ParkAllee komfort - Informationen vor Vertragsabschluss
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ParkAllee komfort - Informationen vor Vertragsabschluss
ParkAllee komfort Private Vorsorge Informationen vor Vertragsabschluss Kundeninformationen Gesetzlich vorgeschriebene Informationen für Ihren Versicherungsvertrag Fragen und Antworten rund um Standard Life Steuerinformationen Allgemeine Steuerregelungen für Ihren Versicherungsvertrag nach österreichischem Steuerrecht FPKKI/A/1001/II/04/16 Gesetzlich vorgeschriebene Informationen für Ihren Versicherungsvertrag Wer ist Ihr Vertragspartner? Versicherer ist die Standard Life Assurance Limited (Standard Life House, 30 Lothian Road, Edinburgh EH1 2DH, Großbritannien, Register-Nr. SC286833). Die Anschrift der für Sie zuständigen Zweigniederlassung lautet: Standard Life Versicherung Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited Lyoner Straße 15 60528 Frankfurt/Main Deutschland Ladungsfähige Anschrift und Sitz der Zweigniederlassung Standard Life Versicherung Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited Lyoner Straße 15 60528 Frankfurt Deutschland Die Zweigniederlassung ist eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 41297. Vertreter und zugleich Hauptbevollmächtigter der Zweigniederlassung ist Herr Martin Clements. Was bieten wir an? Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Verkauf von fondsgebundenen Rentenversicherungen; Produktkategorie: Fondsgebundene Lebensversicherung. Wie sprechen wir? Jegliche schriftliche und mündliche Kommunikation im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag erfolgt in deutscher Sprache. FPKKI/A/1001/II/04/16 Welches Recht ist anwendbar? Der beantragte Versicherungsvertrag unterliegt österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Welche Sicherheiten bieten wir? Jede britische Versicherungsgesellschaft muss der zuständigen britischen Aufsicht gegenüber regelmäßig nachweisen, dass sie über genügend finanzielle Reserven verfügt, um sämtliche künftige Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden erfüllen zu können. Die Berechnungsvorschriften der zuständigen britischen Aufsicht zur Rücklagenbildung und -bewertung sind konservativ und enthalten sehr enge Margen für die Bewertung der Finanzlage von Versicherungsunternehmen. Zusätzlich zu den Mindestreserven fordert die zuständige britische Aufsicht u. a. die regelmäßige Durchführung von Stresstests, d. h. Belastungstests. Deren Ergebnisse geben darüber Aufschluss, ob die Kapitalanlagen eines Lebensversicherers auch dann noch zur nachhaltigen Deckung der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern ausreichen, wenn sie vorab definierte Krisenszenarien an den Kapitalmärkten durchlaufen. Neben den von der zuständigen britischen Aufsicht geforderten Tests führen wir – wie die meisten Lebensversicherer auch – zusätzliche freiwillige Tests durch. Wir erfüllen die Vorgaben der zuständigen britischen Aufsicht bislang Jahr für Jahr und unsere Reserven liegen deutlich über den von der Regulierungsbehörde geforderten Mindestreserven. Bericht über die Solvabilität und Finanzlage gemäß § 241 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Näheres über unsere Solvabilität und Finanzlage können Sie dem jeweils aktuellen Report auf Standard Life 01 unserer Homepage unter http://www.standardlife.com/investor/financia l_reports.html entnehmen. Was passiert im Insolvenzfall? Sollten wir einmal nicht mehr im Stande sein, unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber zu erfüllen, können Sie beim unabhängigen britischen Entschädigungsfonds „Financial Services Compensation Scheme“ (FSCS) in bestimmten Grenzen Entschädigungsleistungen beantragen. FSCS 10th Floor Beaufort House, 15 St Botolph Street London, EC3A 7QU Großbritannien Das FSCS hält auf seinen Internetseiten ausführliche Informationen zu Funktionsweise, Regeln, Umfang und Finanzierung des FSCS bereit: www.fscs.org.uk Das FSCS ist eine – nach dem britischen Gesetz „Financial Services and Markets Act 2000“ – als britischer Entschädigungsfonds gegründete unabhängige Einrichtung zur letzten Sicherung von Kundenansprüchen gegenüber Finanzdienstleistern. Dieser Service ist für Verbraucher kostenlos. An wen können Sie sich bei Fragen wenden? Haben Sie eine Frage zur Altersvorsorge oder zu Ihrem Vertrag, sollten Sie sich als erstes an Ihren Vermittler wenden. Unsere Servicemitarbeiter sind von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 17:00 Uhr für Sie da: Tel.: 0800 121247 (kostenfrei). Fax: 0800 121244 (kostenfrei). E-Mail: [email protected] Welche Aufsichtsbehörden gibt es? Standard Life Assurance Limited ist in Großbritannien von der Prudential Regulation Authority zugelassen und wird von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority beaufsichtigt. Prudential Regulation Authority 20 Moorgate London, EC2R 6DA Großbritannien FPKKI/A/1001/II/04/16 Die deutsche Zweigniederlassung untersteht finanzaufsichtsrechtlich der britischen Prudential Regulation Authority. Hinsichtlich der Rechtsaufsicht unterstehen wir der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Tel. 0228 41080 E-Mail: [email protected] www.bafin.de Welche Möglichkeiten außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren gibt es? Sofern Sie einmal Reklamationen haben, stehen Ihnen neben den soeben genannten Aufsichtsbehörden darüber hinaus zur Verfügung: ▸ Ihr Vermittler ▸ Die Mitarbeiter der Standard Life Versicherung, Beschwerdemanagement, Lyoner Str. 15, 60528 Frankfurt am Main, E-Mail: [email protected], Fax: 069665722901 ▸ Standard Life Versicherung, Betriebsstätte Standard Life Employee Services Limited Österreich, Arche Noah 9, 8020 Graz ▸ Die Finanzmarktaufsicht, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Tel. 01 24959 - 0 (Für die Beaufsichtigung ist grundsätzlich die britische Aufsichtsbehörde – siehe oben – federführend) ▸ Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Beschwerdestelle, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, Tel. 01 71156 – 0 Wann und wie können Sie Ihre Versicherung kündigen? Vor dem vereinbarten Rentenbeginndatum können Sie Ihre Versicherung jederzeit in geschriebener Form (zum Beispiel auf Papier, per E-Mail, per Fax), sofern nicht die Schriftform vereinbart ist, mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Nach Rentenbeginn ist eine Kündigung ausgeschlossen. Standard Life 02 Sie können Sie Ihre Versicherung auch unabhängig vom Ende einer laufenden Versicherungsperiode jederzeit vor dem vereinbarten Rentenbeginndatum in geschriebener Form (zum Beispiel auf Papier, per E-Mail, per Fax), sofern nicht die Schriftform vereinbart ist, zum Ende eines jeden Monats vollständig kündigen. Bei fristgerechter Kündigung wird die Kündigung zu dem von Ihnen gewählten Monatsende wirksam (Stichtag der Kündigung). Bei nicht fristgerechter Kündigung wird die Kündigung zum nächsten Monatsende wirksam. FPKKI/A/1001/II/04/16 Standard Life 03 Allgemeine Steuerregelungen für Ihren Versicherungsvertrag nach österreichischem Steuerrecht [Abgabenänderungsgesetz 2014: Für Einmalerlagsversicherungen, bei denen das Eintrittsalter bei Vertragsabschluss von Versicherungsnehmer und Versicherter Person jeweils über 50 Jahre ist, gelten andere steuerliche Regeln, die Werte finden Sie jeweils in eckigen Klammern.] 15 [10] Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist, diese mit Kapitalzahlung abgefunden wird oder vor Ablauf von 15 [10] Jahren ab Vertragsabschluss mehr als 25 % der ursprünglichen Beitragssumme entnommen werden (vorzeitige Teilentnahmen). Diese Angaben entsprechen den steuerlichen Bestimmungen (Stand 06/2015), die durch zukünftige Novellierungen der Steuergesetze geändert werden können. Ferner ist es nicht möglich, an dieser Stelle alle steuerlichen Tatbestände vollständig darzustellen. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Beurteilung auch von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig sein kann. (II) Einkommenssteuergesetz (EStG) (I) Versicherungssteuer – § 6 Versicherungssteuergesetz Versicherungssteuerpflicht besteht für natürliche und juristische Personen, sofern diese bei Zahlung der Beiträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. die Betriebsstätte in Österreich haben. Die Beiträge Ihres Versicherungsvertrags unterliegen der Versicherungssteuer (4 %). Sind keine laufenden, im Wesentlichen gleich bleibenden Beiträge vereinbart, fällt eine Nachversteuerung der gezahlten Beiträge in Höhe von 7 % an, wenn die Versicherung, auf welche Weise auch immer, in eine Kapitalversicherung mit einer Laufzeit von weniger als 15 [10] Jahren geändert wird oder die Versicherung, auf welche Weise auch immer, in eine Kapitalversicherung mit einer Laufzeit von weniger als 15 [10] Jahren geändert wird oder der Vertrag vor Ablauf von 15 [10] Jahren rückgekauft wird oder im Falle einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlung vor Ablauf von FPKKI/A/1001/II/04/16 (a) Keine Absetzbarkeit der Beiträge im Sinne des § 18 Einkommenssteuergesetz Für Neuverträge, die ab dem 01.01.2016 abgeschlossen werden, ist eine Absetzungsmöglichkeit der Beiträge nach § 18 Einkommenssteuergesetz nicht mehr gegeben. (b) Einkommenssteuer (Leistungen an den Versicherungsnehmer). Besteuerung von Renten gemäß § 29 Z 1 Einkommenssteuergesetz Eine Besteuerung von Rentenleistungen erfolgt erst, wenn die Summe der Rentenzahlungen den Wert der Gegenleistung übersteigt. (c) Besteuerung von Einkommen aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 5 Z 3 Einkommenssteuergesetz Der Einkommenssteuerpflicht unterliegen die Unterschiedsbeträge zwischen eingezahlten Beiträgen und der Versicherungsleistung, die im Fall der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenauszahlungen vor Ablauf von 15 [10] Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Beitragszahlung vereinbart ist und die Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrags weniger als 15 [10] Jahre beträgt. Werden bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 15 [10] Jahren vor Ablauf von 15 [10] Jahren mehr als 25 % der ursprünglichen BeiStandard Life 04 tragssumme entnommen (vorzeitige Teilentnahmen), führt dies zur Steuerpflicht nach § 27 Abs. 5 Z 3 EStG in Bezug auf sämtliche Auszahlungen aus diesem Vertrag. (III) Kapitalertragssteuer Ihre Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ist kapitalertragssteuerfrei. FPKKI/A/1001/II/04/16 Standard Life 05 FPKKI/A/1001/II/04/16 Wir freuen uns auf Sie Telefon 0800 121248 (kostenfrei) Wir sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 17.00 Uhr für Sie da. standardlife.at Standard Life Versicherung Betriebsstätte der Standard Life Assurance Limited Arche Noah 9 8020 Graz Telefon: 0800 121248 (kostenfrei) Fax: 0316 8247484 salesaustria @ standardlife.at www.standardlife.at Standard Life Versicherung Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited Hauptbevollmächtigter: Martin Clements Bankverbindung: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG IBAN DE91300308800300478107 BIC TUBDDEDD UST-ID Nr. DE 259249623 Reg.G.Nr. HRB 41297 Sitz: Edinburgh (Schottland) Register-Nr. SC286833 Rechtsform: Limited Company Vorstand: John Gill, Mark Alexander Hesketh, Paul Matthews, Keith Skeoch, Ranjit Singh Stand: April 2016 © Standard Life STL_AVB_ParkAllee_komfort_Cover_AT.indd 2 25.08.2015 14:54:08