Mietwagen-Preise Norwegen Öffnungszeiten der
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Mietwagen-Preise Norwegen Öffnungszeiten der
Mietwagen-Preise Norwegen Norwegen Preise in € je Fahrzeug/Tag 01.04.-31.10. Station Norwegen Süd Bergen Airport Oslo Gardermoen Airport Anf MW Station Norwegen Nord Bodø Airport NOR90101 NOR90104 Anf MW NOR90102 Norwegen Süd Wagentyp Saison A B Beispiel Türen Sitze 14-16 Tage Citroen DS3 2 4 57 62 VW Polo 4 5 60 66 VW Golf 4 5 65 70 Nur über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar A B 11-13 Tage 59 65 63 69 68 73 A B A 7-10 Tage 59 63 68 B Gruppe 78 83 87 A B C 6 Tage 65 69 73 72 76 81 Weitere zusätzlich unter Wagentypen Saison A B A B A B A B Anf MW /Beispiele Türen Sitze 14-16 Tage 11-13 Tage 7-10 Tage 6 Tage NOR90100 VW Polo Aut. 4 5 65 70 68 73 68 73 81 87 S Skoda Octavia 4 5 86 94 90 98 90 98 109 118 W Kombi 4x4 Audi A3 Sp. 4 5 72 79 75 82 75 82 91 99 D VW Passat 4 5 83 91 87 95 87 95 106 114 F VW Golf Aut. 4 5 76 83 79 87 79 87 96 104 T Skoda Octavia 4 5 81 89 84 92 84 92 103 111 E Kombi VW Touran 4 5+2 119 130 123 135 123 135 150 163 Q VW Caravelle 7 165 181 171 188 171 188 209 226 L Nicht über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar Norwegen Süd: AALESUND / ARENDAL / BARDUFOSS / BERGEN / BILLINGSTAD / BJERKA / BROENNOYSUND / DRAMMEN / EGERSUND / ELVERUM / FAGERNES / FINNSNES / FOERDE / FREDRIKSTAD NORTH / FREDRIKSTAD / GJØVIK / GLOMFJORD / HAMAR / HAUGESUND / KONGSBERG / KONGSVINGER / KRISTIANSAND / KRISTIANSUND / MO I RANA / MOLDE / MONGSTAD / MOSJOEEN / MOSS / NAMSOS / OSLO / OERSTA/VOLDA / PORSGRUNN / ROEROS / SANDEFJORD / SANDNESSJOEN / SKIEN / SOGNDAL / STAVANGER / STEINKJER / STORD / TOENSBERG / TRONDHEIM / TYNSET Norwegen Nord Wagentyp Saison A B Beispiel 14-16 Tage Citroen DS3 2 4 57 87 VW Polo 4 5 60 92 VW Golf 4 5 65 100 Nur über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar A B 11-13 Tage 59 91 63 96 68 104 A B A 7-10 tage 59 63 68 91 96 104 B Gruppe 109 115 123 A B C 6 Tage 72 76 81 Weitere zusätzlich unter Wagentypen Saison A B A B A B A B Anf MW /Beispiele Türen Sitze 14-16 Tage 11-13 Tage 7-10 tage 6 Tage NOR90200 VW Polo Aut. 4 5 65 100 68 104 68 104 81 123 S Skoda Octavia 4 5 86 132 90 136 90 136 109 164 W Kombi 4x4 Audi A3 Sp. 4 5 72 111 75 115 75 115 91 138 D VW Passat 4 5 83 127 87 132 87 132 106 159 F VW Golf Aut. 4 5 76 117 79 121 79 121 96 146 T Skoda Octavia 4 5 81 124 84 129 84 129 103 155 E Kombi VW Touran 4 5+2 119 183 123 189 123 189 150 228 Q VW Caravelle 7 165 255 171 264 171 264 209 318 L Nicht über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar Norwegen Nord: ALTA / BODOE / HAMMERFEST / HARSTAD / KIRKENES / LAKSELV / LEKNES / NARVIK / SORTLAND / STOKMARKNES / SVOLVAER / TROMSOE / ULVSVAAG Saisonzeiten: A=1.4.-31.5.+1.9.-31.10. B= 1.6.-31.8. Die Fahrzeuge verfügen alle über eine Klimaanlage. Öffnungszeiten der Mietstationen Wochentage Mo.-Fr. Sa. So. 07:00-22:00 08:00-16:00 07:00-23:30 08:00-13:00 geschlossen 08:00-19:00 15:00-21:00 geschlossen 09:00-23:30 Norwegen Bergen Airport Bodø Airport Oslo Gardermoen Airport Stand: 26.11.2014 Seite 1 von 3 Mietwagen-Bedingungen Gilt für die oben genannten Mietwagen-Preise sowie Autorundreisen aus dem Katalog „Britische Inseln & Nordeuropa 2015“ mit entsprechendem Hinweis auf den Angebotsseiten. Die hier aufgeführten Zusatzversicherungen bzw. Gebühren sind bei der Übernahme des Mietwagens vor Ort per Kreditkarte des Fahrers zu zahlen! Mietinformation Vollkasko-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung Gefahrene Kilometer Selbstbeteiligung im Schadens-/ Diebstahlsfall* Insassenversicherung Kaution (vor Ort per Kreditkarte)* Flughafengebühr Umweltabgabe Übernahme außerhalb der Öffnungszeiten (After Hour Charge) auf Anfrage Mindestalter (Jahre) des Fahrers Führerschein gültig seit mindestens zusätzlicher Fahrer Mehrpreis für jungen Fahrer Nationale Einwegmiete (auf Anfrage) Babysitz/Kindersitz (auf Anfrage) GPS Navigationssystem (auf Anfrage) Mehrwertsteuer inklusive inklusive Gruppe: A, B, S = NOK 8.000 / C, D, T = NOK 9.500 / W,F, E, Q = NOK 12.000 / L = NOK 20.000 NOK 65 pro Tag in Höhe der Selbstbeteiligung plus Wert einer Tankfüllung inklusive NOK 400 bis NOK 750 19 (Gr. A, B, C, T ) / 25 (weitere Gruppen) 1 Jahr NOK 38 je Tag, NOK 525 p Anm. NOK 125 je Tag (19-25 Jahre) Preise auf Anfrage NOK 313 pro Anmietung NOK 125 je Tag, max. 625 p. Anm. 25% inklusive Europcar-Mietwagen in Norwegen sind mit einer elektronischen Mauterfassung ausgestattet. Für die technische Ausrüstung der Fahrzeuge erhebt Europcar die AutoPASS Gebühr, die bei Übernahme des Mietwagens zu entrichten ist. Die für die Nutzung mautpflichtiger Autobahnen, Straßen, Brücken und Tunnel, die an dem AutoPASS-System teilnehmen, entstehenden Gebühren die automatisch an Europcar Norwegen weitergeleitet werden. Von dort erfolgt dann die Belastung der Kreditkarte des Fahrers. *Wird das Fahrzeug vollgetankt und ohne Schaden zurückgegeben, wird die Kaution erstattet. Im Schadensfall oder bei Diebstahl wird der Betrag der Selbstbeteiligung der Kreditkarte belastet. Erstattung: siehe Versicherung für Selbstbehaltsausschluss (Voraussetzung für den Versicherungsschutz) auf der nachfolgenden Seite. Nur über TOMA/Merlin/Jack Plus buchbar Weitere Mietstation und Wagengruppen auf Anfrage. Im Mietwagenpreis ist der Ausschluss der Selbstbeteiligung erhalten. Ausnahme: In Norwegen sind in der Vollkaskoschutzversicherung mit Selbstbehalt Schäden am Unterboden, im Fahrzeug Innenraum sowie falsche Betankung nicht mitversichert. Hier ist dann auch der Ausschluss der Selbstbeteiligung nicht wirksam. Schließen Sie aber vor Ort nur noch Versicherungen ab die wirklich benötigt werden. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich. Atlantikstraße Stand: 26.11.2014 Seite 2 von 3 Allgemeine Mietwagen-Informationen Sie die ausführlichen Informationen in den von TUI Wolters übersandten Mietwagen-Unterlagen, denen Sie alles Wissenswerte zur Anmietung Mietvoraussetzung Das Mindestalter des Fahrers entnehmen entnehmen können. Sie bitte den Mietbedingungen. Kosten vor Ort Die in den Mietwageninformationen Hinterlegung der Kaution vor Ort aufgeführten Zusatzversicherungen Die Kaution muss vor Ort bzw. Gebühren sind bei der ausschließlich mit der Kreditkarte des Übernahme des Mietwagens vor Ort Fahrers hinterlegt werden. Eine per Kreditkarte des Fahrers zu Hinterlegung in bar ist leider nicht zahlen. möglich. Es werden alle gängigen Kreditkarten akzeptiert. Gepäck Bitte bedenken Sie bei Buchung Ihres Mietvertrag Mietwagens, dass der Kofferraum das Der Mietvertrag wird direkt zwischen Gepäck aller Reisenden aufnehmen Ihnen und dem jeweiligen Vermieter muss. Deshalb haben wir zwar die vor Ort abgeschlossen. Bitte beachten Mietdauer Ein Miettag entspricht 24 Stunden. maximale Personenzahl genannt, oft ist aber der Stauraum dafür nicht ausreichend. Mietwagengruppen Die ausgeschriebenen Modelle verstehen sich als Typenbeispiele für die Größe der Fahrzeuge. Die Fahrzeugmodelle können variieren. Es ist nicht möglich, ein bestimmtes Modell zu reservieren. Saisonwechsel Bei Saisonwechsel während der Mietdauer, gelten die am Anmiettag gültigen Preise für die gesamte Mietdauer. Öffnungszeiten der Stationen Die Öffnungszeiten der verschiedenen Stationen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich diese Zeiten während der Saison durchaus einmal ändern können. Reisebüro-Hinweis: Buchungsablauf: Aktion BA Anf MW Leistung laut Ausschreibung Unterbr bitte leer lassen Es erschein automatisch eine Auswahlmaske Versicherung für Selbstbehaltsausschluss (SCDW) Gilt für die oben genannten Mietwagen-Preise sowie Autorundreisen aus dem Katalog „Britische Inseln & Nordeuropa 2015“ mit entsprechendem Hinweis auf den Angebotsseiten. Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Der im jeweiligen Mietpreis enthaltene Versicherungsschutz wird von der MDT Makler für Tourismus GmbH abgewickelt. Ansprüche sind an diese Unternehmung zu richten. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz 1. es besteht eine vom Mietwagenunternehmen abgeschlossene Kraftfahrzeugversicherung für den Mietwagen mit Selbstbehalt für den Mieter im Versicherungsfall; 2. ein unter den Deckungsschutz dieser Kraftfahrzeugversicherung des Vermieters fallender Schaden ist eingetreten. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe des Mietfahrzeuges an die versicherte Person und endet mit der Rückgabe des Mietfahrzeuges laut Mietvertrag. Der Versicherungsschutz verlängert sich über den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Fahrzeugrückgabe hinaus bis zur tatsächlichen Rückgabe, sofern die versicherte Person die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat. Versichertes Risiko Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise der in der Buchungsbestätigung/Rechnung namentlich genannten Personen bezogen auf das Führen des Mietwagens und aller berechtigten eingetragenen Fahrer, soweit diese im Mietvertrag genannt sind und sofern die Versicherungsprämie entrichtet wurde. Der Versicherer erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrages gestohlen wird oder bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr beschädigt oder zerstört wird. Verhalten im Schadensfall Im Falle eines Schadens wird dem Mieter nach Rückkehr, die vom Vermieter einbehaltene Selbstbeteiligung erstattet. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist die versicherte Person verpflichtet 1. alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte 2. Schäden dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen 3. auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht erforderlich ist 4. jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen 5. den Versicherungsnachweis (z. B. Buchungsbestätigung) einzureichen 6. Den Mietvertrag mit Fahrzeugversicherungsvertrag einschließlich Versicherungsbedingungen einzureichen 7. Den Leistungsbescheid des Fahrzeugversicherers einzureichen 8. Polizeibericht 9.Originalbelege und sonstige geeignete Nachweise einzureichen 10. Schäden durch Diebstahl und andere strafbare Handlungen sowie Unfälle im Straßenverkehr unverzüglich dem Fahrzeugvermieter sowie der nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen 11. Dem Versicherer ist eine Bescheinigung über polizeiliche Meldung, gegebenenfalls samt dem polizeilichen Unfallprotokoll einzureichen. 12. Wird eine dieser allgemeinen oder der jeweils zusätzlichen Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ist der Versicherer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entspricht. Obliegenheitsverletzung bei Ansprüchen gegen Dritte Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person vorsätzlich die Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ausschluss von der Versicherungspflicht Kein Versicherungsschutz besteht bei: 1. Fahren durch einen nicht berechtigten Fahrer 2. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit 3. Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Arzneimitteleinfluss 4. Wettfahrten 5. vertragswidrigem Gebrauch 6. Befahren von vom Fahrzeugmietvertrag ausgeschlossene Straßen 7. Schäden durch Streik, Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie, Beschlagnahme/Eingriffe von hoher Hand, Elementarschäden 8. Bei fehlerhafter Bedienung, Verschleiß 9. Zusammenhang bei Begehung eines Verbrechens, Vergehens oder dem Versuch Besondere Verwirkungsgründe, Verjährung 1. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn die versicherte Person a) den Versicherungsfall durch Vorsatz herbeigeführt hat; b) den Versicherer arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind. 2. Der Anspruch auf Versicherungsleistung verjährt in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der versicherten Person bekannt war bzw. bekannt sein musste. Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung solange gehemmt, bis der versicherten Person die Entscheidung des Versicherers zugegangen ist . Anzeigen und Erklärung Anzeigen bedürfen der Textform (Brief, Fax, E-Mail etc.) und sind an: MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler Daimlerstr. 1 K 63303 Dreieich Tel.: +49 (0) 6103 70649-150 Fax: +49 (0) 6103 70649-201 E-Mail: [email protected] zu richten. Reiseveranstalter sind nicht zur Entgegennahme bevollmächtigt. Ausführliche Versicherungsbedingungen siehe: www.tui-wolters.de/versicherung-mietwagen.html Stand: 26.11.2014 Seite 3 von 3