Dienstleister von A bis Z

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Dienstleister von A bis Z
Aussteller-Service-Mappe
Ausgabe 2014/2015
Seite
Technische Richtlinien
3 – 15
Dienstleisterhinweise
17 – 17
Dienstleistungen A-Z
19 – 23
Dienstleister A-Z
25 – 33
Anzeigen Dienstleister
35 – 43
Bitte beachten Sie:
Ihre Bestellungen können nur bearbeitet werden, wenn Sie das Adressfeld ausfüllen. Ohne Ihre Anschrift, Hallen- und Standnummer und Angabe der Veranstaltung können wir nicht für Sie tätig werden!
Für diverse Standeinrichtungen benötigen wir genaue Maßangaben. Bitte hierfür unbedingt die jeweiligen Skizzenblätter (z.B. 2a, 3a etc.) ausgefüllt beifügen!
Ausgabe 11/2013
Bestellformulare
Nr.
Formular
1a
1b
Einzugsermächtigung für Kreditkarten
Messe/Buchhaltung
SEPA-Lastschriftverfahren
45
2/2a
Elektro-Installationen
Messe/Elektriker
47 – 49
3/3a
Wasser-Installationen
Messe/Installateur
51 ­– 53
4/4a
Abhängungen
Messe/Technik
55 – 57
5/5a
Druckluft-Installationen
Messe/Technik
59 – 61
6/6a
Telefon
Deutsche Telekom
63 – 65
7
Parkplätze
Messe/Projektleitung
67
8
Abfallentsorgung
Messe/Technik
69
9
Bodenbeläge, Teppichböden
expoCarpets & more
71
10/10c
Mietmessestand
mlg
73 – 79
11/11a
Systemtrennwände
und Zubehör
mlg
81 – 83
12/12g
Mietmobiliar
Hummel
85 – 100
13
Computer und
Präsentationstechnik
AMS GmbH
101
14
Personalvermittlung
My v.i.p. service GmbH & Co. KG
103
15
Personalvermittlung
Agentur für Arbeit Friedrichshafen
105
16
17
Zimmervermittlung
Tourist-Info Friedrichshafen
107
18
Standreinigung
Fath Gebäudereinigung GmbH
109
19
Standbewachung / -aufsicht
My v.i.p. service GmbH & Co. KG
111
20
Spedition
Schenker AG
113
21
Express-Sendungen
DHL Trade Fairs & Events GmbH
115
22
Versicherung
Frey Assekuranzmakler GmbH
117
23
W-LAN hotspot
Messe/EDV
119
24
Anmeldung ausstellereigener
W-LAN Access Point
Messe/EDV
zuständig/Dienstleister
erledigt am
Seite
45.1
121
1
Ausgabe 11/2013
Technische Richtlinien – Inhaltsverzeichnis
1.
1.1. 1.2. 1.2.1.
1.2.2.
Vorbemerkungen
Hausordnung für das Messegelände Friedrichshafen
Öffnungszeiten
Auf- und Abbauzeiten
Veranstaltungslaufzeit
2.
2.1. 2.2. 2.2.1. 2.2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. Verkehr im Messegelände, Rettungswege,
Sicherheitseinrichtungen
Verkehrsordnung
Rettungswege
Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten
Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge
Sicherheitseinrichtungen
Standnummerierung
Bewachung
Eingeschränkte Bodenbelastung in Gebäuden
Notfallräumung
3.
3.1.
3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.1.5. 3.1.6. 3.2. Technische Daten und Ausstattung der Hallen
und des Freigeländes
Hallendaten
Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung
Druckluft-, Elektro-, Wasserversorgung
Kommunikationseinrichtungen
Sprinkleranlagen
Heizung, Lüftung, Kälte
Störungen
Freigelände
4.
Standbaubestimmungen
4.1.
Standbausicherheit
4.2.
Standbaugenehmigung
4.2.1. Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger
Bauten
4.2.2. Fahrzeuge und Container
4.2.3. Änderung nicht vorschriftsgemäßer Bauteile
4.2.4. Haftungsumfang
4.3.
Bauhöhen
4.4.
Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen
4.4.1. Brandschutz
4.4.1.1. Standbau- und Dekorationsmaterialien
4.4.1.2. Ausstellung von Kraftfahrzeugen
4.4.1.3. Explosionsgefährliche Stoffe
4.4.1.4. Pyrotechnik
4.4.1.5. Luftballons und Flugobjekte
4.4.1.6. Nebelmaschinen
4.4.1.7. Aschenbehälter, Aschenbecher
4.4.1.8. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter
4.4.1.9. Spritzpistolen, Lösungsmittel
4.4.1.10.Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener
Flamme
4.4.1.11.Leergut
4.4.1.12.Feuerlöscher
4.4.2. Glas und Acrylglas
4.5. Ausgänge, Rettungswege, Türen
4.5.1. Ausgänge, Rettungswege
4.5.2.
4.6.
4.7.
4.7.1.
4.7.2.
4.7.3.
4.7.4.
4.7.5.
4.7.6.
4.7.7.
4.7.8.
4.8.
4.9.
4.9.1.
4.9.2.
4.9.3.
4.9.4.
4.9.5.
4.9.6.
Türen
Podeste, Leitern, Aufstiege, Stege
Standgestaltung
Erscheinungsbild
Prüfung der Mietfläche
Eingriffe in die Bausubstanz
Hallenfußböden
Abhängungen von der Hallendecke
Standbegrenzungswände
Werbemittel / Präsentationen
Barrierefreiheit
Freigelände
Zweigeschossige Bauweise
Bauanfrage
Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume
Nutzlasten / Lastannahmen
Rettungswege / Treppen
Baumaterial
Obergeschoss
5.
Technische Sicherheitsbestimmungen,
Technische Vorschriften, Technische
Versorgung
5.1.
Allgemeine Vorschriften
5.1.1. Schäden
5.2.
Einsatz von Arbeitsmitteln
5.3.
Elektroinstallation
5.3.1. Anschlüsse und Schutzmaßnahme
5.3.2. Standinstallation
5.3.3. Montage- und Betriebsvorschriften
5.3.4. Sicherheitsmaßnahmen
5.3.5. Sicherheitsbeleuchtung
5.4.
Wasser- und Abwasserinstallation
5.5.
Druckluftinstallation
5.5.1. Gasinstallation
5.6.
Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen
5.6.1. Maschinengeräusche
5.6.2. Geräte und Medizinprodukte
5.6.2.1. Ausstellen und In-Verkehr-Bringen von Produkten
5.6.2.2. Schutzvorrichtungen
5.6.2.3. Betriebsverbot
5.6.3. Druckbehälter
5.6.3.1. Abnahmebescheinigung
5.6.3.2. Prüfung
5.6.4. Abgase und Dämpfe
5.6.5. Abgasanlagen
5.7.
Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und
brennbaren Flüssigkeiten
5.7.1. Druck- und Flüssiggasanlagen
5.7.1.1. Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen
5.7.1.2. Verwendung von Flüssiggas
5.7.1.3. Einrichtung und Unterhaltung
5.7.2. Brennbare Flüssigkeiten
5.7.2.1. Lagerung und Verwendung
5.8.
Asbest und andere Gefahrstoffe
3
5.9.
5.10.
5.10.1.
5.10.2.
5.10.3.
5.10.4.
5.11.
5.12.
5.13.
5.14.
Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen und
sonstige Präsentationen
Strahlenschutz
Radioaktive Stoffe
Röntgenanlagen und Störstrahler
Laseranlagen
Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektro­
magnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen
Krane, Stapler, Leergut
Musikalische Wiedergaben
Getränkeschankanlagen
Lebensmittelüberwachung
6.
6.1.
6.1.1.
6.1.2.
6.1.3.
6.2.
6.2.1.
6.2.2.
6.3.
Umweltschutz
Abfallwirtschaft
Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle
Mitgebrachte Abfälle
Wasser, Abwasser, Bodenschutz
Öl, Fettabscheider
Reinigung / Reinigungsmittel
Umweltschäden
7.Wichtige Adressen, Telefonnummern
und Faxnummern
Technische Richtlinien
Die Messe Friedrichshafen GmbH (im folgenden MFN
genannt) hat für die stattfindenden Fachmessen, Ausstellungen
und sonstigen Veranstaltungen Richtlinien mit dem Ziel erlassen, allen Ausstellern / Veranstaltern optimale Gelegenheit
zu geben, ihre Exponate zu präsentieren und ihre Besucher und
Interessenten anzusprechen.
Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter.
Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein
Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalteri­
schen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Die in der
jeweils gültigen Fassung einzuhaltenden Rechtsnormen zur
Sicherheit bleiben hiervon unberührt.
Mit den zuständigen Behördendienststellen der Stadt Friedrichshafen sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen
Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die wichtigsten Telefonnummern sind unter Punkt 7 abgedruckt.
Die MFN behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen
zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils
gültigen Fassung zu beachten.
Die Durchführung einer Veranstaltung und die Inbetriebnahme
eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt oder eingeschränkt werden, wenn
vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht
beseitigt worden sind.
Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die
sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten.
Die Auftragsformulare für Leistungen werden in der Regel mit
der Zulassung versandt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die MFN
keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung
übernehmen kann. Außerdem behält sich die MFN vor, bei
verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in der Servicemappe auf die Entgelte
zu erheben.
Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere
Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu.
4
Diese Technischen Richtlinien wurden in Abstimmung mit
anderen Messegesellschaften in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst, um den Ausstellern und Messebauern die
Suche nach spezifischen Anforderungskriterien zu vereinfachen.
Baurecht ist Landesrecht.
Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen.
Im Übrigen behält sich die MFN Änderungen vor.
Der deutsche Text ist verbindlich.
1.1. Hausordnung für das Messegelände
Friedrichshafen
Polizei
110 (extern) Feuerwehr/Erste Hilfe 112 (extern) Erste Hilfe 0 75 41/708-109 (während der Veranstaltung)
1.1.1. Das Messegelände ist ein Privatgelände. Das Hausrecht übt die
Messe Friedrichshafen GmbH, Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen, Tel. 07541-708-0 — ggf. neben dem jeweiligen Ver­
anstalter — aus.
1.1.2.
Veranstaltungsbesucher dürfen das Gelände einschließlich der
Gebäude (ausgenommen der Verwaltung) nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen
einen von der MFN ausgestellten Ausweis über die Zugangsbe­
rechtigung. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude
gestattet. Eintrittskarten müssen von den Besuchern aufbewahrt werden; Personen, die sich während ihres Aufenthalts
nicht durch eine gültige Eintrittskarte oder einen MFN-Ausweis
legitimieren, können des Messegeländes verwiesen werden.
1.1.3.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei
ausdrücklichem Aushang an den Kassen.
1.1.4.
Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen
sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrich­
tungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder
Ausgabe 11/2013
1. Vorbemerkungen
in Betrieb gesetzt werden. Ausstellungsstände dürfen nur in
Anwesenheit des Standpersonals betreten werden.
1.1.5.
Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände
und in den Hallen, insbesondere der Ausstellungsgegenstände
und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet.
1.1.6.
Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit
besonderer Erlaubnis zulässig.
1.1.7.
In den Hallen oder in einzelnen Räumen kann ein Rauchverbot angeordnet sein. Die entsprechenden Hinweise sind zu
beachten.
1.1.8.
Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können auch
Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung wie Mäntel,
Jacken und Umhänge sowie Fahrzeuge auf ihren Inhalt hin
kontrolliert werden.
1.1.9.
Waffen oder als Waffen geeignete Gegenstände dürfen nicht
mit in das Gelände gebracht werden.
1.1.10.
Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die
Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.
1.1.11.
Im Einzelfall ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge
zu leisten.
1.2. Öffnungszeiten
1.2.1. Auf- und Abbauzeiten
Während den allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände in der Zeit von bis 7–20 Uhr
gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten
über den Wachdienst bekannt gegeben werden.
Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände
bleiben die Hallen und das Messegelände außerhalb dieser
Zeiten verschlossen.
Nach dem offiziellen Aufbauende sind nur noch abschließende
Standbauarbeiten innerhalb der eigenen Ausstellungsfläche
zulässig. Die Besuchergänge müssen zu diesem Zeitpunkt
geräumt sein.
2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege,
Sicherheitseinrichtungen
2.1. Verkehrsordnung
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und
Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu
können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln,
einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten.
Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen
gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit
beträgt 10 km/h. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art werden auf
Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt.
Während der Auf- und Abbauzeiten besteht, gegen Hinterlegung
einer Kaution, Einfahrt nur für Lieferfahrzeuge. Die Fahrzeuge
sind schnellstens zu entladen und umgehend vom Messegelände
zu entfernen. Das Abstellen von LKW und Containern ist auf
den Besucherparkplätzen nicht genehmigt. PKW sind nach
dem Entladen auf den ausgewiesenen Parkflächen abzustellen.
Ausnahmeregelungen behält sich die MFN vor.
Während der Veranstaltungslaufzeit ist das Parken auf dem
Messegelände, nach vorheriger Bestellung eines Parkplatzes,
gebührenpflichtig (siehe Bestellformular 7).
Nachlieferungen während der Veranstaltungslaufzeit sind
gegen Hinterlegung einer Kaution möglich.
Das Übernachten im Messegelände ist grundsätzlich nicht
erlaubt.
Ausgenommen hiervon ist der Wohnmobil-Abstellplatz auf dem
Parkplatz Ost II und nach Absprache mit der Messeleitung.
2.2. Rettungswege
2.2.1. Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten
Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungszonen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden.
Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und
den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und
Gefahr des Besitzers entfernt werden.
Hydranten in den Hallen und im Freigelände dürfen nicht
verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden.
1.2.2. Veranstaltungslaufzeit
Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine
Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss verschlossen.
2.2.2. Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge
Die Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen im
Verlauf von Rettungswegen müssen von innen leicht in voller
Breite geöffnet werden können.
Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen
einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der MFN.
Die Notausgangstüren und Notausstiege sowie deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt
oder sonst unkenntlich gemacht werden.
Ausgabe 11/2013
Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in
den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie
dienen im Notfall als Rettungswege!
Für den Standbau benötigte Materialien oder zur sofortigen
Aufstellung auf der Standfläche angelieferte Exponate dürfen
in der Auf- und Abbauphase kurzzeitig im Hallengang abge5
stellt werden, wenn hierdurch die aus Sicherheitsgründen
geforderten Gangbreiten nicht unterschritten und logistische
Belange ausreichend berücksichtigt werden.
3.1.1. Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung
Bei eingeschalteter Allgemeinbeleuchtung liegt die mittlere
Beleuchtungsstärke in den Hallen bei ca. 300 Lux.
Dies wird als erfüllt angesehen, wenn entlang der Standgrenze zum Hallengang ein Streifen von maximal 0,9 m zum
Abstellen genutzt wird. Unabhängig von der Breite des Hallenganges und der abgestellten Güter ist zwingend ein Durchgang
von einer Mindestbreite von 1,2 m frei zu halten.
Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände:
Wechselstrom 230 Volt(+6%/-10%)/50 Hz. Drehstrom 3x400 Volt(+6%/-10%)/50 Hz. Netzart: TN-CS-Netz.
Auf Verlangen der MFN kann aus logistischen Gründen die
sofortige Räumung des Hallengangs gefordert werden.
2.3. Sicherheitseinrichtungen
Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen,
insbesondere die grünen Notausgangskennzeichen, müssen
jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden.
2.4. Standnummerierung
Alle Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern
gekennzeichnet
2.5. Bewachung
Die allgemeine Aufsicht in den Messehallen und auf den
Freigeländen während der Laufzeit der Messe erfolgt durch
die MFN. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine
allgemeine Aufsicht. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die
zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen
durchzuführen. Eine spezielle Bewachung des Standes muss
im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. Standwachen
dürfen nur durch die von der MFN beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden (siehe Bestellformular 19).
2.6. Eingeschränkte Bodenbelastung in Gebäuden
Für das Foyer West und Ost sowie für die Zwischenbauten der
Hallen besteht eine eingeschränkte Bodenbelastung von 500
kg/m2. Stapler- und Hubwagenbetrieb ist in diesem Bereich
untersagt. Lasten können nur mit luftbereiften Flurförderfahrzeugen transportiert werden. Bei Bedarf können Sie einen
Übersichtsplan der eingeschränkten Flächen anfordern. www.messe-friedrichshafen.de/bodenbelastung
2.7 Notfallräumung
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder
Gebäuden und deren Räumung von der MFN angeordnet
werden. Die durch eine Notfallräumung ggfs. entstandenen
Kosten/Ausfälle werden nicht erstattet!
3. Technische Daten und Ausstattung der
Hallen und des Freigeländes
3.1. Hallendaten
Bei Bedarf können Sie eine Übersicht über die technischen Hallendaten anfordern oder downloaden unter www.messe-friedrichshafen.de/hallendaten
6
3.1.3. Kommunikationseinrichtungen
Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax- und Datenanschlüssen erfolgt über die von der Messe beauftragte
TELEKOM (Bestellformular 6/6a).
Antennenanschlüsse sind nur in bestimmten Hallen installiert.
Bei notwendiger Antennenmontage auf Hallendächern ist eine
Genehmigung der MFN erforderlich.
Das Messegelände (alle Hallen, Foyer West und Ost) ist mit
W-LAN versorgt (Bestellformular 23).
Ausstellern ist der Betrieb eines eigenen WLAN Netzwerkes
ohne ausdrückliche Zustimmung der Messe Friedrichshafen
GmbH nicht gestattet, um Störungen der eigenen WLAN Sys teme der Messe Friedrichshafen GmbH zu verhindern. Sollten
fremde WLAN Netzwerke aktiv sein ist die Messe Friedrichshafen GmbH jederzeit berechtigt, von dem Betreiber des WLAN
Netzwerkes das Ausschalten des WLAN Netzwerkes zu verlangen.
3.1.4. Sprinkleranlagen
Sind nicht vorhanden.
3.1.5. Heizung, Lüftung
In den Hallen A1–A7, und B1–B5 ist eine Warmluft-Heizung
und eine Lüftung gegeben.
3.1.6. Störungen
Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die
Messeleitung zu informieren.
Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die MFN nicht.
3.2. Freigelände
Die Freigeländeflächen bestehen aus Schotter mit dem notwen­
digen Gefälle zur Regenwasserentsorgung. Das Gelände hat bei
Dunkelheit eine allgemeine Straßen- und Wegebeleuchtung.
Versorgungsanschlüsse sind in begrenztem Umfang vorhanden.
Die Möglichkeit der Wasser- bzw. Abwasseranschlüsse muss in
jedem Fall vor der Planung mit der MFN abgestimmt werden.
Die Verkehrsflächen werden durch die MFN gereinigt und bei
Bedarf abgestreut.
Für Parkplätze gilt ein eingeschränkter Winterdienst.
Ausgabe 11/2013
Flächen vor Notausgängen und die Kreuzungsbereiche der Hallengänge sind hiervon ausgenommen und müssen jederzeit
in voller Breite freigehalten werden. Die Hallengänge dürfen
nicht zur Errichtung von Montageplätzen oder zur Aufstellung
von Maschinen (z.B. Holzbearbeitungsmaschinen, Werkbänke)
genutzt werden.
3.1.2. Druckluft-, Elektro- und Wasserversorgung
Druckluft- (Bestellformular 5/5a), Elektro- (Bestellformular
2/2a) und Wasserversorgung (Bestellformular 3/3a) der
Stände erfolgt in den Hallen überwiegend über Fußbodenkanäle bzw. über Fußbodenanschlusseinheiten.
4. Standbaubestimmungen
4.1. Standbausicherheit
Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate
sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben
und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Für die statische
Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls
nachweispflichtig.
Stehende bauliche Elemente bzw. Sonderkonstruktionen (z.B. freistehende Wände, hohe Exponate, hohe dekorative
Elemente), die umkippen können, müssen mindestens für eine
horizontal wirkende Ersatzflächenlast q h bemessen werden:
qh1 = 0,125 kN/m² bis 4 m Höhe ab Oberkante Fußboden
qh2 = 0,063 kN/m² für alle Flächen über 4 m Höhe ab Oberkante Fußboden
Bezugsfläche ist dabei die jeweilige Ansichtsfläche.
Die dazu erstellten Nachweise sind auf Verlangen der Messe­
gesellschaft vorzulegen. Bei Abweichungen hiervon ist ein
genauerer Nachweis zu führen. Die MFN behält sich vor, in
begründetem Einzelfall vor Ort eine kostenpflichtige Überprüfung der Standsicherheit durch einen Statiker vornehmen
zu lassen.
4.2. Standbaugenehmigung
Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der
Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden,
ist es bei eingeschossigen Standbauten bis 2,50 m Höhe nicht
erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen
(siehe Punkt 4.3).
Auf Wunsch bietet die MFN dem Aussteller an, die einge­
reichten Standbaupläne (in zweifacher Ausfertigung) zu prüfen.
Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, mobile Stände,
Sonderbauten und -konstruktionen sowie Fliegende Bauten
genehmigungspflichtig.
4.2.1. Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger
Bauten
Vermaßte Standpläne, mindestens im Maßstab 1:100, mit
Grundrissen und Ansichten, müssen spätestens zum genannten
Termin der MFN in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung
vorgelegt werden.
Ein Exemplar der Standpläne geht nach Überprüfung mit dem
Genehmigungsvermerk an den Aussteller/Standbauer zurück.
Für die Genehmigung von:
– zweigeschossigen Bauten – Kino- oder Zuschauerräumen – Bauten im Freigelände – Sonderkonstruktionen
Ausgabe 11/2013
werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung und
1 Exemplar an das Bauordnungsamt) bis spätestens 6 Wochen
vor Aufbaubeginn in deutscher Sprache benötigt:
a) von einem zweiten, unabhängigen Statiker geprüfte oder
geprüfte, statische Berechnung nach deutschen Normen
b) Baubeschreibung c) Standbauzeichnungen im Maßstab 1:100
(Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Konstruktionsdetails in
größerem Maßstab
d) Rettungswegeplan mit Nachweis der Rettungswegelängen
und –breiten ist zu erbringen
e) bei Vorlage einer Typenprüfung/Prüfbuch entfallen die
Punkte a), b), c).
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt.
4.2.2. Fahrzeuge und Container (s. auch 4.4.1.2.)
Fahrzeuge und Container sind als Ausstellungsstände in den
Hallen genehmigungspflichtig.
4.2.3. Änderung nicht vorschriftsgemäßer Bauteile
Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die MFN berechtigt, auf
Kosten und Gefahr des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen oder zu entfernen.
4.2.4. Haftungsumfang
Sofern der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer
die vorstehenden Standbaubestimmungen nicht einhält, haftet
er für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der Standbaubestimmungen resultieren.
Ferner hat der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte
Standbauer die MFN von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Verletzung der vorstehenden Standbaubestimmungen geltend gemacht werden.
4.3. Bauhöhen
Die normale Standbauhöhe beträgt 2,50 m über OKF (Oberkante Fußboden). Wenn diese Standbauhöhe durch Abhäng ungen, Werbeelemente bzw. optische Anpassung der Standgestaltung überschritten werden soll, dann ist in jedem Fall eine
Standskizze zur Genehmigung bei der MFN einzureichen.
Bei Reihen-, Eck- und Kopfständen ist eine Überbauung
zum Standnachbarn nicht erlaubt. Exponate sind von dieser
Regelung ausgenommen.
4.4. Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen
4.4.1. Brandschutz
4.4.1.1. Standbau- und Dekorationsmaterialien
Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische
Gase bildende Materialien wie Polystyrol-Hartschaum (Styropor) oder ähnliche dürfen nicht verwendet werden.
An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründ­ en der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden
(z.B. nicht brennbar). Der Einsatz von Kunststoff-Kabelbindern
zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet.
Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder
DIN EN 13501-1 schwerentflammbar sein.
Unzulässig sind – Strohballen (Ausnahme als Aufprallschutz), Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf, ungehobeltes Holz
– Rettungsfolien unter Autos (Tuning World)
– geschnittene Bäume oder Büsche
– brennbare Dekoration von Blumenkübeln
– Papiertischdecken oder Abdeckung mit ähnlichem Brand­
verhalten
7
Bei Verwendung von Hackschnitzel gelten folgende Regelungen: – nicht für Besucher begehbar und nur als Untergrund für
Ausstellungsstücke und mit erhöhter Einfassung (z.B. Holzbalken) zulässig
– Material ständig feucht halten oder mit Flammschutzbeschichtung behandeln
– Fläche max. 10% der Standfläche und max. 10 m² pro Einzelfläche
4.4.1.2. Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Bei Ausstellung von Fahrzeugen muss der Treibstofftank verschlossen sein.
4.4.1.3. Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz
in der jeweils gültigen Fassung, und dürfen auf Messen und
Ausstellungen nicht ausgestellt werden. Dies gilt auch für
Munition im Sinne des Waffengesetzes.
4.4.1.4. Pyrotechnik
Pyrotechnische Vorführungen sind genehmigungspflichtig und
mit der MFN abzustimmen.
4.4.1.5. Luftballons und Flugobjekte
Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons
in den Hallen und im Freigelände ist verboten (mögliche Auslösung der Brandmeldeanlage, Flugplatznähe).
4.4.1.6. Nebelmaschinen
Der Einsatz von Nebelmaschinen ist zwingend mit der MFN
abzustimmen (Brandmeldeanlage).
4.4.1.7. Aschenbehälter, Aschenbecher
In allen geschlossenen Räumen der MFN besteht ein Nichtrauchergebot. Es sind Raucherzonen ausgewiesen.
Sofern für den Stand oder Teile desselben kein ausdrückliches
Rauchverbot angeordnet ist, muss für die Bereitstellung einer
ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschenbehältern
aus nichtbrennbarem Material und für deren regelmäßige Entleerung Sorge getragen werden.
4.4.1.8. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter
In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter
aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Wertstoff- und Reststoffbehältnisse in den Ständen sind regelmäßig, spätestens
jeden Abend nach Messeschluss, zur Entsorgung bereitzustellen.
Fallen größere Mengen brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen (Bestellformular 8). Siehe auch
ggfs. „Besondere Richtlinien“ bei der Standzulassung.
4.4.1.9. Spritzpistolen, Lösungsmittel
Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von
lösemittelhaltigen Stoffen und Farben ist verboten.
4.4.1.10. Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit
offener Flamme Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten
müssen schriftlich bei der MFN beantragt werden. Die Genehmigung der Arbeiten erteilt die MFN mit dem Erlaubnisschein
Bei den Arbeiten ist die Umgebung gegen Gefahren ausrei8
chend abzuschirmen. Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe
einsatzbereit zu halten. Es besteht eine Anwesenheitspflicht
von 3 Stunden nach Ende der Arbeiten.
4.4.1.11. Leergut
Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen
und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes in der
Halle ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Die Einlagerung von Leergut kann kostenpflichtig über
den Messespediteur erfolgen (Bestellformular 20).
Die MFN ist berechtigt, widerrechtlich gelagertes Leergut auf
Kosten und Gefahr des Ausstellers zu entfernen.
4.4.1.12. Feuerlöscher
In besonderen Fällen (z.B. Nutzung von Kochstellen) kann der
Ein­satz von geeigneten Feuerlöschern am Stand gefordert werden.
4.4.2. Glas und Acrylglas
Es darf nur für den Einsatzzweck geeignetes Glas verwendet
werden. Für Konstruktionen aus Glas darf nur Sicherheitsglas
eingesetzt werden. Das „Merkblatt zum Einsatz von Glas/
Acrylglas im Messebau“ finden Sie unter www.messe-friedrichshafen.de/service. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren.
4.5. Ausgänge, Rettungswege, Türen
4.5.1. Ausgänge und Rettungswege
Geschlossene Standbereiche mit einer Grundfläche von mehr
als 150 m², einer Länge von mehr als 20 m oder unübersichtlicher Aufplanung müssen mindestens zwei voneinander ge­­
trennte Ausgänge / Fluchtwege haben, die entgegengesetzt
anzuordnen sind. Die Fluchtwege sind nach ASR A1.3 zu kennzeichnen.
4.5.2. Türen
Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, Codiertüren
sowie Schiebetüren in Fluchtwegen ist nicht zulässig.
4.6. Podeste, Leitern, Aufstiege, Stege
Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen an­grenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen, sind mit Brüs­tungen
zu umwehren. Diese müssen mindestens 1,10 m hoch sein
(genehmigungspflichtige Ausnahmefälle nach Rücksprache mit
der MFN).
Es müssen mindestens ein Obergurt, ein Mittelgurt und ein
Untergurt vorhanden sein.
Für das Podest ist ein statischer Nachweis zu erbringen. Die
Bodenbelastung muss je nach Nutzung gemäß DIN 1055 Blatt
3, Tabelle 1 mindestens für 3,0 kN/m2 ausgelegt sein. Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein.
Leitern, Aufstiege und Stege müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
4.7. Standgestaltung
4.7.1. Erscheinungsbild
Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig.
Hierbei sind die typischen Ausstellungskriterien der Veranstaltung zu berücksichtigen.
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bei Verkaufsständen zulässig sind
– ungehobeltes Holz mit Flammschutzbeschichtung
– Laub- und Nadelgehölze oder Buschwerk mit feuchtem Wurzelballen
– Strohmatten mit Flammschutzbeschichtung
– schwerentflammbare Folien unter Autos
Wände, die an Besuchergänge grenzen, sollen durch den
Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u.ä. aufgelockert
werden und dürfen nicht höher als 2,50 m sein.
Standrückseiten, die an Nachbarstände grenzen, sind weiß zu
halten, um den Nachbarstand in dessen Gestaltung nicht zu
beeinträchtigen (siehe auch Pkt. 4.3).
Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der
ILO- Konvention 182 hergestellt wurden, dürfen nicht zur
Gestaltung und Ausstattung des Standes verwandt werden.
4.7.2. Prüfung der Mietfläche
Die Mietfläche wird von der MFN gekennzeichnet. Mit Maßabweichungen bis zu 0,10 m gegenüber der zugesandten
Standskizze muss gerechnet werden.
Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich vor Ort oder anhand der
Standskizze über Lage, Maße und etwaige Einbauten, wie z.B.
Pfeiler, Elektroanschlusskästen, Wasserzu- und Abflüsse, Feuermelder usw. zu informieren.
Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten.
4.7.3. Eingriff in die Bausubstanz
Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht be-­
schädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden
(z.B. Bohren, Nageln, Schrauben).
Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet.
Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch
Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden.
Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der Standfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen
Bauhöhe umbaut werden.
4.7.4. Hallenfußböden
Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen.
Verlegte Böden müssen an allen Kanten mit dem Untergrund
verklebt sein und der Anforderung schwerentflammbar nach
DIN 4102 oder EN 13501-1 entsprechen. Es dürfen keine Teppiche mit Schaumrücken verlegt werden.
Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt
und entsorgt werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und
ähnliches müssen sofort vom Fußboden oder Bodenbelag entfernt werden. Klebebänder oder Klebebandreste bzw. Bodenbeläge, die nicht rückstandsfrei entfernt werden (können) und
die nach der vorgegebenen Abbauzeit auf dem Hallenboden
verbleiben, werden kostenpflichtig entfernt und dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch mit Teppichauslegware bzw. Teppichfliesen vollflächig verklebt
werden. Es wird die Verwendung von Gewebeklebebändern
mit PE/PP Klebern, giftfreie Lösungsmittel, gefordert.
Arbeiten mit Sand, Erde und dergleichen sind im Voraus durch
die MFN genehmigungspflichtig. Verschmutzungen durch Sand
und Erde werden zu Lasten des Verursachers entfernt. Spartenkanäle sind abzudecken.
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Verankerungen und Befestigungen, z.B. bei der Planung von 2geschossigen Messeständen, sind bei der MFN zu beantragen.
4.7.5. Abhängungen von der Hallendecke
Das Abhängen von leichten Decken, Werbekörpern, Transparenten, Beleuchtungskörpern oder -brücken von der Hallendecke
sind an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen mög­
lich. Die Möglichkeit der Abhängung besteht nicht in allen Hallen.
Die Genehmigung hierfür kann nur erfolgen, wenn die Standgestaltung eingereicht wurde.
Die Durchführung erfolgt durch das Vertragsunternehmen der
MFN und ist direkt zu bestellen (Bestellformular 4/4a).
4.7.6. Standbegrenzungswände
Standbegrenzungswände (Systemwände, 2,50 m hoch, 1 m
breit, bestehend aus kunststoffbeschichteten Platten, weiß,
4–6 mm dick, eingefasst in ein Aluminiumprofil.) können
kostenpflichtig mit dem entsprechenden Bestellformular 10
oder 11 bestellt werden.
Für Wände aus brauner Hartfaserplatte der MFN gelten folgende Bedingungen:
– Bei diesen Wänden ist eine optische Nachbehandlung erforderlich (Tapezierung oder Stoffbespannung).
– Tapeten dürfen nur mit wasserlöslichem Leim aufgebracht
werden. Anstriche sind nur nach vorheriger Tapezierung
gestattet. Die Tapeten müssen vor Verlassen des Standes entfernt werden.
– Für die Standfestigkeit der Standbegrenzungswände sind in
besonderen Fällen (bei freistehenden Wänden ab 3 m bis 5 m
Länge) Stützwände unbedingt erforderlich. Diese sind ebenfalls
kostenpflichtig und dürfen nur von der MFN entfernt werden.
Entfernt der Aussteller – oder ein von ihm Beauftragter – die
zur Sicherung und Standfestigkeit erforderlichen Stützwände,
so haftet er für dadurch entstehende Schäden in vollem
Umfang.
– Bei Erstellung eines System- bzw. Fertigstandes ist der Auf bau dieser Wände nicht erforderlich.
– Andere Regelungen sind den „Besonderen Teilnahmebe­
dingungen“ der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen.
– Jede Beschädigung der Wände durch Einschießen von Heftklammern, Einschnitte und Durchbohrungen, Benageln und
dgl. erfordern eine Wiederherstellung der Wandelemente.
Klebebänder müssen rückstandslos, ohne Beschädigung der
Beschichtung entfernt werden. Die Kosten trägt der Aussteller.
4.7.7. Werbemittel/Präsentationen
Stand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen
dürfen die vorgeschriebene bzw. genehmigte Bauhöhe nicht
überschreiten. Sie sollen ein ansprechendes Bild ergeben.
Präsentationen, optische, sich langsam bewegende und akus­
tische Werbemittel sowie musikalische Wiedergaben sind
er­laubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen, nicht zu
Stauungen in den Gängen führen und die messeeigenen Aus rufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf
60dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten.
Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln ist nur auf der eigenen Standfläche zulässig.
4.7.8. Barrierefreiheit
Bei der Gestaltung der Stände sollte auf Barrierefreiheit
geachtet werden. Stände und deren Einrichtungen sollten auch
für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zugänglich
und nutzbar sein.
9
4.9.1. Bauanfrage
Eine zweigeschossige Bauweise ist nur mit Zustimmung der
MFN möglich. Diese Angaben sind bereits mit der Anmeldung
zu machen (siehe auch 4.2.1).
4.9.2. Auflagen zur Standflächenüberbauung, -sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume Die maximale Aufbauhöhe beträgt je nach Halle und Lage des
Standes bis zu 6 m und ist bei der MFN nachzufragen.
Die lichten Höhen von Innenräumen bei zweigeschossiger Bauweise müssen mindestens je Geschoss 2,30 m betragen.
Standbauten an den Standgrenzen zu den Nachbarn sind
oberhalb 2,50 m neutral zu gestalten (siehe Punkt 4.3.).
4.9.3. Nutzlasten/Lastannahmen
Für die Geschossdecke eines zweigeschossigen Messestandes
innerhalb einer Messehalle sind nach DIN 1055 Blatt 3,
Tabelle 1 [Kat C] als lotrechts Nutzlast anzusetzen:
Eine eingeschränkte Nutzung durch Fachbesucher oder Standpersonal für Besprechungen und Kundenbetreuung, d.h.
Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier Anordnung oder
in abgeteilten Besprechungsbüros erfordert eine Nutzlast [Kat.C1]: q=3,0 kN/m².
Eine uneingeschränkte Nutzung als freizugängliche Ausstellungs- und Versammlungsfläche oder Verkaufsraum ohne oder
mit dichter Bestuhlung erfordert eine Nutzlast [ab Kat.C3]:
q=5,0 kN/m².
Treppen und Treppenpodeste müssen immer für eine Nutzlast
[Kat.T2]:q=5,0 kN/m² ausgelegt werden.
Zur Erzielung einer ausreichenden Längs-Querstabilität bei
zweigeschossigen Messeständen oder Tribünen ist in oberster
Fuß- bodenhöhe eine Horizontallast von H=q/20 (q=lotrechte
Nutzlast) anzusetzen. Für Brüstungen und Geländer ist nach
DIN 1055-3, Tabelle 7, eine horizontale Nutzlast [Kat. C1] von
q=1,0 kN/m in Holmhöhe anzusetzen. Sonstige freistehende
Wand-/Standbauelemente mit einer Höhe von mehr als 4 m
sind zur Erzielung einer ausreichenden Stabilität und Kipp­
sicherheit der Fußpunkthaltung mit einer Horizontallast von
0,125 kN/m² (Hallenwind) oder 1/100 des Eigengewichtes
in halber Wandhöhe nachzuweisen. Es ist nachzuweisen, dass
die zulässigen Lasten auf dem Hallenboden z. B. durch Einzelstützen nicht überschritten werden (s. Punkt 3.1, Hallendaten).
Standaufbauten mit einer Höhe von über 4 m müssen eine
Standsicherheit für einen Staudruck von 0,125 kN/m kN/m²
haben (=Hallenwind).
4.9.4. Rettungswege/Treppen
Im Obergeschoss eines zweigeschossigen Ausstellungsstandes
darf die Entfernung zur Treppe von jeder zugänglichen Stelle
aus höchstens 20 m Lauflinie betragen. Die Treppen sind so
anzuordnen, dass die Rettungswege ins Freie möglichst kurz
sind.
10
Beträgt die Obergeschossfläche über 100 m², werden mindestens zwei Treppen benötigt, die maximal 20 m voneinander
entfernt und entgegengesetzt anzuordnen sind. Alle Treppenanlagen sind nach DIN 18065 auszuführen. Treppen müssen
mindestens eine lichte Breite von 1 m haben.
Die Steigungshöhe der Treppen darf nicht mehr als 0,19 m,
die Auftrittsbreite nicht weniger als 0,26 m betragen. Wendelbzw. Spindeltreppen sind nicht zulässig.
Handläufe müssen griffsicher sein und sind endlos auszuführen.
4.9.5. Baumaterial
Bei zweigeschossigen Ständen sind die tragenden Bauteile,
Decken des Erdgeschosses und der Fußboden des Obergeschosses aus mindestens schwerentflammbaren (nach DIN
4102 oder EN 13501-1) Baustoffen zu erstellen.
4.9.6. Obergeschoss und 2-geschossige Messestände
Alle Räume des Standes müssen Sichtverbindung zur Halle
haben. Im Ausnahmefall können Ersatzmaßnahmen genehmigt
werden.
Im Obergeschoss sind im Bereich der Brüstungen, falls erforderlich, auf dem Fußboden Abrollsicherungen von mindestens
0,05 m Höhe anzubringen. Brüstungen sind entsprechend
Punkt 4.6 und Punkt 4.9.3 auszuführen.
Zusätzlich zu den bereits im Erdgeschoss vorhandenen Feuerlöschern ist mind. ein Feuerlöscher pro Treppenabgang gut
sichtbar und griffbereit anzuordnen.
Des weiteren müssen für 2-geschossige Stände mobile Funk
Brandmelder angemietet werden. Die erforderliche Anzahl
an Funk Brandmelder wird nach Eingabe der Standplanung in
Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und der Feuerwehr
festgelegt.
5. Technische Sicherheitsbestimmungen,
Technische Vorschriften, Technische
Versorgung
5.1. Allgemeine Vorschriften
Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der jeweils
gültigen arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
5.1.1. Schäden
Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte
Beschädigung im Messegelände, seinen Gebäuden oder Einrichtungen ist unverzüglich zu melden und wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers durch die
MFN beseitigt.
5.2. Einsatz von Arbeitsmitteln
Bolzenschuss- und Bolzenschubgeräte können im Einzelfall
zugelassen werden.
Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig.
Der Einsatz von Kranen und Gabelstaplern ist dem Vertragsspediteur der MFN vorbehalten.
Arbeitsbühnen aller Art sind ausschließlich bei den Vertragsdienstleistern der MFN anzumieten. Es dürfen nur Arbeitsbühnen verwendet werden, die eine Genehmigung der MFN
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4.8. Freigelände
Neben der gedeckten Hallenfläche stehen Freigeländeflächen
zur Verfügung. Fliegende Bauten wie Zelte, Pavillons o.ä., auch
für kurze Standzeiten, sind ausnahmslos durch die MFN genehmigungspflichtig.
4.9. Zweigeschossige Bauweise
haben und die eine Betriebserlaubnis, eine gültige und ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung, die Zulassung für
den Betrieb in geschlossenen Räumen sowie der Prüfnachweis
gemäß Unfallverhütungsvorschrift nachweisen können. Das
Bedienpersonal muß über 18 Jahre sein und die Befähigung
muss mindestens dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz
BGG 966 entsprechen.
5.3. Elektroinstallation
5.3.1. Anschlüsse und Schutzmaßnahmen
Die Installation von Elektroanschlüssen (bis 415 V) kann
nur von der MFN oder deren Vertragsfirmen durchgeführt
werden. Das im Bestellformular 2/2a aufgeführte Material
wird mietweise zur Verfügung gestellt. Den Bestellungen ist die
Grundrissskizze (Bestellformular 2a) beizufügen, aus der die
gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Der Stromverbrauch wird bei einem Anschlusswert ab 7,0
kW über Messwerke (geeichte Zähler) ermittelt. Bei einem
Anschlusswert unter 7,0 kW wird bei Berücksichtigung des
angegebenen Verbrauches und eines Gleichzeitigkeitsfaktors
pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt.
Die MFN behält sich vor, die Stromversorgung am letzten
Lauftag aus Sicherheitsgründen eine Stunde nach Messeschluss
einzustellen. Darüber hinausgehender Bedarf ist vor Veranstaltungsende bei der MFN anzumelden.
5.3.2. Standinstallation
Elektroinstallationsarbeiten innerhalb der Stände werden nach
Bestellung von der MFN oder deren Vertragsfirmen ausgeführt.
Elektrische Anlagen innerhalb der Stände können auch von
anderen Elektrofachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen
entsprechend den VDE-Bestimmungen und in den in Europa
geltenden Vorschriften sowie dem aktuellen Stand der Technik
entsprechend ausgeführt werden.
5.3.3. Montage- und Betriebsvorschriften
Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten
Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) auszuführen.
Besonders zu beachten sind VDE 0100, 011-718, 0128 und
die ICE-Norm 60364-7-711.
Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten in das Netz abgegebenen Störungen, darf die in VDE 0160 und VDE 0838
(EN 50 006 und EN 61000-2-4) angegeben Werte nicht überschreiten.
Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz vor
indirekter Berührung mit einzubeziehen (Standerdung/Potenzialausgleich).
Außerdem dürfen nur Leitungen wie die Typen NYM,
H05VV-F, H05RR-F mit einem Mindestquerschnitt von 1,5
mm²Cu verwendet werden.
Unzulässig sind Flachleitungen jeder Art.
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In Niedervoltanlagen sind blanke elektrische Leiter und
Klemmen unzulässig. Die Sekundärleitungen sind gegen Kurzschluss und Oberlast zu schützen.
Beim Einsatz von Niedervolt – Halogenlampen sind Leuchten
mit entsprechendem Schutzglas einzusetzen. Soweit Niederdruckleuchtmittel eingesetzt werden, kann bei Nachweis auf
Schutzgläser verzichtet werden.
5.3.4. Sicherheitsmaßnahmen
Zum besonderen Schutz sind alle Wärme abgebenden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren usw.) auf
nichtbrennbaren, wärmebeständigen asbestfreien Unterlagen
zu montieren (siehe auch 4.4.1.12).
Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend
großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen.
Beleuchtungskörper dürfen nicht an brennbaren Dekorationen
o.ä. angebracht werden.
5.3.5. Sicherheitsbeleuchtung
Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die
vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam
ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung
in Anlehnung an DIN VDE 0100-718.
Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den
allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist.
5.4. Wasser- und Abwasserinstallation
Jeder Stand, der mit Wasser / Abwasser versorgt werden soll,
erhält einen oder mehrere Anschlüsse.
Die Installation dieser Anschlüsse kann nur von der MFN oder
deren Vertragsfirmen durchgeführt werden.
Den Bestellungen (Bestellformular 3) ist eine Grundrissskizze
(Bestellformular 3a) beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
In allen Hallen können Wasser- und Abwasserinstallationen
vom Anschlusspunkt nur oberhalb des Hallenbodens verlegt
werden. Der Wasserdruck beträgt 7 bar.
Sollte in der gemieteten Standfläche keine Anschlussmöglichkeit für Wasser und Abwasser bestehen, so klärt die MFN,
wie und ob eine Versorgung des Standes ermöglicht werden
kann. Um Wasserschäden zu vermeiden, muss vor Verlassen
des Standes das eingebaute Absperrventil geschlossen werden.
Bei Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Installation oder
Bedienung durch den Aussteller oder die Messebaufirma entstehen, haftet die MFN nicht.
Die Wasserversorgung wird am letzten Lauftag aus Sicherheitsgründen in der Regel eine Stunde nach Messeschluss eingestellt.
Alle Installationen innerhalb der Stände müssen der aktuell
gültigen Trinkwasserverordnung entsprechen, so dass durch
Installation und Betrieb eines Anschlusses eine nachhaltige
Beeinflussung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen ist.
5.5. Druckluftinstallation
In den Hallen sind Druckluftanschlüsse möglich.
Die Installation dieser Anschlüsse kann nur von der MFN oder
deren Vertragsfirmen durchgeführt werden.
Den Bestellungen (Bestellformular 5) ist eine Grundrissskizze
(Bestellformular 5a) beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
In allen Hallen können Anschlüsse aus den Spartenkanälen
heraus verlegt werden.
Die Qualität der Druckluft orientiert sich an der ISONorm 8573-1 mit einem Mindestdruck von 7,5 bar ohne
Lufttrocknung.
11
Bei Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder
Bedienung durch den Aussteller oder die Messebaufirma entstehen, haftet die MFN nicht.
Die Druckluftversorgung wird am letzten Lauftag aus Sicherheitsgründen, eine Stunde nach Messeschluss eingestellt.
5.5.1. Gasinstallation
In den Hallen ist keine Gasinstallation möglich.
5.6. Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen
5.6.1. Maschinengeräusche
Der Betrieb Lärm verursachender Maschinen und Geräte soll
im Interesse aller Aussteller und Besucher möglichst eingeschränkt bleiben.
Die Geräusche an der Standgrenze dürfen 60 dB(A) nicht überschreiten.
5.6.2 Geräte und Medizinprodukte
5.6.2.1 Ausstellen und In-Verkehr-Bringen von
Produkten
Hersteller, Importeure und Händler dürfen auf einer Messe nur
solche Produkte ausstellen oder in Verkehr bringen, die den
Anforderungen der geltenden europäischen Produktsicherheitsrichtlinien entsprechen.
5.6.2.2 Schutzvorrichtungen
Maschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden.
Undurchsichtige Schutzvorrichtungen können zu Demonstrationszwecken durch entsprechende Abdeckungen aus organischem Glas oder einem ähnlichen, transparenten Material
ersetzt werden. Werden Geräte nicht in Betrieb genommen
und sind von der Energieversorgung abgetrennt, können die
Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um den Besuchern
Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile erkennbar zu
machen. Die Schutzvorrichtungen müssen dann neben der
Maschine sichtbar aufgestellt bleiben.
Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum
Schutz von Personen durch das Standpersonal zu treffen.
5.6.2.3. Betriebsverbot
Die MFN ist berechtigt, jederzeit den Betrieb von Maschinen,
Apparaten und Geräten zu untersagen, wenn nach ihrer
Ansicht durch den Betrieb Gefahren für Personen und Sachen
zu befürchten sind.
5.6.3. Druckbehälter
5.6.3.1. Abnahmebescheinigung
Druckbehälter dürfen auf dem Stand nur betrieben werden,
wenn die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten Prüfungen durchgeführt wurden.
Die darüber ausgestellten Prüfnachweise sind am Ausstellungsort beim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
5.6.3.2. Prüfung
Die Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruck-Prüfung
reicht nicht aus. Diese Forderung gilt auch für ausländische
oder geliehene Behälter.
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Bei Anmeldung bis 4 Wochen vor Messebeginn können prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vor Messeeröffnung
unter Vorlage der Bau- und Wasserdruck-Prüfungsbescheinigung und der Gestellung eines Monteurs auf dem Messestand der Abnahmeprüfung unterzogen werden.
5.6.4. Abgase und Dämpfe
Von Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheitsschädliche oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe
und Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie
müssen über entsprechende Rohrleitungen, nach Vorgaben
des Bundesimmissionsschutzgesetzes in der jeweils gültigen
Fassung, ins Freie abgeführt werden.
5.6.5. Abgasanlagen
Bei Inbetriebnahme von Grillgeräten, Backöfen etc. und bei
Zubereitung von Speisen auf offener Flamme ist die Installation
eines Rauch- oder Dunstabzuges (Wrasenabzug) erforderlich.
Gesundheitsschädigende oder die Allgemeinheit belästigende
Dämpfe oder Gase sind entsprechend den behördlichen Vorschriften ins Freie abzuleiten.
Abzugshauben und deren Abzugsvorrichtungen sind so zu
konstruieren und zu montieren, dass ein Abführen der Dämpfe
und Gase gewährleistet ist.
Alle hierfür erforderlichen Installationen, z. B. Hauben, Rohr leitungen, Ventilatoren sind aus nichtbrennbaren Materialien
herzustellen und betriebssicher zu befestigen.
5.7. Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und
brennbaren Flüssigkeiten
5.7.1. Druck- und Flüssiggasanlagen
Die Lagerung und Verwendung von Druck- und Flüssiggas in
den Messehallen und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung der MFN verboten.
5.7.1.1. Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen
Bei Verwendung von Flüssiggas oder anderen brennbaren
Gasen in Druckgasflaschen für die Präsentationen von Exponaten muss die Genehmigung schriftlich und rechtzeitig über
die MFN beim Bauordnungsamt eingeholt werden.
Entsprechend den geltenden Vorschriften sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind Druckgasflaschen
generell gegen Stoß, Umfallen, Zugriff Unbefugter sowie vor
Erwärmung zu schützen.
5.7.1.2. Verwendung von Flüssiggas
Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahmegenehmigung muss ggfs. rechtzeitig schriftlich
beantragt werden. Hierüber entscheidet das zuständige Bauordnungsamt.
5.7.1.3. Einrichtung und Unterhaltung
Für die Einrichtung und die Unterhaltung von Flüssiggasanlagen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ TRF 88
(Herausgeber: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. und DVFG Deutscher Verband Flüssiggase e.V.)
sowie die „Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas” ZH
1/455 (Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) zu beachten.
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Sollte von der gemieteten Standfläche her keine Anschlussmöglichkeit für Druckluft bestehen, so klärt die MFN, wie und
ob eine Versorgung des Standes ermöglicht werden kann.
5.7.2. Brennbare Flüssigkeiten
5.7.2.1. Lagerung und Verwendung Die Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten (siehe
Richtlinie 67/548/EWG für flüssige Stoffe, jeweils gültige
Fassung) in den Messehallen und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung verboten.
Die Genehmigung zur Lagerung und Verwendung brennbarer
Flüssigkeiten kann nur für den Betrieb oder die Vorführung von
Exponaten über die MFN durch das Bauordnungsamt und die
Feuerwehr erteilt werden.
5.8. Asbest und andere Gefahrenstoffe
Der Einsatz und die Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen oder asbesthaltigen Erzeugnissen sowie anderer Gefahrenstoffe ist verboten. Grundlage hierfür ist das Gesetz zum
Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemGesetz), BGBl, Teil I,
Seite 1703 in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit
der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sowie
der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils gültigen
Fassung.
5.9. Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen und
-sonstige Präsentationen Zuschauerräume mit über 50 Personen müssen mindestens
zwei Ausgänge unmittelbar zu den Gängen in der Halle haben.
Diese Ausgänge sind möglichst weit voneinander entfernt
anzuordnen.
Zuschauerräume bedürfen einer besonderen Genehmigung,
wenn sie mehr als 200 Personen fassen (siehe Punkt 4.2.1).
5.10. Strahlenschutz
5.10.1. Radioaktive Stoffe
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und mit der MFN abzustimmen. die Genehmigung
ist nach der Strahlenschutzverordnung bei der zuständigen
Behörde zu beantragen und mindestens sechs Wochen vor
Messebeginn der MFN vorzulegen. Soweit bereits eine Genehmigung vorhanden ist, ist nachzuweisen, dass der beabsichtigte Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Messegelände
rechtlich abgedeckt ist.
5.10.2. Röntgenanlagen und Störstrahler
Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist ge­nehmigungspflichtig bzw. anzeigepflichtig, wenn diese Bauart
zugelassen ist. Es ist die Verordnung über den Schutz vor
Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV,
BGBl 1 und §§ 3, 4, 5, 8 RöV jeweils gültige Fassung) zu
beachten.
Anträge oder Anzeigen sind mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dreifach bei der zuständigen Behörde einzureichen.
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5.10.3. Laseranlagen
Der Betrieb von Laseranlagen ist mit der MFN abzustimmen.
Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. § 6 Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2 bei der zuständigen
Behörde anzuzeigen. Der Anzeige ist die schriftliche Bestellung
eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb der Lasereinrichtung beizufügen. Die zuständige Behörde für den Arbeitsschutz ist das Regierungspräsidium Tübingen.
5.10.4. Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, elektromagnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen ist durch
die Bundesnetzagentur genehmigungspflichtig und mit der
MFN abzustimmen, um eine gleichmäßige Verteilung von Frequenzen zu erreichen und gegenseitige Beeinflussungen nach
Möglichkeit auszuschließen.
Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist nur
dann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über
Fernmeldeanlagen BGBl 1 sowie des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) entsprechen.
Werden Exponate ausgestellt oder Standdekorationen benutzt,
bei denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische
Felder zur Anwendung kommen, so sind die Festlegungen
der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz- gesetztes (BImSchG) einzuhalten.
Die Elektroinstallationen der Exponate und der Ausstellungsstände sind so auszuführen, dass unzulässig hohe Netzrückwirkungen durch Strom-Oberschwingungen in das Messe-Versorgungsnetz vermieden werden (siehe auch Punkt 5.3.3).
5.11. Krane, Stapler, Leergut Der Einsatz von Kranen, kraftbetriebenen Gabelstaplern mit
Fahrerplatz u.ä. Flurförderfahrzeugen zum Be- und Entladen
sowie zum Auf- und Abbau ist auf dem Messegelände aus
Sicherheits- und Regiegründen nur dem von der MFN zugelassenen Messespediteur vorbehalten. Für den dem Messespediteur erteilten Auftrag gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen – ADSp – neueste Fassung sowie der Speditionstarif für Messen und Ausstellungen in Friedrichshafen.
Die Haftung des Messespediteurs endet mit dem Abstellen
des Messegutes am Messestand oder an einem zugewiesenen
Platz in der Halle – nur bei Hallenvermietungen –, auch dann,
wenn der Aussteller oder dessen Beauftragter noch nicht
anwesend ist. Dies gilt ebenfalls für den Projektleiter einer
Gastveranstaltung oder dessen Beauftragten.
Die Haftung der MFN für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit
der Speditionsfirmen ergeben können, ist ausgeschlossen.
Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen ist
verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich durch die im
Messegelände zugelassene Spedition an die vorgesehene
Lagerstätte für Leergut zu verbringen.
Die erforderlichen Leistungen können mit dem Bestellformular
20 bestellt werden.
5.12. Musikalische Wiedergaben
Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter den Voraussetzungen des Urheberrechtgesetzes, § 15 Urhebergesetz
(BGBl, jeweils gültige Fassung) die Erlaubnis der Gesellschaft
für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich. Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur
Folge haben (§ 97 Urheberrechtgesetz).
5.13. Getränkeschankanlagen
Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen
auf dem Stand ist die Verordnung über Getränkeschankanlagen jeweils gültige Fassung BGBl 1 zu beachten.
13
Die zuständige Behörde, Landratsamt Bodenseekreis Veterinäramt, Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen erteilt entsprechend Auskunft (siehe auch Punkt 7).
5.14. Lebensmittelüberwachung
Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und
Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort
und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten,
ins-besondere die Lebensmittel-Hygieneverordnung, jeweils
gültige Fassung. Für Rückfragen steht das Landratsamt Bodenseekreis Veterinäramt, Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen
zur Verfügung.
6. Umweltschutz
Die MFN hat sich grundsätzlich dem vorsorgenden Schutz der
Umwelt verpflichtet.
Als Vertragspartner der MFN ist der Aussteller verpflichtet,
dafür zu sorgen, dass sämtliche den Umweltschutz betreffenden Bestimmungen und Vorgaben auch von seinen Auftragnehmern verbindlich eingehalten werden.
6.1. Abfallwirtschaft
Grundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG, in
der jeweils gültigen Fassung), die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und Verordnungen sowie die „Ländergesetze“
und „kommunalen Satzungen“.
Der Aussteller ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und
umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau,
Laufzeit und Abbau seines Standes anfallen.
Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung
und Beseitigung obliegt allein der MFN bzw. den von ihr
benannten Vertragspartnern.
6.1.3. Mitgebrachte Abfälle
Es ist verboten, Abfälle sowie Materialien, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit oder dem Auf- und
Abbau entstehen, auf das Gelände der MFN zu verbringen.
6.2. Wasser, Abwasser, Bodenschutz
6.2.1. Öl, Fettabscheider
Die Einleitungen in das Abwassernetz dürfen die üblichen
Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen.
Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche
diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig.
Beim Einsatz mobiler Gastronomie ist darauf zu achten, dass
Fette und Öle gesondert aufgefangen und einer getrennten
Entsorgung zugeführt werden.
6.2.2. Reinigung/Reinigungsmittel
Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen.
Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel
enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im Ausnahmefall zu verwenden.
Arbeitsmaterialien (Pinsel/Eimer etc.) dürfen nicht in den
Toiletten- und Waschräumen in den Hallen gereinigt werden.
Hierfür stehen separate Wasserstellen zur Verfügung.
6.3. Umweltschäden
Umweltschäden / Verunreinigungen (z.B. durch Benzin, Öl,
Lösungsmittel, Farbe etc.) sind zu vermeiden, jedoch bei unvorhergesehenem Auftreten unverzüglich der MFN zu melden.
Schäden werden auf Kosten des Ausstellers durch die MFN
beseitigt
6.1.1. Abfallentsorgung
Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle auf
Messeplätzen in erster Linie zu vermeiden.
Aussteller und deren Vertragspartner sind verpflichtet, in jeder
Phase der Veranstaltung wirkungsvoll hierzu beizutragen.
Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination
von allen Beteiligten verfolgt werden. Generell sind für
Standbau und -betrieb wiederverwendbare und für die Umwelt
möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen.
Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des Wertes
zu Lasten des Ausstellers zu einer erhöhten Gebühr entsorgt
(siehe auch Bestellformular 8)!
14
Ausgabe 11/2013
6.1.2. Gefährliche Abfälle
Der Aussteller ist verpflichtet, Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft-,
oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind (z.B.
Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Farben etc.),
der MFN zu melden und deren ordnungsgemäße Entsorgung
durch den zuständigen Vertragspartner zu veranlassen und
ggfs. nachzuweisen.
7. Wichtige Adressen, Telefonnummern,
Faxnummern
Brandschutz, Druckbehälter
Stadtverwaltung Friedrichshafen, Bauordnungsamt, Technisches Rathaus,
Charlottenstr. 12, 88045 Friedrichshafen
Tel.: ++49 (0)7541-2034710, Fax: ++49 (0) 7541-20384710
Fliegende Bauten, Tribünen etc.
Stadtverwaltung Friedrichshafen, Technisches Rathaus,
Charlottenstr. 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: ++49 (0)7541-2034710, Fax: ++49 (0) 7541-20384710
Genehmigung für 2-geschossige Stände sowie Sonderbauten lt. 4.2.1, Stadtverwaltung Friedrichshafen, Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, Charlottenstr. 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: ++49 (0)7541-2034710, Fax: ++49 (0) 7541-20384710
Produktsicherheit
Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190
Gestattung Pyrotechnik
Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190
Getränkeschankanlagen
Landratsamt Bodenseekreis Veterinäramt Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen Tel.: ++49 (0)7541-204-5177, Fax: ++49 (0)7541-204-5555
[email protected]
Medizingeräte
Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190
Laseranlagen
Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190
Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Bodenseekreis Veterinäramt Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen Tel.: ++49 (0)7541-204-5177, Fax: ++49 (0)7541-204-5555
[email protected]
Musikalische Wiedergabe
GEMA, Stettenstr. 6/8, 86150 Augsburg Tel.: ++49 (0)821-50308-0, Fax: ++49 (0)821-50308-88
Strahlenschutz
Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190
Unterbringungsmöglichkeit für mitreisende Tiere
Tierschutzverein Friedrichshafen e.V., Messestr. 224 (neben Messegelände) 88046 Friedrichshafen Tel: ++49 (0)7541-6311, Fax: ++49 (0)7541-6331 [email protected]
Ausgabe 11/2013
Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen,
Elektromagnetische Felder
Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen Tel.: ++49 (0) 7071-757- 0, Fax: ++49 (0) 7071-3190
15
Dienstleisterhinweise bitte beachten:
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Hinweis Catering
für Ihre Catering- und Getränkebestellungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an unsere offiziellen Vertragspartner:
KLINK-EBERHARD
– Messegastronomie
– Catering
– Feste
– Partyservice
– Standverpflegung
– Getränkeservice
– Snacks
– Fingerfood
– Buffets aller Art
Zehrer Gastronomie – Catering
– Partyservice
– Standverpflegung
– Catering-Personal
– Getränkeservice
– Kaffeemaschinen
– Barmöbel
– Biertischgarnituren
– Geschirrverleih
KLINK-EBERHARD
EVENT-GASTRONOMIE
Zeppelinstraße 310
D-88048 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 45/93 67 77
Fax +49 (0) 75 45/93 67 78
[email protected]
www.klink-eberhard.de
Zehrer Gastronomie GmbH
Neue Messe 2
D-88046 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 0
Fax + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 3
[email protected]
www.zehrer-partyservice.de
Hotline: + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 90
Bistro Florenz, Bistro Mailand, Shop Foyer
Ost, Bistro Bregenz, Bistro Lindau, Bistro
Mainau, Freigelände West + Ost... als
Messegastronomen liegt uns Ihr leibliches
Wohl und das Ihrer Besucher am Herzen!
Seit 1970 Partner der
Messe Friedrichshafen.
Besuchen Sie uns in unserem Messerestaurant West A1/1. OG oder in
unseren Bistros „Konstanz“ und
„Säntis“, im Messeshop Foyer
West sowie im Freigelände West.
Hinweis Hubarbeitsbühnen, Steiger
Aus logistischen und sicherheitstechnischen Gründen sind auf der Messe Friedrichshafen nur Arbeitsbühnen unserer Vertragsfirmen
zugelassen. Für eine Bestellung wenden Sie sich bitte ausschließlich an unsere offiziellen Vertragspartner:
Löffelholz
Abhängungen:
Halle B1 - B5
mateco GmbH
– Arbeitsbühnen
– Scherenbühnen
– Hebebühnen
– Montagelift
– LKW-Bühnen
(auch Selbstfahrer)
– Steiger
– Abhängungen (B-Hallen)
– Auf- und abhängen von
Banner und Fahnen etc.
– Teleskop-Stapler
– Arbeitsbü hnen
– Scherenbü hnen
– Anhängerbü hnen
– Hebebü hnen
– Montagelifte
– LKW-Bü hnen
(auch Selbstfahrer)
– Steiger
– Teleskop-Stapler
Löffelholz
Arbeitsbühnenverleih
Ernst-Zimmermann-Straße 14
D-88045 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 41/7 59 77
Fax +49 (0) 75 41/3 49 38
Mobil: +49 (0)1 71/6 27 40 95
[email protected]
www.arbeitsbuehnen-loeffelholz.de
mateco GmbH
Niederlassung Ravensburg
Rautbrühl 11 · D-88214 Ravensburg
Tel. + 49 (0)7 51/7 69 24 35 - 0
Fax + 49 (0)7 51/7 69 24 35 - 11
[email protected]
www.mateco.de
www.facebook.com/matecogroup
Arbeitsbü hnen fü r Innen- und Außenbereich
Hinweis Krane und Gabelstapler
Aus logistischen und sicherheitstechnischen Gründen sind auf der Messe Friedrichshafen nur Krane und Gabelstapler der Spedition
Schenker zugelassen. Für eine Bestellung wenden Sie sich bitte ausschließlich an:
Schenker
Ausgabe 11/2013
Bestellformular 20
– Gabelstapler/Krane
– Transporte
– Zollabfertigung
– Warenannahme
– Lieferung zum
Messestand
– Lagerdienstleistungen
– Leergutlager
– Vollgutlager
– Langzeitlager
Schenker Deutschland AG
Neue Messe 3
D-88046 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 41/2 51 00
Fax +49 (0) 75 41/2 25 95
[email protected]
www.dbschenker.com
Offizieller Partner der Messe FN
Lager auf dem Messegelände
– Standabholungen / Überlagernahme / Versand
– Gabelstapler und Autokrane Entladung/Montage
– Transporte door to door zur Messe Friedrichshafen
– Zollabfertigung temporär und definitiver Import
– Warenannahme und Lieferung zum Messestand
– Lagerdienstleistungen
– Lagerung von Verpackungsmaterial (Leergutlager)
– Lagerung von Werkzeug/Exponaten (Vollgutlager)
– Auslieferungslager während der Messe
(z.B. Prospekte, Werbemittel)
– Langzeitlagerung zwischen den Veranstaltungen
17
Dienstleistungen von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Stichwort
Firma
Stichwort
Firma
Abfallentsorgung
Messe Friedrichshafen GmbH (Bestellformular 8)
Pfaff, Bruno GmbH
Bodenbeläge
Abhängungen
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih (B-Hallen)
Organissimo GmbH (A-Hallen)
expoCarpets&more (Bestellformular 9)
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
Bodenbeläge am See GmbH
exakt Messebau
Volk GmbH, Messebau
Anhänger-Bühnen
AMS GmbH
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mateco GmbH
audio-concept
Maurer GmbH
Boiler
Suttner & Michel
Bühnenbau
AMS GmbH
organissimo GmbH
audio concept
Grimm-Light’s
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
Arbeitsbühnen
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mateco GmbH
Auf- und
Abbaupersonal
Agentur für Arbeit Friedrichshafen
fdm mandic GmbH
See-Events
Bühnenbeleuchtung
organissimo GmbH
audio concept
Maurer GmbH
Audio-, Video,PC-Technik
AMS GmbH
organissimo GmbH
audio concept
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
MBI-Messebau GmbH
Büromöbel
Hummel Möbelverleih GmbH
Jansen Event
Caravanvermietung,
-service, -verkauf
Onghert Caravanvermietung
Catering
Klink-Eberhard Event-Gastronomie
Zehrer Gastronomie GmbH
Cateringpersonal
Klink-Eberhard Event-Gastronomie
My v.i.p. service (Bestellformular 14)
Zehrer Gastronomie GmbH
LAKESIDE PROMOTION
Computer
AMS GmbH
organissimo GmbH
Containerdienst
Pfaff GmbH, Bruno
Messe Friedrichshafen (Bestellformular 8)
Dauerlagerplatz
Schenker
Agentur für Messebau
Dekorationen
Vögele Gärtnerei & Floristik & Floristik
AST Messebau
Strauß GmbH
Mayer Blumenhaus
Tolly’s Schaufensterfiguren
Design
e.Konzept
exporaum Messebau
MBI-Messebau GmbH
m2-messeservice
Volk GmbH, Messebau
Sträter-Design GmbH
sys Messebau
Digitaldruck
plan & kopie
deutscher-digitaldrucker.de®
exakt Messebau
max-image
m2-messeservice
Discjockey
See-Events
Displays
organissimo GmbH
plan & kopie
fdm mandic GmbH
max-image
Tolly’s Schaufensterfiguren
Außenlager
Schenker
Agentur für Messebau
Ausstellungs
versicherung
Frey Assekuranzmakler GmbH
Barmöbel
Hummel Möbelverleih GmbH
Klink-Eberhard Event-Gastronomie
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
Zehrer Gastronomie GmbH
deutscher-digitaldrucker.de®
exakt Messebau
Jansen Event
MBI-Messebau GmbH
Ausgabe 11/2013
Beamer
Bäzner Elektro GmbH
organissimo GmbH
audio concept
Grimm-Light’s
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
Beleuchtung
AMS GmbH
organissimo GmbH
exakt Messebau
audio concept
Grimm-Light’s
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
MBI-Messebau GmbH
Beschallung
organissimo GmbH
audio concept
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
Beschriftung
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
plan & kopie
AST Messebau
deutscher-digitaldrucker.de®
Bewachung
My v.i.p. service (Bestellformular 19)
Biertischgarnituren
Klink-Eberhard Event-Gastronomie
Zehrer Gastronomie GmbH
Fetscher Zelte GmbH
Dolmetscher
organissimo GmbH
LAKESIDE PROMOTION
Bildbearbeitungen
Seepresse
Drucke
Blenden
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
plan & kopie
deutscher-digitaldrucker.de®
max-image
Blumen
Spägele Blumen
Vögele Gärtnerei & Floristik
Mayer Blumenhaus
Drucker
deutscher-digitaldrucker.de®
19
Dienstleistungen von A bis Z
Stichwort
Firma
Stichwort
Firma
Druckluft
Messe Friedrichshafen GmbH (Bestellformular 5)
Heizung/mobile
Fetscher Zelte GmbH
DVD-Player
organissimo GmbH
Hostessen
My v.i.p. service (Bestellformular 14)
Agentur für Arbeit Friedrichshafen
LAKESIDE PROMOTION
Hotelzimmer
Tourist-Information
Industriefotografie
seepresse
Installationen
siehe Bestellformular 2 (Elektrik)
und Bestellformular 3 (Sanitär)
Internetdesign
organissimo GmbH
Kaffeemaschinen
Klink-Eberhard Event-Gastronomie
Zehrer Gastronomie GmbH
exakt Messebau
Kameras
organissimo GmbH
Kies
Pfaff GmbH, Bruno
Stiftung Liebenau
Strauß GmbH
Kommunikationstechnik
Deutsche Telekom AG
Bäzner
Konferenztechnik
AMS GmbH
Organissimo GmbH
Kopien
plan & kopie
deutscher-digitaldrucker.de®
Krane
Schenker Deutschland AG
Küchen, -ausstattung
Hummel Möbelverleih GmbH
Suttner & Michel
MBI-Messebau GmbH
Kühlmöbel
Hummel Möbelverleih GmbH
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
Hillebrand, Hugo
sys Messebau
Elektriker/Elektrogeräte siehe Rückseite Formular 2
20
Einlagerung
Schenker
Agentur für Messebau
Event-Technik
AMS GmbH
organissimo GmbH
audio concept
exakt Messebau
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
Sträter-Design GmbH
Express-Sendungen
DHL Trade
Fahnen, Banner
organissimo GmbH
plan & kopie
deutscher-digitaldrucker.de®
exakt Messebau
Fahrer
My v.i.p. service (Bestellformular 14)
Faxgeräte
Deutsche Telekom AG
Ferienwohnungen
Tourist-Information
Fernsehgeräte
organissimo GmbH
Fertigstände
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
deutscher-digitaldrucker.de®
e.Konzept
exporaum Messebau
exakt Messebau
fdm mandic GmbH
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
MBI-Messebau GmbH
m2-messeservice
Sträter-Design GmbH
sys Messebau
Volk GmbH, Messebau
Filmaufnahmen
seepresse
Künstlervermittlung
Hummel Möbelverleih GmbH
MBI-Messebau GmbH
organissimo GmbH
Flaschenkühlschränke
Lagerung von Leergut
Schenker Deutschland AG
Flaschnerarbeiten
Suttner & Michel
Landschaftsgärtner
Stiftung Liebenau
Strauß GmbH
FLyer
plan & kopie
Lautsprecheranlagen
Fotografien/
Industriefotografien
seepresse
Fotokopien
plan & kopie
Mendel Print Design
AMS GmbH
organissimo GmbH
audio concept
Grimm-Light’s
Maurer GmbH
See-Events
Gabelstapler
Schenker Deutschland AG
Leergutlager
Schenker Deutschland AG
Gefrierschränke
Hummel Möbelverleih GmbH
Leinwand
Geschirrverleih
Klink-Eberhard Event-Gastronomie
Zehrer Gastronomie GmbH
Fetscher Zelte GmbH
Hillebrand, Hugo
organissimo GmbH
audio concept
Grimm-Light’s
Maurer GmbH
Lichttechnik
AMS GmbH
organissimo GmbH
Bäzner Elektro GmbH
Agentur für Messebau
audio concept
exakt Messebau
fdm mandic GmH
Grimm-Light’s
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
MBI-Messebau GmbH
See-Events
Getränke
Klink-Eberhard Event-Gastronomie
Zehrer Gastronomie GmbH
Grafik/Grafikdesign
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
max-image
Sträter-Design GmbH
sys Messebau
Hebebühnen
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mateco GmbH
Ausgabe 11/2013
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Dienstleistungen von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Stichwort
Firma
Stichwort
Firma
LKW--Bühnen
(auch Selbstfahrer)
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mateco GmbH
Netzwerke
organissimo GmbH
Notebooks
Malerarbeiten
Buhmann GmbH
organissimo GmbH
Maurer GmbH
Mannequins
Tolly’s Schaufensterfiguren
Organisation von
Messeauftritten
Messebau
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
Agentur für Messebau
AST Messebau
audio concept
deutscher-digitaldrucker.de®
e.Konzept
exakt Messebau
exporaum Messebau
fdm mandic GmbH
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
MBI-Messebau GmbH
m2-messeservice
Sträter-Design GmbH
sys Messebau
Volk GmbH, Messebau
organissimo GmbH
audio concept
e.Konzept
fdm mandic GmbH
Sträter-Design GmbH
sys Messebau
Partyservice
Klink-Eberhard Event-Gastronomie
Zehrer Gastronomie GmbH
Partyzelte
Fetscher Zelte GmbH
HBS GmbH
Personal
My v.i.p. service (Bestellformular 14)
Agentur für Arbeit Friedrichshafen
LAKESIDE PROMOTION
Pflanzen und Zubehör
Spägele Blumen
Vögele Gärtnerei & Floristik
Mayer Blumenhaus
Stiftung Liebenau
Pflasterarbeiten
Stiftung Liebenau
Strauß GmbH
Plakate
plan & kopie
deutscher-digitaldrucker.de®
max-image
Podeste
Hummel Möbelverleih GmbH
organissimo GmbH
audio concept
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Präsentationstechnik/
Präsentationssysteme
AMS GmbH
organissimo GmbH
audio concept
deutscher-digitaldrucker.de®
exakt Messebau
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Sträter-Design GmbH
Privatzimmer
Tourist-Information
Projektoren/
Leinwände
AMS GmbH
organissimo GmbH
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Promotoren
My v.i.p. service (Bestellformular 14)
LAKESIDE PROMOTION
Puppen
Tolly’s Schaufensterfiguren
Messedisplays
Mietstände
AST Messebau
Agentur für Messebau
deutscher-digitaldrucker.de®
e.Konzept
exakt Messebau
exporaum Messebau
fdm mandic GmbH
m2-messeservice
MBI-Messebau GmbH
See-Events
Sträter-Design GmbH
sys Messebau
Volk GmbH, Messebau
Moderatoren
organissimo GmbH
LAKESIDE PROMOTION
Möbel/Mietmöbel
Hummel Möbelverleih GmbH
Agentur für Messebau
exakt Messebau
exporaum Messebau
fdm mandic GmbH
Jansen Event
MBI-Messebau GmbH
m2-messeservice
Sträter-Design GmbH
sys Messebau
Volk GmbH, Messebau
AMS GmbH
organissimo GmbH
exakt Messebau
fdm mandic GmbH
Rasen/Rollrasen
Stiftung Liebenau
Strauß GmbH
Raupen
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mateco GmbH
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mateco GmbH
Reinigung
Fath Gebäudereinigung GmbH
Müllentsorgung
siehe Abfallentsorgung
Reportagen
seepresse
Multimedia
AMS GmbH
organissimo GmbH
audio concept
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
See-Events
Sträter-Design GmbH
Sand
Pfaff GmbH, Bruno
Stiftung Liebenau
Strauß GmbH
Sanitärinstallation
Suttner & Michel GmbH
Schaufensterpuppen
Tolly’s Schaufensterfiguren
Scherenbühnen
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mateco GmbH
Monitore
Montagelift
Musikanlagen
Ausgabe 11/2013
organissimo GmbH
plan & kopie
e.konzept
max-image
Tolly’s Schaufensterfiguren
organissimo GmbH
Grimm-Light’s
Maurer GmbH
21
Dienstleistungen von A bis Z
22
Stichwort
Firma
Stichwort
Firma
Schlosserarbeiten/
Schweißen
Otto Kunstschmiede/Bauschlosserei
Teleskop-Stapler
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mateco GmbH
Servicepersonal
My v.i.p. service (Bestellformular 14)
LAKESIDE PROMOTION
Teppiche
Sicherheitsdienst
My v.i.p. service (Bestellformular 14 + 19)
expoCarpets&more (Bestellformular 9)
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
Bodenbeläge am See GmbH
exakt Messebau
Sitzmöbel
Hummel Möbelverleih GmbH
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
Fetscher Zelte GmbH
Jansen Event
m2-messeservice
Theken
Hummel Möbelverleih GmbH
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
fdm mandic GmbH
Fetscher Zelte GmbH
Jansen Event
Volk GmbH, Messebau
Spedition
Schenker Deutschland AG
TIsche
Spülmaschinen
Hummel Möbelverleih GmbH
Fetscher Zelte GmbH
Hillebrand, Hugo
exakt Messebau
Hummel Möbelverleih GmbH
exakt Messebau
fdm mandic GmbH
Fetscher Zelte GmbH
Jansen Event
Spültische
Suttner & Michel GmbH
Tischwäsche
Fetscher Zelte GmbH
Jansen Event
Standbau
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
deutscher-digitaldrucker.de®
e.Konzept
exakt Messebau
exporaum Messebau
fdm mandic GmbH
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
MBI-Messebau GmbH
m2-messeservice
Sträter-Design gmbH
sys Messebau
Volk GmbH, Messebau
Tontechnik
AMS GmbH
organissimo GmbH
audio concept
Grimm-Light’s
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
See-Events
Transporte
Schenker Deutschland AG
Pfaff GmbH, Bruno
Traversen
AMS GmbH
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
organissimo GmbH
Agentur für Messebau
audio concept
exakt Messebau
Grimm-Light’s
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
m2-messeservice
Maurer GmbH
See-Events
Trennwände
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
fdm mandic GmbH
Volk GmbH, Messebau
TV-Geräte
organissimo GmbH
fdm mandic GmbH
TV-Produktion
seepresse
Übersetzer
Organissimo GmbH
deutscher-digitaldrucker.de®
LAKESIDE PROMOTION
Veranstaltungstechnik
AMS GmbH
organissimo GmbH
audio concept
exakt Messebau
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
MBI-Messebau GmbH
See-Events
Sträter-Design GmbH
sys Messebau
Versicherung
Frey Assekuranzmakler GmbH
Videotechnik
AMS GmbH
organissimo GmbH
audio concept
exakt Messebau
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
Maurer GmbH
Standfotografie
seepresse
Standpersonal
My v.i.p. service (Bestellformular 14)
Agentur für Arbeit Friedrichshafen
LAKESIDE PROMOTION
Standreinigung
Fath Gebäudereinigung GmbH
Standbewachung/
Standaufsicht
My v.i.p. service (Bestellformular 14 + 19)
Standhilfen
My v.i.p. service (Bestellformular 14)
Agentur für Arbeit Friedrichshafen
LAKSIDE PROMOTION
Stehtische
Jansen Event
Steiger
Löffelholz Arbeitsbühnenverleih
mateco GmbH
Stromanschluss
siehe Rückseite Bestellformular 2
Systemstände
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
deutscher-digitaldrucker.de®
e.Konzept
exakt Messebau
exporaum Messebau
fdm mandic GmbH
LITECTO - Hausmann & Hoffmann GmbH
m2-messeservice
MBI-Messebau GmbH
sys Messebau
Volk GmbH, Messebau
Tapeten
Buhmann GmbH
deutscher-digitaldrucker.de®
Tapezierarbeiten
Buhmann GmbH
Telefon-, Faxanschluss
Deutsche Telekom AG (Bestellformular 6)
Telefonendgeräte
Deutsche Telekom AG
Ausgabe 11/2013
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Dienstleistungen von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Stichwort
Firma
Vitrinen
Hummel Möbelverleih GmbH
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
Vollgutlager
Schenker Deutschland AG
Agentur für Messebau
Wachdienst
My v.i.p. service (Bestellformular 19)
Wände
mlg Messe- und Ladenbau GmbH
fdm mandic GmbH
Volk GmbH, Messebau
Wasseranschluss
Suttner & Michel GmbH
Wasserlandschaften
Stiftung Liebenau
Strauß GmbH
Werbefotografie
seepresse
Stichwort
Firma
Wohnwagen
-vermietung/-verkauf
Zeltboden
Onghert Caravanvermietung
Zeltverleih
Fetscher Zelte GmbH
HBS GmbH
Jansen Event
Zollabfertigung
Schenker Deutschland AG
DHL Trade
Zollamt Friedrichshafen
Fetscher Zelte GmbH
Ausgabe 11/2013
Notizen
23
Dienstleister von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Firma
Leistungsangebot
Firma/Anschrift
Agentur für Arbeit
Friedrichshafen
Wir vermitteln
schnell und kostenlos:
Agentur für Arbeit Friedrichshafen
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Bestellformular 15
– Hostessen
– Standhilfen
– Aufbauhelfer
– Abbauhelfer
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MESSEBAU
– Planung
– Organisiation von
Messeauftritten
– Messebau
– Mietstände
– Traversen
– Lichttechnik
– Mietmöbel
– alles aus einer Hand
– Lagerleistungen
– Vollgutlager
– Außenlager
– Dauerlagerplatz
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Bestellformular 13
Ausgabe 11/2013
AST Messebau
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Mo. – Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr
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14.00 bis 18.00 Uhr
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Tel. +49 (0) 75 41/2 45 00
Fax +49 (0) 75 41/2 50 00
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– Audio-, Video, PCTechnik
– Beleuchtung
– Bühnenbau
– Anhängerbühnen
– Event-Technik
– Veranstaltungstechnik
– Computer, Kopierer
– Lautsprecheranlagen
– Lichttechnik/ -anlagen
– Multimedia
– Monitore, Projektoren
– Präsentationstechnik
– Konferenztechnik
– Regietechnik
– Ton-, Videotechnik
– Simultantechnik
– Traversen
– Beamer
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D-72379 Hechingen
– Messebau
individuell und
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– Mietstände
z.B. Octanom-System,
Proylite-Traversen
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– Dekorationen
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Tel: 07471 91900
Fax: 07471 91904
Hotline 01805 amsgmbh
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Projektierung und technische
Gesamtbetreuung!
25
Dienstleister von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Firma
Leistungsangebot
Firma/Anschrift
audio concept
– Service und Beratung
– Projektierung und technische Gesamtbetreuung
– Veranstaltungstechnik
– Lichttechnik
– Beschallung
– Multimedia
– Bühnenbau/Traversen
– Messestände
– Messebau
– Audio
– Präsentationstechnik
– Video-/Messetechnik
– Beamer
– Anhänger-Bühnen
– Event-Technik
– Leinwand
– Lautsprecheranlagen
audio concept
Veranstaltungstechnik OHG
Museumsweg 10
D-88427 Bad Schussenried
– Elektro-Geräte
– Elektro-Installation
– Beamer, TV
– Kommunikationstechnik
Bäzner Elektro GmbH
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D-88048 Friedrichshafen
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– Bodenbeläge
– Teppichboden
– Laminat
– PVC
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– Parkett
Bodenbeläge Am See GmbH
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Tel. +49 (0) 75 45/90 15 04
Fax +49 (0) 75 45/33 29
Bäzner Elektro
Bestellformular 2/2a
Halle A5, A6
Bodenbeläge
Am See GmbH
Tel. +49 (0) 75 83/9 10 63
Fax +49 (0) 75 83/9 10 65
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– Video- & Messetechnik
Tel. +49 (0) 75 41/95 07- 0
Fax +49 (0) 75 41/95 07- 50
Mobil: +49 (0)1 70/9 98 41 51
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Tel. +49 (0) 75 41/5 10 20
Fax +49 (0) 75 41/5 77 76
Mobil: +49 (0)1 71/2 49 11 52
[email protected]
Buhmann GmbH
Maler-Fachbetrieb
– Sämtliche Maler- und
Tapezierarbeiten
– Dekorative
Maltechniken
Buhmann GmbH
Maler-Fachbetrieb
Adelheidstraße 16
D-88046 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 41/2 45 77
Fax +49 (0) 75 41/3 36 07
Mobil +49 (0)1 71/7 26 37 59
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Deutsche Telekom
Technischer Service
GmbH
Bestellformular 6/6a
– Telefonanschlüsse
– ISDN, T-DSL
– T-online
– Endgeräte
– TK-Anlagen
– Tarife
Deutsche Telekom
Technischer Service GmbH
Niederlassung Südwest
Messemanagement
Tel. +49 (0) 7 11/9 99-18 48
Fax +49 (0) 3 91/5 80 11 26 72
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Messe-Service:
Tel. +49 (0) 75 41/59 93 15
DHL Trade
Fairs & Events GmbH
– Express-Sendungen
– Zollabfertigungen
DHL Trade
Fairs & Events GmbH
Messe Friedrichshafen, Foyer West
D-88046 Friedrichshafen
– Beschriftung
– Digitaldruck
– Tapeten
– Fahnen, Banner
– Mietstände
– Messebau
– Plakate
– Barmöbel
deutscher-digitaldrucker.de®
Bestellformular 21
deutscherdigitaldrucker.de®
26
Tel. +49 (0) 75 41/708 124
Fax +49 (0) 75 41/708 123
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Simoniusstraße 40
D-88239 Wangen
Tel.: +49(0)7522/97 37-0
Fax: +49(0)7522/97 37-37
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www.deutscher-digitaldrucker.de
Ausgabe 11/2013
Brauchle & Partner
Bestellformular 2/2a
Halle A1, A2,
Foyer West, Foyer A1
Dienstleister von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Firma
Leistungsangebot
Firma/Anschrift
e.Konzept
– Konzept
– Gestaltung
– 3D-Visualisierung
– Planung
– Ausführung
– Logistik
– Service
– Messebau
–Mietstände
e.Konzept
Präsentation in Perfektion
Wolfgang Endel
Seestraße 13
D-88239 Wangen-Karsee
Tel. +49 (0) 75 06/95 16 - 0
Fax +49 (0) 75 06/95 16 - 20
[email protected]
www.e-konzept.de
exakt Messebau
– Barmöbel
– Beleuchtung
– Bodenbeläge
– Digitaldrucke
– Fertigstände
– Kaffemaschinen
– Lichtanlagen
– Messebau
– Mietstände
– Möbel
– Standbau
– Spülmaschinen
– Systemstände
– Teppiche
– Tische
– Traversen
– Veranstaltungstechnik
– Vitrinen
exakt Messebau GbR
Gustav-Rosenhauer-Straße 6
D-88069 Tettnang
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Bestellformular 9
– Bodenbeläge
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– Laminat
– Vinyl
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Tel. +49 (0) 75 42/9 46 94-6
Fax +49 (0) 75 42/9 46 94-30
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Fax +49 (0) 71 56/1 77 53 17
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exporaum Messebau
Fath
Gebäudereinigung
– Mietmessestände
– Konzeption
– 3D-Präsentation
– Full-Service
– Möblierung
– Octanorm
Servicepartner
international
– Unterhaltsreinigung
– Glasreinigung
– Standreinigung
exporaum Messebau
GmbH & Co.KG
Gewerbegebiet
D-88085 Langenargen
Tel. +49 (0) 75 43/93 33-0
Fax +49 (0) 75 43/93 33-28
[email protected]
www.exporaum.de
Fath Gebäudereinigung GmbH
Meisterbetrieb
Andreas-Hofer-Straße 32
D-88074 Meckenbeuren
Bestellformular 18
Mobil +49 (0)1 71/5 31 06 76
Fax +49 (0) 75 42/36 80
[email protected]
staatl. anerkannter Desinfektor
Ausgabe 11/2013
Fetscher Zelte GmbH
– Zeltverleih – Partyzelte
– Geschirrverleih
– Spülmaschinen
– Biertischgarnituren
– Sitzmöbel
– Tische/Stühle
– Tischwäsche
– Theken
– Heizung, mobile
Fetscher Zelte GmbH
Andreas-Strobel-Straße 21
D-88677 Markdorf/Ittendorf
Tel. +49 (0) 75 44/95 35-10
Fax +49 (0) 75 44/95 35-15
[email protected]
www.fetscher-zelte.com
10
27
Dienstleister von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Firma
Leistungsangebot
Firma/Anschrift
fdm
fair displays mandic
GmbH
– Messebau
– Organisation von
Messeauftritten
– Fertigstände
– Mietstände
– Trennwände
– Systemstände
– Standbau
– Wände
– Lichttechnik
– Mietmöbel
– Tische
– Theken
– Displays
– Monitore
– TV-Geräte
– Auf- und Abbaupersonal
– Schlosserarbeiten
fdm
fair displays mandic GmbH
Marko Mandic
Bäumlinger Weg 70
D-88048 Friedrichshafen
– Versicherungen
Walter Frey
Assekuranzmakler GmbH
Olgastraße 4
D-88045 Friedrichshafen
Frey, Walter
Assekuranzmakler
GmbH
Tel. +49 (0) 75 41/39 90 59-11
Fax +49 (0) 75 41/39 90 59-19
[email protected]
www.fd-m.com
Bestellformular 22
Tel. + 49 (0) 75 41/30 07-17
Fax + 49 (0) 75 41/30 07-77
[email protected]
Hanser, Elektro
Bestellformular 2/2a
Halle B3, B4
HBS GmbH
a·tent·o
Das Faltzelt.
Hillebrand, Hugo
Hummel
Möbelverleih
Bestellformular
12 bis 12g
28
– Beamer
– Beleuchtung
– Bühnenbau
– Lautsprecheranlagen
– Leinwand
– Lichttechnik
– Musikanlagen
– Tontechnik
– Traversen
GRIMM-LIGHT’S
Stefan Grimm
Knellesberg 9
D-88074 Meckenbeuren
Tel: +49 (0) 7542/66 06
Fax: +49 (0) 7542/95 29 95
Mobil: +49 (0) 171/75 13 588
[email protected]
www.grimm-lights.de
– Elektro-Geräte
– Elektro-Installation
– Elektro-Verleih
Elektro Hanser GmbH
Waggershauser Straße 14
88045 Friedrichshafen
– faltbare Zeltsysteme
– Displays
– Faltwände
– Expand-Produkte
– Stehtische
– Barhocker
– Werbeschirme
– Promotiontheken
– Digitaldrucke
HBS GmbH
Im Eichwald 7
D-65599 Dornburg-Frickhofen
– Geschirr-Spülmaschinen
– Geschirr
– Kaffeegeschirr Porzellan
– Besteck
– Gläser
– Kühlschrank 500 ltr.
Hillebrand, Hugo
Grötzelstraße 66
D-88048 Friedrichshafen
– Sitzmöbel
– Tische und Stehtische
– Büromöbel
– Barmöbel
– Kühl-/ Küchenmöbel
– Geschirrspüler
– Theken und Vitrinen
– Loungemöbel
– Standausstattung
– Podeste
– Flaschenkühlschränke
– Gefrierschränke
– Möbel / Mietmöbel
GRIMM — LIGHT´S
VERANSTALTUNGSTECHNIK
TON - LICHT - BÜHNE - MESSE
www.grimm-lights.de
Tel. + 49 (0) 75 41/5 70 71
Fax + 49 (0) 75 41/5 70 72
Mobil: + 49 (0)1 71/3 73 51 37
und + 49 (0)1 77/7 21 51 48
[email protected]
Tel. + 49 (0) 64 36/91 22 - 0
Fax + 49 (0) 64 36/91 22 - 99
[email protected]
www.atento.de
Tel. +49 (0) 75 41/68 81
Fax +49 (0) 75 41/58 37 74
Mobil +49 (0)1 71/6 39 03 38
[email protected]
www.spuel-mobil.de
Das Faltzelt.
Spülmaschinen &
Geschirr - Verleih
www.spuel-mobil.de
Hummel Möbelverleih GmbH
Willy-Brandt-Allee 9
D-81829 München
Tel. +49 (0) 89/94 92 49 30
Fax +49 (0) 89/94 92 49 33
www.hummel-mietmoebel.de
[email protected]
beim Messeaufbau
Tel. +49 (0) 75 41-708 810
Ausgabe 11/2013
GRIMM-LIGHT’S
Veranstaltungstechnik
Dienstleister von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Firma
Leistungsangebot
Firma/Anschrift
Jansen Event
Möbel & Service GbR
– Barmöbel
– Mietmöbel
– Sitzmöbel
– Stehtische
– Tische
– Tischwäsche
– Theken
– Zeltverleih
– Büromöbel
Jansen Event - Möbel & Service
Jan und Lars Jansen GbR
Auf Herdenen 16
D-78052 Villingen-Schwenningen
Tel. +49 (0) 77 21 40 54 00 - 0
Fax +49 (0) 77 21 40 54 00 - 40
[email protected]
www.jansen-event.de
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– Messegastronomie
– Catering
– Feste
– Partyservice
– Standverpflegung
– Getränkeservice
– Snacks
– Fingerfood
– Buffets aller Art
KLINK-EBERHARD
EVENT-GASTRONOMIE
Zeppelinstraße 310
D-88048 Friedrichshafen
– Hostessen
– Servicepersonal
– Standhilfen
– Standpersonal
– Übersetzer
– Promotoren
– Dolmetscher
– Moderatoren
– Cateringpersonal
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Hoher Weg 44
D-88048 Friedrichshafen
Tel: +49 (0) 0 75 44/50 68 66 6
Fax: +49 (0) 0 75 44/50 68 66 7
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LITECTO
– Lichttechnik
– Beschallung
– Projektionstechnik
– Multimedia-Video
– Messestände
– Bühnenbau
– Service-Beratung
– Vermietung-Verkauf
– Rundumbetreuung
LITECTO
Hausmann & Hoffmann GmbH
Veranstaltungstechnik
Argonnenstraße 9
D-88250 Weingarten
Tel. + 49 (0) 7 51/56 199 - 0
Fax + 49 (0) 7 51/56 199 - 79
[email protected]
www.litecto.de
Löffelholz
– Hebebühnen
– Arbeitsbühnen
– Montagelift
– LKW-Steiger,
Allrad LKW-Steiger
– Gelenkbühnen
– Scherenbühnen
– Raupen
– Anhängerbühnen
– Personen Arbeitslift
– Abhängungen
– Steiger
– Auf- und Abhängungen
von Bannern u. Fahnen
etc.
– Teleskop-Stapler
Löffelholz
Arbeitsbühnenverleih
Ernst-Zimmermann-Straße 14
D-88045 Friedrichshafen
– Messebau
– Design
– Mietstände
– Systemstände
– Fertigstände
– Standbau
– Mietmöbel
– Theken
– Traversen
m2-messeservice
Argen 40
D-88316 Isny
Tel. +49 (0) 75 62/91 45 45-5
Fax +49 (0) 75 62/91 45 45-6
– Elektro-Geräte
– Elektro-Installation
– Elektro-Verleih
Elektro Maier
Andreas Maier
Dornierstraße 6
D-88048 Friedrichshafen
[LAKESIDE]
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Bestellformular 4/4a
Abhängungen:
Halle B1 - B5
m2-messeservice
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Ausgabe 11/2013
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Tel. 0 75 45/93 67 77
Fax 0 75 45/93 67 78
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Tel. +49 (0) 75 41/4 12 78
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Mobil jun.: +49 (0)1 60/90 53 41 08
Mobil sen.: +49 (0)1 60/97 26 40 54
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Dienstleister von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Firma
Leistungsangebot
mateco GmbH
– Arbeitsbü hnen
– Scherenbü hnen
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– Hebebü hnen
– Montagelifte
– LKW-Bü hnen
– Steiger
– Teleskop-Stapler
Firma/Anschrift
mateco GmbH
Niederlassung Ravensburg
Rautbrühl 11
D-88214 Ravensburg
Tel. + 49 (0)7 51/7 69 24 35 - 0
Fax + 49 (0)7 51/7 69 24 35 - 11
[email protected]
www.mateco.de
www.facebook.com/matecogroup
– Veranstaltungstechnik
– Eventtechnik
– Tontechnik
– Multimedia
– Audio-, PC-Technik
– Videotechnik
– Lichttechnik
– Beleuchtung
– Bühnenbau
– Bühnenbeleuchtung
– Anhänger-Bühnen
– Musikanlagen
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– Traversen
Maurer
Veranstaltungstechnik gmbH
Kemmerlanger Straße 14
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Mayer, Blumenhaus
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D-88045 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 41/2 30 33
Fax +49 (0) 75 41/2 30 35
[email protected]
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MBI-Messebau
– Barmöbel
– Beleuchtung
– Design
– Fertigstände
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– Lichttechnik
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– Mietmöbel
MBI-Messebau GmbH
Alte Bahnlinie 22
D-88299 Leutkirch
– Messebau
– Standbau
– Mietstände
– Systemstände
– Fertigstände
– Wände, Trennwände
– Traversen
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– Bodenbeläge
– Teppiche
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– Beschriftungen
– Organisation von
Messeauftritten
– Digitaldrucke
– Vitrinen
– Theken
– Kühlmöbel
– Möbel / Mietmöbel
mlg Messe- und Ladenbau
Gesellschaft mbH
Dr.-Ernst-Zimmermann-Allee 10
D-85757 Karlsfeld-München
Bestellformulare
10-10c
11-11a
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Fax +49 (0) 75 67/9 86 20
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Tel. +49 (0) 81 31/6 69 98 - 0
Fax +49 (0) 81 31/6 69 98 - 10
[email protected]
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Service-Telefon ab 1 Tag
vor Messebeginn:
Tel. +49 (0) 75 41/7 08-801
Ausgabe 11/2013
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Messe- und
Ladenbau
Tel. +49 (0) 7 51/76 87 90 97
Mobil: +49 (0)1 71/1 76 96 99
GmbH
Maurer
Veranstaltungstechnik GmbH
Dienstleister von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Firma
Leistungsangebot
Firma/Anschrift
My v.i.p. service
– Sicherheitsdienst
– Bewachung
– Security
– Standbewachungen
– Hostessen
– Fahrer/Fahrdienste
– Shuttleservice
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– Standpersonal
My v.i.p. service GmbH & Co. KG
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– Caravanvermietung
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Tel. + 49 (0) 73 71/12 94 14
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– Lautsprecheranlagen
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– Bühnenbau
– Veranstaltungstechnik
– Event-Technik
– Multimedia
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– Künstlervermittlung
– Dolmetscher
– Auf-/Abbaupersonal
– Moderatoren
– Organisation von
Messeauftritten
– Präsentationstechnik
– Konferenztechnik
– Simultantechnik
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D-88677 Markdorf
Bestellformular 14 + 19
Bestellformular 4/4a
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– Schweißen
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Kunstschmiede Bauschlosserei
Eberhard Otto
Ernst-Zimmermann-Straße 8
D-88045 Friedrichshafen
Pfaff, Bruno
– Transporte
– Containerdienst
– Entsorgungsfachbetrieb
– Abfallentsorgung
– Kies
– Sand
Pfaff GmbH, Bruno
Hammerstatt 11-17
D-88048 Friedrichshafen
Tel: + 49 (0) 75 41/58 33 33
Fax: + 49 (0) 75 41/58 33 32
mobil + 49 (0)1 77/58 33 33 3
Tel. +49 (0) 75 41/5 30 10
Fax +49 (0) 75 41/5 30 19
[email protected]
plan & kopie
– Messedisplays
– Flyer
– Beschriftungen
– Design
– Grafik
– Standbeschriftung
– Plakate
– Kopien
– Digitaldruck
plan & kopie
Franziskusplatz 1
D-88045 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 41/2 55 14
Fax +49 (0) 75 41/2 55 17
[email protected]
www.plankopie-fn.de
Schenker
– Gabelstapler/Krane
– Transporte
– Zollabfertigung
– Warenannahme
– Lieferung zum Messestand
– Lagerdienstleistungen
– Leergutlager
– Vollgutlager
– Langzeitlager
Schenker Deutschland AG
Neue Messe 3
D-88046 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 41/ 2 51 00
Fax +49 (0) 75 41/2 25 95
[email protected]
www.dbschenker.com
Offizieller Partner der Messe FN
Lager auf dem Messegelände
– Gabelstapler und Autokrane Entladung/Montage
– Transporte door to door zur Messe Friedrichshafen
– Zollabfertigung temporär und definitiver Import
– Warenannahme und Lieferung zum Messestand
– Lagerdienstleistungen
– Lagerung von Verpackungsmaterial (Leergutlager)
– Lagerung von Werkzeug/Exponaten (Vollgutlager)
– Auslieferungslager während der Messe (z.B. Prospekte, Werbemittel)
– Langzeitlagerung zwischen den Veranstaltungen
– Elektro-Geräte
– Elektro-Installation
– Elektro-Verleih
Scherer GmbH, Elektro
Eugenstraße 13
D-88045 Friedrichshafen
[email protected]
Tel. +49 (0) 75 41/2 10 49
Fax +49 (0) 75 41/3 33 56
Mobil: +49 (0)1 70/7 72 10 55
Mobil: +49 (0)1 71/4 91 22 60
Bestellformular 20
Scherer Elektro
Bestellformular 2/2a
Halle A3, B5, Foyer Ost
Ausgabe 11/2013
Tel. +49 (0) 75 41/708 852
Fax +49 (0) 75 41/708 337
[email protected]
www.my-vip-service.de
31
Dienstleister von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Firma
Leistungsangebot
Firma/Anschrift
See-Events GbR
– Veranstaltungstechnik
– Tontechnik
– Multimedia
– Lichttechnik
– Lautsprecheranlagen
– Traversen
– Mietstände
– Aufbaupersonal
– Discjockey
See-Events GbR
Enderle & Burgau
Im Winkel 11
D-88048 Friedrichshafen
seepresse
– Eventfotografie & Doku
– prof. Videoproduktion
– Industrie, Werbefilme &
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Schnitt & dig.Vertonung
– Standfotografie
(digital, 16 Mio Pixel)
– alles auf CD, DVD,
DVCAM, HD XDCAM
Tel. +49 (0) 1 78/80 78 261
[email protected]
www.see-events.de
seepresse
Bernhard Wrobel
Frickenwäsele 43
D-88090 Immenstaad
mobil + 49 (0) 170/83 33 065
[email protected]
www.seepresse.de
Spägele, Blumen
– Blumenschmuck
– Leihpflanzen
– kostenloser Lieferung
– Rollrasen
Spägele, Blumen
Inhaber Ralf Briegel
Ailinger Straße 54 - 56
D-88046 Friedrichshafen
Stiftung Liebenau
Landschaftsgärtnerei
– Landschaftsgärtner
– Kies
– Pflanzen
– Pflasterarbeiten
– Rasen/Rollrasen
– Sand
– Wasserlandschaften
Stiftung Liebenau
Landschaftsgärtnerei
Hangenstr. 4-8, D-88074 Meckenbeuren
Sträter-Design GmbH
Strauß GmbH
Suttner & Michel
Bestellformular 3/3a
Tel. + 49 (0) 75 42/10-12 95
Fax + 49 (0) 75 42/10- 1114
[email protected]
www.liebenauer-landleben.de
Sträter-Design GmbH
Tobelweg 30
D-88090 Immenstaad
Tel. + 49 (0) 89/54 03 01 84
mobil + 49 (0) 171/5 51 82 80
[email protected]
www.straeter-design.com
– Landschaftsgärtner
– Pflasterarbeiten
– Wasserlandschaften
– Dekorationen
– Kies
– Sand
Adrian Strauß GmbH
Fuhr- und Baggerbetrieb
Wangener Straße 14/1
D-88099 Neukirch
– Standinstallationen
– Geräteverleih
– Boiler
– Küchenzeilen
– Single-Küchen
– Spülbecken (Verleih)
– Sanitärinstallationen
– Flaschnerarbeiten
Suttner & Michel GmbH
Herr Suttner
Am Rohrbach 12/3
D-88045 Friedrichshafen
– Konzeption
– Mietmessestände
– Planung/Gestaltung
von Messeständen
–Veranstaltungstechnik
– Organisation von
Messeauftritten
– Standbau
Tel. + 49 (0) 75 28/29 31
Fax + 49 (0) 75 28/26 04
[email protected]
www.strauss-neukirch.de
Tel. +49 (0) 75 41/5 35 79
Fax. +49 (0) 75 41/5 55 79
mobil +49 (0)1 71/3 86 67 80
[email protected]
quadrat.sys Messebau
Sensenweg 21
D-88046 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 41/2 45 00
Fax +49 (0) 75 41/2 50 00
[email protected]
www.quadratsys.de
Ausgabe 11/2013
sys (quadrat.sys)
– Messebau
– Standbau
– Mietstände
– Fertigstände
– Veranstaltungstechnik
– Event-Technik
– Präsentationstechnik
– Design
– Multimedia
mobil + 49 (0)1 73/3 58 55 25
Fax + 49 (0) 7 51/95 89 123
[email protected] / www.blumen-spaegele.de
www.blumen-am-bodensee.de
32
Dienstleister von A bis Z
= offizieller Dienstleister der Messe Friedrichshafen
Firma
Leistungsangebot
Firma/Anschrift
Tolly’s Schaufensterfiguren GmbH
– Dekofiguren
– Dekorationen
– Mannequins
– Schaufensterpuppen
– Displays
– Messedisplays
– Puppen
Tolly‘s Schaufensterfiguren GmbH
Schulstraße 27
D-80634 München
MIETE 2.000
Tel. +49 (0) 89/16 11 11
Fax +49 (0) 89/16 33 33
SCHAUFENSTERFIGUREN
[email protected]
www.tollys.de
WWW.TOLLYS.DE
[email protected]
Tel. +49 (0) 89 16 11 11
Fax +49 (0) 89 16 33 33
Tourist-Information
Bestellformular 17
Tourist-Information
Bahnhofsplatz 2
D-88045 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 41/30 01 - 13
Fax +49 (0) 75 41/7 25 88
[email protected]
www.friedrichshafen.info
Vögele Gärtnerei
– Blumen
– Dekorationen
– Pflanzen
Vögele Gärtnerei & Floristik
Buchenstr. 24, D-88085 Langenargen
Tel. + 49 (0) 75 43/23 01
Fax + 49 (0) 75 43/4 95 30
Volk Messebau
– Messebau
– Mietstände
– Standbau
– Systemstände
– Trennwände
– Wände
– Theken
– Mietmöbel
– Bodenbeläge
Volk GmbH
Messebau
Isenbachweg 5
D-88074 Meckenbeuren
Tel. +49 (0) 75 42/2 08 61
Fax +49 (0) 75 42/34 48
mobil +49 (0)1 72-8 31 47 32
[email protected]
www.messebau-volk.de
FRIEDRICHSHAFEN
Seeblick mit W
Weitsicht
eit sicht
[email protected]
www.blumen-voegele.de
beim Messeaufbau:
Tel. + 49 (0) 1 70/4 77 23 01
Zehrer Gastronomie – Catering
– Partyservice
– Standverpflegung
– Catering-Personal
– Getränkeservice
– Kaffeemaschinen
– Barmöbel
– Biertischgarnituren
– Geschirrverleih
Zehrer Gastronomie GmbH
Neue Messe 2
D-88046 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 0
Fax + 49 (0) 75 41/60 33 93 - 3
[email protected]
www.zehrer-partyservice.de
Zeller Elektro
– Elektro-Geräte
– Elektro-Installation
– Elektro-Verleih
Zeller GmbH, Elektro
Adelheidstraße 39
D-88046 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41/7 26 49
[email protected]
Fax + 49 (0) 75 41/7 54 56
www.elektro-zeller.de
Mobil + 49 (0)1 71/4 24 54 09
Mo - Mi 7.30 - 16 Uhr
Do
7.30 - 17 Uhr
Fr
7.30 - 15 Uhr
Zollamt Friedrichshafen
Messestraße 132
D-88046 Friedrichshafen
in der Zeppelinhalle
gegenüber Messegelände
Tel. 0 75 41/3 88 78 30
Fax 0 75 41/3 88 78 59
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Halle B1, Freigelände
West + Ost, B2
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Ausgabe 11/2013
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43
1a1
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung für
fürKreditkarten
Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 1a – Einzugsermächtigung für Kreditkarten
Das Standpersonal ist verpflichtet, offene Rechnungen des Ausstellers während der Messe zu begleichen. Um das Kassieren durch
Messepersonal oder/und Service-Firmen am Stand zu vermeiden, empfehlen wir, dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben
an die Buchhaltung der Messe Friedrichshafen zurückzusenden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung der Messe Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/708-454 oder
Fax +49 (0) 75 41/708-24 54, E-mail: [email protected].
Hiermit erkläre ich mich mit der Abbuchung der folgenden Leistungen von meiner Kreditkarte einverstanden:
Zulassungsrechnung der Messe Friedrichshafen GmbH vor der Veranstaltung (Beteiligungspreis inkl. AUMA-Gebühr,
pauschale Strom- und Entsorgungsabschläge, Katalogeintrag etc.)
Sämtliche kurz vor, während oder nach der Veranstaltung mit der Beteiligung an o.g. Veranstaltung entstehenden
Nebenkosten der Messe Friedrichshafen GmbH (z.B. Parkplatz, Gastkarten, Stromverbrauch) und der Service-Firmen für
die Gewerke Strominstallation (TF2), Wasserinstallation (TF3), Standreinigung (TF18) und Bodenbeläge (TF9).
Bitte beachten Sie, dass die übrigen Dienstleister nicht an dem Inkassoverfahren teilnehmen und separate Rechnungen
stellen (Abhängungen, Standbau, Wände, Mietmobiliar etc.)
Wir weisen darauf hin, dass, wenn keine Position ausgewählt wurde, die Rechnungen beider Positionen
(Beteiligungspreis + Nebenkosten) Ihrer Kreditkarte belastet werden.
Einzug über Kreditkarte
Kartennummer
Prüffziffer*
Euro/Mastercard
Visa
American Express
Gültig bis
Karteninhaber
Adresse
Ausgabe 11/2013
* Die Kartenprüfnummer befindet sich bei EUROCARD + VISA auf der Rückseite der Kreditkarte auf dem Unterschriftsfeld im Anschluss an die Kartennummer
(3stelliger Code). Bei AMERICAN EXPRESS auf der Vorderseite der Kreditkarte rechts, oberhalb der Kartennummer (4stelliger Code).
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
45
1b1
Einzugsermächtigung
SEPA-Lastschriftverfahren
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 1b – SEPA-Lastschriftverfahren
Das Standpersonal ist verpflichtet, offene Rechnungen des Ausstellers während der Messe zu begleichen. Um das Kassieren durch
Messepersonal oder/und Service-Firmen am Stand zu vermeiden, empfehlen wir, dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben
an die Buchhaltung der Messe Friedrichshafen zurückzusenden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung der Messe Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/708-454 oder
Fax +49 (0) 75 41/708-24 54, E-mail: [email protected].
Hiermit ermächtige/n ich/wir die Messe Friedrichshafen GmbH, Gläubiger-Identifikationsnummer DE57ZZZ00000312835,
folgende Rechnungen im Zusammenhang mit der Beteiligung unseres/meines Unternehmens an der o.g. Veranstaltung von meinem/
unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Messe Friedrichshafen GmbH gezogene Lastschrift einzulösen. Die offenen Rechnungen werden frühestens ab Fälligkeit Ihrem Konto belastet.
Diese Einzugsermächtigung ist exklusiv für die o.g. Veranstaltung und gilt für folgende Leistungen der Messe Friedrichshafen
GmbH und ihrer Service-Partner:
Zulassungsrechnung vor der Veranstaltung (Beteiligungspreis inkl. AUMA-Gebühr, pauschale Strom- und
Entsorgungsabschläge, Katalogeintrag etc.)
Sämtliche kurz vor, während oder nach der Veranstaltung mit der Beteiligung an o.g. Veranstaltung entstehenden
Nebenkosten der Messe Friedrichshafen GmbH (z.B. Parkplatz, Gastkarten, Stromverbrauch) und der Service-Firmen für
die Gewerke Strominstallation (TF2), Wassersinstallation (TF3), Standreinigung (TF18) und Bodenbeläge (TF9).
Bitte beachten Sie, dass die übrigen Dienstleister nicht an dem Inkassoverfahren teilnehmen und separate Rechnungen
stellen (Abhängungen, Standbau, Wände, Mietmobiliar etc.)
Kontoinhaber (Firma)
Kontobevollmächtigte/r (Name)
Adresse
Das SEPA-Lastschriftverfahren kann nur für Bankkonten in Deutschland genutzt werden.
Kreditinstitut (Name)
Kreditinstitut (BIC)
IBAN: DE __ __ /__ __ __ __ //__ __ __ __ //__ __ __ __ //__ __ __ __ //__ __
Ausgabe 11/2013
Hinweise:
1. Die für das Lastschriftverfahren nötige Referenznummer setzt sich aus der von Ihnen gebuchten Veranstaltung, Jahr und Ihrer
Kundennummer zusammen (z.B. IBO2014/D10000).
2. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
45.1
Einzugsermächtigung
Elektro-Standanschlussfür Kreditkarten
21
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 2 – Elektro-Standanschluss*
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweils für Ihren Stand
zuständige Fachbetrieb (siehe umseitiges DienstleisterVerzeichnis).
Elektro-Standanschluss (Material mietweise)
Stück
1)
bis um
Uhr
Stromlos schalten am
um
Uhr
Stück
€ Stück € Gesamt
Anschluss-Art / Absicherung
Wechselstromanschluss 230 V / bis 3 kW
inkl. einer Schukosteckdose,
Material, Montage/Demontage/FI-Test
Drehstromanschluss 400 V / bis 7 kW
inkl. CEE-Steckdose 16A, inkl. Material,
Montage/Demontage/FI-Test
Drehstromanschluss 400 V / bis 19 kW
inkl. CEE-Steckdose 32A, inkl. Material,
Montage/Demontage/FI-Test
94,––
213,50
Drehstromanschluss 400 V / bis 34 kW
inkl. CEE-Steckdose 63A, inkl. Material,
Montage/Demontage
304,50
über 34 kW: weitere angeschlossene kW, je
9,70
1)
Größere Licht- und Kraftinstallationen und Sonderwünsche werden nach
Aufwand berechnet bzw. bei frühzeitiger Anfrage vorab kalkuliert.
Drehstromzähler bis 32 Amp.,
Montage und Demontage
51,––
Drehstromzähler bis 63 Amp.,
Montage und Demontage
63,––
weitere Schukosteckdosen
15,––
Schalttafel / Verteiler
Preis auf Anfrage
Ausschalter / Hauptschalter
Preis auf Anfrage
Sonderarbeiten nach Aufwand / Stundensatz
Preis auf Anfrage
Kabel/TV-Anschluss (Material mietweise)
Stück
Kabel/TV-Einzelanschluss
Sie benötigen einen digitalen DVB-C Receiver.
Ausführung der Installationen
Aussteller
Schalttafel / Verteiler von
Zähler von
CEE Steckdosen, 400 V / 125 Amp., 80 kW
65,––
Strahler 150 oder 300 W, Halogen, incl. Zuleitung
und Montage an der Standwand
40,––
1)
ohne Stromverbrauch
Messebaufirma
Hallen-
_______________
elektriker
Firmenname
weitere CEE Steckdosen, 400 V / 32 Amp., 19 kW 50,––
54,––
94,––
Preise zzgl. MwSt.
Installation auf dem Stand durch
CEE Steckdosen, 400 V / 63 Amp., 34 kW
€ Stück € Gesamt
Artikel
25,50
weitere CEE Steckdosen, 400 V / 16 Amp., 7 kW 36,––
je 15,––
Standerdung
€ Stück € Gesamt
Artikel
€ Stück € Gesamt
Artikel
FI Messung mit Prüfprotokoll
für ausstellereigene Anlagen
133,––
Elektro-Installationen (Material mietweise)
Stück
Anschluss am
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Ab 8 kW ist ein Stromzähler erforderlich! Es werden generell nur
amtlich geeichte Zähler als Ablese- und Berechnungsgrundlage für alle
Installationen anerkannt.
Auftraggeber (Rechnungsempfänger):
Aussteller (siehe oben)
Ausgabe 11/2013
Standbauer (nur möglich mit Einzugsermächtigung)
Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr.
Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte
das gelbe Bestellformular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe.
Firma
Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die
umseitigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für ElektroStandanschluss und Elektro-Installationen und die in o. g. Preise.
PLZ/Ort
Ort
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Datum
Straße
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
47
Elektro-Standanschluss
Elektro-Installationen
2
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
6. Zuleitungen, Schalttafeln, Zähler etc., die vom Vertragsunternehmen
mietweise gestellt sind, bleiben dessen Eigentum.
1. Bestellungen für Elektro-Installationen sind bei der Messeleitung bis spätestens zu dem in der Aussteller-Service-Mappe genannten Anmeldeschlusstermin
einzureichen. Alle Anträge müssen rechtsverbindlich unterzeichnet sein.
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass das verwendete Material am Ende der
Veranstaltung wieder vollzählig und unversehrt zur Demontage durch das
Ver tragsunternehmen vorhanden ist bzw. in Empfang genommen werden kann.
Fehlende Teile werden den Ausstellern zu Tagespreisen berechnet.
2. Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweilige für Ihren Stand zuständige
Fachbetrieb (siehe Dienstleister-Verzeichnis).
Die genannten Preise verstehen sich bei leihweiser Überlassung für Lieferung,
Montage, Störungsservice, Demontage und Abholung zuzüglich MwSt.
Die genannten Festpreise dürfen von dem Vertragsunternehmen nicht überschritten werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt von dem jeweiligen für Ihren Stand zuständigen
Fachbetrieb bei Beginn der Messe und ist zur sofortigen Zahlung fällig. Das
Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür erforderlichen
Barmitteln auszustatten. Aus organisatorischen Gründen kann von dieser
Bestimmung nicht abgesehen werden.
Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der
berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des
Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen
Prüfung gegeben ist.
3. Für die Bestellung eines Stromanschlusses ist der umseitige Vordruck zu
benutzen. Die Bestellung und Stand-Installations-Skizze sind spätestens zum
angegebenen Termin beim Veranstalter einzureichen. Die Installationsfirma ist
berechtigt, für Leistungen, die zum festgelegten Aufbaubeginn noch nicht
bekannt sind oder aufgrund unvollständiger oder nicht verwertbarer
Bestellangaben zu diesem Termin noch nicht begonnen werden können, einen
Zuschlag von 10 % auf den Festpreis zu berechnen. (Ausgenommen Aussteller,
die seitens der Messeleitung kurzfristig zugelassen wurden!)
Tritt ein Aussteller zurück, so wird er voll mit den angefallenen Kosten belastet,
sofern er nicht das Vertragsunternehmen mindestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich verständigt hat.
4. Anschluss nicht gemeldeter Geräte, insbesondere von Kochplatten und Heizöfen, berechtigt zur sofortigen Sperre des Anschlusses, um allen Ausstellern
eine gleichmäßige Stromlieferung zu sichern. Für elektrische Anlagen, die
wegen ihres hohen Anschlusswertes nicht aus dem Grundnetz versorgt werden
können, sind Sonderanschlüsse (kostenpflichtig) notwendig.
5. Anlagen und Geräte müssen den Vorschriften des VDE und des örtlichen
EVU entsprechen. Das Vertragsunternehmen übernimmt keine Haftung für
Schäden, die durch mangelhafte Stromleitungen und Geräte, an denen sie kein
Eigentumsrecht besitzt, hervorgerufen werden.
Elektro-Installation
Bestellformular 2 – 2a
48
7. Anschlüsse von der bestehenden Ringleitung bis zum Stand dürfen nur vom
Ver tragsunternehmen vorgenommen werden. Das Öffnen der Versorgungsschächte ist nur durch das Vertragsunternehmen gestattet. Diese Schächte
müssen für den Fall einer Störung jederzeit zugänglich sein.
8. Das eigenmächtige Anschließen von Leitungen und Geräten an vorhandene
Leitungen eines anderen Standes ist nicht gestattet und berechtigt das
Vertragsunternehmen zur sofortigen Abtrennung des Anschlusses. Generell
entscheidet jedoch die Messeleitung über entsprechende Maßnahmen.
9. Für die Folgen von Stromausfall, Spannungsschwankungen und
Beschädigungen der Anlage sowie Störungen durch elektromagnetische Felder
wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für mittelbare Schäden
(Folgeschäden) und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen. Soweit
eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht auszuschließen ist, wird die
Haftung der Höhe nach auf den Vertragspreis begrenzt.
10. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung vorstehender Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das
Mahnwesen, ist für beide Teile Friedrichshafen.
Stromverbrauch
Der Stromverbrauch für die Messetage zzgl. 1/2 Aufbau- und 1/2 Abbautag
wird von der MFN berechnet.
Bis 7 kW kann der Stromverbrauch wahlweise über Stromzähler ** oder
pauschaliert abgerechnet werden:
bis
bis
3 kW
7 kW
€
€
5,10 pro Tag
17,00 pro Tag
Ab 8 kW ist ein geprüfter Stromzähler ** zwingend erforderlich, andernfalls
wird der Stromverbrauch nach folgender Formel errechnet:
angemeldete
Gesamt-kW x 10 (Std./Tag)* = kW pro Tag
x
€ je kW (Preis siehe Zulassung)
* für den Auf- und Abbau wird je 1/2-Tag angesetzt.
** Sie haben die Möglichkeit den Stromzähler bei ihrem Hallenelektriker zu bestellen.
– Elektro-Geräte
– Elektro-Installation
– Elektro-Verleih
Halle A1, A2,
Foyer West, Foyer A1,
Messesee
Elektro Brauchle &
Partner GmbH
Merkurstraße 3
88046 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41/5 10 20
Fax + 49 (0) 75 41/5 77 76
Mobil: 01 71/2 49 11 52
[email protected]
Halle A3, B5
Foyer Ost
Elektro Scherer GmbH
Eugenstraße 13
88045 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41/2 10 49
Fax + 49 (0) 75 41/3 33 56
Mobil: + 49 (0) 1 71/4 91 22 60
Mobil: + 49 (0) 1 70/7 72 10 55
elektro-wolf-scherer
@t-online.de
Halle A4, A7
Elektro Maier
Andreas Maier
Dornierstraße 6
88048 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41/4 12 78
Fax + 49 (0) 75 41/4 38 84
Mobil: + 49 (0) 1 60/90 53 41 08 jun.
Mobil: + 49 (0) 1 60/97 26 40 54 sen.
[email protected]
www.elektro-maier-fn.de
Halle A5, A6
Bäzner Elektro GmbH
Zeppelinstraße 278
88048 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41/95 07- 0
Fax + 49 (0) 75 41/95 07- 50
Mobil: + 49 (0) 1 70/9 98 41 51
[email protected]
www.baezner-euronics.de
Halle B1, B2
Freigelände West
und Ost
Elektro Zeller GmbH
Adelheidstraße 39
88046 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41/7 26 49
Fax + 49 (0) 75 41/7 54 56
Mobil: + 49 (0) 1 71/4 24 54 09
andreas.zeller
@elektro-zeller.de
www.elektro-zeller.de
Halle B3, B4
Elektro Hanser GmbH
Waggershauser Straße 14
88045 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41/5 70 71
Fax + 49 (0) 75 41/5 70 72
Mobil: + 49 (0) 1 77/7 21 51 48
Mobil: + 49 (0) 1 71/3 73 51 37
[email protected]
€ gesamt
2a1
Einzugsermächtigung
Skizze für Elektro-Installationen
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 2a – Skizze für Elektro-Installationen
Bitte beachten!
Standanschluss/Zählerkasten/
Verteiler
Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den
Ansprechpartner anzugeben.
Standgröße:
qm
Brennstelle
Standmaße:
Front:
m
Wechselstrom-Steckdose
Tiefe:
m
Drehstrom-Steckdose
Je nach Standgröße können Sie Ihren
Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100
einreichen. (Bitte ankreuzen)
Standart:
Reihenstand
Bitte verwenden Sie in Ihrem Plan die
nebenstehenden Symbole.
Eckstand links
Eckstand rechts
Maßstab 1:50
jedes Quadrat = 0,25 Meter
Kopfstand
Maßstab 1:100
jedes Quadrat = 0,5 Meter
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der
Hallengänge bzw. Nachbarstände.
1
0,5
2
1
3
1,5
4
2
5
2,5
6
3
7
3,5
8
4
9
4,5
10
5
11
5,5
12
6
13
6,5
14
7
15
7,5
16 m M 1:100
8 m M 1:50
0
0
Blockstand
Ausgabe 11/2013
Nachbarstand-Nr.:
Nachbarstand-Nr.:
M 1:100
M 1:50
10 m
5
9
4,5
8
4
7
3,5
6
3
5
2,5
4
2
3
1,5
2
1
1
0,5
Nachbarstand-Nr.:
Ort
Nachbarstand-Nr.:
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
49
Wasser-Standanschluss
Einzugsermächtigung
Wasser-Installationen für Kreditkarten
31
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 3 – Bestellung Wasser-Standanschluss
Wasser-Installationen*
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
Anschluss am
bis um
Uhr
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist Fa. Suttner & Michel GmbH,
am Rohrbach 12/3, 88045 Friedrichshafen
Tel. + 49 (0) 75 41-5 35 79, Fax +49 (0) 75 41-5 55 79
Wasser abstellen am
ab
Uhr
Art
Menge
Einheit
€ je Einheit
€ gesamt
Wasser-Standanschluss (Material mietweise)
Wasser-Anschluss (1/2“ Zulauf, 50 mm Rücklauf)
bis zu 5 m Länge einschließlich Absperrventil 1/2“
pauschal
Zusätzliche Rohrlänge Zuleitung
pro m
7,70
Zusätzliche Rohrlänge Rücklauf
pro m
9,70
Spültisch mit Kaltwasser (inkl. Abfluss)
je St.
59,––
Spültisch mit Kalt-/Warmwasser und Elektrospeicher
je St.
113,––
180,––
Material mietweise
Dienstleistungen (Anschluss bereitgestellter Einrichtungen)
Anschluss Spültisch, Ausgussbecken, Theken, Spülmaschine
oder Kaffeemaschine
je St. pauschal
32,––
Wasser- und Abwassergebühr
wird von der Messe in Rechnung gestellt (4,50 €/Tag)
Gesamtpreis €
Wasser-Standanschluss ist nur möglich, wenn mit der Bestellung eine
Lageskizze für die Installation eingereicht wird!
Bitte Formular 3a ausfüllen.
zzgl. MwSt.
Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr.
Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte
das gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe.
Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die
umseitigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Wasseranschluss
und die hier genannten Preise.
Endbetrag €
Auftraggeber (Rechnungsempfänger):
Aussteller (siehe oben)
Standbauer (nur möglich mit Einzugsermächtigung)
Firma
Straße
Ausgabe 11/2013
PLZ/Ort
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
51
3
Wasser-Standanschluss
Wasser-Installationen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Bestellungen für Wasser-Standanschluss und Wasser-Installationen sind bei
der Messeleitung bis spätestens zu dem in der Aussteller-Servicemappe genannten Anmeldeschlusstermin einzureichen. Alle Anträge müssen rechtsverbindlich
unterzeichnet sein.
2. Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweilige für Ihren Stand zuständige
Fachbetrieb (siehe Dienstleister-Verzeichnis).
Die genannten Preise verstehen sich bei leihweiser Überlassung für Lieferung,
Montage, Störungsservice, Demontage und Abholung zuzüglich MwSt.
Die genannten Festpreise dürfen von dem Vertragsunternehmen nicht
überschritten werden.
Für Aufträge, die später als 14 Tage vor Aufbaubeginn erteilt werden, wird ein
Aufschlag von 10% erhoben, wobei die Ausstellungsleitung keine Gewähr für
eine ordnungs- und fristgerechte Erledigung geben kann.
Die Rechnungsstellung erfolgt von dem jeweiligen für Ihren Stand zuständigen
Fachbetrieb bei Beginn der Messe und ist zur sofortigen Zahlung fällig.
Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür erforderlichen
Barmitteln auszustatten. Aus organisatorischen Gründen kann von dieser
Bestimmung nicht abgesehen werden.
Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der
berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des
Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen
Prüfung gegeben ist.
3. Eigenmächtiges Anschließen an die bauseits vorhandenen Anschlüsse durch
den Aussteller sind nicht erlaubt. Er haftet generell für daraus entstehende
Schäden sowie für die anfallenden Kosten für den unverzüglichen Abbau durch
den „messebeauftragten“ Installateur.
4. Wasser liefern ausschließlich die Technischen Werke Friedrichshafen.
Die Lieferbedingungen der TWF bilden demzufolge einen rechtsverbindlichen
und ergänzenden Bestandteil der Anschlussbedingungen der Messe. Für
Wasserausfall infolge höherer Gewalt oder sonstiger von der Messeleitung nicht
zu vertretender Umstände haftet die Messe nicht. Für den Wasserdruck wird
keine Haftung übernommen.
5. Es ist möglich, dass der Wasseranschluss nicht an der von Ihnen gewünschten
Stelle im Fußboden liegt. Da eine Beschädigung des Hallenbodens nicht erlaubt
ist, müssen Sie u.U. mit einer Verlegung der Wasserleitungen auf dem Fußboden
vor oder innerhalb Ihres Standes rechnen.
Liegt die nächste Wasseranschlussstelle für den Nachbarstand auf Ihrer
Standfläche, so haben Sie den Anschluss der Leitung und die Leitungsführung zu
dulden. Das gleiche gilt für den Anschluss der Abwasserleitung. Aus einer solchen
Baulast, die zur ordnungsgemäßen Versorgung eines Ausstellungsstandes dient,
können keinerlei Regressansprüche an die Veranstalter abgeleitet werden.
Die Kosten für eine Abdeckung der Leitung durch Holzpodest hat der
Anschlussinhaber zu tragen.
6. Jeder Wasseranschluss muss einen Wasserablauf sowie einen
vorgeschriebenen Geruchsverschluss aufweisen.
7. Das Installationsmaterial wird mietweise zur Verfügung gestellt und bleibt
Eigentum der Vertragsfirma. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass das
verwendete Material am Schluss der Veranstaltung wieder vollzählig und
unversehrt zur Demontage durch das Vertragsunternehmen vorhanden ist bzw.
in Empfang genommen werden kann. Fehlende Teile werden den Ausstellern
zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
8. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung vorstehender Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das
Mahnwesen, ist für beide Teile Friedrichshafen.
52
3a1
Einzugsermächtigung
Skizze für Wasser-Installationen
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 3a – Skizze für Wasser-Installationen
Bitte beachten!
Standgröße:
qm
Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den
Ansprechpartner anzugeben.
Standmaße:
Front:
m
Tiefe:
m
Standart:
Reihenstand
Bitte die Lage des Wasseranschlusses
deutlich kennzeichnen und vermaßen.
Eckstand links
Je nach Standgröße können Sie Ihren
Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100
einreichen. (Bitte ankreuzen)
Eckstand rechts
Maßstab 1:50
jedes Quadrat = 0,25 Meter
Kopfstand
Maßstab 1:100
jedes Quadrat = 0,5 Meter
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der
Hallengänge bzw. Nachbarstände.
1
0,5
2
1
3
1,5
4
2
5
2,5
6
3
7
3,5
8
4
9
4,5
10
5
11
5,5
12
6
13
6,5
14
7
15
7,5
16 m M 1:100
8 m M 1:50
0
0
Blockstand
Nachbarstand-Nr.:
Nachbarstand-Nr.:
M 1:100
M 1:50
Ausgabe 11/2013
10 m
5
9
4,5
8
4
7
3,5
6
3
5
2,5
4
2
3
1,5
2
1
1
0,5
Nachbarstand-Nr.:
Ort
Nachbarstand-Nr.:
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
53
Einzugsermächtigung
Abhängungen
für Kreditkarten
41
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 4 – Bestellung Abhängungen*
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweilige für Ihren Stand
zuständige Fachbetrieb (siehe umseitiges Dienstleister-Verzeichnis).
Gewünschte Termine zur Nutzung der Hängepunkte:
Aufbau am
bis um
Uhr
Abbau am
ab
Uhr
Art
Stück
€ Stück
Abhängungen (bitte beachten Sie auch den Punkt „Hinweise“)
€ gesamt
109,––
Findet nur Anwendung, wenn der Befestigungspunkt lotrecht
unterhalb des vorgegebenen Abhängepunktes ist.
(Halle A1– A7, Foyer West/Ost, Übergang Ost: Fa. Organissimo;
Halle B1– B5: Fa. Löffelholz)
zzgl. MwSt.
Endbetrag €
Wir bitten um ein Angebot für das Auf- und Abhängen von Bannern, Fahnen, Traversen etc.
Hinweis
Die max. zulässige Belastung liegt je nach Halle/Standort zwischen 40 kg und 250 kg. Zu Ihrer Bestellung erhalten
Sie ein Angebot, das die max. Belastung für Ihre Hängepunkte ausweist.
Liegt der bestellte Befestigungspunkt nicht lotrecht unterhalb eines Deckenabhängepunktes, wird der Befestigungspunkt durch
Verbindung von zwei oder drei Abhängepunkten konstruiert. In den Ausführungsbestimmungen (s. Rückseite) finden Sie hierzu
Berechnungsbeispiele.
Veranstaltungstechnik (über Fa. Organissimo: z. B. Licht, Ton, Video)
Wir bitten um Rückruf und ein Beratungsgespräch
Wir bitten um ein Angebot gemäß beigefügter
Skizze bzw.
Standbaupläne
Arbeitsbühnenverleih für Standbauarbeiten (für alle Hallen) können über die von Messe Friedrichshafen
zugelassenen Dienstleister Löffelholz oder mateco GmbH angemietet werden (s. Dienstleister von A-Z)
Wir bitten um Rückruf und ein Beratungsgespräch
Bitte beachten Sie die umseitigen Ausführungsbestimmungen und
Sicherheitsvorschriften!
Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr.
Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte
das gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe.
Auftraggeber (Rechnungsempfänger):
Aussteller (siehe oben)
Standbauer
Firma
Ausgabe 11/2013
Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die
umseitigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie erteilen den Auftrag
zur Herstellung der gewünschten Einrichtungen an die von der Ausstellungsleitung zugelassenen Fachbetriebe.
Ort
Datum
Straße
PLZ/Ort
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
55
4
Abhängungen
Ausführungsbestimmungen und
Sicherheitsvorschriften
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Ihre Bestellungen für Abhängungen etc. müssen rechtsverbindlich vom
Rechnungsempfänger unterzeichnet sein.
A. Sicherheit
1. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen
nicht zulässig:
– Abhängungen von Standbauteilen
– Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten
(Standbauteile oder Exponate müssen selbständig sicher stehen)
– Abgehängte Konstruktionen mit einer starren Verbindung zum
Hallenboden
2. Die Abhängekonstruktionen dürfen grundsätzlich nur von den zuständigen
Servicepartnern der Messe Friedrichshafen geändert werden.
Seilendverbindungen zur Lastaufnahme müssen der DIN 56921-11 entsprechen.
Seilendverbindungen zur Lastaufnahme die mit Drahtseilklemmen ausgeführt
sind dürfen nicht verwendet werden.
Bei der Anbringung abzuhängender Gegenstände sind die einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Im Besonderen sind dies:
– BGV A1 (Allgemeinen Vorschriften, BGV C1 (Veranstaltungs- und
Produktionsstätten für szenische Darstellung)
– BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte) und gegebenenfalls die
– Versammlungsstättenverordung (VstättVo).
2. Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragvermittler. Auftragnehmer ist der jeweilige für Ihren Stand zuständige
Fachbetrieb (siehe Dienstleister-Verzeichnis).
Die genannten Preise verstehen sich bei leihweiser Überlassung für Lieferung,
Montage, Demontage und Abholung zuzüglich MwSt. Die genannten
Festpreise für Abhängungen dürfen von den Vertragsunternehmen nicht
überschritten werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt von dem jeweiligen für Ihren Stand zuständigen
Fachbetrieb bei Beginn der Messe und ist zur sofortigen Zahlung fällig. Das
Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür erforderlichen
Barmitteln auszustatten. Aus organisatorischen Gründen kann von dieser
Bestimmung nicht abgesehen werden.
Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der
berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des
Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen
Prüfung gegeben ist.
3. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung der vorstehenden Ausführungsbestimmungen und Sicherheitsvorschriften bzw. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnwesen,
ist für beide Teile Tettnang.
B. Technische Details, wichtige Informationen
1. Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, ein
Befestigungspunkt an der gewünschten Position oberhalb der Standfläche und
innerhalb der Standgrenzen durch die Messe Friedrichshafen zur Verfügung
gestellt.
Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Bereich der Standfläche
befinden. Die Messe Friedrichshafen prüft anhand der eingereichten Unterlagen
die Realisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte.
2. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die
zuständigen Vertragsfirmen der Messe Friedrichshafen ausgeführt.
3. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen
kann mit maximal 250 kg lotrecht belastet werden. Liegt der bestellte
Befestigungspunkt nicht lotrecht unterhalb eines Abhängepunktes, wird der
Befestigungspunkt durch Verbindung von zwei oder drei Abhängepunkte
konstruiert (siehe Traversentechnik).
–
–
Abhängungen,
Bestellformular 4 – 4a
Dienstleister
Halle A1 – A7
Foyer West + Ost
Übergang Ost
organissimo
Hochwaldstraße 2
88677 Markdorf
Tel. +49 (0) 75 44/95 92-0
Fax +49 (0) 75 44/95 92-49
[email protected]
Halle B1 – B5
Löffelholz
Ernst-ZimmermannStraße 14
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 (0) 75 41/7 59 77
Fax +49 (0) 75 41/3 49 38
Mobil: 01 71/6 27 40 95
[email protected]
Ende jedes Befestigungspunktes (Übergabepunkt) ist ein Schäkel
oder O-Ring.
Zur Abhängung werden Stahlseile mit einem Querschnitt von 8 mm
verwendet.
Diese Konstruktion ist Eigentum der Messe Friedrichshafen und steht dem
Aussteller nur mietweise zur Verfügung. Beschädigtes Material wird dem
Aussteller in Rechnung gestellt.
4. Das Befestigen der abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger,
Scheinwerfer etc.) an den Abhängungen obliegt dem Aussteller oder dessen
Messebauer.
Berechnungsbeispiele für konstruierte
(gepridlte) Abhängepunkte
=
=
=
=
=
109,– €
109,– €
109,– €
109,– €
109,– €
Befestigungsmaterial sowie Hebemittel zur Anbringung der abzuhängenden
Gegenstände ist nicht in der Leistung enthalten, kann jedoch bei Bedarf bei
der Messe Friedrichshafen angemietet werden.
a) Seil an einer Abhängeöse
b) 2 Seile an 1 Abhängeöse
c) 2 Seile an 2 Abhängeösen
d) 3 Seile an 2 Abhängeösen
e) 4 Seile an 3 Abhängeösen
5. Der Elektro-Hauptanschluss für Beleuchtung etc. ist separat über das
Bestellformular 2 zu bestellen.
An jedem Abhängepunkt ist ein Seil im Preis enthalten. Jedes weitere Seil zählt
als Halbes.
x
x
x
x
1,5
2
3
3,5
C. Erforderliche Planunterlagen, Bestellfrist
1. Für die Bearbeitung der Bestellung sind Planskizzen der Seitenansichten und
des Grundrisses der Standfläche mit der Projektion der Befestigungspunke
einzureichen (Maßstab 1:100 bzw. 1:200).
Das Gesamtgewicht der abzuhängenden Konstruktion und die
Gewichtsbelastung der einzelnen Abhängepunkte, die Entfernung der
Befestigungspunkte zu den Standgrenzen und deren Höhe über dem
Hallenboden ist gleichfalls in die Pläne einzutragen. Eine Höhe über 6 m ist
genehmigungspflichtig und nur mit Zustimmung der Projektleitung möglich.
Werden keine Höhenangaben zu den benötigten Befestigungspunkten
schriftlich mitgeteilt, so werden die Befestigungspunkte in einer Höhe von
6 m über Hallenboden installiert.
a)
b)
2. Die Bestellung mit vollständigen Planunterlagen ist spätestens 6 Wochen
vor dem offiziellen Aufbautermin einzureichen.
Bei verspätet eingereichten Bestellungen/Planunterlagen kann keine Gewähr für
die Bereitstellung der Abhängung übernommen werden. Ab 10 Tage vor
Veranstaltungsbeginn wird ein Verspätungszuschlag von 50% berechnet.
3. Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien (Punkt 4.7.5) zur
Aussteller-Servicemappe.
e)
56
c)
d)
4a1
Einzugsermächtigung
Skizze für Abhängungen
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 4a – Skizze für Abhängungen
Bitte beachten!
Standgröße:
qm
Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den
Ansprechpartner anzugeben.
Standmaße:
Front:
m
Bitte kennzeichnen Sie die Lage
Ihres Standes durch Angabe der
Hallengänge bzw. Nachbarstände.
Tiefe:
m
Reihenstand
Eckstand links
Je nach Standgröße können Sie Ihren
Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100
einreichen. (Bitte ankreuzen)
Bitte die Abhängepunkte deutlich
angeben und vermaßen. Verwenden
Sie in Ihrem Plan das nachstehende
Symbol.
Eckstand rechts
Maßstab 1:50
jedes Quadrat = 0,25 Meter
Kopfstand
Abhängepunkte mit Gewichtsangabe
Abhängepunkte in
Standart:
Maßstab 1:100
jedes Quadrat = 0,5 Meter
m Höhe
Blockstand
Gesamtgewicht der Konstruktion
1
0,5
2
1
3
1,5
4
2
5
2,5
6
3
7
3,5
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4
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4,5
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5
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5,5
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6
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6,5
14
7
15
7,5
16 m M 1:100
8 m M 1:50
0
0
kg
Nachbarstand-Nr.:
Nachbarstand-Nr.:
M 1:100
M 1:50
Ausgabe 11/2013
10 m
5
9
4,5
8
4
7
3,5
6
3
5
2,5
4
2
3
1,5
2
1
1
0,5
Nachbarstand-Nr.:
Ort
Nachbarstand-Nr.:
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
57
Druckluft-Standanschluss
Einzugsermächtigung
für Kreditkarten
Druckluft-Installationen
51
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -335
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 5 – Bestellung Druckluft-Standanschluss*
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung
Auftragnehmer.
Einrichtung am
bis um
Uhr
Demontage am
ab
Uhr
Art
Menge
Einheit
Druckluftanschluss-Pauschale mit Zuleitung bis zum Stand
(incl. Luftleistung bis zu 300 l/min.)
pauschal
l/min. zusätzliche Luftleistung
Luftleistung über die Pauschale von 300 l/min. hinaus
je angefangene
100 l/min.
€ je Einheit
€ gesamt
340,––
50,––
Gesamtpreis €
zzgl. MwSt.
Endbetrag €
Dienstleistungen, Sonderinstallationen
Wir stehen Ihnen, im Rahmen der technischen Richtlinien, auch für Sonderwünsche zur Verfügung:
Monteurstunden (pro angefangene Stunde)
€ 50,––
Materialkosten
auf Nachweis
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
Druckluftanschluss ist nur möglich, wenn mit der Bestellung eine
Lageskizze (5a) für die Installation eingereicht wird!
Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr.
Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte
das gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe.
Druckluft-Standanschlüsse und evtl. Dienstleistungen werden vom Personal der
Messe ausgeführt. Die Leistungen werden durch die Messe Friedrichshafen
GmbH in Rechnung gestellt.
Ausgabe 11/2013
Die genannten Preise verstehen sich bei leihweiser Überlassung für Lieferung,
Montage, Störungsservice, Demontage und Abholung zuzüglich MwSt.
Ort
Datum
Für Aufträge, die später als 14 Tage vor Aufbaubeginn erteilt werden, wird ein
Aufschlag von 10% erhoben, wobei die Ausstellungsleitung keine Gewähr für
eine ordnungs- und fristgerechte Erledigung geben kann.
Bei Stornierung eines Auftrags werden Stornogebühren erhoben:
Bis 14 Tage vor Aufbaubeginn
Bis 7 Tage vor Aufbaubeginn
Unter 7 Tagen vor Aufbaubeginn
25% des Auftragswertes
50% des Auftragswertes
100% des Auftragswertes
Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die
hier aufgeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und Preise.
Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnwesen, ist für beide Teile
Tettnang.
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
59
5a1
Einzugsermächtigung
Skizze für Druckluftanschluss
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -335
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 5a – Skizze für Druckluftanschluss
Bitte beachten!
Standgröße:
qm
Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den
Ansprechpartner anzugeben.
Standmaße:
Front:
m
Bitte die Lage der Druckluftanschlüsse
deutlich kennzeichnen und vermaßen.
Tiefe:
m
Standart:
Reihenstand
Eckstand links
Je nach Standgröße können Sie Ihren
Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100
einreichen. (Bitte ankreuzen)
Eckstand rechts
Maßstab 1:50
jedes Quadrat = 0,25 Meter
Kopfstand
Maßstab 1:100
jedes Quadrat = 0,5 Meter
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der
Hallengänge bzw. Nachbarstände.
1
0,5
2
1
3
1,5
4
2
5
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6
3
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7,5
16 m M 1:100
8 m M 1:50
0
0
Blockstand
Nachbarstand-Nr.:
Nachbarstand-Nr.:
M 1:100
M 1:50
Ausgabe 11/2013
10 m
5
9
4,5
8
4
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3,5
6
3
5
2,5
4
2
3
1,5
2
1
1
0,5
Nachbarstand-Nr.:
Ort
Nachbarstand-Nr.:
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
61
Einzugsermächtigung
Telefon
für Kreditkarten
61
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 6 – Bestellung Telefon-Standanschluss
und Endgeräte
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung Auftragnehmer. Die ausführende Firma ist die Deutsche Telekom Technischer
Service GmbH, Field Service Südwest Solution T 10 (FS S S T10),
Friedrichstr. 29/1, 88045 Friedrichshafen.
Bei Rückfragen zum Auftrag:
Telefon +49 (0) 711/ 999-18 48
Telefax +49 (0) 391/ 5 80 11 26 72
bis um
Uhr
Demontage am
ab
Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung bzw. Demontage nur werktags, außer
Samstag, erfolgen kann.
Für technische Fragen während der Messe, inkl. Auf- und Abbauzeiten:
Tel. +49 (0) 7541/599-315
Was wollen Sie anschließen?
Nr.
Einrichtung am
Telefon
Fax
PC
Endgerät analog
Telecash analog
Endgerät ISDN
Telecash ISDN
Artikel
Anzahl
Einzelpreis €
Gesamtpreis €
1 Telefon-Standanschlüsse
1.1
Euro-ISDN Komfortanschluss
1.2
Telefonanschluss analog
1.3.1
T-DSL Anschluss 6000 *
1.3.2
T-DSL Anschluss 16000 *
1.3.3
T-DSL Anschluss 25000 *
1.4
Internetzugang Tageskennung von
bis
1.5
Einzelverbindungsnachweis
1.6
Tarifeinheit
* Wenn kein eigener Internetprovider und T-DSL Modem vorhanden sind, muss Pos. 1.4 und 2.4 mitbestellt werden.
2 Endgeräte
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Anzahl
Telefon analog
Telefon ISDN
Telefaxgerät
T-DSL Router
Schnurlos-Telefon
Bring- und Holservice 1. Gerät inkl. Inbetriebnahme
für jedes weitere Gerät
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten Sie, dass
- es nicht möglich ist, Wählverbindungen über einen anderen Verbindungsnetzbetreiber, als den offiziellen Vertragspartner, Deutsche Telekom AG, aufzubauen;
- die Freischaltung der Anschlüsse erst nach dem "Check in" beim Telekom
Schalter im Foyer West erfolgt.
Zahlungsbedingungen siehe Rückseite.
196,00
169,00
279,00
349,00
395,00
Tage 16,00
15,00
0,12
Miete €
Verlust €
24,00
44,00
92,00
74,00
58,00
48,00
19,00
50,00
100,00
200,00
100,00
100,00
Gesamtpreis €
Autraggeber (Rechnungsempfänger):
Aussteller (siehe oben)
Standbauer:
Firma
Straße
Ausgabe 11/2013
PLZ/Ort
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
63
6
Telefon
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Für Aufträge, die später als 3 Tage vor Messebeginn erteilt werden, wird ein
Expresszuschlag von 112 € erhoben, wobei die Ausstellungsleitung keine
Gewähr für eine ordnungs- und fristgerechte Erledigung geben kann. Bei
Stornierung eines Auftrages werden Stornogebühren erhoben, und zwar bei
Stornierung nach 3 Wochen vor der Messe 50 €, Stornierung nach
Aufbaubeginn 100 % des Auftragswertes.
Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie erteilen den Auftrag zur Herstellung
der gewünschten Einrichtungen an die von der Ausstellungsleitung zugelassenen Fachbetriebe. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnwesen,
ist für beide Teile Tettnang.
64
6a1
Einzugsermächtigung
Skizze für Telefonanschluss
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 6a – Skizze für Telefonanschluss
Bitte beachten!
Standgröße:
qm
Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den
Ansprechpartner anzugeben.
Standmaße:
Front:
m
Bitte die Lage der Telefonanschlüsse
deutlich kennzeichnen und vermaßen.
Tiefe:
m
Standart:
Reihenstand
Eckstand links
Je nach Standgröße können Sie Ihren
Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100
einreichen. (Bitte ankreuzen)
Eckstand rechts
Maßstab 1:50
jedes Quadrat = 0,25 Meter
Kopfstand
Maßstab 1:100
jedes Quadrat = 0,5 Meter
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der
Hallengänge bzw. Nachbarstände.
1
0,5
2
1
3
1,5
4
2
5
2,5
6
3
7
3,5
8
4
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4,5
10
5
11
5,5
12
6
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6,5
14
7
15
7,5
16 m M 1:100
8 m M 1:50
0
0
Blockstand
Nachbarstand-Nr.:
Nachbarstand-Nr.:
M 1:100
M 1:50
Ausgabe 11/2013
10 m
5
9
4,5
8
4
7
3,5
6
3
5
2,5
4
2
3
1,5
2
1
1
0,5
Nachbarstand-Nr.:
Ort
Nachbarstand-Nr.:
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
65
Einzugsermächtigung
Parkplätze
für Kreditkarten
71
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 7 – Bestellung Parkplätze
Parkplatzreservierung gilt für die gesamte Veranstaltungszeit,
nicht für Auf- und Abbau!
Die Parkplatz-Bestellung sollte spätestens 4 Wochen
vor Ausstellungs-/Messebeginn erfolgen!
Art der Fahrzeuge
Abmessungen
Länge m
Breite m
PKW-Parkplatz im Gelände
(max. 5 m Länge)
8,40
(max. 5 m Länge)
8,40
(max. 5 m Länge)
kostenlos
PKW-Kleinanhänger (als Lager)
im Gelände
PKW-Parkplatz (P West und P Ost)
Anzahl Fahrzeuge
je Fahrzeug
€/ pro Tag
netto
im Gelände
mx
Abmessung inkl. Deichsel
(Abstellung außerhalb Messegelände möglich. Anfrage Projektleitung)
m
12,60
Lebensmittel-Kühlwagen (als Lager)
m
12,60
LKW-Stellplatz (als Lager)
im Gelände
Abmessung inkl. Deichsel
Elektroanschluss bitte mit Bestellformular 2 anmelden.
Art der Fahrzeuge
mx
Anzahl
Fahrzeuge
von
Stellplatz für Reisemobil
bis
Tage
je Fahrzeug
€/ pro Tag
netto
12,60
Wohnmobil-Abstellplatz P Ost 2
Stellplatz für Caravan (inkl. Zugfahrzeug)
12,60
Wohnmobil-Abstellplatz P Ost 2
Da im Messegelände selbst nur eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur
Verfügung steht, bitten wir Sie, Ihren Bedarf gering zu halten und auf unsere
Parkplätze West und Ost im Nahbereich der Messe auszuweichen.
Die Nutzung der Parkplätze gilt nur für die Dauer der Veranstaltung. Die
Parkberechtigung ist sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
Abholung der Parkscheine in der Messeverwaltung bis Veranstaltungsbeginn 10.00 Uhr - gegen Bar- bzw. Kreditkartenzahlung. Nicht abgeholte Ausweise
werden anderweitig vergeben.
Für die Nutzung gelten die Technischen Richtlinien, hier insbesonders:
Dachlawinen
Bei Gefahr von Dachlawinen (Wintermonate) werden die Innenhöfe für den
Verkehr gesperrt. Ein Anrecht auf einen Ersatzparkplatz in unmittelbarer
Geländenähe besteht nicht. Es erfolgt keine Kostenerstattung.
Verkehrsordnung
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und
der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und
verkehrslenkende Regeln ausnahmslos zu beachten.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und
Leergut jeder Art werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt.
Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten
Personals der Messe Friedrichshafen ist unbedingt Folge zu leisten, und die entsprechenden Informationen sind zu beachten.
Während der Auf- und Abbauzeiten besteht, gegen Hinterlegung einer Kaution,
Einfahrt nur für Lieferfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind schnellstens zu entladen
und umgehend vom Messegelände zu entfernen. PKWs sind nach dem Entladen auf den ausgewiesenen Parkflächen abzustellen. Ausnahmeregelungen
behält sich die Messe Friedrichshafen vor.
Nachlieferungen während der Veranstaltungslaufzeit sind gegen Hinterlegung
einer Kaution möglich.
Während der Veranstaltungslaufzeit ist das Parken auf dem Messegelände
und auf den Parkplätzen, nach vorheriger Bestellung eines Parkplatzes, gebührenpflichtig (siehe oben).
Das Übernachten im Messegelände ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausgenommen hiervon ist der eigens dafür bestimmte Wohnmobil-Abstellplatz
auf dem P Ost 2.
Ausgabe 11/2013
Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die
Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung - StVO. Die im Messegelände und
auf den Parkplätzen zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
67
Einzugsermächtigung
Abfallentsorgung
für Kreditkarten
81
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Auftraggeber (Rechnungsempfänger):
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -335
Aussteller (siehe oben)
Standbauer
Bestellung 1-fach einreichen
Firma
Nr. 8 – Bestellung Abfallentsorgung
Straße
Die Entsorgung der uns überlassenen Abfälle darf nur
durch ein von der Messe FN GmbH autorisiertes Unternehmen
erfolgen!
PLZ/Ort
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
I. Bestellung zur Abfallentsorgung
Sie dürfen während der Veranstaltung bis insgesamt max. 80 l pro Tag (getrennt nach Papier, Kunststoffe und Restabfall) und einmalig spätestens am ersten
Messetag die Teppichabdeckfolien kostenfrei entsorgen. Für darüber hinausgehende Mengen während der Veranstaltung und während der Auf- und Abbauzeit
ist eine Entsorgung des sortierten Abfalls mit diesem Formblatt anzufragen. ACHTUNG! Nicht angemeldete Abfälle, die nach der vorgegebenen Auf-/Abbauzeit
oder während der Veranstaltung ohne Anmeldung auf dem Gelände der Messe FN verbleiben, werden verfolgt und neben einer erhöhten Entsorgungsgebühr
mit einer Verwaltungsgebühr von 60,00 € nachberechnet. Klebebänder oder Klebebandreste bzw. Bodenbeläge die nicht rückstandsfrei entfernt werden können
und die nach der vorgegebenen Abbauzeit auf dem Hallenboden verbleiben, werden kostenpflichtig entfernt und dem Verursacher in Rechnung gestellt. Für
nicht sortenrein befüllte Wertstoffbehälter bzw. Abfallsäcke wird jeweils der Höchstsatz berechnet! Die Einbringung und Entsorgung von Sonderabfällen jeglicher
Art auf das Gelände der Messe FN ist verboten.
II. Abfallentsorgung während der Auf- und Abbauzeit
Für die bei der Montage und Demontage Ihres Messestandes anfallenden Abfälle und Reststoffe sind Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften als Verursacher
verpflichtet, für die sachgerechte Beseitigung Sorge zu tragen (Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 27.09.1994, BGB/I, S.
2705). Die Messe FN bietet Ihnen für die Überlassung der Abfälle an die Messe FN auf Anfrage die umweltgerechte Entsorgung durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen an. Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung und Beseitigung obliegt allein der Messe FN bzw. den von ihr benannten
Vertragspartnern.
III. Abfallentsorgung während der Veranstaltung
Sie können bis zu insgesamt max. 80 l (entspricht einem handelsüblichen Abfallsack) sortierte Abfälle (Papier, Kunststoffe, Restabfall) gut sichtbar für das von
der Messe FN beauftragte Reinigungsunternehmen abends auf den Hallengang am Stand bereitstellen. Für größere Mengen holen Sie bitte unter Angabe der
Abfallart/Menge ein Angebot ein: per Fax unter +49 (0) 7541/708-335 oder schriftlich an: Messe Friedrichshafen GmbH, Abteilung Technik, Postfach 20 80,
88010 Friedrichshafen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei evtl. Containerbestellungen während der Veranstaltung zusätzlich einen Stellplatz (Bestellformular 7)
anmieten müssen!
IV. o Die Abfallentsorgung wurde über den Standbauer beauftragt (Adresse oben angegeben).
1)
o ANMELDUNG ZUR ENTSORGUNG
Bezeichnung
1)
bitte ankreuzen
1)
Menge (l/kg/m2/t)*
Abfallart (z.B. Holz.)
Entsorgungspreise
Abfallentsorgung/Aufbau
auf Anfrage
Abfallentsorgung/Aufbau
auf Anfrage
Abfallentsorgung/Abbau
auf Anfrage
Abfallentsorgung/Abbau
auf Anfrage
Teppichboden gerollt
m2
Teppichboden gerollt
0,85 €/m2
Teppichboden nicht gerollt
m2
Teppichboden nicht gerollt
2,00 €/m2
Abholung am
* Wenn gewünscht werden Gebinde bzw. Container kostenpflichtig bereitgestellt. Bitte melden Sie diesen Bedarf rechtzeitig an.
Ausgabe 11/2013
Abfallbehälter dürfen nur bis zum jeweils angegebenen Behältervolumen oder Gewicht befüllt werden. Für Schäden an bzw. durch
die Behälter sowie deren Verlust haftet der Auftraggeber. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt. Es gelten unsere
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
69
91
Einzugsermächtigung
Bodenbeläge, Teppichböden
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Telefon +49 (0)7541/708-0
Telefax +49 (0)7541/708-110
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 9 – Bestellung Bodenbeläge/Teppichböden* Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist expoCarpets & more,
Horst Balschukat e.K., Bahnhofstr.16, D-88046 Friedrichshafen,
Tel. +49 (0) 70 44/2 34 96 90, Fax +49 (0) 70 44/2 34 96 91,
[email protected].
Verlegung am
bis um
Uhr
Entfernen, Entsorgen am
um
Uhr
Maße der auszulegenden Fläche: Breite:
m Länge:
Eine repräsentative Auswahl unseres Angebotes ist unten dargestellt.
Das Gesamtprogramm, Details sowie die Farb-/Dekor-Nr. finden Sie unter:
Menge
Art
m
www.expocarpets-more.de
Farb-/Dekor-Nr.
€ qm/lfm (Kaufpreise)
€ Gesamt
Bodenbeläge fertig verlegt, inkl. Klebeband und Abdeckfolie und Entsorgung (Farb-Nr./Dekor-Nr. siehe www.expocarpets-more.de)
qm Pos. 1 Ripsboden in diversen Farben
0
7,90
qm Pos. 2 Expovelours in diversen Farben (Polypropylen)
0
9,50
qm Pos. 3 ECM Velours in diversen Farben (Polyamid)
0
10,95
qm Pos. 4 PVC-Belag Messedokor oder uni geprägt
6
10,95
qm Pos. 5 PVC-Belag Holzdekor / Steindekor oder uni glatt
6
11,95
qm Pos. 6 Laminat inkl. Unterlage und Einfassschiene
25,00
0
qm Pos. 7 Rasenteppich a) Nadelvlies
b) Velours
13,50
lfdm Pos. 8 PVC Abschlusskante als Bodenbelagsabschluss
liefern, montieren, abbauen und entsorgen
qm Pos. 9 Verlegespanplatten 19 mm inkl. Unterbau
liefern, montieren, abbauen und entsorgen
9,50
2,50
Preis auf Anfrage
Gesamtpreis €
zzgl. MwSt.
Ausgabe 03/2015
Endbetrag €
Für Ihren Auftrag erhalten Sie eine Rechnung, die auch als Auftragsbestätigung gilt.
Zahlungskonditionen: Die Rechnung muss vor Messebeginn bzw. vor Anlieferung bezahlt werden. Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch
spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit
einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden.
Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr.
Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte das
gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Aussteller-Servicemappe.
Ort
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Datum
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
71
101
Einzugsermächtigung
Miet-Messestand
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Ausgabe 11/2013
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 10 – Bestellung Miet-Messestand*
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist die Firma mlg GmbH,
Dr.-Ernst-Zimmermann-Allee 10, 85757 Karlsfeld-München,
Tel. +49 (0) 81 31/6 69 98-0, Fax +49 (0) 81 31/6 69 98-10.
[email protected]
Aufbau am
bis um
Uhr
Abbau am
ab
Uhr
Ab 1 Tag vor Messebeginn: Tel. +49 (0) 7541/708-801
AGB´s: www.mlg-messebau.de/agb.html
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
73
10a1
Einzugsermächtigung
Miet-Messestand
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Ausgabe 11/2013
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 10a – Bestellung Miet-Messestand*
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist die Firma mlg GmbH,
Dr.-Ernst-Zimmermann-Allee 10, 85757 Karlsfeld-München,
Tel. +49 (0) 81 31/6 69 98-0, Fax +49 (0) 81 31/6 69 98-10.
[email protected]
Aufbau am
bis um
Uhr
Abbau am
ab
Uhr
Ab 1 Tag vor Messebeginn: Tel. +49 (0) 7541/708-801
AGB´s: www.mlg-messebau.de/agb.html
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
75
10b1
Einzugsermächtigung
Zubehör Miet-Messestand
für Kreditkarten
Bestellung 1-fach einreichen
Polsterstuhl
Prospektständer
45,00
Ausgabe 11/2013
Prospektständer
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
77
10c1
Einzugsermächtigung
Skizze für Miet-Messestand
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Bestellung Blendenbeschriftung:
Nicht im Mietpreis enthalten.
Text:
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
5,5
6
6,5
7
7,5
8 m M 1:50
ˆ
0,5
1
Nachbarstand-Nr.:
Nachbarstand-Nr.:

€

1,5
2
‚
ƒ
2,5
3
„
…
3,5
4
†
‡
5
4,5
ˆ J
“ˆˆ
M 1:50
Ausgabe 11/2013
0,5
Nachbarstand-Nr.:
Ort
Nachbarstand-Nr.:
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
79
Miet-Systemtrennwände
Einzugsermächtigung
für Kreditkarten
und Miet-Zubehör
111
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 11 – Bestellung Systemtrennwände
und Zubehör*
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist die Firma mlg GmbH,
Dr.-Ernst-Zimmermann-Allee 10, 85757 Karlsfeld-München,
Tel. +49 (0) 81 31/6 69 98-0, Fax +49 (0) 81 31/6 69 98-10.
[email protected]
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
Aufbau am
bis um
Uhr
Abbau am
ab
Uhr
Ab 1 Tag vor Messebeginn: Tel. +49 (0) 7541/708-801
Ausgabe 11/2013
Bitte Texte oder LOGOS an [email protected] senden.
AGB´s: www.mlg-messebau.de/agb.html
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
81
Skizze für Miet-SystemEinzugsermächtigung
für Kreditkarten
trennwände und Miet-Zubehör
11a1
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 11a – Skizze für Systemtrennwände und Zubehör
Bitte beachten!
Standgröße:
qm
Vergessen Sie nicht die Adressetiketten aufzukleben und den
Ansprechpartner anzugeben.
Standmaße:
Front:
m
Trennwände
Bitte vermaßen und benennen
(z.B. Wandart, Vorhang oder Tür,
Blende etc.)
Tiefe:
m
Standart:
Reihenstand
Eckstand links
Je nach Standgröße können Sie Ihren
Plan im Maßstab 1:50 oder 1:100
einreichen. (Bitte ankreuzen)
Eckstand rechts
Maßstab 1:50
jedes Quadrat = 0,25 Meter
Kopfstand
Maßstab 1:100
jedes Quadrat = 0,5 Meter
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der
Hallengänge bzw. Nachbarstände.
1
0,5
2
1
3
1,5
4
2
5
2,5
6
3
7
3,5
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4
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4,5
10
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5,5
12
6
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6,5
14
7
15
7,5
16 m M 1:100
8 m M 1:50
0
0
Blockstand
Nachbarstand-Nr.:
Nachbarstand-Nr.:
M 1:100
M 1:50
Ausgabe 11/2013
10 m
5
9
4,5
8
4
7
3,5
6
3
5
2,5
4
2
3
1,5
2
1
1
0,5
Nachbarstand-Nr.:
Ort
Nachbarstand-Nr.:
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
83
121
Einzugsermächtigung
Mietmobiliar
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 12 – Bestellung Mietmobiliar*
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
*Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur Auftragsvermittler. Auftragnehmer ist Fa. HUMMEL Möbelverleih GmbH,
Willy-Brandt-Allee 9, 81829 München, Tel. +49 (0) 89/94 92 49 30,
Fax +49 (0) 89/94 92 49 33, Mail [email protected].
Aufbau am
bis um
Uhr
Abbau am
ab
Uhr
Beim Messeaufbau Tel. +49 (0) 7541/708-810
Eine repräsentative Auswahl unseres Angebotes sehen Sie auf den
folgenden Seiten. Das Gesamtprogramm mit aktuellen Neuheiten,
Kombinationen, Details und Farbvarianten zeigen wir unter
www.hummel-mietmoebel.de
Preise sind Mietpreise für gesamte Veranstaltungsdauer, netto zzgl. MwSt. Gewünschte Farben bzw. Ausführungen bitte ankreuzen. Bitte beachten Sie unsere Mietbedingungen auf der Rückseite.
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:
Kreditkarte.
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut.
Bankinstitut: _________________________________________________
Master-Card
Visa-Card
Bankleitzahl: ________________________________________________
Konto-Nr.: __________________________________________________
Name: _____________________________________________________
Überweisung vorab auf unten aufgeführtes Konto
Kartennummer: ______________________________________________
Bank: Stadtsparkasse München
BLZ: 701 50 000 Konto Nr.: 16-257677
gültig bis: ___________________________________________________
IBAN: DE26 7015 0000 0016 2576 77 SWIFT (BIC): SSKMDEMM
SITZMÖBEL
Ausgabe 11/2013
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
112
Sessel „Manta“, Polster Stoff
113
Sessel „Well“, Gestell Chrom, Polster Stoff
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
schwarz
56,00
rot
61,00
schwarz
114
Sessel „Ro“, Gestell Metall, grau, Polster Stoff
115
Sessel „Laja“, Gestell Aluminium weiß, Sitzschale Kunststoff, Polster Stoff
grau
grau
89,00
schwarz
82,00
119
Stuhl „Meran“, Gestell Metall, Sitzschale Polypropylen
anthrazit
21,00
120
Stuhl „Bonni“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kunststoff
weiß
14,00
121
Sessel „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff
rot
blau
schwarz
25,00
38,00
123
Hocker „Mambo“, höhenverstellbar, Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent
rot
blau
klar
124
Hocker „Plastic“, Polyethylen
rot
blau
silber
19,00
37,00
190
Hocker „TX“, Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder
weiß
schwarz
125
Stuhl „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff
rot
blau
schwarz
20,00
126
Stuhl „Wood“, Gestell Chrom, Sitzschale Buche
natur
weiß
schwarz
19,00
128
Stuhl „Curve“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken
Kirsche natur
Nussbaum natur
32,00
129
Stuhl „Linde“, Gestell Chrom, Sitzschale Buche
natur
22,00
130
Stuhl „Noa“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff, Polster Stoff
grau
38,00
131
Stuhl „Vitra.03“, Gestell Metall grau, Sitzschale Kunststoff
schwarz
64,00
132
Stuhl „Hoop“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
133
Stuhl „Gliss“, Gestell Chrom, Sitzschale Polypropylen
rot
rot
blau
weiß
weiß
schwarz
grau
32,00
36,00
85
12
Mietmobiliar
Zahlungsweise
Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse
erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf
die Mietpreise erhoben.
Mietbedingungen
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten
Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die
schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine
zusätzliche Miete in Rechnung zu -stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis
die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des
Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des
Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in
Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden
Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei
Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei
Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter
in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt.
erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen
verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des
Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den
Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen
beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der
Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist.
Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei
denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es
wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für
Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
Bitte beachten und ankreuzen:
Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter
zusätzlich berechnet.
 Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat
das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder
Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert,
ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung
zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in
dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle
des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und
Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im
Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland,
auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
86
12a1
Einzugsermächtigung
Mietmobiliar
für Kreditkarten
Bestellung 1-fach einreichen
SITZMÖBEL
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
134
Stuhl „Catifa“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
weiß
33,00
135
Stuhl „Felix.3“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff
weiß
33,00
136
Stuhl „Kuadra“, Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff
rot
opal
weiß
26,00
blau-transparent
28,00
138
Stuhl „Body to Body“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
weiß
rot-transparent
139
Sessel „Jet“, Kunststoff
weiß
schwarz
47,00
58,00
143
Sitzbank „Sidus“, Kunststoff
weiß
schwarz
144
Sessel „Nami“, Gestell Chrom, Sitz Polypropylen
weiß
schwarz
42,00
147
Stuhl „Cloud“, Gestell Alu, Sitz Kunststoff
rot
anthrazit
blau
32,00
148
Sessel „PoppyStar“, Thermoplastik
rot
hellgrau
blau
creme
schwarz
27,00
149
Stuhl „Breeze“, Gestell Aluminium, Sitz und Rücken Kunststoff
blau
schwarz
weiß
grau
rot
31,00
150
Stuhl „Kicca“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
weiß
schwarz
grau
29,00
weiß/rot
weiß/grau
weiß/schwarz
151
Stuhl „3D-Colour“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
152
Sitzbank „Ikon“, Gestell Polypropylen weiß, Sitzfläche Polypropylen
weiß
152
Sitzbank „Ikon“, Gestell Polypropylen schwarz, Sitzfläche Polypropylen
schwarz
176
Klappstuhl „Pocket“, Gestell Metall grau, Sitz und Rücken Kunststoff
183
Stuhl „Platero“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu
184
Sessel „Cuba“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Korbgeflecht
29,00
75,00
75,00
blau
weiß
schwarz
blau
13,00
anthrazit
22,00
29,00
BARHOCKER
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
410
Barhocker „Miura“, Polypropylen
rot
blau
schwarz
411
Barhocker „Rio“, Gestell Chrom, Polster Stoff
blau
schwarz
30,00
412
Barhocker „Move“, drehbar, Gestell Chrom, Sitz Leder
schwarz
rot
42,00
414
Barhocker „Bilbao“, Gestell Alu, Sitz Buche
natur
39,00
415
Barhocker „Kuadra“, Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff
weiß
39,00
415
Barhocker „Kuadra“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff
weiß
39,00
416
Barhocker „Z“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder
418
Barhocker „Malaga“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu
420
Barhocker „Cube“, Gestell Chrom matt, Polster Kunstleder
421
Barhocker „Bitter“, Gestell Alu, Sitz Alu
424
Barhocker „Hoop“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
weiß
blau
425
Barhocker „TX“, Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder
weiß
schwarz
426
Barhocker „Stella“, Gestell Chrom, Sitz Formholz
blackwood
427
Barhocker „Mambo“, höhenverstellbar, Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent
rot
428
Barhocker „Breeze“, Gestell Aluminium, Sitz und Rücken Kunststoff
blau
schwarz
429
Barhocker „Lem-New“, höhenverstellbar, Gestell Metall weiß, Sitz Buche, weiß
72,00
429
Barhocker „Lem-New“, höhenverstellbar, Gestell Metall schwarz, Sitz Buche, schwarz
72,00
429
Barhocker „Lem“, Gestell Chrom matt, höhenverstellbar,
Sitz Buche
429
Barhocker „Lem Nature“, Gestell Chrom matt, höhenverstellbar, Sitz Acryl
430
Barhocker „Leo“, Gestell Alu, Sitz Leder
weiß
schwarz
weiß
orange
Buche natur
38,00
24,00
29,00
weiß
schwarz
dunkelbraun
51,00
46,00
weiß
Nussbaum
rot
grau
48,00
50,00
moccawood
67,00
blau
klar
72,00
weiß
grau
rot
43,00
schwarz
natur
Stoff schwarz
72,00
72,00
weiß
schwarz
58,00
Ausgabe 11/2013
Menge
87
12
Mietmobiliar
Zahlungsweise
Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse
erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf
die Mietpreise erhoben.
Mietbedingungen
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten
Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die
schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine
zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis
die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des
Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des
Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in
Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden
Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei
Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei
Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter
in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt.
erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen
verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des
Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den
Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen
beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der
Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist.
Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei
denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es
wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für
Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
Bitte beachten und ankreuzen:
Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter
zusätzlich berechnet.
 Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat
das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder
Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert,
ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung
zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in
dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle
des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und
Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im
Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland,
auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
88
12b1
Einzugsermächtigung
Mietmobiliar
für Kreditkarten
Bestellung 1-fach einreichen
SITZTISCHE
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
200
Tisch „70/70“, Gestell Chrom, 70/70 cm/72 cm hoch
Platte weiß
201
Tisch „Square“, Gestell schwarz, 70/70 cm/75 cm hoch
Platte weiß
210
Tisch „120/70“, Gestell Chrom, 120/70 cm/72 cm hoch
Platte weiß
31,00
Platte Buche
60,00
26,00
Platte schwarz
37,00
211
Tisch „Semi“, klappbar, Gestell Chrom, 120/40 cm/74 cm hoch
Platte weiß
29,00
213
Tisch „Arki“, Gestell Metall weiß, 200/100 cm/74 cm hoch
Platte weiß
365,00
214
Tisch „140/80“, Gestell Chrom-matt, 140/80 cm/72 cm hoch
Platte weiß
85,00
215
Tisch „Mondo“, klappbar, Gestell Chrom, 120/80 cm/75 cm hoch
Platte weiß
Platte schwarz
37,00
Platte Buche, natur
55,00
217
Konferenztisch „Bonni“, klappbar, Gestell Chrom, 160/80 cm/72 cm hoch
Platte weiß
Platte schwarz
113,00
229
Tisch „Tonda“, Gestell Chrom matt, 70/70 cm/75 cm hoch
Platte weiß
Platte schwarz
38,00
229
Tisch „Tonda“ rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch
230
Tisch „Inox“ rund, Gestell Chrom matt, 74 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
Ø 80
37,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
Ø 80
39,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
Ø 80
39,00
Platte Buche, natur
Ø 60
Ø 80
50,00
Platte Glas
Ø 60
Ø 70
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
Ø 80
38,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
Ø 80
40,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
Ø 80
40,00
Platte Buche, natur
Ø 60
Ø 80
50,00
72,00
230
Tisch „Inox“, Gestell Chrom matt, 70/70 cm/74 cm hoch
231
Tisch „Ikon“, rund, Gestell Polypropylen weiß, Ø 80/73 cm hoch
Platte weiß
55,00
231
Tisch „Ikon“, rund, Gestell Polypropylen schwarz, Ø 80/73 cm hoch
Platte schwarz
55,00
234
Tisch „Urbis“ rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 80
37,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 80
39,00
Platte Buche, natur
Ø 60
Ø 80
50,00
235
Tisch „Sea“ rund, Gestell Alu poliert, 73 cm hoch, Ø 80
236
Tisch „Step“ rund, Gestell schwarz, 72 cm hoch
Platte weiß
Platte schwarz
39,00
54,00
Platte weiß
Platte schwarz
Platte anthrazit
Platte weiß
Ø 90
Ø 100
42,00
Platte schwarz
Ø 90
Ø 100
42,00
Platte weiß
Ø 110
Ø 120
57,00
238
Tisch „Major“ rund, Gestell schwarz, 75 cm hoch
240
Tisch „Plastic“ oval, Polyethylen, 47/65 cm/76 cm hoch
rot
241
Tisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, Platte Alu kompakt, 80/80 cm/75 cm hoch
Platte schwarz
282
Tisch „Greece“ rund, Gestell Alu, Ø 60/73 cm hoch
Platte Inox
29,00
283
Tisch „Avangard“ rund, Gestell Alu, Ø 70/73 cm hoch
Platte Inox
47,00
blau
silber
40,00
Platte grau
55,00
STEHTISCHE
Menge
Pos.-Nr.
Ausgabe 11/2013
285
286
EUR/Stück
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
Stehtisch „Tall“ rund, Gestell schwarz, 114 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
37,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
37,00
Platte Buche-Imitat
Ø 60
Stehtisch „Ypsilon“ rund, Gestell Alu, Ø 60/113 cm hoch
Platte Inox
37,00
45,00
89
12
Mietmobiliar
Zahlungsweise
Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse
erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf
die Mietpreise erhoben.
Mietbedingungen
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten
Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die
schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine
zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis
die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des
Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des
Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in
Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden
Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei
Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei
Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter
in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt.
erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen
verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des
Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den
Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen
beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der
Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist.
Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei
denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es
wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für
Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
Bitte beachten und ankreuzen:
Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter
zusätzlich berechnet.
 Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat
das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder
Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert,
ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung
zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in
dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle
des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und
Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im
Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland,
auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
90
12c1
Einzugsermächtigung
Mietmobiliar
für Kreditkarten
Bestellung 1-fach einreichen
STEHTISCHE
Menge
Pos.-Nr.
287
287
Beschreibung
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
Stehtisch „Tonda“ rund, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch
Stehtisch „Tonda“ Gestell Chrom matt, 60/60 cm/114 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
56,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
56,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
56,00
Platte Nussbaum
Ø 60
Platte Buche, natur
Ø 60
Platte Glas
Ø 60
56,00
66,00
Ø 70
Platte weiß
56,00
Platte schwarz
56,00
Platte Nussbaum
288
Stehtisch „Quickstep“ rund Ø 70, 113 cm hoch, (für Außenbereich geeignet)
80,00
weiß
59,00
graphit
26,00
289
Stehtisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, 60/60 cm/113 cm hoch
Platte Inox
290
Stehtisch „Inox“ rund, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
56,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
56,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
56,00
Platte Nussbaum
Ø 60
56,00
Platte Buche, natur
Ø 60
61,00
290
Stehtisch „Inox“ Gestell Chrom matt, 60/60 cm/114 cm hoch
66,00
Platte weiß
56,00
Platte schwarz
56,00
Platte Nussbaum
59,00
291
Stehtisch „Vienna“ rund, Gestell Alu, Ø 60/113 cm hoch
Platte Inox
293
Stehtisch „Sea“ rund, Gestell Alu poliert, 108 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
62,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
62,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
62,00
59,00
295
Stehtisch „Toledo“, Holz laminiert weiß
296
Stehtisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen weiß, Ø 60/110 cm hoch
Platte weiß
72,00
296
Stehtisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen schwarz, Ø 60/110 cm hoch
Platte schwarz
72,00
113,00
125,00
130/60 cm/110 cm hoch
170/60 cm/110 cm hoch
LOUNGEMÖBEL
Menge
Pos.-Nr.
Ausgabe 11/2013
090
Beschreibung
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
Hocker „Wow“ eckig, Polster Kunstleder, 36/36 cm
schwarz
weiß
33,00
091
Sitzbank „Wow“ eckig, Polster Kunstleder, 91/36 cm
schwarz
weiß
55,00
092
Hocker „Wow“ rund, Polster Kunstleder, Ø 40 cm
schwarz
weiß
33,00
093
Hocker „Wow“ rund, Polster Kunstleder, Ø 65 cm
schwarz
weiß
52,00
095
Hocker „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
80,00
096
1-Sitzer „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
95,00
097
2-Sitzer „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
120,00
098
Ecksitz „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
100,00
100
Clubsessel „Curve“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kirsche
natur
40,00
101
Hocker „AP“, Eiche
schwarz
gebleicht
58,00
102
Sitzwürfel „Ben“, Kunstleder
schwarz
weiß
21,00
103
Clubsessel „Tamago“, Gestell Chrom, Polster Stoff
104
Clubsessel „Slide“, Gestell Chrom, Polster Stoff
schwarz
blau
42,00
105
Clubsessel „Slide“ mit Armlehne, Gestell Chrom, Polster Stoff
schwarz
blau
52,00
106
2-Sitzer „Nero“, Polster Stoff
106
2-Sitzer „Nero“, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
107
1-Sitzer „Delta“, Füße Alu, Polster Stoff
grau
rot
schwarz
168,00
108
2-Sitzer „Delta“, Füße Alu, Polster Stoff
grau
rot
schwarz
304,00
109
Hocker „Host“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
anthrazit
60,00
schwarz
196,00
196,00
82,00
91
12
Mietmobiliar
Zahlungsweise
Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse
erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf
die Mietpreise erhoben.
Mietbedingungen
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten
Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die
schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine
zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis
die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des
Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des
Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in
Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden
Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei
Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei
Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter
in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt.
erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen
verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des
Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den
Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen
beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der
Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist.
Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei
denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es
wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für
Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
Bitte beachten und ankreuzen:
Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter
zusätzlich berechnet.
 Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat
das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder
Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert,
ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung
zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in
dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle
des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und
Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im
Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland,
auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
92
12d1
Einzugsermächtigung
Mietmobiliar
für Kreditkarten
Bestellung 1-fach einreichen
LOUNGEMÖBEL
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
110
Sessel „Host“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder
908
1-Sitzer „Klasse“, Füße Alu, Polster Kunstleder
schwarz
115,00
909
2-Sitzer „Klasse“, Füße Alu, Polster Kunstleder
schwarz
230,00
910
1-Sitzer „Vega“ Gestell Chrom matt, Polster Leder
schwarz
173,00
911
2-Sitzer „Vega“ Gestell Chrom matt, Polster Leder
schwarz
346,00
912
1-Sitzer „Bahama“, Rattangeflecht braun, Polster Stoff
beige
93,00
913
2-Sitzer „Bahama“ Rattangeflecht braun, Polster Stoff
beige
185,00
080
Beistelltisch „Pocket“, Gestell Metall weiß
Platte weiß
61,00
082
Beistelltisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen weiß
Platte weiß
55,00
082
Beistelltisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen schwarz
Platte schwarz
55,00
218
Beistelltisch „Alpha“, Füße Alu, 55/55 cm/27 cm hoch
Platte grau
57,00
220
Beistelltisch „Toe“, Gestell Chrom matt, 67/67 cm/34 cm hoch
Platte weiß
76,00
221
Beistelltisch „Tria“, Gestell Chrom matt, 57/50 cm/37 cm hoch
222
Beistelltisch „Bahama“, Rattangeflecht braun, 51/51cm/42 cm hoch
Platte Glas
46,00
223
Club-Tisch „Slide“, Gestell Chrom, 64/64 cm/38 cm hoch
Platte weiß
34,00
224
Beistelltisch „Toe“, Gestell Chrom matt, 128/67 cm/34 cm hoch
Platte weiß
97,00
225
Beistelltisch „Eileen Gray“, höhenverstellbar, Gestell Chrom,
Ø 51 cm/60 cm –100 cm hoch
Platte Glas
56,00
226
Club-Tisch „Barcelona“, Gestell Chrom, 90/90 cm/46 cm hoch
Platte Glas
121,00
227
Club-Tisch „Granada“, Gestell Chrom, Ø 70 cm/53 cm hoch
Platte Glas
121,00
228
Club-Tisch „Ronda“, Gestell Chrom matt, Ø 50 cm/51 cm hoch
Platte Glas
56,00
schwarz
weiß
Platte schwarz
98,00
Platte weiß
Platte Nussbaum
75,00
BÜROMÖBEL
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
302
Schreibtisch „Mondo“, Rollcontainer, Metall 120/80 cm/75 cm hoch
320
Bürodrehstuhl „Office“, höhenverstellbar, Polster Stoff
schwarz
37,00
324
Bürodrehsessel „Delby”, höhenverstellbar, Gestell schwarz, Polster Stoff
schwarz
57,00
326
Bürodrehsessel „Luxy“, höhenverstellbar, Gestell Metall, Sitz Leder
schwarz
88,00
343
Rollcontainer „Steel“, Metall, 42/59 cm/56 cm hoch
weiß
schwarz
schwarz
silber
73,00
weiß
56,00
SIDEBOARDS/SCHRÄNKE/REGALE
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
330
Aktenregal, 3 Böden, Kunststoff weiß, 75/30 cm/86 cm hoch
18,00
370
Schließfachschrank „Big“, 4 Fächer, Metall, grau, 68/50 cm/180 cm hoch
97,00
371
Schließfachschrank „Silver“, 4 Fächer, Metall, grau, 36/50 cm/180 cm hoch
87,00
530
Mehrzweckregal, 5 Böden, Kunststoff weiß, 75/30 cm/170 cm hoch
32,00
584
Sideboard „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 100/50 cm/75 cm hoch
585
Sideboard „Syma Easy-408“, Profil weiß, Füllung weiß, 100/50 cm/75 cm hoch
82,00
585
Sideboard „Syma New“, Profil Alu, Füllung weiß, 100/50 cm/75 cm hoch
82,00
585
Sideboard „Syma New“, Profil Alu, Füllung schwarz, 100/50 cm/75 cm hoch
88,00
129,00
Ausgabe 11/2013
Menge
93
12
Mietmobiliar
Zahlungsweise
Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse
erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf
die Mietpreise erhoben.
Mietbedingungen
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten
Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die
schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine
zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis
die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des
Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des
Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in
Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden
Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei
Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei
Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter
in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt.
erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen
verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des
Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den
Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen
beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der
Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist.
Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei
denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es
wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für
Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
Bitte beachten und ankreuzen:
Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter
zusätzlich berechnet.
 Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat
das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder
Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert,
ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung
zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in
dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle
des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und
Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im
Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland,
auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
94
12e1
Einzugsermächtigung
Mietmobiliar
für Kreditkarten
Bestellung 1-fach einreichen
INFOTHEKEN/BARTHEKEN
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
401
Bartheke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 100/50 cm/125 cm hoch
Füllung weiß
108,00
406
Eckelement-Bartheke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 50/50 cm/125 cm hoch
Füllung weiß
96,00
401
Bartheke „Syma-New“, Profil Alu, 100/50 cm/125 cm hoch
406
Eckelement-Bartheke „Syma-New“, Profil Alu, 50/50 cm/125 cm hoch
Füllung weiß
113,00
Füllung schwarz
118,00
Füllung weiß
Füllung schwarz
98,00
103,00
407
Bartheke „Tetris“ Kunststoff weiß, 145/80 cm/111 cm hoch (für Außenbereich geeignet)
408
Eckelement-Bartheke „Tetris“ Kunststoff weiß, 89/97 cm/111 cm hoch, (für Außenbereich geeignet)
160,00
587
Theke „All Round“, verschließbar, Korpus Kunststoff blau, transluzent, Platte Multiplex Birke, Ø 80 cm/110 cm hoch
180,00
588
Theke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 100/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
92,00
589
Eckelement-Theke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 50/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
70,00
588
Theke „Syma-New“, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch
180,00
Füllung weiß
Füllung schwarz
589
Eckelement-Theke „Syma-New“, Profil Alu, 50/50 cm/95 cm hoch
95,00
100,00
Füllung weiß
72,00
Füllung schwarz
77,00
592
Theke „Real“, verschließbar, Korpus Edelstahl, Deckplatte Ahorn, 100/84 cm/120 cm hoch
299,00
593
Rundtheke „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 170/50 cm/100 cm hoch
314,00
594
Theke „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 150/50 cm/100 cm hoch
211,00
606
Bartheke „Igloo“, Kunststoff weiß, 140/70 cm/108 cm hoch
200,00
609
Theke „Punkanature “ Korpus Kerto , 215/66 cm/92 cm hoch
361,00
610
Theke „Nea“, Korpus weiß, Deckplatte weiß, 150/44 cm/110 cm hoch
361,00
®
®
VITRINEN
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
EUR/Stück
570
Vitrine „Octa“, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch
580
Vitrine „Octa“ mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
105,00
581
Vitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil weiß, 100/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
124,00
581
Vitrine „Syma-New“, mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch
84,00
Füllung weiß
124,00
Füllung schwarz
129,00
595
Schrankvitrine „Trend“ mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch
596
Schrankvitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, 100/50 cm/180 cm hoch
Füllung weiß
216,00
596
Schrankvitrine „Kappa“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch
Füllung weiß
216,00
597
Säulenvitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, 50/50 cm/180 cm hoch
Füllung weiß
196,00
597
Säulenvitrine „Syma New“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil Alu, 50/50 cm /180 cm hoch
Füllung weiß
196,00
598
Säulenvitrine „Nice“, mit Beleuchtung, Profil Alu, 39/39 cm/180 cm hoch
599
Säulenvitrine „Kappa“, mit Unterbau, verschließbar, mit Beleuchtung, Profil Alu, 50/50 cm/190 cm hoch
602
Schrankvitrine „Forum“, komplett Glas, mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch
170,00
196,00
Füllung weiß
196,00
258,00
PROSPEKTSTÄNDER
Ausgabe 11/2013
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
532
Prospektständer „Pino 6“, Gestell Metall grau, 6 DIN A4-Ablagen, 44/40 cm/157 cm hoch
46,00
534
Prospektständer „Shell“, Gestell Chrom matt, 3 Aluschalen, 65/56 cm/130 cm hoch
43,00
535
Prospektständer „PZ 6“, Acryl klar, 6 DIN A4-Ablagen, 42/30 cm/154 cm hoch
82,00
95
12
Mietmobiliar
Zahlungsweise
Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse
erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf
die Mietpreise erhoben.
Mietbedingungen
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten
Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die
schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine
zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis
die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des
Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des
Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in
Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden
Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei
Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei
Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter
in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt.
erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen
verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des
Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den
Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen
beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der
Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist.
Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei
denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es
wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für
Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
Bitte beachten und ankreuzen:
Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter
zusätzlich berechnet.
 Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat
das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder
Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert,
ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung
zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in
dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle
des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und
Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im
Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland,
auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
96
12f1
Einzugsermächtigung
Mietmobiliar
für Kreditkarten
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PROSPEKTSTÄNDER
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
537
Prospektständer „Twin“, Gestell Chrom matt, 3 doppelseitige Aluschalen, 51/50 cm/150 cm hoch
48,00
538
Prospektständer „Punto 4“, Gestell Metall grau, 4 DIN A4-Ablagen, 30/60 cm/166 cm hoch
63,00
539
Prospektständer „Punto 8“, Gestell Metall grau, 8 DIN A4-Ablagen, 35/54 cm/150 cm hoch
68,00
GARDEROBEN
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
500
Garderobenständer „Tube“
20,00
501
Garderobenständer „Bambu“, Gestell Metall, silber
31,00
700
Konfektionsständer „Milano“, höhenverstellbar, Gestell Chrom, 180 cm, 140 –180 cm hoch
23,00
750
Standspiegel auf Rollen
43,00
KÜCHENAUSSTATTUNG
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
550
Küchenunterschrank, weiß
551
Spüle mit Doppelbecken und 5 l Boiler
110,00
553
Industrie-Gläserspülmaschine
510,00
554
Industrie-Geschirrspülmaschine
620,00
555
Messeküche: Kühlschrank 140 l, Spülbecken, 5 l Boiler, 2-Platten-Herd (2 x 1,5 kW)
195,00
559
Elektroherd, 4-Platten-Herd, Backofen (5 kW)
120,00
565
Kaffee-Filterautomat inkl. 1 Packung Filter
42,00
58,00
Elektro- bzw. Wasseranschluss durch Halleninstallateur.
KÜHLMÖBEL
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
560
Kühlschrank 140 l
561
Flaschenkühlschrank 260 l, 60/60 cm/120 cm hoch
130,00
562
Flaschenkühlschrank 360 l, 60/60 cm/159 cm hoch
165,00
564
Gefrierschrank 140 l
567
Flaschenkühlschrank 360 l, Isolierglastür, 60/60 cm/159 cm hoch
300,00
568
Tiefkühltruhe mit Deckel 190 l
125,00
569
Flaschenkühlschrank 180 l, Isolierglastür
130,00
65,00
90,00
SONSTIGE MÖBEL UND ZUBEHÖR
Ausgabe 11/2013
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
510
Papierkorb
521
Schirmständer „Rex“
543
Bandabsperrung „Flex“, Bandlänge 2 m, Fuß Chrom matt (Mindestabnahme 2 Pylonen)
545
Müllständer inkl. 3 Mülltüten
546
Abfalleimer „Pushboy“, Stahlblech pulverbeschichtet
548
Rednerpult „Talk“, Gestell Chrom, 56/35 cm/110 cm hoch
549
Tütenhalter „Chromato“, Gestell Chrom matt
800
Raumteiler, freistehend, Leichtbauweise, Profil Alu, HPL-Platte 19 mm, weiß, 62 cm breit
(Mindestabnahme: 2 Elemente)
Auswahlmöglichkeiten
EUR/Stück
7,00
schwarz
Band blau
33,00
Band schwarz
41,00
28,00
silber
37,00
118,00
35,00
210 cm hoch
42,00
105 cm hoch
21,00
97
12
Mietmobiliar
Zahlungsweise
Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse
erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf
die Mietpreise erhoben.
Mietbedingungen
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten
Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die
schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine
zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis
die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des
Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des
Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in
Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden
Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei
Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei
Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter
in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt.
erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen
verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des
Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den
Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen
beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der
Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist.
Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei
denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es
wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für
Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
Bitte beachten und ankreuzen:
Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter
zusätzlich berechnet.
 Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat
das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder
Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert,
ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung
zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in
dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle
des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und
Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im
Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland,
auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
98
12g1
Einzugsermächtigung
Mietmobiliar
für Kreditkarten
Bestellung 1-fach einreichen
KOMBINATIONEN/SITZGRUPPEN
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
176/229 Kombination „Pocket“
4 x Stuhl „Pocket“ (Pos.-Nr. 176)
1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229)
blau
weiß
anthrazit
125/229 Kombination „Bonni“
4 x Stuhl „Bonni“ (Pos.-Nr. 125)
1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229)
blau
schwarz
rot
105,00
133/229 Kombination „Gliss“
4 x Stuhl „Gliss“ (Pos.-Nr. 133)
1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229)
weiß
schwarz
rot
162,00
Ausgabe 11/2013
134/230 Kombination „Catifa“
4 x Stuhl „Catifa“ weiß (Pos.-Nr. 134)
1 x Tisch „Inox“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 230)
Ort
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
80,00
weiß
153,00
149/235 Kombination „Breeze“
4 x Stuhl „Breeze“ (Pos.-Nr. 149)
1 x Tisch „Sea“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 235)
weiß
schwarz
416/285 Kombination Barhocker „Z“
2 x Barhocker „Z“ (Pos.-Nr. 416)
1 x Stehtisch „Tall“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 285)
weiß
schwarz
424/287 Kombination Barhocker „Hoop“
2 x Barhocker „Hoop“ (Pos.-Nr. 424)
1 x Stehtisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 287)
weiß
blau
136,50
428/293 Kombination Barhocker „Breeze“
2 x Barhocker „Breeze“ (Pos.-Nr. 428)
1 x Stehtisch „Sea“ rund, Platte weiß Ø 70 cm (Pos.-Nr. 293)
weiß
schwarz
132,00
429/287 Kombination Barhocker „Lem“
2 x Barhocker „Lem“ (Pos.-Nr. 429)
1 x Stehtisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 287)
weiß
schwarz
180,00
416/401 Kombination Bartheke „Syma New“
2 x Barhocker „Z“ (Pos.-Nr. 416)
1 x Bartheke „Syma New“, weiß (Pos.-Nr. 401)
weiß
schwarz
145,00
Datum
blau
grau
160,00
76,50
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
99
12
Mietmobiliar
Zahlungsweise
Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse
erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 10% auf
die Mietpreise erhoben.
Mietbedingungen
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten
Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die
schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine
zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis
die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des
Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des
Mietgutes die -jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in
Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden
Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei
Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei
Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter
in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt.
erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen
verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des
Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den
Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen
beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der
Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist.
Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei
denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es
wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für
Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
Bitte beachten und ankreuzen:
Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter
zusätzlich berechnet.
 Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat
das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder
Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert,
ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung
zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in
dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle
des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und
Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im
Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland,
auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
100
131
Einzugsermächtigung
Computer und Präsentationstechnik
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Ausgabe 11/2013
Nr. 13 – Bestellung Computer und
Präsentationstechnik*
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
Einrichtung am
bis um
Uhr
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist Fa. AMS Alpha Media
Solutions GmbH, Haigerlocher Str. 42, D-72379 Hechingen,
Tel. +49 (0) 7471/919 00, Fax +49 (0) 7471/919 04, www.ams-de.com
Demontage am
ab
Uhr
Ort
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Datum
Hotline Tel. +49 (0) 1805-amsgmbh, mail: [email protected]
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
101
141
Einzugsermächtigung
Personalvermittlung für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 14 – Anfrage Personalvermittlung*
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist My v.i.p. service GmbH & Co. KG,
Neue Messe 3, 88046 Friedrichshafen,
Tel. +49 (0) 75 41/7 08-8 53 und -8 52, Fax +49 (0) 75 41/7 08-3 37, [email protected]
Service Personal
Anzahl m w
Datum
von/bis
Uhrzeit
von/bis
Std. Gesamt
€ netto
€ Gesamt
Ohne Fremdsprachenkenntnis wie folgt:
Hostessen
19,20
Promotoren
19,20
Standpersonal
19,20
VIP-Betreuung
19,20
Chauffeurdienst
30,00
(KFZ auf Anfrage)
Mit Fremdsprachenkenntnis (bitte hier gewünschte Fremdsprache eintragen):
Hostessen
22,30
Promotoren
22,30
Standpersonal
22,30
Messekleidung
bitte um Zusendung eines Angebotes
zzgl. MwSt.
private Kleidung und zwar
Endbetrag:
My v.i.p. service GmbH & Co. KG vermittelt Dienstleistungspersonal gemäß der angegebenen Qualifikationen, personelle Anforderungen und Sprachen. Setcards vom eingesetzten
Personal werden nach Wunsch versandt.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch MY v.i.p. service GmbH & Co. KG, und
ist ohne Abzug binnen 7 Tage ab Rechnungsdatum auf das dafür ausgewiesene
Geschäftskonto zu entrichten.
Ausgabe 11/2014
Der Auftrag gilt als angenommen, bei Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung.
MY v.i.p. service GmbH & Co. KG ist berechtigt bei Stornierung des Auftrags bis 10 Tage
vor Auftragsbeginn 25 %, bis 5 Tage vor Auftragsbeginn 50 % und ab 3 Tagen vor Auftragsbeginn 80 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Für eine Gewährleistung des
Auftrages durch entsprechendes Personal, muss eine Bestellung mindestens 14 Tage vor
Auftragsbeginn erfolgen.
Ort
Gesamtpreis €
wird vom Kunde gestellt
Datum
Auftraggeber (Rechnungsempfänger):
Aussteller (siehe oben)
Standbauer
Firma
Straße
PLZ/Ort
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
103
151
Einzugsermächtigung
Personalvermittlung für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 15 – Anfrage Personalvermittlung*
* Die Messe Friedrichshafen GmbH reicht Ihre Anfrage an die Agentur
für Arbeit Friedrichshafen, Eugenstraße 41, 88046 Fiedrichshafen,
Tel. +49 (0) 75 41/30 9-43, Fax +49 (0) 75 41/30 9-16 weiter.
Wir benötigen
nachstehendes
Personal und
bitten um kostenlose Vermittlung
Anzahl
Datum
von/bis
Qualifikation (z.B. Fremdsprachenkenntnisse), Alter, Sonstiges
= Tage
Verdienst
weiblich
männlich
Hostessen*
Standhelfer*
Aufbauhelfer**
Abbauhelfer**
* üblich ist ein Lohn zwischen 100,–– und 150,–– €/Tag (je nach Qualifikation)
** üblich ist ein Lohn zwischen 9,–– und 13,–– €/Std. (je nach Art der Tätigkeit)
Die Entlohnung ist von dem Aussteller direkt mit dem Bewerber zu verhandeln.
Wir erwarten:
schriftliche Bewerbung
am
Ansprechpartner
auf der Messe:
telefonische Kontaktaufnahme
um/zwischen
Herr
persönliche Vorstellung
in Halle
Stand
Frau
Telefon/Mobil
Ausgabe 11/2013
E-Mail
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
105
171
Einzugsermächtigung
Zimmervermittlung für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 17 – Zimmerbestellung*
Die Tourist-Information Friedrichshafen nimmt Zimmer-Reservierungen im
Umkreis von 60 km vor.
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist die Tourist-Information
Friedrichshafen, Bahnhofsplatz 2, 88045 Friedrichshafen,
Tel. +49 (0) 75 41/30 01-13, Fax +49 (0) 75 41/7 25 88.
Die Tourist-Information Friedrichshafen unterbreitet Ihnen gerne 2 bis 3 Angebote in unseren Partnerhotels. Aus diesen sollten Sie schnellstmöglich auswählen und uns mitteilen, in welchem Hotel wir verbindlich Zimmer vermitteln dürfen. Bis dahin werden die Zimmer nicht blockiert sondern weiterhin als
frei gemeldete Zimmer behandelt. Es besteht kein Anspruch auf diese Zimmer. Wir behalten uns vor, bei sehr hohem Buchungsaufkommen ab etwa 3
Monate vor Messebeginn gleich eine verbindliche Vermittlung vorzunehmen, ohne Ihnen vorher ein Angebot zu erstellen.
Die Tourist-Information Friedrichshafen ist nur Vermittler zwischen Gast und Beherbergungsbetrieb. Es ist mir bekannt, dass nach Eingang der schriftlichen
Reservierungsbestätigung ein Gastaufnahmevertrag besteht, der die Vertragspartner (Gast, Hotel) zur Erfüllung verpflichtet. Stornierungen haben so frühzeitig zu erfolgen, dass der Beherbergungsbetrieb noch die Möglichkeit hat, die Zimmer anderweitig zu vermieten, anderenfalls ist der Gast zum
Schadensersatz verpflichtet.
Kategorie
Einzelzimmer
A+ Bad oder Dusche / WC
Doppelzimmer
Dreibettzimmer
ab 180 €
ab 200 €
ab 220 €
A
Bad oder Dusche / WC
130 – 180 €
160 – 200 €
170 – 220 €
B
Dusche / WC
100 – 130 €
120 – 160 €
140 – 170 €
C
Dusche / WC
70 – 100 €
80 – 120 €
100 – 140 €
bis 70 €
bis 80 €
bis 100 €
D fl. w./k. Wasser / Etagendusche
Privatzimmer
Zimmerpreis (Übernachtung inkl. Frühstück und MwSt.)
Für die Messe _________________________ bitten wir um:
Ankunft
Abreise
Kategorie
Zimmeranzahl
Einzel
Doppel
Dreibett
Einzel
Doppel
Dreibett
Einzel
Doppel
Dreibett
Einzel
Doppel
Dreibett
Einzel
Doppel
Dreibett
Falls die gewünschte Kategorie ausgebucht ist, reservieren Sie bitte Kategorie: ________
Anreise erfolgt mit:
Ausgabe 11/2013
Auto Bahn
Flugzeug
Mietwagen vor Ort vorhanden
Ort
aus Richtung: __________________________________
Flughafen:
__________________________________
ja nein
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
107
181
Einzugsermächtigung
Standreinigung
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 18 – Bestellung Standreinigung*
Gewünschter Termin Grundreinigung:
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist Fa. Fath Gebäudereinigung GmbH,
Andreas-Hofer-Str. 32, 88074 Meckenbeuren,
Fax +49 (0) 75 42/36 80, Mobil +49 (0)1 71/5 31 06 76
am
Art
Stunden
Grundreinigung (1. Reinigung direkt nach dem Aufbau)
Abrechnung nach Verschmutzungsgrad = Stundenaufwand
Glasreinigung
Art
Datum von/bis
ab
€ je Stunde
Uhr
€ gesamt
19,50
21,50
qm
Tage
€ je qm/Tag
€ gesamt
Tägliche Standreinigung (beginnt am 1. Messetag abends)
Preise pro qm Standfläche und Tag
Standfläche saugen bis 100 qm
0,37
Standfläche saugen über 100 qm
0,32
Standfläche nass wischen
0,42
In der täglichen Standreinigung sind enthalten: Aschenbecher entleeren und nass auswischen, Tische feucht abwischen,
Papierkörbe entleeren und die bestellte Bodenpflege. Alle anderen Leistungen gelten als Sonderleistungen.
Art
Stunden
€ je Stunde
Sonderleistungen, Reinigung von
Glas
Wänden/Zargen
Exponaten
19,50
Sonstiges
19,50
€ gesamt
Gesamtpreis €
zzgl. MwSt.
Endbetrag €
Der Mindestrechnungsbetrag beträgt grundsätzlich € 35,– zuzüglich MwSt.
Die allgemeine Reinigung der Ausstellungshallen veranlasst der Veranstalter.
Die Reinigung des eigenen Standes ist vom Aussteller zu veranlassen.
Die tägliche Reinigung erfolgt ab 18.00 Uhr. Sollte der Stand als Ganzes (keine
Kabinen) verschließbar sein, so muss der Schlüssel bei dem Auftragnehmer
abgegeben werden.
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Abfallbehandlung.
Die Reinigungskosten werden den Ausstellern durch das Vertragsunternehmen
berechnet. Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür
erforderlichen Mitteln auszustatten. Aus Organisations-gründen kann von dieser Bestimmung nicht abgesehen werden. Alle Preise zuzüglich MwSt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide
Teile Friedrichshafen.
Ausgabe 11/2013
Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen.
Reklamationen der Reinigungsarbeiten können nur innerhalb der
ersten 30 Minuten nach Messebeginn entgegengenommen werden.
Mit einer Einzugsermächtigung vereinfachen Sie den Zahlungsverkehr.
Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, benutzen Sie bitte
das gelbe Formular 1a oder 1b in Ihrer Austeller-Servicemappe.
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
109
191
Einzugsermächtigung
Standbewachung/-aufsicht
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 19 – Bestellung Standbewachung*
* Die Messe Friedrichshafen GmbH ist für Ihre Bestellung nur
Auftragvermittler. Auftragnehmer ist My v.i.p. service GmbH & Co. KG,
Neue Messe 3, 88046 Friedrichshafen,
Tel. +49 (0) 75 41/7 08-8 53 und -8 52, Fax +49 (0) 75 41/7 08-3 37, [email protected]
Wir bestellen gemäß nachstehenden Bedingungen Standbewachung wie nachstehend aufgeführt.
Standbewachung für die Aufbauzeit
Personen
Dauer
vom
= Anz.
Beginn
Nächte Uhrzeit
bis
Ende
Uhrzeit
Std./Tag
x Tage
€ netto
pro Std.
Stunden
gesamt
€ gesamt
21,30
Standbewachung für die Messedauer
Personen
Dauer
vom
= Anz.
Beginn
Nächte Uhrzeit
bis
Ende
Uhrzeit
Std./Tag
x Tage
€ netto
pro Std.
Stunden
gesamt
€ gesamt
21,30
Standbewachung für die Abbauzeit
Personen
Dauer
vom
= Anz.
Beginn
Nächte Uhrzeit
bis
Ende
Uhrzeit
Std./Tag
x Tage
€ netto
pro Std.
Stunden
gesamt
€ gesamt
21,30
Gesamtpreis €
zzgl. MwSt.
Endbetrag €
Ausgabe 11/2014
Es gelten folgende Richtlinien:
Es ist darauf zu achten, in Abhängigkeit der Größe und Überschaubarkeit
des zu bewachenden Standes, entsprechend die Anzahl der Standbewachung so zu bestellen, dass eine Bewachung des Standes voll gewährleistet
werden kann. Diese Voraussetzung ist für eine Haftungsübernahme durch
die Firma MY v.i.p. service GmbH & Co. KG entscheidend.
Während der Laufzeit der Veranstaltung wird das Messegelände nach
außen hin überwacht. Darüber hinaus stellt die MFN während der Aufund Abbauzeiten nachts patrouillierende Hallenbewachung.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch das von der MFN zugelassene
Bewachungsunternehmen.
Mit Ihrer Bestellung und rechtsverbindlichen Unterschrift anerkennen Sie die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma My v.i.p. service GmbH & Co. KG.
Auftraggeber (Rechnungsempfänger):
Aussteller (siehe oben)
Eine spezielle Bewachung des Standes muss separat bestellt werden.
Standwachen dürfen nur durch die von der MFN beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. Die daraus resultierenden Mindesteinsatzzeiten betragen 6 Stunden pro Tag/Einsatz, dabei ist unbedingt
darauf zu achten, dass eine Übergabe des bewachten Standes
durch die Standbewachung an den entsprechenden Standverantwortlichen gewährleistet wird. Die angegebenen Stundenpreise sind
Nettopreise. Die MFN ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung
erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
PLZ/Ort
Ort
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Datum
Standbauer
Firma
Straße
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
111
19
Standbewachung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
4) Auftragsabwicklung / Zahlungsbedingungen /
Stornierungen
der My v.i.p. service GmbH & Co. KG
a) Personal zur Durchführung von Standbewachungen kann nur mit dem
Bestellformular 19 direkt über die Messe Friedrichshafen oder beim
Dienstleister bestellt werden.
1) Allgemeines
a) Eine Standbewachung darf nur durch das von der Messe Friedrichshafen
beauftragte Bewachungsunternehmen durchgeführt werden. Für diese Aufgabe dürfen weder Privatpersonen, noch andere Bewachungsunternehmen
eingesetzt werden. Das von der Messe Friedrichshafen beauftragte Bewachungsunternehmen ist berechtigt andere, fremde Standbewachungen vom
Messegelände zu verweisen.
b) Die Rechnungsstellung erfolgt über den Dienstleister mit sofortiger Fälligkeit
nach Erhalt. Aufrechnungen und Zurückhaltungen von Bewachungsgebühren
sind nicht zulässig. Ungeachtet dessen ist der Dienstleister berechtigt, vor
oder während der Messe/Veranstaltung, Rechnungen zu übergeben, die
sofort bar oder mit Scheck zu begleichen sind.
Auch können die Zahlungsbedingungen je Auftrag abweichen oder Akontozahlungen gefordert werden.
b) Die Bewachung wird durch uniformiertes Personal durchgeführt.
c) Die Mitarbeiter des Bewachungsunternehmens sind verpflichtet Vorkommnisse jeglicher Art in einem Bewachungsprotokoll festzuhalten und den
Auftraggeber über die Bewachungsleitung in Kenntnis zu setzen.
d) Da bei Übergabe und Rückgabe des Standes, alle im Bewachungsprotokoll
aufgeführten Gegenstände geprüft werden, kann die Übergabe und Rückgabe eines bewachten Standes nur durch anwesende Personen erfolgen.
2) Haftungsbegrenzung
a) Das Bewachungsunternehmen hat eine Bewachungshaftpflichtversicherung
gemäß §6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe abgeschlossen.
Die Haftung ergibt sich aus der Haftpflichtpolice für Sicherheitsunternehmen
in Deutschland. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss
einer solchen Versicherung verlangen.
b) Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf *)
I) für Personenschäden
II) für Sachschäden
III) für das Abhandenkommen
bewachter Sachen
IV) für reine Vermögensschäden
V) für den Verlust von Fremdschlüsseln
1.000.000,00 €
250.000,00 €
15.000,00 €
12.500,00 €
100.000,00 €
c) Die Versicherungssumme wird auf die gesetzlich geregelte Mindesthöhe der
Haftpflichtversicherung im Bewachungsgewerbe begrenzt.
*) Höhere Haftungssummen können ggf. gegen einen Aufpreis vereinbart
werden. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Einzelvereinbarung.
d) Abweichend von den Bestimmungen nach 2 a) – c), haftet das beauftragte
Bewachungsunternehmen bei Haftpflichtschäden jeglicher Art, gleich aus
welchem Rechtgrund, unbegrenzt, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen
gesetzlichen Vertretern, oder seinen leitenden Angestellten grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht wurden.
c) Die Rechnung erhält eine detaillierte Stundenaufstellung des Bewachungsunternehmens. Es werden nur die real geleisteten Stunden berechnet, die in
den Übergabeprotokollen nachweislich hinterlegt sind. Differenzen zwischen
den Planstunden und den tatsächlich geleisteten Stunden werden direkt bei
der Rechnungsstellung korrigiert und berücksichtigt.
d) Stornierungen oder Reduzierungen der bestellten Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor Bewachungsbeginn dem Dienstleister oder der Messe
Friedrichshafen schriftlich mitzuteilen. Stornierungen oder Reduzierungen
werden auch bei Ausfall der Leistung dem Auftraggeber ggfs. in voller Höhe
berechnet.
5) Zuschläge
a) Alle bis zum Stichtag eingegangen Bestellungen werden mit dem normalen
Stundensatz berechnet. Bei verspäteter Bestellung kommen folgende
Zuschläge zum tragen:
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
25 %
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50 %
am Bewachungstag
100 %
b) Eine verbindliche Zusage der Leistung, bei Eingang der Bestellung nach dem
jeweiligen Stichtag, behalten wir uns ausdrücklich vor.
6) Vertragsbeginn
Der Bewachungsvertrag ist für das Bewachungsunternehmen von dem Zeitpunkt an verbindlich, an welchem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden erhält.
7) Gerichtstand
Gerichtsstand ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der Betriebsleitung des Bewachungsunternehmens.
3) Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
a) Die Mitarbeiter des Bewachungsunternehmens sind verpflichtet Vorkommnisse jeglicher Art in einem Bewachungsprotokoll festzuhalten und den
Auftraggeber über die Bewachungsleitung in Kenntnis zu setzen. In diesem
Protokoll werden Gegenstände festgehalten, für die die Haftung des beauftragten Bewachungsunternehmens im Schadensfall eintreten muss. Durch
die jeweiligen Unterschriften unter dieses Protokoll werden rechtsverbindlich
und nachweislich alle Details der Bewachungsleistungen festgehalten. Für
Gegenstände die während der nachweislichen Bewachung beschädigt werden oder abhanden kommen, übernimmt das Bewachungsunternehmen die
Haftung bis zu einer Gesamthöhe von 15.000,00 Euro. Dies gilt ausdrücklich nur für Gegenstände, die im Protokoll angegeben wurden.
Beschädigungen oder das Abhandenkommen dieser Gegenstände sind
sofort bei Übergabe mit der Bewachungsleitung festzustellen. Für den Fall
der späteren Meldung ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Für Gegenstände die nicht im Protokoll aufgeführt werden, übernimmt das
Bewachungsunternehmen keine Haftung. Sollte bei Rückgabe des Standes
vom Auftraggeber die Unterschrift des Übergabeprotokolls verweigert werden, ist die Bewachungsleitung zu informieren. Der einzige Verweigerungsgrund ist das Abhandenkommen eines bewachten Gegenstandes.
Sollte ohne Grund, oder aus einem anderen Grund die Unterschrift verweigert werden, schließt das Bewachungsunternehmen die Haftung für die
gesamte Bewachungsdauer aus. Das Protokoll wird nach Beenden der Veranstaltung an die Messe Friedrichshafen übergeben und kann dort vom
Auftraggeber als Leistungsnachweis jederzeit angefordert werden.
b) Jeglicher Haftungsanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber im Falle der
Ablehnung durch das Bewachungsunternehmen oder dessen Versicherungsgesellschaft nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend
macht.
112
Stand 11/2014
201
Einzugsermächtigung
Spedition
für Kreditkarten
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 20 – Bedarfsanmeldung Spedition*
Gewünschte Termine Aufbau/Abbau:
* Die Messe Friedrichshafen GmbH reicht Ihre Anmeldung weiter an
Fa. Schenker Deutschland AG, Neue Messe 3, 88046 Friedrichshafen,
Tel. +49 (0) 75 41/2 51 00, Fax +49 (0) 75 41/2 25 95. Auftragserteilung und Preisabsprachen erfolgen direkt mit dem Servicepartner.
[email protected]
Bereitstellung am
bis um
Uhr
Abholung am
um
Uhr
Messegut-Transport
Für den Transport akzeptieren wir die allgemein üblichen Speditionstarife
Wir bitten Sie, zu den umseitigen Bedingungen unten aufgeführte
Messegüter/Exponate zu übernehmen und auf unseren Stand zu transportieren.
Erbitten wir Beratung und ein Angebot
Der Transport der Ausstellungsgüter wurde veranlasst per:
Speditions-LKW, Übernahmeort:
eigenem LKW bis Messegelände Friedrichshafen
Luftfracht, Zielflughafen:
Seefracht, Zielhafen:
Art/Inhalt
Anzahl
max. Gewicht (in kg)
Brutto
Netto
max. Länge x Breite x Höhe (in cm)
Transport- und Hebegeräte
Wir benötigen zum Transport unserer Exponate bzw. für den Aufbau/Abbau folgende Transport- und Hebezeuge:
Art
Trag-/Hebekraft
Einsatz für/Anmerkungen
Datum/Uhrzeit
Dauer/Std.
Abholtag/Uhrzeit
Dauer/Tage
Stapler
Autokran
Sonstiges
Lagerung von Waren/Gütern
Art
Anzahl Colli/m3
Anmerkungen
Leergut
Vollgut
Zollabfertigung
Ich bin Unternehmer im Sinne des UStG./Ust.-Id-Nr.
Wir bitten um Zollabfertigung unserer Ausstellungsgüter:
Ich bin nicht Unternehmer im Sinne des UStG.
effektive Einfuhr von
Ausgabe 11/2013
vorübergehende Einfuhr von:
Von den umseitig aufgeführten Bedingungen des Messe- und Leergutspediteurs
haben wir Kenntnis genommen
Ort
Datum
EORI-Nr.
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
113
20
Spedition
Auftrags- und Zahlungsbedingungen
LKW-Transporte
Bei Beförderung im LKW-Verkehr müssen die Fahrer angewiesen werden, sich
im Messebüro zu melden.
Besondere Bedingungen
Luftfracht
a) Für alle Aufträge der Aussteller an den Messespediteur gelten die
Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – neueste Fassung.
Informationen über die Speditionsentgelte für Messen und Ausstellungen
liegen bei der aufgeführten Messespedition aus und werden auf
Anforderung zugestellt. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist
Friedrichshafen. Bei Bestellung der Krane und Hubstapler ist zu beachten,
dass der Messespediteur nur im Rahmen der ADSp eine Haftung
übernimmt. Es wird daher dringend zum Abschluss einer Transport- und
Montageversicherung geraten.
Für alle Schäden und Folgeschäden, die durch unrichtige
Gewichtsangaben (Einzelgewichte) entstehen, haftet ausschließlich
der Aussteller.
b) Der Messespediteur kann nach erfolgter Auftragserteilung unter Wahrung
der Interessen des Ausstellers in Eilfällen nach eigenem Ermessen handeln,
wenn von seiten des Ausstellers kein Beauftragter am Stand anwesend ist.
Dies gilt auch beim Einsatz der Krane und Hubstapler. Auch die nicht
bescheinigten Leistungen müssen in besonderen Fällen, falls der Einsatz im
Interesse des Gutes erforderlich war, nach den Speditionsentgelten
honoriert werden.
c) Die Haftung des Messespediteurs endet mit dem Abstellen der
Ausstellungsgüter im Stand des Ausstellers, auch dannn, wenn der
Aussteller oder sein Beauftragter nicht anwesend ist; beim Rücktransport
beginnt sie erst mit der Abholung der im Stand vorhandenen Güter, auch
dann, wenn die Versandpapiere schon vorher im Büro des Messespediteurs
abgegeben wurden. Eine Überlagernahme durch den Messespediteur erfolgt
nur auf besonderen Auftrag und gegen Entgelt.
d) Die Rechnungen sind bar ohne jeden Abzug innerhalb von fünf Tagen nach
Rechnungserhalt zu zahlen. Da es sich bei den Rechnungen in den meisten
Fällen um Barvorlagen handelt, ist diese Zahlungsfrist unbedingt
einzuhalten.
Die Messespedition ist berechtigt, die Auslagen und Gebühren während der
Laufzeit der Veranstaltung zu kassieren, zumindest in Form einer
Akontozahlung.
Erläuterungen
1. Als Leergut können nur tätsächlich leere Packstücke bezeichnet und
berechnet werden. Das Verpackungsmaterial muss transportfähig,
gegebenenfalls gebündelt, am Stand bereitgestellt werden. Der Preis
bezieht sich ausschließlich auf Leergut.
Für im Leergut verbliebenes Vollgut besteht keine Haftung.
2. Alle Leergüter/Packmittel müssen mit Anschrift der Firma, Halle und
Standnummer bezeichnet sein, da sonst eine ordnungsgemäße Rückführung
nicht gewährleistet werden kann.
3. Der Einsatz von Hebefahrzeugen und Mietkränen ist nur über den offiziellen Messespediteur gestattet. In besonderen Fällen hat zusätzlich eine
Abstimmung mit der Messe Friedrichshafen zu erfolgen.
4. Die auf der Vorderseite genannten Angaben werden für eine
ordnungsgemäße Abwicklung dringend benötigt. Um sorgfältige
Ausführung wird gebeten.
5. Bei mehrtägigen Einsätzen bitten wir um separate Bestellung per Fax.
6. Preise für Gabelstapler und Autokrane auf Anfrage
7. Die Sendungen müssen rechtzeitig vor Beginn der Messe bzw. Ausstellung
in Friedrichshafen eintreffen bzw. zu unserer Verfügung stehen. Bitte beachten Sie die Termine laut separatem Technischen Rundschreiben der
Messeleitung.
8. Verladeanzeigen sowie alle Korrespondenz erbitten wir an unsere Anschrift
Schenker Deutschland AG
Neue Messe 3
88046 Friedrichshafen
Telefon +49 (0) 75 41/2 5100
Fax
+49 (0) 75 41/2 25 95
9. Alle Sendungen sind frachtfrei nach Friedrichshafen abzurichten. Neben der
üblichen Deklaration nach dem deutschen Gütertarif ist unbedingt noch
folgender Vermerk anzubringen:
Ausstellungsgut
Halle
Stand-Nummer
Außer mit dem üblichen Signum wollen Sie die einzelnen Packstücke noch
mit den Angaben der Hallen- und Stand-Nummer versehen. Aufkleber stehen Ihnen auf Anforderung zur Verfügung.
114
Wir bitten Sie, diese Güter an unser Büro Flughafen Frankfurt abzurichten.
Besondere Benachrichtigung wird erbeten. Vergessen Sie nicht eine Kennzeichnung der Packstücke als Ausstellungsgut mit Angabe der Hallen- und StandNummer.
Zoll
Um die Zollabfertigung der Ausstellungsgüter reibungslos vornehmen zu
können, benötigen wir Fakturen dreifach in deutscher Sprache und für Boote
oder größere Objekte zusätzlich Prospekte. Die Preise sollen frei deutsche
Grenze kalkuliert sein. Auf Wunsch kann die Zollbürgschaft von uns
übernommen werden. Die Berechnung hierfür erfolgt nach dem
Ausstellungsspeditionstarif. Für Waren aus EU-Ländern zusätzlich
Warenverkehrsbescheinigung.
Rücktransport
Ihre Aufträge für den Rücktransport wollen Sie bitte rechtzeitig, spätestens 3
Tage vor Beendigung der Messe erteilen. Auftragsformulare werden von uns
zur Verfügung gestellt. Die Angaben in den Versandaufträgen sind für die
Behandlung des Transports und die Ausfertigung der Begleitpapiere
maßgebend.
Etwaige Zoll- oder sonstige Papiere sind dem Versandauftrag unaufgefordert
und vollständig beizugeben, damit Verzögerungen in der Rückleitung des Gutes
und Schwierigkeiten zoll-, steurrechtlicher oder anderer Art vermieden werden.
Die Anlagen sind im Versandauftrag anzuführen (letzteres gilt sinngemäß auch
für den Antransport).
Bedarfsmeldung
Einzugsermächtigung
Express-Sendungen für Kreditkarten
211
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 21 – Bedarfsanmeldung Express-Sendungen*
Gewünschter Termine:
* Die Messe Friedrichshafen GmbH reicht Ihre Anmeldung weiter an
DHL Trade Fairs & Events GmbH, Foyer West, Messe FN,
D-88046 Friedrichshafen, Tel. +49 (0) 75 41/7 08 -123,
Fax +49 (0) 75 41/7 08 -124, E-Mail: [email protected].
Auftragserteilung und Preisabsprachen erfolgen direkt mit dem Servicepartner.
Zustellung am
um
Uhr
Abholung am
um
Uhr
EORI-Nr.
Sendungsdaten:
Anzahl
Inhalt
LxBxH
Gewünschte Express-Service Leistung nach DHL-Tarif
Bruttogewicht
Nettogewicht
Zollcode (falls bekannt)
(bitte ankreuzen)
Zollbehandlung
Abholung der Sendung am Schalter
Zustellung der Sendung an den Stand (Zusatzkosten)
Rückversand nach der Messe ab Schalter
Rückversand nach der Messe mit Abholung am Stand (Zusatzkosten)
Versandberatung
Zwischenlagerung
Verpackungsservice
Terminlogistik
Bereitstellung von Verpackungsmaterial
Gewünschtes Verpackungsmaterial:
Sonstige Anfragen:
Ausgabe 11/2013
DHL Kd.Nr.:
(falls bekannt)
Ort
Sendungs-Nr.:
(falls bekannt)
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
115
221
Einzugsermächtigung
Versicherung
für Kreditkarten
Informationsblatt
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
in Zusammenarbeit mit
= Risikoträger
und
= Versicherungsmakler
bieten wir Ihnen eine Ausstellungsversicherung für Ihre Güter auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen
für die Ausstellungsversicherung 2008 sowie alle weiteren im Antrag1) genannten Besonderen Vereinbarungen an.
Unten stehend finden Sie einen Auszug aus dem Antrag1) mit den der Ausstellungsversicherung zugrunde liegenden Beiträgen:
Die unten aufgeführten Beiträge gelten für Ausstellungen bei der Messe Friedrichshafen GmbH mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen incl.
unmittelbarem Hin- und Rücktransport zur/von der Messe innerhalb des geografischen Europa (ausgenommen Transporte von Fahrzeugen
auf eigener Achse). Mitversichert gelten auch die persönlichen Effekten des Standpersonals bis 1.500 Euro je Standbeauftragter (hierbei
nicht versichert gelten Bargeld und sonstige Wertgegenstände sowie einfacher Diebstahl und Abhandenkommen).
Lebende Tiere und Pflanzen sind nicht Gegenstand der Deckung.
Bei jedem Schadenfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro.
Festbeitrag nach Gesamtwert (Messe-/Ausstellungsgüter und -Stand / Standeinrichtung)
Wert
Beitrag incl. Versicherungssteuer
1 – 10.000 Euro
60,00 €
10.001 – 25.000 Euro
100,00 €
25.001 – 50.000 Euro
175,00 €
50.001 – 100.000 Euro
275,00 €
100.001 – 150.000 Euro
500,00 €
Anfragepflichtig (Konditionen und Beiträge sind mit dem Versicherer vor Risikobeginn abzustimmen):
– Gesamtversicherungssumme > 150.000 Euro
– Einzelwert
> 50.000 Euro
1) Bei Interesse finden Sie alle weiteren Detailinformationen, Antragsunterlagen etc.:
!
Ausgabe 11/2013
a) online auf der jeweiligen Messe-Homepage unter AUSSTELLER im Punkt
„Messe-Dienstleister“ – Dienstleistung/Stichwort „Versicherung”
b) oder direkt bei
Walter Frey
Assekuranzmakler GmbH
Ansprechpartner: Fr. Frommlett
Olgastraße 4
D-88045 Friedrichshafen
Tel. 0 75 41/30 07-17
Fax 0 75 41/30 07-77
[email protected]
117
231
W-LAN
Einzugsermächtigung
für Kreditkarten
hotspot
MESSE FRIEDRICHSHAFEN
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Nr. 23 – W-LAN Zugang / W-LAN access
W-LAN auf dem Messegelände – Kabellos online mit dem
MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot
W-LAN on the exhibition site – Wireless online with
MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot
Während des Messeauftritts oder -besuchs mit dem Laptop oder PC
mal eben ins Internet oder schnell eine E-Mail verschicken ist heute
Standard. Der dazugehörige Kabelsalat leider auch. Es geht auch
anders: Mit Wireless LAN. Alle Messehallen, das Freigelände und die
Presse- und Kongresszentren sind in Friedrichshafen technisch so ausgestattet, dass man auch ohne ISDN-Anschluss ins digitale Netz
kommt. Voraussetzung: eine W-LAN Karte. Neuere Rechner verfügen
häufig bereits über eine integrierte W-LAN Funktion.
Quickly sending an email or checking the Internet via laptop or PC
while at a trade fair has become a standard feature for visitors and
exhibitors. Unfortunately, so is the pile of cable spaghetti that goes
along with it. There is another way: with wireless LAN. All trade
fair halls, the open-air grounds and the press and congress centres
here at Friedrichshafen are equipped with the technology to allow
access to the digital network even without an ISDN connection.
System requirement is a W-LAN card. The latest Laptops often
have the interface already integrated.
Mit MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot können Sie einfach, zuverlässig und ohne Kabel im Internet surfen oder auf das firmeninterne Netz
zugreifen – und das bei sehr hohen Übertragungsgeschwindigkeiten.
Public W-LAN ermöglicht im weltweit gängigen Standard 802.11a/b/g
eine Übertragungsrate von bis zu 54 Mbit/s.
With MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot, you can surf the Internet
or access your company intranet easily, reliably and without wires,
all at very high-speed data signalling rates. Public W-LAN enables a
gross data signalling rate of up to 54 Mbit/s in the worldwide
recognized standard 802.11a/b/g – and the best thing is: no cable
connection is required.
Nutzungszeit und Abrechnung: Sie haben die Wahl.
Usage time and billing: you can choose.
Starten Sie einfach den Internetbrowser in Ihrem W-LAN-fähigen
Laptop. MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot wird automatisch erkannt
und Sie gelangen direkt auf das hotspot- Portal. Sie surfen dann in
einem lokalen Netz, dem so genannten "Walled Garden" – noch sind
Sie nicht online, es fallen also noch keine Kosten an. Um sich jetzt ins
Internet einzuloggen, benötigen Sie einen Benutzernamen und Ihr persönliches Passwort.
Abrechnung und Preise
Per Kreditkarte oder Gutschein-Kauf.
Billing and prizes
Via credit card or a voucher.
Sie können sich per Kreditkarte einloggen und zahlen. Wählen Sie
hierfür einfach „Registrierung per Kreditkarte“. Folgen Sie der
Benutzerführung und wählen Sie zwischen einer Gültigkeitsdauer von
einer, drei oder neun Stunden. Anschließend geben Sie die notwendigen Kreditkartendaten ein. Nach deren Prüfung beginnt automatisch
Ihre Internetsitzung für den gewählten Zeitraum.
You can log in via credit card. Follow the user prompts and choose
between a duration of one, three or nine hours. You then enter
the necessary credit card details. Once these have been checked,
your Internet session begins automatically for the selected duration.
Oder Sie kaufen einen Gutschein für die gewünschte Online-Zeit.
Dieser enthält dann Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort. Erhältlich
an den ausgewiesenen Verkaufsstellen.
Or you can buy a voucher, this contains your username and password. You can buy a voucher at any selling point indicated.
Die Preise (inkl. MwSt.)
Stand November 2013. Änderungen vorbehalten.
1 h Online-Zeit für ein Endgerät: 6,– €
3 h Online-Zeit für ein Endgerät: 12,– €
9 h Online-Zeit für ein Endgerät: 24,– €
Online für die gesamte Messezeit für ein Endgerät: 14,– €/Tag.
Abgerechnet werden alle Messetage zzgl. einem Aufbautag.
Ihr W-LAN-Zugang ist auf ein angemeldetes Gerät beschränkt und
nicht übertragbar (MAC-Adress-Filter).
Ausgabe 11/2013
Simply start the Internet browser on your W-LAN enabled laptop.
MESSE FRIEDRICHSHAFEN hotspot will be automatically recognized
and you will reach the hotspot portal directly. At this point, you
are surfing in the local network, the so called "walled garden" –
you are not yet online, and therefore do not incur any costs at this
stage. To then log onto the Internet, you need a user name and
your personal password.
Bei weiteren technischen Rückfragen stehen wir unter der Hotline
+49 (0) 75 41/7 08 - 60 00 zur Verfügung.
Prizes (incl. VAT)
Date: November 2013. Subject to changes.
1 h Online time for one hardware: 6.- €
3 h Online time for one hardware: 12.- €
9 h Online time for one hardware: 24.- €
Online for the duration of the fair for one hardware: 14.– €/day.
Billed will be each day of the exhibition plus one build-up day.
One unit only per W-LAN access - access not transferable (MACaddress-filter).
You‘ve got questions or need further technical informations,
please call +49 (0) 75 41/7 08 - 60 00.
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Anmeldung eines ausstellereigenen
Einzugsermächtigung
für Kreditkarten
W-LAN-Access-Points am
Stand
241
Bitte Adressefeld deutlich lesbar ausfüllen.
Veranstaltung:
Freigelände
Halle-Nr.
Stand-Nr.
Aussteller/Firma
Messe Friedrichshafen GmbH
Postfach 20 80
88010 Friedrichshafen
Germany
Telefon +49 (0) 75 41/708 - 0
Telefax +49 (0) 75 41/708 -110
Telefon/Fax
USt-IdNr.
Ansprechpartner
Telefon/Mobil
E-Mail
Bestellung 1-fach einreichen
Nr. 24 – Anmeldung eines ausstellereigenen W-LAN-Access-Points am Stand
Wir bitten Sie, folgende technische Regeln einzuhalten. Damit tragen Sie dazu bei, dass für alle Nutzer eine große Bandbreite
im W-LAN-Netz zur Verfügung steht und Störungen weitgehend vermieden werden:
■
Bitte nutzen Sie nur einen Access-Point pro Stand.
■
W-LAN-Sender im 5 GHz Bereich sind nicht gestattet.
■
Im 2,4 GHz-Bereich (802.11 g/n) stehen Ihnen die Kanäle 1, 6 und 11 zur Verfügung, andere Kanäle sind nicht zulässig.
■
Kanalbündelung (Channel Bonding) ist nicht gestattet.
■
Die abgestrahlte Sendeleistung darf an der Standgrenze nur maximal 80 dBm erreichen.
■
Die eigene SSID darf nicht sichtbar sein.
■
Es dürfen ausschließlich W-LAN-Sender betrieben werden.
Ihre Angaben im Detail
Art der Verschlüssellung
(z.B.: WPA-PSK, WPA, WPA2-PSK oder WPA2):
W-LAN-Standard:
SSID:
Kanal:
802.11 g/n (2,4 GHz)
Anzahl der Clients:
Hersteller und Modell des Access-Points:
Der Kunde versichert die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. Außerdem erkennt er an, dass die Messe Friedrichshafen GmbH im Falle
von falschen oder unvollständigen Angaben das Recht hat, den Anschluss zu sperren.
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Bemerkungen:
Ort
Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Die „Technischen Richtlinien“ haben wir zur Kenntnis genommen.
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