Landkreis Hameln-Pyrmont
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Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 05/2006 vom 07.04.2006 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont B Bekanntmachungen der Stadt Hameln C Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Stadt Hessisch Oldendorf Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2006 Seite 2 - 4 Gemeinde Emmerthal Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Emmerthal, Landkreis Hameln-Pyrmont Änderung des Anhangs zu § 2 Absatz 5 der Satzung vom 05.01.1973 Seite 4 Satzung der Gemeinde Emmerthal über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben - Kosten - Gebührentatbestand - Seite 5 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Emmerthal über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen und den Ersatz von Auslagen und des Verdienstausfalls der ehrenamtlich tätigen Personen Seite 5 –6 Herausgeber: Landkreis Hameln-Pyrmont Süntelstr.9 31785 Hameln Veröffentlichung im Internet: www.hameln-pyrmont.de Auskunft erteilt: Frau Arend (05151/903-1503) e-mail: waltraud.arend@hameln-pyrmont. Allgemeine Informationen über den Landkreis: Tel. 05151/903-0 Fax 05151/903-1502 e-mail: [email protected] internet: www.hameln-pyrmont.de Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006 Seite 2 Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Stadt Hessisch Oldendorf Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2006 Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat aufgrund der §§ 40 und 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NG0) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds. GVBl S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 352) in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 (1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf 17.723.700,00 EUR 19.391.300,00 EUR in der Einnahme auf in der Ausgabe auf 3.886.400,00 EUR 3.886.400,00 EUR im Vermögenshaushalt festgesetzt. (2) Der Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes für das Haushaltsjahr 2006 wird im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von Aufwendungen in Höhe von 1.298.123,90 EUR 1.298.123,90 EUR im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von Ausgaben in Höhe von 180.000,00 EUR 180.000,00 EUR festgesetzt. §2 (1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 378.500,00 EUR festgesetzt (2) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen im Vermögensplan des Baubetriebshofes wird auf 0 EUR festgesetzt. Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006 Seite 3 §3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR festgesetzt. (2) Im Vermögensplan des Baubetriebshofes werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 EUR festgesetzt. §4 (1) Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000,00 EUR festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben durch die Sonderkasse des Baubetriebshofes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000,00 EUR festgesetzt. §5 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 340 v.H. 310 v.H. 340 v.H. §6 Für die Befugnis des Stadtdirektors, über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 89 Abs. 1 NGO zuzustimmen, gelten Ausgaben in Höhe bis zu 25.000 EUR im Einzelfall als unerheblich. Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 10.000 EUR ist die Zustimmung des Verwaltungsausschusses einzuholen. Abweichend von Satz 1 und Satz 2 erteilt die Zustimmung zu über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen zur Beauftragung des Bauhofes der Stadtdirektor. Hessisch Oldendorf, 15.12.2005 Deppmeyer Bürgermeister Kuhlmann Stadtdirektor Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 92 Abs. 2 und § 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigungen sind durch den Landkreis Hameln-Pyrmont mit Verfügung vom 30.03.2006 erteilt worden. Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006 Seite 4 Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO an 7 Werktagen (außer samstags), beginnend am 12.04.2006, zur Einsichtnahme im Rathaus in Hessisch Oldendorf, Südstr. 23, Zimmer IV/1, während der Dienststunden öffentlich aus. Hessisch Oldendorf, 06.04.2006 Stadt Hessisch Oldendorf Der Stadtdirektor Kuhlmann Gemeinde Emmerthal Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Emmerthal, Landkreis Hameln-Pyrmont Änderung des Anhangs zu § 2 Absatz 5 der Satzung vom 05.01.1973 Die im Anhang zu § 2 Absatz 5 der o. g. Satzung unter den Ortsteilen aufgeführten Straßen sind wie folgt zu ändern: OT Kirchohsen Gestrichen wird: - B 83 (Ortsdurchfahrt Richtung Emmern und Grohnde) - L 431 Richtung Hagenohsen - G „Im Winkel“ Neu eingefügt wird: - L 431 - von OT Hagenohsen/Valentinibrücke (Berliner Straße) Hauptstraße bis einschl. Pyrmonter Straße, Ortsausgang Richtung Hämelschenburg - Berliner Straße von Hauptstraße bis Ortsausgang Richtung B 83 OT Hagenohsen Neu eingefügt wird: Hastenbecker Weg (K 13) von Hagenohsener Straße bis Ortsausgang Richtung Hastenbeck OT Latferde Gestrichen wird: L 429 Richtung Hajen Neu eingefügt wird: Hajener Straße - von der Börryer Straße bis Ortsausgang in Richtung Hajen Emmerthal, den 30.03.2006 (Feldmann) Bürgermeister Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006 Seite 5 Satzung der Gemeinde Emmerthal über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben - Kosten - Gebührentatbestand Der Kostenersatz und Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (§ 5) der Gemeinde Emmerthal vom 25.06.2001 (Bestandteil der Satzung) wird bei den Kosten und Gebühren Ziffer 5 wie folgt geändert: 5. 5.1 5.2 5.3 Fehlalarm Unfugalarm = Pauschalbetrag 500 € zusätzlich werden Gebühren nach dem vorstehenden Tarif berechnet, die bei missbräuchlicher Alarmierung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) verdoppelt werden. bei Brandmeldeanlagen = Pauschalbetrag 250 € Emmerthal, den 30.03.2006 (Feldmann) Bürgermeister ---- ----- ---- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Emmerthal über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen und den Ersatz von Auslagen und des Verdienstausfalls der ehrenamtlich tätigen Personen Aufgrund der §§ 6 und 29 der Nds. Gemeindeordnung - Nds. NGO - in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Emmerthal in seiner Sitzung am 19.12.2005 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I 1. § 3 Absatz 1 tritt am 01.01.2006 außer Kraft und erhält stattdessen folgenden Text: (1) Neben den Beträgen aus § 2 dieser Satzung werden monatlich folgende zusätzliche Aufwandsentschädigungen gezahlt: a) an den/die 1. stv. Bürgermeister/in b) an den die stv. Bürgermeister/in soweit entsprechend der NGO bis zu drei gleichberechtigte Bürgermeister bestellt sind c) an die Fraktionsvorsitzenden d) an die Beigeordneten e) an Verwaltungsausschussmitglieder gem. § 56 (3) i.V.m. § 51 (4) NGO (Grundmandatsinhaber/innen) 115 € 80 € je 80 € 115 € 80 € 80 € 2. § 6 erhält ab 01.01.2006 folgende Fassung: Für Fahrten innerhalb der Gemeinde werden als monatliche Durchschnittssätze gezahlt: a) an die Fraktionsvorsitzenden je 35 € b) an die stv. Bürgermeister je 25 € c) an die Ortsbürgermeister/innen je 90 € Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006 Seite 6 d) e) f) g) an die Beigeordneten an die übrigen Ratherren/Ratsfrauen an die übrigen Mitglieder der Ortsräte an die Verwaltungsausschussmitglieder gem. § 56 (3)i. V. m. § 51 (4) NGO (Grundmandatsinhaber/innen) je 20 € je 10 € je 5 € je 10 € Artikel II Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2006 in Kraft. Emmerthal, den 19.12.2005 (Feldmann) Bürgermeister