Autofahren mit Flip-Flops: Besteht ein

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Autofahren mit Flip-Flops: Besteht ein
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Brigitte Ommeln
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Versicherung,Rente und Altersvorsorge.
Autofahren mit Flip-Flops: Besteht ein Versicherungsschutz?
Die ersten warmen Tage sind da und der Sommer steht vor der Tür. Also weg mit der
Winterkleidung! Luftig duftig, danach steht einem nun der Sinn. Auch das Schuhwerk
wird verändert, Sandalen, Slipper und Co. sieht man nun an jedem Fuß. Doch
aufgepasst! Wer mit dem falschen Schuhwerk unterwegs ist gefährdet seinen
Versicherungsschutz.
Ein deftiges Bußgeld gibt’s auf jeden Fall für jene, die mit
Sandalen, Flip-Flops oder sogar barfuß hinter dem Steuer
erwischt werden – selbst dann, wenn aufgrund der vermeintlich
untauglichen Fußbekleidung gar nichts passiert ist.
Auch der ADAC warnt: Weder die hochmodischen Slipper,
hochhackige Stilettos, Clogs, Badelatschen oder andere offene
Sandalen sind geeignetes Schuhwerk für den Straßenverkehr.
Sie bieten nämlich keinen vernünftigen Halt: beim Bremsen
kann der Autofahrer von den Pedalen abrutschen oder man
bremst zu zaghaft und damit unangemessen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat sogar per Beschluss
entschieden (Az.: 322 Ss 46/07 (Owiz)): Autofahren mit ungeeignetem Schuhwerk
– wie z. B. Flip-Flops, Sandalen, Pantoffeln oder Hausschuhen - ist nicht
automatisch bußgeldbewehrt. Problematisch wird es aber, wenn es dadurch zu
einer Schädigung, Gefährdung oder Belästigung anderer kommt.
In einem aktuellen Fall wurde ein Betroffener vom Amtsgericht wegen eines
fahrlässigen Verstoßes gegen sonstige Pflichten eines Fahrzeugführers gemäß § 23
Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu einer Geldbuße von 57,50 EUR
verurteilt. Was war passiert? Er hatte einen Lkw auf einer Autobahn geführt und
dabei Pantoffeln getragen.
Ungeeignetes Schuhwerk beim Autofahren birgt erhebliche Risiken
Das Gericht begründete wie folgt: "… dass es mit den Pflichten eines sorgfältigen
Kraftfahrzeugführers unvereinbar ist, ein Kraftfahrzeug ohne oder mit hierfür
ungeeignetem Schuhwerk zu führen, da das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk
infolge einer dadurch bedingten Fehlbedienung der Pedale oder eines
Abrutschens von den Pedalen mit erheblichen Risiken verbunden sein kann…"
Und wie reagiert die Autoversicherung in solchen Fällen?
Die Haftpflichtversicherung zahlt, aber nur den Fremdschaden. Und es ist
fraglich, ob die Versicherung Sie nicht wegen "Mitverschulden" teilweise zur
Kasse bitten wird. Denn durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus
dem Jahre 2008 darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung
kürzen – anteilig bis zum Verschuldensgrad des Versicherungsnehmers.
Diese Quotelung gilt im Übrigen auch für alle Aufwendungen, die der Versicherer
hat, um die Schadenhöhe zu ermitteln. Lässiges Fahren kann also leicht grob
fahrlässig werden - und damit teuer für Sie.
Aufgepasst!
Haben Sie Ihr Auto auch vollkaskoversichert, werden Sie mit gleicher
Argumentation auf dem eigenen Schaden sitzen bleiben.
Tipp:
Damit der Sommer nicht zum Megaflop wird, beachten Sie noch Folgendes:
Tragen Sie beim Autofahren immer passendes Schuhwerk. Und auch die
modischen Sonnenbrillen mit rosa oder türkisblauen Gläsern sind für den
Straßenverkehr nicht geeignet, weil sie die Ampelfarben stark verfälschen.
Kommt es in diesen Fällen zu einem Verkehrsunfall, kann es ebenfalls erhebliche
Schwierigkeiten mit der Autoversicherung geben.