IBU - HANDBUCH
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IBU - HANDBUCH
Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Arbeitsunterlage Kampfrichter Biathlon Deutscher Skiverband Gültig nur in Verbindung mit der englischen Version des IBU - HANDBUCH Die IBU Anti Doping Regeln entsprechen dem WADA CODE 2010 Die vorliegende Fassung der Verfassung wurde durch den Kongress 2010 in St Petersburg / RUS angenommen. (englische Version) Bei Beurteilung von Prolemsituationen und Disziplinarangelegenheiten während Wettkämpfen ist ausschließlich das offizielle IBU-Handbuch (englisch), Ausgabe 2009 gültig und zu verwenden Stand: Oktober. 2010 0/1 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Diese inoffizielle Übersetzung ist nur ein Auszug aus dem Handbuch, es beinhaltet nachfolgende Kapitel des IBU-Handbuches Ausgabe 2009 und ist nur als Arbeitspapier für Kampfrichterausbildungen / Kampfrichterweiterbildungen zu verwenden IBU - Handbuch 1. VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION ( I B U ) 2. IBU DISZIPLINARREGELN 3. IBU – WETTKAMPFREGELN 4. ANHANG A - F 5. IBU ANTI-DOPING-REGELN (Nur im engl. Original der IBU verfügbar) Stand: Oktober. 2010 0/2 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (IBU) VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (IBU) Die IBU wurde am 2. Juli 1993 in Heathrow bei London/GBR gegründet. Diese Verfassung wurde vom Gründungs-Kongress am selben Tag angenommen. Änderungen wurden durch die Kongresse 1994, 1996, 1998, 2004, 2006, 2008 und 2010 beschlossen. Die Verfassung ist anlässlich der Begründung des Sitzes der IBU durch den Kongress auf der Konstituierenden Generalversammlung 1999 in Minsk/BLR der österreichischen Rechtsordnung unterworfen worden. INHALTSVERZEICHNIS ARTIKEL 1 ARTIKEL 2 ARTIKEL 3 ARTIKEL 4 ARTIKEL 5 ARTIKEL 6 ARTIKEL 7 ARTIKEL 8 ARTIKEL 9 ARTIKEL 10 ARTIKEL 11 ARTIKEL 12 ARTIKEL 13 ARTIKEL 14 ARTIKEL 15 ARTIKEL 16 ARTIKEL 17 ARTIKEL 18 Name, Ziele, Sitz, Sprache und Geschäftsjahr ................... Mitgliedschaft.......................................................... Beendigung der Mitgliedschaft .............................. Verbandsorgane ..................................................... Zusammensetzung, Aufgaben und Zuständigkeit der Verbandsorgane ................................................ Durchführung von Kongresssitzungen ............................. Durchführung von Sitzungen des Vorstandes ................... Pflichten der Vorstandsmitglieder........................... Komitees ................................................................ IBU Schiedsgericht und Berufungen aus der IBU zum CAS .... Haftung........................................................................ Unvereinbarkeit ............................................................ Finanzprüfung .............................................................. Regeln .......(neu)................................................................. Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen ............................ Verwendung des Verbandsvermögens bei Auflösung der IBU ........................................................................ Rundfunk-/Fernseh-/Internet Übertragungsrechte .............. In-Kraft-Treten................................................................ Stand: Sept. 2009 2 3 5 5 5 6 9 10 11 12 13 13 13 13 14 14 14 14 1/1 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (IBU) ARTIKEL 1 NAME, ZIELE, SITZ, SPRACHE UND GESCHÄFTSJAHR 1.1 Die Internationale Biathlon Union (IBU) ist die Vereinigung der Biathlonsport treibenden Nationen der Welt und sonstiger am Biathlonsport und Biathlon ähnlichen Sportarten wie Roller Biathlon, Cross Biathlon und Mountainbike Biathlon interessierten Organisationen. Die IBU soll durch ein freundschaftliches und loyales Zusammenwirken aller den Biathlonsport ausübenden Organisationen, Athleten und Sportfunktionäre einen Beitrag zur Schaffung einer friedlichen Welt leisten. In der IBU darf im Einklang mit den Prinzipien der Vereinten Nationen kein Land und keine Person aus rassischen, religiösen, geschlechtlichen oder politischen Gründen diskriminiert werden. 1.2 Biathlon ist eine kombinierte Sportart, die sich aus Skilanglaufen und Schießen und anderen Formen der Fortbewegung und Schießen zusammensetzt. Andere Formen der Fortbewegung sind unter anderem Rollerski und Schießen (=Roller Biathlon), Crosslauf und Schießen, (= Cross Biathlon), Mountainbike fahren und Schießen, Schneeschuhgehen und Schießen (= Schneeschuh Biathlon). Näheres zu diesen verschiedenen mit Biathlon verbundenen Sportarten ist in den BiathlonWettkampfregeln festgelegt. 1.3 Die IBU fördert den Biathlonsport durch Unterstützung und Entwicklung im Bereich des Leistungssports, des Breitensports und unter besonderer Berücksichtigung der Jugendarbeit. Sie fördert das Lehr- und Ausbildungs- sowie Kampfrichterwesen im Biathlonsport. Die IBU vertritt den Internationalen Biathlonsport in den Internationalen Sportorganisationen sowie gegenüber den Medien, der Wirtschaft, der Industrie und den Sponsoren. 1.3.1 Die IBU hat alle Rechte hinsichtlich der Weltmeisterschaften, JuniorenWeltmeisterschaften, Biathlon Weltcupveranstaltungen sowie Kontinentaler Meisterschaften, Kontinentaler Cups und Grand Prix. Jede andere internationale Veranstaltung oder jeder andere internationale Wettbewerb, an denen Athleten von IBU Mitgliedsverbänden teilnehmen sollen, bedarf der vorherigen Genehmigung durch die IBU und den betreffenden Mitgliedsverband. 1.3.2 Vor dem Abschluss oder der Verlängerung eines langfristigen Vertrages betreffend die Nutzung der Rechte der IBU wird der Vorstand die für die weitere Entwicklung des Biathlonsports wichtigsten Nationen konsultieren. 1.3.3 Für die Durchführung von Weltmeisterschaften und Weltcups Männer und Frauen ist eine A-Lizenz der IBU, für die Durchführung von Y/J Weltmeisterschaften, Kontinentalmeisterschaften und offenen Europacups ist eine B-Lizenz der IBU erforderlich. 1.4 Die IBU erstrebt keinen Gewinn. Die IBU handelt gemeinnützig und wird ehrenamtlich geführt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Union fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stand: Sept. 2009 1/2 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 1.5 Die IBU dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken ihrer Mitgliedsverbände. Mittel der Union dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 1.6 Englisch, Deutsch und Russisch sind die offiziellen Kongresssprachen. Alle anderen IBU Organe entscheiden ihre Arbeitssprache selbst. Für die IBU Verfassung, die IBU Regeln sowie für die Dokumente und Entscheidungen der IBU Organe ist die englische Version die authentische. 1.7 Die IBU arbeitet im Rahmen der vom Kongress gebilligten Verfassung und bemüht sich um eine enge Zusammenarbeit mit dem IOC. Die Verfassung darf nicht im Widerspruch zur Verfassung und zu den geltenden Regelungen des Internationalen Olympischen Komitees stehen. 1.8 1.9 Das Geschäftsjahr der IBU beginnt am 01.05. und endet am 30.04. Der Sitz der Internationalen Biathlon Union ist Salzburg/AUT. 2009 ARTIKEL 2 MITGLIEDSCHAFT Die IBU setzt sich aus provisorischen, ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern zusammen. Die provisorische, ordentliche und außerordentliche Mitgliedschaft erstreckt sich mittelbar auf alle Verbände/ Organisationen, die mit den Mitgliedsverbänden/Organisationen verbunden sind, sowie auf Einzelpersonen, die Mitglieder dieser Mitgliedsverbände/Organisationen sind. 2.1 Provisorische Mitglieder Nationale Verbände, die ordentliche Mitglieder der IBU werden wollen, müssen einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und erklären, dass sie den Zweck und die Ziele der IBU und deren Verfassung anerkennen, und müssen in ihrem Land durch das Nationale Olympische Komitee oder, wo kein solches Komitee existiert, von der Nationalen Sportorganisation offiziell anerkannt sein. Eine entsprechende Bestätigung ist bei Antragsstellung vorzulegen. Der Vorstand gewährt dem Antragsstellenden nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen den Status eines provisorischen Mitgliedes. Dieser Status dauert mindestens zwei Jahre und berechtigt den betreffenden Nationalen Verband, Athleten für IBU Wettkämpfe einzuschreiben, IBU Veranstaltungen auszurichten und am Kongress ohne Stimmrecht teilzunehmen sowie wählbar für die Mitgliedschaft in IBU Komitees zu sein. Ein provisorisches Mitglied muss einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der die Hälfte des Mitgliedsbeitrages eines ordentlichen Mitgliedes ausmacht, entrichten. 2.2 Ordentliche Mitglieder Über Empfehlung des Vorstandes nimmt der Kongress Nationale Verbände, die sich als aktiv für die Entwicklung des Biathlonsports erwiesen haben, nach Ablauf ihrer Zeit der provisorischen Mitgliedschaft als ordentliche Mitglieder auf. Ordentliche Mitglieder werden im Folgenden Mitgliedsverbände genannt. 2.3 Außerordentliche Mitglieder Als außerordentliche Mitglieder können auf schriftlichen Antrag hin am Biathlonsport oder an Biathlon ähnlichem Sport interessierte Internationale Organisationen aufgenommen werden, sofern sie den Zweck und die Ziele der Internationalen Biathlon Union anerkennen. Stand: Sept. 2009 1/3 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 2.4 Ehrenmitglieder Personen, die sich hervorragende Verdienste um die Internationale Biathlon Union erworben haben, werden durch den Kongress zu Ehrenmitgliedern ernannt. Diese Personen müssen vom Vorstand oder durch Nationale Verbände über den Vorstand empfohlen werden. Das Nähere über die Ehrenmitgliedschaft bestimmen die Regeln über Ehrungen. 2.5 Nationalität der Athleten Der Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsverbände ist auf das Territorium des Staates begrenzt, das sie vertreten. Der betreffende Mitgliedsverband darf nur Athleten einschreiben, die Staatsbürger des betreffenden Staates sind. Ein Athlet, der gleichzeitig Staatsbürger von zwei oder mehreren Staaten ist, kann einen von ihnen nach eigener Wahl vertreten. Hat er jedoch einen Staat bei Olympischen Spielen, in Kontinental- oder Regionalspielen oder in Welt- oder Kontinentalmeisterschaften, die unter die Hoheit der IBU fallen, vertreten, darf er keinen anderen Staat vertreten, sofern er nicht die Bedingungen erfüllt, die für Athleten gelten, die ihre Staatsbürgerschaft geändert oder eine neue Staatsbürgerschaft erworben haben. Ein Athlet, der einen Staat bei Olympischen Spielen, in Kontinental- oder Regionalspielen oder in Welt- oder Kontinentalmeisterschaften, die unter die Hoheit der IBU fallen, vertreten hat und der seine Staatsbürgerschaft geändert oder eine neue Staatsbürgerschaft angenommen hat, darf an IBU Wettkämpfen in Vertretung seines neuen Staates erst teilnehmen, wenn mindestens zwei Jahre verstrichen sind, seit der Athlet zum letzten Mal seinen früheren Staat vertreten hat. Diese Periode kann mit der Zustimmung der betreffenden Mitgliedsverbände der IBU durch den Vorstand der IBU verkürzt oder sogar ganz aufgehoben werden, wobei der Vorstand die Umstände jedes Falles in Prüfung zieht. Staatenlose Personen können über Ermächtigung des IBU Vorstandes für einen vom IBU Vorstand festgelegten Mitgliedsverband im Falle dessen Zustimmung teilnehmen. Auf Olympische Winterspiele findet Regel 46 der Olympischen Charta Anwendung. 2.6 Rechte der ordentlichen Mitglieder 2009 2.6.1 Jeder Mitgliedsverband hat das Recht: a) in allen Fragen, welche den Mitgliedsverband betreffen, gehört zu werden und Berufung einzulegen; b) Vertreter für eine Funktion in der IBU vorzuschlagen; c) seine Athleten zu IBU Wettkämpfen und allen anderen durch die IBU genehmigten Wettkämpfen in Übereinstimmung mit den Meldevorschriften für diese Wettkämpfe anzumelden; d) von der IBU genehmigte internationale Biathlon-Wettkämpfe auszurichten; e) alle von der IBU abgeschlossenen Verträge sowie alle Verträge, die das Interesse des Mitgliedsverbandes betreffen oder irgendeine Haftung für den Mitgliedsverband beinhalten, einzusehen, und, soweit tunlich, dazu angehört zu werden. 2.6.2 Jeder Mitgliedsverband welches aktiv an den Winter- oder Sommerbiathlon Veranstaltungen teilnimmt hat das Recht am Kongress teilzunehmen, Anträge an den Vorstand und an den Kongress zu stellen, das Stimmrecht auszuüben. Um nachzuweisen, dass ein Mitgliedsverband aktiv ist muss er nationale Wettkämpfe veranstalten oder sich an den Wettkämpfen der IBU beteiligen. Stand: Sept. 2009 1/4 Arbeitspapier 2.7 Kampfrichterreferat Biathlon DSV Pflichten der ordentlichen Mitglieder Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet: a) zuzustimmen, die Ziele der IBU zu fördern und die Verfassung der IBU und die Regeln und Entscheidungen des Kongresses und des Vorstandes zu beachten, b) den vom Kongress beschlossenen Jahresbeitrag oder sonstige Leistungen termingerecht zu entrichten, c) alle Forderungen in Verbindung mit der Teilnahme an IBU Veranstaltungen zu erfüllen, d) zu gewährleisten, soweit möglich, dass in dem betreffenden Land nur Biathlon Veranstaltungen und -wettkämpfe ausgerichtet werden, die im Vorhinein vom betreffenden Mitgliedsverband auf der nationalen Ebene und von der IBU auf der internationalen Ebene genehmigt wurden. ARTIKE 3 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT 3.1 Jede Art Mitgliedschaft endet a) durch Austritt aus der Union b) durch Ausschluss aus der Union c) durch Auflösung der Internationalen Biathlon Union. 3.2 Der Kongress schließt ein Mitglied bei fortgesetztem schwerem Verstoß gegen die Verfassung der IBU, insbesondere gegen die in Artikel 1 genannten Ziele und Grundsätze der IBU, aus. ARTIKEL 4 VERBANDSORGANE 4.1 Organe der Internationalen Biathlon Union sind: a) der Kongress b) der Vorstand c) das Schiedsgericht. 4.2 Die IBU strebt die Vertretung von Männern und Frauen in allen Verbandsorganen und den IBU Komitees an. ARTIKEL 5 ZUSAMMENSETZUNG, AUFGABEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN DER VERBANDSORGANE 5.1 Der Kongress ist das oberste Verbandsorgan. Er setzt sich aus den Vertretern der ordentlichen Mitglieder, den nicht stimmberechtigten Vertretern der provisorischen und außerordentlichen Mitglieder, dem nicht stimmberechtigten Vorstand sowie den nicht stimmberechtigten Vorsitzenden der IBU Komitees und den Prüfern zusammen. Ihm ist vorbehalten: - Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, - Genehmigung der Handlungen und Entscheidungen des Vorstandes, - Wahl des Wahlausschusses, - Wahl des Vorstandes, - Wahl der beiden unparteiischen und unabhängigen Prüfer, - Wahl des Technischen Komitees - Genehmigung der Haushaltspläne, - Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge, - Behandlung und Beschluss grundsätzlicher Fragen des Biathlonsports, Stand: Sept. 2009 1/5 Arbeitspapier 5.2 Kampfrichterreferat Biathlon DSV Beschlussfassung über die Wettkampfregeln, Beschlussfassung über die Antidopingregeln, Beschlussfassung über andere Regeln, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen, Beschlussfassung über Verfassungsänderungen, Bestätigung von Änderungen der IBU Verfassung (gemäß unten Artikel 5.2.3) und aller anderer IBU Regeln, die der Vorstand im Rahmen seiner Eilkompetenz vorgenommen hat, Vergabe von Weltmeisterschaften Damen und Herren, Bestätigung der Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern mit sofortiger Wirkung ab der Annahme des betreffenden Beschlusses, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Bestätigung der Entfernung aus einer Funktion im Rahmen der IBU, Entlastung des Vorstandes, Auflösung der Union, Vergabe des nächsten Kongresses, Angehörige des Vorstandes im Falle eines nicht zufrieden stellenden Verhaltens abzulösen und zu ersetzen; hierfür ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Der Vorstand 5.2.1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: - einem Präsidenten, - einem 1. Vizepräsidenten, Stellvertreter des Präsidenten, - einem Vizepräsidenten für Finanzen, - einem Vizepräsidenten für Sport, - einem Vizepräsidenten für Marketing, - einem Vizepräsidenten für Information, - einem Vizepräsidenten für Entwicklung, - einem Vizepräsidenten für medizinische Aufgaben, - einem Vizepräsidenten für spezielle Projekte, - dem Generalsekretär als nicht stimmberechtigtem Mitglied. 5.2.2 Zwischen den Kongress-Sitzungen ist der Vorstand für die IBU verantwortlich. Der Vorstand handelt auf der Grundlage und gemäß dieser Verfassung sowie nach Entscheidungen des Kongresses. 5.2.3 Die Aufgaben der Mitglieder des Vorstandes sind in den Regeln für den Vorstand festgelegt. Verträge müssen vom Präsidenten und vom Vizepräsidenten für Finanzen unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu erlangen. Der Vorstand führt die Geschäfte der IBU. In dringenden Fällen ist der Vorstand befugt, das IBU Recht vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten Kongress zu ändern. Änderungen der Verfassung durch den Vorstand sind nur zulässig, wenn sie vom Recht oder den Behörden Österreichs verlangt werden. Der Vorstand ist befugt, zu seiner Unterstützung die Hilfe von Komitees, Koordinatoren und Fachberatern in Anspruch zu nehmen und bezüglich deren Tätigkeit Regeln zu erlassen. Der Vorstand ist zuständig für die Vergabe von IBU Lizenzen. Stand: Sept. 2009 1/6 Arbeitspapier ARTIKEL 6 6.1 Kampfrichterreferat Biathlon DSV DURCHFÜHRUNG VON KONGRESSSITZUNGEN Einberufung 6.1.1 Der Vorstand muss alle zwei Jahre zwischen Juni und September in geraden Jahren einen ordentlichen Kongress einberufen. Er kann außerdem außerordentliche Kongresse einberufen, wenn ihm dies sachlich notwendig erscheint. Er muss einen außerordentlichen Kongress einberufen, wenn mehr als zwei Mitglieder des Vorstandes zurückgetreten sind oder der sachlich begründete Antrag von 1/10 der Mitgliedsverbände hierzu gestellt wird, oder wenn dies vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen wird. Ein außerordentlicher Kongress muss innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden. 6.1.2 Ort und Zeit für einen außerordentlichen Kongress werden vom Vorstand bestimmt. 6.1.3 Der Kongress wird durch den Generalsekretär vorbereitet. 6.2 Einladungen zum Kongress müssen durch den Generalsekretär der IBU 120 Tage vor Kongressbeginn den Mitgliedern zugestellt werden. Der Einladung ist ein Anmeldeformular beizulegen. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann mit bis zu maximal 3 Personen am Kongress teilnehmen. 6.3 Teilnehmermeldung Die Teilnehmer am Kongress müssen durch die Nationalen Verbände mittels Anmeldeformulars bis spätestens 90 Tage vor Beginn eines ordentlichen Kongresses und bis 30 Tage vor Beginn eines außerordentlichen Kongresses der Geschäftsstelle der Internationalen Biathlon Union bekannt gegeben werden. 6.4 Anträge Anträge können von den ordentlichen Mitgliedern und vom Vorstand gestellt werden. Von den Vorsitzenden der Komitees können Anträge nur über den Vorstand gestellt werden. Anträge von ordentlichen Mitgliedern müssen vom Präsidenten oder Generalsekretär unterzeichnet sein. Anträge von ordentlichen Mitgliedern sind spätestens 90 Tage vor einem ordentlichen Kongress schriftlich bei der Geschäftsstelle der Internationalen Biathlon Union einzureichen. Alle ordnungsgemäß eingereichten Anträge sind von der Geschäftsstelle der IBU mit der endgültigen Tagesordnung den Mitgliedsverbänden, den außerordentlichen Mitgliedern, dem Vorstand und den Vorsitzenden der Komitees zu übermitteln. Über verspätet eingehende oder während des Kongresses gestellte Anträge kann verhandelt und beschlossen werden, wenn mehr als 50% der am Kongress vertretenen stimmberechtigten Mitglieder diese Anträge zulassen. Anträge auf Verfassungsänderungen, auf Änderung des Verbandszweckes sowie auf Auflösung oder Verschmelzung der Union können nur behandelt werden, wenn sie in der den Mitgliedern zugestellten endgültigen Tagesordnung enthalten sind. Anträge an einen außerordentlichen Kongress müssen mindestens 35 Tage vor Kongressbeginn schriftlich in der Geschäftsstelle der IBU eingehen. Es wird dann wie bei Anträgen an einen ordentlichen Kongress verfahren. 6.5 Bekanntgabe der Tagesordnung Die Tagesordnung muss durch die Geschäftsstelle der IBU so rechtzeitig den ordentlichen Mitgliedern zugestellt werden, dass zwischen dem Tag der Absendung Stand: Sept. 2009 1/7 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV der Tagesordnung und dem Beginn des ordentlichen Kongresses eine Frist von 30 Tagen, bei außerordentlichen Kongressen eine Frist von 14 Tagen liegt. 6.6 Vorsitz und allgemeine Öffentlichkeit Den Kongress leitet der Präsident oder bei seiner Abwesenheit der 1. Vizepräsident. Der Kongress steht allen eingeladenen Mitgliedern der IBU zur Teilnahme offen. Er wird in nicht öffentlicher Sitzung abgeführt. Der Präsident kann entscheiden, Teile des Kongresses für die Öffentlichkeit zu öffnen. 6.7 Bekanntgabe der Stimmenzahlen Der Generalsekretär gibt die Zahl der Stimmrechte, die ausgeübt werden dürfen, zu Beginn des Kongresses aufgrund eines Aufrufes aller Mitglieder, die ihre Beitragspflicht erfüllt haben, bekannt. 6.8 Stimmrecht Ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedsbeiträge für die Kongressperiode bis spätestens zum Tag des Kongressbeginns auf dem Konto der IBU eingegangen sind oder deren Beitrag nicht später als am Tag des Kongressbeginns direkt an den Vizepräsidenten für Finanzen einbezahlt wurde, haben eine Stimme. Die Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der Komitees haben keine Stimme. Die Vertreter der ordentlichen Mitglieder üben für diese das Stimmrecht aus. Stimmübertragung ist ausgeschlossen. Vorstandsmitglieder und Vorsitzende der Komitees können während ihrer Amtszeit nicht das Stimmrecht eines ordentlichen Mitgliedes wahrnehmen. 6.9 Wahlen, Bestätigungen, Amtsausübung In den Vorstand, das Technische Komitee oder zur Prüferfunktion können nur solche Personen gewählt werden, die 90 Tage vor der Wahl von einem Nationalen Verband oder einem anderen stimmberechtigten Mitglied schriftlich vorgeschlagen werden. Kommt der Wahlvorschlag von einem anderen stimmberechtigten Mitglied, muss der Nationale Verband, dem der Vorgeschlagene angehört, diesem Vorschlag zustimmen. Vorgeschlagene Kandidaten müssen sich mit ihrer Kandidatur mündlich, fernmündlich oder schriftlich einverstanden erklärt haben. Eine persönliche Anwesenheit des Kandidaten ist erwünscht, aber nicht verpflichtend. Die Wahlen zu allen Organen erfolgen auf die Dauer von vier Jahren. Die Gewählten bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Ausgeschiedene Funktionäre sind verpflichtet, für die Auswahlverfahren und Einweisung in Bezug auf ihren Ersatz in einem Zeitraum bis zu 20 Tagen nach der Neuwahl zur Verfügung zu stehen. Ein gewähltes Mitglied des Vorstandes und des Technischen Komitees der IBU kann durch seinen Nationalen Verband aus zwingenden Gründen nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand der IBU oder durch den Kongress vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen werden. Wenn ein Mitglied eines Verbandsorgans bei drei Sitzungen zwischen ordentlichen IBU Kongressen ohne gerechtfertigte Gründe abwesend ist, oder vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet oder abberufen wird oder dauernd verhindert ist, sein Amt auszuüben, muss der Vorstand von allen Mitgliedsverbänden Nominierungen verlangen und muss er das freie Amt bis zum nächsten Kongress vorläufig mit einem der nominierten Kandidaten füllen. Beim nächsten Kongress müssen neue Nominierungen und/oder Wahlen stattfinden. 6.10 Wahlausschuss Der Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die vom Kongress zu Kongressbeginn gewählt werden. Dem Wahlausschuss obliegt die Durchführung der Wahlen. Stand: Sept. 2009 1/8 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 6.11 Beschlussfähigkeit Ein ordnungsgemäß einberufener Kongress ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. 6.12 Beschlussfassung Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Wahlen in den Vorstand und bei Wahlen für die Vergabe der Weltmeisterschaften ergehen Beschlüsse entsprechend den IBU Wahlregeln. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Vorgangsweise bei Stimmengleichheit bei Wahlen legen die IBU Wahlregeln fest. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen nur die zustimmenden und ablehnenden Stimmen. Eine Abstimmung findet geheim statt, wenn dies von einem stimmberechtigten Mitglied verlangt wird. Zur Änderung der Verfassung, bei durch Dringlichkeit gebotenen Abweichungen von der Verfassung im Einzelfall, zur Änderung des Verbandszweckes und zur Auflösung oder Verschmelzung der Union ist eine Mehrheit von mindestens 2/3 der auf dem Kongress vertretenen Stimmen erforderlich. 6.13 Protokoll Über jeden Kongress ist durch den Protokollführer (Generalsekretär oder eine andere durch den Vorstand dazu eingeteilte Person) ein Protokoll anzufertigen, in dem außer den Beschlüssen auch die Feststellung über die verfassungsgemäße Einberufung, die auf die Mitglieder entfallenden Stimmen, die Zahl der vertretenen Stimmen und die zahlenmäßigen Ergebnisse bei Wahlen und Abstimmungen festzuhalten sind. Dem Protokoll ist eine Anwesenheitsliste beizufügen. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden des Kongresses und vom Protokollführer zu unterzeichnen und allen Mitgliedern innerhalb von 4 Wochen nach dem Kongress zuzusenden. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn nicht binnen 4 Wochen nach Versand schriftlich durch ein Mitglied Einspruch erhoben wird. Über allfällige Einsprüche muss bei der nächsten Vorstandssitzung entschieden werden. ARTIKEL 7 DURCHFÜHRUNG VON SITZUNGEN DES VORSTANDES 7.1 Die Einberufung zur Sitzung erfolgt durch den Präsidenten oder den ihn vertretenden 1. Vizepräsidenten. 7.2 Der Präsident oder der ihn vertretende 1. Vizepräsident muss innerhalb von 2 Wochen eine Sitzung einberufen, wenn mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes dies beantragen. 7.3 Ort und Zeit für die Sitzung bestimmt der Präsident oder der ihn vertretende 1. Vizepräsident. 7.4 Die Leitung der Sitzung hat der Präsident bzw. der 1. Vizepräsident inne. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann weitere Personen zur Teilnahme an der Sitzung zulassen, diese haben jedoch nur beratende Funktion. Jeder Vertreter eines ordentlichen Mitgliedes der IBU und jeder Amtsausübende in der IBU hat das Recht, sein Anliegen bei der nächsten Sitzung des Vorstandes vorzutragen. Stand: Sept. 2009 1/9 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 7.5 Beschlussfassung Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Für alle Beschlüsse genügt einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmübertragung ist ausgeschlossen. Beschlüsse können auch auf schriftlichem Weg, dem Weg der Telekopie, durch das Internet oder fernmündlich herbeigeführt werden, falls von keinem Mitglied des Vorstandes Widerspruch erhoben wird. 7.6 Protokoll Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt, in denen die Namen der Anwesenden und alle gefassten Beschlüsse festzuhalten sind. Sie sind vom Protokollführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Vorstandes innerhalb von 2 Wochen nach der Sitzung zuzustellen. Werden von den Mitgliedern des Vorstandes innerhalb von 2 Wochen nach Absendung des Protokolls keine Einwände gemacht, gilt das Protokoll als genehmigt. Wird von einem oder mehreren Mitgliedern ein Einwand erhoben, muss darüber bei der nächsten Vorstandssitzung befunden und kann das Protokoll erst dann genehmigt werden. Über schriftlich oder fernmündlich herbeigeführte Beschlüsse ist umgehend eine Aktennotiz zu fertigen, in der die Zustimmung zu diesem Verfahren, die gefassten Beschlüsse und die Namen der mitwirkenden Personen angeführt sind. Sie ist den Mitgliedern des Vorstandes unverzüglich zuzuleiten. Nach der Genehmigung durch den Vorstand sind die Protokolle über Vorstandssitzungen den Vorsitzenden der Komitees und den Mitgliedsverbänden zuzustellen. ARTIKEL 8 PFLICHTEN DER VORSTANDSMITGLIEDER 8.1 Der Präsident ist der Leiter der IBU und verantwortlich für die vom Vorstand geleistete Arbeit. Er vertritt die IBU nach außen, gegenüber dritten Personen und internationalen Organisationen. Bevor der Vorstand und /oder die Komitees Verpflichtungen/Verträge eingehen oder Aufgaben übernehmen, muss er diesen zustimmen. Er führt den Vorsitz in den Sitzungen des Kongresses und des Vorstandes. Er überwacht die Tätigkeiten der IBU und die Erfüllung der erteilten Aufträge. Zur Erfüllung seiner Tätigkeiten kann der Präsident Sachverständige hinzuziehen. Er ist befugt, bei den dem Kongress nach geordneten Komitees Untersuchungen durchführen zu lassen. Er ist verpflichtet, dem Kongress dreißig Tage vor dessen Sitzungsbeginn schriftlich Bericht zu erstatten. Bei einer Verhinderung des Präsidenten wird dieser durch den 1. Vizepräsidenten vertreten. 8.2 Der 1. Vizepräsident ist der Stellvertreter des Präsidenten. 8.3 Der Vizepräsident für Finanzen ist zuständig für die finanziellen Angelegenheiten der IBU, für die Erstellung und Vollziehung des IBU Budgetplanes, vertritt die IBU in finanziellen Angelegenheiten nach außen, ist verantwortlich für die Finanzberichterstattung an Vorstand und Kongress und unterzeichnet alle Verträge der IBU gemeinsam mit dem Präsidenten. 8.4 Der Generalsekretär wird vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Vorstand ernannt. Er ist ein nicht stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes. Er führt die Tagesgeschäfte der IBU gemäß den Beschlüssen des Vorstandes und des Kongresses. Er führt die Geschäftsstelle der IBU. Stand: Sept. 2009 1/10 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV ARTIKEL 9 KOMITEES 9.1 Im Bereich der Internationalen Biathlon Union wird das Technische Komitee vom Kongress gewählt. 9.2 Im Bereich der Internationalen Biathlon Union können durch den Vorstand folgende und andere Komitees gebildet werden: a) Medizinisches Komitee b) Entwicklungskomitee c) Marketingkomitee d) Informationskomitee. Der Vorstand hat das Recht, die Mitglieder der zuvor genannten Komitees auf vier Jahre zu ernennen. Die Mitgliedsverbände werden gebeten, ihre eigenen Kandidaten zu benennen. Die Ernennung zu einem dieser Komitees muss dem Nationalen Verband, dem die ernannte Person angehört, mitgeteilt werden. 9.3 Bei ihrer ersten Sitzung erarbeiten diese Komitees ihre Regeln und legen diese dem Vorstand zur Genehmigung vor. Das zuständige Komitee kann mit der Zustimmung des Vorstandes Änderungen der Regeln vornehmen. Die Vorsitzenden der Komitees legen bis spätestens 60 Tage vor Kongressbeginn dem Vorstand ihren Bericht vor. 9.3.1 Technisches Komitee Das Technische Komitee besteht aus 10 Mitgliedern, die vom Kongress gewählt werden. Bei seiner ersten Sitzung wählt das Technische Komitee den Vorsitzenden aus seinen Reihen. Das Technische Komitee kann bei Bedarf weitere Personen zu seinen Sitzungen einladen. Das Technische Komitee kann Sub-Komitees, insbesondere für Internationale Kampfrichter, einrichten. Die Aufgaben des Technischen Komitees sind in den Regeln für das Technische Komitee festgelegt. 9.3.2 Medizinisches Komitee Der Vorstand ernennt die Mitglieder des Medizinischen Komitees. Der Vizepräsident der IBU für medizinische Angelegenheiten sollte der Vorsitzende sein. Das Medizinische Komitee ist verpflichtet, eng mit dem Medizinischen Komitee des IOC zusammen zu arbeiten. Die Aufgaben für das Medizinische Komitee sind in den Regeln für das Medizinische Komitee festgelegt. 9.3.3 Entwicklungskomitee Der Vorstand ernennt die Mitglieder des Entwicklungskomitees. Der Vizepräsident der IBU für Entwicklung führt den Vorsitz. Die Aufgaben des Entwicklungskomitees sind in den Regeln für das Entwicklungskomitee festgelegt. 9.3.4 Marketingkomitee Der Vorstand ernennt die Mitglieder des Marketingkomitees. Der Vizepräsident der IBU für Marketing übt den Vorsitz aus. Das Marketingkomitee kann bei Bedarf Sachverständige zu seinen Sitzungen hinzuziehen. Die Aufgaben des Marketingkomitees sind in den Regeln für das Marketingkomitee festgelegt. Stand: Sept. 2009 1/11 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 9.3.5 Informationskomitee Der Vorstand ernennt die Mitglieder des Informationskomitees. Der Vizepräsident der IBU für Information übt den Vorsitz aus. Bei Bedarf kann das Informationskomitee Sachverständige zur Teilnahme an seinen Sitzungen hinzuziehen. Die Aufgaben des Informationskomitees sind in den Regeln für das Informationskomitee festgelegt. 9.4 Der Vorstand bildet einen Rechtsausschuss. 9.5 Innerhalb der IBU bildet der Vorstand ein Athletenkomitee. Das Athletenkomitee setzt sich aus zwei männlichen und zwei weiblichen Athleten zusammen, die vom Vorstand über Vorschlag der Athleten bestätigt werden. Die Athleten entscheiden über ihren Vorschlag für eine Vierjahresperiode anlässlich der ersten Weltmeisterschaften nach Olympischen Spielen. Bei seiner ersten Sitzung wählt das Athletenkomitee aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden. Die Aufgaben des Athletenkomitee werden durch die Regeln für das Athletenkomitee festgelegt. ARTIKEL 10 IBU SCHIEDSGERICHT UND BERUFUNGEN AUS DER IBU ZUM CAS 10.1 Das Schiedsgericht der IBU, als eine unabhängige Einrichtung, besteht aus 3 Schiedsrichtern, von denen mindestens der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt oder eine vergleichbare juristische Befähigung haben muss. 10.2 Das Schiedsgericht ist zuständig: a) zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen der IBU und ihren Mitgliedern und zwischen Mitgliedern der IBU; b) zur Entscheidung einer Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Kongress; c) zur Entscheidung von Berufungen gegen die Verhängung von Straf- und Disziplinarmaßnahmen durch den Vorstand oder den Kongress; d) zur Entscheidung über Streitigkeiten aus Verträgen und Vereinbarungen der IBU beziehungsweise aus Deklarationen innerhalb der IBU. 10.3 Die Ernennung der Schiedsrichter und die Verfahren vor dem Schiedsgericht sind in den Artikeln 11 und 15 der IBU Disziplinarregeln festgelegt. 10.4 Diese Bestimmungen gelten auch für Verfahren nach Artikel 10.2 lit a) und d) mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Berufungswerbers der Antragsteller und an die Stelle des Vorstandes der IBU oder des Kongresses der Antragsgegner tritt. 10.5 Im Falle von Verfahren nach Artikel 10.2 lit b) sind die genannten Bestimmungen mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Vorstandes der IBU der Kongress der IBU tritt. 10.6 Die Entscheidungen des IBU Schiedsgerichts in Doping Angelegenheiten unterliegen der Berufung an das Sportschiedsgericht (CAS) Lausanne. Zusätzlich zu den Parteien des Schiedsverfahrens haben jede andere Antidopingorganisation, nach deren Regeln gegen eine Sanktion Berufung eingelegt werden hätte können, das Internationale Olympische Komitee, wo die Entscheidung Auswirkungen auf die Olympischen Spiele haben könnte, und WADA das Recht zur Berufung an das CAS gegen die Entscheidung des IBU Schiedsgerichts oder gegen die Entscheidung des Stand: Sept. 2009 1/12 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV IBU Vorstands, wenn gegen die Entscheidung des IBU Vorstands intern nicht berufen wurde. Für das betreffende Verfahren gelten die entsprechenden Regeln des CAS. 10.7 Der IBU Vorstand und der Athlet haben auch das Recht zur Berufung an das CAS gegen Entscheidungen der WADA betreffend die Gewährung oder Verweigerung einer Therapeutischen Anwendungsausnahme. Für das betreffende Verfahren gelten die entsprechenden Regeln des CAS. ARTIKEL 11 HAFTUNG Die IBU haftet für Mitglieder des Vorstandes, der Komitees, des Schiedsgerichts, der Wettkampfjurys, der Berufungsjurys, für Technische Delegierte und Internationale Kampfrichter für alle Handlungen, die die betreffenden Personen in gutem Glauben und in einer solchen Art und Weise für die IBU gesetzt haben, dass mit gutem Grund angenommen werden kann, dass sie zum Wohle der IBU und nicht dagegen gehandelt haben. ARTIKEL 12 UNVEREINBARKEIT Ein gewähltes Mitglied eines Gremiums der IBU kann nicht auf der Basis eines Angestelltenvertrages oder als ein Funktionär in der IBU Geschäftsstelle engagiert werden, es sei denn es tritt von seiner gewählten Funktion zurück. Jedoch hat eine solche Person Anrecht auf Ausgleich eines entsprechenden Verdienstausfalls, wenn die persönlich geleistete Tätigkeit im Namen oder zum Wohle der IBU einen derartigen Ausgleich rechtfertigt. ARTIKEL 13 FINANZPRÜFUNG Mit der Finanzprüfung beauftragt der Vorstand jährlich einen behördlich zugelassenen Prüfer oder eine Firma für Rechnungsprüfung. Diese Firma überprüft die Finanzen oder Kontobücher der Internationalen Biathlon Union, die Verwaltung der Finanzen der Internationalen Biathlon Union, die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Belege sowie deren Übereinstimmung mit der Buchhaltung und den Jahresabschluss. Er erstellt den Prüfbericht in der Landessprache und legt ihn dem Vorstand vor. Der Vorstand ist verpflichtet, den Prüfbericht und die Protokolle aller Sitzungen der IBU Organe den vom Kongress gewählten Prüfern zuzuleiten. Diese Prüfer führen ihre Finanzprüfung jährlich durch, in geraden Jahren jedoch bis spätestens 90 Tage vor dem Kongress und werden prüfen, dass die Beschlüsse des Kongresses durchgeführt worden sind. Sie erstellen einen Bericht in englischer Sprache über die Finanzprüfung und legen diesen 60 Tage vor dem Kongress der IBU Geschäftsstelle vor. Der Vorstand ist verpflichtet, den Prüfbericht mit der Tagesordnung für den Kongress den Mitgliedsverbänden zuzuleiten. ARTIKEL 14 REGELN 2010 Der Vorstand ist berechtigt, Beschlüsse zu den folgenden spezifischen Regeln zu formulieren - Die notwendigen Änderungen der IBU-Verfassung gemäß Art. 5.2.3 - Die Veranstaltungs- und Wettkampfregeln und ihre Anhänge - Die Disziplinarregeln - Die Antidoping-Regeln - Die Regeln für das Technische Komitee - Die Regeln für Ehrungen - Die Wahlregeln Stand: Sept. 2009 1/13 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV - Die Regeln für Fahne und Hymne und legt diese dem Kongress zur Entscheidung vor, mit Ausnahme der notwendigen Anpassungen hinsichtlich: a. des Layouts von Wettkampfanlagen, b. der Organisation einer Veranstaltung, c. der Übereinstimmung mit dem WADA-CODE. ARTIKEL 15 SANKTIONEN UND DISZIPLINARMASSNAHMEN 15.1 Strafen und Disziplinarmaßnahmen können gemäß der IBU Disziplinarregeln, die Bestandteil der Verfassung sind, verhängt werden. 15.2 Weitere Bestimmungen sind in den Disziplinarregeln festgelegt. ARTIKEL 16 VERWENDUNG DES VERBANDSVERMÖGENS BEI AUFLÖSUNG DER IBU Mit dem Auflösungsbeschluss hat der Kongress über die Verwendung des Unionsvermögens zu beschließen und zwei Liquidatoren (Juristen/Wirtschaftsprüfer) für die Durchführung des Auflösungsbeschlusses zu ernennen. Im Falle einer Auflösung oder Aufhebung der IBU oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der IBU, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden (Österreichische Bundesabgaben Ordnung). ARTIKEL 17 RUNDFUNK-/FERNSEH-/INTERNET ÜBERTRAGUNGS-RECHTE Alle Rechte und Vereinbarungen hinsichtlich der Fernsehübertragungen (einschließlich Internet) für die IBU Weltmeisterschaften Männer und Frauen und IBU Weltcups werden alleine von der IBU vorbehalten und wahrgenommen. Der Vorstand ist frei, spezielle Vereinbarungen mit Mitgliedsverbänden zu schließen. ARTIKEL 18 INKRAFTTRETEN Diese Verfassung trat am 2. Juli 1993 in Kraft und wurde auf den Kongressen 1994, 1996, 1998, 2000, 2004, 2006,2008 und 2010 geändert. Die letzte Änderung trat am 10. September 2010 in Kraft. 2010 Stand: Sept. 2009 1/14 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV IBU DISZIPLINARREGELN IBU DISZIPLINARREGELN Angenommen durch den IBU Kongress 1994 mit den Änderungen durch die Kongresse 1996, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006 und 2008. INHALTSVERZEICHNIS ARTIKEL 1 ARTIKEL 2 ARTIKEL 3 ARTIKEL 4 ARTIKEL 5 ARTIKEL 6 ARTIKEL 7 ARTIKEL 8 ARTIKEL 9 ARTIKEL 10 ARTIKEL 11 ARTIKEL 12 ARTIKEL 13 ARTIKEL 14 ARTIKEL 15 ARTIKEL 16 ARTIKEL 17 ARTIKEL 18 Rechtsgrundlage ...................................................... Geltungsbereich ....................................................... Straf- und Disziplinartatbestände ............................ Voraussetzungen der Strafbarkeit und disziplinärer Maßnahmen ........................................ Strafen .................................................................... Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen gegen Mitgliedsverbände ................................................... Organe und materielle Zuständigkeit ...................... Berufungsjury ......................................................... IBU Schiedsgericht ................................................. Verfahren vor der Wettkampfjury .......................... Verfahren vor dem Vorstand .................................. Berufungsverfahren vor der Berufungsjury ........... Berufungsverfahren vor dem IBU-Schiedsgericht . Haftungsausschluss ............................................... Abweichungen IBU / Regelwerk – WADA-Code IBU-Cup-Veranstaltungen Offene IBU Europameisterschaften Inkrafttreten .......................................................... Stand: Oktober 2010 2 2 2 2 3 5 6 6 7 7 8 8 9 10 10 11 12 12 2010 2010 2010 2/1 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV IBU DISZIPLINARREGELN ARTIKEL 1 RECHTSGRUNDLAGE Die Disziplinarregeln der IBU ergehen aufgrund von Artikel 14 der Verfassung der IBU. ARTIKEL 2 GELTUNGSBEREICH Die Disziplinarregeln gelten für alle Mitglieder der IBU und für alle Teilnehmer an der Tätigkeit der IBU oder einer ihrer nationalen Verbände kraft der Mitgliedschaft des Teilnehmers, seiner Akkreditierung oder Teilnahme an den Aktivitäten oder Veranstaltungen der IBU oder ihrer nationalen Verbände. ARTIKEL 3 STRAF- UND DISZIPLINARTATBESTÄNDE 3.1 Strafen richten sich gegen Athleten. 3.2 Disziplinarmaßnahmen richten sich gegen Betreuungspersonal und Trainer, gegen Funktionäre und Personal der IBU und ihrer Mitglieder, gegen Mitglieder von Wettkampfkomitees und gegen Mitglieder der IBU sowie gegen jeden anderen Teilnehmer gemäß Artikel 2 oben. 3.3 Strafen und Disziplinarmaßnahmen werden verhängt bei: - Verstößen gegen sportliche Grundsätze und unsportlichem Verhalten, insbesondere bei Verstößen gegen die Wettkampfregeln der IBU und gegen die IBU Antidopingregeln; - Verstößen gegen die Verfassung der IBU und sonstige Regeln der IBU sowie gegen Beschlüsse der Organe der IBU; - Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der Interessen der IBU und bei Beeinträchtigung von Verträgen, die die IBU abgeschlossen hat; - Beleidigung der IBU, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren Organe oder der ihnen angehörenden Personen. ARTIKEL 4 VORAUSSETZUNGEN DER STRAFBARKEIT UND DISZIPLINÄRER MASSNAHMEN 4.1 Ausgenommen in Dopingangelegenheiten wird bestraft oder einer Disziplinarmaßnahme unterzogen, wer schuldhaft, das heißt vorsätzlich oder fahrlässig, eine Regelwidrigkeit begeht. In Dopingangelegenheiten kommt das Konzept zur Anwendung, das hinter der Welt Anti-Doping Code und Artikel 1.2.2 der IBU Antidopingregeln liegt. 4.2 Ausgenommen in Dopingangelegenheiten kann bei Geringfügigkeit eines Vergehens von der Verhängung einer Strafe oder Disziplinarmaßnahme abgesehen und eine Belehrung erfolgen oder eine Verwarnung ausgesprochen werden. 4.3 Ausgenommen in Dopingangelegenheiten kann das zuständige Organ der IBU von der Verhängung einer Strafe absehen oder eine mildere Strafe verhängen, wenn der Athlet ernste Anstrengungen unternimmt, den Schaden wieder gut zu machen, den er der Sportgemeinschaft oder dem Opfer zugefügt hat. Stand: Oktober 2010 2/2 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon ARTIKEL 5 STRAFEN DSV 2009 / 2010 Als Strafen können verhängt werden: 5.1 Verweise Ein Verweis ist zu verhängen im Fall: a) der Gefährdung oder Schädigung der Ehre, des Ansehens oder der Interessen der IBU, b) der Beleidigung der IBU, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren Organe oder der ihnen angehörenden Personen, c) von Regelwidrigkeiten, für die keine oder nicht ausdrücklich eine schwerere Strafe vorgesehen ist; 5.2 Startverbot Ein Athlet oder eine Mannschaft erhalten keine Erlaubnis zum Start wenn: a) bei einem Verstoß gegen die Qualifikationsbestimmungen des Artikels 1.4 der IBU Wettkampfregeln, b) wenn die in Artikel 1.5 der IBU Wettkampfregeln geforderten Bedingungen und Qualifikationskriterien nicht erfüllt sind, c) beim Erscheinen am Start mit einer Ausrüstung, Bekleidung oder Werbung, die Artikel 4.2.2.4 IBU Wettkampfregeln oder Annex A (Materialkatalog) zu diesen Regeln oder den IBU Regeln für Werbung nicht entspricht, d) beim Erscheinen am Start mit einer falschen Startnummer oder ohne Startnummer aufgrund eines vom Athleten oder der eigenen Mannschaft begangenen Fehlers, e) bei einem Verstoß gegen die Regeln für das offizielle Training, Anschießen, Aufwärmen und Skitesten. Das Startverbot gilt für den Wettkampf, in dem der Verstoß erfolgte, beziehungsweise für den nächsten Wettkampf, soweit anwendbar. 5.3 30 Sekunden Zeitstrafe 2010 Nimmt ein Athlet an einem Verfolgungswettkampf teil und startet bis zu maximal drei Sekunden vor seiner offiziellen Startzeit, wird eine Zeitstrafe von dreißig Sekunden verhängt. 5.4 1-Minute Zeitstrafe Mit einer 1-Minute Zeitstrafe werden ein Athlet oder eine Mannschaft bestraft, im Falle a) er/sie einem zum Überholen ansetzenden Athleten beim Überholen die Spur nicht auf die erste Aufforderung hin freigibt, b) geringfügiger Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays oder die Anforderungen der Sportlichkeit. 5.5 2-Minuten Zeitstrafe Eine Zeitstrafe von zwei Minuten wird verhängt gegen Athleten oder Mannschaften für: a) jede Strafrunde, die als Folge von Schießfehlern unmittelbar nach jedem Liegendund Stehendschießen von einem Athleten nicht gelaufen wird, b) die Anwendung der Skating - Technik (ein oder beide Beine seitwärts) in der Staffel oder beim Massenstart Wettkampf oder bei einem Gruppenstart in den vorbereiteten Startspuren nach der Startlinie, c) jeden nicht abgefeuerten Schuss, bei dem der Athlet das Rennen im Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstartwettkampf aufnimmt, bevor er alle fünf Stand: Oktober 2010 2/3 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Schuss abgefeuert hat, bzw. alle acht Schuss beim Staffelwettkampf, und dabei nicht alle Ziele getroffen hat, d) kleinere Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays und die Anforderungen der Sportlichkeit. 5.6 Disqualifikation 2009 / 2010 Ein Athlet oder eine Mannschaft wird disqualifiziert für: a) Teilnahme an einem Wettkampf ohne entsprechende Teilnahmeberechtigung, b) Verstoß gegen Artikel 1.4 der Wettkampfregeln „Teilnahmeberechtigung von Wettkämpfern und Mannschaften“, c) Annahme von nicht gestatteter Hilfeleistung, wie in Artikel 1.8.2 der Wettkampfregeln definiert, seitens eines Mitgliedes eines Betreuerstabes oder eines nicht am Wettkampf teilnehmenden Mitgliedes der eigenen Mannschaft, d) Verwendung von Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung, die nicht den IBU-Regeln entspricht, einschließlich nichtgenehmigter Werbung bei einer Veranstaltung oder einem Wettkampf der IBU, e) Umgehen der Start- und Zielkontrollen, f) Teilnahme am Wettkampf mit nicht gemäß den Regeln markierten Skiern oder Gewehr, g) Unzulässige Veränderung an Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung nach erfolgter Kontrolle und Markierung bei der Startkontrolle, h) Teilnahme an einem Wettkampf mit einer laut Startliste nicht zugewiesenen Startnummer oder Startnummernfarbe, ganz gleich, ob dies absichtlich oder auf Grund eines eigenen Fehlers oder eines solchen seiner Mannschaft erfolgt, i) Abweichen vom markierten Streckenverlauf, Laufen einer falschen Strecke, (2010 wodurch ein Zeitvorteil für sich oder die eigene Mannschaft entsteht,) oder Laufen von Streckenschleifen in falscher Reihenfolge oder falscher Richtung, j) Verwendung von anderen Antriebsmitteln als Skier, Stöcke und eigener Muskelkraft, k) Nichtmitführen des Gewehrs während des Wettkampfes auf Skiern und Nichttragen des Gewehrs mit nach oben zeigendem Lauf (wenn das Gewehr nicht beschädigt ist) auf der Strecke , l) Behinderung eines anderen Athleten auf der Strecke oder auf dem Schießstand durch eine ernsthafte Störung, m) Austausch beider Skier während des Wettkampfes, n) Entgegennahme von unzulässiger Hilfeleistung durch eine andere Person bei der Reparatur von Ausrüstung oder Entgegennahme anderer nicht genehmigter Hilfeleistung, o) für das Verwenden irgendwelcher Substanzen oder Mittel während eines Wettkampfes, die zur Veränderung der Gleitfähigkeit der Skier dienen, p) Abgabe von mehr als fünf Schuss bei einer Schießeinlage im Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- oder von mehr als acht Schuss im Staffelwettkampf, q) Verharren in einer falschen Schießposition oder falschen Schießstellung, nachdem ermahnt wurde, r) Schussabgabe in falscher Positionsabfolge, s) Verwendung eines zweiten Magazins, statt verlorene oder Ersatzmunition für nicht funktionierende Patronen oder Reservemunition einzeln zu laden, t) Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen beim Schießen nach Artikel 8.5 der Wettkampfregeln, u) Austausch des Gewehrs gegen ein anderes Gewehr nach dem Start an einem anderen Ort, als am Schießstand, Stand: Oktober 2010 2/4 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV v) sich im Massenstart- und / oder Staffelwettkampf nicht auf die entsprechend ihrer Startnummer zugewiesene Schießbahn begeben und von dort aus schießen; 2010 w) in einem Verfolgungswettkampf früher als drei Sekunden vor der zugewiesenen Startzeit starten; 2010 x) Ernsthafte Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays oder die Anforderungen der Sportlichkeit. 5.7 Suspendierung Wenn sich nach Ablauf der Protestzeit eines Wettkampfes herausstellt, dass ein Athlet einen schweren Verstoß gegen die IBU Regeln begangen hat, kann die Wettkampfjury des betreffenden Wettkampfes die Suspendierung für den nächsten Wettkampf aussprechen. Im Falle eines besonders schweren Regelverstoßes kann der Vorstand die Suspendierung für mehr als einen Wettkampf auf bis zu höchstens 15 aufeinander folgende Wettkämpfe der laufenden Weltcups und der laufenden Weltmeisterschaft ausdehnen. 5.8 Geldstrafe 2010 5.8.1 Geldstrafen bis zu 500 € können von der Wettkampfjury solchen Personen auferlegt werden, die gegen die IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln verstoßen. 5.8.2 Geldstrafen bis zu €100.000 können vom Vorstand der IBU solchen Personen auferlegt werden, die einen schweren Verstoß gegen die IBU-Verfassung, IBU-Regeln oder Beschlüsse der Organe oder anderer zuständiger Gremien der IBU begehen, und solchen Personen, die die Interessen oder den Ruf der IBU gefährden oder schädigen. 5.8.3 Geldstrafen bis 200.000 € können vom Vorstand der IBU solchen Personen auferlegt werden, die einen schweren Verstoß gegen die IBU-Antidoping Regeln begangen haben und dadurch dem Ruf der IBU oder den Interessen der IBU ernsthaft geschadet haben. 5.9 Die oben angeführten Strafen, mit Ausnahme von Geldstrafen, dürfen nur bis zur Bekanntgabe der endgültigen Ergebnislisten verhängt werden. 2010 ARTIKEL 6 DISZIPLINARMASSNAHMEN UND SANKTIONEN GEGEN MITGLIEDSVERBÄNDE Als Disziplinarmaßnahmen werden gegen oben in Artikel 3.2 genannte Personen verhängt: 6.1 Verweis Im Falle eines geringfügigen Verstoßes gegen die Verfassung, die Regeln der IBU oder gegen Beschlüsse der Organe der IBU sowie Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der Interessen der IBU wird ein Verweis ausgesprochen. 6.2 Geldstrafen 2010 6.2.1 Geldstrafen bis zu 500 € können von der Wettkampfjury solchen Verbänden auferlegt Stand: Oktober 2010 2/5 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV werden, die gegen die IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln verstoßen. 6.2.2 Geldstrafen bis zu 100.000 € können vom Vorstand der IBU solchen Verbänden auferlegt werden, die einen schweren Verstoß gegen die IBU-Verfassung, IBU-Regeln oder Beschlüsse der Organe oder anderer zuständiger Gremien der IBU begehen, und solchen Verbänden, die die Interessen oder den Ruf der IBU gefährden oder schädigen. 6.2.3 Geldstrafen bis 200.000 € können vom Vorstand der IBU den Mitgliedsverbänden auferlegt werden, die ernsthaft gegen die IBU-Antidoping Regeln verstoßen haben und dadurch dem Ruf der IBU oder den Interessen der IBU ernsthaft geschadet haben. 6.3 Entfernung aus einer Funktion Personen, die oben in Artikel 3.2 aufgezählt werden und die die IBU Verfassung, die IBU Regeln oder Entscheidungen des IBU Vorstands oder anderer zuständiger Stellen der IBU in ernstzunehmender Weise verletzen, können für die restliche Dauer ihrer gewählten oder ernannten Funktion enthoben werden, und können für weitere Perioden für eine zu wählende oder zu ernennende Funktion bis hin zu lebenslänglicher Dauer gesperrt werden. ARTIKEL 7 ORGANE UND MATERIELLE ZUSTÄNDIGKEIT (2010) 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Straf- und Disziplinargewalt liegen in 1. Instanz bei der Wettkampfjury und beim Vorstand der IBU und dem Antidoping-Anhörungsgremium. 2010 Die Wettkampfjury ist für die Verhängung aller Strafen und Disziplinarmaßnahmen zuständig, die aus Verstößen gegen die IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln resultieren. Einsprüche gegen Straf- und Disziplinarentscheidungen der Wettkampfjury können bei der Berufungsjury eingelegt werden. Der Vorstand der IBU ist zuständig für: 2010 a. Enthebung von einer Funktion; die Entlassung einer durch den Kongress gewählten Person muss durch den nächsten Kongress bestätigt werden. b. Verhängung von Geldstrafen bis zur Höhe von € 100.000 für schwere Regelverstöße. c. Verhängung von Geldstrafen bis zur Höhe von 200.000 gemäß Art. 6.2.3. d. Suspendierung von Athleten, die ernsthaft gegen eine IBU-Regel verstoßen haben. Einsprüche gegen Straf- und Disziplinarentscheidungen des Vorstands oder des Kongresses können beim IBU-Schiedsgericht eingelegt werden. Das Antidoping-Anhörungsgremium ist für Suspendierungen bei Verstößen gegen die IBU-Antidoping-Regeln zuständig. Berufungen können zum CAS eingelegt werden. ARTIKEL 8 BERUFUNGSJURY 8.1 Die Berufungsjury besteht aus 5 Mitgliedern und wird für jede IBU Veranstaltung neu zusammengesetzt. Den Vorsitz führt ein Mitglied des IBU Vorstandes und wird von diesem für jede IBU Veranstaltung einer Wettkampfsaison ernannt. Die anderen Mitglieder der Berufungsjury müssen auch Mitglieder des Vorstandes sein, sofern genügend bei der Veranstaltung anwesend sind. Bei Wettkämpfen, bei denen nicht genügend Vorstandsmitglieder anwesend sind, sind die anderen Mitglieder der Berufungsjury Mannschaftsführer und Trainer der an der Mannschaftsführersitzung teilnehmenden Mannschaften. Diese Regel gilt für Olympische Winterspiele, Stand: Oktober 2010 2/6 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Weltmeisterschaften, Junioren- und Jugend-Weltmeisterschaften und Biathlon Weltcups. 8.2 Die vier Mitglieder der Berufungsjury, die nicht Vorsitzender sind, werden spätestens am Tag der Mannschaftsführersitzung, die am Tag vor dem ersten offiziellen Training stattfindet, und vor der Wahl der Wettkampfjury aus den anwesenden Mitgliedern des Vorstandes oder aus den Mannschaftsführern und Trainern der an der Mannschaftsführersitzung teilnehmenden Mannschaften gewählt. Der Vorsitzende der Berufungsjury leitet die Wahl. Die Mitglieder der Berufungsjury dürfen gleichzeitig kein Wettkampffunktionär und kein Mitglied der Wettkampfjury sein. Für die Wahl hat jeder Mitgliedsverband nur eine Stimme. 8.3 In Angelegenheiten, die eine Nation betreffen, der der Vorsitzende oder ein Mitglied der Berufungsjury von ihrer Staatsbürgerschaft her zugehören oder für die sie arbeiten, gelten diese als befangen und sind nicht stimmberechtigt. Betrifft die Befangenheit den Vorsitzenden, übernimmt zur Regelung der betreffenden Angelegenheit ein anderes Mitglied des Vorstandes der IBU oder, sofern ein solches nicht anwesend ist, das älteste Mitglied der Berufungsjury den Vorsitz. 8.4 Für das Wahlverfahren und für Entscheidungen gilt Artikel 2.3 der IBU Wettkampfregeln. ARTIKEL 9 IBU SCHIEDSGERICHT 9.1 Das IBU Schiedsgericht als eine unabhängige Einrichtung besteht aus 3 Schiedsrichtern, von denen mindestens der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt oder eine gleichwertige rechtliche Befähigung haben muss. 9.2 Sitz 2009 Das IBU Schiedsgericht hat seinen Sitz in Salzburg, hier werden auch die Schiedsgerichts-Verhandlungen abgehalten. 9.3 Zusammensetzung des Schiedsgericht Jedes Mitglied der IBU hat das Recht, zwei Schiedsrichter zu benennen, die die Schiedsrichterliste bilden, aus der das IBU Schiedsgericht für jeden einzelnen Fall zusammengesetzt wird. Die Benennung erfolgt mit eingeschriebener Post an den Generalsekretär des IBU Schiedsgerichtes. Die Mitglieder des IBU Rechtsausschusses wählen aus ihren Reihen den Generalsekretär des IBU Schiedsgerichts. Der Generalsekretär des IBU Schiedsgerichts fungiert als Depositär der Schiedsrichterliste und informiert die IBU Mitgliedsverbände jedes Jahr zum 1. September über den aktuellen Stand der Schiedsrichterliste. 9.4 Der Berufungswerber ernennt einen Schiedsrichter, der Vorstand einen anderen. 9.5 Die beiden Schiedsrichter haben sich binnen 10 Tagen nach der Benennung des zweiten Schiedsrichters auf einen Vorsitzenden zu einigen. Kommt die Einigung innerhalb dieser 10 Tagesfrist nicht zustande und einigen sich die beiden Schiedsrichter nicht auf eine Frist, binnen der sie die Wahl des Vorsitzenden vornehmen werden, so wird der Vorsitzende auf Antrag einer Partei vom Präsidenten Stand: Oktober 2010 2/7 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV des CAS Lausanne ernannt. 9.6 Bei Wegfall oder Verhinderung eines Schiedsrichters wird der Nachfolger ebenso ausgewählt wie der Vorgänger. ARTIKEL 10 VERFAHREN VOR DER WETTKAMPFJURY 10.1 Die Zusammensetzung der Wettkampfjury ist in Artikel 2.3.2 der IBU Wettkampfregeln festgelegt. 10.2 Die Wettkampfjury verhängt Strafen und Disziplinarmaßnahmen nach einem Bericht des/der RD, TD(s), der IKR, der Wettkampffunktionäre, aufgrund von Feststellungen ihrer Mitglieder oder als Folge von Protesten. 10.3 Ehe die Wettkampfjury eine Strafe verhängt, muss der betroffene Athlet und/oder sein Mannschaftsführer – soweit möglich und technisch durchführbar – angehört werden. 10.4 Die Wettkampfjury ist unabhängig. Sie ist in ihrer Beweisaufnahme und Beweiswürdigung frei. 10.5 Gibt die Wettkampfjury gemäß Kapitel 10. IBU Wettkampfregeln eingelegten Protesten nicht statt, besteht die Möglichkeit zur Berufung an die Berufungsjury. ARTIKEL 11 VERFAHREN VOR DEM VORSTAND 2010 11.1 Wenn nach Abschluss des Vorgangs zur Verarbeitung der Ergebnisse, wie unter Artikel 7 der IBU-Antidoping-Regeln beschrieben, eine Kontrolle der IBU und/oder Kontrolle bei einer internationalen Veranstaltung einen möglichen Verstoß gegen die IBU-Antidoping-Regeln aufdeckt, wird der Fall dem Antidoping-Anhörungsgremium der IBU zur Entscheidung übertragen. Es gelten die Verfahrensanweisungen von Art. 8 ADR. 11.2 Gegen Entscheidungen des Antidoping-Anhörungsgremiums der IBU kann direkt zum CAS Berufung eingelegt werden. 11.3 Dem Betroffenen und seinem Nationalen Verband ist rechtliches Gehör und Gelegenheit, sich eines Beistandes und eines Dolmetsches zu bedienen, zu gewähren. Die betreffende Person hat das Recht, Beweismittel vorzubringen, einschließlich des Rechts, Zeugen zu benennen und zu befragen. Der Vorstand ist in seiner Beweisaufnahme und Beweiswürdigung frei. 11.4 Die Entscheidung ist mit Begründung in schriftlicher Form dem Betroffenen binnen 14 Tagen ab ihrem Ergehen zuzustellen. 11.5 Die durch die außerordentliche Vorstandssitzung und die durch die B-Proben Untersuchung entstandenen Kosten trägt im Falle der Verurteilung der Betroffene, ersatzweise der betroffene Verband. 11.6 Redaktionelle Änderungen Der Vorstand der IBU ist berechtigt, notwendige redaktionelle Änderungen Stand: Oktober 2010 2010 2/8 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV innerhalb der IBU-Disziplinarregeln in Übereinstimmung mit den von diesem Kongress gefassten Beschlüssen vorzunehmen. ARTIKEL 12 BERUFUNGSVERFAHREN VOR DER BERUFUNGSJURY 12.1 Die Frist zur Erhebung einer Berufung gegen die Verhängung einer Strafe oder einer Disziplinarmaßnahme durch die Wettkampfjury beträgt 1 Stunde. Diese Frist beginnt vor und während des Wettkampfes mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Wettkampfjury und nach Ende des Wettkampfes nach Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisliste eines Wettkampfes zu laufen. 12.2 Die Berufungsjury tritt unverzüglich nach Ablauf dieser Frist zusammen und fällt ihre Entscheidung so rasch als möglich, jedenfalls noch vor 24 Uhr desselben Tages. 12.3 Die Berufung erfolgt in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der Berufungsjury und ist beim Wettkampfbüro einzureichen. Gleichzeitig ist eine Kaution von 75 € beim Wettkampfbüro zu hinterlegen. Diese Kaution verfällt im Falle einer Ablehnung der Berufung an die IBU. 12.4 Der Vorsitzende der Wettkampfjury hat der Berufungsjury die Gründe für die Entscheidung der Wettkampfjury darzulegen. 12.5 Der betroffenen Person ist rechtliches Gehör und Gelegenheit zur Hinzuziehung eines Beistandes und eines Dolmetschers zu gewähren. Die Entscheidung ergeht schriftlich und ist in der IBU Geschäftsstelle aufzubewahren. 12.6 Bei Nichtanwesenheit des Berufungswerbers wird gegen diesen entschieden. 12.7 Die Berufungsjury ist in Beweisaufnahme und Beweiswürdigung frei. 12.8 Die Entscheidung der Berufungsjury ist unanfechtbar. ARTIKEL 13 BERUFUNGSVERFAHREN VOR DEM IBU SCHIEDSGERICHT 13.1 Der Berufungswerber hat seine Berufung an das IBU Schiedsgericht durch eingeschriebenen Brief beim Generalsekretär des IBU Schiedsgerichts innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Erhalt der entsprechenden Entscheidung einzubringen. Innerhalb von zehn Tagen ab der Mitteilung der Entscheidung hat eine solche Partei das Recht, vom IBU Vorstand, der die Entscheidung erlassen hat, eine Kopie des Aktes, auf den sich der Vorstand bezog, zu verlangen. Wenn ein solches Verlangen innerhalb der 10 Tages Periode gestellt wird, so ist der Partei, die ein solches Verlangen gestellt hat, eine Zeit von einundzwanzig Tagen ab dem Empfang des Aktes einzuräumen, um eine Berufung beim IBU Schiedsgericht einzulegen. Alle Beschwerden müssen kurz ihre Natur und die darauf bezüglichen Tatsachen darlegen und gleichzeitig einen Schiedsrichter benennen. Der Generalsekretär des IBU Schiedsgerichts muss die andere Partei unverzüglich über die Beschwerde informieren. 13.2 Der Vorstand hat innerhalb 1 Monats nach Erhalt der Mitteilung seinen Schiedsrichter Stand: Oktober 2010 2/9 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV zu benennen und zwar auch an den Berufungswerber. Erfolgt diese Benennung durch den Vorstand nicht, kann der Berufungswerber die Benennung des zweiten Schiedsrichters durch den Generalsekretär des IBU Schiedsgerichts erbitten. 13.3 Die Schiedsrichter sind bei ihren Entscheidungen an die IBU Verfassung, IBU Regeln, IBU Wettkampfregeln und IBU Antidopingregeln sowie an die Vorschriften des materiellen Rechts der Republik Österreich gebunden. Soweit in der Verfassung und Regeln der IBU nichts Anderes bestimmt ist, gelten für das Schiedsverfahren die allgemeinen Vorschriften des österreichischen Zivilprozessrechts. 13.4 Die Schiedsrichter haben je nach Sachlage, außer in den Fällen des Artikels 10.2. (Abs. c und d) der IBU Verfassung, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Bei Gefahr im Verzug ist der Präsident des IBU Schiedsgerichtes ermächtigt, vorläufige oder Rechts verwahrende Maßnahmen zu beschließen. 13.5 Das IBU Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach mündlicher Verhandlung nach Möglichkeit innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab seiner Konstituierung. 13.6 In der mündlichen Verhandlung ist der Sachverhalt durch Anhörung des Berufungswerbers, eines Vertreters des Vorstandes, etwaiger Zeugen und vom IBU Schiedsgericht auszuwählender Sachverständiger aufzuklären. 13.7 13.8 Unabhängig von Anträgen der Parteien können weitere Beweismittel herangezogen werden. Dem Berufungswerber und einem Vertreter des Vorstandes ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Anwesenheit bei Zeugenvernehmungen zu geben. 13.9 Mündliche Verhandlungen sind für IBU Mitglieder öffentlich. 13.10 Das Nichterscheinen einer Partei hindert nicht die Durchführung des Verfahrens. 13.11 Der Berufungswerber und der Vorstand können sich während des ganzen Verfahrens eines rechtskundigen Beistandes und eines Dolmetschers bedienen. 13.12 Einer Berufung gegen Entscheidungen des Vorstandes kommt keine aufschiebende Wirkung zu. 13.13 Die vom IBU Schiedsgericht getroffene Entscheidung ist beiden Parteien innerhalb von 14 Tagen ab Ergehen schriftlich mit Begründung per Einschreiben zuzustellen. 13.14 Das IBU Schiedsgericht entscheidet auch über die Kosten des Verfahrens. Diese können den Beteiligten anteilig oder einer Partei ganz auferlegt werden. Wenn ein Antrag auf Schiedsspruch eingebracht wird, hat der Beschwerdeführer eine Gebühr von 350 € zu entrichten, ohne die das IBU Schiedsgericht nicht zu tagen beginnt. Im Zuge der Bildung des Schiedsgerichtes setzt der Generalsekretär des IBU Schiedsgerichtes unbeschadet späterer Änderungen die Summe und Zahlungsmodalitäten des Gerichtskostenvorschusses fest. Jede Partei hat die Kosten für einen Schiedsrichter und die Hälfte der Kosten des Präsidenten sowie die Kosten ihrer Zeugen, Experten und Dolmetscher vorzuschießen. Stand: Oktober 2010 2/10 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 13.15 Die Entscheidungen des IBU Schiedsgerichtes sind endgültig und unanfechtbar, mit Ausnahme von Entscheidungen in Doping Angelegenheiten und in Angelegenheiten von Artikel 10.2 Abs. d) der IBU Verfassung. In Doping Angelegenheiten und in Angelegenheiten von Artikel 10.2 Abs. d) der IBU Verfassung ist eine Berufung an das CAS in Lausanne (Sportschiedsgericht) möglich. ARTIKEL 14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die zuständigen Organe und ihre Mitglieder können nicht für Ansprüche, die aus der Durchsetzung der vorliegenden Disziplinarregeln entstehen, haftbar gemacht werden. ARTIKEL 15 ABWEICHUNGEN Bei Abweichungen zwischen den Regelwerk der IBU und den WADA Regeln wird das Regeln der IBU durch den aktuellen WADA Code überstimmt. ARTIKEL 16 INKRAFTTRETEN Die Disziplinarregeln der IBU traten am 1. Juli 1994 in Kraft und wurden auf den Kongressen 1996, 1998, 2000, 2002, 2003, 2004, 2006, 2008 und 2010 geändert. Die Genehmigung durch den Kongress erfolgte am 10. September 210. IBU DISZIPLINARREGELN Stand: Oktober 2010 2/11 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV IBU - WETTKAMPFREGELN Angenommen durch den IBU Kongress 1998 mit Änderungen durch die Kongresse 2000, 2002, 2004, 2006 und 2008. INHALTSVERZEICHNIS 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4. 4.1 4.2 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 7. 7.1 7.2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendung............................................................................ Wettkämpferklassen................................................................ Wettkampfarten .................................................................... Teilnahmeberechtigung von Wettkämpfern und Mannschaften .... Einschreibung und Meldung .................................................. Auslosung und Zuweisung von Startnummern .......................... Mannschaftsführersitzungen .................................................. Verbote und Sanktionen für nicht am Wettkampf teilnehmende Personen ........................................................ Preise.................................................................................. ORGANISATIONSGREMIEN UND ERNENNUNGEN Allgemeine Organisationsgremien und Ernennungen .................. Das Organisationskomitee .................................................... Die Wettkampfjury .............................................................. Der Renndirektor / Stv. Renndirektor Technische Delegierte .......................................................... Internationale Kampfrichter .................................................... WETTKAMPFANLAGEN UND EINRICHTUNGEN Allgemeines ........................................................................ Startbereiche ...................................................................... Laufstrecke und dazugehörige Teile ........................................ Schießstand ........................................................................ Zielbereich .......................................................................... Wachs- und Wärmehütten für die Mannschaften ...................... WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG Allgemeine Regeln .............................................................. Überprüfungen von Ausrüstung und Bekleidung ........................ TRAINING UND ANSCHIESSEN Allgemeines ........................................................................ Offizielles Training ................................................................ Anschießen der Gewehre ...................................................... Aufwärmen auf der Strecke .................................................. Skitests .............................................................................. STARTBESTIMMUNGEN Arten von Starts und Startintervalle ........................................ Startstellungen und Starts .................................................... Startsignale ........................................................................ Startzeit, Frühstart, verspäteter Start und Fehlstart .................. Startnummern .................................................................... Wetterbedingungen .............................................................. LANGLAUFBESTIMMUNGEN Allgemeines ........................................................................ Behinderung ........................................................................ Stand: Oktober 2010) 3 3 3 7 8 10 13 14 15 15 15 16 17 18 19 20 21 23 25 29 30 30 30 33 33 34 35 35 35 36 37 38 39 40 41 42 3/1 Arbeitspapier 7.3 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 10. 10.1 10.2 11. 12. 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12.7 12.8 13. 13.1 13.2 14. 14.1 14.2 15. 15.1 15.2 15.3 15.4 15.5 15.6 15.7 15.8 15.9 16. Kampfrichterreferat Biathlon DSV Austausch von Ausrüstung, Reparaturen, Hilfeleistung ................ 42 SCHIESSBESTIMMUNGEN Allgemeines ........................................................................ 43 Spezielle Schießregeln für die jeweiligen Wettkampfarten .......... 43 Schießstellungen .................................................................. 44 Schießhilfen ........................................................................ 44 Sicherheitsbestimmungen ...................................................... 45 Patronenversager, verlorene Patronen und beschädigte Gewehre .. 46 Fehlerhafte oder nicht funktionierende Wettkampfscheiben ........ 47 ZIELEINLAUF, WETTKAMPFZEIT UND ERGEBNISSE Zieleinlauf .......................................................................... 48 Wettkampfzeit .................................................................... 48 Zeitnahme-Systeme .............................................................. 49 Wettkampfergebnisse .......................................................... 50 PROTESTE Allgemeines ........................................................................ 52 Protestarten und Bedingungen .............................................. 52 STRAFBESTIMMUNGEN ................................................ 52 WM – VERANSTALTUNGSREGELN Allgemeine Bestimmungen .................................................... 52 Bewerbungen und Ernennung von Ausrichtern .......................... 52 Veranstaltungsplan und Programm .......................................... 53 Berichte über den Fortgang .................................................. 53 Informationsschriften und Einladungen .................................... 53 Teilnahme .......................................................................... 54 Preise ................................................................................ 56 Leibchen der Führenden ........................................................ 56 OLYMP. WINTERSPIELE – VERANSTALTUNGSREGELN Regeln ................................................................................ 56 Zeitplan und Programm ........................................................ 56 IBU-CUP und OPEN ECH – VERANSTALTUNGSREGELN Kontinentalmeisterschaften .................................................... 57 Kontinentalcups .................................................................. 58 WELTCUP – VERANSTALTUNGSREGELN Allgemeine Bestimmungen .................................................... 58 Jährlicher Zeitplan für WC Veranstaltungen .............................. 59 Bewerbungen um Ausrichtung und Ernennung von Ausrichtern ... 59 WC Programm .................................................................... 60 Ausschreibungen .................................................................. 60 Teilnahme .......................................................................... 60 Leibchen für die Führenden im WC ........................................ 61 WC Wertung ...................................................................... 62 Preise ................................................................................ 64 IN-KRAFT-TRETEN .......................................................... 64 TABELLEN Tabelle 1 – Wettkampfspezifikationen – Skilanglauf und Schießen .. Tabelle 2 – Temperaturtab. entsprechung nach Windfaktors ........... 5-6 40 IBU WETTKAMPFREGELN Stand: Oktober 2010) 3/2 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1 ANWENDUNG Diese Regeln müssen bei Weltmeisterschaften (WM), Jugend/Junior Weltmeisterschaften (Y/J WM) und Weltcup (WC) Veranstaltungen voll angewendet werden. Bei Kontinentalmeisterschaften (KM) und Kontinentalcupveranstaltungen (KC) müssen sie grundsätzlich und, soweit sie anwendbar sind, angewendet werden. Bei anderen internationalen Veranstaltungen sind diese Regeln ebenfalls anzuwenden, es sei denn, in gesonderten Regeln oder in der Ausschreibung werden Änderungen bekannt gegeben. Bei Olympischen Winterspielen (OWS) sind diese Regeln, falls vom IOC nicht anderweitig festgelegt, ebenfalls anzuwenden. 1.2 WETTKÄMPFERKLASSEN Die folgenden Klassen sind bei IBU Wettkämpfen zugelassen: 1.2.1 Männer und Frauen Männliche und weibliche Wettkämpfer, die am Stichtag 31. Dezember ihr 21. Lebensjahr vollendet haben, werden als Männer bzw. Frauen bezeichnet und treten als Männer und Frauen jeweils nur noch bei den Wettkämpfen in der Männer- bzw. Frauenklasse der Saison, die am 1. November desselben Jahres startet, an. 1.2.2 Junioren und Juniorinnen Männliche und weibliche Wettkämpfer, die am Stichtag 31. Dezember ihr 19. Lebensjahr vollendet haben, werden als Junioren bzw. Juniorinnen bezeichnet und treten jeweils nur bei Wettkämpfen der Junioren bzw. der Juniorinnen der Saison, die am 1. November desselben Jahres beginnt, an. Für sie werden gesonderte Wettkämpfe veranstaltet. Jedoch ist es Junioren gestattet, in der Klasse der Männer, und Juniorinnen, in der Klasse der Frauen zu starten. 1.2.3 Jugend männlich und Jugend weiblich Wettkämpfer, die noch nicht das Alter der Junioren bzw. Juniorinnen, wie oben festgelegt, erreicht haben, werden als Jugend männlich bzw. Jugend weiblich definiert, für deren Klasse gesonderte Wettkämpfe veranstaltet werden. Jedoch ist es der Jugend männlich gestattet, an Wettkämpfen der Männer und Junioren, und der Jugend weiblich, an Wettkämpfen der Frauen und Juniorinnen teilzunehmen. Sie dürfen bei einer Veranstaltung im Einzel-, Sprint- und Verfolgungswettkampf jedoch nur in einund derselben Wettkämpferklasse starten. Darüber hinaus dürfen bei Y/J WM Jugendliche an nur einem Staffelwettkampf teilnehmen. 1.3 WETTKAMPFARTEN Die folgenden Wettkampfarten sind bei IBU Veranstaltungen zugelassen: 1.3.1 Männer a) 20 km Einzelwettkampf b) 10 km Sprintwettkampf c) 12,5 km Verfolgungswettkampf d) 4 x 7,5-km Staffelwettkampf e) 15 km Massenstartwettkampf f) 6 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 3.6 km Super Sprint Qualifikationswettkampf Stand: Oktober 2010) 3/3 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 1.3.2 Frauen a) 15 km Einzelwettkampf b) 7,5 km Sprintwettkampf c) 10 km Verfolgungswettkampf d) 4 x 6 km Staffelwettkampf e) 12,5 km Massenstartwettkampf f) 4 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2.4 km Super Sprint Qualifikationswettkampf 1.3.3 Männer und Frauen/Gemischter Staffelwettkampf 2 x 6 km Frauen + 2 x 7,5 km Männer 1.3.4 Junioren a) 15 km Einzelwettkampf b) 10 km Sprintwettkampf c) 12,5 km Verfolgungswettkampf d) 4 x 7,5 km Staffelwettkampf e) 12,5 km Massenstartwettkampf f) 6 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2,4 km Super Sprint Qualifikationswettkampf 1.3.5 Juniorinnen a) 12,5 km Einzelwettkampf b) 7,5 km Sprintwettkampf c) 10 km Verfolgungswettkampf d) 3 x 6 km Staffelwettkampf e) 10 km Massenstartwettkampf f) 4 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2,4 km Super Sprint Qualifikationswettkampf 1.3.6 Jugend männlich 1. 12,5 km Einzelwettkampf 2. 7,5 km Sprintwettkampf 3. 10 km Verfolgungswettkampf 4. 3 x 7,5 km Staffelwettkampf 5. 10 km Massenstartwettkampf 6. 4 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2,4 km Super Sprint Qualifikationswettkampf 1.3.7 Jugend weiblich a) 10 km Einzelwettkampf b) 6 km Sprintwettkampf c) 7,5 km Verfolgungswettkampf d) 3 x 6 km Staffelwettkampf e) 7,5 km Massenstartwettkampf f) 4 km Super Sprint Finalwettkampf, eingeschlossen ein 2,4 km Super Sprint Qualifikationswettkampf. 1.3.8 Wettkampfspezifikationen In der nachstehenden Tabelle 1 sowie den dazu gehörigen Bemerkungen sind die für die IBU Wettkämpferklassen und Wettkampfarten geltenden Skilanglauf- und Schießspezifikationen festgelegt. Diese gelten für alle Wettkampfveranstaltungen der IBU. Stand: Oktober 2010) 3/4 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV TABELLE 1 – WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN – LAUFEN UND SCHIESSEN Wettkampfklassen Streckenlänge und Wettkampfart 12,5 km Verfolgung Standard Startart und Startintervall Einzel, 30 Sek. 1 Min. Einzel, 30 Sek. 1 Min. Verfolgung Männer 20 km Einzel 15 km Massenstart Simultan 5 LLSS / 150 M 2,4-3,6 km Super Sprint Quali-Wettkampf 4-6 km Super Sprint Finale Einzel 15 Sek. Simultan 3 4 * 7.5 km Staffel 3 10 km Verfolgung Simultan & Berührung Simultan & Berührung W,W,M,M Einzel, 30 Sek. 1 Min. Einzel, 30 Sek. 1 Min. Verfolgung LS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LLSS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LS (jeweils+3 Nachl.), 150 M LS (jeweils+3 Nachl.), 150 M 12,5 km Massenstart 10 km Sprint Männer / Frauen 2 * 6 (F) 2 * 7,5 (M) km Gemischte Staffel Frauen 15 km Einzel Laufrunden 5 Schießeinlagen und Schießstrafen (5 je Einlaxe ausser staffel) LSLS / 1 Min. 3 LS / 150 M 5 LLSS / 150 M 5 3 5 LSLS / 1 Min. 3 LS / 150 M 5 LLSS / 150 M Simultan 5 LLSS / 150 M 2,4-3,6 km Super Sprint Quali-Wettkampf 4-6 km Super Sprint Finale Einzel 15 Sek. Simultan 3 4 * 6 km Staffel Simultan & Berührung 3 LS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LLSS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LS (jeweils+3 Nachl.), 150 M Wettkampfklassen Streckenlänge und Wettkampfart Laufrunden Junioren 15 km Einzel 12,5 km Verfolgung Standard Startart und Startintervall Einzel, 30 Sek. 1 Min. Einzel, 30 Sek. 1 Min. Verfolgung 12,5 km Massenstart 7,5 km Sprint 5 Schießeinlagen und Schießstrafen (5 je Einlaxe ausser staffel) LSLS / 1 Min. 3 LS / 150 M 5 LLSS / 150 M Simultan 5 LLSS / 150 M 2,4-3,6 km Super Sprint Quali-Wettkampf 4-6 km Super Sprint Finale Einzel 15 Sek. Simultan 3 4 * 7,5 km Staffel 3 5 3 LS / 150 M 10 km Verfolgung Simultan & Berührung Einzel, 30 Sek. 1 Min. Einzel, 30 Sek. 1 Min. Verfolgung LS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LLSS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LS (jeweils+3 Nachl.), 150 M LSLS / 1 Min. 5 LLSS / 150 M 10 km Massenstart Simultan 5 LLSS / 150 M 2,4-3,6 km Super Sprint Quali-Wettkampf 4-6 km Super Sprint Finale Einzel 15 Sek. Simultan 3 4 * 6 km Staffel Simultan & Berührung 3 LS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LLSS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LS (jeweils+3 Nachl.), 150 M 10 km Sprint Juniorinnen 5 12,5 km Einzel 7,5 km Sprint 5 5 Stand: Oktober 2010) Rundenlänge und Ort der einzelnen Schießeinlagen 4 km; 4,8,12,16 km 3,3km; 3 und 7 km Gesamt-steigung 2,5 km; 2,5 , 5 , 7,5 , 10 km 3 Km; 3 , 6 , 9 , 12 km 800 M – 2400 M 350 – 500 M 800 M - 4800 M 60 – 125 M 2,5 km; 2,5 , 5 km 2 Km 2 , 4 km(F) 2,5 km ; 2,5 , 5 km 200 – 300 M 3 km; 3, 6, 9, 12 km 2,5m; 2,5 , 5 km 400 – 600 M 600 – 800 M 300 – 450 M 400 – 600 M 45 – 75 M 150 – 250 M(F) 200 – 300 M(M) 200 – 300 M 2 km; 2 ,4, 6 , 8 km 2,5 Km; 2,5 , 5 , 7,5 , 10 km 800 M – 2400 M 200 – 400 M 800 M - 4800 M 60 – 125 M 2 Km; 2, 4 km 150 – 250 M Rundenlänge und Ort der einzelnen Schießeinlagen 3 km; 3, 6, 9, 12 km 3,3 m; 3,3 , 6,6 km Gesamtsteigung 2,5 Km; 2,5 , 5 , 7,5 , 10 km 2,5 Km; 2,5 , 5 , 7,5 , 10 km 800 M – 2400 M 350 – 500 M 350 – 500 M 800 M - 4800 M 60 – 125 M 2,5 Km; 2,5 , 5 km 2,5 km; 2,5 , 5 , 7,5 , 10 km 2,5m; 2,5 , 5 km 200 – 300 M 2 km; 2 ,4, 6 , 8 km 2 Km; 2 , 4 , 6 , 8 km 800 M – 2400 M 200 – 400 M 200 – 400 M 800 M - 4800 M 60 – 125 M 2 Km; 2, 4 km 150 – 240 M 350 – 500 M 45 – 75 M 400 – 500 M 300 – 400 M 45 – 75 M 400 – 600 M 200 – 300 M 45 – 75 M 3/5 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon Wettkampfklassen Streckenlänge und Wettkampfart Standard Startart und Startintervall Laufrunden Jugend Männlich 12,5 km Einzel 5 LSLS / 1 Min. 3 LS / 150 M 10 km Verfolgung Einzel, 30 Sek. 1 Min. Einzel, 30 Sek. 1 Min. Verfolgung 5 LLSS / 150 M 10 km Massenstart Simultan 5 LLSS / 150 M 2,4-3,6 km Super Sprint Quali-Wettkampf 4-6 km Super Sprint Finale 3 * 7,5 km Staffel Einzel 15 Sek. Simultan 3 3 5 3 LS / 150 M 7,5 km Verfolgung Simultan & Berührung Einzel, 30 Sek. 1 Min. Einzel, 30 Sek. 1 Min. Verfolgung LS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LLSS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LS (jeweils+3 Nachl.), 150 M LSLS / 1 Min. 5 LLSS / 150 M 7,5 km Massenstart Simultan 5 LLSS / 150 M 2,4-3,6 km Super Sprint Quali-Wettkampf 4-6 km Super Sprint Finale 3 * 6 km Staffel Einzel 15 Sek. Simultan 3 Simultan & Berührung 3 LS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LLSS (jeweils+3 Nachl.), Disqualifikation LS (jeweils+3 Nachl.), 150 M 7,5 km Sprint Jugend Weiblich 10 km Einzel 6 km Sprint 5 5 Schießeinlagen und Schießstrafen (5 je Einlaxe ausser staffel) DSV Rundenlänge und Ort der einzelnen Schießeinlagen 2,5 km; 2,5, 5, 7,5, 10 km 2,5 m; 2,5 , 5 km 2 Km; 2 , 4 , 6 , 8 km 2 Km; 2 , 4 , 6 , 8 km 800 M – 2400 M 800 M - 4800 M 2,5 Km; 2,5 , 5 km 2 km; 2 , 4 , 6 , 8 km 2 Km; 2 , 4 km Gesamtsteigung 1,5 km; 1,5 , 3, 4,5 , 6 km 1,5 km; 1,5 , 3, 4,5 , 6 km 800 M – 2400 M 800 M - 4800 M 2 Km; 2, 4 km 200 – 400 M 350 – 500 M 200 – 300 M 200 – 400 M 200 – 400 M 45 – 75 M 60 – 125 M 200 – 300 M 200 –400 M 150 – 250 M 200 – 300 M 45 – 75 M 60 – 125 M 150 – 250 M Anmerkungen zu Tabelle 1 Höhenunterschied (HU): Der maximal erlaubte Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Wettkampfstrecke und dem tiefsten Punkt der Wettkampfstrecke beträgt für alle Wettkämpfe 80 m. Maximale Steigung (MS): Der maximal erlaubte Höhenunterschied einer Steigung ohne dazwischen liegendem Flachstück oder dazwischen liegender Abfahrt von mindestens 200 m Länge beträgt für alle Wettkämpfe 75 m. Spalte 1: Wettkämpferklasse: gemäß diesen Regeln Spalte 2: Streckenlänge und Wettkampfart: gemäß diesen Regeln Spalte 3: Startarten und –intervalle: Die Methode, in der gestartet wird, und der Zeitraum zwischen zwei nacheinander startenden Wettkämpfern Spalte 4: Anzahl der Schleifen: vom Wettkämpfer zu durchlaufen Spalte 5: Schießeinlagen und Schießstrafen: die Anzahl der vom Wettkämpfer zu bewältigenden Schießeinlagen und der dabei einzunehmenden Stellung (L = liegend, S = stehend), die Anzahl der abzugebenden Schüsse pro Schießeinlage und die automatisch erfolgende Schießstrafe – 1 Minute Zeitzuschlag oder 150 m Strafrunde pro stehen gebliebenem Ziel bei dem betreffenden Wettkämpfer, nachdem alle bei dieser Schießeinlage abzufeuernden Schüsse abgefeuert wurden. Spalte 6: Rundenlänge und Ort der einzelnen Schießeinlagen: Die Mindestdistanz zwischen aufeinander folgenden Schießeinlagen in einem Wettkampf und die auf Ski zurückzulegenden Distanzen, nach denen das Schießen erfolgen muss. Spalte 7: Gesamtanstieg (GA): Der Gesamtanstieg des Wettkampfs (die Summe aller Anstiege) pro Wettkämpfer. Maximaler Anstieg: Der maximale Anstieg bei allen Wettkämpfen darf 25 Prozent nicht übersteigen. 2010 1.3.9 Spezifikationen für Supersprint Super Sprintwettkämpfe bestehen aus einem Qualifikations- und einem Finalwettkampf, die am selben Tag stattfinden. 1.3.10 Veränderungen und andere Wettkampfarten Die IBU hat das Recht, bestehende Wettkampfarten zu verändern und neue Wettkampfarten bei den IBU Veranstaltungen einzuführen. Stand: Oktober 2010) 3/6 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 1.3.11 Veranstaltungsprogramme Das Wettkampfprogramm, die Reihenfolge und die Art der auszurichtenden Wettkämpfe bei IBU Veranstaltungen werden durch den Vorstand der IBU auf der Grundlage von Empfehlungen des TK festgelegt. 1.3.12 Jährliches Veranstaltungsprogramm Die Veranstaltungen der IBU werden jährlich, wie in den Veranstaltungsregeln festgelegt, oder nach Weisung des IBU Vorstands durchgeführt. Das jährliche Veranstaltungsprogramm wird im Biathlon-Kalender der IBU veröffentlicht. Die nationalen Verbände (NV) werden gebeten, ihren nationalen Kalender der größeren Veranstaltungen dem Generalsekretär der IBU bis spätestens 30. Juli eines jeden Jahres zur Veröffentlichung in diesem Kalender mitzuteilen. 1.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG VON WETTKÄMPFERN UND MANNSCHAFTEN 1.4.1 Allgemeines Nur jene Wettkämpfer, die den nachstehenden IBU Regeln entsprechen, sind für eine Teilnahme an von einem IBU Mitgliedsverband durchgeführten IBU BiathlonVeranstaltungen und –Wettkämpfen zugelassen. Um zur Teilnahme an einer IBU Veranstaltung zugelassen zu werden, müssen Biathleten und Mannschaftsfunktionäre die Verpflichtungserklärung, die Schiedsgerichtserklärung der IBU und die Deklaration gegen Doping im Sport unterzeichnen, wobei sie sich verpflichten, alle Regeln und Verfahren der IBU einzuhalten und zu befolgen. Diese Erklärungen sind vor dem Start des ersten IBU Wettkampfs, an dem ein Biathlet oder Mannschaftsfunktionär teilnimmt, zu unterzeichnen. Darüber hinaus muss eine Kopie des Reisepasses beigefügt werden. Jede unterzeichnete Deklaration behält ihre Gültigkeit, bis sie von einer der beiden Seiten gekündigt wird. 1.4.2 Ein Wettkämpfer muss die Regel 45 der IOC Charta sowie deren Durchführungsbestimmungen einhalten. 1.4.3 Verantwortung des Wettkämpfers Ein Wettkämpfer darf an einer Veranstaltung oder einem Wettkampf der IBU nur mit Ausrüstung, Bekleidung und Werbematerial teilnehmen, das den Bestimmungen des Materialkatalogs der IBU entspricht. Der Wettkämpfer muss selbst sicherstellen, dass er allen Regeln bezüglich Material und Werbung folgt und dass er sich der Ausrüstungs-, Material- und Kleidungskontrolle am Start und Ziel unterzieht. Alle weiblichen Wettkämpfer, die an IBU Wettkämpfen teilnehmen, werden gebeten, ihr Geschlecht mittels ihres nationalen Reisepasses zu belegen. 2009 1.4.4 Qualifikationskriterien 1.4.4.1 Olympische Winterspiele Um berechtigt zu sein an OWS teilzunehmen, muss ein Wettkämpfer folgende Kriterien während der laufenden oder der vorhergehenden Saison erbringen: a. Zwei Ergebnisse beim IBU-Cup, OECH U26, WCH oder WC im Sprint oder in der Verfolgung mit einem maximalen Rückstand von 20% auf den Durchschnitt der ersten drei Athleten oder b. Zwei Ergebnisse in der ersten Hälfte bei der JWCH ( nicht JugendWCH) Oder jeweils ein Ergebnis in a und b. Stand: Oktober 2010) 3/7 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Alle Mitglieder einer Staffel müssen ebenfalls die Einzelqualifikationen erreicht haben. 1.4.4.2 Weltmeisterschaften Um berechtigt zu sein an WCH teilzunehmen, muss ein Wettkämpfer folgende Kriterien während der laufenden oder der vorhergehenden Saison erbringen: a. Ein Ergebnis beim IBU-Cup, OECH U26, OWG oder WC im Sprint oder in der Verfolgung mit einem maximalen Rückstand von 20% auf den Durchschnitt der ersten drei Athleten oder b. Ein Platz in der ersten Hälfte bei der JWCH ( nicht JugendWCH) Alle Mitglieder einer Staffel müssen ebenfalls die Einzelqualifikationen erreicht haben. 1.4.4.3 Weltcup 2010 Die Weltcupsaison setzt sich aus drei Trimestern zusammen, die üblicherweise jeweils aus 3 WC-Veranstaltungen bestehen, Trimester 1: WC 1-3, Trimester 2: WC 4-6 und Trimester 3: WC 7-9. Um das Recht zur Teilnahme an WC-Veranstaltungen zu erlangen, muss ein Wettkämpfer im aktuellen oder vorhergehenden Trimester eines der folgenden Kriterien erfüllen: a) Ein Ergebnis bei einem IBU-Cup, OEM , WM oder OWS im Sprint oder Einzel, das max. 15 % hinter der Durchschnittszeit der drei bestplatzierten Wettkämpfer liegt, oder b) eine Platzierung in der oberen Hälfte bei den JunWM (nicht Jugend). Alle Mitglieder der Staffelmannschaften müssen ebenfalls diese Qualifikationsanforderungen für den Einzelwettkampf erfüllt haben. Die im IBU-Cup/bei OEM , WM oder OWS erreichten WC-Qualifikationskriterien gelten nur für das Trimester, in dem der Wettkämpfer anfängt, Wettkämpfe im WC zu bestreiten. Um die Startberechtigung für das nächste WC-Trimester, im dem der Wettkämpfer an den Start gehen möchte, zu behalten, muss er im aktuellen WC-Trimester ein Ergebnis im Sprint oder Einzel erreichen, das max. 15 % hinter der Durchschnittszeit der drei Bestplatzierten liegt. 1.4.4.4 Zulassung und Sicherheit im IBU-Cup und bei Jug/Jun-WM 2010 Athleten, die zum ersten Mal bei einem IBU-Cup / einer Jug/Jun-WM antreten, müssen den sicheren Umgang mit den Sportgeräten und die Absolvierung von Biathlonwettkämpfen auf nationalem Niveau nachweisen, indem sie der Wettkampfjury/ RD IBU Cup die entsprechenden Ergebnislisten vorlegen. Die Wettkampfjury/ RD IBU Cup können einzelnen Athleten den Start versagen oder sie aus dem Wettkampf nehmen, wenn es begründete Zweifel der Wettkampfjury/ RD IBU Cup am sicheren Umgang mit den Sportgeräten gibt oder die Wettkampferfahrung nicht nachgewiesen werden konnte. 1.4.4.5 Allgemeine Vorgaben Athleten, die aus triftigen Gründen verhindert sind, an den vorgegebenen Ausscheidungskriterien teilzunehmen können einen Antrag beim RD, welcher durch die Wettkampfjury beschieden wird, einreichen, um für den anstehenden WC eine Startberechtigung zu bekommen. Ein separates Komitee bestehend aus dem VP-Sport, dem RD und dem CTC entscheiden ob der Athlet im nächste Drittel des WC starten darf. Stand: Oktober 2010) 3/8 Arbeitspapier 1.5 Kampfrichterreferat Biathlon DSV EINSCHREIBUNG UND MELDUNG 1.5.1 Mitteilung über die Absicht der Teilnahme an IBU Veranstaltungen Es gibt zwei unterschiedliche Mitteilungsinformationen, die beide vorgelegt werden müssen, nämlich die Einschreibung und die namentliche Meldung. 1.5.1.1 Anmeldung, Ersatz und Reservierung der Unterkunft 2010 Die Anmeldung ist die frühe Absichtserklärung zur Teilnahme. Die Anzahl der Wettkämpfer und Mannschaftsbetreuer, die für eine Veranstaltung angemeldet werden dürfen, ist unten beschrieben. Abweichungen von der Regel sind gegebenenfalls in der spezifischen Regel für die konkrete Veranstaltung aufgeführt. Die Anmeldung für Veranstaltungen muss folgendermaßen erfolgen: a) WM und Y/J WM : Bei einer WM und Y/J WM muss dem OK die Meldung der geschätzten Zahl der teilnehmenden Biathleten und Betreuer (zahlenmäßige Meldung) zwei Monate vor Beginn (dem ersten offiziellen Training) der WM oder Y/J WM zugegangen sein. Mindestens 14 Tage vor dem offiziellen Anreisetag der WM oder Y/J WM muss dem OK von jedem NV eine Liste mit den Namen und dem Geschlecht der zur Teilnahme vorgesehenen Personen vorgelegt werden (namentliche Einschreibung). Der Austausch eingeschriebener Teilnehmer muss dem OK vor der ersten Mannschaftsführersitzung mitgeteilt werden. Mannschaften, die nach der ersten Mannschaftsführersitzung anreisen müssen Änderungen sofort mitteilen, hier gilt der Anreisetag als letzter Änderungstag. b) WC Veranstaltungen : 2010 Für WC-Veranstaltungen muss die geplante Anzahl an teilnehmenden Athleten und Mannschaftsbetreuern (zahlenmäßige Anmeldung) einen Monat vor Beginn des WC beim OK eingehen. Eine Liste mit den Namen und dem Geschlecht der geplanten Teilnehmer (namentliche Anmeldung) muss beim OK mindestens 14 Tage vor dem offiziellen Anreisetag des WC eingehen. Für einen WC angemeldete Teilnehmer dürfen nur vor der ersten Mannschaftsführersitzung ersetzt oder geändert werden. Kommt die Mannschaft erst nach der ersten Mannschaftsführersitzung an, müssen die Ersatzleute dem OK am Tag der Ankunft mitgeteilt werden und sind damit bindend. Athleten, die sich für den WC im IBU-Cup qualifiziert haben, dürfen im WC erst in der nächsten Veranstaltung eingesetzt werden; Staffelwettbewerbe sind von dieser Regelung ausgenommen. c) OWS : Bei OWS ist die Einschreibung gemäß den Weisungen des IOC vorzunehmen. d) Andere Veranstaltungen : Die Einschreibungsfristen für alle andere IBU Veranstaltungen sind mindestens ein Monat für die zahlenmäßige Meldung und mindestens 14 Tage für die namentliche Meldung. Der Austausch eingeschriebener Teilnehmer muss dem OK vor der ersten Mannschaftsführersitzung mitgeteilt werden. Mannschaften, die nach der ersten Mannschaftsführersitzung anreisen müssen Änderungen sofort mitteilen, hier gilt der Anreisetag als letzter Änderungstag. e) Unterkunftsreservierungen Vorläufige Unterkunftsreservierungen müssen dem OK bei WCH / YJWCH mindestens 2 Monate, bei allen anderen IBU-Veranstaltungen einen Monat im Voraus zugesandt werden. Feste Unterkunftsreservierungen müssen dem OK 14 Tage vor der offiziellen Anreise mitgeteilt werden. Stand: Oktober 2010) 3/9 Arbeitspapier f. Kampfrichterreferat Biathlon DSV Anmeldung von Mannschaftsbetreuern für alle IBU – Veranstaltungen 2010 Die NV dürfen die folgende Anzahl an Mannschaftsbetreuer pro Geschlecht anmelden: Anzahl angemeldeter Athleten Mannschaftsbetreuerquote 1 4 2 5 3 6 4 7 5 8 6 9 7 oder mehr 10 g) OK – Weisung Das OK muss dem RD die komplette Registrierungsliste spätestens einen Tag vor der ersten Mannschaftsführersitzung zur Prüfung übergeben. 1.5.1.2 Mit dem Versenden einer Einschreibung bestätigt und garantiert der NV stillschweigend, dass alle Mitglieder der Mannschaft durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung gedeckt und die Athleten aus ärztlicher Sicht fit für den Wettkampf sind. 2009 1.5.2 Namentliche Meldung Die namentliche Meldung ist die Mitteilung, dass ein Athlet oder eine Mannschaft zum Start in einem bestimmten Wettkampf gemeldet werden. Sie muss bei WC Veranstaltungen schriftlich mindestens zwei Stunden vor der Auslosung der Einzel-, Sprint- und Supersprintqualifikationswettkämpfe vorliegen. Die Meldung der Staffelteilnehmer für Staffel- und Gemischte Staffelwettkämpfe muss bei allen IBUVeranstaltungen (nicht OWS, WM oder WC) mindestens zwei Stunden vor der für diesen Wettkampf vorgesehenen Mannschaftsführersitzung bzw. der Auslosung erfolgen, soweit eine solche durchgeführt wird. Bei OWS, WM und WC muss die Meldung für die Teilnahme einer Staffel bis 12:00 Uhr des Vortages des Staffelwettkampes erfolgen. Die Namen der Staffelwettkämpfer in der Startreihenfolge müssen bis 16:00 Uhr desselben Tages vorliegen, sollten Besonderheiten wie z.B. Abendwettkämpfe am Meldetag eine zeitgerechte Meldung unmöglich machen, kann der RD / TD eine spätere Meldezeit festlegen. Namentliche Meldungen für den Verfolgungswettkampf sind nicht erforderlich, weil alle Wettkämpfer, die sich für den Verfolgungswettkampf im Qualifikationswettkampf qualifiziert haben, als gemeldet gelten. Die Namen der qualifizierten Athleten, die im Verfolgungswettkampf nicht starten werden, sind dem Wettkampfbüro so bald als möglich und spätestens zwei Stunden vor dem Start bekannt zu geben. Namentliche Meldungen für den Massenstartwettkampf sind nicht erforderlich, da sich die Qualifikation aus dem laufenden WC Gesamtstand und bei WM aus den vorhergegangenen Wettkämpfen ergibt. Die Namen der qualifizierten Athleten, die im Massenstartwettkampf nicht starten werden, sind dem Wettkampfbüro so bald als möglich und spätestens zwei Stunden vor dem Start zu melden. Stand: Oktober 2010) 3/10 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Die Anzahl der Wettkämpfer, die für einen Wettkampf gemeldet werden dürfen, sind in den Wettkampfregeln festgelegt. Namentliche Meldungen für den Super Sprint (Qualifikations- und Final-)Wettkampf ergehen entsprechend der Einladung des OK. Das OK bestimmt gemeinsam mit der IBU das Qualifikationssystem. 30 Minuten vor der Abgabezeit der Meldungen muss der Ausrichter einer Veranstaltung eine aktuelle Wettervorhersage bekannt geben, die es den Mannschaften ermöglicht, bei der Vorbereitung der Meldung die neuesten Informationen zu nutzen. 1.5.3 Einschreibungsverfahren und Bedingungen Die Einschreibung muss innerhalb der festgesetzten Frist schriftlich, auf dem Postweg, mittels Fax, E-Mail oder eines online Einschreibungssystems an die in der Einladung angegebene Adresse erfolgen. Bei allen IBU Veranstaltungen ist die Einschreibung durch den NV vorzunehmen. Bei OWS gelten die Regeln des IOC. 1.5.4 Verspätete Meldungen 2009 a) Der RD / Ass.RD / TD kann eine verspätete Meldung, die durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, vor der Auslosung zulassen. b) Die Wettkampfjury kann eine verspätete Meldung, die durch „Höhere Gewalt“ bedingt ist, nach der Auslosung zulassen. In diesem Fall bestimmt die Wettkampfjury, an welcher Stelle der/die verspätet gemeldete(n) Wettkämpfer starten dürfen. Zu diesem Zweck kann eine gesonderte Auslosung vorgenommen werden. 1.5.5 Austausch aufgrund „Höherer Gewalt“ Kann ein gemeldeter Wettkämpfer aufgrund „Höherer Gewalt“ nicht an den Start gehen, kann er für den Einzel- und Sprintwettkampf bis spätestens 30 Minuten vor der festgesetzten Startzeit des verhinderten Wettkämpfers durch einen anderen eingeschriebenen Wettkämpfer ersetzt werden. Bei Staffelwettkämpfen können die Wettkämpfer wie folgt ersetzt werden: Erste Runde – 30 Minuten vor dem Simultanstart, zweite Runde – vor dem Simultanstart, dritte Runde – vor dem ersten Wechsel, vierte Runde – vor dem zweiten Wechsel. Im Falle eines solchen Austausches muss der Wettkampfjury bis spätestens 30 Minuten vor dieser festgesetzten Startzeit oder bis zu der für den Staffelwettkampf festgelegten Frist ein triftiger Grund für die Startverhinderung vorgelegt werden. 1.6 AUSLOSUNG UND ZUWEISUNG VON STARTNUMMERN 2009 1.6.1 Allgemeines Die Wettkämpfer oder Mannschaften werden aus den Meldelisten im Zufallsverfahren manuell oder mit Hilfe eines Computers ausgewählt und erhalten auf der Grundlage dieser Auslosung ihre Startnummer; es sei denn, es sind für diesen Wettkampf andere Regeln festgelegt. 1.6.1.1 Die Auslosungsmethode muss vom RD / Ass.RD / TD genehmigt werden. 2009 1.6.2 Zeitliche Festsetzung der Auslosungen Die Auslosung darf für jeden Wettkampf nicht früher als 24 Stunden und nicht später als 15 Stunden vor dem Start des jeweiligen Wettkampfs erfolgen. Die Auslosung bei Veranstaltungen, bei denen für den Massenstart- oder Staffelwettkampf eine Auslosung erforderlich ist, kann für den Massenstartwettkampf sowie für die Staffelwettkämpfe bei der Mannschaftsführersitzung durchgeführt werden, die dem Stand: Oktober 2010) 3/11 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV jeweiligen Massenstart- oder Staffelwettkampf im Wettkampfprogramm vorausgeht. Entscheidet die Wettkampfjury, einen Wettkampf zu wiederholen oder zu verschieben, muss sie auch entscheiden, ob eine neue Auslosung stattfinden muss. 1.6.3 Auslosungsort Auslosungen müssen während und am Ort der Mannschaftsführersitzungen und für alle Mannschaftsführer sichtbar durchgeführt werden, jedoch kann der TD auch die Durchführung einer Auslosung außerhalb der Mannschaftsführersitzung genehmigen, falls dies die Veranstaltungsumstände erfordern. Letztere Auslosungen müssen von mindestens zwei Mitgliedern der Wettkampfjury überwacht werden. 1.6.3.1 Normale Zuordnung von Wettkämpfern in Auslosungsgruppen 2009 Bei der Vorlage der Meldungen müssen die Mannschaftsführer jeweils einer Auslosungsgruppe einen Wettkämpfer zuordnen. Hat die Mannschaft weniger Wettkämpfer als Auslosungsgruppen vorhanden sind, entscheidet der Mannschaftsführer, welchen Gruppen er seine Wettkämpfer zuordnet (jeweils einer in einer gewählten Gruppe). Hat eine Mannschaft mehr Wettkämpfer als Auslosungsgruppen vorhanden sind, werden die überzähligen Wettkämpfer nach Maßgabe des Mannschaftsführers jeweils ein weiterer der einzelnen Gruppen, bis alle zugeordnet sind, zugeordnet. 1.6.4 Normale Auslosung für Einzel- und Sprintwettkämpfe Grundsätzlich werden die Auslosungen bei allen IBU-Wettkämpfen in 4 Startgruppen vorgenommen. Die Startreihenfolge wird durch eine Auslosung mittels Zufallsgenerator ermittelt, wobei die Namen der Wettkämpfer aus den Auslosungsgruppen ermittelt werden, die ihnen zuvor von ihren Mannschaftsführern zugewiesen wurden, und durch Ziehen einer Startnummer für jeden Wettkämpfer mittels Zufallsgenerator. Die Auslosung wird für jede Startgruppe getrennt in der Reihenfolge Gruppe 1, Gruppe 2, Gruppe 3, Gruppe 4 durchgeführt. Wenn bei der Auslosung für den Einzel- oder Sprintwettkampf 60 oder weniger Wettkämpfer gemeldet sind, wird die Auslosung in 3 Gruppen durchgeführt. Sind 40 oder weniger Wettkämpfer gemeldet, erfolgt die Auslosung in 2 Gruppen nach dem gleichen Verfahren wie bei 4 Startgruppen. 2010 1.6.4.1 Startgruppen bei WC, WCH und OWG a. Beim WC müssen die Wettkämpfer, wie oben unter Artikel 1.6.3.1 beschrieben, in Losgruppen eingeteilt werden. Die 10 bestplatzierten Wettkämpfer der aktuellen WCGesamtwertung können jeder beliebigen Auslosungsgruppe zugeteilt werden. Ein NV darf a ber nicht mehr als drei Wettkämpfer irgendeiner der vier Auslosungsgruppen zuweisen. Außerdem dürfen Teilnehmer ohne Platzierung und/oder solche, die nicht zu den maximal 80 Bestplatzierten der aktuellen Weltcup-Gesamtwertung gehören, nur den Losgruppen drei und vier zugeteilt werden. Für die erste Weltcupveranstaltung der Saison gilt die Weltcup-Gesamtwertung der vorhergehenden Saison. Für die restlichen Weltcupveranstaltungen gilt die aktuelle Weltcup-Gesamtwertung. Für den Fall, dass ein Wettkämpfer, der in der vergangenen Saison in der Weltcup-Gesamtwertung unter den 80 Bestplatzierten war, nicht am ersten WC teilnimmt, hat dieser Athlet die Möglichkeit, im 2. WC in die Gruppen 1 oder 2 gelost zu werden. Im Falle außer-ordentlicher Wetterbedingungen kann die Jury davon absehen, dass Teilnehmer ohne Platzierung und Teilnehmer, die sich nicht unter den maximal 80 Bestplatzierten befinden, nur in den Gruppen drei und vier starten. Diese Entscheidung Stand: Oktober 2010) 3/12 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV muss mindestens zwei Stunden vor Ende der Meldefrist für den jeweiligen Wettkampf angekündigt werden. b. Beim OWS und WCH werden die Athleten nach 1.6.3.1 eingeschrieben, wobei die TOP 10 Athleten der laufenden WC Saison (WC Total Score) können in jede beliebige Gruppe gesetzt werden. Die nationalen Verbände dürfen insgesamt nicht mehr als 2 Athleten in jede Startgruppe setzen. 1.6.4.2 Auslosung für den Gruppenstart bei Sprint- und Einzelwettkämpfen Bei anderen internationalen Wettkämpfen als OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen kann der Start bei den Sprintwettkämpfen und Einzelwettkämpfen als Einzelstart oder Gruppenstart erfolgen. Bei einem Gruppenstart werden die Auslosungsgruppen in Startgruppen unterteilt. Die Anzahl der Wettkämpfer in den Startgruppen hängt von den auf den Wettkampfanlagen herrschenden Bedingungen und der Gesamtzahl der Wettkämpfer ab. Ansonsten erfolgt die Auslosung wie beim Einzelstart. Bei einem Gruppenstart bestimmen die gezogenen Nummern die Startpositionen der Wettkämpfer. 1.6.4.3 Zuteilung der Startnummern und Startzeiten beim Verfolgungswettkampf Für den Verfolgungswettkampf findet keine Auslosung statt. Die Zuteilung der Startnummern und Startzeiten an die Wettkämpfer findet auf der Grundlage der Ergebnisse des Qualifikationswettkampfes statt, der, wie in der Einladung umschrieben, ein Einzel-, Sprint- oder Massenstartwettkampf sein kann. Beim Verfolgungswettkampf starten die Wettkämpfer in der Reihenfolge, in der sie den Qualifikationswettkampf beendet haben. Der Sieger aus dem Qualifikationswettkampf startet mit der Startnummer 1, der Zweitplazierte mit der Startnummer 2 usw. Der Sieger des Qualifikationswettkampfes hat die Startzeit „Null” (0), die auf der Startliste als Uhrzeit für den Start des Verfolgungswettkampfes angegeben wird. Die anderen Wettkämpfer des Verfolgungswettkampfes haben als ihre Startzeit die tatsächliche Zeit, die sie in einem als Sprint- oder Massenstartwettkampf ausgetragenen Qualifikationswettkampf, oder die halbe Zeit, die sie in einem als Einzelwettkampf ausgetragenen Qualifikationswettkampf auf den Sieger verloren haben, ausgedrückt als Rückstandszeit, auf- oder abgerundet zur vollen Sekunde. Die Startlisten müssen auf dieser Grundlage erstellt werden und es muss aus ihnen die dem Wettkämpfer zugeteilte Startspur hervor gehen. Ergibt sich im Qualifikationswettkampf ein Gleichstand für Platz 60, dann sind die beiden davon betroffenen Wettkämpfer beim Verfolgungswettkampf startberechtigt. Für Verfolgungswettkämpfe bei Y/J WM, KM und KC werden alle Wettkämpfer, deren Startzeiten mehr als 5 Minuten hinter der Startzeit des Führenden liegen, gleichzeitig 5 Minuten nach dem ersten Start gestartet, aber ihre tatsächlichen Wettkampfzeiten werden die Zeiten zeigen, die von ihren tatsächlichen Startzeiten aus dem Qualifikationswettkampf errechnet wurden. 1.6.4.4 Zuweisung von Startnummern und Startpositionen für den Massenstartwettkampf Eine vorläufige Startliste wird innerhalb von 2 Stunden nach dem letzten Qualifikationswettkampf erstellt. Diese Startliste wird 2 Stunden vor dem Start endgültig festgelegt; bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Mannschaftsführer ihre Starter bestätigt haben. Die Startnummern bei WM und WC Veranstaltungen werden gemäß den einschlägigen Wettkampfregeln zugewiesen. Bei allen anderen Veranstaltungen, bei denen keine entsprechende gültige Rangliste herangezogen werden kann, werden die Startnummern für alle Wettkämpfer in einer einzigen Auslosung mittels Zufallsgenerator ermittelt; die Zahl der Wettkämpfer soll nicht Stand: Oktober 2010) 3/13 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV größer sein, als die vorhandenen Scheiben. Die ermittelte Startnummer ist die Startposition des jeweiligen Wettkämpfers bei diesem Wettkampf. 1.6.5 Zuweisung von Startnummern für Staffelwettkämpfe 1.6.5.1 Methode zur Zuweisung von Startnummern für Staffelwettkämpfe Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen wird für den Staffelwettkampf keine Auslosung durchgeführt. Die Startnummern werden auf der Grundlage des aktuellen Standes der WC Staffelwertung zugewiesen, dabei erhält die führende Staffel die Nummer 1, die zweite die Nummer 2, usw. Ist eine Staffel oder Nummer nicht am Start, rücken die nachfolgenden Staffeln entsprechend vor. Beim ersten WC der Saison werden die Startnummern auf der Grundlage des Endstandes der Staffelwertung des Vorjahres zugewiesen. Bei Y/J WM und KM werden die Startnummern – wie oben beschrieben – auf der Grundlage der Ergebnisse der entsprechenden Vorjahresmeisterschaften vergeben. Für alle nicht gereihten nationalen Verbände wird eine einzige Auslosung durchgeführt. Bei KC Veranstaltungen wird eine einzige Auslosung durchgeführt. Die zugewiesenen Staffelstartnummern sind auch die jeweiligen Nummern der Startposition der Staffel für den Simultanstart und die Schießstandnummer, allerdings nur für die erste Schießeinlage. 1.6.5.2 Platzierung von Wettkämpfern in den Startspuren beim Staffelstart Die Startpositionen sind von links nach rechts in Laufrichtung nummeriert. Die Nummer 1 ist die linke Startposition, während sich die höchste Nummer in der vorderen Startreihe rechts befindet. Die niedrigste Nummer der zweiten Reihe befindet sich hinter der Nummer 1, die nächste nachfolgende Nummer hinter der Nummer 2 usw. 1.6.5.3 Zusätzliche Staffeln Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen sind keine zusätzlichen Staffeln zugelassen. Bei anderen Veranstaltungen dürfen zusätzliche Staffeln starten; sie müssen jedoch aus Startreihen hinter den offiziellen Staffeln starten und erhalten keine offiziellen Preise. Zusätzliche Staffeln können sich aus Vertretern aus mehr als einem NV zusammensetzen. 1.6.5.4 Gemischte Staffeln 2010 Jeder NV darf mit einer Mannschaft antreten. Für den Gemischten Staffelwettkampf wird keine Auslosung durchgeführt und werden die Startnummern auf der Grundlage der Summe des aktuellen Standes der Nationencupwertung für Männer und Frauen zugewiesen, dabei erhält der führende NV die Nummer 1, der zweite die Nummer 2, und so weiter. Ist eine Staffel oder Nummer nicht am Start, rücken die nachfolgenden Staffeln entsprechend vor. Die zugewiesenen Staffelstartnummern sind auch die jeweiligen Nummern der Startspur der Staffeln für den Simultanstart und die Schießstandnummer für die erste Schießeinlage. 1.7 MANNSCHAFTSFÜHRERSITZUNGEN 1.7.1 Allgemeines Bei jeder Biathlonveranstaltung müssen für die Mannschaftsführer Sitzungen anberaumt werden, auf denen die Jurys gewählt, Auslosungen durchgeführt und Informationen über die Veranstaltung und die Wettkämpfe weitergegeben werden. Stand: Oktober 2010) 3/14 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Die erste Sitzung muss spätestens am Tag vor dem Tag des ersten Offiziellen Trainings stattfinden, damit die Berufungsjury und die Wettkampfjury gewählt werden können. Hinsichtlich der weiteren Sitzungen während der Veranstaltung richten sich Daten und Zeiten nach den zeitlichen Forderungen bezüglich der Auslosungen. Den Vorsitz führt der Wettkampfleiter. 1.7.2 Teilnahme an den Mannschaftsführersitzungen 2009 Die folgenden Personen sollen, soweit möglich, an den Mannschaftsführersitzungen teilnehmen: - der offizielle Vertreter des IBU Vorstands; - der/die RD / Ass. RD / TD und Internationalen Kampfrichter (IKR); - Mitglieder der Berufungs- und Wettkampfjury, - mindestens 1 Vertreter von jeder teilnehmenden Mannschaft; - der Wettkampfleiter; - die Chefs des Schießstandes, der Strecke, der Zeitnahme und Auswertung, des Stadions, der Logistik, und der Wettkampfsekretär oder ihre Vertreter; - die erforderlichen Helfer für die Sitzung und, falls erforderlich, Dolmetscher. 1.7.3 Tagesordnung für die Mannschaftsführersitzung 2009 Die Tagesordnung für eine Mannschaftsführersitzung hat zweckdienlicherweise folgende Punkte zu enthalten: - Begrüßung; - Anwesenheitskontrolle der Nationen (oder Mannschaften); - Wahl der Berufungsjury und der Wettkampfjurys (erste Sitzung) - Auslosung(en); - technische Einweisung für den nächsten Wettkampf/die nächsten Wettkämpfe; - Anmerkungen des RD / Ass.RD / TD; - Wettervorhersage; - Verschiedenes; - Festlegung der nächsten Sitzung. 1.7.4 Die Startlisten und Startnummern für den Einzel- und Sprintwettkampf sollten am Ende der Sitzung an die Mannschaften verteilt werden. 1.8 VERBOTE UND SANKTIONEN FÜR NICHT AM WETTKAMPF TEILNEHMENDE PERSONEN 1.8.1 Allgemeines Die Unterstützung auf unfaire Weise oder die in den vorliegenden Regeln nicht erlaubte Unterstützung eines Wettkämpfers während des Wettkampfes sind untersagt. 1.8.2 Spezielle Verbote 1.8.2.1 Auf dem Schießstand Es ist jeder Person untersagt, Wettkämpfern akustisch oder visuell irgendwelche Informationen oder Ratschläge zu geben oder mit Hilfe von Funk oder anderen Fernmeldemitteln Informationen weiterzugeben; diese Bestimmung gilt für den Schießstand einschließlich eines 10 m breiten Bereiches links und rechts vom Schießstand. Der Verbotsbereich auf dem Schießstand wird durch eindeutige, sichtbare Markierungen gekennzeichnet, einschließlich jeweils 10 m von der linken und rechten Schießbahn. Es ist verboten, den Trainern und/oder Wettkämpfern Informationen während des Anschießens oder des Wettkampfes aus dem Schießgraben Stand: Oktober 2010) 3/15 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV weiterzugeben. Allgemeine Beifalls- oder Enttäuschungsbezeugungen seitens der Zuschauer sind davon ausgenommen. 1.8.2.2 Auf der Laufstrecke Schrittmachen, d.h. vor, neben oder hinter Wettkämpfern zu Fuß oder auf Ski herzulaufen, ist verboten. Um den Wettkämpfern Informationen über den Wettkampf zu geben, oder Getränke zu reichen, ist es erlaubt, bis zu 50 m ohne Ski neben den Wettkämpfern herzulaufen. Dabei ist es verboten, Wettkämpfer so zu berühren, dass dadurch ihre Fortbewegung unterstützt wird oder dass dabei andere Wettkämpfer behindert werden. Die Unterstützung von Wettkämpfern während des Wettkampfes, um die Gleitfähigkeit ihrer Skier zu verändern, ist verboten. Ab 100 m vor und bis 100 m nach dem Schießstand bzw. dem Staffelwechselraum sowie auf den letzten 100 m vor dem Ziel ist es verboten, neben dem Wettkämpfer herzulaufen. 1.8.3 Sanktionen Die Zuschauer und andere Personen sind durch den Platzsprecher vor Beginn des Wettkampfes von dieser Regel in Kenntnis zu setzen und darüber zu informieren, dass ein Verstoß gegen diese Bestimmung - oder irgendwelches Verhalten, das die Veranstaltung stören könnte - dazu führen kann, dass Zuschauer und andere Personen vom Organisationskomitee aus dem Wettkampfbereich entfernt werden können. 1.9 PREISE IBU Medaillen werden nur für Wettkämpfe vergeben, an denen drei oder mehr Wettkämpfer oder Staffeln teilnehmen. 2. ORGANISATIONSGREMIEN UND ERNENNUNGEN 2.1 ALLGEMEINE ORGANISATIONSGREMIEN UND ERNENNUNGEN 2009 Für die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Biathlonveranstaltungen und wettkämpfen sind folgende Organisationsgremien einzurichten, zu wählen bzw. zu ernennen: - Organisationskomitee, - Berufungsjury, - Wettkampfjurys für Männer und Frauen, - RD / Ass.RD / TD und IKR, - Vertreter des IBU Vorstandes (falls zutreffend), - Medizinischer Delegierter der IBU (falls zutreffend), 2.2 DAS ORGANISATIONSKOMITEE Das Recht, eine Veranstaltung oder einen Wettkampf durchzuführen, erhält der NV als Ausrichter einer Veranstaltung. Der NV ist dann verpflichtet, ein Organisationskomitee zu etablieren, das die Veranstaltung oder den Wettkampf gemäß diesen Regeln oder den dafür einschlägigen Veranstaltungsregeln vorbereitet und durchführt. Dabei hat es alle im Leitfaden für Organisationskomitees enthaltenen Richtlinien über alle Aspekte der Ausrichtung einer Veranstaltung zu erfüllen. Um eine Veranstaltung oder einen Wettkampf der IBU ausrichten zu können, muss ein NV einen Ort vorstellen, der im Besitz einer für die Anlage oder die betreffende Veranstaltung oder den betreffenden Wettkampf gültigen IBU Lizenz ist. Stand: Oktober 2010) 3/16 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 2.2.1 Informationsbroschüren und Ausschreibungen 2009 Das OK einer IBU Veranstaltung muss die Informationsbroschüren und/oder Ausschreibung für die betreffende Veranstaltung mittels Post, Fax oder Email gemäß den Veranstaltungsregeln und zu dem erforderlichen Zeitpunkt an alle NV der IBU versenden. Aus dem Leitfaden für Organisationskomitees geht hervor, welche Informationen in den Ausschreibungen und Broschüren enthalten sein müssen. Die Informationsbroschüren und Einladungen müssen vor deren Versandt vom RD / Ass.RD / TD kontrolliert und genehmigt werden. 2.3 DIE WETTKAMPFJURY 2.3.1 Allgemeines Für alle Biathlonveranstaltungen wird eine Wettkampfjury eingerichtet, die für alle Angelegenheiten der Veranstaltung, für die nicht ausdrücklich andere Organe der IBU zuständig sind, entscheidungsbefugt ist. Die Wettkampfjury wird eingerichtet und arbeitet gemäß den hier vorliegenden Regeln. Grundsätzlich werden für die Wettkämpfe der Männer und der Frauen getrennte Wettkampfjurys eingerichtet. Bei gewissen Veranstaltungen jedoch, insbesondere bei Y/J WM, OECH U26, IBU-Cup und WM Gemischte Staffel darf der TD auch eine gemeinsame Wettkampfjury (z.B. Jugend männlich und Jugend weiblich; Männer/Jugend und Junioren, Frauen/Jugend und Juniorinnen) bilden. Die Wettkampfjury trifft Entscheidungen bezüglich der Veranstaltung, der Wettkämpfe und des dazugehörigen Umfeldes samt Bedingungen, um die Fairness und Korrektheit sicherzustellen. Die Wettkampfjury verhängt Strafen bei Regelverstößen, die von den RD/AssRD/TD/IKR, Wettkampffunktionären und Angehörigen der Wettkampfjury festgestellt wurden, und sie kann auch aus eigenem Antrieb Strafen und Disziplinarmaßnahmen verhängen. Die Wettkampfjury gewährt auch Zeitausgleiche und regelt Wettkampfsituationen, die weder in diesen vorliegenden Regeln noch in anderen Regelwerken der IBU erfasst sind. Die Wettkampfjury bearbeitet und entscheidet über alle ihr vorgelegten Proteste. Das Verfahren der Wettkampfjury wird durch die Disziplinarregeln der IBU geregelt. 2.3.1.1 Zeit der Wahl Die für eine Veranstaltung einzurichtenden Wettkampfjurys sind spätestens einen Tag vor dem ersten Offiziellen Training zu wählen. Die Wettkampfjurys bleiben während der gesamten Veranstaltung im Amt, jedoch kann aus zwingenden Gründen eine Neuwahl einzelner Jurymitglieder erforderlich werden. 2.3.1.2 Vorsitz Der Vorsitzende der Wettkampfjury ist der TD. 2010 2.3.2 Zusammensetzung der Wettkampfjury Bei allen IBU-Veranstaltungen, mit Ausnahme von Kontinentalmeisterschaften, Kontinentalcups und Regionalcups, besteht die Wettkampfjury aus fünf Mitgliedern wie folgt: a. Vorsitzender: TD der IBU; b. der Wettkampfleiter; c. der IKR für die Strecke; d. Zwei von den Mannschaftsführern aus zwei verschiedenen NV gewählte Mannschaftsoffizielle. Der RD/Assist. RD ist auf allen Sitzungen anwesend, hat aber kein Stimmrecht. Stand: Oktober 2010) 3/17 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 2.3.2.1 Bei OWS, WM, Y/J WM, WC, OECH und IBU-CUP Veranstaltungen darf ein 2010 NV nur mit einer Person in einer Wettkampfjury vertreten sein. 2.3.2.2 Bei den OWS fungiert der RD als Assist. TD. Bei anderen internationalen Wettkämpfen entscheiden das OK und die Mannschaftsführer der teilnehmenden Verbände oder regionale Organisationen über die Zusammensetzung der Wettkampfjury. 2.3.3 Wahl der Wettkampfjury-Mitglieder Die Wahl der Wettkampfjurys wird vom TD während der Mannschaftsführersitzung durchgeführt. Kandidaten können vom TD oder von den Mannschaftsführern benannt werden. Wenn nicht mehr Kandidaten benannt werden, als Jurypositionen zu vergeben sind, ist keine Abstimmung notwendig und werden die Mitglieder der Wettkampfjury per Akklamation bestimmt. Werden mehr Kandidaten benannt, als Wettkampfjurypositionen vorhanden sind, müssen die Mannschaftsführer eine Abstimmung durchführen. Jeder NV hat nur eine Stimme. Ein Wettkampfjury-mitglied wird mit einfacher Mehrheit gewählt. Erhält kein Kandidat eine einfache Mehrheit, fällt die Person mit der jeweils geringsten Anzahl von Stimmen heraus und die Wahl wird mit den verbleibenden Kandidaten wiederholt, bis die Mitglieder der Wettkampfjury gewählt sind. 2.3.4 Wettkampfjury-Sitzungen und Entscheidungen Die Wettkampfjury muss, wenn eine Sitzung erforderlich wird, in kürzester Zeit auf Weisung ihres Vorsitzenden zusammentreten können und muss 15 Minuten nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse noch für Wettkampfjuryaufgaben zur Verfügung stehen. Die speziellen Sitzungszeiten sind in Anhang B zu diesen Regeln detailliert festgelegt. Die Entscheidungen der Wettkampfjury werden im Regelfall gefällt, wenn alle Mitglieder anwesend sind. In Ausnahmefällen ist die Wettkampfjury jedoch befugt, eine Entscheidung zu treffen, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende der Wettkampfjury gibt seine Stimme nur bei Stimmengleichheit ab. Die Entscheidungen erfolgen durch Stimmabgabe der einzelnen Mitglieder bezüglich des zur Diskussion stehenden Falles; eine einfache Mehrheit ist ausreichend. 2.3.5 Aufgaben der Wettkampfjury Die Aufgaben der Wettkampfjury sind im Detail in Anhang B zu diesen Regeln festgelegt. 2.3.6 Berufungen gegen Entscheidungen der Wettkampfjury Gegen eine von der Wettkampfjury gefällte Entscheidung bezüglich Strafen und Disziplinarmaßnahmen kann Berufung eingelegt werden. Die Berufung muss bei der für die betreffende Veranstaltung zuständigen Berufungsjury und gemäß den IBU Disziplinarregeln eingebracht werden. 2.4 RACE DIRECTOR and ASSISTANT RACE RIRECTOR 2009 2.4.1 Der RD ist ein offizieller Vertreter der IBU, er vertritt die IBU in allen Angelegenheiten bei allen WC, WCH, Y/JWCH und OWG-Veranstaltungen Der Ass,RD ist ein offizieller Vertreter der IBU, er vertritt die IBU in allen Angelegenheiten bei allen IBU-Cup-, OEC U26- und allen SommerbiathlonVeranstaltungen. Der Ass.RD fungiert zusammen mit dem TD als Ansprechpartner und weisungsbefugter IBU-Vertreter für das OK. Die OKs sollen den Weisungen des Ass.RD /TD folge leisten. 2.4.2 Sollte kein Vorstandsmitglied der IBU vor Ort sein übernimmt der RD/Ass.RD/TD die Stand: Oktober 2010) 3/18 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Aufgaben des offiziellen IBU-Vertreters. 2.4.3 Der RD/Ass.RD/TD soll die erforderlichen Vorinspektionen und Vorbesprechungen mit den OKs zur Sicherstellung der erforderlichen Vorbereitung von IBU Veranstaltungen durchführen 2.5 TECHNISCHE DELEGIERTE (TD) 2.5.1 Allgemeine Bestimmungen TD werden vom TK der IBU ernannt und sollen nach Maßgabe des RD/Ass.RD arbeiten. Bei Abwesenheit des RD/Ass.RD ist der TD offizielle Vertreter der IBU und dafür verantwortlich, dass alle Veranstaltungen gemäß den IBU Regeln vorbereitet und durchgeführt werden. Darüber hinaus werden die TD als Auskunftsgeber und Berater des Organisationskomitees tätig. Die Organisationskomitees sind gehalten, den Weisungen der TD in Übereinstimmung mit diesen Regeln zu folgen. 2.5.2 Ernennung der TD Für OWS und IBU Veranstaltungen ernennt das TK der IBU aus seiner Mitte oder aus der TD Gruppe die TD mindestens drei Jahre im Voraus OWS, zwei Jahre im Voraus für WM und in der Saison davor für alle anderen IBU Veranstaltungen. Die TD dürfen nicht Angehörige des ausrichtenden Landes sein. Für OWS werden zwei TD ernannt, wobei einer als Stellvertretender TD fungiert. Bei allen anderen Veranstaltungen wird ein TD ernannt. TD für Veranstaltungen können Angehörige des ausrichtenden NV sein, ausgenommen bei IBU-Cup. 2.5.2.1 Der TD ist der Vorsitzende der Wettkampfjury bzw. der Jurys bei den Veranstaltungen, für die er ernannt ist. Bei OWS ist der Stellvertretende TD Mitglied sowohl der Wettkampfjury der Männer als auch der Frauen. 2.5.2.2 Im Falle der Abwesenheit des offiziell benannten Vertreters des IBU Vorstandes bei einer WM, Y/JWM, einem WC oder einer OEC U26 wird dessen Aufgabe durch ein anderes Mitglied des Vorstandes, den TD oder den RD wahrgenommen. 2.5.2.3 Der TD hat seine Funktion nur für jeweils die Veranstaltung inne, für die er ernannt wurde. 2.5.3 Verbindung mit den Ausrichtern und Inspektionen der Wettkampfstätte Unmittelbar nach seiner Ernennung muss der TD zum Ausrichter Verbindung aufnehmen. Der TD muss am Austragungsort die entsprechenden Inspektionen durchführen und Absprachen mit den Ausrichtern treffen. Die Inspektionen durch den TD sowie die Besuche an den Veranstaltungsorten zum Zweck von Absprachen müssen vom TK der IBU genehmigt werden. 2.5.4 Aufgaben und Pflichten der TD Der TD muss so rechtzeitig am Veranstaltungsort eintreffen, dass er in der Lage ist, vor Beginn der Veranstaltung alle gemäß diesen Regeln und den Umständen am Veranstaltungsort geforderten Funktionen, vor, während und nach der Veranstaltung zu erfüllen. Der TD ist verantwortlich für die Anleitung der IKR während der Veranstaltung. Die Aufgaben und Pflichten der TD im Detail sind in Anhang B zu diesen Regeln aufgeführt. Stand: Oktober 2010) 3/19 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 2.5.5 Kosten für die TD Die Ausrichter von IBU Veranstaltungen und Wettkämpfen müssen für den Zeitraum des Einsatzes des TD dessen Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung übernehmen und dem TD das in den jeweils gültigen IBU Reisekostenregeln festgesetzte Tagegeld bezahlen. 2.5 INTERNATIONALE KAMPFRICHTER 2.5.1 Allgemeine Bestimmungen IKR sind Personen, die vom TK der IBU ernannt werden, um bei Veranstaltungen der IBU offizielle Aufgaben zu übernehmen. Sie sind in Zusammenarbeit mit dem Wettkampfkomitee verantwortlich für die korrekte Erfüllung der in ihren Tätigkeitsbereich fallenden Aufgaben. IKR haben darüber hinaus andere Wettkampffunktionäre bei ihren Tätigkeiten zu lenken, zu beraten und zu unterstützen und einzugreifen, um gegebenenfalls Fehler zu verhindern. In ihrer Tätigkeit bei einer Veranstaltung unterstehen die IKR dem TD, dem sie die Erfüllung ihrer Aufgabe melden und an dessen Weisungen sie gebunden sind. 2.5.2 Ernennung von IKR Die vom TK zum Zwecke des Einsatzes bei OWS, WM, Y/J WM, WC und ECH U26P Veranstaltungen ernannten IKR müssen im Besitz einer gültigen TD Lizenz sein. IKR für andere Veranstaltungen können vom jeweiligen NV oder OK ernannt werden und müssen im Besitz einer gültigen IKR Lizenz sein. Bei IBU-CUP Veranstaltungen muss einer von ihnen eine gültige TD Lizenz besitzen. Um bei einer anderen Nation als IKR eingesetzt zu werden, muss die betreffende Person mindestens vier Jahre im Besitz einer internationalen Kampfrichterlizenz sein, jedoch können Ausnahmen durch das TK genehmigt werden. Bei OWS, WM und Y/J WM dürfen die eingeteilten IKR nicht der gastgebenden Nation angehören. Bei WC und ECH U26P Veranstaltungen müssen die IKR für Schießstand, Start/Ziel und jener für Materialkontrolle einem anderen Land als dem Gastgeberland angehören und müssen sie Mitglied der TD Gruppe sein. Bei KM und KC Veranstaltungen dürfen alle IKR aus dem Gastgeberland kommen. 2.5.2.1 Bei OWS, WM sowie bei der ersten WC Veranstaltung einer Saison sollte der für die Materialkontrolle eingeteilte IKR ein Mitglied des Material-Subkomitees des TK sein. 2.5.3 Funktionen der IKR bei Wettkämpfen Bei Wettkämpfen werden IKR in folgenden Funktionsbereichen eingesetzt: - Start und Ziel, - Schießstand, - Laufstrecke, - Materialkontrolle. 2.5.4 Anzahl von Kampfrichtern bei Veranstaltungen Für Veranstaltungen werden IKR in folgender Zahl ernannt: a) OWG 8, b) WCH 4, c) Y/JWCH 4, d) WC 4, e) IBU-Cup 4, f) OEC 4, Stand: Oktober 2010) 2009 3/20 Arbeitspapier g) CCH h) CC Kampfrichterreferat Biathlon DSV 4, 4 2.5.5 Aufgaben und Pflichten der IKR Die Aufgaben und Pflichten der IKR sind im Detail in Anhang B zu diesen Regeln aufgelistet. 2.5.6 Kosten für die IKR Die Ausrichter von Veranstaltungen und Wettkämpfen müssen für den Zeitraum des Einsatzes der IKR deren Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung übernehmen und ihnen im Zeitraum des Einsatzes der IKR das in den jeweils gültigen IBU Reisekostenregeln festgesetzte Tagegeld bezahlen. 3. WETTKAMPFANLAGEN UND EINRICHTUNGEN 3.1 ALLGEMEINES Die Wettkampfanlage ist der Bereich, in dem Biathlonwettkämpfe und Training durchgeführt werden; er besteht aus dem Stadionbereich und der Laufstrecke. Im Stadionbereich befinden sich die Bereiche Start und Ziel, der Schießstand, die Strafrunde, die Staffelwechselzone, der Skitestbereich, die Wachshütten für die Mannschaften, der Warteraum für Mannschaften, Umkleideräume für Wettkämpfer, die Zuschauerbereiche sowie die erforderlichen Gebäude und Büroräume des Organisationskomitees und Parkplätze. Der Bereich muss technisch so beschaffen sein, dass dort alle in diesen Regeln vorgesehenen Arten von Biathlonwettkämpfen durchgeführt werden können, und er muss für die Zuschauer die besten Beobachtungsmöglichkeiten bieten sowie alle Erfordernisse für Fernsehübertragungen erfüllen. Wettkampfanlagen, die für die Ausrichtung von WM und WC vorgesehen sind, müssen im Besitz einer IBU A Lizenz, und von Y/J WM, ECH U26 und IBUCUP Veranstaltungen im Besitz einer B Lizenz der IBU sein. Wettkampfanlagen für die Ausrichtung von OWS müssen eine A Lizenz der IBU erwerben. 3.1.1 Allgemeine Anforderungen Die Bereiche Start und Ziel, Schießstand, Strafrunde und Wechselzone werden nahe beisammen im ebenen Gelände so angelegt, dass die Mehrzahl der Zuschauer die Wettkampfaktivitäten gut mit verfolgen kann. Diese Zonen und kritische Bereiche der Strecke sind mit Zäunen so abzusichern, dass die Wettkämpfer nicht behindert werden, nicht falsch laufen können und dass Unbefugte keinen Zutritt dazu haben. Jedoch müssen Höhe und Umfang der Abzäunung so klein wie möglich gehalten sein, dass dadurch eine Störung der Fernsehübertragung vermieden wird. Für Wettkämpfer und Wettkampffunktionäre muss genügend Bewegungsfreiheit vorhanden sein, damit sie ihre geforderten Tätigkeiten verrichten können, ebenso für Mannschaftsbetreuungsstab, Presse, Fotografen und Zuschauer. Für die Kamerateams der Fernsehanstalten und ihre Übertragungseinrichtungen muss ausreichend Platz vorhanden sein, so dass der Wettkampf durch die Übertragung nicht gestört wird. Beispiele, wie Wettkampfanlagen angelegt werden können, sind im Leitfaden für Organisationskomitees enthalten. 2010 3.1.1.1 Maximale Entfernungen und Maximaler Höhenunterschied Die Wettkampfanlage darf nicht weiter als 30 km oder 30 Minuten Fahrweg von den Unterkünften der Mannschaften entfernt liegen und der Höhenunterschied zwischen Stand: Oktober 2010) 3/21 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV beiden Orten sollte nicht mehr als +/- 300 m betragen, sofern nicht etwas anderes vom Vorstand der IBU zugelassen ist. 3.1.1.2 Wettkampfbüro Im Stadionbereich oder in dessen Nähe ist ein Wettkampfbüro oder eine Außenstelle einzurichten. Dieses Büro ist ab dem Ankunftstag während der gesamten Veranstaltung zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet und dient als offizielle Verbindungsstelle zwischen den Mannschaften und dem Organisationskomitee dienen. In diesem Büro müssen die Mannschaften Meldungen für den Wettkampf abgeben und Informationen über die Veranstaltung und die Wettkämpfe einholen können. In dem Büro oder in dessen Nähe ist für jede teilnehmende Mannschaft ein Verteilerfach einzurichten. 3.1.1.3 Elektronische Anzeigetafel 2009 Bei OWS und WM sowie Y/J WM und WC muss an einer Stelle im Stadion, die im Zuge der Lizenzierung genehmigt oder vom TD und RD benannt wurde, eine elektronische Anzeigetafel mit mindestens 6 Zeilen aufgestellt werden. 3.1.2 Künstliche Beleuchtung 2010 IBU-Wettkämpfe dürfen bei künstlicher Beleuchtung abgehalten werden, wenn dies vom Vorstand als Teil eines genehmigten Wettkampfrogramms zugelassen wurde. In dringenden und außergewöhnlichen Fällen kann die Wettkampfjury genehmigen, dass ein Wettkampf bei künstlicher Beleuchtung abgehalten wird. In jedem Fall muss die Beleuchtung folgenden Ansprüchen genügen: Die Lichtbedingungen müssen für alle Teilnehmer gleich sein, über die gesamte Länge der Strecke und im Stadion muss die Beleuchtungsstärke mindestens ca. 300 Lux betragen und es darf keine dunklen Bereiche geben. An der Ziellinie sind 1000 Lux erforderlich und um die Schießscheiben und Papieranschiessscheiben darf sich kein Schatten bilden. Im Falle einer TV-Live-Übertragung müssen die Lichtbedingungen den Anforderungen für diese Fernsehübertragung genügen und die Beleuchtungsstärke im Stadion muss mindestens 1000 Lux betragen. 3.2 START- UND AUFWÄRMBEREICHE 3.2.1 Allgemeines Der Startbereich muss für alle Wettkämpfe eben sein, einen gut gewalzten und gut präparierten Schneebelag aufweisen und soll für die Zuschauer einsehbar sein. Die Startlinie muss rechtwinklig zur Laufrichtung angelegt und durch eine im Schnee eingelassene rote Linie markiert sein. Der Bereich muss mit Zäunen gut abgesichert und so beschaffen sein, dass er den Verkehrsfluss von Wettkämpfern, Mannschaftsbetreuerstab und Funktionären ohne Probleme aufnehmen kann. Unmittelbar vor der Startzone muss ein Aufwärmbereich angelegt werden, der es den Wettkämpfern ermöglicht, sich vor dem Start nochmals endgültig aufzuwärmen. Er muss genügend Raum für die Ablage der Aufwärmkleidung sowie Platz für eine ausreichende Anzahl von Gewehrständern bieten. Die Weisungen hierzu erteilt der RD/ Ass.RD. 3.2.2 Startbereiche für den Einzel- und Sprintwettkampf Der Startbereich für Einzel- und Sprintwettkämpfe muss ca. 8 - 10 m lang und mindestens 2 m breit sein. Er muss vom Aufwärmbereich durch einen Zaun getrennt sein, der eine Öffnung aufweist, die es ermöglicht, den Zutritt zu dem Raum zu kontrollieren. Stand: Oktober 2010) 3/22 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.2.3 Startbereich für den Verfolgungswettkampf Der Startbereich für den Verfolgungswettkampf muss mindestens drei Startkorridore aufweisen. Die genaue Anzahl der Korridore wird durch die Anzahl der gleichzeitig erfolgenden Starts bestimmt – bei vier Starts in der gleichen Sekunde werden 4 Startkorridore benötigt usw. Die Startkorridore müssen 1,5 - 2 m breit und lang genug sein, um die erforderliche Anzahl der Wettkämpfer aufnehmen zu können. Eine gemeinsame Startlinie muss quer zum Ende der Startkorridore verlaufen. Die Korridore müssen unmittelbar nebeneinander verlaufen und durch Zäune klar abgetrennt werden. Für den Fall eines verspäteten Starts muss ein gesonderter Korridor geschaffen werden, der Zugang zur Startlinie bietet. Dieser Korridor muss durch einen, mit einer auf die Wettkampfzeit synchronisierten Stoppuhr ausgestatteten, Startrichter kontrolliert werden. 3.2.3.1 Starttafeln für den Verfolgungswettkampf Vor den jeweiligen Startkorridoren und an der Startlinie müssen gesonderte Tafeln aufgestellt werden, auf denen die Startnummern und Startzeiten für jeden Wettkämpfer und Funktionär in großen Ziffern gut lesbar sind. 2010 3.2.4 Startbereich für den Staffel-, Gruppen- und Massenstartwettkampf Der Startbereich muss so angelegt sein, dass alle Wettkämpfer bis zum Erreichen der gemeinsamen Laufstrecke eine gleich lange Strecke zurücklegen. Dafür sind auf einer Länge von mindestens 30 m 35 m von der Startlinie mindestens 10 gerade und parallel verlaufende Spuren in einem Abstand von mindestens 1,2 m, (gemessen von Mitte zu Mitte), anzulegen. Die Zahl der anzulegenden Startspuren hängt ab von dem verfügbaren Raum und der Zahl der gemeldeten Staffeln; dabei ist anzustreben, möglichst wenig Startreihen vorzusehen. Gibt es mehr als eine Startreihe, muss der Abstand zwischen den Reihen 5 m betragen. Das Ende der parallel zueinander verlaufenden Spuren muss eindeutig gekennzeichnet sein. Nach den Startspuren muss auf weiteren 50 m eine gerade, ebene und gut präparierte Strecke ohne Laufspuren vorhanden sein, die dann allmählich in die Wettkampfspur mündet. 3.2.4.1 Nummerntafeln für die Startpositionen bei Staffel-, Gruppenund Massenstartwettkampf 2010 Die Startpositionen müssen mit Nummern gekennzeichnet sein. Es muss die gleiche Anzahl von Nummerntafeln vorhanden sein, wie Starter für den Wettkampf gemeldet sind. Die Größe der Nummerntafeln muss 20 x 20 cm betragen. Die Nummerntafeln sind jeweils links von der Position anzubringen, wobei die Nummer sowohl auf der Vorder-, als auch auf der Rückseite der Tafeln lesbar sein muss. Die Nummern auf den Tafeln müssen mindestens 10 cm hoch und für die Wettkämpfer und das Fernsehen gut sichtbar sein. Die Startbahnen müssen aus Sicht der Teilnehmer von rechts nach links nummeriert werden. 3.2.5 Startbereich für den Supersprint 2010 Der Abstand zwischen den verschiedenen Startreihen muss 5 m und zwischen den Startspuren 3 m betragen. Auf den ersten 20 Metern nach dem Start dürfen die Startspuren vom Athleten nicht gewechselt werden. Nach 20 Metern darf die Skatingtechnik eingesetzt werden. Die Startbahnen müssen aus Sicht der Teilnehmer von rechts nach links nummeriert werden. Stand: Oktober 2010) 3/23 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.2.6 Streckeninformationstafeln Beim Eingang zum Startbereich muss eine Tafel aufgestellt werden, auf der der Streckenplan der Laufstrecke ersichtlich ist. Aus einer an der Startlinie aufgestellten Tafel muss ersichtlich sein, in welcher Reihenfolge die farblich gekennzeichneten Strecken im Wettkampf zu laufen sind. 3.2.7 Startuhr Im Startbereich für Einzel- und Sprintwettkämpfe muss eine Startuhr so aufgestellt werden, dass sie von der Startlinie aus gut ablesbar ist. Uhrzeiger und Startsignal müssen synchron laufen. Bei Verfolgungswettkämpfen muss für jeden Startkorridor eine Startuhr vorhanden sein. Darüber hinaus muss im oder in der Nähe des Startbereichs eine Uhr vorhanden sein, auf der der sich in diesem Bereich aufhaltende Wettkämpfer die genaue Tageszeit gut ablesen kann. 3.2.8 Ausrüstungskontrolle am Start Der Platz für die Ausrüstungskontrolle vor dem Start muss in unmittelbarer Nähe des Starts eingerichtet werden. Er muss so angelegt und eingerichtet sein, dass die Wettkämpfer dort reibungslos, ordentlich und rechtzeitig die Kontrolleinrichtungen zum Start passieren können. Die Kontrollstation muss mit Tischen und allem für die Durchführung der Kontrolle erforderlichen Gerät und Material ausgestattet sein. 3.3 LAUFSTRECKE UND DAZUGEHÖRIGE TEILE 3.3.1 Allgemeines Die Laufstrecke ist das Skistreckennetz, das für den Wettkampf genutzt wird. Sie muss aus ständig wechselnden Abschnitten ebener, ansteigender und abfallender Teile bestehen. Extrem lange und schwierige Anstiege, gefährliche Abfahrten und monotone flache Streckenteile sowie Anstiege, die nur im seitlichen Treppenschritt bewältigt werden können, sind verboten. Richtungsänderungen dürfen nicht so häufig aufeinander folgen, dass der Laufrhythmus eines Wettkämpfers empfindlich gestört wird. Detaillierte Streckenspezifikationen sind in Tabelle 1 unter 1.3.8 enthalten. 3.3.1.1. TV Zonen In Absprache mit dem RD, Ass.RD und dem zuständigen TV Berater werden für die Fernsehübertragung des Wettkampfs TV Zonen eingerichtet. Der Hauptzweck dieser TV Zonen ist es, die bestmögliche Übertragung der Veranstaltung sicherzustellen und insbesondere eine Störung des Fernsehbildes durch nicht am Wettkampf beteiligte Personen zu verhindern. 2010 3.3.2 Höhenlage, Breite, Steigung und Länge Kein Bereich der Strecke darf die maximale Höhe von 1800 m über dem Meeresspiegel überschreiten, sofern eine Ausnahme nicht ausdrücklich vom Vorstand der IBU genehmigt wird, wenn die Umstände dies erfordern. Bei allen IBUVeranstaltungen muss die Strecke eine mindestens 6 m breite Oberfläche aus präpariertem Schnee für die Wettkämpfer sowie zusätzliche Fläche für Trainer und Fernsehen aufweisen. Auf steilen Streckenabschnitten muss die Strecke noch breiter sein. Lassen sich engere Abschnitte wie Brücken oder Pässe nicht vermeiden, dürfen diese Engstellen nicht weniger als 4 m breit oder länger als 50 m sein. Die tatsächliche Länge der Strecke darf nicht mehr als 2% kürzer oder 5% länger als die für den Wettkampf angegebene Streckenlänge sein, entsprechend der Messung entlang der Mittellinie der Strecke. Stand: Oktober 2010) 3/24 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.3.3 Anlegen von Spuren 2010 Bei Bedarf können Spuren auf Anweisung des RD/Assist. RD auch bergab gezogen werden. Spuren dürfen nicht auf solche Weise oder an solchen Stellen gezogen werden, dass sie die Wettkämpfer gefährden oder behindern könnten. Die Breite und Tiefe der Spuren muss so gewählt werden, dass alle üblichen Arten von Skischuhen und Bindungen verwendet werden können, ohne dass es zu seitlichen Reibungen kommt. An Trainingstagen müssen Spuren für die klassische Langlauftechnik am Rand der Wettkampfstrecke vorhanden sein. 3.3.4 Sicherheit Die Wettkämpfer müssen die Abfahrten ohne übermäßiges Unfallrisiko mit voller Geschwindigkeit befahren können. Bei der Bewertung des Risikos muss von Verhältnissen ausgegangen werden, unter denen die Spuren extrem schnell werden. 3.3.5 Streckenpräparierung Die Strecke muss möglichst eben und fest gewalzt sein und darf nicht künstlich vereist werden. Kurven in Abfahrten müssen notfalls künstlich überhöht werden. Alle Arten von Behinderungen und Hindernissen wie Baumstümpfe, Äste, Steine und Erde müssen aus der Strecke entfernt werden. Überhängende oder in die Strecke hineinragende Äste und Zweige müssen so gestutzt werden, dass sie die Wettkämpfer nicht behindern oder gefährden. 2010 3.3.6 Markierung Die Strecke muss so klar markiert und definiert sein, dass bei den Teilnehmern zu keinem Zeitpunkt Zweifel darüber aufkommen, welcher Strecke zu folgen ist. Dies gilt vor allem für Abfahrten, Streckenverzweigungen und andere entscheidende Stellen. An solchen Stellen muss eine eindeutige Markierung angebracht werden. Geschlossene Streckenabschnitte und/oder Abzweigungen müssen komplett mit Hilfe von durchgängigen V-Aufstellern oder Zäunen abgesperrt werden. 100 m vor der Ziellinie muss eine Hinweistafel mit der Aufschrift „Ziel – 100 m" und 100 m vor dem Schießstand eine Hinweistafel mit der Aufschrift „Schießstand – 100 m“ angebracht werden. 3.3.6.1 Farben für die Reihenfolge der Strecke 2009 Die Reihenfolge der Strecke muss einheitlich auf der am meisten sichtbaren Seite in Laufrichtung mit farbigen Tafeln angezeigt werden. Die 1,5 km Strecke ist orange, die 2 km Strecke rot, die 2,5 km Strecke grün, die 3 km Strecke gelb, die 3,3 km Strecke blau und die 4 km Strecke braun zu kennzeichnen. Abzweigungen sind unmissverständlich in den Streckenfarben zu kennzeichnen. 2010 3.3.7 Abzäunung Alle Skiwege, die im Wettkampf nicht verwendet werden, müssen abgesperrt sein. Skiwege, die sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, müssen mit Zäunen oder V-Aufstellern voneinander abgetrennt werden, so dass die Teilnehmer nicht auf den falschen Weg geraten können. V-Aufsteller sollten gut sichtbar sein, 20 cm hoch, 1 m lang und aus schwerem Material, so dass sie nicht vom Wind umgeworfen werden können. Stand: Oktober 2010) 3/25 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.3.8 Vorläufer 2009 Unmittelbar vor dem Start des Wettkampfes muss die gesamte Strecke vor dem Start des ersten Wettkämpfers von der Streckenmannschaft durchlaufen werden. Die Streckenmannschaft hat die Aufgabe, dort wo nötig, die Strecke nochmals auszuräumen und, erforderlichenfalls, Markierungen zu korrigieren. Die RD/Ass.RD, TD oder IKR werden entscheiden, ob der Einsatz von Vorläufern notwendig ist. 3.3.9 Streckenbeschreibungen für die jeweiligen Wettkämpfe 2009 Tabelle 1 zeigt unter 1.3.8 die geforderten technischen Streckenbeschreibungen für die jeweiligen Wettkämpfe. 3.3.10 Staffelwechselzone Bei Staffelwettkämpfen muss am Ende eines geraden Streckenabschnitts eine 30 m lange und 8 m breite, gut markierte Wechselzone angelegt werden, die so beschaffen ist, dass die dort ankommenden Wettkämpfer mit kontrollierter Geschwindigkeit einlaufen können. Die letzten 50 m der Laufstrecke vor dieser Zone müssen mindestens 8 m breit sein. Die Wechselzone muss an der Zeitnahmelinie beginnen. Anfang und Ende dieser Zone sind mit einer roten Linie im Schnee zu markieren, am Beginn der Zone ist eine Hinweistafel „Wechselzone“ aufzustellen. Die Zone ist auf beiden Seiten durch einen Zaun abzugrenzen. Der Zaun ist mit einem Tor zu versehen, das einen kontrollierten Zugang der startenden Wettkämpfer ermöglicht. 3.3.10.1 Die letzten 50 m der Strecke vor der Wechselzone müssen gerade verlaufen. Die Wechselzone darf nur von eintreffenden und abgehenden Wettkämpfern, sowie den für die Wechselzone zuständigen Funktionären betreten werden. 100 m vor der Wechselzone ist eine Hinweistafel mit der Aufschrift „100 m“ aufzustellen. 3.3.11 Strafrunde 2010 Für Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe muss unmittelbar nach dem Schießstand eine Strafrunde angelegt werden. Die zwischen dem rechten Rand des Schießstandes und dem Eingang zur Strafrunde zurückzulegende Entfernung darf nicht mehr als 60 m betragen. Die Strafrunde sollte oval angelegt sein, mit einer Breite von 6 m und 150 m Länge (+/- 5 m), wobei am Innenrand der Runde gemessen wird. Die Öffnung muss mindestens 15 m lang sein. Die Strafrunde wird mit VAufstellern markiert, die so eng aufgestellt werden, dass die Teilnehmer die Stelle für den Einlauf/Auslauf nicht verfehlen können. 3.3.11.1 Die Strafrunde muss in einem ebenen Bereich so angelegt werden, dass die Wettkämpfer, wenn sie in die Strafrunde gehen müssen, zwischen der Laufstrecke und der Strafrunde keine zusätzliche Entfernung zurückzulegen haben. 3.3.12 Skitestbereich Bei allen IBU Veranstaltungen muss im Stadion oder in Stadionnähe ein leicht abfallendes Gelände als Skitestbereich eingerichtet werden, der groß genug ist, dass alle teilnehmenden Mannschaften darin Platz finden und genügend Raum für die den Anstieg passierenden Teilnehmer vorhanden ist. Der abfallende Gleitbereich sollte eine Neigung von 8 bis 12° aufweisen und mindestens 30 m lang sein. Der Testbereich muss in der gleichen Art und Weise präpariert werden wie die Wettkampfstrecke. Im Skitestbereich müssen auf einer Informationstafel die Luft- und Schneetemperatur am höchsten und tiefsten Punkt des Streckenprofils angezeigt werden. Diese Information Stand: Oktober 2010) 3/26 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV ist drei Stunden vor dem ersten Start, und danach alle 30 Minuten, bis zum Start des letzten Wettkämpfers zu aktualisieren. 3.3.13 Warmlaufstrecke Bei allen IBU Veranstaltungen muss in nächster Nähe des Stadions eine gesonderte Strecke vorhanden sein, die von den Mannschaftshütten aus gut zugänglich ist und auf der sich die Wettkämpfer aufwärmen können. Die Strecke sollte ca. 600 m lang sein und muss genauso präpariert sein wie die Wettkampfstrecke, darf aber nicht Teil der Wettkampfstrecke sein. Eine solche Warmlaufstrecke sollte auch für alle anderen Veranstaltungen bereitgestellt werden. 3.4 SCHIESSSTAND 3.4.1 Allgemeines Der Schießstand ist der Bereich, in dem bei einem Biathlonwettkampf das Schießen stattfindet. Der Schießstand muss im zentralen Bereich des Stadions angelegt sein. Sowohl die Ziele als auch die Schießrampe müssen für den größten Teil der Zuschauer einsehbar sein. Der Schießstand muss in einem flachen, ebenen Gelände angelegt und seitlich und hinter den Scheiben, in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen Sicherheitsbestimmungen, mit Sicherheitswällen umgeben sein. Der Schießstand muss hinsichtlich Strecken, Stadion und Umgebung so eingebaut und konfiguriert sein, dass die Sicherheit an vorderster Stelle steht. Zur Verbesserung der Lichtverhältnisse während der Wettkämpfe sollte die Schussrichtung generell nach Norden weisen. Sicherheitswände, die die Sicht der Zuschauer oder des Fernsehens auf den Wettkampf behindern, sollten möglichst vermieden werden. 3.4.1.1 Beim Schießstand sind alle örtlich geltenden Gesetze zu beachten. 3.4.2 Beschreibungen und Gestaltung 3.4.2.1 Schussentfernungen Die Entfernung zwischen der Vorderkante der Schießrampe (Schusslinie) und der Reihe der Wettkampfscheiben muss 50 m (+/- 1 m) betragen. 3.4.2.2 Liegend- und Stehendschießen In Schussrichtung blickend ist die rechte Hälfte des Schießstands für das Liegend schießen und die linke Hälfte für das Stehendschießen vorzusehen. Die Unterteilung muss den Wettkämpfern mit Hilfe von Hinweistafeln unmissverständlich angezeigt werden. Eine Ausnahme von der Unterteilung in einen rechten und linken Teil erfolgt bei den Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfen, bei denen die Wettkämpfer auf allen Schießbahnen sowohl das Liegend- wie auch das Stehendschießen durchführen. 3.4.2.3 Eingang und Ausgang Sowohl beim Training als auch im Wettkampf müssen die Wettkämpfer von links in den Schießstand einlaufen und ihn auf der rechten Seite verlassen. 3.4.2.4 Ebenen Die Schießrampe muss sich möglichst auf der gleichen Ebene befinden wie der Bereich, auf dem die Wettkampfscheiben aufgestellt sind. Sowohl die Schießrampe als auch der Bereich der Wettkampfscheiben muss mindestens 30 cm höher liegen als das Stand: Oktober 2010) 3/27 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV dazwischen liegende Gelände; bzw. noch höher, wenn dies die örtlichen Schneeverhältnisse erfordern. 3.4.2.5 Abmessungen der Bereiche Im rückwärtigen Teil des Schießstandes muss ein abgezäunter Bereich angelegt werden, 10 bis 12 m breit, (Schießrampe), gemessen nach rückwärts ab der Schusslinie, der sich über den gesamten rückwärtigen Teil des Schießstands erstreckt. Der Zutritt zu diesem Bereich ist den Wettkämpfern, Funktionären und Mitgliedern der Jurys vorbehalten. Mit Genehmigung durch den RD/Ass.RD kann jedoch auch anderen Personen, wie Kamerateams von Fernsehanstalten, Zutritt zu diesem Bereich gewährt werden. Unmittelbar hinter diesem Bereich muss ein zweites abgezäuntes Areal mit einer Breite von mindestens 2 m vorhanden sein, in dem sich je Mannschaft drei Betreuer aufhalten können. Dieser Bereich muss so angelegt sein, dass er den Mitgliedern des Mannschaftsbetreuungsstabes eine gute Sicht auf die Scheiben und den Bereich der Schießrampe bietet. Hinter der Betreuerzone muss eine sich über die gesamte Breite des Schießstandes erstreckende Zone von 1,5 m Tiefe angelegt werden, die primär für die Vertreter der Medien reserviert ist. 3.4.3 Die Schießrampe Die Schießrampe ist der Bereich im rückwärtigen Teil des Schießstands, von wo aus die Wettkämpfer liegend oder stehend schießen. Die Rampe muss völlig mit Schnee bedeckt sein, der gleichmäßig aufgebracht, fest und glatt gewalzt, aber nicht eisig ist. Der gesamte von den Wettkämpfern während des Wettkampfs genutzte Teil muss eben sein. 2010 3.4.3.1 Schießbahnen Die Schießrampe ist in Schießbahnen unterteilt, von denen jeweils ein Teilnehmer schießt. Jede Schießbahn ist mindestens 2,75 m, höchstens jedoch 3 m breit. Die Breite der Bahnen ist an beiden Seiten der Schießrampe vom vorderen Rand bis auf 1,5 m zum hinteren Rand von einem roten Brett markiert, das so in den Schnee eingelassen ist, dass es sich 2 cm unter der Schneeoberfläche befindet. Jede Bahn ist von der Rampe bis zu den Scheiben auf beiden Seiten mit sieben (7) T-Pfosten, die max. 20 cm breit bei einer Höhe von 15 cm sind, in abwechselnder Farbe, passend zur Hintergrundfarbe der Scheibennummern, markiert, welche die Bahnen deutlich abgrenzen, aber das Schießen nicht behindern. Zwischen dem äußeren Rand der linken und rechten Bahn und dem Beginn der angrenzenden Sicherheitswände muss sich ein Mindestabstand von 3 m befinden. Dieser Abstand muss von der Rampe bis zu den Scheiben eingehalten werden. 3.4.5 Nummerierung und Markierung 2010 Die Schießbahnen und die dazugehörigen Scheiben müssen jeweils dieselbe Nummer tragen, die deutlich sichtbar angebracht wird. Es wird von rechts mit der Nummer 1 begonnen. Bei allen IBU-Veranstaltungen müssen die Schießbahnen am vorderen Ende der Schießrampe links und rechts nummeriert sein. Die Nummerntafeln an der Schießrampe müssen so angebracht sein, dass sie die Fernsehübertragung der schießenden Teilnehmer nicht behindern. Die Nummerntafeln sind 30 cm hoch und 20 cm breit. Die Nummer muss auf den unteren Bereich der Tafel gedruckt werden und 20 cm groß sein, wobei die Linien der Zahlen 3 cm stark sind. Die Tafeln müssen an einer Stange von 1 cm Dicke und 40 cm Höhe angebracht werden, gemessen von der Schneeoberfläche zum unteren Rand der Nummerntafel. Die Größe der Nummerierung an den Scheiben muss 40 cm bei einer Linienstärke von 4 cm Stand: Oktober 2010) 3/28 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV betragen und ist direkt über den Scheiben anzubringen. Die Nummerntafeln an Scheiben und Schießbahn müssen abwechselnd schwarz auf gelb und gelb auf schwarz sein, wobei Nummer 1 in schwarz auf gelb dargestellt wird und mit der Farbe der TPfosten, die die Schießbahn markieren, übereinstimmt. 3.4.3.2 Schießmatten Sowohl für das Liegend-, als auch für das Stehendschießen müssen im vorderen Teil der Schießrampe einer jeden Schießbahn Matten ausgelegt werden. Bei allen IBU Veranstaltungen müssen diese Matten eine Seitenlänge von 200 x 150 cm und eine Stärke von 1 - 2 cm aufweisen. Die Matten müssen aus Kunststoff- oder Naturfasern hergestellt sein und eine rutschfeste Oberfläche haben. 3.4.4 Wettkampfscheiben Es gibt zwei Hauptarten von Scheiben, die im Biathlon verwendet werden, nämlich Metall- und Kartonscheiben. Für den Wettkampf werden nur Metallscheiben verwendet, für das Anschießen der Gewehre dagegen sind nur Kartonscheiben zu verwenden. Für Trainingszwecke dürfen sowohl Metallscheiben als auch Kartoncheiben verwendet werden. Für Wettkämpfe der IBU sind nur Wettkampfscheiben zulässig, die dem Materialkatalog der IBU (Anhang A) entsprechen. Bei OWS, WM, Y/J WM, WC, ECH U26 und IBU-Cup Veranstaltungen muss der Schießstand mindestens 30 Schießbahnen und Wettkampfscheiben aufweisen. Bei OWS, WM und WC dürfen nur Scheibensysteme eingesetzt werden, die über eine Umschaltvorrichtung mit Fernbedienung verfügen (kein Umschalten mittels Seilzugs). 3.4.4.1 Bei einem Wettkampf muss für alle Wettkämpfer der gleiche Typ von Wettkampfscheiben verwendet werden. 3.4.4.2 Instandhaltung der Wettkampfscheiben Die Scheiben müssen gemäß den Weisungen des Herstellers instand gehalten, eingestellt und justiert werden. 3.4.4.3 Anordnungen der Wettkampfscheiben Die Scheiben müssen parallel zur Vorderkante der Schießrampe in einer geraden ebenen Linie angeordnet sein. Sie müssen in allen Richtungen in der Waage sein. Die Scheiben müssen so platziert werden, dass sich die mittlere Zielmarke der Scheibe in der Mitte der Schießbahn befindet. Die Scheiben dürfen seitwärts um nicht mehr als 1 Grad vom rechten Winkel ihrer Schießbahnen abweichen. Die Scheibenmitte muss 80 bis 100 cm höher liegen als die Oberfläche der Schießrampe. 3.4.4.4 Scheibenhintergrund Der Scheibenhintergrund muss vom Boden bis 1 m oberhalb der Oberkante der Scheibe weiß sein. 3.4.5 Nummerierung und Markierungen Die Schießbahnen und die dazugehörigen Wettkampfscheiben müssen mit gut sichtbaren jeweils identischen Nummern versehen sein, wobei die Nummerierung auf der rechten Seite mit 1 beginnt. Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen müssen die Schießbahnen an der Vorderkante der Schießrampe jeweils auf der linken und rechten Seite nummeriert sein. Die Nummern müssen auf der Schießrampe so angebracht sein, dass die schießenden Athleten davon nicht gegenüber dem Aufnahmeteam des Fernsehens verdeckt werden. Sie müssen 20 cm Stand: Oktober 2010) 3/29 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV hoch sein und die Linien der Nummern 3 cm breit und auf einem 1 cm dicken Pfosten angebracht sein, der gemessen von der Schneeoberfläche bis zur Unterseite der Nummerntafel eine Höhe von 40 cm aufweist. Die Gesamtgröße der Nummerntafel ist den IBU Regeln für Werbung zu entnehmen. Die auf den Wettkampfscheiben angebrachten Nummern müssen 40 cm hoch mit einer Schriftbreite von 4 cm und unmittelbar über den Scheiben montiert sein. Die Scheiben- und Schießbahnnummerntafeln müssen farblich abwechselnd gehalten sein – schwarz auf gelb und gelb auf schwarz, beginnend mit Nummer 1 auf schwarz auf gelb – und mit den Markierungen auf den Pfosten übereinstimmen. 3.4.5.1 Markierungen beim Eingang und Ausgang Am Eingang und Ausgang zum Schießstand müssen 10 m von der linken und der rechten Schießbahn nach außen eindeutige Markierungen angebracht werden. Diese Markierungen kennzeichnen die äußere Begrenzung des Schießstandbereiches, innerhalb dessen keine Informationen gegeben werden dürfen. 3.4.6 Windfahnen 2009 Bei Wettkämpfen und für das Offizielle Training sind seitlich jeder zweiten Schießbahn, beginnend auf der rechten Seite der Bahn 1, 5 m vorwärts der Schießrampe und 20 m vor den Wettkampfscheiben Windfahnen anzubringen. Die Windfahnen müssen so angebracht werden, dass sich die Oberkante der Fahne auf der gleichen Ebene befindet wie die Unterkante der Wettkampfscheiben und dass die Fahne die direkte Sicht zu den Scheiben nicht verdecken kann. 3.4.7 Schalen für Reservepatronen 2009 Bei jeder Schießbahn kann eine Schale für die Reservepatronen in einer Höhe von 1 m über dem Boden angebracht sein. Die Schalen müssen innen am Boden abgerundet sein, um so das Aufnehmen der Reservepatronen zu erleichtern. 3.4.8 Gewehrständer An einem geeigneten Ort vorwärts des Trainer-/Betreuerbereiches des Schießstandes müssen während der Wettkämpfe für jede teilnehmende Mannschaft Gewehrständer für 2 Reservegewehre aufgestellt werden; für das Training und Anschießen ist eine angemessene Anzahl dieser Ständer vorzusehen. Die Gewehrständer müssen gut sichtbar mit den Namen der teilnehmenden NV oder Mannschaften beschriftet werden. Diese Gewehrständer dürfen von den Mannschaften während des Wettkampfes sowie während des Trainings und Anschießens benutzt werden. Außerhalb des Schießstandes muss eine angemessene Anzahl von Ständern für das Training aufgestellt werden. 3.4.9 Videokameras auf dem Schießplatz Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen müssen auf dem Schießstand in ausreichender Anzahl Videokameras so aufgestellt werden, dass damit alle Aktionen aller Wettkämpfer auf dem Schießstand aufgezeichnet werden können. 3.5 ZIELBEREICH 2010 3.5.1 Allgemeines Der Zielbereich beginnt auf der Wettkampfstrecke an der Ziellinie und endet an der Ziel-Kontrollstelle für Ausrüstung/Material und Bekleidung. Er muss mindestens 30 m lang und 9 m breit sein und darf keine Hindernisse enthalten. Die letzten 50 m vor der Ziellinie müssen gerade verlaufen und 9 m breit und in drei gleich große Bahnen Stand: Oktober 2010) 3/30 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV unterteilt sein, deren Markierungen die Skier nicht beeinträchtigen dürfen. Nur Offizielle, einfahrende Wettkämpfer und vom IKR für Start/Ziel überwachte Fernsehcrews mit besonderer Genehmigung dürfen sich im Zielbereich aufhalten. 3.5.1.1 Die Ziellinie ist rechtwinklig zur einmündenden Wettkampfstrecke durch eine rote im Schnee eingelassene Linie zu kennzeichnen und muss für Wettkämpfer und Fernsehkameras klar sichtbar sein. 3.5.2 Materialkontrolle im Ziel Die Materialkontrollstelle im Ziel muss so eingerichtet sein, dass die im Ziel eintreffenden Wettkämpfer dorthin automatisch und unter Kontrolle hingelangen und die Kontrolle passieren können. Dies ist besonders bei den Staffelwettkämpfen wichtig, damit die ins Ziel einlaufenden Wettkämpfer in der Staffelwechselzone am Auslauf dieser Zone keine Störung verursachen. Die Umzäunung des Zielbereichs muss so aufgestellt werden, dass die Wettkämpfer automatisch durch die Zielkontrollstelle geschleust werden und diese nicht umgehen können. 3.5.3 Bereich der Medien Angrenzend an die Zielzone ist ein abgezäunter Raum (Gemischter Bereich) zu schaffen für die Vertreter der Fernsehanstalten sowie für Journalisten und Fotografen, um diesen einen engen Kontakt mit den Wettkämpfern für Interviews sowie für Fotoaufnahmen nach dem Zieleinlauf zu ermöglichen. 3.5.4 Erfrischungsstelle Hinter der Zielzone muss in Absprache mit dem RD/Ass.RD/TD eine Erfrischungsstelle eingerichtet werden, an welcher für die ins Ziel kommenden Wettkämpfer Getränke, Papiertaschentücher und weitere notwendige Dienste bereitstehen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine der dort gereichten Getränke oder Speisen mit unzulässigen Substanzen versetzt werden konnten. 3.5.5 Unterstand für Kleiderwechsel Angrenzend an die Zielzone muss ein Unterstand eingerichtet werden, wo sich die Athleten bei Bedarf umziehen können und der die Achtung der Privatsphäre gewährleistet. Die Größe dieses Unterstands muss ca. 2 x 3 m sein. 3.5.6 Ausgangsbereich am Ziel Nach der Zielzone muss es einen Bereich geben, wo sich die Wettkämpfer mit ihren Mannschaftsbetreuern und Dienstleistungsfirmen treffen und ihre Kleidung und Ausrüstung/ihr Material abholen können. 3.6 WACHSHÜTTEN Im Stadionbereich oder in dessen unmittelbarer Nähe müssen in ausreichender Zahl Hütten, dauerhaft errichtete Kabinen oder vorübergehende Einrichtungen von guter Qualität bereitgestellt werden, in denen die Mannschaften ihr Gerät lagern, Ski wachsen oder sich warm halten können. Diese Kabinen müssen mit einer Belüftung, ausreichend für den Abzug der Wachsdämpfe, Beleuchtung und Steckdosen ausgestattet sein und eine Innentemperatur von mindestens 20°C aufweisen. Dabei sollte jeder Mannschaft eine eigene Kabine zur Verfügung gestellt werden, jedoch ist es zulässig, mehr als einer Mannschaft eine Kabine zuzuweisen, wenn dies die Arbeitsplatzverhältnisse und die Sicherheitsbestimmungen zulassen. Die Kabinen Stand: Oktober 2010) 3/31 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV sollten mit Schlüssel verschließbar sein, die jeweils den Mannschaften ausgehändigt werden. Ist es nicht möglich, die Zugangstüren zu verschließen, muss das OK für die Sicherheit der Kabinen sorgen. Für die Mannschaften muss in einer angemessenen Entfernung zu den Kabinen Parkraum vorhanden sein. In der Nähe der Kabinen sollte auch ein Lautsprecher der Stadionansage aufgestellt werden. 3.7 WARTERÄUME FÜR DIE WETTKÄMPFER In der Nähe der Wachshütten müssen Räume für die Wettkämpfer zur Verfügung gestellt werden. Diese können Teil des Stadiongebäudes, ein gesonderter Wärmeraum oder ein Zelt sein. 4. WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG 4.1 ALLGEMEINE REGELN Die Begriffe Wettkampfausrüstung/Material und Bekleidung umfassen die gesamte Ausrüstung, das gesamte Wettkampfgerät und die Bekleidung, die ein Wettkämpfer während eines Wettkampfes benutzt, einschließlich der Werbeflächen. Die Definitionen und Beschreibungen der Wettkampfausrüstung, der Bekleidung und der Werbeflächen werden durch den Materialkatalog (Anhang A) und die IBU Regeln für Werbung geregelt. 4.2 ÜBERPRÜFUNGEN VON AUSRÜSTUNG UND VERANSTALTUNGSBEKLEIDUNG 4.2.1 Allgemeines Ausrüstung/Material und Bekleidung der Wettkämpfer werden vor dem Start und nach dem Zieleinlauf eines Wettkampfes überprüft. Darüber hinaus wird in angemessener Zeit vor dem Wettkampf eine Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungsvorprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine Probleme auftreten. Bei Veranstaltungen der IBU dürfen keine Ausrüstung, kein Material oder keine Bekleidung eingesetzt werden, die nicht von der IBU genehmigt wurde. 2010 4.2.2 Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungskontrolle am Start Die Teilnehmer müssen sich spätestens 15 Minuten vor ihrer vorgesehenen Startzeit bei der Material-/Ausrüstungs- und Bekleidungskontrollstelle am Start melden, um ihre Skier und ihr Gewehr überprüfen und markieren sowie ihre Kleidung kontrollieren zu lassen. Wettkämpfer, die später als 15 Minuten vor ihrer Startzeit kommen, tragen die Verantwortung für die Zeit, die diese Kontrolle/Markierung dauert, auch wenn das zu einem verspäteten Start führt. Wettkämpfer, deren Ausrüstung/Material oder Bekleidung nicht den IBU Bestimmungen entsprechen, erhalten keine Genehmigung, den Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungskontrollraum am Start in Richtung Startlinie zu verlassen, bis die Unregelmäßigkeiten korrigiert sind. Ausrüstung, Gewehre, Materialien und Bekleidungsstücke, die bei der Startausrüstungskontrolle inspiziert und markiert wurden, dürfen auf keine Weise, die von diesen Regeln bzw. dem Materialkatalog der IBU verboten wurde, verändert werden. Die Reservegewehre der Mannschaften – maximal zwei pro Mannschaft – müssen bis spätestens vor dem ersten Start zum Zwecke der Überprüfung und Markierung zur Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungskontrolle am Start gebracht und von dort aus unmittelbar in den Gewehrständern am Schießstand deponiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt Stand: Oktober 2010) 3/32 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV werden die Verantwortlichen am Schießstand dies nicht mehr zulassen. Um die Überprüfung der Reservegewehre zu erleichtern, muss die Ausrüstungskontrollstelle mindestens 15 Minuten vor Beginn des Anschießens geöffnet sein und die Wettkämpfer haben das Recht, dass ihre Gewehre von da an kontrolliert werden. Ein frühzeitiger Beginn der Ausrüstungskontrolle am Start ist gestattet und wird bei allen Wettkämpfen angestrebt, um Schwierigkeiten hinsichtlich Verspätungen zu vermeiden. 4.2.2.1 Besondere Prüfungen bei der Ausrüstungskontrolle am Start Es werden folgende Überprüfungen durchgeführt: a) Ob der Wettkämpfer seine Startnummer und Oberschenkelnummern trägt. b) Das Gewehr wird daraufhin überprüft, zu bestätigen, dass sich in der Patronenkammer oder im eingeführten Magazin kein scharfer Schuss befindet. c) Das Gewicht, der Abzugswiderstand, die Abmessungen und die Form des Gewehrs sowie die darauf angebrachte Werbung werden auf ihre Korrektheit überprüft. Das Gewehr wird mit einem kleinen Aufkleber vorne oben am Vorderschaft markiert, der für die Verantwortlichen bei Start/Ziel gut sichtbar sein muss, und die Gewehrnummer wird auf einer Kontrollliste notiert, so dass das Gewehr im Ziel verifiziert werden kann, sollte der Kontrollaufkleber abgefallen sein. d) Die Skier und Stöcke werden auf ihre Korrektheit hin überprüft und die Skier markiert. e) Die Bekleidung und andere Ausrüstungsgegenstände werden auf ihre Korrektheit hin sowie bezüglich der Werbung überprüft. f) Die Magazine können stichprobenartig überprüft werden, um sicher zu stellen, dass sie nur fünf Patronen enthalten, die direkt vom Magazin aus abgefeuert werden können. 4.2.2.2 Markierungen An der Ausrüstung werden farbliche Markierungen unter Benutzung der Startnummer des Wettkämpfers angebracht, um zu verhindern, dass während des Wettkampfes ein unerlaubter Austausch der Ausrüstung erfolgt. Es werden beide Skier und das Gewehr markiert. Bei Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen ist zum Markieren der Skier jeweils nur eine Farbe zu verwenden. Die Markierung wird durch einen Farbstift oder Stempel vorgenommen und gilt jeweils nur für diesen Wettkampf. Bei Staffelwettkämpfen müssen die Skier entsprechend der Startnummer der Mannschaft und den Farben oder Nummern der Startreihenfolge innerhalb der Mannschaft markiert werden. Der Kontrollaufkleber für das Gewehr ist vorne oben am Vorderschaft anzubringen. 4.2.2.3 Startverzögerung Startverzögerungen, die aufgrund der Tatsache erfolgen, dass der Wettkämpfer zu spät beim Ausrüstungskontrollbereich erscheint, oder dass an seiner Bekleidung und Ausrüstung Korrekturen vorgenommen werden müssen, gehen zu Lasten des Wettkämpfers. Der Ausrichter muss genügend Personal bereitstellen, damit die Kontrollzeiten korrekt eingehalten werden und Startverzögerungen bei Wettkämpfern, die sich rechtzeitig vorgestellt haben, vermieden werden. 4.2.2.4 Letzte Prüfung vor dem Start Ein bis zwei Minuten vor dem Start des jeweiligen Wettkämpfers führt der Starthelfer (führen die Starthelfer) eine weitere Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass Stand: Oktober 2010) 3/33 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV a) b) c) d) der Wettkämpfer die Startnummer und Oberschenkelnummern trägt, die Skier und das Gewehr richtig markiert sind, die Werbebestimmungen eingehalten werden, durch Öffnen und Schließen des Verschlusses des Gewehres sich in der Kammer oder im eingeführten Magazin kein Schuss befindet, e) der Wettkämpfer ausreichend Magazine hat, f) der Wettkämpfer sich nicht im Besitz irgendeines drahtlosen Kommunikationsgeräts befindet. 4.2.3 Zielkontrolle Nach dem Eintreffen im Ziel und – bei Staffelwettkämpfen – nach dem Eintreffen in der Staffelwechselzone, erfolgt eine Überprüfung, um festzustellen, dass a) sich in der Patronenkammer oder im eingeführten Magazin des Gewehrs keine scharfe Munition mehr befindet, b) die Wettkämpfer den Wettkampf mit mindestens einem markierten Ski und dem für sie markierten Gewehr beendet haben und dass die Skier und Skistöcke dem Materialkatalog entsprechen, c) der Abzugswiderstand des Gewehrs mindestens 0,5 kg beträgt (kann mit Erlaubnis des RD/Ass.RD/TD auch stichprobenartig durchgeführt werden), d) nicht gegen die Werbebestimmungen verstoßen wurde. 4.2.4 Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungsvorprüfung Bei OWS, WM, Y/J WM, WC, ECH U26, und IBU-Cup Veranstaltungen führt das Organisationskomitee in Absprache mit dem RD, Ass.RD, TD, dem IKR Materialkontrolle und eine Ausrüstungsvorprüfung durch, um sicherzustellen, dass die von den Mannschaften zu verwendende Ausrüstung/ das Material und die Bekleidung den Regeln entsprechen. Diese Überprüfung findet in der Regel mindestens zwei Tage vor dem ersten Wettkampf statt. Diese Ausrüstungsvorprüfung entbindet die Wettkämpfer jedoch nicht von der Pflicht, sich der Ausrüstungskontrolle am Start und Ziel zu unterziehen. 4.2.4.1 Teilnahme Die Überprüfung wird von dem dafür verantwortlichen Personal des Organisationskomitees durchgeführt. Der für die Materialkontrolle zuständige IKR muss bei der Überprüfung ebenfalls anwesend sein. Es handelt sich um eine freiwillige Überprüfung, an der jedoch ein Vertreter der Mannschaft teilnehmen sollte, wenn die Verwendung der Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände/des Materials fraglich erscheint. Bei OWS und bei der ersten WC und IBU-Cup Veranstaltung einer Saison muss jeder Wettkämpfer mit seinem Gewehr und muss mindestens ein Vertreter von jeder Mannschaft zu dieser Überprüfung erscheinen. Wettkämpfer oder Mannschaften, die beim ersten WC oder EC teilnehmen, müssen sich vor ihrem ersten Start der Saison dieser Überprüfung unterziehen. 5. TRAINING UND ANSCHIESSEN 5.1 Allgemeines Die Wettkämpfer und Betreuer müssen Gelegenheit und Möglichkeiten erhalten, sich auf die Wettkämpfe vorzubereiten. Zu diesem Zweck muss der Ausrichter offizielle Trainingszeiten festlegen, Skitesteinrichtungen bereitstellen und den Wettkämpfern die Möglichkeit bieten, ihre Gewehre vor dem Wettkampf anzuschießen und sich vor dem Wettkampf aufzuwärmen. Stand: Oktober 2010) 3/34 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 5.1.1 Ausnahmen Unter außergewöhnlichen Umständen ist die Wettkampfjury befugt, die gesamte Wettkampfanlage zu sperren oder das Training auf bestimmte Bereiche der Anlage oder auf bestimmte Zeiträume zu begrenzen. 5.1.2 Recht auf Training und Trainingsstartnummern 2009 Wettkämpfer, die für eine Veranstaltung der IBU eingeschrieben sind, haben das Recht, die Wettkampfanlage während des Offiziellen Trainings zu benutzen. Männer und Frauen sollen am Offiziellen Training und Anschießen des jeweils anderen Geschlechts nicht teilnehmen, der RD/Ass.RD/TD kann jedoch, wenn es im Interesse aller ist bzw. aus organisatorischen Gründen erforderlich ist, ein Mixed Training zulassen. Alle Wettkämpfer müssen im Training die von der IBU zugewiesene Trainingsstartnummer tragen. Dasselbe gilt für Mannschaftsbetreuer und Personal der Servicefirmen, wann immer diese während einer Veranstaltung die Wettkampfanlage benutzen. 5.1.3 Trainingsarten Das Offizielle Training ist der Zeitraum, den das OK für das Training auf der Wettkampfanlage zur Verfügung stellen muss. Während des Offiziellen Trainings muss die Anlage so präpariert sein wie für den Wettkampf. Das Inoffizielle Training ist der Zeitraum, in dem das OK das Training auf der Anlage zusätzlich zum Offiziellen Training genehmigt, wobei die Anlage dann nicht wie im Wettkampf präpariert sein muss. Die OK sollten für das Inoffizielle Training so viel Zeit wie nach ihrem Veranstaltungsprogramm möglich einräumen. Falls erforderlich werden den Mannschaften nach Weisung des TD wie für das Offizielle Training Schießbahnen zum Anschießen zugewiesen. 5.2 OFFIZIELLES TRAINING 2010 5.2.1 Allgemeines Bei allen IBU-Veranstaltungen müssen die Wettkampfeinrichtungen und Strecken mindestens einmal vor dem ersten Wettkampf für Kontrolle und offizielles Training geöffnet werden. Die Einrichtungen und Strecken müssen so vorbereitet sein wie für den Wettkampf und das Training muss zur selben Tageszeit, zu der der Wettkampf stattfinden wird, abgehalten werden. Jedem weiteren Wettkampf sollte ebenfalls ein offizielles Training vorausgehen, es sei denn, dies ist aufgrund des Veranstaltungsprogramms oder anderer Umstände nicht möglich. Nach 20 Minuten werden Metallund Papierscheiben verwendet und die Schießbahnen können bis zum Ende der Trainingszeit frei gewählt werden. Wenn die Metallscheiben für das offizielle Training von Massenstart, Staffel und Verfolgung geöffnet sind, werden die Schießbahnen mit ungerader Nummer für Liegend- und die Bahnen mit gerader Nummer für Stehendschießen eingerichtet. 5.2.1.1 Lauftraining Für das Offizielle Training muss die Wettkampfstrecke wenn möglich zu den gleichen Zeiten, an denen der Wettkampf stattfindet, geöffnet und so präpariert, markiert und mit Zäunen gesichert sein wie für den Wettkampf auch. Stand: Oktober 2010) 3/35 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 5.2.1.2 Schießtraining Das Schießtraining am Tag vor dem Wettkampf sollte möglichst zur gleichen Tageszeit angesetzt werden, wie der Wettkampf am Wettkampftag. Das Trainingsschießen beginnt zum gleichen Zeitpunkt wie das Anschießen am Wettkampftag und wird nur unter Verwendung von Kartonscheiben und auf zugewiesenen Schießbahnen durchgeführt. 30 Minuten nach Beginn des Trainingsschießens werden Metallscheiben und Kartonscheiben aufgezogen und die Wahl der Schießbahnen ist dann bis zum Ende des Trainingsschießens freigegeben. Wenn das offizielle Training des Massenstart- und Verfolgungswettkampfs eröffnet ist, werden die ungeradzahligen Schießbahnen für das Liegendschießen und die geradzahligen Bahnen für das Stehendschießen eingerichtet. 5.3 ANSCHIESSEN DER GEWEHRE 5.3.1 Anschießzeit Vor Beginn eines Wettkampfes müssen die Wettkämpfer Gelegenheit erhalten, ihre Gewehre innerhalb eines Zeitraums von 45 Minuten auf dem Schießstand anzuschießen. Dieses Anschießen muss 1 Stunde vor dem Start des ersten Wettkämpfers beginnen und spätestens 5 Minuten vor dem Start des ersten Wettkämpfers beendet sein. Bei IBU Veranstaltungen kann für Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe die Anschießzeit verkürzt werden, muss aber mindestens noch 30 Minuten dauern und 15 Minuten vor dem Start beendet sein, ohne dass dabei ein Wechsel der Kartonscheiben durchgeführt wird. Falls erforderlich, darf das Anschießen sowohl für Männer als auch für Frauen vor dem ersten Wettkampf durchgeführt werden, muss aber getrennt erfolgen. 5.3.2 Das Anschießen der Gewehre darf nur auf dem Schießstand stattfinden und es dürfen nur Kartonscheiben verwendet werden. Die Kartonscheiben für das Anschießen müssen auf gleicher Höhe und in gleicher Entfernung vom Schießplatz angebracht werden wie die Wettkampfscheiben. Werden zwei Reihen von Kartonscheiben aufgestellt, ist die zweite Reihe unter der Höhe der Wettkampfscheiben aufzustellen. Müssen während des Anschießens die Kartonscheiben ausgetauscht werden, wird die dafür benötigte Zeit nicht von der für das Anschießen festgelegten Zeit abgezogen. 5.3.3 Zuweisung von Schießbahnen für das Anschießen Wenn möglich, sollte für die Einzel- und Sprintwettkämpfe jeder Mannschaft für das Anschießen eine Schießbahn zugewiesen werden. Die Zuweisung der Schießbahnen erfolgt durch Auslosung mittels eines Zufallsgenerators und findet unter der Aufsicht des RD/Ass.RD/TD statt. Bei Staffelwettkämpfen ist der Schießstand auch beim Anschießen für die Staffeln mit der Startnummer identisch. Bei Massenstartwettkämpfen wird die Schießbahn für das Anschießen entsprechend der Startliste zugeteilt, es steht den Athleten allerdings frei, eine Schießbahn für das Anschießen zu wählen, die einem Mitglied ihres Nationalen Verbands zugeteilt wurde. Bei Verfolgungswettkämpfen werden die Schießstandnummern für das Anschießen nach der Platzierung des besten Wettkämpfers einer Mannschaft zugewiesen. Wenn für einen NV mehr als vier Wettkämpfer an den Start gehen, sollen ihm zwei nebeneinander liegende Schießstände zugewiesen werden. Ein Reservemitglied pro Mannschaft, einschließlich des Reservisten bei der Staffel, darf ebenfalls anschießen, außer im Verfolgungs- und Massenstartwettkampf. Vor dem Start des Super Sprint Finalwettkampfes müssen Wettkämpfer die Gelegenheit erhalten, ihre Gewehre innerhalb eines Zeitraums von 15 Minuten auf dem Schießstand anzuschießen. Dieses Stand: Oktober 2010) 3/36 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Anschießen muss 20 Minuten vor dem ersten Start beginnen und darf nicht später als 5 Minuten vor dem ersten Start enden. Falls erforderlich, darf das Anschießen sowohl für Männer als auch für Frauen vor dem ersten Super Sprint Qualifikationswettkampf durchgeführt werden, muss aber getrennt erfolgen. 5.3.3.1 Auslosung von Schießbahnen 2010 Die Schießbahnen 1-5 werden unter den besten 5 anwesenden Nationen, die Schießbahnen 6-10 untere den 6-10 anwesenden Nationen usw. ausgelost. Beim ersten Trimester ist die Nationencupwertung vom Vorjahr gültig, danach die tagesaktuelle Wertung. 5.3.3.2 Hat eine Mannschaft mehr als 8 Wettkämpfer, darf das OK ihr, wenn möglich, eine zusätzliche Schießbahn zuteilen. 5.4 AUFWÄRMEN AUF DER STRECKE Bei allen IBU Veranstaltungen muss die Laufstrecke für gemeldete Wettkämpfer bis 5 Minuten vor dem Start offen sein, es sei denn, die Wettkampfjury hat anderweitig entschieden. Alle sich auf der Wettkampfstrecke befindenden Wettkämpfer müssen ihre Startnummer tragen. Ab 5 Minuten vor dem Start ist jede Benutzung der Wettkampfstrecke auf Skiern verboten, Mannschaftsmitglieder dürfen sich aber zu Fuß seitlich entlang der Wettkampfstrecke bewegen. 5.5 SKITESTS Es ist nicht gestattet, auf der Wettkampfstrecke elektronische Zeitnahmevorrichtungen zu nutzen. Die Skier dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Bereich, oder auf Streckenteilen, die nicht benutzt werden, elektronisch getestet werden. Bei außergewöhnlichen Umständen darf der RD/Ass.RD/TD die Genehmigung erteilen, die Skitests auf den Wettkampfstrecken durchzuführen. In solchen Fällen müssen jedoch die elektronischen Messvorrichtungen bis spätestens 10 Minuten vor Beginn des Wettkampfes von den Strecken entfernt werden. 6. STARTBESTIMMUNGEN 6.1 ARTEN VON STARTS UND STARTINTERVALLE 6.1.1 Allgemeines Es gibt vier Arten von Starts, nämlich den Einzelstart; den Verfolgungsstart; den Gruppen- und den Simultanstart, sowie zwei Standardstartintervalle, nämlich 1 Minute oder 30 Sekunden. Bei allen IBU Veranstaltungen gelten die nachfolgenden Regeln: 6.1.2 Einzel- und Sprintwettkämpfe Bei allen Einzel- und Sprintwettkämpfen sind Einzelstarts festgelegt, wobei das Startintervall in der Regel 30 Sekunden beträgt. Sollte es jedoch für den Wettkampf vorteilhafter sein, können auch kürzere oder längere Startintervalle festgelegt werden. Im Sprintwettkampf dürfen Gruppenstarts verwendet werden. Der TD gemeinsam mit dem RD/Ass.RD entscheidet im Einvernehmen mit dem OK, welche Startart und welches Startintervall unter den gegebenen Umständen am günstigsten ist. 6.1.3 Verfolgungswettkämpfe 2009 Für die Verfolgungswettkämpfe sind keine Standardstartintervalle festgelegt. Die Wettkämpfer starten zu genau dem Zeitpunkt, wie in der Startliste festgelegt, d.h. in Stand: Oktober 2010) 3/37 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV dem zeitlichen Abstand (auf- oder abgerundet zur nächstliegenden Sekunde), in welchem sie im Qualifikationswettkampf auf den Sieger ins Ziel eingelaufen sind. 6.1.4 Massenstartwettkämpfe Der Start bei Massenstartwettkämpfen erfolgt in einem einzigen simultanen Start aller Wettkämpfer. 6.1.5 Staffel- und Gemischte Staffelwettkämpfe Bei Staffel- und Gemischten Staffelwettkämpfen starten bei einem Simultanstart die jeweils ersten Wettkämpfer einer Staffel. Die nachfolgenden Starts der anderen Staffelmitglieder erfolgen in der Staffelwechselzone, wobei der ankommende Wettkämpfer den abgehenden Wettkämpfer berühren muss. Die Startreihenfolge im Gemischten Staffelwettkampf lautet Frau, Frau, Mann, Mann. 6.1.6 Super Sprint Wettkampf 6.1.6.1 Der Start des Super Sprint Qualifikationswettkampfes erfolgt als Einzelstart mit 15 Sekunden Startintervall. 6.1.6.2 Beim Super Sprint Finalwettkampf erfolgt der Start in einem einzigen Simultanstart aller Wettkämpfer. 6.2 STARTSTELLUNGEN UND STARTS 6.2.1 Einzelstart mit elektronischer Zeitnahme Wettkämpfer stehen so nah am Tor wie möglich und passieren das Tor dann bei ihrer Startzeit. 6.2.2 Einzelstart mit Handzeitnahme Gibt es nur Handzeitnahme, so müssen die Wettkämpfer mit beiden Füßen völlig hinter der Startlinie stehen, wobei sie dann die Startlinie bei ihrer Startzeit überschreiten. 2010 6.2.3 Verfolgungsstart Die Teilnehmer müssen mindestens zwei Minuten vor dem Start im Startbereich ankommen, um ihren Startgassen zugewiesen zu werden. Sie werden dann der Reihe nach in ihren Startgassen aufgestellt Die Wettkämpfer erscheinen zu dem von der Wettkampfjury festgelegten Zeitpunkt im Startraum und erhalten dort ihre Startspuren zugewiesen. Sie stellen sich anschließend in ihrer Startreihenfolge in ihren Startspuren auf. Erscheint ein Wettkämpfer am Start nicht, muss ein Funktionär des OK an seinem Platz stehen. Jeder Simultanstart muss aus einer eigenen Startspur erfolgen. Jeder Start wird von einem Funktionär physisch kontrolliert, der für diese Aufgabe an der Startlinie einer jeden Spur postiert wird. Dabei sperrt der Funktionär die Startlinie durch einen waagrecht ausgestreckten Arm ab, den er exakt bei der für die Startspur geltenden Startzeit rasch senkt. Die Wettkämpfer starten, wenn sie als nächster in der Startspur an der Reihe sind und nachdem der Arm gesenkt wurde. 6.2.4 Staffelstart Bei Staffelwettkämpfen stehen die ersten Starter in den ihnen zugewiesenen Startspuren und zwar mit beiden Füßen hinter der Linie, die ihre Startreihe markiert, Stand: Oktober 2010) 3/38 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV bzw. neben ihrer Startspurnummer, wenn keine Linie vorhanden ist. Die Startlinie darf überschritten werden, sobald das festgelegte Startsignal erfolgt. Die nachfolgenden Mitglieder der Staffel stehen in der festgelegten Startfolge in der Wechselzone und starten, nachdem sie vom eintreffenden Staffelmitglied berührt wurden. 6.2.5 Gruppenstart Bei Gruppenstarts stehen die Wettkämpfer mit der niedrigsten Startnummer der jeweiligen Gruppe in Spur 1, die mit der zweitniedrigsten Nummer in der Spur 2, usw. Sie stehen wie bei einem simultanen Start für den Staffelwettkampf und starten, wenn das festgelegte Startsignal erfolgt. Dasselbe gilt für den Start der weiteren Gruppen. 6.2.6 Start beim Massenstartwettkampf Der Start im Massenstartwettkampf erfolgt auf ein und dieselbe Weise wie der simultane Start der ersten Läufer im Staffelwettkampf. 6.2.7 Start beim Supersprintwettkampf Die Startordnung für den Super Sprint Qualifikationswettkampf wird vom OK gemeinsam mit der IBU bestimmt. Für den Super Sprint Finalwettkampf werden den Wettkämpfern die Startnummern und Startpositionen entsprechend den Ergebnissen des Super Sprint Qualifikationswettkampfes zugewiesen. Im Super Sprint Finalwettkampf starten die Wettkämpfer in der gleichen Ordnung, in der sie den Qualifikationswettkampf beendet haben: der Sieger des Qualifikationswettkampfes startet mit der Startnummer 1, der Zweitplatzierte des Qualifikationswettkampfes startet mit Startnummer 2, und so weiter. 6.3 STARTSIGNALE 6.3.1 Einzelstarts – Elektronische Zeitnahme Das Startkommando erfolgt mittels eines Tons der elektronischen Startuhr – ein lauter Piepton, sowie mittels einer visuellen Anzeige auf der Startuhr. Der Startrichter darf den Wettkämpfer nicht berühren. 6.3.2 Einzelstarts – Handzeitnahme Bei Einzelstarts ohne Verwendung eines elektronischen Starttors sagt der Starter „fertig“ 10 Sekunden vor der Startzeit und zählt dann laut 5 Sekunden bis zum Start „5, 4, 3, 2, 1“. Genau bei der Startzeit gibt der Starter das Kommando „los“. Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren. 2010 6.3.3 Verfolgungsstarts Jede Startgasse hat eine zugewiesene Uhr, die der Teilnehmer zum Starten entsprechend seiner zugeteilten Startzeit nutzen muss. 6.3.4 Simultan- und Gruppenstarts Der Start beim Staffel-, Gemischten Staffel, Massenstart- und Sprintwettkampf mit Gruppenstart sowie beim Super Sprint Finalwettkampf erfolgt mit Hilfe eines Schusses aus einer Startpistole oder mit einer anderen Startvorrichtung oder mittels einer Fahne. Vor dem Start werden die Athleten auf die Startzeit verbal durch Zuruf, 1 Minute, 30 Sekunden und „fertig“ hingewiesen, wobei das Startsignal innerhalb von 5 Sekunden nach dem Ruf „fertig“ gegeben wird. Stand: Oktober 2010) 3/39 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 6.3.5 Start in der Staffelwechselzone Bei Staffelwettkämpfen muss die Übergabe in der Staffelwechselzone so erfolgen, dass der ankommende Wettkämpfer den Körper des abgehenden Wettkämpfers (einschließlich Rumpf, Arme, Beine, Hände, Füße oder Kopf) oder das Gewehr des abgehenden Wettkämpfers mit der Hand berührt. 6.4 STARTZEIT, FRÜHSTART, VERSPÄTETER START UND FEHLSTART 6.4.1 Elektronische Startzeitnahme Bei Einzelstarts ist die Startzeit die elektronisch festgehaltene Zeit, in der das Starttor aktiviert wird, sofern dies durch die Wettkämpfer innerhalb von 3 Sekunden vor oder 3 Sekunden nach der in der Startliste festgelegten Zeit erfolgt. Startet ein Wettkämpfer mehr als 3 Sekunden vor der festgelegten Zeit, ist dies ein Frühstart. Startet ein Wettkämpfer mehr als 3 Sekunden nach der festgelegten Zeit, ist dies ein Spätstart und die Zeitnahme erfolgt ab der in der Startliste festgelegten Zeit. 6.4.2 Handzeitnahme beim Start Erfolgt nur Handzeitnahme, ist die Startzeit der Wettkämpfer beim Einzelstart die in der Startliste angegebene Startzeit. Startet ein Wettkämpfer vor dem Startsignal, so ist dies ein Frühstart, erfolgt der Start des Wettkämpfers zu spät, ist es ein Spätstart. 2010 6.4.2.1 Verfolgungswettkampf Die Startzeit jedes Teilnehmers ist die Zeit, die auf der Startliste angegeben ist. Im Falle eines Frühstarts wird der Teilnehmer bestraft oder disqualifiziert gemäß der anzuwendenden Disziplinarregel. Kommt ein Teilnehmer zu spät zum Start, muss der verspätete Teilnehmer durch die Ersatzgasse geleitet werden und der dort zuständige Startrichter nimmt die Zeit des Athleten, sobald dieser die Startlinie überschreitet. Sollte der Wettkämpfer aufgrund eigenen Verschuldens oder eines Verschuldens seiner Mannschaft verspätet starten, wird die Wettkampfzeit auf der Grundlage seiner offiziellen in der Startliste angegebenen Zeit berechnet. Sollte dagegen die Verspätung auf „Höhere Gewalt“ oder auf einen Fehler oder ein Versehen außerhalb der Mannschaft zurückzuführen sein, werden die Wettkampfzeit und die Platzierung auf der Grundlage der vom offiziellen Startrichter fest gehaltenen Zeit berechnet. 6.4.3 Startzeit für Staffel-, Massenstart- und Sprintwettkampf mit Gruppenstarts Die Startzeit ist die Zeit des Startsignals. 6.4.4 Startzeit in der Staffelwechselzone Die Startzeit für ein übernehmendes Mitglied einer Staffel ist der Augenblick, an welchem das ankommende Staffelmitglied die Zeitnahmelinie am Beginn der Staffelwechselzone überschreitet. 6.4.5 Frühstart bei Einzelwettkampf und Staffeln Erfolgt ein Frühstart in einem Einzelwettkampf oder in der Staffelwechselzone, muss der Startergehilfe den Wettkämpfer so schnell wie möglich nach der Startlinie oder der Wechselzone anhalten und zurückschicken. Der Wettkämpfer muss dann hinter die Startlinie oder – bei Staffelwettkämpfen – in die Staffelwechselzone, zurückkehren und erneut starten. Falls möglich, wird der Wettkämpfer – ausgenommen der Staffelwettkampf – entweder durch das Starttor oder mit manueller Zeitnahme an der Stand: Oktober 2010) 3/40 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Startlinie zu der korrekten Startzeit erneut gestartet. Ist die korrekte Startzeit bereits abgelaufen, fällt der Zeitpunkt des Starts auf die in der Startliste festgehaltene Startzeit zurück. Die dadurch verlorene Zeit geht zu Lasten des Wettkämpfers. 6.4.6 Fehlstart bei Massen- und Gruppenstart und in der Staffelwechselzone Erfolgt ein Fehlstart während eines Massen- oder Gruppenstarts, haben die zuständigen IKR und Funktionäre die Wettkämpfer am Ende der parallelen Spuren anzuhalten. Nach einem solchen Fehlstart muss erneut gestartet werden. Erfolgt der Staffelwechsel vor oder nach (außerhalb) der Staffelwechselzone, ist dies ein Fehlstart und der Wechsel muss innerhalb der Staffelwechselzone wiederholt werden. Ein Wettkämpfer oder eine Staffel, die nicht zurückkehren, um korrekt neu zu starten, gelten als nicht gestartet, wenn sie zuvor einen Fehlstart verursacht hatten. 6.4.7 Spätstart Erscheinen Wettkämpfer verspätet am Start, müssen sie auf Weisung des Starters bei erstmöglicher Gelegenheit ohne Behinderung anderer Wettkämpfer starten. 6.4.7.1 Ist der Spätstart des Wettkämpfers auf eigenes Verschulden zurückzuführen, ist die Startzeit die in der Startliste festgelegte Startzeit. Erfolgt die Verspätung aufgrund „Höherer Gewalt“, legt die Wettkampfjury die Startzeit fest. 6.5 STARTNUMMERN 6.5.1 Allgemeines Bei allen IBU Veranstaltungen müssen alle Wettkämpfer ein Leibchen tragen, auf dem ihre Startnummer angebracht ist. Weiterhin müssen die Wettkämpfer auf beiden Oberschenkeln ihre Startnummer tragen. Die Wettkämpfer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Startnummern während des Wettkampfes an der vorgesehenen Stelle befestigt sind und bleiben. Die Startnummer auf dem Leibchen und die Farbe des Leibchens muss der dem Wettkämpfer für den jeweiligen Wettkampf laut Startliste zugewiesenen Nummer und Farbe entsprechen. 6.5.1.1 Nummerierung 2009 Bei OWS, WM, WC, OEC U26 und IBU-Cup Wettkämpfen muss der Startnummernsatz für Männer und Frauen für jeden Start mit der Nummer 1 beginnen und in numerischer Reihenfolge bis zur letzten Nummer fortlaufen. 6.5.1.2 Farbe Die Farbe der Startnummern muss sich gegen die Grundfarbe des Stoffs eindeutig kontrastierend abheben. 6.5.1.3 Größen der Startnummern Die Größen der Startnummern, die für Wettkämpfe der IBU zu verwenden sind, sind im Materialkatalog der IBU (Anhang A) festgelegt. 6.5.2 Startnummernfarben je Wettkampf 6.5.2.1 Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe Die Startnummern aller Wettkämpfer weisen das gleiche Design auf. 6 Stand: Oktober 2010) 3/41 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV .5.2.2 Staffelwettkämpfe Die Startnummernfarben innerhalb der Mannschaft sind beim Startläufer rot, beim zweiten Läufer grün, beim dritten gelb und beim vierten blau. 6.6 WETTERBEDINGUNGEN 6.6.1 Temperatur 2010 Biathlonwettkämpfe dürfen nicht gestartet werden, wenn die am kältesten Teil der Anlage (Schießstand oder Strecke) 1,5 m über dem Boden gemessene Lufttemperatur unter minus 20 Grad Celsius liegt. 6.6.2 Windchill 2010 Ist es kälter als minus 15°C, müssen vor dem Start und während des Wettkampfes Windchill (Windkältefaktor) und Luftfeuchtigkeit berücksichtigt werden. Im Falle eines hohen Windkältefaktors entscheidet die Wettkampfjury in Absprache mit dem medizinischen Delegierten der IBU oder dem Wettkampfarzt, ob der Wettkampf gestartet oder fortgesetzt wird. Der Streckenverlauf kann auch geändert werden, um windige Bereiche zu vermeiden. Die folgende Tabelle 2 gibt die gefühlte Temperatur unter Berücksichtigung der Windgeschwindigkeit an. Temperatur (Grad Celsius) Windgeschwindigkeit 10 °C 5 °C 10 km/h 8,6 2,7 15 km/h 7,9 1,7 20 km/h 7,4 1,1 25 km/h 6,9 0,5 30 km/h 6,6 0,1 35 km/h 6,3 -0,4 40 km/h 6 -0,7 45 km/h 5,7 -1 50 km/h 5,5 -1,3 55 km/h 5,3 -1,6 60 km/h 5,1 -1,8 0 °C -3,3 -4,4 -5,2 -5,9 -6,5 -7 -7,4 -7,8 -8,1 -8,5 -8,8 -5 °C -9,3 -10,6 -11,6 -12,3 -13 -13,6 -14,1 -14,5 -15 -15,3 -15,7 -10 °C -15 °C -20 °C -25 °C -30 °C -15,3 -21,1 -27,2 -33,2 -39,2 -16,7 -22,9 -29,1 -35,2 -41,4 -17,9 -24,2 -30,5 -36,8 -43,1 -18,8 -25,2 -31,6 -38 -44,5 -19,5 -26 -32,6 -39,1 -45,6 -20,2 -26,8 -33,4 -40 -46,6 -20,8 -27,4 -34,1 -40,8 -47,5 -21,3 -28 -34,8 -41,5 -48,3 -21,8 -28,6 -35,4 -42,2 -49 -22,2 -29,1 -36 -42,8 -49,7 -22,6 -29,5 -36,5 -43,4 -50,3 -35 °C -40 °C -45 °C -50 °C -45,1 -51,1 -57,1 -63 -47,6 -53,7 -59,9 -66,1 -49,4 -55,7 -62 -68,3 -50,9 -57,3 -63,7 -70,2 -52,1 -58,7 -65,2 -71,7 -53,2 -59,8 -66,4 -73,1 -54,2 -60,9 -67,6 -74,2 -55,1 -61,8 -68,6 -75,3 -55,8 -62,7 -69,5 -76,3 -56,6 -63,4 -70,3 -77,2 -57,2 -64,2 -71,1 -78 TABELLE 2 – TEMPERATURÄQUIVALENTE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES WINDFAKTORS ANMERKUNGEN ZUR TABELLE 2 1. Dies ist nur eine Richtlinie. Die Entscheidung, ob gestartet wird oder nicht, trifft die Wettkampfjury in Absprache mit dem Medizinischen Delegierten der IBU oder dem Wettkampfarzt. 2. Die oben dunkel eingezeichnete Linie bezeichnet die Grenze, die dem Wert – 20 °C entspricht. 3. Der unten dunkel unterlegte Bereich, zeigt den Bereich an, bei dem ungeschützte Körperpartien innerhalb einer Minute gefrieren. 4. Die Windsgeschwindigkeit wird am Schießstand in einer Höhe von 1,5 m gemessen. 5. Die Temperatur wird am kältesten Punkt 1,5 m über dem Boden des Wettkampfbereiches gemessen. Stand: Oktober 2010) 3/42 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon 7. LANGLAUFBESTIMMUNGEN 7.1 ALLGEMEINES DSV 7.1.1 Allgemeine Langlaufregeln Die Wettkämpfer müssen unter Mitführung des Gewehrs und der erforderlichen Munition die gesamte Distanz der festgelegten Wettkampfstrecke in der richtigen Reihenfolge und Richtung auf Ski zurücklegen und dabei genau der markierten Spur folgen. Sie dürfen dabei außer Skiern und Stöcken und der eigenen Muskelkraft keine andere Form der Fortbewegung benutzen. Alle Lauftechniken sind dabei erlaubt. Zum Zwecke der Zeitnahme und für andere sensorische Zwecke müssen die Wettkämpfer während des Wettkampfes die von der Zeitnahmefirma bereitgestellten elektronischen Transponder tragen, die nach Weisung an einem oder beiden Knöcheln befestigt werden. Diese Transponder dürfen erst nach dem Wettkampf an der dafür vorgesehenen offiziellen Stelle abgenommen werden. Die Transponder müssen so beschaffen sein, dass sie die Wettkämpfer bei den Bewegungen im Wettkampf nicht stören. Das Höchstgewicht eines Transponders darf 25 Gramm nicht überschreiten. 7.1.1.1 Nichterreichen des Ziels Zieht sich ein Wettkämpfer aus dem Wettkampf vor Erreichen des Ziels zurück, muss er dies dem ersten Wettkampffunktionär, dem er begegnet, melden. Er trägt auch dafür die Verantwortung, die Transponder und die Startnummer zum Ausrüstungs-/Materialund Bekleidungskontrollbereich am Ziel so rasch als möglich zurückzubringen. 2009 7.1.2 Tragen des Gewehrs Das Gewehr ist auf dem Rücken zu tragen, wobei der Lauf nach oben zeigen muss. Wird das Gewehr während des Wettkampfes so beschädigt, dass es nicht mehr auf dem Rücken getragen werden kann, muss es den Sicherheitsbestimmungen entsprechend zum Schießstand getragen und dann sofort gegen das Reservegewehr der Mannschaft ausgetauscht werden. 7.1.3 Falsche Spur 2010 Benutzt ein Wettkämpfer eine falsche Spur, wodurch sich ein zeitlicher Vorteil oder die falsche Reihenfolge ergibt, muss er auf dem Teil der Strecke, den er irrtümlich gelaufen ist, zu dem Punkt zurücklaufen, an welchem er die Abzweigung verpasst hat. Dabei kann der Wettkämpfer gezwungen sein, entgegen der korrekten Laufrichtung zu laufen; er muss aber sicherstellen, dass er andere Wettkämpfer in keiner Weise behindert oder gefährdet. Solange er bei einer solchen Aktion keinen zeitlichen Vorteil erzielt und andere Wettkämpfer nicht stört, ist keine Strafe vorgesehen. 7.1.4 Überholen und Freimachen der Wettkampfspur Ein Wettkämpfer, der in der Lage ist, einen anderen Wettkämpfer zu überholen und dies auch beabsichtigt, ruft laut "Spur" (track). Ein Wettkämpfer, der überholt wird, muss auf den ersten Anruf hin einem überholenden Wettkämpfer die Spur oder Strecke davor freimachen, auch wenn die Strecke breit genug ist. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für die letzten 50 m vor der Ziellinie und nicht für die letzten 50 m vor der Staffelwechselzone. Stand: Oktober 2010) 3/43 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 7.1.5 Strafrunden Bei allen Wettkämpfen, bei denen die Strafe für einen Fehlschuss das Laufen einer Strafrunde von 150 m beträgt, müssen die Wettkämpfer diese Strafrunde für jeden Fehlschuss unmittelbar nach der Schießeinlage laufen. 7.1.5.1 Verantwortlichkeit Die Wettkämpfer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die angefallene Anzahl von Strafrunden unmittelbar nach der Schießeinlage laufen. Es ist nicht erlaubt, die Strafrunden zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen. 7.1.5.2 Irrtümer bei der Strafrunde Laufen Wettkämpfer aufgrund eines vom OK begangenen Fehlers oder aufgrund einer fehlerhaften Wettkampfscheibe zu viele Strafrunden, entscheidet die Wettkampfjury über eine entsprechende Zeitgutschrift. Das OK muss sicherstellen, dass bei jedem Wettkampf, in welchem Strafrunden gelaufen werden, die für das Laufen der Strafrunde benötigte Durchschnittszeit auf der Grundlage der Zeit, die von mindestens 5 Wettkämpfern ermittelt wird, aufgezeichnet wird. 7.1.6 Skatingschritt bei Staffel-, Massen- und Gruppenstarts Der Skatingschritt (seitlicher Ausstellschritt mit einem oder beiden Beinen) ist innerhalb des Bereiches der Parallelspuren nach der Startlinie in simultanen oder Gruppenstarts verboten. 7.2 BEHINDERUNG Es ist streng verboten, andere Wettkämpfer während eines Wettkampfes in irgendeiner Art zu behindern. Das gilt auch für das Wegwerfen von Gegenständen auf den Wettkampfstrecken oder am Schießstand so, dass andere Wettkämpfer behindert werden können. 7.3 AUSTAUSCH VON AUSRÜSTUNG, REPARATUREN, HILFELEISTUNG 7.3.1 Austausch von Skiern und Stöcken Ein Wettkämpfer darf einen seiner Skier austauschen, aber nur, wenn dieser gebrochen ist oder die Bindung beschädigt ist. Zerbrochene Stöcke und gerissene Riemen können wiederholt ausgetauscht werden. Der Ersatzski und die Ersatzstöcke müssen den im Materialkatalog der IBU enthaltenen Regeln entsprechen. 7.3.2 Gleiteigenschaften und Ausrüstungsreparaturen Die Wettkämpfer dürfen die Gleiteigenschaften ihrer Skier während eines Wettkampfes nicht durch die Verwendung irgendwelcher Substanzen verändern. Sie dürfen jedoch Reparaturen an ihrer Ausrüstung während des Wettkampfes durchführen, vorausgesetzt, sie erhalten dabei keine Unterstützung durch andere Personen. 7.3.3 Reparatur und Austausch von Gewehren, Munition Unterstützung bei der Reparatur eines Gewehrs ist nur auf dem Schießstand durch den eingesetzten Waffenmeister oder durch einen dortigen Wettkampffunktionär erlaubt. Das Gewehr darf nur am Schießstand ausgetauscht werden. Wettkämpfer dürfen sich auf der Strecke und auf dem Schießstand Munition zureichen lassen. Stand: Oktober 2010) 3/44 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 7.3.4 Erfrischungen Die Wettkämpfer dürfen während des Wettkampfes Erfrischungen zu sich nehmen. Die Wettkämpfer können diese Erfrischungen entweder mitführen oder sich zureichen lassen. 7.3.5 Weitere Hilfeleistungen Die Wettkämpfer dürfen von anderen Personen keinerlei andere Hilfeleistungen annehmen als die, die in diesen Regeln ausdrücklich erlaubt sind. 8. SCHIESSBESTIMMUNGEN 8.1 ALLGEMEINES 8.1.1 Regeln für das Schießen Alle Schießeinlagen finden während des Trainings und des Wettkampfes auf dem Schießstand statt. Im Wettkampf schießen die Wettkämpfer jeweils, nachdem sie die erforderlichen Abschnitte der Wettkampfstrecke durchlaufen haben, mit Ausnahme der letzten Teilstrecke, die im Ziel oder in der Staffelwechselzone endet. Die Bestimmungen für das Schießen sind in Tabelle 1 unter 1.3.8 enthalten. Außerhalb des Stadions müssen die Gewehre in einem Gehäuse oder in einer geschlossenen Tasche verpackt sein. 8.2 SPEZIELLE SCHIESSREGELN FÜR DIE JEWEILIGEN WETTKAMPFARTEN 8.2.1 Wahl der Schießbahnen Bei Einzel- und Sprintwettkämpfen können die Wettkämpfer die Schießbahn aus den Zielscheiben, die schon in der korrekten Reihenfolge (Liegend oder Stehend) bereit stehen, frei wählen. Bei Verfolgungs- und Einzel- / Sprintwettkämpfen mit Gruppenstart müssen die Wettkämpfer der Reihe nach die freien Schießbahnen beginnend mit der Bahn 1 beziehen, wobei sie immer die niedrigste freie Schießbahn wählen, bis die letzte Schießbahn erreicht worden ist. Ab diesem Zeitpunkt muss der nächste Wettkämpfer die Bahn 1 beziehen und der Prozess beginnt wieder von vorne. Bei der ersten Schießeinlage des Massenstartwettkampfes müssen die Wettkämpfer auf der durch ihre Startnummer festgelegten Schießbahn schießen, bei den nachfolgenden Schießeinlagen wird jeweils von rechts aufgefüllt in der Reihenfolge des Eintreffens am Schießstand. Bei Staffelwettkämpfen ist die zu benutzende Schießbahn bei der ersten Schießeinlage durch die Startnummer der Staffel festgelegt. Danach wird wiederum von rechts aus in der Reihenfolge des Eintreffens am Schießstand aufgefüllt. 8.2.2 Staffelwettkämpfe – Reservepatronen Beim Staffelwettkampf muss jeder Wettkämpfer zunächst 5 Schuss abfeuern. Für stehen gebliebene Wettkampfscheiben sind 3 Reservepatronen bestimmt; der Wettkämpfer schießt so lange, bis alle 5 Scheiben getroffen oder alle 8 Patronen abgefeuert sind. Werden die Reservepatronen nach Abgabe der ersten 5 Schuss benötigt, müssen die Reservepatronen einzeln von Hand und nicht direkt von einem Magazin geladen werden. Stand: Oktober 2010) 3/45 Arbeitspapier 8.3 Kampfrichterreferat Biathlon DSV SCHIESSSTELLUNGEN 8.3.1 Liegendschießen 2009 Beim Liegendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Bestimmungen: - Das Gewehr darf nur die Hände, die Schulter und die Wange berühren. - Die Unterseite des Handgelenks des Arms, der das Gewehr stützt, muss vom Boden (Schneeauflage) deutlich abgehoben sein. 8.3.2 Stehendschießen Beim Stehendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Bestimmungen: - Die Wettkämpfer müssen frei und ohne Unterstützung stehen. - Nur die Hände, die Schulter, die Wange und der an die Schulter angrenzende Teil der Brust dürfen das Gewehr berühren. - Der das Gewehr stützende Arm darf gegen die Brust gehalten oder auf der Hüfte aufgestützt werden. 8.3.2.1 Kein Abnehmen der Skier Es ist verboten, beim Schießen einen oder beide Skier abzunehmen oder irgendwelche Gegenstände unter die Skier zu legen. Dies gilt sowohl für den Wettkampf als auch für das Training und das Anschießen. 8.3.3 Stellung auf der Schießbahn Der Wettkämpfer muss sicherstellen, dass während des Schießens kein Teil seines Körpers, seiner Kleidung oder seiner Ausrüstung über die 1,5 m roten, die Schießbahn begrenzenden, Markierungslinien bzw. deren Verlängerungen, ragt. Der Wettkämpfer muss ebenfalls sicherstellen, dass die Mündung seines Gewehres über die Schießlinie hinausragt. 8.3.4 Durchsetzung Wird ein Wettkämpfer von einem am Schießstand eingesetzten Funktionär darauf hingewiesen, dass seine Schießstellung oder seine Stellung auf der Schießbahn nicht den Regeln entspricht, muss dies der Wettkämpfer sofort korrigieren. 8.4 SCHIESSHILFEN 8.4.1 Benutzung eines Schießriemens und eines Handstopps Die Benutzung eines Schießriemens und eines Handstopps ist sowohl im Stehend- als auch im Liegendanschlag gestattet. 8.4.2 Benutzung eines Magazins Die für die jeweiligen Schießeinlagen bei Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen benötigten 5 Schuss Munition sowie die ersten 5 Patronen für die jeweiligen Schießeinlagen des Staffelwettkampfes dürfen mit Hilfe eines Magazins geladen werden. Patronen, die aus dem Magazin verloren gehen oder sich als Versager erweisen, dürfen nicht mit Hilfe eines neuen Magazins geladen werden, sondern sie sind einzeln zu laden. Ein verloren gegangenes Magazin kann jedoch durch ein anderes Magazin ersetzt werden. Stand: Oktober 2010) 3/46 Arbeitspapier 8.5 Kampfrichterreferat Biathlon DSV SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 8.5.1 Allgemeines Das Schießen ist nur auf dem Schießstand während der offiziell genehmigten Zeiträume gestattet. Es ist verboten, mit einem Gewehr Bewegungen zu vollführen, die Personen gefährden oder von anderen als Gefährdung angesehen werden könnten. Die Gewehrmündung muss sich vom Anfang bis zum Ende des Schießvorganges jenseits des vorderen Randes der Schießrampe (Feuerlinie) befinden. Ist auf dem Schießstand das Schießen freigegeben, ist es niemandem gestattet, sich vorwärts dieser Linie aufzuhalten. Bei Betretung dieses Bereiches tragen Mitglieder von Fernsehteams und Photographen selbst die Verantwortung für die eigene Sicherheit. Der Wettkämpfer ist zu jeder Zeit für die Sicherheit seiner Handlungen und seines Gewehrs verantwortlich. 8.5.2 Laden und Entladen Beim Laden und Entladen des Gewehres muss der Lauf immer auf die Ziele oder nach oben gerichtet sein. Auch das Einführen eines aufmunitionierten Magazins ist Teil des Ladevorgangs. Begibt sich ein Wettkämpfer von einer Schießbahn zu einer anderen, dann muss er zuerst sein Gewehr entladen und das Gewehr in normaler Tragestellung auf den Rücken nehmen. 2010 8.5.2.1 Sicherheitsüberprüfung am Schießstand nach dem Schießen Die Gewehre müssen nach jeder Schießeinlage entladen werden. Das bedeutet, dass keine Patrone in der Kammer oder im eingelegten Magazin verbleiben darf. Es ist jedoch gestattet, nach dem letzten Schuss die Patronenhülse in der Kammer und das leere Magazin im Gewehr zu lassen. Am Ende des Trainings müssen die Wettkämpfer vor Verlassen des Schießstandes eine Sicherheitskontrolle durchführen, indem sie bei auf die Scheiben oder nach oben gerichtetem Lauf den Verschluss öffnen und das eingelegte Magazin entfernen. Sie müssen weiterhin vor dem Verlassen des Schießstandes die gesamte Munition aus dem Schaft und den Magazinen entfernen. 8.5.3 Gezielte Schüsse Alle Schüsse müssen gezielt und nur auf die Scheiben abgefeuert werden. 8.5.4 Abnehmen des Gewehrs auf dem Schießstand Ein Wettkämpfer darf erst dann einen Riemen seines Gewehrtragegestells von der Schulter nehmen, wenn er die Schießbahn erreicht hat, auf der er schießen will. Bevor er sein Gewehr aus der Tragestellung abnehmen darf, muss er die Markierungslinie mit beiden Füßen überquert und seine Skistöcke auf den Boden abgelegt haben. 8.5.5 Sicherheit im Ziel 2010 Bei allen IBU-Wettkämpfen müssen ein oder mehrere Offizielle am Ende des Zielbereichs bereitstehen, um den Verschluss der Gewehre aller Wettkämpfer zu öffnen. Diese Kontrolle darf nur durchgeführt werden, während die Gewehre nach oben gerichtet sind. Gleichzeitig kontrolliert der Offizielle die aus der Kammer ausgeworfene Patronenhülse. Wird diese Sicherheitskontrolle nicht durchgeführt, ist diese Handlung vom Wettkämpfer selbst auszuführen. Die gesamte Munition muss aus dem Schaft und den Magazinen entfernt werden Stand: Oktober 2010) 3/47 Arbeitspapier 8.6 Kampfrichterreferat Biathlon DSV PATRONENVERSAGER, VERLORENE PATRONEN UND BESCHÄDIGTE GEWEHRE 8.6.1 Patronenversager und verlorene Patronen/Magazine sowie beschädigte Gewehre Patronenversager und verlorene Patronen oder Magazine dürfen von einem Wettkämpfer ersetzt werden, sofern er Reservepatronen oder -magazine mitführt. Führt der Wettkämpfer keine Reservepatronen oder -magazine mit, kann er von einem Wettkampffunktionär am Schießstand Reservepatronen oder -magazine erhalten, indem er eine Hand hebt und laut „Patronen“ sowie den Namen seines NVs ruft. Der darauf reagierende Wettkampffunktionär wird die Reservemunition entweder dem Reservegewehr der Mannschaft entnehmen, oder die Munition von einem sich hinter dem Schießstand aufhaltenden Mannschaftsbetreuer entgegennehmen und an den Wettkämpfer weitergeben. Den Wettkämpfern ist auch gestattet, Munition und Magazine auf der Wettkampfstrecke entgegenzunehmen. 8.6.2 Beschädigte Gewehre Muss ein Gewehr repariert werden, kann dies ein Wettkämpfer entweder selbst tun, oder sich dabei helfen lassen, jedoch nur von dem Wettkampfwaffenmeister oder einem Wettkampffunktionär. Kann das Gewehr nicht mehr repariert werden, darf es gegen das Reservegewehr der Mannschaft ausgetauscht werden. 8.6.2.1 Reservegewehr Ein Gewehr, das während des Wettkampfes so beschädigt wird, oder aus technischen Gründen nicht mehr funktionstüchtig ist, um im Wettkampf weiter eingesetzt zu werden, darf gegen ein Reservegewehr, das zuvor bei der Ausrüstungskontrolle überprüft und markiert und dann am für Reservegewehre vorgesehenen Gewehrständer am Schießstand vor Beginn des Wettkampfes durch die Mannschaft hinterlegt wurde, ausgetauscht werden. Der Wettkämpfer muss dann den Wettkampf mit dem Reservegewehr fortsetzen. 8.6.2.2 Verfahren zum Austausch des Gewehrs/Magazins/der Munition Wurde das Gewehr auf der Strecke beschädigt oder ein Magazin verloren, darf der Wettkämpfer, bevor er zur Schießbahn gelangt, selbst zu dem Gewehrständer laufen, auf welchem das Reservegewehr seiner Mannschaft bereitsteht und das Gewehr austauschen oder sein Magazin ersetzen, um dann weiter zur Schießbahn zu laufen. Während des Schießens muss ein Wettkämpfer, dessen Gewehr ausgetauscht werden muss, dies durch Handheben anzeigen. Sobald ein Schießstandfunktionär auf dieses Zeichen reagiert, deutet der Wettkämpfer auf sein Gewehr und ruft laut: „Gewehr“ und den Namen seines NVs. Der Schießstandfunktionär holt daraufhin das Reservegewehr dieser Mannschaft aus dem dafür bereitstehenden Gewehrständer und bringt es dem Wettkämpfer. 8.6.3 Kein Zeitausgleich Für das Reparieren oder Austauschen eines Gewehrs oder für das Entgegennehmen von einem Ersatzmagazin oder -munition wird kein Zeitausgleich gewährt. 8.6.4 Reaktion durch Schießstandfunktionäre Alle Schießstandfunktionäre müssen ständig darauf achten, ob ein Wettkämpfer die Hand hebt oder ruft, um sein Gewehr austauschen zu lassen oder Ersatzmunition zu verlangen. Die Schießstandfunktionäre müssen dann schnell reagieren und sich rasch Stand: Oktober 2010) 3/48 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV bewegen, um den Wunsch zu erfüllen, so dass der Zeitbedarf für den Austausch des Gewehrs oder die Weitergabe der Munition möglichst gering ist. 8.7 FEHLERHAFTE ODER NICHT FUNKTIONIERENDE WETTKAMPFSCHEIBEN 8.7.1 Falsch aufgezogene Scheiben Wird für einen Wettkämpfer eine falsche Scheibe aufgezogen, eine Stehendscheibe für das Liegendschießen oder umgekehrt, muss die falsche Wettkampfscheibe sofort gegen die richtige ausgetauscht werden. Danach muss der Wettkämpfer mit dem Schießen von vorne beginnen. 8.7.2 Nicht funktionierende Scheiben Funktioniert eine Wettkampfscheibe nicht, muss dem Wettkämpfer eine andere Scheibe zugewiesen werden und die nicht funktionierende Scheibe muss sofort gesperrt werden. Der Wettkampffunktionär wird den Wettkämpfer darüber informieren, ob er die Schießeinlage fortführen oder wieder von vorne beginnen sollte. 8.7.3 Beschießen der Scheibe durch einen anderen Wettkämpfer Wird auf eine Wettkampfscheibe, auf die ein Wettkämpfer gerade schießt, von einem anderen Wettkämpfer geschossen, so muss der inkorrekt Schießende sofort gestoppt werden. Falls kein Ziel durch den inkorrekt Schießenden getroffen wird, kann der korrekt schießende Wettkämpfer das Schießen fortsetzen. Sollte ein Ziel getroffen worden sein, ist die Wettkampfscheibe sofort neu aufzuziehen und der Wettkämpfer setzt das Schießen fort. 8.7.3.1 Bevor eine solche Scheibe erneut aufgezogen wird, müssen die auf der Scheibe erfolgten Treffer und die Trefferlage aufgezeichnet werden. Ereignet sich ein derartiger Fall bei einem Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart-, oder Staffelwettkampf, muss dem Wettkämpfer von einem Schießstandfunktionär mitgeteilt werden, wie viele Strafrunden er zu laufen hat. 8.7.3.2 Schießt ein Wettkämpfer auf eine Wettkampfscheibe, die nicht zu seiner Schießbahn g ehört, und kein anderer Wettkämpfer schießt auf diese Scheibe, kann der Wettkämpfer das Schießen, ohne auf seinen Fehler aufmerksam gemacht zu werden, fortsetzen. Jedoch zählen für den Wettkämpfer nur die Treffer, die er auf der richtigen Scheibe erzielt hat. 2010 8.7.3.3 Bei allen Schießeinlagen, für die die Schießbahnen entsprechend der Startnummer zugewiesen sind (erste Schießeinlage im Massenstart und in der Staffel), müssen die Wettkämpfer auf ihrer zugeteilten Bahn schießen, es sei denn, sie werden aufgrund eines Fehlers von einem anderen Wettkämpfer daran gehindert. Treffer auf der falschen Bahn werden nicht gezählt. 8.7.4 Zeitausgleich und Verantwortung Wenn ein Wettkämpfer aufgrund eines falsch aufgezogenen Zieles oder einer fehlerhaften Scheibe Zeit verliert, muss die Wettkampfjury dafür einen angemessenen Zeitausgleich festlegen. Stand: Oktober 2010) 3/49 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 8.7.4.1 Eigene Fehler Wählt dagegen ein Wettkämpfer ein Ziel, auf das bereits geschossen wurde und das noch nicht neu aufgezogen ist, oder schießt er quer auf eine Wettkampfscheibe außerhalb seiner Schießbahn, ist er dafür selbst verantwortlich und erhält keinen Zeitausgleich. 8.7.5 Wertung des Schießens Für alle Schießeinlagen bei den Wettkämpfen muss das OK ein Auswertungssystem erstellen. Jeder bei einem Wettkampf abgefeuerte Schuss muss von 3 unabhängigen Personen oder Möglichkeiten registriert werden. Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen muss dieses Auswertungssystem aus einer elektronischen Trefferanzeige und 2 unabhängigen Schießstandfunktionären bestehen. 9. ZIELEINLAUF, WETTKAMPFZEIT UND ERGEBNISSE 9.1 ZIELEINLAUF 9.1.1 Augenblick des Zieleinlaufs Der Augenblick des Zieleinlaufs ist der Zeitpunkt, an welchem die Wettkampfzeit eines Wettkämpfers oder einer Staffel endet. Bei elektronischer Zeitnahme ist der Zeitpunkt des Zieleinlaufs der Augenblick, an welchem der Strahl des elektronischen Sensors über der Ziellinie durch den Wettkämpfer unterbrochen wird. Bei Handzeitnahme ist der Augenblick des Zieleinlaufs, wenn der Wettkämpfer die Ziellinie mit einem Fuß oder beiden Füßen überquert. In Staffelwettkämpfen wird die Zeit von dem Augenblick genommen, an dem das letzte Mitglied der Staffel endet. 9.2 WETTKAMPFZEIT Die Wettkampfzeit ist die Zeit im Wettkampf, nach der die Platzierung eines Wettkämpfers oder einer Staffel für die Ergebnisliste berechnet wird. Diese Zeit schließt immer die von der Wettkampfjury verhängten Strafen oder zuerkannten Zeitausgleiche mit ein. 9.2.1 Einzelwettkämpfe Bei Einzelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit des Wettkämpfers die Zeit, die zwischen Start und Zieleinlauf verstrichen ist, plus der verhängten Strafminuten für das Schießen. 9.2.2 Sprint-, Verfolgungs-, und Massenstartwettkämpfe Bei Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen ist die Wettkampfzeit des Wettkämpfers die Zeit, die zwischen Start und Zieleinlauf verstrichen ist. Beim Verfolgungs- und Massenstartwettkampf ist der erste Wettkämpfer, der die Ziellinie überquert – vorbehaltlich eventueller Strafen und Zeitausgleiche –, der Sieger. Der Zieleinlauf ist ebenso für die Platzierung der nachfolgenden Wettkämpfer maßgeblich. 9.2.3 Überrundete Wettkämpfer bei Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen 2010 In Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen bei OWS, WM, im WC, bei OEM und IBU-Cups muss sich ein Wettkämpfer, der vom führenden Wettkämpfer auf der Strecke überrundet wird, bevor er den Schießstand für seine letzte Schießeinlage erreicht hat, an einer geeigneten Stelle am Schießstand aus dem Rennen zurückziehen. Stand: Oktober 2010) 3/50 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 9.2.4 Staffelwettkämpfe 2010 Bei allen Staffelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit eines Mannschaftsmitglieds die zwischen Start oder Wechsel und nächstem abgeschlossenen Wechsel oder zwischen Wechsel und Zieleinlauf verstrichene Zeit. Die Gesamtzeit einer Staffelmannschaft ist die Zeit, die zwischen dem Start des ersten Mitglieds und dem Zieleinlauf des letzten Mitglieds verstreicht. Die Zeit der einfahrenden Mitglieder endet, wenn sie die Zeitnahmelinie am Anfang der Wechselzone überqueren, die Zeit der abfahrenden Mitglieder beginnt im selben Augenblick. Im WC, bei WM & OWS, OEM und IBU-Cups: Mannschaften, die den Schießstand für das letzte Schießen noch nicht betreten haben, während die erste Mannschaft im Ziel ankommt, erhalten ihre Platzierung auf Grundlage ihrer Position nach der Strafrunde (getrennte Zeitnahmestelle) und werden an dieser Stelle gestoppt. Diese Mannschaften werden auf der Ergebnisliste eingeordnet und erhalten alle entsprechenden Punkte. 9.2.4.1 Platzierung im Staffelwettkampf Die Platzierungen von Staffeln in den Ergebnislisten wird durch die Reihenfolge des Zieleinlaufs des jeweils letzten Staffelläufers bestimmt, es sei denn, Zeitstrafen oder Zeitausgleiche wurden verhängt. 9.2.5 Zeitgleichheit Wenn zwei oder mehr Wettkämpfer die gleiche Wettkampfzeit erreichen, werden sie in der Ergebnisliste als ex aequo gewertet. Wenn bei OWS, WM, Y/J WM und WC in den Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfen eine Prüfung der FotofinishKameraaufzeichnungen die Reihenfolge des Zieleinlaufs von zwei oder mehr Athleten nicht klären kann, wird eine Zeitgleichheit ausgerufen. Bei gleicher Platzierung (ex aequo) in einem Wettkampf wird die gleiche Punktzahl vergeben. 9.2.6 Fotofinish Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen muss für Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe eine Zielfotoanlage zur Aufzeichnung des Zieleinlaufs installiert werden. Diese Kamera muss genau über die Ziellinie ausgerichtet werden, so dass die gesamte Ziellinie von der Kamera eingesehen wird. Sollte der Zieleinlauf mit Hilfe dieser Zielfotoanlage entschieden werden müssen, werden dadurch die Platzierungen festgelegt. Dabei ist der Sieger der Wettkämpfer, der zuerst mit einem Teil seines Fußes die Ziellinie überquert. Der IKR Start/Ziel fungiert auch als Fotofinish-Richter und entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufs auf der Grundlage der Fotofinishaufzeichnung. Bei OECH U26 oder IBU-Cup Veranstaltungen ist eine Zielfotoanlage nicht erforderlich, jedoch zulässig. 9.2.6.1 Zielvideokamera Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen muss im Ziel eine Videokamera installiert werden, die so aufgestellt ist, dass mit ihr die Startnummern der Wettkämpfer, wenn diese die Ziellinie überschreiten, aufgezeichnet werden können. Es wird empfohlen, ein derartiges System auch bei allen anderen Veranstaltungen zu nutzen. 9.2.7 Zwischenzeiten Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Veranstaltungen müssen nach jeder Schießeinlage für die elektronische Informationstafel sowie für die Medien und die Mannschaften Zwischenzeiten angegeben werden. Die Zeitnahmelinie für die Zwischenzeit verläuft Stand: Oktober 2010) 3/51 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV nach der Strafrunde, und die Zwischenzeit muss für jeden Wettkämpfer bei dieser Linie nach der Schießeinlage genommen werden. 9.3 ZEITNAHMESYSTEME 9.3.1 Forderungen Die Wettkampfzeit muss mit Hilfe von elektronischen Messeinrichtungen, unterstützt durch Handzeitnahme, genommen werden. Die Handzeitnahme wird nur dann herangezogen, wenn das elektronische System während des Wettkampfes ausfällt. Spezifikationen bezüglich der Zeitnahmegeräte sind im IBU Materialkatalog (Anhang A) enthalten. 9.3.2 Maßeinheiten Die elektronisch und manuell genommene Wettkampfzeit ist einschließlich einer Zehntelsekunde (0,1) zu registrieren. 9.4 WETTKAMPFERGEBNISSE 9.4.1 Allgemeines Die Ergebnisse sind der Nachweis der Leistung von Wettkämpfern oder Mannschaften in einem Wettkampf. Das OK hat die Aufgabe, die Ergebnisse auf Papier und elektronisch festzuhalten und sie entsprechend zu verteilen. Bei allen IBU Veranstaltungen ist bei der Erstellung der Ergebnisse die englische Sprache zu verwenden, jedoch können in den gleichen Ergebnislisten auch weitere Sprachen verwendet werden. Vorläufige Ergebnisse und Endergebnisse müssen folgende Informationen enthalten: a) Name und Ort der Veranstaltung; b) Art, Zeit und Datum des Wettkampfes; c) Wettkampfstrecke- und Wetterdaten; d) Namen der Wettkampfjurymitglieder; e) Unterschrift des TD; f) Anzahl der gemeldeten Wettkämpfer und der Wettkämpfer, die den Wettkampf beendet haben; g) Anzahl der Wettkämpfer, die nicht an den Start gingen und den Wettkampf nicht beendet haben; h) Bemerkungen über verhängte Strafen: Artikel, Zeitausgleich oder Strafart; i) Spalten für: - Platzierungen vom ersten bis zum letzten Wettkämpfer; - Startnummern; - Namen und Vornamen der Wettkämpfer; - NV oder Mannschaft; - Schießfehler pro Schießeinlage; - Schießfehler insgesamt; - Laufzeiten bis auf eine zehntel Sekunde genau; - Gesamtzeit und Zeit der Staffel; - Rückstand; - Weltcuppunkte (falls gewonnen); - Nationencuppunkte (falls gewonnen). Beim Verfolgungswettkampf sind die angegebenen Zeiten der Zeitrückstand zum ersten Starter für den Sieger, gefolgt von den Zeitrückständen zum Sieger für die weiteren Wettkämpfer. Stand: Oktober 2010) 3/52 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 9.4.1.1 Zeitgleichheit Beenden zwei oder mehr Wettkämpfer den Wettkampf in der gleichen Zeit (gleiche Wettkampfzeit), werden diese Wettkämpfer ex aequo gewertet; dabei gibt es in den Ergebnissen keine Nächstplatzierung. 9.4.2 Ergebnisarten Es gibt drei Arten von Ergebnissen: Zwischenergebnisse, Vorläufige Ergebnisse und Endergebnisse. 9.4.2.1 Zwischenergebnisse Zwischenergebnisse geben Auskunft über eine Wettkampfsituation während eines Wettkampfes und sind lediglich als Information vorgesehen. Sie werden auf der Anzeigetafel angezeigt, durch den Platzsprecher angesagt und stehen im elektronischen Informationssystem zur Verfügung. 9.4.2.2 Vorläufige Ergebnisse Vorläufige Ergebnisse sind die ersten offiziellen Ergebnisse des Wettkampfes, die vom OK nach dem Zieleinlauf des letzten Läufers erstellt werden. Vorläufige Ergebnisse gelten immer unter Vorbehalt eines Protestes und sind im Zielbereich sowie im Wettkampfbüro sobald wie möglich nach dem Zieleinlauf des letzten Wettkämpfers zu veröffentlichen und anzuschlagen. Der Zeitpunkt des Aushangs der Vorläufigen Ergebnisse muss auf der entsprechenden Ergebnisliste vermerkt werden und die Liste muss vom TD unterschrieben sein, sodass das Ende der Protestzeit klar ist. 9.4.2.3 Endergebnisse Die Endergebnisse sind die unwiderruflich offiziellen Ergebnisse eines Wettkampfes; sie sind sofort nach Ablauf der Protestzeit oder, sobald die Wettkampfjury über einen eingegangenen Protest entschieden hat, zu veröffentlichen. 9.4.3 Ergebnisheft Die Endergebnisse sowie weitere wichtige Informationen über alle Wettkämpfe von allen IBU Veranstaltungen müssen in einem Heft zusammengefasst werden. Dieses Heft muss folgende Angaben enthalten: a) Veranstaltungsprogramm; b) Teilnehmerliste – NV, Wettkämpfer, Trainer; c) Entscheidungen der Wettkampfjury und der Berufungsjury; d) alle Endergebnisse zusammen mit den entsprechenden Punktelisten und der Titelseite. Alle Resultatblätter der Ergebnishefte müssen auf weißem Papier gedruckt sein. 9.4.4 Verteilung der Ergebnishefte und Ergebnislisten Von allen IBU Veranstaltungen ist eine Kopie der Ergebnishefte an alle NV zu verteilen, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Kann dies nicht vor Abreise der Mannschaft erfolgen, ist das Heft sofort nach seiner Fertigstellung auf dem Postweg zu übersenden. Kopien des Ergebnisheftes müssen auch an den Generalsekretär der IBU gesandt werden. Darüber hinaus müssen die beim WC Finale produzierten Ergebnishefte und CDs an alle NV verteilt oder versandt werden, die im Verlauf der Wettkampfsaison an einem WC teilgenommen haben. Eine Kopie jeder Ergebnisliste und jedes Prokotolls sowie der Analysen ist nach jedem Wettkampf in Stand: Oktober 2010) 3/53 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV das Postfach jedes teilnehmenden NV zu legen. Zusätzliche Kopien sind auf Verlangen im Wettkampfbüro verfügbar zu machen. 10. PROTESTE 10.1 ALLGEMEINES Proteste müssen schriftlich unter Verwendung des offiziellen Protestformblatts der IBU beim Wettkampfsekretär zu Händen der Wettkampfjury eingereicht werden; gleichzeitig ist eine Protestgebühr von 50 € oder deren Gegenwert in der Währung des ausrichtenden NV zu hinterlegen. Das Protestformblatt ist beim Wettkampfsekretär zu erhalten. Wird dem Protest stattgegeben, wird der Betrag zurückerstattet. Wird der Protest verworfen, verfällt der Betrag zu Gunsten der IBU. 10.2 PROTESTARTEN UND BEDINGUNGEN 10.2.1 Proteste bezüglich der Qualifikation von Wettkämpfern Proteste bezüglich der Qualifikation von Wettkämpfern können bis zum Ende der Protestzeit des betreffenden Wettkampfes jederzeit vorgelegt werden. 10.2.2 Proteste während und nach Wettkämpfen Proteste bezüglich Regelverstöße durch Wettkämpfer und Betreuer, bezüglich von Funktionären begangener Fehler, bezüglich Wettkampfbedingungen sowie bezüglich der vorläufigen Ergebnisse müssen im Zeitraum zwischen Beginn des Anschießens für den Wettkampf und bis 15 Minuten nach Aushang der vorläufigen Ergebnisse eingereicht werden. Das OK muss sofort nach Aushang der vorläufigen Ergebnisse alle Beteiligten unmissverständlich in Kenntnis setzen, damit jeder Bescheid erhalten hat, dass die vorläufigen Ergebnisse ausgehängt wurden. 10.2.3 Wiederholung oder Annullierung Ergibt sich aus der Prüfung eines Protestes ein Umstand, der als so schwerwiegend angesehen wird, dass der sportliche Wert des Wettkampfes zweifelhaft erscheint, oder kommt die Wettkampfjury aus eigener Beobachtung zu gleicher Schlussfolgerung, kann die Wettkampfjury die Entscheidung treffen, den Wettkampf zu wiederholen oder den Wettkampf ohne Wiederholung zu annullieren. 11. STRAFBESTIMMUNGEN Die Strafen werden durch die Disziplinarregeln der IBU geregelt. 12. WELTMEISTERSCHAFTEN – VERANSTALTUNGSREGELN 12.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 12.1.1 Zuständigkeit und Begriffe WM und Y/J WM sind Veranstaltungen der IBU und werden unter ihrer Kontrolle für Männer, Frauen, Junioren, Juniorinnen und für Jugend männlich und weiblich durchgeführt. Die in diesem Absatz für WM festgelegten Regeln gelten ebenso für Y/J WM, es sei denn, es wären andere Regeln festgelegt. 12.1.2 Veranstaltungstermine Stand: Oktober 2010) 3/54 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV WM werden für Männer und Frauen gemeinsam jährlich durchgeführt. Den Termin für die Durchführung der WM legt der Vorstand der IBU fest. In Olympischen Jahren werden keine WM durchgeführt. Y/J WM für Junioren und Juniorinnen beziehungsweise für Jugend männlich und weiblich werden gemeinsam zu einem vom Vorstand gebilligten Termin durchgeführt. Für einen von der IBU für WM genehmigten Wettkampf, der nicht im Programm der OWS enthalten ist, werden in Jahren der OWS eigene WM durchgeführt. 12.1.3 Beste Biathleten – Finanzielle Verantwortlichkeit und Auswahl Jedes OK einer WM muss während der WM für die Kosten für Unterbringung und Verpflegung der 30 besten männlichen und 30 besten weiblichen Biathleten für maximal zwölf Tage aufkommen. Die besten Biathleten der WM werden anhand der besten Platzierungen in der aktuellen WC-Gesamtwertung vor Beginn der WM bestimmt. 12.2 BEWERBUNGEN UND ERNENNUNG VON AUSRICHTERN 12.2.1 Allgemeines Die Aufgabe, eine WM durchzuführen, wird vom IBU Kongress mindestens vier Jahre, aber nicht mehr als fünf Jahre im voraus, einem Mitgliedsverband der IBU für einen festgelegten Ort übertragen. 2010 12.2.2 Bewerbung für die Ausrichtung einer WM Die Bewerbung um Ausrichtung einer WM muss bei der IBU in Schriftform von einem NV eingereicht werden. Die Bewerbung und die Bewerbungsgebühr dürfen nicht später als bis zum 30. Juni vor dem entsprechenden IBU-Kongress eingehen. Die Bewerbungsgebühr beträgt wie folgt: a.) Bewerbung für eine IBU-Winter-WM: fällige Gebühr € 45.000,--; Falls nicht vom IBU-Kongress gewählt, wird 1/3 der Gebühr zurückerstattet (€15.000,-) b.) Bewerbung für eine IBU-Winter-WM: fällige Gebühr € 30.000,--# Falls nicht vom IBU-Kongress gewählt, werden 50 % der Gebühr zurückerstattet (€15.000,--) c.) Bewerbung für eine IBU-Winter-WM: fällige Gebühr € 10.000,--; Keine Rückerstattung. Der Ort, für den die Bewerbung erfolgt, muss am Ende der Bewerbungsfrist eine ALizenz besitzen. Die Bewerbung muss schriftlich auf dem offiziellen Bewerbungsformular der IBU bei der Geschäftsstelle der IBU eingereicht werden. Sie muss vom Präsidenten oder Generalsekretär des entsprechenden Mitgliedsverbandes unterzeichnet sein. 12.2.3 IBU Veranstaltungserklärung Sofort nach Vergabe einer WM muss der ausrichtende NV die Veranstaltungserklärung der IBU unterzeichnen. Mit der Unterschrift beurkundet der ausrichtende NV, dass er die in der Erklärung festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Pflichten annimmt und akzeptiert und sie in der vorgeschriebenen Fristerfüllen wird. 12.3 VERANSTALTUNGSPLAN UND PROGRAMM Der vorgeschlagene Veranstaltungsplan und das Programm werden vom OK in Absprache mit dem TD erstellt und der Geschäftsstelle der IBU mindestens zwei Jahre vor Beginn der Veranstaltung vorgelegt. Das Programm muss dem TK vorab zur Stand: Oktober 2010) 3/55 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Einsicht vorgelegt und vom Vorstand der IBU spätestens ein Jahr vor Beginn der WM genehmigt werden. 12.4 BERICHTE ÜBER DEN FORTGANG Der Ausrichter muss der IBU regelmäßig über den Fortgang der Vorbereitungen Bericht erstatten. 12.5 INFORMATIONSSCHRIFTEN UND EINLADUNGEN 12.5.1 Vorausinformation Mindestens ein Jahr vor der WM muss das OK an alle Mitgliedsverbände der IBU und an die IBU Geschäftsstelle eine Broschüre mit Vorausinformationen versenden. Die Broschüre muss alle wichtigen Informationen über die WM enthalten, die für die NV bis zu diesem Zeitpunkt wissenswert sind. 12.5.2 Offizielle Ausschreibung 2009 Bis spätestens 1. September des Jahres vor der WM muss das OK per Einschreiben die offiziellen Ausschreibungen geprüft durch den RD an alle NV der IBU sowie an die IBU Geschäftsstelle versenden. NV, die für Visumzwecke eine spezielle Einladung benötigen, müssen diese vom Ausrichter anfordern. 12.5.3 Endgültige Informationsbroschüre Bis spätestens 15. Oktober vor der WM hat das OK eine detaillierte Informationsbroschüre an alle NV der IBU sowie an die IBU Geschäftsstelle zu verschicken. Diese Broschüre muss detailliert alle Informationen enthalten, die gemäß dem Leitfaden für Organisationskomitees gefordert sind. 12.5.4 Elektronische Broschüren und Ausschreibungen Broschüren und Ausschreibungen können mittels E-Mail und Platzierung auf einer Website mit Benachrichtigung durch E-Mail auch auf elektronischem Weg versandt werden. 12.6 TEILNAHME 12.6.1 Quoten für WM 12.6.1.1 Maximale Einschreibung und Meldung Jeder Mitgliedsverband der IBU, der seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet hat, ist berechtigt, maximal 8 männliche und 8 weibliche Wettkämpfer einzuschreiben und je 4 für die Einzel- und Sprintwettkämpfe namentlich zu melden. Zusätzlich sind die NV, denen die Sieger im Einzel-, Sprint- und Massenstartwettkampf der OWS oder der WM des vergangenen Jahres angehören, berechtigt, zusätzlich zu den Quoten ihres NV diese Athleten zu melden. 12.6.1.2 Verfolgungswettkämpfe Die ersten 60 Wettkämpfer aus dem Qualifikationswettkampf sind für den Verfolgungswettkampf startberechtigt. 12.6.1.3 Massenstartwettkämpfe Für den Massenstartwettkampf können 30 Wettkämpfer gemeldet werden, die wie folgt ausgewählt werden: die 15 Führenden des aktuellen WC Gesamtstandes sowie Stand: Oktober 2010) 3/56 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV die Medaillengewinner, die sich nicht schon unter den 15 Führenden des aktuellen WC Gesamtstandes befinden, dann die übrigen Wettkämpfer ausgewählt unter Heranziehung der bei den Einzel-, Sprint- und Verfolgungswettkämpfen der laufenden WM gewonnenen Punkte in der Reihenfolge der Platzierung. Die Startnummern werden in folgender Ordnung zugewiesen: Der Goldmedaillengewinner des ersten persönlichen Wettkampfes einer WM erhält die Startnummer 1; der Goldmedaillengewinner des zweiten persönlichen Wettkampfes einer WM erhält die Startnummer 2; der Goldmedaillengewinner des dritten persönlichen Wettkampfes einer WM erhält die Startnummer 3; die Silbermedaillengewinner in derselben Reihenfolge die Startnummern 4 – 6; die Bronzemedaillengewinner in derselben Reihenfolge beginnend mit den Startnummern 7 – 9. Die aktuell Führenden in der WC Gesamtwertung erhalten in der Reihenfolge die Startnummern ab 10, usw. Hat ein Wettkämpfer mehr als eine Medaille in den persönlichen Wettkämpfen der laufenden WM errungen, erhält er in Übereinstimmung mit der oben aufgeführten Reihenfolge die niedrigste Startnummer und die anderen Wettkämpfer rücken in der gleichen Reihenfolge nach oben. Das Gleiche trifft zu, wenn mehr als ein Wettkämpfer mehrere Medaillen errungen hat oder wenn ein oder mehrere Wettkämpfer nicht zum Start antreten. Jeder Mitgliedsverband ist berechtigt, maximal vier Athleten zu melden. Hat ein Mitgliedsverband mehr als vier Medaillengewinner, dürfen alle Medaillengewinner dieses Mitgliedsverbandes gemeldet werden. Zusätzlich zu dieser Höchstzahl je Mitgliedsverband darf der Sieger des Massenstartwettkampfes der OWS oder WM des Vorjahres gemeldet werden. Wenn diesem nicht schon entsprechend der oben genannten Regel eine Startnummer zugewiesen ist, erhält er die Startnummer 30. 12.6.1.4 Staffelwettkämpfe Die besten 30 NV, Männer und Frauen, können auf der Grundlage der Nationencupwertung des vergangenen Jahres Staffeln melden. 12.6.1.5 Gemischte Staffelwettkämpfe Es dürfen maximal 30 Gemischte Staffeln teilnehmen, und zwar gemäß der Summe des aktuellen Standes des NV in der Nationencupwertung Männer und Frauen. 12.6.1.6 Mannschaftsbetreuer Den NV ist gestattet, Mannschaftsbetreuer entsprechend der Anzahl ihrer teilnehmenden Athleten einzuschreiben. Ist die Anzahl der Athleten 4 oder weniger, sind sie befugt, 4 Mannschaftsbetreuer einzuschreiben. Ab 5 teilnehmenden Athleten kann von den betreffenden NV die gleiche Anzahl von Mannschaftsbetreuern wie von ihnen teilnehmende Athleten eingeschrieben werden. Ist das OK in der Lage, mehr als diese Anzahl aufnehmen zu können, muss diese Zahl zusammen mit den Bedingungen für diesen zusätzlichen Personenkreis in der Ausschreibung vermerkt werden. 12.6.2 Quoten für Y/J WM 12.6.2.1 Maximale Einschreibung und Meldung von Wettkämpfern Jeder NV kann für die Y/J WM maximal jeweils 5 Junioren und Juniorinnen und jeweils 5 Jugend männlich und weiblich einschreiben. Folgende namentliche Meldungen bestehen für die Wettkämpfe der Y/J WM: 12.6.2.2 Einzel- und Sprintwettkämpfe Im Einzel- und im Sprintwettkampf dürfen bei den Junioren und bei den Juniorinnen sowie bei der Jugend männlich und weiblich nicht mehr als je vier Wettkämpfer pro Stand: Oktober 2010) 3/57 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV NV starten. Zusätzlich sind die NV, denen die Sieger im Einzel- und Sprintwettkampf der Y/J WM des vergangenen Jahres angehören, berechtigt, diese zum Einzel- und Sprintwettkampf der Y/J WM zusätzlich zu ihrem nationalen Kontingent einzuschreiben, solange diese der gleichen Klasse wie bei den vorangegangenen Y/J WM zugehören. 12.6.2.3 Verfolgungswettkämpfe Beim Verfolgungswettkampf sind die besten 60 Athleten aus den Qualifikationswettkämpfen startberechtigt, dies gilt für Junioren wie auch für Juniorinnen sowie Jugend männlich und weiblich. 12.6.2.4 Staffelwettkämpfe Jeder NV darf eine Staffel pro Klasse in den Staffelwettkämpfen bei den Y/J WM melden. Ein Wettkämpfer darf nur in einer Staffel (Jugend oder Junioren) starten. 12.6.2.5 Mannschaftsbetreuer Art. 12.6.1.6 gilt sinngemäß. 12.7 PREISE 12.7.1 Offizielle Medaillen Den erst-, zweit- und drittplazierten Wettkämpfern der Einzel-, Sprint- Verfolgungsund Massenstartwettkämpfe werden von der IBU Gold-, Silber- bzw. Bronzemedaillen verliehen. Jeder Angehörige einer Staffel erhält für den ersten, zweiten bzw. dritten Platz die IBU Medaille in Gold, Silber bzw. Bronze. 12.7.1.1 Siegerehrung Bei der Verleihung der offiziellen Weltmeisterschaftsmedaillen muss sowohl die jeweilige Flagge gehisst, als auch die Nationalhymne gespielt werden. Wettkämpfer dürfen dabei nicht mit ihrem Wettkampfmaterial oder ihrer –ausrüstung erscheinen. 12.7.1.2 Siegervorstellung Die Siegervorstellung ist die Präsentation der 8 bestplatzierten Wettkämpfer und der 6 bestplatzierten Staffelmannschaften unmittelbar nach dem Ende des Wettkampfs. Die Wettkämpfer müssen ihre Startnummern aus dem Wettkampf tragen und dürfen ihr Wettkampfmaterial/ihre Wettkampfausrüstung mitbringen. 12.7.2 Weitere Preise Das Organisationskomitee sowie andere Körperschaften können weitere Preise verleihen. 12.8 LEIBCHEN DER FÜHRENDEN Die in der laufenden WC Wertung der Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe führenden Männer und Frauen sowie die Gesamtführenden im WC tragen bei WM das nummerierte Leibchen eines „Weltcupführenden“ anstelle einer regulären Startnummer. Die auf den Leibchen zu tragenden Farben sind: a) Führende in der WC Gesamtwertung - gelb b) jeweils Führende in den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen – rot c) Führende in der WC Gesamtwertung, die gleichzeitig Führende in der betreffenden Wettkampfart sind – gelb/rot kombiniert. Stand: Oktober 2010) 3/58 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 13. OLYMPISCHE WINTERSPIELE – ERANSTALTUNGSREGELN 13.1 REGELN Für die Durchführung von OWS ist das IOC zuständig; jedoch gelten diese Wettkampfregeln auch für die OWS, es sei denn, das IOC hat anderweitige Festlegungen getroffen. Für den Massenstartwettkampf bei den OWS finden die Veranstaltungsregeln für Weltmeisterschaften sinngemäß Anwendung, jedoch mit der einen Ausnahme, dass der Weltmeister des Vorjahres nicht zusätzlich zur Quote des NV starten darf, außer er hat sich anderweitig qualifiziert. 13.2 VERANSTALTUNGSPLAN UND PROGRAMM Der Veranstaltungsplan und das Programm für die Wettkämpfe werden vom Ausrichter in Absprache mit dem TD und dem Stellvertretenden TD erstellt. Der Veranstaltungsplan und das Programm müssen dem TK zur Einsicht und dem Vorstand der IBU zur Zustimmung vorgelegt werden. 13.3 Quote für die nationalen Verbände 2010 Die Quote für Anmeldung und Meldung für die OWS basiert auf der Platzierung des NV entsprechend der Nationencuppunkte, die bei den beiden vorangegangenen Weltmeisterschaften errungen wurden. Diese berechnen sich aus den Wertungen der drei bestplatzierten Athleten jedes NV in den Einzel-, Sprint-, und Staffelwettkämpfen. Weitere Einzelheiten werden vom IOC und dem Vorstand der IBU durch Vereinbarung festgelegt. Für alle Athleten eines NV, die die Kriterien der IBU-Einzelquote für OWS erfüllen, gilt: Die gastgebende Nation der Olympischen Winterspiele darf mit mindestens einem Athleten und/oder einer Mannschaft in jedem Wettkampf antreten (mit Ausnahme von Verfolgung und Massenstart, für die sich alle Athleten einzeln qualifizieren müssen). Diese Mindestquote ist als Teil der gesamten IBU/IOC-Athletenquotenzuteilung einzufügen. Jede Staffelmannschaft, die nach dieser Bestimmung gemeldet wird, kommt zur normalen Maximalanzahl an Staffelmannschaften und Athleten noch hinzu. 14. KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN UND KONTINENTALCUPS – VERANSTALTUNGSREGELN 14.1 KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN 14.1.1 Allgemeines Die KM sind Veranstaltungen der IBU und werden unter ihrer Kontrolle gemeinsam für Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen ausgerichtet. Die Regeln finden auf folgende Meisterschaften Anwendung: a) Asienmeisterschaften (ACK) b) Offene Europameisterschaften (OECH) c) Nordamerikanische Meisterschaften (NACH) d) Südamerikanische Meisterschaften (SACH). Die Ausrichtung von CCH wird zwei Jahre vor der Veranstaltung vom Vorstand auf Empfehlung des TK vergeben. OECH U26 unterliegen einer Veranstaltungsdeklaration. Stand: Oktober 2010) 3/59 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 14.1.2 Kontrolle Die unmittelbare Kontrolle erfolgt auf Kosten des OK durch einen IBU Ass.RD. 14.1.3 Wettkampfarten An den CCM können die Disziplinen Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkampf ausgetragen werden. Alle offiziellen Wettkämpferklassen der IBU sind nach Maßgabe des zuständigen kontinentalen Gremiums teilnahmeberechtigt. 14.1.4 Startberechtigung und Teilnahme Es sind jeweils Sportler aller Mitgliedsverbände der IBU startberechtigt. Kontinentalmeister und Medaillenträger können jedoch nur Angehörige der Mitgliedsverbände der entsprechenden Kontinente werden. Teilnahmequoten werden von den zuständigen kontinentalen Gremien festgelegt. 14.1.5 Wettkampfregeln Für die KM gelten die Wettkampfregeln der IBU. Besondere Regeln können von den jeweiligen kontinentalen Gremien ausgearbeitet werden und werden von diesen festgelegt. Die Regeln für KM sind im Detail in Anhang D zu diesen Regeln enthalten. 14.1.6 Preise Den erst-, zweit- und drittplazierten Wettkämpfern werden von der IBU offizielle Gold-, Silber- bzw. Bronzemedaillen verliehen. Die kontinentalen Gremien können weitere Sachpreise aussetzen. 14.2 KONTINENTALCUPS und REGIONALCUPS 2010 14.2.1 Allgemeines Die KC/RC sind IBU-Veranstaltungen. Die Wettkampfserie steht allen IBUMitgliedern offen. KC/RC sind eigene Veranstaltungen und dürfen nicht gleichzeitig und nicht am selben Ort zusammen mit WC-Wettkämpfen ausgerichtet werden. 14.2.2 Nicht gemeinsam mit WC ausgetragen Die KC sind eigenständige Veranstaltungen und dürfen nicht am selben Ort zusammen mit WC Wettkämpfen ausgetragen werden. 14.2.3 Bewerbungen um Ausrichtung und Vergabe an NV 2010 Alle IBU-Mitgliedsverbände können sich bewerben, eine oder mehrere KC-/RCVeranstaltungen einer Saison auszurichten. Bewerbungen müssen bei der IBU eingereicht werden. 14.2.4 Wettkampfregeln 2010 Für die KC/RC gelten die IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln. Sonderregeln können von den entsprechenden NV des Kontinents/ der Region erstellt werden, wenn diese Regeln vorab von der IBU genehmigt wurden. 14.2.5 Jurys An den KC Veranstaltungen werden unter der Verantwortung der IBU nur die Wettkampfjurys eingesetzt. Die kontinentalen Gremien können für Veranstaltungen eine Berufungsjury einrichten. Stand: Oktober 2010) 3/60 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon 15. WELTCUP – VERANSTALTUNGSREGELN 15.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN DSV 15.1.1 Zuständigkeit WC sind Veranstaltungen der IBU und werden unter ihrer Zuständigkeit für Männer und Frauen durchgeführt. Diese Regeln gelten für WC Veranstaltungen. 15.1.2 Ausgaben für die TD und IKR Die Ausgaben für die TD und IKR der IBU hinsichtlich Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung sowie der Tagegelder sind gemäß der jeweils gültigen IBU Reisekostenregeln für die Zeit, in welcher sie für die Veranstaltung gefordert sind, vom OK zu übernehmen. 15.1.3 Beste Biathleten – Finanzielle Verpflichtungen und Auswahl 2010 Jedes OK einer WC-Veranstaltung muss für die Kosten für Unterbringung und Verpflegung der 25 besten männlichen und der 25 besten weiblichen Biathleten für maximal sieben volle Tage bei einem WC mit drei Wettkämpfen und für maximal fünf volle Tage bei einem WC mit zwei Wettkämpfen aufkommen. Die besten Biathleten für die aktuelle Wettkampfsaison bis Ende Dezember werden anhand der besten Platzierungen in der Weltcup-Gesamtwertung des Vorjahres bestimmt. Für den Teil der Saison, der am 1. Januar beginnt, erfolgt die Auswahl anhand der besten Platzierungen in der Weltcup-Gesamtwertung zum Ende Dezember. Für den Teil der Saison, der am 1. Februar beginnt, erfolgt die Auswahl anhand der besten Platzierungen in der Weltcup-Gesamtwertung zum Ende Januar. Für den Rest der Saison wird entsprechend verfahren. Der NV, der den Sieger der IBU-CupGesamtwertung (Männer und Frauen) stellt, erhält von der IBU zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Teilnahme des Siegers am Weltcupfinale. 15.2 JÄHRLICHER ZEITPLAN FÜR WC VERANSTALTUNGEN 15.2.1 Anzahl von WC pro Saison Die Anzahl der durchzuführenden Veranstaltungen wird vom Vorstand der IBU auf Empfehlung des TK festgelegt. 15.2.2 Jährlicher Weltcupkalender WC Veranstaltungen werden vor und nach der jährlichen WM oder den OWS durchgeführt. Sie müssen in dem vom Vorstand der IBU festgelegten zeitlichen Rahmen stattfinden. 15.3 BEWERBUNGEN UM AUSRICHTUNG UND ERNENNUNG VON AUSRICHTERN 15.3.1 Befugnis zur Ernennung Ausrichter von WC Veranstaltungen werden auf der Grundlage einer Empfehlung seitens des TK der IBU vom Vorstand der IBU ernannt. 15.3.2 Bewerbungen für die Ausrichtung von WC Veranstaltungen Bewerbungen für die Ausrichtung von WC Veranstaltungen müssen von den sich dafür bewerbenden NV vor Ablauf der vom Vorstand der IBU dafür gesetzten Frist Stand: Oktober 2010) 3/61 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV schriftlich bei der Geschäftsstelle der IBU eingehen. Für eine Bewerbung ist eine IBU A Lizenz erforderlich. Für Bewerbungen, die bei der IBU Geschäftsstelle einzureichen sind, ist das dafür vorgesehene Antragsformular der IBU zu verwenden und der Antrag muss vom Präsidenten oder Generalsekretär des Antrag stellenden NV unterzeichnet sein. 15.3.2.1 Ein NV kann sich für die Ausrichtung von einem oder mehr WC Veranstaltungen pro Saison bewerben. Normalerweise kann ein NV pro Saison nur eine WC Veranstaltung ausrichten. 15.3.3 IBU Veranstaltungserklärung Nach Vergabe einer WC Veranstaltung muss vom ausrichtenden NV die Veranstaltungserklärung der IBU unterzeichnet werden. Mit der Unterschrift beurkundet der ausrichtende NV, dass er annimmt und gewillt ist, die in der Veranstaltungserklärung festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Pflichten zu akzeptieren und fristgerecht zu erfüllen. 15.4 WC PROGRAMM Das Programm für eine WC Veranstaltung wird, sobald als möglich, vom Vorstand der IBU in Absprache mit dem Ausrichter, der Rundfunkgesellschaft, mit der die IBU eine vertragliche Vereinbarung betreffend die Fernsehübertragung geschlossen hat, und dem TK festgelegt. 15.5 AUSSCHREIBUNGEN Ausschreibungen von WC Veranstaltungen sind vom Ausrichter bis spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung an die NV der IBU sowie an die IBU Geschäftsstelle zu versenden. Die Ausschreibung kann auf elektronischem Wege über E-Mail oder Platzierung auf einer Website mit Benachrichtigung über E-Mail erfolgen. 15.6 TEILNAHME 15.6.1 Einschreibung und Startquoten 2010 Auf Grundlage der Nationencup-Endwertung des Vorjahres dürfen die NV jeweils mit der folgenden Anzahl männlicher bzw. weiblicher Wettkämpfer an WCVeranstaltungen teilnehmen: Einzel- und Sprintwettkämpfe: Die Quote basiert auf der Platzierung des NV in der Nationencupwertung der vorangegangenen Saison: Nationencup-Rang Anmeldung Start Gesamt 1-5 8 6 30 6-10 7 5 25 11-15 6 4 20 16-20 5 3 15 21-25 4 2 10 26-30* 3(4) 1 5 Wildcard 3 108 Stand: Oktober 2010) 3/62 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV • Für einen WC, bei dem eine Staffel stattfindet, dürfen die Nationen 26 – 30 im Nationencup 4 Athleten melden. • Wildcard: Die drei besten einzelnen Athleten (aktuelle IBU-CupGesamtwertung) eines Landes, das noch keine Quote im WC hat, dürfen im WC starten, vorausgesetzt, dass sie mindestens ein Ergebnis im Sprint oder Einzel erreichen, das max. 12% hinter der Durchschnittszeit der drei bestplatzierten Wettkämpfer im IBU-Cup liegt. Athleten, die im letzten Trimester der Saison eine Wildcard gem. 15.6.1 erhalten, sind für den WC der kommenden Saison qualifiziert. Jeder im WC startende Athlet (auch Wildcard Athlet) erhält WC Nationencup Punkte und WC Disziplinpunkte und wird in allen Wettkampfergebnislisten und den Punktewertungen geführt. 15.6.2 Abstieg und Aufstieg 2010 Am Ende der Saison erfolgt ein automatischer Auf – und Abstieg der NV zwischen WC und IBU Cup nach folgenden Vorgaben: − Die auf Rang 1 – 27 platzierten Nationen der WC Nationencupgesamtwertung verbleiben automatisch im WC für die kommende Saison. Alle weiteren Nationen steigen automatisch in den IBU Cup ab, sofern sie nicht gleichzeitig auch unter den 3 bestplatzierten NV in der IBU Cup Nationencupgesamtwertung sind, die nicht − zugleich unter den 27 bestplatzierten NV der WC Nationencupgesamt- wertung platziert sind. 15.6.3 Verfolgungswettkämpfe Für den Verfolgungswettkampf sind die ersten 60 Wettkämpfer des jeweiligen Qualifikationswettkampfes startberechtigt. 15.6.4 Massenstartwettkämpfe 2010 Für den Massenstartwettkampf werden die 25 bestplatzierten Wettkämpfer der aktuellen WC-Gesamtwertung gemeldet und die übrigen 5 Plätze mit Wettkämpfern in Reihenfolge der Punkte, die sie in der laufenden WC-Veranstaltung erzielt haben, aufgefüllt. Sind die letzten qualifizierten Wettkämpfer punktgleich, qualifiziert sich derjenige, der in der WC-Gesamtwertung am besten platziert ist. Fehlen Wettkämpfer von den 25 Bestplatzierten, werden die Plätze in der Reihenfolge der Platzierungen in der aktuellen WC-Gesamtwertung aufgefüllt. Startnummern werden auf Grundlage der Wertung vergeben – der bestplatzierte Athlet erhält Nummer 1, der zweite Nummer 2 und so weiter. Die letzten 5 Startnummern werden in der Reihenfolge der WC-Punkte, die bei der aktuellen Veranstaltung erzielt wurden, zugeteilt. 15.6.5 Staffelwettkämpfe Die besten 30 NV können für jeweils Männer und Frauen auf der Grundlage der Nationencupwertung der vergangenen Saison Staffeln melden. 15.6.6 Mannschaftsbetreuer Den NV muss gestattet werden, Mannschaftsbetreuer entsprechend der Anzahl ihrer teilnehmenden Athleten einzuschreiben. Ist die Anzahl der Athleten 4 oder weniger, sind sie befugt, 4 Mannschaftsbetreuer einzuschreiben. Ab 5 teilnehmenden Athleten kann von den betreffenden NV die gleiche Anzahl von Mannschaftsbetreuern wie von ihnen teilnehmende Athleten eingeschrieben werden. Ist das OK in der Lage, mehr als diese Anzahl aufnehmen zu können, muss diese Zahl zusammen mit den Bedingungen für diesen zusätzlichen Personenkreis in der Ausschreibung vermerkt werden Stand: Oktober 2010) 3/63 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 15.6.7 Nicht rechtzeitig eingeschriebene NV NV, die ihre Mannschaft beim OK nicht binnen der offiziellen Frist eingeschrieben haben, können teilnehmen, falls das OK die Einschreibung billigt und der TD seine Genehmigung dazu erteilt. 15.7 STARTNUMMERN FÜR DIE FÜHRENDEN IM WELTCUP UND SIEGERVORSTELLUNG 15.7.1 Allgemeines Die bei den Frauen und Männern im laufenden WC jeweils Führenden im Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkampf sowie die Führenden in der WC Gesamtwertung tragen während des Wettkampfes das Leibchen des im WC Führenden anstelle einer Startnummer. 15.7.2 Startnummern der im WC Führenden Die Startnummern für die Führenden im WC tragen die Nummer des Wettkämpfers entsprechend der Startliste und in den folgenden Farben: a) Führende in der WC Gesamtwertung – gelb b) Jeweils Führende in den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen – rot c) Führende in der WC Gesamtwertung, die gleichzeitig Führende in der betreffenden Wettkampfart sind – gelb/rot kombiniert. Die Nummern werden auf den Startnummern gedruckt. Die IBU behält sich alle Werbung auf den Startnummern der im WC Führenden vor. 15.7.3 Bereitstellung der Startnummern für die Führenden Die Startnummern für die Führenden werden von der IBU gestellt und zu den WC Veranstaltungen, wie von der IBU organisiert, gebracht. 15.7.4 Siegervorstellung Die Siegervorstellung ist die Präsentation der 8 bestplatzierten Wettkämpfer und der 6 bestplatzierten Staffelmannschaften unmittelbar nach dem Ende des Wettkampfs. Die Wettkämpfer müssen ihre Startnummern vom Wettkampf tragen und dürfen ihr Wettkampfmaterial/ihre Wettkampfausrüstung mitbringen. 15.8 WELTCUPWERTUNG 2010 15.8.1 Allgemeines Es wird ein Wertungssystem verwendet, um die Wettkampfleistung der Wettkämpfer, Staffelmannschaften und NV während jeder WC-Wettkampfsaison widerzuspiegeln. Die Wettkämpfer, die die höchsten Endwertungen der Saison erreicht haben, sind die Sieger. Es werden folgende Wertungen vorgenommen: a) WC Gesamtwertung; b) WC Wertung im Einzelwettkampf; c) WC Wertung im Sprintwettkampf; d) WC Wertung im Verfolgungswettkampf; e) WC Wertung im Massenstartwettkampf; f) WC Wertung im Staffelwettkampf; g) WC Mixed Relay h) Nationencupwertung. Stand: Oktober 2010) 3/64 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 15.8.2 Vergabe von Wertungspunkten Bei WC Veranstaltungen und WM bzw. Biathlonwettkämpfen der OWS werden zwei Arten von Punkten vergeben, nämlich WC Punkte und Nationencuppunkte. Diese Punkte werden wie nachfolgend aufgeführt vergeben. 15.8.2.1 WC Wertungspunkte für den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkampf Bei jedem WC, bei jeder WM und bei OWS werden in Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfen folgende WC Punkte für den Wettkämpfer vergeben: 1. Platz 60 Pkt; 2. Platz 54 Pkt ; 3. Platz 48 Pkt; 4. Platz 43 Pkt; 5. Platz 40 Pkt; 6. Platz 38 Pkt; 7. Platz 36 Pkt; 8. Platz 34 Pkt; 9. Platz 32 Pkt. Vom Platz 10 (31 Pkt) bis Platz 40 (1 Pkt) jeweils um 1 Punkte weniger. 2010 15.8.2.2 Wertungspunkte für den Nationencup Nationencuppunkte werden getrennt für Männer und Frauen vergeben. Für alle Einzelund Sprintwettkämpfe des WC und der WM werden die Punkte wie folgt vergeben: 1. Platz 160 Punkte 2. Platz 154 Punkte 3. Platz 148 Punkte 4. Platz 143 Punkte 5. Platz 140 Punkte 6. Platz 138 Punkte 7. Platz 136 Punkte 8. Platz 134 Punkte 9. Platz 132 Punkte 10. Platz 131 Punkte und danach jeweils ein Punkt weniger bis zum letzten Platz. Für alle Staffelwettkämpfe der WM und des WC werden die Nationencuppunkte wie folgt vergeben: 1. Platz 420 Punkte 2. Platz 390 Punkte 3. Platz 360 Punkte 4. Platz 330 Punkte 5. Platz 310 Punkte 6. Platz 290 Punkte 7. Platz 270 Punkte 8. Platz 250 Punkte 9. Platz 230 Punkte 10. Platz 220 Punkte 11. Platz 210 Punkte 12. Platz 200 Punkte 13. Platz 190 Punkte 14. Platz 180 Punkte 15. Platz 170 Punkte 16. Platz 160 Punkte 17. Platz 150 Punkte 18. Platz 140 Punkte 19. Platz 130 Punkte 20. Platz 120 Punkte 21. Platz 110 Punkte 22. Platz 100 Punkte 23. Platz 90 Punkte 24. Platz 80 Punkte 25. Platz 70 Punkte 26. Platz 60 Punkte 27. Platz 50 Punkte 28. Platz 40 Punkte 29. Platz 30 Punkte 30. Platz 20 Punkte 15.8.3 Kriterien Die Anzahl der bei jeder Wettkampfart zu wertenden Wettkämpfe, die Gesamtwertung und die Nationencupwertung werden jährlich vom Vorstand auf Empfehlung des TK festgelegt und im IBU Biathlonkalender veröffentlicht. 15.8.3.1 WC Gesamt-, Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffel/ Gemischte Staffelwertung 2010 Die Wertung beruht auf den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffel/Gemischte Staffelwettkampfwertungen der WC Veranstaltungen und der WM bzw. der OWS der betreffenden Wettkampfsaison. Stand: Oktober 2010) 3/65 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 15.8.3.2 Nationencupwertung Die Wertung des Nationencups beruht auf den Einzel-, Sprint- und Staffelwettkämpfen aller WC Veranstaltungen und der WM bzw. der OWS der betreffenden Wettkampfsaison. 15.8.4 Berechnung 15.8.4.1 WC Gesamtwertung Die WC Gesamtwertung ergibt sich für alle Wettkämpfer aus den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen. Die Wertungen der festgelegten Zahlen von Wettkämpfen werden zusammengezählt und die Summe ergibt die WC Gesamtwertung. 15.8.4.2 WC Wertung im Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkampf Die WC Wertung jeder Wettkampfart wird in der gleichen Weise berechnet und zwar durch Addierung der Wertungen der jeweils festgelegten Wettkämpfe pro Wettkampfart. 15.8.4.3 Nationencupwertung Die Nationencupwertung wird wie folgt berechnet: a) Die besten 3 Nationencupwertungspunkte eines NV im Einzel-, Sprint- und Staffelwettkampf werden zusammengezählt und diese Summe ergibt die Nationencupwertung dieses NV für diesen Wettkampf. Die Nationencupwertungspunkte der Staffel werden mit den Punkten des Einzel- und des Sprintwettkampfs zusammengerechnet; bei den nachfolgenden Veranstaltungen wird die kumulative Summe zum jeweiligen Zwischenstand nach jeder Veranstaltung; b) Nach dem WC Finale werden auf der Grundlage der vom IBU Vorstand festgelegten Zahlen die besten Nationencupwertungen im Einzel-, Sprint- und Staffelwettkampf eines NV aus den Einzel-, Sprint- und Staffelwettkämpfen der jeweiligen Saison ausgewählt und zusammengezählt. Diese Summe ist dann der Gesamtstand der Nationencupwertung des NV. 15.8.5 Verfahren bei Punktgleichheit Ergibt sich bei einer Wertung während oder am Ende der Saison eine Punktgleichheit, so wird der Wettkämpfer oder der NV am besten platziert, der die meisten ersten Plätze errungen hat; besteht dann immer noch Punktgleichheit, so geben die meisten zweiten Plätze den Ausschlag, etc. Wenn bei Einhaltung dieses Verfahrens eine Punktgleichheit nicht abgewendet werden konnte, wird eine Punktgleichheit ausgerufen. 15.8.6 Weltcupauswertung 15.8.6.1 Zwischenstand Nach jedem WC und nach jeder WM bzw. nach den OWS muss der Ausrichter der Veranstaltung auf der Grundlage der vorhergegangenen Wettkämpfe eine vorläufige Zwischenstandwertung erstellen und verteilen. 15.8.6.2 Endstand Das OK des WC Finales muss eine endgültige Rangliste erstellen und verteilen. Darin sind alle WC und Nationencup Wertungen aller NV, die in dieser Wettkampfsaison an Stand: Oktober 2010) 3/66 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV einem WC teilgenommen haben, aufzunehmen und an alle NV zu verteilen oder zu versenden. 15.9 PREISE 15.9.1 Allgemeines WC Trophäen werden am Ende der Wettkampfsaison auf der Grundlage des WC Endstandes verliehen. Um extrem lange Zeremonien zu vermeiden, werden die Trophäen jeweils nach dem letzten Wettkampf einer Disziplin durch den IBU Vertreter in einer würdigen Zeremonie verliehen. 15.9.2 Kategorien 2010 WC Trophäen werden verliehen an: a) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Gesamtwertung; b) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Wertung Einzelwettkampf; c) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Wertung Sprintwettkampf; d) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Wertung Verfolgungswettkampf; e) den erstplatzierten Mann / Frau in der WC Wertung Massenstartwettkampf; f) die erstplatzierten NV in der WC Wertung Staffel für Männer und Frauen; g) die erstplatzierten NV in der WC Wertung Staffel für Männer und Frauen; h) die erstplatzierten NV in der WC Nationenwertung für Männer und Frauen. 15.9.3 Behalten der Trophäen a) Die WC Trophäen, die für den Gesamt WC, den Einzel-, den Sprint- den Verfolgungs- und den Massenstartwettkampf verliehen werden, gehen in das Eigentum der Gewinner über; b) die für die WC Wertung im Staffelwettkampf verliehenen WC Trophäen gehen in das Eigentum des jeweiligen NV über; c) der für den Gewinn der Nationencupwertungen verliehene Preis ist ein Wanderpreis, der Eigentum der IBU bleibt. Jedoch werden jedes Jahr Miniaturpokale verliehen, die in das Eigentum der siegreichen NV übergehen. 15.9.4 Bereitstellung der Trophäen Die WC Trophäen werden durch die IBU und auf deren Kosten beschafft. 15.9.5 Urkunden für die WC- und die Nationencupwertung Die IBU verleiht an die zehn bestplatzierten Wettkämpfer und NV entsprechend der WC Gesamt- und Nationencupwertung Zertifikate. In jeder Wettkampfart verleiht die IBU ein Zertifikat an den erstplatzierten Wettkämpfer am Ende der Wettkampfsaison. Die Verleihung wird bei einer passenden Gelegenheit während des WC Finales vorgenommen. 15.9.6 Weitere Preise Das OK und andere Gremien können weitere Preise aussetzen. 15.9.7 Preisgelder Preisgelder sind zulässig, und werden in ihrer Höhe vom Vorstand der IBU festgelegt. Stand: Oktober 2010) 3/67 Arbeitspapier 16. Kampfrichterreferat Biathlon IBU-CUP Veranstaltungsregeln (früherer Anhang E) DSV 2010 16.1 ALLGEMEINES IBU-Cups sind IBU-Veranstaltungen, die grundsätzlich für Männer und Frauen stattfinden. Junioren können nach der Maßgabe des Art. 1.2.2 teilnehmen. Nationale Verbände haben das Recht, schriftlich bei der IBU Geschäftsstelle ein Startrecht für Ihre Jugendlichen beim IBU Cup zu beantragen, wenn diese mindestens eine Platzierung unter den ersten 50 % bei der letzten Jugend – (nicht Junioren) WM erzielt haben. Dem Antrag muss der entsprechende Nachweis beiliegen. Es wird im Einzelfall entschieden. Die Anzahl der IBU-Cup-Veranstaltungen in jeder Wettkampfsaison wird vom IBUVorstand auf Empfehlung des TK festgelegt. Das TK spricht gegenüber dem Vorstand Empfehlungen aus, der entscheidet, wie viele Wettkämpfe und welche Wettkampfarten bei einer Veranstaltung ausgerichtet werden. Diese Informationen werden in den IBU-Biathlonkalender aufgenommen. Bei den OEM werden keine IBU-Cup-Punkte vergeben. 16.2 TEILNAHME 2010 16.2.1 Quoten für Anmeldung und Meldung Basierend auf den Endständen der IBU-Cup-Nationenwertung des vorangegangenen Jahres dürfen NV mit der folgenden Anzahl männlicher bzw. weiblicher Wettkämpfer an IBU-Cup-Veranstaltungen teilnehmen: Einzel- und Sprintwettkämpfe: Die Quote basiert auf der Platzierung des NV in der IBU-Cup-Nationenwertung des vorangegangenen Jahres: IBU-Cup-Rang Anmeldung Start Maximal am Start 1-5 7 6 30 6-10 6 5 25 11-20 5 4 40 ab 21 4 3 (60) Gesamt 155 Allgemeines: In jedem IBU-Cup-Trimester muss jeder Wettkämpfer mindestens ein Ergebnis, das maximal 30% hinter der Durchschnittszeit der drei Bestplatzierten liegt, erzielen sowie im Langlauf und auf dem Schießstand Sicherheit demonstrieren. Wettkämpfer, die diesen Qualitätsleistungsstandard nicht erreichen, erhalten keine IBUUnterstützungsbeiträge und dürfen im IBU-Cup bis zum übernächsten Trimester nicht starten. Wettkämpfer der Jugendklasse dürfen im IBU-Cup nur nach Maßgabe des Art 16.1. starten. IBU-Cup für nichteuropäische Länder: Alle nichteuropäischen NV mit einer WC-Startquote haben eine Startquote für den IBU-Cup von mindestens vier Wettkämpfern, die den Qualitätsstandard in regionalen Wettkämpfen nachgewiesen haben, indem sie Ergebnislisten vorlegen. Es wird bekannt gegeben, dass die folgenden Regeln 16.1 und 16.2. erst ab der treten. Saison 2011-2012 in Kraft 16.3 WETTKÄMPFER UND MELDUNGEN 2010 Der ausrichtende NV darf fünf zusätzliche Wettkämpfer pro Klasse melden. Alle gemeldeten Wettkämpfer sind berechtigt, IBU-Cup-Punkte zu erlangen. Stand: Oktober 2010) 3/68 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 16.4 WERTUNG 2010 Für IBU-Cups werden IBU-Cup-Punkte entsprechend der Bestimmungen für die Weltcuppunkte (15.8.2.1, 15.8.2.2) vergeben. 16.5 WERTUNGSARTEN Für Männer und Frauen gibt es folgende Wertungsarten: a. b. c. d. e. 2010 IBU-Cup Gesamtwertung (Einzel, Sprint, Verfolgung); IBU-Cup Einzelwertung; IBU-Cup Sprintwertung; IBU-Cup Verfolgungswertung; IBU-Cup Nationenwertung. 16.6 PREISE Die Wettkämpfer, die in den unter Artikel 16.5 a-e aufgeführten Wettkämpfen erstplatziert sind, werden mit einem IBU-Pokal ausgezeichnet. Die IBU-CupTrophäen werden von der IBU bezahlt. 2010 16.7 WETTKAMPFREGELN 2010 Die IBU Veranstaltungs-und Wettkampfregeln gelten für die IBU-CupVeranstaltungen; davon gibt es jedoch Abweichungen, wie in diesen Veranstaltungsund Wettkampfregeln festgelegt ist. 17. OFFENE EUROPAMEISTERSCHAFTEN (OEM) 2010 17.1 Teilnehmer Die Wettkämpfer müssen Mitglieder eines NV der IBU sein. Die Männer- und Frauenklassen sind auf solche Wettkämpfer beschränkt, die nicht älter als 26 Jahre im Kalenderjahr der jeweiligen Meisterschaften sind (Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen). Alle NV der IBU dürfen bis zu sechs Wettkämpfer in jeder Klasse für die Teilnahme an den OEM melden.. Vier Wettkämpfer jedes NV dürfen für den Start in den Einzel- und Sprintwettkämpfen pro Klasse gemeldet werden. Jeder NV darf mit einer Staffelmannschaft pro Klasse in den Staffelwettkämpfen antreten. Die 60 besten Wettkämpfer aus jeder Klasse im Qualifikationswettkampf dürfen im Verfolgungswettkampf antreten. Außerdem dürfen die NV, die bei den OEM im vorangegangenen Jahr die Sieger im Einzel und Sprint gestellt haben, diese für die Einzel- und Sprintwettkämpfe bei den OEM zusätzlich zu ihrer nationalen Quote melden, vorausgesetzt, dass sie in der jeweiligen Klasse der vorherigen Saison starten und nicht älter als 26 Jahre sind. 17.2 Wettkampfprogramm 2010 Das Wettkampfprogramm besteht aus Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Staffelwettkampf und der gemischten Staffel für Junioren. 17.3 Veranstaltungs- und Wettkampfregeln 17.3.1 Anwendungsbereich Die IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln gelten für die OEM mit den folgenden Abweichungen: 2010 17.3.2 Wettkämpferklassen 2010 Bei OEM werden keine gesonderten Wettkämpfe für die Jugendklasse veranstaltet. Stand: Oktober 2010) 3/69 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon 17.3.3 Startreihenfolge in den Staffel- und Verfolgungswettkämpfen DSV 2010 Die Klassen starten in der folgenden Reihenfolge: - Männer - Junioren - Frauen - Juniorinnen 17.4 Preise Die WM-Bestimmung 12.7.1 gilt entsprechend. 18. 2010 IN-KRAFT-TRETEN Die IBU Wettkampfregeln wurden vom Kongress 1998 angenommen und durch die Kongresse 2000, 2002, 2004, 2006 und 2008 geändert. Die zuletzt geänderte Version trat am 7. September 2008 in Kraft. IBU WETTKAMPFREGELN Stand: Oktober 2010) 3/70 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV ANLAGEN ZU DEN WETTKAMPFREGELN ANLAGEN ZU DEN WETTKAMPFREGELN INHALTSVERZEICHNIS ANHANG A MATERIALKATALOG ANHANG B AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY, DER TECHNISCHEN DELEGIERTEN UND INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER ANHANG C AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE FÜR TECHNISCHE DELEGIERTE UND INTERNATIONALE KAMPFRICHTER ANHANG D REGELN FÜR KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN ANHANG E (jetzt §§ 16 und 17) REGELN FÜR KONTINENTALCUPVERANSTALTUNGEN ANHANG F REGELN FÜR SOMMERBIATHLON ANLAGEN ZU DEN WETTKAMPFREGELN Stand: Oktober 2010 A/1 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV ANHANG A - MATERIALKATALOG INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES 1.1 Zweck .................................................................................. 3 1.2 Definition .............................................................................. 3 1.3 Allgemeine Verbote ................................................................ 3 2. NEUES MATERIAL 2.1 Definition .............................................................................. 4 2.2 Genehmigungsverfahren .......................................................... 4 3. MATERIALSPEZIFIKATIONEN 3.1 Wettkampfausrüstung .............................................................. 4 3.2 Organisationsausrüstung .......................................................... 8 4. WERBUNG 4.1 Werberegeln ........................................................................ 13 4.2 Kommerzielle Markierungen auf Ausrüstung ............................ 13 4.3 Abmessung der Werbeflächen ................................................ 13 4.4 Vorprüfung der Werbung ........................................................ 13 5. KONTROLLVERFAHREN 5.1 Allgemeines ........................................................................ 14 5.2 Wettkampfausrüstung .......................................................... 14 5.3 Organisationsausrüstung ........................................................ 14 5.4 Kontrollinstrumente, Geräte und Materialien ............................ 15 TABELLE 1: Biathlongewehr Skizze ........................................................ 16 TABELLE 2: Standardgrößen für Biathlonscheiben .............................. 17 TABELLE 3: Beispiel einer Windfahne .................................................... 17 Stand: Oktober 2010 A/2 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 1. ALLGEMEINES 1.1 ZWECK Der Zweck des Materialkatalogs der IBU besteht darin, alle sich auf das Material beziehenden Aspekte von Biathlonwettkämpfen zu regeln. Der Katalog leitet sich von der Verbindlichkeit der Wettkampfregeln der IBU ab und ist Teil dieser Regeln. Der Materialkatalog enthält Definitionen, aktuelle Spezifikationen und Anforderungen bezüglich des gesamten im Wettkampf verwendeten Materials, das Genehmigungsverfahren für die Einführung von neuen Materialien, sowie die Kontrollverfahren, die für die Durchsetzung der für das Material geltenden Regeln anzuwenden sind. Im Wesentlichen stellt der Katalog sicher: a) den Grundsatz der Fairness und der Chancengleichheit für alle Wettkämpfer; b) die Sicherheit und Gesundheit aller mit Biathlonwettkämpfen in Verbindung stehenden Personen; c) die Erhaltung der Natur und der Traditionen des Biathlonsports. 1.2 DEFINITION Der Begriff Material ist in zwei Hauptkategorien unterteilt, nämlich in die Wettkampfausrüstung und in die Organisationsausrüstung. 1.2.1 Wettkampfausrüstung Der Begriff Wettkampfausrüstung bezieht sich auf alle Gegenstände, die ein Wettkämpfer während eines Wettkampfes und während des Offiziellen oder Inoffiziellen Trainings während einer Veranstaltung trägt oder mit sich führt. Der Begriff Wettkampfausrüstung umfasst z.B. Ski, Stöcke, Bindungen, Laufschuhe, Gewehr, Munition und Magazine, Bekleidung, sowie Zusatzausrüstung wie Handschuhe, Brillen, Ohrschützer, Gewehrtaschen und Skiclips. 1.2.2 Organisationsausrüstung Die Organisationsausrüstung ist das gesamte andere Material, das für die Durchführung eines Biathlonwettkampfes oder für die Durchführung des Trainings bei einer Veranstaltung benötigt und vom Wettkämpfer nicht getragen oder mitgeführt wird. Beispiele für Organisationsausrüstung sind: Scheiben, Zeitnahmeausrüstung, Schießmatten, Schalen für die Aufnahme von Munition, Windfahnen, Hinweis- und Ausrüstungsmesseinrichtungen usw. 1.3 ALLGEMEINE VERBOTE Im Prinzip sind alle Materialien verboten, die: a) die natürliche Bewegung der Arme und Beine während des Abstoßvorgangs beeinflussen oder verbessern (wie Federvorrichtungen oder andere Mechanismen an den Skiern, Stöcken, Bindungen oder Laufschuhen); b) die Energiequellen nutzen, die nicht vom Wettkämpfer selbst ausgehen, wie künstliche Heizvorrichtungen, chemische Energiespender, elektrische Batterien, mechanische Hilfsmittel usw.; c) die externen Verhältnisse für den Wettkampf zum Nachteil anderer Wettkämpfer beeinflussen, wie Veränderung der Spur oder der Schneeverhältnisse; d) die das Verletzungsrisiko für die Wettkämpfer und für andere Personen, die sich auf der Wettkampfanlage aufhalten dürfen, unter normalen Umständen erhöhen. Stand: Oktober 2010 A/3 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 2. NEUES MATERIAL 2.1 DEFINITION Neues Material ist jede Wettkampf- oder Organisationsausrüstung, die vom TK der IBU noch nicht genehmigt oder abgelehnt wurde. Das gesamte neue Material muss dem Materialsubkomitee des TK der IBU zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor es bei einer Veranstaltung oder einem Wettkampf der IBU eingesetzt werden darf. 2.2 GENEHMIGUNGSVERFAHREN 2.2.1 Verfahrensweise Alle Neuentwicklungen, die von der Industrie oder den NV für die kommende Wettkampfsaison hergestellt wurden, müssen der IBU bis spätestens 1. Mai des Jahres vor Beginn der Wettkampfsaison vorgestellt werden. Dabei ist auch zusätzliches Informationsmaterial, wie Zeichnungen, Beschreibungen oder Testergebnisse vorzulegen. Auch Prototypen können vorgestellt werden. Neuentwicklungen, die den Regeln entsprechen, werden vom Materialsubkomitee des TK der IBU sofort genehmigt. 2.2.2 Vorläufige Genehmigung In seltenen Fällen kann eine vorläufige Genehmigung für ein Jahr erfolgen, wonach dann in der darauf folgenden Saison eine endgültige Entscheidung getroffen werden muss. 2.2.3 Standardprodukte Neuentwürfe von Wettkampfbekleidung, von Bindungen, Laufschuhen, Schießriemen, Kopfbedeckungen und Handschuhen müssen dem Materialsubkomitee der IBU nicht vorgestellt werden, vorausgesetzt, dass sich diese neuen Produkte klar in Einklang mit den Bestimmungen der IBU befinden. Material, das den Bestimmungen nicht entspricht, kann kurzfristig verboten werden. 2.2.4 Verfügbarkeit Jedes neue Material muss in der darauf folgenden Saison allen NV und Wettkämpfern zugänglich sein. 3. MATERIALSPEZIFIKATIONEN 3.1 WETTKAMPFAUSRÜSTUNG 3.1.1 Wettkampfski Änderungen der betreffenden Bestimmungen werden je nach Erfordernis im IBU Biathlonkalender bekannt gegeben. 3.1.1.1 Skilänge Die Minimallänge der Skier ist die Körpergröße des Wettkämpfers minus 4 cm. Für die maximale Länge: keine Beschränkung. Ist der Wettkämpfer so groß, dass kommerziell hergestellte Skier gemäß dieser Regel für ihn zu kurz sind, ist der TD befugt, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen und dem Wettkämpfer zu erlauben, mit den längsten kommerziell hergestellten Skiern eines Herstellers zu starten. Stand: Oktober 2010 A/4 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.1.1.2 Skibreite Die Skitaille unter der Bindung gemessen, kann eine Minimalbreite von 40 mm aufweisen; Maximal: keine Beschränkung. 3.1.1.3 Spitzenbereich des Skis Die Minimalbreite des Spitzenbereichs des Skis beträgt 30 mm. 3.1.1.4 Skiendenbereich Wird der unbelastete Ski auf eine flache Unterlage gelegt, darf die Höhe des Skiendes nicht mehr als 30 mm betragen. 3.1.1.5 Gewicht Das Gesamtgewicht von 1 Paar Skiern muss ohne Bindung mindestens 750 g betragen. Bezüglich der Gewichtsverteilung gibt es keine Einschränkungen. 3.1.1.6 Konstruktion 3.1.1.6.1 Konstruktionstyp Keine Einschränkungen. 3.1.1.6.2 Form Beide Skier müssen die gleiche Konstruktionsform aufweisen, so dass zwischen dem linken und dem rechten Ski kein Unterschied besteht. Bezüglich der Verbundkonstruktion (Laminierung) gibt es keine Beschränkungen. Auch bezüglich der Steifigkeit sind keine Einschränkungen festgelegt. 3.1.1.6.3 Laufsohle Die Laufsohle kann über die gesamte Länge des Skis entweder glatt sein oder in Längsrichtung leichte Rillen aufweisen. Mit Ausnahme der Führungsrillen muss die gesamte Lauffläche flach sein. Gestattet sind eingravierte oder eingedruckte Steighilfen wie Schuppen oder Stufen. Vorrichtungen, die durch artfremde Energien und nicht durch die Muskelkraft des Wettkämpfers betrieben werden, sind verboten. 3.1.1.6.4 Oberfläche Keine Einschränkungen. 3.1.1.6.5 Kanten Die Seitenwangen dürfen sich nach oben nicht in einem Winkel verändern, der dazu führt, dass der Ski an der Laufsohle schmaler ist als auf der Oberfläche (Keilform nicht erlaubt). 3.1.1.7 Festigkeitseigenschaften Keine Einschränkungen. 3.1.2 Skibindungen Hinsichtlich des verwendeten Materials oder des Bindungstyps bestehen keine Einschränkungen. 3.1.3 Wettkampfschuhe Hinsichtlich des verwendeten Materials oder der Machart bestehen keine Einschränkungen. Stand: Oktober 2010 A/5 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.1.4 Wettkampfstöcke 3.1.4.1 Spezifikationen a) Die maximale Länge der Stöcke darf die Körpergröße des Wettkämpfers nicht überschreiten. Dabei wird der Skistock gemessen, indem die Stockspitze auf den Skiern vorwärts der Bindung gestellt wird; b) Der Skistock muss eine konstante Länge aufweisen, d.h. das Rohr darf nicht variabel sein oder ein Teleskopsystem verwenden; c) Der Stock darf keine artfremde Energie benutzen, wie Federn oder andere mechanische Vorrichtungen, um den Abstoß zu verbessern; d) Es gibt für die Skistöcke kein Mindest- oder Höchstgewicht; e) Die Stöcke können asymmetrisch sein, d.h. sie können für die linke und für die rechte Hand ausgelegt sein; f) Der Stock darf keine Veränderungen der Wettkampfbedingungen bewirken, d.h. Veränderungen der Spur oder der Schneebeschaffenheit; g) Das Griffstück muss permanent am Rohr befestigt sein; bezüglich der Geometrie, der Bauweise oder des Materials bestehen keine Einschränkungen; h) Die Schlaufe muss am Stockgriff oder am Schaft befestigt sein, darf aber abnehmbar sein. Sie kann sowohl der Länge als auch der Breite nach verstellbar sein. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich des Materials; i) Bezüglich der Form oder des Materials des Rohrs oder der Gewichtsverteilung bestehen keine Einschränkungen; j) Es ist gestattet, auswechselbare Teller mit unterschiedlichen geometrischen Merkmalen und aus unterschiedlichen Materialien zu verwenden, um sich auf die unterschiedlichen Schneecharakteristiken einzustellen; k) Die Spitze kann in einem beliebigen Winkel mit dem Rohr verbunden sein; es sind ein oder mehrere Spitzen gestattet; bezüglich des Materials bestehen keine Einschränkungen. 3.1.5 Bekleidung Bezüglich der Bekleidung der Wettkämpfer gelten folgende Bestimmungen: a) die Werbung auf der Wettkampfbekleidung muss den jeweils geltenden Bestimmungen der IBU entsprechen; b) eine Polsterung darf nur auf der Innenseite des Laufanzuges angebracht sein. Die Gesamtstärke der Polsterung, des Stoffes und des Futters des Laufanzuges darf, gemessen in einem nicht komprimierten Zustand, 6 mm nicht überschreiten, mit Ausnahme des Rückenteils, wo das Gewehr getragen wird. Die Rückenpartie ist bezüglich der Polsterung keiner Beschränkung unterworfen; c) auf der Außenseite des Laufanzuges dürfen keine Haftstoffe, wie Velcro oder Klebeband, Wachs, Harz, Kleber, oder eine zusätzliche Naht (ausgenommen die Befestigungsnähte für die Polsterungen) verwendet werden. Jedoch darf rutschfestes Material verwendet werden; d) es ist erlaubt, am Oberarm eine Vorrichtung anzubringen, die verhindert, dass der Schießriemen abrutscht. Stand: Oktober 2010 A/6 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.1.6 Gewehre 3.1.6.1 Allgemeines Die Gewehre darf keine automatische oder halbautomatische Konstruktion aufweisen. Der Lade- und Entladevorgang darf ausschließlich durch die Muskelkraft des Wettkämpfers erfolgen. 3.1.6.2 Bestandteile eines Biathlongewehrs Tabelle 1 zeigt, aus welchen Bestandteilen ein Biathlongewehr zusammengesetzt sein darf und gibt eine Bezeichnung der Teile des Gewehrs. 3.1.6.3 Erlaubte Funktionstypen für das Repetieren Es sind folgende Funktionstypen für das Repetieren des Gewehrs zugelassen: a) die Drehverriegelung; b) Winchester- oder Kniehebelverschluss; c) Exzentersystem; d) Klemmverriegelung. 3.1.6.4 Spezifikationen Die in Wettkämpfen verwendeten Gewehre müssen folgende Spezifikationen aufweisen: a) Der Abstand zwischen der Laufachse und der Unterkante des Vorderschaftes einschließlich des Magazins und des Abzugsbügels darf 120 mm nicht überschreiten. b) Die Stärke der Schaftbacken, gemessen von der Vertikale der Laufachse, darf 40 mm nicht überschreiten. c) Ein abklappbarer Hinterschaft ist nicht zulässig. d) Das Visiersystem darf mit keiner Optik versehen sein und darf keinerlei vergrößernde Wirkung aufweisen. Es ist auch verboten, für diesen Zweck optische Linsen in das Auge einzuführen. e) Das Kaliber des Laufes muss 5,6 mm betragen (.22 inch rifle). f) Das Abzugsgewicht muss mindestens 0,5 kg betragen. g) Der Abzug muss von einem festen in sich geschlossenen Abzugsbügel umgeben sein. h) Das Gewehr darf mit einem Schießriemen ausgestattet sein und muss ein Tragegestell aufweisen. Die Breite des Schießriemens und der Manschette darf 40 mm nicht überschreiten. i) Das Gewehr darf einschließlich aller Zubehörteile – Magazine und Munition ausgenommen – ein Mindestgewicht von 3,5 kg nicht unterschreiten. j) Die Magazine müssen so ausgelegt sein, dass sie nicht mehr als 5 Patronen fassen können. Die für den Staffelwettkampf benötigten 3 Reservepatronen können in einem Magazin mitgeführt werden, das für diesen Zweck angebracht ist, oder sie können in einer speziell konstruierten Schnellhalterung untergebracht werden. Jedoch darf kein Schuss Reservemunition in der Patronenkammer mitgeführt werden. Die Magazine können sich im Vorderschaft oder im Hinterschaft befinden. k) Die am Gewehr angebrachten Werbeelemente müssen den jeweils geltenden Bestimmungen der IBU entsprechen. l) Auf beiden Seiten des Vorderschaftes muss eine glatte, – was flach oder beinahe flach bedeutet, – rechteckige IBU Markierungsfläche frei von anderen Markierungen und Reservemunition bleiben, und zwar nach freier Wahl des Stand: Oktober 2010 A/7 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Athleten 15 cm vorwärts vom Abzugshahn oder Kammergriff oder dem vorderen Ende des Abzugslochs über die ganze Breite des Schafts und mindestens 4 cm hoch. Alternativ dürfen das Abzugsloch oder der Kammergriff in diesen Raum hineinreichen, jedoch nur so, dass der IBU Gewehrkontrollaufkleber nicht überdeckt oder abgeschnitten wird. 3.1.7 Munition 3.1.7.1 Erforderliche Merkmale Es dürfen nur internationale Standardrandfeuerpatronen 5,6 mm (.22 inch rifle) verwendet werden. Die Geschosse müssen aus einem einheitlichen Werkstoff, Blei oder einem ähnlichen weichen Material wie einer Bleilegierung hergestellt sein. 3.1.7.2 Mündungsgeschwindigkeit Die Mündungsgeschwindigkeit darf, gemessen 1 m hinter der Mündung, 380 m/s nicht überschreiten. 3.1.7.3 Stoßimpuls Der Aufprall des Geschosses, abgefeuert über eine Entfernung von 50 m, auf eine relativ starre Stahlplatte, darf 0,9 Ns (= 0,09 kps) bei einem maximalen Aufschlagstoleranzwert von 0,099 Ns nicht übersteigen. 3.1.7.4 Stoßimpulstoleranzen und Tests Der maximal erlaubte Toleranzwert des Stoßimpulses der getesteten Munition darf 11 % betragen, d.h. es ergibt sich ein maximaler Stoßimpuls von 1,0 Ns (= 0,1 kps). Die Zulässigkeit der Munition kann durch Beschießen einer Testscheibe mit einem einstellbaren Auslöseimpuls nachgewiesen werden. Diese Scheibe ist so einzustellen, dass bei 1,0 Ns keine Trefferanzeige ausgelöst wird, ein Stoßimpuls bei 1,1 Ns jedoch mit Sicherheit angezeigt wird. Die Munition ist dann zulässig, wenn beim Beschießen einer so eingestellten Scheibenanlage nach einer Abgabe von 5 Schuss über eine Entfernung von 10 m keine Trefferanzeige erfolgt. Beim Beschießen der Scheiben ist die Wettkampfwaffe des Wettkämpfers oder eine identische Waffe zu verwenden. Die Munitionsprüfung kann von der Wettkampfjury während einer Veranstaltung angeordnet werden. 3.1.8 Gewehrtragetasche Die Gewehrtragetasche muss ein Fenster mit den Mindestmaßen 15 x 15 cm aufweisen, das eine klare Sicht zum Abzugshahn gewährt. 3.2 2009 ORGANISATIONSAUSRÜSTUNG 3.2.1 Scheibensysteme 3.2.1.1 Verwendung von Scheiben Die Anzahl und Arten der Scheiben, die in den verschiedenen Wettkämpfen verwendet werden dürfen, sind in den Wettkampfregeln der IBU festgelegt. Die Scheiben müssen wie in den IBU Wettkampfregeln beschrieben aufgestellt, eingerichtet, nummeriert und gewartet werden. Stand: Oktober 2010 A/8 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.2.1.2 Scheibenarten Es gibt zwei Haupttypen von Scheiben, die im Biathlonsport für Training und Wettkämpfe verwendet werden, nämlich Metall- und Kartonscheiben. 3.2.1.3 Scheiben bei OWS, WM und WC Bei Wettkämpfen der OWS, WM und WC sind nur elektromechanische und elektronische Scheibensysteme gemäß dem aktuellen Materialkatalog der IBU zugelassen. 3.2.1.4 Scheiben bei Y/J WM, OECH U26, IBU-Cup Bei Y/J WM, OECH U26 und IBU-Cup Wettkämpfen sind auch mechanische und manuell bediente Scheiben zulässig. Die Verwendung von elektromechanischen und elektronischen Scheiben wird aber empfohlen. Die Seile für die manuell gestellten Scheiben sollten durch unter der Schießrampe verlegte Röhren zum rückwärtigen Teil der Rampe verlaufen, so dass die Scheiben ohne Störung der schießenden Wettkämpfer bedient werden können. 3.2.1.5 Scheibensysteme aus Metall Metallscheiben werden als mechanische und elektromechanische Typen hergestellt. Sie funktionieren wie folgt: a) Mechanische Scheibensysteme: Bei einer mechanischen Scheibe erfolgt die Trefferanzeige dadurch, dass durch die physische Auftreffwucht des Geschosses das Ziel abklappt und stattdessen eine weiße Anzeigeplatte erscheint. Auch können mechanische Ziele nach dem Schießen von Hand durch Ziehen an einem Seil wieder neu eingestellt werden, wobei die Kreisplatten wieder in ihre vorhergegangene Position zurückkehren. Das Umstellen vom Liegendschießen auf das Stehendschießen erfolgt bei mechanischen Scheiben von Hand mittels eines Seiles. b) Elektromechanische und elektronische Scheibensysteme: Bei einem elektromechanischen oder elektronischen System wird die Neueinstellung der Ziele und der Umschaltvorgang auf elektrischem Wege ferngesteuert mit Hilfe von Servomotoren durchgeführt. Die Trefferanzeige bei elektromechanischen oder elektronischen Systemen wird in der Regel auf elektronischem Wege durch magnetische, oder auf Bewegung oder auf Aufschlag ansprechende Sensoren im Ziel festgehalten. Eine visuelle Trefferanzeige erfolgt in der Regel mit einer mechanisch oder elektronisch aktivierten weißen Anzeigeplatte. 3.2.1.6 Beschreibung der Metallscheibe Die Scheibe muss aus einer weißen Zielflächenplatte mit 5 Zielöffnungen bestehen, hinter denen sich 5 voneinander getrennte abklappbare Platten oder elektronische Sensorzielplatten zur Trefferaufnahme befinden. Die Trefferaufnahmeplatten müssen schwarz sein. Der Treffer wird angezeigt, indem eine schwarze Kreisplatte durch eine weiße Anzeigeplatte ersetzt wird. 3.2.1.7 Beschreibung der Kartonscheibe Kartonscheiben gleichen in ihrer Größe und ihrem Erscheinungsbild Metallscheiben. Die Kartonscheiben müssen einen weißen Hintergrund aufweisen und dürfen nicht reflektieren. Die 5 kreisförmigen Ziele müssen schwarz sein. Stand: Oktober 2010 A/9 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.2.1.8 Scheibengrößen und Einschussöffnungen Tabelle 2 enthält die Angaben über die Abmessungen von Zielkreisen sowohl der Scheiben aus Metall und Karton und, wie diese anzubringen sind. Die Durchmesser der schwarzen Kreise für den Ziel- und Trefferaufnahmebereich sind bei Metall und Karton wie folgt: Stehendanschlag: Zielfläche 115 mm Trefferfläche 115 mm (gepunktete Linie bei 110 mm auf Kartonscheiben) Liegendanschlag: Zielfläche 115 mm Trefferfläche 45 mm (gepunktete Linie bei 40 mm auf Kartonscheiben). 3.2.1.9 Funktionelle Anforderungen bei Metallscheiben Das Scheibensystem muss die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Zuverlässige Funktionsweise unter allen Witterungsbedingungen, bei denen Wettkämpfe ausgetragen werden. b) Auslösung der Trefferanzeige bei einem Standardstoßimpuls (Auslöseimpuls), der vom Materialsubkomitee des TK der IBU festgelegt wurde, um sicherzustellen, dass während eines Wettkampfes bei allen eingesetzten Scheiben der gleiche Auslöseimpuls gegeben ist. 3.2.1.10 Toleranzen und Formerfordernisse Die Einschussöffnungen müssen folgende Größen aufweisen: - Durchmesser 115 mm, +/- 0,3 mm für das Stehendschießen; - Durchmesser 45 mm, +/- 0,3 mm für das Liegendschießen. Die Einschussöffnungen für das Liegendschießen sowie für das Stehendschießen müssen konzentrisch sein. Der zulässige Toleranzwert beträgt 0,3 mm. Die Vorderkante der Einschussöffnung muss scharfkantig und gratfrei sein. Die Zentrierung der Einschussöffnung für das Liegendziel muss innerhalb eines Toleranzwertes von +/- 0,5 mm liegen. 3.2.1.11 Deformationen Bei ständigem Einsatz des Scheibensystems kann es zu Deformationen auf der glatten Oberfläche kommen. Diese Deformationen dürfen von der Ebene der Scheibe nicht um mehr als 1 mm abweichen. Die Tiefe der Deformation muss relativ zu der Kante der Oberfläche des 115 mm Scheibendurchmessers gemessen werden. 3.2.1.12 Material und Härtegrade Die Metallscheiben müssen aus einem Stahl hergestellt werden, dessen Härtegrad mindestens 350 HB beträgt, mit einer Trefferplatte mit einem Minimum von 480 HB. 3.2.1.13 Auslöseimpuls Die Trefferanzeige sollte ausgelöst werden, sobald ein halbes Geschoss mit einem Auslöseimpuls von mindestens 0,45 Ns auftrifft. Dabei ist eine Auslösetoleranz von +/- 33,33 % zulässig. Das bedeutet, dass alle Scheibensysteme so eingestellt sein müssen, dass es gleich ist, wo das Geschoss auf das Ziel auftrifft. Bei einem Auslöseimpuls von weniger als 0,3 Ns erfolgt keine Trefferanzeige. Ist der Stoßimpuls größer als 0,6 Ns, erfolgt die Trefferanzeige mit Sicherheit. Stand: Oktober 2010 A/10 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.2.1.14 Spezielle Anforderungen für elektronische Scheibensysteme Neben den Standardanforderungen für Biathlonscheiben müssen elektronische Systeme folgende Merkmale aufweisen: a) Datenverteilung : Das System muss in der Lage sein, Daten an mehrere Stellen wie Zeitnahme, Datenverarbeitung und Fernsehproduktion (einschl. Grafiken) zu verteilen; b) Hardwareschnittstellen : Der gesamte Datenfluss zu nicht systeminternen Stellen muss mit Hilfe einer Schnittstelle RS-232 erfolgen. Pufferung und Quittierung sind nicht erforderlich; c) Kommunikationsprotokoll : Zur Verarbeitung und Protokollierung der eingegebenen Daten mit Standard PC Ausrüstung ist ein einfaches ASC IIcodiertes Protokoll zu verwenden. Folgende Informationen müssen übertragen werden: - Eintreffen des Wettkämpfers auf seiner Schießbahn (Beginn des Schießens); - Zuweisung der Startnummer zur Schießbahn einschl. A-D Indikatoren für Staffelwettkämpfe; - Fehlschuss(üsse); - Scheibentreffer (einschl. Scheibentrefferplatte Nr. 1-5); - Beendigung der Schießeinlage (wichtige Daten wie Schießbahn, Startnummer, Gesamtzahl der Fehlschüsse, Zahl der im Staffel-Wettkampf eingesetzten Reservepatronen, sowie Schießzeit sollten in dieser Eingabe enthalten sein); d) Übertragungsverzögerung : Die maximale Verzögerung zwischen der sensorischen Erfassung eines Treffers oder eines Fehlschusses durch das Sensorsystem der Scheibenanlage bis zur kompletten Übertragung über die Datenübertragungsleitung darf nicht mehr als 200 ms betragen. Dieser Wert muss auch dann gegeben sein, wenn auf dem Schießstand zahlreiche Wettkämpfer ihre Schießeinlagen absolvieren wie bei Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen; e) Backup Systeme : Um eine zuverlässige Datenzuführung bei großen internationalen Veranstaltungen zu gewährleisten, muss das Zielsystem mit zwei vollständig getrennten Verarbeitungssystemen ausgestattet sein und muss es deshalb über zwei Datenzuführungssysteme für Haupt- und Backup-Zeitnahme, Datenverarbeitung und TV-Graphiksysteme verfügen. 3.2.1.15 Zulassung von Scheiben Alle bei IBU Wettkämpfen verwendeten Scheibensysteme müssen vom Materialsubkomitee des TK der IBU genehmigt werden. Die Zulassung für ein Scheibensystem wird einem Hersteller erteilt, der einen Prototyp des Scheibensystems vorstellt und den die IBU dann auf der Grundlage dieser Bestimmungen als verwendungsfähig einstuft. Die Zulassung kann entzogen werden, falls technische Fehler erkennbar werden oder wenn ein bestimmter Typ von Zielsystemen technisch veraltet ist. 3.2.1.16 Derzeit zugelassene Scheiben Zur Zeit sind folgende Scheibensysteme für die Verwendung zugelassen: a) Mechanische Systeme: - Kurvinen FIN - Devon Modell BT-500 USA - HORA 1000 – GER - VingMek – NOR; b) Elektronische/elektromechanische Systeme: - Kurvinen (KES 2002) FIN Stand: Oktober 2010 A/11 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV c) Elektronische Systeme: - HoRa 2000 E GER. 3.2.2 Windfahnen Die Windfahnen für den Schießstand müssen eine besonders gut sichtbare Farbe und eine Größe von 10 x 40 cm haben und aus dünner Kunstseide oder Naturseide bestehen. Sie dürfen nicht mehr als 5 g wiegen. Sie müssen so konstruiert sein, dass sie sich leicht um eine 360° Achse drehen und im rechten Winkel zum Flaggenmast schwenken. Eine Zeichnung der Konstruktion von Windfahnen ist in Tabelle 3 zu diesem Anhang enthalten. 3.2.3 Schalen für Staffelwettkampf Eine Schale für einen Staffelwettkampf ist ein Gefäß auf einem Stab, das zur Aufnahme der Reservemunition 1 m über dem Boden angebracht ist. Der Boden der Schalen muss innen gerundet sein und eine leichte Entnahme der Reservemunition ermöglichen. 3.2.4 Startnummern 3.2.4.1 Größen Die Startnummern haben folgende Größen: a) Vorder- und Rückseite des Leibchens: konturierte Zahlen oder Blockzahlen - Höhe mindestens 12 cm - Breite (Fleisch der Zahl) mindestens 1,5 cm bei konturierten und 2 cm bei Blockzahlen; b) Seitliche Nummern am Leibchen: Höhe mindestens 6 cm, Breite mindestens 1,2 cm; die Unterkante der Zahlen auf der Seite muss 8,5 cm von der Unterkante des Leibchens entfernt sein; c) Beinnummern: 12 cm hoch und 2 cm breit. 3.2.3.2 Stoff/Material Pullover (Weste) Startnummern müssen aus glattem Stoff 100 % Polyestergewebe oder 100 % Kettenwirkpolyestergewebe sein. Die Startnummern müssen für die Bedürfnisse der weiblichen und männlichen Sportler zugeschnitten sein und dürfen die Bewegung der Sportler im Schulterbereich nicht behindern. 3.2.5 Zeitnahmeausrüstung Bei OWS, WM, Y/J WM und WC Wettkämpfen muss computergestützte elektronische Zeitnahmeausrüstung verwendet werden. Die Ausrüstung muss elektronisch mit dem eingesetzten Scheibensystem kompatibel sein und beim Start und im Ziel über elektrische oder elektronische Sensoren verfügen. Darüber hinaus muss das Ausrüstungssystem in der Lage sein, manuell oder automatisch eingegebene Zwischenzeitsignale anzunehmen und zu verarbeiten. Bei Handzeitnahme sind Stoppuhren guter Qualität oder manuell aktivierte elektrische Zeitnahmegeräte zu verwenden. Stand: Oktober 2010 A/12 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon 4. WERBUNG 4.1 WERBEREGELN Die Werbebestimmungen der IBU sind bei den WM, Y/J WM, WC, KM und KC Veranstaltungen und Wettkämpfen anzuwenden. 4.2 KOMMERZIELLE MARKIERUNGEN AUF AUSRÜSTUNG Über die technischen Spezifikationen bezüglich Größe, Form und Anzahl kommerzieller Markierungen entscheidet der Vorstand und veröffentlicht diese Entscheidung im IBU Biathlonkalender oder als eigenes Dokument. 4.3 ABMESSUNG DER WERBEFLÄCHEN DSV 4.3.1 Allgemeines Werbung erfolgt in 2 Dimensionen innerhalb einer Form, die durch ihren Text, ihre Begrenzungslinie oder ihre farbliche Begrenzung definiert wird. Die gesamte Werbung erfolgt in Rechtecken, Quadraten, Dreiecken, Kreisen, in Polygonen oder unregelmäßigen Formen. Die Größe der Werbefläche, die der Text oder die Fläche innerhalb der Grenze einnehmen, ist durch Messung festzustellen, um die Werbung auf der Grundlage der vorstehenden Bestimmungen genehmigen oder verwerfen zu können. 4.3.2 Messverfahren Die Größe der kommerziellen Markenzeichen ist der Flächenbereich innerhalb einer Linie, die der tatsächlichen Umrandung des vollen Markenzeichens folgt. Ist das Markenzeichen in einer Fläche mit unterschiedlichen Farben enthalten, so wird die Gesamtfläche, die gegenüber der Wettkampfbekleidung eine andere Farbe aufweist, gemessen. 4.3.3 Text oder Buchstaben Befindet sich der Text innerhalb einer Linie oder einer Farbgrenze, ist die entsprechende Formel für die betreffende Form zu verwenden. Steht der Text oder stehen die Buchstaben alleine auf einem allgemeinen Hintergrund, so wird die Umrandung der äußersten Teile der Buchstaben gemessen und dann die entsprechende Formel für die betreffende Form gewählt. 4.3.4 Messung bei geometrischen Formen Eine Quadrat-, Rechteck-, Dreieck-, Kreis- oder Vieleckfläche wird durch die entsprechende Standardflächenformel bestimmt. Bestehen Zweifel über die Vieleckform, ist die Fläche als unregelmäßige Form zu behandeln. 4.3.5 Unregelmäßige Formen Wenn die entsprechende Ausrüstung zur Verfügung steht, kann die Fläche mit Hilfe eines Computerscanners festgestellt werden. Ist dieses Computergerät nicht verfügbar, müssen die Außenseiten mit einem Faden umlegt werden, um so die Flächengröße in Quadratzentimetern zu ermitteln. 4.4 VORPRÜFUNG DER WERBUNG In Fällen, in denen bezüglich der Größe der Werbung Zweifel bestehen, sind die NV gebeten, die tatsächliche Größe mittels Faxes oder einer Fotokopie zum frühest möglichen Zeitpunkt vor der Wettkampfsaison an den Generalsekretär der IBU zu Stand: Oktober 2010 A/13 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV schicken, um dort die Größe feststellen zu lassen. Sollten nach Beginn der Wettkampfsaison hinsichtlich bestimmter Werbeflächen Zweifel auftreten, sind die NV gebeten, die Teile der Ausrüstung spätestens bei der Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungsvorprüfung der betreffenden Veranstaltung vorzustellen. 5. KONTROLLVERFAHREN 5.1 ALLGEMEINES Kontrollen der Wettkampf- und der Organisationsausrüstung sind erforderlich, um sicherzustellen, dass das gesamte verwendete Material den Bestimmungen der IBU entspricht. 5.2 WETTKAMPFAUSRÜSTUNG Die Kontrollen für die Wettkampfausrüstung sind, wie in den IBU Wettkampfregeln festgelegt, durchzuführen. Die Kontrollen werden in erster Linie von dem für diesen Zweck benannten Organisationsstab und von dem für die Materialkontrolle zuständigen IKR der Veranstaltung durchgeführt. Für die effektive und korrekte Durchführung und Umsetzung der Materialkontrollen sind die Wettkampfjurys und die TD verantwortlich. 5.3 ORGANISATIONSAUSRÜSTUNG Die TD und IKR stellen sicher, dass die in ihrem Verantwortungsbereich verwendete Organisationsausrüstung funktionstüchtig ist und den Bestimmungen der IBU entspricht. 5.3.1 Spezielle Prüfungen 5.3.1.1 Scheiben a) Platzierung und Ebenen; b) Funktionsweise, Farbe und Instandhaltung; c) Deformation der Frontseite und der Scheibenplatten; d) Zustand der beweglichen Teile; e) Lage von Drähten und Kabeln; f) Durchmesserabmessung der Einschussöffnungen; g) Zentrierung der Öffnungen für das Liegendschießen; h) Stoßtest des Scheibenauslöseimpulses; i) Lage der Umstellseile für mechanische Systeme; j) Backup-Systeme für jene Systeme, die elektrischen Strom benötigen. 5.3.1.2 Zeitnahmesysteme a) Funktionsprinzip; b) Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung; c) Backup und Redundanzsysteme; d) Stromquellen; e) Lage von Sensoren; f) Leistungsfähigkeiten von Computern einschließlich der Geschwindigkeit, mit der Ergebnislisten ausgedruckt werden; g) Schnittstellen mit elektronischen Scheibensystemen. Stand: Oktober 2010 A/14 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 5.3.1.3 Computer für Startnummernauslosung a) Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung; b) Drucker; c) Displayvorrichtung und Projektor; d) Softwareprogramm - Gültigkeit, Möglichkeit der Manipulation; e) Backup und Ersatzgeräte; f) Gesamte Schnittstellen und Lage; g) Geschwindigkeit für das Ausdrucken von Startlisten. 5.3.1.4 Weitere Organisationsausrüstung (in den IBU Wettkampfregeln) a) Windfahnen - Platzierung, Verwendung, Spezifikationen; b) Schalen für Reservemunition beim Staffelwettkampf - Platzierung, Spezifikationen; c) Schießmatten - Platzierung, Spezifikationen; d) Gewehrständer - Konstruktion, Platzierung, Markierungen; e) Schießbahnmarkierungen - Platzierung, Farbe, keine Störung des Schießbetriebes; f) Nummerierung und Hinweisvorrichtungen - Platzierung, Größen, Farben. 5.4 KONTROLLINSTRUMENTE, GERÄTE UND MATERIALIEN Die folgenden für Material- und andere Kontrollen erforderlichen Gerätschaften sollten den verantwortlichen Funktionären zur Verfügung stehen: a) Maßbänder (50 m oder 100 m) für verschiedene Abmessungen (Schießbahn, Strafrunde); b) Wasserwaagen, um zu überprüfen, ob die Scheiben waagrecht stehen; c) Radarchronograf zur Messung der Geschwindigkeit der Munition; d) Aufschlagtestgerät zur Messung der Scheibenplatten; e) Zentrierschablone zum Messen der Einschussöffnungen für das Liegendschießen; f) Waage zum Feststellen des Gewichts der Gewehre und der Skier; g) Schablonen zum Nachmessen der Abmessungen der Gewehre; h) Tastzirkel, Lineale zum Messen von Abmessungen der Gewehre, der Skier und der Werbung; i) Abzugsgewichte zum Messen des Abzugswiderstands; j) Aufkleber, Farbe zur Anbringung von Kontrollmarkierungen. Stand: Oktober 2010 A/15 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV TABELLE 1: Biathlongewehr Skizze Stand: Oktober 2010 A/16 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV TABELLE 2: Standardgrößen für Biathlonscheiben 50 M KK – Scheibe 1130 – 1350 155 310 – 320 155 – 160 215 – 260 Papie Metalll 115 115 mm 45 mm 45 TABELLE 3: Beispiel einer Windfahne frei drehend 5 Gr 400 mm 100 mm Stand: Oktober 2010 A/17 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV ANHANG B AUFGABEN Der - WETTKAMPFJURY, - TECHNISCHEN DELEGIERTEN - INTERNAT.- KAMPFRICHTER INHALTSVERZEICHNIS 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3. 3.1 3.2 3.3 WETTKAMPFJURY Allgemeines .......................................................................... Stellvertretender Vorsitzender .................................................. Wettkampfjurysitzungen .......................................................... Aufgaben der Wettkampfjury .................................................... TECHNISCHE DELEGIERTE Allgemeines .......................................................................... Grundsätze der Funktion des TD .............................................. Kontakt mit den OKs und Besuche der Wettkampfstätte .... Aufgaben des TD bei Veranstaltungen ........................................ INTERNATIONALE KAMPFRICHTER Allgemeines ........................................................................ Aufgaben von IKR bei Veranstaltungen .................................... Befugnisse, Zuständigkeiten und organisatorische Einbindung der IKR ................................................................ Stand: Oktober 2010 2 2 2 4 4 4 4 6 8 8 9 B/1 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 1. WETTKAMPFJURY 1.1 ALLGEMEINES Die Befugnisse, die Wahl, die Zusammensetzung und die verschiedenen Verfahren bezüglich der Tätigkeiten der Wettkampfjury sind in den IBU Wettkampfregeln eingehend beschrieben. Dieser Anhang beschreibt zusätzliche Verfahrensrichtlinien und die besonderen Aufgaben der Wettkampfjury. 1.2 STELLVERTRETENDER VORSITZENDER Im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden der Wettkampfjury ernennen die verbleibenden Jurymitglieder aus ihrer Mitte einen Stellvertreter, der die Sitzung führen soll. 1.3 WETTKAMPFJURYSITZUNGEN Die Wettkampfjury tritt auf Weisung des Vorsitzenden der Wettkampfjury zusammen. Die Sitzungen finden in der Regel wie folgt statt: a) Sofort nach der Mannschaftsführersitzung, auf der die Wettkampfjury gewählt wurde; b) Ungefähr eine Stunde vor Wettkampfbeginn; c) Zu jeder Zeit während des Wettkampfes, wenn der Vorsitzende der Wettkampfjury dies verlangt; d) Unmittelbar vor dem letzten Zieleinlauf oder sobald als möglich nach dem letzten Schießen; e) Zu jeder anderen Zeit, wenn der Vorsitzende der Wettkampfjury eine Sitzung anberaumt. 1.4 AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY Die Wettkampfjury hat folgende Aufgaben: 1.4.1 Vor dem Wettkampf a) Zu überprüfen, ob die Wettkampfanlagen den Regeln entsprechen; b) Die Startberechtigung aller für die Veranstaltung eingeschriebenen Wettkämpfer zu prüfen; c) Die Auslosung zu überwachen; d) Festzustellen, ob ein Wettkampf aufgrund ernsthafter Schwierigkeiten (z.B. äußerst ungünstige Witterungsverhältnisse – extreme Kälte, starker Wind usw.) verschoben oder abgesagt werden muss; e) Das Training auf der Wettkampfanlage einzuschränken oder zu verbieten, wenn aufgrund widriger Umstände, wie sehr nasser Schnee oder sehr wenig Schnee, die Durchführung von Wettkämpfen gefährdet sein könnte; f) Zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen eine verspätete Meldung akzeptiert werden kann; g) Zu entscheiden, ob ein für die Teilnahme korrekt angemeldeter Wettkämpfer im Falle von "Höherer Gewalt” ersetzt werden kann; h) Über Proteste bezüglich der Startberechtigung von Wettkämpfern zu entscheiden; i) Zu prüfen, ob die von einem NV für einen Wettkämpfer vorgelegten Qualifikationsnachweise eine Teilnahme des Wettkämpfers an OWS oder WM zulassen, oder ob eine Teilnahme versagt werden muss; j) Ein Mitglied der Wettkampfjury zu benennen, das während des Wettkampfes ständig am Schießstand anwesend sein muss; Stand: Oktober 2010 B/2 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV k) Ein Mitglied der Wettkampfjury zu benennen, das die Ausrüstungskontrollen unterstützt; l) Erforderlichenfalls Munitionsprüfungen anzuordnen. 1.4.2 Während des Wettkampfes a) Sicherzustellen, dass der Wettkampf nach den Wettkampfregeln der IBU durchgeführt wird; b) Bei Auftreten von Schwierigkeiten - wie dichter Nebel oder Sturm -, wodurch eine faire und korrekte Durchführung des Wettkampfes ernsthaft in Frage gestellt ist, die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen; im Extremfall könnte der Wettkampf eingestellt werden; c) Zu entscheiden, ob Wettkämpfer, die aufgrund von "Höherer Gewalt” zu spät am Start eintreffen, starten dürfen. 1.4.3 Nach dem Wettkampf a) Den kritischen Prozess zu überwachen, der unmittelbar nach dem letzten Zieleinlauf beginnt, bezüglich der Durchführung der inoffiziellen Verleihungszeremonie und des Anschlags der vorläufigen Ergebnisse; b) Über Proteste zu entscheiden; c) Von TD, IKR, Wettkampfjurymitgliedern, Funktionären des Organisationskomitees aufgezeichnete Strafen zu verhängen oder zu verwerfen; d) Erforderliche Zeitausgleiche festzulegen; e) Einen Wettkampf, falls erforderlich, aus der Wertung zu nehmen; f) Falls gerechtfertigt und möglich, die Wiederholung eines Wettkampfes anzuordnen. 1.4.4 Vor, während und nach dem Wettkampf Die Wettkampfjury muss jederzeit bereit sein, in allen Angelegenheiten, die in den Regeln oder in anderen Bestimmungen der IBU nicht geregelt sind, Entscheidungen zu treffen. 2. TECHNISCHE DELEGIERTE 2.1 ALLGEMEINES Die Bestimmungen hinsichtlich der Auswahl, der Ernennung sowie die allgemeinen Aufgaben der TD sind in den IBU Wettkampfregeln beschrieben. Dieser Anhang enthält noch detailliertere Richtlinien hinsichtlich der Durchführung der Aufgaben der TD. Die für die Durchführung von IBU Veranstaltungen ernannten TD müssen sowohl auf der Grundlage dieses Anhanges als auch auf der Grundlage der IBU Regeln handeln. 2.2 GRUNDSÄTZE DER FUNKTION DES TD Bei einer Veranstaltung der IBU hat der TD drei Hauptaufgaben zu erfüllen: a) Er ist der Vertreter der IBU auf technischem Gebiet; b) Er stellt sicher, dass die Veranstaltung und die dazugehörigen Wettkämpfe auf der Grundlage der IBU Wettkampfregeln und anderer von der IBU dafür erlassener Bestimmungen durchgeführt werden; c) Er fungiert als Konsulent und Berater des OK, um sicherzustellen, dass die Wettkämpfe so gut wie möglich durchgeführt werden. Der TD ist zudem immer der Vorsitzende der Wettkampfjury und hat damit eine äußerst wichtige Position inne. Stand: Oktober 2010 B/3 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Darüber hinaus ist der TD der Leiter der technischen Gruppe der IKR. Der TD hat seine Aufgaben mit Würde, Kompetenz, Umsicht und Objektivität zu erfüllen. Er muss die Wettkämpfer, Betreuer, OKs und IKR mit Respekt behandeln und verlangen, dass ihm, als technischem Vertreter der IBU, von allen an der Veranstaltung beteiligten Personen der gleiche Respekt entgegengebracht wird. Der TD muss alle Versuche unterbinden, die auf die Störung seiner Tätigkeit abzielen oder seine Autorität oder seinen Auftrag zu untergraben suchen. Bei ernsthaften Störungen muss der TD die Umstände an den Generalsekretär der IBU und an den IBU Race-Direktor weitermelden. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung haben sich OK, Mannschaften und IKR an die vom TD auf der Grundlage der IBU Bestimmungen gegebenen Weisungen zu halten. 2.3 KONTAKT MIT DEN OKS UND BESUCHE DER WETTKAMPFSTÄTTE 2.3.1 Kontaktaufnahme Sofort nach der Ernennung der TD für die Veranstaltungen informiert der Generalsekretär der IBU die OKs der Veranstaltungen der kommenden Wettkampfsaison über die Ernennung der TD. Kurz darauf werden sich dann üblicherweise die OKs mit ihren TD in Verbindung setzen. Ist dies nicht der Fall, muss der TD von sich aus mit dem OK Verbindung aufnehmen und den Generalsekretär davon in Kenntnis setzen. 2.3.1.1 Weiterer Kontakt und Problemlösung Nachdem der erste Kontakt hergestellt ist, können TD und OK weiterhin Verbindung halten, jedoch ist es ratsam, den Generalsekretär mit jeweils einer Kopie am gesamten Schriftverkehr zu beteiligen. Sollten bei OWS oder WM Probleme auftauchen, ist der Generalsekretär sofort davon zu informieren. 2.3.2 Inspektionen und Besuche der Wettkampfstätte Ein TD sollte den Veranstaltungsort, für den er benannt wurde, rechtzeitig inspizieren, damit er notwendige Veränderungen an der Anlage oder in den Plänen in die Wege leiten und das OK zur richtigen Zeit unterstützen kann. Inspektionen sind wie folgt durchzuführen: 2.3.2.1 OWS In der Regel sollten beide TD, kurz nachdem die Spiele vergeben wurden, am Wettkampfort eine erste Inspektion und Vorbesprechungen durchführen. Der Besuch ist in Absprache mit dem Generalsekretär und den OKs zu organisieren. Weitere Besuche erfolgen dann je nach Notwendigkeit. 2.3.2.2 WM und Y/J WM Der TD muss die Wettkampfanlagen bis spätestens acht Monate vor dem Beginn der Veranstaltung inspizieren. 2.3.2.3 WC, OECH U26 und IBU-Cup Veranstaltungen Die Inspektion muss bis spätestens vier Monate vor der Veranstaltung durchgeführt werden. Falls an dem Wettkampfort in den zwei vorhergegangenen Wettkampfsaisonen OWS, WM, Y/J WM oder eine WC Veranstaltung durchgeführt wurden, ist eine Inspektion vor der Veranstaltung nicht erforderlich. Wenn jedoch größere Stand: Oktober 2010 B/4 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Veränderungen vorgenommen wurden oder das OK eine Inspektion wünscht, führt der TD eine Inspektion durch. 2.3.3 Zu prüfende Bereiche Bei der Inspektion muss folgendes sichergestellt sein: a) Die Wettkampfanlagen müssen den IBU Wettkampfregeln entsprechen; b) Alle Vorbereitungen für die Veranstaltung müssen auf der Grundlage der IBU Wettkampfregeln erfolgt sein; c) Das Organisationskomitee muss für die Veranstaltung entsprechend strukturiert, die eingeteilten Funktionäre für die Veranstaltung müssen entsprechend ausgebildet und vorbereitet sein und in ausreichender Zahl über die geforderten internationalen Kampfrichterlizenzen verfügen; d) Die Unterbringungsmöglichkeiten und die Verpflegung für die Mannschaften müssen, einschließlich der Kosten für Vollpension pro Person, den gestellten Anforderungen entsprechen; e) Die Transportpläne müssen funktionell gestaltet sein und die Entfernungen zwischen den Stätten dürfen die Anforderungen nicht überschreiten; f) Die Ein- und Ausfuhrgesetze für Waffen und Munition müssen klar sein, und welche Vorkehrungen für die Aufbewahrung von Gewehren und Munition getroffen wurden; g) Die entsprechenden Vereinbarungen mit der Presse und den Rundfunk- und Fernsehanstalten müssen getroffen sein; h) Die Maßnahmen zur Durchführung von Dopingkontrollen und Bluttests müssen getroffen sein; i) Alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen müssen in die Tat umgesetzt sein. 2.3.4 Inspektionsberichte Die TD müssen unmittelbar nach den Inspektionen dem Generalsekretär der IBU, dem Vizepräsidenten für Sport, dem IBU Race-Direktor und dem Vorsitzenden des Organisationskomitees einen schriftlichen Inspektionsbericht vorlegen. In den Berichten sollen insbesondere ungelöste Probleme und unbefriedigende Situationen angesprochen werden, aber es müssen auch Informationen in folgender Form enthalten sein: a) Bezeichnung - Name der Veranstaltung, Ort, Datum (Daten) der Inspektion; b) Inspektionsteam - Namen und Funktionen der Personen, die an der Inspektion beteiligt waren; c) Inspektionsablauf - Besprechungen, Anlageninspektionen; d) Beschreibung der Wettkampfstätte und der Anlage – allgemeine Lage und Charakter der Anlage, Beschreibung der Anlage - Strecken, Stadion, Schießstand, usw.; e) Organisationskomitee - allgemeine Struktur, Zahl der eingesetzten Funktionäre, Ausbildungsstand und Qualifikationen; f) Vom Gastgeber getroffene Vorkehrungen - Unterbringung, Verpflegung, Transport, Zeremonien, gesellschaftliche Veranstaltungen, Medien, Kosten; g) Problembereiche; h) Schlussbemerkung - allgemeine Zusammenfassung. 2.3.4.1 TD, die Angehörige des TK der IBU sind, müssen ihren Bericht bei der nächsten TK Sitzung vorlegen. Stand: Oktober 2010 B/5 Arbeitspapier 2.4 Kampfrichterreferat Biathlon DSV AUFGABEN DES TD BEI VERANSTALTUNGEN Bei Veranstaltungen müssen TD folgende Tätigkeiten durchführen: 2.4.1 Aufgaben vor den Veranstaltungen Die TD müssen rechtzeitig vor dem Beginn des Offiziellen Trainings am Wettkampfort eintreffen, um zu prüfen, ob die Wettkampfeinrichtungen den für das Training und den Wettkampf gestellten Anforderungen entsprechen, und um festzustellen, wo Änderungen erforderlich sind. Der TD muss sofort mit dem Organisationskomitee Verbindung aufnehmen, um sicherzustellen, dass: a) die Mannschaftsführersitzungen und Auslosungen vorbereitet sind; b) die Vorkehrungen für das Zusammentreten der Jurys getroffen wurden; c) die Meldungen der teilnehmenden NV rechtzeitig erfolgten; d) entsprechende Pläne für den Empfang der Mannschaften vorhanden sind; e) die für die Mannschaften anfallenden Kosten den in der Bewerbung für die Veranstaltung angegebenen Kosten entsprechen. 2.4.2 Aufgaben während der Veranstaltungen 2.4.2.1 Allgemeines Der TD muss während der Veranstaltung und bei jedem Wettkampf eng mit dem Wettkampfleiter zusammenarbeiten und sicherstellen, dass alles korrekt, ohne Zwischenfälle und auf der Grundlage der IBU Wettkampfregeln und anderer einschlägiger Bestimmungen der IBU durchgeführt wird. 2.4.2.2 Sitzungen Der TD muss an allen Sitzungen des Organisationskomitees, der Mannschaftsführer und der Wettkampfjurys sowie an allen Auslosungen teilnehmen. 2.4.2.3 Verantwortlichkeit gegenüber IKR Der TD muss die IKR auf dem Laufenden halten und in ihre Tätigkeiten weisend und koordinierend eingreifen. 2.4.2.4 IBU Race-Direktor Der TD kommuniziert und arbeitet mit dem IBU Race-Direktor zusammen. 2.4.3 Aufgaben vor den Wettkämpfen 2.4.3.1 TV Zonen Der TD Unterstützt den IBU Race-Direktor bei der Einrichtung von TV Zonen in Absprache mit Vertretern des Fernsehens, des IKR Strecke und den OKs, einschließlich Lage, Größe, erforderliche Abzäunung und Durchsetzungsmethoden und –personal. 2.4.3.2 Informationsweg Der TD führt mit den IKR eine Sitzung durch, in der er die IKR in die Wettkampfplanung und die während des Wettkampfes vorhandenen Funkverbindungen einweist und Aufgaben zuweist. Diese Sitzung kann auch mit der Sitzung zusammengelegt werden, die der Wettkampfleiter vor jedem Wettkampf mit seinen Chefs durchführt. Stand: Oktober 2010 B/6 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 2.4.3.3 Inspektionen Der TD führt eine allgemeine Inspektion der Anlage durch. 2.4.3.4 Berichte Der TD lässt sich von den IKR und vom Wettkampfleiter den Stand der Vorbereitung berichten. 2.4.3.5 Wettkampfjurysitzung Der TD führt eine Stunde vor dem ersten Start eine Sitzung mit der Wettkampfjury durch, um festzustellen, ob die passenden Bedingungen für einen Wettkampf gegeben sind. Vor dieser Sitzung muss er die Meldungen der IKR bezüglich ihrer Einsatzbereiche sowie vom Wettkampfleiter einholen. 2.4.4 Aufgaben während der Wettkämpfe 2.4.4.1 Allgemeines Der TD überwacht und koordiniert die Arbeit des Wettkampfleiters und der IKR, nimmt Berichte bezüglich des Fortgangs des Wettkampfes entgegen und greift notfalls helfend ein. 2.4.4.2 Wettkampfjurysitzungen Der TD führt, falls erforderlich, Sitzungen mit der Wettkampfjury durch. 2.4.5 Aufgaben nach den Wettkämpfen 2.4.5.1 Letzter Zieleinlauf Der TD leitet und koordiniert zusammen mit dem Wettkampfleiter die kritische Phase, die unmittelbar nach dem letzten Zieleinlauf beginnt. 2.4.5.2 Vorläufige Ergebnisse Der TD bestätigt die Richtigkeit der Vorläufigen Ergebnisse, unterzeichnet die Ergebnislisten und genehmigt ihren Anschlag zur Bekanntgabe und hält diesen Zeitpunkt auf den Ergebnislisten fest. 2.4.5.3 Siegervorstellung Der TD genehmigt die Durchführung der inoffiziellen Siegervorstellung, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass die ersten notwendigen Platzierungen bestätigt sind. Hierzu ist anzumerken, dass später noch ein Protest eingelegt werden kann und das Risiko der Siegervorstellung vom OK getragen werden muss. 2.4.5.4 Wertungspunkte Der TD muss sicherstellen, dass das OK die WC-, Nationencup und andere allfälligen Wertungspunkte korrekt errechnet. 2.4.5.5 Auswertung Der TD führt zusammen mit dem Wettkampfleiter und dessen Chefs sowie mit den IKR eine Sitzung durch, in der der Wettkampf bewertet wird. Stand: Oktober 2010 B/7 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 2.4.6 Aufgaben nach der Veranstaltung 2.4.6.1 WC Punkte Der TD stellt sicher, dass die Listen mit den WC-, Nationencup- und anderen Wertungspunkten sofort an das OK der nächsten WC oder anderen Veranstaltung weitergeleitet werden. 2.4.6.2 Auswertung der Veranstaltung Der TD führt für alle Leiter im Organisationskomitee und alle IKR eine Sitzung durch, in der die gesamte Veranstaltung ausgewertet wird. 2.4.6.3 Schriftlicher Bericht Der TD erstellt einen schriftlichen Bericht bezüglich der Veranstaltung und legt diesen innerhalb von 1 Monat nach der Veranstaltung dem Generalsekretär der IBU, dem Ausrichter und dem Vorsitzenden des Organisationskomitees vor. Der Vorsitzende des Subkomitees für das Kampfrichterwesen im TK wird zu diesem Zweck an alle für die bevorstehende Saison eingeteilten TD ein dafür erstelltes IBU TD Berichtsformblatt verteilen. 2.4.6.4 Bericht bei der TK Sitzung Die TD, die Angehörige des TK sind, erstatten bei der nächsten Sitzung des TK der IBU über die Veranstaltung Bericht. 3. INTERNATIONALE KAMPFRICHTER 3.1 ALLGEMEINES Die allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Auswahl, der Ernennung und der Arbeit der IKR sind in den IBU Wettkampfregeln enthalten. Dieser Anhang ergänzt die allgemeinen Bestimmungen, indem er spezielle Aufgaben der IKR beschreibt. 3.1.1 Grundsätze der Funktion der IKR Wie die TD sind auch die IKR bei einer Veranstaltung in ihrem Aufgabenbereich und unter der Leitung des TD technische Vertreter der IBU. Innerhalb ihres Verantwortungsbereiches gelten für die IKR die gleichen Grundsätze wie für die Funktion des TD, nur dass erstere nicht der Wettkampfjury angehören. 3.1.2 Nachricht von der Ernennung und Vorbereitung Kurz nach der Ernennung für eine Veranstaltung wird der IKR durch den Generalsekretär der IBU davon in Kenntnis gesetzt. Der IKR muss mit dem OK nicht formell Verbindung aufnehmen, es sei denn in Bezug auf Anreise und Unterbringungsvorkehrungen. Sobald er die Nachricht über seine Ernennung erhalten hat, muss sich der IKR auf den Einsatz so vorbereiten, dass er alle für seinen Verantwortungsbereich geltenden Regeln und Bestimmungen der IBU beherrscht. 3.2 AUFGABEN VON INTERNATIONALEN KAMPFRICHTERN BEI VERANSTALTUNGEN IKR haben bei einer Veranstaltung folgende Aufgaben: Stand: Oktober 2010 B/8 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.2.1 Aufgaben vor Veranstaltungen IKR müssen rechtzeitig am Wettkampfort eintreffen, um sich vor dem ersten Offiziellen Training vorzubereiten: Der IKR Materialkontrolle muss rechtzeitig vor der Ausrüstungsvorprüfung eintreffen. Nach ihrem Eintreffen melden sich die IKR beim TD und erhalten dort ihre Informationen und Weisungen. Danach nehmen sie mit den für ihren Verantwortungsbereich zuständigen Chefs aus dem Organisationsomitee Verbindung auf, überprüfen Vorkehrungen und inspizieren ihre Bereiche. Die Checkliste im Leitfaden für Organisationskomitees sollte als Richtlinie genutzt werden. Sich eventuell ergebende Probleme sind dem TD zu melden. 3.2.2 Aufgaben vor den Wettkämpfen Zur Vorbereitung auf jeden Wettkampf müssen die IKR: a) an allen Mannschaftsführersitzungen und auf Weisung des TD an jeder anderen Sitzung und an Sitzungen ihrer jeweiligen Bereichschefs teilnehmen; b) eine detaillierte Inspektion der eigenen Bereiche durchführen und anhand der Checkliste alle Pläne prüfen, um sicherzustellen, dass die Regeln befolgt werden, und notfalls korrigierend eingreifen; c) sich in den eigenen Bereichen aufhalten, um die Vorbereitungen und Tätigkeiten zu überwachen; d) dem TD melden, wenn ihre Bereiche für den Wettkampf bereit sind; e) nach Weisung des TD andere Aufgaben durchführen. 3.2.3 Aufgaben während der Wettkämpfe Während eines jeden Wettkampfes müssen die IKR: a) sich in ihren Verantwortungsbereichen aufhalten und dort alle Tätigkeiten überwachen, um einen korrekten und ordentlichen Ablauf dieses Teils des Wettkampfes, der in ihre Verantwortung fällt, sicherzustellen; b) eingreifen, um zu verhindern, dass ein Fehler gemacht wird; c) die Funktionäre des Organisationskomitees notfalls unterstützen und beraten; d) sicherstellen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden; e) dem TD melden, wenn wichtige Ereignisse stattfinden – erster Start, letzter Start, erster Schütze am Schießstand, letzter Schütze am Schießstand, erster Zieleinlauf, usw. oder ungewöhnliche Ereignisse wie eine Verletzung usw.; f) Regelverstöße gegen den Wettkämpfer festhalten und dies dem TD melden; g) auf Weisung des TD andere Aufgaben durchführen. 3.2.4 Aufgaben nach den Wettkämpfen Am Ende eines jeden Wettkampfs müssen die IKR: a) dem TD den Klarstand in ihrem Bereich oder Probleme melden, die sich ergeben haben und die noch nicht gemeldet wurden; diese Meldungen sind, wenn möglich, unverzüglich abzugeben, damit die Vorläufigen Ergebnisse so schnell wie möglich angeschlagen und die Inoffizielle Siegervorstellung durchgeführt werden kann; b) auf Weisung die Wettkampfjury über die Umstände von Strafen informieren; c) für die Chefs und die Aufsichtspersonen in dem jeweiligen Bereich eine kurze bewertende Sitzung durchführen. Stand: Oktober 2010 B/9 Arbeitspapier 3.3 Kampfrichterreferat Biathlon DSV BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATORISCHE EINBINDUNG DER INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER 3.3.1 Befugnisse Die IKR sind gegenüber dem TD für die entsprechende Vorbereitung und die korrekte und ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe in ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich und ihm untergeordnet. Die IKR leiten nicht die Durchführung der Aktionen in ihren Bereichen, sind aber für einen korrekten Ablauf verantwortlich. Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, müssen sie mit den in ihren Bereichen zuständigen Chefs während der ganzen Veranstaltung enge Verbindung halten. 3.3.2 Besondere Verantwortungsbereiche Innerhalb ihrer allgemeinen Bereiche haben die IKR folgende spezielle Verantwortungsbereiche: a) IKR Strecke - alles, was die Strecke betrifft, einschließlich Beschaffenheit der Runden, technische Spezifikationen, Streckenpräparierung, Ausschilderung, Abzäunung, Kontrolle und Kontrollpunkte, Zugangskontrolle, TV Zonen Layout und dessen Durchsetzung, Vorläufer, Fernmeldeverbindungen, Vorkehrungen für Sicherheit und für Erste-Hilfe-Maßnahmen; b) IKR Schießstand - alles, was den Schießstand betrifft, einschließlich Layout und Konfigurationen, Spezifikationen, Scheiben und ihre Funktion, Strafrunde, Betreuerareal, Ausschilderung und Nummerierung, Schießbahnmarkierungen, Windfahnen, Gewehrständer, Schalen für Reservemunition im Staffelwettkampf, Präparierung, Wertung, Kontrollverfahren, Fernmeldeverbindungen und Sicherheit; c) IKR Start und Ziel - alles, was Start und Ziel und die Zeitnahmevorrichtungen betrifft, einschließlich Layout, Konfigurationen, Spezifikationen, Staffelwechselzone, Startuhr, Streckenhinweistafel, Zielfotoanlage für Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe, Foto Finish Zielrichter, Videokameras für den Zieleinlauf bei allen Wettkämpfen, Aufwärmbereich, Kleiderablagen für die Wettkämpfer, Präparierung, Ausschilderung und Abzäunung, Verkehrsfluss und Kontrolle, Start- und Zieleinlaufverfahren, Fernmeldeverbindungen, Zeitnahmeverfahren und -ausrüstung, sowie Sicherheit; d) IKR Materialkontrolle - alles, was die Material-/Ausrüstungskontrolle betrifft, einschließlich die benötigte Zeit für die Kontrollen, Kontrollausrüstung, Matieral/Ausrüstungsvorprüfung, Layouts für Start und Ziel (in Zusammenarbeit mit dem Start- und Zielrichter), Kontrollverfahren, Verkehrsfluss und Kontrolle, Fernmeldeverbindungen und Sicherheit. 3.3.3 Organisatorische Einbindung Die unmittelbare Einbindung der IKR mit dem Organisationskomitee (direkte Verbindung) ist wie folgt: a) IKR Strecke - Streckenchef; b) IKR Schießstand - Schießstandchef; c) IKR Start/Ziel - Chef der Zeitnahme (kann bei manchen OKs anders geregelt sein); d) IKR Materialkontrolle - Chef der Zeitnahme und/oder Leiter der Ausrüstungskontrolle. Stand: Oktober 2010 B/10 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV ANHANG C AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE - TECHNISCHE DELEGIERTE UND - INTERNATIONALE KAMPFRICHTER INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES 1.1 Zuständigkeit ........................................................................ 2 1.2 Qualifikationsebenen .............................................................. 2 1.3 Geeignetheit für Ernennung ...................................................... 2 1.4 Altersgrenzen ........................................................................ 3 1.5 Terminologie .......................................................................... 3 2. AUSWAHL, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG 2.1 Auswahlverfahren für die Zulassung .......................................... 3 2.2 Ausbildung ............................................................................ 5 2.3 Prüfung ................................................................................ 6 3. LIZENZVERGABE 3.1 Anerkennung der Qualifikation .................................................. 6 3.2 Ausgabe, Format, Gültigkeit und Bedingungen für Lizenzen ........ 7 4. QUALIFIKATIONS- UND ERKENNUNGSABZEICHEN 4.1 Qualifikationsabzeichen ........................................................ 8 4.2 Ernennungszeichen .............................................................. 8 5. EINSATZ VON TD UND IKR 5.1 Allgemeines ........................................................................ 8 5.2 Richtlinien für den Einsatz ...................................................... 9 6. FINANZIELLES 6.1 TD und IKR Kosten ................................................................ 9 6.2 Finanzielle Bedingungen für Seminare und Prüfungen ................ 9 Stand: Oktober 2010 C/1 Arbeitspapier 1. Kampfrichterreferat Biathlon DSV ALLGEMEINES Die IBU hat für technische Funktionäre ein Ausbildungs-, Lizenz- und Einsatzsystem entwickelt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle bei IBU Veranstaltungen eingesetzten Funktionäre der IBU ihre Aufgaben vom gleichen Ausbildungsstandard ausgehend wirksam und korrekt durchführen. Die Regeln bestimmen die Ernennung und die Aufgaben der bei IBU Veranstaltungen eingesetzten technischen Funktionäre (TD und IKR). Dieser Anhang legt die für technische Funktionäre hinsichtlich Ausbildung, Prüfung, Lizenzvergabe und Einsatz geltenden Bedingungen fest. 1.1 ZUSTÄNDIGKEIT Alle Aspekte der Auswahl, Ausbildung, Prüfung und Lizenzvergabe für technische Funktionäre des Biathlonsports auf internationaler Ebene fallen unter die Zuständigkeit des TK der IBU. Mit der Durchführung und Verwaltung des für die Funktionäre geltenden Systems ist das Kampfrichtersubkomitee des TK betraut. 1.1.1 Verbindung Die NV können technische Funktionäre betreffende Angelegenheiten unmittelbar mit dem Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees oder dem Generalsekretär der IBU absprechen. Die NV werden gebeten, in ihrem Bereich einen für technische Funktionäre zuständigen Ansprechpartner zu benennen und dessen Anschrift dem Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees mitzuteilen. 1.2 QUALIFIKATIONSEBENEN Es gibt zwei Qualifikationsebenen für technische Funktionäre der IBU: a) Technischer Delegierter (TD); b) Internationaler Kampfrichter (IKR). 1.2.1 Vorgesehene Funktionen der TD und IKR Die Funktionäre werden für folgende Zwecke ausgebildet und erhalten dafür eine Lizenz: 1.2.1.1 TD Die Qualifikation des TD ist in erster Linie darauf ausgerichtet, einen Funktionär heranzubilden, der bei Veranstaltungen der IBU als TD fungiert. Als TD qualifizierte Personen können bei Veranstaltungen der IBU auch jede Funktion von IKR übernehmen und in einem Organisationskomitee die mit IKR korrespondierenden Positionen innehaben. 1.2.1.2 IKR Die Qualifikation des IKR ist in erster Linie darauf ausgerichtet, Funktionäre heranzubilden und zu zertifizieren, die bei Veranstaltungen der IBU auf den für IKR vorgesehenen Positionen eingesetzt werden können, und die in Organisationskomitees derartige Positionen bekleiden können. Die Gruppe der geprüften IKR ist auch der Personenkreis, aus dem die Auswahl von Kandidaten für die Weiterbildung zur Funktion des TD getroffen wird. 1.3 GEEIGNETHEIT UND ERNENNUNG Um für die Ernennung in eine Funktion als TD oder IKR für IBU Veranstaltungen geeignet zu sein, muss ein Funktionär die nötige Qualifikation und die für die Tätigkeit erforderliche gültige Lizenz besitzen. Stand: Oktober 2010 C/2 Arbeitspapier 1.4 Kampfrichterreferat Biathlon DSV ALTERSGRENZEN Hinsichtlich der Prüfung und des Einsatzes von TD und IKR sind folgende Altersgrenzen festgelegt: 1.4.1 TD 1.4.1.1 Prüfung zum TD Eine Person, die sich der Prüfung der Qualifikation zum TD unterziehen will, muss mindestens 28 Jahre alt sein, darf aber nicht älter sein als 55 Jahre. 1.4.1.2 Einsatz als TD bei einer IBU Veranstaltung Personen, die älter sind als 65 Jahre, können bei einer Veranstaltung der IBU nicht als TD eingesetzt werden. 1.4.2 IKR 1.4.2.1 Prüfung zum IKR Eine Person, die sich der Prüfung zum IKR unterziehen will, muss mindestens 22 Jahre alt sein, darf aber nicht älter sein als 57 Jahre. 1.4.2.2 Einsatz als IKR bei einer IBU Veranstaltung Personen, die älter sind als 65 Jahre, können bei einer Veranstaltung der IBU nicht als IKR eingesetzt werden. 1.5 TERMINOLOGIE Bei der Benennung für eine Veranstaltung der IBU beziehen sich die Bezeichnungen TD und IKR sowohl auf die Qualifikationsebene als auch auf die Funktion. Sollten sich bei einer Verwendung der beiden Bezeichnungen für beide Zwecke in einem Zusammenhang Unklarheiten ergeben, so ist die Qualifikationsbezeichung mit einem zusätzlichen "(Q)” zu versehen (TD (Q), IKR (Q)). 2. AUSWAHL, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG Die Auswahl, Ausbildung und Prüfung der Kandidaten für die Qualifikation als TD und IKR ist wie folgt durchzuführen: 2.1 AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE ZULASSUNG 2.1.1 TD Kandidaten für die Qualifikation als TD werden vom TK der IBU auf der Grundlage von Beobachtungen des Verhaltens aus den Reihen qualifizierter Kampfrichter ausgewählt. Jedoch können die NV dem TK auch geeignete IKR als Kandidaten zur Erwägung durch das TK vorschlagen. 2.1.1.1 Voraussetzungen für TD a) Der Kandidat muss als IKR seine Eignung dazu eindeutig bewiesen haben und in der Lage sein, unter extremen Stressbedingungen und angesichts der Tatsache, dass ein Fehler erhebliche Folgen nach sich ziehen kann, in einer hervorgehobenen Führungsfunktion tätig zu sein. Zudem muss er die Fähigkeit haben, mit leitenden Mitgliedern des Organisationskomitees, mit Vertretern der Medien sowie mit Würdenträgern erfolgreich zu verhandeln und Umgang zu pflegen; Stand: Oktober 2010 C/3 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV b) Der Kandidat muss mindestens vier Jahre lang im Besitz einer gültigen Internationalen Kampfrichterlizenz sein und in den vergangenen vier Jahren mindestens an zwei internationalen Veranstaltungen in einer Funktion beteiligt gewesen sein; c) Der Kandidat muss die Altersvoraussetzungen für TD erfüllen. 2.1.1.2 Quotenregelung für TD Die Kandidaten werden für die Ausbildung und Prüfung zum TD in solcher Zahl ausgewählt, dass die benötigte Anzahl an TD innerhalb der TD Gruppe und der erforderliche Ersatz, wie vom TK festgelegt, gehalten werden kann. 2.1.2 IKR 2.1.2.1 IKR Bewerbungen Die Auswahl der Bewerber für die Ausbildung und Lizenzierung zum IKR erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Nominierung seitens deren NV an den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU. Die Bewerbungen müssen bis zu dem in der Seminareinladung angegebenen Termin oder bei einer Prüfung unter Sonderbedingungen bis zum 31. Mai vorgelegt werden. Die Bewerbungen müssen folgende Informationen enthalten: a) Vor- und Zuname, Geburtsort und Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, volle Wohnanschrift und Telefonnummern, Faxnummer, E-Mail-Adresse; b) Muttersprache und Kenntnisse in anderen Sprachen; c) Sprache, in der die Prüfung erfolgen soll; d) Ort und Datum des Seminars; e) Dauer und Art der Erfahrung als Nationaler Kampfrichter. 2.1.2.2 Anforderungen bezüglich IKR Alle Kandidaten müssen die für IKR geltenden Kriterien erfüllen. Die NV sind aufgefordert, ihre Nominierungen hinsichtlich der allgemeinen Eignung und Anforderungen zu überprüfen und in ihren Nominierungen dann zu bestätigen, dass die benannte Person alle notwendigen Kriterien erfüllt. Über die endgültige Zulassung zum Ausbildungsprogramm wird dann vom TK der IBU entschieden. 2.1.2.3 IKR Voraussetzungen a) Der Kandidat muss in der Lage sein, sehr verantwortungsvolle Tätigkeiten, bei denen Fehler sehr folgenschwer sein können, unter Stressbedingungen und unter winterlichen Verhältnissen im Freien für lange Zeitperioden auszuüben. Der Kandidat muss auch den Skilanglauf soweit beherrschen, dass er der Wettkampfstrecke, soweit notwendig, folgen kann; b) Der Kandidat muss bereits mindestens vier Jahre im Besitz einer gültigen nationalen Kampfrichterlizenz sein; c) Der Kandidat muss die Altersvoraussetzungen für IKR erfüllen. 2.1.2.4 IKR Quoten Für IKR sind keine Quoten festgelegt. 2.1.3 Die TD Gruppe Die TD Gruppe wird unter der Kontrolle des TK zusammengestellt und besteht aus 30 oder mehr qualifizierten und mit der entsprechenden Lizenz ausgestatteten TD sowie den Mitgliedern des TK – insgesamt also 40 oder mehr Personen. Alle für den Einsatz Stand: Oktober 2010 C/4 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV bei IBU Veranstaltungen benannten TD kommen aus der TD Gruppe. In der TD Gruppe sollte jeder Kontinent durch mindestens einen TD vertreten sein. Ein TD muss aus der TD Gruppe ausscheiden, wenn er das Alter von 65 Jahren erreicht hat. 2.2 AUSBILDUNG 2.2.1 Allgemeines Die Ausbildung der TD und der IKR wird von Mitgliedern des TK der IBU in Seminarform durchgeführt. Die Seminare werden, je nach Erfordernissen, in verschiedenen Teilen der Welt abgehalten. Die Planung der Seminare wird vom Vorstand der IBU auf der Grundlage von Empfehlungen des TK vorgenommen. TD Seminare finden mindestens alle zwei Jahre statt. 2.2.2 Seminarspezifikationen Für die Seminare für die TD und IKR gelten folgende Spezifikationen: 2.2.2.1 TD Seminare a) Dauer - 22 Stunden, einschließlich der Prüfung; b) Kandidaten - höchstens 15, mindestens 5; c) Ausbilder – IBU Race-Direktor, Vorsitzender des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU sowie ein oder zwei weitere Mitglieder des TK, nach Weisung des TK; d) Sprache - englisch und/oder deutsch oder russisch, mit Übersetzung falls erforderlich. 2.2.2.2 Seminare für IKR a) Dauer - 18 Stunden, einschließlich der Prüfung; b) Kandidaten - höchstens 25, mindestens 5; c) Ausbilder-zwei vom Kampfrichtersubkomitee des TK benannte Mitglieder des TK d) Sprache - je nach Erfordernis. 2.2.3 Teilnahme von Beobachtern Das TK kann die Teilnahme von Beobachtern an Seminaren für IKR genehmigen. Bei diesen Personen wird es sich in der Regel um nationale Kampfrichter handeln, die keine Prüfung ablegen, um bereits geprüfte IKR, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, oder um andere interessierte Personen. 2.2.4 Von NV getragene Seminare Ein Seminar mit Prüfung kann auch auf Antrag eines NV durchgeführt werden, wenn genügend qualifizierte Kandidaten daran Interesse haben und die NV alle Kosten für die von der IBU abgestellten Ausbilder und für das Seminar tragen. Die endgültige Entscheidung bezüglich der Durchführung eines solchen Seminars liegt beim TK der IBU. 2.2.5 Seminarinhalt Die Seminare für TD und IKR werden auf der Grundlage eines vom TK dafür erstellten standardisierten Seminarausbildungsplans durchgeführt, der folgende Ausbildungsthemen zum Inhalt hat: a) Allgemeine Information über TD und IKR System Biathlon, die IBU, Definitionen, Geschichte; b) Wettkämpferklassen und Wettkampfarten, Wettkämpferqualifikation, Meldungen; Stand: Oktober 2010 C/5 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV c) Organisationen und Aufgaben: Organisations- und Wettkampfkomitees, Jurys, TD, IKR; d) Vorbereitungen von Wettkämpfen: Training, Mannschaftsführersitzungen, Auslosungen, Vorbereitungen der Wettkampfanlagen, Ausrüstungsüberprüfungen, Anschießen; e) Anwendung der Wettkampfregeln: Verwendung des Regelwerks, Ausrüstung und Messvorrichtungen, Werbung, Start, Langlauf, Schießen, Ziel, Strafen und Proteste; f) Wettkampfaktivität: Aufsichtsfunktionären, Überwachung des Wettkampfverlaufs, Zeitnahme, Formblätter, Ergebnisse, Fernmeldemittel, Berichte; g) Fallstudien (Wettkampfjuryfälle, usw.) - nur bei TD Seminaren; h) Prüfung. 2.3 PRÜFUNG Um sich als TD oder IKR zu qualifizieren, müssen alle Kandidaten mit Erfolg eine schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen. Die Prüfung wird in Verbindung mit Seminaren für TD und IKR durchgeführt; in Ausnahmefällen kann das TK auch weitere Prüfungstermine festlegen. 2.3.1 Prüfungsformate Die Prüfungsaufgaben werden vom Kampfrichtersubkomitee des TK der IBU formuliert und für jede Einzelprüfung verändert. Dabei werden den Kandidaten zum TD und zum IKR Fragen gestellt, um das für die Durchführung ihrer Aufgaben benötigte Wissen zu prüfen. Die Prüfung ist ohne Zuhilfenahme von Referenzmaterial abzulegen. Dabei gelten folgende Einzelheiten: a) Fragen - TD: 35; IKR: 25; b) Bearbeitungszeit: 120 Minuten; c) Die Prüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn 80% aller Fragen richtig beantwortet wurden. 2.3.2 Bewertung der Prüfungen Die Prüfungen werden gemäß den vom TK erstellten Richtlinien bewertet. 2.3.3 Ergänzende Fragen Das TK kann die Weisung erlassen, dass bei der Prüfung ergänzende Fragen zu beantworten sind. 2.3.4 Prüfungssprachen Die Prüfungen für TD sind in englischer, deutscher oder russischer Sprache durchzuführen, jedoch kann das TK hier erforderlichenfalls Ausnahmen genehmigen. Die Prüfung für IKR kann in jeder den jeweiligen Gegebenheiten entsprechenden Sprache durchgeführt werden. 3. LIZENZVERGABE 3.1 ANERKENNUNG DER QUALIFIKATION Nach der Teilnahme an einem Seminar und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung werden die erfolgreichen TD und IKR Kandidaten der nächsten Sitzung des TK der IBU gemeldet. Wenn keine anderen Umstände dagegensprechen, erteilt das TK allen Personen, die an dem Seminar teilgenommen und die Prüfung bestanden haben, die Ernennung zum TD bzw. zum IKR. Stand: Oktober 2010 C/6 Arbeitspapier 3.2 Kampfrichterreferat Biathlon DSV AUSGABE, FORMAT, GÜLTIGKEIT UND BEDINGUNGEN FÜR LIZENZEN 3.2.1 Ausstellung Nach der Anerkennung durch das TK wird dem TD bzw. dem IKR eine Lizenz erteilt, die ab dem Datum der Ausstellung Gültigkeit erlangt. 3.2.2 Format Aus den den TD und IKR erteilten Lizenzen muss folgende Information hervorgehen: 3.2.2.1 TD und IKR a) Art der Qualifikation - TD oder IKR; b) Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität; c) Gültigkeitsdauer und Verlängerungen; d) Lichtbild des Trägers mit IBU Siegel; e) Unterschrift des TK Vorsitzenden oder seines Beauftragten. 3.2.2.2 Zusätzliche Informationen bei TD a) Nachweis der Einsätze bei IBU Veranstaltungen, unterschrieben von dem für die Veranstaltung zuständigen TD oder - falls der Lizenzinhaber selbst als TD dort eingesetzt war - vom Vorsitzenden/Wettkampfleiter des Organisationskomitees, versehen mit dem Siegel des OKs; b) Qualifikationsnachweis - Nachweis der Qualifikation zum Nationalen Kampfrichter, zum IKR und zum TD; c) Nachweis über die besuchten Seminare für IKR und TD; d) zweijährliche Gültigkeitsstempel. 3.2.3 Gültigkeitsdauer Die Lizenzen für TD und IKR sind ab dem Datum ihrer Ausstellung zwei Jahre (TD) bzw. vier Jahre (IKR) lang gültig und können danach für die jeweiligen Zeiträume ohne Begrenzung verlängert werden, solange keinerlei Umstände dagegensprechen. 3.2.3.1 Verlängerungsverfahren Die Lizenzen von TD und IKR können nach Ablauf ihrer Gültigkeitsperiode verlängert werden. Hierzu stellt der NV des betreffenden Funktionärs einen schriftlichen Antrag - unter Beifügung der Lizenz – an den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU. Die Anträge auf Verlängerung müssen bei IKR vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei TD jeweils zum 31. Mai vor Ablauf der TD Lizenzen gestellt werden. 3.2.3.2 Zweijährige Gültigkeitserklärung für TD Lizenzen Die NV oder die TD müssen die TD Lizenzen bis zum 30. April eines gegebenen Jahres an den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU einsenden, um die zweijährige Gültigkeitserklärung zu erhalten. Wenn alles für richtig befunden wird, wird die Lizenz als gültig eingetragen und zurückgesandt. 3.2.3.3 Erhalt der TD Lizenz Auch wenn ein TD aus anderen Gründen als Alter, disziplinären Gründen oder Inkompetenz nicht mehr der TD Gruppe angehört, kann die Lizenz erneuert und für Stand: Oktober 2010 C/7 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV gültig erklärt werden, vorausgesetzt, alle anderen für die Gültigkeit erforderlichen Faktoren bleiben erhalten. 3.2.4 Aberkennung der Lizenz Einem TD und IKR kann eine Lizenz aus disziplinären Gründen oder aus in der Person gelegenen anderen Gründen aberkannt werden. Die Aberkennung einer Lizenz wird durch eine entsprechende Empfehlung des Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU an das TK eingeleitet. Nach gründlicher Untersuchung aller den Fall betreffender Umstände kann das TK dem Vorstand der IBU die Aberkennung der Lizenz nach Maßgabe der Disziplinarregeln der IBU vorschlagen. 4. QUALIFIKATIONS- UND ERNENNUNGSABZEICHEN Die TD und IKR werden mit Qualifikations- und Ernennungsabzeichen sowie mit Erkennungszeichen ausgestattet. Jeder TD und jeder IKR, der im Besitz einer gültigen Lizenz ist, hat das Recht, sein Qualifikationsabzeichen jederzeit zu tragen. 4.1 QUALIFIKATIONSABZEICHEN Die Qualifikationsabzeichen werden den TD und IKR gleichzeitig mit ihren Lizenzen auf folgende Weise ausgehändigt: 4.1.1 TD TD erhalten ein goldfarbenes Abzeichen aus Metall, das das IBU Logo zeigt und die Aufschrift "Biathlon Technical Delegate” (Technischer Delegierter, Biathlon) trägt. Zuvor wird auf dem Abzeichen der Name des Trägers eingraviert. 4.1.2 IKR Die IKR erhalten ein Metallabzeichen in den Farben Weiß und Gold mit einem darauf abgebildeten Biathleten und der Aufschrift "International Referee” (Internationaler Kampfrichter). Auf jedem Kampfrichterabzeichen ist auch die fortlaufende Ausstellungsnummer aufgedruckt. 4.2 ERNENNUNGSZEICHEN Die bei Veranstaltungen der IBU für bestimmte Positionen vorgesehenen TD und IKR werden mit Ernennungszeichen ausgestattet, die sie als für die Position zuständig klar ausweisen. Dabei kann es sich um ein Abzeichen, eine Armbinde oder einen Kleidungsteil handeln; auch muss die Qualifikation des Trägers, TD oder IKR daraus ersichtlich sein. Das TK der IBU wird von Zeit zu Zeit festlegen, welche Erkennungszeichen von wem bei welchen IBU Veranstaltungen zu verwenden sind. 5. EINSATZ VON TD UND IKR 5.1 ALLGEMEINES TD und IKR werden für den Einsatz bei OWS, WM, Y/J WM, WC, KM, KC, Kontinentalspielen, CISM, EYOF und Universiaden vom TK der IBU auf der Grundlage eines Vorschlags des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU benannt. Für Veranstaltungen, die nicht in die Verantwortlichkeit der IBU fallen, werden TD nur ernannt, wenn dies von dem für die Veranstaltung zuständigen Gremium beantragt wird. Stand: Oktober 2010 C/8 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 5.1.1 Einsatz von neu ernannten TD Neu ernannte TD können in den ersten zwei Jahren nach ihrer Qualifizierung zum TD bei IBU Veranstaltungen nur als IKR eingesetzt werden. Wenn es die Umstände erfordern, kann das TK hier Ausnahmen zulassen. 5.2 RICHTLINIEN FÜR DEN EINSATZ Die TD und IKR werden nach dem Grundsatz ernannt, dass bei jeder Veranstaltung sowohl die besten als auch die erfahrensten Funktionäre zum Einsatz kommen, daneben aber gleichzeitig weniger erfahrene Funktionäre die Gelegenheit erhalten, sich weiterzuentwickeln. Daneben sind auch Faktoren wie sprachliche Fähigkeiten und anfallende Reisekosten zu berücksichtigen. Es sollten möglichst viele verschiedene Funktionäre abwechselnd zum Einsatz kommen. 5.2.1 Vorbereitung auf OWS Verantwortliche Funktionäre des Organisationskomitees, wie Wettkampfleiter, Streckenchef, Schießstandchef oder Zeitnahmechef, der nächsten OWS sollten, falls geeignet und möglich, bei einer vorangehenden WM als Kampfrichter und TD Kandidaten berücksichtigt werden. 5.2.2 Bestimmungen für den Einsatz von Funktionären Das TK soll die TD und IKR aus den Reihen seiner Mitglieder und der TD Gruppe für die folgenden IBU Veranstaltungen ernennen: a) OWS - 2 TD, 8 IKR; b) WM – TD, 4 IKR; c) Y/J WM - TD, 4 IKR; d) WC - TD, 3 IKR, 1 IKR (NV); e) OECH U26 – TD, 4 IKR; f) IBU-Cup – TD, 1 IKR, 3 IKR (NV); g) Andere KM - TD; h) Andere KC - TD; i) CISM, Universiaden, Kontinentalspiele, EYOF - TD; j) Sommerbiathlon WM, - TD, IKR. 6. FINANZIELLES 6.1 TD UND IKR KOSTEN Für jeden Reise- und Arbeitstag im Dienste der IBU erhalten TD und IKR gemäß der gültigen IBU Reisekostenregeln ein tägliches Taschengeld sowie die Erstattung ihrer Reise- und Aufenthaltskosten. 6.2 FINANZIELLE BEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND PRÜFUNGEN Die finanzielle Vergütung von TD und IKR bei Seminaren und Prüfungen wird durch den Vorstand der IBU geregelt. Stand: Oktober 2010 C/9 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV ANHANG D REGELN FÜR KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN INHALTSVERZEICHNIS 1. EUROPAMEISTERSCHAFTEN 1.1 Allgemeines .......................................................................... 1.2 Wettkampfregeln .................................................................... 2. NORDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN 2.1 Allgemeines .......................................................................... 2.2 Wettkämpfe .......................................................................... 2.3 Meister und Teilnahme .......................................................... 2.4 Ausschreibungen, Einschreibung und Meldungen .......................... 2.5 Regeln .................................................................................. 2.6 Preise .................................................................................. 3. ASIENMEISTERSCHAFTEN ................................................ 4. SÜDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN 4.1 Allgemeines ............................................................................ 4.2 Wettkämpfe............................................................................ 4.3 Meister und Teilnahme ............................................................ 4.4 Ausschreibungen, Einschreibung und Meldungen .......................... 4.5 Regeln .................................................................................. 4.6 Preise .................................................................................. Stand: Sept. 2009 2 2 2 2 3 3 3 4 4 4 4 4 5 5 5 D/1 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon 1. Offene EUROPAMEISTERSCHAFTEN (jetzt (§§ 17 ) 1.1 ALLGEMEINES DSV 1.1.1 Teilnehmer Die NV können zu den Biathloneuropameisterschaften (OECH) in jeder Klasse bis zu 8 Wettkämpfer und 8 Mannschaftsbetreuer pro Mannschaft eines NV einschreiben. An den Einzel- und Sprintwettkämpfen können jeweils 4 Wettkämpfer je NV teilnehmen. Im Staffelwettkampf kann jeder NV mit 1 Staffel teilnehmen. Im Verfolgungswettkampf sind in jeder Klasse je die 60 Besten aus dem Qualifikationswettkampf startberechtigt. Zusätzlich sind die NV, denen die Sieger im Einzel- und Sprintwettkampf der OECH des vergangenen Jahres angehören, berechtigt, diese zum Einzel- und Sprintwettkampf der OECH zusätzlich zu ihrem nationalen Kontingent einzuschreiben. 1.2 WETTKAMPFREGELN 1.2.1 Anwendungsbereich Für die OECH gelten die Wettkampfregeln der IBU mit folgenden Abweichungen: 1.2.1.1 Wettkampfklassen Bei OECH werden keine eigenen Wettkämpfe für Jugend durchgeführt. 1.2.1.2 Startreihenfolge bei Staffel- und Verfolgungswettkämpfen Die Startreihenfolge der Klassen lautet: - Männer - Junioren - Frauen - Juniorinnen. 2. NORDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN 2.1 ALLGEMEINES Die Nordamerikanischen Meisterschaften (NAM) sind Veranstaltungen der IBU und werden unter ihrer Kontrolle jährlich von einem IBU Mitgliedsverband, der auch Mitglied von Biathlon North America ist, für Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen, Jugend männlich und weiblich durchgeführt. 2.1.1 Gemeinsame Veranstaltungen Die NAM können auch als eine Veranstaltung der Nordamerikanischen Biathlonserie (NAC) durchgeführt werden, jedoch muss dabei sichergestellt werden, dass die NAM Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird und nichts an ihrer Bedeutung einbüßt. 2.2 WETTKÄMPFE Die NAM sind eine gemeinsame Veranstaltung für die zugelassenen Klassen und bestehen aus folgenden Wettkämpfen pro Klasse: Einzel-, Sprint- und Staffelwettkampf. Weitere von der IBU zugelassene Wettkampfarten, einschließlich Verfolgungs- und Massenstartwettkampf, können nach Ermessen von Biathlon North America und mit Zustimmung des TD der IBU einbezogen werden. Stand: Sept. 2009 D/2 Arbeitspapier 2.3 Kampfrichterreferat Biathlon DSV MEISTER UND TEILNAHME 2.3.1 Meister Bei den NAM soll in jeder Klasse und in jeder Wettkampfart der jeweilige Meister von Nordamerika der laufenden Wettkampfsaison ermittelt werden. Bei den Meisterschaften sind Biathleten aus allen Mitgliedsverbänden der IBU startberechtigt, jedoch muss der nordamerikanische Meister zum Zeitpunkt der Nordamerikanischen Meisterschaft gültig einem IBU Mitgliedsverband von Biathlon North America angehören. 2.3.2 Teilnahme Da es in Nordamerika nur sehr wenig Mitgliedsverbände gibt, dürfen alle teilnehmenden NV Mannschaften aus Staaten, Provinzen oder Territorien bzw. Regionen melden, die eine Kombination von Staaten, Provinzen oder Territorien darstellen. Reine Mannschaften aus den nordamerikanischen NV sind nicht zugelassen. Der Meister jeder Klasse und jeder Wettkampfart wird jedoch unter der tatsächlichen Bezeichnung des nordamerikanischen NV geführt. 2.4 AUSSCHREIBUNGEN, EINSCHREIBUNG UND MELDUNGEN 2.4.1 Ausschreibungen Die Ausschreibungen werden, wie für die WC Veranstaltungen in den Wettkampfregeln der IBU vorgesehen, versandt. 2.4.2 Einschreibung und Meldungen Jeder NV, der befugt ist, Mannschaften zur NAM zu melden, darf für jede Mannschaft 6 Wettkämpfer pro Klasse einschreiben und pro Klasse im Einzel- und Sprintwettkampf 4 Wettkämpfer melden. Jeder NV darf pro teilnehmender Mannschaft eine offizielle Staffel melden. 2.4.2.1 Zusätzliche Staffeln Mit Zustimmung sowohl des OKs als auch des TD können zusätzliche und auch gemischte Staffeln aus Staaten, Provinzen, Territorien und Regionen zugelassen werden, jedoch handelt es sich dabei um inoffizielle Mannschaften, die nicht nordamerikanische Meister werden können. Die Entscheidung, inoffizielle Staffeln zuzulassen, kann während der Meisterschaft erfolgen, wobei die Zahl der teilnehmenden Mannschaften zu berücksichtigen ist. 2.4.2.2 Betreuerstäbe Mindestens 5 Mannschaftsbetreuer pro teilnehmende Mannschaft müssen für die NAM zur Einschreibung zugelassen werden. Jedoch kann das OK diese Zahl mit Zustimmung des TD weiter erhöhen. Sollte dies der Fall sein, muss die Anzahl der zur Einschreibung zugelassenen Betreuer in der Ausschreibung mitgeteilt werden. 2.5 REGELN 2.5.1 Anwendung der IBU Regeln Für die NAM gelten im vollen Umfang die Wettkampfregeln der IBU, es sei denn, in Punkten, in denen sie eindeutig nicht anwendbar sind, und wenn andere Regeln in dieser Anlage festgelegt sind, und mit folgenden Ausnahmen: Stand: Sept. 2009 D/3 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 2.5.1.1 Die Anforderungen bezüglich der Anlagen für die NAM können mit Zustimmung des TD modifiziert werden. 2.5.1.2 Bei den Staffelwettkämpfen der Junioren und Juniorinnen bestehen die Staffeln aus jeweils 3 Wettkämpfern. 2.5.1.3 Der Startplatz einer jeden offiziellen am Staffelwettkampf teilnehmenden Mannschaft wird für jede Klasse mit Hilfe einer Zufallsgeneratorauslosung ermittelt; dies gilt auch für die erste Startreihe. Zusätzliche Mannschaften starten unmittelbar hinter den offiziellen Mannschaften. Ihr Startplatz wird im Rahmen einer einzigen gesonderten Auslosung für inoffizielle Mannschaften ermittelt. Aus der Reihe, die als letzte zum Start offizieller Mannschaften vorgesehen ist, dürfen keine inoffiziellen Mannschaften starten. 2.5.1.4 Falls erforderlich, können andere IBU Regeln und Bestimmungen wie Werbebestimmungen mit Genehmigung des TK oder des Vorstands der IBU je nach Zuständigkeit geändert werden. 2.6 PREISE Die IBU Medaillen werden gemäß den IBU Wettkampfregeln, Kapitel 14 vergeben. Den OKs ist es freigestellt, Preise für andere Platzierungen in allen oder einigen Wettkämpfen oder in allen oder einigen Klassen zu verleihen. 3. ASIENMEISTERSCHAFTEN Die Regeln werden zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen. 4. SÜDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN 4.1 ALLGEMEINES Die Südamerikanischen Meisterschaften (SAM) sind eine Veranstaltung der IBU und werden unter ihrer Kontrolle jährlich von einem IBU Mitgliedsverband, der auch ein südamerikanischer NV ist, für Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen durchgeführt. Andere Klassen können nach Zustimmung des OKs und des TD zugelassen werden. Wenn andere Klassen eine Teilnahmegenehmigung erhalten, muss dies in der Ausschreibung mitgeteilt werden. 4.2 WETTKÄMPFE Die SAM sind eine gemeinsame Veranstaltung für die zugelassenen Klassen und bestehen aus folgenden Wettkämpfen pro Klasse: Einzel-, Sprint- und Staffelwettkampf. Weitere von der IBU zugelassene Wettkampfarten einschließlich Verfolgungs- und Massenstartwettkampf können nach Maßgabe der südamerikanischen NV und mit Zustimmung des TD der IBU einbezogen werden. 4.3 MEISTER UND TEILNAHME 4.3.1 Meister Bei den SAM soll in jeder Klasse und in jeder Wettkampfart jedes Jahr der südamerikanische Biathlonmeister ermittelt werden. Obwohl Biathleten aller Mitgliedsnationen der IBU bei dieser Veranstaltung startberechtigt sind, muss der Stand: Sept. 2009 D/4 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV südamerikanische Meister zum Zeitpunkt der Südamerikanischen Meisterschaft einer Mannschaft eines südamerikanischen Mitgliedsverbands der IBU angehören. 4.3.2 Teilnahme Die südamerikanischen Mitgliedsverbände können zur Teilnahme an den SAM in jeder Klasse bis zu 10 Wettkämpfer einschreiben. Acht Wettkämpfer von jedem NV sind dann in den Einzel- und Sprintwettkämpfen startberechtigt. Jeder NV darf zwei Staffelmannschaften melden. 4.4 AUSSCHREIBUNGEN, EINSCHREIBUNG UND MELDUNGEN 4.4.1 Ausschreibungen Die Ausschreibungen werden, wie von den IBU Wettkampfregeln festgelegt, durchgeführt. 4.4.2 Einschreibung und Meldungen Jeder NV aus Südamerika kann seine Teilnehmer, wie unter 4.3.2 vorstehend festgelegt, einschreiben und melden. 4.5 REGELN 4.5.1 Anwendung der IBU Regeln Für die SAM gelten, wenn sie nicht eindeutig unanwendbar sind und durch diesen Anhang speziell modifiziert werden, in vollem Umfang die Wettkampfregeln der IBU mit folgenden Ausnahmen: 4.5.1.1 Die Anforderungen an eine Wettkampfanlage für die SAM können mit Zustimmung des TD verändert werden. 4.5.1.2 Bei den Staffelwettkämpfen der Junioren und Juniorinnen besteht die Staffel aus jeweils 3 Wettkämpfern. 4.6 PREISE 4.6.1 Die IBU Medaillen werden gemäß Artikel 14.1.6 der IBU Wettkampfregeln verliehen. Den OKs ist es jedoch freigestellt, in einigen oder allen Wettkämpfen und einigen oder allen Klassen zusätzliche Preise zu verleihen. Stand: Sept. 2009 D/5 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV ANHANG E REGELN FÜR KONTINENTALCUPVERANSTALTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1. IBU-CUP VERANSTALTUNGEN 1.1 Allgemeines .......................................................................... 1.2 Wettkämpfer und Meldungen .................................................. 1.3 Wertung ................................................................................ 1.4 Preise .................................................................................. 1.5 Wettkampfregeln .................................................................... 2. NORDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN 2.1 Allgemeines .......................................................................... 3. ASIENCUPVERANSTALTUNGEN 3.1 Allgemeines .......................................................................... 4. SÜDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN 4.1 Allgemeines .......................................................................... Stand: Sept. 2009 2 2 2 2 3 3 3 3 E/1 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 1. IBU-CUP VERANSTALTUNGEN ( jetzt && 16 ) 1.1 ALLGEMEINES In jeder Wettkampfsaison wird die Anzahl der durchzuführenden EC Veranstaltungen vom Vorstand der IBU auf Empfehlung des TK festgelegt. Das TK empfiehlt dem Vorstand, der entscheidet, wie viele und welche Wettkämpfe bei einer Veranstaltung ausgetragen werden. Diese Information wird in den IBU Biathlonkalender aufgenommen. Die Wettkämpfe des OECH U26 zählen zur IBU-Cup Wertung. 1.2 WETTKÄMPFER UND MELDUNGEN Jeder Mitgliedsverband der IBU kann in jeder Klasse, Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen, bis zu zehn Wettkämpfer eintragen und melden. Alle gemeldeten Wettkämpfer können IBU-Cup Punkte gewinnen. 1.3 WERTUNG Bei jedem IBU-Cup werden analog der Regelung für den WC Europacuppunkte vergeben. 1.3.1 Wertungsarten Für die Klassen Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen gibt es folgende Wertungsarten: a) IBU-Cup Gesamtwertung (Einzel, Sprint, Verfolgung); b) IBU-Cup Wertung Einzelwettkampf; c) IBU-Cup Wertung Sprintwettkampf; d) IBU-Cup Wertung Verfolgungswettkampf. 1.3.2 IBU-Cup Gesamtwertung Von der Gesamtzahl aller Wertungen der IBU-Cup Veranstaltungen und der OECH U26 können in den unter Art. 1.3.1a. aufgelisteten Wettkämpfen drei Ergebnisse gestrichen werden. 1.3.3 IBU-Cup Einzelwettkampf Von den im IBU-Cup und bei der OECH U26 durchgeführten Einzelwettkämpfen kann ein Wettkampf gestrichen werden. 1.3.4 IBU-Cup Sprintwettkampf Von den im IBU-Cup und bei der OECH U26 durchgeführten Sprintwettkämpfen kann ein Wettkampf gestrichen werden. 1.3.5 IBU-Cup Verfolgungswettkampf Von den im IBU-Cup und bei der OECH U26 durchgeführten Verfolgungswettkämpfen kann ein Wettkampf gestrichen werden. 1.4 PREISE 1.4.1 Die erstplatzierten Athleten der unter Art. 1.3.1 a. – d. aufgelisteten Wettkämpfe erhalten einen Europapokal. 1.4.2 Die Europapokale werden von der IBU bezahlt. Stand: Sept. 2009 E/2 Arbeitspapier 1.5 Kampfrichterreferat Biathlon DSV WETTKAMPFREGELN 1.5.1 Anwendungsbereich Für die IBU-Cup Veranstaltungen gelten die Wettkampfregeln der IBU; jedoch bestehen folgende Abweichungen: 1.5.1.1 Verfolgungswettkampf Überrundete Wettkämpfer dürfen den Wettkampf bis zum Ziel fortsetzen. Die Startreihenfolge der Kategorien und die Anschießzeiten werden von der Mannschaftsführersitzung für den jeweiligen Wettkampf festgelegt. 2. NORDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN 2.1 ALLGEMEINES Eine NAC Veranstaltungsserie wird jährlich in Kanada und in den Vereinigten Staaten von Amerika in einem Ost- und einem West-Circuit durchgeführt, wobei Zeitplan, Wettkampforte, Programme und Sonderregeln von US Biathlon und Biathlon Canada festgelegt werden. Wo immer zutreffend, gelten die Wettkampfregeln der IBU. 3. ASIENCUPVERANSTALTUNGEN 3.1 ALLGEMEINES AC Veranstaltungen werden unter Anwendung der zutreffenden Wettkampfregeln der IBU nach Maßgabe des kontinentalen Gremiums Asiens durchgeführt. 4. SÜDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN 4.1 ALLGEMEINES SAC Veranstaltungen werden unter Anwendung der zutreffenden Wettkampfregeln der IBU nach Maßgabe des kontinentalen Gremiums Südamerikas durchgeführt. Stand: Sept. 2009 E/3 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV ANHANG F WETTKAMPFREGELN FÜR SOMMERBIATHLON INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Bestimmungewn 1.1 Disziplinen im Sommerbiathlons 1.2 Wettkampfprogramm im Sommerbiathlons 1.3 Einschreibungen und Meldungen 2. 2.1 2.2 2.3 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 . CROSS BIATHLON Allgemeine Regeln .................................................................. Wettkampfspezifikationen ........................................................ Wettkampfanlagen ................................................................ ROLLER BIATHLON Allgemeine Regeln .................................................................. Wettkampfspezifikationen ........................................................ Wettkampfanlagen ................................................................ Schießbestimmungen .............................................................. 2010 2 2 3 4 4 4 5 Neuer Anhang: MOUNTAINBIKEBIATHLON (derzeit unverändert) 3.1 Definition .............................................................................. 5 3.2 Wettkämpferklassen ................................................................ 5 3.3 Wettkämpfe .......................................................................... 5 3.4 Auslosung von Startnummern nach Klassen ................................ 5 3.5 Wettkampfjury ...................................................................... 5 3.6 Wettkampfanlagen und -einrichtungen ...................................... 6 3.7 Wettkampfausrüstung und Bekleidung ...................................... 6 3.8 Training und Anschießen .......................................................... 6 3.9 Schießbestimmungen .............................................................. 6 3.10 Strafen .................................................................................. 6 3.11 Reihenfolge .......................................................................... 6 Stand: Sept. 2009 F/1 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1-1 Disziplinen im Sommerbiathlon Sommerbiathlon kann in den folgenden Disziplinen durchgeführt werden: a.) Crosslauf mit Schießen (Crossbiathlon) b.) Rollskilaufen mit Schießen (Rollerbiathlon) c.) Mountainbikefahren mit Schießen (Mountainbike-Biathlon 1.2 Wettkampfprogramm für Sommerbiathlon DSV 2010 Die Saison für Sommerbiathlon beginnt jährlich im Juni und endet im Oktober. Das Wettkampfprogramm für Sommerbiathlon umfasst: 1. 3 Rollercups 2. 2 Crosscups 3. 1 OEM (Cross) 4. 1 WM (Roller) Nationale Verbände werden gebeten, das nationale Programm für alle Sommerbiathlonveranstaltungen jährlich bis zum 1. April an die Geschäftsstelle der IBU zu schicken. 1.3 Einschreibung und Meldung Bei Crosscups und Rollercups darf jeder nationale Verband 8 Wettkämpfer einschreiben und 8 Wettkämpfer melden. Bei OEM und WM darf jeder nationale Verband 6 Wettkämpfer einschreiben und 6 Wettkämpfer melden. Für den Staffelwettkampf darf nur eine Mannschaft pro NV gemeldet werden. Der ausrichtende NV darf mit Zustimmung des Assist. RD weitere Athleten einschreiben und melden. Die zusätzlichen Athleten kommen in eine gesonderte Auslosungsgruppe, die vor den üblichen Auslosungsgruppen platziert wird. 2. CROSS BIATHLON 2.1 Definition Crossbiathlon wird in der Kombination von Crosslauf und Kleinkaliberschießen ausgeführt. Die Gewehre werden von den Athleten nicht mitgeführt, sondern verbleiben auf dem Schießstand. 2.2 Spezifikationen Crossbiathlon 2.2.1 Regelspezifikationen Alle Wettkämpfer dürfen den Wettkampf beenden. Alle Athleten sind dafür verantwortlich, ihre Gewehre vor dem Schießen zu entnehmen und sie nach dem Schießen im zugewiesenen Gewehrständer zurückzulassen. Die Wettkämpfer müssen ihre Gewehre bis spätestens 5 Minuten vor dem ersten Start in den Ständern abgestellt haben, sonst erhalten sie keine Starterlaubnis. Die Gewehre dürfen erst wieder nach Beendigung des gesamten Wettkampfes und nachdem alle Gewehre vom IKR kontrolliert wurden aus den Gewehrständern entfernt werden. Stand: Sept. 2009 F/2 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV Der Verfolgungsstart kann mit einem festen Startintervall von 10 Sekunden durchgeführt werden. 2.2.2 WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN Crossbiathlon wird gemäß der folgenden Tabelle durchgeführt: Wettkämpferklasse Streckenlänge und Wettkampfart Schießeinlagen 5 Schüsse pro Schießeinlage Ausnahme Staffel Schießstrafe MÄNNER 7 KM EINZEL 4 KM SPRINT 6 KM VERFOLGUNG 6 KM MASSENSTART 4 x 4 KM STAFFEL L, S, L, S L, S L, L, S, S L, L, S, S L, S (jeweils) + 3 Schuss Reserve pro Schießeinlage 30 Sekunden 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde FRAUEN 6 KM EINZEL 3 KM SPRINT 5 KM VERFOLGUNG 5 KM MASSENSTART 4 x 3 KM STAFFEL L, S, L, S L, S L, L, S, S L, L, S, S L, S (jeweils) + 3 Schuss Reserve pro Schießeinlage 30 Sekunden 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde FRAUEN & MÄNNER 2 x 3 + 2 x 4 KM Gemischte Staffel L, S (jeweils) + 3 Schuss Reserve pro Schießeinlage 70 m Strafrunde JUNIOREN 7 KM EINZEL 4 KM SPRINT 6 KM VERFOLGUNG 6 KM MASSENSTART 3 x 4 KM STAFFEL L, S, L, S L, S L, L, S, S L, L, S, S L, S (jeweils) + 3 Schuss Reserve pro Schießeinlage JUNIORINNEN 6 KM EINZEL L, S, L, S 3 KM SPRINT L, S 5 KM VERFOLGUNG L, L, S, S 5 KM MASSENSTART L, L, S, S 3 x 3 KM STAFFEL L, S (jeweils) + 3 Schuss Reserve pro Schießeinlage 30 Sekunden 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde JUNIORINNEN& 2 x 3 + 2 x 4 KM JUNIOREN Gemischte Staffel L, S (jeweils) + 3 Schuss Reserve pro Schießeinlage 30 Sekunden 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde 70 m Strafrunde GESAMTANSTIEG Für die 1,0 km-Strecke Für die 1,2 km-Strecke Für die 1,3 km-Strecke Für die 1,4 km-Strecke Maximaler Höhenunterschied Maximaler Anstieg - Gesamtanstieg pro Runde: Gesamtanstieg pro Runde: Gesamtanstieg pro Runde: Gesamtanstieg pro Runde: 15-35 m 20-40 m 25-40 m 30-50 m 30 m 25 m Stand: Sept. 2009 F/3 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 2.3 WETTKAMPFANLAGEN Im Allgemeinen werden Wettkampfanlagen für Crossbiathlon gemäß den Regeln für Biathlonveranstaltungen im Winter errichtet, wobei jedoch die für Wettkämpfe im Sommer geltenden Unterschiede angemessen berücksichtigt werden. Die Wettkampfanlagen können mit Genehmigung des RD/Assist. RD/TD verändert werden. 2.3.1 Strecke Die Laufstrecken müssen mindestens 3 m breit sein. Die Strecken müssen einen Belag aus Gras oder Sägespänen oder einen Asphalt- oder Aschenbahnbelag aufweisen und frei von Hindernissen oder Unebenheiten sein. Alle Streckenteile müssen so beschaffen sein, dass sie von den Wettkämpfern in voller Geschwindigkeit gefahrlos durchlaufen werden können. 2.3.2 Markierung der Strecke Die Strecke muss deutlich markiert und über die gesamte Länge abgezäunt sein. 2.3.3 Start- und Zielzonen Die Start- und Zielzonen müssen flach und mindestens 5 m breit sein. Die Strecke nach dem Start und vor dem Ziel muss mindestens 50 m gerade verlaufen. Die Startgassen im Startbereich für die Staffel- und Massenstarts müssen mindestens 1 m breit und 30 m lang sein. 2.3.4 Schießstand Der Schießstand wird gemäß den IBU Veranstaltungs- und Wettkampfregeln errichtet. Beim Stehendschießen können die Wettkämpfer auf den Matten oder direkt auf dem Boden stehen. Es ist nicht gestattet, die Matten hochzuheben. 2.3.4.1 Gewehrständer Eine ausreichende Anzahl an Gewehrständern, wie von RD/Assist. RD/TD festgelegt, muss mit den Startnummern markiert und auf dem Schießstand oder in seiner Nähe vorhanden sein, so dass alle Wettkämpfer während des Laufs ihr Gewehr abstellen können. Alle Gewehrständer müssen in der gleichen Entfernung zum Schießstand aufgestellt sein. Die Ständer müssen aus Holz sein; der Bereich zwischen den Aussparungen zur Aufnahme der Gewehre muss mindestens 35 cm breit sein. Die Gewehrständer müssen so gestaltet sein, dass die Wettkämpfer die Gewehre problemlos abstellen und entnehmen können, und trotzdem gewährleisten, dass die Gewehre nicht versehentlich herausfallen. Die Nummern müssen mindestens 10 cm groß sein und eine Linienstärke von 1 cm aufweisen. 2.4 Strafrunde Die Strafrunde muss eine Länge von 70 m (+/- 5 m) aufweisen. Stand: Sept. 2009 F/4 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3. ROLLERBIATHLON 3.1 Definition Rollskilaufen mit Kleinkaliberschießen (Rollerbiathlon) ist eine Form des Sommerbiathlons, die in ähnlicher Weise durchgeführt wird wie Winterbiathlon. 3.2 Rollerbiathlon spezifische Wettkampfregeln 3.2.1 Regelspezifikationen Die Wettkämpfe werden nur mit Skirollern des gleichen Typs und Modells ausgetragen. Die IBU legt den Typ und das Modell der Skiroller fest und stellt diese Skiroller und Bindungen zur Verfügung. Das Gewehr muss auf der Strecke während des Wettkampfes mitgeführt werden. Die Wettkämpfer müssen ihr eigenes Gewehr, ihre eigenen Skischuhe, Skistöcke und Helme mitbringen. Die Helme müssen einem der internationalen Sicherheitsstandards (z.B. DIN EN 1078 oder äquivalente Normen) entsprechen. Solche Helme sind während jeder Art von Training und Wettkampf zu tragen. Das OK informiert darüber in der Ausschreibung. 3.2.2 Wettkampfspezifikationen Rollerbiathlon wird gemäß Tabelle 1 unter Artikel 1.3.8 der Veranstaltungs- und Wettkampfregeln durchgeführt. Jede Änderung muss von der IBU genehmigt werden. 3.2.3 Kontrolle der Ausrüstung/Bekleidung Der RD/Assist. RD/TD/IKR Material und die OKs müssen für eine technische Kontrolle von allen Skirollern sorgen. Skiroller werden nach dem offiziellen Training, vor dem Start und nach dem Ende der Wettkämpfe überprüft. Bei der Kontrolle werden das Model, der Typ und die Geschwindigkeit der Skiroller kontrolliert. Die Teilnehmer erhalten ihre Skiroller mit einer Zulassungsmarkierung direkt vor dem Start. 3.3 WETTKAMPFANLAGEN 3.3.1 Start- und Zielbereiche Der Startbereich für Einzelstarts muss eine gerade Startlinie aufweisen, die rechtwinkelig (90°) zur Laufrichtung verläuft. Die Startlinie für Gruppen- oder Simultanstarts muss so angelegt sein, dass die Wettkämpfer die gleiche Entfernung zurücklegen müssen. Die 50 m vor der Ziellinie sollten gerade, flach und in drei Bahnen, die von einer weißen Linie markiert werden, aufgeteilt sein. Die 50 m hinter der Ziellinie müssen ebenso gerade und flach sein. 3.3.2 Strecken Die Mindestbreite der Wettkampfstrecke beträgt 3,5 m oder mehr. Die Abfahrtsstrecken und Kurven müssen so angelegt sein, dass sie von den Wettkämpfern mit voller Geschwindigkeit ohne Unfallrisiko durchlaufen werden können. Stand: Sept. 2009 F/5 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.3.3 Schießstand Für die Errichtung der Schießstände gelten die Bestimmungen für Winterbiathlon. 3.3.4 Strafrunde Eine asphaltierte Strafrunde von 150 m (+/- 5 m) muss entsprechend den Winterbiathlonregeln angelegt sein. 3.4 SCHIESSBESTIMMUNGEN Für Rollerbiathlon gelten die gleichen Schießbestimmungen wie für Winterbiathlon, aber die Wettkämpfer müssen mit beiden Füßen/Skirollern auf den Matten stehen. 4. MOUNTAINBIKEBIATHLON (Neuer Anhang ) 3.1 DEFINITION Mountainbikebiathlon ist ein Sommersport bestehend aus Mountainbikefahren und Kleinkaliberschießen. 3.2 WETTKÄMPFERKLASSEN Männer und Frauen - 15 - 20 Jahre; - 21 - 30 Jahre; - 31 - 40 Jahre; - 41 Jahre und älter. 3.3 WETTKÄMPFE Männer 9 km (3-3-3) mit 2 Schießeinlagen (L, S); Frauen 6 km (2-2-2) mit 2 Schießeinlagen (L, S). 3.3.1 Qualifikation falls erforderlich durch hohe Anmeldezahlen Männer 6 km (2-2-2) mit 2 Schießeinlagen (L, S); Frauen 4,5 km (1,5-1,5-1,5) mit 2 Schießeinlagen (L, S). 3.4 AUSLOSUNG DER STARTNUMMERN NACH KLASSEN Auslosung in Gruppen pro Klasse, höchstens 4 Verlosungsgruppen pro Klasse. 3.5 WETTKAMPFJURY - 1 TD benannt vom TK der IBU; - 1 Internationaler Kampfrichter der IBU; - 1 Internationaler Kampfrichter der UCI; - 2 Mannschaftsführer. 3.6 WETTKAMPFANLAGEN UND -EINRICHTUNGEN Stand: Sept. 2009 F/6 Arbeitspapier Kampfrichterreferat Biathlon DSV 3.6.1 Start/Ziel a) Einzelstart mit 60 sek. Intervall; b) Massenstart. Zielzone mindestens 6 m breit mit einem Auslauf von 10 x 30 m. 3.6.2 Strecke Mindestens 2 Schleifen in kupiertem Gelände. 3.6.3 Strafrunde Die Strafrunde muss in einem leicht kupierten Gelände so angelegt sein, dass es ca. 30 sek. dauert, diese zu durchfahren. 3.6.4 Schießstand Gemäß IBU Wettkampfregeln, zusätzlich Rad- und Gewehrständer. 3.7 WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG Wettkampfausrüstung und Bekleidung müssen den Regeln der IBU und der UCI entsprechen: 3.7.1 Überprüfung von Ausrüstung und Bekleidung Vor dem Start und nach dem Zieleinlauf werden Ausrüstung und Bekleidung durch Internationale Kampfrichter der IBU und der UCI überprüft. 3.8 TRAINING UND ANSCHIESSEN 3.8.1 Vor dem Wettkampftag haben die Athleten Gelegenheit, auf der Wettkampfstrecke und dem Schießstand zu trainieren. 3.8.2 Das Anschießen beginnt 1 Std. vor dem Start und endet 10 Min. vor dem Start. 3.9 SCHIESSBESTIMMUNGEN Nachdem das Bike in dem Radständer abgestellt wurde, nimmt der Athlet sein Gewehr aus dem Gewehrständer, platziert es in Tragestellung auf seinem Rücken und begibt sich zu seiner Schießbahn (liegend oder stehend), gibt 5 Schuss ab, platziert das Gewehr wieder in Tragestellung auf seinem Rücken, bringt es zurück zum Gewehrständer und nimmt das Rennen mit seinem Mountainbike wieder auf. Für jeden Fehlschuss muss der Athlet eine Strafrunde durchfahren. 3.10 STRAFEN 3.10.1 Die Regeln der IBU und UCI angewandt, wo geeignet. 3.10.2 Disqualifikation a) Für Nichttragen des Gewehres in Tragestellung auf dem Rücken; b) Für Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen. 3.11 REIHENFOLGE Die Reihenfolge der Wettkämpfer ergibt sich aus ihrer Wettkampfzeit, in der sie die Strecke bewältigen, gemessen auf 1/10 sek. Stand: Sept. 2009 F/7 Arbeitspapier 5. Kampfrichterreferat Biathlon DSV IBU ANTI-DOPING-REGELN (Nur im engl. Original der IBU verfügbar) Stand: Sept. 2009 F/8