Richtlinien TBW - Technische Betriebe Weinfelden AG

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Richtlinien TBW - Technische Betriebe Weinfelden AG
Richtlinien für Hausverteilanlagen (HVA) zum Anschluss ans Kabelkommunikationsnetz der
Technische Betriebe Weinfelden AG (TBW)
Vorwort
Mit den vorliegenden Richtlinien Swisscable wird den künftigen technischen Anforderungen für eine
moderne, breitbandige Signalversorgung ab dem Kabelkommunikationsnetz der TBW Rechnung
getragen.
Mit der Einführung der Breitbandkommunikation (digitales Fernsehen, Hörfunk, Internet) ist eine
Anpassung der HVA unbedingt erforderlich. Die Arbeiten müssen nach den neuen Richtlinien
ausgeführt werden.
Wir danken allen Unternehmern der Kabelkommunikationsbranche für ihre Unterstützung bei der
Umsetzung dieser Richtlinien und sind überzeugt, dass diese Empfehlungen zum Wohle aller
Konsumenten rasch und breit zur Anwendung gelangen.
Die Richtlinien und Planungsgrundlagen dienen zur Planung und Ausführung von Breitbandkommunikations - HVA mit Anschluss am Kabelkommunikationsnetz der TBW.
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Richtlinien für HVA am Kabelkommunikationsnetz der TBW
Zusätzlich zu den Swisscable Richtlinien sind die folgenden Richtlinien für Hausverteilanlagen
(HVA) zum Anschluss ans Kabelkommunikationsnetz der TBW zu beachten:
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•
•
•
Multimedia-Aufsteckadapter sind nicht zulässig
Wohnungsverstärker sind nicht zulässig
Schraubbare F-Stecker sind nicht zulässig
Weitere Antennensteckdosen sind mit einem allfälligen Hausverstärker mit genügendem
Pegel zu versorgen.
Die unter Pos.2 aufgeführten Hausverstärker sind zugelassen.
Die Ausgangspegel der Hausverstärker sind genau einzuhalten damit die Qualität auch bei
Vollbelegung und Zusammenschluss mit einer anderen Anlage garantiert werden kann
(siehe pos. 2 Hausverstärker).
Die bestehenden Telefon-Verrohrungen dürfen bei Umbauten mitbenutzt werden.
Das Schirmungsmass des Installationskabels muss mindestens 90 dB betragen.
Die 4 dB Antennensteckdose darf nur in Ausnahmefällen und nur in bestehenden Anlagen
eingesetzt werden. Damit die Entkopplung von 42 dB zwischen den Teilnehmerdosen
eingehalten werden kann, darf die 4 dB Dose nur über einen Abzweiger von mindestens
12 dB Auskoppeldämpfung eingesetzt werden.
KOM-Richtlinien 2007_2 Ergänzung zu Swisscable
Bei der Inbetriebnahme von HVA, kann der gemessene Signal-Pegel an der SÜS
(Signalübergabestelle) höher liegen als der vom Kabelkommunikationsnetz der TBW
garantierte Wert. In der Planung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die HVA für einen
garantierten Pegel auszulegen ist und dass der Pegel im Kabelkommunikationsnetz der
TBW (ausbaubedingt) bis zum garantierten Wert absinken kann. Je nach Anlagengrösse
werden nachfolgende Signal-Pegel bei der SÜS garantiert.
Wohnungen
Steckdosen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
2
garantierter Signal-Pegel an der SÜS
dBµV
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
Kanal S 4
Kanal K 59
76
80
83
84
86
87
88
88
90
90
91
91
91
91
80
84
87
88
90
91
92
92
94
94
95
95
95
95
Hausverstärker
Die minimale Rückwärtstauglichkeit muss 5 - 65 MHz und die Vorwärtstauglichkeit 85 - 860 MHz
betragen. Die TBW hat nachfolgend eine Zusammenstellung von geeigneten Verstärkern
aufgeführt.
Hersteller
Typ
Bandbreite
Verstärkung
Aussteuerpegel/
Schräglage
(S4 / K59)
Anzahl
Ausgänge
Arcodan
93198/228
5 - 65 MHz
85 – 862 MHz
28 dB
99 / 104 dBµV
1 vollwertig
oder 2x
(-3.5 dB)
Cablecom
CV 8120
5 - 65 MHz
85 – 862 MHz
20 dB
92 / 96 dBµV
1
Cablecom
CV 8227
5 - 65 MHz
85 – 862 MHz
27 dB
97 / 102 dBµV
1
Cablecom
CV 8035
5 - 65 MHz
85 – 862 MHz
35 dB (27 dB
einstellen)
99 / 104 dBµV
1
WISI
VX 8114
5 - 65 MHz
85 – 862 MHz
14 dB
87 / 90 dBµV
1
KOM-Richtlinien 2007_2 Ergänzung zu Swisscable
WISI
VX 8120
5 - 65 MHz
85 – 862 MHz
20 dB
92 / 96 dBµV
1
WISI
VX 8227
5 - 65 MHz
85 – 862 MHz
27 dB
97 / 102 dBµV
1
WISI
VX 8035
5 - 65 MHz
85 – 862 MHz
35 dB
103 / 108 dBµV
1
WISI
VX22A
5 - 65 MHz
85 – 862 MHz
35 dB
95 / 101 dBµV
1
Lieferanten: Erivision, Cablecom, WISI, Grossisten
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Meldewesen
3.1 Jede vorgesehene Installationsarbeit (Neuerstellung, Abänderung oder Erweiterung) ist mit
dem Installationsbericht Kommunikationsnetz einzureichen. Ein entsprechendes
Meldeformular kann bei der TBW bezogen werden.
3.2 Der Installationsbericht Kommunikationsnetz ist vollständig ausgefüllt der TBW
einzureichen.
3.3 Nach erfolgter Installation eines Hausverstärkers (inkl. Rückwegmodul und wenn nötig
Diplexfilter) ist dies der TBW zu melden, damit der Rückweg des Hausverstärkers
eingepegelt werden kann. Die Kosten werden vom Installateur/Hausbesitzer getragen und
betragen pro Hausverstärker CHF 90.00 .
3.4 Abschnitt „Anweisung des Planers“
Mit dem Installationsbericht Kommunikationsnetz ist ein baureifes Projekt (Schema) der
vorgesehenen Installation einzureichen. Dieses Schema muss folgende Angaben enthalten:
•
•
•
•
Stockwerk- und Wohnungseinteilung (Antennensteckdosen in gleichen und getrennten
Räumen separat aufführen).
Sämtliche Kabellängen sind mit Typenbezeichnung und Dämpfungswerte pro 100 m
zwischen 5 MHz bis 860 MHz anzugeben.
Fabrikat, Typenbezeichnung und Parameter (z.B. Dämpfung usw.) der Bauteile
(Installationskabel, Verstärker, Abzweiger, Antennensteckdosen usw.) sind anzugeben.
Die berechneten Pegelwerte für die Kanäle S4 und K59 sind an folgenden Punkten
anzugeben:
- Signalübergabepunkt
- Verstärker Ein- und Ausgang
- Antennensteckdosen
Abschnitt „Ausführungsbestätigung des Planers“
Die Installationsausführung ist der TBW mittels Formular Installationsbericht
Kommunikationsnetz (3. Seite des Installationsberichtes) zu bestätigen.
Das aktualisierte Prinzip-Schema (Ausführungsplan) ist beizulegen. Darin sind an folgenden
Punkten die gemessenen Pegelwerte auf den Kanälen einzutragen:
S4, S20, K21, K59
•
Signalübergabestelle
KOM-Richtlinien 2007_2 Ergänzung zu Swisscable
S4 und K59
•
Verstärker Ein und Ausgang
•
Antennensteckdosen (bei allen)
3.5 Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Installation durch die TBW schriftlich
bewilligt worden ist.
3.6 Mit der Erteilung einer Installationsbewilligung ist nichts darüber ausgesagt, ob die
Installation in allen Teilen den Vorschriften entspricht. Für die Einhaltung aller Vorschriften
ist allein der Installateur verantwortlich.
Weinfelden, 12. Oktober 2007
KOM-Richtlinien 2007_2 Ergänzung zu Swisscable