1 - Teilausschreibung der Nutzung drahtloser UKW
Transcription
1 - Teilausschreibung der Nutzung drahtloser UKW
-1Teilausschreibung der Nutzung drahtloser UKW-Frequenzen im Versorgungsgebiet Stadt Bamberg, Landkreise Bamberg und Forchheim Bekanntmachung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien vom 23. Mai 2007 A. Grundlagen der Bekanntmachung 1. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien schreibt eine Beteiligung in Höhe von einem Drittel an den gemeinschaftlich genutzten UKW-Hörfunkfrequenzen 88,5 MHz (Bamberg) und 96,6 MHz (Forchheim) mit den dazugehörigen Füllsenderfrequenzen mit dem festgelegten Versorgungsgebiet Stadt Bamberg, Landkreise Bamberg und Forchheim sowie 104,7 MHz (Bamberg) mit dem festgelegten Versorgungsgebiet Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim, auf den sich das örtliche Breitbandkabelnetz erstreckt, nach folgenden Maßgaben zum 01.10.2007 für die Dauer von vier Jahren mit einer Verlängerungsoption für weitere vier Jahre bei künftiger Zusatzverbreitung in digitaler Technik (DAB+) aus: a) Durch die in der Anbietergemeinschaft Bamberger Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG zusammengeschlossenen Anbieter wird ein Programmangebot für das Gebiet Stadt Bamberg, Landkreise Bamberg und Forchheim (Radio Bamberg) und ein Programmangebot für das Gebiet Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim, auf den sich das örtliche Breitbandkabelnetz erstreckt, (Radio Galaxy Bamberg) verbreitet. Die Teilausschreibung umfasst einen rechnerischen Sendezeitanteil von einem Drittel an den Gesamtprogrammen und eine entsprechende gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der bestehenden Anbietergemeinschaft Bamberger Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG. b) Bewerber können nur berücksichtigt werden, wenn sie zur Sicherstellung des Gesamtprogramms mit den weiteren Anbietern in der Bamberger Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG in programmlicher, technischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht zusammenarbeiten und den Gesellschaftsanteil in Höhe von einem Drittel zu angemessenen Bedingungen übernehmen. 2. Ferner schreibt die Bayerische Landeszentrale für neue Medien in Ergänzung des durch die in der Anbietergemeinschaft Bamberger Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG zusammengeschlossenen Anbieter verbreiteten Jugendprogramms Radio Galaxy Bamberg eine Beteiligung an der UKW-Hörfunkfrequenz 104,7 MHz (Bamberg) mit dem festgelegten Versorgungsgebiet Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim, auf den sich das örtliche Breitbandkabelnetz erstreckt, nach folgenden Maßgaben aus: a) Im Versorgungsgebiet Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim, auf den sich das örtliche Breitbandkabelnetz erstreckt, sollen Spartenangebote mit -2hohem Wortanteil und folgenden Inhalten verbreitet werden: Kirchliche, kulturelle, soziale oder medienpädagogische Programminhalte für die jugendliche Zielgruppe im Alter zwischen 14 und 29 Jahren. b) Auf den Übertragungswegen ist folgender Anbieter mit den angegebenen Sendezeiten genehmigt, dessen Genehmigung von der Teilausschreibung nicht betroffen ist: Evangelischer Presseverband für Bayern e.V.: montags von 19.00 bis 21.00 Uhr zuzüglich aktueller Berichterstattung; Programmteile werden durch die Christliche Medienarbeit Franken e.V. zugeliefert. c) Einschließlich der bereits vorhandenen Spartenangebote soll ein Anteil von kirchlichen, kulturellen, sozialen und/ oder medienpädagogischen Programminhalten für die jugendliche Zielgruppe im Alter zwischen 14 und 29 Jahren von wöchentlich insgesamt 10 Stunden erreicht werden. d) Bei der Auswahlentscheidung werden nur solche Bewerber berücksichtigt, die bereit sind, mit der Bamberger Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG zusammenzuarbeiten. 3. Bei mehreren berücksichtigungsfähigen Bewerbern wird die Landeszentrale eine Auswahl treffen. Die Auswahlgrundsätze gemäß § 8 der Hörfunksatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2004 (StAnz. Nr. 20) zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2006 (StAnz. Nr. 51/52) finden Anwendung. Die Hörfunksatzung ist im Internetauftritt der Landeszentrale unter der Adresse www.blm.de abrufbar. B. Übertragungskapazitäten Zur Versorgung der Stadt Bamberg, Landkreise Bamberg und Forchheim (Radio Bamberg) bzw. Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim, auf den sich das örtliche Breitbandkabelnetz erstreckt (Radio Galaxy Bamberg) stehen im UKW-Band folgende Übertragungskapazitäten zur Verfügung: a) Radio Bamberg Bamberg 88,5 MHz, Burgwindheim 88,7 MHz; Burglesau 106,1 MHz; Buttenheim 92,1 MHz; Forchheim 96,6 MHz, Ebermannstadt 98,8 MHz UKW-Frequenz 88,5 MHz am Standort Bamberg Strahlungsleistung 500 Watt ERP Antennenhöhe 30 m -3- gerichtetes Antennendiagramm (siehe Tabelle 1) (Es gilt 0° = Norden, 90° = Osten, 180° = Süden, 270° = Westen) 0o Einzug 10 o 20 o 30 o 40 o 50 o 60 o +0o 6 6 0 0 0 0 o + 100 0 0 0 0 0 0 o + 200 3 3 3 3 3 0 o + 300 0 0 0 0 0 6 Tabelle 1 : Antennendiagramm Bamberg 88,5 MHz (Azimut) 70 o 80 o 90 o 0 3 0 0 3 0 80 o 90 o 0 2 6 0 0 6 80 o 90 o 1 20 20 1 20 13 0 0 0 3 0 0 in dB UKW-Füllsenderfrequenz 88,7 MHz am Standort Burgwindheim Strahlungsleistung 50 Watt ERP Antennenhöhe 143 m ungerichtetes Antennendiagramm (ND) UKW-Füllsenderfrequenz 106,1 MHz am Standort Burglesau Strahlungsleistung 100 Watt ERP Antennenhöhe 37 m gerichtetes Antennendiagramm (siehe Tabelle 2) (Es gilt 0° = Norden, 90° = Osten, 180° = Süden, 270° = Westen) 0o Einzug 10 o 20 o 30 o 40 o 50 o 60 o +0o 0 0 0 0 0 0 o + 100 0 0 0 0 0 0 o + 200 0 0 0 0 0 0 o + 300 6 6 6 6 0 0 Tabelle 2 : Antennendiagramm Burglesau 106,1 MHz (Azimut) 70 o 0 0 2 2 0 0 in dB UKW-Füllsenderfrequenz 92,1 MHz am Standort Buttenheim - Strahlungsleistung 200 Watt ERP - Antennenhöhe 112 m - gerichtetes Antennendiagramm (siehe Tabelle 3) (Es gilt 0° = Norden, 90° = Osten, 180° = Süden, 270° = Westen) Einzug 0o 10 o 20 o 30 o 40 o 50 o 60 o 70 o +0o 2 2 1 0 0 1 2 2 + 100 o 2 3 5,5 8 13 20 20 20 o + 200 20 20 20 20 20 20 20 20 o + 300 8 5,5 3 2 1 1 in dB Tabelle 3 : Antennendiagramm Buttenheim 92,1 MHz (Azimut) UKW-Frequenz 96,6 MHz am Standort Forchheim Strahlungsleistung 100 Watt ERP Antennenhöhe 25 m -4- ungerichtetes Antennendiagramm (ND) UKW-Füllsenderfrequenz 98,8 MHz am Standort Ebermannstadt Strahlungsleistung 50 Watt ERP Antennenhöhe 25 m gerichtetes Antennendiagramm (siehe Tabelle 4) (Es gilt 0° = Norden, 90° = Osten, 180° = Süden, 270° = Westen) 0o Einzug 10 o 20 o 30 o 40 o 50 o 60 o 70 o +0o 1 2 2,2 2 0 0 2 2,2 o + 100 2 2,2 2 0 0 2 2,2 2 o + 200 2,2 2 0 0 2 2,2 2 1 o + 300 2 0 0 2 2,2 2 in dB Tabelle 4 : Antennendiagramm Ebermannstadt 98,8 MHz (Azimut) 80 o 90 o 2 1 2 1 2 2,2 Technische Reichweite (Stereo) ohne Berücksichtigung von Störern für das Gesamtnetz „Radio Bamberg“: 291.000 Einwohner (Stadt Bamberg 70.000 Einw., Lkr. Bamberg 142.000 Einw., Lkr. Forchheim 79.000 Einw.) b) Radio Galaxy Bamberg UKW-Frequenz 104,7 MHz am Standort Bamberg Strahlungsleistung 500 Watt ERP Antennenhöhe 30 m gerichtetes Antennendiagramm (siehe Tabelle 5) (Es gilt 0° = Norden, 90° = Osten, 180° = Süden, 270° = Westen) Einzug 0o 10 o 20 o 30 o 40 o 50 o 60 o 70 o +0o 3 3 0 0 0 0 0 0 o + 100 0 0 0 0 0 0 0 0 o + 200 0 0 0 0 0 0 0 0 o + 300 0 3 3 0 0 0 in dB Tabelle 5 : Antennendiagramm Bamberg 104,7 MHz (Azimut) 80 o 90 o 0 0 0 0 0 0 Technische Reichweite (Stereo) ohne Berücksichtigung von Störern für das Netz „Galaxy Bamberg“: 211.000 Einwohner (Stadt Bamberg 70.000 Einw., Lkr. Bamberg 127.000 Einw., Lkr. Forchheim 14.000 Einw.) C. -5Organisationsverfahren 1. Interessierte Bewerber werden aufgefordert, bis spätestens 29.06.2007 (Ausschlussfrist) schriftlich ein verbindliches Angebot bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Heinrich-Lübke-Str. 27, 81737 München, einschließlich sämtlicher Anlagen in 3facher Ausfertigung einzureichen, welches mindestens folgende Angaben enthält: a) Firmierung des Bewerbers mit allen handelsrechtlich relevanten Angaben (Sitz, Geschäftsführung etc.) sowie Name und Anschrift eines örtlich verfügbaren Bevollmächtigten, ferner Offenlegung der unmittelbaren und mittelbaren inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (Kapital- und Stimmrechtsanteile) des Bewerbers, b) ein Programmschema und eine ausführliche Beschreibung der eigenen Programmvorstellungen (Wort und Musik) mit der Angabe des angestrebten Anteils eigengestalteter Beiträge und inländischer Produktionen sowie der Art der Informationsbeschaffung; die Beschreibung muss insbesondere die programminhaltlichen Vorstellungen des Bewerbers von Unterrichtung, Bildung, Kultur und Unterhaltung, zu Umfang und Platzierung der gewünschten Sendezeit sowie zur Sendedauer umfassen. Ferner sind geplante Zulieferungen anzugeben, c) Darlegung der geplanten oder vorhandenen personellen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten zur Abwicklung des Programmangebots, d) Darstellung der finanziellen Planung für eine Gewährleistung des Programmangebots, e) Erklärung der Bereitschaft zur programmlichen, technischen, organisatorischen und finanziellen Zusammenarbeit, f) Zusicherung des Besitzes und rechtzeitigen Erwerbs aller notwendigen Rechte für die Programmbeiträge und deren Verbreitung, insbesondere Verwertungs- und Leistungsschutzrechte sowie g) Zusicherung der Einhaltung der Programmgrundsätze des Art. 5 BayMG und der Auflagen der Landeszentrale. 2. Der Bewerber hat verbindlich zu erklären, dass er Auskunftsersuchen bzw. Nachweisverlangen der Landeszentrale entsprechen wird, die im Zuge des Organisationsverfahrens zur Beantwortung weiterer Fragen an ihn gerichtet werden. 3. Eine frühere Bewerbung auf eine frühere Ausschreibung oder eine bisher bestehende Stellung als – auch sendender Programmanbieter, Spartenanbieter, Zulieferer oder sonst Beteiligter – ersetzen nicht die Bewerbung und die Einhaltung aller vorstehend beschriebenen Förmlichkeiten der Bewerbung im Rahmen dieser Ausschreibung. -64. Angebote, die nach Ablauf der Ausschlussfrist eingehen oder die in Nr. 1 aufgeführten Angaben und Erklärungen nicht oder die in Nr. 1 Buchstaben a), f) und g) geforderten Angaben nicht vollständig enthalten, können nicht berücksichtigt werden. 5. Für die Bearbeitung des Angebots auf die Ausschreibung unter A. 1 wird ein Kostenvorschuss i.H.v. € 500,- (in Worten: fünfhundert Euro) erhoben. Für die Bearbeitung des Angebots auf die Ausschreibung unter A. 2 wird ein Kostenvorschuss i.H.v. € 100,- (in Worten: einhundert Euro) erhoben. Der Kostenvorschuss ist durch einen der Bewerbung beigefügten Verrechnungsscheck zu bezahlen. Die Bearbeitung des Angebots unterbleibt, solange der Kostenvorschuss nicht gutgeschrieben werden kann. Wird der Kostenvorschuss nicht innerhalb einer von der Landeszentrale gesetzten Frist geleistet, gilt der Antrag als zurückgenommen. München, den 23. Mai 2007 Bayerische Landeszentrale für neue Medien Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring Präsident