Brandenburgisches Ärzteblatt 07/2012

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Brandenburgisches Ärzteblatt 07/2012
www.laekb.de
Brandenburgisches
Ärzteblatt
7 | 2012
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 22. Jahrgang | Juli 2012
Fotos: Mark Berger, LÄKB
Ärztetag: Klare Absage an die
„Einheits-AOK“
Ärztetag: Brandenburger
Delegierte im Fokus
Seite 5
Seite 11
LÄKB: Brandenburg braucht eine
medizinische Fakultät
Kliniken vorgestellt: Havelland­
kliniken GmbH
Seite 14
Seite 34
Kammerwahlen 2012
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Inhalt
Brandenburgisches
Ärzteblatt
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 22. Jahrgang | Juli 2012
Kammerinformationen / Gesundheitspolitik
115. Deutscher Ärztetag: Klare Absage an die „Einheits-AOK” . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Impressionen vom 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
115. Deutscher Ärztetag: Delegierte aus Brandenburg ziehen Resümee .. . . . . 8
115. Deutscher Ärztetag: Brandenburger Delegierte im Fokus .. . . . . . . . . . . . . . . . . 11
121. Hauptversammlung des Marburger Bundes:
„Nein“ zur Politik nach Kassenlage .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Sommerfest der Heilberufskammern: Dr. Udo Wolter fordert Aufbau
einer medizinischen Fakultät in Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Seite 5
Arzt und Recht
Treuhand Hannover: Diskussion um die Erbschaftssteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Arzt und Arzthaftung: Verständigungsprobleme in der ärztlichen Praxis. . . . 16
Veröffentlichung persönlicher Daten im Brandenburgischen Ärzteblatt .. . . . 17
Fortbildung
Fortbildungsangebot .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
7. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Bekanntmachungen
Seite 9
Amtliche Bekantmachung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg, vom 28. April 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Aktuell
Seite 24
Wahlaufruf der Liste: Marburger Bund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Die ÄSQR informiert: Diagnostische Referenzwerte .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Wahlaufruf der Liste: „Freier Arztberuf“ („FAB“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Fotowettbewerb für den Deutschen Palliativkalender 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Wahlaufruf der Liste: Hartmannbund .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Wahlaufruf der Liste: Hausärzte Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Havellandkliniken GmbH in Nauen und Rathenow vorgestellt .. . . . . . . . . . . . . . . . 34
Personalia
Geburtstage im Juli . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Neuer Chefarzt im Klinikum Niederlausitz .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Neue Chefärzte im Klinikum Ernst von Bergmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
weitere Rubriken
Editorial .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Kurse und Fortbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
KVBB informiert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
LUGV, Abteilung Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 3
7 | 2012
editorial
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Dr. med. Udo Wolter
Foto: privat
in diesem Jahr erscheint das
Brandenburgische Ärzteblatt nicht
mit einer sommerlichen Doppelausgabe, sondern mit getrennten
Heften. Warum haben wir uns dafür entschieden? Wie bereits bis
in den letzten Winkel vorgedrungen, wählen wir in diesem Jahr
die Kammerversammlung der
Landesärztekammer. Am 11. Juli
tritt laut Wahlkalender der Wahlausschuss zusammen und lost die
Nummern der bis dahin eingegangenen Wahllisten aus. Diese müssen dann zeitnah im Brandenburgischen Ärzteblatt erscheinen. Da
die Vorstellung recht umfänglich
ist, haben wir uns zur Trennung
der Doppelausgabe entschieden.
Der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg war der zweite Grund zur Trennung. Dieser lag 2012 so weit am Monatsende Mai, dass wir Heft 6 damit
nicht mehr erreichten. Deshalb erfolgt
in diesem Heft eine ausführliche Darstellung, die wie gewohnt alle Delegierten vornehmen.
Die Eröffnung des Ärztetages fand im
Staatstheater statt. Wie üblich traten
der Gesundheitsminister – in Nürnberg
Herr Bahr – und der Bundesärztekammerpräsident Dr. Montgomery auf. Im
Gegensatz zu anderen Ärztetagen gab
es diesmal keine Disharmonien, sondern viel Lob von beiden Seiten. Ob
man nun das Versorgungsstrukturgesetz als das Gelbe vom Ei bezeichnen
soll, wie unser BÄK-Präsident, oder
nicht, sei dahingestellt. Es ist auf jeden Fall bezeichnend, dass nur Geldverwalter bei den Playern des Gesetzes
zu finden sind und die neutrale Ärztekammer am Katzentisch verbleibt. Ich
habe das schon vorher kritisiert. Auch
in Brandenburg haben wir kein ordentliches Mitspracherecht und werden nur
gerufen, falls „eventuelle Fragen“ offen
bleiben.
Wichtig zur Regulierung der Gesundheitsfinanzen war sicher das neue Arzneimittelrecht, das lobend hervorgehoben wurde. Allerdings entlastet es
die Ärztinnen und Ärzte nicht von drohenden Regressen, die wir dem ehemaligen Gesundheitsminister Seehofer
zu verdanken haben, was bei vielen im
4 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
Sturm der Veränderungen vergessen
wurde.
„Wir Ärzte müssen uns mehr als bisher an der politischen Diskussion beteiligen, sonst werden wir stets nur den
von der Politik servierten Mangel verwalten dürfen“, sagte Montgomery auf
dem Ärztetag. Was lag also näher, als
die beiden gegenteiligen Meinungen
der Parteien von deren gesundheitspolitischen Sprechern selbst vortragen
zu lassen. Für die CDU trat Herr Spahn
und für die SPD Prof. Lauterbach auf.
Auch wenn Herr Lauterbach immer
wieder darauf hinwies, dass er keinen enteignen wolle, spürte man die
Sympathie zur Einheitskasse deutlich.
Wenn man bedenkt, wie wenig man
nach 20 Jahren in das System der ehemaligen DDR gedanklich eingedrungen
ist, kann man diese Idee verstehen. Wir
aus dem Osten haben unsere Zukunft
also schon erlebt. Neben vielen guten Dingen, auch im Gesundheitswesen, habe ich die Einheitskasse mit der
damit einher gehenden „Bonzenmedizin“ immer schlimm gefunden. Das
fatale an der Einheitsversicherung ist
die Zweiklassenmedizin, die garantiert
auch wieder für privilegierte Politiker
entsteht. Der 115. DÄT sprach sich eindeutig für den Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems aus.
Die Dauerbaustelle Weiterbildung hat
den Ärztetag stark beschäftigt. Was
sind Module? Wie sollen sie eingesetzt
werden? Wie können wir sie anders
benennen?
Es wurde von der Auslöschung von
Fachgebieten durch die Module gesprochen. Vieles ist in der Diskussion.
Eines ist klar: Wir müssen die Weiterbildung in der Zukunft so gestalten,
dass alle Veränderungen der Vergangenheit wie Arbeitszeitgesetz, Teilzeit,
Freistellung für die Kindererziehung
und natürlich die veränderte Form der
Arbeit sowohl in den Krankenhäusern
als auch in den Arztpraxen Berücksichtigung finden. Das ist eine schwere
Aufgabe. Aber ich denke, sie ist lösbar,
wenn Partikularinteressen zurücktreten
und der Maximalanspruch an das Fachgebiet objektiv gestaltet wird.
Module sollen die Weiterbildung
an den Stellen unterstützen, wo Prozeduren erlernt werden müssen. Im
Vordergrund muss nach wie vor das
Gebiet stehen mit seinen typischen
Krankheitsbildern. Hier müssen das Erlernen der Diagnosestellung und vor
allem die Anwendung der verschiedenen Therapieoptionen im Vordergrund stehen. Das ist ärztliche Aufgabe
und zeichnet unseren Beruf aus. Dazu
müssen wir stehen und um den Erhalt
kämpfen.
Ich verspreche Ihnen, dass unsere
Weiterbildungsgremien das genauso
sehen und so diskutieren und handeln.
Wir werden uns auch im Rahmen der
Bundesärztekammer dafür einsetzen.
Liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen!
Vieles mehr ist noch auf dem 115.
DÄT besprochen worden. Lesen Sie in
unserem Blatt weiter darüber sowie im
Deutschen Ärzteblatt und den anderen
ärztlichen Zeitungen.
Und nun noch zur Kammerwahl 2012.
Wenn dieses Heft erscheint, werden
die meisten Listen abgegeben sein und
der Countdown läuft. Ich wünsche mir
eine rege Wahlbeteiligung. Sie liegt
dieses Jahr in den Sommermonaten.
Aus Erfahrung weiß ich, dass zwar Urlaubszeit ist, aber keiner in dieser Zeit
sechs Wochen Urlaub machen kann.
Also beteiligen Sie sich. Wählen Sie am
besten die Liste Marburger Bund. Wir
sind von den Gründerjahren der Ärztekammer 1990 bis heute aktiv in allen
Gremien vertreten. Wir haben viel geleistet – sowohl für den Krankenhausbereich und die Weiterbildung, die
nach wie vor überwiegend hier stattfindet, als auch für die Niederlassung,
die wir immer in unsere Beschlüsse einbezogen haben.
Schauen Sie unbedingt in das BÄB 8,
in dem die Kandidaten für das Ärzteparlament 2012 – 2016 aufgelistet
sind und ihre Vorstellungen erörtern
werden.
Ihr
Udo Wolter
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
115. Deutscher Ärztetag
Klare Absage an die „Einheits-AOK”
Dem ersten Ärztetag unter seiner Regie schrieb Bundesärztekammerpräsident Dr. Frank Ulrich
Montgomery ein neues Drehbuch.
Politischer sollte die Veranstaltung
werden, die Diskussionen kontroverser, die Positionen klarer. Funkenschlag versprach vor allem das
Rededuell zwischen den gesundheitspolitischen Sprechern von
CDU und SPD.
heute schon einen sehr viel schlankeren Leistungskatalog in der GKV“, sagte Dr. Montgomery und warnte vor
der rot-grünen Einheitsversicherung,
die nichts weiter sei als ein „Turbolader der Zwei-Klassen-Medizin“, in der
Bürokraten darüber entschieden, wie
Fortschritt und Zukunft auszusehen
hätten.
Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass Einheitssysteme nicht die PaVon Kontroverse war aber zunächst tientenversorgung verbesserten, sonkeine Spur. Auf der Eröffnungsveran- dern „allenfalls die materielle Versorstaltung lobte Dr. Montgomery die gung derjenigen, die sie organisieren.“
Er erinnerte noch einmal an die Forderungen der „Gesundheitspolitischen
Leitsätze“, die der Ärztetag 2008 in
Ulm formulierte: Verbreiterung der
Einnahmebasis der PKV, sozialverträglicher Ausbau der Eigenbeteiligung,
steuerfinanzierte Beiträge für die Versicherung von Kindern, demografiebezogene Altersrückstellungen, echter
Wettbewerb zwischen PKV und GKV.
von privater und gesetzlicher Krankenversicherung stehe. „Ich wüsste kein
Finanzierungssystem, mit dem ich tauschen möchte“, unterstrich Bahr. Die
Herausforderung sei es, dieses System
jenseits ideologischer Gräben unter
den Vorzeichen des demografischen
Wandels und des medizinischen Fortschritts zu modernisieren.
Warum müsse die umlagefinanzierte GKV weiterhin von der Hand in den
Mund leben, während sich in der Rentenversicherung die zusätzliche private
Vorsorge bewährt habe? Auch in der
GKV wäre mehr Eigenverantwortung
notwendig, um ein „Verfrühstücken
der Reserven“ zu verhindern. So wie
die Menschen heute ihren Arzt und ihr
Krankenhaus frei wählen könnten, sollten sie auch weiterhin die Wahl zwischen verschiedenen Versicherern haben. Die Idee der Einheitsversicherung
höre sich zwar sympathisch an, mache
Bild links: Dr. Frank Ulrich
Montgomery
Fotos: Mark Berger, LÄKB
Freiheit und soziale
Gerechtigkeit
Erfolge der schwarz-gelben Regierungskoalition. Deren Bilanz sei zumindest gesundheitspolitisch „gar nicht
so schlecht“. Das Versorgungsstrukturgesetz – eine Reparatur, die Fehler
der Ära Ulla Schmidt behebe. Patientenrechtegesetz und Approbationsordnung – folgen den Vorschlägen
der Ärzteschaft. Das ANMOG – gar
ein „genialer Coup“. Mit seinem Plädoyer für den Erhalt des dualen Systems
von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bezog der Ärztechef klar
Position. Es sei ein entscheidender Beitrag zum großen Erfolg des deutschen
Gesundheitswesens. Der Wettbewerb
zwinge zu Innovationen und Qualität. „Gäbe es die PKV nicht, hätten wir
Bürgerversicherung gegen pluralen
Wettbewerb – zwischen diesen Alternativen müssen sich die Wähler bei der
Bundestagswahl 2013 entscheiden. So
weit, so bekannt. Der entscheidende
Unterschied zu früheren Wahlen ist,
dass im Gesundheitssystem dieses Mal
keine finanziellen Notoperationen anstehen. Die Kassen sind voll, und das
schafft Luft, um „zum ersten Mal seit
langer Zeit über langfristige Strukturfragen und über Organisationsfragen zu sprechen.“ Dr. Montgomery
forderte die Parteien auf, sich „ausreichend Freiheitselemente in sozialer Gerechtigkeit“ in die Wahlprogramme zu
schreiben.
den Versicherten aber „zum Bittsteller
einer staatlich organisierten MangelGesundheitsminister Daniel Bahr be- versicherung.“ Der Gesundheitsministonte bei seinem zweiten Auftritt als ter schloss auch eine Reform der GOÄ
Gesundheitsminister auf dem Deut- noch in dieser Legislaturperiode nicht
schen Ärztetag den Zusammenhang aus, sofern die Versicherer und die
zwischen Eigenverantwortung und Bundesärztekammern ihre Vorschläge
Solidarität, zwischen Gesunden und vorlegten. Im Hinblick auf die umstritKranken, Jungen und Alten, für den tene Öffnungsklausel sei „nichts ausletztendlich auch das Nebeneinander geschlossen.“
Gesundheitsminister
Daniel Bahr
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 5
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Duell der Meistersinger
Die Meistersingerhalle, in der der Ärztetag in diesem Jahr stattfand, erinnert
an den Wettstreit zweier Sänger. Anders als in Richard Wagners Oper traten auf dem Ärztetag allerdings kein
Beckmesser und kein von Stolzing an,
sondern der gesundheitspolitische
Sprecher der CDU Jens Spahn und sein
sozialdemokratischer Gegenpart Prof.
Karl Lauterbach. Für die beiden ging es
auch nicht um die Gunst einer schö-
Jens Spahn
Prof. Karl Lauterbach
nen Frau. Sie nutzten die Nürnberger
Bühne vielmehr, um für ihre Vorstellungen von einer Krankenversicherung der Zukunft zu werben. Zumindest bei der Analyse der Ausgangslage
herrschte weitgehende Einigkeit. Prof.
Lauterbach beschrieb drei „Turbomotoren für die Kostenentwicklung“ im
Gesundheitswesen. So scheidet die
Babyboomer-Generation jetzt nach
und nach aus dem Berufsleben aus,
gleichzeitig steigt die durchschnittliche
Lebenserwartung, während der technische Fortschritt die Kosten zusätzlich
in die Höhe treibt. Doch wenn es darum geht, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, ist Schluss mit den
Gemeinsamkeiten zwischen Rot und
Schwarz.
Spahn:
Keine linke Neiddebatten
Jens Spahn hat sich in der Vergangenheit mit Spekulationen über eine Öffnung der PKV und über ihr bevorstehendes Ende unter deutschen Ärzten
wenig Freunde gemacht. Beim Schaulauf in Nürnberg jedoch verkniff er
sich solche Provokationen. Er verwies
vielmehr auf die positive Bilanz der
schwarz-gelben Bundesregierung, deren GKV-Finanzierungsgesetz maßgeblich die für die aktuellen Überschüsse
in der gesetzlichen Krankenkassen
verantwortlich sei. Die Milliarden im
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Gesundheitsfonds sollten aber nicht
leichtfertig ausgegeben werden, sondern den flächendeckenden Zugang
zur medizinischen Versorgung und zu
Innovationen sicherstellen. Dabei soll
ein Ausstieg aus dem System, „in dem
wir Gesundheit ausschließlich lohnabhängig finanzieren“, helfen. Über einen
steuerfinanzierten Zusatzbeitrag möchte Spahn auch Miet- und Zinseinkünfte und sonstige Gewinne in die Finanzierung mit einbeziehen. Die Koalition
strebe keine „Einheits-AOK“, sondern
setze auf die evolutionäre Weiterentwicklung des bestehenden Systems.
Hinter dem Versprechen, durch eine
Einheitskasse alle Probleme zu lösen,
stecke lediglich eine linke Neiddebatte.
Zum einen seien keineswegs nur Besserverdienende in der PKV versichert,
sondern viele Beamte, Pensionäre und
Kleinunternehmer, zum anderen kämen durch die Verschmelzung nicht
nur neue Beitragszahler in die GKV,
sondern auch Leistungsempfänger.
Die Situation der PKV dürfe man allerdings „auch nicht schön reden, denn
es gibt ohne Zweifel auch ein paar Probleme“, räumte Spahn ein. In der Privatversicherung sei vieles mehr vertriebs- als versorgungsgesteuert, Exzesse wie die astronomischen Provisionen für Neuverträge oder hochsubventionierte Lockangebote gelte es zu
verhindern. Eine Absage erteilte Spahn
dem „staatsangestellten Arzt“. Freiberufliche, selbständige Ärzte seien ein
Garant für die Qualität des deutschen
Gesundheitssystems.
Einheitsversicherung mit
drei Säulen
Einen deutlich schweren Stand hatte Prof. Karl Lauterbach. Seit Jahren
schon trommelt er für eine einheitliche Bürgerversicherung und stößt damit bei den Medizinern auf wenig Gegenliebe. Prof. Lauterbachs Modell soll
Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch und ohne Beitragsbemessungsgrenze an der Finanzierung beteiligen.
Hinzu kommt eine dritte, steuerfinanzierte Säule, denn allein die Belastung
von Lohn und Gehalt könne die Herausforderungen der Zukunft nicht bewältigen. Jeder neu Versicherte soll
automatisch Mitglied in der Bürgerversicherung werden, Bestandsversicherte der PKV dürfen zwischen ihrer bisherigen und der Einheitsversicherung
wählen. Den Vorwurf der Neiddebatte wies Prof. Lauterbach zurück: „Es
geht nicht um die Unterstellung, dass
alle Privatversicherten wohlhabend
wären, es geht nicht um eine ideologische Debatte, es geht nicht um Neidfragen und dergleichen, sondern es
geht darum: leisten wir uns ein gutes
System für alle, oder belassen wir es
beim jetzigen System, wo beide Seiten
in Schwierigkeiten kommen?“
Prof. Lauterbach gestand ein, dass
die Bürgerversicherung auch ungewünschte Nebenwirkungen entfalten
könne. So müsse man Mechanismen
schaffen, die einer „Entschleunigung
des Innovationsflusses“ in der Gesundheitsversorgung vorbeugen. Außerdem
sei eine Honoraranpassung notwendig,
um den Abfluss von Geld durch den
Wegfall der PKV auszugleichen.
Prof. Lauterbach forderte eine „deutliche Entbürokratisierung“ des Honorarsystems auf Grundlage der Kostenerstattung.
Wie in den „Meistersingern“ gab es
auch auf dem Nürnberger Ärztetag
ein klares Votum. Am Ende konnte die
Bürgerversicherung nur wenige Delegierte überzeugen, die überwältigende Mehrheit lehnte sie als „Irrweg“ ab,
der die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems auf Spiel setze. Bis zum
nächsten Ärztetag in Hannover soll die
Bundesärztekammer jetzt ein eigenständiges, tragfähiges Konzept zur Finanzierung der Krankenversicherungen
entwickeln. Betonung der Freiberuflichkeit, Subsidiarität und Eigenverantwortung sowie die Sicherstellung der
Versorgung sind die Kernforderungen
an dieses Konzept. Dr. Montgomery
wünscht sich eine klarere Positionierung der Ärzteschaft. Auch auf dem
nächsten Ärztetag dürfte ihm dieser
Wunsch erfüllt werden.
n Mark Berger, LÄKB
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Impressionen vom 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg
Blick auf das Podium des Ärztetags
Prof. Dr. Hoppe erhält posthum die Paracelsus-Medaille
Der „Schöne Brunnen“, eine der Attraktionen Nürnbergs
Brandenburger Delegierte in der Mittagspause
Fotos: Mark Berger, LÄKB
Die festliche Eröffnungsveranstaltung
Gedenken an den Entzugs der Approbation jüdischer Ärzte
Auch Delegierte müssen manchmal durchatmen
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 7
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
115. Deutscher Ärztetag
Delegierte aus Brandenburg ziehen Resümee
Der Ärztetag in Nürnberg beschäftigte sich mit einer besonders
breiten Palette gesundheitspolitischer Themen – für die Teilnehmer
eröffnete das die Chance, eigene
Schwerpunkte zu setzen und neue
Einblicke zu gewinnen. Am letzten
Sitzungstag zogen die Delegierten
aus Brandenburg ihr persönliches
Resümee.
eine entsprechende Aufmerksamkeit
genießt.
Wie immer voller Spannung erwartet
wurde die Debatte zum Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer, in der
wieder viele Themen und Problemfelder angesprochen wurden. Sowohl die
Bundes- als auch die Landesärztekammern erhalten aus solchen Diskussionen wichtige Fingerzeige für ihre weitere Arbeit.
Die bayerische Landesärztekammer
ebenso wie die Stadt Nürnberg waren
hervorragender Gastgeber. Ein besonderes Lob geht an die Organisatoren
der Landesärztekammer Bayern. Sie
haben es geschafft, in der Planung und
Ausführung des Ärztetages die Wünsche der Delegierten zu berücksichtigen. Auch der Gesellschaftsabend auf
Einladung der Bayern war perfekt organisiert, was viele Delegierte begeistert hat. Beeindruckend an Nürnberg
Dr. Udo Wolter, Facharzt für Un- fand ich vor allen Dingen, wie liebevoll
fallchirurgie und Orthopädie in der innere Stadtring rekonstruiert wurNeuruppin, Präsident der Landes- de. Da ist es richtig schade, dass viel
ärztekammer Brandenburg:
zu wenig Zeit blieb, um die Stadt näher
kennenzulernen.
Für mich war dies ein eher ruhiger,
leiser Ärztetag ohne große Aufgeregtheiten. Selbst als Jens Spahn und Prof.
Lauterbach ihre Versicherungsmodelle vorgestellt haben, ist keine kontroverse Hektik aufgekommen. Die Delegierten haben in einer ruhigen und
sachlichen Atmosphäre diskutiert. Der
Ärztetag hat sich eindeutig gegen die
Bürgerversicherung positioniert und das
bestehende duale System mit privater
und gesetzlicher Krankenversicheurng
befürwortet.
Dass die Weiterbildung in diesem Jahr Elke Köhler, Fachärztin für Allgeso viel Platz eingenommen hat, lag meinmedizin in Jüterbog, Vizepräwahrscheinlich daran, dass problemati- sidentin der Landesärztekammer:
sche Schlagworte wie die Modularisierung der Weiterbildung zu Irritationen Die Eröffnungsveranstaltung hat mir
geführt haben. Daher war die ausge- sehr gut gefallen, besonders die postsprochen lange Debatte zur geplanten hume Verleihung der Paracelsus-MeNovelle der Muster-Weiterbildungsord- daille an Herrn Prof. Hoppe, der imnung im Jahr 2014 durchaus sinnvoll.
mer ein großes Vorbild für mich war.
Begrüßenswert finde ich auch die aus- Die Rede von Gesundheitsminister Bahr
führliche Vorstellung der Arbeitsmedi- mit seinem klaren Bekenntnis zum Erzin. Es handelt sich dabei auch um eine halt der Privaten Krankenversicherung
wichtige Säule unseres Gesundheits- fand ich ebenfalls gut. Allerdings fehlwesens. Daher ist es richtig, dass sie te mir eine klare Stellungnahme dazu,
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was konkret mit den Milliardenüberschüssen der Versicherungen passieren
soll. Ich finde, dass man den demografischen Wandel bei allen Überlegungen
berücksichtigen muss. Daher sollte auf
jeden Fall ein Polster für die Zukunft geschaffen werden, statt in schlechteren
Zeiten wieder Zusatzbeiträge zu erheben. Ich wünsche mir eine Stärkung der
Freiberuflichkeit, damit wir unsere Patienten nach bestem Wissen und Gewissen behandeln können. Sparmaßnahmen auf Kosten der Patienten haben
dabei keinen Platz.
Die Diskussion zwischen Jens Spahn
und Prof. Lauterbach ist ja relativ ruhig
verlaufen – da hat man schon gemerkt,
dass die beiden Parteien vielleicht nach
der nächsten Bundestagswahl zusammen eine Regierung bilden. Mit Herrn
Spahn teile ich die klare Ablehnung
einer Bürgerversicherung. Das führt
in die falsche Richtung, denn die Einheitsmedizin kennen wir noch aus der
DDR. Schlimm fand ich, dass genau
zum Auftakt des Ärztetages der Korruptionsvorwurf unter dem Stichwort
„Fangprämie“ in den Medien lanciert
wurde. Wenn es solche Verstöße tatsächlich gibt, dann sollen die Versicherungen Ross und Reiter nennen, damit
die Landesärztekammern dagegen vorgehen können.
Ein weiterer wichtiger Punkt war die
Diskussion um Ärztenetze und Praxisgemeinschaften. Das Gesundheitswesen
wird in Zukunft auf den gesellschaftlichen Wandel reagieren müssen. Die
Rahmenbedingungen werden sich verändern, auch durch die so oft diskutierte Verweiblichung der Medizin. Ich
bin froh, dass die Evaluation der Weiterbildung auch in Zukunft stattfinden
wird. Wir müssen die ambulante Weiterbildung stärken, denn sonst kann es
auch keine hochwertige Versorgung
geben - wozu natürlich auch eine angemessene Vergütung der ambulanten Weiterbildung gehört. Damit hängt
auch die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zusammen. Ich wünsche mir, dass die Hausärzte selbst nach
außen ein positiveres Bild von ihrem Beruf vertreten. Ich selbst bin sehr glücklich in meinem Beruf als Hausärztin und
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
will noch einige Jahre in meiner Praxis und Kollegen auszutauschen. Diese den Dialog mit der Bundesregierung
weiterarbeiten.
Chance rundet das insgesamt sehr po- suchen.
sitive Gesamtbild für mich ab.
Insgesamt habe ich den Ärztetag als
sehr positiv erlebt, in einer Atmosphäre,
die bestimmt war von viel persönlichem
Engagement bei gleichzeitigem Respekt
vor der Freiheit des anders Denkenden.
Bemerkenswert fand ich auch, dass die
Bundesärztekammer gleich zu Beginn
des Ärztetages eine Ausstellung zum
Approbationsverbot für jüdische Ärzte
ab 1938 eröffnet hat. Eine so reflektierte Gedenkkultur wird nicht nur von den
Delegierten vor Ort, sondern schnell
auch von der Öffentlichkeit positiv aufgenommen.
Andreas Schwark, Facharzt für
Allgemeinmedizin in Bernau:
Dr. Stephan Alder, Facharzt für
Neurologie und Psychiatrie in
Ich war in diesem Jahr zum ersten Potsdam:
Mal Delegierter. Als Neuling hat mich
auf dem Ärztetag in Nürnberg beson- Ich bin als Vertreter der Fraktion Freier
ders beeindruckt, mit welcher inhaltli- Arztberufe/Ärzteunion nach Nürnberg
chen Tiefe mit den beiden eingelade- gereist. Wir möchten uns im Hinblick
nen Politikern diskutiert wurde und wie auf die zukünftigen Wahlen neu posiviele sich in die Debatten einbringen. tionieren, und hier hatte ich die GeleLeider wurde die Diskussion dann aber genheit, mich über aktuelle Entwicklunaus Zeitgründen abgebrochen, obwohl gen zu informieren.
noch viele Delegierte auf der Rednerlis- Es ist deutlich geworden, dass wir uns
te standen.
mit unserem dualen Gesundheitssystem
Auch die Themenvielfalt des Ärztetags weltweit nicht verstecken müssen. Das Prof. Dr. Ulrich Schwantes, Fachhat mich erstaunt: PKV/GKV, die Förde- drückt sich auch in dem freien Zugang arzt für Allgemeinmedizin in Oberrung junger Kollegen, mehr Praxisrele- zu allen Fachrichtungen bis hin zur Psy- krämer/OT Schwante:
vanz im Studium, die Modernisierung chologie und Psychotherapie aus. Es ist
der Muster-Weiterbildungsordnung. Es ein besonderes Qualitätsmerkmal, dass Ich blicke auf sehr interessante Tage
werden auch Themen wie die Präventi- wir auch psychische Störungen behan- zurück. Die Veranstaltung war straffer
on angesprochen, die man auf einem deln und nicht erst eingreifen, wenn organisiert als in der Vergangenheit,
Ärztetag vielleicht nicht unbedingt er- sich diese körperlich niederschlagen.
und so konnten auch viele wichtige
wartet, die aber trotzdem ein deutli- Ein weiterer wichtiger Punkt war die Fragen intensiv diskutiert werden. Mich
ches Gewicht haben.
Förderung der kooperativen Versor- als Hausarzt hat besonders gefreut,
Als Hausarzt habe ich natürlich mit be- gungsstrukturen. Es ist wichtig, hier dass der Allgemeinmedizin so viel Platz
sonderer Spannung die Diskussion über das Engagement zu verstärken. Zu kurz eingeräumt wurde. Noch dazu, weil
das gemeinsame Positionspapier ver- gekommen ist leider der Aspekt der nach einer doch sehr kontroversen Disfolgt. Das einstimmige positive Votum Einzelpraxen, die schon in der Vergan- kussion das Positionspapier einstimmig
der Delegierten war eine tolle Sache. genheit ganz selbstverständlich mit den beschlossen wurde. Ein weiteres HighIm Vorhinein wurde ja auch die Appro- Kollegen in der ambulanten und stati- light war die Debatte über die Zukunft
bationsordnung diskutiert. Der Ärzte- onären Versorgung kooperiert haben. von PKV und GKV. Ich denke, die Politag hat bei diesem Thema zwar noch Ein schöner Erfolg auch für mich per- tiker haben aber schon Ideen im Hinkeine Einigung erzielt, aber einmütig sönlich stellte das klare Votum des Ärz- terkopf, wie sie ihre unterschiedlichen
zugestimmt, dass die praxisorientier- tetags für eine Abschaffung des Flug- Positionen in einem Kompromiss zute Ausbildung unter Ausbau der haus- hafenverfahrens dar. Es gilt hier, die sammenführen können, wenn sie sich
ärztlichen Famulatur der richtige Weg ärztliche Verantwortung bei der Einreise dann im nächsten Jahr in einer Großen
in die Zukunft ist. Auch Ärzte aus an- von Asylsuchenden stärker hervorzuhe- Koalition wiederfinden.
deren Fachrichtungen sagen, dass wir ben. Wir wissen, dass etwa die Hälfte Bedauerlich ist, dass der Arbeitsmedie Allgemeinmedizin stärken müssen, der Asylsuchenden, die nach Deutsch- dizin nicht genügend Raum gegeben
weil sie so wichtig ist für die medizini- land kommen, krank sind – nicht zu- wird. Sie gehört ja eigentlich in die
sche Versorgung. Aber auf dem Ärzte- letzt, weil sie in ihrer Heimat gefoltert Nähe der Allgemeinmedizin, aber die
tag wird ja nicht nur auf dem Podium wurden. Daher sollte es eigentlich kei- Hausärzte wissen einfach zu wenig dadiskutiert, sondern es ergeben sich viel- ne Frage sein, dass diese Menschen rüber. Ich hoffe, dass sich auch durch
fältige Gelegenheiten, sich auch am einen Anspruch auf eine angemesse- den Ärztetag neue Kooperationen aufRande der Tagung und der vielfältigen ne fachärztliche Untersuchung haben. tun, da es ja letztendlich um die gleiAbendveranstaltungen mit Kolleginnen Hier muss die Bundesärztekammer chen Patienten geht.
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 9
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Nürnberg fand ich als Tagungsort
schön gewählt, mit einem tollen Ambiente, aber leider bleibt einfach zu wenig Zeit, um die Schönheit der Stadt näher zu erkunden.
Dr. Renate Schuster, Fachärztin
für Chirurgie und Viszeralchirurgie
in Strausberg:
Ich habe den diesjährigen Ärztetag als
nicht so emotionsgeladen empfunden
wie den im vergangenen Jahr. Trotzdem war die Veranstaltung sehr spannend. Ich erinnere mich daran, dass die
Zukunft der privaten Krankenversicherung, die ja das große Thema hier in
Nürnberg war, schon vor einigen Jahren einmal auf der Hauptversammlung
des Marburger Bundes diskutiert wurde. Die Vorstellungen von damals hat
der Ärztetag jetzt fast genau so übernommen. So sollten die Beiträge etwa
nicht allein von den Lohnempfängern
geleistet, sondern breiter auf die gesamte Bevölkerung verteilt werden.
Von einer Solidargesellschaft können
wir schließlich nur reden, wenn sich alle
daran beteiligen. Mit einer gewissen
Genugtuung habe ich registriert, dass
auch der Gesundheitsminister Bahr das
so sieht.
Besonders spannend war die Diskussion zwischen Lauterbach und Spahn.
Was Herr Lauterbach vertritt, hört sich
zunächst einmal schön an, ist aber
letztendlich nichts anderes als reine
Utopie. Der Knackpunkt ist die Einheitskrankenversicherung, die ohne
Umwege in eine Zwei-Klassen-Medizin
führt, wie wir sie aus der DDR kannten.
Trotzdem: Die PKV muss sich reformieren. Die Zahl der Krankenkassen muss
noch weiter sinken, nicht zuletzt, weil
einfach zu viel Geld in der Verwaltung
hängen bleibt.
Die Evaluation der Weiterbildung halte
ich für einen guten Ansatz, allerdings
müssen wir die Akzeptanz dafür noch
10 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
erhöhen. Dafür ist ein langer Atem notwendig. Die Kammern müssen gemeinsam die Evaluation auf sichere Beine
stellen, um die Qualität der Weiterbildung weiter zu verbessern.
Bei der Novelle der Weiterbildungsordnung sprach mir Herr Dr. Bartmann
aus dem Herzen: Es geht um unter den
heutigen Bedingungen realisierbare Inhalte. Danach müssen wir die Vorgaben
ausrichten, nicht nach irgendwelchen
möglicherweise längst überholten eigenen Vorstellungen. Die Modularisierung
der Weiterbildung halte ich für sinnvoll,
sofern sie auch Zwischenprüfungen beinhaltet. Es sollte nicht nur einen Test
ganz am Ende geben, sondern mehrere Prüfungen über den ganzen Verlauf
hinweg. Die Weiterbildung muss in Teilzeit möglich sein, damit die jungen Mediziner Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können.
Daneben fand ich die Vorstellung der
Arbeitsmedizin sehr interessant. Ich
denke, in vielen Unternehmen ist nicht
bekannt, wie wichtig dieses Thema eigentlich ist, aber jeder Euro, der hier
an der richtigen Stelle investiert wird,
kann sich für das Unternehmen 16-fach
auszahlen. Solche Fakten müssen herausgestellt werden, um auch die Position der Arbeitsmediziner in den Tarifverhandlungen zu stärken, denn sonst
wandern die Arbeitsmediziner in andere Bereiche ab.
Dr. Dietmar Groß, Facharzt für
Arbeitsmedizin in Cottbus:
Der Ärztetag in Nürnberg hat die Erwartungen mehr als erfüllt: Die Arbeitsmedizin wurde erstmalig auf einem
Ärztetag als Schwerpunktthema behandelt. Unter dem Titel „Prävention in der
Arbeitswelt – Möglichkeiten und Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung” hat Prof. Dr. Letzel das einführende Referat gehalten. Er räumte mit dem
Vorurteil auf, das arbeitsmedizinische
Prävention in den Betrieben ein belastender Kostenfaktor sei. Studien belegen, dass jeder Euro, der in die betriebliche Gesundheitsförderung investiert
wird, eine Rendite zwischen 5 und 16 €
erzeugt. In dem vom Vorstand der BÄK
vorgelegten Entschließungsantrag wurde die Notwendigkeit einer engeren
Vernetzung von kurativer und präventiver Medizin gefordert. Dabei sollen die
Präventivmediziner eine „Lotsenfunktion“ übernehmen und das Gesundheitssystem überhaupt stärker auf die Prävention ausgerichtet werden.
In der anschließenden Diskussion
konnte ich wegen der begrenzten Redezeit nur wenige Vorzüge der Arbeitsmedizin von ihrer ganzheitlichen Ausrichtung über die familienfreundlichen
Arbeitszeiten bis zu der Herausforderung, die Eigenverantwortung von Mitarbeitern zu steigern schildern.
Dem steht aber immer wieder ein
Imageproblem im Wege. Einen der
Gründe dafür habe ich in der oft mangelhaften universitären Ausbildung aller
Medizinstudenten erkannt, und in einem diesbezüglichen Antrag, die Stärkung der Arbeitsmedizin an den Universitäten gefordert. Dieser, sowie weitere drei Entschließungsanträge, wurden
von den Delegierten angenommen und
damit der Arbeitsmedizin der Rücken
gestärkt.
Natürlich wurde auf dem Ärztetag
nicht nur über Arbeitsmedizin geredet.
Das haben die übrigen Delegierten unserer Brandenburger LÄK viel besser
und kompetenter beschrieben, als ich
das gekonnt hätte. Die äußerst spannenden Themenkreise möchte ich deshalb nur aufzählen: Notwendigkeit von
Kooperation und Vernetzung ärztlicher
Tätigkeit in der gesundheitlichen Versorgung, Praxisgebühr Pro und Contra, duales System der Krankenkassen,
Weiterbildungsordnung, um nur die
wesentlichen zu nennen.
Nürnberg ist eine geschichtsträchtige Stadt, mit nicht nur positiven Erinnerungen. So mahnte eine Ausstellung
vor dem Tagungssaal an das Unrecht,
das jüdischen Ärztinnen und Ärzten im
Dritten Reich angetan wurde. In der
„Nürnberger Erklärung“ verurteilte der
Ärztetag einstimmig diese Menschenrechtsverletzung aus dem Jahre 1938.
n Mit den Delegierten sprach: Mark Berger,
LÄKB (Fotos Mark Berger)
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
115. Deutscher Ärztetag
Brandenburger Delegierte im Fokus
Auf dem Deutschen Ärztetag
diskutieren Mediziner aus ganz
Deutschland über wichtige Themen des Gesundheitswesens. Auch
die Delegierten aus Brandenburg
schalteten sich mit Anträgen und
Wortmeldungen mit in die Diskussion ein. Hier werden exemplarisch
drei dieser Themen vorgestellt.
Plädoyer
für die Allgemeinmedizin
„Die Allgemeinmedizin ist ein abwechslungsreiches, interessantes und
patientenzentriertes Berufsbild“, erklärte Dr. Max Kaplan bei der Vorstellung
des Positionspapiers „Die Rolle des
Hausarztes in der gesundheitlichen
Versorgung der Bevölkerung“. Es soll
jungen Medizinern verdeutlichen, was
die Arbeit des Hausarztes so besonders
macht und damit einen Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in der Fläche leisten. Die Delegierten wiesen darauf hin, dass Hausärzte die zentralen Ansprechpartner für
die akute Versorgung und die kontinuierliche Betreuung seien. Im Anschluss
entfachte sich eine leidenschaftliche
Diskussion. Zahlreiche Delegierte monierten eine zu positive Darstellung des
hausärztlichen Alltags, der zunehmend
von Bürokratie, Paragraphen und wirtschaftlichen Überlegungen geprägt
sei. Diese Kritik motivierte im Gegenzug aber auch Allgemeinmediziner wie
den brandenburgischen Delegierten
Prof. Ulrich Schwantes, die positiven
Seiten ihres Berufs zu betonen. „Das
Papier beschreibt gut meine ärztliche
Tätigkeit, im Grunde genommen mein
ganzes Leben. Meine Berufszufriedenheit ist hoch. Ich bin stolz auf meine
Praxis“, erklärte Prof. Schwantes. Nachdem die Wogen sich geglättet hatten,
wurde das Positionspapier mit großer
Mehrheit verabschiedet.
Ärzte zweiter Klasse bezeichnet werden. Mit diesem Negativbild räumte
der brandenburgische Delegierte Dr.
Dietmar Groß auf. Er verwies auf seine großen Einflussmöglichkeiten auf
das Gesundheitsverhalten der Menschen als „Hausarzt im Betrieb“. Für
eine bessere betriebliche Prävention
sprechen auch die handfesten ökonomischen Argumente, die Prof. Stefan
Letzel von der Deutschen Gesellschaft
für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin
in seinem Referat vorstellte. So verliert
die deutsche Volkswirtschaft jährlich
rund 225 Milliarden Euro durch Erkrankungen von Arbeitnehmern. Fast 80
Prozent der durch chronische Erkrankungen bedingten Ausfälle könnten
durch betriebliche Prävention verhindert werden. Dies zeige, dass betriebliche Gesundheitsvorsorge dabei helfe,
die erwerbstätigen Menschen gesund
und arbeitsfähig zu erhalten und damit Kosten zu senken. Anschließend
stimmte der Ärztetag für den von Dr.
Groß und Dr. Udo Wolter mitformulierten Antrag, die Arbeitsmedizin und die
betriebsärztliche Versorgung zu einer
zentralen Säule der Gesundheitsvorsorge auszubauen. Um die Prävention
in der Arbeitswelt zu stärken, sollen die
Bundesländer die Zahl der arbeitsmedizinischen Lehrstühle an den Universitäten erhöhen. Notwendig sei zudem
ein regionales sektorenübergreifendes
Konzept zur Vernetzung von betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention durch den Betriebsarzt. Der
Ärztetag begrüßte die Ausrichtung
des „Ausschusses Arbeitsmedizin“ des
Bundesarbeitsministeriums. Dort werde die arbeitsmedizinische Vorsorge,
auch unter Mitwirkung der Bundesärztekammer, weiterentwickelt.
Dr. Udo Wolter,
Prof. Ulrich Schwantes
Fotos: Mark Berger, LÄKB
abzuschaffen. Asylsuchende, die aus
sicheren Herkunftsländern kommen
oder keine gültigen Papiere haben,
werden im Flughafenasylverfahren
nach der Einreise auf dem Flughafengelände in Gewahrsam genommen,
um über ihren Asylantrag innerhalb
von 48 Stunden zu entscheiden. Wird
der Antrag abgelehnt, so bleiben nur
drei Tage Zeit für einen schriftlichen
Widerspruch, um einer Abschiebung
zu entgehen. Eine ausreichende und
unabhängige Rechtsberatung ist bei
einem solchen Eilverfahren nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass
in Deutschland die Richtlinien des Europäischen Rates mit Regelungen zum
Umgang mit besonders Schutzbedürftigen immer noch nicht umgesetzt
sind. Besonders Flüchtlinge mit posttraumatischen Belastungsstörungen
(PTBS) dürfen dem Druck des Flughafen-Schnellverfahrens nicht unterworfen werden, beschlossen die Delegierten mit großer Mehrheit. Die oft
Abschaffung des
schwierige Diagnostik einer PTBS erfordert die frühzeitige Beteiligung erFlughafenasylverfahrens
fahrener unabhängiger Ärzte oder Psygefordert
chologen, um solche Personen sofort
Prävention
Auf einem ganz anderen Gebiet en- in das normale Asylverfahren übernehgagierte sich Dr. Stephan Alder. Der men zu können, ohne sie zunächst in
in der Arbeitswelt
von ihm mitverfasste Antrag appel- Haft zu nehmen.
Ein Imageproblem plagt die Arbeits- liert an Bundesregierung und Bundesmediziner, die von vielen Kollegen rat, das Flughafenasylverfahren nach
hinter vorgehaltener Hand sogar als § 18a Asylverfahrensgesetz ersatzlos n Mark Berger, LÄKB
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 11
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
121. Hauptversammlung des Marburger Bundes
„Nein“ zur Politik nach Kassenlage
Gute Stimmung
auf dem Podium
Fotos: Mark Berger, LÄKB
Dr. Rainer Hess
Traditionell trifft sich der Marburger Bund im Vorfeld des Deutschen Ärztetages zu seiner Hauptversammlung, an der Dr. Udo
Wolter und Guido Salewski als
brandenburgische Delegierte teilnahmen. In diesem Jahr ging es
in Nürnberg um Themen wie die
ausreichende Finanzierung der
Krankenhäuser, den Erhalt der Tarifautonomie und die Zukunft von
gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
1. Vorsitzende des Marburger Bundes,
der bekanntlich selbst über einen direkten Einblick in die Bundespolitik
verfügt. Ohne die Tarifhoheit seien
aber Verbesserungen für die Ärztinnen
und Ärzte in den Kliniken kaum zu erreichen. Das ginge letztendlich zu Lasten der Krankenhäuser, die dann noch
stärker als bisher unter dem Ärztemangel litten, und ihrer Patienten.
Gerade einmal 200 Vorfeldlotsen arbeiten am Frankfurter Flughafen, trotzdem hat ihr 24-Stunden-Streik im Februar den Flugverkehr weltweit erheblich gestört. Es ist die enorme Macht
solch kleiner Berufsgruppen, die dafür
sorgt, dass die Politik nach Monaten
der relativen Ruhe die Tarifautonomie
wieder in Frage stellt – sehr zum Leidwesen der Ärztegewerkschaft, denn
Aktionen wie die in Frankfurt am Main
blasen denjenigen kräftig Wind in die
Segel, die pro Betrieb nur einen einzigen Tarifvertrag wollen. Noch sei nicht
abzusehen, wie sich die Parteien im
Wahljahr 2013 zu dieser Fragen positionierten, erklärte Rudolf Henke, der
Unter diesen Vorzeichen schmerzt
der überraschende Seitenwechsel des
langjährigen MB-Verhandlungsführers
Lutz Hammerschlag umso mehr. Er verlässt den Marburger Bund nach 31 Jahren und übernimmt im September die
Leitung eines neu gegründeten Instituts, das im Auftrag eines Zusammenschlusses von Krankenhäusern neue
und attraktive Arbeitsmodelle für Ärzte
entwickeln soll. Aber egal, auf welcher
Seite man steht: Mit guten Arbeitsbedingungen für die Ärzte ist untrennbar
eine solide finanzielle Ausstattung ihrer
Arbeitgeber, der Krankenhäuser, verknüpft. Investitionskosten, Tarifsteigerungen und medizinische Fortschritte
12 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
Überraschender Seitenwechsel
dürften weder zu Lasten der Mitarbeiter noch der Patienten gehen, forderte
Dr. Andreas Botzlar, der 2. Vorsitzende der Ärztegewerkschaft. Tariferhöhungen müssten refinanziert werden,
zudem sei ein vollständiger Kostenorientierungswert ab 2013 auf Grundlage
unabhängiger Daten des Statistischen
Bundesamtes notwendig. Der sei verpflichtend einzuhalten, um eine „Politik je nach Kassenlage zu verhindern“,
so Dr. Botzlar. Aufgrund der guten
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
finanziellen Lage der Krankenkassen
müsse Schluss sein mit dem Sonderopfer, das den Krankenhäusern abverlangt wird, um die Kassen zu sanieren,
ergänzte Henke. Die Begehrlichkeiten,
die diese Überschüsse beim Finanzminister geweckt haben, um Schulden
abzubauen, zeigten, dass es sich bei
der Verquickung von Überschüssen
und Finanzierungsanforderungen um
einen Konstruktionsfehler handele. Die
Anforderungen der Krankenhäuser hingen schließlich nicht von der finanziellen Lage der Krankenkassen ab.
Die Krankenversicherung
der Zukunft
Natürlich diskutierte die Hauptversammlung auch das große Thema des
anstehenden Ärztetages, die Zukunft
der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Rudolf Henke sprach
sich für den Erhalt des dualen Versicherungssystems aus. Ohne die privat Versicherten wüssten viele Krankenhäuser
und Vertragsärzte nicht mehr, wo sie
sonst finanziell blieben. Der entschei-
Frage ist nur: welche? Es ist schwer,
aus dem GKV-Katalog allzu viel herauszunehmen.“ Außerdem müsse
man sich überlegen, wie gute Insellösungen in den Versorgungs- und Organisationsstrukturen auf die Fläche
übertragbar seien. Änderungen in den
Vergütungssystemen böten lediglich
die Chance auf kleine Verbesserungen. Eindeutig fiel das Urteil von Dr.
Hess über die Vorschläge der SPD aus:
„Die Bürgerversicherung wird scheitern, weil sie mit den Altlasten nicht
fertig wird.“ Das Grundgesetz schreibe einen Anspruch der PKV-Kunden
auf ihre Versicherung fest, der im Falle
einer Umstellung ebenso kompensiert
werden müsse wie die Einnahmeausfälle der niedergelassenen Ärzte. Er
wünschte sich eine stärker inhaltlich
geprägte Auseinandersetzung mit dem
Thema. Die Hauptversammlung sprach
sich in diesem Zusammenhang auch
dafür aus, zu prüfen, „ob ein eigenes
Ressort in der Bundesärztekammer eingerichtet werden soll, dessen Aufgabe
die Gestaltung einer Rahmenkonzeption für die Priorisierung zur Vorlage in
den politischen Gremien sein soll.“ Die
Frage der Priorisierung medizinischer
Leistungen sei nicht von der Diskussion über die Zukunft der Krankenversicherung zu trennen.
180 Verbänden eine neue (Muster-)
Weiterbildungsordnung zu erarbeiten.
Hier bereitet vor allem der Einfallsreichtum der Beteiligten erhebliche Probleme – allein die Chirurgie bringt es bis
dato auf nicht weniger als 140 Änderungsanträge.
Internetplattform gegen
Antragsdickicht
Um das Antragsdickicht etwas zu lichten eröffnet die Bundesärztekammer
im Herbst eine Plattform, in der Vorschläge online eingereicht werden können. „Wir möchten eine Novelle auf
den Weg bringen, die 2014 beschlossen werden kann. 2015 soll in allen 17
Landesärztekammern eine neue WBO
implementiert sei“, sagte Dr. Bartmann. Die bisherige Systematik solle
fortgeführt werden, allerdings müss-
Weitgehende Zustimmung
zur Approbationsordnung
dende Vorteil der privaten Krankenversicherung sei der direkte Vertragsabschluss zwischen Arzt und Patient
ohne Einmischung von Bürokratie und
Politik. Er mahnte aber zugleich, die
Fehler beider Varianten zu beseitigen.
Unterstützung für diese Forderung gab
es auch von Dr. Rainer Hess. Um das
System wetterfest zu machen, seien
Änderungen im Leistungskatalog notwendig, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses. „Die
Bei den geplanten Änderungen der
Approbationsordnung sieht der Marburger Bund nur wenige Kritikpunkte. Das Ende des Hammerexamens
begrüßte Henke ebenso wie den Erhalt der Wahlfreiheit im Praktischen
Jahr. Eine „bittere Pille“ sei dagegen
die Begrenzung der Ausbildungsvergütung im PJ auf maximal 373 Euro pro
Monat. Der Marburger Bund wendet
sich gehen die Pflichtfamulatur in der
hausärztlichen Versorgung, sofern die
bisherige Pflichtfamulatur beibehalten
bleibt. Henke forderte, die Gesprächskompetenz der Mediziner stärker in
den Mittelpunkt der Ausbildung zu
rücken: „Unsere Zentrale Aufgabe ist
die Kommunikation mit dem Patienten. Wir machen Medizin für ihn verständlich.
Dr. Franz-Joseph Bartmann, der Präsident der Ärztekammer SchleswigHolstein, gab einen Einblick in die anspruchsvolle Aufgabe, gemeinsam mit
Dr. Franz-Joseph Bartmann
ten die unterjährige Einführung neuer Gebiete und die berufsbegleitende
Weiterbildung erleichtert werden. Der
Marburger Bund forderte eine grundlegende Neugestaltung der WBO, erteilte aber einer weitreichenden Modularisierung, wie sie die Bundesärztekammer wünscht, eine Absage. Auch die
Schwerpunkte und Zusatzbezeichnungen in der WBO sollten erhalten bleiben. Auf wenig Gegenliebe stieß die
Forderung nach einer Pflichtweiterbildung für alle in der Allgemeinmedizin,
solange nicht klar sei, wer zahle, wer
weiterbilde und wer für die notwendigen Plätze sorge.
Der 1. Vorsitzende
Rudolf Henke
n Mark Berger, LÄKB
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 13
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Sommerfest der Heilberufskammern
Dr. Udo Wolter fordert Aufbau einer medizinischen
Fakultät in Brandenburg
„Wenn wir die flächendeckende
medizinische Versorgung in Brandenburg sicherstellen wollen,
müssen wir endlich auch Ärztinnen und Ärzte hier im Land ausbilden“, fordert Dr. Udo Wolter, der
Präsident der Landesärztekammer
Brandenburg anlässlich des Sommerfests der Heilberufskammern
des Landes Brandenburg.
Dr. Daniel Rühmkorf
und Dr. Udo Wolter im
Gespräch
Foto: Mark Berger, LÄKB
„Wir zwingen unsere Abiturienten, die
Medizin studieren wollen, dazu, Brandenburg zu verlassen und hoffen dann,
dass sie fertig ausgebildet wieder zurückkommen.“ Diese Rechnung ginge
aber nicht auf. Brandenburg, neben
Bremen das einzige Bundesland ohne
eigene medizinische Fakultät, hat die
geringste Arztdichte der ganzen Bundesrepublik. „Wo Ärzte fehlen, wandern schnell auch andere gut qualifizierte Menschen ab. Wir müssen verhindern, in einen Teufelskreis der Abwanderung zu geraten“, so Dr. Wolter
weiter. Dazu sei außerdem die Zusammenarbeit aller Akteure in der Gesundheitsversorgung gefragt, erklärte.
eingeladen. Eine große Zahl gesundheitspolitischer Akteure der unterschiedlichen Disziplinen, darunter auch
Gesundheitsstaatssekretär Dr. Daniel
Rühmkorf, nutzten die Chance, sich in
ungezwungener Atmosphäre auszutauschen. In seinem Grußwort lobte
Dr. Rühmkorf denn auch die gemeinsame Initiative der Kammern: „Mit einem
einzigen Termin kann ich sämtliche
Heilberufskammern besuchen. Das ist
Ein Abend, fünf Kammern echte Effizienz.“ Er unterstrich außerDialog mit Entscheidungsdem die wichtige Rolle der Kammern
Neben
der
LÄKB
hatten
die
Apothebei der medizinischen Versorgung der
trägern
kerkammer, die Zahnärzte- und Tier- Bevölkerung, gerade auch in den ländDie Veranstaltung unterstreicht das ärztekammer des Landes Branden- lichen Gebieten.
Bestreben der Landesärztekammer, burg sowie die Ostdeutsche Psychokünftig noch stärker in den Dialog mit therapeutenkammer nach Potsdam n Mark Berger, LÄKB
Ein Jazz-Duo sorgte
für die musikalische
Untermalung
Foto: Jana Zadow-Dorr, LZKB
Bild rechts: Dr. Jürgen
Fischer und
Prof. Dr. Michael Schierack
Foto: Jana Zadow-Dorr, LZKB
14 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
den Entscheidungsträgern auf Landesund Bundesebene zu treten. Das Parlament der Landesärztekammer hatte
im April einen Ausbau ihrer Präsenz in
Potsdam bei gleichzeitigem Erhalt der
Geschäftsstelle Cottbus beschlossen.
„Mit dieser Doppellösung bieten wir
unseren Mitgliedern einen besseren
Service mit erheblich kürzeren Wegen“,
so Dr. Wolter.
Arzt & Recht
Treuhand Hannover
Diskussion um die Erbschaftssteuer
Immer wieder Gegenstand steuerlicher Diskussionen: Die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer. Stein des Anstoßes war ein
Gutachten des wissenschaftlichen
Beirates beim Bundesfinanzministerium (BMF). Der Beirat fordert
eine grundlegende Reform der
Erbschaftsteuer.
Hintergrund:
Für Betriebsvermögen werden weitgehende Vergünstigungen gewährt.
Diese sind jedoch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die Sie der
Grafik entnehmen können. Bei einem
Betriebsvermögen mit einem Wert von
bis zu 1 Millionen Euro fällt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Die
Verschonungsregelung für Betriebsvermögen soll vor allem dem Erhalt von
Arbeitsplätzen dienen.
Die unterschiedlichen
Auffassungen
Der Wissenschaftliche Beirat beim
BMF kommt in seinem Gutachten zu
dem Schluss, dass gerade dieses Ziel
mit der derzeitigen Regelung nicht
erreicht werden könne. Er sieht sogar
Risiken, dass Arbeitsplätze verloren
gehen könnten, weil unternehmerische Entscheidungen maßgeblich von
Steueraspekten beeinflusst würden.
International sei eine solche Begünstigung von Unternehmensvermögen
nicht üblich.
und Ländern gewesen und sollte daher nicht wieder neu diskutiert werden. Außerdem würde sich ein internationaler Vergleich nicht anbieten, da
die Unternehmensstruktur in Deutschland stark von Personengesellschaften
geprägt sei, wohingegen im Ausland
Kapitalgesellschaften dominieren. Die
Erbmasse sei das Betriebsvermögen,
das nicht frei verfügbar ist. Die Erbschaftsteuer auf ein solches Vermögen
müsste daher aus dem Betriebsvermögen entnommen werden. Dies stellt ein
Risiko für den entsprechenden Betrieb
und die Arbeitsplätze dar.
Der Beirat macht sich dafür stark,
sämtliche Vergünstigungen für spezifische Vermögensgegenstände abzuschaffen und im Gegenzug die Steuersätze drastisch zu senken. Dadurch
könnten Steuergestaltungen in größerem Umfang vermieden und Verwaltungskosten des Fiskus verringert Finanzminister Wolfgang Schäuble
sieht derzeit keinen Handlungsbedarf
werden.
und wird daher den Vorschlag seiner
Auch die Wissenschaftler vom Deut- Berater nicht aufgreifen. Er möchte
schen Institut für Wirtschaftsforschung vielmehr abwarten, ob der Bundesfi(DIW) kommen in einer eigenen Studie nanzhof in einem anhängigen Verfahzu dem gleichen Ergebnis und fordern ren zum derzeitigen Erbschaftsteuerebenfalls eine entsprechende Reform recht das Bundesverfassungsgericht
anruft.
der Erbschaftsteuer.
Die Wirtschaft hingegen ist gegen Daher bleibt derzeit alles beim aktueine erneute Reform der Erbschaft- ellen Stand des Erbschaftsteuerrechts.
steuer. Die Neuregelung der Erb- Über anstehende Änderungen werden
schaftsteuer sei der politische Konsens wir Sie rechtzeitig informieren.
in der Regierung und zwischen Bund
Diese Vegünstigungen werden für Betriebsvermögen gewährt.
VERSCHONUNGSREGELUNGEN
Grundmodell Optionsmodell
automatische Berücksichtigung durch Finanzamt nur auf Antrag
Freistellung von 85 % des Wertes des Betriebsvermögens
Freistellung von 100 % des Wertes des
(Verschonungsabschlag) plus gleitender Abzugsbetrag
Betriebsvermögens (Verschonungsabschlag)
von 150 000 Euro auf die verbleibenden 15 %1
Voraussetzungen:
a) Behaltefrist 2
5 Jahre 7 Jahre
b) Verwaltungsvermögen
nicht mehr als 50 % des Wertes des Betriebsvermögens nicht mehr als 10 % des Wertes des Betriebsvermögens
c) Lohnsummenklausel – bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern –
400 % der Ausgangslohnsumme 3 700 % der Ausgangslohnsumme 3
müssen am Ende der Behaltefrist erreicht sein.
1 Der Abzugsbetrag mindert sich um die Hälfte des 150 000 Euro übersteigenden Betrages, bezogen auf die nicht begünstigten 15 %.
2 Verschonungsabschlag fällt zeitanteilig und Abzugsbetrag vollständig weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltefrist den Betrieb veräußert oder aufgibt, wesentliche
Teile veräußert oder in das Privatvermögen überführt; tätigt der Erwerber bis zum Ende der Frist Entnahmen, die die Summe der Einlagen und Gewinne seit dem Erwerb
um mehr als 150 000 Euro übersteigen, entfällt der Verschonungsabschlag im Rahmen der getätigten Überentnahmen, der Abzugsbetrag vollständig.
3 durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor Schenkung/Erbfall
Kontakt:
Treuhand Hannover
GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Stb Torsten Feiertag
Niederlassungen
Berlin, Bernau,
Neuruppin, Potsdam,
Tel.: 030 315947-0
E-Mail:
[email protected]
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 15
Arzt & Recht
Arzt und Arzthaftung
von Fall ZU FALL
Diesmal: Verständigungsprobleme in der ärztlichen Praxis
Menschen mit Migrationshintergrund gehören heute zum Patientenstamm vieler Arztpraxen.
Im Vergleich zu deutschen Patienten sind bei ihrer Versorgung Besonderheiten zu berücksichtigen.
Hierzu zählt unter anderem das
Krankheitsverständnis
anderer
Kulturkreise, das gerade bei chronischen und unheilbaren Erkrankungen mit langen Verläufen eine
große Bedeutung hat. Zusätzlich
bleibt die sprachliche Verständigung nach wie vor ein zentrales
Problem. Aufklärungs- und Informationsmaterialien in der Landessprache der Patienten sind für bestimmte Situationen ein Hilfsmittel zur Überwindung der Sprachbarriere. Sie können jedoch das
Gespräch über notwendige Maßnahmen im Einzelfall nicht ersetzen. Hier ist es ärztliche Aufgabe,
sachgerechte Lösungen zu finden,
um Missverständnisse und schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Hinweis:
Weitere Fälle aus
der
norddeutschen
Schlichtungsstelle finden Interessierte im
Internet unter
www.laekb.de, Rubrik
‚Arzt‘ – ‚Kasuistiken‘
Alle Fälle entstammen
der gemeinsamen Fallsammlung der neun
M i tg li e d s k am m e r n
der
norddeutschen
Schlichtungsstelle.
zum Nachweis beziehungsweise Ausschluss einer Blutungsquelle ergab keinen pathologischen Befund. Auch die
im gleichen Monat veranlassten gynäkologischen und urologischen Untersuchungen führten nicht zur Klärung
des Beschwerdebildes. Danach suchte die Patientin den Hausarzt erst wieder im Mai 2008 auf. Sie litt jetzt unter ausgeprägten abdominellen und
gastroenteritischen Beschwerden. Die
Koloskopie Anfang Juni 2008 zeigte
ein stenosierendes Karzinom der rechten Dickdarmflexur, das noch im gleichen Monat im Stadium pT4 pN0 pM1
(Lymphknotenmetastase am Pankreasoberrand) operiert wurde (R0-Resektion). Während des stationären Aufenthaltes wurde bekannt, dass zahlreiche
Familienangehörige der Patientin in der
Türkei an Darmtumoren erkrankt beziehungsweise verstorben waren. Die daraufhin veranlasste molekulargenetische
Diagnostik bestätigte das Vorliegen eines hereditären, nicht polypösen kolorektalen Karzinoms (HNPCC). Von Juli
bis Dezember 2008 erfolgte eine adjuvante Chemotherapie und anschlieKasuistik
ßend die Tumornachsorge. Bis Januar
2010 war es weder zu einem LokalreDie 1977 in der Türkei geborene Pa- zidiv noch zu Fernmetastasen gekomtientin stellte sich im November 2006 men.
wegen Unterbauchschmerzen bei einem hausärztlich tätigen Internisten Die Patientin beanstandete die Bevor. Sie wurde zur weiteren Abklärung handlung durch den Hausarzt, der
an einen Frauenarzt überwiesen, des- trotz entsprechender Symptome ab
sen Untersuchungen einen altersent- November 2006 den später diagnostisprechenden Normalbefund ergaben. zierten Darmtumor nicht erkannt habe.
Zum nächsten Praxisbesuch beim Haus- Bei frühzeitiger Diagnose und Behandarzt kam es im Mai 2007 mit der Anga- lung des Tumors wären die dann erforbe persistierender Bauchschmerzen. In derlich gewordenen Maßnahmen mit
den folgenden Monaten wurden unter einer wesentlich geringeren gesundden Diagnosen Zystitis, LWS-Syndrom heitlichen Beeinträchtigung und einer
und allergische Rhinokonjunktivitis besseren Langzeitprognose verbunden
symptomatische Behandlungen durch- gewesen.
geführt. Im Dezember 2007 wurde
eine mikrozytäre Anämie (Hb 10,9 g/dl) In seiner Stellungnahme zu dem Vorfestgestellt und die Substitutionsthera- wurf fehlerhaften Handelns hat der
pie mit Eisenpräparaten eingeleitet. Es Hausarzt Behandlungsfehler in Abrede
lag eine ungewollte Gewichtsabnahme gestellt. Nachdem die endoskopische
von angeblich fünf Kilo vor. Die endo- Diagnostik des oberen Gastrointestiskopische Untersuchung des oberen naltrakts im Januar 2008 keinen weiGastrointestinaltrakts im Januar 2008 terführenden Befund ergeben hätte,
16 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
sei der Patientin die Durchführung einer Koloskopie empfohlen worden.
Das sei von ihr allerdings „mehr oder
weniger abgelehnt“ worden, „wobei
auch massive Verständigungsschwierigkeiten vorlagen, da die Patientin zumindest damals kaum deutsch
sprechen beziehungsweise verstehen
konnte“.
Entscheidung der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle kam nach Auswertung der medizinischen Dokumentation und der Stellungnahmen der Beteiligten zu folgender Bewertung des
Sachverhaltes:
Rückblickend bestanden spätestens
im Januar 2008 Hinweise auf das Vorliegen eines Dickdarmkarzinoms (rezidivierende Bauchschmerzen, Gewichtsabnahme, Eisenmangelanämie,
Ausschluss von Erkrankungen des oberen Gastrointestinaltraktes sowie der
gynäkologischen und urologischen
Fachgebiete) und damit die Indikation zur Durchführung einer Koloskopie.
Der Hausarzt hatte diese Maßnahme
offensichtlich in Erwägung gezogen
beziehungsweise geplant, jedoch ihre
Umsetzung nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt. Die von ihm
in diesem Zusammenhang angeführten
Verständigungsschwierigkeiten hätten
unter Berücksichtigung der Verdachtsdiagnose einer schwerwiegenden Erkrankung behoben werden müssen
(zum Beispiel Einschaltung eines Dolmetschers, deutsch sprechende Verwandte oder sonstige Bezugspersonen
der Patientin). Zu berücksichtigen bei
dieser Bewertung ist auch, dass bei der
Patientin im Januar 2008 trotz Verständigungsschwierigkeiten eine Ösophago-Gastro-Duodenoskopie durchführbar war. Die Ablehnung der Koloskopie
durch die Patientin war in den Krankenunterlagen nicht dokumentiert.
Der Verzicht auf die Darstellung der
Notwendigkeit der Koloskopie unter
Arzt & Recht
Mithilfe einer sprachkundigen Person
im Januar 2008 ist als Behandlungsfehler anzusehen. Es ist aufgrund der
klinischen Symptome davon auszugehen, dass die Tumorkrankheit bereits
zu diesem Zeitpunkt vorlag und diagnostizierbar war.
Leuchten-Ausstellung Lichtplanung Montage
eine statistische Prognoseverschlechterung, deren Ausmaß allerdings für
das individuelle Schicksal nicht verbindlich eingeschätzt werden kann. Im
vorliegenden Fall ist nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu beweisen, dass bei einer frühzeitigeren
Karzinomdiagnose und Karzinomtherapie der Verlauf messbar hätte beeinflusst werden können. Doch ist die vermehrte psychische Belastung durch das
Wissen um die Behandlungsverzögerung und die gesteigerte Metastasenangst infolge der fehlerhaft verspäteten Krebsdiag­nose als vermeidbare Gesundheitsbeeinträchtigung zu werten.
Bei korrektem Vorgehen wäre nach
ärztlicher Erfahrung damit zu rechnen
gewesen, dass der Dickdarmtumor bereits im Februar 2008 einer operativen Therapie zugeführt worden wäre.
Das Ausmaß der notwendigen chirurgischen Maßnahmen hätte sich nicht
von dem Vorgehen im Juni 2008 unterschieden, das heißt die Hemikolektomie und die Lymphknotenresektio- Die Schlichtungsstelle hielt Schadennen wären auch im Februar 2008 un- ersatzansprüche im dargestellten Rahvermeidbar gewesen.
men für begründet und empfahl die
außergerichtliche Regulierung.
Durch das fehlerhafte Vorgehen ist
es zu einer Verlängerung der Krank- n Professor Dr. med. Herbert Rasche
Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle
heitsdauer von Februar bis Juni 2008
für Arzthaftpflichtfragen der
gekommen. Darüber hinaus bedeutet
norddeutschen Ärztekammern
jede Diagnose- beziehungsweise TheHans-Böckler Allee 3
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rapieverzögerung eines Krebsleidens
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Schlichtungs­stelle
für Arzthaftpflichtfragen der
nord­deutschen Ärztekammern
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Tel.: 0511 3802416 oder 2420
Fax: 0511 3802406
E-Mail: [email protected]
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Veröffentlichung von persönlichen Daten im
Brandenburgischen Ärzteblatt
In der Rubrik „PERSONALIA“ veröffentlicht das Brandenburgische
Ärzteblatt Geburtstage von Ärztinnen und Ärzten aus Brandenburg ab dem 60. Lebensjahr. Diese
Gratulation ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen vom
Einverständnis der Jubilare abhängig. Übergangsweise bleibt bis zur
Ausgabe 10/2012 die bisherige
Regelung in Kraft. Danach erfolgt
die Veröffentlichung nur noch
nach Einwilligung. Dazu genügt
es, wenn Sie diesen Abschnitt ausgefüllt an uns senden.
❑ Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Landesärztekammer Brandenburg aus Anlass meines
60., 65., 70., 75. und aller weiteren Geburtstage meinen Namen, Wohnort, Geburtsmonat und
Geburtsjahr in der Rubrik „PERSONALIA“ des Brandenburgischen Ärzteblattes abdruckt.
❑ Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Landesärztekammer Brandenburg im Todesfall meinen Namen, Wohnort, Geburts- und Sterbedatum in der Rubrik „PERSONALIA“ abdruckt.
Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit gegenüber der Landesärztekammer Brandenburg
widerrufen.
Landesärztekammer Brandenburg
Hauptgeschäftsstelle
Meldewesen
Postfach 10 14 45
03014 Cottbus
Name, Vorname
Geburtsdatum
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Postleitzahl, Ort
Datum, Unterschrift
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 17
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18 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
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bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung:
Die Ärzteversorgung Land Brandenburg – Einrichtung der Landesärztekammer Brandenburg – Körperschaft des öffentlichen Rechts –
hat mit folgenden Versorgungseinrichtungen gleichlautende Überleitungsabkommen abgeschlossen:
Ärzteversorgung Niedersachsen vom 12. Juni 2012, Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juni 2012, Sächsische Ärzteversorgung vom 11. Juni 2012, Versorgungseinrichtung Thüringen vom 11. Mai 2012, Nordrheinische Ärzteversorgung vom 11. Mai
2012, Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte vom 9. Mai 2012, Versorgungseinrichtung der
Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 9. Mai 2012, Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier vom 7. Mai 2012, Bayerische
Ärzteversorgung vom 27. April 2012, Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen vom 27. April 2012, Versorgungsanstalt der
Ärztekammer Bremen vom 27. April 2012, Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz vom 27. April 2012, Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg vom 27. April 2012.
§1
(1)
Für Mitglieder, die aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglieder einer der
oben genannten öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen waren und dort ausgeschieden sind (abgebende Versorgungseinrichtung), weil sie durch Aufnahme einer Tätigkeit, die aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf
Gesetz beruhenden Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der anderen Versorgungseinrichtung führt, dort (aufnehmende Versorgungseinrichtung) Mitglied geworden sind, werden auf der Grundlage dieses Überleitungsabkommens die vom Mitglied oder für
das Mitglied bisher an die abgebende Versorgungseinrichtung entrichteten Geldleistungen zur aufnehmenden Versorgungseinrichtung übergeleitet. Mit der Überleitung erlöschen die Rechte und Pflichten des Mitgliedes gegenüber der abgebenden Versorgungseinrichtung. Die Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung rückständiger Beiträge an die abgebende Versorgungseinrichtung
bleibt davon unberührt.
(2)
Zu den Geldleistungen, die für das Mitglied geleistet worden sind, gehören insbesondere
1. für das Mitglied geleistete Nachversicherungsbeiträge einschließlich der Dynamisierungszuschläge gemäß § 181 Absatz 4 SGB
VI,
2. Beiträge einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung,
3. von der Bundesagentur für Arbeit geleistete Beiträge,
4. Beiträge für Wehr- und Zivildienstleistung sowie Wehr- und Eignungsübungen und
5. vom Bundesversicherungsamt für den Mutterschaftsurlaub geleistete Beiträge.
(3)
Von der Überleitung ausgenommen sind die
1. Zinsen, die der abgebenden Versorgungseinrichtung aus den Geldleistungen gemäß Absatz 1 erwachsen sind.
2. Beiträge, die den Anwartschaften oder Renten zugrunde liegen, die im Zuge einer Versorgungsausgleichsentscheidung zulasten der Anwartschaften des die Überleitung beantragenden Mitgliedes begründet worden sind. Sie werden auf Antrag des
ausgleichspflichtigen Mitgliedes unter Beachtung der Regelungen des § 37 VersAusglG zugunsten des ausgleichspflichtigen
Mitgliedes an das Versorgungswerk, bei dem das ausgleichspflichtige Mitglied im Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen
des § 37 VersAusglG Mitglied ist, übergeleitet, sobald die Voraussetzungen des § 37 VersAusglG eingetreten sind. Der Antrag
ist bei dem Versorgungswerk zu stellen, bei dem der Ausgleichspflichtige im Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen des
§ 37 VersAusglG Mitglied ist. Dieses ist für die Feststellung der Ansprüche aus § 37 VersAusglG zuständig.
3. Säumniszuschläge, Stundungszinsen oder Kosten, die zulasten des Mitgliedes vom abgebenden Versorgungswerk erhoben
worden sind.
§2
(1)
Die Überleitung ist ausgeschlossen, sofern das Mitglied
1. in dem Zeitpunkt, in dem es die Mitgliedschaft in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung erwirbt, das 50. Lebensjahr
bereits vollendet hat;
2. in der abgebenden Versorgungseinrichtung für mehr als 96 Monate Beiträge entrichtet hat. Begann oder endete die Mitgliedschaft während eines Monats, wird der Monat als voller Monat gerechnet; Gleiches gilt, wenn nicht für einen vollen Monat
Beiträge entrichtet worden sind. Sofern das Mitglied bei der abgebenden Versorgungseinrichtung nachversichert worden ist
oder zugunsten des Mitgliedes bei der abgebenden Versorgungseinrichtung eine Überleitung stattgefunden hat, sind die
Nachversicherungs- oder Überleitungszeiten entsprechend zu berücksichtigen.
3. in dem Zeitpunkt, in dem seine Mitgliedschaft in der abgebenden Versorgungseinrichtung endete, bei der abgebenden oder
aufnehmenden Versorgungseinrichtung bereits einen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente gestellt hat.
Die Überleitung ist ferner ausgeschlossen, sofern und solange Ansprüche des Mitgliedes gegen die Versorgungseinrichtung
gepfändet worden sind.
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 19
bekanntmachungen
(2)
Die Überleitung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass
1. während der Zeit der Mitgliedschaft bei der abgebenden Versorgungseinrichtung als Folge eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Scheidungsverfahrens
a) zu Lasten der Anwartschaften des die Überleitung beantragenden Mitgliedes bei der abgebenden Versorgungseinrichtung
Anwartschaften zu Gunsten eines oder einer Ausgleichsberechtigten bei der abgebenden oder einer anderen Versorgungseinrichtung oder einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind.
b) zu Gunsten des Mitgliedes Anwartschaften bei der abgebenden Versorgungseinrichtung begründet worden sind.
2. in dem Zeitpunkt, in dem die Mitgliedschaft des die Überleitung beantragenden Mitgliedes in der abgebenden Versorgungseinrichtung endet, ein Ehescheidungsverfahren anhängig, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
§3
Der Antrag auf Überleitung ist schriftlich innerhalb einer Frist von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft bei der aufnehmenden Versorgungseinrichtung, bei einer der beiden Versorgungseinrichtungen zu stellen. Für die Fristwahrung
wird auf den Zugang des Antrages bei einer der beiden Versorgungseinrichtungen abgestellt. Macht das Mitglied innerhalb der zuvor
genannten Frist von seinem Recht, die zu der abgebenden Versorgungseinrichtung entrichteten Geldleistungen übergeleitet zu bekommen, keinen Gebrauch, ist das Recht auf Überleitung dieser Geldleistungen erloschen. Es lebt auch nicht dadurch wieder auf, dass das
Mitglied später Mitglied einer weiteren Versorgungseinrichtung wird.
§4
(1)
Die abgebende Versorgungseinrichtung erteilt dem Mitglied und der aufnehmenden Versorgungseinrichtung mittels eines mit
einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Verwaltungsaktes eine Überleitungsabrechnung. Diese soll unter Hinweis auf Beginn
und Ende der Mitgliedschaft einen detaillierten Versicherungslauf enthalten, aus dem sich ergeben sollen:
1. die jährlich gezahlten Beiträge, die nach ihrer Art näher zu bezeichnen sind,
2. Zeiten, in denen eine die Pflichtmitgliedschaft begründende Tätigkeit nicht ausgeübt worden ist, wie z. B. Zeiten des Bezuges
einer Berufsunfähigkeitsrente oder Inanspruchnahme von Kinderbetreuungszeiten;
3. die im Zuge einer Nachversicherung geleisteten Dynamisierungszuschläge gemäß § 181 Absatz 4 SGB VI.
Sofern das Mitglied, zu dessen Gunsten die Überleitung erfolgt, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten seines berufsständischen Versorgungswerkes befreit war, stellt das abgebende Versorgungswerk
mit der Überleitungsabrechnung dem aufnehmenden Versorgungswerk eine Ablichtung des Befreiungsbescheides zur Verfügung. Ferner teilt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung mit, ob zugunsten
oder zulasten des die Überleitung beantragenden Mitgliedes ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig bzw. rechtskräftig
abgeschlossen ist. Sofern bezüglich eines Versorgungsausgleichsverfahrens bereits eine familiengerichtliche Entscheidung
vorliegt, stellt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung zusammen mit der Überleitungsabrechnung Ablichtungen dieser Entscheidung zur Verfügung.
(2)
Die jährlich gezahlten Beiträge i. S. v. § 4 Absatz 1 Nummer 1 sind in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Zahlung nach Maßgabe
folgender Tabelle zu erhöhen:
Beitragszahlung im
Erhöhungsfaktor
Jahr der Überleitungsabrechnung
1,0000
1. Kalenderjahr vor Überleitung
1,0200
2. Kalenderjahr vor Überleitung
1,0404
3. Kalenderjahr vor Überleitung
1,0612
4. Kalenderjahr vor Überleitung
1,0824
5. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1041
6. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1262
7. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1487
8. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1717
9. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1951
10. Kalenderjahr vor Überleitung
1,2190
11. Kalenderjahr vor Überleitung
1,2434
12. Kalenderjahr vor Überleitung
1,2682
13. Kalenderjahr vor Überleitung
1,2936
14. Kalenderjahr vor Überleitung
1,3195
15. Kalenderjahr vor Überleitung
1,3459
20 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
bekanntmachungen
Bei Übermittlung der in Absatz 1 genannten Unterlagen teilt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung auch den Gesamtbetrag der Erhöhung mit.
(3)
Etwaige Beitragsrückstände werden von der abgebenden Versorgungseinrichtung beigetrieben und unverzüglich nach Eingang
an die aufnehmende Versorgungseinrichtung weitergeleitet, die – soweit dies erforderlich ist – bei der Beitreibung der Beitragsrückstände Amtshilfe leistet.
(4)
Der geldliche Ausgleich zwischen der abgebenden und der aufnehmenden Versorgungseinrichtung erfolgt unmittelbar mit der
Erstellung der Überleitungsabrechnung.
(5)
Der Risikoübergang, d. h. das Risiko des Eintritts eines Versorgungsfalls, erfolgt mit dem Beginn des Tages der Gutschrift des
Überleitungsbetrages bei der aufnehmenden Versorgungseinrichtung.
(6)
Sofern sich nach Antragstellung oder dem Risikoübergang gemäß Absatz 5 herausstellen sollte, dass das Mitglied in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung nicht Mitglied geworden ist, ist die Überleitung entsprechend § 4 Absatz 1 rückabzuwickeln. §
1 Absatz 3 Ziffer 1 und 2 sowie § 5 gelten entsprechend.
§5
Die aufnehmende Versorgungseinrichtung stellt das Mitglied unter Berücksichtigung seines bei der abgebenden Versorgungseinrichtung zurückgelegten Versicherungsverlaufs so, als seien die übergeleiteten Beiträge zu den Zeiten, zu denen sie bei der abgebenden
Versorgungseinrichtung geleistet worden sind, bei ihr geleistet worden.
§6
Überleitungen, die
1.von Mitgliedern beantragt werden, deren Mitgliedschaft in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung innerhalb von sechs Monaten vor Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens begonnen hat und deren Antrag auf Überleitung noch nicht bestandskräftig
beschieden worden ist,
2.innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung dieses Überleitungsabkommens beantragt werden, werden entsprechend den vorstehenden Regelungen abgewickelt.
§7
Das Überleitungsabkommen kann von beiden Versorgungseinrichtungen mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.
§8
Das Überleitungsabkommen tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt das zwischen den Versorgungseinrichtungen bestehende
Überleitungsabkommen vom (Datum des bestehenden Abkommens) außer Kraft.
Ort, Datum, Unterschriften
Die Überleitungsabkommen wurden gemäß § 17 Absatz 3 Satz 2 der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg vom Ministerium
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 7. Juni 2012 bzw. 14. Juni 2012 genehmigt (AZ: 22- 64100/23 + 3). Der Text des
Abkommens wird hiermit nach § 17 Absatz 3 Satz 2 i.V.m. § 1 Absatz 4 Satz 1 der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg
bekannt gegeben.
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 21
bekanntmachungen
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung
der Ärzteversorgung Land Brandenburg
Vom 28. April 2012
Die Kammerversammlung der Landesärztekammer – Ärzteversorgung Land Brandenburg – hat in ihrer Sitzung am 28. April 2012 auf
Grund des § 2 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit § 21 Absatz. 1 Nummer 14 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S.
126), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I Nr. 13, S. 8) geändert worden ist, folgende Änderungssatzung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg beschlossen. Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 7. Juni 2012 – AZ: 22-6410/23+2 – genehmigt worden.
Artikel 1
Die Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg vom 24. November 2008 (BÄB 12/2008 S. 352), die zuletzt durch Satzung vom 25.
Oktober 2010 (BÄB 12/2010 S. 15) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
§ 9 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Der Jahresbetrag der individuellen Altersrente errechnet sich für jede Anspruchsberechtigte beziehungsweise jeden Anspruchsberechtigten aus der Summe ihrer beziehungsweise seiner Steigerungszahlen. Wer sowohl im Jahr 2003 als auch in der vor dem
1. Januar 2003 liegenden Zeit bereits Mitglied der Ärzteversorgung Land Brandenburg war, erhält zusätzlich ein durch sein Alter
im Jahr 2003 bestimmtes Mehrfaches der durchschnittlich jährlich erworbenen Steigerungszahl. Das Alter im Jahr 2003 wird
bestimmt durch den Unterschied zwischen dem Jahr 2003 und dem Geburtsjahr des Mitgliedes. Das Mehrfache ergibt sich aus
der nachstehenden Tabelle:
Alter des Mitgliedes
im Jahr 2003
im Jahr 2003
Mehrfaches der durchschnittlich jährlich erworbenen Steigerungszahl bei Eintritt
des Versorgungsfalles im Jahr
2003
2004
2005
2006 und danach
bis 24
4
3
2
1
25 bis 34
4
3
2
2
35 bis 44
4
3
3
3
45 bis 54
4
4
4
4
55 und älter
5
5
5
5
Mitglieder, die nach dem 1. Januar 2003 die Mitgliedschaft zur Ärzteversorgung Land Brandenburg erworben haben, erhalten bei
Eintritt eines Versorgungsfalles das Mehrfache entsprechend der nachfolgenden Tabelle:
Eintritt des VersorgungsMehrfaches der durchschnittlich jährlich erworbenen Steigerungszahl
falls im Jahr
2003
4
2004
3
2005
2
2006
1
2007 und danach
0
55 und älter
5
Bei der Errechnung des Durchschnitts der durch Versorgungsabgaben erworbenen Steigerungszahlen werden auch diejenigen
Zeiten mit berücksichtigt, in denen keine Versorgungsabgabe geleistet wurde. Ausgenommen hiervon sind Zeiten der Unterbrechung der Abgabepflicht infolge des Bezuges einer Berufsunfähigkeitsrente. Bei der Berechnung der durchschnittlich erworbenen
Steigerungszahl bleiben, sofern dies einen höheren Wert ergibt, unberücksichtigt:
1.
die seit dem erstmaligen Eintritt in die Ärzteversorgung Land Brandenburg nach § 9 Absatz 3 erworbenen Steigerungszahlen der
ersten drei Geschäftsjahre. Dies gilt auch für die ersten drei Geschäftsjahre der nach § 17 anzurechnenden Mitgliedszeit. Versorgungsabgaben der ersten drei Geschäftsjahre, die erst nach Ablauf des dritten Geschäftsjahres geleistet worden sind, werden
bei der Berechnung der durchschnittlich erworbenen Steigerungszahl, die ohne Berücksichtigung der ersten drei Geschäftsjahre
erfolgt, nicht berücksichtigt;
22 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
bekanntmachungen
2.
auf Antrag die Zeit,
a) in der ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach § 3 Absatz 2 oder § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes oder entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen bestand oder nach § 3 Absatz 2 oder § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes
bestanden hätte, wenn das betroffene Mitglied nicht selbständig, sondern unselbständig gewesen wäre,
b) in der sich das Mitglied ab dem Tage der Geburt eines Kindes im Sinne des § 14 Absatz 3, bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats ausschließlich dessen Betreuung und Erziehung zugewandt hat; eine nur geringfügige Beschäftigung gem. § 8 SGB IV
ist dabei unschädlich.
Von den nach den Buchstaben a) oder b) nicht zu berücksichtigenden Zeiten bleibt diejenige Zeit ausgenommen, in der das Mitglied
eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat oder in der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von dritter Seite für das Mitglied Versorgungsabgaben geleistet worden sind. Sofern während der in den Buchstaben a) oder b) genannten Zeiten freiwillige Versorgungsabgaben
geleistet worden sind, werden, soweit diese Zeiten unberücksichtigt bleiben, die aus diesen Versorgungsabgaben nach § 9 Absatz 3
sich ergebenden Steigerungszahlen nicht bei der Berechnung der durchschnittlichen Steigerungszahl, sondern bei der Ermittlung der
Gesamtsumme der Steigerungszahlen berücksichtigt. Die Gesamtsumme dieser Steigerungszahlen ergibt den Jahresbetrag als Vomhundertsatz der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage nach Absatz 2.“
2.
§ 10 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) Der Jahresbetrag der Berufsunfähigkeitsrente errechnet sich in entsprechender Anwendung des § 9, indem zu den nach § 9 Absatz
4 anzurechnenden Steigerungszahlen die Steigerungszahlen hinzugerechnet werden, welche die beziehungsweise der Anspruchsberechtigte erworben hätte, wenn sie beziehungsweise er den Durchschnitt ihrer beziehungsweise seiner bisher erworbenen
Steigerungszahlen vom Beginn der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (Zurechnungszeit)
jährlich weiter erhalten hätte. Einem Mitglied, das auch bei einem anderen auf Gesetz beruhenden Versorgungsträger im Geltungsbereich der Normen europäischen Sekundärrechts zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit einen Anspruch auf
Berufsunfähigkeitsrente besitzt, wird die nach Satz 1 zu ermittelnde Zurechnungszeit anteilig entsprechend der Mitgliedszeit bei
der Ärzteversorgung Land Brandenburg zur gesamten Mitgliedszeit bei allen auf Gesetz beruhenden Versorgungsträger entsprechend der Berechnungsvorschrift des europäischen Sekundärrechts gewährt, wenn auch die anderen beteiligten Versorgungsträger ihre Versorgungsleistungen nach dieser Regelung berechnen. Tritt der Versorgungsfall nach Vollendung des 45. Lebensjahres
ein, wird die nach Satz 1 errechnete Rente um 0,14 von Hundert für jeden, frühestens ab dem 01. Januar 2000 zurückgelegten
Monat zwischen Vollendung des 45. Lebensjahres und dem Monat des Beginns des Anspruchs auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gekürzt. Bei Mitgliedern, die bis zum 31.12.2012 Mitglied der Ärzteversorgung Land Brandenburg geworden sind,
wird die nach Satz 1 errechnete Rente um 0,1 von Hundert für jeden frühestens ab dem 1. Januar 2000 zurückgelegten Monat
zwischen Vollendung des 45. Lebensjahres und dem Monat des Beginns des Anspruchs auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente
gekürzt; maßgebend für die Berechnung dieser Leistung ist die am 31.12.2012 gültige Rentenbemessungsgrundlage in Höhe
von 44.088,72 EUR, es sei denn, der Wert der nach dem 31.12.2012 gültigen Rentenbemessungsgrundlage zum Zeitpunkt des
Versorgungsfalles ist niedriger. Ergibt bei diesen Mitgliedern die Rentenberechnung nach Satz 3 eine höhere Versorgungsleistung
als die Rentenberechnung nach Satz 4, so wird die höhere Versorgungsleistung gewährt. Tritt der Versorgungsfall nach dem für
das Mitglied frühest möglichen Zeitpunkt zur Inanspruchnahme von Altersrente ein, wird anstelle einer Berufsunfähigkeitsrente
vorgezogene Altersrente in entsprechender Anwendung von § 9 Absatz 7 gewährt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird in monatlichen Beträgen, die den zwölften Teil der Jahresrente darstellen, gezahlt.“
3.
§ 13 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 10 wird wie folgt gefasst:
„(10) Witwen und Witwer sowie hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, deren Rentenanspruch nach Abs. 4 Nr. 2
erlischt, erhalten auf Antrag folgende Kapitalabfindungen:
1. bei Verheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft vor Vollendung des 35. Lebensjahres das Sechzigfache ihrer
zuletzt bezogenen Monatsrente,
2. bei Verheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft vor Vollendung des 45. Lebensjahres das Achtundvierzigfache
ihrer zuletzt bezogenen Monatsrente
3. bei Verheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach Vollendung des 45. Lebensjahres das Sechsunddreißigfache ihrer zuletzt bezogenen Monatsrente.“
b)
Absatz 11 wird wie folgt gefasst:
„(11) Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, Richtlinien zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zu erlassen.“
4.
§ 14 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Über das 18. Lebensjahr hinaus wird die Waisen- oder Halbwaisenrente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für dasjenige Kind gewährt, das sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder einen Dienst nach den Regeln des
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 23
bekanntmachungen
Bundesfreiwilligendienst-gesetz (BFDG) leisten oder das bei Vollendung des 18. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger
Gebrechen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, solange dieser Zustand dauert. Wird die Schul- oder Berufsausbildung
durch Ableistung des Pflichtwehrdienstes, des Zivildienstes oder des Pflichtdienstes im zivilen Bevölkerungsschutz verzögert, so
wird die Waisen- oder Halbwaisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt, höchstens jedoch für den Zeitraum, in dem vor
Vollendung des 27. Lebensjahres Pflichtdienst geleistet worden ist. Unterbrechungen innerhalb eines Ausbildungsganges bis zu
4 Monaten lassen den Anspruch auf Waisen- oder Halbwaisenrente nicht entfallen. Der Anspruch auf Waisen- oder Halbwaisenrente erlischt vor Vollendung des 27. Lebensjahres, sobald die Ausbildung für einen anerkannten Beruf abgeschlossen ist oder
feststeht, dass sie nicht mehr abgeschlossen werden kann; die Aufnahme einer weiteren oder anderen Ausbildung, bei der es sich
nach der Verkehrsanschauung nicht um eine auf der vorausgegangenen begonnenen oder beendeten Ausbildung aufbauenden
Vorbereitung für die nächsthöhere Stufe ein- und desselben anerkannten Berufes handelt (Zweitausbildung), lässt den Anspruch
auf Waisen- oder Halbwaisenrente nicht erneut entstehen; der einmalige Wechsel des Ausbildungszieles ist unschädlich, wenn
dieser Wechsel bis zum Ablauf des 2. Ausbildungsjahres vollzogen wird oder aufgrund von Umständen unabweisbar ist, welche
die oder der Auszubildende nicht zu vertreten hat.“
5.
§ 15 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Witwen-, Witwer- und Lebenspartnerschaftsrente gemäß § 13 Absatz 1 und Absatz 2 beträgt für die ersten drei Monate
hundert vom Hundert, danach sechzig vom Hundert, die Waisenrente für jede Vollwaise dreißig vom Hundert und die Halbwaisenrente für jede Halbwaise fünfzehn vom Hundert der nachstehend unter den Nummern 1 bis 3 zu errechnenden Rente:
1. Bezog das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente gemäß § 9 oder § 10, so erfolgt die
Berechnung nach dieser Rente.
2. Bezog das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes weder eine Alters- noch eine Berufsunfähigkeitsrente, so erfolgt die Berechnung
nach der Rente, die das Mitglied im Falle der Berufsunfähigkeit erhalten hätte.
3. Der Kinderzuschuss gemäß § 16 bleibt bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente außer Betracht.
4. Ist bei Eintritt des Versorgungsfalles die Mitgliedschaft gemäß § 6 oder § 35a entfallen und besteht auch keine freiwillige
Mitgliedschaft, so gelten die Nummern 1 bis 3 entsprechend.“
6.
§ 17 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Die Überleitung erstreckt sich auf die vom Mitglied oder für das Mitglied entrichteten Geldleistungen. Zu den Geldleistungen, die
für das Mitglied geleistet worden sind, gehören insbesondere
1. für das Mitglied geleistete Nachversicherungsbeiträge einschließlich der Dynamisierungszuschläge gemäß § 181 Absatz 4 SGB VI,
2. Pflegeversicherungsbeiträge,
3. von der Bundesagentur für Arbeit geleistete Beiträge,
4. Beiträge für Wehr- und Zivildienstleistungen sowie Wehr- und Eignungsübungen und
5. vom Bundesversicherungsamt für den Mutterschaftsurlaub geleistete Beiträge.“
b)
Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Von der Überleitung ausgenommen sind die
1. Zinsen, die der abgebenden Versorgungseinrichtung aus den Geldleistungen gemäß Absatz 4 erwachsen sind.
2. Beiträge, die den Anwartschaften oder Renten zugrunde liegen, die im Zuge einer Versorgungsausgleichentscheidung zulasten der Anwartschaften des die Überleitung beantragenden Mitgliedes begründet worden sind. Sie werden auf Antrag des
ausgleichspflichtigen Mitgliedes unter Beachtung der Regelungen des § 37 VersAusglG zugunsten des ausgleichspflichtigen
Mitgliedes an das Versorgungswerk, bei dem das ausgleichspflichtige Mitglied im Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen
des § 37 VersAusglG Mitglied ist, übergeleitet, sobald die Voraussetzungen des § 37 VersAusglG eingetreten sind. Der Antrag
ist bei dem Versorgungswerk zu stellen, bei dem der Ausgleichspflichtige im Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen des
§ 37 VersAusglG Mitglied ist. Dieses ist für die Feststellung der Ansprüche aus § 37 VersAusglG zuständig.
3. Säumniszuschläge, Stundungszinsen oder Kosten, die zulasten des Mitgliedes von der abgebenden Versorgungseinrichtung
erhoben worden sind.“
c)
Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) Die Überleitung ist ausgeschlossen, sofern das Mitglied
1. in dem Zeitpunkt, in dem es die Mitgliedschaft in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung erwirbt, das 50. Lebensjahr
bereits vollendet hat oder
2. in der abgebenden Versorgungseinrichtung für mehr als 96 Monate Beiträge entrichtet hat. Begann oder endete die Mitgliedschaft während eines Monats, wird der Monat als voller Monat gerechnet; Gleiches gilt, wenn nicht für einen vollen Monat
Beiträge entrichtet worden sind. Sofern das Mitglied bei der abgebenden Versorgungseinrichtung nachversichert worden ist
oder zugunsten des Mitgliedes bei der abgebenden Versorgungseinrichtung eine Überleitung stattgefunden hat, sind die
Nachversicherungs- oder Überleitungszeiten entsprechend zu berücksichtigen oder
24 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
bekanntmachungen
3. in dem Zeitpunkt, in dem seine Mitgliedschaft in der abgebenden Versorgungseinrichtung endete, bei der abgebenden oder
aufnehmenden Versorgungseinrichtung bereits einen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente gestellt hat.
Die Überleitung ist ferner ausgeschlossen, sofern und solange Ansprüche des Mitgliedes gegen die Versorgungseinrichtung
gepfändet worden sind.“
d)
Absatz 9 wird wie folgt gefasst:
„(9) Die abgebende Versorgungseinrichtung erteilt dem Mitglied und der aufnehmenden Versorgungseinrichtung mittels eines mit
einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Verwaltungsaktes eine Überleitungsabrechnung. Diese soll unter Hinweis auf Beginn
und Ende der Mitgliedschaft einen detaillierten Versicherungslauf enthalten, aus dem sich ergeben sollen:
1. die jährlich gezahlten Beiträge, die nach ihrer Art näher zu bezeichnen sind,
2. Zeiten, in denen eine die Pflichtmitgliedschaft begründende Tätigkeit nicht ausgeübt worden ist, wie z. B. Zeiten des Bezuges
einer Berufsunfähigkeitsrente oder Inanspruchnahme von Kinderbetreuungszeiten;.
3. die im Zuge einer Nachversicherung geleisteten Dynamisierungszuschläge gemäß § 181 Absatz 4 SGB VI.
Sofern das Mitglied, zu dessen Gunsten die Überleitung erfolgt, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten seines berufsständischen Versorgungswerkes befreit war, stellt das abgebende Versorgungswerk mit der
Überleitungsabrechnung dem aufnehmenden Versorgungswerk eine Ablichtung des Befreiungsbescheides zur Verfügung. Ferner
teilt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung mit, ob zugunsten oder zulasten des die
Überleitung beantragenden Mitgliedes ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig bzw. rechtskräftig abgeschlossen ist. Sofern
bezüglich eines Versorgungsausgleichsverfahrens bereits eine familiengerichtliche Entscheidung vorliegt, stellt die abgebende
Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung zusammen mit der Überleitungsabrechnung Ablichtungen
dieser Entscheidung zur Verfügung.“
e)
Absatz 10 wird wie folgt gefasst:
„(10) Die jährlich gezahlten Beiträge i. S. v. Absatz 9 Nummer 1 sind in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Zahlung nach Maßgabe
folgender Tabelle zu erhöhen:
Beitragszahlung im
Jahr der Überleitungsabrechnung
Erhöhungsfaktor
1,0000
1. Kalenderjahr vor Überleitung
1,0200
2. Kalenderjahr vor Überleitung
1,0404
3. Kalenderjahr vor Überleitung
1,0612
4. Kalenderjahr vor Überleitung
1,0824
5. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1041
6. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1262
7. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1487
8. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1717
9. Kalenderjahr vor Überleitung
1,1951
10. Kalenderjahr vor Überleitung
1,2190
11. Kalenderjahr vor Überleitung
1,2434
12. Kalenderjahr vor Überleitung
1,2682
13. Kalenderjahr vor Überleitung
1,2936
14. Kalenderjahr vor Überleitung
1,3195
15. Kalenderjahr vor Überleitung
1,3459
Bei Übermittlung der in Absatz 9 genannten Unterlagen teilt die abgebende Versorgungseinrichtung der aufnehmenden Versorgungseinrichtung auch den Gesamtbetrag der Erhöhung mit.“
f)
Absatz 11 wird wie folgt gefasst:
„(11)
Der Risikoübergang erfolgt mit dem Beginn des Tages der Gutschrift des Überleitungsbetrages bei der aufnehmenden Versorgungseinrichtung.“
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 25
bekanntmachungen
g)
Absatz 12 wird wie folgt gefasst:
„(12) Sofern sich nach Antragstellung oder dem Risikoübergang gemäß Absatz 11 herausstellen sollte, dass das Mitglied in der aufnehmenden Versorgungseinrichtung nicht Mitglied geworden ist, ist die Überleitung entsprechend Absatz 9 rückabzuwickeln. Absatz
5 Nummer 1 und 2 gelten entsprechend.“
h)
Absatz 13 wird wie folgt gefasst:
„(13) Mitglieder, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VI einen Antrag auf Nachversicherung zur Ärzteversorgung
Land Brandenburg gestellt haben und nachversichert werden, gelten rückwirkend ab dem Beginn der Nachversicherungszeit als
Pflichtmitglieder der Ärzteversorgung Land Brandenburg. Die Ärzteversorgung Land Brandenburg nimmt die Nachversicherungsbeiträge entgegen und behandelt diese so, als seien sie als Versorgungsabgaben gemäß § 21 dieser Satzung rechtzeitig in der Zeit
entrichtet worden, für die die Nachversicherung durchgeführt wird. Das Ruhen der Pflicht zur Leistung von Versorgungsabgaben
oder der Eintritt des Versorgungsfalles stehen der Nachversicherung nicht entgegen. Hat das Mitglied während des Nachversicherungszeitraumes Versorgungsabgaben zur Ärzteversorgung Land Brandenburg entrichtet, und übersteigen diese zusammen
mit dem Nachversicherungsbeitrag den Höchstbeitrag gemäß § 21 Absatz 2 dieser Satzung, werden die vom Mitglied geleisteten
Versorgungsabgaben in Höhe des den Höchstbeitrag übersteigenden Teils dem Mitglied ohne Zinsen erstattet. Bei der Berechnung des den Höchstbeitrag übersteigenden Teils bleiben Dynamisierungszuschläge, die im Zuge der Nachversicherung an die
Ärzteversorgung Land Brandenburg geleistet worden sind, außer Betracht.“
7.
§ 23 wird wie folgt gefasst:
„§ 23
Versorgungsabgaben für freiwillige Mitglieder
Freiwillige Mitglieder im Sinne des § 7 leisten Versorgungsabgaben in Höhe von 3/10 der Regelabgabe gemäß § 21 Absatz 2 Satz 3.
Auf Antrag werden über die nach Satz 1 zu leistenden Beiträge hinaus Versorgungsabgaben bis zu der nach § 21 Absatz 2 zulässigen
Höchstgrenze zugelassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist eine Erhöhung nach Satz 2 ausgeschlossen.“
8.
§ 31 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Ärzteversorgung Land Brandenburg hat jährlich eine versicherungsmathematische Bilanz durch eine Sachverständige oder
einen Sachverständigen aufstellen zu lassen. Ergibt sich nach dieser Bilanz ein Überschuss, so sind mindestens fünf vom Hundert
davon einer besonderen Sicherheitsrücklage zuzuweisen, bis diese fünf vom Hundert der Deckungsrückstellung erreicht oder
nach Inanspruchnahme wieder erreicht hat. Die Sicherheitsrücklage darf nur zur Deckung von Verlusten in Anspruch genommen
werden. Der weitere Überschuss fließt in die Gewinnrückstellung, deren Beträge ausschließlich zur Verbesserung der Versorgungsleistungen oder zur Deckung von Verlusten, sofern die Sicherheitsrücklage dazu nicht ausreicht, entnommen werden dürfen.“
Artikel 2
Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
Genehmigt.
Potsdam, den 7. Juni 2012
Ministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg
Im Auftrag
Kathrin Küster
Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit ausgefertigt und wird im Brandenburgischen Ärzteblatt bekanntgegeben.
Cottbus, 16.06.2012
Dr. med. Udo Wolter
(Präsident der Landesärztekammer Brandenburg)
26 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
fortbildung
Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer
Brandenburg in Zusammenarbeit mit der KVBB
7. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal
Wiederholungsveranstaltung
Nachmittagssitzung:
Fortbildung Palliativmedizin,
Schmerztherapie*
Moderation: Dr. med. Puschmann
13:00 –14:30 Uhr
Palliativmedizin 2012
Herr Harms
14:30 – 14:45 Uhr Pause
14:45 – 15:30 Uhr Innovationen und
Trends in der Schmerztherapie – an
Fallbeispielen dargestellt
Prof. Dr. med. Weber
15:30 Uhr Aktuelles und Informationen für den Hausarzt
Dr. med. Schrambke
16:00 Uhr Abschluss
Anschließend für Vertragsteilnehmer und Interessenten!
16:00 Uhr Einführungsveranstaltung
Rheumavertrag AOK Nordost**
Dr. Engel/Dr. med. Schrambke
Blick von der Seesauna
auf das Seehotel Fontane
Foto: D. Piesker
Innovationen und Kasuistiken
(8 Punkte/Kategorie A)
13. Oktober 2012
Veranstaltungsort:
Seehotel Fontane
An der Seepromenade
16816 Neuruppin
Leitung:
Dr. med. R. Schrambke,
Stellv. Vorsitzender Akademie für
ärztliche Fortbildung
Schriftliche Anmeldung
erforderlich.
Anmeldeschluss:
1. Oktober 2012
Ihre Anmeldung richten Sie
bitte an:
Landesärztekammer
Brandenburg,
Referat Fortbildung,
Postfach 101445,
03014 Cottbus
Fax: 0355 780101144
E-Mail: [email protected]
Vormittagssitzung:
Kasuistiken zum DMP*
Moderation: Dr. med. Schrambke
09:00 – 09:05 Uhr Eröffnung
Dr. med. Wolter
09:05 – 10:00 Uhr Diabetes und
Auge
Dr. med. Reinfeld
10:00 – 10:45 Uhr Kasuistiken zur
KHK **
Dr. med. Gaub
10:45 – 11:00 Uhr Pause
11:00 – 12:30 Uhr Asthma/COPD
Beispiele aus der Praxis
PD Dr. med. John
12:30 – 13:00 Uhr Pause
* im Rahmen der DMP-Fortbildungspflicht
** im Rahmen der Fortbildungspflicht
„73c Cardioplus Brandenburg“
Vertrag BARMER GEK
* im Rahmen der Fortbildungpflicht für Hausarztverträge
** im Rahmen der Fortbildungpflicht AOK
Rheumavertrag
Vormittagssitzung:
Updates für das Praxispersonal
Moderation: Dr. med. Richter
09:00 – 09:15 Uhr Eröffnung
09:15 – 10:45 Uhr Grundwissen
Herzchirurgie für MFA‘s
Prof. Dr. med. Knörig
10:45 – 11:00 Uhr Pause
11:00 – 12:15 Uhr Erfolgsrezept
Marketing – aber wie?
Frau Albrecht
12:15 – 13:00 Uhr Pause
13:00 – 15:00 Uhr Workshop Basiswissen für die MFA aufgefrischt:
• Neues aus der Vertragswerkstatt:
(Rheuma-Vertrag & Co.)
Dr. med. Schrambke
• Präanalytik, Labormethoden & Co.
Dr. Lange
• Geriatrisches Basisassessment &
Co. nach EBM
Frau Herm
Anschließend Teilnahme am Programm der Hausärzte
16:00 Uhr Abschluss
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 27
Aktuell
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
warum ist es wichtig, zur
Kammerwahl 2012 die Liste Marburger Bund zu wählen?
Wir treten ein:
Für die Beibehaltung des dualen Krankenkassensystems
Gegen eine Einheits-AOK
Für eine medizinische Fakultät in Brandenburg
Für die Akzeptanz der Folgen der demografischen
Entwicklung
Gegen Lohndumping durch unbezahlte Überstunden
Gegen den Mißbrauch von Ärzten als „Kostenfaktoren“
Gegen die Zerschlagung wohnortnaher Versorgungs­
strukturen
Gegen den Mißbrauch unbezahlter Mehrarbeit als feste
Budgetgröße
Gegen Kaputtsparen durch eine budgetversessene Politik
Gegen die Überregulierung ärztlicher Berufstätigkeit
Gegen DRG-Dokumentation zum Nulltarif
Für eine Medizin, die sich am Wohl der Kranken orientiert
und nicht am Portmonnaie der Gesunden
Wir wollen nicht länger die Erfüllungsgehilfen
verfehlter Gesundheitspolitik sein!
28 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
Aktuell
Die ÄSQR informiert
Die Ärztliche Stelle Radiologie, die
auf Grund des § 16 der Röntgenverordnung die Einhaltung der Werte
überprüft, hat die neuen Werte seit
Juni 2010 als Grundlage benutzt. Damit wurden in einem Prüfdurchgang
die Werte gesammelt, ausgewertet
und entsprechende Hinweise erteilt,
um gegebenenfalls die neuen DRW zu
erreichen.
Auf Grund des Bundeseinheitlichen
Bewertungssystems aller Ärztlichen
Stellen führten Überschreitungen der
DRW durch den Betreiber bei mehr als
30 % zu einer Bewertung der Patientenaufnahmen mit der Mängelkategorie 3. Dies war gleichbedeutend mit einer Kontrolle der Umsetzung der diesbezüglichen Hinweise innerhalb von
sechs Monaten.
DRW werden nicht
eingehalten
Nach einer ersten Auswertung
der eingereichten Werte kann die
ÄSQR resümieren, dass eine Vielzahl
von Betreibern die aktuellen DRW
nicht einhalten können. Dies betrifft
vor allem die Röntgenaufnahmen
der Wirbelsäulen (BWS und LWS).
Hier wurden beispielsweise die Werte
des Dosis-Flächen-Produktes (DFP)
bei der LWS in ap-Projektion von
ursprünglich 320 cGy x cm² auf 230
cGy x cm² und in lateraler Projektion
von 800 cGy x cm² auf 420 cGy x cm²
abgesenkt. Ebenso drastisch wurden
die Werte für die Aufnahmen der Anders stellt sich dies bei den diag­
BWS, des Abdomens und des Beckens nostischen Referenzwerten für die
Computertomographie dar. Hier hat
reduziert.
die Kommission festgestellt, dass der
Das Absenken der Werte in so gro- Überschreitung der entsprechenden
ßem Umfang führte dazu, dass viele DRW nur mit Hilfe des Einsatzes der
Betreiber mit ihrer Vorgehensweise bei entsprechenden Dosisoptimierungsalder Röntgenuntersuchung die DRW gorythmen der Anlage oder durch die
nicht mehr erreichen können. Um eine Erstellung neuer Programme entgegen
Einhaltung der Referenzwerte zu errei- gewirkt werden kann. Dies gilt vor alchen, sollte die korrekte Einblendung, lem für Untersuchungen der Kinder am
die kV-Wert-Anpassung an die Leitlini- CT, da hier erstmals DRW veröffentlicht
en der Bundesärztekammer zur Quali- wurden. Hier sollte innerhalb einer turtätssicherung in der Röntgendiagnos- nusmäßigen Wartung darauf hingetik sowie individuelle Maßnahmen am wirkt werden, dass die notwendigen
Patienten, wie z.B. das Benutzen des Programme installiert werden. Für weiKompressionsgurtes der Röntgenanla- tere Fragen zur Dosisoptimierung wenge, um den Patientendurchmesser zu den Sie sich bitte an die Mitarbeiter der
optimieren, angewandt werden.
Ärztlichen Stelle Radiologie.
Dosisoptimierung durch
korrektes Einblenden
n Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth
Vorsitzender der Ärztlichen Stelle
Radiologie
Aus Sicht der Kommission der Ärztlichen Stelle Radiologie liegt jedoch das
größte Potenzial an Dosisoptimierung
in der korrekten Einblendung auf das
zu untersuchende Objekt. Bei den konventionellen Röntgenaufnahmen wird
nur noch das DFP als Wert zur Auswertung herangezogen. Das DFP als
das Produkt aus Fläche und Dosis wird
durch die Einblendung direkt durch
die Fläche beeinflusst. Vielerorts erfolgt die Einblendung nicht mehr auf
den durch die Indikation bestimmten
Bereich des Organes oder des Skelettbereiches, sondern weit über diesen
hinaus. Eine korrekte Einblendung erfolgt in diesen Fällen nicht mit der Tiefenblende der Röntgeneinrichtung,
sondern mit der elektronischen Blende des Bildnachverarbeitungssystems.
Die Weite der Einblendung mit Tiefenblende geht jedoch proportional in das
DFP ein. Durch die Minimierung dieser Fläche wird zusätzlich auch noch
die Streustrahlung minimiert, was zusätzlich zu einer Optimierung des DFP
führt. Es zeigt sich also, dass durch einfache Maßnahmen beim Betreiber eine
Optimierung der DRW gut möglich ist,
es müssen also nicht teure Wartungs-,
Reparatur-, oder Austauschmaßnahmen erfolgen.
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Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 29
kammer Bra
n
zte
är
urg
nb
de
Am 10. Juni 2010 veröffentlichte
das Bundesamt für Strahlenschutz
die überarbeiteten Diagnostischen
Referenzwerte (DRW) für häufig
vorgenommene Untersuchungen
in der Röntgendiagnostik. Außer
den aktualisierten DRW wurden
auch noch neue DRW für weitere Untersuchungen mit Röntgenstrahlen veröffentlicht. Diese betrafen vor allem die Computertomographie des Schädels und der
Wirbelsäule sowie zum ersten Mal
DRW’s für Untersuchungen an Kindern mit CT.
Land
es
Diagnostische Referenzwerte
Aktuell
Aktueller Wahlaufruf zur Kammerversammlung
der Landesärztekammer Brandenburg
Liste: „Freier Arztberuf“ („FAB“)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bis zum 05. September 2012 findet die Briefwahl statt. Wählen Sie uns!
Wir als Fraktion der Brandenburger Landesärztekammer wollen uns für eine neue Wahlperiode
2012 – 2016 vorstellen.
Wir sind eine besondere Gruppe. Im Unterschied zu den anderen sind wir unabhängig von Parteien oder
großen Verbänden wie Marburger Bund oder Hartmannbund, NAV-Virchow-Bund, Ärzteunion, Medi oder
Hausärzteverband.
Wir sind „Ärzte für Ärzte“ und „Ärzte für Patienten“.
Dr. Frank Berthold
Dr. Stephan Alder
Wir haben ein eigenes Profil.
In unseren Reihen sind sowohl in der Gremienarbeit erfahrene Kolleginnen und Kollegen als auch neue, die frischen
Wind bringen werden.
Wir sind offen für ambulant und stationär tätige Ärzte, für selbstständige wie für angestellte KollegInnen. Wir
verteidigen die freie ärztliche Berufsausübung und vertreten Interessen, die in anderen Verbänden oft weniger Gehör
finden. Vertreter aller Fachgebiete, großer wie kleiner, „normaler“ wie exotischer, sind bei uns willkommen. In den
verschiedensten Ausschüssen und in der Ärzteversorgung leisten wir wichtige Arbeit.
Auch in den nächsten vier Jahren wird es viel tun zu geben. Die Weiterbildungsordnung wird in verschiedenen Bereichen, nicht nur im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie neu geordnet werden. Die Berufsordnung wird sich
neuen Fragen stellen müssen.
Das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2007 stellt immer noch die ärztliche Schweigepflicht und den absoluten
Schutz der Arzt-Patient-Beziehung in Frage. Hier sind wir weiter wachsam.
Für diese große Herausforderung, sind engagierte Mitstreiter in unserer Fraktion und in der Körperschaft gefragt!
Als Grundhaltung für unser ärztliches Tun formulierten wir 2008: „Qualität und Selbstbewusstsein“.
Damit waren Kompetenz, Autonomie und Kollegialität mitgedacht. Daran wird sich im Jahr 2012 nichts
ändern. Aber ein neuer Kampfgeist wird hinzukommen.
Prof. Stefan Kropp
Wir sind berufspolitisch:
1. für eine geschlossen handelnde Ärzteschaft und gegen die Spaltung der Ärzteschaft,
2. für die Kammer-Standorte Cottbus und Potsdam,
3. für die Förderung und für den Schutz der Arzt-Patient-Beziehung,
4. für Honorargerechtigkeit und gegen eine Aushöhlung ärztlicher Standards aufgrund Gewinn maximierender
Motive,
5. für eine Sektorengrenzen überschreitende Kooperation,
6. für stabile Kammerbeiträge und Transparenz bei den Einnahmen und Ausgaben,
7. für Qualität und flache Hierarchien,
8. für weniger Bürokratie. Wir müssen wieder mehr als Ärzte arbeiten können und nicht als Bürokraten.
Wir sind berufspolitisch gegen:
9. die Beschränkung der ärztlichen Schweigepflicht durch das Telekommunikationsgesetzes von 2007,
10. und gegen die Stigmatisierung der Ärzteschaft.
Unser Aufruf: Wählen Sie uns 2012 und bleiben oder werden Sie politisch aktiv!
Hanka Beutling
Ihre Kollegen vom FAB (2012 – 2016)
Alder, Berthold, Böckmann, Prof. Kropp, Schulz, F.R., von Stünzner-Karbe, Grundmann, Banusch,
H. Beutling, Leitenberger.
30 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
Aktuell
Deutsche PalliativStiftung
Fotowettbewerb für den Deutschen Palliativkalender 2013
Krankheit, Sterben und Tod werden in der Gesellschaft nach wie
vor ungern thematisiert. Dabei
gehört zur Gesamtheit des Lebens
auch das Sterben. Bereits im vergangenen Jahr hat die Deutsche
PallativStiftung (DPS) mit großem
Erfolg einen Fotowettbewerb gestartet, um die wichtige Arbeit
der Ehrenamtlichen und Festangestellten in Palliativ- und Hospizeinrichtungen stärker ins Bewusstsein zu rücken.
Der Wettbewerb soll zeigen, dass Betroffene mit einer guten Palliativversorgung zufrieden, schmerzfrei und
geborgen in ihrer vertrauten Umgebung bis zum Ende leben und sterben
können. Aus dem Wettbewerb mit 244
eingeschickten Bildern ist für das Jahr
2012 ein Wandkalender entstanden.
Aufgrund der großen Resonanz soll der
Fotowettbewerb nun mit dem Thema
„leben bis zuletzt“ in die zweite Runde gehen.
Beteiligen können sich alle Profi-,
Hobby- und Gelegenheitsfotografen,
die in der praktischen Palliativ- und
Hospizarbeit tätig sind oder sich für
das Thema interessieren, sowie auch
Angehörige und Freunde, die einen lieben Menschen auf seinem letzten Weg
begleiten. Die Bilder sollen im jpg-Format sein, querformatig und eine Größe von mindestens 1 bis maximal 5 MB
haben, im Bildnamen den Namen des
Fotografen beinhalten. Einsendungen für eine gemeinnützige Hospiz- oder
sind bis zum 27. Juli 2012 an die Mail­ Palliativeinrichtung ihrer Wahl.
adresse [email protected]
möglich. Die drei Gewinner erhalten n Deutsche PalliativStiftung
Fotos: DPS
von der DPS 700, 500 und 300 Euro
Foto: DPS
Abschluss des Wählerverzeichnisses für die Wahl
zur Kammerversammlung der LÄKB 2012
Das Wählerverzeichnis für die Wahl zur 7. Legislaturperiode der Landesärztekammer Brandenburg wurde am 15. Juni
2012 um 16.00 Uhr abgeschlossen. Die Anzahl der Eintragungen belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 12.401 Ärztinnen
und Ärzte, woraus sich eine Zahl von 83 Delegierten ergibt, die in die Kammerversammlung zu wählen sind.
Cottbus, den 18. Juni 2012
n Dr. jur. D. Sobotta, Wahlleiter
Anzeigen
Prof. Dr. Niels Korte**
Marian Lamprecht*
Constanze Herr*
KORTE
RECHTSANWÄLTE
Sperling
Köhler
Reister
Uhlig
Gröndahl
Absage durch Hochschule oder ZVS?
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Ecke Kastanienallee
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Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 31
Aktuell
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Hartmannbund als ältester Der Arzt muss in seiner UnabhänÄrzteverband kämpft seit Jahr- gigkeit, Freiberuflichkeit und seinem
zehnten für die Unabhängigkeit Selbstbewusstsein gestärkt werden.
und Souveränität des Arztberufes und vereint so Ärzte jedwe- Ob in Niederlassung, Anstellung
oder als Arzt im Krankenhaus – nur
der Ausrichtung.
gemeinsam werden wir den ZersplitDie Betonung unseres Handelns liegt terungstendenzen durch Kassen und
in der Rückbesinnung auf unser ärztli- Politik widerstehen.
ches Ethos und darauf, dass unser Beruf in der Gesellschaft wieder als Be- Der Arztberuf muss attraktiver werrufung wahrgenommen wird.
den.
Obwohl wir eigentlich nur unseren
Patienten, unserem Gewissen und
unseren ärztlichen Regeln verpflichtet sind, sieht die Realität anders aus.
Gerade deshalb sagen wir der Bürokratisierung, Kommerzialisierung und
Industrialisierung der Medizin den
Kampf an. Wir streben nach Rückbesinnung auf ärztliche Ideale, denn
nur diese werden auf Dauer Bestand
haben. Weder Krankenkassen noch
Politiker dürfen mit noch mehr Verordnungen, Gesetzen und nachteiligen Rahmenbedingungen einen Keil
zwischen uns und unsere Patienten
treiben.
Ärztliche Leistungen sind adäquat
zu honorieren, eine Mittelzuweisung
unter Bundesdurchschnitt ist völlig inakzeptabel.
Alternativen wie sozialverträgliche
Kostenerstattung bei Einzelleistungsvergütung wieder denkbar werden.
Abschaffung der Praxisgebühr!
Der Hartmannbund Brandenburg
lehnt den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin ab, da durch reduzierte
Weiterbildung niedrig qualifizierte Allgemeinärzte entstehen.
Fortbildung zur Erlangung des Fortbildungszertifikats darf nicht auf ewig
Pflicht bleiben. Fortbildung ja, aber
wieder freiwillig und kostenneutral.
Wir brauchen keine Bestrafungsparagrafen, sondern Belohnungen.
Flexible Arbeitszeiten und Weiterbildungsabschnitte sind notwendig, um Es muss möglich werden, im branden demografischen Herausforderun- denburgischen Ärzteblatt kostenfrei
gen zu begegnen.
im Monat zwei bis vier Fortbildungspunkte (CME) zu erwerben.
Die Politik muss annehmbare Rahmenbedingungen schaffen, nicht die Die Gebühren für Fort- und WeiterÄrzte!
bildung dürfen nicht weiter steigen
sondern müssen sinken.
Deshalb sind wir gegen Honorarabschläge im Sinne von Vorwegabzügen Die sparsame Mittelverwendung
der Vertragsärztevergütung, um von unserer Kammerbeiträge ist weiter
Für den Anspruch, wieder nur Arzt der Politik verschuldete Fehlentwick- zu gewährleisten und eine Beitragssein zu können, setzt sich der Hart- lungen zu kaschieren.
anpassung nach unten anzustreben.
mannbund auch in Brandenburg ein
und verteidigt vehement unsere Frei- Wir wenden uns vehement gegen Die Verwirklichung dieser Ziele
beruflichkeit und die unabhängige eine Benachteiligung der vertrags- setzt Ausdauer und DurchhalteverBerufsausübung.
ärztlichen Einzelpraxen. Andere Ver- mögen voraus. Beide Tugenden hat
sorgungsformen sind real und akzep- die Fraktion des Hartmannbundes in
Seit Gründung unserer Ärztekam- tabel, aber die Einzelpraxis stellt im- den letzten Legislaturperioden in die
mer kämpfen die Mitglieder des Hart- mer noch die überwiegende Versor- Lage versetzt, ihre Vorstellungen in
mannbundes für die Interessen der gungsform dar.
der Ärztekammer Brandenburg zum
Wohle unserer Mediziner immer wiebrandenburgischen Ärztinnen und
Ärzte. Gerade in der Landesärztekam- Priorisierung darf nicht aus der po- der zu benennen und mit beachtlimer lassen sich politische Rahmenbe- litischen Diskussion verschwinden, chem Erfolg einzufordern.
dingungen zum Wohle unserer Kolle- auch wenn es der Politik unangeginnen und Kollegen verändern.
nehm ist.
Wenn wir Sie mit unseren Wahlzielen ansprechen konnten, so bitten wir
Wofür steht der Hartmannbund Delegation ärztlicher Leistungen bei ganz offen um Ihre Stimme!
im Einzelnen und in Brandenburg klaren Haftungsregelungen ja, Subsim Besonderen:
titution nein!
Mit vielen kollegialen Grüßen
Wir sind für eine klare Positionie- Wir fordern ausreichende Finanzie- Vorstand
rung gegenüber der Politik und ande- rung im stationären Sektor.
Hartmannbund Brandenburg
ren Akteuren im Gesundheitswesen
im Sinne der Ärzte. Der Arzt muss im Langfristig muss das GesundheitsMittelpunkt stehen. Die ständige Ein- wesen anders finanziert werden.
flussnahme von Politik, Medien und Mitgliederschwund der KrankenKrankenkassen ist zurückzudrängen. kassen gerade in Brandenburg lässt
32 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
Aktuell
Wahlaufruf der Liste – Hausärzte Brandenburg
in den letzten vier Jahren konnten die gewählten Vertreter der Hausärzte des Landes Brandenburg in der Kammerversammlung durch eine engagierte Tätigkeit im Vorstand der Landesärztekammer, in den Ausschüssen, in der Akademie für ärztliche Fortbildung, in den Gremien der Ärzteversorgung und in der Kammerversammlung selbst vieles
für die Interessen der Hausärzte erreichen, und das in einer fairen und kollegialen Zusammenarbeit mit den anderen niedergelassenen
Facharztgruppen und
den Ärzten aus dem
stationären Bereich und
dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Stellvertretend sei hier die
Wiedereinführung des
Facharztes für Allgemeinmedizin – als eines
der ersten Länder
bundesweit – genannt.
Es gibt aber keinen
Grund, sich zurückzulehnen, da wir auch
weiterhin vor wichtigen
Herausforderungen
stehen. Die demographische Entwicklung
verläuft im Land Brandenburg
ungleichmäßig – während die
Bevölkerung im Speckgürtel um Berlin eher
wächst, kommt es in
der Peripherie zunehmend zu einem Bevölkerungsschwund, der
mit der gleichzeitigen
Überalterung der verbleibenden Menschen
zu einem anhaltenden
oder noch wachsenden Betreuungsbedarf
führt. Dazu kommt der in einigen Regionen schon spürbare Ärztemangel – hier ist ärztliche Berufspolitik im Zusammenspiel mit der Landespolitik und den Krankenkassen gefordert.
Wir setzen uns ein für:
Stärkung der hausärztlichen Kompetenz und Akzeptanz in der Gesellschaft,
gut ausgebildete, qualifizierte Hausärzte und keine Quereinsteiger mit Schnellausbildung aus anderen Facharzt­
gruppen,
arztentlastende, keine arztersetzende Strukturen,
eine überarbeitete Weiterbildungsordnung,
aktuelle und praxisrelevante Fortbildungen,
eine Anpassung der Berufsordnung sowie der Bereitschaftsdienstordnung an die aktuellen Erfordernisse,
hausärztliche Tätigkeit ohne Angst vor Regressen,
für Bürokratieabbau in den Arztpraxen,
für weitere sinkende Kammerbeiträge.
Seit der Neugründung des Hausärzteverbandes Brandenburg sind wir in der glücklichen Lage, uns mit voller Kraft um
die spezifischen berufspolitischen Belange der Hausärzte unseres Landes kümmern zu können. Innerhalb der letzten
Jahre (2008 bis 2011) konnten wir eine Honorarsteigerung von 16,7 Prozent erreichen und möchten auch alle weiteren
Möglichkeiten ausschöpfen, das Berufsbild des Hausarztes (wieder) attraktiv werden zu lassen.
Daher bitten wir jede Hausärztin und jeden Hausarzt: Geben Sie Ihrer hausärztlichen Interessensvertretung, der Liste
des Hausärzteverbandes Brandenburg, Ihre Stimme.
Dr. med. Ralph Schürer
Fraktionsvorsitzender
Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes
Vorsitzender HÄVBB
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 33
Liste – Hausärzte Brandenburg
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Aktuell
Brandenburgs Kliniken vorgestellt
Havellandkliniken GmbH in Nauen und Rathenow
Die Häuser in
Nauen und Rathenow
Fotos: Havellandkliniken GmbH
Die Havelland Kliniken sind in ihrer jetzigen Form mit den beiden
Standorten in Nauen und Rathenow noch relativ jung. Sie entstanden im Jahr 2003 durch den Zusammenschluss der 1998 neu errichteten Klinik in Nauen und dem
Paracelsus-Krankenhaus in Rathenow mit seiner über 125 Jahre zurückreichenden Tradition. Heute
bilden die beiden Standorte in 45
Kilometern Entfernung gemeinsam
eine moderne Klinik der Regelversorgung, deren Schwerpunkt auf
der Inneren Medizin liegt. Hinzu
kommen Allgemeinchirurgie und
Traumatologie, Urologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, die psychiatrische Abteilung sowie die Kinder- und Jugendmedizin.
Die geriatrische Abteilung verfolgt einen ganzheitlichen Behandlungsansatz. Das multiprofessionelle Team
sieht die Heilung oder Besserung von
alter(n)s bedingten Krankheitserscheinungen als wichtiges Behandlungsziel
an. Es versucht, die größtmögliche individuelle Selbständigkeit und die Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensführung älterer Patienten wiederherzustellen beziehungsweise zu erhalten.
„Wir stehen für eine moderne und
zeitgemäße Diagnostik und Therapie“,
erklärt Jörg Grigoleit, der Geschäftsführer der Havelland Kliniken GmbH.
„Dank der übersichtlichen Größe der
beiden Häuser sind wir keine anonyme
Massenklinik, sondern können einen
echten persönlichen Kontakt zum Patienten aufbauen.“ Inzwischen hat sich
die Muttergesellschaft zu einem Unternehmensverbund entwickelt, zu dem
Arztpraxen, Wohn- und Pflegeheime,
eine Servicegesellschaft für nichtmedizinische Dienstleistungen und der
bodengebundene Rettungsdienst im
Landkreis gehören.
Die Innere Medizin umfasst neben
Geriatrie, Kardiologie, Gastroenterologie, Diabetologie, Onkologie und Funktionsdiagnostik auch eine Stroke Unit.
band, -schlauch und -bypass-Operationen. In der Traumatologie und Orthopädie besteht die Möglichkeit zur Kyphoplastie, also zur minimalinvasiven
Behandlung von Wirbelbrüchen. Die
urologische Abteilung ist eine der wenigen in Berlin und Brandenburg, die
eine radikale Entfernung der Prostata
endoskopisch (EERPE) auch gefäßnerv­
erhaltend durchführen kann. Hier gibt
es außerdem einen Multifunktionslaser
für feinchirurgische endoskopische Eingriffe, einen großen urodynamischen
Messplatz zur differenzierten Diagnostik sämtlicher Harnblasenentleerungsund -speicherstörungen sowie einen
extracorporalen Lithotrypter, mit dem
sich Harnsteine in Niere und Harnleiter zertrümmern lassen. Die Klinik in
Nauen verfügt außerdem über einen
34 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
Angebot von der Chirurgie
bis zur Psychiatrie
Die chirurgischen Kliniken bieten ein
breit gefächertes Behandlungsspektrum, bei dem verstärkt laparoskopische
Verfahren zum Einsatz kommen – etwa
in der Adipositaschirurgie bei Magen-
Linksherzkatheter-Messplatz und einen 24-Stunden Bereitschaftsdienst
für Herzkatheter und ist für die Herzschrittmacherimplantation und -kontrolle ausgerüstet. Hinzu kommen zertifizierte Brust-, Kontinenz- und Beckenboden- sowie ein Prostatazentrum.
Die Psychiatrie kümmert sich um alle
Formen seelischer Erkrankungen wie
Psychosen, Persönlichkeitsstörungen,
Belastungs- und Anpassungsstörungen, psychosomatische Erkrankungen,
chronische Schmerzsyndrome, Demenz
und Abhängigkeitserkrankungen. Hier
wird im Sinne eines „Hometreatment“
nach skandinavischem Vorbild die ambulante Behandlung ausgebaut.
Für Notfälle stehen voll ausgerüstete
separate Behandlungsräume zur Erstversorgung bereit. Der Schockraum für
Schwerstkranke und Schwerstverletzte
bietet auch die Möglichkeit zur maschinellen Beatmung, während für kleinere Operationen zwei voll ausgerüstete OP-Räume vorhanden sind. Hinzu
kommt an beiden Standorten ein Hubschrauberlandeplatz. Mit seiner Hilfe
können Unfallopfer schnell aufgenommen und Patienten bei Bedarf in eine
geeignete Spezialklinik verlegt werden.
Das Qualitätsmanagement bildet in
den Havelland Kliniken ein strategisches Element der Organisationsentwicklung. Im März 2012 wurden sie
erfolgreich nach den KTQ-Richtlinien
rezertifiziert. Ein elektronisches Patientendokumentationssystem sorgt dafür,
dass sämtliche in den einzelnen Phasen
der Versorgung erfassten Patientendaten in allen Bereichen des Hauses zur
Verfügung stehen. „Wir wollen damit
die Fehlerquote gegenüber der manuellen Datenerfassung deutlich reduzieren. Gleichzeitig ergeben sich durch
Allgemeine Infos zur Klinik:
Havelland Kliniken Unternehmensgruppe
Ketziner Straße 19
14161 Nauen
Tel.: 03321 421000
Fax: 03321 421500
http://www.havelland-kliniken.de
Aktuell
Asklepios Brandenburg und einer großen Zahl niedergelasserener Ärzte
noch um weitere Angebote wie Hospitationen erweitern lassen. Interne Schulungsprogramme werden im
Zentrum für Aus-, Fort- und WeiterbilSpezialisierte ambulante
dung koordiniert. Neben einer Ausbildungsbeauftragten für Pflegekräfte,
Palliativversorgung
die in direktem Kontakt zu den SchuEin besonderes Angebot ist die Spezi- len steht, begleitet ein Praxisanleiter
alisierte ambulante Palliativversorgung die Pflegekräfte bei ihrer Arbeit. Die
(SAPV). Sie widmet sich im Rahmen Ausbildungsanstrengungen der Havelspezielle Module für das Belegungsmanagement, die Therapie- und Pflegeplanung oder die Medikation noch
viele weitere Anwendungsmöglichkeiten“, erläutert Jörg Grigoleit.
stehen eine Psychoonkologin, Wund-,
Brust- und Ernährungsschwestern für
speziellen Betreuungsbedarf zur Verfügung. Der krankenhauseigene Sozialdienst leistet Patienten und Angehörigen Hilfe zur Selbsthilfe und sorgt für
eine möglichst lückenlose Versorgung
im Anschluss an den Klinikaufenthalt.
Für den Geschäftsführer Jörg Grigoleit
geht der Versorgungsauftrag über rein
medizinische Aspekte hinaus: „Wir stehen auch unserem Umfeld gegenüber
Bild links:
Blick in den OP
Bild rechts:
Spezialisierte ambulante
Palliativversorgung
eines Kooperationsprojektes der Behandlung und Begleitung von Patienten mit nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankungen mit beschränkter
Lebenserwartung. Die SAPV lindert
Schmerzen und andere Beschwerden
und berücksichtigt dabei besonders die
psychischen und seelischen Bedürfnisse des Patienten. Er soll die Möglichkeit
haben, den ihm verbleibenden Lebensweg in einem ihm vertrauten Umfeld
zurückzulegen. Er und seine Familie
werden dabei von einem erfahrenen
Palliative Care-Team begleitet und unterstützt.
land Kliniken wurden schon mehrfach
mit Preisen ausgezeichnet. Darüber hinaus können die Mitarbeiter auch aus
einem breiten Aktivitätsangebot vom
Drachenbootfahren bis zum Lauftreff
wählen. Ausgleich für die Belastungen
im Alltag finden sie in der Rückenschule, der Kinästhetik, der Burn-Out-Prophylaxe oder dem Entspannungstraining als Teil der internen Fortbildung.
Aber nicht nur die Mitarbeiter, auch
die Patienten sollen sich wohlfühlen.
Regelmäßig sorgen Ausstellungen,
Konzerte und Lesungen für Abwechslung vom Klinikalltag. Beide Häuser
verfügen über eine Patientenbibliothek
Ausgezeichnet: Die Ausund Internetzugang. In Selbsthilfegruppen können die Patienten ihre Erfahund Weiterbildung
rungen schildern und sich mit anderen
Die Aus- und Weiterbildung der Ärz- Betroffenen austauschen. Außerdem
te genießt an beiden Standorten einen hohen Stellenwert. Sowohl in Betriebliche Zahlen, Daten, Fakten
Nauen als auch in Rathenow gibt es u 507 Betten, davon 37 teilstationär
einen Fortbildungsbeauftragten des u 21.606 stationäre Fälle
ärztlichen Dienstes als direkten An- u 37.308 ambulante Fälle
sprechpartner. Der Unternehmensver- u 136 Ärzte
bund eröffnet vielfältige Möglichkei- u 395 Pflegekräfte (inkl. FSJ, Azubis)
ten, die sich dank der intensiven Ko- u 260 MA Med.-techn. Dienst, Funktionsdienst, Verwaltung
operation mit anderen Einrichtungen
791 Köpfe, davon 615 VK
wie der Charité, dem Klinikum Ernst
(Stand: 2012)
von Bergmann oder dem Fachklinikum
in einer sozialen Verantwortung. Daher
engagieren sich die Havelland Kliniken
in einer ganzen Reihe von kommunalen
Kooperationsprojekten wie dem Havelländischen Netzwerk Gesunde Kinder
oder der Modellregion Gesundheit.“
n Mark Berger, LÄKB
Weiterbildungsbefugnisse
u
u
u
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FA Innere
FA Innere und Geriatrie
SP Geriatrie
Innere Medizin – Basisweiterbildung
FA Chirurgie
SP Kardiologie
SP Diabetologie
SP Onkologie
FA Allgemeine Chirurgie
FA Orthopädie und Traumatologie
FA Viszeralchirurgie
FA Frauenheilkunde und Geburtskunde
FA Kinder- und Jugendmedizin
FA Anästhesiologie
SP Spez. Intensivmedizin
FA Urologie
FA Psychiatrie und Psychotherapie
FA Notfallmedizin
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 35
personalia
Wir gratulieren
zum Geburtstag im Juli
92 Jahre
Dr. med. Arthur Heesemann,
Kleinmachnow
90 Jahre
Dr. med. Rita Thiemer, Schöneiche
88 Jahre
Dr. med. Ruth Franz, Stolzenhagen
87 Jahre
Margot Karp, Eichwalde
85 Jahre
MR Helga Achterberg, Eberswalde
84 Jahre
Dr. med. Gerhard Bregulla, Neuruppin
Dr. med. Ilse Mitschke, Cottbus
Dr. med. Herta Riederer, Eichwalde
Ingeborg Walsemann, Potsdam
83 Jahre
MR Dr. med. Margot Raube, Ludwigsfelde
SR Dr. med. Christine Schuster, Cottbus
Dr. med. Horst Wünsch, Frankfurt (Oder)
82 Jahre
Dr. med. Carla Bock, Calau
81 Jahre
Dr. med. Dietrich Bismark, Cottbus
Dr. med. Jürgen Bley, Langewahl
MR Dr. med. Olaf Böhme, Brandenburg
OMR Dr. med. Horst Hass, Luckenwalde
MR Dr. med. Wilderich Kluge, Templin
Ursula Müller, Bergfelde
MR Dr. med. Dieter Schäfer, Eichwalde
80 Jahre
Dr. med. Gerd Baruth, Kleinmachnow
SR Dr. med. Elvira Nannt, Wittenberge
MR Dr. med. Josef Paasch,
Bergholz-Rehbrücke
79 Jahre
Dr. med. Ilse Beuchel, Bergholz-Rehbrücke
OMR Dr. med. Otto Fleischhauer,
Strausberg
Dr. med. Horst Gäbert,
Kloster Lehnin, OT Lehnin
Dr. med. Eleonore Laser, Blankenfelde
MR Marianne Mädler, Cottbus
Gerhard Richter, Teltow
Dr. med. Elvira Schnepper, Leegebruch
Dr. med. Gerhard Ströhmann, Zepernick
Dr. med. Helga Wolff, Potsdam
78 Jahre
Dr. med. Christian Buchholz, Rehfelde
SR Dr. med. Wolfgang Domscheit,
Müncheberg
Dr. med. Dipl.-Jur. Günter Ebenroth,
Herzberg
OMR Dr. med. habil. Gerhard Firl,
Bad Saarow
SR Marianne Kretzschmar, Schwarzheide
36 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
Dr. med. Johannes Mai, Cottbus
MR Dr. med. Günther Müller,
Treuenbrietzen
MR Dr. med. Erhard Scharf, Cottbus
77 Jahre
MR Dr. med. Günter Felkeneyer, Templin
SR Renate Finger, Röpersdorf
OMR Dr. med. Helmut Gaede, Jüterbog
Dr. med. Volker Gutsmuths, Potsdam
MR Dr. med. Gunter Kerstan,
Lauchhammer
Dr. med. Sigrid Klose, Frankfurt (Oder)
Dr. med. Klaus Kretzschmar, Elsterheide
SR Manfred Kuball, Bantikow
Dr. med. Günter Leider, Frankfurt (Oder)
Dr. med. Helga Plietzsch, Eberswalde
Hella Troschel, Mestlin
Prof. Dr. sc. med. Liane Will-Shahab,
Wandlitz
76 Jahre
Dr. med. Dieter Bergemann,
Mittenwalde, OT Töpchin
MR Dr. med. Gisela Faßl, Raddusch
OMR Dr. med. Peter Fritzsche,
Frankfurt (Oder)
Prof. Dr. sc. med. Kurt Fuhrmann,
Königs Wusterhausen, OT Zernsdorf
MR Dr. med. Rotraut Gille, Schwedt
Christa Grabow, Fredersdorf
SR Dr. med. Eberhard Günther,
Grünheide, OT Spreeau
Dr. med. Heinz Joppe, Brandenburg
MR Dr. med. Ingrid Kaschube, Potsdam
SR Dr. med. Sigrid Kleina, Lübben
Priv.-Doz. Dr. sc. med. Hans-Jürgen Päzolt,
Kyritz
Dr. med. Hans-Albert Riechers, Borkheide
MR Dr. med. Karl-Heinz Schmautz,
Frankfurt (Oder)
Marianne Scholz, Zepernick
Dr. med. Manfred Thiel, Glindow
Dr. med. Christa Weinmeister, Schöneiche
Waltraud Wellnitz, Schöneiche
Bernhard Wenzke, Potsdam
75 Jahre
Gisela Ebert, Potsdam
Dr. med. Gudrun Hoffmann, Eichwalde
Dr. med. Dieter Janke, Wittenberge
SR Christa Kolbe, Potsdam
SR Dr. med. Hildegund Mangelsdorf,
Eisenhüttenstadt
Waltraud Mauritz, Premnitz
SR Dr. med. Haat Olthoff, Prenzlau
SR Dr. med. Christine Röhl, Cottbus
MR Dr. med. Christa Scholz, Cottbus
Dr. med. Sieghard Scholz, Havelsee
Priv.-Doz. Dr. sc. med. Heinz Schulze,
Bestensee, OT Pätz
Dr. med. Marianne Seifert, Michendorf
OMR Dr. med. Lutz Trommer, Panketal
Inge Wehrmann, Fredersdorf
70 Jahre
Dr. med. Erwin Böhm, Kleinmachnow
Dr. med. Jürgen Borkhardt, Sonnewalde
Dr. med. Monika Diez, Burg
Dr. med. Inge Ebermann, Zehdenick
Bärbel Eidt, Potsdam
Dr. med. Angela Erbe, Eichwalde
MR Edelgard Ewert, Eichwalde
MR Dipl.-Med. Udo Grasme, Potsdam
Priv.-Doz. Dr. sc. med. Klaus Günther,
Berlin
Jörg Joswig, Elsterwerda
Dr. med. habil. Wolfram Kinze, Lübben
Norbert Martens, Perleberg
Dr. med. Peter Oberender, Schwielowsee
Isolde Röttig, Luckau
Heinz Ulrich, Jüterbog
Dr. med. Sigrun Vetterlein, Eberswalde
Dr. med. Helmut Voß, Strausberg
SR Dr. med. Erdmute Warme, Zeuthen
OMR Dr. med. Sigrid Zobries, Kolkwitz
65 Jahre
Dr. med. Fritz Baars, Brandenburg
Larissa Becker, Schöneiche
Hartwig Frohmann, Werder
Dr. med. Peter Hoffmann, Potsdam
Dr. med. Nikolaus Hohlfeld, Neuruppin
Erika Krause, Oranienburg OT Germendorf
Dr. med. Hella Posch, Neuruppin
Dr. med. Uta Scharfe, Potsdam
60 Jahre
Dipl.-Med. Gerhard Berg, Altranft
Dipl.-Med. Renate Bruckhoff,
Frankfurt (Oder)
Hubertus Grieße, Berlin
Dr. med. Petra Hoffmann,
Hohen Neuendorf
Dipl.-Med. Karin Junkert, Spremberg
Dipl.-Med. Renate Krüger, Gransee
Dipl.-Med. Rosemarie Kühnemann,
Steintoch, OT Voßberg
Dr. med. Dagmar Lippmann, Wittenberge
Prof. Dr. med. habil. Dr. phil.
Kurt J. G. Schmailzl, Wustrau-Altfriesack
Ulrich Schmitz, Berlin
Dr. med. Renate Schulze,
Eisenhüttenstadt OT Diehlo
Dr. med. Hartmut Friedrich Seibert,
Pritzwalk
Dipl.-Med. Evelyn Maria Storch, Potsdam
Dr. med. Uwe Vockert, Potsdam
Dr. med. Gerlinde Wandel, Locktow
Dr. med. Silvia Wendler, Cottbus
Dipl.-Med. Martin Wunderlich, Berlin
Dipl.-Med. Sabine Zielinski,
Frankfurt, Oder, OT Booßen
Wir bitten unsere Leser, die nicht mit der
Veröffentlichung einverstanden sind, um
Mitteilung bis zum 5. des Vormonats. Leider ist es uns aus meldetechnischen Gründen nicht möglich, alle Sterbefälle automatisch zu erfassen. Wir bitten hier um eine
kurze Information durch die Angehörigen.
Kontakt: 0355/7 80 10 18 oder E-Mail:
[email protected].
Hinweis: Ab der Ausgabe 10/2012 werden nur noch die Daten derjenigen Ärztinnen und Ärzte abgedruckt, die sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben (vgl. Ausgabe 1/2012, S. 29; 3/2012,
S. 29; 4/2012 S. 10; 5/2012 S. 30 sowie
6/2012, S. 27).
personalia
Klinikum Niederlausitz
Tom Hammermüller ist neuer Chefarzt der Gefäßchirurgie
Tom Hammermüller ist 1969 in Dresden geboren, in Bad Liebenwerda aufgewachsen und hat im Elsterschloss
Gymnasium in Elsterwerda sein Abitur gemacht. Bereits während seines
Wehrdienstes war Tom Hammermüller als Sanitäter und später als Krankenpfleger im Carl-Thiem-Klinikum in
Cottbus tätig, bevor er zum Medizinstudium nach Berlin ging.
Ausbildung und wurde zum leitenden Oberarzt im Gefäßzentrum Brandenburg Nordwest berufen. Zuletzt
war Tom Hammermüller vier Jahre im
Schlei-Klinikum in Schleswig als Leiter
des Zentrums für Gefäßchirurgie tätig.
Eine seiner Spezialisierungen ist die endovaskuläre Aortenchirurgie.
Zum Leistungsspektrum gehören unter
anderem Operationen an der vorderen
Halsschlagader, Hauptschlagader- und
Beckenschlagader, die chirurgische Behandlung von Aneurysmen (Aussackungen) der Schlagadern im Bauchraum, die Behandlung des diabetischen
Fußsyndroms sowie die operative Versorgung von Gefäßverletzungen, akuDie medizinische Versorgung im Fach- ten Arterienverschlüsse und Operatiogebiet der Gefäßchirurgie im Klinikum nen bei Krampfadern.
Nach Abschluss der Ausbildung zum Niederlausitz hat sich in den letzten
Facharzt für Chirurgie komplettier- Jahren stetig weiter entwickelt. Die Klite er 2006 seine gefäßchirurgische nik für Gefäßchirurgie hat 18 Betten. n Klinikum Niederlausitz GmbH
Tom Hammermüller
Foto: privat
Klinikum Ernst von Bergmann
Neue Chefärzte in der Klinik für Allgemein- und
Viszeralchirurgie und in der Notaufnahme
Prof. Dr. med. Frank Marusch ist neuer Chefarzt der Koloproktologie, Minimal Invasive Chirurgie, Hernienchirurgie der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum Ernst von
Bergmann gGmbH. Er studierte Humanmedizin an der Humboldt-Universität Berlin (Charité) und promovierte
1992. Prof. Marusch ist Facharzt für
Chirurgie, Viszeralchirurgie und Spezielle Viszeralchirurgie und trägt die
Zusatzbezeichnung Proktologie. Seit
März 2011 besitzt er die Weiterbildungsbefugnis Proktologie der Landesärztekammer Brandenburg. Im Februar 2009 schloss er erfolgreich den
Aufbaustudiengang für medizinische
Führungskräfte zum Certified Medical
Manager (CMMTM) ab.
Im Jahre 2002 habilitierte Marusch im
Fachgebiet Chirurgie und führt seine
Lehrtätigkeit an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Im Mai 2011 wurde er
als Honorarprofessor an der Universität
Potsdam (Humanwissenschaftliche Fakultät) berufen.
Von 1992 bis 2005 arbeitete Marusch
erst als Assistenz- und Facharzt und
seit 2002 als Oberarzt in der Chirurgischen Klinik des Carl-Thiem-Klinikums.
Das Jahr 2001 war er als Facharzt in
der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und
Gefäßchirurgie an der Medizinischen
Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg tätig.2006 wechselte Marusch als leitender Oberarzt
an das Klinikum Ernst von Bergmann
in die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie. In der Koloproktologie,
als der wissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt von Prof. Marusch, werden im Potsdamer Klinikum weiter verstärkt minimal invasive OP-Techniken
eingesetzt, differenzierten Diagnostik- und Therapiestrategien gerade für
Patienten mit einem Rektumkarzinom
folgen und das postoperative Procedere durch ein neuartiges Konzept (Fast
Track) zum Wohle der Patienten beschleunigen.
und die Abläufe intern und extern zu
optimieren. Damit ist das Klinikum in
Potsdam die einzige Notaufnahme
im Land Brandenburg, welche eigens
durch einen Chefarzt geleitet wird.
Dr. Oppert legte 1995 seine Promotion ab und ist Facharzt für Innere Medizin mit den Zusatzbezeichnungen
„Spezielle internistische Intensivmedizin“ und „Rettungsmedizin“. Im Jahre
2010 habilitierte Herr Dr. Oppert im
Fachbereich Innere Medizin.
Seit 2003 war Herr Dr. Oppert als
Oberarzt in der internistischen Intensivmedizin am Universitätsklinikum Charité, Campus Virchow-Klinikum tätig,
welche zwei Stationen umfasst sowie
ein Notarzteinsatzfahrzeug. Seit 2008
war er als Oberarzt in leitender Funktion für die interdisziplinäre Intensivstation am Campus Virchow-Klinikum
verantwortlich. Regelmäßig fuhr er auf
dem Notarztwagen der Berliner FeuerPriv.-Doz. Dr. med. Michael Oppert, wehr und war für die präklinische Begeboren in Berlin, ist neuer Chefarzt treuung der Notfallpatienten verantder größten Notaufnahme in Branden- wortlich.
burg. Diese Chefarztposition wurde
neu geschaffen, um die Qualität der n Klinikum Ernst von Bergmann
gemeinnützige GmbH
Notfallversorgung weiter auszubauen
Prof. Dr. med.
Frank Marusch
Fotos: Klinikum
Ernst von Bergmann
Priv.-Doz. Dr. med.
Michael Oppert
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 37
tagungen & kongresse
Kurse und Fortbildungsangebote
Land Brandenburg
Interdisziplinäre Schmerzkonferenzje 1 P
11. Juli 2012: Strukturierte interdisziplinäre
Fallkonferenz
25. Juli 2012: Psychologische Modelle zur Chronifizierung von Schmerzen
8. Aug. 2012: Strukturierte interdisziplinäre
Fallkonferenz
22. Aug. 2012: Besonderheiten neuropathischer
Schmerzen und deren Behandlung
jeweils 15:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Besprechungsraum der Intensivstation
Auskunft: Prof. Dr. Herbert, Klinikum Frankfurt
(Oder), Klinik für Schmerzmedizin, Müllroser
Chaussee 7, 15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 5481621
Fax: 0335 5481622
E-Mail: [email protected]
Internet: www.klinikumffo.de
Potsdamer Ophthalmologischer
Nachmittag: Kinder-Ophthalmologie 3 P
8. Aug. 2012, 15:30 bis 18:00 Uhr
Ort: Raum M 209
Leitung und Auskunft: PD Dr. med. Liekfeld,
Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH,
Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 2415101
Fax: 0331 2415110
E-Mail: [email protected]
Hämatologisch-zytologischer
Mikroskopierkurs
31 P
Teil 2: 5. bis 8. Sept. 2012
Ort: Bad Saarow
Teilnehmergebühr: 200 €
Leitung und Auskunft: PD Dr. med. habil. Koch,
HELIOS Klinikum, Institut für Pathologie, Pieskower Straße 33, 15526 Bad Saarow
Telefon: 033631 73210
Fax: 033631 73010
E-Mail: [email protected]
Programm unter Homepage:
www.saarow-zyto.de
Interdisziplinäre Schmerzkonferenz
12. Sept. 2012
11. Okt. 2012
14. Nov. 2012
12. Dez. 2012
Ort: Sana Kliniken Sommerfeld Haus 9,
Raum G 11
Leitung und Auskunft:
Dr. med. W. Seidel, Klinik für Manuelle Medizin,
Waldhausstraße 44, 16766 Kremmen
Telefon: 033055 52301
Fax: 033055 52303
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sana-hu.de
Fortbildungsangebote
unter www.laekb.de
Rubrik Fortbildung/
Fortbildungs­termine
Alle Angaben sind
ohne Garantie. Bei
Rückfragen
bitte
direkt an den Veranstalter wenden.
Der besondere Fall
19. Sept. 2012
Fehler und Gefahren
2P
2P
17. Okt. 2012
jeweils 18:00 bis 20:00 Uhr
63. Jahrestagung „Endokrinologie“ 5 P
17. Nov. 2012
Ort und Auskunft: Chirurgische Klinik
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Thiemstraße 111, 03048 Cottbus
Telefon: 0355 462327
Fax: 0355 462337
38 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
Grundkurs Tiefenpsychologie
Beginn: 8. Sept. 2012 in Cottbus
Teilnehmergebühr: 15 €/Std. (256 Std.)
Aufbaukurs Tiefenpsychologie
Beginn: 1. Sept. 2012 in Cottbus
Teilnehmergebühr: 15 €/Std. (240 Std.)
Kurs Psychoanalyse
Beginn: 3. Nov. 2012 in Cottbus
Teilnehmergebühr: 15 €/Std. (432 Std.)
Kurs Psychosomatische Frauenheilkunde
20./21. Okt. 2012
24./25. Nov. 2012
8./9. Dez. 2012
12./13. Jan. 2013
20./21. April 2013
Teilnehmergebühr: 960 €
Ort: Strausberg
Gruppenselbsterfahrung in intendierter
dynamischer Gruppenpsychotherapie
1.bis 9. Nov. 2012
22. bis 30. Nov. 2012
31. Okt. bis 8. Nov. 2013
21. bis 29. Nov. 2013
Teilnehmergebühr: 1 300 €
Ort: Cottbus
Gruppenpsychotherapie
und Gruppenanalyse (Theoriekurs)
15./16. Sept. 2012
22./23. Sept. 2012
20./21. Okt. 2012
27./28. Okt. 2012
Teilnehmergebühr: 960 €
Ort: Cottbus
Autogenes Training
Termin: auf Anfrage
Balintgruppenarbeit
Termin: auf Anfrage
Gesprächstraining zur Patientenbetreuung
Termin: auf Anfrage in Cottbus
Teilnehmergebühr: 240 €
Anmeldung: BATAP, Finsterwalder Straße 62,
03048 Cottbus
Telefon: 0355 47 28 45
Fax: 0355 47 26 47
E-Mail: [email protected]
Klinische Hypnose
Grundkurs: 12./13. Jan. 2013
1. Aufbaukurs: 16./17. März 2013
2. Aufbaukurs: 15./16. Juni 2013
3. Aufbaukurs: 24./25. Aug. 2013
4. Aufbaukurs: 12./13. Okt. 2013
5. Aufbaukurs mit Supervision: 23./24. Nov. 2013
Teilnehmergebühr: 265 € Grundkurs, je 240 €
für Aufbaukurs 1 – 4, 300 € für Supervisionskurs
Ort: Herzberg
Autogenes Training und suggestive
Techniken, Hypnose im Kindes- und
Jugendalter
Grundkurs: April 2013
Aufbaukurs: Okt. 2013
Ort: Herzberg
Teilnehmergebühr: 265 € für Grundkurs, 240 €
für Aufbaukurs
Psychologische Testverfahren/Projektive
Persönlichkeitsdiagnostik
Mai 2013 in Cottbus
Teilnehmergebühr: 300 €
20. Brandenburgisches
Balintgruppenleiter-Treffen
26. bis 28. Okt. 2012 in Neuzelle
Teilnehmergebühr: 150 €
Gruppen-Supervision in Tiefenpsychologie
11. Aug. 2012
10. Nov. 2012
16. Febr. 2013
11. Mai 2013
Ort: Bernau
Teilnehmergebühr: je 120 €
Anmeldung:
Priv.-Doz. Dr. phil. Habil. W. Zimmermann,
Breitscheidstraße 41, 16321 Bernau
Telefon: 03338 5874
E-Mail: [email protected]
6. Bad Saarower Schmerzcurriculum
17. bis 20. Okt. 2012 in Bad Saarow
Auskunft: Dr. med. U.-R. Jahn,
Helios Klinikum Bad Saarow,
Pieskower Straße 33, 15526 Bad Saarow
Telefon: 033631 73081
E-Mail: [email protected]
Internet: www.helios-kliniken.de/badsaarow
Kurs Katathym-imaginative
Psychotherapie
9. bis 12. Aug. 2012 in Potsdam
Teilnehmergebühr: 540 €
Anmeldung: MR Dr. med. W. Loesch,
Großbeerenstraße 109, 14482 Potsdam
Telefon: 0331 6013637
E-Mail: [email protected]
20. Herbsttagung des Verbandes
der Allergologen Brandenburgs e.V.
„ Etabliertes, Innovatives und Alternatives in der
Allergologie“ und Arzthelferinnenseminar
10. Nov. 2012 in Bad Saarow
Auskunft: Frau Hähle, ProFile,
Marktstraße, 03046 Cottbus
Telefon: 0355 792666
Fax: 0355 792696
E-Mail: [email protected]
Internet: www.profile-pragentur.de
Intervisionsgruppe Berlin/Brandenburg
Termin auf Anfrage in Strausberg
Anmeldung: [email protected]
Psychotherapie-Technikseminar
Termin: auf Anfrage in Cottbus
Anmeldung: Herr R. Suske,
Lamprechtstraße 5, 16356 Werneuchen
Telefon: 033398 86698
E-Mail: [email protected]
Andere Bundesländer
Hygienebeauftragte/r in der Arztpraxis
24. bis 26. Sept. 2012
Teilnehmergebühr: 345 €
Hygienebeauftragte/r Arzt in Krankenhaus
und Rehabilitationseinrichtung
8. bis 10. Okt. 2012
Teilnehmergebühr: 435 €
tagungen & kongresse
Updatekurs Hygienebeauftragte/r
Arzt in Krankenhaus und
Rehabilitationseinrichtung
15./16. Nov. 2012
Teilnehmergebühr: 345 €
Hygienebeauftragte/r im Dialysezentrum
22. bis 26. Okt. 2012
Teilnehmergebühr: 535 €
Update Dialyse
9. Nov. 2012
Teilnehmergebühr: 130 €
Ort und Auskunft: Förderverein Gesundheits­
zentrum Bad Kissingen e.V.,
Salinenstraße 4a, 97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 699190921
Fax: 0971 699190919
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hygieneakademie.de
53. Kongress der Deutschen Gesellschaft
für Handchirurgie gemeinsam mit der
17. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e. V.
11. bis 13. Okt. 2012 in Lübeck
Themen: Konservative versus operative Behandlung von Radiusfrakturen, Komplikationen nach
endoskopischen Eingriffen, Thermische Verletzungen im Kindesalter, Neue Methoden zur Nervenrekonstruktion, Neue Verfahren bei Morbus
Dupuytren
Auskunft: Intercongress GmbH,
Düsseldorfer Straße 101, 40545 Düsseldorf
Telefon: 0211 58589770
Fax: 0211 58589799
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgh-kongress.de oder
www.dahth.de
Online-Registrierung: www.intercongress.de
Transösophageale (TEE)-Echokardiographie
13./14. Okt. 2012
Ort: Herzzentrum Berlin
Leitung: Dr. E. Lieback
Information unter www.echokurs.de
Deutscher Kongress für Orthopädie
und Unfallchirurgie – DKOU 2012
„Qualität, Ethik, Effizienz“
23. bis 26. Okt. 2012 in Berlin
Auskunft: Intercongress GmbH,
Wilhelmstraße 7, 65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 977160
Fax: 0611 9771616
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dkou.de
Fort- und Weiterbildungskurs
Suchtmedizinische Grundversorgung
k.o. hol
k.o. tin
■ Medikamentenabhängigkeit
■ Illegale Drogen und Legal Highs
■ stoffungebundene Süchte
■ Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Patienten
■ „Motivational Interviewing“ (MI)
■ Al
■ Ni
Das sind im Überblick die Inhalte des
50-Stunden Curriculum „Suchtmedizinische Grundversorgung“.
Das Curriculum qualifiziert den Arzt
zur Substitution opiatabhängiger Patienten nach BtMVV sowie zur Kurzintervention bei Patienten mit Alkoholproblemen und ist als Weiterbildungskurs zur Erlangung der führungsfähigen Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ anerkannt.
Darüber hinaus profitiert jede tätige
Ärztin und jeder tätige Arzt von den
suchtmedizinisch geprägten Erfahrungen der namhaften Referenten
aus Praxis, Klinik, Labor und Behörde.
Für einen engen Bezug zum neuesten
Stand der Wissenschaft zeichnet ganz
besonders die Kursleiterin und Suchtbeauftragte der LÄK Brandenburg,
Frau PD Dr. Gudrun Richter, verantwortlich.
In Folge der wachsenden Vielfalt
und Intensität suchtmedizinischer Fragestellungen können sich Ärztinnen
und Ärzte schnell überfordert erleben
bei dem Bemühen, sowohl die Patienteninteressen als auch pharmakologische, klinische und juristische Aspekte
professionell auszubalancieren. Block
II informiert über neueste psychotrope
Substanzen, ihre Wirkungen und Nachweise sowie Interaktionen.
Vor der eigentlichen medizinischen
Patientenbetreuung steht bei riskantem oder schädlichem süchtigem Verhalten zunächst häufig die Erfragung
der in- und extrinsischen Motivation
des Patienten für oder gegen eine Veränderung seiner bisherigen Lebensweise im Vordergrund. Druck und Überredungskünste sind langfristig nicht erfolgreich, sondern zehren an den Kräften der Beteiligten. Der gesamte Block
III des Curriculum steht dem Erlernen
und Trainieren einer sehr erfolgreichen
klientenzentrierten Methode der Kurzintervention, dem „Motivational Interviewing“ (MI), zur Verfügung.
Wie sich durch das Beherzigen bestimmter Gesprächsprinzipien sehr geschmeidig Veränderungsbereitschaft
entwickelt lernen die TeilnehmerInnen
vornehmlich durch Selbsterfahrungen
im Rahmen der Gruppenübungen. MITrainer Dr. phil. Dipl.-Psych. Clemens
Veltrup hat es mit seiner wohltuend
einfühlsamen und humorvollen Gesprächsführung bisher jedem Kursteilnehmer leicht gemacht, die eigene innere Bereitschaft zur Anwendung des
Gehörten zu entdecken und tatkräftig
ins Handeln zu kommen. Faszinierend
sind dabei die Wirkungen der Methodik auf die Aktivierung lösungsorientierter Ressourcen des zu Begleitenden
(wie auch des beratenden Begleiters
selbst) nicht nur im medizinisch-therapeutischen Kontext. Es entsteht Partnerschaft. Die Erkenntnis, Menschen
verhalten sich nicht änderungsresistent,
sondern denken, fühlen und handeln
ambivalent, eröffnet jedweden zwischenmenschlichen Problem-Konstellationen die Chance auf partnerschaftliche, gewaltfreie Lösungsansätze.
Suchtmedizinische
Grundversorgung
50 P
gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB
in Zusammenarbeit mit dem AISS
(Angermünder Institut für Suchttherapie und Suchtmedizin)
und Suchtakademie Berlin-Brandenburg e.V.
Block I – Alkohol, Nikotin und
Versorgung
7./8. Sept. 2012
Block II – Drogen- und Medikamentenprobleme, Missbrauch,
Abhängigkeit, Substitution, Notfälle, Toxikologie, Gesetze
26./27. Okt. 2012
Block III – Motivational Interviewing (Trainer MI: Dr.phil. Dipl.Psych. C. Veltrup, Lübeck)
7./8. Dez. 2012
Ort: Potsdam
Kursleiter: Priv.-Doz. Dr. med.
Gudrun Richter, Angermünde/Berlin; Prof. Dr. med. U. Schwantes,
Oberkrämer
Teilnehmergebühr: 200 €/Block
Anmeldeschluss 15.8.2012
Ihre
Anmeldung richten
Sie bitte an die
Landesärztekammer
Brandenburg,
Referat
Fortbildung,
Postfach 101445,
03014 Cottbus,
Fax 0355 780101144,
E-Mail:
[email protected],
Internet:
www.laekb.de.
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 39
kvbb informiert
Übersicht der Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
des Landes Brandenburg zur Anordnung bzw.
Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg nach § 103 Abs. 1 bis 3 SGB V
i.V.m. § 16b Ärzte-ZV
Planungsbereich/Arzt­
gruppen
Potsdam/Stadt
Brandenb. a. d. Havel/St.
Potsdam-Mittelmark
Havelland
Oberhavel
AnästheAugen
sie
Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses per 01.06.2012 für die Arztgruppen
in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich des Beschlusses Nr. 21/12. Die für Zulassungen
gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen sind mit
einem „x“ gekennzeichnet. Die Anzahl der möglichen Zulassungen in vormals geschlossenen Planungsbereichen ist in Klammern (...) gesetzt.
Chirurgie
Fachärzte
Intern.
Frauen
HNO
Hautkrank.
Kinder
Nerven
OrthoDiag. Ra­Psychoth.
pädie
diol.
Urologen
Hausärzte
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(1)
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Ostprignitz-Ruppin
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Prignitz
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Teltow-Fläming
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Cottbus/Stadt
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(1)
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1*/x
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Dahme-Spreewald
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Elbe-Elster
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(1)
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Oberspreew.-Lausitz
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Spree-Neiße
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(1)
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Frankfurt/Stadt/OderSpree
Barnim
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(1)
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1**/x
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Märkisch-Oderland
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Uckermark
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* Zulassungsmöglichkeit für ärztl. Psychotherapeuten; ** Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließl. Kinder und Jugendliche behandeln
In Regionen der blau gekennzeichneten Bereiche werden Zulassungen gefördert.
Zulassungsanträge
für Havelland – Anästhesie und Barnim – Haut- und Geschlechtskrankheiten sind bis zum 13.08.2012 einzureichen.
Im Auswahlverfahren werden nur die Anträge berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bis zu diesem Termin eingereicht werden.
Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat,
schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V
nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur
Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 10.08.2012
laufende Bewerbungskennziffer: 31/2012
Fachrichtung: Allgemeinmedizin
Planungsbereich: Potsdam/Stadt
gewünschter Übergabetermin: 02.01.2013
laufende Bewerbungskennziffer: 32/2012
Fachrichtung: Chirurgie/Unfallchirurgie
Planungsbereich: Potsdam/Stadt
gewünschter Übergabetermin: sofort
laufende Bewerbungskennziffer: 33/2012
Fachrichtung: Chirurgie
Planungsbereich: Frankfurt (Oder) – Oder-Spree
gewünschter Übergabetermin: sofort
laufende Bewerbungskennziffer: 34/2012
Fachrichtung: Augenheilkunde
Planungsbereich: Potsdam/Stadt
gewünschter Übergabetermin: 01.04.2013
* hälftiger Versorgungsauftrag
laufende Bewerbungskennziffer: 35/2012
Fachrichtung: Augenheilkunde
Planungsbereich: Elbe-Elster
gewünschter Übergabetermin: 22.03.2013
laufende Bewerbungskennziffer: 36/2012
Fachrichtung: Augenheilkunde
Planungsbereich: * Brandenburg an der Havel –
Potsdam-Mittelmark
gewünschter Übergabetermin: 01.09.2012
laufende Bewerbungskennziffer: 37/2012
Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Planungsbereich: Dahme-Spreewald
gewünschter Übergabetermin: sofort
laufende Bewerbungskennziffer: 38/2012
Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Planungsbereich: Spree-Neiße
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2013
laufende Bewerbungskennziffer: 39/2012
Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut
Planungsbereich: * Oberhavel
gewünschter Übergabetermin: 01.10.2012
laufende Bewerbungskennziffer: 40/2012
40 | Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012
Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut
Planungsbereich: * Cottbus
gewünschter Übergabetermin: 01.10.2012
laufende Bewerbungskennziffer: 41/2012
Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut
Planungsbereich: * Spree-Neiße
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2013
laufende Bewerbungskennziffer: 42/2012
Fachrichtung: Chirurgie
Planungsbereich: Cottbus
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2013
laufende Bewerbungskennziffer: 43/2012
Fachrichtung: Allgemeinmedizin
Planungsbereich: Potsdam
gewünschter Übergabetermin: 02.01.2013
laufende Bewerbungskennziffer: 44/2012
Fachrichtung: Chirurgie
Planungsbereich: Oberspreewald-Lausitz
gewünschter Übergabetermin: 01.10.2012
Ansprechpartnerin bei der KVBB:
Ingeborg Prößdorf, Telefon: 0331 2309-323 oder
Karin Rettkowski, Telefon: 0331 2309-320.
(16)
(3)
(10)
(2)
(21)
LUGV, Abteilung Gesundheit
INFEKTIONSSCHUTZ
Infektionskrankheiten/Impfschutz/Krankenhaushygiene
Gürtelrosen in Brandenburg
Im Jahre 2009 wurde die Meldepflicht für
Herpes zoster, für Windpocken sowie für den
Nachweis des Varicella-Zoster-Virus (VZV) im
Land Brandenburg eingeführt. Seitdem müssen dem Gesundheitsamt Erkrankung, Tod und
Erregernachweis gemäß Landesverordnung namentlich gemeldet werden (Verordnung über
die Erweiterung der Meldepflicht für Infektionskrankheiten (InfKrankMV) vom 23.1.2009).
Darüberhinaus stellt das Gesundheitsamt nach
§ 25 IfSG eigene Ermittlungen an.
Brandenburger Daten
Die Zunahme der Meldungen zeigt eine wachsende Umsetzung der Meldepflicht im Land
Brandenburg. Die Brandenburger Inzidenzraten
stiegen von 9 (2009) auf 14 Herpes zoster-Fälle
pro 100.000 der Bevölkerung (2011).
Gürtelrosen in allen Alters­
gruppen
uns erstmals für das Land Brandenburg bevölkerungsbezogene Aussagen über die Häufigkeit
von Gürtelrosen, besondere Risikogruppen und Altersverteilungen der Erkrankung vorzunehmen. Die namentliche Meldepflicht ermöglicht den Gesundheitsämtern wichtige Daten, wie
den Impfstatus und die Schwere des Krankheitsbildes, zu ermitteln. Trotz der im Vergleich
zu Windpocken deutlich geringeren Infektiosität, kann es bei
einer Gürtelrose zu Übertragungen auf Ungeschützte kommen.
Insbesondere immungeschwächte Personen sind gefährdet. Solche Fälle wurden uns bereits gemeldet.
Im Vordergrund der Surveillance steht die Bewertung der
Umsetzung Varizellen-Impfstrategie (STIKO 2004 / 2009). Da
auch diskutiert wird, dass mit
zunehmender Impfrate und abnehmender Zirkulation des Wildvirus die Häufigkeit von Gürtelrosen zunehmen könnte (da eine natürliche
„Boosterung“ entfällt), sind die langfristig, standardisiert erhobenen, bevölkerungsbezogenen
Meldedaten unerlässlich, um solche Entwicklungen zu erkennen und zu bewerten. Meldungen klinischer Fälle sind entscheidend.
Herpes zoster trat in allen Altersgruppen auf.
Zwei Altersgipfel sind auffällig: einerseits bei
Teenagern (10 bis 19 Jahre) andererseits bei
den über 70-Jährigen (2011: 27 pro 100.000).
Männer erkrankten insgesamt seltener als Frauen (2011: 11 vs. 17 pro 100.000).
2010 wurde für 11 % der Patienten ein Krankenhausaufenthalt angegeben (1 pro 100.000).
Damit lagen die Raten deutlich unter einer Inzidenz, die für Brandenburg zu erwarten wäre
(Krankenhausstatistik 2010: 23 pro 100.000).
Eine aktuelle Studie bundesweiter GKV-Daten Krankenhaushygiene
ermittelte bei 50-jährigen und älteren Patienten eine jährliche Inzidenz von etwa 1 % in dieIn Abstimmung mit der Kommission für Kranser Altersgruppe. Die Brandenburger Daten la- kenhaushygiene und Infektionsprävention beim
gen bisher für diese Altersgruppe noch deutlich Robert Koch-Institut wurde eine Empfehlung
darunter (2011: 0,02 %, o. Abb.) und spiegeln „Anforderungen an die Hygiene bei der medieine Untererfassung wider.
zinischen Versorgung von Patienten mit Cystischer Fibrose (Mukoviszidose)“ erarbeitet und
Meldungen regional sehr unterunter www.rki.de veröffentlicht.
Die Empfehlung gibt Entscheidungshilfen in
schiedlich
Bezug auf wichtige Aspekte der InfektionspräDie Meldeinzidenz des Zosters war regional vention beim Umgang mit Mukoviszidose-Paungleich verteilt (s. Karte). Die Inzidenzspanne tienten.
reichte im Jahr 2011 von keinen Meldungen bis
zu 52 Erkrankungen pro 100.000 der BevölkeIm Kapitel „Risikocharakterisierung“ wird die
rung (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Bedeutung bestimmter Infektionserreger bei
Patienten mit Mukoviszidose und Hinweise zur
Weshalb wurde die ArztmeldeÜbertragung dargestellt. Die Empfehlung beschreibt weiterhin infektionspräventive Maßpflicht für Herpes zoster
nahmen, wie beispielsweise Standardhygieneingeführt?
emaßnahmen, Aufbereitung von MedizinproDie Meldepflicht für Herpes zoster ermöglicht dukten, Umgang mit MRSA, im Krankenhaus
und Spezialambulanzen. Orientierende Hinweise für Patienten und Angehörige, wie z.B. allgemeine Wohnraumhygiene, Umgang mit Tieren,
Schutzkleidung werden in einem gesonderten
Kapitel „Infektionsprävention im Alltag“ beschrieben.
Infektionsschutz
Gemeldete Infektionskrankheiten im Land Brandenburg
(Auswahl)
Mai
Kumulativwert
(02.01.2012 – 03.06.2012)*
Rotavirus
276
1431
Norovirus**
220
3890
Campylobacter
135
626
Keuchhusten
129
710
Salmonellose
125
301
Windpocken
52
343
Lyme-Borreliose
49
185
MRSA
10
49
Yersiniose
10
38
Influenza
3
252
Listeriose
3
6
Adenovirus (Keratokonjunktivitis)
2
5
EHEC/STEC
2
12
* vorläufige Zahlen, Stand: 12.06.2012 (durch Nachmeldun­
gen kann es Differenzen zwischen der Summe der Einzel­
monate und dem aktuellen Kumulativwert geben)
** ausschließlich labordiagnostische Fälle
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 • 2012 | 41
Stellenangebote
Die Oberlinklinik als Orthopädische Fachklinik ist Teil des Oberlinhaus. Als Brandenburger Wirbelsäulenzentrum und Endoprothesenzentrum verfügt sie über ein
landesweites Renommee. Zwei medizinische Versorgungszentren mit Standorten in
Kleinmachnow, Potsdam und Zossen ergänzen ihr Leistungsangebot. Das Oberlinhaus
verfügt zusätzlich über ein ambulantes Reha Zentrum in Potsdam und eine Rehaklinik
in Bad Belzig.
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Rehabilitative Medizin
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oder den Rehabilitationseinrichtungen ist denkbar.
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Herrn GF Dr. med. Michael Hücker
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Schwerpunkt der invasiven/nichtinvasiven kardiologischen
Diagnostik und Therapie und arbeiten im stationären Bereich
eng mit dem Klinikum Chemnitz zusammen. Wegen Erweiterung sowie Altersrente suchen wir zum baldmöglichsten Eintritt in unser MVZ eine/einen
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(invasiv und/oder nichtinvasiv)
Weiterbildungsassistentin/-en Kardiologie
Unser Leistungsspektrum reicht u. a. von Herzkatheteruntersuchungen, PCI (auch
ACS-Patienten, CPU), Stentimplantationen, Schrittmacher- und Defibrillatorimplantationen über ICD, EPU/Ablationen bis hin zum gesamten Spektrum der
ambulanten Versorgung im kardiologischen Bereich.
Sie suchen
•eineAlternativezuKrankenhausundPraxis?
•flexibleArbeitszeitenohneWochenend-undBereitschaftsdienste?
Sie schätzen
•interdisziplinäreTeamarbeit?
Sie interessieren
•sichfürSozialmedizinundmöchtendieZusatzbezeichnung
„Sozialmedizin“erwerben?
Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ist regionaler
TrägerdergesetzlichenRentenversicherunginBerlinundBrandenburg.
Für eine hauptberufliche Tätigkeit im Gutachterdienst der Abteilung
SozialmedizinischerDienstsuchenwirfürdenStandortBerlinmehrere
Fachärztinnen/Fachärzte
für Allgemeinmedizin und für Innere Medizin
BitteinformierenSiesichüberdieAnforderungenvorAbgabeIhrer
BewerbungaufunsererInternetseiteunterderRubrikStellenangebote:www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de
DeutscheRentenversicherungBerlin-Brandenburg
AbteilungUnternehmensentwicklung
14047Berlin
FA/FÄ für Allgemeinmedizin (Akup.-Erfahrung)
mit Interesse an orthopäd. u./o. neurolog. Erkrankungen
von MVZ in Berlin (Ortho., Chir., Neurochir., PRM) gesucht.
WB-Berechtigung Schmerztherapie vorhanden. Auch Teilzeit.
Tel. 0172 3018808
Wir bieten Ihnen ein vielseitiges Arbeitsgebiet mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten, attraktive und übertarifliche Vergütung, gut ausgebildetes Assistenzpersonal,
Kodierfachkräfte sowie Unterstützung bei Arztbriefschreibung.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Unterkunft und Betreuung Ihrer Kinder. Eine 100%ige Diskretion der Bewerbung wird zugesichert.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:
MVZ am Küchwald GmbH Chemnitz
z. Hd. Herrn Drechsler, Bürgerstraße 2, 09113 Chemnitz
E-Mail: [email protected], Tel.: 0371-37421121
FAFachärztin
/ FÄ für
FANeurologie
/ FÄ
/ Facharzt
für Neurologie
oder
für Neurologie
Psychiatrie
Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ist regionaler
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Berlin und Brandenburg.
von ärztlichen MVZ in Berlin gesucht.
Gerne auch Teilzeit. Tel. 0172 3018808
Für eine hauptberufliche Tätigkeit in der Rehabilitationsklinik Hohenelse
Fachabteilung Innere Medizin/Diabetologie suchen wir eine/einen
Fachärztin/Facharzt
für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin
Bitte informieren Sie sich über die Anforderungen vor Abgabe Ihrer
Bewerbung auf unserer Internetseite unter der Rubrik Stellenangebote: www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Abteilung Unternehmensentwicklung
14047 Berlin
Anzeigenannahme unter Telefon 030 88682873
Stellenangebote
Medizinisches Versorgungszentrum
KfH-Gesundheitszentrum Frankfurt/Oder
Als einer der großen Anbieter von Dialyseleistungen in Deutschland versorgen wir derzeit 18.000 Patienten
im gesamten Bundesgebiet. Kompetenz und das Engagement unserer Mitarbeiter sind die entscheidenden
Faktoren bei der Verwirklichung unserer anspruchsvollen Ziele.
Zudem engagiert sich das KfH für Patienten mit Erkrankungen, die zur Ausbildung von Nierenerkrankungen
führen können. Dieser besonderen medizinischen Herausforderung stellen sich die Ärzte und das nichtärztliche Fachpersonal in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) des KfH.
Für das Gesundheitszentrum in Frankfurt/Oder suchen wir zum nächstmöglichen Termin zur Vollzeitbeschäftigung eine/n engagierte/n
Arzt/Ärztin
für die allgemein-internistische Versorgung
(hausärztlicher Versorgungsbereich)
Sie haben die Möglichkeit die hausärztliche Abteilung eigenverantwortlich zu leiten und zu gestalten.
Durch die enge Zusmmenarbeit mit einem diabetologisch tätigen Chirurgen sowie mit dem KfHNierenzentrum Frankfurt/Oder, welches sich im gleichen Gebäude befindet, bieten wir unseren
Patienten eine umfassende Betreuung an. Weiterhin besteht eine enge nephrologische Kooperation
mit dem Klinikum Frankfurt/Oder.
Wir wünschen uns eine/n Ärztin/Arzt, welche/r sich durch hohe Fach- und Sozialkompetenz sowie die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit auszeichnet. Eine diabetologische oder angiologische Ausrichtung
wäre von Vorteil, jedoch nicht Bedingung. Die Teilnahme an den KV-Diensten gehört zum Tätigkeitsfeld dazu.
Wir freuen uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen:
KfH Kuratorium für Dialyse und
Nierentransplantation e. V.
Personalmanagement
Martin-Behaim-Str. 20
63263 Neu-Isenburg
[email protected]
www.kfh.de
Praxisabgabe
Wir bieten Ihnen:
■ eine sichere und zukunftsorientierte Position verbunden mit einer interessanten, verantwortungsvollen
Tätigkeit in einem dynamischen Arbeitsumfeld, in welchem andere Fachrichtungen direkt vertreten sind
■ eine attraktive Vergütung mit umfangreichen Sozialleistungen
■ eine überdurchschnittliche betriebliche Altersversorgung
■ vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten – auch in unserem eigenen Bildungszentrum
Dieses Angebot richtet sich selbstverständlich auch an Interessenten mit Behinderung.
Suchen Sie eine anspruchsvolle Herausforderung und gute, sichere Rahmenbedingungen?
Wir bieten Ihnen sehr gute Perspektiven: 40 Jahre KfH – vom Pionier zum Innovator.
Für weitere Auskünfte
steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Dr. Axel Berg
Tel. 0335 6100650
www.kfh-gesundheitszentrum.de/frankfurt-oder
Frankfurt (Oder)
Kurse / Seminare / Fortbildung
Praxisräume
Praxisgesuch
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Rufen Sie uns an unter
Tel. 030 88682873
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hohen Praxisbezug: Wir vermitteln Ihnen in unseren GOÄ Seminaren die Grundlagen der privatärztlichen Abrechnung niedergelassener Ärzte, den Aufbau und die Struktur der ärztlichen
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unserem Recht-Seminar immer auf dem aktuellen Stand.
In unserer Geschäftsstelle Berlin: PVS forum, Invalidenstr. 92, 10115 Berlin
Termin:
10.08.2012
Berufsgenossenschaftliche Leistungen (BG) richtig abrechnen (nur D- und H-Arztverfahren!)
Dauer:
16:00 -19:00 Uhr
Referentin: Daniela Bartz (Mitarbeiterin der PVS)
Termine:
17.08.2012
19.09.2012
GOÄ - Richtig und effizient abrechnen
Dauer:
16:00 -19:00 Uhr
Referentin: Daniela Bartz (Mitarbeiterin der PVS)
Termin:
22.08.2012
Dauer:
16:00 -19:00 Uhr
Gesundheitsreform 2012 - Praktische Auswirkungen des Versorgungsstrukturgesetzes
Aus aktuellem Anlass Zusatzthema: „Patientengesetz - was ist zu beachten?!“
Termin:
24.08.2012
IGeL-Grundlagen: Leistungs- und Abrechnungsbeispiele - Wie informiere ich die Versicherten
Dauer:
16:00 -19:00 Uhr
Referentin: Daniela Bartz (Mitarbeiterin der PVS)
Termin:
12.09.2012
GOÄ - Richtig und effizient abrechnen - Schwerpunkt Augenheilkunde
Dauer:
16:00 -19:00 Uhr
Referentin: Manuela Lantzsch, Steffi Möllney (Mitarbeiterinnen der PVS)
Referent: Jan Dennerlein (Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei Dr. Pürschel & Partner)
In unserer Geschäftsstelle Cottbus: PVS forum, Straße der Jugend 113, 03046 Cottbus
4 Fortbildungspunkte
Termine:
29.08.2012
14.09.2012
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15:00 -18:00 Uhr
Referentin: Uta Kallet (Mitarbeiterin der PVS)
Termin:
26.09.2012
GOÄ - Richtig und effizient abrechnen - Schwerpunkt Augenheilkunde
Dauer:
15:00 -18:00 Uhr
Referentin: Uta Kallet (Mitarbeiterin der PVS)
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Teilnahmegebühr: Mitglieder: 20 €*; Nichtmitglieder: 35 €*
ANTWORTFAX
030 3121020
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Für Rückfragen stehen wir Ihnen
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Invalidenstr. 92
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Tel.: 030 319008-45
Fax: 030 3121020
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