29. Plenum
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29. Plenum
NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, dem 28. Mai 2008, im Plenarsaal der Gemeinde Bad Gastein stattgefundene 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein. Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.30 Uhr Anwesende: ÖVP: Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer als Vorsitzender Herr GR. Alfred Mayer Herr GR. Martin Kerschbaumer Herr GV. Paul Bayr Frau GV. Erika Ullreich Herr GV. Fritz Ressler Herr GV. Ing. Arno Kofler Herr GV. Hubert Weitgasser SPÖ: Frau GR. Henriette Reder Herrn GR. Peter Pfarrmaier Herr GR. Alfred Moser Herr GV. Johann Linasi Herr GV. Andreas Kandler Herr GV. Alfred Brenner Herr GV. Dr. Ronny Baier ab 18.45 Uhr, Pkt. 12) der TO Herr GV. Heinz Czak ULB: Herr GV. Dr. Roland Krenn Herr GV. Markus Schwabl FPÖ: Herr GV. Michael Sametreiter Herr Mag. Peter Hinterstoisser, Amtsleiter Frau VB. Karin Stingl, Finanzabteilungsleiter Herr Ing. Harald Ortner, Bauamtsleiter Schriftführerin: VB. Cilly Wallinger 12 Zuhörer Entschuldigt: ÖVP: GR. Ing. Kurt Schneeweiss, GV. Dietmar Wernitznig SPÖ: Vbgm. BR. Manfred Gruber, Vbgm. Gerhard Kendlbacher, GV. Albert Pichler, GV. Karl Revoul Tagesordnung: 1) Eröffnung und Begrüßung 2) Feststellung der Beschlußfähigkeit 3) Anträge zur Tagesordnung 4) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein vom 26.03.2008 5) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein vom 29.04.2008 6) Verlesung und Genehmigung des Protokolles über die Sitzung des RECHTS- und FINANZAUSSCHUSSES vom 07.05.2008 (Prot.Nr. 3/2008) mit den Anträgen zu den Punkten: 4. Spießberger & Söhne KEG, Böcksteiner Bundesstraße 104, 5645 Böckstein; Werkvertrag zur Besorgung des Winterdienstes auf Gemeindestraßen; einstimmiger Antrag 5. Österr. Bundesforste AG - Benützungsvertrag Vertragsverlängerung Hinweistafel an der Nassfelder Alpenstraße; einstimmiger Antrag 7. Österr. Bundesforste AG - Benützungsvertrag Vertragsverlängerung für Dorfplatz Badbruck und Überschreitung der HHST. 1/815/7011; einstimmiger Antrag 8. Schülerin Martina Wallner; Ansuchen um Besuch der sprengelfremden Volks- und Hauptschule in Bad Hofgastein; einstimmiger Antrag 9. Schüler Rene Münichsdorfer; Ansuchen um Besuch eines freiwilligen 11. Schuljahres im SPZ Bad Hofgastein; einstimmiger Antrag 10. WTA Tennis Turnier "Gastein Ladies" 2008; MatchMaker Communication GmbH & Co KG, Kienzlstraße 13, 4600 Wels; Tennis Club Wels 76, Maximilianstraße 30, 4600 Wels; Subvention; - einstimmiger Antrag 11. Objekt in der Au 10; Heidrun Glawitsch; Ermäßigung der Trinkwasser- und Kanalgebühr wegen Rohrbruch; einstimmiger Antrag 12. Erhöhung der HHST. 1/842/728 für Holzschlägerungen (Umlaufbeschluss); einstimmiger Antrag 13. Überschreitung der HHST. 1/816/7282, Effektbeleuchtung für Hotel Straubinger, Haus Austria, Badeschloss, Haus Schachinger und Flutlicht auf Wasserfallfelsen; 1) Rechnung Gasteinklang Eventtechnik, 50 % Kostenanteil Gemeinde vom 20.12.2007 bis 31.03.2008 für Verleihkosten div. Farbwechsler; 2) Rechnung Kurund Fremdenverkehrsverband Bad Gastein, 50 % Kostenanteil Gemeinde für Beleuchtung lt. Rechnung Lesonitzky; einstimmiger Antrag ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 2 14. Überschreitung der HHST. 6720 der Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde Bad Gastein, Kurs Viktor Bauer "Sanierung von Bauwerken"; einstimmiger Antrag 15. Überschreitung der HHST. 1/269/728 und HHST. 1/269/7571City Slopestyle in Bad Gastein (Red Bull); einstimmiger Antrag 16. Überschreitung der HHST. 1/266/701 - Österr. Bundesforste AG - Pacht Schiabfahrten Graukogel; einstimmiger Antrag 17. Leasing Kommunalfahrzeug Type „BOKIMOBIL Typ HY 1251 komplett mit Fräse, Pflug, Kehrmaschinenaufsatz und Streugerät (Ersatzfahrzeug für LADOG) zum Kaufpreis von € 155.820,-- inkl. Mwst. für den Bauhof der Gemeinde Bad Gastein (Umlaufbeschluss) – einstimmiger Antrag 18. Herbert Altenhuber, Ederplatz 1, 5640 Bad Gastein; Verlängerung der Bestellung zum Geschäftsführer der Gasteiner Alpenstrasse Ges.m.b.H. bis 31.12.2011; einstimmiger Antrag 7) Verlesung und Genehmigung des Protokolles über die Sitzung des Ausschusses für BAU-, RAUMPLANUNGS- und UMWELTANGELEGENHEITEN vom 08.05.2008 (Prot.Nr. 2/2008) mit den Anträge zu den Punkten: 7.) Öffentliche Beleuchtung Golfpromenade: Kleinhofbrücke bis Miesbichlbrücke – einstimmiger Antrag 8) a) Genehmigung der Jahresrechnung 2007 b) Entlastung des Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2007 9) Lindenthaler Othmar – Aufnahme in die Eigenjagd Stubnerkogel der Gemeinde Bad Gastein – Beratung und Beschlussfassung 10) Einrichtung einer Schulkindgruppe im Kindergarten Bad Gastein für das Schuljahr 2008/2009 – Beratung und Beschlussfassung 11) Kindergarten Böckstein: a) Änderung der Öffnungszeiten b) Einrichtung einer alterserweiterten Gruppe c) Gebührenordnung für die alterserweiterte Gruppe 12) Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich „Hotel Europe – Hotel Weismayr“ – Gp. 259, 22/1, .231, .184, .150, 25/3 und 770/3, KG Badgastein – Beratung und Beschlussfassung 13) Vergabe Kanalisation BA 12 Schareckstraße Birkenring – Beratung und Beschlussfassung 14) Allfälliges a) Museum Bad Gastein – Standortfrage b) Kahlschlag im Bereich gegenüber Ullmannlehen bis zum Mühlradl c) Geplante Sanierung Quellpark ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 3 SITZUNGSBERICHT 1) Begrüßung und Eröffnung Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. 2) Feststellung der Beschlußfähigkeit Der Vorsitzende stellt die Beschlußfähigkeit fest. 3) Anträge zur Tagesordnung Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt 13) Vergabe Kanalisation BA 12 Schareckstraße Birkenring – Beratung und Beschlussfassung zu ergänzen. Abstimmung: einstimmige Annahme 4) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein vom 26.03.2008 Der Vorsitzende stellt die Niederschrift zur Debatte. Antrag: Da keine Wortmeldung erfolgt, beantragt der Vorsitzende die Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.03.2008 zu genehmigen. Abstimmung: einstimmige Annahme ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 4 5) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein vom 29.04.2008 Der Vorsitzende stellt die Niederschrift zur Debatte. Antrag: Da keine Wortmeldung erfolgt, beantragt der Vorsitzende die Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.04.2008 zu genehmigen. Abstimmung: einstimmige Annahme 6) Verlesung und Genehmigung des Protokolles über die Sitzung des RECHTS- und FINANZAUSSCHUSSES vom 07.05.2008 (Prot.Nr. 3/2008) mit den Anträgen zu den Punkten: 4. Spießberger & Söhne KEG, Böcksteiner Bundesstraße 104, 5645 Böckstein; Werkvertrag zur Besorgung des Winterdienstes auf Gemeindestraßen; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeindevertretung erteilt dem Werkvertrag Beilage ./A mit der Spießberger & Söhne KEG, Böcksteiner Bundesstraße 104, 5645 Böckstein, über die Besorgung des Winterdienstes auf Gemeindestraßen der Gemeinde Bad Gastein, die Zustimmung Das Vertragsverhältnis hat am 01.01.2005 begonnen und endet mit Ablauf des 30.04.2010 durch Ablauf der Zeit. Das pauschale Entgelt beträgt pro Winterdienstperiode (01.11. bis 30.04. des Folgejahres) € 35.610,00 zuzüglich MWSt. Das Entgelt wird in sechs gleich hohen Teilbeträgen á € 5.935,00 zuzüglich MWSt. zum 30.11, 31.12., 31.01., 28.02., 31.03. und 30.04. einer jeden Winterdienstperiode zur Zahlung fällig. Der Werklohn ist nach dem Verbraucherpreisindex 2000 wertgesichert Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: Amtsleiter Mag. Hinterstoisser ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 5 5. Österr. Bundesforste AG - Benützungsvertrag Vertragsverlängerung Hinweistafel an der Nassfelder Alpenstraße; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeindevertretung erteilt dem Abschluss des 4. Nachtrages zum Benützungsübereinkommen mit den Österreichischen Bundesforste AG, 3002 Purkersdorf, Pummergasse 10-12, vertreten durch den Forstbetrieb Pongau, 5600 St. Johann i. Pg., Zaglausiedlung 3 die Zustimmung. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Siegfried Moser 7. Österr. Bundesforste AG - Benützungsvertrag Vertragsverlängerung für Dorfplatz Badbruck und Überschreitung der HHST. 1/815/7011; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Die Gemeindevertretung erteilt dem Abschluss des 4. Nachtrages zum Benützungsübereinkommen mit den Österreichischen Bundesforste AG, 3002 Purkersdorf, Pummergasse 10-12, vertreten durch den Forstbetrieb Pongau, 5600 St. Johann i. Pg., Zaglausiedlung 3 die Zustimmung. 2. Die Haushaltsstelle 1/815/7011 ist um € 200,- auf nunmehr € 300,-- zu erhöhen. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Siegfried Moser ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 6 8. Schülerin Martina Wallner; Ansuchen um Besuch der sprengelfremden Volksund Hauptschule in Bad Hofgastein; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge den Besuch der sprengelfremden Volks- und Hauptschule in Bad Hofgastein für die Tochter Martina Wallner, geb. 28.7.2002, genehmigen. Die Kosten werden ab dem Budget 2009 auf der Hhst. 1/211/752 vorgesehen. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Siegfried Moser 9. Schüler Rene Münichsdorfer; Ansuchen um Besuch eines freiwilligen 11. Schuljahres im SPZ Bad Hofgastein; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass dem Antrag der Mutter auf Grund der positiven Stellungnahme der Schule stattgegeben wird und der Schüler Rene Münichsdorfer das 11. Pflichtschuljahr im SPZ Bad Hofgastein besucht. Der Schulaufwandsbeitrag im Sinne der Bestimmungen des SchOAG 1995, LGBl. Nr. 64 i.d.g.F. für den Schulerhalter wird genehmigt. Die Kosten sind im Budget 2009 auf der Hhst. 1/213/752 vorzusehen. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Siegfried Moser ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 7 10. WTA Tennis Turnier "Gastein Ladies" 2008; MatchMaker Communication GmbH & Co KG, Kienzlstraße 13, 4600 Wels; Tennis Club Wels 76, Maximilianstraße 30, 4600 Wels; Subvention; - einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge der Zahlung einer Subvention an den Tennis Club Wels 76, Maximilianstraße 30, 4600 Wels, zu dem von 12.07.2008 bis 20.07.2008 im Gasteinertal veranstalteten WTA Tennis Turnier „Gastein Ladies“ 2008, in Höhe von € 25.000,00 die Zustimmung erteilen. Finanzierung: Voranschlag 2008, HHST 1/269/7573 Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: Amtsleiter Mag. Hinterstoisser 11. Objekt in der Au 10; Heidrun Glawitsch; Ermäßigung der Trinkwasser- und Kanalgebühr wegen Rohrbruch; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen, dem Ansuchen gemäß Grundsatzbeschluss Pkt. 1 stattzugeben, die Kanalgebühr für die Verlustwassermenge von 176 m³ ( € 468,16 netto ) abzusetzen. Verbrauch Verbrauch Verbrauch Verbrauch Durchschnitt Verbrauch Differenz 2003 2004 2005 2006 ca. 2007 220 m³ 268 m³ 180 m³ 223 m³ 223 m³ 399 m³ 176 m³ Kanalgebühr 2007 100% 176 m³ á € 2,66 10 % Mwst. Gesamtbetrag: € 468,16 € 46,82 € 514,98 ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 8 Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Johann Knoll 12. Erhöhung der HHST. 1/842/728 für Holzschlägerungen (Umlaufbeschluss); einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge die Erhöhung der Haushaltsstelle 1/842/728 um € 7.500,-- auf € 22.500,-- beschließen. Ein Umlaufbeschluss liegt bereits vor. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Josef Trigler 13. Überschreitung der HHST. 1/816/7282, Effektbeleuchtung für Hotel Straubinger, Haus Austria, Badeschloss, Haus Schachinger und Flutlicht auf Wasserfallfelsen; 1) Rechnung Gasteinklang Eventtechnik, 50 % Kostenanteil Gemeinde vom 20.12.2007 bis 31.03.2008 für Verleihkosten div. Farbwechsler; 2) Rechnung Kur- und Fremdenverkehrsverband Bad Gastein, 50 % Kostenanteil Gemeinde für Beleuchtung lt. Rechnung Lesonitzky; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Überschreitung auf der HHST 1/816/7282 in der Höhe von € 1.865,03 für die Effektbeleuchtung Hotel Straubinger, Haus Austria, Badeschloss, Haus Schachinger und Flutlicht auf Wasserfallfelsen für den Zeitraum vom 20.12.2007 bis 31.3.2008 zu genehmigen. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Katharina Stingl ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 9 14. Überschreitung der HHST. 6720 der Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde Bad Gastein, Kurs Viktor Bauer "Sanierung von Bauwerken"; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeindevertretung erteilt der Überschreitung der HHST 6720 Kursbeitrag „Sanierung von Bauwerken“ in Höhe von € 324,00 für Viktor Bauer, die Zustimmung. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Katharina Stingl 15. Überschreitung der HHST. 1/269/728 und HHST. 1/269/7571City Slopestyle in Bad Gastein (Red Bull); einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Überschreitungen der HHST 1/269/728 in Höhe von € 7.277,00 und HHST 1/269/7571 ( Subventionen) Bauhofleistungen in der Höhe von € 22.166,00 zu genehmigen. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Katharina Stingl ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 10 16. Überschreitung der HHST. 1/266/701 - Österr. Bundesforste AG - Pacht Schiabfahrten Graukogel; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge die Erhöhung der Haushaltsstelle 1/266/701 um € 1.300,-- zu beschließen. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Siegfried Moser 17. Leasing Kommunalfahrzeug Type „BOKIMOBIL Typ HY 1251 komplett mit Fräse, Pflug, Kehrmaschinenaufsatz und Streugerät (Ersatzfahrzeug für LADOG) zum Kaufpreis von € 155.820,-- inkl. Mwst. für den Bauhof der Gemeinde Bad Gastein (Umlaufbeschluss) – einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeinde Bad Gastein erteilt der Salzburger Sparkasse Bank AG den Leasingauftrag zur Finanzierung des Kommunalfahrzeuges Type „BOKIMOBIL Typ HY 1251 komplett mit Fräse, Pflug, Kehrmaschinenaufsatz und Streugerät (Ersatzfahrzeug für LADOG) . Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Katharina Stingl ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 11 18. Herbert Altenhuber, Ederplatz 1, 5640 Bad Gastein; Verlängerung der Bestellung zum Geschäftsführer der Gasteiner Alpenstrasse Ges.m.b.H. bis 31.12.2011; einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Finanzausschusses vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeinde Bad Gastein erteilt als Gesellschafterin der Gasteiner Alpenstrasse Ges.m.b.H. der Verlängerung der Bestellung von Herrn Herbert Altenhuber, Ederplatz 1, 5640 Bad Gastein, als alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer unter Ausschöpfung der gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz 1998 zur Verfügung stehenden fünfjährigen Frist um weitere drei Jahre, somit bis zum 31.12.2011, entsprechend dem beiliegenden Gesellschafterbeschluss Beilage ./A, die Zustimmung. Weiters erteilt die Gemeinde Bad Gastein der Ergänzung zum Geschäftsführervertrag vom 14./15.01.2002, Beilage ./B, die Zustimmung. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: Amtsleiter Mag. Hinterstoisser -oooOOOOOOooo- Sodann stellt der Vorsitzende das Gesamtprotokoll des Rechts- und Finanzausschusses vom 07.05.2008 (Prot.Nr. 3/2008) zur Debatte. Antrag: Da keine Wortmeldung erfolgt, beantragt der Vorsitzende, das Protokoll des Rechts- und Finanzausschusses vom 07.05.2008 (Prot.Nr. 3/2008) zu genehmigen. Abstimmung: einstimmige Annahme -oooOOOOOOooo- ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 12 7) Verlesung und Genehmigung des Protokolles über die Sitzung des Ausschusses für BAU-, RAUMPLANUNGS- und UMWELTANGELEGENHEITEN vom 08.05.2008 (Prot.Nr. 2/2008) mit den Anträge zu den Punkten: 7.) Öffentliche Beleuchtung Golfpromenade: Kleinhofbrücke bis Miesbichlbrücke – einstimmiger Antrag Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte. Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag des Ausschusses für Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten vor: Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Errichtung einer öffentlichen Beleuchtung der Golfpromenade zu planen und mit dem Grundbesitzer Gespräche zu führen. Danach wäre der Punkt an den Finanz – Ausschuss abzutreten. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: Ing. Harald Ortner 8) a) Genehmigung der Jahresrechnung 2007 b) Entlastung des Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2007 Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer übergibt den Vorsitz an Frau GR. Henriette Reder und verlässt zum Tagesordnungspunkt 8) a)b) das Sitzungszimmer. Sachverhalt: BERICHT DES ÜBERPRÜFUNGSAUSSCHUSSES ZUR JAHRESRECHNUNG 2007 1) Die Jahresrechnung 2007 ist vom 21.April 2008 bis 25. April 2008 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. 2) Der Überprüfungsausschuß hat gemäß § 50 Abs.2 der Gemeindeordnung die Jahresrechnung 2007 vom 13. März 2008 bis 14.April 2008 in insgesamt 3 Sitzungen überprüft. 3) Die Kassenprüfung erfolgte am 13. März 2008, das Protokoll liegt bei. ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 13 4) Sollabschluß Ordentlicher Haushalt: angeordnete Einnahmen 2007 Sollabgang 2005 angeordnete Ausgaben 2007 ergibt einen Sollabgang 2007 5) EURO EURO EURO EURO 14.201.634,97 -18.375,51 -14.195.977,41 -12.717,95 Außerordentlicher Haushalt angeordnete Einnahmen 2007 angeordnete Ausgaben 2007 Ergebnis EURO EURO EURO 2.452.479,16 2.452.479,16 0,00 6) Bemerkungen Überprüfungsausschuß Protokoll 1 - 3 7) Der Überprüfungsausschuss beantragt: 1. die vorliegende Jahresrechnung 2007 zu genehmigen abzgl. unwirksam 14.598,00 14.598,00 0,00 bereinigtes Ergebnis 2007 2.437.881,16 2.437.881,16 0,00 Abstimmung: einstimmige Annahme 2.dem Bürgermeister für das Rechnungsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen. Abstimmung: einstimmige Annahme 9) Lindenthaler Othmar – Aufnahme in die Eigenjagd Stubnerkogel der Gemeinde Bad Gastein – Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Amtsbericht vom 15.05.2008 – VB. Elisabeth Zlöbl Herr Othmar Lindenthaler hat mit Schreiben vom 25.4.2008 ein Ansuchen um Aufnahme in die Jagdgesellschaft der Gemeinschaftsjagd der Gemeinde sowie der Eigenjagd der Gemeinde am Stubnerkogel gestellt. Herr Walter Pichler und Herr Gugganig Volgger sind aus der Jagdgesellschaft ausgeschieden und daher soll die freie Stelle mit Herrn Othmar Lindenthaler nachbesetzt werden. ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 14 Die Gemeindejagdkommission der Gemeinde Bad Gastein hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2008 über das Ansuchen beraten und einhellig beschlossen, Herrn Othmar Lindenthaler mit sofortiger Wirkung in die Gemeinschaftsjagd der Gemeinde Bad Gastein- Linkes Achenufer – aufzunehmen. Ein Teil der Gemeinschaftsjagd – Linkes Achenufer – ist die Eigenjagd Stubnerkogel der Gemeinde Bad Gastein. Es ist daher erforderlich, über die Aufnahme von Herrn Lindenthaler Othmar auch einen Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen. Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen, Herrn Lindenthaler Othmar mit sofortiger Wirkung in die Jagdgesellschaft der Eigenjagd Stubnerkogel der Gemeinde Bad Gastein aufzunehmen. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Elisabeth Zlöbl 10) Einrichtung einer Schulkindgruppe im Kindergarten Bad Gastein für das Schuljahr 2008/2009 – Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Amtsbericht vom 14.05.2008 – VB. Cilly Wallinger Voraussetzung für die Einrichtung einer Schulkindgruppe ist das Nichtzustandekommen der schulischen Nachmittagsbetreuung in der Schule. Die Bewilligung durch das Amt der Salzburger Landesregierung wird daher immer nur auf 1 Jahr befristet. Wie bereits im vergangenen Jahr wurden bei der für Schulen gemäß Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz verpflichtenden Bedarfserhebung zur schulischen Nachmittagsbetreuung die Mindestzahlen von 15 Schülern an mindestens 3 Tagen die Woche knapp nicht erreicht. Auf Grund der Gegebenheit, dass sich für die schulische Nachmittagsbetreuung insgesamt 18 Kinder an verschiedenen Tagen angemeldet haben, ergibt sich für die Gemeinde die Notwendigkeit, eine Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder anzubieten. Bei der von der Gemeinde durchgeführten Bedarfserhebung für eine Schulkindgruppe haben sich für Montag – 16 Kinder Donnerstag – 11 Kinder Dienstag – 12 Kinder Freitag – 8 Kinder Mittwoch – 15 Kinder angemeldet. Die Einrichtung der Schulkindgruppe im Kindergarten Bad Gastein erfolgt unter den gleichen Rahmenbedingungen wie bereits für das Schuljahr 2007/2008 nur mit der Ergänzung, dass auch eine Betreuung an schulautonomen Tagen, in den Semester- und auch in den Sommerferien angeboten wird (Beilage A). (Beilage B: vorläufige Kostenaufstellung) ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 15 Es ergeht der Amtsantrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeinde Bad Gastein errichtet im Kindergarten Bad Gastein für das Schuljahr 2008/2009 eine Schulkindgruppe unter den gleichen Rahmenbedingungen wie im Schuljahr 2007/2008 mit der Ergänzung, dass auch eine Betreuung an schulautonomen Tagen, in den Semester- und auch Sommerferien angeboten wird. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Cilly Wallinger 11) Kindergarten Böckstein: a) Änderung der Öffnungszeiten b) Einrichtung einer alterserweiterten Gruppe c) Gebührenordnung für die alterserweiterte Gruppe Sachverhalt: Amtsbericht vom 13.05.2008 – VB. Cilly Wallinger Auf Grund des drastischen Rückganges der Kinderzahlen im Kindergarten Böckstein ab September 2008 (18 Kinder am Vormittag, 5 Kinder am Nachmittag) wurde, um eine Ganztagesbetreuungseinrichtung im Kindergarten Böckstein halten und auch dem Wunsch vieler Eltern nach einer Betreuungsmöglichkeit für Kinder unter 3 Jahren nachkommen zu können, eine Bedarfserhebung zur Einrichtung einer alterserweiterten Gruppe, in der Kinder zwischen 1,5 Jahren bis zur 4. Klasse Volksschule aufgenommen werden können, durchgeführt. Auf Grund der Anmeldungen (siehe Beilage A) kann eine alterserweiterte Gruppe im Kindergarten Böckstein eingerichtet werden. Die Öffnungszeiten für den Kindergarten Böckstein sind von derzeit 07.00 – 17.00 Uhr auf 07.00 – 12.30 Uhr abzuändern und die Ganztages- bzw. Nachmittagskinder des Kindergartens werden in der alterserweiterten Gruppe, welche von 07.00 – 17.00 Uhr geöffnet ist, betreut. Es muss kein zusätzliches Personal aufgenommen werden. Die Einrichtung der alterserweiterten Gruppe bedarf einer Bewilligung durch das Amt der Salzburger Landesregierung. Folgende Rahmenbedingungen für die Einrichtung der alterserweiterten Gruppe sind festzulegen: Aufnahme: Kinder von 1,5 Jahren bis zur 4. Klasse Volksschule Wenn nicht alle Kinder aufgenommen werden können (max. 16 Kinder pro Tag), werden zuerst Kinder berufstätiger Eltern bzw. AlleinerzieherInnen aufgenommen. ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 16 ¼ - Betreuung „Unter-3-Jährige“ Zur Eingewöhnung oder aus div. anderen Gründen von Kindern unter 3 Jahren kann über einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit einer ¼ Betreuung (= 10 Stunden / Woche) in Anspruch genommen werden. Betreuungszeitraum: Der Betreuungszeitraum richtet sich nach dem Kindergartenjahr. Das Kindergartenjahr beginnt am zweiten Montag im September und dauert bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres. Die Kindergartenferien beginnen an dem Samstag, der frühestens auf den 5. Juli oder spätestens auf den 11. Juli fällt und dauert bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres. Mit Beginn der Kindergartenferien wird für 8 Wochen der Sommerkindergarten im Kindergarten Bad Gastein angeboten. Im Sommerkindergarten werden vorrangig Kinder berufstätiger Eltern / AlleinerzieherInnen aufgenommen. Eine Woche vor Beginn des neuen Kindergartenjahres sind alle Kindergärten geschlossen, um ein störungsfreies Putzen (desinfizieren) sämtlicher Spielsachen vorzunehmen. Der Kindergarten ist geschlossen: - an gesetzlichen Feiertagen - während der Weihnachtsferien (vom 24.12. bis einschl. 06.01.) und am 23. 12., wenn dieser auf einen Montag fällt - während der Osterferien (vom Samstag vor dem Palmsonntag bis einschließlich Dienstag nach Ostern) - am Faschingdienstag ab 12 Uhr - am 2. November (Allerseelentag) Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 07.00 – 17.00 Uhr Gebühren: Die Gebühren für 1,5 – 6-Jährige sind an die Kindergartentarife und die für Volksschulkinder an die Tarife der Schulkindgruppe im KG Bad Gastein angepasst. Beilage B: vorläufige Kostenaufstellung ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 17 Es ergeht der Amtsantrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: a) Die Öffnungszeiten des Kindergartens Böckstein werden von 07.00 – 17.00 Uhr auf 07.00 – 12.30 Uhr geändert. b) Die Gemeinde Bad Gastein errichtet im Kindergarten Böckstein eine alterserweiterte Gruppe mit folgenden Rahmenbedingungen: Aufnahme: Kinder von 1,5 Jahren bis zur 4. Klasse Volksschule Wenn nicht alle Kinder aufgenommen werden können (max. 16 Kinder pro Tag), werden zuerst Kinder berufstätiger Eltern bzw. AlleinerzieherInnen aufgenommen. ¼ - Betreuung „Unter-3-Jährige“ Zur Eingewöhnung oder aus div. anderen Gründen von Kindern unter 3 Jahren kann über einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit einer ¼ Betreuung (= 10 Stunden / Woche) in Anspruch genommen werden. Betreuungszeitraum: Der Betreuungszeitraum richtet sich nach dem Kindergartenjahr. Das Kindergartenjahr beginnt am zweiten Montag im September und dauert bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres. Die Kindergartenferien beginnen an dem Samstag, der frühestens auf den 5. Juli oder spätestens auf den 11. Juli fällt und dauert bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres. Mit Beginn der Kindergartenferien wird für 8 Wochen der Sommerkindergarten im Kindergarten Bad Gastein angeboten. Im Sommerkindergarten werden vorrangig Kinder berufstätiger Eltern / AlleinerzieherInnen aufgenommen. Eine Woche vor Beginn des neuen Kindergartenjahres sind alle Kindergärten geschlossen, um ein störungsfreies Putzen (desinfizieren) sämtlicher Spielsachen vorzunehmen. Der Kindergarten ist geschlossen: - an gesetzlichen Feiertagen - während der Weihnachtsferien (vom 24.12. bis einschl. 06.01.) und am 23. 12., wenn dieser auf einen Montag fällt - während der Osterferien (vom Samstag vor dem Palmsonntag bis einschließlich Dienstag nach Ostern) - am Faschingdienstag ab 12 Uhr - am 2. November (Allerseelentag) ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 18 Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 07.00 – 17.00 Uhr Gebühren: Die Gebühren für 1,5 – 6-Jährige sind an die Kindergartentarife und die für Volksschulkinder an die Tarife der Schulkindgruppe im KG Bad Gastein angepasst. c) Gebührenordnung für die alterserweiterte Gruppe im Kindergarten Böckstein gültig ab September 2008 Kinder von 1,5 – 6 Jahre (angepasst an die Kindergartentarife) Ganztagestarif - (50 Std./Wo = Vollbetreuung) ohne Essen von 7.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17. Uhr 1 Kind ab 2 Kinder Kind unter 3 Jahre monatlich monatlich monatlich mit Essen von 7.00 – 17.00 Uhr 1 Kind ab 2 Kinder Kind unter 3 Jahre monatlich monatlich monatlich Vormittagstarif - (30 Std./Wo = ¾ Betreuung) ohne Essen von 7.00 – 12.30 Uhr 1 Kind ab 2 Kinder Kind unter 3 Jahre monatlich monatlich monatlich mit Essen von 7.00 – 13.00 Uhr 1 Kind ab 2 Kinder Kind unter 3 Jahre monatlich monatlich monatlich Nachmittagstarif - (20 Std./Wo = ½ Betreuung) ohne Essen von 13.00 – 17.00 Uhr Kind unter 3 Jahre mit Essen von 12.30 – 17.00 Uhr Kind unter 3 Jahre ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 je € € € 80,00 72,00 116,00 je € € € 125,00 117,00 161,00 je € € € 66,00 58,00 94,00 je € € € 111,00 103,00 139,00 monatlich monatlich € € 47,00 76,00 monatlich monatlich € € 92,00 121,00 Seite 19 Pro Essen inkl. Nachmittagsbetreuung bis 17.00 Uhr € € 2,50 6,00 Bastelbeitrag halbjährlich (Oktober und März) – nicht rückzahlbar bei vorzeitigem Austritt € 15,00 Tarif für Kind unter 3 Jahren für ¼ Betreuung (bis 10 Std. / Woche) monatlich € 33,00 monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich € € € € € 16,00 32,00 48,00 64,00 80,00 halbjährlich halbjährlich € € 15,00 8,00 Kinder von 6 - 10 Jahren (angepasst an Schulkindgruppe) ohne Essen von 12.00 – 17.00 Uhr 1 Tag ( 5 Std. / Wo) 2 Tage (10 Std. / Wo) 3 Tage (15 Std. / Wo) 4 Tage (20 Std. / Wo) 5 Tage (25 Std. / Wo) Bastelbeitrag (Vorschreibung Oktober und März) Besuch der alterserweiterten Gruppe zw. 3 – 5 Tagen / Wo Besuch der alterserweiterten Gruppe zw. 1 – 2 Tagen / Wo nicht rückzahlbar bei vorzeitigem Austritt Pro Essen € 2,50 Die Beiträge für die alterserweiterte Gruppe sind monatliche Pauschalbeträge, die sich kalkulatorisch auf einen Durchrechnungszeitraum von 9 Monaten (Oktober bis Juni) beziehen. Die Gebühr für September und Juli ergibt sich anteilsmäßig aus dem monatlichen Pauschalbetrag von Oktober bis Juni. Aus verrechnungstechnischen und verwaltungsökonomischen Gründen können die Weihnachtsund Osterferien, gesetzliche Feiertage sowie an Tagen, an denen der Kindergarten für Betriebsausflug, Fortbildung und dgl. geschlossen ist, nicht berücksichtigt werden. Die Beiträge werden monatlich im Voraus mit Rechnung vorgeschrieben. Sollte kein Abbuchungsauftrag an die Bank erteilt werden, werden im Fall der nicht pünktlichen Einzahlung der Gebühren ausnahmslos Mahngebühren vorgeschrieben. Oftmalige Zahlungsrückstände können zum Ausschluss aus der alterserweiterten Gruppe führen. ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 20 Ferienbetreuung: Ganztags ohne Essen von 07.00 – 12.00 u. von 13.00 – 17.00 Uhr 1 Tag / Woche wöchentlich 2 Tage / Woche wöchentlich 3 Tage / Woche wöchentlich 4 Tage / Woche wöchentlich 5 Tage / Woche wöchentlich 1, 5 – 3 Jahre € 6,20 € 12,40 € 18,60 € 24,80 € 31,00 3 – 10 Jahre € 4,40 € 8,80 € 13,20 € 17,60 € 22,00 vormittags ohne Essen von 07.00 – 12.30 Uhr 1 Tag / Woche 2 Tage / Woche 3 Tage / Woche 4 Tage / Woche 5 Tage / Woche wöchentlich wöchentlich wöchentlich wöchentlich wöchentlich 1, 5 – 3 Jahre € 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 3 – 10 Jahre € 3,60 € 7,20 € 10,80 € 14,40 € 18,00 nachmittags ohne Essen von 13.00 – 17.00 Uhr 1 Tag / Woche 2 Tage / Woche 3 Tage / Woche 4 Tage / Woche 5 Tage / Woche wöchentlich wöchentlich wöchentlich wöchentlich wöchentlich 1,5 – 3 Jahre € 4,00 € 8,00 € 12,00 € 16,00 € 20,00 3 – 10 Jahre € 2,60 € 5,20 € 7,80 € 10,40 € 13,00 Pro Essen € 2,50 Alle Tarife inkl. 10% Umsatzsteuer, Änderung der Tarife vorbehalten. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: VB. Cilly Wallinger ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 21 12) Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich „Hotel Europe – Hotel Weismayr“ – Gp. 259, 22/1, .231, .184, .150, 25/3 und 770/3, KG Badgastein – Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Amtsbericht vom 19.05.2008 – Ing. Harald Ortner ALLGEMEIN: Die Eigentümer des Hotels Weismayr beabsichtigen die BP .231 KG Bad Gastein mit einem Hotelobjekt zu bebauen und das Hotel Weismayr BP .150 und .184 KG Bad Gastein einer Sanierung zu unterziehen. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe für GP 22/1, 25/3, 770/3 und BP .150, .184, .231, und .259 KG Bad Gastein vorgesehen. Hr. Arch. Lenglachner wurde mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanes der Grundstufe beauftragt. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES: Das Planungsgebiet im Zentrum von Bad Gastein und fällt von der Kaiser Franz Josef-Straße nach Norden hin ab. Des Planungsgebiets wird bergseits von der Kaiser Franz Josef-Straße begrenzt. Etwas unterhalb des Planungsgebietes fliest am Talboden nordöstlich die Gasteiner Ache vorbei. Laut Flächenwidmungsplan befinden sich die betroffenen Grundflächen in Bauland BG – Gebiete für Beherbergungsgroßbetriebe – 90 GZ und teilweise in Bauland KG – Kerngebiet. Das bestehende Kinogebäude wird abgetragen und durch einen Neubau ersetzt. Der Neubau soll das Hotel Europe und das Hotel Weismayr mittels Gänge verbinden. Die neue Hotelanlage entwickelt sich als transparenter Unterbau mit verschiedenen Plätzen und Wegen in einen nach oben auskragenden Baukörper. Im Erdgeschoß sind Geschäftslokale, Arkaden, Passagen und Freiräume geplant. In den Obergeschossen sind Hotelzimmer vorgesehen. Insgesamt besteht der Neubau aus 3 Untergeschoßen, einem Erdgeschoß, 2 Obergeschoßen und einem Dachgeschoß. Straßenseitig werden der Gehsteig bzw. die Kaiser Franz Josef-Straße ab der Erdgeschosszone überbaut. Außerdem soll dis Fassade des Hotels Weismayr saniert werden und ein ursprünglich vorhandener turmartiger Dachaufbau wieder hergestellt werden. Das Hotel Weismayr soll rehistorisiert und in den Zustand der Jahrhundertwende versetzt werden. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt von der Kaiser Franz Josef-Straße her. Für das Planungsgebiet wurden 2 Planungsbereiche mit 9 Planungszonen mit verschiedenen Höchsthöhen festgelegt: Planungsbereich 1 .....................................................HH 1060,70 Planungsbereich 2 .....................................................HH 1049,50 Planungsbereich 3 .....................................................FH 1018,00 Planungsbereich 4 .....................................................HH 1041,50 Planungsbereich 5 .....................................................HH 1026,50 Planungsbereich 6 .....................................................HH 1023,50 ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 22 Planungsbereich 7 .....................................................HH 1017,00 Planungsbereich 8 .....................................................HH 1013,90 Planungsbereich 9 .....................................................HH 1049,00 Die Bauweise wurde als offene Bauweise - gekuppelt und besondere Bauweise festgelegt. Für den Planungsbereich 1 wurde eine GRZ Grundflächenzahl mit 0,80 und für den Planungsbereich 2 wurde eine GRZ Grundflächenzahl mit 1,00 festgelegt. Außerdem liegt das Planungsgebiet im Schongebiet der Gasteiner Thermalquellen und im Kurbezirk. Das Hotel Europe und das Hotel Weismayr stehen unter Denkmalschutz und beide Objekte sind wegen der Baugestaltung als besonders wichtige Fläche gekennzeichnet. Eine Straßenfluchtlinie wurde entlang der Kaiser F. J.-Straße festgelegt und ist mit der Baufluchtlinie identisch. Eine Baufluchtlinie im Planungsbereich 2 wurde im Bereich des neuen Gebäudes gleich der Straßenfluchtlinie und der Gehsteiggrenze fixiert. Im Bereich Hotel Weismayr sind die Straßenfluchtlinie und die Baufluchtlinie identisch. Baugrenzlinien wurden für den Planungsbereich 2 festgelegt. Aufgrund des räumlich sehr komplizierten Baukörpers wurden für die verschiedenen Geschossebenen verschiedene Baugrenzlinien festgelegt. Eine detaillierte Beschreibung der Baugrenzlinien ist wie bereits erwähnt aufgrund der komplizierten Gebäudeform nicht möglich und kann nur der Plandarstellung entnommen werden. In den Bebauungsplan wurden 4 besondere Festlegungen in Textform aufgenommen. BF 1 – Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der öffentlich zugänglichen Ersatzflächen für den Kinoplatz: Die zwischen der Gemeinde Bad Gastein und dem Grundeigentümer vereinbarten Ersatzflächen für die infolge der Bebauung verlorengehenden Freiflächen des Kinoplatzes sind gemäß Rechtsplan bzw. der erläuternden geschoßweisen Darstellung der verbaubaren Flächen des Gestaltungsplanes zu realisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Ersatzflächen bestehen aus den Platzflächen auf Gemeindestraßenniveau (Kaiser Franz Josef-Straße), aus Plätzen bzw. Aussichtsebenen auf Kinoniveau (3. Untergeschoß) und aus den Wegverbindungen mit Stiegenanlagen. Sie stellen die Negativflächen zwischen den verbaubaren Flächen und den Bestandsobjekten Hotel Europe und Hotel Weismayr dar. Ausnahme bilden teilweise die Wegführungen, die auch im verbaubaren Bereich liegen. Alle begehbaren flächen müssen eine nutzbare Mindesthöhe von 2,5m aufweisen. BF 2 – Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der Lage und Ausführung öffentlich zugänglicher Stiegen und Weganlagen: Die einzelnen öffentlich zugänglichen Ersatzflächen im Untergeschoß, 1 Untergeschoß, 2 Untergeschoß und 3 Untergeschoß sind durch zwei öffentliche Stiegen- und Weganlagen zu verbinden. Deren Lage ist im Gestaltungsplan schematisch dargestellt. Die nutzbare Stiegen- und Wegbreite hat mind. 1,50m und die lichte Durchgangshöhe mindestens 2,5m zu betragen. Diese Wegführungen sind sowohl in verbaubaren als auch in freien Bereichen situiert. ______________________________________________ Seite 23 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 BF 3 – Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich dem Vortreten von Bauteilen über Fluchtlinien im Bereich der Bestandsobjekte Hotel Europe und Hotel Weismayr: Im Bereich der Bestandsobjekte Hotel Europe und Hotel Weismayr können Gliederungselemente der Fassade, Erker, Balkone und Dachvorsprünge die festgelegten Straßenfluchtlinien und Baugrenzlinien gemäß § 8Abs. 1 BauTG überragen. BF 4 – Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der Überbauung von Verkehrsflächen: Die Verkehrsfläche (Gehsteigbereich) entlang der Kaiser Franz Josef-Straße kann im 1 Obergeschoß und 2 Obergeschoß überbaut werden. Die lichte Höhe unter der Überbauung hat mind. 2,9m zu betragen. Weitere Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan der Grundstufe, erstellt von Arch. Lenglachner, zu entnehmen. VERFAHRENSSTAND: 1) Die Kundmachung der beabsichtigten Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 38 Abs. 1 ROG 1998 erfolgte vom 27.09.2007 bis 25.10.2007. Während der Auflagefrist langten Stellungnahmen und Anregungen zur Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes von den in der Beilage 1angeführten Personen ein. Die Stellungnahmen und Anregungen liegen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung im Bauamt der Gemeinde Bad Gastein zur Einsichtnahme auf. Im Herbst 2007 erarbeitete Arch. Forsthuber eine Projektsidee welche der Gemeindevertretung in einer Sitzung am 17.12.2007 vorgestellt wurde. Die in der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Gastein vertretenen Fraktionen standen dieser Projektsidee positiv gegenüber und befürworteten deren Weiterentwicklung. Als nächster Schritt zur Realisierung des Projektes erfolgt nunmehr die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe, wobei die in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.12.2007 vorgestellten Rahmenbedingungen der Projektstudie in den Bebauungsplan Einfluss gefunden haben. Der zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes basiert dementsprechend auf der Grundlage der Bebauungsstudien von Arch. Forsthuber, Salzburg. 2) Der Bürgermeister hat die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplans unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom 09.04.2008 bis 07.05.2008 kundgemacht. Schriftliche Einwendungen zum Entwurf des Bebauungsplans wurden von folgenden Personen abgegeben: 1) Fr. Justine Boekdrukker für Sohn Holger Nicholas Boekdrukker mit Schreiben vom 14.04.2008 und 15.04.2008 2) Fr. Uta Scherb und Scherb Invest Geselschaft mbH vertreten durch Rechtsanwälte Maschke & Maschke, mit Schreiben vom 15.04.2008 3) Fr. Brigitte Ausweger und Hr. Holger Nicholas Boekdrukker vertreten durch Hr. Rechtsanwalt Dr. Krivanec mit Schreiben vom 22.04.2008 4) Hr. Dr. J. Meran mit Schreiben (Fax) vom 4.05.2008 5) Hr. Valentin Thomalla mit Schreiben vom 6.05.2008 ______________________________________________ Seite 24 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 6) Fr. Mag. Ulrike Bellmann mit Schreiben vom 6.05.2008 7) Fr. Margit Thomalla mit Schreiben vom 6.05.2008 8) Hr. Dipl. Ing. Heger mit Schreiben (Fax) vom 7.05.2008 9) Hr. Cornelius Bellmann mit Schreiben vom 7.05.2008 10) Fr. Dipl. Ing. Charlotte Böhmler mit Schreiben (Fax) vom 3.05.2008, eingelangt am 7.05.2008 11) Hr. Ing. Walter Kolar mit Schreiben vom 7.05.2008, eingelangt am 8.05.2008 12) Hr. Adolf und Fr. Dr. Ada Meran mit Schreiben vom 7.05.2008, eingelangt am 9.05.2008 13) Hr. Dr. Albrecht und Fr. Dr. Marieke Zimburg mit Schreiben vom 13.05.2008 14) Initiative Denkmalschutz mit Schreiben vom 8.05.2008, eingelangt am 13.05.2008 Einwendungen gegen den Bebauungsplan: Während der Kundmachungsfrist wurden die oben angeführten 14 Einwendungen gegen den Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben. Mehrere dieser Einwendungen sprechen sich gegen die Aufgabe der Nutzung des Kinoplatzes als öffentlichen Platz bzw. gegen den Verzicht auf die der Gemeinde Bad Gastein zustehenden Dienstbarkeit der Benutzung des „Kinoplatzes“ als öffentlichen Platz aus. An der Liegenschaft EZ 94, GB 55001 Badgastein, mit dem dort unter anderem vorgetragenen Grundstück Nr. .231 („Kinoplatz“) besteht zugunsten der Gemeinde Bad Gastein die grundbücherlich sichergestellte Dienstbarkeit der Benutzung des im Niveau der Hauptstraße errichteten Daches des auf dieser Liegenschaft errichteten Kinogebäudes als öffentlicher Platz. Die Einverleibung dieser Dienstbarkeit erfolgte auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 09.11.1970, zu GZ: 2 R 58/70. In diesem Verfahren war die Gemeinde Bad Gastein als Erstklägerin aufgetreten. Entsprechend der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.12.2007 vorgestellten Projektsidee von Arch. Forsthuber soll der Kinoplatz bei Realisierung des Projektes als landschaftliche Topografien verstanden werden und auf den Zustand der 30iger Jahre zurückgegriffen werden, noch bevor das Kino existierte und als in diesem Bereich eine Promenade gewesen ist. Es soll ein tiefer Landschaftsraum, der nach unten fließt, wieder geschaffen werden. Der Baukörper schwebt wie ein großes Dach über dieser Topografie, die wie ein Wasserfall nach unten fällt, 2 kräftige Stiegen, die den öffentlichen Raum definieren, führen unter dieses Dach und führen hinunter in dieses Landschaftsfenster, hinaus zu einer Terrasse und von dort zu einem öffentlichen Weg, der bis zum Wasserfall führen sollte. Der öffentliche Raum, die öffentlich zugänglichen Bereiche sollen dadurch einen Mehrwert erzielen. Dieses Grundsatzkonzept der Projektsidee findet sich im zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wieder. Die Gemeinde Bad Gastein wird auf die Dienstbarkeit der Benutzung des im Niveau der Hauptstraße errichteten Daches des auf dieser Liegenschaft errichteten Kinogebäudes als öffentlicher Platz bei Realisierung des Projektes nicht gänzlich verzichten. Vielmehr ist in einem Dienstbarkeitsvertrag mit den Eigentümern der belasteten Grundstücke die zu Gunsten der Gemeinde Bad Gastein bestehende Dienstbarkeit derart abzuändern, dass sich diese Dienstbarkeit der Benutzung als öffentlicher Platz auf die öffentlichen Bereiche des Projektes bezieht. Mehrere Einwendungen beziehen sich auf die zugunsten der EZ 98 (Hotel Europe) sowie der EZ 946 (Hotel Solitude) bestehende Dienstbarkeit des Nichthöherbauens gemäß Vertrag vom 12.03.1930. Hr. Dr. R. Meran als seinerzeitiger bücherlicher Eigentümer der Parzelle .231 hat ______________________________________________ Seite 25 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 mit Vertrag vom 12.03.1930 Hr. V. Sedlacek als seinerzeitigen Eigentümer des Hotels Europe jeweils mit Wirkung auf die Rechtsnachfolger, eine Dienstbarkeit des Nichthöherbauens eingeräumt. Die Verpflichtung zur Aufstellung und Aufgabe von Bebauungsplänen ist in § 27 Sbg. ROG 1998 geregelt. Danach hat jede Gemeinde auf der Grundlage des räumlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes für jene Teile des Gemeindegebietes, die innerhalb eines Planungszeitraumes von längstens 10 Jahren für eine Bebauung in Betracht kommen oder eine städtebauliche Ordnung einschließlich der Freiflächengestaltung erfordern, Bebauungspläne durch Verordnung aufzustellen. Der Bebauungsplan regelt gemäß § 27 ROG 1998 die städtebauliche Ordnung eines Gebietes unter Bedachtnahme auf einen sparsamen Bodenverbrauch und eine geordnete Siedlungsentwicklung. Er hat jedenfalls eine Grundstufe zu enthalten und kann in den gesetzlich genannten Fällen durch eine Aufbaustufe ergänzt werden. Die Einwendungen hinsichtlich der bestehenden Dienstbarkeit des Nichthöherbauens zugunsten der EZ 98 (Hotel Europe) sowie der EZ 946 (Hotel Solitude) beziehen sich auf privatrechtliche Verhältnisse und sind auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. Herr Arch.DI.Lenglachner hat zu den eingebrachten schriftlichen Einwendungen eine Stellungnahme abgegeben – siehe Beilage 2. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe samt den im Erläuterungsbericht angeführten Bebauungsgrundlagen diesen Grundsätzen entspricht und daher kein Widerspruch zum Räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Bad Gastein festzustellen ist. Unter Einbeziehung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wird der Gemeindevertretung empfohlen, gemäß § 38 Abs. 4 SROG 1998 den Bebauungsplan der Grundstufe zu beschließen. ES ERGEHT DER ANTRAG: 1. 2. Die Gemeindevertretung möge den Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich Hotel Europe und Hotel Weismayr - GP 22/1, 25/3, 770/3 und BP .150, .184, .231, und .259 KG Bad Gastein, verfasst von Arch. Lenglachner, Plan Nr. 146/20 vom Februar 2008, geändert am 5.04.2008 beschließen. Mit den Eigentümern der belasteten Grundstücke ist in einem Dienstbarkeitsvertrag die ob der Liegenschaft EZ 94 zu L-NR. 14a zu Gunsten der Gemeinde Bad Gastein bestehende Dienstbarkeit derart abzuändern, dass sich diese Dienstbarkeit der Benutzung als öffentlicher Platz auf die bei Realisierung des Projektes entstehenden öffentlichen Bereiche bezieht. __________________________________ Nach einer Zusammenfassung durch Herrn Bürgermeister Steinbauer über das Zustandekommen des Projektes und in weiterer Folge die Aufstellung des Bebauungsplanes verweist dieser darauf, dass der Ortsplaner, Herr Arch. Lenglachner, mit Schreiben vom 27.03.2008 bestätigt hat, dass der aufgestellte Bebauungsplan mit der Projektsidee, die im Dezember 2007 vorgestellt worden ist, mit einigen marginalen Abweichungen, wie z.B. dass ______________________________________________ Seite 26 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 die öffentlichen Plätze sogar erweitert werden, abgestimmt ist. Zum aufgelegten Entwurf des Bebauungsplanes hat es 14 Einwendungen gegeben, die sich großteils mit Dienstbarkeiten befassen, die aber bei der Erstellung des Bebauungsplanes keine Berücksichtigung zu finden haben, da es sich dabei um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt. Der Vorsitzende verliest ein Schreiben der Fam. Tscherne vom 26.05.2008, in dem die geplanten Sanierungsmaßnahmen des Hotels Weismayr (Rehistorisierung der Dachform mit Turmaufbau in der Mitte, Mansarden bis in das 4. OG hinunter gem. den Plänen aus 1912, Rehistorisierung der Gaupen, Fassadensanierung, Qualitätsverbesserung für Hotelgäste im Innenbereich) nach erfolgter Beschlussfassung des Bebauungsplanes dargestellt werden. Abschließend erklärt der Bürgermeister, dass er der vollsten Überzeugung ist, dass sich die klare Linie der Gemeinde als die einzig richtige erwiesen hat, obwohl sie vielfach aus verschiedenen Richtungen und mit verschiedenen Argumenten bekämpft und kritisiert worden ist. Durch diese klare Linie konnte letztendlich die höchste Qualität in der Architektur erreicht werden und auch der Forderung nach der Sanierung des Hotels Weismayr noch vor Beginn des Neubaues wird nachgekommen werden. Auch konnte für andere Investoren das Zeichen gesetzt werden, dass man in Bad Gastein nicht nur geduldet ist, sondern dass sinnvolle Investitionen selbstverständlich begrüßt und unterstützt werden (ersichtlich aus den zur Zeit zahlreichen Bautätigkeiten). Sodann stellt er den Amtsbericht zur Debatte. Herr GV. Dr. Krenn nimmt zu den Einwendungen Stellung, die in verschiedenen Bereichen auch für die Gemeinde Bad Gastein und das Weiterkommen dieses Projektes von Interesse sein werden. Im Wesentlichen sind es 3 Punkte: 1. Die Nähe bzw. Entfernung zwischen dem neu zu entstehenden Objekt und dem Hotel Europe Wichtig ist, dass die Abstände eingehalten werden und es keine Beeinträchtigung durch mangelndes Sonnenlicht geben wird. Der Zusammenbau von Hotel Europe und Hotel Weismayr ist eine Angelegenheit die privatrechtlich geregelt werden muss 2. Argumente in den Einsprüchen wie z.B., dass der Zugang zu den Aussichtspunkten nur über Stufen möglich sein wird, sind nicht richtig, da in den Planungsunterlagen eindeutig ersichtlich ist, dass zwischen dem Hotel Europe und dem neu zu errichtenden Gebäude ein ausreichender Abstand ist. 3. Die Dienstbarkeit der Nichtverbauung zugunsten der Bewohner des Hotels Europe und der Villa Solitude ist keine Angelegenheit der Gemeinde und muss auf zivilrechtlichem Weg geklärt werden. Zur öffentlichen Dienstbarkeit im Bereich des Bauplatzes vertritt er die Meinung, dass es für die Gemeindevertretung von Bad Gastein vertretbar erscheint, diese ebene Fläche in eine höhenmäßig gestaffelte Begehbarkeit um zu wandeln. Auf die in einigen Einwendungen hingewiesene Schönheit des Platzes erklärt er, dass er sich noch gut erinnern kann, wie der Platz schön und mit Blumen bepflanzt war. Das Problem ist, dass der Platz nicht mehr bepflanzt werden kann, da die Decke einbricht und dort daher nur mehr eine Schotterwüste besteht. Aus Sicht der ULB-Fraktion erklärt er, dass sie mit dem jetzigen Ergebnis einverstanden sind und dem Bebauungsplan die Zustimmung erteilen werden. ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 27 Herr GV. Sametreiter teilt mit, dass er bei Durchsicht des Bebauungsplanes im Vergleich mit der Projektstudie von Herrn Arch. Forsthuber feststellen musste, dass es doch einige Abweichungen gibt, wie z.B. dass in der Kurve der Gehsteig wesentlich verschmälert wird und bereits ab dem 1. OG überbaut werden sollte. Der vorliegende Bebauungsplan ist seiner Meinung nach nicht geeignet, um sich ein konkretes Bild vom Gesamtprojekt machen zu können und er plädiert daher, den Bebauungsplan weiter auszuarbeiten und mit der Beschlussfassung bis dahin abzuwarten. Herr GV. DI Baier erklärt namens der SPÖ-Fraktion, sehr froh darüber zu sein, dass auf diesem Platz „etwas passiert“, denn die derzeitige Situation des Platzes ist unbefriedigend. Durch die Gestaltung in mehreren Ebenen nach unten wird seiner Meinung nach kein Aussichtspunkt verloren sondern im Gegenteil ein weiterer gewonnen, da die Möglichkeit gegeben wird, den Weg bis zur Grabenbäckerquelle bzw. zum Wasserfall fort zu führen und somit einen Rundweg zu erschließen, wobei sich ein anderer und sehr schöner Blickwinkel auf Bad Gastein ergibt. In Bezug auf die Wortmeldung von GV. Sametreiter erklärt er, dass er selten einen so detaillierten und genauen Bebauungsplan wie den vorliegenden gesehen hat. Die SPÖ-Fraktion wird dem vorliegenden Bebauungsplan zustimmen. Herr Bürgermeister Steinbauer weist zur Wortmeldung von Herrn GV. Sametreiter hin, dass die Stellungnahmen aller 4 Fraktionen nach der Projektvorstellung von Herrn Arch. Forsthuber positiv gewesen sind. Er hat natürlich mit dem Ortsplaner Kontakt gehalten und Herrn Arch. Lenglachner um Stellungnahme gebeten, ob sich der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan mit der Projektstudie von Arch. Forsthuber auch deckt, da er persönlich sich nicht in der Lage sieht, einen siebenschichtigen Bebauungsplan lesen und beurteilen zu können. Herr Arch. Lenglachner hat in einem Schreiben vom 27.03.2008 u.a. folgendes mitgeteilt, „nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen mit der Projektsidee von Herrn Arch. Forsthuber vom 17.12.2007 kann festgestellt werden, dass auf Grund der weiteren Projektsentwicklung naturgemäß gewisse Änderungen feststellbar sind. Zur Beantwortung ihrer Frage hinsichtlich der Übereinstimmung habe ich die Projektsidee Forsthuber vom 17.12.2007 mit den Festlegungen im Bebauungsplan geschoßweise überlagert. Aus beiliegenden Überlagerungsplänen für die Geschosse EG, 1. u. 2. OG, DG, 1.u.2. UG ist ersichtlich, dass die Intensionen der Projektsidee grundsätzlich weiterhin gegeben sind. Zur Sicherstellung der Übereinstimmung der Festlegungen im Bebauungsplan mit dem Projekt Forsthuber habe ich mit Herrn Arch. Forsthuber am 25.03.2008 einen gemeinsamen Vergleich durchgeführt. Dabei wurde einvernehmlich im Erdgeschoss neben dem Cafe eine Vergrößerung der öffentlich zugänglichen Fläche (Platzfläche) vorgenommen. Diese Projektsänderung wurde im Bebauungsplan bereits berücksichtigt. Der von mir erstellte Bebauungsplan stimmt somit mit dem aktuellen Entwurf Projekt Forsthuber überein.“ Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Kernaussage die ist, dass es naturgemäß kleine Abweichungen (bei den öffentlichen Flächen) gegeben hat, aber im Großen und Ganzen der vorliegende Bebauungsplan mit der Projektsidee übereinstimmt. Herr Mag. Hinterstoisser bringt zu den 14 eingegangenen Einwendungen vor, dass, wie bereits von Herrn GV. Dr. Krenn angesprochen, ein Teil den zivilrechtlichen Bereich betreffen, wobei thematisch zu unterscheiden ist, wie folgt: ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 28 - Die Eigentümer des Hotels Weismayr sind nicht berechtigt, Anträge auf Erlassung eines Bebauungsplanes zu stellen. Bei der Erstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um ein Verordnungsverfahren (Verordnung der Gemeindevertretung in der die Bebauungsgrundlagen festgelegt werden), in welchem es keine Parteistellungen und keine Antragslegitimationen gibt. Im Raumordnungsgesetz ist die Aufgabe des Bebauungsplanes genau definiert, nämlich die städtebauliche Ordnung herzustellen. Die Gemeinde ist Gesetzgeber im materiellen Sinn, es handelt sich dabei um kein Gesetz, sondern eine Verordnung. Die Gemeinde ist von sich aus tätig geworden. Die Einwendungen sind daher nicht zu berücksichtigen und auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. Natürlich hat das Projekt, wie bereits vom Bürgermeister vorgebracht, eine Vorgeschichte; natürlich ist es Aufgabe der Gemeinde bzw. dem Ortsplaner Herrn Arch. Lenglachner gewesen, die Projektsidee von Arch. Forsthuber in einen Bebauungsplan zu „gießen“, damit sichergestellt ist, dass nur dieses Projekt und kein anderes auf dem Kinoplatz realisiert wird. - Eine weitere Einwendung, die den zivilrechtlichen Teil betrifft, bezieht sich auf bestehende Dienstbarkeiten. Die Dienstbarkeit des Nichthöherbauens von den 2 bestehenden „Geschäftslokalen“ im Bereich des Kinoplatzes zugunsten u.a. des Hotels Europe. Wiederum sei darauf hingewiesen, dass es sich um ein Verordnungsverfahren handelt, in dem Bebauungsgrundlagen festgelegt werden und eine zivilrechtliche Einwendung zivilrechtlich zu behandeln ist. - Weitere Einwendungen beziehen sich auf die bestehende Dienstbarkeit der Nutzung des oberirdischen Platzes über dem Kino als öffentlichen Platz zugunsten der Gemeinde. Im vorliegenden Amtsbericht wird dahingehend Bezug genommen, dass die Gemeinde auf diese Dienstbarkeit nicht verzichten wird und auch nicht soll, sondern entsprechend der Projektsidee und dem vorliegendem Bebauungsplan die Dienstbarkeit abgeändert wird, dass sich diese auf die durch die Realisierung des Projektes neu entstehenden öffentlichen Plätze und Bereiche bezieht. (= Punkt 2 des Antrages) Zu Einwendungen aus Sicht der Raumordnung wurde von Herrn Arch. Lenglachner in seiner Stellungnahme eingegangen, wobei jedoch die Grundaussage bleibt, dass es Aufgabe bei der Erstellung des Bebauungsplanes ist, die Bebauungsgrundlagen dahingehend sicher zu stellen, dass sie mit der am 17.12.2007 vorgestellten Projektsidee abgestimmt sind. Zur Abgrenzung des Planungsgebietes weist Herr Mag. Hinterstoisser darauf hin, dass sich diese auf Grund der raumordnungsfachlichen Logik ergibt. Das Planungsgebiet umfasst sowohl das Hotel Europe, das Hotel Weismayr als auch den Kinoplatz. Die Bebauungsgrundlagen für das Hotel Europe werden mit Bestand, für das Hotel Weismayr im Hinblick auf die beabsichtigte Sanierung ebenfalls mit Bestand mit einer kleinen Änderung der Anpassung des Turmes in der Mitte, festgelegt sowie dem Verbindungsbau, die zusammen eine fachlich logische Einheit bilden. Über Anfrage von Herrn GV. Krenn teilt der Bürgermeister mit, dass sich der Denkmalschutz grundsätzlich bei Neubauten für nicht zuständig erklärt. Herr Mag. Hinterstoisser weist ergänzend darauf hin, das die Sanierung, Renovierung und Wiederherstellung des Urzustandes (Turm in der Mitte) des Hotels Weismayr natürlich in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz passieren wird. ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 29 Herr GR. Mayer erklärt ebenfalls namens der ÖVP-Fraktion, dem Bebauungsplan für den Bereich Hotel Weismayr – Hotel Europe zuzustimmen. ________________________________ Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: Ing. Harald Ortner 13) Vergabe Kanalisation BA 12 Schareckstraße Birkenring – Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Amtsbericht vom 20.05.08 – Ing. Harald Ortner Die Bauarbeiten zur Errichtung/Sanierung einer neuen Kanalisation Schareckstraße bis Birkenring wurden in einem offenen Verfahren mit Bekanntmachung ausgeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgte am 10.04.2008 im Amtlichen Lieferungsanzeiger. Die Anbotseröffnung fand am 5.05.2008 im Bauamt der Gemeinde Bad Gastein statt. REIHUNGSLISTE: Der Preisspiegel wurde nach dem korrigierten Gesamtpreis inkl. Nachlässe gereiht. Reihung FIRMA 1 TEERAG-ASDAG Salzburg 2 Held & Francke BauGesmbH Zell a. See 3 Plantrans GmbH St. Johann/PG 4 Alpine-Mayreder GmbH Wals 5 HV Bau BauGesmbH Bramberg 6 STRABAG St. Johann/PG Summe € netto 1.069.164,05 1.075.398,38 1.083.626,54 1.168.268,50 1.176.667,40 1.289.982,34 Die Anbote wurden vom Büro DI Wimmer, Bad Hofgastein geprüft und es wurde kein Rechenfehler festgestellt. Die firmenmäßige Fertigung erfolgte ordnungsgemäß. Ausscheidungsgründe lagen nicht vor. Einzelheiten sind dem Vergabevorschlag Dipl. Ing. Wimmer vom 7.05.2008 zu entnehmen. ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 30 FINANZIERUNG: Im Budget 2008 sind für die Kanalisation BA 12 vorgesehen : HHst. 5/6128/611 eine Summe von netto 384.000,--€ HHst. 5/816/6198 eine Summe von netto 32.400,--€ HHst. 5/8505/004 eine Summe von netto 25.500,--€ HHst. 5/85111/004 eine Summe von netto 290.500,--€ HHst. 5/960/759 eine Summe von netto 9.800,--€ Gesamt 706.200,00€ Die Ausschreibung umfasste die Bereiche Schareckstraße, Kudlichstraße, Birkenring und Werkstatt Bader bis Schafflinger Schialm. Die Bauarbeiten werden in 2 - 3 Jahresetappen ausgeführt. Die Auftragssumme Kanalbau für 2008 beträgt daher netto 706.200,--€. Die weitere Finanzierung ist in de Budget 2009 und 2010 vorzusehen. ES ERGEHT DAHER DER ANTRAG: Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Baumeisterarbeiten für die Errichtung der Kanalisation Bad Gastein, Bauabschnitt BA 12 entsprechend dem Ergebnis der Ausschreibung vom 10.04.2008 und des Vergabevorschlags von Dipl. Ing. Wimmer, an die Firma TEERAG-ASDAG Techno-Z II, Kaprunerstr. 5 5700 Zell a. See Auftragssumme brutto € 1.282.996,86 zu vergeben. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: Ing. Harald Ortner 14) Allfälliges a) Museum Bad Gastein – Standortfrage Über Anfrage von Herrn GV. Dr. Krenn teilt der Vorsitzende mit, dass sich seit dem letzten Fraktionengespräch betreffend die Standortfrage des Museums Bad Gastein noch nichts Neues ergeben hat. In den Gremien des Tourismusverbandes wird noch darüber beraten werden. Mit der Familie Tscherne hat er ein Gespräch betreffend die Höhe des Mietpreises von € 2.500,00 netto geführt und um Überlegungen für eine vielleicht günstigere Lösung ersucht. Die Gemeinde wird in Zukunft auf alle Fälle nicht als Mieter sondern nur als Subventionsgeber an den Verein auftreten. ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 31 b) Kahlschlag im Bereich gegenüber Ullmannlehen bis zum Mühlradl Über Anfrage von Herrn GV. Sametreiter verweist der Vorsitzende auf eine BürgermeisterAussendung vom März 2008, in der er bereits über die bevorstehenden Schlägerungsarbeiten im Bereich gegenüber dem Ullmannlehen bis zum Mühlradl berichtet hat. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft wurden diese Schlägerungsmaßnahmen vorgeschrieben. Es wurden Bäume, die eine Gefahr für die Straße bedeuten, gefällt, Laubbäume und Jungbestand konnten erhalten bleiben und eine Aufforstung wird wieder erfolgen. c) Geplante Sanierung Quellpark Über Anfrage von Herrn GV. Schwabl berichtet der Bürgermeister, dass für die Sanierung des Quellparks bereits Mittel im Budget vorgesehen gewesen sind, da der Kulturverein Ladislaus in Zusammenarbeit mit Herrn Arch. Ikrath ein Projekt entwickeln hätte sollen. Der Termin für die Umsetzung des Projektes wäre bereits im vergangenen Jahr gewesen. Die Gemeinde hat die Mittel vorgesehen gehabt, es wurde bereits abgesprochen, welche Arbeiten vom Bauhof übernommen werden könnten, aber leider ist letztendlich alles „im Sand verlaufen“. Der Quellpark soll aber auf alle Fälle saniert werden. -oooOOOOOOooo- Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, bedankt sich der Vorsitzende für die Mitarbeit und beendet die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein. -oooOOOOOOooo- Vorsitzender: Bürgermeister Gerhard Steinbauer ..................................................................... Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser Schriftführerin: VB. Cilly Wallinger ……………………………………………. ..................................................................... ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 32 SPÖ-Fraktion: ............................................................................ ÖVP-Fraktion: ............................................................................ ULB-Fraktion: ............................................................................ FPÖ-Fraktion: …………………………………………………. ______________________________________________ 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008 Seite 33