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Öffentliche Finanzwirtschaft I
Haushalts- und Kassenrecht
07.03.2012
Fachlehrer: Gert Lödden
Block 1 am 09. Mai 2012
Einführung in das Haushalts- und Kassenrecht
Aufgaben
0
Inhaltsverzeichnis
Das neue Haushaltsrecht in Niedersachsen ............................................................................................ 1
Beispielaufgabe: ...................................................................................................................................... 3
Unterschiede zwischen Privat- und öffentlicher Finanzwirtschaft ......................................................... 4
1
Lückentext: Das neue Haushaltsrecht in Niedersachsen
Seit dem __________ gilt in Niedersachen ein völlig neues Haushaltsrecht für die
Gemeinden und Landkreise. Dieses Haushaltsrecht ist im __________________________
(NKomVG) vom 17. Dezember 2010 und der GemHKVO niedergeschrieben. Mit dem
NKomVG werden die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der
Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO), des Gesetzes über die Region Hannover, des
Gesetzes über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (GöttingenGesetz) und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften
kommunaler Körperschaften (BekVO-Kom) zusammengefasst und zugleich veränderten
Anforderungen angepasst. Die bisherigen Kommunalverfassungsgesetze und die BekVOKom werden_______________.
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (und über entsprechende Verweisungen in der
damaligen NLO auch die der Landkreise) war in der NGO geregelt (§§ 83 ff. NGO). Die
haushaltsrechtlichen Reglungen aus der NGO wurden jedoch übernommen und im Achten
Teil des NKomVG ________ neu veröffentlicht. Es kann also auch auf die etwas älteren
Kommentare zur Haushaltswirtschaft zurückgegriffen werden. Die Regelungen der
GemHKVO waren von dieser Änderung nicht betroffen.
Das gesamte Studienfach Finanzwirtschaft (Grund- und Abschlusslehrgang) behandelt die
Bedeutung und Wirkung des Haushalts, die Planung des ___________ das Outputprinzip,
die Haushaltsplanaufstellung einschließlich der Haushaltsgrundsätze sowie die
___________________________. Weiter wird die Ausführung des Haushaltsplanes
behandelt, die vorläufige Haushaltsführung und der Kommunalhaushalt nach dem
_______________________ besprochen.
Insgesamt kann die kommunale Finanzwirtschaft als Gesamtheit der Maßnahmen
verstanden werden, die eine öffentliche Körperschaft (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zur
Beschaffung, Verwaltung und ____________________ erforderlichen Geldmittel trifft.
Die Finanzwirtschaft (in der Verwaltung zentral die Abteilung für Finanzen) hat die Aufgabe,
die benötigten Ressourcen bereitzustellen und für eine entsprechende Finanzierung zu
sorgen. Die Planungen erfolgen jedoch dezentral, d. h. die einzelnen Abteilungen melden im
Rahmen der Haushaltsanmeldung ihren Bedarf auf Produkte bezogen an. Dabei genießen
die Gemeinden die sog. Finanzhoheit, also das Recht Erträge zu erwirtschaften und selbst
über die Aufwendungen zu entscheiden.
1
Eine Ressource ist ein Mittel, um eine Handlung zu tätigen oder einen Vorgang ablaufen
lassen zu können. Eine Ressource kann ein materielles oder immaterielles Gut sein. Nach
§ 54 GemHKVO gibt es sachliche wie auch finanzielle Ressourcen. Sachliche Ressourcen
sind beispielsweise:
a)
b)
c)
d)
e)
Gebäude
Fuhrpark
BGA
Grundstücke
usw.
In der Kameralistik wurde früher nur im Jahr der Anschaffung eine Belastung des Haushaltes
vorgenommen. Um dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit jedoch gerecht zu werden,
soll von diesem reinen Input-Prinzip, also lediglich die Betrachtung der finanziellen Mittel,
abgerückt werden. Es werden nun beispielsweise Abschreibungen vorgenommen, um die
Belastung verschiedener Ressourcen auf die Jahre zu verteilen, wo sie tatsächlich einen
Aufwand verursachen.
„Füllwörter“
Aufgehoben, mittelfristige Finanzplanung, Ressourcenverbrauchskonzept,
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, (§§ 110 ff.) , 01.01.2006, Haushaltes,
„Verwendung der für ihre Aufgaben“
2
Beispielaufgabe
Ein Auto, welches im Jahr 2000 gekauft wird und 10 Jahre genutzt wird, löst nicht nur eine
einmalige Auszahlung im Anschaffungsjahr aus, vielmehr muss auch die Wertminderung
dieses Aggregats berücksichtigt werden. Die geschieht über Abschreibungen, welche in den
Jahren 2000 bis 2010 gleichmäßig anfallen.
Deutlich wird das dringende Bedürfnis, dass alte kamerale Recht abzulösen an folgendem
Beispiel:
Der Landkreis Grafschaft Bentheim verkauft ein Grundstück (Buchwert in der Bilanz: 100.000
Euro) für genau diesen Preis, um die Personalkosten in Höhe von 100.000,- € zahlen zu
können.
Kameralistik:
Einnahmen:
Ausgaben:
Saldo:
Neues Haushaltsrecht:
Finanzhaushalt
Ergebnishaushalt
Einzahlungen:
Erträge:
Auszahlungen:
Aufwendungen:
Saldo:
Ergebnis:
Fazit:
3
Unterschiede zwischen Privat- und öffentlicher Finanzwirtschaft
Privatwirtschaft
Öffentliche Finanzwirtschaft
Ausrichtung
Ziel
Benutztes Eigentum
Reaktionsmöglichkeit
Entscheidungsfindung
Buchführung
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