Landkreis Hameln-Pyrmont

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Landkreis Hameln-Pyrmont
Amtsblatt für den
Landkreis Hameln-Pyrmont
Nr. 05/2006 vom 07.04.2006
Inhaltsverzeichnis:
A
Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont
B
Bekanntmachungen der Stadt Hameln
C
Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden
Stadt Hessisch Oldendorf
Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Oldendorf
für das Haushaltsjahr 2006
Seite 2 - 4
Gemeinde Emmerthal
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
in der Gemeinde Emmerthal, Landkreis Hameln-Pyrmont
Änderung des Anhangs zu § 2 Absatz 5 der Satzung vom 05.01.1973
Seite 4
Satzung der Gemeinde Emmerthal über die Erhebung von Kostenersatz
und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb
der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
- Kosten - Gebührentatbestand -
Seite 5
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Emmerthal über die
Zahlung von Aufwandsentschädigungen und den Ersatz von Auslagen
und des Verdienstausfalls der ehrenamtlich tätigen Personen
Seite 5 –6
Herausgeber: Landkreis Hameln-Pyrmont Süntelstr.9 31785 Hameln
Veröffentlichung im Internet: www.hameln-pyrmont.de
Auskunft erteilt: Frau Arend (05151/903-1503)
e-mail: waltraud.arend@hameln-pyrmont. Allgemeine Informationen über den Landkreis: Tel.
05151/903-0 Fax 05151/903-1502
e-mail: [email protected] internet: www.hameln-pyrmont.de
Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006
Seite 2
Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden
Stadt Hessisch Oldendorf
Haushaltssatzung
der Stadt Hessisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2006
Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat aufgrund der §§ 40 und 84 der Niedersächsischen
Gemeindeordnung (NG0) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds. GVBl S. 382), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 352) in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§1
(1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
17.723.700,00 EUR
19.391.300,00 EUR
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
3.886.400,00 EUR
3.886.400,00 EUR
im Vermögenshaushalt
festgesetzt.
(2) Der Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes für das Haushaltsjahr 2006 wird
im Erfolgsplan mit
Erträgen in Höhe von
Aufwendungen in Höhe von
1.298.123,90 EUR
1.298.123,90 EUR
im Vermögensplan mit
Einnahmen in Höhe von
Ausgaben in Höhe von
180.000,00 EUR
180.000,00 EUR
festgesetzt.
§2
(1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 378.500,00 EUR festgesetzt
(2) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen im Vermögensplan des Baubetriebshofes
wird auf 0 EUR festgesetzt.
Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006
Seite 3
§3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR festgesetzt.
(2) Im Vermögensplan des Baubetriebshofes werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 0 EUR festgesetzt.
§4
(1) Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000,00 EUR festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben durch die Sonderkasse des Baubetriebshofes in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf 150.000,00 EUR festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
340 v.H.
310 v.H.
340 v.H.
§6
Für die Befugnis des Stadtdirektors, über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 89 Abs. 1
NGO zuzustimmen, gelten Ausgaben in Höhe bis zu 25.000 EUR im Einzelfall als unerheblich.
Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 10.000 EUR ist die Zustimmung des Verwaltungsausschusses einzuholen. Abweichend von Satz 1 und Satz 2 erteilt die Zustimmung zu
über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen zur Beauftragung des Bauhofes der Stadtdirektor.
Hessisch Oldendorf, 15.12.2005
Deppmeyer
Bürgermeister
Kuhlmann
Stadtdirektor
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 und § 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigungen sind durch den Landkreis Hameln-Pyrmont mit Verfügung vom 30.03.2006 erteilt worden.
Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006
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Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO an 7 Werktagen (außer samstags), beginnend am 12.04.2006, zur Einsichtnahme im Rathaus in Hessisch Oldendorf, Südstr. 23,
Zimmer IV/1, während der Dienststunden öffentlich aus.
Hessisch Oldendorf, 06.04.2006
Stadt Hessisch Oldendorf
Der Stadtdirektor
Kuhlmann
Gemeinde Emmerthal
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Emmerthal, Landkreis Hameln-Pyrmont
Änderung des Anhangs zu § 2 Absatz 5 der Satzung vom 05.01.1973
Die im Anhang zu § 2 Absatz 5 der o. g. Satzung unter den Ortsteilen aufgeführten Straßen sind
wie folgt zu ändern:
OT Kirchohsen
Gestrichen wird:
- B 83 (Ortsdurchfahrt Richtung Emmern und Grohnde)
- L 431 Richtung Hagenohsen
- G „Im Winkel“
Neu eingefügt wird:
- L 431 - von OT Hagenohsen/Valentinibrücke (Berliner Straße) Hauptstraße bis einschl.
Pyrmonter Straße, Ortsausgang Richtung Hämelschenburg
- Berliner Straße von Hauptstraße bis Ortsausgang Richtung B 83
OT Hagenohsen
Neu eingefügt wird:
Hastenbecker Weg (K 13) von Hagenohsener Straße bis Ortsausgang Richtung
Hastenbeck
OT Latferde
Gestrichen wird:
L 429 Richtung Hajen
Neu eingefügt wird: Hajener Straße - von der Börryer Straße bis Ortsausgang in
Richtung Hajen
Emmerthal, den 30.03.2006
(Feldmann)
Bürgermeister
Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006
Seite 5
Satzung der Gemeinde Emmerthal über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren
für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden
Pflichtaufgaben - Kosten - Gebührentatbestand Der Kostenersatz und Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (§ 5) der Gemeinde Emmerthal vom 25.06.2001 (Bestandteil der Satzung)
wird bei den Kosten und Gebühren Ziffer 5 wie folgt geändert:
5.
5.1
5.2
5.3
Fehlalarm
Unfugalarm = Pauschalbetrag 500 €
zusätzlich werden Gebühren nach dem vorstehenden Tarif berechnet, die bei missbräuchlicher Alarmierung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit (22.00 bis 6.00
Uhr) verdoppelt werden.
bei Brandmeldeanlagen = Pauschalbetrag 250 €
Emmerthal, den 30.03.2006
(Feldmann)
Bürgermeister
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2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Emmerthal über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen und den Ersatz von Auslagen und des Verdienstausfalls der ehrenamtlich tätigen Personen
Aufgrund der §§ 6 und 29 der Nds. Gemeindeordnung - Nds. NGO - in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Emmerthal in seiner Sitzung am 19.12.2005 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
1. § 3 Absatz 1 tritt am 01.01.2006 außer Kraft und erhält stattdessen folgenden Text:
(1) Neben den Beträgen aus § 2 dieser Satzung werden monatlich folgende zusätzliche
Aufwandsentschädigungen gezahlt:
a) an den/die 1. stv. Bürgermeister/in
b) an den die stv. Bürgermeister/in
soweit entsprechend der NGO bis zu drei
gleichberechtigte Bürgermeister bestellt sind
c) an die Fraktionsvorsitzenden
d) an die Beigeordneten
e) an Verwaltungsausschussmitglieder
gem. § 56 (3) i.V.m. § 51 (4) NGO
(Grundmandatsinhaber/innen)
115 €
80 €
je 80 €
115 €
80 €
80 €
2. § 6 erhält ab 01.01.2006 folgende Fassung:
Für Fahrten innerhalb der Gemeinde werden als monatliche Durchschnittssätze gezahlt:
a) an die Fraktionsvorsitzenden
je 35 €
b) an die stv. Bürgermeister
je 25 €
c) an die Ortsbürgermeister/innen
je 90 €
Abl. d. LK HM-Pyrm. 05/2006 vom 07.04.2006
Seite 6
d)
e)
f)
g)
an die Beigeordneten
an die übrigen Ratherren/Ratsfrauen
an die übrigen Mitglieder der Ortsräte
an die Verwaltungsausschussmitglieder gem.
§ 56 (3)i. V. m. § 51 (4) NGO (Grundmandatsinhaber/innen)
je 20 €
je 10 €
je 5 €
je 10 €
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2006 in Kraft.
Emmerthal, den 19.12.2005
(Feldmann)
Bürgermeister