Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
Gastronomiefachmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre Berufsbeschreibung Gastronomiefachleute sind die Allrounder im Bereich der Gastronomie. Sie sind sowohl in der Küche als auch im Service tätig. In der Küche sind sie für die Zubereitung verschiedenster Speisen zuständig. Im Servicebereich empfangen und bedienen sie die Gäste, erstellen Speise- und Getränkekarten, dekorieren die Tische und erledigen die Abrechnungen. Im gesamten Berufsfeld des Tourismus ist Teamwork angesagt. Je nach Art und Größe des Betriebes (Gaststätte, Restaurant, Caféhaus, Bar, Hotel, Catering-Unternehmen) arbeiten Gastronomiefachleute mit Fach- und Hilfskräften der Gastronomie (z. B. Restaurantfachleuten, KöchInnen, Hotel- und GastgewerbeassistentInnen und KüchengehilfInnen) zusammen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Gastronomiefachleute sind für alle Bereiche der Gastronomie qualifiziert. Ihre Ausbildung entspricht jener der Lehrberufe Restaurantfachmann/-frau (Lehrberuf) und Koch/Köchin (Lehrberuf). Sie sind sowohl Fachkräfte in der Küche als auch im Service. Ihr Aufgabenbereich ist äußerst vielseitig: Im Bereich der Küche bereiten Gastronomiefachleute die Lebensmittel vor, schneiden Gemüse, Fleisch etc., kochen die unterschiedlichsten Gerichte und richten die Speisen auf Tellern oder Platten an. Im Service beraten sie ihre Gäste, nehmen die Bestellungen entgegen, servieren die Speisen und Getränke, dekorieren Räume und Tafeln und erstellen Speise- und Getränkekarten. Sie bereiten auch diverse Getränke zu, kassieren die Rechnung, erledigen die Abrechnung und nehmen Reklamationen der Gäste entgegen. Außerdem berechnen Gastronomiefachleute die benötigte Menge an Produkten (Lebensmittel, Getränke usw.), bestellen diese oder kaufen auch direkt auf Märkten ein. Sie überprüfen die Lieferungen und sorgen für die fachgerechte Lagerung der Waren. Sie planen gastronomische Veranstaltungen und erstellen Dienstpläne. Je nach der Art und Größe des Gastronomiebetriebes ist der Umfang der Küchen- und Servicearbeiten auf mehrere KollegInnen aufgeteilt. Gastronomiefachleute sind im Küchenbereich auf Speisengruppen spezialisiert, z. B. auf Suppen und Gemüse (Potager), auf Saucen (Saucier) oder auf Braten (Rotisseur). Bei ihren Tätigkeiten werden sie von KüchengehilfInnen unterstützt. Auch im Service sind häufig einzelne Aufgabenbereiche auf die MitarbeiterInnen aufgeteilt, z. B. Weinservice, Bar, Bestellungsaufnahme, Empfang. Arbeitsmittel Gastronomiefachleute verwenden verschiedenste Küchengeräte und -werkzeuge, diverse Lebensmittel, Tabletts, Servierwagen, Servietten, Wein- und Sektkühler. Sie benützen Poliertücher und Pflegemittel für das Besteck, Schwämme und Lappen zur Reinigung der Tische und Stühle. In der Planung und Organisation führen sie Dienstpläne und Ablaufpläne für Veranstaltungen. Mit Texterstellungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen stellen Gastronomiefachleute Getränke- und Speisekarten zusammen. Sie verwenden Telefon, Fax oder E-Mail, um mit KundInnen, Lieferanten und MitarbeiterInnen zu kommunizieren. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Gastronomiefachleute sind in einer Reihe von Tätigkeitsfeldern ausgebildet - entsprechend umfangreich sind auch die Möglichkeiten ihrer Arbeitsorte: Sie arbeiten in Gasträumen, Küchen, Schankräumen, hinter der Bar und in Keller- und Lagerräumen von Klein-, Mittel- und Großbetrieben der Gastronomie. Für Catering-Unternehmen sind sie auch bei KundInnen vor Ort tätig. Je nach Betriebsgröße arbeiten Gastronomiefachleute eng mit Fach- und Hilfskräften des Gastronomie- und Touristikbereiches zusammen, so z. B. mit KöchInnen, KüchengehilfInnen und Restaurantfachleuten (siehe Koch/Köchin (Lehrberuf), Restaurantfachmann/-frau (Lehrberuf), Küchengehilfe/Küchengehilfin). In Restaurants großer Hotels arbeiten sie gemeinsam mit den Fachkräften der Hotellerie (siehe z. B. Hotel- und GastgewerbeassistentIn (Lehrberuf), Hotelkaufmann/-frau oder RezeptionistIn (Hotel)). Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● bei der Zusammenstellung von Speisekarten, von Speisefolgen und von Getränkekarten mitarbeiten Produkte und Speisen vor- und zubereiten (z. B. Salate, Obst, Fisch und Fleischgerichten, Käse, Süß- und Nachspeisen) Arbeiten am Tisch, am Sideboard oder in der Küche ausführen (Filetieren, Tranchieren, Marinieren, Flambieren) Speisen und Getränken ausgeben und servieren Gäste betreuen und beraten, Bestellungen entgegennehmen, Reklamationen bearbeiten an der Vorbereitung und Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen teilnehmen Speisen und Getränke für Buffets arrangieren Waren bestellen, annehmen, überprüfen, lagern und konservieren Kassa führen, Schecks und Kreditkarten abrechnen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und -sicherung durchführen bei der Umsetzung und Anwendung des betrieblichen Hygienekontrollsystems mitwirken bei der Personalplanung und -administration mitarbeiten, Dienstpläne erstellen Dateien und Umsatzstatistiken führen und verwalten einen effizienten Geschäftsablauf gestalten: durch kundInnenorientiertes, kostenbewusstes und teamorientiertes Verhalten Unternehmen und Institutionen ● Betriebe des Hotel- und Gastgewerbes: - Hotels - Gasthäuser - Restaurants - Kaffeehäuser - Bars ● - Catering-Unternehmen Speisewagendienst der Österreichischen Bundesbahnen Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● ● ● ● Fingerfertigkeit gute körperliche Verfassung guter Geruchssinn guter Geschmackssinn Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● Fremdsprachenkenntnisse gestalterische Fähigkeit gute Deutschkenntnisse ● ● ● ● kaufmännisches Verständnis Koordinationsfähigkeit Organisationsfähigkeit Planungsfähigkeit Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● ● Hilfsbereitschaft Kommunikationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Kontaktfreude KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● Aufmerksamkeit Belastbarkeit Flexibilität Freundlichkeit Kreativität Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Hygienebewusstsein Infektionsfreiheit Alternativen/Spezialisierung Ersatz von Lehrabschlussprüfungen Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Gastronomiefachmann/-frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen ● ● Koch/Köchin (Lehrberuf) Restaurantfachmann/-frau (Lehrberuf) Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) ● ● ● ● ● ● Fleischverarbeitung (Lehrberuf), "1. voll" Hotel- und GastgewerbeassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Koch/Köchin (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (Lehrberuf), "1. voll" Restaurantfachmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Systemgastronomiefachmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl): ● ● ● BankettmanagerIn Food & Beverage ManagerIn PartyveranstalterIn Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke: ● ● Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003 Handwerk der Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung, BGBl. II Nr. 63/2003, Novelle mit Artikel 26 BGBl. II Nr. 399/2008 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Freie Gewerbe: ● Gastgewerbe-Betriebsarten: Frühstückspension, Schutzhütte, Würstelstand Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung BierforumInternet: http://www.bierforum.de/brau-a.htm Fachverband der Gastronomie Internet: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Gastronomie/Startseite_-_Gastronomie__Fachverband.html Gastroverlag - Das Fachmagazin im InternetInternet: http://www.gastroverlag.at/ Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: http://www.bmwfw.gv.at/Berufsausbildung/LehrlingsUndBerufsausbildung/Seiten/default.aspx Tourismusausbildung.atInternet: http://www.tourismusausbildung.at Verband der Brauereien ÖsterreichsInternet: http://www.bierserver.at Wein ABCInternet: http://www.wein-abc.de Wein aus ÖsterreichInternet: http://www.austrian-wines.com/ Wein im WebInternet: http://www.weinimwww.de/ Wirtschaftskammer Österreich - Bundessparte Tourismus und FreizeitwirtschaftInternet: http://wko.at/bstf/ © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft