29. Plenum

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29. Plenum
NIEDERSCHRIFT
über die am Mittwoch, dem 28. Mai 2008, im Plenarsaal der Gemeinde Bad Gastein
stattgefundene
29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein.
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 19.30 Uhr
Anwesende:
ÖVP: Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer als Vorsitzender
Herr GR. Alfred Mayer
Herr GR. Martin Kerschbaumer
Herr GV. Paul Bayr
Frau GV. Erika Ullreich
Herr GV. Fritz Ressler
Herr GV. Ing. Arno Kofler
Herr GV. Hubert Weitgasser
SPÖ: Frau GR. Henriette Reder
Herrn GR. Peter Pfarrmaier
Herr GR. Alfred Moser
Herr GV. Johann Linasi
Herr GV. Andreas Kandler
Herr GV. Alfred Brenner
Herr GV. Dr. Ronny Baier ab 18.45 Uhr, Pkt. 12) der TO
Herr GV. Heinz Czak
ULB: Herr GV. Dr. Roland Krenn
Herr GV. Markus Schwabl
FPÖ: Herr GV. Michael Sametreiter
Herr Mag. Peter Hinterstoisser, Amtsleiter
Frau VB. Karin Stingl, Finanzabteilungsleiter
Herr Ing. Harald Ortner, Bauamtsleiter
Schriftführerin: VB. Cilly Wallinger
12 Zuhörer
Entschuldigt:
ÖVP: GR. Ing. Kurt Schneeweiss, GV. Dietmar Wernitznig
SPÖ: Vbgm. BR. Manfred Gruber, Vbgm. Gerhard Kendlbacher, GV. Albert Pichler,
GV. Karl Revoul
Tagesordnung:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Feststellung der Beschlußfähigkeit
3) Anträge zur Tagesordnung
4) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung der
Gemeindevertretung Bad Gastein vom 26.03.2008
5) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der
Gemeindevertretung Bad Gastein vom 29.04.2008
6) Verlesung und Genehmigung des Protokolles über die Sitzung des RECHTS- und
FINANZAUSSCHUSSES vom 07.05.2008 (Prot.Nr. 3/2008) mit den Anträgen zu den
Punkten:
4. Spießberger & Söhne KEG, Böcksteiner Bundesstraße 104, 5645 Böckstein;
Werkvertrag zur Besorgung des Winterdienstes auf Gemeindestraßen; einstimmiger
Antrag
5. Österr. Bundesforste AG - Benützungsvertrag Vertragsverlängerung Hinweistafel an
der Nassfelder Alpenstraße; einstimmiger Antrag
7. Österr. Bundesforste AG - Benützungsvertrag Vertragsverlängerung für Dorfplatz
Badbruck und Überschreitung der HHST. 1/815/7011; einstimmiger Antrag
8. Schülerin Martina Wallner; Ansuchen um Besuch der sprengelfremden Volks- und
Hauptschule in Bad Hofgastein; einstimmiger Antrag
9. Schüler Rene Münichsdorfer; Ansuchen um Besuch eines freiwilligen 11. Schuljahres
im SPZ Bad Hofgastein; einstimmiger Antrag
10. WTA Tennis Turnier "Gastein Ladies" 2008; MatchMaker Communication GmbH &
Co KG, Kienzlstraße 13, 4600 Wels; Tennis Club Wels 76, Maximilianstraße 30,
4600 Wels; Subvention; - einstimmiger Antrag
11. Objekt in der Au 10; Heidrun Glawitsch; Ermäßigung der Trinkwasser- und
Kanalgebühr wegen Rohrbruch; einstimmiger Antrag
12. Erhöhung der HHST. 1/842/728 für Holzschlägerungen (Umlaufbeschluss);
einstimmiger Antrag
13. Überschreitung der HHST. 1/816/7282, Effektbeleuchtung für Hotel Straubinger,
Haus Austria, Badeschloss, Haus Schachinger und Flutlicht auf Wasserfallfelsen;
1) Rechnung Gasteinklang Eventtechnik, 50 % Kostenanteil Gemeinde vom
20.12.2007 bis 31.03.2008 für Verleihkosten div. Farbwechsler; 2) Rechnung Kurund Fremdenverkehrsverband Bad Gastein, 50 % Kostenanteil Gemeinde für
Beleuchtung lt. Rechnung Lesonitzky; einstimmiger Antrag
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14. Überschreitung der HHST. 6720 der Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde Bad
Gastein, Kurs Viktor Bauer "Sanierung von Bauwerken"; einstimmiger Antrag
15. Überschreitung der HHST. 1/269/728 und HHST. 1/269/7571City Slopestyle in Bad
Gastein (Red Bull); einstimmiger Antrag
16. Überschreitung der HHST. 1/266/701 - Österr. Bundesforste AG - Pacht
Schiabfahrten Graukogel; einstimmiger Antrag
17. Leasing Kommunalfahrzeug Type „BOKIMOBIL Typ HY 1251 komplett mit
Fräse, Pflug, Kehrmaschinenaufsatz und Streugerät (Ersatzfahrzeug für LADOG)
zum Kaufpreis von € 155.820,-- inkl. Mwst. für den Bauhof der Gemeinde Bad
Gastein (Umlaufbeschluss) – einstimmiger Antrag
18. Herbert Altenhuber, Ederplatz 1, 5640 Bad Gastein; Verlängerung der Bestellung
zum Geschäftsführer der Gasteiner Alpenstrasse Ges.m.b.H. bis 31.12.2011;
einstimmiger Antrag
7) Verlesung und Genehmigung des Protokolles über die Sitzung des Ausschusses für
BAU-, RAUMPLANUNGS- und UMWELTANGELEGENHEITEN vom 08.05.2008
(Prot.Nr. 2/2008) mit den Anträge zu den Punkten:
7.) Öffentliche Beleuchtung Golfpromenade: Kleinhofbrücke bis Miesbichlbrücke –
einstimmiger Antrag
8) a) Genehmigung der Jahresrechnung 2007
b) Entlastung des Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2007
9) Lindenthaler Othmar – Aufnahme in die Eigenjagd Stubnerkogel der Gemeinde Bad
Gastein – Beratung und Beschlussfassung
10) Einrichtung einer Schulkindgruppe im Kindergarten Bad Gastein für das Schuljahr
2008/2009 – Beratung und Beschlussfassung
11) Kindergarten Böckstein:
a) Änderung der Öffnungszeiten
b) Einrichtung einer alterserweiterten Gruppe
c) Gebührenordnung für die alterserweiterte Gruppe
12) Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich „Hotel Europe – Hotel Weismayr“ –
Gp. 259, 22/1, .231, .184, .150, 25/3 und 770/3, KG Badgastein – Beratung und
Beschlussfassung
13) Vergabe Kanalisation BA 12 Schareckstraße Birkenring – Beratung und Beschlussfassung
14) Allfälliges
a) Museum Bad Gastein – Standortfrage
b) Kahlschlag im Bereich gegenüber Ullmannlehen bis zum Mühlradl
c) Geplante Sanierung Quellpark
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SITZUNGSBERICHT
1) Begrüßung und Eröffnung
Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer, eröffnet die Sitzung und begrüßt die
Anwesenden.
2) Feststellung der Beschlußfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlußfähigkeit fest.
3) Anträge zur Tagesordnung
Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt
13) Vergabe Kanalisation BA 12 Schareckstraße Birkenring – Beratung und Beschlussfassung
zu ergänzen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
4) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung der
Gemeindevertretung Bad Gastein vom 26.03.2008
Der Vorsitzende stellt die Niederschrift zur Debatte.
Antrag:
Da keine Wortmeldung erfolgt, beantragt der Vorsitzende die Niederschrift über die 27.
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.03.2008 zu genehmigen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
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5) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der
Gemeindevertretung Bad Gastein vom 29.04.2008
Der Vorsitzende stellt die Niederschrift zur Debatte.
Antrag:
Da keine Wortmeldung erfolgt, beantragt der Vorsitzende die Niederschrift über die 28.
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.04.2008 zu genehmigen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
6) Verlesung und Genehmigung des Protokolles über die Sitzung des RECHTS- und
FINANZAUSSCHUSSES vom 07.05.2008 (Prot.Nr. 3/2008) mit den Anträgen zu den
Punkten:
4. Spießberger & Söhne KEG, Böcksteiner Bundesstraße 104, 5645 Böckstein;
Werkvertrag zur Besorgung des Winterdienstes auf Gemeindestraßen;
einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeindevertretung erteilt dem Werkvertrag Beilage ./A mit der Spießberger & Söhne
KEG, Böcksteiner Bundesstraße 104, 5645 Böckstein, über die Besorgung des Winterdienstes
auf Gemeindestraßen der Gemeinde Bad Gastein, die Zustimmung
Das Vertragsverhältnis hat am 01.01.2005 begonnen und endet mit Ablauf des 30.04.2010
durch Ablauf der Zeit.
Das pauschale Entgelt beträgt pro Winterdienstperiode (01.11. bis 30.04. des Folgejahres)
€ 35.610,00 zuzüglich MWSt. Das Entgelt wird in sechs gleich hohen Teilbeträgen á € 5.935,00
zuzüglich MWSt. zum 30.11, 31.12., 31.01., 28.02., 31.03. und 30.04. einer jeden
Winterdienstperiode zur Zahlung fällig. Der Werklohn ist nach dem Verbraucherpreisindex
2000 wertgesichert
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: Amtsleiter Mag. Hinterstoisser
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5. Österr. Bundesforste AG - Benützungsvertrag Vertragsverlängerung
Hinweistafel an der Nassfelder Alpenstraße; einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeindevertretung erteilt dem Abschluss des 4. Nachtrages zum
Benützungsübereinkommen mit den Österreichischen Bundesforste AG, 3002 Purkersdorf,
Pummergasse 10-12, vertreten durch den Forstbetrieb Pongau, 5600 St. Johann i. Pg.,
Zaglausiedlung 3 die Zustimmung.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Siegfried Moser
7. Österr. Bundesforste AG - Benützungsvertrag Vertragsverlängerung für
Dorfplatz Badbruck und Überschreitung der HHST. 1/815/7011;
einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Die Gemeindevertretung erteilt dem Abschluss des 4. Nachtrages zum
Benützungsübereinkommen mit den Österreichischen Bundesforste AG, 3002
Purkersdorf, Pummergasse 10-12, vertreten durch den Forstbetrieb Pongau, 5600 St.
Johann i. Pg., Zaglausiedlung 3 die Zustimmung.
2. Die Haushaltsstelle 1/815/7011 ist um € 200,- auf nunmehr € 300,-- zu erhöhen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Siegfried Moser
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8. Schülerin Martina Wallner; Ansuchen um Besuch der sprengelfremden Volksund Hauptschule in Bad Hofgastein; einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge den Besuch der sprengelfremden Volks- und Hauptschule in
Bad Hofgastein für die Tochter Martina Wallner, geb. 28.7.2002, genehmigen.
Die Kosten werden ab dem Budget 2009 auf der Hhst. 1/211/752 vorgesehen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Siegfried Moser
9. Schüler Rene Münichsdorfer; Ansuchen um Besuch eines freiwilligen 11.
Schuljahres im SPZ Bad Hofgastein; einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass dem Antrag der Mutter auf Grund der
positiven Stellungnahme der Schule stattgegeben wird und der Schüler Rene Münichsdorfer
das 11. Pflichtschuljahr im SPZ Bad Hofgastein besucht.
Der Schulaufwandsbeitrag im Sinne der Bestimmungen des SchOAG 1995, LGBl. Nr. 64
i.d.g.F. für den Schulerhalter wird genehmigt. Die Kosten sind im Budget 2009 auf der Hhst.
1/213/752 vorzusehen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Siegfried Moser
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10. WTA Tennis Turnier "Gastein Ladies" 2008; MatchMaker Communication
GmbH & Co KG, Kienzlstraße 13, 4600 Wels; Tennis Club Wels 76,
Maximilianstraße 30, 4600 Wels; Subvention; - einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge der Zahlung einer Subvention an den Tennis Club Wels 76,
Maximilianstraße 30, 4600 Wels, zu dem von 12.07.2008 bis 20.07.2008 im Gasteinertal
veranstalteten WTA Tennis Turnier „Gastein Ladies“ 2008, in Höhe von € 25.000,00 die
Zustimmung erteilen.
Finanzierung:
Voranschlag 2008, HHST 1/269/7573
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: Amtsleiter Mag. Hinterstoisser
11. Objekt in der Au 10; Heidrun Glawitsch; Ermäßigung der Trinkwasser- und
Kanalgebühr wegen Rohrbruch; einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dem Ansuchen gemäß Grundsatzbeschluss Pkt. 1
stattzugeben, die Kanalgebühr für die Verlustwassermenge von 176 m³ ( € 468,16 netto )
abzusetzen.
Verbrauch
Verbrauch
Verbrauch
Verbrauch
Durchschnitt
Verbrauch
Differenz
2003
2004
2005
2006
ca.
2007
220 m³
268 m³
180 m³
223 m³
223 m³
399 m³
176 m³
Kanalgebühr 2007 100% 176 m³ á € 2,66
10 % Mwst.
Gesamtbetrag:
€ 468,16
€ 46,82
€ 514,98
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Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Johann Knoll
12. Erhöhung der HHST. 1/842/728 für Holzschlägerungen (Umlaufbeschluss);
einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge die Erhöhung der Haushaltsstelle 1/842/728 um € 7.500,-- auf €
22.500,-- beschließen. Ein Umlaufbeschluss liegt bereits vor.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Josef Trigler
13. Überschreitung der HHST. 1/816/7282, Effektbeleuchtung für Hotel
Straubinger, Haus Austria, Badeschloss, Haus Schachinger und Flutlicht auf
Wasserfallfelsen;
1) Rechnung Gasteinklang Eventtechnik, 50 % Kostenanteil Gemeinde vom
20.12.2007 bis 31.03.2008 für Verleihkosten div. Farbwechsler;
2) Rechnung Kur- und Fremdenverkehrsverband Bad Gastein, 50 %
Kostenanteil Gemeinde für Beleuchtung lt. Rechnung Lesonitzky; einstimmiger
Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Überschreitung auf der HHST 1/816/7282 in
der Höhe von € 1.865,03 für die Effektbeleuchtung Hotel Straubinger, Haus Austria,
Badeschloss, Haus Schachinger und Flutlicht auf Wasserfallfelsen für den Zeitraum vom
20.12.2007 bis 31.3.2008 zu genehmigen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Katharina Stingl
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14. Überschreitung der HHST. 6720 der Wirtschaftliche Unternehmen der
Gemeinde Bad Gastein, Kurs Viktor Bauer "Sanierung von Bauwerken";
einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeindevertretung erteilt der Überschreitung der HHST 6720 Kursbeitrag „Sanierung
von Bauwerken“ in Höhe von € 324,00 für Viktor Bauer, die Zustimmung.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Katharina Stingl
15. Überschreitung der HHST. 1/269/728 und HHST. 1/269/7571City Slopestyle in
Bad Gastein (Red Bull); einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Überschreitungen der HHST 1/269/728 in
Höhe von € 7.277,00 und HHST 1/269/7571 ( Subventionen) Bauhofleistungen in der Höhe
von € 22.166,00 zu genehmigen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Katharina Stingl
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16. Überschreitung der HHST. 1/266/701 - Österr. Bundesforste AG - Pacht
Schiabfahrten Graukogel; einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge die Erhöhung der Haushaltsstelle 1/266/701 um € 1.300,-- zu
beschließen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Siegfried Moser
17. Leasing Kommunalfahrzeug Type „BOKIMOBIL Typ HY 1251 komplett mit
Fräse, Pflug, Kehrmaschinenaufsatz und Streugerät (Ersatzfahrzeug für
LADOG) zum Kaufpreis von € 155.820,-- inkl. Mwst. für den Bauhof der
Gemeinde Bad Gastein (Umlaufbeschluss) – einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Bad Gastein erteilt der Salzburger Sparkasse Bank AG den Leasingauftrag zur
Finanzierung des Kommunalfahrzeuges Type „BOKIMOBIL Typ HY 1251 komplett mit Fräse,
Pflug, Kehrmaschinenaufsatz und Streugerät (Ersatzfahrzeug für LADOG) .
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Katharina Stingl
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18. Herbert Altenhuber, Ederplatz 1, 5640 Bad Gastein; Verlängerung der
Bestellung zum Geschäftsführer der Gasteiner Alpenstrasse Ges.m.b.H. bis
31.12.2011; einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Finanzausschusses vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Bad Gastein erteilt als Gesellschafterin der Gasteiner Alpenstrasse Ges.m.b.H.
der Verlängerung der Bestellung von Herrn Herbert Altenhuber, Ederplatz 1, 5640 Bad Gastein,
als alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer unter Ausschöpfung der gemäß dem
Stellenbesetzungsgesetz 1998 zur Verfügung stehenden fünfjährigen Frist um weitere drei
Jahre, somit bis zum 31.12.2011, entsprechend dem beiliegenden Gesellschafterbeschluss
Beilage ./A, die Zustimmung.
Weiters erteilt die Gemeinde Bad Gastein der Ergänzung zum Geschäftsführervertrag vom
14./15.01.2002, Beilage ./B, die Zustimmung.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: Amtsleiter Mag. Hinterstoisser
-oooOOOOOOooo-
Sodann stellt der Vorsitzende das Gesamtprotokoll des Rechts- und Finanzausschusses vom
07.05.2008 (Prot.Nr. 3/2008) zur Debatte.
Antrag:
Da keine Wortmeldung erfolgt, beantragt der Vorsitzende, das Protokoll des Rechts- und
Finanzausschusses vom 07.05.2008 (Prot.Nr. 3/2008) zu genehmigen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
-oooOOOOOOooo-
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7) Verlesung und Genehmigung des Protokolles über die Sitzung des Ausschusses für
BAU-, RAUMPLANUNGS- und UMWELTANGELEGENHEITEN vom 08.05.2008
(Prot.Nr. 2/2008) mit den Anträge zu den Punkten:
7.) Öffentliche Beleuchtung Golfpromenade: Kleinhofbrücke bis Miesbichlbrücke –
einstimmiger Antrag
Der Vorsitzende stellt den Punkt zur Debatte.
Da keine Wortmeldung erfolgt, nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über folgenden Antrag
des Ausschusses für Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten vor:
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Errichtung einer öffentlichen Beleuchtung der
Golfpromenade zu planen und mit dem Grundbesitzer Gespräche zu führen. Danach wäre der
Punkt an den Finanz – Ausschuss abzutreten.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: Ing. Harald Ortner
8) a) Genehmigung der Jahresrechnung 2007
b) Entlastung des Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2007
Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer übergibt den Vorsitz an Frau GR. Henriette Reder und
verlässt zum Tagesordnungspunkt 8) a)b) das Sitzungszimmer.
Sachverhalt:
BERICHT DES ÜBERPRÜFUNGSAUSSCHUSSES ZUR JAHRESRECHNUNG 2007
1)
Die Jahresrechnung 2007 ist vom 21.April 2008 bis 25. April 2008 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen.
2)
Der Überprüfungsausschuß hat gemäß § 50 Abs.2 der Gemeindeordnung die Jahresrechnung 2007
vom 13. März 2008 bis 14.April 2008 in insgesamt 3 Sitzungen überprüft.
3)
Die Kassenprüfung erfolgte am 13. März 2008, das Protokoll liegt bei.
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4)
Sollabschluß Ordentlicher Haushalt:
angeordnete Einnahmen 2007
Sollabgang 2005
angeordnete Ausgaben 2007
ergibt einen Sollabgang 2007
5)
EURO
EURO
EURO
EURO
14.201.634,97
-18.375,51
-14.195.977,41
-12.717,95
Außerordentlicher Haushalt
angeordnete Einnahmen 2007
angeordnete Ausgaben 2007
Ergebnis
EURO
EURO
EURO
2.452.479,16
2.452.479,16
0,00
6)
Bemerkungen Überprüfungsausschuß
Protokoll 1 - 3
7)
Der Überprüfungsausschuss beantragt:
1. die vorliegende Jahresrechnung 2007 zu genehmigen
abzgl.
unwirksam
14.598,00
14.598,00
0,00
bereinigtes
Ergebnis 2007
2.437.881,16
2.437.881,16
0,00
Abstimmung: einstimmige Annahme
2.dem Bürgermeister für das Rechnungsjahr 2007 die
Entlastung zu erteilen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
9) Lindenthaler Othmar – Aufnahme in die Eigenjagd Stubnerkogel der Gemeinde Bad
Gastein – Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt: Amtsbericht vom 15.05.2008 – VB. Elisabeth Zlöbl
Herr Othmar Lindenthaler hat mit Schreiben vom 25.4.2008 ein Ansuchen um Aufnahme in die
Jagdgesellschaft der Gemeinschaftsjagd der Gemeinde sowie der Eigenjagd der Gemeinde am
Stubnerkogel gestellt.
Herr Walter Pichler und Herr Gugganig Volgger sind aus der Jagdgesellschaft ausgeschieden
und daher soll die freie Stelle mit Herrn Othmar Lindenthaler nachbesetzt werden.
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Die Gemeindejagdkommission der Gemeinde Bad Gastein hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai
2008 über das Ansuchen beraten und einhellig beschlossen, Herrn Othmar Lindenthaler mit
sofortiger Wirkung in die Gemeinschaftsjagd der Gemeinde Bad Gastein- Linkes Achenufer –
aufzunehmen.
Ein Teil der Gemeinschaftsjagd – Linkes Achenufer – ist die Eigenjagd Stubnerkogel der
Gemeinde Bad Gastein. Es ist daher erforderlich, über die Aufnahme von Herrn Lindenthaler
Othmar auch einen Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen.
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, Herrn Lindenthaler Othmar mit sofortiger Wirkung
in die Jagdgesellschaft der Eigenjagd Stubnerkogel der Gemeinde Bad Gastein aufzunehmen.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Elisabeth Zlöbl
10) Einrichtung einer Schulkindgruppe im Kindergarten Bad Gastein für das Schuljahr
2008/2009 – Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt: Amtsbericht vom 14.05.2008 – VB. Cilly Wallinger
Voraussetzung für die Einrichtung einer Schulkindgruppe ist das Nichtzustandekommen der
schulischen Nachmittagsbetreuung in der Schule. Die Bewilligung durch das Amt der
Salzburger Landesregierung wird daher immer nur auf 1 Jahr befristet.
Wie bereits im vergangenen Jahr wurden bei der für Schulen gemäß Salzburger
Schulorganisations-Ausführungsgesetz verpflichtenden Bedarfserhebung zur schulischen
Nachmittagsbetreuung die Mindestzahlen von 15 Schülern an mindestens 3 Tagen die Woche
knapp nicht erreicht.
Auf Grund der Gegebenheit, dass sich für die schulische Nachmittagsbetreuung insgesamt 18
Kinder an verschiedenen Tagen angemeldet haben, ergibt sich für die Gemeinde die
Notwendigkeit, eine Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder anzubieten.
Bei der von der Gemeinde durchgeführten Bedarfserhebung für eine Schulkindgruppe haben
sich für
Montag – 16 Kinder
Donnerstag – 11 Kinder
Dienstag – 12 Kinder
Freitag – 8 Kinder
Mittwoch – 15 Kinder
angemeldet.
Die Einrichtung der Schulkindgruppe im Kindergarten Bad Gastein erfolgt unter den gleichen
Rahmenbedingungen wie bereits für das Schuljahr 2007/2008 nur mit der Ergänzung, dass auch
eine Betreuung an schulautonomen Tagen, in den Semester- und auch in den Sommerferien
angeboten wird (Beilage A).
(Beilage B: vorläufige Kostenaufstellung)
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Es ergeht der Amtsantrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Bad Gastein errichtet im Kindergarten Bad Gastein für das Schuljahr 2008/2009
eine Schulkindgruppe unter den gleichen Rahmenbedingungen wie im Schuljahr 2007/2008 mit
der Ergänzung, dass auch eine Betreuung an schulautonomen Tagen, in den Semester- und auch
Sommerferien angeboten wird.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Cilly Wallinger
11) Kindergarten Böckstein:
a) Änderung der Öffnungszeiten
b) Einrichtung einer alterserweiterten Gruppe
c) Gebührenordnung für die alterserweiterte Gruppe
Sachverhalt: Amtsbericht vom 13.05.2008 – VB. Cilly Wallinger
Auf Grund des drastischen Rückganges der Kinderzahlen im Kindergarten Böckstein ab
September 2008 (18 Kinder am Vormittag, 5 Kinder am Nachmittag) wurde, um eine
Ganztagesbetreuungseinrichtung im Kindergarten Böckstein halten und auch dem Wunsch
vieler Eltern nach einer Betreuungsmöglichkeit für Kinder unter 3 Jahren nachkommen zu
können, eine Bedarfserhebung zur Einrichtung einer alterserweiterten Gruppe, in der Kinder
zwischen 1,5 Jahren bis zur 4. Klasse Volksschule aufgenommen werden können, durchgeführt.
Auf Grund der Anmeldungen (siehe Beilage A) kann eine alterserweiterte Gruppe im
Kindergarten Böckstein eingerichtet werden.
Die Öffnungszeiten für den Kindergarten Böckstein sind von derzeit 07.00 – 17.00 Uhr auf
07.00 – 12.30 Uhr abzuändern und die Ganztages- bzw. Nachmittagskinder des Kindergartens
werden in der alterserweiterten Gruppe, welche von 07.00 – 17.00 Uhr geöffnet ist, betreut.
Es muss kein zusätzliches Personal aufgenommen werden.
Die Einrichtung der alterserweiterten Gruppe bedarf einer Bewilligung durch das Amt der
Salzburger Landesregierung.
Folgende Rahmenbedingungen für die Einrichtung der alterserweiterten Gruppe sind
festzulegen:

Aufnahme:
Kinder von 1,5 Jahren bis zur 4. Klasse Volksschule
Wenn nicht alle Kinder aufgenommen werden können (max. 16 Kinder pro Tag), werden zuerst
Kinder berufstätiger Eltern bzw. AlleinerzieherInnen aufgenommen.
______________________________________________
29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008
Seite 16

¼ - Betreuung „Unter-3-Jährige“
Zur Eingewöhnung oder aus div. anderen Gründen von Kindern unter 3 Jahren kann über einen
begrenzten Zeitraum die Möglichkeit einer ¼ Betreuung (= 10 Stunden / Woche) in Anspruch
genommen werden.

Betreuungszeitraum:
Der Betreuungszeitraum richtet sich nach dem Kindergartenjahr.
Das Kindergartenjahr beginnt am zweiten Montag im September und dauert bis zum Beginn
des neuen Kindergartenjahres.
Die Kindergartenferien beginnen an dem Samstag, der frühestens auf den 5. Juli oder spätestens
auf den 11. Juli fällt und dauert bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres.
Mit Beginn der Kindergartenferien wird für 8 Wochen der Sommerkindergarten im
Kindergarten Bad Gastein angeboten. Im Sommerkindergarten werden vorrangig Kinder
berufstätiger Eltern / AlleinerzieherInnen aufgenommen.
Eine Woche vor Beginn des neuen Kindergartenjahres sind alle Kindergärten geschlossen, um
ein störungsfreies Putzen (desinfizieren) sämtlicher Spielsachen vorzunehmen.
Der Kindergarten ist geschlossen: - an gesetzlichen Feiertagen
- während der Weihnachtsferien (vom 24.12. bis einschl.
06.01.) und am 23. 12., wenn dieser auf einen Montag
fällt
- während der Osterferien (vom Samstag vor dem
Palmsonntag bis einschließlich Dienstag nach Ostern)
- am Faschingdienstag ab 12 Uhr
- am 2. November (Allerseelentag)

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 07.00 – 17.00 Uhr

Gebühren:
Die Gebühren für 1,5 – 6-Jährige sind an die Kindergartentarife und die für Volksschulkinder
an die Tarife der Schulkindgruppe im KG Bad Gastein angepasst.
Beilage B: vorläufige Kostenaufstellung
______________________________________________
29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008
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Es ergeht der Amtsantrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
a) Die Öffnungszeiten des Kindergartens Böckstein werden von 07.00 – 17.00 Uhr auf 07.00 –
12.30 Uhr geändert.
b) Die Gemeinde Bad Gastein errichtet im Kindergarten Böckstein eine alterserweiterte Gruppe
mit folgenden Rahmenbedingungen:

Aufnahme:
Kinder von 1,5 Jahren bis zur 4. Klasse Volksschule
Wenn nicht alle Kinder aufgenommen werden können (max. 16 Kinder pro Tag), werden zuerst
Kinder berufstätiger Eltern bzw. AlleinerzieherInnen aufgenommen.

¼ - Betreuung „Unter-3-Jährige“
Zur Eingewöhnung oder aus div. anderen Gründen von Kindern unter 3 Jahren kann über einen
begrenzten Zeitraum die Möglichkeit einer ¼ Betreuung (= 10 Stunden / Woche) in Anspruch
genommen werden.

Betreuungszeitraum:
Der Betreuungszeitraum richtet sich nach dem Kindergartenjahr.
Das Kindergartenjahr beginnt am zweiten Montag im September und dauert bis zum Beginn
des neuen Kindergartenjahres.
Die Kindergartenferien beginnen an dem Samstag, der frühestens auf den 5. Juli oder spätestens
auf den 11. Juli fällt und dauert bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres.
Mit Beginn der Kindergartenferien wird für 8 Wochen der Sommerkindergarten im
Kindergarten Bad Gastein angeboten. Im Sommerkindergarten werden vorrangig Kinder
berufstätiger Eltern / AlleinerzieherInnen aufgenommen.
Eine Woche vor Beginn des neuen Kindergartenjahres sind alle Kindergärten geschlossen, um
ein störungsfreies Putzen (desinfizieren) sämtlicher Spielsachen vorzunehmen.
Der Kindergarten ist geschlossen: - an gesetzlichen Feiertagen
- während der Weihnachtsferien (vom 24.12. bis einschl.
06.01.) und am 23. 12., wenn dieser auf einen Montag
fällt
- während der Osterferien (vom Samstag vor dem
Palmsonntag bis einschließlich Dienstag nach Ostern)
- am Faschingdienstag ab 12 Uhr
- am 2. November (Allerseelentag)
______________________________________________
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
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 07.00 – 17.00 Uhr

Gebühren:
Die Gebühren für 1,5 – 6-Jährige sind an die Kindergartentarife und die für Volksschulkinder
an die Tarife der Schulkindgruppe im KG Bad Gastein angepasst.
c) Gebührenordnung für die alterserweiterte Gruppe im Kindergarten Böckstein gültig ab
September 2008
Kinder von 1,5 – 6 Jahre (angepasst an die Kindergartentarife)
Ganztagestarif - (50 Std./Wo = Vollbetreuung)
ohne Essen von 7.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17. Uhr
1 Kind
ab 2 Kinder
Kind unter 3 Jahre
monatlich
monatlich
monatlich
mit Essen von 7.00 – 17.00 Uhr
1 Kind
ab 2 Kinder
Kind unter 3 Jahre
monatlich
monatlich
monatlich
Vormittagstarif - (30 Std./Wo = ¾ Betreuung)
ohne Essen von 7.00 – 12.30 Uhr
1 Kind
ab 2 Kinder
Kind unter 3 Jahre
monatlich
monatlich
monatlich
mit Essen von 7.00 – 13.00 Uhr
1 Kind
ab 2 Kinder
Kind unter 3 Jahre
monatlich
monatlich
monatlich
Nachmittagstarif - (20 Std./Wo = ½ Betreuung)
ohne Essen von 13.00 – 17.00 Uhr
Kind unter 3 Jahre
mit Essen von 12.30 – 17.00 Uhr
Kind unter 3 Jahre
______________________________________________
29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008
je
€
€
€
80,00
72,00
116,00
je
€
€
€
125,00
117,00
161,00
je
€
€
€
66,00
58,00
94,00
je
€
€
€
111,00
103,00
139,00
monatlich
monatlich
€
€
47,00
76,00
monatlich
monatlich
€
€
92,00
121,00
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Pro Essen
inkl. Nachmittagsbetreuung bis 17.00 Uhr
€
€
2,50
6,00
Bastelbeitrag
halbjährlich (Oktober und März) –
nicht rückzahlbar bei vorzeitigem Austritt
€
15,00
Tarif für Kind unter 3 Jahren für ¼ Betreuung (bis 10 Std. / Woche) monatlich
€
33,00
monatlich
monatlich
monatlich
monatlich
monatlich
€
€
€
€
€
16,00
32,00
48,00
64,00
80,00
halbjährlich
halbjährlich
€
€
15,00
8,00
Kinder von 6 - 10 Jahren (angepasst an Schulkindgruppe)
ohne Essen von 12.00 – 17.00 Uhr
1 Tag ( 5 Std. / Wo)
2 Tage (10 Std. / Wo)
3 Tage (15 Std. / Wo)
4 Tage (20 Std. / Wo)
5 Tage (25 Std. / Wo)
Bastelbeitrag (Vorschreibung Oktober und März)
Besuch der alterserweiterten Gruppe zw. 3 – 5 Tagen / Wo
Besuch der alterserweiterten Gruppe zw. 1 – 2 Tagen / Wo
nicht rückzahlbar bei vorzeitigem Austritt
Pro Essen
€
2,50
Die Beiträge für die alterserweiterte Gruppe sind monatliche Pauschalbeträge, die sich
kalkulatorisch auf einen Durchrechnungszeitraum von 9 Monaten (Oktober bis Juni) beziehen.
Die Gebühr für September und Juli ergibt sich anteilsmäßig aus dem monatlichen
Pauschalbetrag von Oktober bis Juni.
Aus verrechnungstechnischen und verwaltungsökonomischen Gründen können die Weihnachtsund Osterferien, gesetzliche Feiertage sowie an Tagen, an denen der Kindergarten für
Betriebsausflug, Fortbildung und dgl. geschlossen ist, nicht berücksichtigt werden.
Die Beiträge werden monatlich im Voraus mit Rechnung vorgeschrieben.
Sollte kein Abbuchungsauftrag an die Bank erteilt werden, werden im Fall der nicht
pünktlichen Einzahlung der Gebühren ausnahmslos Mahngebühren vorgeschrieben.
Oftmalige Zahlungsrückstände können zum Ausschluss aus der alterserweiterten Gruppe
führen.
______________________________________________
29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008
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Ferienbetreuung:
Ganztags ohne Essen
von 07.00 – 12.00 u. von 13.00 – 17.00 Uhr
1 Tag / Woche
wöchentlich
2 Tage / Woche
wöchentlich
3 Tage / Woche
wöchentlich
4 Tage / Woche
wöchentlich
5 Tage / Woche
wöchentlich
1, 5 – 3 Jahre
€
6,20
€
12,40
€
18,60
€
24,80
€
31,00
3 – 10 Jahre
€
4,40
€
8,80
€ 13,20
€ 17,60
€ 22,00
vormittags ohne Essen
von 07.00 – 12.30 Uhr
1 Tag / Woche
2 Tage / Woche
3 Tage / Woche
4 Tage / Woche
5 Tage / Woche
wöchentlich
wöchentlich
wöchentlich
wöchentlich
wöchentlich
1, 5 – 3 Jahre
€
5,00
€
10,00
€
15,00
€
20,00
€
25,00
3 – 10 Jahre
€
3,60
€
7,20
€ 10,80
€ 14,40
€ 18,00
nachmittags ohne Essen
von 13.00 – 17.00 Uhr
1 Tag / Woche
2 Tage / Woche
3 Tage / Woche
4 Tage / Woche
5 Tage / Woche
wöchentlich
wöchentlich
wöchentlich
wöchentlich
wöchentlich
1,5 – 3 Jahre
€
4,00
€
8,00
€
12,00
€
16,00
€
20,00
3 – 10 Jahre
€
2,60
€
5,20
€
7,80
€ 10,40
€ 13,00
Pro Essen
€
2,50
Alle Tarife inkl. 10% Umsatzsteuer, Änderung der Tarife vorbehalten.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: VB. Cilly Wallinger
______________________________________________
29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008
Seite 21
12) Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich „Hotel Europe – Hotel Weismayr“ –
Gp. 259, 22/1, .231, .184, .150, 25/3 und 770/3, KG Badgastein – Beratung und
Beschlussfassung
Sachverhalt: Amtsbericht vom 19.05.2008 – Ing. Harald Ortner
ALLGEMEIN:
Die Eigentümer des Hotels Weismayr beabsichtigen die BP .231 KG Bad Gastein mit einem
Hotelobjekt zu bebauen und das Hotel Weismayr BP .150 und .184 KG Bad Gastein einer
Sanierung zu unterziehen. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes der
Grundstufe für GP 22/1, 25/3, 770/3 und BP .150, .184, .231, und .259 KG Bad Gastein
vorgesehen. Hr. Arch. Lenglachner wurde mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanes der
Grundstufe beauftragt.
BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES:
Das Planungsgebiet im Zentrum von Bad Gastein und fällt von der Kaiser Franz Josef-Straße
nach Norden hin ab. Des Planungsgebiets wird bergseits von der Kaiser Franz Josef-Straße
begrenzt. Etwas unterhalb des Planungsgebietes fliest am Talboden nordöstlich die Gasteiner
Ache vorbei. Laut Flächenwidmungsplan befinden sich die betroffenen Grundflächen in
Bauland BG – Gebiete für Beherbergungsgroßbetriebe – 90 GZ und teilweise in Bauland KG –
Kerngebiet.
Das bestehende Kinogebäude wird abgetragen und durch einen Neubau ersetzt. Der Neubau
soll das Hotel Europe und das Hotel Weismayr mittels Gänge verbinden. Die neue Hotelanlage
entwickelt sich als transparenter Unterbau mit verschiedenen Plätzen und Wegen in einen nach
oben auskragenden Baukörper. Im Erdgeschoß sind Geschäftslokale, Arkaden, Passagen und
Freiräume geplant. In den Obergeschossen sind Hotelzimmer vorgesehen. Insgesamt besteht der
Neubau aus 3 Untergeschoßen, einem Erdgeschoß, 2 Obergeschoßen und einem Dachgeschoß.
Straßenseitig werden der Gehsteig bzw. die Kaiser Franz Josef-Straße ab der Erdgeschosszone
überbaut.
Außerdem soll dis Fassade des Hotels Weismayr saniert werden und ein ursprünglich
vorhandener turmartiger Dachaufbau wieder hergestellt werden. Das Hotel Weismayr soll
rehistorisiert und in den Zustand der Jahrhundertwende versetzt werden.
Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt von der Kaiser Franz Josef-Straße her.
Für das Planungsgebiet wurden 2 Planungsbereiche mit 9 Planungszonen mit verschiedenen
Höchsthöhen festgelegt:
Planungsbereich 1 .....................................................HH 1060,70
Planungsbereich 2 .....................................................HH 1049,50
Planungsbereich 3 .....................................................FH 1018,00
Planungsbereich 4 .....................................................HH 1041,50
Planungsbereich 5 .....................................................HH 1026,50
Planungsbereich 6 .....................................................HH 1023,50
______________________________________________
29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008
Seite 22
Planungsbereich 7 .....................................................HH 1017,00
Planungsbereich 8 .....................................................HH 1013,90
Planungsbereich 9 .....................................................HH 1049,00
Die Bauweise wurde als offene Bauweise - gekuppelt und besondere Bauweise festgelegt. Für
den Planungsbereich 1 wurde eine GRZ Grundflächenzahl mit 0,80 und für den
Planungsbereich 2 wurde eine GRZ Grundflächenzahl mit 1,00 festgelegt.
Außerdem liegt das Planungsgebiet im Schongebiet der Gasteiner Thermalquellen und im
Kurbezirk. Das Hotel Europe und das Hotel Weismayr stehen unter Denkmalschutz und beide
Objekte sind wegen der Baugestaltung als besonders wichtige Fläche gekennzeichnet.
Eine Straßenfluchtlinie wurde entlang der Kaiser F. J.-Straße festgelegt und ist mit der
Baufluchtlinie identisch.
Eine Baufluchtlinie im Planungsbereich 2 wurde im Bereich des neuen Gebäudes gleich der
Straßenfluchtlinie und der Gehsteiggrenze fixiert. Im Bereich Hotel Weismayr sind die
Straßenfluchtlinie und die Baufluchtlinie identisch.
Baugrenzlinien wurden für den Planungsbereich 2 festgelegt. Aufgrund des räumlich sehr
komplizierten Baukörpers wurden für die verschiedenen Geschossebenen verschiedene
Baugrenzlinien festgelegt. Eine detaillierte Beschreibung der Baugrenzlinien ist wie bereits
erwähnt aufgrund der komplizierten Gebäudeform nicht möglich und kann nur der
Plandarstellung entnommen werden.
In den Bebauungsplan wurden 4 besondere Festlegungen in Textform aufgenommen.
BF 1 – Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der öffentlich zugänglichen
Ersatzflächen für den Kinoplatz:
Die zwischen der Gemeinde Bad Gastein und dem Grundeigentümer vereinbarten Ersatzflächen
für die infolge der Bebauung verlorengehenden Freiflächen des Kinoplatzes sind gemäß
Rechtsplan bzw. der erläuternden geschoßweisen Darstellung der verbaubaren Flächen des
Gestaltungsplanes zu realisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Ersatzflächen bestehen aus den Platzflächen auf Gemeindestraßenniveau (Kaiser Franz
Josef-Straße), aus Plätzen bzw. Aussichtsebenen auf Kinoniveau (3. Untergeschoß) und aus
den Wegverbindungen mit Stiegenanlagen. Sie stellen die Negativflächen zwischen den
verbaubaren Flächen und den Bestandsobjekten Hotel Europe und Hotel Weismayr dar.
Ausnahme bilden teilweise die Wegführungen, die auch im verbaubaren Bereich liegen. Alle
begehbaren flächen müssen eine nutzbare Mindesthöhe von 2,5m aufweisen.
BF 2 – Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der Lage und Ausführung öffentlich
zugänglicher Stiegen und Weganlagen:
Die einzelnen öffentlich zugänglichen Ersatzflächen im Untergeschoß, 1 Untergeschoß, 2
Untergeschoß und 3 Untergeschoß sind durch zwei öffentliche Stiegen- und Weganlagen zu
verbinden. Deren Lage ist im Gestaltungsplan schematisch dargestellt.
Die nutzbare Stiegen- und Wegbreite hat mind. 1,50m und die lichte Durchgangshöhe
mindestens 2,5m zu betragen. Diese Wegführungen sind sowohl in verbaubaren als auch in
freien Bereichen situiert.
______________________________________________
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29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008
BF 3 – Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich dem Vortreten von Bauteilen über
Fluchtlinien im Bereich der Bestandsobjekte Hotel Europe und Hotel Weismayr:
Im Bereich der Bestandsobjekte Hotel Europe und Hotel Weismayr können
Gliederungselemente der Fassade, Erker, Balkone und Dachvorsprünge die festgelegten
Straßenfluchtlinien und Baugrenzlinien gemäß § 8Abs. 1 BauTG überragen.
BF 4 – Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der Überbauung von Verkehrsflächen:
Die Verkehrsfläche (Gehsteigbereich) entlang der Kaiser Franz Josef-Straße kann im 1
Obergeschoß und 2 Obergeschoß überbaut werden. Die lichte Höhe unter der Überbauung hat
mind. 2,9m zu betragen.
Weitere Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan der Grundstufe, erstellt
von Arch. Lenglachner, zu entnehmen.
VERFAHRENSSTAND:
1) Die Kundmachung der beabsichtigten Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 38
Abs. 1 ROG 1998 erfolgte vom 27.09.2007 bis 25.10.2007. Während der Auflagefrist
langten Stellungnahmen und Anregungen zur Erstellung des Entwurfes des
Bebauungsplanes von den in der Beilage 1angeführten Personen ein. Die
Stellungnahmen und Anregungen liegen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung im
Bauamt der Gemeinde Bad Gastein zur Einsichtnahme auf.
Im Herbst 2007 erarbeitete Arch. Forsthuber eine Projektsidee welche der Gemeindevertretung
in einer Sitzung am 17.12.2007 vorgestellt wurde. Die in der Gemeindevertretung der
Gemeinde Bad Gastein vertretenen Fraktionen standen dieser Projektsidee positiv gegenüber
und befürworteten deren Weiterentwicklung. Als nächster Schritt zur Realisierung des
Projektes erfolgt nunmehr die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe, wobei die in
der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.12.2007 vorgestellten Rahmenbedingungen der
Projektstudie in den Bebauungsplan Einfluss gefunden haben.
Der zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes basiert dementsprechend
auf der Grundlage der Bebauungsstudien von Arch. Forsthuber, Salzburg.
2) Der Bürgermeister hat die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplans unter genauer
Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom 09.04.2008 bis 07.05.2008
kundgemacht.
Schriftliche Einwendungen zum Entwurf des Bebauungsplans wurden von folgenden Personen
abgegeben:
1) Fr. Justine Boekdrukker für Sohn Holger Nicholas Boekdrukker mit Schreiben vom
14.04.2008 und 15.04.2008
2) Fr. Uta Scherb und Scherb Invest Geselschaft mbH vertreten durch Rechtsanwälte
Maschke & Maschke, mit Schreiben vom 15.04.2008
3) Fr. Brigitte Ausweger und Hr. Holger Nicholas Boekdrukker vertreten durch Hr.
Rechtsanwalt Dr. Krivanec mit Schreiben vom 22.04.2008
4) Hr. Dr. J. Meran mit Schreiben (Fax) vom 4.05.2008
5) Hr. Valentin Thomalla mit Schreiben vom 6.05.2008
______________________________________________
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6) Fr. Mag. Ulrike Bellmann mit Schreiben vom 6.05.2008
7) Fr. Margit Thomalla mit Schreiben vom 6.05.2008
8) Hr. Dipl. Ing. Heger mit Schreiben (Fax) vom 7.05.2008
9) Hr. Cornelius Bellmann mit Schreiben vom 7.05.2008
10) Fr. Dipl. Ing. Charlotte Böhmler mit Schreiben (Fax) vom 3.05.2008, eingelangt am
7.05.2008
11) Hr. Ing. Walter Kolar mit Schreiben vom 7.05.2008, eingelangt am 8.05.2008
12) Hr. Adolf und Fr. Dr. Ada Meran mit Schreiben vom 7.05.2008, eingelangt am
9.05.2008
13) Hr. Dr. Albrecht und Fr. Dr. Marieke Zimburg mit Schreiben vom 13.05.2008
14) Initiative Denkmalschutz mit Schreiben vom 8.05.2008, eingelangt am 13.05.2008
Einwendungen gegen den Bebauungsplan:
Während der Kundmachungsfrist wurden die oben angeführten 14 Einwendungen gegen den
Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben.
Mehrere dieser Einwendungen sprechen sich gegen die Aufgabe der Nutzung des Kinoplatzes
als öffentlichen Platz bzw. gegen den Verzicht auf die der Gemeinde Bad Gastein zustehenden
Dienstbarkeit der Benutzung des „Kinoplatzes“ als öffentlichen Platz aus.
An der Liegenschaft EZ 94, GB 55001 Badgastein, mit dem dort unter anderem vorgetragenen
Grundstück Nr. .231 („Kinoplatz“) besteht zugunsten der Gemeinde Bad Gastein die
grundbücherlich sichergestellte Dienstbarkeit der Benutzung des im Niveau der Hauptstraße
errichteten Daches des auf dieser Liegenschaft errichteten Kinogebäudes als öffentlicher Platz.
Die Einverleibung dieser Dienstbarkeit erfolgte auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichtes
Linz als Berufungsgericht vom 09.11.1970, zu GZ: 2 R 58/70. In diesem Verfahren war die
Gemeinde Bad Gastein als Erstklägerin aufgetreten.
Entsprechend der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.12.2007 vorgestellten
Projektsidee von Arch. Forsthuber soll der Kinoplatz bei Realisierung des Projektes als
landschaftliche Topografien verstanden werden und auf den Zustand der 30iger Jahre
zurückgegriffen werden, noch bevor das Kino existierte und als in diesem Bereich eine
Promenade gewesen ist. Es soll ein tiefer Landschaftsraum, der nach unten fließt, wieder
geschaffen werden. Der Baukörper schwebt wie ein großes Dach über dieser Topografie, die
wie ein Wasserfall nach unten fällt, 2 kräftige Stiegen, die den öffentlichen Raum definieren,
führen unter dieses Dach und führen hinunter in dieses Landschaftsfenster, hinaus zu einer
Terrasse und von dort zu einem öffentlichen Weg, der bis zum Wasserfall führen sollte. Der
öffentliche Raum, die öffentlich zugänglichen Bereiche sollen dadurch einen Mehrwert
erzielen. Dieses Grundsatzkonzept der Projektsidee findet sich im zur Beschlussfassung
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wieder.
Die Gemeinde Bad Gastein wird auf die Dienstbarkeit der Benutzung des im Niveau der
Hauptstraße errichteten Daches des auf dieser Liegenschaft errichteten Kinogebäudes als
öffentlicher Platz bei Realisierung des Projektes nicht gänzlich verzichten. Vielmehr ist in
einem Dienstbarkeitsvertrag mit den Eigentümern der belasteten Grundstücke die zu Gunsten
der Gemeinde Bad Gastein bestehende Dienstbarkeit derart abzuändern, dass sich diese
Dienstbarkeit der Benutzung als öffentlicher Platz auf die öffentlichen Bereiche des Projektes
bezieht.
Mehrere Einwendungen beziehen sich auf die zugunsten der EZ 98 (Hotel Europe) sowie der
EZ 946 (Hotel Solitude) bestehende Dienstbarkeit des Nichthöherbauens gemäß Vertrag vom
12.03.1930. Hr. Dr. R. Meran als seinerzeitiger bücherlicher Eigentümer der Parzelle .231 hat
______________________________________________
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29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008
mit Vertrag vom 12.03.1930 Hr. V. Sedlacek als seinerzeitigen Eigentümer des Hotels Europe
jeweils mit Wirkung auf die Rechtsnachfolger, eine Dienstbarkeit des Nichthöherbauens
eingeräumt.
Die Verpflichtung zur Aufstellung und Aufgabe von Bebauungsplänen ist in § 27 Sbg. ROG
1998 geregelt. Danach hat jede Gemeinde auf der Grundlage des räumlichen
Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes für jene Teile des Gemeindegebietes,
die innerhalb eines Planungszeitraumes von längstens 10 Jahren für eine Bebauung in Betracht
kommen oder eine städtebauliche Ordnung einschließlich der Freiflächengestaltung erfordern,
Bebauungspläne durch Verordnung aufzustellen.
Der Bebauungsplan regelt gemäß § 27 ROG 1998 die städtebauliche Ordnung eines Gebietes
unter Bedachtnahme auf einen sparsamen Bodenverbrauch und eine geordnete
Siedlungsentwicklung. Er hat jedenfalls eine Grundstufe zu enthalten und kann in den
gesetzlich genannten Fällen durch eine Aufbaustufe ergänzt werden.
Die Einwendungen hinsichtlich der bestehenden Dienstbarkeit des Nichthöherbauens zugunsten
der EZ 98 (Hotel Europe) sowie der EZ 946 (Hotel Solitude) beziehen sich auf privatrechtliche
Verhältnisse und sind auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.
Herr Arch.DI.Lenglachner hat zu den eingebrachten schriftlichen Einwendungen eine
Stellungnahme abgegeben – siehe Beilage 2.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes der
Grundstufe samt den im Erläuterungsbericht angeführten Bebauungsgrundlagen diesen
Grundsätzen entspricht und daher kein Widerspruch zum Räumlichen Entwicklungskonzept der
Gemeinde Bad Gastein festzustellen ist.
Unter Einbeziehung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wird der
Gemeindevertretung empfohlen, gemäß § 38 Abs. 4 SROG 1998 den Bebauungsplan der
Grundstufe zu beschließen.
ES ERGEHT DER ANTRAG:
1.
2.
Die Gemeindevertretung möge den Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich Hotel
Europe und Hotel Weismayr - GP 22/1, 25/3, 770/3 und BP .150, .184, .231, und .259 KG
Bad Gastein, verfasst von Arch. Lenglachner, Plan Nr. 146/20 vom Februar 2008, geändert
am 5.04.2008 beschließen.
Mit den Eigentümern der belasteten Grundstücke ist in einem Dienstbarkeitsvertrag die ob
der Liegenschaft EZ 94 zu L-NR. 14a zu Gunsten der Gemeinde Bad Gastein bestehende
Dienstbarkeit derart abzuändern, dass sich diese Dienstbarkeit der Benutzung als
öffentlicher Platz auf die bei Realisierung des Projektes entstehenden öffentlichen Bereiche
bezieht.
__________________________________
Nach einer Zusammenfassung durch Herrn Bürgermeister Steinbauer über das
Zustandekommen des Projektes und in weiterer Folge die Aufstellung des Bebauungsplanes
verweist dieser darauf, dass der Ortsplaner, Herr Arch. Lenglachner, mit Schreiben vom
27.03.2008 bestätigt hat, dass der aufgestellte Bebauungsplan mit der Projektsidee, die im
Dezember 2007 vorgestellt worden ist, mit einigen marginalen Abweichungen, wie z.B. dass
______________________________________________
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29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein – 28.05.2008
die öffentlichen Plätze sogar erweitert werden, abgestimmt ist. Zum aufgelegten Entwurf des
Bebauungsplanes hat es 14 Einwendungen gegeben, die sich großteils mit Dienstbarkeiten
befassen, die aber bei der Erstellung des Bebauungsplanes keine Berücksichtigung zu finden
haben, da es sich dabei um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
Der Vorsitzende verliest ein Schreiben der Fam. Tscherne vom 26.05.2008, in dem die
geplanten Sanierungsmaßnahmen des Hotels Weismayr (Rehistorisierung der Dachform mit
Turmaufbau in der Mitte, Mansarden bis in das 4. OG hinunter gem. den Plänen aus 1912,
Rehistorisierung der Gaupen, Fassadensanierung, Qualitätsverbesserung für Hotelgäste im
Innenbereich) nach erfolgter Beschlussfassung des Bebauungsplanes dargestellt werden.
Abschließend erklärt der Bürgermeister, dass er der vollsten Überzeugung ist, dass sich die
klare Linie der Gemeinde als die einzig richtige erwiesen hat, obwohl sie vielfach aus
verschiedenen Richtungen und mit verschiedenen Argumenten bekämpft und kritisiert worden
ist. Durch diese klare Linie konnte letztendlich die höchste Qualität in der Architektur erreicht
werden und auch der Forderung nach der Sanierung des Hotels Weismayr noch vor Beginn des
Neubaues wird nachgekommen werden. Auch konnte für andere Investoren das Zeichen gesetzt
werden, dass man in Bad Gastein nicht nur geduldet ist, sondern dass sinnvolle Investitionen
selbstverständlich begrüßt und unterstützt werden (ersichtlich aus den zur Zeit zahlreichen
Bautätigkeiten).
Sodann stellt er den Amtsbericht zur Debatte.
Herr GV. Dr. Krenn nimmt zu den Einwendungen Stellung, die in verschiedenen Bereichen
auch für die Gemeinde Bad Gastein und das Weiterkommen dieses Projektes von Interesse sein
werden. Im Wesentlichen sind es 3 Punkte:
1. Die Nähe bzw. Entfernung zwischen dem neu zu entstehenden Objekt und dem Hotel
Europe
Wichtig ist, dass die Abstände eingehalten werden und es keine Beeinträchtigung durch
mangelndes Sonnenlicht geben wird.
Der Zusammenbau von Hotel Europe und Hotel Weismayr ist eine Angelegenheit die
privatrechtlich geregelt werden muss
2. Argumente in den Einsprüchen wie z.B., dass der Zugang zu den Aussichtspunkten nur
über Stufen möglich sein wird, sind nicht richtig, da in den Planungsunterlagen eindeutig
ersichtlich ist, dass zwischen dem Hotel Europe und dem neu zu errichtenden Gebäude ein
ausreichender Abstand ist.
3. Die Dienstbarkeit der Nichtverbauung zugunsten der Bewohner des Hotels Europe und der
Villa Solitude ist keine Angelegenheit der Gemeinde und muss auf zivilrechtlichem Weg
geklärt werden.
Zur öffentlichen Dienstbarkeit im Bereich des Bauplatzes vertritt er die Meinung, dass es
für die Gemeindevertretung von Bad Gastein vertretbar erscheint, diese ebene Fläche in
eine höhenmäßig gestaffelte Begehbarkeit um zu wandeln.
Auf die in einigen Einwendungen hingewiesene Schönheit des Platzes erklärt er, dass er
sich noch gut erinnern kann, wie der Platz schön und mit Blumen bepflanzt war. Das
Problem ist, dass der Platz nicht mehr bepflanzt werden kann, da die Decke einbricht und
dort daher nur mehr eine Schotterwüste besteht.
Aus Sicht der ULB-Fraktion erklärt er, dass sie mit dem jetzigen Ergebnis einverstanden sind
und dem Bebauungsplan die Zustimmung erteilen werden.
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Herr GV. Sametreiter teilt mit, dass er bei Durchsicht des Bebauungsplanes im Vergleich mit
der Projektstudie von Herrn Arch. Forsthuber feststellen musste, dass es doch einige
Abweichungen gibt, wie z.B. dass in der Kurve der Gehsteig wesentlich verschmälert wird und
bereits ab dem 1. OG überbaut werden sollte. Der vorliegende Bebauungsplan ist seiner
Meinung nach nicht geeignet, um sich ein konkretes Bild vom Gesamtprojekt machen zu
können und er plädiert daher, den Bebauungsplan weiter auszuarbeiten und mit der
Beschlussfassung bis dahin abzuwarten.
Herr GV. DI Baier erklärt namens der SPÖ-Fraktion, sehr froh darüber zu sein, dass auf diesem
Platz „etwas passiert“, denn die derzeitige Situation des Platzes ist unbefriedigend. Durch die
Gestaltung in mehreren Ebenen nach unten wird seiner Meinung nach kein Aussichtspunkt
verloren sondern im Gegenteil ein weiterer gewonnen, da die Möglichkeit gegeben wird, den
Weg bis zur Grabenbäckerquelle bzw. zum Wasserfall fort zu führen und somit einen Rundweg
zu erschließen, wobei sich ein anderer und sehr schöner Blickwinkel auf Bad Gastein ergibt.
In Bezug auf die Wortmeldung von GV. Sametreiter erklärt er, dass er selten einen so
detaillierten und genauen Bebauungsplan wie den vorliegenden gesehen hat. Die SPÖ-Fraktion
wird dem vorliegenden Bebauungsplan zustimmen.
Herr Bürgermeister Steinbauer weist zur Wortmeldung von Herrn GV. Sametreiter hin, dass die
Stellungnahmen aller 4 Fraktionen nach der Projektvorstellung von Herrn Arch. Forsthuber
positiv gewesen sind. Er hat natürlich mit dem Ortsplaner Kontakt gehalten und Herrn Arch.
Lenglachner um Stellungnahme gebeten, ob sich der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan
mit der Projektstudie von Arch. Forsthuber auch deckt, da er persönlich sich nicht in der Lage
sieht, einen siebenschichtigen Bebauungsplan lesen und beurteilen zu können.
Herr Arch. Lenglachner hat in einem Schreiben vom 27.03.2008 u.a. folgendes mitgeteilt,
„nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen mit der Projektsidee von Herrn Arch. Forsthuber
vom 17.12.2007 kann festgestellt werden, dass auf Grund der weiteren Projektsentwicklung
naturgemäß gewisse Änderungen feststellbar sind.
Zur Beantwortung ihrer Frage hinsichtlich der Übereinstimmung habe ich die Projektsidee
Forsthuber vom 17.12.2007 mit den Festlegungen im Bebauungsplan geschoßweise überlagert.
Aus beiliegenden Überlagerungsplänen für die Geschosse EG, 1. u. 2. OG, DG, 1.u.2. UG ist
ersichtlich, dass die Intensionen der Projektsidee grundsätzlich weiterhin gegeben sind. Zur
Sicherstellung der Übereinstimmung der Festlegungen im Bebauungsplan mit dem Projekt
Forsthuber habe ich mit Herrn Arch. Forsthuber am 25.03.2008 einen gemeinsamen Vergleich
durchgeführt. Dabei wurde einvernehmlich im Erdgeschoss neben dem Cafe eine Vergrößerung
der öffentlich zugänglichen Fläche (Platzfläche) vorgenommen. Diese Projektsänderung wurde
im Bebauungsplan bereits berücksichtigt. Der von mir erstellte Bebauungsplan stimmt somit
mit dem aktuellen Entwurf Projekt Forsthuber überein.“
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Kernaussage die ist, dass es naturgemäß kleine
Abweichungen (bei den öffentlichen Flächen) gegeben hat, aber im Großen und Ganzen der
vorliegende Bebauungsplan mit der Projektsidee übereinstimmt.
Herr Mag. Hinterstoisser bringt zu den 14 eingegangenen Einwendungen vor, dass, wie bereits
von Herrn GV. Dr. Krenn angesprochen, ein Teil den zivilrechtlichen Bereich betreffen, wobei
thematisch zu unterscheiden ist, wie folgt:
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- Die Eigentümer des Hotels Weismayr sind nicht berechtigt, Anträge auf Erlassung eines
Bebauungsplanes zu stellen. Bei der Erstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um ein
Verordnungsverfahren (Verordnung der Gemeindevertretung in der die
Bebauungsgrundlagen festgelegt werden), in welchem es keine Parteistellungen und keine
Antragslegitimationen gibt.
Im Raumordnungsgesetz ist die Aufgabe des Bebauungsplanes genau definiert, nämlich die
städtebauliche Ordnung herzustellen. Die Gemeinde ist Gesetzgeber im materiellen Sinn, es
handelt sich dabei um kein Gesetz, sondern eine Verordnung. Die Gemeinde ist von sich aus
tätig geworden. Die Einwendungen sind daher nicht zu berücksichtigen und auf den
Zivilrechtsweg zu verweisen.
Natürlich hat das Projekt, wie bereits vom Bürgermeister vorgebracht, eine Vorgeschichte;
natürlich ist es Aufgabe der Gemeinde bzw. dem Ortsplaner Herrn Arch. Lenglachner
gewesen, die Projektsidee von Arch. Forsthuber in einen Bebauungsplan zu „gießen“, damit
sichergestellt ist, dass nur dieses Projekt und kein anderes auf dem Kinoplatz realisiert wird.
- Eine weitere Einwendung, die den zivilrechtlichen Teil betrifft, bezieht sich auf bestehende
Dienstbarkeiten. Die Dienstbarkeit des Nichthöherbauens von den 2 bestehenden
„Geschäftslokalen“ im Bereich des Kinoplatzes zugunsten u.a. des Hotels Europe.
Wiederum sei darauf hingewiesen, dass es sich um ein Verordnungsverfahren handelt, in
dem Bebauungsgrundlagen festgelegt werden und eine zivilrechtliche Einwendung
zivilrechtlich zu behandeln ist.
- Weitere Einwendungen beziehen sich auf die bestehende Dienstbarkeit der Nutzung des
oberirdischen Platzes über dem Kino als öffentlichen Platz zugunsten der Gemeinde. Im
vorliegenden Amtsbericht wird dahingehend Bezug genommen, dass die Gemeinde auf diese
Dienstbarkeit nicht verzichten wird und auch nicht soll, sondern entsprechend der
Projektsidee und dem vorliegendem Bebauungsplan die Dienstbarkeit abgeändert wird, dass
sich diese auf die durch die Realisierung des Projektes neu entstehenden öffentlichen Plätze
und Bereiche bezieht. (= Punkt 2 des Antrages)
Zu Einwendungen aus Sicht der Raumordnung wurde von Herrn Arch. Lenglachner in seiner
Stellungnahme eingegangen, wobei jedoch die Grundaussage bleibt, dass es Aufgabe bei der
Erstellung des Bebauungsplanes ist, die Bebauungsgrundlagen dahingehend sicher zu stellen,
dass sie mit der am 17.12.2007 vorgestellten Projektsidee abgestimmt sind.
Zur Abgrenzung des Planungsgebietes weist Herr Mag. Hinterstoisser darauf hin, dass sich
diese auf Grund der raumordnungsfachlichen Logik ergibt. Das Planungsgebiet umfasst sowohl
das Hotel Europe, das Hotel Weismayr als auch den Kinoplatz. Die Bebauungsgrundlagen für
das Hotel Europe werden mit Bestand, für das Hotel Weismayr im Hinblick auf die
beabsichtigte Sanierung ebenfalls mit Bestand mit einer kleinen Änderung der Anpassung des
Turmes in der Mitte, festgelegt sowie dem Verbindungsbau, die zusammen eine fachlich
logische Einheit bilden.
Über Anfrage von Herrn GV. Krenn teilt der Bürgermeister mit, dass sich der Denkmalschutz
grundsätzlich bei Neubauten für nicht zuständig erklärt.
Herr Mag. Hinterstoisser weist ergänzend darauf hin, das die Sanierung, Renovierung und
Wiederherstellung des Urzustandes (Turm in der Mitte) des Hotels Weismayr natürlich in enger
Abstimmung mit dem Denkmalschutz passieren wird.
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Herr GR. Mayer erklärt ebenfalls namens der ÖVP-Fraktion, dem Bebauungsplan für den
Bereich Hotel Weismayr – Hotel Europe zuzustimmen.
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Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: Ing. Harald Ortner
13) Vergabe Kanalisation BA 12 Schareckstraße Birkenring – Beratung und
Beschlussfassung
Sachverhalt: Amtsbericht vom 20.05.08 – Ing. Harald Ortner
Die Bauarbeiten zur Errichtung/Sanierung einer neuen Kanalisation Schareckstraße bis
Birkenring wurden in einem offenen Verfahren mit Bekanntmachung ausgeschrieben. Die
Veröffentlichung erfolgte am 10.04.2008 im Amtlichen Lieferungsanzeiger.
Die Anbotseröffnung fand am 5.05.2008 im Bauamt der Gemeinde Bad Gastein statt.
REIHUNGSLISTE:
Der Preisspiegel wurde nach dem korrigierten Gesamtpreis inkl. Nachlässe gereiht.
Reihung
FIRMA
1
TEERAG-ASDAG
Salzburg
2
Held & Francke BauGesmbH
Zell a. See
3
Plantrans GmbH
St. Johann/PG
4
Alpine-Mayreder GmbH
Wals
5
HV Bau BauGesmbH
Bramberg
6
STRABAG
St. Johann/PG
Summe € netto
1.069.164,05
1.075.398,38
1.083.626,54
1.168.268,50
1.176.667,40
1.289.982,34
Die Anbote wurden vom Büro DI Wimmer, Bad Hofgastein geprüft und es wurde kein
Rechenfehler festgestellt. Die firmenmäßige Fertigung erfolgte ordnungsgemäß.
Ausscheidungsgründe lagen nicht vor.
Einzelheiten sind dem Vergabevorschlag Dipl. Ing. Wimmer vom 7.05.2008 zu entnehmen.
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FINANZIERUNG:
Im Budget 2008 sind für die Kanalisation BA 12 vorgesehen :
HHst. 5/6128/611 eine Summe von netto 384.000,--€
HHst. 5/816/6198 eine Summe von netto 32.400,--€
HHst. 5/8505/004 eine Summe von netto 25.500,--€
HHst. 5/85111/004 eine Summe von netto 290.500,--€
HHst. 5/960/759 eine Summe von netto
9.800,--€
Gesamt
706.200,00€
Die Ausschreibung umfasste die Bereiche Schareckstraße, Kudlichstraße, Birkenring und
Werkstatt Bader bis Schafflinger Schialm. Die Bauarbeiten werden in 2 - 3 Jahresetappen
ausgeführt. Die Auftragssumme Kanalbau für 2008 beträgt daher netto 706.200,--€.
Die weitere Finanzierung ist in de Budget 2009 und 2010 vorzusehen.
ES ERGEHT DAHER DER ANTRAG:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Baumeisterarbeiten für die Errichtung der
Kanalisation Bad Gastein, Bauabschnitt BA 12 entsprechend dem Ergebnis der Ausschreibung
vom 10.04.2008 und des Vergabevorschlags von Dipl. Ing. Wimmer, an die Firma
TEERAG-ASDAG
Techno-Z II, Kaprunerstr. 5
5700 Zell a. See
Auftragssumme brutto € 1.282.996,86
zu vergeben.
Abstimmung: einstimmige Annahme
Erledigung: Ing. Harald Ortner
14) Allfälliges
a) Museum Bad Gastein – Standortfrage
Über Anfrage von Herrn GV. Dr. Krenn teilt der Vorsitzende mit, dass sich seit dem letzten
Fraktionengespräch betreffend die Standortfrage des Museums Bad Gastein noch nichts Neues
ergeben hat. In den Gremien des Tourismusverbandes wird noch darüber beraten werden.
Mit der Familie Tscherne hat er ein Gespräch betreffend die Höhe des Mietpreises von
€ 2.500,00 netto geführt und um Überlegungen für eine vielleicht günstigere Lösung ersucht.
Die Gemeinde wird in Zukunft auf alle Fälle nicht als Mieter sondern nur als Subventionsgeber
an den Verein auftreten.
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b) Kahlschlag im Bereich gegenüber Ullmannlehen bis zum Mühlradl
Über Anfrage von Herrn GV. Sametreiter verweist der Vorsitzende auf eine BürgermeisterAussendung vom März 2008, in der er bereits über die bevorstehenden Schlägerungsarbeiten
im Bereich gegenüber dem Ullmannlehen bis zum Mühlradl berichtet hat. Mit Bescheid der
Bezirkshauptmannschaft wurden diese Schlägerungsmaßnahmen vorgeschrieben. Es wurden
Bäume, die eine Gefahr für die Straße bedeuten, gefällt, Laubbäume und Jungbestand konnten
erhalten bleiben und eine Aufforstung wird wieder erfolgen.
c) Geplante Sanierung Quellpark
Über Anfrage von Herrn GV. Schwabl berichtet der Bürgermeister, dass für die Sanierung des
Quellparks bereits Mittel im Budget vorgesehen gewesen sind, da der Kulturverein Ladislaus in
Zusammenarbeit mit Herrn Arch. Ikrath ein Projekt entwickeln hätte sollen. Der Termin für die
Umsetzung des Projektes wäre bereits im vergangenen Jahr gewesen. Die Gemeinde hat die
Mittel vorgesehen gehabt, es wurde bereits abgesprochen, welche Arbeiten vom Bauhof
übernommen werden könnten, aber leider ist letztendlich alles „im Sand verlaufen“.
Der Quellpark soll aber auf alle Fälle saniert werden.
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Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, bedankt sich der Vorsitzende für die Mitarbeit und
beendet die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein.
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Vorsitzender: Bürgermeister Gerhard Steinbauer .....................................................................
Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser
Schriftführerin: VB. Cilly Wallinger
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SPÖ-Fraktion:
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ÖVP-Fraktion:
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ULB-Fraktion:
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FPÖ-Fraktion:
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