A mtsblatt - Amt Neuzelle

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A mtsblatt - Amt Neuzelle
Amtsblatt
Amtsblatt für das Amt Neuzelle
18. Jahrgang
Neuzelle, den 05.02.2010
Nummer 01
Aus dem Inhalt
Bekanntmachung
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Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinden des Amtes Neuzelle
Bekanntmachung im laufenden Planfeststellungsverfahren zur
Oderdeichsanierung in der Neuzeller Niederung, Teilobjekt (TO) 17,
Baulose 48 – 52, Deich - km 0,200 bis Deich - km 10,10
Bekanntmachung des Wahlleiters
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• Information
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Sprechstunde Schiedsstelle Amt Neuzelle im Jahr 2010
Fahrplan Fahrbibliothek des Landkreises für Januar – Juli 2010
Eheschließungen im Amt Neuzelle
Dank der Tourismus-Information an die Sponsoren
Veranstaltungstermine
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Weitere Informationen, Hinweise sowie aktuelle Veranstaltungstipps sind auf unserer
Homepage www.neuzelle.de nachzulesen.
Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinden und des
Amtes Neuzelle
Die Gemeindevertretung Neißemünde fasste in ihrer Sitzung am 25.11.2009 nachstehend
aufgeführte Beschlüsse:
24/2009
25/2009
26/2009
27/2009
Hauptsatzung der Gemeinde Neißemünde
Einwohnerbeteiligungssatzung
Bauleitverfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung
der Gemeinde Neißemünde, OT Coschen in der Fassung vom 11.06.1996
Steuerangelegenheit
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Am 14.12.2009 beschloss die Gemeindevertretung Lawitz in ihrer Sitzung folgende
Beschlüsse:
17/2009
18/2009
Hauptsatzung der Gemeinde Lawitz
Einwohnerbeteiligungssatzung
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Der Amtsausschuss des Amtes Neuzelle beschloss in seiner Sitzung am 23.11.2009
nachstehend aufgeführte Beschlüsse:
11/2009
12./2009
Hauptsatzung des Amtes Neuzelle
Entscheidung zur Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz
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Bekanntmachung
im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Oderdeichsanierung in der Neuzeller
Niederung, Teilobjekt (TO) 17, Baulose 48 – 52, Deich - km 0,200 bis Deich - km 10,10
im Landkreis Oder-Spree in der Stadt Eisenhüttenstadt und im Amt Neuzelle (dort
betroffene Gemeinden Neuzelle und Neißemünde)
Gemäß § 73 Abs. 3, 4, 5 und 7 VwVfG macht das Amt Neuzelle / die Stadt Eisenhüttenstadt
auf Veranlassung der Planfeststellungsbehörde folgendes bekannt:
I. Planänderung gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG
Zur geplanten Oderdeichsanierung in der Neuzeller Niederung hat das Landesumweltamt
Brandenburg, Abteilung Ökologie, Naturschutz und Wasser, Referat Ö 5 (Vorhabenträger)
den bereits ausgelegten Plan wesentlich geändert. Die Änderungen sind unter II. näher
beschrieben und erfolgten in Auswertung der bisher durchgeführten Anhörung.
Diese Änderung berührt Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher, da ein Teil der
Deichtrasse über andere Grundstücke verlaufen soll.
II. Kurzbeschreibung der Planänderung
Die Planänderung beinhaltet die landseitige Verlegung der Deichtrasse zwischen
- Deich-km 5+512 in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 15, Flurstück 3/7 und
- Deich-km 8+600 in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 16, Flurstück 12/1.
Die neue Deichtrasse verläuft der Gemarkung Eisenhüttenstadt in den Fluren 15 und 16.
Nach Gewährleistung des Hochwasserschutzes auf der neuen Deichtrasse soll im
vorbenannten Abschnitt der alte Deich zurückgebaut werden.
Mit der Deichrückverlegung wird nach den eingereichten Planänderungen die ökologische
Aufwertung der künftig wasserseitig des Deichs liegenden Flächen beabsichtigt. Diese ist im
überarbeiteten Antrag als Ausgleichsmaßnahme in die landschaftspflegerische Bilanzierung
des gesamten Vorhabens eingerechnet. Dafür wurde die in den alten Antragsunterlagen
dargestellte Ersatzmaßnahme E 1 „Auwaldinitiierung im Ratzdorfer Polder“ in der Gemeinde
Neißemünde zwischen der Ortslage Ratzdorf und dem Querdeich der Lausitzer Neiße
(Polder Ratzdorf) aus dem Plan entfernt.
Einzelheiten der Planänderungen und des gesamten Vorhabens sind den ausgelegten
überarbeiteten Planunterlagen zu entnehmen.
III. Offenlegung der Planunterlagen
Der vollständige geänderte Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit
vom 09. Februar 2010 bis 08. März 2010
in der Stadt Eisenhüttenstadt und im Amt Neuzelle zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt in 15890 Eisenhüttenstadt, Zentraler Platz 1, im
Bereich Bauen und Technik, Sachgebiet Straßenbaubehörde / Kommunale Dienste im
Zimmer 318
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Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
9:00 – 14:00 Uhr
9:00 – 18:30 Uhr
7:00 – 14:00 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr
und
im Amt Neuzelle in 15898 Neuzelle, Bahnhofstraße 22, im Bauamt im Zimmer 20
Montag
9:00 – 11:30 Uhr
Dienstag
9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag
9:00 – 11:30 Uhr.
IV. Erhebung von Einwendungen
1. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben erstmalig oder stärker berührt
werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, somit bis
zum 22. März 2010 (Ende der Einwendungsfrist; maßgeblich ist der Tag des Eingangs
des Einwendungsschreibens, nicht das Datum des Poststempels) bei der
Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt, Bereich Bauen und Technik, Zentraler Platz 1, 15890
Eisenhüttenstadt, beim Amt Neuzelle, Bauamt, Bahnhofstraße 22, 15898 Neuzelle oder
beim Landesumweltamt Brandenburg, Referat RW 1, Seeburger Chaussee 2, 14476
Potsdam, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer
nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist
noch gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 5 VwVfG geltend gemacht werden.
3. Ausgeschlossen sind auch Einwendungen gegen nicht geänderte Teile des ausgelegten
Planes, welche bereits im Rahmen der im Jahr 2005 erfolgten Auslegung hätten
vorgetragen werden können.
4. Aus den Einwendungen müssen Art und Maß der befürchteten Beeinträchtigungen
erkennbar sein. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sollten die Gemarkungen sowie die
Flur und Flurstücksnummern der betroffenen Grundstücke angegeben werden. Zudem ist
die Einwendung mit dem Vor- und Zunamen des Einwenders zu unterzeichnen und mit
einer den Mindestanforderungen entsprechenden lesbaren Anschrift zu versehen.
Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich.
5. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet
oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige
Eingaben) ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite - deutlich sichtbar - ein
Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu
benennen. Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden.
Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
V. Erörterung der Einwendungen
6. Gegen diese Planänderung form und fristgerecht erhobene Einwendungen werden in
einem Erörterungstermin verhandelt, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird.
Diejenigen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen
Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind
mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden.
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7. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn
verhandelt werden. Diese mündliche Verhandlung erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Die
Teilnahme am Erörterungstermin ist aber jedem, dessen Belange durch das Vorhaben
berührt werden, freigestellt.
VI. weitere Hinweise
8. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme
am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht
erstattet.
9. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, soweit sie
sich nicht in diesem erledigen, durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die
Zustellung der Entscheidung (Planfestsstellungsbeschluss) an die Einwender kann durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen
vorzunehmen sind.
10. Die Nr. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. bis Fehler!
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. gelten auch für die Anhörung der
Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 9 des UVPG.
VII. Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert
durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)
Dieses Gesetz wird mit Wirkung vom 01. März 2010 aufgehoben. Es tritt dann in Kraft:
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. Dezember 2004 (GVBl. I 2005, S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur
Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg und zur Änderung
weiterer Vorschriften vom 07. Juli 2009 (GVBl. I S. 262)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur
Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz – RGU) vom 11. August 2009
(BGBl. I S. 2723)
Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und
Programmen
im
Land
Brandenburg
(Brandenburgisches
Gesetz
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG) vom 10. Juli 2002 (GVBl. I 2002, S. 62), zuletzt
geändert durch Artikel 2 und Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des
Brandenburgischen Abfallgesetzes und des Brandenburgischen Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27. Mai 2009 (GVBl. I 2009, S. 175, 184).
Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003
(BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August
2009 (BGBl. I S. 2827)
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Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07. Juli 2009
(GVBl. I S. 262)
Köhler
Amtsdirektor
Siegel
Bekanntmachung des Wahlleiters
Berufung von Ersatzpersonen zur Kommunalwahl vom 28.09.2008 in der Gemeinde
Neuzelle, Ortsbeirat Bahro
Herr Danilo Wähnert hat vor dem Wahlleiter den Verzicht auf seinen Sitz im Ortsbeirat Bahro
zum 31.12.2009 erklärt.
Damit geht der Sitz auf Herrn Karsten Klugmann ab 01.01.2010 über.
Seefeld
Wahlleiter
Ende der öffentlichen Bekanntmachung
Information
Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Neuzelle
Jeden 2. Donnerstag im Monat findet im Amt Neuzelle (Büro Erdgeschoss), Bahnhofstraße
22 in 15898 Neuzelle die Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Neuzelle statt.
Die Termine für das Jahr 2010:
14.01.2010
11.02.2010
11.03.2010
08.04.2010
06.05.2010 (ausnahmsweise den 1. Donnerstag, da am 13.05.2010 Feiertag ist)
10.06.2010
08.07.2010
12.08.2010
09.09.2010
07.10.2010
11.11.2010
09.12.2010
Für Anfragen steht Ihnen Frau Richter in unserem Hause (Tel.: 033652 / 83511) zur
Verfügung.
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Fahrplan der Fahrbibliothek des Landkreises Oder-Spree
Fahrplan Fahrbibliothek Januar – Juli 2010 für die Orte des Amtes Neuzelle
Mittwoch
Neuzelle
Neuzelle
Bahro
Henzendorf
Treppeln
Ferien
11.00 – 12.45 (Schule)
12.15 – 12.45 (Schule)
13.05 – 13.30 (Gemeindehaus)
13.40 – 14.00 (Bushaltestelle)
14.15 – 14.40 (Bushaltestelle)
20.01.; 17.02.; 03.03.; 17.03.; 31.03.; 14.04.; 28.04.12.05.; 26.05.; 09.06.; 23.06.;
07.07.2010
Winterurlaub: 01.02. – 05.02.2010
Donnerstag
Steinsdorf
Coschen
Breslack
Ratzdorf
Wellmitz
Möbiskruge
14.20 – 14.45 (Kita)
14.55 – 15.20 (Dorfanger)
15.25 – 15.45 (Ringstraße)
15.55 – 16.30 (Bushaltestelle)
16.35 – 17.05 (Gaststätte)
17.20 – 17.45 (Parkstraße)
21.01.; 18.02.; 04.03.; 18.03.; 01.04.; 15.04.; 29.04.; 27.05.; 10.06.; 24.06.; 08.07.2010
Winterurlaub: 01.02. – 05.02.2010
Die Fahrbibliothek hält 14-tägig in den angegebenen Orten
Veröffentlichung der Eheschließungen
des Standesamtes Neuzelle
Tag und Ort der
Eheschließung
Vorname, Name
ggf. Geburtsname
19.12.2009 / 11:00 Uhr
Standesamt / Amt
08.01.2010 / 13:00 Uhr
Standesamt / Amt
Bodo Gudenschwager und
Doreen Miericke
Anschrift(en)
Bismarkstraße 15
78194 Immendingen,
Tuttlingen
Die o.g. Brautpaare erklärten ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Hochzeitstermine.
Wo keine Angaben eingetragen sind, waren die Brautpaare mit einer Veröffentlichung ihrer
Namen nicht einverstanden.
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Dank der Tourismus-Information an die Sponsoren
Auf diesem Wege möchte das Amt Neuzelle und die Tourismus‐
Information Neuzelle die Gelegenheit nutzen, sich herzlich bei allen Sponsoren und Helfern für die Unterstützung des Neuzeller Weihnachtsmarktes 2009 zu bedanken und wünscht allen ein friedliches und gesundes Jahr 2010. GWAZ, Guben Automaten‐Neumann, Neuzelle Firma Kaufmann Erd‐ und Tiefbau GmbH & Co.KG, Neuzelle Gasversorgung Eisenhüttenstadt GmbH Ingenieurbüro für haustechnische Anlagen, Eisenhüttenstadt Stiftung „Stift Neuzelle“ Sparkasse Oder‐Spree Ingenieurbüro H.‐W. Richter, Eisenhüttenstadt Fleischerei Baum, Neuzelle Klosterapotheke Neuzelle Grün & Haus Planungsgesellschaft mbH, Eisenhüttenstadt Autohaus Schmieder, Neuzelle Herr Wisbert, Berlin Tischlerei Richter, Wellmitz Forst‐ und Gartentechnik Ralf Kauß, Wellmitz Elektro Linde, Neuzelle Brandenburg Komplett Bau, Neuzelle Dipl.‐Med. Zahnärztin Jutta Junghans, Eisenhüttenstadt Lutz Garkisch CSG Containerservice, Eisenhüttenstadt Physiotherapie Keß, Neuzelle Creativ Projekt, Neuzelle Hausmeisterservice Arco v. Nessen, Neuzelle Sachverständigenbüro Türk, Ratzdorf Ingenieurbüro Frankfurt (Oder), Frankfurt Energie u. Umwelttechnik Elektromeister Udo Schmidt, Guben Steuerberaterin Petra Niemack, Neuzelle Marktkauf SB‐Warenhaus, Eisenhüttenstadt IBR Heidi Rothe, Lawitz Bestattungshaus Eichhorn, Neuzelle Hotel „Prinz Albrecht“, Neuzelle Firma Gerd Schulz, Neuzelle Agrargenossenschaft Neuzelle Zahnarzt Michael Große, Neuzelle Friseursalon G & G, Frau Gaasch, Neuzelle Gasthof Köhler, Treppeln Klosterapotheke, Neuzelle Fachhandel für Bürosysteme, Cottbus Malerbetrieb Andreas Bursch, Neuzelle Klosterklause Neuzelle, Neuzelle Klosterbrauerei Neuzelle GmbH Autohaus Noack, Neuzelle Herr Baesler, Neuzelle Frau Wunder und Herr Gniozdorz, Neuzelle Familie Wunder, Neuzelle Familie Schmädicke, Lawitz Veranstaltungsagentur Münzenberg, Frankfurt Bürgervereinigung Fürstenberg e.V., Eisenhüttenstadt Evangelische Kirchengemeinde Pfarrer Weise, Neuzelle Katholisches Pfarramt Pf. Florian, Neuzelle Nova Cella Cantat, Neuzelle Wellmitzer Bläsergruppe Turmbläser Frank Teichmann und Fred Schulze, Neuzelle/Wellmitz DIAS Niederlausitz gGmbH Holzwerkstätten, Neuzelle Gymnasium im Stift Neuzelle Herr Dreblow, Neuzelle Grundschule Neuzelle Pestalozzischule Eisenhüttenstadt Partnergemeinde Zielona Gora Herr Buschmann, Eisenhüttenstadt Herr Gander und Familie Schulze, Treppeln/ Ratzdorf Chor EKOVA, Eisenhüttenstadt Hort Neuzelle, Kita Neuzelle Kita Treppeln Bauhof Neuzelle Hausmeister des Amtes Neuzelle Gemeindearbeiter der Gemeinde Neißemünde Herr Scheifler, Neuzelle Herr Fuhrmann, Wellmitz Familie Schade, Neuzelle Keramikverein Neuzelle e.V. Freiwillige Feuerwehr e.V., Neuzelle Schützenverein Neuzelle e. V. 8
Neuzeller Klosterwinzer e.V. Schäferei Wutzler, Rießen Herr Schmidt, Neuzelle Frau Kuchling, Göhlen Herr Hans‐Jürgen Müller, Neuzelle Herr Uwe Schulz, Neuzelle Frau Scheifler, Neuzelle Frau Müller, Neuzelle Herr Südhof, Eisenhüttenstadt Waldgemeinschaft Bomsdorf Familie Krüger, Neuzelle Familie Tavernier, Lawitz Familie Schubert, Neuzelle Familie Schwark, Bomsdorf Herr Noack, Neuzelle Frau Pagel, Guben Frau Gelhar, Ossendorf Kräuterhexen e.V., Eisenhüttenstadt Märkische Oderzeitung Märkischer Sonntag Antenne Brandenburg Veranstaltungstermine im Amtsbereich des Amtes Neuzelle
Termin
Art der Veranstaltung
Veranstalter
05.02.2010
18:00 Uhr
13.02.2010
Vollversammlung der Jagdgenossenschaft
Henzendorf, Nauck`s Gasthof
Karneval in Möbiskruge in der Gaststätte
Jagdgenossenschaft
Henzendorf
MCC Möbiskruge
14.02.2010
22.02.2010
18:00 Uhr
28.03.2010
Kinderkarneval in Möbiskruge
Außerordentliche Jagdversammlung der
Jagdgenossenschaft Breslack,
Frühlingsmarkt im Strohhaus Neuzelle
MCC Möbiskruge
Jagdgenossenschaft Breslack
Strohhaus Neuzelle e.V.
Einladung zur außerordentlichen Jagdversammlung in Breslack
Die Jagdgenossenschaft Breslack lädt am Montag, 22.02.2010, um 18:00 Uhr in der
ehemaligen Schule alle Jagdgenossen und Jagdpächter zur außerordentlichen
Jagdversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Beschlussfassung (Wahl Neupächter + Abschluss Pachtvertrag)
3. Verschiedenes
Der Jagdvorstand
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Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Henzendorf
Zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Henzendorf am Freitag, 05. Februar
2010 um 18:00 Uhr in Nauck`s Gasthof „Zum gepflegten Tropfen“ lädt der
Vorsitzende der Jagdgenossenschaft recht herzlich ein.
Impressum:
Druck und Herausgeber:
Auflage:
Verteilung:
Zusätzlicher Bezug:
Amt Neuzelle
3.200 Exemplare
kostenlos an alle Haushalte
kostenlos erhältlich im Amt Neuzelle, Bahnhofstraße 22, 15898 Neuzelle