Dienstleister von A bis Z
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Dienstleister von A bis Z
Aussteller-Service-Mappe Ausgabe 2014/2015 Seite Technische Richtlinien 3 – 15 Dienstleisterhinweise 17 – 17 Dienstleistungen A-Z 19 – 23 Dienstleister A-Z 25 – 33 Anzeigen Dienstleister 35 – 43 Bitte beachten Sie: Ihre Bestellungen können nur bearbeitet werden, wenn Sie das Adressfeld ausfüllen. Ohne Ihre Anschrift, Hallen- und Standnummer und Angabe der Veranstaltung können wir nicht für Sie tätig werden! Für diverse Standeinrichtungen benötigen wir genaue Maßangaben. Bitte hierfür unbedingt die jeweiligen Skizzenblätter (z.B. 2a, 3a etc.) ausgefüllt beifügen! Ausgabe 11/2013 Bestellformulare Nr. Formular 1a 1b Einzugsermächtigung für Kreditkarten Messe/Buchhaltung SEPA-Lastschriftverfahren 45 2/2a Elektro-Installationen Messe/Elektriker 47 – 49 3/3a Wasser-Installationen Messe/Installateur 51 – 53 4/4a Abhängungen Messe/Technik 55 – 57 5/5a Druckluft-Installationen Messe/Technik 59 – 61 6/6a Telefon Deutsche Telekom 63 – 65 7 Parkplätze Messe/Projektleitung 67 8 Abfallentsorgung Messe/Technik 69 9 Bodenbeläge, Teppichböden expoCarpets & more 71 10/10c Mietmessestand mlg 73 – 79 11/11a Systemtrennwände und Zubehör mlg 81 – 83 12/12g Mietmobiliar Hummel 85 – 100 13 Computer und Präsentationstechnik AMS GmbH 101 14 Personalvermittlung My v.i.p. service GmbH & Co. KG 103 15 Personalvermittlung Agentur für Arbeit Friedrichshafen 105 16 17 Zimmervermittlung Tourist-Info Friedrichshafen 107 18 Standreinigung Fath Gebäudereinigung GmbH 109 19 Standbewachung / -aufsicht My v.i.p. service GmbH & Co. KG 111 20 Spedition Schenker AG 113 21 Express-Sendungen DHL Trade Fairs & Events GmbH 115 22 Versicherung Frey Assekuranzmakler GmbH 117 23 W-LAN hotspot Messe/EDV 119 24 Anmeldung ausstellereigener W-LAN Access Point Messe/EDV zuständig/Dienstleister erledigt am Seite 45.1 121 1 Ausgabe 11/2013 Technische Richtlinien – Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2. 1.2.1. 1.2.2. Vorbemerkungen Hausordnung für das Messegelände Friedrichshafen Öffnungszeiten Auf- und Abbauzeiten Veranstaltungslaufzeit 2. 2.1. 2.2. 2.2.1. 2.2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen Verkehrsordnung Rettungswege Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Sicherheitseinrichtungen Standnummerierung Bewachung Eingeschränkte Bodenbelastung in Gebäuden Notfallräumung 3. 3.1. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.1.5. 3.1.6. 3.2. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes Hallendaten Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Druckluft-, Elektro-, Wasserversorgung Kommunikationseinrichtungen Sprinkleranlagen Heizung, Lüftung, Kälte Störungen Freigelände 4. Standbaubestimmungen 4.1. Standbausicherheit 4.2. Standbaugenehmigung 4.2.1. Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten 4.2.2. Fahrzeuge und Container 4.2.3. Änderung nicht vorschriftsgemäßer Bauteile 4.2.4. Haftungsumfang 4.3. Bauhöhen 4.4. Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen 4.4.1. Brandschutz 4.4.1.1. Standbau- und Dekorationsmaterialien 4.4.1.2. Ausstellung von Kraftfahrzeugen 4.4.1.3. Explosionsgefährliche Stoffe 4.4.1.4. Pyrotechnik 4.4.1.5. Luftballons und Flugobjekte 4.4.1.6. Nebelmaschinen 4.4.1.7. Aschenbehälter, Aschenbecher 4.4.1.8. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter 4.4.1.9. Spritzpistolen, Lösungsmittel 4.4.1.10.Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme 4.4.1.11.Leergut 4.4.1.12.Feuerlöscher 4.4.2. Glas und Acrylglas 4.5. Ausgänge, Rettungswege, Türen 4.5.1. Ausgänge, Rettungswege 4.5.2. 4.6. 4.7. 4.7.1. 4.7.2. 4.7.3. 4.7.4. 4.7.5. 4.7.6. 4.7.7. 4.7.8. 4.8. 4.9. 4.9.1. 4.9.2. 4.9.3. 4.9.4. 4.9.5. 4.9.6. Türen Podeste, Leitern, Aufstiege, Stege Standgestaltung Erscheinungsbild Prüfung der Mietfläche Eingriffe in die Bausubstanz Hallenfußböden Abhängungen von der Hallendecke Standbegrenzungswände Werbemittel / Präsentationen Barrierefreiheit Freigelände Zweigeschossige Bauweise Bauanfrage Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume Nutzlasten / Lastannahmen Rettungswege / Treppen Baumaterial Obergeschoss 5. Technische Sicherheitsbestimmungen, Technische Vorschriften, Technische Versorgung 5.1. Allgemeine Vorschriften 5.1.1. Schäden 5.2. Einsatz von Arbeitsmitteln 5.3. Elektroinstallation 5.3.1. Anschlüsse und Schutzmaßnahme 5.3.2. Standinstallation 5.3.3. Montage- und Betriebsvorschriften 5.3.4. Sicherheitsmaßnahmen 5.3.5. Sicherheitsbeleuchtung 5.4. Wasser- und Abwasserinstallation 5.5. Druckluftinstallation 5.5.1. Gasinstallation 5.6. Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen 5.6.1. Maschinengeräusche 5.6.2. Geräte und Medizinprodukte 5.6.2.1. Ausstellen und In-Verkehr-Bringen von Produkten 5.6.2.2. Schutzvorrichtungen 5.6.2.3. Betriebsverbot 5.6.3. Druckbehälter 5.6.3.1. Abnahmebescheinigung 5.6.3.2. Prüfung 5.6.4. Abgase und Dämpfe 5.6.5. Abgasanlagen 5.7. Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten 5.7.1. Druck- und Flüssiggasanlagen 5.7.1.1. Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen 5.7.1.2. Verwendung von Flüssiggas 5.7.1.3. Einrichtung und Unterhaltung 5.7.2. Brennbare Flüssigkeiten 5.7.2.1. Lagerung und Verwendung 5.8. Asbest und andere Gefahrstoffe 3 5.9. 5.10. 5.10.1. 5.10.2. 5.10.3. 5.10.4. 5.11. 5.12. 5.13. 5.14. Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen und sonstige Präsentationen Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Röntgenanlagen und Störstrahler Laseranlagen Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektro magnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen Krane, Stapler, Leergut Musikalische Wiedergaben Getränkeschankanlagen Lebensmittelüberwachung 6. 6.1. 6.1.1. 6.1.2. 6.1.3. 6.2. 6.2.1. 6.2.2. 6.3. Umweltschutz Abfallwirtschaft Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle Mitgebrachte Abfälle Wasser, Abwasser, Bodenschutz Öl, Fettabscheider Reinigung / Reinigungsmittel Umweltschäden 7.Wichtige Adressen, Telefonnummern und Faxnummern Technische Richtlinien Die Messe Friedrichshafen GmbH (im folgenden MFN genannt) hat für die stattfindenden Fachmessen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen Richtlinien mit dem Ziel erlassen, allen Ausstellern / Veranstaltern optimale Gelegenheit zu geben, ihre Exponate zu präsentieren und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalteri schen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Die in der jeweils gültigen Fassung einzuhaltenden Rechtsnormen zur Sicherheit bleiben hiervon unberührt. Mit den zuständigen Behördendienststellen der Stadt Friedrichshafen sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die wichtigsten Telefonnummern sind unter Punkt 7 abgedruckt. Die MFN behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Durchführung einer Veranstaltung und die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt oder eingeschränkt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden in der Regel mit der Zulassung versandt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die MFN keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung übernehmen kann. Außerdem behält sich die MFN vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in der Servicemappe auf die Entgelte zu erheben. Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu. 4 Diese Technischen Richtlinien wurden in Abstimmung mit anderen Messegesellschaften in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst, um den Ausstellern und Messebauern die Suche nach spezifischen Anforderungskriterien zu vereinfachen. Baurecht ist Landesrecht. Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im Übrigen behält sich die MFN Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. 1.1. Hausordnung für das Messegelände Friedrichshafen Polizei 110 (extern) Feuerwehr/Erste Hilfe 112 (extern) Erste Hilfe 0 75 41/708-109 (während der Veranstaltung) 1.1.1. Das Messegelände ist ein Privatgelände. Das Hausrecht übt die Messe Friedrichshafen GmbH, Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen, Tel. 07541-708-0 — ggf. neben dem jeweiligen Ver anstalter — aus. 1.1.2. Veranstaltungsbesucher dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude (ausgenommen der Verwaltung) nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen von der MFN ausgestellten Ausweis über die Zugangsbe rechtigung. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Eintrittskarten müssen von den Besuchern aufbewahrt werden; Personen, die sich während ihres Aufenthalts nicht durch eine gültige Eintrittskarte oder einen MFN-Ausweis legitimieren, können des Messegeländes verwiesen werden. 1.1.3. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen. 1.1.4. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrich tungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder Ausgabe 11/2013 1. Vorbemerkungen in Betrieb gesetzt werden. Ausstellungsstände dürfen nur in Anwesenheit des Standpersonals betreten werden. 1.1.5. Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Ausstellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet. 1.1.6. Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. 1.1.7. In den Hallen oder in einzelnen Räumen kann ein Rauchverbot angeordnet sein. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. 1.1.8. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge sowie Fahrzeuge auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. 1.1.9. Waffen oder als Waffen geeignete Gegenstände dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. 1.1.10. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen. 1.1.11. Im Einzelfall ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. 1.2. Öffnungszeiten 1.2.1. Auf- und Abbauzeiten Während den allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände in der Zeit von bis 7–20 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten über den Wachdienst bekannt gegeben werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände außerhalb dieser Zeiten verschlossen. Nach dem offiziellen Aufbauende sind nur noch abschließende Standbauarbeiten innerhalb der eigenen Ausstellungsfläche zulässig. Die Besuchergänge müssen zu diesem Zeitpunkt geräumt sein. 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1. Verkehrsordnung Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln, einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht, gegen Hinterlegung einer Kaution, Einfahrt nur für Lieferfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind schnellstens zu entladen und umgehend vom Messegelände zu entfernen. Das Abstellen von LKW und Containern ist auf den Besucherparkplätzen nicht genehmigt. PKW sind nach dem Entladen auf den ausgewiesenen Parkflächen abzustellen. Ausnahmeregelungen behält sich die MFN vor. Während der Veranstaltungslaufzeit ist das Parken auf dem Messegelände, nach vorheriger Bestellung eines Parkplatzes, gebührenpflichtig (siehe Bestellformular 7). Nachlieferungen während der Veranstaltungslaufzeit sind gegen Hinterlegung einer Kaution möglich. Das Übernachten im Messegelände ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon ist der Wohnmobil-Abstellplatz auf dem Parkplatz Ost II und nach Absprache mit der Messeleitung. 2.2. Rettungswege 2.2.1. Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungszonen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Hydranten in den Hallen und im Freigelände dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden. 1.2.2. Veranstaltungslaufzeit Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss verschlossen. 2.2.2. Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Die Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der MFN. Die Notausgangstüren und Notausstiege sowie deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Ausgabe 11/2013 Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege! Für den Standbau benötigte Materialien oder zur sofortigen Aufstellung auf der Standfläche angelieferte Exponate dürfen in der Auf- und Abbauphase kurzzeitig im Hallengang abge5 stellt werden, wenn hierdurch die aus Sicherheitsgründen geforderten Gangbreiten nicht unterschritten und logistische Belange ausreichend berücksichtigt werden. 3.1.1. Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Bei eingeschalteter Allgemeinbeleuchtung liegt die mittlere Beleuchtungsstärke in den Hallen bei ca. 300 Lux. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn entlang der Standgrenze zum Hallengang ein Streifen von maximal 0,9 m zum Abstellen genutzt wird. Unabhängig von der Breite des Hallenganges und der abgestellten Güter ist zwingend ein Durchgang von einer Mindestbreite von 1,2 m frei zu halten. Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände: Wechselstrom 230 Volt(+6%/-10%)/50 Hz. Drehstrom 3x400 Volt(+6%/-10%)/50 Hz. Netzart: TN-CS-Netz. Auf Verlangen der MFN kann aus logistischen Gründen die sofortige Räumung des Hallengangs gefordert werden. 2.3. Sicherheitseinrichtungen Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen, insbesondere die grünen Notausgangskennzeichen, müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. 2.4. Standnummerierung Alle Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern gekennzeichnet 2.5. Bewachung Die allgemeine Aufsicht in den Messehallen und auf den Freigeländen während der Laufzeit der Messe erfolgt durch die MFN. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine Aufsicht. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine spezielle Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. Standwachen dürfen nur durch die von der MFN beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden (siehe Bestellformular 19). 2.6. Eingeschränkte Bodenbelastung in Gebäuden Für das Foyer West und Ost sowie für die Zwischenbauten der Hallen besteht eine eingeschränkte Bodenbelastung von 500 kg/m2. Stapler- und Hubwagenbetrieb ist in diesem Bereich untersagt. Lasten können nur mit luftbereiften Flurförderfahrzeugen transportiert werden. Bei Bedarf können Sie einen Übersichtsplan der eingeschränkten Flächen anfordern. www.messe-friedrichshafen.de/bodenbelastung 2.7 Notfallräumung Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von der MFN angeordnet werden. Die durch eine Notfallräumung ggfs. entstandenen Kosten/Ausfälle werden nicht erstattet! 3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1. Hallendaten Bei Bedarf können Sie eine Übersicht über die technischen Hallendaten anfordern oder downloaden unter www.messe-friedrichshafen.de/hallendaten 6 3.1.3. Kommunikationseinrichtungen Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax- und Datenanschlüssen erfolgt über die von der Messe beauftragte TELEKOM (Bestellformular 6/6a). Antennenanschlüsse sind nur in bestimmten Hallen installiert. Bei notwendiger Antennenmontage auf Hallendächern ist eine Genehmigung der MFN erforderlich. Das Messegelände (alle Hallen, Foyer West und Ost) ist mit W-LAN versorgt (Bestellformular 23). Ausstellern ist der Betrieb eines eigenen WLAN Netzwerkes ohne ausdrückliche Zustimmung der Messe Friedrichshafen GmbH nicht gestattet, um Störungen der eigenen WLAN Sys teme der Messe Friedrichshafen GmbH zu verhindern. Sollten fremde WLAN Netzwerke aktiv sein ist die Messe Friedrichshafen GmbH jederzeit berechtigt, von dem Betreiber des WLAN Netzwerkes das Ausschalten des WLAN Netzwerkes zu verlangen. 3.1.4. Sprinkleranlagen Sind nicht vorhanden. 3.1.5. Heizung, Lüftung In den Hallen A1–A7, und B1–B5 ist eine Warmluft-Heizung und eine Lüftung gegeben. 3.1.6. Störungen Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die Messeleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die MFN nicht. 3.2. Freigelände Die Freigeländeflächen bestehen aus Schotter mit dem notwen digen Gefälle zur Regenwasserentsorgung. Das Gelände hat bei Dunkelheit eine allgemeine Straßen- und Wegebeleuchtung. Versorgungsanschlüsse sind in begrenztem Umfang vorhanden. Die Möglichkeit der Wasser- bzw. Abwasseranschlüsse muss in jedem Fall vor der Planung mit der MFN abgestimmt werden. Die Verkehrsflächen werden durch die MFN gereinigt und bei Bedarf abgestreut. Für Parkplätze gilt ein eingeschränkter Winterdienst. Ausgabe 11/2013 Flächen vor Notausgängen und die Kreuzungsbereiche der Hallengänge sind hiervon ausgenommen und müssen jederzeit in voller Breite freigehalten werden. Die Hallengänge dürfen nicht zur Errichtung von Montageplätzen oder zur Aufstellung von Maschinen (z.B. Holzbearbeitungsmaschinen, Werkbänke) genutzt werden. 3.1.2. Druckluft-, Elektro- und Wasserversorgung Druckluft- (Bestellformular 5/5a), Elektro- (Bestellformular 2/2a) und Wasserversorgung (Bestellformular 3/3a) der Stände erfolgt in den Hallen überwiegend über Fußbodenkanäle bzw. über Fußbodenanschlusseinheiten. 4. Standbaubestimmungen 4.1. Standbausicherheit Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig. Stehende bauliche Elemente bzw. Sonderkonstruktionen (z.B. freistehende Wände, hohe Exponate, hohe dekorative Elemente), die umkippen können, müssen mindestens für eine horizontal wirkende Ersatzflächenlast q h bemessen werden: qh1 = 0,125 kN/m² bis 4 m Höhe ab Oberkante Fußboden qh2 = 0,063 kN/m² für alle Flächen über 4 m Höhe ab Oberkante Fußboden Bezugsfläche ist dabei die jeweilige Ansichtsfläche. Die dazu erstellten Nachweise sind auf Verlangen der Messe gesellschaft vorzulegen. Bei Abweichungen hiervon ist ein genauerer Nachweis zu führen. Die MFN behält sich vor, in begründetem Einzelfall vor Ort eine kostenpflichtige Überprüfung der Standsicherheit durch einen Statiker vornehmen zu lassen. 4.2. Standbaugenehmigung Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten bis 2,50 m Höhe nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen (siehe Punkt 4.3). Auf Wunsch bietet die MFN dem Aussteller an, die einge reichten Standbaupläne (in zweifacher Ausfertigung) zu prüfen. Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und -konstruktionen sowie Fliegende Bauten genehmigungspflichtig. 4.2.1. Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten Vermaßte Standpläne, mindestens im Maßstab 1:100, mit Grundrissen und Ansichten, müssen spätestens zum genannten Termin der MFN in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Exemplar der Standpläne geht nach Überprüfung mit dem Genehmigungsvermerk an den Aussteller/Standbauer zurück. Für die Genehmigung von: – zweigeschossigen Bauten – Kino- oder Zuschauerräumen – Bauten im Freigelände – Sonderkonstruktionen Ausgabe 11/2013 werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung und 1 Exemplar an das Bauordnungsamt) bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in deutscher Sprache benötigt: a) von einem zweiten, unabhängigen Statiker geprüfte oder geprüfte, statische Berechnung nach deutschen Normen b) Baubeschreibung c) Standbauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Konstruktionsdetails in größerem Maßstab d) Rettungswegeplan mit Nachweis der Rettungswegelängen und –breiten ist zu erbringen e) bei Vorlage einer Typenprüfung/Prüfbuch entfallen die Punkte a), b), c). Die Kosten des Genehmigungsverfahrens werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt. 4.2.2. Fahrzeuge und Container (s. auch 4.4.1.2.) Fahrzeuge und Container sind als Ausstellungsstände in den Hallen genehmigungspflichtig. 4.2.3. Änderung nicht vorschriftsgemäßer Bauteile Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die MFN berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen oder zu entfernen. 4.2.4. Haftungsumfang Sofern der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer die vorstehenden Standbaubestimmungen nicht einhält, haftet er für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der Standbaubestimmungen resultieren. Ferner hat der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer die MFN von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Verletzung der vorstehenden Standbaubestimmungen geltend gemacht werden. 4.3. Bauhöhen Die normale Standbauhöhe beträgt 2,50 m über OKF (Oberkante Fußboden). Wenn diese Standbauhöhe durch Abhäng ungen, Werbeelemente bzw. optische Anpassung der Standgestaltung überschritten werden soll, dann ist in jedem Fall eine Standskizze zur Genehmigung bei der MFN einzureichen. Bei Reihen-, Eck- und Kopfständen ist eine Überbauung zum Standnachbarn nicht erlaubt. Exponate sind von dieser Regelung ausgenommen. 4.4. Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen 4.4.1. Brandschutz 4.4.1.1. Standbau- und Dekorationsmaterialien Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gase bildende Materialien wie Polystyrol-Hartschaum (Styropor) oder ähnliche dürfen nicht verwendet werden. An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründ en der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z.B. nicht brennbar). Der Einsatz von Kunststoff-Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501-1 schwerentflammbar sein. Unzulässig sind – Strohballen (Ausnahme als Aufprallschutz), Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf, ungehobeltes Holz – Rettungsfolien unter Autos (Tuning World) – geschnittene Bäume oder Büsche – brennbare Dekoration von Blumenkübeln – Papiertischdecken oder Abdeckung mit ähnlichem Brand verhalten 7 Bei Verwendung von Hackschnitzel gelten folgende Regelungen: – nicht für Besucher begehbar und nur als Untergrund für Ausstellungsstücke und mit erhöhter Einfassung (z.B. Holzbalken) zulässig – Material ständig feucht halten oder mit Flammschutzbeschichtung behandeln – Fläche max. 10% der Standfläche und max. 10 m² pro Einzelfläche 4.4.1.2. Ausstellung von Kraftfahrzeugen Bei Ausstellung von Fahrzeugen muss der Treibstofftank verschlossen sein. 4.4.1.3. Explosionsgefährliche Stoffe Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz in der jeweils gültigen Fassung, und dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden. Dies gilt auch für Munition im Sinne des Waffengesetzes. 4.4.1.4. Pyrotechnik Pyrotechnische Vorführungen sind genehmigungspflichtig und mit der MFN abzustimmen. 4.4.1.5. Luftballons und Flugobjekte Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons in den Hallen und im Freigelände ist verboten (mögliche Auslösung der Brandmeldeanlage, Flugplatznähe). 4.4.1.6. Nebelmaschinen Der Einsatz von Nebelmaschinen ist zwingend mit der MFN abzustimmen (Brandmeldeanlage). 4.4.1.7. Aschenbehälter, Aschenbecher In allen geschlossenen Räumen der MFN besteht ein Nichtrauchergebot. Es sind Raucherzonen ausgewiesen. Sofern für den Stand oder Teile desselben kein ausdrückliches Rauchverbot angeordnet ist, muss für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschenbehältern aus nichtbrennbarem Material und für deren regelmäßige Entleerung Sorge getragen werden. 4.4.1.8. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Wertstoff- und Reststoffbehältnisse in den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden Abend nach Messeschluss, zur Entsorgung bereitzustellen. Fallen größere Mengen brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen (Bestellformular 8). Siehe auch ggfs. „Besondere Richtlinien“ bei der Standzulassung. 4.4.1.9. Spritzpistolen, Lösungsmittel Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von lösemittelhaltigen Stoffen und Farben ist verboten. 4.4.1.10. Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten müssen schriftlich bei der MFN beantragt werden. Die Genehmigung der Arbeiten erteilt die MFN mit dem Erlaubnisschein Bei den Arbeiten ist die Umgebung gegen Gefahren ausrei8 chend abzuschirmen. Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe einsatzbereit zu halten. Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 3 Stunden nach Ende der Arbeiten. 4.4.1.11. Leergut Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes in der Halle ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Die Einlagerung von Leergut kann kostenpflichtig über den Messespediteur erfolgen (Bestellformular 20). Die MFN ist berechtigt, widerrechtlich gelagertes Leergut auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu entfernen. 4.4.1.12. Feuerlöscher In besonderen Fällen (z.B. Nutzung von Kochstellen) kann der Einsatz von geeigneten Feuerlöschern am Stand gefordert werden. 4.4.2. Glas und Acrylglas Es darf nur für den Einsatzzweck geeignetes Glas verwendet werden. Für Konstruktionen aus Glas darf nur Sicherheitsglas eingesetzt werden. Das „Merkblatt zum Einsatz von Glas/ Acrylglas im Messebau“ finden Sie unter www.messe-friedrichshafen.de/service. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. 4.5. Ausgänge, Rettungswege, Türen 4.5.1. Ausgänge und Rettungswege Geschlossene Standbereiche mit einer Grundfläche von mehr als 150 m², einer Länge von mehr als 20 m oder unübersichtlicher Aufplanung müssen mindestens zwei voneinander ge trennte Ausgänge / Fluchtwege haben, die entgegengesetzt anzuordnen sind. Die Fluchtwege sind nach ASR A1.3 zu kennzeichnen. 4.5.2. Türen Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, Codiertüren sowie Schiebetüren in Fluchtwegen ist nicht zulässig. 4.6. Podeste, Leitern, Aufstiege, Stege Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen, sind mit Brüstungen zu umwehren. Diese müssen mindestens 1,10 m hoch sein (genehmigungspflichtige Ausnahmefälle nach Rücksprache mit der MFN). Es müssen mindestens ein Obergurt, ein Mittelgurt und ein Untergurt vorhanden sein. Für das Podest ist ein statischer Nachweis zu erbringen. Die Bodenbelastung muss je nach Nutzung gemäß DIN 1055 Blatt 3, Tabelle 1 mindestens für 3,0 kN/m2 ausgelegt sein. Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein. Leitern, Aufstiege und Stege müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. 4.7. Standgestaltung 4.7.1. Erscheinungsbild Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig. Hierbei sind die typischen Ausstellungskriterien der Veranstaltung zu berücksichtigen. Ausgabe 11/2013 bei Verkaufsständen zulässig sind – ungehobeltes Holz mit Flammschutzbeschichtung – Laub- und Nadelgehölze oder Buschwerk mit feuchtem Wurzelballen – Strohmatten mit Flammschutzbeschichtung – schwerentflammbare Folien unter Autos Wände, die an Besuchergänge grenzen, sollen durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u.ä. aufgelockert werden und dürfen nicht höher als 2,50 m sein. Standrückseiten, die an Nachbarstände grenzen, sind weiß zu halten, um den Nachbarstand in dessen Gestaltung nicht zu beeinträchtigen (siehe auch Pkt. 4.3). Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO- Konvention 182 hergestellt wurden, dürfen nicht zur Gestaltung und Ausstattung des Standes verwandt werden. 4.7.2. Prüfung der Mietfläche Die Mietfläche wird von der MFN gekennzeichnet. Mit Maßabweichungen bis zu 0,10 m gegenüber der zugesandten Standskizze muss gerechnet werden. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich vor Ort oder anhand der Standskizze über Lage, Maße und etwaige Einbauten, wie z.B. Pfeiler, Elektroanschlusskästen, Wasserzu- und Abflüsse, Feuermelder usw. zu informieren. Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten. 4.7.3. Eingriff in die Bausubstanz Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht be- schädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden. Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der Standfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden. 4.7.4. Hallenfußböden Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. Verlegte Böden müssen an allen Kanten mit dem Untergrund verklebt sein und der Anforderung schwerentflammbar nach DIN 4102 oder EN 13501-1 entsprechen. Es dürfen keine Teppiche mit Schaumrücken verlegt werden. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt und entsorgt werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort vom Fußboden oder Bodenbelag entfernt werden. Klebebänder oder Klebebandreste bzw. Bodenbeläge, die nicht rückstandsfrei entfernt werden (können) und die nach der vorgegebenen Abbauzeit auf dem Hallenboden verbleiben, werden kostenpflichtig entfernt und dem Verursacher in Rechnung gestellt. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch mit Teppichauslegware bzw. Teppichfliesen vollflächig verklebt werden. Es wird die Verwendung von Gewebeklebebändern mit PE/PP Klebern, giftfreie Lösungsmittel, gefordert. Arbeiten mit Sand, Erde und dergleichen sind im Voraus durch die MFN genehmigungspflichtig. Verschmutzungen durch Sand und Erde werden zu Lasten des Verursachers entfernt. Spartenkanäle sind abzudecken. Ausgabe 11/2013 Verankerungen und Befestigungen, z.B. bei der Planung von 2geschossigen Messeständen, sind bei der MFN zu beantragen. 4.7.5. Abhängungen von der Hallendecke Das Abhängen von leichten Decken, Werbekörpern, Transparenten, Beleuchtungskörpern oder -brücken von der Hallendecke sind an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen mög lich. Die Möglichkeit der Abhängung besteht nicht in allen Hallen. Die Genehmigung hierfür kann nur erfolgen, wenn die Standgestaltung eingereicht wurde. Die Durchführung erfolgt durch das Vertragsunternehmen der MFN und ist direkt zu bestellen (Bestellformular 4/4a). 4.7.6. Standbegrenzungswände Standbegrenzungswände (Systemwände, 2,50 m hoch, 1 m breit, bestehend aus kunststoffbeschichteten Platten, weiß, 4–6 mm dick, eingefasst in ein Aluminiumprofil.) können kostenpflichtig mit dem entsprechenden Bestellformular 10 oder 11 bestellt werden. Für Wände aus brauner Hartfaserplatte der MFN gelten folgende Bedingungen: – Bei diesen Wänden ist eine optische Nachbehandlung erforderlich (Tapezierung oder Stoffbespannung). – Tapeten dürfen nur mit wasserlöslichem Leim aufgebracht werden. Anstriche sind nur nach vorheriger Tapezierung gestattet. Die Tapeten müssen vor Verlassen des Standes entfernt werden. – Für die Standfestigkeit der Standbegrenzungswände sind in besonderen Fällen (bei freistehenden Wänden ab 3 m bis 5 m Länge) Stützwände unbedingt erforderlich. Diese sind ebenfalls kostenpflichtig und dürfen nur von der MFN entfernt werden. Entfernt der Aussteller – oder ein von ihm Beauftragter – die zur Sicherung und Standfestigkeit erforderlichen Stützwände, so haftet er für dadurch entstehende Schäden in vollem Umfang. – Bei Erstellung eines System- bzw. Fertigstandes ist der Auf bau dieser Wände nicht erforderlich. – Andere Regelungen sind den „Besonderen Teilnahmebe dingungen“ der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen. – Jede Beschädigung der Wände durch Einschießen von Heftklammern, Einschnitte und Durchbohrungen, Benageln und dgl. erfordern eine Wiederherstellung der Wandelemente. Klebebänder müssen rückstandslos, ohne Beschädigung der Beschichtung entfernt werden. Die Kosten trägt der Aussteller. 4.7.7. Werbemittel/Präsentationen Stand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen dürfen die vorgeschriebene bzw. genehmigte Bauhöhe nicht überschreiten. Sie sollen ein ansprechendes Bild ergeben. Präsentationen, optische, sich langsam bewegende und akus tische Werbemittel sowie musikalische Wiedergaben sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen, nicht zu Stauungen in den Gängen führen und die messeeigenen Aus rufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 60dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln ist nur auf der eigenen Standfläche zulässig. 4.7.8. Barrierefreiheit Bei der Gestaltung der Stände sollte auf Barrierefreiheit geachtet werden. Stände und deren Einrichtungen sollten auch für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. 9 4.9.1. Bauanfrage Eine zweigeschossige Bauweise ist nur mit Zustimmung der MFN möglich. Diese Angaben sind bereits mit der Anmeldung zu machen (siehe auch 4.2.1). 4.9.2. Auflagen zur Standflächenüberbauung, -sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume Die maximale Aufbauhöhe beträgt je nach Halle und Lage des Standes bis zu 6 m und ist bei der MFN nachzufragen. Die lichten Höhen von Innenräumen bei zweigeschossiger Bauweise müssen mindestens je Geschoss 2,30 m betragen. Standbauten an den Standgrenzen zu den Nachbarn sind oberhalb 2,50 m neutral zu gestalten (siehe Punkt 4.3.). 4.9.3. Nutzlasten/Lastannahmen Für die Geschossdecke eines zweigeschossigen Messestandes innerhalb einer Messehalle sind nach DIN 1055 Blatt 3, Tabelle 1 [Kat C] als lotrechts Nutzlast anzusetzen: Eine eingeschränkte Nutzung durch Fachbesucher oder Standpersonal für Besprechungen und Kundenbetreuung, d.h. Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier Anordnung oder in abgeteilten Besprechungsbüros erfordert eine Nutzlast [Kat.C1]: q=3,0 kN/m². Eine uneingeschränkte Nutzung als freizugängliche Ausstellungs- und Versammlungsfläche oder Verkaufsraum ohne oder mit dichter Bestuhlung erfordert eine Nutzlast [ab Kat.C3]: q=5,0 kN/m². Treppen und Treppenpodeste müssen immer für eine Nutzlast [Kat.T2]:q=5,0 kN/m² ausgelegt werden. Zur Erzielung einer ausreichenden Längs-Querstabilität bei zweigeschossigen Messeständen oder Tribünen ist in oberster Fuß- bodenhöhe eine Horizontallast von H=q/20 (q=lotrechte Nutzlast) anzusetzen. Für Brüstungen und Geländer ist nach DIN 1055-3, Tabelle 7, eine horizontale Nutzlast [Kat. C1] von q=1,0 kN/m in Holmhöhe anzusetzen. Sonstige freistehende Wand-/Standbauelemente mit einer Höhe von mehr als 4 m sind zur Erzielung einer ausreichenden Stabilität und Kipp sicherheit der Fußpunkthaltung mit einer Horizontallast von 0,125 kN/m² (Hallenwind) oder 1/100 des Eigengewichtes in halber Wandhöhe nachzuweisen. Es ist nachzuweisen, dass die zulässigen Lasten auf dem Hallenboden z. B. durch Einzelstützen nicht überschritten werden (s. Punkt 3.1, Hallendaten). Standaufbauten mit einer Höhe von über 4 m müssen eine Standsicherheit für einen Staudruck von 0,125 kN/m kN/m² haben (=Hallenwind). 4.9.4. Rettungswege/Treppen Im Obergeschoss eines zweigeschossigen Ausstellungsstandes darf die Entfernung zur Treppe von jeder zugänglichen Stelle aus höchstens 20 m Lauflinie betragen. Die Treppen sind so anzuordnen, dass die Rettungswege ins Freie möglichst kurz sind. 10 Beträgt die Obergeschossfläche über 100 m², werden mindestens zwei Treppen benötigt, die maximal 20 m voneinander entfernt und entgegengesetzt anzuordnen sind. Alle Treppenanlagen sind nach DIN 18065 auszuführen. Treppen müssen mindestens eine lichte Breite von 1 m haben. Die Steigungshöhe der Treppen darf nicht mehr als 0,19 m, die Auftrittsbreite nicht weniger als 0,26 m betragen. Wendelbzw. Spindeltreppen sind nicht zulässig. Handläufe müssen griffsicher sein und sind endlos auszuführen. 4.9.5. Baumaterial Bei zweigeschossigen Ständen sind die tragenden Bauteile, Decken des Erdgeschosses und der Fußboden des Obergeschosses aus mindestens schwerentflammbaren (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) Baustoffen zu erstellen. 4.9.6. Obergeschoss und 2-geschossige Messestände Alle Räume des Standes müssen Sichtverbindung zur Halle haben. Im Ausnahmefall können Ersatzmaßnahmen genehmigt werden. Im Obergeschoss sind im Bereich der Brüstungen, falls erforderlich, auf dem Fußboden Abrollsicherungen von mindestens 0,05 m Höhe anzubringen. Brüstungen sind entsprechend Punkt 4.6 und Punkt 4.9.3 auszuführen. Zusätzlich zu den bereits im Erdgeschoss vorhandenen Feuerlöschern ist mind. ein Feuerlöscher pro Treppenabgang gut sichtbar und griffbereit anzuordnen. Des weiteren müssen für 2-geschossige Stände mobile Funk Brandmelder angemietet werden. Die erforderliche Anzahl an Funk Brandmelder wird nach Eingabe der Standplanung in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und der Feuerwehr festgelegt. 5. Technische Sicherheitsbestimmungen, Technische Vorschriften, Technische Versorgung 5.1. Allgemeine Vorschriften Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. 5.1.1. Schäden Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte Beschädigung im Messegelände, seinen Gebäuden oder Einrichtungen ist unverzüglich zu melden und wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers durch die MFN beseitigt. 5.2. Einsatz von Arbeitsmitteln Bolzenschuss- und Bolzenschubgeräte können im Einzelfall zugelassen werden. Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig. Der Einsatz von Kranen und Gabelstaplern ist dem Vertragsspediteur der MFN vorbehalten. Arbeitsbühnen aller Art sind ausschließlich bei den Vertragsdienstleistern der MFN anzumieten. Es dürfen nur Arbeitsbühnen verwendet werden, die eine Genehmigung der MFN Ausgabe 11/2013 4.8. Freigelände Neben der gedeckten Hallenfläche stehen Freigeländeflächen zur Verfügung. Fliegende Bauten wie Zelte, Pavillons o.ä., auch für kurze Standzeiten, sind ausnahmslos durch die MFN genehmigungspflichtig. 4.9. Zweigeschossige Bauweise haben und die eine Betriebserlaubnis, eine gültige und ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung, die Zulassung für den Betrieb in geschlossenen Räumen sowie der Prüfnachweis gemäß Unfallverhütungsvorschrift nachweisen können. Das Bedienpersonal muß über 18 Jahre sein und die Befähigung muss mindestens dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 966 entsprechen. 5.3. Elektroinstallation 5.3.1. Anschlüsse und Schutzmaßnahmen Die Installation von Elektroanschlüssen (bis 415 V) kann nur von der MFN oder deren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Das im Bestellformular 2/2a aufgeführte Material wird mietweise zur Verfügung gestellt. Den Bestellungen ist die Grundrissskizze (Bestellformular 2a) beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Stromverbrauch wird bei einem Anschlusswert ab 7,0 kW über Messwerke (geeichte Zähler) ermittelt. Bei einem Anschlusswert unter 7,0 kW wird bei Berücksichtigung des angegebenen Verbrauches und eines Gleichzeitigkeitsfaktors pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt. Die MFN behält sich vor, die Stromversorgung am letzten Lauftag aus Sicherheitsgründen eine Stunde nach Messeschluss einzustellen. Darüber hinausgehender Bedarf ist vor Veranstaltungsende bei der MFN anzumelden. 5.3.2. Standinstallation Elektroinstallationsarbeiten innerhalb der Stände werden nach Bestellung von der MFN oder deren Vertragsfirmen ausgeführt. Elektrische Anlagen innerhalb der Stände können auch von anderen Elektrofachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den VDE-Bestimmungen und in den in Europa geltenden Vorschriften sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. 5.3.3. Montage- und Betriebsvorschriften Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, 011-718, 0128 und die ICE-Norm 60364-7-711. Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten in das Netz abgegebenen Störungen, darf die in VDE 0160 und VDE 0838 (EN 50 006 und EN 61000-2-4) angegeben Werte nicht überschreiten. Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz vor indirekter Berührung mit einzubeziehen (Standerdung/Potenzialausgleich). Außerdem dürfen nur Leitungen wie die Typen NYM, H05VV-F, H05RR-F mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm²Cu verwendet werden. Unzulässig sind Flachleitungen jeder Art. Ausgabe 11/2013 In Niedervoltanlagen sind blanke elektrische Leiter und Klemmen unzulässig. Die Sekundärleitungen sind gegen Kurzschluss und Oberlast zu schützen. Beim Einsatz von Niedervolt – Halogenlampen sind Leuchten mit entsprechendem Schutzglas einzusetzen. Soweit Niederdruckleuchtmittel eingesetzt werden, kann bei Nachweis auf Schutzgläser verzichtet werden. 5.3.4. Sicherheitsmaßnahmen Zum besonderen Schutz sind alle Wärme abgebenden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren usw.) auf nichtbrennbaren, wärmebeständigen asbestfreien Unterlagen zu montieren (siehe auch 4.4.1.12). Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Beleuchtungskörper dürfen nicht an brennbaren Dekorationen o.ä. angebracht werden. 5.3.5. Sicherheitsbeleuchtung Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung in Anlehnung an DIN VDE 0100-718. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist. 5.4. Wasser- und Abwasserinstallation Jeder Stand, der mit Wasser / Abwasser versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse. Die Installation dieser Anschlüsse kann nur von der MFN oder deren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Den Bestellungen (Bestellformular 3) ist eine Grundrissskizze (Bestellformular 3a) beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. In allen Hallen können Wasser- und Abwasserinstallationen vom Anschlusspunkt nur oberhalb des Hallenbodens verlegt werden. Der Wasserdruck beträgt 7 bar. Sollte in der gemieteten Standfläche keine Anschlussmöglichkeit für Wasser und Abwasser bestehen, so klärt die MFN, wie und ob eine Versorgung des Standes ermöglicht werden kann. Um Wasserschäden zu vermeiden, muss vor Verlassen des Standes das eingebaute Absperrventil geschlossen werden. Bei Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Installation oder Bedienung durch den Aussteller oder die Messebaufirma entstehen, haftet die MFN nicht. Die Wasserversorgung wird am letzten Lauftag aus Sicherheitsgründen in der Regel eine Stunde nach Messeschluss eingestellt. Alle Installationen innerhalb der Stände müssen der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung entsprechen, so dass durch Installation und Betrieb eines Anschlusses eine nachhaltige Beeinflussung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen ist. 5.5. Druckluftinstallation In den Hallen sind Druckluftanschlüsse möglich. Die Installation dieser Anschlüsse kann nur von der MFN oder deren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Den Bestellungen (Bestellformular 5) ist eine Grundrissskizze (Bestellformular 5a) beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. In allen Hallen können Anschlüsse aus den Spartenkanälen heraus verlegt werden. Die Qualität der Druckluft orientiert sich an der ISONorm 8573-1 mit einem Mindestdruck von 7,5 bar ohne Lufttrocknung. 11 Bei Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder Bedienung durch den Aussteller oder die Messebaufirma entstehen, haftet die MFN nicht. Die Druckluftversorgung wird am letzten Lauftag aus Sicherheitsgründen, eine Stunde nach Messeschluss eingestellt. 5.5.1. Gasinstallation In den Hallen ist keine Gasinstallation möglich. 5.6. Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen 5.6.1. Maschinengeräusche Der Betrieb Lärm verursachender Maschinen und Geräte soll im Interesse aller Aussteller und Besucher möglichst eingeschränkt bleiben. Die Geräusche an der Standgrenze dürfen 60 dB(A) nicht überschreiten. 5.6.2 Geräte und Medizinprodukte 5.6.2.1 Ausstellen und In-Verkehr-Bringen von Produkten Hersteller, Importeure und Händler dürfen auf einer Messe nur solche Produkte ausstellen oder in Verkehr bringen, die den Anforderungen der geltenden europäischen Produktsicherheitsrichtlinien entsprechen. 5.6.2.2 Schutzvorrichtungen Maschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden. Undurchsichtige Schutzvorrichtungen können zu Demonstrationszwecken durch entsprechende Abdeckungen aus organischem Glas oder einem ähnlichen, transparenten Material ersetzt werden. Werden Geräte nicht in Betrieb genommen und sind von der Energieversorgung abgetrennt, können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um den Besuchern Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile erkennbar zu machen. Die Schutzvorrichtungen müssen dann neben der Maschine sichtbar aufgestellt bleiben. Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen durch das Standpersonal zu treffen. 5.6.2.3. Betriebsverbot Die MFN ist berechtigt, jederzeit den Betrieb von Maschinen, Apparaten und Geräten zu untersagen, wenn nach ihrer Ansicht durch den Betrieb Gefahren für Personen und Sachen zu befürchten sind. 5.6.3. Druckbehälter 5.6.3.1. Abnahmebescheinigung Druckbehälter dürfen auf dem Stand nur betrieben werden, wenn die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten Prüfungen durchgeführt wurden. Die darüber ausgestellten Prüfnachweise sind am Ausstellungsort beim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. 5.6.3.2. Prüfung Die Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruck-Prüfung reicht nicht aus. Diese Forderung gilt auch für ausländische oder geliehene Behälter. 12 Bei Anmeldung bis 4 Wochen vor Messebeginn können prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vor Messeeröffnung unter Vorlage der Bau- und Wasserdruck-Prüfungsbescheinigung und der Gestellung eines Monteurs auf dem Messestand der Abnahmeprüfung unterzogen werden. 5.6.4. Abgase und Dämpfe Von Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheitsschädliche oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe und Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie müssen über entsprechende Rohrleitungen, nach Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, ins Freie abgeführt werden. 5.6.5. Abgasanlagen Bei Inbetriebnahme von Grillgeräten, Backöfen etc. und bei Zubereitung von Speisen auf offener Flamme ist die Installation eines Rauch- oder Dunstabzuges (Wrasenabzug) erforderlich. Gesundheitsschädigende oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe oder Gase sind entsprechend den behördlichen Vorschriften ins Freie abzuleiten. Abzugshauben und deren Abzugsvorrichtungen sind so zu konstruieren und zu montieren, dass ein Abführen der Dämpfe und Gase gewährleistet ist. Alle hierfür erforderlichen Installationen, z. B. Hauben, Rohr leitungen, Ventilatoren sind aus nichtbrennbaren Materialien herzustellen und betriebssicher zu befestigen. 5.7. Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten 5.7.1. Druck- und Flüssiggasanlagen Die Lagerung und Verwendung von Druck- und Flüssiggas in den Messehallen und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung der MFN verboten. 5.7.1.1. Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen Bei Verwendung von Flüssiggas oder anderen brennbaren Gasen in Druckgasflaschen für die Präsentationen von Exponaten muss die Genehmigung schriftlich und rechtzeitig über die MFN beim Bauordnungsamt eingeholt werden. Entsprechend den geltenden Vorschriften sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind Druckgasflaschen generell gegen Stoß, Umfallen, Zugriff Unbefugter sowie vor Erwärmung zu schützen. 5.7.1.2. Verwendung von Flüssiggas Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung muss ggfs. rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Hierüber entscheidet das zuständige Bauordnungsamt. 5.7.1.3. Einrichtung und Unterhaltung Für die Einrichtung und die Unterhaltung von Flüssiggasanlagen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ TRF 88 (Herausgeber: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. und DVFG Deutscher Verband Flüssiggase e.V.) sowie die „Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas” ZH 1/455 (Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) zu beachten. Ausgabe 11/2013 Sollte von der gemieteten Standfläche her keine Anschlussmöglichkeit für Druckluft bestehen, so klärt die MFN, wie und ob eine Versorgung des Standes ermöglicht werden kann. 5.7.2. Brennbare Flüssigkeiten 5.7.2.1. Lagerung und Verwendung Die Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten (siehe Richtlinie 67/548/EWG für flüssige Stoffe, jeweils gültige Fassung) in den Messehallen und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung verboten. Die Genehmigung zur Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten kann nur für den Betrieb oder die Vorführung von Exponaten über die MFN durch das Bauordnungsamt und die Feuerwehr erteilt werden. 5.8. Asbest und andere Gefahrenstoffe Der Einsatz und die Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen oder asbesthaltigen Erzeugnissen sowie anderer Gefahrenstoffe ist verboten. Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemGesetz), BGBl, Teil I, Seite 1703 in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils gültigen Fassung. 5.9. Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen und -sonstige Präsentationen Zuschauerräume mit über 50 Personen müssen mindestens zwei Ausgänge unmittelbar zu den Gängen in der Halle haben. Diese Ausgänge sind möglichst weit voneinander entfernt anzuordnen. Zuschauerräume bedürfen einer besonderen Genehmigung, wenn sie mehr als 200 Personen fassen (siehe Punkt 4.2.1). 5.10. Strahlenschutz 5.10.1. Radioaktive Stoffe Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und mit der MFN abzustimmen. die Genehmigung ist nach der Strahlenschutzverordnung bei der zuständigen Behörde zu beantragen und mindestens sechs Wochen vor Messebeginn der MFN vorzulegen. Soweit bereits eine Genehmigung vorhanden ist, ist nachzuweisen, dass der beabsichtigte Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Messegelände rechtlich abgedeckt ist. 5.10.2. Röntgenanlagen und Störstrahler Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungspflichtig bzw. anzeigepflichtig, wenn diese Bauart zugelassen ist. Es ist die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV, BGBl 1 und §§ 3, 4, 5, 8 RöV jeweils gültige Fassung) zu beachten. Anträge oder Anzeigen sind mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dreifach bei der zuständigen Behörde einzureichen. Ausgabe 11/2013 5.10.3. Laseranlagen Der Betrieb von Laseranlagen ist mit der MFN abzustimmen. Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. § 6 Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Anzeige ist die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb der Lasereinrichtung beizufügen. Die zuständige Behörde für den Arbeitsschutz ist das Regierungspräsidium Tübingen. 5.10.4. Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, elektromagnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen ist durch die Bundesnetzagentur genehmigungspflichtig und mit der MFN abzustimmen, um eine gleichmäßige Verteilung von Frequenzen zu erreichen und gegenseitige Beeinflussungen nach Möglichkeit auszuschließen. Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist nur dann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über Fernmeldeanlagen BGBl 1 sowie des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) entsprechen. Werden Exponate ausgestellt oder Standdekorationen benutzt, bei denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zur Anwendung kommen, so sind die Festlegungen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz- gesetztes (BImSchG) einzuhalten. Die Elektroinstallationen der Exponate und der Ausstellungsstände sind so auszuführen, dass unzulässig hohe Netzrückwirkungen durch Strom-Oberschwingungen in das Messe-Versorgungsnetz vermieden werden (siehe auch Punkt 5.3.3). 5.11. Krane, Stapler, Leergut Der Einsatz von Kranen, kraftbetriebenen Gabelstaplern mit Fahrerplatz u.ä. Flurförderfahrzeugen zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau ist auf dem Messegelände aus Sicherheits- und Regiegründen nur dem von der MFN zugelassenen Messespediteur vorbehalten. Für den dem Messespediteur erteilten Auftrag gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen – ADSp – neueste Fassung sowie der Speditionstarif für Messen und Ausstellungen in Friedrichshafen. Die Haftung des Messespediteurs endet mit dem Abstellen des Messegutes am Messestand oder an einem zugewiesenen Platz in der Halle – nur bei Hallenvermietungen –, auch dann, wenn der Aussteller oder dessen Beauftragter noch nicht anwesend ist. Dies gilt ebenfalls für den Projektleiter einer Gastveranstaltung oder dessen Beauftragten. Die Haftung der MFN für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit der Speditionsfirmen ergeben können, ist ausgeschlossen. Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich durch die im Messegelände zugelassene Spedition an die vorgesehene Lagerstätte für Leergut zu verbringen. Die erforderlichen Leistungen können mit dem Bestellformular 20 bestellt werden. 5.12. Musikalische Wiedergaben Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter den Voraussetzungen des Urheberrechtgesetzes, § 15 Urhebergesetz (BGBl, jeweils gültige Fassung) die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich. Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§ 97 Urheberrechtgesetz). 5.13. Getränkeschankanlagen Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Stand ist die Verordnung über Getränkeschankanlagen jeweils gültige Fassung BGBl 1 zu beachten. 13 Die zuständige Behörde, Landratsamt Bodenseekreis Veterinäramt, Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen erteilt entsprechend Auskunft (siehe auch Punkt 7). 5.14. Lebensmittelüberwachung Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, ins-besondere die Lebensmittel-Hygieneverordnung, jeweils gültige Fassung. Für Rückfragen steht das Landratsamt Bodenseekreis Veterinäramt, Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen zur Verfügung. 6. Umweltschutz Die MFN hat sich grundsätzlich dem vorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet. Als Vertragspartner der MFN ist der Aussteller verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche den Umweltschutz betreffenden Bestimmungen und Vorgaben auch von seinen Auftragnehmern verbindlich eingehalten werden. 6.1. Abfallwirtschaft Grundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG, in der jeweils gültigen Fassung), die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und Verordnungen sowie die „Ländergesetze“ und „kommunalen Satzungen“. Der Aussteller ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau, Laufzeit und Abbau seines Standes anfallen. Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung und Beseitigung obliegt allein der MFN bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern. 6.1.3. Mitgebrachte Abfälle Es ist verboten, Abfälle sowie Materialien, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit oder dem Auf- und Abbau entstehen, auf das Gelände der MFN zu verbringen. 6.2. Wasser, Abwasser, Bodenschutz 6.2.1. Öl, Fettabscheider Die Einleitungen in das Abwassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig. Beim Einsatz mobiler Gastronomie ist darauf zu achten, dass Fette und Öle gesondert aufgefangen und einer getrennten Entsorgung zugeführt werden. 6.2.2. Reinigung/Reinigungsmittel Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im Ausnahmefall zu verwenden. Arbeitsmaterialien (Pinsel/Eimer etc.) dürfen nicht in den Toiletten- und Waschräumen in den Hallen gereinigt werden. Hierfür stehen separate Wasserstellen zur Verfügung. 6.3. Umweltschäden Umweltschäden / Verunreinigungen (z.B. durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe etc.) sind zu vermeiden, jedoch bei unvorhergesehenem Auftreten unverzüglich der MFN zu melden. Schäden werden auf Kosten des Ausstellers durch die MFN beseitigt 6.1.1. Abfallentsorgung Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle auf Messeplätzen in erster Linie zu vermeiden. Aussteller und deren Vertragspartner sind verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltung wirkungsvoll hierzu beizutragen. Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination von allen Beteiligten verfolgt werden. Generell sind für Standbau und -betrieb wiederverwendbare und für die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen. Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers zu einer erhöhten Gebühr entsorgt (siehe auch Bestellformular 8)! 14 Ausgabe 11/2013 6.1.2. Gefährliche Abfälle Der Aussteller ist verpflichtet, Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft-, oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind (z.B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Farben etc.), der MFN zu melden und deren ordnungsgemäße Entsorgung durch den zuständigen Vertragspartner zu veranlassen und ggfs. nachzuweisen. 7. Wichtige Adressen, Telefonnummern, Faxnummern Brandschutz, Druckbehälter Stadtverwaltung Friedrichshafen, Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, Charlottenstr. 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: ++49 (0)7541-2034710, Fax: ++49 (0) 7541-20384710 Fliegende Bauten, Tribünen etc. Stadtverwaltung Friedrichshafen, Technisches Rathaus, Charlottenstr. 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: ++49 (0)7541-2034710, Fax: ++49 (0) 7541-20384710 Genehmigung für 2-geschossige Stände sowie Sonderbauten lt. 4.2.1, Stadtverwaltung Friedrichshafen, Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, Charlottenstr. 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: ++49 (0)7541-2034710, Fax: ++49 (0) 7541-20384710 Produktsicherheit Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190 Gestattung Pyrotechnik Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190 Getränkeschankanlagen Landratsamt Bodenseekreis Veterinäramt Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen Tel.: ++49 (0)7541-204-5177, Fax: ++49 (0)7541-204-5555 [email protected] Medizingeräte Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190 Laseranlagen Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190 Lebensmittelüberwachung Landratsamt Bodenseekreis Veterinäramt Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen Tel.: ++49 (0)7541-204-5177, Fax: ++49 (0)7541-204-5555 [email protected] Musikalische Wiedergabe GEMA, Stettenstr. 6/8, 86150 Augsburg Tel.: ++49 (0)821-50308-0, Fax: ++49 (0)821-50308-88 Strahlenschutz Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190 Unterbringungsmöglichkeit für mitreisende Tiere Tierschutzverein Friedrichshafen e.V., Messestr. 224 (neben Messegelände) 88046 Friedrichshafen Tel: ++49 (0)7541-6311, Fax: ++49 (0)7541-6331 [email protected] Ausgabe 11/2013 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Felder Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190 15 Dienstleisterhinweise bitte beachten: = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Hinweis Catering für Ihre Catering- und Getränkebestellungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an unsere offiziellen Vertragspartner: KLINK-EBERHARD – Messegastronomie – Catering – Feste – Partyservice – Standverpflegung – Getränkeservice – Snacks – Fingerfood – Buffets aller Art Zehrer Gastronomie – Catering – Partyservice – Standverpflegung – Catering-Personal – Getränkeservice – Kaffeemaschinen – Barmöbel – Biertischgarnituren – Geschirrverleih KLINK-EBERHARD EVENT-GASTRONOMIE Zeppelinstraße 310 D-88048 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 45/93 67 77 Fax +49 (0) 75 45/93 67 78 [email protected] www.klink-eberhard.de Zehrer Gastronomie GmbH Neue Messe 2 D-88046 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 0 Fax + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 3 [email protected] www.zehrer-partyservice.de Hotline: + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 90 Bistro Florenz, Bistro Mailand, Shop Foyer Ost, Bistro Bregenz, Bistro Lindau, Bistro Mainau, Freigelände West + Ost... als Messegastronomen liegt uns Ihr leibliches Wohl und das Ihrer Besucher am Herzen! Seit 1970 Partner der Messe Friedrichshafen. Besuchen Sie uns in unserem Messerestaurant West A1/1. OG oder in unseren Bistros „Konstanz“ und „Säntis“, im Messeshop Foyer West sowie im Freigelände West. Hinweis Hubarbeitsbühnen, Steiger Aus logistischen und sicherheitstechnischen Gründen sind auf der Messe Friedrichshafen nur Arbeitsbühnen unserer Vertragsfirmen zugelassen. Für eine Bestellung wenden Sie sich bitte ausschließlich an unsere offiziellen Vertragspartner: Löffelholz Abhängungen: Halle B1 - B5 mateco GmbH – Arbeitsbühnen – Scherenbühnen – Hebebühnen – Montagelift – LKW-Bühnen (auch Selbstfahrer) – Steiger – Abhängungen (B-Hallen) – Auf- und abhängen von Banner und Fahnen etc. – Teleskop-Stapler – Arbeitsbü hnen – Scherenbü hnen – Anhängerbü hnen – Hebebü hnen – Montagelifte – LKW-Bü hnen (auch Selbstfahrer) – Steiger – Teleskop-Stapler Löffelholz Arbeitsbühnenverleih Ernst-Zimmermann-Straße 14 D-88045 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/7 59 77 Fax +49 (0) 75 41/3 49 38 Mobil: +49 (0)1 71/6 27 40 95 [email protected] www.arbeitsbuehnen-loeffelholz.de mateco GmbH Niederlassung Ravensburg Rautbrühl 11 · D-88214 Ravensburg Tel. + 49 (0)7 51/7 69 24 35 - 0 Fax + 49 (0)7 51/7 69 24 35 - 11 [email protected] www.mateco.de www.facebook.com/matecogroup Arbeitsbü hnen fü r Innen- und Außenbereich Hinweis Krane und Gabelstapler Aus logistischen und sicherheitstechnischen Gründen sind auf der Messe Friedrichshafen nur Krane und Gabelstapler der Spedition Schenker zugelassen. Für eine Bestellung wenden Sie sich bitte ausschließlich an: Schenker Ausgabe 11/2013 Bestellformular 20 – Gabelstapler/Krane – Transporte – Zollabfertigung – Warenannahme – Lieferung zum Messestand – Lagerdienstleistungen – Leergutlager – Vollgutlager – Langzeitlager Schenker Deutschland AG Neue Messe 3 D-88046 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/2 51 00 Fax +49 (0) 75 41/2 25 95 [email protected] www.dbschenker.com Offizieller Partner der Messe FN Lager auf dem Messegelände – Standabholungen / Überlagernahme / Versand – Gabelstapler und Autokrane Entladung/Montage – Transporte door to door zur Messe Friedrichshafen – Zollabfertigung temporär und definitiver Import – Warenannahme und Lieferung zum Messestand – Lagerdienstleistungen – Lagerung von Verpackungsmaterial (Leergutlager) – Lagerung von Werkzeug/Exponaten (Vollgutlager) – Auslieferungslager während der Messe (z.B. Prospekte, Werbemittel) – Langzeitlagerung zwischen den Veranstaltungen 17 Dienstleistungen von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Stichwort Firma Stichwort Firma Abfallentsorgung Messe Friedrichshafen GmbH (Bestellformular 8) Pfaff, Bruno GmbH Bodenbeläge Abhängungen Löffelholz Arbeitsbühnenverleih (B-Hallen) Organissimo GmbH (A-Hallen) expoCarpets&more (Bestellformular 9) mlg Messe- und Ladenbau GmbH Bodenbeläge am See GmbH exakt Messebau Volk GmbH, Messebau Anhänger-Bühnen AMS GmbH Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mateco GmbH audio-concept Maurer GmbH Boiler Suttner & Michel Bühnenbau AMS GmbH organissimo GmbH audio concept Grimm-Light’s LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH Arbeitsbühnen Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mateco GmbH Auf- und Abbaupersonal Agentur für Arbeit Friedrichshafen fdm mandic GmbH See-Events Bühnenbeleuchtung organissimo GmbH audio concept Maurer GmbH Audio-, Video,PC-Technik AMS GmbH organissimo GmbH audio concept LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH MBI-Messebau GmbH Büromöbel Hummel Möbelverleih GmbH Jansen Event Caravanvermietung, -service, -verkauf Onghert Caravanvermietung Catering Klink-Eberhard Event-Gastronomie Zehrer Gastronomie GmbH Cateringpersonal Klink-Eberhard Event-Gastronomie My v.i.p. service (Bestellformular 14) Zehrer Gastronomie GmbH LAKESIDE PROMOTION Computer AMS GmbH organissimo GmbH Containerdienst Pfaff GmbH, Bruno Messe Friedrichshafen (Bestellformular 8) Dauerlagerplatz Schenker Agentur für Messebau Dekorationen Vögele Gärtnerei & Floristik & Floristik AST Messebau Strauß GmbH Mayer Blumenhaus Tolly’s Schaufensterfiguren Design e.Konzept exporaum Messebau MBI-Messebau GmbH m2-messeservice Volk GmbH, Messebau Sträter-Design GmbH sys Messebau Digitaldruck plan & kopie deutscher-digitaldrucker.de® exakt Messebau max-image m2-messeservice Discjockey See-Events Displays organissimo GmbH plan & kopie fdm mandic GmbH max-image Tolly’s Schaufensterfiguren Außenlager Schenker Agentur für Messebau Ausstellungs versicherung Frey Assekuranzmakler GmbH Barmöbel Hummel Möbelverleih GmbH Klink-Eberhard Event-Gastronomie mlg Messe- und Ladenbau GmbH Zehrer Gastronomie GmbH deutscher-digitaldrucker.de® exakt Messebau Jansen Event MBI-Messebau GmbH Ausgabe 11/2013 Beamer Bäzner Elektro GmbH organissimo GmbH audio concept Grimm-Light’s LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH Beleuchtung AMS GmbH organissimo GmbH exakt Messebau audio concept Grimm-Light’s LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH MBI-Messebau GmbH Beschallung organissimo GmbH audio concept LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH Beschriftung mlg Messe- und Ladenbau GmbH plan & kopie AST Messebau deutscher-digitaldrucker.de® Bewachung My v.i.p. service (Bestellformular 19) Biertischgarnituren Klink-Eberhard Event-Gastronomie Zehrer Gastronomie GmbH Fetscher Zelte GmbH Dolmetscher organissimo GmbH LAKESIDE PROMOTION Bildbearbeitungen Seepresse Drucke Blenden mlg Messe- und Ladenbau GmbH mlg Messe- und Ladenbau GmbH plan & kopie deutscher-digitaldrucker.de® max-image Blumen Spägele Blumen Vögele Gärtnerei & Floristik Mayer Blumenhaus Drucker deutscher-digitaldrucker.de® 19 Dienstleistungen von A bis Z Stichwort Firma Stichwort Firma Druckluft Messe Friedrichshafen GmbH (Bestellformular 5) Heizung/mobile Fetscher Zelte GmbH DVD-Player organissimo GmbH Hostessen My v.i.p. service (Bestellformular 14) Agentur für Arbeit Friedrichshafen LAKESIDE PROMOTION Hotelzimmer Tourist-Information Industriefotografie seepresse Installationen siehe Bestellformular 2 (Elektrik) und Bestellformular 3 (Sanitär) Internetdesign organissimo GmbH Kaffeemaschinen Klink-Eberhard Event-Gastronomie Zehrer Gastronomie GmbH exakt Messebau Kameras organissimo GmbH Kies Pfaff GmbH, Bruno Stiftung Liebenau Strauß GmbH Kommunikationstechnik Deutsche Telekom AG Bäzner Konferenztechnik AMS GmbH Organissimo GmbH Kopien plan & kopie deutscher-digitaldrucker.de® Krane Schenker Deutschland AG Küchen, -ausstattung Hummel Möbelverleih GmbH Suttner & Michel MBI-Messebau GmbH Kühlmöbel Hummel Möbelverleih GmbH mlg Messe- und Ladenbau GmbH Hillebrand, Hugo sys Messebau Elektriker/Elektrogeräte siehe Rückseite Formular 2 20 Einlagerung Schenker Agentur für Messebau Event-Technik AMS GmbH organissimo GmbH audio concept exakt Messebau LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH Sträter-Design GmbH Express-Sendungen DHL Trade Fahnen, Banner organissimo GmbH plan & kopie deutscher-digitaldrucker.de® exakt Messebau Fahrer My v.i.p. service (Bestellformular 14) Faxgeräte Deutsche Telekom AG Ferienwohnungen Tourist-Information Fernsehgeräte organissimo GmbH Fertigstände mlg Messe- und Ladenbau GmbH deutscher-digitaldrucker.de® e.Konzept exporaum Messebau exakt Messebau fdm mandic GmbH LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH MBI-Messebau GmbH m2-messeservice Sträter-Design GmbH sys Messebau Volk GmbH, Messebau Filmaufnahmen seepresse Künstlervermittlung Hummel Möbelverleih GmbH MBI-Messebau GmbH organissimo GmbH Flaschenkühlschränke Lagerung von Leergut Schenker Deutschland AG Flaschnerarbeiten Suttner & Michel Landschaftsgärtner Stiftung Liebenau Strauß GmbH FLyer plan & kopie Lautsprecheranlagen Fotografien/ Industriefotografien seepresse Fotokopien plan & kopie Mendel Print Design AMS GmbH organissimo GmbH audio concept Grimm-Light’s Maurer GmbH See-Events Gabelstapler Schenker Deutschland AG Leergutlager Schenker Deutschland AG Gefrierschränke Hummel Möbelverleih GmbH Leinwand Geschirrverleih Klink-Eberhard Event-Gastronomie Zehrer Gastronomie GmbH Fetscher Zelte GmbH Hillebrand, Hugo organissimo GmbH audio concept Grimm-Light’s Maurer GmbH Lichttechnik AMS GmbH organissimo GmbH Bäzner Elektro GmbH Agentur für Messebau audio concept exakt Messebau fdm mandic GmH Grimm-Light’s LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH MBI-Messebau GmbH See-Events Getränke Klink-Eberhard Event-Gastronomie Zehrer Gastronomie GmbH Grafik/Grafikdesign mlg Messe- und Ladenbau GmbH max-image Sträter-Design GmbH sys Messebau Hebebühnen Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mateco GmbH Ausgabe 11/2013 = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Dienstleistungen von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Stichwort Firma Stichwort Firma LKW--Bühnen (auch Selbstfahrer) Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mateco GmbH Netzwerke organissimo GmbH Notebooks Malerarbeiten Buhmann GmbH organissimo GmbH Maurer GmbH Mannequins Tolly’s Schaufensterfiguren Organisation von Messeauftritten Messebau mlg Messe- und Ladenbau GmbH Agentur für Messebau AST Messebau audio concept deutscher-digitaldrucker.de® e.Konzept exakt Messebau exporaum Messebau fdm mandic GmbH LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH MBI-Messebau GmbH m2-messeservice Sträter-Design GmbH sys Messebau Volk GmbH, Messebau organissimo GmbH audio concept e.Konzept fdm mandic GmbH Sträter-Design GmbH sys Messebau Partyservice Klink-Eberhard Event-Gastronomie Zehrer Gastronomie GmbH Partyzelte Fetscher Zelte GmbH HBS GmbH Personal My v.i.p. service (Bestellformular 14) Agentur für Arbeit Friedrichshafen LAKESIDE PROMOTION Pflanzen und Zubehör Spägele Blumen Vögele Gärtnerei & Floristik Mayer Blumenhaus Stiftung Liebenau Pflasterarbeiten Stiftung Liebenau Strauß GmbH Plakate plan & kopie deutscher-digitaldrucker.de® max-image Podeste Hummel Möbelverleih GmbH organissimo GmbH audio concept LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Präsentationstechnik/ Präsentationssysteme AMS GmbH organissimo GmbH audio concept deutscher-digitaldrucker.de® exakt Messebau LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Sträter-Design GmbH Privatzimmer Tourist-Information Projektoren/ Leinwände AMS GmbH organissimo GmbH LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Promotoren My v.i.p. service (Bestellformular 14) LAKESIDE PROMOTION Puppen Tolly’s Schaufensterfiguren Messedisplays Mietstände AST Messebau Agentur für Messebau deutscher-digitaldrucker.de® e.Konzept exakt Messebau exporaum Messebau fdm mandic GmbH m2-messeservice MBI-Messebau GmbH See-Events Sträter-Design GmbH sys Messebau Volk GmbH, Messebau Moderatoren organissimo GmbH LAKESIDE PROMOTION Möbel/Mietmöbel Hummel Möbelverleih GmbH Agentur für Messebau exakt Messebau exporaum Messebau fdm mandic GmbH Jansen Event MBI-Messebau GmbH m2-messeservice Sträter-Design GmbH sys Messebau Volk GmbH, Messebau AMS GmbH organissimo GmbH exakt Messebau fdm mandic GmbH Rasen/Rollrasen Stiftung Liebenau Strauß GmbH Raupen Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mateco GmbH Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mateco GmbH Reinigung Fath Gebäudereinigung GmbH Müllentsorgung siehe Abfallentsorgung Reportagen seepresse Multimedia AMS GmbH organissimo GmbH audio concept LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH See-Events Sträter-Design GmbH Sand Pfaff GmbH, Bruno Stiftung Liebenau Strauß GmbH Sanitärinstallation Suttner & Michel GmbH Schaufensterpuppen Tolly’s Schaufensterfiguren Scherenbühnen Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mateco GmbH Monitore Montagelift Musikanlagen Ausgabe 11/2013 organissimo GmbH plan & kopie e.konzept max-image Tolly’s Schaufensterfiguren organissimo GmbH Grimm-Light’s Maurer GmbH 21 Dienstleistungen von A bis Z 22 Stichwort Firma Stichwort Firma Schlosserarbeiten/ Schweißen Otto Kunstschmiede/Bauschlosserei Teleskop-Stapler Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mateco GmbH Servicepersonal My v.i.p. service (Bestellformular 14) LAKESIDE PROMOTION Teppiche Sicherheitsdienst My v.i.p. service (Bestellformular 14 + 19) expoCarpets&more (Bestellformular 9) mlg Messe- und Ladenbau GmbH Bodenbeläge am See GmbH exakt Messebau Sitzmöbel Hummel Möbelverleih GmbH mlg Messe- und Ladenbau GmbH Fetscher Zelte GmbH Jansen Event m2-messeservice Theken Hummel Möbelverleih GmbH mlg Messe- und Ladenbau GmbH fdm mandic GmbH Fetscher Zelte GmbH Jansen Event Volk GmbH, Messebau Spedition Schenker Deutschland AG TIsche Spülmaschinen Hummel Möbelverleih GmbH Fetscher Zelte GmbH Hillebrand, Hugo exakt Messebau Hummel Möbelverleih GmbH exakt Messebau fdm mandic GmbH Fetscher Zelte GmbH Jansen Event Spültische Suttner & Michel GmbH Tischwäsche Fetscher Zelte GmbH Jansen Event Standbau mlg Messe- und Ladenbau GmbH deutscher-digitaldrucker.de® e.Konzept exakt Messebau exporaum Messebau fdm mandic GmbH LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH MBI-Messebau GmbH m2-messeservice Sträter-Design gmbH sys Messebau Volk GmbH, Messebau Tontechnik AMS GmbH organissimo GmbH audio concept Grimm-Light’s LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH See-Events Transporte Schenker Deutschland AG Pfaff GmbH, Bruno Traversen AMS GmbH Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mlg Messe- und Ladenbau GmbH organissimo GmbH Agentur für Messebau audio concept exakt Messebau Grimm-Light’s LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH m2-messeservice Maurer GmbH See-Events Trennwände mlg Messe- und Ladenbau GmbH fdm mandic GmbH Volk GmbH, Messebau TV-Geräte organissimo GmbH fdm mandic GmbH TV-Produktion seepresse Übersetzer Organissimo GmbH deutscher-digitaldrucker.de® LAKESIDE PROMOTION Veranstaltungstechnik AMS GmbH organissimo GmbH audio concept exakt Messebau LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH MBI-Messebau GmbH See-Events Sträter-Design GmbH sys Messebau Versicherung Frey Assekuranzmakler GmbH Videotechnik AMS GmbH organissimo GmbH audio concept exakt Messebau LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH Maurer GmbH Standfotografie seepresse Standpersonal My v.i.p. service (Bestellformular 14) Agentur für Arbeit Friedrichshafen LAKESIDE PROMOTION Standreinigung Fath Gebäudereinigung GmbH Standbewachung/ Standaufsicht My v.i.p. service (Bestellformular 14 + 19) Standhilfen My v.i.p. service (Bestellformular 14) Agentur für Arbeit Friedrichshafen LAKSIDE PROMOTION Stehtische Jansen Event Steiger Löffelholz Arbeitsbühnenverleih mateco GmbH Stromanschluss siehe Rückseite Bestellformular 2 Systemstände mlg Messe- und Ladenbau GmbH deutscher-digitaldrucker.de® e.Konzept exakt Messebau exporaum Messebau fdm mandic GmbH LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH m2-messeservice MBI-Messebau GmbH sys Messebau Volk GmbH, Messebau Tapeten Buhmann GmbH deutscher-digitaldrucker.de® Tapezierarbeiten Buhmann GmbH Telefon-, Faxanschluss Deutsche Telekom AG (Bestellformular 6) Telefonendgeräte Deutsche Telekom AG Ausgabe 11/2013 = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Dienstleistungen von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Stichwort Firma Vitrinen Hummel Möbelverleih GmbH mlg Messe- und Ladenbau GmbH Vollgutlager Schenker Deutschland AG Agentur für Messebau Wachdienst My v.i.p. service (Bestellformular 19) Wände mlg Messe- und Ladenbau GmbH fdm mandic GmbH Volk GmbH, Messebau Wasseranschluss Suttner & Michel GmbH Wasserlandschaften Stiftung Liebenau Strauß GmbH Werbefotografie seepresse Stichwort Firma Wohnwagen -vermietung/-verkauf Zeltboden Onghert Caravanvermietung Zeltverleih Fetscher Zelte GmbH HBS GmbH Jansen Event Zollabfertigung Schenker Deutschland AG DHL Trade Zollamt Friedrichshafen Fetscher Zelte GmbH Ausgabe 11/2013 Notizen 23 Dienstleister von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Firma Leistungsangebot Firma/Anschrift Agentur für Arbeit Friedrichshafen Wir vermitteln schnell und kostenlos: Agentur für Arbeit Friedrichshafen Arbeitgeberservice Eugenstraße 41, 88046 Friedrichshafen Bestellformular 15 – Hostessen – Standhilfen – Aufbauhelfer – Abbauhelfer AGENTUR für MESSEBAU – Planung – Organisiation von Messeauftritten – Messebau – Mietstände – Traversen – Lichttechnik – Mietmöbel – alles aus einer Hand – Lagerleistungen – Vollgutlager – Außenlager – Dauerlagerplatz AMS Alpha Media Solutions GmbH Bestellformular 13 Ausgabe 11/2013 AST Messebau Tel. +49 (0) 75 41/30 9 - 43 Fax +49 (0) 75 41/30 9 - 16 friedrichshafen.224-vermittlung@ arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de Fr. Katharina-Nina Franken Mo. – Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr Agentur für Messebau Messebau Bodensee UG Sensenweg 21 D-88046 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/2 45 00 Fax +49 (0) 75 41/2 50 00 [email protected] www.quadratsys.de Direkt am Messezubringer. Nur 200 m vor der Messe!!! – Audio-, Video, PCTechnik – Beleuchtung – Bühnenbau – Anhängerbühnen – Event-Technik – Veranstaltungstechnik – Computer, Kopierer – Lautsprecheranlagen – Lichttechnik/ -anlagen – Multimedia – Monitore, Projektoren – Präsentationstechnik – Konferenztechnik – Regietechnik – Ton-, Videotechnik – Simultantechnik – Traversen – Beamer AMS Alpha Media Solutions GmbH Haigerlocher Str. 42 D-72379 Hechingen – Messebau individuell und Standardpakete – Mietstände z.B. Octanom-System, Proylite-Traversen – Schauwerbung – Dekorationen – Beschriftungen AST Messebau Mietstände Schauwerbung Beschriftungen Yorkstrasse 51 D-72475 Bitz Tel: +49 (0) 74 31/7 15 26 Fax: +49 (0) 74 31/7 19 88 [email protected] www.messebau-ast.de Tel: 07471 91900 Fax: 07471 91904 Hotline 01805 amsgmbh [email protected] www.ams-de.com Projektierung und technische Gesamtbetreuung! 25 Dienstleister von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Firma Leistungsangebot Firma/Anschrift audio concept – Service und Beratung – Projektierung und technische Gesamtbetreuung – Veranstaltungstechnik – Lichttechnik – Beschallung – Multimedia – Bühnenbau/Traversen – Messestände – Messebau – Audio – Präsentationstechnik – Video-/Messetechnik – Beamer – Anhänger-Bühnen – Event-Technik – Leinwand – Lautsprecheranlagen audio concept Veranstaltungstechnik OHG Museumsweg 10 D-88427 Bad Schussenried – Elektro-Geräte – Elektro-Installation – Beamer, TV – Kommunikationstechnik Bäzner Elektro GmbH Zeppelinstraße 278 D-88048 Friedrichshafen www.baezner-euronics.de – Bodenbeläge – Teppichboden – Laminat – PVC –Vinyl – Parkett Bodenbeläge Am See GmbH Bürglen 9 D-88090 Immenstaad Tel. +49 (0) 75 45/90 15 04 Fax +49 (0) 75 45/33 29 Bäzner Elektro Bestellformular 2/2a Halle A5, A6 Bodenbeläge Am See GmbH Tel. +49 (0) 75 83/9 10 63 Fax +49 (0) 75 83/9 10 65 [email protected] www.audioconcept.net Es wirkt! – Service & Beratung – Planung & Konzeption – Licht, Ton, Bühne – Video- & Messetechnik Tel. +49 (0) 75 41/95 07- 0 Fax +49 (0) 75 41/95 07- 50 Mobil: +49 (0)1 70/9 98 41 51 [email protected] [email protected] www.bodenbelaege-am-see.de Ausstellung 20 min vom Messegelände www.bodenbelaege-am-see.de – Elektro-Geräte – Elektro-Installation Brauchle & Partner GmbH, Elektro Merkurstraße 3 D-88046 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/5 10 20 Fax +49 (0) 75 41/5 77 76 Mobil: +49 (0)1 71/2 49 11 52 [email protected] Buhmann GmbH Maler-Fachbetrieb – Sämtliche Maler- und Tapezierarbeiten – Dekorative Maltechniken Buhmann GmbH Maler-Fachbetrieb Adelheidstraße 16 D-88046 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/2 45 77 Fax +49 (0) 75 41/3 36 07 Mobil +49 (0)1 71/7 26 37 59 [email protected] Deutsche Telekom Technischer Service GmbH Bestellformular 6/6a – Telefonanschlüsse – ISDN, T-DSL – T-online – Endgeräte – TK-Anlagen – Tarife Deutsche Telekom Technischer Service GmbH Niederlassung Südwest Messemanagement Tel. +49 (0) 7 11/9 99-18 48 Fax +49 (0) 3 91/5 80 11 26 72 [email protected] Messe-Service: Tel. +49 (0) 75 41/59 93 15 DHL Trade Fairs & Events GmbH – Express-Sendungen – Zollabfertigungen DHL Trade Fairs & Events GmbH Messe Friedrichshafen, Foyer West D-88046 Friedrichshafen – Beschriftung – Digitaldruck – Tapeten – Fahnen, Banner – Mietstände – Messebau – Plakate – Barmöbel deutscher-digitaldrucker.de® Bestellformular 21 deutscherdigitaldrucker.de® 26 Tel. +49 (0) 75 41/708 124 Fax +49 (0) 75 41/708 123 [email protected] Simoniusstraße 40 D-88239 Wangen Tel.: +49(0)7522/97 37-0 Fax: +49(0)7522/97 37-37 [email protected] www.deutscher-digitaldrucker.de Ausgabe 11/2013 Brauchle & Partner Bestellformular 2/2a Halle A1, A2, Foyer West, Foyer A1 Dienstleister von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Firma Leistungsangebot Firma/Anschrift e.Konzept – Konzept – Gestaltung – 3D-Visualisierung – Planung – Ausführung – Logistik – Service – Messebau –Mietstände e.Konzept Präsentation in Perfektion Wolfgang Endel Seestraße 13 D-88239 Wangen-Karsee Tel. +49 (0) 75 06/95 16 - 0 Fax +49 (0) 75 06/95 16 - 20 [email protected] www.e-konzept.de exakt Messebau – Barmöbel – Beleuchtung – Bodenbeläge – Digitaldrucke – Fertigstände – Kaffemaschinen – Lichtanlagen – Messebau – Mietstände – Möbel – Standbau – Spülmaschinen – Systemstände – Teppiche – Tische – Traversen – Veranstaltungstechnik – Vitrinen exakt Messebau GbR Gustav-Rosenhauer-Straße 6 D-88069 Tettnang expoCarpets & more Bestellformular 9 – Bodenbeläge – Teppichboden – Laminat – Vinyl – PVC – Parkett www.exakt-messebau.de Tel. +49 (0) 75 42/9 46 94-6 Fax +49 (0) 75 42/9 46 94-30 [email protected] www.exakt-messebau.de Direkt bei der Neuen Messe Friedrichshafen! 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Bahnhofst. 16 D-88045 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 71 56/9 66 31 63 Fax +49 (0) 71 56/1 77 53 17 [email protected] www.expocarpets-more.de exporaum Messebau Fath Gebäudereinigung – Mietmessestände – Konzeption – 3D-Präsentation – Full-Service – Möblierung – Octanorm Servicepartner international – Unterhaltsreinigung – Glasreinigung – Standreinigung exporaum Messebau GmbH & Co.KG Gewerbegebiet D-88085 Langenargen Tel. +49 (0) 75 43/93 33-0 Fax +49 (0) 75 43/93 33-28 [email protected] www.exporaum.de Fath Gebäudereinigung GmbH Meisterbetrieb Andreas-Hofer-Straße 32 D-88074 Meckenbeuren Bestellformular 18 Mobil +49 (0)1 71/5 31 06 76 Fax +49 (0) 75 42/36 80 [email protected] staatl. anerkannter Desinfektor Ausgabe 11/2013 Fetscher Zelte GmbH – Zeltverleih – Partyzelte – Geschirrverleih – Spülmaschinen – Biertischgarnituren – Sitzmöbel – Tische/Stühle – Tischwäsche – Theken – Heizung, mobile Fetscher Zelte GmbH Andreas-Strobel-Straße 21 D-88677 Markdorf/Ittendorf Tel. +49 (0) 75 44/95 35-10 Fax +49 (0) 75 44/95 35-15 [email protected] www.fetscher-zelte.com 10 27 Dienstleister von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Firma Leistungsangebot Firma/Anschrift fdm fair displays mandic GmbH – Messebau – Organisation von Messeauftritten – Fertigstände – Mietstände – Trennwände – Systemstände – Standbau – Wände – Lichttechnik – Mietmöbel – Tische – Theken – Displays – Monitore – TV-Geräte – Auf- und Abbaupersonal – Schlosserarbeiten fdm fair displays mandic GmbH Marko Mandic Bäumlinger Weg 70 D-88048 Friedrichshafen – Versicherungen Walter Frey Assekuranzmakler GmbH Olgastraße 4 D-88045 Friedrichshafen Frey, Walter Assekuranzmakler GmbH Tel. +49 (0) 75 41/39 90 59-11 Fax +49 (0) 75 41/39 90 59-19 [email protected] www.fd-m.com Bestellformular 22 Tel. + 49 (0) 75 41/30 07-17 Fax + 49 (0) 75 41/30 07-77 [email protected] Hanser, Elektro Bestellformular 2/2a Halle B3, B4 HBS GmbH a·tent·o Das Faltzelt. Hillebrand, Hugo Hummel Möbelverleih Bestellformular 12 bis 12g 28 – Beamer – Beleuchtung – Bühnenbau – Lautsprecheranlagen – Leinwand – Lichttechnik – Musikanlagen – Tontechnik – Traversen GRIMM-LIGHT’S Stefan Grimm Knellesberg 9 D-88074 Meckenbeuren Tel: +49 (0) 7542/66 06 Fax: +49 (0) 7542/95 29 95 Mobil: +49 (0) 171/75 13 588 [email protected] www.grimm-lights.de – Elektro-Geräte – Elektro-Installation – Elektro-Verleih Elektro Hanser GmbH Waggershauser Straße 14 88045 Friedrichshafen – faltbare Zeltsysteme – Displays – Faltwände – Expand-Produkte – Stehtische – Barhocker – Werbeschirme – Promotiontheken – Digitaldrucke HBS GmbH Im Eichwald 7 D-65599 Dornburg-Frickhofen – Geschirr-Spülmaschinen – Geschirr – Kaffeegeschirr Porzellan – Besteck – Gläser – Kühlschrank 500 ltr. Hillebrand, Hugo Grötzelstraße 66 D-88048 Friedrichshafen – Sitzmöbel – Tische und Stehtische – Büromöbel – Barmöbel – Kühl-/ Küchenmöbel – Geschirrspüler – Theken und Vitrinen – Loungemöbel – Standausstattung – Podeste – Flaschenkühlschränke – Gefrierschränke – Möbel / Mietmöbel GRIMM — LIGHT´S VERANSTALTUNGSTECHNIK TON - LICHT - BÜHNE - MESSE www.grimm-lights.de Tel. + 49 (0) 75 41/5 70 71 Fax + 49 (0) 75 41/5 70 72 Mobil: + 49 (0)1 71/3 73 51 37 und + 49 (0)1 77/7 21 51 48 [email protected] Tel. + 49 (0) 64 36/91 22 - 0 Fax + 49 (0) 64 36/91 22 - 99 [email protected] www.atento.de Tel. +49 (0) 75 41/68 81 Fax +49 (0) 75 41/58 37 74 Mobil +49 (0)1 71/6 39 03 38 [email protected] www.spuel-mobil.de Das Faltzelt. Spülmaschinen & Geschirr - Verleih www.spuel-mobil.de Hummel Möbelverleih GmbH Willy-Brandt-Allee 9 D-81829 München Tel. +49 (0) 89/94 92 49 30 Fax +49 (0) 89/94 92 49 33 www.hummel-mietmoebel.de [email protected] beim Messeaufbau Tel. +49 (0) 75 41-708 810 Ausgabe 11/2013 GRIMM-LIGHT’S Veranstaltungstechnik Dienstleister von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Firma Leistungsangebot Firma/Anschrift Jansen Event Möbel & Service GbR – Barmöbel – Mietmöbel – Sitzmöbel – Stehtische – Tische – Tischwäsche – Theken – Zeltverleih – Büromöbel Jansen Event - Möbel & Service Jan und Lars Jansen GbR Auf Herdenen 16 D-78052 Villingen-Schwenningen Tel. +49 (0) 77 21 40 54 00 - 0 Fax +49 (0) 77 21 40 54 00 - 40 [email protected] www.jansen-event.de KLINK-EBERHARD – Messegastronomie – Catering – Feste – Partyservice – Standverpflegung – Getränkeservice – Snacks – Fingerfood – Buffets aller Art KLINK-EBERHARD EVENT-GASTRONOMIE Zeppelinstraße 310 D-88048 Friedrichshafen – Hostessen – Servicepersonal – Standhilfen – Standpersonal – Übersetzer – Promotoren – Dolmetscher – Moderatoren – Cateringpersonal [LAKESIDE] PROMOTION Evita Erjavec Hoher Weg 44 D-88048 Friedrichshafen Tel: +49 (0) 0 75 44/50 68 66 6 Fax: +49 (0) 0 75 44/50 68 66 7 [email protected] www.lakeside-promotion.de LITECTO – Lichttechnik – Beschallung – Projektionstechnik – Multimedia-Video – Messestände – Bühnenbau – Service-Beratung – Vermietung-Verkauf – Rundumbetreuung LITECTO Hausmann & Hoffmann GmbH Veranstaltungstechnik Argonnenstraße 9 D-88250 Weingarten Tel. + 49 (0) 7 51/56 199 - 0 Fax + 49 (0) 7 51/56 199 - 79 [email protected] www.litecto.de Löffelholz – Hebebühnen – Arbeitsbühnen – Montagelift – LKW-Steiger, Allrad LKW-Steiger – Gelenkbühnen – Scherenbühnen – Raupen – Anhängerbühnen – Personen Arbeitslift – Abhängungen – Steiger – Auf- und Abhängungen von Bannern u. Fahnen etc. – Teleskop-Stapler Löffelholz Arbeitsbühnenverleih Ernst-Zimmermann-Straße 14 D-88045 Friedrichshafen – Messebau – Design – Mietstände – Systemstände – Fertigstände – Standbau – Mietmöbel – Theken – Traversen m2-messeservice Argen 40 D-88316 Isny Tel. +49 (0) 75 62/91 45 45-5 Fax +49 (0) 75 62/91 45 45-6 – Elektro-Geräte – Elektro-Installation – Elektro-Verleih Elektro Maier Andreas Maier Dornierstraße 6 D-88048 Friedrichshafen [LAKESIDE] PROMOTION Bestellformular 4/4a Abhängungen: Halle B1 - B5 m2-messeservice Maier, Elektro Ausgabe 11/2013 Bestellformular 2/2a Halle A4, A7 Tel. 0 75 45/93 67 77 Fax 0 75 45/93 67 78 [email protected] www.klink-eberhard.de Bistro Florenz, Bistro Mailand, Bistro Bregenz, Bistro Lindau, Bistro Mainau, Shop Foyer Ost, Freigelände West + Ost... als Messegastronomen liegt uns Ihr leibliches Wohl und das Ihrer Besucher am Herzen! Tel. +49 (0) 75 41/7 59 77 Fax +49 (0) 75 41/3 49 38 Mobil: +49 (0)1 71/6 27 40 95 [email protected] www.arbeitsbuehnen-loeffelholz.de [email protected] www.m2-messeservice.de Tel. +49 (0) 75 41/4 12 78 Fax +49 (0) 75 41/4 38 84 Mobil jun.: +49 (0)1 60/90 53 41 08 Mobil sen.: +49 (0)1 60/97 26 40 54 [email protected] www.elektro-maier-fn.de 29 Dienstleister von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Firma Leistungsangebot mateco GmbH – Arbeitsbü hnen – Scherenbü hnen – Anhängerbü hnen – Hebebü hnen – Montagelifte – LKW-Bü hnen – Steiger – Teleskop-Stapler Firma/Anschrift mateco GmbH Niederlassung Ravensburg Rautbrühl 11 D-88214 Ravensburg Tel. + 49 (0)7 51/7 69 24 35 - 0 Fax + 49 (0)7 51/7 69 24 35 - 11 [email protected] www.mateco.de www.facebook.com/matecogroup – Veranstaltungstechnik – Eventtechnik – Tontechnik – Multimedia – Audio-, PC-Technik – Videotechnik – Lichttechnik – Beleuchtung – Bühnenbau – Bühnenbeleuchtung – Anhänger-Bühnen – Musikanlagen – Lautsprecheranlagen – Beschallung – Notebooks – Beamer – Leinwand – Traversen Maurer Veranstaltungstechnik gmbH Kemmerlanger Straße 14 D-88250 Ravensburg max-image e. K. – Drucker – Messedisplays – Digitaldruck – Plakate max-image e. K. Hermann-Metzger-Straße 13 Gewerbegebiet Rohrbach D-88045 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/37 69 36 Fax +49 (0) 75 41/37 69 34 [email protected] Mayer, Blumenhaus – Pflanzen und Zubehör – Dekoration – Blumen – Mietpflanzen Mayer, Blumenhaus Hochstraße 71 D-88045 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/2 30 33 Fax +49 (0) 75 41/2 30 35 [email protected] www.blumen-mayer.de MBI-Messebau – Barmöbel – Beleuchtung – Design – Fertigstände – Flaschenkühlschränke – Küchen, -ausstattung – Lichttechnik – Mietstände – Mietmöbel MBI-Messebau GmbH Alte Bahnlinie 22 D-88299 Leutkirch – Messebau – Standbau – Mietstände – Systemstände – Fertigstände – Wände, Trennwände – Traversen – Blenden – Bodenbeläge – Teppiche – Grafik – Beschriftungen – Organisation von Messeauftritten – Digitaldrucke – Vitrinen – Theken – Kühlmöbel – Möbel / Mietmöbel mlg Messe- und Ladenbau Gesellschaft mbH Dr.-Ernst-Zimmermann-Allee 10 D-85757 Karlsfeld-München Bestellformulare 10-10c 11-11a 30 [email protected] www.maurer-veranstaltungstechnik.de Entfernung zum Messegelände nur: 14 km ! Tel. +49 (0) 75 67/98 60 Fax +49 (0) 75 67/9 86 20 [email protected] www.mbi-messebau.de MESSEBAU Tel. +49 (0) 81 31/6 69 98 - 0 Fax +49 (0) 81 31/6 69 98 - 10 [email protected] www.mlg-messebau.de Service-Telefon ab 1 Tag vor Messebeginn: Tel. +49 (0) 75 41/7 08-801 Ausgabe 11/2013 mlg Messe- und Ladenbau Tel. +49 (0) 7 51/76 87 90 97 Mobil: +49 (0)1 71/1 76 96 99 GmbH Maurer Veranstaltungstechnik GmbH Dienstleister von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Firma Leistungsangebot Firma/Anschrift My v.i.p. service – Sicherheitsdienst – Bewachung – Security – Standbewachungen – Hostessen – Fahrer/Fahrdienste – Shuttleservice – Chauffeurdienste – Standpersonal My v.i.p. service GmbH & Co. KG Michael May Neue Messe 3 D-88046 Friedrichshafen Ongherth Caravanvermietung – Caravanvermietung – Caravanservice – Caravanverkauf – Wohnwagenvermietung Ongherth Caravanvermietung Alte B311/1 D-88499 Riedlingen/Neufra Tel. + 49 (0) 73 71/12 94 14 organissimo – Abhängungen – Licht, Beleuchtung – Tontechnik – Lautsprecheranlagen – Video/Audio/PC – Bühnenbau – Veranstaltungstechnik – Event-Technik – Multimedia – Computer – Künstlervermittlung – Dolmetscher – Auf-/Abbaupersonal – Moderatoren – Organisation von Messeauftritten – Präsentationstechnik – Konferenztechnik – Simultantechnik organissimo GmbH Event-Marketing Hochwaldstraße 2 D-88677 Markdorf Bestellformular 14 + 19 Bestellformular 4/4a Abhängungen: Hallen A1 - A7 Foyer West Foyer Ost Übergang Ost Tel. +49 (0) 75 44/95 92-0 Fax +49 (0) 75 44/95 92-49 [email protected] www.organissimo.de Nur 10 Minuten von der Messe entfernt GmbH & Co. KG mobil: + 49 (0) 15 20/3 37 11 22 [email protected] Ihre kompetente Full-Service-Agentur in Sachen Events! Messen . Events . Licht . Ton . Video . Bühne Otto Kunstschmiede Bauschlosserei – Schlosserarbeiten – Schweißen – Bohren Kunstschmiede Bauschlosserei Eberhard Otto Ernst-Zimmermann-Straße 8 D-88045 Friedrichshafen Pfaff, Bruno – Transporte – Containerdienst – Entsorgungsfachbetrieb – Abfallentsorgung – Kies – Sand Pfaff GmbH, Bruno Hammerstatt 11-17 D-88048 Friedrichshafen Tel: + 49 (0) 75 41/58 33 33 Fax: + 49 (0) 75 41/58 33 32 mobil + 49 (0)1 77/58 33 33 3 Tel. +49 (0) 75 41/5 30 10 Fax +49 (0) 75 41/5 30 19 [email protected] plan & kopie – Messedisplays – Flyer – Beschriftungen – Design – Grafik – Standbeschriftung – Plakate – Kopien – Digitaldruck plan & kopie Franziskusplatz 1 D-88045 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/2 55 14 Fax +49 (0) 75 41/2 55 17 [email protected] www.plankopie-fn.de Schenker – Gabelstapler/Krane – Transporte – Zollabfertigung – Warenannahme – Lieferung zum Messestand – Lagerdienstleistungen – Leergutlager – Vollgutlager – Langzeitlager Schenker Deutschland AG Neue Messe 3 D-88046 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/ 2 51 00 Fax +49 (0) 75 41/2 25 95 [email protected] www.dbschenker.com Offizieller Partner der Messe FN Lager auf dem Messegelände – Gabelstapler und Autokrane Entladung/Montage – Transporte door to door zur Messe Friedrichshafen – Zollabfertigung temporär und definitiver Import – Warenannahme und Lieferung zum Messestand – Lagerdienstleistungen – Lagerung von Verpackungsmaterial (Leergutlager) – Lagerung von Werkzeug/Exponaten (Vollgutlager) – Auslieferungslager während der Messe (z.B. Prospekte, Werbemittel) – Langzeitlagerung zwischen den Veranstaltungen – Elektro-Geräte – Elektro-Installation – Elektro-Verleih Scherer GmbH, Elektro Eugenstraße 13 D-88045 Friedrichshafen [email protected] Tel. +49 (0) 75 41/2 10 49 Fax +49 (0) 75 41/3 33 56 Mobil: +49 (0)1 70/7 72 10 55 Mobil: +49 (0)1 71/4 91 22 60 Bestellformular 20 Scherer Elektro Bestellformular 2/2a Halle A3, B5, Foyer Ost Ausgabe 11/2013 Tel. +49 (0) 75 41/708 852 Fax +49 (0) 75 41/708 337 [email protected] www.my-vip-service.de 31 Dienstleister von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Firma Leistungsangebot Firma/Anschrift See-Events GbR – Veranstaltungstechnik – Tontechnik – Multimedia – Lichttechnik – Lautsprecheranlagen – Traversen – Mietstände – Aufbaupersonal – Discjockey See-Events GbR Enderle & Burgau Im Winkel 11 D-88048 Friedrichshafen seepresse – Eventfotografie & Doku – prof. Videoproduktion – Industrie, Werbefilme & TV-Beiträge, Kamera, Schnitt & dig.Vertonung – Standfotografie (digital, 16 Mio Pixel) – alles auf CD, DVD, DVCAM, HD XDCAM Tel. +49 (0) 1 78/80 78 261 [email protected] www.see-events.de seepresse Bernhard Wrobel Frickenwäsele 43 D-88090 Immenstaad mobil + 49 (0) 170/83 33 065 [email protected] www.seepresse.de Spägele, Blumen – Blumenschmuck – Leihpflanzen – kostenloser Lieferung – Rollrasen Spägele, Blumen Inhaber Ralf Briegel Ailinger Straße 54 - 56 D-88046 Friedrichshafen Stiftung Liebenau Landschaftsgärtnerei – Landschaftsgärtner – Kies – Pflanzen – Pflasterarbeiten – Rasen/Rollrasen – Sand – Wasserlandschaften Stiftung Liebenau Landschaftsgärtnerei Hangenstr. 4-8, D-88074 Meckenbeuren Sträter-Design GmbH Strauß GmbH Suttner & Michel Bestellformular 3/3a Tel. + 49 (0) 75 42/10-12 95 Fax + 49 (0) 75 42/10- 1114 [email protected] www.liebenauer-landleben.de Sträter-Design GmbH Tobelweg 30 D-88090 Immenstaad Tel. + 49 (0) 89/54 03 01 84 mobil + 49 (0) 171/5 51 82 80 [email protected] www.straeter-design.com – Landschaftsgärtner – Pflasterarbeiten – Wasserlandschaften – Dekorationen – Kies – Sand Adrian Strauß GmbH Fuhr- und Baggerbetrieb Wangener Straße 14/1 D-88099 Neukirch – Standinstallationen – Geräteverleih – Boiler – Küchenzeilen – Single-Küchen – Spülbecken (Verleih) – Sanitärinstallationen – Flaschnerarbeiten Suttner & Michel GmbH Herr Suttner Am Rohrbach 12/3 D-88045 Friedrichshafen – Konzeption – Mietmessestände – Planung/Gestaltung von Messeständen –Veranstaltungstechnik – Organisation von Messeauftritten – Standbau Tel. + 49 (0) 75 28/29 31 Fax + 49 (0) 75 28/26 04 [email protected] www.strauss-neukirch.de Tel. +49 (0) 75 41/5 35 79 Fax. +49 (0) 75 41/5 55 79 mobil +49 (0)1 71/3 86 67 80 [email protected] quadrat.sys Messebau Sensenweg 21 D-88046 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/2 45 00 Fax +49 (0) 75 41/2 50 00 [email protected] www.quadratsys.de Ausgabe 11/2013 sys (quadrat.sys) – Messebau – Standbau – Mietstände – Fertigstände – Veranstaltungstechnik – Event-Technik – Präsentationstechnik – Design – Multimedia mobil + 49 (0)1 73/3 58 55 25 Fax + 49 (0) 7 51/95 89 123 [email protected] / www.blumen-spaegele.de www.blumen-am-bodensee.de 32 Dienstleister von A bis Z = offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen Firma Leistungsangebot Firma/Anschrift Tolly’s Schaufensterfiguren GmbH – Dekofiguren – Dekorationen – Mannequins – Schaufensterpuppen – Displays – Messedisplays – Puppen Tolly‘s Schaufensterfiguren GmbH Schulstraße 27 D-80634 München MIETE 2.000 Tel. +49 (0) 89/16 11 11 Fax +49 (0) 89/16 33 33 SCHAUFENSTERFIGUREN [email protected] www.tollys.de WWW.TOLLYS.DE [email protected] Tel. +49 (0) 89 16 11 11 Fax +49 (0) 89 16 33 33 Tourist-Information Bestellformular 17 Tourist-Information Bahnhofsplatz 2 D-88045 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/30 01 - 13 Fax +49 (0) 75 41/7 25 88 [email protected] www.friedrichshafen.info Vögele Gärtnerei – Blumen – Dekorationen – Pflanzen Vögele Gärtnerei & Floristik Buchenstr. 24, D-88085 Langenargen Tel. + 49 (0) 75 43/23 01 Fax + 49 (0) 75 43/4 95 30 Volk Messebau – Messebau – Mietstände – Standbau – Systemstände – Trennwände – Wände – Theken – Mietmöbel – Bodenbeläge Volk GmbH Messebau Isenbachweg 5 D-88074 Meckenbeuren Tel. +49 (0) 75 42/2 08 61 Fax +49 (0) 75 42/34 48 mobil +49 (0)1 72-8 31 47 32 [email protected] www.messebau-volk.de FRIEDRICHSHAFEN Seeblick mit W Weitsicht eit sicht [email protected] www.blumen-voegele.de beim Messeaufbau: Tel. + 49 (0) 1 70/4 77 23 01 Zehrer Gastronomie – Catering – Partyservice – Standverpflegung – Catering-Personal – Getränkeservice – Kaffeemaschinen – Barmöbel – Biertischgarnituren – Geschirrverleih Zehrer Gastronomie GmbH Neue Messe 2 D-88046 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 0 Fax + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 3 [email protected] www.zehrer-partyservice.de Zeller Elektro – Elektro-Geräte – Elektro-Installation – Elektro-Verleih Zeller GmbH, Elektro Adelheidstraße 39 D-88046 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41/7 26 49 [email protected] Fax + 49 (0) 75 41/7 54 56 www.elektro-zeller.de Mobil + 49 (0)1 71/4 24 54 09 Mo - Mi 7.30 - 16 Uhr Do 7.30 - 17 Uhr Fr 7.30 - 15 Uhr Zollamt Friedrichshafen Messestraße 132 D-88046 Friedrichshafen in der Zeppelinhalle gegenüber Messegelände Tel. 0 75 41/3 88 78 30 Fax 0 75 41/3 88 78 59 Bestellformular 2/2a Halle B1, Freigelände West + Ost, B2 Zoll Ausgabe 11/2013 – Hotelreservierungsservice – Buchen Sie online: www.messe-fn.de unter: Anreise & Unterkunft Seit 1970 Partner der Messe Friedrichshafen. Besuchen Sie uns in unserem Messerestaurant West A1/1. OG oder in unseren Bistros „Konstanz“ und „Säntis“, im Messeshop Foyer West sowie im Freigelände West. Hotline: + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 90 33 35 Wir lassen Sie sitzen … Hummel ist Ihr erfahrener Spezialist für Mietmöbel, Eventausstattung und Zubehör. Wir sind seit mehr als 30 Jahren offizieller Partner der Messe Friedrichshafen. … und das perfekt! mel-mietm www.hum oebel.de Jetzt line auch on mieten! Hummel Mietmöbelverleih GmbH, Willy-Brandt-Allee 9, 81829 München, Fon 089 949 249 -30, Fax 089 949 249 -33 / Messeaufbau Friedrichshafen: 07541 70 88 10 ALLES, WAS GUT ISST! Bistro Florenz, Bistro Mailand, Shop Foyer Ost, Bistro Bregenz, Bistro Lindau, Bistro Mainau, Freigelände West und Ost... Als Messegastronomen liegt uns Ihr leibliches Wohl und das Ihrer Besucher am Herzen! Unsere besondere Stärke: Individuelles Catering rund um Ihren Messeauftritt und Ihr Special-Event. KLINK-EBERHARD EVENT-GASTRONOMIE Zeppelinstraße 306 88048 Friedrichshafen Telefon 0 75 45/93 67 77 Telefax 0 75 45/93 67 78 [email protected] Standverpflegung, Geschirrverleih, Snacks, Fingerfood, Leichtes, Herzhaftes, Regionales, Buffets aller Art und vieles mehr. Unsere Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt – umfassende Beratung und Betreuung, ein professioneller Service und eine perfekte Organisation gehören zu unserem Selbstverständnis als gastronomische Dienstleister. MESSEGASTRONOMIE · CATERING · FESTE · PARTYSERVICE 36 37 Besser ausstellen mit Profis Messe A+A Düsseldorf / Kunde TERRA Boots Messe Electronica München / Kunde RAFI Erfolg macht Spaß - ein guter Grund, nutzen Sie deshalb die Gelegenheit für Ihre persönliche Treffsicherheit. Profitieren Sie von unserer internationalen Erfahrung, Räume der Begegnung zu schaffen. Rundum-Betreuung, vom kleinen Messestand bis zum großen Individualstand. Messe Friedrichshafen Outdoor / Kunde CMP Alte Bahnlinie 22 88299 Leutkirch-Friesenhofen Fon: +49 (0) 75 67 / 9 86-0 Fax: +49 (0) 75 67 / 9 86-20 [email protected] [ www.mbi-messebau.de ] [ www.skalar-system.com ] www.novus-agentur.de Das System mit dem Dreh Skalar ist konsequent modular und universell. Austauschbare Module bieten maßgeschneiderte Lösungen bis ins kleinste Detail. Mit seinem umfangreichen Programm - von individuell gestaltbaren Trennwänden und Vitrinen in exklusiver Form und Farbe über Magic Frame Leuchtrahmen bis zu SlotWalls zum Einhängen von Produktpräsentern und Lamellen-Trennwänden - wird Skalar allen Ansprüchen in puncto Optik, Haptik und Funktionalität gerecht. 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Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 1a – Einzugsermächtigung für Kreditkarten Das Standpersonal ist verpflichtet, offene Rechnungen des Ausstellers während der Messe zu begleichen. Um das Kassieren durch Messepersonal oder/und Service-Firmen am Stand zu vermeiden, empfehlen wir, dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Buchhaltung der Messe Friedrichshafen zurückzusenden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung der Messe Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/708-454 oder Fax +49 (0) 75 41/708-24 54, E-mail: [email protected]. Hiermit erkläre ich mich mit der Abbuchung der folgenden Leistungen von meiner Kreditkarte einverstanden: Zulassungsrechnung der Messe Friedrichshafen GmbH vor der Veranstaltung (Beteiligungspreis inkl. AUMA-Gebühr, pauschale Strom- und Entsorgungsabschläge, Katalogeintrag etc.) Sämtliche kurz vor, während oder nach der Veranstaltung mit der Beteiligung an o.g. Veranstaltung entstehenden Nebenkosten der Messe Friedrichshafen GmbH (z.B. Parkplatz, Gastkarten, Stromverbrauch) und der Service-Firmen für die Gewerke Strominstallation (TF2), Wasserinstallation (TF3), Standreinigung (TF18) und Bodenbeläge (TF9). Bitte beachten Sie, dass die übrigen Dienstleister nicht an dem Inkassoverfahren teilnehmen und separate Rechnungen stellen (Abhängungen, Standbau, Wände, Mietmobiliar etc.) Wir weisen darauf hin, dass, wenn keine Position ausgewählt wurde, die Rechnungen beider Positionen (Beteiligungspreis + Nebenkosten) Ihrer Kreditkarte belastet werden. Einzug über Kreditkarte Kartennummer Prüffziffer* Euro/Mastercard Visa American Express Gültig bis Karteninhaber Adresse Ausgabe 11/2013 * Die Kartenprüfnummer befindet sich bei EUROCARD + VISA auf der Rückseite der Kreditkarte auf dem Unterschriftsfeld im Anschluss an die Kartennummer (3stelliger Code). Bei AMERICAN EXPRESS auf der Vorderseite der Kreditkarte rechts, oberhalb der Kartennummer (4stelliger Code). Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 45 1b1 Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftverfahren für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 1b – SEPA-Lastschriftverfahren Das Standpersonal ist verpflichtet, offene Rechnungen des Ausstellers während der Messe zu begleichen. Um das Kassieren durch Messepersonal oder/und Service-Firmen am Stand zu vermeiden, empfehlen wir, dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Buchhaltung der Messe Friedrichshafen zurückzusenden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung der Messe Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/708-454 oder Fax +49 (0) 75 41/708-24 54, E-mail: [email protected]. Hiermit ermächtige/n ich/wir die Messe Friedrichshafen GmbH, Gläubiger-Identifikationsnummer DE57ZZZ00000312835, folgende Rechnungen im Zusammenhang mit der Beteiligung unseres/meines Unternehmens an der o.g. Veranstaltung von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Messe Friedrichshafen GmbH gezogene Lastschrift einzulösen. Die offenen Rechnungen werden frühestens ab Fälligkeit Ihrem Konto belastet. Diese Einzugsermächtigung ist exklusiv für die o.g. Veranstaltung und gilt für folgende Leistungen der Messe Friedrichshafen GmbH und ihrer Service-Partner: Zulassungsrechnung vor der Veranstaltung (Beteiligungspreis inkl. AUMA-Gebühr, pauschale Strom- und Entsorgungsabschläge, Katalogeintrag etc.) Sämtliche kurz vor, während oder nach der Veranstaltung mit der Beteiligung an o.g. Veranstaltung entstehenden Nebenkosten der Messe Friedrichshafen GmbH (z.B. Parkplatz, Gastkarten, Stromverbrauch) und der Service-Firmen für die Gewerke Strominstallation (TF2), Wassersinstallation (TF3), Standreinigung (TF18) und Bodenbeläge (TF9). Bitte beachten Sie, dass die übrigen Dienstleister nicht an dem Inkassoverfahren teilnehmen und separate Rechnungen stellen (Abhängungen, Standbau, Wände, Mietmobiliar etc.) Kontoinhaber (Firma) Kontobevollmächtigte/r (Name) Adresse Das SEPA-Lastschriftverfahren kann nur für Bankkonten in Deutschland genutzt werden. Kreditinstitut (Name) Kreditinstitut (BIC) IBAN: DE __ __ /__ __ __ __ //__ __ __ __ //__ __ __ __ //__ __ __ __ //__ __ Ausgabe 11/2013 Hinweise: 1. Die für das Lastschriftverfahren nötige Referenznummer setzt sich aus der von Ihnen gebuchten Veranstaltung, Jahr und Ihrer Kundennummer zusammen (z.B. IBO2014/D10000). 2. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 45.1 Einzugsermächtigung Elektro-Standanschlussfür Kreditkarten 21 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 2 – Elektro-Standanschluss* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweils für Ihren Stand zuständige Fachbetrieb (siehe umseitiges DienstleisterVerzeichnis). Elektro-Standanschluss (Material mietweise) Stück 1) bis um Uhr Stromlos schalten am um Uhr Stück € Stück € Gesamt Anschluss-Art / Absicherung Wechselstromanschluss 230 V / bis 3 kW inkl. einer Schukosteckdose, Material, Montage/Demontage/FI-Test Drehstromanschluss 400 V / bis 7 kW inkl. CEE-Steckdose 16A, inkl. Material, Montage/Demontage/FI-Test Drehstromanschluss 400 V / bis 19 kW inkl. CEE-Steckdose 32A, inkl. Material, Montage/Demontage/FI-Test 94,–– 213,50 Drehstromanschluss 400 V / bis 34 kW inkl. CEE-Steckdose 63A, inkl. Material, Montage/Demontage 304,50 über 34 kW: weitere angeschlossene kW, je 9,70 1) Größere Licht- und Kraftinstallationen und Sonderwünsche werden nach Aufwand berechnet bzw. bei frühzeitiger Anfrage vorab kalkuliert. Drehstromzähler bis 32 Amp., Montage und Demontage 51,–– Drehstromzähler bis 63 Amp., Montage und Demontage 63,–– weitere Schukosteckdosen 15,–– Schalttafel / Verteiler Preis auf Anfrage Ausschalter / Hauptschalter Preis auf Anfrage Sonderarbeiten nach Aufwand / Stundensatz Preis auf Anfrage Kabel/TV-Anschluss (Material mietweise) Stück Kabel/TV-Einzelanschluss Sie benötigen einen digitalen DVB-C Receiver. Ausführung der Installationen Aussteller Schalttafel / Verteiler von Zähler von CEE Steckdosen, 400 V / 125 Amp., 80 kW 65,–– Strahler 150 oder 300 W, Halogen, incl. Zuleitung und Montage an der Standwand 40,–– 1) ohne Stromverbrauch Messebaufirma Hallen- _______________ elektriker Firmenname weitere CEE Steckdosen, 400 V / 32 Amp., 19 kW 50,–– 54,–– 94,–– Preise zzgl. MwSt. Installation auf dem Stand durch CEE Steckdosen, 400 V / 63 Amp., 34 kW € Stück € Gesamt Artikel 25,50 weitere CEE Steckdosen, 400 V / 16 Amp., 7 kW 36,–– je 15,–– Standerdung € Stück € Gesamt Artikel € Stück € Gesamt Artikel FI Messung mit Prüfprotokoll für ausstellereigene Anlagen 133,–– Elektro-Installationen (Material mietweise) Stück Anschluss am o o o o o o o o o Ab 8 kW ist ein Stromzähler erforderlich! Es werden generell nur amtlich geeichte Zähler als Ablese- und Berechnungsgrundlage für alle Installationen anerkannt. Auftraggeber (Rechnungsempfänger): Aussteller (siehe oben) Ausgabe 11/2013 Standbauer (nur möglich mit Einzugsermächtigung) Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr. Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte das gelbe Bestellformular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe. Firma Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die umseitigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für ElektroStandanschluss und Elektro-Installationen und die in o. g. Preise. PLZ/Ort Ort Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Datum Straße Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 47 Elektro-Standanschluss Elektro-Installationen 2 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 6. Zuleitungen, Schalttafeln, Zähler etc., die vom Vertragsunternehmen mietweise gestellt sind, bleiben dessen Eigentum. 1. Bestellungen für Elektro-Installationen sind bei der Messeleitung bis spätestens zu dem in der Aussteller-Service-Mappe genannten Anmeldeschlusstermin einzureichen. Alle Anträge müssen rechtsverbindlich unterzeichnet sein. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass das verwendete Material am Ende der Veranstaltung wieder vollzählig und unversehrt zur Demontage durch das Ver tragsunternehmen vorhanden ist bzw. in Empfang genommen werden kann. Fehlende Teile werden den Ausstellern zu Tagespreisen berechnet. 2. Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweilige für Ihren Stand zuständige Fachbetrieb (siehe Dienstleister-Verzeichnis). Die genannten Preise verstehen sich bei leihweiser Überlassung für Lieferung, Montage, Störungsservice, Demontage und Abholung zuzüglich MwSt. Die genannten Festpreise dürfen von dem Vertragsunternehmen nicht überschritten werden. Die Rechnungsstellung erfolgt von dem jeweiligen für Ihren Stand zuständigen Fachbetrieb bei Beginn der Messe und ist zur sofortigen Zahlung fällig. Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür erforderlichen Barmitteln auszustatten. Aus organisatorischen Gründen kann von dieser Bestimmung nicht abgesehen werden. Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. 3. Für die Bestellung eines Stromanschlusses ist der umseitige Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und Stand-Installations-Skizze sind spätestens zum angegebenen Termin beim Veranstalter einzureichen. Die Installationsfirma ist berechtigt, für Leistungen, die zum festgelegten Aufbaubeginn noch nicht bekannt sind oder aufgrund unvollständiger oder nicht verwertbarer Bestellangaben zu diesem Termin noch nicht begonnen werden können, einen Zuschlag von 10 % auf den Festpreis zu berechnen. (Ausgenommen Aussteller, die seitens der Messeleitung kurzfristig zugelassen wurden!) Tritt ein Aussteller zurück, so wird er voll mit den angefallenen Kosten belastet, sofern er nicht das Vertragsunternehmen mindestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich verständigt hat. 4. Anschluss nicht gemeldeter Geräte, insbesondere von Kochplatten und Heizöfen, berechtigt zur sofortigen Sperre des Anschlusses, um allen Ausstellern eine gleichmäßige Stromlieferung zu sichern. Für elektrische Anlagen, die wegen ihres hohen Anschlusswertes nicht aus dem Grundnetz versorgt werden können, sind Sonderanschlüsse (kostenpflichtig) notwendig. 5. Anlagen und Geräte müssen den Vorschriften des VDE und des örtlichen EVU entsprechen. Das Vertragsunternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch mangelhafte Stromleitungen und Geräte, an denen sie kein Eigentumsrecht besitzt, hervorgerufen werden. Elektro-Installation Bestellformular 2 – 2a 48 7. Anschlüsse von der bestehenden Ringleitung bis zum Stand dürfen nur vom Ver tragsunternehmen vorgenommen werden. Das Öffnen der Versorgungsschächte ist nur durch das Vertragsunternehmen gestattet. Diese Schächte müssen für den Fall einer Störung jederzeit zugänglich sein. 8. Das eigenmächtige Anschließen von Leitungen und Geräten an vorhandene Leitungen eines anderen Standes ist nicht gestattet und berechtigt das Vertragsunternehmen zur sofortigen Abtrennung des Anschlusses. Generell entscheidet jedoch die Messeleitung über entsprechende Maßnahmen. 9. Für die Folgen von Stromausfall, Spannungsschwankungen und Beschädigungen der Anlage sowie Störungen durch elektromagnetische Felder wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für mittelbare Schäden (Folgeschäden) und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen. Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht auszuschließen ist, wird die Haftung der Höhe nach auf den Vertragspreis begrenzt. 10. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung vorstehender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnwesen, ist für beide Teile Friedrichshafen. Stromverbrauch Der Stromverbrauch für die Messetage zzgl. 1/2 Aufbau- und 1/2 Abbautag wird von der MFN berechnet. Bis 7 kW kann der Stromverbrauch wahlweise über Stromzähler ** oder pauschaliert abgerechnet werden: bis bis 3 kW 7 kW € € 5,10 pro Tag 17,00 pro Tag Ab 8 kW ist ein geprüfter Stromzähler ** zwingend erforderlich, andernfalls wird der Stromverbrauch nach folgender Formel errechnet: angemeldete Gesamt-kW x 10 (Std./Tag)* = kW pro Tag x € je kW (Preis siehe Zulassung) * für den Auf- und Abbau wird je 1/2-Tag angesetzt. ** Sie haben die Möglichkeit den Stromzähler bei ihrem Hallenelektriker zu bestellen. – Elektro-Geräte – Elektro-Installation – Elektro-Verleih Halle A1, A2, Foyer West, Foyer A1, Messesee Elektro Brauchle & Partner GmbH Merkurstraße 3 88046 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41/5 10 20 Fax + 49 (0) 75 41/5 77 76 Mobil: 01 71/2 49 11 52 [email protected] Halle A3, B5 Foyer Ost Elektro Scherer GmbH Eugenstraße 13 88045 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41/2 10 49 Fax + 49 (0) 75 41/3 33 56 Mobil: + 49 (0) 1 71/4 91 22 60 Mobil: + 49 (0) 1 70/7 72 10 55 elektro-wolf-scherer @t-online.de Halle A4, A7 Elektro Maier Andreas Maier Dornierstraße 6 88048 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41/4 12 78 Fax + 49 (0) 75 41/4 38 84 Mobil: + 49 (0) 1 60/90 53 41 08 jun. Mobil: + 49 (0) 1 60/97 26 40 54 sen. [email protected] www.elektro-maier-fn.de Halle A5, A6 Bäzner Elektro GmbH Zeppelinstraße 278 88048 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41/95 07- 0 Fax + 49 (0) 75 41/95 07- 50 Mobil: + 49 (0) 1 70/9 98 41 51 [email protected] www.baezner-euronics.de Halle B1, B2 Freigelände West und Ost Elektro Zeller GmbH Adelheidstraße 39 88046 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41/7 26 49 Fax + 49 (0) 75 41/7 54 56 Mobil: + 49 (0) 1 71/4 24 54 09 andreas.zeller @elektro-zeller.de www.elektro-zeller.de Halle B3, B4 Elektro Hanser GmbH Waggershauser Straße 14 88045 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41/5 70 71 Fax + 49 (0) 75 41/5 70 72 Mobil: + 49 (0) 1 77/7 21 51 48 Mobil: + 49 (0) 1 71/3 73 51 37 [email protected] € gesamt 2a1 Einzugsermächtigung Skizze für Elektro-Installationen für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 2a – Skizze für Elektro-Installationen Bitte beachten! Standanschluss/Zählerkasten/ Verteiler Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den Ansprechpartner anzugeben. Standgröße: qm Brennstelle Standmaße: Front: m Wechselstrom-Steckdose Tiefe: m Drehstrom-Steckdose Je nach Standgröße können Sie Ihren Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100 einreichen. (Bitte ankreuzen) Standart: Reihenstand Bitte verwenden Sie in Ihrem Plan die nebenstehenden Symbole. Eckstand links Eckstand rechts Maßstab 1:50 jedes Quadrat = 0,25 Meter Kopfstand Maßstab 1:100 jedes Quadrat = 0,5 Meter Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Hallengänge bzw. Nachbarstände. 1 0,5 2 1 3 1,5 4 2 5 2,5 6 3 7 3,5 8 4 9 4,5 10 5 11 5,5 12 6 13 6,5 14 7 15 7,5 16 m M 1:100 8 m M 1:50 0 0 Blockstand Ausgabe 11/2013 Nachbarstand-Nr.: Nachbarstand-Nr.: M 1:100 M 1:50 10 m 5 9 4,5 8 4 7 3,5 6 3 5 2,5 4 2 3 1,5 2 1 1 0,5 Nachbarstand-Nr.: Ort Nachbarstand-Nr.: Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 49 Wasser-Standanschluss Einzugsermächtigung Wasser-Installationen für Kreditkarten 31 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 3 – Bestellung Wasser-Standanschluss Wasser-Installationen* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: Anschluss am bis um Uhr * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist Fa. Suttner & Michel GmbH, am Rohrbach 12/3, 88045 Friedrichshafen Tel. + 49 (0) 75 41-5 35 79, Fax +49 (0) 75 41-5 55 79 Wasser abstellen am ab Uhr Art Menge Einheit € je Einheit € gesamt Wasser-Standanschluss (Material mietweise) Wasser-Anschluss (1/2“ Zulauf, 50 mm Rücklauf) bis zu 5 m Länge einschließlich Absperrventil 1/2“ pauschal Zusätzliche Rohrlänge Zuleitung pro m 7,70 Zusätzliche Rohrlänge Rücklauf pro m 9,70 Spültisch mit Kaltwasser (inkl. Abfluss) je St. 59,–– Spültisch mit Kalt-/Warmwasser und Elektrospeicher je St. 113,–– 180,–– Material mietweise Dienstleistungen (Anschluss bereitgestellter Einrichtungen) Anschluss Spültisch, Ausgussbecken, Theken, Spülmaschine oder Kaffeemaschine je St. pauschal 32,–– Wasser- und Abwassergebühr wird von der Messe in Rechnung gestellt (4,50 €/Tag) Gesamtpreis € Wasser-Standanschluss ist nur möglich, wenn mit der Bestellung eine Lageskizze für die Installation eingereicht wird! Bitte Formular 3a ausfüllen. zzgl. MwSt. Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr. Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte das gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe. Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die umseitigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Wasseranschluss und die hier genannten Preise. Endbetrag € Auftraggeber (Rechnungsempfänger): Aussteller (siehe oben) Standbauer (nur möglich mit Einzugsermächtigung) Firma Straße Ausgabe 11/2013 PLZ/Ort Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 51 3 Wasser-Standanschluss Wasser-Installationen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1. Bestellungen für Wasser-Standanschluss und Wasser-Installationen sind bei der Messeleitung bis spätestens zu dem in der Aussteller-Servicemappe genannten Anmeldeschlusstermin einzureichen. Alle Anträge müssen rechtsverbindlich unterzeichnet sein. 2. Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweilige für Ihren Stand zuständige Fachbetrieb (siehe Dienstleister-Verzeichnis). Die genannten Preise verstehen sich bei leihweiser Überlassung für Lieferung, Montage, Störungsservice, Demontage und Abholung zuzüglich MwSt. Die genannten Festpreise dürfen von dem Vertragsunternehmen nicht überschritten werden. Für Aufträge, die später als 14 Tage vor Aufbaubeginn erteilt werden, wird ein Aufschlag von 10% erhoben, wobei die Ausstellungsleitung keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgerechte Erledigung geben kann. Die Rechnungsstellung erfolgt von dem jeweiligen für Ihren Stand zuständigen Fachbetrieb bei Beginn der Messe und ist zur sofortigen Zahlung fällig. Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür erforderlichen Barmitteln auszustatten. Aus organisatorischen Gründen kann von dieser Bestimmung nicht abgesehen werden. Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. 3. Eigenmächtiges Anschließen an die bauseits vorhandenen Anschlüsse durch den Aussteller sind nicht erlaubt. Er haftet generell für daraus entstehende Schäden sowie für die anfallenden Kosten für den unverzüglichen Abbau durch den „messebeauftragten“ Installateur. 4. Wasser liefern ausschließlich die Technischen Werke Friedrichshafen. Die Lieferbedingungen der TWF bilden demzufolge einen rechtsverbindlichen und ergänzenden Bestandteil der Anschlussbedingungen der Messe. Für Wasserausfall infolge höherer Gewalt oder sonstiger von der Messeleitung nicht zu vertretender Umstände haftet die Messe nicht. Für den Wasserdruck wird keine Haftung übernommen. 5. Es ist möglich, dass der Wasseranschluss nicht an der von Ihnen gewünschten Stelle im Fußboden liegt. Da eine Beschädigung des Hallenbodens nicht erlaubt ist, müssen Sie u.U. mit einer Verlegung der Wasserleitungen auf dem Fußboden vor oder innerhalb Ihres Standes rechnen. Liegt die nächste Wasseranschlussstelle für den Nachbarstand auf Ihrer Standfläche, so haben Sie den Anschluss der Leitung und die Leitungsführung zu dulden. Das gleiche gilt für den Anschluss der Abwasserleitung. Aus einer solchen Baulast, die zur ordnungsgemäßen Versorgung eines Ausstellungsstandes dient, können keinerlei Regressansprüche an die Veranstalter abgeleitet werden. Die Kosten für eine Abdeckung der Leitung durch Holzpodest hat der Anschlussinhaber zu tragen. 6. Jeder Wasseranschluss muss einen Wasserablauf sowie einen vorgeschriebenen Geruchsverschluss aufweisen. 7. Das Installationsmaterial wird mietweise zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum der Vertragsfirma. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass das verwendete Material am Schluss der Veranstaltung wieder vollzählig und unversehrt zur Demontage durch das Vertragsunternehmen vorhanden ist bzw. in Empfang genommen werden kann. Fehlende Teile werden den Ausstellern zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. 8. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung vorstehender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnwesen, ist für beide Teile Friedrichshafen. 52 3a1 Einzugsermächtigung Skizze für Wasser-Installationen für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 3a – Skizze für Wasser-Installationen Bitte beachten! Standgröße: qm Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den Ansprechpartner anzugeben. Standmaße: Front: m Tiefe: m Standart: Reihenstand Bitte die Lage des Wasseranschlusses deutlich kennzeichnen und vermaßen. Eckstand links Je nach Standgröße können Sie Ihren Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100 einreichen. (Bitte ankreuzen) Eckstand rechts Maßstab 1:50 jedes Quadrat = 0,25 Meter Kopfstand Maßstab 1:100 jedes Quadrat = 0,5 Meter Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Hallengänge bzw. Nachbarstände. 1 0,5 2 1 3 1,5 4 2 5 2,5 6 3 7 3,5 8 4 9 4,5 10 5 11 5,5 12 6 13 6,5 14 7 15 7,5 16 m M 1:100 8 m M 1:50 0 0 Blockstand Nachbarstand-Nr.: Nachbarstand-Nr.: M 1:100 M 1:50 Ausgabe 11/2013 10 m 5 9 4,5 8 4 7 3,5 6 3 5 2,5 4 2 3 1,5 2 1 1 0,5 Nachbarstand-Nr.: Ort Nachbarstand-Nr.: Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 53 Einzugsermächtigung Abhängungen für Kreditkarten 41 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 4 – Bestellung Abhängungen* * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweilige für Ihren Stand zuständige Fachbetrieb (siehe umseitiges Dienstleister-Verzeichnis). Gewünschte Termine zur Nutzung der Hängepunkte: Aufbau am bis um Uhr Abbau am ab Uhr Art Stück € Stück Abhängungen (bitte beachten Sie auch den Punkt „Hinweise“) € gesamt 109,–– Findet nur Anwendung, wenn der Befestigungspunkt lotrecht unterhalb des vorgegebenen Abhängepunktes ist. (Halle A1– A7, Foyer West/Ost, Übergang Ost: Fa. Organissimo; Halle B1– B5: Fa. Löffelholz) zzgl. MwSt. Endbetrag € Wir bitten um ein Angebot für das Auf- und Abhängen von Bannern, Fahnen, Traversen etc. Hinweis Die max. zulässige Belastung liegt je nach Halle/Standort zwischen 40 kg und 250 kg. Zu Ihrer Bestellung erhalten Sie ein Angebot, das die max. Belastung für Ihre Hängepunkte ausweist. Liegt der bestellte Befestigungspunkt nicht lotrecht unterhalb eines Deckenabhängepunktes, wird der Befestigungspunkt durch Verbindung von zwei oder drei Abhängepunkten konstruiert. In den Ausführungsbestimmungen (s. Rückseite) finden Sie hierzu Berechnungsbeispiele. Veranstaltungstechnik (über Fa. Organissimo: z. B. Licht, Ton, Video) Wir bitten um Rückruf und ein Beratungsgespräch Wir bitten um ein Angebot gemäß beigefügter Skizze bzw. Standbaupläne Arbeitsbühnenverleih für Standbauarbeiten (für alle Hallen) können über die von Messe Friedrichshafen zugelassenen Dienstleister Löffelholz oder mateco GmbH angemietet werden (s. Dienstleister von A-Z) Wir bitten um Rückruf und ein Beratungsgespräch Bitte beachten Sie die umseitigen Ausführungsbestimmungen und Sicherheitsvorschriften! Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr. Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte das gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe. Auftraggeber (Rechnungsempfänger): Aussteller (siehe oben) Standbauer Firma Ausgabe 11/2013 Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die umseitigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie erteilen den Auftrag zur Herstellung der gewünschten Einrichtungen an die von der Ausstellungsleitung zugelassenen Fachbetriebe. Ort Datum Straße PLZ/Ort Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 55 4 Abhängungen Ausführungsbestimmungen und Sicherheitsvorschriften Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1. Ihre Bestellungen für Abhängungen etc. müssen rechtsverbindlich vom Rechnungsempfänger unterzeichnet sein. A. Sicherheit 1. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig: – Abhängungen von Standbauteilen – Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder Exponate müssen selbständig sicher stehen) – Abgehängte Konstruktionen mit einer starren Verbindung zum Hallenboden 2. Die Abhängekonstruktionen dürfen grundsätzlich nur von den zuständigen Servicepartnern der Messe Friedrichshafen geändert werden. Seilendverbindungen zur Lastaufnahme müssen der DIN 56921-11 entsprechen. Seilendverbindungen zur Lastaufnahme die mit Drahtseilklemmen ausgeführt sind dürfen nicht verwendet werden. Bei der Anbringung abzuhängender Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Im Besonderen sind dies: – BGV A1 (Allgemeinen Vorschriften, BGV C1 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung) – BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte) und gegebenenfalls die – Versammlungsstättenverordung (VstättVo). 2. Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweilige für Ihren Stand zuständige Fachbetrieb (siehe Dienstleister-Verzeichnis). Die genannten Preise verstehen sich bei leihweiser Überlassung für Lieferung, Montage, Demontage und Abholung zuzüglich MwSt. Die genannten Festpreise für Abhängungen dürfen von den Vertragsunternehmen nicht überschritten werden. Die Rechnungsstellung erfolgt von dem jeweiligen für Ihren Stand zuständigen Fachbetrieb bei Beginn der Messe und ist zur sofortigen Zahlung fällig. Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür erforderlichen Barmitteln auszustatten. Aus organisatorischen Gründen kann von dieser Bestimmung nicht abgesehen werden. Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. 3. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung der vorstehenden Ausführungsbestimmungen und Sicherheitsvorschriften bzw. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnwesen, ist für beide Teile Tettnang. B. Technische Details, wichtige Informationen 1. Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, ein Befestigungspunkt an der gewünschten Position oberhalb der Standfläche und innerhalb der Standgrenzen durch die Messe Friedrichshafen zur Verfügung gestellt. Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Bereich der Standfläche befinden. Die Messe Friedrichshafen prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Realisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte. 2. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die zuständigen Vertragsfirmen der Messe Friedrichshafen ausgeführt. 3. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann mit maximal 250 kg lotrecht belastet werden. Liegt der bestellte Befestigungspunkt nicht lotrecht unterhalb eines Abhängepunktes, wird der Befestigungspunkt durch Verbindung von zwei oder drei Abhängepunkte konstruiert (siehe Traversentechnik). – – Abhängungen, Bestellformular 4 – 4a Dienstleister Halle A1 – A7 Foyer West + Ost Übergang Ost organissimo Hochwaldstraße 2 88677 Markdorf Tel. +49 (0) 75 44/95 92-0 Fax +49 (0) 75 44/95 92-49 [email protected] Halle B1 – B5 Löffelholz Ernst-ZimmermannStraße 14 88045 Friedrichshafen Tel. +49 (0) 75 41/7 59 77 Fax +49 (0) 75 41/3 49 38 Mobil: 01 71/6 27 40 95 [email protected] Ende jedes Befestigungspunktes (Übergabepunkt) ist ein Schäkel oder O-Ring. Zur Abhängung werden Stahlseile mit einem Querschnitt von 8 mm verwendet. Diese Konstruktion ist Eigentum der Messe Friedrichshafen und steht dem Aussteller nur mietweise zur Verfügung. Beschädigtes Material wird dem Aussteller in Rechnung gestellt. 4. Das Befestigen der abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer etc.) an den Abhängungen obliegt dem Aussteller oder dessen Messebauer. Berechnungsbeispiele für konstruierte (gepridlte) Abhängepunkte = = = = = 109,– € 109,– € 109,– € 109,– € 109,– € Befestigungsmaterial sowie Hebemittel zur Anbringung der abzuhängenden Gegenstände ist nicht in der Leistung enthalten, kann jedoch bei Bedarf bei der Messe Friedrichshafen angemietet werden. a) Seil an einer Abhängeöse b) 2 Seile an 1 Abhängeöse c) 2 Seile an 2 Abhängeösen d) 3 Seile an 2 Abhängeösen e) 4 Seile an 3 Abhängeösen 5. Der Elektro-Hauptanschluss für Beleuchtung etc. ist separat über das Bestellformular 2 zu bestellen. An jedem Abhängepunkt ist ein Seil im Preis enthalten. Jedes weitere Seil zählt als Halbes. x x x x 1,5 2 3 3,5 C. Erforderliche Planunterlagen, Bestellfrist 1. Für die Bearbeitung der Bestellung sind Planskizzen der Seitenansichten und des Grundrisses der Standfläche mit der Projektion der Befestigungspunke einzureichen (Maßstab 1:100 bzw. 1:200). Das Gesamtgewicht der abzuhängenden Konstruktion und die Gewichtsbelastung der einzelnen Abhängepunkte, die Entfernung der Befestigungspunkte zu den Standgrenzen und deren Höhe über dem Hallenboden ist gleichfalls in die Pläne einzutragen. Eine Höhe über 6 m ist genehmigungspflichtig und nur mit Zustimmung der Projektleitung möglich. Werden keine Höhenangaben zu den benötigten Befestigungspunkten schriftlich mitgeteilt, so werden die Befestigungspunkte in einer Höhe von 6 m über Hallenboden installiert. a) b) 2. Die Bestellung mit vollständigen Planunterlagen ist spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbautermin einzureichen. Bei verspätet eingereichten Bestellungen/Planunterlagen kann keine Gewähr für die Bereitstellung der Abhängung übernommen werden. Ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein Verspätungszuschlag von 50% berechnet. 3. Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien (Punkt 4.7.5) zur Aussteller-Servicemappe. e) 56 c) d) 4a1 Einzugsermächtigung Skizze für Abhängungen für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 4a – Skizze für Abhängungen Bitte beachten! Standgröße: qm Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den Ansprechpartner anzugeben. Standmaße: Front: m Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Hallengänge bzw. Nachbarstände. Tiefe: m Reihenstand Eckstand links Je nach Standgröße können Sie Ihren Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100 einreichen. (Bitte ankreuzen) Bitte die Abhängepunkte deutlich angeben und vermaßen. Verwenden Sie in Ihrem Plan das nachstehende Symbol. Eckstand rechts Maßstab 1:50 jedes Quadrat = 0,25 Meter Kopfstand Abhängepunkte mit Gewichtsangabe Abhängepunkte in Standart: Maßstab 1:100 jedes Quadrat = 0,5 Meter m Höhe Blockstand Gesamtgewicht der Konstruktion 1 0,5 2 1 3 1,5 4 2 5 2,5 6 3 7 3,5 8 4 9 4,5 10 5 11 5,5 12 6 13 6,5 14 7 15 7,5 16 m M 1:100 8 m M 1:50 0 0 kg Nachbarstand-Nr.: Nachbarstand-Nr.: M 1:100 M 1:50 Ausgabe 11/2013 10 m 5 9 4,5 8 4 7 3,5 6 3 5 2,5 4 2 3 1,5 2 1 1 0,5 Nachbarstand-Nr.: Ort Nachbarstand-Nr.: Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 57 Druckluft-Standanschluss Einzugsermächtigung für Kreditkarten Druckluft-Installationen 51 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -335 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 5 – Bestellung Druckluft-Standanschluss* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung Auftragnehmer. Einrichtung am bis um Uhr Demontage am ab Uhr Art Menge Einheit Druckluftanschluss-Pauschale mit Zuleitung bis zum Stand (incl. Luftleistung bis zu 300 l/min.) pauschal l/min. zusätzliche Luftleistung Luftleistung über die Pauschale von 300 l/min. hinaus je angefangene 100 l/min. € je Einheit € gesamt 340,–– 50,–– Gesamtpreis € zzgl. MwSt. Endbetrag € Dienstleistungen, Sonderinstallationen Wir stehen Ihnen, im Rahmen der technischen Richtlinien, auch für Sonderwünsche zur Verfügung: Monteurstunden (pro angefangene Stunde) € 50,–– Materialkosten auf Nachweis Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Druckluftanschluss ist nur möglich, wenn mit der Bestellung eine Lageskizze (5a) für die Installation eingereicht wird! Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr. Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte das gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe. Druckluft-Standanschlüsse und evtl. Dienstleistungen werden vom Personal der Messe ausgeführt. Die Leistungen werden durch die Messe Friedrichshafen GmbH in Rechnung gestellt. Ausgabe 11/2013 Die genannten Preise verstehen sich bei leihweiser Überlassung für Lieferung, Montage, Störungsservice, Demontage und Abholung zuzüglich MwSt. Ort Datum Für Aufträge, die später als 14 Tage vor Aufbaubeginn erteilt werden, wird ein Aufschlag von 10% erhoben, wobei die Ausstellungsleitung keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgerechte Erledigung geben kann. Bei Stornierung eines Auftrags werden Stornogebühren erhoben: Bis 14 Tage vor Aufbaubeginn Bis 7 Tage vor Aufbaubeginn Unter 7 Tagen vor Aufbaubeginn 25% des Auftragswertes 50% des Auftragswertes 100% des Auftragswertes Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die hier aufgeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und Preise. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnwesen, ist für beide Teile Tettnang. Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 59 5a1 Einzugsermächtigung Skizze für Druckluftanschluss für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -335 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 5a – Skizze für Druckluftanschluss Bitte beachten! Standgröße: qm Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den Ansprechpartner anzugeben. Standmaße: Front: m Bitte die Lage der Druckluftanschlüsse deutlich kennzeichnen und vermaßen. Tiefe: m Standart: Reihenstand Eckstand links Je nach Standgröße können Sie Ihren Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100 einreichen. (Bitte ankreuzen) Eckstand rechts Maßstab 1:50 jedes Quadrat = 0,25 Meter Kopfstand Maßstab 1:100 jedes Quadrat = 0,5 Meter Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Hallengänge bzw. Nachbarstände. 1 0,5 2 1 3 1,5 4 2 5 2,5 6 3 7 3,5 8 4 9 4,5 10 5 11 5,5 12 6 13 6,5 14 7 15 7,5 16 m M 1:100 8 m M 1:50 0 0 Blockstand Nachbarstand-Nr.: Nachbarstand-Nr.: M 1:100 M 1:50 Ausgabe 11/2013 10 m 5 9 4,5 8 4 7 3,5 6 3 5 2,5 4 2 3 1,5 2 1 1 0,5 Nachbarstand-Nr.: Ort Nachbarstand-Nr.: Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 61 Einzugsermächtigung Telefon für Kreditkarten 61 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 6 – Bestellung Telefon-Standanschluss und Endgeräte Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung Auftragnehmer. Die ausführende Firma ist die Deutsche Telekom Technischer Service GmbH, Field Service Südwest Solution T 10 (FS S S T10), Friedrichstr. 29/1, 88045 Friedrichshafen. Bei Rückfragen zum Auftrag: Telefon +49 (0) 711/ 999-18 48 Telefax +49 (0) 391/ 5 80 11 26 72 bis um Uhr Demontage am ab Uhr Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung bzw. Demontage nur werktags, außer Samstag, erfolgen kann. Für technische Fragen während der Messe, inkl. Auf- und Abbauzeiten: Tel. +49 (0) 7541/599-315 Was wollen Sie anschließen? Nr. Einrichtung am Telefon Fax PC Endgerät analog Telecash analog Endgerät ISDN Telecash ISDN Artikel Anzahl Einzelpreis € Gesamtpreis € 1 Telefon-Standanschlüsse 1.1 Euro-ISDN Komfortanschluss 1.2 Telefonanschluss analog 1.3.1 T-DSL Anschluss 6000 * 1.3.2 T-DSL Anschluss 16000 * 1.3.3 T-DSL Anschluss 25000 * 1.4 Internetzugang Tageskennung von bis 1.5 Einzelverbindungsnachweis 1.6 Tarifeinheit * Wenn kein eigener Internetprovider und T-DSL Modem vorhanden sind, muss Pos. 1.4 und 2.4 mitbestellt werden. 2 Endgeräte 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Anzahl Telefon analog Telefon ISDN Telefaxgerät T-DSL Router Schnurlos-Telefon Bring- und Holservice 1. Gerät inkl. Inbetriebnahme für jedes weitere Gerät Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten Sie, dass - es nicht möglich ist, Wählverbindungen über einen anderen Verbindungsnetzbetreiber, als den offiziellen Vertragspartner, Deutsche Telekom AG, aufzubauen; - die Freischaltung der Anschlüsse erst nach dem "Check in" beim Telekom Schalter im Foyer West erfolgt. Zahlungsbedingungen siehe Rückseite. 196,00 169,00 279,00 349,00 395,00 Tage 16,00 15,00 0,12 Miete € Verlust € 24,00 44,00 92,00 74,00 58,00 48,00 19,00 50,00 100,00 200,00 100,00 100,00 Gesamtpreis € Autraggeber (Rechnungsempfänger): Aussteller (siehe oben) Standbauer: Firma Straße Ausgabe 11/2013 PLZ/Ort Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 63 6 Telefon Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Für Aufträge, die später als 3 Tage vor Messebeginn erteilt werden, wird ein Expresszuschlag von 112 € erhoben, wobei die Ausstellungsleitung keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgerechte Erledigung geben kann. Bei Stornierung eines Auftrages werden Stornogebühren erhoben, und zwar bei Stornierung nach 3 Wochen vor der Messe 50 €, Stornierung nach Aufbaubeginn 100 % des Auftragswertes. Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie erteilen den Auftrag zur Herstellung der gewünschten Einrichtungen an die von der Ausstellungsleitung zugelassenen Fachbetriebe. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnwesen, ist für beide Teile Tettnang. 64 6a1 Einzugsermächtigung Skizze für Telefonanschluss für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 6a – Skizze für Telefonanschluss Bitte beachten! Standgröße: qm Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den Ansprechpartner anzugeben. Standmaße: Front: m Bitte die Lage der Telefonanschlüsse deutlich kennzeichnen und vermaßen. Tiefe: m Standart: Reihenstand Eckstand links Je nach Standgröße können Sie Ihren Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100 einreichen. (Bitte ankreuzen) Eckstand rechts Maßstab 1:50 jedes Quadrat = 0,25 Meter Kopfstand Maßstab 1:100 jedes Quadrat = 0,5 Meter Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Hallengänge bzw. Nachbarstände. 1 0,5 2 1 3 1,5 4 2 5 2,5 6 3 7 3,5 8 4 9 4,5 10 5 11 5,5 12 6 13 6,5 14 7 15 7,5 16 m M 1:100 8 m M 1:50 0 0 Blockstand Nachbarstand-Nr.: Nachbarstand-Nr.: M 1:100 M 1:50 Ausgabe 11/2013 10 m 5 9 4,5 8 4 7 3,5 6 3 5 2,5 4 2 3 1,5 2 1 1 0,5 Nachbarstand-Nr.: Ort Nachbarstand-Nr.: Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 65 Einzugsermächtigung Parkplätze für Kreditkarten 71 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 7 – Bestellung Parkplätze Parkplatzreservierung gilt für die gesamte Veranstaltungszeit, nicht für Auf- und Abbau! Die Parkplatz-Bestellung sollte spätestens 4 Wochen vor Ausstellungs-/Messebeginn erfolgen! Art der Fahrzeuge Abmessungen Länge m Breite m PKW-Parkplatz im Gelände (max. 5 m Länge) 8,40 (max. 5 m Länge) 8,40 (max. 5 m Länge) kostenlos PKW-Kleinanhänger (als Lager) im Gelände PKW-Parkplatz (P West und P Ost) Anzahl Fahrzeuge je Fahrzeug €/ pro Tag netto im Gelände mx Abmessung inkl. Deichsel (Abstellung außerhalb Messegelände möglich. Anfrage Projektleitung) m 12,60 Lebensmittel-Kühlwagen (als Lager) m 12,60 LKW-Stellplatz (als Lager) im Gelände Abmessung inkl. Deichsel Elektroanschluss bitte mit Bestellformular 2 anmelden. Art der Fahrzeuge mx Anzahl Fahrzeuge von Stellplatz für Reisemobil bis Tage je Fahrzeug €/ pro Tag netto 12,60 Wohnmobil-Abstellplatz P Ost 2 Stellplatz für Caravan (inkl. Zugfahrzeug) 12,60 Wohnmobil-Abstellplatz P Ost 2 Da im Messegelände selbst nur eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung steht, bitten wir Sie, Ihren Bedarf gering zu halten und auf unsere Parkplätze West und Ost im Nahbereich der Messe auszuweichen. Die Nutzung der Parkplätze gilt nur für die Dauer der Veranstaltung. Die Parkberechtigung ist sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Abholung der Parkscheine in der Messeverwaltung bis Veranstaltungsbeginn 10.00 Uhr - gegen Bar- bzw. Kreditkartenzahlung. Nicht abgeholte Ausweise werden anderweitig vergeben. Für die Nutzung gelten die Technischen Richtlinien, hier insbesonders: Dachlawinen Bei Gefahr von Dachlawinen (Wintermonate) werden die Innenhöfe für den Verkehr gesperrt. Ein Anrecht auf einen Ersatzparkplatz in unmittelbarer Geländenähe besteht nicht. Es erfolgt keine Kostenerstattung. Verkehrsordnung Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln ausnahmslos zu beachten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals der Messe Friedrichshafen ist unbedingt Folge zu leisten, und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht, gegen Hinterlegung einer Kaution, Einfahrt nur für Lieferfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind schnellstens zu entladen und umgehend vom Messegelände zu entfernen. PKWs sind nach dem Entladen auf den ausgewiesenen Parkflächen abzustellen. Ausnahmeregelungen behält sich die Messe Friedrichshafen vor. Nachlieferungen während der Veranstaltungslaufzeit sind gegen Hinterlegung einer Kaution möglich. Während der Veranstaltungslaufzeit ist das Parken auf dem Messegelände und auf den Parkplätzen, nach vorheriger Bestellung eines Parkplatzes, gebührenpflichtig (siehe oben). Das Übernachten im Messegelände ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon ist der eigens dafür bestimmte Wohnmobil-Abstellplatz auf dem P Ost 2. Ausgabe 11/2013 Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung - StVO. Die im Messegelände und auf den Parkplätzen zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 67 Einzugsermächtigung Abfallentsorgung für Kreditkarten 81 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Auftraggeber (Rechnungsempfänger): Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -335 Aussteller (siehe oben) Standbauer Bestellung 1-fach einreichen Firma Nr. 8 – Bestellung Abfallentsorgung Straße Die Entsorgung der uns überlassenen Abfälle darf nur durch ein von der Messe FN GmbH autorisiertes Unternehmen erfolgen! PLZ/Ort Ansprechpartner Telefon/Mobil I. Bestellung zur Abfallentsorgung Sie dürfen während der Veranstaltung bis insgesamt max. 80 l pro Tag (getrennt nach Papier, Kunststoffe und Restabfall) und einmalig spätestens am ersten Messetag die Teppichabdeckfolien kostenfrei entsorgen. Für darüber hinausgehende Mengen während der Veranstaltung und während der Auf- und Abbauzeit ist eine Entsorgung des sortierten Abfalls mit diesem Formblatt anzufragen. ACHTUNG! Nicht angemeldete Abfälle, die nach der vorgegebenen Auf-/Abbauzeit oder während der Veranstaltung ohne Anmeldung auf dem Gelände der Messe FN verbleiben, werden verfolgt und neben einer erhöhten Entsorgungsgebühr mit einer Verwaltungsgebühr von 60,00 € nachberechnet. Klebebänder oder Klebebandreste bzw. Bodenbeläge die nicht rückstandsfrei entfernt werden können und die nach der vorgegebenen Abbauzeit auf dem Hallenboden verbleiben, werden kostenpflichtig entfernt und dem Verursacher in Rechnung gestellt. Für nicht sortenrein befüllte Wertstoffbehälter bzw. Abfallsäcke wird jeweils der Höchstsatz berechnet! Die Einbringung und Entsorgung von Sonderabfällen jeglicher Art auf das Gelände der Messe FN ist verboten. II. Abfallentsorgung während der Auf- und Abbauzeit Für die bei der Montage und Demontage Ihres Messestandes anfallenden Abfälle und Reststoffe sind Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften als Verursacher verpflichtet, für die sachgerechte Beseitigung Sorge zu tragen (Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 27.09.1994, BGB/I, S. 2705). Die Messe FN bietet Ihnen für die Überlassung der Abfälle an die Messe FN auf Anfrage die umweltgerechte Entsorgung durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen an. Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung und Beseitigung obliegt allein der Messe FN bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern. III. Abfallentsorgung während der Veranstaltung Sie können bis zu insgesamt max. 80 l (entspricht einem handelsüblichen Abfallsack) sortierte Abfälle (Papier, Kunststoffe, Restabfall) gut sichtbar für das von der Messe FN beauftragte Reinigungsunternehmen abends auf den Hallengang am Stand bereitstellen. Für größere Mengen holen Sie bitte unter Angabe der Abfallart/Menge ein Angebot ein: per Fax unter +49 (0) 7541/708-335 oder schriftlich an: Messe Friedrichshafen GmbH, Abteilung Technik, Postfach 20 80, 88010 Friedrichshafen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei evtl. Containerbestellungen während der Veranstaltung zusätzlich einen Stellplatz (Bestellformular 7) anmieten müssen! IV. o Die Abfallentsorgung wurde über den Standbauer beauftragt (Adresse oben angegeben). 1) o ANMELDUNG ZUR ENTSORGUNG Bezeichnung 1) bitte ankreuzen 1) Menge (l/kg/m2/t)* Abfallart (z.B. Holz.) Entsorgungspreise Abfallentsorgung/Aufbau auf Anfrage Abfallentsorgung/Aufbau auf Anfrage Abfallentsorgung/Abbau auf Anfrage Abfallentsorgung/Abbau auf Anfrage Teppichboden gerollt m2 Teppichboden gerollt 0,85 €/m2 Teppichboden nicht gerollt m2 Teppichboden nicht gerollt 2,00 €/m2 Abholung am * Wenn gewünscht werden Gebinde bzw. Container kostenpflichtig bereitgestellt. Bitte melden Sie diesen Bedarf rechtzeitig an. Ausgabe 11/2013 Abfallbehälter dürfen nur bis zum jeweils angegebenen Behältervolumen oder Gewicht befüllt werden. Für Schäden an bzw. durch die Behälter sowie deren Verlust haftet der Auftraggeber. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt. Es gelten unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 69 91 Einzugsermächtigung Bodenbeläge, Teppichböden für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Telefon +49 (0)7541/708-0 Telefax +49 (0)7541/708-110 Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 9 – Bestellung Bodenbeläge/Teppichböden* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist expoCarpets & more, Horst Balschukat e.K., Bahnhofstr.16, D-88046 Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 70 44/2 34 96 90, Fax +49 (0) 70 44/2 34 96 91, [email protected]. Verlegung am bis um Uhr Entfernen, Entsorgen am um Uhr Maße der auszulegenden Fläche: Breite: m Länge: Eine repräsentative Auswahl unseres Angebotes ist unten dargestellt. Das Gesamtprogramm, Details sowie die Farb-/Dekor-Nr. finden Sie unter: Menge Art m www.expocarpets-more.de Farb-/Dekor-Nr. € qm/lfm (Kaufpreise) € Gesamt Bodenbeläge fertig verlegt, inkl. Klebeband und Abdeckfolie und Entsorgung (Farb-Nr./Dekor-Nr. siehe www.expocarpets-more.de) qm Pos. 1 Ripsboden in diversen Farben 0 7,90 qm Pos. 2 Expovelours in diversen Farben (Polypropylen) 0 9,50 qm Pos. 3 ECM Velours in diversen Farben (Polyamid) 0 10,95 qm Pos. 4 PVC-Belag Messedokor oder uni geprägt 6 10,95 qm Pos. 5 PVC-Belag Holzdekor / Steindekor oder uni glatt 6 11,95 qm Pos. 6 Laminat inkl. Unterlage und Einfassschiene 25,00 0 qm Pos. 7 Rasenteppich a) Nadelvlies b) Velours 13,50 lfdm Pos. 8 PVC Abschlusskante als Bodenbelagsabschluss liefern, montieren, abbauen und entsorgen qm Pos. 9 Verlegespanplatten 19 mm inkl. Unterbau liefern, montieren, abbauen und entsorgen 9,50 2,50 Preis auf Anfrage Gesamtpreis € zzgl. MwSt. Ausgabe 03/2015 Endbetrag € Für Ihren Auftrag erhalten Sie eine Rechnung, die auch als Auftragsbestätigung gilt. Zahlungskonditionen: Die Rechnung muss vor Messebeginn bzw. vor Anlieferung bezahlt werden. Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr. Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte das gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe. Ort Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Datum Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 71 101 Einzugsermächtigung Miet-Messestand für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Ausgabe 11/2013 Bestellung 1-fach einreichen Nr. 10 – Bestellung Miet-Messestand* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist die Firma mlg GmbH, Dr.-Ernst-Zimmermann-Allee 10, 85757 Karlsfeld-München, Tel. +49 (0) 81 31/6 69 98-0, Fax +49 (0) 81 31/6 69 98-10. [email protected] Aufbau am bis um Uhr Abbau am ab Uhr Ab 1 Tag vor Messebeginn: Tel. +49 (0) 7541/708-801 AGB´s: www.mlg-messebau.de/agb.html Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 73 10a1 Einzugsermächtigung Miet-Messestand für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Ausgabe 11/2013 Bestellung 1-fach einreichen Nr. 10a – Bestellung Miet-Messestand* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist die Firma mlg GmbH, Dr.-Ernst-Zimmermann-Allee 10, 85757 Karlsfeld-München, Tel. +49 (0) 81 31/6 69 98-0, Fax +49 (0) 81 31/6 69 98-10. [email protected] Aufbau am bis um Uhr Abbau am ab Uhr Ab 1 Tag vor Messebeginn: Tel. +49 (0) 7541/708-801 AGB´s: www.mlg-messebau.de/agb.html Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 75 10b1 Einzugsermächtigung Zubehör Miet-Messestand für Kreditkarten Bestellung 1-fach einreichen Polsterstuhl Prospektständer 45,00 Ausgabe 11/2013 Prospektständer Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 77 10c1 Einzugsermächtigung Skizze für Miet-Messestand für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Bestellung Blendenbeschriftung: Nicht im Mietpreis enthalten. Text: 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 m M 1:50 0,5 1 Nachbarstand-Nr.: Nachbarstand-Nr.: 1,5 2 2,5 3 3,5 4 5 4,5 J M 1:50 Ausgabe 11/2013 0,5 Nachbarstand-Nr.: Ort Nachbarstand-Nr.: Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 79 Miet-Systemtrennwände Einzugsermächtigung für Kreditkarten und Miet-Zubehör 111 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 11 – Bestellung Systemtrennwände und Zubehör* * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist die Firma mlg GmbH, Dr.-Ernst-Zimmermann-Allee 10, 85757 Karlsfeld-München, Tel. +49 (0) 81 31/6 69 98-0, Fax +49 (0) 81 31/6 69 98-10. [email protected] Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: Aufbau am bis um Uhr Abbau am ab Uhr Ab 1 Tag vor Messebeginn: Tel. +49 (0) 7541/708-801 Ausgabe 11/2013 Bitte Texte oder LOGOS an [email protected] senden. AGB´s: www.mlg-messebau.de/agb.html Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 81 Skizze für Miet-SystemEinzugsermächtigung für Kreditkarten trennwände und Miet-Zubehör 11a1 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 11a – Skizze für Systemtrennwände und Zubehör Bitte beachten! Standgröße: qm Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den Ansprechpartner anzugeben. Standmaße: Front: m Trennwände Bitte vermaßen und benennen (z.B. Wandart, Vorhang oder Tür, Blende etc.) Tiefe: m Standart: Reihenstand Eckstand links Je nach Standgröße können Sie Ihren Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100 einreichen. (Bitte ankreuzen) Eckstand rechts Maßstab 1:50 jedes Quadrat = 0,25 Meter Kopfstand Maßstab 1:100 jedes Quadrat = 0,5 Meter Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Hallengänge bzw. Nachbarstände. 1 0,5 2 1 3 1,5 4 2 5 2,5 6 3 7 3,5 8 4 9 4,5 10 5 11 5,5 12 6 13 6,5 14 7 15 7,5 16 m M 1:100 8 m M 1:50 0 0 Blockstand Nachbarstand-Nr.: Nachbarstand-Nr.: M 1:100 M 1:50 Ausgabe 11/2013 10 m 5 9 4,5 8 4 7 3,5 6 3 5 2,5 4 2 3 1,5 2 1 1 0,5 Nachbarstand-Nr.: Ort Nachbarstand-Nr.: Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 83 121 Einzugsermächtigung Mietmobiliar für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 12 – Bestellung Mietmobiliar* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: *Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragsvermittler. Auftragnehmer ist Fa. HUMMEL Möbelverleih GmbH, Willy-Brandt-Allee 9, 81829 München, Tel. +49 (0) 89/94 92 49 30, Fax +49 (0) 89/94 92 49 33, Mail [email protected]. Aufbau am bis um Uhr Abbau am ab Uhr Beim Messeaufbau Tel. +49 (0) 7541/708-810 Eine repräsentative Auswahl unseres Angebotes sehen Sie auf den folgenden Seiten. Das Gesamtprogramm mit aktuellen Neuheiten, Kombinationen, Details und Farbvarianten zeigen wir unter www.hummel-mietmoebel.de Preise sind Mietpreise für gesamte Veranstaltungsdauer, netto zzgl. MwSt. Gewünschte Farben bzw. Ausführungen bitte ankreuzen. Bitte beachten Sie unsere Mietbedingungen auf der Rückseite. Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Kreditkarte. Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut. Bankinstitut: _________________________________________________ Master-Card Visa-Card Bankleitzahl: ________________________________________________ Konto-Nr.: __________________________________________________ Name: _____________________________________________________ Überweisung vorab auf unten aufgeführtes Konto Kartennummer: ______________________________________________ Bank: Stadtsparkasse München BLZ: 701 50 000 Konto Nr.: 16-257677 gültig bis: ___________________________________________________ IBAN: DE26 7015 0000 0016 2576 77 SWIFT (BIC): SSKMDEMM SITZMÖBEL Ausgabe 11/2013 Menge Pos.-Nr. Beschreibung 112 Sessel „Manta“, Polster Stoff 113 Sessel „Well“, Gestell Chrom, Polster Stoff EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten schwarz 56,00 rot 61,00 schwarz 114 Sessel „Ro“, Gestell Metall, grau, Polster Stoff 115 Sessel „Laja“, Gestell Aluminium weiß, Sitzschale Kunststoff, Polster Stoff grau grau 89,00 schwarz 82,00 119 Stuhl „Meran“, Gestell Metall, Sitzschale Polypropylen anthrazit 21,00 120 Stuhl „Bonni“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kunststoff weiß 14,00 121 Sessel „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff rot blau schwarz 25,00 38,00 123 Hocker „Mambo“, höhenverstellbar, Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent rot blau klar 124 Hocker „Plastic“, Polyethylen rot blau silber 19,00 37,00 190 Hocker „TX“, Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder weiß schwarz 125 Stuhl „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff rot blau schwarz 20,00 126 Stuhl „Wood“, Gestell Chrom, Sitzschale Buche natur weiß schwarz 19,00 128 Stuhl „Curve“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kirsche natur Nussbaum natur 32,00 129 Stuhl „Linde“, Gestell Chrom, Sitzschale Buche natur 22,00 130 Stuhl „Noa“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff, Polster Stoff grau 38,00 131 Stuhl „Vitra.03“, Gestell Metall grau, Sitzschale Kunststoff schwarz 64,00 132 Stuhl „Hoop“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff 133 Stuhl „Gliss“, Gestell Chrom, Sitzschale Polypropylen rot rot blau weiß weiß schwarz grau 32,00 36,00 85 12 Mietmobiliar Zahlungsweise Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen. Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf die Mietpreise erhoben. Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu -stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten und ankreuzen: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. 86 12a1 Einzugsermächtigung Mietmobiliar für Kreditkarten Bestellung 1-fach einreichen SITZMÖBEL Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Beschreibung Auswahlmöglichkeiten 134 Stuhl „Catifa“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff weiß 33,00 135 Stuhl „Felix.3“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff weiß 33,00 136 Stuhl „Kuadra“, Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff rot opal weiß 26,00 blau-transparent 28,00 138 Stuhl „Body to Body“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff weiß rot-transparent 139 Sessel „Jet“, Kunststoff weiß schwarz 47,00 58,00 143 Sitzbank „Sidus“, Kunststoff weiß schwarz 144 Sessel „Nami“, Gestell Chrom, Sitz Polypropylen weiß schwarz 42,00 147 Stuhl „Cloud“, Gestell Alu, Sitz Kunststoff rot anthrazit blau 32,00 148 Sessel „PoppyStar“, Thermoplastik rot hellgrau blau creme schwarz 27,00 149 Stuhl „Breeze“, Gestell Aluminium, Sitz und Rücken Kunststoff blau schwarz weiß grau rot 31,00 150 Stuhl „Kicca“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff weiß schwarz grau 29,00 weiß/rot weiß/grau weiß/schwarz 151 Stuhl „3D-Colour“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff 152 Sitzbank „Ikon“, Gestell Polypropylen weiß, Sitzfläche Polypropylen weiß 152 Sitzbank „Ikon“, Gestell Polypropylen schwarz, Sitzfläche Polypropylen schwarz 176 Klappstuhl „Pocket“, Gestell Metall grau, Sitz und Rücken Kunststoff 183 Stuhl „Platero“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu 184 Sessel „Cuba“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Korbgeflecht 29,00 75,00 75,00 blau weiß schwarz blau 13,00 anthrazit 22,00 29,00 BARHOCKER Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten 410 Barhocker „Miura“, Polypropylen rot blau schwarz 411 Barhocker „Rio“, Gestell Chrom, Polster Stoff blau schwarz 30,00 412 Barhocker „Move“, drehbar, Gestell Chrom, Sitz Leder schwarz rot 42,00 414 Barhocker „Bilbao“, Gestell Alu, Sitz Buche natur 39,00 415 Barhocker „Kuadra“, Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff weiß 39,00 415 Barhocker „Kuadra“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff weiß 39,00 416 Barhocker „Z“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder 418 Barhocker „Malaga“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu 420 Barhocker „Cube“, Gestell Chrom matt, Polster Kunstleder 421 Barhocker „Bitter“, Gestell Alu, Sitz Alu 424 Barhocker „Hoop“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff weiß blau 425 Barhocker „TX“, Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder weiß schwarz 426 Barhocker „Stella“, Gestell Chrom, Sitz Formholz blackwood 427 Barhocker „Mambo“, höhenverstellbar, Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent rot 428 Barhocker „Breeze“, Gestell Aluminium, Sitz und Rücken Kunststoff blau schwarz 429 Barhocker „Lem-New“, höhenverstellbar, Gestell Metall weiß, Sitz Buche, weiß 72,00 429 Barhocker „Lem-New“, höhenverstellbar, Gestell Metall schwarz, Sitz Buche, schwarz 72,00 429 Barhocker „Lem“, Gestell Chrom matt, höhenverstellbar, Sitz Buche 429 Barhocker „Lem Nature“, Gestell Chrom matt, höhenverstellbar, Sitz Acryl 430 Barhocker „Leo“, Gestell Alu, Sitz Leder weiß schwarz weiß orange Buche natur 38,00 24,00 29,00 weiß schwarz dunkelbraun 51,00 46,00 weiß Nussbaum rot grau 48,00 50,00 moccawood 67,00 blau klar 72,00 weiß grau rot 43,00 schwarz natur Stoff schwarz 72,00 72,00 weiß schwarz 58,00 Ausgabe 11/2013 Menge 87 12 Mietmobiliar Zahlungsweise Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen. Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf die Mietpreise erhoben. Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten und ankreuzen: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. 88 12b1 Einzugsermächtigung Mietmobiliar für Kreditkarten Bestellung 1-fach einreichen SITZTISCHE Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Beschreibung Auswahlmöglichkeiten 200 Tisch „70/70“, Gestell Chrom, 70/70 cm/72 cm hoch Platte weiß 201 Tisch „Square“, Gestell schwarz, 70/70 cm/75 cm hoch Platte weiß 210 Tisch „120/70“, Gestell Chrom, 120/70 cm/72 cm hoch Platte weiß 31,00 Platte Buche 60,00 26,00 Platte schwarz 37,00 211 Tisch „Semi“, klappbar, Gestell Chrom, 120/40 cm/74 cm hoch Platte weiß 29,00 213 Tisch „Arki“, Gestell Metall weiß, 200/100 cm/74 cm hoch Platte weiß 365,00 214 Tisch „140/80“, Gestell Chrom-matt, 140/80 cm/72 cm hoch Platte weiß 85,00 215 Tisch „Mondo“, klappbar, Gestell Chrom, 120/80 cm/75 cm hoch Platte weiß Platte schwarz 37,00 Platte Buche, natur 55,00 217 Konferenztisch „Bonni“, klappbar, Gestell Chrom, 160/80 cm/72 cm hoch Platte weiß Platte schwarz 113,00 229 Tisch „Tonda“, Gestell Chrom matt, 70/70 cm/75 cm hoch Platte weiß Platte schwarz 38,00 229 Tisch „Tonda“ rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch 230 Tisch „Inox“ rund, Gestell Chrom matt, 74 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 70 Ø 80 37,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 Ø 80 39,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 Ø 80 39,00 Platte Buche, natur Ø 60 Ø 80 50,00 Platte Glas Ø 60 Ø 70 Platte weiß Ø 60 Ø 70 Ø 80 38,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 Ø 80 40,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 Ø 80 40,00 Platte Buche, natur Ø 60 Ø 80 50,00 72,00 230 Tisch „Inox“, Gestell Chrom matt, 70/70 cm/74 cm hoch 231 Tisch „Ikon“, rund, Gestell Polypropylen weiß, Ø 80/73 cm hoch Platte weiß 55,00 231 Tisch „Ikon“, rund, Gestell Polypropylen schwarz, Ø 80/73 cm hoch Platte schwarz 55,00 234 Tisch „Urbis“ rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 80 37,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 80 39,00 Platte Buche, natur Ø 60 Ø 80 50,00 235 Tisch „Sea“ rund, Gestell Alu poliert, 73 cm hoch, Ø 80 236 Tisch „Step“ rund, Gestell schwarz, 72 cm hoch Platte weiß Platte schwarz 39,00 54,00 Platte weiß Platte schwarz Platte anthrazit Platte weiß Ø 90 Ø 100 42,00 Platte schwarz Ø 90 Ø 100 42,00 Platte weiß Ø 110 Ø 120 57,00 238 Tisch „Major“ rund, Gestell schwarz, 75 cm hoch 240 Tisch „Plastic“ oval, Polyethylen, 47/65 cm/76 cm hoch rot 241 Tisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, Platte Alu kompakt, 80/80 cm/75 cm hoch Platte schwarz 282 Tisch „Greece“ rund, Gestell Alu, Ø 60/73 cm hoch Platte Inox 29,00 283 Tisch „Avangard“ rund, Gestell Alu, Ø 70/73 cm hoch Platte Inox 47,00 blau silber 40,00 Platte grau 55,00 STEHTISCHE Menge Pos.-Nr. Ausgabe 11/2013 285 286 EUR/Stück Beschreibung Auswahlmöglichkeiten Stehtisch „Tall“ rund, Gestell schwarz, 114 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 70 37,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 37,00 Platte Buche-Imitat Ø 60 Stehtisch „Ypsilon“ rund, Gestell Alu, Ø 60/113 cm hoch Platte Inox 37,00 45,00 89 12 Mietmobiliar Zahlungsweise Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen. Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf die Mietpreise erhoben. Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten und ankreuzen: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. 90 12c1 Einzugsermächtigung Mietmobiliar für Kreditkarten Bestellung 1-fach einreichen STEHTISCHE Menge Pos.-Nr. 287 287 Beschreibung EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten Stehtisch „Tonda“ rund, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch Stehtisch „Tonda“ Gestell Chrom matt, 60/60 cm/114 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 70 56,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 56,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 56,00 Platte Nussbaum Ø 60 Platte Buche, natur Ø 60 Platte Glas Ø 60 56,00 66,00 Ø 70 Platte weiß 56,00 Platte schwarz 56,00 Platte Nussbaum 288 Stehtisch „Quickstep“ rund Ø 70, 113 cm hoch, (für Außenbereich geeignet) 80,00 weiß 59,00 graphit 26,00 289 Stehtisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, 60/60 cm/113 cm hoch Platte Inox 290 Stehtisch „Inox“ rund, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 70 56,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 56,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 56,00 Platte Nussbaum Ø 60 56,00 Platte Buche, natur Ø 60 61,00 290 Stehtisch „Inox“ Gestell Chrom matt, 60/60 cm/114 cm hoch 66,00 Platte weiß 56,00 Platte schwarz 56,00 Platte Nussbaum 59,00 291 Stehtisch „Vienna“ rund, Gestell Alu, Ø 60/113 cm hoch Platte Inox 293 Stehtisch „Sea“ rund, Gestell Alu poliert, 108 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 70 62,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 62,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 62,00 59,00 295 Stehtisch „Toledo“, Holz laminiert weiß 296 Stehtisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen weiß, Ø 60/110 cm hoch Platte weiß 72,00 296 Stehtisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen schwarz, Ø 60/110 cm hoch Platte schwarz 72,00 113,00 125,00 130/60 cm/110 cm hoch 170/60 cm/110 cm hoch LOUNGEMÖBEL Menge Pos.-Nr. Ausgabe 11/2013 090 Beschreibung EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten Hocker „Wow“ eckig, Polster Kunstleder, 36/36 cm schwarz weiß 33,00 091 Sitzbank „Wow“ eckig, Polster Kunstleder, 91/36 cm schwarz weiß 55,00 092 Hocker „Wow“ rund, Polster Kunstleder, Ø 40 cm schwarz weiß 33,00 093 Hocker „Wow“ rund, Polster Kunstleder, Ø 65 cm schwarz weiß 52,00 095 Hocker „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 80,00 096 1-Sitzer „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 95,00 097 2-Sitzer „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 120,00 098 Ecksitz „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 100,00 100 Clubsessel „Curve“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kirsche natur 40,00 101 Hocker „AP“, Eiche schwarz gebleicht 58,00 102 Sitzwürfel „Ben“, Kunstleder schwarz weiß 21,00 103 Clubsessel „Tamago“, Gestell Chrom, Polster Stoff 104 Clubsessel „Slide“, Gestell Chrom, Polster Stoff schwarz blau 42,00 105 Clubsessel „Slide“ mit Armlehne, Gestell Chrom, Polster Stoff schwarz blau 52,00 106 2-Sitzer „Nero“, Polster Stoff 106 2-Sitzer „Nero“, Polster Kunstleder schwarz weiß 107 1-Sitzer „Delta“, Füße Alu, Polster Stoff grau rot schwarz 168,00 108 2-Sitzer „Delta“, Füße Alu, Polster Stoff grau rot schwarz 304,00 109 Hocker „Host“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß anthrazit 60,00 schwarz 196,00 196,00 82,00 91 12 Mietmobiliar Zahlungsweise Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen. Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf die Mietpreise erhoben. Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten und ankreuzen: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. 92 12d1 Einzugsermächtigung Mietmobiliar für Kreditkarten Bestellung 1-fach einreichen LOUNGEMÖBEL Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten 110 Sessel „Host“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder 908 1-Sitzer „Klasse“, Füße Alu, Polster Kunstleder schwarz 115,00 909 2-Sitzer „Klasse“, Füße Alu, Polster Kunstleder schwarz 230,00 910 1-Sitzer „Vega“ Gestell Chrom matt, Polster Leder schwarz 173,00 911 2-Sitzer „Vega“ Gestell Chrom matt, Polster Leder schwarz 346,00 912 1-Sitzer „Bahama“, Rattangeflecht braun, Polster Stoff beige 93,00 913 2-Sitzer „Bahama“ Rattangeflecht braun, Polster Stoff beige 185,00 080 Beistelltisch „Pocket“, Gestell Metall weiß Platte weiß 61,00 082 Beistelltisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen weiß Platte weiß 55,00 082 Beistelltisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen schwarz Platte schwarz 55,00 218 Beistelltisch „Alpha“, Füße Alu, 55/55 cm/27 cm hoch Platte grau 57,00 220 Beistelltisch „Toe“, Gestell Chrom matt, 67/67 cm/34 cm hoch Platte weiß 76,00 221 Beistelltisch „Tria“, Gestell Chrom matt, 57/50 cm/37 cm hoch 222 Beistelltisch „Bahama“, Rattangeflecht braun, 51/51cm/42 cm hoch Platte Glas 46,00 223 Club-Tisch „Slide“, Gestell Chrom, 64/64 cm/38 cm hoch Platte weiß 34,00 224 Beistelltisch „Toe“, Gestell Chrom matt, 128/67 cm/34 cm hoch Platte weiß 97,00 225 Beistelltisch „Eileen Gray“, höhenverstellbar, Gestell Chrom, Ø 51 cm/60 cm –100 cm hoch Platte Glas 56,00 226 Club-Tisch „Barcelona“, Gestell Chrom, 90/90 cm/46 cm hoch Platte Glas 121,00 227 Club-Tisch „Granada“, Gestell Chrom, Ø 70 cm/53 cm hoch Platte Glas 121,00 228 Club-Tisch „Ronda“, Gestell Chrom matt, Ø 50 cm/51 cm hoch Platte Glas 56,00 schwarz weiß Platte schwarz 98,00 Platte weiß Platte Nussbaum 75,00 BÜROMÖBEL Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten 302 Schreibtisch „Mondo“, Rollcontainer, Metall 120/80 cm/75 cm hoch 320 Bürodrehstuhl „Office“, höhenverstellbar, Polster Stoff schwarz 37,00 324 Bürodrehsessel „Delby”, höhenverstellbar, Gestell schwarz, Polster Stoff schwarz 57,00 326 Bürodrehsessel „Luxy“, höhenverstellbar, Gestell Metall, Sitz Leder schwarz 88,00 343 Rollcontainer „Steel“, Metall, 42/59 cm/56 cm hoch weiß schwarz schwarz silber 73,00 weiß 56,00 SIDEBOARDS/SCHRÄNKE/REGALE Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 330 Aktenregal, 3 Böden, Kunststoff weiß, 75/30 cm/86 cm hoch 18,00 370 Schließfachschrank „Big“, 4 Fächer, Metall, grau, 68/50 cm/180 cm hoch 97,00 371 Schließfachschrank „Silver“, 4 Fächer, Metall, grau, 36/50 cm/180 cm hoch 87,00 530 Mehrzweckregal, 5 Böden, Kunststoff weiß, 75/30 cm/170 cm hoch 32,00 584 Sideboard „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 100/50 cm/75 cm hoch 585 Sideboard „Syma Easy-408“, Profil weiß, Füllung weiß, 100/50 cm/75 cm hoch 82,00 585 Sideboard „Syma New“, Profil Alu, Füllung weiß, 100/50 cm/75 cm hoch 82,00 585 Sideboard „Syma New“, Profil Alu, Füllung schwarz, 100/50 cm/75 cm hoch 88,00 129,00 Ausgabe 11/2013 Menge 93 12 Mietmobiliar Zahlungsweise Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen. Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf die Mietpreise erhoben. Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten und ankreuzen: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. 94 12e1 Einzugsermächtigung Mietmobiliar für Kreditkarten Bestellung 1-fach einreichen INFOTHEKEN/BARTHEKEN Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Beschreibung Auswahlmöglichkeiten 401 Bartheke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 100/50 cm/125 cm hoch Füllung weiß 108,00 406 Eckelement-Bartheke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 50/50 cm/125 cm hoch Füllung weiß 96,00 401 Bartheke „Syma-New“, Profil Alu, 100/50 cm/125 cm hoch 406 Eckelement-Bartheke „Syma-New“, Profil Alu, 50/50 cm/125 cm hoch Füllung weiß 113,00 Füllung schwarz 118,00 Füllung weiß Füllung schwarz 98,00 103,00 407 Bartheke „Tetris“ Kunststoff weiß, 145/80 cm/111 cm hoch (für Außenbereich geeignet) 408 Eckelement-Bartheke „Tetris“ Kunststoff weiß, 89/97 cm/111 cm hoch, (für Außenbereich geeignet) 160,00 587 Theke „All Round“, verschließbar, Korpus Kunststoff blau, transluzent, Platte Multiplex Birke, Ø 80 cm/110 cm hoch 180,00 588 Theke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 100/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 92,00 589 Eckelement-Theke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 50/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 70,00 588 Theke „Syma-New“, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch 180,00 Füllung weiß Füllung schwarz 589 Eckelement-Theke „Syma-New“, Profil Alu, 50/50 cm/95 cm hoch 95,00 100,00 Füllung weiß 72,00 Füllung schwarz 77,00 592 Theke „Real“, verschließbar, Korpus Edelstahl, Deckplatte Ahorn, 100/84 cm/120 cm hoch 299,00 593 Rundtheke „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 170/50 cm/100 cm hoch 314,00 594 Theke „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 150/50 cm/100 cm hoch 211,00 606 Bartheke „Igloo“, Kunststoff weiß, 140/70 cm/108 cm hoch 200,00 609 Theke „Punkanature “ Korpus Kerto , 215/66 cm/92 cm hoch 361,00 610 Theke „Nea“, Korpus weiß, Deckplatte weiß, 150/44 cm/110 cm hoch 361,00 ® ® VITRINEN Menge Pos.-Nr. Beschreibung Auswahlmöglichkeiten EUR/Stück 570 Vitrine „Octa“, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch 580 Vitrine „Octa“ mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 105,00 581 Vitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil weiß, 100/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 124,00 581 Vitrine „Syma-New“, mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch 84,00 Füllung weiß 124,00 Füllung schwarz 129,00 595 Schrankvitrine „Trend“ mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch 596 Schrankvitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, 100/50 cm/180 cm hoch Füllung weiß 216,00 596 Schrankvitrine „Kappa“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch Füllung weiß 216,00 597 Säulenvitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, 50/50 cm/180 cm hoch Füllung weiß 196,00 597 Säulenvitrine „Syma New“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil Alu, 50/50 cm /180 cm hoch Füllung weiß 196,00 598 Säulenvitrine „Nice“, mit Beleuchtung, Profil Alu, 39/39 cm/180 cm hoch 599 Säulenvitrine „Kappa“, mit Unterbau, verschließbar, mit Beleuchtung, Profil Alu, 50/50 cm/190 cm hoch 602 Schrankvitrine „Forum“, komplett Glas, mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch 170,00 196,00 Füllung weiß 196,00 258,00 PROSPEKTSTÄNDER Ausgabe 11/2013 Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 532 Prospektständer „Pino 6“, Gestell Metall grau, 6 DIN A4-Ablagen, 44/40 cm/157 cm hoch 46,00 534 Prospektständer „Shell“, Gestell Chrom matt, 3 Aluschalen, 65/56 cm/130 cm hoch 43,00 535 Prospektständer „PZ 6“, Acryl klar, 6 DIN A4-Ablagen, 42/30 cm/154 cm hoch 82,00 95 12 Mietmobiliar Zahlungsweise Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen. Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf die Mietpreise erhoben. Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten und ankreuzen: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. 96 12f1 Einzugsermächtigung Mietmobiliar für Kreditkarten Bestellung 1-fach einreichen PROSPEKTSTÄNDER Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 537 Prospektständer „Twin“, Gestell Chrom matt, 3 doppelseitige Aluschalen, 51/50 cm/150 cm hoch 48,00 538 Prospektständer „Punto 4“, Gestell Metall grau, 4 DIN A4-Ablagen, 30/60 cm/166 cm hoch 63,00 539 Prospektständer „Punto 8“, Gestell Metall grau, 8 DIN A4-Ablagen, 35/54 cm/150 cm hoch 68,00 GARDEROBEN Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 500 Garderobenständer „Tube“ 20,00 501 Garderobenständer „Bambu“, Gestell Metall, silber 31,00 700 Konfektionsständer „Milano“, höhenverstellbar, Gestell Chrom, 180 cm, 140 –180 cm hoch 23,00 750 Standspiegel auf Rollen 43,00 KÜCHENAUSSTATTUNG Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 550 Küchenunterschrank, weiß 551 Spüle mit Doppelbecken und 5 l Boiler 110,00 553 Industrie-Gläserspülmaschine 510,00 554 Industrie-Geschirrspülmaschine 620,00 555 Messeküche: Kühlschrank 140 l, Spülbecken, 5 l Boiler, 2-Platten-Herd (2 x 1,5 kW) 195,00 559 Elektroherd, 4-Platten-Herd, Backofen (5 kW) 120,00 565 Kaffee-Filterautomat inkl. 1 Packung Filter 42,00 58,00 Elektro- bzw. Wasseranschluss durch Halleninstallateur. KÜHLMÖBEL Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 560 Kühlschrank 140 l 561 Flaschenkühlschrank 260 l, 60/60 cm/120 cm hoch 130,00 562 Flaschenkühlschrank 360 l, 60/60 cm/159 cm hoch 165,00 564 Gefrierschrank 140 l 567 Flaschenkühlschrank 360 l, Isolierglastür, 60/60 cm/159 cm hoch 300,00 568 Tiefkühltruhe mit Deckel 190 l 125,00 569 Flaschenkühlschrank 180 l, Isolierglastür 130,00 65,00 90,00 SONSTIGE MÖBEL UND ZUBEHÖR Ausgabe 11/2013 Menge Pos.-Nr. Beschreibung 510 Papierkorb 521 Schirmständer „Rex“ 543 Bandabsperrung „Flex“, Bandlänge 2 m, Fuß Chrom matt (Mindestabnahme 2 Pylonen) 545 Müllständer inkl. 3 Mülltüten 546 Abfalleimer „Pushboy“, Stahlblech pulverbeschichtet 548 Rednerpult „Talk“, Gestell Chrom, 56/35 cm/110 cm hoch 549 Tütenhalter „Chromato“, Gestell Chrom matt 800 Raumteiler, freistehend, Leichtbauweise, Profil Alu, HPL-Platte 19 mm, weiß, 62 cm breit (Mindestabnahme: 2 Elemente) Auswahlmöglichkeiten EUR/Stück 7,00 schwarz Band blau 33,00 Band schwarz 41,00 28,00 silber 37,00 118,00 35,00 210 cm hoch 42,00 105 cm hoch 21,00 97 12 Mietmobiliar Zahlungsweise Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen. Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf die Mietpreise erhoben. Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten und ankreuzen: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. 98 12g1 Einzugsermächtigung Mietmobiliar für Kreditkarten Bestellung 1-fach einreichen KOMBINATIONEN/SITZGRUPPEN Menge Pos.-Nr. Beschreibung 176/229 Kombination „Pocket“ 4 x Stuhl „Pocket“ (Pos.-Nr. 176) 1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229) blau weiß anthrazit 125/229 Kombination „Bonni“ 4 x Stuhl „Bonni“ (Pos.-Nr. 125) 1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229) blau schwarz rot 105,00 133/229 Kombination „Gliss“ 4 x Stuhl „Gliss“ (Pos.-Nr. 133) 1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229) weiß schwarz rot 162,00 Ausgabe 11/2013 134/230 Kombination „Catifa“ 4 x Stuhl „Catifa“ weiß (Pos.-Nr. 134) 1 x Tisch „Inox“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 230) Ort EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten 80,00 weiß 153,00 149/235 Kombination „Breeze“ 4 x Stuhl „Breeze“ (Pos.-Nr. 149) 1 x Tisch „Sea“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 235) weiß schwarz 416/285 Kombination Barhocker „Z“ 2 x Barhocker „Z“ (Pos.-Nr. 416) 1 x Stehtisch „Tall“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 285) weiß schwarz 424/287 Kombination Barhocker „Hoop“ 2 x Barhocker „Hoop“ (Pos.-Nr. 424) 1 x Stehtisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 287) weiß blau 136,50 428/293 Kombination Barhocker „Breeze“ 2 x Barhocker „Breeze“ (Pos.-Nr. 428) 1 x Stehtisch „Sea“ rund, Platte weiß Ø 70 cm (Pos.-Nr. 293) weiß schwarz 132,00 429/287 Kombination Barhocker „Lem“ 2 x Barhocker „Lem“ (Pos.-Nr. 429) 1 x Stehtisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 287) weiß schwarz 180,00 416/401 Kombination Bartheke „Syma New“ 2 x Barhocker „Z“ (Pos.-Nr. 416) 1 x Bartheke „Syma New“, weiß (Pos.-Nr. 401) weiß schwarz 145,00 Datum blau grau 160,00 76,50 Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 99 12 Mietmobiliar Zahlungsweise Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen. Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf die Mietpreise erhoben. Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten und ankreuzen: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. 100 131 Einzugsermächtigung Computer und Präsentationstechnik für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Ausgabe 11/2013 Nr. 13 – Bestellung Computer und Präsentationstechnik* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: Einrichtung am bis um Uhr * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist Fa. AMS Alpha Media Solutions GmbH, Haigerlocher Str. 42, D-72379 Hechingen, Tel. +49 (0) 7471/919 00, Fax +49 (0) 7471/919 04, www.ams-de.com Demontage am ab Uhr Ort Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Datum Hotline Tel. +49 (0) 1805-amsgmbh, mail: [email protected] Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 101 141 Einzugsermächtigung Personalvermittlung für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 14 – Anfrage Personalvermittlung* * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist My v.i.p. service GmbH & Co. KG, Neue Messe 3, 88046 Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/7 08-8 53 und -8 52, Fax +49 (0) 75 41/7 08-3 37, [email protected] Service Personal Anzahl m w Datum von/bis Uhrzeit von/bis Std. Gesamt € netto € Gesamt Ohne Fremdsprachenkenntnis wie folgt: Hostessen 19,20 Promotoren 19,20 Standpersonal 19,20 VIP-Betreuung 19,20 Chauffeurdienst 30,00 (KFZ auf Anfrage) Mit Fremdsprachenkenntnis (bitte hier gewünschte Fremdsprache eintragen): Hostessen 22,30 Promotoren 22,30 Standpersonal 22,30 Messekleidung bitte um Zusendung eines Angebotes zzgl. MwSt. private Kleidung und zwar Endbetrag: My v.i.p. service GmbH & Co. KG vermittelt Dienstleistungspersonal gemäß der angegebenen Qualifikationen, personelle Anforderungen und Sprachen. Setcards vom eingesetzten Personal werden nach Wunsch versandt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch MY v.i.p. service GmbH & Co. KG, und ist ohne Abzug binnen 7 Tage ab Rechnungsdatum auf das dafür ausgewiesene Geschäftskonto zu entrichten. Ausgabe 11/2014 Der Auftrag gilt als angenommen, bei Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung. MY v.i.p. service GmbH & Co. KG ist berechtigt bei Stornierung des Auftrags bis 10 Tage vor Auftragsbeginn 25 %, bis 5 Tage vor Auftragsbeginn 50 % und ab 3 Tagen vor Auftragsbeginn 80 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Für eine Gewährleistung des Auftrages durch entsprechendes Personal, muss eine Bestellung mindestens 14 Tage vor Auftragsbeginn erfolgen. Ort Gesamtpreis € wird vom Kunde gestellt Datum Auftraggeber (Rechnungsempfänger): Aussteller (siehe oben) Standbauer Firma Straße PLZ/Ort Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 103 151 Einzugsermächtigung Personalvermittlung für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 15 – Anfrage Personalvermittlung* * Die Messe Friedrichshafen GmbH reicht Ihre Anfrage an die Agentur für Arbeit Friedrichshafen, Eugenstraße 41, 88046 Fiedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/30 9-43, Fax +49 (0) 75 41/30 9-16 weiter. Wir benötigen nachstehendes Personal und bitten um kostenlose Vermittlung Anzahl Datum von/bis Qualifikation (z.B. Fremdsprachenkenntnisse), Alter, Sonstiges = Tage Verdienst weiblich männlich Hostessen* Standhelfer* Aufbauhelfer** Abbauhelfer** * üblich ist ein Lohn zwischen 100,–– und 150,–– €/Tag (je nach Qualifikation) ** üblich ist ein Lohn zwischen 9,–– und 13,–– €/Std. (je nach Art der Tätigkeit) Die Entlohnung ist von dem Aussteller direkt mit dem Bewerber zu verhandeln. Wir erwarten: schriftliche Bewerbung am Ansprechpartner auf der Messe: telefonische Kontaktaufnahme um/zwischen Herr persönliche Vorstellung in Halle Stand Frau Telefon/Mobil Ausgabe 11/2013 E-Mail Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 105 171 Einzugsermächtigung Zimmervermittlung für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 17 – Zimmerbestellung* Die Tourist-Information Friedrichshafen nimmt Zimmer-Reservierungen im Umkreis von 60 km vor. * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist die Tourist-Information Friedrichshafen, Bahnhofsplatz 2, 88045 Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/30 01-13, Fax +49 (0) 75 41/7 25 88. Die Tourist-Information Friedrichshafen unterbreitet Ihnen gerne 2 bis 3 Angebote in unseren Partnerhotels. Aus diesen sollten Sie schnellstmöglich auswählen und uns mitteilen, in welchem Hotel wir verbindlich Zimmer vermitteln dürfen. Bis dahin werden die Zimmer nicht blockiert sondern weiterhin als frei gemeldete Zimmer behandelt. Es besteht kein Anspruch auf diese Zimmer. Wir behalten uns vor, bei sehr hohem Buchungsaufkommen ab etwa 3 Monate vor Messebeginn gleich eine verbindliche Vermittlung vorzunehmen, ohne Ihnen vorher ein Angebot zu erstellen. Die Tourist-Information Friedrichshafen ist nur Vermittler zwischen Gast und Beherbergungsbetrieb. Es ist mir bekannt, dass nach Eingang der schriftlichen Reservierungsbestätigung ein Gastaufnahmevertrag besteht, der die Vertragspartner (Gast, Hotel) zur Erfüllung verpflichtet. Stornierungen haben so frühzeitig zu erfolgen, dass der Beherbergungsbetrieb noch die Möglichkeit hat, die Zimmer anderweitig zu vermieten, anderenfalls ist der Gast zum Schadensersatz verpflichtet. Kategorie Einzelzimmer A+ Bad oder Dusche / WC Doppelzimmer Dreibettzimmer ab 180 € ab 200 € ab 220 € A Bad oder Dusche / WC 130 – 180 € 160 – 200 € 170 – 220 € B Dusche / WC 100 – 130 € 120 – 160 € 140 – 170 € C Dusche / WC 70 – 100 € 80 – 120 € 100 – 140 € bis 70 € bis 80 € bis 100 € D fl. w./k. Wasser / Etagendusche Privatzimmer Zimmerpreis (Übernachtung inkl. Frühstück und MwSt.) Für die Messe _________________________ bitten wir um: Ankunft Abreise Kategorie Zimmeranzahl Einzel Doppel Dreibett Einzel Doppel Dreibett Einzel Doppel Dreibett Einzel Doppel Dreibett Einzel Doppel Dreibett Falls die gewünschte Kategorie ausgebucht ist, reservieren Sie bitte Kategorie: ________ Anreise erfolgt mit: Ausgabe 11/2013 Auto Bahn Flugzeug Mietwagen vor Ort vorhanden Ort aus Richtung: __________________________________ Flughafen: __________________________________ ja nein Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 107 181 Einzugsermächtigung Standreinigung für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 18 – Bestellung Standreinigung* Gewünschter Termin Grundreinigung: * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist Fa. Fath Gebäudereinigung GmbH, Andreas-Hofer-Str. 32, 88074 Meckenbeuren, Fax +49 (0) 75 42/36 80, Mobil +49 (0)1 71/5 31 06 76 am Art Stunden Grundreinigung (1. Reinigung direkt nach dem Aufbau) Abrechnung nach Verschmutzungsgrad = Stundenaufwand Glasreinigung Art Datum von/bis ab € je Stunde Uhr € gesamt 19,50 21,50 qm Tage € je qm/Tag € gesamt Tägliche Standreinigung (beginnt am 1. Messetag abends) Preise pro qm Standfläche und Tag Standfläche saugen bis 100 qm 0,37 Standfläche saugen über 100 qm 0,32 Standfläche nass wischen 0,42 In der täglichen Standreinigung sind enthalten: Aschenbecher entleeren und nass auswischen, Tische feucht abwischen, Papierkörbe entleeren und die bestellte Bodenpflege. Alle anderen Leistungen gelten als Sonderleistungen. Art Stunden € je Stunde Sonderleistungen, Reinigung von Glas Wänden/Zargen Exponaten 19,50 Sonstiges 19,50 € gesamt Gesamtpreis € zzgl. MwSt. Endbetrag € Der Mindestrechnungsbetrag beträgt grundsätzlich € 35,– zuzüglich MwSt. Die allgemeine Reinigung der Ausstellungshallen veranlasst der Veranstalter. Die Reinigung des eigenen Standes ist vom Aussteller zu veranlassen. Die tägliche Reinigung erfolgt ab 18.00 Uhr. Sollte der Stand als Ganzes (keine Kabinen) verschließbar sein, so muss der Schlüssel bei dem Auftragnehmer abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Abfallbehandlung. Die Reinigungskosten werden den Ausstellern durch das Vertragsunternehmen berechnet. Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür erforderlichen Mitteln auszustatten. Aus Organisations-gründen kann von dieser Bestimmung nicht abgesehen werden. Alle Preise zuzüglich MwSt. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Friedrichshafen. Ausgabe 11/2013 Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen. Reklamationen der Reinigungsarbeiten können nur innerhalb der ersten 30 Minuten nach Messebeginn entgegengenommen werden. Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr. Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte das gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Austeller-Servicemappe. Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 109 191 Einzugsermächtigung Standbewachung/-aufsicht für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 19 – Bestellung Standbewachung* * Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist My v.i.p. service GmbH & Co. KG, Neue Messe 3, 88046 Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/7 08-8 53 und -8 52, Fax +49 (0) 75 41/7 08-3 37, [email protected] Wir bestellen gemäß nachstehenden Bedingungen Standbewachung wie nachstehend aufgeführt. Standbewachung für die Aufbauzeit Personen Dauer vom = Anz. Beginn Nächte Uhrzeit bis Ende Uhrzeit Std./Tag x Tage € netto pro Std. Stunden gesamt € gesamt 21,30 Standbewachung für die Messedauer Personen Dauer vom = Anz. Beginn Nächte Uhrzeit bis Ende Uhrzeit Std./Tag x Tage € netto pro Std. Stunden gesamt € gesamt 21,30 Standbewachung für die Abbauzeit Personen Dauer vom = Anz. Beginn Nächte Uhrzeit bis Ende Uhrzeit Std./Tag x Tage € netto pro Std. Stunden gesamt € gesamt 21,30 Gesamtpreis € zzgl. MwSt. Endbetrag € Ausgabe 11/2014 Es gelten folgende Richtlinien: Es ist darauf zu achten, in Abhängigkeit der Größe und Überschaubarkeit des zu bewachenden Standes, entsprechend die Anzahl der Standbewachung so zu bestellen, dass eine Bewachung des Standes voll gewährleistet werden kann. Diese Voraussetzung ist für eine Haftungsübernahme durch die Firma MY v.i.p. service GmbH & Co. KG entscheidend. Während der Laufzeit der Veranstaltung wird das Messegelände nach außen hin überwacht. Darüber hinaus stellt die MFN während der Aufund Abbauzeiten nachts patrouillierende Hallenbewachung. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das von der MFN zugelassene Bewachungsunternehmen. Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma My v.i.p. service GmbH & Co. KG. Auftraggeber (Rechnungsempfänger): Aussteller (siehe oben) Eine spezielle Bewachung des Standes muss separat bestellt werden. Standwachen dürfen nur durch die von der MFN beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. Die daraus resultierenden Mindesteinsatzzeiten betragen 6 Stunden pro Tag/Einsatz, dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Übergabe des bewachten Standes durch die Standbewachung an den entsprechenden Standverantwortlichen gewährleistet wird. Die angegebenen Stundenpreise sind Nettopreise. Die MFN ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. PLZ/Ort Ort Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Datum Standbauer Firma Straße Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 111 19 Standbewachung Allgemeine Geschäftsbedingungen 4) Auftragsabwicklung / Zahlungsbedingungen / Stornierungen der My v.i.p. service GmbH & Co. KG a) Personal zur Durchführung von Standbewachungen kann nur mit dem Bestellformular 19 direkt über die Messe Friedrichshafen oder beim Dienstleister bestellt werden. 1) Allgemeines a) Eine Standbewachung darf nur durch das von der Messe Friedrichshafen beauftragte Bewachungsunternehmen durchgeführt werden. Für diese Aufgabe dürfen weder Privatpersonen, noch andere Bewachungsunternehmen eingesetzt werden. Das von der Messe Friedrichshafen beauftragte Bewachungsunternehmen ist berechtigt andere, fremde Standbewachungen vom Messegelände zu verweisen. b) Die Rechnungsstellung erfolgt über den Dienstleister mit sofortiger Fälligkeit nach Erhalt. Aufrechnungen und Zurückhaltungen von Bewachungsgebühren sind nicht zulässig. Ungeachtet dessen ist der Dienstleister berechtigt, vor oder während der Messe/Veranstaltung, Rechnungen zu übergeben, die sofort bar oder mit Scheck zu begleichen sind. Auch können die Zahlungsbedingungen je Auftrag abweichen oder Akontozahlungen gefordert werden. b) Die Bewachung wird durch uniformiertes Personal durchgeführt. c) Die Mitarbeiter des Bewachungsunternehmens sind verpflichtet Vorkommnisse jeglicher Art in einem Bewachungsprotokoll festzuhalten und den Auftraggeber über die Bewachungsleitung in Kenntnis zu setzen. d) Da bei Übergabe und Rückgabe des Standes, alle im Bewachungsprotokoll aufgeführten Gegenstände geprüft werden, kann die Übergabe und Rückgabe eines bewachten Standes nur durch anwesende Personen erfolgen. 2) Haftungsbegrenzung a) Das Bewachungsunternehmen hat eine Bewachungshaftpflichtversicherung gemäß §6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe abgeschlossen. Die Haftung ergibt sich aus der Haftpflichtpolice für Sicherheitsunternehmen in Deutschland. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. b) Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf *) I) für Personenschäden II) für Sachschäden III) für das Abhandenkommen bewachter Sachen IV) für reine Vermögensschäden V) für den Verlust von Fremdschlüsseln 1.000.000,00 € 250.000,00 € 15.000,00 € 12.500,00 € 100.000,00 € c) Die Versicherungssumme wird auf die gesetzlich geregelte Mindesthöhe der Haftpflichtversicherung im Bewachungsgewerbe begrenzt. *) Höhere Haftungssummen können ggf. gegen einen Aufpreis vereinbart werden. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Einzelvereinbarung. d) Abweichend von den Bestimmungen nach 2 a) – c), haftet das beauftragte Bewachungsunternehmen bei Haftpflichtschäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtgrund, unbegrenzt, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, oder seinen leitenden Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. c) Die Rechnung erhält eine detaillierte Stundenaufstellung des Bewachungsunternehmens. Es werden nur die real geleisteten Stunden berechnet, die in den Übergabeprotokollen nachweislich hinterlegt sind. Differenzen zwischen den Planstunden und den tatsächlich geleisteten Stunden werden direkt bei der Rechnungsstellung korrigiert und berücksichtigt. d) Stornierungen oder Reduzierungen der bestellten Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor Bewachungsbeginn dem Dienstleister oder der Messe Friedrichshafen schriftlich mitzuteilen. Stornierungen oder Reduzierungen werden auch bei Ausfall der Leistung dem Auftraggeber ggfs. in voller Höhe berechnet. 5) Zuschläge a) Alle bis zum Stichtag eingegangen Bestellungen werden mit dem normalen Stundensatz berechnet. Bei verspäteter Bestellung kommen folgende Zuschläge zum tragen: bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % am Bewachungstag 100 % b) Eine verbindliche Zusage der Leistung, bei Eingang der Bestellung nach dem jeweiligen Stichtag, behalten wir uns ausdrücklich vor. 6) Vertragsbeginn Der Bewachungsvertrag ist für das Bewachungsunternehmen von dem Zeitpunkt an verbindlich, an welchem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden erhält. 7) Gerichtstand Gerichtsstand ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der Betriebsleitung des Bewachungsunternehmens. 3) Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen a) Die Mitarbeiter des Bewachungsunternehmens sind verpflichtet Vorkommnisse jeglicher Art in einem Bewachungsprotokoll festzuhalten und den Auftraggeber über die Bewachungsleitung in Kenntnis zu setzen. In diesem Protokoll werden Gegenstände festgehalten, für die die Haftung des beauftragten Bewachungsunternehmens im Schadensfall eintreten muss. Durch die jeweiligen Unterschriften unter dieses Protokoll werden rechtsverbindlich und nachweislich alle Details der Bewachungsleistungen festgehalten. Für Gegenstände die während der nachweislichen Bewachung beschädigt werden oder abhanden kommen, übernimmt das Bewachungsunternehmen die Haftung bis zu einer Gesamthöhe von 15.000,00 Euro. Dies gilt ausdrücklich nur für Gegenstände, die im Protokoll angegeben wurden. Beschädigungen oder das Abhandenkommen dieser Gegenstände sind sofort bei Übergabe mit der Bewachungsleitung festzustellen. Für den Fall der späteren Meldung ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Für Gegenstände die nicht im Protokoll aufgeführt werden, übernimmt das Bewachungsunternehmen keine Haftung. Sollte bei Rückgabe des Standes vom Auftraggeber die Unterschrift des Übergabeprotokolls verweigert werden, ist die Bewachungsleitung zu informieren. Der einzige Verweigerungsgrund ist das Abhandenkommen eines bewachten Gegenstandes. Sollte ohne Grund, oder aus einem anderen Grund die Unterschrift verweigert werden, schließt das Bewachungsunternehmen die Haftung für die gesamte Bewachungsdauer aus. Das Protokoll wird nach Beenden der Veranstaltung an die Messe Friedrichshafen übergeben und kann dort vom Auftraggeber als Leistungsnachweis jederzeit angefordert werden. b) Jeglicher Haftungsanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber im Falle der Ablehnung durch das Bewachungsunternehmen oder dessen Versicherungsgesellschaft nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht. 112 Stand 11/2014 201 Einzugsermächtigung Spedition für Kreditkarten Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 20 – Bedarfsanmeldung Spedition* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau: * Die Messe Friedrichshafen GmbH reicht Ihre Anmeldung weiter an Fa. Schenker Deutschland AG, Neue Messe 3, 88046 Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/2 51 00, Fax +49 (0) 75 41/2 25 95. Auftragserteilung und Preisabsprachen erfolgen direkt mit dem Servicepartner. [email protected] Bereitstellung am bis um Uhr Abholung am um Uhr Messegut-Transport Für den Transport akzeptieren wir die allgemein üblichen Speditionstarife Wir bitten Sie, zu den umseitigen Bedingungen unten aufgeführte Messegüter/Exponate zu übernehmen und auf unseren Stand zu transportieren. Erbitten wir Beratung und ein Angebot Der Transport der Ausstellungsgüter wurde veranlasst per: Speditions-LKW, Übernahmeort: eigenem LKW bis Messegelände Friedrichshafen Luftfracht, Zielflughafen: Seefracht, Zielhafen: Art/Inhalt Anzahl max. Gewicht (in kg) Brutto Netto max. Länge x Breite x Höhe (in cm) Transport- und Hebegeräte Wir benötigen zum Transport unserer Exponate bzw. für den Aufbau/Abbau folgende Transport- und Hebezeuge: Art Trag-/Hebekraft Einsatz für/Anmerkungen Datum/Uhrzeit Dauer/Std. Abholtag/Uhrzeit Dauer/Tage Stapler Autokran Sonstiges Lagerung von Waren/Gütern Art Anzahl Colli/m3 Anmerkungen Leergut Vollgut Zollabfertigung Ich bin Unternehmer im Sinne des UStG./Ust.-Id-Nr. Wir bitten um Zollabfertigung unserer Ausstellungsgüter: Ich bin nicht Unternehmer im Sinne des UStG. effektive Einfuhr von Ausgabe 11/2013 vorübergehende Einfuhr von: Von den umseitig aufgeführten Bedingungen des Messe- und Leergutspediteurs haben wir Kenntnis genommen Ort Datum EORI-Nr. Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 113 20 Spedition Auftrags- und Zahlungsbedingungen LKW-Transporte Bei Beförderung im LKW-Verkehr müssen die Fahrer angewiesen werden, sich im Messebüro zu melden. Besondere Bedingungen Luftfracht a) Für alle Aufträge der Aussteller an den Messespediteur gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – neueste Fassung. Informationen über die Speditionsentgelte für Messen und Ausstellungen liegen bei der aufgeführten Messespedition aus und werden auf Anforderung zugestellt. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Friedrichshafen. Bei Bestellung der Krane und Hubstapler ist zu beachten, dass der Messespediteur nur im Rahmen der ADSp eine Haftung übernimmt. Es wird daher dringend zum Abschluss einer Transport- und Montageversicherung geraten. Für alle Schäden und Folgeschäden, die durch unrichtige Gewichtsangaben (Einzelgewichte) entstehen, haftet ausschließlich der Aussteller. b) Der Messespediteur kann nach erfolgter Auftragserteilung unter Wahrung der Interessen des Ausstellers in Eilfällen nach eigenem Ermessen handeln, wenn von seiten des Ausstellers kein Beauftragter am Stand anwesend ist. Dies gilt auch beim Einsatz der Krane und Hubstapler. Auch die nicht bescheinigten Leistungen müssen in besonderen Fällen, falls der Einsatz im Interesse des Gutes erforderlich war, nach den Speditionsentgelten honoriert werden. c) Die Haftung des Messespediteurs endet mit dem Abstellen der Ausstellungsgüter im Stand des Ausstellers, auch dannn, wenn der Aussteller oder sein Beauftragter nicht anwesend ist; beim Rücktransport beginnt sie erst mit der Abholung der im Stand vorhandenen Güter, auch dann, wenn die Versandpapiere schon vorher im Büro des Messespediteurs abgegeben wurden. Eine Überlagernahme durch den Messespediteur erfolgt nur auf besonderen Auftrag und gegen Entgelt. d) Die Rechnungen sind bar ohne jeden Abzug innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Da es sich bei den Rechnungen in den meisten Fällen um Barvorlagen handelt, ist diese Zahlungsfrist unbedingt einzuhalten. Die Messespedition ist berechtigt, die Auslagen und Gebühren während der Laufzeit der Veranstaltung zu kassieren, zumindest in Form einer Akontozahlung. Erläuterungen 1. Als Leergut können nur tätsächlich leere Packstücke bezeichnet und berechnet werden. Das Verpackungsmaterial muss transportfähig, gegebenenfalls gebündelt, am Stand bereitgestellt werden. Der Preis bezieht sich ausschließlich auf Leergut. Für im Leergut verbliebenes Vollgut besteht keine Haftung. 2. Alle Leergüter/Packmittel müssen mit Anschrift der Firma, Halle und Standnummer bezeichnet sein, da sonst eine ordnungsgemäße Rückführung nicht gewährleistet werden kann. 3. Der Einsatz von Hebefahrzeugen und Mietkränen ist nur über den offiziellen Messespediteur gestattet. In besonderen Fällen hat zusätzlich eine Abstimmung mit der Messe Friedrichshafen zu erfolgen. 4. Die auf der Vorderseite genannten Angaben werden für eine ordnungsgemäße Abwicklung dringend benötigt. Um sorgfältige Ausführung wird gebeten. 5. Bei mehrtägigen Einsätzen bitten wir um separate Bestellung per Fax. 6. Preise für Gabelstapler und Autokrane auf Anfrage 7. Die Sendungen müssen rechtzeitig vor Beginn der Messe bzw. Ausstellung in Friedrichshafen eintreffen bzw. zu unserer Verfügung stehen. Bitte beachten Sie die Termine laut separatem Technischen Rundschreiben der Messeleitung. 8. Verladeanzeigen sowie alle Korrespondenz erbitten wir an unsere Anschrift Schenker Deutschland AG Neue Messe 3 88046 Friedrichshafen Telefon +49 (0) 75 41/2 5100 Fax +49 (0) 75 41/2 25 95 9. Alle Sendungen sind frachtfrei nach Friedrichshafen abzurichten. Neben der üblichen Deklaration nach dem deutschen Gütertarif ist unbedingt noch folgender Vermerk anzubringen: Ausstellungsgut Halle Stand-Nummer Außer mit dem üblichen Signum wollen Sie die einzelnen Packstücke noch mit den Angaben der Hallen- und Stand-Nummer versehen. Aufkleber stehen Ihnen auf Anforderung zur Verfügung. 114 Wir bitten Sie, diese Güter an unser Büro Flughafen Frankfurt abzurichten. Besondere Benachrichtigung wird erbeten. Vergessen Sie nicht eine Kennzeichnung der Packstücke als Ausstellungsgut mit Angabe der Hallen- und StandNummer. Zoll Um die Zollabfertigung der Ausstellungsgüter reibungslos vornehmen zu können, benötigen wir Fakturen dreifach in deutscher Sprache und für Boote oder größere Objekte zusätzlich Prospekte. Die Preise sollen frei deutsche Grenze kalkuliert sein. Auf Wunsch kann die Zollbürgschaft von uns übernommen werden. Die Berechnung hierfür erfolgt nach dem Ausstellungsspeditionstarif. Für Waren aus EU-Ländern zusätzlich Warenverkehrsbescheinigung. Rücktransport Ihre Aufträge für den Rücktransport wollen Sie bitte rechtzeitig, spätestens 3 Tage vor Beendigung der Messe erteilen. Auftragsformulare werden von uns zur Verfügung gestellt. Die Angaben in den Versandaufträgen sind für die Behandlung des Transports und die Ausfertigung der Begleitpapiere maßgebend. Etwaige Zoll- oder sonstige Papiere sind dem Versandauftrag unaufgefordert und vollständig beizugeben, damit Verzögerungen in der Rückleitung des Gutes und Schwierigkeiten zoll-, steurrechtlicher oder anderer Art vermieden werden. Die Anlagen sind im Versandauftrag anzuführen (letzteres gilt sinngemäß auch für den Antransport). Bedarfsmeldung Einzugsermächtigung Express-Sendungen für Kreditkarten 211 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 21 – Bedarfsanmeldung Express-Sendungen* Gewünschter Termine: * Die Messe Friedrichshafen GmbH reicht Ihre Anmeldung weiter an DHL Trade Fairs & Events GmbH, Foyer West, Messe FN, D-88046 Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/7 08 -123, Fax +49 (0) 75 41/7 08 -124, E-Mail: [email protected]. Auftragserteilung und Preisabsprachen erfolgen direkt mit dem Servicepartner. Zustellung am um Uhr Abholung am um Uhr EORI-Nr. Sendungsdaten: Anzahl Inhalt LxBxH Gewünschte Express-Service Leistung nach DHL-Tarif Bruttogewicht Nettogewicht Zollcode (falls bekannt) (bitte ankreuzen) Zollbehandlung Abholung der Sendung am Schalter Zustellung der Sendung an den Stand (Zusatzkosten) Rückversand nach der Messe ab Schalter Rückversand nach der Messe mit Abholung am Stand (Zusatzkosten) Versandberatung Zwischenlagerung Verpackungsservice Terminlogistik Bereitstellung von Verpackungsmaterial Gewünschtes Verpackungsmaterial: Sonstige Anfragen: Ausgabe 11/2013 DHL Kd.Nr.: (falls bekannt) Ort Sendungs-Nr.: (falls bekannt) Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 115 221 Einzugsermächtigung Versicherung für Kreditkarten Informationsblatt Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen in Zusammenarbeit mit = Risikoträger und = Versicherungsmakler bieten wir Ihnen eine Ausstellungsversicherung für Ihre Güter auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Ausstellungsversicherung 2008 sowie alle weiteren im Antrag1) genannten Besonderen Vereinbarungen an. Unten stehend finden Sie einen Auszug aus dem Antrag1) mit den der Ausstellungsversicherung zugrunde liegenden Beiträgen: Die unten aufgeführten Beiträge gelten für Ausstellungen bei der Messe Friedrichshafen GmbH mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen incl. unmittelbarem Hin- und Rücktransport zur/von der Messe innerhalb des geografischen Europa (ausgenommen Transporte von Fahrzeugen auf eigener Achse). Mitversichert gelten auch die persönlichen Effekten des Standpersonals bis 1.500 Euro je Standbeauftragter (hierbei nicht versichert gelten Bargeld und sonstige Wertgegenstände sowie einfacher Diebstahl und Abhandenkommen). Lebende Tiere und Pflanzen sind nicht Gegenstand der Deckung. Bei jedem Schadenfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro. Festbeitrag nach Gesamtwert (Messe-/Ausstellungsgüter und -Stand / Standeinrichtung) Wert Beitrag incl. Versicherungssteuer 1 – 10.000 Euro 60,00 € 10.001 – 25.000 Euro 100,00 € 25.001 – 50.000 Euro 175,00 € 50.001 – 100.000 Euro 275,00 € 100.001 – 150.000 Euro 500,00 € Anfragepflichtig (Konditionen und Beiträge sind mit dem Versicherer vor Risikobeginn abzustimmen): – Gesamtversicherungssumme > 150.000 Euro – Einzelwert > 50.000 Euro 1) Bei Interesse finden Sie alle weiteren Detailinformationen, Antragsunterlagen etc.: ! Ausgabe 11/2013 a) online auf der jeweiligen Messe-Homepage unter AUSSTELLER im Punkt „Messe-Dienstleister“ – Dienstleistung/Stichwort „Versicherung” b) oder direkt bei Walter Frey Assekuranzmakler GmbH Ansprechpartner: Fr. Frommlett Olgastraße 4 D-88045 Friedrichshafen Tel. 0 75 41/30 07-17 Fax 0 75 41/30 07-77 [email protected] 117 231 W-LAN Einzugsermächtigung für Kreditkarten hotspot MESSE FRIEDRICHSHAFEN Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Nr. 23 – W-LAN Zugang / W-LAN access W-LAN auf dem Messegelände – Kabellos online mit dem MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot W-LAN on the exhibition site – Wireless online with MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot Während des Messeauftritts oder -besuchs mit dem Laptop oder PC mal eben ins Internet oder schnell eine E-Mail verschicken ist heute Standard. Der dazugehörige Kabelsalat leider auch. Es geht auch anders: Mit Wireless LAN. Alle Messehallen, das Freigelände und die Presse- und Kongresszentren sind in Friedrichshafen technisch so ausgestattet, dass man auch ohne ISDN-Anschluss ins digitale Netz kommt. Voraussetzung: eine W-LAN Karte. Neuere Rechner verfügen häufig bereits über eine integrierte W-LAN Funktion. Quickly sending an email or checking the Internet via laptop or PC while at a trade fair has become a standard feature for visitors and exhibitors. Unfortunately, so is the pile of cable spaghetti that goes along with it. There is another way: with wireless LAN. All trade fair halls, the open-air grounds and the press and congress centres here at Friedrichshafen are equipped with the technology to allow access to the digital network even without an ISDN connection. System requirement is a W-LAN card. The latest Laptops often have the interface already integrated. Mit MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot können Sie einfach, zuverlässig und ohne Kabel im Internet surfen oder auf das firmeninterne Netz zugreifen – und das bei sehr hohen Übertragungsgeschwindigkeiten. Public W-LAN ermöglicht im weltweit gängigen Standard 802.11a/b/g eine Übertragungsrate von bis zu 54 Mbit/s. With MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot, you can surf the Internet or access your company intranet easily, reliably and without wires, all at very high-speed data signalling rates. Public W-LAN enables a gross data signalling rate of up to 54 Mbit/s in the worldwide recognized standard 802.11a/b/g – and the best thing is: no cable connection is required. Nutzungszeit und Abrechnung: Sie haben die Wahl. Usage time and billing: you can choose. Starten Sie einfach den Internetbrowser in Ihrem W-LAN-fähigen Laptop. MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot wird automatisch erkannt und Sie gelangen direkt auf das hotspot- Portal. Sie surfen dann in einem lokalen Netz, dem so genannten "Walled Garden" – noch sind Sie nicht online, es fallen also noch keine Kosten an. Um sich jetzt ins Internet einzuloggen, benötigen Sie einen Benutzernamen und Ihr persönliches Passwort. Abrechnung und Preise Per Kreditkarte oder Gutschein-Kauf. Billing and prizes Via credit card or a voucher. Sie können sich per Kreditkarte einloggen und zahlen. Wählen Sie hierfür einfach „Registrierung per Kreditkarte“. Folgen Sie der Benutzerführung und wählen Sie zwischen einer Gültigkeitsdauer von einer, drei oder neun Stunden. Anschließend geben Sie die notwendigen Kreditkartendaten ein. Nach deren Prüfung beginnt automatisch Ihre Internetsitzung für den gewählten Zeitraum. You can log in via credit card. Follow the user prompts and choose between a duration of one, three or nine hours. You then enter the necessary credit card details. Once these have been checked, your Internet session begins automatically for the selected duration. Oder Sie kaufen einen Gutschein für die gewünschte Online-Zeit. Dieser enthält dann Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort. Erhältlich an den ausgewiesenen Verkaufsstellen. Or you can buy a voucher, this contains your username and password. You can buy a voucher at any selling point indicated. Die Preise (inkl. MwSt.) Stand November 2013. Änderungen vorbehalten. 1 h Online-Zeit für ein Endgerät: 6,– € 3 h Online-Zeit für ein Endgerät: 12,– € 9 h Online-Zeit für ein Endgerät: 24,– € Online für die gesamte Messezeit für ein Endgerät: 14,– €/Tag. Abgerechnet werden alle Messetage zzgl. einem Aufbautag. Ihr W-LAN-Zugang ist auf ein angemeldetes Gerät beschränkt und nicht übertragbar (MAC-Adress-Filter). Ausgabe 11/2013 Simply start the Internet browser on your W-LAN enabled laptop. MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot will be automatically recognized and you will reach the hotspot portal directly. At this point, you are surfing in the local network, the so called "walled garden" – you are not yet online, and therefore do not incur any costs at this stage. To then log onto the Internet, you need a user name and your personal password. Bei weiteren technischen Rückfragen stehen wir unter der Hotline +49 (0) 75 41/7 08 - 60 00 zur Verfügung. Prizes (incl. VAT) Date: November 2013. Subject to changes. 1 h Online time for one hardware: 6.- € 3 h Online time for one hardware: 12.- € 9 h Online time for one hardware: 24.- € Online for the duration of the fair for one hardware: 14.– €/day. Billed will be each day of the exhibition plus one build-up day. One unit only per W-LAN access - access not transferable (MACaddress-filter). You‘ve got questions or need further technical informations, please call +49 (0) 75 41/7 08 - 60 00. 119 Anmeldung eines ausstellereigenen Einzugsermächtigung für Kreditkarten W-LAN-Access-Points am Stand 241 Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen. Veranstaltung: Freigelände Halle-Nr. Stand-Nr. Aussteller/Firma Messe Friedrichshafen GmbH Postfach 20 80 88010 Friedrichshafen Germany Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0 Telefax +49 (0) 75 41/708 -110 Telefon/Fax USt-IdNr. Ansprechpartner Telefon/Mobil E-Mail Bestellung 1-fach einreichen Nr. 24 – Anmeldung eines ausstellereigenen W-LAN-Access-Points am Stand Wir bitten Sie, folgende technische Regeln einzuhalten. Damit tragen Sie dazu bei, dass für alle Nutzer eine große Bandbreite im W-LAN-Netz zur Verfügung steht und Störungen weitgehend vermieden werden: ■ Bitte nutzen Sie nur einen Access-Point pro Stand. ■ W-LAN-Sender im 5 GHz Bereich sind nicht gestattet. ■ Im 2,4 GHz-Bereich (802.11 g/n) stehen Ihnen die Kanäle 1, 6 und 11 zur Verfügung, andere Kanäle sind nicht zulässig. ■ Kanalbündelung (Channel Bonding) ist nicht gestattet. ■ Die abgestrahlte Sendeleistung darf an der Standgrenze nur maximal 80 dBm erreichen. ■ Die eigene SSID darf nicht sichtbar sein. ■ Es dürfen ausschließlich W-LAN-Sender betrieben werden. Ihre Angaben im Detail Art der Verschlüssellung (z.B.: WPA-PSK, WPA, WPA2-PSK oder WPA2): W-LAN-Standard: SSID: Kanal: 802.11 g/n (2,4 GHz) Anzahl der Clients: Hersteller und Modell des Access-Points: Der Kunde versichert die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. Außerdem erkennt er an, dass die Messe Friedrichshafen GmbH im Falle von falschen oder unvollständigen Angaben das Recht hat, den Anschluss zu sperren. Ausgabe 11/2013 Bemerkungen: Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen. 121