Besteuerung der Strassenfahrzeuge
Transcription
Besteuerung der Strassenfahrzeuge
Besteuerung der Strassenfahrzeuge Grundsätze Für im Kanton Bern eingelöste Strassenfahrzeuge ist eine Steuer zu entrichten. Die Steuererträge werden unter anderem für Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen eingesetzt. Die Steuer bemisst sich nach der Zulassungsdauer in Tagen und dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges gemäss Fahrzeugausweis. Die Normalsteuer/Jahr beträgt für die ersten 1'000 Kilogramm 0,24 Franken je Kilogramm. Für jede weitere Tonne ermässigt sich diese Steuer um 14 Prozent des vorangehenden Steuersatzes. Steuertabelle Kilogramm bis 1‘000 1‘001 – 2‘000 2‘001 – 3‘000 3‘001 – 4‘000 4‘001 – 5‘000 5‘001 – 6‘000 6‘001 – 7‘000 7‘001 – 8‘000 8‘001 – 9‘000 9‘001 – 10‘000 CHF/kg 0.2400 0.2064 0.1775 0.1527 0.1313 0.1129 0.0971 0.0835 0.0718 0.0618 Elektrofahrzeuge Die Normalsteuer/Jahr für Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Batterieantrieb beträgt für die ersten 1‘000 kg 0,12 Franken je Kilogramm. Für jede weitere Tonne ermässigt sich diese Steuer um 14 Prozent des vorangehenden Steuersatzes. SVSA Strassenverkehrsund Schifffahrtsamt des Kantons Bern Schermenweg 5, 3001 Bern [email protected] www.be.ch/svsa Berechnung der Motorfahrzeugsteuer · Ganze Steuer: Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Lastwagen, Gesellschaftswagen, Motorräder, Kleinmotorräder, Sattelschlepper, gewerbliche Traktoren · Halbe Steuer: Sachentransportanhänger, Personentransportanhänger, Wohnanhänger, Sportgeräteanhänger. Bei Anhängern, deren Gesamtgewicht 3'500 kg übersteigt, wird die Normalsteuer generell mit 3'500 kg berechnet, was einer Jahressteuer von CHF 350.15 entspricht. · Viertel Steuer: Motorkarren, gewerbliche Motoreinachser · Achtel Steuer: landwirtschaftliche Motorfahrzeuge, Arbeitskarren, Arbeitsanhänger, Arbeitsmaschinen, Anhänger an Arbeitsmaschinen, Schaustelleranhänger · Steuerfrei: landwirtschaftliche Motoreinachser und landwirtschaftliche Anhänger Vergünstigung für Elektrofahrzeuge Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Batterieantrieb profitieren ab 1. Inverkehrsetzung von einer Vergünstigung von 60 % auf der Normalsteuer für das laufende und die drei folgenden Jahre. Vergünstigung für umweltschonende Personenwagen Personenwagen der Energieeffizienzkategorien A und B profitieren ab 1. Inverkehrsetzung von einer Vergünstigung auf die Normalsteuer für das laufende und die drei folgenden Jahre: Auskünfte Einen Steuerrechner finden Sie auf unserer Internetseite www.be.ch/svsa. Energieeffizienzkategorie A: Energieeffizienzkategorie B: Bezug der Steuer Die Fahrzeugsteuer wird jährlich im Januar oder bei einer Neuimmatrikulation eines Fahrzeuges in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann die Steuer auch halbjährlich bezahlt werden. Nach erfolglosem Mahnen werden Fahrzeugausweis und Kontrollschilder gebührenpflichtig entzogen. Rabatte und Ausnahmen von der Steuerpflicht Beachten Sie die Merkblätter „Flottenrabatt“ und „Steuerbefreiung bei Invalidität". Zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Besteuerung der Strassenfahrzeuge stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer +41 31 634 22 22 gerne zur Verfügung. 40 % 20 % Berechnungsbeispiel Personenwagen Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis: Anzahl Tage der Zulassung 1.1. - 31.12.: Energieeffizienzkategorie: Wechselkontrollschilder Bei Fahrzeugen mit Wechselkontrollschildern ist für die Steuerberechnung das Fahrzeug mit der höheren Steuer massgeblich. 2'300 kg 365 Tage B Weitere Informationen zur Energieeffizienz · www.energieetikette.ch (Bundesamt für Energie BFE) Bern, im Oktober 2015 Normalsteuer für 1’000 kg Normalsteuer für die nächsten 1‘000 kg Normalsteuer für 300 kg (300 x 0.1775) Total Normalsteuer/Jahr 20 % Vergünstigung für EE-Kat. B Effektive Steuer mit 20 % Vergünstigung 240.00 206.40 53.25 499.65 - 99.95 399.70 MB003_d1015