Bunciesagentur fUr Arbeit Regionaldirektion

Transcription

Bunciesagentur fUr Arbeit Regionaldirektion
Bunciesagentur fUr Arbeit
Regionaldirektion
Antrag auf
5
5
5
Eirigangssternpel
.
erstmalige Erteilung
befristete Verlangerung
unbefristete yerlangerung
1)
einer
Erlaubnis zur gewerbsm~Rigen ArbeitnehmerQberlassung
Die nachstehend erfragten Angaben werden fOr die Entscheldung uber Ihren Antrag benotigt.
Fehiende Mitwirkung kann zur Ablehnung des Antrages fuhren.
Betriebsnummor 2)
1. Antragstellerfln
Name, yorname bzw. Firma Anschrift, Telefon, Telefax (falls abweichend yom Gesch~ftssilz)
2. GeschMtssitz
StraRe, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
Telefon
Telefax
E-Mail
3. Persónhiche Angaben
3)
~ Name, yorname, Geburtsname
Geburtsdatum
Staatsangehórigkeit
Name, yorname, Geburtsname
Geburtsdatum
Staatsangehdngkeit
~ Name, yorname, Geburtsname
Geburtsdatum
Staatsangehć5rigkeit
Name, yorname, Gebui-tsname
Geburtsdatum
Staatsangeh~rigkeit
2
4
4. Zweigniederlassungen
4)
StraBe, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
Telefon
Betriebsnummer
Telefax
I
Niederlassungsleiter/in: Name, yorname, Geburtsname
Geburtsdatum
StraRe, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
Telefon
Staatsangeh~ngkeit
Betriebsnummer
Telefax
2
Niederlassungsleiter/in: Name, yorname, Geburtsname
Geburtsdatum
Staatsangehórigkeit
5. Tarifyertrag
Wenden Sie elnen Tarifyertrag an?
~ Ja
~ Nem
Wenn ja, weichen?
1) Elne unbefristete Erlaubnis kann fruhestens nach 3 Jahren tats~chlicher Verleihtatigkeit erteilt werden.
Die Betriebsnummer wird von der Betriebsriumrnernstelle der Bundesagentur for Arbeit yergeben. D -66121 Saarbrucken, Esch
bergerWeg 68; Tel: 01801 /664466; E-Mail: [email protected]; Fax: 0681 /938429-1300.
3) Bel anderen als naturlichen Personen for alle yertreter/innen nach Gesetz / Satzung I Gesellschaftsyertrag.
4) Die entsprechenden Angaben zu weiteren Niederlassungen, die Arbeitnehmer yerleihen, machen Sie ggf. bitte auf einem gesonderten
Blatt.
2)
AOG
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6. Betriebsorganisation
6.1. Gegenwartiger Personalstand
Hauptsitz
NL I
NL 2
Hauptsitz
NL I
NL ~
Hauptsitz
NL I
NL ~
Gesamt
6)
Besch~ftigte insgesamt
Anzahi der Leiharbeitnehmerlinnen
6)
6.2. Geschaftsr~ume
Anzahi der Geschiiftsriiume
GesamtgrbRe (qm)
6.3. Umfang der Arbeitnehmeroberlassung
seit der Ietzten Antragstellung
Gesamt
Anzahi der Leiharbeitnehmerlinnen, die yerliehen wurden
dayon beendete Arbeitsyerh~ltnisse
6.4. lat der Betriebszweck ausschlie(Ilich oder Oberwiegend auf Arbeitnehmer
Uberlassung ausgerichtet? 7)
6.5. Wird die Betriebsorganisation teilweise ausgelagert?
D Ja
D Ja
D
D
Nem
D Ja
D
Nem
D Ja
D
Nem
D Ja
D
Nem
D
D
Nem
Nem
Wenn ja, weiche Verwaltungsarbeiten werden nicht im eigenen Betrieb ausgef0hrt?
Wo bzw. von wem werden sie ausgefohrt? Name, Anschrift, Telefon, Telefax:
7. Angaben zur Zuyerlassigkeit 8)
7.1. Vorstrafen I Straf- und Ermittlungsyerfahren innerhalb der letzten fOnf Jahre
Sind Sie yorbestraft?
Wenn ja, weiche yorstrafen bestehen?
Smnd Straf- bzw. staatsanwaltliche Ermittlungsyerfahren gegen Sie anhangig?
Wenn ja, welche?
7.2. Sind in ~n Ietzten Wnf Jahren von Finanz-, Gewerbe- oder Sozialbehórden,
HauptzoII~mtern Geldbul~en nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz festge
setzt worden?
Wenn ja, welche?
Sind entsprechende Ermittlungsyerfahren nach dem OwiG anh~ngig?
Ja
Wenn ja, weiche?
Die enisprechenden Angaberi for weitere Niederlassungen machen Sie ggf. bitte auf einem gesonderten Blatt.
6) lm Antrag auf erstmalige Erlaubniserteilung bitte die yorgesehene Anzahi angeben.
7) Die Beurteilung des Betriebszweckes richtet slch nach dem Ariteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamizahi der im Betrieb Besch~ftigten
5)
(ohne Boropersonal for die eigene yerwaltung).
8) Bel anderen als natorlichen Personen beziehen slch diese Fragen auch auf die yertreterlinnen nach Gesetz I Satzung I Gesellschafts
yertrag und Niederlassungsleiterlinrien. Ist elne Frage mit jazu beantworten, geben Sie bitte dazu auf einem gesonderten Blatt die
betreffende(n) Person(en) an.
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7.3. Haben Sie in den Ietzten fonf Jahren eine Er~aubnis zur Arbeitnehmer
Oberlassung beantragt?
D
Ja
D
Nem
D
Ja
D
Nem
D
Ja
D
Nem
D Ja
D
Nem
8.1. Wurde in den Ietzten fOnf Jahren ein Insolyenzyerfahren gegen Sie eingeleitet?
D Ja
D
Nem
8.2. Haben Sie in den Ietzten fUnt Jahren elne eidesstattliche yersicherung
abgegeben?
D Ja
D
Nem
D Ja
D
Nem
Wenn ja:
Die von mir yorgelegte Lizenz zur ArbeitnehmerUberlassung jat gUltig.
D
Ja
D
Nem
Ich werde die Regionaldirektion unyerzoglich informieren, sobaid die
Lizenz ungOltig wird.
D
Ja
D
Nem
Wenn ja, bel weicher Dienststelle der Bundesagentur fOr Arbeit oder
ausiandischen Behórde?
Wurde dieser Antrag abgelehnt?
Wenn ja, aus weichem Grund?
7.4. Waren Sie in den Ietzten fOnf Jahren im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeit
nehmerOberlassung und wurde diese aufgehoben, widerrufen, zurOckgenom
men, nicht yerlangert oder nicht erneuert?
Wenn ja, aus weichem Grund und von weicher Dienststelle der Bundesagentur
fOr Arbeit oder ausiandischen Behórde?
7.5. Gewerbeuntersagung
Wurde Ihnen innerhalb der Ietzten fUnt Jahre eln Gewerbe untersagt?
8. yermógensyerh~Itnisse
9)
10)
9. Nur fUr Antragsteller mit Hauptsitz in elnem anderen Staat der EU
I des EWR
9.1. Zustellungsbeyollmachtigter yertreter in der Bundesrepublik Deutschland
(Name, Anschrift, Telefon, Telefax):
9.2. Die Arbeitnehmeroberlassung st in meinem Staat Iizenzpflichtig. 11)
Ich yersichere / Wir yersichern, dass die yorstehenden Angaben zutreften. Mir / Uns ist bekannt, dass die Erlaubnis
zurUckgenommen oder widerrufen werden kann, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung elner Erlaubnis von yornherein
nicht yorgelegen haben oder spater weggefallen sind. Mir / Uns st auch bekannt, dass die Erlaubnis zurockgenommen
oder widerrufen werden kann, wenn ich I wir wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen geseizliche Bestimmungen
oder elne Auflage der Erlaubnisbehórde yerstolle(n).
Einen Abdruck des ADO habe ich I haben wir erhalten. Von seinem Inhalt habe ich I haben wir Kenntnis genommen.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers I der Antragstellerin bzw.
Unterschriften der yertreterlinnen nach Geseiz I Salzung I Gesellschaftsyertrag
Bitte Seite 4 beachten
9) Wenn ja, bitte Kopie des Gewerbeuntersagungsbescheides beifugen.
10) Bel anderen als natorlichen Personen: Diese Fragen beziehen slch auch auf die yertreterlinnen nach Gesetz I Satzung I Gesellschafts—
yertrag und auf die Niederlassungsleiterfinnen. st eine Frage mit jazu beantworten, geben Sie bitte dazu auf einem gesonderten Blatt
die betreffende(n) Person(en) an.
Ii) Wenn ja, bitte elne beglaubigte deutsche Obersetzung der gultigen Lizenz beifogen.
Wenn nem, bitte eine beglaubigte deutsche Obersetzung einer BestMigung der zust~ndigen staatlichen Stalle beifugen, dass Sie dort
keine Lizenz benbtigen.
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-
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Weitere yorzulegende Unterlagen
LI
Kopie des aktuellen Handeisregisterauszuges
LI
Kopien des Geselischaftsyertrages
S
Kopie der Gewerbeanmeidung
12)
12),13)
Nachweis Ober die Beantragung eines FOhrungszeugnisses zur Voriage bej einer
Behórde (Belegart 0) fUr den/die Antragstelleriin oder bej anderen als natOrlichen
Personen for die Vertreter/innen nach Gesetz I Satzung / Geseilschaftsyertrag sowie
fUr Niederiassungsleiter/innen 14)
-
-
zustt%ndige Behórde: Enwohnermeldeamt
Auskunft aus dem Gewerbezentrairegister
GZR 3
(Beiegart 9) fUr den/die
Antragsteller/in oder bel anderen als natUrlichen Personen fUr die yertreteriinnen
nach Gesetz I Satzung / Gesellschaftsyertrag sowie for Niederlassungsleiter/innen 14)
-
-
-
LI
-
zust~ndige Behórde: Ordnungsamt
Auskunft aus dem Gewerbezentrairegister
-
GZR 4
-
fUr juristische Personen oder
~ Personenyereinigungen (z. B. GmbH) (Beiegart 9)
zust~ndige Behórde: Ordnungsamt des Firmensitzes
S
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (UnfaiIyersicherungstr~ger) 15)
zust~ndig: VBG Hamburg, wenn (iberwiegend Arbeitnehmeroberlassung betrieben wird
S
Einyerstandniserklarung fUr das Einhoien von AuskUnften beim Finanzamt15~”16~
S
Beschejnjgung
der Krankenkassen,
bej denen dje Mehrzahl der Arbeitnehmeriinnen
yersichert
ist / werden
soli 15)
Aktueile Liquiditatsnachweise:
5
AuszUge aiier GeschMtskonten, ggf. Kreditbest~tigungen (hinsichtlich der Bonitat
mUssen mindestens 10.000 € Ijquide Mittei nachgewiesen werden, bej Beschaftigung
von mehr ais 5 Leiharbeitnehmern jedoch 2.000 € pro Leiharbeitnehmer)
S
Muster
Leiharbeitsyertrages,
bzw.AGO
eines
Arbeitsyertrages mit Zusatzyereinba
rung fUreines
Lejharbeitnehmer
gemaR 511
12)
5
Muster eines CJberiassungsyertrages gem~r~ 512 ADO
-
12)
12) Bej Antragen auf yerlangerung der Erlaubnis nur, falis zwischenzeitlich yer~nderungen eingetreten sind.
13) Nur, falis sm Handeisregisterauszug nicht in Betracht kommt bzw. noch nicht yorliegt.
14) Antragstellerwertreter/Niederlassungsleiterfinnen, dla ihren Wohnsitz oder gewdhnlichen Aufenthalt in den Ietzten fonf Jahren Oberwie
gend im Ausland hatten, fogen bitte zus~tzIich zu den Unterlagen von deutschen Behdrden such die entsprechenden ausI~ndischen
Unterlagen mit beglaubigten Cibersetzungen in die deutsche Sprache bai.
15) Bitte beiliegende yordrucke yerwenden.
16) Nur bel Erstantrag erforderlich.
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-
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Liste der yorzulegenden Unterlagen von Antragsteller mit Geschaftssitz in der
Republik Polen
1. Aktuelle Abschrift des Unternehmerregisters beim Landesgerichtsregister
(Krajowy Rejestr Sadowy).
2. Nachweis Ober ein Zertifikat von dem zust~ndigen Wojewodschaftsarbeitsamt
gemW~ 5 18 i des Gesetzes Ober die Fórderung der Beschaftigung und die In
stitute des Arbeitsmarktes (Ustawa o promocji zatrudnienia i instytuciach pra
cy).
3. Kopie der Grondungsurkunde der Gesellschaft mit beschr~nkter Haftung.
4. Auskunft (Zapytanie o udzielenie Informacji o Osobie) aus dem Zentraistrafre
gister (Krajowy Rejestr Karny) des Justizministeriums for die Antragstelle
nn/den Antragstelier oder bei anderen als natorlichen Personen for die yer
treter nach GesetziSatzung/Gesellschaftsyertrag sowie for Niedenlassungslei
ter.
-
-
5. Auskunft (Zapytanie o udzielenie Informacji o Podmiocie Zbiorowym) aus der
Strafkartei von Gesamtunternehmern des Zentraistrafregisters des Justizmi
nisteriums bei juristischen Personen oder Personenyereinigungen.
6. Bescheinigung des zust~ndigen Finanzamtes, ob SteuerrUckst~nde yonliegen.
7. Einyerst~ndniserkIarung for das Einholen von Auskonften beim Finanzamt
Oranienburg (Firmenname A bis M) oder Cottbus (Firmenname N bis Z).
8. Bescheinigung der Sozialyersicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecz
nych ZUS -)„ ob Beitragsrockst~ride bestehen.
-
9. Aktuelle Liquiditatsnachweise: z. B. Kreditbest~tigung oder Auszoge allen Ge
schaftskoriteri oder betniebswirtschaftliche Auswertung (hinsichtlich der Bonit~t
mOssen mindestens 2.000.- € pro Leiharbeitnehmer, mindestens jedoch
10.000.- € liquide Mittel nachgewiesen werden).
10. Muster eines Leiharbeitsyertrages - bzw. eines Arbeitsyertrages mit Zusatz
yereinbarung for Leiharbeitnehmer gem~R 5 11 AUG.
-
11. Muster eines Uberlassungsyertrages gemali 5 12 MiG.
12. Betriebsnummer (Die Betniebsnummer wird yergeben von der Betriebsnum
mernstelle der Bundesagentur for Arbeit, EschbergerWeg 68, 66121 Saarbro
cken, Tej: 01801 /664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise hóch
stens 42 ct/min), E-Mail: betniebsnummernseryice~arbeitsagentur.de, Fax:
0681 I 988429-1 300)
13.Erkl~rung, dass den Beauftragten der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
die Einsicht in die Gesch~ftsuntenIagen (Lohnkonten usw.) gestattet ist.
ErkI~rung
im Zusammenhang mit der Beantragung der
Erlaubnis nach dem ArbeitnehmerOberlassungsgesetz (AOG)
fOr
Name
Anschrift
AIs
D
persónlich haftender Gesellschafter(in)
~ yertreter~n) nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsyertrag
D
GeschaftsfohrerQn)
D
Niederlassungsleiter(in)
~ Einzelunternehmer(in)
(zutreffendes ankreuzen, Mehrfachankreuzungen móglich)
willige ich
Name
yorname
Anschrift
Geburtsdatum
zust~ndiges Finanzamt der Firma
Steuernummer der Firma
ein, dass zur Feststellung meiner persónlichen Zuyerlassigkeit / der ZuyerI~ssigkeit des Antrag
stellers / der Antragstetlerin nach ~ 3 Abs. 1 Nr. I AIJG die erforderlichen Auskonfte bej dem zu
standigen Finanzamt eingeholt und von diesem hierfor die umseitig genannten Angaben gemacht
werden.
Ort, Datum
Unterschrift
Nur von der Erlaubnisbehórde auszufUllen
3013
yfg.
1. yordruck AIJG 4a/b an Finanzamt:
C
„C
~
2.WV:
________________
I.
<C
Unterschrift
BundesagenturfUrArbeit
DOsseldorf, den
1,
Hierniit wird bescheinigt, dass der! die umseitig genannte Steuerpflichtige hier steuerlich
EJ nicht gefuhrt
EJ fOr folgende Steuern gefuhrt wird
steuer
EJ steuer
UmsatzGewerbe2.
steuer
Einkommen-
(Arbeiłgeber)
Łohnsteuer
steuer
kórperschah-
Zurzeit bestehen
EJ keine
EJ forderungen
ROckst~nde einsohl.
in [-Ióhe Nebenvon
EJ Ratenzahiungen
und werden
EJ ponktlioh EJ
yollstreckungsmaRnahmen sind
EJ
EUR
dayon gestundet
FUR
monatlich sind
FUR
nioht ponktlich geleistet
eingeleitet
EJ
ausgesetzt
Ein Vergleichs-i Konkursyerfahren st anh~ngig.
3.
4.
a)
Die Lohnsteueranmeldungen liegen bis einschlielllioh
_________________________
yor.
b)
Die Unisatzsteueryoranmeldungen liegen bis einschIieI~Iich
_______________________
yor.
c)
Die Obrigen SteuererkI~rungen liegen bis einschlielllioh
_________________________
yor.
Der / Die Steuerpf]ichtige kommt semen / ihren Zahlungsyerpflichtungen
EJ ponktlioh
EJ nicht immer pOnktlich EJ ort yersp~tet
EJ durchweg
nach
5.
Er / Sie hat seine I ihre Steuerkl~rungspfIichten
EJ
5.
pOnktlich
erfOlit
nicht immer
oonktlich
erfollt
ort
yernachI~ssigt
durchweg
yernachI~ssigt
Gegen den/ die Steuerpflichtige(n) sind in den Ietzten 5 Jahren folgende Steuerstrafen / Geidbullen wegen
Steueryergehen festgesetzt worden:
EJ
keine
EJ ____________________
Hinweise (ggf. zu Steuerstrafen):
7.
steuer
yermógen
Sonstiges:
O
Bescheinigung der Bonit~t
Bunciesageritur fOr
Regionaldirektion
Nordrhein-Westfalen
30133
for Antragsteller flach dem Arbeitnehmeroberlassungsgesetz (MiG) zur yorlage bej der Regional
direktion
H inweis:
Die Bescheinigung der Bonit~t begrondet keine yerpflichtung des Kreditinstitutes. Sie bescheinigt
lediglich die aktuelle Kreditwordigkeit.
Hinweis: Zutrefferides bitte ankreuzen ~ oder ausfOllen
Kreditinstitut: Name, Anschrift, ggf. Stempel
Mein Zeichen
Tel. Nr.
Wir bescheinigen, dass dem Unternehmen
G Name, Rechtsform
yertreten durch (GescMftsfLihrer, komplementar etc.)
D Name und Anschrift des Gewerbetreibenden (Einzelfirma)
von unserem Kreditinstitut ein Kredit in Hóhe von
EUR
in Worten
LI einger~umt wurde.
Li)
O
LI einger~umt werden kónnte.
aS
O
CI)
O
Ort, Datum
Unterschrift und Stempel des Kreditinstitutes
n
~4)
Bundesagentur fUr
Eingarigsstempel
Arizeige der Oberlassung elnes Arbeitnehmers
nach ~ la Arbeitnehmeroberlassungsgesetz AIJG
-
-
1)
Botrlebsnummer 2)
Hinweis:
Gewerbsm~Bige Arbeitnehmer0berlassung in Setriebe des Baugewerbes fur Arbeiten, die Oblicherweise von Arbei
tern yerrichtet werden, ist unzul~ssig. Sie jat zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben gestattet,
wenn diese Betriebe erfassende, fOr allgemeinyerbindlich erkl~rte Tarifyertrage dies bestimmen. Sie ist weiterhin zwi
schen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der yerleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren
von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifyertragen oder von deren Aflgemeinyerbindlichkeit erfasst wird (~ lb
AOG). Dieser Nachweis ist mit Beginn des Verleihs yom Verleiher in geeigneter Weise yorzuhalten.
1. Arbeitgeber (yer!eiher)
Firma, von der aus Arbeitnehmeroberiassurig betrieberi werden soli
StraRe, 1-lausnunimer
Telefon
Postleitzahi, Ort
E-Mail
Telefax
2. Angaben zur Person
Farnilienname (bel anderen ais natoriichen Personen: yertreter nach Gesetz / Satzung I Gesellschaftsyertrag)
Geburtsname
yorname
Geburtsdatum
Staatsangehbrigkeit
Telefon
Telefax
Stra~e, Hausnummer (bel anderen als natoriichen Personen: Anschrift der Firma)
Postieitzahl, Ort
E-Mail
3. Entleiher
Firma
StraRe, Hausnummer
Telefon
Postieitzahl, Ort, Staat
E-Mail
Telefax
4. Betriebliche Angaben
Zahi der Arbeitnehmer zum
Zeitpunkt der beabsichtigten
Oberlassung:
W~re der anzeigende Betrieb ohne die Arbeitnehmeroberlassung zu Kurzarbeit
oder Entlassung gezwungen?
(Bitte kurze Schilderung des Sachyerhaltes beifogen)
D Ja D Nem
1) FOrjeden Arbeitnehrner ist eine gesonderte Anzeige yor Beginn der Oberlassung ni erstatten. Mehrere Arbeitnehmer kónnen dann in
einer Anzeige zusammengefasst werden, wenn sie demselben Entleiher Oberiassen werden sollen; in diesem Fali st for jeden Besch~f
tigten der Zeitraum der Oberlassung anzugeben.
2) Ole Betriebsnummer wird von der Betriebsnummernstelle der Bundesagentur for Arbeit yergeben. D -66121 Saarbrocken, Esch
berger Weg 68; Tel: 01801 I 564466; E-Mali: [email protected]; Fax: 0681 /988429-1300.
ACJG 2b -0412010
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5. ArbeitnehmerOberlassung in Betriebe des Baugewerbes
~ Ja
fl Nem
0berI~sst hr Baubetrieb Arbeitskr~fte an andere Betriebe
auRerhalb des Baugewerbes?
D Ja
D Nem
0berl~sst Ihr Baubetrieb Arbeitskrafte an andere Betriebe
innerhalb des Baugewerbes?
D Ja
D Nem
wird der Betrieb des Entieihers von denselben Rahmen- und
SoziaIkassentarifyertr~gen ohne BerOcksichtigung des r~um
lichen Geltungsbereichs oder deren Allgemeinyerbindhchkeit
erfasst, wie der des Verleihers?
D Ja
D
st der Betrieb des Entieihers dem Baugewerbe zuzuordnen?
Wenn ja,
-
-
-
-
-
Nem
(Beachten Sie hierzu bitte den Hinweis aut Seite 1. Der Verleih ist jeweils innerhalb des Bauhaupigewerbes,
Dachdeckerhandwerks, Gerustbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus zuI~ssig.)
6. Oberlassene(r) Leiharbeitnehmer
Angaben zu dem I den Leiharbeitnehmer(n) bitte auf dem dafor yorgesehenen Vordruck eintragen.
Ich yersichere I Wir yersichern, dass alle Voraussetzungen fOr die Anzeige(n) nach ~ la Arbeitnehmer
Oberlassungsgesetz (AOG) yorliegen und dass die yorstehenden Angaben richtig und yoIIst~ndig sind, insbesondere
dass die Oberiassung der jeweiligen Arbeitnehmer nicht I~nger als 12 Monate dauert.
Die Inhalte des AOG und des Merkblattes 8a Ober Kurzarbeitergeid
Informationen for Arbeitgeber und
Betriebsyertretungen habe ich I haben wir zur Kenntnis genommen. Ich habe I Wir haben insbesondere dayon
Kenntnis genommen, dass
-
1. die Arbeitnehmeroberlassungen unerlaubt erfolgen, wenn die Voraussetzungen fOr die Anzeige nach ~ la AOG
nicht yorliegen,
2. der Verleiher, der gewerbsm~~ig Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis an Dritle QberI~sst, nach ~ 16
Abs. I Nr. I AOG ordnungswidrig handeit und mit einer GeidbuRe bis zu 25.000 € belegt werden kann (~ 16 Abs.
2AOG),
3. der Verleiher mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (in besonders schweren F~IIen bis zu fonf Jahren) oder mit
Geldstrafe belegt werden kann, wenn er einen Ausiander, der einen erforderlichen Aufenthaltstitel nach ~ 4
Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung, die zur Ausobung einer
Beschaftigung berechtigt, oder eine Genehmigung nach ~ 284 Abs. I des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht
besitzt, einem Dritten 0berI~sst(@5 15, 15aAOG).
Ort, Datum
Unterschrift des Anzeigenden (bej anderen als natorlichen Personen: yertreter nach
Gesetz / Satzung I Gesellschaftsyertrag)
Bitte nicht yergessen:
Aniage mit Angaben zu dem! den Leiharbeitnehmer(n) beif(igen!
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AOG 2b 0412010
-
Bundesagentur fUr Arbeit
Aniage zur Anzeige der Oberlassung eines Arbeitnehmers
Anzeigender:
Anzeige yom:
Angaben zu dem I den Leiharbeitnehmer(n)
Name, Vorname
Geburtsdatum,
Geburtsort
Stra5e, PŁZ, Ort
Art der T~tigkeit
Beginn und Ende
der Oberlassung
(Datum)
Pflicht,
ausw~rtigezu
Leistungen
erbringen
Li Ja
fl Nem
OJa
ENem
EIJa
ENem
LiJa
ENem
LIJa
ENem
Seite 3 von 3
O Bundesagentur
f(ir
Zentrale
an yerschiedenen Orten besch~ftigt werden
kann,
01/2011
Merkblatt
fOr Leiharbeitnehmer
Leiharbeitnehmer im Sinne des „Gesetzes zur
Regeiung der gewerbsm~Rigen Arbeitnehmer
QberIassung~ (AOG) yom 7. August 1972— BGW. I
S. 1393
st ein Arbeltnehmer, der zu einem
yerleiher in einem Arbeitsyerhaltnis steht und
Dritten (Entieihern) gewerbsm~I%ig zur Arbeits
Ieistung Oberlassen wird.
—
Wenn Sie nicht deutscher Staatsangehóriger
sind, hat der Verleiher Ihnen dieses Merkblatt
und den Nachweis tiber We wesentlichen
Arbeitsbedingungen (s. Ziff. 2) aut Verlangen in
Ihrer Muttersprache auszuhandigen.
A. Arbeitsyerhaltnis
1. Grundlage der erlaubten Tatigkeit elnes
Leiharbeitnehmers ist der Abschluss elnes
Arbeitsyertrages mit einem yerleiher, der eine
Erlaubnis der Regionaldirektion der Bundes
agentur for Arbeit zur gewerbsmaRigen
CJberlassung von Arbeitnehmern hat.
Fehit die Erlaubnis und greifen Ausnahmen von
der Erlaubnispfiicht nicht eln, st der Arbeitsyertrag
zwischen lhnen und dem yerieiher unwirksam. In
diesem Faile kommt eln Arbeitsyerhaitnis zwischen
Ihnen und dem Entieiher zustande, und zwar zu
dem
zwischen
yerleiher
und
Entieiher
yorgesehenen Zeitpunkt.
Lag zwar urspronglich elne Erlaubnis yor und
entfallt diese im yeriaufe der yertragiichen
Beziehung, hat der yerleiher Sie unyerzOglich Uber
den Zeitpunkt des Wegfails der Erlaubnis zu
unterrichten und Sie auf das yoraussichtliche Ende
der Abwicklung hinzuweisen. Die Abwicklungsfrist
betr~gt hóchstens 12 Monate.
2. Der Nachweis der wesentlichen Vertrags
bedingungen des Leiharbeitsyerhaitnisses richtet
slch flach ~ 11 Abs. 1 AUG und den
Bestimmungen des Nachweisgesetzes (NachwG).
O
O
(.9
Der yerleiher st yerpflichtet, die wesentiichen
Inhaite des Leiharbeitsyerhaltnisses in eine Nieder
schrift aufzunehmen. Wenn Ihnen ein schriftiicher
Arbeitsyertrag ausgehandigt worden ist, entfallt die
yerpflichtung, soweit der Vertrag mindestens
folgende Angaben enthait;
• Name und Anschrift der yertragsparteien,
• der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsyer
h~Itnisses,
• bei
befristeten
Arbeitsyerh~Itnissen
die
yorhersehbare Dauer des Arbeitsyerh~itnisses,
• der Arbeitsort oder, fails der Arbeitnehmer nicht
nur an einem bestimmten Arbeitsort tatig sein
soli, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer
• eine kurze Charakterisierung oder Beschreib
ung der yom Arbeitnehmer zu leistenden
Tatigkeit,
• die Zusammensetzung und Hóhe des
Arbeitsentgeits einschlieRhch der Zuschiage,
der Zulagen, Pramien und Sonderzahiungen
sowie anderer Bestandteiie des Arbeitsentgelts
und deren Falligkeit,
• die yereinbarte Arbeitszeit,
• die Dauer des jahrhchen Erholungsurlaubs,
• die Fristen for die Kondigung des Arbeitsyer
haltnisses,
• ein in aflgemeiner Form gehaltener Hinweis aut
die Tarifyertrage, Betriebs- oder Dienstyerein
barungen, die aut das Arbeitsyerhaltnis anzu
wenden sind,
• Firma und Anschrift des yerieihers, die
Eriaubnisbehórde sowie Ort und Datum der
Erteiiung der Eriaubnis nach 51 ADO,
•
Art und Hćhe der Leistungen for Zeiten, in
denen der Leiharbeitnehmer nicht yerhehen ist.
5 2 Abs. 1 Satz I NachwG regeit, dass spatestens
einen Monat nach Beginn des Arbeitsyerhaltnisses
die wesentlichen yertragsbedingungen schriftlich
niederzulegen
sind, die
Niederschritt zu
unterzeichnen und ihnen als Leiharbeitnehmer
auszuhandigen st.
Zur Gewahrieistung der Rechtssicherheit der
yertragsparteien wird die Aushandigung einer
derartigen
Niederschrift,
besonders
bei
Befristungen, immer yor Beginn der Beschaftipuna
empfohlen.
3. Grundsatzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz
von Autwendungen (z. B. Fahrt- und
Ubernachtungskosten)
bei
auswartigem
Einsatz (5 670 BGB) Tarifyertraglich oder
einzelyertraglich
kónnen
abweichende
Regelungen getroffen werden. Ob und ggf. in
weichem Umfang diese Autwendungen auch
steuerfrei ersetzt werden kónnen, ist von den im
jeweiligen EinzelfalI zu beachtenden steuerlichen
Regelungen abhangig.
4. Die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer
yertretungen (Betriebsrate, Personairate) nach
dem Betriebsyerfassungsgesetz bzw. Bundesper
sonalyertretungsgesetz sind auch von den
yerleihbetrieben und deren Beschaftigten zu
beachten.
5. Der Verleiher darf Ihnen nicht untersagen, nach
Beendigung Ihres Leiharbeitsyerhaltnisses ein
Arbeitsyerhaltnis mit dem Entieiher einzugehen.
Entsprechende yereinbarungen sowie ahnliche
yereinbarungen zwischen Entieiher und yerleiher
sind grundsatzlich unwirksam.
6. Der Verleiher hat Ihnen das yerejnbarte
Arbeitsentgelt auch dann zu zahien, wenn er Sie
nicht bej ejnem Entlejher besch~ftigen kann. lhr
Recht auf Vergotung kann
langstens bjs
31.03.2012 durch yerejnbarung von Kurzarbeit
aufgehoben werden, wenn Ihnen Kurzarbeitergeld
nach dem Sozialgesetzbuch (8GB) III gezahit wird.
Unfallyerhotung notwendigen Unfallyerhotungs
maRnahmen zu treffen. Sie sjnd yerpflichtet, die
entsprechenden Vorschriften zu befolgen.
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7. Sje sjnd njcht yerpflichtet, bej einem Entlejher
t~tig zu werden, sowejt dieser durch ejnen
Arbeitskampf unmittelbar betroffen st. Bej ejnem
soichen Arbeitskampf muss der yerleiher Sie aut
lhr Lejstungsyerwejgerungsrecht hjnweisen.
B. Gleichstellungsgrundsatz und Ausnahmen
1. FUr die Zejt der Oberlassung haben Sje
grundsatzl~ch
Anspruch,
hjnsichtljch
der
Gewahrung der wesentljchen Arbejtsbedingungen
ejnschljefllich
des
Arbeitsentgelts
einem
yergleichbaren Arbejtnehmer im Betrjeb des
Entlejhers glejchgestellt zu werden (~ 3 Abs. I Nr.
3 und ~ 9 Nr. 2 AUG). Andere yereinbarungen
sjnd unwirksam.
2. Von diesem Giejchstellungsgrundsatz darf nur
jn folgenden Fallen abgewichen werden:
FOr lhr Lejharbeitsyerh~Itnjs gilt ejn Tarifyertrag,
der dje wesentlichen Arbejtsbedjngungen wie
Arbejtsentgelt, Arbejtszejt, Urlaub regeit. Ein
soicher Tarifyertrag st zum einen anwendbar,
wenn Sje Mitglied der Gewerkschaft sind und
lhr Arbejtgeber Mitglied des Arbeitgeber
yerbandes ist, die den Tarifyertrag geschlossen
haben. Zum anderen kann jm Arbeitsyertrag
zwjschen lhnen und lhrem Arbeitgeber
(Verleiher) die Anwendung ejnes bestjmmten
Tarifyertrages yereinbart werden.
Wenn Sje yor Abschluss des Lejharbejtsyer
trages arbeitslos waren, kann lhnen der
Verleiher bis zu sechs Wochen ejn
Nettoarbeitsentgelt zahien, das der Hóhe des
Betrages entspr~cht, den Sie zuletzt als
Arbeitslosengeld erhalten haben oder erhalten
h~tten.
C. Sozialyersicherung
Dem yerleiher als lhrem Arbeitgeber obljegt, wie
jedem anderen Arbeitgeber auch, die AbfOhrung
der
Beitr~ge
ni
allen
Zwejgen
der
Sozialyersjcherung. Kommt er dieser yerpfljchtung
njcht nach, so haftet dafor der Entlejher, soweit
ihm Arbejtnehmer gegen yergotung zur
Arbejtsleistung Uberlassen worden sjnd (5 28 e
Abs. 2 Sozialgesetzbuch SGB IV).
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D. Arbeitsschutz und UnfallyerhOtunci
lhre T~tigkejt bej dem Entlejher unterliegt den fOr
den Betrieb des Entlejhers geltenden ćffentlich
rechtljchen Vorschrjften des Arbejtsschutzrechts.
For dje Ejnhaltung dieser Vorschriften sjnd
Verleiher und Entlejher yerantwortlicli. Der
Entieiher hat auch dje im Rahmen der gesetzlichen
Der Entlejher hat Sje ferner, insbesondere yor
Beginn der Beschaftigung und bej Veranderungen
in sejnem Arbejtsberejch, Uber Gefahren fOr
Sicherheit und Gesundhejt, denen Sie bej der
Arbeit ausgesetzt Sejn kónnen, sowje Ober dje
Mallnahmen und Einrichtungen zur Abwendung
djeser Gefahren zu unterrichten. Der Entlejher hat
Sie zusatzlich Ober dje Notwendigke~t besonderer
Qualifjkatjonen oder berufljcher F~hjgkejten oder
ejner besonderen ~rztIichen Oberwachung sowje
Ober
erhóhte
besondere
Gefahren
des
Arbeitsplatzes zu unterrjchten.
E. FrOhzeitjpe Arbejtsuchendmeldung gemag
38 Abs. I Sozialgesetzbuch (SGB) III
Ę
Wenn !hr Arbeitsyerh~Itnis beim yerlejher endet,
sind Sje yerpflichtet, sjch spatestens drej Monate
yor
Beendigung
des
Arbeitsyerh~ltnjsses
persónlich arbejtsuchend zu melden. Liegen
zwischen Kenntnjs des Beendigungszejtpunktes
und Beendigung des Arbejtsyerhaltnisses weniger
als drei Monate, hat dje Meldung innerhalb von
drei
Tagen
ab
Kenntnjs
des
Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Zur Wahrung der gesetzI~chen Meldefrjst kann
auch eine telefonische Anze~ge sowie ejne
Anzeige online (www.arbeitsagentur.de) unter
Angabe der persónlichen Daten und des
Beendjgungszeitpunktes ausrejchend sein, wenn
dje persónliche Meldung nach termjnlicher
Verejnbarung nachgeholt wird.
Bei yersp~teter Arbeitsuchendmeldung trjtt eine
Sperrzeit von einer Woche ejn (5144 Abs. I Nr. 7
u. Abs. 6 Sozjalgesetzbuch 5GB III).
-
F. Zustandipkejtsfragen
Zur Entscheidung von Strejtigkeiten aus dem
Leiharbeitsyerhaltnis zwjschen lhnen und dem
Verleiher sind die Arbeitsgerichte zustandig.
Nahere AuskOnfte in djesem Bereich erteilen
Arbejtnehmer- und Arbeitgeberyerbande, Rechts
anwalte sowie die for dje Oberwachung der
Verleiher zustandigen Regionaldjrektionen der
Bundesagentur for Arbeit
Bei Zweifeln, ob der Verleiher dje erforderljche
Erlaubnjs der Bundesagentur for Arbeit besitzt,
kónnen Sie sjch an die zustandige Regional
direktion wenden.
Dje jnformatjonen Ober dje ArbejtnehmerOber
Iassung erhalten Sie unter folgender Internet
adresse:
www.arbejtsapentur.de
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Unternehmen
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Rechtsgrundlagen ~ Arbeitnehmeroberlassung