Stand 12/2012 Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz
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Stand 12/2012 Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz
Anlage 3 Seite 1 von 4 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH gültig ab 01.01.2013 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung <2.500 h/a Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz 1 > 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis €/kW und Jahr Ct/kWh €/kW und Jahr Ct/kWh 3,00 4,24 89,55 0,78 einschließlich Umspannung 6,58 4,65 106,22 0,67 Niederspannungsnetz 8,22 5,05 78,64 2,23 1.2 Monatsleistungspreis entsprechend StromNEV § 19 Entnahmestelle im Leistungspreis Arbeitspreis €/kW und Monat Ct/kWh Mittelspannungsnetz 1 14,93 0,78 einschließlich Umspannung 17,70 0,67 Niederspannungsnetz 13,11 2,23 1.3 Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz 0-200h 200-400h 400-600h €/kW und Jahr €/kW und Jahr €/kW und Jahr 39,47 47,36 55,26 41,23 49,47 57,72 68,50 82,20 95,90 1 Umspannung Niederspannungsnetz 1.4 Blindarbeit Für induktive Blindenergiemengen, welche zu einem cos 0,9 in der Niederspannnung oder cos 0,93 in höheren Spannungsebenen führen: 1 2,25 ct/kvarh Niederspannungsnetz 2,45 ct/kvarh Mittelspannungsnetz 1 Für Mittelspannungskunden mit Niederspannungsmessung erhöhen sich die Netzpreise um einen Zuschlag zum Ausgleich der Verluste in Höhe von 2,5 % Stand 12/2012 Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH Anlage 3 Seite 2 von 4 1.5 Netzpreise für Kunden ohne Leistungsmessung Kleinkunden Grundpreis Arbeitspreis €/Jahr Ct/kWh 9,50 5,39 unterbrechbare 2,70 Verbrauchseinrichtungen 1.6 Messung mit Lastgangmessung Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messung Messstellenbetrieb Abrechnung €/a €/a €/a Mittelspannung 110,40 808,00 138,00 Niederspannung 110,40 122,40 138,00 GSM-Modem 78,00 1.7 Messung ohne Lastgangmessung Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messung Messstellenbetrieb Abrechnung €/Vorgang €/a €/Vorgang Drehstromzähler 3,70 8,55 6,90 Zweitarifzähler 3,70 12,50 6,90 Wechselstromzähler 3,70 3,70 6,90 Smart meter basic 3,70 13,60 6,90 - 18,36 - Wandlersatz 2. Entgelt/Vergütung für Mehr-/Mindermengenausgleich bei Kunden ohne Leistungsmessung: Das Entgelt für Mehr-/Mindermengenausgleich deckt nur die reine Energielieferung bzw. den reinen Energiebezug und wird nach der Jahresablesung entsprechend Netzentgeltverordnung ermittelt. 3. Zusätzliche Zählerablesung auf Wunsch des Lieferanten nach Aufwand 36,00 €/Stunde 4. Umlage § 19 Strom NEV Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 04. August 2011) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. eine Netzentgeltbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV Stand 12/2012 Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH Anlage 3 Seite 3 von 4 beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und Tennet TSO GmbH haben die Umlage auf Grundlage der Festlegung der BNetzA vom 14. Dez. 2011 ermittelt. Die § 19 StromNEV-Umlage wird ab dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern erhoben. Umlage je Letztverbrauchergruppe Jahr 2013 LV Gruppe A 0,329 ct/kWh LV Gruppe B 0,050 ct/kWh LV Gruppe C 0,025 ct/kWh 5. Belastungsausgleich nach KWKModG vom 25.10.2008 A < 100.000 kWh: 0,126 ct/kWh * B > 100.000.kWh: 0,060 ct/kWh * C > 100.000 kWh: 0,025 ct/kWh (Kunden mit Stromkosten > 4% des Umsatzes) Der Belastungsausgleich in der jeweils gültigen Höhe ist den Netznutzungsentgelten hinzuzurechnen. Bei Veränderungen der Belastungen ist die SWSZ Netz GmbH zur Anpassung berechtigt. * Die vom Übertragungsnetzbetreiber ermittelten Ausgleichszahlungen sind in den Beträgen enthalten. 6. Offshore-Haftungsumlage Gemäß dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird in § 17 f Abs. 5 EnWG festgelegt: „Netzbetreiber sind berechtigt, die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung an einer Abnahmestelle bis 1 000 000 Kilowattstunden im Jahr darf sich das Netzentgelt für Letztverbraucher durch die Umlage höchstens um 0,25 Cent pro Kilowattstunde, für darüber hinausgehende Strombezüge um höchstens 0,05 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. Sind Letztverbraucher Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen, darf sich das Netzentgelt durch die Umlage für über 1 000 000 Kilowattstunden hinausgehende Lieferungen höchstens um die Hälfte des Betrages nach Satz 2 erhöhen. Für das Jahr 2013 wird der für die Wälzung des Belastungsausgleichs erforderliche Aufschlag auf die Netzentgelte für Letztverbraucher auf die zulässigen Höchstwerte nach den Sätzen 2 und 3 festgelegt.“ Da das Gesetz derzeit noch nicht in Kraft getreten ist, veröffentlichen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH und Stand 12/2012 Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH Anlage 3 Seite 4 von 4 Tennet TSO GmbH die Offshore-Haftungsumlage unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des o.g. Gesetzes. Sofern sich Änderungen an dem Gesetzesentwurf ergeben, wird die Umlage entsprechend angepasst. Die Offshore-Haftungsumlage für 2013 wird ab dem 01.01.2013 von Letztverbrauchern erhoben. Umlage je Letztverbrauchergruppe* Jahr 2013 LV Gruppe A 0,250 ct/kWh LV Gruppe B 0,050 ct/kWh LV Gruppe C 0,025 ct/kWh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale OffshoreHaftungsumlage von 0,05 ct/kWh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale OffshoreHaftungsumlage von 0,025 ct/kWh 7. Konzessionsabgabe Entsprechend der Konzessionsabgabeverordnung vom 09.01.1992 und der Änderung vom 22.07.1999 werden die jeweils gültigen Höchstbeträge entsprechend den jeweiligen Einwohnerzahlen der Gemeinden erhoben. Die Konzessionsabgabe ist in der jeweils gültigen Höhe den Netznutzungsentgelten hinzuzurechnen. Bei Veränderung der Höhe der Konzessionsabgaben ist die SWSZ Netz GmbH zur Anpassung berechtigt. 8. Vorgelagerte Netze In den o.g. Netzpreisen sind die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber (TEN Thüringer Energienetze GmbH und 50Hertz Transmission GmbH) im Rahmen der Kostenwälzung enthalten. 9. Umsatzsteuer Die Preise in dieser Anlage sind Nettopreise und erhöhen sich um die Umsatzsteuer in der zurzeit gültigen Höhe von 19 Prozent. Bei Veränderung der Steuersätze ist die SWSZ Netz GmbH zur Anpassung berechtigt. Stand 12/2012 Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH