finden Sie die zitierte Mitteilungsvorlage der Stadt Freudenberg vom

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finden Sie die zitierte Mitteilungsvorlage der Stadt Freudenberg vom
Stadt Freudenberg
Der Bürgermeister
- Zentrale Dienste Az: FB 2/1.1
MITTEILUNGSVORLAGE
X öffentlich
nichtöffentlich
Vorlagen-Nr.
Datum
299/2010
26.11.2010
Gremium
Schul- und Sportausschuss
Termin
TOP
07.12.2010
4
Betreff:
Gemeinsamer Antrag Nr. 10/10 der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Alternative Liste vom 02.11.2010 auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule
1. Sachstand vor Ort
Nach einer gemeinsamen Sitzung mit der Projektgruppe Schulentwicklungsplanung am
27.10.2010 haben die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen am 02.11.2010 im Hinblick auf den damals bekannten Zeitrahmen gemeinsamen beantragt, die Möglichkeit zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule zum 01.08.2011 zu prüfen.
Am 04.11.2010 fand das von der Stadt Freudenberg beantragte Beratungsgespräch mit einem
Vertreter der Projektgruppe Gemeinschaftsschule beim Ministerium für Schule und Weiterbildung sowie Vertretern der Bezirksregierung in Arnsberg statt.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass alle Beteiligten die sorgfältige Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes, das im Rahmen der Antragstellung von zentraler Bedeutung ist, unter Beteiligung von Haupt- und Realschule als besonders wichtig ansehen. Dieses Konzept ist auch bei
der Informationsveranstaltung im Rahmen der Elternbefragung vorzustellen.
Im Hinblick auf die notwendigen Verfahrensschritte, den aktuellen Sachstand in Freudenberg
sowie die knappe verbleibende Zeit wurde der Stadt Freudenberg empfohlen, den Antrag auf
Errichtung der Gemeinschaftsschule erst zum Schuljahr 2012/13 zu stellen, da nach derzeitigem
Kenntnisstand von einer „zweiten Genehmigungsrunde“ ausgegangen werden kann.
Bei einer Antragstellung zum Schuljahr 2012/13 sollte allerdings bereits zum aktuellen Antragtermin eine begründete Interessensbekundung abgegeben werden.
-2Der Rat der Stadt Freudenberg hat daraufhin in seiner Sitzung am 25.11.2010 den Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten und dabei zu überprüfen, ob im Schulzentrum Büschergrund in Zusammenarbeit mit der Realschule und der Hauptschule Freudenberg
zum 01.08.2012 eine Gemeinschaftsschule, möglichst mit gymnasialer Oberstufe, eingerichtet
werden kann. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW ist
bis zum aktuellen Antragstermin (31.12.2010) eine entsprechend begründete Interessensbekundung abzugeben.
In nächster Zeit sind unter Beteiligung der Schulaufsicht Lehrerkonferenzen an der Realschule
und der Hauptschule vorgesehen, um den Pädagogen beider Schulen weitere Informationen zur
Gemeinschaftsschule zu geben und für die Mitarbeit an der Erarbeitung des pädagogischen
Konzeptes zu werben.
Zur Zügigkeit einer Gemeinschaftsschule in Freudenberg sind derzeit noch keine verbindlichen
Aussagen möglich. Sie ist letztlich von der Akzeptanz durch die Eltern abhängig. Konkrete Angaben sind daher erst nach der Auswertung der obligatorischen Elternbefragung zur Gemeinschaftsschule möglich.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Übergangsquoten von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und der Annahme, dass evtl. knapp die Hälfte der Schüler/innen mit gymnasialer Empfehlung zukünftig die Gemeinschaftsschule vor Ort besuchen werden, ist in den kommenden Jahren
von etwa vier Parallelklassen je Jahrgang (ohne auswärtige Schüler/innen) auszugehen. Ob bei
vier Zügen in der Sekundarstufe I die Voraussetzungen zur Errichtung einer eigenen Oberstufe
in Freudenberg erfüllt werden können, ist im Rahmen der Vorbereitung des Antrages zu klären.
Für eine gymnasiale Oberstufe sind mindestens 42 Schüler/innen erforderlich. Außerdem sind
mögliche Auswirkungen auf Schulen benachbarter Kommunen zu berücksichtigen.
Eng verbunden mit der Festlegung der Zügigkeit und der gewünschten Errichtung einer gymnasialen Oberstufe in Freudenberg, ist die Frage der räumlichen Unterringung der Gemeinschaftsschule. Für eine Gemeinschaftsschule mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und zwei Zügen in
der Sekundarstufe II stehen im Schulzentrum Büschergrund genügend Räume zur Verfügung.
Evtl. noch benötigte Fachräume im technisch-musischen Bereich (Kunst, Musik, textiles Gestalten) können ggf. durch Umnutzung vorhandener Räume geschaffen werden.
Gemeinschaftsschulen sind in der Regel gebundene Ganztagsschulen. Zu jeder Gemeinschaftsschule, die den Ganztag anbietet, gehören eine Mensa und Räume für den gebundenen
Ganztag. Die an der Realschule Freudenberg vorhandene Cafeteria genügt diesen Anforderungen nicht, so dass in diesem Bereich entsprechende Investitionen erforderlich sind. Notwendige
Aufenthaltsräume für den Ganztagsbereich (pädagogische Übermittagbetreuung, außerunterrichtliche Angebote), wären innerhalb des vorhandenen Raumbestandes einzurichten (Umnutzung, Doppelnutzung von Räumen).
Die Kapazitäten für den Sportunterricht sind knapp bemessen, zumal die 3-fach Sporthalle im
Schulzentrum auch von der Grundschule Büschergrund genutzt wird. Bei einer optimalen Stundenplangestaltung, Nachmittagsunterricht sowie der Nutzung des Hallenbades (Zukunft Hallenbad?), kann voraussichtlich auf den Bau einer zusätzlichen Turnhalle verzichtet werden.
Die an der Hauptschule und der Realschule Freudenberg vorhandene Sachmittelausstattung ist
für eine Schule mit gymnasialem Angebot in Teilbereichen zu erneuern und zu ergänzen. Das
gilt insbesondere für den naturwissenschaftlichen Bereich.
Für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule ist ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich.
Gleichzeitig hat der Rat zu beschließen, dass bei Errichtung einer Gemeinschaftsschule (gleichgültig, ob mit oder ohne gymnasiale Oberstufe) die Realschule Freudenberg und die Hauptschule Freudenberg jahrgangsweise aufgelöst werden.
Der Schul- und Sportausschuss wird in die Vorbereitung des Antrages auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule zeitnah eingebunden.
-3-
2. Ausgangssituation im Land Nordrhein-Westfalen, Rahmenbedingungen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen
eines Modellvorhabens Schulträgern die Gründung von Gemeinschaftsschulen zum Beginn des
Schuljahres 2011/2012 ermöglicht.
Ziel des Modellvorhabens ist es, zu erproben, wie durch längeres gemeinsames Lernen in der
Sekundarstufe I die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden kann und Kinder dadurch zu besseren Abschlüssen geführt werden können. Außerdem soll
erprobt werden, wie im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die sich wandelnde Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden
kann. Der Fokus der Gemeinschaftsschule liegt dabei auf dem längeren gemeinsamen Lernen
und einer konsequenten individuellen Förderung im Anschluss an die Grundschule.
Zur weiteren Information ist dieser Vorlage der Leitfaden für Schulen und Gemeinden, die sich
am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule“ beteiligen wollen
(Stand 18.11.2010) beigefügt.
3. Teilnahme am Schulversuch
Der Antrag auf Teilnahme am Schulversuch muss Aussagen zu einer anlassbezogenen umfassenden Schulentwicklungsplanung, zu der geplanten organisatorischen Ausrichtung der Gemeinschaftsschule (Zügigkeit, integrative oder kooperative Form, Fortführung in der Sekundarstufe II) sowie ein pädagogisches Konzept enthalten. Dabei hat der Schulträger eine förmliche
Elternbeteiligung durchzuführen und ist verpflichtet, die Planungen mit den betroffenen Nachbarkommunen und mit den in der Gemeinschaftsschule aufgehenden Schulen abzustimmen.
Sofern durch die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule eine Bestandsgefährdung einer Schule
eines anderen Schulträgers eintritt, ist eine Teilnahme am Schulversuch nicht möglich. Eine solche Bestandsgefährdung liegt vor, wenn die konkurrierende Schule des Nachbarschulträgers
voraussichtlich unter die für die betreffende Schulform zur Fortführung grundsätzlich erforderliche Mindestzügigkeit fällt. Die Erreichbarkeit einer Hauptschule bzw. eines Hauptschulbildungsganges in zumutbarer Entfernung muss gewährleistet sein.
Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern
soll im Modellversuch an mindestens einer Schule exemplarisch erprobt werden.
Zusammengefasst sind folgende Antragsunterlagen erforderlich:
• Formloses Antragsschreiben
• Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung (siehe § 80 Abs.5 SchulG)
• Ergebnis der Elternbefragung
• Schulgröße (Zügigkeit)
• Aussagen zur Modellvariante (integriert oder kooperativ)
• Aussagen zur Oberstufe
• Kooperationsvertrag (soweit keine eigene Oberstufe errichtet wird)
• Nachweis zur Leistungsheterogenität über den Planungszeitraum von 5 Jahren (bereits ab
Klasse 5)
• Erreichbarkeit einer Hauptschule in zumutbarer Entfernung
• Aussagen zur Kostenübernahme der Schülerfahrkosten entsprechend den Regelungen in der
SchfkVO (Regelungen in der Verwaltungsvereinbarung zur Oberstufe)
• Keine Bestandsgefährdung der Schule einer Nachbarkommune
• Beteiligung der Schulkonferenzen
• Beschluss des Rates (Errichtung einer Gemeinschaftsschule, jahrgangsweise Auflösung der
Schule/n)
• Regionaler Konsens (Stellungnahmen der Nachbarkommunen)
• Pädagogisches Konzept (auf der Grundlage des Leitfadens)
-4Bei der Entscheidung über die Errichtung einer Gemeinschaftsschule hat sowohl das pädagogische Konzept als auch die Elterninformation sowie insbesondere das Ergebnis der Elternbefragung eine ausschlaggebende Bedeutung.
In diesem Zusammenhang hat die Bezirksregierung Arnsberg ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass der Elternwille insoweit Vorrang vor dem örtlichen politischen Willen hat.
(Günther)