ParkAllee komfort - Informationen vor Vertragsabschluss

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ParkAllee komfort - Informationen vor Vertragsabschluss
ParkAllee komfort
Private Vorsorge
Informationen vor Vertragsabschluss
Kundeninformationen
Gesetzlich vorgeschriebene Informationen
für Ihren Versicherungsvertrag
Fragen und Antworten rund um Standard Life
Steuerinformationen
Allgemeine Steuerregelungen für Ihren
Versicherungsvertrag nach österreichischem
Steuerrecht
FPKKI/A/1001/II/04/16
Gesetzlich vorgeschriebene Informationen
für Ihren Versicherungsvertrag
Wer ist Ihr Vertragspartner?
Versicherer ist die Standard Life Assurance
Limited (Standard Life House, 30 Lothian Road,
Edinburgh EH1 2DH, Großbritannien,
Register-Nr. SC286833).
Die Anschrift der für Sie zuständigen Zweigniederlassung lautet:
Standard Life Versicherung
Zweigniederlassung Deutschland der
Standard Life Assurance Limited
Lyoner Straße 15
60528 Frankfurt/Main
Deutschland
Ladungsfähige Anschrift und Sitz der Zweigniederlassung
Standard Life Versicherung
Zweigniederlassung Deutschland der
Standard Life Assurance Limited
Lyoner Straße 15
60528 Frankfurt
Deutschland
Die Zweigniederlassung ist eingetragen beim
Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 41297.
Vertreter und zugleich Hauptbevollmächtigter
der Zweigniederlassung ist Herr Martin Clements.
Was bieten wir an?
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Verkauf
von fondsgebundenen Rentenversicherungen;
Produktkategorie: Fondsgebundene Lebensversicherung.
Wie sprechen wir?
Jegliche schriftliche und mündliche Kommunikation im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag erfolgt in deutscher Sprache.
FPKKI/A/1001/II/04/16
Welches Recht ist anwendbar?
Der beantragte Versicherungsvertrag unterliegt
österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Welche Sicherheiten bieten wir?
Jede britische Versicherungsgesellschaft muss
der zuständigen britischen Aufsicht gegenüber
regelmäßig nachweisen, dass sie über genügend finanzielle Reserven verfügt, um sämtliche
künftige Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden erfüllen zu können.
Die Berechnungsvorschriften der zuständigen
britischen Aufsicht zur Rücklagenbildung und
-bewertung sind konservativ und enthalten sehr
enge Margen für die Bewertung der Finanzlage
von Versicherungsunternehmen. Zusätzlich zu
den Mindestreserven fordert die zuständige
britische Aufsicht u. a. die regelmäßige Durchführung von Stresstests, d. h. Belastungstests.
Deren Ergebnisse geben darüber Aufschluss, ob
die Kapitalanlagen eines Lebensversicherers
auch dann noch zur nachhaltigen Deckung der
Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern ausreichen, wenn sie vorab definierte
Krisenszenarien an den Kapitalmärkten durchlaufen. Neben den von der zuständigen britischen Aufsicht geforderten Tests führen wir –
wie die meisten Lebensversicherer auch – zusätzliche freiwillige Tests durch. Wir erfüllen die
Vorgaben der zuständigen britischen Aufsicht
bislang Jahr für Jahr und unsere Reserven liegen
deutlich über den von der Regulierungsbehörde
geforderten Mindestreserven.
Bericht über die Solvabilität und Finanzlage
gemäß § 241 Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG)
Näheres über unsere Solvabilität und Finanzlage können Sie dem jeweils aktuellen Report auf
Standard Life 01
unserer Homepage unter
http://www.standardlife.com/investor/financia
l_reports.html entnehmen.
Was passiert im Insolvenzfall?
Sollten wir einmal nicht mehr im Stande sein,
unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber
zu erfüllen, können Sie beim unabhängigen
britischen Entschädigungsfonds „Financial
Services Compensation Scheme“ (FSCS) in
bestimmten Grenzen Entschädigungsleistungen
beantragen.
FSCS
10th Floor
Beaufort House, 15 St Botolph Street
London, EC3A 7QU
Großbritannien
Das FSCS hält auf seinen Internetseiten ausführliche Informationen zu Funktionsweise,
Regeln, Umfang und Finanzierung des FSCS
bereit: www.fscs.org.uk
Das FSCS ist eine – nach dem britischen Gesetz
„Financial Services and Markets Act 2000“ –
als britischer Entschädigungsfonds gegründete
unabhängige Einrichtung zur letzten Sicherung
von Kundenansprüchen gegenüber Finanzdienstleistern. Dieser Service ist für Verbraucher kostenlos.
An wen können Sie sich bei Fragen wenden?
Haben Sie eine Frage zur Altersvorsorge oder zu
Ihrem Vertrag, sollten Sie sich als erstes an
Ihren Vermittler wenden.
Unsere Servicemitarbeiter sind von Montag bis
Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr und freitags
von 8:30 bis 17:00 Uhr für Sie da:
Tel.: 0800 121247 (kostenfrei).
Fax: 0800 121244 (kostenfrei).
E-Mail: [email protected]
Welche Aufsichtsbehörden gibt es?
Standard Life Assurance Limited ist in Großbritannien von der Prudential Regulation Authority
zugelassen und wird von der Financial Conduct
Authority und der Prudential Regulation Authority beaufsichtigt.
Prudential Regulation Authority
20 Moorgate
London, EC2R 6DA
Großbritannien
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Die deutsche Zweigniederlassung untersteht
finanzaufsichtsrechtlich der britischen Prudential Regulation Authority. Hinsichtlich der
Rechtsaufsicht unterstehen wir der deutschen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel. 0228 41080
E-Mail: [email protected]
www.bafin.de
Welche Möglichkeiten außergerichtlicher
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
gibt es?
Sofern Sie einmal Reklamationen haben, stehen Ihnen neben den soeben genannten Aufsichtsbehörden darüber hinaus zur Verfügung:
▸ Ihr Vermittler
▸ Die Mitarbeiter der Standard Life Versicherung, Beschwerdemanagement, Lyoner Str.
15, 60528 Frankfurt am Main, E-Mail: [email protected], Fax: 069665722901
▸ Standard Life Versicherung, Betriebsstätte
Standard Life Employee Services Limited Österreich, Arche Noah 9, 8020 Graz
▸ Die Finanzmarktaufsicht, Versicherungs- und
Pensionskassenaufsicht,
Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Tel. 01
24959 - 0 (Für die Beaufsichtigung ist grundsätzlich die britische Aufsichtsbehörde –
siehe oben – federführend)
▸ Verband der Versicherungsunternehmen
Österreichs,
Beschwerdestelle, Schwarzenbergplatz 7,
1030 Wien, Tel. 01 71156 – 0
Wann und wie können Sie Ihre Versicherung
kündigen?
Vor dem vereinbarten Rentenbeginndatum
können Sie Ihre Versicherung jederzeit in geschriebener Form (zum Beispiel auf Papier, per
E-Mail, per Fax), sofern nicht die Schriftform
vereinbart ist, mit Wirkung zum Schluss der
laufenden Versicherungsperiode kündigen.
Nach Rentenbeginn ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Standard Life 02
Sie können Sie Ihre Versicherung auch unabhängig vom Ende einer laufenden Versicherungsperiode jederzeit vor dem vereinbarten
Rentenbeginndatum in geschriebener Form
(zum Beispiel auf Papier, per E-Mail, per Fax),
sofern nicht die Schriftform vereinbart ist, zum
Ende eines jeden Monats vollständig kündigen.
Bei fristgerechter Kündigung wird die Kündigung zu dem von Ihnen gewählten Monatsende
wirksam (Stichtag der Kündigung). Bei nicht
fristgerechter Kündigung wird die Kündigung
zum nächsten Monatsende wirksam.
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Standard Life 03
Allgemeine Steuerregelungen für Ihren Versicherungsvertrag
nach österreichischem Steuerrecht
[Abgabenänderungsgesetz 2014: Für Einmalerlagsversicherungen, bei denen das Eintrittsalter bei Vertragsabschluss von Versicherungsnehmer und Versicherter Person
jeweils über 50 Jahre ist, gelten andere steuerliche Regeln, die Werte finden Sie jeweils
in eckigen Klammern.]
15 [10] Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist, diese mit Kapitalzahlung abgefunden wird oder
 vor Ablauf von 15 [10] Jahren ab Vertragsabschluss mehr als 25 % der ursprünglichen
Beitragssumme entnommen werden (vorzeitige Teilentnahmen).
Diese Angaben entsprechen den steuerlichen
Bestimmungen (Stand 06/2015), die durch
zukünftige Novellierungen der Steuergesetze
geändert werden können. Ferner ist es nicht
möglich, an dieser Stelle alle steuerlichen Tatbestände vollständig darzustellen. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Beurteilung auch
von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig
sein kann.
(II) Einkommenssteuergesetz (EStG)
(I) Versicherungssteuer – § 6 Versicherungssteuergesetz
Versicherungssteuerpflicht besteht für natürliche und juristische Personen, sofern diese bei
Zahlung der Beiträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. die Betriebsstätte
in Österreich haben. Die Beiträge Ihres Versicherungsvertrags unterliegen der Versicherungssteuer (4 %). Sind keine laufenden, im
Wesentlichen gleich bleibenden Beiträge vereinbart, fällt eine Nachversteuerung der gezahlten Beiträge in Höhe von 7 % an, wenn
die Versicherung, auf welche Weise auch immer, in eine Kapitalversicherung mit einer Laufzeit von weniger als 15 [10] Jahren geändert
wird oder
 die Versicherung, auf welche Weise auch
immer, in eine Kapitalversicherung mit einer
Laufzeit von weniger als 15 [10] Jahren geändert wird oder
 der Vertrag vor Ablauf von 15 [10] Jahren
rückgekauft wird oder
 im Falle einer Rentenversicherung, bei der
der Beginn der Rentenzahlung vor Ablauf von
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(a) Keine Absetzbarkeit der Beiträge im Sinne
des § 18 Einkommenssteuergesetz
Für Neuverträge, die ab dem 01.01.2016 abgeschlossen werden, ist eine Absetzungsmöglichkeit der Beiträge nach § 18 Einkommenssteuergesetz nicht mehr gegeben.
(b) Einkommenssteuer (Leistungen an den
Versicherungsnehmer). Besteuerung von Renten gemäß § 29 Z 1 Einkommenssteuergesetz
Eine Besteuerung von Rentenleistungen erfolgt
erst, wenn die Summe der Rentenzahlungen
den Wert der Gegenleistung übersteigt.
(c) Besteuerung von Einkommen aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 5 Z 3 Einkommenssteuergesetz
Der Einkommenssteuerpflicht unterliegen die
Unterschiedsbeträge zwischen eingezahlten
Beiträgen und der Versicherungsleistung, die
im Fall der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der
Beginn der Rentenauszahlungen vor Ablauf von
15 [10] Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart
ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag keine laufende, im Wesentlichen
gleichbleibende Beitragszahlung vereinbart ist
und die Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrags weniger als 15 [10] Jahre beträgt.
Werden bei Verträgen mit einer Laufzeit von
mehr als 15 [10] Jahren vor Ablauf von 15 [10]
Jahren mehr als 25 % der ursprünglichen BeiStandard Life 04
tragssumme entnommen (vorzeitige Teilentnahmen), führt dies zur Steuerpflicht nach § 27
Abs. 5 Z 3 EStG in Bezug auf sämtliche Auszahlungen aus diesem Vertrag.
(III) Kapitalertragssteuer
Ihre Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
ist kapitalertragssteuerfrei.
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Standard Life 05
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Wir freuen uns auf Sie
Telefon 0800 121248 (kostenfrei)
Wir sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und
freitags von 8.30 bis 17.00 Uhr für Sie da.
standardlife.at
Standard Life Versicherung
Betriebsstätte der Standard Life Assurance Limited
Arche Noah 9 8020 Graz
Telefon: 0800 121248 (kostenfrei) Fax: 0316 8247484
salesaustria @ standardlife.at www.standardlife.at
Standard Life Versicherung
Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited
Hauptbevollmächtigter: Martin Clements
Bankverbindung: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
IBAN DE91300308800300478107 BIC TUBDDEDD
UST-ID Nr. DE 259249623
Reg.G.Nr. HRB 41297 Sitz: Edinburgh (Schottland) Register-Nr. SC286833
Rechtsform: Limited Company
Vorstand: John Gill, Mark Alexander Hesketh, Paul Matthews, Keith Skeoch, Ranjit Singh
Stand: April 2016 © Standard Life
STL_AVB_ParkAllee_komfort_Cover_AT.indd 2
25.08.2015 14:54:08