Richtlinien TBW - Technische Betriebe Weinfelden AG
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Richtlinien TBW - Technische Betriebe Weinfelden AG
Richtlinien für Hausverteilanlagen (HVA) zum Anschluss ans Kabelkommunikationsnetz der Technische Betriebe Weinfelden AG (TBW) Vorwort Mit den vorliegenden Richtlinien Swisscable wird den künftigen technischen Anforderungen für eine moderne, breitbandige Signalversorgung ab dem Kabelkommunikationsnetz der TBW Rechnung getragen. Mit der Einführung der Breitbandkommunikation (digitales Fernsehen, Hörfunk, Internet) ist eine Anpassung der HVA unbedingt erforderlich. Die Arbeiten müssen nach den neuen Richtlinien ausgeführt werden. Wir danken allen Unternehmern der Kabelkommunikationsbranche für ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Richtlinien und sind überzeugt, dass diese Empfehlungen zum Wohle aller Konsumenten rasch und breit zur Anwendung gelangen. Die Richtlinien und Planungsgrundlagen dienen zur Planung und Ausführung von Breitbandkommunikations - HVA mit Anschluss am Kabelkommunikationsnetz der TBW. 1 Richtlinien für HVA am Kabelkommunikationsnetz der TBW Zusätzlich zu den Swisscable Richtlinien sind die folgenden Richtlinien für Hausverteilanlagen (HVA) zum Anschluss ans Kabelkommunikationsnetz der TBW zu beachten: • • • • • • • • • Multimedia-Aufsteckadapter sind nicht zulässig Wohnungsverstärker sind nicht zulässig Schraubbare F-Stecker sind nicht zulässig Weitere Antennensteckdosen sind mit einem allfälligen Hausverstärker mit genügendem Pegel zu versorgen. Die unter Pos.2 aufgeführten Hausverstärker sind zugelassen. Die Ausgangspegel der Hausverstärker sind genau einzuhalten damit die Qualität auch bei Vollbelegung und Zusammenschluss mit einer anderen Anlage garantiert werden kann (siehe pos. 2 Hausverstärker). Die bestehenden Telefon-Verrohrungen dürfen bei Umbauten mitbenutzt werden. Das Schirmungsmass des Installationskabels muss mindestens 90 dB betragen. Die 4 dB Antennensteckdose darf nur in Ausnahmefällen und nur in bestehenden Anlagen eingesetzt werden. Damit die Entkopplung von 42 dB zwischen den Teilnehmerdosen eingehalten werden kann, darf die 4 dB Dose nur über einen Abzweiger von mindestens 12 dB Auskoppeldämpfung eingesetzt werden. KOM-Richtlinien 2007_2 Ergänzung zu Swisscable Bei der Inbetriebnahme von HVA, kann der gemessene Signal-Pegel an der SÜS (Signalübergabestelle) höher liegen als der vom Kabelkommunikationsnetz der TBW garantierte Wert. In der Planung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die HVA für einen garantierten Pegel auszulegen ist und dass der Pegel im Kabelkommunikationsnetz der TBW (ausbaubedingt) bis zum garantierten Wert absinken kann. Je nach Anlagengrösse werden nachfolgende Signal-Pegel bei der SÜS garantiert. Wohnungen Steckdosen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 2 garantierter Signal-Pegel an der SÜS dBµV 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 Kanal S 4 Kanal K 59 76 80 83 84 86 87 88 88 90 90 91 91 91 91 80 84 87 88 90 91 92 92 94 94 95 95 95 95 Hausverstärker Die minimale Rückwärtstauglichkeit muss 5 - 65 MHz und die Vorwärtstauglichkeit 85 - 860 MHz betragen. Die TBW hat nachfolgend eine Zusammenstellung von geeigneten Verstärkern aufgeführt. Hersteller Typ Bandbreite Verstärkung Aussteuerpegel/ Schräglage (S4 / K59) Anzahl Ausgänge Arcodan 93198/228 5 - 65 MHz 85 – 862 MHz 28 dB 99 / 104 dBµV 1 vollwertig oder 2x (-3.5 dB) Cablecom CV 8120 5 - 65 MHz 85 – 862 MHz 20 dB 92 / 96 dBµV 1 Cablecom CV 8227 5 - 65 MHz 85 – 862 MHz 27 dB 97 / 102 dBµV 1 Cablecom CV 8035 5 - 65 MHz 85 – 862 MHz 35 dB (27 dB einstellen) 99 / 104 dBµV 1 WISI VX 8114 5 - 65 MHz 85 – 862 MHz 14 dB 87 / 90 dBµV 1 KOM-Richtlinien 2007_2 Ergänzung zu Swisscable WISI VX 8120 5 - 65 MHz 85 – 862 MHz 20 dB 92 / 96 dBµV 1 WISI VX 8227 5 - 65 MHz 85 – 862 MHz 27 dB 97 / 102 dBµV 1 WISI VX 8035 5 - 65 MHz 85 – 862 MHz 35 dB 103 / 108 dBµV 1 WISI VX22A 5 - 65 MHz 85 – 862 MHz 35 dB 95 / 101 dBµV 1 Lieferanten: Erivision, Cablecom, WISI, Grossisten 3 Meldewesen 3.1 Jede vorgesehene Installationsarbeit (Neuerstellung, Abänderung oder Erweiterung) ist mit dem Installationsbericht Kommunikationsnetz einzureichen. Ein entsprechendes Meldeformular kann bei der TBW bezogen werden. 3.2 Der Installationsbericht Kommunikationsnetz ist vollständig ausgefüllt der TBW einzureichen. 3.3 Nach erfolgter Installation eines Hausverstärkers (inkl. Rückwegmodul und wenn nötig Diplexfilter) ist dies der TBW zu melden, damit der Rückweg des Hausverstärkers eingepegelt werden kann. Die Kosten werden vom Installateur/Hausbesitzer getragen und betragen pro Hausverstärker CHF 90.00 . 3.4 Abschnitt „Anweisung des Planers“ Mit dem Installationsbericht Kommunikationsnetz ist ein baureifes Projekt (Schema) der vorgesehenen Installation einzureichen. Dieses Schema muss folgende Angaben enthalten: • • • • Stockwerk- und Wohnungseinteilung (Antennensteckdosen in gleichen und getrennten Räumen separat aufführen). Sämtliche Kabellängen sind mit Typenbezeichnung und Dämpfungswerte pro 100 m zwischen 5 MHz bis 860 MHz anzugeben. Fabrikat, Typenbezeichnung und Parameter (z.B. Dämpfung usw.) der Bauteile (Installationskabel, Verstärker, Abzweiger, Antennensteckdosen usw.) sind anzugeben. Die berechneten Pegelwerte für die Kanäle S4 und K59 sind an folgenden Punkten anzugeben: - Signalübergabepunkt - Verstärker Ein- und Ausgang - Antennensteckdosen Abschnitt „Ausführungsbestätigung des Planers“ Die Installationsausführung ist der TBW mittels Formular Installationsbericht Kommunikationsnetz (3. Seite des Installationsberichtes) zu bestätigen. Das aktualisierte Prinzip-Schema (Ausführungsplan) ist beizulegen. Darin sind an folgenden Punkten die gemessenen Pegelwerte auf den Kanälen einzutragen: S4, S20, K21, K59 • Signalübergabestelle KOM-Richtlinien 2007_2 Ergänzung zu Swisscable S4 und K59 • Verstärker Ein und Ausgang • Antennensteckdosen (bei allen) 3.5 Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Installation durch die TBW schriftlich bewilligt worden ist. 3.6 Mit der Erteilung einer Installationsbewilligung ist nichts darüber ausgesagt, ob die Installation in allen Teilen den Vorschriften entspricht. Für die Einhaltung aller Vorschriften ist allein der Installateur verantwortlich. Weinfelden, 12. Oktober 2007 KOM-Richtlinien 2007_2 Ergänzung zu Swisscable