btc Provisionsvereinbarung

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btc Provisionsvereinbarung
btc Provisionsvereinbarung
gültig ab 24.08.04.2004 bis auf weiteres (3 Seiten)
1. Der btc-Vertriebspartner (nachfolgend VP bzw. ULVP für Upline-Vertriebspartner
genannt) hat grundsätzlich Anspruch auf Provision, auf alle von ihm und seinen
Downline-Vertriebspartnern (nachfolgend DLVP genannt) vermittelten Verträge, die
von den btc Kooperationspartnern (nachfolgend btc-KooPa genannt) angenommen
und gegenüber btc verprovisioniert werden.
2. Bei erklärungs- und/oder vorführungsbedürftigen Produkten wie es bei den Diensten
von nikotel der Fall ist, sind für den Vertrieb der Erwerb/die Einrichtung
entsprechender Accounts bzw. Hardware oder Software (z. B. nikotel Prepaidaccount,
IP-Telefon/ATA, Client Billing Software ect.) über btc / nikotel, eine
Grundvoraussetzung, die Vertriebstätigkeit aufnehmen zu können und Provisionen
(vgl. Punkt 6. dieser Vereinbarung) zu erhalten! Dies gilt natürlich auch und im
verstärkten Maße für Umsätze Ihrer DLVP, deren Einarbeitung und Betreuung immer in
erster Linie dem direkten ULVP obliegt. Natürlich muß entsprechende Kenntnis und
„technische Ausstattung“ auch bei allen VP der entsprechenden Upline vorhanden
sein, um an nikotel-Umsätzen durch btc partipizieren zu können (vgl. Punkt 7. u. 8.
dieser Vereinbahrung).
3. Die Zahlung von Provisionen erfolgt ausschließlich von btc an den VP
4. Ein Provisionsanspruch für einen Kundenvertrag fällt darüber hinaus nur an, wenn er
erfüllt wird, d. h. soweit der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen der btcKooPa in Anspruch nimmt und die vertragliche Gegenleistung gegenüber btc-KooPa
erbringt.
5. Verträge, die nach Beendigung dieses Vertrages zustande kommen, sind nicht
provisionsfähig / pflichtig.
6. Alle über btc eingereichten Aufträge / Kunden(bestands)umsätze werden der
nachfolgenden Übersicht entsprechend nach Umsatz-Einheiten (nachfolgend UE
genannt) vergütet (die Höhe der UE zu den einzelnen Aufträgen / Kundenumsätzen ist
auf der Übersicht „btc-Provisionsschlüssel“ veröffentlicht).
7. Der monatliche Gesamtumsatz in UE (Eigenaufträge / Umsatz und DLVP- Aufträge /
Umsatz) (GUE) bildet die Grundlage zur Ermittlung der btc-Provisionsstufe.
8. Dazu werden die durch die eigenen Vertriebsaktivitäten erzielten UE (nachfolgend EUE
genannt), als auch die fremden UE (nachfolgend FUE genannt) der dem btc VP
unterstellten DLVP ermittelt und addiert.
9. Die btc-Provisionsstufe wird für jede monatliche Provisionsabrechnung mit Beginn des
monatlichen Provisionslaufes erneut ermittelt.
10. Die EUE werden mit dem Eurocentbetrag der erreichten btc-Provisionsstufe
multipliziert und ergeben die dem btc-VP zustehende „Eigenprovision“.
11. Zur Ermittlung der dem VP zustehenden Fremd- oder auch Betreuungsprovision für
seine Downline(s) wird/werden bei dem/n die entsprechende(n) DL anführenden DLVP
dessen monatliche GUE (wie unter Punkt 7.) ermittelt. Daraus ergibt sich dessen
aktuelle btc-Provisionsstufe für den zu verprovisionierenden Monat.
12. Die Differenz in Eurocent zwischen der Provisionsstufe des ULVP und seines DLVP
wird mit den GUE-Werten des DLVP multipliziert und das Produkt dem ULVP
hinzugerechnet. Multipliziert mit dem Eurocentwert der erreichten Provisionsstufe
ergibt dies den Geldwert der zustehenden Betreuungsprovision.
13. Die Vergütung in Eurocent je UE und die notwendigen mtl. Umsatzgrößen die zum
erreichen einer Provisionsstufe notwendig sind,regelt der folgende Provisionsschlüssel.
btc Provisionsschlüssel
btc
Provisionsstufe (Pos)
A
B
C
D
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
S
M
L
XL
XXL
monatlicher
Vergütung in
Gesamtumsatz in
Eurocent je UE
Umsatzeinheiten (UE)
< UE
500,00
3,50ct
> UE
500,00
4,00ct
> UE
1.500,00
4,50ct
> UE
4.000,00
5,00ct
> UE
10.000,00
5,50ct
> UE
25.000,00
6,00ct
> UE
50.000,00
6,50ct
> UE
100.000,00
7,00ct
> UE
200.000,00
7,50ct
> UE
400.000,00
8,00ct
> UE
800.000,00
8,25ct
> UE
1.500.000,00
8,45ct
> UE
3.000.000.00
8,60ct
> UE
6.000.000,00
8,70ct
> UE
10.000.000,00
8,75ct
1 DLVP min. in Pos 11
8,80ct
2 DLVP min. in Pos 11
8,84ct
3 DLVP min. in Pos 11
8,88ct
4 DLVP min. in Pos 11
8,91ct
5 DLVP min. in Pos 11
8,94ct
14. Die Betreuungsprovision steht dem überstellten btc-VP nur zu, sofern dieser auch eine
allzeit fachlich korrekte Betreuung seiner DL gewährleistet!
15. Zur besseren Erläuterung der rechnerischen Entstehung einer monatlichen
Provisionserrechnung ist nachfolgend ein Beispiel beigefügt. Die verwendeten
Umsatzgrößen sind nur aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit verwendet worden
und sind daher weder als Mindestanforderung / Zielvorgabe jeglicher Art zu verstehen!
Beispiel: Gesamt-Umsatz-Einheiten (GUE) 101.004
Davon: EUE 1.000
Davon: FUE
von Downline (DL) 1 = 50.001 UE,
von DL 2 = 25.001 UE,
von DL 3 = 10.001 UE,
von DL 4 = 10.001 UE
von DL 5 = 5.000 UE
von DL 6 = 1.000 UE
a) btc Provisionsstufe 4 auf Grund von GUE 101.004
b) EUE 1.000 x 7,00ct = Euro 70.c) Von DL 1 FUE 50.001.- x 0,50 ct = Euro 250.d) Von DL 2 FUE 25.001.- x 1,00 ct = Euro 250.e) Von DL 3 FUE 10.001.- x 1,50 ct = Euro 150.f) Von DL 4 FUE 10.001.- x 1,50 ct = Euro 150.g) Von DL 5 FUE 5.000.- x 2,00 ct = Euro 100.h) Von DL 6 FUE 2.000.- x 2,50 ct = Euro 50.-
Ergibt eine Netto-Gesamtauszahlung von Euro 1.020.-
16. btc hat monatlich, spätestens bis zum Ende des Monats der auf die
Provisionsabrechnung durch KooPa gegenüber btc folgt, die Provisionen gegenüber
dem VP abzurechnen. Mit der jeweiligen Provisionsabrechnung die ausschließlich per
e-Mail versandt wird erhält der VP eine Zusammenstellung der zugrunde liegenden UE
pro selber vermitteltem Kunden (EUE) sowie der FUE seiner direkten DLVP und deren
DL. Der VP hat die Abrechnung unverzüglich zu prüfen und etwaige Einwände bis
spätestens 14 Tage nach Erhalt der Abrechnung bzw. Provisionszahlung gegenüber
btc und seinem ULVP schriftlich anzuzeigen.
17. Die Provision wird Ihnen zuzüglich der am Tage der Abrechnungserstellung gültigen
MwSt. auf das btc bekannte Bankkonto gezahlt, sofern Sie btc Ihre gültige
Umsatzsteuernummer mitgeteilt haben. Sofern Sie btc nur Ihre Einkommenssteuernummer bekanntgegeben haben, erhalten Sie die Provisionszahlung USt-frei
ausbezahlt. Ohne Angabe einer gültigen Einkommenssteuernummer erlischt Ihr
Anspruch auf Zahlung jeglicher Provision durch btc.
18. Die Provisionssätze und Provisionsschlüssel gelten immer bis auf weiteres. btc wird
diese nur dann zum Nachteil des VP verändern, wenn äußere Zwänge einen solchen
Schritt unumgänglich machen. Die aktuellen Provisionsvereinbarungen sowie der
Provisionsschlüssel sind für jeden zugänglich auf der Homepage des btc Berlin,
Thomas Gunkel unter www.business-telecom-center.de/provisionen im pdf-Format
veröffentlicht
19. Durch Einreichung eines jeden Kundenantrages bei btc (für dessen KooPa) erkennt
der VP die an dem Tage der Antragseinreichung bei btc aktuell gültigen
Provisionsvereinbarungen als für sich verbindlich an.
20. Mit der Provision wird die gesamte Tätigkeit des VP einschließlich aller ihm in Erfüllung
dieses Vertrages entstehenden Aufwendungen (Büro-, Reisekosten, etc.) abgegolten.
Ggf. anfallende Sozialversicherungsbeiträge, egal welcher Art, sind von dem VP
eigenverantwortlich an die entsprechenden Einrichtungen zu entrichten bzw.
abzuführen und ebenfalls nicht von btc ersatzpflichtig.
21. Die ordnungsgemäße Versteuerung Provisionseinnahmen obliegt ebenfalls der
eigenen Verantwortung der VP.
Ergänzungen und Veränderungen jeglicher Art an dieser Provisionsvereinbarung durch
den btc-VP sind nicht vorgesehen. Es gelten immer die auf der Homepage des btc Berlin,
Thomas Gunkel unter www.business-telecom-center.de/provisionen von btc Berlin,
Thomas Gunkel veröffentlichten Informationen.
btc Provisionstafel in Umsatz-Einheiten (UE)
gültig ab 11.09.2004 bis auf weiteres (2 Seiten)
Anbieter
Produkt
Einmalige
Abschlußprämie
laufende Umsatzbeteiligung pro 1€
mtl. Nettoumsatz
nikotel
Voice over IP (VoIP)
keine
nikotel
VoIP Aktivierung je Tarif
keine
keine
(1)
nikotel
keine
keine
(1)
nikotel
VoIP Tarifwechsel
VoIP mit Hardware: G100, GS-BT 100, GS
-ATA 286, Zyxel Prestige 2000W (mit /
ohne zusätzl. Router)
Nur Hardware:
G100, GS-BT 100, GS -ATA 286
VoIP mit SIPP Software u. Headset
nikotel
nikotel
nikotel
1 Umsatz-Einheit (UE)
Zusatz
345 UE 1 Umsatz-Einheit (UE)
172 UE
(1)
(1)
keine
130 UE 1 Umsatz-Einheit (UE)
(1)
VoIP nur mit SIPP Software
40 UE 1 Umsatz-Einheit (UE)
(1)
nikotel
VoIP nur mit x-Pro Software
75 UE 1 Umsatz-Einheit (UE
(1)
nikotel
VB „VoIP Billing“ (Grundprodukt)
nikotel
VB-10 ( je 10 weitere Clients)
nikotel
1500 UE 1 Umsatz-Einheit (UE)
(1)
150 UE 1 Umsatz-Einheit (UE
(1)
VB-SB (Aktion „Small Business“)
1500 UE 1 Umsatz-Einheit (UE)
(1)
nikotel
VB-CC (Aktion „Calling Cafe“)
2500 UE 1 Umsatz-Einheit (UE)
(1)
nikotel
VBVPD (Demoversion, nur für VP)
1200 UE 1 Umsatz-Einheit (UE
(1)
nikotel
VBVPD-HW (Hardw. z. B. G100/ATA 286)
1500 UE 1 Umsatz-Einheit (UE)
(1)
nikotel
CBVPD-U (Update nur f. berechtigte VP)
800 UE 1 Umsatz-Einheit (UE)
(1)
B&B
Business SDSL und SFV
[email protected] btc Business-Tarife
[email protected] btc Privat-Tarife
2 UE je 1€
Einr.- Geb.
1 Umsatz-Einheit (UE)
keine
1 Umsatz-Einheit (UE)
350 UE keine
(5)
(5), (6)
econo
econo
keine
1 Umsatz-Einheit (UE)
(2)
QSC
Voice Select
1 UE* je
1€ Umsatz
0,8 Umsatz-Einheiten
(3), (4)
QSC
Voice Direct 12 Mon. Laufzeit
4 UE* je
1€ Umsatz
0,8 Umsatz-Einheiten
(3), (4)
QSC
Voice Direct 24 Mon. Laufzeit
8 UE* je
1€ Umsatz
0,8 Umsatz-Einheiten
(3), (4)
QSC
Voice Direct 36 Mon. Laufzeit
12 UE* je
1€ Umsatz
0,8 Umsatz-Einheiten
(3), (4)
QSC
Datenprodukte derzeit nur a. Anfrage
--------------- ------------------------------- ----------
MCI
Voice Dial (alle btc- Tarife)
keine
1 Umsatz-Einheit (UE)
Jede Provisionszahlung von btc an VP erfolgt grundsätzlich frühestens (vergl.
Punkt 14 d. btc Provisionsvereinbarung) in dem Monat, der auf die vertragliche
Erfüllung des Kunden gegenüber dem btc KooPa folgt, sowie unter der Bedingung
das btc die Provisionszahlung vom btc KooPa auch erhalten hat.
Folgende Bedingungen sind zu beachten, sofern diese durch eine Fußnotenziffer kenntlich
gemacht sind!
(1) Grundlage für die UE Ermittlung (Provisionsgutschrift) ist ausschließlich das
tatsächlich mtl. verbrauchte Prepaid-Guthaben.
(2) Grundlage für die UE Ermittlung (Provisionsgutschrift) ist nur der Umsatz vom econoGateway zu den Zielrufnummern und nicht die dem Kunden in Rechnung gestellten
Gesamtkosten (bei Einwahl über eine 0800er Rufnummer) bzw. das hinterlegte oder
verbrauchte Prepaid-Guthaben.
(3) Die einmalige Abschlußprämie errechnet sich ausschließlich auf Basis des mtl.
Kundenumsatzes des Monats, der auf den erstmaligen QSC Abrechnungsmonat
folgt! *Die Abschlußprämie ist auf max. 34.000 UE pro Kunde limitiert.*
(4) Die Stornohaftungszeit beträgt 3 Monate. Bei Stornierung des Kunden in diesem
Zeitraum verfällt der UE-Anspruch (Provisionsanspruch) des VP gegen btc zu 100%
und ist im Falle einer bereits erfolgten Auszahlung an btc Berlin, Thomas Gunkel
zurück zu erstatten bzw. wird mit anderweitigen Ansprüchen des VP, soweit möglich,
verrechnet.
(5) Die Stornohaftungszeit beträgt 6 Monate. Bei Stornierung des Kunden in diesem
Zeitraum verfällt der UE-Anspruch (Provisionsanspruch) des VP gegen btc zu 100%
und ist im Falle einer bereits erfolgten Auszahlung an btc Berlin, Thomas Gunkel
zurück zu erstatten bzw. wird mit anderweitigen Ansprüchen des VP, soweit möglich,
verrechnet.
(6) Die Umsatzeinheiten (UE) – Gutschrift sowie die Provisions-Gutschrift erfolgt erst in
dem Abrechnungsmonat, der auf den ersten Monat nach Ablauf der
Stornohaftungszeit folgt.
Die monatlichen Umsatzeinheiten (UE) errechnen sich aus dem, dem Kunden von btcKooPa in Rechnung gestellten und vom Kunden tatsächlich bezahlten
Rechnungsnettobetrag, abzüglich sämtlicher Nachlässe (Skonto, Mengen- oder
Treuerabatte, etc.).
Nachvertragliche Minderungen oder Verringerungen der vom Kunden geschuldeten
Gegenleistung muß der VP gegen sich gelten lassen. In diesem Fall hat der VP evt.
bereits empfangene Provisionen an btc unverzüglich zurückzuzahlen.
Produkte die nicht in dieser Übersicht enthalten sind, werden derzeitig nicht von btc gegen
Provision vertrieben. Sofern die Vertriebsmöglichkeit für weitere Produkte gewünscht wird,
wird um entsprechende Anfragen gebeten.