Rheinland-Pfalz - Bauantragsformular 1999
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Rheinland-Pfalz - Bauantragsformular 1999
Anlage 1/ Blatt 1 Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO Weiterbehandlung als Antrag auf Baugenehmigung, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll: ja Aktenzeichen nein An die Bauaufsichtsbehörde über die Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/ Stadtverwaltung* Eingangsvermerk Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/ Stadtverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung RUWER Untere Kirchstraße 1 54320 Waldrach * wenn diese nicht Bauaufsichtsbehörde ist Aktenzeichen An die Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung:* Eingangsvermerk * bei Vorhaben im Freistellungsverfahren Aktenzeichen Bauherrin/Bauherr (Name, Vorname, Anschrift, Telefon) Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser 1 Vorhaben 1.1 Art des Vorhabens 1.2 Zweckbestimmung des Vorhabens (Name, Vorname, Anschrift, Telefon) Errichtung Änderung (Umbau, Ein- Abbruch (soweit nicht genehmigungsfrei (Neubau, Erweiterung) bau, auch Nutzungsänderung) nach § 62 Abs. 2 Nr. 6 LBauO 1.2.1 Gebäude (z.B. Wohn- oder Bürogebäude, Verkaufsstätte, landwirtschaftliches Betriebsgebäude, Gewerbeoder Industriebau, Großgarage) 1.2.2 sonstige bauliche Anlage (z.B. Behälter, Lagerplatz, Windkraftanlage, Aufschüttung/Abgrabung, Werbeanlage) 1.3 Gebäudeklasse nach § 2 Abs. 2 LBauO 1 2 3 4 VG-Ruwer Bauantrag Anlage 1 / Blatt 2 2 Grundstück 2.1 Lage Straße, Hausnummer, Gemeinde, Ortsteil Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans. Plan-Nr. Bezeichnung: Art der zulässigen Nutzung: Katasterbezeichnung Gemarkung 2.2 Eigentümer/in Name, Vorname, Anschrift, Telefon 2.3 Baulasten sind eingetragen: a) auf dem Baugrundstück ja nein b) zugunsten des Baugrundstücks auf einem anderen Grundstück ja nein 2.4 Angaben über eine Bauvoranfrage Flur Grundstück (Katasterbezeichnung) Erschließung 3.1 Die Zuwegung zu dem Grundstück erfolgt Nr. im Baulastenverzeichnis Eine Bauvoranfrage wurde mit Schreiben vom Ein Bauvorbescheid wurde am 3 Flurstück eingereicht . erteilt. AZ.: von einer/einem Bundesstraße sonstigen öffentlichen Straße/Weg Landesstraße Privatweg Kreisstraße über ein anderes Grundstück Gemeindestraße Bezeichnung der Straße/des Weges/des anderen Grundstücks: 3.2 Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Einleitung in 4 Stellplatzbedarf 5 Baukosten die öffentliche Abwasseranlage eine private Abwasseranlage Anzahl der notwendigen Stellplätze: Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 m³ Herstellungskosten € (bei baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, oder wenn sonstige Anlagen oder Einrichtungen gesondert errichtet werden) VG-Ruwer Bauantrag Anlage 1 / Blatt 3 6 Bauunterlagen nach der Landesverordnug über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) Folgende von der Bauherrin/dem Bauherrn und von der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschriebene Bauunterlagen sind 2-fach (3-fach, wenn die Kreisverwaltung untere Bauaufsichtsbehörde ist) beigefügt. 6.1 Allgemeine Bauunterlagen Lageplan Bauzeichnungen Baubeschreibung Gebäude (Vordruck) - bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 u. 67 Abs. 1 LBauO nicht erforderlich Baubeschreibung Feuerungsanlagen (Vordruck) - bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 u. 67 Abs. 1 LBauO nicht erforderlich Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von mehr als 10 m³ Heizöl (Vordruck) Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von 3 und mehr t Flüssiggas (Vordruck) 6.2 Berechnungen des Maßes der baulichen Nutzung (§ 17 BauNVO) der Zahl und Größe der Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge (VV des Min. der Finanzen vom 04.08.1995, MinBl. 1995, S. 350) der Zahl und Größe der Spielplätze für Kleinkinder des Brutto-Rauminhalts (BRI) nach DIN 277 der Nutzfläche (NF) nach DIN 277, ausgenommen Wohnfläche der Wohnfläche (§§ 42 ff. der II. BV) - nur bei Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel der Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen - nur soweit diese gesondert errichtet werden 6.3 Darstellung der Grundstücksentwässerung Entwässerungsplan M 1: 500 Baubeschreibung der Entwässerungsanlage Bauzeichnungen - bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 u. § 67 Abs. 1 LBauO nicht erforderlich Bezeichnungen und Beschreibungen der Kleinkläranlage/Abwassergrube 6.4 Bautechnische Nachweise Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 LBauO, auch bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Freistellungsverfahren: Standsicherheitsnachweis einschließlich Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen Nachweis des Wärmeschutzes Nachweis des Schallschutzes Die Unterlagen sind spätestens bei Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde in einfacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 2 LBauO im vereinfachten Genehmigungsverfahren und im Freistellungsverfahren: Standsicherheitsnachweis einschließlich Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen, der von einem Prüfingenieur für Baustatik im Auftrag des Bauherrn geprüft ist Bescheinigung über die Gewährleistung des Brandschutzes eines anerkannten Sachverständigen für baulichen Brandschutz Ein Prüfingenieur für Baustatik und ein anerkannter Sachverständiger für baulichen Brandschutz sind mit der Prüfung der beauftragt werden noch rechtzeitig beauftragt. Bauunterlagen Nachweis des Wärmeschutzes Nachweis des Schallschutzes Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 2 Nr. 5 LBauO im Freistellungsverfahren eine Bescheinigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes hinsichtlich der Beachtung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bzw. des Immissionsschutzrechts. Die Unterlagen sind spätestens bei Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde in einfacher Ausfertigung vorzulegen. VG-Ruwer Bauantrag Anlage 1 / Blatt 4 Bei sonstigen Vorhaben: Standsicherheitsnachweis einschließlich Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen Nachweis des Wärmeschutzes Nachweis des Schallschutzes Standsicherheitsnachweis einschließlich Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen, der von einem Prüfingenieur für Baustatik im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn geprüft ist* Bescheinigung über die Gewährleistung des Brandschutzes eines anerkannten Sachverständigen für baulichen Brandschutz* Die Unterlagen sind mit dem Bauantrag in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. *Auch bei sonstigen Vorhaben kann ein bereits von einem Prüfingenieur für Baustatik geprüfter Standsicherheitsnachweis vorgelegt werden; entsprechendes gilt für eine Bescheinigung über die Gewährleistung des Brandschutzes eines dafür anerkannten Sachverständigen. In diesen Fällen findet eine Prüfung des Nachweises der Standsicherheit bzw. des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörde nicht statt. 6.5 Zusätzliche Bauunterlagen Bei Vorhaben im Außenbereich (§35 BauGB), bei unterirdischer Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten oder oberirdischer Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in Wasserschutzgebieten: amtliche topographische Karte im Maßstab 1 : 25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks, 1-fach Bei baulichen Anlagen oder Räumen, die für gewerbliche Betriebe bestimmt sind: eine weitere Ausfertigung der allgemeinen Bauunterlagen Betriebsbeschreibung (Vordruck), 3-fach (4-fach, wenn die Kreisverwaltung untere Bauaufsichtsbehörde ist) Bei Anbau an Bundes-, Landes- oder Kreisstraße: einen weiteren Lageplan mit Einzeichnung der Zufahrt Bei baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (§ 50 LBauO) als weitere Bauunterlagen: (z.B. Schallgutachten, Brandschutzkonzept): 7 Beteiligung eines oder mehrerer Nachbarn nach § 68 LBauO - soweit Abweichungen von nachbarschützenden Vorschriften erforderlich sind Der Lageplan und die Bauzeichnungen sind von den betroffenen Nachbarn unterschrieben: ja 9 nein (Erläuterung und Begründung auf gesondertem Blatt) Bautätigkeitsstatistik - auch im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO erforderlich Erhebungsbogen ist beigefügt Veröffentlichung in Bautennachweisen (Bautennachweise sind Zusammenstellungen von Bauvorhaben zur Information der Baufirmen und Herstellern von Bauprodukten; sie ermöglichen es diesen Firmen, mit Angeboten an die Bauwilligen heranzutreten.) Mit der Veröffentlichung von Art und Ort des beantragten Bauvorhabens mit Angabe meines Namens und meiner Anschrift in Bautennachweisen bin ich einverstanden nicht einverstanden Mit der Veröffentlichung der Baukosten des Bauvorhabens in Bautennachweisen bin ich einverstanden nicht einverstanden Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift der Bauherrin/ des Bauherrn Unterschrift der Entwurfsverfasserin/ des Entwurfsverfassers VG-Ruwer Bauantrag Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, mit der Landesbauordnung (LBauO) vom 24. November 1998 ist das Bauen in Rheinland-Pfalz vor allem durch die Erweiterung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens und des Freistellungsverfahrens erleichtert worden. Diese Verfahren, die nach bisherigem Recht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 möglich waren, können unter bestimmten Voraussetzungen nun auch bei Wohnanlagen bis zur Hochhausgrenze und anderen Vorhaben, wie Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Lager- und Gewerbebauten, durchgeführt werden. Die Vorteile sind Zeitgewinn und geringere Gebühren als im herkömmlichen Genehmigungsverfahren. Ob Ihr Vorhaben unter das vereinfachte Genehmigungsverfahren oder das Freistellungsverfahren fällt, kann Ihnen Ihre Entwurfsverfasserin oder Ihr Entwurfsverfasser sagen; auch die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann Sie beraten. Zu den Verfahren selbst dürfen wir auf Folgendes hinweisen: 1. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO Die Prüfung des Bauantrags beschränkt sich auf die Zulässigkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften; die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Bauordnungsrecht wird nicht geprüft. Die Unterlagen müssen von einer Person unterschrieben sein, die “bauvorlageberechtigt” ist (§ 64 LBauO). Eine gesetzliche Verpflichtung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers zum Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung besteht nicht. Wir empfehlen Ihnen aber, sich von der Person, die die Bauunterlagen erstellt, nachweisen zu lassen, dass sie bauvorlageberechtigt und ausreichend berufshaftpflichtversichert ist. Hat die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit Ihres Antrags bestätigt, muss sie bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 LBauO über Ihren Antrag innerhalb eines Monats, bei Vorhaben nach § 66 Abs. 2 LBauO innerhalb von drei Monaten entscheiden, wenn die in § 66 Abs. 4 LBauO genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht über Ihren Antrag entschieden worden ist. Die Frist kann um bis zu zwei Monate verlängert werden, insbesondere, wenn noch andere Behörden zu beteiligen oder Entscheidungen über Abweichungen erforderlich sind. 2. Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO In diesem Verfahren muss das Vorhaben den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplans oder der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan entsprechen, und die Erschließung muss gesichert sein. Die Bauunterlagen sind der Gemeindeverwaltung vorzulegen. Mit den Bauarbeiten darf einen Monat nach Abgabe der vollständigen Bauunterlagen begonnen werden, wenn Ihnen die Gemeinde vor Ablauf der Frist nicht mitgeteilt hat, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. In diesem Fall leitet die Gemeindeverwaltung, sofern sie nicht selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist, die Bauunterlagen umgehend an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter, wenn Sie einer Weiterbehandlung im Formblatt zugestimmt haben; anderenfalls erhalten Sie die eingereichten Unterlagen zurück. Für die Richtigkeit der Bauunterlagen trägt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser eine erhöhte Verantwortung, da eine Prüfung der Bauunterlagen nicht erfolgt. Dies sollten Sie bei der Auswahl der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers berücksichtigen. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, die baurechtlichen und sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Bezüglich der Bauvorlageberechtigung und der Berufshaftpflichtversicherung wird auf die Ausführungen zum vereinfachten Genehmigungsverfahren verwiesen. 3. Bautechnische Nachweise und Bescheinigungen Im vereinfachten Genehmigungsverfahren und im Freistellungsverfahren werden die bautechnischen Nachweise durch die Bauaufsichtsbehörde nicht geprüft. Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 und § 67 Abs. 1 LBauO müssen die Standsicherheitsnachweise von Personen aufgestellt sein, die in einer bei der Kammer der Beratenden Ingenieure des Landes Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen sind (§ 66 Abs. 5 LBauO). Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 2 und § 67 Abs. 5 LBauO müssen die Standsicherheitsnachweise von einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Baustatik geprüft sein. Zusätzlich ist bei diesen Vorhaben eine Bescheinigung einer oder eines bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für baulichen Brandschutz erforderlich, dass der Brandschutz gewährleistet ist. Bei Lager- und Gewerbebauten im Freistellungsverfahren ist eine Bescheinigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts hinsichtlich der Übereinstimmung des Vorhabens mit den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und des Immissionsschutzrechts vorzulegen. Die erforderlichen bautechnischen Nachweise und Bescheinigungen brauchen nicht zusammen mit dem Bauantrag bzw. mit der Vorlage der Bauunterlagen eingereicht zu werden. Sie müssen jedoch spätestens bei Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bauaufsichtsbehörde VG-Ruwer Bauantrag Anlage 2/Blatt 1 Aktenzeichen Bauaufsichtsbehörde Baubeschreibung Gebäude - bei Vorhaben nach § 66 Abs. 1 und § 67 Abs. 1 LBauO nicht erforderlich Die Baubeschreibung ist nur insoweit auszufüllen, als die geforderten Angaben nicht im Lageplan oder in den Bauzeichnungen (§ 2 und § 3 BauuntPrüfVO) enthalten sind. Bauherrin/Bauherr (Name, Vorname, Anschrift, Telefon) 1 Beschaffenheit des Grundstücks 1.1 Derzeitige Nutzung 1.2 Altlasten unbebaut bebaut Belastung mit umweltgefährdenden Stoffen nein 2 Ausführung des Gebäudes 2.1 Gestaltung 2.1.1 Gebäudeaußenflächen (Baustoffe, Farbe) 2.1.2 Dacheindeckung (Baustoff, Farbe) 2.2 Gründung 2.2.1 Bodenart nach DIN 1054 2.2.2 Art der Gründung, Baustoffe 2.2.3 Maßnahmen zur Erhaltung der Tragfähigkeit angrenzender Grundstücke und Gebäude Bauteile Entwurfsverfasser/in (Name, Vorname, Beruf, Anschrift, Telefon) ja (Erläuterung auf besonderem Blatt) Bauprodukte, Bauart/konstruktiver Aufbau Feuerwiderstandsklasse/ Baustoffklasse; Benennung nach DIN 4102 2.3 Tragende und aussteifende Wände und ihre Unterstützungen (§ 27 LBauO) 2.3.1 Kellergeschoss F 90 - AB 2.3.2 Sonstige Geschosse F 30 - B F 2.4 Nicht tragende Außenwände (§ 28 LBauO) 2.4.1 Wände A W 30 F 2.4.2 Bekleidung bzw. Außenfläche der Außenwände A B1 B2 2.4.3 Dämmstoffe A B1 B2 2.4.4 Unterkonstruktion A B 2.5 Trennwände (§ 29 LBauO) 2.5.1 Wände F 30 - B F 2.5.2 Türen, sonstige Abschlüsse T 30-RS 2.6 Brandwände (§ 30 LBauO) 2.6.1 Wände F 90 - A 2.6.2 Türen, sonstige Abschlüsse T 90 F 90 - AB F 90 VG-Ruwer Bauantrag Anlage 2/Blatt 2 Bauteile Bauprodukte, Bauart/konstruktiver Aufbau Feuerwiderstandsklasse/ Baustoffklasse; Benennung nach DIN 4102 2.7 Decken (§ 31 LBauO) 2.7.1 Decke über Kellergeschoss F 90-AB 2.7.2 Decken über sonstigen Geschossen F 30-B F 90-AB F 2.8 Dächer (§ 32 LBauO) 2.8.1 Tragwerk, System A B F 2.8.2 Dachschalung A B 2.8.3 Dämmstoff A B1 2.8.4 Dachhaut hart 2.8.5 Dächer neben aufgehenden Wänden (§ 32 Abs. 6 LBauO) F 90-AB 2.9 Treppen (§ 33 LBauO) A F 30-B F 90-AB F 90-A F 90-AB B2 F 2.10 Notwendige Treppenräume und Ausgänge (§ 34 LBauO) 2.10.1 Wände 2.10.2 oberer Abschluss des Treppenraums 2.10.3 Bekleidungen Dämmstoffe, Unterdecken, Einbauten A F 90-A 2.10.4 Bodenbeläge A B1 2.10.5 zu öffnende Fenster je Geschoss 2.10.6 Rauchabzugsöffnungen Decke Dach F 90-AB F Größe: Größe Grundflächen der Treppenräume: m² m² 2.10.7 Türen zu notwendigen Fluren Rauchschutztür (RS) T 30-RS 2.10.8 Türen zum Kellergeschoss o.d. nicht ausgebautem Dachraum T 30-RS 2.10.9 Türen zu besonderen Räumen (wie Werkstätten, Läden, Gaststätten, Lagerräumen, Nutzungseinheiten > 200 m²) 2.11 Notwendige Flure und Gänge (§ 32 LBauO) 2.11.1 Wände F 30-AB 2.11.2 Bekleidungen, Dämmstoffe, Unterdecken A B1 F 30-A 2.11.3 Unterteilung der Flure 2.12 Aufzüge (§ 36 LBauO) 2.12.1 Wände des Fahrschachts 2.12.2 Fahrkorbabmessungen 2.12.3 Größe des Rauchabzugs Angaben zur Raumnutzung: Länge der Rauchabschnitte: T 30-RS F Rauchschutztür (RS) F 90-AB VG-Ruwer Bauantrag Anlage 2/Blatt 3 3 Haustechnische Anlagen 3.1 Lüftungsanlagen (§ 40 LBauO) Lüftung nach DIN 18017 Teil 1 (ohne Ventilatoren) Lüftung nach DIN 18017 Teil 3 (mit Ventilatoren) Klimaanlage Baustoff-/Feuerwiderstandsklasse Bauprodukte 3.1.1 Lüftungsleitungen 3.1.2 Brandschutzklappen 3.2 Installationsschächte- und -kanäle (§ 40 Abs. 7 LauO) 3.3 Angaben zur Beheizung und Warmwasserversorgung 3.3.1 Art der Beheizung A K 30 A L 30 L 60 K 60 I 30 F F 90 90 L90 K 90 I 60 I 90 Wird die Lagerung von mehr als 10 m³ Heizöl und von 3 und mehr t Flüssiggas erforderlich, sind zusätzliche Baubeschreibungen nach besonderen Vordrucken einzureichen. (§ 39 LBauO i.V.m. FeuVO) 3.3.2 3.4 3.5 3.6 Zentralheizung Stockwerksheizung Fernwärme Einzelfeuerstätten Brennstoff/Energieträger fester Brennstoff Heizöl Art der Warmwasserversorgung zentral Einzelversorgung Wärmeerzeuger Feuerstätte Wärmetauscher/-pumpe Brennstoff/Energieträger (nur bei Einzelversorgung) fester Brennstoff Gas Aufstellung der Feuerstätten (§ 39 LBauO i.V.m. FeuVO) in einem Heizraum in sonstigem Raum in einem Aufstellraum (Raumnutzung: ) Abwasserbeseitigung erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage eine Kleinkläranlage auf dem Grundstück mit Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage eine Abwassergrube Abführung des Niederschlagswassers erfolgt durch Warmlufterzeuger Gas Flüssiggas Heizöl ) Einleitung in ein Gewässer Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage mit Mischsystem mit Trennsystem Einleitung in ein Gewässer Versickerung auf dem Grundstück 3.7 Anlagen und Einrichtungen zur Brandmeldung, bekämpfung und Rauchabführung sowie Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung u.ä. (§ 50 LbauO) 3.8 Sonstige haustechnische Anlagen und Einrichtungen 4 Außenanlagen 4.1 Zufahrt-, Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge (§ 7 LBauO) Feuerwehrzufahrt/-umfahrt: Spielplätze für Kleinkinder (§ 11 LBauO) Größen 4.2 ja Art der Befestigung: m² Lage auf dem Baugrundstück: 4.3 Angaben zu den nicht überbauten Flächen nein ja nein (Erläuterung auf besonderem Blatt) Freiflächengestaltungsplan ist beigefügt Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift der Bauherrin/ des Bauherrn Unterschrift der Entwurfsverfasserin/des Entwurfsverfassers VG-Ruwer Bauantrag