Brandenburgisches Ärzteblatt 07/2012
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Brandenburgisches Ärzteblatt 07/2012
www.laekb.de Brandenburgisches Ärzteblatt 7 | 2012 Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 22. Jahrgang | Juli 2012 Fotos: Mark Berger, LÄKB Ärztetag: Klare Absage an die „Einheits-AOK“ Ärztetag: Brandenburger Delegierte im Fokus Seite 5 Seite 11 LÄKB: Brandenburg braucht eine medizinische Fakultät Kliniken vorgestellt: Havelland kliniken GmbH Seite 14 Seite 34 Kammerwahlen 2012 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, in den kommenden Wochen haben Sie die Chance, darüber zu entscheiden, wer sich in den nächsten vier Jahr in der Kammerversammlung für Ihre Interessen einsetzen soll. Die Kammerversammlung ist das Parlament aller Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg. Sie entscheidet über alle Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Landesärztekammer fallen. Dazu zählen so wichtige Themenfelder wie das ärztliche Berufsrecht oder die Fort- und Weiterbildung. Mit Ihrer Stimme leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer gut funktionierenden Selbst verwaltung, zu einem demokratischen Interessenausgleich innerhalb der Ärzteschaft und zur Durchsetzung unserer berufspolitischen Forderungen gegenüber Politik und Wirtschaft. Wir bitten Sie daher: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Jede Stimme zählt! Vielen Dank, Ihre Landesärztekammer Impressum Inhaber und Verleger Landesärztekammer Brandenburg Präsident: Dr. med. Udo Wolter Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus, Telefon 0355 78010-12 Telefax 0355 78010-1166 Herausgeber Dr. med. Udo Wolter Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher und standespolitischer Art sowie Artikel, die die Kennzeichnung „Pressemitteilung von …“ enthalten, wird keine Verantwortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Änderungen redaktioneller Art bleiben vorbehalten. Redaktion Mark Berger Büro für Öffentlichkeitsarbeit Landesärztekammer Brandenburg Reiterweg 3, 14469 Potsdam Telefon 0331 887152810 Telefax 0355 78010-1166 E-Mail: [email protected] Repro, Satz, Druck, Herstellung, Verlagswesen Druckerei Schiemenz GmbH Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus, Telefon 0355 877070 Telefax 0355 87707-128 Vertrieb Regio Print Vertrieb GmbH Straße der Jugend 54, 03050 Cottbus, Telefon 0355 481-171 Telefax 0355 481-441 Anzeigenverwaltung Götz & Klaus Kneiseler GbR Uhlandstraße 161, 10719 Berlin, Telefon 030 88682873 Telefax 030 88682874, E-Mail: [email protected] Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 21, gültig ab 01.01.2011 Bankverbindung: Postbank Berlin, Kto.-Nr.179265102, BLZ 10010010 Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich (Doppelnummer Juli/August). Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010): jährlich € 35,00; ermäßigter Preis für Studenten € 17,50. Einzelpreis € 3,35. Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz GmbH, Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Hinweise für die Autoren Wenn Sie Ihren Text im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder docFormat für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail ([email protected]) übermitteln. Verwenden Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen separat zusenden und im Text vermerken, wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet (Aufsichtsvorlagen). Inhalt Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 22. Jahrgang | Juli 2012 Kammerinformationen / Gesundheitspolitik 115. Deutscher Ärztetag: Klare Absage an die „Einheits-AOK” . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Impressionen vom 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 115. Deutscher Ärztetag: Delegierte aus Brandenburg ziehen Resümee .. . . . . 8 115. Deutscher Ärztetag: Brandenburger Delegierte im Fokus .. . . . . . . . . . . . . . . . . 11 121. Hauptversammlung des Marburger Bundes: „Nein“ zur Politik nach Kassenlage .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Sommerfest der Heilberufskammern: Dr. Udo Wolter fordert Aufbau einer medizinischen Fakultät in Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Seite 5 Arzt und Recht Treuhand Hannover: Diskussion um die Erbschaftssteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Arzt und Arzthaftung: Verständigungsprobleme in der ärztlichen Praxis. . . . 16 Veröffentlichung persönlicher Daten im Brandenburgischen Ärzteblatt .. . . . 17 Fortbildung Fortbildungsangebot .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 7. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Bekanntmachungen Seite 9 Amtliche Bekantmachung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg, vom 28. April 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Aktuell Seite 24 Wahlaufruf der Liste: Marburger Bund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Die ÄSQR informiert: Diagnostische Referenzwerte .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Wahlaufruf der Liste: „Freier Arztberuf“ („FAB“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Fotowettbewerb für den Deutschen Palliativkalender 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Wahlaufruf der Liste: Hartmannbund .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Wahlaufruf der Liste: Hausärzte Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Havellandkliniken GmbH in Nauen und Rathenow vorgestellt .. . . . . . . . . . . . . . . . 34 Personalia Geburtstage im Juli . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Neuer Chefarzt im Klinikum Niederlausitz .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Neue Chefärzte im Klinikum Ernst von Bergmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 weitere Rubriken Editorial .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Kurse und Fortbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 KVBB informiert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 LUGV, Abteilung Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 3 7 | 2012 editorial Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Dr. med. Udo Wolter Foto: privat in diesem Jahr erscheint das Brandenburgische Ärzteblatt nicht mit einer sommerlichen Doppelausgabe, sondern mit getrennten Heften. Warum haben wir uns dafür entschieden? Wie bereits bis in den letzten Winkel vorgedrungen, wählen wir in diesem Jahr die Kammerversammlung der Landesärztekammer. Am 11. Juli tritt laut Wahlkalender der Wahlausschuss zusammen und lost die Nummern der bis dahin eingegangenen Wahllisten aus. Diese müssen dann zeitnah im Brandenburgischen Ärzteblatt erscheinen. Da die Vorstellung recht umfänglich ist, haben wir uns zur Trennung der Doppelausgabe entschieden. Der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg war der zweite Grund zur Trennung. Dieser lag 2012 so weit am Monatsende Mai, dass wir Heft 6 damit nicht mehr erreichten. Deshalb erfolgt in diesem Heft eine ausführliche Darstellung, die wie gewohnt alle Delegierten vornehmen. Die Eröffnung des Ärztetages fand im Staatstheater statt. Wie üblich traten der Gesundheitsminister – in Nürnberg Herr Bahr – und der Bundesärztekammerpräsident Dr. Montgomery auf. Im Gegensatz zu anderen Ärztetagen gab es diesmal keine Disharmonien, sondern viel Lob von beiden Seiten. Ob man nun das Versorgungsstrukturgesetz als das Gelbe vom Ei bezeichnen soll, wie unser BÄK-Präsident, oder nicht, sei dahingestellt. Es ist auf jeden Fall bezeichnend, dass nur Geldverwalter bei den Playern des Gesetzes zu finden sind und die neutrale Ärztekammer am Katzentisch verbleibt. Ich habe das schon vorher kritisiert. Auch in Brandenburg haben wir kein ordentliches Mitspracherecht und werden nur gerufen, falls „eventuelle Fragen“ offen bleiben. Wichtig zur Regulierung der Gesundheitsfinanzen war sicher das neue Arzneimittelrecht, das lobend hervorgehoben wurde. Allerdings entlastet es die Ärztinnen und Ärzte nicht von drohenden Regressen, die wir dem ehemaligen Gesundheitsminister Seehofer zu verdanken haben, was bei vielen im 4 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Sturm der Veränderungen vergessen wurde. „Wir Ärzte müssen uns mehr als bisher an der politischen Diskussion beteiligen, sonst werden wir stets nur den von der Politik servierten Mangel verwalten dürfen“, sagte Montgomery auf dem Ärztetag. Was lag also näher, als die beiden gegenteiligen Meinungen der Parteien von deren gesundheitspolitischen Sprechern selbst vortragen zu lassen. Für die CDU trat Herr Spahn und für die SPD Prof. Lauterbach auf. Auch wenn Herr Lauterbach immer wieder darauf hinwies, dass er keinen enteignen wolle, spürte man die Sympathie zur Einheitskasse deutlich. Wenn man bedenkt, wie wenig man nach 20 Jahren in das System der ehemaligen DDR gedanklich eingedrungen ist, kann man diese Idee verstehen. Wir aus dem Osten haben unsere Zukunft also schon erlebt. Neben vielen guten Dingen, auch im Gesundheitswesen, habe ich die Einheitskasse mit der damit einher gehenden „Bonzenmedizin“ immer schlimm gefunden. Das fatale an der Einheitsversicherung ist die Zweiklassenmedizin, die garantiert auch wieder für privilegierte Politiker entsteht. Der 115. DÄT sprach sich eindeutig für den Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems aus. Die Dauerbaustelle Weiterbildung hat den Ärztetag stark beschäftigt. Was sind Module? Wie sollen sie eingesetzt werden? Wie können wir sie anders benennen? Es wurde von der Auslöschung von Fachgebieten durch die Module gesprochen. Vieles ist in der Diskussion. Eines ist klar: Wir müssen die Weiterbildung in der Zukunft so gestalten, dass alle Veränderungen der Vergangenheit wie Arbeitszeitgesetz, Teilzeit, Freistellung für die Kindererziehung und natürlich die veränderte Form der Arbeit sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Arztpraxen Berücksichtigung finden. Das ist eine schwere Aufgabe. Aber ich denke, sie ist lösbar, wenn Partikularinteressen zurücktreten und der Maximalanspruch an das Fachgebiet objektiv gestaltet wird. Module sollen die Weiterbildung an den Stellen unterstützen, wo Prozeduren erlernt werden müssen. Im Vordergrund muss nach wie vor das Gebiet stehen mit seinen typischen Krankheitsbildern. Hier müssen das Erlernen der Diagnosestellung und vor allem die Anwendung der verschiedenen Therapieoptionen im Vordergrund stehen. Das ist ärztliche Aufgabe und zeichnet unseren Beruf aus. Dazu müssen wir stehen und um den Erhalt kämpfen. Ich verspreche Ihnen, dass unsere Weiterbildungsgremien das genauso sehen und so diskutieren und handeln. Wir werden uns auch im Rahmen der Bundesärztekammer dafür einsetzen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vieles mehr ist noch auf dem 115. DÄT besprochen worden. Lesen Sie in unserem Blatt weiter darüber sowie im Deutschen Ärzteblatt und den anderen ärztlichen Zeitungen. Und nun noch zur Kammerwahl 2012. Wenn dieses Heft erscheint, werden die meisten Listen abgegeben sein und der Countdown läuft. Ich wünsche mir eine rege Wahlbeteiligung. Sie liegt dieses Jahr in den Sommermonaten. Aus Erfahrung weiß ich, dass zwar Urlaubszeit ist, aber keiner in dieser Zeit sechs Wochen Urlaub machen kann. Also beteiligen Sie sich. Wählen Sie am besten die Liste Marburger Bund. Wir sind von den Gründerjahren der Ärztekammer 1990 bis heute aktiv in allen Gremien vertreten. Wir haben viel geleistet – sowohl für den Krankenhausbereich und die Weiterbildung, die nach wie vor überwiegend hier stattfindet, als auch für die Niederlassung, die wir immer in unsere Beschlüsse einbezogen haben. Schauen Sie unbedingt in das BÄB 8, in dem die Kandidaten für das Ärzteparlament 2012 – 2016 aufgelistet sind und ihre Vorstellungen erörtern werden. Ihr Udo Wolter Kammerinformationen/Gesundheitspolitik 115. Deutscher Ärztetag Klare Absage an die „Einheits-AOK” Dem ersten Ärztetag unter seiner Regie schrieb Bundesärztekammerpräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery ein neues Drehbuch. Politischer sollte die Veranstaltung werden, die Diskussionen kontroverser, die Positionen klarer. Funkenschlag versprach vor allem das Rededuell zwischen den gesundheitspolitischen Sprechern von CDU und SPD. heute schon einen sehr viel schlankeren Leistungskatalog in der GKV“, sagte Dr. Montgomery und warnte vor der rot-grünen Einheitsversicherung, die nichts weiter sei als ein „Turbolader der Zwei-Klassen-Medizin“, in der Bürokraten darüber entschieden, wie Fortschritt und Zukunft auszusehen hätten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass Einheitssysteme nicht die PaVon Kontroverse war aber zunächst tientenversorgung verbesserten, sonkeine Spur. Auf der Eröffnungsveran- dern „allenfalls die materielle Versorstaltung lobte Dr. Montgomery die gung derjenigen, die sie organisieren.“ Er erinnerte noch einmal an die Forderungen der „Gesundheitspolitischen Leitsätze“, die der Ärztetag 2008 in Ulm formulierte: Verbreiterung der Einnahmebasis der PKV, sozialverträglicher Ausbau der Eigenbeteiligung, steuerfinanzierte Beiträge für die Versicherung von Kindern, demografiebezogene Altersrückstellungen, echter Wettbewerb zwischen PKV und GKV. von privater und gesetzlicher Krankenversicherung stehe. „Ich wüsste kein Finanzierungssystem, mit dem ich tauschen möchte“, unterstrich Bahr. Die Herausforderung sei es, dieses System jenseits ideologischer Gräben unter den Vorzeichen des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts zu modernisieren. Warum müsse die umlagefinanzierte GKV weiterhin von der Hand in den Mund leben, während sich in der Rentenversicherung die zusätzliche private Vorsorge bewährt habe? Auch in der GKV wäre mehr Eigenverantwortung notwendig, um ein „Verfrühstücken der Reserven“ zu verhindern. So wie die Menschen heute ihren Arzt und ihr Krankenhaus frei wählen könnten, sollten sie auch weiterhin die Wahl zwischen verschiedenen Versicherern haben. Die Idee der Einheitsversicherung höre sich zwar sympathisch an, mache Bild links: Dr. Frank Ulrich Montgomery Fotos: Mark Berger, LÄKB Freiheit und soziale Gerechtigkeit Erfolge der schwarz-gelben Regierungskoalition. Deren Bilanz sei zumindest gesundheitspolitisch „gar nicht so schlecht“. Das Versorgungsstrukturgesetz – eine Reparatur, die Fehler der Ära Ulla Schmidt behebe. Patientenrechtegesetz und Approbationsordnung – folgen den Vorschlägen der Ärzteschaft. Das ANMOG – gar ein „genialer Coup“. Mit seinem Plädoyer für den Erhalt des dualen Systems von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bezog der Ärztechef klar Position. Es sei ein entscheidender Beitrag zum großen Erfolg des deutschen Gesundheitswesens. Der Wettbewerb zwinge zu Innovationen und Qualität. „Gäbe es die PKV nicht, hätten wir Bürgerversicherung gegen pluralen Wettbewerb – zwischen diesen Alternativen müssen sich die Wähler bei der Bundestagswahl 2013 entscheiden. So weit, so bekannt. Der entscheidende Unterschied zu früheren Wahlen ist, dass im Gesundheitssystem dieses Mal keine finanziellen Notoperationen anstehen. Die Kassen sind voll, und das schafft Luft, um „zum ersten Mal seit langer Zeit über langfristige Strukturfragen und über Organisationsfragen zu sprechen.“ Dr. Montgomery forderte die Parteien auf, sich „ausreichend Freiheitselemente in sozialer Gerechtigkeit“ in die Wahlprogramme zu schreiben. den Versicherten aber „zum Bittsteller einer staatlich organisierten MangelGesundheitsminister Daniel Bahr be- versicherung.“ Der Gesundheitsministonte bei seinem zweiten Auftritt als ter schloss auch eine Reform der GOÄ Gesundheitsminister auf dem Deut- noch in dieser Legislaturperiode nicht schen Ärztetag den Zusammenhang aus, sofern die Versicherer und die zwischen Eigenverantwortung und Bundesärztekammern ihre Vorschläge Solidarität, zwischen Gesunden und vorlegten. Im Hinblick auf die umstritKranken, Jungen und Alten, für den tene Öffnungsklausel sei „nichts ausletztendlich auch das Nebeneinander geschlossen.“ Gesundheitsminister Daniel Bahr Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 5 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Duell der Meistersinger Die Meistersingerhalle, in der der Ärztetag in diesem Jahr stattfand, erinnert an den Wettstreit zweier Sänger. Anders als in Richard Wagners Oper traten auf dem Ärztetag allerdings kein Beckmesser und kein von Stolzing an, sondern der gesundheitspolitische Sprecher der CDU Jens Spahn und sein sozialdemokratischer Gegenpart Prof. Karl Lauterbach. Für die beiden ging es auch nicht um die Gunst einer schö- Jens Spahn Prof. Karl Lauterbach nen Frau. Sie nutzten die Nürnberger Bühne vielmehr, um für ihre Vorstellungen von einer Krankenversicherung der Zukunft zu werben. Zumindest bei der Analyse der Ausgangslage herrschte weitgehende Einigkeit. Prof. Lauterbach beschrieb drei „Turbomotoren für die Kostenentwicklung“ im Gesundheitswesen. So scheidet die Babyboomer-Generation jetzt nach und nach aus dem Berufsleben aus, gleichzeitig steigt die durchschnittliche Lebenserwartung, während der technische Fortschritt die Kosten zusätzlich in die Höhe treibt. Doch wenn es darum geht, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, ist Schluss mit den Gemeinsamkeiten zwischen Rot und Schwarz. Spahn: Keine linke Neiddebatten Jens Spahn hat sich in der Vergangenheit mit Spekulationen über eine Öffnung der PKV und über ihr bevorstehendes Ende unter deutschen Ärzten wenig Freunde gemacht. Beim Schaulauf in Nürnberg jedoch verkniff er sich solche Provokationen. Er verwies vielmehr auf die positive Bilanz der schwarz-gelben Bundesregierung, deren GKV-Finanzierungsgesetz maßgeblich die für die aktuellen Überschüsse in der gesetzlichen Krankenkassen verantwortlich sei. Die Milliarden im 6 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Gesundheitsfonds sollten aber nicht leichtfertig ausgegeben werden, sondern den flächendeckenden Zugang zur medizinischen Versorgung und zu Innovationen sicherstellen. Dabei soll ein Ausstieg aus dem System, „in dem wir Gesundheit ausschließlich lohnabhängig finanzieren“, helfen. Über einen steuerfinanzierten Zusatzbeitrag möchte Spahn auch Miet- und Zinseinkünfte und sonstige Gewinne in die Finanzierung mit einbeziehen. Die Koalition strebe keine „Einheits-AOK“, sondern setze auf die evolutionäre Weiterentwicklung des bestehenden Systems. Hinter dem Versprechen, durch eine Einheitskasse alle Probleme zu lösen, stecke lediglich eine linke Neiddebatte. Zum einen seien keineswegs nur Besserverdienende in der PKV versichert, sondern viele Beamte, Pensionäre und Kleinunternehmer, zum anderen kämen durch die Verschmelzung nicht nur neue Beitragszahler in die GKV, sondern auch Leistungsempfänger. Die Situation der PKV dürfe man allerdings „auch nicht schön reden, denn es gibt ohne Zweifel auch ein paar Probleme“, räumte Spahn ein. In der Privatversicherung sei vieles mehr vertriebs- als versorgungsgesteuert, Exzesse wie die astronomischen Provisionen für Neuverträge oder hochsubventionierte Lockangebote gelte es zu verhindern. Eine Absage erteilte Spahn dem „staatsangestellten Arzt“. Freiberufliche, selbständige Ärzte seien ein Garant für die Qualität des deutschen Gesundheitssystems. Einheitsversicherung mit drei Säulen Einen deutlich schweren Stand hatte Prof. Karl Lauterbach. Seit Jahren schon trommelt er für eine einheitliche Bürgerversicherung und stößt damit bei den Medizinern auf wenig Gegenliebe. Prof. Lauterbachs Modell soll Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch und ohne Beitragsbemessungsgrenze an der Finanzierung beteiligen. Hinzu kommt eine dritte, steuerfinanzierte Säule, denn allein die Belastung von Lohn und Gehalt könne die Herausforderungen der Zukunft nicht bewältigen. Jeder neu Versicherte soll automatisch Mitglied in der Bürgerversicherung werden, Bestandsversicherte der PKV dürfen zwischen ihrer bisherigen und der Einheitsversicherung wählen. Den Vorwurf der Neiddebatte wies Prof. Lauterbach zurück: „Es geht nicht um die Unterstellung, dass alle Privatversicherten wohlhabend wären, es geht nicht um eine ideologische Debatte, es geht nicht um Neidfragen und dergleichen, sondern es geht darum: leisten wir uns ein gutes System für alle, oder belassen wir es beim jetzigen System, wo beide Seiten in Schwierigkeiten kommen?“ Prof. Lauterbach gestand ein, dass die Bürgerversicherung auch ungewünschte Nebenwirkungen entfalten könne. So müsse man Mechanismen schaffen, die einer „Entschleunigung des Innovationsflusses“ in der Gesundheitsversorgung vorbeugen. Außerdem sei eine Honoraranpassung notwendig, um den Abfluss von Geld durch den Wegfall der PKV auszugleichen. Prof. Lauterbach forderte eine „deutliche Entbürokratisierung“ des Honorarsystems auf Grundlage der Kostenerstattung. Wie in den „Meistersingern“ gab es auch auf dem Nürnberger Ärztetag ein klares Votum. Am Ende konnte die Bürgerversicherung nur wenige Delegierte überzeugen, die überwältigende Mehrheit lehnte sie als „Irrweg“ ab, der die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems auf Spiel setze. Bis zum nächsten Ärztetag in Hannover soll die Bundesärztekammer jetzt ein eigenständiges, tragfähiges Konzept zur Finanzierung der Krankenversicherungen entwickeln. Betonung der Freiberuflichkeit, Subsidiarität und Eigenverantwortung sowie die Sicherstellung der Versorgung sind die Kernforderungen an dieses Konzept. Dr. Montgomery wünscht sich eine klarere Positionierung der Ärzteschaft. Auch auf dem nächsten Ärztetag dürfte ihm dieser Wunsch erfüllt werden. n Mark Berger, LÄKB Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Impressionen vom 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg Blick auf das Podium des Ärztetags Prof. Dr. Hoppe erhält posthum die Paracelsus-Medaille Der „Schöne Brunnen“, eine der Attraktionen Nürnbergs Brandenburger Delegierte in der Mittagspause Fotos: Mark Berger, LÄKB Die festliche Eröffnungsveranstaltung Gedenken an den Entzugs der Approbation jüdischer Ärzte Auch Delegierte müssen manchmal durchatmen Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 7 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik 115. Deutscher Ärztetag Delegierte aus Brandenburg ziehen Resümee Der Ärztetag in Nürnberg beschäftigte sich mit einer besonders breiten Palette gesundheitspolitischer Themen – für die Teilnehmer eröffnete das die Chance, eigene Schwerpunkte zu setzen und neue Einblicke zu gewinnen. Am letzten Sitzungstag zogen die Delegierten aus Brandenburg ihr persönliches Resümee. eine entsprechende Aufmerksamkeit genießt. Wie immer voller Spannung erwartet wurde die Debatte zum Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer, in der wieder viele Themen und Problemfelder angesprochen wurden. Sowohl die Bundes- als auch die Landesärztekammern erhalten aus solchen Diskussionen wichtige Fingerzeige für ihre weitere Arbeit. Die bayerische Landesärztekammer ebenso wie die Stadt Nürnberg waren hervorragender Gastgeber. Ein besonderes Lob geht an die Organisatoren der Landesärztekammer Bayern. Sie haben es geschafft, in der Planung und Ausführung des Ärztetages die Wünsche der Delegierten zu berücksichtigen. Auch der Gesellschaftsabend auf Einladung der Bayern war perfekt organisiert, was viele Delegierte begeistert hat. Beeindruckend an Nürnberg Dr. Udo Wolter, Facharzt für Un- fand ich vor allen Dingen, wie liebevoll fallchirurgie und Orthopädie in der innere Stadtring rekonstruiert wurNeuruppin, Präsident der Landes- de. Da ist es richtig schade, dass viel ärztekammer Brandenburg: zu wenig Zeit blieb, um die Stadt näher kennenzulernen. Für mich war dies ein eher ruhiger, leiser Ärztetag ohne große Aufgeregtheiten. Selbst als Jens Spahn und Prof. Lauterbach ihre Versicherungsmodelle vorgestellt haben, ist keine kontroverse Hektik aufgekommen. Die Delegierten haben in einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre diskutiert. Der Ärztetag hat sich eindeutig gegen die Bürgerversicherung positioniert und das bestehende duale System mit privater und gesetzlicher Krankenversicheurng befürwortet. Dass die Weiterbildung in diesem Jahr Elke Köhler, Fachärztin für Allgeso viel Platz eingenommen hat, lag meinmedizin in Jüterbog, Vizepräwahrscheinlich daran, dass problemati- sidentin der Landesärztekammer: sche Schlagworte wie die Modularisierung der Weiterbildung zu Irritationen Die Eröffnungsveranstaltung hat mir geführt haben. Daher war die ausge- sehr gut gefallen, besonders die postsprochen lange Debatte zur geplanten hume Verleihung der Paracelsus-MeNovelle der Muster-Weiterbildungsord- daille an Herrn Prof. Hoppe, der imnung im Jahr 2014 durchaus sinnvoll. mer ein großes Vorbild für mich war. Begrüßenswert finde ich auch die aus- Die Rede von Gesundheitsminister Bahr führliche Vorstellung der Arbeitsmedi- mit seinem klaren Bekenntnis zum Erzin. Es handelt sich dabei auch um eine halt der Privaten Krankenversicherung wichtige Säule unseres Gesundheits- fand ich ebenfalls gut. Allerdings fehlwesens. Daher ist es richtig, dass sie te mir eine klare Stellungnahme dazu, 8 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 was konkret mit den Milliardenüberschüssen der Versicherungen passieren soll. Ich finde, dass man den demografischen Wandel bei allen Überlegungen berücksichtigen muss. Daher sollte auf jeden Fall ein Polster für die Zukunft geschaffen werden, statt in schlechteren Zeiten wieder Zusatzbeiträge zu erheben. Ich wünsche mir eine Stärkung der Freiberuflichkeit, damit wir unsere Patienten nach bestem Wissen und Gewissen behandeln können. Sparmaßnahmen auf Kosten der Patienten haben dabei keinen Platz. Die Diskussion zwischen Jens Spahn und Prof. Lauterbach ist ja relativ ruhig verlaufen – da hat man schon gemerkt, dass die beiden Parteien vielleicht nach der nächsten Bundestagswahl zusammen eine Regierung bilden. Mit Herrn Spahn teile ich die klare Ablehnung einer Bürgerversicherung. Das führt in die falsche Richtung, denn die Einheitsmedizin kennen wir noch aus der DDR. Schlimm fand ich, dass genau zum Auftakt des Ärztetages der Korruptionsvorwurf unter dem Stichwort „Fangprämie“ in den Medien lanciert wurde. Wenn es solche Verstöße tatsächlich gibt, dann sollen die Versicherungen Ross und Reiter nennen, damit die Landesärztekammern dagegen vorgehen können. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Diskussion um Ärztenetze und Praxisgemeinschaften. Das Gesundheitswesen wird in Zukunft auf den gesellschaftlichen Wandel reagieren müssen. Die Rahmenbedingungen werden sich verändern, auch durch die so oft diskutierte Verweiblichung der Medizin. Ich bin froh, dass die Evaluation der Weiterbildung auch in Zukunft stattfinden wird. Wir müssen die ambulante Weiterbildung stärken, denn sonst kann es auch keine hochwertige Versorgung geben - wozu natürlich auch eine angemessene Vergütung der ambulanten Weiterbildung gehört. Damit hängt auch die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zusammen. Ich wünsche mir, dass die Hausärzte selbst nach außen ein positiveres Bild von ihrem Beruf vertreten. Ich selbst bin sehr glücklich in meinem Beruf als Hausärztin und Kammerinformationen/Gesundheitspolitik will noch einige Jahre in meiner Praxis und Kollegen auszutauschen. Diese den Dialog mit der Bundesregierung weiterarbeiten. Chance rundet das insgesamt sehr po- suchen. sitive Gesamtbild für mich ab. Insgesamt habe ich den Ärztetag als sehr positiv erlebt, in einer Atmosphäre, die bestimmt war von viel persönlichem Engagement bei gleichzeitigem Respekt vor der Freiheit des anders Denkenden. Bemerkenswert fand ich auch, dass die Bundesärztekammer gleich zu Beginn des Ärztetages eine Ausstellung zum Approbationsverbot für jüdische Ärzte ab 1938 eröffnet hat. Eine so reflektierte Gedenkkultur wird nicht nur von den Delegierten vor Ort, sondern schnell auch von der Öffentlichkeit positiv aufgenommen. Andreas Schwark, Facharzt für Allgemeinmedizin in Bernau: Dr. Stephan Alder, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie in Ich war in diesem Jahr zum ersten Potsdam: Mal Delegierter. Als Neuling hat mich auf dem Ärztetag in Nürnberg beson- Ich bin als Vertreter der Fraktion Freier ders beeindruckt, mit welcher inhaltli- Arztberufe/Ärzteunion nach Nürnberg chen Tiefe mit den beiden eingelade- gereist. Wir möchten uns im Hinblick nen Politikern diskutiert wurde und wie auf die zukünftigen Wahlen neu posiviele sich in die Debatten einbringen. tionieren, und hier hatte ich die GeleLeider wurde die Diskussion dann aber genheit, mich über aktuelle Entwicklunaus Zeitgründen abgebrochen, obwohl gen zu informieren. noch viele Delegierte auf der Rednerlis- Es ist deutlich geworden, dass wir uns te standen. mit unserem dualen Gesundheitssystem Auch die Themenvielfalt des Ärztetags weltweit nicht verstecken müssen. Das Prof. Dr. Ulrich Schwantes, Fachhat mich erstaunt: PKV/GKV, die Förde- drückt sich auch in dem freien Zugang arzt für Allgemeinmedizin in Oberrung junger Kollegen, mehr Praxisrele- zu allen Fachrichtungen bis hin zur Psy- krämer/OT Schwante: vanz im Studium, die Modernisierung chologie und Psychotherapie aus. Es ist der Muster-Weiterbildungsordnung. Es ein besonderes Qualitätsmerkmal, dass Ich blicke auf sehr interessante Tage werden auch Themen wie die Präventi- wir auch psychische Störungen behan- zurück. Die Veranstaltung war straffer on angesprochen, die man auf einem deln und nicht erst eingreifen, wenn organisiert als in der Vergangenheit, Ärztetag vielleicht nicht unbedingt er- sich diese körperlich niederschlagen. und so konnten auch viele wichtige wartet, die aber trotzdem ein deutli- Ein weiterer wichtiger Punkt war die Fragen intensiv diskutiert werden. Mich ches Gewicht haben. Förderung der kooperativen Versor- als Hausarzt hat besonders gefreut, Als Hausarzt habe ich natürlich mit be- gungsstrukturen. Es ist wichtig, hier dass der Allgemeinmedizin so viel Platz sonderer Spannung die Diskussion über das Engagement zu verstärken. Zu kurz eingeräumt wurde. Noch dazu, weil das gemeinsame Positionspapier ver- gekommen ist leider der Aspekt der nach einer doch sehr kontroversen Disfolgt. Das einstimmige positive Votum Einzelpraxen, die schon in der Vergan- kussion das Positionspapier einstimmig der Delegierten war eine tolle Sache. genheit ganz selbstverständlich mit den beschlossen wurde. Ein weiteres HighIm Vorhinein wurde ja auch die Appro- Kollegen in der ambulanten und stati- light war die Debatte über die Zukunft bationsordnung diskutiert. Der Ärzte- onären Versorgung kooperiert haben. von PKV und GKV. Ich denke, die Politag hat bei diesem Thema zwar noch Ein schöner Erfolg auch für mich per- tiker haben aber schon Ideen im Hinkeine Einigung erzielt, aber einmütig sönlich stellte das klare Votum des Ärz- terkopf, wie sie ihre unterschiedlichen zugestimmt, dass die praxisorientier- tetags für eine Abschaffung des Flug- Positionen in einem Kompromiss zute Ausbildung unter Ausbau der haus- hafenverfahrens dar. Es gilt hier, die sammenführen können, wenn sie sich ärztlichen Famulatur der richtige Weg ärztliche Verantwortung bei der Einreise dann im nächsten Jahr in einer Großen in die Zukunft ist. Auch Ärzte aus an- von Asylsuchenden stärker hervorzuhe- Koalition wiederfinden. deren Fachrichtungen sagen, dass wir ben. Wir wissen, dass etwa die Hälfte Bedauerlich ist, dass der Arbeitsmedie Allgemeinmedizin stärken müssen, der Asylsuchenden, die nach Deutsch- dizin nicht genügend Raum gegeben weil sie so wichtig ist für die medizini- land kommen, krank sind – nicht zu- wird. Sie gehört ja eigentlich in die sche Versorgung. Aber auf dem Ärzte- letzt, weil sie in ihrer Heimat gefoltert Nähe der Allgemeinmedizin, aber die tag wird ja nicht nur auf dem Podium wurden. Daher sollte es eigentlich kei- Hausärzte wissen einfach zu wenig dadiskutiert, sondern es ergeben sich viel- ne Frage sein, dass diese Menschen rüber. Ich hoffe, dass sich auch durch fältige Gelegenheiten, sich auch am einen Anspruch auf eine angemesse- den Ärztetag neue Kooperationen aufRande der Tagung und der vielfältigen ne fachärztliche Untersuchung haben. tun, da es ja letztendlich um die gleiAbendveranstaltungen mit Kolleginnen Hier muss die Bundesärztekammer chen Patienten geht. Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 9 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Nürnberg fand ich als Tagungsort schön gewählt, mit einem tollen Ambiente, aber leider bleibt einfach zu wenig Zeit, um die Schönheit der Stadt näher zu erkunden. Dr. Renate Schuster, Fachärztin für Chirurgie und Viszeralchirurgie in Strausberg: Ich habe den diesjährigen Ärztetag als nicht so emotionsgeladen empfunden wie den im vergangenen Jahr. Trotzdem war die Veranstaltung sehr spannend. Ich erinnere mich daran, dass die Zukunft der privaten Krankenversicherung, die ja das große Thema hier in Nürnberg war, schon vor einigen Jahren einmal auf der Hauptversammlung des Marburger Bundes diskutiert wurde. Die Vorstellungen von damals hat der Ärztetag jetzt fast genau so übernommen. So sollten die Beiträge etwa nicht allein von den Lohnempfängern geleistet, sondern breiter auf die gesamte Bevölkerung verteilt werden. Von einer Solidargesellschaft können wir schließlich nur reden, wenn sich alle daran beteiligen. Mit einer gewissen Genugtuung habe ich registriert, dass auch der Gesundheitsminister Bahr das so sieht. Besonders spannend war die Diskussion zwischen Lauterbach und Spahn. Was Herr Lauterbach vertritt, hört sich zunächst einmal schön an, ist aber letztendlich nichts anderes als reine Utopie. Der Knackpunkt ist die Einheitskrankenversicherung, die ohne Umwege in eine Zwei-Klassen-Medizin führt, wie wir sie aus der DDR kannten. Trotzdem: Die PKV muss sich reformieren. Die Zahl der Krankenkassen muss noch weiter sinken, nicht zuletzt, weil einfach zu viel Geld in der Verwaltung hängen bleibt. Die Evaluation der Weiterbildung halte ich für einen guten Ansatz, allerdings müssen wir die Akzeptanz dafür noch 10 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 erhöhen. Dafür ist ein langer Atem notwendig. Die Kammern müssen gemeinsam die Evaluation auf sichere Beine stellen, um die Qualität der Weiterbildung weiter zu verbessern. Bei der Novelle der Weiterbildungsordnung sprach mir Herr Dr. Bartmann aus dem Herzen: Es geht um unter den heutigen Bedingungen realisierbare Inhalte. Danach müssen wir die Vorgaben ausrichten, nicht nach irgendwelchen möglicherweise längst überholten eigenen Vorstellungen. Die Modularisierung der Weiterbildung halte ich für sinnvoll, sofern sie auch Zwischenprüfungen beinhaltet. Es sollte nicht nur einen Test ganz am Ende geben, sondern mehrere Prüfungen über den ganzen Verlauf hinweg. Die Weiterbildung muss in Teilzeit möglich sein, damit die jungen Mediziner Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Daneben fand ich die Vorstellung der Arbeitsmedizin sehr interessant. Ich denke, in vielen Unternehmen ist nicht bekannt, wie wichtig dieses Thema eigentlich ist, aber jeder Euro, der hier an der richtigen Stelle investiert wird, kann sich für das Unternehmen 16-fach auszahlen. Solche Fakten müssen herausgestellt werden, um auch die Position der Arbeitsmediziner in den Tarifverhandlungen zu stärken, denn sonst wandern die Arbeitsmediziner in andere Bereiche ab. Dr. Dietmar Groß, Facharzt für Arbeitsmedizin in Cottbus: Der Ärztetag in Nürnberg hat die Erwartungen mehr als erfüllt: Die Arbeitsmedizin wurde erstmalig auf einem Ärztetag als Schwerpunktthema behandelt. Unter dem Titel „Prävention in der Arbeitswelt – Möglichkeiten und Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung” hat Prof. Dr. Letzel das einführende Referat gehalten. Er räumte mit dem Vorurteil auf, das arbeitsmedizinische Prävention in den Betrieben ein belastender Kostenfaktor sei. Studien belegen, dass jeder Euro, der in die betriebliche Gesundheitsförderung investiert wird, eine Rendite zwischen 5 und 16 € erzeugt. In dem vom Vorstand der BÄK vorgelegten Entschließungsantrag wurde die Notwendigkeit einer engeren Vernetzung von kurativer und präventiver Medizin gefordert. Dabei sollen die Präventivmediziner eine „Lotsenfunktion“ übernehmen und das Gesundheitssystem überhaupt stärker auf die Prävention ausgerichtet werden. In der anschließenden Diskussion konnte ich wegen der begrenzten Redezeit nur wenige Vorzüge der Arbeitsmedizin von ihrer ganzheitlichen Ausrichtung über die familienfreundlichen Arbeitszeiten bis zu der Herausforderung, die Eigenverantwortung von Mitarbeitern zu steigern schildern. Dem steht aber immer wieder ein Imageproblem im Wege. Einen der Gründe dafür habe ich in der oft mangelhaften universitären Ausbildung aller Medizinstudenten erkannt, und in einem diesbezüglichen Antrag, die Stärkung der Arbeitsmedizin an den Universitäten gefordert. Dieser, sowie weitere drei Entschließungsanträge, wurden von den Delegierten angenommen und damit der Arbeitsmedizin der Rücken gestärkt. Natürlich wurde auf dem Ärztetag nicht nur über Arbeitsmedizin geredet. Das haben die übrigen Delegierten unserer Brandenburger LÄK viel besser und kompetenter beschrieben, als ich das gekonnt hätte. Die äußerst spannenden Themenkreise möchte ich deshalb nur aufzählen: Notwendigkeit von Kooperation und Vernetzung ärztlicher Tätigkeit in der gesundheitlichen Versorgung, Praxisgebühr Pro und Contra, duales System der Krankenkassen, Weiterbildungsordnung, um nur die wesentlichen zu nennen. Nürnberg ist eine geschichtsträchtige Stadt, mit nicht nur positiven Erinnerungen. So mahnte eine Ausstellung vor dem Tagungssaal an das Unrecht, das jüdischen Ärztinnen und Ärzten im Dritten Reich angetan wurde. In der „Nürnberger Erklärung“ verurteilte der Ärztetag einstimmig diese Menschenrechtsverletzung aus dem Jahre 1938. n Mit den Delegierten sprach: Mark Berger, LÄKB (Fotos Mark Berger) Kammerinformationen/Gesundheitspolitik 115. Deutscher Ärztetag Brandenburger Delegierte im Fokus Auf dem Deutschen Ärztetag diskutieren Mediziner aus ganz Deutschland über wichtige Themen des Gesundheitswesens. Auch die Delegierten aus Brandenburg schalteten sich mit Anträgen und Wortmeldungen mit in die Diskussion ein. Hier werden exemplarisch drei dieser Themen vorgestellt. Plädoyer für die Allgemeinmedizin „Die Allgemeinmedizin ist ein abwechslungsreiches, interessantes und patientenzentriertes Berufsbild“, erklärte Dr. Max Kaplan bei der Vorstellung des Positionspapiers „Die Rolle des Hausarztes in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung“. Es soll jungen Medizinern verdeutlichen, was die Arbeit des Hausarztes so besonders macht und damit einen Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in der Fläche leisten. Die Delegierten wiesen darauf hin, dass Hausärzte die zentralen Ansprechpartner für die akute Versorgung und die kontinuierliche Betreuung seien. Im Anschluss entfachte sich eine leidenschaftliche Diskussion. Zahlreiche Delegierte monierten eine zu positive Darstellung des hausärztlichen Alltags, der zunehmend von Bürokratie, Paragraphen und wirtschaftlichen Überlegungen geprägt sei. Diese Kritik motivierte im Gegenzug aber auch Allgemeinmediziner wie den brandenburgischen Delegierten Prof. Ulrich Schwantes, die positiven Seiten ihres Berufs zu betonen. „Das Papier beschreibt gut meine ärztliche Tätigkeit, im Grunde genommen mein ganzes Leben. Meine Berufszufriedenheit ist hoch. Ich bin stolz auf meine Praxis“, erklärte Prof. Schwantes. Nachdem die Wogen sich geglättet hatten, wurde das Positionspapier mit großer Mehrheit verabschiedet. Ärzte zweiter Klasse bezeichnet werden. Mit diesem Negativbild räumte der brandenburgische Delegierte Dr. Dietmar Groß auf. Er verwies auf seine großen Einflussmöglichkeiten auf das Gesundheitsverhalten der Menschen als „Hausarzt im Betrieb“. Für eine bessere betriebliche Prävention sprechen auch die handfesten ökonomischen Argumente, die Prof. Stefan Letzel von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin in seinem Referat vorstellte. So verliert die deutsche Volkswirtschaft jährlich rund 225 Milliarden Euro durch Erkrankungen von Arbeitnehmern. Fast 80 Prozent der durch chronische Erkrankungen bedingten Ausfälle könnten durch betriebliche Prävention verhindert werden. Dies zeige, dass betriebliche Gesundheitsvorsorge dabei helfe, die erwerbstätigen Menschen gesund und arbeitsfähig zu erhalten und damit Kosten zu senken. Anschließend stimmte der Ärztetag für den von Dr. Groß und Dr. Udo Wolter mitformulierten Antrag, die Arbeitsmedizin und die betriebsärztliche Versorgung zu einer zentralen Säule der Gesundheitsvorsorge auszubauen. Um die Prävention in der Arbeitswelt zu stärken, sollen die Bundesländer die Zahl der arbeitsmedizinischen Lehrstühle an den Universitäten erhöhen. Notwendig sei zudem ein regionales sektorenübergreifendes Konzept zur Vernetzung von betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention durch den Betriebsarzt. Der Ärztetag begrüßte die Ausrichtung des „Ausschusses Arbeitsmedizin“ des Bundesarbeitsministeriums. Dort werde die arbeitsmedizinische Vorsorge, auch unter Mitwirkung der Bundesärztekammer, weiterentwickelt. Dr. Udo Wolter, Prof. Ulrich Schwantes Fotos: Mark Berger, LÄKB abzuschaffen. Asylsuchende, die aus sicheren Herkunftsländern kommen oder keine gültigen Papiere haben, werden im Flughafenasylverfahren nach der Einreise auf dem Flughafengelände in Gewahrsam genommen, um über ihren Asylantrag innerhalb von 48 Stunden zu entscheiden. Wird der Antrag abgelehnt, so bleiben nur drei Tage Zeit für einen schriftlichen Widerspruch, um einer Abschiebung zu entgehen. Eine ausreichende und unabhängige Rechtsberatung ist bei einem solchen Eilverfahren nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass in Deutschland die Richtlinien des Europäischen Rates mit Regelungen zum Umgang mit besonders Schutzbedürftigen immer noch nicht umgesetzt sind. Besonders Flüchtlinge mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) dürfen dem Druck des Flughafen-Schnellverfahrens nicht unterworfen werden, beschlossen die Delegierten mit großer Mehrheit. Die oft Abschaffung des schwierige Diagnostik einer PTBS erfordert die frühzeitige Beteiligung erFlughafenasylverfahrens fahrener unabhängiger Ärzte oder Psygefordert chologen, um solche Personen sofort Prävention Auf einem ganz anderen Gebiet en- in das normale Asylverfahren übernehgagierte sich Dr. Stephan Alder. Der men zu können, ohne sie zunächst in in der Arbeitswelt von ihm mitverfasste Antrag appel- Haft zu nehmen. Ein Imageproblem plagt die Arbeits- liert an Bundesregierung und Bundesmediziner, die von vielen Kollegen rat, das Flughafenasylverfahren nach hinter vorgehaltener Hand sogar als § 18a Asylverfahrensgesetz ersatzlos n Mark Berger, LÄKB Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 11 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik 121. Hauptversammlung des Marburger Bundes „Nein“ zur Politik nach Kassenlage Gute Stimmung auf dem Podium Fotos: Mark Berger, LÄKB Dr. Rainer Hess Traditionell trifft sich der Marburger Bund im Vorfeld des Deutschen Ärztetages zu seiner Hauptversammlung, an der Dr. Udo Wolter und Guido Salewski als brandenburgische Delegierte teilnahmen. In diesem Jahr ging es in Nürnberg um Themen wie die ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser, den Erhalt der Tarifautonomie und die Zukunft von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, der bekanntlich selbst über einen direkten Einblick in die Bundespolitik verfügt. Ohne die Tarifhoheit seien aber Verbesserungen für die Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken kaum zu erreichen. Das ginge letztendlich zu Lasten der Krankenhäuser, die dann noch stärker als bisher unter dem Ärztemangel litten, und ihrer Patienten. Gerade einmal 200 Vorfeldlotsen arbeiten am Frankfurter Flughafen, trotzdem hat ihr 24-Stunden-Streik im Februar den Flugverkehr weltweit erheblich gestört. Es ist die enorme Macht solch kleiner Berufsgruppen, die dafür sorgt, dass die Politik nach Monaten der relativen Ruhe die Tarifautonomie wieder in Frage stellt – sehr zum Leidwesen der Ärztegewerkschaft, denn Aktionen wie die in Frankfurt am Main blasen denjenigen kräftig Wind in die Segel, die pro Betrieb nur einen einzigen Tarifvertrag wollen. Noch sei nicht abzusehen, wie sich die Parteien im Wahljahr 2013 zu dieser Fragen positionierten, erklärte Rudolf Henke, der Unter diesen Vorzeichen schmerzt der überraschende Seitenwechsel des langjährigen MB-Verhandlungsführers Lutz Hammerschlag umso mehr. Er verlässt den Marburger Bund nach 31 Jahren und übernimmt im September die Leitung eines neu gegründeten Instituts, das im Auftrag eines Zusammenschlusses von Krankenhäusern neue und attraktive Arbeitsmodelle für Ärzte entwickeln soll. Aber egal, auf welcher Seite man steht: Mit guten Arbeitsbedingungen für die Ärzte ist untrennbar eine solide finanzielle Ausstattung ihrer Arbeitgeber, der Krankenhäuser, verknüpft. Investitionskosten, Tarifsteigerungen und medizinische Fortschritte 12 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Überraschender Seitenwechsel dürften weder zu Lasten der Mitarbeiter noch der Patienten gehen, forderte Dr. Andreas Botzlar, der 2. Vorsitzende der Ärztegewerkschaft. Tariferhöhungen müssten refinanziert werden, zudem sei ein vollständiger Kostenorientierungswert ab 2013 auf Grundlage unabhängiger Daten des Statistischen Bundesamtes notwendig. Der sei verpflichtend einzuhalten, um eine „Politik je nach Kassenlage zu verhindern“, so Dr. Botzlar. Aufgrund der guten Kammerinformationen/Gesundheitspolitik finanziellen Lage der Krankenkassen müsse Schluss sein mit dem Sonderopfer, das den Krankenhäusern abverlangt wird, um die Kassen zu sanieren, ergänzte Henke. Die Begehrlichkeiten, die diese Überschüsse beim Finanzminister geweckt haben, um Schulden abzubauen, zeigten, dass es sich bei der Verquickung von Überschüssen und Finanzierungsanforderungen um einen Konstruktionsfehler handele. Die Anforderungen der Krankenhäuser hingen schließlich nicht von der finanziellen Lage der Krankenkassen ab. Die Krankenversicherung der Zukunft Natürlich diskutierte die Hauptversammlung auch das große Thema des anstehenden Ärztetages, die Zukunft der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Rudolf Henke sprach sich für den Erhalt des dualen Versicherungssystems aus. Ohne die privat Versicherten wüssten viele Krankenhäuser und Vertragsärzte nicht mehr, wo sie sonst finanziell blieben. Der entschei- Frage ist nur: welche? Es ist schwer, aus dem GKV-Katalog allzu viel herauszunehmen.“ Außerdem müsse man sich überlegen, wie gute Insellösungen in den Versorgungs- und Organisationsstrukturen auf die Fläche übertragbar seien. Änderungen in den Vergütungssystemen böten lediglich die Chance auf kleine Verbesserungen. Eindeutig fiel das Urteil von Dr. Hess über die Vorschläge der SPD aus: „Die Bürgerversicherung wird scheitern, weil sie mit den Altlasten nicht fertig wird.“ Das Grundgesetz schreibe einen Anspruch der PKV-Kunden auf ihre Versicherung fest, der im Falle einer Umstellung ebenso kompensiert werden müsse wie die Einnahmeausfälle der niedergelassenen Ärzte. Er wünschte sich eine stärker inhaltlich geprägte Auseinandersetzung mit dem Thema. Die Hauptversammlung sprach sich in diesem Zusammenhang auch dafür aus, zu prüfen, „ob ein eigenes Ressort in der Bundesärztekammer eingerichtet werden soll, dessen Aufgabe die Gestaltung einer Rahmenkonzeption für die Priorisierung zur Vorlage in den politischen Gremien sein soll.“ Die Frage der Priorisierung medizinischer Leistungen sei nicht von der Diskussion über die Zukunft der Krankenversicherung zu trennen. 180 Verbänden eine neue (Muster-) Weiterbildungsordnung zu erarbeiten. Hier bereitet vor allem der Einfallsreichtum der Beteiligten erhebliche Probleme – allein die Chirurgie bringt es bis dato auf nicht weniger als 140 Änderungsanträge. Internetplattform gegen Antragsdickicht Um das Antragsdickicht etwas zu lichten eröffnet die Bundesärztekammer im Herbst eine Plattform, in der Vorschläge online eingereicht werden können. „Wir möchten eine Novelle auf den Weg bringen, die 2014 beschlossen werden kann. 2015 soll in allen 17 Landesärztekammern eine neue WBO implementiert sei“, sagte Dr. Bartmann. Die bisherige Systematik solle fortgeführt werden, allerdings müss- Weitgehende Zustimmung zur Approbationsordnung dende Vorteil der privaten Krankenversicherung sei der direkte Vertragsabschluss zwischen Arzt und Patient ohne Einmischung von Bürokratie und Politik. Er mahnte aber zugleich, die Fehler beider Varianten zu beseitigen. Unterstützung für diese Forderung gab es auch von Dr. Rainer Hess. Um das System wetterfest zu machen, seien Änderungen im Leistungskatalog notwendig, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses. „Die Bei den geplanten Änderungen der Approbationsordnung sieht der Marburger Bund nur wenige Kritikpunkte. Das Ende des Hammerexamens begrüßte Henke ebenso wie den Erhalt der Wahlfreiheit im Praktischen Jahr. Eine „bittere Pille“ sei dagegen die Begrenzung der Ausbildungsvergütung im PJ auf maximal 373 Euro pro Monat. Der Marburger Bund wendet sich gehen die Pflichtfamulatur in der hausärztlichen Versorgung, sofern die bisherige Pflichtfamulatur beibehalten bleibt. Henke forderte, die Gesprächskompetenz der Mediziner stärker in den Mittelpunkt der Ausbildung zu rücken: „Unsere Zentrale Aufgabe ist die Kommunikation mit dem Patienten. Wir machen Medizin für ihn verständlich. Dr. Franz-Joseph Bartmann, der Präsident der Ärztekammer SchleswigHolstein, gab einen Einblick in die anspruchsvolle Aufgabe, gemeinsam mit Dr. Franz-Joseph Bartmann ten die unterjährige Einführung neuer Gebiete und die berufsbegleitende Weiterbildung erleichtert werden. Der Marburger Bund forderte eine grundlegende Neugestaltung der WBO, erteilte aber einer weitreichenden Modularisierung, wie sie die Bundesärztekammer wünscht, eine Absage. Auch die Schwerpunkte und Zusatzbezeichnungen in der WBO sollten erhalten bleiben. Auf wenig Gegenliebe stieß die Forderung nach einer Pflichtweiterbildung für alle in der Allgemeinmedizin, solange nicht klar sei, wer zahle, wer weiterbilde und wer für die notwendigen Plätze sorge. Der 1. Vorsitzende Rudolf Henke n Mark Berger, LÄKB Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 13 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Sommerfest der Heilberufskammern Dr. Udo Wolter fordert Aufbau einer medizinischen Fakultät in Brandenburg „Wenn wir die flächendeckende medizinische Versorgung in Brandenburg sicherstellen wollen, müssen wir endlich auch Ärztinnen und Ärzte hier im Land ausbilden“, fordert Dr. Udo Wolter, der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg anlässlich des Sommerfests der Heilberufskammern des Landes Brandenburg. Dr. Daniel Rühmkorf und Dr. Udo Wolter im Gespräch Foto: Mark Berger, LÄKB „Wir zwingen unsere Abiturienten, die Medizin studieren wollen, dazu, Brandenburg zu verlassen und hoffen dann, dass sie fertig ausgebildet wieder zurückkommen.“ Diese Rechnung ginge aber nicht auf. Brandenburg, neben Bremen das einzige Bundesland ohne eigene medizinische Fakultät, hat die geringste Arztdichte der ganzen Bundesrepublik. „Wo Ärzte fehlen, wandern schnell auch andere gut qualifizierte Menschen ab. Wir müssen verhindern, in einen Teufelskreis der Abwanderung zu geraten“, so Dr. Wolter weiter. Dazu sei außerdem die Zusammenarbeit aller Akteure in der Gesundheitsversorgung gefragt, erklärte. eingeladen. Eine große Zahl gesundheitspolitischer Akteure der unterschiedlichen Disziplinen, darunter auch Gesundheitsstaatssekretär Dr. Daniel Rühmkorf, nutzten die Chance, sich in ungezwungener Atmosphäre auszutauschen. In seinem Grußwort lobte Dr. Rühmkorf denn auch die gemeinsame Initiative der Kammern: „Mit einem einzigen Termin kann ich sämtliche Heilberufskammern besuchen. Das ist Ein Abend, fünf Kammern echte Effizienz.“ Er unterstrich außerDialog mit Entscheidungsdem die wichtige Rolle der Kammern Neben der LÄKB hatten die Apothebei der medizinischen Versorgung der trägern kerkammer, die Zahnärzte- und Tier- Bevölkerung, gerade auch in den ländDie Veranstaltung unterstreicht das ärztekammer des Landes Branden- lichen Gebieten. Bestreben der Landesärztekammer, burg sowie die Ostdeutsche Psychokünftig noch stärker in den Dialog mit therapeutenkammer nach Potsdam n Mark Berger, LÄKB Ein Jazz-Duo sorgte für die musikalische Untermalung Foto: Jana Zadow-Dorr, LZKB Bild rechts: Dr. Jürgen Fischer und Prof. Dr. Michael Schierack Foto: Jana Zadow-Dorr, LZKB 14 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 den Entscheidungsträgern auf Landesund Bundesebene zu treten. Das Parlament der Landesärztekammer hatte im April einen Ausbau ihrer Präsenz in Potsdam bei gleichzeitigem Erhalt der Geschäftsstelle Cottbus beschlossen. „Mit dieser Doppellösung bieten wir unseren Mitgliedern einen besseren Service mit erheblich kürzeren Wegen“, so Dr. Wolter. Arzt & Recht Treuhand Hannover Diskussion um die Erbschaftssteuer Immer wieder Gegenstand steuerlicher Diskussionen: Die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer. Stein des Anstoßes war ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium (BMF). Der Beirat fordert eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer. Hintergrund: Für Betriebsvermögen werden weitgehende Vergünstigungen gewährt. Diese sind jedoch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die Sie der Grafik entnehmen können. Bei einem Betriebsvermögen mit einem Wert von bis zu 1 Millionen Euro fällt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen soll vor allem dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen. Die unterschiedlichen Auffassungen Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass gerade dieses Ziel mit der derzeitigen Regelung nicht erreicht werden könne. Er sieht sogar Risiken, dass Arbeitsplätze verloren gehen könnten, weil unternehmerische Entscheidungen maßgeblich von Steueraspekten beeinflusst würden. International sei eine solche Begünstigung von Unternehmensvermögen nicht üblich. und Ländern gewesen und sollte daher nicht wieder neu diskutiert werden. Außerdem würde sich ein internationaler Vergleich nicht anbieten, da die Unternehmensstruktur in Deutschland stark von Personengesellschaften geprägt sei, wohingegen im Ausland Kapitalgesellschaften dominieren. Die Erbmasse sei das Betriebsvermögen, das nicht frei verfügbar ist. Die Erbschaftsteuer auf ein solches Vermögen müsste daher aus dem Betriebsvermögen entnommen werden. Dies stellt ein Risiko für den entsprechenden Betrieb und die Arbeitsplätze dar. Der Beirat macht sich dafür stark, sämtliche Vergünstigungen für spezifische Vermögensgegenstände abzuschaffen und im Gegenzug die Steuersätze drastisch zu senken. Dadurch könnten Steuergestaltungen in größerem Umfang vermieden und Verwaltungskosten des Fiskus verringert Finanzminister Wolfgang Schäuble sieht derzeit keinen Handlungsbedarf werden. und wird daher den Vorschlag seiner Auch die Wissenschaftler vom Deut- Berater nicht aufgreifen. Er möchte schen Institut für Wirtschaftsforschung vielmehr abwarten, ob der Bundesfi(DIW) kommen in einer eigenen Studie nanzhof in einem anhängigen Verfahzu dem gleichen Ergebnis und fordern ren zum derzeitigen Erbschaftsteuerebenfalls eine entsprechende Reform recht das Bundesverfassungsgericht anruft. der Erbschaftsteuer. Die Wirtschaft hingegen ist gegen Daher bleibt derzeit alles beim aktueine erneute Reform der Erbschaft- ellen Stand des Erbschaftsteuerrechts. steuer. Die Neuregelung der Erb- Über anstehende Änderungen werden schaftsteuer sei der politische Konsens wir Sie rechtzeitig informieren. in der Regierung und zwischen Bund Diese Vegünstigungen werden für Betriebsvermögen gewährt. VERSCHONUNGSREGELUNGEN Grundmodell Optionsmodell automatische Berücksichtigung durch Finanzamt nur auf Antrag Freistellung von 85 % des Wertes des Betriebsvermögens Freistellung von 100 % des Wertes des (Verschonungsabschlag) plus gleitender Abzugsbetrag Betriebsvermögens (Verschonungsabschlag) von 150 000 Euro auf die verbleibenden 15 %1 Voraussetzungen: a) Behaltefrist 2 5 Jahre 7 Jahre b) Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 % des Wertes des Betriebsvermögens nicht mehr als 10 % des Wertes des Betriebsvermögens c) Lohnsummenklausel – bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern – 400 % der Ausgangslohnsumme 3 700 % der Ausgangslohnsumme 3 müssen am Ende der Behaltefrist erreicht sein. 1 Der Abzugsbetrag mindert sich um die Hälfte des 150 000 Euro übersteigenden Betrages, bezogen auf die nicht begünstigten 15 %. 2 Verschonungsabschlag fällt zeitanteilig und Abzugsbetrag vollständig weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltefrist den Betrieb veräußert oder aufgibt, wesentliche Teile veräußert oder in das Privatvermögen überführt; tätigt der Erwerber bis zum Ende der Frist Entnahmen, die die Summe der Einlagen und Gewinne seit dem Erwerb um mehr als 150 000 Euro übersteigen, entfällt der Verschonungsabschlag im Rahmen der getätigten Überentnahmen, der Abzugsbetrag vollständig. 3 durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor Schenkung/Erbfall Kontakt: Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Stb Torsten Feiertag Niederlassungen Berlin, Bernau, Neuruppin, Potsdam, Tel.: 030 315947-0 E-Mail: [email protected] Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 15 Arzt & Recht Arzt und Arzthaftung von Fall ZU FALL Diesmal: Verständigungsprobleme in der ärztlichen Praxis Menschen mit Migrationshintergrund gehören heute zum Patientenstamm vieler Arztpraxen. Im Vergleich zu deutschen Patienten sind bei ihrer Versorgung Besonderheiten zu berücksichtigen. Hierzu zählt unter anderem das Krankheitsverständnis anderer Kulturkreise, das gerade bei chronischen und unheilbaren Erkrankungen mit langen Verläufen eine große Bedeutung hat. Zusätzlich bleibt die sprachliche Verständigung nach wie vor ein zentrales Problem. Aufklärungs- und Informationsmaterialien in der Landessprache der Patienten sind für bestimmte Situationen ein Hilfsmittel zur Überwindung der Sprachbarriere. Sie können jedoch das Gespräch über notwendige Maßnahmen im Einzelfall nicht ersetzen. Hier ist es ärztliche Aufgabe, sachgerechte Lösungen zu finden, um Missverständnisse und schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden. Hinweis: Weitere Fälle aus der norddeutschen Schlichtungsstelle finden Interessierte im Internet unter www.laekb.de, Rubrik ‚Arzt‘ – ‚Kasuistiken‘ Alle Fälle entstammen der gemeinsamen Fallsammlung der neun M i tg li e d s k am m e r n der norddeutschen Schlichtungsstelle. zum Nachweis beziehungsweise Ausschluss einer Blutungsquelle ergab keinen pathologischen Befund. Auch die im gleichen Monat veranlassten gynäkologischen und urologischen Untersuchungen führten nicht zur Klärung des Beschwerdebildes. Danach suchte die Patientin den Hausarzt erst wieder im Mai 2008 auf. Sie litt jetzt unter ausgeprägten abdominellen und gastroenteritischen Beschwerden. Die Koloskopie Anfang Juni 2008 zeigte ein stenosierendes Karzinom der rechten Dickdarmflexur, das noch im gleichen Monat im Stadium pT4 pN0 pM1 (Lymphknotenmetastase am Pankreasoberrand) operiert wurde (R0-Resektion). Während des stationären Aufenthaltes wurde bekannt, dass zahlreiche Familienangehörige der Patientin in der Türkei an Darmtumoren erkrankt beziehungsweise verstorben waren. Die daraufhin veranlasste molekulargenetische Diagnostik bestätigte das Vorliegen eines hereditären, nicht polypösen kolorektalen Karzinoms (HNPCC). Von Juli bis Dezember 2008 erfolgte eine adjuvante Chemotherapie und anschlieKasuistik ßend die Tumornachsorge. Bis Januar 2010 war es weder zu einem LokalreDie 1977 in der Türkei geborene Pa- zidiv noch zu Fernmetastasen gekomtientin stellte sich im November 2006 men. wegen Unterbauchschmerzen bei einem hausärztlich tätigen Internisten Die Patientin beanstandete die Bevor. Sie wurde zur weiteren Abklärung handlung durch den Hausarzt, der an einen Frauenarzt überwiesen, des- trotz entsprechender Symptome ab sen Untersuchungen einen altersent- November 2006 den später diagnostisprechenden Normalbefund ergaben. zierten Darmtumor nicht erkannt habe. Zum nächsten Praxisbesuch beim Haus- Bei frühzeitiger Diagnose und Behandarzt kam es im Mai 2007 mit der Anga- lung des Tumors wären die dann erforbe persistierender Bauchschmerzen. In derlich gewordenen Maßnahmen mit den folgenden Monaten wurden unter einer wesentlich geringeren gesundden Diagnosen Zystitis, LWS-Syndrom heitlichen Beeinträchtigung und einer und allergische Rhinokonjunktivitis besseren Langzeitprognose verbunden symptomatische Behandlungen durch- gewesen. geführt. Im Dezember 2007 wurde eine mikrozytäre Anämie (Hb 10,9 g/dl) In seiner Stellungnahme zu dem Vorfestgestellt und die Substitutionsthera- wurf fehlerhaften Handelns hat der pie mit Eisenpräparaten eingeleitet. Es Hausarzt Behandlungsfehler in Abrede lag eine ungewollte Gewichtsabnahme gestellt. Nachdem die endoskopische von angeblich fünf Kilo vor. Die endo- Diagnostik des oberen Gastrointestiskopische Untersuchung des oberen naltrakts im Januar 2008 keinen weiGastrointestinaltrakts im Januar 2008 terführenden Befund ergeben hätte, 16 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 sei der Patientin die Durchführung einer Koloskopie empfohlen worden. Das sei von ihr allerdings „mehr oder weniger abgelehnt“ worden, „wobei auch massive Verständigungsschwierigkeiten vorlagen, da die Patientin zumindest damals kaum deutsch sprechen beziehungsweise verstehen konnte“. Entscheidung der Schlichtungsstelle Die Schlichtungsstelle kam nach Auswertung der medizinischen Dokumentation und der Stellungnahmen der Beteiligten zu folgender Bewertung des Sachverhaltes: Rückblickend bestanden spätestens im Januar 2008 Hinweise auf das Vorliegen eines Dickdarmkarzinoms (rezidivierende Bauchschmerzen, Gewichtsabnahme, Eisenmangelanämie, Ausschluss von Erkrankungen des oberen Gastrointestinaltraktes sowie der gynäkologischen und urologischen Fachgebiete) und damit die Indikation zur Durchführung einer Koloskopie. Der Hausarzt hatte diese Maßnahme offensichtlich in Erwägung gezogen beziehungsweise geplant, jedoch ihre Umsetzung nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt. Die von ihm in diesem Zusammenhang angeführten Verständigungsschwierigkeiten hätten unter Berücksichtigung der Verdachtsdiagnose einer schwerwiegenden Erkrankung behoben werden müssen (zum Beispiel Einschaltung eines Dolmetschers, deutsch sprechende Verwandte oder sonstige Bezugspersonen der Patientin). Zu berücksichtigen bei dieser Bewertung ist auch, dass bei der Patientin im Januar 2008 trotz Verständigungsschwierigkeiten eine Ösophago-Gastro-Duodenoskopie durchführbar war. Die Ablehnung der Koloskopie durch die Patientin war in den Krankenunterlagen nicht dokumentiert. Der Verzicht auf die Darstellung der Notwendigkeit der Koloskopie unter Arzt & Recht Mithilfe einer sprachkundigen Person im Januar 2008 ist als Behandlungsfehler anzusehen. Es ist aufgrund der klinischen Symptome davon auszugehen, dass die Tumorkrankheit bereits zu diesem Zeitpunkt vorlag und diagnostizierbar war. Leuchten-Ausstellung Lichtplanung Montage eine statistische Prognoseverschlechterung, deren Ausmaß allerdings für das individuelle Schicksal nicht verbindlich eingeschätzt werden kann. Im vorliegenden Fall ist nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu beweisen, dass bei einer frühzeitigeren Karzinomdiagnose und Karzinomtherapie der Verlauf messbar hätte beeinflusst werden können. Doch ist die vermehrte psychische Belastung durch das Wissen um die Behandlungsverzögerung und die gesteigerte Metastasenangst infolge der fehlerhaft verspäteten Krebsdiagnose als vermeidbare Gesundheitsbeeinträchtigung zu werten. Bei korrektem Vorgehen wäre nach ärztlicher Erfahrung damit zu rechnen gewesen, dass der Dickdarmtumor bereits im Februar 2008 einer operativen Therapie zugeführt worden wäre. Das Ausmaß der notwendigen chirurgischen Maßnahmen hätte sich nicht von dem Vorgehen im Juni 2008 unterschieden, das heißt die Hemikolektomie und die Lymphknotenresektio- Die Schlichtungsstelle hielt Schadennen wären auch im Februar 2008 un- ersatzansprüche im dargestellten Rahvermeidbar gewesen. men für begründet und empfahl die außergerichtliche Regulierung. Durch das fehlerhafte Vorgehen ist es zu einer Verlängerung der Krank- n Professor Dr. med. Herbert Rasche Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle heitsdauer von Februar bis Juni 2008 für Arzthaftpflichtfragen der gekommen. Darüber hinaus bedeutet norddeutschen Ärztekammern jede Diagnose- beziehungsweise TheHans-Böckler Allee 3 30173 Hannover rapieverzögerung eines Krebsleidens Cottbus An der Oberkirche Sandowerstr. 53 www.lichtgalle.de Anzeige Kontakt: Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 30173 Hannover Tel.: 0511 3802416 oder 2420 Fax: 0511 3802406 E-Mail: [email protected] www.schlichtungsstelle.de Veröffentlichung von persönlichen Daten im Brandenburgischen Ärzteblatt In der Rubrik „PERSONALIA“ veröffentlicht das Brandenburgische Ärzteblatt Geburtstage von Ärztinnen und Ärzten aus Brandenburg ab dem 60. Lebensjahr. Diese Gratulation ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen vom Einverständnis der Jubilare abhängig. Übergangsweise bleibt bis zur Ausgabe 10/2012 die bisherige Regelung in Kraft. Danach erfolgt die Veröffentlichung nur noch nach Einwilligung. Dazu genügt es, wenn Sie diesen Abschnitt ausgefüllt an uns senden. ❑ Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Landesärztekammer Brandenburg aus Anlass meines 60., 65., 70., 75. und aller weiteren Geburtstage meinen Namen, Wohnort, Geburtsmonat und Geburtsjahr in der Rubrik „PERSONALIA“ des Brandenburgischen Ärzteblattes abdruckt. ❑ Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Landesärztekammer Brandenburg im Todesfall meinen Namen, Wohnort, Geburts- und Sterbedatum in der Rubrik „PERSONALIA“ abdruckt. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit gegenüber der Landesärztekammer Brandenburg widerrufen. Landesärztekammer Brandenburg Hauptgeschäftsstelle Meldewesen Postfach 10 14 45 03014 Cottbus Name, Vorname Geburtsdatum Straße Postleitzahl, Ort Datum, Unterschrift Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 17 fortbildung Akademie für ärztliche Fortbildung Fortbildungsangebot Grundkurs Palliativmedizin40 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 20. bis 24. Aug. 2012 Ort: Potsdam Kursleitung: B. Himstedt-Kämpfer, Potsdam; Dr. med. I. Schade, Neuruppin; Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow Teilnehmergebühr: 540 € Röntgen-Aktualisierungskurs je 9 P (8 Stunden) gemäß Röntgenverordnung 27. Okt. 2012 in Neuruppin 10. Nov. 2012 in Dahlewitz-Blankenfelde Kursleiter: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Teilnehmergebühr: je 120 € Kurse im Strahlenschutz gemäß Röntgenverordnung Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung, Postfach 101445, 03014 Cottbus, Fax 0355 780101144, E-Mail: [email protected], Internet: www.laekb.de. Anzeige Grundkurs im Strahlenschutz17 P 14./15. Nov. 2012 Spezialkurs im Strahlenschutz17 P 16./17. Nov. 2012 Ort: Cottbus Kursleiter: Prof. Dr. med. C.-P. Muth, Cottbus Teilnehmergebühr: je 280 € Suchtmedizinische Grundversorgung 50 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB in Zusammenarbeit mit dem AISS (Angermünder Institut für Suchttherapie und Suchtmedizin) und Suchtakademie Berlin-Brandenburg e.V. Block I – Alkohol, Nikotin und Versorgung 7./8. Sept. 2012 Block II – Drogen- und Medikamentenprobleme, Missbrauch, Abhängigkeit, Substitution, Notfälle, Toxikologie, Gesetze 26./27. Okt. 2012 Block III – Motivational Interviewing (Trainer MI: Dr.phil. Dipl.Psych. C. Veltrup, Lübeck) 7./8. Dez. 2012 Ort: Potsdam Kursleiter: Priv.-Doz. Dr. med. Gudrun Richter, Angermünde/Berlin; 18 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Prof. Dr. med. U. Schwantes, Oberkrämer Teilnehmergebühr: 200 €/Block Anmeldeschluß: 15. Aug. 2012 Zentrale Weiterbildung für Medizinische Fachangestellte Nord/West Brandenburg „Aus der Praxis für die Praxis“ Psychosomatische Grundversorgung (64 Stunden) 64 P 17. Okt. 2012, 14:00 Uhr Ort: Neuruppin Leitung: Dr. med. H. Wiegank Teilnehmergebühr: 30 € gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 10. bis 15. Sept. 2012 Ort: Potsdam Leitung: R. Suske, Werneuchen Teilnehmergebühr: 750 € Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 9./10. Febr. 2013 9./10. März 2013 4./5. Mai 2013 22./23. Juni 2013 31. Aug./1. Sept. 2013 Ort: Potsdam Leitung: R. Suske, Werneuchen Teilnehmergebühr: 920 € Intensivvorbereitung auf die Facharztprüfung Allgemeinmedizin 8P 22. Sept. 2012 Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 100 € Hausarztforum 8P 13. Okt. 2012 in Neuruppin Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 80 € für Ärzte, 45 € für Praxispersonal Sonographie-Kurse Abdomen und Retroperitoneum 30 P nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der DEGUM cht! Grundkurs: 1. bis Nov. ebu2012 au4.sg Ort: St. Josefs-Krankenhaus Potsdam Kursleiter: Dr. med. B. Kissig, Potsdam Teilnehmergebühr: 340 € Seminar Leitender Notarzt40 P gemäß Richtlinie der LÄKB zur Qualifikation des Leitenden Notarztes 3. bis 7. Dez. 2012 Ort: Cottbus Kursleiter: A. Nippraschk, Neuruppin; T. Reinhold, Oranienburg Teilnehmergebühr: 700 € Qualifikationskurs für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche 16 P 18./19. Jan. 2013 in Cottbus Leitung: Dr. med. R. Knels, Cottbus Teilnehmergebühr: 180 € bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung: Die Ärzteversorgung Land Brandenburg – Einrichtung der Landesärztekammer Brandenburg – Körperschaft des öffentlichen Rechts – hat mit folgenden Versorgungseinrichtungen gleichlautende Überleitungsabkommen abgeschlossen: Ärzteversorgung Niedersachsen vom 12. Juni 2012, Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juni 2012, Sächsische Ärzteversorgung vom 11. Juni 2012, Versorgungseinrichtung Thüringen vom 11. Mai 2012, Nordrheinische Ärzteversorgung vom 11. Mai 2012, Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte vom 9. Mai 2012, Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 9. Mai 2012, Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier vom 7. Mai 2012, Bayerische Ärzteversorgung vom 27. April 2012, Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen vom 27. April 2012, Versorgungsanstalt der Ärztekammer Bremen vom 27. April 2012, Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz vom 27. April 2012, Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg vom 27. April 2012. §1 (1) Für Mitglieder, die aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglieder einer der oben genannten öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen waren und dort ausgeschieden sind (abgebende Versorgungseinrichtung), weil sie durch Aufnahme einer Tätigkeit, die aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der anderen Versorgungseinrichtung führt, dort (aufnehmende Versorgungseinrichtung) Mitglied geworden sind, werden auf der Grundlage dieses Überleitungsabkommens die vom Mitglied oder für das Mitglied bisher an die abgebende Versorgungseinrichtung entrichteten Geldleistungen zur aufnehmenden Versorgungseinrichtung übergeleitet. Mit der Überleitung erlöschen die Rechte und Pflichten des Mitgliedes gegenüber der abgebenden Versorgungseinrichtung. Die Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung rückständiger Beiträge an die abgebende Versorgungseinrichtung bleibt davon unberührt. (2) Zu den Geldleistungen, die für das Mitglied geleistet worden sind, gehören insbesondere 1. für das Mitglied geleistete Nachversicherungsbeiträge einschließlich der Dynamisierungszuschläge gemäß § 181 Absatz 4 SGB VI, 2. Beiträge einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung, 3. von der Bundesagentur für Arbeit geleistete Beiträge, 4. Beiträge für Wehr- und Zivildienstleistung sowie Wehr- und Eignungsübungen und 5. vom Bundesversicherungsamt für den Mutterschaftsurlaub geleistete Beiträge. (3) Von der Überleitung ausgenommen sind die 1. Zinsen, die der abgebenden Versorgungseinrichtung aus den Geldleistungen gemäß Absatz 1 erwachsen sind. 2. Beiträge, die den Anwartschaften oder Renten zugrunde liegen, die im Zuge einer Versorgungsausgleichsentscheidung zulasten der Anwartschaften des die Überleitung beantragenden Mitgliedes begründet worden sind. Sie werden auf Antrag des ausgleichspflichtigen Mitgliedes unter Beachtung der Regelungen des § 37 VersAusglG zugunsten des ausgleichspflichtigen Mitgliedes an das Versorgungswerk, bei dem das ausgleichspflichtige Mitglied im Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen des § 37 VersAusglG Mitglied ist, übergeleitet, sobald die Voraussetzungen des § 37 VersAusglG eingetreten sind. Der Antrag ist bei dem Versorgungswerk zu stellen, bei dem der Ausgleichspflichtige im Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen des § 37 VersAusglG Mitglied ist. Dieses ist für die Feststellung der Ansprüche aus § 37 VersAusglG zuständig. 3. Säumniszuschläge, Stundungszinsen oder Kosten, die zulasten des Mitgliedes vom abgebenden Versorgungswerk erhoben worden sind. §2 (1) Die Überleitung ist ausgeschlossen, sofern das Mitglied 1. in dem Zeitpunkt, in dem es die Mitgliedschaft in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung erwirbt, das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat; 2. in der abgebenden Versorgungseinrichtung für mehr als 96 Monate Beiträge entrichtet hat. Begann oder endete die Mitgliedschaft während eines Monats, wird der Monat als voller Monat gerechnet; Gleiches gilt, wenn nicht für einen vollen Monat Beiträge entrichtet worden sind. Sofern das Mitglied bei der abgebenden Versorgungseinrichtung nachversichert worden ist oder zugunsten des Mitgliedes bei der abgebenden Versorgungseinrichtung eine Überleitung stattgefunden hat, sind die Nachversicherungs- oder Überleitungszeiten entsprechend zu berücksichtigen. 3. in dem Zeitpunkt, in dem seine Mitgliedschaft in der abgebenden Versorgungseinrichtung endete, bei der abgebenden oder aufnehmenden Versorgungseinrichtung bereits einen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente gestellt hat. Die Überleitung ist ferner ausgeschlossen, sofern und solange Ansprüche des Mitgliedes gegen die Versorgungseinrichtung gepfändet worden sind. Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 19 bekanntmachungen (2) Die Überleitung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass 1. während der Zeit der Mitgliedschaft bei der abgebenden Versorgungseinrichtung als Folge eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Scheidungsverfahrens a) zu Lasten der Anwartschaften des die Überleitung beantragenden Mitgliedes bei der abgebenden Versorgungseinrichtung Anwartschaften zu Gunsten eines oder einer Ausgleichsberechtigten bei der abgebenden oder einer anderen Versorgungseinrichtung oder einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind. b) zu Gunsten des Mitgliedes Anwartschaften bei der abgebenden Versorgungseinrichtung begründet worden sind. 2. in dem Zeitpunkt, in dem die Mitgliedschaft des die Überleitung beantragenden Mitgliedes in der abgebenden Versorgungseinrichtung endet, ein Ehescheidungsverfahren anhängig, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. §3 Der Antrag auf Überleitung ist schriftlich innerhalb einer Frist von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft bei der aufnehmenden Versorgungseinrichtung, bei einer der beiden Versorgungseinrichtungen zu stellen. Für die Fristwahrung wird auf den Zugang des Antrages bei einer der beiden Versorgungseinrichtungen abgestellt. Macht das Mitglied innerhalb der zuvor genannten Frist von seinem Recht, die zu der abgebenden Versorgungseinrichtung entrichteten Geldleistungen übergeleitet zu bekommen, keinen Gebrauch, ist das Recht auf Überleitung dieser Geldleistungen erloschen. Es lebt auch nicht dadurch wieder auf, dass das Mitglied später Mitglied einer weiteren Versorgungseinrichtung wird. §4 (1) Die abgebende Versorgungseinrichtung erteilt dem Mitglied und der aufnehmenden Versorgungseinrichtung mittels eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Verwaltungsaktes eine Überleitungsabrechnung. Diese soll unter Hinweis auf Beginn und Ende der Mitgliedschaft einen detaillierten Versicherungslauf enthalten, aus dem sich ergeben sollen: 1. die jährlich gezahlten Beiträge, die nach ihrer Art näher zu bezeichnen sind, 2. Zeiten, in denen eine die Pflichtmitgliedschaft begründende Tätigkeit nicht ausgeübt worden ist, wie z. B. Zeiten des Bezuges einer Berufsunfähigkeitsrente oder Inanspruchnahme von Kinderbetreuungszeiten; 3. die im Zuge einer Nachversicherung geleisteten Dynamisierungszuschläge gemäß § 181 Absatz 4 SGB VI. Sofern das Mitglied, zu dessen Gunsten die Überleitung erfolgt, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten seines berufsständischen Versorgungswerkes befreit war, stellt das abgebende Versorgungswerk mit der Überleitungsabrechnung dem aufnehmenden Versorgungswerk eine Ablichtung des Befreiungsbescheides zur Verfügung. Ferner teilt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung mit, ob zugunsten oder zulasten des die Überleitung beantragenden Mitgliedes ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig bzw. rechtskräftig abgeschlossen ist. Sofern bezüglich eines Versorgungsausgleichsverfahrens bereits eine familiengerichtliche Entscheidung vorliegt, stellt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung zusammen mit der Überleitungsabrechnung Ablichtungen dieser Entscheidung zur Verfügung. (2) Die jährlich gezahlten Beiträge i. S. v. § 4 Absatz 1 Nummer 1 sind in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Zahlung nach Maßgabe folgender Tabelle zu erhöhen: Beitragszahlung im Erhöhungsfaktor Jahr der Überleitungsabrechnung 1,0000 1. Kalenderjahr vor Überleitung 1,0200 2. Kalenderjahr vor Überleitung 1,0404 3. Kalenderjahr vor Überleitung 1,0612 4. Kalenderjahr vor Überleitung 1,0824 5. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1041 6. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1262 7. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1487 8. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1717 9. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1951 10. Kalenderjahr vor Überleitung 1,2190 11. Kalenderjahr vor Überleitung 1,2434 12. Kalenderjahr vor Überleitung 1,2682 13. Kalenderjahr vor Überleitung 1,2936 14. Kalenderjahr vor Überleitung 1,3195 15. Kalenderjahr vor Überleitung 1,3459 20 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 bekanntmachungen Bei Übermittlung der in Absatz 1 genannten Unterlagen teilt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung auch den Gesamtbetrag der Erhöhung mit. (3) Etwaige Beitragsrückstände werden von der abgebenden Versorgungseinrichtung beigetrieben und unverzüglich nach Eingang an die aufnehmende Versorgungseinrichtung weitergeleitet, die – soweit dies erforderlich ist – bei der Beitreibung der Beitragsrückstände Amtshilfe leistet. (4) Der geldliche Ausgleich zwischen der abgebenden und der aufnehmenden Versorgungseinrichtung erfolgt unmittelbar mit der Erstellung der Überleitungsabrechnung. (5) Der Risikoübergang, d. h. das Risiko des Eintritts eines Versorgungsfalls, erfolgt mit dem Beginn des Tages der Gutschrift des Überleitungsbetrages bei der aufnehmenden Versorgungseinrichtung. (6) Sofern sich nach Antragstellung oder dem Risikoübergang gemäß Absatz 5 herausstellen sollte, dass das Mitglied in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung nicht Mitglied geworden ist, ist die Überleitung entsprechend § 4 Absatz 1 rückabzuwickeln. § 1 Absatz 3 Ziffer 1 und 2 sowie § 5 gelten entsprechend. §5 Die aufnehmende Versorgungseinrichtung stellt das Mitglied unter Berücksichtigung seines bei der abgebenden Versorgungseinrichtung zurückgelegten Versicherungsverlaufs so, als seien die übergeleiteten Beiträge zu den Zeiten, zu denen sie bei der abgebenden Versorgungseinrichtung geleistet worden sind, bei ihr geleistet worden. §6 Überleitungen, die 1.von Mitgliedern beantragt werden, deren Mitgliedschaft in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung innerhalb von sechs Monaten vor Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens begonnen hat und deren Antrag auf Überleitung noch nicht bestandskräftig beschieden worden ist, 2.innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung dieses Überleitungsabkommens beantragt werden, werden entsprechend den vorstehenden Regelungen abgewickelt. §7 Das Überleitungsabkommen kann von beiden Versorgungseinrichtungen mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. §8 Das Überleitungsabkommen tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt das zwischen den Versorgungseinrichtungen bestehende Überleitungsabkommen vom (Datum des bestehenden Abkommens) außer Kraft. Ort, Datum, Unterschriften Die Überleitungsabkommen wurden gemäß § 17 Absatz 3 Satz 2 der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 7. Juni 2012 bzw. 14. Juni 2012 genehmigt (AZ: 22- 64100/23 + 3). Der Text des Abkommens wird hiermit nach § 17 Absatz 3 Satz 2 i.V.m. § 1 Absatz 4 Satz 1 der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg bekannt gegeben. Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 21 bekanntmachungen Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg Vom 28. April 2012 Die Kammerversammlung der Landesärztekammer – Ärzteversorgung Land Brandenburg – hat in ihrer Sitzung am 28. April 2012 auf Grund des § 2 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit § 21 Absatz. 1 Nummer 14 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I Nr. 13, S. 8) geändert worden ist, folgende Änderungssatzung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg beschlossen. Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 7. Juni 2012 – AZ: 22-6410/23+2 – genehmigt worden. Artikel 1 Die Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg vom 24. November 2008 (BÄB 12/2008 S. 352), die zuletzt durch Satzung vom 25. Oktober 2010 (BÄB 12/2010 S. 15) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Der Jahresbetrag der individuellen Altersrente errechnet sich für jede Anspruchsberechtigte beziehungsweise jeden Anspruchsberechtigten aus der Summe ihrer beziehungsweise seiner Steigerungszahlen. Wer sowohl im Jahr 2003 als auch in der vor dem 1. Januar 2003 liegenden Zeit bereits Mitglied der Ärzteversorgung Land Brandenburg war, erhält zusätzlich ein durch sein Alter im Jahr 2003 bestimmtes Mehrfaches der durchschnittlich jährlich erworbenen Steigerungszahl. Das Alter im Jahr 2003 wird bestimmt durch den Unterschied zwischen dem Jahr 2003 und dem Geburtsjahr des Mitgliedes. Das Mehrfache ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Alter des Mitgliedes im Jahr 2003 im Jahr 2003 Mehrfaches der durchschnittlich jährlich erworbenen Steigerungszahl bei Eintritt des Versorgungsfalles im Jahr 2003 2004 2005 2006 und danach bis 24 4 3 2 1 25 bis 34 4 3 2 2 35 bis 44 4 3 3 3 45 bis 54 4 4 4 4 55 und älter 5 5 5 5 Mitglieder, die nach dem 1. Januar 2003 die Mitgliedschaft zur Ärzteversorgung Land Brandenburg erworben haben, erhalten bei Eintritt eines Versorgungsfalles das Mehrfache entsprechend der nachfolgenden Tabelle: Eintritt des VersorgungsMehrfaches der durchschnittlich jährlich erworbenen Steigerungszahl falls im Jahr 2003 4 2004 3 2005 2 2006 1 2007 und danach 0 55 und älter 5 Bei der Errechnung des Durchschnitts der durch Versorgungsabgaben erworbenen Steigerungszahlen werden auch diejenigen Zeiten mit berücksichtigt, in denen keine Versorgungsabgabe geleistet wurde. Ausgenommen hiervon sind Zeiten der Unterbrechung der Abgabepflicht infolge des Bezuges einer Berufsunfähigkeitsrente. Bei der Berechnung der durchschnittlich erworbenen Steigerungszahl bleiben, sofern dies einen höheren Wert ergibt, unberücksichtigt: 1. die seit dem erstmaligen Eintritt in die Ärzteversorgung Land Brandenburg nach § 9 Absatz 3 erworbenen Steigerungszahlen der ersten drei Geschäftsjahre. Dies gilt auch für die ersten drei Geschäftsjahre der nach § 17 anzurechnenden Mitgliedszeit. Versorgungsabgaben der ersten drei Geschäftsjahre, die erst nach Ablauf des dritten Geschäftsjahres geleistet worden sind, werden bei der Berechnung der durchschnittlich erworbenen Steigerungszahl, die ohne Berücksichtigung der ersten drei Geschäftsjahre erfolgt, nicht berücksichtigt; 22 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 bekanntmachungen 2. auf Antrag die Zeit, a) in der ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach § 3 Absatz 2 oder § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes oder entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen bestand oder nach § 3 Absatz 2 oder § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes bestanden hätte, wenn das betroffene Mitglied nicht selbständig, sondern unselbständig gewesen wäre, b) in der sich das Mitglied ab dem Tage der Geburt eines Kindes im Sinne des § 14 Absatz 3, bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats ausschließlich dessen Betreuung und Erziehung zugewandt hat; eine nur geringfügige Beschäftigung gem. § 8 SGB IV ist dabei unschädlich. Von den nach den Buchstaben a) oder b) nicht zu berücksichtigenden Zeiten bleibt diejenige Zeit ausgenommen, in der das Mitglied eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat oder in der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von dritter Seite für das Mitglied Versorgungsabgaben geleistet worden sind. Sofern während der in den Buchstaben a) oder b) genannten Zeiten freiwillige Versorgungsabgaben geleistet worden sind, werden, soweit diese Zeiten unberücksichtigt bleiben, die aus diesen Versorgungsabgaben nach § 9 Absatz 3 sich ergebenden Steigerungszahlen nicht bei der Berechnung der durchschnittlichen Steigerungszahl, sondern bei der Ermittlung der Gesamtsumme der Steigerungszahlen berücksichtigt. Die Gesamtsumme dieser Steigerungszahlen ergibt den Jahresbetrag als Vomhundertsatz der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage nach Absatz 2.“ 2. § 10 Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Der Jahresbetrag der Berufsunfähigkeitsrente errechnet sich in entsprechender Anwendung des § 9, indem zu den nach § 9 Absatz 4 anzurechnenden Steigerungszahlen die Steigerungszahlen hinzugerechnet werden, welche die beziehungsweise der Anspruchsberechtigte erworben hätte, wenn sie beziehungsweise er den Durchschnitt ihrer beziehungsweise seiner bisher erworbenen Steigerungszahlen vom Beginn der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (Zurechnungszeit) jährlich weiter erhalten hätte. Einem Mitglied, das auch bei einem anderen auf Gesetz beruhenden Versorgungsträger im Geltungsbereich der Normen europäischen Sekundärrechts zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besitzt, wird die nach Satz 1 zu ermittelnde Zurechnungszeit anteilig entsprechend der Mitgliedszeit bei der Ärzteversorgung Land Brandenburg zur gesamten Mitgliedszeit bei allen auf Gesetz beruhenden Versorgungsträger entsprechend der Berechnungsvorschrift des europäischen Sekundärrechts gewährt, wenn auch die anderen beteiligten Versorgungsträger ihre Versorgungsleistungen nach dieser Regelung berechnen. Tritt der Versorgungsfall nach Vollendung des 45. Lebensjahres ein, wird die nach Satz 1 errechnete Rente um 0,14 von Hundert für jeden, frühestens ab dem 01. Januar 2000 zurückgelegten Monat zwischen Vollendung des 45. Lebensjahres und dem Monat des Beginns des Anspruchs auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gekürzt. Bei Mitgliedern, die bis zum 31.12.2012 Mitglied der Ärzteversorgung Land Brandenburg geworden sind, wird die nach Satz 1 errechnete Rente um 0,1 von Hundert für jeden frühestens ab dem 1. Januar 2000 zurückgelegten Monat zwischen Vollendung des 45. Lebensjahres und dem Monat des Beginns des Anspruchs auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente gekürzt; maßgebend für die Berechnung dieser Leistung ist die am 31.12.2012 gültige Rentenbemessungsgrundlage in Höhe von 44.088,72 EUR, es sei denn, der Wert der nach dem 31.12.2012 gültigen Rentenbemessungsgrundlage zum Zeitpunkt des Versorgungsfalles ist niedriger. Ergibt bei diesen Mitgliedern die Rentenberechnung nach Satz 3 eine höhere Versorgungsleistung als die Rentenberechnung nach Satz 4, so wird die höhere Versorgungsleistung gewährt. Tritt der Versorgungsfall nach dem für das Mitglied frühest möglichen Zeitpunkt zur Inanspruchnahme von Altersrente ein, wird anstelle einer Berufsunfähigkeitsrente vorgezogene Altersrente in entsprechender Anwendung von § 9 Absatz 7 gewährt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird in monatlichen Beträgen, die den zwölften Teil der Jahresrente darstellen, gezahlt.“ 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 10 wird wie folgt gefasst: „(10) Witwen und Witwer sowie hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, deren Rentenanspruch nach Abs. 4 Nr. 2 erlischt, erhalten auf Antrag folgende Kapitalabfindungen: 1. bei Verheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft vor Vollendung des 35. Lebensjahres das Sechzigfache ihrer zuletzt bezogenen Monatsrente, 2. bei Verheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft vor Vollendung des 45. Lebensjahres das Achtundvierzigfache ihrer zuletzt bezogenen Monatsrente 3. bei Verheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach Vollendung des 45. Lebensjahres das Sechsunddreißigfache ihrer zuletzt bezogenen Monatsrente.“ b) Absatz 11 wird wie folgt gefasst: „(11) Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, Richtlinien zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zu erlassen.“ 4. § 14 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Über das 18. Lebensjahr hinaus wird die Waisen- oder Halbwaisenrente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für dasjenige Kind gewährt, das sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder einen Dienst nach den Regeln des Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 23 bekanntmachungen Bundesfreiwilligendienst-gesetz (BFDG) leisten oder das bei Vollendung des 18. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, solange dieser Zustand dauert. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Ableistung des Pflichtwehrdienstes, des Zivildienstes oder des Pflichtdienstes im zivilen Bevölkerungsschutz verzögert, so wird die Waisen- oder Halbwaisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt, höchstens jedoch für den Zeitraum, in dem vor Vollendung des 27. Lebensjahres Pflichtdienst geleistet worden ist. Unterbrechungen innerhalb eines Ausbildungsganges bis zu 4 Monaten lassen den Anspruch auf Waisen- oder Halbwaisenrente nicht entfallen. Der Anspruch auf Waisen- oder Halbwaisenrente erlischt vor Vollendung des 27. Lebensjahres, sobald die Ausbildung für einen anerkannten Beruf abgeschlossen ist oder feststeht, dass sie nicht mehr abgeschlossen werden kann; die Aufnahme einer weiteren oder anderen Ausbildung, bei der es sich nach der Verkehrsanschauung nicht um eine auf der vorausgegangenen begonnenen oder beendeten Ausbildung aufbauenden Vorbereitung für die nächsthöhere Stufe ein- und desselben anerkannten Berufes handelt (Zweitausbildung), lässt den Anspruch auf Waisen- oder Halbwaisenrente nicht erneut entstehen; der einmalige Wechsel des Ausbildungszieles ist unschädlich, wenn dieser Wechsel bis zum Ablauf des 2. Ausbildungsjahres vollzogen wird oder aufgrund von Umständen unabweisbar ist, welche die oder der Auszubildende nicht zu vertreten hat.“ 5. § 15 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Witwen-, Witwer- und Lebenspartnerschaftsrente gemäß § 13 Absatz 1 und Absatz 2 beträgt für die ersten drei Monate hundert vom Hundert, danach sechzig vom Hundert, die Waisenrente für jede Vollwaise dreißig vom Hundert und die Halbwaisenrente für jede Halbwaise fünfzehn vom Hundert der nachstehend unter den Nummern 1 bis 3 zu errechnenden Rente: 1. Bezog das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente gemäß § 9 oder § 10, so erfolgt die Berechnung nach dieser Rente. 2. Bezog das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes weder eine Alters- noch eine Berufsunfähigkeitsrente, so erfolgt die Berechnung nach der Rente, die das Mitglied im Falle der Berufsunfähigkeit erhalten hätte. 3. Der Kinderzuschuss gemäß § 16 bleibt bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente außer Betracht. 4. Ist bei Eintritt des Versorgungsfalles die Mitgliedschaft gemäß § 6 oder § 35a entfallen und besteht auch keine freiwillige Mitgliedschaft, so gelten die Nummern 1 bis 3 entsprechend.“ 6. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die Überleitung erstreckt sich auf die vom Mitglied oder für das Mitglied entrichteten Geldleistungen. Zu den Geldleistungen, die für das Mitglied geleistet worden sind, gehören insbesondere 1. für das Mitglied geleistete Nachversicherungsbeiträge einschließlich der Dynamisierungszuschläge gemäß § 181 Absatz 4 SGB VI, 2. Pflegeversicherungsbeiträge, 3. von der Bundesagentur für Arbeit geleistete Beiträge, 4. Beiträge für Wehr- und Zivildienstleistungen sowie Wehr- und Eignungsübungen und 5. vom Bundesversicherungsamt für den Mutterschaftsurlaub geleistete Beiträge.“ b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Von der Überleitung ausgenommen sind die 1. Zinsen, die der abgebenden Versorgungseinrichtung aus den Geldleistungen gemäß Absatz 4 erwachsen sind. 2. Beiträge, die den Anwartschaften oder Renten zugrunde liegen, die im Zuge einer Versorgungsausgleichentscheidung zulasten der Anwartschaften des die Überleitung beantragenden Mitgliedes begründet worden sind. Sie werden auf Antrag des ausgleichspflichtigen Mitgliedes unter Beachtung der Regelungen des § 37 VersAusglG zugunsten des ausgleichspflichtigen Mitgliedes an das Versorgungswerk, bei dem das ausgleichspflichtige Mitglied im Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen des § 37 VersAusglG Mitglied ist, übergeleitet, sobald die Voraussetzungen des § 37 VersAusglG eingetreten sind. Der Antrag ist bei dem Versorgungswerk zu stellen, bei dem der Ausgleichspflichtige im Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen des § 37 VersAusglG Mitglied ist. Dieses ist für die Feststellung der Ansprüche aus § 37 VersAusglG zuständig. 3. Säumniszuschläge, Stundungszinsen oder Kosten, die zulasten des Mitgliedes von der abgebenden Versorgungseinrichtung erhoben worden sind.“ c) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Die Überleitung ist ausgeschlossen, sofern das Mitglied 1. in dem Zeitpunkt, in dem es die Mitgliedschaft in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung erwirbt, das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat oder 2. in der abgebenden Versorgungseinrichtung für mehr als 96 Monate Beiträge entrichtet hat. Begann oder endete die Mitgliedschaft während eines Monats, wird der Monat als voller Monat gerechnet; Gleiches gilt, wenn nicht für einen vollen Monat Beiträge entrichtet worden sind. Sofern das Mitglied bei der abgebenden Versorgungseinrichtung nachversichert worden ist oder zugunsten des Mitgliedes bei der abgebenden Versorgungseinrichtung eine Überleitung stattgefunden hat, sind die Nachversicherungs- oder Überleitungszeiten entsprechend zu berücksichtigen oder 24 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 bekanntmachungen 3. in dem Zeitpunkt, in dem seine Mitgliedschaft in der abgebenden Versorgungseinrichtung endete, bei der abgebenden oder aufnehmenden Versorgungseinrichtung bereits einen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente gestellt hat. Die Überleitung ist ferner ausgeschlossen, sofern und solange Ansprüche des Mitgliedes gegen die Versorgungseinrichtung gepfändet worden sind.“ d) Absatz 9 wird wie folgt gefasst: „(9) Die abgebende Versorgungseinrichtung erteilt dem Mitglied und der aufnehmenden Versorgungseinrichtung mittels eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Verwaltungsaktes eine Überleitungsabrechnung. Diese soll unter Hinweis auf Beginn und Ende der Mitgliedschaft einen detaillierten Versicherungslauf enthalten, aus dem sich ergeben sollen: 1. die jährlich gezahlten Beiträge, die nach ihrer Art näher zu bezeichnen sind, 2. Zeiten, in denen eine die Pflichtmitgliedschaft begründende Tätigkeit nicht ausgeübt worden ist, wie z. B. Zeiten des Bezuges einer Berufsunfähigkeitsrente oder Inanspruchnahme von Kinderbetreuungszeiten;. 3. die im Zuge einer Nachversicherung geleisteten Dynamisierungszuschläge gemäß § 181 Absatz 4 SGB VI. Sofern das Mitglied, zu dessen Gunsten die Überleitung erfolgt, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten seines berufsständischen Versorgungswerkes befreit war, stellt das abgebende Versorgungswerk mit der Überleitungsabrechnung dem aufnehmenden Versorgungswerk eine Ablichtung des Befreiungsbescheides zur Verfügung. Ferner teilt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung mit, ob zugunsten oder zulasten des die Überleitung beantragenden Mitgliedes ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig bzw. rechtskräftig abgeschlossen ist. Sofern bezüglich eines Versorgungsausgleichsverfahrens bereits eine familiengerichtliche Entscheidung vorliegt, stellt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung zusammen mit der Überleitungsabrechnung Ablichtungen dieser Entscheidung zur Verfügung.“ e) Absatz 10 wird wie folgt gefasst: „(10) Die jährlich gezahlten Beiträge i. S. v. Absatz 9 Nummer 1 sind in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Zahlung nach Maßgabe folgender Tabelle zu erhöhen: Beitragszahlung im Jahr der Überleitungsabrechnung Erhöhungsfaktor 1,0000 1. Kalenderjahr vor Überleitung 1,0200 2. Kalenderjahr vor Überleitung 1,0404 3. Kalenderjahr vor Überleitung 1,0612 4. Kalenderjahr vor Überleitung 1,0824 5. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1041 6. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1262 7. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1487 8. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1717 9. Kalenderjahr vor Überleitung 1,1951 10. Kalenderjahr vor Überleitung 1,2190 11. Kalenderjahr vor Überleitung 1,2434 12. Kalenderjahr vor Überleitung 1,2682 13. Kalenderjahr vor Überleitung 1,2936 14. Kalenderjahr vor Überleitung 1,3195 15. Kalenderjahr vor Überleitung 1,3459 Bei Übermittlung der in Absatz 9 genannten Unterlagen teilt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung auch den Gesamtbetrag der Erhöhung mit.“ f) Absatz 11 wird wie folgt gefasst: „(11) Der Risikoübergang erfolgt mit dem Beginn des Tages der Gutschrift des Überleitungsbetrages bei der aufnehmenden Versorgungseinrichtung.“ Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 25 bekanntmachungen g) Absatz 12 wird wie folgt gefasst: „(12) Sofern sich nach Antragstellung oder dem Risikoübergang gemäß Absatz 11 herausstellen sollte, dass das Mitglied in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung nicht Mitglied geworden ist, ist die Überleitung entsprechend Absatz 9 rückabzuwickeln. Absatz 5 Nummer 1 und 2 gelten entsprechend.“ h) Absatz 13 wird wie folgt gefasst: „(13) Mitglieder, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VI einen Antrag auf Nachversicherung zur Ärzteversorgung Land Brandenburg gestellt haben und nachversichert werden, gelten rückwirkend ab dem Beginn der Nachversicherungszeit als Pflichtmitglieder der Ärzteversorgung Land Brandenburg. Die Ärzteversorgung Land Brandenburg nimmt die Nachversicherungsbeiträge entgegen und behandelt diese so, als seien sie als Versorgungsabgaben gemäß § 21 dieser Satzung rechtzeitig in der Zeit entrichtet worden, für die die Nachversicherung durchgeführt wird. Das Ruhen der Pflicht zur Leistung von Versorgungsabgaben oder der Eintritt des Versorgungsfalles stehen der Nachversicherung nicht entgegen. Hat das Mitglied während des Nachversicherungszeitraumes Versorgungsabgaben zur Ärzteversorgung Land Brandenburg entrichtet, und übersteigen diese zusammen mit dem Nachversicherungsbeitrag den Höchstbeitrag gemäß § 21 Absatz 2 dieser Satzung, werden die vom Mitglied geleisteten Versorgungsabgaben in Höhe des den Höchstbeitrag übersteigenden Teils dem Mitglied ohne Zinsen erstattet. Bei der Berechnung des den Höchstbeitrag übersteigenden Teils bleiben Dynamisierungszuschläge, die im Zuge der Nachversicherung an die Ärzteversorgung Land Brandenburg geleistet worden sind, außer Betracht.“ 7. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Versorgungsabgaben für freiwillige Mitglieder Freiwillige Mitglieder im Sinne des § 7 leisten Versorgungsabgaben in Höhe von 3/10 der Regelabgabe gemäß § 21 Absatz 2 Satz 3. Auf Antrag werden über die nach Satz 1 zu leistenden Beiträge hinaus Versorgungsabgaben bis zu der nach § 21 Absatz 2 zulässigen Höchstgrenze zugelassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist eine Erhöhung nach Satz 2 ausgeschlossen.“ 8. § 31 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Ärzteversorgung Land Brandenburg hat jährlich eine versicherungsmathematische Bilanz durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen aufstellen zu lassen. Ergibt sich nach dieser Bilanz ein Überschuss, so sind mindestens fünf vom Hundert davon einer besonderen Sicherheitsrücklage zuzuweisen, bis diese fünf vom Hundert der Deckungsrückstellung erreicht oder nach Inanspruchnahme wieder erreicht hat. Die Sicherheitsrücklage darf nur zur Deckung von Verlusten in Anspruch genommen werden. Der weitere Überschuss fließt in die Gewinnrückstellung, deren Beträge ausschließlich zur Verbesserung der Versorgungsleistungen oder zur Deckung von Verlusten, sofern die Sicherheitsrücklage dazu nicht ausreicht, entnommen werden dürfen.“ Artikel 2 Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Genehmigt. Potsdam, den 7. Juni 2012 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Im Auftrag Kathrin Küster Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit ausgefertigt und wird im Brandenburgischen Ärzteblatt bekanntgegeben. Cottbus, 16.06.2012 Dr. med. Udo Wolter (Präsident der Landesärztekammer Brandenburg) 26 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 fortbildung Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Brandenburg in Zusammenarbeit mit der KVBB 7. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal Wiederholungsveranstaltung Nachmittagssitzung: Fortbildung Palliativmedizin, Schmerztherapie* Moderation: Dr. med. Puschmann 13:00 –14:30 Uhr Palliativmedizin 2012 Herr Harms 14:30 – 14:45 Uhr Pause 14:45 – 15:30 Uhr Innovationen und Trends in der Schmerztherapie – an Fallbeispielen dargestellt Prof. Dr. med. Weber 15:30 Uhr Aktuelles und Informationen für den Hausarzt Dr. med. Schrambke 16:00 Uhr Abschluss Anschließend für Vertragsteilnehmer und Interessenten! 16:00 Uhr Einführungsveranstaltung Rheumavertrag AOK Nordost** Dr. Engel/Dr. med. Schrambke Blick von der Seesauna auf das Seehotel Fontane Foto: D. Piesker Innovationen und Kasuistiken (8 Punkte/Kategorie A) 13. Oktober 2012 Veranstaltungsort: Seehotel Fontane An der Seepromenade 16816 Neuruppin Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Stellv. Vorsitzender Akademie für ärztliche Fortbildung Schriftliche Anmeldung erforderlich. Anmeldeschluss: 1. Oktober 2012 Ihre Anmeldung richten Sie bitte an: Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung, Postfach 101445, 03014 Cottbus Fax: 0355 780101144 E-Mail: [email protected] Vormittagssitzung: Kasuistiken zum DMP* Moderation: Dr. med. Schrambke 09:00 – 09:05 Uhr Eröffnung Dr. med. Wolter 09:05 – 10:00 Uhr Diabetes und Auge Dr. med. Reinfeld 10:00 – 10:45 Uhr Kasuistiken zur KHK ** Dr. med. Gaub 10:45 – 11:00 Uhr Pause 11:00 – 12:30 Uhr Asthma/COPD Beispiele aus der Praxis PD Dr. med. John 12:30 – 13:00 Uhr Pause * im Rahmen der DMP-Fortbildungspflicht ** im Rahmen der Fortbildungspflicht „73c Cardioplus Brandenburg“ Vertrag BARMER GEK * im Rahmen der Fortbildungpflicht für Hausarztverträge ** im Rahmen der Fortbildungpflicht AOK Rheumavertrag Vormittagssitzung: Updates für das Praxispersonal Moderation: Dr. med. Richter 09:00 – 09:15 Uhr Eröffnung 09:15 – 10:45 Uhr Grundwissen Herzchirurgie für MFA‘s Prof. Dr. med. Knörig 10:45 – 11:00 Uhr Pause 11:00 – 12:15 Uhr Erfolgsrezept Marketing – aber wie? Frau Albrecht 12:15 – 13:00 Uhr Pause 13:00 – 15:00 Uhr Workshop Basiswissen für die MFA aufgefrischt: • Neues aus der Vertragswerkstatt: (Rheuma-Vertrag & Co.) Dr. med. Schrambke • Präanalytik, Labormethoden & Co. Dr. Lange • Geriatrisches Basisassessment & Co. nach EBM Frau Herm Anschließend Teilnahme am Programm der Hausärzte 16:00 Uhr Abschluss Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 27 Aktuell Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum ist es wichtig, zur Kammerwahl 2012 die Liste Marburger Bund zu wählen? Wir treten ein: Für die Beibehaltung des dualen Krankenkassensystems Gegen eine Einheits-AOK Für eine medizinische Fakultät in Brandenburg Für die Akzeptanz der Folgen der demografischen Entwicklung Gegen Lohndumping durch unbezahlte Überstunden Gegen den Mißbrauch von Ärzten als „Kostenfaktoren“ Gegen die Zerschlagung wohnortnaher Versorgungs strukturen Gegen den Mißbrauch unbezahlter Mehrarbeit als feste Budgetgröße Gegen Kaputtsparen durch eine budgetversessene Politik Gegen die Überregulierung ärztlicher Berufstätigkeit Gegen DRG-Dokumentation zum Nulltarif Für eine Medizin, die sich am Wohl der Kranken orientiert und nicht am Portmonnaie der Gesunden Wir wollen nicht länger die Erfüllungsgehilfen verfehlter Gesundheitspolitik sein! 28 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Aktuell Die ÄSQR informiert Die Ärztliche Stelle Radiologie, die auf Grund des § 16 der Röntgenverordnung die Einhaltung der Werte überprüft, hat die neuen Werte seit Juni 2010 als Grundlage benutzt. Damit wurden in einem Prüfdurchgang die Werte gesammelt, ausgewertet und entsprechende Hinweise erteilt, um gegebenenfalls die neuen DRW zu erreichen. Auf Grund des Bundeseinheitlichen Bewertungssystems aller Ärztlichen Stellen führten Überschreitungen der DRW durch den Betreiber bei mehr als 30 % zu einer Bewertung der Patientenaufnahmen mit der Mängelkategorie 3. Dies war gleichbedeutend mit einer Kontrolle der Umsetzung der diesbezüglichen Hinweise innerhalb von sechs Monaten. DRW werden nicht eingehalten Nach einer ersten Auswertung der eingereichten Werte kann die ÄSQR resümieren, dass eine Vielzahl von Betreibern die aktuellen DRW nicht einhalten können. Dies betrifft vor allem die Röntgenaufnahmen der Wirbelsäulen (BWS und LWS). Hier wurden beispielsweise die Werte des Dosis-Flächen-Produktes (DFP) bei der LWS in ap-Projektion von ursprünglich 320 cGy x cm² auf 230 cGy x cm² und in lateraler Projektion von 800 cGy x cm² auf 420 cGy x cm² abgesenkt. Ebenso drastisch wurden die Werte für die Aufnahmen der Anders stellt sich dies bei den diag BWS, des Abdomens und des Beckens nostischen Referenzwerten für die Computertomographie dar. Hier hat reduziert. die Kommission festgestellt, dass der Das Absenken der Werte in so gro- Überschreitung der entsprechenden ßem Umfang führte dazu, dass viele DRW nur mit Hilfe des Einsatzes der Betreiber mit ihrer Vorgehensweise bei entsprechenden Dosisoptimierungsalder Röntgenuntersuchung die DRW gorythmen der Anlage oder durch die nicht mehr erreichen können. Um eine Erstellung neuer Programme entgegen Einhaltung der Referenzwerte zu errei- gewirkt werden kann. Dies gilt vor alchen, sollte die korrekte Einblendung, lem für Untersuchungen der Kinder am die kV-Wert-Anpassung an die Leitlini- CT, da hier erstmals DRW veröffentlicht en der Bundesärztekammer zur Quali- wurden. Hier sollte innerhalb einer turtätssicherung in der Röntgendiagnos- nusmäßigen Wartung darauf hingetik sowie individuelle Maßnahmen am wirkt werden, dass die notwendigen Patienten, wie z.B. das Benutzen des Programme installiert werden. Für weiKompressionsgurtes der Röntgenanla- tere Fragen zur Dosisoptimierung wenge, um den Patientendurchmesser zu den Sie sich bitte an die Mitarbeiter der optimieren, angewandt werden. Ärztlichen Stelle Radiologie. Dosisoptimierung durch korrektes Einblenden n Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth Vorsitzender der Ärztlichen Stelle Radiologie Aus Sicht der Kommission der Ärztlichen Stelle Radiologie liegt jedoch das größte Potenzial an Dosisoptimierung in der korrekten Einblendung auf das zu untersuchende Objekt. Bei den konventionellen Röntgenaufnahmen wird nur noch das DFP als Wert zur Auswertung herangezogen. Das DFP als das Produkt aus Fläche und Dosis wird durch die Einblendung direkt durch die Fläche beeinflusst. Vielerorts erfolgt die Einblendung nicht mehr auf den durch die Indikation bestimmten Bereich des Organes oder des Skelettbereiches, sondern weit über diesen hinaus. Eine korrekte Einblendung erfolgt in diesen Fällen nicht mit der Tiefenblende der Röntgeneinrichtung, sondern mit der elektronischen Blende des Bildnachverarbeitungssystems. Die Weite der Einblendung mit Tiefenblende geht jedoch proportional in das DFP ein. Durch die Minimierung dieser Fläche wird zusätzlich auch noch die Streustrahlung minimiert, was zusätzlich zu einer Optimierung des DFP führt. Es zeigt sich also, dass durch einfache Maßnahmen beim Betreiber eine Optimierung der DRW gut möglich ist, es müssen also nicht teure Wartungs-, Reparatur-, oder Austauschmaßnahmen erfolgen. MEYER-KÖRING Anwaltstradition seit 1906 Dr. Reiner Schäfer-Gölz Wolf Constantin Bartha FACHANWÄLTE FÜR MEDIZINRECHT Dr. Christopher Liebscher, LL.M. FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT - ÄRZTLICHE KOOPERATIONEN - VERTRAGSARZTRECHT - KRANKENHAUSRECHT - ÄRZTLICHES HAFTUNGSRECHT - ÄRZTLICHES WETTBEWERBSRECHT - PRAXISMIETVERTRAG - ARBEITSRECHT IN DER MEDIZIN www.meyer-koering.de Schumannstr. 18 | 10117 Berlin | Telefon 206298-6 [email protected] Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 29 kammer Bra n zte är urg nb de Am 10. Juni 2010 veröffentlichte das Bundesamt für Strahlenschutz die überarbeiteten Diagnostischen Referenzwerte (DRW) für häufig vorgenommene Untersuchungen in der Röntgendiagnostik. Außer den aktualisierten DRW wurden auch noch neue DRW für weitere Untersuchungen mit Röntgenstrahlen veröffentlicht. Diese betrafen vor allem die Computertomographie des Schädels und der Wirbelsäule sowie zum ersten Mal DRW’s für Untersuchungen an Kindern mit CT. Land es Diagnostische Referenzwerte Aktuell Aktueller Wahlaufruf zur Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg Liste: „Freier Arztberuf“ („FAB“) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis zum 05. September 2012 findet die Briefwahl statt. Wählen Sie uns! Wir als Fraktion der Brandenburger Landesärztekammer wollen uns für eine neue Wahlperiode 2012 – 2016 vorstellen. Wir sind eine besondere Gruppe. Im Unterschied zu den anderen sind wir unabhängig von Parteien oder großen Verbänden wie Marburger Bund oder Hartmannbund, NAV-Virchow-Bund, Ärzteunion, Medi oder Hausärzteverband. Wir sind „Ärzte für Ärzte“ und „Ärzte für Patienten“. Dr. Frank Berthold Dr. Stephan Alder Wir haben ein eigenes Profil. In unseren Reihen sind sowohl in der Gremienarbeit erfahrene Kolleginnen und Kollegen als auch neue, die frischen Wind bringen werden. Wir sind offen für ambulant und stationär tätige Ärzte, für selbstständige wie für angestellte KollegInnen. Wir verteidigen die freie ärztliche Berufsausübung und vertreten Interessen, die in anderen Verbänden oft weniger Gehör finden. Vertreter aller Fachgebiete, großer wie kleiner, „normaler“ wie exotischer, sind bei uns willkommen. In den verschiedensten Ausschüssen und in der Ärzteversorgung leisten wir wichtige Arbeit. Auch in den nächsten vier Jahren wird es viel tun zu geben. Die Weiterbildungsordnung wird in verschiedenen Bereichen, nicht nur im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie neu geordnet werden. Die Berufsordnung wird sich neuen Fragen stellen müssen. Das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2007 stellt immer noch die ärztliche Schweigepflicht und den absoluten Schutz der Arzt-Patient-Beziehung in Frage. Hier sind wir weiter wachsam. Für diese große Herausforderung, sind engagierte Mitstreiter in unserer Fraktion und in der Körperschaft gefragt! Als Grundhaltung für unser ärztliches Tun formulierten wir 2008: „Qualität und Selbstbewusstsein“. Damit waren Kompetenz, Autonomie und Kollegialität mitgedacht. Daran wird sich im Jahr 2012 nichts ändern. Aber ein neuer Kampfgeist wird hinzukommen. Prof. Stefan Kropp Wir sind berufspolitisch: 1. für eine geschlossen handelnde Ärzteschaft und gegen die Spaltung der Ärzteschaft, 2. für die Kammer-Standorte Cottbus und Potsdam, 3. für die Förderung und für den Schutz der Arzt-Patient-Beziehung, 4. für Honorargerechtigkeit und gegen eine Aushöhlung ärztlicher Standards aufgrund Gewinn maximierender Motive, 5. für eine Sektorengrenzen überschreitende Kooperation, 6. für stabile Kammerbeiträge und Transparenz bei den Einnahmen und Ausgaben, 7. für Qualität und flache Hierarchien, 8. für weniger Bürokratie. Wir müssen wieder mehr als Ärzte arbeiten können und nicht als Bürokraten. Wir sind berufspolitisch gegen: 9. die Beschränkung der ärztlichen Schweigepflicht durch das Telekommunikationsgesetzes von 2007, 10. und gegen die Stigmatisierung der Ärzteschaft. Unser Aufruf: Wählen Sie uns 2012 und bleiben oder werden Sie politisch aktiv! Hanka Beutling Ihre Kollegen vom FAB (2012 – 2016) Alder, Berthold, Böckmann, Prof. Kropp, Schulz, F.R., von Stünzner-Karbe, Grundmann, Banusch, H. Beutling, Leitenberger. 30 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Aktuell Deutsche PalliativStiftung Fotowettbewerb für den Deutschen Palliativkalender 2013 Krankheit, Sterben und Tod werden in der Gesellschaft nach wie vor ungern thematisiert. Dabei gehört zur Gesamtheit des Lebens auch das Sterben. Bereits im vergangenen Jahr hat die Deutsche PallativStiftung (DPS) mit großem Erfolg einen Fotowettbewerb gestartet, um die wichtige Arbeit der Ehrenamtlichen und Festangestellten in Palliativ- und Hospizeinrichtungen stärker ins Bewusstsein zu rücken. Der Wettbewerb soll zeigen, dass Betroffene mit einer guten Palliativversorgung zufrieden, schmerzfrei und geborgen in ihrer vertrauten Umgebung bis zum Ende leben und sterben können. Aus dem Wettbewerb mit 244 eingeschickten Bildern ist für das Jahr 2012 ein Wandkalender entstanden. Aufgrund der großen Resonanz soll der Fotowettbewerb nun mit dem Thema „leben bis zuletzt“ in die zweite Runde gehen. Beteiligen können sich alle Profi-, Hobby- und Gelegenheitsfotografen, die in der praktischen Palliativ- und Hospizarbeit tätig sind oder sich für das Thema interessieren, sowie auch Angehörige und Freunde, die einen lieben Menschen auf seinem letzten Weg begleiten. Die Bilder sollen im jpg-Format sein, querformatig und eine Größe von mindestens 1 bis maximal 5 MB haben, im Bildnamen den Namen des Fotografen beinhalten. Einsendungen für eine gemeinnützige Hospiz- oder sind bis zum 27. Juli 2012 an die Mail Palliativeinrichtung ihrer Wahl. adresse [email protected] möglich. Die drei Gewinner erhalten n Deutsche PalliativStiftung Fotos: DPS von der DPS 700, 500 und 300 Euro Foto: DPS Abschluss des Wählerverzeichnisses für die Wahl zur Kammerversammlung der LÄKB 2012 Das Wählerverzeichnis für die Wahl zur 7. Legislaturperiode der Landesärztekammer Brandenburg wurde am 15. Juni 2012 um 16.00 Uhr abgeschlossen. Die Anzahl der Eintragungen belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 12.401 Ärztinnen und Ärzte, woraus sich eine Zahl von 83 Delegierten ergibt, die in die Kammerversammlung zu wählen sind. Cottbus, den 18. Juni 2012 n Dr. jur. D. Sobotta, Wahlleiter Anzeigen Prof. Dr. Niels Korte** Marian Lamprecht* Constanze Herr* KORTE RECHTSANWÄLTE Sperling Köhler Reister Uhlig Gröndahl Absage durch Hochschule oder ZVS? - Klagen Sie einen Studienplatz ein! Rechtsanwälte in Partnerschaft Schönhauser Allee 146 Ecke Kastanienallee 10435 Berlin Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei* liegt direkt an der Humboldt-Universität. Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig. Zur Terminvereinbarung in Frankfurt: 069 - 50 50 27 572 oder 24 Stunden kostenfrei: 0800-226 79 226 * Unter den Linden 12 10117 Berlin-Mitte ** Wichertstraße 45 10439 Berlin www.anwalt.info Fax 030-266 79 661 [email protected] n tig Rich erbe bew n! iere form zt in - jet www.studienplatzklagen.com Ljoscha Reister Wolfgang Uhlig Fachanwalt für w Familienrecht w Steuerrecht Mediator Fachanwalt für w Familienrecht Mediator Wir beraten Ärzte im Trennungsfall: w Unterhalt w Vermögensteilung w Zugewinnausgleich w Praxisbewertung w Versorgungsausgleich w Eheverträge w Scheidungsfolgenverträge Telefon: 030 4468440 w www.anwaltsbuero-berlin.de Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 31 Aktuell Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Hartmannbund als ältester Der Arzt muss in seiner UnabhänÄrzteverband kämpft seit Jahr- gigkeit, Freiberuflichkeit und seinem zehnten für die Unabhängigkeit Selbstbewusstsein gestärkt werden. und Souveränität des Arztberufes und vereint so Ärzte jedwe- Ob in Niederlassung, Anstellung oder als Arzt im Krankenhaus – nur der Ausrichtung. gemeinsam werden wir den ZersplitDie Betonung unseres Handelns liegt terungstendenzen durch Kassen und in der Rückbesinnung auf unser ärztli- Politik widerstehen. ches Ethos und darauf, dass unser Beruf in der Gesellschaft wieder als Be- Der Arztberuf muss attraktiver werrufung wahrgenommen wird. den. Obwohl wir eigentlich nur unseren Patienten, unserem Gewissen und unseren ärztlichen Regeln verpflichtet sind, sieht die Realität anders aus. Gerade deshalb sagen wir der Bürokratisierung, Kommerzialisierung und Industrialisierung der Medizin den Kampf an. Wir streben nach Rückbesinnung auf ärztliche Ideale, denn nur diese werden auf Dauer Bestand haben. Weder Krankenkassen noch Politiker dürfen mit noch mehr Verordnungen, Gesetzen und nachteiligen Rahmenbedingungen einen Keil zwischen uns und unsere Patienten treiben. Ärztliche Leistungen sind adäquat zu honorieren, eine Mittelzuweisung unter Bundesdurchschnitt ist völlig inakzeptabel. Alternativen wie sozialverträgliche Kostenerstattung bei Einzelleistungsvergütung wieder denkbar werden. Abschaffung der Praxisgebühr! Der Hartmannbund Brandenburg lehnt den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin ab, da durch reduzierte Weiterbildung niedrig qualifizierte Allgemeinärzte entstehen. Fortbildung zur Erlangung des Fortbildungszertifikats darf nicht auf ewig Pflicht bleiben. Fortbildung ja, aber wieder freiwillig und kostenneutral. Wir brauchen keine Bestrafungsparagrafen, sondern Belohnungen. Flexible Arbeitszeiten und Weiterbildungsabschnitte sind notwendig, um Es muss möglich werden, im branden demografischen Herausforderun- denburgischen Ärzteblatt kostenfrei gen zu begegnen. im Monat zwei bis vier Fortbildungspunkte (CME) zu erwerben. Die Politik muss annehmbare Rahmenbedingungen schaffen, nicht die Die Gebühren für Fort- und WeiterÄrzte! bildung dürfen nicht weiter steigen sondern müssen sinken. Deshalb sind wir gegen Honorarabschläge im Sinne von Vorwegabzügen Die sparsame Mittelverwendung der Vertragsärztevergütung, um von unserer Kammerbeiträge ist weiter Für den Anspruch, wieder nur Arzt der Politik verschuldete Fehlentwick- zu gewährleisten und eine Beitragssein zu können, setzt sich der Hart- lungen zu kaschieren. anpassung nach unten anzustreben. mannbund auch in Brandenburg ein und verteidigt vehement unsere Frei- Wir wenden uns vehement gegen Die Verwirklichung dieser Ziele beruflichkeit und die unabhängige eine Benachteiligung der vertrags- setzt Ausdauer und DurchhalteverBerufsausübung. ärztlichen Einzelpraxen. Andere Ver- mögen voraus. Beide Tugenden hat sorgungsformen sind real und akzep- die Fraktion des Hartmannbundes in Seit Gründung unserer Ärztekam- tabel, aber die Einzelpraxis stellt im- den letzten Legislaturperioden in die mer kämpfen die Mitglieder des Hart- mer noch die überwiegende Versor- Lage versetzt, ihre Vorstellungen in mannbundes für die Interessen der gungsform dar. der Ärztekammer Brandenburg zum Wohle unserer Mediziner immer wiebrandenburgischen Ärztinnen und Ärzte. Gerade in der Landesärztekam- Priorisierung darf nicht aus der po- der zu benennen und mit beachtlimer lassen sich politische Rahmenbe- litischen Diskussion verschwinden, chem Erfolg einzufordern. dingungen zum Wohle unserer Kolle- auch wenn es der Politik unangeginnen und Kollegen verändern. nehm ist. Wenn wir Sie mit unseren Wahlzielen ansprechen konnten, so bitten wir Wofür steht der Hartmannbund Delegation ärztlicher Leistungen bei ganz offen um Ihre Stimme! im Einzelnen und in Brandenburg klaren Haftungsregelungen ja, Subsim Besonderen: titution nein! Mit vielen kollegialen Grüßen Wir sind für eine klare Positionie- Wir fordern ausreichende Finanzie- Vorstand rung gegenüber der Politik und ande- rung im stationären Sektor. Hartmannbund Brandenburg ren Akteuren im Gesundheitswesen im Sinne der Ärzte. Der Arzt muss im Langfristig muss das GesundheitsMittelpunkt stehen. Die ständige Ein- wesen anders finanziert werden. flussnahme von Politik, Medien und Mitgliederschwund der KrankenKrankenkassen ist zurückzudrängen. kassen gerade in Brandenburg lässt 32 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Aktuell Wahlaufruf der Liste – Hausärzte Brandenburg in den letzten vier Jahren konnten die gewählten Vertreter der Hausärzte des Landes Brandenburg in der Kammerversammlung durch eine engagierte Tätigkeit im Vorstand der Landesärztekammer, in den Ausschüssen, in der Akademie für ärztliche Fortbildung, in den Gremien der Ärzteversorgung und in der Kammerversammlung selbst vieles für die Interessen der Hausärzte erreichen, und das in einer fairen und kollegialen Zusammenarbeit mit den anderen niedergelassenen Facharztgruppen und den Ärzten aus dem stationären Bereich und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Stellvertretend sei hier die Wiedereinführung des Facharztes für Allgemeinmedizin – als eines der ersten Länder bundesweit – genannt. Es gibt aber keinen Grund, sich zurückzulehnen, da wir auch weiterhin vor wichtigen Herausforderungen stehen. Die demographische Entwicklung verläuft im Land Brandenburg ungleichmäßig – während die Bevölkerung im Speckgürtel um Berlin eher wächst, kommt es in der Peripherie zunehmend zu einem Bevölkerungsschwund, der mit der gleichzeitigen Überalterung der verbleibenden Menschen zu einem anhaltenden oder noch wachsenden Betreuungsbedarf führt. Dazu kommt der in einigen Regionen schon spürbare Ärztemangel – hier ist ärztliche Berufspolitik im Zusammenspiel mit der Landespolitik und den Krankenkassen gefordert. Wir setzen uns ein für: Stärkung der hausärztlichen Kompetenz und Akzeptanz in der Gesellschaft, gut ausgebildete, qualifizierte Hausärzte und keine Quereinsteiger mit Schnellausbildung aus anderen Facharzt gruppen, arztentlastende, keine arztersetzende Strukturen, eine überarbeitete Weiterbildungsordnung, aktuelle und praxisrelevante Fortbildungen, eine Anpassung der Berufsordnung sowie der Bereitschaftsdienstordnung an die aktuellen Erfordernisse, hausärztliche Tätigkeit ohne Angst vor Regressen, für Bürokratieabbau in den Arztpraxen, für weitere sinkende Kammerbeiträge. Seit der Neugründung des Hausärzteverbandes Brandenburg sind wir in der glücklichen Lage, uns mit voller Kraft um die spezifischen berufspolitischen Belange der Hausärzte unseres Landes kümmern zu können. Innerhalb der letzten Jahre (2008 bis 2011) konnten wir eine Honorarsteigerung von 16,7 Prozent erreichen und möchten auch alle weiteren Möglichkeiten ausschöpfen, das Berufsbild des Hausarztes (wieder) attraktiv werden zu lassen. Daher bitten wir jede Hausärztin und jeden Hausarzt: Geben Sie Ihrer hausärztlichen Interessensvertretung, der Liste des Hausärzteverbandes Brandenburg, Ihre Stimme. Dr. med. Ralph Schürer Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes Vorsitzender HÄVBB Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 33 Liste – Hausärzte Brandenburg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Aktuell Brandenburgs Kliniken vorgestellt Havellandkliniken GmbH in Nauen und Rathenow Die Häuser in Nauen und Rathenow Fotos: Havellandkliniken GmbH Die Havelland Kliniken sind in ihrer jetzigen Form mit den beiden Standorten in Nauen und Rathenow noch relativ jung. Sie entstanden im Jahr 2003 durch den Zusammenschluss der 1998 neu errichteten Klinik in Nauen und dem Paracelsus-Krankenhaus in Rathenow mit seiner über 125 Jahre zurückreichenden Tradition. Heute bilden die beiden Standorte in 45 Kilometern Entfernung gemeinsam eine moderne Klinik der Regelversorgung, deren Schwerpunkt auf der Inneren Medizin liegt. Hinzu kommen Allgemeinchirurgie und Traumatologie, Urologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, die psychiatrische Abteilung sowie die Kinder- und Jugendmedizin. Die geriatrische Abteilung verfolgt einen ganzheitlichen Behandlungsansatz. Das multiprofessionelle Team sieht die Heilung oder Besserung von alter(n)s bedingten Krankheitserscheinungen als wichtiges Behandlungsziel an. Es versucht, die größtmögliche individuelle Selbständigkeit und die Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensführung älterer Patienten wiederherzustellen beziehungsweise zu erhalten. „Wir stehen für eine moderne und zeitgemäße Diagnostik und Therapie“, erklärt Jörg Grigoleit, der Geschäftsführer der Havelland Kliniken GmbH. „Dank der übersichtlichen Größe der beiden Häuser sind wir keine anonyme Massenklinik, sondern können einen echten persönlichen Kontakt zum Patienten aufbauen.“ Inzwischen hat sich die Muttergesellschaft zu einem Unternehmensverbund entwickelt, zu dem Arztpraxen, Wohn- und Pflegeheime, eine Servicegesellschaft für nichtmedizinische Dienstleistungen und der bodengebundene Rettungsdienst im Landkreis gehören. Die Innere Medizin umfasst neben Geriatrie, Kardiologie, Gastroenterologie, Diabetologie, Onkologie und Funktionsdiagnostik auch eine Stroke Unit. band, -schlauch und -bypass-Operationen. In der Traumatologie und Orthopädie besteht die Möglichkeit zur Kyphoplastie, also zur minimalinvasiven Behandlung von Wirbelbrüchen. Die urologische Abteilung ist eine der wenigen in Berlin und Brandenburg, die eine radikale Entfernung der Prostata endoskopisch (EERPE) auch gefäßnerv erhaltend durchführen kann. Hier gibt es außerdem einen Multifunktionslaser für feinchirurgische endoskopische Eingriffe, einen großen urodynamischen Messplatz zur differenzierten Diagnostik sämtlicher Harnblasenentleerungsund -speicherstörungen sowie einen extracorporalen Lithotrypter, mit dem sich Harnsteine in Niere und Harnleiter zertrümmern lassen. Die Klinik in Nauen verfügt außerdem über einen 34 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Angebot von der Chirurgie bis zur Psychiatrie Die chirurgischen Kliniken bieten ein breit gefächertes Behandlungsspektrum, bei dem verstärkt laparoskopische Verfahren zum Einsatz kommen – etwa in der Adipositaschirurgie bei Magen- Linksherzkatheter-Messplatz und einen 24-Stunden Bereitschaftsdienst für Herzkatheter und ist für die Herzschrittmacherimplantation und -kontrolle ausgerüstet. Hinzu kommen zertifizierte Brust-, Kontinenz- und Beckenboden- sowie ein Prostatazentrum. Die Psychiatrie kümmert sich um alle Formen seelischer Erkrankungen wie Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, Belastungs- und Anpassungsstörungen, psychosomatische Erkrankungen, chronische Schmerzsyndrome, Demenz und Abhängigkeitserkrankungen. Hier wird im Sinne eines „Hometreatment“ nach skandinavischem Vorbild die ambulante Behandlung ausgebaut. Für Notfälle stehen voll ausgerüstete separate Behandlungsräume zur Erstversorgung bereit. Der Schockraum für Schwerstkranke und Schwerstverletzte bietet auch die Möglichkeit zur maschinellen Beatmung, während für kleinere Operationen zwei voll ausgerüstete OP-Räume vorhanden sind. Hinzu kommt an beiden Standorten ein Hubschrauberlandeplatz. Mit seiner Hilfe können Unfallopfer schnell aufgenommen und Patienten bei Bedarf in eine geeignete Spezialklinik verlegt werden. Das Qualitätsmanagement bildet in den Havelland Kliniken ein strategisches Element der Organisationsentwicklung. Im März 2012 wurden sie erfolgreich nach den KTQ-Richtlinien rezertifiziert. Ein elektronisches Patientendokumentationssystem sorgt dafür, dass sämtliche in den einzelnen Phasen der Versorgung erfassten Patientendaten in allen Bereichen des Hauses zur Verfügung stehen. „Wir wollen damit die Fehlerquote gegenüber der manuellen Datenerfassung deutlich reduzieren. Gleichzeitig ergeben sich durch Allgemeine Infos zur Klinik: Havelland Kliniken Unternehmensgruppe Ketziner Straße 19 14161 Nauen Tel.: 03321 421000 Fax: 03321 421500 http://www.havelland-kliniken.de Aktuell Asklepios Brandenburg und einer großen Zahl niedergelasserener Ärzte noch um weitere Angebote wie Hospitationen erweitern lassen. Interne Schulungsprogramme werden im Zentrum für Aus-, Fort- und WeiterbilSpezialisierte ambulante dung koordiniert. Neben einer Ausbildungsbeauftragten für Pflegekräfte, Palliativversorgung die in direktem Kontakt zu den SchuEin besonderes Angebot ist die Spezi- len steht, begleitet ein Praxisanleiter alisierte ambulante Palliativversorgung die Pflegekräfte bei ihrer Arbeit. Die (SAPV). Sie widmet sich im Rahmen Ausbildungsanstrengungen der Havelspezielle Module für das Belegungsmanagement, die Therapie- und Pflegeplanung oder die Medikation noch viele weitere Anwendungsmöglichkeiten“, erläutert Jörg Grigoleit. stehen eine Psychoonkologin, Wund-, Brust- und Ernährungsschwestern für speziellen Betreuungsbedarf zur Verfügung. Der krankenhauseigene Sozialdienst leistet Patienten und Angehörigen Hilfe zur Selbsthilfe und sorgt für eine möglichst lückenlose Versorgung im Anschluss an den Klinikaufenthalt. Für den Geschäftsführer Jörg Grigoleit geht der Versorgungsauftrag über rein medizinische Aspekte hinaus: „Wir stehen auch unserem Umfeld gegenüber Bild links: Blick in den OP Bild rechts: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung eines Kooperationsprojektes der Behandlung und Begleitung von Patienten mit nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankungen mit beschränkter Lebenserwartung. Die SAPV lindert Schmerzen und andere Beschwerden und berücksichtigt dabei besonders die psychischen und seelischen Bedürfnisse des Patienten. Er soll die Möglichkeit haben, den ihm verbleibenden Lebensweg in einem ihm vertrauten Umfeld zurückzulegen. Er und seine Familie werden dabei von einem erfahrenen Palliative Care-Team begleitet und unterstützt. land Kliniken wurden schon mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. Darüber hinaus können die Mitarbeiter auch aus einem breiten Aktivitätsangebot vom Drachenbootfahren bis zum Lauftreff wählen. Ausgleich für die Belastungen im Alltag finden sie in der Rückenschule, der Kinästhetik, der Burn-Out-Prophylaxe oder dem Entspannungstraining als Teil der internen Fortbildung. Aber nicht nur die Mitarbeiter, auch die Patienten sollen sich wohlfühlen. Regelmäßig sorgen Ausstellungen, Konzerte und Lesungen für Abwechslung vom Klinikalltag. Beide Häuser verfügen über eine Patientenbibliothek Ausgezeichnet: Die Ausund Internetzugang. In Selbsthilfegruppen können die Patienten ihre Erfahund Weiterbildung rungen schildern und sich mit anderen Die Aus- und Weiterbildung der Ärz- Betroffenen austauschen. Außerdem te genießt an beiden Standorten einen hohen Stellenwert. Sowohl in Betriebliche Zahlen, Daten, Fakten Nauen als auch in Rathenow gibt es u 507 Betten, davon 37 teilstationär einen Fortbildungsbeauftragten des u 21.606 stationäre Fälle ärztlichen Dienstes als direkten An- u 37.308 ambulante Fälle sprechpartner. Der Unternehmensver- u 136 Ärzte bund eröffnet vielfältige Möglichkei- u 395 Pflegekräfte (inkl. FSJ, Azubis) ten, die sich dank der intensiven Ko- u 260 MA Med.-techn. Dienst, Funktionsdienst, Verwaltung operation mit anderen Einrichtungen 791 Köpfe, davon 615 VK wie der Charité, dem Klinikum Ernst (Stand: 2012) von Bergmann oder dem Fachklinikum in einer sozialen Verantwortung. Daher engagieren sich die Havelland Kliniken in einer ganzen Reihe von kommunalen Kooperationsprojekten wie dem Havelländischen Netzwerk Gesunde Kinder oder der Modellregion Gesundheit.“ n Mark Berger, LÄKB Weiterbildungsbefugnisse u u u u u u u u u u u u u u u u u u FA Innere FA Innere und Geriatrie SP Geriatrie Innere Medizin – Basisweiterbildung FA Chirurgie SP Kardiologie SP Diabetologie SP Onkologie FA Allgemeine Chirurgie FA Orthopädie und Traumatologie FA Viszeralchirurgie FA Frauenheilkunde und Geburtskunde FA Kinder- und Jugendmedizin FA Anästhesiologie SP Spez. Intensivmedizin FA Urologie FA Psychiatrie und Psychotherapie FA Notfallmedizin Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 35 personalia Wir gratulieren zum Geburtstag im Juli 92 Jahre Dr. med. Arthur Heesemann, Kleinmachnow 90 Jahre Dr. med. Rita Thiemer, Schöneiche 88 Jahre Dr. med. Ruth Franz, Stolzenhagen 87 Jahre Margot Karp, Eichwalde 85 Jahre MR Helga Achterberg, Eberswalde 84 Jahre Dr. med. Gerhard Bregulla, Neuruppin Dr. med. Ilse Mitschke, Cottbus Dr. med. Herta Riederer, Eichwalde Ingeborg Walsemann, Potsdam 83 Jahre MR Dr. med. Margot Raube, Ludwigsfelde SR Dr. med. Christine Schuster, Cottbus Dr. med. Horst Wünsch, Frankfurt (Oder) 82 Jahre Dr. med. Carla Bock, Calau 81 Jahre Dr. med. Dietrich Bismark, Cottbus Dr. med. Jürgen Bley, Langewahl MR Dr. med. Olaf Böhme, Brandenburg OMR Dr. med. Horst Hass, Luckenwalde MR Dr. med. Wilderich Kluge, Templin Ursula Müller, Bergfelde MR Dr. med. Dieter Schäfer, Eichwalde 80 Jahre Dr. med. Gerd Baruth, Kleinmachnow SR Dr. med. Elvira Nannt, Wittenberge MR Dr. med. Josef Paasch, Bergholz-Rehbrücke 79 Jahre Dr. med. Ilse Beuchel, Bergholz-Rehbrücke OMR Dr. med. Otto Fleischhauer, Strausberg Dr. med. Horst Gäbert, Kloster Lehnin, OT Lehnin Dr. med. Eleonore Laser, Blankenfelde MR Marianne Mädler, Cottbus Gerhard Richter, Teltow Dr. med. Elvira Schnepper, Leegebruch Dr. med. Gerhard Ströhmann, Zepernick Dr. med. Helga Wolff, Potsdam 78 Jahre Dr. med. Christian Buchholz, Rehfelde SR Dr. med. Wolfgang Domscheit, Müncheberg Dr. med. Dipl.-Jur. Günter Ebenroth, Herzberg OMR Dr. med. habil. Gerhard Firl, Bad Saarow SR Marianne Kretzschmar, Schwarzheide 36 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Dr. med. Johannes Mai, Cottbus MR Dr. med. Günther Müller, Treuenbrietzen MR Dr. med. Erhard Scharf, Cottbus 77 Jahre MR Dr. med. Günter Felkeneyer, Templin SR Renate Finger, Röpersdorf OMR Dr. med. Helmut Gaede, Jüterbog Dr. med. Volker Gutsmuths, Potsdam MR Dr. med. Gunter Kerstan, Lauchhammer Dr. med. Sigrid Klose, Frankfurt (Oder) Dr. med. Klaus Kretzschmar, Elsterheide SR Manfred Kuball, Bantikow Dr. med. Günter Leider, Frankfurt (Oder) Dr. med. Helga Plietzsch, Eberswalde Hella Troschel, Mestlin Prof. Dr. sc. med. Liane Will-Shahab, Wandlitz 76 Jahre Dr. med. Dieter Bergemann, Mittenwalde, OT Töpchin MR Dr. med. Gisela Faßl, Raddusch OMR Dr. med. Peter Fritzsche, Frankfurt (Oder) Prof. Dr. sc. med. Kurt Fuhrmann, Königs Wusterhausen, OT Zernsdorf MR Dr. med. Rotraut Gille, Schwedt Christa Grabow, Fredersdorf SR Dr. med. Eberhard Günther, Grünheide, OT Spreeau Dr. med. Heinz Joppe, Brandenburg MR Dr. med. Ingrid Kaschube, Potsdam SR Dr. med. Sigrid Kleina, Lübben Priv.-Doz. Dr. sc. med. Hans-Jürgen Päzolt, Kyritz Dr. med. Hans-Albert Riechers, Borkheide MR Dr. med. Karl-Heinz Schmautz, Frankfurt (Oder) Marianne Scholz, Zepernick Dr. med. Manfred Thiel, Glindow Dr. med. Christa Weinmeister, Schöneiche Waltraud Wellnitz, Schöneiche Bernhard Wenzke, Potsdam 75 Jahre Gisela Ebert, Potsdam Dr. med. Gudrun Hoffmann, Eichwalde Dr. med. Dieter Janke, Wittenberge SR Christa Kolbe, Potsdam SR Dr. med. Hildegund Mangelsdorf, Eisenhüttenstadt Waltraud Mauritz, Premnitz SR Dr. med. Haat Olthoff, Prenzlau SR Dr. med. Christine Röhl, Cottbus MR Dr. med. Christa Scholz, Cottbus Dr. med. Sieghard Scholz, Havelsee Priv.-Doz. Dr. sc. med. Heinz Schulze, Bestensee, OT Pätz Dr. med. Marianne Seifert, Michendorf OMR Dr. med. Lutz Trommer, Panketal Inge Wehrmann, Fredersdorf 70 Jahre Dr. med. Erwin Böhm, Kleinmachnow Dr. med. Jürgen Borkhardt, Sonnewalde Dr. med. Monika Diez, Burg Dr. med. Inge Ebermann, Zehdenick Bärbel Eidt, Potsdam Dr. med. Angela Erbe, Eichwalde MR Edelgard Ewert, Eichwalde MR Dipl.-Med. Udo Grasme, Potsdam Priv.-Doz. Dr. sc. med. Klaus Günther, Berlin Jörg Joswig, Elsterwerda Dr. med. habil. Wolfram Kinze, Lübben Norbert Martens, Perleberg Dr. med. Peter Oberender, Schwielowsee Isolde Röttig, Luckau Heinz Ulrich, Jüterbog Dr. med. Sigrun Vetterlein, Eberswalde Dr. med. Helmut Voß, Strausberg SR Dr. med. Erdmute Warme, Zeuthen OMR Dr. med. Sigrid Zobries, Kolkwitz 65 Jahre Dr. med. Fritz Baars, Brandenburg Larissa Becker, Schöneiche Hartwig Frohmann, Werder Dr. med. Peter Hoffmann, Potsdam Dr. med. Nikolaus Hohlfeld, Neuruppin Erika Krause, Oranienburg OT Germendorf Dr. med. Hella Posch, Neuruppin Dr. med. Uta Scharfe, Potsdam 60 Jahre Dipl.-Med. Gerhard Berg, Altranft Dipl.-Med. Renate Bruckhoff, Frankfurt (Oder) Hubertus Grieße, Berlin Dr. med. Petra Hoffmann, Hohen Neuendorf Dipl.-Med. Karin Junkert, Spremberg Dipl.-Med. Renate Krüger, Gransee Dipl.-Med. Rosemarie Kühnemann, Steintoch, OT Voßberg Dr. med. Dagmar Lippmann, Wittenberge Prof. Dr. med. habil. Dr. phil. Kurt J. G. Schmailzl, Wustrau-Altfriesack Ulrich Schmitz, Berlin Dr. med. Renate Schulze, Eisenhüttenstadt OT Diehlo Dr. med. Hartmut Friedrich Seibert, Pritzwalk Dipl.-Med. Evelyn Maria Storch, Potsdam Dr. med. Uwe Vockert, Potsdam Dr. med. Gerlinde Wandel, Locktow Dr. med. Silvia Wendler, Cottbus Dipl.-Med. Martin Wunderlich, Berlin Dipl.-Med. Sabine Zielinski, Frankfurt, Oder, OT Booßen Wir bitten unsere Leser, die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind, um Mitteilung bis zum 5. des Vormonats. Leider ist es uns aus meldetechnischen Gründen nicht möglich, alle Sterbefälle automatisch zu erfassen. Wir bitten hier um eine kurze Information durch die Angehörigen. Kontakt: 0355/7 80 10 18 oder E-Mail: [email protected]. Hinweis: Ab der Ausgabe 10/2012 werden nur noch die Daten derjenigen Ärztinnen und Ärzte abgedruckt, die sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben (vgl. Ausgabe 1/2012, S. 29; 3/2012, S. 29; 4/2012 S. 10; 5/2012 S. 30 sowie 6/2012, S. 27). personalia Klinikum Niederlausitz Tom Hammermüller ist neuer Chefarzt der Gefäßchirurgie Tom Hammermüller ist 1969 in Dresden geboren, in Bad Liebenwerda aufgewachsen und hat im Elsterschloss Gymnasium in Elsterwerda sein Abitur gemacht. Bereits während seines Wehrdienstes war Tom Hammermüller als Sanitäter und später als Krankenpfleger im Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus tätig, bevor er zum Medizinstudium nach Berlin ging. Ausbildung und wurde zum leitenden Oberarzt im Gefäßzentrum Brandenburg Nordwest berufen. Zuletzt war Tom Hammermüller vier Jahre im Schlei-Klinikum in Schleswig als Leiter des Zentrums für Gefäßchirurgie tätig. Eine seiner Spezialisierungen ist die endovaskuläre Aortenchirurgie. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem Operationen an der vorderen Halsschlagader, Hauptschlagader- und Beckenschlagader, die chirurgische Behandlung von Aneurysmen (Aussackungen) der Schlagadern im Bauchraum, die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms sowie die operative Versorgung von Gefäßverletzungen, akuDie medizinische Versorgung im Fach- ten Arterienverschlüsse und Operatiogebiet der Gefäßchirurgie im Klinikum nen bei Krampfadern. Nach Abschluss der Ausbildung zum Niederlausitz hat sich in den letzten Facharzt für Chirurgie komplettier- Jahren stetig weiter entwickelt. Die Klite er 2006 seine gefäßchirurgische nik für Gefäßchirurgie hat 18 Betten. n Klinikum Niederlausitz GmbH Tom Hammermüller Foto: privat Klinikum Ernst von Bergmann Neue Chefärzte in der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie und in der Notaufnahme Prof. Dr. med. Frank Marusch ist neuer Chefarzt der Koloproktologie, Minimal Invasive Chirurgie, Hernienchirurgie der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH. Er studierte Humanmedizin an der Humboldt-Universität Berlin (Charité) und promovierte 1992. Prof. Marusch ist Facharzt für Chirurgie, Viszeralchirurgie und Spezielle Viszeralchirurgie und trägt die Zusatzbezeichnung Proktologie. Seit März 2011 besitzt er die Weiterbildungsbefugnis Proktologie der Landesärztekammer Brandenburg. Im Februar 2009 schloss er erfolgreich den Aufbaustudiengang für medizinische Führungskräfte zum Certified Medical Manager (CMMTM) ab. Im Jahre 2002 habilitierte Marusch im Fachgebiet Chirurgie und führt seine Lehrtätigkeit an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Im Mai 2011 wurde er als Honorarprofessor an der Universität Potsdam (Humanwissenschaftliche Fakultät) berufen. Von 1992 bis 2005 arbeitete Marusch erst als Assistenz- und Facharzt und seit 2002 als Oberarzt in der Chirurgischen Klinik des Carl-Thiem-Klinikums. Das Jahr 2001 war er als Facharzt in der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg tätig.2006 wechselte Marusch als leitender Oberarzt an das Klinikum Ernst von Bergmann in die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie. In der Koloproktologie, als der wissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt von Prof. Marusch, werden im Potsdamer Klinikum weiter verstärkt minimal invasive OP-Techniken eingesetzt, differenzierten Diagnostik- und Therapiestrategien gerade für Patienten mit einem Rektumkarzinom folgen und das postoperative Procedere durch ein neuartiges Konzept (Fast Track) zum Wohle der Patienten beschleunigen. und die Abläufe intern und extern zu optimieren. Damit ist das Klinikum in Potsdam die einzige Notaufnahme im Land Brandenburg, welche eigens durch einen Chefarzt geleitet wird. Dr. Oppert legte 1995 seine Promotion ab und ist Facharzt für Innere Medizin mit den Zusatzbezeichnungen „Spezielle internistische Intensivmedizin“ und „Rettungsmedizin“. Im Jahre 2010 habilitierte Herr Dr. Oppert im Fachbereich Innere Medizin. Seit 2003 war Herr Dr. Oppert als Oberarzt in der internistischen Intensivmedizin am Universitätsklinikum Charité, Campus Virchow-Klinikum tätig, welche zwei Stationen umfasst sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug. Seit 2008 war er als Oberarzt in leitender Funktion für die interdisziplinäre Intensivstation am Campus Virchow-Klinikum verantwortlich. Regelmäßig fuhr er auf dem Notarztwagen der Berliner FeuerPriv.-Doz. Dr. med. Michael Oppert, wehr und war für die präklinische Begeboren in Berlin, ist neuer Chefarzt treuung der Notfallpatienten verantder größten Notaufnahme in Branden- wortlich. burg. Diese Chefarztposition wurde neu geschaffen, um die Qualität der n Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH Notfallversorgung weiter auszubauen Prof. Dr. med. Frank Marusch Fotos: Klinikum Ernst von Bergmann Priv.-Doz. Dr. med. Michael Oppert Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 37 tagungen & kongresse Kurse und Fortbildungsangebote Land Brandenburg Interdisziplinäre Schmerzkonferenzje 1 P 11. Juli 2012: Strukturierte interdisziplinäre Fallkonferenz 25. Juli 2012: Psychologische Modelle zur Chronifizierung von Schmerzen 8. Aug. 2012: Strukturierte interdisziplinäre Fallkonferenz 22. Aug. 2012: Besonderheiten neuropathischer Schmerzen und deren Behandlung jeweils 15:00 bis 16:00 Uhr Ort: Besprechungsraum der Intensivstation Auskunft: Prof. Dr. Herbert, Klinikum Frankfurt (Oder), Klinik für Schmerzmedizin, Müllroser Chaussee 7, 15236 Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 5481621 Fax: 0335 5481622 E-Mail: [email protected] Internet: www.klinikumffo.de Potsdamer Ophthalmologischer Nachmittag: Kinder-Ophthalmologie 3 P 8. Aug. 2012, 15:30 bis 18:00 Uhr Ort: Raum M 209 Leitung und Auskunft: PD Dr. med. Liekfeld, Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam Telefon: 0331 2415101 Fax: 0331 2415110 E-Mail: [email protected] Hämatologisch-zytologischer Mikroskopierkurs 31 P Teil 2: 5. bis 8. Sept. 2012 Ort: Bad Saarow Teilnehmergebühr: 200 € Leitung und Auskunft: PD Dr. med. habil. Koch, HELIOS Klinikum, Institut für Pathologie, Pieskower Straße 33, 15526 Bad Saarow Telefon: 033631 73210 Fax: 033631 73010 E-Mail: [email protected] Programm unter Homepage: www.saarow-zyto.de Interdisziplinäre Schmerzkonferenz 12. Sept. 2012 11. Okt. 2012 14. Nov. 2012 12. Dez. 2012 Ort: Sana Kliniken Sommerfeld Haus 9, Raum G 11 Leitung und Auskunft: Dr. med. W. Seidel, Klinik für Manuelle Medizin, Waldhausstraße 44, 16766 Kremmen Telefon: 033055 52301 Fax: 033055 52303 E-Mail: [email protected] Internet: www.sana-hu.de Fortbildungsangebote unter www.laekb.de Rubrik Fortbildung/ Fortbildungstermine Alle Angaben sind ohne Garantie. Bei Rückfragen bitte direkt an den Veranstalter wenden. Der besondere Fall 19. Sept. 2012 Fehler und Gefahren 2P 2P 17. Okt. 2012 jeweils 18:00 bis 20:00 Uhr 63. Jahrestagung „Endokrinologie“ 5 P 17. Nov. 2012 Ort und Auskunft: Chirurgische Klinik Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Thiemstraße 111, 03048 Cottbus Telefon: 0355 462327 Fax: 0355 462337 38 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Grundkurs Tiefenpsychologie Beginn: 8. Sept. 2012 in Cottbus Teilnehmergebühr: 15 €/Std. (256 Std.) Aufbaukurs Tiefenpsychologie Beginn: 1. Sept. 2012 in Cottbus Teilnehmergebühr: 15 €/Std. (240 Std.) Kurs Psychoanalyse Beginn: 3. Nov. 2012 in Cottbus Teilnehmergebühr: 15 €/Std. (432 Std.) Kurs Psychosomatische Frauenheilkunde 20./21. Okt. 2012 24./25. Nov. 2012 8./9. Dez. 2012 12./13. Jan. 2013 20./21. April 2013 Teilnehmergebühr: 960 € Ort: Strausberg Gruppenselbsterfahrung in intendierter dynamischer Gruppenpsychotherapie 1.bis 9. Nov. 2012 22. bis 30. Nov. 2012 31. Okt. bis 8. Nov. 2013 21. bis 29. Nov. 2013 Teilnehmergebühr: 1 300 € Ort: Cottbus Gruppenpsychotherapie und Gruppenanalyse (Theoriekurs) 15./16. Sept. 2012 22./23. Sept. 2012 20./21. Okt. 2012 27./28. Okt. 2012 Teilnehmergebühr: 960 € Ort: Cottbus Autogenes Training Termin: auf Anfrage Balintgruppenarbeit Termin: auf Anfrage Gesprächstraining zur Patientenbetreuung Termin: auf Anfrage in Cottbus Teilnehmergebühr: 240 € Anmeldung: BATAP, Finsterwalder Straße 62, 03048 Cottbus Telefon: 0355 47 28 45 Fax: 0355 47 26 47 E-Mail: [email protected] Klinische Hypnose Grundkurs: 12./13. Jan. 2013 1. Aufbaukurs: 16./17. März 2013 2. Aufbaukurs: 15./16. Juni 2013 3. Aufbaukurs: 24./25. Aug. 2013 4. Aufbaukurs: 12./13. Okt. 2013 5. Aufbaukurs mit Supervision: 23./24. Nov. 2013 Teilnehmergebühr: 265 € Grundkurs, je 240 € für Aufbaukurs 1 – 4, 300 € für Supervisionskurs Ort: Herzberg Autogenes Training und suggestive Techniken, Hypnose im Kindes- und Jugendalter Grundkurs: April 2013 Aufbaukurs: Okt. 2013 Ort: Herzberg Teilnehmergebühr: 265 € für Grundkurs, 240 € für Aufbaukurs Psychologische Testverfahren/Projektive Persönlichkeitsdiagnostik Mai 2013 in Cottbus Teilnehmergebühr: 300 € 20. Brandenburgisches Balintgruppenleiter-Treffen 26. bis 28. Okt. 2012 in Neuzelle Teilnehmergebühr: 150 € Gruppen-Supervision in Tiefenpsychologie 11. Aug. 2012 10. Nov. 2012 16. Febr. 2013 11. Mai 2013 Ort: Bernau Teilnehmergebühr: je 120 € Anmeldung: Priv.-Doz. Dr. phil. Habil. W. Zimmermann, Breitscheidstraße 41, 16321 Bernau Telefon: 03338 5874 E-Mail: [email protected] 6. Bad Saarower Schmerzcurriculum 17. bis 20. Okt. 2012 in Bad Saarow Auskunft: Dr. med. U.-R. Jahn, Helios Klinikum Bad Saarow, Pieskower Straße 33, 15526 Bad Saarow Telefon: 033631 73081 E-Mail: [email protected] Internet: www.helios-kliniken.de/badsaarow Kurs Katathym-imaginative Psychotherapie 9. bis 12. Aug. 2012 in Potsdam Teilnehmergebühr: 540 € Anmeldung: MR Dr. med. W. Loesch, Großbeerenstraße 109, 14482 Potsdam Telefon: 0331 6013637 E-Mail: [email protected] 20. Herbsttagung des Verbandes der Allergologen Brandenburgs e.V. „ Etabliertes, Innovatives und Alternatives in der Allergologie“ und Arzthelferinnenseminar 10. Nov. 2012 in Bad Saarow Auskunft: Frau Hähle, ProFile, Marktstraße, 03046 Cottbus Telefon: 0355 792666 Fax: 0355 792696 E-Mail: [email protected] Internet: www.profile-pragentur.de Intervisionsgruppe Berlin/Brandenburg Termin auf Anfrage in Strausberg Anmeldung: [email protected] Psychotherapie-Technikseminar Termin: auf Anfrage in Cottbus Anmeldung: Herr R. Suske, Lamprechtstraße 5, 16356 Werneuchen Telefon: 033398 86698 E-Mail: [email protected] Andere Bundesländer Hygienebeauftragte/r in der Arztpraxis 24. bis 26. Sept. 2012 Teilnehmergebühr: 345 € Hygienebeauftragte/r Arzt in Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung 8. bis 10. Okt. 2012 Teilnehmergebühr: 435 € tagungen & kongresse Updatekurs Hygienebeauftragte/r Arzt in Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung 15./16. Nov. 2012 Teilnehmergebühr: 345 € Hygienebeauftragte/r im Dialysezentrum 22. bis 26. Okt. 2012 Teilnehmergebühr: 535 € Update Dialyse 9. Nov. 2012 Teilnehmergebühr: 130 € Ort und Auskunft: Förderverein Gesundheits zentrum Bad Kissingen e.V., Salinenstraße 4a, 97688 Bad Kissingen Telefon: 0971 699190921 Fax: 0971 699190919 E-Mail: [email protected] Internet: www.hygieneakademie.de 53. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie gemeinsam mit der 17. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e. V. 11. bis 13. Okt. 2012 in Lübeck Themen: Konservative versus operative Behandlung von Radiusfrakturen, Komplikationen nach endoskopischen Eingriffen, Thermische Verletzungen im Kindesalter, Neue Methoden zur Nervenrekonstruktion, Neue Verfahren bei Morbus Dupuytren Auskunft: Intercongress GmbH, Düsseldorfer Straße 101, 40545 Düsseldorf Telefon: 0211 58589770 Fax: 0211 58589799 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgh-kongress.de oder www.dahth.de Online-Registrierung: www.intercongress.de Transösophageale (TEE)-Echokardiographie 13./14. Okt. 2012 Ort: Herzzentrum Berlin Leitung: Dr. E. Lieback Information unter www.echokurs.de Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie – DKOU 2012 „Qualität, Ethik, Effizienz“ 23. bis 26. Okt. 2012 in Berlin Auskunft: Intercongress GmbH, Wilhelmstraße 7, 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 977160 Fax: 0611 9771616 E-Mail: [email protected] Internet: www.dkou.de Fort- und Weiterbildungskurs Suchtmedizinische Grundversorgung k.o. hol k.o. tin ■ Medikamentenabhängigkeit ■ Illegale Drogen und Legal Highs ■ stoffungebundene Süchte ■ Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Patienten ■ „Motivational Interviewing“ (MI) ■ Al ■ Ni Das sind im Überblick die Inhalte des 50-Stunden Curriculum „Suchtmedizinische Grundversorgung“. Das Curriculum qualifiziert den Arzt zur Substitution opiatabhängiger Patienten nach BtMVV sowie zur Kurzintervention bei Patienten mit Alkoholproblemen und ist als Weiterbildungskurs zur Erlangung der führungsfähigen Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ anerkannt. Darüber hinaus profitiert jede tätige Ärztin und jeder tätige Arzt von den suchtmedizinisch geprägten Erfahrungen der namhaften Referenten aus Praxis, Klinik, Labor und Behörde. Für einen engen Bezug zum neuesten Stand der Wissenschaft zeichnet ganz besonders die Kursleiterin und Suchtbeauftragte der LÄK Brandenburg, Frau PD Dr. Gudrun Richter, verantwortlich. In Folge der wachsenden Vielfalt und Intensität suchtmedizinischer Fragestellungen können sich Ärztinnen und Ärzte schnell überfordert erleben bei dem Bemühen, sowohl die Patienteninteressen als auch pharmakologische, klinische und juristische Aspekte professionell auszubalancieren. Block II informiert über neueste psychotrope Substanzen, ihre Wirkungen und Nachweise sowie Interaktionen. Vor der eigentlichen medizinischen Patientenbetreuung steht bei riskantem oder schädlichem süchtigem Verhalten zunächst häufig die Erfragung der in- und extrinsischen Motivation des Patienten für oder gegen eine Veränderung seiner bisherigen Lebensweise im Vordergrund. Druck und Überredungskünste sind langfristig nicht erfolgreich, sondern zehren an den Kräften der Beteiligten. Der gesamte Block III des Curriculum steht dem Erlernen und Trainieren einer sehr erfolgreichen klientenzentrierten Methode der Kurzintervention, dem „Motivational Interviewing“ (MI), zur Verfügung. Wie sich durch das Beherzigen bestimmter Gesprächsprinzipien sehr geschmeidig Veränderungsbereitschaft entwickelt lernen die TeilnehmerInnen vornehmlich durch Selbsterfahrungen im Rahmen der Gruppenübungen. MITrainer Dr. phil. Dipl.-Psych. Clemens Veltrup hat es mit seiner wohltuend einfühlsamen und humorvollen Gesprächsführung bisher jedem Kursteilnehmer leicht gemacht, die eigene innere Bereitschaft zur Anwendung des Gehörten zu entdecken und tatkräftig ins Handeln zu kommen. Faszinierend sind dabei die Wirkungen der Methodik auf die Aktivierung lösungsorientierter Ressourcen des zu Begleitenden (wie auch des beratenden Begleiters selbst) nicht nur im medizinisch-therapeutischen Kontext. Es entsteht Partnerschaft. Die Erkenntnis, Menschen verhalten sich nicht änderungsresistent, sondern denken, fühlen und handeln ambivalent, eröffnet jedweden zwischenmenschlichen Problem-Konstellationen die Chance auf partnerschaftliche, gewaltfreie Lösungsansätze. Suchtmedizinische Grundversorgung 50 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB in Zusammenarbeit mit dem AISS (Angermünder Institut für Suchttherapie und Suchtmedizin) und Suchtakademie Berlin-Brandenburg e.V. Block I – Alkohol, Nikotin und Versorgung 7./8. Sept. 2012 Block II – Drogen- und Medikamentenprobleme, Missbrauch, Abhängigkeit, Substitution, Notfälle, Toxikologie, Gesetze 26./27. Okt. 2012 Block III – Motivational Interviewing (Trainer MI: Dr.phil. Dipl.Psych. C. Veltrup, Lübeck) 7./8. Dez. 2012 Ort: Potsdam Kursleiter: Priv.-Doz. Dr. med. Gudrun Richter, Angermünde/Berlin; Prof. Dr. med. U. Schwantes, Oberkrämer Teilnehmergebühr: 200 €/Block Anmeldeschluss 15.8.2012 Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung, Postfach 101445, 03014 Cottbus, Fax 0355 780101144, E-Mail: [email protected], Internet: www.laekb.de. Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 39 kvbb informiert Übersicht der Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg zur Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg nach § 103 Abs. 1 bis 3 SGB V i.V.m. § 16b Ärzte-ZV Planungsbereich/Arzt gruppen Potsdam/Stadt Brandenb. a. d. Havel/St. Potsdam-Mittelmark Havelland Oberhavel AnästheAugen sie Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses per 01.06.2012 für die Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich des Beschlusses Nr. 21/12. Die für Zulassungen gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen sind mit einem „x“ gekennzeichnet. Die Anzahl der möglichen Zulassungen in vormals geschlossenen Planungsbereichen ist in Klammern (...) gesetzt. Chirurgie Fachärzte Intern. Frauen HNO Hautkrank. Kinder Nerven OrthoDiag. RaPsychoth. pädie diol. Urologen Hausärzte x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x (1) x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Ostprignitz-Ruppin x x x x x x x x x x x x x x Prignitz x x x x x x (1) x x x x x Teltow-Fläming x x x x x x x x x x x x x Cottbus/Stadt x x x x x x (1) x x x 1*/x x x Dahme-Spreewald x x x x x x x x x x x x x Elbe-Elster x x x x x x (1) x x x x x x Oberspreew.-Lausitz x x x x x x x x x x x x x Spree-Neiße x (1) x x x x x x x x 2*/x x x x x x x x x x x x x x x x x Frankfurt/Stadt/OderSpree Barnim x (1) x x x x (1) x x x 1**/x x Märkisch-Oderland x x x x x x x x x x x x x Uckermark x x x x x x x x x x x x x * Zulassungsmöglichkeit für ärztl. Psychotherapeuten; ** Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließl. Kinder und Jugendliche behandeln In Regionen der blau gekennzeichneten Bereiche werden Zulassungen gefördert. Zulassungsanträge für Havelland – Anästhesie und Barnim – Haut- und Geschlechtskrankheiten sind bis zum 13.08.2012 einzureichen. Im Auswahlverfahren werden nur die Anträge berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bis zu diesem Termin eingereicht werden. Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis 10.08.2012 laufende Bewerbungskennziffer: 31/2012 Fachrichtung: Allgemeinmedizin Planungsbereich: Potsdam/Stadt gewünschter Übergabetermin: 02.01.2013 laufende Bewerbungskennziffer: 32/2012 Fachrichtung: Chirurgie/Unfallchirurgie Planungsbereich: Potsdam/Stadt gewünschter Übergabetermin: sofort laufende Bewerbungskennziffer: 33/2012 Fachrichtung: Chirurgie Planungsbereich: Frankfurt (Oder) – Oder-Spree gewünschter Übergabetermin: sofort laufende Bewerbungskennziffer: 34/2012 Fachrichtung: Augenheilkunde Planungsbereich: Potsdam/Stadt gewünschter Übergabetermin: 01.04.2013 * hälftiger Versorgungsauftrag laufende Bewerbungskennziffer: 35/2012 Fachrichtung: Augenheilkunde Planungsbereich: Elbe-Elster gewünschter Übergabetermin: 22.03.2013 laufende Bewerbungskennziffer: 36/2012 Fachrichtung: Augenheilkunde Planungsbereich: * Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark gewünschter Übergabetermin: 01.09.2012 laufende Bewerbungskennziffer: 37/2012 Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe Planungsbereich: Dahme-Spreewald gewünschter Übergabetermin: sofort laufende Bewerbungskennziffer: 38/2012 Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe Planungsbereich: Spree-Neiße gewünschter Übergabetermin: 01.01.2013 laufende Bewerbungskennziffer: 39/2012 Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut Planungsbereich: * Oberhavel gewünschter Übergabetermin: 01.10.2012 laufende Bewerbungskennziffer: 40/2012 40 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut Planungsbereich: * Cottbus gewünschter Übergabetermin: 01.10.2012 laufende Bewerbungskennziffer: 41/2012 Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut Planungsbereich: * Spree-Neiße gewünschter Übergabetermin: 01.01.2013 laufende Bewerbungskennziffer: 42/2012 Fachrichtung: Chirurgie Planungsbereich: Cottbus gewünschter Übergabetermin: 01.01.2013 laufende Bewerbungskennziffer: 43/2012 Fachrichtung: Allgemeinmedizin Planungsbereich: Potsdam gewünschter Übergabetermin: 02.01.2013 laufende Bewerbungskennziffer: 44/2012 Fachrichtung: Chirurgie Planungsbereich: Oberspreewald-Lausitz gewünschter Übergabetermin: 01.10.2012 Ansprechpartnerin bei der KVBB: Ingeborg Prößdorf, Telefon: 0331 2309-323 oder Karin Rettkowski, Telefon: 0331 2309-320. (16) (3) (10) (2) (21) LUGV, Abteilung Gesundheit INFEKTIONSSCHUTZ Infektionskrankheiten/Impfschutz/Krankenhaushygiene Gürtelrosen in Brandenburg Im Jahre 2009 wurde die Meldepflicht für Herpes zoster, für Windpocken sowie für den Nachweis des Varicella-Zoster-Virus (VZV) im Land Brandenburg eingeführt. Seitdem müssen dem Gesundheitsamt Erkrankung, Tod und Erregernachweis gemäß Landesverordnung namentlich gemeldet werden (Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht für Infektionskrankheiten (InfKrankMV) vom 23.1.2009). Darüberhinaus stellt das Gesundheitsamt nach § 25 IfSG eigene Ermittlungen an. Brandenburger Daten Die Zunahme der Meldungen zeigt eine wachsende Umsetzung der Meldepflicht im Land Brandenburg. Die Brandenburger Inzidenzraten stiegen von 9 (2009) auf 14 Herpes zoster-Fälle pro 100.000 der Bevölkerung (2011). Gürtelrosen in allen Alters gruppen uns erstmals für das Land Brandenburg bevölkerungsbezogene Aussagen über die Häufigkeit von Gürtelrosen, besondere Risikogruppen und Altersverteilungen der Erkrankung vorzunehmen. Die namentliche Meldepflicht ermöglicht den Gesundheitsämtern wichtige Daten, wie den Impfstatus und die Schwere des Krankheitsbildes, zu ermitteln. Trotz der im Vergleich zu Windpocken deutlich geringeren Infektiosität, kann es bei einer Gürtelrose zu Übertragungen auf Ungeschützte kommen. Insbesondere immungeschwächte Personen sind gefährdet. Solche Fälle wurden uns bereits gemeldet. Im Vordergrund der Surveillance steht die Bewertung der Umsetzung Varizellen-Impfstrategie (STIKO 2004 / 2009). Da auch diskutiert wird, dass mit zunehmender Impfrate und abnehmender Zirkulation des Wildvirus die Häufigkeit von Gürtelrosen zunehmen könnte (da eine natürliche „Boosterung“ entfällt), sind die langfristig, standardisiert erhobenen, bevölkerungsbezogenen Meldedaten unerlässlich, um solche Entwicklungen zu erkennen und zu bewerten. Meldungen klinischer Fälle sind entscheidend. Herpes zoster trat in allen Altersgruppen auf. Zwei Altersgipfel sind auffällig: einerseits bei Teenagern (10 bis 19 Jahre) andererseits bei den über 70-Jährigen (2011: 27 pro 100.000). Männer erkrankten insgesamt seltener als Frauen (2011: 11 vs. 17 pro 100.000). 2010 wurde für 11 % der Patienten ein Krankenhausaufenthalt angegeben (1 pro 100.000). Damit lagen die Raten deutlich unter einer Inzidenz, die für Brandenburg zu erwarten wäre (Krankenhausstatistik 2010: 23 pro 100.000). Eine aktuelle Studie bundesweiter GKV-Daten Krankenhaushygiene ermittelte bei 50-jährigen und älteren Patienten eine jährliche Inzidenz von etwa 1 % in dieIn Abstimmung mit der Kommission für Kranser Altersgruppe. Die Brandenburger Daten la- kenhaushygiene und Infektionsprävention beim gen bisher für diese Altersgruppe noch deutlich Robert Koch-Institut wurde eine Empfehlung darunter (2011: 0,02 %, o. Abb.) und spiegeln „Anforderungen an die Hygiene bei der medieine Untererfassung wider. zinischen Versorgung von Patienten mit Cystischer Fibrose (Mukoviszidose)“ erarbeitet und Meldungen regional sehr unterunter www.rki.de veröffentlicht. Die Empfehlung gibt Entscheidungshilfen in schiedlich Bezug auf wichtige Aspekte der InfektionspräDie Meldeinzidenz des Zosters war regional vention beim Umgang mit Mukoviszidose-Paungleich verteilt (s. Karte). Die Inzidenzspanne tienten. reichte im Jahr 2011 von keinen Meldungen bis zu 52 Erkrankungen pro 100.000 der BevölkeIm Kapitel „Risikocharakterisierung“ wird die rung (Landkreis Oberspreewald-Lausitz). Bedeutung bestimmter Infektionserreger bei Patienten mit Mukoviszidose und Hinweise zur Weshalb wurde die ArztmeldeÜbertragung dargestellt. Die Empfehlung beschreibt weiterhin infektionspräventive Maßpflicht für Herpes zoster nahmen, wie beispielsweise Standardhygieneingeführt? emaßnahmen, Aufbereitung von MedizinproDie Meldepflicht für Herpes zoster ermöglicht dukten, Umgang mit MRSA, im Krankenhaus und Spezialambulanzen. Orientierende Hinweise für Patienten und Angehörige, wie z.B. allgemeine Wohnraumhygiene, Umgang mit Tieren, Schutzkleidung werden in einem gesonderten Kapitel „Infektionsprävention im Alltag“ beschrieben. Infektionsschutz Gemeldete Infektionskrankheiten im Land Brandenburg (Auswahl) Mai Kumulativwert (02.01.2012 – 03.06.2012)* Rotavirus 276 1431 Norovirus** 220 3890 Campylobacter 135 626 Keuchhusten 129 710 Salmonellose 125 301 Windpocken 52 343 Lyme-Borreliose 49 185 MRSA 10 49 Yersiniose 10 38 Influenza 3 252 Listeriose 3 6 Adenovirus (Keratokonjunktivitis) 2 5 EHEC/STEC 2 12 * vorläufige Zahlen, Stand: 12.06.2012 (durch Nachmeldun gen kann es Differenzen zwischen der Summe der Einzel monate und dem aktuellen Kumulativwert geben) ** ausschließlich labordiagnostische Fälle Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 41 Stellenangebote Die Oberlinklinik als Orthopädische Fachklinik ist Teil des Oberlinhaus. Als Brandenburger Wirbelsäulenzentrum und Endoprothesenzentrum verfügt sie über ein landesweites Renommee. Zwei medizinische Versorgungszentren mit Standorten in Kleinmachnow, Potsdam und Zossen ergänzen ihr Leistungsangebot. Das Oberlinhaus verfügt zusätzlich über ein ambulantes Reha Zentrum in Potsdam und eine Rehaklinik in Bad Belzig. Wir suchen zur Erweiterung des Leistungsangebotes in den MVZ eine/n Fachärztin/-arzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin Fachärztin/-arzt für Allgemeinmedizin/ Innere Medizin (Standort Zossen) Eine Teilzeitbeschäftigung auch in Kombination mit einer Stelle in der Oberlinklinik oder den Rehabilitationseinrichtungen ist denkbar. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Oberlinklinik gGmbH | Orthopädische Fachklinik Herrn GF Dr. med. Michael Hücker R.-Breitscheid-Str. 24 | 14482 Potsdam | www.oberlinhaus.de Wir sind ein großes MVZ mit Filialen in Sachsen mit dem Schwerpunkt der invasiven/nichtinvasiven kardiologischen Diagnostik und Therapie und arbeiten im stationären Bereich eng mit dem Klinikum Chemnitz zusammen. Wegen Erweiterung sowie Altersrente suchen wir zum baldmöglichsten Eintritt in unser MVZ eine/einen Fachärztin/Facharzt Innere Medizin/Kardiologie (invasiv und/oder nichtinvasiv) Weiterbildungsassistentin/-en Kardiologie Unser Leistungsspektrum reicht u. a. von Herzkatheteruntersuchungen, PCI (auch ACS-Patienten, CPU), Stentimplantationen, Schrittmacher- und Defibrillatorimplantationen über ICD, EPU/Ablationen bis hin zum gesamten Spektrum der ambulanten Versorgung im kardiologischen Bereich. Sie suchen •eineAlternativezuKrankenhausundPraxis? •flexibleArbeitszeitenohneWochenend-undBereitschaftsdienste? Sie schätzen •interdisziplinäreTeamarbeit? Sie interessieren •sichfürSozialmedizinundmöchtendieZusatzbezeichnung „Sozialmedizin“erwerben? Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ist regionaler TrägerdergesetzlichenRentenversicherunginBerlinundBrandenburg. Für eine hauptberufliche Tätigkeit im Gutachterdienst der Abteilung SozialmedizinischerDienstsuchenwirfürdenStandortBerlinmehrere Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und für Innere Medizin BitteinformierenSiesichüberdieAnforderungenvorAbgabeIhrer BewerbungaufunsererInternetseiteunterderRubrikStellenangebote:www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de DeutscheRentenversicherungBerlin-Brandenburg AbteilungUnternehmensentwicklung 14047Berlin FA/FÄ für Allgemeinmedizin (Akup.-Erfahrung) mit Interesse an orthopäd. u./o. neurolog. Erkrankungen von MVZ in Berlin (Ortho., Chir., Neurochir., PRM) gesucht. WB-Berechtigung Schmerztherapie vorhanden. Auch Teilzeit. Tel. 0172 3018808 Wir bieten Ihnen ein vielseitiges Arbeitsgebiet mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten, attraktive und übertarifliche Vergütung, gut ausgebildetes Assistenzpersonal, Kodierfachkräfte sowie Unterstützung bei Arztbriefschreibung. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Unterkunft und Betreuung Ihrer Kinder. Eine 100%ige Diskretion der Bewerbung wird zugesichert. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an: MVZ am Küchwald GmbH Chemnitz z. Hd. Herrn Drechsler, Bürgerstraße 2, 09113 Chemnitz E-Mail: [email protected], Tel.: 0371-37421121 FAFachärztin / FÄ für FANeurologie / FÄ / Facharzt für Neurologie oder für Neurologie Psychiatrie Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ist regionaler Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Berlin und Brandenburg. von ärztlichen MVZ in Berlin gesucht. Gerne auch Teilzeit. Tel. 0172 3018808 Für eine hauptberufliche Tätigkeit in der Rehabilitationsklinik Hohenelse Fachabteilung Innere Medizin/Diabetologie suchen wir eine/einen Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin Bitte informieren Sie sich über die Anforderungen vor Abgabe Ihrer Bewerbung auf unserer Internetseite unter der Rubrik Stellenangebote: www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Abteilung Unternehmensentwicklung 14047 Berlin Anzeigenannahme unter Telefon 030 88682873 Stellenangebote Medizinisches Versorgungszentrum KfH-Gesundheitszentrum Frankfurt/Oder Als einer der großen Anbieter von Dialyseleistungen in Deutschland versorgen wir derzeit 18.000 Patienten im gesamten Bundesgebiet. Kompetenz und das Engagement unserer Mitarbeiter sind die entscheidenden Faktoren bei der Verwirklichung unserer anspruchsvollen Ziele. Zudem engagiert sich das KfH für Patienten mit Erkrankungen, die zur Ausbildung von Nierenerkrankungen führen können. Dieser besonderen medizinischen Herausforderung stellen sich die Ärzte und das nichtärztliche Fachpersonal in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) des KfH. Für das Gesundheitszentrum in Frankfurt/Oder suchen wir zum nächstmöglichen Termin zur Vollzeitbeschäftigung eine/n engagierte/n Arzt/Ärztin für die allgemein-internistische Versorgung (hausärztlicher Versorgungsbereich) Sie haben die Möglichkeit die hausärztliche Abteilung eigenverantwortlich zu leiten und zu gestalten. Durch die enge Zusmmenarbeit mit einem diabetologisch tätigen Chirurgen sowie mit dem KfHNierenzentrum Frankfurt/Oder, welches sich im gleichen Gebäude befindet, bieten wir unseren Patienten eine umfassende Betreuung an. Weiterhin besteht eine enge nephrologische Kooperation mit dem Klinikum Frankfurt/Oder. Wir wünschen uns eine/n Ärztin/Arzt, welche/r sich durch hohe Fach- und Sozialkompetenz sowie die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit auszeichnet. Eine diabetologische oder angiologische Ausrichtung wäre von Vorteil, jedoch nicht Bedingung. Die Teilnahme an den KV-Diensten gehört zum Tätigkeitsfeld dazu. Wir freuen uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen: KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e. V. Personalmanagement Martin-Behaim-Str. 20 63263 Neu-Isenburg [email protected] www.kfh.de Praxisabgabe Wir bieten Ihnen: ■ eine sichere und zukunftsorientierte Position verbunden mit einer interessanten, verantwortungsvollen Tätigkeit in einem dynamischen Arbeitsumfeld, in welchem andere Fachrichtungen direkt vertreten sind ■ eine attraktive Vergütung mit umfangreichen Sozialleistungen ■ eine überdurchschnittliche betriebliche Altersversorgung ■ vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten – auch in unserem eigenen Bildungszentrum Dieses Angebot richtet sich selbstverständlich auch an Interessenten mit Behinderung. Suchen Sie eine anspruchsvolle Herausforderung und gute, sichere Rahmenbedingungen? Wir bieten Ihnen sehr gute Perspektiven: 40 Jahre KfH – vom Pionier zum Innovator. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung: Herr Dr. Axel Berg Tel. 0335 6100650 www.kfh-gesundheitszentrum.de/frankfurt-oder Frankfurt (Oder) Kurse / Seminare / Fortbildung Praxisräume Praxisgesuch Hier könnte Ihre Anzeige stehen! Rufen Sie uns an unter Tel. 030 88682873 SEMINARE IM 3. QUARTAL 2012 Profitieren Sie von unseren erfahrenen Dozenten und dem hohen Praxisbezug: Wir vermitteln Ihnen in unseren GOÄ Seminaren die Grundlagen der privatärztlichen Abrechnung niedergelassener Ärzte, den Aufbau und die Struktur der ärztlichen n! Jetzt anmelde Gebührenordnung und ihre praktische Anwendung anhand von Fallbeispielen. Lernen Sie erfolgreiches und überzeugendes Kommunizieren in unserem IGeL-Seminar und bleiben Sie mit unserem Recht-Seminar immer auf dem aktuellen Stand. In unserer Geschäftsstelle Berlin: PVS forum, Invalidenstr. 92, 10115 Berlin Termin: 10.08.2012 Berufsgenossenschaftliche Leistungen (BG) richtig abrechnen (nur D- und H-Arztverfahren!) 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Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 030 319008-45 zur Verfügung. * inkl. USt. Titel/Vorname/Name Kontakt weiterer Teilnehmer: PVS berlin-brandenburg Straße PLZ/Ort Telefon Fax Invalidenstr. 92 10115 Berlin Tel.: 030 319008-45 Fax: 030 3121020 [email protected] www.pvs-bb.de GEMEINSAM BESSER.