dazu - Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und

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dazu - Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und
DGSM
Deutsche Gesellschaft für
Bundesverband der Pneumologen
Deutsche Gesellschaft für
Schlafforschung und Schlafmedizin
Pneumologie und Beatmungsmedizin
Korrespondenzadresse:
DGSM - Geschäftsstelle 34613 Schwalmstadt-Treysa Schimmelpfengstraße 2
06691/2733
06691/2823 e-mail: [email protected]
An die
Gesetzlichen Krankenkassen und
Privaten Krankenversicherungen
Abteilung: Heil- und Hilfsmittel
28.07.2008
CC: Geschäftsführung
Ausschreibung von CPAP-Geräten für Schlafapnoe-Patienten
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland haben einige Krankenkassen (BKK, AOK) begonnen, die Versorgung mit
Überdruckbeatmungsgeräten für Patienten mit Schlafbezogenen Atmungsstörungen (SBAS) über
Ausschreibungsmodelle zu verwirklichen. Erste derartige Ausschreibungen sind in MecklenburgVorpommern und in Sachsen bereits erfolgt. Bereits nach kurzer Zeit ist hier zu erkennen, dass dies eine
fatale Fehlentwicklung bedeutet. Die Qualität der Versorgung droht jetzt schon einzubrechen und die
vermeintliche Kosteneinsparung durch den nunmehr erheblichen Mehraufwand zur Beseitigung der
entstandenen Mängel wird aufgehoben und in ihr Gegenteil verkehrt. Dies belegen erste Erfahrungen aus
diesen Bundesländern.
Daher sind die Fachverbände, die Deutsche Gesellschaft für Schlafmedizin und Schlafforschung (DGSM),
die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) sowie der Bund der
Pneumologen (BdP) entschieden gegen dieses Verfahren!
Zu den Gründen:
Die SBAS, insbesondere die obstruktive Schlafapnoe ist eine in der Regel chronisch verlaufende Erkrankung
mit steigender Inzidenz. Betroffen sind vorzugsweise Männer zwischen dem 40. und 65. Lebensjahr, d. h. im
arbeitsfähigen Alter. Die Therapienotwendigkeit hängt ab von:
1. dem Ausmaß der Atmungsstörungen
2. dem klinischem Bild, insbesondere der Tagesschläfrigkeit mit möglicher Selbst- und
Fremdgefährdung
3. vorliegenden Begleiterkrankungen, insbesondere dem Herzkreislaufrisiko.
Bei moderaten und schweren SBAS ist die nächtliche Beatmungstherapie durch eine umfangreiche
Studienlage hinsichtlich ihrer Wirkung auf das klinische Bild und die Begleiterkrankungen am besten belegt
und gilt heute als Goldstandard. Der Erfolg der Therapie und somit der Nutzen für den einzelnen Patienten,
auch volkswirtschaftlich betrachtet, ist dabei von einer konsequenten Anwendung dieser Therapie abhängig.
Die Therapietreue wiederum hängt neben dem Leidensdruck des Patienten ganz erheblich von der primären
Versorgung und der Anbindung an ein betreuendes schlafmedizinisches Labor ab.
Vorsitzender:
Geschäftsführender Vorsitzender: Schriftführer:
Schatzmeisterin:
Prof. Dr. Geert Mayer
HEPHATA-Klinik
Schimmelpfengstraße 2
34613 Schwalmstadt-Treysa
Telefon: 06691 / 2733
Telefax: Telefax: 06691 / 2823
eMail: [email protected]
PD Dr. med. Ingo Fietze
Charité Centrum 13 - Universitätsmedizin
Luisenstr. 13
10117 Berlin
Telefon: 030 / 45051-3160
Telefax: 030 / 45051-3906
eMail: [email protected]
PD Dr. Andrea Rodenbeck
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Institut für Physiologie (CBF)
Arnimallee 22 14195 Berlin
Telefon: 030 / 8445 1664
Telefax: 030 / 8445 1602
eMail: [email protected]
Dr.med. Peter Geisler
Psychiatrische Universitätsklinik
Universitätsstr. 84
93042 REGENSBURG
Telefon: 0941 / 941-0
Telefax: 0941 / 941-61241
eMail: [email protected]
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Bankverbindung: VR Bank Schwalmstadt BLZ 530 932 00 Kto-Nr. 2123096
Dazu gehören die überwachte Einstellung des individuell nötigen Beatmungsdruckes und –modus in der
Nacht, die individuelle Anpassung der Beatmungsmaske durch qualifiziertes und erfahrenes Personal, eine
Übungsphase am Tage und die qualifizierte Aufklärung über das Krankheitsbild und die Notwendigkeit der
Therapie. Das ist die aktuell praktizierte schlafmedizinische Grundversorgung. Mit der Entlassung aus dem
Schlaflabor muss die Effektivität der Therapie nachgewiesen und eine gute Mitarbeit des Patienten absehbar
sein. Der Arzt wählt das individuell eingestellte Beatmungsgerät, die Maske und ggf. die Befeuchtungsart.
Nur so bleibt der verordnende Arzt für seine Therapie im Sinne des Arztrechtes verantwortlich. Jede
nachträgliche Therapieänderung (an Hard- oder Software), die nicht vom Arzt verordnet wird, gefährdet den
Therapieerfolg, zumal die Therapiegeräte und Masken etc. ohne medizinische Indikation nicht einfach
auswechselbar sind. Deutschland weist in Bezug auf die CPAP-Therapie bisher eine gute Therapietreue der
Patienten auf. Das spart Aufwand und Kosten, zum einen in der Nachsorge und zum anderen durch die
effektive Minderung des Herzkreislaufrisikos und der Tagesschläfrigkeit.
Mit den Regularien der Ausschreibung geht die Anpassung von Maske und Gerät auf den Versorger über,
der diese Leistung im Einzelfall und im Vergleich zum bisherigen System nicht annähernd adäquat erbringen
kann. Das notwendige hohe Maß an Individualität und Qualität in der Versorgung ist somit nicht mehr
gesichert. Der hohe Dienstleistungsanteil für die Versorgung mit Beatmungsgeräten macht daher deren
Ausschreibung nicht zweckmäßig. Auch fehlt es den Firmen an staatlich reglementiertem schlafmedizinisch
qualifiziertem Personal.
Die Auswahl von Beatmungsgerät und -modus, incl. Druckanpassung sollte daher weiter in den Händen des
die Therapie einstellenden und qualifizierten Schlafmedizinischen Zentrums bleiben. Geräte auch mit
nominell gleichem Beatmungsmodus sind nur bedingt untereinander austauschbar. Auch die
Maskenanpassung ist nicht standardisierbar, sondern bedeutet Anpassung direkt und individuell am
Patienten.
Wir rufen die Kassen, die bereits Ausschreibungen getätigt haben, dazu auf, diese Vorgehensweise, die sich
schon jetzt als nicht zweckmäßig erweist, zu überdenken und möchten mit allen Kassen in einen
konstruktiven Dialog treten, wie man in Deutschland die gute Qualität der schlafmedizinischen HilfsmittelVersorgung halten und ausbauen kann, ohne dabei die Kosten zu steigern.
Ein verstärktes Qualitätsmanagement, die Bildung von Exzellenzzentren für interdisziplinäre
schlafmedizinische Versorgung, die Wahrung der therapeutischen Grundversorgung sowie ein Ausbau
wissenschaftlicher Aktivitäten hinsichtlich Versorgungsforschung und Nachweis der Effektivität der
verschiedenen Beatmungsgeräte und –modi sind nur einige unserer Vorhaben.
Schlafmediziner, Betroffene, Kostenträger, Vertreiber und Hersteller sollten sich gemeinsam an einen Tisch
setzen, um sich den Herausforderungen von Kostenersparnis bei begrenzten Ressourcen und weiterer
Verbesserung der Qualität der schlafmedizinischen Versorgung von Patienten mit Schlafbezogenen
Atmungsstörungen zu stellen.
Prof. Dr.med. Geert Mayer
Dr. Andreas Hellmann
Prof. Dr. Helmut Teschler
DGSM-Vorsitzender
BdP-Vorsitzender
Präsident der DGP