Mietwagen-Preise Norwegen Öffnungszeiten der

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Mietwagen-Preise Norwegen Öffnungszeiten der
Mietwagen-Preise Norwegen
Norwegen
Preise in € je
Fahrzeug/Tag
01.04.-31.10.
Station
Norwegen Süd
Bergen Airport
Oslo Gardermoen Airport
Anf MW
Station
Norwegen Nord
Bodø Airport
NOR90101
NOR90104
Anf MW
NOR90102
Norwegen Süd
Wagentyp
Saison
A
B
Beispiel
Türen Sitze
14-16 Tage
Citroen DS3
2
4
57
62
VW Polo
4
5
60
66
VW Golf
4
5
65
70
Nur über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar
A
B
11-13 Tage
59
65
63
69
68
73
A
B
A
7-10 Tage
59
63
68
B
Gruppe
78
83
87
A
B
C
6 Tage
65
69
73
72
76
81
Weitere
zusätzlich unter
Wagentypen
Saison
A
B
A
B
A
B
A
B
Anf MW
/Beispiele
Türen Sitze
14-16 Tage
11-13 Tage
7-10 Tage
6 Tage
NOR90100
VW Polo Aut.
4
5
65
70
68
73
68
73
81
87
S
Skoda Octavia
4
5
86
94
90
98
90
98
109
118
W
Kombi 4x4
Audi A3 Sp.
4
5
72
79
75
82
75
82
91
99
D
VW Passat
4
5
83
91
87
95
87
95
106
114
F
VW Golf Aut.
4
5
76
83
79
87
79
87
96
104
T
Skoda Octavia
4
5
81
89
84
92
84
92
103
111
E
Kombi
VW Touran
4
5+2
119
130
123
135
123
135
150
163
Q
VW Caravelle
7
165
181
171
188
171
188
209
226
L
Nicht über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar
Norwegen Süd:
AALESUND / ARENDAL / BARDUFOSS / BERGEN / BILLINGSTAD / BJERKA / BROENNOYSUND / DRAMMEN / EGERSUND / ELVERUM / FAGERNES /
FINNSNES / FOERDE / FREDRIKSTAD NORTH / FREDRIKSTAD / GJØVIK / GLOMFJORD / HAMAR / HAUGESUND / KONGSBERG / KONGSVINGER /
KRISTIANSAND / KRISTIANSUND / MO I RANA / MOLDE / MONGSTAD / MOSJOEEN / MOSS / NAMSOS / OSLO / OERSTA/VOLDA / PORSGRUNN /
ROEROS / SANDEFJORD / SANDNESSJOEN / SKIEN / SOGNDAL / STAVANGER / STEINKJER / STORD / TOENSBERG / TRONDHEIM / TYNSET
Norwegen Nord
Wagentyp
Saison
A
B
Beispiel
14-16 Tage
Citroen DS3
2
4
57
87
VW Polo
4
5
60
92
VW Golf
4
5
65
100
Nur über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar
A
B
11-13 Tage
59
91
63
96
68
104
A
B
A
7-10 tage
59
63
68
91
96
104
B
Gruppe
109
115
123
A
B
C
6 Tage
72
76
81
Weitere
zusätzlich unter
Wagentypen
Saison
A
B
A
B
A
B
A
B
Anf MW
/Beispiele
Türen Sitze
14-16 Tage
11-13 Tage
7-10 tage
6 Tage
NOR90200
VW Polo Aut.
4
5
65
100
68
104
68
104
81
123
S
Skoda Octavia
4
5
86
132
90
136
90
136
109
164
W
Kombi 4x4
Audi A3 Sp.
4
5
72
111
75
115
75
115
91
138
D
VW Passat
4
5
83
127
87
132
87
132
106
159
F
VW Golf Aut.
4
5
76
117
79
121
79
121
96
146
T
Skoda Octavia
4
5
81
124
84
129
84
129
103
155
E
Kombi
VW Touran
4
5+2
119
183
123
189
123
189
150
228
Q
VW Caravelle
7
165
255
171
264
171
264
209
318
L
Nicht über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar
Norwegen Nord:
ALTA / BODOE / HAMMERFEST / HARSTAD / KIRKENES / LAKSELV / LEKNES / NARVIK / SORTLAND / STOKMARKNES / SVOLVAER / TROMSOE /
ULVSVAAG
Saisonzeiten: A=1.4.-31.5.+1.9.-31.10. B= 1.6.-31.8.
Die Fahrzeuge verfügen alle über eine Klimaanlage.
Öffnungszeiten der Mietstationen
Wochentage
Mo.-Fr.
Sa.
So.
07:00-22:00
08:00-16:00
07:00-23:30
08:00-13:00
geschlossen
08:00-19:00
15:00-21:00
geschlossen
09:00-23:30
Norwegen
Bergen Airport
Bodø Airport
Oslo Gardermoen Airport
Stand: 26.11.2014
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Mietwagen-Bedingungen
Gilt für die oben genannten Mietwagen-Preise sowie Autorundreisen aus dem Katalog „Britische Inseln & Nordeuropa 2015“ mit
entsprechendem Hinweis auf den Angebotsseiten.
Die hier aufgeführten Zusatzversicherungen bzw. Gebühren sind bei der Übernahme des Mietwagens vor Ort per Kreditkarte des Fahrers zu zahlen!
Mietinformation
Vollkasko-, Haftpflicht- und
Diebstahlversicherung
Gefahrene Kilometer
Selbstbeteiligung im Schadens-/
Diebstahlsfall*
Insassenversicherung
Kaution (vor Ort per Kreditkarte)*
Flughafengebühr
Umweltabgabe
Übernahme außerhalb der Öffnungszeiten (After Hour Charge) auf Anfrage
Mindestalter (Jahre) des Fahrers
Führerschein gültig seit mindestens
zusätzlicher Fahrer
Mehrpreis für jungen Fahrer
Nationale Einwegmiete (auf Anfrage)
Babysitz/Kindersitz (auf Anfrage)
GPS Navigationssystem (auf Anfrage)
Mehrwertsteuer
inklusive
inklusive
Gruppe: A, B, S = NOK 8.000 / C, D, T = NOK 9.500 /
W,F, E, Q = NOK 12.000 / L = NOK 20.000
NOK 65 pro Tag
in Höhe der Selbstbeteiligung plus Wert einer Tankfüllung
inklusive
NOK 400 bis NOK 750
19 (Gr. A, B, C, T ) / 25 (weitere Gruppen)
1 Jahr
NOK 38 je Tag, NOK 525 p Anm.
NOK 125 je Tag (19-25 Jahre)
Preise auf Anfrage
NOK 313 pro Anmietung
NOK 125 je Tag, max. 625 p. Anm.
25% inklusive
Europcar-Mietwagen in Norwegen sind
mit einer elektronischen Mauterfassung ausgestattet. Für die
technische Ausrüstung der Fahrzeuge
erhebt Europcar die AutoPASS Gebühr,
die bei Übernahme des Mietwagens zu
entrichten ist. Die für die Nutzung
mautpflichtiger Autobahnen, Straßen,
Brücken und Tunnel, die an dem
AutoPASS-System teilnehmen,
entstehenden Gebühren die
automatisch an Europcar Norwegen
weitergeleitet werden. Von dort erfolgt
dann die Belastung der Kreditkarte des
Fahrers.
*Wird das Fahrzeug vollgetankt und ohne Schaden zurückgegeben, wird die Kaution erstattet. Im Schadensfall oder bei Diebstahl wird der Betrag der Selbstbeteiligung
der Kreditkarte belastet. Erstattung: siehe Versicherung für Selbstbehaltsausschluss (Voraussetzung für den Versicherungsschutz) auf der nachfolgenden Seite.
Nur über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar
Weitere Mietstation und Wagengruppen auf Anfrage.
Im Mietwagenpreis ist der Ausschluss der Selbstbeteiligung erhalten. Ausnahme: In Norwegen sind in der Vollkaskoschutzversicherung mit Selbstbehalt Schäden
am Unterboden, im Fahrzeug Innenraum sowie falsche Betankung nicht mitversichert. Hier ist dann auch der Ausschluss der Selbstbeteiligung nicht wirksam.
Schließen Sie aber vor Ort nur noch Versicherungen ab die wirklich benötigt werden. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich.
Atlantikstraße
Stand: 26.11.2014
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Allgemeine Mietwagen-Informationen
Sie die ausführlichen Informationen in
den von TUI Wolters übersandten
Mietwagen-Unterlagen, denen Sie
alles Wissenswerte zur Anmietung
Mietvoraussetzung
Das Mindestalter des Fahrers entnehmen entnehmen können.
Sie bitte den Mietbedingungen.
Kosten vor Ort
Die in den Mietwageninformationen
Hinterlegung der Kaution vor Ort
aufgeführten Zusatzversicherungen
Die Kaution muss vor Ort
bzw. Gebühren sind bei der
ausschließlich mit der Kreditkarte des
Übernahme des Mietwagens vor Ort
Fahrers hinterlegt werden. Eine
per Kreditkarte des Fahrers zu
Hinterlegung in bar ist leider nicht
zahlen.
möglich. Es werden alle gängigen
Kreditkarten akzeptiert.
Gepäck
Bitte bedenken Sie bei Buchung Ihres
Mietvertrag
Mietwagens, dass der Kofferraum das
Der Mietvertrag wird direkt zwischen
Gepäck aller Reisenden aufnehmen
Ihnen und dem jeweiligen Vermieter
muss. Deshalb haben wir zwar die
vor Ort abgeschlossen. Bitte beachten
Mietdauer
Ein Miettag entspricht 24 Stunden.
maximale Personenzahl genannt, oft
ist aber der Stauraum dafür nicht
ausreichend.
Mietwagengruppen
Die ausgeschriebenen Modelle
verstehen sich als Typenbeispiele für
die Größe der Fahrzeuge. Die
Fahrzeugmodelle können variieren. Es
ist nicht möglich, ein bestimmtes
Modell zu reservieren.
Saisonwechsel
Bei Saisonwechsel während der
Mietdauer, gelten die am Anmiettag
gültigen Preise für die gesamte
Mietdauer.
Öffnungszeiten der Stationen
Die Öffnungszeiten der verschiedenen
Stationen entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. Bitte haben Sie
Verständnis, dass sich diese Zeiten
während der Saison durchaus einmal
ändern können.
Reisebüro-Hinweis:
Buchungsablauf:
Aktion
BA
Anf
MW
Leistung laut Ausschreibung
Unterbr bitte leer lassen
Es erschein automatisch eine
Auswahlmaske
Versicherung für Selbstbehaltsausschluss (SCDW)
Gilt für die oben genannten Mietwagen-Preise sowie Autorundreisen aus dem Katalog „Britische Inseln & Nordeuropa 2015“ mit
entsprechendem Hinweis auf den Angebotsseiten.
Auszug aus den
Versicherungsbedingungen.
Der im jeweiligen Mietpreis enthaltene
Versicherungsschutz wird von der MDT
Makler für Tourismus GmbH
abgewickelt. Ansprüche sind an diese
Unternehmung zu richten.
Voraussetzungen für den
Versicherungsschutz
1. es besteht eine vom
Mietwagenunternehmen
abgeschlossene
Kraftfahrzeugversicherung für den
Mietwagen mit Selbstbehalt für den
Mieter im Versicherungsfall;
2. ein unter den Deckungsschutz dieser
Kraftfahrzeugversicherung des
Vermieters fallender Schaden ist
eingetreten.
Beginn und Ende des
Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt mit
der Übergabe des Mietfahrzeuges an
die versicherte Person und endet mit
der Rückgabe des Mietfahrzeuges laut
Mietvertrag. Der Versicherungsschutz
verlängert sich über den vertraglich
vereinbarten Zeitpunkt zur
Fahrzeugrückgabe hinaus bis zur
tatsächlichen Rückgabe, sofern die
versicherte Person die verspätete
Rückgabe nicht zu vertreten hat.
Versichertes Risiko
Versicherungsschutz besteht für die
jeweils versicherte Reise der in der
Buchungsbestätigung/Rechnung
namentlich genannten Personen
bezogen auf das Führen des
Mietwagens und aller berechtigten
eingetragenen Fahrer, soweit diese im
Mietvertrag genannt sind und sofern
die Versicherungsprämie entrichtet
wurde. Der Versicherer erstattet den
vertraglich geschuldeten und belasteten
Selbstbehalt bis zur maximal
vereinbarten Versicherungssumme,
wenn das Mietfahrzeug während der
Laufzeit des Mietvertrages gestohlen
wird oder bei einem Unfall im
öffentlichen Straßenverkehr beschädigt
oder zerstört wird.
Verhalten im Schadensfall
Im Falle eines Schadens wird dem
Mieter nach Rückkehr, die vom
Vermieter einbehaltene
Selbstbeteiligung erstattet.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist
die versicherte Person verpflichtet
1. alles zu vermeiden, was zu unnötigen
Kosten führen könnte
2. Schäden dem Versicherer
unverzüglich anzuzeigen
3. auf Verlangen des Versicherers jede
Auskunft zu erteilen, die zur
Feststellung des Versicherungsfalls oder
der Leistungspflicht erforderlich ist
4. jede sachdienliche Auskunft
wahrheitsgemäß zu erteilen
5. den Versicherungsnachweis (z. B.
Buchungsbestätigung) einzureichen
6. Den Mietvertrag mit
Fahrzeugversicherungsvertrag
einschließlich
Versicherungsbedingungen einzureichen
7. Den Leistungsbescheid des
Fahrzeugversicherers einzureichen
8. Polizeibericht
9.Originalbelege und sonstige geeignete
Nachweise einzureichen
10. Schäden durch Diebstahl und
andere strafbare Handlungen sowie
Unfälle im Straßenverkehr unverzüglich
dem Fahrzeugvermieter sowie der
nächsterreichbaren Polizeidienststelle
anzuzeigen
11. Dem Versicherer ist eine
Bescheinigung über polizeiliche
Meldung, gegebenenfalls samt dem
polizeilichen Unfallprotokoll
einzureichen.
12. Wird eine dieser allgemeinen oder
der jeweils zusätzlichen Obliegenheiten
vorsätzlich verletzt, ist der Versicherer
von seiner Verpflichtung zur Leistung
frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
der Obliegenheit ist der Versicherer
berechtigt, seine Leistung in dem
Verhältnis zu kürzen, das der Schwere
des Verschuldens der versicherten
Person entspricht.
Obliegenheitsverletzung bei
Ansprüchen gegen Dritte
Verletzt der Versicherungsnehmer oder
eine versicherte Person vorsätzlich die
Obliegenheiten, ist der Versicherer zur
Leistung insoweit nicht verpflichtet, als
er infolge dessen keinen Ersatz von
dem Dritten erlangen kann. Im Falle
einer grob fahrlässigen Verletzung der
Obliegenheit ist der Versicherer
berechtigt, seine Leistungen in einem
der Schwere des Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Ausschluss von der
Versicherungspflicht
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
1. Fahren durch einen nicht
berechtigten Fahrer
2. Schäden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit
3. Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder
Arzneimitteleinfluss
4. Wettfahrten
5. vertragswidrigem Gebrauch
6. Befahren von vom
Fahrzeugmietvertrag ausgeschlossene
Straßen
7. Schäden durch Streik, Unruhen,
Kriegsereignisse, Kernenergie,
Beschlagnahme/Eingriffe von hoher
Hand, Elementarschäden
8. Bei fehlerhafter Bedienung,
Verschleiß
9. Zusammenhang bei Begehung eines
Verbrechens, Vergehens oder dem
Versuch
Besondere Verwirkungsgründe,
Verjährung
1. Der Versicherer ist von der
Entschädigungspflicht frei, wenn die
versicherte Person
a) den Versicherungsfall durch Vorsatz
herbeigeführt hat;
b) den Versicherer arglistig über
Umstände zu täuschen versucht, die
für den Grund oder für die Höhe der
Leistung von Bedeutung sind.
2. Der Anspruch auf
Versicherungsleistung verjährt in drei
Jahren. Die Verjährung beginnt mit
dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der
versicherten Person bekannt war bzw.
bekannt sein musste. Ist ein Anspruch
beim Versicherer angemeldet worden,
ist die Verjährung solange gehemmt, bis
der versicherten Person die
Entscheidung des Versicherers
zugegangen ist
.
Anzeigen und Erklärung
Anzeigen bedürfen der Textform (Brief,
Fax, E-Mail etc.) und sind an:
MDT Makler der Touristik GmbH
Assekuranzmakler
Daimlerstr. 1 K
63303 Dreieich
Tel.: +49 (0) 6103 70649-150
Fax: +49 (0) 6103 70649-201
E-Mail: [email protected]
zu richten. Reiseveranstalter sind nicht
zur Entgegennahme bevollmächtigt.
Ausführliche Versicherungsbedingungen siehe: www.tui-wolters.de/versicherung-mietwagen.html
Stand: 26.11.2014
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