IBU - HANDBUCH

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IBU - HANDBUCH
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
Arbeitsunterlage Kampfrichter Biathlon
Deutscher Skiverband
Gültig nur in Verbindung mit
der englischen Version des
IBU - HANDBUCH
Die IBU Anti Doping Regeln entsprechen dem WADA CODE 2010
Die vorliegende Fassung der Verfassung wurde durch den
Kongress 2010 in St Petersburg / RUS angenommen.
(englische Version)
Bei Beurteilung von Prolemsituationen und Disziplinarangelegenheiten während
Wettkämpfen ist ausschließlich das offizielle IBU-Handbuch (englisch),
Ausgabe 2009 gültig und zu verwenden
Stand: Oktober. 2010
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Kampfrichterreferat Biathlon
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Diese inoffizielle Übersetzung ist nur ein Auszug aus dem Handbuch, es beinhaltet
nachfolgende Kapitel des IBU-Handbuches Ausgabe 2009 und ist nur als Arbeitspapier
für Kampfrichterausbildungen / Kampfrichterweiterbildungen zu verwenden
IBU - Handbuch
1.
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN
BIATHLON UNION ( I B U )
2.
IBU DISZIPLINARREGELN
3.
IBU – WETTKAMPFREGELN
4.
ANHANG A - F
5.
IBU ANTI-DOPING-REGELN
(Nur im engl. Original der IBU verfügbar)
Stand: Oktober. 2010
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VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (IBU)
VERFASSUNG
DER INTERNATIONALEN
BIATHLON UNION (IBU)
Die IBU wurde am 2. Juli 1993 in Heathrow bei London/GBR gegründet.
Diese Verfassung wurde vom Gründungs-Kongress am selben Tag angenommen.
Änderungen wurden durch die Kongresse 1994, 1996, 1998, 2004, 2006, 2008 und 2010 beschlossen.
Die Verfassung ist anlässlich der Begründung des Sitzes der IBU
durch den Kongress auf der Konstituierenden Generalversammlung 1999
in Minsk/BLR der österreichischen Rechtsordnung unterworfen worden.
INHALTSVERZEICHNIS
ARTIKEL 1
ARTIKEL 2
ARTIKEL 3
ARTIKEL 4
ARTIKEL 5
ARTIKEL 6
ARTIKEL 7
ARTIKEL 8
ARTIKEL 9
ARTIKEL 10
ARTIKEL 11
ARTIKEL 12
ARTIKEL 13
ARTIKEL 14
ARTIKEL 15
ARTIKEL 16
ARTIKEL 17
ARTIKEL 18
Name, Ziele, Sitz, Sprache und Geschäftsjahr ...................
Mitgliedschaft..........................................................
Beendigung der Mitgliedschaft ..............................
Verbandsorgane .....................................................
Zusammensetzung, Aufgaben und Zuständigkeit
der Verbandsorgane ................................................
Durchführung von Kongresssitzungen .............................
Durchführung von Sitzungen des Vorstandes ...................
Pflichten der Vorstandsmitglieder...........................
Komitees ................................................................
IBU Schiedsgericht und Berufungen aus der IBU zum CAS ....
Haftung........................................................................
Unvereinbarkeit ............................................................
Finanzprüfung ..............................................................
Regeln .......(neu).................................................................
Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen ............................
Verwendung des Verbandsvermögens bei Auflösung
der IBU ........................................................................
Rundfunk-/Fernseh-/Internet Übertragungsrechte ..............
In-Kraft-Treten................................................................
Stand: Sept. 2009
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VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (IBU)
ARTIKEL 1 NAME, ZIELE, SITZ, SPRACHE UND GESCHÄFTSJAHR
1.1
Die Internationale Biathlon Union (IBU) ist die Vereinigung der Biathlonsport
treibenden Nationen der Welt und sonstiger am Biathlonsport und Biathlon ähnlichen
Sportarten wie Roller Biathlon, Cross Biathlon und Mountainbike Biathlon
interessierten Organisationen. Die IBU soll durch ein freundschaftliches und loyales
Zusammenwirken aller den Biathlonsport ausübenden Organisationen, Athleten und
Sportfunktionäre einen Beitrag zur Schaffung einer friedlichen Welt leisten. In der
IBU darf im Einklang mit den Prinzipien der Vereinten Nationen kein Land und keine
Person aus rassischen, religiösen, geschlechtlichen oder politischen Gründen
diskriminiert werden.
1.2
Biathlon ist eine kombinierte Sportart, die sich aus Skilanglaufen und Schießen und
anderen Formen der Fortbewegung und Schießen zusammensetzt. Andere Formen der
Fortbewegung sind unter anderem Rollerski und Schießen (=Roller Biathlon),
Crosslauf und Schießen, (= Cross Biathlon), Mountainbike fahren und Schießen,
Schneeschuhgehen und Schießen (= Schneeschuh Biathlon). Näheres zu diesen
verschiedenen mit Biathlon verbundenen Sportarten ist in den BiathlonWettkampfregeln festgelegt.
1.3
Die IBU fördert den Biathlonsport durch Unterstützung und Entwicklung im Bereich
des Leistungssports, des Breitensports und unter besonderer Berücksichtigung der
Jugendarbeit. Sie fördert das Lehr- und Ausbildungs- sowie Kampfrichterwesen im
Biathlonsport. Die IBU vertritt den Internationalen Biathlonsport in den
Internationalen Sportorganisationen sowie gegenüber den Medien, der Wirtschaft,
der Industrie und den Sponsoren.
1.3.1 Die IBU hat alle Rechte hinsichtlich der Weltmeisterschaften, JuniorenWeltmeisterschaften, Biathlon Weltcupveranstaltungen sowie Kontinentaler
Meisterschaften, Kontinentaler Cups und Grand Prix. Jede andere internationale
Veranstaltung oder jeder andere internationale Wettbewerb, an denen Athleten von
IBU Mitgliedsverbänden teilnehmen sollen, bedarf der vorherigen Genehmigung
durch die IBU und den betreffenden Mitgliedsverband.
1.3.2 Vor dem Abschluss oder der Verlängerung eines langfristigen Vertrages betreffend die
Nutzung der Rechte der IBU wird der Vorstand die für die weitere Entwicklung des
Biathlonsports wichtigsten Nationen konsultieren.
1.3.3 Für die Durchführung von Weltmeisterschaften und Weltcups Männer und Frauen ist
eine A-Lizenz der IBU, für die Durchführung von Y/J Weltmeisterschaften,
Kontinentalmeisterschaften und offenen Europacups ist eine B-Lizenz der IBU
erforderlich.
1.4
Die IBU erstrebt keinen Gewinn. Die IBU handelt gemeinnützig und wird
ehrenamtlich geführt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Union
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Stand: Sept. 2009
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1.5
Die IBU dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken ihrer
Mitgliedsverbände. Mittel der Union dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
1.6
Englisch, Deutsch und Russisch sind die offiziellen Kongresssprachen. Alle anderen
IBU Organe entscheiden ihre Arbeitssprache selbst. Für die IBU Verfassung, die IBU
Regeln sowie für die Dokumente und Entscheidungen der IBU Organe ist die
englische Version die authentische.
1.7
Die IBU arbeitet im Rahmen der vom Kongress gebilligten Verfassung und bemüht
sich um eine enge Zusammenarbeit mit dem IOC. Die Verfassung darf nicht im
Widerspruch zur Verfassung und zu den geltenden Regelungen des Internationalen
Olympischen Komitees stehen.
1.8
1.9
Das Geschäftsjahr der IBU beginnt am 01.05. und endet am 30.04.
Der Sitz der Internationalen Biathlon Union ist Salzburg/AUT.
2009
ARTIKEL 2 MITGLIEDSCHAFT
Die IBU setzt sich aus provisorischen, ordentlichen, außerordentlichen und
Ehrenmitgliedern zusammen. Die provisorische, ordentliche und außerordentliche
Mitgliedschaft erstreckt sich mittelbar auf alle Verbände/ Organisationen, die mit den
Mitgliedsverbänden/Organisationen verbunden sind, sowie auf Einzelpersonen, die
Mitglieder dieser Mitgliedsverbände/Organisationen sind.
2.1
Provisorische Mitglieder
Nationale Verbände, die ordentliche Mitglieder der IBU werden wollen, müssen einen
schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und erklären, dass sie den Zweck und
die Ziele der IBU und deren Verfassung anerkennen, und müssen in ihrem Land durch
das Nationale Olympische Komitee oder, wo kein solches Komitee existiert, von der
Nationalen Sportorganisation offiziell anerkannt sein. Eine entsprechende Bestätigung
ist bei Antragsstellung vorzulegen. Der Vorstand gewährt dem Antragsstellenden
nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen den Status eines provisorischen
Mitgliedes. Dieser Status dauert mindestens zwei Jahre und berechtigt den
betreffenden Nationalen Verband, Athleten für IBU Wettkämpfe einzuschreiben, IBU
Veranstaltungen auszurichten und am Kongress ohne Stimmrecht teilzunehmen sowie
wählbar für die Mitgliedschaft in IBU Komitees zu sein. Ein provisorisches Mitglied
muss einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der die Hälfte des Mitgliedsbeitrages eines
ordentlichen Mitgliedes ausmacht, entrichten.
2.2
Ordentliche Mitglieder
Über Empfehlung des Vorstandes nimmt der Kongress Nationale Verbände, die sich
als aktiv für die Entwicklung des Biathlonsports erwiesen haben, nach Ablauf ihrer
Zeit der provisorischen Mitgliedschaft als ordentliche Mitglieder auf. Ordentliche
Mitglieder werden im Folgenden Mitgliedsverbände genannt.
2.3
Außerordentliche Mitglieder
Als außerordentliche Mitglieder können auf schriftlichen Antrag hin am Biathlonsport
oder an Biathlon ähnlichem Sport interessierte Internationale Organisationen
aufgenommen werden, sofern sie den Zweck und die Ziele der Internationalen
Biathlon Union anerkennen.
Stand: Sept. 2009
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2.4
Ehrenmitglieder
Personen, die sich hervorragende Verdienste um die Internationale Biathlon Union
erworben haben, werden durch den Kongress zu Ehrenmitgliedern ernannt. Diese
Personen müssen vom Vorstand oder durch Nationale Verbände über den Vorstand
empfohlen werden. Das Nähere über die Ehrenmitgliedschaft bestimmen die Regeln
über Ehrungen.
2.5
Nationalität der Athleten
Der Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsverbände ist auf das Territorium des Staates
begrenzt, das sie vertreten. Der betreffende Mitgliedsverband darf nur Athleten
einschreiben, die Staatsbürger des betreffenden Staates sind. Ein Athlet, der
gleichzeitig Staatsbürger von zwei oder mehreren Staaten ist, kann einen von ihnen
nach eigener Wahl vertreten. Hat er jedoch einen Staat bei Olympischen Spielen, in
Kontinental- oder Regionalspielen oder in Welt- oder Kontinentalmeisterschaften, die
unter die Hoheit der IBU fallen, vertreten, darf er keinen anderen Staat vertreten,
sofern er nicht die Bedingungen erfüllt, die für Athleten gelten, die ihre
Staatsbürgerschaft geändert oder eine neue Staatsbürgerschaft erworben haben. Ein
Athlet, der einen Staat bei Olympischen Spielen, in Kontinental- oder Regionalspielen
oder in Welt- oder Kontinentalmeisterschaften, die unter die Hoheit der IBU fallen,
vertreten hat und der seine Staatsbürgerschaft geändert oder eine neue
Staatsbürgerschaft angenommen hat, darf an IBU Wettkämpfen in Vertretung seines
neuen Staates erst teilnehmen, wenn mindestens zwei Jahre verstrichen sind, seit der
Athlet zum letzten Mal seinen früheren Staat vertreten hat. Diese Periode kann mit der
Zustimmung der betreffenden Mitgliedsverbände der IBU durch den Vorstand der
IBU verkürzt oder sogar ganz aufgehoben werden, wobei der Vorstand die Umstände
jedes Falles in Prüfung zieht. Staatenlose Personen können über Ermächtigung des
IBU Vorstandes für einen vom IBU Vorstand festgelegten Mitgliedsverband im Falle
dessen Zustimmung teilnehmen. Auf Olympische Winterspiele findet Regel 46 der
Olympischen Charta Anwendung.
2.6
Rechte der ordentlichen Mitglieder
2009
2.6.1 Jeder Mitgliedsverband hat das Recht:
a) in allen Fragen, welche den Mitgliedsverband betreffen, gehört zu werden und
Berufung einzulegen;
b) Vertreter für eine Funktion in der IBU vorzuschlagen;
c) seine Athleten zu IBU Wettkämpfen und allen anderen durch die IBU
genehmigten Wettkämpfen in Übereinstimmung mit den Meldevorschriften für
diese Wettkämpfe anzumelden;
d) von der IBU genehmigte internationale Biathlon-Wettkämpfe auszurichten;
e) alle von der IBU abgeschlossenen Verträge sowie alle Verträge, die das Interesse
des Mitgliedsverbandes betreffen oder irgendeine Haftung für den Mitgliedsverband beinhalten, einzusehen, und, soweit tunlich, dazu angehört zu werden.
2.6.2 Jeder Mitgliedsverband welches aktiv an den Winter- oder Sommerbiathlon
Veranstaltungen teilnimmt hat das Recht am Kongress teilzunehmen, Anträge an den
Vorstand und an den Kongress zu stellen, das Stimmrecht auszuüben. Um
nachzuweisen, dass ein Mitgliedsverband aktiv ist muss er nationale Wettkämpfe
veranstalten oder sich an den Wettkämpfen der IBU beteiligen.
Stand: Sept. 2009
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2.7
Kampfrichterreferat Biathlon
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Pflichten der ordentlichen Mitglieder
Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet:
a) zuzustimmen, die Ziele der IBU zu fördern und die Verfassung der IBU und die
Regeln und Entscheidungen des Kongresses und des Vorstandes zu beachten,
b) den vom Kongress beschlossenen Jahresbeitrag oder sonstige Leistungen
termingerecht zu entrichten,
c) alle Forderungen in Verbindung mit der Teilnahme an IBU Veranstaltungen zu
erfüllen,
d) zu gewährleisten, soweit möglich, dass in dem betreffenden Land nur Biathlon
Veranstaltungen und -wettkämpfe ausgerichtet werden, die im Vorhinein vom
betreffenden Mitgliedsverband auf der nationalen Ebene und von der IBU auf der
internationalen Ebene genehmigt wurden.
ARTIKE 3 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
3.1
Jede Art Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt aus der Union
b) durch Ausschluss aus der Union
c) durch Auflösung der Internationalen Biathlon Union.
3.2
Der Kongress schließt ein Mitglied bei fortgesetztem schwerem Verstoß gegen die
Verfassung der IBU, insbesondere gegen die in Artikel 1 genannten Ziele und
Grundsätze der IBU, aus.
ARTIKEL 4 VERBANDSORGANE
4.1
Organe der Internationalen Biathlon Union sind:
a) der Kongress
b) der Vorstand
c) das Schiedsgericht.
4.2
Die IBU strebt die Vertretung von Männern und Frauen
in allen Verbandsorganen und den IBU Komitees an.
ARTIKEL 5 ZUSAMMENSETZUNG, AUFGABEN UND
ZUSTÄNDIGKEITEN DER VERBANDSORGANE
5.1
Der Kongress ist das oberste Verbandsorgan. Er setzt sich aus den Vertretern der
ordentlichen Mitglieder, den nicht stimmberechtigten Vertretern der provisorischen
und außerordentlichen Mitglieder, dem nicht stimmberechtigten Vorstand sowie den
nicht stimmberechtigten Vorsitzenden der IBU Komitees und den Prüfern zusammen.
Ihm ist vorbehalten:
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,
- Genehmigung der Handlungen und Entscheidungen des Vorstandes,
- Wahl des Wahlausschusses,
- Wahl des Vorstandes,
- Wahl der beiden unparteiischen und unabhängigen Prüfer,
- Wahl des Technischen Komitees
- Genehmigung der Haushaltspläne,
- Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
- Behandlung und Beschluss grundsätzlicher Fragen des Biathlonsports,
Stand: Sept. 2009
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5.2
Kampfrichterreferat Biathlon
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Beschlussfassung über die Wettkampfregeln,
Beschlussfassung über die Antidopingregeln,
Beschlussfassung über andere Regeln, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des
Vorstandes fallen,
Beschlussfassung über Verfassungsänderungen,
Bestätigung von Änderungen der IBU Verfassung (gemäß unten Artikel 5.2.3) und
aller anderer IBU Regeln, die der Vorstand im Rahmen seiner Eilkompetenz
vorgenommen hat,
Vergabe von Weltmeisterschaften Damen und Herren,
Bestätigung der Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern
mit sofortiger Wirkung ab der Annahme des betreffenden Beschlusses,
Ernennung von Ehrenmitgliedern,
Bestätigung der Entfernung aus einer Funktion im Rahmen der IBU,
Entlastung des Vorstandes,
Auflösung der Union,
Vergabe des nächsten Kongresses,
Angehörige des Vorstandes im Falle eines nicht zufrieden stellenden Verhaltens
abzulösen und zu ersetzen; hierfür ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Der Vorstand
5.2.1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- einem Präsidenten,
- einem 1. Vizepräsidenten, Stellvertreter des Präsidenten,
- einem Vizepräsidenten für Finanzen,
- einem Vizepräsidenten für Sport,
- einem Vizepräsidenten für Marketing,
- einem Vizepräsidenten für Information,
- einem Vizepräsidenten für Entwicklung,
- einem Vizepräsidenten für medizinische Aufgaben,
- einem Vizepräsidenten für spezielle Projekte,
- dem Generalsekretär als nicht stimmberechtigtem Mitglied.
5.2.2 Zwischen den Kongress-Sitzungen ist der Vorstand für die IBU verantwortlich. Der
Vorstand handelt auf der Grundlage und gemäß dieser Verfassung sowie nach
Entscheidungen des Kongresses.
5.2.3 Die Aufgaben der Mitglieder des Vorstandes sind in den Regeln für den Vorstand
festgelegt. Verträge müssen vom Präsidenten und vom Vizepräsidenten für Finanzen
unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu erlangen. Der Vorstand führt die Geschäfte
der IBU. In dringenden Fällen ist der Vorstand befugt, das IBU Recht vorbehaltlich
der Genehmigung durch den nächsten Kongress zu ändern. Änderungen der
Verfassung durch den Vorstand sind nur zulässig, wenn sie vom Recht oder den
Behörden Österreichs verlangt werden. Der Vorstand ist befugt, zu seiner
Unterstützung die Hilfe von Komitees, Koordinatoren und Fachberatern in Anspruch
zu nehmen und bezüglich deren Tätigkeit Regeln zu erlassen.
Der Vorstand ist zuständig für die Vergabe von IBU Lizenzen.
Stand: Sept. 2009
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ARTIKEL 6
6.1
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DURCHFÜHRUNG VON KONGRESSSITZUNGEN
Einberufung
6.1.1 Der Vorstand muss alle zwei Jahre zwischen Juni und September in geraden Jahren
einen ordentlichen Kongress einberufen. Er kann außerdem außerordentliche
Kongresse einberufen, wenn ihm dies sachlich notwendig erscheint. Er muss einen
außerordentlichen Kongress einberufen, wenn mehr als zwei Mitglieder des
Vorstandes zurückgetreten sind oder der sachlich begründete Antrag von 1/10 der
Mitgliedsverbände hierzu gestellt wird, oder wenn dies vom Vorstand mit einfacher
Stimmenmehrheit beschlossen wird. Ein außerordentlicher Kongress muss innerhalb
von 6 Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden.
6.1.2 Ort und Zeit für einen außerordentlichen Kongress werden vom Vorstand bestimmt.
6.1.3 Der Kongress wird durch den Generalsekretär vorbereitet.
6.2
Einladungen zum Kongress müssen durch den Generalsekretär der IBU 120 Tage
vor Kongressbeginn den Mitgliedern zugestellt werden. Der Einladung ist ein
Anmeldeformular beizulegen. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann mit bis zu
maximal 3 Personen am Kongress teilnehmen.
6.3
Teilnehmermeldung
Die Teilnehmer am Kongress müssen durch die Nationalen Verbände mittels
Anmeldeformulars bis spätestens 90 Tage vor Beginn eines ordentlichen Kongresses
und bis 30 Tage vor Beginn eines außerordentlichen Kongresses der Geschäftsstelle
der Internationalen Biathlon Union bekannt gegeben werden.
6.4
Anträge
Anträge können von den ordentlichen Mitgliedern und vom Vorstand gestellt werden.
Von den Vorsitzenden der Komitees können Anträge nur über den Vorstand gestellt
werden. Anträge von ordentlichen Mitgliedern müssen vom Präsidenten oder
Generalsekretär unterzeichnet sein. Anträge von ordentlichen Mitgliedern sind
spätestens 90 Tage vor einem ordentlichen Kongress schriftlich bei der Geschäftsstelle
der Internationalen Biathlon Union einzureichen. Alle ordnungsgemäß eingereichten
Anträge sind von der Geschäftsstelle der IBU mit der endgültigen Tagesordnung den
Mitgliedsverbänden, den außerordentlichen Mitgliedern, dem Vorstand und den
Vorsitzenden der Komitees zu übermitteln. Über verspätet eingehende oder während
des Kongresses gestellte Anträge kann verhandelt und beschlossen werden, wenn
mehr als 50% der am Kongress vertretenen stimmberechtigten Mitglieder diese
Anträge zulassen. Anträge auf Verfassungsänderungen, auf Änderung des
Verbandszweckes sowie auf Auflösung oder Verschmelzung der Union können nur
behandelt werden, wenn sie in der den Mitgliedern zugestellten endgültigen
Tagesordnung enthalten sind. Anträge an einen außerordentlichen Kongress müssen
mindestens 35 Tage vor Kongressbeginn schriftlich in der Geschäftsstelle der IBU
eingehen. Es wird dann wie bei Anträgen an einen ordentlichen Kongress verfahren.
6.5
Bekanntgabe der Tagesordnung
Die Tagesordnung muss durch die Geschäftsstelle der IBU so rechtzeitig den
ordentlichen Mitgliedern zugestellt werden, dass zwischen dem Tag der Absendung
Stand: Sept. 2009
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der Tagesordnung und dem Beginn des ordentlichen Kongresses eine Frist von 30
Tagen, bei außerordentlichen Kongressen eine Frist von 14 Tagen liegt.
6.6
Vorsitz und allgemeine Öffentlichkeit
Den Kongress leitet der Präsident oder bei seiner Abwesenheit der 1. Vizepräsident.
Der Kongress steht allen eingeladenen Mitgliedern der IBU zur Teilnahme offen. Er
wird in nicht öffentlicher Sitzung abgeführt. Der Präsident kann entscheiden, Teile des
Kongresses für die Öffentlichkeit zu öffnen.
6.7
Bekanntgabe der Stimmenzahlen
Der Generalsekretär gibt die Zahl der Stimmrechte, die ausgeübt werden dürfen, zu
Beginn des Kongresses aufgrund eines Aufrufes aller Mitglieder, die ihre Beitragspflicht erfüllt haben, bekannt.
6.8
Stimmrecht
Ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedsbeiträge für die Kongressperiode bis
spätestens zum Tag des Kongressbeginns auf dem Konto der IBU eingegangen sind
oder deren Beitrag nicht später als am Tag des Kongressbeginns direkt an den
Vizepräsidenten für Finanzen einbezahlt wurde, haben eine Stimme. Die Mitglieder
des Vorstandes und die Vorsitzenden der Komitees haben keine Stimme. Die Vertreter
der ordentlichen Mitglieder üben für diese das Stimmrecht aus. Stimmübertragung ist
ausgeschlossen. Vorstandsmitglieder und Vorsitzende der Komitees können während
ihrer Amtszeit nicht das Stimmrecht eines ordentlichen Mitgliedes wahrnehmen.
6.9
Wahlen, Bestätigungen, Amtsausübung
In den Vorstand, das Technische Komitee oder zur Prüferfunktion können nur solche
Personen gewählt werden, die 90 Tage vor der Wahl von einem Nationalen Verband
oder einem anderen stimmberechtigten Mitglied schriftlich vorgeschlagen werden.
Kommt der Wahlvorschlag von einem anderen stimmberechtigten Mitglied, muss der
Nationale Verband, dem der Vorgeschlagene angehört, diesem Vorschlag zustimmen.
Vorgeschlagene Kandidaten müssen sich mit ihrer Kandidatur mündlich, fernmündlich
oder schriftlich einverstanden erklärt haben. Eine persönliche Anwesenheit des Kandidaten ist erwünscht, aber nicht verpflichtend. Die Wahlen zu allen Organen erfolgen
auf die Dauer von vier Jahren. Die Gewählten bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Ausgeschiedene Funktionäre sind verpflichtet, für die Auswahlverfahren und
Einweisung in Bezug auf ihren Ersatz in einem Zeitraum bis zu 20 Tagen nach der
Neuwahl zur Verfügung zu stehen. Ein gewähltes Mitglied des Vorstandes und des
Technischen Komitees der IBU kann durch seinen Nationalen Verband aus
zwingenden Gründen nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand der IBU oder
durch den Kongress vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen werden. Wenn ein Mitglied
eines Verbandsorgans bei drei Sitzungen zwischen ordentlichen IBU Kongressen ohne
gerechtfertigte Gründe abwesend ist, oder vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet oder
abberufen wird oder dauernd verhindert ist, sein Amt auszuüben, muss der Vorstand
von allen Mitgliedsverbänden Nominierungen verlangen und muss er das freie Amt
bis zum nächsten Kongress vorläufig mit einem der nominierten Kandidaten füllen.
Beim nächsten Kongress müssen neue Nominierungen und/oder Wahlen stattfinden.
6.10
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern,
die vom Kongress zu Kongressbeginn gewählt werden. Dem Wahlausschuss obliegt
die Durchführung der Wahlen.
Stand: Sept. 2009
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6.11
Beschlussfähigkeit
Ein ordnungsgemäß einberufener Kongress ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
vertretenen Stimmen beschlussfähig.
6.12
Beschlussfassung
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Wahlen in den Vorstand und
bei Wahlen für die Vergabe der Weltmeisterschaften ergehen Beschlüsse entsprechend
den IBU Wahlregeln. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die
Vorgangsweise bei Stimmengleichheit bei Wahlen legen die IBU Wahlregeln fest. Bei
allen Wahlen und Abstimmungen zählen nur die zustimmenden und ablehnenden
Stimmen. Eine Abstimmung findet geheim statt, wenn dies von einem
stimmberechtigten Mitglied verlangt wird. Zur Änderung der Verfassung, bei durch
Dringlichkeit gebotenen Abweichungen von der Verfassung im Einzelfall, zur
Änderung des Verbandszweckes und zur Auflösung oder Verschmelzung der Union
ist eine Mehrheit von mindestens 2/3 der auf dem Kongress vertretenen Stimmen
erforderlich.
6.13
Protokoll
Über jeden Kongress ist durch den Protokollführer (Generalsekretär oder eine andere
durch den Vorstand dazu eingeteilte Person) ein Protokoll anzufertigen, in dem außer
den Beschlüssen auch die Feststellung über die verfassungsgemäße Einberufung, die
auf die Mitglieder entfallenden Stimmen, die Zahl der vertretenen Stimmen und die
zahlenmäßigen Ergebnisse bei Wahlen und Abstimmungen festzuhalten sind. Dem
Protokoll ist eine Anwesenheitsliste beizufügen. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden
des Kongresses und vom Protokollführer zu unterzeichnen und allen Mitgliedern
innerhalb von 4 Wochen nach dem Kongress zuzusenden. Das Protokoll gilt als
genehmigt, wenn nicht binnen 4 Wochen nach Versand schriftlich durch ein Mitglied
Einspruch erhoben wird. Über allfällige Einsprüche muss bei der nächsten
Vorstandssitzung entschieden werden.
ARTIKEL 7 DURCHFÜHRUNG VON SITZUNGEN DES VORSTANDES
7.1
Die Einberufung zur Sitzung erfolgt durch den Präsidenten oder den ihn vertretenden
1. Vizepräsidenten.
7.2
Der Präsident oder der ihn vertretende 1. Vizepräsident muss innerhalb von 2
Wochen eine Sitzung einberufen, wenn mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes
dies beantragen.
7.3
Ort und Zeit für die Sitzung bestimmt der Präsident oder der ihn vertretende 1.
Vizepräsident.
7.4
Die Leitung der Sitzung hat der Präsident bzw. der 1. Vizepräsident inne. Die
Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann weitere Personen zur Teilnahme
an der Sitzung zulassen, diese haben jedoch nur beratende Funktion. Jeder Vertreter
eines ordentlichen Mitgliedes der IBU und jeder Amtsausübende in der IBU hat das
Recht, sein Anliegen bei der nächsten Sitzung des Vorstandes vorzutragen.
Stand: Sept. 2009
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7.5
Beschlussfassung
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % seiner stimmberechtigten
Mitglieder anwesend sind. Für alle Beschlüsse genügt einfache Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Stimmübertragung ist ausgeschlossen. Beschlüsse können auch auf schriftlichem Weg,
dem Weg der Telekopie, durch das Internet oder fernmündlich herbeigeführt werden,
falls von keinem Mitglied des Vorstandes Widerspruch erhoben wird.
7.6
Protokoll
Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt, in denen die Namen der
Anwesenden und alle gefassten Beschlüsse festzuhalten sind. Sie sind vom
Protokollführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Vorstandes innerhalb von 2
Wochen nach der Sitzung zuzustellen. Werden von den Mitgliedern des Vorstandes
innerhalb von 2 Wochen nach Absendung des Protokolls keine Einwände gemacht,
gilt das Protokoll als genehmigt. Wird von einem oder mehreren Mitgliedern ein
Einwand erhoben, muss darüber bei der nächsten Vorstandssitzung befunden und kann
das Protokoll erst dann genehmigt werden. Über schriftlich oder fernmündlich
herbeigeführte Beschlüsse ist umgehend eine Aktennotiz zu fertigen, in der die
Zustimmung zu diesem Verfahren, die gefassten Beschlüsse und die Namen der
mitwirkenden Personen angeführt sind. Sie ist den Mitgliedern des Vorstandes
unverzüglich zuzuleiten. Nach der Genehmigung durch den Vorstand sind die
Protokolle über Vorstandssitzungen den Vorsitzenden der Komitees und den
Mitgliedsverbänden zuzustellen.
ARTIKEL 8 PFLICHTEN DER VORSTANDSMITGLIEDER
8.1
Der Präsident ist der Leiter der IBU und verantwortlich für die vom Vorstand
geleistete Arbeit. Er vertritt die IBU nach außen, gegenüber dritten Personen und
internationalen Organisationen. Bevor der Vorstand und /oder die Komitees
Verpflichtungen/Verträge eingehen oder Aufgaben übernehmen, muss er diesen
zustimmen. Er führt den Vorsitz in den Sitzungen des Kongresses und des Vorstandes.
Er überwacht die Tätigkeiten der IBU und die Erfüllung der erteilten Aufträge. Zur
Erfüllung seiner Tätigkeiten kann der Präsident Sachverständige hinzuziehen. Er ist
befugt, bei den dem Kongress nach geordneten Komitees Untersuchungen
durchführen zu lassen. Er ist verpflichtet, dem Kongress dreißig Tage vor dessen
Sitzungsbeginn schriftlich Bericht zu erstatten. Bei einer Verhinderung des
Präsidenten wird dieser durch den 1. Vizepräsidenten vertreten.
8.2
Der 1. Vizepräsident ist der Stellvertreter des Präsidenten.
8.3
Der Vizepräsident für Finanzen ist zuständig für die finanziellen Angelegenheiten
der IBU, für die Erstellung und Vollziehung des IBU Budgetplanes, vertritt die IBU in
finanziellen Angelegenheiten nach außen, ist verantwortlich für die
Finanzberichterstattung an Vorstand und Kongress und unterzeichnet alle Verträge der
IBU gemeinsam mit dem Präsidenten.
8.4
Der Generalsekretär wird vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Vorstand
ernannt. Er ist ein nicht stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes. Er führt die
Tagesgeschäfte der IBU gemäß den Beschlüssen des Vorstandes und des Kongresses.
Er führt die Geschäftsstelle der IBU.
Stand: Sept. 2009
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ARTIKEL 9 KOMITEES
9.1
Im Bereich der Internationalen Biathlon Union wird das Technische Komitee vom
Kongress gewählt.
9.2
Im Bereich der Internationalen Biathlon Union können durch den Vorstand folgende
und andere Komitees gebildet werden:
a) Medizinisches Komitee
b) Entwicklungskomitee
c) Marketingkomitee
d) Informationskomitee.
Der Vorstand hat das Recht, die Mitglieder der zuvor genannten Komitees auf vier
Jahre zu ernennen. Die Mitgliedsverbände werden gebeten, ihre eigenen Kandidaten
zu benennen. Die Ernennung zu einem dieser Komitees muss dem Nationalen
Verband, dem die ernannte Person angehört, mitgeteilt werden.
9.3
Bei ihrer ersten Sitzung erarbeiten diese Komitees ihre Regeln und legen diese dem
Vorstand zur Genehmigung vor. Das zuständige Komitee kann mit der Zustimmung
des Vorstandes Änderungen der Regeln vornehmen. Die Vorsitzenden der Komitees
legen bis spätestens 60 Tage vor Kongressbeginn dem Vorstand ihren Bericht vor.
9.3.1 Technisches Komitee
Das Technische Komitee besteht aus 10 Mitgliedern, die vom Kongress gewählt
werden. Bei seiner ersten Sitzung wählt das Technische Komitee den Vorsitzenden
aus seinen Reihen. Das Technische Komitee kann bei Bedarf weitere Personen zu
seinen Sitzungen einladen. Das Technische Komitee kann Sub-Komitees,
insbesondere für Internationale Kampfrichter, einrichten. Die Aufgaben des
Technischen Komitees sind in den Regeln für das Technische Komitee festgelegt.
9.3.2 Medizinisches Komitee
Der Vorstand ernennt die Mitglieder des Medizinischen Komitees. Der Vizepräsident
der IBU für medizinische Angelegenheiten sollte der Vorsitzende sein. Das
Medizinische Komitee ist verpflichtet, eng mit dem Medizinischen Komitee des IOC
zusammen zu arbeiten. Die Aufgaben für das Medizinische Komitee sind in den
Regeln für das Medizinische Komitee festgelegt.
9.3.3 Entwicklungskomitee
Der Vorstand ernennt die Mitglieder des Entwicklungskomitees. Der Vizepräsident
der IBU für Entwicklung führt den Vorsitz. Die Aufgaben des Entwicklungskomitees
sind in den Regeln für das Entwicklungskomitee festgelegt.
9.3.4 Marketingkomitee
Der Vorstand ernennt die Mitglieder des Marketingkomitees. Der Vizepräsident der
IBU für Marketing übt den Vorsitz aus. Das Marketingkomitee kann bei Bedarf
Sachverständige zu seinen Sitzungen hinzuziehen. Die Aufgaben des
Marketingkomitees sind in den Regeln für das Marketingkomitee festgelegt.
Stand: Sept. 2009
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9.3.5 Informationskomitee
Der Vorstand ernennt die Mitglieder des Informationskomitees. Der Vizepräsident der
IBU für Information übt den Vorsitz aus. Bei Bedarf kann das Informationskomitee
Sachverständige zur Teilnahme an seinen Sitzungen hinzuziehen. Die Aufgaben des
Informationskomitees sind in den Regeln für das Informationskomitee festgelegt.
9.4
Der Vorstand bildet einen Rechtsausschuss.
9.5
Innerhalb der IBU bildet der Vorstand ein Athletenkomitee. Das Athletenkomitee setzt
sich aus zwei männlichen und zwei weiblichen Athleten zusammen, die vom Vorstand
über Vorschlag der Athleten bestätigt werden. Die Athleten entscheiden über ihren
Vorschlag für eine Vierjahresperiode anlässlich der ersten Weltmeisterschaften nach
Olympischen Spielen. Bei seiner ersten Sitzung wählt das Athletenkomitee aus seinen
Mitgliedern einen Vorsitzenden. Die Aufgaben des Athletenkomitee werden durch die
Regeln für das Athletenkomitee festgelegt.
ARTIKEL 10 IBU SCHIEDSGERICHT UND BERUFUNGEN AUS DER
IBU ZUM CAS
10.1
Das Schiedsgericht der IBU, als eine unabhängige Einrichtung, besteht aus 3
Schiedsrichtern, von denen mindestens der Vorsitzende die Befähigung zum
Richteramt oder eine vergleichbare juristische Befähigung haben muss.
10.2
Das Schiedsgericht ist zuständig:
a) zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen der IBU und ihren Mitgliedern und
zwischen Mitgliedern der IBU;
b) zur Entscheidung einer Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch
den Kongress;
c) zur Entscheidung von Berufungen gegen die Verhängung von Straf- und
Disziplinarmaßnahmen durch den Vorstand oder den Kongress;
d) zur Entscheidung über Streitigkeiten aus Verträgen und Vereinbarungen der IBU
beziehungsweise aus Deklarationen innerhalb der IBU.
10.3
Die Ernennung der Schiedsrichter und die Verfahren vor dem Schiedsgericht sind
in den Artikeln 11 und 15 der IBU Disziplinarregeln festgelegt.
10.4
Diese Bestimmungen gelten auch für Verfahren nach Artikel 10.2 lit a) und d)
mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Berufungswerbers der Antragsteller und an die
Stelle des Vorstandes der IBU oder des Kongresses der Antragsgegner tritt.
10.5
Im Falle von Verfahren nach Artikel 10.2 lit b) sind die genannten Bestimmungen
mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Vorstandes der IBU der
Kongress der IBU tritt.
10.6
Die Entscheidungen des IBU Schiedsgerichts in Doping Angelegenheiten
unterliegen der Berufung an das Sportschiedsgericht (CAS) Lausanne. Zusätzlich
zu den Parteien des Schiedsverfahrens haben jede andere Antidopingorganisation,
nach deren Regeln gegen eine Sanktion Berufung eingelegt werden hätte können, das
Internationale Olympische Komitee, wo die Entscheidung Auswirkungen auf die
Olympischen Spiele haben könnte, und WADA das Recht zur Berufung an das CAS
gegen die Entscheidung des IBU Schiedsgerichts oder gegen die Entscheidung des
Stand: Sept. 2009
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IBU Vorstands, wenn gegen die Entscheidung des IBU Vorstands intern nicht berufen
wurde. Für das betreffende Verfahren gelten die entsprechenden Regeln des CAS.
10.7
Der IBU Vorstand und der Athlet haben auch das Recht zur Berufung an das
CAS gegen Entscheidungen der WADA betreffend die Gewährung oder
Verweigerung einer Therapeutischen Anwendungsausnahme. Für das betreffende
Verfahren gelten die entsprechenden Regeln des CAS.
ARTIKEL 11 HAFTUNG
Die IBU haftet für Mitglieder des Vorstandes, der Komitees, des Schiedsgerichts, der
Wettkampfjurys, der Berufungsjurys, für Technische Delegierte und Internationale
Kampfrichter für alle Handlungen, die die betreffenden Personen in gutem Glauben
und in einer solchen Art und Weise für die IBU gesetzt haben, dass mit gutem Grund
angenommen werden kann, dass sie zum Wohle der IBU und nicht dagegen gehandelt
haben.
ARTIKEL 12
UNVEREINBARKEIT
Ein gewähltes Mitglied eines Gremiums der IBU kann nicht auf der Basis eines
Angestelltenvertrages oder als ein Funktionär in der IBU Geschäftsstelle engagiert
werden, es sei denn es tritt von seiner gewählten Funktion zurück. Jedoch hat eine
solche Person Anrecht auf Ausgleich eines entsprechenden Verdienstausfalls, wenn
die persönlich geleistete Tätigkeit im Namen oder zum Wohle der IBU einen
derartigen Ausgleich rechtfertigt.
ARTIKEL 13 FINANZPRÜFUNG
Mit der Finanzprüfung beauftragt der Vorstand jährlich einen behördlich zugelassenen
Prüfer oder eine Firma für Rechnungsprüfung. Diese Firma überprüft die Finanzen
oder Kontobücher der Internationalen Biathlon Union, die Verwaltung der Finanzen
der Internationalen Biathlon Union, die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der
Belege sowie deren Übereinstimmung mit der Buchhaltung und den Jahresabschluss.
Er erstellt den Prüfbericht in der Landessprache und legt ihn dem Vorstand vor. Der
Vorstand ist verpflichtet, den Prüfbericht und die Protokolle aller Sitzungen der IBU
Organe den vom Kongress gewählten Prüfern zuzuleiten. Diese Prüfer führen ihre
Finanzprüfung jährlich durch, in geraden Jahren jedoch bis spätestens 90 Tage vor
dem Kongress und werden prüfen, dass die Beschlüsse des Kongresses durchgeführt
worden sind. Sie erstellen einen Bericht in englischer Sprache über die Finanzprüfung
und legen diesen 60 Tage vor dem Kongress der IBU Geschäftsstelle vor. Der
Vorstand ist verpflichtet, den Prüfbericht mit der Tagesordnung für den Kongress den
Mitgliedsverbänden zuzuleiten.
ARTIKEL 14
REGELN
2010
Der Vorstand ist berechtigt, Beschlüsse zu den folgenden spezifischen Regeln zu
formulieren
- Die notwendigen Änderungen der IBU-Verfassung gemäß Art. 5.2.3
- Die Veranstaltungs- und Wettkampfregeln und ihre Anhänge
- Die Disziplinarregeln
- Die Antidoping-Regeln
- Die Regeln für das Technische Komitee
- Die Regeln für Ehrungen
- Die Wahlregeln
Stand: Sept. 2009
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- Die Regeln für Fahne und Hymne
und legt diese dem Kongress zur Entscheidung vor,
mit Ausnahme der notwendigen Anpassungen hinsichtlich:
a.
des Layouts von Wettkampfanlagen,
b.
der Organisation einer Veranstaltung,
c.
der Übereinstimmung mit dem WADA-CODE.
ARTIKEL 15
SANKTIONEN UND DISZIPLINARMASSNAHMEN
15.1
Strafen und Disziplinarmaßnahmen können gemäß der IBU Disziplinarregeln, die
Bestandteil der Verfassung sind, verhängt werden.
15.2
Weitere Bestimmungen sind in den Disziplinarregeln festgelegt.
ARTIKEL 16 VERWENDUNG DES VERBANDSVERMÖGENS BEI
AUFLÖSUNG DER IBU
Mit dem Auflösungsbeschluss hat der Kongress über die Verwendung des
Unionsvermögens zu beschließen und zwei Liquidatoren (Juristen/Wirtschaftsprüfer)
für die Durchführung des Auflösungsbeschlusses zu ernennen. Im Falle einer
Auflösung oder Aufhebung der IBU oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf
das Vermögen der IBU, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und
den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur
für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden
(Österreichische Bundesabgaben Ordnung).
ARTIKEL 17 RUNDFUNK-/FERNSEH-/INTERNET
ÜBERTRAGUNGS-RECHTE
Alle Rechte und Vereinbarungen hinsichtlich der Fernsehübertragungen
(einschließlich Internet) für die IBU Weltmeisterschaften Männer und Frauen und IBU
Weltcups werden alleine von der IBU vorbehalten und wahrgenommen. Der Vorstand
ist frei, spezielle Vereinbarungen mit Mitgliedsverbänden zu schließen.
ARTIKEL 18
INKRAFTTRETEN
Diese Verfassung trat am 2. Juli 1993 in Kraft und wurde auf den Kongressen 1994,
1996, 1998, 2000, 2004, 2006,2008 und 2010 geändert. Die letzte Änderung trat am
10. September 2010 in Kraft.
2010
Stand: Sept. 2009
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IBU DISZIPLINARREGELN
IBU DISZIPLINARREGELN
Angenommen durch den IBU Kongress 1994
mit den Änderungen durch die Kongresse 1996, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006 und 2008.
INHALTSVERZEICHNIS
ARTIKEL 1
ARTIKEL 2
ARTIKEL 3
ARTIKEL 4
ARTIKEL 5
ARTIKEL 6
ARTIKEL 7
ARTIKEL 8
ARTIKEL 9
ARTIKEL 10
ARTIKEL 11
ARTIKEL 12
ARTIKEL 13
ARTIKEL 14
ARTIKEL 15
ARTIKEL 16
ARTIKEL 17
ARTIKEL 18
Rechtsgrundlage ......................................................
Geltungsbereich .......................................................
Straf- und Disziplinartatbestände ............................
Voraussetzungen der Strafbarkeit und
disziplinärer Maßnahmen ........................................
Strafen ....................................................................
Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen gegen
Mitgliedsverbände ...................................................
Organe und materielle Zuständigkeit ......................
Berufungsjury .........................................................
IBU Schiedsgericht .................................................
Verfahren vor der Wettkampfjury ..........................
Verfahren vor dem Vorstand ..................................
Berufungsverfahren vor der Berufungsjury ...........
Berufungsverfahren vor dem IBU-Schiedsgericht .
Haftungsausschluss ...............................................
Abweichungen IBU / Regelwerk – WADA-Code
IBU-Cup-Veranstaltungen
Offene IBU Europameisterschaften
Inkrafttreten ..........................................................
Stand: Oktober 2010
2
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3
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2010
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IBU DISZIPLINARREGELN
ARTIKEL 1 RECHTSGRUNDLAGE
Die Disziplinarregeln der IBU ergehen aufgrund von Artikel 14 der Verfassung der
IBU.
ARTIKEL 2 GELTUNGSBEREICH
Die Disziplinarregeln gelten für alle Mitglieder der IBU und für alle Teilnehmer an
der Tätigkeit der IBU oder einer ihrer nationalen Verbände kraft der Mitgliedschaft
des Teilnehmers, seiner Akkreditierung oder Teilnahme an den Aktivitäten oder
Veranstaltungen der IBU oder ihrer nationalen Verbände.
ARTIKEL 3 STRAF- UND DISZIPLINARTATBESTÄNDE
3.1
Strafen richten sich gegen Athleten.
3.2
Disziplinarmaßnahmen richten sich gegen Betreuungspersonal und Trainer, gegen
Funktionäre und Personal der IBU und ihrer Mitglieder, gegen Mitglieder von
Wettkampfkomitees und gegen Mitglieder der IBU sowie gegen jeden anderen
Teilnehmer gemäß Artikel 2 oben.
3.3
Strafen und Disziplinarmaßnahmen werden verhängt bei:
- Verstößen gegen sportliche Grundsätze und unsportlichem Verhalten,
insbesondere bei Verstößen gegen die Wettkampfregeln der IBU und gegen die
IBU Antidopingregeln;
- Verstößen gegen die Verfassung der IBU und sonstige Regeln der IBU sowie
gegen Beschlüsse der Organe der IBU;
- Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der Interessen der IBU und bei
Beeinträchtigung von Verträgen, die die IBU abgeschlossen hat;
- Beleidigung der IBU, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren Organe oder der ihnen
angehörenden Personen.
ARTIKEL 4 VORAUSSETZUNGEN DER STRAFBARKEIT UND
DISZIPLINÄRER MASSNAHMEN
4.1
Ausgenommen in Dopingangelegenheiten wird bestraft oder einer
Disziplinarmaßnahme unterzogen, wer schuldhaft, das heißt vorsätzlich oder
fahrlässig, eine Regelwidrigkeit begeht. In Dopingangelegenheiten kommt das
Konzept zur Anwendung, das hinter der Welt Anti-Doping Code und Artikel 1.2.2 der
IBU Antidopingregeln liegt.
4.2
Ausgenommen in Dopingangelegenheiten kann bei Geringfügigkeit eines Vergehens
von der Verhängung einer Strafe oder Disziplinarmaßnahme abgesehen und eine
Belehrung erfolgen oder eine Verwarnung ausgesprochen werden.
4.3
Ausgenommen in Dopingangelegenheiten kann das zuständige Organ der IBU von der
Verhängung einer Strafe absehen oder eine mildere Strafe verhängen, wenn der Athlet
ernste Anstrengungen unternimmt, den Schaden wieder gut zu machen, den er der
Sportgemeinschaft oder dem Opfer zugefügt hat.
Stand: Oktober 2010
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Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
ARTIKEL 5 STRAFEN
DSV
2009 / 2010
Als Strafen können verhängt werden:
5.1
Verweise
Ein Verweis ist zu verhängen im Fall:
a) der Gefährdung oder Schädigung der Ehre, des Ansehens oder der Interessen der
IBU,
b) der Beleidigung der IBU, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren Organe oder der
ihnen angehörenden Personen,
c) von Regelwidrigkeiten, für die keine oder nicht ausdrücklich eine schwerere Strafe
vorgesehen ist;
5.2
Startverbot
Ein Athlet oder eine Mannschaft erhalten keine Erlaubnis zum Start wenn:
a) bei einem Verstoß gegen die Qualifikationsbestimmungen des Artikels 1.4 der
IBU Wettkampfregeln,
b) wenn die in Artikel 1.5 der IBU Wettkampfregeln geforderten Bedingungen und
Qualifikationskriterien nicht erfüllt sind,
c) beim Erscheinen am Start mit einer Ausrüstung, Bekleidung oder Werbung, die
Artikel 4.2.2.4 IBU Wettkampfregeln oder Annex A (Materialkatalog) zu diesen
Regeln oder den IBU Regeln für Werbung nicht entspricht,
d) beim Erscheinen am Start mit einer falschen Startnummer oder ohne Startnummer
aufgrund eines vom Athleten oder der eigenen Mannschaft begangenen Fehlers,
e) bei einem Verstoß gegen die Regeln für das offizielle Training, Anschießen,
Aufwärmen und Skitesten.
Das Startverbot gilt für den Wettkampf, in dem der Verstoß erfolgte, beziehungsweise für den nächsten Wettkampf, soweit anwendbar.
5.3
30 Sekunden Zeitstrafe
2010
Nimmt ein Athlet an einem Verfolgungswettkampf teil und startet bis zu
maximal drei Sekunden vor seiner offiziellen Startzeit, wird eine Zeitstrafe von
dreißig Sekunden verhängt.
5.4
1-Minute Zeitstrafe
Mit einer 1-Minute Zeitstrafe werden ein Athlet oder eine Mannschaft bestraft, im
Falle
a) er/sie einem zum Überholen ansetzenden Athleten beim Überholen die Spur nicht
auf die erste Aufforderung hin freigibt,
b) geringfügiger Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays oder die
Anforderungen der Sportlichkeit.
5.5
2-Minuten Zeitstrafe
Eine Zeitstrafe von zwei Minuten wird verhängt gegen Athleten oder Mannschaften
für:
a) jede Strafrunde, die als Folge von Schießfehlern unmittelbar nach jedem Liegendund Stehendschießen von einem Athleten nicht gelaufen wird,
b) die Anwendung der Skating - Technik (ein oder beide Beine seitwärts) in der
Staffel oder beim Massenstart Wettkampf oder bei einem Gruppenstart in den
vorbereiteten Startspuren nach der Startlinie,
c) jeden nicht abgefeuerten Schuss, bei dem der Athlet das Rennen im Einzel-,
Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstartwettkampf aufnimmt, bevor er alle fünf
Stand: Oktober 2010
2/3
Arbeitspapier
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DSV
Schuss abgefeuert hat, bzw. alle acht Schuss beim Staffelwettkampf, und dabei
nicht alle Ziele getroffen hat,
d) kleinere Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays und die Anforderungen der
Sportlichkeit.
5.6
Disqualifikation
2009 / 2010
Ein Athlet oder eine Mannschaft wird disqualifiziert für:
a) Teilnahme an einem Wettkampf ohne entsprechende Teilnahmeberechtigung,
b) Verstoß gegen Artikel 1.4 der Wettkampfregeln „Teilnahmeberechtigung von
Wettkämpfern und Mannschaften“,
c) Annahme von nicht gestatteter Hilfeleistung, wie in Artikel 1.8.2 der
Wettkampfregeln definiert, seitens eines Mitgliedes eines Betreuerstabes oder
eines nicht am Wettkampf teilnehmenden Mitgliedes der eigenen Mannschaft,
d) Verwendung von Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung, die nicht den IBU-Regeln
entspricht, einschließlich nichtgenehmigter Werbung bei einer Veranstaltung oder
einem Wettkampf der IBU,
e) Umgehen der Start- und Zielkontrollen,
f) Teilnahme am Wettkampf mit nicht gemäß den Regeln markierten Skiern oder
Gewehr,
g) Unzulässige Veränderung an Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung nach erfolgter
Kontrolle und Markierung bei der Startkontrolle,
h) Teilnahme an einem Wettkampf mit einer laut Startliste nicht zugewiesenen
Startnummer oder Startnummernfarbe, ganz gleich, ob dies absichtlich oder auf
Grund eines eigenen Fehlers oder eines solchen seiner Mannschaft erfolgt,
i) Abweichen vom markierten Streckenverlauf, Laufen einer falschen Strecke, (2010
wodurch ein Zeitvorteil für sich oder die eigene Mannschaft entsteht,) oder Laufen
von Streckenschleifen in falscher Reihenfolge oder falscher Richtung,
j) Verwendung von anderen Antriebsmitteln als Skier, Stöcke und eigener
Muskelkraft,
k) Nichtmitführen des Gewehrs während des Wettkampfes auf Skiern und
Nichttragen des Gewehrs mit nach oben zeigendem Lauf (wenn das Gewehr nicht
beschädigt ist) auf der Strecke ,
l) Behinderung eines anderen Athleten auf der Strecke oder auf dem Schießstand
durch eine ernsthafte Störung,
m) Austausch beider Skier während des Wettkampfes,
n) Entgegennahme von unzulässiger Hilfeleistung durch eine andere Person bei der
Reparatur von Ausrüstung oder Entgegennahme anderer nicht genehmigter
Hilfeleistung,
o) für das Verwenden irgendwelcher Substanzen oder Mittel während eines
Wettkampfes, die zur Veränderung der Gleitfähigkeit der Skier dienen,
p) Abgabe von mehr als fünf Schuss bei einer Schießeinlage im Einzel-, Sprint-,
Verfolgungs-, Massenstart- oder von mehr als acht Schuss im Staffelwettkampf,
q) Verharren in einer falschen Schießposition oder falschen Schießstellung, nachdem
ermahnt wurde,
r) Schussabgabe in falscher Positionsabfolge,
s) Verwendung eines zweiten Magazins, statt verlorene oder Ersatzmunition für nicht
funktionierende Patronen oder Reservemunition einzeln zu laden,
t) Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen beim Schießen nach Artikel 8.5 der
Wettkampfregeln,
u) Austausch des Gewehrs gegen ein anderes Gewehr nach dem Start an einem
anderen Ort, als am Schießstand,
Stand: Oktober 2010
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v) sich im Massenstart- und / oder Staffelwettkampf nicht auf die entsprechend ihrer
Startnummer zugewiesene Schießbahn begeben und von dort aus schießen; 2010
w) in einem Verfolgungswettkampf früher als drei Sekunden vor der zugewiesenen
Startzeit starten;
2010
x) Ernsthafte Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays oder die Anforderungen
der Sportlichkeit.
5.7
Suspendierung
Wenn sich nach Ablauf der Protestzeit eines Wettkampfes herausstellt, dass ein Athlet
einen schweren Verstoß gegen die IBU Regeln begangen hat, kann die Wettkampfjury
des betreffenden Wettkampfes die Suspendierung für den nächsten Wettkampf
aussprechen. Im Falle eines besonders schweren Regelverstoßes kann der Vorstand die
Suspendierung für mehr als einen Wettkampf auf bis zu höchstens 15 aufeinander
folgende Wettkämpfe der laufenden Weltcups und der laufenden Weltmeisterschaft
ausdehnen.
5.8
Geldstrafe
2010
5.8.1 Geldstrafen bis zu 500 € können von der Wettkampfjury solchen Personen auferlegt
werden, die gegen die IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln verstoßen.
5.8.2 Geldstrafen bis zu €100.000 können vom Vorstand der IBU solchen Personen
auferlegt werden, die einen schweren Verstoß gegen die IBU-Verfassung, IBU-Regeln
oder Beschlüsse der Organe oder anderer zuständiger Gremien der IBU begehen, und
solchen Personen, die die Interessen oder den Ruf der IBU gefährden oder schädigen.
5.8.3 Geldstrafen bis 200.000 € können vom Vorstand der IBU solchen Personen auferlegt
werden, die einen schweren Verstoß gegen die IBU-Antidoping Regeln begangen
haben und dadurch dem Ruf der IBU oder den Interessen der IBU ernsthaft geschadet
haben.
5.9
Die oben angeführten Strafen, mit Ausnahme von Geldstrafen, dürfen nur bis zur
Bekanntgabe der endgültigen Ergebnislisten verhängt werden.
2010
ARTIKEL 6 DISZIPLINARMASSNAHMEN UND SANKTIONEN
GEGEN MITGLIEDSVERBÄNDE
Als Disziplinarmaßnahmen werden gegen oben in Artikel 3.2 genannte Personen
verhängt:
6.1
Verweis
Im Falle eines geringfügigen Verstoßes gegen die Verfassung, die Regeln der IBU
oder gegen Beschlüsse der Organe der IBU sowie Gefährdung oder Schädigung des
Ansehens oder der Interessen der IBU wird ein Verweis ausgesprochen.
6.2
Geldstrafen
2010
6.2.1 Geldstrafen bis zu 500 € können von der Wettkampfjury solchen Verbänden auferlegt
Stand: Oktober 2010
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DSV
werden, die gegen die IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln verstoßen.
6.2.2 Geldstrafen bis zu 100.000 € können vom Vorstand der IBU solchen Verbänden
auferlegt werden, die einen schweren Verstoß gegen die IBU-Verfassung, IBU-Regeln
oder Beschlüsse der Organe oder anderer zuständiger Gremien der IBU begehen, und
solchen Verbänden, die die Interessen oder den Ruf der IBU gefährden oder
schädigen.
6.2.3 Geldstrafen bis 200.000 € können vom Vorstand der IBU den Mitgliedsverbänden
auferlegt werden, die ernsthaft gegen die IBU-Antidoping Regeln verstoßen haben und
dadurch dem Ruf der IBU oder den Interessen der IBU ernsthaft geschadet haben.
6.3
Entfernung aus einer Funktion
Personen, die oben in Artikel 3.2 aufgezählt werden und die die IBU Verfassung, die
IBU Regeln oder Entscheidungen des IBU Vorstands oder anderer zuständiger Stellen
der IBU in ernstzunehmender Weise verletzen, können für die restliche Dauer ihrer
gewählten oder ernannten Funktion enthoben werden, und können für weitere
Perioden für eine zu wählende oder zu ernennende Funktion bis hin zu
lebenslänglicher Dauer gesperrt werden.
ARTIKEL 7 ORGANE UND MATERIELLE ZUSTÄNDIGKEIT (2010)
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
Straf- und Disziplinargewalt liegen in 1. Instanz bei der Wettkampfjury und beim
Vorstand der IBU und dem Antidoping-Anhörungsgremium.
2010
Die Wettkampfjury ist für die Verhängung aller Strafen und
Disziplinarmaßnahmen zuständig, die aus Verstößen gegen die IBU
Veranstaltungs- und Wettkampfregeln resultieren. Einsprüche gegen Straf- und
Disziplinarentscheidungen der Wettkampfjury können bei der Berufungsjury eingelegt
werden.
Der Vorstand der IBU ist zuständig für:
2010
a. Enthebung von einer Funktion; die Entlassung einer durch den Kongress
gewählten Person muss durch den nächsten Kongress bestätigt werden.
b. Verhängung von Geldstrafen bis zur Höhe von € 100.000 für schwere
Regelverstöße.
c. Verhängung von Geldstrafen bis zur Höhe von 200.000 gemäß Art. 6.2.3.
d. Suspendierung von Athleten, die ernsthaft gegen eine IBU-Regel verstoßen
haben.
Einsprüche gegen Straf- und Disziplinarentscheidungen des Vorstands oder des
Kongresses können beim IBU-Schiedsgericht eingelegt werden.
Das Antidoping-Anhörungsgremium ist für Suspendierungen bei Verstößen
gegen die IBU-Antidoping-Regeln zuständig. Berufungen können zum CAS
eingelegt werden.
ARTIKEL 8 BERUFUNGSJURY
8.1
Die Berufungsjury besteht aus 5 Mitgliedern und wird für jede IBU Veranstaltung neu
zusammengesetzt. Den Vorsitz führt ein Mitglied des IBU Vorstandes und wird von
diesem für jede IBU Veranstaltung einer Wettkampfsaison ernannt. Die anderen
Mitglieder der Berufungsjury müssen auch Mitglieder des Vorstandes sein, sofern
genügend bei der Veranstaltung anwesend sind. Bei Wettkämpfen, bei denen nicht
genügend Vorstandsmitglieder anwesend sind, sind die anderen Mitglieder der
Berufungsjury Mannschaftsführer und Trainer der an der Mannschaftsführersitzung
teilnehmenden Mannschaften. Diese Regel gilt für Olympische Winterspiele,
Stand: Oktober 2010
2/6
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
Weltmeisterschaften, Junioren- und Jugend-Weltmeisterschaften und Biathlon
Weltcups.
8.2
Die vier Mitglieder der Berufungsjury, die nicht Vorsitzender sind, werden spätestens
am Tag der Mannschaftsführersitzung, die am Tag vor dem ersten offiziellen Training
stattfindet, und vor der Wahl der Wettkampfjury aus den anwesenden Mitgliedern des
Vorstandes oder aus den Mannschaftsführern und Trainern der an der Mannschaftsführersitzung teilnehmenden Mannschaften gewählt. Der Vorsitzende der Berufungsjury leitet die Wahl. Die Mitglieder der Berufungsjury dürfen gleichzeitig kein
Wettkampffunktionär und kein Mitglied der Wettkampfjury sein. Für die Wahl hat
jeder Mitgliedsverband nur eine Stimme.
8.3
In Angelegenheiten, die eine Nation betreffen, der der Vorsitzende oder ein Mitglied
der Berufungsjury von ihrer Staatsbürgerschaft her zugehören oder für die sie arbeiten,
gelten diese als befangen und sind nicht stimmberechtigt. Betrifft die Befangenheit
den Vorsitzenden, übernimmt zur Regelung der betreffenden Angelegenheit ein
anderes Mitglied des Vorstandes der IBU oder, sofern ein solches nicht anwesend ist,
das älteste Mitglied der Berufungsjury den Vorsitz.
8.4
Für das Wahlverfahren und für Entscheidungen gilt Artikel 2.3 der IBU
Wettkampfregeln.
ARTIKEL 9 IBU SCHIEDSGERICHT
9.1
Das IBU Schiedsgericht als eine unabhängige Einrichtung besteht aus 3 Schiedsrichtern, von denen mindestens der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt oder
eine gleichwertige rechtliche Befähigung haben muss.
9.2
Sitz
2009
Das IBU Schiedsgericht hat seinen Sitz in Salzburg, hier werden auch die
Schiedsgerichts-Verhandlungen abgehalten.
9.3
Zusammensetzung des Schiedsgericht
Jedes Mitglied der IBU hat das Recht, zwei Schiedsrichter zu benennen, die die
Schiedsrichterliste bilden, aus der das IBU Schiedsgericht für jeden einzelnen Fall
zusammengesetzt wird. Die Benennung erfolgt mit eingeschriebener Post an den
Generalsekretär des IBU Schiedsgerichtes. Die Mitglieder des IBU Rechtsausschusses
wählen aus ihren Reihen den Generalsekretär des IBU Schiedsgerichts. Der
Generalsekretär des IBU Schiedsgerichts fungiert als Depositär der Schiedsrichterliste
und informiert die IBU Mitgliedsverbände jedes Jahr zum 1. September über den
aktuellen Stand der Schiedsrichterliste.
9.4
Der Berufungswerber ernennt einen Schiedsrichter, der Vorstand einen anderen.
9.5
Die beiden Schiedsrichter haben sich binnen 10 Tagen nach der Benennung des
zweiten Schiedsrichters auf einen Vorsitzenden zu einigen. Kommt die Einigung
innerhalb dieser 10 Tagesfrist nicht zustande und einigen sich die beiden
Schiedsrichter nicht auf eine Frist, binnen der sie die Wahl des Vorsitzenden
vornehmen werden, so wird der Vorsitzende auf Antrag einer Partei vom Präsidenten
Stand: Oktober 2010
2/7
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
des CAS Lausanne ernannt.
9.6
Bei Wegfall oder Verhinderung eines Schiedsrichters wird der Nachfolger ebenso
ausgewählt wie der Vorgänger.
ARTIKEL 10
VERFAHREN VOR DER WETTKAMPFJURY
10.1
Die Zusammensetzung der Wettkampfjury ist in Artikel 2.3.2 der IBU
Wettkampfregeln festgelegt.
10.2
Die Wettkampfjury verhängt Strafen und Disziplinarmaßnahmen nach einem Bericht
des/der RD, TD(s), der IKR, der Wettkampffunktionäre, aufgrund von Feststellungen
ihrer Mitglieder oder als Folge von Protesten.
10.3
Ehe die Wettkampfjury eine Strafe verhängt, muss der betroffene Athlet und/oder sein
Mannschaftsführer – soweit möglich und technisch durchführbar – angehört werden.
10.4
Die Wettkampfjury ist unabhängig. Sie ist in ihrer Beweisaufnahme und
Beweiswürdigung frei.
10.5
Gibt die Wettkampfjury gemäß Kapitel 10. IBU Wettkampfregeln eingelegten
Protesten nicht statt, besteht die Möglichkeit zur Berufung an die Berufungsjury.
ARTIKEL 11 VERFAHREN VOR DEM VORSTAND
2010
11.1
Wenn nach Abschluss des Vorgangs zur Verarbeitung der Ergebnisse, wie unter
Artikel 7 der IBU-Antidoping-Regeln beschrieben, eine Kontrolle der IBU und/oder
Kontrolle bei einer internationalen Veranstaltung einen möglichen Verstoß gegen die
IBU-Antidoping-Regeln aufdeckt, wird der Fall dem Antidoping-Anhörungsgremium
der IBU zur Entscheidung übertragen. Es gelten die Verfahrensanweisungen von Art.
8 ADR.
11.2
Gegen Entscheidungen des Antidoping-Anhörungsgremiums der IBU kann direkt zum
CAS Berufung eingelegt werden.
11.3
Dem Betroffenen und seinem Nationalen Verband ist rechtliches Gehör und
Gelegenheit, sich eines Beistandes und eines Dolmetsches zu bedienen, zu gewähren.
Die betreffende Person hat das Recht, Beweismittel vorzubringen, einschließlich des
Rechts, Zeugen zu benennen und zu befragen. Der Vorstand ist in seiner
Beweisaufnahme und Beweiswürdigung frei.
11.4
Die Entscheidung ist mit Begründung in schriftlicher Form dem Betroffenen binnen 14
Tagen ab ihrem Ergehen zuzustellen.
11.5
Die durch die außerordentliche Vorstandssitzung und die durch die B-Proben
Untersuchung entstandenen Kosten trägt im Falle der Verurteilung der Betroffene,
ersatzweise der betroffene Verband.
11.6
Redaktionelle Änderungen
Der Vorstand der IBU ist berechtigt, notwendige redaktionelle Änderungen
Stand: Oktober 2010
2010
2/8
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
innerhalb der IBU-Disziplinarregeln in Übereinstimmung mit den von diesem
Kongress gefassten Beschlüssen vorzunehmen.
ARTIKEL 12 BERUFUNGSVERFAHREN VOR DER
BERUFUNGSJURY
12.1
Die Frist zur Erhebung einer Berufung gegen die Verhängung einer Strafe oder einer
Disziplinarmaßnahme durch die Wettkampfjury beträgt 1 Stunde. Diese Frist beginnt
vor und während des Wettkampfes mit der Bekanntgabe der Entscheidung der
Wettkampfjury und nach Ende des Wettkampfes nach Veröffentlichung der offiziellen
Ergebnisliste eines Wettkampfes zu laufen.
12.2
Die Berufungsjury tritt unverzüglich nach Ablauf dieser Frist zusammen und fällt ihre
Entscheidung so rasch als möglich, jedenfalls noch vor 24 Uhr desselben Tages.
12.3
Die Berufung erfolgt in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der Berufungsjury und
ist beim Wettkampfbüro einzureichen. Gleichzeitig ist eine Kaution von 75 € beim
Wettkampfbüro zu hinterlegen. Diese Kaution verfällt im Falle einer Ablehnung der
Berufung an die IBU.
12.4
Der Vorsitzende der Wettkampfjury hat der Berufungsjury die Gründe für die
Entscheidung der Wettkampfjury darzulegen.
12.5
Der betroffenen Person ist rechtliches Gehör und Gelegenheit zur Hinzuziehung eines
Beistandes und eines Dolmetschers zu gewähren. Die Entscheidung ergeht schriftlich
und ist in der IBU Geschäftsstelle aufzubewahren.
12.6
Bei Nichtanwesenheit des Berufungswerbers wird gegen diesen entschieden.
12.7
Die Berufungsjury ist in Beweisaufnahme und Beweiswürdigung frei.
12.8
Die Entscheidung der Berufungsjury ist unanfechtbar.
ARTIKEL 13 BERUFUNGSVERFAHREN VOR DEM IBU
SCHIEDSGERICHT
13.1
Der Berufungswerber hat seine Berufung an das IBU Schiedsgericht durch
eingeschriebenen Brief beim Generalsekretär des IBU Schiedsgerichts innerhalb von
einundzwanzig Tagen nach Erhalt der entsprechenden Entscheidung einzubringen.
Innerhalb von zehn Tagen ab der Mitteilung der Entscheidung hat eine solche Partei
das Recht, vom IBU Vorstand, der die Entscheidung erlassen hat, eine Kopie des
Aktes, auf den sich der Vorstand bezog, zu verlangen. Wenn ein solches Verlangen
innerhalb der 10 Tages Periode gestellt wird, so ist der Partei, die ein solches
Verlangen gestellt hat, eine Zeit von einundzwanzig Tagen ab dem Empfang des Aktes
einzuräumen, um eine Berufung beim IBU Schiedsgericht einzulegen. Alle
Beschwerden müssen kurz ihre Natur und die darauf bezüglichen Tatsachen darlegen
und gleichzeitig einen Schiedsrichter benennen. Der Generalsekretär des IBU
Schiedsgerichts muss die andere Partei unverzüglich über die Beschwerde
informieren.
13.2
Der Vorstand hat innerhalb 1 Monats nach Erhalt der Mitteilung seinen Schiedsrichter
Stand: Oktober 2010
2/9
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
zu benennen und zwar auch an den Berufungswerber. Erfolgt diese Benennung durch
den Vorstand nicht, kann der Berufungswerber die Benennung des zweiten
Schiedsrichters durch den Generalsekretär des IBU Schiedsgerichts erbitten.
13.3
Die Schiedsrichter sind bei ihren Entscheidungen an die IBU Verfassung, IBU Regeln,
IBU Wettkampfregeln und IBU Antidopingregeln sowie an die Vorschriften des
materiellen Rechts der Republik Österreich gebunden. Soweit in der Verfassung und
Regeln der IBU nichts Anderes bestimmt ist, gelten für das Schiedsverfahren die
allgemeinen Vorschriften des österreichischen Zivilprozessrechts.
13.4
Die Schiedsrichter haben je nach Sachlage, außer in den Fällen des Artikels 10.2.
(Abs. c und d) der IBU Verfassung, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Bei
Gefahr im Verzug ist der Präsident des IBU Schiedsgerichtes ermächtigt, vorläufige
oder Rechts verwahrende Maßnahmen zu beschließen.
13.5
Das IBU Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach mündlicher Verhandlung nach
Möglichkeit innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab seiner Konstituierung.
13.6
In der mündlichen Verhandlung ist der Sachverhalt durch Anhörung des
Berufungswerbers, eines Vertreters des Vorstandes, etwaiger Zeugen und vom IBU
Schiedsgericht auszuwählender Sachverständiger aufzuklären.
13.7
13.8
Unabhängig von Anträgen der Parteien können weitere Beweismittel herangezogen
werden.
Dem Berufungswerber und einem Vertreter des Vorstandes ist Gelegenheit
zur Stellungnahme und zur Anwesenheit bei Zeugenvernehmungen
zu geben.
13.9
Mündliche Verhandlungen sind für IBU Mitglieder öffentlich.
13.10 Das Nichterscheinen einer Partei hindert nicht die Durchführung des Verfahrens.
13.11 Der Berufungswerber und der Vorstand können sich während des ganzen Verfahrens
eines rechtskundigen Beistandes und eines Dolmetschers bedienen.
13.12 Einer Berufung gegen Entscheidungen des Vorstandes kommt keine aufschiebende
Wirkung zu.
13.13 Die vom IBU Schiedsgericht getroffene Entscheidung ist beiden Parteien innerhalb
von 14 Tagen ab Ergehen schriftlich mit Begründung per Einschreiben zuzustellen.
13.14 Das IBU Schiedsgericht entscheidet auch über die Kosten des Verfahrens. Diese
können den Beteiligten anteilig oder einer Partei ganz auferlegt werden. Wenn ein
Antrag auf Schiedsspruch eingebracht wird, hat der Beschwerdeführer eine Gebühr
von 350 € zu entrichten, ohne die das IBU Schiedsgericht nicht zu tagen beginnt. Im
Zuge der Bildung des Schiedsgerichtes setzt der Generalsekretär des IBU
Schiedsgerichtes unbeschadet späterer Änderungen die Summe und
Zahlungsmodalitäten des Gerichtskostenvorschusses fest. Jede Partei hat die Kosten
für einen Schiedsrichter und die Hälfte der Kosten des Präsidenten sowie die Kosten
ihrer Zeugen, Experten und Dolmetscher vorzuschießen.
Stand: Oktober 2010
2/10
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
13.15 Die Entscheidungen des IBU Schiedsgerichtes sind endgültig und unanfechtbar, mit
Ausnahme von Entscheidungen in Doping Angelegenheiten und in Angelegenheiten
von Artikel 10.2 Abs. d) der IBU Verfassung. In Doping Angelegenheiten und in
Angelegenheiten von Artikel 10.2 Abs. d) der IBU Verfassung ist eine Berufung an
das CAS in Lausanne (Sportschiedsgericht) möglich.
ARTIKEL 14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die zuständigen Organe und ihre Mitglieder können nicht für Ansprüche, die aus der
Durchsetzung der vorliegenden Disziplinarregeln entstehen, haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 15 ABWEICHUNGEN
Bei Abweichungen zwischen den Regelwerk der IBU und den WADA Regeln wird
das Regeln der IBU durch den aktuellen WADA Code überstimmt.
ARTIKEL 16
INKRAFTTRETEN
Die Disziplinarregeln der IBU traten am 1. Juli 1994 in Kraft und wurden auf den
Kongressen 1996, 1998, 2000, 2002, 2003, 2004, 2006, 2008 und 2010 geändert. Die
Genehmigung durch den Kongress erfolgte am 10. September 210.
IBU DISZIPLINARREGELN
Stand: Oktober 2010
2/11
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DSV
IBU - WETTKAMPFREGELN
Angenommen durch den IBU Kongress 1998
mit Änderungen durch die Kongresse 2000, 2002, 2004, 2006 und 2008.
INHALTSVERZEICHNIS
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
4.
4.1
4.2
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
7.
7.1
7.2
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Anwendung............................................................................
Wettkämpferklassen................................................................
Wettkampfarten ....................................................................
Teilnahmeberechtigung von Wettkämpfern und Mannschaften ....
Einschreibung und Meldung ..................................................
Auslosung und Zuweisung von Startnummern ..........................
Mannschaftsführersitzungen ..................................................
Verbote und Sanktionen für nicht am Wettkampf
teilnehmende Personen ........................................................
Preise..................................................................................
ORGANISATIONSGREMIEN UND ERNENNUNGEN
Allgemeine Organisationsgremien und Ernennungen ..................
Das Organisationskomitee ....................................................
Die Wettkampfjury ..............................................................
Der Renndirektor / Stv. Renndirektor
Technische Delegierte ..........................................................
Internationale Kampfrichter ....................................................
WETTKAMPFANLAGEN UND EINRICHTUNGEN
Allgemeines ........................................................................
Startbereiche ......................................................................
Laufstrecke und dazugehörige Teile ........................................
Schießstand ........................................................................
Zielbereich ..........................................................................
Wachs- und Wärmehütten für die Mannschaften ......................
WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG
Allgemeine Regeln ..............................................................
Überprüfungen von Ausrüstung und Bekleidung ........................
TRAINING UND ANSCHIESSEN
Allgemeines ........................................................................
Offizielles Training ................................................................
Anschießen der Gewehre ......................................................
Aufwärmen auf der Strecke ..................................................
Skitests ..............................................................................
STARTBESTIMMUNGEN
Arten von Starts und Startintervalle ........................................
Startstellungen und Starts ....................................................
Startsignale ........................................................................
Startzeit, Frühstart, verspäteter Start und Fehlstart ..................
Startnummern ....................................................................
Wetterbedingungen ..............................................................
LANGLAUFBESTIMMUNGEN
Allgemeines ........................................................................
Behinderung ........................................................................
Stand: Oktober 2010)
3
3
3
7
8
10
13
14
15
15
15
16
17
18
19
20
21
23
25
29
30
30
30
33
33
34
35
35
35
36
37
38
39
40
41
42
3/1
Arbeitspapier
7.3
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
10.
10.1
10.2
11.
12.
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
12.6
12.7
12.8
13.
13.1
13.2
14.
14.1
14.2
15.
15.1
15.2
15.3
15.4
15.5
15.6
15.7
15.8
15.9
16.
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
Austausch von Ausrüstung, Reparaturen, Hilfeleistung ................ 42
SCHIESSBESTIMMUNGEN
Allgemeines ........................................................................
43
Spezielle Schießregeln für die jeweiligen Wettkampfarten .......... 43
Schießstellungen ..................................................................
44
Schießhilfen ........................................................................
44
Sicherheitsbestimmungen ......................................................
45
Patronenversager, verlorene Patronen und beschädigte Gewehre .. 46
Fehlerhafte oder nicht funktionierende Wettkampfscheiben ........ 47
ZIELEINLAUF, WETTKAMPFZEIT UND ERGEBNISSE
Zieleinlauf ..........................................................................
48
Wettkampfzeit ....................................................................
48
Zeitnahme-Systeme ..............................................................
49
Wettkampfergebnisse ..........................................................
50
PROTESTE
Allgemeines ........................................................................
52
Protestarten und Bedingungen ..............................................
52
STRAFBESTIMMUNGEN ................................................
52
WM – VERANSTALTUNGSREGELN
Allgemeine Bestimmungen ....................................................
52
Bewerbungen und Ernennung von Ausrichtern .......................... 52
Veranstaltungsplan und Programm ..........................................
53
Berichte über den Fortgang ..................................................
53
Informationsschriften und Einladungen ....................................
53
Teilnahme ..........................................................................
54
Preise ................................................................................
56
Leibchen der Führenden ........................................................
56
OLYMP. WINTERSPIELE – VERANSTALTUNGSREGELN
Regeln ................................................................................
56
Zeitplan und Programm ........................................................
56
IBU-CUP und OPEN ECH – VERANSTALTUNGSREGELN
Kontinentalmeisterschaften ....................................................
57
Kontinentalcups ..................................................................
58
WELTCUP – VERANSTALTUNGSREGELN
Allgemeine Bestimmungen ....................................................
58
Jährlicher Zeitplan für WC Veranstaltungen .............................. 59
Bewerbungen um Ausrichtung und Ernennung von Ausrichtern ... 59
WC Programm ....................................................................
60
Ausschreibungen ..................................................................
60
Teilnahme ..........................................................................
60
Leibchen für die Führenden im WC ........................................
61
WC Wertung ......................................................................
62
Preise ................................................................................
64
IN-KRAFT-TRETEN ..........................................................
64
TABELLEN
Tabelle 1 – Wettkampfspezifikationen – Skilanglauf und Schießen ..
Tabelle 2 – Temperaturtab. entsprechung nach Windfaktors ...........
5-6
40
IBU WETTKAMPFREGELN
Stand: Oktober 2010)
3/2
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
1.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1
ANWENDUNG
Diese Regeln müssen bei Weltmeisterschaften (WM), Jugend/Junior Weltmeisterschaften (Y/J WM) und Weltcup (WC) Veranstaltungen voll angewendet werden. Bei
Kontinentalmeisterschaften (KM) und Kontinentalcupveranstaltungen (KC) müssen
sie grundsätzlich und, soweit sie anwendbar sind, angewendet werden. Bei anderen
internationalen Veranstaltungen sind diese Regeln ebenfalls anzuwenden, es sei denn,
in gesonderten Regeln oder in der Ausschreibung werden Änderungen bekannt
gegeben. Bei Olympischen Winterspielen (OWS) sind diese Regeln, falls vom IOC
nicht anderweitig festgelegt, ebenfalls anzuwenden.
1.2
WETTKÄMPFERKLASSEN
Die folgenden Klassen sind bei IBU Wettkämpfen zugelassen:
1.2.1 Männer und Frauen
Männliche und weibliche Wettkämpfer, die am Stichtag 31. Dezember ihr 21. Lebensjahr vollendet haben, werden als Männer bzw. Frauen bezeichnet und treten als
Männer und Frauen jeweils nur noch bei den Wettkämpfen in der Männer- bzw.
Frauenklasse der Saison, die am 1. November desselben Jahres startet, an.
1.2.2 Junioren und Juniorinnen
Männliche und weibliche Wettkämpfer, die am Stichtag 31. Dezember ihr 19. Lebensjahr vollendet haben, werden als Junioren bzw. Juniorinnen bezeichnet und treten
jeweils nur bei Wettkämpfen der Junioren bzw. der Juniorinnen der Saison, die am 1.
November desselben Jahres beginnt, an. Für sie werden gesonderte Wettkämpfe
veranstaltet. Jedoch ist es Junioren gestattet, in der Klasse der Männer, und
Juniorinnen, in der Klasse der Frauen zu starten.
1.2.3 Jugend männlich und Jugend weiblich
Wettkämpfer, die noch nicht das Alter der Junioren bzw. Juniorinnen, wie oben
festgelegt, erreicht haben, werden als Jugend männlich bzw. Jugend weiblich definiert,
für deren Klasse gesonderte Wettkämpfe veranstaltet werden. Jedoch ist es der Jugend
männlich gestattet, an Wettkämpfen der Männer und Junioren, und der Jugend
weiblich, an Wettkämpfen der Frauen und Juniorinnen teilzunehmen. Sie dürfen bei
einer Veranstaltung im Einzel-, Sprint- und Verfolgungswettkampf jedoch nur in einund derselben Wettkämpferklasse starten. Darüber hinaus dürfen bei Y/J WM
Jugendliche an nur einem Staffelwettkampf teilnehmen.
1.3
WETTKAMPFARTEN
Die folgenden Wettkampfarten sind bei IBU Veranstaltungen zugelassen:
1.3.1 Männer
a) 20 km Einzelwettkampf
b) 10 km Sprintwettkampf
c) 12,5 km Verfolgungswettkampf
d) 4 x 7,5-km Staffelwettkampf
e) 15 km Massenstartwettkampf
f) 6 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 3.6 km Super Sprint
Qualifikationswettkampf
Stand: Oktober 2010)
3/3
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
1.3.2 Frauen
a) 15 km Einzelwettkampf
b) 7,5 km Sprintwettkampf
c) 10 km Verfolgungswettkampf
d) 4 x 6 km Staffelwettkampf
e) 12,5 km Massenstartwettkampf
f) 4 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2.4 km Super Sprint
Qualifikationswettkampf
1.3.3 Männer und Frauen/Gemischter Staffelwettkampf
2 x 6 km Frauen + 2 x 7,5 km Männer
1.3.4 Junioren
a) 15 km Einzelwettkampf
b) 10 km Sprintwettkampf
c) 12,5 km Verfolgungswettkampf
d) 4 x 7,5 km Staffelwettkampf
e) 12,5 km Massenstartwettkampf
f) 6 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2,4 km Super Sprint
Qualifikationswettkampf
1.3.5 Juniorinnen
a) 12,5 km Einzelwettkampf
b) 7,5 km Sprintwettkampf
c) 10 km Verfolgungswettkampf
d) 3 x 6 km Staffelwettkampf
e) 10 km Massenstartwettkampf
f) 4 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2,4 km Super Sprint
Qualifikationswettkampf
1.3.6 Jugend männlich
1. 12,5 km Einzelwettkampf
2. 7,5 km Sprintwettkampf
3. 10 km Verfolgungswettkampf
4. 3 x 7,5 km Staffelwettkampf
5. 10 km Massenstartwettkampf
6. 4 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2,4 km Super Sprint
Qualifikationswettkampf
1.3.7 Jugend weiblich
a) 10 km Einzelwettkampf
b) 6 km Sprintwettkampf
c) 7,5 km Verfolgungswettkampf
d) 3 x 6 km Staffelwettkampf
e) 7,5 km Massenstartwettkampf
f) 4 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2,4 km Super Sprint
Qualifikationswettkampf.
1.3.8 Wettkampfspezifikationen
In der nachstehenden Tabelle 1 sowie den dazu gehörigen Bemerkungen sind die für
die IBU Wettkämpferklassen und Wettkampfarten geltenden Skilanglauf- und
Schießspezifikationen festgelegt. Diese gelten für alle Wettkampfveranstaltungen der
IBU.
Stand: Oktober 2010)
3/4
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
TABELLE 1 – WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN – LAUFEN UND SCHIESSEN
Wettkampfklassen
Streckenlänge und
Wettkampfart
12,5 km Verfolgung
Standard
Startart und
Startintervall
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Verfolgung
Männer
20 km Einzel
15 km Massenstart
Simultan
5
LLSS / 150 M
2,4-3,6 km Super Sprint
Quali-Wettkampf
4-6 km Super Sprint
Finale
Einzel 15
Sek.
Simultan
3
4 * 7.5 km Staffel
3
10 km Verfolgung
Simultan &
Berührung
Simultan &
Berührung
W,W,M,M
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Verfolgung
LS (jeweils+3 Nachl.),
Disqualifikation
LLSS (jeweils+3
Nachl.),
Disqualifikation
LS (jeweils+3 Nachl.),
150 M
LS (jeweils+3 Nachl.),
150 M
12,5 km Massenstart
10 km Sprint
Männer /
Frauen
2 * 6 (F) 2 * 7,5 (M) km
Gemischte Staffel
Frauen
15 km Einzel
Laufrunden
5
Schießeinlagen und
Schießstrafen (5 je
Einlaxe ausser staffel)
LSLS / 1 Min.
3
LS / 150 M
5
LLSS / 150 M
5
3
5
LSLS / 1 Min.
3
LS / 150 M
5
LLSS / 150 M
Simultan
5
LLSS / 150 M
2,4-3,6 km Super Sprint
Quali-Wettkampf
4-6 km Super Sprint
Finale
Einzel 15
Sek.
Simultan
3
4 * 6 km Staffel
Simultan &
Berührung
3
LS (jeweils+3 Nachl.),
Disqualifikation
LLSS (jeweils+3
Nachl.),
Disqualifikation
LS (jeweils+3 Nachl.),
150 M
Wettkampfklassen
Streckenlänge und
Wettkampfart
Laufrunden
Junioren
15 km Einzel
12,5 km Verfolgung
Standard
Startart und
Startintervall
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Verfolgung
12,5 km Massenstart
7,5 km Sprint
5
Schießeinlagen und
Schießstrafen (5 je
Einlaxe ausser staffel)
LSLS / 1 Min.
3
LS / 150 M
5
LLSS / 150 M
Simultan
5
LLSS / 150 M
2,4-3,6 km Super Sprint
Quali-Wettkampf
4-6 km Super Sprint
Finale
Einzel 15
Sek.
Simultan
3
4 * 7,5 km Staffel
3
5
3
LS / 150 M
10 km Verfolgung
Simultan &
Berührung
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Verfolgung
LS (jeweils+3 Nachl.),
Disqualifikation
LLSS (jeweils+3
Nachl.),
Disqualifikation
LS (jeweils+3 Nachl.),
150 M
LSLS / 1 Min.
5
LLSS / 150 M
10 km Massenstart
Simultan
5
LLSS / 150 M
2,4-3,6 km Super Sprint
Quali-Wettkampf
4-6 km Super Sprint
Finale
Einzel 15
Sek.
Simultan
3
4 * 6 km Staffel
Simultan &
Berührung
3
LS (jeweils+3 Nachl.),
Disqualifikation
LLSS (jeweils+3
Nachl.),
Disqualifikation
LS (jeweils+3 Nachl.),
150 M
10 km Sprint
Juniorinnen
5
12,5 km Einzel
7,5 km Sprint
5
5
Stand: Oktober 2010)
Rundenlänge und
Ort der einzelnen
Schießeinlagen
4 km; 4,8,12,16
km
3,3km; 3 und 7 km
Gesamt-steigung
2,5 km; 2,5 , 5 ,
7,5 , 10 km
3 Km; 3 , 6 , 9 , 12
km
800 M – 2400 M
350 – 500 M
800 M - 4800 M
60 – 125 M
2,5 km;
2,5 , 5 km
2 Km 2 , 4 km(F)
2,5 km ; 2,5 , 5 km
200 – 300 M
3 km; 3, 6, 9, 12
km
2,5m; 2,5 , 5 km
400 – 600 M
600 – 800 M
300 – 450 M
400 – 600 M
45 – 75 M
150 – 250 M(F)
200 – 300 M(M)
200 – 300 M
2 km;
2 ,4, 6 , 8 km
2,5 Km; 2,5 , 5 ,
7,5 , 10 km
800 M – 2400 M
200 – 400 M
800 M - 4800 M
60 – 125 M
2 Km; 2, 4 km
150 – 250 M
Rundenlänge und
Ort der einzelnen
Schießeinlagen
3 km; 3, 6, 9, 12
km
3,3 m; 3,3 , 6,6 km
Gesamtsteigung
2,5 Km; 2,5 , 5 ,
7,5 , 10 km
2,5 Km; 2,5 , 5 ,
7,5 , 10 km
800 M – 2400 M
350 – 500 M
350 – 500 M
800 M - 4800 M
60 – 125 M
2,5 Km; 2,5 , 5
km
2,5 km; 2,5 , 5 ,
7,5 , 10 km
2,5m; 2,5 , 5 km
200 – 300 M
2 km; 2 ,4, 6 , 8
km
2 Km; 2 , 4 , 6 , 8
km
800 M – 2400 M
200 – 400 M
200 – 400 M
800 M - 4800 M
60 – 125 M
2 Km; 2, 4 km
150 – 240 M
350 – 500 M
45 – 75 M
400 – 500 M
300 – 400 M
45 – 75 M
400 – 600 M
200 – 300 M
45 – 75 M
3/5
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
Wettkampfklassen
Streckenlänge und
Wettkampfart
Standard
Startart und
Startintervall
Laufrunden
Jugend
Männlich
12,5 km Einzel
5
LSLS / 1 Min.
3
LS / 150 M
10 km Verfolgung
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Verfolgung
5
LLSS / 150 M
10 km Massenstart
Simultan
5
LLSS / 150 M
2,4-3,6 km Super Sprint
Quali-Wettkampf
4-6 km Super Sprint
Finale
3 * 7,5 km Staffel
Einzel 15
Sek.
Simultan
3
3
5
3
LS / 150 M
7,5 km Verfolgung
Simultan &
Berührung
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Einzel, 30
Sek. 1 Min.
Verfolgung
LS (jeweils+3 Nachl.),
Disqualifikation
LLSS (jeweils+3 Nachl.),
Disqualifikation
LS (jeweils+3 Nachl.), 150
M
LSLS / 1 Min.
5
LLSS / 150 M
7,5 km Massenstart
Simultan
5
LLSS / 150 M
2,4-3,6 km Super Sprint
Quali-Wettkampf
4-6 km Super Sprint
Finale
3 * 6 km Staffel
Einzel 15
Sek.
Simultan
3
Simultan &
Berührung
3
LS (jeweils+3 Nachl.),
Disqualifikation
LLSS (jeweils+3 Nachl.),
Disqualifikation
LS (jeweils+3 Nachl.), 150
M
7,5 km Sprint
Jugend
Weiblich
10 km Einzel
6 km Sprint
5
5
Schießeinlagen und
Schießstrafen (5 je Einlaxe
ausser staffel)
DSV
Rundenlänge
und Ort der
einzelnen
Schießeinlagen
2,5 km; 2,5, 5,
7,5, 10 km
2,5 m; 2,5 , 5
km
2 Km; 2 , 4 , 6 ,
8 km
2 Km; 2 , 4 , 6 ,
8 km
800 M – 2400
M
800 M - 4800
M
2,5 Km; 2,5 ,
5 km
2 km; 2 , 4 , 6 ,
8 km
2 Km; 2 , 4 km
Gesamtsteigung
1,5 km; 1,5 , 3,
4,5 , 6 km
1,5 km; 1,5 , 3,
4,5 , 6 km
800 M – 2400
M
800 M - 4800
M
2 Km; 2, 4 km
200 – 400 M
350 – 500 M
200 – 300 M
200 – 400 M
200 – 400 M
45 – 75 M
60 – 125 M
200 – 300 M
200 –400 M
150 – 250 M
200 – 300 M
45 – 75 M
60 – 125 M
150 – 250 M
Anmerkungen zu Tabelle 1
Höhenunterschied (HU): Der maximal erlaubte Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der
Wettkampfstrecke und dem tiefsten Punkt der Wettkampfstrecke beträgt für alle Wettkämpfe 80 m.
Maximale Steigung (MS): Der maximal erlaubte Höhenunterschied einer Steigung ohne dazwischen
liegendem Flachstück oder dazwischen liegender Abfahrt von mindestens 200 m Länge beträgt für alle
Wettkämpfe 75 m.
Spalte 1: Wettkämpferklasse: gemäß diesen Regeln
Spalte 2: Streckenlänge und Wettkampfart: gemäß diesen Regeln
Spalte 3: Startarten und –intervalle: Die Methode, in der gestartet wird, und der Zeitraum zwischen zwei
nacheinander startenden Wettkämpfern
Spalte 4: Anzahl der Schleifen: vom Wettkämpfer zu durchlaufen
Spalte 5: Schießeinlagen und Schießstrafen: die Anzahl der vom Wettkämpfer zu bewältigenden Schießeinlagen
und der dabei einzunehmenden Stellung (L = liegend, S = stehend), die Anzahl der abzugebenden
Schüsse pro Schießeinlage und die automatisch erfolgende Schießstrafe – 1 Minute Zeitzuschlag oder 150
m Strafrunde pro stehen gebliebenem Ziel bei dem betreffenden Wettkämpfer, nachdem alle bei dieser
Schießeinlage abzufeuernden Schüsse abgefeuert wurden.
Spalte 6: Rundenlänge und Ort der einzelnen Schießeinlagen: Die Mindestdistanz zwischen aufeinander folgenden
Schießeinlagen in einem Wettkampf und die auf Ski zurückzulegenden Distanzen, nach denen das
Schießen erfolgen muss.
Spalte 7: Gesamtanstieg (GA): Der Gesamtanstieg des Wettkampfs (die Summe aller Anstiege) pro Wettkämpfer.
Maximaler Anstieg: Der maximale Anstieg bei allen Wettkämpfen darf 25 Prozent
nicht übersteigen.
2010
1.3.9 Spezifikationen für Supersprint
Super Sprintwettkämpfe bestehen aus einem Qualifikations- und einem
Finalwettkampf, die am selben Tag stattfinden.
1.3.10 Veränderungen und andere Wettkampfarten
Die IBU hat das Recht, bestehende Wettkampfarten zu verändern und neue
Wettkampfarten bei den IBU Veranstaltungen einzuführen.
Stand: Oktober 2010)
3/6
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
1.3.11 Veranstaltungsprogramme
Das Wettkampfprogramm, die Reihenfolge und die Art der auszurichtenden
Wettkämpfe bei IBU Veranstaltungen werden durch den Vorstand der IBU
auf der Grundlage von Empfehlungen des TK festgelegt.
1.3.12 Jährliches Veranstaltungsprogramm
Die Veranstaltungen der IBU werden jährlich, wie in den Veranstaltungsregeln
festgelegt, oder nach Weisung des IBU Vorstands durchgeführt. Das jährliche
Veranstaltungsprogramm wird im Biathlon-Kalender der IBU veröffentlicht. Die
nationalen Verbände (NV) werden gebeten, ihren nationalen Kalender der größeren
Veranstaltungen dem Generalsekretär der IBU bis spätestens 30. Juli eines jeden
Jahres zur Veröffentlichung in diesem Kalender mitzuteilen.
1.4
TEILNAHMEBERECHTIGUNG VON WETTKÄMPFERN UND
MANNSCHAFTEN
1.4.1 Allgemeines
Nur jene Wettkämpfer, die den nachstehenden IBU Regeln entsprechen, sind für eine
Teilnahme an von einem IBU Mitgliedsverband durchgeführten IBU BiathlonVeranstaltungen und –Wettkämpfen zugelassen. Um zur Teilnahme an einer IBU
Veranstaltung zugelassen zu werden, müssen Biathleten und Mannschaftsfunktionäre die Verpflichtungserklärung, die Schiedsgerichtserklärung der IBU
und die Deklaration gegen Doping im Sport unterzeichnen, wobei sie sich
verpflichten, alle Regeln und Verfahren der IBU einzuhalten und zu befolgen. Diese
Erklärungen sind vor dem Start des ersten IBU Wettkampfs, an dem ein Biathlet oder
Mannschaftsfunktionär teilnimmt, zu unterzeichnen. Darüber hinaus muss eine Kopie
des Reisepasses beigefügt werden. Jede unterzeichnete Deklaration behält ihre
Gültigkeit, bis sie von einer der beiden Seiten gekündigt wird.
1.4.2 Ein Wettkämpfer muss die Regel 45 der IOC Charta sowie deren Durchführungsbestimmungen einhalten.
1.4.3 Verantwortung des Wettkämpfers
Ein Wettkämpfer darf an einer Veranstaltung oder einem Wettkampf der IBU nur mit
Ausrüstung, Bekleidung und Werbematerial teilnehmen, das den Bestimmungen des
Materialkatalogs der IBU entspricht. Der Wettkämpfer muss selbst sicherstellen, dass
er allen Regeln bezüglich Material und Werbung folgt und dass er sich der
Ausrüstungs-, Material- und Kleidungskontrolle am Start und Ziel unterzieht. Alle
weiblichen Wettkämpfer, die an IBU Wettkämpfen teilnehmen, werden gebeten, ihr
Geschlecht mittels ihres nationalen Reisepasses zu belegen.
2009
1.4.4 Qualifikationskriterien
1.4.4.1 Olympische Winterspiele
Um berechtigt zu sein an OWS teilzunehmen, muss ein Wettkämpfer folgende
Kriterien während der laufenden oder der vorhergehenden Saison erbringen:
a. Zwei Ergebnisse beim IBU-Cup, OECH U26, WCH oder WC im Sprint oder in
der Verfolgung mit einem maximalen Rückstand von 20% auf den Durchschnitt
der ersten drei Athleten oder
b. Zwei Ergebnisse in der ersten Hälfte bei der JWCH ( nicht JugendWCH)
Oder jeweils ein Ergebnis in a und b.
Stand: Oktober 2010)
3/7
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
Alle Mitglieder einer Staffel müssen ebenfalls die Einzelqualifikationen erreicht
haben.
1.4.4.2 Weltmeisterschaften
Um berechtigt zu sein an WCH teilzunehmen, muss ein Wettkämpfer folgende
Kriterien während der laufenden oder der vorhergehenden Saison erbringen:
a. Ein Ergebnis beim IBU-Cup, OECH U26, OWG oder WC im Sprint oder in der
Verfolgung mit einem maximalen Rückstand von 20% auf den Durchschnitt der
ersten drei Athleten oder
b. Ein Platz in der ersten Hälfte bei der JWCH ( nicht JugendWCH)
Alle Mitglieder einer Staffel müssen ebenfalls die Einzelqualifikationen erreicht
haben.
1.4.4.3 Weltcup
2010
Die Weltcupsaison setzt sich aus drei Trimestern zusammen, die üblicherweise jeweils
aus 3 WC-Veranstaltungen bestehen, Trimester 1: WC 1-3, Trimester 2: WC 4-6 und
Trimester 3: WC 7-9. Um das Recht zur Teilnahme an WC-Veranstaltungen zu
erlangen, muss ein Wettkämpfer im aktuellen oder vorhergehenden Trimester eines
der folgenden Kriterien erfüllen:
a) Ein Ergebnis bei einem IBU-Cup, OEM , WM oder OWS im Sprint oder Einzel,
das max. 15 % hinter der Durchschnittszeit der drei bestplatzierten Wettkämpfer
liegt, oder
b) eine Platzierung in der oberen Hälfte bei den JunWM (nicht Jugend).
Alle Mitglieder der Staffelmannschaften müssen ebenfalls diese Qualifikationsanforderungen für den Einzelwettkampf erfüllt haben.
Die im IBU-Cup/bei OEM , WM oder OWS erreichten WC-Qualifikationskriterien
gelten nur für das Trimester, in dem der Wettkämpfer anfängt, Wettkämpfe im WC zu
bestreiten.
Um die Startberechtigung für das nächste WC-Trimester, im dem der Wettkämpfer
an den Start gehen möchte, zu behalten, muss er im aktuellen WC-Trimester ein
Ergebnis im Sprint oder Einzel erreichen, das max. 15 % hinter der
Durchschnittszeit der drei Bestplatzierten liegt.
1.4.4.4 Zulassung und Sicherheit im IBU-Cup und bei Jug/Jun-WM
2010
Athleten, die zum ersten Mal bei einem IBU-Cup / einer Jug/Jun-WM antreten,
müssen den sicheren Umgang mit den Sportgeräten und die Absolvierung von
Biathlonwettkämpfen auf nationalem Niveau nachweisen, indem sie der
Wettkampfjury/ RD IBU Cup die entsprechenden Ergebnislisten vorlegen. Die
Wettkampfjury/ RD IBU Cup können einzelnen Athleten den Start versagen oder sie
aus dem Wettkampf nehmen, wenn es begründete Zweifel der Wettkampfjury/ RD
IBU Cup am sicheren Umgang mit den Sportgeräten gibt oder die
Wettkampferfahrung nicht nachgewiesen werden konnte.
1.4.4.5 Allgemeine Vorgaben
Athleten, die aus triftigen Gründen verhindert sind, an den vorgegebenen
Ausscheidungskriterien teilzunehmen können einen Antrag beim RD, welcher durch
die Wettkampfjury beschieden wird, einreichen, um für den anstehenden WC eine
Startberechtigung zu bekommen. Ein separates Komitee bestehend aus dem VP-Sport,
dem RD und dem CTC entscheiden ob der Athlet im nächste Drittel des WC starten
darf.
Stand: Oktober 2010)
3/8
Arbeitspapier
1.5
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
EINSCHREIBUNG UND MELDUNG
1.5.1 Mitteilung über die Absicht der Teilnahme an IBU Veranstaltungen
Es gibt zwei unterschiedliche Mitteilungsinformationen, die beide vorgelegt werden
müssen, nämlich die Einschreibung und die namentliche Meldung.
1.5.1.1 Anmeldung, Ersatz und Reservierung der Unterkunft
2010
Die Anmeldung ist die frühe Absichtserklärung zur Teilnahme. Die Anzahl der
Wettkämpfer und Mannschaftsbetreuer, die für eine Veranstaltung angemeldet werden
dürfen, ist unten beschrieben. Abweichungen von der Regel sind gegebenenfalls in der
spezifischen Regel für die konkrete Veranstaltung aufgeführt. Die Anmeldung für
Veranstaltungen muss folgendermaßen erfolgen:
a) WM und Y/J WM :
Bei einer WM und Y/J WM muss dem OK die Meldung der geschätzten Zahl der
teilnehmenden Biathleten und Betreuer (zahlenmäßige Meldung) zwei Monate vor
Beginn (dem ersten offiziellen Training) der WM oder Y/J WM zugegangen sein.
Mindestens 14 Tage vor dem offiziellen Anreisetag der WM oder Y/J WM muss
dem OK von jedem NV eine Liste mit den Namen und dem Geschlecht der zur
Teilnahme vorgesehenen Personen vorgelegt werden (namentliche Einschreibung).
Der Austausch eingeschriebener Teilnehmer muss dem OK vor der ersten
Mannschaftsführersitzung mitgeteilt werden. Mannschaften, die nach der ersten
Mannschaftsführersitzung anreisen müssen Änderungen sofort mitteilen, hier gilt
der Anreisetag als letzter Änderungstag.
b) WC Veranstaltungen :
2010
Für WC-Veranstaltungen muss die geplante Anzahl an teilnehmenden Athleten
und Mannschaftsbetreuern (zahlenmäßige Anmeldung) einen Monat vor Beginn
des WC beim OK eingehen. Eine Liste mit den Namen und dem Geschlecht der
geplanten Teilnehmer (namentliche Anmeldung) muss beim OK mindestens 14
Tage vor dem offiziellen Anreisetag des WC eingehen. Für einen WC angemeldete
Teilnehmer dürfen nur vor der ersten Mannschaftsführersitzung ersetzt oder
geändert werden. Kommt die Mannschaft erst nach der ersten
Mannschaftsführersitzung an, müssen die Ersatzleute dem OK am Tag der
Ankunft mitgeteilt werden und sind damit bindend. Athleten, die sich für den
WC im IBU-Cup qualifiziert haben, dürfen im WC erst in der nächsten
Veranstaltung eingesetzt werden; Staffelwettbewerbe sind von dieser
Regelung ausgenommen.
c) OWS :
Bei OWS ist die Einschreibung gemäß den Weisungen des IOC vorzunehmen.
d) Andere Veranstaltungen :
Die Einschreibungsfristen für alle andere IBU Veranstaltungen sind mindestens
ein Monat für die zahlenmäßige Meldung und mindestens 14 Tage für die
namentliche Meldung. Der Austausch eingeschriebener Teilnehmer muss dem OK
vor der ersten Mannschaftsführersitzung mitgeteilt werden. Mannschaften, die
nach der ersten Mannschaftsführersitzung anreisen müssen Änderungen sofort
mitteilen, hier gilt der Anreisetag als letzter Änderungstag.
e) Unterkunftsreservierungen
Vorläufige Unterkunftsreservierungen müssen dem OK bei WCH / YJWCH
mindestens 2 Monate, bei allen anderen IBU-Veranstaltungen einen Monat im
Voraus zugesandt werden. Feste Unterkunftsreservierungen müssen dem OK 14
Tage vor der offiziellen Anreise mitgeteilt werden.
Stand: Oktober 2010)
3/9
Arbeitspapier
f.
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
Anmeldung von Mannschaftsbetreuern für alle IBU – Veranstaltungen
2010
Die NV dürfen die folgende Anzahl an Mannschaftsbetreuer pro Geschlecht
anmelden:
Anzahl angemeldeter Athleten
Mannschaftsbetreuerquote
1
4
2
5
3
6
4
7
5
8
6
9
7 oder mehr
10
g) OK – Weisung
Das OK muss dem RD die komplette Registrierungsliste spätestens einen Tag vor
der ersten Mannschaftsführersitzung zur Prüfung übergeben.
1.5.1.2 Mit dem Versenden einer Einschreibung bestätigt und garantiert der NV
stillschweigend, dass alle Mitglieder der Mannschaft durch eine Unfall- und
Haftpflichtversicherung gedeckt und die Athleten aus ärztlicher Sicht fit für den
Wettkampf sind.
2009
1.5.2 Namentliche Meldung
Die namentliche Meldung ist die Mitteilung, dass ein Athlet oder eine Mannschaft
zum Start in einem bestimmten Wettkampf gemeldet werden. Sie muss bei WC
Veranstaltungen schriftlich mindestens zwei Stunden vor der Auslosung der Einzel-,
Sprint- und Supersprintqualifikationswettkämpfe vorliegen. Die Meldung der
Staffelteilnehmer für Staffel- und Gemischte Staffelwettkämpfe muss bei allen IBUVeranstaltungen (nicht OWS, WM oder WC) mindestens zwei Stunden vor der für
diesen Wettkampf vorgesehenen Mannschaftsführersitzung bzw. der Auslosung
erfolgen, soweit eine solche durchgeführt wird. Bei OWS, WM und WC muss die
Meldung für die Teilnahme einer Staffel bis 12:00 Uhr des Vortages des
Staffelwettkampes erfolgen. Die Namen der Staffelwettkämpfer in der
Startreihenfolge müssen bis 16:00 Uhr desselben Tages vorliegen, sollten
Besonderheiten wie z.B. Abendwettkämpfe am Meldetag eine zeitgerechte Meldung
unmöglich machen, kann der RD / TD eine spätere Meldezeit festlegen.
Namentliche Meldungen für den Verfolgungswettkampf sind nicht erforderlich, weil
alle Wettkämpfer, die sich für den Verfolgungswettkampf im Qualifikationswettkampf
qualifiziert haben, als gemeldet gelten. Die Namen der qualifizierten Athleten, die im
Verfolgungswettkampf nicht starten werden, sind dem Wettkampfbüro so bald als
möglich und spätestens zwei Stunden vor dem Start bekannt zu geben.
Namentliche Meldungen für den Massenstartwettkampf sind nicht erforderlich, da sich
die Qualifikation aus dem laufenden WC Gesamtstand und bei WM aus den
vorhergegangenen Wettkämpfen ergibt. Die Namen der qualifizierten Athleten, die im
Massenstartwettkampf nicht starten werden, sind dem Wettkampfbüro so bald als
möglich und spätestens zwei Stunden vor dem Start zu melden.
Stand: Oktober 2010)
3/10
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
Die Anzahl der Wettkämpfer, die für einen Wettkampf gemeldet werden dürfen, sind
in den Wettkampfregeln festgelegt. Namentliche Meldungen für den Super Sprint
(Qualifikations- und Final-)Wettkampf ergehen entsprechend der Einladung des OK.
Das OK bestimmt gemeinsam mit der IBU das Qualifikationssystem. 30 Minuten vor
der Abgabezeit der Meldungen muss der Ausrichter einer Veranstaltung eine aktuelle
Wettervorhersage bekannt geben, die es den Mannschaften ermöglicht, bei der
Vorbereitung der Meldung die neuesten Informationen zu nutzen.
1.5.3 Einschreibungsverfahren und Bedingungen
Die Einschreibung muss innerhalb der festgesetzten Frist schriftlich, auf dem Postweg,
mittels Fax, E-Mail oder eines online Einschreibungssystems an die in der Einladung
angegebene Adresse erfolgen. Bei allen IBU Veranstaltungen ist die Einschreibung
durch den NV vorzunehmen. Bei OWS gelten die Regeln des IOC.
1.5.4 Verspätete Meldungen
2009
a) Der RD / Ass.RD / TD kann eine verspätete Meldung, die durch außergewöhnliche
Umstände bedingt ist, vor der Auslosung zulassen.
b) Die Wettkampfjury kann eine verspätete Meldung, die durch „Höhere Gewalt“
bedingt ist, nach der Auslosung zulassen. In diesem Fall bestimmt die
Wettkampfjury, an welcher Stelle der/die verspätet gemeldete(n) Wettkämpfer
starten dürfen. Zu diesem Zweck kann eine gesonderte Auslosung vorgenommen
werden.
1.5.5 Austausch aufgrund „Höherer Gewalt“
Kann ein gemeldeter Wettkämpfer aufgrund „Höherer Gewalt“ nicht an den Start
gehen, kann er für den Einzel- und Sprintwettkampf bis spätestens 30 Minuten vor der
festgesetzten Startzeit des verhinderten Wettkämpfers durch einen anderen
eingeschriebenen Wettkämpfer ersetzt werden. Bei Staffelwettkämpfen können die
Wettkämpfer wie folgt ersetzt werden: Erste Runde – 30 Minuten vor dem
Simultanstart, zweite Runde – vor dem Simultanstart, dritte Runde – vor dem ersten
Wechsel, vierte Runde – vor dem zweiten Wechsel. Im Falle eines solchen
Austausches muss der Wettkampfjury bis spätestens 30 Minuten vor dieser
festgesetzten Startzeit oder bis zu der für den Staffelwettkampf festgelegten Frist ein
triftiger Grund für die Startverhinderung vorgelegt werden.
1.6
AUSLOSUNG UND ZUWEISUNG VON STARTNUMMERN
2009
1.6.1 Allgemeines
Die Wettkämpfer oder Mannschaften werden aus den Meldelisten im Zufallsverfahren
manuell oder mit Hilfe eines Computers ausgewählt und erhalten auf der Grundlage
dieser Auslosung ihre Startnummer; es sei denn, es sind für diesen Wettkampf andere
Regeln festgelegt.
1.6.1.1 Die Auslosungsmethode muss vom RD / Ass.RD / TD genehmigt werden.
2009
1.6.2 Zeitliche Festsetzung der Auslosungen
Die Auslosung darf für jeden Wettkampf nicht früher als 24 Stunden und nicht später
als 15 Stunden vor dem Start des jeweiligen Wettkampfs erfolgen. Die Auslosung bei
Veranstaltungen, bei denen für den Massenstart- oder Staffelwettkampf eine
Auslosung erforderlich ist, kann für den Massenstartwettkampf sowie für die
Staffelwettkämpfe bei der Mannschaftsführersitzung durchgeführt werden, die dem
Stand: Oktober 2010)
3/11
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
jeweiligen Massenstart- oder Staffelwettkampf im Wettkampfprogramm vorausgeht.
Entscheidet die Wettkampfjury, einen Wettkampf zu wiederholen oder zu verschieben,
muss sie auch entscheiden, ob eine neue Auslosung stattfinden muss.
1.6.3 Auslosungsort
Auslosungen müssen während und am Ort der Mannschaftsführersitzungen und für
alle Mannschaftsführer sichtbar durchgeführt werden, jedoch kann der TD auch die
Durchführung einer Auslosung außerhalb der Mannschaftsführersitzung genehmigen,
falls dies die Veranstaltungsumstände erfordern. Letztere Auslosungen müssen von
mindestens zwei Mitgliedern der Wettkampfjury überwacht werden.
1.6.3.1 Normale Zuordnung von Wettkämpfern in Auslosungsgruppen
2009
Bei der Vorlage der Meldungen müssen die Mannschaftsführer jeweils einer
Auslosungsgruppe einen Wettkämpfer zuordnen. Hat die Mannschaft weniger
Wettkämpfer als Auslosungsgruppen vorhanden sind, entscheidet der
Mannschaftsführer, welchen Gruppen er seine Wettkämpfer zuordnet (jeweils einer in
einer gewählten Gruppe). Hat eine Mannschaft mehr Wettkämpfer als
Auslosungsgruppen vorhanden sind, werden die überzähligen Wettkämpfer nach
Maßgabe des Mannschaftsführers jeweils ein weiterer der einzelnen Gruppen, bis alle
zugeordnet sind, zugeordnet.
1.6.4 Normale Auslosung für Einzel- und Sprintwettkämpfe
Grundsätzlich werden die Auslosungen bei allen IBU-Wettkämpfen in 4 Startgruppen
vorgenommen. Die Startreihenfolge wird durch eine Auslosung mittels
Zufallsgenerator ermittelt, wobei die Namen der Wettkämpfer aus den
Auslosungsgruppen ermittelt werden, die ihnen zuvor von ihren Mannschaftsführern
zugewiesen wurden, und durch Ziehen einer Startnummer für jeden Wettkämpfer
mittels Zufallsgenerator. Die Auslosung wird für jede Startgruppe getrennt in der
Reihenfolge Gruppe 1, Gruppe 2, Gruppe 3, Gruppe 4 durchgeführt. Wenn bei der
Auslosung für den Einzel- oder Sprintwettkampf 60 oder weniger Wettkämpfer
gemeldet sind, wird die Auslosung in 3 Gruppen durchgeführt. Sind 40 oder weniger
Wettkämpfer gemeldet, erfolgt die Auslosung in 2 Gruppen nach dem gleichen
Verfahren wie bei 4 Startgruppen.
2010
1.6.4.1 Startgruppen bei WC, WCH und OWG
a. Beim WC müssen die Wettkämpfer, wie oben unter Artikel 1.6.3.1 beschrieben, in
Losgruppen eingeteilt werden. Die 10 bestplatzierten Wettkämpfer der aktuellen WCGesamtwertung können jeder beliebigen Auslosungsgruppe zugeteilt werden. Ein NV
darf a ber nicht mehr als drei Wettkämpfer irgendeiner der vier Auslosungsgruppen
zuweisen.
Außerdem dürfen Teilnehmer ohne Platzierung und/oder solche, die nicht zu den
maximal 80 Bestplatzierten der aktuellen Weltcup-Gesamtwertung gehören, nur den
Losgruppen drei und vier zugeteilt werden. Für die erste Weltcupveranstaltung der
Saison gilt die Weltcup-Gesamtwertung der vorhergehenden Saison. Für die restlichen
Weltcupveranstaltungen gilt die aktuelle Weltcup-Gesamtwertung. Für den Fall, dass
ein Wettkämpfer, der in der vergangenen Saison in der Weltcup-Gesamtwertung
unter den 80 Bestplatzierten war, nicht am ersten WC teilnimmt, hat dieser
Athlet die Möglichkeit, im 2. WC in die Gruppen 1 oder 2 gelost zu werden. Im
Falle außer-ordentlicher Wetterbedingungen kann die Jury davon absehen, dass
Teilnehmer ohne Platzierung und Teilnehmer, die sich nicht unter den maximal 80
Bestplatzierten befinden, nur in den Gruppen drei und vier starten. Diese Entscheidung
Stand: Oktober 2010)
3/12
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
muss mindestens zwei Stunden vor Ende der Meldefrist für den jeweiligen Wettkampf
angekündigt werden.
b. Beim OWS und WCH werden die Athleten nach 1.6.3.1 eingeschrieben, wobei die
TOP 10 Athleten der laufenden WC Saison (WC Total Score) können in jede beliebige
Gruppe gesetzt werden. Die nationalen Verbände dürfen insgesamt nicht mehr als 2
Athleten in jede Startgruppe setzen.
1.6.4.2 Auslosung für den Gruppenstart bei Sprint- und Einzelwettkämpfen
Bei anderen internationalen Wettkämpfen als OWS, WM, Y/J WM und WC
Veranstaltungen kann der Start bei den Sprintwettkämpfen und Einzelwettkämpfen als
Einzelstart oder Gruppenstart erfolgen. Bei einem Gruppenstart werden die
Auslosungsgruppen in Startgruppen unterteilt. Die Anzahl der Wettkämpfer in den
Startgruppen hängt von den auf den Wettkampfanlagen herrschenden Bedingungen
und der Gesamtzahl der Wettkämpfer ab. Ansonsten erfolgt die Auslosung wie beim
Einzelstart. Bei einem Gruppenstart bestimmen die gezogenen Nummern die
Startpositionen der Wettkämpfer.
1.6.4.3 Zuteilung der Startnummern und Startzeiten beim Verfolgungswettkampf
Für den Verfolgungswettkampf findet keine Auslosung statt. Die Zuteilung der
Startnummern und Startzeiten an die Wettkämpfer findet auf der Grundlage der
Ergebnisse des Qualifikationswettkampfes statt, der, wie in der Einladung
umschrieben, ein Einzel-, Sprint- oder Massenstartwettkampf sein kann. Beim
Verfolgungswettkampf starten die Wettkämpfer in der Reihenfolge, in der sie den
Qualifikationswettkampf beendet haben. Der Sieger aus dem Qualifikationswettkampf
startet mit der Startnummer 1, der Zweitplazierte mit der Startnummer 2 usw. Der
Sieger des Qualifikationswettkampfes hat die Startzeit „Null” (0), die auf der Startliste
als Uhrzeit für den Start des Verfolgungswettkampfes angegeben wird. Die anderen
Wettkämpfer des Verfolgungswettkampfes haben als ihre Startzeit die tatsächliche
Zeit, die sie in einem als Sprint- oder Massenstartwettkampf ausgetragenen
Qualifikationswettkampf, oder die halbe Zeit, die sie in einem als Einzelwettkampf
ausgetragenen Qualifikationswettkampf auf den Sieger verloren haben, ausgedrückt
als Rückstandszeit, auf- oder abgerundet zur vollen Sekunde. Die Startlisten müssen
auf dieser Grundlage erstellt werden und es muss aus ihnen die dem Wettkämpfer
zugeteilte Startspur hervor gehen. Ergibt sich im Qualifikationswettkampf ein
Gleichstand für Platz 60, dann sind die beiden davon betroffenen Wettkämpfer beim
Verfolgungswettkampf startberechtigt. Für Verfolgungswettkämpfe bei Y/J WM, KM
und KC werden alle Wettkämpfer, deren Startzeiten mehr als 5 Minuten hinter der
Startzeit des Führenden liegen, gleichzeitig 5 Minuten nach dem ersten Start gestartet,
aber ihre tatsächlichen Wettkampfzeiten werden die Zeiten zeigen, die von ihren
tatsächlichen Startzeiten aus dem Qualifikationswettkampf errechnet wurden.
1.6.4.4 Zuweisung von Startnummern und Startpositionen für den
Massenstartwettkampf
Eine vorläufige Startliste wird innerhalb von 2 Stunden nach dem letzten
Qualifikationswettkampf erstellt. Diese Startliste wird 2 Stunden vor dem Start
endgültig festgelegt; bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Mannschaftsführer ihre
Starter bestätigt haben. Die Startnummern bei WM und WC Veranstaltungen werden
gemäß den einschlägigen Wettkampfregeln zugewiesen. Bei allen anderen
Veranstaltungen, bei denen keine entsprechende gültige Rangliste herangezogen
werden kann, werden die Startnummern für alle Wettkämpfer in einer einzigen
Auslosung mittels Zufallsgenerator ermittelt; die Zahl der Wettkämpfer soll nicht
Stand: Oktober 2010)
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Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
größer sein, als die vorhandenen Scheiben. Die ermittelte Startnummer ist die
Startposition des jeweiligen Wettkämpfers bei diesem Wettkampf.
1.6.5 Zuweisung von Startnummern für Staffelwettkämpfe
1.6.5.1 Methode zur Zuweisung von Startnummern für Staffelwettkämpfe
Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen wird für den Staffelwettkampf keine
Auslosung durchgeführt. Die Startnummern werden auf der Grundlage des aktuellen
Standes der WC Staffelwertung zugewiesen, dabei erhält die führende Staffel die
Nummer 1, die zweite die Nummer 2, usw. Ist eine Staffel oder Nummer nicht am
Start, rücken die nachfolgenden Staffeln entsprechend vor. Beim ersten WC der
Saison werden die Startnummern auf der Grundlage des Endstandes der
Staffelwertung des Vorjahres zugewiesen. Bei Y/J WM und KM werden die
Startnummern – wie oben beschrieben – auf der Grundlage der Ergebnisse der
entsprechenden Vorjahresmeisterschaften vergeben. Für alle nicht gereihten
nationalen Verbände wird eine einzige Auslosung durchgeführt. Bei KC
Veranstaltungen wird eine einzige Auslosung durchgeführt. Die zugewiesenen
Staffelstartnummern sind auch die jeweiligen Nummern der Startposition der Staffel
für den Simultanstart und die Schießstandnummer, allerdings nur für die erste
Schießeinlage.
1.6.5.2 Platzierung von Wettkämpfern in den Startspuren beim Staffelstart
Die Startpositionen sind von links nach rechts in Laufrichtung nummeriert. Die
Nummer 1 ist die linke Startposition, während sich die höchste Nummer in der
vorderen Startreihe rechts befindet. Die niedrigste Nummer der zweiten Reihe befindet
sich hinter der Nummer 1, die nächste nachfolgende Nummer hinter der Nummer 2
usw.
1.6.5.3 Zusätzliche Staffeln
Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen sind keine zusätzlichen Staffeln
zugelassen. Bei anderen Veranstaltungen dürfen zusätzliche Staffeln starten; sie
müssen jedoch aus Startreihen hinter den offiziellen Staffeln starten und erhalten keine
offiziellen Preise. Zusätzliche Staffeln können sich aus Vertretern aus mehr als einem
NV zusammensetzen.
1.6.5.4 Gemischte Staffeln
2010
Jeder NV darf mit einer Mannschaft antreten. Für den Gemischten Staffelwettkampf
wird keine Auslosung durchgeführt und werden die Startnummern auf der Grundlage
der Summe des aktuellen Standes der Nationencupwertung für Männer und Frauen
zugewiesen, dabei erhält der führende NV die Nummer 1, der zweite die Nummer 2,
und so weiter. Ist eine Staffel oder Nummer nicht am Start, rücken die nachfolgenden
Staffeln entsprechend vor. Die zugewiesenen Staffelstartnummern sind auch die
jeweiligen Nummern der Startspur der Staffeln für den Simultanstart und die
Schießstandnummer für die erste Schießeinlage.
1.7
MANNSCHAFTSFÜHRERSITZUNGEN
1.7.1 Allgemeines
Bei jeder Biathlonveranstaltung müssen für die Mannschaftsführer Sitzungen
anberaumt werden, auf denen die Jurys gewählt, Auslosungen durchgeführt und
Informationen über die Veranstaltung und die Wettkämpfe weitergegeben werden.
Stand: Oktober 2010)
3/14
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
Die erste Sitzung muss spätestens am Tag vor dem Tag des ersten Offiziellen
Trainings stattfinden, damit die Berufungsjury und die Wettkampfjury gewählt werden
können. Hinsichtlich der weiteren Sitzungen während der Veranstaltung richten sich
Daten und Zeiten nach den zeitlichen Forderungen bezüglich der Auslosungen. Den
Vorsitz führt der Wettkampfleiter.
1.7.2 Teilnahme an den Mannschaftsführersitzungen
2009
Die folgenden Personen sollen, soweit möglich, an den Mannschaftsführersitzungen
teilnehmen:
- der offizielle Vertreter des IBU Vorstands;
- der/die RD / Ass. RD / TD und Internationalen Kampfrichter (IKR);
- Mitglieder der Berufungs- und Wettkampfjury,
- mindestens 1 Vertreter von jeder teilnehmenden Mannschaft;
- der Wettkampfleiter;
- die Chefs des Schießstandes, der Strecke, der Zeitnahme und Auswertung, des
Stadions, der Logistik, und der Wettkampfsekretär oder ihre Vertreter;
- die erforderlichen Helfer für die Sitzung und, falls erforderlich, Dolmetscher.
1.7.3 Tagesordnung für die Mannschaftsführersitzung
2009
Die Tagesordnung für eine Mannschaftsführersitzung hat zweckdienlicherweise
folgende Punkte zu enthalten:
- Begrüßung;
- Anwesenheitskontrolle der Nationen (oder Mannschaften);
- Wahl der Berufungsjury und der Wettkampfjurys (erste Sitzung)
- Auslosung(en);
- technische Einweisung für den nächsten Wettkampf/die nächsten Wettkämpfe;
- Anmerkungen des RD / Ass.RD / TD;
- Wettervorhersage;
- Verschiedenes;
- Festlegung der nächsten Sitzung.
1.7.4 Die Startlisten und Startnummern für den Einzel- und Sprintwettkampf
sollten am Ende der Sitzung an die Mannschaften verteilt werden.
1.8
VERBOTE UND SANKTIONEN FÜR NICHT AM WETTKAMPF
TEILNEHMENDE PERSONEN
1.8.1 Allgemeines
Die Unterstützung auf unfaire Weise oder die in den vorliegenden Regeln nicht
erlaubte Unterstützung eines Wettkämpfers während des Wettkampfes sind untersagt.
1.8.2 Spezielle Verbote
1.8.2.1 Auf dem Schießstand
Es ist jeder Person untersagt, Wettkämpfern akustisch oder visuell irgendwelche
Informationen oder Ratschläge zu geben oder mit Hilfe von Funk oder anderen
Fernmeldemitteln Informationen weiterzugeben; diese Bestimmung gilt für den
Schießstand einschließlich eines 10 m breiten Bereiches links und rechts vom
Schießstand. Der Verbotsbereich auf dem Schießstand wird durch eindeutige,
sichtbare Markierungen gekennzeichnet, einschließlich jeweils 10 m von der
linken und rechten Schießbahn. Es ist verboten, den Trainern und/oder Wettkämpfern
Informationen während des Anschießens oder des Wettkampfes aus dem Schießgraben
Stand: Oktober 2010)
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weiterzugeben. Allgemeine Beifalls- oder Enttäuschungsbezeugungen seitens der
Zuschauer sind davon ausgenommen.
1.8.2.2 Auf der Laufstrecke
Schrittmachen, d.h. vor, neben oder hinter Wettkämpfern zu Fuß oder auf Ski
herzulaufen, ist verboten. Um den Wettkämpfern Informationen über den Wettkampf
zu geben, oder Getränke zu reichen, ist es erlaubt, bis zu 50 m ohne Ski neben den
Wettkämpfern herzulaufen. Dabei ist es verboten, Wettkämpfer so zu berühren, dass
dadurch ihre Fortbewegung unterstützt wird oder dass dabei andere Wettkämpfer
behindert werden. Die Unterstützung von Wettkämpfern während des Wettkampfes,
um die Gleitfähigkeit ihrer Skier zu verändern, ist verboten. Ab 100 m vor und bis 100
m nach dem Schießstand bzw. dem Staffelwechselraum sowie auf den letzten 100 m
vor dem Ziel ist es verboten, neben dem Wettkämpfer herzulaufen.
1.8.3 Sanktionen
Die Zuschauer und andere Personen sind durch den Platzsprecher vor Beginn des
Wettkampfes von dieser Regel in Kenntnis zu setzen und darüber zu informieren, dass
ein Verstoß gegen diese Bestimmung - oder irgendwelches Verhalten, das die
Veranstaltung stören könnte - dazu führen kann, dass Zuschauer und andere Personen
vom Organisationskomitee aus dem Wettkampfbereich entfernt werden können.
1.9
PREISE
IBU Medaillen werden nur für Wettkämpfe vergeben, an denen drei oder mehr
Wettkämpfer oder Staffeln teilnehmen.
2.
ORGANISATIONSGREMIEN UND ERNENNUNGEN
2.1
ALLGEMEINE ORGANISATIONSGREMIEN UND ERNENNUNGEN 2009
Für die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Biathlonveranstaltungen und wettkämpfen sind folgende Organisationsgremien einzurichten, zu wählen bzw. zu
ernennen:
- Organisationskomitee,
- Berufungsjury,
- Wettkampfjurys für Männer und Frauen,
- RD / Ass.RD / TD und IKR,
- Vertreter des IBU Vorstandes (falls zutreffend),
- Medizinischer Delegierter der IBU (falls zutreffend),
2.2
DAS ORGANISATIONSKOMITEE
Das Recht, eine Veranstaltung oder einen Wettkampf durchzuführen, erhält der NV als
Ausrichter einer Veranstaltung. Der NV ist dann verpflichtet, ein
Organisationskomitee zu etablieren, das die Veranstaltung oder den Wettkampf gemäß
diesen Regeln oder den dafür einschlägigen Veranstaltungsregeln vorbereitet und
durchführt. Dabei hat es alle im Leitfaden für Organisationskomitees enthaltenen
Richtlinien über alle Aspekte der Ausrichtung einer Veranstaltung zu erfüllen. Um
eine Veranstaltung oder einen Wettkampf der IBU ausrichten zu können, muss ein NV
einen Ort vorstellen, der im Besitz einer für die Anlage oder die betreffende
Veranstaltung oder den betreffenden Wettkampf gültigen IBU Lizenz ist.
Stand: Oktober 2010)
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2.2.1 Informationsbroschüren und Ausschreibungen
2009
Das OK einer IBU Veranstaltung muss die Informationsbroschüren und/oder
Ausschreibung für die betreffende Veranstaltung mittels Post, Fax oder Email gemäß
den Veranstaltungsregeln und zu dem erforderlichen Zeitpunkt an alle NV der IBU
versenden. Aus dem Leitfaden für Organisationskomitees geht hervor, welche
Informationen in den Ausschreibungen und Broschüren enthalten sein müssen.
Die Informationsbroschüren und Einladungen müssen vor deren Versandt vom RD /
Ass.RD / TD kontrolliert und genehmigt werden.
2.3
DIE WETTKAMPFJURY
2.3.1 Allgemeines
Für alle Biathlonveranstaltungen wird eine Wettkampfjury eingerichtet, die für alle
Angelegenheiten der Veranstaltung, für die nicht ausdrücklich andere Organe der IBU
zuständig sind, entscheidungsbefugt ist. Die Wettkampfjury wird eingerichtet und
arbeitet gemäß den hier vorliegenden Regeln. Grundsätzlich werden für die
Wettkämpfe der Männer und der Frauen getrennte Wettkampfjurys eingerichtet. Bei
gewissen Veranstaltungen jedoch, insbesondere bei Y/J WM, OECH U26, IBU-Cup
und WM Gemischte Staffel darf der TD auch eine gemeinsame Wettkampfjury (z.B.
Jugend männlich und Jugend weiblich; Männer/Jugend und Junioren, Frauen/Jugend
und Juniorinnen) bilden. Die Wettkampfjury trifft Entscheidungen bezüglich der
Veranstaltung, der Wettkämpfe und des dazugehörigen Umfeldes samt Bedingungen,
um die Fairness und Korrektheit sicherzustellen. Die Wettkampfjury verhängt Strafen
bei Regelverstößen, die von den RD/AssRD/TD/IKR, Wettkampffunktionären und
Angehörigen der Wettkampfjury festgestellt wurden, und sie kann auch aus eigenem
Antrieb Strafen und Disziplinarmaßnahmen verhängen. Die Wettkampfjury gewährt
auch Zeitausgleiche und regelt Wettkampfsituationen, die weder in diesen
vorliegenden Regeln noch in anderen Regelwerken der IBU erfasst sind. Die
Wettkampfjury bearbeitet und entscheidet über alle ihr vorgelegten Proteste. Das
Verfahren der Wettkampfjury wird durch die Disziplinarregeln der IBU geregelt.
2.3.1.1 Zeit der Wahl
Die für eine Veranstaltung einzurichtenden Wettkampfjurys sind spätestens einen Tag
vor dem ersten Offiziellen Training zu wählen. Die Wettkampfjurys bleiben während
der gesamten Veranstaltung im Amt, jedoch kann aus zwingenden Gründen eine
Neuwahl einzelner Jurymitglieder erforderlich werden.
2.3.1.2 Vorsitz
Der Vorsitzende der Wettkampfjury ist der TD.
2010
2.3.2 Zusammensetzung der Wettkampfjury
Bei allen IBU-Veranstaltungen, mit Ausnahme von Kontinentalmeisterschaften,
Kontinentalcups und Regionalcups, besteht die Wettkampfjury aus fünf Mitgliedern
wie folgt:
a. Vorsitzender: TD der IBU;
b. der Wettkampfleiter;
c. der IKR für die Strecke;
d. Zwei von den Mannschaftsführern aus zwei verschiedenen NV gewählte
Mannschaftsoffizielle.
Der RD/Assist. RD ist auf allen Sitzungen anwesend, hat aber kein Stimmrecht.
Stand: Oktober 2010)
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2.3.2.1 Bei OWS, WM, Y/J WM, WC, OECH und IBU-CUP Veranstaltungen darf ein 2010
NV nur mit einer Person in einer Wettkampfjury vertreten sein.
2.3.2.2 Bei den OWS fungiert der RD als Assist. TD. Bei anderen internationalen
Wettkämpfen entscheiden das OK und die Mannschaftsführer der teilnehmenden
Verbände oder regionale Organisationen über die Zusammensetzung der Wettkampfjury.
2.3.3 Wahl der Wettkampfjury-Mitglieder
Die Wahl der Wettkampfjurys wird vom TD während der Mannschaftsführersitzung
durchgeführt. Kandidaten können vom TD oder von den Mannschaftsführern benannt
werden. Wenn nicht mehr Kandidaten benannt werden, als Jurypositionen zu vergeben
sind, ist keine Abstimmung notwendig und werden die Mitglieder der Wettkampfjury
per Akklamation bestimmt. Werden mehr Kandidaten benannt, als Wettkampfjurypositionen vorhanden sind, müssen die Mannschaftsführer eine Abstimmung
durchführen. Jeder NV hat nur eine Stimme. Ein Wettkampfjury-mitglied wird mit
einfacher Mehrheit gewählt. Erhält kein Kandidat eine einfache Mehrheit, fällt die
Person mit der jeweils geringsten Anzahl von Stimmen heraus und die Wahl wird mit
den verbleibenden Kandidaten wiederholt, bis die Mitglieder der Wettkampfjury
gewählt sind.
2.3.4 Wettkampfjury-Sitzungen und Entscheidungen
Die Wettkampfjury muss, wenn eine Sitzung erforderlich wird, in kürzester Zeit auf
Weisung ihres Vorsitzenden zusammentreten können und muss 15 Minuten nach
Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse noch für Wettkampfjuryaufgaben zur
Verfügung stehen. Die speziellen Sitzungszeiten sind in Anhang B zu diesen Regeln
detailliert festgelegt. Die Entscheidungen der Wettkampfjury werden im Regelfall
gefällt, wenn alle Mitglieder anwesend sind. In Ausnahmefällen ist die Wettkampfjury jedoch befugt, eine Entscheidung zu treffen, wenn mindestens drei Mitglieder
anwesend sind. Der Vorsitzende der Wettkampfjury gibt seine Stimme nur bei
Stimmengleichheit ab. Die Entscheidungen erfolgen durch Stimmabgabe der einzelnen
Mitglieder bezüglich des zur Diskussion stehenden Falles; eine einfache Mehrheit ist
ausreichend.
2.3.5 Aufgaben der Wettkampfjury
Die Aufgaben der Wettkampfjury sind im Detail in Anhang B zu diesen Regeln
festgelegt.
2.3.6 Berufungen gegen Entscheidungen der Wettkampfjury
Gegen eine von der Wettkampfjury gefällte Entscheidung bezüglich Strafen und
Disziplinarmaßnahmen kann Berufung eingelegt werden. Die Berufung muss bei der
für die betreffende Veranstaltung zuständigen Berufungsjury und gemäß den IBU
Disziplinarregeln eingebracht werden.
2.4
RACE DIRECTOR and ASSISTANT RACE RIRECTOR
2009
2.4.1 Der RD ist ein offizieller Vertreter der IBU, er vertritt die IBU in allen
Angelegenheiten bei allen WC, WCH, Y/JWCH und OWG-Veranstaltungen
Der Ass,RD ist ein offizieller Vertreter der IBU, er vertritt die IBU in allen
Angelegenheiten bei allen IBU-Cup-, OEC U26- und allen SommerbiathlonVeranstaltungen. Der Ass.RD fungiert zusammen mit dem TD als Ansprechpartner
und weisungsbefugter IBU-Vertreter für das OK. Die OKs sollen den Weisungen des
Ass.RD /TD folge leisten.
2.4.2 Sollte kein Vorstandsmitglied der IBU vor Ort sein übernimmt der RD/Ass.RD/TD die
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Aufgaben des offiziellen IBU-Vertreters.
2.4.3 Der RD/Ass.RD/TD soll die erforderlichen Vorinspektionen und Vorbesprechungen
mit den OKs zur Sicherstellung der erforderlichen Vorbereitung von IBU
Veranstaltungen durchführen
2.5
TECHNISCHE DELEGIERTE (TD)
2.5.1 Allgemeine Bestimmungen
TD werden vom TK der IBU ernannt und sollen nach Maßgabe des RD/Ass.RD
arbeiten. Bei Abwesenheit des RD/Ass.RD ist der TD offizielle Vertreter der IBU und
dafür verantwortlich, dass alle Veranstaltungen gemäß den IBU Regeln vorbereitet
und durchgeführt werden. Darüber hinaus werden die TD als Auskunftsgeber und
Berater des Organisationskomitees tätig. Die Organisationskomitees sind gehalten,
den Weisungen der TD in Übereinstimmung mit diesen Regeln zu folgen.
2.5.2 Ernennung der TD
Für OWS und IBU Veranstaltungen ernennt das TK der IBU aus seiner Mitte oder aus
der TD Gruppe die TD mindestens drei Jahre im Voraus OWS, zwei Jahre im Voraus
für WM und in der Saison davor für alle anderen IBU Veranstaltungen. Die TD dürfen
nicht Angehörige des ausrichtenden Landes sein. Für OWS werden zwei TD ernannt,
wobei einer als Stellvertretender TD fungiert. Bei allen anderen Veranstaltungen wird
ein TD ernannt. TD für Veranstaltungen können Angehörige des ausrichtenden NV
sein, ausgenommen bei IBU-Cup.
2.5.2.1 Der TD ist der Vorsitzende der Wettkampfjury bzw. der Jurys bei den
Veranstaltungen, für die er ernannt ist. Bei OWS ist der Stellvertretende TD Mitglied
sowohl der Wettkampfjury der Männer als auch der Frauen.
2.5.2.2 Im Falle der Abwesenheit des offiziell benannten Vertreters des IBU Vorstandes bei
einer WM, Y/JWM, einem WC oder einer OEC U26 wird dessen Aufgabe durch ein
anderes Mitglied des Vorstandes, den TD oder den RD wahrgenommen.
2.5.2.3 Der TD hat seine Funktion nur für jeweils die Veranstaltung inne, für die er ernannt
wurde.
2.5.3 Verbindung mit den Ausrichtern und Inspektionen der Wettkampfstätte
Unmittelbar nach seiner Ernennung muss der TD zum Ausrichter Verbindung
aufnehmen. Der TD muss am Austragungsort die entsprechenden Inspektionen
durchführen und Absprachen mit den Ausrichtern treffen. Die Inspektionen durch den
TD sowie die Besuche an den Veranstaltungsorten zum Zweck von Absprachen
müssen vom TK der IBU genehmigt werden.
2.5.4 Aufgaben und Pflichten der TD
Der TD muss so rechtzeitig am Veranstaltungsort eintreffen, dass er in der Lage ist,
vor Beginn der Veranstaltung alle gemäß diesen Regeln und den Umständen am
Veranstaltungsort geforderten Funktionen, vor, während und nach der Veranstaltung
zu erfüllen. Der TD ist verantwortlich für die Anleitung der IKR während der
Veranstaltung. Die Aufgaben und Pflichten der TD im Detail sind in Anhang B zu
diesen Regeln aufgeführt.
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2.5.5 Kosten für die TD
Die Ausrichter von IBU Veranstaltungen und Wettkämpfen müssen für den Zeitraum
des Einsatzes des TD dessen Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung
übernehmen und dem TD das in den jeweils gültigen IBU Reisekostenregeln
festgesetzte Tagegeld bezahlen.
2.5
INTERNATIONALE KAMPFRICHTER
2.5.1 Allgemeine Bestimmungen
IKR sind Personen, die vom TK der IBU ernannt werden, um bei Veranstaltungen der
IBU offizielle Aufgaben zu übernehmen. Sie sind in Zusammenarbeit mit dem
Wettkampfkomitee verantwortlich für die korrekte Erfüllung der in ihren
Tätigkeitsbereich fallenden Aufgaben. IKR haben darüber hinaus andere
Wettkampffunktionäre bei ihren Tätigkeiten zu lenken, zu beraten und zu unterstützen
und einzugreifen, um gegebenenfalls Fehler zu verhindern. In ihrer Tätigkeit bei einer
Veranstaltung unterstehen die IKR dem TD, dem sie die Erfüllung ihrer Aufgabe
melden und an dessen Weisungen sie gebunden sind.
2.5.2 Ernennung von IKR
Die vom TK zum Zwecke des Einsatzes bei OWS, WM, Y/J WM, WC und ECH
U26P Veranstaltungen ernannten IKR müssen im Besitz einer gültigen TD Lizenz
sein. IKR für andere Veranstaltungen können vom jeweiligen NV oder OK ernannt
werden und müssen im Besitz einer gültigen IKR Lizenz sein. Bei IBU-CUP
Veranstaltungen muss einer von ihnen eine gültige TD Lizenz besitzen. Um bei einer
anderen Nation als IKR eingesetzt zu werden, muss die betreffende Person mindestens
vier Jahre im Besitz einer internationalen Kampfrichterlizenz sein, jedoch können
Ausnahmen durch das TK genehmigt werden. Bei OWS, WM und Y/J WM dürfen die
eingeteilten IKR nicht der gastgebenden Nation angehören. Bei WC und ECH U26P
Veranstaltungen müssen
die IKR für Schießstand, Start/Ziel und jener für Materialkontrolle einem anderen
Land als dem Gastgeberland angehören und müssen sie Mitglied der TD Gruppe sein.
Bei KM und KC Veranstaltungen dürfen alle IKR aus dem Gastgeberland kommen.
2.5.2.1 Bei OWS, WM sowie bei der ersten WC Veranstaltung einer Saison sollte der für die
Materialkontrolle eingeteilte IKR ein Mitglied des Material-Subkomitees des TK sein.
2.5.3 Funktionen der IKR bei Wettkämpfen
Bei Wettkämpfen werden IKR in folgenden Funktionsbereichen eingesetzt:
- Start und Ziel,
- Schießstand,
- Laufstrecke,
- Materialkontrolle.
2.5.4 Anzahl von Kampfrichtern bei Veranstaltungen
Für Veranstaltungen werden IKR in folgender Zahl ernannt:
a) OWG
8,
b) WCH
4,
c) Y/JWCH 4,
d) WC
4,
e) IBU-Cup 4,
f) OEC
4,
Stand: Oktober 2010)
2009
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g) CCH
h) CC
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4,
4
2.5.5 Aufgaben und Pflichten der IKR
Die Aufgaben und Pflichten der IKR sind im Detail in Anhang B zu diesen Regeln
aufgelistet.
2.5.6 Kosten für die IKR
Die Ausrichter von Veranstaltungen und Wettkämpfen müssen für den Zeitraum des
Einsatzes der IKR deren Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung übernehmen
und ihnen im Zeitraum des Einsatzes der IKR das in den jeweils gültigen IBU
Reisekostenregeln festgesetzte Tagegeld bezahlen.
3.
WETTKAMPFANLAGEN UND EINRICHTUNGEN
3.1
ALLGEMEINES
Die Wettkampfanlage ist der Bereich, in dem Biathlonwettkämpfe und Training
durchgeführt werden; er besteht aus dem Stadionbereich und der Laufstrecke. Im
Stadionbereich befinden sich die Bereiche Start und Ziel, der Schießstand, die
Strafrunde, die Staffelwechselzone, der Skitestbereich, die Wachshütten für die
Mannschaften, der Warteraum für Mannschaften, Umkleideräume für Wettkämpfer,
die Zuschauerbereiche sowie die erforderlichen Gebäude und Büroräume des
Organisationskomitees und Parkplätze. Der Bereich muss technisch so beschaffen
sein, dass dort alle in diesen Regeln vorgesehenen Arten von Biathlonwettkämpfen
durchgeführt werden können, und er muss für die Zuschauer die besten
Beobachtungsmöglichkeiten bieten sowie alle Erfordernisse für Fernsehübertragungen
erfüllen. Wettkampfanlagen, die für die Ausrichtung von WM und WC vorgesehen
sind, müssen im Besitz einer IBU A Lizenz, und von Y/J WM, ECH U26 und IBUCUP Veranstaltungen im Besitz einer B Lizenz der IBU sein. Wettkampfanlagen für
die Ausrichtung von OWS müssen eine A Lizenz der IBU erwerben.
3.1.1 Allgemeine Anforderungen
Die Bereiche Start und Ziel, Schießstand, Strafrunde und Wechselzone werden nahe
beisammen im ebenen Gelände so angelegt, dass die Mehrzahl der Zuschauer die
Wettkampfaktivitäten gut mit verfolgen kann. Diese Zonen und kritische Bereiche der
Strecke sind mit Zäunen so abzusichern, dass die Wettkämpfer nicht behindert
werden, nicht falsch laufen können und dass Unbefugte keinen Zutritt dazu haben.
Jedoch müssen Höhe und Umfang der Abzäunung so klein wie möglich gehalten sein,
dass dadurch eine Störung der Fernsehübertragung vermieden wird. Für Wettkämpfer
und Wettkampffunktionäre muss genügend Bewegungsfreiheit vorhanden sein, damit
sie ihre geforderten Tätigkeiten verrichten können, ebenso für
Mannschaftsbetreuungsstab, Presse, Fotografen und Zuschauer. Für die Kamerateams
der Fernsehanstalten und ihre Übertragungseinrichtungen muss ausreichend Platz
vorhanden sein, so dass der Wettkampf durch die Übertragung nicht gestört wird.
Beispiele, wie Wettkampfanlagen angelegt werden können, sind im Leitfaden für
Organisationskomitees enthalten.
2010
3.1.1.1 Maximale Entfernungen und Maximaler Höhenunterschied
Die Wettkampfanlage darf nicht weiter als 30 km oder 30 Minuten Fahrweg von den
Unterkünften der Mannschaften entfernt liegen und der Höhenunterschied zwischen
Stand: Oktober 2010)
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beiden Orten sollte nicht mehr als +/- 300 m betragen, sofern nicht etwas anderes
vom Vorstand der IBU zugelassen ist.
3.1.1.2 Wettkampfbüro
Im Stadionbereich oder in dessen Nähe ist ein Wettkampfbüro oder eine Außenstelle
einzurichten. Dieses Büro ist ab dem Ankunftstag während der gesamten
Veranstaltung zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet und dient als offizielle
Verbindungsstelle zwischen den Mannschaften und dem Organisationskomitee dienen.
In diesem Büro müssen die Mannschaften Meldungen für den Wettkampf abgeben und
Informationen über die Veranstaltung und die Wettkämpfe einholen können. In dem
Büro oder in dessen Nähe ist für jede teilnehmende Mannschaft ein Verteilerfach
einzurichten.
3.1.1.3 Elektronische Anzeigetafel
2009
Bei OWS und WM sowie Y/J WM und WC muss an einer Stelle im Stadion, die im
Zuge der Lizenzierung genehmigt oder vom TD und RD benannt wurde, eine
elektronische Anzeigetafel mit mindestens 6 Zeilen aufgestellt werden.
3.1.2 Künstliche Beleuchtung
2010
IBU-Wettkämpfe dürfen bei künstlicher Beleuchtung abgehalten werden, wenn dies
vom Vorstand als Teil eines genehmigten Wettkampfrogramms zugelassen wurde. In
dringenden und außergewöhnlichen Fällen kann die Wettkampfjury genehmigen, dass
ein Wettkampf bei künstlicher Beleuchtung abgehalten wird. In jedem Fall muss die
Beleuchtung folgenden Ansprüchen genügen: Die Lichtbedingungen müssen für alle
Teilnehmer gleich sein, über die gesamte Länge der Strecke und im Stadion muss
die Beleuchtungsstärke mindestens ca. 300 Lux betragen und es darf keine
dunklen Bereiche geben. An der Ziellinie sind 1000 Lux erforderlich und um die
Schießscheiben und Papieranschiessscheiben darf sich kein Schatten bilden. Im
Falle einer TV-Live-Übertragung müssen die Lichtbedingungen den
Anforderungen für diese Fernsehübertragung genügen und die
Beleuchtungsstärke im Stadion muss mindestens 1000 Lux betragen.
3.2
START- UND AUFWÄRMBEREICHE
3.2.1 Allgemeines
Der Startbereich muss für alle Wettkämpfe eben sein, einen gut gewalzten und gut
präparierten Schneebelag aufweisen und soll für die Zuschauer einsehbar sein. Die
Startlinie muss rechtwinklig zur Laufrichtung angelegt und durch eine im Schnee
eingelassene rote Linie markiert sein. Der Bereich muss mit Zäunen gut abgesichert
und so beschaffen sein, dass er den Verkehrsfluss von Wettkämpfern, Mannschaftsbetreuerstab und Funktionären ohne Probleme aufnehmen kann. Unmittelbar vor der
Startzone muss ein Aufwärmbereich angelegt werden, der es den Wettkämpfern
ermöglicht, sich vor dem Start nochmals endgültig aufzuwärmen. Er muss genügend
Raum für die Ablage der Aufwärmkleidung sowie Platz für eine ausreichende Anzahl
von Gewehrständern bieten. Die Weisungen hierzu erteilt der RD/ Ass.RD.
3.2.2 Startbereiche für den Einzel- und Sprintwettkampf
Der Startbereich für Einzel- und Sprintwettkämpfe muss ca. 8 - 10 m lang und
mindestens 2 m breit sein. Er muss vom Aufwärmbereich durch einen Zaun getrennt
sein, der eine Öffnung aufweist, die es ermöglicht, den Zutritt zu dem Raum zu
kontrollieren.
Stand: Oktober 2010)
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3.2.3 Startbereich für den Verfolgungswettkampf
Der Startbereich für den Verfolgungswettkampf muss mindestens drei Startkorridore
aufweisen. Die genaue Anzahl der Korridore wird durch die Anzahl der gleichzeitig
erfolgenden Starts bestimmt – bei vier Starts in der gleichen Sekunde werden 4
Startkorridore benötigt usw. Die Startkorridore müssen 1,5 - 2 m breit und lang genug
sein, um die erforderliche Anzahl der Wettkämpfer aufnehmen zu können. Eine
gemeinsame Startlinie muss quer zum Ende der Startkorridore verlaufen. Die
Korridore müssen unmittelbar nebeneinander verlaufen und durch Zäune klar
abgetrennt werden. Für den Fall eines verspäteten Starts muss ein gesonderter
Korridor geschaffen werden, der Zugang zur Startlinie bietet. Dieser Korridor muss
durch einen, mit einer auf die Wettkampfzeit synchronisierten Stoppuhr
ausgestatteten, Startrichter kontrolliert werden.
3.2.3.1 Starttafeln für den Verfolgungswettkampf
Vor den jeweiligen Startkorridoren und an der Startlinie müssen gesonderte Tafeln
aufgestellt werden, auf denen die Startnummern und Startzeiten für jeden
Wettkämpfer und Funktionär in großen Ziffern gut lesbar sind.
2010
3.2.4 Startbereich für den Staffel-, Gruppen- und Massenstartwettkampf
Der Startbereich muss so angelegt sein, dass alle Wettkämpfer bis zum Erreichen der
gemeinsamen Laufstrecke eine gleich lange Strecke zurücklegen. Dafür sind auf einer
Länge von mindestens 30 m 35 m von der Startlinie mindestens 10 gerade und
parallel verlaufende Spuren in einem Abstand von mindestens 1,2 m, (gemessen von
Mitte zu Mitte), anzulegen. Die Zahl der anzulegenden Startspuren hängt ab von dem
verfügbaren Raum und der Zahl der gemeldeten Staffeln; dabei ist anzustreben,
möglichst wenig Startreihen vorzusehen. Gibt es mehr als eine Startreihe, muss der
Abstand zwischen den Reihen 5 m betragen. Das Ende der parallel zueinander
verlaufenden Spuren muss eindeutig gekennzeichnet sein. Nach den Startspuren muss
auf weiteren 50 m eine gerade, ebene und gut präparierte Strecke ohne Laufspuren
vorhanden sein, die dann allmählich in die Wettkampfspur mündet.
3.2.4.1 Nummerntafeln für die Startpositionen bei Staffel-, Gruppenund Massenstartwettkampf
2010
Die Startpositionen müssen mit Nummern gekennzeichnet sein. Es muss die gleiche
Anzahl von Nummerntafeln vorhanden sein, wie Starter für den Wettkampf gemeldet
sind. Die Größe der Nummerntafeln muss 20 x 20 cm betragen. Die Nummerntafeln
sind jeweils links von der Position anzubringen, wobei die Nummer sowohl auf der
Vorder-, als auch auf der Rückseite der Tafeln lesbar sein muss. Die Nummern auf
den Tafeln müssen mindestens 10 cm hoch und für die Wettkämpfer und das
Fernsehen gut sichtbar sein. Die Startbahnen müssen aus Sicht der Teilnehmer von
rechts nach links nummeriert werden.
3.2.5 Startbereich für den Supersprint
2010
Der Abstand zwischen den verschiedenen Startreihen muss 5 m und zwischen den
Startspuren 3 m betragen. Auf den ersten 20 Metern nach dem Start dürfen die
Startspuren vom Athleten nicht gewechselt werden. Nach 20 Metern darf die
Skatingtechnik eingesetzt werden. Die Startbahnen müssen aus Sicht der Teilnehmer
von rechts nach links nummeriert werden.
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3.2.6 Streckeninformationstafeln
Beim Eingang zum Startbereich muss eine Tafel aufgestellt werden, auf der der
Streckenplan der Laufstrecke ersichtlich ist. Aus einer an der Startlinie aufgestellten
Tafel muss ersichtlich sein, in welcher Reihenfolge die farblich gekennzeichneten
Strecken im Wettkampf zu laufen sind.
3.2.7 Startuhr
Im Startbereich für Einzel- und Sprintwettkämpfe muss eine Startuhr so aufgestellt
werden, dass sie von der Startlinie aus gut ablesbar ist. Uhrzeiger und Startsignal
müssen synchron laufen. Bei Verfolgungswettkämpfen muss für jeden Startkorridor
eine Startuhr vorhanden sein. Darüber hinaus muss im oder in der Nähe des
Startbereichs eine Uhr vorhanden sein, auf der der sich in diesem Bereich aufhaltende
Wettkämpfer die genaue Tageszeit gut ablesen kann.
3.2.8 Ausrüstungskontrolle am Start
Der Platz für die Ausrüstungskontrolle vor dem Start muss in unmittelbarer Nähe des
Starts eingerichtet werden. Er muss so angelegt und eingerichtet sein, dass die
Wettkämpfer dort reibungslos, ordentlich und rechtzeitig die Kontrolleinrichtungen
zum Start passieren können. Die Kontrollstation muss mit Tischen und allem für die
Durchführung der Kontrolle erforderlichen Gerät und Material ausgestattet sein.
3.3
LAUFSTRECKE UND DAZUGEHÖRIGE TEILE
3.3.1 Allgemeines
Die Laufstrecke ist das Skistreckennetz, das für den Wettkampf genutzt wird. Sie
muss aus ständig wechselnden Abschnitten ebener, ansteigender und abfallender Teile
bestehen. Extrem lange und schwierige Anstiege, gefährliche Abfahrten und monotone
flache Streckenteile sowie Anstiege, die nur im seitlichen Treppenschritt bewältigt
werden können, sind verboten. Richtungsänderungen dürfen nicht so häufig
aufeinander folgen, dass der Laufrhythmus eines Wettkämpfers empfindlich gestört
wird. Detaillierte Streckenspezifikationen sind in Tabelle 1 unter 1.3.8 enthalten.
3.3.1.1. TV Zonen
In Absprache mit dem RD, Ass.RD und dem zuständigen TV Berater werden für die
Fernsehübertragung des Wettkampfs TV Zonen eingerichtet. Der Hauptzweck dieser
TV Zonen ist es, die bestmögliche Übertragung der Veranstaltung sicherzustellen und
insbesondere eine Störung des Fernsehbildes durch nicht am Wettkampf beteiligte
Personen zu verhindern.
2010
3.3.2 Höhenlage, Breite, Steigung und Länge
Kein Bereich der Strecke darf die maximale Höhe von 1800 m über dem
Meeresspiegel überschreiten, sofern eine Ausnahme nicht ausdrücklich vom Vorstand
der IBU genehmigt wird, wenn die Umstände dies erfordern. Bei allen IBUVeranstaltungen muss die Strecke eine mindestens 6 m breite Oberfläche aus
präpariertem Schnee für die Wettkämpfer sowie zusätzliche Fläche für Trainer und
Fernsehen aufweisen. Auf steilen Streckenabschnitten muss die Strecke noch breiter
sein. Lassen sich engere Abschnitte wie Brücken oder Pässe nicht vermeiden, dürfen
diese Engstellen nicht weniger als 4 m breit oder länger als 50 m sein. Die
tatsächliche Länge der Strecke darf nicht mehr als 2% kürzer oder 5% länger als
die für den Wettkampf angegebene Streckenlänge sein, entsprechend der
Messung entlang der Mittellinie der Strecke.
Stand: Oktober 2010)
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3.3.3 Anlegen von Spuren
2010
Bei Bedarf können Spuren auf Anweisung des RD/Assist. RD auch bergab gezogen
werden. Spuren dürfen nicht auf solche Weise oder an solchen Stellen gezogen
werden, dass sie die Wettkämpfer gefährden oder behindern könnten. Die Breite und
Tiefe der Spuren muss so gewählt werden, dass alle üblichen Arten von Skischuhen
und Bindungen verwendet werden können, ohne dass es zu seitlichen Reibungen
kommt. An Trainingstagen müssen Spuren für die klassische Langlauftechnik am
Rand der Wettkampfstrecke vorhanden sein.
3.3.4 Sicherheit
Die Wettkämpfer müssen die Abfahrten ohne übermäßiges Unfallrisiko mit voller
Geschwindigkeit befahren können. Bei der Bewertung des Risikos muss von
Verhältnissen ausgegangen werden, unter denen die Spuren extrem schnell werden.
3.3.5 Streckenpräparierung
Die Strecke muss möglichst eben und fest gewalzt sein und darf nicht künstlich vereist
werden. Kurven in Abfahrten müssen notfalls künstlich überhöht werden. Alle Arten
von Behinderungen und Hindernissen wie Baumstümpfe, Äste, Steine und Erde
müssen aus der Strecke entfernt werden. Überhängende oder in die Strecke
hineinragende Äste und Zweige müssen so gestutzt werden, dass sie die Wettkämpfer
nicht behindern oder gefährden.
2010
3.3.6 Markierung
Die Strecke muss so klar markiert und definiert sein, dass bei den Teilnehmern zu
keinem Zeitpunkt Zweifel darüber aufkommen, welcher Strecke zu folgen ist. Dies gilt
vor allem für Abfahrten, Streckenverzweigungen und andere entscheidende Stellen.
An solchen Stellen muss eine eindeutige Markierung angebracht werden.
Geschlossene Streckenabschnitte und/oder Abzweigungen müssen komplett mit
Hilfe von durchgängigen V-Aufstellern oder Zäunen abgesperrt werden. 100 m
vor der Ziellinie muss eine Hinweistafel mit der Aufschrift „Ziel – 100 m" und
100 m vor dem Schießstand eine Hinweistafel mit der Aufschrift „Schießstand –
100 m“ angebracht werden.
3.3.6.1 Farben für die Reihenfolge der Strecke
2009
Die Reihenfolge der Strecke muss einheitlich auf der am meisten sichtbaren Seite in
Laufrichtung mit farbigen Tafeln angezeigt werden. Die 1,5 km Strecke ist orange,
die 2 km Strecke rot, die 2,5 km Strecke grün, die 3 km Strecke gelb, die 3,3 km
Strecke blau und die 4 km Strecke braun zu kennzeichnen. Abzweigungen sind
unmissverständlich in den Streckenfarben zu kennzeichnen.
2010
3.3.7 Abzäunung
Alle Skiwege, die im Wettkampf nicht verwendet werden, müssen abgesperrt sein.
Skiwege, die sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, müssen mit Zäunen oder
V-Aufstellern voneinander abgetrennt werden, so dass die Teilnehmer nicht auf den
falschen Weg geraten können. V-Aufsteller sollten gut sichtbar sein, 20 cm hoch, 1
m lang und aus schwerem Material, so dass sie nicht vom Wind umgeworfen
werden können.
Stand: Oktober 2010)
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3.3.8 Vorläufer
2009
Unmittelbar vor dem Start des Wettkampfes muss die gesamte Strecke vor dem Start
des ersten Wettkämpfers von der Streckenmannschaft durchlaufen werden.
Die Streckenmannschaft hat die Aufgabe, dort wo nötig, die Strecke nochmals
auszuräumen und, erforderlichenfalls, Markierungen zu korrigieren. Die RD/Ass.RD,
TD oder IKR werden entscheiden, ob der Einsatz von Vorläufern notwendig ist.
3.3.9 Streckenbeschreibungen für die jeweiligen Wettkämpfe
2009
Tabelle 1 zeigt unter 1.3.8 die geforderten technischen Streckenbeschreibungen für die
jeweiligen Wettkämpfe.
3.3.10 Staffelwechselzone
Bei Staffelwettkämpfen muss am Ende eines geraden Streckenabschnitts eine 30 m
lange und 8 m breite, gut markierte Wechselzone angelegt werden, die so beschaffen
ist, dass die dort ankommenden Wettkämpfer mit kontrollierter Geschwindigkeit
einlaufen können. Die letzten 50 m der Laufstrecke vor dieser Zone müssen
mindestens 8 m breit sein. Die Wechselzone muss an der Zeitnahmelinie beginnen.
Anfang und Ende dieser Zone sind mit einer roten Linie im Schnee zu markieren, am
Beginn der Zone ist eine Hinweistafel „Wechselzone“ aufzustellen. Die Zone ist auf
beiden Seiten durch einen Zaun abzugrenzen. Der Zaun ist mit einem Tor zu versehen,
das einen kontrollierten Zugang der startenden Wettkämpfer ermöglicht.
3.3.10.1 Die letzten 50 m der Strecke vor der Wechselzone müssen gerade verlaufen. Die
Wechselzone darf nur von eintreffenden und abgehenden Wettkämpfern, sowie den
für die Wechselzone zuständigen Funktionären betreten werden. 100 m vor der
Wechselzone ist eine Hinweistafel mit der Aufschrift „100 m“ aufzustellen.
3.3.11 Strafrunde
2010
Für Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe muss unmittelbar nach
dem Schießstand eine Strafrunde angelegt werden. Die zwischen dem rechten Rand
des Schießstandes und dem Eingang zur Strafrunde zurückzulegende Entfernung darf
nicht mehr als 60 m betragen. Die Strafrunde sollte oval angelegt sein, mit einer Breite
von 6 m und 150 m Länge (+/- 5 m), wobei am Innenrand der Runde gemessen
wird. Die Öffnung muss mindestens 15 m lang sein. Die Strafrunde wird mit VAufstellern markiert, die so eng aufgestellt werden, dass die Teilnehmer die Stelle für
den Einlauf/Auslauf nicht verfehlen können.
3.3.11.1 Die Strafrunde muss in einem ebenen Bereich so angelegt werden, dass die
Wettkämpfer, wenn sie in die Strafrunde gehen müssen, zwischen der Laufstrecke und
der Strafrunde keine zusätzliche Entfernung zurückzulegen haben.
3.3.12 Skitestbereich
Bei allen IBU Veranstaltungen muss im Stadion oder in Stadionnähe ein leicht
abfallendes Gelände als Skitestbereich eingerichtet werden, der groß genug ist, dass
alle teilnehmenden Mannschaften darin Platz finden und genügend Raum für die den
Anstieg passierenden Teilnehmer vorhanden ist. Der abfallende Gleitbereich sollte
eine Neigung von 8 bis 12° aufweisen und mindestens 30 m lang sein. Der Testbereich
muss in der gleichen Art und Weise präpariert werden wie die Wettkampfstrecke. Im
Skitestbereich müssen auf einer Informationstafel die Luft- und Schneetemperatur am
höchsten und tiefsten Punkt des Streckenprofils angezeigt werden. Diese Information
Stand: Oktober 2010)
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ist drei Stunden vor dem ersten Start, und danach alle 30 Minuten, bis zum Start des
letzten Wettkämpfers zu aktualisieren.
3.3.13 Warmlaufstrecke
Bei allen IBU Veranstaltungen muss in nächster Nähe des Stadions eine gesonderte
Strecke vorhanden sein, die von den Mannschaftshütten aus gut zugänglich ist und auf
der sich die Wettkämpfer aufwärmen können. Die Strecke sollte ca. 600 m lang sein
und muss genauso präpariert sein wie die Wettkampfstrecke, darf aber nicht Teil der
Wettkampfstrecke sein. Eine solche Warmlaufstrecke sollte auch für alle anderen
Veranstaltungen bereitgestellt werden.
3.4
SCHIESSSTAND
3.4.1 Allgemeines
Der Schießstand ist der Bereich, in dem bei einem Biathlonwettkampf das Schießen
stattfindet. Der Schießstand muss im zentralen Bereich des Stadions angelegt sein.
Sowohl die Ziele als auch die Schießrampe müssen für den größten Teil der Zuschauer
einsehbar sein. Der Schießstand muss in einem flachen, ebenen Gelände angelegt und
seitlich und hinter den Scheiben, in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen
Sicherheitsbestimmungen, mit Sicherheitswällen umgeben sein. Der Schießstand muss
hinsichtlich Strecken, Stadion und Umgebung so eingebaut und konfiguriert sein, dass
die Sicherheit an vorderster Stelle steht. Zur Verbesserung der Lichtverhältnisse
während der Wettkämpfe sollte die Schussrichtung generell nach Norden weisen.
Sicherheitswände, die die Sicht der Zuschauer oder des Fernsehens auf den
Wettkampf behindern, sollten möglichst vermieden werden.
3.4.1.1 Beim Schießstand sind alle örtlich geltenden Gesetze zu beachten.
3.4.2 Beschreibungen und Gestaltung
3.4.2.1 Schussentfernungen
Die Entfernung zwischen der Vorderkante der Schießrampe (Schusslinie) und der
Reihe der Wettkampfscheiben muss 50 m (+/- 1 m) betragen.
3.4.2.2 Liegend- und Stehendschießen
In Schussrichtung blickend ist die rechte Hälfte des Schießstands für das Liegend
schießen und die linke Hälfte für das Stehendschießen vorzusehen. Die Unterteilung
muss den Wettkämpfern mit Hilfe von Hinweistafeln unmissverständlich angezeigt
werden. Eine Ausnahme von der Unterteilung in einen rechten und linken Teil erfolgt
bei den Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfen, bei denen die
Wettkämpfer auf allen Schießbahnen sowohl das Liegend- wie auch das Stehendschießen durchführen.
3.4.2.3 Eingang und Ausgang
Sowohl beim Training als auch im Wettkampf müssen die Wettkämpfer von links in
den Schießstand einlaufen und ihn auf der rechten Seite verlassen.
3.4.2.4 Ebenen
Die Schießrampe muss sich möglichst auf der gleichen Ebene befinden wie der
Bereich, auf dem die Wettkampfscheiben aufgestellt sind. Sowohl die Schießrampe als
auch der Bereich der Wettkampfscheiben muss mindestens 30 cm höher liegen als das
Stand: Oktober 2010)
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dazwischen liegende Gelände; bzw. noch höher, wenn dies die örtlichen
Schneeverhältnisse erfordern.
3.4.2.5 Abmessungen der Bereiche
Im rückwärtigen Teil des Schießstandes muss ein abgezäunter Bereich angelegt
werden, 10 bis 12 m breit, (Schießrampe), gemessen nach rückwärts ab der
Schusslinie, der sich über den gesamten rückwärtigen Teil des Schießstands erstreckt.
Der Zutritt zu diesem Bereich ist den Wettkämpfern, Funktionären und Mitgliedern
der Jurys vorbehalten. Mit Genehmigung durch den RD/Ass.RD kann jedoch auch
anderen Personen, wie Kamerateams von Fernsehanstalten, Zutritt zu diesem Bereich
gewährt werden. Unmittelbar hinter diesem Bereich muss ein zweites abgezäuntes
Areal mit einer Breite von mindestens 2 m vorhanden sein, in dem sich je Mannschaft
drei Betreuer aufhalten können. Dieser Bereich muss so angelegt sein, dass er den
Mitgliedern des Mannschaftsbetreuungsstabes eine gute Sicht auf die Scheiben und
den Bereich der Schießrampe bietet. Hinter der Betreuerzone muss eine sich über die
gesamte Breite des Schießstandes erstreckende Zone von 1,5 m Tiefe angelegt werden,
die primär für die Vertreter der Medien reserviert ist.
3.4.3 Die Schießrampe
Die Schießrampe ist der Bereich im rückwärtigen Teil des Schießstands, von wo aus
die Wettkämpfer liegend oder stehend schießen. Die Rampe muss völlig mit Schnee
bedeckt sein, der gleichmäßig aufgebracht, fest und glatt gewalzt, aber nicht eisig ist.
Der gesamte von den Wettkämpfern während des Wettkampfs genutzte Teil muss
eben sein.
2010
3.4.3.1 Schießbahnen
Die Schießrampe ist in Schießbahnen unterteilt, von denen jeweils ein Teilnehmer
schießt. Jede Schießbahn ist mindestens 2,75 m, höchstens jedoch 3 m breit. Die
Breite der Bahnen ist an beiden Seiten der Schießrampe vom vorderen Rand bis auf
1,5 m zum hinteren Rand von einem roten Brett markiert, das so in den Schnee
eingelassen ist, dass es sich 2 cm unter der Schneeoberfläche befindet. Jede Bahn ist
von der Rampe bis zu den Scheiben auf beiden Seiten mit sieben (7) T-Pfosten, die
max. 20 cm breit bei einer Höhe von 15 cm sind, in abwechselnder Farbe,
passend zur Hintergrundfarbe der Scheibennummern, markiert, welche die Bahnen
deutlich abgrenzen, aber das Schießen nicht behindern. Zwischen dem äußeren Rand
der linken und rechten Bahn und dem Beginn der angrenzenden Sicherheitswände
muss sich ein Mindestabstand von 3 m befinden. Dieser Abstand muss von der
Rampe bis zu den Scheiben eingehalten werden.
3.4.5 Nummerierung und Markierung
2010
Die Schießbahnen und die dazugehörigen Scheiben müssen jeweils dieselbe Nummer
tragen, die deutlich sichtbar angebracht wird. Es wird von rechts mit der Nummer 1
begonnen. Bei allen IBU-Veranstaltungen müssen die Schießbahnen am vorderen
Ende der Schießrampe links und rechts nummeriert sein. Die Nummerntafeln an der
Schießrampe müssen so angebracht sein, dass sie die Fernsehübertragung der
schießenden Teilnehmer nicht behindern. Die Nummerntafeln sind 30 cm hoch und
20 cm breit. Die Nummer muss auf den unteren Bereich der Tafel gedruckt
werden und 20 cm groß sein, wobei die Linien der Zahlen 3 cm stark sind. Die
Tafeln müssen an einer Stange von 1 cm Dicke und 40 cm Höhe angebracht werden,
gemessen von der Schneeoberfläche zum unteren Rand der Nummerntafel. Die Größe
der Nummerierung an den Scheiben muss 40 cm bei einer Linienstärke von 4 cm
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betragen und ist direkt über den Scheiben anzubringen. Die Nummerntafeln an
Scheiben und Schießbahn müssen abwechselnd schwarz auf gelb und gelb auf schwarz
sein, wobei Nummer 1 in schwarz auf gelb dargestellt wird und mit der Farbe der TPfosten, die die Schießbahn markieren, übereinstimmt.
3.4.3.2 Schießmatten
Sowohl für das Liegend-, als auch für das Stehendschießen müssen im vorderen Teil
der Schießrampe einer jeden Schießbahn Matten ausgelegt werden. Bei allen IBU
Veranstaltungen müssen diese Matten eine Seitenlänge von 200 x 150 cm und eine
Stärke von 1 - 2 cm aufweisen. Die Matten müssen aus Kunststoff- oder Naturfasern
hergestellt sein und eine rutschfeste Oberfläche haben.
3.4.4 Wettkampfscheiben
Es gibt zwei Hauptarten von Scheiben, die im Biathlon verwendet werden, nämlich
Metall- und Kartonscheiben. Für den Wettkampf werden nur Metallscheiben
verwendet, für das Anschießen der Gewehre dagegen sind nur Kartonscheiben zu
verwenden. Für Trainingszwecke dürfen sowohl Metallscheiben als auch Kartoncheiben verwendet werden. Für Wettkämpfe der IBU sind nur Wettkampfscheiben
zulässig, die dem Materialkatalog der IBU (Anhang A) entsprechen. Bei OWS, WM,
Y/J WM, WC, ECH U26 und IBU-Cup Veranstaltungen muss der Schießstand
mindestens 30 Schießbahnen und Wettkampfscheiben aufweisen. Bei OWS, WM und
WC dürfen nur Scheibensysteme eingesetzt werden, die über eine
Umschaltvorrichtung mit Fernbedienung verfügen (kein Umschalten mittels Seilzugs).
3.4.4.1 Bei einem Wettkampf muss für alle Wettkämpfer der gleiche Typ von Wettkampfscheiben verwendet werden.
3.4.4.2 Instandhaltung der Wettkampfscheiben
Die Scheiben müssen gemäß den Weisungen des Herstellers instand gehalten,
eingestellt und justiert werden.
3.4.4.3 Anordnungen der Wettkampfscheiben
Die Scheiben müssen parallel zur Vorderkante der Schießrampe in einer geraden
ebenen Linie angeordnet sein. Sie müssen in allen Richtungen in der Waage sein. Die
Scheiben müssen so platziert werden, dass sich die mittlere Zielmarke der Scheibe in
der Mitte der Schießbahn befindet. Die Scheiben dürfen seitwärts um nicht mehr als 1
Grad vom rechten Winkel ihrer Schießbahnen abweichen. Die Scheibenmitte muss 80
bis 100 cm höher liegen als die Oberfläche der Schießrampe.
3.4.4.4 Scheibenhintergrund
Der Scheibenhintergrund muss vom Boden bis 1 m oberhalb der Oberkante der
Scheibe weiß sein.
3.4.5 Nummerierung und Markierungen
Die Schießbahnen und die dazugehörigen Wettkampfscheiben müssen mit gut
sichtbaren jeweils identischen Nummern versehen sein, wobei die Nummerierung auf
der rechten Seite mit 1 beginnt. Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen
müssen die Schießbahnen an der Vorderkante der Schießrampe jeweils auf der linken
und rechten Seite nummeriert sein. Die Nummern müssen auf
der Schießrampe so angebracht sein, dass die schießenden Athleten davon nicht
gegenüber dem Aufnahmeteam des Fernsehens verdeckt werden. Sie müssen 20 cm
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hoch sein und die Linien der Nummern 3 cm breit und auf einem 1 cm dicken Pfosten
angebracht sein, der gemessen von der Schneeoberfläche bis zur Unterseite der
Nummerntafel eine Höhe von 40 cm aufweist. Die Gesamtgröße der Nummerntafel ist
den IBU Regeln für Werbung zu entnehmen. Die auf den Wettkampfscheiben
angebrachten Nummern müssen 40 cm hoch mit einer Schriftbreite von 4 cm und
unmittelbar über den Scheiben montiert sein. Die Scheiben- und
Schießbahnnummerntafeln müssen farblich abwechselnd gehalten sein – schwarz auf
gelb und gelb auf schwarz, beginnend mit Nummer 1 auf schwarz auf gelb – und mit
den Markierungen auf den Pfosten übereinstimmen.
3.4.5.1 Markierungen beim Eingang und Ausgang
Am Eingang und Ausgang zum Schießstand müssen 10 m von der linken und der
rechten Schießbahn nach außen eindeutige Markierungen angebracht werden. Diese
Markierungen kennzeichnen die äußere Begrenzung des Schießstandbereiches,
innerhalb dessen keine Informationen gegeben werden dürfen.
3.4.6 Windfahnen
2009
Bei Wettkämpfen und für das Offizielle Training sind seitlich jeder zweiten
Schießbahn, beginnend auf der rechten Seite der Bahn 1, 5 m vorwärts der
Schießrampe und 20 m vor den Wettkampfscheiben Windfahnen anzubringen. Die
Windfahnen müssen so angebracht werden, dass sich die Oberkante der Fahne auf der
gleichen Ebene befindet wie die Unterkante der Wettkampfscheiben und dass die
Fahne die direkte Sicht zu den Scheiben nicht verdecken kann.
3.4.7 Schalen für Reservepatronen
2009
Bei jeder Schießbahn kann eine Schale für die Reservepatronen in einer Höhe von 1 m
über dem Boden angebracht sein. Die Schalen müssen innen am Boden abgerundet
sein, um so das Aufnehmen der Reservepatronen zu erleichtern.
3.4.8 Gewehrständer
An einem geeigneten Ort vorwärts des Trainer-/Betreuerbereiches des Schießstandes
müssen während der Wettkämpfe für jede teilnehmende Mannschaft Gewehrständer
für 2 Reservegewehre aufgestellt werden; für das Training und Anschießen ist eine
angemessene Anzahl dieser Ständer vorzusehen. Die Gewehrständer müssen gut
sichtbar mit den Namen der teilnehmenden NV oder Mannschaften beschriftet werden.
Diese Gewehrständer dürfen von den Mannschaften während des Wettkampfes sowie
während des Trainings und Anschießens benutzt werden. Außerhalb des
Schießstandes muss eine angemessene Anzahl von Ständern für das Training
aufgestellt werden.
3.4.9 Videokameras auf dem Schießplatz
Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen müssen auf dem Schießstand in
ausreichender Anzahl Videokameras so aufgestellt werden, dass damit alle Aktionen
aller Wettkämpfer auf dem Schießstand aufgezeichnet werden können.
3.5
ZIELBEREICH
2010
3.5.1 Allgemeines
Der Zielbereich beginnt auf der Wettkampfstrecke an der Ziellinie und endet an der
Ziel-Kontrollstelle für Ausrüstung/Material und Bekleidung. Er muss mindestens 30 m
lang und 9 m breit sein und darf keine Hindernisse enthalten. Die letzten 50 m vor der
Ziellinie müssen gerade verlaufen und 9 m breit und in drei gleich große Bahnen
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unterteilt sein, deren Markierungen die Skier nicht beeinträchtigen dürfen. Nur
Offizielle, einfahrende Wettkämpfer und vom IKR für Start/Ziel überwachte
Fernsehcrews mit besonderer Genehmigung dürfen sich im Zielbereich aufhalten.
3.5.1.1 Die Ziellinie ist rechtwinklig zur einmündenden Wettkampfstrecke durch eine rote im
Schnee eingelassene Linie zu kennzeichnen und muss für Wettkämpfer und Fernsehkameras klar sichtbar sein.
3.5.2 Materialkontrolle im Ziel
Die Materialkontrollstelle im Ziel muss so eingerichtet sein, dass die im Ziel
eintreffenden Wettkämpfer dorthin automatisch und unter Kontrolle hingelangen und
die Kontrolle passieren können. Dies ist besonders bei den Staffelwettkämpfen
wichtig, damit die ins Ziel einlaufenden Wettkämpfer in der Staffelwechselzone am
Auslauf dieser Zone keine Störung verursachen. Die Umzäunung des Zielbereichs
muss so aufgestellt werden, dass die Wettkämpfer automatisch durch die Zielkontrollstelle geschleust werden und diese nicht umgehen können.
3.5.3 Bereich der Medien
Angrenzend an die Zielzone ist ein abgezäunter Raum (Gemischter Bereich) zu
schaffen für die Vertreter der Fernsehanstalten sowie für Journalisten und Fotografen,
um diesen einen engen Kontakt mit den Wettkämpfern für Interviews sowie für
Fotoaufnahmen nach dem Zieleinlauf zu ermöglichen.
3.5.4 Erfrischungsstelle
Hinter der Zielzone muss in Absprache mit dem RD/Ass.RD/TD eine
Erfrischungsstelle eingerichtet werden, an welcher für die ins Ziel kommenden
Wettkämpfer Getränke, Papiertaschentücher und weitere notwendige Dienste
bereitstehen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine der dort gereichten Getränke oder
Speisen mit unzulässigen Substanzen versetzt werden konnten.
3.5.5 Unterstand für Kleiderwechsel
Angrenzend an die Zielzone muss ein Unterstand eingerichtet werden, wo sich die
Athleten bei Bedarf umziehen können und der die Achtung der Privatsphäre
gewährleistet. Die Größe dieses Unterstands muss ca. 2 x 3 m sein.
3.5.6 Ausgangsbereich am Ziel
Nach der Zielzone muss es einen Bereich geben, wo sich die Wettkämpfer mit ihren
Mannschaftsbetreuern und Dienstleistungsfirmen treffen und ihre Kleidung und
Ausrüstung/ihr Material abholen können.
3.6
WACHSHÜTTEN
Im Stadionbereich oder in dessen unmittelbarer Nähe müssen in ausreichender Zahl
Hütten, dauerhaft errichtete Kabinen oder vorübergehende Einrichtungen von guter
Qualität bereitgestellt werden, in denen die Mannschaften ihr Gerät lagern, Ski
wachsen oder sich warm halten können. Diese Kabinen müssen mit einer Belüftung,
ausreichend für den Abzug der Wachsdämpfe, Beleuchtung und Steckdosen
ausgestattet sein und eine Innentemperatur von mindestens 20°C aufweisen. Dabei
sollte jeder Mannschaft eine eigene Kabine zur Verfügung gestellt werden, jedoch ist
es zulässig, mehr als einer Mannschaft eine Kabine zuzuweisen, wenn dies die
Arbeitsplatzverhältnisse und die Sicherheitsbestimmungen zulassen. Die Kabinen
Stand: Oktober 2010)
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sollten mit Schlüssel verschließbar sein, die jeweils den Mannschaften ausgehändigt
werden. Ist es nicht möglich, die Zugangstüren zu verschließen, muss das OK für
die Sicherheit der Kabinen sorgen. Für die Mannschaften muss in einer angemessenen
Entfernung zu den Kabinen Parkraum vorhanden sein. In der Nähe der Kabinen sollte
auch ein Lautsprecher der Stadionansage aufgestellt werden.
3.7
WARTERÄUME FÜR DIE WETTKÄMPFER
In der Nähe der Wachshütten müssen Räume für die Wettkämpfer zur Verfügung
gestellt werden. Diese können Teil des Stadiongebäudes, ein gesonderter Wärmeraum
oder ein Zelt sein.
4.
WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG
4.1
ALLGEMEINE REGELN
Die Begriffe Wettkampfausrüstung/Material und Bekleidung umfassen die gesamte
Ausrüstung, das gesamte Wettkampfgerät und die Bekleidung, die ein Wettkämpfer
während eines Wettkampfes benutzt, einschließlich der Werbeflächen. Die
Definitionen und Beschreibungen der Wettkampfausrüstung, der Bekleidung und der
Werbeflächen werden durch den Materialkatalog (Anhang A) und die IBU Regeln für
Werbung geregelt.
4.2
ÜBERPRÜFUNGEN VON AUSRÜSTUNG UND VERANSTALTUNGSBEKLEIDUNG
4.2.1 Allgemeines
Ausrüstung/Material und Bekleidung der Wettkämpfer werden vor dem Start und nach
dem Zieleinlauf eines Wettkampfes überprüft. Darüber hinaus wird in angemessener
Zeit vor dem Wettkampf eine Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungsvorprüfung
durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine Probleme auftreten. Bei Veranstaltungen
der IBU dürfen keine Ausrüstung, kein Material oder keine Bekleidung eingesetzt
werden, die nicht von der IBU genehmigt wurde.
2010
4.2.2 Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungskontrolle am Start
Die Teilnehmer müssen sich spätestens 15 Minuten vor ihrer vorgesehenen Startzeit
bei der Material-/Ausrüstungs- und Bekleidungskontrollstelle am Start melden, um
ihre Skier und ihr Gewehr überprüfen und markieren sowie ihre Kleidung
kontrollieren zu lassen. Wettkämpfer, die später als 15 Minuten vor ihrer Startzeit
kommen, tragen die Verantwortung für die Zeit, die diese Kontrolle/Markierung
dauert, auch wenn das zu einem verspäteten Start führt. Wettkämpfer, deren
Ausrüstung/Material oder Bekleidung nicht den IBU Bestimmungen entsprechen,
erhalten keine Genehmigung, den Ausrüstungs-/Material- und
Bekleidungskontrollraum am Start in Richtung Startlinie zu verlassen, bis die
Unregelmäßigkeiten korrigiert sind. Ausrüstung, Gewehre, Materialien und
Bekleidungsstücke, die bei der Startausrüstungskontrolle inspiziert und markiert
wurden, dürfen auf keine Weise, die von diesen Regeln bzw. dem Materialkatalog der
IBU verboten wurde, verändert werden. Die Reservegewehre der Mannschaften –
maximal zwei pro Mannschaft – müssen bis spätestens vor dem ersten Start zum
Zwecke der Überprüfung und Markierung zur Ausrüstungs-/Material- und
Bekleidungskontrolle am Start gebracht und von dort aus unmittelbar in den
Gewehrständern am Schießstand deponiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt
Stand: Oktober 2010)
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werden die Verantwortlichen am Schießstand dies nicht mehr zulassen. Um die
Überprüfung der Reservegewehre zu erleichtern, muss die Ausrüstungskontrollstelle
mindestens 15 Minuten vor Beginn des Anschießens geöffnet sein und die
Wettkämpfer haben das Recht, dass ihre Gewehre von da an kontrolliert werden. Ein
frühzeitiger Beginn der Ausrüstungskontrolle am Start ist gestattet und wird bei allen
Wettkämpfen angestrebt, um Schwierigkeiten hinsichtlich Verspätungen zu
vermeiden.
4.2.2.1 Besondere Prüfungen bei der Ausrüstungskontrolle am Start
Es werden folgende Überprüfungen durchgeführt:
a) Ob der Wettkämpfer seine Startnummer und Oberschenkelnummern trägt.
b) Das Gewehr wird daraufhin überprüft, zu bestätigen, dass sich in der
Patronenkammer oder im eingeführten Magazin kein scharfer Schuss befindet.
c) Das Gewicht, der Abzugswiderstand, die Abmessungen und die Form des
Gewehrs sowie die darauf angebrachte Werbung werden auf ihre Korrektheit
überprüft. Das Gewehr wird mit einem kleinen Aufkleber vorne oben am
Vorderschaft markiert, der für die Verantwortlichen bei Start/Ziel gut sichtbar sein
muss, und die Gewehrnummer wird auf einer Kontrollliste notiert, so dass das
Gewehr im Ziel verifiziert werden kann, sollte der Kontrollaufkleber abgefallen
sein.
d) Die Skier und Stöcke werden auf ihre Korrektheit hin überprüft und die Skier
markiert.
e) Die Bekleidung und andere Ausrüstungsgegenstände werden auf ihre Korrektheit
hin sowie bezüglich der Werbung überprüft.
f) Die Magazine können stichprobenartig überprüft werden, um sicher zu stellen,
dass sie nur fünf Patronen enthalten, die direkt vom Magazin aus abgefeuert
werden können.
4.2.2.2 Markierungen
An der Ausrüstung werden farbliche Markierungen unter Benutzung der Startnummer
des Wettkämpfers angebracht, um zu verhindern, dass während des Wettkampfes ein
unerlaubter Austausch der Ausrüstung erfolgt. Es werden beide Skier und das Gewehr
markiert. Bei Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen ist zum
Markieren der Skier jeweils nur eine Farbe zu verwenden. Die Markierung wird durch
einen Farbstift oder Stempel vorgenommen und gilt jeweils nur für diesen Wettkampf.
Bei Staffelwettkämpfen müssen die Skier entsprechend der Startnummer der
Mannschaft und den Farben oder Nummern der Startreihenfolge innerhalb der
Mannschaft markiert werden. Der Kontrollaufkleber für das Gewehr ist vorne oben am
Vorderschaft anzubringen.
4.2.2.3 Startverzögerung
Startverzögerungen, die aufgrund der Tatsache erfolgen, dass der Wettkämpfer zu spät
beim Ausrüstungskontrollbereich erscheint, oder dass an seiner Bekleidung und
Ausrüstung Korrekturen vorgenommen werden müssen, gehen zu Lasten des
Wettkämpfers. Der Ausrichter muss genügend Personal bereitstellen, damit die
Kontrollzeiten korrekt eingehalten werden und Startverzögerungen bei Wettkämpfern,
die sich rechtzeitig vorgestellt haben, vermieden werden.
4.2.2.4 Letzte Prüfung vor dem Start
Ein bis zwei Minuten vor dem Start des jeweiligen Wettkämpfers führt der Starthelfer
(führen die Starthelfer) eine weitere Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass
Stand: Oktober 2010)
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a)
b)
c)
d)
der Wettkämpfer die Startnummer und Oberschenkelnummern trägt,
die Skier und das Gewehr richtig markiert sind,
die Werbebestimmungen eingehalten werden,
durch Öffnen und Schließen des Verschlusses des Gewehres sich in der Kammer
oder im eingeführten Magazin kein Schuss befindet,
e) der Wettkämpfer ausreichend Magazine hat,
f) der Wettkämpfer sich nicht im Besitz irgendeines drahtlosen
Kommunikationsgeräts befindet.
4.2.3 Zielkontrolle
Nach dem Eintreffen im Ziel und – bei Staffelwettkämpfen – nach dem Eintreffen in
der Staffelwechselzone, erfolgt eine Überprüfung, um festzustellen, dass
a) sich in der Patronenkammer oder im eingeführten Magazin des Gewehrs keine
scharfe Munition mehr befindet,
b) die Wettkämpfer den Wettkampf mit mindestens einem markierten Ski und dem
für sie markierten Gewehr beendet haben und dass die Skier und Skistöcke dem
Materialkatalog entsprechen,
c) der Abzugswiderstand des Gewehrs mindestens 0,5 kg beträgt (kann mit Erlaubnis
des RD/Ass.RD/TD auch stichprobenartig durchgeführt werden),
d) nicht gegen die Werbebestimmungen verstoßen wurde.
4.2.4 Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungsvorprüfung
Bei OWS, WM, Y/J WM, WC, ECH U26, und IBU-Cup Veranstaltungen führt das
Organisationskomitee in Absprache mit dem RD, Ass.RD, TD, dem IKR
Materialkontrolle und eine Ausrüstungsvorprüfung durch, um sicherzustellen, dass die
von den Mannschaften zu verwendende Ausrüstung/ das Material und die Bekleidung
den Regeln entsprechen. Diese Überprüfung findet in der Regel mindestens zwei Tage
vor dem ersten Wettkampf statt. Diese Ausrüstungsvorprüfung entbindet die
Wettkämpfer jedoch nicht von der Pflicht, sich der Ausrüstungskontrolle am Start und
Ziel zu unterziehen.
4.2.4.1 Teilnahme
Die Überprüfung wird von dem dafür verantwortlichen Personal des Organisationskomitees durchgeführt. Der für die Materialkontrolle zuständige IKR muss bei der
Überprüfung ebenfalls anwesend sein. Es handelt sich um eine freiwillige
Überprüfung, an der jedoch ein Vertreter der Mannschaft teilnehmen sollte, wenn die
Verwendung der Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände/des Materials fraglich
erscheint. Bei OWS und bei der ersten WC und IBU-Cup Veranstaltung einer Saison
muss jeder Wettkämpfer mit seinem Gewehr und muss mindestens ein Vertreter von
jeder Mannschaft zu dieser Überprüfung erscheinen. Wettkämpfer oder Mannschaften,
die beim ersten WC oder EC teilnehmen, müssen sich vor ihrem ersten Start der
Saison dieser Überprüfung unterziehen.
5.
TRAINING UND ANSCHIESSEN
5.1
Allgemeines
Die Wettkämpfer und Betreuer müssen Gelegenheit und Möglichkeiten erhalten, sich
auf die Wettkämpfe vorzubereiten. Zu diesem Zweck muss der Ausrichter offizielle
Trainingszeiten festlegen, Skitesteinrichtungen bereitstellen und den Wettkämpfern
die Möglichkeit bieten, ihre Gewehre vor dem Wettkampf anzuschießen und sich vor
dem Wettkampf aufzuwärmen.
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5.1.1 Ausnahmen
Unter außergewöhnlichen Umständen ist die Wettkampfjury befugt, die gesamte
Wettkampfanlage zu sperren oder das Training auf bestimmte Bereiche der Anlage
oder auf bestimmte Zeiträume zu begrenzen.
5.1.2 Recht auf Training und Trainingsstartnummern
2009
Wettkämpfer, die für eine Veranstaltung der IBU eingeschrieben sind, haben das
Recht, die Wettkampfanlage während des Offiziellen Trainings zu benutzen. Männer
und Frauen sollen am Offiziellen Training und Anschießen des jeweils anderen
Geschlechts nicht teilnehmen, der RD/Ass.RD/TD kann jedoch, wenn es im Interesse
aller ist bzw. aus organisatorischen Gründen erforderlich ist, ein Mixed Training
zulassen. Alle Wettkämpfer müssen im Training die von der IBU zugewiesene
Trainingsstartnummer tragen. Dasselbe gilt für Mannschaftsbetreuer
und Personal der Servicefirmen, wann immer diese während einer Veranstaltung die
Wettkampfanlage benutzen.
5.1.3 Trainingsarten
Das Offizielle Training ist der Zeitraum, den das OK für das Training auf der
Wettkampfanlage zur Verfügung stellen muss. Während des Offiziellen Trainings
muss die Anlage so präpariert sein wie für den Wettkampf. Das Inoffizielle Training
ist der Zeitraum, in dem das OK das Training auf der Anlage zusätzlich zum
Offiziellen Training genehmigt, wobei die Anlage dann nicht wie im Wettkampf
präpariert sein muss. Die OK sollten für das Inoffizielle Training so viel Zeit wie nach
ihrem Veranstaltungsprogramm möglich einräumen. Falls erforderlich werden den
Mannschaften nach Weisung des TD wie für das Offizielle Training Schießbahnen
zum Anschießen zugewiesen.
5.2
OFFIZIELLES TRAINING
2010
5.2.1 Allgemeines
Bei allen IBU-Veranstaltungen müssen die Wettkampfeinrichtungen und Strecken
mindestens einmal vor dem ersten Wettkampf für Kontrolle und offizielles Training
geöffnet werden. Die Einrichtungen und Strecken müssen so vorbereitet sein wie für
den Wettkampf und das Training muss zur selben Tageszeit, zu der der Wettkampf
stattfinden wird, abgehalten werden. Jedem weiteren Wettkampf sollte ebenfalls ein
offizielles Training vorausgehen, es sei denn, dies ist aufgrund des Veranstaltungsprogramms oder anderer Umstände nicht möglich. Nach 20 Minuten werden Metallund Papierscheiben verwendet und die Schießbahnen können bis zum Ende der
Trainingszeit frei gewählt werden. Wenn die Metallscheiben für das offizielle
Training von Massenstart, Staffel und Verfolgung geöffnet sind, werden die
Schießbahnen mit ungerader Nummer für Liegend- und die Bahnen mit gerader
Nummer für Stehendschießen eingerichtet.
5.2.1.1 Lauftraining
Für das Offizielle Training muss die Wettkampfstrecke wenn möglich zu den gleichen
Zeiten, an denen der Wettkampf stattfindet, geöffnet und so präpariert, markiert und
mit Zäunen gesichert sein wie für den Wettkampf auch.
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5.2.1.2 Schießtraining
Das Schießtraining am Tag vor dem Wettkampf sollte möglichst zur gleichen
Tageszeit angesetzt werden, wie der Wettkampf am Wettkampftag. Das
Trainingsschießen beginnt zum gleichen Zeitpunkt wie das Anschießen am
Wettkampftag und wird nur unter Verwendung von Kartonscheiben und auf
zugewiesenen Schießbahnen durchgeführt. 30 Minuten nach Beginn des
Trainingsschießens werden Metallscheiben und Kartonscheiben aufgezogen und die
Wahl der Schießbahnen ist dann bis zum Ende des Trainingsschießens freigegeben.
Wenn das offizielle Training des Massenstart- und Verfolgungswettkampfs eröffnet
ist, werden die ungeradzahligen Schießbahnen für das Liegendschießen und die
geradzahligen Bahnen für das Stehendschießen eingerichtet.
5.3
ANSCHIESSEN DER GEWEHRE
5.3.1 Anschießzeit
Vor Beginn eines Wettkampfes müssen die Wettkämpfer Gelegenheit erhalten, ihre
Gewehre innerhalb eines Zeitraums von 45 Minuten auf dem Schießstand
anzuschießen. Dieses Anschießen muss 1 Stunde vor dem Start des ersten
Wettkämpfers beginnen und spätestens 5 Minuten vor dem Start des ersten
Wettkämpfers beendet sein. Bei IBU Veranstaltungen kann für Verfolgungs-,
Massenstart- und Staffelwettkämpfe die Anschießzeit verkürzt werden, muss aber
mindestens noch 30 Minuten dauern und 15 Minuten vor dem Start beendet sein, ohne
dass dabei ein Wechsel der Kartonscheiben durchgeführt wird. Falls erforderlich, darf
das Anschießen sowohl für Männer als auch für Frauen vor dem ersten Wettkampf
durchgeführt werden, muss aber getrennt erfolgen.
5.3.2 Das Anschießen der Gewehre darf nur auf dem Schießstand stattfinden und es dürfen
nur Kartonscheiben verwendet werden. Die Kartonscheiben für das Anschießen
müssen auf gleicher Höhe und in gleicher Entfernung vom Schießplatz angebracht
werden wie die Wettkampfscheiben. Werden zwei Reihen von Kartonscheiben
aufgestellt, ist die zweite Reihe unter der Höhe der Wettkampfscheiben aufzustellen.
Müssen während des Anschießens die Kartonscheiben ausgetauscht werden, wird die
dafür benötigte Zeit nicht von der für das Anschießen festgelegten Zeit abgezogen.
5.3.3 Zuweisung von Schießbahnen für das Anschießen
Wenn möglich, sollte für die Einzel- und Sprintwettkämpfe jeder Mannschaft für das
Anschießen eine Schießbahn zugewiesen werden. Die Zuweisung der Schießbahnen
erfolgt durch Auslosung mittels eines Zufallsgenerators und findet unter der Aufsicht
des RD/Ass.RD/TD statt. Bei Staffelwettkämpfen ist der Schießstand auch beim
Anschießen für die Staffeln mit der Startnummer identisch. Bei Massenstartwettkämpfen wird die Schießbahn für das Anschießen entsprechend der Startliste
zugeteilt, es steht den Athleten allerdings frei, eine Schießbahn für das Anschießen zu
wählen, die einem Mitglied ihres Nationalen Verbands zugeteilt wurde. Bei
Verfolgungswettkämpfen werden die Schießstandnummern für das Anschießen nach
der Platzierung des besten Wettkämpfers einer Mannschaft zugewiesen. Wenn für
einen NV mehr als vier Wettkämpfer an den Start gehen, sollen ihm zwei
nebeneinander liegende Schießstände zugewiesen werden. Ein Reservemitglied pro
Mannschaft, einschließlich des Reservisten bei der Staffel, darf ebenfalls anschießen,
außer im Verfolgungs- und Massenstartwettkampf. Vor dem Start des Super Sprint
Finalwettkampfes müssen Wettkämpfer die Gelegenheit erhalten, ihre Gewehre
innerhalb eines Zeitraums von 15 Minuten auf dem Schießstand anzuschießen. Dieses
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Anschießen muss 20 Minuten vor dem ersten Start beginnen und darf nicht später als 5
Minuten vor dem ersten Start enden. Falls erforderlich, darf das Anschießen sowohl
für Männer als auch für Frauen vor dem ersten Super Sprint Qualifikationswettkampf
durchgeführt werden, muss aber getrennt erfolgen.
5.3.3.1 Auslosung von Schießbahnen
2010
Die Schießbahnen 1-5 werden unter den besten 5 anwesenden Nationen, die
Schießbahnen 6-10 untere den 6-10 anwesenden Nationen usw. ausgelost. Beim
ersten Trimester ist die Nationencupwertung vom Vorjahr gültig, danach die
tagesaktuelle Wertung.
5.3.3.2 Hat eine Mannschaft mehr als 8 Wettkämpfer, darf das OK ihr, wenn möglich, eine
zusätzliche Schießbahn zuteilen.
5.4
AUFWÄRMEN AUF DER STRECKE
Bei allen IBU Veranstaltungen muss die Laufstrecke für gemeldete Wettkämpfer bis 5
Minuten vor dem Start offen sein, es sei denn, die Wettkampfjury hat anderweitig
entschieden. Alle sich auf der Wettkampfstrecke befindenden Wettkämpfer müssen
ihre Startnummer tragen. Ab 5 Minuten vor dem Start ist jede Benutzung der
Wettkampfstrecke auf Skiern verboten, Mannschaftsmitglieder dürfen sich aber zu
Fuß seitlich entlang der Wettkampfstrecke bewegen.
5.5
SKITESTS
Es ist nicht gestattet, auf der Wettkampfstrecke elektronische Zeitnahmevorrichtungen
zu nutzen. Die Skier dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Bereich, oder auf
Streckenteilen, die nicht benutzt werden, elektronisch getestet werden. Bei
außergewöhnlichen Umständen darf der RD/Ass.RD/TD die Genehmigung erteilen,
die Skitests auf den Wettkampfstrecken durchzuführen. In solchen Fällen müssen
jedoch die elektronischen Messvorrichtungen bis spätestens 10 Minuten vor Beginn
des Wettkampfes von den Strecken entfernt werden.
6.
STARTBESTIMMUNGEN
6.1
ARTEN VON STARTS UND STARTINTERVALLE
6.1.1 Allgemeines
Es gibt vier Arten von Starts, nämlich den Einzelstart; den Verfolgungsstart; den
Gruppen- und den Simultanstart, sowie zwei Standardstartintervalle, nämlich 1 Minute
oder 30 Sekunden. Bei allen IBU Veranstaltungen gelten die nachfolgenden Regeln:
6.1.2 Einzel- und Sprintwettkämpfe
Bei allen Einzel- und Sprintwettkämpfen sind Einzelstarts festgelegt, wobei das
Startintervall in der Regel 30 Sekunden beträgt. Sollte es jedoch für den Wettkampf
vorteilhafter sein, können auch kürzere oder längere Startintervalle festgelegt werden.
Im Sprintwettkampf dürfen Gruppenstarts verwendet werden. Der TD gemeinsam mit
dem RD/Ass.RD entscheidet im Einvernehmen mit dem OK, welche Startart und
welches Startintervall unter den gegebenen Umständen am günstigsten ist.
6.1.3 Verfolgungswettkämpfe
2009
Für die Verfolgungswettkämpfe sind keine Standardstartintervalle festgelegt. Die
Wettkämpfer starten zu genau dem Zeitpunkt, wie in der Startliste festgelegt, d.h. in
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dem zeitlichen Abstand (auf- oder abgerundet zur nächstliegenden Sekunde), in
welchem sie im Qualifikationswettkampf auf den Sieger ins Ziel eingelaufen sind.
6.1.4 Massenstartwettkämpfe
Der Start bei Massenstartwettkämpfen erfolgt in einem einzigen simultanen Start aller
Wettkämpfer.
6.1.5 Staffel- und Gemischte Staffelwettkämpfe
Bei Staffel- und Gemischten Staffelwettkämpfen starten bei einem Simultanstart die
jeweils ersten Wettkämpfer einer Staffel. Die nachfolgenden Starts der anderen
Staffelmitglieder erfolgen in der Staffelwechselzone, wobei der ankommende
Wettkämpfer den abgehenden Wettkämpfer berühren muss. Die Startreihenfolge im
Gemischten Staffelwettkampf lautet Frau, Frau, Mann, Mann.
6.1.6 Super Sprint Wettkampf
6.1.6.1 Der Start des Super Sprint Qualifikationswettkampfes erfolgt als Einzelstart mit 15
Sekunden Startintervall.
6.1.6.2 Beim Super Sprint Finalwettkampf erfolgt der Start in einem einzigen Simultanstart
aller Wettkämpfer.
6.2
STARTSTELLUNGEN UND STARTS
6.2.1 Einzelstart mit elektronischer Zeitnahme
Wettkämpfer stehen so nah am Tor wie möglich und passieren das Tor dann bei ihrer
Startzeit.
6.2.2 Einzelstart mit Handzeitnahme
Gibt es nur Handzeitnahme, so müssen die Wettkämpfer mit beiden Füßen völlig
hinter der Startlinie stehen, wobei sie dann die Startlinie bei ihrer Startzeit
überschreiten.
2010
6.2.3 Verfolgungsstart
Die Teilnehmer müssen mindestens zwei Minuten vor dem Start im Startbereich
ankommen, um ihren Startgassen zugewiesen zu werden. Sie werden dann der
Reihe nach in ihren Startgassen aufgestellt Die Wettkämpfer erscheinen zu dem von
der Wettkampfjury festgelegten Zeitpunkt im Startraum und erhalten dort ihre
Startspuren zugewiesen. Sie stellen sich anschließend in ihrer Startreihenfolge in ihren
Startspuren auf. Erscheint ein Wettkämpfer am Start nicht, muss ein Funktionär des
OK an seinem Platz stehen. Jeder Simultanstart muss aus einer eigenen Startspur
erfolgen. Jeder Start wird von einem Funktionär physisch kontrolliert, der für diese
Aufgabe an der Startlinie einer jeden Spur postiert wird. Dabei sperrt der Funktionär
die Startlinie durch einen waagrecht ausgestreckten Arm ab, den er exakt bei der für
die Startspur geltenden Startzeit rasch senkt. Die Wettkämpfer starten, wenn sie als
nächster in der Startspur
an der Reihe sind und nachdem der Arm gesenkt wurde.
6.2.4 Staffelstart
Bei Staffelwettkämpfen stehen die ersten Starter in den ihnen zugewiesenen
Startspuren und zwar mit beiden Füßen hinter der Linie, die ihre Startreihe markiert,
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bzw. neben ihrer Startspurnummer, wenn keine Linie vorhanden ist. Die Startlinie darf
überschritten werden, sobald das festgelegte Startsignal erfolgt. Die nachfolgenden
Mitglieder der Staffel stehen in der festgelegten Startfolge in der Wechselzone und
starten, nachdem sie vom eintreffenden Staffelmitglied berührt wurden.
6.2.5 Gruppenstart
Bei Gruppenstarts stehen die Wettkämpfer mit der niedrigsten Startnummer der
jeweiligen Gruppe in Spur 1, die mit der zweitniedrigsten Nummer in der Spur 2, usw.
Sie stehen wie bei einem simultanen Start für den Staffelwettkampf und starten, wenn
das festgelegte Startsignal erfolgt. Dasselbe gilt für den Start der weiteren Gruppen.
6.2.6 Start beim Massenstartwettkampf
Der Start im Massenstartwettkampf erfolgt auf ein und dieselbe Weise wie der
simultane Start der ersten Läufer im Staffelwettkampf.
6.2.7 Start beim Supersprintwettkampf
Die Startordnung für den Super Sprint Qualifikationswettkampf wird vom OK
gemeinsam mit der IBU bestimmt. Für den Super Sprint Finalwettkampf werden den
Wettkämpfern die Startnummern und Startpositionen entsprechend den Ergebnissen
des Super Sprint Qualifikationswettkampfes zugewiesen. Im Super Sprint
Finalwettkampf starten die Wettkämpfer in der gleichen Ordnung, in der sie den
Qualifikationswettkampf beendet haben: der Sieger des Qualifikationswettkampfes
startet mit der Startnummer 1, der Zweitplatzierte des Qualifikationswettkampfes
startet mit Startnummer 2, und so weiter.
6.3
STARTSIGNALE
6.3.1 Einzelstarts – Elektronische Zeitnahme
Das Startkommando erfolgt mittels eines Tons der elektronischen Startuhr – ein lauter
Piepton, sowie mittels einer visuellen Anzeige auf der Startuhr. Der Startrichter darf
den Wettkämpfer nicht berühren.
6.3.2 Einzelstarts – Handzeitnahme
Bei Einzelstarts ohne Verwendung eines elektronischen Starttors sagt der Starter
„fertig“ 10 Sekunden vor der Startzeit und zählt dann laut 5 Sekunden bis zum Start
„5, 4, 3, 2, 1“. Genau bei der Startzeit gibt der Starter das Kommando „los“. Der
Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
2010
6.3.3 Verfolgungsstarts
Jede Startgasse hat eine zugewiesene Uhr, die der Teilnehmer zum Starten
entsprechend seiner zugeteilten Startzeit nutzen muss.
6.3.4 Simultan- und Gruppenstarts
Der Start beim Staffel-, Gemischten Staffel, Massenstart- und Sprintwettkampf mit
Gruppenstart sowie beim Super Sprint Finalwettkampf erfolgt mit Hilfe eines
Schusses aus einer Startpistole oder mit einer anderen Startvorrichtung oder mittels
einer Fahne. Vor dem Start werden die Athleten auf die Startzeit verbal durch Zuruf, 1
Minute, 30 Sekunden und „fertig“ hingewiesen, wobei das Startsignal innerhalb von 5
Sekunden nach dem Ruf „fertig“ gegeben wird.
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6.3.5 Start in der Staffelwechselzone
Bei Staffelwettkämpfen muss die Übergabe in der Staffelwechselzone so erfolgen,
dass der ankommende Wettkämpfer den Körper des abgehenden Wettkämpfers
(einschließlich Rumpf, Arme, Beine, Hände, Füße oder Kopf) oder das Gewehr des
abgehenden Wettkämpfers mit der Hand berührt.
6.4
STARTZEIT, FRÜHSTART, VERSPÄTETER START UND FEHLSTART
6.4.1 Elektronische Startzeitnahme
Bei Einzelstarts ist die Startzeit die elektronisch festgehaltene Zeit, in der das Starttor
aktiviert wird, sofern dies durch die Wettkämpfer innerhalb von 3 Sekunden vor oder
3 Sekunden nach der in der Startliste festgelegten Zeit erfolgt. Startet ein Wettkämpfer
mehr als 3 Sekunden vor der festgelegten Zeit, ist dies ein Frühstart. Startet ein
Wettkämpfer mehr als 3 Sekunden nach der festgelegten Zeit, ist dies ein Spätstart und
die Zeitnahme erfolgt ab der in der Startliste festgelegten Zeit.
6.4.2 Handzeitnahme beim Start
Erfolgt nur Handzeitnahme, ist die Startzeit der Wettkämpfer beim Einzelstart die in
der Startliste angegebene Startzeit. Startet ein Wettkämpfer vor dem Startsignal, so ist
dies ein Frühstart, erfolgt der Start des Wettkämpfers zu spät, ist es ein Spätstart.
2010
6.4.2.1 Verfolgungswettkampf
Die Startzeit jedes Teilnehmers ist die Zeit, die auf der Startliste angegeben ist.
Im Falle eines Frühstarts wird der Teilnehmer bestraft oder disqualifiziert
gemäß der anzuwendenden Disziplinarregel. Kommt ein Teilnehmer zu spät zum
Start, muss der verspätete Teilnehmer durch die Ersatzgasse geleitet werden und der
dort zuständige Startrichter nimmt die Zeit des Athleten, sobald dieser die Startlinie
überschreitet. Sollte der Wettkämpfer aufgrund eigenen Verschuldens oder eines
Verschuldens seiner Mannschaft verspätet starten, wird die Wettkampfzeit auf der
Grundlage seiner offiziellen in der Startliste angegebenen Zeit berechnet. Sollte
dagegen die Verspätung auf „Höhere Gewalt“ oder auf einen Fehler oder ein Versehen
außerhalb der Mannschaft zurückzuführen sein, werden die Wettkampfzeit und die
Platzierung auf der Grundlage der vom offiziellen Startrichter fest gehaltenen Zeit
berechnet.
6.4.3 Startzeit für Staffel-, Massenstart- und Sprintwettkampf mit Gruppenstarts
Die Startzeit ist die Zeit des Startsignals.
6.4.4 Startzeit in der Staffelwechselzone
Die Startzeit für ein übernehmendes Mitglied einer Staffel ist der Augenblick, an
welchem das ankommende Staffelmitglied die Zeitnahmelinie am Beginn der
Staffelwechselzone überschreitet.
6.4.5 Frühstart bei Einzelwettkampf und Staffeln
Erfolgt ein Frühstart in einem Einzelwettkampf oder in der Staffelwechselzone, muss
der Startergehilfe den Wettkämpfer so schnell wie möglich nach der Startlinie oder der
Wechselzone anhalten und zurückschicken. Der Wettkämpfer muss dann hinter die
Startlinie oder – bei Staffelwettkämpfen – in die Staffelwechselzone, zurückkehren
und erneut starten. Falls möglich, wird der Wettkämpfer – ausgenommen der
Staffelwettkampf – entweder durch das Starttor oder mit manueller Zeitnahme an der
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Startlinie zu der korrekten Startzeit erneut gestartet. Ist die korrekte Startzeit bereits
abgelaufen, fällt der Zeitpunkt des Starts auf die in der Startliste festgehaltene Startzeit
zurück. Die dadurch verlorene Zeit geht zu Lasten des Wettkämpfers.
6.4.6 Fehlstart bei Massen- und Gruppenstart und in der Staffelwechselzone
Erfolgt ein Fehlstart während eines Massen- oder Gruppenstarts, haben die
zuständigen IKR und Funktionäre die Wettkämpfer am Ende der parallelen Spuren
anzuhalten. Nach einem solchen Fehlstart muss erneut gestartet werden. Erfolgt der
Staffelwechsel vor oder nach (außerhalb) der Staffelwechselzone, ist dies ein Fehlstart
und der Wechsel muss innerhalb der Staffelwechselzone wiederholt werden. Ein
Wettkämpfer oder eine Staffel, die nicht zurückkehren, um korrekt neu zu starten,
gelten als nicht gestartet, wenn sie zuvor einen Fehlstart verursacht hatten.
6.4.7 Spätstart
Erscheinen Wettkämpfer verspätet am Start, müssen sie auf Weisung des Starters bei
erstmöglicher Gelegenheit ohne Behinderung anderer Wettkämpfer starten.
6.4.7.1 Ist der Spätstart des Wettkämpfers auf eigenes Verschulden zurückzuführen, ist die
Startzeit die in der Startliste festgelegte Startzeit. Erfolgt die Verspätung aufgrund
„Höherer Gewalt“, legt die Wettkampfjury die Startzeit fest.
6.5
STARTNUMMERN
6.5.1 Allgemeines
Bei allen IBU Veranstaltungen müssen alle Wettkämpfer ein Leibchen tragen, auf dem
ihre Startnummer angebracht ist. Weiterhin müssen die Wettkämpfer auf beiden
Oberschenkeln ihre Startnummer tragen. Die Wettkämpfer sind dafür verantwortlich,
sicherzustellen, dass ihre Startnummern während des Wettkampfes an der
vorgesehenen Stelle befestigt sind und bleiben. Die Startnummer auf dem Leibchen
und die Farbe des Leibchens muss der dem Wettkämpfer für den jeweiligen
Wettkampf laut Startliste zugewiesenen Nummer und Farbe entsprechen.
6.5.1.1 Nummerierung
2009
Bei OWS, WM, WC, OEC U26 und IBU-Cup Wettkämpfen muss der Startnummernsatz für Männer und Frauen für jeden Start mit der Nummer 1 beginnen und in
numerischer Reihenfolge bis zur letzten Nummer fortlaufen.
6.5.1.2 Farbe
Die Farbe der Startnummern muss sich gegen die Grundfarbe des Stoffs eindeutig
kontrastierend abheben.
6.5.1.3 Größen der Startnummern
Die Größen der Startnummern, die für Wettkämpfe der IBU zu verwenden sind, sind
im Materialkatalog der IBU (Anhang A) festgelegt.
6.5.2 Startnummernfarben je Wettkampf
6.5.2.1 Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe
Die Startnummern aller Wettkämpfer weisen das gleiche Design auf.
6
Stand: Oktober 2010)
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.5.2.2 Staffelwettkämpfe
Die Startnummernfarben innerhalb der Mannschaft sind beim Startläufer rot, beim
zweiten Läufer grün, beim dritten gelb und beim vierten blau.
6.6
WETTERBEDINGUNGEN
6.6.1 Temperatur
2010
Biathlonwettkämpfe dürfen nicht gestartet werden, wenn die am kältesten Teil der
Anlage (Schießstand oder Strecke) 1,5 m über dem Boden gemessene Lufttemperatur
unter minus 20 Grad Celsius liegt.
6.6.2 Windchill
2010
Ist es kälter als minus 15°C, müssen vor dem Start und während des
Wettkampfes Windchill (Windkältefaktor) und Luftfeuchtigkeit berücksichtigt
werden. Im Falle eines hohen Windkältefaktors entscheidet die Wettkampfjury in
Absprache mit dem medizinischen Delegierten der IBU oder dem Wettkampfarzt, ob
der Wettkampf gestartet oder fortgesetzt wird. Der Streckenverlauf kann auch
geändert werden, um windige Bereiche zu vermeiden. Die folgende Tabelle 2 gibt die
gefühlte Temperatur unter Berücksichtigung der Windgeschwindigkeit an.
Temperatur (Grad Celsius)
Windgeschwindigkeit
10 °C 5 °C
10 km/h
8,6
2,7
15 km/h
7,9
1,7
20 km/h
7,4
1,1
25 km/h
6,9
0,5
30 km/h
6,6
0,1
35 km/h
6,3
-0,4
40 km/h
6
-0,7
45 km/h
5,7
-1
50 km/h
5,5
-1,3
55 km/h
5,3
-1,6
60 km/h
5,1
-1,8
0 °C
-3,3
-4,4
-5,2
-5,9
-6,5
-7
-7,4
-7,8
-8,1
-8,5
-8,8
-5 °C
-9,3
-10,6
-11,6
-12,3
-13
-13,6
-14,1
-14,5
-15
-15,3
-15,7
-10 °C -15 °C -20 °C -25 °C -30 °C
-15,3
-21,1
-27,2
-33,2
-39,2
-16,7
-22,9
-29,1
-35,2
-41,4
-17,9
-24,2
-30,5
-36,8
-43,1
-18,8
-25,2
-31,6
-38
-44,5
-19,5
-26
-32,6
-39,1
-45,6
-20,2
-26,8
-33,4
-40
-46,6
-20,8
-27,4
-34,1
-40,8
-47,5
-21,3
-28
-34,8
-41,5
-48,3
-21,8
-28,6
-35,4
-42,2
-49
-22,2
-29,1
-36
-42,8
-49,7
-22,6
-29,5
-36,5
-43,4
-50,3
-35 °C -40 °C -45 °C -50 °C
-45,1
-51,1
-57,1
-63
-47,6
-53,7
-59,9
-66,1
-49,4
-55,7
-62
-68,3
-50,9
-57,3
-63,7
-70,2
-52,1
-58,7
-65,2
-71,7
-53,2
-59,8
-66,4
-73,1
-54,2
-60,9
-67,6
-74,2
-55,1
-61,8
-68,6
-75,3
-55,8
-62,7
-69,5
-76,3
-56,6
-63,4
-70,3
-77,2
-57,2
-64,2
-71,1
-78
TABELLE 2 – TEMPERATURÄQUIVALENTE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES WINDFAKTORS
ANMERKUNGEN ZUR TABELLE 2
1. Dies ist nur eine Richtlinie. Die Entscheidung, ob gestartet wird oder nicht, trifft die
Wettkampfjury in Absprache mit dem Medizinischen Delegierten der IBU oder dem
Wettkampfarzt.
2. Die oben dunkel eingezeichnete Linie bezeichnet die Grenze, die dem Wert – 20 °C entspricht.
3. Der unten dunkel unterlegte Bereich, zeigt den Bereich an, bei dem ungeschützte Körperpartien
innerhalb einer Minute gefrieren.
4. Die Windsgeschwindigkeit wird am Schießstand in einer Höhe von 1,5 m gemessen.
5. Die Temperatur wird am kältesten Punkt 1,5 m über dem Boden des Wettkampfbereiches
gemessen.
Stand: Oktober 2010)
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7.
LANGLAUFBESTIMMUNGEN
7.1
ALLGEMEINES
DSV
7.1.1 Allgemeine Langlaufregeln
Die Wettkämpfer müssen unter Mitführung des Gewehrs und der erforderlichen
Munition die gesamte Distanz der festgelegten Wettkampfstrecke in der richtigen
Reihenfolge und Richtung auf Ski zurücklegen und dabei genau der markierten Spur
folgen. Sie dürfen dabei außer Skiern und Stöcken und der eigenen Muskelkraft keine
andere Form der Fortbewegung benutzen. Alle Lauftechniken sind dabei erlaubt.
Zum Zwecke der Zeitnahme und für andere sensorische Zwecke müssen die
Wettkämpfer während des Wettkampfes die von der Zeitnahmefirma bereitgestellten
elektronischen Transponder tragen, die nach Weisung an einem oder beiden Knöcheln
befestigt werden. Diese Transponder dürfen erst nach dem Wettkampf an der dafür
vorgesehenen offiziellen Stelle abgenommen werden. Die Transponder müssen so
beschaffen sein, dass sie die Wettkämpfer bei den Bewegungen im Wettkampf nicht
stören. Das Höchstgewicht eines Transponders darf 25 Gramm nicht überschreiten.
7.1.1.1 Nichterreichen des Ziels
Zieht sich ein Wettkämpfer aus dem Wettkampf vor Erreichen des Ziels zurück, muss
er dies dem ersten Wettkampffunktionär, dem er begegnet, melden. Er trägt auch dafür
die Verantwortung, die Transponder und die Startnummer zum Ausrüstungs-/Materialund Bekleidungskontrollbereich am Ziel so rasch als möglich zurückzubringen.
2009
7.1.2 Tragen des Gewehrs
Das Gewehr ist auf dem Rücken zu tragen, wobei der Lauf nach oben zeigen muss.
Wird das Gewehr während des Wettkampfes so beschädigt, dass es nicht mehr auf
dem Rücken getragen werden kann, muss es den Sicherheitsbestimmungen
entsprechend zum Schießstand getragen und dann sofort gegen das Reservegewehr der
Mannschaft ausgetauscht werden.
7.1.3 Falsche Spur
2010
Benutzt ein Wettkämpfer eine falsche Spur, wodurch sich ein zeitlicher Vorteil oder
die falsche Reihenfolge ergibt, muss er auf dem Teil der Strecke, den er irrtümlich
gelaufen ist, zu dem Punkt zurücklaufen, an welchem er die Abzweigung verpasst hat.
Dabei kann der Wettkämpfer gezwungen sein, entgegen der korrekten Laufrichtung
zu laufen; er muss aber sicherstellen, dass er andere Wettkämpfer in keiner Weise
behindert oder gefährdet. Solange er bei einer solchen Aktion keinen zeitlichen Vorteil
erzielt und andere Wettkämpfer nicht stört, ist keine Strafe vorgesehen.
7.1.4 Überholen und Freimachen der Wettkampfspur
Ein Wettkämpfer, der in der Lage ist, einen anderen Wettkämpfer zu überholen und
dies auch beabsichtigt, ruft laut "Spur" (track). Ein Wettkämpfer, der überholt wird,
muss auf den ersten Anruf hin einem überholenden Wettkämpfer die Spur oder
Strecke davor freimachen, auch wenn die Strecke breit genug ist. Diese Verpflichtung
gilt jedoch nicht für die letzten 50 m vor der Ziellinie und nicht für die letzten 50 m
vor der Staffelwechselzone.
Stand: Oktober 2010)
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7.1.5 Strafrunden
Bei allen Wettkämpfen, bei denen die Strafe für einen Fehlschuss das Laufen einer
Strafrunde von 150 m beträgt, müssen die Wettkämpfer diese Strafrunde für jeden
Fehlschuss unmittelbar nach der Schießeinlage laufen.
7.1.5.1 Verantwortlichkeit
Die Wettkämpfer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die angefallene Anzahl von
Strafrunden unmittelbar nach der Schießeinlage laufen. Es ist nicht erlaubt, die
Strafrunden zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen.
7.1.5.2 Irrtümer bei der Strafrunde
Laufen Wettkämpfer aufgrund eines vom OK begangenen Fehlers oder aufgrund einer
fehlerhaften Wettkampfscheibe zu viele Strafrunden, entscheidet die Wettkampfjury
über eine entsprechende Zeitgutschrift. Das OK muss sicherstellen, dass bei jedem
Wettkampf, in welchem Strafrunden gelaufen werden, die für das Laufen der
Strafrunde benötigte Durchschnittszeit auf der Grundlage der Zeit, die von mindestens
5 Wettkämpfern ermittelt wird, aufgezeichnet wird.
7.1.6 Skatingschritt bei Staffel-, Massen- und Gruppenstarts
Der Skatingschritt (seitlicher Ausstellschritt mit einem oder beiden Beinen) ist
innerhalb des Bereiches der Parallelspuren nach der Startlinie in simultanen oder
Gruppenstarts verboten.
7.2
BEHINDERUNG
Es ist streng verboten, andere Wettkämpfer während eines Wettkampfes in irgendeiner
Art zu behindern. Das gilt auch für das Wegwerfen von Gegenständen auf den
Wettkampfstrecken oder am Schießstand so, dass andere Wettkämpfer behindert
werden können.
7.3
AUSTAUSCH VON AUSRÜSTUNG, REPARATUREN,
HILFELEISTUNG
7.3.1 Austausch von Skiern und Stöcken
Ein Wettkämpfer darf einen seiner Skier austauschen, aber nur, wenn dieser gebrochen
ist oder die Bindung beschädigt ist. Zerbrochene Stöcke und gerissene Riemen können
wiederholt ausgetauscht werden. Der Ersatzski und die Ersatzstöcke müssen den im
Materialkatalog der IBU enthaltenen Regeln entsprechen.
7.3.2 Gleiteigenschaften und Ausrüstungsreparaturen
Die Wettkämpfer dürfen die Gleiteigenschaften ihrer Skier während eines
Wettkampfes nicht durch die Verwendung irgendwelcher Substanzen verändern. Sie
dürfen jedoch Reparaturen an ihrer Ausrüstung während des Wettkampfes
durchführen, vorausgesetzt, sie erhalten dabei keine Unterstützung durch andere
Personen.
7.3.3 Reparatur und Austausch von Gewehren, Munition
Unterstützung bei der Reparatur eines Gewehrs ist nur auf dem Schießstand durch den
eingesetzten Waffenmeister oder durch einen dortigen Wettkampffunktionär erlaubt.
Das Gewehr darf nur am Schießstand ausgetauscht werden. Wettkämpfer dürfen sich
auf der Strecke und auf dem Schießstand Munition zureichen lassen.
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7.3.4 Erfrischungen
Die Wettkämpfer dürfen während des Wettkampfes Erfrischungen zu sich nehmen.
Die Wettkämpfer können diese Erfrischungen entweder mitführen oder sich zureichen
lassen.
7.3.5 Weitere Hilfeleistungen
Die Wettkämpfer dürfen von anderen Personen keinerlei andere Hilfeleistungen
annehmen als die, die in diesen Regeln ausdrücklich erlaubt sind.
8.
SCHIESSBESTIMMUNGEN
8.1
ALLGEMEINES
8.1.1 Regeln für das Schießen
Alle Schießeinlagen finden während des Trainings und des Wettkampfes auf dem
Schießstand statt. Im Wettkampf schießen die Wettkämpfer jeweils, nachdem sie die
erforderlichen Abschnitte der Wettkampfstrecke durchlaufen haben, mit Ausnahme
der letzten Teilstrecke, die im Ziel oder in der Staffelwechselzone endet. Die
Bestimmungen für das Schießen sind in Tabelle 1 unter 1.3.8 enthalten. Außerhalb des
Stadions müssen die Gewehre in einem Gehäuse oder in einer geschlossenen Tasche
verpackt sein.
8.2
SPEZIELLE SCHIESSREGELN FÜR DIE JEWEILIGEN
WETTKAMPFARTEN
8.2.1 Wahl der Schießbahnen
Bei Einzel- und Sprintwettkämpfen können die Wettkämpfer die Schießbahn aus den
Zielscheiben, die schon in der korrekten Reihenfolge (Liegend oder Stehend) bereit
stehen, frei wählen. Bei Verfolgungs- und Einzel- / Sprintwettkämpfen mit
Gruppenstart müssen die Wettkämpfer der Reihe nach die freien Schießbahnen
beginnend mit der Bahn 1 beziehen, wobei sie immer die niedrigste freie Schießbahn
wählen, bis die letzte Schießbahn erreicht worden ist. Ab diesem Zeitpunkt muss der
nächste Wettkämpfer die Bahn 1 beziehen und der Prozess beginnt wieder von vorne.
Bei der ersten Schießeinlage des Massenstartwettkampfes müssen die Wettkämpfer
auf der durch ihre Startnummer festgelegten Schießbahn schießen, bei den
nachfolgenden Schießeinlagen wird jeweils von rechts aufgefüllt in der Reihenfolge
des Eintreffens am Schießstand. Bei Staffelwettkämpfen ist die zu benutzende
Schießbahn bei der ersten Schießeinlage durch die Startnummer der Staffel festgelegt.
Danach wird wiederum von rechts aus in der Reihenfolge des Eintreffens am
Schießstand aufgefüllt.
8.2.2 Staffelwettkämpfe – Reservepatronen
Beim Staffelwettkampf muss jeder Wettkämpfer zunächst 5 Schuss abfeuern. Für
stehen gebliebene Wettkampfscheiben sind 3 Reservepatronen bestimmt; der
Wettkämpfer schießt so lange, bis alle 5 Scheiben getroffen oder alle 8 Patronen
abgefeuert sind. Werden die Reservepatronen nach Abgabe der ersten 5 Schuss
benötigt, müssen die Reservepatronen einzeln von Hand und nicht direkt von einem
Magazin geladen werden.
Stand: Oktober 2010)
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8.3
Kampfrichterreferat Biathlon
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SCHIESSSTELLUNGEN
8.3.1 Liegendschießen
2009
Beim Liegendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Bestimmungen:
- Das Gewehr darf nur die Hände, die Schulter und die Wange berühren.
- Die Unterseite des Handgelenks des Arms, der das Gewehr stützt, muss vom
Boden (Schneeauflage) deutlich abgehoben sein.
8.3.2 Stehendschießen
Beim Stehendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Bestimmungen:
- Die Wettkämpfer müssen frei und ohne Unterstützung stehen.
- Nur die Hände, die Schulter, die Wange und der an die Schulter angrenzende Teil
der Brust dürfen das Gewehr berühren.
- Der das Gewehr stützende Arm darf gegen die Brust gehalten oder auf der Hüfte
aufgestützt werden.
8.3.2.1 Kein Abnehmen der Skier
Es ist verboten, beim Schießen einen oder beide Skier abzunehmen oder irgendwelche
Gegenstände unter die Skier zu legen. Dies gilt sowohl für den Wettkampf als auch für
das Training und das Anschießen.
8.3.3 Stellung auf der Schießbahn
Der Wettkämpfer muss sicherstellen, dass während des Schießens kein Teil seines
Körpers, seiner Kleidung oder seiner Ausrüstung über die 1,5 m roten, die Schießbahn
begrenzenden, Markierungslinien bzw. deren Verlängerungen, ragt. Der Wettkämpfer
muss ebenfalls sicherstellen, dass die Mündung seines Gewehres über die Schießlinie
hinausragt.
8.3.4 Durchsetzung
Wird ein Wettkämpfer von einem am Schießstand eingesetzten Funktionär darauf
hingewiesen, dass seine Schießstellung oder seine Stellung auf der Schießbahn nicht
den Regeln entspricht, muss dies der Wettkämpfer sofort korrigieren.
8.4
SCHIESSHILFEN
8.4.1 Benutzung eines Schießriemens und eines Handstopps
Die Benutzung eines Schießriemens und eines Handstopps ist sowohl im Stehend- als
auch im Liegendanschlag gestattet.
8.4.2 Benutzung eines Magazins
Die für die jeweiligen Schießeinlagen bei Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und
Massenstartwettkämpfen benötigten 5 Schuss Munition sowie die ersten 5 Patronen
für die jeweiligen Schießeinlagen des Staffelwettkampfes dürfen mit Hilfe eines
Magazins geladen werden. Patronen, die aus dem Magazin verloren gehen oder sich
als Versager erweisen, dürfen nicht mit Hilfe eines neuen Magazins geladen werden,
sondern sie sind einzeln zu laden. Ein verloren gegangenes Magazin kann jedoch
durch ein anderes Magazin ersetzt werden.
Stand: Oktober 2010)
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8.5
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
8.5.1 Allgemeines
Das Schießen ist nur auf dem Schießstand während der offiziell genehmigten
Zeiträume gestattet. Es ist verboten, mit einem Gewehr Bewegungen zu vollführen,
die Personen gefährden oder von anderen als Gefährdung angesehen werden könnten.
Die Gewehrmündung muss sich vom Anfang bis zum Ende des Schießvorganges
jenseits des vorderen Randes der Schießrampe (Feuerlinie) befinden. Ist auf dem
Schießstand das Schießen freigegeben, ist es niemandem gestattet, sich vorwärts
dieser Linie aufzuhalten. Bei Betretung dieses Bereiches tragen Mitglieder von
Fernsehteams und Photographen selbst die Verantwortung für die eigene Sicherheit.
Der Wettkämpfer ist zu jeder Zeit für die Sicherheit seiner Handlungen und seines
Gewehrs verantwortlich.
8.5.2 Laden und Entladen
Beim Laden und Entladen des Gewehres muss der Lauf immer auf die Ziele oder nach
oben gerichtet sein. Auch das Einführen eines aufmunitionierten Magazins ist Teil des
Ladevorgangs. Begibt sich ein Wettkämpfer von einer Schießbahn zu einer anderen,
dann muss er zuerst sein Gewehr entladen und das Gewehr in normaler Tragestellung
auf den Rücken nehmen.
2010
8.5.2.1 Sicherheitsüberprüfung am Schießstand nach dem Schießen
Die Gewehre müssen nach jeder Schießeinlage entladen werden. Das bedeutet, dass
keine Patrone in der Kammer oder im eingelegten Magazin verbleiben darf. Es ist
jedoch gestattet, nach dem letzten Schuss die Patronenhülse in der Kammer und das
leere Magazin im Gewehr zu lassen. Am Ende des Trainings müssen die Wettkämpfer
vor Verlassen des Schießstandes eine Sicherheitskontrolle durchführen, indem sie bei
auf die Scheiben oder nach oben gerichtetem Lauf den Verschluss öffnen und das
eingelegte Magazin entfernen. Sie müssen weiterhin vor dem Verlassen des
Schießstandes die gesamte Munition aus dem Schaft und den Magazinen
entfernen.
8.5.3 Gezielte Schüsse
Alle Schüsse müssen gezielt und nur auf die Scheiben abgefeuert werden.
8.5.4 Abnehmen des Gewehrs auf dem Schießstand
Ein Wettkämpfer darf erst dann einen Riemen seines Gewehrtragegestells von der
Schulter nehmen, wenn er die Schießbahn erreicht hat, auf der er schießen will. Bevor
er sein Gewehr aus der Tragestellung abnehmen darf, muss er die Markierungslinie
mit beiden Füßen überquert und seine Skistöcke auf den Boden abgelegt haben.
8.5.5 Sicherheit im Ziel
2010
Bei allen IBU-Wettkämpfen müssen ein oder mehrere Offizielle am Ende des
Zielbereichs bereitstehen, um den Verschluss der Gewehre aller Wettkämpfer zu
öffnen. Diese Kontrolle darf nur durchgeführt werden, während die Gewehre nach
oben gerichtet sind. Gleichzeitig kontrolliert der Offizielle die aus der Kammer
ausgeworfene Patronenhülse. Wird diese Sicherheitskontrolle nicht durchgeführt, ist
diese Handlung vom Wettkämpfer selbst auszuführen. Die gesamte Munition muss
aus dem Schaft und den Magazinen entfernt werden
Stand: Oktober 2010)
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8.6
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
PATRONENVERSAGER, VERLORENE PATRONEN UND BESCHÄDIGTE
GEWEHRE
8.6.1 Patronenversager und verlorene Patronen/Magazine sowie beschädigte Gewehre
Patronenversager und verlorene Patronen oder Magazine dürfen von einem
Wettkämpfer ersetzt werden, sofern er Reservepatronen oder -magazine mitführt.
Führt der Wettkämpfer keine Reservepatronen oder -magazine mit, kann er von einem
Wettkampffunktionär am Schießstand Reservepatronen oder -magazine erhalten,
indem er eine Hand hebt und laut „Patronen“ sowie den Namen seines NVs ruft. Der
darauf reagierende Wettkampffunktionär wird die Reservemunition entweder dem
Reservegewehr der Mannschaft entnehmen, oder die Munition von einem sich hinter
dem Schießstand aufhaltenden Mannschaftsbetreuer entgegennehmen und an den
Wettkämpfer weitergeben. Den Wettkämpfern ist auch gestattet, Munition und
Magazine auf der Wettkampfstrecke entgegenzunehmen.
8.6.2 Beschädigte Gewehre
Muss ein Gewehr repariert werden, kann dies ein Wettkämpfer entweder selbst tun,
oder sich dabei helfen lassen, jedoch nur von dem Wettkampfwaffenmeister oder
einem Wettkampffunktionär. Kann das Gewehr nicht mehr repariert werden, darf es
gegen das Reservegewehr der Mannschaft ausgetauscht werden.
8.6.2.1 Reservegewehr
Ein Gewehr, das während des Wettkampfes so beschädigt wird, oder aus technischen
Gründen nicht mehr funktionstüchtig ist, um im Wettkampf weiter eingesetzt zu
werden, darf gegen ein Reservegewehr, das zuvor bei der Ausrüstungskontrolle
überprüft und markiert und dann am für Reservegewehre vorgesehenen
Gewehrständer am Schießstand vor Beginn des Wettkampfes durch die Mannschaft
hinterlegt wurde, ausgetauscht werden. Der Wettkämpfer muss dann den Wettkampf
mit dem Reservegewehr fortsetzen.
8.6.2.2 Verfahren zum Austausch des Gewehrs/Magazins/der Munition
Wurde das Gewehr auf der Strecke beschädigt oder ein Magazin verloren, darf der
Wettkämpfer, bevor er zur Schießbahn gelangt, selbst zu dem Gewehrständer laufen,
auf welchem das Reservegewehr seiner Mannschaft bereitsteht und das Gewehr
austauschen oder sein Magazin ersetzen, um dann weiter zur Schießbahn zu laufen.
Während des Schießens muss ein Wettkämpfer, dessen Gewehr ausgetauscht werden
muss, dies durch Handheben anzeigen. Sobald ein Schießstandfunktionär auf dieses
Zeichen reagiert, deutet der Wettkämpfer auf sein Gewehr und ruft laut: „Gewehr“
und den Namen seines NVs. Der Schießstandfunktionär holt daraufhin das
Reservegewehr dieser Mannschaft aus dem dafür bereitstehenden Gewehrständer
und bringt es dem Wettkämpfer.
8.6.3 Kein Zeitausgleich
Für das Reparieren oder Austauschen eines Gewehrs oder für das Entgegennehmen
von einem Ersatzmagazin oder -munition wird kein Zeitausgleich gewährt.
8.6.4 Reaktion durch Schießstandfunktionäre
Alle Schießstandfunktionäre müssen ständig darauf achten, ob ein Wettkämpfer die
Hand hebt oder ruft, um sein Gewehr austauschen zu lassen oder Ersatzmunition zu
verlangen. Die Schießstandfunktionäre müssen dann schnell reagieren und sich rasch
Stand: Oktober 2010)
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bewegen, um den Wunsch zu erfüllen, so dass der Zeitbedarf für den Austausch des
Gewehrs oder die Weitergabe der Munition möglichst gering ist.
8.7
FEHLERHAFTE ODER NICHT FUNKTIONIERENDE
WETTKAMPFSCHEIBEN
8.7.1 Falsch aufgezogene Scheiben
Wird für einen Wettkämpfer eine falsche Scheibe aufgezogen, eine Stehendscheibe für
das Liegendschießen oder umgekehrt, muss die falsche Wettkampfscheibe sofort
gegen die richtige ausgetauscht werden. Danach muss der Wettkämpfer mit dem
Schießen von vorne beginnen.
8.7.2 Nicht funktionierende Scheiben
Funktioniert eine Wettkampfscheibe nicht, muss dem Wettkämpfer eine andere
Scheibe zugewiesen werden und die nicht funktionierende Scheibe muss sofort
gesperrt werden. Der Wettkampffunktionär wird den Wettkämpfer darüber
informieren, ob er die Schießeinlage fortführen oder wieder von vorne beginnen sollte.
8.7.3 Beschießen der Scheibe durch einen anderen Wettkämpfer
Wird auf eine Wettkampfscheibe, auf die ein Wettkämpfer gerade schießt, von einem
anderen Wettkämpfer geschossen, so muss der inkorrekt Schießende sofort gestoppt
werden. Falls kein Ziel durch den inkorrekt Schießenden getroffen wird, kann der
korrekt schießende Wettkämpfer das Schießen fortsetzen. Sollte ein Ziel getroffen
worden sein, ist die Wettkampfscheibe sofort neu aufzuziehen und der Wettkämpfer
setzt das Schießen fort.
8.7.3.1 Bevor eine solche Scheibe erneut aufgezogen wird, müssen die auf der Scheibe
erfolgten Treffer und die Trefferlage aufgezeichnet werden. Ereignet sich ein
derartiger Fall bei einem Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart-, oder Staffelwettkampf,
muss dem Wettkämpfer von einem Schießstandfunktionär mitgeteilt werden, wie viele
Strafrunden er zu laufen hat.
8.7.3.2 Schießt ein Wettkämpfer auf eine Wettkampfscheibe, die nicht zu seiner Schießbahn g
ehört, und kein anderer Wettkämpfer schießt auf diese Scheibe, kann der Wettkämpfer
das Schießen, ohne auf seinen Fehler aufmerksam gemacht zu werden, fortsetzen.
Jedoch zählen für den Wettkämpfer nur die Treffer, die er auf der richtigen Scheibe
erzielt hat.
2010
8.7.3.3 Bei allen Schießeinlagen, für die die Schießbahnen entsprechend der Startnummer zugewiesen sind (erste Schießeinlage im Massenstart und in der
Staffel), müssen die Wettkämpfer auf ihrer zugeteilten Bahn schießen, es sei
denn, sie werden aufgrund eines Fehlers von einem anderen Wettkämpfer
daran gehindert. Treffer auf der falschen Bahn werden nicht gezählt.
8.7.4 Zeitausgleich und Verantwortung
Wenn ein Wettkämpfer aufgrund eines falsch aufgezogenen Zieles oder einer
fehlerhaften Scheibe Zeit verliert, muss die Wettkampfjury dafür einen angemessenen
Zeitausgleich festlegen.
Stand: Oktober 2010)
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8.7.4.1 Eigene Fehler
Wählt dagegen ein Wettkämpfer ein Ziel, auf das bereits geschossen wurde und das
noch nicht neu aufgezogen ist, oder schießt er quer auf eine Wettkampfscheibe
außerhalb seiner Schießbahn, ist er dafür selbst verantwortlich und erhält keinen
Zeitausgleich.
8.7.5 Wertung des Schießens
Für alle Schießeinlagen bei den Wettkämpfen muss das OK ein Auswertungssystem
erstellen. Jeder bei einem Wettkampf abgefeuerte Schuss muss von 3 unabhängigen
Personen oder Möglichkeiten registriert werden. Bei OWS, WM und WC
Veranstaltungen muss dieses Auswertungssystem aus einer elektronischen
Trefferanzeige und 2 unabhängigen Schießstandfunktionären bestehen.
9.
ZIELEINLAUF, WETTKAMPFZEIT UND
ERGEBNISSE
9.1
ZIELEINLAUF
9.1.1 Augenblick des Zieleinlaufs
Der Augenblick des Zieleinlaufs ist der Zeitpunkt, an welchem die Wettkampfzeit
eines Wettkämpfers oder einer Staffel endet. Bei elektronischer Zeitnahme ist der
Zeitpunkt des Zieleinlaufs der Augenblick, an welchem der Strahl des elektronischen
Sensors über der Ziellinie durch den Wettkämpfer unterbrochen wird. Bei
Handzeitnahme ist der Augenblick des Zieleinlaufs, wenn der Wettkämpfer die
Ziellinie mit einem Fuß oder beiden Füßen überquert. In Staffelwettkämpfen wird die
Zeit von dem Augenblick genommen, an dem das letzte Mitglied der Staffel endet.
9.2
WETTKAMPFZEIT
Die Wettkampfzeit ist die Zeit im Wettkampf, nach der die Platzierung eines
Wettkämpfers oder einer Staffel für die Ergebnisliste berechnet wird. Diese Zeit
schließt immer die von der Wettkampfjury verhängten Strafen oder zuerkannten
Zeitausgleiche mit ein.
9.2.1 Einzelwettkämpfe
Bei Einzelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit des Wettkämpfers die Zeit, die zwischen
Start und Zieleinlauf verstrichen ist, plus der verhängten Strafminuten für das
Schießen.
9.2.2 Sprint-, Verfolgungs-, und Massenstartwettkämpfe
Bei Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen ist die Wettkampfzeit des
Wettkämpfers die Zeit, die zwischen Start und Zieleinlauf verstrichen ist. Beim
Verfolgungs- und Massenstartwettkampf ist der erste Wettkämpfer, der die Ziellinie
überquert – vorbehaltlich eventueller Strafen und Zeitausgleiche –, der Sieger. Der
Zieleinlauf ist ebenso für die Platzierung der nachfolgenden Wettkämpfer maßgeblich.
9.2.3 Überrundete Wettkämpfer bei Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen 2010
In Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen bei OWS, WM, im WC, bei OEM und
IBU-Cups muss sich ein Wettkämpfer, der vom führenden Wettkämpfer auf der
Strecke überrundet wird, bevor er den Schießstand für seine letzte Schießeinlage
erreicht hat, an einer geeigneten Stelle am Schießstand aus dem Rennen zurückziehen.
Stand: Oktober 2010)
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9.2.4 Staffelwettkämpfe
2010
Bei allen Staffelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit eines Mannschaftsmitglieds die
zwischen Start oder Wechsel und nächstem abgeschlossenen Wechsel oder zwischen
Wechsel und Zieleinlauf verstrichene Zeit. Die Gesamtzeit einer Staffelmannschaft ist
die Zeit, die zwischen dem Start des ersten Mitglieds und dem Zieleinlauf des letzten
Mitglieds verstreicht. Die Zeit der einfahrenden Mitglieder endet, wenn sie die
Zeitnahmelinie am Anfang der Wechselzone überqueren, die Zeit der abfahrenden
Mitglieder beginnt im selben Augenblick. Im WC, bei WM & OWS, OEM und
IBU-Cups: Mannschaften, die den Schießstand für das letzte Schießen noch nicht
betreten haben, während die erste Mannschaft im Ziel ankommt, erhalten ihre
Platzierung auf Grundlage ihrer Position nach der Strafrunde (getrennte
Zeitnahmestelle) und werden an dieser Stelle gestoppt. Diese Mannschaften
werden auf der Ergebnisliste eingeordnet und erhalten alle entsprechenden
Punkte.
9.2.4.1 Platzierung im Staffelwettkampf
Die Platzierungen von Staffeln in den Ergebnislisten wird durch die Reihenfolge des
Zieleinlaufs des jeweils letzten Staffelläufers bestimmt, es sei denn, Zeitstrafen oder
Zeitausgleiche wurden verhängt.
9.2.5 Zeitgleichheit
Wenn zwei oder mehr Wettkämpfer die gleiche Wettkampfzeit erreichen, werden sie
in der Ergebnisliste als ex aequo gewertet. Wenn bei OWS, WM, Y/J WM und WC in
den Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfen eine Prüfung der FotofinishKameraaufzeichnungen die Reihenfolge des Zieleinlaufs von zwei oder mehr Athleten
nicht klären kann, wird eine Zeitgleichheit ausgerufen. Bei gleicher Platzierung (ex
aequo) in einem Wettkampf wird die gleiche Punktzahl vergeben.
9.2.6 Fotofinish
Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen muss für Verfolgungs-,
Massenstart- und Staffelwettkämpfe eine Zielfotoanlage zur Aufzeichnung des
Zieleinlaufs installiert werden. Diese Kamera muss genau über die Ziellinie
ausgerichtet werden, so dass die gesamte Ziellinie von der Kamera eingesehen wird.
Sollte der Zieleinlauf mit Hilfe dieser Zielfotoanlage entschieden werden müssen,
werden dadurch die Platzierungen festgelegt. Dabei ist der Sieger der Wettkämpfer,
der zuerst mit einem Teil seines Fußes die Ziellinie überquert. Der IKR Start/Ziel
fungiert auch als Fotofinish-Richter und entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufs
auf der Grundlage der Fotofinishaufzeichnung. Bei OECH U26 oder IBU-Cup
Veranstaltungen ist eine Zielfotoanlage nicht erforderlich, jedoch zulässig.
9.2.6.1 Zielvideokamera
Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen muss im Ziel eine Videokamera
installiert werden, die so aufgestellt ist, dass mit ihr die Startnummern der
Wettkämpfer, wenn diese die Ziellinie überschreiten, aufgezeichnet werden können.
Es wird empfohlen, ein derartiges System auch bei allen anderen Veranstaltungen zu
nutzen.
9.2.7 Zwischenzeiten
Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen müssen nach jeder Schießeinlage
für die elektronische Informationstafel sowie für die Medien und die Mannschaften
Zwischenzeiten angegeben werden. Die Zeitnahmelinie für die Zwischenzeit verläuft
Stand: Oktober 2010)
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nach der Strafrunde, und die Zwischenzeit muss für jeden Wettkämpfer bei dieser
Linie nach der Schießeinlage genommen werden.
9.3
ZEITNAHMESYSTEME
9.3.1 Forderungen
Die Wettkampfzeit muss mit Hilfe von elektronischen Messeinrichtungen, unterstützt
durch Handzeitnahme, genommen werden. Die Handzeitnahme wird nur dann
herangezogen, wenn das elektronische System während des Wettkampfes ausfällt.
Spezifikationen bezüglich der Zeitnahmegeräte sind im IBU Materialkatalog (Anhang
A) enthalten.
9.3.2 Maßeinheiten
Die elektronisch und manuell genommene Wettkampfzeit ist einschließlich einer
Zehntelsekunde (0,1) zu registrieren.
9.4
WETTKAMPFERGEBNISSE
9.4.1 Allgemeines
Die Ergebnisse sind der Nachweis der Leistung von Wettkämpfern oder Mannschaften
in einem Wettkampf. Das OK hat die Aufgabe, die Ergebnisse auf Papier und
elektronisch festzuhalten und sie entsprechend zu verteilen. Bei allen IBU
Veranstaltungen ist bei der Erstellung der Ergebnisse die englische Sprache zu
verwenden, jedoch können in den gleichen Ergebnislisten auch weitere Sprachen
verwendet werden. Vorläufige Ergebnisse und Endergebnisse müssen folgende
Informationen enthalten:
a) Name und Ort der Veranstaltung;
b) Art, Zeit und Datum des Wettkampfes;
c) Wettkampfstrecke- und Wetterdaten;
d) Namen der Wettkampfjurymitglieder;
e) Unterschrift des TD;
f) Anzahl der gemeldeten Wettkämpfer und der Wettkämpfer, die den Wettkampf
beendet haben;
g) Anzahl der Wettkämpfer, die nicht an den Start gingen und den Wettkampf nicht
beendet haben;
h) Bemerkungen über verhängte Strafen: Artikel, Zeitausgleich oder Strafart;
i) Spalten für:
- Platzierungen vom ersten bis zum letzten Wettkämpfer;
- Startnummern;
- Namen und Vornamen der Wettkämpfer;
- NV oder Mannschaft;
- Schießfehler pro Schießeinlage;
- Schießfehler insgesamt;
- Laufzeiten bis auf eine zehntel Sekunde genau;
- Gesamtzeit und Zeit der Staffel;
- Rückstand;
- Weltcuppunkte (falls gewonnen);
- Nationencuppunkte (falls gewonnen).
Beim Verfolgungswettkampf sind die angegebenen Zeiten der Zeitrückstand zum
ersten Starter für den Sieger, gefolgt von den Zeitrückständen zum Sieger für die
weiteren Wettkämpfer.
Stand: Oktober 2010)
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9.4.1.1 Zeitgleichheit
Beenden zwei oder mehr Wettkämpfer den Wettkampf in der gleichen Zeit (gleiche
Wettkampfzeit), werden diese Wettkämpfer ex aequo gewertet; dabei gibt es in den
Ergebnissen keine Nächstplatzierung.
9.4.2 Ergebnisarten
Es gibt drei Arten von Ergebnissen: Zwischenergebnisse, Vorläufige Ergebnisse und
Endergebnisse.
9.4.2.1 Zwischenergebnisse
Zwischenergebnisse geben Auskunft über eine Wettkampfsituation während eines
Wettkampfes und sind lediglich als Information vorgesehen. Sie werden auf der
Anzeigetafel angezeigt, durch den Platzsprecher angesagt und stehen im
elektronischen Informationssystem zur Verfügung.
9.4.2.2 Vorläufige Ergebnisse
Vorläufige Ergebnisse sind die ersten offiziellen Ergebnisse des Wettkampfes, die
vom OK nach dem Zieleinlauf des letzten Läufers erstellt werden. Vorläufige
Ergebnisse gelten immer unter Vorbehalt eines Protestes und sind im Zielbereich
sowie im Wettkampfbüro sobald wie möglich nach dem Zieleinlauf des letzten
Wettkämpfers zu veröffentlichen und anzuschlagen. Der Zeitpunkt des Aushangs der
Vorläufigen Ergebnisse muss auf der entsprechenden Ergebnisliste vermerkt werden
und die Liste muss vom TD unterschrieben sein, sodass das Ende der Protestzeit klar
ist.
9.4.2.3 Endergebnisse
Die Endergebnisse sind die unwiderruflich offiziellen Ergebnisse eines Wettkampfes;
sie sind sofort nach Ablauf der Protestzeit oder, sobald die Wettkampfjury über einen
eingegangenen Protest entschieden hat, zu veröffentlichen.
9.4.3 Ergebnisheft
Die Endergebnisse sowie weitere wichtige Informationen über alle Wettkämpfe von
allen IBU Veranstaltungen müssen in einem Heft zusammengefasst werden. Dieses
Heft muss folgende Angaben enthalten:
a) Veranstaltungsprogramm;
b) Teilnehmerliste – NV, Wettkämpfer, Trainer;
c) Entscheidungen der Wettkampfjury und der Berufungsjury;
d) alle Endergebnisse zusammen mit den entsprechenden Punktelisten und der
Titelseite.
Alle Resultatblätter der Ergebnishefte müssen auf weißem Papier gedruckt sein.
9.4.4 Verteilung der Ergebnishefte und Ergebnislisten
Von allen IBU Veranstaltungen ist eine Kopie der Ergebnishefte an alle NV zu
verteilen, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Kann dies nicht vor Abreise
der Mannschaft erfolgen, ist das Heft sofort nach seiner Fertigstellung auf dem
Postweg zu übersenden. Kopien des Ergebnisheftes müssen auch an den
Generalsekretär der IBU gesandt werden. Darüber hinaus müssen die beim WC Finale
produzierten Ergebnishefte und CDs an alle NV verteilt oder versandt werden, die im
Verlauf der Wettkampfsaison an einem WC teilgenommen haben. Eine Kopie jeder
Ergebnisliste und jedes Prokotolls sowie der Analysen ist nach jedem Wettkampf in
Stand: Oktober 2010)
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Arbeitspapier
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das Postfach jedes teilnehmenden NV zu legen. Zusätzliche Kopien sind auf
Verlangen im Wettkampfbüro verfügbar zu machen.
10.
PROTESTE
10.1
ALLGEMEINES
Proteste müssen schriftlich unter Verwendung des offiziellen Protestformblatts der
IBU beim Wettkampfsekretär zu Händen der Wettkampfjury eingereicht werden;
gleichzeitig ist eine Protestgebühr von 50 € oder deren Gegenwert in der Währung des
ausrichtenden NV zu hinterlegen. Das Protestformblatt ist beim Wettkampfsekretär zu
erhalten. Wird dem Protest stattgegeben, wird der Betrag zurückerstattet. Wird der
Protest verworfen, verfällt der Betrag zu Gunsten der IBU.
10.2
PROTESTARTEN UND BEDINGUNGEN
10.2.1 Proteste bezüglich der Qualifikation von Wettkämpfern
Proteste bezüglich der Qualifikation von Wettkämpfern können bis zum Ende der
Protestzeit des betreffenden Wettkampfes jederzeit vorgelegt werden.
10.2.2 Proteste während und nach Wettkämpfen
Proteste bezüglich Regelverstöße durch Wettkämpfer und Betreuer, bezüglich von
Funktionären begangener Fehler, bezüglich Wettkampfbedingungen sowie bezüglich
der vorläufigen Ergebnisse müssen im Zeitraum zwischen Beginn des Anschießens für
den Wettkampf und bis 15 Minuten nach Aushang der vorläufigen Ergebnisse
eingereicht werden. Das OK muss sofort nach Aushang der vorläufigen Ergebnisse
alle Beteiligten unmissverständlich in Kenntnis setzen, damit jeder Bescheid erhalten
hat, dass die vorläufigen Ergebnisse ausgehängt wurden.
10.2.3 Wiederholung oder Annullierung
Ergibt sich aus der Prüfung eines Protestes ein Umstand, der als so schwerwiegend
angesehen wird, dass der sportliche Wert des Wettkampfes zweifelhaft erscheint, oder
kommt die Wettkampfjury aus eigener Beobachtung zu gleicher Schlussfolgerung,
kann die Wettkampfjury die Entscheidung treffen, den Wettkampf zu wiederholen
oder den Wettkampf ohne Wiederholung zu annullieren.
11.
STRAFBESTIMMUNGEN
Die Strafen werden durch die Disziplinarregeln der IBU geregelt.
12.
WELTMEISTERSCHAFTEN – VERANSTALTUNGSREGELN
12.1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
12.1.1 Zuständigkeit und Begriffe
WM und Y/J WM sind Veranstaltungen der IBU und werden unter ihrer Kontrolle für
Männer, Frauen, Junioren, Juniorinnen und für Jugend männlich und weiblich
durchgeführt. Die in diesem Absatz für WM festgelegten Regeln gelten ebenso für
Y/J WM, es sei denn, es wären andere Regeln festgelegt.
12.1.2 Veranstaltungstermine
Stand: Oktober 2010)
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WM werden für Männer und Frauen gemeinsam jährlich durchgeführt. Den Termin
für die Durchführung der WM legt der Vorstand der IBU fest. In Olympischen Jahren
werden keine WM durchgeführt. Y/J WM für Junioren und Juniorinnen
beziehungsweise für Jugend männlich und weiblich werden gemeinsam zu einem vom
Vorstand gebilligten Termin durchgeführt. Für einen von der IBU für WM
genehmigten Wettkampf, der nicht im Programm der OWS enthalten ist, werden in
Jahren der OWS eigene WM durchgeführt.
12.1.3 Beste Biathleten – Finanzielle Verantwortlichkeit und Auswahl
Jedes OK einer WM muss während der WM für die Kosten für Unterbringung und
Verpflegung der 30 besten männlichen und 30 besten weiblichen Biathleten für
maximal zwölf Tage aufkommen. Die besten Biathleten der WM werden anhand der
besten Platzierungen in der aktuellen WC-Gesamtwertung vor Beginn der WM
bestimmt.
12.2
BEWERBUNGEN UND ERNENNUNG VON AUSRICHTERN
12.2.1 Allgemeines
Die Aufgabe, eine WM durchzuführen, wird vom IBU Kongress mindestens vier
Jahre, aber nicht mehr als fünf Jahre im voraus, einem Mitgliedsverband der IBU für
einen festgelegten Ort übertragen.
2010
12.2.2 Bewerbung für die Ausrichtung einer WM
Die Bewerbung um Ausrichtung einer WM muss bei der IBU in Schriftform von
einem NV eingereicht werden. Die Bewerbung und die Bewerbungsgebühr dürfen
nicht später als bis zum 30. Juni vor dem entsprechenden IBU-Kongress eingehen. Die
Bewerbungsgebühr beträgt wie folgt:
a.) Bewerbung für eine IBU-Winter-WM: fällige Gebühr € 45.000,--;
Falls nicht vom IBU-Kongress gewählt, wird 1/3 der Gebühr zurückerstattet
(€15.000,-)
b.) Bewerbung für eine IBU-Winter-WM: fällige Gebühr € 30.000,--#
Falls nicht vom IBU-Kongress gewählt, werden 50 % der Gebühr zurückerstattet
(€15.000,--)
c.) Bewerbung für eine IBU-Winter-WM: fällige Gebühr € 10.000,--;
Keine Rückerstattung.
Der Ort, für den die Bewerbung erfolgt, muss am Ende der Bewerbungsfrist eine ALizenz besitzen. Die Bewerbung muss schriftlich auf dem offiziellen
Bewerbungsformular der IBU bei der Geschäftsstelle der IBU eingereicht werden. Sie
muss vom Präsidenten oder Generalsekretär des entsprechenden Mitgliedsverbandes
unterzeichnet sein.
12.2.3 IBU Veranstaltungserklärung
Sofort nach Vergabe einer WM muss der ausrichtende NV die Veranstaltungserklärung der IBU unterzeichnen. Mit der Unterschrift beurkundet der ausrichtende
NV, dass er die in der Erklärung festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Pflichten
annimmt und akzeptiert und sie in der vorgeschriebenen Fristerfüllen wird.
12.3
VERANSTALTUNGSPLAN UND PROGRAMM
Der vorgeschlagene Veranstaltungsplan und das Programm werden vom OK in
Absprache mit dem TD erstellt und der Geschäftsstelle der IBU mindestens zwei Jahre
vor Beginn der Veranstaltung vorgelegt. Das Programm muss dem TK vorab zur
Stand: Oktober 2010)
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Einsicht vorgelegt und vom Vorstand der IBU spätestens ein Jahr vor Beginn der WM
genehmigt werden.
12.4
BERICHTE ÜBER DEN FORTGANG
Der Ausrichter muss der IBU regelmäßig über den Fortgang der Vorbereitungen
Bericht erstatten.
12.5
INFORMATIONSSCHRIFTEN UND EINLADUNGEN
12.5.1 Vorausinformation
Mindestens ein Jahr vor der WM muss das OK an alle Mitgliedsverbände der IBU und
an die IBU Geschäftsstelle eine Broschüre mit Vorausinformationen versenden. Die
Broschüre muss alle wichtigen Informationen über die WM enthalten, die für die NV
bis zu diesem Zeitpunkt wissenswert sind.
12.5.2 Offizielle Ausschreibung
2009
Bis spätestens 1. September des Jahres vor der WM muss das OK per Einschreiben die
offiziellen Ausschreibungen geprüft durch den RD an alle NV der IBU sowie an die
IBU Geschäftsstelle versenden. NV, die für Visumzwecke eine spezielle Einladung
benötigen, müssen diese vom Ausrichter anfordern.
12.5.3 Endgültige Informationsbroschüre
Bis spätestens 15. Oktober vor der WM hat das OK eine detaillierte Informationsbroschüre an alle NV der IBU sowie an die IBU Geschäftsstelle zu verschicken. Diese
Broschüre muss detailliert alle Informationen enthalten, die gemäß dem Leitfaden für
Organisationskomitees gefordert sind.
12.5.4 Elektronische Broschüren und Ausschreibungen
Broschüren und Ausschreibungen können mittels E-Mail und Platzierung auf einer
Website mit Benachrichtigung durch E-Mail auch auf elektronischem Weg versandt
werden.
12.6
TEILNAHME
12.6.1 Quoten für WM
12.6.1.1 Maximale Einschreibung und Meldung
Jeder Mitgliedsverband der IBU, der seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet hat, ist
berechtigt, maximal 8 männliche und 8 weibliche Wettkämpfer einzuschreiben und je
4 für die Einzel- und Sprintwettkämpfe namentlich zu melden. Zusätzlich sind die NV,
denen die Sieger im Einzel-, Sprint- und Massenstartwettkampf der OWS oder der
WM des vergangenen Jahres angehören, berechtigt, zusätzlich zu den Quoten ihres
NV diese Athleten zu melden.
12.6.1.2 Verfolgungswettkämpfe
Die ersten 60 Wettkämpfer aus dem Qualifikationswettkampf sind für den
Verfolgungswettkampf startberechtigt.
12.6.1.3 Massenstartwettkämpfe
Für den Massenstartwettkampf können 30 Wettkämpfer gemeldet werden, die wie
folgt ausgewählt werden: die 15 Führenden des aktuellen WC Gesamtstandes sowie
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die Medaillengewinner, die sich nicht schon unter den 15 Führenden des aktuellen WC
Gesamtstandes befinden, dann die übrigen Wettkämpfer ausgewählt unter
Heranziehung der bei den Einzel-, Sprint- und Verfolgungswettkämpfen der laufenden
WM gewonnenen Punkte in der Reihenfolge der Platzierung.
Die Startnummern werden in folgender Ordnung zugewiesen: Der Goldmedaillengewinner des ersten persönlichen Wettkampfes einer WM erhält die Startnummer 1;
der Goldmedaillengewinner des zweiten persönlichen Wettkampfes einer WM erhält
die Startnummer 2; der Goldmedaillengewinner des dritten persönlichen Wettkampfes
einer WM erhält die Startnummer 3; die Silbermedaillengewinner in derselben
Reihenfolge die Startnummern 4 – 6; die Bronzemedaillengewinner in derselben
Reihenfolge beginnend mit den Startnummern 7 – 9. Die aktuell Führenden in der WC
Gesamtwertung erhalten in der Reihenfolge die Startnummern ab 10, usw. Hat ein
Wettkämpfer mehr als eine Medaille in den persönlichen Wettkämpfen der laufenden
WM errungen, erhält er in Übereinstimmung mit der oben aufgeführten Reihenfolge
die niedrigste Startnummer und die anderen Wettkämpfer rücken in der gleichen
Reihenfolge nach oben. Das Gleiche trifft zu, wenn mehr als ein Wettkämpfer mehrere
Medaillen errungen hat oder wenn ein oder mehrere Wettkämpfer nicht zum Start
antreten. Jeder Mitgliedsverband ist berechtigt, maximal vier Athleten zu melden. Hat
ein Mitgliedsverband mehr als vier Medaillengewinner, dürfen alle Medaillengewinner dieses Mitgliedsverbandes gemeldet werden. Zusätzlich zu dieser
Höchstzahl je Mitgliedsverband darf der Sieger des Massenstartwettkampfes der OWS
oder WM des Vorjahres gemeldet werden. Wenn diesem nicht schon entsprechend der
oben genannten Regel eine Startnummer zugewiesen ist, erhält er die Startnummer 30.
12.6.1.4 Staffelwettkämpfe
Die besten 30 NV, Männer und Frauen, können auf der Grundlage der Nationencupwertung des vergangenen Jahres Staffeln melden.
12.6.1.5 Gemischte Staffelwettkämpfe
Es dürfen maximal 30 Gemischte Staffeln teilnehmen, und zwar gemäß der Summe
des aktuellen Standes des NV in der Nationencupwertung Männer und Frauen.
12.6.1.6 Mannschaftsbetreuer
Den NV ist gestattet, Mannschaftsbetreuer entsprechend der Anzahl ihrer
teilnehmenden Athleten einzuschreiben. Ist die Anzahl der Athleten 4 oder weniger,
sind sie befugt, 4 Mannschaftsbetreuer einzuschreiben. Ab 5 teilnehmenden Athleten
kann von den betreffenden NV die gleiche Anzahl von Mannschaftsbetreuern wie von
ihnen teilnehmende Athleten eingeschrieben werden. Ist das OK in der Lage, mehr als
diese Anzahl aufnehmen zu können, muss diese Zahl zusammen mit den Bedingungen
für diesen zusätzlichen Personenkreis in der Ausschreibung vermerkt werden.
12.6.2 Quoten für Y/J WM
12.6.2.1 Maximale Einschreibung und Meldung von Wettkämpfern
Jeder NV kann für die Y/J WM maximal jeweils 5 Junioren und Juniorinnen und
jeweils 5 Jugend männlich und weiblich einschreiben. Folgende namentliche
Meldungen bestehen für die Wettkämpfe der Y/J WM:
12.6.2.2 Einzel- und Sprintwettkämpfe
Im Einzel- und im Sprintwettkampf dürfen bei den Junioren und bei den Juniorinnen
sowie bei der Jugend männlich und weiblich nicht mehr als je vier Wettkämpfer pro
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NV starten. Zusätzlich sind die NV, denen die Sieger im Einzel- und Sprintwettkampf
der Y/J WM des vergangenen Jahres angehören, berechtigt, diese zum Einzel- und
Sprintwettkampf der Y/J WM zusätzlich zu ihrem nationalen Kontingent
einzuschreiben, solange diese der gleichen Klasse wie bei den vorangegangenen Y/J
WM zugehören.
12.6.2.3 Verfolgungswettkämpfe
Beim Verfolgungswettkampf sind die besten 60 Athleten aus den Qualifikationswettkämpfen startberechtigt, dies gilt für Junioren wie auch für Juniorinnen sowie
Jugend männlich und weiblich.
12.6.2.4 Staffelwettkämpfe
Jeder NV darf eine Staffel pro Klasse in den Staffelwettkämpfen bei den Y/J WM
melden. Ein Wettkämpfer darf nur in einer Staffel (Jugend oder Junioren) starten.
12.6.2.5 Mannschaftsbetreuer
Art. 12.6.1.6 gilt sinngemäß.
12.7
PREISE
12.7.1 Offizielle Medaillen
Den erst-, zweit- und drittplazierten Wettkämpfern der Einzel-, Sprint- Verfolgungsund Massenstartwettkämpfe werden von der IBU Gold-, Silber- bzw. Bronzemedaillen
verliehen. Jeder Angehörige einer Staffel erhält für den ersten, zweiten bzw. dritten
Platz die IBU Medaille in Gold, Silber bzw. Bronze.
12.7.1.1 Siegerehrung
Bei der Verleihung der offiziellen Weltmeisterschaftsmedaillen muss sowohl die
jeweilige Flagge gehisst, als auch die Nationalhymne gespielt werden. Wettkämpfer
dürfen dabei nicht mit ihrem Wettkampfmaterial oder ihrer –ausrüstung erscheinen.
12.7.1.2 Siegervorstellung
Die Siegervorstellung ist die Präsentation der 8 bestplatzierten Wettkämpfer und der 6
bestplatzierten Staffelmannschaften unmittelbar nach dem Ende des Wettkampfs. Die
Wettkämpfer müssen ihre Startnummern aus dem Wettkampf tragen und dürfen ihr
Wettkampfmaterial/ihre Wettkampfausrüstung mitbringen.
12.7.2 Weitere Preise
Das Organisationskomitee sowie andere Körperschaften können weitere
Preise verleihen.
12.8
LEIBCHEN DER FÜHRENDEN
Die in der laufenden WC Wertung der Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe führenden Männer und Frauen sowie die Gesamtführenden im WC tragen
bei WM das nummerierte Leibchen eines „Weltcupführenden“ anstelle einer regulären
Startnummer. Die auf den Leibchen zu tragenden Farben sind:
a) Führende in der WC Gesamtwertung - gelb
b) jeweils Führende in den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und
Massenstartwettkämpfen – rot
c) Führende in der WC Gesamtwertung, die gleichzeitig Führende in der betreffenden
Wettkampfart sind – gelb/rot kombiniert.
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13.
OLYMPISCHE WINTERSPIELE – ERANSTALTUNGSREGELN
13.1
REGELN
Für die Durchführung von OWS ist das IOC zuständig; jedoch gelten diese
Wettkampfregeln auch für die OWS, es sei denn, das IOC hat anderweitige
Festlegungen getroffen. Für den Massenstartwettkampf bei den OWS finden die
Veranstaltungsregeln für Weltmeisterschaften sinngemäß Anwendung, jedoch mit der
einen Ausnahme, dass der Weltmeister des Vorjahres nicht zusätzlich zur Quote des
NV starten darf, außer er hat sich anderweitig qualifiziert.
13.2
VERANSTALTUNGSPLAN UND PROGRAMM
Der Veranstaltungsplan und das Programm für die Wettkämpfe werden vom
Ausrichter in Absprache mit dem TD und dem Stellvertretenden TD erstellt. Der
Veranstaltungsplan und das Programm müssen dem TK zur Einsicht und dem
Vorstand der IBU zur Zustimmung vorgelegt werden.
13.3 Quote für die nationalen Verbände
2010
Die Quote für Anmeldung und Meldung für die OWS basiert auf der Platzierung des
NV entsprechend der Nationencuppunkte, die bei den beiden vorangegangenen
Weltmeisterschaften errungen wurden. Diese berechnen sich aus den Wertungen der
drei bestplatzierten Athleten jedes NV in den Einzel-, Sprint-, und
Staffelwettkämpfen. Weitere Einzelheiten werden vom IOC und dem Vorstand der
IBU durch Vereinbarung festgelegt. Für alle Athleten eines NV, die die Kriterien
der IBU-Einzelquote für OWS erfüllen, gilt: Die gastgebende Nation der
Olympischen Winterspiele darf mit mindestens einem Athleten und/oder einer
Mannschaft in jedem Wettkampf antreten (mit Ausnahme von Verfolgung und
Massenstart, für die sich alle Athleten einzeln qualifizieren müssen). Diese
Mindestquote ist als Teil der gesamten IBU/IOC-Athletenquotenzuteilung
einzufügen. Jede Staffelmannschaft, die nach dieser Bestimmung gemeldet wird,
kommt zur normalen Maximalanzahl an Staffelmannschaften und Athleten noch
hinzu.
14.
KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN UND
KONTINENTALCUPS – VERANSTALTUNGSREGELN
14.1
KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN
14.1.1 Allgemeines
Die KM sind Veranstaltungen der IBU und werden unter ihrer Kontrolle gemeinsam
für Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen ausgerichtet. Die Regeln finden auf
folgende Meisterschaften Anwendung:
a) Asienmeisterschaften (ACK)
b) Offene Europameisterschaften (OECH)
c) Nordamerikanische Meisterschaften (NACH)
d) Südamerikanische Meisterschaften (SACH).
Die Ausrichtung von CCH wird zwei Jahre vor der Veranstaltung vom Vorstand auf
Empfehlung des TK vergeben. OECH U26 unterliegen einer
Veranstaltungsdeklaration.
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14.1.2 Kontrolle
Die unmittelbare Kontrolle erfolgt auf Kosten des OK durch einen IBU Ass.RD.
14.1.3 Wettkampfarten
An den CCM können die Disziplinen Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und
Staffelwettkampf ausgetragen werden. Alle offiziellen Wettkämpferklassen der IBU
sind nach Maßgabe des zuständigen kontinentalen Gremiums teilnahmeberechtigt.
14.1.4 Startberechtigung und Teilnahme
Es sind jeweils Sportler aller Mitgliedsverbände der IBU startberechtigt.
Kontinentalmeister und Medaillenträger können jedoch nur Angehörige der
Mitgliedsverbände der entsprechenden Kontinente werden. Teilnahmequoten werden
von den zuständigen kontinentalen Gremien festgelegt.
14.1.5 Wettkampfregeln
Für die KM gelten die Wettkampfregeln der IBU. Besondere Regeln können von den
jeweiligen kontinentalen Gremien ausgearbeitet werden und werden von diesen
festgelegt. Die Regeln für KM sind im Detail in Anhang D zu diesen Regeln enthalten.
14.1.6 Preise
Den erst-, zweit- und drittplazierten Wettkämpfern werden von der IBU offizielle
Gold-, Silber- bzw. Bronzemedaillen verliehen. Die kontinentalen Gremien können
weitere Sachpreise aussetzen.
14.2
KONTINENTALCUPS und REGIONALCUPS
2010
14.2.1 Allgemeines
Die KC/RC sind IBU-Veranstaltungen. Die Wettkampfserie steht allen IBUMitgliedern offen. KC/RC sind eigene Veranstaltungen und dürfen nicht gleichzeitig
und nicht am selben Ort zusammen mit WC-Wettkämpfen ausgerichtet werden.
14.2.2 Nicht gemeinsam mit WC ausgetragen
Die KC sind eigenständige Veranstaltungen und dürfen nicht am selben Ort zusammen
mit WC Wettkämpfen ausgetragen werden.
14.2.3 Bewerbungen um Ausrichtung und Vergabe an NV
2010
Alle IBU-Mitgliedsverbände können sich bewerben, eine oder mehrere KC-/RCVeranstaltungen einer Saison auszurichten. Bewerbungen müssen bei der IBU
eingereicht werden.
14.2.4 Wettkampfregeln
2010
Für die KC/RC gelten die IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln.
Sonderregeln können von den entsprechenden NV des Kontinents/ der Region
erstellt werden, wenn diese Regeln vorab von der IBU genehmigt wurden.
14.2.5 Jurys
An den KC Veranstaltungen werden unter der Verantwortung der IBU nur die
Wettkampfjurys eingesetzt. Die kontinentalen Gremien können für Veranstaltungen
eine Berufungsjury einrichten.
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15.
WELTCUP – VERANSTALTUNGSREGELN
15.1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
DSV
15.1.1 Zuständigkeit
WC sind Veranstaltungen der IBU und werden unter ihrer Zuständigkeit für Männer
und Frauen durchgeführt. Diese Regeln gelten für WC Veranstaltungen.
15.1.2 Ausgaben für die TD und IKR
Die Ausgaben für die TD und IKR der IBU hinsichtlich Reisekosten, Unterbringung
und Verpflegung sowie der Tagegelder sind gemäß der jeweils gültigen IBU
Reisekostenregeln für die Zeit, in welcher sie für die Veranstaltung gefordert sind,
vom OK zu übernehmen.
15.1.3 Beste Biathleten – Finanzielle Verpflichtungen und Auswahl
2010
Jedes OK einer WC-Veranstaltung muss für die Kosten für Unterbringung und
Verpflegung der 25 besten männlichen und der 25 besten weiblichen Biathleten für
maximal sieben volle Tage bei einem WC mit drei Wettkämpfen und für maximal fünf
volle Tage bei einem WC mit zwei Wettkämpfen aufkommen. Die besten Biathleten
für die aktuelle Wettkampfsaison bis Ende Dezember werden anhand der besten
Platzierungen in der Weltcup-Gesamtwertung des Vorjahres bestimmt. Für den Teil
der Saison, der am 1. Januar beginnt, erfolgt die Auswahl anhand der besten
Platzierungen in der Weltcup-Gesamtwertung zum Ende Dezember. Für den Teil der
Saison, der am 1. Februar beginnt, erfolgt die Auswahl anhand der besten
Platzierungen in der Weltcup-Gesamtwertung zum Ende Januar. Für den Rest der
Saison wird entsprechend verfahren. Der NV, der den Sieger der IBU-CupGesamtwertung (Männer und Frauen) stellt, erhält von der IBU zusätzliche
finanzielle Unterstützung für die Teilnahme des Siegers am Weltcupfinale.
15.2
JÄHRLICHER ZEITPLAN FÜR WC VERANSTALTUNGEN
15.2.1 Anzahl von WC pro Saison
Die Anzahl der durchzuführenden Veranstaltungen wird vom Vorstand der IBU auf
Empfehlung des TK festgelegt.
15.2.2 Jährlicher Weltcupkalender
WC Veranstaltungen werden vor und nach der jährlichen WM oder den OWS
durchgeführt. Sie müssen in dem vom Vorstand der IBU festgelegten zeitlichen
Rahmen stattfinden.
15.3
BEWERBUNGEN UM AUSRICHTUNG UND ERNENNUNG VON
AUSRICHTERN
15.3.1 Befugnis zur Ernennung
Ausrichter von WC Veranstaltungen werden auf der Grundlage einer Empfehlung
seitens des TK der IBU vom Vorstand der IBU ernannt.
15.3.2 Bewerbungen für die Ausrichtung von WC Veranstaltungen
Bewerbungen für die Ausrichtung von WC Veranstaltungen müssen von den sich
dafür bewerbenden NV vor Ablauf der vom Vorstand der IBU dafür gesetzten Frist
Stand: Oktober 2010)
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schriftlich bei der Geschäftsstelle der IBU eingehen. Für eine Bewerbung ist eine IBU
A Lizenz erforderlich. Für Bewerbungen, die bei der IBU Geschäftsstelle einzureichen
sind, ist das dafür vorgesehene Antragsformular der IBU zu verwenden und der
Antrag muss vom Präsidenten oder Generalsekretär des Antrag stellenden NV
unterzeichnet sein.
15.3.2.1 Ein NV kann sich für die Ausrichtung von einem oder mehr WC Veranstaltungen
pro Saison bewerben. Normalerweise kann ein NV pro Saison nur eine WC
Veranstaltung ausrichten.
15.3.3 IBU Veranstaltungserklärung
Nach Vergabe einer WC Veranstaltung muss vom ausrichtenden NV die
Veranstaltungserklärung der IBU unterzeichnet werden. Mit der Unterschrift
beurkundet der ausrichtende NV, dass er annimmt und gewillt ist, die in der
Veranstaltungserklärung festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Pflichten zu
akzeptieren und fristgerecht zu erfüllen.
15.4
WC PROGRAMM
Das Programm für eine WC Veranstaltung wird, sobald als möglich, vom Vorstand
der IBU in Absprache mit dem Ausrichter, der Rundfunkgesellschaft, mit der die IBU
eine vertragliche Vereinbarung betreffend die Fernsehübertragung geschlossen hat,
und dem TK festgelegt.
15.5
AUSSCHREIBUNGEN
Ausschreibungen von WC Veranstaltungen sind vom Ausrichter bis spätestens drei
Monate vor Beginn der Veranstaltung an die NV der IBU sowie an die IBU
Geschäftsstelle zu versenden. Die Ausschreibung kann auf elektronischem Wege über
E-Mail oder Platzierung auf einer Website mit Benachrichtigung über E-Mail
erfolgen.
15.6
TEILNAHME
15.6.1 Einschreibung und Startquoten
2010
Auf Grundlage der Nationencup-Endwertung des Vorjahres dürfen die NV jeweils mit
der folgenden Anzahl männlicher bzw. weiblicher Wettkämpfer an WCVeranstaltungen teilnehmen: Einzel- und Sprintwettkämpfe: Die Quote basiert auf der
Platzierung des NV in der Nationencupwertung der vorangegangenen Saison:
Nationencup-Rang
Anmeldung
Start
Gesamt
1-5
8
6
30
6-10
7
5
25
11-15
6
4
20
16-20
5
3
15
21-25
4
2
10
26-30*
3(4)
1
5
Wildcard
3
108
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•
Für einen WC, bei dem eine Staffel stattfindet, dürfen die Nationen 26 – 30 im
Nationencup 4 Athleten melden.
•
Wildcard: Die drei besten einzelnen Athleten (aktuelle IBU-CupGesamtwertung) eines Landes, das noch keine Quote im WC hat, dürfen im WC
starten, vorausgesetzt, dass sie mindestens ein Ergebnis im Sprint oder Einzel
erreichen, das max. 12% hinter der Durchschnittszeit der drei bestplatzierten
Wettkämpfer im IBU-Cup liegt.
Athleten, die im letzten Trimester der Saison eine Wildcard gem. 15.6.1 erhalten,
sind für den WC der kommenden Saison qualifiziert. Jeder im WC startende
Athlet (auch Wildcard Athlet) erhält WC Nationencup Punkte und WC
Disziplinpunkte und wird in allen Wettkampfergebnislisten und den Punktewertungen
geführt.
15.6.2 Abstieg und Aufstieg
2010
Am Ende der Saison erfolgt ein automatischer Auf – und Abstieg der NV zwischen
WC und IBU Cup nach folgenden Vorgaben:
− Die auf Rang 1 – 27 platzierten Nationen der WC
Nationencupgesamtwertung
verbleiben automatisch im WC für die kommende
Saison. Alle weiteren Nationen steigen automatisch in den IBU Cup ab, sofern
sie nicht gleichzeitig auch unter den 3 bestplatzierten NV in der IBU Cup
Nationencupgesamtwertung sind, die nicht
− zugleich unter den 27 bestplatzierten NV der WC Nationencupgesamt- wertung
platziert sind.
15.6.3 Verfolgungswettkämpfe
Für den Verfolgungswettkampf sind die ersten 60 Wettkämpfer des jeweiligen
Qualifikationswettkampfes startberechtigt.
15.6.4 Massenstartwettkämpfe
2010
Für den Massenstartwettkampf werden die 25 bestplatzierten Wettkämpfer der
aktuellen WC-Gesamtwertung gemeldet und die übrigen 5 Plätze mit Wettkämpfern in
Reihenfolge der Punkte, die sie in der laufenden WC-Veranstaltung erzielt haben,
aufgefüllt. Sind die letzten qualifizierten Wettkämpfer punktgleich, qualifiziert sich
derjenige, der in der WC-Gesamtwertung am besten platziert ist. Fehlen Wettkämpfer
von den 25 Bestplatzierten, werden die Plätze in der Reihenfolge der Platzierungen in
der aktuellen WC-Gesamtwertung aufgefüllt. Startnummern werden auf Grundlage der
Wertung vergeben – der bestplatzierte Athlet erhält Nummer 1, der zweite Nummer 2
und so weiter. Die letzten 5 Startnummern werden in der Reihenfolge der WC-Punkte,
die bei der aktuellen Veranstaltung erzielt wurden, zugeteilt.
15.6.5 Staffelwettkämpfe
Die besten 30 NV können für jeweils Männer und Frauen auf der Grundlage der
Nationencupwertung der vergangenen Saison Staffeln melden.
15.6.6 Mannschaftsbetreuer
Den NV muss gestattet werden, Mannschaftsbetreuer entsprechend der Anzahl ihrer
teilnehmenden Athleten einzuschreiben. Ist die Anzahl der Athleten 4 oder weniger,
sind sie befugt, 4 Mannschaftsbetreuer einzuschreiben. Ab 5 teilnehmenden Athleten
kann von den betreffenden NV die gleiche Anzahl von Mannschaftsbetreuern wie von
ihnen teilnehmende Athleten eingeschrieben werden. Ist das OK in der Lage, mehr als
diese Anzahl aufnehmen zu können, muss diese Zahl zusammen mit den Bedingungen
für diesen zusätzlichen Personenkreis in der Ausschreibung vermerkt werden
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15.6.7 Nicht rechtzeitig eingeschriebene NV
NV, die ihre Mannschaft beim OK nicht binnen der offiziellen Frist eingeschrieben
haben, können teilnehmen, falls das OK die Einschreibung billigt und der TD seine
Genehmigung dazu erteilt.
15.7
STARTNUMMERN FÜR DIE FÜHRENDEN IM WELTCUP UND
SIEGERVORSTELLUNG
15.7.1 Allgemeines
Die bei den Frauen und Männern im laufenden WC jeweils Führenden im Einzel-,
Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkampf sowie die Führenden in der WC
Gesamtwertung tragen während des Wettkampfes das Leibchen des im WC Führenden
anstelle einer Startnummer.
15.7.2 Startnummern der im WC Führenden
Die Startnummern für die Führenden im WC tragen die Nummer des Wettkämpfers
entsprechend der Startliste und in den folgenden Farben:
a) Führende in der WC Gesamtwertung – gelb
b) Jeweils Führende in den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und
Massenstartwettkämpfen – rot
c) Führende in der WC Gesamtwertung, die gleichzeitig Führende in der betreffenden
Wettkampfart sind – gelb/rot kombiniert. Die Nummern werden auf den
Startnummern gedruckt. Die IBU behält sich alle Werbung auf den Startnummern
der im WC Führenden vor.
15.7.3 Bereitstellung der Startnummern für die Führenden
Die Startnummern für die Führenden werden von der IBU gestellt und zu den WC
Veranstaltungen, wie von der IBU organisiert, gebracht.
15.7.4 Siegervorstellung
Die Siegervorstellung ist die Präsentation der 8 bestplatzierten Wettkämpfer und der 6
bestplatzierten Staffelmannschaften unmittelbar nach dem Ende des Wettkampfs. Die
Wettkämpfer müssen ihre Startnummern vom Wettkampf tragen und dürfen ihr
Wettkampfmaterial/ihre Wettkampfausrüstung mitbringen.
15.8
WELTCUPWERTUNG
2010
15.8.1 Allgemeines
Es wird ein Wertungssystem verwendet, um die Wettkampfleistung der Wettkämpfer,
Staffelmannschaften und NV während jeder WC-Wettkampfsaison widerzuspiegeln.
Die Wettkämpfer, die die höchsten Endwertungen der Saison erreicht haben, sind die
Sieger. Es werden folgende Wertungen vorgenommen:
a) WC Gesamtwertung;
b) WC Wertung im Einzelwettkampf;
c) WC Wertung im Sprintwettkampf;
d) WC Wertung im Verfolgungswettkampf;
e) WC Wertung im Massenstartwettkampf;
f) WC Wertung im Staffelwettkampf;
g) WC Mixed Relay
h) Nationencupwertung.
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15.8.2 Vergabe von Wertungspunkten
Bei WC Veranstaltungen und WM bzw. Biathlonwettkämpfen der OWS werden zwei
Arten von Punkten vergeben, nämlich WC Punkte und Nationencuppunkte. Diese
Punkte werden wie nachfolgend aufgeführt vergeben.
15.8.2.1 WC Wertungspunkte für den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und
Staffelwettkampf
Bei jedem WC, bei jeder WM und bei OWS werden in Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-,
Massenstart- und Staffelwettkämpfen folgende WC Punkte für den Wettkämpfer
vergeben:
1. Platz 60 Pkt; 2. Platz 54 Pkt ; 3. Platz 48 Pkt; 4. Platz 43 Pkt; 5. Platz 40 Pkt;
6. Platz 38 Pkt; 7. Platz 36 Pkt; 8. Platz 34 Pkt; 9. Platz 32 Pkt. Vom Platz 10 (31 Pkt)
bis Platz 40 (1 Pkt) jeweils um 1 Punkte weniger.
2010
15.8.2.2 Wertungspunkte für den Nationencup
Nationencuppunkte werden getrennt für Männer und Frauen vergeben. Für alle Einzelund Sprintwettkämpfe des WC und der WM werden die Punkte wie folgt vergeben:
1.
Platz 160 Punkte
2.
Platz 154 Punkte
3.
Platz 148 Punkte
4.
Platz 143 Punkte
5.
Platz 140 Punkte
6.
Platz 138 Punkte
7.
Platz 136 Punkte
8.
Platz 134 Punkte
9.
Platz 132 Punkte
10.
Platz 131 Punkte und danach jeweils ein
Punkt weniger bis zum letzten Platz.
Für alle Staffelwettkämpfe der WM und des WC werden die Nationencuppunkte wie
folgt vergeben:
1.
Platz 420 Punkte 2.
Platz 390 Punkte 3.
Platz 360 Punkte
4.
Platz 330 Punkte 5.
Platz 310 Punkte 6.
Platz 290 Punkte
7.
Platz 270 Punkte 8.
Platz 250 Punkte 9.
Platz 230 Punkte
10. Platz 220 Punkte 11.
Platz 210 Punkte 12.
Platz 200 Punkte
13.
Platz 190 Punkte 14.
Platz 180 Punkte 15.
Platz 170 Punkte
16.
Platz 160 Punkte 17.
Platz 150 Punkte 18.
Platz 140 Punkte
19.
Platz 130 Punkte 20.
Platz 120 Punkte 21.
Platz 110 Punkte
22.
Platz 100 Punkte 23.
Platz 90 Punkte 24.
Platz 80 Punkte
25. Platz 70 Punkte 26.
Platz 60 Punkte 27.
Platz 50 Punkte
28.
Platz 40 Punkte 29.
Platz 30 Punkte 30.
Platz 20 Punkte
15.8.3 Kriterien
Die Anzahl der bei jeder Wettkampfart zu wertenden Wettkämpfe, die Gesamtwertung
und die Nationencupwertung werden jährlich vom Vorstand auf Empfehlung des TK
festgelegt und im IBU Biathlonkalender veröffentlicht.
15.8.3.1 WC Gesamt-, Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffel/
Gemischte Staffelwertung
2010
Die Wertung beruht auf den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffel/Gemischte Staffelwettkampfwertungen der WC Veranstaltungen und der WM bzw.
der OWS der betreffenden Wettkampfsaison.
Stand: Oktober 2010)
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15.8.3.2 Nationencupwertung
Die Wertung des Nationencups beruht auf den Einzel-, Sprint- und Staffelwettkämpfen aller WC Veranstaltungen und der WM bzw. der OWS der betreffenden
Wettkampfsaison.
15.8.4 Berechnung
15.8.4.1 WC Gesamtwertung
Die WC Gesamtwertung ergibt sich für alle Wettkämpfer aus den Einzel-, Sprint-,
Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen. Die Wertungen der festgelegten Zahlen
von Wettkämpfen werden zusammengezählt und die Summe ergibt die WC
Gesamtwertung.
15.8.4.2 WC Wertung im Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkampf
Die WC Wertung jeder Wettkampfart wird in der gleichen Weise berechnet und zwar
durch Addierung der Wertungen der jeweils festgelegten Wettkämpfe pro
Wettkampfart.
15.8.4.3 Nationencupwertung
Die Nationencupwertung wird wie folgt berechnet:
a) Die besten 3 Nationencupwertungspunkte eines NV im Einzel-, Sprint- und
Staffelwettkampf werden zusammengezählt und diese Summe ergibt die
Nationencupwertung dieses NV für diesen Wettkampf. Die Nationencupwertungspunkte der Staffel werden mit den Punkten des Einzel- und des Sprintwettkampfs
zusammengerechnet; bei den nachfolgenden Veranstaltungen wird die kumulative
Summe zum jeweiligen Zwischenstand nach jeder Veranstaltung;
b) Nach dem WC Finale werden auf der Grundlage der vom IBU Vorstand
festgelegten Zahlen die besten Nationencupwertungen im Einzel-, Sprint- und
Staffelwettkampf eines NV aus den Einzel-, Sprint- und Staffelwettkämpfen der
jeweiligen Saison ausgewählt und zusammengezählt. Diese Summe ist dann der
Gesamtstand der Nationencupwertung des NV.
15.8.5 Verfahren bei Punktgleichheit
Ergibt sich bei einer Wertung während oder am Ende der Saison eine Punktgleichheit,
so wird der Wettkämpfer oder der NV am besten platziert, der die meisten ersten
Plätze errungen hat; besteht dann immer noch Punktgleichheit, so geben die meisten
zweiten Plätze den Ausschlag, etc. Wenn bei Einhaltung dieses Verfahrens eine
Punktgleichheit nicht abgewendet werden konnte, wird eine Punktgleichheit
ausgerufen.
15.8.6 Weltcupauswertung
15.8.6.1 Zwischenstand
Nach jedem WC und nach jeder WM bzw. nach den OWS muss der Ausrichter der
Veranstaltung auf der Grundlage der vorhergegangenen Wettkämpfe eine vorläufige
Zwischenstandwertung erstellen und verteilen.
15.8.6.2 Endstand
Das OK des WC Finales muss eine endgültige Rangliste erstellen und verteilen. Darin
sind alle WC und Nationencup Wertungen aller NV, die in dieser Wettkampfsaison an
Stand: Oktober 2010)
3/66
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
einem WC teilgenommen haben, aufzunehmen und an alle NV zu verteilen oder zu
versenden.
15.9
PREISE
15.9.1 Allgemeines
WC Trophäen werden am Ende der Wettkampfsaison auf der Grundlage des WC
Endstandes verliehen. Um extrem lange Zeremonien zu vermeiden, werden die
Trophäen jeweils nach dem letzten Wettkampf einer Disziplin durch den IBU
Vertreter in einer würdigen Zeremonie verliehen.
15.9.2 Kategorien
2010
WC Trophäen werden verliehen an:
a) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Gesamtwertung;
b) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Wertung Einzelwettkampf;
c) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Wertung Sprintwettkampf;
d) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Wertung Verfolgungswettkampf;
e) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Wertung Massenstartwettkampf;
f) die erstplatzierten NV in der WC Wertung Staffel für Männer und Frauen;
g) die erstplatzierten NV in der WC Wertung Staffel für Männer und Frauen;
h) die erstplatzierten NV in der WC Nationenwertung für Männer und Frauen.
15.9.3 Behalten der Trophäen
a) Die WC Trophäen, die für den Gesamt WC, den Einzel-, den Sprint- den
Verfolgungs- und den Massenstartwettkampf verliehen werden, gehen in das
Eigentum der Gewinner über;
b) die für die WC Wertung im Staffelwettkampf verliehenen WC Trophäen gehen in
das Eigentum des jeweiligen NV über;
c) der für den Gewinn der Nationencupwertungen verliehene Preis ist ein
Wanderpreis, der Eigentum der IBU bleibt. Jedoch werden jedes Jahr
Miniaturpokale verliehen, die in das Eigentum der siegreichen NV übergehen.
15.9.4 Bereitstellung der Trophäen
Die WC Trophäen werden durch die IBU und auf deren Kosten beschafft.
15.9.5 Urkunden für die WC- und die Nationencupwertung
Die IBU verleiht an die zehn bestplatzierten Wettkämpfer und NV entsprechend der
WC Gesamt- und Nationencupwertung Zertifikate. In jeder Wettkampfart verleiht die
IBU ein Zertifikat an den erstplatzierten Wettkämpfer am Ende der Wettkampfsaison.
Die Verleihung wird bei einer passenden Gelegenheit während des WC Finales
vorgenommen.
15.9.6 Weitere Preise
Das OK und andere Gremien können weitere Preise aussetzen.
15.9.7 Preisgelder
Preisgelder sind zulässig, und werden in ihrer Höhe vom Vorstand der IBU festgelegt.
Stand: Oktober 2010)
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16.
Kampfrichterreferat Biathlon
IBU-CUP Veranstaltungsregeln (früherer Anhang E)
DSV
2010
16.1 ALLGEMEINES
IBU-Cups sind IBU-Veranstaltungen, die grundsätzlich für Männer und Frauen
stattfinden. Junioren können nach der Maßgabe des Art. 1.2.2 teilnehmen.
Nationale Verbände haben das Recht, schriftlich bei der IBU Geschäftsstelle ein
Startrecht für Ihre Jugendlichen beim IBU Cup zu beantragen, wenn diese mindestens
eine Platzierung unter den ersten 50 % bei der letzten Jugend – (nicht Junioren) WM
erzielt haben. Dem Antrag muss der entsprechende Nachweis beiliegen. Es wird im
Einzelfall entschieden.
Die Anzahl der IBU-Cup-Veranstaltungen in jeder Wettkampfsaison wird vom IBUVorstand auf Empfehlung des TK festgelegt. Das TK spricht gegenüber dem Vorstand
Empfehlungen aus, der entscheidet, wie viele Wettkämpfe und welche
Wettkampfarten bei einer Veranstaltung ausgerichtet werden. Diese Informationen
werden in den IBU-Biathlonkalender aufgenommen. Bei den OEM werden keine
IBU-Cup-Punkte vergeben.
16.2 TEILNAHME
2010
16.2.1 Quoten für Anmeldung und Meldung
Basierend auf den Endständen der IBU-Cup-Nationenwertung des vorangegangenen
Jahres dürfen NV mit der folgenden Anzahl männlicher bzw. weiblicher Wettkämpfer
an IBU-Cup-Veranstaltungen teilnehmen: Einzel- und Sprintwettkämpfe: Die Quote
basiert auf der Platzierung des NV in der IBU-Cup-Nationenwertung des
vorangegangenen Jahres:
IBU-Cup-Rang
Anmeldung
Start
Maximal am Start
1-5
7
6
30
6-10
6
5
25
11-20
5
4
40
ab 21
4
3
(60)
Gesamt
155
Allgemeines:
In jedem IBU-Cup-Trimester muss jeder Wettkämpfer mindestens ein Ergebnis, das
maximal 30% hinter der Durchschnittszeit der drei Bestplatzierten liegt, erzielen sowie
im Langlauf und auf dem Schießstand Sicherheit demonstrieren. Wettkämpfer, die
diesen Qualitätsleistungsstandard nicht erreichen, erhalten keine IBUUnterstützungsbeiträge und dürfen im IBU-Cup bis zum übernächsten Trimester nicht
starten. Wettkämpfer der Jugendklasse dürfen im IBU-Cup nur nach Maßgabe des Art
16.1. starten.
IBU-Cup für nichteuropäische Länder:
Alle nichteuropäischen NV mit einer WC-Startquote haben eine Startquote für den
IBU-Cup von mindestens vier Wettkämpfern, die den Qualitätsstandard in regionalen
Wettkämpfen nachgewiesen haben, indem sie Ergebnislisten vorlegen.
Es wird bekannt gegeben, dass die folgenden Regeln 16.1 und 16.2. erst ab der
treten.
Saison 2011-2012 in Kraft
16.3 WETTKÄMPFER UND MELDUNGEN
2010
Der ausrichtende NV darf fünf zusätzliche Wettkämpfer pro Klasse melden. Alle
gemeldeten Wettkämpfer sind berechtigt, IBU-Cup-Punkte zu erlangen.
Stand: Oktober 2010)
3/68
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DSV
16.4 WERTUNG
2010
Für IBU-Cups werden IBU-Cup-Punkte entsprechend der Bestimmungen für die
Weltcuppunkte (15.8.2.1, 15.8.2.2) vergeben.
16.5 WERTUNGSARTEN
Für Männer und Frauen gibt es folgende Wertungsarten:
a.
b.
c.
d.
e.
2010
IBU-Cup Gesamtwertung (Einzel, Sprint, Verfolgung);
IBU-Cup Einzelwertung;
IBU-Cup Sprintwertung;
IBU-Cup Verfolgungswertung;
IBU-Cup Nationenwertung.
16.6 PREISE
Die Wettkämpfer, die in den unter Artikel 16.5 a-e aufgeführten Wettkämpfen
erstplatziert sind, werden mit einem IBU-Pokal ausgezeichnet. Die IBU-CupTrophäen werden von der IBU bezahlt.
2010
16.7 WETTKAMPFREGELN
2010
Die IBU Veranstaltungs-und Wettkampfregeln gelten für die IBU-CupVeranstaltungen; davon gibt es jedoch Abweichungen, wie in diesen Veranstaltungsund Wettkampfregeln festgelegt ist.
17.
OFFENE EUROPAMEISTERSCHAFTEN (OEM)
2010
17.1 Teilnehmer
Die Wettkämpfer müssen Mitglieder eines NV der IBU sein. Die Männer- und
Frauenklassen sind auf solche Wettkämpfer beschränkt, die nicht älter als 26 Jahre im
Kalenderjahr der jeweiligen Meisterschaften sind (Männer, Frauen, Junioren und
Juniorinnen). Alle NV der IBU dürfen bis zu sechs Wettkämpfer in jeder Klasse für
die Teilnahme an den OEM melden.. Vier Wettkämpfer jedes NV dürfen für den Start
in den Einzel- und Sprintwettkämpfen pro Klasse gemeldet werden. Jeder NV darf mit
einer Staffelmannschaft pro Klasse in den Staffelwettkämpfen antreten. Die 60 besten
Wettkämpfer aus jeder Klasse im Qualifikationswettkampf dürfen im
Verfolgungswettkampf antreten. Außerdem dürfen die NV, die bei den OEM im
vorangegangenen Jahr die Sieger im Einzel und Sprint gestellt haben, diese für die
Einzel- und Sprintwettkämpfe bei den OEM zusätzlich zu ihrer nationalen Quote
melden, vorausgesetzt, dass sie in der jeweiligen Klasse der vorherigen Saison starten
und nicht älter als 26 Jahre sind.
17.2 Wettkampfprogramm
2010
Das Wettkampfprogramm besteht aus Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Staffelwettkampf und der gemischten Staffel für Junioren.
17.3 Veranstaltungs- und Wettkampfregeln
17.3.1 Anwendungsbereich
Die IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln gelten für die OEM mit den
folgenden Abweichungen:
2010
17.3.2 Wettkämpferklassen
2010
Bei OEM werden keine gesonderten Wettkämpfe für die Jugendklasse veranstaltet.
Stand: Oktober 2010)
3/69
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Kampfrichterreferat Biathlon
17.3.3 Startreihenfolge in den Staffel- und Verfolgungswettkämpfen
DSV
2010
Die Klassen starten in der folgenden Reihenfolge:
- Männer
- Junioren
- Frauen
- Juniorinnen
17.4 Preise
Die WM-Bestimmung 12.7.1 gilt entsprechend.
18.
2010
IN-KRAFT-TRETEN
Die IBU Wettkampfregeln wurden vom Kongress 1998 angenommen und durch die
Kongresse 2000, 2002, 2004, 2006 und 2008 geändert. Die zuletzt geänderte Version
trat am 7. September 2008 in Kraft.
IBU WETTKAMPFREGELN
Stand: Oktober 2010)
3/70
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ANLAGEN ZU DEN WETTKAMPFREGELN
ANLAGEN ZU DEN WETTKAMPFREGELN
INHALTSVERZEICHNIS
ANHANG A
MATERIALKATALOG
ANHANG B
AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY,
DER TECHNISCHEN DELEGIERTEN UND
INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER
ANHANG C
AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE FÜR
TECHNISCHE DELEGIERTE UND
INTERNATIONALE KAMPFRICHTER
ANHANG D
REGELN FÜR KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN
ANHANG E
(jetzt §§ 16 und 17)
REGELN FÜR
KONTINENTALCUPVERANSTALTUNGEN
ANHANG F
REGELN FÜR SOMMERBIATHLON
ANLAGEN ZU DEN WETTKAMPFREGELN
Stand: Oktober 2010
A/1
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ANHANG A - MATERIALKATALOG
INHALTSVERZEICHNIS
1.
ALLGEMEINES
1.1
Zweck ..................................................................................
3
1.2
Definition ..............................................................................
3
1.3
Allgemeine Verbote ................................................................
3
2.
NEUES MATERIAL
2.1
Definition ..............................................................................
4
2.2
Genehmigungsverfahren ..........................................................
4
3.
MATERIALSPEZIFIKATIONEN
3.1
Wettkampfausrüstung ..............................................................
4
3.2
Organisationsausrüstung ..........................................................
8
4.
WERBUNG
4.1
Werberegeln ........................................................................
13
4.2
Kommerzielle Markierungen auf Ausrüstung ............................ 13
4.3
Abmessung der Werbeflächen ................................................
13
4.4
Vorprüfung der Werbung ........................................................
13
5.
KONTROLLVERFAHREN
5.1
Allgemeines ........................................................................
14
5.2
Wettkampfausrüstung ..........................................................
14
5.3
Organisationsausrüstung ........................................................
14
5.4
Kontrollinstrumente, Geräte und Materialien ............................ 15
TABELLE 1: Biathlongewehr Skizze ........................................................ 16
TABELLE 2: Standardgrößen für Biathlonscheiben .............................. 17
TABELLE 3: Beispiel einer Windfahne .................................................... 17
Stand: Oktober 2010
A/2
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1.
ALLGEMEINES
1.1
ZWECK
Der Zweck des Materialkatalogs der IBU besteht darin, alle sich auf das Material
beziehenden Aspekte von Biathlonwettkämpfen zu regeln. Der Katalog leitet sich von
der Verbindlichkeit der Wettkampfregeln der IBU ab und ist Teil dieser Regeln. Der
Materialkatalog enthält Definitionen, aktuelle Spezifikationen und Anforderungen
bezüglich des gesamten im Wettkampf verwendeten Materials, das Genehmigungsverfahren für die Einführung von neuen Materialien, sowie die Kontrollverfahren, die
für die Durchsetzung der für das Material geltenden Regeln anzuwenden sind. Im
Wesentlichen stellt der Katalog sicher:
a) den Grundsatz der Fairness und der Chancengleichheit für alle Wettkämpfer;
b) die Sicherheit und Gesundheit aller mit Biathlonwettkämpfen in Verbindung
stehenden Personen;
c) die Erhaltung der Natur und der Traditionen des Biathlonsports.
1.2
DEFINITION
Der Begriff Material ist in zwei Hauptkategorien unterteilt, nämlich in die
Wettkampfausrüstung und in die Organisationsausrüstung.
1.2.1 Wettkampfausrüstung
Der Begriff Wettkampfausrüstung bezieht sich auf alle Gegenstände, die ein
Wettkämpfer während eines Wettkampfes und während des Offiziellen oder
Inoffiziellen Trainings während einer Veranstaltung trägt oder mit sich führt. Der
Begriff Wettkampfausrüstung umfasst z.B. Ski, Stöcke, Bindungen, Laufschuhe,
Gewehr, Munition und Magazine, Bekleidung, sowie Zusatzausrüstung wie
Handschuhe, Brillen, Ohrschützer, Gewehrtaschen und Skiclips.
1.2.2 Organisationsausrüstung
Die Organisationsausrüstung ist das gesamte andere Material, das für die
Durchführung eines Biathlonwettkampfes oder für die Durchführung des Trainings
bei einer Veranstaltung benötigt und vom Wettkämpfer nicht getragen oder mitgeführt
wird. Beispiele für Organisationsausrüstung sind: Scheiben, Zeitnahmeausrüstung,
Schießmatten, Schalen für die Aufnahme von Munition, Windfahnen, Hinweis- und
Ausrüstungsmesseinrichtungen usw.
1.3
ALLGEMEINE VERBOTE
Im Prinzip sind alle Materialien verboten, die:
a) die natürliche Bewegung der Arme und Beine während des Abstoßvorgangs
beeinflussen oder verbessern (wie Federvorrichtungen oder andere Mechanismen
an den Skiern, Stöcken, Bindungen oder Laufschuhen);
b) die Energiequellen nutzen, die nicht vom Wettkämpfer selbst ausgehen, wie
künstliche Heizvorrichtungen, chemische Energiespender, elektrische Batterien,
mechanische Hilfsmittel usw.;
c) die externen Verhältnisse für den Wettkampf zum Nachteil anderer Wettkämpfer
beeinflussen, wie Veränderung der Spur oder der Schneeverhältnisse;
d) die das Verletzungsrisiko für die Wettkämpfer und für andere Personen, die sich
auf der Wettkampfanlage aufhalten dürfen, unter normalen Umständen erhöhen.
Stand: Oktober 2010
A/3
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2.
NEUES MATERIAL
2.1
DEFINITION
Neues Material ist jede Wettkampf- oder Organisationsausrüstung, die vom TK der
IBU noch nicht genehmigt oder abgelehnt wurde. Das gesamte neue Material muss
dem Materialsubkomitee des TK der IBU zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor
es bei einer Veranstaltung oder einem Wettkampf der IBU eingesetzt werden darf.
2.2
GENEHMIGUNGSVERFAHREN
2.2.1 Verfahrensweise
Alle Neuentwicklungen, die von der Industrie oder den NV für die kommende
Wettkampfsaison hergestellt wurden, müssen der IBU bis spätestens 1. Mai des Jahres
vor Beginn der Wettkampfsaison vorgestellt werden. Dabei ist auch zusätzliches
Informationsmaterial, wie Zeichnungen, Beschreibungen oder Testergebnisse
vorzulegen. Auch Prototypen können vorgestellt werden. Neuentwicklungen, die den
Regeln entsprechen, werden vom Materialsubkomitee des TK der IBU sofort
genehmigt.
2.2.2 Vorläufige Genehmigung
In seltenen Fällen kann eine vorläufige Genehmigung für ein Jahr erfolgen, wonach
dann in der darauf folgenden Saison eine endgültige Entscheidung getroffen werden
muss.
2.2.3 Standardprodukte
Neuentwürfe von Wettkampfbekleidung, von Bindungen, Laufschuhen, Schießriemen,
Kopfbedeckungen und Handschuhen müssen dem Materialsubkomitee der IBU nicht
vorgestellt werden, vorausgesetzt, dass sich diese neuen Produkte klar in Einklang mit
den Bestimmungen der IBU befinden. Material, das den Bestimmungen nicht
entspricht, kann kurzfristig verboten werden.
2.2.4 Verfügbarkeit
Jedes neue Material muss in der darauf folgenden Saison allen NV und Wettkämpfern
zugänglich sein.
3.
MATERIALSPEZIFIKATIONEN
3.1
WETTKAMPFAUSRÜSTUNG
3.1.1 Wettkampfski
Änderungen der betreffenden Bestimmungen werden je nach Erfordernis im IBU
Biathlonkalender bekannt gegeben.
3.1.1.1 Skilänge
Die Minimallänge der Skier ist die Körpergröße des Wettkämpfers minus 4 cm. Für
die maximale Länge: keine Beschränkung. Ist der Wettkämpfer so groß, dass
kommerziell hergestellte Skier gemäß dieser Regel für ihn zu kurz sind, ist der TD
befugt, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen und dem Wettkämpfer zu erlauben,
mit den längsten kommerziell hergestellten Skiern eines Herstellers zu starten.
Stand: Oktober 2010
A/4
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3.1.1.2 Skibreite
Die Skitaille unter der Bindung gemessen, kann eine Minimalbreite von 40 mm
aufweisen; Maximal: keine Beschränkung.
3.1.1.3 Spitzenbereich des Skis
Die Minimalbreite des Spitzenbereichs des Skis beträgt 30 mm.
3.1.1.4 Skiendenbereich
Wird der unbelastete Ski auf eine flache Unterlage gelegt, darf die Höhe des Skiendes
nicht mehr als 30 mm betragen.
3.1.1.5 Gewicht
Das Gesamtgewicht von 1 Paar Skiern muss ohne Bindung mindestens 750 g betragen.
Bezüglich der Gewichtsverteilung gibt es keine Einschränkungen.
3.1.1.6 Konstruktion
3.1.1.6.1 Konstruktionstyp
Keine Einschränkungen.
3.1.1.6.2 Form
Beide Skier müssen die gleiche Konstruktionsform aufweisen, so dass zwischen dem
linken und dem rechten Ski kein Unterschied besteht. Bezüglich der Verbundkonstruktion (Laminierung) gibt es keine Beschränkungen. Auch bezüglich der
Steifigkeit sind keine Einschränkungen festgelegt.
3.1.1.6.3 Laufsohle
Die Laufsohle kann über die gesamte Länge des Skis entweder glatt sein oder in
Längsrichtung leichte Rillen aufweisen. Mit Ausnahme der Führungsrillen muss die
gesamte Lauffläche flach sein. Gestattet sind eingravierte oder eingedruckte
Steighilfen wie Schuppen oder Stufen. Vorrichtungen, die durch artfremde Energien
und nicht durch die Muskelkraft des Wettkämpfers betrieben werden, sind verboten.
3.1.1.6.4 Oberfläche
Keine Einschränkungen.
3.1.1.6.5 Kanten
Die Seitenwangen dürfen sich nach oben nicht in einem Winkel verändern, der dazu
führt, dass der Ski an der Laufsohle schmaler ist als auf der Oberfläche (Keilform
nicht erlaubt).
3.1.1.7 Festigkeitseigenschaften
Keine Einschränkungen.
3.1.2 Skibindungen
Hinsichtlich des verwendeten Materials oder des Bindungstyps bestehen keine
Einschränkungen.
3.1.3 Wettkampfschuhe
Hinsichtlich des verwendeten Materials oder der Machart bestehen keine
Einschränkungen.
Stand: Oktober 2010
A/5
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DSV
3.1.4 Wettkampfstöcke
3.1.4.1 Spezifikationen
a) Die maximale Länge der Stöcke darf die Körpergröße des Wettkämpfers nicht
überschreiten. Dabei wird der Skistock gemessen, indem die Stockspitze auf den
Skiern vorwärts der Bindung gestellt wird;
b) Der Skistock muss eine konstante Länge aufweisen, d.h. das Rohr darf nicht
variabel sein oder ein Teleskopsystem verwenden;
c) Der Stock darf keine artfremde Energie benutzen, wie Federn oder andere
mechanische Vorrichtungen, um den Abstoß zu verbessern;
d) Es gibt für die Skistöcke kein Mindest- oder Höchstgewicht;
e) Die Stöcke können asymmetrisch sein, d.h. sie können für die linke und für die
rechte Hand ausgelegt sein;
f) Der Stock darf keine Veränderungen der Wettkampfbedingungen bewirken, d.h.
Veränderungen der Spur oder der Schneebeschaffenheit;
g) Das Griffstück muss permanent am Rohr befestigt sein; bezüglich der Geometrie,
der Bauweise oder des Materials bestehen keine Einschränkungen;
h) Die Schlaufe muss am Stockgriff oder am Schaft befestigt sein, darf aber
abnehmbar sein. Sie kann sowohl der Länge als auch der Breite nach verstellbar
sein. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich des Materials;
i) Bezüglich der Form oder des Materials des Rohrs oder der Gewichtsverteilung
bestehen keine Einschränkungen;
j) Es ist gestattet, auswechselbare Teller mit unterschiedlichen geometrischen
Merkmalen und aus unterschiedlichen Materialien zu verwenden, um sich auf die
unterschiedlichen Schneecharakteristiken einzustellen;
k) Die Spitze kann in einem beliebigen Winkel mit dem Rohr verbunden sein; es sind
ein oder mehrere Spitzen gestattet; bezüglich des Materials bestehen keine
Einschränkungen.
3.1.5 Bekleidung
Bezüglich der Bekleidung der Wettkämpfer gelten folgende Bestimmungen:
a) die Werbung auf der Wettkampfbekleidung muss den jeweils geltenden
Bestimmungen der IBU entsprechen;
b) eine Polsterung darf nur auf der Innenseite des Laufanzuges angebracht sein. Die
Gesamtstärke der Polsterung, des Stoffes und des Futters des Laufanzuges darf,
gemessen in einem nicht komprimierten Zustand, 6 mm nicht überschreiten, mit
Ausnahme des Rückenteils, wo das Gewehr getragen wird. Die Rückenpartie ist
bezüglich der Polsterung keiner Beschränkung unterworfen;
c) auf der Außenseite des Laufanzuges dürfen keine Haftstoffe, wie Velcro oder
Klebeband, Wachs, Harz, Kleber, oder eine zusätzliche Naht (ausgenommen die
Befestigungsnähte für die Polsterungen) verwendet werden. Jedoch darf
rutschfestes Material verwendet werden;
d) es ist erlaubt, am Oberarm eine Vorrichtung anzubringen, die verhindert, dass der
Schießriemen abrutscht.
Stand: Oktober 2010
A/6
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DSV
3.1.6 Gewehre
3.1.6.1 Allgemeines
Die Gewehre darf keine automatische oder halbautomatische Konstruktion aufweisen.
Der Lade- und Entladevorgang darf ausschließlich durch die Muskelkraft des
Wettkämpfers erfolgen.
3.1.6.2 Bestandteile eines Biathlongewehrs
Tabelle 1 zeigt, aus welchen Bestandteilen ein Biathlongewehr zusammengesetzt sein
darf und gibt eine Bezeichnung der Teile des Gewehrs.
3.1.6.3 Erlaubte Funktionstypen für das Repetieren
Es sind folgende Funktionstypen für das Repetieren des Gewehrs zugelassen:
a) die Drehverriegelung;
b) Winchester- oder Kniehebelverschluss;
c) Exzentersystem;
d) Klemmverriegelung.
3.1.6.4
Spezifikationen
Die in Wettkämpfen verwendeten Gewehre müssen folgende Spezifikationen
aufweisen:
a) Der Abstand zwischen der Laufachse und der Unterkante des Vorderschaftes
einschließlich des Magazins und des Abzugsbügels darf 120 mm nicht
überschreiten.
b) Die Stärke der Schaftbacken, gemessen von der Vertikale der Laufachse, darf 40
mm nicht überschreiten.
c) Ein abklappbarer Hinterschaft ist nicht zulässig.
d) Das Visiersystem darf mit keiner Optik versehen sein und darf keinerlei
vergrößernde Wirkung aufweisen. Es ist auch verboten, für diesen Zweck optische
Linsen in das Auge einzuführen.
e) Das Kaliber des Laufes muss 5,6 mm betragen (.22 inch rifle).
f) Das Abzugsgewicht muss mindestens 0,5 kg betragen.
g) Der Abzug muss von einem festen in sich geschlossenen Abzugsbügel umgeben
sein.
h) Das Gewehr darf mit einem Schießriemen ausgestattet sein und muss ein
Tragegestell aufweisen. Die Breite des Schießriemens und der Manschette darf 40
mm nicht überschreiten.
i) Das Gewehr darf einschließlich aller Zubehörteile – Magazine und Munition
ausgenommen – ein Mindestgewicht von 3,5 kg nicht unterschreiten.
j) Die Magazine müssen so ausgelegt sein, dass sie nicht mehr als 5 Patronen fassen
können. Die für den Staffelwettkampf benötigten 3 Reservepatronen können in
einem Magazin mitgeführt werden, das für diesen Zweck angebracht ist, oder sie
können in einer speziell konstruierten Schnellhalterung untergebracht werden.
Jedoch darf kein Schuss Reservemunition in der Patronenkammer mitgeführt
werden. Die Magazine können sich im Vorderschaft oder im Hinterschaft
befinden.
k) Die am Gewehr angebrachten Werbeelemente müssen den jeweils geltenden
Bestimmungen der IBU entsprechen.
l) Auf beiden Seiten des Vorderschaftes muss eine glatte, – was flach oder beinahe
flach bedeutet, – rechteckige IBU Markierungsfläche frei von anderen
Markierungen und Reservemunition bleiben, und zwar nach freier Wahl des
Stand: Oktober 2010
A/7
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Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
Athleten 15 cm vorwärts vom Abzugshahn oder Kammergriff oder dem vorderen
Ende des Abzugslochs über die ganze Breite des Schafts und mindestens 4 cm
hoch. Alternativ dürfen das Abzugsloch oder der Kammergriff in diesen Raum
hineinreichen, jedoch nur so, dass der IBU Gewehrkontrollaufkleber nicht
überdeckt oder abgeschnitten wird.
3.1.7 Munition
3.1.7.1 Erforderliche Merkmale
Es dürfen nur internationale Standardrandfeuerpatronen 5,6 mm (.22 inch rifle)
verwendet werden. Die Geschosse müssen aus einem einheitlichen Werkstoff, Blei
oder einem ähnlichen weichen Material wie einer Bleilegierung hergestellt sein.
3.1.7.2 Mündungsgeschwindigkeit
Die Mündungsgeschwindigkeit darf, gemessen 1 m hinter der Mündung, 380 m/s nicht
überschreiten.
3.1.7.3 Stoßimpuls
Der Aufprall des Geschosses, abgefeuert über eine Entfernung von 50 m, auf eine
relativ starre Stahlplatte, darf 0,9 Ns (= 0,09 kps) bei einem maximalen
Aufschlagstoleranzwert von 0,099 Ns nicht übersteigen.
3.1.7.4 Stoßimpulstoleranzen und Tests
Der maximal erlaubte Toleranzwert des Stoßimpulses der getesteten Munition darf 11
% betragen, d.h. es ergibt sich ein maximaler Stoßimpuls von 1,0 Ns (= 0,1 kps). Die
Zulässigkeit der Munition kann durch Beschießen einer Testscheibe mit einem
einstellbaren Auslöseimpuls nachgewiesen werden. Diese Scheibe ist so einzustellen,
dass bei 1,0 Ns keine Trefferanzeige ausgelöst wird, ein Stoßimpuls bei 1,1 Ns jedoch
mit Sicherheit angezeigt wird. Die Munition ist dann zulässig, wenn beim Beschießen
einer so eingestellten Scheibenanlage nach einer Abgabe von 5 Schuss über eine
Entfernung von 10 m keine Trefferanzeige erfolgt. Beim Beschießen der Scheiben ist
die Wettkampfwaffe des Wettkämpfers oder eine identische Waffe zu verwenden. Die
Munitionsprüfung kann von der Wettkampfjury während einer Veranstaltung
angeordnet werden.
3.1.8 Gewehrtragetasche
Die Gewehrtragetasche muss ein Fenster mit den Mindestmaßen 15 x 15 cm
aufweisen, das eine klare Sicht zum Abzugshahn gewährt.
3.2
2009
ORGANISATIONSAUSRÜSTUNG
3.2.1 Scheibensysteme
3.2.1.1 Verwendung von Scheiben
Die Anzahl und Arten der Scheiben, die in den verschiedenen Wettkämpfen
verwendet werden dürfen, sind in den Wettkampfregeln der IBU festgelegt. Die
Scheiben müssen wie in den IBU Wettkampfregeln beschrieben aufgestellt,
eingerichtet, nummeriert und gewartet werden.
Stand: Oktober 2010
A/8
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3.2.1.2 Scheibenarten
Es gibt zwei Haupttypen von Scheiben, die im Biathlonsport für Training und
Wettkämpfe verwendet werden, nämlich Metall- und Kartonscheiben.
3.2.1.3 Scheiben bei OWS, WM und WC
Bei Wettkämpfen der OWS, WM und WC sind nur elektromechanische
und elektronische Scheibensysteme gemäß dem aktuellen Materialkatalog
der IBU zugelassen.
3.2.1.4 Scheiben bei Y/J WM, OECH U26, IBU-Cup
Bei Y/J WM, OECH U26 und IBU-Cup Wettkämpfen sind auch mechanische und
manuell bediente Scheiben zulässig. Die Verwendung von elektromechanischen und
elektronischen Scheiben wird aber empfohlen. Die Seile für die manuell gestellten
Scheiben sollten durch unter der Schießrampe verlegte Röhren zum rückwärtigen
Teil der Rampe verlaufen, so dass die Scheiben ohne Störung der schießenden
Wettkämpfer bedient werden können.
3.2.1.5 Scheibensysteme aus Metall
Metallscheiben werden als mechanische und elektromechanische Typen hergestellt.
Sie funktionieren wie folgt:
a) Mechanische Scheibensysteme:
Bei einer mechanischen Scheibe erfolgt die Trefferanzeige dadurch, dass durch die
physische Auftreffwucht des Geschosses das Ziel abklappt und stattdessen eine
weiße Anzeigeplatte erscheint. Auch können mechanische Ziele nach dem
Schießen von Hand durch Ziehen an einem Seil wieder neu eingestellt werden,
wobei die Kreisplatten wieder in ihre vorhergegangene Position zurückkehren. Das
Umstellen vom Liegendschießen auf das Stehendschießen erfolgt bei
mechanischen Scheiben von Hand mittels eines Seiles.
b) Elektromechanische und elektronische Scheibensysteme:
Bei einem elektromechanischen oder elektronischen System wird die
Neueinstellung der Ziele und der Umschaltvorgang auf elektrischem Wege
ferngesteuert mit Hilfe von Servomotoren durchgeführt. Die Trefferanzeige bei
elektromechanischen oder elektronischen Systemen wird in der Regel auf
elektronischem Wege durch magnetische, oder auf Bewegung oder auf Aufschlag
ansprechende Sensoren im Ziel festgehalten. Eine visuelle Trefferanzeige erfolgt
in der Regel mit einer mechanisch oder elektronisch aktivierten weißen
Anzeigeplatte.
3.2.1.6 Beschreibung der Metallscheibe
Die Scheibe muss aus einer weißen Zielflächenplatte mit 5 Zielöffnungen bestehen,
hinter denen sich 5 voneinander getrennte abklappbare Platten oder elektronische
Sensorzielplatten zur Trefferaufnahme befinden. Die Trefferaufnahmeplatten müssen
schwarz sein. Der Treffer wird angezeigt, indem eine schwarze Kreisplatte durch eine
weiße Anzeigeplatte ersetzt wird.
3.2.1.7 Beschreibung der Kartonscheibe
Kartonscheiben gleichen in ihrer Größe und ihrem Erscheinungsbild Metallscheiben.
Die Kartonscheiben müssen einen weißen Hintergrund aufweisen und dürfen nicht
reflektieren. Die 5 kreisförmigen Ziele müssen schwarz sein.
Stand: Oktober 2010
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3.2.1.8 Scheibengrößen und Einschussöffnungen
Tabelle 2 enthält die Angaben über die Abmessungen von Zielkreisen sowohl der
Scheiben aus Metall und Karton und, wie diese anzubringen sind. Die Durchmesser
der schwarzen Kreise für den Ziel- und Trefferaufnahmebereich sind bei Metall und
Karton wie folgt:
Stehendanschlag:
Zielfläche 115 mm
Trefferfläche 115 mm
(gepunktete Linie bei 110 mm auf Kartonscheiben)
Liegendanschlag:
Zielfläche 115 mm
Trefferfläche 45 mm
(gepunktete Linie bei 40 mm auf Kartonscheiben).
3.2.1.9 Funktionelle Anforderungen bei Metallscheiben
Das Scheibensystem muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Zuverlässige Funktionsweise unter allen Witterungsbedingungen, bei denen
Wettkämpfe ausgetragen werden.
b) Auslösung der Trefferanzeige bei einem Standardstoßimpuls (Auslöseimpuls), der
vom Materialsubkomitee des TK der IBU festgelegt wurde, um sicherzustellen,
dass während eines Wettkampfes bei allen eingesetzten Scheiben der gleiche
Auslöseimpuls gegeben ist.
3.2.1.10 Toleranzen und Formerfordernisse
Die Einschussöffnungen müssen folgende Größen aufweisen:
- Durchmesser 115 mm, +/- 0,3 mm für das Stehendschießen;
- Durchmesser 45 mm, +/- 0,3 mm für das Liegendschießen.
Die Einschussöffnungen für das Liegendschießen sowie für das Stehendschießen
müssen konzentrisch sein. Der zulässige Toleranzwert beträgt 0,3 mm. Die
Vorderkante der Einschussöffnung muss scharfkantig und gratfrei sein. Die
Zentrierung der Einschussöffnung für das Liegendziel muss innerhalb eines
Toleranzwertes von +/- 0,5 mm liegen.
3.2.1.11 Deformationen
Bei ständigem Einsatz des Scheibensystems kann es zu Deformationen auf der glatten
Oberfläche kommen. Diese Deformationen dürfen von der Ebene der Scheibe nicht
um mehr als 1 mm abweichen. Die Tiefe der Deformation muss relativ zu der Kante
der Oberfläche des 115 mm Scheibendurchmessers gemessen werden.
3.2.1.12 Material und Härtegrade
Die Metallscheiben müssen aus einem Stahl hergestellt werden, dessen Härtegrad
mindestens 350 HB beträgt, mit einer Trefferplatte mit einem Minimum von 480 HB.
3.2.1.13 Auslöseimpuls
Die Trefferanzeige sollte ausgelöst werden, sobald ein halbes Geschoss mit einem
Auslöseimpuls von mindestens 0,45 Ns auftrifft. Dabei ist eine Auslösetoleranz von
+/- 33,33 % zulässig. Das bedeutet, dass alle Scheibensysteme so eingestellt sein
müssen, dass es gleich ist, wo das Geschoss auf das Ziel auftrifft. Bei einem
Auslöseimpuls von weniger als 0,3 Ns erfolgt keine Trefferanzeige. Ist der Stoßimpuls
größer als 0,6 Ns, erfolgt die Trefferanzeige mit Sicherheit.
Stand: Oktober 2010
A/10
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3.2.1.14 Spezielle Anforderungen für elektronische Scheibensysteme
Neben den Standardanforderungen für Biathlonscheiben müssen elektronische
Systeme folgende Merkmale aufweisen:
a) Datenverteilung : Das System muss in der Lage sein, Daten an mehrere Stellen wie
Zeitnahme, Datenverarbeitung und Fernsehproduktion (einschl. Grafiken) zu
verteilen;
b) Hardwareschnittstellen : Der gesamte Datenfluss zu nicht systeminternen Stellen
muss mit Hilfe einer Schnittstelle RS-232 erfolgen. Pufferung und Quittierung sind
nicht erforderlich;
c) Kommunikationsprotokoll : Zur Verarbeitung und Protokollierung der
eingegebenen Daten mit Standard PC Ausrüstung ist ein einfaches ASC IIcodiertes Protokoll zu verwenden. Folgende Informationen müssen übertragen
werden:
- Eintreffen des Wettkämpfers auf seiner Schießbahn (Beginn des Schießens);
- Zuweisung der Startnummer zur Schießbahn einschl. A-D
Indikatoren für Staffelwettkämpfe;
- Fehlschuss(üsse);
- Scheibentreffer (einschl. Scheibentrefferplatte Nr. 1-5);
- Beendigung der Schießeinlage (wichtige Daten wie Schießbahn, Startnummer,
Gesamtzahl der Fehlschüsse, Zahl der im Staffel-Wettkampf eingesetzten
Reservepatronen, sowie Schießzeit sollten in dieser Eingabe enthalten sein);
d) Übertragungsverzögerung : Die maximale Verzögerung zwischen der sensorischen
Erfassung eines Treffers oder eines Fehlschusses durch das Sensorsystem der
Scheibenanlage bis zur kompletten Übertragung über die
Datenübertragungsleitung darf nicht mehr als 200 ms betragen. Dieser Wert muss
auch dann gegeben sein, wenn auf dem Schießstand zahlreiche Wettkämpfer ihre
Schießeinlagen absolvieren wie bei Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen;
e) Backup Systeme : Um eine zuverlässige Datenzuführung bei großen
internationalen Veranstaltungen zu gewährleisten, muss das Zielsystem mit zwei
vollständig getrennten Verarbeitungssystemen ausgestattet sein und muss es
deshalb über zwei Datenzuführungssysteme für Haupt- und Backup-Zeitnahme,
Datenverarbeitung und TV-Graphiksysteme verfügen.
3.2.1.15 Zulassung von Scheiben
Alle bei IBU Wettkämpfen verwendeten Scheibensysteme müssen vom Materialsubkomitee des TK der IBU genehmigt werden. Die Zulassung für ein Scheibensystem
wird einem Hersteller erteilt, der einen Prototyp des Scheibensystems vorstellt und
den die IBU dann auf der Grundlage dieser Bestimmungen als verwendungsfähig
einstuft. Die Zulassung kann entzogen werden, falls technische Fehler erkennbar
werden oder wenn ein bestimmter Typ von Zielsystemen technisch veraltet ist.
3.2.1.16 Derzeit zugelassene Scheiben
Zur Zeit sind folgende Scheibensysteme für die Verwendung zugelassen:
a) Mechanische Systeme:
- Kurvinen FIN
- Devon Modell BT-500 USA
- HORA 1000 – GER
- VingMek – NOR;
b) Elektronische/elektromechanische Systeme:
- Kurvinen (KES 2002) FIN
Stand: Oktober 2010
A/11
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c) Elektronische Systeme:
- HoRa 2000 E GER.
3.2.2 Windfahnen
Die Windfahnen für den Schießstand müssen eine besonders gut sichtbare Farbe und
eine Größe von 10 x 40 cm haben und aus dünner Kunstseide oder Naturseide
bestehen. Sie dürfen nicht mehr als 5 g wiegen. Sie müssen so konstruiert sein, dass
sie sich leicht um eine 360° Achse drehen und im rechten Winkel zum Flaggenmast
schwenken. Eine Zeichnung der Konstruktion von Windfahnen ist in Tabelle 3 zu
diesem Anhang enthalten.
3.2.3 Schalen für Staffelwettkampf
Eine Schale für einen Staffelwettkampf ist ein Gefäß auf einem Stab, das zur
Aufnahme der Reservemunition 1 m über dem Boden angebracht ist. Der Boden der
Schalen muss innen gerundet sein und eine leichte Entnahme der Reservemunition
ermöglichen.
3.2.4 Startnummern
3.2.4.1 Größen
Die Startnummern haben folgende Größen:
a) Vorder- und Rückseite des Leibchens: konturierte Zahlen oder Blockzahlen - Höhe
mindestens 12 cm - Breite (Fleisch der Zahl) mindestens 1,5 cm bei konturierten
und 2 cm bei Blockzahlen;
b) Seitliche Nummern am Leibchen: Höhe mindestens 6 cm, Breite mindestens 1,2
cm; die Unterkante der Zahlen auf der Seite muss 8,5 cm von der Unterkante des
Leibchens entfernt sein;
c) Beinnummern: 12 cm hoch und 2 cm breit.
3.2.3.2 Stoff/Material
Pullover (Weste) Startnummern müssen aus glattem Stoff 100 % Polyestergewebe
oder 100 % Kettenwirkpolyestergewebe sein. Die Startnummern müssen für die
Bedürfnisse der weiblichen und männlichen Sportler zugeschnitten sein und dürfen die
Bewegung der Sportler im Schulterbereich nicht behindern.
3.2.5 Zeitnahmeausrüstung
Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Wettkämpfen muss computergestützte
elektronische Zeitnahmeausrüstung verwendet werden. Die Ausrüstung muss
elektronisch mit dem eingesetzten Scheibensystem kompatibel sein und beim Start
und im Ziel über elektrische oder elektronische Sensoren verfügen. Darüber hinaus
muss das Ausrüstungssystem in der Lage sein, manuell oder automatisch eingegebene
Zwischenzeitsignale anzunehmen und zu verarbeiten. Bei Handzeitnahme sind
Stoppuhren guter Qualität oder manuell aktivierte elektrische Zeitnahmegeräte zu
verwenden.
Stand: Oktober 2010
A/12
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4.
WERBUNG
4.1
WERBEREGELN
Die Werbebestimmungen der IBU sind bei den WM, Y/J WM, WC, KM und KC
Veranstaltungen und Wettkämpfen anzuwenden.
4.2
KOMMERZIELLE MARKIERUNGEN AUF AUSRÜSTUNG
Über die technischen Spezifikationen bezüglich Größe, Form und Anzahl
kommerzieller Markierungen entscheidet der Vorstand und veröffentlicht diese
Entscheidung im IBU Biathlonkalender oder als eigenes Dokument.
4.3
ABMESSUNG DER WERBEFLÄCHEN
DSV
4.3.1 Allgemeines
Werbung erfolgt in 2 Dimensionen innerhalb einer Form, die durch ihren Text, ihre
Begrenzungslinie oder ihre farbliche Begrenzung definiert wird. Die gesamte
Werbung erfolgt in Rechtecken, Quadraten, Dreiecken, Kreisen, in Polygonen oder
unregelmäßigen Formen. Die Größe der Werbefläche, die der Text oder die Fläche
innerhalb der Grenze einnehmen, ist durch Messung festzustellen, um die Werbung
auf der Grundlage der vorstehenden Bestimmungen genehmigen oder verwerfen zu
können.
4.3.2 Messverfahren
Die Größe der kommerziellen Markenzeichen ist der Flächenbereich innerhalb einer
Linie, die der tatsächlichen Umrandung des vollen Markenzeichens folgt. Ist das
Markenzeichen in einer Fläche mit unterschiedlichen Farben enthalten, so wird die
Gesamtfläche, die gegenüber der Wettkampfbekleidung eine andere Farbe aufweist,
gemessen.
4.3.3 Text oder Buchstaben
Befindet sich der Text innerhalb einer Linie oder einer Farbgrenze, ist die
entsprechende Formel für die betreffende Form zu verwenden. Steht der Text oder
stehen die Buchstaben alleine auf einem allgemeinen Hintergrund, so wird die
Umrandung der äußersten Teile der Buchstaben gemessen und dann die entsprechende
Formel für die betreffende Form gewählt.
4.3.4 Messung bei geometrischen Formen
Eine Quadrat-, Rechteck-, Dreieck-, Kreis- oder Vieleckfläche wird durch die
entsprechende Standardflächenformel bestimmt. Bestehen Zweifel über die
Vieleckform, ist die Fläche als unregelmäßige Form zu behandeln.
4.3.5 Unregelmäßige Formen
Wenn die entsprechende Ausrüstung zur Verfügung steht, kann die Fläche mit Hilfe
eines Computerscanners festgestellt werden. Ist dieses Computergerät nicht verfügbar,
müssen die Außenseiten mit einem Faden umlegt werden, um so die Flächengröße in
Quadratzentimetern zu ermitteln.
4.4
VORPRÜFUNG DER WERBUNG
In Fällen, in denen bezüglich der Größe der Werbung Zweifel bestehen, sind die NV
gebeten, die tatsächliche Größe mittels Faxes oder einer Fotokopie zum frühest
möglichen Zeitpunkt vor der Wettkampfsaison an den Generalsekretär der IBU zu
Stand: Oktober 2010
A/13
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schicken, um dort die Größe feststellen zu lassen. Sollten nach Beginn der
Wettkampfsaison hinsichtlich bestimmter Werbeflächen Zweifel auftreten, sind die
NV gebeten, die Teile der Ausrüstung spätestens bei der Ausrüstungs-/Material- und
Bekleidungsvorprüfung der betreffenden Veranstaltung vorzustellen.
5.
KONTROLLVERFAHREN
5.1
ALLGEMEINES
Kontrollen der Wettkampf- und der Organisationsausrüstung sind erforderlich, um
sicherzustellen, dass das gesamte verwendete Material den Bestimmungen der IBU
entspricht.
5.2
WETTKAMPFAUSRÜSTUNG
Die Kontrollen für die Wettkampfausrüstung sind, wie in den IBU Wettkampfregeln
festgelegt, durchzuführen. Die Kontrollen werden in erster Linie von dem für diesen
Zweck benannten Organisationsstab und von dem für die Materialkontrolle
zuständigen IKR der Veranstaltung durchgeführt. Für die effektive und korrekte
Durchführung und Umsetzung der Materialkontrollen sind die Wettkampfjurys und
die TD verantwortlich.
5.3
ORGANISATIONSAUSRÜSTUNG
Die TD und IKR stellen sicher, dass die in ihrem Verantwortungsbereich verwendete
Organisationsausrüstung funktionstüchtig ist und den Bestimmungen der IBU
entspricht.
5.3.1 Spezielle Prüfungen
5.3.1.1 Scheiben
a) Platzierung und Ebenen;
b) Funktionsweise, Farbe und Instandhaltung;
c) Deformation der Frontseite und der Scheibenplatten;
d) Zustand der beweglichen Teile;
e) Lage von Drähten und Kabeln;
f) Durchmesserabmessung der Einschussöffnungen;
g) Zentrierung der Öffnungen für das Liegendschießen;
h) Stoßtest des Scheibenauslöseimpulses;
i) Lage der Umstellseile für mechanische Systeme;
j) Backup-Systeme für jene Systeme, die elektrischen Strom benötigen.
5.3.1.2 Zeitnahmesysteme
a) Funktionsprinzip;
b) Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung;
c) Backup und Redundanzsysteme;
d) Stromquellen;
e) Lage von Sensoren;
f) Leistungsfähigkeiten von Computern einschließlich der Geschwindigkeit, mit der
Ergebnislisten ausgedruckt werden;
g) Schnittstellen mit elektronischen Scheibensystemen.
Stand: Oktober 2010
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5.3.1.3 Computer für Startnummernauslosung
a) Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung;
b) Drucker;
c) Displayvorrichtung und Projektor;
d) Softwareprogramm - Gültigkeit, Möglichkeit der Manipulation;
e) Backup und Ersatzgeräte;
f) Gesamte Schnittstellen und Lage;
g) Geschwindigkeit für das Ausdrucken von Startlisten.
5.3.1.4 Weitere Organisationsausrüstung (in den IBU Wettkampfregeln)
a) Windfahnen - Platzierung, Verwendung, Spezifikationen;
b) Schalen für Reservemunition beim Staffelwettkampf - Platzierung,
Spezifikationen;
c) Schießmatten - Platzierung, Spezifikationen;
d) Gewehrständer - Konstruktion, Platzierung, Markierungen;
e) Schießbahnmarkierungen - Platzierung, Farbe, keine Störung des Schießbetriebes;
f) Nummerierung und Hinweisvorrichtungen - Platzierung, Größen, Farben.
5.4
KONTROLLINSTRUMENTE, GERÄTE UND MATERIALIEN
Die folgenden für Material- und andere Kontrollen erforderlichen Gerätschaften
sollten den verantwortlichen Funktionären zur Verfügung stehen:
a) Maßbänder (50 m oder 100 m) für verschiedene Abmessungen (Schießbahn,
Strafrunde);
b) Wasserwaagen, um zu überprüfen, ob die Scheiben waagrecht stehen;
c) Radarchronograf zur Messung der Geschwindigkeit der Munition;
d) Aufschlagtestgerät zur Messung der Scheibenplatten;
e) Zentrierschablone zum Messen der Einschussöffnungen für das Liegendschießen;
f) Waage zum Feststellen des Gewichts der Gewehre und der Skier;
g) Schablonen zum Nachmessen der Abmessungen der Gewehre;
h) Tastzirkel, Lineale zum Messen von Abmessungen der Gewehre, der Skier und der
Werbung;
i) Abzugsgewichte zum Messen des Abzugswiderstands;
j) Aufkleber, Farbe zur Anbringung von Kontrollmarkierungen.
Stand: Oktober 2010
A/15
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TABELLE 1: Biathlongewehr Skizze
Stand: Oktober 2010
A/16
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TABELLE 2: Standardgrößen für Biathlonscheiben
50 M KK – Scheibe 1130 – 1350
155
310 –
320
155 –
160
215 – 260
Papie
Metalll
115
115 mm
45 mm
45
TABELLE 3: Beispiel einer Windfahne
frei
drehend
5 Gr
400 mm
100 mm
Stand: Oktober 2010
A/17
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ANHANG B AUFGABEN Der
- WETTKAMPFJURY,
- TECHNISCHEN DELEGIERTEN
- INTERNAT.- KAMPFRICHTER
INHALTSVERZEICHNIS
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
3.1
3.2
3.3
WETTKAMPFJURY
Allgemeines ..........................................................................
Stellvertretender Vorsitzender ..................................................
Wettkampfjurysitzungen ..........................................................
Aufgaben der Wettkampfjury ....................................................
TECHNISCHE DELEGIERTE
Allgemeines ..........................................................................
Grundsätze der Funktion des TD ..............................................
Kontakt mit den OKs und Besuche der Wettkampfstätte ....
Aufgaben des TD bei Veranstaltungen ........................................
INTERNATIONALE KAMPFRICHTER
Allgemeines ........................................................................
Aufgaben von IKR bei Veranstaltungen ....................................
Befugnisse, Zuständigkeiten und organisatorische
Einbindung der IKR ................................................................
Stand: Oktober 2010
2
2
2
4
4
4
4
6
8
8
9
B/1
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DSV
1.
WETTKAMPFJURY
1.1
ALLGEMEINES
Die Befugnisse, die Wahl, die Zusammensetzung und die verschiedenen Verfahren
bezüglich der Tätigkeiten der Wettkampfjury sind in den IBU Wettkampfregeln
eingehend beschrieben. Dieser Anhang beschreibt zusätzliche Verfahrensrichtlinien
und die besonderen Aufgaben der Wettkampfjury.
1.2
STELLVERTRETENDER VORSITZENDER
Im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden der Wettkampfjury ernennen die
verbleibenden Jurymitglieder aus ihrer Mitte einen Stellvertreter, der die Sitzung
führen soll.
1.3
WETTKAMPFJURYSITZUNGEN
Die Wettkampfjury tritt auf Weisung des Vorsitzenden der Wettkampfjury zusammen.
Die Sitzungen finden in der Regel wie folgt statt:
a) Sofort nach der Mannschaftsführersitzung, auf der die Wettkampfjury gewählt
wurde;
b) Ungefähr eine Stunde vor Wettkampfbeginn;
c) Zu jeder Zeit während des Wettkampfes, wenn der Vorsitzende der Wettkampfjury
dies verlangt;
d) Unmittelbar vor dem letzten Zieleinlauf oder sobald als möglich nach dem letzten
Schießen;
e) Zu jeder anderen Zeit, wenn der Vorsitzende der Wettkampfjury eine Sitzung
anberaumt.
1.4
AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY
Die Wettkampfjury hat folgende Aufgaben:
1.4.1 Vor dem Wettkampf
a) Zu überprüfen, ob die Wettkampfanlagen den Regeln entsprechen;
b) Die Startberechtigung aller für die Veranstaltung eingeschriebenen Wettkämpfer
zu prüfen;
c) Die Auslosung zu überwachen;
d) Festzustellen, ob ein Wettkampf aufgrund ernsthafter Schwierigkeiten (z.B.
äußerst ungünstige Witterungsverhältnisse – extreme Kälte, starker Wind usw.)
verschoben oder abgesagt werden muss;
e) Das Training auf der Wettkampfanlage einzuschränken oder zu verbieten, wenn
aufgrund widriger Umstände, wie sehr nasser Schnee oder sehr wenig Schnee, die
Durchführung von Wettkämpfen gefährdet sein könnte;
f) Zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen eine verspätete Meldung
akzeptiert werden kann;
g) Zu entscheiden, ob ein für die Teilnahme korrekt angemeldeter Wettkämpfer im
Falle von "Höherer Gewalt” ersetzt werden kann;
h) Über Proteste bezüglich der Startberechtigung von Wettkämpfern zu entscheiden;
i) Zu prüfen, ob die von einem NV für einen Wettkämpfer vorgelegten
Qualifikationsnachweise eine Teilnahme des Wettkämpfers an OWS oder WM
zulassen, oder ob eine Teilnahme versagt werden muss;
j) Ein Mitglied der Wettkampfjury zu benennen, das während des Wettkampfes
ständig am Schießstand anwesend sein muss;
Stand: Oktober 2010
B/2
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k) Ein Mitglied der Wettkampfjury zu benennen, das die Ausrüstungskontrollen
unterstützt;
l) Erforderlichenfalls Munitionsprüfungen anzuordnen.
1.4.2 Während des Wettkampfes
a) Sicherzustellen, dass der Wettkampf nach den Wettkampfregeln der IBU
durchgeführt wird;
b) Bei Auftreten von Schwierigkeiten - wie dichter Nebel oder Sturm -, wodurch eine
faire und korrekte Durchführung des Wettkampfes ernsthaft in Frage gestellt ist,
die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen; im Extremfall könnte der Wettkampf
eingestellt werden;
c) Zu entscheiden, ob Wettkämpfer, die aufgrund von "Höherer Gewalt” zu spät am
Start eintreffen, starten dürfen.
1.4.3 Nach dem Wettkampf
a) Den kritischen Prozess zu überwachen, der unmittelbar nach dem letzten
Zieleinlauf beginnt, bezüglich der Durchführung der inoffiziellen
Verleihungszeremonie und des Anschlags der vorläufigen Ergebnisse;
b) Über Proteste zu entscheiden;
c) Von TD, IKR, Wettkampfjurymitgliedern, Funktionären des
Organisationskomitees aufgezeichnete Strafen zu verhängen oder zu verwerfen;
d) Erforderliche Zeitausgleiche festzulegen;
e) Einen Wettkampf, falls erforderlich, aus der Wertung zu nehmen;
f) Falls gerechtfertigt und möglich, die Wiederholung eines Wettkampfes
anzuordnen.
1.4.4 Vor, während und nach dem Wettkampf
Die Wettkampfjury muss jederzeit bereit sein, in allen Angelegenheiten, die in den
Regeln oder in anderen Bestimmungen der IBU nicht geregelt sind, Entscheidungen
zu treffen.
2.
TECHNISCHE DELEGIERTE
2.1
ALLGEMEINES
Die Bestimmungen hinsichtlich der Auswahl, der Ernennung sowie die allgemeinen
Aufgaben der TD sind in den IBU Wettkampfregeln beschrieben. Dieser Anhang
enthält noch detailliertere Richtlinien hinsichtlich der Durchführung der Aufgaben der
TD. Die für die Durchführung von IBU Veranstaltungen ernannten TD müssen sowohl
auf der Grundlage dieses Anhanges als auch auf der Grundlage der IBU Regeln
handeln.
2.2
GRUNDSÄTZE DER FUNKTION DES TD
Bei einer Veranstaltung der IBU hat der TD drei Hauptaufgaben zu erfüllen:
a) Er ist der Vertreter der IBU auf technischem Gebiet;
b) Er stellt sicher, dass die Veranstaltung und die dazugehörigen Wettkämpfe auf der
Grundlage der IBU Wettkampfregeln und anderer von der IBU dafür erlassener
Bestimmungen durchgeführt werden;
c) Er fungiert als Konsulent und Berater des OK, um sicherzustellen, dass die
Wettkämpfe so gut wie möglich durchgeführt werden. Der TD ist zudem immer
der Vorsitzende der Wettkampfjury und hat damit eine äußerst wichtige Position
inne.
Stand: Oktober 2010
B/3
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Darüber hinaus ist der TD der Leiter der technischen Gruppe der IKR. Der TD hat
seine Aufgaben mit Würde, Kompetenz, Umsicht und Objektivität zu erfüllen. Er
muss die Wettkämpfer, Betreuer, OKs und IKR mit Respekt behandeln und verlangen,
dass ihm, als technischem Vertreter der IBU, von allen an der Veranstaltung
beteiligten Personen der gleiche Respekt entgegengebracht wird. Der TD muss alle
Versuche unterbinden, die auf die Störung seiner Tätigkeit abzielen oder seine
Autorität oder seinen Auftrag zu untergraben suchen. Bei ernsthaften Störungen muss
der TD die Umstände an den Generalsekretär der IBU und an den IBU Race-Direktor
weitermelden. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung haben sich
OK, Mannschaften und IKR an die vom TD auf der Grundlage der IBU
Bestimmungen gegebenen Weisungen zu halten.
2.3
KONTAKT MIT DEN OKS UND BESUCHE DER
WETTKAMPFSTÄTTE
2.3.1 Kontaktaufnahme
Sofort nach der Ernennung der TD für die Veranstaltungen informiert der
Generalsekretär der IBU die OKs der Veranstaltungen der kommenden
Wettkampfsaison über die Ernennung der TD. Kurz darauf werden sich dann
üblicherweise die OKs mit ihren TD in Verbindung setzen. Ist dies nicht der Fall,
muss der TD von sich aus mit dem OK Verbindung aufnehmen und den
Generalsekretär davon in Kenntnis setzen.
2.3.1.1 Weiterer Kontakt und Problemlösung
Nachdem der erste Kontakt hergestellt ist, können TD und OK weiterhin Verbindung
halten, jedoch ist es ratsam, den Generalsekretär mit jeweils einer Kopie am gesamten
Schriftverkehr zu beteiligen. Sollten bei OWS oder WM Probleme auftauchen, ist der
Generalsekretär sofort davon zu informieren.
2.3.2 Inspektionen und Besuche der Wettkampfstätte
Ein TD sollte den Veranstaltungsort, für den er benannt wurde, rechtzeitig inspizieren,
damit er notwendige Veränderungen an der Anlage oder in den Plänen in die Wege
leiten und das OK zur richtigen Zeit unterstützen kann. Inspektionen sind wie folgt
durchzuführen:
2.3.2.1 OWS
In der Regel sollten beide TD, kurz nachdem die Spiele vergeben wurden, am
Wettkampfort eine erste Inspektion und Vorbesprechungen durchführen. Der Besuch
ist in Absprache mit dem Generalsekretär und den OKs zu organisieren. Weitere
Besuche erfolgen dann je nach Notwendigkeit.
2.3.2.2 WM und Y/J WM
Der TD muss die Wettkampfanlagen bis spätestens acht Monate vor dem Beginn der
Veranstaltung inspizieren.
2.3.2.3 WC, OECH U26 und IBU-Cup Veranstaltungen
Die Inspektion muss bis spätestens vier Monate vor der Veranstaltung durchgeführt
werden. Falls an dem Wettkampfort in den zwei vorhergegangenen Wettkampfsaisonen OWS, WM, Y/J WM oder eine WC Veranstaltung durchgeführt wurden, ist
eine Inspektion vor der Veranstaltung nicht erforderlich. Wenn jedoch größere
Stand: Oktober 2010
B/4
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Veränderungen vorgenommen wurden oder das OK eine Inspektion wünscht, führt der
TD eine Inspektion durch.
2.3.3 Zu prüfende Bereiche
Bei der Inspektion muss folgendes sichergestellt sein:
a) Die Wettkampfanlagen müssen den IBU Wettkampfregeln entsprechen;
b) Alle Vorbereitungen für die Veranstaltung müssen auf der Grundlage der IBU
Wettkampfregeln erfolgt sein;
c) Das Organisationskomitee muss für die Veranstaltung entsprechend strukturiert,
die eingeteilten Funktionäre für die Veranstaltung müssen entsprechend
ausgebildet und vorbereitet sein und in ausreichender Zahl über die geforderten
internationalen Kampfrichterlizenzen verfügen;
d) Die Unterbringungsmöglichkeiten und die Verpflegung für die Mannschaften
müssen, einschließlich der Kosten für Vollpension pro Person, den gestellten
Anforderungen entsprechen;
e) Die Transportpläne müssen funktionell gestaltet sein und die Entfernungen
zwischen den Stätten dürfen die Anforderungen nicht überschreiten;
f) Die Ein- und Ausfuhrgesetze für Waffen und Munition müssen klar sein, und
welche Vorkehrungen für die Aufbewahrung von Gewehren und Munition
getroffen wurden;
g) Die entsprechenden Vereinbarungen mit der Presse und den Rundfunk- und
Fernsehanstalten müssen getroffen sein;
h) Die Maßnahmen zur Durchführung von Dopingkontrollen und Bluttests müssen
getroffen sein;
i) Alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen müssen in die Tat umgesetzt sein.
2.3.4 Inspektionsberichte
Die TD müssen unmittelbar nach den Inspektionen dem Generalsekretär der IBU, dem
Vizepräsidenten für Sport, dem IBU Race-Direktor und dem Vorsitzenden des
Organisationskomitees einen schriftlichen Inspektionsbericht vorlegen. In den
Berichten sollen insbesondere ungelöste Probleme und unbefriedigende Situationen
angesprochen werden, aber es müssen auch Informationen in folgender Form
enthalten sein:
a) Bezeichnung - Name der Veranstaltung, Ort, Datum (Daten) der Inspektion;
b) Inspektionsteam - Namen und Funktionen der Personen, die an der Inspektion
beteiligt waren;
c) Inspektionsablauf - Besprechungen, Anlageninspektionen;
d) Beschreibung der Wettkampfstätte und der Anlage – allgemeine Lage und
Charakter der Anlage, Beschreibung der Anlage - Strecken, Stadion, Schießstand,
usw.;
e) Organisationskomitee - allgemeine Struktur, Zahl der eingesetzten Funktionäre,
Ausbildungsstand und Qualifikationen;
f) Vom Gastgeber getroffene Vorkehrungen - Unterbringung, Verpflegung,
Transport, Zeremonien, gesellschaftliche Veranstaltungen, Medien, Kosten;
g) Problembereiche;
h) Schlussbemerkung - allgemeine Zusammenfassung.
2.3.4.1 TD, die Angehörige des TK der IBU sind, müssen ihren Bericht bei der nächsten TK
Sitzung vorlegen.
Stand: Oktober 2010
B/5
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2.4
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
AUFGABEN DES TD BEI VERANSTALTUNGEN
Bei Veranstaltungen müssen TD folgende Tätigkeiten durchführen:
2.4.1 Aufgaben vor den Veranstaltungen
Die TD müssen rechtzeitig vor dem Beginn des Offiziellen Trainings am
Wettkampfort eintreffen, um zu prüfen, ob die Wettkampfeinrichtungen den für das
Training und den Wettkampf gestellten Anforderungen entsprechen, und um
festzustellen, wo Änderungen erforderlich sind. Der TD muss sofort mit dem
Organisationskomitee Verbindung aufnehmen, um sicherzustellen, dass:
a) die Mannschaftsführersitzungen und Auslosungen vorbereitet sind;
b) die Vorkehrungen für das Zusammentreten der Jurys getroffen wurden;
c) die Meldungen der teilnehmenden NV rechtzeitig erfolgten;
d) entsprechende Pläne für den Empfang der Mannschaften vorhanden sind;
e) die für die Mannschaften anfallenden Kosten den in der Bewerbung für die
Veranstaltung angegebenen Kosten entsprechen.
2.4.2 Aufgaben während der Veranstaltungen
2.4.2.1 Allgemeines
Der TD muss während der Veranstaltung und bei jedem Wettkampf eng mit dem
Wettkampfleiter zusammenarbeiten und sicherstellen, dass alles korrekt, ohne
Zwischenfälle und auf der Grundlage der IBU Wettkampfregeln und anderer
einschlägiger Bestimmungen der IBU durchgeführt wird.
2.4.2.2 Sitzungen
Der TD muss an allen Sitzungen des Organisationskomitees, der Mannschaftsführer
und der Wettkampfjurys sowie an allen Auslosungen teilnehmen.
2.4.2.3 Verantwortlichkeit gegenüber IKR
Der TD muss die IKR auf dem Laufenden halten und in ihre Tätigkeiten weisend und
koordinierend eingreifen.
2.4.2.4 IBU Race-Direktor
Der TD kommuniziert und arbeitet mit dem IBU Race-Direktor zusammen.
2.4.3 Aufgaben vor den Wettkämpfen
2.4.3.1 TV Zonen
Der TD Unterstützt den IBU Race-Direktor bei der Einrichtung von TV Zonen in
Absprache mit Vertretern des Fernsehens, des IKR Strecke und den OKs,
einschließlich Lage, Größe, erforderliche Abzäunung und Durchsetzungsmethoden
und –personal.
2.4.3.2 Informationsweg
Der TD führt mit den IKR eine Sitzung durch, in der er die IKR in die Wettkampfplanung und die während des Wettkampfes vorhandenen Funkverbindungen einweist
und Aufgaben zuweist. Diese Sitzung kann auch mit der Sitzung zusammengelegt
werden, die der Wettkampfleiter vor jedem Wettkampf mit seinen Chefs durchführt.
Stand: Oktober 2010
B/6
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
2.4.3.3 Inspektionen
Der TD führt eine allgemeine Inspektion der Anlage durch.
2.4.3.4 Berichte
Der TD lässt sich von den IKR und vom Wettkampfleiter den Stand der Vorbereitung
berichten.
2.4.3.5 Wettkampfjurysitzung
Der TD führt eine Stunde vor dem ersten Start eine Sitzung mit der Wettkampfjury
durch, um festzustellen, ob die passenden Bedingungen für einen Wettkampf gegeben
sind. Vor dieser Sitzung muss er die Meldungen der IKR bezüglich ihrer
Einsatzbereiche sowie vom Wettkampfleiter einholen.
2.4.4 Aufgaben während der Wettkämpfe
2.4.4.1 Allgemeines
Der TD überwacht und koordiniert die Arbeit des Wettkampfleiters und der IKR,
nimmt Berichte bezüglich des Fortgangs des Wettkampfes entgegen und greift notfalls
helfend ein.
2.4.4.2 Wettkampfjurysitzungen
Der TD führt, falls erforderlich, Sitzungen mit der Wettkampfjury durch.
2.4.5 Aufgaben nach den Wettkämpfen
2.4.5.1
Letzter Zieleinlauf
Der TD leitet und koordiniert zusammen mit dem Wettkampfleiter die
kritische Phase, die unmittelbar nach dem letzten Zieleinlauf beginnt.
2.4.5.2 Vorläufige Ergebnisse
Der TD bestätigt die Richtigkeit der Vorläufigen Ergebnisse, unterzeichnet die
Ergebnislisten und genehmigt ihren Anschlag zur Bekanntgabe und hält diesen
Zeitpunkt auf den Ergebnislisten fest.
2.4.5.3 Siegervorstellung
Der TD genehmigt die Durchführung der inoffiziellen Siegervorstellung, nachdem er
sich davon überzeugt hat, dass die ersten notwendigen Platzierungen bestätigt sind.
Hierzu ist anzumerken, dass später noch ein Protest eingelegt werden kann und das
Risiko der Siegervorstellung vom OK getragen werden muss.
2.4.5.4 Wertungspunkte
Der TD muss sicherstellen, dass das OK die WC-, Nationencup und andere allfälligen
Wertungspunkte korrekt errechnet.
2.4.5.5 Auswertung
Der TD führt zusammen mit dem Wettkampfleiter und dessen Chefs sowie mit den
IKR eine Sitzung durch, in der der Wettkampf bewertet wird.
Stand: Oktober 2010
B/7
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
2.4.6 Aufgaben nach der Veranstaltung
2.4.6.1 WC Punkte
Der TD stellt sicher, dass die Listen mit den WC-, Nationencup- und anderen
Wertungspunkten sofort an das OK der nächsten WC oder anderen Veranstaltung
weitergeleitet werden.
2.4.6.2 Auswertung der Veranstaltung
Der TD führt für alle Leiter im Organisationskomitee und alle IKR eine Sitzung durch,
in der die gesamte Veranstaltung ausgewertet wird.
2.4.6.3 Schriftlicher Bericht
Der TD erstellt einen schriftlichen Bericht bezüglich der Veranstaltung und legt diesen
innerhalb von 1 Monat nach der Veranstaltung dem Generalsekretär der IBU, dem
Ausrichter und dem Vorsitzenden des Organisationskomitees vor. Der Vorsitzende des
Subkomitees für das Kampfrichterwesen im TK wird zu diesem Zweck an alle für die
bevorstehende Saison eingeteilten TD ein dafür erstelltes IBU TD Berichtsformblatt
verteilen.
2.4.6.4 Bericht bei der TK Sitzung
Die TD, die Angehörige des TK sind, erstatten bei der nächsten Sitzung des TK der
IBU über die Veranstaltung Bericht.
3.
INTERNATIONALE KAMPFRICHTER
3.1
ALLGEMEINES
Die allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Auswahl, der Ernennung und der
Arbeit der IKR sind in den IBU Wettkampfregeln enthalten. Dieser Anhang ergänzt
die allgemeinen Bestimmungen, indem er spezielle Aufgaben der IKR beschreibt.
3.1.1 Grundsätze der Funktion der IKR
Wie die TD sind auch die IKR bei einer Veranstaltung in ihrem Aufgabenbereich und
unter der Leitung des TD technische Vertreter der IBU. Innerhalb ihres
Verantwortungsbereiches gelten für die IKR die gleichen Grundsätze wie für die
Funktion des TD, nur dass erstere nicht der Wettkampfjury angehören.
3.1.2 Nachricht von der Ernennung und Vorbereitung
Kurz nach der Ernennung für eine Veranstaltung wird der IKR durch den Generalsekretär der IBU davon in Kenntnis gesetzt. Der IKR muss mit dem OK nicht formell
Verbindung aufnehmen, es sei denn in Bezug auf Anreise und Unterbringungsvorkehrungen. Sobald er die Nachricht über seine Ernennung erhalten hat, muss sich
der IKR auf den Einsatz so vorbereiten, dass er alle für seinen Verantwortungsbereich
geltenden Regeln und Bestimmungen der IBU beherrscht.
3.2
AUFGABEN VON INTERNATIONALEN KAMPFRICHTERN
BEI VERANSTALTUNGEN
IKR haben bei einer Veranstaltung folgende Aufgaben:
Stand: Oktober 2010
B/8
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
3.2.1 Aufgaben vor Veranstaltungen
IKR müssen rechtzeitig am Wettkampfort eintreffen, um sich vor dem ersten
Offiziellen Training vorzubereiten: Der IKR Materialkontrolle muss rechtzeitig vor
der Ausrüstungsvorprüfung eintreffen. Nach ihrem Eintreffen melden sich die IKR
beim TD und erhalten dort ihre Informationen und Weisungen. Danach nehmen sie
mit den für ihren Verantwortungsbereich zuständigen Chefs aus dem Organisationsomitee Verbindung auf, überprüfen Vorkehrungen und inspizieren ihre Bereiche. Die
Checkliste im Leitfaden für Organisationskomitees sollte als Richtlinie genutzt
werden. Sich eventuell ergebende Probleme sind dem TD zu melden.
3.2.2 Aufgaben vor den Wettkämpfen
Zur Vorbereitung auf jeden Wettkampf müssen die IKR:
a) an allen Mannschaftsführersitzungen und auf Weisung des TD an jeder anderen
Sitzung und an Sitzungen ihrer jeweiligen Bereichschefs teilnehmen;
b) eine detaillierte Inspektion der eigenen Bereiche durchführen und anhand der
Checkliste alle Pläne prüfen, um sicherzustellen, dass die Regeln befolgt werden,
und notfalls korrigierend eingreifen;
c) sich in den eigenen Bereichen aufhalten, um die Vorbereitungen und Tätigkeiten
zu überwachen;
d) dem TD melden, wenn ihre Bereiche für den Wettkampf bereit sind;
e) nach Weisung des TD andere Aufgaben durchführen.
3.2.3 Aufgaben während der Wettkämpfe
Während eines jeden Wettkampfes müssen die IKR:
a) sich in ihren Verantwortungsbereichen aufhalten und dort alle Tätigkeiten
überwachen, um einen korrekten und ordentlichen Ablauf dieses Teils des
Wettkampfes, der in ihre Verantwortung fällt, sicherzustellen;
b) eingreifen, um zu verhindern, dass ein Fehler gemacht wird;
c) die Funktionäre des Organisationskomitees notfalls unterstützen und beraten;
d) sicherstellen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden;
e) dem TD melden, wenn wichtige Ereignisse stattfinden – erster Start, letzter Start,
erster Schütze am Schießstand, letzter Schütze am Schießstand, erster Zieleinlauf,
usw. oder ungewöhnliche Ereignisse wie eine Verletzung usw.;
f) Regelverstöße gegen den Wettkämpfer festhalten und dies dem TD melden;
g) auf Weisung des TD andere Aufgaben durchführen.
3.2.4 Aufgaben nach den Wettkämpfen
Am Ende eines jeden Wettkampfs müssen die IKR:
a) dem TD den Klarstand in ihrem Bereich oder Probleme melden, die sich ergeben
haben und die noch nicht gemeldet wurden; diese Meldungen sind, wenn möglich,
unverzüglich abzugeben, damit die Vorläufigen Ergebnisse so schnell wie möglich
angeschlagen und die Inoffizielle Siegervorstellung durchgeführt werden kann;
b) auf Weisung die Wettkampfjury über die Umstände von Strafen informieren;
c) für die Chefs und die Aufsichtspersonen in dem jeweiligen Bereich eine kurze
bewertende Sitzung durchführen.
Stand: Oktober 2010
B/9
Arbeitspapier
3.3
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATORISCHE
EINBINDUNG DER INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER
3.3.1 Befugnisse
Die IKR sind gegenüber dem TD für die entsprechende Vorbereitung und die korrekte
und ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe in ihren Zuständigkeitsbereichen
verantwortlich und ihm untergeordnet. Die IKR leiten nicht die Durchführung der
Aktionen in ihren Bereichen, sind aber für einen korrekten Ablauf verantwortlich. Um
ihre Aufgabe erfüllen zu können, müssen sie mit den in ihren Bereichen zuständigen
Chefs während der ganzen Veranstaltung enge Verbindung halten.
3.3.2 Besondere Verantwortungsbereiche
Innerhalb ihrer allgemeinen Bereiche haben die IKR folgende spezielle
Verantwortungsbereiche:
a) IKR Strecke - alles, was die Strecke betrifft, einschließlich Beschaffenheit der
Runden, technische Spezifikationen, Streckenpräparierung, Ausschilderung,
Abzäunung, Kontrolle und Kontrollpunkte, Zugangskontrolle, TV Zonen Layout
und dessen Durchsetzung, Vorläufer, Fernmeldeverbindungen, Vorkehrungen für
Sicherheit und für Erste-Hilfe-Maßnahmen;
b) IKR Schießstand - alles, was den Schießstand betrifft, einschließlich Layout und
Konfigurationen, Spezifikationen, Scheiben und ihre Funktion, Strafrunde,
Betreuerareal, Ausschilderung und Nummerierung, Schießbahnmarkierungen,
Windfahnen, Gewehrständer, Schalen für Reservemunition im Staffelwettkampf,
Präparierung, Wertung, Kontrollverfahren, Fernmeldeverbindungen und
Sicherheit;
c) IKR Start und Ziel - alles, was Start und Ziel und die Zeitnahmevorrichtungen
betrifft, einschließlich Layout, Konfigurationen, Spezifikationen,
Staffelwechselzone, Startuhr, Streckenhinweistafel, Zielfotoanlage für
Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe, Foto Finish Zielrichter,
Videokameras für den Zieleinlauf bei allen Wettkämpfen, Aufwärmbereich,
Kleiderablagen für die Wettkämpfer, Präparierung, Ausschilderung und
Abzäunung, Verkehrsfluss und Kontrolle, Start- und Zieleinlaufverfahren,
Fernmeldeverbindungen, Zeitnahmeverfahren und -ausrüstung, sowie Sicherheit;
d) IKR Materialkontrolle - alles, was die Material-/Ausrüstungskontrolle betrifft,
einschließlich die benötigte Zeit für die Kontrollen, Kontrollausrüstung, Matieral/Ausrüstungsvorprüfung, Layouts für Start und Ziel (in Zusammenarbeit mit dem
Start- und Zielrichter), Kontrollverfahren, Verkehrsfluss und Kontrolle,
Fernmeldeverbindungen und Sicherheit.
3.3.3 Organisatorische Einbindung
Die unmittelbare Einbindung der IKR mit dem Organisationskomitee (direkte
Verbindung) ist wie folgt:
a) IKR Strecke - Streckenchef;
b) IKR Schießstand - Schießstandchef;
c) IKR Start/Ziel - Chef der Zeitnahme (kann bei manchen OKs anders geregelt
sein);
d) IKR Materialkontrolle - Chef der Zeitnahme und/oder Leiter der
Ausrüstungskontrolle.
Stand: Oktober 2010
B/10
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
ANHANG C
AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE
- TECHNISCHE DELEGIERTE UND
- INTERNATIONALE KAMPFRICHTER
INHALTSVERZEICHNIS
1.
ALLGEMEINES
1.1
Zuständigkeit ........................................................................
2
1.2
Qualifikationsebenen ..............................................................
2
1.3
Geeignetheit für Ernennung ......................................................
2
1.4
Altersgrenzen ........................................................................
3
1.5
Terminologie ..........................................................................
3
2.
AUSWAHL, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG
2.1
Auswahlverfahren für die Zulassung .......................................... 3
2.2
Ausbildung ............................................................................
5
2.3
Prüfung ................................................................................
6
3.
LIZENZVERGABE
3.1
Anerkennung der Qualifikation .................................................. 6
3.2
Ausgabe, Format, Gültigkeit und Bedingungen für Lizenzen ........ 7
4.
QUALIFIKATIONS- UND ERKENNUNGSABZEICHEN
4.1
Qualifikationsabzeichen ........................................................
8
4.2
Ernennungszeichen ..............................................................
8
5.
EINSATZ VON TD UND IKR
5.1
Allgemeines ........................................................................
8
5.2
Richtlinien für den Einsatz ......................................................
9
6.
FINANZIELLES
6.1
TD und IKR Kosten ................................................................
9
6.2
Finanzielle Bedingungen für Seminare und Prüfungen ................ 9
Stand: Oktober 2010
C/1
Arbeitspapier
1.
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
ALLGEMEINES
Die IBU hat für technische Funktionäre ein Ausbildungs-, Lizenz- und Einsatzsystem
entwickelt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle bei IBU Veranstaltungen
eingesetzten Funktionäre der IBU ihre Aufgaben vom gleichen Ausbildungsstandard
ausgehend wirksam und korrekt durchführen. Die Regeln bestimmen die Ernennung
und die Aufgaben der bei IBU Veranstaltungen eingesetzten technischen Funktionäre
(TD und IKR). Dieser Anhang legt die für technische Funktionäre hinsichtlich
Ausbildung, Prüfung, Lizenzvergabe und Einsatz geltenden Bedingungen fest.
1.1
ZUSTÄNDIGKEIT
Alle Aspekte der Auswahl, Ausbildung, Prüfung und Lizenzvergabe für technische
Funktionäre des Biathlonsports auf internationaler Ebene fallen unter die
Zuständigkeit des TK der IBU. Mit der Durchführung und Verwaltung des für die
Funktionäre geltenden Systems ist das Kampfrichtersubkomitee des TK betraut.
1.1.1 Verbindung
Die NV können technische Funktionäre betreffende Angelegenheiten unmittelbar mit
dem Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees oder dem Generalsekretär der IBU
absprechen. Die NV werden gebeten, in ihrem Bereich einen für technische
Funktionäre zuständigen Ansprechpartner zu benennen und dessen Anschrift dem
Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees mitzuteilen.
1.2
QUALIFIKATIONSEBENEN
Es gibt zwei Qualifikationsebenen für technische Funktionäre der IBU:
a) Technischer Delegierter (TD);
b) Internationaler Kampfrichter (IKR).
1.2.1 Vorgesehene Funktionen der TD und IKR
Die Funktionäre werden für folgende Zwecke ausgebildet und erhalten dafür eine
Lizenz:
1.2.1.1 TD
Die Qualifikation des TD ist in erster Linie darauf ausgerichtet, einen Funktionär
heranzubilden, der bei Veranstaltungen der IBU als TD fungiert. Als TD qualifizierte
Personen können bei Veranstaltungen der IBU auch jede Funktion von IKR
übernehmen und in einem Organisationskomitee die mit IKR korrespondierenden
Positionen innehaben.
1.2.1.2 IKR
Die Qualifikation des IKR ist in erster Linie darauf ausgerichtet, Funktionäre
heranzubilden und zu zertifizieren, die bei Veranstaltungen der IBU auf den für IKR
vorgesehenen Positionen eingesetzt werden können, und die in Organisationskomitees
derartige Positionen bekleiden können. Die Gruppe der geprüften IKR ist auch der
Personenkreis, aus dem die Auswahl von Kandidaten für die Weiterbildung zur
Funktion des TD getroffen wird.
1.3
GEEIGNETHEIT UND ERNENNUNG
Um für die Ernennung in eine Funktion als TD oder IKR für IBU Veranstaltungen
geeignet zu sein, muss ein Funktionär die nötige Qualifikation und die für die
Tätigkeit erforderliche gültige Lizenz besitzen.
Stand: Oktober 2010
C/2
Arbeitspapier
1.4
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
ALTERSGRENZEN
Hinsichtlich der Prüfung und des Einsatzes von TD und IKR sind folgende
Altersgrenzen festgelegt:
1.4.1 TD
1.4.1.1 Prüfung zum TD
Eine Person, die sich der Prüfung der Qualifikation zum TD unterziehen will, muss
mindestens 28 Jahre alt sein, darf aber nicht älter sein als 55 Jahre.
1.4.1.2 Einsatz als TD bei einer IBU Veranstaltung
Personen, die älter sind als 65 Jahre, können bei einer Veranstaltung der IBU nicht als
TD eingesetzt werden.
1.4.2 IKR
1.4.2.1 Prüfung zum IKR
Eine Person, die sich der Prüfung zum IKR unterziehen will, muss mindestens 22
Jahre alt sein, darf aber nicht älter sein als 57 Jahre.
1.4.2.2 Einsatz als IKR bei einer IBU Veranstaltung
Personen, die älter sind als 65 Jahre, können bei einer Veranstaltung der IBU nicht als
IKR eingesetzt werden.
1.5
TERMINOLOGIE
Bei der Benennung für eine Veranstaltung der IBU beziehen sich die Bezeichnungen
TD und IKR sowohl auf die Qualifikationsebene als auch auf die Funktion. Sollten
sich bei einer Verwendung der beiden Bezeichnungen für beide Zwecke in einem
Zusammenhang Unklarheiten ergeben, so ist die Qualifikationsbezeichung mit einem
zusätzlichen "(Q)” zu versehen (TD (Q), IKR (Q)).
2.
AUSWAHL, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG
Die Auswahl, Ausbildung und Prüfung der Kandidaten für die Qualifikation als TD
und IKR ist wie folgt durchzuführen:
2.1
AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE ZULASSUNG
2.1.1 TD
Kandidaten für die Qualifikation als TD werden vom TK der IBU auf der Grundlage
von Beobachtungen des Verhaltens aus den Reihen qualifizierter Kampfrichter
ausgewählt. Jedoch können die NV dem TK auch geeignete IKR als Kandidaten zur
Erwägung durch das TK vorschlagen.
2.1.1.1 Voraussetzungen für TD
a) Der Kandidat muss als IKR seine Eignung dazu eindeutig bewiesen haben und in
der Lage sein, unter extremen Stressbedingungen und angesichts der Tatsache,
dass ein Fehler erhebliche Folgen nach sich ziehen kann, in einer hervorgehobenen
Führungsfunktion tätig zu sein. Zudem muss er die Fähigkeit haben, mit leitenden
Mitgliedern des Organisationskomitees, mit Vertretern der Medien sowie mit
Würdenträgern erfolgreich zu verhandeln und Umgang zu pflegen;
Stand: Oktober 2010
C/3
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
b) Der Kandidat muss mindestens vier Jahre lang im Besitz einer gültigen
Internationalen Kampfrichterlizenz sein und in den vergangenen vier Jahren
mindestens an zwei internationalen Veranstaltungen in einer Funktion beteiligt
gewesen sein;
c) Der Kandidat muss die Altersvoraussetzungen für TD erfüllen.
2.1.1.2 Quotenregelung für TD
Die Kandidaten werden für die Ausbildung und Prüfung zum TD in solcher Zahl
ausgewählt, dass die benötigte Anzahl an TD innerhalb der TD Gruppe und der
erforderliche Ersatz, wie vom TK festgelegt, gehalten werden kann.
2.1.2 IKR
2.1.2.1 IKR Bewerbungen
Die Auswahl der Bewerber für die Ausbildung und Lizenzierung zum IKR erfolgt auf
der Grundlage einer schriftlichen Nominierung seitens deren NV an den Vorsitzenden
des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU. Die Bewerbungen müssen bis zu dem
in der Seminareinladung angegebenen Termin oder bei einer Prüfung unter
Sonderbedingungen bis zum 31. Mai vorgelegt werden. Die Bewerbungen müssen
folgende Informationen enthalten:
a) Vor- und Zuname, Geburtsort und Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, volle
Wohnanschrift und Telefonnummern, Faxnummer, E-Mail-Adresse;
b) Muttersprache und Kenntnisse in anderen Sprachen;
c) Sprache, in der die Prüfung erfolgen soll;
d) Ort und Datum des Seminars;
e) Dauer und Art der Erfahrung als Nationaler Kampfrichter.
2.1.2.2 Anforderungen bezüglich IKR
Alle Kandidaten müssen die für IKR geltenden Kriterien erfüllen. Die NV sind
aufgefordert, ihre Nominierungen hinsichtlich der allgemeinen Eignung und
Anforderungen zu überprüfen und in ihren Nominierungen dann zu bestätigen, dass
die benannte Person alle notwendigen Kriterien erfüllt. Über die endgültige Zulassung
zum Ausbildungsprogramm wird dann vom TK der IBU entschieden.
2.1.2.3 IKR Voraussetzungen
a) Der Kandidat muss in der Lage sein, sehr verantwortungsvolle Tätigkeiten, bei
denen Fehler sehr folgenschwer sein können, unter Stressbedingungen und unter
winterlichen Verhältnissen im Freien für lange Zeitperioden auszuüben. Der
Kandidat muss auch den Skilanglauf soweit beherrschen, dass er der
Wettkampfstrecke, soweit notwendig, folgen kann;
b) Der Kandidat muss bereits mindestens vier Jahre im Besitz einer gültigen
nationalen Kampfrichterlizenz sein;
c) Der Kandidat muss die Altersvoraussetzungen für IKR erfüllen.
2.1.2.4 IKR Quoten
Für IKR sind keine Quoten festgelegt.
2.1.3 Die TD Gruppe
Die TD Gruppe wird unter der Kontrolle des TK zusammengestellt und besteht aus 30
oder mehr qualifizierten und mit der entsprechenden Lizenz ausgestatteten TD sowie
den Mitgliedern des TK – insgesamt also 40 oder mehr Personen. Alle für den Einsatz
Stand: Oktober 2010
C/4
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
bei IBU Veranstaltungen benannten TD kommen aus der TD Gruppe. In der TD
Gruppe sollte jeder Kontinent durch mindestens einen TD vertreten sein. Ein TD muss
aus der TD Gruppe ausscheiden, wenn er das Alter von 65 Jahren erreicht hat.
2.2
AUSBILDUNG
2.2.1 Allgemeines
Die Ausbildung der TD und der IKR wird von Mitgliedern des TK der IBU in
Seminarform durchgeführt. Die Seminare werden, je nach Erfordernissen, in
verschiedenen Teilen der Welt abgehalten. Die Planung der Seminare wird vom
Vorstand der IBU auf der Grundlage von Empfehlungen des TK vorgenommen. TD
Seminare finden mindestens alle zwei Jahre statt.
2.2.2 Seminarspezifikationen
Für die Seminare für die TD und IKR gelten folgende Spezifikationen:
2.2.2.1 TD Seminare
a) Dauer - 22 Stunden, einschließlich der Prüfung;
b) Kandidaten - höchstens 15, mindestens 5;
c) Ausbilder – IBU Race-Direktor, Vorsitzender des Kampfrichtersubkomitees des
TK der IBU sowie ein oder zwei weitere Mitglieder des TK, nach Weisung des
TK;
d) Sprache - englisch und/oder deutsch oder russisch, mit Übersetzung falls
erforderlich.
2.2.2.2 Seminare für IKR
a) Dauer - 18 Stunden, einschließlich der Prüfung;
b) Kandidaten - höchstens 25, mindestens 5;
c) Ausbilder-zwei vom Kampfrichtersubkomitee des TK benannte Mitglieder des TK
d) Sprache - je nach Erfordernis.
2.2.3 Teilnahme von Beobachtern
Das TK kann die Teilnahme von Beobachtern an Seminaren für IKR genehmigen. Bei
diesen Personen wird es sich in der Regel um nationale Kampfrichter handeln, die
keine Prüfung ablegen, um bereits geprüfte IKR, die ihre Kenntnisse auffrischen
wollen, oder um andere interessierte Personen.
2.2.4 Von NV getragene Seminare
Ein Seminar mit Prüfung kann auch auf Antrag eines NV durchgeführt werden, wenn
genügend qualifizierte Kandidaten daran Interesse haben und die NV alle Kosten für
die von der IBU abgestellten Ausbilder und für das Seminar tragen. Die endgültige
Entscheidung bezüglich der Durchführung eines solchen Seminars liegt beim TK der
IBU.
2.2.5 Seminarinhalt
Die Seminare für TD und IKR werden auf der Grundlage eines vom TK dafür
erstellten standardisierten Seminarausbildungsplans durchgeführt, der folgende
Ausbildungsthemen zum Inhalt hat:
a) Allgemeine Information über TD und IKR System Biathlon, die IBU,
Definitionen, Geschichte;
b) Wettkämpferklassen und Wettkampfarten, Wettkämpferqualifikation, Meldungen;
Stand: Oktober 2010
C/5
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
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c) Organisationen und Aufgaben: Organisations- und Wettkampfkomitees, Jurys, TD,
IKR;
d) Vorbereitungen von Wettkämpfen: Training, Mannschaftsführersitzungen,
Auslosungen, Vorbereitungen der Wettkampfanlagen, Ausrüstungsüberprüfungen,
Anschießen;
e) Anwendung der Wettkampfregeln: Verwendung des Regelwerks, Ausrüstung und
Messvorrichtungen, Werbung, Start, Langlauf, Schießen, Ziel, Strafen und
Proteste;
f) Wettkampfaktivität: Aufsichtsfunktionären, Überwachung des Wettkampfverlaufs,
Zeitnahme, Formblätter, Ergebnisse, Fernmeldemittel, Berichte;
g) Fallstudien (Wettkampfjuryfälle, usw.) - nur bei TD Seminaren;
h) Prüfung.
2.3
PRÜFUNG
Um sich als TD oder IKR zu qualifizieren, müssen alle Kandidaten mit Erfolg eine
schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen. Die Prüfung wird in Verbindung mit
Seminaren für TD und IKR durchgeführt; in Ausnahmefällen kann das TK auch
weitere Prüfungstermine festlegen.
2.3.1 Prüfungsformate
Die Prüfungsaufgaben werden vom Kampfrichtersubkomitee des TK der IBU
formuliert und für jede Einzelprüfung verändert. Dabei werden den Kandidaten zum
TD und zum IKR Fragen gestellt, um das für die Durchführung ihrer Aufgaben
benötigte Wissen zu prüfen. Die Prüfung ist ohne Zuhilfenahme von Referenzmaterial
abzulegen. Dabei gelten folgende Einzelheiten:
a) Fragen - TD: 35; IKR: 25;
b) Bearbeitungszeit: 120 Minuten;
c) Die Prüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn 80% aller Fragen richtig
beantwortet wurden.
2.3.2 Bewertung der Prüfungen
Die Prüfungen werden gemäß den vom TK erstellten Richtlinien bewertet.
2.3.3 Ergänzende Fragen
Das TK kann die Weisung erlassen, dass bei der Prüfung ergänzende Fragen zu
beantworten sind.
2.3.4 Prüfungssprachen
Die Prüfungen für TD sind in englischer, deutscher oder russischer Sprache
durchzuführen, jedoch kann das TK hier erforderlichenfalls Ausnahmen genehmigen.
Die Prüfung für IKR kann in jeder den jeweiligen Gegebenheiten entsprechenden
Sprache durchgeführt werden.
3.
LIZENZVERGABE
3.1
ANERKENNUNG DER QUALIFIKATION
Nach der Teilnahme an einem Seminar und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung
werden die erfolgreichen TD und IKR Kandidaten der nächsten Sitzung des TK der
IBU gemeldet. Wenn keine anderen Umstände dagegensprechen, erteilt das TK allen
Personen, die an dem Seminar teilgenommen und die Prüfung bestanden haben, die
Ernennung zum TD bzw. zum IKR.
Stand: Oktober 2010
C/6
Arbeitspapier
3.2
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
AUSGABE, FORMAT, GÜLTIGKEIT UND BEDINGUNGEN
FÜR LIZENZEN
3.2.1 Ausstellung
Nach der Anerkennung durch das TK wird dem TD bzw. dem IKR eine Lizenz erteilt,
die ab dem Datum der Ausstellung Gültigkeit erlangt.
3.2.2 Format
Aus den den TD und IKR erteilten Lizenzen muss folgende Information hervorgehen:
3.2.2.1 TD und IKR
a) Art der Qualifikation - TD oder IKR;
b) Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität;
c) Gültigkeitsdauer und Verlängerungen;
d) Lichtbild des Trägers mit IBU Siegel;
e) Unterschrift des TK Vorsitzenden oder seines Beauftragten.
3.2.2.2 Zusätzliche Informationen bei TD
a) Nachweis der Einsätze bei IBU Veranstaltungen, unterschrieben von dem für die
Veranstaltung zuständigen TD oder - falls der Lizenzinhaber selbst als TD dort
eingesetzt war - vom Vorsitzenden/Wettkampfleiter des Organisationskomitees,
versehen mit dem Siegel des OKs;
b) Qualifikationsnachweis - Nachweis der Qualifikation zum Nationalen
Kampfrichter, zum IKR und zum TD;
c) Nachweis über die besuchten Seminare für IKR und TD;
d) zweijährliche Gültigkeitsstempel.
3.2.3 Gültigkeitsdauer
Die Lizenzen für TD und IKR sind ab dem Datum ihrer Ausstellung zwei Jahre (TD)
bzw. vier Jahre (IKR) lang gültig und können danach für die jeweiligen Zeiträume
ohne Begrenzung verlängert werden, solange keinerlei Umstände dagegensprechen.
3.2.3.1 Verlängerungsverfahren
Die Lizenzen von TD und IKR können nach Ablauf ihrer Gültigkeitsperiode
verlängert werden. Hierzu stellt der NV des betreffenden Funktionärs einen
schriftlichen Antrag - unter Beifügung der Lizenz – an den Vorsitzenden des
Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU. Die Anträge auf Verlängerung müssen bei
IKR vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei TD jeweils zum 31. Mai vor Ablauf
der TD Lizenzen gestellt werden.
3.2.3.2 Zweijährige Gültigkeitserklärung für TD Lizenzen
Die NV oder die TD müssen die TD Lizenzen bis zum 30. April eines gegebenen
Jahres an den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU einsenden,
um die zweijährige Gültigkeitserklärung zu erhalten. Wenn alles für richtig befunden
wird, wird die Lizenz als gültig eingetragen und zurückgesandt.
3.2.3.3 Erhalt der TD Lizenz
Auch wenn ein TD aus anderen Gründen als Alter, disziplinären Gründen oder
Inkompetenz nicht mehr der TD Gruppe angehört, kann die Lizenz erneuert und für
Stand: Oktober 2010
C/7
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
gültig erklärt werden, vorausgesetzt, alle anderen für die Gültigkeit erforderlichen
Faktoren bleiben erhalten.
3.2.4 Aberkennung der Lizenz
Einem TD und IKR kann eine Lizenz aus disziplinären Gründen oder aus in der
Person gelegenen anderen Gründen aberkannt werden. Die Aberkennung einer Lizenz
wird durch eine entsprechende Empfehlung des Vorsitzenden des
Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU an das TK eingeleitet. Nach gründlicher
Untersuchung aller den Fall betreffender Umstände kann das TK dem Vorstand der
IBU die Aberkennung der Lizenz nach Maßgabe der Disziplinarregeln der IBU
vorschlagen.
4.
QUALIFIKATIONS- UND ERNENNUNGSABZEICHEN
Die TD und IKR werden mit Qualifikations- und Ernennungsabzeichen sowie mit
Erkennungszeichen ausgestattet. Jeder TD und jeder IKR, der im Besitz einer gültigen
Lizenz ist, hat das Recht, sein Qualifikationsabzeichen jederzeit zu tragen.
4.1
QUALIFIKATIONSABZEICHEN
Die Qualifikationsabzeichen werden den TD und IKR gleichzeitig mit ihren Lizenzen
auf folgende Weise ausgehändigt:
4.1.1 TD
TD erhalten ein goldfarbenes Abzeichen aus Metall, das das IBU Logo zeigt und die
Aufschrift "Biathlon Technical Delegate” (Technischer Delegierter, Biathlon) trägt.
Zuvor wird auf dem Abzeichen der Name des Trägers eingraviert.
4.1.2 IKR
Die IKR erhalten ein Metallabzeichen in den Farben Weiß und Gold mit einem darauf
abgebildeten Biathleten und der Aufschrift "International Referee” (Internationaler
Kampfrichter). Auf jedem Kampfrichterabzeichen ist auch die fortlaufende
Ausstellungsnummer aufgedruckt.
4.2
ERNENNUNGSZEICHEN
Die bei Veranstaltungen der IBU für bestimmte Positionen vorgesehenen TD und IKR
werden mit Ernennungszeichen ausgestattet, die sie als für die Position zuständig klar
ausweisen. Dabei kann es sich um ein Abzeichen, eine Armbinde oder einen
Kleidungsteil handeln; auch muss die Qualifikation des Trägers, TD oder IKR daraus
ersichtlich sein. Das TK der IBU wird von Zeit zu Zeit festlegen, welche
Erkennungszeichen von wem bei welchen IBU Veranstaltungen zu verwenden sind.
5.
EINSATZ VON TD UND IKR
5.1
ALLGEMEINES
TD und IKR werden für den Einsatz bei OWS, WM, Y/J WM, WC, KM, KC,
Kontinentalspielen, CISM, EYOF und Universiaden vom TK der IBU auf der
Grundlage eines Vorschlags des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU benannt.
Für Veranstaltungen, die nicht in die Verantwortlichkeit der IBU fallen, werden TD
nur ernannt, wenn dies von dem für die Veranstaltung zuständigen Gremium beantragt
wird.
Stand: Oktober 2010
C/8
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
5.1.1 Einsatz von neu ernannten TD
Neu ernannte TD können in den ersten zwei Jahren nach ihrer Qualifizierung zum TD
bei IBU Veranstaltungen nur als IKR eingesetzt werden. Wenn es die Umstände
erfordern, kann das TK hier Ausnahmen zulassen.
5.2
RICHTLINIEN FÜR DEN EINSATZ
Die TD und IKR werden nach dem Grundsatz ernannt, dass bei jeder Veranstaltung
sowohl die besten als auch die erfahrensten Funktionäre zum Einsatz kommen,
daneben aber gleichzeitig weniger erfahrene Funktionäre die Gelegenheit erhalten,
sich weiterzuentwickeln. Daneben sind auch Faktoren wie sprachliche Fähigkeiten
und anfallende Reisekosten zu berücksichtigen. Es sollten möglichst viele
verschiedene Funktionäre abwechselnd zum Einsatz kommen.
5.2.1 Vorbereitung auf OWS
Verantwortliche Funktionäre des Organisationskomitees, wie Wettkampfleiter,
Streckenchef, Schießstandchef oder Zeitnahmechef, der nächsten OWS sollten, falls
geeignet und möglich, bei einer vorangehenden WM als Kampfrichter und TD
Kandidaten berücksichtigt werden.
5.2.2 Bestimmungen für den Einsatz von Funktionären
Das TK soll die TD und IKR aus den Reihen seiner Mitglieder und der TD Gruppe für
die folgenden IBU Veranstaltungen ernennen:
a) OWS - 2 TD, 8 IKR;
b) WM – TD, 4 IKR;
c) Y/J WM - TD, 4 IKR;
d) WC - TD, 3 IKR, 1 IKR (NV);
e) OECH U26 – TD, 4 IKR;
f) IBU-Cup – TD, 1 IKR, 3 IKR (NV);
g) Andere KM - TD;
h) Andere KC - TD;
i) CISM, Universiaden, Kontinentalspiele, EYOF - TD;
j) Sommerbiathlon WM, - TD, IKR.
6.
FINANZIELLES
6.1
TD UND IKR KOSTEN
Für jeden Reise- und Arbeitstag im Dienste der IBU erhalten TD und IKR gemäß der
gültigen IBU Reisekostenregeln ein tägliches Taschengeld sowie die Erstattung ihrer
Reise- und Aufenthaltskosten.
6.2
FINANZIELLE BEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND
PRÜFUNGEN
Die finanzielle Vergütung von TD und IKR bei Seminaren und Prüfungen wird durch
den Vorstand der IBU geregelt.
Stand: Oktober 2010
C/9
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
ANHANG D
REGELN FÜR
KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN
INHALTSVERZEICHNIS
1.
EUROPAMEISTERSCHAFTEN
1.1
Allgemeines ..........................................................................
1.2
Wettkampfregeln ....................................................................
2.
NORDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN
2.1
Allgemeines ..........................................................................
2.2
Wettkämpfe ..........................................................................
2.3
Meister und Teilnahme ..........................................................
2.4
Ausschreibungen, Einschreibung und Meldungen ..........................
2.5
Regeln ..................................................................................
2.6
Preise ..................................................................................
3.
ASIENMEISTERSCHAFTEN ................................................
4.
SÜDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN
4.1
Allgemeines ............................................................................
4.2
Wettkämpfe............................................................................
4.3
Meister und Teilnahme ............................................................
4.4
Ausschreibungen, Einschreibung und Meldungen ..........................
4.5
Regeln ..................................................................................
4.6
Preise ..................................................................................
Stand: Sept. 2009
2
2
2
2
3
3
3
4
4
4
4
4
5
5
5
D/1
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
1.
Offene EUROPAMEISTERSCHAFTEN (jetzt (§§ 17 )
1.1
ALLGEMEINES
DSV
1.1.1 Teilnehmer
Die NV können zu den Biathloneuropameisterschaften (OECH) in jeder Klasse bis zu
8 Wettkämpfer und 8 Mannschaftsbetreuer pro Mannschaft eines NV einschreiben. An
den Einzel- und Sprintwettkämpfen können jeweils 4 Wettkämpfer je NV teilnehmen.
Im Staffelwettkampf kann jeder NV mit 1 Staffel teilnehmen. Im
Verfolgungswettkampf sind in jeder Klasse je die 60 Besten aus dem
Qualifikationswettkampf startberechtigt. Zusätzlich sind die NV, denen die Sieger im
Einzel- und Sprintwettkampf der OECH des vergangenen Jahres angehören,
berechtigt, diese zum Einzel- und Sprintwettkampf der OECH zusätzlich zu ihrem
nationalen Kontingent einzuschreiben.
1.2
WETTKAMPFREGELN
1.2.1 Anwendungsbereich
Für die OECH gelten die Wettkampfregeln der IBU mit folgenden Abweichungen:
1.2.1.1 Wettkampfklassen
Bei OECH werden keine eigenen Wettkämpfe für Jugend durchgeführt.
1.2.1.2 Startreihenfolge bei Staffel- und Verfolgungswettkämpfen
Die Startreihenfolge der Klassen lautet:
- Männer - Junioren
- Frauen - Juniorinnen.
2.
NORDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN
2.1
ALLGEMEINES
Die Nordamerikanischen Meisterschaften (NAM) sind Veranstaltungen der IBU und
werden unter ihrer Kontrolle jährlich von einem IBU Mitgliedsverband, der auch
Mitglied von Biathlon North America ist, für Männer, Frauen, Junioren und
Juniorinnen, Jugend männlich und weiblich durchgeführt.
2.1.1 Gemeinsame Veranstaltungen
Die NAM können auch als eine Veranstaltung der Nordamerikanischen Biathlonserie
(NAC) durchgeführt werden, jedoch muss dabei sichergestellt werden, dass die NAM
Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird und nichts an ihrer Bedeutung einbüßt.
2.2
WETTKÄMPFE
Die NAM sind eine gemeinsame Veranstaltung für die zugelassenen Klassen und
bestehen aus folgenden Wettkämpfen pro Klasse: Einzel-, Sprint- und Staffelwettkampf. Weitere von der IBU zugelassene Wettkampfarten, einschließlich
Verfolgungs- und Massenstartwettkampf, können nach Ermessen von Biathlon North
America und mit Zustimmung des TD der IBU einbezogen werden.
Stand: Sept. 2009
D/2
Arbeitspapier
2.3
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
MEISTER UND TEILNAHME
2.3.1 Meister
Bei den NAM soll in jeder Klasse und in jeder Wettkampfart der jeweilige Meister
von Nordamerika der laufenden Wettkampfsaison ermittelt werden. Bei den
Meisterschaften sind Biathleten aus allen Mitgliedsverbänden der IBU startberechtigt,
jedoch muss der nordamerikanische Meister zum Zeitpunkt der Nordamerikanischen
Meisterschaft gültig einem IBU Mitgliedsverband von Biathlon North America
angehören.
2.3.2 Teilnahme
Da es in Nordamerika nur sehr wenig Mitgliedsverbände gibt, dürfen alle
teilnehmenden NV Mannschaften aus Staaten, Provinzen oder Territorien bzw.
Regionen melden, die eine Kombination von Staaten, Provinzen oder Territorien
darstellen. Reine Mannschaften aus den nordamerikanischen NV sind nicht
zugelassen. Der Meister jeder Klasse und jeder Wettkampfart wird jedoch unter der
tatsächlichen Bezeichnung des nordamerikanischen NV geführt.
2.4
AUSSCHREIBUNGEN, EINSCHREIBUNG UND
MELDUNGEN
2.4.1 Ausschreibungen
Die Ausschreibungen werden, wie für die WC Veranstaltungen in den Wettkampfregeln der IBU vorgesehen, versandt.
2.4.2 Einschreibung und Meldungen
Jeder NV, der befugt ist, Mannschaften zur NAM zu melden, darf für jede Mannschaft
6 Wettkämpfer pro Klasse einschreiben und pro Klasse im Einzel- und Sprintwettkampf 4 Wettkämpfer melden. Jeder NV darf pro teilnehmender Mannschaft eine
offizielle Staffel melden.
2.4.2.1 Zusätzliche Staffeln
Mit Zustimmung sowohl des OKs als auch des TD können zusätzliche und auch
gemischte Staffeln aus Staaten, Provinzen, Territorien und Regionen zugelassen
werden, jedoch handelt es sich dabei um inoffizielle Mannschaften, die nicht
nordamerikanische Meister werden können. Die Entscheidung, inoffizielle Staffeln
zuzulassen, kann während der Meisterschaft erfolgen, wobei die Zahl der
teilnehmenden Mannschaften zu berücksichtigen ist.
2.4.2.2 Betreuerstäbe
Mindestens 5 Mannschaftsbetreuer pro teilnehmende Mannschaft müssen für die
NAM zur Einschreibung zugelassen werden. Jedoch kann das OK diese Zahl mit
Zustimmung des TD weiter erhöhen. Sollte dies der Fall sein, muss die Anzahl der zur
Einschreibung zugelassenen Betreuer in der Ausschreibung mitgeteilt werden.
2.5
REGELN
2.5.1 Anwendung der IBU Regeln
Für die NAM gelten im vollen Umfang die Wettkampfregeln der IBU, es sei denn, in
Punkten, in denen sie eindeutig nicht anwendbar sind, und wenn andere Regeln in
dieser Anlage festgelegt sind, und mit folgenden Ausnahmen:
Stand: Sept. 2009
D/3
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
2.5.1.1 Die Anforderungen bezüglich der Anlagen für die NAM können mit Zustimmung des
TD modifiziert werden.
2.5.1.2 Bei den Staffelwettkämpfen der Junioren und Juniorinnen bestehen die Staffeln aus
jeweils 3 Wettkämpfern.
2.5.1.3 Der Startplatz einer jeden offiziellen am Staffelwettkampf teilnehmenden Mannschaft
wird für jede Klasse mit Hilfe einer Zufallsgeneratorauslosung ermittelt; dies gilt auch
für die erste Startreihe. Zusätzliche Mannschaften starten unmittelbar hinter den
offiziellen Mannschaften. Ihr Startplatz wird im Rahmen einer einzigen gesonderten
Auslosung für inoffizielle Mannschaften ermittelt. Aus der Reihe, die als letzte zum
Start offizieller Mannschaften vorgesehen ist, dürfen keine inoffiziellen Mannschaften
starten.
2.5.1.4 Falls erforderlich, können andere IBU Regeln und Bestimmungen wie
Werbebestimmungen mit Genehmigung des TK oder des Vorstands der IBU je nach
Zuständigkeit geändert werden.
2.6
PREISE
Die IBU Medaillen werden gemäß den IBU Wettkampfregeln, Kapitel 14 vergeben.
Den OKs ist es freigestellt, Preise für andere Platzierungen in allen oder einigen
Wettkämpfen oder in allen oder einigen Klassen zu verleihen.
3.
ASIENMEISTERSCHAFTEN
Die Regeln werden zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen.
4.
SÜDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN
4.1
ALLGEMEINES
Die Südamerikanischen Meisterschaften (SAM) sind eine Veranstaltung der IBU und
werden unter ihrer Kontrolle jährlich von einem IBU Mitgliedsverband, der auch ein
südamerikanischer NV ist, für Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen
durchgeführt. Andere Klassen können nach Zustimmung des OKs und des TD
zugelassen werden. Wenn andere Klassen eine Teilnahmegenehmigung erhalten, muss
dies in der Ausschreibung mitgeteilt werden.
4.2
WETTKÄMPFE
Die SAM sind eine gemeinsame Veranstaltung für die zugelassenen Klassen und
bestehen aus folgenden Wettkämpfen pro Klasse: Einzel-, Sprint- und
Staffelwettkampf. Weitere von der IBU zugelassene Wettkampfarten einschließlich
Verfolgungs- und Massenstartwettkampf können nach Maßgabe der
südamerikanischen NV und mit Zustimmung des TD der IBU einbezogen werden.
4.3
MEISTER UND TEILNAHME
4.3.1 Meister
Bei den SAM soll in jeder Klasse und in jeder Wettkampfart jedes Jahr der
südamerikanische Biathlonmeister ermittelt werden. Obwohl Biathleten aller
Mitgliedsnationen der IBU bei dieser Veranstaltung startberechtigt sind, muss der
Stand: Sept. 2009
D/4
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
südamerikanische Meister zum Zeitpunkt der Südamerikanischen Meisterschaft einer
Mannschaft eines südamerikanischen Mitgliedsverbands der IBU angehören.
4.3.2 Teilnahme
Die südamerikanischen Mitgliedsverbände können zur Teilnahme an den SAM in
jeder Klasse bis zu 10 Wettkämpfer einschreiben. Acht Wettkämpfer von jedem NV
sind dann in den Einzel- und Sprintwettkämpfen startberechtigt. Jeder NV darf zwei
Staffelmannschaften melden.
4.4
AUSSCHREIBUNGEN, EINSCHREIBUNG UND
MELDUNGEN
4.4.1 Ausschreibungen
Die Ausschreibungen werden, wie von den IBU Wettkampfregeln festgelegt,
durchgeführt.
4.4.2 Einschreibung und Meldungen
Jeder NV aus Südamerika kann seine Teilnehmer, wie unter 4.3.2 vorstehend
festgelegt, einschreiben und melden.
4.5
REGELN
4.5.1 Anwendung der IBU Regeln
Für die SAM gelten, wenn sie nicht eindeutig unanwendbar sind und durch diesen
Anhang speziell modifiziert werden, in vollem Umfang die Wettkampfregeln der IBU
mit folgenden Ausnahmen:
4.5.1.1 Die Anforderungen an eine Wettkampfanlage für die SAM können mit Zustimmung
des TD verändert werden.
4.5.1.2 Bei den Staffelwettkämpfen der Junioren und Juniorinnen besteht die Staffel aus
jeweils 3 Wettkämpfern.
4.6
PREISE
4.6.1 Die IBU Medaillen werden gemäß Artikel 14.1.6 der IBU Wettkampfregeln verliehen.
Den OKs ist es jedoch freigestellt, in einigen oder allen Wettkämpfen und einigen oder
allen Klassen zusätzliche Preise zu verleihen.
Stand: Sept. 2009
D/5
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
ANHANG E
REGELN FÜR KONTINENTALCUPVERANSTALTUNGEN
INHALTSVERZEICHNIS
1.
IBU-CUP VERANSTALTUNGEN
1.1
Allgemeines ..........................................................................
1.2
Wettkämpfer und Meldungen ..................................................
1.3
Wertung ................................................................................
1.4
Preise ..................................................................................
1.5
Wettkampfregeln ....................................................................
2.
NORDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN
2.1
Allgemeines ..........................................................................
3.
ASIENCUPVERANSTALTUNGEN
3.1
Allgemeines ..........................................................................
4.
SÜDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN
4.1
Allgemeines ..........................................................................
Stand: Sept. 2009
2
2
2
2
3
3
3
3
E/1
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
1.
IBU-CUP VERANSTALTUNGEN ( jetzt && 16 )
1.1
ALLGEMEINES
In jeder Wettkampfsaison wird die Anzahl der durchzuführenden EC Veranstaltungen
vom Vorstand der IBU auf Empfehlung des TK festgelegt. Das TK empfiehlt dem
Vorstand, der entscheidet, wie viele und welche Wettkämpfe bei einer Veranstaltung
ausgetragen werden. Diese Information wird in den IBU Biathlonkalender
aufgenommen. Die Wettkämpfe des OECH U26 zählen zur IBU-Cup Wertung.
1.2
WETTKÄMPFER UND MELDUNGEN
Jeder Mitgliedsverband der IBU kann in jeder Klasse, Männer, Frauen, Junioren und
Juniorinnen, bis zu zehn Wettkämpfer eintragen und melden. Alle gemeldeten
Wettkämpfer können IBU-Cup Punkte gewinnen.
1.3
WERTUNG
Bei jedem IBU-Cup werden analog der Regelung für den WC Europacuppunkte
vergeben.
1.3.1 Wertungsarten
Für die Klassen Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen gibt es folgende
Wertungsarten:
a) IBU-Cup Gesamtwertung (Einzel, Sprint, Verfolgung);
b) IBU-Cup Wertung Einzelwettkampf;
c) IBU-Cup Wertung Sprintwettkampf;
d) IBU-Cup Wertung Verfolgungswettkampf.
1.3.2 IBU-Cup Gesamtwertung
Von der Gesamtzahl aller Wertungen der IBU-Cup Veranstaltungen und der OECH
U26 können in den unter Art. 1.3.1a. aufgelisteten Wettkämpfen drei Ergebnisse
gestrichen werden.
1.3.3 IBU-Cup Einzelwettkampf
Von den im IBU-Cup und bei der OECH U26 durchgeführten Einzelwettkämpfen
kann ein Wettkampf gestrichen werden.
1.3.4 IBU-Cup Sprintwettkampf
Von den im IBU-Cup und bei der OECH U26 durchgeführten Sprintwettkämpfen
kann ein Wettkampf gestrichen werden.
1.3.5 IBU-Cup Verfolgungswettkampf
Von den im IBU-Cup und bei der OECH U26 durchgeführten
Verfolgungswettkämpfen kann ein Wettkampf gestrichen werden.
1.4
PREISE
1.4.1 Die erstplatzierten Athleten der unter Art. 1.3.1 a. – d. aufgelisteten Wettkämpfe
erhalten einen Europapokal.
1.4.2 Die Europapokale werden von der IBU bezahlt.
Stand: Sept. 2009
E/2
Arbeitspapier
1.5
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
WETTKAMPFREGELN
1.5.1 Anwendungsbereich
Für die IBU-Cup Veranstaltungen gelten die Wettkampfregeln der IBU; jedoch
bestehen folgende Abweichungen:
1.5.1.1 Verfolgungswettkampf
Überrundete Wettkämpfer dürfen den Wettkampf bis zum Ziel fortsetzen. Die
Startreihenfolge der Kategorien und die Anschießzeiten werden von der
Mannschaftsführersitzung für den jeweiligen Wettkampf festgelegt.
2.
NORDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN
2.1
ALLGEMEINES
Eine NAC Veranstaltungsserie wird jährlich in Kanada und in den Vereinigten Staaten
von Amerika in einem Ost- und einem West-Circuit durchgeführt, wobei Zeitplan,
Wettkampforte, Programme und Sonderregeln von US Biathlon und Biathlon Canada
festgelegt werden. Wo immer zutreffend, gelten die Wettkampfregeln der IBU.
3.
ASIENCUPVERANSTALTUNGEN
3.1
ALLGEMEINES
AC Veranstaltungen werden unter Anwendung der zutreffenden Wettkampfregeln der
IBU nach Maßgabe des kontinentalen Gremiums Asiens durchgeführt.
4.
SÜDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN
4.1
ALLGEMEINES
SAC Veranstaltungen werden unter Anwendung der zutreffenden Wettkampfregeln
der IBU nach Maßgabe des kontinentalen Gremiums Südamerikas durchgeführt.
Stand: Sept. 2009
E/3
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
ANHANG F
WETTKAMPFREGELN FÜR
SOMMERBIATHLON
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Allgemeine Bestimmungewn
1.1
Disziplinen im Sommerbiathlons
1.2
Wettkampfprogramm im Sommerbiathlons
1.3
Einschreibungen und Meldungen
2.
2.1
2.2
2.3
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
.
CROSS BIATHLON
Allgemeine Regeln ..................................................................
Wettkampfspezifikationen ........................................................
Wettkampfanlagen ................................................................
ROLLER BIATHLON
Allgemeine Regeln ..................................................................
Wettkampfspezifikationen ........................................................
Wettkampfanlagen ................................................................
Schießbestimmungen ..............................................................
2010
2
2
3
4
4
4
5
Neuer Anhang:
MOUNTAINBIKEBIATHLON (derzeit unverändert)
3.1
Definition ..............................................................................
5
3.2
Wettkämpferklassen ................................................................
5
3.3
Wettkämpfe ..........................................................................
5
3.4
Auslosung von Startnummern nach Klassen ................................ 5
3.5
Wettkampfjury ......................................................................
5
3.6
Wettkampfanlagen und -einrichtungen ...................................... 6
3.7
Wettkampfausrüstung und Bekleidung ...................................... 6
3.8
Training und Anschießen ..........................................................
6
3.9
Schießbestimmungen ..............................................................
6
3.10 Strafen ..................................................................................
6
3.11 Reihenfolge ..........................................................................
6
Stand: Sept. 2009
F/1
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
1.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1-1
Disziplinen im Sommerbiathlon
Sommerbiathlon kann in den folgenden Disziplinen durchgeführt werden:
a.)
Crosslauf mit Schießen (Crossbiathlon)
b.)
Rollskilaufen mit Schießen (Rollerbiathlon)
c.)
Mountainbikefahren mit Schießen (Mountainbike-Biathlon
1.2
Wettkampfprogramm für Sommerbiathlon
DSV
2010
Die Saison für Sommerbiathlon beginnt jährlich im Juni und endet im Oktober.
Das Wettkampfprogramm für Sommerbiathlon umfasst:
1. 3 Rollercups
2. 2 Crosscups
3. 1 OEM (Cross)
4. 1 WM (Roller)
Nationale Verbände werden gebeten, das nationale Programm für alle
Sommerbiathlonveranstaltungen jährlich bis zum 1. April an die Geschäftsstelle der
IBU zu schicken.
1.3 Einschreibung und Meldung
Bei Crosscups und Rollercups darf jeder nationale Verband 8 Wettkämpfer
einschreiben und 8 Wettkämpfer melden. Bei OEM und WM darf jeder nationale
Verband 6 Wettkämpfer einschreiben und 6 Wettkämpfer melden.
Für den Staffelwettkampf darf nur eine Mannschaft pro NV gemeldet werden. Der
ausrichtende NV darf mit Zustimmung des Assist. RD weitere Athleten einschreiben
und melden. Die zusätzlichen Athleten kommen in eine gesonderte Auslosungsgruppe,
die vor den üblichen Auslosungsgruppen platziert wird.
2.
CROSS BIATHLON
2.1
Definition
Crossbiathlon wird in der Kombination von Crosslauf und Kleinkaliberschießen
ausgeführt. Die Gewehre werden von den Athleten nicht mitgeführt, sondern
verbleiben auf dem Schießstand.
2.2 Spezifikationen Crossbiathlon
2.2.1 Regelspezifikationen
Alle Wettkämpfer dürfen den Wettkampf beenden.
Alle Athleten sind dafür verantwortlich, ihre Gewehre vor dem Schießen zu
entnehmen und sie nach dem Schießen im zugewiesenen Gewehrständer
zurückzulassen. Die Wettkämpfer müssen ihre Gewehre bis spätestens 5 Minuten
vor dem ersten Start in den Ständern abgestellt haben, sonst erhalten sie keine
Starterlaubnis. Die Gewehre dürfen erst wieder nach Beendigung des gesamten
Wettkampfes und nachdem alle Gewehre vom IKR kontrolliert wurden aus den
Gewehrständern entfernt werden.
Stand: Sept. 2009
F/2
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
Der Verfolgungsstart kann mit einem festen Startintervall von 10 Sekunden
durchgeführt werden.
2.2.2 WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN
Crossbiathlon wird gemäß der folgenden Tabelle durchgeführt:
Wettkämpferklasse
Streckenlänge
und Wettkampfart
Schießeinlagen
5 Schüsse pro
Schießeinlage
Ausnahme Staffel
Schießstrafe
MÄNNER
7 KM EINZEL
4 KM SPRINT
6 KM VERFOLGUNG
6 KM MASSENSTART
4 x 4 KM STAFFEL
L, S, L, S
L, S
L, L, S, S
L, L, S, S
L, S (jeweils)
+ 3 Schuss Reserve pro
Schießeinlage
30 Sekunden
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
FRAUEN
6 KM EINZEL
3 KM SPRINT
5 KM VERFOLGUNG
5 KM MASSENSTART
4 x 3 KM STAFFEL
L, S, L, S
L, S
L, L, S, S
L, L, S, S
L, S (jeweils)
+ 3 Schuss Reserve pro
Schießeinlage
30 Sekunden
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
FRAUEN &
MÄNNER
2 x 3 + 2 x 4 KM
Gemischte Staffel
L, S (jeweils)
+ 3 Schuss Reserve pro
Schießeinlage
70 m Strafrunde
JUNIOREN
7 KM EINZEL
4 KM SPRINT
6 KM VERFOLGUNG
6 KM MASSENSTART
3 x 4 KM STAFFEL
L, S, L, S
L, S
L, L, S, S
L, L, S, S
L, S (jeweils)
+ 3 Schuss Reserve pro
Schießeinlage
JUNIORINNEN 6 KM EINZEL
L, S, L, S
3 KM SPRINT
L, S
5 KM VERFOLGUNG L, L, S, S
5 KM MASSENSTART L, L, S, S
3 x 3 KM STAFFEL
L, S (jeweils)
+ 3 Schuss Reserve pro
Schießeinlage
30 Sekunden
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
JUNIORINNEN& 2 x 3 + 2 x 4 KM
JUNIOREN
Gemischte Staffel
L, S (jeweils)
+ 3 Schuss Reserve pro
Schießeinlage
30 Sekunden
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
70 m Strafrunde
GESAMTANSTIEG
Für die 1,0 km-Strecke Für die 1,2 km-Strecke Für die 1,3 km-Strecke Für die 1,4 km-Strecke Maximaler Höhenunterschied Maximaler Anstieg -
Gesamtanstieg pro Runde:
Gesamtanstieg pro Runde:
Gesamtanstieg pro Runde:
Gesamtanstieg pro Runde:
15-35 m
20-40 m
25-40 m
30-50 m
30 m
25 m
Stand: Sept. 2009
F/3
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
2.3 WETTKAMPFANLAGEN
Im Allgemeinen werden Wettkampfanlagen für Crossbiathlon gemäß den Regeln für
Biathlonveranstaltungen im Winter errichtet, wobei jedoch die für Wettkämpfe im
Sommer geltenden Unterschiede angemessen berücksichtigt werden. Die
Wettkampfanlagen können mit Genehmigung des RD/Assist. RD/TD verändert
werden.
2.3.1 Strecke
Die Laufstrecken müssen mindestens 3 m breit sein. Die Strecken müssen einen Belag
aus Gras oder Sägespänen oder einen Asphalt- oder Aschenbahnbelag aufweisen und
frei von Hindernissen oder Unebenheiten sein. Alle Streckenteile müssen so
beschaffen sein, dass sie von den Wettkämpfern in voller Geschwindigkeit gefahrlos
durchlaufen werden können.
2.3.2 Markierung der Strecke
Die Strecke muss deutlich markiert und über die gesamte Länge abgezäunt sein.
2.3.3 Start- und Zielzonen
Die Start- und Zielzonen müssen flach und mindestens 5 m breit sein. Die Strecke
nach dem Start und vor dem Ziel muss mindestens 50 m gerade verlaufen. Die
Startgassen im Startbereich für die Staffel- und Massenstarts müssen mindestens 1 m
breit und 30 m lang sein.
2.3.4 Schießstand
Der Schießstand wird gemäß den IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln errichtet.
Beim Stehendschießen können die Wettkämpfer auf den Matten oder direkt auf dem
Boden stehen. Es ist nicht gestattet, die Matten hochzuheben.
2.3.4.1 Gewehrständer
Eine ausreichende Anzahl an Gewehrständern, wie von RD/Assist. RD/TD festgelegt,
muss mit den Startnummern markiert und auf dem Schießstand oder in seiner Nähe
vorhanden sein, so dass alle Wettkämpfer während des Laufs ihr Gewehr abstellen
können. Alle Gewehrständer müssen in der gleichen Entfernung zum Schießstand
aufgestellt sein. Die Ständer müssen aus Holz sein; der Bereich zwischen den
Aussparungen zur Aufnahme der Gewehre muss mindestens 35 cm breit sein. Die
Gewehrständer müssen so gestaltet sein, dass die Wettkämpfer die Gewehre
problemlos abstellen und entnehmen können, und trotzdem gewährleisten, dass die
Gewehre nicht versehentlich herausfallen. Die Nummern müssen mindestens 10 cm
groß sein und eine Linienstärke von 1 cm aufweisen.
2.4 Strafrunde
Die Strafrunde muss eine Länge von 70 m (+/- 5 m) aufweisen.
Stand: Sept. 2009
F/4
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
3. ROLLERBIATHLON
3.1 Definition
Rollskilaufen mit Kleinkaliberschießen (Rollerbiathlon) ist eine Form des
Sommerbiathlons, die in ähnlicher Weise durchgeführt wird wie Winterbiathlon.
3.2 Rollerbiathlon spezifische Wettkampfregeln
3.2.1 Regelspezifikationen
Die Wettkämpfe werden nur mit Skirollern des gleichen Typs und Modells
ausgetragen. Die IBU legt den Typ und das Modell der Skiroller fest und stellt diese
Skiroller und Bindungen zur Verfügung. Das Gewehr muss auf der Strecke während
des Wettkampfes mitgeführt werden. Die Wettkämpfer müssen ihr eigenes Gewehr,
ihre eigenen Skischuhe, Skistöcke und Helme mitbringen. Die Helme müssen einem
der internationalen Sicherheitsstandards (z.B. DIN EN 1078 oder äquivalente Normen)
entsprechen. Solche Helme sind während jeder Art von Training und Wettkampf zu
tragen. Das OK informiert darüber in der Ausschreibung.
3.2.2 Wettkampfspezifikationen
Rollerbiathlon wird gemäß Tabelle 1 unter Artikel 1.3.8 der Veranstaltungs- und
Wettkampfregeln durchgeführt. Jede Änderung muss von der IBU genehmigt werden.
3.2.3 Kontrolle der Ausrüstung/Bekleidung
Der RD/Assist. RD/TD/IKR Material und die OKs müssen für eine technische
Kontrolle von allen Skirollern sorgen. Skiroller werden nach dem offiziellen Training,
vor dem Start und nach dem Ende der Wettkämpfe überprüft. Bei der Kontrolle
werden das Model, der Typ und die Geschwindigkeit der Skiroller kontrolliert. Die
Teilnehmer erhalten ihre Skiroller mit einer Zulassungsmarkierung direkt vor dem
Start.
3.3 WETTKAMPFANLAGEN
3.3.1 Start- und Zielbereiche
Der Startbereich für Einzelstarts muss eine gerade Startlinie aufweisen, die
rechtwinkelig (90°) zur Laufrichtung verläuft. Die Startlinie für Gruppen- oder
Simultanstarts muss so angelegt sein, dass die Wettkämpfer die gleiche Entfernung
zurücklegen müssen. Die 50 m vor der Ziellinie sollten gerade, flach und in drei
Bahnen, die von einer weißen Linie markiert werden, aufgeteilt sein. Die 50 m hinter
der Ziellinie müssen ebenso gerade und flach sein.
3.3.2 Strecken
Die Mindestbreite der Wettkampfstrecke beträgt 3,5 m oder mehr. Die
Abfahrtsstrecken und Kurven müssen so angelegt sein, dass sie von den Wettkämpfern
mit voller Geschwindigkeit ohne Unfallrisiko durchlaufen werden können.
Stand: Sept. 2009
F/5
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
3.3.3 Schießstand
Für die Errichtung der Schießstände gelten die Bestimmungen für Winterbiathlon.
3.3.4 Strafrunde
Eine asphaltierte Strafrunde von 150 m (+/- 5 m) muss entsprechend den
Winterbiathlonregeln angelegt sein.
3.4 SCHIESSBESTIMMUNGEN
Für Rollerbiathlon gelten die gleichen Schießbestimmungen wie für Winterbiathlon,
aber die Wettkämpfer müssen mit beiden Füßen/Skirollern auf den Matten stehen.
4. MOUNTAINBIKEBIATHLON
(Neuer Anhang )
3.1
DEFINITION
Mountainbikebiathlon ist ein Sommersport bestehend aus Mountainbikefahren und
Kleinkaliberschießen.
3.2
WETTKÄMPFERKLASSEN
Männer und Frauen
- 15 - 20 Jahre;
- 21 - 30 Jahre;
- 31 - 40 Jahre;
- 41 Jahre und älter.
3.3
WETTKÄMPFE
Männer
9 km (3-3-3) mit 2 Schießeinlagen (L, S);
Frauen
6 km (2-2-2) mit 2 Schießeinlagen (L, S).
3.3.1 Qualifikation falls erforderlich durch hohe Anmeldezahlen
Männer
6 km (2-2-2) mit 2 Schießeinlagen (L, S);
Frauen
4,5 km (1,5-1,5-1,5) mit 2 Schießeinlagen (L, S).
3.4
AUSLOSUNG DER STARTNUMMERN NACH KLASSEN
Auslosung in Gruppen pro Klasse, höchstens 4 Verlosungsgruppen pro Klasse.
3.5
WETTKAMPFJURY
- 1 TD benannt vom TK der IBU;
- 1 Internationaler Kampfrichter der IBU;
- 1 Internationaler Kampfrichter der UCI;
- 2 Mannschaftsführer.
3.6
WETTKAMPFANLAGEN UND -EINRICHTUNGEN
Stand: Sept. 2009
F/6
Arbeitspapier
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
3.6.1 Start/Ziel
a) Einzelstart mit 60 sek. Intervall;
b) Massenstart.
Zielzone mindestens 6 m breit mit einem Auslauf von 10 x 30 m.
3.6.2 Strecke
Mindestens 2 Schleifen in kupiertem Gelände.
3.6.3 Strafrunde
Die Strafrunde muss in einem leicht kupierten Gelände so angelegt sein, dass es ca. 30
sek. dauert, diese zu durchfahren.
3.6.4 Schießstand
Gemäß IBU Wettkampfregeln, zusätzlich Rad- und Gewehrständer.
3.7
WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG
Wettkampfausrüstung und Bekleidung müssen den Regeln der IBU und der UCI
entsprechen:
3.7.1 Überprüfung von Ausrüstung und Bekleidung
Vor dem Start und nach dem Zieleinlauf werden Ausrüstung und Bekleidung durch
Internationale Kampfrichter der IBU und der UCI überprüft.
3.8
TRAINING UND ANSCHIESSEN
3.8.1 Vor dem Wettkampftag haben die Athleten Gelegenheit, auf der Wettkampfstrecke
und dem Schießstand zu trainieren.
3.8.2 Das Anschießen beginnt 1 Std. vor dem Start und endet 10 Min. vor dem Start.
3.9
SCHIESSBESTIMMUNGEN
Nachdem das Bike in dem Radständer abgestellt wurde, nimmt der Athlet sein Gewehr
aus dem Gewehrständer, platziert es in Tragestellung auf seinem Rücken und begibt
sich zu seiner Schießbahn (liegend oder stehend), gibt 5 Schuss ab, platziert das
Gewehr wieder in Tragestellung auf seinem Rücken, bringt es zurück zum Gewehrständer und nimmt das Rennen mit seinem Mountainbike wieder auf. Für jeden
Fehlschuss muss der Athlet eine Strafrunde durchfahren.
3.10
STRAFEN
3.10.1 Die Regeln der IBU und UCI angewandt, wo geeignet.
3.10.2 Disqualifikation
a) Für Nichttragen des Gewehres in Tragestellung auf dem Rücken;
b) Für Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen.
3.11
REIHENFOLGE
Die Reihenfolge der Wettkämpfer ergibt sich aus ihrer Wettkampfzeit, in der sie die
Strecke bewältigen, gemessen auf 1/10 sek.
Stand: Sept. 2009
F/7
Arbeitspapier
5.
Kampfrichterreferat Biathlon
DSV
IBU ANTI-DOPING-REGELN
(Nur im engl. Original der IBU verfügbar)
Stand: Sept. 2009
F/8