NUTZUNGSVERTRAG WONNEMAR CLUB

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NUTZUNGSVERTRAG WONNEMAR CLUB
NUTZUNGSVERTRAG
WONNEMAR CLUB
INTER SPA
Gesellschaft für Betrieb
WONNEMAR Ingolstadt mbH
unter Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen für
zunächst 12 Monate für u.g.
Kundennummer
Art der Clubkarte
WONNEMAR Gold
WONNEMAR Family Gold
Mitglied
Name, Vorname
Kundennummer
Straße, Hausnummer
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
PLZ, Wohnort
Telefon
E-Mail-Adresse
Mobil
Ehepartner/in oder Lebensgefährte/in
Name, Vorname
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Kinder
Name, Vorname
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Name, Vorname
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Name, Vorname
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Vertragsbeginn
Gültig bis
Clubgebühr
Ausstellungsgebühr
in Euro (für jeweils 1 Jahr)
in Euro (einmalig bei Ausstellung der Karte)
Ja, ich möchte regelmäßig über Neuigkeiten vom WONNEMAR informiert werden und WONNEMAR Gutscheine per E-Mail oder Post erhalten.
Mit der Anmeldung zum Newsletter stimmst du zu, dass wir deine Daten und dein Nutzungsverhalten unter anderem zur stetigen Verbesserung des Services
elektronisch speichern, auswerten und verarbeiten sowie für Werbezwecke verwenden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Einwilligung
ist jederzeit schriftlich oder telefonisch widerrufbar.
Hinweis zum Datenschutz:
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von ihm im Rahmen dieses Antrages bekannt gegebenen Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung verarbeitet und genutzt
werden. Die Pflichtdaten des Kunden oder anderer Berechtigter und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten, verwendet die jeweilige WONNEMAR
Betriebsgesellschaft zur Information über eigene, mit der vertraglich geschuldeten vergleichbaren Leistung. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne
dass Ihnen hierdurch andere als die Übermittlungskosten entstehen. Freiwillige Angaben werden jedoch nur im Rahmen der Vertragskommunikation verwendet. Eine darüber
hinausgehende Datenverwendung erfolgt ausschließlich dann, wenn sich der Kunde im Rahmen dieses Antrags gesondert mit der Datenverwendung einverstanden erklärt.
Clubmitglied (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter)
WONNEMAR Ingolstadt
Südliche Ringstr. 63 · 85053 Ingolstadt
Stempel, Unterschrift WONNEMAR
Mitarbeiter WONNEMAR
www.WONNEMAR.de
www.facebook.com/WONNEMAR.ingolstadt
1/2 Stand 02/2016
Unterschrift
INTERSPA Gesellschaft für Betrieb WONNEMAR Ingolstadt mbH
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
WONNEMAR CLUB
1. Das Clubmitglied verpflichtet sich mit Erwerb der Clubkarte zur Einhaltung der
jeweils gültigen Haus- und Badeordnung und der Saunaordnung. Diese sind
durch Aushang bekannt gegeben. Des Weiteren verpflichtet sich das Clubmitglied, den Anweisungen des WONNEMAR Personals uneingeschränkt Folge zu
leisten.
2. Bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung
sowie gegen die Saunaordnung kann eine Ermahnung und ein vorübergehendes bzw. dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das WONNEMAR an speziellen Feiertagen –
insbesondere in der Zeit vom 24.12. – 26.12. und 31.12. – 01.01. – bzw. zu
Zwecken von Wartungs- und Renovierungsarbeiten oder aus anderen betrieblichen Gründen geschlossen bleiben kann. Soweit das WONNEMAR zu dieser Zeit
oder aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, geschlossen bleibt, besteht kein
Ersatzanspruch oder Anspruch auf Rückerstattung der Jahresclubgebühr.
4. Dauert eine Betriebsunterbrechung mindestens einen Monat an, so wird die
Clubmitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert.
5. Das WONNEMAR wird darum besorgt sein, die Nutzungsmöglichkeiten sämtlicher WONNEMAR Einrichtungen zu gewährleisten. Eine Nutzungsgarantie für
die einzelnen Einrichtungen und Attraktionen kann jedoch nicht gegeben werden.
6. Nimmt das Clubmitglied, aus welchen Gründen auch immer, die ihm zur Verfügung stehenden Leistungen des Clubs nicht entgegen, ist es nicht berechtigt, die
vereinbarte Jahresclubgebühr zurückzuverlangen oder zu mindern. Es kann
insbesondere nicht geltend gemacht werden, das WONNEMAR habe sich insofern Kosten gespart.
7. Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen interessierten natürlichen Personen
offen. Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrags
durch das Clubmitglied sowie durch einen Vertreter des WONNEMAR. Gleichzeitig wird die Jahresclubgebühr fällig.
8. Abhängig vom ausgewählten WONNEMAR CLUB entstehen dem Mitglied unterschiedliche Kosten für die Jahresclubgebühr. Die aktuellen Tarife für die Jahresclubgebühren sind durch Aushang bekannt gegeben bzw. den aktuellen Preislisten zu entnehmen.
9. Mit Erwerb der Clubkarte erklärt sich das Clubmitglied außerdem einverstanden,
dass die im Nutzungsvertrag gemachten Angaben für interne Zwecke gespeichert,
genutzt und verarbeitet werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
10. Der Kunde willigt ein, dass seine nachfolgenden Daten: Name, Vorname, Anschrift,
Kundennummer, Geburtsdatum sowie Angaben über das Vertragsprodukt an die
INTERSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH zu Zwecken der werblichen Ansprache per Post übermittelt und von ihr genutzt werden. Eine darüber hinausgehende
Datenverwendung erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.
§2 CLUBKARTE
1. Jedes Clubmitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft eine Clubkarte. Der
Nutzungsvertrag ist sofort bei Erhalt der Clubkarte vom Clubmitglied zu unterschreiben und jeweils für die Dauer eines Jahres entsprechend der Mitgliedschaft gültig.
2. Das Clubmitglied hat seine Clubkarte sorgfältig aufzubewahren und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Ein Verlust der Clubkarte bzw. Änderungen der
persönlichen Daten des Clubmitglieds sind dem WONNEMAR unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
3. Bei Ersatz der Clubkarte nach einem angezeigten Verlust oder einer Sachbeschädigung an der Karte wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.
4. Die Clubkarte dient zur Identifikation des Clubmitglieds und berechtigt zur Inanspruchnahme der festgelegten Ermäßigungen und Clubvorteile. Die ermäßigten
Eintrittspreise sowie alle weiteren Clubleistungen werden nur gewährleistet,
sofern das Clubmitglied seine Clubkarte und einen amtlichen Lichtbildausweis
vorlegt. Die Clubkarte ist nicht auf Dritte übertragbar.
§3 LEISTUNGEN, VORTEILE
1. Durch die Mitgliedschaft kann das Clubmitglied besondere Leistungen in Anspruch nehmen, insbesondere Ermäßigungen auf Eintrittspreise. Zu den gewährten Vorteilen für Clubmitglieder zählt ein kostenloser Handtuchservice:
1 Handtuch pro Person. Die Ausgabe des Handtuchs beim kostenlosen Handtuchservice erfolgt gegen Hinterlegung der Clubkarte oder eines amtlichen
Lichtbildausweises als Pfand für das Handtuch. Bei Verlust oder Beschädigung
des Handtuchs ist Schadenersatz in Höhe von 15,00 Euro zu leisten.
2. Die WONNEMAR Clubkarten gewähren die jeweils ausgewiesene Ermäßigung:
1. Clubkarte WONNEMAR Gold: Jahresgebühr 150,00 €
50 % Ermäßigung auf alle regulären Einzel-Eintrittspreise
2. Clubkarte WONNEMAR Family Gold (mit/ohne Kinder): Jahresgebühr 200,00 €
50 % Ermäßigung auf alle regulären Einzel-Eintrittspreise
3. Die Clubkarten WONNEMAR Gold und WONNEMAR Family Gold gewähren
keine Ermäßigung auf Specials, Sonder- und Highlighttarife, Verzehr, Solarien
oder Waren aus dem WONNEMAR Shop und gewähren keine Ermäßigungen für
Tarife des Fitness Clubs. Die Clubkarten WONNEMAR Gold und die Clubkarte
WONNEMAR Family Gold gewähren keine Ermäßigung auf SPA-Tarife.
WONNEMAR Ingolstadt
Südliche Ringstr. 63 · 85053 Ingolstadt
4. Clubkarte WONNEMAR Family Gold mit Kindern:
Als Familie gelten jeweils 2 Erwachsene mit allen eigenen Kindern
(bis 18 Jahre), welche im gemeinsamen Haushalt leben:
- Eltern mit eigenen Kindern
- Großeltern mit Enkelkindern
- Elternteil und Großelternteil mit Kindern
- Gleichgeschlechtliche Paare in eheähnlicher Beziehung (gemeinsamer Haushalt) mit Kindern
Der Nachweis der Familienzugehörigkeit ist für jedes Familienmitglied bei
Ausstellung der Clubkarte sowie bei deren Benutzung im WONNEMAR durch
einen amtlichen Lichtbildausweis zu erbringen, ggf. mit weiteren Belegen.
5. Clubkarte WONNEMAR Family Gold ohne Kinder (Partnerkarte): Als Paare gelten:
Ehepaare und Paare in eheähnlicher Beziehung (im gemeinsamen Haushalt).
Der Nachweis der Partnerschaft ist bei Ausstellung der Clubkarte sowie bei
deren Benutzung im WONNEMAR durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu
erbringen, auf dem für beide Partner die gleiche Wohnanschrift vermerkt ist.
6. Die Clubkarte WONNEMAR Gold ist nicht übertragbar. Die Clubkarte
WONNEMAR Family Gold ist innerhalb der Familienmitglieder, die im gleichen
Haushalt leben, nutzbar und nur auf die jeweils registrierten Mitglieder übertragbar.
§4 DAUER UND GÜLTIGKEIT DER MITGLIEDSCHAFT
1. Die Clubkarten WONNEMAR Gold und WONNEMAR Family Gold sind ein Jahr
ab Erwerb in allen WONNEMAR Erlebnisbädern gültig.
Die Clubmitgliedschaft endet nach Ablauf automatisch und muss nicht gekündigt werden. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist durch schriftlichen
Antrag und Zahlung der Jahresclubgebühr möglich.
2. Das WONNEMAR kann die Clubmitgliedschaft bei wiederholten Verstößen
gegen die Haus- und Badeordnung und Saunaordnung, bei wiederholter Missachtung der Anweisungen des WONNEMAR Personals sowie bei Verstößen
gegen Anstands- und Sittenregeln fristlos aufheben. Die Jahresclubgebühr wird
in diesem Fall nicht, auch nicht anteilig, erstattet.
3. Des Weiteren kann das WONNEMAR eine Verlängerung der Clubmitgliedschaft
ablehnen, sofern das Clubmitglied wiederholt die Betriebssicherheit gefährdet
oder oben genannte Vorgaben nicht einhält.
4. Vorübergehende Ausfallzeiten des Clubmitglieds von mindestens einem Monat
Dauer, z. B. durch Schwangerschaft, Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst etc.,
können nach unverzüglicher Meldung durch Ruhenlassen des Vertrags berücksichtigt werden. Dazu bedarf es einer Bescheinigung und eines schriftlichen
Antrags.
5. Kurze Erkrankungen begründen keine Unterbrechung der Laufzeit. Bei Krankheiten ab einem Monat Dauer (zusammenhängend) kann der Vertrag stillgelegt
werden. Es können nur komplette Monate stillgelegt werden. Bei Vorliegen
einer Dauererkrankung ist das Clubmitglied berechtigt, die Clubmitgliedschaft
zum Monatsletzten aufzuheben.
6. In allen Fällen der Unterbrechung der Clubmitgliedschaft bedarf es der Schrift
form sowie eines ärztlichen Attestes (bei Krankheiten vom Facharzt) oder einer
anderweitigen Bescheinigung (z. B. Einberufungsbescheid, Meldebescheinigung).
7. Eine Unterbrechung aufgrund längerer Abwesenheit, Urlaub oder längerer
Geschäftsreisen ist nicht möglich.
8. Das Clubmitglied erhält aufgrund der langfristigen Vertragsbindung die Möglichkeit, innerhalb vierzehn Tagen ab dem Tag der Anmeldung seine Mitgliedschaft zum Monatsletzten aufzulösen, jedoch unter Einbehalt der Ausstellungsgebühr.
§5 ÄNDERUNGEN, ERGÄNZUNGEN
Absprachen, die im WONNEMAR Club Nutzungsvertrag getroffene Regelungen
ergänzen oder abändern sollen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich formuliert
worden sind. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass vor oder bei
Vertragsabschluss solche Absprachen mündlich nicht erfolgt sind. Änderungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§6 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des WONNEMAR CLUB Nutzungsvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Lückenhafte oder unwirksame
Regelungen sind so zu ergänzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien unter
Berücksichtigung der mit der Clubmitgliedschaft verfolgten Zwecke gewollt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit oder Unwirksamkeit bedacht hätten.
www.WONNEMAR.de
www.facebook.com/WONNEMAR.ingolstadt
2/2 Stand 02/2016
§1 ALLGEMEINES