wichtigen Kooperationspartner. Dies ist kein unwesentlicher Unterschied zu der vorherigen Vorgehensweise im Jahre 1996. Durch die Beteiligung der verschiedenen professionellen Kooperationspartner, der freien Träger, der behandelnden Ärzte im kassenärztlichen Versorgungssystem, der zuständigen Kliniken sowie der örtlichen wie überörtlichen Kostenträger, entstand ein viel größeres Verständnis für die jeweiligen Teilbereiche des Psychiatrieplans in die Erforderungslage und Versorgungssituation der jeweils betroffenen Patienten. Dies wird besonders in den verschiedenen Teilplänen und auch durch die große Detailkenntnis in den jeweiligen spezifischen Patientengruppen deutlich. Im Psychiatrieplan 1996 wurden bereits die Themenbereiche Sucht, Allgemeinpsychiatrie, Erwachsenenpsychiatrie und Gerontopsychiatrie benannt. Nun wird sich zusätzlich auch dem Thema der Kinder- und Jugendpsychiatrie in dem vorliegenden Plan gewidmet. Es wurde versucht, sich einen umfassenden Überblick über die Problemsituation der zu versorgenden Patienten im Main-Kinzig-Kreis zu verschaffen. Das nun vorliegende Werk ist nicht als ein für immer und ewig abgeschlossenes Projekt zu verstehen, das einen Handlungsbedarf für die beteiligten Personen, Einrichtungen und politischen Gremien festschreibt, sondern vielmehr als einen dynamischen Prozess, der sich den für die nächsten Jahre ergebenden, veränderten Rahmenbedingungen anpassen und für neu auftauchende Fragestellungen offen stehen muss. Insofern ist der vorliegende Plan als ein Zwischenergebnis der Versorgungslage und Versorgungssituation der betroffenen Patientinnen und Patienten zu verstehen. Aus dieser Analyse (Ist-Analyse) wurden durch die jeweiligen Fachgremien Feststellungen getroffen und daraus wiederum Handlungsbedarfe, die für die nächsten Jahre vorrangig zu bewältigen sein werden. Noch eine Bemerkung zum Schluss: im vorliegenden Text wurde bei verschiedenen Begriffen die männliche Form gewählt, die weibliche Form ist stets impliziert. Diese Art der Formulierung erfolgte ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. 3 Aufbau des Planes Der Plan teilt sich in zwei Bände auf. Band I beschreibt im Wesentlichen die Situation der chronisch psychisch erkrankten Personen und ist als der eigentliche Psychiatrieplan zu verstehen. Band II beinhaltet sämtliche Anlagen und Zwischenergebnisse von Voruntersuchungen, die zu den Erkenntnissen, welche im ersten Teil des Psychiatrieplans zusammengefasst und formuliert wurden, führen. In beiden Bänden wurde die Gliederung in gleicher Reihenfolge durchgeführt. In Band I finden Sie zunächst eine Zusammenfassung, welche für den Leser die wichtigsten Erkenntnisse als auch vordringlichsten Empfehlungen für den jeweiligen Personenkreis beschreibt. Hier beginnt die Darstellung mit dem Teilplan Kinder- und Jugendpsychiatrie, gefolgt vom Thema der Suchtkrankenhilfe und dem Teilplan der Gerontopsychiatrie, um schließlich in den Teil der Allgemein- und Erwachsenenpsychiatrie mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund einzumünden. Diese Reihenfolge wiederholt sich ebenfalls in den speziellen Beschreibungen der Teilpläne sowie im Band II, in welchem die Anlagen in der gleichen Reihenfolge der Themen angeordnet ist. Nach jedem spezifischen Thema in der Zusammenfassung finden Sie eine geographische Übersicht der für diese jeweilige Patientengruppe wichtigsten Versorgungsstrukturen im Main-Kinzig-Kreis. Dadurch wird bereits im ersten Teil des Bandes I in der Zusammenfassung für den Leser sehr schnell ersichtlich, wie die Versorgungsstruktur im Main-Kinzig-Kreis patientengruppenbezogen aufgebaut ist. Wie bereits oben erwähnt, wurde die Fortschreibung des Psychiatrieplanes durch Einbindung möglichst vieler an der Versorgung der chronisch psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten im Main-Kinzig-Kreis beteiligten Einrichtungen durchgeführt. Es ist den jeweils in den Arbeitsgruppen beteiligten Mitgliedern für ihr hohes fachliches Engagement und die über Jahre hinweggehende Mitarbeit sehr zu danken. Nur durch dieses Engagement und die hohe Fachlichkeit in den jeweilig gebildeten Arbeitsgruppen konnte die Komplexizität der Patientenströme der Versorgungslage als auch der Erfordernisse für die Zukunft annäherungsweise in diesem Plan dargestellt werden. Allen Trägern, Leistungserbringern, Einzelpersonen möchte ich auf diesem Wege für diese sehr kooperative und konstruktive Zusammenarbeit herzlichst danken. Nicht allen Wünschen nach weiteren inhaltlichen Ergänzungen bzw. detaillierteren Beschreibungen konnte in dem Bericht entsprochen werden, da auch die Fortschreibung nur einen begrenzten Umfang haben kann. Jedoch zeigte sich in den Diskussionen, dass der Wille zur vernetzten, patientenorientierten Zusammenarbeit in den jeweiligen Arbeitsgruppen deutlich zu spüren war. Insofern habe ich die Hoffnung und bin mir sogar sehr sicher, dass wir neben der Tatsache der erforderlichen zwingenden Vernetzung unserer Aktivitäten zur besseren Versorgung der chronisch psychisch erkrankten Personen eine deutlich bessere Struktur und eine deutlich transparentere Versorgungssituation des jeweiligen Patienten in den letzten Jahren auch durch diese Zusammenarbeit erreicht haben. Dafür mein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die auch explizit im Rahmen des jeweiligen Teilplans nochmals im Anschluss benannt werden. Gelnhausen, den 14.02.2007 Leitender Medizinaldirektor Dr. med. Helmut Ernst (M.P.H.) Leiter des Gesundheitsamtes 4 Ziele Ziel und Zweck des vorliegenden Psychiatrieplans ist es, den fachlichen und politischen Diskurs aller Beteiligten und Verantwortlichen zu unterstützen. Eine weitere Fortschreibung dieses Berichtes entsprechend der zukünftig zu erwartenden Veränderungen, sowohl der Finanzierungssysteme als auch der Versorgungsstruktur, ist mit einem Zeithorizont von 5 – 10 Jahren geplant. Eine große Herausforderung der nächsten Jahre wird darin bestehen, die steigenden Fallzahlen wachsender Hilfebedarfe psychisch kranker und suchtkranker Menschen mit zunehmend begrenzten Ressourcen der Leistungsträger zu decken. Eine offene Kommunikation und Kooperation aller Beteiligten in der Region, der Politik, der Leistungsträger, der Leistungserbringer und der Leistungsberechtigten wird nötig werden, um nachhaltige Problemlösungen für diese sich bereits jetzt eingestellte Situation zu entwickeln. Ziel muss es für die Zukunft sein, insbesondere in der Erwachsenenpsychiatrie, den eingeführten Integrierten Rehabilitations- und Behandlungsplan (IBRP) weiter fortzuführen und durch die Hilfeplankonferenz den jeweiligen Patienten den individuellen Hilfebedarf trägerunabhängig zur Verfügung zu stellen. Dies sollte in Zukunft in einen Gemeindepsychiatrischen Verbund einmünden, der die Versorgungsverpflichtung für die Region des MKK verantwortlich übernehmen sollte. Ein weiteres wichtiges Ziel sollte für die Zukunft sein, die Versorgungslage der durch eine psychische Erkrankung bedrohten oder auch manifest bereits erkrankten Kinder und Jugendlichen frühzeitig zu begegnen. Die jetzt vorgesehene Etablierung einer Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Hanau ist hierfür ein wesentlicher Meilenstein. Jedoch wird dieses alleine nicht ausreichen, um den steigenden Bedarf an Beratung und Therapie für unsere Kinder und Jugendlichen mit diesem Problemfeld zu gewährleisten. Auch hier wird es in Zukunft zu weiteren engmaschigen Netzwerken kommen müssen, die sowohl medizinische als auch psychologische wie pädagogische Hilfestellung in einem Netzwerk, individuell auf die jeweils betroffenen Kinder und Jugendlichen bezogen, bereitstellen sollte, um eine Krankheitsprolongation und damit Verschlechterung der Krankheitssituation der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu vermindern bzw. zu verhindern. Als weiteres großes Feld der Bearbeitung ist das Thema Sucht und hier insbesondere das Thema Alkoholsucht zu benennen. Es müssen große Anstrengungen unternommen werden, um die Droge Nummer eins in der Bundesrepublik auch hier im Main-Kinzig-Kreis aktiv zu bekämpfen bzw. die Abhängigkeit von dieser so gering wie möglich zu gestalten. Das vierte große Feld wird das Feld der Geriatrie bzw. Gerontopsychiatrie sein, wo nicht nur dementiell erkrankte ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger einer adäquaten Versorgung zugeführt werden sollten, sondern auch die nicht wenigen Personen, die im Alter an einer manifesten psychiatrischen Erkrankung erkranken. Wir werden in Zukunft alle unsere gesellschaftlichen Kräfte einschließlich eines ehrenamtlichen Engagements benötigen, um die häufig am Rand unserer Gesellschaft lebenden Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen in unserer Mitte zu integrieren. 5 Kinder- und Jugendpsychiatrie Die Ist-Analyse und die Betrachtung des Themenfeldes Kinder- und Jugendpsychiatrie ergibt für den MKK folgende Problemstellung: Beschreibung Auf Grund der bekannten epidemiologischen wissenschaftlichen Studie (vergleiche Abbildung 1), ist davon auszugehen, dass im MKK in der Altersgruppe der unter 18-jährigen mit einer Häufigkeit von mindestens 12% der Kinder und Jugendlichen zu rechnen ist, die eine psychische Auffälligkeit aus dem Formenkreis der kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheitsbilder haben. Dies entspräche einer Anzahl von 9700 Kindern und Jugendlichen. Tatsächlich werden zur Zeit max. 1100 bis 1200 Kindern und Jugendlichen eine suffiziente therapeutische Behandlung im MKK zu teil. Dies bedeutet, dass nur 12,4% der behandlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen versorgt werden (siehe Detailbeschreibung in Teilplan A). Abbildung 1 12000 10000 9700 8000 Anzahl der zu behandelnden Kinder im MKK 6000 Anzahl der tatsächlich behandelten Kinder im MKK 4000 2000 1100 0 Beratungs- und Therapieeinrichtungen Die im MKK vorhandenen Beratungs- und Therapieeinrichtungen sind eindeutig unzureichend ausgebaut – siehe Tabelle 10 im Band II. Im Wesentlichen fehlt es an einer gut erreichbaren, in ihrer Kapazität ausreichenden Einrichtung zur Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen im ortsnahen Bereich. Aus diesem Grunde wurde ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau sowie des Kreistages des MKK herbeigeführt, die Versorgungslage der Kinder und Jugendlichen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie deutlich zu verbessern. Ein Konzept über die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im MKK liegt zwischenzeitlich dem Sozialministerium zur Prüfung vor (siehe Band II). Empfehlungen der Arbeitsgruppe Einrichtung der kinder- und jugendpsychiatrischen Tagesklinik. 6 Begründung Im aktuellen hessischen Krankenhausrahmenplan 2005 (besonderer Teil „regionale Versorgungskonzepte“) wird zwar der Ausbau einer Tagesklinik im Klinikum Hanau erwähnt, jedoch nicht im Detail beschrieben. Es wird nun ab Mitte Januar 2007 eine Tagesklinik am Standort Hanau in den ehemaligen Räumen des Gesundheitsamtes in der Geibelstraße mit 15 additiven Plätzen geben. Das ist ein großer Erfolg der gemeinsamen Arbeit und wird mit der geplanten Erweiterung der Ambulanz an den Main-Kinzig-Kliniken in Gelnhausen ab Sommer 2007 die Versorgungslage deutlich bessern. Trotzdem wird es auch weiterhin gemeinsamer Anstrengungen bedürfen, dieses jetzt geknüpfte Versorgungsnetz zu optimieren. Hauptgruppen und Hauptzielrichtungen dieser Versorgung sind folgende Kinder und Jugendliche mit absteigender Häufigkeit: I. II. III. IV. V. Entwicklungsstörungen und Schulschwierigkeiten, Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen, neurotische Belastungsstörungen und somatoforme Störungen, die besondere Personengruppe der Kinder mit hyperkinetischem Syndrom, Kinder und Jugendliche mit riskantem bzw. schon abhängigem Konsum von psychoaktiven Substanzen einschließlich Alkohol. VI. Kinder und Jugendliche mit Psychosen und affektiven Störungen. * Die ICD Klassifikation, siehe Teilplan A und Band II, Tabelle 10 Maßnahmenkatalog Aus den oben genannten Erkenntnissen und aus der Ist-Analyse werden folgende Empfehlungen seitens der Arbeitsgruppe ausgesprochen: Kurzfristige Ziele (max. 5 Jahre) Im weitesten Sinne auch als Prävention verstanden, muss zur Vermeidung langfristiger Schäden eine frühzeitige und ausreichende Diagnostik und Therapie heute beginnen. So zu verstehen sind auch die folgend genannten kurzfristigen Ziele. I. II. III. IV. V. Leichter Zugang zu qualifizierten Diagnose- und Therapiemöglichkeiten im MKK (Installation einer tagesklinischen Einheit im Klinikum Hanau und Erweiterung der Institutsambulanz in Gelnhausen). Aufhebung der Zulassungsbeschränkung für niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeuten im MKK, unter anderem durch die getrennte Zählung der verschiedenen Spezialisierungen, hier Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Hier sollte die Politik auf die zuständige Kassenärztliche Vereinigung motivierend einwirken. Ausbau der bereits schon stattfindenden aufsuchenden Tätigkeit der verschiedenen Dienste mit Sozialraum orientierten Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderen die sozialen Dienste, die familienentlastenden Dienste, die Hebammen und die Frühförderstellen. Dies um langfristige Folgen einer zu späten Intervention zu vermeiden und damit eine Verbesserung der Versorgungslage gefährdeter Kinder und Jugendlicher zu erreichen. Die Etablierung von Fallkonferenzen im Sinne eines CaseManagements in verbindlicher Form ist zu betreiben*. Installation eines Pilotversuchs, regional zunächst begrenzt, flächendeckende Untersuchungen aller Kinder vor Aufnahme in den Kindergarten (in der Regel im Alter von 3 Jahren). Dies ermöglicht eine frühzeitige Feststellung von Sprachauffälligkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Koordinationsproblemen unter der Voraussetzung von standardisierten Untersuchungsbedingungen. Sozialraum orientierte Prävention sowie Elternberatung, unter anderem mit dem Ziel, die elterliche Erziehungskompetenz so zu stärken, dass frühzeitig seelischen Störungen bei Kindern vorgebeugt wird. * Beispiel Landkreis Kassel und Stadt Kassel, Landkreis Groß-Gerau und Stadt Wiesbaden 7 Mittelfristige Ziele (5-10 Jahre) Perspektivisch betrachtet, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Störungsbilder in der Gruppe der Kinder und Jugendlichen für die Zukunft zunehmen wird. Um dieser Entwicklung nicht tatenlos zuzusehen, ist aus Sicht der Arbeitsgruppe folgendes mittelfristig erforderlich: I. II. III. IV. Verstärkte Vernetzung zwischen den verschiedenen diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen inklusive den Beratungseinrichtungen. Einbindung in die Netzwerkarbeit von weiteren Institutionen (Frühförderstellen, Behindertenwerk, Lebenshilfe). Beteiligung der Krankenkassen an der Finanzierung dieser Netzwerkarbeit und der Koordinationsleistung einschließlich des Case-Management für die jeweiligen Kinder und Jugendlichen. Entwicklung eines Rückmeldesystems zur Effektivitätsüberprüfung der veranlassten Maßnahmen. 8 Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsstrukturen im Main-Kinzig-Kreis - - - Fachbereich für Soziale Dienste, Familien- und Jugenddienste der Stadt Hanau (Jugendamt) Jugend- und Drogenberatung, Psychologische Beratungsstelle Familienberatungsstelle ask Institutsambulanz Rehbergparkklinik Herborn, Außenstelle Hanau Kinderklinik Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie Birstein Schlüchtern Steinau Brachttal Sinntal Bad SodenSalmünster Wächtersbach Nidderau Hammersbach Schöneck Niederdorfelden Bruchköbel Maintal Hanau Gründau Ronneburg Neuberg Langenselbold HasselErlensee roth Rodenbach G Gelnhausen Bad Orb - Linsengericht Biebergemünd Jossgrund - Freigericht Flörsbachtal - Großkrotzenburg 9 Jugend- und Drogenberatung Kinderklinik Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Jugendamt MainKinzig-Kreis Institutsambulanz Rehbergparkklinik, Außenstelle Gelnhausen Suchthilfeplanung Neben der Selbsthilfe, den Kliniken (Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie in Hanau und Schlüchtern), dem Friedrich Daumer Haus in Sinntal und dem soziotherapeutischen Wohnheim in Bad Orb, stellen im Wesentlichen vier Beratungsstellen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen die Grundversorgung im Main-Kinzig-Kreis (MKK) sicher: Diakonisches Werk Hanau, Arbeiterwohlfahrt Gelnhausen, Caritasverband Gelnhausen sowie JJ Maintal. Die Grundversorgung muss erhalten bleiben und bedarfsorientiert ausgebaut werden! Grundversorgung im Vergleich zu anderen Landkreisen War in den vergangenen 2 Jahrzehnten ein sukzessiver Ausbau im Bereich der Beratungsstellen der Suchthilfe zu verzeichnen, so geht seit 2003/2004 der Trend leider in eine entgegen gesetzte Richtung: die Beratungsstellen werden, trotz steigender Nachfrage und Anforderungen, verkleinert oder sind gar in ihrem Bestand bedroht. Nach Kürzungen der Landesmittel für die Suchthilfe im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ im Jahre 2003 bekamen die Einrichtungen im MKK insgesamt nur noch Zuschüsse in Höhe von € 0,22 pro Einwohner vom Land zugewiesen. Damit war der MKK das Schlusslicht in Hessen! Andere Landkreise bekamen wesentlich mehr Landesmittel wie z.B.: Odenwaldkreis € 0.50, Vogelsbergkreis € 1,00 und Limburg-Weilburg € 1.41! (Stand 2003) Der MKK war und ist finanziell nicht in der Lage, die plötzlich weggebrochenen Landesmittel zu kompensieren, hat aber mit erheblichem Einsatz versucht, ein akzeptables Suchthilfeangebot aufrecht zu erhalten. Die Träger der Einrichtungen sind bis an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten gegangen, um die Beratungsstellen zu sichern. Über 90 % der Alkohol- und Medikamentenabhängigen werden nicht erreicht! Die Zahlen der Krankheitsprävalenz (das Vorherrschen einer Krankheit) sowie die Zahlen der Suchthilfeeinrichtungen belegen, dass über 90 % der Suchterkrankten mit Behandlungsbedürftigkeit durch die klassischen Angebote nicht erreicht werden (vgl. Teilplan B, Punkt 3.4: Daten, Fakten). Um diese ‚vergessene Mehrheit’ zu identifizieren und ansprechen zu können, müssen sich explizit die niedergelassenen Ärzte und Vertreter der Allgemeinkrankenhäuser, der Arbeitsverwaltung, der AQA, der Einrichtungen der Jugendhilfe und Schulen, der Polizei sowie Vertreter der Justizbehörden in die regionale Suchthilfeplanung einbringen und gemeinsame Handlungskonzepte entwickeln. Eine Beteiligung der Kostenträgerschaft nach Leistungen des SGB V ist anzustreben. Alkohol ist auch bei Jugendlichen die Droge Nummer 1 Im europäischen Vergleich (Vergleichsstudie „Health Behavior in School-aged Children“) steht Deutschland an 5. Stelle. Erschreckend ist, dass 34 % der 15-jährigen Mädchen und sogar 44 % der 15-jährigen Jungen angaben, schon zwei oder mehr ‚alkoholbedingte Rauscherfahrungen’ zu haben. Cannabis auf dem Vormarsch Einerseits steigt die Zahl der jugendlichen Cannabis Konsumenten im Bundesdurchschnitt wie in der regionalen Entwicklung, andererseits greifen zunehmend immer Jüngere zu diesem Rauschmittel. Diese Entwicklung ist mit Sorge zu betrachten und es müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden und finanzielle Ressourcen bereit stehen, um bestehende Konzepte (z.B. das Konzept der ‚Frühintervention FreD’) umzusetzen, so dass diese Zielgruppe in den Fokus des Handelns rücken kann (vgl. Punkte 5.1 und 6.2 des Teilplans). 10 Stationäre Entgiftung Stationäre Entgiftungsbehandlungen werden auf ärztliche Einweisung in speziellen Suchtstationen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt. Im Main-Kinzig-Kreis sind das die Kliniken in Hanau und Schlüchtern, die leider (noch) nicht über Suchtabteilungen verfügen. Aufgrund von Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen wurde die Dauer der stationären Entgiftung für alkoholkranke Menschen stetig verkürzt. Die Verkürzung der stationären Entgiftung reduziert deren positive Effekte und wirkt sich ungünstig auf die weitere Beratung und Behandlung aus. Wir empfehlen daher, wie in anderen Bundesländern auch, die Dauer der stationären Entgiftung bei vorhandener Indikation auf bis zu 21 Tage zu verlängern. Die Entgiftung für Drogenabhängige aus dem Ostkreis in der KPP Schlüchtern ist im Vergleich mit anderen Kliniken eher hochschwellig und führt dazu, dass auf andere Kliniken ausgewichen wird. In der KPP Schlüchtern, aber auch in anderen Kliniken, kommt es für Drogenabhängige zeitweilig zu längeren Wartezeiten, so dass geplante Aufnahmetermine in die stationäre Therapie verschoben werden müssen, falls nicht auf eine andere Klinik ausgewichen werden kann. Weitere Kliniken, die aus dem Kreis belegt werden, sind das Bürgerhospital Frankfurt und gelegentlich die KPP Hadamar. Die Übergangseinrichtungen „Wolfgang Winckler Haus“ in Kelkheim und „Hasselborn“ in Waldsolms-Hasselborn bieten überregional Entgiftungsplätze an und werden ebenfalls aus dem MKK frequentiert. Kinder und Jugendliche werden in der Klinik Rehbergpark Herborn entgiftet. Die Entgiftungsbehandlung bei Opiatabhängigkeit wird in der Regel medikamentös unterstützt durchgeführt, sie beinhaltet Motivationsarbeit mit der Zielsetzung eines suchtmittelfreien Lebens. Psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution Die psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution ist seit Einführung im Jahr 1993 ein Regelangebot der Drogenhilfe in Hessen und seit dem Jahr 2003 verpflichtender Bestandteil der medikamentengestützen Behandlung opiatabhängiger Menschen. Eine verbindliche Finanzierung der psychosozialen Betreuung von substituierten Patienten ist jedoch in keiner rechtlichen Regelung festgeschrieben. Insofern ist im Land Hessen und auch im MKK die psychosoziale Begleitung der substituierten Patienten nicht auf sicherem Boden geregelt. Die ca. insgesamt 300 bis 350 substituierten Patienten im MKK werden durch die zwei Suchtberatungsstellen (Diakonisches Werk in Hanau für den Altkreis Hanau und die Arbeiterwohlfahrt mit Sitz in Gelnhausen für die Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern) betreut. Es konnte in jüngster Zeit eine verbesserte Versorgung zumindest für die Patient/innen der Substitutionsambulanz des Gesundheitsamtes durch Einsatz der Fördergelder, die durch die Kommunalisierung sozialer Hilfen vom Land an die Kommunen delegiert wurden, erreicht werden. Gleiches gilt für den Bereich des Altkreises Hanau, in welchem durch ein kleines Förderprojekt die aufsuchende Arbeit der Drogenhilfe des Diakonischen Werks in den jeweiligen Substitutionspraxen ab Herbst 2006 für das Jahr 2006 sichergestellt werden kann. Unabhängig davon bleibt es absolut notwendig, eine Regelfinanzierung für die psychosoziale Begleitung der Substitutionspatienten im Land Hessen zu erreichen. Personen mit besonderen Schwierigkeiten Es ist bekannt, dass im gesamten MKK zwei Problemgruppen deutlich zunehmen und die Kommunen vor große Probleme stellen: Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die sich auf öffentlichen Plätzen treffen sowie Personen, die zudem noch in die Obdachlosigkeit abrutschen (Schwerpunkt im städtischen Bereich). Die Erfahrung zeigt, dass es sich bei beiden Problemgruppen um Menschen mit massiven Abhängigkeitserkrankungen und meist auch psychischen Folgeerkrankungen handelt. Im Rahmen der Suchthilfeplanung stellt dieser Personenkreis eine besondere Herausforderung dar. 11 Abgestufte Hilfen, externe Tagesstruktur Der systematische Aus- und Aufbau einer bedarfsgerecht gegliederten Versorgung für Suchtkranke bedarf der Installierung abgestufter Hilfen in den Bereichen ambulant, teilstationär, stationär mit der grundsätzlichen Priorität - wo individuell sinnvoll - „ambulant vor stationär“. Unbedingt notwendig für die Versorgung von CMA-Patienten (chronisch mehrfach beeinträchtigte Patienten) im MKK sind die Schaffung von „externen Tagesstrukturen“ sowie die Installierung von adäquaten Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Betreute Wohngemeinschaften Aufgrund vorhandener und zum Teil bleibender Defizite bei CMA-Betroffenen sollte, neben der bisherigen ambulanten Betreuungsform des „Betreuten Einzelwohnens“ im MKK, das Modell ambulanter Wohnformen zukünftig ergänzend Anwendung finden. Mit der bereits vorhandenen ambulant betreuten Einzelwohnform sind viele CMA-Klienten überfordert. Die Folge ist eine (Rück)Verlegung und ein langer Dauerverbleib in einer stationären Einrichtung. In Anbetracht der entstehenden Kosten sowie der Vorgabe ambulant vor stationär, hätte die Schaffung neuer ambulanter Wohnformen mit einem erhöhten Tagesstrukturangebot Modellcharakter für die längerfristige Betreuung von chronisch mehrfach beeinträchtigten Suchtkranken im MKK. Nahtlose Behandlungskette Entlassungen aus einem stationären Kontext ohne Übergangsphase enden bei Suchtkranken nicht selten mit erneuten Rückfällen und einem Abgleiten in alte Verhaltensmuster. Bei CMA-Patienten bedarf es eines Konzeptes, das dem Suchtkranken den stufenweisen Übergang hin zu einem selbständigen und suchtmittelfreien Leben ermöglichen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, hält der MKK bereits stationäre Soziotherapieplätze, stationäre Trainingswohngruppenplätze und ambulant betreute Einzelwohnplätze für Suchtkranke vor. Damit eine „abgestufte Aufbauförderung“ des CMAKlientels erfolgreich stattfinden kann, sind die bereits vorgehaltenen Hilfen notwendigerweise um die Bereiche der oben genannten „externen Tagesstruktur“, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie ambulante Wohngemeinschaften zu ergänzen. Der MKK könnte mit einem derartigen Hilfsangebot eine spezifische und nahtlose Behandlungskette für CMA-Patienten installieren, die nicht nur aus fachlicher Sicht vorbildhaft sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten rational wäre. Regionale Sozialplanung Der AK Suchthilfeplanung hat sich als regionales Steuerungs- und Planungsinstrument im MKK bewährt. Unter schwierigen Bedingungen und knappen Zeit- und Finanzressourcen haben sich bewährte Arbeitsstrukturen wie eine Kultur der trägerübergreifenden Kooperation entwickelt. Dieser fruchtbare Prozess der Zusammenarbeit sollte auch nach Beendigung der Fortschreibung der Suchthilfeplanung fortgeführt werden. 12 Versorgungsstrukturen für Suchtkranke im Main-Kinzig-Kreis - - Außensprechstunde Sozialpsych. Dienst - Beratungsstelle - Sozialpsych. Dienst - Krankenhaus - Fachambulanz - Methadonsubstitution - Beratungsstelle - Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen - Außensprechstunde Birstein Langzeiteinrichtung Schlüchtern Brachttal Steinau Betreutes Wohnen Bad SodenSalmünster Sinntal Wächtersbach Nidderau Hammersbach Schöneck Niederdorfelden Bruchköbel Neuberg Erlensee Maintal Gründau Ronneburg Langenselbold Hasselroth Rodenbach Hanau Linsengericht Biebergemünd Jossgrund Freigericht - Großkrotzenburg Bad Orb Gelnhausen - Außensprechstunde Sozialpsych. Dienst Krankenhaus Betreutes Wohnen Beratungsstelle 13 Flörsbachtal Stationäre Eingliederungshilfeeinrichtung - Krankenhaus - Außensprechstunde Sozialpsych. Dienst - Beratungsstelle - Betreutes Wohnen Gerontopsychiatrie Für den Bereich Pflege Alte hilfsbedürftige Menschen und deren Angehörige wünschen sich so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben zu können. Die Heimaufnahme wird von diesen weiterhin als letzte Lösung angesehen. Defizite der Pflege werden von Gepflegten und Pflegenden daher in Kauf genommen. Der häuslichen Pflege gehen vorher durchschnittlich 8,2 Jahre Hilfsbedürftigkeit voraus. Professionelle ambulante Dienste ergänzen die private Pflege- und Betreuungstätigkeit. Der sowohl von den Betroffenen als auch deren Angehörigen mehrheitlich gewünschte Vorrang einer häuslichen vor einer stationären Pflege ist in Deutschland -heute auch im MKK- gelebte Realität. Grundsätzlich können Pflegebedürftige aller Schweregrade im privaten Haushalt versorgt und betreut werden. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist allerdings die Verfügbarkeit über ein stabiles, privates Hilfenetzwerk. Im Bereich der stationären Versorgung gibt es eine Voll- bzw. Überversorgung. Eine konzeptionelle Weiterentwicklung zu Präsenzkonzepten für demente Menschen, das sind Wohngruppen mit milieutherapeutischen Ansätzen für demente Menschen, ist flächendeckend nötig. Im Bereich der ambulanten Pflege gibt es ebenfalls eine gesicherte Versorgung. Psychiatrische Pflege wird im MKK noch nicht angeboten. Im Gegensatz zum erwarteten Bedarf gibt es zahlenmäßig ein eher geringes Angebot an Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen sowie niedrigschwelliger Hilfen. Diese ist Folge der unterentwickelten Inanspruchnahme der Pflegenden von Information, Beratung und Entlastung. Die Annahme erfolgt oft erst in Krisensituationen. Bisher fehlt auch eine Übergangskurzzeitpflege, die einen Krankenhausaufenthalt verkürzen kann bzw. die Behandlung und Pflege nach stationärer Behandlung sicherstellt sowie die rehabilitative Therapien anbietet, um eine vorschnelle Pflegeheimaufnahme zu verhindern. Es gibt ein unübersichtliches Angebot und eine unzureichende Vernetzung. 14 Grund Im MKK finden Menschen mit Demenz in den Pflegeheimen ein an ihren Bedürfnissen orientiertes Wohn- und Lebensumfeld vor. Leistungen der sozialen Betreuung sind integriert in eine ganzheitliche und biografiebezogene Betreuung. Im Durchschnitt sind 60 % der Pflegeheimbewohner/innen an Demenz erkrankt. Deshalb müssen ihre Bedürfnisse stärker berücksichtigt werden. Ergänzend und gleichwertig zur Pflege des Körpers bedarf es einer Pflege der Person. Bewohner in Heimen für psychisch Kranke sollen dort auch leben dürfen, wenn sie pflegebedürftig werden. Z. Zt. ist es so, dass eine Pflege die über Pflegestufe 1 hinausgeht, nur in einem Pflegeheim geleistet werden kann, da die Kosten nicht voll übernommen werden. Eine psychiatrische Grunderkrankung findet bei der Eingruppierung der Pflegeeinstufung keine Berücksichtigung. Die Leistungen durch den ambulanten Pflegedienst in den Heimen reicht nicht aus. 15 X langfristig Wunsch/Ziel/Forderung mittelfristig kurzfristig Für den Bereich Pflege Vorgehen Konzeptionelle Weiterentwicklung der Heime. Fortbildung der Heim- und Pflegedienstleitung. X Einbeziehung der überörtlichen Kosenträger (LWV) und Pflegekassen. Kosten/Risiken Für die Gestaltung von Präsenzstrukturen gibt es ein breites Spektrum von Möglichkeiten. Die Prioritäten innerhalb der Einrichtungen müssen neu gesetzt und in Tagespflegesätze eingerechnet werden. Die soziale Betreuung muss in die Wohnbereiche integriert werden. Unklarheiten bei der Kostenübernahme. Grund Einrichtung eines spezialisierten Wohnbereichs für nicht trockene, aber pflegebedürftige Menschen mit Alkoholabhängigkeit. Süchtige Menschen benötigen einen speziellen Wohn- und Betreuungsrahmen, da süchtiges Verhalten im Alltag in Heimen nicht zu bewältigende Probleme schafft. Beschäftigung und sozialpädagogische Betreuung sind wichtige Stabilisatoren. Mobile demenziell erkrankte Menschen mit ausgeprägt herausforderndem Verhalten benötigen ein spezielles Angebot. Zu diesem Personenkreis zählen etwa 2,5 - maximal 5 % der Demenzkranken. Bewegungsdrang, innere Unruhe, unbestimmtes Suchen, Weglauftendenz, herausforderndes Verhalten wie lautes Rufen, Schreien, Angreifen etc. können das Zusammenleben in einem Wohnbereich erheblich stören. Eine besondere Pflege und Betreuung und ein krankheitsspezifisch angepasstes Umfeld können diese Verhaltensauffälligkeiten minimieren. 16 langfristig Wunsch/Ziel/Forderung mittelfristig kurzfristig Für den Bereich Pflege Vorgehen Kosten/Risiken X Der AK Gerontopsychiatrie hat einen Bedarf von mind. 12-15 Plätzen im MKK festgestellt. Diese Personengruppe sprengt den Rahmen eines typischen Wohnbereichs (z.B. stehlen, manipulieren, um an Suchtmittel heranzukommen). Es ist fraglich, ob ein bestehendes Pflegeheim diesen Personenkreis aufnehmen wird, da andere Bewohner "abgeschreckt" werden könnten. Wahrscheinlich ist es eher möglich, ein kleines Heim ganz auf diese Personengruppe umzustellen. Ein gemeinnütziger Träger plant im MKK 30 Plätze für diesen Personenkreis. X Schaffung eines spezialisierten Ein Träger muss gefunden werden. Wohnbereiches für diesen Personenkreis mit ca. 15 Plätzen. Ein Rahmenkonzept der Kostenträger ist vorhanden, ein gesonderter Versorgungsvertrag für diesen Bereich ist mit den Pflegekassen abzuschließen. langfristig Grund mittelfristig Wunsch/Ziel/Forderung kurzfristig Für den Bereich Pflege Vorgehen Kosten/Risiken Erweiterung der gerontopsychiatrischen Tagespflegemöglichkeiten. Aufgrund der demographischen Entwicklung und dem Wunsch so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, wird der Bedarf steigen. X Spezialisierung und Qualifizierung der Angebote. Durch die personalintensive Arbeit ist die Kostendeckung durch die Pflegesätze nicht immer gewährleistet, hinzu kommt noch die stark schwankende Belegung. Es gibt an 2 Standorten (Gerontopsychiatrische Zentren) im Kreis einen ambulanten Pflegedienst, der gerontopsychiatrische Fachpflege erbringt. Im MKK gibt es keinen gerontopsychiatrischen Fachpflegedienst. Es wird ein Zeitkontingent zum Beziehungsaufbau benötigt. Im weiteren Verlauf der Betreuung sind u.U. Krisensituationen zu bewältigen. Die Abrechnung amb. psychiatrischer Pflege ist seit Juli 2005 möglich. Bis zum Stichtag 14.07.2006 hat kein ambulanter Dienst in Hessen eine Zulassung dafür beantragt. X Eine Sensibilisierung der Leistungserbringer ist erforderlich. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, diese Pflegedienste an die psychiatrischen Krankenhäuser anzudocken, weil für die Zulassung der Abrechnungsgenehmigung mindestens 4 psychiatrische Pflegefachkräfte erforderlich sind. Diese Vorgabe können die bestehenden Pflegedienste nicht erfüllen. Psychiatrische Krankenpflege ist nur bis zu 4 Monaten verordnungsfähig. Die erste Hürde in der amb. Versorgung psychisch kranker alter Menschen besteht darin, eine Akzeptanz der Hilfe/Unterstützung zu erreichen. 17 Für den Bereich medizinische Diagnostik und Behandlung Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko körperlich und seelisch zu erkranken erheblich an. Dies bedingt zugleich einen erhöhten Bedarf medizinischer Diagnostik und Behandlung. Die entscheidende Rolle spielen hierbei die Hausärzte als Primärärzte/Erstkontakt. Von ihnen hängt es im Wesentlichen ab, ob eine Überweisung zu einem Facharzt, wie z. B. einem Psychiater/Neurologen sowohl im ambulanten als auch im Heimbereich erfolgt. Nach den Berechnungsgrundlagen der kassenärztlichen Vereinigung gilt der Main-KinzigKreis für Hausarzte und Nervenärzte (Psychiater/Neurologen) als überversorgt. Um eine Früherkennung von Störungen zu gewährleisten und komplexe gesundheitliche Beschwerden im Alter richtig zuordnen zu können, bedarf es einer fachlichen Einschätzung, die auch dann gegeben sein muss, wenn der Patient nicht mobil ist. Bei fehlender Mobilität ist eine aufsuchende Behandlung nur in Pflegeheimen sichergestellt, so z. B. im Westkreis durch einen gerontopsychiatrischen Konsiliardienst oder im übrigen Kreis durch einzelne Psychiater/Neurologen. Eine regelhafte aufsuchende nicht heimgebundene Behandlung gibt es im Main-Kinzig-Kreis nicht. Begründet wird dies mit der fehlenden Kostenübernahme im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade durch eine aufsuchende Tätigkeit kann die häusliche und familiäre Lebenssituation mitbeurteilt werden. Durch kurzfristige Termine für Hausbesuche oder in der Praxis können sich zuspitzende krankhafte Störungen rechtzeitig behandelt werden. Es werden krisenhafte Entwicklungen vermieden, die zu einer Hospitalisierung führen, was für einen alten Menschen ein gravierender Lebenseinschnitt sein kann. In diesem Zusammenhang muss bemängelt werden, dass es im Main-Kinzig-Kreis immer noch keines der beiden schon im Psychiatrieplan von 1996 empfohlenen gerontopsychiatrischen Zentren gibt, die eine aufsuchende multiprofessionelle medizinische Behandlung als Schwerpunkt sicherstellen. Hierzu würde auch eine gerontopsychiatrische Tagesklinik gehören - die im Kreis fehlt, im KPP Gießen ist sie vorhanden - da die bestehenden Tageskliniken Patienten über 65 Jahre nicht aufnehmen. Gerade für gerontopsychiatrisch Erkrankte ist es wichtig und sinnvoll, sie im häuslichen Umfeld zu belassen und trotzdem fachgerecht zu behandeln. Aus Sicht der Arbeitskreisteilnehmer ist die Verschreibungspraxis der kassenärztlich tätigen Ärzte für komplementäre therapeutische Angebote unzureichend. Hier sind besonders rehabilitative Maßnahmen und Angehörigenberatung angesprochen. Die Gründe und Vermutungen hierzu sind vielfältig und bedürfen einer Klärung. Gerade auch im Hinblick auf die verkürzten stationären Behandlungszeiten und der Haltung ambulant vor stationär, bedarf es im ambulanten Bereich - insbesondere bezüglich gerontopsychiatrischer Patienten - der vermehrten Investitionen und verbesserten (personellen) Bedingungen, so dass diese Aufgabe auch übernommen werden kann. 18 Gerontopsychiatrisches Zentrum Das Zentrum beinhaltet eine aufsuchende Beratung und Behandlung im multiprofessionellen Team und eine Tagesklinik (s.u.). Gerontopsychiatrische Tagesklinik Die tagesklinische Behandlung stellt die notwendige medizinische und komplementäre Behandlung sicher und ermöglicht den Verbleib in der vertrauten Wohnumgebung. Stationäre Behandlungen werden vermieden. Aufsuchende psychiatrische Nicht mobile psychiatrisch behandlungsbedürftige Behandlung und Beratung Menschen werden von den Kassenärzten nicht regelhaft aufgesucht und bleiben unversorgt, bis sie stationär aufgenommen werden müssen. 19 langfristig Grund mittelfristig Wunsch/Ziel/ Forderung kurzfristig Für den Bereich medizinische Diagnostik und Behandlung Vorgehen Kosten/Risiken X Umsetzung der Psychiatrieplanempfehlungen von 1996 Die Übernahme der erforderlichen med. und sonstigen Therapiekosten durch die GKV. Die Kosten der Beratungsstelle muss der kommunale Träger übernehmen (MKK). X Verhandlung mit den Krankenkassen. Ein Fahrdienst muss sichergestellt werden. X Ein gerontopsychiatrisches Zentrum kann diese Aufgabe zentral wahrnehmen. s.o. Alle Pflegeheimbewohner im Durch kurzfristige, aufsuchende Behandlung und MKK werden durch Beratung werden Krisen und stationäre Aufenthalte vermieden. Konsiliardienste der Psychiater/Neurologen betreut. X 20 langfristig Grund mittelfristig Wunsch/Ziel/ Forderung kurzfristig Für den Bereich medizinische Diagnostik und Behandlung Vorgehen Kosten/Risiken Das Heimgesetz verpflichtet die ärztliche Betreuung / konsiliarische Betreuung sicherzustellen. Dies ist zu überprüfen. Die niedergelassenen Nervenärzte im MKK begrüßen ausdrücklich die für den Bereich der Gerontopsychiatrie angegebenen Wünsche und Ziele des Psychiatrieplanes und erklären ihre Bereitschaft, Konsiliardienste für Pflegeheimbewohner auszubauen, soweit es die Vergütungsbedingungen innerhalb des kassenärztlichen Versorgungssystems zulassen. Es ist nicht sicher, ob alle Heime und Ärzte diese Transparenz zulassen. Eine Fragebogenaktion des AK konnte dies nicht erreichen. Eine engere Kooperation von Kliniken und Hausärzten, Psychiatern und Neurologen ist erforderlich. Durch die immer kürzer werdenden stat. Behandlungszeiten fällt den niedergelassenen Ärzten und komplementären Diensten eine große Aufgabe und Verantwortung zu. Dies um so mehr, als der ambulante Sektor im Gegenzug nicht gestärkt wurde. X Schulung des (nichtpsychiatrischen) Klinikspersonals im Hinblick auf den Umgang mit und der Versorgung von demenzkranken Menschen auf Stationen und in Funktionsbereichen. Durch die vermissten demenzkranken Patienten in Berlin im Juni 2006 wird deutlich, dass eine regelhafte Begleitung im Krankenhaus erforderlich ist, ggfs. wäre auch ein Aufenthalt der Angehörigen erforderlich. X 21 langfristig Grund mittelfristig Wunsch/Ziel/ Forderung kurzfristig Für den Bereich medizinische Diagnostik und Behandlung Vorgehen Interdisziplinäre und zertifizierte Fortbildungen, Qualitätszirkelarbeit, Runder Tisch (halbjährlich) , Arbeitskreise, Netzwerkbildung Schulung des ärztlichen und pflegerischen Personals nichtpsychiatrischer Abteilungen im Krankenhaus. "Rooming in" für Angehörige. Kosten/Risiken Die Früherkennung und Frühbehandlung gerontopsychiatrischer Krankheiten ist im Sinne aller. Im MKK gibt es schon verschiedenste Initiativen zur Zusammenarbeit. Konzeptionelle Anpassung der Kliniken. Für den psychosozialen Bereich Alte Menschen wünschen sich eine möglichst langfristige Selbständigkeit und Selbstbestimmung. Um dies zu erreichen, ist bei den häufig komplexen gesundheitlichen und sozialen Hilfebedarfen ein individuelles Angebot erforderlich. Dies erfordert eine Vernetzung von Gerontopsychiatrie, Altenhilfe, Behindertenhilfe. Die Grenzen der einzelnen Versorgungsbereiche müssen durchlässiger werden. Längerfristige multiprofessionelle Behandlungs- und Betreuungskonzepte, bestehend aus professioneller und informeller Hilfen, sind erforderlich. Dies bedarf einer Koordination von medizinischen und pflegerischen/komplementären Angeboten, wie sie z.B. Altenhilfe und Psychiatriebeirat unabhängig voneinander tun. Im Sinne einer optimierten Planung wäre hier eine gemeinsame Planung und Abstimmung erforderlich. Langfristig wäre ein gerontopsychiatrischer Verbund zu bilden, wie dies in Berlin in einigen Stadtbezirken der Fall ist. Ein Case-Management, wie dies im Ansatz bei der Hilfeplanung der Eingliederungshilfe für erwachsene psychisch Kranke bis 65 Jahre angewandt wird, ist auch für komplexe Hilfebedarfe der über 65-jährigen Menschen zu fordern. Die Beratung von Pflegenden und Betreuenden ist zu intensivieren. Dies ist vor dem Hintergrund der dauerhaften Überforderung von Angehörigen wichtig. Zu fordern ist ein persönlich oder telefonisch beratender, ggf. auch aufsuchender Krisendienst, der aus geschulten ehrenamtlichen Beratern oder/und professionellen gerontopsychiatrisch erfahrenen Beratern besteht. Die Wohnformen müssen durchlässiger sowie flexibler werden. Eine Diversifizierung ist zu fördern, damit auch im MKK ein reichhaltigeres Angebot entsteht, das den Erfordernissen und Wünschen seelisch behinderter Menschen und ihrer Angehörigen nach Selbstbestimmtheit gerecht wird. 22 Grund Im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes entsteht ein gerontopsychiatrischer Verbund. Die Akteure des medizinischen und pflegerischen sowie des komplementären Hilfesystems arbeiten personen- und bedarfszentriert zusammen. Die Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen haben überall im MKK die gleiche qualitativ hochwertige und räumlich erreichbare Angebotspalette. Das Hilfesystem ist jeweils kostenträgerorientiert entwickelt worden. Es existieren einerseits Schnittstellenprobleme im Übergang zwischen den Systemen und andererseits zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Es sind viele Arbeitskreise und Initiativen im MKK vorhanden, die sich mit Gerontopsychiatrie oder Teilaspekten daraus beschäftigen. Es gibt keinen transparenten Informationsaustausch. Dieser ist eher zufällig und personenabhängig. Parallelarbeit kommt vor. Synergien können nicht genutzt werden. Ausbau eines allgemeinen sozialen Dienstes für Problemlagen des täglichen Lebens, der aufsuchend im ganzen MKK tätig ist. Bisher muß man "richtig" krank oder behindert sein, um eine sozialarbeiterische, ggf. aufsuchende Hilfe zu bekommen. Hier fallen Menschen mit einmaligen oder kumulativen Problemlagen durch das Netz, wenn es z.B. um Formulare, Antragsangelegenheiten, zukünftig auch steuerliche Angelegenheiten, geht. Aufsuchende Sozialarbeit gibt es nur bei "richtiger" Krankheit und Behinderung (bis 65 Jahre) im Rahmen von Eingliederungshilfe. Ein betreutes Wohnen "im Bestand" gibt es nicht. Erst durch Eskalation hat man Anspruch. Im Rahmen der Prävention und des Ressourcenschonenden Handelns ist ein "ASD" erforderlich. Bei der Stadt Hanau gibt es noch einen Rest-ASD, der sich außerhalb des Jugendbereiches um diese Angelegenheiten kümmert. 23 langfristig Wunsch/Ziel/Forderung mittelfristig kurzfristig Für den psychosozialen Bereich X X Vorgehen Kosten/Risiken In Anbindung an die vorhandene Psychiatriekoordination müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die Verbund- und Netzwerkbildung gezielt voranzubringen. Kostenträger übergreifendes Denken und Handeln wird nicht finanziert. Ein hohes Eigenengagement wird von den Mitwirkenden verlangt und Transparenz erwartet. Eine Gerontopsychiatrische Koordination muss politisch gewollt sein. Es entstehen Personalkosten. Durch Fallsammlung und Datensammlung (z.B. Anstieg der ges. Betreuungsverfahren), Analyse von Kriseninterventionen kann Material gewonnen werden, um eine solche Stelle argumentativ zu untermauern. Politischer Wille und anderweitig eingesetzte Geldmittel lassen die Umsetzung problematisch erscheinen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die dies zur Pfllichtaufgabe macht. Das Budget- und Kostenstellendenken macht blind für den volkswirtschaftlichen Nutzen präventiver Konzepte. Die angebotene Beratung sollte kreisweit einem festgelegten Standard entsprechen. Eine spezifisch gerontopsychiatrische Beratung muss geschaffen werden. Psychisch kranke alte Menschen und deren X Angehörige sollen ein kreisweites Angebot an Einzel- und Gruppengesprächsmöglichkeiten vorfinden, um sich zu informieren und zu entlasten. Durch einen Ausbau stundenweiser entlastender Angebote sollen pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden. Das Angebot und die Akzeptanz bei den Pflegenden soll erhöht werden. Der Anspruch nach § 45 SGB XI soll für X Bürger im MKK kreisweit wohnortnah umgesetzt sein. Durch Information und Beratung sollen Angehörige motiviert werden, dieses auch anzunehmen. Krisentelefon für Betroffene, Akteure und In über 80% der Krisen sind Angehörige von alten psychisch nichtpsychiatrische Helfer, wie Polizei oder kranken/pflegebedürftigen Menschen. Rettungsdienste im Kontakt. Angehörige benötigen kurzfristige Beratung und Entlastung, um Gewalteskalation oder die stationäre Aufnahme - u.U. sogar unter Zwang zu verhindern. Das Krisentelefon ist nicht zu verwechseln mit der Telefonseelsorge. 24 langfristig Grund mittelfristig Wunsch/Ziel/Forderung kurzfristig Für den psychosozialen Bereich Vorgehen Eine spezialisierte Gerontopsychiatrische Beratungsstelle muss Teil eines Gerontopsychiatrischen Zentrums sein. Zwei Gerontopsychiatrische Zentren wurden für den MKK bereits im letzten Psychaitrieplan für notwendig gehalten. Der Main-Kinzig-Kreis müsste Mittel zur Umsetzung des § 45 c in den Haushalt einstellen, damit die dem Kreis zustehenden Mittel der Bundesversicherungsanstalt von den Trägern abgerufen werden können und den Bürgern damit zugute kommen. X Durch Anwerbung von nichtmed. Fachkräften aus bestehenden psychiatrischen oder psychosozialen Institutionen kann ein Krisendienst, -telefon, mit ggf. Arzt als Hintergrund niedrigschwellig beginnen. Sinnvoll ist in der Erprobungsphase eine Erreichbarkeit bis 21 Uhr. Kosten/Risiken Die Finanzierung der gerontopsychiatrischen Beratung obliegt dem MKK. Bisher gibt es keinen Haushaltstitel. Die Krankenkassen finanzieren eine solche Leistung nicht. Hier müsste mit den Kassen verhandelt werden, da sie damit rechnen können, dass stat. Aufnahmen verhindert werden. Ein Teil der Beratungsleistung müsste vom MKK als Daseinssicherung übernommen werden. Durch rechtzeitigen Austausch von Informationen über hilflose oder stark hilfsbedürftige alte kranke Menschen zwischen Ordnungsämtern, Polizei, Seniorenberatungen, SpDi und amb. Pflegediensten kann weiterer Schaden durch ein angemessenes Hilfeangebot / Hilfeleistung verhindert werden. Das Hilfesystem und dessen Möglichkeiten X sind nicht allen Akteuren hinreichend bekannt. Die Unterstützungsmöglichkeiten werden nicht immer zeitnah und bedarfsgerecht vermittelt. Dies ist flächendeckend sicherzustellen. Die Ordnungsbehörden können nach dem HSOG (Hess. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) die Gefährdungsmeldungen weiterleiten. Die Berufung einer datenerfassenden, abfragenden und bewertenden Stelle ist erforderlich. Gemeint ist hier, die kostenträger- und systemübergreifenden Daten zu erfassen und alle 2 Jahre über wesentliche Entwicklungen der Öffentlichkeit des MKK zu berichten. Für die Gesundheitsberichterstattung gibt es keine verbindliche, abgesprochene kostenträgerübergreifende Datenerfassung und Planung für das gerontopsyschiatrische Hilfesystem im MKK. Die Arbeit an diesem Psychiatrieplan hat erwiesen, dass die Datenerfassung und -auswertung oder gar eine Fragebogenaktion zur Ermittlung eigener Daten die personellen Mittel übersteigt. 25 X langfristig Grund mittelfristig Wunsch/Ziel/Forderung kurzfristig Für den psychosozialen Bereich Vorgehen Kosten/Risiken Regelmäßiger fachlicher Austausch über das Angebotssystem und die aktuellen Problemlagen. Festlegung der Informations- und Handlungsabläufe, um Gefährdungssituationen durch Unterversorgung rechtzeitig vorzubeugen. Jährliches Meeting / Workshop / Runder Tisch der benannten Stellen, z.B. durch die Koordination (s. o.). Hessen wartet schon lange auf ein Psychischkrankengesetz, das die Zusammenarbeit regelt. Benennung einer Ressource im MKK, die diese Funktion mit einem beschriebenen zeitlichen und finanziellen Rahmen ausfüllen soll. Widerstand der Systembeteiligten Daten zu veröffentlichen. Widerstand Personal zur Verfügung zu stellen, da der Nutzen nicht kurzfristig greifbar ist. Gerontopsychiatrische Versorgungsstrukturen im Main-Kinzig-Kreis Psychiatrisches Krankenhaus mit Ambulanz (KPP) Gerontopsychiatrische Station im KPP Gießen Geriatrie Ambulanz + Tagesklinik Außensprechstunde Sozialpsych. Dienst Leitstelle für ältere Bürger Gerontopsychiatrisches Wohnheim Birstein Institutsambulanz KPP Schlüchtern Sozialpsychiatrischer Dienst - aufsuchende Beratung 2 beschützte Pflegestationen Steinau Brachttal Sinntal Bad SodenSalmünster Tagespflegeeinrichtung Beschützte Pflegestation Wächtersbach Nidderau Hammersbach Schöneck Niederdorfelden Bruchköbel Maintal Neuberg Erlensee Ronneburg Langenselbold Hanau Großkrotzenburg Gerontopsychiatrischer Konsildienst Bad Orb Gelnhausen Hasselroth Rodenbach Wohnheim für alt gewordene psych. kranke Menschen Psychiatrisches Krankenhaus (KPP) Gründau Linsengericht Biebergem ünd Institutsambulanz gerontopsychiatrisches Angebot Jossgrund Außensprechstunde Sozialpsych.Dienst Freigericht Gerontopsychiatrische Pflegestation Tagesbetreuungseinrichtung Aufsuchende ärztliche Behandlung der Ambulanz des KPP Gießen 26 Flörsbachtal Niedergelassene Neurologen / Psychiater Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund Für erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt es im Main-Kinzig-Kreis (MKK) ein recht enges und umfangreiches Netz von Hilfsangeboten. Das Netz der professionellen Versorgung wird seit Jahren weiter geknüpft, es verändert sich ständig. Weil sich aber auch die Rahmenbedingungen ständig ändern, muss das System der Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen einer steten Überprüfung und Bewertung unterzogen werden. Gerade wenn der Anspruch der passgenauen Hilfen (Personenzentrierung) sowie der regionalen Versorgungsverpflichtung für die im psychiatrischen Bereich Handelnden gilt, muss es einen fachlichen Diskurs der prospektiven Gestaltung sozialpsychiatrischer Hilfen geben. Zu Beginn stehen Empfehlungen des Arbeitskreises ‚Gemeinde Psychiatrischer Verbund’ (GPV), in dem alle relevanten Gruppen der professionellen Hilfe für psychisch kranke Menschen im MKK vertreten sind. Medizinisch-klinischer Bereich Mit Inbetriebnahme der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Schlüchtern im Jahr 2000 konnte die gemeindenahe medizinisch-klinische Versorgung psychisch kranker Menschen im Ostkreis des MKK erstmals gewährleistet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen, dass die Kapazität mit 50 Betten am KPP Schlüchtern dem Bedarf an stationärer Versorgung bei weitem nicht gerecht wird. Die permanente Überbelegung der drei Stationen führt zu längeren Wartezeiten bei der Aufnahme oder vereinzelt zu gemeindefernen Aufnahmen in Nachbarkliniken. Dieser unbefriedigenden Situation Rechnung tragend wird im Frühjahr 2007 der Ausbau des KPP Schlüchtern um 30 Betten auf die geplanten 80 Betten erfolgen. Medizinisch-ambulanter Bereich Seit 2001 praktizieren unverändert im Main-Kinzig-Kreis 11 niedergelassene Neurologen und Psychiater mit einer deutlichen regionalen Betonung der Niederlassungsorte im Westteil des Kreises. Nur 4 der niedergelassenen Neurologen und Psychiater versorgen den Ostteil. Eine Gemeinschaftspraxis hat einen ausgewiesenen sozialpsychiatrischen Behandlungsschwerpunkt und betreut die Patienten der regionalen Netzwerkeinrichtung für psychisch Kranke des Behindertenwerkes Main-Kinzig. Neu hinzugekommen sind zwei überwiegend psychotherapeutisch tätige privatärztliche Psychiater. Nach den Berechnungsgrundlagen der kassenärztlichen Vereinigung gilt der Main-Kinzig-Kreis für Neurologen und Psychiater als überversorgt. Zwei psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) der Kliniken Hanau und Schlüchtern mit einer Dependance in Gelnhausen ergänzen das ambulante Behandlungsangebot. Die psychiatrischen Institutsambulanzen verzeichnen eine zunehmende Inanspruchnahme. Differenziertes Netz komplementärer Hilfen Die quantitativen wie qualitativen Bedingungen in der psychiatrischen Versorgungslandschaft im MKK haben sich in den vergangenen 10 Jahren grundlegend verbessert. Gleichzeitig stiegen allerdings die Erwartungen an Standards der professionellen Hilfe wie die Anforderungen an die zu erbringende Leistung aufgrund komplexer Krankheitsbilder. Die Praxis zeigt, dass verschiedene Problemgruppen nicht adäquat im MKK versorgt werden können: dieses sind Personen mit 2 und mehr Erkrankungen (Doppeldiagnosen), junge volljährige Erwachsene mit psychischen Erkrankungen in der Altersgruppe von 18 – 21 Jahren, wohnungslose psychisch erkrankte Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung, Personen mit richterlichem Unterbringungsbeschluss sowie Personen, die einen Krisendienst benötigen. 27 Die oben genannten besonderen Zielgruppen sollten in Absprache der beteiligten Institutionen im besonderen Maße auch einer Bedarfserhebung unterzogen werden, um mögliche Defizite der Versorgung psychisch kranker Menschen im Main-Kreis abzubauen. Versorgungsgrad erhöhen 156 psychisch erkrankte Menschen aus dem MKK werden in stationären Einrichtungen außerhalb unserer Region versorgt (Stand Juni 2005), sofern es sich um durch den überörtlichen Sozialhilfeträger finanzierte Maßnahmen handelt. Hält man sich vor Augen, dass im MKK lediglich 103 Plätze in diesem Hilfesegment existieren, wird ein Missverhältnis deutlich. Es wird daher eine die Realität abbildende Bedarfsplanung angestrebt, um auch in quantitativer Hinsicht den Grad der Versorgung psychisch kranker Menschen mit stationärem Hilfebedarf zu erhöhen. Der MKK liegt hier immer noch deutlich unter den hessenweiten Zahlen. Personelle Besetzung des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) Dem SpDi wird zukünftig eine immer wichtigere Rolle in der regionalen Versorgungslandschaft zukommen. Gerade im Hinblick auf steigende Fallzahlen, aber besonders aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebots sowie zunehmender ‚nichtversorgter’ psychisch kranker Menschen, kommt diesem Baustein eine zentrale Aufgabe zu. Um die wachsenden Anforderungen an einen solchen Dienst erfüllen zu können, muss die strukturelle und personelle Ausstattung gegeben sein. Schon Empfehlungen der Psychiatrieenquete sahen vor, den SpDi mit 1 Sozialarbeiterstelle pro 50.000 Einwohner auszustatten, was für den MKK 8 Stellen bedeuten würde. Im Moment sind laut Stellenplan 6 Sozialarbeiterstellen vorgesehen, wobei aktuell 1,3 Stellen nicht besetzt sind und umgehend zu besetzen wären. Prozessevaluation und Qualitätsstandards Um eine systematische Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen gezielt zu fördern, ist es sinnvoll, die Bedingungen und Abläufe des Handelns mit Methoden der Dokumentation und Evaluation zu bearbeiten. Dieser Prozess sollte im Rahmen des zu gründenden Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) fachlich begleitet werden. Die konstruktive, aber auch reflektierende Arbeitsweise des Arbeitskreises ‚GPV’ hat sich hierfür als fachliches Forum erwiesen. Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes Die Diskussion um die Gründung eines „Gemeindepsychiatrischen Verbundes“ (GPV) für den Bereich der Erwachsenenpsychiatrie wird im Jahr 2006 fortgesetzt und intensiviert. Ein unterschriftsreifes Vertragswerk soll im Laufe des Jahres 2007, spätestens jedoch zum 1.1.2008 vorliegen. Personenzentrierter Ansatz als Qualitätsmerkmal Ein wesentlicher Bestandteil der personenzentrierten Hilfeplanung bildet die fachliche Begleitung durch die ‚Koordinierende Bezugsperson’. Hier gilt es, trotz positiver Erfahrungen in der Hilfeplanung mit Instrumenten der Personenzentrierung, kritisch die Praxis der Koordinierenden Bezugsperson zu begleiten. Das strukturelle Problem liegt in der nicht abgesicherten Vergütung der Leistungen der Koordinierenden Bezugsperson, wenn sie nicht von der leistungserbringenden Einrichtung gestellt wird. Diese Bedingungen bewirken, dass in der Praxis die Funktion der Koordinierenden Bezugesperson von der Einrichtung übernommen wird, in der der Klient betreut wird. Die ursprüngliche Intention der Koordinierenden Bezugsperson, einer neutralen und trägerunabhängigen Hilfeplanung sowie Hilfeprozessbegleitung unter aktiver Beteiligung durch den betroffenen Menschen, läuft dieser Praxis zuwider. Im Dialog mit den überörtlich beteiligten Institutionen muss dieses strukturelle Problem erörtert und eine an der Ursprungsintention orientierte Lösung gefunden 28 werden. Hier sind auch die Krankenkassen und sonstigen Kostenträger zwingend zu beteiligen. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen Die Finanzierung der PSKB beschränkt sich nach Rückzug des Landes Hessen im Rahmen der ‚Operation sichere Zukunft’ seit 2004 allein auf Zuschüsse des Main-Kinzig-Kreises sowie LWV Mittel. Es ist der erklärte Wille der an der Finanzierung Beteiligten, die weitere Finanzierung und somit den Fortbestand der PSKB zu gewährleisten, um so zusammen mit den Leistungserbringern den bedarfsgerechten Ausbau dieses niedrigschwelligen Einstiegs in professionelle Hilfe weiter zu entwickeln. Unabhängige Beschwerdestelle Als kurzfristiges Ziel wird die Installierung einer unabhängigen Beschwerdestelle im MKK beabsichtigt. 29 Versorgungsstrukturen für psychisch kranke/seelisch behinderte Menschen im Main-Kinzig-Kreis - Krankenhaus - Tagesklinik - Institutsambulanz Psychosoziale Kontaktu. Beratungsstelle Außensprechstunde Sozialpsych. Dienst - Wohnheim - Betreutes Wohnen - Tagesstätte - Reha-Werkstatt - Sozialpsychiatrischer Dienst - Tagesklinik - Institutsambulanz - Betreutes Wohnen - Reha Werkstatt - Tagesstätte - Psychosoziale Kontakt- u. Beratungsstelle Wohnheim - Wohnheim - Tagesstätte - Betreutes Wohnen - Reha-Werkstatt Birstein Schlüchtern Steinau Sinntal Brachttal Bad SodenSalmünster Wohnheim Wächtersbach Nidderau Hammersbach Schöneck Niederdorfelden Bruchköbel Maintal Neuberg Erlensee Gründau Ronneburg Langenselbold Bad Orb Gelnhausen Tagesstätte Hasselroth Rodenbach Linsengericht Biebergemünd Jossgrund Freigericht Hanau - Krankenhaus - Tagesklinik - Institutsambulanz - Außensprechstunde Sozialpsych.Dienst - Rehabilitation psych. Kranker (RPK) - Psychosoziale Kontakt- u. Beratungsstelle Flörsbachtal Großkrotzenburg - Außensprechstunde Sozialpsych. Dienst - Psychosoziale Kontaktu. Beratungsstelle - Betreutes Wohnen - Wohnheim - Tagesstätte - Wohnheim - Betreutes Wohnen - Tagesstätte - Tagesstätte 30 A Kinder – und Jugendpsychiatrie 1 Einleitung 1.1 Leitgedanke und Ziele In der bisherigen dokumentierten Form des Psychiatrieplanes des Main-Kinzig-Kreises (MKK) aus dem Jahre 1996 fehlt komplett die Betrachtung des Bereiches der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Aufgrund von sich deutlich zeigenden Problemen im Bereich der Kinder und Jugendlichen, insbesondere der stetig steigenden Zahlen von Hilfemaßnahmen (und damit Kosten) für die beiden Jugendhilfeträger Main-Kinzig-Kreis (MKK) und Stadt Hanau (z.B. § 35 a SGB VIII) – siehe Tabelle 16 und 17 (Band II), als auch für den Bereich der Schulen und Kindergärten, ist es erforderlich, eine gesonderte Betrachtung dieses Problemfeldes für den MKK durchzuführen. Aus diesem Grund wurde kurz nach der Etablierung des Psychiatriebeirates in der vergangenen Legislaturperiode neben den Arbeitskreisen zu den Themen Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund, Gerontopsychiatrie und Arbeitskreis Sucht, der Arbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie als Unterarbeitskreis des Psychiatriebeirates gebildet. Ziel des Arbeitskreises ist es, dem Psychiatriebeirat und damit dem Kreisausschuss Informationen und Detailkenntnisse über diesen Bereich fachkundig aufbereitet zur Kenntnis zu geben und die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit psychischen und psychosozialen Problemen einschließlich der Suchtproblematik zu optimieren, um die Hilfen im MKK gezielt und ressourcenorientiert zu steuern und ggf. sich zeigende Problemfelder frühzeitig auch mit übergeordneten Entscheidungsträgern (LWV und Land) zu diskutieren und für Abhilfe zu sorgen. Entsprechend der Ziele, die im Arbeitskreis Gemeindepsychiatrischer Verbund definiert und vom Psychiatriebeirat befürwortet wurden, soll - - - die Integration und Versorgungsverpflichtung für eine definierte Zielgruppe im MKK erreicht werden. Diese soll getragen sein von der Politik, dem Gesundheitsamt, den komplementären Einrichtungen und Diensten, den niedergelassenen Ärzten und Therapeuten und den Kliniken im Kreis. Nach den Prinzipien einer gemeindepsychiatrischen Versorgung sollen die Hilfen und die Therapien, als auch die Angebote von einer bisher hauptsächlich einrichtungsbezogenen Orientierung zu einem personenzentrierten Ansatz oder auch anders formuliert, von einem angebotsorientierten zu einem bedarfsorientierten Ansatz umgesetzt werden. Hierbei sind in den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen die definierten Prioritäten - ambulante Versorgung vor stationärer Versorgung - zu beachten. Hierzu bedarf es zunächst einer Bestandserhebung der Versorgungssituation und einer Abschätzung des möglichen Bedarfs – siehe dazu unter Punkt 3 des Psychiatrieplans Kinder- und Jugendpsychiatrie. 31 2 Rahmenbedingungen – gesetzliche Grundlagen In der Diskussion des Arbeitskreises ergab sich die Schwierigkeit der Eingrenzung und Definition von Kindern und Jugendlichen mit psychischen, psychosozialen und suchtspezifischen Auffälligkeiten. Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie hat sich darauf geeinigt, sich an den Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zu orientieren. Hierbei werden die Definitionen des ICD 10 (International Classifikation of Deseases) berücksichtigt. Die Rahmenbedingungen für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden von verschiedenen gesetzlichen Regelungen determiniert: a. Dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII – Sozialhilferecht) und dem SGB IX (Behindertenrecht). In § 53 des SGB XII wird die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in leistungsrechtlicher Hinsicht geregelt. Hierbei erhalten Personen zunächst unabhängig vom Alter und der Art der Behinderung dann Leistungen nach der Eingliederungshilfe, wenn sie den Definitionen nach § 2, Absatz 1, Satz 1 des SGB IX entsprechen. Danach versteht das Sozialgesetzbuch unter einer Behinderung „....wenn Menschen in ihrer körperlichen Funktion, geistigen- oder seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ Auch eine drohende Behinderung ist in der Definition enthalten, wenn diese Beeinträchtigung zu erwarten ist. Da das Sozialhilferecht subsidiär anzuwenden ist, das heißt erst dann Leistungen erbracht werden, wenn kein anderes Leistungsrecht hierfür zuständig ist, sind für die Personengruppen der psychisch erkrankten Kinder neben den Leistungen der Krankenkassen (SGB V), die Leistungen des Jugendhilferechts (SGB VIII) maßgebend. Gemäß § 35a (SGB VIII) „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“, haben Kinder und Jugendliche – im Einzelfall bis zum 21. Lebensjahr – die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe kann ambulant, in Tageseinrichtungen oder in teilstationären Einrichtungen, in Wohnheimen oder anderen Wohnformen erbracht werden. Die Hilfe muss durch geeignetes Personal ausgeführt werden. Gemäß § 36 SGB VIII ist vor Aufnahme der Hilfe eine Hilfeplanung durchzuführen. Hier ist insbesondere bei Hilfen nach § 35a (neu) ein Facharzt, der mit der Behinderung besonders vertraut ist, zur Hilfeplanung hinzuzuziehen. b. Neben der Sozial- und Jugendhilfe hat das Krankenkassenrecht spezifische Regelungen, die insbesondere den Personenkreis der Kinder betrifft. Nach § 43 SGB V kann die Krankenkasse neben den Leistungen des SGB IX (§§ 44, 53, 54) ergänzende Leistungen erbringen, die sowohl Leistungen der Rehabilitation, der Patientenschulung als auch Leistungen für Nachsorgemaßnahmen (insbesondere nach stationären Aufenthalten) beinhalten. Besonderen Stellenwert kommt dem § 43a SGB V zu, der auch eine nichtärztliche sozialpädiatrische Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen (KK) erlaubt. Diese beinhaltet Leistungen auf psychologischem, heilpädagogischem und psychosozialem Gebiet, wenn diese in ärztlicher Verantwortung erfolgt. Diese Leistung wird bisher in nur wenigen Fällen von den Betroffen von der Krankenkasse eingefordert. Im Rahmen der Institutsambulanzen und des sozialpädiatrischen Zentrums gibt es Möglichkeiten der pauschalierten Abrechnungen von Leistungen für Kinder und Jugendliche in Form von Komplexleistungen. 32 Ebenso sind Leistungen nach § 38 Absatz 4 SGB V (Haushaltshilfe) denkbar. Weiterhin ist durchaus denkbar, dass in Einzelfällen auch eine erhöhte Pflegebedürftigkeit in Folge der starken seelischen Behinderung des Kindes vorliegen und somit das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) hier in Teilen zur Anwendung kommt. Wie aus den aufgeführten gesetzlichen Grundlagen unschwer zu erkennen ist, gibt es viele Zuständigkeiten, gerade für den Bereich der seelisch behinderten Kinder. Aus diesem Grunde gibt es immer wieder erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten sowohl hinsichtlich des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen, aber auch hinsichtlich der Leistungen der Jugendhilfe auch gegenüber der Sozialhilfe. Durch die Einführung des SGB IX (Behindertenrecht) bestand kurzzeitig die Hoffnung, dass durch die konsequente Anwendung des § 14 SGB IX eine zügige Zuständigkeitsklärung zwischen den Reha-Trägern zu erzielen sei. In der Praxis hat sich dies jedoch bis jetzt kaum ausgewirkt. Die damit betrauten Service-Stellen sind diesbezüglich kaum präsent. Um so wichtiger ist daher, dass die in der Region und in der Verantwortung des MKK liegenden Leistungserbringer als auch Leistungsträger die notwendigen Hilfen zeitnah und ortsnah an die jeweils betroffenen Kinder heranbringen. Aus diesem Grunde ist es zunächst erforderlich, sich einen umfassenden Überblick über die in der Region möglichen Bedarfe (siehe Punkt 3.2, 3.3, 3.4) zu verschaffen. Danach erfolgt eine Zusammenfassung der vorhandenen Einrichtungen und deren Leistungsspektrum (siehe 3.5) und dann ein Überblick über die zu verifizierenden Mängel. Gemäß § 59 SGB XII hat das Gesundheitsamt hier insgesamt eine koordinierende Funktion, der durch die vorliegende Planungsgrundlage u.a. Rechnung getragen wird. c. SGB VI – gesetzliche Rentenversicherungen und SGB IX Auch im Rahmen der gesetzlichen Rehabilitationsleistungen im Sinne des Rentenversicherungsrechts gibt es bei entsprechender Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 31 Abs. 2 SGB VI (eine mindestens 2-jährige Versicherungspflicht – siehe auch § 11 SGB VI) weitere Leistungen gemäß §§ 13 und 15 (auch in Verbindung mit §§ 21, 26-31 sowie §§ 33-38 und § 40 SGB IX, z.B. auch als persönliches Budget). d. Neben diesen, auf Bundesgesetzen basierenden Finanzierungsgrundlagen, gibt es noch landesspezifische Finanzierungen von Hilfen. Hier zu nennen ist die Frühförderung, die familienentlastenden Dienste, aber auch Suchtpräventionsprogramme oder auch Programme zum Schutz vor Gewalt – siehe hierzu die „Rahmenvereinbarungen über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ vom 14.12.2004 oder auch die Frühförderverordnung des Landes Hessen –FrühV vom 24.06.2003 oder den Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich. 3 Ist-Stands-Erhebung, Leistungen, Versorgungsstrukturen 3.1 Literaturrecherche zur Prävalenz psychischer Störungen im Kinder – und Jugendalter Aufgrund der komplexen Definitionen, die im ICD 10 zum Thema der kinder- und jugendärztlichen Krankheitsbilder formuliert sind, wurde sich in der Arbeitsgruppe auf definierte Krankheitsbilder verständigt, die für die Beschreibung der Problemlage erforderlich sind. Hierzu zählen Kinder und Jugendliche mit folgenden Krankheitsbildern: 33 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Rauschmittelabhängigkeit ICD 10, F10 bis F19, endogene Psychosen ICD 10, F20 bis F25, F28, affektive Störungen ICD 10, F30 bis F34, F38, neurotische Belastungsstörungen und somatoforme Störungen ICD 10, F40 bis F45, F48, Essstörungen ICD 10, F50, E66, umschriebene Entwicklungsstörungen – Schulschwierigkeiten ICD 10, F70 bis F79, F80 bis F83, F88 bis F89, F91, Persönlichkeitsstörungen ICD 10, F60 bis F68, tiefgreifende Entwicklungsstörungen ICD 10, F84, hyperkinetische Störungen ICD 10, F90, Störungen des Sozialverhaltens ICD 10, F91 bis F98. Zusammengefasst über all die genannten Störungsbilder wird in der Literatur in einer großen Schwankungsbreite die Häufigkeit des Auftretens derartiger Erkrankungen genannt. Psychische Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen werden mit einer Häufigkeit von 12,5 bis 27 % der Kinder und Jugendlichen angegeben (Literatur: Ziegert et al, Deutsches Ärzteblatt Nr. 6/Juni 2002, S. 271 ff). Für die Altersgruppe der 11- bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen muss mit einer 15 – 16 %igen Häufigkeit des Auftretens derartiger Erkrankungen gerechnet werden. Dies würde für den MKK bedeuten, dass bei der Altersgruppe von (Stand 31.12.2003) 32549 Personen insgesamt zwischen 4882 und 5207 Kinder und Jugendliche als psychisch auffällig anzusehen wären (Literatur: Ziegert et al, Deutsches Ärzteblatt Nr. 6/Juni 2002, S. 271 ff). Eine Übersicht der in der Literatur angegebenen Häufigkeitsraten (Prävalenzraten) zeigt folgende Tabelle, wobei in der rechten äußeren Spalte die Zahlen der Kinder und Jugendlichen ausgewiesen sind, die dann bezogen auf die jeweilige Altersgruppe für den MKK als psychisch auffällig anzusehen wären, unter der Voraussetzung der Übertragung dieser Prävalenzraten auf den MKK. Tabelle 1 Prävalenzangaben für Kinder und Jugendpsychiatrische Störungen in Deutschland Literatur: Ziegert et al., Dt. Ärzteblatt Nr. 6/Juni 2002, Seite 271 ff. Autor Alter in Jahren Prävalenz in % anzunehmende Zahl der psychisch auffälligen Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe im MKK Esser und Schmidt 8 16,2 699 1987 Esser, et al. (1992) 13 17,8 862 Poustka und Schmeck (1990) Remschmidt und Walter (1990) Lehmkuhl et al. (1998) 18 22,3 992 6-17 12,7 5747 4-10 13,1 – 28,3 3340-7215 Ziegert et al. (2002) 11-18 15-16 4882-5207 * Die Bevölkerungszahlen der jeweiligen Altersgruppe im MKK siehe Tabelle in Band II 34 Aus dieser Übersicht wird sehr schnell deutlich, dass unabhängig von der untersuchten Altersgruppe mit mehr als 12 % der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten zu rechnen ist, was mindestens einer Zahl von 9700 Kindern und Jugendlichen im MKK entsprechen würde. Damit sind die Kinder und Jugendlichen nicht immer und ständig und zu jeder Zeit in einem behandlungsbedürftigen Zustand. Es ist aber in dieser Größenordnung ein diagnostisches und therapeutisches Angebot im MKK vorzuhalten, um die geeignete Versorgung der Personen sicher zu stellen. Die oben erwähnten Zahlen und Häufigkeitsschätzungen zeigen sich im Vergleich zur internationalen Literatur als eher niedrig. In der folgenden Tabelle ist eine Übersicht zusammengestellt, auch hinsichtlich verschiedener Altersgruppen, die eine Unterscheidung nach Mädchen und Jungen zulässt. Tabelle 2 Internationale Prävalenzangaben kinder- und jugendpsychiatrische Störungen (Literaturangabe: Ziegert et al, Deutsches Ärzteblatt Nr. 6/Juni 2002 S. 271 ff) Autoren Land Altersbereich Prävalenz % Anzunehmende Anzahl der betroffenen Kinder im MKK 2595 23,2 Verhulst et al. (1985) Niederlande 6-11 (Jungen) 2114 20,5 6-11 (Mädchen) 2217 18,6 12-17 (Jungen) 1982 17,0 12-17 (Mädchen) 2718 Achenbach (1991) USA 6-11 (Jungen) 24,3 2382 6-11 (Mädchen) 23,1 2682 22,5 12-17 (Jungen) 2565 22,0 12-17 (Mädchen Jeffers und Fitzgerald Irland 9-12 25,4 3345 (1991) Hannesdottir et al. Island 4-16 (Jungen) 21,9 6017 (1995) 4-16 (Mädchen) 16,9 4361 Fergusson et al. Neuseeland 15 27,3 1283 (1993) Zilber et al. (1994) Israel 6-11 (Jungen) 21,5 2405 6-11 (Mädchen) 20,0 2062 12-17 (Jungen) 20,3 2420 12-17 (Mädchen 18,5 2157 Mac Donald (1995) Griechenland 5-7 Grundschulalter 35,8 3093 Fombonne (1994) Frankreich Steinhausen et al. (1997) Schweiz Fitzpatrick et al. (1998) Irland Larsson et al. (1998) Schweden Brugmann et al. (2001) Ziegert et al. (2002) Niederlande BRD 6-11 (Jungen) 6-11 (Mädchen 6-11 (Jungen) 6-11 (Mädchen) 12-17 (Jungen) 12-17 (Mädchen 7-9 (Jungen) 7-9 (Mädchen) 13-15 (Jungen) 13-15 (Mädchen) 6-11 12-16 5-15 33,7 30,2 21,1 17,9 19,7 18,0 20,1 15,4 22,6 22,2 14,5 14,1 25 3770 3114 2360 3114 2348 2099 881 633 1090 1047 3117 2675 11125 11-18 (Jungen) 11-18 (Mädchen) 16,6 14,3 2746 2288 * Die Bevölkerungszahlen der jeweiligen Altersgruppe im MKK siehe Tabelle in Band II 35 Im Kindergartenbereich, das heißt in der Altersklasse von 3 bis unter 6 Jahren, gibt es in der internationalen Literatur nur sehr wenig Zahlen. Deutlich wird insbesondere hinsichtlich der Verteilung zwischen Jungen und Mädchen, dass in den jüngeren Altersgruppen der bis 14-jährigen die Häufigkeiten von auffälligen Jungen höher ist als die der Mädchen, während die Häufigkeit von auffälligen Mädchen in der Altersgruppe von 14-17 Jahren relativ zu den Jungen wiederum steigt. Dies entspricht auch den Beobachtungen von Remschmidt und Walter aus 1990 sowie von Döpfner aus 1997, dass die psychiatrischen Störungen bei Mädchen in der Adoleszenzzeit deutlich zunehmen. Auf der anderen Seite zeigen Jungen in jüngeren Altersjahren häufiger insbesondere hyperkinetische externalisierte Verhaltensauffälligkeiten. Neben den z. T. alters- auch geschlechtsspezifischen Besonderheiten der Häufigkeiten von psychischen Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter ist die Häufigkeit der einzelnen definierten Störungen ebenso in der Literatur sehr unterschiedlich dargestellt. Die Überschneidungspunkte dieser Krankheitsgruppen sind sehr fließend. Häufig ist ein Alkohol- und Drogenmissbrauch auch mit einer dissozialen Entwicklung und einer Kriminalität assoziiert. Insofern bedingen sich diese Häufigkeiten der Erkrankungen auch z. T. gegenseitig und werden wesentlich durch das psychosoziale Umfeld mit determiniert. Festzustellen ist auch, dass von den epidemiologischen Zahlen der Häufigkeiten von Störungen im Kinder- und Jugendalter nur ein sehr geringer Teil letztendlich einer spezifischen Therapie zugeführt werden. Selbst in Regionen mit einer sehr guten Versorgungsstruktur werden nicht alle behandlungsbedürftigen Kinder durch das System erreicht. 3.2 Ist-Stands-Erhebung (ambulante medizinische Versorgungseinrichtungen/niedergelassene Praxis/AmbulanzKinderkliniken Hanau und Main-Kinzig-Kliniken Gelnhausen/Ambulanz Kinder- und Jugendpsychiatrie Hanau und Gelnhausen) Nachdem aufgrund der Literaturrecherche mit einer relativ hohen Zahl von Kindern und Jugendlichen im MKK zu rechnen ist, welche eine psychische Auffälligkeit vorweisen, war in der weiteren Arbeit des Arbeitskreises zu klären, wie viele Patienten mit psychischen Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter in den jeweiligen Versorgungseinrichtungen aktuell beraten und behandelt werden. Hier musste festgestellt werden, dass nur ein Bruchteil der vermuteten Anzahl der psychisch auffälligen Kinder und Jugendlichen im System der spezifischen, diagnostischen Beratungseinheiten ankommen. Insofern lässt sich die Feststellung aus der Literatur auch für den MKK übertragen, dass nur ein geringer Teil der behandlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen einer suffizienten Behandlung zugeführt werden können. Insgesamt ist es gelungen, trotz der unterschiedlichen Datenerfassungssysteme, sich einen groben Überblick über die Bedarfslage im MKK zu verschaffen – siehe Tabelle 3 bis 8 in Band II (Tabellenanhang). Einschränkend ist zu sagen, dass die Kinderkliniken allgemein nach der DRGDokumentation (Diagnostik Relatet Group) arbeiten. In diesen werden nur Hauptdiagnosen abgebildet und wichtige Nebendiagnosen, wie z.B. die psychischen Erkrankungen, nur 36 teilweise dokumentiert. Eine regionalisierte Zuordnung der Einzelfälle ist nicht möglich oder äußerst schwierig. Im Bereich der niedergelassenen Ärzte wiederum ist die Datenermittlung über die Systeme der so genannten Abrechnungs-Software möglich. Diese ermöglicht sehr eingeschränkt eine Ortszugehörigkeit oder eine Differenzierung zu den verschiedenen Krankheitsbildern – siehe hierzu in Band II die Erhebung, die seitens des Gesundheitsamtes mit den relevanten Therapie- und Diagnoseeinrichtungen im MKK durchgeführt wurde (Tabelle 10 in Band II). Auch unter Berücksichtigung der Doppel- und Mehrfachnennungen muss festgehalten werden, dass max. 1100 bis 1200 Kinder und Jugendliche pro Jahr im MKK einer kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Therapie realistisch zugeführt werden – siehe hierzu auch Einzelauswertungen aus den Tabellen 3 – 9 (Band II) und den dazu formulierten Einzelinterpretationen der verschiedenen Einrichtungen. Setzt man diese Zahlen ins Verhältnis zu den in der Literatur zu vermutenden Zahlen von Kindern und Jugendlichen über alle Altersgruppen und Diagnosegruppen hinweg, die für den MKK mit 9.000 – 10.000 Kinder anzunehmen ist, so wird deutlich, wie groß sich die Versorgungslücke im MKK darstellt. Deutlich wird dies auch an der Steigerungsrate der Patientenzahlen, z. B. der Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hanau, die sich von 798 Patienten im Jahr 2002 auf über 1000 Fälle im Jahr 2005 erhöht hat. Hier ist zu bedenken, dass von diesen Fällen im Durchschnitt die Hälfte als Neufälle anzusehen sind. Abbildung 2 Patientenzahl Ambulanz Hanau und Gelnhausen 1037 812 Patientenzahl 784 724 634 Ambulanz Hanau Ambulanz Gelnhausen 72 88 2001 2002 93 93 31 2003 2004 2005 Jahr In Folge dessen suchen viele Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche Beratungsstellen auf, die ggf. noch eine erstdiagnostische Einschätzung durchführen können, aber keine weitergehenden therapeutischen Angebote machen können – siehe in Band II Tabelle 10 sowie „Konzept über die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung“ und die darin enthaltene Zusammenstellung der Angebote im MKK (Band II, Anlage V a). 37 3.3 Ist-Stands-Erhebung (psychologische Beratungsstellen, Jugend- und Drogenberatungsstellen sowie soziale Dienste der Jugendämter, Staatliches Schulamt und sonstige komplementäre Einrichtungen) Wie aus dem vorhergehenden Kapitel zu ersehen, ist davon auszugehen und im MKK auch deutlich nachweisbar, dass eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten, einer qualifizierten Diagnostik und Therapie nicht zugeführt werden. In Folge dessen ist zu erwarten, dass in den Beratungsstellen eine entsprechend hohe Zahl an Beratungsleistungen erfolgt, ohne dass letztendlich, aufgrund des mangelnden Therapieangebotes im MKK, es zu einer signifikanten Senkung der Problemlagen in der Population der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten kommen kann. Hierdurch werden unzweifelhaft Probleme in die frühe Erwachsenenzeit verlagert. Viele Jugendliche und junge Erwachsene kommen mit einer psychisch belasteten Situation in das Berufsleben und können dort, da entsprechende Leistungsbereitschaft und eine psychische Stabilität vorausgesetzt wird, den Anforderungen nicht genügen. Dies führt mittel- bis langfristig zu einer höheren Arbeitslosigkeit in dem Bereich der jungen Erwachsenen. Das kostet den MKK konkret Geld im Bereich der Jugendhilfe sowie im Bereich der ALG II Bezieher. Hinzu kommen vielschichtige Kosten im Schulsystem. Die Fallzahlermittlung für das Jahr 2003 der genannten Beratungseinrichtungen zeigt (siehe Tabelle 11 – 18, Band II) diese hohe Fallzahl. In der Familienberatungsstelle des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes Hessen e.V. (ask), zuständig für den Altkreis Hanau, wurden laut ask Jahresbericht 2003 821 Fälle insgesamt beraten; davon wurden 606 Fälle abgeschlossen. Ca. 82 % (497 Fälle) der 606 abgeschlossenen Fälle wiesen eine Hauptdiagnose auf, die zur Bedarfserhebung im Arbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie „herangezogen werden konnte“ – siehe Tabelle 11, Band II. Die Bedarfserhebung hat Schwierigkeiten bereitet, weil die von ask in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erarbeiteten Kriterien für die statistische Erfassung der Fälle nicht deckungsgleich mit den Kriterien nach dem ICD 10 sind. Die Daten der internen Statistik der ask Familienberatungsstelle mussten erst in die Kategorien nach dem ICD 10 übertragen werden. Führend in den Diagnosebereichen (Mehrfachnennungen) waren laut Jahresbericht 2003 Entwicklungsstörungen und Schulschwierigkeiten (Lern- und Verhaltensprobleme) mit ca. 45 %, gefolgt von Störungen des Sozialverhaltens und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (33 %). Dies ist nachvollziehbar und logisch, da die Erziehungsberatungsstelle sich primär mit dem Angebot der Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten an die Eltern wendet. Danach folgten neurotische Belastungsstörungen und somatoforme Störungen (22 %). Rauschmittelabhängigkeit spielen bei Erziehungsberatungsstellen eine untergeordnete Rolle, da im MKK hier an ausgewiesene Suchtberatungsstellen verwiesen wird. Bezüglich der Alterseinteilung dominierten Kinder in der Altersgruppe von 6 –11 Jahren (42 %), gefolgt von Kindern im Entwicklungs- und Jugendlichenalter (12 – 17 Jahren, 27,6 %). Kinder im Vorschulalter (0 – 5 Jahre) spielten bei den in diesem Bericht berücksichtigten Diagnosen eine geringere Rolle. In der Geschlechterverteilung zeigte sich hochsignifikant der hohe Anteil von vorgestellten Jungen im Grundschulalter im Vergleich zu dem Anteil der vorgestellten Mädchen (fast 2/3 zu 1/3 bei den in diesem Bereich berücksichtigten Diagnosen). Im Alter ab 17 Jahren nahm der Anteil der Mädchen in Relation auf den Anteil der Jungen zu – siehe Tabelle 12, Band II. 38 In der psychologischen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes in Hanau wurden im Jahre 2003 insgesamt 588 Fälle (Einzelpersonen, Familien, Paare) beraten; 510 Fälle ließen sich aufgrund der Diagnosen entsprechend den Kriterien nach ICD 10 einordnen. Da sich für die Erziehungsberatungsstellen die Kategorien für die statistische Erfassung der Fälle – in Kooperation mit den Jugendämtern – vornehmlich am KJHG orientieren, ergeben sich bei der Übertragung der statistischen Daten manchmal Brüche, Unschärfen und Überlappungen. Mit dem Indikatoren-Katalog, auf den sich der Arbeitskreis geeinigt hatte, werden nicht alle Erziehungsberatungs-Fälle der Beratungsstelle erfasst. 11 Fälle sind nach den Kriterien des KJHG Erziehungsberatungs-Fälle, lassen sich aber nicht unter die „Indikatoren“ subsumieren. Somit ist 499 die relevante Messzahl, weil unter Zugrundelegung dieser Zahl eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Einrichtungen möglich ist – siehe Tabelle 12 in Band II. Einzugsgebiet der psychologischen Beratungsstelle: Schwerpunktmäßig das Stadtgebiet von Hanau sowie der gesamte MKK; ein geringerer Teil der Ratsuchenden kommt aus den angrenzenden Stadt- und Landkreisen. Bei den zugrunde gelegten diagnostischen Kategorien finden sich an erster Stelle die umschriebenen Entwicklungsstörungen und Schulschwierigkeiten (51,9 %), gefolgt von den Störungen des Sozialverhaltens und den emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (20 %) und dann den Essstörungen (10 %) und zuletzt - mit einem Anteil von 8 % - den emotionalen Belastungsstörungen. In der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Gelnhausen (siehe Tabelle 13, Band II) wurden im Jahre 2003 insgesamt 703 Fälle beraten. Diese Statistik ist jedoch nicht kompatibel mit den ICD Klassifikationen, da nach anderen Indikatoren die Erhebung ausgeführt wurde. Somit lässt sich keine direkte Übertragung in die ICD Klassifikation durchführen. Trotzdem zeigt die Zahl der Fälle (wobei hier auch Mehrfachdiagnosen möglich sind), dass im Bereich Gelnhausen ein hoher Beratungsbedarf für Familien besteht. Die mit Abstand größte Gruppe in diesen Beratungsfällen waren die Störungen der Kommunikation und hier insbesondere Familienprobleme und Partnerprobleme. Da in dieser gesamten Fallkonstellation nicht nur Kinder und Jugendliche eingehen, sondern auch Beratungsfälle für die erziehungsberechtigten Personen, ist diese Zahl nicht geeignet zur Abschätzung der Häufigkeit von Beratungsfällen für den Bereich der Kinder und Jugendlichen in der Altersklasse von 0-18 Jahren. Es wird hier ein Licht auf die Gesamtproblematik geworfen, die im Umfeld der kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheitsbilder sich ergibt, nämlich die suffiziente Beratung einschließlich Erziehungsberatung der Eltern. Zusammenfassend kann für den Bereich der Familienberatungsstellen und Erziehungsberatungsstellen als auch den psychologischen Beratungsstellen festgehalten werden, dass die Haupterfordernisse der Beratung sich auf den Gebieten der Störungen des Sozialverhaltens und der emotionalen Störungen, der umschriebenen Entwicklungsstörung mit Schulschwierigkeiten sowie den neurotischen Belastungsstörungen zeigen. Von der Gesamtgrößenordnung der Ratsuchenden für den MKK, die zur Zeit eine Beratungsstelle aus diesem Problemfeld aufsuchen müssen, wird von einem Beratungsbedarf von ca. 2500 Fällen pro Jahr ausgegangen. Abzugrenzen von diesen sind die im MKK explizit ausgewiesenen Jugend- und Drogenberatungsstellen, hier des Diakonischen Werkes in Hanau und der Arbeiterwohlfahrt in Gelnhausen. 39 In der Jugend- und Drogenberatung des Diakonischen Werkes, zuständig für die Stadt Hanau und den Altkreis Hanau, wurden im Jahr 2003 insgesamt 445 Klienten beraten. Da die Altersgrenze bis zum 27. Lebensjahr reicht, wurden im Berichtszeitraum 188 Konsumenten psychotroper Substanzen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren betreut, hiervon 107 Personen zwischen 14 und 18 Jahren (siehe Tabelle 14 und 15, Band II). Des Weiteren nahmen 80 Eltern wegen Drogenmissbrauch ihrer Kinder die Beratung in Anspruch. Im Rahmen der externen Tätigkeiten „Streetwork im Innenstadtbereich der Stadt Hanau“ sowie der „Offenen Sprechstunde im KPP Hanau“ wurden 155 junge Erwachsene mit problematischem bis abhängigem Suchtmittelkonsum im Alter von 18 – 27 Jahren erreicht. Neben der Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Drogenberatung des Diakonischen Werkes ebenfalls zuständig für die Betreuung von Gefährdeten und Abhängigen illegaler Drogen ab dem 27. Lebensjahr einschließlich der substituierten Personen, dies bezieht die Beratung von suchtmittelabhängigen Vätern und Müttern mit minderjährigen Kindern ein. Bei Vorliegen einer Essstörung (Bulimie, Anorexie, Adipositas) wird auf die regionalen und überregionalen (Zentren für Essstörungen, ClementinenKinderhospital in Frankfurt am Main) Angebote verwiesen, da die Beratung und Behandlung von Essstörungen seit mehreren Jahren nicht mehr zum Aufgabenbereich der Jugend- und Drogenberatung gehören. Durch die Jugend- und Drogenberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO), zuständig für die Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern mit ca. 162.000 E., wurden im Jahr 2003 375 Klienten beraten. Davon kamen 172 Klienten zu mehrmaligen Beratungsgesprächen in die Einrichtung. 103 Suchtmittelkonsumenten waren 13 bis 27 Jahre alt, 46 davon waren im Alter von 13 bis 20 Jahren; hinzu kommen noch 82 Einmalberatungen von Jugendlichen dieser Altersgruppe – siehe Tabelle 15 Band II. Von den über 21 jährigen Suchtklienten hatten 30 mindestens ein Kind im Alter von 9 Monaten bis 18 Jahren. Des weiteren wurden 57 Angehörige (Eltern, Partner, Geschwister etc.) beraten, die mittlerweile auch an die Elterngruppe vermittelt werden können, die 2004 zusammen mit der SEKOS Gelnhausen aufgebaut wurde. So wie die Drogenberatung des Diakonischen Werkes ist auch die Beratungsstelle der AWO in Gelnhausen für das gesamte Spektrum der Suchtberatung zuständig. Bei der Beratung von Personen mit legalen Süchten und stoffungebundenen Süchten gibt es eine Altersgrenze von 21 Jahren; für Probleme mit illegalen Suchtstoffen gibt es keine Altersbegrenzung, aber eine Kontingentierung: 50% vom gesamten Klientel soll jeweils aus Erwachsenen über 21 Jahren und 50% aus dem Jugendhilfebereich bestehen. In den Suchtberatungseinrichtungen des MKK wurden in der Altersklasse bis 20 Jahre insgesamt 150 Kinder und Jugendliche bezüglich eines Suchtmittelproblems beraten. Laut Statistik des Instituts für Therapieforschung in München sind bundesweit ca. 10% der Patienten, die eine ambulante Sucht- und Drogenberatungsstelle aufsuchen, im Alter von 13 - 20 Jahren. Auf der anderen Seite ist in der Literatur durchaus bekannt, dass die Prävalenzrate im Kinder- und Jugendlichenbereich für ein Suchtmittelproblem mit ebenfalls ca. 10% angenommen wird, in der Alterklasse von 14 – 20 Jahren. Das heißt, zusammengefasst, dass ca. 2000 – 3000 Kinder und Jugendliche (32.405 Personen im Alter von 13 – 20 Jahren leben im MKK) betroffen sein könnten und somit eine Erweiterung des Beratungsangebotes der Jugend- und Drogenberatungsstellen für diese Zielgruppe in Verbindung mit verstärktem primär- und sekundärpräventiven Maßnahmen angezeigt ist. Der in den Suchtbereich im 40 MKK bereits jetzt festgestellte höhere Erreichungsgrad in der Beratung für Kinder und Jugendliche mit Suchtmittelproblemen ist in der Zukunft noch weiter zu erhöhen, um dem Problem effektiv entgegentreten zu können. Betrachtet man sich die ständig steigenden Ausgaben der jeweiligen Kinder- und Jugendhilfeträger des MKK und der Stadt Hanau (siehe Tabelle 16 und 17, Band II), so wird deutlich, dass eine erhebliche Dunkelziffer der unbehandelten, unerkannten und nicht therapierten Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich des kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnosespektrums existiert. Die Kosten für die Maßnahmen gemäß § 35a KJHG stiegen beim Jugendhilfeträger des MKK 1996 von 298.000 € auf inzwischen, Rechnungsergebnis 2003, 1,9 Mio. €. Das entspricht einer Steigerungsrate von über 600 %, d. h. mehr als das 6-fache. Ein ähnliches Bild zeigt die Fallzahl und Kostenentwicklung des Jugendhilfeträgers der Stadt Hanau, welche vom Jahre 2002 mit 348.000 €, im Jahre 2004 auf 676.000 € fast eine Verdoppelung der Kosten nach sich zog – siehe Tabelle 16 und 17, Band II. Hieraus wird deutlich, dass die notwendigen Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen oder drohenden seelischen Behinderungen eine enorme Zuwachsrate aufweist. Weiterhin ist feststellbar, dass das Alter, in welchem Hilfen durch den Jugendhilfeträger eingesetzt werden müssen, sich immer weiter in die jungen Altersklassen verschiebt, so dass derzeit der Häufungsgipfel des Beginns der Hilfen in der Altersklasse von 7-12 Jahren sich darstellt. Daraus wird deutlich, dass Kinder und Jugendliche aus dem Personenkreis der psychisch auffälligen Kinder und der seelischen Behinderungen immer früher einer entsprechenden Hilfe zugeführt werden müssen. Neben den Jugendhilfeträgern sind die im Staatlichen Schulamt tätigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Rahmen ihres im Hessischen Schulgesetz festgeschriebenen Beratungsauftrages, insbesondere mit präventiver und systembezogener Beratung und mit der psychologischen Beratung von Schulen, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern befasst (§ 95 Abs. 2 Hess. SchG). Insofern stellt die Einzelfallberatung nur einen Teil des gesamten schulpsychologischen Tätigkeitsspektrums dar. Weitere Tätigkeitsfelder sind z.B. Lese-, Hochbegabtenförderung, Suchtprävention, Gewaltprävention, Schule und Gesundheit sowie Fortbildung von Lehrkräften (siehe Tabelle 18, Band II). Im Rahmen der Einzelfallberatung werden keine Diagnosekennzahlen gemäß ICD 10 vergeben. Die Komplexität der schulpsychologischen Einzelfallberatung lässt sich durch eine derartige Einstufung nur unzureichend darstellen. Inhaltlich stehen die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beschulung der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Die hier vorgenommene Einstufung muss daher als Vereinfachung angesehen werden. Die gemeldeten Fallzahlen repräsentieren nicht die gesamte Beratungstätigkeit im Jahr 2003 der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im MKK, sondern ausschließlich jene Fälle, in denen den Eltern des betreffenden Kindes bzw. Jugendlichen im Rahmen der Beratung eine kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik bzw. Therapie explizit empfohlen wurde. Ob und inwieweit die Eltern diese Empfehlungen auch umgesetzt haben, ist nicht abschließend zu ermitteln. Wie aus Tabelle 18, Band II und dem Kommentar seitens des Staatlichen Schulamtes zu den Zahlen zu ersehen ist, ist die psychologische Beratung von Kindern und Jugendlichen und insbesondere deren Erziehungsberechtigten ein komplexes Geschehen, welches auch nur bedingt in die Diagnoseraster des ICD 10 zu integrieren ist. 41 3.4 Ist-Stands-Erhebung (stationärer, klinischer Bereich) Für den stationären, klinischen Bereich, d. h. die direkte Versorgung des MKK mit stationären Betten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, ist die Rehbergparkklinik, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Herborn zuständig. Der Standort ist Herborn und infolge dessen auch räumlich eine weit entfernte Versorgungseinrichtung für den MKK. Seit der Verabschiedung des Krankenhausbettenplanes im Jahre 1996 ist vorgesehen, dass für den MKK 43 Betten am Städtischen Klinikum Fulda für die Versorgung des MKK im Bereich der stationären Versorgung ausgebaut werden sollen. Bis zum heutigen Tage ist eine Umsetzung dieses hessischen Krankenhausbettenplanes nicht erfolgt. In vielen Einzelgesprächen, bis auf die oberste politische Ebene, wurde seitens des Gesundheitsamtes seit 1997 durchgehend versucht, die Landesregierung davon zu überzeugen, dass der festgestellte Bedarf und die Entfernungen zu der nächst zuständigen Versorgungseinrichtung weder in Herborn, noch in Fulda dem Bedarf im MKK gerecht wird. Aus diesem Grunde wurde in Zusammenarbeit mit den Stadtverordneten der Stadt Hanau als auch der Kreistagsmitglieder des MKK in gemeinsamen Beschlüssen aus dem Jahre 2004 die politische Willensbildung dahingehend einstimmig im Landkreis herbeigeführt, dass eine Verbesserung der stationären Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie von Seiten der Landesregierung gefordert wurde. Zwischenzeitlich wurde ein Konzept über die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im MKK, hier Versorgung mit stationären, teilstationären Einrichtungen und Institutsambulanzen dem Sozialministerium übersandt (siehe Band II). Aus diesem Konzept wird ersichtlich, was seitens des MKK, des Gesundheitsamtes und der Stadt Hanau, einschließlich des Arbeitskreises für Kinder- und Jugendpsychiatrie, für die Region des MKK von der Landeskrankenhausbettenplanung gefordert wird. Darin enthalten ist die Forderung nach einer tagesklinischen Einrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Hanau, unter Ausbau der Ambulanzkapazitäten, sowohl in Hanau, aber insbesondere in Gelnhausen und der Kooperation mit der dortigen Kinderklinik. Seitens des Sozialministeriums wurde dieses Konzept bereits positiv zur Kenntnis genommen und in Vorgesprächen, zumindest unserer politischen Ebene gegenüber signalisiert, dass ein Standort einer Tagesklinik additiv am Klinikum Hanau möglich ist. Dies auch unter Berücksichtigung der so genannten IGES-Studie, welche 2 - 3 tagesklinische zusätzliche Angebote in Hessen, unter anderem im Ostbereich als sinnvoll angesehen hat. Näheres dazu kann aus Band II mit den entsprechenden Festlegungen und dort wiederum eingefügten Darstellungen entnommen werden. Der inzwischen veröffentlichte spezielle Teil des Krankenhausrahmenplans, siehe Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 03. Oktober 2005, Seite 3907 ff, erwähnt diese Aktivitäten bereits, jedoch noch nicht in konkreter Form. Die Patientenzahlen, die in der Rehbergparkklinik in Herborn stationär aus dem MKK aufgenommen wurden, liegen zwischen 102 im Jahre 2001 und 117 Patienten im Jahre 2005. Die Aufnahmezahlen erscheinen zunächst stabil. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Rehbergparkklinik einen großen Einzugsbereich hat, aber nur eine begrenzte stationäre Aufnahmekapazität und zusätzlich räumlich vom MKK in großer Entfernung liegt – siehe Tabelle 19 in Band II. 42 3.5 Vorhandene Versorgungsstrukturen Aus Tabelle 10 in Band II ist ersichtlich, welche medizinische, psychologische und sonstige Behandlungs- und Therapieangebote z. Z. im MKK vorgehalten werden. Aus der Übersicht wird weiterhin deutlich, dass die meisten Einrichtungen sich lediglich auf Beratung und Diagnostik beziehen, die wenigsten Einrichtungen ein spezifisches Angebot für die Behandlung anbieten können. Daraus wird deutlich, dass ein erhebliches Defizit im MKK der Therapiemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten oder drohender Behinderung existiert. Infolge dessen haben Eltern oft nur noch die Möglichkeit, sich an so genannte alternative Angebote, wie heilpädagogische Angebote oder auch Heilpraktiker, die sich im Bereich der psychotherapeutischen Behandlung ausgebildet haben, bis hin zu so genannten selbsternannten Erziehungstherapeuten, Lebensberatern zu wenden. Bei einem erheblichem Leidensdruck, z.B. im Bereich der Diagnosegruppe des hyperkinetischen Syndroms, kann das zur verfrühten Gabe von Medikamenten durch den niedergelassenen Arzt führen. Weiterhin suchen Eltern bei den unterschiedlichsten Einrichtungen Hilfe. Es existiert in diesem Bereich ein nicht zu unterschätzender grauer Markt. Um diese, für unsere Kinder und Jugendlichen ungünstige Situation für die Zukunft zu verbessern, bedarf es aus Sicht des Arbeitskreises einer deutlich verbesserten, kooperativen Zusammenarbeit der in Tabelle 10, Band II, genannten Einrichtungen und primär einer suffizienten und vor Ort erreichbaren Diagnoseeinrichtung, wie z. B. der oben angedachten Tagesklinik in Hanau. Somit ist nicht nur der Grund für eine bessere Koordination und Kooperation zwischen den Einrichtungen die vermutete hohe Dunkelziffer von Kindern und Jugendlichen aus dem Personenkreis der psychisch Auffälligen zu nennen, sondern auch die verunsicherten Eltern hinsichtlich verschiedenster Befindlichkeitsstörungen ihrer Kinder und Jugendlichen in diagnostischer Form sinnvoll zu beraten und auch eine Überreaktion auf bestimmte, insbesondere in der Adoleszenzphase der Kinder und Jugendlichen auftretenden Verhaltensänderungen, zu verhindern. Insgesamt ist unbestritten, dass die Erziehungsunsicherheit der Eltern in hohem Maße zugenommen hat. Somit ist ein hoher Beratungsbedarf der erziehungsberechtigten Eltern, als auch der pädagogischen Einrichtungen, angefangen von den Kindergärten bis hin zu den Schulen, erforderlich. Aus Sicht des Arbeitskreises bedarf es der Einrichtung einer so genannten Fallkonferenz, um insbesondere Kindern und Jugendlichen, die in ein Hilfesystem des Jugendhilfeträgers eingebunden sind, ein abgestimmtes und zielgerichtetes Vorgehen angedeihen zu lassen. Entsprechende Modellprojekte gibt es in Hessen bereits, z.B. Landkreis Kassel, Landkreis Groß-Gerau, Stadt Wiesbaden. Als Beispiel kann hier auch die Organisation der Hilfeplankonferenzen im Erwachsenenpsychiatriebereich, welche bereits in Form des IBRP (Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan) Eingang gefunden hat, herangezogen werden. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass innerhalb dieser Hilfeplankonferenzen alle relevanten Kostenträger auch mitarbeiten. Dies bedeutet auch, dass nicht nur die Hilfen, die der Jugendhilfeträger nach Gesetz zu erbringen hat, hier einbezogen werden, sondern auch diejenigen Hilfen, die primär durch die Krankenkassen zu finanzieren sind. 43 Damit ist zu fordern, dass ein Hilfeplansystem im MKK aufgebaut wird, in welchem sowohl die Jugendhilfeträger, der Sozialhilfeträger (bei Mehrfachbehinderungen) als auch die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger mitarbeiten. 4 Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996 Wie bereits in der Einleitung erwähnt, wurde im Psychiatrieplan 1996 das Thema Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht behandelt. Grundsätzlich ist seit 1996 die Situation in diagnostischer und therapeutischer Hinsicht für diese Personengruppe weiterhin unverändert schlecht. Aus diesem Grunde wurde dieses Kapitel in den aktuellen Psychiatrieplan aufgenommen und bereits im Vorfeld ein Konzept zur Versorgung der kinder- und jugendpsychiatrisch erkrankten Kinder im MKK (siehe Band II) ins Leben gerufen. 5 Besondere Zielgruppen Aus der Ist-Analyse der im MKK befragten professionellen Einrichtungen ist zu entnehmen, dass je nach befragter Institution die Hauptgruppen der Beschwerdebilder der Kinder und Jugendlichen, die zu der jeweiligen Einrichtung gehen, eine unterschiedliche Ausprägung haben. Über alle Einrichtungen hinweg können folgende Gruppen von Beschwerdebildern als die wichtigsten Gruppen heraus kristallisiert werden: I. II. III. IV. V. VI. Kinder mit Entwicklungsstörungen und Schulschwierigkeiten. Kinder mit Störungen des Sozialverhaltens und emotionalen Störungen, sowie Kinder mit neurotischen Belastungsstörungen und somatoformen Störungen. Kinder mit hyperkinetischen Störungen. Kinder und Jugendliche mit riskantem bis abhängigem Konsum von psychoaktiven Substanzen einschließlich Alkohol. Kinder und Jugendliche mit Psychosen und affektiven Störungen. Aus der oben dargestellten Reihenfolge der Problemfelder ergibt sich, dass verschiedene Strategien zur Verbesserung der diagnostischen, therapeutischen und psychosozialen Versorgung der genannten Kinder und Jugendlichen notwendig ist – siehe Punkt 6 und 7. 6 Perspektiven und notwendige Änderungen 6.1 Kurzfristige Ziele (max. 5 Jahre) I. Leichter Zugang zu qualifizierten Diagnose- und Therapiemöglichkeiten im MKK (Installation einer tagesklinischen Einheit im Klinikum Hanau und Erweiterung der Institutsambulanz in Gelnhausen). II. Aufhebung der Zulassungsbeschränkung für niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeuten im MKK, unter anderem durch die getrennte Zählung der verschiedenen Spezialisierungen, hier Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Hier sollte die Politik auf die zuständige Kassenärztliche Vereinigung motivierend einwirken. 44 III. Ausbau der bereits schon stattfindenden aufsuchenden Tätigkeit der verschiedenen Dienste mit Sozialraum orientierten Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderen die sozialen Dienste, die familienentlastenden Dienste, die Hebammen und die Frühförderstellen. Dies um langfristige Folgen einer zu späten Intervention zu vermeiden und damit eine Verbesserung der Versorgungslage gefährdeter Kinder und Jugendlicher zu erreichen. Die Etablierung von Hilfeplankonferenzen im Sinne eines Case-Managements in verbindlicher Form ist zu betreiben. IV. Installation eines Pilotversuchs, regional zunächst begrenzt, flächendeckende Untersuchungen aller Kinder vor Aufnahme in den Kindergarten (in der Regel im Alter von 3 Jahren). Dies ermöglicht eine frühzeitige Feststellung von Sprachauffälligkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Koordinationsproblemen unter der Voraussetzung von standardisierten Untersuchungsbedingungen. V. Sozialraum orientierte Prävention sowie Elternberatung, unter anderem mit dem Ziel, die elterliche Erziehungskompetenz so zu stärken, dass frühzeitig seelischen Störungen bei Kindern vorgebeugt wird. 6.2 Mittelfristige Ziele (5 - 10 Jahre) Perspektivisch betrachtet, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Störungsbilder in der Gruppe der Kinder und Jugendlichen für die Zukunft zunehmen wird. Um dieser Entwicklung nicht tatenlos zuzusehen, ist aus Sicht der Arbeitsgruppe folgendes kurzfristig erforderlich: I. II. III. IV. 7 Verstärkte Vernetzung zwischen den verschiedenen diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen inklusive den Beratungseinrichtungen. Einbindung in die Netzwerkarbeit von weiteren Institutionen (Frühförderstellen, Behindertenwerk, Lebenshilfe). Beteiligung der Krankenkassen an der Finanzierung dieser Netzwerkarbeit und der Koordinationsleistung, einschließlich des Case-Management für die jeweiligen Kinder und Jugendlichen. Entwicklung eines Rückmeldesystems zur Effektivitätsüberprüfung der veranlassten Maßnahmen. Indikatoren und Lösungsansätze Zur Überprüfung der unter Punkt 6 dargestellten Perspektiven und notwendigen Änderungen bedarf es des Aufbaus eines Indikatorensystems, welches von den verschiedenen Institutionen und therapeutischen Einrichtungen im MKK durch entsprechendes statistisches Material bedient wird. Aus der Ist-Analyse im MKK und aus der Literatur wird deutlich, dass die Dokumentationssysteme der verschiedenen Einrichtungen nicht untereinander kompatibel sind. Um so wichtiger ist eine Konvention der im MKK ansässigen Einrichtungen, eine gemeinsame und sinnvolle Indikatorensetzung und damit auch statistische Erhebung der Fälle und Falldefinitionen herzustellen. Dies ist auch ganz im Sinne der hessischen Rahmenvereinbarungen zur Kommunalisierung der sozialen Hilfen, welche auch die Gelder des LWV mit beinhalten für die offenen Hilfen. Dies setzt eine Vereinheitlichung und Angleichung der Dokumentationssysteme im Bereich des KJHG und des Krankenversicherungsrechtes sowie der Eingliederungshilfe nach SGB XII voraus. 45 Aus den Erfahrungen der Psychiatriekoordination im Bereich der erwachsenen chronisch psychisch Kranken und der dort inzwischen etablierten Instrumente wie den integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan, die Hilfeplankonferenz und die Belegkonferenz, sind ähnliche Instrumente auch für den Bereich der unter 18-jährigen sinnvoll. Zwingend notwendig ist die Beteiligung der Kostenträger im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen, um eine sinnvolle Förderung, bzw. auch Diagnostik und therapeutische Herangehensweise an die jeweiligen individuellen Problemfelder der Kinder und Jugendlichen sicher zu stellen. In vielen Fällen ist heute die Situation durch Doppelzuständigkeiten, Mehrfachfinanzierungen und unterschiedlichen Ansätzen zur Lösung der Problematik des jeweiligen Kindes gekennzeichnet und ein Erfolg wird somit ggf. vereitelt. Aus diesem Grund ist oberstes und wichtigstes Ziel, ein in sich schlüssiges Vernetzungssystem in dem Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im MKK herzustellen, mit den oben genannten transparenten Indikatoren. Es ist absolut erforderlich, dass wir als MKK die Situation für die Zukunft meistern, da eine noch höhere Rate von Kindern und Jugendlichen mit drohenden seelischen Behinderungen eine klare Vergeudung von Ressourcen der nächsten Generation darstellt. Durch eine sinnvolle und konsequente Koordination der verschiedenen Hilfesysteme, die in ihrer Mannigfaltigkeit erhalten bleiben müssen, um einen multifaktoriellen Ansatz zur Behebung der einzelnen Problemfelder sicher zu stellen, ist aus fachlicher Sicht eine deutliche Verbesserung des Hilfesystems und der Ergebnisse zu erzielen. Als Ergebnisparameter können hierzu herangezogen werden: I. Tendenziell eine sinkende Veränderung der Ausgabenbelastung der beiden Jugendhilfeträger MKK und Stadt Hanau. II. Bei entsprechender Indikatorenstellung und weiterer zukünftiger Ist-Daten-Erhebung, eine Transparenz bezüglich der absoluten Fallzahlen in den verschiedenen Problembereichen. III. Höhere Inanspruchnahme der Untersuchungen U 1-9, insbesondere der Untersuchungen U 7-9. IV. Verbesserte medizinische Situation bei den Jugendlichen. Dies setzt jedoch eine deutlich höhere Inanspruchnahme und Dokumentation der J1 Untersuchung im Bereich der Kinder und Jugendlichen voraus. V. Reduktion der Häufigkeit von Verhaltensauffälligkeiten, Koordinationsstörungen, Sprachentwicklungsstörungen etc. in der Schuleingangsuntersuchung. VI. Reduktion der Häufigkeit von Schulrückstellungen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen (zur Zeit 12 % des Schuljahrganges!). VII. Verbesserung der Schulartabschlüsse der Schülerinnen und Schüler im MKK insgesamt (setzt eine Pisa ähnliche vergleichende Studie zwischen den Schulen voraus). VIII. Höherer Erreichungsgrad der Kinder und insbesondere Jugendlicher mit Suchtpotential. 46 Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Herr Dr. Ernst, bedankt sich für die sehr konstruktive und effektive Zusammenarbeit bei den Arbeitskreismitgliedern: • Frau Alvarez, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hanau • Herrn Abel, Psychologische Beratungsstelle in Hanau • Herrn Baier, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Gelnhausen • Frau Bräutigam, Jugend- und Drogenberatungsstelle in Hanau • Frau Dr. Brodt, Kinderärztin in Bruchköbel • Herrn Dr. Ebner, Oberarzt der Kinderklinik in den Main-Kinzig-Kliniken Gelnhausen • Herrn Dr. Goldschmidt, Chefarzt der Spessartklinik in Bad Orb • Herrn Dr. Krill, Oberarzt der Kinderklinik am Klinikum in Hanau • Frau Dr. Veneto-Scheib, Familienberatungsstelle ask in Hanau • Herrn Dr. Wagner, Rehbergparkklinik in Herborn, Institutsambulanz Außenstelle Hanau • Herrn Lobedank, Schulpsychologe am Staatlichen Schulamt in Hanau • Herrn Reis, Familien und Jugendberatungsstelle und Fachbereich Soziale Dienste der Stadt Hanau • Herrn Roth, Jugend- und Drogenberatungsstellen, Fachstelle Suchtprävention in Gelnhausen • Frau Strupp, Jugendamt Main-Kinzig-Kreis in Gelnhausen Dr. med. Helmut Ernst (M.P.H.) Ltd. Medizinaldirektor Amtsleiter Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis 47 B Suchthilfeplanung 1 Einleitung Im Auftrag des Psychiatriebeirates wurde im Mai 2001 der Arbeitskreis regionale Suchthilfeplanung gegründet. Dieser Arbeitskreis erhielt den Auftrag, auf Grundlage des Psychiatrieplanes von 1996, eine Daten- und Bestandserhebung durchzuführen. Die Teilnehmer des Arbeitskreises setzen sich aus Mitarbeitern der Beratungsstellen, der Kliniken, des Sozialpsychiatrischen Dienstes und den Trägern des Betreuten Wohnens zusammen. Der Arbeitskreis Suchthilfeplanung trifft sich seit Mai 2001 in regelmäßigen Abständen. Nach einer Findungsphase und der Benennung einer Zielsetzung wurde in einem ersten Schritt ein vorläufiges Leistungsprofil auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (2000) für alle Träger erstellt. In einem zweiten Schritt erfolgte im Jahre 2002 mit fachlicher Unterstützung durch die Abteilung Jugendhilfeplanung des MKK eine Bestandserhebung der Suchtkrankenhilfe. Diese Erhebung war ein Versuch, den IST-Zustand der Angebote für Abhängigkeitserkrankte im MKK zu beschreiben. Der Psychiatrieplan aus dem Jahre 1996 gibt leider nur eine ungenügende Zusammenfassung bestehender Angebote, die nicht im Sinne einer tatsächlichen Bestandserhebung gewertet werden kann. Durch die intensive Zusammenarbeit und den regen Austausch war es möglich, sich trotz unterschiedlicher Erhebungssysteme und fehlender Daten aus den Klinken und von den niedergelassenen Ärzten einen Überblick über die Versorgungslage im MKK zu verschaffen. Suchtkrankenhilfe hat im MKK und der Stadt Hanau eine lange Tradition. In den vergangenen über 30 Jahren sind eine Vielzahl von Angeboten für Hilfesuchende und ihre Angehörigen entstanden. Die Angebote haben sich an der Verschiedenartigkeit von Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit mit ihren individuell ausgeprägten somatischen, psychischen und sozialen Folgen orientiert und es wurde ein differenziertes Hilfesystem aufgebaut. Dieses Hilfesystem stellt eine Basisversorgung mit so genannten Mindeststandards sicher. Die gesellschaftlichen, sozialen und persönlichen Folgen von Missbrauch und Abhängigkeit zeigen sich in allen Lebensbereichen. Von untergeordneter Bedeutung dabei ist, ob es sich um „legale“ oder „illegale“ Drogen handelt. Wie in den Versorgungsbereichen der Allgemeinpsychiatrie verlief die Entwicklung der Suchtkrankenhilfe in der Vergangenheit eher institutionsorientiert. In dem 2001 erschienen Positionspapier der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren werden die Ziele und Aufgaben der Suchthilfe sowie die Grundprinzipien der Hilfe wie folgt beschrieben: Der Konsum psychotroper Substanzen kann gravierende somatische, psychische, rechtliche und finanzielle Störungen und Probleme hervorrufen. Die individuellen Interventionen der Suchtkrankenhilfe umfassen hierzu ein differenziertes Spektrum an Maßnahmen, das die Schwere der Störung, die Mitwirkungsbereitschaft und die persönlichen und sozialen Ressourcen der Menschen mit substanzbezogenen Störungen oder Risiken einbezieht. Grundsätzlich ist die Notwendigkeit individuell konzipierter, personenadäquater Hilfen zu berücksichtigen. 48 2 Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen 2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen Seit dem Urteil des Bundessozialgerichtes von 1968 ist Sucht als Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinne in Deutschland anerkannt. Allerdings machte seinerzeit das Bundessozialgericht die Einschränkung, dass es sich bei „Alkoholismus“ um eine selbstverschuldete Krankheit handele, wodurch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten werden konnte. 1978 wurde zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern die „Empfehlungsvereinbarung Sucht“ abgeschlossen, abgelöst durch die Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04.05.2001, in der u. a. die Zuständigkeiten bei der Behandlung und Beratung von Suchtkranken geregelt wurde. In Folge der Empfehlungsvereinbarung von 1978 kam es zum Aufbau eines suchtspezifischen Hilfesystems, vor allem in Form von Beratungsstellen, Medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, Entgiftungs- oder Langzeitabteilungen an psychiatrischen Kliniken, Betreutem Wohnen und seit einigen Jahren von Adaptionseinrichtungen sowie Ambulanter Rehabilitation. Bereits1983 nahm das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (BAG, 01.06.1983) von der „Selbstverschuldungstheorie“ Abstand; seitdem wird für das Vorhandensein einer Abhängigkeit auch im rechtlichen Sinne ein Ursachenbündel unterstellt. Sucht ist eine Krankheit, die häufig einen chronischen Verlauf mit wechselnder Intensität nimmt. Sucht lässt sich als Erkrankung im Sinne der §§ 27 und 39 SGB V definieren. Als akute Erkrankung ist sie in der ICD-10 dem Abhängigkeitssyndrom (F10.2 - F19.2) zuzuordnen. Sobald Sucht zu Schädigungen oder Funktionsstörungen führt, die die Aktivitäten oder Teilhabe am Leben beeinträchtigen, sind diese auf Grundlage der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu beschreiben. Diese in unterschiedlicher Schwere, doch in der Regel chronisch verlaufenden Störungen, sind Gegenstand jeder Form von Rehabilitation im Suchthilfebereich. Im Folgenden wird nun ein Überblick über die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Grundlagen gegeben, auf Grund derer eine Behandlung oder Beratung stattfinden und finanziert werden kann. Die Finanzierung von Beratungs- und Behandlungseinrichtungen können sehr unterschiedlich sein und meist sind mehrere Kosten- bzw. Leistungsträger für deren Finanzierung zuständig. Daher wird im Suchthilfeplan eine spezielle Beschreibung der Finanzierung einzelner Einrichtungen nicht erfolgen. Die für die Versorgungsstruktur des Main-Kinzig-Kreises relevanten Einrichtungen sind im Anhang mit ihren jeweiligen spezifischen Angeboten verzeichnet. Die Aufgaben dieser Einrichtungen werden im Wesentlichen bestimmt durch die Übernahme öffentlicher Leistungen, die durch sozialrechtlich gesetzte Ziele bestimmt sind: • • • • • • 2.2 Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (SGB XII) Gesundheitsförderung (Gesetze über öffentliche Gesundheit) Behandlung von Krankheit / Rehabilitation (SGB VI/V) Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (SGB VI) Unterstützung bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit und Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II) Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe (SGB IX) Sozialrechtliche Grundlagen der unterschiedlichen Hilfen und Einrichtungen Im Folgenden wird eine Auswahl an möglichen Kostenträgern mit deren sozialrechtlichen Grundlagen ihrer Leistungen für anspruchsberechtigte Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung gegeben. Diese sehr kurz gehaltene Auflistung macht aber schon 49 deutlich, dass die Finanzierung dieser Leistungen sehr zerklüftet ist. Für eine wesentlich detailliertere Darstellung verweisen wir auf die Arbeitshilfe für die Rehabilitation von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen auf deren Internetseiten. - Entgiftung: - Entwöhnung: (amb., teil- u. vollstationär) - Langfristig stationär: Krankenversicherung (SGB V), Rentenversicherung (RV-SGB VI) Krankenversicherung (KV-SGB V), Sozialhilfeträger (§§ 53/54 SGB XII), Jugendhilfeträger (SGBVIII) Sozialhilfeträger (§ 79 Abs. 1 SGB XII, §§ 53/54 SGB XII) RV (SGB VI), KV (SGB V), Sozialhilfeträger (§§ 53/54 SGB XII) KV, Sozialhilfeträger (§ 39 SGB V) - Pflege: Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger (SGB XI,) - Ambulant ärztlich: KV, Sozialhilfeträger (SGB V) - Selbsthilfegruppen: in geringem Umfang KV (§ 20 SGB V) - Suchtberatung: Rentenversicherungs-, Krankenversicherungs- und Sozialhilfeträger haben nach § 14 SGB I und nach SGB IX Beratungspflicht - Suchtberatung SGB II: SGB II § 16 Abs.2 - Betreutes Wohnen: - Adaption: 2.3 Finanzierung der Suchthilfeeinrichtungen Stationäre Einrichtungen Krankenhäuser Auf der Basis des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung werden Pflegesatzvereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und KV-Trägern getroffen, diese Vereinbarungen werden vom Sozialhilfeträger übernommen. Entwöhnungsfachkliniken und Adaptionseinrichtungen Pflegesatzverhandlung zwischen Einrichtungsträger und Rentenversicherungsträger über Höhe des Pflegesatzes, andere Leistungsträger schließen sich an. Pflegeeinrichtungen Auf der Grundlage von Pflegesatzvereinbarungen zwischen dem Verband der Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger wird ein Pflegesatz vereinbart. Stationäres Wohnen (Eingliederungshilfe) Soziotherapeutische Einrichtung für CMA Vergütungsverhandlungen zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger über Höhe des Pflegesatzes (vgl. §§ 75 ff SGB XII). 50 2.3.1 Ambulante Einrichtungen - Betreutes Wohnen Leistungsvereinbarung zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Einrichtungsträger auf der Grundlage von § 79 Abs. 1 SGB XII, §§ 75 ff SGB XII, §§ 53/54 SGB XII sowie Vereinbarung über das BeWo und Zusatzvereinbarung. - Ambulante ärztliche Behandlung Die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung des Landes handeln das Budget für die Ärzte aus. Den Honorarverteilungsmaßstab legt die Kassenärztliche Vereinigung selbst fest, der Sozialhilfeträger schließt sich an. - Beratungsstellen (Fachambulanzen) Sehr unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten z. B. durch: Landes- und/oder kommunale Mittel Krankenversicherung Rentenversicherung für ambulante Rehabilitation Spenden Zuschüsse Eigenmittel des Trägers - Betriebliche Suchthilfe Hier handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und in geringem Umfang um eine Bezuschussung durch die Krankenkassen gemäß § 20 SGB V. - Institutsambulanzen Abgeltung der ambulanten ärztlichen Behandlung durch die Krankenkassen nach vertraglicher Regelung. 2.3.2 Projektfinanzierung Abhängig von den inhaltlichen Zielen der einzelnen Projekte können gemeinsame Bezuschussungen durch einzelne Leistungsträger (z.B. Kommune, Land, Bund, EU, Stiftungen, Bundesagentur für Arbeit) in Betracht kommen. Generell ist festzustellen, dass Poolfinanzierungen künftig eine immer größere Bedeutung erlangen werden. Ansonsten ergibt sich eine weitere Finanzierungsmöglichkeit über § 20 SGB V. Besonders betriebliche Förderung von Prävention sowie die Förderung von Selbsthilfegruppen ist durch die Krankenkassen und in einem geringen Umfang, bei Aufklärung über Gesundheitsgefahren, auch durch die Berufsgenossenschaften möglich. 3 Ist-Stands-Erhebung, Versorgungsstrukturen Im Main-Kinzig-Kreis finden Menschen mit substanzbezogenen Störungen eine abgestimmte, regionale Grundversorgung. Diese Versorgungsangebote werden durch Selbsthilfe und professionelle Hilfeformen bereitgestellt. Hierbei ist zwischen ambulanten Beratungs- und Behandlungsangeboten und medizinischen, teilstationären oder stationären Leistungen zu unterscheiden. Neben dieser Grundversorgung gibt es weitere definierte Leistungen (siehe Abbildung 3). 51 Abbildung 3 Hilfen nach dem KJHG Ambulante Therapie Externe Drogenberatung in Jugendarrestanstalt Raucherentwöhnung Grundversorgung MPU-Vorbereitung Fachambulanz (Beratungsstellen, Kliniken, Selbsthilfe etc.) Substitution Betriebliche Hilfen Betreutes Wohnen Fachstellen für Suchtprävention 3.1 • • • • Stationäres Wohnen Zielgruppen Menschen mit einer Abhängigkeit von psychotropen Substanzen (Alkohol, illegalen Drogen, Medikamente etc.) Personen mit schädlichem Gebrauch (Missbrauch) psychotroper Substanzen Personen mit riskantem Gebrauch psychotroper Substanzen Menschen mit nicht-substanz bezogenem Suchtverhalten (Essstörung, Spielsucht) (Institut of Medicine1990; Wetterling, Weltrup 1997; John 1997; Bühringer und Künzel 1999) Menschen mit Suchtfolgeerkrankungen wie z.B.: Hepatitis C, HIV-Infektion/AIDS, Persönlichkeitsstörungen und drogeninduzierten Psychosen sind ebenfalls der Zielgruppe der Suchthilfe zuzuordnen. Neben den direkt Betroffenen gibt es noch die Zielgruppen der Angehörigenarbeit und der Prävention. Angehörige: • • • Kinder aus suchtbelasteten Familien Eltern von Suchtkranken Partner von Suchtkranken 52 Prävention: • • • Multiplikatoren (Lehrer, Erzieher, Jugendleiter, Elternbeiräte, Betriebe, Vereine und Verbände) Kinder in den Bereichen Kindergarten, Vorschule und Grundschule im Rahmen der Primärprävention Sekundärpräventive Zielgruppen (Früherfassung und -intervention von suchtgefährdeten und erstauffälligen Rauschmittelkonsumenten) Auf dieser Grundlage werden in der modernen Suchthilfe die gleichwertige Ausrichtung und Gewichtung von Primär-, Sekundär und Tertiärprävention als so genannte Interventionsziele definiert und mit dem Handlungsansatz der personenbezogenen Hilfeerbringung der Versuch unternommen, die Hilfen bedarfsgerecht zu optimieren. Eine zentrale Rolle im Hilfesystem kommt dabei den Ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen der Suchtkrankenhilfe zu. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren hat in einem Positionspapier (2004) zur Bedeutung der Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke innerhalb eines regionalen Versorgungssystems folgende Skizze aufgezeichnet: Die ambulante Beratungsund Behandlungsstelle nimmt eine zentrale Rolle in der Versorgung von Menschen mit substanzbezogenen Störungen ein. Im Hilfesystem selbst bestehen unterschiedliche Wichtigkeiten und Zuständigkeiten, die auch besonders im Hinblick auf die unterschiedlichen Finanzierungssysteme miteinander kooperieren müssen und einer ständigen Koordination bedürfen. Diese Aufgabe erfüllt die Beratungsstelle in Form einer Clearingstelle für die Hilfesuchenden und ihre Angehörigen. Sie nimmt Vernetzungsaufgaben wahr und berät auch Fachleute und Selbsthilfegruppen. Von kommunaler Seite werden die Aufgaben der Planung und Koordination im MKK durch die Psychiatriekoordination in enger Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern wahrgenommen. Seit 2003 sind die Träger der Suchthilfe im MKK mit den Angeboten „Betreutes Wohnen und stationäres Wohnen für CMA Patienten“ modellhaft in die monatlich stattfindenden Hilfeplankonferenzen integriert. Im Januar 2005 wurde die Teilnahme durch die Änderungen der Richtlinien für das „Betreute Wohnen in Hessen“ an den Hilfeplankonferenzen für alle Träger verbindlich. Mit der Einführung einer systematischen, personenbezogenen Hilfeplanung wird die Erfassung des individuellen Hilfebedarfs optimiert. Dies hat dazu beigetragen, dass die Vernetzung innerhalb der verschiedenen Hilfesysteme transparenter und effizienter wurde. Besonders profitiert haben davon die Menschen mit schweren chronischen Verläufen der Suchterkrankung. Bisher werden in Hessen nur die Hilfen der Eingliederungshilfe in den Hilfeplankonferenzen beraten und entschieden. Um letztendlich zu einer tatsächlich bedarfsgerechten Versorgungsstruktur zu kommen, ist es erforderlich, bei allen Hilfesuchenden auch die Hilfen, die Ihnen nach dem SGB II und SGB IX gewährt werden, in den Hilfeplänen zu benennen. Die verschiedenen Hilfesysteme sollten miteinander kooperieren und die erforderlichen Hilfen miteinander abstimmen. Die systematische Auswertung der regional vorhandenen Hilfepläne gibt Auskunft über die Inanspruchnahme von Hilfen und kann mögliche Hinweise auf eine notwendige Anpassung des Leistungsspektrums an den tatsächlichen Bedarf liefern. Im Band II befindet sich für alle Angebote eine Leistungsbeschreibung (auf Grundlage der Leistungsbeschreibung der Suchtkrankenhilfe der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren 1999) und eine Angebotsbeschreibung mit Personalstruktur, Erreichbarkeit und Leistungsspektrum. 53 3.2 Medizinische Hilfen für Suchtkranke 3.2.1 Hanau In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hanau wird eine ambulante Beratung für Abhängigkeitskranke, Angehörige und Andere angeboten. Auch gibt es ein Angebot für Einzel-, Gruppen-, Paar- und Familientherapie, welches in ein Konzept für ambulante, teilstationäre und stationäre Entwöhnungsbehandlung (Entzug, Kurzzeittherapie, Einleitung von Langzeittherapien) eingebunden ist. Im Auftrag von Krankenkassen und Firmen werden verschiedene Präventionsveranstaltungen angeboten. Es bestehen Konsiliardienste für die medizinischen und neurologischen Fachabteilungen am Klinikum Hanau. Die Institutsambulanz wird von Betreuern und Hilfesuchenden aus den Wohnungslosen- und Obdachloseneinrichtungen aufgesucht. Sie vermittelt weitergehende stationäre Behandlung oder auch ambulante Beratung. 3.2.2 Schlüchtern Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Schlüchtern bietet Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit eine qualifizierte niedrigschwellige stationäre Entgiftungs- und Motivationsbehandlung an. Bereits während des stationären Aufenthalts besuchen die Patienten die wöchentlich stattfindende Sucht- und Motivationsgruppe. Ziel der Gruppe ist die Aufrechterhaltung der Abstinenz und eine Begleitung des Prozesses, um sich auf weiterführende Hilfen einzulassen. Zur Beantragung von Rehabilitationsleistungen (Entwöhnungsbehandlung) werden die Patienten an die Caritas-Beratungsstelle in Gelnhausen vermittelt. Durch die Reduktion der Sprechstundenzeiten der Außenstelle in Schlüchtern haben sich die Erreichbarkeit und der Nutzungsgrad der Beratungsstelle aus klinischer Sicht verschlechtert. Zusätzlich zur ambulanten und stationären Sucht- und Motivationsgruppe können Patienten die durch Klinikmitarbeiter geleitete wöchentliche Selbsthilfegruppe in der Klinik besuchen. Eine ambulante oder tagesklinische Alkoholentgiftungs- und Motivationsbehandlung wird in Schlüchtern nicht vorgehalten. Die Krankenkassen übernehmen derzeit leider nur die Kosten für eine siebentägige Behandlungsdauer, obwohl wissenschaftlich untersucht und nachgewiesen wurde, dass die Effektstärken, z. B. bezogen auf die Anzahl der alkoholabstinenten Tage im Nachuntersuchungszeitraum deutlich höher liegen, wenn die Entgiftungs- und Motivationsbehandlung drei Wochen dauert. In anderen Bundesländern werden noch längere Verweildauern finanziert. In letzter Zeit haben die Krankenkassen bei Menschen mit Alkoholabhängigkeit und hoher Wiederaufnahmerate sogar die Verweildauer auf fünf, zum Teil sogar auf drei Tage begrenzt, wodurch der Teufelskreislauf sich noch mehr beschleunigt. Die stationäre Entgiftungs- und Motivationsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit dauert üblicherweise drei Wochen. Die Anmeldung erfolgt durch die niedergelassenen Hausund Fachärzte beim zuständigen Oberarzt. Die Wartezeit beträgt normalerweise wenige Tage. Ambulante Vorgespräche zur Motivationsprüfung werden nicht durchgeführt. Menschen mit Missbrauch und Abhängigkeit von illegalen Drogen müssen vor der geplanten stationären Aufnahme zwei ambulante Vorgespräche zur Motivationsprüfung mit dem zuständigen Sozialpädagogen führen. Während dieser Gespräche wird die Behandlungsvereinbarung für den geplanten Aufenthalt unterschrieben, in der das Ziel für den Aufenthalt individuell festgelegt wird: z. B. komplette Entgiftung, Beikonsumentgiftung 54 bzw. -reduktion, Einstellung auf Methadon oder Buprenorphin etc. Die Entgiftung erfolgt üblicherweise medikamentengestützt, auf Wunsch jedoch auch ohne. Wurde eine Entwöhnungsbehandlung beantragt, erfolgt die Aufnahme zur Entgiftung möglichst direkt drei Wochen vor Antritt der Entwöhnungsbehandlung. Ungeplante Aufnahmen von Menschen mit illegalem Drogenkonsum erfolgen nur im Rahmen von gefährdenden Intoxikationen. An die kurzfristige Überwachungs- und Detoxikationsphase von ein bis drei Tagen schließt sich nicht automatisch eine Entgiftungs- und Motivationsbehandlung an. 3.2.3 Suchtkranke in Allgemeinkrankenhäusern Die Anzahl der Menschen, die wegen einer alkoholbedingten Folgeerkrankung in einem Allgemeinkrankenhaus behandelt werden, liegt nach wie vor im Dunkeln. Hier werden konkrete Angaben über Suchterkrankungen nur gemacht, wenn sie als Erstdiagnose erscheinen. Häufig werden die Folgekrankheiten aber als solche nicht erkannt und verursachen somit sehr hohe und immer wiederkehrende Behandlungs- und Rehabilitationskosten (aus dem Jahrbuch Sucht 2005). Analysen zu alkoholbezogenen Gesundheitsstörungen und Todesfällen gehen jährlich von 73.714 Todesfällen in Deutschland aus, die durch riskanten Alkoholkonsum allein oder durch kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak verursacht werden. Der bedeutendste Anteil der alkoholbezogenen Todesfälle zeigt sich für den Altersbereich der 35- bis 65-Jährigen. Weiterhin ergeben neueste Schätzungen, dass mindestens 5,5% aller Krankenhausbehandlungen in Deutschland auf den Konsum von Alkohol allein oder Alkohol und Tabak zurückzuführen sind. Die durch alkoholassoziierten Erkrankungen bedingten volkswirtschaftlichen Kosten werden auf jährlich insgesamt 20,2 Mrd. Euro geschätzt. 3.3 Soziale Hilfen für Suchtkranke 3.3.1 Ambulante Hilfen Die ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen sind ein Grundpfeiler des Basisversorgungssystems für Menschen mit Abhängigkeitsproblemen. In den Leistungsbeschreibungen der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen wird die Aufgabe der Beratungsstelle wie folgt beschrieben: Das Beratungsangebot einer Beratungsstelle sollte einen möglichst voraussetzungslosen Erstkontakt ohne Wartezeiten ermöglichen. Die Beratungstätigkeit erfordert eine sehr flexible, an dem individuellen Bedarf des Klienten orientierte Vorgehensweise und lässt sich durch folgende Elemente charakterisieren: • • • • • • • • • Kontaktaufnahme Erstgespräch Informationsbeschaffung Anamnese und Diagnostik Erstellung eines Hilfeplans Beratungsgespräch, beraterische Unterstützung und Intervention Motivationsarbeit Orientierungshilfe Je nach Indikation Vermittlung anderer Hilfemaßnahmen 55 Die Beratungsstellen der Suchtkrankenhilfe orientieren sich an Qualitätsmerkmalen, die in der 1999 erstellten Leistungsbeschreibung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ermittelten Parameter zur Beschreibung der Struktur- und Ergebnisqualität enthalten sind. Diese Systeme müssen kontinuierlich weiter entwickelt werden. Zu den Kernaufgaben der Suchtberatungsstellen gehört die ‚professionelle Beratung’ als eine wissenschaftlich fundierte konkrete Entwicklungs- und Lebenshilfe. Die Beratungsarbeit gliedert sich im Wesentlichen in 4 Teilbereiche: Informationsvermittlung, Problemorientierte Beratung, Vermittlung in weiterführende Hilfen und Psychosoziale Betreuung. Des weiteren haben die Beratungsstellen eine zentrale Funktion in der ambulanten Suchthilfe und übernehmen Steuerungs-, Koordinierungs-, Clearing- und Fallmanagementaufgaben. Entsprechend der jeweiligen personellen und finanziellen Ausstattung und Konzeption werden Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der Prävention, der Früherfassung und der ambulanten Nachsorge oder Rehabilitation übernommen. Fachstellen für Suchtprävention und Betreutes Wohnen sind weitere spezialisierte Angebote der Suchthilfe, die meist den Beratungsstellen angegliedert sind. Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im MKK Hanau: Die Diakonische Suchthilfe Hanau in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes Hanau Stadt und Land bietet für Menschen mit substanzbezogenen Störungen folgende Hilfen an: • • • • Suchtberatung für Erwachsene Betreutes Einzelwohnen Jugend- und Drogenberatung Fachstelle für Suchtprävention Versorgungsgebiet ist die Stadt Hanau und der ehemalige Altkreis Hanau. Maintal: Die aufsuchende Suchtberatung Maintal in Trägerschaft der Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. Frankfurt bietet in der Stadt Maintal folgende Hilfen an: • • Suchtberatung für Jugendliche und Erwachsene Suchtprävention Gelnhausen: Die Arbeiterwohlfahrt Main-Kinzig mit dem Schwerpunkt der illegalen Suchtmittel bietet für die Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern folgende Hilfen an: • • • • Jugend- und Drogenberatung Fachstelle für Suchtprävention Betreutes Wohnen Externe ‚Psychosoziale Betreuung’ in der Substitutsambulanz des Gesundheitsamtes 56 In Trägerschaft des Caritas Verbandes e.V. bietet der Fachdienst Suchtkrankenhilfe mit dem Schwerpunkt der legalen Suchtmittel für die Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern folgende Hilfen an: • • • Suchtberatung für Erwachsene Betreutes Wohnen Ambulante Rehabilitation (für alle Bürger/innen MKK) Schlüchtern: Der Internationale Bund ist Träger des Betreuten Wohnens für Abhängigkeitskranke von legalen und illegalen Stoffen für das Versorgungsgebiet Schlüchtern und Altkreis Schlüchtern. Er bietet Betreutes Wohnen sowohl in Wohngemeinschaften als auch für Abhängige mit eigener Wohnung an. • • 3.3.2 Betreutes Einzelwohnen Betreute Wohngruppen Stationäre Behandlung In Trägerschaft des Deutschen Ordens wurde in Bad Orb eine stationäre Einrichtung für Menschen mit multiplen Erkrankungen, hervorgerufen durch jahrelangen Alkholmissbrauch, eröffnet. Die Einrichtung arbeitet abstinenzorientiert. Neben der Zielsetzung der Abstinenzsicherung und der sozialen Integration liegt ein besonderer Schwerpunkt in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung. Für einen Teil der Bewohner wird das Haus zur langfristigen Heimat, andere haben die Möglichkeit mit besonderer Unterstützung (Trainingswohnung, Betreute Wohngemeinschaft, Betreutes Einzelwohnen) wieder in die Gesellschaft integriert zu werden. Ergänzt werden diese Hilfen durch Tagesstrukturierung und Arbeitsangebote in Kooperation mit der Gemeinde. Das Haus wird überregional belegt, wobei die Heimatregion in der Angrenzung zum MKK liegen sollte. Mit diesem Angebot wurde eine Lücke im Suchthilfenetz geschlossen. Das Daumer Haus in Sinntal bietet überwiegend jüngeren Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen (illegale Drogen und Doppeldiagnosen) eine stationäre Langzeitbehandlung im Sinne einer Rehabilitationskette an. Die Behandlung ist abstinenzorientiert und besondere Schwerpunkte liegen im Bereich Nachreifung, schulischer und beruflicher Abschluss sowie sozialer Integration. • • • • • Stationäre Entwöhnungsbehandlung Ambulante Gruppen- und Einzeltherapie in der Suchtfachambulanz Medizinische Betreuung Betreutes Wohnen Krisenintervention Die Aufnahme erfolgt überregional, jedoch mit dem Schwerpunkt auf hessischen Klienten. 3.3.3 Substitutionsbehandlung Im Main-Kinzig-Kreis werden seit 1992 Drogenabhängige nach den Richtlinien der Substitutionskommission Hessen substituiert. Die Substitution erfolgt sowohl durch 9 niedergelassene Ärzte als auch seit dem Jahre 2000 durch die Substitutionsambulanz mit 57 3 Ärzten am Gesundheitsamt Gelnhausen. Versorgt werden insgesamt 300 angemeldete Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Schwerpunkt mit ca. 100 Patienten liegt dabei in der Ambulanz des Gesundheitsamtes. Neben den 300 bekannten Substituierten gibt es eine nicht erhobene Anzahl privat substituierter Personen. Diese sind nicht gemeldet und unterliegen damit auch nicht der Überwachung der Substitutionskommission. Die psychosoziale Begleitung, die in der Behandlungsvereinbarung und in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung für die Substitution festgeschrieben ist, kann nicht in der notwendigen Form in allen 300 angemeldeten Fällen gewährleistet werden. Die Gründe hierfür liegen in der besonderen Art der Finanzierung. Obwohl jeder Substituierte, für den die psychosoziale Begleitung notwendig ist, durch die Drogenberatung betreut werden muss, ist die Finanzierung der Leistung nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart. Vielmehr wird diese Leistung aus dem Haushalt der Beratungsstellen finanziert, die in der Regel durch öffentliche Mittel getragen werden. Diese Problematik besteht seit der hessenweiten Einführung der medikamentengestützten Behandlung. Die Gewährleistung einer ausreichenden psychosozialen Begleitung, die vor allem den durch langjährigen Suchtmittelkonsum entstandenen Folgeproblemen der Patienten Rechnung trägt, würde den Behandlungsverlauf positiv beeinflussen. Ergänzende Angebote in Form von Arbeits- und Beschäftigungsplätzen und das Angebot einer betreuten Wohngemeinschaft wären darüber hinaus eine sinnvolle Unterstützung. 3.3.4 Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist für die Abhängigen und ihre Angehörigen zuständig, die noch nicht oder nicht mehr in das Suchthilfenetzwerk eingebunden sind. Er bietet Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen Hilfen zur Sicherung ihrer Lebensgrundlage ohne lange Wartezeiten an. Die Mitarbeiter des Dienstes machen Hausbesuche in Krisensituationen oder bei bekanntwerden von Verwahrlosung und Hilflosigkeit. Sie bieten Beratung, Motivation zur Behandlung und Weitervermittlung in das ambulante und/oder stationäre Hilfesystem an. Daneben werden medizinische und soziale Begutachtungen für unterschiedliche Dienste und Kostenträger durchgeführt. 3.3.5 Betriebliche Suchtberatung Im Main-Kinzig-Kreis hat betriebliche Suchtberatung in vielen der ansässigen größeren Betrieben eine Tradition. Nur wenige Betriebe oder Dienste verfügen über eigene betriebliche Suchtberater. Die notwendigen Angebote wie Information, Beratung, Vermittlung von Beschäftigten oder in der Ausbildung befindlichen Mitarbeiter werden durch Kontaktaufnahme mit den Leistungserbringern der Suchthilfe im MKK angefordert. Hierbei kooperieren die Beratungsstellen, die Kliniken und die Selbsthilfe eng miteinander. Diese enge Zusammenarbeit hat ihren Niederschlag in dem seit Jahren aktiven Arbeitskreis „Sucht am Arbeitsplatz“ gefunden. Die Geschäftsführung obliegt der Suchtberatung des Diakonischen Werk Hanau Stadt und Land. Ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit ist die Fortbildung von Mitarbeitern der Betriebe und Dienststellen zu suchtrelevanten Problemstellungen. 3.3.6 Selbsthilfegruppen Die professionellen Beratungs- und Behandlungsangebote werden durch eine Vielzahl von Selbsthilfeangeboten ergänzt. In fast allen größeren Gemeinden und Städten im MKK gibt es 58 Selbsthilfegruppen. Hierbei sind die Selbsthilfegruppen für die Alkoholkranken und ihren Angehörigen am häufigsten vertreten. Die Angebote für Menschen mit illegalen Abhängigkeitserkrankungen fallen dagegen eher dürftig aus. Meist beschränken sich die Angebote auf Elterngruppen. Selbsthilfe versteht sich im Miteinander und dem gegenseitigen Verständnis der Suchterkrankung durch identische Erfahrungen. Ihr Ziel ist es, den Betroffenen und Angehörigen Hilfestellung und Unterstützung zu geben, um den Alltag und die Auswirkungen der Suchterkrankung zu bewältigen. Im MKK findet man Gruppenangebote der Anonymen Alkoholiker, des Kreuzbundes, der Freundeskreise, der Guttempler und des Blaukreuzes. Die Selbsthilfekontakt- und Beratungsstellen in Hanau und Gelnhausen koordinieren die Angebote und unterstützen bei der Neugründung. Hier können alle Bürger des MKK sich über Selbsthilfeangebote informieren aber auch das Fehlen bestimmter Angebote mitteilen. 3.4 Daten, Fakten Für den Bereich der Substanzabhängigkeit können inzwischen auf Basis fundierter Repräsentativerhebungen die Zahlen der Betroffenen (Krankheitsprävalenz) mit recht hoher Genauigkeit geschätzt werden. Übertragen auf den MKK bedeuten die Ergebnisse der Untersuchungen: - - - Von 1.000 Einwohnern gelten 40 als manifest abhängigkeitskrank im Sinne einer Behandlungsbedürftigkeit. Umgerechnet auf den MKK wären das etwa 16.000 Personen. Abhängigkeitserkrankungen haben also durchaus das Ausmaß einer Volkskrankheit. Rund 90 % der Erkrankten sind alkohol- und/oder medikamentenabhängig (ca. 14.400 Personen). Jeder 8. stoffgebundene Abhängige ist zur Gruppe der chronisch und mehrfach geschädigten Kranken zu rechnen. Das sind 0,5 % der Allgemeinbevölkerung, mithin also 2.000 Bewohner des MKK. Weitere 6 % der Abhängigkeitserkrankten sind opiat- bzw. heroinabhängig (ca. 960 Personen). Der Anteil der Personen mit nicht-stoffgebundenen Abhängigkeiten (z.B. Spielsucht, Esssucht usw.) ist demgegenüber mit 4 % (ca. 600 Personen) vergleichsweise gering. Setzt man diese Zahlen der Krankheitsprävalenz in Relation zu denen der Suchtkrankenhilfe wird sehr schnell deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Betroffenen den Weg zu professionellen Hilfen einschlägt. Die klassischen Angebote (Fachklinik, Beratungsstelle, Eingliederungshilfe) werden bundesweit von 5 bis 6 % der Abhängigkeitserkrankten wahrgenommen. Nicht anders sieht es im MKK aus. Von den geschätzten 16.000 Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen in unserer Region wurden - 758 Personen mit Erstdiagnose (Sucht) in den KPP in Hanau und Schlüchtern behandelt, (Angaben beziehen sich auf das Jahr 2005) 592 Personen haben Beratungsstellen aufgesucht; Schwerpunkt illegale Drogen, 607 Personen besuchten Beratungsstellen mit dem Schwerpunkt legale Drogen, 94 Personen mit einer Suchterkrankung können im Rahmen des ‚Betreuten Wohnens’ im MKK versorgt werden, 128 Personen werden in der Methadonambulanz in Gelnhausen betreut, lediglich 37 Plätze existieren im stationären Kontext im MKK (Haus Noah in Bad Orb) sowie weitere im ‚Haus Tulipan’ in Schlüchtern/Hutten und ‚Daumer Haus’ in Sinntal. Die Zahlen machen deutlich, dass über 90 % der suchtkranken Menschen im MKK durch das klassische Hilfesystem nicht erreicht, geschweige behandelt werden. Besonders trifft es die 59 Patienten mit chronischem Verlauf, die erst ‚auffallen’, wenn schwere körperliche Schädigungen oder psychosoziale Desintegration (Zerstörung und Verlust familiärer Bindungen, der Erwerbsfähigkeit o. ä.) massiv drohen. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass die meisten Abhängigkeitserkrankten medizinisch von niedergelassenen Ärzten oder in Allgemeinkrankenhäusern versorgt werden, ohne dass ihr Suchtproblem weder problematisiert noch therapiert wird. Hier gilt es anzusetzen, um so im Rahmen der Suchthilfe diesen Bereich in die Planungs- und Steuerungsprozesse gezielt mit einzubeziehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Schwerpunkt der Analysen und Planungen im Bereich der Versorgung Alkohol- und Medikamentenabhängiger unter besonderer Berücksichtigung der chronisch und mehrfach geschädigten Kranken gezielt in den Fokus der Betrachtung gerückt werden kann. Die Beschreibung der Problemstellung durch den Psychiatrieplan soll daher den Blick auf diese ‚vergessene Mehrheit’ weiten und macht Defizite und zukünftige Aufgabenstellungen deutlich. Abbildung 4 Fallzahlen 2003 - 2005 128 Methadonambulanz 117 109 2005 222 Sozialpsych. Dienst (inkl. Doppeldiagnosen) 2004 227 2003 255 151 Sozialpsych. Dienst 111 140 281 Caritas GN, SLÜ 345 321 130 JJ Maintal 122 114 348 Suchtberatung Diakonisches Werk Hanau 325 369 461 Jugend- u. Drogenberatung Diakonisches Werk Hanau 455 445 297 Jugend- u. Drogenberatung AWO GN, SLÜ 331 375 60 4 Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996 Die Suchtkrankenhilfe im Main-Kinzig-Kreis hat in den vergangenen 10 Jahren auf verschiedenen Ebenen Veränderungen erfahren. Dies sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Verantwortlich dafür waren unter anderem neue Gesetzgebungen (§§ 93ff, SGB IX, SGB XII, SGB II). Erschwerend hinzu kamen die Reduzierung der Behandlungsdauer im stationären Bereich und Verlagerung in die ambulanten Versorgungssysteme, ohne dass diese personell und finanziell besser ausgestattet wurden. Durch neue Zielgruppen und gesellschaftliche Veränderungen (Arbeitslosigkeit, Verarmung sowie veränderte Drogenkonsummuster) wurde die Suchthilfe vor große Herausforderungen gestellt, die ohne Vernetzung und Kooperation nicht leistbar sind und waren. Bis heute ist das Problem der unterschiedlichen Finanzierungsformen der Suchthilfe nicht gelöst. Besonders der Bereich der psychosozialen Hilfen (Beratung, Motivation zur Behandlung, Vermittlung in medizinische Rehabilitation) leidet nach wie vor darunter, dass diese Hilfen in der Finanzierung durch die Leistungsträger in den Bereich der so genannten „freiwilligen Leistungen“ eingestuft sind. Davon betroffen sind sowohl die Förderungen des Landes als auch der Kommunen. Besonders hart von den Einsparungen der so genannten „freiwilligen Leistungen“ des Landes waren im Jahr 2004 die Drogenhilfe mit den Suchtpräventionsstellen in Hessen betroffen. Des Weiteren entfiel der Zuschuss des Landes für die Suchtberatungsstellen (Alkohol, Medikamente) vollständig. Das Land Hessen hat ohne Absprache und Koordination mit den Kommunen einen Teil der Finanzierung eingestellt. Für den MKK bedeutete die ‚Operation Sicheres Hessen’ insgesamt gesehen den Verlust der Förderung für 2,5 Mitarbeiter (und das im Vergleich zu anderen Kreisen auf ohnehin niedrigem Niveau). Begründet wurde dies zum einen mit dringenden Einsparungen und zum anderen damit, dass jede kreisfreie Stadt oder jeder Kreis unabhängig von der Größe nur noch jeweils 1 Beratungsstelle inklusive 1 Außenstelle und 1 Präventionsfachstelle vorhalten sollte. Der Bereich der Erwachsenenberatung (legale Suchtmittel) im Ostkreis war von den Kürzungen des Landes Hessen deswegen nicht betroffen, da hierfür keine Förderung durch Landesmittel gewährt wurde (Caritas-Verband). Im Westkreis wurden die gekürzten bzw. gestrichenen Landesmittel der Sucht- und Drogenhilfe in Hanau und Maintal durch den Main-Kinzig-Kreis, die Städte Hanau und Maintal sowie kirchliche Gelder des der Kirchenkreise Hanau-Stadt und -Land teilweise kompensiert. Dies bedeutete für die Sucht- und Drogenberatung des Diakonischen Werkes, dass durch die Aufstockung der Zuwendungen des MKK sowie der Stadt Hanau die Fortsetzung der Beratungsarbeit gewährleistet wurde. Die Weiterführung der Suchtprävention wurde durch die Anhebung der Zuschüsse der Stadt Hanau möglich. Landeskirchliche Mittel und Mittel des Kirchenkreises Hanau-Stadt kompensierten den Wegfall der Zuwendung des Landes für die Suchtberatung, allerdings begrenzt auf 3 Jahre. Die aufsuchende Suchtberatung Maintal hat zum Ausgleich für die fehlende Zuwendung des Landes Hessen neue Aufgaben übernommen. Hierzu zählt die Betriebliche Suchtberatung für die Beschäftigten der Stadt Maintal sowie Suchtberatung im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung nach „Hartz IV“, die seit 01.01.2006 vom MKK finanziert wird. Hierdurch konnte ein Großteil der fehlenden Mittel kompensiert werden. Für die dann noch zu schließende Finanzierungslücke wurden Spenden und Mittel für durchgeführte Projekte eingesetzt. Für die Jugend- und Drogenberatung im Ostkreis des Main-Kinzig-Kreises bedeutete dies den kompletten Verlust der Landesförderung. Die Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt konnte nur durch intensive Verhandlungen mit dem Jugendhilfeträger, dem Gesundheitsamt 61 und dem Träger der Einrichtung im Fortbestand gesichert werden. Die Arbeitsschwerpunkte wurden in einer Leistungsvereinbarung festgeschrieben (50% der Arbeitskraft für 12- bis 18-jährige und 50% für über 18-jährige). Damit wurde auch auf das Problem reagiert, dass das Missbrauchsverhalten im Kindes- und Jugendalter erheblich zugenommen hat. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass Minderjährige zeitnah, möglichst ohne lange Wartezeit, ein Beratungsangebot erhalten. Ein geplantes Projekt zur Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten, um die Jugendliche zu erreichen, die den Weg in die Beratungsstelle scheuen, konnte wegen mangelnder personeller Ressourcen nicht umgesetzt werden. Die immer knapper werdenden finanziellen Mittel und die Tatsache, dass die Daseinsvorsorge für Menschen mit Suchterkrankungen keine Pflichtaufgabe ist, waren der Grund dafür, dass auch die Kommunen ihre Förderung im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsauflagen eingestellt oder gekürzt haben. Betroffen davon waren die Außenstellen des Diakonischen Werkes in Langenselbold. Die Förderung für den CaritasVerband, Beratungsstelle in Gelnhausen, wurde durch den Kreisausschuss um 10% gekürzt. Auch die Kirchen, die als Träger der Beratungsstellen sehr hohe Eigenanteile leisteten, waren in den letzten Jahren gezwungen, ihre Zuschüsse zu reduzieren bzw. keine Budgetüberschreitungen zu akzeptieren. Dies hatte letztendlich im Gegensatz zu anderen Bereichen zur Folge, dass in der Suchtkrankenhilfe von 1996 bis heute Stellen abgebaut werden mussten, obwohl der Bedarf an Hilfe objektiv gestiegen ist. Trotzdem gibt es für die Hilfesuchenden sehr positive Entwicklungen. Hierbei ist besonders die Möglichkeit der heimatnahen Entzugsbehandlung, der Ausbau des Betreuten Wohnens, die Einführung der personenbezogenen Hilfeplanung und der Aufbau einer stationären Behandlungseinrichtung für Menschen mit Mehrfachschädigungen durch Alkoholabhängigkeit zu nennen (Haus Noah in Bad Orb). Die Hilfesuchenden und ihre Angehörigen profitieren auch durch die zunehmende Transparenz des Hilfesystems. Die Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchthilfe arbeiten seit mehreren Jahren in dem „Arbeitskreis Suchthilfeplanung“ unter der Koordination des Gesundheitsamtes intensiv zusammen. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit war die Bestandserhebung der Suchthilfe im MKK im Jahre 2002 (s. hierzu Ergebnisse in der Anlage). Diese wurde mit der fachlichen Unterstützung des Jugendamtes des MKK durchgeführt. Sie gibt Auskunft über die Inanspruchnahme der Hilfesysteme (Beratungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst, Methadonsubstitution), wobei die Krankenhäuser und Arztpraxen nur zum Teil einbezogen wurden mangels valider Daten. Das Betreute Wohnen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im MKK konnte weiter ausgebaut werden und hat sich auf 91 Plätze erhöht (Stand: 31.12.2005). Während früher die Abstinenzerhaltung im Vordergrund stand und Betreutes Wohnen überwiegend im Bereich der Nachsorge eingesetzt wurde, sind heute auch Überlebenssicherung, Entschuldung, soziale Integration sowie Teilhabe in der Gemeinschaft Kriterien für eine Aufnahme ins Betreute Wohnen. Hierbei werden auch Menschen mit großem Hilfebedarf erreicht. Mit der individuellen Hilfeplanung und der im Rahmen von Hilfeplankonferenzen vereinbarten Finanzierung durch den Kostenträger (meist der LWV) ist diese Hilfeform eine wichtige Ergänzung für Suchtkranke geworden. Kritisch anzumerken bleibt, dass sich viele Betroffene als Konsequenz der seit 2005 geltenden Zuzahlungspflicht aus dieser Hilfeform abmeldeten bzw. bis heute trotz bestehender Indikation keine Entscheidung für das Betreute Wohnen treffen. Neben der Anrechnung des eigenen Einkommens wurden auch Angehörige zur Zahlung herangezogen. Dies führte besonders bei jungen ehemals Drogenabhängigen und bei wieder berufstätigen Abhängigen zu Abmeldungen. Die Beratungsstellen versuchten, den Klienten im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Unterstützung anzubieten, was jedoch die intensive Begleitung durch die Eingliederungshilfe nicht ersetzen kann und konnte. 62 5 Besondere Zielgruppen 5.1 Jugendliche unter 18 Jahre Der in den letzten Jahren ansteigende Rauschmittelkonsum sowie sich verändernde Konsummuster stellen eine große Herausforderung für die Suchthilfe und die Jugendhilfe dar. Viele Kinder und Jugendliche kommen schon mit 13/14 Jahren oder früher das erste mal mit psychoaktiven Substanzen in Kontakt. Es besteht ein ernsthaftes Risiko, dass sich problematische Konsummuster entwickeln. In diesem Alter werden teils bewusst und teils unbewusst vielfältige gesundheitsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen erprobt, erlernt, verfestigt oder auch wieder verworfen. Die überwiegende Anzahl der im Jugendalter „erfolgreich“ angenommenen Verhaltensweisen und Gewohnheiten werden im Erwachsenenalter fortgeführt und sind damit bestimmende Faktoren für den weiteren Gesundheitszustand (vgl. Raithel, J. (2002). Ernährungs- und Gesundheitsrisikoverhalten Jugendlicher – Befunde zum Zusammenhang von Ernährungsverhalten und gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen. Zeitschrift für Gesundheitswissenschaften, 1, 5771; sowie Schmid, H. (2002) Sport, Alkohol, Tabak und Illegale Drogen in der Entwicklung vom Jugendlichen zum Erwachsenen – eine Längsschnittuntersuchung. Zeitschrift für Gesundheitspsychologie, 10, 36-48). Das gilt besonders für die legalen Drogen Alkohol und Tabak. Bei der unter Jugendlichen am weitesten verbreiteten illegalen Droge Cannabis ist immer noch davon auszugehen, dass für die weit überwiegende Mehrzahl aller Konsumenten der Cannabiskonsum ein vorübergehendes, an Jugend und jüngeres Erwachsenenalter gebundenes Phänomen ist. Mit fortschreitenden Lebensjahren (bis vor 40) wird er - in der Regel ohne therapeutische Hilfe - eingestellt (IFT 2000). Hier zeichnet sich aber allmählich eine Trendwende ab. Die Beratungsstellen berichten von Jugendlichen, auch zunehmend von (jungen) Erwachsenen, die fachliche Hilfen beim Ausstieg aus ihrer Cannabisabhängigkeit benötigen. Da Rauschmittelkonsum oft in der Pubertät beginnt und/oder besonders häufig oder intensiv auftritt, weist dieses Verhalten auf mögliche Funktionen für diese Lebensphase hin. Der Rauschmittelkonsum wird von den Jugendlichen, neben der Befriedigung von Neugierde, auch bewusst oder unbewusst eingesetzt, um die alltäglichen Lebensprobleme und -herausforderungen zu bewältigen. Was aus der Perspektive des Jugendlichen als Bewältigungsverhalten oder ein Bewältigungsversuch erlebt wird, wird von Außenstehenden vordergründig als unerwünschtes Risikoverhalten angesehen. Risikoverhalten ist daher aber nicht immer und nicht grundsätzlich als negativ zu bewerten, sondern hat auch eine adaptive Funktion und kann durchaus Teil einer adäquaten Jugendentwicklung sein. Substanzkonsum ist vor allem dann problematisch, wenn er sehr früh oder exzessiv einsetzt oder wenn er in Kombination mit anderen Verhaltensweisen auftritt und daraus eine instrumentelle Gewohnheit wird, die zu einer frühen Einschränkung des Verhaltensrepertoires bei Problemen und Anforderungen führt (vgl. Zeitschrift: „Sucht aktuell“, 11. Jahrgang, Nr. 2, Oktober 2004, Seite 41 – 48 „Der Konsum von Tabak, Alkohol und Cannabis im frühen Jugendalter – Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudie „Health Behavioir in School-aged Children“ von Mathias Richter, Anja Langness, Klaus Hurrelmann). Davon abgeleitet lassen sich drei Kategorien von Konsumverhalten benennen: 1. Gelegentlicher oder experimenteller, kontrollierter Konsum: Viele Jugendliche zeigen ein Probierverhalten. Es gehört in der Clique oder bei einer Party dazu, Suchtmittel zu gebrauchen. Der Konsum ist nicht regelmäßig, sondern gelegentlich und durchaus nicht ohne Risiken. Die meisten jungen Menschen hören wieder damit auf, wenn ihre Neugierde befriedigt ist. 63 2. Problematischer Konsum: Steigend scheint die Zahl derjenigen zu sein, die einen problematischen Umgang mit Suchtmitteln haben. Der Konsum nimmt an Häufigkeit und Intensität zu, es kann zu ersten Auffälligkeiten kommen. Ein Risiko einzugehen, mit verschiedenen neuen Verhaltensweisen zu experimentieren und Grenzen auszutesten, gilt zwar als normal für diese Entwicklungsphase, aber diese Konsummuster bringen schon erhebliche Gefahren mit sich. 3. Regelmäßiger oder (phasenweise) exzessiver Konsum: Schließlich gibt es eine Gruppe von Jugendlichen, bei der Suchtmittel die Funktion haben, Defizite auszugleichen. Der Konsum von Suchtmitteln dient zum Teil der Bewältigung eines Problems, zu dem in dieser Phase weitere hinzu kommen (Schulversagen, Ausbildungsplatzverlust, Strafverfolgung, Sozialverhalten etc.). Der Übergang zur Abhängigkeit ist fließend. Manche Jugendliche entwickeln bereits schon in der Jugend eine Abhängigkeit. Die Entwicklungsaufgaben und das Leben werden ohne das Suchtmittel nicht mehr bewältigt, die Jugendlichen können ihren Konsum nicht mehr kontrollieren. Dies hat, besonders im Jugendalter, fatale Folgen. Die Hintergründe und Ursachen dafür, dass sich eine Abhängigkeit entwickelt, sind vielschichtig. Weil Suchtmittel ganz unterschiedliche Funktionen und Bedeutungen in Pubertät und Adoleszenz haben, ist auch das Vorgehen der Drogenhilfeeinrichtungen im MKK an diese Erfordernisse angepasst und abgestuft: 1. Primärprävention: Erstes Ziel ist es, den Suchtmittelkonsum möglichst zu verhindern oder zeitlich soweit wie möglich hinauszuschieben. 2. Sekundärprävention/Frühintervention: Werden Suchtmittel konsumiert, gilt es, den Schaden zu begrenzen, Suchtgefährdung zu erkennen und Abhängigkeit zu vermeiden. 3. Intervention/Beratung und Behandlung: Bei einer Abhängigkeit muss es gerade bei Jugendlichen Ziel sein, den Weg in weitere Phasen der Sucht zu stoppen und so früh wie möglich einzugreifen, um eine weitere Verelendung zu verhindern. Wie ist die Situation im Main-Kinzig-Kreis bezüglich der Dimension des Rauschmittelgebrauchs unter Jugendlichen, welche Aussagen können gemacht werden? Die „Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen“ (ESPAD) aus dem Jahr 2003 hat für Hessen folgendes Bild ergeben: Befragt wurden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 nach ihrem Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsum. Es wurde sowohl nach der Lebenszeitprävalenz als auch nach der (für eine sinnvolle Suchthilfeplanung wichtigeren) 30-Tage Prävalenz gefragt, auf die wir uns hier im Wesentlichen beschränken werden. 43,3% der befragten hessischen Schülern gaben an, geraucht zu haben, 10,7% davon täglich 11 und mehr Zigaretten. „In den letzten 30 Tagen“ hatten u. a. 57,8% Bier und 49,1% Spirituosen getrunken, davon 14,1% 10 mal und mehr. 39,4% hatten Rauscherfahrungen, davon 12,2% 3 – 10mal und mehr. 25,9% der 14-jährigen hatten schon Erfahrungen mit Spirituosen. Befragt nach dem Konsum illegaler Drogen haben 15% angegeben, in den letzten 30 Tagen Drogen konsumiert zu haben, 13,9% davon gaben Cannabiskonsum an. Die 12-MonatsPrävalenz ergab einen Drogenkonsumwert von 25,2%, davon waren 23,8 % Cannabis. Kokain und Heroin ergaben zusammen einen Anteil von 2,4%. 64 Für den Main-Kinzig-Kreis lassen sich für den Tabak- und Alkoholkonsum annähernd vergleichbare Zahlen aus den Jugendbefragungen (Jugendbefragung Schlüchtern; Jugendhilfeplanung MKK / Jugendreferat Stadt Schlüchtern; 2001 und 2005 sowie Jugendbefragung Gelnhausen; Jugendhilfeplanung MKK / Stadt Gelnhausen; 2004) ableiten. Für den Bereich der illegalen Drogen scheinen die MKK-Zahlen, zumindest im Ostkreis (SLÜ), unter den hessischen Werten aus der ESPAD-Studie zu liegen, des weiteren scheint es im Kreis ein Ost-West-Gefälle zu geben. Von den in Gelnhausen befragten 14- bis 16jährigen gaben 32% an, illegale Drogen (zumindest) „probiert“ zu haben, in Schlüchtern waren es 12,1% der Jungen und 7,3% der Mädchen. Die Erfahrungen und Beobachtungen der Drogenberatungsstellen im MKK bestätigen aber auch für den MKK eher die Zahlen aus der ESPAD-Studie. Selbst in kleineren Dörfern des östlichen Kreisgebietes ist zu beobachten, dass ganze Jahrgangsstufen, von einigen Ausnahmen abgesehen, neben Nikotin und Alkohol auch mit illegalen Drogen (vorwiegend Cannabis) experimentieren. Die ESAPD-Studie und die Jugendbefragungen Gelnhausen und Schlüchtern sind zwar nur bedingt vergleichbar, lassen aber die Schlussfolgerung zu, dass wir uns im Main-Kinzig-Kreis bezüglich des Rauschmittelkonsums unter Jugendlichen im Landesdurchschnitt bewegen. Die Jugend- und Drogenberatungsstellen in Maintal, Hanau und Gelnhausen (mit Außenstelle Schlüchtern) haben bereits jetzt einen Anteil von ca. 10 - 15% ihres Klientels aus der Altersgruppe der 14- 18-jährigen. Die Beratungsstellen liegen damit zum Teil erheblich über dem Bundesdurchschnitt, der liegt bei 4,1% (2005 IFT Institut für Therapieforschung). Darüber hinaus wurden durch die sekundärpräventiven Angebote der Beratungsstellen und die primärpräventiven Angebote der Fachstellen für Suchtprävention jährlich durchschnittlich 4000 bis 5000 Personen erreicht, davon waren ca. 2/3 Multiplikatoren (Eltern, Lehrer, Erzieher, Jugendleiter, Ausbilder etc.). Dennoch ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der gefährdeten Jugendlichen durch die bisherigen Angebote der Drogenhilfe (noch) nicht erreicht wird. 5.2 Psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution Die medikamentengestützte Behandlung Opiatabhängiger mit einem Ersatzstoff (in der Regel Methadon, Polamidon, seit dem Jahr 2000 auch Buprenorphin) wurde Ende der 80er Jahre zunächst in Form von Modellprojekten und seit 1991 als reguläre Behandlung möglich. Dies erfolgte vor allem vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verelendung eines großen Teiles der Heroinabhängigen, die mit den bestehenden Angeboten der ambulanten oder stationären Drogenhilfe nur noch eingeschränkt erreicht werden konnten (u. a. HIVInfektionen, Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution). In dem Hessischen Rahmenvertrag von 1991 für das Land Hessen wurden die Zuständigkeiten für die Umsetzung und Finanzierung der Substitution geregelt: Die Krankenkassen übernahmen den medizinischen Teil der Behandlung als Pflichtleistung, vorwiegend ausgeführt durch niedergelassene Ärzte, die psychosoziale Begleitung wurde als freiwillige Leistung im Rahmen der Daseinsfürsorge vom Land Hessen durch öffentliche Mittel finanziert. Die Drogenberatung, die unter anderem durch öffentliche Mittel des Landes Hessen finanziert wurde, erhielt zusätzlich diese Aufgabenstellung, jedoch ohne Erweiterung des Finanzrahmens. Zugang zu dieser schadensminimierenden und suchtbegleitenden Behandlung - mit dem Ziel der Suchtmittelfreiheit - hatten zunächst lediglich Opiatabhängige, die eine weitere körperliche oder seelische Erkrankung aufwiesen (z. B. HIV-bedingte Erkrankungen, psychiatrische Störungen). Eine Erweiterung der Indikation erfolgte durch eine Änderung der Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger (BUB) zum 01.01.2003. Diese beinhaltet im Grundsatz, dass nunmehr eine Substitution allein bei Vorliegen einer manifesten Opiatabhängigkeit möglich wird. 65 Gleichzeitig wurde durch eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung die Möglichkeit eröffnet, die Vergabe des Methadons auch über 7 Tage mittels so genannter Take-Home-Dosis bei stabilen Patienten durchzuführen. Die psychosoziale Begleitung (PSB) ist - wie bereits erwähnt - die zweite Komponente der Opiatsubstitution. Zunächst nicht verbindlich für die Patienten in der Substitution, wurde die PSB - bei Notwendigkeit - mit der Änderung der BUB-Richtlinien ab dem Jahr 2003 verpflichtender Teil der Behandlung, d. h. die Ersatzstoffe (Methadon etc.) sollten im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzeptes durchgeführt werden, das die PSB mit einschließt. Aus fachlicher wie auch aus rechtlicher Perspektive ist die Teilnahme an einer PSB nunmehr Voraussetzung für die Aufnahme und Durchführung der Substitutionsbehandlung. Die BUB-Richtlinien sehen eine qualifizierte Einbeziehung der Drogenberatung vor, und zwar 1. 2. Zur Begutachtung, ob eine PSB notwendig ist oder nicht; wenn ja, Ermittlung des Hilfebedarfs Zur Übernahme der PSB sowie ggf. Vermittlung in weitere Maßnahmen, die zur Stabilisierung der psychosozialen und gesundheitlichen Situation beitragen (z. B. Psychotherapie, Schuldnerberatung) In den Maßnahmen der PSB geht es im wesentlichen um Unterstützung und die Entwicklung von Lösungsstrategien im Umgang mit zumeist suchtfolgebedingten Problemen. Beispiele hierfür sind offene Strafverfahren, Schuldenerlassregelungen, Alltagsbewältigung, fehlende Schul- oder Berufsausbildung, sowie die Auseinandersetzung mit der Suchtentwicklung insgesamt. Ein weiteres Leistungsmerkmal bildet die Kooperation mit den substituierenden Ärzten, die in der Regel fallbezogen erfolgt. Die inhaltliche Ausrichtung wie auch die zeitliche und methodische Umsetzung der PSB ist nicht verbindlich definiert. Zum einen wird sie bestimmt durch die individuellen Bedürftigkeiten des Patienten, zum anderen der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Substitutionsbehandlung und nicht zuletzt auch von der personellen Kapazität der jeweiligen Drogenberatungsstelle. Die Änderungen der BUB-Richtlinien bedeuten für die Drogenberatungen in Gelnhausen, Maintal und Hanau einen Anstieg der Patientenzahlen, ohne dass für den erhöhten Bedarf an PSB zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden oder eine sichere Finanzierungsgrundlage geschaffen wurde. Statt einer Erweiterung des Finanzierungsrahmens kürzte das Land Hessen im Jahr 2003 zeitgleich mit dem Erlass der BUB-Richtlinien die Mittel für die Drogenberatung erheblich, sodass im Main-Kinzig-Kreis bis heute Engpässe in der Bereitstellung von psychosozialer Begleitung zu verzeichnen sind, sowohl in der Betreuung der Patienten der niedergelassenen, am Substitutionsprogramm sich beteiligenden Ärzte des Altkreises Hanau, als auch der Patienten der Substitutionsambulanz in Gelnhausen. Die Drogenhilfe im Main-Kinzig-Kreis wird in diesem Bereich getragen durch das Diakonische Werk in Hanau für den Altkreis Hanau einschließlich der Stadt Hanau und von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Gelnhausen für die Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern. Ausschließlich durch die gleich bleibende finanzielle Unterstützung durch den Main-KinzigKreis und die Stadt Hanau ist es gelungen, ein Minimalangebot für die Patienten seit den Kürzungen des Landes Hessen aufrecht zu erhalten. Insgesamt sind die Änderungen in der BUB-Richtlinie aus fachlicher Sicht zu begrüßen und haben die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Drogenberatungsstellen und den niedergelassenen Ärzten auch deutlich verbessert. Die jedoch weiterhin angespannte 66 Finanzsituation der Suchtberatungsstellen lässt eine zufrieden stellende Betreuung der substituierten Patienten nicht zu. Aus diesem Grunde wurde durch die nun eingetretene Kommunalisierung der Fördergelder für soziale Hilfen im Main-Kinzig-Kreis durch den Kreisausschuss der Beschluss gefasst, aus diesen Landesgeldern gezielt für den Bereich der psychosozialen Betreuung der substituierenden Patienten die Finanzlage zu verbessern. Sowohl für das Diakonische Werk Hanau als auch die AWO in Gelnhausen werden ab dem Jahre 2006 zusätzliche Mittel aus dieser Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. In Gelnhausen wird dies gezielt mit einer Betreuung der Patienten auch am Wochenende durch den Träger AWO sichergestellt werden. Im Bereich des Diakonischen Werkes in Hanau wird es zu einem kleinerem Umfang das Projekt ‚Aufsuchende Arbeit in den Praxen der substituierenden Ärzte’ (2003 bis 2006 durch Mittel der Evangelischen Kirche finanziert) fortgesetzt. Damit wird der Wunsch seitens der professionellen Einrichtungen, eine verbesserte psychosoziale Betreuung der Substituierten direkt am Vergabeort, umsetzbar sein. 5.3 Innenstadtprojekt Hanau 1. Die Ausgangssituation Im Bereich der Innenstadt Hanau halten sich im Durchschnitt ca. 30 Personen auf, die durch ihr Verhalten auffällig wurden. Besonders der Alkoholkonsum der Betroffenen war Anlass für die Stadt Hanau, durch ein Projekt „Straßensozialarbeit“ in Kooperation mit dem CaritasVerband präventiv und aktiv Hilfen für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten zu etablieren. Die genauere Untersuchung der Klientel ergab folgende Zielgruppen: Menschen mit massiver Alkoholabhängigkeit, mit Drogenabhängigkeit, mit massiven psychischen Problemen sowie Menschen mit polytoxer Abhängigkeit. Die Zielgruppe besteht insgesamt aus Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Schwierigkeiten aus den bestehenden Hilfesystemen heraus gefallen sind. Sie werden von diesen nicht mehr erreicht. 2. Die Intervention Die Gesamtstundenzahl, die der Caritas-Verband für die Betreuung in Hanau vorhält, besteht aus 16 Stunden pro Woche direkter Arbeit und 25 Stunden im Jahr für Kooperationen mit entsprechenden Einrichtungen. Es sind vor Ort ein Mann und eine Frau tätig, was sich ebenfalls als bedeutsam herausstellte. Langfristige Zielsetzung ist eine (erneute) Zuführung zu den bestehenden Hilfesystemen. Mittels verschiedener Elemente soll diese Zielgruppe direkt erreicht werden: Regelmäßige Präsenzzeiten an den bekannten Treffpunkten, Kriseninterventionen bzw. vertrauensbildende Maßnahmen/Gespräche, Einzelberatungen und Hilfen in unserem Haus, Hilfeplanung mittels Einberufung von Helferkonferenzen sowie Suche nach geeignetem Treffpunkt für die Zielgruppe. 3. Begleitung des Projekts Die Stadt Hanau führt das Projekt in Kooperation zwischen dem Fachbereich Soziale Dienste, dem Caritas-Verband und dem zuständigen Ordnungsamt durch. In regelmäßigen Abständen werden die Ergebnisse entsprechend überprüft. Die Zielsetzung wird bei Bedarf entsprechend erweitert (z. B. eruieren, ob die Zielgruppe Events in der Innenstadt störend beeinflusst). 67 4. Erfahrungen Das Projekt wird seit 2005 durchgeführt. Die Erfahrungen sind nach Einschätzung der Klienten, des Trägers und des Caritas-Verbandes positiv. Es sind folgende Ergebnisse in Kürze festzuhalten: Die Straßensozialarbeit hat sich bewährt; die Menschen konnten erreicht werden und haben Vertrauen entwickelt. Die Zielgruppe ist in ihrer Inhomogenität untersucht und entsprechende Ergebnisse können nun verwertet werden. Es gelang innerhalb eines Jahres mittels Einzelinterventionen bzw. Helferkonferenzen, Menschen mit besonderen Schwierigkeiten, hier meist Mehrfachdrogenabusus, den Hilfesystemen zuzuführen. Diese erscheinen dann meist nur noch unregelmäßig oder kaum noch in der Szene. Die meisten dieser Personen standen kurz vor einem drohenden Wohnungsverlust. Häufig konnten die Wohnungen erhalten werden bzw. konnten die Klienten vor dem endgültigen Abgleiten in die Obdachlosigkeit durch andere Hilfen bewahrt werden. Das Erscheinungsbild am Marktplatz wurde wesentlich ruhiger, größere Auffälligkeiten verringerten sich in ihrer Häufigkeit. 5. Perspektiven Die positiven Erfahrungen in diesem Bereich könnten weitergehend stabilisiert werden durch: Die Bereitstellung eines geeigneten Treffpunkts und somit direkte Erreichbarkeit der Zielgruppe; die Erweiterung des Angebots durch eine längerfristige Begleitung und Überleitung (incl. entsprechender Finanzierung) bzw. Rücklauf der Erfahrungen von den Regeldiensten zum Projekt. Positive Erfahrungen mit der Zielgruppe sollten durch Öffentlichkeitsarbeit auch zu einer größeren gegenseitigen Toleranz zwischen Zielgruppe und Bevölkerung/Geschäftsleuten führen. 5.4 Stationär/ambulante Versorgung von CMA-Patienten im MKK Beschreibung der Patientengruppe CMA-Patienten (chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängige) sind süchtige Menschen mit besonders schwerwiegenden Schädigungen auf unterschiedlichen Ebenen und meist langjährigen Krankengeschichten. Im Mittelpunkt der folgenden Ausführung steht der Personenkreis der chronisch mehrfach beeinträchtigten Alkoholkranken. Bei chronisch mehrfach beeinträchtigten Alkoholkranken imponieren neben z. T. erheblichen körperlichen Schädigungen, vor allem alkoholtoxisch ausgelöste Hirnschädigungen mit schwersten Gedächtnisstörungen und Verarmung der Psyche. Das Zustandsbild ist geprägt von einer Einengung und Verarmung der intellektuellen Funktionen und gleicht in schweren Fällen dem Vollbild einer Demenz (erworbener Intelligenzmangel). Behandlungswege bei CMA Bei dieser Patientengruppe ist die Abhängigkeit als chronisches, lebenslanges Problem zu sehen. Dieser Tatsache wird folglich eine Versorgungsstruktur nicht gerecht, die kurzfristig auf Abstinenz abzielt. Die klassische Regelbehandlungskette von Alkoholkranken (Beratungen, Entzugsbehandlungen, Therapien, Nachsorgeangebote) ist für abhängigkeitskranke Patienten, bei denen alkoholbedingte Störungen der Hirnfunktion und Wesensänderungen (oder eine psychiatrische Zusatzerkrankung) diagnostiziert werden, nicht sinnvoll. Diese Patientengruppen müssen noch im psychiatrischen Krankenhaus auf Spezialstationen für CMA-Patienten betreut werden, ein spezifisches Diagnostik- und Förderprogramm durchlaufen und auf eine nahtlose Verlegung in soziotherapeutische Einrichtungen vorbereitet werden. Die Betreuungsintensität bleibt abhängig vom Verlauf des Zustandsbildes, das - bei absoluter Alkoholkarenz - selbst nach Monaten, zuweilen im Verlauf von Jahren noch deutliche Verbesserungen verspricht. Spezialstationen für CMA-Patienten fallen aber dort, wo sie installiert waren, zunehmend den Reformkursen im Gesundheitswesen zum Opfer. Mit enger werdenden Zeitfenstern in der klinischen Behandlungsdauer von CMA-Patienten 68 ist ein Kernproblem angesprochen. Fehlende außerklinische Hilfsangebote bilden ein weiteres Problem. Ohne geeignete Folgeeinrichtungen, die den Bedürfnissen chronisch Abhängiger gerecht werden, entwickeln sich die Betroffenen zu „Drehtürpatienten“, denen die Lebenswelt der Psychiatrie zur zweiten, „vertrauten Heimat“ wird. Das Hilfesystem selbst trägt an diesen Schnittstellen dann ungewollt zu einer Verlängerung des Suchtprozesses bei. Zielsetzung eines gemeindenahen psychiatrischen Behandlungs- und Betreuungskonzeptes für CMA muss folglich der Aufbau eines Verbundsystems sein, zu dem ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote gehören, die bedarfsgerecht und nicht angebotsorientiert sind. Die Gesundheitsversorgung chronisch Suchtkranker im MKK, die sich bisher primär auf ambulante Angebote beschränkt hatte, hat sich seit 2005 verbessert. Beispielsweise hält seit dem eine soziotherapeutische Einrichtung im MKK stationäre Plätze bereit. Integration, Entwicklung und Aufzeigen von Lebensperspektiven sowie die schrittweise Eingliederung dieses Personenkreises in eigenständigere und weniger betreuungsintensive Lebensformen sind Ziele der abstinenzsichernden Einrichtung. Da eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt für CMA-Betroffene meist nicht mehr möglich ist, müssen andere Möglichkeiten geschaffen werden, die es derzeit noch nicht gibt. Je nach Stand der Suchtentwicklung, des physischen, psychischen und sozialen Zustandsbildes, stellen chronisch mehrfach beeinträchtigte Alkoholkranke unterschiedliche Anforderungen an entsprechende Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten. 5.5 1. Obdachlose/wohnungslose Menschen Personenkreis Ob von einem obdachlosen bzw. wohnungslosen Menschen gesprochen wird, ist in der Literatur nicht eindeutig definiert. Daher verwenden wir in diesem Text beide Begriffe. Zum Personenkreis der obdach-/wohnungslosen Menschen gehören all jene, die nicht in einer Wohnung / Unterkunft leben. Einerseits tritt nun das Ordnungsrecht ein, in Hessen das „Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (HessSOG), andererseits das Leistungsrecht nach dem „Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch“ (SGB XII). Nach dem Ordnungsrecht ist es die Aufgabe der zuständigen Behörden, Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Obdachlosigkeit ist, im Sinne einer Gefahrenabwehraufgabe, eine Störung der öffentlichen Sicherheit, nicht der öffentlichen Ordnung. Die Individualrechtsgüter, die zu schützen sind, sind bei einem obdach/wohnungslosen Menschen Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde); Art 2 Abs. 2 GG (Leben und Gesundheit), Art. 6 GG (Schutz der Familie) und Art. 14 GG (Eigentum). Für die Praxis heißt dies: Wenn ein Mensch gegen seinen Willen ohne Obdach im Freien leben muss, also nicht über eine Wohnung / Unterkunft verfügt, die Schutz gegen die Witterung bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und die auch sonst den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entspricht, muss ihm die zuständige Behörde ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art ermöglichen. Dies gilt aber nur für den Fall, wenn der obdach-/wohnungslose Mensch weder aus eigenen Kräften noch mit eigenen Mitteln in der Lage ist, die Obdachlosigkeit zu beseitigen. Sachlich zuständig für die Unterbringung ist die Gemeinde, örtlich zuständig ist die Gemeinde, in der die Obdachlosigkeit und damit die sicherheitsrechtlich relevante Gefahrenlage besteht, also allein der tatsächliche Aufenthaltsort entscheidet (vgl. Evangelische Obdachlosenhilfe e.V.: Problemfeld Unterkunft im Polizei- und Ordnungsrecht, Stuttgart 2000). 69 Nach dem Leistungsrecht gemäß §§ 67ff SGB XII erhalten Menschen „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“, wenn bei ihnen „besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind“ (§ 67 SGB XII). (2) Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen. Besondere Lebensverhältnisse können ihre Ursachen in äußeren Umständen oder in der Person des Hilfesuchenden haben. (3) Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist, insbesondere mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder mit Straffälligkeit (§ 1, (2)f 3. Verordnung zur Durchführung der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten). 2. Versorgungsstruktur für obdach-/wohnungslose Menschen im Main-Kinzig-Kreis Beratungsstellen: Hanau: • Straßensozialarbeit der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe - Franziskus-Haus Hanau • Ambulante Fachberatungsstelle der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe - FranziskusHaus - Hanau • Ambulante Fachberatungsstelle von LICHTBLICK - Stiftung der Evangelischen Marienkirchengemeinde zu Hanau • Allgemeine Sozialberatung des Regional-Caritas-Verbandes für den Main-Kinzig-Kreis e.V. Gelnhausen: • Allgemeine Sozialberatung des Regional-Caritas-Verbandes für den Main-Kinzig-Kreis e.V. • Außenberatungsstelle von LICHTBLICK - Stiftung der Evangelischen Marienkirchengemeinde zu Hanau - in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Gelnhausen Schlüchtern: • Außensprechstunde (bei Bedarf) von LICHTBLICK - Stiftung der Evangelischen Marienkirchengemeinde zu Hanau in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Schlüchtern Übernachtungsmöglichkeiten: • Herberge und Notschlafstelle „Schneckenhaus“ der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe - Franziskus-Haus - Hanau Wohnheim: • Übergangswohnheim der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe - Franziskus-Haus Hanau 70 Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe - Franziskus-Haus - Hanau • Betreutes Wohnen von LICHTBLICK - Stiftung der Evangelischen Marienkirchengemeinde zu Hanau in Übergangswohnungen und in eigenem Wohnraum 6 Perspektiven und notwendige Änderungen Die deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren hat in ihrem Positionspapier „Situation und Perspektiven der Suchtkrankenhilfe“ (DHS 2001) der Weiterentwicklung von Strukturplanung und -steuerung im Hinblick auf die Zukunftssicherung der Hilfen für Menschen mit substanzbezogenen Störungen bzw. Risiken einen zentralen Stellenwert eingeräumt. Sie weist u. a. auf die Notwendigkeit hin, neue, konsensorientierte Planungsund Kooperationsstrukturen zu implementieren und entsprechende Methoden der modernen Sozialplanung auch in diesem Versorgungsbereich einzusetzen. Planung und Steuerung Planung und Steuerung findet bisher nur ansatzweise statt und birgt ein hohes Konfliktpotenzial. Unterschiedliche Interessen, Finanzierungssysteme und unzureichende Daten über die Bedarfslage verhindern die Entwicklung bedarfsgerechter Steuerungsinstrumente. Dieser Mangel besteht sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene. Planung und Steuerung kann nur funktionieren, wenn ein kommunikativer Prozess eingeleitet wird und die Beteiligten sich über gemeinsame Ziele und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen verständigen. Nur darüber sind strukturelle Verbesserungen und eine bedarfsgerechte Versorgung erreichbar. 6.1 Finanzierung Als vorläufiges Resümee lässt sich im Zusammenhang mit der Finanzierung von Suchtkrankenhilfe zunächst festhalten, dass im Main-Kinzig-Kreis sehr vielschichtige Angebote und Versorgungsstrukturen vorhanden sind und es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sowie der guten Vernetzung der Leistungserbringer im Kreis für alle Hilfesuchenden kompetente Ansprechpartner im Hilfesystem gibt, die eine adäquate Hilfe selbst leisten können oder diese vermitteln. In der Praxis ergeben sich dennoch häufig folgende Schwierigkeiten und Veränderungsnotwendigkeiten: Die Finanzierung von Einrichtungen, z. B. Suchtberatungsstellen durch unterschiedliche Leistungsträger und die oft wechselnden Rahmenbedingungen verhindern häufig eine für die praktische Arbeit wichtige Planungssicherheit. Bestehende Netzwerke können bei Wegfall eines Angebotes in ihrer Wirkung erheblich beeinträchtigt werden. Der teilweise langwierige Weg durch das Hilfesystem aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten in der Leistungsträgerschaft (z.B. bei einem Wechsel der regionalen Verantwortung) führt in der Praxis oft zu einer Demotivierung der Hilfesuchenden und in der Folge zu entsprechenden Krankheitsrückfällen. Zu einer wesentlichen Vereinfachung des Verfahrens der Kostenübernahme könnte führen, wenn von allen Leistungsträgern der § 43 SGB I konsequent umgesetzt würde. Hier heißt es: „Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrages.“ Die vom Gesetzgeber formulierten Änderungen durch das SGB IX könnten ebenfalls bisherige, teilweise langwierige Kostenübernahmeverfahren deutlich verbessern. Hier heißt es:„Die Leistungen müssen nach dem individuellen Bedarf funktionsbezogen festgestellt werden.“ 71 Mit diesem in § 10 enthaltenen unmittelbaren sprachlichen Bezug zur Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO stellt der Gesetzgeber klar, dass der Maßstab für die Beurteilung der Leistungserbringung, aber auch für die Ausgestaltung der Leistungen - einheitlich für alle Rehabilitationsträger gilt, unabhängig von evtl. daneben noch bestehenden Spezifika in den für sie geltenden Leistungsgesetzen. Zusätzlich wird damit festgelegt, dass nicht nur - wie bisher vorwiegend die Beeinträchtigung der körperlichen Strukturen eines Menschen, sondern alle Beeinträchtigungen seiner körperlichen, seelischen und sozialen Integrität im Rehabilitationsverlauf Berücksichtigung finden müssen. Für die Maßnahmen zur Frühentdeckung und Frühbehandlung von gefährdeten Personen müssen weitere Anstrengungen unternommen werden und ggf. auch neue Finanzierungsmodelle erprobt werden. 6.2 Frühintervention „FreD“ Untersuchungen belegen, dass professionelle Hilfen von jugendlichen und heranwachsenden Drogenkonsumierenden eher gemieden werden. Sie erleben sich nicht als drogengefährdet und sehen daher keinen Anlass, die Unterstützung einer Suchthilfeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. Daraus folgt, dass die Gruppe der gefährdeten bzw. problematisch konsumierenden Jugendlichen und Heranwachsenden eher unterversorgt ist bzw. bisher durch die Angebote der Suchthilfe nicht in gewünschtem Umfang erreicht wird. Vor diesem Hintergrund wurde ein Konzept zur „Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten - FreD“ entwickelt. FreD ist ein Projekt für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Suchtmittelkonsum. Das Angebot soll maßgeblich dazu beitragen, diesen Konsumentenkreis besser zu erreichen. Zielgruppe Das Projekt FreD wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die mit Drogen experimentieren und /oder illegale Drogen konsumieren und dabei auffällig geworden sind, ohne bereits eine Abhängigkeit entwickelt zu haben. Eine solche Erstauffälligkeit kann im strafrechtlichen, im schulischen oder im familiären Bereich aufgetreten sein. Das Angebot FreD bietet auffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Informationsgespräch (Intake-Gespräch) an, um die spezifischen Beratungswünsche zu erfassen und um das Vorgehen sowie mögliche Inhalte des Gruppenangebotes zu erörtern. Das Gruppenangebot wird auf die jeweiligen Teilnehmer/innen und deren besondere Beratungswünsche abgestimmt. Der zeitliche Umfang ist bewusst auf 2 x 4 Stunden begrenzt und damit als Kurzintervention konzipiert. Das Angebot ist kostenfrei. Nach Beendigung wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Alle Gesprächsinhalte unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Ziele Das Projekt FreD will • zu einer kritischen Einstellung zum eigenen Konsum anregen • über gesundheitliche und soziale Folgen von Drogenkonsum aufklären • zur Distanzierung von Drogenkonsum motivieren • Eigenverantwortlichkeit stärken • Hilfeangebote der regionalen Drogenhilfe bekannt machen 72 Das Projekt kann nur gelingen, wenn die Kooperationspartner Staatsanwaltschaft, Polizei, Schule und Suchthilfe miteinander in effizienter Form zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck müssen Kooperationsabsprachen unter konsequenter Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange formuliert werden. FreD war ein Bundesmodellprojekt Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat in Kooperation mit acht Bundesländern FreD als Modellprogramm aufgelegt. Die Leitidee des Modellprogramms bestand darin, 14- bis 21-jährigen, aber auch jungen Erwachsenen bis zum 25. Lebensjahr nach einer polizeilichen Erstauffälligkeit vorrangig in Verbindung mit § 31 a BtMG (Absehen von Verfolgung) auf freiwilliger Basis oder auch im Zusammenhang mit §§ 45 und 47 Jugendgerichtsgesetz (JGG) nach Weisung - frühzeitig ein spezifisches (sucht) präventives Angebot zu unterbreiten. Die Information der Zielgruppe erfolgte im Rahmen der polizeilichen Erstvernehmung bzw. bis zur Mitteilung der (abschließenden) Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft. Das Modellprogramm zielte u. a. darauf ab, erstauffälligen Drogengebrauchern fundierte Informationen über die verschiedenen Drogen, deren Wirkung und Risikopotentiale zu vermitteln, sie zur Reflexion des eigenen Umgangs mit psychoaktiven Substanzen anzuregen sowie zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen zu motivieren. Grundlegendes Ziel war es zudem, die Entwicklung eines missbräuchlichen bzw. abhängigen Drogenkonsums sowie eine erneute strafrechtliche Auffälligkeit - verbunden mit ihren negativen Folgen - zu verhindern. Das Projekt FreD wird an verschiedenen Standorten, z.B. München, Frankfurt am Main und Hamburg sehr erfolgreich durchgeführt. 6.3 Straßensozialarbeit/aufsuchende Arbeit Aufsuchende Arbeit bei Menschen mit besonderen Schwierigkeiten: Aufgrund der stetig steigenden gesetzlichen Anforderungen an die Klientel fallen zunehmend mehr Menschen im gesamten Kreisgebiet aus dem bestehenden Finanz- und Hilfesystem heraus. Hierdurch ergibt sich eine neue Problematik, die besonders in größeren Gemeinden und Städten des Kreisgebiets auffällt: • Menschen mit massiven Suchterkrankungen, die sich an öffentlichen Plätzen treffen und dort durch ihr Verhalten bzw. ihr Äußeres auffällig werden • Menschen, die Wohnung und finanziellen Hintergrund aufgrund ihrer Suchtproblematik einbüßen und somit auf der Straße leben Diese Personengruppen können nur mittels aufsuchender Arbeit erreicht werden. Auch eine geeignete Reintegration kann nur auf dieser Basis gelingen. Mit Ausnahme der Stadt Hanau, die sich in Kooperation mit dem Caritas-Verband dieser Menschen annimmt, fehlt im gesamten Main-Kinzig-Kreis die aufsuchende Arbeit/Straßensozialarbeit als Bindeglied zwischen dieser Klientel und den klassischen Beratungsdiensten. 6.4 Kooperationen im Rahmen des § 16 SGB II am Beispiel Maintal Die Hilfen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II sollten im Main-Kinzig-Kreis möglichst flächendeckend im Rahmen eigener Leistungsvereinbarungen umgesetzt werden. Erste Umsetzungen im Kreis belegen, dass hierdurch auch langjährige Suchtkranke wieder ins Erwerbsleben zurückgeführt werden können. 73 Nach § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II gehört Suchtberatung zu den Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sein kann. Suchterkrankungen sind Vermittlungshemmnisse, die eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt langjährig verhindern können. Die Betroffenen sind häufig ohne Vorbereitung nicht in der Lage, die für sie indizierte Beratung/Behandlung aufzusuchen bzw. anzunehmen. Es ist ein Merkmal der Suchterkrankung, dass der betroffene Personenkreis nicht immer aus eigenem Antrieb sondern erst durch eine externe Motivation bereit ist, sich auf die Beratung bzw. Behandlung einzulassen. Ziel der Suchtberatung ist es, durch eine individuell abgestimmte Hilfeplanung die Abstinenz von Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigen zu erreichen und damit die Voraussetzungen für die berufliche Eingliederung herzustellen. Die Aufgaben Suchtberatung im Rahmen der Eingliederung Erwerbsfähiger sollten daher in der Regel folgende Leistungen umfassen: 1. Basisberatung 2. Vermittlung in Hilfemaßnahmen Basisberatung Das Angebot der Suchtberatung im Rahmen Basisberatung verfolgt die Ziele: • Klärung der psychischen und sozialen Situation • Diagnostische Abklärung • Erstellen der Indikation und des Hilfebedarfplans • Abklärung der indizierten Behandlung, der Behandlungsfähigkeit und -bereitschaft Aufgaben der Basisberatung • Anamnese/Exploration/Diagnostik Eine ausführliche Anamnese und Exploration soll zu einem gemeinsamen Verständnis der aktuellen Lage des Hilfebedürftigen führen und den Hilfebedarf ermitteln. Eine diagnostische Abklärung mittels erprobter und standarisierter Verfahren dient der differenzierten Indikationsstellung. • Beratung und Information über Hilfemöglichkeiten Information und Aufklärung rund um das Thema Sucht sind für die Klientel in jedem Falle erforderlich. Hierzu gehört u. a. die Darstellung der Hilfeangebote wie z.B. Entgiftung, Substitution, Rehabilitationsmaßnahmen. Vermittlung in Hilfemaßnahmen Das Angebot der Suchtberatung im Rahmen der Vermittlung in Hilfemaßnahmen verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: • Motivierung zur Aufnahme einer indizierten Behandlung • Vorbereitung auf und Vermittlung in weiterführende Hilfeangebote Aufgaben • Motivationsbehandlung Motivationsbehandlung ist Voraussetzung für das Erreichen langfristiger Zielsetzungen. Diese bestehen in der Wiederherstellung der vollen Erwerbsfähigkeit sowie der Stabilisierung der Abstinenz und Verbesserung des Gesundheitszustandes. Sofern die Suchtberatung den Auftrag erhält, bei gegebenem Behandlungsbedarf einer Klientin/eines Klienten zur Behandlung zu motivieren, führt sie die entsprechend indizierte Motivationsbehandlung durch. Diese Behandlung kann u. a. nach der erprobten und evaluierten Methode der Motivationalen Intervention erfolgen. 74 • Vorbereitung auf und Vermittlung in Behandlung Sofern die Suchtberatung zum Ergebnis kommt, dass ein Behandlungsbedarf besteht, dass bei der/dem Hilfebedürftigen die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Behandlungsmaßnahme vorliegen und dass die Behandlungsmotivation ausreichend entwickelt ist, vermittelt die Suchtberatung schnellstmöglich in die geeignete Hilfeeinrichtung und leitet die notwendigen Schritte ein, z.B. Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsleistung beim zuständigen Kostenträger. Folgende Leistungen können notwendig sein: Information über geeignete Behandlungsangebote Fachlich fundierte Unterstützung entsprechend der Indikation bei Auswahl der Behandlungsmaßnahme Psychosoziale Begutachtung im Rahmen eines Antrages zur medizinischen Rehabilitation (Sozialbericht) Unterstützung bei der Erstellung und Anforderung der notwendigen medizinischen Begutachtungen Beantragung der Hilfemaßnahmen 6.5 Aufbau eines Verbundsystems / eines Netzwerkes am Beispiel externer Tagesstruktur im Haus Noah Die Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängiger (CMA-Patienten) im MKK hat sich bisher in erster Linie auf ambulante Angebote beschränkt. Zielsetzung eines gemeindenahen psychiatrischen Betreuungskonzeptes für CMA muss der Aufbau eines Verbundsystems sein, zu dem bedarfsgerechte ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote gehören. In gleichem Zuge ist eine übergeordnete fachliche Koordinationsinstanz, die die Kommunikation zwischen Trägern fördert, Therapieplatzangebote koordiniert und als Ansprechpartner für Kostenträger genutzt wird, unbedingt erforderlich. Diese Kooperation ist für den MKK über das Instrumentarium der Hilfeplankonferenz Gewinn bringend auf den Weg gebracht. Die neuen Wege eines personenzentrierten Ansatzes im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ergeben neuerliche Therapieressourcen und versprechen Lichtblicke für Einzelne und für das Hilfesystem im Ganzen. Die Fallvorstellungen in den Hilfeplankonferenzen zeigen auf, dass für chronisch Suchtkranke, die sich in ambulanten Betreuungsformen befinden, kaum Angebote an tagesstrukturierenden Maßnahmen im Sinne von Arbeitsmöglichkeiten im MKK existieren. Je nach Stand der Suchtentwicklung entsteht in diesem Rahmen bei der Zielgruppe ein unterschiedlicher Bedarf an Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Ebenso benötigen ältere, chronisch Alkoholabhängige, die z.B. bereits Rente beziehen, tagesstrukturierende Maßnahmen u. a. mit den Zielen psychischer Stabilisierung und Sicherung abstinenter Lebensformen. Die abstinenzsichernde, stationäre Einrichtung im MKK z. B. plant, in Kooperation mit anderen regionalen Maßnahmeträgern (Caritas, Arbeiterwohlfahrt), sich als Wohnheim mit seinen tagesstrukturierenden Angeboten für externe Suchtkranke zu öffnen. In einem Kooperationsmodell von mehreren Trägern könnten auf diesem Weg dringend benötigte, niedrig qualifizierte Arbeitsangebote für ambulant zu betreuende Suchtkranke im MKK geschaffen werden. Neben tagesstrukturierenden Angeboten für externe Suchtkranke ist es erforderlich, neu zu schaffende Beschäftigungsangebote, auch Arbeitserprobungen und Mehraufwandsentschädigungsmaßnahmen (1,50 Euro-Jobs) anzubieten. Alkoholkranke, die sich nach erfolgreicher Beendigung der Soziotherapie in das Betreute Wohnen begeben, sollten in zu gründende Dienstleistungs- und Zweckbetriebe integriert werden. Zu prüfen wären Fördermöglichkeiten über die AQA für solche zukünftigen Projekte. 75 Im Rahmen der Suchthilfe im MKK sind Erweiterungen der Angebote in Form von 1. Installierung abgestufter Hilfen, die von ambulant bis stationär alle Betreuungsformen bieten 2. „Externen Tagesstrukturierungen“ für CMA-Patienten (unabhängig vom Alter) 3. der Installierung von adäquaten Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten 6.6 Psychosoziale Beratung und Begleitung im Rahmen der Methadonambulanz in Gelnhausen Durch die Entscheidung der Landesregierung zusammen mit den kommunalen Gebietskörperschaften die Förderung sozialer Hilfen, welche bisher durch das Land finanziert wurden, auf die kommunale Ebene zu übertragen, ergab sich Ende 2005 die Möglichkeit, eine zusätzliche Finanzierung der psychosozialen Betreuung der substituierten Patienten innerhalb des Methadonprogramms in der Institutsambulanz in Gelnhausen zu etablieren. Da es keinerlei finanzielle Absicherung der psychosozialen Betreuung der Jugend- und Drogenberatungsstellen in Hessen gibt, weder über das Sozialleistungsrecht, noch über das Krankenkassenrecht, war es bisher gängige Praxis, dass seitens der Landesregierung eine gewisse finanzielle Unterstützung erfolgte. Diese wurde in den Jahren 1996 bis 2003 sukzessive verringert. Somit sind hessenweit zunehmend die Beratungsmöglichkeiten für Drogenabhängige erheblich reduziert. Im Rahmen der Betreuung der substituierten Patienten im Bereich Gelnhausen, Schlüchtern, im Umfeld der Substitutionsambulanz des Gesundheitsamtes Main-Kinzig-Kreis – Methadonprojekt, ergab sich nun durch die Kommunalisierung der Fördergelder sozialer Hilfen die Möglichkeit, hierfür Restgelder aus dem Jahre 2005 als auch fortlaufende Gelder ab dem Jahre 2006 in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der dort ansässigen Suchtberatungsstelle zu etablieren. So ist seit Juni 2006 sichergestellt, dass die Personen, die in der Substitutionsambulanz des Gesundheitsamtes Gelnhausen mit Methadon substituiert werden, durch einen in der Suchtberatung erfahrenen Mitarbeiter der AWO jeweils mittwochs, als auch 14-tägig sonntags beraten werden können. Die Beratung findet in den Räumen des Gesundheitsamtes statt. Insgesamt werden in der Substitutionsambulanz zwischen 95 und 100 Patienten versorgt. Von diesen nehmen bereits viele das Angebot der psychosozialen Beratung durch die AWO in den Räumen des Gesundheitsamtes in Anspruch. Durch diese Finanzierung ist es möglich, eine schon lange bestehende Lücke in der Versorgungssituation der drogenabhängigen Personen sicher zu stellen. Zwar reichen diese Kapazitäten durch die stundenweise Anwesenheit des Sozialarbeiters an den jeweilig ausgewiesenen Tagen nicht vollständig aus, um insbesondere auch aufsuchende Arbeit durchführen zu können, so ist jedoch hierdurch die Situation deutlich gegenüber den Vorjahren verbessert. Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung der politischen Ebene, diese psychosoziale Betreuung auch weiterhin finanziell zu unterstützen, für die nächsten Jahre aufrechterhalten bleibt bzw. ggf. noch weiter verstärkt wird. 7 Indikatoren und Lösungsansätze Der individuelle Hilfebedarf kann durch eine personenzentrierte Hilfeplanung noch festgestellt werden, jedoch ist die Frage nach dem strukturellen Bedarf an Hilfen in einer Kommune nur sehr schwer zu beantworten. Es fehlen vor allem Indikatoren und Anhaltszahlen, mit denen sich der reale Bedarf abbilden lässt. Die in der Fachdiskussion 76 häufig verwendeten Richtzahlen (z.B. eine ambulante Fachkraft / 10.000 Einwohner) können lediglich zur groben Orientierung dienen. Spezifische Standards der kommunalen Hilfeplanung und der am Bedarf orientierten Steuerungsprozessbegleitung für Suchtgefährdete und -kranke sind gegenwärtig nicht vorhanden. Seit dem Jahr 2001 wurde im Suchthilfebereich das Dokumentationssystem „Horizont“ verbindlich für alle Träger eingeführt. Bei „Horizont“ handelt es sich um ein EDV-gestütztes Dokumentationssystem, das zur Erfassung von Daten von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen entwickelt wurde. „Horizont“ ermöglicht eine standardisierte Leistungserfassung und gleichzeitig die Dokumentation von biographischen und epidemiologischen Daten im Verlauf. Bisher dokumentieren die einzelnen Träger durch das Horizont System den so genannten ‚Hessischen Kerndaten Satz’ und werten diesen individuell aus. Es fehlt eine vereinheitlichte und abgestimmte Auswertung dieser Daten für den kompletten MKK, um so Verläufe und Entwicklungen, aber auch regionale Differenzierungen vornehmen zu können. Wünschenswert wäre es, wenn in diesen Planungs- und Steuerungsprozess auch Daten der niedergelassenen Ärzte, aber auch der Kliniken, insbesondere der Psychiatrischen Krankenhäuser, einfließen könnten. Die Kenntnis der Zahlen und Entwicklungen der alkoholdrogen- oder medikamentenindizierten Noteinweisungen wäre z.B. in diesem Zusammenhang ein relevanter Indikator. Aber auch Daten der Polizei bezüglich suchtmittelabhängiger oder -bedingter Auffälligkeiten müssten erfasst und bewertet werden. Gerade im Hinblick auf sich kurzfristig entwickelnde Trends bei Konsumenten (z.B. Alkopops o. ä.) könnten so Problem- und Zielgruppen orientierte Angebote entwickelt und unter den Beteiligten abgestimmt und umgesetzt werden. Regionale Suchthilfeplanung muss gleichfalls in die Sozialplanung einer Kommune integriert sein, damit die Anforderungen an ein komplexes Hilfesystem erfüllt werden und langfristig Steuerungsprozesse und Planungssicherheit möglich sind. Hierzu sind - wie oben beschrieben - valide Bedarfszahlen zu erheben, die mit den Schnittstellenbereichen, Sozialverwaltung und Jugendhilfeplanung abzustimmen und zu bewerten sind. 77 Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe ‚Suchthilfeplanung’, Herr Kaltschnee, bedankt sich für die überaus gute und effektive Zusammenarbeit bei den Arbeitsgruppenmitgliedern: • Frau Lach, Diplom Sozialarbeiterin, ehemalige Psychiatriekoordinatorin MKK • Frau Gehebe, Diplom Psychologin, Leiterin der Jugend- u. Drogenberatung und Suchtberatung für Erwachsene des Diakonischen Werkes, Hanau Stadt und Land • Frau Mechnich, Diplom Sozialarbeiterin, Leiterin Fachbereich Beratungsdienste Caritas-Verband MKK • Herr Messer, Diplom Psychologe, Leiter der aufsuchenden Suchtberatung Maintal • Herr Robinson, Diplom Sozialpädagoge, Einrichtungsleiter Haus Noah, Bad Orb • Herr Roth, Diplom Sozialarbeiter, Leiter der Suchthilfeeinrichtungen der AWO, Gelnhausen sowie • Frau Höllmer, Diplom Sozialarbeiterin, Diplom Pädagogin, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Hanau • Frau Merx, Diplom Sozialarbeiterin, Daumer Haus, Sinntal • Frau von Harling, Diplom Pädagogin, IB Betreutes Wohnen, Schlüchtern • Herr Dr. med. Schmidt-Hurm, Arzt für öffentliches Gesundheitswesen, Sozialpsychiatrischer Dienst, Gesundheitsamt • Herr Dr. med. Schubert, Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen, Amtsärztlicher Dienst, Gesundheitsamt • Herr Henrich, Diplom Sozialpädagoge, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Schlüchtern Bernd Kaltschnee Diplom Sozialarbeiter Psychiatriekoordinator Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises 78 C Gerontopsychiatrie 1 Einleitung 1.1 Leitgedanken und Ziele, Zielgruppen Der Psychiatriebeirat hat am 19.06.2002 die Bildung von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung von Anträgen an den Kreisausschuss beschlossen, die die Entwicklung eines gemeindepsychiatrischen Verbundes fördern sollen. Im Rahmen dessen soll auch eine gerontopsychiatrische Verbundentwicklung vorangebracht werden, die es im MKK nicht gibt. Der Arbeitskreis Gerontopsychiatrie / Gerontopsychiatrischer Verbund trat im Herbst 2002 erstmalig zusammen. Der Arbeitskreis besteht aus Vertretern von niedergelassenen Ärzten, Psychiatrischen Kliniken, einem Wohnheim, Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB), Altenhilfe, ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen unter der Moderation des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi). Das vorrangige Ziel sollte die Bestandserhebung sein, um auf die weitere Bedarfsermittlung schließen zu können. Außerdem sollten bestehende Versorgungslücken herausgearbeitet werden. Es kam zur Analyse des vorhandenen Angebotes und der Erörterung von Schnittstellenproblemen zwischen den verschiedenen Anbietern und Kostenträgern sowie des Übergangs von ambulanter und stationärer Versorgung im Main-Kinzig-Kreis (MKK). Aus dem Arbeitskreis heraus wurde ein Fragebogen entwickelt. Dieser wurde an alle ambulanten Dienste und Pflegeheime verschickt. Der Rücklauf von den ambulanten Diensten lag bei 34% und von den Heimen bei 67%, so dass die Ergebnisse nur Tendenzen und nicht repräsentative Ergebnisse für den MKK darstellen. Diese werden unten aufgeführt. Soweit es möglich war, wurden bereits erfasste Daten für dieses Kapitel des Psychiatrieplanes zusammengetragen. Über die Fragebogenaktion hinaus konnten aufgrund fehlender finanzieller und personeller Möglichkeiten keine eigenen quantitativen Analysen durchgeführt werden. Das Ergebnis dieses Planes soll zu weiterer Diskussion und phantasievollen Lösungssuche anregen. Als besondere Zielgruppen des Gerontopsychiatrischen Kapitels sind zu nennen: • • • • • Menschen mit demenziellen Erkrankungen, weil sie die größte Gruppe der gerontopsychiatrischen Versorgung darstellen. Alt gewordene psychisch kranke Menschen, weil sie im System durch ihre Anspruchslosigkeit und fehlende Lobby übersehen werden. Psychisch krank gewordene alte Menschen, weil sie oft nicht in adäquate fachärztliche Behandlung kommen und isoliert sind. Alte Menschen mit Suchterkrankungen, weil sie eine „unbekannte“ und oft „unsichtbare“ Größe im gerontopsychiatrischen System darstellen. Alte geistig behinderte Menschen, weil es sie durch die Euthanasie der NS-Zeit bisher kaum gab und sie jetzt erst „heranwachsen“. Die Fachleute des Arbeitskreises haben versucht, allen Zielgruppen in der Darstellung gerecht zu werden. Die persönliche und der alltäglichen Arbeit entnommene Erfahrung hat hier Einfluss genommen, auch wenn nicht alles mit wissenschaftlich gesicherten Daten und Studienergebnissen untermauert ist, was, wie schon benannt, den „Budgetrahmen“ überstiegen hätte. Um Verwirrung vorzubeugen ist zu beachten, dass die Menschen unserer Zielgruppen in dieser Darstellung verschieden benannt sind. Sie heißen in der Tagespflege Gäste, in der 79 ambulanten Pflege Kunden, in der stationären Pflege Bewohner, im medizinischen Bereich Patient und in Beratungsstellen / Psychotherapie Klienten. 1.2 Definition Gerontopsychiatrie / Geriatrie Gerontopsychiatrie beschäftigt sich mit den psychischen Störungen im Alter. Hierbei kann es sich einerseits um Störungen handeln, die vor dem 60. bis 65. Lebensjahr aufgetreten sind, also andauern oder im Alter wieder auftreten oder aber um Störungen, die erstmals im Alter auftreten. Das heißt, es geht einerseits um alt gewordene psychisch kranke Menschen, andererseits um alt gewordene Menschen, die psychisch krank sind. Die Grenze wird überwiegend mit dem 65. bisweilen auch mit dem 60. Lebensjahr angegeben. Aufgrund des demographischen Wandels nimmt die Bedeutung dieses Fachgebietes zu. Wichtig ist die Wiedererlangung von Selbständigkeit, Selbstverantwortung, Zufriedenheit. Um die Gesundheit zu sichern ist die frühzeitige Erfassung psychischer Störungen, die Differentialdiagnostik dieser Störungen und die Einleitung therapeutischer Maßnahmen erforderlich. Etwa ein Viertel der über 65-Jährigen leidet an einer psychischen Störung. Die häufigsten psychischen Erkrankungen im Alter sind Demenzen, Depressionen und Angsterkrankungen. Die Entwicklung im MKK zeigt die Abbildung 6. In der Berliner Altersstudie sind folgende Häufigkeiten von psychischen Erkrankungen der 70- bis 100-Jährigen aufgeführt: • 13,9 % leiden an einer Demenz • 9,1 % an einer depressiven Störung (davon 5,4 % an einer majoren Depression) • 2 % an einer Dysthymia • 1 % an einer Demenz mit Depression sowie • 0,7 % an einer depressiven Anpassungsstörung • 1,9 % an einer Angststörung • 0,6 % an einer organisch bedingten wahnhaften Störung oder Halluzinose • 0,6 % an einer organisch bedingten Persönlichkeitsstörung • 0,7 % an einer Schizophrenie und paranoiden Störung. (Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 10) Auf einzelne Erkrankungen soll hier nicht speziell eingegangen werden. Zu erwähnen ist aber die häufigste Demenz, die Alzheimer Demenz ( 60 % der Demenzen). Hier kann mit neuen Präparaten der Verlauf der Erkrankung verlangsamt, aber nicht gestoppt oder geheilt werden. Deswegen ist ein frühzeitiges Erkennen dieser Krankheitsform sehr wichtig. Die zweitwichtigste Form der Demenz ist mit 10 – 20 % die vaskuläre Demenz. Bei den 65- bis 69-Jährigen leiden 1 – 4 %, bei den 80- bis 84-Jährigen 15 %, bei den über 90-Jährigen und älteren 40 % an einer demenziellen Erkrankung. In der Berliner Altersstudie besteht bei 18 % der 70- bis über 100-Jährigen eine depressive Symptomatik. Angststörungen finden sich vor allem bei jenen älteren Menschen, die bereits im Lebenslauf eine ängstliche Persönlichkeit gezeigt haben. Darüber hinaus tragen Isolation und subjektiv erlebte Einsamkeit zur Angststörung bei. Bei lang anhaltenden Belastungen, vor allem bei schweren Erkrankungen sowie beim Verlust nahe stehender Menschen, ist darüber hinaus das Risiko der Selbsttötung, insbesondere bei Männern gegenüber Frauen erhöht (siehe Abbildung 5). Dies liegt, bezogen auf 100.000 gleichaltrige 60- bis 65-jährige Männer bei 27, 80- bis 84-jährigen bei 71, darüber hinaus bei über 90-jährigen Männern bei 120. Bei 60- bis 65 jährigen Frauen steigt die Suizidrate von 10/100.000 Gleichaltrigen, auf 18/100.000 bei über 90-jährigen. Bei 40 - 60 % aller Suizidenten liegen Depressionen vor. Die Geriatrie hingegen beschäftigt sich darüber hinaus mit altersmedizinischen Fragestellungen, die fachübergreifend internistische, orthopädische, neurologische und psychiatrische Mischsyndrome betreffen. Das Ziel ist hierbei, eine vollstationäre Behandlung abzukürzen 80 oder zu vermeiden und die drohende Pflegebedürftigkeit durch die fachübergreifende Behandlung aus einer Hand zu verhindern oder zu verringern. Ferner geht es um die Wiederherstellung und / oder Verbesserung der Selbständigkeit und der Selbstversorgungsfähigkeit. Dies ist insbesondere im Rahmen einer tagesklinischen Behandlung zu erwarten. Das persönliche Lebensumfeld bleibt konstant. Zur Klinik kann man per Fahrdienst gelangen. Die therapeutischen Anwendungen werden dort in einem Haus erbracht. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Pflegegeld oder die Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegedienste) können gleichzeitig in Anspruch genommen werden (Arbeitsgemeinschaft Berliner Koordinierungsstellen 08/04). Zusammenwirken psychosozialer und somatischer Faktoren bei psychischen Erkrankungen im Alter (nach Grond 1983) Abbildung 5 Multifaktorielle Entstehung: Soziale Einflussfaktoren Ungünstige Umweltbedingungen Aktuelle Situation: Multimorbidität: Soziale Situation z.B. Wohnungswechsel, finanzielle Sorgen Psychische Störung bzw. Erkrankung Mögliche zusätzliche somatische Erkrankungen Bisherige Entwicklung von Emotionen und Kognitionen z.B. mangelhafte Erlernung von Bewältigungsstrategien Schwerpunkt der Behandlung Psychisches Befinden, Belastungen u.a., z.B. Selbsteinschätzung, Anpassungsfähigkeit HirnDurchblutungsstörung im Hirn-Stoffwechsel Verschleißerkrankungen Körperliche Belastungen und/ oder Beschwerden Infekte der Bronchien und Harnwege Unfälle Tumoren Frühere körperliche Störungen und/ oder Erkrankungen Diabetes Sensorische Störungen Andere körperliche Störungen und/ oder Erkrankungen 81 Medikamentöse. psychische und soziale Behandlung Ergänzende mehrdimensionale Behandlung Förderung von Kompetenzen Internistische Basisbehandlung Körperliche und aktivierende Pflege Abbildung 6 82 1.3 Demographische Entwicklung im Main-Kinzig-Kreis Alter differenziert sich zunehmend, da sich der Zeitraum zwischen Beginn des ErwerbsRuhestandes und dem Altsein der Hochaltrigkeit erheblich ausgeweitet hat. Man kann von keinem einheitlichen Rentenalter ausgehen und spricht mittlerweile vom 3. und 4. Lebensalter. Die Zahl ausländischer älterer Mitbürger steigt von 2003 mit 1,3 Mill., bis zum Jahr 2030 werden 2,8 Mill. ältere Ausländer in Deutschland leben. Der Anteil allein lebender Männer wird sich von 17 % in 2000 auf 35 % in 2040 verdoppeln. Heute ist jeder zehnte 60Jährige kinderlos, in 30 Jahren ist es jeder dritte. Pflegebedürftige in Privathaushalten sind bereits seit im Mittel 8,2 Jahren auf Hilfeleistungen angewiesen. Im MKK wird das Durchschnittsalter bis 2020 schon von 41,5 (2003) auf 46,1 steigen. Der Anteil der über 80-Jährigen wird sich fast verdoppeln und steigt von 3,9 % in 2003 auf 7,2 % 2020. Die Gesamtbevölkerung wird bis dahin nur geringfügig um 0,1% zunehmen, während sie in ganz Hessen um 1,8 % abnehmen wird (Bertelsmannstiftung, Aktion demographischer Wandel). Die Prävalenz von Demenzen im MKK steigt von 4.597 2003 auf 7.583 2020 und auf 11.358 2040 (Bickel 2000). Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den pflegerischen und medizinischen Hilfebedarf. 83 Abbildung 7 Wegweiser Demographischer Wandel - Bevölkerungsprognose Relative Altersstrukturentwicklung 2003-2020 (%) Abbildung 7 und 8: Quelle: Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH (ies) Aus Bertelsmann-Stiftung: Aktion demographische Entwicklung 84 Abbildung 8 Relative Bevölkerungsentwicklung Altersgruppe 65-79-jährige 2003-2020 (%) Main-Kinzig-Kreis Hessen Veränderung 2005 zu 2003 (%) 7.5 6.1 Veränderung 2010 zu 2003 (%) 12.8 8.8 Veränderung 2015 zu 2003 (%) 19.6 13.3 Veränderung 2020 zu 2003 (%) 19.7 12.4 85 2 Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen Im Folgenden sollen die Finanzierungsstrukturen und gesetzlichen Rahmenbedingungen dargestellt werden, die die gerontopsychiatrische Versorgung bestimmen. 2.1 SGB V: Krankenversicherung Psychiatrische Pflege Psychiatrische Pflege kann seit dem 01.01.2006 verordnet und von den ambulanten Diensten abgerechnet werden. Sie wird nach § 92 Abs. 1 SGB V (Sozialgesetzbuch) ärztlich verordnet und gilt daher als Behandlungspflege zu Hause. Die Pflegeleistung soll Rückfällen vorbeugen und Klinikaufenthalte verhindern oder verkürzen. Sie kann bis zu 4 Monate verordnet werden. Kosten für den psychisch Kranken entstehen nicht, da die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Psychiatrische Erkrankungen führen immer auch zu Beziehungsstörungen, so dass diese kranken Menschen oft in großer Isolation leben. Sie sind nicht mehr in der Lage Kontakte zu knüpfen. Der Beziehungsprozess hat als notwendige Basis und als Methode der psychiatrischen Pflege besondere Bedeutung. Spezielle Inhalte sind die Abstimmung therapeutischer, pflegerischer und ergänzender Maßnahmen, Zusammenarbeit mit dem verordnenden Arzt, Hilfe bei der Medikamenteneinnahme, Vorsorge bei Eigen- oder Fremdgefährdung, Krisenintervention, Aktivierung zu elementaren Verrichtungen, Training von Alltagsfertigkeiten, psychische Entlastung im Alltag durch entlastende und orientierende Gespräche. 2.2 SGB XI: Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als "fünfte Säule" der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt ("Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG"). Durch die Einrichtung der Pflegeversicherung haben Menschen, die in eine Pflegestufe eingruppiert sind, erstmalig Anspruch auf Leistungen (Geld- oder Sachleistungen, siehe Tabelle 3). Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht den Anspruch auf Kostendeckung erfüllen. Pflegebedürftigkeit liegt nach SGB XI bei Menschen vor, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft - d. h. voraussichtlich mindestens für sechs Monate in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen. Der Pflegebedürftige oder der rechtliche Vertreter stellt einen Antrag bei der Pflegekasse, woraufhin der Medizinische Dienst eine Begutachtung (Ärzte oder Pflegefachkräfte) im häuslichen Bereich durchführt. Die Zuordnung erfolgt nach operationalisierten Kriterien im Bezug auf in Minuten festgelegten Pflegeteilleistungen. Der Anteil der körperlichen Pflege muss überwiegen. Bei Hilfe-, Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit im Alter müssen die Kosten für in Anspruch genommene (Dienst)Leistungen sonst grundsätzlich selbst bezahlt werden. Dieses Grundprinzip hat auch das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) nicht außer Kraft gesetzt. Die finanziellen Leistungen der Pflegekasse sind als Zuschuss anzusehen. 86 Tabelle 3 Leistungen der Pflegeversicherung Hilfebedarf im Tagesdurchschnitt gesamt Grundpflege Pflegestufe 0 bis 89 Min./Tag ambulant stationär Geldleistung Sachleistung - - - 45 Min. 205 € 384 € 1.023 € Pflegestufe 2 mindestens 180 Min. mindestens 120 Min. 410 € 921 € 1.279 € Pflegestufe 3 mindestens 300 Min. mindestens 240 Min. 665 € 1.432 € 1.432 € - 1.918 € 1.687 € Pflegestufe 1 mindestens Härtefälle 90 Min. mindestens deutlich mehr als Stufe 3 Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45 SGB XI Zum 1.1.2002 ist das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEg § 45a SGB XI ff.) in Kraft getreten. Hiernach können im häuslichen Bereich zusätzliche Betreuungsleistungen finanziert werden und zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zur Pflegesachleistung 460 € jährlich von der Pflegekasse nach persönlicher Vorlage erstattet werden. Leistungsberechtigt sind Menschen, die mindestens in die Pflegestufe I eingestuft sind und zusätzlich einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben. Als Grundlage dessen sind demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen genannt, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Dies wird im Rahmen einer MD (Medizinischer Dienst) Begutachtung festgestellt. Hierzu gibt es 13 genau operationalisierte Kriterien, die alltagsrelevante Verhaltensweisen, Schädigungen, Störungen beschreiben. Erstattungsfähige Leistungen sind z. B.: anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote (Betreuungsgruppen, FED / Familienentlastender Dienst), Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege sowie allg. Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste. Der im Jahr nicht verbrauchte Betrag kann in das Folgejahr übertragen werden. 2.3 SGB XII: Sozialhilfe Hilfe zur Pflege Im Bereich der ambulanten Hilfen Zielgruppen: Pflegebedürftige Menschen außerhalb von Einrichtungen, die nicht pflegeversichert sind oder bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Bestimmte wirtschaftliche Voraussetzungen müssen vorliegen. Der MKK (Sozialamt, Sachgebiet Pflege und Rehabilitation 50.4) hatte zum Stichtag 31.12.2005 insgesamt 161 Personen in der Betreuung. Die Aufwendungen im Bereich der ambulanten Hilfe für das Jahr 2005 beliefen sich auf insgesamt 1.203.108,40 €. Davon entfielen auf die Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 0 I II III 45 Personen 34 Personen 39 Personen 25 Personen 87 Für 18 Personen wurden andere Leistungen (sog. Assistenzmodelle) erbracht. Die Betroffenen benötigen in der Regel eine 24-Stunden-Betreuung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit und der Betreuungsaufwand werden im Vorfeld festgestellt. Die Pflege wird durch die Betroffenen selbst organisiert und im Rahmen der Vorgaben mit uns abgerechnet. Im Bereich der stationären Hilfen Zielgruppen: Pflegebedürftige, die vor der Heimaufnahme im Main-Kinzig-Kreis wohnten und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Hilfen erfüllen. Zum Stichtag 30.06.2006 haben insgesamt 840 Personen in einer stationären Einrichtung seitens des MKK (Sozialamt, Sachgebiet Pflege und Rehabilitation 50.4) ergänzende Hilfen erhalten, da deren Einkommen zur Bestreitung der Pflegeheimkosten nicht ausreicht. Untergebracht sind in Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 0 36 Personen I 255 Personen II 318 Personen III 231 Personen Der MKK hat im Jahre 2005 für die Pflege innerhalb von Einrichtungen Leistungen in Höhe von 14.067.668,00 € erbracht. 3 Personen, die aber in der Summe von 840 Personen enthalten sind, befinden sich noch in einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Diese Personen haben bereits das 65. Lebensjahr vollendet und haben einen gewissen Anteil an Pflegebedürftigkeit. Aus diesem Grunde wurden diese Fälle seitens des LWV (Landeswohlfahrtsverband) an den MKK übergeben. Die Beurteilung / Begutachtung erfolgt nach den sog. Hilfebedarfsgruppen. 2.4 SGB IX: Rehabilitation / Teilhabe behinderter Menschen Menschen, die nach ihrem 65. Lebensjahr chronisch psychisch erkranken bzw. erst dann auffällig und damit betreuungsbedürftig werden, sind unter dem Gesichtspunkt der Kostenträgerschaft keine alten „Behinderten“, sondern behinderte „Alte“. Als alte (behinderte) Menschen sind sie im Sinne des SGB nicht (mehr) den Bestimmungen der Eingliederungshilfe, sondern denen der Altenhilfe, insbesondere der Pflegehilfe, zuzuordnen. Für sie ist damit, seit der Kommunalisierung der Altenhilfe in Hessen, nicht (mehr) der LWV, sondern der örtliche Sozialhilfeträger zuständig. Dies hat für die Betroffenen in der Praxis erhebliche Auswirkungen, z.B. mit Blick auf betreute Wohnformen, tagesstrukturierende Betreuungsangebote u. ä. 2.5 Betreuungsrecht Psychische Krankheit, geistige oder seelische (und auch körperliche) Behinderung gleichermaßen werden als mögliche Grundlage für eine Betreuung genannt. Es muss außerdem feststehen, dass ein Betroffener deshalb seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Eine Betreuung soll dabei nur die letztmögliche Maßnahme sein. Andere Hilfsmöglichkeiten haben Vorrang, wie zum Beispiel psychosoziale Hilfen. Dies gilt z.B. auch für Bevollmächtigungen oder eine Betreuungsverfügung. Die Einrichtung einer Betreuung ist grundsätzlich auch bei geschäftsfähigen Personen möglich, dabei aber nicht gegen den freien Willen des Betroffenen (§ 1896 I a BGB / Bürgerliches Gesetzbuch). Die 88 Aufgabenkreise des Betreuers können umfangreich oder sehr begrenzt sein. Der Regelungsbedarf entspricht den individuellen Erfordernissen. Jeder kann prinzipiell eine Betreuung anregen. Das Gericht entscheidet letztendlich über die Notwendigkeit. Die Betreuung endet, wenn die Voraussetzungen entfallen. Die geschlossene Unterbringung in einer Klinik oder einem Heim ist nur zulässig zur Abwendung einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung (§ 1906 BGB). Eine Fremdgefährdung wird über das Betreuungsrecht überhaupt nicht erfasst. Im MKK gibt es keine Erfassung darüber, wie viele Menschen, die älter als 65 Jahre alt sind, eine Betreuung haben und welche Diagnosen vorliegen. Abbildung 9 89 3 Ist-Stand Erhebung und Leistungen, vorhandene Versorgungsstrukturen Regionale Einrichtungen für psychisch kranke Menschen Abbildung 10 Pflege und Betreuung Beratung/ Behandlung Weitere medizinische Bereiche: • Spezialkliniken Somatisch orientierter Bereich • • • • Ambulanter Bereich: Niedergelassene Allgemeinärzte Niedergelassene Fachärzte Allgemeinkrankenhäuser Medizinische Kliniken Allgemeinpsychiatrische psychotherapeutisch orientierter Bereich: • • • • • • • Alter Mensch Niedergelassene Nervenärzte Niedergelassene Psychotherapeuten Psychiatrische Ambulanz Psychotherapeutische Ambulanz Sozialpsychiatrischer Dienst Allgemeinpsychiatrische Kliniken Psychosomatische Kliniken • • • • • • • • • • • Familien/ Verwandte Bekannte/ Freunde Soziales Umfeld Haus- und Nachbarschaftshilfe Ambulante Alten- und Krankenpflege Haushaltshilfen Begegnungsstätten Mobile Hilfsdienste Betreuungsgruppen (§ 45 c SGB XI) Häusl. Einzelbetreuung (§ 45 c SGB XI) Betreutes Wohnen Teilstationärer Bereich: • • Tagespflege Gerontopsychiatrische Tagespflege Gerontopsychiatrisch/ psychotherapeutischer Bereich: • • • • • • Altenberatungsstelle Gerontopsychiatrischer Dienst Gerontopsychiatrische Ambulanz Gedächtnissprechstunde GZ (Altenberatung, Ambulanz u. Tagesklinik) Gerontopsychiatrische Tagesklinik Stationärer Bereich: Andere Institutionen: • • • • • Sozialämter Kommunale Altenhilfe Pfarrämter/ Gemeinde Laienhelfer Selbsthilfegruppen Modifiziert, aus Rheinische Landesklinik, R. Hirsch, Bonn 90 • • Kurzzeitpflege Pflegeheime 3.1 Zahl der Pflegebedürftigen im Main-Kinzig-Kreis am Jahresende 2003 Im Main-Kinzig-Kreis gab es am Jahresende 2003 insgesamt 9.731 pflegebedürftige Menschen, von denen 2.358 (24,2 %) in Pflegeheimen und 7.373 (75,8 %) in häuslicher Umgebung betreut und gepflegt wurden (Quelle: amtliche Pflegestatistik, herausgegeben Hess. Stat. Landesamt). Von den zu Hause versorgten Pflegebedürftigen wurden 5.525 (74,9 %) ausschließlich von Angehörigen, d. h. ohne professionelle Hilfe, und 1.818 (25,1 %) mit Hilfe von ambulanten Pflegediensten versorgt. Nicht berücksichtigt in diesen Zahlen sind zu Hause lebende Personen mit einem regelmäßigen Hilfe- und Pflegebedarf, die den für eine Einstufung in eine Pflegestufe erforderlichen Zeitaufwand von durchschnittlich mindestens 90 Minuten / Tag nicht erreichen. Laut Pflegebericht des Medizinischen Dienstes, Berichtszeitraum 2004 (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V., Januar 2006, Seite 10), liegt die Zahl der Antragsteller, bei denen keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes festgestellt wurde, von 1995 bis 2004 konstant bei knapp 30 %. Bezogen auf die Zahlen zum Jahresende 2003 für den Main-Kinzig-Kreis sind das noch einmal 1.617 Personen (geschätzt laut Pflegebericht MDK 29,6 %), die überwiegend zu Hause versorgt werden. Die Zahlen der Pflegebedürftigen im Main-Kinzig-Kreis am Jahresende 2003 werden deshalb wie folgt korrigiert: Tabelle 4 Pflegebed. gesamt laut amtl. Pflegestatistik 9.731 100 % 3.2 stationäre häusliche davon ausschl. Pflege Pflege Pflege- Angehörige dienste 2.358 24,2 % 7.373 75,8 % 1.848 25,1 % 5.525 74,9 % +Pflegebed. ohne Pflegestufe (Stufe 0) 1.617 Pflegebed. gesamt (einschl. Stufe 0) 11.348 100 % Häusliche Pflege (+Stufe 0) 8.990 79,2 % Psychosoziale Hilfen Beratungsangebote Altenhilfe Es gibt z. Z. 18 Alten- bzw. Seniorenberatungsstellen im Main-Kinzig-Kreis. In der Regel wird die Beratung in Form einer Komm-Struktur (die Rat suchende Person kommt in die Beratungsstelle) erbracht, bei Bedarf werden aber auch Hausbesuche durchgeführt. Zum Leistungsspektrum von 12 der 14 kommunalen Beratungsstellen gehören auch die Organisation von Freizeitangeboten, Veranstaltungen und Fahrten. Nicht alle dort tätigen Berater/innen sind deshalb in der Lage, eine qualifizierte gerontopsychiatrische Beratung zu leisten. In Maintal (Stadt) und Hanau (Hilfezentrale) gibt es Mitarbeiter/innen, die ausschließlich für die Seniorenberatung zuständig sind und auch gerontopsychiatrische Kompetenzen haben. Das gleiche gilt für Berater/innen von Caritasverband und Leitstelle für ältere Mitbürger, die Beratung sowohl stationär anbieten als auch kreisweit Hausbesuche durchführen bzw. Sprechstunden anbieten. Die Seniorenberaterin des Diakonischen Werkes Gelnhausen bietet qualifizierte Beratung im Altkreis Gelnhausen an und macht bei Bedarf in dieser Region Hausbesuche. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) bietet ebenfalls kreisweit Seniorenberatung an. Nach Aussagen der in der Beratung tätigen Mitarbeiter/innen ist das Angebot ausreichend, alle Anfragen können bedient werden. 91 Laut der aktuellen TNS Infratest Studie ("Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in Privathaushalten" MuG III, Abbildung 11) gibt es eine fehlende Kultur des „Sich helfen Lassens“. Nur 16 % der Hauptpflegepersonen greifen regelmäßig auf Beratungsangebote zurück, weitere 37 % tun dies ab und zu. Fast die Hälfte nutzt keine Beratungsangebote und nimmt dies auch nicht als Defizit wahr. Angehörige wirken eher reserviert gegenüber dieser Form von professionellen Hilfsangeboten. Fehlende Beratung wird hauptsächlich in Krisensituationen kritisiert. Abbildung 11 Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) Auftrag des Dienstes: (ausführlich im Kapitel 3.1, Teilplan C: Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund). Der Sozialpsychiatrische Dienst des Main-KinzigKreises erfüllt nach den vereinbarten Kriterien des Gemeindepsychiatrischen Verbundes folgende Aufgaben: Versorgung und Betreuung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen, die noch nicht in das Hilfesystem integriert sind. Die zentralen Aufgaben in der patienten- bzw. klientenbezogenen Arbeit liegen in der Sekundär- und Tertiärprävention, der Krisenintervention, Beratung, psychosozialen Begleitung, Zuführung zu Behandlung und Rehabilitation, der Einleitung von Integrationshilfen, Behindertenhilfe und Kontrolle in Gefährdungslagen. Der SpDi erfasst in seiner Statistik (siehe Tabelle 5) ärztliche und sozialarbeiterische Beratungskontakte in gleicher Weise wie die PSKBs (Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen). Die telefonischen und persönlichen Kontakte werden nicht originär nach 92 ICD (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) verschlüsselt, sondern nach Syndromen, wie sie auch von Sozialarbeitern erfasst werden können, so dass sich hier wesentliche Unterschiede im Vergleich mit den Klinikdaten ergeben. Außerdem werden nur 10-Jahres-Altersabschnitte erfasst, weswegen hier die Zahlen ab dem Alter von 61 Jahren benannt werden. Diese Patientengruppe umfasst nach Altkreisen dargestellt: Altkreis Hanau 147 Pat. / 9,73: 10.000 EW, Altkreis Gelnhausen 42 Pat. / 3,56: 10.000 EW, Altkreis Schlüchtern 19 Pat. / 3,65: 10.000 Personen mit denen der SpDi 2005 Kontakt hatte. Hieraus ergaben sich, bezogen auf die Gesamtkontakte von 8578 und der Gesamtpatientenzahl 1018: Tabelle 5 gesamt zw. 61-70 Jahre zw. 71-80 Jahre > 80 Jahre Patienten 208 109 69 30 Kontakte 1754 1076 556 122 Die diagnostisch größte Gruppe umfasst die gerontopsychiatrischen Erkrankungen, wie Demenzen sowie die altersbedingt wahnhaften Störungen (73 Pat.), „Psychosen“ Sammelbegriff für schizophrene Störungen (37 Pat.) sowie Sucht/Doppeldiagnosen (9 + 22 Pat.) gefolgt von depressiven Störungen (21 Pat.). Der Zugangsweg erfolgt in erster Linie über Behörden. Dies betrifft inhaltlich die Sicherstellung der finanziellen, pflegerischen / hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Zuführung zu medizinischen Maßnahmen bzw. die Überprüfung von Gefährdungsmeldungen. Bei den 60- bis 70-Jährigen kommt der Kontaktwunsch auch vom Patienten selbst und im höheren Alter vermehrt durch Ärzte, Angehörige und Umfeld. Gesetzliche Betreuer spielen eine untergeordnete Rolle. Die Problemfelder aller Dekaden umfassen vorrangig die Gesundheit, gefolgt von finanziellen Problemen sowie pflegerischen Fragestellungen. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB) Die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle des Behinderten-Werk Main Kinzig e.V. ist seit April 2005 im Psychosozialen Zentrum, Setzling 22, 63571 Gelnhausen integriert. 2 weitere PSKBs im MKK gibt es in Schlüchtern und Hanau in anderer Trägerschaft. Die PSKB bietet ein beratendes und unterstützendes ambulantes Angebot zur Bewältigung schwieriger Lebenssituationen für Menschen in Lebenskrisen, mit psychischen Problemen oder Erkrankungen sowie für Angehörige von Menschen mit psychischer Erkrankung oder seelischer Behinderung. Der Altersgipfel liegt zwischen 31 – 50 Jahren (siehe Abbildung 12). 93 Abbildung 12 Altersstruktur aller Besucher der 3 PSKBs 2003-2005 600 500 400 300 200 100 0 < 18 J. 18 - 30 J. 31 - 40 J. 41 - 50 J. 51 - 60 J. 61 - 70 J. 71 - 80 J. > 80 J. aus: Matthias Thorwesten, ‚Entwicklung eines Systems der Ressourcenlenkung im Bereich der PSKB’ Gelnhausen, 2006 Unsere Leistungen orientieren sich an den persönlichen Bedürfnissen, Wünschen und Möglichkeiten der Besucher. Sie umfassen: • Beratung in Form von Einzel- und Gruppengesprächen • Hilfen bei der Bewältigung von Alltagsangelegenheiten • Vermittlung zu speziellen ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen Gründe für die Inanspruchnahme der PSKB Psychische Situation: • mit der psychischen Erkrankung, deren Auswirkungen und der Diagnose nicht klar kommen • zu nichts mehr Lust haben, antriebslos sein, keine Energie haben, schwermütig / traurig / depressiv sein • Einsamkeit, keine Kontakte zu anderen Menschen • Ängste und Angstattacken • mangelndes oder kein Selbstwertgefühl Soziale Situation: • Beziehungsprobleme • Partnerschaftskonflikte • keinen Partner, keine Angehörige • Familiäre Probleme oder Streitigkeiten • Konflikte mit dem sozialen Umfeld • keinen Kontakt zu Anderen • Verlust eines nahe stehenden Menschen durch Tod • Probleme mit psychisch kranken Angehörigen 94 Wirtschaftliche Situation: • arbeitslos • Schulden • zu geringes Einkommen / Leben am Existenzminimum • Wohnsitzlosigkeit • Probleme mit der aktuellen Wohnung Jeder Mensch hat die Fähigkeit zur Selbsthilfe. Mit unserem Angebot suchen wir Wege, bestehende Schwierigkeiten zu überwinden oder erträglicher zu gestalten. Kompetent und vertraulich erhalten die Ratsuchenden telefonische und persönliche Beratung, Hilfe und Unterstützung. Die Inanspruchnahme ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Hauswirtschaftliche Angebote Am Stichtag gibt es 3 Hauswirtschaftliche Dienste im Main-Kinzig-Kreis: den Sozialen Hilfsdienst Gelnhausen, das Projekt „Haushaltshilfen in Maintal“ und das Projekt „Helfende Hände“ in Erlensee. Der Soziale Hilfsdienst Gelnhausen (Träger: Sozialwerk Hausfrauenbund Hessen e.V.) ist seit Jahren im Main-Kinzig-Kreis etabliert und betreute im Jahr 2005 101 Personen in 63 Haushalten. 64 Personen waren unter 60 Jahre alt, darunter 38 Kinder bis 14 Jahren, und 37 Personen über 60 Jahre. Unter den betreuten Personen waren 9 demenzkranke und 10 psychisch kranke Menschen. Die Betreuung erfolgt durch 10 sozialversicherungspflichtig und 8 geringfügig Beschäftigte. Die Kosten belaufen sich auf € 19,50 pro Stunde zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von € 6,00 pro Einsatz. Im Projekt Haushaltshilfen Maintal (Träger: Bildungswerk Hausfrauenbund Hessen e.V.) wurden im Dezember 2005 zwischen 40 und 60 Haushalte von 7 angelernten Haushaltshilfen im Rahmen von „Ein-Euro-Jobs“ betreut. Die Haushaltshilfen sind in der Regel zwischen 12 und 18 Stunden pro Woche im Einsatz. Psychisch kranke und demenzkranke Personen werden nicht betreut, dafür sind die Kräfte nicht qualifiziert. In Einzelfällen werden Menschen mit Demenz im Anfangsstadium in Absprache mit dem Mobilen Sozialen Hilfsdienst (MSHD) hauswirtschaftlich betreut. Den Kunden werden € 10,00 pro geleisteter Stunde in Rechnung gestellt. (Die Haushaltshilfen erhalten pro Stunde € 1,80 plus Fahrgeld). Das Projekt Helfende Hände in Erlensee (Träger: Gesamtverband der Ev. Kirchengemeinden) konstatiert eine zögerliche Nachfrage. Im Dezember 2005 wurden 7 Haushalte betreut, die einmal wöchentlich Hilfe benötigten, z. B. 3 Stunden Putzen. Im Einsatz sind 7 Personen, Arbeitslose oder Mütter, weitere 15 Personen könnten eingesetzt werden. Die Haushalte stellen die Haushaltshilfen auf Minijob-Basis ein und bezahlen ihnen € 7,00 pro Stunde. Die Minijobzentrale bucht die Kosten für Renten-, Pflege- und Unfallversicherung bei den Haushalten ab. Einschließlich der Nebenkosten beläuft sich der Stundenlohn auf € 8,74. Beide Projekte werden zur Zeit mit EU-Mitteln gefördert, um die erforderliche Einsatzleitung zu finanzieren. Wie es nach Beendigung des Förderzeitraumes weitergehen soll, ist z. Z. noch nicht bekannt. Projekt „Haushalts-Engel“ Mit dem Projekt „Haushalts-Engel“ schafft der Main-Kinzig-Kreis eine erste Alternative zur zunehmenden Beschäftigung illegaler osteuropäischer Hilfskräfte in Pflegehaushalten. Gleichzeitig sollen langzeitarbeitslose Mitbürgerinnen und Mitbürger dadurch eine Chance 95 zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt erhalten. Die „Haushalts-Engel“ werden sorgfältig ausgewählt und durchlaufen eine achtwöchige Qualifizierungsmaßnahme. Im Anschluss daran stehen sie den Haushalten zur Verfügung. Die Kosten für die Haushalte sollen bei € 10,00 pro Stunde liegen. Zur Zeit werden 20 „Haushalts-Engel“ qualifiziert, die ab August 2006 kreisweit zum Einsatz kommen. Ehrenamt und Besuchsdienste Immerhin 11 % der Pflegebedürftigen werden in der Regel stundenweise im Wochenverlauf von Ehrenamtlichen, z.B. in Form von Besuchsdiensten betreut. Besuchsdienste sind auf Kontinuität angelegt. Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland gilt noch nicht als ausgeschöpft (MUG-Studie). Das Hanauer Seniorenbüro bietet Besuchsdienste für Menschen über 65 Jahre, die noch in der eigenen Wohnung leben, an. Dieses Angebot ist jedoch nicht speziell für Personen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen gedacht. Einige Pflegeheime bieten für ihre Bewohner ehrenamtliche Besuchs- und Begleitdienste an. Gesetzliche Betreuungen Im MKK gibt es keine statistische Erfassung darüber, wie viele Menschen über 65 Jahre eine gesetzliche Betreuung haben. Außerdem gibt es keine Erfassung darüber, welche Diagnosen zur Einrichtung einer Betreuung führen. V. Oefele schreibt, dass sich bei Begutachtungen im wesentlichen 3 Gruppen von Probanden herauskristallisieren (aus: ‚Erfahrungen in der Begutachtung mit dem Betreuungsrecht aus forensisch-psychiatrischer Sicht’, Gesundheitswesen 56, 1994). Die erste ist mit etwa 10 % die Gruppe der jungen Erwachsenen, meist mit Minderbegabung, wobei die Voraussetzungen für eine Betreuung meistens erfüllt sind. Die zweite Gruppe umfasst, mit Altersgipfel um 50 Jahre, Menschen mit überwiegend endogenen, meist schizophrenen Psychosen und Abhängigkeitserkrankungen. Hier stehen die Betroffenen der Betreuung oft ablehnend gegenüber oder die Kooperation ist gering. Die zahlenmäßig größte Gruppe umfasst die Probanden über 70 Jahre, bei denen es sich fast stets um demenzielle Prozesse handelt, die fast immer die Voraussetzungen einer Betreuung erfüllt. Durch ein flächendeckendes Angebot von allgemeinen sozialen Diensten könnte sicherlich ein weiterer Anstieg der Betreuungsverfahren im MKK verhindert werden, noch dazu, wenn es ein aufsuchendes Angebot wäre. Bei rechtzeitiger und bisweilen auch nur phasenweiser Unterstützung und rechtzeitiger Vermittlung von konkreten Hilfsangeboten aus dem psychosozialen Netz, könnte die Einrichtung von Betreuungen verhindert und diesbezügliche Kosten eingespart werden. Dies würde zugleich die gewünschte Autonomie im Alter sicherstellen. Niedrigschwellige Angebote nach § 45c SGB XI Das Konzept der Betreuungsgruppen wurde von Angehörigen speziell zur Betreuung von Menschen mit Demenz entwickelt. Es zählt seit 2002 zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung. In kleinen Gruppen werden die Erkrankten ein- bis zweimal wöchentlich im Verhältnis 1:1, d. h. eine Betreuungsperson für einen Kranken, unter Anleitung einer Fachkraft für 3,5 Stunden betreut. Die Gruppe bietet den Kranken die Möglichkeit, Geselligkeit in einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Rahmen, der Versagungsängste weitgehend vermeidet, zu erfahren. Den Angehörigen bietet die Gruppe Entlastung und Kontaktmöglichkeiten, die sie sonst oft nicht mehr haben. Im Main-Kinzig-Kreis wurden die ersten Betreuungsgruppen bereits im Jahr 2000 durch die Alzheimer Gesellschaft eingerichtet. Zum Stichtag gibt es sechs Gruppen im Kreis: Bruchköbel, Hanau, Nidderau, Schöneck, Wächtersbach und Schlüchtern. Die Alzheimer Gesellschaft ist Träger von 3 Gruppen, weitere Träger sind die Gemeinde Schöneck, der ASB-Ambulante Pflegedienst Niddertal und das AWO-GfBS (Gemeinnützige Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH) Sozialzentrum Bruchköbel. Die Alzheimer Gesellschaft und die Gemeinde Schöneck bieten als Ergänzung zu den Betreuungsgruppen auch Angehörigengruppen an. 96 Die Kosten für die Betreuungsgruppen betragen € 20,00 pro Nachmittag einschließlich Kaffee und Kuchen. Darüber hinaus bietet die Alzheimer Gesellschaft, der MSHD (Mobiler sozialer Hilfsdienst) der Stadt Maintal und die Gemeinde Schöneck auch häusliche Einzelbetreuung durch geschulte Helfer/innen an. Den Haushalten werden hierfür € 9,00 pro Stunde berechnet. Die Kosten betragen in den Pflegestufen 0 und 1 € 13,00 pro Stunde, in der Pflegestufe 2 € 15,00 pro Stunde. Hinzu kommen die Kosten für den Transport in Höhe von € 4,76 pro Tag. Für 6 Stunden Betreuung sind in den Pflegestufen 0 und 1 pro Tag € 82,76, in der Pflegestufe 2 € 94,76 zu zahlen. Zum Vergleich das Gesamtentgelt in einer spezialisierten Tagespflege mit guten räumlichen Voraussetzungen und geschultem Fachpersonal: PS 0: € 66,18, PS 1: € 71,58 und PS 2: € 77,18 (inklusive Transport). Angehörigengruppen / Selbsthilfe Isolation und fehlende Unterstützung der privat Pflegenden korrespondiert nach wie vor in einem erheblichen Ausmaß mit einer fehlenden Bereitschaft zur Selbstpflege. Nicht mehr als 16% der Hauptpflegepersonen greifen regelmäßig auf Beratungs- oder Unterstützungsangebote zurück oder tauschen sich mit professionell Pflegenden aus. 37% geben an, dies ab und an zu tun. 50% sind nicht in die vorhandenen Beratungsstrukturen im Bereich der Altenhilfe eingebunden. Dies nehmen sie kaum als Defizit wahr. Fehlende Beratung wird vorrangig kritisiert, wenn in Akutsituationen Ansprechpartner fehlen oder es bei der Hilfe und Pflege zu Engpässen kommt (MUG-Studie III). Es werden Kurse speziell für Angehörige von gerontopsychiatrisch erkrankten Personen in verschiedenen Regionen im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes angeboten. Angehörigengruppen von psychisch kranken Menschen • • • Schlüchtern - Rosengarten Gelnhausen / Langenselbold Hanau Klinik über PSKB über PSKB Angehörigengruppen im Bereich der Altenhilfe Alzheimer-Angehörigengruppe Hanau-Großauheim Alzheimer Ges. Main-Kinzig e.V. „Junge“ Alzheimer-Angehörigengruppe Hanau Alzheimer-Angehörigengruppe Wächtersbach Alzheimer-Angehörigengruppe Hanau Hilfezentrale, Frau Hildmann Alzheimer-Angehörigengruppe Schöneck Gem. Schöneck, Frau Kielmann-Heine Gesprächskreis pflegender Angehöriger Stadt Maintal, Frau Gundert-Buch Alzheimer-Angehörigengruppe GN-Meerholz Caritasverband + Pflegeheim Meerholz, Herr Rath Gesprächs- und Entspannungsgruppe für pflegende Frauen Diakonisches Werk GN, Frau Klauer und Frau Saegert Angehörigengruppe KPP Schlüchtern Herr Fink Selbsthilfegruppen / -organisationen • • • • • Alzheimer Gesellschaft Main-Kinzig e.V. – Frau Olga von Lilienfeld-Toal, GN Chorea Huntington Gruppe, Landesverband Hessen – Frau Anni Koch (Sekos GN) Parkinson-Gruppe Stadtkrankenhaus Hanau – Frau Dr. Weiland Parkinson-Ambulanz (06181 / 296-6330) Parkinson-Gruppe Gelnhausen-Höchst, Herr Prasch 97 • • • 3.3 Aphasikergruppe Hanau, Hilfezentrale Frau Monika Zumpe Depression, Angst und Panik, Herr Rhode (Sekos Hanau) Angst und Depressionen, Herr Hofmeister (Sekos Gelnhausen) (Sekos: Selbsthilfekontaktstelle) Tagesstrukturierende Angebote der Behindertenhilfe Beschäftigung / Tagesstätten Wie viel Menschen über 65 Jahren besuchten 2005 die Tagesstätten ? Maintal Hanau Langenselbold Gelnhausen Bad Soden Salmünster Schlüchtern 3.4 0 2 1 0 1 0 Ambulante Pflege Im Main-Kinzig-Kreis sind am 15. Dezember 2005 54 ambulante Pflegedienste zugelassen; 24 haben ihren Sitz in Stadt und Altkreis Hanau, 20 im Altkreis Gelnhausen und 10 im Altkreis Schlüchtern. Von den 54 zugelassenen ambulanten Pflegediensten befinden sich 35 (65 %) in privater, 14 (26 %) in freigemeinnütziger bzw. kirchlicher und 5 (9 %) in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Zum Leistungsspektrum der ambulanten Pflegedienste gehören Grund- und Behandlungspflege sowie immer auch hauswirtschaftliche Versorgung. Es gibt keine statistische Erfassung der pflegerischen Leistungen bei gerontopychiatrisch erkrankten Personen. 18 ambulante Pflegedienste haben darüber hinaus die Zulassung, zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf zu erbringen. Diese wurden in der Vergangenheit nur zögernd nachgefragt, teilweise waren die Pflegedienste auch nicht in der Lage, diese angebotene Leistung zu erbringen. 3.5 Psychiatrische Pflege Diese Form der Pflege wird durch die Ambulanzen der KPP (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie) Hanau und der KPP Schlüchtern angeboten. Sie ist für die in der Psychiatrischen Ambulanz behandelten kranken Menschen zu verordnen. Ob darüber hinaus ambulante Pflegedienste diese Pflegeform durchführen, ist nicht bekannt. Einen spezialisierten psychiatrischen oder gerontopsychiatrischen Pflegedienst gibt es im MKK nicht. 3.6 Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Tagespflege Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot der Altenhilfe. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege wird hier die Betreuung nur während des Tages – in der Regel von montags bis 98 freitags – angeboten. Voraussetzung für den Besuch der Tagespflege ist daher, dass die Betreuung nachts und an den Wochenenden sichergestellt ist. Die pflegebedingten Aufwendungen und die Fahrtkosten (von der Wohnung zur Tagespflege und zurück) können als Sachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen privat bezahlt werden. Bei zu geringem Einkommen kann die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt werden. Zum Stichtag 15.12.2005 gibt es im Main-Kinzig-Kreis 66 Tagespflegeplätze in 7 Einrichtungen. 46 dieser Plätze werden in Stadt und Altkreis Hanau angeboten, 15 im Altkreis Gelnhausen und 5 im Altkreis Schlüchtern. 9 dieser 66 Plätze sind in Altenpflegeeinrichtungen „eingestreut“. Mit einer Auslastung zwischen 0,4 % und 15 % spielen sie praktisch keine Rolle. 43 Plätze werden als gesonderte Abteilung von Altenpflegeheimen angeboten. Dort werden auch gerontopsychiatrisch erkrankte Personen betreut, sofern sie nicht zu laut, zu unruhig, zu aggressiv oder weglaufgefährdet sind. Eine Konzeption zur Betreuung gerontopsychiatrisch erkrankter Gäste, speziell geschultes und durch Supervision begleitetes Personal, gibt es in diesen Einrichtungen nicht. Diese unabdingbaren Voraussetzungen für eine qualitätsgesicherte Betreuung gerontopsychiatrisch erkrankter Personen gibt es zur Zeit nur in der Tagespflegeeinrichtung Nidderau (13 Plätze Burg Wonnecken, Träger: Alzheimer Ges.), die auch vom räumlichen Milieu her (hohe Wohnlichkeit, Alltagsnormalität, Beleuchtung, Bewegungsfreiheit durch Rundlauf, großer Garten) speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingerichtet ist. Betreut werden Menschen mit einer DemenzErkrankung aller Schweregrade einschließlich Frontotemporaler Demenz, mit und ohne Unterbringungsbeschluss. Ausschlusskriterium ist „Mensch ohne Demenz“. Für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen mit ‚Unterbringungsbeschluss’ bietet die Martin-Luther-Stiftung im beschützenden Wohnbereich 1 bis 2 „eingestreute“ Tagespflegeplätze an. Kurzzeitpflege Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitlich befristete stationäre Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen, die sonst zu Hause von den Angehörigen und / oder ambulanten Diensten versorgt werden. Hauptziel der Kurzzeitpflege ist die zeitweise Entlastung pflegender Angehöriger. Entweder, um ihnen einen Urlaub zu ermöglichen oder als Krisenintervention, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt. Kurzzeitpflege kann auch als Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden. 8 Alten- und Pflegeheime bieten im Main-Kinzig-Kreis insgesamt 69 Kurzzeitpflegeplätze regelhaft an. Darüber hinaus nutzen alle Pflegeheime ihre freien Plätze vorübergehend auch zur Kurzzeitpflege. Da seit dem Jahr 2004 immer genug Pflegeplätze frei sind (10 %), stehen auch genug Plätze für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Im Pflegeheim Meerholz und im Martin-Luther-Stift gibt es auch beschützte Kurzzeitpflegeplätze. Ein Kurzzeitpflegeangebot mit einer speziellen Leistungsausrichtung für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen gibt es im Main-Kinzig-Kreis bisher fast nicht. Um therapeutische und aktivierende Erfolge langfristig zu sichern und erneute Klinikaufenthalte zu verhindern, fordert das KDA (Kuratorium Deutscher Altershilfe) eine verbesserte Vernetzung von stationären und ambulanten Angeboten in Form einer gerontopsychiatrischen Übergangspflege. Nachtpflege Das Angebot von Nachtpflege spielt in der pflegerischen Versorgungsstruktur praktisch keine Rolle. Grund hierfür ist die Tatsache, dass nachtaktive gerontopsychiatrisch erkrankte 99 Menschen in der Regel nicht zu bewegen sind, ihre Wohnung abends zu verlassen. Im MainKinzig-Kreis hatten zwei Altenpflegeheime Nachtpflegeplätze angeboten, die aber nie in Anspruch genommen wurden. Das Angebot wurde deshalb eingestellt. Auch das Argument, in anderen Landkreisen gebe es aber Nachtpflegeplätze, vermag nicht zu überzeugen, da es sich hier lediglich um statistische Größen handelt. Laut amtlicher Pflegestatistik nahmen am 15.12.2003 in ganz Hessen gerade mal 2 Personen Nachtpflege in Anspruch, bundesweit waren es 29 Personen. 3.7 Stationäre Dauerpflege Im Main-Kinzig-Kreis werden zur Zeit 2.843 stationäre Altenpflegeplätze in 34 Alten- und Pflegeheimen vorgehalten. In vier Einrichtungen (Pflegeheim Meerholz, Wohnstift Hanau, Martin-Luther-Stiftung Hanau und Seniorenwohnpark Kinzigaue, Langenselbold) werden insgesamt 106 beschützende Plätze vorgehalten. Der Bedarf an Pflegeplätzen ist damit zur Zeit gedeckt, in einigen Regionen ist eine Überversorgung zu verzeichnen. So waren ab August 2004 bis Ende 2005 kontinuierlich zwischen 160 und 230 Heimplätze nicht belegt. Im 1. Halbjahr 2006 waren durchschnittlich 179 Heimplätze frei gemeldet, davon entfielen auf die Planungsregion Gelnhausen durchschnittlich 73 Plätze und auf die Planungsregion Bad Soden-Salmünster / Wächtersbach durchschnittlich 62 Plätze. Für die Träger bedeutet dies ein erhebliches Problem, was sich letztendlich negativ auf die Qualität auswirkt. Ein weiterer Ausbau der stationären Pflege verbietet sich deshalb bis auf weiteres. Handlungsbedarf besteht stattdessen hinsichtlich der konzeptionellen Weiterentwicklung. In den letzten 20 Jahren hat sich die Bewohnerstruktur in den Alten- und Pflegeheimen gravierend verändert, ohne dass hierauf – von Ausnahmen abgesehen – entsprechend reagiert wurde. Im Durchschnitt sind heute rund 60 % der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen an einer Demenz erkrankt (Michaela Röber, Verbände der Pflegekassen in Hessen, in einem Schreiben vom 22. Juli 2006 an das Hess. Sozialministerium, Herrn Staatssekretär Gerd Krämer). Die pflegerische und konzeptionelle Ausrichtung orientiert sich aber nach wie vor überwiegend am somatisch pflegebedürftigen Bewohner. Das betrifft sowohl den Wissensstand der Mitarbeiter/innen als auch die soziale Betreuung / Tagesstrukturierung. Aktuelle Studien zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen (Hallauer, Johannes; Bienstein, Christel; Lehr, Ursula; Rönsch, Hannelore: SÄVIP – Studie zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen, VINCENTZ NETWORK Marketing Service, September 2005) bzw. Demenzkranker (Stoppe, Gabriela: Entwicklung und Erprobung einer gerontopsychiatrischen Handreichung für den Hausarzt / Allgemeinmediziner zur Früherkennung und Behandlung von Demenzprozessen in: Im Fokus, Menschen mit Demenz, Dokumentation einer Fachtagung des BMGS, 9. und 10. Mai 2005, ISO-Institut Saarbrücken, Seite 126 – 133) belegen einen überdurchschnittlich großen Weiterbildungsbedarf des allgemeinen Pflegepersonals auf den Gebieten Demenz (2,48 - Skalenwert von 0 bis 3: 0 = kein Bedarf, 1 = geringer Bedarf, 2 = mittlerer Bedarf, 3 = großer Bedarf), Depression (2,39), Schmerzbehandlung (2,24) und Sturzprophylaxe (2,09). Gabriela Stoppe, die im Rahmen ihrer Untersuchung neben Haus- und Fachärzten auch 185 Mitarbeiter/innen der stationären und ambulanten Altenhilfe befragt hat, regt zusammenfassend an: „... Zum anderen sollte für eine bessere Kompetenz sowohl in der ärztlichen als auch in der nichtärztlichen Aus-, Fortund Weiterbildung gesorgt werden. Kompetenz ist das, was der Überforderung und Hilflosigkeit am meisten entgegenwirkt, was allerdings am wenigsten vorhanden ist (siehe Stoppe, Gabriela, Seite 25). Diese Untersuchungsergebnisse decken sich mit unseren Erfahrungen in Einrichtungen des Main-Kinzig-Kreises. Deshalb lag der Schwerpunkt des von 2002 bis 2004 durchgeführten Modellprojektes „DCM-gestützte (DCM = Dementia Care Mapping) Qualitätsentwicklung in 100 der Pflege von Menschen mit Demenz in Einrichtungen des Main-Kinzig-Kreises“, an dem 10 Einrichtungen (Altenzentrum Rodenbach, Ev. Altenhilfezentrum Birstein, Haus Herzberg Freigericht, Haus im Bergwinkel Schlüchtern, Kreisruheheim Gelnhausen, Marie-JuchaczHaus Wächtersbach, Martin-Luther-Stiftung Hanau, Pflegeheim Meerholz Gelnhausen, Pflegezentrum Mainterrassen Hanau, Wohnstift Hanau) mit jeweils einem Wohnbereich beteiligt waren, auf intensiven einrichtungsinternen Schulungsmaßnahmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten befähigt werden, mit den durch teilnehmende Beobachtung wahrgenommenen und dem Team widergespiegelten problematischen Situationen auch adäquat umgehen zu können. Während des Projektzeitraums fanden insgesamt 266 Schulungstage in den zehn Einrichtungen statt. Das Minimum lag bei 18 und das Maximum bei 32 Tagen pro Einrichtung. Darüber hinaus fanden 61 zweieinhalbstündige Coaching-Termine mit den Teams bzw. den Leitungskräften statt. Hier variiert die Anzahl in den einzelnen Einrichtungen zwischen einem und sechzehn Terminen. Diese Strategie hat sich bewährt, denn die Auswertung ergab eine deutliche Verbesserung der Pflegequalität und eine in vielen Einrichtungen hochsignifikante Reduktion der Arbeitsbelastung und Beanspruchung der Mitarbeiter/innen. Auch hinsichtlich der sozialen Betreuung haben sich aus dem DCM-Projekt wichtige Erkenntnisse und Schlussfolgerungen ergeben. „Durch die bewusste Wahrnehmung der Tatsache, dass sich die Bewohner/innen über viele Zeitabschnitte selbst überlassen waren, hat sich eine grundlegende Einstellungsänderung ergeben: Sowohl Leitungs- als auch Pflegekräfte haben gelernt, dass die Pflege der Person - also die Kontakt- und Beziehungsgestaltung - den gleichen Stellenwert bekommen muss wie die Körperpflege. Das hat dazu geführt, dass sich Präsenzstrukturen, d.h. eine Mitarbeiterin ist tagsüber in den Aufenthaltsbereichen anwesend, entwickelt haben. „Die Rolle der Präsenzkraft wurde in einigen Einrichtungen im Dienstplan verankert und wird rotierend von allen Teammitgliedern wahrgenommen. Andere Einrichtungen halten spezielle Präsenzkräfte vor, die zu bestimmten Zeiten im Wohnbereich anwesend sind.“ (B. Gregor in: Abschlussbericht DCMProjekt, Gelnhausen 2005, Seite 6). Tagesstrukturierung und Gruppenaktivitäten durch Präsenzstrukturen im jeweiligen Wohnbereich sind den häufig noch etablierten zentralen Beschäftigungsangeboten, die in der Regel nur ein Bruchteil der Bewohner erreichen, bei weitem überlegen. Das DCM-Projekt und die Praxis in vielen Einrichtungen zeigen, dass dieses Konzept unter den bestehenden Rahmenbedingungen umsetzbar ist. Beschützende Wohnbereiche / Wohngruppen Beschützende Wohnbereiche in der stationären Altenpflege Beschützende Wohnbereiche bieten Wohn- und Lebensraum für Menschen, die sich aufgrund Fremd- und Eigengefährdung nicht in bestehende Wohngruppen integrieren lassen. Voraussetzung für den Einzug in den beschützenden Wohnbereich eines Alten- und Pflegeheims ist ein Unterbringungsbeschluss vom Vormundschaftsgericht. Bauliche und milieutherapeutische Voraussetzungen sind unter anderem Bedingungen für die Schaffung eines optimalen Lebensraums für Bewohner, die unter gerontopsychiatrischen Erkrankungen leiden. Das Zusammenwirken mit entsprechenden Betreuungskonzepten und Tagesstrukturierungen schaffen bestmögliche Voraussetzungen. Dies gilt insbesondere für beschützende Wohnbereiche und bedeutet unter anderem - überschaubare Wohngruppen mit ausreichend Bewegungsraum und Rückzugsmöglichkeiten mit offenem, ebenerdigen Zugang zu Terrassen und Gärten schattenfreies, indirekt fallendes Licht und steuerbare Lichtverhältnisse den individuellen Bedürfnissen angepasste therapeutische und pflegerische Begleitung und Tagesstrukturierung, gestützt auf biografische Grundlagen 101 Zeitgemäße Wohnmodelle bieten durch Schwerpunktsetzung ein gezieltes Angebot für Bewohner unterschiedlicher Erkrankungen. Durch die Integration eines Bewohners in einem beschützenden Wohnbereich kann der Freiraum für Menschen, die unter erhöhtem Bewegungsdrang leiden und Weglauftendenzen zeigen, erhöht werden. Reduzierung und Verzicht auf sedierende Medikamente und zusätzliche fixierende Maßnahmen sind das Resultat. Die Qualität der Pflege und Begleitung ist abhängig von gezielter Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter, von kooperativer Zusammenarbeit mit und zwischen Haus- und Fachärzten und stetiger Weiterentwicklung der Konzepte. Ob ein Bewohner in einem beschützenden Wohnbereich leben sollte, ist fortlaufend medizinisch, pflegerisch und richterlich zu überprüfen. Derzeitiges Angebot im Main-Kinzig-Kreis: - Wohnstift Hanau: 22 Pflegeplätze für Bewohner mit demenziellen Erkrankungen Weitere Einrichtungen: Martin-Luther-Stiftung, Pflegeheim Meerholz, Seniorenpark Kinzigaue Langenselbold Wohnheim für psychisch kranke Menschen Wohnheim für alt gewordene psychisch kranke Menschen Solch ein Wohnheim kann als ein Zwitter bezeichnet werden; nicht ein Altenheim im herkömmlichen Sinne aber auch nicht ein Pflegeheim. In der Regel wohnen hier Personen, die bereits über mehrere Jahre Bewohner der Einrichtung sind (oder aus anderen Einrichtungen „zugezogen“ sind), da sie nicht in der Lage waren / sind, ihren Lebensalltag außerhalb eines institutionellen Rahmens zu gestalten. Das Heim ist also als „Heimat“ zu verstehen und ist quasi mit ihren Bewohnern alt (zum Altenheim) geworden. Psychische Erkrankungen verschwinden im Alter nicht. Genauso wie in jungen Jahren kommt es zu periodischen Ausbrüchen bzw. Episoden. Die Betreuung muss auch im Alter an die Gegebenheiten einer psychischen Erkrankung angepasst werden, d.h. eine starke Beziehungsarbeit, die personalintensiv ist, muss geleistet werden. Unabhängig davon treten wie überall die typischen Alterserkrankungen auf, die eine pflegerische (im Sinne einer somatischen bzw. Behandlungspflege) Betreuung erfordern. Das Besondere einer solchen Einrichtung manifestiert sich vor allem darin, dass sowohl die psychische Erkrankung, und diese steht immer im Vordergrund, als auch zunehmend pflegerische Aspekte auftauchen, die in das Alltagshandeln der Mitarbeiter einfließen. Es ist allerdings sehr schwer eine genaue Grenze zu ziehen, was psychische Erkrankung und was somatische Pflege ist. Die psychischen Erkrankungen dominieren auch die zunehmende Pflegebedürftigkeit. Denn unbestritten ist, die subjektive Symptomwahrnehmung jedes einzelnen Bewohners bedingt - und zu einem gewissen Teil auch die Bereitschaft - die Intensität der Pflege / Betreuung. Eine Gradlinigkeit und Einsicht in die notwendigen Handlungen ist nicht als grundsätzlich vorauszusetzen. Schwierigkeiten ergeben sich in der adäquaten Finanzierung von zusätzlichem Personal in solch einer „Zwittereinrichtung“. Von der Pflegekasse nicht als Pflegeheim anerkannt, fehlen die zusätzlichen Ressourcen, um den erhöhten Pflegebedarf der Bewohner zu gewährleisten. Hierzu müssten mit den Kranken- bzw. Pflegekassen Verhandlungen aufgenommen werden, um diese notwendigen (Personal-)Ressourcen finanzieren zu können. 102 3.8 Ambulante und stationäre medizinische Behandlung Ambulante medizinische Behandlung Die Fragebogenaktion des AK Gerontopsychiatrie befragte die 31 Heime nach der psychiatrischen aufsuchenden Heimversorgung (siehe Band II). Von den 17 Rückläufen wird in 12 Heimen ein psychiatrischer Konsildienst angegeben, der auch das Pflegepersonal auf Wunsch berät. Die ungefragte Beratung wurde von 2 Heimen angegeben. In 2 Heimen war der Besuch eines Psychiaters alle 2 Wochen vorgesehen, in 6 Heimen erfolgte dies seltener. In 5 der antwortenden Heime kommt nie ein Psychiater zur Diagnostik und Behandlung. Hier liegt eindeutig eine Benachteiligung von nicht mobilen Heimbewohnern gegenüber den Bürgern, die zu Hause leben und sich den Behandler durch Aufsuchen der Praxis auswählen können, vor. Fast alle ambulanten Pflegedienste begleiten zu Ärzten, wenn dies gewünscht wird. Hier ist eine Stundenpauschale von 26 € selbst zu zahlen. Die vorhandenen 11 neurologisch-psychiatrischen Arztpraxen im MKK, zusätzlich die 3 rein neurologisch ausgerichteten Facharztpraxen, bieten für Demenzpatienten und deren Angehörige ein Angebot für Diagnostik und Therapie entsprechend den weiter unten aufgelisteten speziellen Leistungen für Menschen mit Hirnleistungsstörungen / Demenzen im Rahmen einer Gedächtnis-Sprechstunde und eines Therapieangebotes für Patienten und Angehörige einschließlich der Überwachung der medikamentösen Behandlung und verlaufskontrollierenden Hirnleistungstests an. Ein gerontopsychiatrischer Konsiliardienst für Pflegeheimpatienten wird überwiegend im Westteil des Kreises angeboten und ist im Ostteil wegen der großen Entfernungen und der vergleichsweise geringen Zahl niedergelassener Neurologen und Psychiater nicht realisierbar. Hier liegt eindeutig eine Benachteiligung von Heimbewohnern vor. Die niedergelassenen Neurologen und Psychiater begrüßen ausdrücklich die für den Bereich Gerontopsychiatrie angegebenen Wünsche und Ziele des Psychiatrieplans und erklären ihre Bereitschaft, die Konsiliardienste für Pflegeheimbewohner auszubauen, soweit es die Vergütungsbedingungen innerhalb des kassenärztlichen Versorgungssystems zulassen und soweit entsprechende Anforderungen seitens der Heime und der sie betreuenden Hausärzte an die niedergelassenen Fachärzte gestellt werden. Gerontopsychiatrie an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Stadt Hanau In der Psychiatrischen Institutsambulanz der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums der Stadt Hanau waren im Jahr 2005 15 % Patienten über 65 Jahren. Davon waren 17 % aus der ICD Kategorie F0 (organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen), 4 % der Kategorie F1 (Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen), 20 % aus der Kategorie F2 (Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen), 46 % aus der Kategorie F3 (Affektive Störungen) und 10 % aus der Kategorie F4 (neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen). Damit liegt der Schwerpunkt auf der Behandlung depressiver Alterspatienten, was die häufigste psychische Störung im Alter ist. Die Behandlung einer Demenzerkrankung ist eher niedrig, was daran liegen mag, dass es kein spezielles Angebot wie z.B. eine Gedächtnissprechstunde gibt. Als spezielles Angebot der psychiatrischen Ambulanz ist hervorzuheben, dass aufsuchend im Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth in Großkrotzenburg für einen halben Tag im Monat behandelt wird. Ambulante Behandlung: Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Schlüchtern Wie viele Patienten über 65 Jahren wurden im Zeitraum vom 01.01.2005 - 31.12.2005 in der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) Schlüchtern behandelt? 103 In der PIA Schlüchtern wurden 2005 149 männliche Patienten 259 weibliche Patienten mit psychiatrischer(n) Diagnose(n) behandelt. Welche Leistungen werden von der ambulanten Gerontopsychiatrie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Schlüchtern angeboten? Angebote: Psychiatrische / psychologische Diagnostik einschließlich spezieller Untersuchungsverfahren Regelmäßige therapeutische Kontakte Betreuung durch multiprofessionelles Team in Einzelkontakten oder Gruppen Hausbesuche Notfallbehandlung Unterstützung bei sozialen und organisatorischen Fragestellungen Betreuung und Information für Angehörige und Mitarbeiter anderer Einrichtungen Spezielle Leistungen für Menschen mit Hirnleistungsstörungen / Demenzen (z.B. Alzheimererkrankungen): Gedächtnissprechstunde a) Anamnesegespräch / Fremdanamnese b) Einbeziehung des sozialen Umfeldes c) Klinische Untersuchung d) Labordiagnostik e) Psychologische Testung (z.B. DEMTECT, etc.) f) Differenzierung verschiedener Demenzformen g) Abklärung von anderen organischen oder psychischen Störungen Therapie: a) Therapeutische Gespräche mit Patienten und Angehörigen b) Medikamentöse Behandlung c) Ergotherapeutisches und pflegerisches Angebot d) Einzel- und Gruppenarbeit e) Gedächtnistraining f) Kompetenzstärkung g) Begegnung und Gespräch Psychosoziales Angebot: a) Angehörigengruppe b) Beratung in verschiedenen sozialen / rechtlichen Bereichen Zentrum für soziale Psychiatrie, Mittlere Lahn, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gießen Die Psychiatrische Institutsambulanz der KPP Gießen betreut in der Gemeinde Freigericht 5 Pflegeheime. Die Fachärzte behandeln nach Überweisung die Patienten in den Heimen selbständig. Behandlungszahlen liegen nicht vor. Stationäre medizinische Behandlung Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Stadt Hanau In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Stadt Hanau waren 2005 15 % gerontopsychiatrische Patienten in stationär-psychiatrischer Behandlung. Davon gehörten 33 % der Kategorie F0, 12 % der Kategorie F1, 15 % der Kategorie F2, 37 % der Kategorie F3 und 3 % der Kategorie F4 an. 104 Damit ist die Klinik, bezogen auf hessische Abteilungspsychiatrien mit gerontopsychiatrischen Patienten im Normbereich, bezogen auf den bundesweiten Durchschnitt mit 1,5 % etwas darunter. Bei der stationären Behandlung dementer Patienten liegt der Schwerpunkt auf schwerer Demenz mit zum Teil ausgeprägten Verhaltensstörungen. Als spezielles Angebot gibt es eine Einheit der Ergotherapie, die ausschließlich für gerontopsychiatrische Patienten gedacht ist. Diese Gruppe mit max. 8 Patienten findet zweimal in der Woche für 1,5 Std. statt. Teilstationär werden keine Patienten über 65 Jahren behandelt. Aus Sicht der Klinik ist die Einrichtung einer gerontopsychiatrischen Tagesklinik anzustreben, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. Zentrum für soziale Psychiatrie, Mittlere Lahn, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gießen Im Jahr 2004 hatte die Klinik 88 Aufnahmen von Personen, die aus dem Versorgungsgebiet im MKK in der KPP Gießen stationär behandelt wurden, davon 14 Aufnahmen in der gerontopsychiatrischen Abteilung. Die Zahlen aus 2005 sind noch nicht veröffentlicht. Komplementäre Behandlung: Ergo-, Physio-, Psychotherapie Nach den Heilmittelrichtlinien § 125 SGB V sind Ergo-, Physiotherapie generell auch für gerontopsychiatrische Patienten zu verordnen. Dies gilt auch für Hausbesuche oder Heimbesuche. Die Behandlung (auch als Hausbesuch) muss von einem Arzt verordnet werden. Es wird dann eine Besuchspauschale und Kilometerpauschale abgerechnet. Es gibt geriatrisch-psychiatrisch-neurologisch spezialisierte Ergotherapie-Praxen. Eine zentrale Erfassung darüber gibt es im MKK nicht. Es besteht generelle Niederlassungsfreiheit und keine Pflichtversorgung. Krisendienst, aufsuchender Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst Im MKK gibt es keinen reinen Krisendienst für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen. Der SpDi bietet Kriseninterventionen für alle Erwachsenen psychisch kranken Menschen während der regulären Dienstzeiten an, die nicht kassenärztlich versorgt sind. Hier kann sowohl ein Arzt als auch ein Sozialarbeiter tätig werden. Eine medikamentöse Krisenbehandlung ist leider nicht möglich. Bei Gefahr im Verzug sind allerdings vorrangig die Polizeiund Ordnungsbehörden zuständig, da nur sie im Rahmen des HFEG (Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen) Zwangsmaßnahmen anordnen können. 3.9 Wohnformen Der Wohnung kommt gerade im Alter, und noch dazu bei Erkrankung im Alter, eine besondere Bedeutung zu. Der Wunsch, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, ist die Regel. Die Bindung an die Wohnung ist eng, sie ist ein Ort der Erinnerung, besonders wenn sich der Bewegungsradius verkleinert. Sie bedeutet Sicherheit und darf sich kaum verändern. Wohnen, als Ort der Pflege, kann aber auch zum Gefängnis werden. Die Umzugsbereitschaft sinkt mit zunehmendem Alter. Mit den „neuen Alten“ entwickeln sich auch neue Wohnformen, die dem Wunsch nach Selbstbestimmtheit und Individualität entsprechen. Der Bedarf an selbst bestimmten Wohnformen steigt, das Heim als institutionalisierte Wohnform hat eine geringere Akzeptanz als noch vor einigen Jahrzehnten. Die meisten Heimbewohner sind faktisch unfreiwillig im Pflegeheim. 105 Es gibt Einrichtungsformen, auf die das Heimgesetz unter Umständen im Einzelfall Anwendung findet. Neue Wohnformen bewegen sich häufig auf einem schmalen Grat zwischen Heim und Nicht-Heim. Dies bringt für Träger, Bewohner und Eigentümer eine Rechtsunsicherheit mit sich. Auch wenn die Wohnform anfangs nicht als Heim eingestuft wurde, kann die spätere Einstufung als Heim eine unangenehme Überraschung sein, da das Heimgesetz bei sich verändernden Umständen, etwa bei stark verändertem Pflege- und Hilfebedarf, bzw. bei verändertem Personenkreis greift (Zitat: BW Neue Wohnformen). Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen versucht, die Vorteile privaten Wohnens (Privatheit, Autonomie und Selbständigkeit) mit denen der stationären Versorgung (Sicherheit und Verfügbarkeit von Hilfeleistungen) zu verbinden. Allerdings gibt es z. Z. weder eine allgemein gültige Definition für das Betreute Wohnen noch verbindliche Qualitätsstandards. Im Leistungsbereich der Altenhilfe ist das Betreute Wohnen den ambulanten sozialpflegerischen Diensten zuzuordnen. Zwar werden die pauschalierten Grundleistungen in der Regel von einem Träger erbracht, doch besteht zwischen den wählbaren Zusatzleistungen volle Wahlfreiheit unter den Leistungsanbietern. Das Leistungsspektrum des Betreuten Wohnens setzt sich zusammen aus Grund- und Zusatzleistungen. Zu den verzichtbaren Grundleistungen, die mit der Betreuungspauschale abgegolten werden, gehören • • • • • • • • Ein persönlicher Ansprechpartner Die wöchentliche aktive Kontaktaufnahme durch den Betreuungsträger Hausnotruf Leistungserschließende Beratung Beratung bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen Vermittlung und Organisation von Hilfen Organisation von Hilfen im Krankheitsfall oder bei Entlassung aus dem Krankenhaus Vermittlung und Animation zu Angeboten bei Freizeit und Gemeinschaftsleben. Zu den Zusatzleistungen, die kurzfristig abgerufen werden können, gehören • • • • • Ambulante Pflege Hauswirtschaftliche Versorgung Versorgung mit warmen Mahlzeiten Boten-, Begleit- und Betreuungsdienste Hausmeisterleistungen, technische Hilfen Bestand: 11 Einrichtungen mit insgesamt 462 Appartements, davon 5 mit insgesamt 311 Appartements im Altkreis Hanau, 3 mit insgesamt 85 Appartements im Altkreis Gelnhausen und 3 mit insgesamt 66 Appartements im Altkreis Schlüchtern. Die Betreuungspauschale liegt zwischen 30 € und 125 € im Monat und beinhaltet in der Regel einen Notruf, Beratung in sozialen Fragen und Vermittlung von Dienstleistungen. Eine wöchentliche aktive Kontaktaufnahme zu allen Bewohnern wird nicht überall gewährleistet. Zielgruppe des Betreuten Wohnens im Rahmen der Altenhilfe sind selbständige ältere Personen, die sich zumindest zum Zeitpunkt des Einzuges noch weitgehend selbst versorgen, die erforderlichen Hilfen anfordern und Kontakte knüpfen können. Art und Umfang der Betreuung reichen in keinem Fall für Menschen mit Demenz oder anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen aus. 106 Hausgemeinschaften Hausgemeinschaften sind eine zielorientierte Weiterentwicklung der stationären Altenhilfe, die insbesondere den Schutz der Würde und der Interessen und Bedürfnisse älterer Menschen, wie im Heimgesetz, im SGB XI und XII formuliert, umsetzt. Sie unterliegen als vollstationäre Hausgemeinschaften dem Heimgesetz und den übrigen gesetzlichen Grundlagen, die für den Bereich der stationären Altenhilfe gelten. Ambulant betreute Hausgemeinschaften fallen nicht unter das Heimgesetz, wenn folgende drei Bedingungen gegeben sind: (1) (2) (3) Wohnraum- und Dienstleistungsangebot (Pflege und Betreuung müssen von unterschiedlichen Anbietern bereitgestellt werden). Die Bewohner haben Wahlfreiheit bezüglich der Pflegeanbieter. Die Bewohner müssen (zumindest von den Bedingungen her) einen Haushalt führen können. Hierzu gehören die Möglichkeit zu kochen, zu waschen etc. Konkrete bauliche und personelle Anforderungen richten sich in jedem Einzelfall nach einer aussagekräftigen Konzeption, die neben einer exakten Beschreibung des Bewohnerkreises der Hausgemeinschaft auch die Ziele der Pflege und Betreuung beschreibt. Die personelle und bauliche Ausstattung ermöglichen eine autonome Versorgung der Hausgemeinschaft. (Unter autonomer Versorgung wird verstanden, dass alle für den gelingenden Alltag notwendigen Tätigkeiten, insbesondere hauswirtschaftlicher Art, von dem der jeweiligen Hausgemeinschaft zugeordneten Personal erbracht werden können und die dafür erforderlichen sächlichen Ausstattungen in der Hausgemeinschaft zur Verfügung stehen). Wesentliches Element ist ein großzügig gestalteter Raum für Begegnung, Aufenthalt, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Ruhezeiten, Freizeitgestaltung. Hausgemeinschaften sind ein Wohnangebot für ältere Menschen mit somatischem Pflegebedarf und / oder einem Pflegebedarf infolge einer demenziellen Erkrankung. Bestand: 2 Hausgemeinschaften mit insgesamt 18 Plätzen in Hanau (Martin-Luther-Stift) 1 ambulante Hausgemeinschaft mit 12 Plätzen, Träger ist ein ambulanter Pflegedienst in Maintal-Wachenbuchen Planung: 9 Hausgemeinschaften mit insgesamt 90 Plätzen (und 10 Kurzzeitpflegeplätze und 12 Tagespflegeplätze) werden in Schlüchtern, Neubau „Haus im Bergwinkel“ realisiert. Die Entwicklung von Hausgemeinschaften ist kritisch zu betrachten, denn nicht überall, wo Hausgemeinschaft draufsteht, ist auch Hausgemeinschaft drin. Dies gilt insbesondere für den ambulanten Bereich, der nicht der Heimaufsicht unterliegt. Auf Initiative der Leitstelle für ältere Bürger hat sich im Januar 2000 der „Arbeitskreis Hessischer Hausgemeinschaftsinitiativen“ gegründet mit dem Ziel, die Entwicklung dieser neuen Wohnform zu begleiten und auftauchende Fragen gemeinsam zu klären. Teilnehmer des Arbeitskreises sind etwa 20 Träger aus ganz Hessen, die konkret die Einrichtung einer Hausgemeinschaft planen bzw. bereits umgesetzt haben, das Hessische Sozialministerium, die Verbände der Pflegekassen in Hessen und die Hessische Heimaufsicht. Unter anderem wurde ein Positionspapier mit Qualitätskriterien erstellt mit Stellungnahmen von Heimaufsicht, Pflegekassen und Sozialhilfeträger. Begleitetes Wohnen im Bestand Ambulante Pflegedienste bieten diese Leistung auf privatrechtlicher Vereinbarung für Selbstzahler an. Statistische Zahlen hierüber existieren nicht. Dies ist keine Pflegekassenleistung. Betreutes Wohnen im Sinne der Eingliederungshilfe gibt es für psychisch kranke Menschen über 65 Jahre nur, wenn es vor dem 65. Lebensjahr begonnen und weitergeführt wurde. 107 Ein Angebot für regelmäßige Hausbesuche, Beratungsangebote, regelmäßige Treffen zur Freizeitgestaltung gibt es im MKK nur für Selbstzahler. Ältere Menschen sind selten bereit, prophylaktisch für Leistungen zu bezahlen (BW Neue Wohnformen). 3.10 Arbeitskreise und Gremien im MKK im Bereich Gerontopsychiatrie Im MKK gibt es folgende Arbeitskreise und Netzwerke, die sich direkt mit Fragen der Behandlung, Pflege und Versorgung alter kranker Menschen beschäftigen: AK Gerontopsychiatrie / Gerontopsychiatrischer Verbund seit 2002: im Auftrag des Psychiatriebeirates, Moderator Thomas Lich, SpDi MKK Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Gerontopsychiatrie seit 1997: informeller Zusammenschluss, Sprecher Dr. Schmidt-Hurm, SpDi MKK Qualitätssicherungsverbund für die ambulante Pflege seit 2000: Leitung Frau Gregor, Leitstelle für ältere Mitbürger MKK, kontinuierliche kollegiale Beratung und Fortbildung, Kundenbefragung Regionale Pflegekonferenz im Altkreis Hanau: Leitung Frau Gregor, Leitstelle für ältere Mitbürger MKK, Informationsaustausch professionell Pflegender und Berater Arbeitskreis Altenhilfe / für den Altkreis Gelnhausen Schlüchtern: Leitung Frau Gregor, Leitstelle für ältere Mitbürger MKK; Informationsaustausch professionell Pflegender und Berater. Netzwerk Pflege und Medizin: Sprecher: Kugler, Dr. Kubesch, Grimm, Kauck, regionales kreisübergreifendes multiprofessionelles Informations- und Fortbildungsforum, auch für Laienöffentlichkeit 4 Psychiatrieplan 1996: Ist und Soll 1996, Abgleich 1996 - 2006 Im Jahre 1996 hat das Institut für kommunale Psychiatrie Solingen (IKP) den ersten Psychiatrieplan für den MKK vorgelegt. Grundlage für die Bewertung der Versorgungssituation und der Schlussfolgerungen für die zukünftige Entwicklung waren die Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutischen / psychosomatischen Bereich von 1988. Im Wesentlichen wurde in diesem Plan diesbezüglich die Strukturqualität des MKK bewertet. Zum damaligen Zeitpunkt wurde vom PKH (Psychiatrisches Krankenhaus) Gießen noch der größte Teil des Main-Kinzig-Kreises versorgt und erst ab 1996 die Psychiatrische Klinik in Hanau mit der Vollversorgung des Westkreises mit ca. 200.000 Einwohnern beauftragt. 65% der Behandlungsfälle wurden im PKH Gießen behandelt. Dort bestand eine gerontopsychiatrische Fachabteilung. Ein besonderes Konzept zur Betreuung älterer psychisch kranker Menschen in der Ambulanz des PKH Hanau lag nicht vor. Spezielle ambulante Hilfsangebote für ältere psychisch Kranke durch andere Anbieter waren nicht vorhanden. Die ambulante medizinische Versorgung wurde insgesamt als defizitär angesehen. Die Zugangskriterien zur Tagesklinik schlossen damals ältere Patienten von der tagesklinischen Behandlung de facto aus. 108 Ambulante gerontopsychiatrische Pflegeangebote waren im MKK nicht vorhanden. Im stationären Bereich existierte damals eine beschützende Abteilung der Martin-LutherStiftung, die auch über Tagespflegeplätze verfügte. Gerontopsychiatrisch weitergebildetes Personal wurde nicht beschäftigt. Ebenfalls existierte eine ähnliche Abteilung im Pflegeheim Meerholz. Als einziges Angehörigen-Angebot gab es eine Gesprächsgruppe für Angehörige von Alzheimer-Kranken. Im Fazit stellte das IKP fest, dass die gerontopsychiatrische Versorgung im MKK nur rudimentär im klinisch-stationären Bereich vorhanden war. Spezifische gerontopsychiatrische und entsprechende formale und / oder inhaltliche Qualifikationen wurden auch in den Heimen nicht festgestellt. Es wurde ein „vollständiger Entwicklungsbedarf“ in diesem Bereich attestiert. Das IKP schlug im Ergebnis vor, die Versorgung älterer psychisch kranker Menschen im Kreisgebiet durch Aufbau von zwei gerontopsychiatrischen Zentren (GPZ), bestehend aus einer multidisziplinären Institutsambulanz mit aufsuchendem Charakter, einer gerontopsychiatrischen Beratungsstelle sowie einer Tagesklinik zu verbessern. Außerdem sei die Angliederung einer gerontopsychiatrischen Pflegeeinrichtung an das GPZ mit ambulantem Pflegedienst und teilstationärer Tagespflegestätte sinnvoll. Das erste gerontopsychiatrische Zentrum sollte in Trägerschaft des PKH Hanau sein. Im Rahmen der Institutsambulanz sollte ein gerontopsychiatrischer Schwerpunkt mit einem eigenen fachlich selbständigen, ambulanten Team entstehen, das sich aus Facharzt, Altenpflegerinnen, Sozialarbeitern und Psychologen zusammensetzt. Dies sollte vorwiegend aufsuchend tätig werden und seine Dienste im Rahmen von Hausbesuchen in Wohnungen und in Pflegeeinrichtungen anbieten. Gegenüber niedergelassenen Ärzten und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie der Pflege, sollte es als Konsil- / Liaisondienst funktionieren. Zusätzlich sollte ein Beratungsdienst in der Hanauer Innenstadt für Angehörige und Betroffene eingerichtet werden. Ferner sollte eine tagesklinische Behandlungsmöglichkeit mit 15 Plätzen geschaffen werden. Diese Tagesklinik sollte zusätzlich - z.B. in der Innenstadt zu der bereits existierenden allgemeinen Psychiatrischen Tagesklinik eingerichtet werden. Hier sollte eine enge personelle Verflechtung mit der Gerontopsychiatrischen Institutsambulanz angestrebt werden. Dieses Zentrum sollte außer den Aufgaben der Vernetzung und der Koordination, der Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildungs-, Fortbildungs-, und Weiterbildungsaktivitäten, eine enge Zusammenarbeit mit Gerichten entfalten. Es böte sich an, den Aufbau des GPZ mit dem weiteren Aufbau des SpDi zu verbinden. Außerdem sollte am Kreiskrankenhaus Schlüchtern ein weiterer gerontopsychiatrischer Schwerpunkt entstehen. Im Bereich der ambulanten Pflegeangebote sei darauf hinzuwirken, dass an vier regionalen Standorten im MKK mindestens je eine ambulante Pflegeeinrichtung, ein Team von 3 - 4 psychiatrisch kompetenten Pflegepersonen, geschaffen wird. An den jeweiligen Standorten sollte jeweils eine Tagespflegeeinrichtung für psychisch kranke pflegebedürftige Personen eingerichtet werden. Ein Platz pro 2.500 Einwohner sei anzunehmen, d.h. 160 Tagespflegeplätze. Grundsätzlich sollten Tagespflegeeinrichtungen auch ambulante psychiatrische Pflege anbieten. Die Altenhilfeplanung des MKK sei im Hinblick auf die gerontopsychiatrische Versorgung zu überprüfen, was im Wesentlichen nicht die Schaffung so genannter „beschützender“ Bereiche bedeute. 109 4.1 Medizinischer Bereich Psychiatrieplan 1996: SOLL – IST – Vergleich SOLL 2 Gerontopsychiatrische Zentren im MKK (Hanau und Schlüchtern) IST Bis heute gibt es kein einziges Zentrum. Die KPP Hanau hat seit 1996 die Vollversorgung für den Westkreis übernommen. Ein spezielles Angebot für gerontopsychiatrisch kranke Menschen über die Regelversorgung hinaus gibt es nicht. Die KPP Gießen hat weiterhin die einzige gerontopsychiatrische Fachstation in Zuständigkeit für den MKK. Institutsambulanz Hanau mit Eine Schwerpunktbildung in Hanau ist nicht gerontopsychiatrischem Schwerpunkt vollzogen. Gerontopsychiatrische Patienten und fachlich selbständigem Team das werden regulär in der Ambulanz mitbehandelt. Einen vorwiegend aufsuchenden Dienst vorwiegend aufsuchend tätig ist und gegenüber Heimen und niedergelassenen gibt es nicht. Die KPP in Schlüchtern bietet Diensten als Konsil- / Liaisondienst fungiert. seit 2005 über die Regelversorgung hinaus in der Psychiatrischen Institutsambulanz ein spezifisches Angebot mit gerontopsychiatrischer Diagnostik, Behandlung, Hausbesuch und Beratung an (s. u.). Insofern deutet sich hier die vom IKP vorgeschlagene Schwerpunktbildung an. Eine regelhaft aufsuchende neurologisch-psychiatrische Behandlung als Hausbesuch ist im MKK nicht gegeben. Es gibt aber einen gerontopsychiatrischen Konsiliardienst, der von niedergelassenen Psychiatern angeboten wird und auf Anforderung von Hausärzten einige Pflegeheime aufsucht. Ein multiprofessioneller aufsuchender Dienst, wie dies ein GPZ anbietet, ist im MKK weiterhin nicht vorhanden. Der SpDi als aufsuchender Dienst ist zwar zwischenzeitlich ausgebaut (Ärzte, Sozialarbeiter) worden, darf aber nicht behandeln und verfügt nicht über Pflegekräfte. Beratungsdienst in der Hanauer Ist in Form von Hilfezentrale und Innenstadt für Betroffene und Angehörige Seniorenberatung teilweise vorhanden. Gerontopsychiatrische Tagesklinik Eine spezielle gerontopsychiatrische Tagesin der Hanauer Innenstadt mit 15 Plätzen klinik gibt es in Hanau nicht. Jedoch wurde zwischenzeitlich eine Geriatrische Abteilung zusätzlich zur allgemeinpsychiatrischen im Vinzenzkrankenhaus eröffnet. Sie beinTagesklinik durch Umwidmung von stationären Betten. Eine Verflechtung mit der haltet eine Tagesklinik in der Martin-Luthergerontopsychiatrischen Institutsambulanz ist Stiftung sowie seit 1.1.2005 eine Station mit anzustreben. 24 Betten im Vinzenzkrankenhaus. Es bietet sich an, den Aufbau des Der SpDi als aufsuchender Dienst ist zwar bis Gerontopsychiatrischen Zentrums mit dem 2001 ausgebaut (Ärzte, Sozialarbeiter) Aufbau des Sozialpsychiatrischen Dienstes worden, darf aber nicht behandeln und zu verbinden. verfügt nicht über Pflegekräfte. Durch die Sparpolitik des MKK ist der Dienst seitdem wieder auf den Personalstand von 1996 zurückgekürzt worden. Jede weiter freiwerdende Stelle wird nicht mehr besetzt. 110 4.2 Pflegerischer Bereich Psychiatrieplan 1996: SOLL - IST SOLL 1. Ambulante gerontopsychiatrische Pflege An 4 regionalen Standorten des Kreises soll in mindestens einem ambulanten Pflegedienst ein Team von 3 – 4 psychiatrisch kompetenten Pflegepersonen geschaffen werden. Die erbrachten Leistungen sollen als Behandlungspflege bzw. im Rahmen von „Hilfe zur Pflege“ abgerechnet werden. 2. Gerontopsychiatrische Tagespflege Insgesamt 160 gerontopsychiatrische Tagespflegeplätze sollen an den 4 Standpunkten eingerichtet werden, die grundsätzlich auch gerontopsychiatrische ambulante Pflege anbieten sollen. IST Diese Empfehlung wurde bislang nicht umgesetzt, da der Finanzierungsvorschlag völlig unrealistisch ist. Gerontopsychiatrische Pflege kann in Hessen (noch) nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Auch die Pflegekassen treten hierfür nicht ein und die Scheu, Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch zu nehmen, ist ausgesprochen hoch. Zwar wurde Psychiatrische Behandlungspflege Mitte 2005 in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen, die entsprechenden Rahmenvereinbarungen fehlen jedoch bis heute. Exemplarisch wird hier die Finanzierung von HALMA e.V., Amb. gerontopsychiatrische Behandlungspflege in Würzburg, dargestellt. Das Angebot ist im Rahmen eines Bundesmodellprojektes entstanden. Nach der Projektphase wurde die Finanzierung auf 3 Säulen gesichert: 1. Die Stadt Würzburg und der Bezirk Unterfranken finanzieren 1,5 Stellen Sozialpsychiatrischer Dienst 2. 1 weitere Stelle (Angehörigenberatung) wird über den Beratungsparagrafen nach den Ausführungsbestimmungen zum Pflegeversicherungsgesetz finanziert (gibt es so in Hessen nicht) 3. Die Psychiatrische Behandlungspflege (einschl. Erstellung eines Hilfeplans, Einführung und fachliche Begleitung der eingesetzten Kräfte und Helfer, CaseManagement in der Langzeitbegleitung) wird auf Grund einer Sondervereinbarung mit den Krankenkassen mit bis zu € 1.850 pro Patient und Jahr bezahlt. Seit 2006 hält sich nur noch die AOK an diese Vereinbarung, die anderen Kassen sind ausgestiegen. Im Westteil des Kreises wurde eine gerontopsychiatrische Tagespflege mit 13 Plätzen geschaffen. Durch flexible Nutzung der Plätze werden zwischen 25 und 30 Personen dort betreut. Als niedrigschwelliges Betreuungsangebot sind 5 Betreuungsgruppen entstanden: 3 im Westteil und 2 im Ostteil des Kreises. Um die ambulante Betreuungssituation weiter zu verbessern, startet im Juli 2006 ein von 111 den Pflegekassen finanziertes Modellprojekt „Entwicklung qualitätsgesicherter häuslicher Tages- und Kurzzeitpflege“. Das Konzept beinhaltet viele Gesichtspunkte, die für gerontopsychiatrisch erkrankte Personen besonders wichtig sind: • eine kleine Gruppe, • ein hoher Betreuungsschlüssel, • eine normale, häusliche Umgebung, • familiäre Gastfreundschaft, • eine warme, akzeptierende Atmosphäre, • Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte. 3. Gerontopsychiatrische Versorgung bedeutet nicht die Schaffung so genannter „beschützender Bereiche“. Aus Sicht der Gemeindepsychiatrie ist das Einschließen der alten psychisch kranken und verwirrten Personen abzulehnen. Wohnortnah sollen im gesamten Kreisgebiet etwa 120 Plätze geschaffen werden. Sollte das Projekt erfolgreich verlaufen, wird es als Regelleistung in die Pflegeversicherung aufgenommen. Einzuordnen ist es als niedrigschwelliges Angebot zwischen professioneller Tagespflege und Betreuungsgruppen. Diese Belehrung ist aus Sicht der Altenhilfeplanung unangebracht. Tatsache ist, dass es einen Personenkreis mit einer ausgeprägten Weglauftendenz gibt. Dieser ist in einem beschützenden Wohnbereich mit Zugang zum Garten/zur Terrasse entspannter zu pflegen, als in einem offenen Bereich mit ständiger Kontrolle. Für das Wohlbefinden der Bewohner ist die Qualität der Betreuung ausschlaggebender als die geschlossene Tür. Die Leitstelle für ältere Bürger hat durch das von 2002 bis 2004 durchgeführte DCMProjekt wesentliche Verbesserungen der gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung initiiert. Durch Fortbildungsangebote (2006 z.B. Fallarbeit zum Umgang mit demenzkranken Bewohner/innen (4-tägig) und Fingerfood-Essen als basale Stimulation (2-tägig mit Heimkoch Markus Biedermann) sowie Mapper-Treffen) wird die Entwicklung in Gang gehalten. 5 Zielgruppen der Gerontopsychiatrie 5.1 Menschen mit Demenz 100 Jahre nach der ersten Krankheitsbeschreibung durch den Nervenarzt Alois Alzheimer (Nov. 1906) entwickelt sich das nach ihm benannte Leiden zur „Krankheit des 21. Jahrhunderts“. Das Thema Demenz zieht mit der gestiegenen Lebenserwartung in immer mehr Familien ein und droht das Ideal eines aktiven Lebensabends zu zerstören. Von den 80- bis 84-Jährigen leidet jeder Siebte (Prävalenz von Demenzen in Abhängigkeit vom Alter nach Bickel. H. (2000) in: Das Wichtigste 1, Die Epidemiologie der Demenz, Deutsche 112 Alzheimer Gesellschaft, Berlin) unter Demenz, von den 85- bis 89-Jährigen jeder Vierte und von den 90-Jährigen und älteren jeder Dritte. Deshalb gehört der humane Umgang mit Demenz zu den großen gesellschaftlichen Debatten, die eine länger lebende Gesellschaft führen muss. Prof. Thomas Klie fordert dazu auf, den Blick auf Demenzkranke zu ändern und warnt davor, „in die gefährliche Denkweise zu verfallen, ein Leben mit Demenz sei nicht lebenswert.“ (Prof. Thomas Klie: Ein Leben mit Demenz ist lebenswert! Pressemitteilung von TM sozial, 15.05.2006). Demenz muss als Phänomen des menschlichen Daseins akzeptiert werden. Nach Prof. Mary Marshall gibt es drei Modelle (Introduction to Dementia, Prof. Mary Marshall, Director, Dementia Services development Centre, University of Stirling), die Demenz zu verstehen: • • • Das medizinische Modell erklärt die Demenz über die Vorgänge, die im Gehirn geschehen. Die Interventionsmöglichkeiten der Mediziner erschöpfen sich in der Gabe von Medikamenten, wobei sie auch im Blick haben, dass die Pflegenden Entlastung benötigen. Nach diesem Modell sind die Ärzte die Experten. Das soziale Modell betrachtet die Persönlichkeit des Menschen mit seiner Biografie, seinen physischen und psychischen Erkrankungen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen. Einen Einfluss auf das Befinden haben die Umgebung, die Möglichkeit, tätig zu sein sowie die Qualität der Beziehungen zu Familienangehörigen, Freunden und Pflegepersonen. In diesem Modell werden viele Ursachen für die Demenz und das Wohlbefinden des Erkrankten berücksichtigt. Entsprechend können wir auch eine Menge tun, um den Krankheitsverlauf zu beeinflussen: wir können das räumliche und soziale Milieu an die Bedürfnisse der Kranken anpassen. Wichtig sind deshalb Schulungen der Angehörigen und der professionellen Pflegepersonen. Wir alle sind Experten. Das Bürgerrechtsmodell ist eine bei uns noch nicht verbreitete Sichtweise: Es will den an Demenz erkrankten Menschen eine Stimme geben, denn sie sind nicht nur krank und von vielfältigen Verlusten betroffen, sondern haben noch eine Menge zu unserer Gesellschaft beizutragen: Mut, aufrichtige Gefühle, Humor und Langsamkeit sind Werte, die wir von ihnen lernen können. Menschen mit Demenz haben Rechte und Verantwortung. Der wichtigste Zugangsweg zu ihnen ist Begegnung und Kommunikation. Wir müssen die Sprache der Demenz lernen. Sie sind die Experten für ihre Situation und haben das Recht, mit ihren Bedürfnissen wahrgenommen zu werden. Entscheidend ist, dass keines der Modelle alleine ausreicht, die Demenz zu verstehen. Wir benötigen alle drei Modelle, zu jeder Zeit (Mary Marshall: „We need all three all the time!“). 5.2 Alte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung Besondere Zielgruppe der alt gewordenen Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung A. Ausgangslage Mit der demographischen Entwicklung Deutschlands werden zukünftig die Zahlen der alt gewordenen Menschen mit geistig oder seelischer Behinderung steigen. Die Tötungsmaschinerie des NS-Systems hat diese normale Situation verhindert und stellt uns vor eine z. Zt. noch völlig neue Aufgabe. Diese Aufgabe kann innerhalb der vorhandenen Strukturen (Behindertenhilfe und Altenpflege) nur dann gelöst werden, wenn neue Wege und angemessene Strukturen aufgebaut werden. 113 Menschen mit Behinderung sind anders. Sie passen nicht in die vorhandenen alten pflegerischen und gerontopsychiatrischen Raster. Die betreuerischen Anforderungen, die diese Zielgruppe mit sich bringt, sind über Jahre hinweg institutionell (Werkstatt für behinderte Menschen, Tagesstrukturen und Wohnbetreuungen) geprägt. Die Menschen mit Behinderung haben entsprechend besondere Bedürfnisse und Eigenheiten entwickelt. B. 1. 2. Betreuungsstruktur Beratungs- und Clearingstelle (fehlt) dezentral, in den Orten Hanau-Stadt, Altkreis Hanau, Gelnhausen, Bad Orb, Wächtersbach, Schlüchtern. Bad Soden-Salmünster (erwünscht) multiprofessionell (Leitung sollte aus der Behindertenarbeit kommen) Potential zu Case-Management (bereitstellen) Tagesstrukturierende Angebote vorhandene Strukturen nutzen separieren von den Heimen vorhandene Sozialkontakte nutzen und pflegen Autonomie der Klienten wahren Einbezug von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten - 3. Wohnen in den verschiedenen Wohnformen (ambulant betreut bis stationär) bereitstellen Betreuung in der eigenen Wohnung Wohngemeinschaft Hausgemeinschaft Fortführung vorhandener Unterbringungen Einbezug von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten C. 1. 2. Politische Wege im MKK Netzwerke der vorhandenen Angebote verbinden und bekannt machen Koordination durch den SpDi Kooperation der vorhandenen Institutionen fördern Ausbau der fachlichen Kooperation, die durch die HPK entstanden ist Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes Politische Klärung im MKK prospektive Planung Akzeptanz der fachlichen Qualifikation durch die Politik als Standard Adäquate sachliche und personelle Ausstattung Aufhebung der Trennung der Kostenverantwortung (Krankenkasse, örtlicher und überörtlicher Sozialhilfeträger, Land, Rentenversicherung) Koordination und Kooperation der verschiedenen Träger und Anbieter (Trägervielfalt) - 114 5.3 Alte Menschen mit Suchterkrankungen Ambulant Alte Menschen mit Suchterkrankungen in der ambulanten Pflege • Medikamentenabhängigkeit • Alkoholabhängigkeit - Schmerzmedikamente Schlafmedikamente Abführmittel Meist bestehen die Suchterkrankungen schon sehr lange und sind in den meisten Fällen nicht gleich ersichtlich und selten behandelbar. Ein großes Problem sind alkoholabhängige Patienten mit einem Diabetes mellitus. Dort bestehen meistens extreme Blutzuckerschwankungen, was die Versorgung oft sehr schwierig gestaltet. Stationär Alte Menschen mit Suchterkrankungen Als Suchterkrankung ist vorrangig der Alkoholismus zu nennen. Für Menschen mit einer langen Alkoholbiografie ist aus Gründen der Verwahrlosung und / oder der Selbstgefährdung und der schweren körperlichen Erkrankung eine stationäre Aufnahme zur geregelten Pflege und Versorgung in einer Einrichtung notwendig. Auch alkoholabhängige Menschen ohne festen Wohnsitz suchen in einem gewissen Alter einen festen Platz, der ihnen Schutz, Pflege und Versorgung bietet. Problemstellung für ⇒ den Betroffenen: empfundenes Einengen ihrer Person Vorgabe einer festen Struktur (z.B. Mahlzeiten) weniger Geld zur eigenen Nutzung Sauberkeit und Hygiene Hausordnung Doppelzimmer ⇒ die Mitbewohner und deren Angehörige: Lärmbelästigung in stark alkoholisiertem Zustand unsauberes Verlassen der gemeinschaftlichen sanitären Bereiche Betteln innerhalb der Einrichtung ⇒ die Einrichtung: nicht Einhalten der getroffenen Absprachen negative Außenwirkung durch die Betroffenen, z. B. Erscheinungsbild des Kunden Versuche, die Mitarbeiter gegeneinander auszuspielen Fernbleiben der Einrichtung über Nacht, ohne zu informieren nicht Einhalten von Sauberkeit und Hygienevorgaben schlechter Ernährungszustand öfters medizinische Notfälle durch z.B. Stürze oft keine regelmäßige Medikamentenversorgung und Behandlungspflege möglich Probleme bei der Versorgung der Patienten entstehen häufig durch die mangelhafte Versorgung durch Fachärzte und Therapeuten. 115 5.4 Alte Menschen mit neurologischen Erkrankungen Ambulant Alte Menschen mit neurologischen Erkrankungen in der ambulanten Pflege Häufige neurologische Erkrankungen: Zustand nach Apoplex (Schlaganfall) Parkinson Multiple Sklerose Amyotrophische Lateralsklerose Stationär Alte Menschen mit neurologischen Erkrankungen (stationär) Eine Aufnahme alter Menschen mit neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Apoplex, Epilepsie, Parkinson, in einer stationären Einrichtung erfolgt aus vielerlei Gründen. Der Hauptgrund einer stationären Aufnahme ist in der Pflege und Betreuung durch Fachpersonal, das rund um die Uhr verfügbar ist, zu sehen. Die bis dahin pflegenden und betreuenden Angehörigen sind bzw. fühlen sich überfordert oder gehen einer beruflichen Tätigkeit nach. Der ambulante Dienst kann nur zeitlich begrenzt die Pflege übernehmen. Probleme für und mit den Betroffenen: - Akzeptieren der Heimaufnahme Wegfallen der Bezugsperson bei Sprachproblemen: Verständigungsschwierigkeiten Doppelzimmer oft sind keine Bezugspersonen vorhanden, dadurch das Fehlen von Biografiedaten Verlust der Eigen- und Selbständigkeit Wesensveränderungen Fördernde Therapie z. B. Krankengymnastik und Logopädie sind sehr schwierig zu bekommen 6 Perspektiven der aktuellen gerontopsychiatrischen Versorgung und erwünschte Änderungen 6.1 Netzwerk Kooperation und Vernetzung der Leistungsangebote Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die wichtigste Form der Vernetzung von Leistungsanbietern, Kostenträgern und (kommunaler) Altenhilfeplanung in der Kooperation in regionalen Arbeitsgemeinschaften bzw. Planungskonferenzen besteht. Kriterium für Vernetzung ist hierbei, dass sich Leistungsanbieter unterschiedlicher Träger, die in der Regel miteinander im Wettbewerb stehen, bzw. Anbieter, die unterschiedliche Spektren des Versorgungssystems abdecken (professionelle Pflegeangebote, medizinische Versorgung und Rehabilitation, Beratungsstrukturen bzw. Selbsthilfeeinrichtungen), zusammenfinden und dabei mit den relevanten Kostenträgern und der kommunalen Altenhilfeplanung kooperieren. Pflegekonferenzen oder Arbeitsgemeinschaften stellen eine Grundlage dar, auf der sich dann weitere und konkret wirksame Formen der Vernetzung der Leistungsangebote entwickeln können. Entsprechende Gremien können sowohl planerische Aufgaben 116 übernehmen, als auch Versorgungsschnittstellen abstimmen, gemeinsame Qualitätsstandards definieren und vor allem auch Modelle entwickeln, bei denen die verschiedenen Kostenträger, die im Bereich der Altenhilfe relevant sind (Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge etc.), sinnvoll kooperieren und ihre finanziellen Aufwendungen bündeln können. Unmittelbar wirksam werden diese Formen einer übergeordneten Vernetzung (CaseManagement) dann, wenn damit verbunden ist, für die Hilfe- und Pflegebedürftigen und deren Angehörige Anlaufstellen zu schaffen, die die notwendigen Beratungsangebote vorhalten (Bedarfsassessment bzw. Schaffung von Angebotstransparenz), Hilfeangebote vermitteln (Lotsenfunktion) und auch insgesamt im Sinne einer anwaltschaftlichen Funktion die Interessen von Pflegebedürftigen in die Versorgungslandschaft einbringen (Verbraucherschutz). Derartige Case-Management orientierte Ansätze ließen sich in mehr oder weniger ausgeprägter Form exemplarisch in Nürnberg, Münster und auch im Ortenaukreis finden. Nach wie vor deuten die Gesamtbefunde allerdings darauf hin, dass sich ein kommunales Verbundsystem in der Breite der Altenhilfe in Deutschland erst langsam und eher exemplarisch zu etablieren beginnt (aus MUG III). Ein erster Schritt im MKK sollte sein, dass bestehende Gremien und Arbeitskreise verstärkt in verbindlichen Austausch treten und den Informationsfluss sicherstellen, um den Umsetzungsprozess der Ziele des Psychiatrieplans zu fördern und weiter zu entwickeln. 6.2 Fehlendes Gerontopsychiatrisches Zentrum Schon im Psychiatrieplan von 1996 wurden 2 Gerontopsychiatrische Zentren (siehe Abbildung 13) für den MKK für notwendig gehalten. Dies wurde, wie in Kapitel 5 beschrieben, bis heute nicht umgesetzt. Ein GPZ beinhaltet eine (aufsuchende) Ambulanz und (aufsuchende) Beratungsstelle, sowie eine Tagesklinik. Die Umsetzung ist heute umso wichtiger, als der demographische Wandel, die bessere Behandelbarkeit von Erkrankungen des Alters und die immer noch fehlende aufsuchende psychiatrische Behandlung der Kassenärzte eine solche Institution bedingen. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hält kleine Einheiten der Einzugsgebiete wegen des geringen Mobilitätsradius alter Menschen für sinnvoll. Das KDA hält ein gerontopsychiatrisches Standardversorgungsgebiet von 100.000 – 150.000 Einwohnern für sinnvoll. Zugleich wird aber angeraten, in großstädtischen Ballungszentren eher noch kleinere Versorgungsgebiete zu etablieren. Die Bundesgemeinschaft Psychiatrie (BAG) fordert ebenfalls die Einrichtung von GPZ und rät zu etwa 0,2 gerontopsychiatrischen, klinischen Plätzen auf 1000 Einwohnern. Davon sollten mindestens 25% auf die tagesklinische Behandlung entfallen. Dies wären für den MKK insgesamt 82 Plätze, von denen ca. 20 tagesklinische Plätze wären. Ein solches Zentrum ist eine eigenständige Einrichtung unter ärztlicher Leitung und hat gesicherte Kooperationsstrukturen mit der Altenhilfe und der Psychiatrie. Dies fördert die Kooperation über die Kostenträgergrenzen hinaus und zwischen professionellen und informellen Strukturen. Zusätzlich soll es zur weiteren Qualifizierung und Vernetzung bestehender Institutionen beitragen und die Öffentlichkeit über aktuelle Strömungen und Entwicklungen informieren. Vermutlich wird nur 1% der über 65-Jährigen von psychiatrischen Angeboten erreicht. Gerade deswegen ist das aufsuchende Angebot zur Behandlung und Beratung so wichtig, um einen höheren Versorgungsgrad zu erzielen. Ein solches Konzept verhindert vorzeitige stationäre Aufnahmen und kann stationäre Aufenthalte verkürzen. Es kann zu frühzeitiger Diagnostik und Behandlung beitragen. Dies ist durch die Kassenärzte nicht gewährleistet, da sie nicht regelhaft aufsuchend tätig werden. Nur ein solches Zentrum kann die psychiatrische, somatische, pflegerische und psychosoziale Grundversorgung integrieren und vermitteln. Es kann Motor für einen gerontopsychiatrischen Verbund sein, damit gewährleistet ist, dass jeder Bürger im MKK die wohnortnahe Hilfe erhält, die er für den individuellen Bedarf benötigt. 117 Abbildung 13 118 6.3 Krisendienst Im MKK gibt es keinen psychiatrischen / gerontopsychiatrischen Krisendienst, der auch eine Behandlung anbieten kann. Der SpDi bietet aufsuchende Beratung in Krisensituationen während der Dienstzeiten an. Pflegefachkräfte sind nicht vorhanden. Eine medikamentöse Behandlung ist nicht möglich. An den Abenden oder Wochenenden ist der kassenärztliche Notdienst zuständig, an dem keine Neurologen oder Psychiater teilnehmen. Dieser verfügt nicht immer über die nötige Fachkenntnis. Auch während der Öffnungszeiten der Kassenärzte ist eine fachärztliche aufsuchende Versorgung nicht gewährleistet. Gleiches gilt für die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten. Wichtig ist für Angehörige - dies sind 90 % der Hilfesuchenden - (Psychosoziale Umschau) in diesen Situationen einen fachkundigen Menschen zu sprechen und die passende Hilfe vermittelt zu bekommen. Dies ist auch wichtig, um eine Überforderung, Burn-Out oder Gewalteskalation zu verhindern. Als Täter findet man häufig Frauen im Alter um 60, die die Last der Pflege überwiegend allein tragen müssen. Oft befinden sie sich in einer SandwichSituation. Einerseits sollen sie ihre Kinder emotional oder finanziell unterstützen und andererseits lastet die drückende Bürde der Sorge und Pflege für die Eltern auf ihnen. Häufige Formen der Gewalt sind körperliche und seelische Misshandlung, Freiheitseinschränkung, finanzielle Ausbeutung und passive sowie aktive Vernachlässigung. Allerdings beklagen auch Angehörige, dass Pflegebedürftige auch gegen sie gewalttätig sind. Angegeben wird, dass dies zwei- bis viermal häufiger auftritt, als gegen die Gepflegten (R. Hirsch, Prävention statt Gewalt). Diese Beratung und Intervention kann durch geschulte Pflegekräfte oder Sozialarbeiter geschehen. Eine ärztliche Kompetenz ist prinzipiell sinnvoll, wenn eine medikamentöse Behandlung oder Zwangseinweisung erfolgen soll. Ein gerontopsychiatrischer Krisendienst kann durch ein GPZ oder durch eine Telefonsprechzeit (wie in Frankfurt) von geschulten Kräften erfolgen. Dies sollte bei einer nicht amtlichen Stelle angesiedelt sein, da sich die Betroffenen, die unter Scham und Schuld leiden und aus Angst vor „Repressalien“ / einer amtlichen Verfolgung, sonst nicht melden. In München erfolgten fast alle Kriseneinsätze ohne Mitwirkung eines Arztes. Bei 85 % der Fälle konnte eine Einweisung vermieden werden. Die Kosten hierfür müssten von den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem MKK in Mischfinanzierung übernommen werden. 6.4 Beschäftigung, externe Tagesstruktur Externe Tagesstruktur Der Anteil alter Menschen nimmt in Deutschland wie in anderen industrialisierten Ländern stetig zu und stellt auch den MKK vor neue Herausforderungen. Häufig leiden die alten Menschen an mehreren Krankheiten gleichzeitig (Multimorbidität) und der Verlauf ist i. d. R. chronisch. Dies gilt sowohl für die somatischen, als auch für die psychischen Erkrankungen. Dabei sollte man sich im Klaren sein, dass körperliche Beschwerden zu psychischen Belastungen führen und umgekehrt, somatische Erkrankungen oft psychische Krankheiten verursachen können. Multimorbidität und chronische Erkrankungen im Alter lassen sich nicht mit monokausalen medizinischen Therapiekonzepten und einem auf Heilung ausgerichteten Gesundheitswesen angemessen beeinflussen. Um ein Höchstmaß an Lebensqualität, eine angemessene Versorgung gerade für psychisch kranke alte Menschen zu ermöglichen, sollte eine Unterstützung im Alltagshandeln u. a. mit einer tagesstrukturierenden Maßnahme erfolgen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist besonders für die Gruppe der chronisch psychisch Kranken schwierig. Da der Altersprozess in einzelnen Funktionsbereichen sehr 119 unterschiedlich verläuft, ergibt sich bei jeder Person eine ganz individuelle Entwicklung im Alter. Die meisten alten Menschen möchten, solange es eben geht, in ihrer gewohnten Umgebung leben, auch wenn sie aufgrund von körperlichen und / oder geistigen (psychischen) Erkrankungen auf Hilfe angewiesen sind. Dies ist bisher i. d. R. nur sehr begrenzt möglich. Aufgrund dieses Mangels erfolgen Einweisungen in Alten- und Pflegeheime oft früher als nötig. Es sind vor allem altersbedingte Merkmale, die den Kontakt und die Kommunikation miteinander erheblich erschweren, wie eingeschränkte Mobilität, Einschränkung der Sinne, insbesondere Hören und Sehen oder eine allgemeine Multimorbidität. Psychiatrische Erkrankungen führen häufig zu Beziehungsstörungen, es kommt zu sozialer Isolation, Verlust von sozialer Kompetenz, Vereinsamung und Langweile. Dies führt zu Krisen mit der Gefahr eines Rückfalls in die Erkrankung. Das Angebot einer (externen) tagesstrukturierenden Maßnahme ist / soll Bestandteil der wohnortnahen Versorgung alter psychisch kranker Menschen sein. Sie ergänzt und / oder entlastet die Versorgungsangebote, z. B. des SpDi oder des Betreuten Wohnens. Sie soll der Vermeidung von stationären Aufenthalten dienen oder einer Aufnahme in ein Alten-(Pflege-) Heim vorbeugen. Die Angebote sollen helfen, den Tagesablauf so zu strukturieren, um wichtige Grundbedürfnisse, wie Wunsch nach sozialer Anerkennung, sozialem Kontakt zu erfüllen. Seit dem 01.01.2004 gibt es das Angebot einer tagesstrukturierenden Maßnahme mit 12 Plätzen in der Hacienda in Maintal-Dörnigheim, einem Wohnheim für alt gewordene psychisch kranke Menschen in Trägerschaft des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten e.V., für (Mit-)Bürger vor allem aus Maintal und Hanau. Das Angebot richtet sich vor allem an ältere Menschen, die noch in der eigenen häuslichen Umgebung leben. Oft handelt es sich um isoliert lebende Menschen. Im Rahmen dieser tagesstrukturierenden Maßnahmen werden kulturelle und sportliche Aktivitäten angeleitet und gefördert, der Kontakt zur Gemeinde und zur Öffentlichkeit gepflegt. Im Einzelnen sind dies: • • • • • • • • • 7 Werken/Textil Musikgruppe/-therapie/Singen Sport/Schwimmen/Gymnastik/Yoga Freies Gestalten Karten- und Brettspiele Wandergruppe Märchengruppe Kochgruppe Gesprächsgruppe Lösungsansätze / Indikatoren Sowohl die Wohnungs- und die Kommunalpolitik als auch das Gesundheitswesen müssen sich auf die veränderten Bedingungen des demographischen Wandels einstellen. Alternative Wohn- und Betreuungsangebote zum Heim werden zu erproben und auszubauen sein, wenn die Zahl älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen deutlich steigt, die Tragfähigkeit familiärer Netze jedoch immer mehr abnimmt. 120 7.1 Beispielhafte Wohnformen Integratives Wohnen / Gemeinwesenprojekte Intergenerative Projekte (aus NDV Nachrichtendienst 7/2006, Seite 359): z. B. die Tokyoter Einrichtung „Kotoen“. Sie vereinigt Seniorenwohn- und Pflegeheim mit einer Kindertagesstätte. Das Heim versucht, durch das integrative Konzept die Begegnung der Generationen zu ermöglichen und damit das tradierte Ideal der Großfamilie, welches auch in Japan immer seltener Realität ist, künstlich nachzustellen. Sie zielt auf das Weitergeben von Wissen und Traditionen auf der einen Seite und auf das Verringern von Vereinsamungstendenzen auf der anderen Seite ab. Auch wenn die Begegnungen der Generationen, bedingt durch den kulturellen Hintergrund, in diesem Beispiel nicht individuell sondern kollektiv stattfindet. Segregatives Wohnen Im Gegensatz zum integrierten / integrativen Wohnen, bei dem Menschen verschiedener Problemlagen und Altersstufen zusammen wohnen, handelt es sich beim segregativen Konzept um die Versorgung einer homogenen Gruppe von Menschen gleichen Störungsbildes und Hilfebedarf. Dies gilt für die Demenzkranken besonders. Der Aspekt des gemeinsamen Wohnzimmers und Küche, als Ort des gemeinschaftlichen Aufenthaltes und der Beschäftigung, ist besonders wichtig. Der regelmäßige, gemeinschaftlich gepflegte Tagesablauf wirkt anregend und angstreduzierend, wenn dies in kontinuierlicher Begleitung einer Präsenzkraft geschieht. Wohnraumanpassung, Barrierefreiheit Die barrierefreie Wohnung ist eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines selbständigen Haushalts bei körperlicher Beeinträchtigung. Barrierefreies Wohnen ist für alle Generationen geeignet. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Dies bedeutet u. a. Vermeidung von Stufen und Schwellen zum Zugang und innerhalb der Wohnung, notwendige Türbreiten und Höhen von Bedienungselementen. Die Kosten für solche Umbaumaßnahmen können hoch sein, werden aber bezuschusst. Es ist deswegen sinnvoll, bei Neubauten dies gleich mit einzuplanen (Neue Wohnformen für ältere Menschen, Stand und Perspektiven, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Januar 2006). Bei der Wohnraumanpassung werden Barrieren und Gefahrenquellen für ältere oder behinderte Menschen beseitigt oder umgebaut, um eine selbständige Lebensführung möglichst lange zu gewährleisten. Dies zu erkennen und zu planen ist Aufgabe der Wohnberatung. Bei der strukturellen Wohnraumanpassung werden auch Aspekte der infrastrukturellen Versorgung und der barrierefreien Gestaltung des Wohnumfeldes berücksichtigt. Dies betrifft kommunale Planungen, Quartierskonzepte, Baugesellschaften. In Hessen ist die Hessische Fachstelle für Wohnberatung HFW bei der AWO BV Hessen-Nord als Ansprechpartner zu nennen. Im MKK macht dies das SeniorenOffice Maintal für die Stadt Maintal. Hausgemeinschaften Hier handelt es sich um selbst organisierte Ein- oder Mehrgenerationen-Wohnprojekte. Jeder Bewohner hat einen eigenen Wohnbereich. Einige Räume werden gemeinschaftlich genutzt. Sie entstehen aus privater Initiative. Das Gemeinschaftsleben beginnt bereits vor dem Einzug. Bei einem Pflegebedarf, der über nachbarschaftliche Hilfe hinausgeht, werden ambulante Dienste in Anspruch genommen. Das normale Wohnen basiert auf gegenseitiger freiwilliger Hilfe. Soziale Netzwerke werden gebildet. Gelegentlich ist auch eine Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfe vereinbart. Die Zeitspanne von Planung zur Realisierung beträgt 4-8 Jahre. Projekt „Entwicklung qualitätsgesicherter häuslicher Tages- und Kurzzeitpflege im Main-Kinzig-Kreis“ Die demographische Entwicklung und der damit verbundene Anstieg pflegebedürftiger Menschen erfordern Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur. Insbesondere gilt es, die vorhandene Altenhilfestruktur um 121 niedrigschwellige Angebote zu ergänzen, denn die große Zahl der Pflegebedürftigen wird in Zukunft nicht mehr im bisherigen Umfang durch Professionelle versorgt werden können. Eine gemeinschaftliche Kultur der Pflege und Betreuung ist deshalb erforderlich, die als eine Art „Koproduktion“ zwischen Angehörigen, Professionellen und Freiwilligen / Laienhelfern beschrieben werden kann. Ziel des von der Pflegeversicherung finanzierten Modellprojektes ist die Implementierung von häuslicher Tages- und Kurzzeitpflege in allen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises. Wesentliches Kennzeichen dieser in Schottland entwickelten und praktizierten Dienstleistungsform ist das Zusammenwirken von Professionellen, Laienhelfern bzw. Freiwilligen und Angehörigen. Dabei kommt einer effektiven Qualitätssicherung, die nicht nur gesetzlichen und ökonomischen Vorgaben geschuldet ist, sondern in erster Linie die Perspektive der Pflegebedürftigen im Blick hat, eine herausragende Bedeutung zu. Analog zum schottischen Modellvorbild ist während der gesamten Laufzeit ein engmaschiges Netz an Begleitung, Schulung, Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Dadurch wird zum einen der Grundstock gelegt für die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von qualitativen Standards, zum anderen ist diese „Bodenhaftung“ des Projektes direkt gekoppelt an das Ziel, die neuen Angebote in eine Regelversorgung überführen zu können. Konkret sollen folgende Fragen untersucht werden: • • • • • • Lassen sich im Main-Kinzig-Kreis eine entsprechende Anzahl Gastfamilien finden, die ihr Haus / ihre Wohnung öffnen, um pflegebedürftige Menschen für einen vereinbarten Zeitraum zu betreuen? Lassen sich genügend Freiwillige / Laienhelfer (Freiwillige erhalten für ihren Einsatz lediglich eine Aufwandsentschädigung, Laienhelfer werden stundenweise vergütet) rekrutieren, die die Gastfamilien regelmäßig unterstützen? Wie müssen die in Schottland entwickelten Instrumente modifiziert und welche rechtlichen Fragen abgeklärt werden? Lässt sich durch diese bedarfsgerechte Form der Betreuung die Nutzungsfrequenz der Tages- und Kurzzeitpflege erhöhen? Lassen sich Vergütungsstrukturen für die Angebote der häuslichen Tages- und Kurzzeitpflege entwickeln, die einerseits in die Kostensystematik der Pflegeversicherung passen und andererseits die für die Qualitätssicherung erforderliche Begleitung durch ein Projektteam refinanzieren? Wie muss die Relation Fachkraft / Gastfamilien aussehen, damit die Qualität der Leistungserbringung und die Refinanzierung der Fachkraft gewährleistet sind? Das Projekt hat am 01.07.2006 begonnen und dauert bis zum 30.06.2011. 7.2 Beschwerdestelle Eine unabhängige Beschwerdestelle soll neutraler Ansprechpartner sein. Dies gilt für Angehörige von Pflegebedürftigen, für psychisch kranke alte Menschen, die Probleme mit Pflege und medizinischer, hauswirtschaftlicher Versorgung haben sowie für professionelle Helfer. Die Beschwerdestelle soll kurzfristig, unbürokratisch und niedrigschwellig vermitteln und schlichten. Sie soll die Rechte der Anfragenden stärken und Defizite in der Versorgung und Zusammenarbeit der Helfersysteme erfassen. Die Beschwerdestelle kann eine fachkundige Person oder ein differenziertes Fachgremium sein. Im Bereich der Pflege ist dies die Leitstelle für ältere Mitbürger. Auf der medizinischen Seite kann dies das Gesundheitsamt in seiner Kontrollfunktion sein. Die Zusammenarbeit beider Stellen ist nicht verbindlich geregelt. Eine gebündelte Erfassung der Anfragen gibt es nicht. 122 Ein herzlicher Dank gilt allen Mitgliedern des Arbeitskreises Gerontopsychiatrie, die an der Erstellung dieses Planes mit Ausarbeitungen und der engagierten Mitarbeit in den Konferenzen beigetragen haben. • Frau Dr. med. Braun, Oberärztin in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hanau • Herr Fink, Diplomsozialarbeiter (FH), Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Schlüchtern • Herr Dr. phil. Frindte, Qualitätsmanagement, Gemeinnützige Schottener Reha • Frau Gregor, Diplompsychologin, Leitstelle für ältere Bürger im Main-Kinzig-Kreis • Herr Hennek, Diplomsoziologe, Heimleitung Hacienda Maintal, Frankfurter Verein für soziale Heimstätten • Frau Kolod, Pflegedienstleitung, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Stadt Maintal • Frau Kübler, Diplomsozialarbeiterin, Behindertenwerk Main-Kinzig-Kreis • Frau Michl, Heimleitung, Pflegeheim Dettinger Straße, Gemeinnützige Schottener Reha • Herr Münz, Diplomsozialpädagoge, Leiter des Fachbereichs Soziales, Stadt Maintal • Frau Noll, Diplomsozialarbeiterin, Sozialdienst im Pflegeheim Meerholz • Frau Spahn, Pflegedienstleiterin des Wohnstift Hanau • Frau Walther, Pflegedienstleitung der Hilfezentrale Hanau Ein besonderer Dank gilt Frau Klug und Frau Scheider vom Geschäftszimmer des SpDi. Thomas Lich Facharzt für Psychiatrie Sachgebietsleiter Sozialpsychiatrischer Dienst Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis 123 D Erwachsenenpsychiatrie und Gemeindepsychiatrischer Verbund 1 Einleitung Im folgenden Kapitel werden die sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für den Bereich der Erwachsenenpsychiatrie dargestellt und neu bewertet. Es soll aber auch versucht werden, Handlungsleitlinien zu entwickeln, wie die psychiatrische Versorgungslandschaft der nächsten Jahre im MKK gestaltet werden kann. 1.1 Basisdaten und demographische Entwicklung Weltweit nehmen psychische Erkrankungen zu. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) können weltweit 11,5 % aller Krankheiten neuropsychiatrischen Ursprungs zugeordnet werden. Es ist davon auszugehen, dass etwa 20 bis 30 % der Bevölkerung an psychiatrischen und psychosomatischen Störungen leiden und dass davon ungefähr die Hälfte dringend einer professionellen Behandlung bedarf. Folgt man dem Gesundheitssurvey (RKI: Bundesgesundheitssurvey (BGS) 1998, Zusatzmodul ‚Psychische Störungen’ Berlin 1998), dann sind 32,1 % (15,6 Mio.) der erwachsenen deutschen Bevölkerung zwischen 18 - 64 Jahren psychisch krank. Davon stehen lediglich 36% im Kontakt mit professionellen Hilfen. Als häufigste Störungsformen im Sinne der Prävalenz zeigen sich bei der erwachsenen Bevölkerung Angststörungen (14,5%), affektive (meist depressive) Störungen (11,5%) und somatoforme Störungen. Sie liegen weit vor den Suchterkrankungen (6,8%), die auf dem vierten Platz folgen. Männer sind eher von Suchterkrankungen betroffen und Frauen weisen eine relative höhere Prävalenz bei Angstund affektiven Störungen auf. Auch die Krankenversicherungen konstatieren in ihren Gesundheitsreports einen drastischen Anstieg psychischer Störungen. Der Anteil psychischer Störungen an den Gesamterkrankungen hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht und steht nun mit einem Anteil von 7,35 % bis 13 % an 4. Stelle der ärztlich registrierten Krankheitstage. (Je nach Kasse variieren die Zahlen geringfügig. Vgl.: DAK Hessen Gesundheitsbericht 2006; BKK Gesundheitsreport 2003, Essen 2004; TK-Gesundheitsreport 2004, Hamburg). Der durch psychische Erkrankungen bedingte Anteil der Fehlzeiten liegt bei Frauen deutlich höher als bei Männern. Bei Frauen stehen depressive Erkrankungen im Vordergrund, bei Männern Störungen im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen. Das Risiko, an einer psychischen Störung zu erkranken sowie die Bereitschaft der Nutzung eines therapeutischen Behandlungsangebotes, steht in Verbindung mit regionalen, sozialstrukturellen und -demografischen Konditionen. Im Folgenden nur einige ausgewählte demographische Angaben und Charakteristika des Main-Kinzig-Kreises. Am Stichtag 31.12.2004 lebten im MKK 410.203 Bewohner, Tendenz leicht steigend. Der MKK ist eine der wenigen Wachstumsregionen im Rhein-Main-Gebiet. Die regionale Ausdehnung beginnt im Westen direkt anschließend an Frankfurt und reicht in östlicher Ausdehnung bis hin zu ländlich strukturierten Gebieten der Ausläufer der Rhön, des Vogelsbergs und Spessart (geographisch größter Kreis Hessens). Analog dazu zeigt die Region um die Stadt Hanau eher urbane bzw. suburbane Strukturen, in den Regionen der ehemaligen Landkreise Gelnhausen und Schlüchtern ländlich geprägte Strukturen. Hier noch einige markante, statistische Daten: 124 1.2 17,82 % der Personen im MKK sind älter als 65 Jahre (73.095 Menschen), 9,6 % aller abhängig Beschäftigter sind arbeitslos (im Jahre 2004 waren es insgesamt 33.263 Personen), 11.689 Personen beziehen Sozialhilfe (außerhalb von Einrichtungen), 156.000 Personen leben in Einpersonenhaushalten (Quelle: www.mkk.de) Leitlinien Die nachfolgenden Leitlinien entstammen dem Psychiatrieplan des Landes SchleswigHolstein und sollen den im psychiatrischen Bereich verantwortlich Handelnden im MainKinzig-Kreis als Orientierung und Empfehlung dienen. Offenes Verständnis von psychischer Erkrankung Neben ein somatopsychisches Krankheitsverständnis tritt ein anthropologisches Krankheitsverständnis. Unterschiedliche Sichtweisen sind erforderlich, um Hilfen für psychisch kranke und behinderte Menschen sachgerecht zu gestalten. Dabei ist die Definition von Behinderung gemäß Weltgesundheitsorganisation mit den Begriffen Schädigungen, Fähigkeitsstörungen, Beeinträchtigungen hilfreich (siehe auch ICF – Internationale Classifikation der Funktionsfähigkeiten, Behinderungen und Gesundheit). Prävention Früherkennung von psychischen Erkrankungen und Vermeidung von Chronifizierung haben gleichen Stellenwert wie rehabilitative Maßnahmen bei chronischen Erkrankungen. Hilfen zur Selbsthilfe Ziel der Hilfen ist es, die Handlungsautonomie des psychisch erkrankten Menschen zu stärken und behinderte Menschen zu befähigen, die Hilfsangebote und die Strukturen der Versorgung so zu gestalten, dass sie handlungsermächtigend sind. Individuelle Hilfe für den einzelnen psychisch erkrankten Menschen richtet sich an seinen Ressourcen und denen seiner Umwelt aus. Normalität Bei allen Hilfen sind Rahmenbedingungen erforderlich, die sich an der Normalität der individuellen Lebensführung der Betroffenen, insbesondere der Wahrung ihrer Intimsphäre bis hin zu sexuellen Bedürfnissen orientieren. Lebensweltbezug Die Hilfsangebote sollen so gestaltet sein, dass die Kontakte in der Familie, im Freundeskreis und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, bzw. dass entsprechende soziale Bezüge neu entstehen. Rechte Die Hilfsangebote haben sich an der Handlungsautonomie und der Selbstbestimmung der psychisch erkrankten Menschen zu orientieren. Sie müssen darüber hinaus Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einräumen. Regionalisierung/sozialräumliche Planung, Versorgungsverpflichtung in der Region Es sind regionale, sozialräumliche Planungen zu entwickeln. Es sollen vielfältige, aufeinander abgestimmte Hilfsangebote vorhanden sein. Durch das Zusammenwirken in der Region zwischen den Trägern und zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege ist die Versorgungsverpflichtung umzusetzen. Dem Wunsch- und Wahlrecht des Hilfeempfängers ist (wenn möglich) Rechnung zu tragen. Die Hilfsangebote sind durchlässig zu gestalten. Sie sollen nach dem Prinzip der minimal notwendigen Eingriffe vorrangig ambulant ausgerichtet werden. 125 Qualität sichern / Qualität entwickeln Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen kommt dem Thema der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung besondere Bedeutung zu. Neben den Aussagen zur Qualität der Leistungen in einzelnen Einrichtungen müssen gemeinsame Vorstellungen über die Qualität von Versorgungssystemen/Regionen entwickelt werden. Dies ist eine notwendige Ergänzung der Qualitätssicherung und -entwicklung in den einzelnen Einrichtungen. Fachlichkeit Der Anspruch auf qualitativ hochwertige Betreuung und Behandlung erfordert speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Professionen, die bereit sind, ihr Tun einer ständigen professionellen Reflexion zu unterziehen und sich fachlich weiter zu qualifizieren. Dokumentation, Evaluation Um eine systematische Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte und behinderte Menschen zu fördern, ist es sinnvoll, einzelne Fragestellungen mit Methoden der Dokumentation und Evaluation zu verfolgen. Diese Leitlinien sind neuen Erkenntnissen und Entwicklungen anzupassen. Sie sind Prüfsteine zur Qualitätssicherung und Dokumentation für die regionalen Versorgungssysteme. 2 Rahmenbedingungen - gesetzliche Grundlagen In Hessen gibt es - im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern - immer noch kein Psychisch-Kranken-Gesetz, in dem eindeutige wie rechtsverbindliche Regelungen zur Behandlung, Versorgung, Förderung oder Rehabilitation psychisch kranker Menschen fixiert sind. Auch der hessische Psychiatrierahmenplan liegt bisher nur als Entwurf vor. Relevante landesrechtliche Regelungen existieren nicht und können daher nicht in die Fortschreibung des Psychiatrieplanes einfließen. Das Sozialgesetzbuch XII (ehemals BSHG) sieht insbesondere in den §§ 53 ff Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen bzw. für solche, die von einer Behinderung bedroht sind, vor. Ziel der Eingliederungshilfe ist vor allem, den besonderen Bedürfnissen seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung zu tragen und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Ausdrücklich wird auf eine personenbezogene Sichtweise und Finanzierung der Hilfe hingewiesen, die nach Einkommensprüfung (ab dem 01.07.05 gilt dies zusätzlich für das Modul ‚Betreutes Wohnen’) in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen wird. In der seit dem 01.07.2004 in Kraft getretenen Rahmenvereinbarung über die Zuständigkeit, die Finanzierung und den landesweit gleichmäßigen Ausbau von Angeboten im Bereich des ‚Betreuten Wohnens für behinderte Menschen’ im Land Hessen werden u. a. im § 10 die Verpflichtung der zuständigen Gebietskörperschaft zur Geschäftsführung und die Verantwortung für die Durchführung der Belegungskonferenzen (Hilfeplankonferenzen) festgelegt. Diese Vereinbarung endet am 31.12.2008. Die Nachfolgeregelung der Zuständigkeiten kann aus heutiger Sicht nicht prognostiziert werden. Als weitere gesetzliche Grundlage sind die einzelnen Bücher der Sozialgesetzgebung zu nennen, hier insbesondere das SGB V sowie das SGB IX. 126 3 Ist-Stands-Erhebung, Versorgungsstrukturen 3.1 Öffentliche Gesundheitspflege, Sozialpsychiatrischer Dienst Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist wesentlicher Bestandteil der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung und Planung. Er erfüllt - nach den noch zu vereinbarenden Kriterien des Gemeindepsychiatrischen Verbundes - folgende Aufgabe: Versorgung und Betreuung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen, die noch nicht in das Hilfesystem integriert sind. Die zentralen Aufgaben in der patienten- bzw. klientenbezogenen Arbeit liegen in der Sekundär- und Tertiärprävention, der Krisenintervention, Beratung, psychosozialen Begleitung, Hilfeplanung, Zuführung zu Behandlung und Rehabilitation, der Einleitung von Integrationshilfen, Behindertenhilfe und Kontrolle in Gefährdungslagen. Durch die besonders niedrigschwellige und aufsuchende Arbeitsweise des SpDi können Krisen und weitere Krankheitsphasen vermieden bzw. abgemildert werden. Die Angebote sind für schwer psychisch kranke Menschen, die sich nicht selbst helfen können, aber auch für behinderte Menschen besonders wichtig und können zu den üblichen Sprech-, bzw. Dienstzeiten der Verwaltung in Anspruch genommen werden. Bei einer Krisenintervention steht in erster Linie die Abwendung einer Selbst- und Fremdgefährdung im Vordergrund. Im weiteren Verlauf der Beratung und Betreuung werden existenzsichernde Maßnahmen eingeleitet wie finanzielle Absicherung oder Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. Obdachlosigkeit. Bei der Einleitung der sozialen Grundsicherung, wie Sicherung des Lebensunterhaltes, Erhaltung der Wohnung und Krankenversicherung, Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Gesundheit, ist der SpDi unterstützend tätig. Den betroffenen psychisch erkrankten Menschen wird konkrete Hilfestellung bei der Beantragung von sozialen Leistungen gegeben. Dies geschieht u. a. im Rahmen von Hausbesuchen, Begleitung zu Ämtern und Behörden und/oder weiteren Hilfeeinrichtungen. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Gesundheitsamt, Staatsanwaltschaft und Polizei bietet der SpDi als außergewöhnliche Hilfestellung Beratung für Männer an, die der Polizei durch häusliche Gewalt aufgefallen sind. Der SpDi ist aber auch eine offene Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen, deren Angehörige und ihr soziales Umfeld. Die Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung oder in einer offenen Sprechstunde durch Sozialarbeiter. Außerdem gibt es die Möglichkeit, kurzfristig einen Arzt oder eine/n im Präsenzdienst tätige/n Sozialarbeiter/In zu sprechen. Die regelmäßigen Sozialpsychiatrischen Sprechtage bieten eine besonders einfache Möglichkeit, sich ärztlich und/oder sozialarbeiterisch beraten zu lassen. Diese werden auch nach der Zentralisierung der Kreisverwaltung wöchentlich neben Gelnhausen auch in Hanau und Schlüchtern angeboten. Sie finden in den Räumen des Seniorenbüros „Haus am Steinheimer Tor“ und in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Schlüchtern, die uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden, statt. Die Leistungen des Dienstes sind für die Bürger kostenlos, die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. In Einzelfällen werden vom SpDi überbrückende Angebote gemacht, wenn noch keine anderen Hilfemöglichkeiten wie z.B. Betreutes Wohnen zur Verfügung stehen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Arbeit des SpDi ist die fachärztliche Begutachtung im Auftrag von Behörden und Gerichten, z.B. in Betreuungsverfahren sowie zu Fragen der Arbeits-, Erziehungs- und Reisefähigkeit. Für Eltern behinderter Kinder wird Beratung und Unterstützung angeboten, vor allem bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen und Hilfemöglichkeiten. In der Region Schlüchtern 127 werden zusätzlich Suchtkranke in Entwöhnungsbehandlungen vermittelt, weil das Suchtberatungsstellenangebot nicht ausreicht. Eine wichtige Voraussetzung für ein Funktionieren des Versorgungssystems ist die bestehende Kooperationsstruktur, die u. a. in den gemeinsamen Arbeitskreisen der psychosozialen Netzwerke unter Beteiligung des Gesundheitsamtes besprochen und weiter entwickelt wird. Nachfolgend die Statistik 2004 und 2005 nach Problemlagen: Abbildung 14 Zusammenfassend ist festzustellen, dass der SpDi seit 1996 eine bedeutende Stellung innerhalb der psychiatrischen Versorgungslandschaft eingenommen hat. Infolge der Empfehlungen des Psychiatrieplanes von 1996 wurde das Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst unter dem Dach des Gesundheitsamtes aus den sozialen Diensten der Altkreise gebildet und die Behindertenhilfe integriert. Die Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung (Psychiatrieenquete), 1 Sozialarbeiter pro 50.000 Einwohner vorzuhalten, wurden nie erreicht. 128 Wegen der prekären Haushaltslage des MKK werden freiwerdende Stellen nicht mehr besetzt. Lücken können nur durch hausinterne Umsetzung geschlossen werden und bedingen neue Lücken. Eine Psychiaterstelle wurde komplett gestrichen. Durch die Zentralisierung der Verwaltung in Gelnhausen kann der SpDi in Schlüchtern und Hanau kein tägliches und unterminiertes Beratungsstellenangebot mehr anbieten. Die zunehmenden Fallzahlen pro Mitarbeiter erfordern ein besonders sorgfältiges Fallmanagement. Die Neufallzahlen im SpDi sind angestiegen, während in den PSKB`s wegen des dortigen Personalabbaus als Folge der Landesmittelkürzung die Beratungskontakte deutlich zurückgegangen sind. Hingegen steigen die Zahlen der gesetzlichen Betreuungsverfahren weiter an, weil die vorrangigen psychosozialen Hilfen nicht in dem erforderlichen Maße vorgehalten werden, so dass die Betreuungsbehörde auf Kosten des SpDi personell ergänzt wurde, um die Aufträge der Vormundschaftsgerichte abarbeiten zu können. Abbildung 15 Neue Patienten PSKB / SPDI von 2003 - 2005 800 700 600 712 658 640 500 528 400 388 300 315 200 100 0 SPDi 2003 PSKB 03 SPDi 2004 PSKB 04 SPDi 2005 PSKB 05 Durch die Zuzahlung für ärztliche Behandlung, Zuzahlung für betreutes Wohnen, Verkürzungen der Krankenhausbehandlungszeiten sind weitere Problemlagen eingetreten, die den Patienten die Behandlung und den Zugang ins Hilfesystem erschweren oder verhindern. Hierauf müsste der SpDi als niedrigschwelliger „Helfer“ reagieren können. Dies ist nur möglich, wenn wenigstens die Personalausstattung von 2001 wiederhergestellt wird. Derzeit liegt die Personalbesetzung unter dem Stand von 1996. Dies wird zur Einschränkung der Patientenversorgung führen, die wiederum zur Erhöhung der Anträge der gesetzlichen Betreuung führen werden. 129 Tabelle 6 Stellenplan SpDi r te ei b r la zia o S Em pfehlung Psychiatrieenquete 8 01.07.1996 4,75 01.07.2001 6,75 5,98 / 4,7 01.07.2006 r Ve ng ltu a w t am es G 1 Sozialarbeiter / 50.000 Einw. 2 3 1,8 3,3 10,05 3,9 13,65 3,2 / 2,2 10,98 / 8,7 3.2 Medizinischer Bereich 3.2.1 Medizinisch-Klinischer Bereich Besetzt Im klinisch stationären Bereich hat sich die gemeindenahe Versorgung durch den Aufbau der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Main-Kinzig-Kliniken gGmbH am Krankenhaus Schlüchtern im Jahr 2000 verbessert. Zu den vorher 100 stationären Betten am Klinikum Hanau wurde durch die neu gegründete Abteilung in Schlüchtern die Versorgung der Menschen des östlichen und Teile des mittleren Main-Kinzig-Kreises mit vorerst 50 Betten übernommen. Beide Kliniken; Hanau und Schlüchtern versorgen die Menschen mit psychischen Störungen und klinischen Handlungsbedarf aus dem gesamten Main-KinzigKreis. Mit dem Ausbau des KPP Schlüchtern um weitere 30 auf dann 80 Betten wird im Jahr 2007 begonnen, die Inbetriebnahme ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen. Die stationäre Verweildauer sinkt durch den Kostendruck der Krankenkasse von Jahr zu Jahr. In Hanau betrug die Verweildauer 2005 für 98% der Patienten 18,6 Tage, für alle gesamt 21 Tage, in Schlüchtern 20,0 Tage (Bundesdurchschnitt 25,3 Tage, siehe Psychische und Verhaltensstörungen. Die Epidemie des 21. Jahrhunderts, A. Weber et al, Deutsches Ärzteblatt, Jahrgang 103, Heft 13, 31.03.2006, Seite B 712 - B 715). Die nach sorgenden ambulanten Versorgungsstrukturen werden aber nicht entsprechend weiterentwickelt, so dass die Wiederaufnahmerate anwächst, sich der Drehtür-Effekt beschleunigt und damit die Kosten pro Fall für die gesetzlichen Krankenkassen in der Tendenz steigen. Im tagesklinischen Bereich bestehen weiterhin Wartezeiten von drei bis vier Wochen bis zur geplanten Aufnahme. Durch die neuen Plätze in Gelnhausen (15 Plätze) und Schlüchtern (15 Plätze) ist insgesamt die wohnortnahe tagesklinische Versorgung deutlich verbessert. Die Erreichbarkeit der Tagesklinik durch öffentliche Verkehrsmittel ist regional sehr unterschiedlich. 130 Tabelle 7 Klinik F0 organische Störungen F1 Störungen durch Substanzen Hanau 100 Betten 20 Plätze Statio teilstationär när 104 6% 1 0% psychotrope 449 28% F2 schizophrene/wahnhafte Störungen F3 affektive Störungen F4 somatoforme und Belastungsstörungen F5 Verhaltenst. mit körperl. Auffälligkeiten 481 30% 288 18% 119 7% 3 0% 59 28% 71 33% 13 6% 1 0% F6 Persönlichkeitsstörungen F7 Intelligenzminderungen F8 Entwicklungsstörungen F9 Störungen im Kindes- u. Jugendalter 144 6 9% 0% 67 32% 3 0% 6 0% Sonstige Gesamt 1603 100% 212 100% Behandlungszahlen 2005 Klinikum Hanau Tabelle 8 Klinik F0 organische Störungen F1 Störungen durch psychotrope Substanzen F2 schizophrene/wahnhafte Störungen F3 affektive Störungen Schlüchtern 50 Betten 30 Plätze Statio när teilstationär 99 11% 309 34% 216 23% 143 16% 4 2% 58 25% 98 43% 15,2 35 % 4 2% 27 12% F4 somatoforme und Belastungsstörungen F5 Verhaltenst. mit körperl. Auffälligkeiten F6 Persönlichkeitsstörungen 74 8% 2 0% 54 6% F7 Intelligenzminderungen F8 Entwicklungsstörungen 20 2% 3 1% 2 0% 1 0% F9 Störungen im Kindes- u. Jugendalter Sonstige Gesamt 919 100% 230 100% Behandlungszahlen 2005 Klinikum Schlüchtern In der ambulanten Versorgung kommt es aus Sicht der Kliniken zu einer deutlichen Zunahme der Inanspruchnahme der Institutsambulanzen. In der Institutsambulanz des Klinikums Hanau werden ca. 1150 Patienten und in den Institutsambulanzen Schlüchtern und Gelnhausen ca. 800 Patienten im Quartal versorgt. Hierbei ist eine vermehrte Anfrage 131 sowohl für Kriseninterventionen, Notfallbehandlungen als auch Versorgung schwer chronisch Kranker zu verzeichnen. Im klinischen Bereich ergeben sich bei der Versorgung folgender Problemgruppen spezifische Defizite: - die Gruppe der 18-21jährigen Personen, die eine geschlossene Unterbringung benötigen Personen, die eine betreute Wohngemeinschaft benötigen Personen mit Doppeldiagnosen Personen, die einen Krisendienst benötigen Durch die schwierige Weiterversorgung der oben genannten Problemgruppen ist die positive Beeinflussung schwieriger Krankheitsverläufe extrem erschwert. Häufige Wiederaufnahmen, weiterer Verlust sozialer Kompetenzen bis hin zu Unterbringungen in der Forensik bei Abgleiten in die Delinquenz sind negative Folgen der fehlenden adäquaten Angebote. 3.2.2 Versorgung durch niedergelassene Fachärzte Unverändert seit 2001 gibt es im Main-Kinzig-Kreis 11 niedergelassene Neurologen und Psychiater mit einer deutlichen regionalen Betonung der Niederlassungsorte im Westteil des Kreises, während nur 4 der niedergelassenen Neurologen und Psychiater den Ostteil des Kreises versorgen. Eine Gemeinschaftspraxis hat einen ausgewiesenen sozialpsychiatrischen Behandlungsschwerpunkt und betreut medizinisch die Patienten der regionalen Netzwerkeinrichtung für psychisch Kranke des Behindertenwerkes Main-Kinzig (Wohnheime, Außenwohngruppen sowie therapeutische Wohngemeinschaften). Die in diesen Arztpraxen behandelten psychiatrischen Patienten sind zahlenmäßig nur schätzungsweise anzugeben, weil Fallzahlermittlungen für das gesamte Behandlungsspektrum spezifiziert nach Diagnosen nicht durchgeführt werden. Berechnet nach Durchschnittsfallzahlen pro Praxis und Quartal und durchschnittlicher prozentualer Aufteilung der Patienten werden schätzungsweise 5000 psychiatrische Patienten pro Quartal von den niedergelassenen Nervenärzten im Main-Kinzig-Kreis behandelt, wahrscheinlich liegt die Zahl noch höher. Eine Aufschlüsselung dieser Klientel entsprechend den Diagnosegruppen nach ICD 10 Kapitel F.0 bis F.9 ist bedauerlicherweise nicht möglich. Jedoch ist nur ein Teil dieser Klientel dem Personenkreis der schwer chronisch psychisch Kranken zuzurechnen. Die Bereitschaft der niedergelassenen Nervenärzte, sich dieser Klientel besonders anzunehmen, nimmt analog zu den zunehmend erschwerten Arbeitsbedingungen bei unzureichendem kassenärztlichen Vergütungssystem weiter ab. Die Versorgung durch niedergelassene Psychiater ist erschwert durch die aktuell geltenden Honorierungsbeschränkungen der ärztlichen Leistung. Bis zur Einführung des EBM 2000 im 2. Quartal 2005 gab es für die niedergelassenen Psychiater im Bezirk der KV Hessen eine gesonderte Abrechnungsziffer, um die sozialpsychiatrische Versorgung chronisch psychisch Kranker in psychiatrischen Heimeinrichtungen unbudgetiert honorieren zu können und damit der zeitlich und personell aufwändigen Tätigkeit in diesem Bereich ansatzweise Rechnung zu tragen. Der mit der Einführung des neuen EBM eingetretene Fortfall dieser Abrechnungsposition hat für die sozialpsychiatrisch tätigen Psychiater existenzbedrohende Konsequenzen und gefährdet somit die sozialpsychiatrische Versorgung chronisch psychisch Kranker durch niedergelassene Psychiater in Hessen. Möglicherweise kommt es deshalb in der ambulanten Versorgung aus Sicht der Kliniken zu einer deutlichen Zunahme der Inanspruchnahme. Um so wichtiger ist eine reibungslose und möglichst unbürokratische Zusammenarbeit zwischen dem stationären und ambulanten Sektor. 132 3.3 Projekte 3.3.1 Personenzentrierte Hilfeplanung Den Einstieg der Personenzentrierten Hilfeplanung wagte der Main-Kinzig-Kreis, als er sich mit anderen Gebietskörperschaften dazu entschloss, einen Antrag an das Land Hessen zu formulieren, das so genannte Implementationsprojekt zu starten. Ausgangslage war es, dass zu dieser Zeit ein recht vielfältiges Angebotsspektrum existierte, das sich allerdings vom Ausbaustand und auch inhaltlich z. T. von Gebietskörperschaft zu Gebietskörperschaft unterscheidet. Vor diesem Hintergrund wurde allerdings nach wie vor ein Versorgungssystem in Kauf genommen, das wenig klienten- und patientenorientiert und - gemessen am Aufwand - eher als ineffektiv und ineffizient zu bezeichnen ist. Besonders für schwer- und chronisch psychisch Kranke sind nur begrenzt Voraussetzungen geschaffen worden, ihnen in ihrer eigenen Lebenswelt - integriert in die Gemeinde - eine hinreichende Perspektive bieten zu können, ohne sie auf Dauer in Einrichtungen zu hospitalisieren. Dem wurde nur zum Teil entgegengewirkt, in dem besonders im Bereich der seelisch behinderten Menschen bereits seit Mitte der 80ziger Jahre das Betreute Wohnen ausgebaut wurde. Das Hauptziel des zweijährigen Implementationsprojektes war deshalb die klienten- und patientenzentrierte, bedarfsgerechte, vernetzte und koordinierte gemeindepsychiatrische Versorgung, die besonders die schwer betroffenen psychisch Kranken berücksichtigt. Das große Interesse hessenweit am "personenzentrierten Ansatz" bietet eine einmalige Chance für einen neuen Schub in der Entwicklung der Gemeindepsychiatrie. Bedeutend ist, dass diese Entwicklungen neben dem Main-Kinzig-Kreis in neun weiteren Gebietskörperschaften Hessens eingeleitet wurden, um einheitliche und vergleichbare Strukturen herzustellen. Die Weiterentwicklung der gemeindepsychiatrischen Strukturen sollte durch eine intelligentere Vernetzung, einen besseren Informationstransfer und eine konsequente Qualitätssicherung vorangetrieben werden. Nicht der Ausbau vorhandener Strukturen stand dabei im Vordergrund, sondern der Umbau und die Verknüpfung der vorhandenen Angebote im Sinne einer besseren wirtschaftlichen Nutzung. Dabei standen und stehen heute noch folgende Ziele im Vordergrund: - - - - - ambulant vor stationär, um damit dem Normalisierungsgedanken Rechnung zu tragen mehr Bedarfsgerechtigkeit zur Verhinderung einer Über-/ Unterversorgung in den verschiedenen Leistungsbereichen eine intensive Qualitätssicherung im Einzelfall durch Umstellung auf den personenzentrierten Ansatz die Übernahme und Erfüllung von Pflichtversorgungsaufgaben (niemand soll wegen einer psychischen Erkrankung dauerhaft aus seinem Kreis / seiner Stadt ausgegliedert werden, weil er oder sie wohnortnahe Hilfen nicht erreichen kann) eine träger- und einrichtungsübergreifende Kooperation und Koordination (Gemeindepsychiatrischer Verbund, Entwicklung von Steuerungsinstrumenten zur Planung, Abstimmung, Entscheidung und Evaluation) eine leistungsübergreifende Kooperation und Koordination: einheitliche / kompatible Hilfeplanungsverfahren u. -instrumente; Gesamtplan zur Hilfeerbringung in verschiedenen Leistungsbereichen; eine einheitliche Begutachtung) eine detaillierte und aussagefähige Dokumentation der Leistungen im Einzelfall die Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit bei der Erbringung von Leistungen auf der Einzelfall- u. der regionalen Ebene (auch die Einbindung nicht-psychiatrischer und nicht-professioneller Hilfen) eine finanzielle Steuerung (Budgetregelungen, Aufstellung und Einhaltung realistischer Finanzierungsgrößen, Optimierung des Ressourceneinsatzes) (Quelle: u. a. Antrag Implementationsprojekt Gemeindepsychiatrie in Hessen 133 - Personenzentrierte Hilfen, Vernetzung, Steuerung -, Wiesbaden, 1.08.2002; Aufsatz von Heinrich Kunze „Ziele und Konzept des Forums“ (Workshop der APK am 12.11.02 in Kassel) Die Umsetzung der Ideen dieses Projektes ist im Main-Kinzig-Kreis formal u. a. durch die Einrichtung der Hilfeplankonferenzen, aufgeteilt für den östlichen und westlichen Teil des Kreisgebietes, erfolgt, jeweils für die Personenkreise der Menschen mit seelischen Behinderungen und die Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen in der Altersgruppe von 18 bis 65 Jahren. Durch die Erstellung des regionalen Zielbogens zur Erfassung der gemeindepsychiatrischen Strukturen und Bedarfe (rezipsych) wurden bereits erste Ansatzpunkte der Weiterentwicklung definiert. Die weiteren Schritte, v. a. auch der inhaltlichen Umsetzung, sind weiterhin Ziel der künftigen gemeindepsychiatrischen Gestaltung im Kreis. 3.3.2 Wohnprojekt / Regionales Budget Das seit dem 1.1.2003 laufende Projekt „Lebens- und Leistungsbereich Wohnen“ hat zum Ziel, die Versorgungsstrukturen im Bereich Wohnen grundlegend umzugestalten, um Hilfen so passgenau und angemessen wie möglich erbringen zu können. Die historisch gewachsene Trennung in stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen im Bereich „Wohnen“ soll überwunden werden. Durch den Einsatz und die Weiterentwicklung von Verfahren zur individuellen Feststellung der erforderlichen Hilfen soll es den Klienten ermöglicht werden, „Maßnahmenpakete“ abzufragen, die unabhängig vom konkreten Wohn- bzw. Hilfeort erbracht werden und die in ihrer individuellen Ausgestaltung zielgenau, bedarfsgerecht und finanzierbar sind. Vertragspartner des Projektes sind der Landeswohlfahrtsverband Hessen, die beiden Landkreise Vogelsberg und Main-Kinzig-Kreis sowie die Träger Behinderten-Werk MainKinzig e.V. und Vogelsberger Lebensräume. Dem Anspruch der Zielsetzung folgend weist das Wohnprojekt eine Vielzahl von Arbeitsschwerpunkten auf. Diese sind: - - eine einheitliche Hilfeplanung (mit dem IBRP) die Einbeziehung der Klienten in das Hilfeplanverfahren die integrierte Hilfeplanung, d.h. sie findet im Rahmen eines Gesamtplanes, einer übergreifenden Lebensplanung eines Klienten statt eine zielorientierte Hilfeplanung eine Hilfeplanung, unabhängig von der Wohnform eine einrichtungs- und berufsgruppenübergreifende Hilfebedarfserhebung, bezogen auf den Mitarbeitereinsatz Entwicklung eines Verfahrens für Hilfeplankonferenz- bzw. Gesamtplankonferenz Vorschläge zu Teilnehmern der Hilfeplankonferenz/Gesamtplankonferenz Qualitätssicherung durch die Hilfeplanung Kooperation und Koordination der Beteiligten Überprüfung des Hilfeplanes Koordinierende Bezugsperson Einbeziehung des Klienten Datenschutz Die Veränderung einer historisch gewachsenen Versorgungsstruktur erfordert eine Auseinandersetzung auf unterschiedlichen Ebenen. Betroffen sind die - Organisationsebene Ebene der Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Leistungserbringern Arbeitsebene Ebene der Organisation der Maßnahmen Ebene der Anwendung der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen Steuerung von Leistungen und Ressourcen 134 Im Ergebnis sollen beispielhafte Lösungen erarbeitet werden, die sowohl im Bereich der Klienten als auch des Personals sinnvoll erscheinen und dem Ziel der passgenauen Hilfen folgen. Weiterhin ist es Anliegen des Projektes, grundsätzliche Fragen im Bereich der Konzeption, der Kommunikation und der rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Nicht zuletzt wird sich der Erfolg des Projektes auch daran messen lassen, dass Bereiche der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit eine angemessene Umsetzung finden. Um das Erreichen der Zielsetzungen zu überprüfen und das Endergebnis darzustellen, wird das Projekt von der Universität Frankfurt - Institut für Sonderpädagogik - wissenschaftlich begleitet. Ein umfassender Abschlussbericht wird Mitte 2007 vorliegen. Pflichtversorgung Die Pflichtversorgung bezieht sich auf Menschen aus den Regionen, entweder Vogelsbergkreis oder Main-Kinzig-Kreis, die wegen ihrer seelischen Behinderung oder psychischen Erkrankung einen Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 39 ff des BSHG (heute § 33 SGB IX sowie § 53 SGB XII) haben. Aus der Aufzählung der thematischen Arbeitsschwerpunkte ist leicht zu ersehen, dass das Implementationsprojekt und Projekt Lebens- und Leistungsbereich Wohnen im Main-Kinzig-Kreis aufs engste miteinander verzahnt waren und aufeinander gewirkt haben. Im Laufe des Projektes ist es gelungen, die Wartelisten für das stationäre Wohnen stark abzubauen, Vereinbarungen über die Dringlichkeit der Hilfe zu treffen und abzustimmen und stationäre Hilfe auch außerhalb eines Wohnheimes anzubieten sowie ambulante Hilfe bei einem Zimmer innerhalb einer Wohnstätte zu definieren. Aufnahmeverfahren in das Wohnen finden grundsätzlich über eine Bestandsaufnahme der Wünsche und Bedarfe von Klienten im Rahmen einer Beratung durch die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB) statt. Im Rahmen der vereinbarten Hilfen ist es mit dem erarbeiteten Verfahren möglich, die Leistungen zu quantifizieren und dadurch eine Preisbildung zu ermöglichen. Mit Hilfe des Trägerbudgets ist eine Umkehr möglich von der Belohnung des Festhaltens von Klienten und Defizit orientierter Sichtweise hin zu einer Belohnung von Ressourcenförderung und Leistungsabbau in verantwortbarem Maß und passgenauen Zuschnitt für den einzelnen Menschen, der die Hilfe in Anspruch nimmt. Die statistischen Auswertungen werden nur zum Teil wiedergeben können, was an Prozessen innerhalb des Projektes ermöglicht wurde. Ein zentraler Bereich ist das Thema „Haltung zwischen Mitarbeiter und Bewohner“. Mit Hilfe des Projektes konnte viel Nachdenken angeregt werden. Angebote von Fortbildungen, Schulungen und immer wieder auch Übungen führen zu einem Wechsel von der institutionsbezogenen Sichtweise hin zur personenzentrierten Hilfe. Diese erfordert den notwendigen Respekt vor dem Hilfeempfänger und betrachtet die Unterstützung als Bestandteil eines lösbaren Vertrages. Ein bedeutsamer Effekt ist, dass das Wohnen für Menschen mit Behinderung mit Hilfe des Projektes in seiner Organisation nicht mehr anders sein muss als für Menschen ohne Behinderungen. Es wird unterschieden zwischen: 1. 2. 3. der rehabilitativen Leistung der Hotelleistung und der Hilfe zum Lebensunterhalt Diese Lebens- und Leistungsbereiche werden innerhalb des Projektes unterscheidbar. Durch die erarbeiteten Leistungsmodule sind sie auch separat abrechenbar geworden und 135 verändern den Eindruck von Versorgungsbedürftigkeit hin zu der Sichtweise „Hilfen zur Integration, zur Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“. Ziel des Projektes ist die Weiterarbeit im neu erarbeiteten System unter Beibehaltung eines Budgets und der HPK. Nach Projektabschluss ist ein Regionalbudget denkbar, aus welchem alle Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, seelischen Behinderungen regional bezahlt und verteilt werden, idealerweise unter Einbezug der Leistungen aus dem SGB V. 4 Änderungen seit dem Psychiatrieplan 1996 4.1 Empfehlungen für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im MKK laut Psychiatrieplan 1996 Die psychiatrische Versorgungslandschaft im Main-Kinzig-Kreis hat sich in den vergangenen 10 Jahren enorm entwickelt. Dem Ziel einer flächendeckenden regionalen Grundversorgung konnte sich sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich schrittweise genähert werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt des 1996 beschlossenen Psychiatrieplanes des MKK bildeten Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Angebote der medizinischen und sozialen Versorgung für psychisch kranke Personen in unserer Region. Eine zentrale Empfehlung unter der Rubrik ‚Allgemeinpsychiatrische Versorgung’ stellte den Aufbau einer Psychiatrischen Abteilung am Kreiskrankenhaus Schlüchtern dar. Dies konnte im Jahr 2000 realisiert werden. Aber auch im Bereich der öffentlichen Gesundheitspflege / Sozialpsychiatrischer Dienst konnte in den vergangenen 10 Jahren eine positive Entwicklung verzeichnet werden. Die Empfehlung der Autoren, ein eigenständiges Sachgebiet im Gesundheitsamt aufzubauen, besetzt in der Leitungsstelle durch einen Facharzt für Psychiatrie, konnte im Wesentlichen umgesetzt werden. Die aktuelle personelle Entwicklung im SpDi (keine Besetzung frei werdender Stellen) muss allerdings sehr kritisch gesehen werden, siehe Punkt 3.1. Weitere Forderungen des Psychiatrieplanes 1996 konnten sukzessive umgesetzt werden: - - Dezentrale Tagesklinik und Ambulanz am Kreiskrankenhaus Gelnhausen Installierung von Psychosozialen Zentren in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern sowie jüngst in Maintal Aufbau eines Rehabilitationszentrums für psychisch Kranke (RPK) in Schlüchtern Für das Wohnheim ‚Hacienda’ eine Öffnung zur Beteiligung an der gemeindepsychiatrischen Versorgung sowie ein Enthospitalisierungsprozess mit der Förderung des Betreuten Wohnens als auch Angebote zur externen Tagesstruktur Schaffung von Werkstattplätzen für psychisch Kranke Wohnheim für psychisch erkrankte Menschen in Hanau Errichtung einer soziotherapeutischen Einrichtung für Suchterkrankte Der Main-Kinzig-Kreis ist aber auch seiner Verantwortung der Umsetzung des Psychiatrieplanes gerecht geworden, indem im Jahre 2000 im Gesundheitsamt eine Koordinierungsstelle eingerichtet wurde. Als Bindeglied zwischen den politischen Gremien und den Vertretern der Institutionen konnte der Psychiatriebeirat ins Leben gerufen werden. Auch wenn grundsätzlich eine positive Entwicklung im Ausbau des Netzes der psychiatrischen Grundversorgung in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen war, so konnten dennoch nicht alle Empfehlungen des Psychiatrieplanes umgesetzt werden. Aber auch der aktuelle Plan beschäftigt sich mit diesem Thema und weist unter Punkt 7 ‚Perspektiven’ konkrete Plan- und Handlungsvorschläge aus. 136 4.2 Änderungen nach Platzzahlen Tabelle 9 Stand: 12.09.2006 V e rs o rg u n g s s itu a tio n d e r M e n s c h e n m it s e e lis c h e r B e h in d e ru n g u n d M e n s c h e n m it Ab h ä n g ig k e its e rk ra n k u n g im M a in -K in z ig -K re is Wohnheime Menschen mit seelischer Behinderung N a m e d e s T rä g e rs N a m e d e r E in ric h tu n g , O rt Behinderung P lä tz e GdT 2006 F ra n k fu rt e r V e re in fü r s o zia le H e im st ä tte n W o h n h e im H a cie n d a , M a in ta l 20 32 B e h in d e rte n -W e rk M a in -K in zig e .V . W o h n h e im H a u s P a p p e lrie d , L a n g e n s e lb o ld 25 7 B e h in d e rte n -W e rk M a in -K in zig e .V . A W G H a s s e lro th , H a s s e lro th -N ie d e rm it tla u 6 0 B e h in d e rte n -W e rk M a in -K in zig e .V . A W G G e ln h a u se n 10 0 L e b e n sG e s ta lt u n g e .V . W o h n h e im H a n a u 12 12 G e m e in n ü t zig e S c h o tte n e r R e h a E in rich t u n g e n G m b H W o h n h e im H a u s B e rg w in k e l, B a d S o d e n -S a lm ü n s te r 24 11 G e m e in n ü t zig e S c h o tte n e r R e h a E in rich t u n g e n G m b H W o h n h e im N e u e n sc h m id te n 6 0 P lä tz e W o h n h e im e M e n s c h e n m it s e e lis c h e r B e h in d e ru n g M K K * Betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer P lä tz e b z w . P lä tz e b z w . S ta n d 1 9 9 9 2001 S ta n d 2 0 0 6 103 61 62 P la n u n g e n / B e s o n d e rh e ite n W H fü r ä lt e re M e n s c h e n m it s e e lis ch e r B e h in d e ru n g , 5 0 P lä t ze s te h e n a u s s c h lie ß lic h zu r V e rs o rg u n g d e r S ta d t F ra n kf u rt - u n d 2 0 P lä tz e fü r M K K z u r V e rf ü g u n g . 1 2 P lä tze G d T st e h e n e xte rn e n B e s u ch e rn z u r V e rfü g u n g U m b a u 2 0 0 7 a b g e s c h lo s se n ; d a n n 6 P lä t ze g e s c h lo s s e n e U n te rb rin g u n g u n d 8 P lä tze I n te n sivg ru p p e W o h n e n : 0 ,3 7 P lä tz e je 1 0 0 0 E in w o h n e r GdT: 0 ,2 7 P lä tz e je 1 0 0 0 E in w o h n e r 8 x N u r fü r ä lt e re M e n s c h e n m it s e e lis ch e r B e h in d e ru n g d ie ih re n g A im M K K h a b e n u n d vo rh e r im W H H a c ie n d a b e tre u t w u rd e n 111 x V e rs o rg u n g sre g io n : w e s tlic h e r M K K in k l. S ta d t H a n a u B e t re u te s W o h n e n G e ln h a u s e n 60 x V e rs o rg u n g sre g io n : m ittle re r M K K (A ltkre is G e ln h a u s e n ) B W im W o h n p ro je k t B e t re u te s W o h n e n S ch lü ch t e rn 56 x V e rs o rg u n g sre g io n ö st lich e r M K K (A lt kre is S ch lü c h te rn ) IB -B e h in d e rt e n h ilfe B e t re u te s W o h n e n G e tte n b a c h 1 x Ü b e rre g io n a l f ü r B e w o h n e r d e s W o h n h e im e s G e tte n b a c h G e m e in n ü t zig e S c h o tte n e r R e h a E in rich t u n g e n G m b H B e t re u te s W o h n e n M K K 7 x t e ilw e is e ü b e rre g io n a le B e le g u n g a u s W H d e r G S R m ö g lich 0 V e rs o rg u n g s g ra d : 0 ,5 9 P lä tz e je 1 0 0 0 E in w o h n e r F ra n k fu rt e r V e re in fü r s o zia le H e im st ä tte n B e t re u te s W o h n e n d e s W H H a c ie n d a L e b e n sG e s ta lt u n g e .V . B e t re u te s W o h n e n H a n a u B e h in d e rte n -W e rk M a in -K in zig e .V . P s yc h o s o zia le r F ö rd e rk re is S c h lü c h te rn e .V . B e tre u te s W o h n e n fü r M e n s c h e n m it s e e lis c h e r B e h in d e ru n g M K K 243 * IB -B e h in d e rte n h il fe G rü n d a u -G e tte n b a c h 8 P lä tz e , b e le g t v o n M e n s c h e n m it s e e lis c h e r B e h in d e ru n g 137 175 seelischer Behinderung Beratungsstellen Psychosoziale Kontakt- und psychisch Kranker (RPK) P lä tze G dT 2 0 06 N a m e de r E in ric h tu ng , O rt B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V . R eha-V erbu nd G elnhaus en x 30 30 B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V . R eha-W f bM O s t x 0 40 B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V . R eha-W f bM H anau-G roß -A uh eim x 50 50 X 80 120 P la n un g e n / B e s o n de rh e ite n V e rs o rg un gs g ra d: 0 ,2 9 P lä tze je 1 0 0 0 E in w o h ne r Leben s G es taltu ng e.V . T ag es s tätte H anau 26 15 x V ers orgun gs region : w es tlic her M K K in kl. S tadt H an au ; E rw eiterun g geplan t im S om m er 200 6 Leben s G es taltu ng e.V . T ag es s tätte M aintal 13 0 x V ers orgun gs region : w es tlic her M K K P s yc h os oz ialer F örderk reis S c h lüc htern e.V . T ag es s tätte S c h lüc htern 19 19 x V ers orgun gs region : ös tlic h er M K K (A ltk reis S c hlüc htern) B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V . T ag es s tätte G elnhaus en 15 10 x V ers orgun gs region : m ittlerer M K K (A ltk reis G elnhaus en ) B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V . T ag es s tätte Lang en s elbold 15 0 x V ers orgun gs region : m ittlerer M K K (A ltk reis G elnhaus en ) B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V . T ag es s tätte B ad S oden-S alm üns ter 12 0 x V ers orgun gs region : ös tlic h er M K K (A ltk reis S c hlüc htern) G em einn ützig e S c h ottener R ehaE in ric htun gen G m bH T ag es s tätte Leis enw ald 6 6 x G dT fü r K lienten der W H G S R , ab 0 1.01.20 07 + 6 P lätz e 106 50 0 P lä tze T a ge s s tä tte n M K K Rehabilitation P lä tze bzw . P lä tze b zw . S ta nd 1 9 9 9 S ta n d 2 0 0 6 2001 N a m e de s Trä g e rs P lä tze W fb M M K K Behinderung Tagesstätten für menschen mit seelischer Werkstätten für Menschen mit V e rs o rg u n g s s itu a tio n d e r M e ns c h e n m it s e e lis c he r B e h ind e ru ng un d M e n s c he n m it A b h ä ng ig k e its e rkra nk u ng im M a in -K in zig -K re is V e rs o rg un gs g ra d: 0 ,2 4 P lä tze je 1 0 00 E inw o hn e r Leben s G es taltu ng e.V . P S K B H anau 1 1 x V ers orgun gs region : w es tlic her M K K in kl. S tadt H an au - s eit 10 /2 000 Leben s G es taltu ng e.V . P S Z M aintal 1 0 x V ers orgun gs region : w es tlic her M K K - s eit E nde 2 00 4 P s yc h os oz ialer F örderk reis S c h lüc htern e.V . P S K B S c hlü c h tern 1 1 x V ers orgun gs region : ös tlic h er M K K (A ltk reis S c hlüc htern) B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V . P S K B G eln haus en 1 1 x V ers orgun gs region : m ittlerer M K K (A ltk reis G elnhaus en ) 4 3 0 B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V . s tation är 10 0 B ehin derten -W erk M ain-K in zig e.V . am b ulant 15 0 25 0 P lä tze R P K M K K 138 0 krankungen Menschen mit Abhänfgigkeitser Abhängigkeitserkrankung Betreutes Wohnen Menschen mit Wohnheime für V e rs o rg u n g s s itu a tio n d e r M e ns c h e n m it s e e lis c he r B e h ind e ru ng un d M e n s c he n m it A b h ä ng ig k e its e rkra nk u ng im M a in -K in zig -K re is N a m e de s Trä g e rs N a m e de r E in ric h tu ng , O rt D eutsc her O rd en - G es ch äf ts bereich S uch th ilfe S oziotherapieverb und S p es sart P lä tze W H f ür M en s c h e n m it A b h ä ng ig k e its e rk ra nk u ng e n M K K 37 37 0 37 V e rs o rg un gs g ra d: 0 ,0 9 P lä tze je 1 0 00 E inw o hn e r Ju gen d- u nd D rogen beratu ng der A rbeiterw ohlfahrt M ain-K in zig -K reis B etreutes W ohn en G elnh au sen 12 x illegale S uc htm ittel, V ersorg ung sregion: m ittler M K K (A ltkreis G eln hausen) C aritas verban d M ain -K inzig B etreutes W ohn en G elnh au sen 13 x legale S uc htm ittel, V ersorg ung sregion: m ittlerer M K K (A ltkreis G eln hau sen) D iakonis ch es W erk H anau B etreutes W ohn en H an au 27 x V ers orgun gs region : w es tlic her M K K in kl. S tadt H an au In tern ation aler B und O ff en bach / H an au B etreutes W ohn en S c hlüc htern x legale un d illeg ale S u chtm ittel, ü berregionale A uf nah m e SpDi S o zialp sy ch iatris ch e r D ien st - g e sam t - F ac hkräfte: Ä rzte Psyk M a in -K in z ig -K r eis P sy c h iatriek o o rd in atio n - g e sam t F ac hkräfte: S ozialarb eiter / S ozialp äd agogen F ac hkräfte: V erwaltung In s titu tsa m b u la n zen Ta g e s k lin ik e n g e s a m t H anau G eln haus en S chlü ch tern S ta tio n ä re B e tte n g e sa m t H anau 24 94 74 1 0,9 8 5 ,9 8 1 3 ,65 6,7 5 1,8 3,2 3 3 ,9 2 1 1 3 50 20 15 15 150 100 x x x 1 20 20 0 0 10 0 10 0 50 11 0 14 G eln haus en S chlü ch tern gung A n trag auf 8 P L ätze G dT fü r externe B esu cher liegt vor illegale S uc htm ittel, üb erregion ale A u fn ahm e F ac hkräfte: V erwaltung Versor- 0 x F ac hkräfte: S ozialarb eiter / S ozialp äd agogen klinische Versorgung 37 P la n un g e n / B e s o n de rh e ite n 18 M a in -K in z ig -K r eis lante P lä tze G dT 2 0 06 H eil- un d Leb en ss tätte F ried ric h-D aum er B etreutes W ohn en D au m er-H au s P lä tze B e tre u te s W oh n e n für M e ns c h e n m it A bh ä n gigk e it se rk ra n ku n g M K K Ambu- P lä tze bzw . P lä tze b zw . S ta nd 1 9 9 9 S ta n d 2 0 0 6 2001 M a in -K in z ig -K r eis n ied er g elass en e N eu ro lo g e n /Ps y ch ia ter 139 V e rs o rg un gs g ra d: 0 ,2 3 P lä tze je 1 0 0 0 E in w o h ne r 8,7 (aktuell b es etzt) 4,7 1,8 2,2 Zusammenfassung MKK: Stand 12.09.2006 Versorgungsgrad in Hessen: Menschen mit seelischer Behinderung: Wohnheime / Wohnen: 103 Plätze; Versorgungsgrad: 0,025 % Wohnheime / GdT: 62 Plätze; Versorgungsgrad: 0,015 % Betreutes Wohnen: 246 Plätze; Versorgungsgrad: 0,060 % WfbM : 120 Plätze; Versorgungsgrad: 0,029 % Tagesstätten: 106 Plätze; Versorgungsgrad: 0,026 % PSKB: 3 Dienste + eine Außenstelle Menschen mit seelischer Behinderung: Wohnheime/Wohnen: 0,0047 % Wohnheime/ GdT: 0,036 % Betreutes Wohnen: 0,065 % WfbM: 0,039 % Tagesstätten: 0,04 % Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen: Wohnheime / Wohnen: 37 Plätze; Versorgungsgrad: 0,009 % Wohnheime / GdT: 37 Plätze; Versorgungsgrad: 0,009 % Betreutes Wohnen: 94 Plätze; Versorgungsgrad: 0,023 % Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen: Wohnheime / Wohnen: 0,012 % Wohnheime / GdT: 0,013 % Betreutes Wohnen: 0,027 % 140 5 Besondere Zielgruppen 5.1 Doppeldiagnosen Doppeldiagnosen in Form der Komorbidität - also z. B. Sucht und andere psychische Erkrankungen - stellen an die Begleitung der Betroffenen im Wohnumfeld besondere Ansprüche. Im ambulanten Bereich sind diese Patienten oft gar nicht zu halten, da sie immer wieder auf Suchtmittel als Ersatz für die Medikamente zurückgreifen. Dies bedeutet, dass die erforderliche Compliance nicht vorhanden ist. Im stationären Bereich fallen sie häufig unter die Ausschlusskriterien, da sie weder in einem Wohnheim für psychisch chronisch Kranke noch in einem für Suchtkranke die erforderliche Betreuung finden. Im Wohnheim für psychisch chronisch Kranke steht häufig der personenzentrierte Ansatz und die Akzeptanz des Betroffen mit seiner Erkrankung im Vordergrund. Hier geht es um die psychosoziale und pädagogische Begleitung mit dem Ziel der Akzeptanz der Erkrankung, der Verselbständigung und der größtmöglichen Selbstbestimmung. Dies beinhaltet ein niederschwelliges Angebot auch im Bereich der Tagesstrukturierung. Die Behandlung wird durch Medikamente unterstützt. Bei den Personen mit der Doppeldiagnose psychische Erkrankung und Sucht greift dieser Ansatz solange die Sucht nicht im Vordergrund steht. Sobald die Sucht in den Vordergrund tritt, sind andere Formen der Begleitung erforderlich wie konfrontativ abgrenzender Ansatz, Abstinenz (Leben ohne Suchtmittel), hochschwellige Angebote mit notwendiger Motivation, Verstehen der Person nur drogenfrei - sonst spricht die Droge. Die in Hilfeplankonferenzen des MKK eingebrachten Fallvorstellungen belegen, dass eine nicht unerhebliche Zahl der Hilfesuchenden an Doppeldiagnosen erkrankt ist. Die Frage, wo der psychisch Kranke mit einer Suchterkrankung nach seiner Initialbehandlung mittel- bzw. langfristig weiterbehandelt werden sollte, darf derzeit auch für den MKK in vielen Fällen als noch nicht eindeutig geklärt angenommen werden. Viele der Betroffenen werden in Wohneinrichtungen für psychisch Kranke betreut. Es zeigt sich, dass die Aufrechterhaltung der Abstinenz im ambulanten Bereich häufig schwierig ist. Hier ist eine gute und zeitlich ausreichende medizinisch stationäre Behandlung im Vorfeld unabdingbar. Letztendlich gibt es zur Zeit im Main-Kinzig-Kreis kein ausreichendes Wohnangebot für Menschen mit der Doppeldiagnose Sucht und Psychose. Dieser Personenkreis benötigt ein Setting, in welchem nicht nur eine notwendige medikamentöse Behandlung, sondern damit einhergehend auch eine entsprechende therapeutische Begleitung sichergestellt ist, die auf die Befähigung zu einer abstinenten Lebensweise ausgerichtet ist. Um der Schwere der Krankheitsbilder gerecht zu werden, bedarf es sowohl einer verstärkten medizinischen Betreuung als auch eines erweiterten verhaltenstherapeutisch und pädagogisch orientierten Ansatzes. Das Setting muss aufgrund der Schwere der Beeinträchtigungen auch Möglichkeiten für eine langfristig sinnerfüllte Lebensgestaltung vorhalten und darf folglich nicht nur ein therapeutisches Setting im engeren Sinne sein. Vielmehr sind Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Sinne tagesstrukturierender Maßnahmen, die dem Betroffenen Chancen zur Entfaltung wieder gewonnener oder neuer Kompetenzen bieten, unerlässlich. Neben spezifischen Angeboten ist zudem eine Kontinuität der Betreuer zu fordern. Das Angebot von tagesstrukturierenden Maßnahmen hat für die Qualität der Begleitung von Menschen mit Doppeldiagnosen eine entscheidende Bedeutung. Das übergeordnete Ziel der Sicherung der Abstinenz ist nur zu erreichen, wenn eine sinnvolle Beschäftigung angeboten wird. Diese hilft dem Betroffenen, sein Selbstwertgefühl zu steigern und stabile soziale Kontakte aufzubauen. Es schafft Strukturen, die Halt geben und somit die Gefahr des Rückfalls verringern. Dies gilt auch für Senioren und Rentner mit Doppeldiagnosen. 141 Seit 2005 bietet das Grundkonzept einer soziotherapeutischen Einrichtung im MKK durch die Einbindung von erfahrenem und anerkanntem Fachpersonal, durch eine soziale Infrastruktur sowie der Akzeptanz in regionalen Fachkreisen und in der breiten Öffentlichkeit gute Voraussetzungen für den Aufbau eines differenzierten Behandlungs- und Betreuungsangebotes für Menschen, die an den Dauerschäden einer Doppeldiagnose im Sinne einer Sucht- und Psychoseerkrankung leiden. Mit der Schaffung spezifischer Behandlungsplätze für Doppeldiagnosen würde der MKK eine dringend benötigte Ausweitung und eine Differenzierung in der Betreuung psychisch kranker Menschen mit Suchtproblemen vornehmen. Ein solches differenziertes Angebot könnte auch stationäre Plätze für Klienten umfassen, bei denen ambulante Versorgung aktuell zu kurz greift bzw. es könnten Kooperationsformen über die Grenzen einzelner Träger und Einrichtungen hinaus installiert werden. 5.2 Junge volljährige Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren In den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie werden Patienten dieser Altersgruppe stationär, teilstationär bzw. ambulant psychiatrisch versorgt. Damit übernimmt die Klinik die personenbezogene Verantwortung, d. h. die Sicherstellung der psychosozialen Versorgung und die Vermittlung von psychosozialen Hilfen bei Bedarf. Bei der Installierung von Eingliederungshilfen für diese Altersgruppe kommt es immer wieder zu Problemen bei der Frage der Kostenübernahme. Der Kostenträger für Maßnahmen nach § 35a SGB VIII ist das örtliche Jugendamt. In der Regel werden diese jungen Patienten mit Hilfebedarf nicht in der Hilfeplankonferenz vorgestellt und damit auch nicht erfasst. Für die Hilfegewährung für seelisch behinderte junge Volljährige ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 35a SGB VIII i. V. mit § 41 SGB VIII) der Jugendhilfeträger zuständig. Die Art der Leistung kann erst in einem qualifizierten Hilfeplangespräch unter Federführung des Jugendamtes bestimmt werden. Eine fallbezogene Zusammenarbeit ist häufig erschwert, weil die fachliche und finanzielle Zuständigkeit für bestimmte Einrichtungen und Dienste zwischen den verschiedenen Ebenen nicht eindeutig geklärt ist. Die Einrichtung und Finanzierung allgemein als notwendig erkannter Angebote kann sich deshalb zu Lasten der betroffenen psychisch kranken Menschen stark verzögern. Angesichts der Komplexität problemverursachender Faktoren bei Gesundheitsstörungen von jungen Erwachsenen ist es notwendig, die Schnittstelle psychiatrische Einrichtung und Jugendhilfe zu verbessern. Durch eine verbindliche schriftlich fixierte Vereinbarung zwischen beiden Hilfen, durch Einrichtung eines verbindlichen Fallmanagements, kann der Hilfebedarf im Einzelfall bedarfsgerecht und Erfolg versprechend erfüllt werden. Ein ganzheitliches und abgestimmtes Handeln aller Beteiligten ist die Voraussetzung für eine lösungsorientierte Hilfeplanung. Ziel sollte sein, die Jugendhilfe mit in die Umsetzungspraxis der personenzentrierten Hilfen einzubeziehen (siehe hierzu den Teilplan A Kinder- und Jugendpsychiatrie). 5.3 Wohnungslose psychisch kranke Menschen Die Versorgung von Personen mit Doppeldiagnosen (Sucht und andere psychische Erkrankung) in Verbindung mit Wohnungslosigkeit erfolgt bisher in den getrennten Systemen der psychiatrischen Versorgung und der Wohnungslosenhilfe. Im Main-Kinzig-Kreis wird die Kooperation dieser Versorgungsbereiche institutionalisiert gefördert, wodurch die bessere Versorgung dieses besonders problematischen Personenkreises erreicht werden soll. Der SpDi beteiligt sich zweimal monatlich in Hanau im Franziskushaus mit ärztlicher Behandlung und Begutachtung sowie sozialarbeiterischer Beratung daran. Pflegerische Hilfen werden 4 x pro Woche durch die Hilfezentrale angeboten. Gleichzeitig sollen die Bedarfe ermittelt 142 werden, in welchem Umfang Spezialangebote für wohnungslose psychisch Kranke benötigt werden, da sie von den gängigen Angeboten der psychiatrischen Versorgung nicht zu erreichen sind. Durch die Einführung der Praxisgebühr 2004 sind die ärztlichen Kontakte deutlich zurück gegangen und haben sich offensichtlich auf die Pflegekräfte verlagert. Kooperationspartner: Sozialpsychiatrischer Dienst, Caritas-Verband, Stiftung Lichtblick. Tabelle 10 2003 2004 2005 Ärztliche Kontakte 67 57 31 Pflegerische Kontakte 193 177 424 Erkennbare Folgeerscheinungen einer psychischen Erkrankung sind durch fehlendes Einschätzungsvermögen bei der persönlichen Darstellung, insbesondere bei Kleidung, Hygiene und durch Verhaltensauffälligkeiten gekennzeichnet. Es kommt die fehlende oder mangelnde Krankheitseinsicht sowie eine unzureichende allgemeine Problemsichtweise hinzu. Nur die fehlende Unterkunft wird als Problem gesehen. Massive Bindungs- und Beziehungsstörungen (Schwierigkeiten in der Konfliktfähigkeit, Kompromissbildung, unzureichendes Empathievermögen etc.) treten als Nähe- und Distanzproblematik, in unrealistischer Fremd-, bzw. Selbstwahrnehmung auf. Ferner fällt die geringe Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub, die geringe Frustrationstoleranz sowie die eingeschränkte Kontrolle von Affekten und Impulsen auf, was insgesamt zu nicht situationsgerechtem Verhalten führt. Die Klienten / Patienten unterscheiden oft nicht zwischen privaten und offiziellen Kontakten. Neben den medizinischen Therapieansätzen nach entsprechender Diagnostik, gibt es im Bereich der Sozialarbeit eine Reihe von Lösungsansätzen. Die nachfolgenden sozialarbeiterischen Angebote können die Problemlagen verbessern oder zumindest einer Verschlechterung entgegenwirken, wenn sie langfristigen Charakter haben. In der Arbeit mit Klienten erfolgt dies durch soziales Training in Verbindung mit zeitnahen Rückmeldungen der zuständigen Fachkräfte, dauerhafte Unterstützung hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung. Flexible Betreuungsformen, Wohngemeinschaften oder Einzelwohnen, ggf. auch mit psychoedukativen Angeboten (kontrolliertes Trinkverhalten als Alternative zur Abstinenz) sowie der Ausrichtung von Strukturen auf den individuellen Hilfebedarf, auf die individuellen Bedürfnisse und Problemlagen des Klienten (z. B. klientengerechte Terminstruktur) sind sinnvoll. Ergänzende Sozialarbeit im Lebensumfeld der Klienten führt zur Schaffung von Toleranz im Wohnumfeld (z. B. Besuche der Nachbarschaft zum Abbau von Vorurteilen) und guter Vernetzung der unterstützenden Einrichtungen wie SpDi, Gesundheitsfürsorge (Ärzten, Fachärzten, Krankenhäuser), Fachberatungsstellen und Betreuungsangeboten, Beschäftigungsangeboten und tagesstrukturierenden Angeboten usw. Wichtig ist, dass der Erfolg solcher Maßnahmen sich zeitlich nicht eindeutig fixieren lässt, da dies immer vom individuellen Hilfebedarf des Klienten / Patienten abhängt. 5.4 Geistige Behinderung und psychische Störungen Lange Zeit gab es in Deutschland keine wissenschaftliche und praktische Auseinandersetzung mit der Fragestellung psychischer Störungen bei geistig behinderten Menschen. Erst in den letzten Jahren wird zunehmend zwischen Behinderung und Krankheit 143 differenziert und davon ausgegangen, dass Menschen unabhängig von einer geistigen Behinderung auch psychisch erkranken oder Verhaltensauffälligkeiten entwickeln können. Durch die Enthospitalisierungsbewegung und dem Anspruch der wohnortnahen Unterbringung werden Träger vor Ort stärker als in der Vergangenheit mit diesem Problemfeld konfrontiert und müssen ihre Angebote darauf ausrichten. Auch wenn bei geistig behinderten Menschen die gleichen psychischen Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten auftreten können wie bei nicht behinderten, so ist die Diagnosestellung doch mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, da die Symptome häufig nicht genauen klinischen Definitionen entsprechen und geistig behinderte Menschen oft nicht in der Lage sind, ihre Befindlichkeit verbal zu benennen. Die Wahrnehmung und Deutung bestimmter Symptome setzt eine gute Beziehung und intensive Nähe sowie eine hohe Fachlichkeit des Betreuungspersonals voraus. Häufig lässt es sich nicht ohne weiteres abgrenzen, inwieweit ein bestimmtes Verhalten Folge einer psychischen Erkrankung ist oder aber zweckmäßiges gesteuertes Handeln aufgrund bestimmter Umweltfaktoren. Organische Befunde psychischer Erkrankungen sind bei geistig behinderten Menschen ebenso wie bei anderen in der Regel selten nachweisbar. Die üblichen Psychopharmaka wirken bei geistig Behinderten häufig anders, weniger oder stärker, manchmal sind auch paradoxe Wirkungen zu bemerken. Einrichtungen oder Dienste, die Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung unterstützen, müssen über individuelle Förder- und Betreuungskonzepte sowie eine hohe Fachlichkeit der Mitarbeiter verfügen. Dort, wo im Einzelfall auch eine geschlossene Unterbringung oder andere freiheitseinschränkende Maßnahmen zum Wohle der Betroffenen erforderlich sind, ist neben den räumlichen Voraussetzungen auch eine enge Zusammenarbeit mit Amtsgericht, Betreuungsstelle und Gesundheitsamt erforderlich. Die Betreuung über niedergelassene Fachärzte oder psychiatrische Ambulanzen muss gewährleistet sein. In Hessen gibt es derzeit kein Kompetenzzentrum für die Betreuung geistig behinderter Menschen an psychiatrischen Krankenhäusern. Die nächstgelegene Spezialstation für diesen Personenkreis befindet sich am Bezirkskrankenhaus Lohr. Ansonsten findet die eventuell notwendige stationäre Betreuung durch die örtlichen Psychiatrien statt. Der AK GPV wird sich im Rahmen einer Arbeitsgruppe dieser Thematik annehmen. Auch gibt es hier keine Zahlen über die Häufigkeit des Auftretens von geistiger Behinderung und gleichzeitiger psychischer Erkrankung im Main-Kinzig-Kreis. 6 Perspektiven und notwendige Änderungen 6.1 Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) Die wesentlichen Kennzeichen eines GPV sind: • • • • • Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) stellt bedarfsgerechte, personenzentrierte, gemeindepsychiatrische Leistungen sicher. Der GPV entwickelt hierzu definierte Qualitätsstandards im Rahmen einer regionalen Pflichtversorgung. Die Organisationsform ist der „Gemeindepsychiatrische Leistungserbringerverbund“ (GPLV) als verbindlicher Zusammenschluss der Leistungserbringer einer definierten Versorgungsregion. Der MKK ist im Rahmen seiner Pflichtaufgaben zur Daseinsvorsorge im GPLV vertreten und nimmt seine Gestaltungs- und Finanzierungsverantwortung aktiv wahr. Der GPLV soll als juristische Person vertragsfähig sein. 144 Auf dem Weg zur Schaffung eines GPV wurde im Jahr 2002 der AK GPV / Projektsteuerung als regionale Steuerungsgruppe gebildet. „Organisation und rechtlich verbindliche Ausgestaltung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sind noch offen. Im Rahmen des Projektes werden grundlegende Kooperationsstrukturen erarbeitet, ein Vertragsabschluss wird vorbereitet.“ (Quelle: Vereinbarung zwischen der Aktion Psychisch Kranke, APK und der psychiatrischen Versorgungsregion Main-Kinzig-Kreis mit der Stadt Hanau zur Implementation der personenbezogenen Hilfen vom 20.11.2003). Der AK GPV / Projektsteuerung entspricht nach der Definition der Aktion Psychisch Kranke (APK) weitgehend dem „Gemeindepsychiatrischen Steuerungsverbund“ (GPSV) als Verbund aller Akteure der psychiatrischen Versorgung einer Region. Nach den Empfehlungen der APK sind hier zu beteiligen: die kommunale Gebietskörperschaft, Psychiatriekoordination, Psychiatrie Erfahrene, Angehörige psychisch Kranker, Leistungserbringer, Leistungsträger, Bürgerhilfe sowie Selbsthilfe, allgemeine soziale und medizinische Dienste sowie nach Möglichkeit Vertreter benachbarter Hilfebereiche (z.B. Wohnungslosenhilfe, Altenhilfe, Jugendhilfe). Um die hier beschriebene Organisationsform zu erreichen sind weitere Vorbereitungen, insbesondere eine schriftliche Vereinbarung, notwendig. Leistungsvereinbarungen • • • Leistungsvereinbarungen bestehen zunächst zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern auf der Basis bestehender Rahmenverträge. Vereinbarungen über die durch den „Gemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbund“ (GPLV) zu erbringenden Leistungen sind in einem Kooperationsvertrag oder einer Grundsatzerklärung zu treffen. Übergeordnete Ziele solcher Vereinbarungen sind die Sicherstellung von bedarfsgerechter Behandlung und Hilfe und die Sicherstellung der Koordination sozialpsychiatrischer und anderer erforderlicher Leistungen. Qualitätsstandards Die Vereinbarung vom 20.11.2003 benennt als Qualitätskriterien • • • Nutzerzufriedenheit der Patienten/Klienten Gesundheits- / Sozialberichterstattung Trägerübergreifende Schnittstellenoptimierung Die APK empfiehlt als gemeinsame Qualitätsstandards für die einzelfallbezogene Leistungserbringung: • • • • • • • • Beachtung des Rechts auf Selbstbestimmung Personenzentrierte Hilfen, die bedarfsgerecht, individuell, flexibel, zeitgerecht, abgestimmt und wirtschaftlich erbracht werden - und zwar grundsätzlich im Versorgungsgebiet Konsequente Orientierung am individuellen Bedarf Vorrang nicht-psychiatrischer Hilfen Zusammenarbeit mit Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen Fortbildung, Supervision und Qualifizierung Beachtung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 145 Darüber hinaus wird von der APK ein „regionales Qualitätsmanagement“ mit folgenden Schwerpunkten befürwortet: • • • • • Fortschreibung der Qualitätsstandards des GPLV Gemeinsames Beschwerdemanagement Gemeinsame Initiativen zur Optimierung der Qualität von Behandlung und Hilfe zur Teilhabe Mitwirkung an regionaler Gesundheitsberichterstattung, möglichst auf der Grundlage einer einrichtungsübergreifenden Dokumentation Beteiligung von Psychiatrie Erfahrenen und Angehörigen psychisch erkrankter Menschen Versorgungsverpflichtung Die Vereinbarung vom 20.11.2003 beschreibt „Pflichtversorgung“ als „die Bereitschaft, Menschen mit akutem komplexen Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf kurzfristig Leistungen anzubieten und insbesondere keinen psychisch kranken Menschen wegen Art oder Schwere der Störung abzuweisen“. Aufgabe einer vertraglich vereinbarten Versorgungsverpflichtung wäre die Formulierung einer verbindlich definierten Verpflichtung in einer Region / Versorgungsgebiet, die von allen Beteiligten als realisierbar angesehen wird. Eine Verpflichtung zur Versorgung kann nicht allein durch die Leistungserbringer realisiert werden. Kommune und Leistungsträger müssen gemeinsam mit den Leistungserbringern die Voraussetzungen dafür schaffen. Pflichtversorgung ist nur unter den vorgenannten Bedingungen wirksam vereinbarungsfähig. Fehlen diese Bedingungen, so müssen die Grenzen der Pflichtversorgung klar und eindeutig beschrieben sein. kurzfristige Ziele (0 - 5 Jahre): • • • • Die Diskussion um die Gründung eines „Gemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbundes“ (GPLV) wurde im Jahr 2006 fortgesetzt und intensiviert. Ein unterschriftsreifes Vertragswerk soll im Laufe des Jahres 2007, spätestens jedoch zum 1.1.2008 vorliegen. Die HPK wird im Rahmen der Vereinbarung zum „Gemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbund Main-Kinzig-Kreis“ (GPLV) als fachlich geeignetes und steuerndes Instrument der Hilfeplanung als Standard im MKK festgeschrieben. Nach dem Stand der jeweils ausgewerteten Erfahrungen im MKK und unter Berücksichtigung von Weiterentwicklungen in anderen Versorgungsregionen - auch außerhalb Hessens - erfolgt eine laufende Reflektion und Fortschreibung von Standards der HPK. 146 6.2 Hilfeplankonferenz – ein qualitatives Instrument der personenzentrierten Versorgung im regionalen Verbund Steuerung Die HPK wurde als Steuerungsinstrument im MKK im November 2003 verbindlich eingeführt und hat die vorrangige Aufgabe, individuelle Bedarfe mit den regionalen Ressourcen abzustimmen (HPK West und Ost). Die bisherigen Erfahrungen sind grundsätzlich als positiv zu bewerten. Die Weiterentwicklung der Strukturen und der Effektivität dieses Instruments sind notwendig und wird u. a. durch jährliche Auswertungen kontrolliert. Teilnehmer sind unter der Leitung der Psychiatriekoordination, die Koordinierende Bezugsperson, der Leistungsträger, die Kliniken, der SpDi, die regionalen Leistungserbringer sowie - nach Möglichkeit - die betroffene Person. Die in der HPK vereinbarten Hilfen gelten als verbindlich und werden durch Protokollnotizen dokumentiert. Die Leistungsbescheiderteilung obliegt dem zuständigen Leistungsträger. 6.3 Trägervielfalt: Quantität und Qualität im GPLV Die Zusammensetzung des „Gemeindepsychiatrischen Steuerungsverbundes“ (GPSV) sowie die Tatsache, dass im gesamten MKK eine relativ hohe Zahl von Leistungserbringern (Trägern) tätig ist, markiert den GPLV als ein komplexes Netzwerk. Die Leistungserbringer arbeiten mit unterschiedlicher fachlicher Anbindung (z.B. Erwachsenen-Psychiatrie, Suchthilfe) und mit trägerspezifischen Qualitätssicherungssystemen. Um die Autonomie, Spezifika und Vielfalt der Leistungserbringer im MKK zu erhalten, sollten diese Unterschiede mindestens mittelfristig erhalten bleiben. Gleichwohl muss Vergleichbarkeit - z.B. durch trägerübergreifende Dokumentation und Statistik - gewährleistet werden: mittelfristige Ziele (5 - 10 Jahre): Anforderungen auf der Grundlage von anerkannten fachlichen Standards • • 6.4 Die beschriebenen Qualitätsstandards werden für alle Mitglieder des GPLV als dessen unverzichtbare Grundsätze festgeschrieben. Insbesondere das regionale Qualitätsmanagement bedarf einer genauen, verbindlichen und praktikablen Beschreibung. Die Ergebnisse aus diesem Prozess müssen zu vereinbarungsfähigen Standards der Qualitätskontrolle werden. Kommunalisierung: Risiken und Chancen Das Land Hessen hat seine Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen mit Beginn des Jahres 2005 den kommunalen Gebietskörperschaften übertragen. Statt der bisherigen Einzelförderungsbeträge stellt das Land nunmehr den Landkreisen und kreisfreien Städten Budgets zur Verfügung, die eigenverantwortlich verwendet werden können. Ziel ist es, die bisher unterstützten Hilfsangebote besser an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort auszurichten, indem die Kommune ihr Wissen und ihre Kenntnisse für eine bedarfs- und ressourcenorientierte Versorgung der hilfebedürftigen Menschen in der Region eigenverantwortlich nutzen kann. Durch den Abschluss von Zielvereinbarungen wird gewährleistet, dass Qualitätssicherung der geförderten Leistungen wie eine regionale Sozialplanung vorgeschrieben werden. 147 Umgestellt wird die Förderung in den Bereichen Schutz vor Gewalt, Suchtprävention und Suchthilfe, ambulante Versorgung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien, Stärkung des Gemeinwesens und Prävention und Beratung im Gesundheitswesen. Betroffen von der Neustrukturierung der Förderung sozialer Maßnahmen sind u. a. 5 Träger der Eingliederungshilfe gem. SGB XII. Insgesamt beträgt das örtliche Budget für den MainKinzig-Kreis ca. 500.000 €, das ab 2006 direkt von den Kommunen an die betroffenen Träger zur Verfügung gestellt wird. Hier liegt der Kreis an drittletzter Stelle in der pro Kopf Förderung im Land Hessen. Durch die Verlagerung der Verantwortung für die Verteilung der Fördermittel auf die kommunalen Gebietskörperschaften liegt zukünftig die Verantwortung für einen wesentlichen Teil der Träger fast ausschließlich bei den Kreisen. Angesichts der immer knapper werdender finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand konzentriert sich die oft bestehende Mischfinanzierung gerade kleiner, nicht finanzkräftiger Einrichtungen auf einen Zuschussgeber, was einseitige Abhängigkeiten mit sich bringen kann. 6.5 Persönliches Budget Persönliches Budget nach § 9 Abs. 2, Satz 1, Nr. 4 SGB IX Das persönliche Budget ist ein individuell berechneter Geldbetrag, mit dem Menschen mit Behinderung die nötigen Dienste selbst auswählen und bezahlen können. Die gesetzlichen Grundlagen, verankert im Sozialgesetzbuch IX, schuf der Gesetzgeber 2001. Am 1. Juli 2004 wurde das Persönliche Budget als flächendeckende Regelleistung eingeführt, nachdem es zuvor bereits in einigen Bundesländern modellhaft erprobt worden war. In Hessen befindet sich das Persönliche Budget noch in der Erprobungsphase - es gibt noch viele Fragen und Informationsdefizite. Aus diesem Grund hat der Paritätische Wohlfahrtsverband 2005 das Kompetenzzentrum Persönliches Budget in Mainz eingerichtet. Bis zum 31.12.07 werden Verfahren zur Ermessung des Geldbetrages und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen in den ausgewählten Modellregionen wissenschaftlich untersucht. Bis dahin gilt für alle potentiellen Budgetnehmer: Anträge können zwar überall gestellt werden, auch außerhalb der Modellregionen, die Gewährung aber ist Ermessensentscheidung der Leistungsträger. Erst ab 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch. Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung - das soll mit dem Persönlichen Budget erreicht werden. Es ermöglicht Menschen mit Handicap, sich ihre Hilfen eigenverantwortlich auf dem Sozialmarkt einzukaufen. So werden sie von Fürsorgeempfängern zu Unternehmern in eigener Sache. „Das Persönliche Budget wird die Versorgungslandschaft in Deutschland verändern“, sagt Christina Nedoma vom Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Mainz. Was das bedeutet, zeigt ein Blick über die Landesgrenzen. In Schweden, wo das Persönliche Budget schon seit Jahren praktiziert wird, leben nur noch wenige Menschen in Wohnheimen. Dafür gibt es ein dichtes Netz ambulanter Dienste. Anders in Deutschland: In den letzten Jahren stieg die Zahl derjenigen, die in Einrichtungen mit Rund-um-die-Uhr-Versorgung wohnen, um 55 % - eine Entwicklung, an der die jahrzehntelange Praxis, Unterstützung als Sachleistung zu gewähren, nicht unschuldig ist. Denn für die Träger sozialer Dienste und Einrichtungen ist es aus betriebswirtschaftlichen Gründen einfacher, Leistungen zentral als „All-inclusive-Service“ anzubieten, als Klienten wohnortnahe und individuell auf sie zugeschnittene Angebote zu machen. Das Persönliche Budget soll das ändern: Aus Klienten werden Kunden, die durch ihre Selbstzahlerrolle mehr Einfluss auf die Art und Weise der Hilfe erhalten. 148 Von der Möglichkeit, sich den gesetzlichen Hilfeanspruch als Geldleistung auszahlen zu lassen, haben bislang jedoch weniger Menschen Gebrauch gemacht als erwartet: rund 100 Personen im gesamten Bundesgebiet. Menschen, die das Persönliche Budget in Anspruch nehmen möchten, stehen vor einem neuen Problem: Sie müssen von heute auf morgen eine unternehmerähnliche Rolle einnehmen. Denn als Arbeitgeber in eigener Sache sind sie nicht nur verantwortlich für Auswahl und Organisation ihrer Hilfen, sondern auch für die Verwaltung des Geldbetrages. Und der kann - je nach Art der Behinderung und Umfang des Assistenzbedarf - jährlich bis zu € 100.000 und mehr betragen. Ohne eine unabhängige Beratung, die ihnen eine Orientierung auf dem unübersichtlichen Sozialmarkt ermöglicht und sie bei arbeitsrechtlichen und finanztechnischen Fragen unterstützt, sehen sich viele mit diesen Aufgaben überfordert. Zwar wurde die Beratung als Bestandteil des Persönlichen Budgets im Gesetz festgeschrieben, die Finanzierung aber nicht eindeutig geregelt. Verbände und Selbsthilfeinitiativen bieten daher kostenlose Beratung durch ehrenamtliche Kräfte - ein Angebot, das bei steigender Nachfrage schnell an seine Grenzen stößt. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt auch hier Lösungswege auf. In den Niederlanden haben sich aus der Selbsthilfe heraus Vereine entwickelt, die Budgetnehmer gegen einen geringen jährlichen Mitgliedsbeitrag bei allen Fragen rund um das Persönliche Budget zur Seite stehen. Der vermehrte Wettbewerb unter den Anbietern soll zu Kosteneinsparungen führen. Das zumindest erhoffen sich Leistungsträger, wie beispielsweise die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherungen, Sozial- und Integrationsämter. Doch auch sie stehen vor neuen Herausforderungen. Da das Persönliche Budget trägerübergreifend ist, müssen sie angemessene Formen der Zusammenarbeit finden und Verfahren zur Bemessung der Leistungen in Geld erarbeiten. 6.6 Unabhängige Beschwerdestelle Konflikte zwischen psychisch- oder suchterkrankten Menschen und/oder ihren Angehörigen sowie den betreuenden oder pflegenden Mitarbeiter oder den gesetzlichen Betreuer sind in der Regel unvermeidlich. Dies gilt grundsätzlich im stationären wie ambulanten Versorgungssegment. Die Lösung eines solchen Konfliktes ist für alle Beteiligten notwendig und ein wichtiges Qualitätsmerkmal der Versorgungslandschaft, denn die Beziehung zwischen dem erkrankten Menschen und seinen Angehörigen und Mitarbeiter besteht fort. Die Einschaltung einer neutralen und kompetenten Stelle, die das Vertrauen aller möglichen Konfliktparteien genießt, kann im Sinne einer konstruktiven Konfliktlösung für alle Beteiligte hilfreich sein. Es wird als kurzfristiges Ziel angestrebt, eine solche unabhängige Beschwerdestelle im MKK einzurichten. 6.7 Krisendienst Besonders diejenigen Angehörigen, die mit einem psychisch kranken Familienmitglied zusammenleben oder anderweitig einen sehr engen Kontakt haben, fordern seit Jahren die Einrichtung (flächendeckender) Krisendienste. Ein Krisendienst stellt außerhalb üblicher Öffnungs- und Dienstzeiten in Notlagen psychosoziale (und ggf. ärztliche) Hilfe sicher. Der Krisendienst steht Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen, die an einer akuten ernsthaften Störung ihrer seelischen Gesundheit leiden, 149 sowie deren Angehörigen, Freunden, Bekannten und Nachbarn zur Verfügung. Nicht in jeder psychiatrischen Krisensituation muss ein Arzt tätig werden. Ärztliche Krisenintervention ist vor allem dann erforderlich, wenn in der akuten Situation sofortige medikamentöse Maßnahmen oder eine sofortige Begutachtung im Hinblick auf einen Zwangsunterbringungsantrag erforderlich erscheinen. Im Rahmen psychosozialer Krisendienste können im psychiatrischen Arbeitsfeld erfahrene Sozialarbeiter, Psychologen, Krankenschwestern und Mitarbeiter anderer Berufsgruppen in Krisensituationen wirksam zur Entspannung der Situation beitragen und die gegebenenfalls erforderlichen weiteren Hilfen einleiten. In diesem Sinne kann ein fachärztlicher psychiatrischer Hintergrunddienst ausreichend sein. kurzfristige Ziele: • • • 6.8 Die AG GPV / Projektsteuerung bildet eine Arbeitsgruppe, die die Möglichkeiten für einen psychosozialen Krisendienst im MKK prüft. Der Arbeitsauftrag bezieht sich vorrangig auf die Prüfung der Notwendigkeit, auf Beispiele praktischer Umsetzung und möglicher Finanzierung. Die Arbeitsgruppe legt einen Bericht vor, der insbesondere zu der Frage von bedarfsgerechten und finanzierbaren Öffnungszeiten Stellung nimmt. Trialog als Grundhaltung „Es hat lange gedauert, bis die Fachleute als Lernende auf Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige zugehen konnten. Psychiatrie kann sich aber nur als empirische, das heißt als Erfahrungswissenschaft bezeichnen, wenn sie die Erfahrungen von seelisch leidenden Menschen und ihren Angehörigen gleichberechtigt einbezieht. Wir wollen deshalb zu einer gemeinsamen Sprache finden, die von Patienten, Angehörigen und Therapeuten verstanden wird“ (aus der „Hamburger Erklärung zu den Perspektiven einer Trialogischen Psychiatrie“ nach dem XIV. Weltkongress für Soziale Psychiatrie 1994 in Hamburg). Die Ursprünge der Trialogischen Psychiatrie haben ihre Anfänge zu Beginn der 70er Jahre mit der Bewegung der Sozialpsychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland. Trialog meint das partizipative Denken und Handeln der drei Hauptgruppen im (sozial-)psychiatrischen Entwicklungsprozess, die im Idealfall gleichberechtigte Partnerinnen und Partner sind. Dies sind die Psychiatrie-Erfahrenen, die von Professionellen auch Patienten oder Klienten genannt werden, die Angehörigen psychisch kranker Menschen und die professionellen Mitarbeiter in (sozial-)psychiatrischen Handlungsfeldern. Mit dem Begriff des Trialoges wird eine bestimmte Denk- und Arbeitshaltung verbunden. Das Verständnis sei folgendermaßen formuliert: Die Suche nach Antworten auf die Lebensfragen von psychisch erkrankten Menschen gelingt eigentlich nur dann gut, wenn sie als „Dialog von mindestens drei Beteiligten, also als Trialog“ angelegt ist. Nicht die Professionellen, nicht die Angehörigen und auch nicht die betroffenen Menschen wissen alleine genug, um Erklärungen zu finden und Lösungen zu suchen, Ziele für die Zukunft festzulegen. Erst im Austausch der unterschiedlichen Sichtweisen gelingt es, voneinander und füreinander zu lernen und zu angemessenen Lösungen für alle Beteiligten zu gelangen. 150 kurzfristige Ziele: Umsetzung • • 6.9 Die Mitwirkung von Vertretern der Angehörigen und der Psychiatrie-Erfahrenen in der Steuerungsgruppe GPV im MKK hat sich bewährt. Die Teilnahme und Mitwirkung von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen psychisch erkrankter Menschen in den Steuerungsgremien wird durch entsprechende Vereinbarungen sichergestellt. Ambulant vor stationär: die PSKB als niedrigschwelliger Eingang ins Hilfesystem (Clearing-Funktion) Neben den bekannten Aufgaben als Kontaktstelle besteht die Notwendigkeit, die Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) noch stärker als Anlaufstelle für schwer chronisch seelisch behinderte Menschen mit einer Clearing-Funktion auszustatten. Personenbezogene Hilfeplanung beginnt mit einer individuellen Analyse des Hilfebedarfes im Dialog mit dem Klienten. Die PSKB erbringen und dokumentieren die entsprechenden Leistungen (Beratung, Erstellung des IBRP, Vorstellung in der HPK, Vermittlung der Klienten in die Hilfeangebote, ggf. Übernahme der Funktion der koordinierenden Bezugsperson). Gerade im Hinblick auf den Ansatz der verstärkten ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen kommt auf die PSKB in Zukunft eine zentrale Clearing-Funktion im Hilfesystem zu. 7 Indikatoren und Lösungsansätze Auch wenn sich die gemeindepsychiatrische Versorgungslandschaft bundesweit, aber auch auf den MKK bezogen, in den vergangenen Jahren strukturell enorm entwickelte, so müssen dennoch Defizite konstatiert werden. Dies gilt sowohl für den Aspekt der unterschiedlichen, spezifischen Bedarfe als auch auf die quantitative Versorgung im Bereich der Eingliederungshilfe. Die Zahlen der Auswertungen der Hilfeplankonferenzen belegen zwar einen relativ hohen Versorgungsgrad der Personen, die den Weg zum etablierten Hilfesystem finden sowie einen hohen qualitativen Standard, können aber nicht gleichzeitig als ausreichender Indikator für den realen Bedarf gewertet werden. Eine bisher nicht exakt zu bestimmende Größe an Hilfebedürftigen erreicht aus unterschiedlichsten Gründen heraus nicht den Weg in das Hilfesystem. Daher haben sich die in diesem Bereich tätigen Institutionen zum Ziel gesetzt, den wirklichen Bedarf an Eingliederungshilfen für unsere Region an zentraler Stelle (Psychiatriekoordination) zu erfassen und zu dokumentieren. Meldungen seitens der für das Versorgungsgebiet zuständigen psychiatrischen Kliniken deuten auf fehlende bzw. nicht ausreichende Versorgung bestimmter Problemgruppen im komplementären Bereich hin. Eine von den Kliniken KPP Hanau und KPP Schlüchtern gemachte Auswertung identifiziert explizit folgende Personengruppen, die aufgrund nicht gesicherter Finanzierung der Maßnahme oder aufgrund der fehlenden Versorgungsmöglichkeit im Kreis, nicht in die Eingliederungshilfe integriert wurden. 151 Im Einzelnen wurden von den Kliniken folgende Problemgruppen benannt: • Junge psychisch kranke Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren. • Personen, die eine geschlossene Unterbringung benötigen. Da bei diesem Personenkreis richterliche Beschlüsse vorliegen und die Maßnahme vollzogen werden muss, konnte eine Unterbringung von 2 Personen im Jahre 2005 nur außerhalb des MKK erfolgen. Bei weiteren 2 Betroffenen kam es zur Aufnahme in die Forensische Psychiatrie, da im Vorfeld nicht die benötigte Hilfe vermittelt werden konnte. Personen, die eine betreute Wohngemeinschaft benötigen. Dieses Hilfesegment wird im Westkreis nicht angeboten. Zwischen 15 und 20 Personen benötigen laut Klink eine betreute Wohngruppe. Personen mit Doppeldiagnosen und komplexen Krankheitsbildern. Wie schon ausführlich unter Punkt 6 erläutert, fehlt ein Angebot für diesen Personenkreis. 10 Personen mussten laut den Kliniken im Jahr 2005 außerhalb des MKK vermittelt werden. Zudem existieren bei verschiedenen Hilfeformen Wartelisten, beispielsweise bei tagesstrukturierenden Maßnahmen im Westkreis. • • • Die angestrebte Versorgungslage für Ende 2008 im Bereich des Betreuten Wohnens, wie sie sich aus den in der Fachkommission abgestimmten Anlagen zur Vereinbarung ‚BeWo’ des Hessischen Sozialministeriums, des Hessischen Landkreis- und Städtetages und dem LWV ergibt, weisen in einzelnen Hilfeformen geringe Zuwächse auf, führen aber nicht zu einem quantitativen Angleich der Zahlen zum Versorgungsgrad in Hessen. So liegt beispielsweise der Versorgungsgrad im Bereich des ‚Betreuten Wohnens von Menschen mit psychischer Erkrankung’ in Hessen bei 0,065%, im MKK hingegen bei 0,060% (bezogen auf die Anzahl der Plätze pro 1000 Einwohner). Schlechter sieht es sogar noch im Bereich des stationären Wohnens aus: Hessen 0,047%, im MKK sogar nur 0,037%. Rechnet man hier noch die 50 Plätze der Einrichtung ‚Hacienda’ heraus, die mit Personen aus Frankfurt belegt werden, so verschlechtert sich dieses Verhältnis erschreckend und liegt dann nur noch bei 0,025% (Stand: 1.12.2006). Es soll nicht darum gehen, zusätzliche Quantitäten für den MKK zu reklamieren, nur um hessische Vergleichszahlen zu erreichen. Sondern es soll erstmals eruiert werden, welche Bedarfe mit welchen Anforderungen in unserer Region bestehen und können die vorhandenen Ressourcen diese Bedarfe, u. U. mit neuer inhaltlicher Ausrichtung, abdecken. Die neue Qualität besteht darin, dass in diesem Prozess der Planung und Steuerung sowohl die für die Region vertretenen Eingliederungshilfenträger, die Kliniken, der Kostenträger oder andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung involviert sind. 152 Danken möchte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Erwachsenenpsychiatrie, Herr Kaltschnee, denjenigen, die im besonderen Maße an der Realisierung des Teilplanes mitgewirkt haben: • Frau Dr. med. Ehrich, Oberärztin in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hanau • Frau Bestelmeyer Grommet, Dipl. grad. Sozialarbeiterin, Mitglied der Geschäftsleitung des Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V. • Frau Nowak, Diplom Pädagogin, Einrichtungsleiterin Haus Bergwinkel, Bad Soden-Salmünster • Herr Hennek, Diplom Soziologe, Einrichtungsleiter Hacienda, Maintal • Herr Schuppner-Schiff, Diplom Sozialarbeiter, Geschäftsführer Verein LebensGestaltung, Hanau sowie • Frau Knisatschek, Geschäftsführerin Verein Lichtblick, Hanau • Frau Brechel, Diplom Pädagogin, Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V. • Frau Krabbes, Diplom Sozialarbeiterin, Geschäftsführerin Psychosozialer Förderkreis, Schlüchtern • Frau Manneschmidt, Diplom Verwaltungswirtin, Regionalmanagerin LWV Hessen • Frau Schumann-Sohns, Leiterin der IB Behindertenhilfe Main-Kinzig • Frau Ziolkowski, Diplom Sozialarbeiterin, Tagesklinik Gelnhausen, KPP Schlüchtern • Herr Teetz, Diplom Sozialarbeiter, Sozialpsychiatrischer Dienst • Herr Höfler, Diplom Sozialarbeiter, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Hanau • Herr Gänge, Diplom Sozialarbeiter, Leiter der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe Ein besonderer Dank geht an meine Kollegin Frau Klimesch, ohne deren unermüdliches Wirken die immer wieder neuen Herausforderungen in der Umsetzung und der Erscheinungsweise des gesamten Psychiatrieplanes nicht hätten gemeistert werden können. Bernd Kaltschnee Diplom Sozialarbeiter Psychiatriekoordinator Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises 153 Abkürzungsverzeichnis APK AQA Aktion Psychisch Kranke Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung mbH ask Albert-Schweitzer-Kinderdorf BSHG Bundessozialhilfegesetz BtMG Betäubungsmittelgesetz BW Betreutes Wohnen CMA-Patienten Chronisch mehrfach beeinträchtigte Patienten DCM Dementia Care Mapping DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen FED Familienentlastender Dienst FLS Fachleistungsstunde FreD Frühintervention bei erstauffälligen Frühkonsumenten GKV Gesetzliche Krankenversicherung GPLV Gemeindepsychiatrischer Leistungserbringerverbund GPSV Gemeindepsychiatrischer Steuerungsverbund GPV Gemeindepsychiatrischer Verbund GPZ Gerontopsychiatrisches Zentrum HMB-Verfahren Verfahren der Erhebung des Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderung nach Dr. Heidrun Metzler HPK Hilfeplankonferenz HSM Hessisches Sozialministerium HSOG Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung IBRP Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan ICD Internationale Klassifikation psychischer Störungen ICF Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeiten, Behandlungen und Gesundheit KDA Kuratorium Deutscher Altershilfe KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz KPP Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie LWV Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen MSHD Mobiler sozialer Hilfsdienst PBB Personalbemessungsbogen PIA Psychiatrische Institutsambulanz PSB Psychosoziale Begleitung PSKB Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle ReZiPsych Regionale Zielplanung für die Psychiatrie RPK Rehabilitationszentrum für psychisch Kranke SEKOS Selbsthilfekontaktstelle SGB Sozialgesetzbuch SpDi Sozialpsychiatrischer Dienst WfbM Werkstatt für behinderte Menschen Herausgeber Main-Kinzig-Kreis Erster Kreisbeigeordneter Günter Frenz Gesundheitsamt, Leiter: Ltd. Med. Dir. Dr. med. Helmut Ernst, MPH Barbarossastraße 24 63571 Gelnhausen Information Psychiatriekoordination, Herr Bernd Kaltschnee, Tel. 06051 85 12677 E-Mail Adresse: [email protected] Redaktion Fortschreibung des Psychiatrieplanes Band I Teilplan A: Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herr Dr. Ernst Teilplan B: Suchthilfeplanung, Herr Kaltschnee Teilplan C: Gerontopsychiatrie, Herr Lich Teilplan D: Erwachsenenpsychiatrie, Herr Kaltschnee Fortschreibung des Psychiatrieplanes Band II die jeweiligen Redaktionsverantwortlichen Druck Hausdruckerei des Main-Kinzig-Kreises Erscheinungsdatum April 2007