Videosysteme PLaNT
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Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. Version Ausgabedatum DokumentenStatus Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten 170.010.11 1.0 2009-06-01 Freigegeben öffentlich 000 71 PLaNT Planungshandbuch der ASFINAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 10000, Telefax + 43 (0) 50108 10020 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Dokumentenhistorie Version AusgabeDatum Ausgabe/Art der Veröffentlichung VerteilerStatus Verantwortlicher Änderungsgrund 1.0 2009-06-01 1. Veröffentlichung Freigegeben öffentlich BSL Erstellung einer allgemeinen Richtlinie und Herauslösen der technischen Spezifikation (170.010.11 bzw. 170.020.11) Änderungsberechtigte Name Bernhard Schalko Firma / Abteilung Telefon - Nummer Fax - Nummer ASFINAG MSG/ TD +43 (0) 50108 12425 E - Mail +43 (0) 50108 [email protected] -912425 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 2 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung .............................................................................................................. 7 1.1 Allgemeines .................................................................................................................. 7 1.2 Anlagen zum Dokument............................................................................................... 7 1.3 Textkonventionen......................................................................................................... 7 2 Systemarchitektur ........................................................................................................ 9 2.1 Allgemeines .................................................................................................................. 9 2.2 2.2.1 2.2.2 Videostandard ASFINAG ............................................................................................. 9 Zugelassene Protokolle .................................................................................................. 9 Andere Protokolle ........................................................................................................... 9 2.3 Einsatzfälle und anzuwendende Technik................................................................. 10 3 Technische Spezifikation - Kameratechnik.............................................................. 12 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 Allgemeine Spezifikationen ....................................................................................... 12 Robustheit/ Wartung..................................................................................................... 12 Umfeldbedingungen ..................................................................................................... 12 Bemusterung und Freigabe .......................................................................................... 13 Anschlüsse an der Kamera .......................................................................................... 13 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.5.1 3.2.5.2 3.2.6 Kamera (Bildaufnahmesystem)................................................................................. 13 Allgemeines .................................................................................................................. 13 Bildparameter ............................................................................................................... 14 Overlays/ Einblendungen ............................................................................................. 15 Einstellungen ................................................................................................................ 16 Objektive....................................................................................................................... 17 Einrichtung und Fokussierung ...................................................................................... 17 Fixobjektive................................................................................................................... 17 Zoomobjektive (Varioobjektive) .................................................................................... 18 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 Wetterschutzgehäuse ................................................................................................ 18 Aufbau .......................................................................................................................... 18 Anschlüsse am Gehäuse.............................................................................................. 19 Verschmutzungsschutz ................................................................................................ 20 3.4 Befestigungsvorrichtungen....................................................................................... 21 3.5 3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.5.4 S/N/Z-Systeme ............................................................................................................ 22 Allgemeine Spezifikationen .......................................................................................... 22 Steuerung ..................................................................................................................... 23 Prepositions.................................................................................................................. 23 Mechanik ...................................................................................................................... 24 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 3 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben 3.5.4.1 3.5.4.2 3.5.5 3.5.6 Im Freiland.................................................................................................................... 24 Im Tunnel...................................................................................................................... 25 Latenzzeiten ................................................................................................................. 25 Schnittstellen ................................................................................................................ 26 3.6 3.6.1 3.6.2 3.6.3 Besonderheiten bei Kameras außerhalb von VBA-Gebieten ................................. 26 Aufnahmesystem und Bildparameter ........................................................................... 26 Stromversorgung .......................................................................................................... 27 Anbindung an das ASFINAG-Videosystem .................................................................. 27 4 Technische Spezifikation - Übertragungstechnik ................................................... 29 4.1 Übertragung über VMIS VPN ..................................................................................... 29 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 Übertragungstechnik innerhalb des Videosubsystems ......................................... 29 Steuerungsübertragung................................................................................................ 29 Bilddatenübertragung ................................................................................................... 30 Steuerung der Videobilder............................................................................................ 31 4.3 4.3.1 4.3.2 Im Weitverkehr............................................................................................................ 32 Steuerungsübertragung................................................................................................ 32 Bilddatenübertragung ................................................................................................... 32 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.2.1 4.4.2.2 Encoder ....................................................................................................................... 33 Im Außenbereich oder im Tunnelinnenraum ................................................................ 33 Im Innenbereich............................................................................................................ 35 Allgemein...................................................................................................................... 35 Sonderfall Tunnelkamera-Encoder............................................................................... 37 4.5 Decoder ....................................................................................................................... 37 4.6 4.6.1 4.6.2 4.6.3 Switches ...................................................................................................................... 39 Allgemeines .................................................................................................................. 39 Besonderheiten im Außenbereich ................................................................................ 41 Besonderheiten im Innenbereich.................................................................................. 42 4.7 4.7.1 4.7.2 4.7.3 4.7.3.1 4.7.3.2 Videomanagementrechner ........................................................................................ 42 Allgemeine Anforderungen ........................................................................................... 42 Technische Anforderungen .......................................................................................... 43 Interaktion Videosystem – Leitsysteme – ASFINAG-Videosystem .............................. 44 Anbindung ASFINAG-Videosystem.............................................................................. 44 Anbindung an (Tunnel-)Leittechnik............................................................................... 44 4.8 Anzeigegeräte ............................................................................................................. 45 5 Technische Spezifikation - Schnittstellen................................................................ 47 5.1 Grundlagen ................................................................................................................. 47 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 Anbindung an das ASFINAG-Videosystem.............................................................. 47 Allgemein...................................................................................................................... 47 Netzwerk....................................................................................................................... 48 Steuerungsschnittstelle ................................................................................................ 48 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 4 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben 5.2.4 Streamingschnittstelle .................................................................................................. 48 5.3 5.3.1 5.3.2 Anbindung der Videospeicherung............................................................................ 48 Steuerungsschnittstelle ................................................................................................ 48 Streamingschnittstelle .................................................................................................. 49 5.4 5.4.1 5.4.2 5.4.3 Anbindung der automatischen Videobildauswertung ............................................ 50 Grundlagen................................................................................................................... 50 Steuerungsschnittstelle ................................................................................................ 50 Streamingschnittstelle .................................................................................................. 50 6 Technische Spezifikation – Videospeicherung ....................................................... 52 6.1 Allgemeines ................................................................................................................ 52 6.2 Videoannotierung ....................................................................................................... 52 6.3 6.3.1 6.3.2 6.3.3 6.3.4 6.3.4.1 Freiland........................................................................................................................ 55 Allgemeines .................................................................................................................. 55 Systemsicherheit und Kompatibilität............................................................................. 55 Datensicherheit/ Datenschutz....................................................................................... 55 Datensicherung ............................................................................................................ 56 Bedienung .................................................................................................................... 56 6.4 6.4.1 6.4.2 6.4.2.1 6.4.2.2 6.4.2.3 6.4.2.4 6.4.3 6.4.3.1 6.4.3.2 6.4.3.3 6.4.4 6.4.4.1 6.4.4.2 Tunnel.......................................................................................................................... 57 Systemarchitektur......................................................................................................... 57 Leistungsmerkmale ...................................................................................................... 57 System/ Steuerung ....................................................................................................... 57 Speicher ....................................................................................................................... 59 Datendurchsatz ............................................................................................................ 61 Datenaufzeichnung/ Auslagerung ................................................................................ 61 Bedienung .................................................................................................................... 62 Bedieninterface............................................................................................................. 62 Nutzerverwaltung/ Rechteverwaltung........................................................................... 64 Zugangssicherung ........................................................................................................ 65 Skalierung und Updates ............................................................................................... 65 Datensicherheit/ Datenschutz....................................................................................... 65 Datensicherung ............................................................................................................ 67 7 Technische Spezifikation - Temporäre Kameras..................................................... 68 7.1 Allgemeines ................................................................................................................ 68 7.2 7.2.1 7.2.2 Planungsvorgaben und Technische Anforderungen.............................................. 68 Allgemeine Vorgaben ................................................................................................... 68 Besonderheiten der Energieversorgung....................................................................... 68 8 Technische Spezifikation - Mobile Videosysteme................................................... 70 8.1 Allgemeines ................................................................................................................ 70 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 5 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben 9 Technische Spezifikationen – Aufstellvorrichtungen ............................................. 71 9.1 Allgemeines ................................................................................................................ 71 9.2 Anprallschutz.............................................................................................................. 71 9.3 Schneeschutzvorrichtung ......................................................................................... 71 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 6 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 1 Vorbemerkung 1.1 Allgemeines Version: 1.0 Freigegeben Das vorliegende Dokument des Planungshandbuches Nachrichtentechnik der ASFINAG (PLaNT) fasst die Technischen Spezifikationen für Videosysteme im Zuständigkeitsbereich der ASFINAG zusammen. Allgemeine Grundlagen dazu sind in der allgemeinen Richtlinie hierzu im PLaNT 170.010.10 – Videosysteme niedergelegt. 1.2 Anlagen zum Dokument Das vorliegende Planungshandbuch basiert auf der allgemeinen Richtlinie für Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme PLaNT 170.010.10 und gilt in Verbindung mit den nachstehend taxativ aufgeführten Anlagen, welche technische und organisatorische Details weiter beschreiben und unabhängig von der Versionierung des Planungshandbuches verändert werden können. Es gilt jeweils die aktuelle Version. (a) 170.010.50 Anlage Systemarchitektur Videostandard ASFINAG (b) 170.010.51 Anlage Schemaplan Videonetzwerk (c) 170.010.60 Anlage XML-Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG MoRIS-XML (d) 170.010.61 Anlage XML-Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG (Beispiele) (e) 170.010.62 Anlage Streaming-Protokoll Videostandard ASFINAG (f) 170.010.63 Anlage Bedienhandbuch des ASFINAG-Videosystems (g) 170.010.64 Anlage Prüfdokument „Prüfspezifikation“ 1 (h) 170.010.65 Anlage Prüfdokument „Prüfprozedur und Prüfprotokoll“ 2 (i) 170.010.66 Anlage Komponentenliste Video- und Netzwerktechnik Beistellung (j) 170.010.67 Anlage Formblatt zur Komponentenanforderung (k) 170.010.68 Anlage Formblatt zur Konfigurationsänderung (l) 170.010.69 Anlage Bandbreitenmanagementprotokoll Videostandard ASFINAG (m) 170.010.70 Anlage Datensicherheitserklärung 1.3 Textkonventionen Der gesamte Text des vorliegenden Dokumentes ist entsprechend dem angegebenen Zweck (Planung und Ausführung von Videosystemen im Bereich der ASFINAG) verbindlich anzuwenden. Dies gilt auch entsprechend für die im vorliegenden Dokument genannten anderen Richtlinien, Planungshandbücher und Normen. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 1 für Verwendung bei Testablauf bei Subsystem/ Schnittstellentest basierend auf Dokumenten im Zuge der Projektrealisierung des ASFINAG-Videosystems 2 Siehe Fußnote 1 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 7 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Der Text ist bezüglich seines Charakters eingeteilt: (a) keine besondere Kennzeichnung (b) OBLIGATORISCH (c) PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN (d) BEDINGT EMPFOHLEN Der Status der Textpassagen gilt (a) für den einen Absatz innerhalb eines Unterkapitels vor dem das Wort in Großbuchstaben platziert ist oder (b) für ein gesamtes Unterkapitel und dessen Unterkapitel, soweit er direkt unter der Überschrift als erstes vermerkt ist und sofern an der jeweiligen Stelle nichts anderes ausdrücklich ausgeführt ist. Einige Bestimmungen tragen obligatorischen Charakter und sind jedenfalls zu erfüllen. Abweichungen hierzu sind nicht zulässig, auch wenn diese in anderen Richtlinien angegeben sind. Diese sind mit dem Wort „OBLIGATORISCH“ vor dem jeweiligen Absatz gekennzeichnet. Sollten in diesen Bestimmungen Widersprüche zu anderen Planungshandbüchern der ASFINAG bestehen sind diese aufzuzeigen und mit dem Auftraggeber abzuklären. Anforderungen wurden dann obligatorisch, wenn ohne ihre Erfüllung die Einhaltung von Gesetzen und technischen Richtlinien (z.B. RVS), der Betrieb und die Instandhaltung der Systeme nicht mehr technisch und wirtschaftlich sinnvoll möglich sind. Einige Bestimmungen tragen empfehlenden Charakter. Diese sind mit dem Wort „PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN“ vor dem jeweiligen Absatz gekennzeichnet. Diese sind im Regelfall bei einem Projekt zu berücksichtigen. So gekennzeichnete Leistungsmerkmale ermöglichen einen sinnvollen Systembetrieb und eine wirtschaftliche Darstellung. Der Einsatz und eine ggf. erforderliche projektspezifische Anpassung sind aber entsprechend den ASFINAG-internen Regelungen durch die Projektleitung zu prüfen und abzustimmen und nach Freigabe durch die Zuständigen der ASFINAG anzuwenden. Weiters sind verschiedene Bedingungen mit dem Vorsatz „BEDINGT EMPFOHLEN“ versehen. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Funktionen auf Grund des derzeitigen Standes der Technik nur in projektspezifischen Ausnahmefällen einzusetzen sind. Sofern sie zur Ausführungen kommen, gelten die Bestimmungen des vorliegenden Dokumentes; wobei jedenfalls eine Begründung und Darstellung der Machbarkeit des Einsatzes im Projekt zu dokumentieren ist. Der Einsatz ist immer genehmigungspflichtig, wobei die Genehmigung durch den ASFINAG-Projektleiter bei den jeweils zuständigen in der ASFINAG einzuholen ist. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 8 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 2 Systemarchitektur 2.1 Allgemeines Version: 1.0 Freigegeben OBLIGATORISCH Ziel bei Planung und Realisierung von Videosystemen im Bereich der ASFINAG ist die Schaffung einer homogenen Systemlandschaft, welche auch herstellerübergreifend bezüglich der wichtigsten Funktionen von Videosystemen, nämlich der Verbindung von Quellen und Senken für Steuer- und Bildinformation, sowie der Austausch von Steuerungssignalen mit Betriebs- und Sicherheitstechnik, sowie Systemteilen der Verkehrslenkung interoperabel sein müssen. Demzufolge sind alle Systeme aufeinander im Kontext einer umfassenden Systemarchitektur zu planen und zu errichten. Bei entsprechender Wirtschaftlichkeit und technischer Machbarkeit sind vorzugsweise voll digitale Systeme zu errichten. Alle Systemkomponenten sind entsprechend PLaDOK mit RKZ zu versehen und in der Bestandsaufnahme zu erfassen. 2.2 Videostandard ASFINAG 2.2.1 Zugelassene Protokolle Zur Erreichung der vorstehend genannten Ziele wurden die im Kapitel 5 sowie in der allgemeinen Richtlinie im Kapitel 7.6 (Schnittstellen) dargelegten Schnittstellenanforderungen erarbeitet. Für Steuerungsaufgaben im Videosystem in Kommunikation mit dem ASFINAG Videosystem bzw. anderen entsprechend standardisierten Videosystemen der ASFINAG ist ausschließlich das in Anlage 2a hinterlegte Steuerprotokoll einzusetzen. Für die Übertragung von Bild-/ Videodaten von/ zum ASFINAG-Videosystem bzw. anderen entsprechend standardisierten Videosystemen der ASFINAG ist ausschließlich das in Anlage 3a hinterlegte Streamingprotokoll einzusetzen. 2.2.2 Andere Protokolle Basis der Systemarchitektur ist der Videostandard ASFINAG. Mittels der dort vorgegebenen Schnittstellen für Steuerung und Bildübertragung sowie weiterer standardisierter Übertragungsverfahren, insbesondere Ethernet, Protokolle/ Telegramme nach TLS und IEC 60870-5-xxx wird eine durchgängige Systemarchitektur realisiert. Grundsätzlich sind zur Nutzung, abgesehen vom Steuer- und Streamingprotokoll des Videostandards ASFINAG folgende Protokolle vorgegeben: Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 9 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben (c) IEC 60870-5-xxx und Nachfolgenorm: I. Kommunikation zwischen Tunnelleittechnik und automatischer Videobildauswertung II. Kommunikation zwischen Tunnelleittechnik und automatischer Videospeicherung (d) TLS: I. Übermittlung von Verkehrsdaten zwischen Tunnelleittechnik und VMIS II. Übermittlung von Verkehrsdaten zwischen automatischer Videobildauswertung und Tunnelleittechnik III. Übermittlung von Verkehrsdaten zwischen automatischer Videobildauswertung und UZ/ VRZ (e) Herstellerspezifische Protokolle I. Datenübermittlung für Kamera-/ S/N/Z-Systemsteuerung zwischen Kreuzschiene und Kamera/ S/N/Z-System – nur innerhalb eines Videosubsystems zulässig II. Datenübermittlung für Kamera-/ S/N/Z-Systemsteuerung zwischen Encoder und Kamera/ S/N/Z-System – nur innerhalb eines Videosubsystems zulässig (f) PAL/ FBAS I. Bildübertragung zwischen Kamera und Encoder bzw. Kreuzschiene/ Bedienstation – nur innerhalb eines Videosubsystems zulässig Außer in den vorstehenden Fällen kommt zur Übermittlung von Steuersignalen ausschließlich das Steuerprotokoll nach Videostandard ASFINAG zum Einsatz. Außer in den vorstehenden Fällen kommt zur Übermittlung von Bildsignalen ausschließlich das Streamingprotokoll nach Videostandard ASFINAG zum Einsatz. Die Gesamtsystemarchitektur geht aus der Anlage 1 (PLaNT 170.010.50) zu diesem Planungshandbuch hervor. 2.3 Einsatzfälle und anzuwendende Technik Die vorzugsweise zur Anwendung zu bringende Technik ergibt sich aus Einsatzzweck und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist Systemen, welche komplett dem Videostandard der ASFINAG entsprechen der Vorzug zu geben. Die nachfolgende Tabelle stellt eine Entscheidungshilfe für die Technik-Auswahl dar. Werden Abweichungen vom ASFINAG-Standard vorgenommen so sind diese im Projekt detailliert zu begründen und zu dokumentieren. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 10 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Neubau Generalerneuerung Teilerneuerung Kleines System max. ca. 8 Kameras Freiland: Videostandard Tunnel: Kreuzschiene Freiland: Videostandard Tunnel: Kreuzschiene Freiland: Videostandard Tunnel: Kreuzschiene nur wenn wirtschaftlicher nicht zutreffend Mittleres System max. ca. 20 Kameras Freiland: Videostandard Tunnel: Kreuzschiene nur wenn wirtschaftlicher Freiland: Videostandard Tunnel: Videostandard Freiland: Videostandard Tunnel: Kreuzschiene nur wenn wirtschaftlicher nicht zutreffend Freiland: Videostandard Tunnel: Videostandard Freiland: Videostandard Tunnel: Videostandard Freiland: Videostandard Tunnel: Videostandard nicht zutreffend Erweiterung um max. 3 Kameras (Ggf. bei Erneuerung) nicht zutreffend Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Freiland: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Erweiterung um max. 10 Kameras (Ggf. bei Erneuerung) nicht zutreffend Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Erweiterung um >10 Kameras (Ggf. bei Erneuerung) nicht zutreffend Freiland: Videostandard Tunnel: Videostandard Freiland: Videostandard Tunnel: Videostandard Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Systeme >20 Kameras Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Erweiterung Bestand Seite 11 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 3 Technische Spezifikation - Kameratechnik 3.1 Allgemeine Spezifikationen 3.1.1 Robustheit/ Wartung Version: 1.0 Freigegeben Die Kameras, Gehäuse und S/N/Z-Systeme sind für eine Mindestlebensdauer von 10 Jahren auszulegen. Nach 3 Jahren dürfen bei regelgerechter Wartung keine sichtbaren Verschlechterungen eintreten. Die Kameras, Gehäuse und S/N/Z-Systeme sind wartungsarm 3 auszulegen und müssen die volle Bildqualität, auch bei Erreichen der zulässigen Grenzwerte für Temperatur und Feuchtigkeit und Beleuchtung liefern. Im Wetterschutzgehäuse oder in der Kamera sowie im Kameraanschaltkasten sind keine mechanisch beweglichen Teile wie Lüfter o.Ä. zulässig. 4 3.1.2 Umfeldbedingungen Kameras, S/N/Z-Systeme und Gehäuse kommen im Außenbereich und im Tunnel zum Einsatz. Die Komponenten (Kamera und Gehäuse) müssen für Temperaturen von –20 °C bis +50 °C nach EN 60068 2-1 (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/ Thermoschocktest) ausgelegt sein. Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser müssen EN 60068 2-30 (feuchte Wärme 10-95%) entsprechen. Die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz, Auslenkung = 0,4 mm, max. Beschleunigung: 4g. Sofern nichts anderes verfügt wird ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen. Die Geräte befinden sich im Außenbereich, sofern nicht im Tunnelinnenraum verbaut und damit in BSZ 0. Dies ist bei Konstruktion und Ausrüstung zu berücksichtigen. Zu Berücksichtigen sind EN 61000-4-9 (Störfestigkeit gg. impulsförmige Magnetfelder) und EN 61000-4-5 (Störfestigkeit gg. Stossspannungen). Ebenso gilt ÖVE / ÖNORM E 8049 (Blitzschutz baulicher Anlagen) sowie PLaNT 920.001.10 – EMV und Blitzschutz. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 3 Für den störungsfreien Betrieb ist das regelmäßige Waschen der Gehäuse max. 4x pro Jahr ausreichend. Elektronische Komponenten sind wartungsfrei, mechanische Komponenten sind max. 4x pro Jahr zu warten (nur Nachjustage/ Kalibrierung erforderlich) 4 Sofern sie nicht betrieblich notwendig sind, wie z.B. Scheibenwischer, Scheibenwaschanlagen. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 12 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Alle Geräte und Kabel müssen das ÖVE-Prüfzeichen tragen. Produkte, welche dieses nicht tragen, müssen den ÖVE-Vorschriften gleichzuhaltenden Vorschriften voll inhaltlich entsprechen. Ein entsprechender Nachweis bzw. Vergleich ist dem Auftraggeber vorzulegen. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei allen Kombinationen der vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen muss sichergestellt sein. Alle eingesetzten Geräte müssen das CE-Kennzeichen tragen. 3.1.3 Bemusterung und Freigabe Alle Kamerakomponenten sind dem Auftraggeber im Rahmen einer Bemusterung vorzulegen und durch diesen zur Verwendung freizugeben. 3.1.4 Anschlüsse an der Kamera Für den Energieversorgungsanschluss 230V AC ist im Wetterschutzgehäuse eine Klemmleiste vorzusehen. Die Stromversorgung der Kamera ist im Wetterschutzgehäuse bzw. direkt in der Kamera zu integrieren. In Ausnahmefällen kann sie im Kameraanschaltkasten situiert werden. Alle Kabel werden direkt an der Kamera angeschlossen. Dabei sind die Anschlüsse so auszulegen, dass eine einfache Kabelmontage (z.B. über schraubenlose Klemmen) möglich ist. Koaxialkabel, Twisted-Pair- oder LWL-Kabel (i.d.R. erfolgt Umsetzung Cu- auf LWLKabel im Kameraanschaltkasten) sind an der Kamera steckbar auszuführen. 3.2 Kamera (Bildaufnahmesystem) 3.2.1 Allgemeines Die in diesem Kapitel enthaltenen Angaben sind OBLIGATORISCH als Mindestforderungen vorgegeben. Es ist ein Bildaufnahmesystem in CCD- oder CMOS-Technik vorzusehen. Die Kamera ist in energiesparender Ausführung zu liefern. Es kommen ausschließlich Farbkameras zum Einsatz. Digitale/ Netzwerkkameras sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 13 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Kamera muss per Schnittstelle gesteuert auf s/w-Betrieb umschaltbar sein um auch bei geringer Beleuchtung eine gute Bildqualität für die Encodierung (digitale Übertragung) zu erreichen. Die Kameras müssen für Wechselobjektive mit C-Mount-Anschluss (ggf. auch CSMount) vorgesehen sein. Die Typenvielfalt an Kameras innerhalb eines Videosubsystems ist zu minimieren. Der Einsatz von mehr als zwei unterschiedlichen Kameras pro Videosubsystem projektbezogen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und ist durch den Auftragnehmer zu begründen. Insbesondere sind Kameras einzusetzen, deren Steuerprotokoll bereits im Zuge des ASFINAG-Videosystem-Projektes (Grundlage des Videostandard ASFINAG) in dessen Komponenten implementiert wurde. Folgende Protokolle sind bereits implementiert: (a) Philips/ BOSCH/ PKE Pelco Esprit ES30C/ ES31C (b) SIEMENS K550 (c) SIEMENS CCBx (CB1225 LP) (d) Lederer Argovision (ohne OSD-Funktion) Folgende Protokolle werden bei Bedarf implementiert und getestet: (e) Sony SSC-DC590 Command Specifications (f) Sanyo VCC-ZM 300P+ (g) JVC TK–C1480/1460 (08/2002) (h) Panasonic Weitere Protokolle können bei Bedarf verwendet werden, erfordern dann aber im ASFINAG-Videosystem eine Implementierung und Typprüfung. 3.2.2 Bildparameter Die Kameras müssen mindestens die folgenden Mindestforderungen erfüllen: (a) Sensormindestgröße ½“ CCD oder CMOS 5 (b) Lichtempfindlichkeit: 0,5 Lux bei f=1,0 oder höher (Farbbild); dabei ist die vom beleuchteten Objekt ausgehende Lichtmenge maßgebend. Eine Empfindlichkeit von 0,05 Lux direkt auf dem Bildaufnahmesensor gemessen, ist nicht ausreichend. 6 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 5 kleinere CCD- oder CMOS-Sensoren können nach dem Nachweis gleichwertiger Lichtstärke und Bildschärfe wie marktübliche gute ½"-Sensoren aus dem CCTV-Bereich und Zustimmung des Auftraggebers sowie ausreichendem Test eingesetzt werden Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 14 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben (c) Spektralbereich 400-650 nm, wobei auch im Bereich der größten Wellenlänge bei den genannten Beleuchtungsverhältnisssen noch Objekte sichtbar sein müssen. (d) Signal-Rauschabstand mind. 50 dB bei max. 1.000 Lux und min. 20db bei max. 2 Lux jeweils als Beleuchtungsstärke der aufzunehmenden Motive (a) System PAL 7 (b) Auflösung: I. mindestens 752 Bildpunkte horizontal x 582 Bildpunkte vertikal effektiv II. Bild effektiv in 4CIF-Auflösung (702 x 576 Bildpunkte) III. mindestens 480 Zeilen (c) 50 Bilder pro Sekunde (Halbbilder gem. PAL), alternativ 25 Vollbilder (progressiv arbeitende Verfahren, auf Basis PAL) (d) automatische Farbsättigungsregelung (e) automatische Helligkeitsregelung (f) automatische Kontrastregelung (g) Automatische Blendenregelung mit einstellbaren Zeitkonstanten für die Blendenregelung zur Vermeidung von schnell schwankenden Einstellungen durch Blendungen des Systems durch Scheinwerfer oder (Sonnenlicht-)reflexionen. Sofern Bildverbesserungsmechanismen 8 eingebaut sind, sollten diese abschaltbar sein, um negative Auswirkungen auf Bildauswertungssysteme zu vermeiden bzw. zu minimieren. 3.2.3 Overlays/ Einblendungen PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Kamera muss die Einblendung verschiedener Daten ins Bild in der Weise zulassen, dass diese auch am analogen Bildausgang anliegen. Im Falle von Digitalkameras ist eine getrennte Datenübermittlung optional möglich, es muss aber gleichzeitig gewährleistet sein, dass die entsprechenden Daten direkt im Bild eingeblendet werden und somit Bestandteil der Bildinformation sind. Die Einblendung ist parametrierbar auszulegen. Sie kann im laufenden Betrieb aus einer Zentrale aus- und eingeschaltet werden und die Dateninhalte können während des Betriebes verändert werden. OBLIGATORISCH Folgende Daten sind einzeln oder in beliebiger Kombination einzublenden: ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 6 siehe hierzu auch beispielhaft die Vorgaben im PlaNT 170.020.10 für die Funktion der videobasierenden Detektionssysteme 7 Details in „RECOMMENDATION ITU-R BT.470“ für „CONVENTIONAL TELEVISION SYSTEMS“ 8 Beispielsweise: Kantenverstärkung, Kontrast-/ Helligkeitsanpassung/ SlowShutter, Scharfzeichnung, Weichzeichnung Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 15 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben (a) Ein-/ Ausschaltung von On-Screen Menüs/ Rückmeldungen (b) Datum (c) Uhrzeit 9 (d) Kameranummer/ Kurzname - mindestens 4 Zeichen, alphanumerisch (e) Kameralangname - mindestens 8 Zeichen, alphanumerisch (f) On-Screen-Menü (bei Vornahme von Einstellungen) 3.2.4 Einstellungen Die Einstellungen der Kamera müssen teilweise konfigurierbar und teilweise parametrierbar sein. Die nachstehenden Angaben sind Mindestforderungen. Die Einstellung der Kamera im Sinne von Konfigurationen und Parametrierungen muss über ein On-Screen-Menü sowie über die Kameraschnittstelle (Steuerung) möglich sein. Weiterhin müssen mindestens folgende Einstellungen über die Kamerasteuerschnittstelle möglich sein: (a) im Zuge einer Konfiguration: I. Bearbeiten von Textrückmeldungen (Texteinblendungen) der Kameras II. Justierung der Nullposition (Nullvektor; nur bei S/N/Z-System/ S/N/ZKamerasystem) III. Begrenzung Schwenk/Neigegeschwindigkeit (nur bei S/N/Z-System/ S/N/ZKamerasystem) IV. Zoom/ Fokus bei nicht ferneinstellbaren Objektiven (direkt am Objektiv) (b) im Zuge einer Parametrierung: I. Ein-/ Ausschalten der automatischen Blendensteuerung II. Einstellung Gegenlichtkompensation (ein/aus oder Parameterübergabe) III. Einstellung Spitzlichtaustastung (ein/aus oder Parameterübergabe) IV. Weißabgleich (ein/aus oder Parameterübergabe) V. Autofokus ein/ aus VI. Farbsättigungsregelung sowie –automatik ein/ aus VII. Helligkeitsregelung sowie –automatik ein/ aus VIII. Kontrastregelung sowie –automatik ein/ aus IX. Overlays/ Einblendungen X. Farb-/ s/w-Umschaltung Darüber hinaus müssen folgende Parameter an der Schnittstelle ausgelesen werden können: ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 9 Die Uhrzeit ist systemweit synchron zu halten, dass heißt die Einblendungen an allen Kameras weisen die gleiche Uhrzeit auf. Die max. Abweichung ist 100ms. Als Zeitbasis ist UTC zu verwenden (Entfall von Umstellungen Sommerzeit/ Normalzeit); ob jeweils gerade MEZ/ MESZ zutrifft, ist gesondert zu führen. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 16 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben (c) Aktuelle Parameter der Kamera (alle) (d) aktuelle Schwenkposition (bei S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System) (e) aktuelle Neigeposition (bei S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System) (f) aktuell angefahrene Preposition (soweit unterstützt) (a) aktueller Zoom (b) aktueller Focus (c) aktuelle Blende (d) aktuelle Helligkeitseinstellung (e) aktuelle Farbsättigungseinstellung (f) aktuelle Kontrasteinstellung Die Bildausgabe erfolgt analog als Composite PAL über FBAS (1Vss, 75 Ohm). Alternativ ist ein digitaler Datenstrom bereitzustellen: 4CIF, 25 fps (full frame), MPEG4 gemäß Spezifikation in Anlage 3 – Streaming Protokoll. 3.2.5 Objektive 3.2.5.1 Einrichtung und Fokussierung OBLIGATORISCH Die Montage von Objektiv und Kamera sowie die Fokussierung der Kamera mit Objektiv (insbesondere bei Fixobjektiven) ist so durchzuführen, dass sich die Bildschärfe auch bei geringer Beleuchtung (Dämmerung/ Nacht) nicht spürbar verringert. Dazu ist bei Durchführung der Montage bei Tageslicht eine Nachtaufnahme mit geeigneten Mitteln (z.B. Graufilter) zu simulieren. 3.2.5.2 Fixobjektive Fixobjektive, die in der Regel bei Fixmontage einer Kamera zum Einsatz kommen, müssen eine händische Entfernungs- (Fokus) und Blendeinstellung ermöglichen. Diese Einstellung ist in geeigneter Weise fixierbar (z.B. durch Schrauben) zu gestalten. Das Objektiv ist in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen mit dem Auftraggeber abzustimmen (Ortsbesichtigung). Bei der Festlegung der Brennweite ist darauf zu achten, möglichst oft eingesetzte Objektivvarianten zu wählen, um die Kosten in diesem Bereich zu reduzieren. Es sind Wechselobjektive mit C/ CS-Mount-Anschluss zu verwenden. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 17 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 3.2.6 Version: 1.0 Freigegeben Zoomobjektive (Varioobjektive) Zoomobjektive, die bei Fixmontage einer Kamera zum Einsatz kommen, müssen eine händische Brennweiten- (Zoom), Entfernungs- (Fokus) und Blendeinstellung ermöglichen. Diese Einstellung ist in geeigneter Weise fixierbar (z.B. durch Schrauben) zu gestalten. Sofern das Objektiv die Einstellungen von Brennweite, Fokus und Blende ferngesteuert vornimmt, ist sicherzustellen, dass ausreichender Bewegungsspielraum im Wetterschutzgehäuse besteht. Das Objektiv ist in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen mit dem Auftraggeber abzustimmen (Ortsbesichtigung). Bei der Festlegung des Brennweitenbereiches ist darauf zu achten möglichst marktübliche und weit verbreitete Objektivvarianten zu wählen, um die Kosten in diesem Bereich zu reduzieren. Es sind Wechselobjektive mit C/ CS -Mount-Anschluss zu verwenden. 3.3 Wetterschutzgehäuse 3.3.1 Aufbau OBLIGATORISCH Das Gehäuse für den Einsatz im Tunnel inkl. erforderlicher Verbindungsteile wie Schrauben etc. ist aus Edelstahl V4A (Werkstoff Nr. 1.4571 oder 1.4401 oder 1.4404) oder Gleichwertigem (insbesondere bzgl. Haltbarkeit und Montage) auszulegen. Bei Abweichung vom vorgegebenen Werkstoff ist die Vergleichbarkeit durch den Auftragnehmer in geeigneter Form, z.B. durch ein unabhängiges anerkanntes Prüfinstitut nachzuweisen. Im Freilandbereich ist der Einsatz von den Umgebungsbedingungen entsprechendem Kunststoff 10 oder ausreichend korrosionsgeschütztem Stahl oder Aluminium bzw. Aluminium-Magnesium-Legierungen oder Gleichwertiges ausreichend. Insbesondere das Glas des Sichtfensters ist nach unten hin schräg gestellt oder gewölbt auszuführen. Es ist so ein- oder mehrfach entspiegelt auszuführen, dass es auch bei Gegenlicht durch Scheinwerfer oder einfallendes Sonnenlicht keine im Kamerabild erkennbare Reflexion erzeugt. Das Gehäuse ist ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 10 UV-stabilisiert, witterungsbeständig Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 18 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben (a) kompakt auszuführen und so zu gestalten, dass die Größe der Oberfläche minimiert wird. (b) mit mechanischen Anschlüssen so zu versehen, dass eine Montage und Demontage einfach 11 (ohne herstellerspezifische Spezialwerkzeuge) möglich ist. (c) dem Auftraggeber in einer Bemusterung vorzustellen und von diesem zum Einsatz freizugeben. (d) für den Einsatz im Tunnel inkl. genutzter Anschlüsse mindestens in der Schutzart IP66 12 auszuführen. (e) für den Einsatz im Freiland inkl. genutzter Anschlüsse mindestens in der Schutzart IP54 auszuführen. (f) ist bei Einsatz im Außenbereich mit abgesetztem Dach oder äquivalenter Bauausführung zur Absenkung der im Inneren entstehenden Höchsttemperaturen bei voller Besonnung auszuführen (g) nach Angabe des Auftraggebers mit einer geregelten Heizung zur Verhinderung von Frost und Kondensation im Inneren auszustatten. Das Gehäuse muss innen mechanisch für die Aufnahme der Kamera vorbereitet sein. Die Kameras müssen über eine geeignete Verbindung montiert werden können. Dabei sind die Befestigungen für die Kamera im Gehäuseinneren so auszulegen, dass bei einem Wechsel der Kamera der Blickwinkel (Ausrichtung) dieser beibehalten wird. Am Gehäuse ist eine Sonnenblende montierbar, welche vorn oben min. 100mm über die am weitesten vorn liegende Kante des Sichtfensters übersteht. Wahlweise kann das Kameraschutzgehäusedach diese Funktion mit übernehmen. Die Blende ist seitlich nach unten konisch zulaufend, sodass an der unteren Kante des Schutzgehäuses kein Überstand mehr zu verzeichnen ist. Projektabhängig kann auch ein Überstand unten vorgeschrieben werden. 3.3.2 Anschlüsse am Gehäuse Alle Kabeldurchführungen durch das Gehäuse sind für den Einsatz im Tunnelbereich staub- und spritzwassergeschützt mit mindestens Schutzart IP66 13 auszuführen. Im Freilandbereich ist Schutzart IP54 ausreichend. Sofern das Gehäuse Öffnungen für Kabeldurchführungen besitzt, die nicht benutzt werden, sind diese staub- und spritzwassergeschützt mindestens gem. IP 66 14 zu verschließen. Im Freilandbereich ist Schutzart IP54 ausreichend. Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse im Tunnel sind staub- und spritzwassergeschützt so auszulegen, dass das Gesamtbauteil mindestens die Schutzart IP 66 15 aufweist. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 11 mechanische Demontage & Montage innerhalb von ca. 1 min durch geschultes Fachpersonal; exklusive Vor- und Nachbereitungszeiten 12 Forderung der RVS 09.02.22; IP65 dann zulässig, wenn Eignung für den Tunnelbereich ausreichend nachgewiesen 13 Siehe Fußnote 12 14 Siehe Fußnote 12 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 19 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse im Freiland sind staub- und spritzwassergeschützt so auszulegen, dass das Gesamtbauteil mindestens die Schutzart IP 54 aufweist. Hinweis: Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse sind im Freiland zu vermeiden. Die Kameras müssen projektspezifisch durch den AG vorgegeben bei Defekt inkl. Wetterschutzgehäuse zu wechseln sein. Dies ist bei der Auslegung der Anschlüsse zu berücksichtigen. Die Anschlüsse am Gehäuse sind steckbar (Systemstecker) zu gestalten. 3.3.3 Verschmutzungsschutz Die Kameraoptik ist gegen Kondensation durch eine geregelte Heizung zu schützen. Die Scheibe des Sichtfensters ist aus schmutzabweisendem / selbstreinigenden Glas auszuführen, oder aus Glas, welches entsprechend schmutzabweisend vergütet ist. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Je nach projektspezifischen Gegebenheiten ist das Schutzgehäuse wahlweise mit einem oder mehreren der folgenden Leistungsmerkmale auszurüsten: (a) Scheibenwischer oder äquivalente Reinigungsvorrichtung (b) Spinnennetzentferner (Bürste o.Ä.) Bei der Ausrüstung mit einem Scheibenwischer ist sicherzustellen, dass dieser bei Kälte nicht am Sichtfenster oder am Gehäuse anfriert. Dies ist vorzugsweise durch Lösen des direkten Kontaktes zwischen Wischergummi und zu wischender Fläche bzw. Schutzgehäuse in der Ruhestellung des Wischers zu realisieren. Alternativ kann eine ausreichende Beheizung der Ruheposition des Wischers erfolgen. Gleiches gilt für den Spinnennetzentferner, soweit dieser diesbezüglich nicht mit dem Wischer kombiniert ist. Waschanlagen sind konstruktions- und betriebsseitig ebenfalls gegen Einfrieren und dadurch entstehende Schäden wirksam zu schützen. Die entsprechende Festlegung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber in der Planungsphase. Bei Bedarf erhält das Gehäuse – insbesondere beim Einsatz im Tunnel - einen Staubschutztubus. Dieser darf nicht zu Einschränkungen des Bildes führen. Der Staubschutztubus ist leicht abnehmbar zu gestalten (Bajonettverschluss o.Ä.). Die im Tunnelinnenraum verbaute Technik darf durch die im Tunnel durchzuführenden Wartungs- und Reinigungsarbeiten nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Die Aufnahmequalität darf sich nicht merkbar verschlechtern, da das System in diesem Fall in seiner Praxistauglichkeit stark eingeschränkt ist. D.h. im Laufe der Zeit durch verschmutzendes Kameraschutzgehäuse und nach Reinigungsarbeiten muss die Aufnahmequalität möglichst konstant gut sein; das Aufnahmesystem darf von den damit ein- ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 15 Siehe Fußnote 12 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 20 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben hergehenden Änderungen im Sichtbereich nicht so gestört werden können, dass Bildqualität - sowie beim Einsatz eines videobasierenden Detektionssystems die Detektionsergebnisse - stark schwanken. 3.4 Befestigungsvorrichtungen Befestigungsvorrichtungen wie Konsolen etc. sind so zu gestalten, dass das Wetterschutzgehäuse einfach (max. 2 Verschraubungen) montierbar ist, wobei der geforderte angemessene Diebstahl-/ Vandalismusschutz nicht maßgeblich beeinträchtigt werden darf. Es ist werkstoffgleiches oder anderweitig geeignetes Material bzw. Kombinationen von Material bei Gehäuse und Befestigung einzusetzen. Korrosion durch Potentialunterschiede ist zu vermeiden. Die Vorrichtung ist zweiteilig so auszuführen, dass der eine Teil am Mast, der Tunnelwand o.Ä. montiert wird und der andere davon zunächst unabhängig am Wetterschutzgehäuse oder dem S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem. Dabei ist darauf zu achten, dass bei Tunneln mit runden Röhren die Montage in der Tunnelulme so erfolgen können muss, dass das Lichtraumprofil des Fahrverkehrs nicht beeinträchtigt wird und trotzdem eine leichte Montage möglich ist. Hierzu ist die Konsole ggf. mehrteilig und im Aufnahmepunkt der Kamera drehbar auszuführen. OBLIGATORISCH Konsole (Aufstellvorrichtung) und Kameraschutzgehäuse passen zwingend so ineinander, dass der Blickwinkel der Kamera, insbesondere bei Fixkameras, beim Wechsel der im Wetterschutzgehäuse montierten Kamera inkl. des Wetterschutzgehäuses nicht verändert wird. Bei S/N/Z-Systemen/ S/N/Z-Kamerasystemen muss damit gewährleistet sein, dass nach dem Wechsel ohne weitere Einstellungen die vorher abgespeicherten Positionen (sofern diese nicht im S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem selbst gespeichert sind), sofort wieder korrekt verfügbar sind. Sofern sich Kameras über Bereichen befinden, welche regulär begangen werden (z.B. Fußwege im Vorportalbereich), ist eine Sicherung vorzusehen, welche bei Lösen der Verbindung zwischen Befestigungsvorrichtung/ Konsole und dem Wetterschutzgehäuse dessen Herunterfallen sicher verhindert. Die Dimensionierung der Sicherungsvorrichtung ist nachzuweisen. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 21 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 3.5 S/N/Z-Systeme 3.5.1 Allgemeine Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben Für die Gehäuse der S/N/Z-Systeme gelten die gleichen Anforderungen wie für Wetterschutzgehäuse im Kapitel 3.2 dargelegt. Die Positioniergenauigkeit und Geschwindigkeit der Systeme darf sich über einen Zeitraum von 3 Jahren (Gewährleistungsdauer) nur um insgesamt 1% verringern. Dies ist bei Schlussfeststellung nach Ende der Gewährleistungsdauer zu überprüfen. Die Typenvielfalt an S/N/Z-Kamerasystemen/ S/N/Z-Systemen innerhalb eines Videosubsystems ist zu minimieren. Der Einsatz von projektbezogen mehr als zwei unterschiedlichen Produkten pro Videosubsystem ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch den Auftragnehmer zu begründen. Digitale Videosysteme/ Netzwerksysteme sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Insbesondere sind Produkte einzusetzen, deren Steuerprotokoll bereits im Zuge des ASFINAG-Videosystem-Projektes in dessen Komponenten implementiert wurde. Folgende Protokolle sind bereits implementiert: (a) Philips/ BOSCH/ PKE Pelco Esprit ES30C/ ES31C (b) TVI Lederer Saturn (Multisec-Protokoll) Argovision CT40 (c) Kreuzschiene Plettac p.o.s.a./ V200/ V300 (V3.3) (d) Kreuzschiene PKE Philips LTC 8300/8500 Alegiant (e) Kreuzschiene SiMatrix 648 Folgende Protokolle sind ebenfalls bereits implementiert, jedoch noch nicht getestet: (f) Sony SSC-DC590 Command Specifications (g) Sanyo VCC-ZM 300P+ (h) JVC TK–C1480/1460 (08/2002) (i) Panasonic (j) Kreuzschiene Philips/ Bosch/ PKE (Kreuzschiene Covidec 3216) (k) Bei Bedarf werden folgende weitere Protokolle implementiert und getestet: (l) Kreuzschiene Plettac V85 (m) Kreuzschiene Philips VCM Weitere Protokolle können bei Bedarf verwendet werden, erfordern dann aber im ASFINAG-Videosystem eine Implementierung und Typprüfung. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 22 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 3.5.2 Version: 1.0 Freigegeben Steuerung Die Steuerung der S/N-Systeme/ S/N/Z-Kameras erfolgt von der Bedienung aus. Die Übertragung der Steuerungsbefehle erfolgt über RS485 bzw. Netzwerkverbindungen. Beide werden auf geeigneten Medien geführt und zur Überbrückung langer Wegstrecken gegebenenfalls umgesetzt. Siehe Kapitel 4. Die Steuerung ist mittels einer grafischen Bedienoberfläche in die Leittechnik eingebettet, vorzugsweise in Fenstertechnik zu realisieren. Für jede Richtung sind alternativ Buttons am Bildschirm oder die Nutzung der Tastatur oder beides gleichzeitig einzurichten. Die Nutzung eines Joysticks muss ebenfalls möglich sein. Zusätzlich ist in einer geeigneten Plandarstellung die Möglichkeit zu schaffen, Kamerapositionen durch Auswahl eines Sichtbereiches auf einem Plan auszuwählen. Das Anfahren von Prepositions durch Eingabe einer Nummer oder Selektion aus einer Liste mit Nummern und/ oder Namen muss möglich sein. Die Steuerung muss Kamera-Sequenzen 16 verwalten können, mit denen nacheinander verschiedenen Prepositions angefahren werden. Alle Daten der Sequenzen wie Abfolge, Wartezeit, Name und Nummer der Sequenz sind parametrierbar zu halten. Hierdurch wird die Funktion des Autoselektors grundsätzlich realisiert. Zusätzlich zu den Sequenzen muss eine automatische Sequenzgenerierung (Autoselektor) möglich sein. Hierbei wird durch Eingabe von Richtung und einer Fahrzeuggeschwindigkeit automatisch vom System eine Sequenz von Kameras definiert und aufgeschaltet, sodass ein mit der eingegebenen Geschwindigkeit und Richtung fahrendes Fahrzeug in seiner Bewegung kontinuierlich auf dem zur Aufschaltung gewählten Monitor sichtbar ist. Das S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem muss die Möglichkeit bieten den Schwenkund Neigebereich parametrierbar einzuschränken. Dabei muss die Intervallgröße der Einschränkungen genau so unterteilt sein wie die größte Genauigkeit der Positionierung. 3.5.3 Prepositions PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Das S/N/Z-System muss mindestens 32 Positionen speichern können. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 16 Eine Kamerasequenz ist die (automatische) Abfolge von Aufschaltungen verschiedener Kameras mit verschiedenen Prepositions auf einem Monitor. Dabei sind bei der Aufschaltung einer Kamera auch ggf. nacheinander verschiedene Prepositions anzufahren. Die Zeiten der Aufschaltung einzelner Kameras können variieren und sind parametrierbar zu gestalten. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 23 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Die Positionen sind parametrierbar zu verwalten. Sie müssen über die Bedienung des Systems mittels grafischer Oberfläche während des laufenden Betriebes einzurichten, zu löschen und zu ändern sein. Sofern ein videobasierendes Detektionssystem mit einer S/N/Z-Kamera oder einem S/N-System arbeitet muss dieses eine Preposition speichern, in welcher die Detektion arbeitet und bei deren Verlassen sie deaktiviert wird. Im Falle des Ausfalls der Energieversorgung muss diese „Detektions-Preposition“ nach Wiederkehr der Energieversorgung automatisch angefahren werden. Die „Detektions-Preposition“ sollte als HomePosition oder Nullposition parametriert/ konfiguriert werden, womit diese Position nicht zwangsweise mit der Nullposition der Kameraausrichtung (0° Schwenk, 0° Neigung) identisch sein muss. Hinweis: Im Betrieb werden Prepositions vorzugsweise durch den technischen Support in Abstimmung mit den Systemnutzern eingerichtet. 3.5.4 Mechanik OBLIGATORISCH Die Kamerasysteme sind bei der Montage einzunorden, d.h. in der Stellung bei 0° Schwenkwinkel ist die Blickrichtung der Kamera gerade nach Norden. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Es sind bevorzugt Schwenk- und Neigeköpfe einzusetzen, welche die angebaute Kamera sowohl horizontal als auch vertikal ohne Anschlag schwenken können. 3.5.4.1 Im Freiland Es ist eine variable Drehgeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 80°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) wählbar sein. Es ist eine variable Neigegeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 40°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) Es ist eine Positioniergenauigkeit von mindestens +/- 0,05° in der geringsten Geschwindigkeitsstufe sowie bei Anfahren von Prepositions einzuhalten. Projektbezogen ist nach Freigabe durch den Auftraggeber auch eine Positioniergenauigkeit von 0,1° ausreichend, sofern keine Detektion vorgesehen ist. Jede beliebige Position muss bei Ihrem Aufruf von jeder beliebigen anderen aus in max. 3s erreicht werden (Stillstand der Kamera). PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 24 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Sofern ein Anschlag für die Neigung besteht, muss die Kamera mindestens 85° nach oben und 70° nach unten neigbar sein. Projektbezogen ist nach Freigabe durch den Auftraggeber auch ein Neigungsbereich von +30° bis -80° bezogen auf die waagerechte Linie bei 0° ausreichend. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen. Dabei werden die Drehgeschwindigkeiten proportional zur Zoomeinstellung verändert, sodass insbesondere bei der Einstellung großer Brennweiten auch bei Anwahl einer mittleren Drehgeschwindigkeit der Bildinhalt während des Schwenks erkennbar bleibt. 3.5.4.2 Im Tunnel Es ist eine variable Drehgeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 100°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) wählbar sein. Es ist eine variable Neigegeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 60°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) Dabei ist eine Positioniergenauigkeit von mindestens +/- 0,05° in der geringsten Geschwindigkeitsstufe sowie bei Anfahren von Prepositions einzuhalten. Projektbezogen ist nach Freigabe durch den Auftraggeber auch eine Positioniergenauigkeit von 0,1° ausreichend, sofern keine Detektion vorgesehen ist. Jede beliebige Position muss bei Ihrem Aufruf von jeder beliebigen anderen aus in max. 3s erreicht werden (Stillstand der Kamera). PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen. Dabei werden die Drehgeschwindigkeiten proportional zur Zoomeinstellung verändert, sodass insbesondere bei der Einstellung großer Brennweiten auch bei Anwahl einer mittleren Drehgeschwindigkeit der Bildinhalt während des Schwenks erkennbar bleibt. 3.5.5 Latenzzeiten Das S/N/Z-System selbst darf nur eine vernachlässigbare Latenzzeit zwischen der Entgegennahme des Steuerbefehls am S/N/Z-System aus der Übertragung und der Ausführung von max. 50ms besitzen. Die Latenzzeit ist in die Zeit, welche das S/N/ZSystem zum Anfahren einer beliebigen Position gem. den Kapiteln 3.5.4.1 und 3.5.4.2 benötigt, einzurechnen! Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 25 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 3.5.6 Version: 1.0 Freigegeben Schnittstellen Die Anbindung des S/N/Z-Systems erfolgt entweder direkt über Ethernet oder RS485. Dabei ist zu beachten, dass pro Kamera maximal ein LWL-Kabel (empfohlen: single mode) aufgeführt wird. RS422 kann in begründeten Fällen nach Entscheidung des Auftraggebers bei Einsatz entsprechender Schnittstellenumsetzer eingesetzt werden. Erforderliche Einrichtungen zur Aufsplittung der Signale für Videobild und Kamera-/ S/N/Z-Kamerasystem-Steuerung sind entweder im Kameraanschaltkasten oder der Kamera/ dem S/N/Z-Kamerasystem selbst einzubauen. Die müssen den gleichen Umfeldbedingungen wie die Kamera in Verbindung mit ihrem Schutzgehäuse selbst genügen. Dabei muss die Schnittstelle die zum S/N-System gehörenden Funktionen und Rückmeldungen aus dem Kapitel 3.2.4 unterstützen. Insbesondere muss die aktuelle S/NPosition auslesbar sein. Zudem muss eine Konfiguration und Parametrierung des S/NSystems über die Schnittstelle möglich sein. 3.6 Besonderheiten bei Kameras außerhalb von VBA-Gebieten 3.6.1 Aufnahmesystem und Bildparameter Prinzipiell werden durch die ASFINAG Kameras primär für die Belange des Streckenbetriebes errichtet. Durch die Vorgaben des ASFINAG-Videosystems fallen die Daten der I-Frames der Videoströme als ein für Dienste verwendbarer Zusatznutzen an, durch welchen die Videobilder für Funktionen ähnlich denen von WebCams zur Verfügung stehen. Bei Kameras an Standorten, wo zeitlich gesehen die Realisierung des beschriebenen Zusatznutzens des I-Frames ähnlich groß oder größer als die betriebliche Nutzung ist, kann von den Vorgaben für Kameratechnik dahingehend abgewichen werden, dass kompakte Systeme (Kombinationen aus Kamera/ Gehäuse/ Übertragungstechnik) zum Einsatz kommen. Die Qualität der Bildaufnahmesysteme kann projektspezifisch soweit verringert werden, dass sie für die Zielgruppe der Informationen (z.B. einfache Dienste) ausreichend ist, wobei prinzipiell keine Kameras zu planen und einzurichten sind, die nur als WebCams ohne die Möglichkeit permanenten Streamings arbeiten. Die Kamera ist so einzurichten und auszulegen, dass keine Personen oder amtliche Kennzeichen erkenn- oder lesbar sind, wie dies im nachfolgenden Beispielbild (Auflösung 352x288) dargestellt ist. Die Bildwiederholrate solcher Anwendungen liegt typischerweise bei 1fps. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 26 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Für die Bildparameter Zoom, Fokus, ggf. Blende und Weißabgleich ist es ausreichend, vor Ort eine Einstellung durchzuführen und diese entsprechend zu belassen. Die Steuerung dieser Parameter ist bei WebCams nicht von der Ferne aus erforderlich. Zu beachten ist weiterhin, dass bei der gewählten Zoomeinstellung (idR Weitwinkel) das Wetterschutzgehäuse oder dessen Anbauteile wie Scheibenwischer oder Spinnennetzentferner (soweit vorhanden) nicht ins Bild ragt und dass ein hinreichend stabiler Mast gewählt wird, der auch bei für die jeweilige Lokalität typischerweise hohen Windstärken ein ständiges Schwanken des Bildes wirksam verhindert. Die Bildqualität ist durch den AG festzulegen und abhängig von den Services, welche das Bild weiter verarbeiten. 3.6.2 Stromversorgung Die WebCams sind immer mit einer geeigneten Batteriepufferung für den Switch zu betreiben oder an eine entsprechend gleich stabile Stromversorgung anzuschließen. Damit ist folgendes zu gewährleisten: (a) Stromausfälle am Switch bis zu 3min sind zu überbrücken (b) bei längeren Ausfällen erfolgt eine geordnete Abmeldung aus dem IP-Netz sowie eine qualifizierte Ausfallmeldung via SNMP 3.6.3 Anbindung an das ASFINAG-Videosystem Die Anbindung erfolgt im Bereich von Tunneln oder ÜZ´en über die Anbindung an diese Anlagen. Dabei wird das Signal einmal vor der Videokreuzschiene des Tunnels oder dessen Videosubsystems gesplittet und (a) 1x auf das Tunnel-Videosubsystem und (b) 1x direkt auf den entsprechenden Encoder geführt. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 27 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben Im Freiland ist es am nächstliegenden VBA-Videosubsystem bzw. Tunnel anzubinden oder direkt mit der AVS in Inzersdorf zu vernetzen. Bei der Einrichtung der entsprechenden Kameras ist für die Verwendung durch die entsprechenden Dienste zu beachten, dass die gemäß den Formularen für die Anforderung von Beistellungen erforderlichen Angaben gemacht werden. Für die Verwendung der Bilder durch Dienste sind insbesondere Lage der nächsten ASt, Blickrichtung und Koordinaten des Standortes wichtig. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 28 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 4 Technische Spezifikation - Übertragungstechnik 4.1 Übertragung über VMIS VPN Version: 1.0 Freigegeben Zur überregionalen Übertragung ist, soweit die entsprechende Netzstruktur existiert, die Infrastruktur des CN.as 17 zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die durch CN.as angegebenen Bandbreiten des Netzes Bruttobandbreiten des Netzes sind. Die Nutzbandbreite ergibt sich erst nach Abzug des Protokoll-/ Sicherungsoverheads von ca. 10% der Bruttobandbreite. Wird Ethernet über SDH mittels durch CN.as-ÜT gestellter Bridges übertragen, so ist der für Ethernet typische Overhead von ca. 5% nochmals abzuziehen, um die Nutzbandbreite zu ermitteln. Entsprechend sind die für das jeweilige Projekt erforderlichen Bandbreiten zu ermitteln. Die Netzwerkkomponenten für Ethernet stellen nach Bedarf hard- und softwareseitig Schnittstellen von 100 MBit/s bzw. 1 GBit/s zu Verfügung. Die verfügbaren SDHEthernet-Bridges stellen nur sehr geringe Pufferspeicher zur Verfügung. Die SDHVerbindung ist dementsprechend als „nicht elastisch“ anzusehen. Das bedeutet beispielhaft: wenn 5x 4MBit/s Videoströme + 0,5MBit/s Protokolloverhead im Ethernet über SDH zu bridgen sind, so muss die Nutzbandbreite des SDH nicht nur 5x 4MBit/s + 0,5MBit/s = 20,5MBit/s aufweisen, sondern noch soviel mehr, dass der gewöhnlich im Ethernet auftretende burst traffic (z.B. bei I-Frames von mehreren Encodern gleichzeitig) den Puffer der Ethernet-SDH-Bridge nicht überlastet, sodass durch diese oder den davor liegenden Switch dropped/ lost pakets 18 entstehen. Die entsprechend diesen Rahmenbedingungen erforderliche SDH-Bandbreite ist mit CN.as-ÜT abzustimmen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine SDHStrecke mit einer Nutzbandbreite, die dem durchschnittlichen Ethernet-traffic entspricht jedenfalls für den Transport der Daten ausreicht. In der lokalen Übertragung im Tunnelbereich ist die entsprechende Übertragungstechnik projektbezogen aufzubauen. 4.2 Übertragungstechnik innerhalb des Videosubsystems 4.2.1 Steuerungsübertragung Die Übertragung im Accessbereich im Tunnel einschließlich Vorportalbereich erfolgt über LWL-Monomode- oder Multimode-Fasern bis mindestens zum Kameraanschaltkasten. Dort erfolgt eine Umsetzung auf Kupfer zum Anschluss der Kamera, sofern dies nicht innerhalb des Wetterschutzgehäuses realisierbar ist. Diese optische Übertragung ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 17 CN.as ÜT: Übertragungstechnik PDH/ SDH; CN.as LINIE: LWL-Kabel-Infrastruktur 18 Datenpakete gehen verloren/ Datenstromunterbrechung Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 29 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben verläuft ununterbrochen (nicht in andere Systeme eingebunden; patchen ist möglich) bis in die BZ des Tunnels. Sofern ein voll digitales Videosystem bzw. digitale Kameras verwendet werden, werden die Kameras direkt an die im Tunnel zu errichtenden Netzwerke angekoppelt, wobei die Umsetzung der Signale im Kameraanschaltkasten entfällt, falls die Kamera einen entsprechenden optischen Ausgang zur Verfügung stellt. Die Übertragung der Steuersignale zwischen der Bedienung des Videosubsystems erfolgt über dieses Netzwerk. Das Netzwerk kann elektrisch oder optisch oder gemischt (je nach Länge des Übertragungsweges) ausgeführt werden. Im Tunnelinnenbereich (außer zwischen Kameraanschaltkasten und Kamera) ist eine optische Verkabelung (LWL, mono-mode Faser) zu verwenden. Nach Angabe des Auftraggebers ist das Netzwerk redundant auszubilden. Die Kameras der Vorportalbereiche werden direkt an die im Tunnel zu errichtenden Netzwerke angekoppelt, wobei die Umsetzung der Signale im Kameraanschaltkasten entfällt, falls die Kamera einen entsprechenden optischen Ausgang zur Verfügung stellt. Im Freiland ist ein Video-LAN (Ethernet-Netzwerk) für die Videosteuerung zu errichten. Die Mindestbandbreite beträgt 100Mbit/s. Die Steuersignale werden vom Encoder zur Kamera mittels Kupferkabel (i.d.R. RS485) übertragen. Die Übertragung der Steuersignale zwischen der Bedienung des Videosubsystems und dem Encoder erfolgt über dieses Netzwerk. Das Netzwerk kann elektrisch oder optisch oder gemischt ausgeführt werden. Nach Angabe des Auftraggebers ist es redundant auszubilden. Sofern ein voll digitales Videosystem bzw. digitale Kameras verwendet werden, werden die Kameras direkt an das Netzwerke angekoppelt, wobei die Umsetzung der Signale in einem Kameraanschaltkasten entfällt, falls die Kamera einen entsprechenden optischen Ausgang zur Verfügung stellt. Sofern die Entfernung zwischen Encoder und Kamera nicht durch diese Übertragungsart zu überbrücken ist, hat die Zwischenschaltung einer LWL-Strecke mit entsprechenden Medienkonvertern zu erfolgen. Für den Fall, dass das CN.as-ÜT mit geeigneten Installationen verfügbar ist, kann eine Übertragung der Ethernet-Daten damit über große Entfernungen in Form einer Punkt-zu-Punkt-Verbindung realisiert werden. Die von/ zu den Kameras zu übertragenden Steuersignale sind bei analogen Kameras gemäß Kameraprotokoll via RS485 zu übermitteln. Im Falle von Digitalkameras werden die Daten als Datenstrom gemäß Kameraprotokoll über TCP/ IP-basierte Netze übertragen. Als Protokoll ist vorzugsweise das Steuerprotokoll aus dem Videostandard ASFINAG einzusetzen. 4.2.2 Bilddatenübertragung PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 30 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben Bezüglich der Vorgaben zum Netzwerk im Accessbereich von Tunneln inkl. Vorportalbereich, dem Einsatz eines voll digitalen Videosystems in der Tunnelanlage gilt das im vorstehenden Kapitel 4.2.1 insbesondere in Abs. 1 und 2 Dargestellte. Weiterhin gilt bzgl. der Datenübertragung für Freilandanlagen sowie der Nutzung des CN.as (Regional-/ Weitverkehrsverbindungen) das im vorstehenden Kapitel 4.2.1 insbesondere in Abs.3 und 4 Dargestellte. Die von den Kameras zu übertragenden Bildsignale sind bei analogen Kameras gemäß Fernsehnorm Composite PAL über FBAS. Im Falle von Digitalkameras werden Videodaten als MPEG4-Datenstrom über TCP/IPbasierte Netze übertragen. Bei Verwendung von MPEG4 ist die Spezifikation des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme zu nutzen. Deren Übertragung mit höchster Qualität muss mindestens erreichbar sein. Als Streamingprotokoll ist vorzugsweise das im Videostandard ASFINAG definierte einzusetzen. 4.2.3 Steuerung der Videobilder Die dargelegte Entscheidungsgrundlage ist PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN. Im Tunnelbereich kann weiterhin in der BZ und/ oder ÜZ eine Kreuzschiene realisiert werden, welche die Verbindung zwischen allen möglichen Quellen und Senken von Videobildsignalen und die Verarbeitung und Weiterleitung von Videosteuersignalen ermöglicht, falls dies technisch und wirtschaftlich eine optimierte Lösung darstellt, was durch den Auftragnehmer entsprechend nachzuweisen ist. Eine alternative technische Lösung mittels vollständig digitalem Videosystem (virtuelle Kreuzschiene) ist in der Ausführung aber zuzulassen und in der Realisierung projektbezogen zu entscheiden – und bei gleicher Eignung hinsichtlich Technik und Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit vorzuziehen. Dabei ist auch vorzusehen, dass an Tunnelleittechnikanlagen via Leittechnik auch Bilder des ASFINAG-Videosystems (Freilandkameras) aufschaltbar sind. Im Freilandbereich sind grundsätzlich voll digitale Videosysteme entsprechend dem Videostandard ASFINAG zu erstellen. Die Kamerasignale sind dabei komplett digitalisiert durch ein entsprechendes Steuerungssystem in einem Netzwerk zu verteilen. Das Steuerungssystem übernimmt auch alle Aufgaben des Netzwerkmanagements wie Bandbreitenmanagement, Routing etc. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 31 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 4.3 Im Weitverkehr 4.3.1 Steuerungsübertragung Version: 1.0 Freigegeben Übertragungen zwischen Videosubsystemen im Weitverkehr sind grundsätzlich über das CN.as abzuwickeln, sofern vorhanden. Das CN.as stellt dazu Punkt-zu-Punkt-Verbindungen über Ethernet-Schnittstellen (SDHEthernet-Bridges) zur Verfügung: (a) optisch 100 und 1.000 MBit/s (single-mode Faser) (b) elektrisch 100 MBit/s (RJ45) Für Datenübertragungen im Weitverkehr sind ausschließlich offene, standardisierte Protokolle zu verwenden: (a) TCP/ IP (b) UDP (c) IP Multicast (d) ICMP/ IGMP V2 und V3 (e) SNMP (f) OSPF (g) Protokolle gemäß Videostandard ASFINAG 4.3.2 Bilddatenübertragung Übertragungen zwischen Videosubsystemen im Weitverkehr sind immer über das CN.as abzuwickeln. Das CN.as stellt dazu Punkt-zu-Punkt-Verbindungen über Ethernet-Schnittstellen (SDHEthernet-Bridges) zur Verfügung: Für Datenübertragungen im Weitverkehr sind ausschließlich offene, standardisierte Protokolle und Datenformate zu verwenden: (a) TCP/ IP (b) UDP (c) IP Multicast (d) ICMP/ IGMP V2 und V3 (e) SNMP (f) OSPF (g) Protokolle gemäß Videostandard ASFINAG (h) MPEG4 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 32 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Bei Verwendung von MPEG4 ist die Spezifikation des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme zu nutzen. Deren Übertragung mit höchster Qualität muss mindestens erreichbar sein. 4.4 Encoder 4.4.1 Im Außenbereich oder im Tunnelinnenraum Die Encoder sind im Außenbereich oder im Tunnelinnenraum in Schränke einzubauen. Im Außenbereich ist der Standard-Outdoorschrank wie für CN.as-AP zu verwenden. Bezüglich der Einbauten von Encodern im Tunnelinnenraum sind Vorgaben im Kapitel 7.5.1 der allgemeinen Richtlinie PLaNT 170.010.10 enthalten. Der Encoder ist konstruktiv für den Einsatz in folgendermaßen ausgestatteten Gehäusen auszuführen: (a) Gehäuse (falls Encoder als Einzelkomponente direkt bei der Kamera in einem eigenen Gehäuse verbaut), mind. IP 54 (in Tunnelbereichen IP 65), nicht geheizt, nicht gekühlt, (b) verfügbarer Raum für 19‘‘Einschub max. 4 HE pro mindestens 2 Encoderkanäle, 35 cm tief (c) Stromanschluss 230V, 1,5A, mit Blitzschutz und Überspannungsschutz (d) Stromanschluss mit stationären Kaltgerätestecker mit Kabeln an Klemmblöcken (statt Schukosteckdosen) für den Elektroanschluss zum Einsatz; diese sind nicht zwingend in die FI-Überwachung einzubeziehen 19 (e) Anschluss zur Kamera (BNC, FBAS) (f) Anschluss zur Kamera bzw. S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System (je Kamera 1x RS485/ RS422) (g) Anschluss in Richtung Netzwerk (RJ 45, 100 Mbit/s) Sie müssen für diesen Einsatzzweck für Umgebungstemperaturen von –10°C bis +55°C nach EN 60068 2-1 (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/ Thermoschocktest) ausgelegt sein. Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser müssen EN 60068 2-30 (feuchte Wärme 10-95%) entsprechen, die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz, Auslenkung = 0,4mm, max. Beschleunigung: 2g. Hierbei ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 19 Servicesteckdosen sind mit FI-Schutzschaltern auszurüsten bzw. ggf nachzurüsten Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 33 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Die maximal zulässige Verlustleistung der im Schrank eingebauten Encoder ist so zu bemessen, dass durch diese auch bei Auftreten einer Umgebungslufttemperatur von +40°C um den Schrank bei Windstille und voller Besonnung die Schrankinnentemperatur nicht über +55°C (+/-Toleranz Messglieder) ansteigen kann. Der Wärmewiderstand des Schrankes und die Verlustleistung der zusätzlich zum Videoequipment installierten Komponenten sind zu berücksichtigen. Die Encoder sind in eigene kompakte Chassis einzubauen. Durch den Encoder sind mindestens gleichzeitig zwei wahlfreie 20 MPEG4-Ströme sowie einmal JPEG-Bilder (siehe Spezifikation unten) an der Netzwerkschnittstelle bereitzustellen. Der Encoder muss mindestens die folgenden Leistungsmerkmale für den ersten Encoderkanal aufweisen: (a) TV-Standard: PAL (b) Eingänge: 1x Kamerasignal Bild (FBAS – Signal, 1 VSS an 75 Ohm) (c) Unterstützte Auflösungen und Bildraten: I. MPEG-4 4CIF 21 704 x 576 1 – 25 fps II. MPEG-4 2CIF 704 x 288 1 – 25 fps III. MPEG-4 CIF 352 x 288 1 – 25 fps IV. MPEG-4 QCIF 176 x 144 1 – 25 fps (d) Video Bitrate: MPEG-4: 0,03 – 4,0 Mbit/sec Der zweite Encoderkanal muss mindestens die folgenden Leistungsmerkmale aufweisen: I. TV-Standard: PAL II. Eingänge: 1x Kamerasignal Bild (FBAS – Signal, 1 VSS an 75 Ohm) (e) Unterstützte Auflösungen und Bildraten: I. MPEG-4 4CIF 22 704 x 576 1 – 12,5 fps II. MPEG-4 2CIF 704 x 288 1 – 12,5 fps III. MPEG-4 CIF 352 x 288 1 – 25 fps IV. MPEG-4 QCIF 176 x 144 1 – 25 fps (f) Video Bitrate: MPEG-4: 0,03 – 1,0 Mbit/sec (g) Die zu liefernden JPEG-Standbilder müssen mindestens folgenden Anforderungen genügen: I. JPEG-Format mindestens CIF 352 x 288 mit mindestens 1 Bild/sec II. JPEG-Format mindestens QCIF 176 x 144 mit mindestens 1 Bild/sec (h) Datenschnittstellen am Encoder: I. für die Ansteuerung 23 : RS 422/485 (1x pro Kamera) ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 20 1. Strom bis zu min. 4CIF 25fps (full frame); gleichzeitig 2. Strom bis zu min. 4CIF 12,5 fps (full frame) 21 Entspricht 4CIF 22 Entspricht 4CIF Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 34 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 II. Netzwerkanbindung: III. Protokolle: Version: 1.0 Freigegeben Ethernet 10/100 Mbit 1. TCP 2. UTP 3. IP Multicast 4. IGMP bzw. IGMP V2 und V3 5. SNMP 6. Steuerprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (XML) 7. Streamingprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (MPEG4) (i) Netzwerktraffic: Der Encoder muss traffic shaping voll unterstützen, wobei die peakrate im IP-Stack den angeforderten Bandbreiten dynamisch anzupassen ist. Es ist damit zu gewährleisten dass keine Netzwerküberlastung durch Peaks im Traffic z.B. während der I-Frame-Übertragung entsteht. Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen. Die Encoder dürfen keine Festplatte enthalten. Der Encoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen. Es muss ein ausreichender Blitz- und Überspannungsschutz vorhanden sein. Dabei kann vom Vorhandensein des durch das Planungshandbuch zum Blitzschutz PLaNT_920.001.10_2003-05-14_EMV_und_Blitzschutz beschriebenen Schutzes im Streckenstationsschrank ausgegangen werden. Die Videokomponenten insbesondere Bild- und Steuerübertragung sind ebenfalls nach diesen Vorgaben zu schützen. 4.4.2 Im Innenbereich 4.4.2.1 Allgemein Die Encoder im Innenbereich werden in 19”-Schränken eingebaut. Für diese Schränke ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben. Die Encoder kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Temperaturbereich ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 23 Kamera bzw. S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 35 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/ EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen ist. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse oder Maßnahmen am Schrank sichergestellt werden. Die Encoder sind in eigene kompakte Chassis einzubauen. Pro min. 4 Encoder, d.h. Anschlussmöglichkeiten für Kameras stehen max. 4 HE in 19“-Technik zur Verfügung. Der Encoder muss mindestens die folgenden Leistungsmerkmale für den ersten Encoderkanal pro Eingangssignal aufweisen: (j) TV-Standard: PAL (k) Eingänge: 1x Kamerasignal Bild (FBAS – Signal, 1 VSS an 75 Ohm) (l) Unterstützte Auflösungen und Bildraten: I. MPEG-4 4CIF 24 704 x 576 1 – 25 fps II. MPEG-4 2CIF 704 x 288 1 – 25 fps III. MPEG-4 CIF 352 x 288 1 – 25 fps IV. MPEG-4 QCIF 176 x 144 1 – 25 fps (m) Video Bitrate: MPEG-4: 0,03 – 4,0 Mbit/sec Der zweite Encoderkanal pro Eingangssignal muss mindestens die folgenden Leistungsmerkmale aufweisen: I. TV-Standard: PAL II. Eingänge: 1x Kamerasignal Bild (FBAS – Signal, 1 VSS an 75 Ohm) (n) Unterstützte Auflösungen und Bildraten: I. MPEG-4 4CIF 25 704 x 576 1 – 12,5 fps II. MPEG-4 2CIF 704 x 288 1 – 12,5 fps III. MPEG-4 CIF 352 x 288 1 – 25 fps IV. MPEG-4 QCIF 176 x 144 1 – 25 fps (o) Video Bitrate: MPEG-4: 0,03 – 1,0 Mbit/sec (p) Die zu liefernden JPEG-Standbilder müssen mindestens folgenden Anforderungen genügen: I. JPEG-Format mindestens CIF 352 x 288 mit mindestens 1 Bild/sec II. JPEG-Format mindestens QCIF 176 x 144 mit mindestens 1 Bild/sec (q) Datenschnittstellen am Encoder: I. für die Ansteuerung 26 : RS 232, RS 422/485 (1x pro Kamera) II. Netzwerkanbindung: Ethernet 10/100 Mbit ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 24 Entspricht 4CIF 25 Entspricht 4CIF 26 Kamera bzw. S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 36 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 III. Version: 1.0 Freigegeben Protokolle: 1. TCP 2. UTP 3. IP Multicast 4. IGMP bzw. IGMP V2 und V3 5. SNMP 6. Steuerprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (XML) 7. Streamingprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (MPEG4) Dabei sind durch den Encoder im Innenbereich pro Encoderkanal analog zur Spezifikation für Encoder im Außenbereich gleichzeitig zwei wahlfreie 27 MPEG4-Ströme sowie JPEG-Bilder (siehe oben) an der Netzwerkschnittstelle bereitzustellen. Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen. Der Encoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen. 4.4.2.2 Sonderfall Tunnelkamera-Encoder Beim Einsatz von Encodern in Tunneln, welche zur Encodierung der zum Tunnel gehörenden Kameras genutzt werden gilt abweichend vom vorstehenden Kapitel 4.4.2.1 Folgendes: Der pro Eingangssignal (Kameraanschluss) jeweils zweite Encoderkanal zur Bereitstellung einer zweiten (niedrigeren) wahlfreien Bildqualität kann entfallen, da die Videos aus den Tunnelkameras immer mit voller PAL-Auflösung, also MPEG-4 4CIF, 704 x 576, 25 fps zu übertragen sind. Beim Einsatz in Tunnelsystemen ist im Kontext eines volldigitalen Systems eine Integration von Encoder(n) und Speichersystem entsprechend den Vorgaben aus Kapitel 6.4.1 möglich. 4.5 Decoder Grundsätzlich sind Hardwaredecoder einzusetzen. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 27 1. Strom bis zu min. 4CIF 25fps (full frame); gleichzeitig 2. Strom bis zu min. 4CIF 12,5 fps (full frame) Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 37 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Die Decoder werden im Innenbereich wahlweise in 19”-Schränken eingebaut oder sind als Stand-alone-PC (Miditower oder gleichwertig) je nach Projekterfordernis zu liefern. Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben. Die Decoder kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V AC, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen ist. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden. Der Decoder muss die folgenden Technischen Daten aufweisen: (a) TV-Standard: PAL (b) Ausgänge: I. 1x VGA (15pol.Sub-D oder BNC) oder II. FBAS 1Vss an 75 Ohm III. oder DVI (jeweils in Abstimmung zu den projektspezifisch eingesetzten Anzeigegeräten) (c) Unterstützte Auflösungen und Bildraten 28 : I. MPEG-4 4CIF 29 704 x 576 1 – 25 fps II. MPEG-4 2CIF 704 x 288 1 – 25 fps III. MPEG-4 CIF 352 x 288 1 – 25 fps IV. MPEG-4 QCIF 176 x 144 1 – 25 fps (d) Video Bitrate: MPEG-4: 0,03 – 4,0 Mbit/sec (e) JPEG-Format Mindestens CIF 352 x 288 mit mindestens 1 Bild/sec (f) JPEG-Format Mindestens QCIF 176 x 144 mit mindestens 1 Bild/sec (g) Datenschnittstellen I. Netzwerkanbindung: Ethernet 10/100 Mbit II. Protokolle: 1. TCP 2. UTP 3. IP Multicast 4. IGMP bzw. IGMP V2 und V3 5. SNMP 6. Steuerprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (XML) 7. Streamingprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (MPEG4) ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 28 Jeweils Vollbilder 29 Entspricht 4CIF; Decoder muss projektbezogen auch Videoströme mit Eingangssignal Full-D1 (720x576) anzeigen können Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 38 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen. Der Decoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen. 4.6 Switches 4.6.1 Allgemeines Im Rahmen der Beschaffung von Netzwerkkomponenten für Projekte werden zur Unterstützung der Sicherung von Qualität, Kompatibiltät und Wirtschaftlichkeit Komponenten für die Datenübertragung in Netzwerken beigestellt. Dies betrifft insbesondere Switches und Router. Der Errichter des Videosystems muss das problemlose Zusammenspiel der eigenen Komponenten sicherstellen. Durch die eingesetzte hochwertige Technik ist jedoch von Seiten der Beistellung her nicht mit Inkompatibilitäten zu rechnen. Soweit eine Beschaffung durch den Systemerrichter erfolgt, gelten folgende Anforderungen: Die Switches sind in 19”-Technik mit max. 2HE oder (im Außenbereich/ Streckenstationsschrank) als Hutschienen-Bauteil industrietauglich für Dauerbetrieb auszuführen. Sie sind den jeweiligen Erfordernissen bzgl. der Dimensionierung von (a) Art der Netzwerkanschlüsse (b) Anzahl der Netzwerkanschlüsse (c) Leistungsfähigkeit der Backplane (d) Leistungsfähigkeit der Software angepasst auszuwählen. Es sind mindestens Layer-2 Switches einzusetzen. Für zentrale Standorte, an denen Netzwerksegmente zusammengefasst werden, sind Layer-3-Switches vorzusehen. Die Switches müssen folgende grundlegende Merkmale aufweisen: (a) Unterstützung für statisches und dynamisches Multicast (b) IGMP V2 und V3 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 39 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben (c) Netzwerkmanagement (min. SNMP 30 V2, RMON-2), (d) OSPF (e) Unterstützung der Standards a. IEEE 802.3u TX und FX b. IEEE 802.3 Bei Bedarf muss projektspezifisch eine Ausführung mit redundanter Stromversorgung 230V AC, 50 Hz, hot swapable eingesetzt werden. Die Geräte sind für eine Energieversorgung 230V AC, +/- 10% bei 50Hz auszulegen. Im Streckenstationsschrank sind batteriegepufferte Geräte mit 12V bzw. 24V DC Versorgungsspannung einzusetzen. Switches müssen jedenfalls so an eine Stromversorgung angebunden sein, dass bei Ausfall der Energieversorgung (Netzspannung) eine entsprechende Meldung (SNMP) 31 an das Betriebsüberwachungssystem abgesetzt wird und dass bei Erschöpfung der Kapazität der Pufferung/ USV dies ebenfalls an das Betriebsüberwachungssystem gemeldet wird und vor Ausfall der Gerätefunktion eine geordnete Abmeldung aus dem Datennetz erfolgt. Switches und Router sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. HINWEIS: Folgende Produkte wurden bereits erfolgreich im ASFINAG-Videosystem eingebaut und getestet (a) Switches in Streckenstation: c. CISCO 2955 (b) Gateway/ Zusammenführung von LAN-Ringen: d. CISCO 3750 e. CISCO 2960 (c) zentrale Switches an Subsystemen: f. CISCO 3750 g. CISCO 4507 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 30 Alle relevanten MIB (Management Information Base; Geräteinformationsdaten für Gerätemangement im Netzwerk) sind mitzuliefern 31 es sind auch alle angeschlossenen, vom Energieversorgungsausfall betroffenen Geräte zu melden Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 40 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Der Einsatz von Netzwerkkomponenten ist jedenfalls mit dem Auftraggeber abzustimmen; ggf. Kompatibilität nachweisen. 4.6.2 Besonderheiten im Außenbereich Die Switches kommen im Außenbereich zum Einsatz. Sie müssen für diesen Einsatzzweck für Umgebungstemperaturen von –10 °C bis +60 °C nach EN 60068 2-1 (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/Thermoschocktest) ausgelegt sein. Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser müssen EN 60068 2-30 (feuchte Wärme 10-95%) entsprechen, die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz, Auslenkung = 0,4 mm, max. Beschleunigung: 4g. Hierbei ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen. Gemäß den PLaNT für die CN.as-Anlagen und Systemschränke sind für den Einbau in den Streckenstationsschränken Switches des Videosystems mit max. 2HE vorzusehen. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die maximal zulässige Verlustleistung der im Schrank eingebauten Switches ist so zu bemessen, dass durch diese auch bei Auftreten einer Umgebungslufttemperatur von +40°C um den Schrank bei Windstille und voller Besonnung die Schrankinnentemperatur nicht über +55°C (+/-Toleranz Messglieder) ansteigen kann. Der Wärmewiderstand des Schrankes und die Verlustleistung der zusätzlich zum Videoequipment installierten Komponenten ist zu berücksichtigen. OBLIGATORISCH Die Verlustleistung ist so zu minimieren, dass ein Ansteigen der Temperatur im Schrank unter voller Besonnung bei Windstille und 40°C Außentemperatur über das Maß der zulässigen Höchsttemperatur des Encoders nicht erfolgt, da sonst eine unzulässig hohe Temperatur im Streckenstationsschrank entsteht. Die am Encoder in der Streckenstation digitalisierten Videodaten sind dann vom Switch der Streckenstation über LAN-Interface und Schnittstellenmodul über eigene Fasern des VideoLAN zur Zentrale des Videosubsystems zu übertragen. In Streckenstationsschränken ist bei der Portbelegung folgende Vorgabe einzuhalten: (a) Port 1: Anschluss Steuermodul (TLS Streckenstation) (b) Port 6: Automatische Vignettenkontrolle (c) Port 7: Videosysteme ggf. auch Ports 8ff nutzen Sofern die Komponenten, welche an die entsprechenden Ports wie vorgegeben anzuschließen sind nicht vorhanden sind, ist der jeweilige Port freizulassen und zu deaktivieren. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 41 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 4.6.3 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben Besonderheiten im Innenbereich Die Switches im Innenraum werden in 19”-Schränken eingebaut. Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe bis 2000m über NN auszugehen ist. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden. 4.7 Videomanagementrechner 4.7.1 Allgemeine Anforderungen Der Videomanagementrechner muss (a) alle Anforderungen an die Bedienung (siehe Kapitel 7.4 der allgemeinen Richtlinie PLaNT 170.010.10) realisieren. (b) auf Benutzeranforderung bzw. automatisch bei Anforderung durch ein Leittechniksystem ein beliebiges Videobild zu einer beliebigen Quelle durchschalten und eine Steuerungsverbindung zwischen Bedienung und Kamera herstellen (c) in allen Fällen die Bandbreite des Videostreams über die Encoder so optimieren, dass eine optimale Bildqualität unter Berücksichtigung der verfügbaren Bandbreite und angeforderten Videobildanzahlen zur Verfügung steht (d) auf manuelle Anforderung die gewünschten Videobilder in digitalen Systemen abrufen, dass heißt die entsprechenden Encoder starten, alle erforderlichen Netzwerkprozesse realisieren und die Decoderausgänge auf die entsprechenden Anzeigegeräte aufschalten (e) durch Zusammenwirken mehrerer Videomanagementrechner und erforderlichenfalls mittels automatischer Replikation/ Abgleich in einem Subsystem oder ggf. zwischen Subsystemen gleicher Ausstattung mit weiteren Videomanagementrechnern ein redundantes System bilden können. Der Videomanagementrechner ist als Industrie-PC in einem Chassis einzubauen. Die Videomanagementrechner werden im Innenbereich wahlweise in 19”-Schränken eingebaut oder sind als Stand-alone-PC zu liefern. Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben. Die Videomanagementrechner kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/ Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 42 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe bis 2000m über NN auszugehen ist. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden. 4.7.2 Technische Anforderungen Folgende technischen Daten sind zu gewährleisten: (a) Festplattensicherung: RAID; min. Level 1 (b) Schnittstellen: RS 232, RS 422/ USB (min. V2.0) (c) Peripheriegeräte: Tastatur, Maus, geeigneter Monitor; min. 19” TFT 485, Tastatur, Maus, VGA, Die Peripheriegeräte sind nach Wahl des Auftraggebers getrennt aufzustellen oder im Schrank zu integrieren. (d) Netzwerkanschluß: Ethernet 10/100 Mbit, RJ45 (e) Protokolle zum gemanagten eigenen Videosystem hin („nach innen“) nach Bedarf entsprechend der Systemtechnik; idR I. TCP II. UDP III. IP Multicast IGMP V2 und V3 IV. SNMP V. OSPF VI. Steuerprotokoll des Videosystems; idealerweise Videostandard ASFINAG MoRIS XML (f) Protokolle zum ASFINAG-Videosystem sowie zum Leitsystem (falls vorhanden) hin („nach außen“) I. TCP II. UDP III. IP Multicast IGMP V2 und V3 IV. SNMP V2 und V3 V. OSPF VI. Steuerprotokoll (Videostandard ASFINAG MoRIS XML) VII. IEC 60870-5-104 (bei Tunnelsystemen) Der Rechner ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen. Videomanagementrechner sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 43 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. 4.7.3 Interaktion Videosystem – Leitsysteme – ASFINAG-Videosystem Der Videomanagementrechner steuert das Videosubsystem intern wie in den vorstehenden Kapiteln beschrieben sowie die Kommunikation nach außen hin. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Videosubsystem nur mit dem ASFINAG-Videosystem kommuniziert oder im Kontext von Tunnelanlagen auch mit den Leitsystemen kommunizieren muss. Die jeweils zugehörigen Aufgaben und somit erforderlichen Funktionen des Videomanagementrechners sind in den hier folgenden Unterkapiteln beschrieben. Je nach Lage und Ausführung des Subsystems muss er eine oder mehrere/ alle Anforderungen erfüllen. 4.7.3.1 Anbindung ASFINAG-Videosystem Sofern das Videosystem als Videosubsystem an das ASFINAG-Videosystem angebunden ist, hat der Videomanagementrechner folgende Funktionen zu realisieren, wobei immer bidirektionale Kommunikation erforderlich ist: Entgegennahme von Anforderungen von Bildaufschaltungen aus dem ASFINAGVideosystem und Management der Bereitstellung der Videoströme inkl. Bandbreitenmanagement (g) Realisierung der Kommunikation bzgl. Video-/ Kamerasteuerung mit dem ASFINAG-Videosystem (h) Vermittlung von Bildaufschaltungen von Bildern aus dem ASFINAG-Videosystem im Videosubsystem inkl. entsprechender Video-/ Kamerasteuerung (i) Datenaustausch bzgl. Konfiguration, Rechtemanagement und Benutzerverwaltung mit dem ASFINAG-Videosystem 4.7.3.2 Anbindung an (Tunnel-)Leittechnik Sofern das Videosystem als Videosubsystem im Kontext eines Leitsystems (zB Tunnelleittechnik) arbeitet, übernimmt der Videomanagementrechner zusätzlich folgende Funktionen, wobei immer bidirektionale Kommunikation erforderlich ist: (a) Entgegennahme von Anforderungen von Bildaufschaltungen aus dem Leittechniksystem und Management der Bereitstellung der Videoströme; falls erforderlich inkl. Bandbreitenmanagement (b) Realisierung der Kommunikation bzgl. Video-/ Kamerasteuerung mit dem Leitsystem (c) Vermittlung von Bildaufschaltungen von Bildern aus dem ASFINAG-Videosystem ins Leitsystems via Videosubsystem inkl. entsprechender Video-/ Kamerasteuerung Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 44 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben (d) Datenaustausch bzgl. Konfiguration, Rechtemanagement und Benutzerverwaltung mit dem Leitsystem im projektspezifischen Umfang 32 (e) Übernahme von Triggersignalen aus der Leittechnik und komplette Steuerung angeschlossener Videospeicher, soweit diese nicht direkt durch die Leittechnik getriggert werden (f) Steuerung angeschlossener Videospeicher bzgl. manueller Aufnahmefunktionen, Auswertungen und Verwaltungsaufgaben Dabei besteht jedoch an die Leittechnik die Anforderung, bei Bedarf den Videospeicher im Alarmfall entsprechend steuern zu können, sodass die Alarmaufzeichnung ausgelöst wird. Hierzu sollten die Leittechnik und der Videospeicher vorzugsweise das MoRISXML-Protokoll aus dem Videostandard der ASFINAG zur Kommunikation nutzen. 4.8 Anzeigegeräte Die Anzeigegeräte müssen folgende Merkmale aufweisen: (a) mechanische Befestigungsmöglichkeit nach VESA (b) On Screen Display zur Einstellung aller Parameter (c) Energiesparmodus EPA ENERGY STAR (d) Energiesparmodus Energy 2000 (e) Die Geräte müssen folgende Zulassungen aufweisen: (f) Plug & Play DDC 1/2 B (g) Prüfzeichen I. TÜV GS II. TÜV ERGO III. ISO-Normen 9241-3, 9241-7, 9241-8, 13406-2, IV. EN 29241 Die Geräte sind strahlungsarm mindestens gemäß TCO 99 auszuführen. Sie sind für eine Stromversorgung mit 230 V AC +/- 10%, 50Hz vorzusehen. Die Anzeigegeräte im Innenbereich werden wahlweise in 19”-Schränken eingebaut oder sind als Standgeräte auf Tischen aufzustellen. Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben. Die Anzeigegeräte kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe bis 2000m über NN auszugehen ist. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 32 grundsätzlich sind Rechte- und Anlagendaten der Videoanlagen im Videosystem/ Videosubsystem zu führen Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 45 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Anzeigegeräte sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN: Es sind Flachbildschirme (keine Röhrengeräte) einzusetzen, welche die folgenden Mindestforderungen erfüllen: (h) Blickwinkel min. 170 Grad horizontal und vertikal (i) Reaktionszeit max. 10ms (j) Helligkeit 400cd (k) Kontrast 300:1 (l) min. 19“ Bildschirmdiagonale (m) Empfehlung: Bildformat für Videowiedergabe (fullscreen und Quad-Darstellung) 4:3 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 46 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 5 Technische Spezifikation - Schnittstellen 5.1 Grundlagen Version: 1.0 Freigegeben Für alle Schnittstellen sind grundsätzlich offene und standardisierte Komponenten und Verfahren auf allen Ebenen einzusetzen. Falls dies nicht möglich ist, sind solche einzusetzen, welche im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der ASFINAG offen und standardisiert, mindestens aber für die ASFINAG offen und dokumentiert sind. Dies trifft auf Hard- und Software gleichermaßen zu. Durch den Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme sind Schnittstellen zur Steuerung und Bildübertragung vorgegeben. Diese sind bei jeder Projektrealisierung verbindlich zu berücksichtigen. Sofern diese Schnittstellen aus guten Gründen nicht eingesetzt werden, ist dies ausführlich zu begründen und durch den Auftraggeber bzw. die ASFINAG freizugeben. 5.2 Anbindung an das ASFINAG-Videosystem 5.2.1 Allgemein OBLIGATORISCH Alle neu zu errichtenden oder zu sanierenden Videosysteme/ Videosubsysteme im Bereich der ASFINAG müssen an ihren zentralen Steuerungen Schnittstellen zur Anbindung an das ASFINAG-Videosystem besitzen um die Integrationsfähigkeit in das Gesamtsystem der ASFINAG zu gewährleisten. Für den Fall, dass ein Videosubsystem aus mehreren allein funktionsfähigen Systemen wie Livebildübertragung und/ oder Videospeicherung und/ oder automatischer Videobildauswertung besteht, müssen auch deren Signalquellen und -senken in das ASFINAG-Videosystem eingebunden werden. Falls dies nicht über eine integrierte zentrale Steuerung dieser Systeme möglich ist, sind alle Teilsysteme mit den entsprechenden Schnittstellen zur Steuerung und Bildübertragung auszurüsten. Diese Schnittstelle zerfällt in die Anbindung zur Steuerung der Subsysteme und die Schnittstelle zur Übertragung von Bilddaten und ist gemäß den folgenden Kapiteln auszuführen. Eine Abweichung ist unzulässig. Soweit ein Tunnelvideosystem, welches auch durch die Leittechnik des Tunnels gesteuert wird, muss die Tunnelleittechnik ebenfalls das Steuerprotokoll des Videostandards der ASFINAG beherrschen. Somit können auch Videos aus dem angrenzenden Freilandbereich in der Tunnelwarte angezeigt werden. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 47 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 5.2.2 Version: 1.0 Freigegeben Netzwerk Bei der Einrichtung des Netzwerks ist darauf zu achten, dass sich Netzwerksegmente und –adressbereiche nicht überschneiden. Die Netzwerksegmente und – adressbereiche sind jedenfalls mit den Verantwortlichen der ASFINAG abzustimmen. Dabei sind vorzugsweise entsprechende Bereiche für Leittechnik, Videosystem, VideosSpeichersystem und ggf. videobasierendes Detektionssystem zu bilden und abzugrenzen. Folgende Reservierungen sind dabei zu berücksichtigen: (a) Multicastgruppe 231.0.0.0/8 reserviert für das ASFINAG Videosystem 5.2.3 Steuerungsschnittstelle OBLIGATORISCH Bei dieser Schnittstelle handelt es sich um eine Netzwerkschnittstelle, welche über TCP/ IP mit einem XML-basierten Protokoll (MoRIS XML Protokoll) arbeitet. Die Übertragung erfolgt bidirektional. Eine genaue Protokollbeschreibung findet sich in Anlage 2 zu diesem PLaNT. 5.2.4 Streamingschnittstelle OBLIGATORISCH Bei dieser Schnittstelle handelt es sich um eine Netzwerkschnittstelle. Die Daten werden nach MPEG4 Simple Profile@Level 3 verlustbehaftet komprimiert. Dieses ist um die Möglichkeiten der Bandbreite bis 4Mbits/s und Interlacing/ Quantisierung ergänzt. Eine genaue Protokollbeschreibung findet sich in Anlage 3 (PLaNT 170.010.61). 5.3 Anbindung der Videospeicherung 5.3.1 Steuerungsschnittstelle OBLIGATORISCH Die Videospeicherung muss über die Steuerschnittstelle des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme verfügen oder an der zentralen Steuerung eines Videosub- Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 48 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben systems so angeschlossen sein, dass es über dessen Schnittstelle gemäß Videostandard ASFINAG steuerbar ist. Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte offen zu legen. Die Videospeicherung ist über eine Ethernet-Netzwerkschnittstelle anzubinden. Zusätzlich ist die Videospeicherung im Falle von Tunnelanlagen an die Tunnelleittechnik zu koppeln, von welcher aus sie auch gesteuert werden kann. Dabei ist die Schnittstelle der Videospeicherung durch die Tunnelleittechnik so zu gestalten, dass der volle Umfang der Funktionen der Videospeicherung von der Tunnelleittechnik aus nutzbar ist. Dies geht auch aus der Forderung der vollständigen Integration der Bedienung der Videosysteme in die Bedienung der Tunnelleittechnik im Kapitel 7.4 der allgemeinen Richtlinie PLaNT 170.010.10 hervor. Die Kopplung an die Tunnelleittechnik erfolgt mittels eines offenen standardisierten Fernwirkprotokolls. Es kommt ein Protokoll der Gruppe IEC 60870-5 zum Einsatz. Vorrangig ist das netzwerkbasierte Protokoll 104 zu verwenden. Die Übertragung erfolgt bidirektional. Die Standardisierung der projektspezifischen Inhalte der Übertragungen ist Gegenstand eines anderen Planungshandbuches der ASFINAG. Soweit dies verfügbar ist, ist es anzuwenden. Andernfalls sind die Inhalte auf die der Tunnelleittechnik abzustimmen. Sofern in der Tunnelleittechnik ein proprietäres Protokoll genutzt wird, ist die Videospeicherung über die Steuerschnittstelle nach Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme anzuschließen. Die proprietäre Schnittstelle ist daher in der Tunnelleittechnik zu integrieren. Bei Freilandanlagen ist die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems gemäß Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme zu verwenden. 5.3.2 Streamingschnittstelle OBLIGATORISCH Die Videospeicherung muss über die Streamingschnittstelle des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme verfügen oder an der zentralen Steuerung eines Videosubsystems so angeschlossen sein, dass es über dessen Schnittstelle gemäß Videostandard ASFINAG steuerbar ist. Zusätzlich muss die Videospeicherung über die Anschlussmöglichkeit für analoge Bildsignale Composite PAL über FBAS als Eingangssignale verfügen. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 49 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Aus dem Speicher abgerufene Bilder Netzwerkschnittstelle bereitzustellen. sind Version: 1.0 Freigegeben jedenfalls auf einer Ethernet- Bei Freilandanlagen ist die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems gemäß Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme zu verwenden. Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte offen zu legen. 5.4 Anbindung der automatischen Videobildauswertung 5.4.1 Grundlagen Maßgebend für diese Schnittstellen ist das PLaNT 170.020.11 – Technische Spezifikation Videobasierende Detektionssysteme. Nachfolgend werden nur grob die wichtigsten Forderungen genannt, soweit integrierte Systeme (Videosystem & Videobasierendes Detektionssystem in einem System vereinigt) handelt. 5.4.2 Steuerungsschnittstelle Für die Kopplung der automatischen Videobildauswertung an die Tunnelleittechnik gilt das im Kapitel 5.3.1 Beschriebene. Die automatische Videobildauswertung ist über eine Ethernet-Netzwerkschnittstelle anzubinden. Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte (im Auftrag der ASFINAG und nur in deren Projekten) offen zu legen. 5.4.3 Streamingschnittstelle Als eingehende Bilddaten muss die automatische Videobildauswertung analoge Bildsignale Composite PAL über FBAS verarbeiten. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 50 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben Zusätzlich sind Bilddaten, welche auf einer Netzwerkschnittstelle gemäß den Vorgaben des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme verfügbar sind, zu verarbeiten. Die Ausgabe von Bildsignalen, etwa zur Kontrolle, Konfiguration und Parametrierung muss entweder als Composite PAL über FBAS oder auf einer Netzwerkschnittstelle gemäß den Vorgaben des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme möglich sein. Durch den Auftragnehmer ist die Wahl der Schnittstelle zu begründen und vom Auftraggeber freizugeben. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 51 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 6 Technische Spezifikation – Videospeicherung 6.1 Allgemeines Version: 1.0 Freigegeben Hinsichtlich der technischen Spezifikationen gibt es Differenzen zwischen den Einsatzorten Tunnel und Freiland, die in den nachfolgenden Kapiteln daher getrennt erläutert werden. Die Videospeichersysteme im Bereich der ASFINAG sind grundsätzlich als ereignisorientierte netzwerkfähige Speichersysteme entsprechend der nachstehenden Spezifikationen zu errichten. Zur Videospeicherung für Anlagen im Freiland kommen vorzugsweise Komponenten des ASFINAG-Videospeichersystems oder entsprechend kompatible zum Einsatz. Für Tunnel und deren Peripherie sind als Mindestanforderungen die Vorgaben der RVS 09.02.22 in Verbindung mit dem Straßentunnelsicherheitsgesetz (STSG) zu erfüllen. Zusätzliche weitergehende Forderungen oder erforderliche Detaillierungen der Forderungen dieser Normen sind in den folgenden Unterkapiteln angegeben. Alle Komponenten der Videospeicherung sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen seitens des Auftragnehmers mitzuliefern. 6.2 Videoannotierung Die Videospeicherung, d.h. (a) die Sicherung eines Ringspeicherteiles (b) die sofortige Aktivierung von Alarmspeichern (c) der Start einer beliebigen Aufzeichnung wird immer durch Ereignisse 33 initiiert. Diese werden zum einen bereits in der Leittechnik gespeichert (Logging), stehen damit jedoch abgesehen vom Zeitstempel nicht in fixer Verbindung zu den aufgenommenen Videosequenzen oder Bildern. Die entsprechenden Ereignisse sind daher in der Videospeicherung fest verknüpft zu hinterlegen. Günstigerweise geschieht dies direkt als Metadaten innerhalb des Videostreams. Alternativ ist eine Speicherung in dafür geeigneten Datenbanken möglich, wobei jedoch die Verknüpfung mit den zugehörigen Videosequenzen sicher und persistent hergestellt werden muss. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 33 hierzu zählt auch der wahlfreie Anstoß durch den Benutzer Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 52 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Zur Speicherung von Video- und Metadaten im Verbund bieten sich verschiedene Möglichkeiten auf dem Stand der heutigen Technik an. Die ASFINAG präferiert in diesem Zusammenhang die Nutzung von Verfahren gem. MPEG7. Die Metadaten sind so in der Videospeicherung zu integrieren, dass mit Hilfe der entsprechenden Bedienoberflächen oder Telegramme auch nach aufgezeichneten Videosequenzen an Hand von Ereignissen in den netzwerkfähigen Speichersystemen gesucht werden kann. Zusätzlich ist der Alarmgrund bei Start der Aufzeichnung für 5-10s so im Bild sichtbar einzublenden, dass er keine wichtigen Bildteile verdeckt. Zusätzlich sind für die Alarmaufzeichnung im Bild sichtbar, jedoch ohne Verdeckung wichtiger Inhalte zu speichern: (d) Datum, (e) Uhrzeit, (f) Kameraname. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Videos sind im Falle einer Alarmaufzeichnung mindestens mit den folgenden Daten anzureichern: (a) Zeitpunkt der Detektion des Ereignisses (Zeitstempel Start Alarmaufzeichnung) – als UTC inkl. Datumsangabe (b) Zeitpunkt, ab dem die Videosequenz zu diesem Ereignis verfügbar ist (frühester Zeitpunkt des in den Alarmspeicher übernommenen Ringspeicherinhalts) – als UTC inkl. Datumsangabe (c) Endezeitpunkt der Aufzeichnung – als UTC inkl. Datumsangabe (d) Initiator einer manuellen Aufzeichnung (Operator-Kennung) (e) Ereignistypen-Code entsprechend nachfolgender Typisierung 34 : I. 000 manuelle Aufzeichnung II. 110 Rauch/ Feuer – Sonstige Störung mit (Tunnel-)sperre III. 111 Feuer IV. 112 Rauch V. 120 Verkehr – Sonstige Störung mit (Tunnel-)sperre VI. 121 Geisterfahrer VII. 220 Verkehr – Sonstige Störung VIII. 221 Nischenbelegung IX. 222 Stau X. 223 Langsames Fahrzeug XI. 224 Stillstand (Fahrzeug) ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 34 Ziffer 1: Priorität (1- sofortige Tunnelsperre, 2-Alarm, 3-Warnung, 9-Gutmeldung); Ziffer 2: Ereignisart (1-Brand, 2-Verkehr, 3-Objekte, 4-Betriebstechnik-Problem); Ziffer 3: (laufende Nummerierung der Typen; „0“ steht für sonstiges Ereignis in diesem Bereich) Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 53 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 XII. 130 Objekte - Sonstige Störung mit (Tunnel-)sperre XIII. 131 Personen im Tunnel XIV. 230 Tunnelfremde Gegenstände, allgemein XV. 140 Betriebstechnik - Sonstige Störung mit (Tunnel-)sperre XVI. 240 Betriebstechnik - Sonstige Störung XVII. 241 Lampenausfall Durchfahrtsbeleuchtung XVIII. 242 Lampenausfall Notrufeinrichtungen XIX. 243 Fehlende oder beschädigte technische Infrastruktur XX. 340 Betriebstechnik – Warnung XXI. 341 Lampenausfalls Seitenbeleuchtung XXII. 922 Version: 1.0 Freigegeben Stauauflösung Die vorstehende Code-Liste kann projektspezifisch in Abstimmung mit dem Auftraggeber ergänzt werden. (f) Sensor-Code entsprechend nachfolgender Typisierung35: I. 000-xxx allg. Leittechnikmeldung/ -warnung/ -alarm II. 001-xxx Linienbrandmelder III. 002-xxx Kontakt Feuerlöscher-Gehäuse IV. 003-xxx Kontakt Feuerlöscher V. 004-xxx Kontakt Nischentür Notrufnische VI. 005-xxx Kontakt Fluchttür Querschlag VII. 006-xxx Kontakt Fluchttür (sonstige) VIII. 007-xxx Videobasierendes Detektionssystem IX. 008-xxx Rauchgasanalyse (CO) X. 009-xxx Trübsichtmessung Die vorstehende Code-Liste kann projektspezifisch in Abstimmung mit dem Auftraggeber ergänzt werden. (g) Ereignisort-Identifikation durch I. Kameranummer/ -bezeichnung II. Sensor-Nummer (Datenpunkt) III. Strecken-km 36 IV. Fahrstreifen 37 V. Fahrtrichtung oder Röhrenbezeichnung 38 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 35 hierdurch wird das meldende System identifiziert; „-xxx“ gibt die Nummer des Sensorgerätes an 36 soweit durch Leittechnik bereitstellbar 0-Pannenstreifen, 1-6: Fahrstreifen (von rechts aus gezählt), 9-Mittelstreifen 38 soweit durch Leittechnik bereitstellbar 37 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 54 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 6.3 Freiland 6.3.1 Allgemeines Version: 1.0 Freigegeben Grundsätzlich ist Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems oder ein dazu voll kompatibles System zu verwenden, wobei zur Optimierung (Verminderung) der Netzwerkbelastung ein lokal nahe situiertes Videospeichersystem mit einer wenig belasteten Anbindung gewählt werden sollte. Sofern die Kameras im Freiland räumlich einer Tunnelanlage (BZ/ ÜZ) zuzuordnen sind, werden sie in deren Speichersystem eingebunden. Sofern die Leistungen der Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems die Erfordernisse des jeweiligen lokalen Projektes nicht erfüllen, ist die Speicherung gemäß den Anforderungen für Tunnel auszuführen. Die verwendete Videospeicherung muss in jedem Fall netzwerkfähig sein und den Spezifikationen des Steuerprotokolls des Videostandard der ASFINAG genügen, insbesondere dessen Erweiterung für netzwerkfähige Videospeicherungen. Sofern nicht die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems verwendet wird, sondern ein gleichwertiges und voll kompatibles System eingesetzt und angebunden wird, sind die in den folgenden Kapiteln dargelegten Spezifikationen einzuhalten. 6.3.2 Systemsicherheit und Kompatibilität Im Rahmen der Ausführungsplanung müssen Sensibilität des Systems und der Daten und dementsprechende Maßnahmen geplant und begründet werden, soweit nicht die Speicherung des ASFINAG-Videosystems eingesetzt wird. Das einzusetzende Speichersystem muss zum ASFINAG-Videosystem voll kompatibel sein. 6.3.3 Datensicherheit/ Datenschutz Das System ist durch Login/ Passwort in Verbindung mit geeigneten Verschlüsselungen angemessen vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Passwörter dürfen im System nur verschlüsselt abgelegt und übertragen werden. Die durch die geltenden Normen und Gesetze vorgegebenen Anforderungen an die Datensicherheit müssen voll und nachweisbar erfüllt sein. Videosequenzen sind mindestens im Fall von Auslagerung/ Export aus dem System mit Wasserzeichen zu kennzeichnen und mittels einer MD5-Checksumme auf Manipulationen prüfbar zu gestalten. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 55 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 6.3.4 Version: 1.0 Freigegeben Datensicherung Das ASFINAG-Videosystem stellt softwareseitig die für die Sicherung der Videodaten im System erforderlichen Module zur Verfügung. Andere Systeme müssen mindestens die durch das ASFINAG-Videosystem bereit gestellten Leistungsmerkmale beinhalten. Die hardwareseitige Datensicherung ist innerhalb des jeweiligen Projektes zu konzipieren und durch den Auftraggeber zur Realisierung freizugeben. Die Hardware ist nach den üblichen Möglichkeiten für Rechnersysteme gegen Datenverlust und Ausfall zu sichern: (a) Festplatten (Speicher) sind mindestens als RAID-5 auszuführen. Grundsätzlich ist der Datenspeicher (Nutzdaten) als RAID-5-Array auszuführen. Die RAID-Anlage ist so auszulegen, dass jeweils eine Festplatte als hot spare fungiert. (b) Ein geeignetes Sicherungs- und Archivierungssystem (z.B. Bandlaufwerk/ TapeLibrary), welches sowohl bzgl. Anbindung, Verarbeitungsgeschwindigkeit und Speicherkapazität sowie Langzeitstabilität der Medien den aus der Dimensionierung des Speichersystems hervorgehenden Anforderungen genügt ist anzuwenden. Es ist eine automatische Sicherung der Daten auf ein vom RAID-5-Array unabhängiges Medium vorzusehen. Dabei ist der Datenbestand alle 24h zu sichern. Pro Woche kommt ein Satz Sicherungsmedien (jeweils getrennte Medien für jeden Wochentag; wochentags inkrementelles BackUp, sonntags volles BackUp) zum Einsatz. (c) Das Sicherungs- und Archivsystem muss die üblichen Sicherungsstrategien (volles BackUp, inkrementelles BackUp etc.) beherrschen. (d) Abhängig von der Wichtigkeit der anzufertigenden Aufzeichnungen ist das System mit HW-Redundanz (Netzteile, hot-swap-Festplatten o.Ä.) auszustatten. Die Sicherung der Systemsoftware ist in den Festlegungen zum ASFINAG-Videosystem geregelt. Es ist somit jedenfalls sicherzustellen, dass ein Ausfall einer Festplatte zu keinem Datenverlust führt und ein Plattentausch inklusive Konfiguration im Betrieb möglich ist. 6.3.4.1 Bedienung Die Bedienung des ASFINAG-Videospeichersystems ist durch die Dokumentation (Anlage 5, Bedienhandbuch des ASFINAG-Videosystems 170.010.63) vorgegeben und erläutert. Die dort ausgeführte Technik wird als Mindestanforderung an andere einzusetzende Videospeichersysteme hinsichtlich einer Bedienoberfläche und dem Verhalten der Systembedienung vorgegeben. Die Bedienung des Videospeichersystems muss grundsätzlich über das Steuerprotokoll des Videostandards der ASFINAG möglich sein, sodass die Software der Bedienoberfläche wahlfrei gegen kompatible austauschbar ist. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 56 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 6.4 Tunnel 6.4.1 Systemarchitektur Version: 1.0 Freigegeben Das System ist hardwareseitig modular auszuführen. Steuerung/ Bedienung sind vom eigentlichen Speicher so zu trennen, dass ein Austausch des Speichermediums problemlos möglich ist. Die Systemsoftware ist so modular zu gestalten, dass an den Schnittstellen Protokolländerungen möglich sind ohne das gesamte System auszutauschen. Die Verbindung der Systemkomponenten ist über standardisierte Schnittstellen wie, Fast-Ethernet oder Gigabit-Ethernet, vorzugsweise mit IP-basierten Protokollen vorzunehmen. Eine Integration von Encoder- und Speicherfunktionen in einer gemeinsamen Hardware im Kontext eines voll digitalen Tunnelvideosystems ist zulässig, soweit die zutreffenden Gesetze und Richtlinien eingehalten werden und keine funktionalen Einschränkungen für Betrieb und Instandhaltung entstehen. OBLIGATORISCH Sofern zwingende Gründe vorliegen, können in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG andere Schnittstellen eingesetzt werden. Diese Schnittstellen sind jedenfalls vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte im Auftrag der ASFINAG offen zu legen. 6.4.2 Leistungsmerkmale 6.4.2.1 System/ Steuerung OBLIGATORISCH Das System muss zeitsynchron auf mindestens 100ms genau mit allen anderen Systemen der Tunnelleittechnik arbeiten. Die Zeitsynchronisation muss systemweit erfolgen, d. h. das sämtliche Anlagenkomponenten dieselbe Zeitbasis (PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN: UTC) besitzen müssen. Es ist eine Funkuhr DCF77 oder ein GPS-Empfänger als Zeitbasis vorzusehen. Der netzweite Abgleich der Zeit erfolgt über NTP. Soweit ein anderes Protokoll eingesetzt wird, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Zeitbasis ist UTC, Angaben zur Sommerzeit sind im System ebenfalls zu führen. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 57 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben Soweit andere Systeme, welche mit dem Videosystem verbunden sind, bereits über eine Zeitbasis wie vorstehend angeführt verfügen, ist es ausreichend, wenn eine entsprechende Anbindung an diese erfolgt. Die Zeitsynchronität mit allen anderen Systemen der Tunnelleittechnik ist über geeignete Anschlüsse z.B. Netzwerk mit NTP, Zeitserver oder sehr kurzen Abfrageintervallen der Funkuhr oder dem GPS-Empfänger sicherzustellen. Verschiedenen Ereignissen je Kamera müssen unterschiedliche Aufzeichnungsraten zuordenbar sein. Wird eine Kamera permanent aufgezeichnet so muss unabhängig davon auch bei Bedarf eine Alarmaufzeichnung mit Vorlauf in ein getrenntes Speichersegment möglich sein. Für eventuelle Bildverluste aus Synchronitätsproblemen sind Maßnahmen durch entsprechende Speicher je Kamera vorzusehen. Werden vom Gesamtsystem Aufzeichnungsraten über den Systemgrenzen gefordert, so muss die Aufzeichnungsrate einzelner Kameras für den Überlastzeitraum automatisch auf eine vorgebbare Mindestrate gesenkt werden können. Aufzeichnungen müssen permanent oder alarmgesteuert möglich sein. Für die Alarmauslösung müssen je Kamera mindestens vier Alarme zuordenbar sein. Die Alarmübernahme erfolgt über die Schnittstelle zur Tunnelleittechnik. Zusätzlich muss jedes Kamerasignal mittels einer Bildüberwachung (Detektion) kontrolliert werden können. Aus dem Bewegungsmelder müssen Bewegungsmeldungen, Abdeckung, Blendung und Verlust eines Synchonisierungssignals ableitbar sein. Das Archiv ist softwaremäßig in Segmente unterteilbar, welche auch nachträglich in der Größe verändert werden können. Die Ausbildung der Segmente muss frei als Ringspeicher oder Alarmspeicher möglich sein. Alarmspeicher sind vor Überschreiben zu sichern. Eine freie Übertragung von Bildern oder Sequenzen zwischen den einzelnen Archivsegmenten muss möglich sein. Der Speicherstatus des Segmentes muss mit Belegungsgrad zu Verfügung stehen. Die Parametrierung des Gesamtsystems, wie auch die Auswertung muss zentral möglich sein und dementsprechend auch über die Tunnelleittechnik. Soweit HW- oder SW-Fehler durch das System selbst festgestellt werden, muss eine den Operator erreichende Meldung generiert und versendet werden, welche den Fehler möglichst umfassend beschreibt. Die Steuerung des Systems muss sich von allen Punkten des Netzwerkes aus gleich verhalten und es müssen mindestens alle im Steuerprotokoll des Videostandards der ASFINAG aufgeführten Möglichkeiten der Steuerung verfügbar sein. Dies gilt insbesondere für Videospeichersysteme, welche in Betriebszentralen von Tunneln eingerichtet sind, jedoch von einer Überwachungszentrale aus bedient werden. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 58 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Es muss möglich sein, netzweit anhand der Vorgabe von einem oder mehreren der folgenden Kriterien zutreffende Videos in den Alarmspeichern zu suchen: (a) Ereignis (-typ) (b) Datum/ Uhrzeit (c) Datum/ Uhrzeit als Intervall (d) Videospeichersystem/ Tunnelanlage/ Freilandanlage (e) Kameranummer/ -bezeichnung (f) Operatorkennung (für manuelle Aufzeichnungen) 6.4.2.2 Speicher Alle Angaben zu Bildraten beziehen sich auf Vollbilder (im Sinne einer progressiven Bildabtastung), dass heißt sie entsprechen gem. PAL-Norm 39 50 Halbbildern/s. Es wird davon ausgegangen, dass die Speicherung bei Tunnelsystemen dezentral direkt am Tunnel (BZ) situiert ist und die Bildauflösung und –rate am Eingang der Speicherung der der Kamera entspricht. Durch das STSG werden Begrenzungen von Aufnahmezeiten und –qualitäten geregelt. Ungeachtet dessen müssen die Speichersysteme die im vorliegenden Dokument aufgestellten Anforderungen – durch einfache Erweiterung der Hardware – erfüllen können und zusätzlich die Erfüllung der Anforderungen des STSG durch (ggf. einschränkende) Konfiguration und Parametrierung des Speichersystems erfüllen können. Die Erfüllung der Anforderungen des vorliegenden Dokumentes bezüglich Speicherdimensionierung ist durch Skalierbarkeit des Speichers sicherzustellen. Bei Errichtung des Systems ist der Speicher genau entsprechend den Anforderungen des STSG zu dimensionieren und eine Ausbaubarkeit entsprechend der Anforderungen dieses PLaNT einzurichten. Der Speicher muss sich dabei ohne Austausch 40 von Komponenten erweitern lassen. Die Erweiterbarkeit des Speichersystems bis zu den Grenzen, welche durch das vorliegende PLaNT vorgegeben werden, muss technisch mindestens innerhalb der auf die Abnahme folgenden 10 Betriebsjahre möglich sein. 41 Dementsprechend ist die Nachlieferung von Komponenten für die Erweiterbarkeit des Systems für mindestens 10 Jahre nach der Abnahme dessen zu sichern. Dadurch wird gewährleistet, dass zu Testzwecken und für den Fall von Gesetzesänderungen während der zu erwartenden langen Lebensdauer der Systeme ausreichende Leistungsreserven nachinstalliert werden können. Insbesondere gilt dies im Bezug auf STSG §4 Abs. (5) 4., 6. und 7. Die Speicherung der Bilder erfolgt mit einer Auflösung von mindestens 704 (horizontal) x 576 (vertikal) Punkten und einer Farbtiefe von min. 24 Bit. Soweit nachfolgend nichts ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 39 „RECOMMENDATION ITU-R BT.470“ für „CONVENTIONAL TELEVISION SYSTEMS 40 Ein für die ASFINAG kostenfreier/ kostenneutraler Austausch, der die Leistungen des Systems nicht einschränkt, ist zulässig 41 Die Erweiterung wird voraussichtlich in Wahrnehmung der vertraglichen Optionsrechte erfolgen Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 59 von 71 Dokument-Nr. 170.010.11 Videosysteme Technische Spezifikationen Version: 1.0 Freigegeben anderes benannt ist, gilt für alle Aufzeichnungen die volle Bildqualität (vergleichbar dem ASFINAG-Videosystem MPEG4-Strom mit 4MBit/s bei 4CIF und 25fps) als gefordert. Alle Bildrateneinstellungen sind parametrierbar oder mindestens konfigurierbar zu halten. Die durchschnittliche Aufzeichnungsrate muss für alle Kameras mindestens 12 Bilder/ Sekunde für die Dauer von mindestens 4h bzw. den durch das STSG vorgegebenen Zeitraum betragen. Das System muss durch einfache Erweiterung der Hardware (Vergrößerung der Speicherkapazität und Ausbau der Performanz der Speicheranbindung) diesbezüglich für einen Aufzeichnungszeitraum von mindestens 12h erweitern lassen. Zusätzlich muss von mindestens 8 Kameras eine Aufzeichnungsrate von mindestens 25 Bildern/ Sekunde ab Alarmeingang mit mindestens 10min Vorlauf möglich sein, dass heißt alle Kamerasignale werden mit 25 Bildern/s in einem 10-min-Ringspeicher parallel zum 12h-Bildspeicher mit mindestens 12 Bildern/s aufgezeichnet oder die Bildsequenz nach 10min im Speicher so verändert, dass nur mindestens 12 Bilder/s in den 12hRingspeicher übertragen werden. Die Größe des Alarmspeichers ist so zu bemessen, dass Alarmsequenzen (25 Bilder/ Sekunde) für mindestens 4 Stunden archiviert werden können. Die Aufzeichnung läuft nach Alarmauslösung mindestens 1h. Zusätzlich muss von mindestens 8 Kameras eine Aufzeichnungsrate von mindestens 25 Bildern/ Sekunde durch Nutzeranforderung möglich sein. Das System muss zudem durch Erweiterung der Hardware (Vergrößerung der Speicherkapazität und Ausbau der Performanz der Speicheranbindung) für einen Aufzeichnungszeitraum für Alarmaufzeichnungen von bis zu 24h bei gleichzeitiger Aufzeichnung von 8 Kamerasignalen erweitern lassen. Je Kamera ist der mit einer Aufzeichnung mitzuspeichernde Alarmbildvorlauf im Aufzeichnungssystem jederzeit zu Verfügung zu halten. Entsprechende Speicher für eine Aufzeichnungszeit von 10 Minuten je Kamera bei einer Aufzeichnungsrate von mindestens 25 Bildern/Sekunde sind vorzusehen. Es ist dabei sicherzustellen, dass im Alarmfall Bilder/ Videos in einer gegenüber dem Livebild/ Livevideo gleichwertigen Qualität verfügbar sind. Die Berechnung zur Speicherdimensionierung ist dem Auftraggeber vor Ausführung zur Freigabe nachvollziehbar vorzulegen. Die Speicherhardware ist in gängigen Größen und für den Dauerbetrieb auszuführen. Die gespeicherten Bilder sind fälschungs- und manipulationssicher abzulegen. Die aufzuzeichnenden Bilder sind für eine gleichzeitige Darstellung bereitzustellen, auch für den Fall, dass sie nicht aufgezeichnet werden. Die Darstellung darf einen konstanten Zeitversatz gegenüber der Livebildbetrachtung von max. 2s aufweisen. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 60 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Sofern ein Alarmereignis oder ein Nutzereingriff zur Aktivierung der Alarmspeicherung führt, ist im Speichersystem eine Marke zum Wiederauffinden des entsprechenden Zeitpunktes zu setzen. Dies sollte im gespeicherten Bildstrom (für 1s) sichtbar sein. Dabei sollte die Einblendung so erfolgen, dass keine für das Ereignis relevanten Bereiche verdeckt werden (vorzugsweise im oberen Bildbereich). Die Aufzeichnungszeit für Alarmereignisse muss von 1h (Mindestspeicherdauer bei Alarmauslösung) bis zu Grenze der Speicherkapazität parametrierbar einstellbar sein. Alle weiteren Aufzeichnungszeiten sind ebenfalls in 1-min-Schritten parametrierbar zwischen 1min und 48h zu halten. 6.4.2.3 Datendurchsatz Der erforderliche Bildspeicherdurchsatz ist auch bei gleichzeitiger Wiedergabe von mindestens 4 zeitsynchronen 42 Videoströmen mit 25 Bildern/ Sekunde in voller Auflösung sicherzustellen. Archivauswertungen, d.h. eine Suche im Archiv nach Videosequenzen oder deren Wiedergabe dürfen zu keiner Reduktion der Aufzeichnungsrate führen. Der Bildspeicherdatendurchsatz muss so hoch sein, dass es nicht zu Ausfällen (verlorene/ fallengelassene Bilder) kommt. 6.4.2.4 Datenaufzeichnung/ Auslagerung Mittels Applikationssoftware müssen Bilder, Sequenzen oder Segmente digital auf andere Speichermedien (z.B. DVD) ausgelagert werden können. Das Videospeichersystem ist mit einem Datenaufzeichnungsgerät auszurüsten, welches es auf Benutzeranforderung ermöglicht Sequenzen aus dem Speicher auf ein externes Medium auszulagern. Dazu ist ein DVD-multiformat-Brenner vorzusehen, welcher Duallayer-DVD (8,5 GB/ DVD) unterstützt. Die Brenngeschwindigkeit muss für jedes Format mindestens 4-fach betragen. Das Gerät muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Auslagerung von Daten hat nach Wahl des Nutzers im geschützten Format des Videospeichersystems (siehe Kapitel 6.4.4.1) oder in einem marktgängigen Format zu erfolgen, welches mit mindestens einem frei verfügbaren Softwareplayer abspielbar ist. Ebenfalls muss eine Übergabe in den Bildformaten JPEG (in höchster Qualität) und BMP (ohne zusätzliche Komprimierung), möglich sein. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 42 Synchron auf 0s bis max. 0,5s gem. Kapitel 6.4.3.1 Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 61 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Einzelne Bilder müssen auf Benutzeranforderung auf einem Grafikdrucker ausgegeben werden können, wobei die Größe am Grafikdrucker skalierbar vorzusehen ist. Datum, Uhrzeit und Kameranummer sind je nach Benutzerforderung am Ausdruck mit auszugeben. 6.4.3 Bedienung Eine Bedienung des (netzwerkfähigen) Videospeichersystems muss prinzipiell an allen Zugangspunkten des Netzwerkes, welche mit entsprechender Hard- und Software ausgerüstet sind, uneingeschränkt möglich sein. Hinweis: Die Speicherung von Tunnelvideos auf Abruf ist im üblichen Betrieb nur durch das Tunnelpersonal zu veranlassen. Das System muss die Umsetzung dieser organisatorischen Maßgabe unterstützen. 6.4.3.1 Bedieninterface Die Bedienung ist in die Bedienung der Leittechnik eingebettet, wie in den Kapiteln 7.4ff der allgemeinen Richtlinie PLaNT 170.010.10 beschrieben und in Fenstertechnik vorzusehen. Das heißt, in der BZ lässt sich das System aus der Tunnelleittechnik heraus bedienen, in der ÜZ ist es entsprechend in die übergeordnete Leitebene einzubinden. Des Weiteren ist auf Anforderung des Auftraggeber abhängig vom Projekt eine eigene Bedienung zu realisieren, welche sowohl in der BZ als auch in der ÜZ genutzt werden kann. Somit wird einer Nichtverfügbarkeit oder einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Videospeichersystems auf Grund von Problemen in der Leittechnik vorgebeugt und eine Rückfallebene geschaffen. Die zentrale Parametrierung und Überwachung des Systems muss von jedem beliebigen Rechner im Netzwerk der Videoanlage der BZ und ÜZ möglich sein. Die Ausgaben der Zustands- und Störmeldungen müssen der Leittechnik/Visualisierung zur Verfügung stehen. Systemfehlermeldungen müssen dem Operator visualisiert werden. Die Bedienung ist jedenfalls sinnvoll mit der des Tunnelvideosystems zu integrieren. Beide sind entsprechend in der Bedienung der Tunnelleittechnik zu integrieren, sodass sie miteinander den Nutzer unterstützend interagieren können. Die Masken für Eingaben und Auswertungen sind in einfacher übersichtlicher Form zu gestalten, die Bedienung menügeführt sicherzustellen. Zur Kameraanwahl können grafische Lagepläne verwendet werden. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 62 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Die gleichzeitige Wiedergabe von bis zu 4 Sequenzen zeitsynchron 43 ist vorzusehen. Die Bilder der Wiedergabe sind immer in der Abfolge Voralarm – Alarm anzuzeigen. Im Betrachtungsfenster sind mindestens Steuertasten für (a) Abspielen vorwärts mit folgenden Geschwindigkeiten: 1x, 2x, 4x (b) Abspielen rückwärts mit folgenden Geschwindigkeiten: 1x, 2x, 4x (c) schnellen Rücklauf/ Sprung zum Anfang der Sequenz (d) schnellen Vorlauf/ Sprung zum Ende der Sequenz (e) Zielwahl mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Segment/ Kamera (f) Stop (g) Pause (h) Ausdruck des aktuell angezeigten Bildes (i) Auslagerung des aktuell angezeigten Bildes (j) Auslagerung bzw. Übertragung in sichere Segmente, dass heißt aus dem Ringspeicher heraus in einen Speicher parallel zum Alarmspeicher) vorzusehen. Bei einer Auswertung über einen längeren Zeitraum erfolgt die Eingabe von Zeitbereichen und die Ausgabe als aufeinanderfolgender Bildstrom aus dem Archiv. Eine Suche im Speichersystem muss mindestens nach (a) Datum/ Datumsintervall (b) Uhrzeit/ Zeitintervall (c) Kamera/ Kameragruppe oder -menge (d) Archivsegment (e) Ereignistyp möglich sein. In Frage kommende Bildsequenzen sind übersichtlich geordnet in einer Liste zu präsentieren, welche der Nutzer einfach durch Anklicken nach Datum, Uhrzeit bzw. Kamera oder einer Kombination aus diesen sortieren kann und dann die von ihm gewählte Sequenz zur Anzeige aufruft. Die gewünschte Bildsequenz muss nach spätestens 10 Sekunden zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für ggf. ebenfalls im Speichersystem abgelegte Einzelbilder. Je Kamera muss nach Eingabe des Auswahlzeitraumes ein sofortiger Rücklauf, über alle Segmente vom jüngsten zum ältesten Bild, möglich sein. Die Wiedergabe muss auch an der Systemkonsole erfolgen können. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 43 Zeitsynchron bezeichnet hier, dass die gleichzeitig wiederzugebenden Videoströme bzgl. der gleichen Zeitbasis (Aufnahmezeit) bei der Wiedergabe um höchstens 0,5s gegeneinander versetzt sein können, wobei 0,5s die größte Zeitdifferenz darstellen, die zwischen allen bis zu 4 gleichzeitig wiedergegebenen Bildströmen auftreten darf. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 63 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Die normale Wiedergabe von Videos vorwärts darf bzgl. Auflösung und Bildrate nicht schlechter sein als das aufgenommene Archivmaterial. Die Videos müssen auch einzelbildweise anwählbar sein und wiedergegeben werden können 44 . Die Wiedergabe von Videos rückwärts darf bzgl. Auflösung nicht schlechter sein als das aufgenommene Archivmaterial, die Bildrate kann gegenüber der normalen Wiedergaberichtung bis auf 1 Bild/s 45 verringert werden. 6.4.3.2 Nutzerverwaltung/ Rechteverwaltung Das System muss mindestens 255 verschiedene Nutzer verwalten können. Die Erstellung der entsprechenden Nutzerprofile ist dadurch zu erleichtern, dass Kameras beliebig in mindestens 255 verschiedenen Gruppen zusammengefasst werden können, wobei eine Kamera bzw. ein Eingang ins Speichersystem auch mehreren Gruppen gleichzeitig angehören kann. Sie ist auch noch dadurch zu erleichtern, dass Nutzer beliebig in mindestens 255 verschiedenen Gruppen zusammengefasst werden können, wobei eine Nutzer auch mehreren Gruppen gleichzeitig angehören kann. Für jede der nachfolgend aufgeführten Systemgrundfunktionen ist für jeden Nutzer festlegbar, ob er diese nutzen kann oder nicht: (a) Konfiguration und Parametrierung der Anlage ändern (b) Aufzeichungsparameter ändern (für jede Kamera und jede Aufzeichnungsart getrennt) (c) Livebildbetrachtung (d) Suche im Archiv (e) Abspielen von gespeicherten Bildern/ Strömen (f) Auslagern (Sicherung von Videos auf externe Medien) I. von Bildern II. von Bildströmen (g) Drucken (h) Manuelles Verschieben von Bildsequenzen in das Alarmarchiv (auch ohne Vorliegen eines Alarmes aus der Leittechnik) (i) Sicherungsoperationen (j) Löschen von Bildern/ Bildströmen (k) Auslagern von Videos (l) Vernichten von Alarmaufzeichnungen 46 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 44 Jog-Shuttle-Funktionalität 45 Dies ist ausreichend, um gezielt eine gesuchte Stelle im Videostrom aufzufinden und vorwärts wiederzugeben. Im Falle der Verwendung von MPEG4 ist es somit durch entsprechende Konfiguration der group-of-pictures mit min. einem i-frame/sec möglich, im Rücklauf lediglich iframes wiederzugeben, was sich erleichternd auf die erforderlichen Serversysteme und Clientsoftware auswirkt. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 64 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben (m) Vernichten von ausgelagerten Videos 47 Die Nutzeranmeldung (Authentifizierung des Nutzern gegenüber dem System) der Tunnelleittechnik muss automatisch übernommen werden können, sodass sich ein Nutzer nur an einem der beiden Systeme anmelden muss, um mit der Videospeicherung zu arbeiten. 6.4.3.3 Zugangssicherung Die Berechtigungen sind in Zugriffsgruppen mit getrennten Passwörtern zu unterteilen. Insbesondere ist der Zugriff zu den Archivdaten durch entsprechende Maßnahmen zu schützen. Passwörter sind im System jedenfalls nur verschlüsselt abzulegen und zu übertragen. 6.4.4 Skalierung und Updates OBLIGATORISCH Das Videospeicherungssystem muss so skalierbar sein, dass (a) die Kameraanzahl sowie bei entsprechender Digitalisierung die Anzahl der Kamerabilder (b) die Größe des Ringspeichers (c) die Größe des Alarmspeichers (d) die Auflösung und Framerate des Ringspeichers (e) die Auflösung und Framerate des Alarmspeichers nur durch die angeschlossene Speichermenge begrenzt wird und sich auf mindestens das 10-fache der zum Zeitpunkt der Errichtung gewählten Speichergröße erweitern lässt. Für Software-Updates unter Betrieb sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, damit ein Löschen der Bildspeicher verhindert wird. 6.4.4.1 Datensicherheit/ Datenschutz Die Passwörter und Nutzer-Login-Namen sind im System geeignet verschlüsselt zu speichern und zu übermitteln wie z.B. bei Nutzung des MD5 48 -Algorithmus/ CHAP. Nach dem Verstreichen einer parametrierbaren Zeit ohne Nutzeraktion muss der Nutzer automatisch vom System abgemeldet werden. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 46 gem. STSG 47 gem. STSG 48 message digest; Verfahren zur Sicheren Authentifizierung Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 65 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Jede Nutzeroperation ist durch das System zu loggen. Dabei sind Nutzername, Datum, Uhrzeit und Aktion festzuhalten. Jedes Einzelbild, jede Sequenz oder jedes Segment darf nur bei entsprechender Berechtigung aus dem Archiv gelöscht werden können. Die Bilddaten sind im Bildspeicher in einem Sonderformat abzulegen, damit ein Auslesen mit im allgemein marktgängigen für Endverbraucher zugänglichen Produkten nicht möglich ist. Die Bestimmungen des STSG regeln die Zeiträume für die Aufbewahrung und die Vernichtung von Videodaten sowohl für den normalen Betriebsablauf als auch für Alarmaufzeichnungen. Das System muss diese vollumfänglich automatisiert umsetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Zeitintervalle im System parametrierbar 49 zu halten sind, sodass sie im Fall einer Gesetzesanpassung schnell auf den neuen Standard angepasst werden können. Die Wertebereiche aller Parameter zur Einstellung der durch das STSG vorgegebenen Aufbewahrungszeiten sind mit einer (a) Untergrenze des Parameterbereiches von max. 20% und (b) Obergrenze des Parameterbereiches von min. 400% der durch das STSG vorgegebenen Intervalllängen auszulegen. Weiterhin ist im STSG die maximale Aufbewahrungsfrist für Alarmaufzeichnungen – auch wenn diese aus dem System ausgelagert wurden, vorgegeben. Das Speichersystem muss demnach auch Informationen über ausgelagerte Videos aufnehmen und – durch den Nutzer unbeeinflussbar – speichern. Diese sind: (c) Datum der Auslagerung I. Informationen zum ausgelagerten Video II. Startzeit/ Endzeit III. Ereignis IV. Anlagen-/ Kameranummer und –bezeichnung V. Kennung des die Auslagerung vornehmenden Bedieners Auf Basis dieser Informationen und den in der Systemkonfiguration verankerten Vorgaben ist den Operatoren nach Ablauf der zulässigen Aufbewahrungsfrist eine entsprechende Meldung/ Anweisung zur Vernichtung des Videos anzuzeigen, welche nur mit Eingabe der folgenden Daten quittiert werden kann: (a) Datum der Vernichtung der Video-Daten (b) Operatorkennung des Quittierenden (c) Name dessen, der die Vernichtung des Videos durchgeführt hat. Nach Quittierung ist das vernichtete Video in der Datenhaltung des Videospeichersystems entsprechend als vernichtet zu kennzeichnen und in Abfragen zu gespeicherten Videos nicht mehr anzuzeigen. Ein Administrator muss jedoch den entsprechenden Ein⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 49 mindestens konfigurierbar Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 66 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben trag des Systems über die Vernichtung noch mindestens 10 Jahre später zur Anzeige bringen können. Der Eintrag über die Vernichtung des Videos ist unlöschbar zu speichern. 6.4.4.2 Datensicherung Grundsätzlich ist der Datenspeicher als RAID-5-Array auszuführen. Es ist eine automatische Sicherung der Daten auf ein vom RAID-5-Array unabhängiges Medium vorzusehen. Dabei ist der Datenbestand der Metadaten (d.h. aller zu den Videos gehörender Daten, nicht aber alle Videos selbst; nur längerfristig aufzubewahrende Videos zB Alarmspeicher) alle 24h zu sichern. Pro Woche kommt ein Satz Sicherungsmedien (jeweils getrennte Medien für jeden Wochentag; wochentags inkrementelles BackUp, sonntags volles BackUp) zum Einsatz. Die RAID-Anlage ist so auszulegen, dass jeweils eine Festplatte als hot spare fungiert. Es ist sicherzustellen, dass ein Ausfall einer Festplatte zu keinem Datenverlust führt und ein Plattentausch inklusive Konfiguration im Betrieb möglich ist. Die Datensicherung oder –archivierung muss im laufenden Betrieb störungsfrei für diesen erfolgen. Während der Datensicherung oder –archivierung muss das Videospeichersystem uneingeschränkt funktionieren. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 67 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 7 Technische Spezifikation - Temporäre Kameras 7.1 Allgemeines Version: 1.0 Freigegeben Temporäre Kameras bezeichnen Einrichtungen zur Verkehrsbeobachtung, welche nur vorübergehend an verkehrlich kritischen Bereichen aufgestellt werden, um diese beobachten zu können oder für Bereiche eingesetzt werden, die nur temporär vorhanden sind (z.B. bei Baustellenüberwachungen). Sie sind i.d.R. nicht Bestandteil von Planungen zu VBA oder sonstigen Infrastrukturprojekten sondern dienen beispielsweise in der Verkehrsüberwachung und – informationsgewinnung während der Bauzeit. 7.2 Planungsvorgaben und Technische Anforderungen 7.2.1 Allgemeine Vorgaben Für temporäre Kameras gelten die Vorgaben für Kameras und S/N/Z-Systeme im Freiland analog. Die Übertragung und Bedienung erfolgt gemäß Videostandard ASFINAG . Sofern sie sich in unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Videosubsystem mit Anschluss an das ASFINAG-Videosystem befinden, sind sie in dieses einzubinden. Andernfalls sind sie mit einem Encoder in einem den Örtlichkeiten entsprechend möglichst nahen Streckenstationsschrank (auch temporär) auszurüsten, welcher in das ASFINAG-Videosystem eingebunden wird. Die Kameras sind so zu situieren, dass sie leicht zugänglich und leicht zu reinigen sind. 7.2.2 Besonderheiten der Energieversorgung Im Allgemeinen sind temporäre Kameras auch an temporäre (d.h. für die Zeit der Verkehrsbeobachtung vorhandenen) Energieleitungen angeschlossen. Da deren Verfügbarkeit besonders im Rahmen von Bautätigkeiten oftmals nicht dauerhaft gewährleistet werden kann, sind temporäre Kameras mit Batteriepufferung bzw. USV auszustatten. Die Bemessung der USV ist abhängig vom Stromverbrauch der angeschlossenen Kameras und sonstiger Komponenten zu wählen und hat mindestens einen Stromausfall von 3 min Dauer zu überbrücken. Die Ausrüstung der Kamera mit USV bzw. die Anbindung an diese ist PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN. Jedenfalls ist für den Switch eine entsprechende Pufferung vorzusehen. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 68 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 Version: 1.0 Freigegeben Eine Überwachung für die USV mittels SNMP ist vorzusehen. Diese muss an das Betriebsüberwachungssystem Meldungen absetzen und die geordnete Abschaltung steuern: (a) Meldung bei Ausfall der Stromversorgung (b) Meldung über bevorstehende Erschöpfung der Pufferkapazität (c) geordnetes Abmelden der Anlage aus dem Datennetz (d) geordnetes Herunterfahren der Komponenten (soweit erforderlich) Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Nach Wiederkehr der Stromversorgung muss das System den Betrieb selbstständig wieder aufnehmen. Die USV/ Batteriepufferung muss den thermischen Anforderungen in Outdoorschränken genügen. Diese sind in Kapitel 4.4 dargelegt. HINWEIS: Nach Wiederkehr der Stromversorgung sollte das System eine parametrierbare Zeit (Voreinstellung 5min; parametrierbar von 1-10min in 1-min-Schritten) abwarten und nur die Batterie der USV laden, bevor es den Betrieb wieder aufnimmt. So kann ständigen An- und Abmeldungen im Netz bei Arbeiten ander Stromversorgung im Baubereich entgegengewirkt werden. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 69 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 8 Technische Spezifikation - Mobile Videosysteme 8.1 Allgemeines Version: 1.0 Freigegeben Es gelten die in den Planungsvorgaben im Dokument 170.010.10 Kap. 9 dargelegten Vorgaben. Diese sind projektspezifisch mit einer Ausführungsplanung und Komponentenauswahl und Bemusterung zu untersetzen. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 70 von 71 Videosysteme Technische Spezifikationen Dokument-Nr. 170.010.11 9 Technische Spezifikationen – Aufstellvorrichtungen 9.1 Allgemeines Version: 1.0 Freigegeben Die Aufstellvorrichtungen sind projektübergreifend in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglichst zu standardisieren; insbesondere innerhalb eines Projektes ist eine mögliche Typenvielfalt zu vermeiden. Sie sind gemäß ASFINAG - Planungshandbuch PLaVT 461.102.10 „Standardisierung für Anzeige- und Aufstelleinrichtungen von Verkehrsbeeinflussungsanlagen“ zu errichten. Es wird weiterhin auf die entsprechenden Planungshandbücher, insbesondere PLaVT461.010.10_2005-01-17_VG-VBA verwiesen. Entsprechend der Anforderungen zu Tests und Dokumentation sind zur Freigabe entsprechende Planungen und Dokumente vorzulegen. Statiken sind geprüft vorzulegen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellvorrichtungen für Kameras so beschaffen sein müssen, dass dynamische Lasten nicht durch starke Bewegungen der Aufstellvorrichtungen zur Einschränkung der Bildqualität – gerade beim Einsatz großer Brennweiten – führen. Dabei sind auch die möglichen dynamischen Lasten, welche durch den Betrieb von S/N-Systemen besonders in Verbindung mit großen Kameraschutzgehäusen und schnellen Postionswechseln zu berücksichtigen. 9.2 Anprallschutz Gemäß der hierfür gültigen RVS ist zu prüfen, ob an den Aufstellvorrichtungen für die Videoanlagen entsprechend deren Situierung ein Anprallschutz erforderlich ist. Falls dies zutrifft, ist der Anprallschutz gem. RVS auszuführen. 9.3 Schneeschutzvorrichtung Die entsprechenden Vorrichtungen sind gem. entsprechenden Ausführungen im PLaNT CN.as Linie/ Systemschränke zu realisieren. Projektspezifische Anpassungen sind auf deren Notwendigkeit und Zulässigkeit zu prüfen. Druckdatum: 25.05.2009 Dokumentname: PLaNT_170.010.11_TS_Videosysteme_v17.doc © 2009 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 71 von 71