ökostrom wärmestromtarif
Transcription
ökostrom wärmestromtarif
HT 16 02 Dein Auftrag zur Wärmestromversorgung Stand: 12/2015 Privat Gewerbe HAST DU FRAGEN? 02241 2656565 ALLE INFOS AUCH AUF: www.savero-energie.de LIEFERUNG ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN TERMIN (falls abweichend) MEIN TARIF Öko-PUR Wärme zu einem späteren Termin Bitte beachte die Kündigungsfrist bei deinem bisherigen Versorger T T M M J J PREISE & VERBRAUCHSDATEN (bei Gewerbe netto, bei Privat brutto) Stromliefervertrag gekündigt T T M M J J Grundpreis Euro/Monat Neueinzug T T M M J J Mit einer Energiepreisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn netto brutto Arbeitspreis Cent/kWh HT Haupttarif netto brutto Arbeitspreis Cent/kWh NT Nebentarif netto brutto EINGESCHRÄNKTE ENERGIEPREISGARANTIE SAVERO garantiert dir die vorstehenden Nettopreise gemäß Vertragslaufzeit ab Lieferbeginn. Diese gilt nicht für die sog. „staatlichen Preisbestandteile“ (derzeit u. a. Umsatz- und Stromsteuer sowie EEG-Umlage). Die staatlichen Preisbestandteile betragen derzeit ca. 53 % des Brutto-Arbeitspreises und 19 % des Brutto-Grundpreises. Insoweit gilt Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragserfüllung und damit auch die Laufzeit beginnen mit dem Start der Belieferung durch SAVERO. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform per Fax oder Brief erfolgen. Bei digitalen Zählern gilt der Preis nur, sofern es sich um einen EDL21 Zähler in Verbindung mit einer Wärmepumpe handelt. Speicherheizung HT/NT – Erfassung von Wärmestrom erfolgt über Nicht älter als 4 Wochen Bisheriger Versorger (nicht bei Neueinzug) Bisherige Kundennummer Zählernummer Vorjahresverbrauch kWh kostenlos und umweltschonend per E-Mail per Überweisung/Dauerauftrag per Lastschrift zum 1. analogen Drehstromzähler (Eintarifzähler, es gilt der HT Arbeitspreis) VERTRIEBSPARTNER VP-NUMMER auf dem Postweg (60 Cent pro Monat inkl. MwSt.) WIE MÖCHTEST DU DEINE STROMRECHNUNG BEZAHLEN? Wärmepumpe HT – Erfassung von Wärmestrom erfolgt über digitalen Zähler EDL21 (Eintarifzähler, es gilt der HT Arbeitspreis) NT KOMMUNIKATION gemeinsame Messung mit dem Haushaltsstrom (Doppeltarifzähler HT/NT) getrennte Messung vom Haushaltsstrom (Doppeltarifzähler HT/NT) HT per Lastschrift zum 15. des Liefermonats des Liefermonats SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT Erteilung der Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige Die Energieagenten Versorgungs-GmbH, die von mir nach diesem Vertrag zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Die Energieagenten Versorgungs-GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Meine Mandatsreferenz wird mir mit meiner Vertragsbestätigung mitgeteilt. GläubigerIdentifikationsnummer: DE80ZZZ00001426854, Zahlungsart: Wiederkehrende SEPA-Lastschrift MEINE KUNDENDATEN Kontoinhaber (Vorname, Name, Firma) Firma Name der Bank Frau / Herr / Titel / Vorname, Name IBAN Straße / Hausnr. BIC PLZ / Ort Datum E-Mail Geburtsdatum T T M M J J Rufnr. für Rücksprache RECHNUNGSADRESSE (falls abweichend) Firma Unterschrift Kunde WIDERRUFSBELEHRUNG (NUR FÜR PRIVATKUNDEN) Ich habe das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Ich kann das Widerrufsrecht ausüben, indem ich SAVERO Energie mit einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief, per Telefax oder E-Mail) über meinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiere. Ich kann folgendermaßen widerrufen: per Post an SAVERO, Wilhelm-Hamacher-Platz 27, 53840 Troisdorf, telefonisch: 02241 26565-65, per Telefax: 02241 26565-865 oder E-Mail: [email protected]. Ich kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn ich die Mitteilung über die Ausübung meines Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absende. Ich möchte von SAVERO mit Strom versorgt werden und bevollmächtige Die Energieagenten Versorgungs-GmbH oder einen von ihr bevollmächtigten Dienstleister zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers notwendig sind, u. a. meinen derzeitigen Stromliefervertrag zu kündigen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Belieferung von Sonderkunden mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz (siehe Anlage, Stand 12/2015), die ich zur Kenntnis genommen habe. Frau / Herr / Titel / Vorname, Name Straße / Hausnr. SAVERO Energie darf meine Kunden- und Verbrauchsdaten nutzen und verarbeiten, um mir meinem Kundenprofil entsprechend persönliche Energieangebote und Informationen erstellen zu können. SAVERO Energie gibt meine Daten nicht an Dritte weiter. Nicht einverstanden? Dann bitte streichen. PLZ / Ort E-Mail Geburtsdatum T T M M J J Rufnr. für Rücksprache Ort, Datum KONTAKT SAVERO Energie ∙ Wilhelm-Hamacher-Platz 27 ∙ 53840 Troisdorf ∙ Tel: +49 2241 26565-65 Geschäftsführer: Francisco Comino Lopez ∙ Handelsregister Siegburg ∙ HRB 12961 ∙ USt-IdNr.: DE 294795165 Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG ∙ IBAN: DE05 4306 0967 4081 5837 00 ∙ BIC: GENODEM1GLS Unterschrift AGB ST 15 02 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BELIEFERUNG MIT STROM VON ENDKUNDEN IM DEUTSCHEN NIEDERSPANNUNGSNETZ DURCH SAVERO Stand: 12/2015 1. GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zur Belieferung mit Strom zwischen dem jeweiligen vertragsschließenden Strombezugskunden (nachfolgend „KUNDE“) und der Die Energieagenten Versorgungs-GmbH (nachfolgend „SAVERO“). Abweichende Geschäftsbedingungen eines KUNDEN haben keine Gültigkeit. SAVERO ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Zustimmung des KUNDEN gilt dabei als erteilt, wenn der KUNDE nicht innerhalb von 6 Wochen widerspricht; die vorgenannte Frist von 6 Wochen beginnt ab dem Zeitpunkt, zu welchem der KUNDE die neuen AGB unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderung erhalten hat. SAVERO wird den KUNDEN dabei ausdrücklich darauf hinweisen, dass die neuen AGB Gültigkeit erlangen, wenn der KUNDE dem nicht widerspricht. Im Falle des Widerspruchs ist SAVERO zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Darauf wird der KUNDE in der Mitteilung über die geänderten AGB hingewiesen. Voraussetzung für die Belieferung ist ein Jahresstromverbrauch des KUNDEN unter 100.000 Kilowattstunden (kWh) pro Lieferstelle. Die Belieferung von Reservestromanlagen (z.B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken) ist ausgeschlossen. Eine Belieferung von leer stehenden Immobilien/ Wohneinheiten ist SAVERO vor Vertragsschluss anzuzeigen und kann von SAVERO abgelehnt werden. 2. VERWENDUNG DRITTER, RECHTSNACHFOLGE SAVERO darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Tritt an Stelle der Die Energieagenten Versorgungs-GmbH ein anderes Unternehmen, welches die Versorgung mit elektrischer Energie zum Geschäftsgegenstand hat, in die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des KUNDEN. Der Wechsel ist dem KUNDEN jedoch mitzuteilen. Ist der KUNDE nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. 3. ART UND UMFANG DER VERSORGUNG Im Rahmen dieses Vertrages wird Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230 V oder Drehstrom mit einer Nennspannung von 400 V geliefert und einer Nennfrequenz von ca. 50 Hz in der vom zuständigen Netzbetreiber bereitgestellten Qualität an das Ende des Netzanschlusses. SAVERO liefert umweltfreundlichen Strom, d.h. keinen Strom aus Atom-oder Kohlekraftwerken. Die genaue Zusammensetzung des Stroms wird durch SAVERO gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Stromherkunftsnachweis regelmäßig veröffentlicht und dem KUNDEN auch im Zuge der Jahresrechnungen mitgeteilt. 4. UMWELTNUTZEN SAVERO und der KUNDE wollen den Neubau von Erzeugungsanlagen für Strom aus regenerativen Energien wie Sonne, Wind, Wasser und Biomasse fördern. Durch seine Wahl des Tarifs SAVERO Chancen Geben Privat / Chancen geben Gewerbe entscheidet sich der KUNDE für ein Produkt, welches das OK Power Siegel trägt. Zusätzlich fließt ein fester Betrag je kWh in den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Fördergelder werden in neue Ökokraftwerke, in innovative Maßnahmen wie Stromspeicher oder intelligente Netze und in mehr Energieeffizienz investiert. SAVERO investiert 0,5 Cent je abgerechneter kWh beim Tarif Chancen geben Privat und 0,25 Cent beim Tarif Chancen geben Gewerbe je abgerechneter kWh in diese Maßnahmen. Über die genaue Verwendung der Mittel informiert SAVERO jeden Tarifkunden im Jahresmagazin, welches im ersten Quartal eines Kalenderjahres erscheint. SAVERO hat das Recht, diesen Betrag zu verändern, wenn dies aufgrund geänderter Bedingungen der Produktzertifizierung notwendig sein sollte. Ist der KUNDE nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis kündigen. Für alle anderen Ökostrom-Tarife (SAVERO Ökostrom Privat, Öko-PUR Gewerbe, Öko-PUR Wärme) will der KUNDE Strom aus regenerativen und erneuerbaren Energien beziehen. Durch seine Wahl des Tarifs SAVERO Ökostrom Privat und Gewerbe, Öko-PUR Gewerbe und Öko-PUR Wärme Privat und Gewerbe entscheidet sich der KUNDE für ein Ökostrom-Produkt, das von der TÜV Nord Cert GmbH zertifiziert wird. 5. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG, LIEFERANTENWECHSEL UND UMZUG Das Vertragsverhältnis kommt durch die Vertragsbestätigung von SAVERO zustande, die dem KUNDEN auf seinen Antrag hin in Textform zugeht und in der bestätigt wird, ob und zu welchem Termin SAVERO die gewünschte Lieferung aufnehmen kann. Die schriftliche Bestätigung sowie sämtlicher Schriftverkehr erfolgt auf Kundenwunsch unter Angabe seiner E-Mail Adresse auf elektronischem Wege, oder aber auf dem Postweg für 60 Cent pro Monat. Im Falle einer vom KUNDEN fehlerhaft angegebenen E-MailAdresse wird zwecks Sicherstellung sämtlicher Schriftverkehre vorsorglich automatisch auf Kommunikation per Post umgestellt. Die Gebühr beträgt dann 60 Cent pro Monat. Der Vertrag SAVERO Ökostrom Privat und Gewerbe und SAVERO Chancen geben Privat und Gewerbe ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, er hat keine Mindestlaufzeit. Die Vertragserfüllung beginnt unmittelbar im Anschluss an die Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Versorger. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag für Öko-PUR Gewerbe ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag Öko-PUR Wärme Privat und Gewerbe ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, er hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragserfüllung beginnt unmittelbar im Anschluss an die Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Versorger. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden, er verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wurde. Eine Anerkennung der Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bei Fristüberschreitung ist jedoch ggf. im Rahmen der Kulanz bzw. Einzelfallentscheidung möglich, sofern der KUNDE glaubhaft nachweisen kann, dass eine Fristeinhaltung des Kündigungszeitraums aus besonderen Gründen nicht möglich war. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig gem. § 20a EnWG. Bei einem Umzug des KUNDEN besteht ein verkürztes Sonderkündigungsrecht. Es reicht aus, wenn der KUNDE dies spätestens 14 Tage vor Auszug SAVERO mitteilt. Im Falle des Zahlungsverzugs wird SAVERO dem KUNDEN eine Zahlungserinnerung zusenden und mit einer Frist von mindestens 10 Tagen zur Begleichung hingewiesen. Ist der KUNDE trotz mehrfacher Mahnungen (mindestens 2 Mahnzustellungen) weiterhin im Verzug, ist SAVERO berechtigt, den Stromliefervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Über die Kündigung wird der KUNDE schriftlich informiert. Der KUNDE hat in diesem Fall die Möglichkeit, mit SAVERO Kontakt aufzunehmen, um ggf. eine Kündigung zu verhindern und eine Lösung herbeizuführen. SAVERO behält sich das Recht vor, den Stromliefervertrag außerordentlich zu kündigen, sofern sich nachweislich herausstellt, dass es sich ab Lieferbeginn um einen Leerstand der Immobilie bzw. Wohneinheit handelt und SAVERO hierüber vor Vertragsschluss nicht in Kenntnis gesetzt wurde. 6. VOLLMACHTERTEILUNG Der KUNDE erteilt SAVERO mit Auftragserteilung eine Vollmacht für alle für den Stromanbieterwechsel relevanten Vorgänge. Dadurch ist SAVERO in der Lage, den gesamten Lieferantenwechsel und die Strombelieferung für den KUNDEN zu organisieren. 7. STROMENTGELT UND PREISANPASSUNGEN Erhöht oder vermindert sich zukünftig die Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz, so wird der vereinbarte Strompreis mit Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung entsprechend angepasst, ohne dass eine gesonderte Ankündigung erfolgt. Dem KUNDEN steht in diesem Fall auch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Sonstige Änderungen der Preise werden seitens SAVERO gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen jeweils zum Monatsbeginn und erst nach rechtzeitiger brieflicher Mitteilung an den KUNDEN wirksam. SAVERO ist im Falle der Kostensteigerung berechtigt und im Falle der Kostensenkung verpflichtet, sämtliche sich hieraus ergebenden Be- oder Entlastungen an den KUNDEN weiterzugeben. Sonstige Preisänderungen können sich insbesondere aus folgenden Anlässen ergeben: Änderung der Höhe einer der folgenden Positionen: Stromsteuer, KWKG-Umlage, Konzessions-Abgabe, Umlage nach § 17f EnWG, Umlage nach § 19 StromNEV, Umlage nach § 18 AbLaV, EEG-Umlage. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend, insbesondere kann es durch Änderungen oder Einführungen neuer gesetzlicher Vorschriften zu Preiserhöhungen oder –senkungen kommen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar sind. Eine Änderung der Kosten für die Energieerzeugung, den Energietransport (Netznutzungsentgelte) sowie der Bezugs- und Vertriebskosten kann sich ebenfalls auf die Preisgestaltung auswirken und eine Korrektur nach oben oder unten erforderlich machen. Für die Preisanpassung können auch Prognosewerte über die zukünftige Kostenentwicklung nach billigem Ermessen mitberücksichtigt werden. Ausgenommen von den vorher genannten Fällen der Preisanpassungen bzw. Preiserhöhungen sind Stromprodukte mit einer Gesamtpreisgarantie, s. Punkt 8. SAVERO wird bei der Preisanpassung im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 BGB sachlich nachvollziehbare Maßstäbe anwenden und den KUNDEN über Anlass, Höhe und Umfang der Preisanpassung informieren. Der KUNDE hat das Recht, die Preiserhöhung gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Die Preisanpassung erfolgt unter Gegenüberstellung sowohl der Kostensteigerungen als auch der Kostensenkungen der für die Preisermittlung maßgeblichen, vorstehend genannten Positionen und anschließender Saldierung. SAVERO wird Höhe und Zeitpunkte der Preisänderungen so bestimmen, dass Kostensenkungen unter Anwendung derselben Maßstäbe berücksichtigt werden wie Kostenerhöhungen. Dem KUNDEN steht bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Hierauf wird er in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Die Preisanpassung tritt für ihn im Falle einer solchen Kündigung dann bis zur Vertragsbeendigung nicht in Kraft. Aktuelle Informationen über den geltenden Lieferpreis sind unter www.savero-energie.de sowie unter Tel: 02241-2656565 erhältlich. 8. PREISGARANTIE SAVERO gibt für die Stromprodukte SAVERO Ökostrom Privat und Gewerbe sowie SAVERO Chancen geben Privat und Gewerbe eine Gesamtpreisgarantie für das jeweils ausgewiesene Beginndatum des Kalenderjahres auf dem Antragsformular, in dem auch die Belieferung erfolgt. Die Gesamtpreisgarantie endet mit dem jeweils ausgewiesenen End-Datum auf dem Antrag der Stromlieferung. Die Gesamtpreisgarantie umfasst alle Umlagen, Entgelte, Steuern und den Energiepreis, die im jeweils ausgewiesenen Preis auf dem Antrag enthalten sind. Alle anderen Stromprodukte der Öko-PUR Serie beinhalten eine Energiepreisgarantie (alle anderen Preisbestandteile s. Punkt 7 bleiben von der Energiepreisgarantie unberührt und unterliegen ggf. einer Preisanpassung!) von 12 oder 24 Monaten je nach Laufzeitvereinbarung mit dem KUNDEN oder Produktmerkmal ab Zeitpunkt des Lieferbeginns. 9. ZÄHLERABLESUNG, ABRECHNUNG UND ZAHLUNG Die Zählerstände werden in der Regel durch den Messstellenbetreiber erfasst und durch den örtlichen Netzbetreiber an SAVERO übermittelt. Liegen SAVERO keine abgelesenen Zählerstände vor, kann SAVERO den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Innerhalb des Abrechnungszeitraums, der 12 Monate nicht wesentlich überschreiten sollte, werden von SAVERO monatliche Abschlagszahlungen auf das erwartete Jahresentgelt erhoben. Bei einer Veränderung der voraussichtlichen Liefermenge oder des Preises können die Abschläge entsprechend angepasst werden. Abweichend von der jährlichen Stromrechnung kann gegen ein zusätzliches Entgelt auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Stromrechnung vereinbart werden. Abschläge und Rechnungen werden zu dem von SAVERO angegebenen Zeitpunkt fällig. Abschläge werden bei Lastschrifteinzug zu einem 1. oder wahlweise 15. eines Monats eingezogen. Für Selbstzahler gilt der jeweils 1. eines Monats. Fällt das Datum auf ein Wochenende oder Feiertag, gilt der nächste Werktag. Der KUNDE ist berechtigt, Zahlungen per Überweisung zu leisten oder SAVERO ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sofern Rechnungen über das SEPA-Lastschriftmandat bezahlt werden, erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsätzlich 14tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung (Vorabinformation) auf 2 Tage vor Belastung verkürzt wird. 10. KUNDENDATEN UND DATENSCHUTZ Die im Zusammenhang mit dem Stromlieferungsvertrag anfallenden, auch personenbezogenen Daten werden von SAVERO genutzt und verarbeitet. Nur soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich, werden Daten an energiewirtschaftliche Dienstleister, Vorlieferanten und den zuständigen Netzbetreiber übermittelt. Ansonsten gibt SAVERO die Daten nicht an Dritte weiter. Sofern es zu einem Forderungsausfall kommt, können die personenbezogenen Daten des KUNDEN (wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) sowie Daten zur konkreten Forderung an eine Auskunftei unter den Voraussetzungen von §28a BDSG übermittelt werden. SAVERO ist eine Marke der Die Energieagenten Versorgungs-GmbH. Der KUNDE willigt ein, dass SAVERO seine personenbezogenen Daten für eigene Werbezwecke sowie innerhalb der Energieagenten-Gruppe verarbeiten und nutzen darf. Hinweis: Der KUNDE kann der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit durch formlose Erklärung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an SAVERO Energie, Wilhelm-Hamacher-Platz 27 in 53840 Troisdorf oder per E-Mail an [email protected]. Der KUNDE teilt SAVERO Änderungen zu seiner Person oder Abnahmestelle wie Namens-, Bankverbindungs- oder Adresswechsel unverzüglich mit. 11. BONITÄTSAUSKUNFT Die Energieagenten Versorgungs-GmbH ist unter Beachtung des Datenschutzrechtes berechtigt, sowohl vor als auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung des KUNDEN durch eine Wirtschaftsauskunft vorzunehmen. 12. HÖHERE GEWALT UND STÖRUNG DES NETZBETRIEBS Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, soweit und solange SAVERO an dem Bezug oder der vertragsgemäßen Belieferung von Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung SAVERO nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, SAVERO von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigte Maßnahmen von SAVERO beruht. SAVERO wird dem KUNDEN auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie SAVERO bekannt sind oder von SAVERO in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. 13. SCHWACHLASTZEITEN/HOCH- UND NIEDERTARIFZEITEN, SPERR- BZW. FREIGABEZEITEN Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Schwachlast-/Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten ist ausschließlich der jeweils örtlich zuständige Netzbetreiber. Informationen zu den für den KUNDEN geltenden Schwachlast-/ Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten erhält der KUNDE bei seinem örtlich zuständigen Netzbetreiber. Bei einer Änderung der Schwachlast-/Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten durch den örtlich zuständigen Netzbetreiber gelten diese Zeiten automatisch. Eine Änderung der Schwachlast-/Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten kann sich auf den Rechnungsbetrag auswirken. 14. INFORMATIONSPFLICHTEN/VERBRAUCHERBESCHWERDEN/SCHLICHTUNGSSTELLE Zum Thema Energieeffizienzmaßnahmen, Energieaudits und Energiedienstleistungen verweist SAVERO auf die bei der Bundesstelle für Energieeffizienz öffentlich geführte Anbieterliste www.bfee-online.de. Des Weiteren sind Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten im Sinne von § 4 Absatz 2 EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen) erhältlich bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH, Chausseestraße 128a, 10115 Berlin, www.dena.de sowie beim Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V., Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, 030 25800-0, www.vzbv.de. SAVERO beantwortet Beanstandungen von KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind, (Verbraucherbeschwerden) gem. § 111a EnWG innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen nach deren Zugang bei SAVERO. Hilft SAVERO der Verbraucherbeschwerde innerhalb dieser Frist nicht ab, kann der Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie anrufen (Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 2757240-0, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: [email protected]). Daneben unterhält die Bundesnetzagentur einen Verbraucherservice für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030 22480-500 oder 01805 101000, www.bnetza.de, E-Mail: [email protected]). 15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Ergänzend finden die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in ihren jeweils gültigen Fassungen Anwendung. BEI FRAGEN ZU Per Telefon an: Per E-Mail an: Per Post an: KONTAKT SAVERO Energie ∙ Wilhelm-Hamacher-Platz 27 ∙ 53840 Troisdorf ∙ Tel: +49 2241 26565-65 Geschäftsführer: Francisco Comino Lopez ∙ Handelsregister Siegburg ∙ HRB 12961 ∙ USt-IdNr.: DE 294795165 Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG ∙ IBAN: DE86 4306 0967 4081 5837 00 ∙ BIC: GENODEM1GLS DEINEM VERTRAG WENDE DICH BITTE 02241 26565-65 (Montag–Freitag von 9–18 Uhr) [email protected] SAVERO Energie, Wilhelm-Hamacher-Platz 27, 53840 Troisdorf