Bunciesagentur fUr Arbeit Regionaldirektion
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Bunciesagentur fUr Arbeit Regionaldirektion
Bunciesagentur fUr Arbeit Regionaldirektion Antrag auf 5 5 5 Eirigangssternpel . erstmalige Erteilung befristete Verlangerung unbefristete yerlangerung 1) einer Erlaubnis zur gewerbsm~Rigen ArbeitnehmerQberlassung Die nachstehend erfragten Angaben werden fOr die Entscheldung uber Ihren Antrag benotigt. Fehiende Mitwirkung kann zur Ablehnung des Antrages fuhren. Betriebsnummor 2) 1. Antragstellerfln Name, yorname bzw. Firma Anschrift, Telefon, Telefax (falls abweichend yom Gesch~ftssilz) 2. GeschMtssitz StraRe, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Telefon Telefax E-Mail 3. Persónhiche Angaben 3) ~ Name, yorname, Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehórigkeit Name, yorname, Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehdngkeit ~ Name, yorname, Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehć5rigkeit Name, yorname, Gebui-tsname Geburtsdatum Staatsangeh~rigkeit 2 4 4. Zweigniederlassungen 4) StraBe, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Telefon Betriebsnummer Telefax I Niederlassungsleiter/in: Name, yorname, Geburtsname Geburtsdatum StraRe, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Telefon Staatsangeh~ngkeit Betriebsnummer Telefax 2 Niederlassungsleiter/in: Name, yorname, Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehórigkeit 5. Tarifyertrag Wenden Sie elnen Tarifyertrag an? ~ Ja ~ Nem Wenn ja, weichen? 1) Elne unbefristete Erlaubnis kann fruhestens nach 3 Jahren tats~chlicher Verleihtatigkeit erteilt werden. Die Betriebsnummer wird von der Betriebsriumrnernstelle der Bundesagentur for Arbeit yergeben. D -66121 Saarbrucken, Esch bergerWeg 68; Tel: 01801 /664466; E-Mail: [email protected]; Fax: 0681 /938429-1300. 3) Bel anderen als naturlichen Personen for alle yertreter/innen nach Gesetz / Satzung I Gesellschaftsyertrag. 4) Die entsprechenden Angaben zu weiteren Niederlassungen, die Arbeitnehmer yerleihen, machen Sie ggf. bitte auf einem gesonderten Blatt. 2) AOG 2a - 04/2010 Seite 1 von 4 6. Betriebsorganisation 6.1. Gegenwartiger Personalstand Hauptsitz NL I NL 2 Hauptsitz NL I NL ~ Hauptsitz NL I NL ~ Gesamt 6) Besch~ftigte insgesamt Anzahi der Leiharbeitnehmerlinnen 6) 6.2. Geschaftsr~ume Anzahi der Geschiiftsriiume GesamtgrbRe (qm) 6.3. Umfang der Arbeitnehmeroberlassung seit der Ietzten Antragstellung Gesamt Anzahi der Leiharbeitnehmerlinnen, die yerliehen wurden dayon beendete Arbeitsyerh~ltnisse 6.4. lat der Betriebszweck ausschlie(Ilich oder Oberwiegend auf Arbeitnehmer Uberlassung ausgerichtet? 7) 6.5. Wird die Betriebsorganisation teilweise ausgelagert? D Ja D Ja D D Nem D Ja D Nem D Ja D Nem D Ja D Nem D D Nem Nem Wenn ja, weiche Verwaltungsarbeiten werden nicht im eigenen Betrieb ausgef0hrt? Wo bzw. von wem werden sie ausgefohrt? Name, Anschrift, Telefon, Telefax: 7. Angaben zur Zuyerlassigkeit 8) 7.1. Vorstrafen I Straf- und Ermittlungsyerfahren innerhalb der letzten fOnf Jahre Sind Sie yorbestraft? Wenn ja, weiche yorstrafen bestehen? Smnd Straf- bzw. staatsanwaltliche Ermittlungsyerfahren gegen Sie anhangig? Wenn ja, welche? 7.2. Sind in ~n Ietzten Wnf Jahren von Finanz-, Gewerbe- oder Sozialbehórden, HauptzoII~mtern Geldbul~en nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz festge setzt worden? Wenn ja, welche? Sind entsprechende Ermittlungsyerfahren nach dem OwiG anh~ngig? Ja Wenn ja, weiche? Die enisprechenden Angaberi for weitere Niederlassungen machen Sie ggf. bitte auf einem gesonderten Blatt. 6) lm Antrag auf erstmalige Erlaubniserteilung bitte die yorgesehene Anzahi angeben. 7) Die Beurteilung des Betriebszweckes richtet slch nach dem Ariteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamizahi der im Betrieb Besch~ftigten 5) (ohne Boropersonal for die eigene yerwaltung). 8) Bel anderen als natorlichen Personen beziehen slch diese Fragen auch auf die yertreterlinnen nach Gesetz I Satzung I Gesellschafts yertrag und Niederlassungsleiterlinrien. Ist elne Frage mit jazu beantworten, geben Sie bitte dazu auf einem gesonderten Blatt die betreffende(n) Person(en) an. Seite 2 von 4 AOG 2a -04/2010 7.3. Haben Sie in den Ietzten fonf Jahren eine Er~aubnis zur Arbeitnehmer Oberlassung beantragt? D Ja D Nem D Ja D Nem D Ja D Nem D Ja D Nem 8.1. Wurde in den Ietzten fOnf Jahren ein Insolyenzyerfahren gegen Sie eingeleitet? D Ja D Nem 8.2. Haben Sie in den Ietzten fUnt Jahren elne eidesstattliche yersicherung abgegeben? D Ja D Nem D Ja D Nem Wenn ja: Die von mir yorgelegte Lizenz zur ArbeitnehmerUberlassung jat gUltig. D Ja D Nem Ich werde die Regionaldirektion unyerzoglich informieren, sobaid die Lizenz ungOltig wird. D Ja D Nem Wenn ja, bel weicher Dienststelle der Bundesagentur fOr Arbeit oder ausiandischen Behórde? Wurde dieser Antrag abgelehnt? Wenn ja, aus weichem Grund? 7.4. Waren Sie in den Ietzten fOnf Jahren im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeit nehmerOberlassung und wurde diese aufgehoben, widerrufen, zurOckgenom men, nicht yerlangert oder nicht erneuert? Wenn ja, aus weichem Grund und von weicher Dienststelle der Bundesagentur fOr Arbeit oder ausiandischen Behórde? 7.5. Gewerbeuntersagung Wurde Ihnen innerhalb der Ietzten fUnt Jahre eln Gewerbe untersagt? 8. yermógensyerh~Itnisse 9) 10) 9. Nur fUr Antragsteller mit Hauptsitz in elnem anderen Staat der EU I des EWR 9.1. Zustellungsbeyollmachtigter yertreter in der Bundesrepublik Deutschland (Name, Anschrift, Telefon, Telefax): 9.2. Die Arbeitnehmeroberlassung st in meinem Staat Iizenzpflichtig. 11) Ich yersichere / Wir yersichern, dass die yorstehenden Angaben zutreften. Mir / Uns ist bekannt, dass die Erlaubnis zurUckgenommen oder widerrufen werden kann, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung elner Erlaubnis von yornherein nicht yorgelegen haben oder spater weggefallen sind. Mir / Uns st auch bekannt, dass die Erlaubnis zurockgenommen oder widerrufen werden kann, wenn ich I wir wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen geseizliche Bestimmungen oder elne Auflage der Erlaubnisbehórde yerstolle(n). Einen Abdruck des ADO habe ich I haben wir erhalten. Von seinem Inhalt habe ich I haben wir Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers I der Antragstellerin bzw. Unterschriften der yertreterlinnen nach Geseiz I Salzung I Gesellschaftsyertrag Bitte Seite 4 beachten 9) Wenn ja, bitte Kopie des Gewerbeuntersagungsbescheides beifugen. 10) Bel anderen als natorlichen Personen: Diese Fragen beziehen slch auch auf die yertreterlinnen nach Gesetz I Satzung I Gesellschafts— yertrag und auf die Niederlassungsleiterfinnen. st eine Frage mit jazu beantworten, geben Sie bitte dazu auf einem gesonderten Blatt die betreffende(n) Person(en) an. Ii) Wenn ja, bitte elne beglaubigte deutsche Obersetzung der gultigen Lizenz beifogen. Wenn nem, bitte eine beglaubigte deutsche Obersetzung einer BestMigung der zust~ndigen staatlichen Stalle beifugen, dass Sie dort keine Lizenz benbtigen. AOG 2a 04/2010 - Seite 3 von 4 Weitere yorzulegende Unterlagen LI Kopie des aktuellen Handeisregisterauszuges LI Kopien des Geselischaftsyertrages S Kopie der Gewerbeanmeidung 12) 12),13) Nachweis Ober die Beantragung eines FOhrungszeugnisses zur Voriage bej einer Behórde (Belegart 0) fUr den/die Antragstelleriin oder bej anderen als natOrlichen Personen for die Vertreter/innen nach Gesetz I Satzung / Geseilschaftsyertrag sowie fUr Niederiassungsleiter/innen 14) - - zustt%ndige Behórde: Enwohnermeldeamt Auskunft aus dem Gewerbezentrairegister GZR 3 (Beiegart 9) fUr den/die Antragsteller/in oder bel anderen als natUrlichen Personen fUr die yertreteriinnen nach Gesetz I Satzung / Gesellschaftsyertrag sowie for Niederlassungsleiter/innen 14) - - - LI - zust~ndige Behórde: Ordnungsamt Auskunft aus dem Gewerbezentrairegister - GZR 4 - fUr juristische Personen oder ~ Personenyereinigungen (z. B. GmbH) (Beiegart 9) zust~ndige Behórde: Ordnungsamt des Firmensitzes S Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (UnfaiIyersicherungstr~ger) 15) zust~ndig: VBG Hamburg, wenn (iberwiegend Arbeitnehmeroberlassung betrieben wird S Einyerstandniserklarung fUr das Einhoien von AuskUnften beim Finanzamt15~”16~ S Beschejnjgung der Krankenkassen, bej denen dje Mehrzahl der Arbeitnehmeriinnen yersichert ist / werden soli 15) Aktueile Liquiditatsnachweise: 5 AuszUge aiier GeschMtskonten, ggf. Kreditbest~tigungen (hinsichtlich der Bonitat mUssen mindestens 10.000 € Ijquide Mittei nachgewiesen werden, bej Beschaftigung von mehr ais 5 Leiharbeitnehmern jedoch 2.000 € pro Leiharbeitnehmer) S Muster Leiharbeitsyertrages, bzw.AGO eines Arbeitsyertrages mit Zusatzyereinba rung fUreines Lejharbeitnehmer gemaR 511 12) 5 Muster eines CJberiassungsyertrages gem~r~ 512 ADO - 12) 12) Bej Antragen auf yerlangerung der Erlaubnis nur, falis zwischenzeitlich yer~nderungen eingetreten sind. 13) Nur, falis sm Handeisregisterauszug nicht in Betracht kommt bzw. noch nicht yorliegt. 14) Antragstellerwertreter/Niederlassungsleiterfinnen, dla ihren Wohnsitz oder gewdhnlichen Aufenthalt in den Ietzten fonf Jahren Oberwie gend im Ausland hatten, fogen bitte zus~tzIich zu den Unterlagen von deutschen Behdrden such die entsprechenden ausI~ndischen Unterlagen mit beglaubigten Cibersetzungen in die deutsche Sprache bai. 15) Bitte beiliegende yordrucke yerwenden. 16) Nur bel Erstantrag erforderlich. Seite 4 von 4 AUG 2a 04/2010 - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Liste der yorzulegenden Unterlagen von Antragsteller mit Geschaftssitz in der Republik Polen 1. Aktuelle Abschrift des Unternehmerregisters beim Landesgerichtsregister (Krajowy Rejestr Sadowy). 2. Nachweis Ober ein Zertifikat von dem zust~ndigen Wojewodschaftsarbeitsamt gemW~ 5 18 i des Gesetzes Ober die Fórderung der Beschaftigung und die In stitute des Arbeitsmarktes (Ustawa o promocji zatrudnienia i instytuciach pra cy). 3. Kopie der Grondungsurkunde der Gesellschaft mit beschr~nkter Haftung. 4. Auskunft (Zapytanie o udzielenie Informacji o Osobie) aus dem Zentraistrafre gister (Krajowy Rejestr Karny) des Justizministeriums for die Antragstelle nn/den Antragstelier oder bei anderen als natorlichen Personen for die yer treter nach GesetziSatzung/Gesellschaftsyertrag sowie for Niedenlassungslei ter. - - 5. Auskunft (Zapytanie o udzielenie Informacji o Podmiocie Zbiorowym) aus der Strafkartei von Gesamtunternehmern des Zentraistrafregisters des Justizmi nisteriums bei juristischen Personen oder Personenyereinigungen. 6. Bescheinigung des zust~ndigen Finanzamtes, ob SteuerrUckst~nde yonliegen. 7. Einyerst~ndniserkIarung for das Einholen von Auskonften beim Finanzamt Oranienburg (Firmenname A bis M) oder Cottbus (Firmenname N bis Z). 8. Bescheinigung der Sozialyersicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecz nych ZUS -)„ ob Beitragsrockst~ride bestehen. - 9. Aktuelle Liquiditatsnachweise: z. B. Kreditbest~tigung oder Auszoge allen Ge schaftskoriteri oder betniebswirtschaftliche Auswertung (hinsichtlich der Bonit~t mOssen mindestens 2.000.- € pro Leiharbeitnehmer, mindestens jedoch 10.000.- € liquide Mittel nachgewiesen werden). 10. Muster eines Leiharbeitsyertrages - bzw. eines Arbeitsyertrages mit Zusatz yereinbarung for Leiharbeitnehmer gem~R 5 11 AUG. - 11. Muster eines Uberlassungsyertrages gemali 5 12 MiG. 12. Betriebsnummer (Die Betniebsnummer wird yergeben von der Betriebsnum mernstelle der Bundesagentur for Arbeit, EschbergerWeg 68, 66121 Saarbro cken, Tej: 01801 /664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise hóch stens 42 ct/min), E-Mail: betniebsnummernseryice~arbeitsagentur.de, Fax: 0681 I 988429-1 300) 13.Erkl~rung, dass den Beauftragten der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen die Einsicht in die Gesch~ftsuntenIagen (Lohnkonten usw.) gestattet ist. ErkI~rung im Zusammenhang mit der Beantragung der Erlaubnis nach dem ArbeitnehmerOberlassungsgesetz (AOG) fOr Name Anschrift AIs D persónlich haftender Gesellschafter(in) ~ yertreter~n) nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsyertrag D GeschaftsfohrerQn) D Niederlassungsleiter(in) ~ Einzelunternehmer(in) (zutreffendes ankreuzen, Mehrfachankreuzungen móglich) willige ich Name yorname Anschrift Geburtsdatum zust~ndiges Finanzamt der Firma Steuernummer der Firma ein, dass zur Feststellung meiner persónlichen Zuyerlassigkeit / der ZuyerI~ssigkeit des Antrag stellers / der Antragstetlerin nach ~ 3 Abs. 1 Nr. I AIJG die erforderlichen Auskonfte bej dem zu standigen Finanzamt eingeholt und von diesem hierfor die umseitig genannten Angaben gemacht werden. Ort, Datum Unterschrift Nur von der Erlaubnisbehórde auszufUllen 3013 yfg. 1. yordruck AIJG 4a/b an Finanzamt: C „C ~ 2.WV: ________________ I. <C Unterschrift BundesagenturfUrArbeit DOsseldorf, den 1, Hierniit wird bescheinigt, dass der! die umseitig genannte Steuerpflichtige hier steuerlich EJ nicht gefuhrt EJ fOr folgende Steuern gefuhrt wird steuer EJ steuer UmsatzGewerbe2. steuer Einkommen- (Arbeiłgeber) Łohnsteuer steuer kórperschah- Zurzeit bestehen EJ keine EJ forderungen ROckst~nde einsohl. in [-Ióhe Nebenvon EJ Ratenzahiungen und werden EJ ponktlioh EJ yollstreckungsmaRnahmen sind EJ EUR dayon gestundet FUR monatlich sind FUR nioht ponktlich geleistet eingeleitet EJ ausgesetzt Ein Vergleichs-i Konkursyerfahren st anh~ngig. 3. 4. a) Die Lohnsteueranmeldungen liegen bis einschlielllioh _________________________ yor. b) Die Unisatzsteueryoranmeldungen liegen bis einschIieI~Iich _______________________ yor. c) Die Obrigen SteuererkI~rungen liegen bis einschlielllioh _________________________ yor. Der / Die Steuerpf]ichtige kommt semen / ihren Zahlungsyerpflichtungen EJ ponktlioh EJ nicht immer pOnktlich EJ ort yersp~tet EJ durchweg nach 5. Er / Sie hat seine I ihre Steuerkl~rungspfIichten EJ 5. pOnktlich erfOlit nicht immer oonktlich erfollt ort yernachI~ssigt durchweg yernachI~ssigt Gegen den/ die Steuerpflichtige(n) sind in den Ietzten 5 Jahren folgende Steuerstrafen / Geidbullen wegen Steueryergehen festgesetzt worden: EJ keine EJ ____________________ Hinweise (ggf. zu Steuerstrafen): 7. steuer yermógen Sonstiges: O Bescheinigung der Bonit~t Bunciesageritur fOr Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen 30133 for Antragsteller flach dem Arbeitnehmeroberlassungsgesetz (MiG) zur yorlage bej der Regional direktion H inweis: Die Bescheinigung der Bonit~t begrondet keine yerpflichtung des Kreditinstitutes. Sie bescheinigt lediglich die aktuelle Kreditwordigkeit. Hinweis: Zutrefferides bitte ankreuzen ~ oder ausfOllen Kreditinstitut: Name, Anschrift, ggf. Stempel Mein Zeichen Tel. Nr. Wir bescheinigen, dass dem Unternehmen G Name, Rechtsform yertreten durch (GescMftsfLihrer, komplementar etc.) D Name und Anschrift des Gewerbetreibenden (Einzelfirma) von unserem Kreditinstitut ein Kredit in Hóhe von EUR in Worten LI einger~umt wurde. Li) O LI einger~umt werden kónnte. aS O CI) O Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Kreditinstitutes n ~4) Bundesagentur fUr Eingarigsstempel Arizeige der Oberlassung elnes Arbeitnehmers nach ~ la Arbeitnehmeroberlassungsgesetz AIJG - - 1) Botrlebsnummer 2) Hinweis: Gewerbsm~Bige Arbeitnehmer0berlassung in Setriebe des Baugewerbes fur Arbeiten, die Oblicherweise von Arbei tern yerrichtet werden, ist unzul~ssig. Sie jat zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben gestattet, wenn diese Betriebe erfassende, fOr allgemeinyerbindlich erkl~rte Tarifyertrage dies bestimmen. Sie ist weiterhin zwi schen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der yerleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifyertragen oder von deren Aflgemeinyerbindlichkeit erfasst wird (~ lb AOG). Dieser Nachweis ist mit Beginn des Verleihs yom Verleiher in geeigneter Weise yorzuhalten. 1. Arbeitgeber (yer!eiher) Firma, von der aus Arbeitnehmeroberiassurig betrieberi werden soli StraRe, 1-lausnunimer Telefon Postleitzahi, Ort E-Mail Telefax 2. Angaben zur Person Farnilienname (bel anderen ais natoriichen Personen: yertreter nach Gesetz / Satzung I Gesellschaftsyertrag) Geburtsname yorname Geburtsdatum Staatsangehbrigkeit Telefon Telefax Stra~e, Hausnummer (bel anderen als natoriichen Personen: Anschrift der Firma) Postieitzahl, Ort E-Mail 3. Entleiher Firma StraRe, Hausnummer Telefon Postieitzahl, Ort, Staat E-Mail Telefax 4. Betriebliche Angaben Zahi der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Oberlassung: W~re der anzeigende Betrieb ohne die Arbeitnehmeroberlassung zu Kurzarbeit oder Entlassung gezwungen? (Bitte kurze Schilderung des Sachyerhaltes beifogen) D Ja D Nem 1) FOrjeden Arbeitnehrner ist eine gesonderte Anzeige yor Beginn der Oberlassung ni erstatten. Mehrere Arbeitnehmer kónnen dann in einer Anzeige zusammengefasst werden, wenn sie demselben Entleiher Oberiassen werden sollen; in diesem Fali st for jeden Besch~f tigten der Zeitraum der Oberlassung anzugeben. 2) Ole Betriebsnummer wird von der Betriebsnummernstelle der Bundesagentur for Arbeit yergeben. D -66121 Saarbrocken, Esch berger Weg 68; Tel: 01801 I 564466; E-Mali: [email protected]; Fax: 0681 /988429-1300. ACJG 2b -0412010 Seite 1 von 3 5. ArbeitnehmerOberlassung in Betriebe des Baugewerbes ~ Ja fl Nem 0berI~sst hr Baubetrieb Arbeitskr~fte an andere Betriebe auRerhalb des Baugewerbes? D Ja D Nem 0berl~sst Ihr Baubetrieb Arbeitskrafte an andere Betriebe innerhalb des Baugewerbes? D Ja D Nem wird der Betrieb des Entieihers von denselben Rahmen- und SoziaIkassentarifyertr~gen ohne BerOcksichtigung des r~um lichen Geltungsbereichs oder deren Allgemeinyerbindhchkeit erfasst, wie der des Verleihers? D Ja D st der Betrieb des Entieihers dem Baugewerbe zuzuordnen? Wenn ja, - - - - - Nem (Beachten Sie hierzu bitte den Hinweis aut Seite 1. Der Verleih ist jeweils innerhalb des Bauhaupigewerbes, Dachdeckerhandwerks, Gerustbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus zuI~ssig.) 6. Oberlassene(r) Leiharbeitnehmer Angaben zu dem I den Leiharbeitnehmer(n) bitte auf dem dafor yorgesehenen Vordruck eintragen. Ich yersichere I Wir yersichern, dass alle Voraussetzungen fOr die Anzeige(n) nach ~ la Arbeitnehmer Oberlassungsgesetz (AOG) yorliegen und dass die yorstehenden Angaben richtig und yoIIst~ndig sind, insbesondere dass die Oberiassung der jeweiligen Arbeitnehmer nicht I~nger als 12 Monate dauert. Die Inhalte des AOG und des Merkblattes 8a Ober Kurzarbeitergeid Informationen for Arbeitgeber und Betriebsyertretungen habe ich I haben wir zur Kenntnis genommen. Ich habe I Wir haben insbesondere dayon Kenntnis genommen, dass - 1. die Arbeitnehmeroberlassungen unerlaubt erfolgen, wenn die Voraussetzungen fOr die Anzeige nach ~ la AOG nicht yorliegen, 2. der Verleiher, der gewerbsm~~ig Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis an Dritle QberI~sst, nach ~ 16 Abs. I Nr. I AOG ordnungswidrig handeit und mit einer GeidbuRe bis zu 25.000 € belegt werden kann (~ 16 Abs. 2AOG), 3. der Verleiher mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (in besonders schweren F~IIen bis zu fonf Jahren) oder mit Geldstrafe belegt werden kann, wenn er einen Ausiander, der einen erforderlichen Aufenthaltstitel nach ~ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung, die zur Ausobung einer Beschaftigung berechtigt, oder eine Genehmigung nach ~ 284 Abs. I des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht besitzt, einem Dritten 0berI~sst(@5 15, 15aAOG). Ort, Datum Unterschrift des Anzeigenden (bej anderen als natorlichen Personen: yertreter nach Gesetz / Satzung I Gesellschaftsyertrag) Bitte nicht yergessen: Aniage mit Angaben zu dem! den Leiharbeitnehmer(n) beif(igen! Seite 2 von 3 AOG 2b 0412010 - Bundesagentur fUr Arbeit Aniage zur Anzeige der Oberlassung eines Arbeitnehmers Anzeigender: Anzeige yom: Angaben zu dem I den Leiharbeitnehmer(n) Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Stra5e, PŁZ, Ort Art der T~tigkeit Beginn und Ende der Oberlassung (Datum) Pflicht, ausw~rtigezu Leistungen erbringen Li Ja fl Nem OJa ENem EIJa ENem LiJa ENem LIJa ENem Seite 3 von 3 O Bundesagentur f(ir Zentrale an yerschiedenen Orten besch~ftigt werden kann, 01/2011 Merkblatt fOr Leiharbeitnehmer Leiharbeitnehmer im Sinne des „Gesetzes zur Regeiung der gewerbsm~Rigen Arbeitnehmer QberIassung~ (AOG) yom 7. August 1972— BGW. I S. 1393 st ein Arbeltnehmer, der zu einem yerleiher in einem Arbeitsyerhaltnis steht und Dritten (Entieihern) gewerbsm~I%ig zur Arbeits Ieistung Oberlassen wird. — Wenn Sie nicht deutscher Staatsangehóriger sind, hat der Verleiher Ihnen dieses Merkblatt und den Nachweis tiber We wesentlichen Arbeitsbedingungen (s. Ziff. 2) aut Verlangen in Ihrer Muttersprache auszuhandigen. A. Arbeitsyerhaltnis 1. Grundlage der erlaubten Tatigkeit elnes Leiharbeitnehmers ist der Abschluss elnes Arbeitsyertrages mit einem yerleiher, der eine Erlaubnis der Regionaldirektion der Bundes agentur for Arbeit zur gewerbsmaRigen CJberlassung von Arbeitnehmern hat. Fehit die Erlaubnis und greifen Ausnahmen von der Erlaubnispfiicht nicht eln, st der Arbeitsyertrag zwischen lhnen und dem yerieiher unwirksam. In diesem Faile kommt eln Arbeitsyerhaitnis zwischen Ihnen und dem Entieiher zustande, und zwar zu dem zwischen yerleiher und Entieiher yorgesehenen Zeitpunkt. Lag zwar urspronglich elne Erlaubnis yor und entfallt diese im yeriaufe der yertragiichen Beziehung, hat der yerleiher Sie unyerzOglich Uber den Zeitpunkt des Wegfails der Erlaubnis zu unterrichten und Sie auf das yoraussichtliche Ende der Abwicklung hinzuweisen. Die Abwicklungsfrist betr~gt hóchstens 12 Monate. 2. Der Nachweis der wesentlichen Vertrags bedingungen des Leiharbeitsyerhaitnisses richtet slch flach ~ 11 Abs. 1 AUG und den Bestimmungen des Nachweisgesetzes (NachwG). O O (.9 Der yerleiher st yerpflichtet, die wesentiichen Inhaite des Leiharbeitsyerhaltnisses in eine Nieder schrift aufzunehmen. Wenn Ihnen ein schriftiicher Arbeitsyertrag ausgehandigt worden ist, entfallt die yerpflichtung, soweit der Vertrag mindestens folgende Angaben enthait; • Name und Anschrift der yertragsparteien, • der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsyer h~Itnisses, • bei befristeten Arbeitsyerh~Itnissen die yorhersehbare Dauer des Arbeitsyerh~itnisses, • der Arbeitsort oder, fails der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tatig sein soli, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer • eine kurze Charakterisierung oder Beschreib ung der yom Arbeitnehmer zu leistenden Tatigkeit, • die Zusammensetzung und Hóhe des Arbeitsentgeits einschlieRhch der Zuschiage, der Zulagen, Pramien und Sonderzahiungen sowie anderer Bestandteiie des Arbeitsentgelts und deren Falligkeit, • die yereinbarte Arbeitszeit, • die Dauer des jahrhchen Erholungsurlaubs, • die Fristen for die Kondigung des Arbeitsyer haltnisses, • ein in aflgemeiner Form gehaltener Hinweis aut die Tarifyertrage, Betriebs- oder Dienstyerein barungen, die aut das Arbeitsyerhaltnis anzu wenden sind, • Firma und Anschrift des yerieihers, die Eriaubnisbehórde sowie Ort und Datum der Erteiiung der Eriaubnis nach 51 ADO, • Art und Hćhe der Leistungen for Zeiten, in denen der Leiharbeitnehmer nicht yerhehen ist. 5 2 Abs. 1 Satz I NachwG regeit, dass spatestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsyerhaltnisses die wesentlichen yertragsbedingungen schriftlich niederzulegen sind, die Niederschritt zu unterzeichnen und ihnen als Leiharbeitnehmer auszuhandigen st. Zur Gewahrieistung der Rechtssicherheit der yertragsparteien wird die Aushandigung einer derartigen Niederschrift, besonders bei Befristungen, immer yor Beginn der Beschaftipuna empfohlen. 3. Grundsatzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz von Autwendungen (z. B. Fahrt- und Ubernachtungskosten) bei auswartigem Einsatz (5 670 BGB) Tarifyertraglich oder einzelyertraglich kónnen abweichende Regelungen getroffen werden. Ob und ggf. in weichem Umfang diese Autwendungen auch steuerfrei ersetzt werden kónnen, ist von den im jeweiligen EinzelfalI zu beachtenden steuerlichen Regelungen abhangig. 4. Die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer yertretungen (Betriebsrate, Personairate) nach dem Betriebsyerfassungsgesetz bzw. Bundesper sonalyertretungsgesetz sind auch von den yerleihbetrieben und deren Beschaftigten zu beachten. 5. Der Verleiher darf Ihnen nicht untersagen, nach Beendigung Ihres Leiharbeitsyerhaltnisses ein Arbeitsyerhaltnis mit dem Entieiher einzugehen. Entsprechende yereinbarungen sowie ahnliche yereinbarungen zwischen Entieiher und yerleiher sind grundsatzlich unwirksam. 6. Der Verleiher hat Ihnen das yerejnbarte Arbeitsentgelt auch dann zu zahien, wenn er Sie nicht bej ejnem Entlejher besch~ftigen kann. lhr Recht auf Vergotung kann langstens bjs 31.03.2012 durch yerejnbarung von Kurzarbeit aufgehoben werden, wenn Ihnen Kurzarbeitergeld nach dem Sozialgesetzbuch (8GB) III gezahit wird. Unfallyerhotung notwendigen Unfallyerhotungs maRnahmen zu treffen. Sie sjnd yerpflichtet, die entsprechenden Vorschriften zu befolgen. — — 7. Sje sjnd njcht yerpflichtet, bej einem Entlejher t~tig zu werden, sowejt dieser durch ejnen Arbeitskampf unmittelbar betroffen st. Bej ejnem soichen Arbeitskampf muss der yerleiher Sie aut lhr Lejstungsyerwejgerungsrecht hjnweisen. B. Gleichstellungsgrundsatz und Ausnahmen 1. FUr die Zejt der Oberlassung haben Sje grundsatzl~ch Anspruch, hjnsichtljch der Gewahrung der wesentljchen Arbejtsbedingungen ejnschljefllich des Arbeitsentgelts einem yergleichbaren Arbejtnehmer im Betrjeb des Entlejhers glejchgestellt zu werden (~ 3 Abs. I Nr. 3 und ~ 9 Nr. 2 AUG). Andere yereinbarungen sjnd unwirksam. 2. Von diesem Giejchstellungsgrundsatz darf nur jn folgenden Fallen abgewichen werden: FOr lhr Lejharbeitsyerh~Itnjs gilt ejn Tarifyertrag, der dje wesentlichen Arbejtsbedjngungen wie Arbejtsentgelt, Arbejtszejt, Urlaub regeit. Ein soicher Tarifyertrag st zum einen anwendbar, wenn Sje Mitglied der Gewerkschaft sind und lhr Arbejtgeber Mitglied des Arbeitgeber yerbandes ist, die den Tarifyertrag geschlossen haben. Zum anderen kann jm Arbeitsyertrag zwjschen lhnen und lhrem Arbeitgeber (Verleiher) die Anwendung ejnes bestjmmten Tarifyertrages yereinbart werden. Wenn Sje yor Abschluss des Lejharbejtsyer trages arbeitslos waren, kann lhnen der Verleiher bis zu sechs Wochen ejn Nettoarbeitsentgelt zahien, das der Hóhe des Betrages entspr~cht, den Sie zuletzt als Arbeitslosengeld erhalten haben oder erhalten h~tten. C. Sozialyersicherung Dem yerleiher als lhrem Arbeitgeber obljegt, wie jedem anderen Arbeitgeber auch, die AbfOhrung der Beitr~ge ni allen Zwejgen der Sozialyersjcherung. Kommt er dieser yerpfljchtung njcht nach, so haftet dafor der Entlejher, soweit ihm Arbejtnehmer gegen yergotung zur Arbejtsleistung Uberlassen worden sjnd (5 28 e Abs. 2 Sozialgesetzbuch SGB IV). — — D. Arbeitsschutz und UnfallyerhOtunci lhre T~tigkejt bej dem Entlejher unterliegt den fOr den Betrieb des Entlejhers geltenden ćffentlich rechtljchen Vorschrjften des Arbejtsschutzrechts. For dje Ejnhaltung dieser Vorschriften sjnd Verleiher und Entlejher yerantwortlicli. Der Entieiher hat auch dje im Rahmen der gesetzlichen Der Entlejher hat Sje ferner, insbesondere yor Beginn der Beschaftigung und bej Veranderungen in sejnem Arbejtsberejch, Uber Gefahren fOr Sicherheit und Gesundhejt, denen Sie bej der Arbeit ausgesetzt Sejn kónnen, sowje Ober dje Mallnahmen und Einrichtungen zur Abwendung djeser Gefahren zu unterrichten. Der Entlejher hat Sie zusatzlich Ober dje Notwendigke~t besonderer Qualifjkatjonen oder berufljcher F~hjgkejten oder ejner besonderen ~rztIichen Oberwachung sowje Ober erhóhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes zu unterrjchten. E. FrOhzeitjpe Arbejtsuchendmeldung gemag 38 Abs. I Sozialgesetzbuch (SGB) III Ę Wenn !hr Arbeitsyerh~Itnis beim yerlejher endet, sind Sje yerpflichtet, sjch spatestens drej Monate yor Beendigung des Arbeitsyerh~ltnjsses persónlich arbejtsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnjs des Beendigungszejtpunktes und Beendigung des Arbejtsyerhaltnisses weniger als drei Monate, hat dje Meldung innerhalb von drei Tagen ab Kenntnjs des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der gesetzI~chen Meldefrjst kann auch eine telefonische Anze~ge sowie ejne Anzeige online (www.arbeitsagentur.de) unter Angabe der persónlichen Daten und des Beendjgungszeitpunktes ausrejchend sein, wenn dje persónliche Meldung nach termjnlicher Verejnbarung nachgeholt wird. Bei yersp~teter Arbeitsuchendmeldung trjtt eine Sperrzeit von einer Woche ejn (5144 Abs. I Nr. 7 u. Abs. 6 Sozjalgesetzbuch 5GB III). - F. Zustandipkejtsfragen Zur Entscheidung von Strejtigkeiten aus dem Leiharbeitsyerhaltnis zwjschen lhnen und dem Verleiher sind die Arbeitsgerichte zustandig. Nahere AuskOnfte in djesem Bereich erteilen Arbejtnehmer- und Arbeitgeberyerbande, Rechts anwalte sowie die for dje Oberwachung der Verleiher zustandigen Regionaldjrektionen der Bundesagentur for Arbeit Bei Zweifeln, ob der Verleiher dje erforderljche Erlaubnjs der Bundesagentur for Arbeit besitzt, kónnen Sie sjch an die zustandige Regional direktion wenden. Dje jnformatjonen Ober dje ArbejtnehmerOber Iassung erhalten Sie unter folgender Internet adresse: www.arbejtsapentur.de ~ Unternehmen ~ Rechtsgrundlagen ~ Arbeitnehmeroberlassung