ökostrom wärmestromtarif

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ökostrom wärmestromtarif
HT 16 02
Dein Auftrag zur Wärmestromversorgung
Stand: 12/2015
Privat
Gewerbe
HAST DU FRAGEN?
02241 2656565
ALLE INFOS AUCH AUF:
www.savero-energie.de
LIEFERUNG ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN TERMIN (falls abweichend)
MEIN TARIF
Öko-PUR Wärme
zu einem späteren Termin
Bitte beachte die Kündigungsfrist
bei deinem bisherigen Versorger
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PREISE & VERBRAUCHSDATEN (bei Gewerbe netto, bei Privat brutto)
Stromliefervertrag
gekündigt
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Grundpreis Euro/Monat
Neueinzug
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Mit einer Energiepreisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn
netto
brutto
Arbeitspreis Cent/kWh HT Haupttarif netto
brutto
Arbeitspreis Cent/kWh NT Nebentarif netto
brutto
EINGESCHRÄNKTE ENERGIEPREISGARANTIE
SAVERO garantiert dir die vorstehenden Nettopreise gemäß Vertragslaufzeit ab Lieferbeginn.
Diese gilt nicht für die sog. „staatlichen Preisbestandteile“ (derzeit u. a. Umsatz- und Stromsteuer
sowie EEG-Umlage). Die staatlichen Preisbestandteile betragen derzeit ca. 53 % des Brutto-Arbeitspreises und 19 % des Brutto-Grundpreises. Insoweit gilt Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragserfüllung und damit
auch die Laufzeit beginnen mit dem Start der Belieferung durch SAVERO. Der Vertrag kann von
beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt
werden. Die Kündigung muss in Textform per Fax oder Brief erfolgen. Bei digitalen Zählern gilt der
Preis nur, sofern es sich um einen EDL21 Zähler in Verbindung mit einer Wärmepumpe handelt.
Speicherheizung HT/NT – Erfassung von Wärmestrom erfolgt über
Nicht älter als 4 Wochen
Bisheriger Versorger (nicht bei Neueinzug)
Bisherige Kundennummer
Zählernummer
Vorjahresverbrauch kWh
kostenlos und umweltschonend per E-Mail
per Überweisung/Dauerauftrag
per Lastschrift zum 1.
analogen Drehstromzähler (Eintarifzähler, es gilt der HT Arbeitspreis)
VERTRIEBSPARTNER
VP-NUMMER
auf dem Postweg
(60 Cent pro Monat inkl. MwSt.)
WIE MÖCHTEST DU DEINE STROMRECHNUNG BEZAHLEN?
Wärmepumpe HT – Erfassung von Wärmestrom erfolgt über
digitalen Zähler EDL21 (Eintarifzähler, es gilt der HT Arbeitspreis)
NT
KOMMUNIKATION
gemeinsame Messung mit dem Haushaltsstrom (Doppeltarifzähler HT/NT)
getrennte Messung vom Haushaltsstrom (Doppeltarifzähler HT/NT)
HT
per Lastschrift zum 15.
des Liefermonats
des Liefermonats
SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT
Erteilung der Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige Die Energieagenten
Versorgungs-GmbH, die von mir nach diesem Vertrag zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit
von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die
von Die Energieagenten Versorgungs-GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Meine Mandatsreferenz wird mir mit meiner Vertragsbestätigung mitgeteilt. GläubigerIdentifikationsnummer: DE80ZZZ00001426854, Zahlungsart: Wiederkehrende SEPA-Lastschrift
MEINE KUNDENDATEN
Kontoinhaber (Vorname, Name, Firma)
Firma
Name der Bank
Frau / Herr / Titel / Vorname, Name
IBAN
Straße / Hausnr.
BIC
PLZ / Ort
Datum
E-Mail
Geburtsdatum
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Rufnr. für Rücksprache
RECHNUNGSADRESSE (falls abweichend)
Firma
Unterschrift Kunde
WIDERRUFSBELEHRUNG (NUR FÜR PRIVATKUNDEN)
Ich habe das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Ich kann das Widerrufsrecht ausüben, indem ich SAVERO Energie mit einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem
mit der Post versandten Brief, per Telefax oder E-Mail) über meinen Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informiere. Ich kann folgendermaßen widerrufen: per Post an
SAVERO, Wilhelm-Hamacher-Platz 27, 53840 Troisdorf, telefonisch: 02241 26565-65,
per Telefax: 02241 26565-865 oder E-Mail: [email protected]. Ich kann
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn ich die Mitteilung über
die Ausübung meines Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absende.
Ich möchte von SAVERO mit Strom versorgt werden und bevollmächtige Die Energieagenten
Versorgungs-GmbH oder einen von ihr bevollmächtigten Dienstleister zur Vornahme aller
Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang
mit dem Wechsel des Stromversorgers notwendig sind, u. a. meinen derzeitigen Stromliefervertrag zu kündigen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Belieferung
von Sonderkunden mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz (siehe Anlage,
Stand 12/2015), die ich zur Kenntnis genommen habe.
Frau / Herr / Titel / Vorname, Name
Straße / Hausnr.
SAVERO Energie darf meine Kunden- und Verbrauchsdaten nutzen und verarbeiten, um
mir meinem Kundenprofil entsprechend persönliche Energieangebote und Informationen
erstellen zu können. SAVERO Energie gibt meine Daten nicht an Dritte weiter.
Nicht einverstanden? Dann bitte streichen.
PLZ / Ort
E-Mail
Geburtsdatum
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Rufnr. für Rücksprache
Ort, Datum
KONTAKT
SAVERO Energie ∙ Wilhelm-Hamacher-Platz 27 ∙ 53840 Troisdorf ∙ Tel: +49 2241 26565-65
Geschäftsführer: Francisco Comino Lopez ∙ Handelsregister Siegburg ∙ HRB 12961 ∙ USt-IdNr.: DE 294795165
Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG ∙ IBAN: DE05 4306 0967 4081 5837 00 ∙ BIC: GENODEM1GLS
Unterschrift
AGB ST 15 02
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BELIEFERUNG
MIT STROM VON ENDKUNDEN IM DEUTSCHEN NIEDERSPANNUNGSNETZ DURCH SAVERO
Stand: 12/2015
1. GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zur
Belieferung mit Strom zwischen dem jeweiligen vertragsschließenden Strombezugskunden (nachfolgend
„KUNDE“) und der Die Energieagenten Versorgungs-GmbH (nachfolgend „SAVERO“). Abweichende
Geschäftsbedingungen eines KUNDEN haben keine Gültigkeit. SAVERO ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Zustimmung des KUNDEN gilt dabei als erteilt, wenn der KUNDE nicht
innerhalb von 6 Wochen widerspricht; die vorgenannte Frist von 6 Wochen beginnt ab dem Zeitpunkt,
zu welchem der KUNDE die neuen AGB unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderung erhalten
hat. SAVERO wird den KUNDEN dabei ausdrücklich darauf hinweisen, dass die neuen AGB Gültigkeit
erlangen, wenn der KUNDE dem nicht widerspricht. Im Falle des Widerspruchs ist SAVERO zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Darauf wird der KUNDE in der Mitteilung über die geänderten
AGB hingewiesen. Voraussetzung für die Belieferung ist ein Jahresstromverbrauch des KUNDEN unter
100.000 Kilowattstunden (kWh) pro Lieferstelle. Die Belieferung von Reservestromanlagen (z.B. beim
Betrieb von Blockheizkraftwerken) ist ausgeschlossen. Eine Belieferung von leer stehenden Immobilien/
Wohneinheiten ist SAVERO vor Vertragsschluss anzuzeigen und kann von SAVERO abgelehnt werden.
2. VERWENDUNG DRITTER, RECHTSNACHFOLGE
SAVERO darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Tritt an Stelle der Die Energieagenten
Versorgungs-GmbH ein anderes Unternehmen, welches die Versorgung mit elektrischer Energie zum
Geschäftsgegenstand hat, in die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN ergebenden Rechte
und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des KUNDEN. Der Wechsel ist dem
KUNDEN jedoch mitzuteilen. Ist der KUNDE nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis mit
sofortiger Wirkung kündigen.
3. ART UND UMFANG DER VERSORGUNG
Im Rahmen dieses Vertrages wird Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230 V oder Drehstrom mit
einer Nennspannung von 400 V geliefert und einer Nennfrequenz von ca. 50 Hz in der vom zuständigen
Netzbetreiber bereitgestellten Qualität an das Ende des Netzanschlusses. SAVERO liefert umweltfreundlichen Strom, d.h. keinen Strom aus Atom-oder Kohlekraftwerken. Die genaue Zusammensetzung des
Stroms wird durch SAVERO gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Stromherkunftsnachweis regelmäßig veröffentlicht und dem KUNDEN auch im Zuge der Jahresrechnungen mitgeteilt.
4. UMWELTNUTZEN
SAVERO und der KUNDE wollen den Neubau von Erzeugungsanlagen für Strom aus regenerativen Energien
wie Sonne, Wind, Wasser und Biomasse fördern. Durch seine Wahl des Tarifs SAVERO Chancen Geben
Privat / Chancen geben Gewerbe entscheidet sich der KUNDE für ein Produkt, welches das OK Power
Siegel trägt. Zusätzlich fließt ein fester Betrag je kWh in den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Fördergelder werden in neue Ökokraftwerke, in innovative Maßnahmen wie Stromspeicher oder intelligente Netze
und in mehr Energieeffizienz investiert. SAVERO investiert 0,5 Cent je abgerechneter kWh beim Tarif
Chancen geben Privat und 0,25 Cent beim Tarif Chancen geben Gewerbe je abgerechneter kWh in diese
Maßnahmen. Über die genaue Verwendung der Mittel informiert SAVERO jeden Tarifkunden im Jahresmagazin, welches im ersten Quartal eines Kalenderjahres erscheint. SAVERO hat das Recht, diesen Betrag
zu verändern, wenn dies aufgrund geänderter Bedingungen der Produktzertifizierung notwendig sein
sollte. Ist der KUNDE nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis kündigen.
Für alle anderen Ökostrom-Tarife (SAVERO Ökostrom Privat, Öko-PUR Gewerbe, Öko-PUR Wärme) will
der KUNDE Strom aus regenerativen und erneuerbaren Energien beziehen. Durch seine Wahl des Tarifs
SAVERO Ökostrom Privat und Gewerbe, Öko-PUR Gewerbe und Öko-PUR Wärme Privat und Gewerbe
entscheidet sich der KUNDE für ein Ökostrom-Produkt, das von der TÜV Nord Cert GmbH zertifiziert wird.
5. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG, LIEFERANTENWECHSEL UND UMZUG
Das Vertragsverhältnis kommt durch die Vertragsbestätigung von SAVERO zustande, die dem KUNDEN
auf seinen Antrag hin in Textform zugeht und in der bestätigt wird, ob und zu welchem Termin SAVERO
die gewünschte Lieferung aufnehmen kann. Die schriftliche Bestätigung sowie sämtlicher Schriftverkehr
erfolgt auf Kundenwunsch unter Angabe seiner E-Mail Adresse auf elektronischem Wege, oder aber auf
dem Postweg für 60 Cent pro Monat. Im Falle einer vom KUNDEN fehlerhaft angegebenen E-MailAdresse wird zwecks Sicherstellung sämtlicher Schriftverkehre vorsorglich automatisch auf Kommunikation per Post umgestellt. Die Gebühr beträgt dann 60 Cent pro Monat. Der Vertrag SAVERO Ökostrom
Privat und Gewerbe und SAVERO Chancen geben Privat und Gewerbe ist auf unbestimmte Zeit geschlossen,
er hat keine Mindestlaufzeit. Die Vertragserfüllung beginnt unmittelbar im Anschluss an die Beendigung
des Vertrages mit dem bisherigen Versorger. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist
von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Der Vertrag für Öko-PUR Gewerbe ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat eine Mindestlaufzeit
von 24 Monaten. Der Vertrag Öko-PUR Wärme Privat und Gewerbe ist auf unbestimmte Zeit geschlossen,
er hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragserfüllung beginnt unmittelbar im Anschluss
an die Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Versorger. Der Vertrag kann jederzeit von beiden
Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden, er verlängert sich
um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wurde. Eine Anerkennung der Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bei Fristüberschreitung ist jedoch ggf. im Rahmen der Kulanz bzw.
Einzelfallentscheidung möglich, sofern der KUNDE glaubhaft nachweisen kann, dass eine Fristeinhaltung
des Kündigungszeitraums aus besonderen Gründen nicht möglich war. Die Kündigung muss schriftlich
erfolgen. Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig gem. § 20a EnWG. Bei einem Umzug des
KUNDEN besteht ein verkürztes Sonderkündigungsrecht. Es reicht aus, wenn der KUNDE dies spätestens
14 Tage vor Auszug SAVERO mitteilt.
Im Falle des Zahlungsverzugs wird SAVERO dem KUNDEN eine Zahlungserinnerung zusenden und mit
einer Frist von mindestens 10 Tagen zur Begleichung hingewiesen. Ist der KUNDE trotz mehrfacher Mahnungen (mindestens 2 Mahnzustellungen) weiterhin im Verzug, ist SAVERO berechtigt, den Stromliefervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Über die Kündigung wird der KUNDE schriftlich informiert.
Der KUNDE hat in diesem Fall die Möglichkeit, mit SAVERO Kontakt aufzunehmen, um ggf. eine Kündigung zu verhindern und eine Lösung herbeizuführen.
SAVERO behält sich das Recht vor, den Stromliefervertrag außerordentlich zu kündigen, sofern sich
nachweislich herausstellt, dass es sich ab Lieferbeginn um einen Leerstand der Immobilie bzw. Wohneinheit handelt und SAVERO hierüber vor Vertragsschluss nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
6. VOLLMACHTERTEILUNG
Der KUNDE erteilt SAVERO mit Auftragserteilung eine Vollmacht für alle für den Stromanbieterwechsel
relevanten Vorgänge. Dadurch ist SAVERO in der Lage, den gesamten Lieferantenwechsel und die Strombelieferung für den KUNDEN zu organisieren.
7. STROMENTGELT UND PREISANPASSUNGEN
Erhöht oder vermindert sich zukünftig die Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz, so wird der vereinbarte Strompreis mit Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung entsprechend angepasst, ohne dass eine
gesonderte Ankündigung erfolgt. Dem KUNDEN steht in diesem Fall auch kein Recht zur außerordentlichen
Kündigung zu. Sonstige Änderungen der Preise werden seitens SAVERO gemäß § 315 BGB nach billigem
Ermessen jeweils zum Monatsbeginn und erst nach rechtzeitiger brieflicher Mitteilung an den KUNDEN
wirksam. SAVERO ist im Falle der Kostensteigerung berechtigt und im Falle der Kostensenkung verpflichtet, sämtliche sich hieraus ergebenden Be- oder Entlastungen an den KUNDEN weiterzugeben. Sonstige
Preisänderungen können sich insbesondere aus folgenden Anlässen ergeben: Änderung der Höhe einer
der folgenden Positionen: Stromsteuer, KWKG-Umlage, Konzessions-Abgabe, Umlage nach § 17f EnWG,
Umlage nach § 19 StromNEV, Umlage nach § 18 AbLaV, EEG-Umlage. Die Aufzählung ist beispielhaft
und nicht abschließend, insbesondere kann es durch Änderungen oder Einführungen neuer gesetzlicher
Vorschriften zu Preiserhöhungen oder –senkungen kommen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbar sind. Eine Änderung der Kosten für die Energieerzeugung, den Energietransport
(Netznutzungsentgelte) sowie der Bezugs- und Vertriebskosten kann sich ebenfalls auf die Preisgestaltung
auswirken und eine Korrektur nach oben oder unten erforderlich machen. Für die Preisanpassung können
auch Prognosewerte über die zukünftige Kostenentwicklung nach billigem Ermessen mitberücksichtigt
werden. Ausgenommen von den vorher genannten Fällen der Preisanpassungen bzw. Preiserhöhungen sind
Stromprodukte mit einer Gesamtpreisgarantie, s. Punkt 8.
SAVERO wird bei der Preisanpassung im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 BGB sachlich nachvollziehbare Maßstäbe anwenden und den KUNDEN über Anlass, Höhe und Umfang der Preisanpassung informieren. Der KUNDE hat das Recht, die Preiserhöhung gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit
hin überprüfen zu lassen. Die Preisanpassung erfolgt unter Gegenüberstellung sowohl der Kostensteigerungen als auch der Kostensenkungen der für die Preisermittlung maßgeblichen, vorstehend genannten
Positionen und anschließender Saldierung. SAVERO wird Höhe und Zeitpunkte der Preisänderungen
so bestimmen, dass Kostensenkungen unter Anwendung derselben Maßstäbe berücksichtigt werden wie
Kostenerhöhungen. Dem KUNDEN steht bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur
außerordentlichen Kündigung zu. Hierauf wird er in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Die Preisanpassung tritt für ihn im Falle einer solchen Kündigung dann bis zur Vertragsbeendigung nicht
in Kraft. Aktuelle Informationen über den geltenden Lieferpreis sind unter www.savero-energie.de sowie
unter Tel: 02241-2656565 erhältlich.
8. PREISGARANTIE
SAVERO gibt für die Stromprodukte SAVERO Ökostrom Privat und Gewerbe sowie SAVERO Chancen
geben Privat und Gewerbe eine Gesamtpreisgarantie für das jeweils ausgewiesene Beginndatum des Kalenderjahres auf dem Antragsformular, in dem auch die Belieferung erfolgt. Die Gesamtpreisgarantie endet
mit dem jeweils ausgewiesenen End-Datum auf dem Antrag der Stromlieferung. Die Gesamtpreisgarantie
umfasst alle Umlagen, Entgelte, Steuern und den Energiepreis, die im jeweils ausgewiesenen Preis auf
dem Antrag enthalten sind.
Alle anderen Stromprodukte der Öko-PUR Serie beinhalten eine Energiepreisgarantie (alle anderen Preisbestandteile s. Punkt 7 bleiben von der Energiepreisgarantie unberührt und unterliegen ggf. einer Preisanpassung!) von 12 oder 24 Monaten je nach Laufzeitvereinbarung mit dem KUNDEN oder Produktmerkmal
ab Zeitpunkt des Lieferbeginns.
9. ZÄHLERABLESUNG, ABRECHNUNG UND ZAHLUNG
Die Zählerstände werden in der Regel durch den Messstellenbetreiber erfasst und durch den örtlichen
Netzbetreiber an SAVERO übermittelt. Liegen SAVERO keine abgelesenen Zählerstände vor, kann SAVERO
den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch
vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.
Innerhalb des Abrechnungszeitraums, der 12 Monate nicht wesentlich überschreiten sollte, werden von
SAVERO monatliche Abschlagszahlungen auf das erwartete Jahresentgelt erhoben. Bei einer Veränderung
der voraussichtlichen Liefermenge oder des Preises können die Abschläge entsprechend angepasst
werden. Abweichend von der jährlichen Stromrechnung kann gegen ein zusätzliches Entgelt auch eine
monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Stromrechnung vereinbart werden. Abschläge und Rechnungen werden zu dem von SAVERO angegebenen Zeitpunkt fällig. Abschläge werden bei Lastschrifteinzug zu einem 1. oder wahlweise 15. eines Monats eingezogen. Für Selbstzahler gilt der jeweils 1. eines
Monats. Fällt das Datum auf ein Wochenende oder Feiertag, gilt der nächste Werktag. Der KUNDE ist
berechtigt, Zahlungen per Überweisung zu leisten oder SAVERO ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Sofern Rechnungen über das SEPA-Lastschriftmandat bezahlt werden, erklärt sich der KUNDE damit
einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsätzlich 14tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung (Vorabinformation) auf 2 Tage vor Belastung verkürzt wird.
10. KUNDENDATEN UND DATENSCHUTZ
Die im Zusammenhang mit dem Stromlieferungsvertrag anfallenden, auch personenbezogenen Daten
werden von SAVERO genutzt und verarbeitet. Nur soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich,
werden Daten an energiewirtschaftliche Dienstleister, Vorlieferanten und den zuständigen Netzbetreiber
übermittelt. Ansonsten gibt SAVERO die Daten nicht an Dritte weiter. Sofern es zu einem Forderungsausfall kommt, können die personenbezogenen Daten des KUNDEN (wie Name, Vorname, Geburtsdatum,
Anschrift) sowie Daten zur konkreten Forderung an eine Auskunftei unter den Voraussetzungen
von §28a BDSG übermittelt werden. SAVERO ist eine Marke der Die Energieagenten Versorgungs-GmbH.
Der KUNDE willigt ein, dass SAVERO seine personenbezogenen Daten für eigene Werbezwecke sowie
innerhalb der Energieagenten-Gruppe verarbeiten und nutzen darf. Hinweis: Der KUNDE kann der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit durch formlose Erklärung widersprechen.
Der Widerspruch ist zu richten an SAVERO Energie, Wilhelm-Hamacher-Platz 27 in 53840 Troisdorf
oder per E-Mail an [email protected]. Der KUNDE teilt SAVERO Änderungen zu seiner Person oder
Abnahmestelle wie Namens-, Bankverbindungs- oder Adresswechsel unverzüglich mit.
11. BONITÄTSAUSKUNFT
Die Energieagenten Versorgungs-GmbH ist unter Beachtung des Datenschutzrechtes berechtigt, sowohl
vor als auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung des KUNDEN durch eine Wirtschaftsauskunft
vorzunehmen.
12. HÖHERE GEWALT UND STÖRUNG DES NETZBETRIEBS
Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, soweit und solange SAVERO an dem Bezug oder der vertragsgemäßen
Belieferung von Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung SAVERO nicht
möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, SAVERO von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, soweit
die Unterbrechung auf nicht berechtigte Maßnahmen von SAVERO beruht. SAVERO wird dem KUNDEN
auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie SAVERO bekannt sind oder von SAVERO in
zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
13. SCHWACHLASTZEITEN/HOCH- UND NIEDERTARIFZEITEN, SPERR- BZW. FREIGABEZEITEN
Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Schwachlast-/Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten ist ausschließlich der jeweils örtlich zuständige Netzbetreiber. Informationen zu den für den
KUNDEN geltenden Schwachlast-/ Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten erhält der KUNDE
bei seinem örtlich zuständigen Netzbetreiber. Bei einer Änderung der Schwachlast-/Niedertarifzeiten und
Sperr- bzw. Freigabezeiten durch den örtlich zuständigen Netzbetreiber gelten diese Zeiten automatisch.
Eine Änderung der Schwachlast-/Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten kann sich auf den
Rechnungsbetrag auswirken.
14. INFORMATIONSPFLICHTEN/VERBRAUCHERBESCHWERDEN/SCHLICHTUNGSSTELLE
Zum Thema Energieeffizienzmaßnahmen, Energieaudits und Energiedienstleistungen verweist SAVERO
auf die bei der Bundesstelle für Energieeffizienz öffentlich geführte Anbieterliste www.bfee-online.de.
Des Weiteren sind Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile
sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten im Sinne von § 4 Absatz 2 EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen) erhältlich bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin, www.dena.de sowie beim Bundesverband der Verbraucherzentralen
und Verbraucherverbände e.V., Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, 030 25800-0, www.vzbv.de.
SAVERO beantwortet Beanstandungen von KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs sind, (Verbraucherbeschwerden) gem. § 111a EnWG innerhalb der gesetzlichen Frist von
4 Wochen nach deren Zugang bei SAVERO. Hilft SAVERO der Verbraucherbeschwerde innerhalb dieser
Frist nicht ab, kann der Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie anrufen (Schlichtungsstelle Energie e.V.,
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 2757240-0, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail:
[email protected]). Daneben unterhält die Bundesnetzagentur einen Verbraucherservice
für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn,
Tel. 030 22480-500 oder 01805 101000, www.bnetza.de, E-Mail: [email protected]).
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Gleiches
gilt im Falle einer Regelungslücke. Ergänzend finden die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in ihren jeweils gültigen Fassungen
Anwendung.
BEI FRAGEN ZU
Per Telefon an: Per E-Mail an: Per Post an: KONTAKT
SAVERO Energie ∙ Wilhelm-Hamacher-Platz 27 ∙ 53840 Troisdorf ∙ Tel: +49 2241 26565-65
Geschäftsführer: Francisco Comino Lopez ∙ Handelsregister Siegburg ∙ HRB 12961 ∙ USt-IdNr.: DE 294795165
Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG ∙ IBAN: DE86 4306 0967 4081 5837 00 ∙ BIC: GENODEM1GLS
DEINEM VERTRAG WENDE DICH BITTE
02241 26565-65 (Montag–Freitag von 9–18 Uhr)
[email protected]
SAVERO Energie, Wilhelm-Hamacher-Platz 27, 53840 Troisdorf