Rheinland-Pfalz - Bauantragsformular 1999

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Rheinland-Pfalz - Bauantragsformular 1999
Anlage 1/ Blatt 1
Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde
Antrag auf Baugenehmigung
Antrag auf Baugenehmigung
im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO
Vorlage der Bauunterlagen
im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO
Weiterbehandlung als Antrag auf Baugenehmigung, wenn die Gemeinde erklärt,
dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll:
ja
Aktenzeichen
nein
An die Bauaufsichtsbehörde
über die Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/
Stadtverwaltung*
Eingangsvermerk Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/
Stadtverwaltung
Verbandsgemeindeverwaltung
RUWER
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach
* wenn diese nicht Bauaufsichtsbehörde ist
Aktenzeichen
An die Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung:*
Eingangsvermerk
* bei Vorhaben im Freistellungsverfahren
Aktenzeichen
Bauherrin/Bauherr
(Name, Vorname, Anschrift, Telefon)
Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser
1
Vorhaben
1.1
Art des Vorhabens
1.2
Zweckbestimmung des
Vorhabens
(Name, Vorname, Anschrift, Telefon)
Errichtung
Änderung (Umbau, Ein-
Abbruch (soweit nicht genehmigungsfrei
(Neubau, Erweiterung)
bau, auch Nutzungsänderung)
nach § 62 Abs. 2 Nr. 6 LBauO
1.2.1 Gebäude
(z.B. Wohn- oder Bürogebäude,
Verkaufsstätte, landwirtschaftliches
Betriebsgebäude, Gewerbeoder Industriebau, Großgarage)
1.2.2 sonstige bauliche Anlage
(z.B. Behälter, Lagerplatz, Windkraftanlage, Aufschüttung/Abgrabung, Werbeanlage)
1.3
Gebäudeklasse nach
§ 2 Abs. 2 LBauO
1
2
3
4
VG-Ruwer Bauantrag
Anlage 1 / Blatt 2
2
Grundstück
2.1
Lage
Straße, Hausnummer, Gemeinde, Ortsteil
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungplans/
Vorhaben- und Erschließungsplans.
Plan-Nr.
Bezeichnung:
Art der zulässigen Nutzung:
Katasterbezeichnung
Gemarkung
2.2
Eigentümer/in
Name, Vorname, Anschrift, Telefon
2.3
Baulasten sind eingetragen:
a) auf dem Baugrundstück
ja
nein
b) zugunsten des Baugrundstücks auf einem anderen
Grundstück
ja
nein
2.4
Angaben über eine
Bauvoranfrage
Flur
Grundstück (Katasterbezeichnung)
Erschließung
3.1
Die Zuwegung zu dem Grundstück erfolgt
Nr. im Baulastenverzeichnis
Eine Bauvoranfrage wurde mit Schreiben vom
Ein Bauvorbescheid wurde am
3
Flurstück
eingereicht .
erteilt.
AZ.:
von einer/einem
Bundesstraße
sonstigen öffentlichen Straße/Weg
Landesstraße
Privatweg
Kreisstraße
über ein anderes Grundstück
Gemeindestraße
Bezeichnung der Straße/des Weges/des anderen Grundstücks:
3.2
Die Abwasserbeseitigung
erfolgt durch Einleitung in
4
Stellplatzbedarf
5
Baukosten
die öffentliche Abwasseranlage
eine private Abwasseranlage
Anzahl der notwendigen Stellplätze:
Brutto-Rauminhalt nach DIN 277
m³
Herstellungskosten
€
(bei baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, oder wenn
sonstige Anlagen oder Einrichtungen gesondert errichtet werden)
VG-Ruwer Bauantrag
Anlage 1 / Blatt 3
6
Bauunterlagen
nach der Landesverordnug über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)
Folgende von der Bauherrin/dem Bauherrn und von der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschriebene Bauunterlagen sind 2-fach (3-fach, wenn die Kreisverwaltung untere Bauaufsichtsbehörde ist) beigefügt.
6.1
Allgemeine Bauunterlagen
Lageplan
Bauzeichnungen
Baubeschreibung Gebäude (Vordruck) - bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 u. 67 Abs. 1 LBauO nicht erforderlich Baubeschreibung Feuerungsanlagen (Vordruck) - bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 u. 67 Abs. 1 LBauO nicht erforderlich Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von mehr als 10 m³ Heizöl (Vordruck)
Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von 3 und mehr t Flüssiggas (Vordruck)
6.2
Berechnungen
des Maßes der baulichen Nutzung (§ 17 BauNVO)
der Zahl und Größe der Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge (VV des Min. der Finanzen vom 04.08.1995, MinBl. 1995, S. 350)
der Zahl und Größe der Spielplätze für Kleinkinder
des Brutto-Rauminhalts (BRI) nach DIN 277
der Nutzfläche (NF) nach DIN 277, ausgenommen Wohnfläche
der Wohnfläche (§§ 42 ff. der II. BV) - nur bei Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel der Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen - nur soweit diese gesondert errichtet werden
6.3
Darstellung der Grundstücksentwässerung
Entwässerungsplan M 1: 500
Baubeschreibung der Entwässerungsanlage
Bauzeichnungen - bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 u. § 67 Abs. 1 LBauO nicht erforderlich Bezeichnungen und Beschreibungen der Kleinkläranlage/Abwassergrube
6.4
Bautechnische Nachweise
Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 LBauO, auch bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Freistellungsverfahren:
Standsicherheitsnachweis einschließlich Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen
Nachweis des Wärmeschutzes
Nachweis des Schallschutzes
Die Unterlagen sind spätestens bei Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde in einfacher Ausfertigung vorzulegen.
Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 2 LBauO im vereinfachten Genehmigungsverfahren und im Freistellungsverfahren:
Standsicherheitsnachweis einschließlich Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen, der von einem Prüfingenieur für
Baustatik im Auftrag des Bauherrn geprüft ist
Bescheinigung über die Gewährleistung des Brandschutzes eines anerkannten Sachverständigen für baulichen Brandschutz
Ein Prüfingenieur für Baustatik und ein anerkannter Sachverständiger für baulichen Brandschutz sind mit der Prüfung der
beauftragt
werden noch rechtzeitig beauftragt.
Bauunterlagen
Nachweis des Wärmeschutzes
Nachweis des Schallschutzes
Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 2 Nr. 5 LBauO im Freistellungsverfahren eine Bescheinigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes hinsichtlich der Beachtung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bzw. des Immissionsschutzrechts.
Die Unterlagen sind spätestens bei Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde in einfacher Ausfertigung vorzulegen.
VG-Ruwer Bauantrag
Anlage 1 / Blatt 4
Bei sonstigen Vorhaben:
Standsicherheitsnachweis einschließlich Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen
Nachweis des Wärmeschutzes
Nachweis des Schallschutzes
Standsicherheitsnachweis einschließlich Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen, der von einem Prüfingenieur für
Baustatik im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn geprüft ist*
Bescheinigung über die Gewährleistung des Brandschutzes eines anerkannten Sachverständigen für baulichen Brandschutz*
Die Unterlagen sind mit dem Bauantrag in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.
*Auch bei sonstigen Vorhaben kann ein bereits von einem Prüfingenieur für Baustatik geprüfter Standsicherheitsnachweis vorgelegt werden; entsprechendes gilt für eine Bescheinigung über die Gewährleistung des Brandschutzes eines dafür anerkannten Sachverständigen. In diesen Fällen findet eine Prüfung des Nachweises der Standsicherheit bzw. des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörde nicht statt.
6.5
Zusätzliche Bauunterlagen
Bei Vorhaben im Außenbereich (§35 BauGB), bei unterirdischer Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten oder
oberirdischer Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in Wasserschutzgebieten:
amtliche topographische Karte im Maßstab 1 : 25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks, 1-fach
Bei baulichen Anlagen oder Räumen, die für gewerbliche Betriebe bestimmt sind:
eine weitere Ausfertigung der allgemeinen Bauunterlagen
Betriebsbeschreibung (Vordruck), 3-fach (4-fach, wenn die Kreisverwaltung untere Bauaufsichtsbehörde ist)
Bei Anbau an Bundes-, Landes- oder Kreisstraße:
einen weiteren Lageplan mit Einzeichnung der Zufahrt
Bei baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (§ 50 LBauO) als weitere Bauunterlagen:
(z.B. Schallgutachten, Brandschutzkonzept):
7
Beteiligung eines oder mehrerer Nachbarn nach § 68 LBauO
- soweit Abweichungen von nachbarschützenden Vorschriften erforderlich sind Der Lageplan und die Bauzeichnungen sind von den betroffenen Nachbarn unterschrieben:
ja
9
nein (Erläuterung und Begründung auf gesondertem Blatt)
Bautätigkeitsstatistik - auch im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO erforderlich Erhebungsbogen ist beigefügt
Veröffentlichung in Bautennachweisen
(Bautennachweise sind Zusammenstellungen von Bauvorhaben zur Information der Baufirmen und Herstellern von Bauprodukten; sie
ermöglichen es diesen Firmen, mit Angeboten an die Bauwilligen heranzutreten.)
Mit der Veröffentlichung von Art und Ort des beantragten Bauvorhabens mit Angabe meines Namens und meiner
Anschrift in Bautennachweisen bin ich
einverstanden
nicht einverstanden
Mit der Veröffentlichung der Baukosten des Bauvorhabens
in Bautennachweisen bin ich
einverstanden
nicht einverstanden
Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift der Bauherrin/ des Bauherrn
Unterschrift der Entwurfsverfasserin/ des Entwurfsverfassers
VG-Ruwer Bauantrag
Sehr geehrte Bauherrin,
sehr geehrter Bauherr,
mit der Landesbauordnung (LBauO) vom 24. November 1998 ist das Bauen in Rheinland-Pfalz vor allem durch
die Erweiterung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens und des Freistellungsverfahrens erleichtert worden.
Diese Verfahren, die nach bisherigem Recht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 möglich waren,
können unter bestimmten Voraussetzungen nun auch bei Wohnanlagen bis zur Hochhausgrenze und anderen
Vorhaben, wie Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Lager- und Gewerbebauten, durchgeführt werden. Die
Vorteile sind Zeitgewinn und geringere Gebühren als im herkömmlichen Genehmigungsverfahren.
Ob Ihr Vorhaben unter das vereinfachte Genehmigungsverfahren oder das Freistellungsverfahren fällt, kann Ihnen Ihre Entwurfsverfasserin oder Ihr Entwurfsverfasser sagen; auch die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann
Sie beraten. Zu den Verfahren selbst dürfen wir auf Folgendes hinweisen:
1. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO
Die Prüfung des Bauantrags beschränkt sich auf die Zulässigkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs
und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften; die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Bauordnungsrecht wird nicht geprüft. Die Unterlagen müssen von einer Person unterschrieben sein, die “bauvorlageberechtigt” ist (§ 64 LBauO). Eine gesetzliche Verpflichtung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers
zum Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung besteht nicht. Wir empfehlen Ihnen aber, sich von der Person, die die Bauunterlagen erstellt, nachweisen zu lassen, dass sie bauvorlageberechtigt und ausreichend berufshaftpflichtversichert ist.
Hat die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit Ihres Antrags bestätigt, muss sie bei Vorhaben nach § 66
Abs. 1 LBauO über Ihren Antrag innerhalb eines Monats, bei Vorhaben nach § 66 Abs. 2 LBauO innerhalb von
drei Monaten entscheiden, wenn die in § 66 Abs. 4 LBauO genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht über Ihren Antrag entschieden worden ist. Die Frist
kann um bis zu zwei Monate verlängert werden, insbesondere, wenn noch andere Behörden zu beteiligen oder
Entscheidungen über Abweichungen erforderlich sind.
2. Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO
In diesem Verfahren muss das Vorhaben den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplans oder der
Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan entsprechen, und die Erschließung muss gesichert sein.
Die Bauunterlagen sind der Gemeindeverwaltung vorzulegen. Mit den Bauarbeiten darf einen Monat nach Abgabe der vollständigen Bauunterlagen begonnen werden, wenn Ihnen die Gemeinde vor Ablauf der Frist nicht
mitgeteilt hat, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. In diesem Fall leitet die Gemeindeverwaltung, sofern sie nicht selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist, die Bauunterlagen umgehend an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter, wenn Sie einer Weiterbehandlung im Formblatt zugestimmt haben; anderenfalls erhalten Sie die eingereichten Unterlagen zurück.
Für die Richtigkeit der Bauunterlagen trägt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser eine erhöhte
Verantwortung, da eine Prüfung der Bauunterlagen nicht erfolgt. Dies sollten Sie bei der Auswahl der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers berücksichtigen.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, die baurechtlichen und sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Bezüglich der Bauvorlageberechtigung und der Berufshaftpflichtversicherung wird auf die Ausführungen zum
vereinfachten Genehmigungsverfahren verwiesen.
3. Bautechnische Nachweise und Bescheinigungen
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren und im Freistellungsverfahren werden die bautechnischen Nachweise durch die Bauaufsichtsbehörde nicht geprüft.
Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 und § 67 Abs. 1 LBauO müssen die Standsicherheitsnachweise von Personen
aufgestellt sein, die in einer bei der Kammer der Beratenden Ingenieure des Landes Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen sind (§ 66 Abs. 5 LBauO).
Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 2 und § 67 Abs. 5 LBauO müssen die Standsicherheitsnachweise von einer
Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Baustatik geprüft sein. Zusätzlich ist bei diesen Vorhaben eine
Bescheinigung einer oder eines bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für baulichen Brandschutz erforderlich, dass der Brandschutz gewährleistet ist. Bei Lager- und Gewerbebauten im Freistellungsverfahren
ist eine Bescheinigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts hinsichtlich der Übereinstimmung des Vorhabens mit den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und des Immissionsschutzrechts vorzulegen.
Die erforderlichen bautechnischen Nachweise und Bescheinigungen brauchen nicht zusammen mit dem Bauantrag bzw. mit der Vorlage der Bauunterlagen eingereicht zu werden. Sie müssen jedoch spätestens bei
Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bauaufsichtsbehörde
VG-Ruwer Bauantrag
Anlage 2/Blatt 1
Aktenzeichen Bauaufsichtsbehörde
Baubeschreibung Gebäude
- bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 und § 67 Abs. 1 LBauO nicht erforderlich Die Baubeschreibung ist nur insoweit auszufüllen, als die geforderten Angaben nicht im
Lageplan oder in den Bauzeichnungen (§ 2 und § 3 BauuntPrüfVO) enthalten sind.
Bauherrin/Bauherr (Name, Vorname, Anschrift, Telefon)
1
Beschaffenheit des Grundstücks
1.1
Derzeitige Nutzung
1.2
Altlasten
unbebaut
bebaut
Belastung mit umweltgefährdenden Stoffen
nein
2
Ausführung des Gebäudes
2.1
Gestaltung
2.1.1
Gebäudeaußenflächen
(Baustoffe, Farbe)
2.1.2
Dacheindeckung
(Baustoff, Farbe)
2.2
Gründung
2.2.1
Bodenart nach DIN 1054
2.2.2
Art der Gründung, Baustoffe
2.2.3
Maßnahmen zur Erhaltung der
Tragfähigkeit angrenzender
Grundstücke und Gebäude
Bauteile
Entwurfsverfasser/in (Name, Vorname, Beruf, Anschrift, Telefon)
ja (Erläuterung auf besonderem Blatt)
Bauprodukte, Bauart/konstruktiver Aufbau
Feuerwiderstandsklasse/
Baustoffklasse;
Benennung nach DIN 4102
2.3
Tragende und aussteifende Wände und ihre Unterstützungen (§ 27 LBauO)
2.3.1
Kellergeschoss
F 90 - AB
2.3.2
Sonstige Geschosse
F 30 - B
F
2.4
Nicht tragende Außenwände (§ 28 LBauO)
2.4.1
Wände
A
W 30
F
2.4.2
Bekleidung bzw. Außenfläche
der Außenwände
A
B1
B2
2.4.3
Dämmstoffe
A
B1
B2
2.4.4
Unterkonstruktion
A
B
2.5
Trennwände (§ 29 LBauO)
2.5.1
Wände
F 30 - B
F
2.5.2
Türen, sonstige Abschlüsse
T 30-RS
2.6
Brandwände (§ 30 LBauO)
2.6.1
Wände
F 90 - A
2.6.2
Türen, sonstige Abschlüsse
T 90
F 90 - AB
F 90
VG-Ruwer Bauantrag
Anlage 2/Blatt 2
Bauteile
Bauprodukte, Bauart/konstruktiver Aufbau
Feuerwiderstandsklasse/
Baustoffklasse;
Benennung nach DIN 4102
2.7
Decken (§ 31 LBauO)
2.7.1
Decke über Kellergeschoss
F 90-AB
2.7.2
Decken über sonstigen Geschossen
F 30-B
F 90-AB
F
2.8
Dächer (§ 32 LBauO)
2.8.1
Tragwerk, System
A
B
F
2.8.2
Dachschalung
A
B
2.8.3
Dämmstoff
A
B1
2.8.4
Dachhaut
hart
2.8.5
Dächer neben aufgehenden
Wänden (§ 32 Abs. 6 LBauO)
F 90-AB
2.9
Treppen (§ 33 LBauO)
A
F 30-B
F 90-AB
F 90-A
F 90-AB
B2
F
2.10
Notwendige Treppenräume und Ausgänge (§ 34 LBauO)
2.10.1
Wände
2.10.2
oberer Abschluss des Treppenraums
2.10.3
Bekleidungen Dämmstoffe,
Unterdecken,
Einbauten
A
F 90-A
2.10.4
Bodenbeläge
A
B1
2.10.5
zu öffnende Fenster je Geschoss
2.10.6
Rauchabzugsöffnungen
Decke
Dach
F 90-AB
F
Größe:
Größe
Grundflächen
der Treppenräume:
m²
m²
2.10.7
Türen zu notwendigen Fluren
Rauchschutztür (RS)
T 30-RS
2.10.8
Türen zum Kellergeschoss o.d.
nicht ausgebautem Dachraum
T 30-RS
2.10.9
Türen zu besonderen Räumen
(wie Werkstätten, Läden, Gaststätten, Lagerräumen, Nutzungseinheiten > 200 m²)
2.11
Notwendige Flure und Gänge (§ 32 LBauO)
2.11.1
Wände
F 30-AB
2.11.2
Bekleidungen, Dämmstoffe,
Unterdecken
A
B1
F 30-A
2.11.3
Unterteilung der Flure
2.12
Aufzüge (§ 36 LBauO)
2.12.1
Wände des Fahrschachts
2.12.2
Fahrkorbabmessungen
2.12.3
Größe des Rauchabzugs
Angaben zur Raumnutzung:
Länge der Rauchabschnitte:
T 30-RS
F
Rauchschutztür (RS)
F 90-AB
VG-Ruwer Bauantrag
Anlage 2/Blatt 3
3
Haustechnische Anlagen
3.1
Lüftungsanlagen (§ 40 LBauO)
Lüftung nach DIN 18017 Teil 1 (ohne Ventilatoren)
Lüftung nach DIN 18017 Teil 3 (mit Ventilatoren)
Klimaanlage
Baustoff-/Feuerwiderstandsklasse
Bauprodukte
3.1.1
Lüftungsleitungen
3.1.2
Brandschutzklappen
3.2
Installationsschächte- und -kanäle
(§ 40 Abs. 7 LauO)
3.3
Angaben zur Beheizung und
Warmwasserversorgung
3.3.1
Art der Beheizung
A
K 30
A
L 30
L 60
K 60
I 30
F
F 90
90
L90
K 90
I 60
I 90
Wird die Lagerung von mehr als 10 m³ Heizöl und von 3 und mehr t Flüssiggas erforderlich, sind
zusätzliche Baubeschreibungen nach besonderen Vordrucken einzureichen.
(§ 39 LBauO i.V.m. FeuVO)
3.3.2
3.4
3.5
3.6
Zentralheizung
Stockwerksheizung
Fernwärme
Einzelfeuerstätten
Brennstoff/Energieträger
fester Brennstoff
Heizöl
Art der Warmwasserversorgung
zentral
Einzelversorgung
Wärmeerzeuger
Feuerstätte
Wärmetauscher/-pumpe
Brennstoff/Energieträger
(nur bei Einzelversorgung)
fester Brennstoff
Gas
Aufstellung der Feuerstätten
(§ 39 LBauO i.V.m. FeuVO)
in einem Heizraum
in sonstigem Raum
in einem Aufstellraum
(Raumnutzung:
)
Abwasserbeseitigung erfolgt
durch Einleitung in
die öffentliche Abwasseranlage
eine Kleinkläranlage auf dem Grundstück mit
Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage
eine Abwassergrube
Abführung des Niederschlagswassers erfolgt durch
Warmlufterzeuger
Gas
Flüssiggas
Heizöl
)
Einleitung in ein Gewässer
Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage
mit Mischsystem
mit Trennsystem
Einleitung in ein Gewässer
Versickerung auf dem Grundstück
3.7
Anlagen und Einrichtungen
zur Brandmeldung, bekämpfung und Rauchabführung sowie Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung u.ä.
(§ 50 LbauO)
3.8
Sonstige haustechnische
Anlagen und Einrichtungen
4
Außenanlagen
4.1
Zufahrt-, Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge (§ 7 LBauO)
Feuerwehrzufahrt/-umfahrt:
Spielplätze für Kleinkinder
(§ 11 LBauO)
Größen
4.2
ja
Art der Befestigung:
m²
Lage auf dem Baugrundstück:
4.3
Angaben zu den nicht überbauten Flächen
nein
ja
nein (Erläuterung auf besonderem Blatt)
Freiflächengestaltungsplan ist beigefügt
Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift der Bauherrin/ des Bauherrn
Unterschrift der Entwurfsverfasserin/des Entwurfsverfassers
VG-Ruwer Bauantrag