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Öffentliche Finanzwirtschaft I Haushalts- und Kassenrecht 07.03.2012 Fachlehrer: Gert Lödden Block 1 am 09. Mai 2012 Einführung in das Haushalts- und Kassenrecht Aufgaben 0 Inhaltsverzeichnis Das neue Haushaltsrecht in Niedersachsen ............................................................................................ 1 Beispielaufgabe: ...................................................................................................................................... 3 Unterschiede zwischen Privat- und öffentlicher Finanzwirtschaft ......................................................... 4 1 Lückentext: Das neue Haushaltsrecht in Niedersachsen Seit dem __________ gilt in Niedersachen ein völlig neues Haushaltsrecht für die Gemeinden und Landkreise. Dieses Haushaltsrecht ist im __________________________ (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 und der GemHKVO niedergeschrieben. Mit dem NKomVG werden die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO), des Gesetzes über die Region Hannover, des Gesetzes über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (GöttingenGesetz) und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften (BekVO-Kom) zusammengefasst und zugleich veränderten Anforderungen angepasst. Die bisherigen Kommunalverfassungsgesetze und die BekVOKom werden_______________. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (und über entsprechende Verweisungen in der damaligen NLO auch die der Landkreise) war in der NGO geregelt (§§ 83 ff. NGO). Die haushaltsrechtlichen Reglungen aus der NGO wurden jedoch übernommen und im Achten Teil des NKomVG ________ neu veröffentlicht. Es kann also auch auf die etwas älteren Kommentare zur Haushaltswirtschaft zurückgegriffen werden. Die Regelungen der GemHKVO waren von dieser Änderung nicht betroffen. Das gesamte Studienfach Finanzwirtschaft (Grund- und Abschlusslehrgang) behandelt die Bedeutung und Wirkung des Haushalts, die Planung des ___________ das Outputprinzip, die Haushaltsplanaufstellung einschließlich der Haushaltsgrundsätze sowie die ___________________________. Weiter wird die Ausführung des Haushaltsplanes behandelt, die vorläufige Haushaltsführung und der Kommunalhaushalt nach dem _______________________ besprochen. Insgesamt kann die kommunale Finanzwirtschaft als Gesamtheit der Maßnahmen verstanden werden, die eine öffentliche Körperschaft (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zur Beschaffung, Verwaltung und ____________________ erforderlichen Geldmittel trifft. Die Finanzwirtschaft (in der Verwaltung zentral die Abteilung für Finanzen) hat die Aufgabe, die benötigten Ressourcen bereitzustellen und für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen. Die Planungen erfolgen jedoch dezentral, d. h. die einzelnen Abteilungen melden im Rahmen der Haushaltsanmeldung ihren Bedarf auf Produkte bezogen an. Dabei genießen die Gemeinden die sog. Finanzhoheit, also das Recht Erträge zu erwirtschaften und selbst über die Aufwendungen zu entscheiden. 1 Eine Ressource ist ein Mittel, um eine Handlung zu tätigen oder einen Vorgang ablaufen lassen zu können. Eine Ressource kann ein materielles oder immaterielles Gut sein. Nach § 54 GemHKVO gibt es sachliche wie auch finanzielle Ressourcen. Sachliche Ressourcen sind beispielsweise: a) b) c) d) e) Gebäude Fuhrpark BGA Grundstücke usw. In der Kameralistik wurde früher nur im Jahr der Anschaffung eine Belastung des Haushaltes vorgenommen. Um dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit jedoch gerecht zu werden, soll von diesem reinen Input-Prinzip, also lediglich die Betrachtung der finanziellen Mittel, abgerückt werden. Es werden nun beispielsweise Abschreibungen vorgenommen, um die Belastung verschiedener Ressourcen auf die Jahre zu verteilen, wo sie tatsächlich einen Aufwand verursachen. „Füllwörter“ Aufgehoben, mittelfristige Finanzplanung, Ressourcenverbrauchskonzept, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, (§§ 110 ff.) , 01.01.2006, Haushaltes, „Verwendung der für ihre Aufgaben“ 2 Beispielaufgabe Ein Auto, welches im Jahr 2000 gekauft wird und 10 Jahre genutzt wird, löst nicht nur eine einmalige Auszahlung im Anschaffungsjahr aus, vielmehr muss auch die Wertminderung dieses Aggregats berücksichtigt werden. Die geschieht über Abschreibungen, welche in den Jahren 2000 bis 2010 gleichmäßig anfallen. Deutlich wird das dringende Bedürfnis, dass alte kamerale Recht abzulösen an folgendem Beispiel: Der Landkreis Grafschaft Bentheim verkauft ein Grundstück (Buchwert in der Bilanz: 100.000 Euro) für genau diesen Preis, um die Personalkosten in Höhe von 100.000,- € zahlen zu können. Kameralistik: Einnahmen: Ausgaben: Saldo: Neues Haushaltsrecht: Finanzhaushalt Ergebnishaushalt Einzahlungen: Erträge: Auszahlungen: Aufwendungen: Saldo: Ergebnis: Fazit: 3 Unterschiede zwischen Privat- und öffentlicher Finanzwirtschaft Privatwirtschaft Öffentliche Finanzwirtschaft Ausrichtung Ziel Benutztes Eigentum Reaktionsmöglichkeit Entscheidungsfindung Buchführung 4