NUTZUNGSVERTRAG FÜR DEN WONNEMAR CLUB

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NUTZUNGSVERTRAG FÜR DEN WONNEMAR CLUB
NUTZUNGSVERTRAG FÜR DEN WONNEMAR CLUB
unter Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen für zunächst 12 Monate für u.g. Kundennummer
interSPA
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Gesellschaft
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für
für
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Betrieb
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Wonnemar
Wonnemar
Wonnemar
Wonnemar
Wonnemar
Wonnemar
Wonnemar
Wismar mbH
Sonthofen mbH
Ingolstadt mbH
Bad Liebenwerda mbH
Donaubad Ulm/Neu-Ulm mbH
Backnang
Marktheidenfeld
Art der Clubkarte
Mitglied
Name
Kundennummer
Vorname
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Straße, Hausnummer
Telefon
Adresszusatz
Mobil*
PLZ, Wohnort
E-Mail*
*freiwillige Angaben
Die oben angegebenen Daten werden nur für interne Zwecke gespeichert, genutzt und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Ja, bitte informieren Sie mich regelmäßig per Post, E-Mail oder Sms über Veranstaltungen sowie Angebote des Wonnemar.
Ehepartner/in oder Lebensgefährte/in
Name, Vorname Geburtsdatum
Kinder
Name, Vorname
/
Geburtsdatum
Name, Vorname
/
Geburtsdatum
Name, Vorname
/
Geburtsdatum
Name, Vorname
/
Geburtsdatum
Vertragsbeginn
gültig bis
Clubgebühr in EURO
(für jeweils 1 Jahr)
Ausstellungsgebühr in EURO
(einmalig bei Ausstellung der Karte)
x
Unterschrift Clubmitglied
Stempel, Unterschrift Wonnemar
(bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter)
Verlängerung der Wonnemar Clubkarte
am
/
bis
Unterschrift Gast
/
Unterschrift Mitarbeiter
am
/
bis
Unterschrift Gast
/
Unterschrift Mitarbeiter
am
/
bis
Unterschrift Gast
/
Unterschrift Mitarbeiter
am
/
bis
Unterschrift Gast
/
Unterschrift Mitarbeiter
Freizeitbad Wonnemar Sonthofen · Stadionweg 5 · 87527 Sonthofen
Donautherme Wonnemar Ingolstadt · Südl. Ringstr. 63 · 85053 Ingolstadt
Freizeitbad Wonnemar Wismar · Bgm.-Haupt-Str. 38 · 23966 Wismar
Lausitztherme Wonnemar Bad Liebenwerda · Am Kurzentrum 1 · 04924 Bad Liebenwerda
Donaubad Wonnemar Ulm/Neu-Ulm · Wiblinger Str. 55 · 89231 Neu-Ulm
Murrbäder Backnang Wonnemar · Martin-Dietrich-Allee 10 · 71522 Backnang
Wonnemar Marktheidenfeld · Am Maradies 8 · 97828 Marktheidenfeld
www.wonnemar.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WONNEMAR CLUB
STAND November 2012
§1 Allgemeines
1.Das Clubmitglied verpflichtet sich mit Erwerb der Clubkarte zur Einhal tung der jeweils gültigen Haus- und Badeordnung und der Saunaordnung.
Diese sind durch Aushang bekannt gegeben. Des Weiteren verpflichtet sich dasClubmitglied, den Anweisungen des Wonnemar Personals un eingeschränkt Folge zu leisten.
2.Bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Haus- und Badeord nung sowie gegen die Saunaordnung kann eine Ermahnung und ein
vorübergehendes bzw. dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
3.Es wird darauf hingewiesen, dass das Wonnemar an speziellen Feiertagen
– insbesondere in der Zeit vom 24.12. bis 26.12. und 31.12. bis
1.1. – bzw. zu Zwecken von Wartungs- und Renovierungsarbeiten oder
aus anderen betrieblichen Gründen geschlossen bleiben kann. Soweit
das Wonnemar zu dieser Zeit oder aus Gründen, die es nicht zu vertre ten hat, geschlossen bleibt, besteht kein Ersatzanspruch oder Rücker stattung der Jahresclubgebühr.
4.Dauert eine Betriebsunterbrechung mindestens einen Monat an, so wird
die Clubmitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert.
5.Das Wonnemar wird darum besorgt sein, die Nutzungsmöglichkeiten
sämtlicher Wonnemar Einrichtungen zu gewährleisten. Eine Nutzungs garantie für die einzelnen Einrichtungen und Attraktionen kann jedoch
nicht gegeben werden.
6.Nimmt das Clubmitglied, aus welchen Gründen auch immer, die ihm zur
Verfügung stehenden Leistungen des Clubs nicht entgegen, ist es nicht berechtigt, die vereinbarte Jahresclubgebühr zurückzuverlangen oder
zu mindern. Es kann insbesondere nicht geltend gemacht werden, das
Wonnemar habe sich insofern Kosten gespart.
7.Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen interessierten, natürlichen
Personen offen. Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des Auf nahmeantrags durch das Clubmitglied sowie durch einen Vertreter des
Wonnemar. Gleichzeitig wird die Jahresclubgebühr fällig.
8.Abhängig vom ausgewählten Wonnemar Club entstehen dem Mitglied
unterschiedliche Kosten für die Jahresclubgebühr. Die aktuellen Tarife
für die Jahresclubgebühren sind durch Aushang bekannt gegeben bzw.
den aktuellen Preislisten zu entnehmen.
9.Mit Erwerb der Clubkarte erklärt sich das Clubmitglied außerdem einver standen, dass die im Nutzungsvertrag gemachten Angaben für interne
Zwecke gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Diese Daten wer-
den nicht an Dritte weitergegeben.
§2 Clubkarte
1.Jedes Clubmitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft eine Clubkarte.
Der Nutzungsvertrag ist sofort bei Erhalt der Clubkarte vom Clubmitglied
zu unterschreiben und jeweils für die Dauer eines Jahres entsprechend
der Mitgliedschaft gültig.
2.Das Clubmitglied hat seine Clubkarte sorgfältig aufzubewahren und vor
Missbrauch durch Dritte zu schützen. Ein Verlust der Clubkarte bzw. Än derungen der persönlichen Daten des Clubmitglieds sind dem Wonnemar
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3.Bei Ersatz der Clubkarte nach einem angezeigten Verlust oder einer
Sachbeschädigung an der Karte wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 10,00 Euro fällig.
4.Die Clubkarte dient zur Identifikation des Clubmitglieds und berechtigt
zur Inanspruchnahme der festgelegten Ermäßigungen und Clubvorteile.
Die ermäßigten Eintrittspreise sowie alle weiteren Clubleistungen werden
nur gewährleistet, sofern das Clubmitglied seine Clubkarte und einen
amtlichen Lichtbildausweis vorlegt. Die Clubkarte ist nicht auf Dritte übertragbar.
§3 Leistungen, Vorteile
1.Durch die Mitgliedschaft kann das Clubmitglied besondere Leistungen
in Anspruch nehmen, insbesondere Ermäßigungen auf Eintrittspreise.
Zu den gewährten Vorteilen für Clubmitglieder zählen:
-Kostenloser Handtuchservice: 1 Handtuch pro Person
(nicht bei Club Aqua)
-Attraktive Vorteile genießen bei ausgewählten Partnern des Wonnemars,
Die Ausgabe des Handtuchs beim kostenlosen Handtuchservice erfolgt
gegen Hinterlegung eines Pfands i.H. von 15,00 Euro für das Handtuch.
Bei Verlust oder Beschädigung des Handtuchs ist Schadenersatz in
Höhe des Pfands zu leisten.
2.
Die Wonnemar Clubkarten gewähren die jeweils ausgewiesene
Ermäßigung:
1.Wonnemar Club Gold: 50% Ermäßigung auf den Eintrittspreis bzw.
Kombitarif.
2.Family Club Gold (mit/o. Kinder): 50% Ermäßigung auf den Eintritts-
preis bzw. Kombitarif.
3.Wonnemar Club Aqua: 50 % Ermäßigung auf alle 2 Stunden
Einzeltarife Erlebnisbad
3.Die Clubkarte Gold, Clubkarte Family Gold und die Clubkarte
Wonnemar Aqua gewähren keine Ermäßigung auf Specials,
Sonder- und Spartarife, Verzehr, Solarien oder Waren aus dem
Wonnemar Shop. Die Clubkarte Gold und die Clubkarte Family Gold ge währen keine Ermäßigung auf Wellnesstarife sowie Tarife des
Fitnessclubs.
4.Clubkarte Family Club Gold mit Kindern:
Als Familie gelten jeweils 2 Erwachsene mit bis zu 3 Kinder (bis 18 Jahre):
-Eltern mit eigenen Kindern
-Großeltern mit Enkelkindern
-Elternteil & Großelternteil mit Kindern
-Gleichgeschlechtliche Paare in eheähnlicher Beziehung (gemeinsamer
Haushalt) mit Kindern.
Der Nachweis der Familienzugehörigkeit ist für jedes Familienmitglied
bei Ausstellung der Clubkarte sowie bei deren Benutzung im Wonnemar
durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu erbringen, ggf. mit weiteren
Belegen.
5.Clubkarte Family Club Gold ohne Kinder (Partnerkarte): Als Paare gelten:
-Ehepaare
-Paare in eheähnlicher Beziehung (im gemeinsamen Haushalt)
Der Nachweis der Partnerschaft ist bei Ausstellung der Clubkarte sowie
bei deren Benutzung im Wonnemar durch einen amtlichen Lichtbildaus
weis zu erbringen, auf dem für beide Partner die gleiche Wohnanschrift
vermerkt ist.
6.Die Wonnemar Clubkarte Gold ist nicht übertragbar. Die Wonnemar
Clubkarte Family Gold ist innerhalb der Familienmitglieder, die im
gleichen Haushalt leben, nutzbar und nur auf die jeweils registrierten
Mitglieder übertragbar.
7.Die 50 % Ermäßigung der Club Gold sowie der Family Club Gold gilt
auch für das Donaufreibad sowie den Donau-Ice-Dome.
8.Die Wonnemar Club Aqua ist nicht übertragbar und gilt nur von
Montag bis Freitag.
§4 Dauer und Gültigkeit der Mitgliedschaft
1.Die Clubkarte Gold bzw. die Clubkarte Family Gold sind ein Jahr ab
Erwerb in allen Wonnemarbädern gültig.
Die Wonnemar Club Aqua ist ebenso 1 Jahr ab Erwerb
gültig, jedoch nur im Donaubad Wonnemar und nicht in den
anderen Wonnemar Bädern. Die Clubmitgliedschaft
endet nach Ablauf automatisch und muss nicht gekündigt werden.
Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist durch schriftlichen Antrag
und Zahlung der Jahresclubgebühr möglich.
2.Das Wonnemar kann die Clubmitgliedschaft bei wiederholten Verstößen
gegen die Haus- und Badeordnung und Sauanordnung, bei wiederholter
Missachtung der Anweisungen des Wonnemar Personals sowie bei Ver-
stößen gegen Anstands- und Sittenregeln fristlos aufheben. Die Jahres
clubgebühr wird in diesem Fall nicht, auch nicht anteilig, erstattet.
3.Des Weiteren kann das Wonnemar eine Verlängerung der Clubmitglied schaft ablehnen, sofern das Clubmitglied wiederholt die Betriebssicher heit gefährdet oder oben genannte Vorgaben nicht einhält.
4.
Vorübergehende Ausfallzeiten des Clubmitglieds von mindestens
einem Monat Dauer, z.B. durch Schwangerschaft, Einberufung zum Wehr oder Zivildienst etc., können nach unverzüglicher Meldung durch Ruhen
lassen des Vertrags berücksichtigt werden. Dazu bedarf es einer Be scheinigung und eines schriftlichen Antrags.
5.Kurze Erkrankungen begründen keine Unterbrechung der Laufzeit. Bei
Krankheiten ab einem Monat Dauer (zusammenhängend) kann der Ver-
trag stillgelegt werden. Es können nur komplette Monate stillgelegt wer den. Bei Vorliegen einer Dauererkrankung ist das Clubmitglied berech tigt, die Clubmitgliedschaft zum Monatsletzten aufzuheben.
6.In allen Fällen der Unterbrechung der Clubmitgliedschaft bedarf es
der Schriftform sowie eines ärztlichen Attestes (bei Krankheiten vom
Facharzt) oder einer anderweitigen Bescheinigung (z.B. Einberufungs bescheid, Meldebescheinigung).
7.Eine Unterbrechung aufgrund längerer Abwesenheit, Urlaub oder länge rer Geschäftsreisen ist nicht möglich.
8.Das Clubmitglied erhält aufgrund der langfristigen Vertragsbindung die
Möglichkeit, innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag der Anmeldung
seine Mitgliedschaft zum Monatsletzten aufzulösen, jedoch unter Einbe halt der Ausstellungsgebühr.
§5 Änderungen, Ergänzungen
Absprachen, die im Wonnemar Club Vertrag getroffene Regelungen ergänzen oder abändern sollen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich formuliert
worden sind. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass vor oder
bei Vertragsabschluss solche Absprachen mündlich nicht erfolgt sind. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
§6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs oder des Wonnemar Club
Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Lückenhafte oder unwirksame Regelungen sind so zu ergänzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt,
was die Parteien unter Berücksichtigung der mit der Clubmitgliedschaft
verfolgten Zwecke gewollt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit oder Unwirksamkeit bedacht hätten.