Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
DessinateurIn für Stoffdruck
Berufsbeschreibung
Der Lehrberuf DessinateurIn für Stoffdruck wurde mit 31. Mai 2011 aufgehoben. In diesem Beruf können seit
31. Mai 2011 keine Lehrausbildungen mehr neu begonnen werden!
DessinateurInnen für Stoffdruck bringen Farben und Muster in die Stoffbranche. Sie entwerfen Muster, um Kleidungsstoffe,
Heimtextilien usw. zu bedrucken. Ständig sind sie auf der Suche nach neuen Motiven und Farbkombinationen. Dabei ist
Fachwissen über die Rohprodukte (Stoffe) und die verschiedenen Färbe- und Drucktechniken unbedingt nötig. Die Entwürfe
zeichnen und kolorieren (färben) sie meist direkt am Computer. In bestimmten Zeitabständen stellen sie Musterkollektionen
zusammen und beraten die KundInnen bei der Auswahl von Musterkombinationen und Farbzusammenstellungen.
DessinateurInnen für Stoffdruck arbeiten meist in Büroräumen an Computerarbeitsplätzen mit BerufskollegInnen der
Bereiche Entwurf und Fertigung zusammen. Je nach Unternehmen haben sie Kontakt zu KundInnen und LieferantInnen.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
DessinateurInnen für Stoffdruck setzen sowohl eigene Ideen als auch bereits bestehende Muster in Entwürfe um. Muster
entnehmen sie dabei aus Mode- und Fachzeitschriften, Katalogen usw. Sie arbeiten mit unterschiedlichen textilen
Materialien aus Natur- und Kunstfaser (z. B. feinen Wäschestoffen oder groben Dekorstoffen). Je nach Materialart kommen
verschiedene Druckverfahren zum Einsatz, wie Auf-, Ätz- oder Reservedruck, Film- oder Walzendruck.
Bei automatischen Druckverfahren werden die Musterzeichnungen der DessinateurInnen auf Reproduktionsfilme übertragen.
Beim Einsatz von CAD- bzw. CAM-Systemen (computerunterstütztes Design und computerunterstützte Fertigung) zeichnen
sie direkt in speziellen Zeichenprogrammen. Diese Daten werden automatisch für das Druckverfahren übernommen (= CAM
= computerunterstützte Fertigung).
DessinateurInnen für Stoffdruck fertigen vorerst Musterskizzen an und probieren verschiedene Farbkombinationen, Formen
und Muster aus. Daraus erstellen sie erste Rohentwürfe und wählen Druckart und -verfahren aus. Sie legen die Höhe des
Musterentwurfs fest, wählen den Musterversatz aus und bestimmen die Musterkolorierung (Färbung) mit Farbkarten und
Farbnummern.
In der traditionellen Fertigung von Musterentwürfen malen DessinateurInnen für Stoffdruck Figuren und Muster mit
verschiedenen Farbtönen in unterschiedlichen Maltechniken aus. Sie notieren dabei die verwendeten Farben und
Farbnummern. Beim Arbeiten an CAD- bzw. CAM-Systemen werden diese Daten automatisch übernommen.
Arbeitsmittel
DessinateurInnen für Stoffdruck arbeiten mit unterschiedlichen textilen Materialien und erstellen ihre Entwürfe
hauptsächlich an Computern mit speziellen Designprogrammen (CAD = Computer Aided Design = computerunterstütztes
Design); CAM = Computer Aided Manufactoring = computerunterstützte Fertigung). Sie verwenden bei ihren Tätigkeiten
schriftliche Unterlagen, wie Handbücher für Computerprogramme oder Kataloge, Fachzeitschriften und -magazine.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
DessinateurInnen für Stoffdruck arbeiten meist in Büros von Betrieben des Textildruckereigewerbes oder als Selbstständige.
Sie arbeiten im Team mit KollegInnen aus den Bereichen Entwurf (z. B. mit ModedesignerInnen) und Fertigung (z. B. mit
StoffdruckerIn (Lehrberuf - auslaufend)) zusammen. Je nach Unternehmen haben sie Kontakt zu KundInnen und
LieferantInnen.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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Musterskizzen anfertigen
verschiedene Farbkombinationen und optisch reizvolle Formen und Figuren ausprobieren
Rohentwürfe erstellen (genaue Skizzen mit durchstrukturiertem Musteraufbau)
die Musterentwürfe unter Berücksichtigung der vorgegebenen Rapportgrößen einteilen
Druckart und Druckverfahren auswählen; bei allen Druckverfahren ist für jede Farbe des Musters eine eigene
Druckschablone erforderlich
die Höhe des Musterentwurfs festlegen, den Musterversatz auswählen
die Musterkolorierung mit Farbkarten und Farbnummern bestimmen
die Figuren mit verschiedenen Farbtönen in unterschiedlichen Maltechniken ausmalen, die verwendeten Farben und
zugehörigen Farbnummern notieren
die fertigen Entwürfe an FotogravurzeichnerInnen zur Herstellung der Druckform übergeben
Reinentwürfe mittels spezieller Zeichenprogramme zeichnen (Musterentwurf mittels CAD- und CAM-Systemen)
Unternehmen und Institutionen
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Mittel- und Großbetriebe des Textildruckereigewerbes
gewerbliche Musteragenturen
freiberufliche Tätigkeit als DesignerIn oder ModezeichnerIn
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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Fingerfertigkeit
gutes Sehvermögen
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Gefühl für Farben und Formen
gestalterische Fähigkeit
gutes Augenmaß
handwerkliche Geschicklichkeit
räumliches Vorstellungsvermögen
systematische Arbeitsweise
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Aufgeschlossenheit
Kommunikationsfähigkeit
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Flexibilität
Geduld
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Kreativität
Modebewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Alternativen/Spezialisierung
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten)
Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch
beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Für den Lehrberuf DessinateurIn für Stoffdruck gibt es keine verwandten Lehrberufe.
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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BekleidungsfertigerIn (Lehrberuf)
Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf)
Textilchemie (Lehrberuf)
TextildesignerIn
Textilgestaltung - Posamentiererei (Lehrberuf)
Textilgestaltung - Stickerei (Lehrberuf)
Textilgestaltung - Strickwaren (Lehrberuf)
Textilgestaltung - Weberei (Lehrberuf)
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freies Gewerbe, u. a.:
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Bedrucken von Webwaren, Strick- und Wirkwaren, Tapeten, Glaswaren, Metallwaren (außer Folien)
Stoffdruck
Textildrucker
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern
lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung
Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Internet: http://www.bmwfw.gv.at/Berufsausbildung/LehrlingsUndBerufsausbildung/Seiten/default.aspx
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft