ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERDGAS DER

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERDGAS DER
AGB GA 15 02
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ERDGAS DER SAVERO ENERGIE (EINE MARKE DER
DIE ENERGIEAGENTEN VERSORGUNGS-GMBH)
Stand: 12/2015
SAVERO Energie ist eine Marke der Die Energieagenten Versorgungs-GmbH. Diese ist Vertragspartner
des KUNDEN und liefert im Rahmen eines Sondervertrags leistungsgebundenes Erdgas außerhalb der
Grund- und Ersatzversorgung gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Haushalts- und Gewerbekunden regeln das zwischen
dem KUNDEN und SAVERO begründete Kundenverhältnis hinsichtlich der Gasversorgung der im Auftrag
benannten Abnahmestelle. Als Haushalts- und Gewerbekunden im Sinne dieser AGB gelten nur Letztverbraucher, die gemäß § 24 Abs. 1 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) mittels eines Standardlastprofils
versorgt werden. Bei Abschluss eines Gasliefervertrages ist zusätzliche vertragliche Voraussetzung, dass
der Standort des KUNDEN im H-Gas Marktgebiet der NetConnect Germany bzw. Gaspool Balancing
Services GmbH liegt und er das gelieferte Gas zu Koch- und Heizzwecken verwendet. Gasart, Brennwert
und Ruhedruck des Gases sowie deren Änderungen ergeben sich aus den jeweils geltenden Bestimmungen des Netzbetreibers zu den allgemeinen Netzanschlussbedingungen der Anlagen, über die der KUNDE
Gas entnimmt. KUNDEN mit Prepaid- oder Münzzähler können nicht beliefert werden. Der KUNDE verpflichtet sich zur Abnahme der für seine Anlage(n) gelieferten Energie. Zusätzliche vertragliche Voraussetzung bei Abschluss eines Gasliefervertrages ist ferner, dass der tatsächliche Vorjahresverbrauch oder
durchschnittlich geschätzte Jahresverbrauch 1.000.000 kWh nicht übersteigt.
1.2 Änderungen und Nebenabreden zu den AGB sind nur dann wirksam, wenn sich SAVERO damit schriftlich einverstanden erklärt. Abweichende AGB des KUNDEN gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn SAVERO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 SAVERO ist berechtigt, die Regelungen des Vertrages sowie dessen AGB zu ändern, soweit nach Vertragsschluss unvorhersehbare Veränderungen eintreten, die von SAVERO nicht veranlasst wurden und auf
deren Eintritt SAVERO keinen Einfluss hat. Veränderungen in diesem Sinne können insbesondere hervorgerufen werden durch
· Änderung der gesetzlichen Grundlagen,
· neue, bestandskräftige Rechtsprechung, die Auswirkung auf die Wirksamkeit einzelner Regelungen des
Vertrages oder dieser AGB hat, oder
· neue oder geänderte Festlegungen der Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden. Eine Änderung bzw. Ergänzung des Vertrages sowie dieser AGB erfolgt nur dann, sofern das Erfordernis besteht, die Gleich wertigkeit der vertraglichen Leistungen (Äquivalenzinteresse) wiederherzustellen oder etwaige entstan dene Regelungslücken, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen, zu schließen, und das Gesetz keine Regelung bereithält. Die Möglichkeit der Änderung
beschränkt sich auf die Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist.
Durch die nach Vertragsschluss erfolgenden Änderungen darf der KUNDE nicht wesentlich schlechter
gestellt werden, als er bei Vertragsschluss stand.
1.4 Die jeweiligen Änderungen des Vertrages oder der AGB werden dem KUNDEN mindestens 6 Wochen
vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform bekanntgegeben. Der KUNDE hat die Möglichkeit,
den Änderungen in Textform bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Daneben kann der KUNDE den Vertrag ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, die Kündigung muss jedoch bis mindestens 2 Wochen vor
Wirksamwerden der Änderungen in Textform erfolgen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs
und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird SAVERO den KUNDEN bei Bekanntgabe
der Änderungen gesondert hinweisen. Etwaige Änderungen des Preises erfolgen nicht nach dieser Regelung, sondern gemäß der Regelung in Ziffer 4.4.
2. ZUSTANDEKOMMEN DES KUNDENVERHÄLTNISSES, BEGINN DER GASLIEFERUNG
2.1 Der das Kundenverhältnis begründende Gaslieferungsvertrag kommt zustande, sobald SAVERO den
Auftrag des KUNDEN schriftlich bestätigt, spätestens jedoch mit Aufnahme der Belieferung des KUNDEN.
Voraussetzung für den Beginn der Lieferung ist, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem KUNDEN
und dessen Vorversorger vollständig und wirksam beendet worden ist. Die Lieferung beginnt spätestens
3 Wochen nach Zugang der Anmeldung bei dem örtlich zuständigen Netzbetreiber, jedoch nicht vor dem
Termin, den der KUNDE genannt hat. Der genaue Termin, an dem SAVERO mit der Gaslieferung beginnt,
wird dem KUNDEN schriftlich angezeigt, sobald SAVERO die notwendigen Bestätigungen vom örtlichen
Netzbetreiber und vom Vorversorger des KUNDEN im Rahmen der verbindlichen Regelungen des zügigen
und für den KUNDEN unentgeltlichen Lieferantenwechsels vorliegen.
2.2 Der KUNDE erteilt SAVERO den Auftrag entweder schriftlich oder elektronisch auf der Website
savero-energie.de, jeweils unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars. Sofern der
KUNDE sein Angebot zum Vertragsschluss auf dem elektronischen Wege abgeben will, wird der KUNDE
aufgefordert, seine persönlichen Daten sowie seine Bankdaten in die vorgesehenen Felder einzugeben.
Vor Abschluss der Bestätigung durch den KUNDEN wird eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten
eingeblendet sowie die Möglichkeit eröffnet, eine Korrektur der Daten vorzunehmen. Der Fortschritt der
elektronischen Eingabe und die Bestätigung werden dem KUNDEN jeweils angezeigt. Die Angebotsabgabe
erfolgt nach Eingabe der Daten durch Anklicken des Buttons „Vertrag absenden“. Des Weiteren stellt
SAVERO den Vertragstext sowie die diesen Vertrag betreffenden Mitteilungen, wie unter anderem die Jahresverbrauchsabrechnung, schriftlich oder im Rahmen des Internetportals „Kundenportal“ zum Herunterladen bereit. Eine solche Bereitstellung im Portal „Kundenportal“ erfolgt nur dann, wenn der KUNDE
seine Einwilligung diesbezüglich erteilt hat.
2.3 SAVERO behält sich grundsätzlich das Recht vor, die Annahme des Auftrags zu verweigern.
2.4 SAVERO ist verpflichtet, das Gas am Gaszähler des KUNDEN (Übergabestelle) bereitzustellen.
3. UMWELTNUTZEN
Durch seine Wahl des Tarifs Öko-PUR von SAVERO entscheidet sich der KUNDE für ein Ökogas-Produkt,
das von der TÜV Nord Cert GmbH zertifiziert wird. Der KUNDE möchte über seinen Tarif Öko-PUR klimaneutrales Gas beziehen. Hierdurch fördert der KUNDE Projekte zum Ausgleich von CO2-Emissionen.
Sofern sich der KUNDE für den Tarif SAVERO Fix 12/24 Privat oder Gewerbe entscheidet, handelt es sich
um ein reines Erdgasprodukt.
4. PREISANPASSUNGEN
4.1 Im Gaspreis sind folgende Kosten enthalten: die Mehrwertsteuer, die Energiesteuer, die Konzessionsabgabe, Netznutzungs-, Abrechnungs- und Messentgelte, und die Beschaffungs- und Vertriebskosten
sowie die Ausgleichs- und Regelenergieumlage. Der Grundpreis beinhaltet die Kosten für einen Gaszähler
bis zur Zählergröße G4. Für Zählergrößen größer G4 entstehen zusätzliche Kosten; SAVERO ist berechtigt,
diese zusätzlichen Kosten ohne Aufschlag an den KUNDEN weiter zu berechnen.
4.2 Preisänderungen durch SAVERO erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung
billigen Ermessens. Sie unterliegen damit der Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB. Dem KUNDEN
steht folglich das Recht zu, die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen zu lassen. Bei einer
Preisänderung werden ausschließlich die Kostenänderungen berücksichtigt, die für die Gaspreisermittlung maßgeblich sind. Bei einer Kostenerhöhung ist SAVERO berechtigt, den Gaspreis entsprechend zu
erhöhen und somit die Kostensteigerung an den KUNDEN weiterzugeben. Bei einer Kostensenkung ist
SAVERO verpflichtet, den Gaspreis entsprechend zu senken. Wirken sich die für die Preisbildung benannten Faktoren sowohl kostensenkend als auch kostensteigernd aus, wird SAVERO eine Verrechnung dahingehend vornehmen, dass sich beide Faktoren auf die Preisänderung auswirken und somit je nach Anteil
der kostensenkenden und kostensteigernden Faktoren eine Gaspreiserhöhung oder -senkung oder ggf.
auch ein gleichbleibender Gaspreis die Folge ist. Dies gilt auch für die Fälle, in denen neue Steuern,
Abgaben, Umlagen oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung oder
den Verbrauch von Gas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.
4.3 SAVERO verpflichtet sich, den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass
kostensenkende Faktoren nach denselben sachlichen und zeitlichen Maßstäben berücksichtigt werden
wie kostensteigernde Faktoren. Dies bedeutet insbesondere, dass SAVERO hinsichtlich von kostensenkenden Faktoren keinen längeren Zeitabstand zwischen der Ermittlung der Kostenentwicklung und der Umsetzung einer Preisänderung wählt, als dies bei kostensteigernden Faktoren der Fall wäre. Im Falle einer
Preiserhöhung ist diese begrenzt auf die Höhe der von Neukunden geforderten Tarife. Eine Preiserhöhung
ist ausgeschlossen, falls SAVERO für den jeweiligen Versorgungszeitraum eine Preisgarantie genannten
Faktoren gegeben hat. Änderungen des Gaspreises werden stets zum Monatsbeginn und erst nach Veröffentlichung auf der Website www.savero-energie.de wirksam, die mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. SAVERO ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich
mit der Veröffentlichung auf der Website eine Mitteilung per Brief oder per E-Mail an den KUNDEN zu
versenden. Die Kündigung bedarf der Textform. SAVERO wird den KUNDEN mit der Ankündigungsmitteilung auf die Kündigungsmöglichkeit gesondert hinweisen.
4.4 Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) weist SAVERO auf
Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei
denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen!
In Zweifelsfällen empfiehlt SAVERO dem KUNDEN, sich an sein zuständiges Hauptzollamt zu wenden.“
5. ABRECHNUNG, ABSCHLAGSZAHLUNGEN, RECHNUNGSLEGUNG
5.1 Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, wobei Abrechnungsjahr und Kalenderjahr voneinander abweichen können. Darüber hinaus bietet SAVERO dem
KUNDEN auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung an. Der KUNDE hat
SAVERO den gewünschten Abrechnungsturnus mitzuteilen. Sollte eine solche Mitteilung unterbleiben,
wird SAVERO den Gasverbrauch jährlich abrechnen.
5.2 Der KUNDE hat monatlich eine Abschlagszahlung auf die Abrechnung zu leisten, soweit der KUNDE
für mehrere Monate abgerechnet wird. Die Höhe der Abschlagszahlung wird entsprechend dem Verbrauch
im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich (z. B. bei Neukunden), so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer
KUNDEN. Macht der KUNDE glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt. Ändert sich der Gaspreis gemäß Ziffer 4, so können die nach der Änderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden.
5.3 Die endgültige Abrechnung erfolgt auf der Basis der jeweiligen Zählerstände der Abnahmestelle zum
Ende eines Abrechnungszeitraums. Sollte der KUNDE trotz Aufforderung den jeweiligen Zählerstand
nicht mitteilen, ist eine rechnerische Ermittlung oder Schätzung von Zählerständen unter angemessener
Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände durch SAVERO zulässig.
5.4 Die Abschlagsbeträge sind zum 1. oder zum 15. eines Monats fällig und werden zu Beginn oder zum
15. des Monats im SEPA-Lastschriftverfahren vom auf dem Auftrag angegebenen Konto eingezogen.
Die Abrechnungsbeträge sind 14 Tage nach Erhalt der Abrechnung fällig und werden ebenfalls im SEPALastschriftverfahren eingezogen. Der KUNDE bzw. Kontoinhaber erteilt SAVERO ein entsprechendes
SEPA-Mandat. SAVERO ist berechtigt, die aus einer vom KUNDEN zu vertretenden Rückbelastung einer
Lastschrift entstehenden Kosten an den KUNDEN weiterzuberechnen. Abrechnungsgutschriften werden
nach Übersendung der Abrechnung dem auf dem Auftrag angegebenen Konto gutgeschrieben. Soweit
anderweitige, fällige Forderungen gegen den KUNDEN bestehen (z.B. eine Abschlagszahlung), kann
SAVERO diese mit der Abrechnungsgutschrift verrechnen.
5.5 Anstelle des SEPA-Lastschriftverfahrens kann der KUNDE Zahlung auf Rechnung durch Überweisung
wählen. Die Abschlagszahlungen sind bei Wahl der Zahlung durch Überweisung ausschließlich monatlich
zu entrichten und jeweils zum 1. eines Monats fällig und zu überweisen (Wertstellung auf dem Konto von
SAVERO). Die Abrechnungsbeträge sind 14 Tage nach Erhalt der Abrechnung fällig. Abrechnungsgutschriften
werden nach Übersendung der Abrechnung dem auf dem Auftrag angegebenen Konto gutgeschrieben.
6. HAFTUNG
6.1 Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist, soweit es sich um Folgen
einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, SAVERO von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechungen auf nicht berechtigten Maßnahmen von
SAVERO beruhen oder die Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten von SAVERO zu vertreten sind.
SAVERO ist verpflichtet, dem KUNDEN auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung
durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie SAVERO
bekannt sind oder von SAVERO in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Zuständig für etwaige
Ansprüche des KUNDEN im Sinne von Satz 1 ist gemäß der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
der zuständige Gasnetzbetreiber, dessen Netzanschluss der KUNDE zur Gasentnahme nutzt.
6.2 Darüber hinaus ist die Haftung von SAVERO – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen,
wenn der Schaden lediglich auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Pflichten
durch SAVERO beruht. Nicht wesentliche Pflichten sind solche, auf deren Einhaltung durch SAVERO der
KUNDE nicht vertrauen kann. Ferner ist die Haftung von SAVERO und ihrer Erfüllungsgehilfen im Falle
der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers und der Gesundheit bleiben unberührt. Im Übrigen richten sich die Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG, UMZUG DES KUNDEN
7.1 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit, beginnend mit dem in der Vertragsbestätigung genannten Liefertermin für den Tarif Öko-PUR. Die Laufzeit beträgt 24 Monate ab Lieferbeginn. Der Vertrag verlängert sich
jeweils um 12 weitere Monate wenn er nicht vom KUNDEN oder SAVERO Energie mit einer Frist von
4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Bei Umzug kann eine
Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen auch untermonatlich zum Tag des Auszuges erfolgen. Der Gasliefervertrag für den Tarif SAVERO Fix 12/24 wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, beginnend mit
Aufnahme der Energielieferung. Er verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht mit
einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt
wird. Eine Anerkennung der Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bei Fristüberschreitung ist jedoch
ggf. im Rahmen der Kulanz bzw. Einzelfallentscheidung möglich, sofern der KUNDE glaubhaft nachweisen kann, dass eine Fristhaltung des Kündigungszeitraums aus besonderen Gründen nicht möglich war.
7.2 Bei einem Umzug des KUNDEN endet der Vertrag nicht automatisch. Der KUNDE ist bei Umzug verpflichtet, seine neue Lieferanschrift unverzüglich mitzuteilen. Meldet der KUNDE den Umzug nicht
spätestens 4 Wochen vor dem Umzugstermin, so gehen die hierdurch entstehenden Kosten für Grundgebühr und weiteren Gasverbrauch auch nach Auszug zu Lasten des KUNDEN.
7.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Sonderkündigungsrechte bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der KUNDE mit der Entrichtung von
2 aufeinanderfolgenden Abschlagszahlungen oder mit einem Betrag, der mindestens 2 Abschlagszahlungen entspricht, in Verzug ist und die fristlose Kündigung 2 Wochen vorher angedroht wurde.
Der KUNDE hat jedoch die Möglichkeit mit SAVERO Kontakt aufzunehmen, um ggf. eine Kündigung zu
verhindern und eine Lösung herbeizuführen.
8. BONITÄTSAUSKUNFT
Die Energieagenten Versorgungs-GmbH ist unter Beachtung des Datenschutzrechtes berechtigt, sowohl
vor als auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung des KUNDEN durch eine Wirtschaftsauskunft
vorzunehmen.
9. DATENSCHUTZ
Die im Zusammenhang mit dem Gaslieferungsvertrag anfallenden personenbezogenen Daten werden von
SAVERO zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt, gespeichert und verarbeitet. Nur soweit es für die
Durchführung des Vertrages erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten an Dienstleister (dies
beinhaltet auch eine Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte für SAVERO), Vorlieferanten und den zuständigen Netzbetreiber übermittelt. Ansonsten gibt SAVERO die Daten nicht an Dritte weiter. Sofern es zu
einem Forderungsausfall kommt, können die personenbezogenen Daten des KUNDEN (wie Name, Vorname,
Geburtsdatum, Anschrift) sowie Daten zur konkreten Forderung an eine Auskunftei unter den Voraussetzungen von §28a BDSG übermittelt werden. SAVERO ist eine Marke der Die Energieagenten VersorgungsGmbH. Der KUNDE willigt ein, dass SAVERO seine personenbezogenen Daten für eigene Werbezwecke
sowie innerhalb der Energieagenten-Gruppe verarbeiten und nutzen darf. Hinweis: Der KUNDE kann der
Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit durch formlose Erklärung widersprechen.
Der Widerspruch ist zu richten an SAVERO Energie, Wilhelm-Hamacher-Platz 27 in 53840 Troisdorf
oder per E-Mail an [email protected]. Der KUNDE teilt SAVERO Änderungen zu seiner Person oder
Abnahmestelle wie Namens-, Bankverbindungs- oder Adresswechsel unverzüglich mit.
BEI FRAGEN ZU
Per Telefon an: Per E-Mail an: Per Post an: KONTAKT
SAVERO Energie ∙ Wilhelm-Hamacher-Platz 27 ∙ 53840 Troisdorf ∙ Tel: +49 2241 26565-66
Geschäftsführer: Francisco Comino Lopez ∙ Handelsregister Siegburg ∙ HRB 12961 ∙ USt-IdNr.: DE 294795165
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