Videosysteme PLaNT

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Videosysteme PLaNT
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2009-06-01
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000
71
PLaNT
Planungshandbuch der ASFINAG
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 10000, Telefax + 43 (0) 50108 10020
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170.010.11
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technischen Spezifikation (170.010.11
bzw. 170.020.11)
Änderungsberechtigte
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Bernhard Schalko
Firma / Abteilung Telefon - Nummer Fax - Nummer
ASFINAG
MSG/ TD
+43 (0) 50108 12425
E - Mail
+43 (0) 50108 [email protected]
-912425
Druckdatum: 25.05.2009
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Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkung .............................................................................................................. 7
1.1
Allgemeines .................................................................................................................. 7
1.2
Anlagen zum Dokument............................................................................................... 7
1.3
Textkonventionen......................................................................................................... 7
2
Systemarchitektur ........................................................................................................ 9
2.1
Allgemeines .................................................................................................................. 9
2.2
2.2.1
2.2.2
Videostandard ASFINAG ............................................................................................. 9
Zugelassene Protokolle .................................................................................................. 9
Andere Protokolle ........................................................................................................... 9
2.3
Einsatzfälle und anzuwendende Technik................................................................. 10
3
Technische Spezifikation - Kameratechnik.............................................................. 12
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
Allgemeine Spezifikationen ....................................................................................... 12
Robustheit/ Wartung..................................................................................................... 12
Umfeldbedingungen ..................................................................................................... 12
Bemusterung und Freigabe .......................................................................................... 13
Anschlüsse an der Kamera .......................................................................................... 13
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.5.1
3.2.5.2
3.2.6
Kamera (Bildaufnahmesystem)................................................................................. 13
Allgemeines .................................................................................................................. 13
Bildparameter ............................................................................................................... 14
Overlays/ Einblendungen ............................................................................................. 15
Einstellungen ................................................................................................................ 16
Objektive....................................................................................................................... 17
Einrichtung und Fokussierung ...................................................................................... 17
Fixobjektive................................................................................................................... 17
Zoomobjektive (Varioobjektive) .................................................................................... 18
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
Wetterschutzgehäuse ................................................................................................ 18
Aufbau .......................................................................................................................... 18
Anschlüsse am Gehäuse.............................................................................................. 19
Verschmutzungsschutz ................................................................................................ 20
3.4
Befestigungsvorrichtungen....................................................................................... 21
3.5
3.5.1
3.5.2
3.5.3
3.5.4
S/N/Z-Systeme ............................................................................................................ 22
Allgemeine Spezifikationen .......................................................................................... 22
Steuerung ..................................................................................................................... 23
Prepositions.................................................................................................................. 23
Mechanik ...................................................................................................................... 24
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3.5.4.1
3.5.4.2
3.5.5
3.5.6
Im Freiland.................................................................................................................... 24
Im Tunnel...................................................................................................................... 25
Latenzzeiten ................................................................................................................. 25
Schnittstellen ................................................................................................................ 26
3.6
3.6.1
3.6.2
3.6.3
Besonderheiten bei Kameras außerhalb von VBA-Gebieten ................................. 26
Aufnahmesystem und Bildparameter ........................................................................... 26
Stromversorgung .......................................................................................................... 27
Anbindung an das ASFINAG-Videosystem .................................................................. 27
4
Technische Spezifikation - Übertragungstechnik ................................................... 29
4.1
Übertragung über VMIS VPN ..................................................................................... 29
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
Übertragungstechnik innerhalb des Videosubsystems ......................................... 29
Steuerungsübertragung................................................................................................ 29
Bilddatenübertragung ................................................................................................... 30
Steuerung der Videobilder............................................................................................ 31
4.3
4.3.1
4.3.2
Im Weitverkehr............................................................................................................ 32
Steuerungsübertragung................................................................................................ 32
Bilddatenübertragung ................................................................................................... 32
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.2.1
4.4.2.2
Encoder ....................................................................................................................... 33
Im Außenbereich oder im Tunnelinnenraum ................................................................ 33
Im Innenbereich............................................................................................................ 35
Allgemein...................................................................................................................... 35
Sonderfall Tunnelkamera-Encoder............................................................................... 37
4.5
Decoder ....................................................................................................................... 37
4.6
4.6.1
4.6.2
4.6.3
Switches ...................................................................................................................... 39
Allgemeines .................................................................................................................. 39
Besonderheiten im Außenbereich ................................................................................ 41
Besonderheiten im Innenbereich.................................................................................. 42
4.7
4.7.1
4.7.2
4.7.3
4.7.3.1
4.7.3.2
Videomanagementrechner ........................................................................................ 42
Allgemeine Anforderungen ........................................................................................... 42
Technische Anforderungen .......................................................................................... 43
Interaktion Videosystem – Leitsysteme – ASFINAG-Videosystem .............................. 44
Anbindung ASFINAG-Videosystem.............................................................................. 44
Anbindung an (Tunnel-)Leittechnik............................................................................... 44
4.8
Anzeigegeräte ............................................................................................................. 45
5
Technische Spezifikation - Schnittstellen................................................................ 47
5.1
Grundlagen ................................................................................................................. 47
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
Anbindung an das ASFINAG-Videosystem.............................................................. 47
Allgemein...................................................................................................................... 47
Netzwerk....................................................................................................................... 48
Steuerungsschnittstelle ................................................................................................ 48
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5.2.4
Streamingschnittstelle .................................................................................................. 48
5.3
5.3.1
5.3.2
Anbindung der Videospeicherung............................................................................ 48
Steuerungsschnittstelle ................................................................................................ 48
Streamingschnittstelle .................................................................................................. 49
5.4
5.4.1
5.4.2
5.4.3
Anbindung der automatischen Videobildauswertung ............................................ 50
Grundlagen................................................................................................................... 50
Steuerungsschnittstelle ................................................................................................ 50
Streamingschnittstelle .................................................................................................. 50
6
Technische Spezifikation – Videospeicherung ....................................................... 52
6.1
Allgemeines ................................................................................................................ 52
6.2
Videoannotierung ....................................................................................................... 52
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
6.3.4
6.3.4.1
Freiland........................................................................................................................ 55
Allgemeines .................................................................................................................. 55
Systemsicherheit und Kompatibilität............................................................................. 55
Datensicherheit/ Datenschutz....................................................................................... 55
Datensicherung ............................................................................................................ 56
Bedienung .................................................................................................................... 56
6.4
6.4.1
6.4.2
6.4.2.1
6.4.2.2
6.4.2.3
6.4.2.4
6.4.3
6.4.3.1
6.4.3.2
6.4.3.3
6.4.4
6.4.4.1
6.4.4.2
Tunnel.......................................................................................................................... 57
Systemarchitektur......................................................................................................... 57
Leistungsmerkmale ...................................................................................................... 57
System/ Steuerung ....................................................................................................... 57
Speicher ....................................................................................................................... 59
Datendurchsatz ............................................................................................................ 61
Datenaufzeichnung/ Auslagerung ................................................................................ 61
Bedienung .................................................................................................................... 62
Bedieninterface............................................................................................................. 62
Nutzerverwaltung/ Rechteverwaltung........................................................................... 64
Zugangssicherung ........................................................................................................ 65
Skalierung und Updates ............................................................................................... 65
Datensicherheit/ Datenschutz....................................................................................... 65
Datensicherung ............................................................................................................ 67
7
Technische Spezifikation - Temporäre Kameras..................................................... 68
7.1
Allgemeines ................................................................................................................ 68
7.2
7.2.1
7.2.2
Planungsvorgaben und Technische Anforderungen.............................................. 68
Allgemeine Vorgaben ................................................................................................... 68
Besonderheiten der Energieversorgung....................................................................... 68
8
Technische Spezifikation - Mobile Videosysteme................................................... 70
8.1
Allgemeines ................................................................................................................ 70
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9
Technische Spezifikationen – Aufstellvorrichtungen ............................................. 71
9.1
Allgemeines ................................................................................................................ 71
9.2
Anprallschutz.............................................................................................................. 71
9.3
Schneeschutzvorrichtung ......................................................................................... 71
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1
Vorbemerkung
1.1
Allgemeines
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Das vorliegende Dokument des Planungshandbuches Nachrichtentechnik der ASFINAG
(PLaNT) fasst die Technischen Spezifikationen für Videosysteme im Zuständigkeitsbereich der ASFINAG zusammen.
Allgemeine Grundlagen dazu sind in der allgemeinen Richtlinie hierzu im PLaNT
170.010.10 – Videosysteme niedergelegt.
1.2
Anlagen zum Dokument
Das vorliegende Planungshandbuch basiert auf der allgemeinen Richtlinie für Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme PLaNT 170.010.10 und gilt in Verbindung mit den nachstehend taxativ aufgeführten Anlagen, welche technische und organisatorische Details weiter beschreiben und unabhängig von der Versionierung des
Planungshandbuches verändert werden können. Es gilt jeweils die aktuelle Version.
(a) 170.010.50 Anlage Systemarchitektur Videostandard ASFINAG
(b) 170.010.51 Anlage Schemaplan Videonetzwerk
(c) 170.010.60 Anlage XML-Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG MoRIS-XML
(d) 170.010.61 Anlage XML-Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG (Beispiele)
(e) 170.010.62 Anlage Streaming-Protokoll Videostandard ASFINAG
(f) 170.010.63 Anlage Bedienhandbuch des ASFINAG-Videosystems
(g) 170.010.64 Anlage Prüfdokument „Prüfspezifikation“ 1
(h) 170.010.65 Anlage Prüfdokument „Prüfprozedur und Prüfprotokoll“ 2
(i) 170.010.66 Anlage Komponentenliste Video- und Netzwerktechnik Beistellung
(j) 170.010.67 Anlage Formblatt zur Komponentenanforderung
(k) 170.010.68 Anlage Formblatt zur Konfigurationsänderung
(l) 170.010.69 Anlage Bandbreitenmanagementprotokoll Videostandard ASFINAG
(m) 170.010.70 Anlage Datensicherheitserklärung
1.3
Textkonventionen
Der gesamte Text des vorliegenden Dokumentes ist entsprechend dem angegebenen
Zweck (Planung und Ausführung von Videosystemen im Bereich der ASFINAG) verbindlich anzuwenden. Dies gilt auch entsprechend für die im vorliegenden Dokument
genannten anderen Richtlinien, Planungshandbücher und Normen.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
1
für Verwendung bei Testablauf bei Subsystem/ Schnittstellentest basierend auf Dokumenten im
Zuge der Projektrealisierung des ASFINAG-Videosystems
2
Siehe Fußnote 1
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Der Text ist bezüglich seines Charakters eingeteilt:
(a) keine besondere Kennzeichnung
(b) OBLIGATORISCH
(c) PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
(d) BEDINGT EMPFOHLEN
Der Status der Textpassagen gilt
(a) für den einen Absatz innerhalb eines Unterkapitels vor dem das Wort in Großbuchstaben platziert ist oder
(b) für ein gesamtes Unterkapitel und dessen Unterkapitel, soweit er direkt unter der
Überschrift als erstes vermerkt ist und
sofern an der jeweiligen Stelle nichts anderes ausdrücklich ausgeführt ist.
Einige Bestimmungen tragen obligatorischen Charakter und sind jedenfalls zu erfüllen.
Abweichungen hierzu sind nicht zulässig, auch wenn diese in anderen Richtlinien angegeben sind. Diese sind mit dem Wort „OBLIGATORISCH“ vor dem jeweiligen Absatz
gekennzeichnet. Sollten in diesen Bestimmungen Widersprüche zu anderen Planungshandbüchern der ASFINAG bestehen sind diese aufzuzeigen und mit dem Auftraggeber
abzuklären. Anforderungen wurden dann obligatorisch, wenn ohne ihre Erfüllung die
Einhaltung von Gesetzen und technischen Richtlinien (z.B. RVS), der Betrieb und die
Instandhaltung der Systeme nicht mehr technisch und wirtschaftlich sinnvoll möglich
sind.
Einige Bestimmungen tragen empfehlenden Charakter. Diese sind mit dem Wort
„PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN“ vor dem jeweiligen Absatz gekennzeichnet. Diese sind im Regelfall bei einem Projekt zu berücksichtigen. So gekennzeichnete Leistungsmerkmale ermöglichen einen sinnvollen Systembetrieb und eine wirtschaftliche
Darstellung.
Der Einsatz und eine ggf. erforderliche projektspezifische Anpassung sind aber entsprechend den ASFINAG-internen Regelungen durch die Projektleitung zu prüfen und
abzustimmen und nach Freigabe durch die Zuständigen der ASFINAG anzuwenden.
Weiters sind verschiedene Bedingungen mit dem Vorsatz „BEDINGT EMPFOHLEN“
versehen. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Funktionen auf Grund des derzeitigen Standes der Technik nur in projektspezifischen Ausnahmefällen einzusetzen sind.
Sofern sie zur Ausführungen kommen, gelten die Bestimmungen des vorliegenden Dokumentes; wobei jedenfalls eine Begründung und Darstellung der Machbarkeit des Einsatzes im Projekt zu dokumentieren ist. Der Einsatz ist immer genehmigungspflichtig,
wobei die Genehmigung durch den ASFINAG-Projektleiter bei den jeweils zuständigen
in der ASFINAG einzuholen ist.
Druckdatum: 25.05.2009
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2
Systemarchitektur
2.1
Allgemeines
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Freigegeben
OBLIGATORISCH
Ziel bei Planung und Realisierung von Videosystemen im Bereich der ASFINAG ist die
Schaffung einer homogenen Systemlandschaft, welche auch herstellerübergreifend bezüglich der wichtigsten Funktionen von Videosystemen, nämlich der Verbindung von
Quellen und Senken für Steuer- und Bildinformation, sowie der Austausch von Steuerungssignalen mit Betriebs- und Sicherheitstechnik, sowie Systemteilen der Verkehrslenkung interoperabel sein müssen.
Demzufolge sind alle Systeme aufeinander im Kontext einer umfassenden Systemarchitektur zu planen und zu errichten. Bei entsprechender Wirtschaftlichkeit und technischer
Machbarkeit sind vorzugsweise voll digitale Systeme zu errichten.
Alle Systemkomponenten sind entsprechend PLaDOK mit RKZ zu versehen und in der
Bestandsaufnahme zu erfassen.
2.2
Videostandard ASFINAG
2.2.1
Zugelassene Protokolle
Zur Erreichung der vorstehend genannten Ziele wurden die im Kapitel 5 sowie in der
allgemeinen Richtlinie im Kapitel 7.6 (Schnittstellen) dargelegten Schnittstellenanforderungen erarbeitet.
Für Steuerungsaufgaben im Videosystem in Kommunikation mit dem ASFINAG Videosystem bzw. anderen entsprechend standardisierten Videosystemen der
ASFINAG ist ausschließlich das in Anlage 2a hinterlegte Steuerprotokoll einzusetzen.
Für die Übertragung von Bild-/ Videodaten von/ zum ASFINAG-Videosystem bzw. anderen entsprechend standardisierten Videosystemen der ASFINAG ist ausschließlich das
in Anlage 3a hinterlegte Streamingprotokoll einzusetzen.
2.2.2
Andere Protokolle
Basis der Systemarchitektur ist der Videostandard ASFINAG. Mittels der dort vorgegebenen Schnittstellen für Steuerung und Bildübertragung sowie weiterer standardisierter
Übertragungsverfahren, insbesondere Ethernet, Protokolle/ Telegramme nach TLS und
IEC 60870-5-xxx wird eine durchgängige Systemarchitektur realisiert.
Grundsätzlich sind zur Nutzung, abgesehen vom Steuer- und Streamingprotokoll des
Videostandards ASFINAG folgende Protokolle vorgegeben:
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(c) IEC 60870-5-xxx und Nachfolgenorm:
I.
Kommunikation zwischen Tunnelleittechnik und automatischer Videobildauswertung
II.
Kommunikation zwischen Tunnelleittechnik und automatischer Videospeicherung
(d) TLS:
I.
Übermittlung von Verkehrsdaten zwischen Tunnelleittechnik und VMIS
II.
Übermittlung von Verkehrsdaten zwischen automatischer Videobildauswertung und Tunnelleittechnik
III.
Übermittlung von Verkehrsdaten zwischen automatischer Videobildauswertung und UZ/ VRZ
(e) Herstellerspezifische Protokolle
I.
Datenübermittlung für Kamera-/ S/N/Z-Systemsteuerung zwischen Kreuzschiene und Kamera/ S/N/Z-System – nur innerhalb eines Videosubsystems
zulässig
II.
Datenübermittlung für Kamera-/ S/N/Z-Systemsteuerung zwischen Encoder
und Kamera/ S/N/Z-System – nur innerhalb eines Videosubsystems zulässig
(f) PAL/ FBAS
I.
Bildübertragung zwischen Kamera und Encoder bzw. Kreuzschiene/ Bedienstation – nur innerhalb eines Videosubsystems zulässig
Außer in den vorstehenden Fällen kommt zur Übermittlung von Steuersignalen ausschließlich das Steuerprotokoll nach Videostandard ASFINAG zum Einsatz.
Außer in den vorstehenden Fällen kommt zur Übermittlung von Bildsignalen ausschließlich das Streamingprotokoll nach Videostandard ASFINAG zum Einsatz.
Die Gesamtsystemarchitektur geht aus der Anlage 1 (PLaNT 170.010.50) zu diesem
Planungshandbuch hervor.
2.3
Einsatzfälle und anzuwendende Technik
Die vorzugsweise zur Anwendung zu bringende Technik ergibt sich aus Einsatzzweck
und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich ist Systemen, welche komplett dem Videostandard der ASFINAG entsprechen der Vorzug zu geben. Die nachfolgende Tabelle stellt eine Entscheidungshilfe
für die Technik-Auswahl dar.
Werden Abweichungen vom ASFINAG-Standard vorgenommen so sind diese im Projekt detailliert zu begründen und zu dokumentieren.
Druckdatum: 25.05.2009
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Freigegeben
Neubau
Generalerneuerung
Teilerneuerung
Kleines System max.
ca. 8 Kameras
Freiland: Videostandard
Tunnel: Kreuzschiene
Freiland: Videostandard
Tunnel: Kreuzschiene
Freiland: Videostandard
Tunnel: Kreuzschiene nur
wenn wirtschaftlicher
nicht zutreffend
Mittleres System max.
ca. 20 Kameras
Freiland: Videostandard
Tunnel: Kreuzschiene nur
wenn wirtschaftlicher
Freiland: Videostandard
Tunnel: Videostandard
Freiland: Videostandard
Tunnel: Kreuzschiene nur
wenn wirtschaftlicher
nicht zutreffend
Freiland: Videostandard
Tunnel: Videostandard
Freiland: Videostandard
Tunnel: Videostandard
Freiland: Videostandard
Tunnel: Videostandard
nicht zutreffend
Erweiterung um
max. 3 Kameras
(Ggf. bei Erneuerung)
nicht zutreffend
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Freiland: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Erweiterung um
max. 10 Kameras
(Ggf. bei Erneuerung)
nicht zutreffend
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Erweiterung um
>10 Kameras
(Ggf. bei Erneuerung)
nicht zutreffend
Freiland: Videostandard
Tunnel: Videostandard
Freiland: Videostandard
Tunnel: Videostandard
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Systeme
>20 Kameras
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3
Technische Spezifikation - Kameratechnik
3.1
Allgemeine Spezifikationen
3.1.1
Robustheit/ Wartung
Version: 1.0
Freigegeben
Die Kameras, Gehäuse und S/N/Z-Systeme sind für eine Mindestlebensdauer von
10 Jahren auszulegen. Nach 3 Jahren dürfen bei regelgerechter Wartung keine sichtbaren Verschlechterungen eintreten.
Die Kameras, Gehäuse und S/N/Z-Systeme sind wartungsarm 3 auszulegen und müssen die volle Bildqualität, auch bei Erreichen der zulässigen Grenzwerte für Temperatur
und Feuchtigkeit und Beleuchtung liefern.
Im Wetterschutzgehäuse oder in der Kamera sowie im Kameraanschaltkasten sind keine mechanisch beweglichen Teile wie Lüfter o.Ä. zulässig. 4
3.1.2
Umfeldbedingungen
Kameras, S/N/Z-Systeme und Gehäuse kommen im Außenbereich und im Tunnel zum
Einsatz.
Die Komponenten (Kamera und Gehäuse) müssen für Temperaturen von –20 °C bis
+50 °C nach EN 60068 2-1 (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/
Thermoschocktest) ausgelegt sein.
Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser müssen EN 60068 2-30 (feuchte Wärme
10-95%) entsprechen.
Die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich
10-60 Hz, Auslenkung = 0,4 mm, max. Beschleunigung: 4g.
Sofern nichts anderes verfügt wird ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen.
Die Geräte befinden sich im Außenbereich, sofern nicht im Tunnelinnenraum verbaut
und damit in BSZ 0. Dies ist bei Konstruktion und Ausrüstung zu berücksichtigen. Zu
Berücksichtigen sind EN 61000-4-9 (Störfestigkeit gg. impulsförmige Magnetfelder) und
EN 61000-4-5 (Störfestigkeit gg. Stossspannungen). Ebenso gilt ÖVE / ÖNORM E 8049
(Blitzschutz baulicher Anlagen) sowie PLaNT 920.001.10 – EMV und Blitzschutz.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
3
Für den störungsfreien Betrieb ist das regelmäßige Waschen der Gehäuse max. 4x pro Jahr
ausreichend. Elektronische Komponenten sind wartungsfrei, mechanische Komponenten sind
max. 4x pro Jahr zu warten (nur Nachjustage/ Kalibrierung erforderlich)
4
Sofern sie nicht betrieblich notwendig sind, wie z.B. Scheibenwischer, Scheibenwaschanlagen.
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Freigegeben
Alle Geräte und Kabel müssen das ÖVE-Prüfzeichen tragen. Produkte, welche dieses
nicht tragen, müssen den ÖVE-Vorschriften gleichzuhaltenden Vorschriften voll inhaltlich entsprechen. Ein entsprechender Nachweis bzw. Vergleich ist dem Auftraggeber
vorzulegen.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei allen Kombinationen der vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen muss sichergestellt sein.
Alle eingesetzten Geräte müssen das CE-Kennzeichen tragen.
3.1.3
Bemusterung und Freigabe
Alle Kamerakomponenten sind dem Auftraggeber im Rahmen einer Bemusterung vorzulegen und durch diesen zur Verwendung freizugeben.
3.1.4
Anschlüsse an der Kamera
Für den Energieversorgungsanschluss 230V AC ist im Wetterschutzgehäuse eine
Klemmleiste vorzusehen. Die Stromversorgung der Kamera ist im Wetterschutzgehäuse
bzw. direkt in der Kamera zu integrieren. In Ausnahmefällen kann sie im Kameraanschaltkasten situiert werden.
Alle Kabel werden direkt an der Kamera angeschlossen. Dabei sind die Anschlüsse so
auszulegen, dass eine einfache Kabelmontage (z.B. über schraubenlose Klemmen)
möglich ist.
Koaxialkabel, Twisted-Pair- oder LWL-Kabel (i.d.R. erfolgt Umsetzung Cu- auf LWLKabel im Kameraanschaltkasten) sind an der Kamera steckbar auszuführen.
3.2
Kamera (Bildaufnahmesystem)
3.2.1
Allgemeines
Die in diesem Kapitel enthaltenen Angaben sind OBLIGATORISCH als Mindestforderungen vorgegeben.
Es ist ein Bildaufnahmesystem in CCD- oder CMOS-Technik vorzusehen.
Die Kamera ist in energiesparender Ausführung zu liefern.
Es kommen ausschließlich Farbkameras zum Einsatz.
Digitale/ Netzwerkkameras sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools)
sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf.
erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern.
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Freigegeben
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Kamera muss per Schnittstelle gesteuert auf s/w-Betrieb umschaltbar sein um auch
bei geringer Beleuchtung eine gute Bildqualität für die Encodierung (digitale Übertragung) zu erreichen.
Die Kameras müssen für Wechselobjektive mit C-Mount-Anschluss (ggf. auch CSMount) vorgesehen sein.
Die Typenvielfalt an Kameras innerhalb eines Videosubsystems ist zu minimieren. Der
Einsatz von mehr als zwei unterschiedlichen Kameras pro Videosubsystem projektbezogen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und ist durch den Auftragnehmer zu begründen.
Insbesondere sind Kameras einzusetzen, deren Steuerprotokoll bereits im Zuge des
ASFINAG-Videosystem-Projektes (Grundlage des Videostandard ASFINAG) in dessen
Komponenten implementiert wurde. Folgende Protokolle sind bereits implementiert:
(a) Philips/ BOSCH/ PKE Pelco Esprit ES30C/ ES31C
(b) SIEMENS K550
(c) SIEMENS CCBx (CB1225 LP)
(d) Lederer Argovision (ohne OSD-Funktion)
Folgende Protokolle werden bei Bedarf implementiert und getestet:
(e) Sony SSC-DC590 Command Specifications
(f) Sanyo VCC-ZM 300P+
(g) JVC TK–C1480/1460 (08/2002)
(h) Panasonic
Weitere Protokolle können bei Bedarf verwendet werden, erfordern dann aber im
ASFINAG-Videosystem eine Implementierung und Typprüfung.
3.2.2
Bildparameter
Die Kameras müssen mindestens die folgenden Mindestforderungen erfüllen:
(a) Sensormindestgröße ½“ CCD oder CMOS 5
(b) Lichtempfindlichkeit: 0,5 Lux bei f=1,0 oder höher (Farbbild); dabei ist die vom beleuchteten Objekt ausgehende Lichtmenge maßgebend. Eine Empfindlichkeit von
0,05 Lux direkt auf dem Bildaufnahmesensor gemessen, ist nicht ausreichend. 6
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
5
kleinere CCD- oder CMOS-Sensoren können nach dem Nachweis gleichwertiger Lichtstärke und
Bildschärfe wie marktübliche gute ½"-Sensoren aus dem CCTV-Bereich und Zustimmung des
Auftraggebers sowie ausreichendem Test eingesetzt werden
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(c) Spektralbereich 400-650 nm, wobei auch im Bereich der größten Wellenlänge bei
den genannten Beleuchtungsverhältnisssen noch Objekte sichtbar sein müssen.
(d) Signal-Rauschabstand mind. 50 dB bei max. 1.000 Lux und min. 20db bei max.
2 Lux jeweils als Beleuchtungsstärke der aufzunehmenden Motive
(a) System PAL 7
(b) Auflösung:
I.
mindestens 752 Bildpunkte horizontal x 582 Bildpunkte vertikal effektiv
II.
Bild effektiv in 4CIF-Auflösung (702 x 576 Bildpunkte)
III.
mindestens 480 Zeilen
(c) 50 Bilder pro Sekunde (Halbbilder gem. PAL), alternativ 25 Vollbilder (progressiv
arbeitende Verfahren, auf Basis PAL)
(d) automatische Farbsättigungsregelung
(e) automatische Helligkeitsregelung
(f) automatische Kontrastregelung
(g) Automatische Blendenregelung mit einstellbaren Zeitkonstanten für die Blendenregelung zur Vermeidung von schnell schwankenden Einstellungen durch Blendungen des Systems durch Scheinwerfer oder (Sonnenlicht-)reflexionen.
Sofern Bildverbesserungsmechanismen 8 eingebaut sind, sollten diese abschaltbar sein,
um negative Auswirkungen auf Bildauswertungssysteme zu vermeiden bzw. zu minimieren.
3.2.3
Overlays/ Einblendungen
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Kamera muss die Einblendung verschiedener Daten ins Bild in der Weise zulassen,
dass diese auch am analogen Bildausgang anliegen.
Im Falle von Digitalkameras ist eine getrennte Datenübermittlung optional möglich, es
muss aber gleichzeitig gewährleistet sein, dass die entsprechenden Daten direkt im Bild
eingeblendet werden und somit Bestandteil der Bildinformation sind.
Die Einblendung ist parametrierbar auszulegen. Sie kann im laufenden Betrieb aus einer Zentrale aus- und eingeschaltet werden und die Dateninhalte können während des
Betriebes verändert werden.
OBLIGATORISCH
Folgende Daten sind einzeln oder in beliebiger Kombination einzublenden:
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
6
siehe hierzu auch beispielhaft die Vorgaben im PlaNT 170.020.10 für die Funktion der
videobasierenden Detektionssysteme
7
Details in „RECOMMENDATION ITU-R BT.470“ für „CONVENTIONAL TELEVISION SYSTEMS“
8
Beispielsweise: Kantenverstärkung, Kontrast-/ Helligkeitsanpassung/ SlowShutter,
Scharfzeichnung, Weichzeichnung
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(a) Ein-/ Ausschaltung von On-Screen Menüs/ Rückmeldungen
(b) Datum
(c) Uhrzeit 9
(d) Kameranummer/ Kurzname - mindestens 4 Zeichen, alphanumerisch
(e) Kameralangname - mindestens 8 Zeichen, alphanumerisch
(f) On-Screen-Menü (bei Vornahme von Einstellungen)
3.2.4
Einstellungen
Die Einstellungen der Kamera müssen teilweise konfigurierbar und teilweise parametrierbar sein. Die nachstehenden Angaben sind Mindestforderungen.
Die Einstellung der Kamera im Sinne von Konfigurationen und Parametrierungen muss
über ein On-Screen-Menü sowie über die Kameraschnittstelle (Steuerung) möglich sein.
Weiterhin müssen mindestens folgende Einstellungen über die Kamerasteuerschnittstelle möglich sein:
(a) im Zuge einer Konfiguration:
I.
Bearbeiten von Textrückmeldungen (Texteinblendungen) der Kameras
II.
Justierung der Nullposition (Nullvektor; nur bei S/N/Z-System/ S/N/ZKamerasystem)
III.
Begrenzung Schwenk/Neigegeschwindigkeit (nur bei S/N/Z-System/ S/N/ZKamerasystem)
IV.
Zoom/ Fokus bei nicht ferneinstellbaren Objektiven (direkt am Objektiv)
(b) im Zuge einer Parametrierung:
I.
Ein-/ Ausschalten der automatischen Blendensteuerung
II.
Einstellung Gegenlichtkompensation (ein/aus oder Parameterübergabe)
III.
Einstellung Spitzlichtaustastung (ein/aus oder Parameterübergabe)
IV.
Weißabgleich (ein/aus oder Parameterübergabe)
V.
Autofokus ein/ aus
VI.
Farbsättigungsregelung sowie –automatik ein/ aus
VII.
Helligkeitsregelung sowie –automatik ein/ aus
VIII.
Kontrastregelung sowie –automatik ein/ aus
IX.
Overlays/ Einblendungen
X.
Farb-/ s/w-Umschaltung
Darüber hinaus müssen folgende Parameter an der Schnittstelle ausgelesen werden
können:
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
9
Die Uhrzeit ist systemweit synchron zu halten, dass heißt die Einblendungen an allen Kameras
weisen die gleiche Uhrzeit auf. Die max. Abweichung ist 100ms. Als Zeitbasis ist UTC zu
verwenden (Entfall von Umstellungen Sommerzeit/ Normalzeit); ob jeweils gerade MEZ/ MESZ
zutrifft, ist gesondert zu führen.
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(c) Aktuelle Parameter der Kamera (alle)
(d) aktuelle Schwenkposition (bei S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System)
(e) aktuelle Neigeposition (bei S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System)
(f) aktuell angefahrene Preposition (soweit unterstützt)
(a) aktueller Zoom
(b) aktueller Focus
(c) aktuelle Blende
(d) aktuelle Helligkeitseinstellung
(e) aktuelle Farbsättigungseinstellung
(f) aktuelle Kontrasteinstellung
Die Bildausgabe erfolgt analog als Composite PAL über FBAS (1Vss, 75 Ohm).
Alternativ ist ein digitaler Datenstrom bereitzustellen: 4CIF, 25 fps (full frame), MPEG4
gemäß Spezifikation in Anlage 3 – Streaming Protokoll.
3.2.5
Objektive
3.2.5.1
Einrichtung und Fokussierung
OBLIGATORISCH
Die Montage von Objektiv und Kamera sowie die Fokussierung der Kamera mit Objektiv
(insbesondere bei Fixobjektiven) ist so durchzuführen, dass sich die Bildschärfe auch
bei geringer Beleuchtung (Dämmerung/ Nacht) nicht spürbar verringert. Dazu ist bei
Durchführung der Montage bei Tageslicht eine Nachtaufnahme mit geeigneten Mitteln
(z.B. Graufilter) zu simulieren.
3.2.5.2
Fixobjektive
Fixobjektive, die in der Regel bei Fixmontage einer Kamera zum Einsatz kommen, müssen eine händische Entfernungs- (Fokus) und Blendeinstellung ermöglichen.
Diese Einstellung ist in geeigneter Weise fixierbar (z.B. durch Schrauben) zu gestalten.
Das Objektiv ist in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen mit dem Auftraggeber abzustimmen (Ortsbesichtigung). Bei
der Festlegung der Brennweite ist darauf zu achten, möglichst oft eingesetzte Objektivvarianten zu wählen, um die Kosten in diesem Bereich zu reduzieren.
Es sind Wechselobjektive mit C/ CS-Mount-Anschluss zu verwenden.
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3.2.6
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Zoomobjektive (Varioobjektive)
Zoomobjektive, die bei Fixmontage einer Kamera zum Einsatz kommen, müssen eine
händische Brennweiten- (Zoom), Entfernungs- (Fokus) und Blendeinstellung ermöglichen. Diese Einstellung ist in geeigneter Weise fixierbar (z.B. durch Schrauben) zu gestalten.
Sofern das Objektiv die Einstellungen von Brennweite, Fokus und Blende ferngesteuert
vornimmt, ist sicherzustellen, dass ausreichender Bewegungsspielraum im Wetterschutzgehäuse besteht.
Das Objektiv ist in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen mit dem Auftraggeber abzustimmen (Ortsbesichtigung). Bei
der Festlegung des Brennweitenbereiches ist darauf zu achten möglichst marktübliche
und weit verbreitete Objektivvarianten zu wählen, um die Kosten in diesem Bereich zu
reduzieren.
Es sind Wechselobjektive mit C/ CS -Mount-Anschluss zu verwenden.
3.3
Wetterschutzgehäuse
3.3.1
Aufbau
OBLIGATORISCH
Das Gehäuse für den Einsatz im Tunnel inkl. erforderlicher Verbindungsteile wie
Schrauben etc. ist aus Edelstahl V4A (Werkstoff Nr. 1.4571 oder 1.4401 oder 1.4404)
oder Gleichwertigem (insbesondere bzgl. Haltbarkeit und Montage) auszulegen.
Bei Abweichung vom vorgegebenen Werkstoff ist die Vergleichbarkeit durch den Auftragnehmer in geeigneter Form, z.B. durch ein unabhängiges anerkanntes Prüfinstitut
nachzuweisen.
Im Freilandbereich ist der Einsatz von den Umgebungsbedingungen entsprechendem
Kunststoff 10 oder ausreichend korrosionsgeschütztem Stahl oder Aluminium bzw. Aluminium-Magnesium-Legierungen oder Gleichwertiges ausreichend.
Insbesondere das Glas des Sichtfensters ist nach unten hin schräg gestellt oder gewölbt auszuführen. Es ist so ein- oder mehrfach entspiegelt auszuführen, dass es auch
bei Gegenlicht durch Scheinwerfer oder einfallendes Sonnenlicht keine im Kamerabild
erkennbare Reflexion erzeugt.
Das Gehäuse ist
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
10
UV-stabilisiert, witterungsbeständig
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(a) kompakt auszuführen und so zu gestalten, dass die Größe der Oberfläche minimiert
wird.
(b) mit mechanischen Anschlüssen so zu versehen, dass eine Montage und Demontage einfach 11 (ohne herstellerspezifische Spezialwerkzeuge) möglich ist.
(c) dem Auftraggeber in einer Bemusterung vorzustellen und von diesem zum Einsatz
freizugeben.
(d) für den Einsatz im Tunnel inkl. genutzter Anschlüsse mindestens in der Schutzart
IP66 12 auszuführen.
(e) für den Einsatz im Freiland inkl. genutzter Anschlüsse mindestens in der Schutzart
IP54 auszuführen.
(f) ist bei Einsatz im Außenbereich mit abgesetztem Dach oder äquivalenter Bauausführung zur Absenkung der im Inneren entstehenden Höchsttemperaturen bei voller
Besonnung auszuführen
(g) nach Angabe des Auftraggebers mit einer geregelten Heizung zur Verhinderung
von Frost und Kondensation im Inneren auszustatten.
Das Gehäuse muss innen mechanisch für die Aufnahme der Kamera vorbereitet sein.
Die Kameras müssen über eine geeignete Verbindung montiert werden können. Dabei
sind die Befestigungen für die Kamera im Gehäuseinneren so auszulegen, dass bei einem Wechsel der Kamera der Blickwinkel (Ausrichtung) dieser beibehalten wird.
Am Gehäuse ist eine Sonnenblende montierbar, welche vorn oben min. 100mm über
die am weitesten vorn liegende Kante des Sichtfensters übersteht. Wahlweise kann das
Kameraschutzgehäusedach diese Funktion mit übernehmen. Die Blende ist seitlich
nach unten konisch zulaufend, sodass an der unteren Kante des Schutzgehäuses kein
Überstand mehr zu verzeichnen ist. Projektabhängig kann auch ein Überstand unten
vorgeschrieben werden.
3.3.2
Anschlüsse am Gehäuse
Alle Kabeldurchführungen durch das Gehäuse sind für den Einsatz im Tunnelbereich
staub- und spritzwassergeschützt mit mindestens Schutzart IP66 13 auszuführen. Im
Freilandbereich ist Schutzart IP54 ausreichend.
Sofern das Gehäuse Öffnungen für Kabeldurchführungen besitzt, die nicht benutzt werden, sind diese staub- und spritzwassergeschützt mindestens gem. IP 66 14 zu verschließen. Im Freilandbereich ist Schutzart IP54 ausreichend.
Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse im Tunnel sind staub- und spritzwassergeschützt so auszulegen, dass das Gesamtbauteil mindestens die Schutzart IP 66 15 aufweist.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
11
mechanische Demontage & Montage innerhalb von ca. 1 min durch geschultes Fachpersonal;
exklusive Vor- und Nachbereitungszeiten
12
Forderung der RVS 09.02.22; IP65 dann zulässig, wenn Eignung für den Tunnelbereich
ausreichend nachgewiesen
13
Siehe Fußnote 12
14
Siehe Fußnote 12
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Freigegeben
Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse im Freiland sind staub- und spritzwassergeschützt so auszulegen, dass das Gesamtbauteil mindestens die Schutzart IP 54 aufweist.
Hinweis: Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse sind im Freiland zu vermeiden.
Die Kameras müssen projektspezifisch durch den AG vorgegeben bei Defekt inkl. Wetterschutzgehäuse zu wechseln sein. Dies ist bei der Auslegung der Anschlüsse zu berücksichtigen. Die Anschlüsse am Gehäuse sind steckbar (Systemstecker) zu gestalten.
3.3.3
Verschmutzungsschutz
Die Kameraoptik ist gegen Kondensation durch eine geregelte Heizung zu schützen.
Die Scheibe des Sichtfensters ist aus schmutzabweisendem / selbstreinigenden Glas
auszuführen, oder aus Glas, welches entsprechend schmutzabweisend vergütet ist.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Je nach projektspezifischen Gegebenheiten ist das Schutzgehäuse wahlweise mit einem oder mehreren der folgenden Leistungsmerkmale auszurüsten:
(a) Scheibenwischer oder äquivalente Reinigungsvorrichtung
(b) Spinnennetzentferner (Bürste o.Ä.)
Bei der Ausrüstung mit einem Scheibenwischer ist sicherzustellen, dass dieser bei Kälte
nicht am Sichtfenster oder am Gehäuse anfriert. Dies ist vorzugsweise durch Lösen des
direkten Kontaktes zwischen Wischergummi und zu wischender Fläche bzw. Schutzgehäuse in der Ruhestellung des Wischers zu realisieren. Alternativ kann eine ausreichende Beheizung der Ruheposition des Wischers erfolgen. Gleiches gilt für den Spinnennetzentferner, soweit dieser diesbezüglich nicht mit dem Wischer kombiniert ist.
Waschanlagen sind konstruktions- und betriebsseitig ebenfalls gegen Einfrieren und
dadurch entstehende Schäden wirksam zu schützen.
Die entsprechende Festlegung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber in der Planungsphase.
Bei Bedarf erhält das Gehäuse – insbesondere beim Einsatz im Tunnel - einen Staubschutztubus. Dieser darf nicht zu Einschränkungen des Bildes führen. Der Staubschutztubus ist leicht abnehmbar zu gestalten (Bajonettverschluss o.Ä.).
Die im Tunnelinnenraum verbaute Technik darf durch die im Tunnel durchzuführenden
Wartungs- und Reinigungsarbeiten nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Die
Aufnahmequalität darf sich nicht merkbar verschlechtern, da das System in diesem Fall
in seiner Praxistauglichkeit stark eingeschränkt ist. D.h. im Laufe der Zeit durch verschmutzendes Kameraschutzgehäuse und nach Reinigungsarbeiten muss die Aufnahmequalität möglichst konstant gut sein; das Aufnahmesystem darf von den damit ein-
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
15
Siehe Fußnote 12
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Freigegeben
hergehenden Änderungen im Sichtbereich nicht so gestört werden können, dass Bildqualität - sowie beim Einsatz eines videobasierenden Detektionssystems die Detektionsergebnisse - stark schwanken.
3.4
Befestigungsvorrichtungen
Befestigungsvorrichtungen wie Konsolen etc. sind so zu gestalten, dass das Wetterschutzgehäuse einfach (max. 2 Verschraubungen) montierbar ist, wobei der geforderte
angemessene Diebstahl-/ Vandalismusschutz nicht maßgeblich beeinträchtigt werden
darf.
Es ist werkstoffgleiches oder anderweitig geeignetes Material bzw. Kombinationen von
Material bei Gehäuse und Befestigung einzusetzen. Korrosion durch Potentialunterschiede ist zu vermeiden.
Die Vorrichtung ist zweiteilig so auszuführen, dass der eine Teil am Mast, der Tunnelwand o.Ä. montiert wird und der andere davon zunächst unabhängig am Wetterschutzgehäuse oder dem S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem. Dabei ist darauf zu achten,
dass bei Tunneln mit runden Röhren die Montage in der Tunnelulme so erfolgen können
muss, dass das Lichtraumprofil des Fahrverkehrs nicht beeinträchtigt wird und trotzdem
eine leichte Montage möglich ist. Hierzu ist die Konsole ggf. mehrteilig und im Aufnahmepunkt der Kamera drehbar auszuführen.
OBLIGATORISCH
Konsole (Aufstellvorrichtung) und Kameraschutzgehäuse passen zwingend so ineinander, dass der Blickwinkel der Kamera, insbesondere bei Fixkameras, beim Wechsel der
im Wetterschutzgehäuse montierten Kamera inkl. des Wetterschutzgehäuses nicht verändert wird.
Bei S/N/Z-Systemen/ S/N/Z-Kamerasystemen muss damit gewährleistet sein, dass
nach dem Wechsel ohne weitere Einstellungen die vorher abgespeicherten Positionen
(sofern diese nicht im S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem selbst gespeichert sind), sofort wieder korrekt verfügbar sind.
Sofern sich Kameras über Bereichen befinden, welche regulär begangen werden (z.B.
Fußwege im Vorportalbereich), ist eine Sicherung vorzusehen, welche bei Lösen der
Verbindung zwischen Befestigungsvorrichtung/ Konsole und dem Wetterschutzgehäuse
dessen Herunterfallen sicher verhindert. Die Dimensionierung der Sicherungsvorrichtung ist nachzuweisen.
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3.5
S/N/Z-Systeme
3.5.1
Allgemeine Spezifikationen
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Freigegeben
Für die Gehäuse der S/N/Z-Systeme gelten die gleichen Anforderungen wie für Wetterschutzgehäuse im Kapitel 3.2 dargelegt.
Die Positioniergenauigkeit und Geschwindigkeit der Systeme darf sich über einen Zeitraum von 3 Jahren (Gewährleistungsdauer) nur um insgesamt 1% verringern. Dies ist
bei Schlussfeststellung nach Ende der Gewährleistungsdauer zu überprüfen.
Die Typenvielfalt an S/N/Z-Kamerasystemen/ S/N/Z-Systemen innerhalb eines Videosubsystems ist zu minimieren. Der Einsatz von projektbezogen mehr als zwei unterschiedlichen Produkten pro Videosubsystem ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und
durch den Auftragnehmer zu begründen.
Digitale Videosysteme/ Netzwerksysteme sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/
SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Insbesondere sind Produkte einzusetzen, deren Steuerprotokoll bereits im Zuge des
ASFINAG-Videosystem-Projektes in dessen Komponenten implementiert wurde. Folgende Protokolle sind bereits implementiert:
(a) Philips/ BOSCH/ PKE Pelco Esprit ES30C/ ES31C
(b) TVI Lederer Saturn (Multisec-Protokoll) Argovision CT40
(c) Kreuzschiene Plettac p.o.s.a./ V200/ V300 (V3.3)
(d) Kreuzschiene PKE Philips LTC 8300/8500 Alegiant
(e) Kreuzschiene SiMatrix 648
Folgende Protokolle sind ebenfalls bereits implementiert, jedoch noch nicht getestet:
(f) Sony SSC-DC590 Command Specifications
(g) Sanyo VCC-ZM 300P+
(h) JVC TK–C1480/1460 (08/2002)
(i) Panasonic
(j) Kreuzschiene Philips/ Bosch/ PKE (Kreuzschiene Covidec 3216)
(k) Bei Bedarf werden folgende weitere Protokolle implementiert und getestet:
(l) Kreuzschiene Plettac V85
(m) Kreuzschiene Philips VCM
Weitere Protokolle können bei Bedarf verwendet werden, erfordern dann aber im
ASFINAG-Videosystem eine Implementierung und Typprüfung.
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3.5.2
Version: 1.0
Freigegeben
Steuerung
Die Steuerung der S/N-Systeme/ S/N/Z-Kameras erfolgt von der Bedienung aus. Die
Übertragung der Steuerungsbefehle erfolgt über RS485 bzw. Netzwerkverbindungen.
Beide werden auf geeigneten Medien geführt und zur Überbrückung langer Wegstrecken gegebenenfalls umgesetzt. Siehe Kapitel 4.
Die Steuerung ist mittels einer grafischen Bedienoberfläche in die Leittechnik eingebettet, vorzugsweise in Fenstertechnik zu realisieren. Für jede Richtung sind alternativ Buttons am Bildschirm oder die Nutzung der Tastatur oder beides gleichzeitig einzurichten.
Die Nutzung eines Joysticks muss ebenfalls möglich sein.
Zusätzlich ist in einer geeigneten Plandarstellung die Möglichkeit zu schaffen, Kamerapositionen durch Auswahl eines Sichtbereiches auf einem Plan auszuwählen.
Das Anfahren von Prepositions durch Eingabe einer Nummer oder Selektion aus einer
Liste mit Nummern und/ oder Namen muss möglich sein.
Die Steuerung muss Kamera-Sequenzen 16 verwalten können, mit denen nacheinander
verschiedenen Prepositions angefahren werden.
Alle Daten der Sequenzen wie Abfolge, Wartezeit, Name und Nummer der Sequenz
sind parametrierbar zu halten. Hierdurch wird die Funktion des Autoselektors grundsätzlich realisiert.
Zusätzlich zu den Sequenzen muss eine automatische Sequenzgenerierung (Autoselektor) möglich sein. Hierbei wird durch Eingabe von Richtung und einer Fahrzeuggeschwindigkeit automatisch vom System eine Sequenz von Kameras definiert und aufgeschaltet, sodass ein mit der eingegebenen Geschwindigkeit und Richtung fahrendes
Fahrzeug in seiner Bewegung kontinuierlich auf dem zur Aufschaltung gewählten Monitor sichtbar ist.
Das S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem muss die Möglichkeit bieten den Schwenkund Neigebereich parametrierbar einzuschränken. Dabei muss die Intervallgröße der
Einschränkungen genau so unterteilt sein wie die größte Genauigkeit der Positionierung.
3.5.3
Prepositions
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Das S/N/Z-System muss mindestens 32 Positionen speichern können.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
16
Eine Kamerasequenz ist die (automatische) Abfolge von Aufschaltungen verschiedener Kameras
mit verschiedenen Prepositions auf einem Monitor. Dabei sind bei der Aufschaltung einer
Kamera auch ggf. nacheinander verschiedene Prepositions anzufahren. Die Zeiten der
Aufschaltung einzelner Kameras können variieren und sind parametrierbar zu gestalten.
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Freigegeben
Die Positionen sind parametrierbar zu verwalten. Sie müssen über die Bedienung des
Systems mittels grafischer Oberfläche während des laufenden Betriebes einzurichten,
zu löschen und zu ändern sein.
Sofern ein videobasierendes Detektionssystem mit einer S/N/Z-Kamera oder einem
S/N-System arbeitet muss dieses eine Preposition speichern, in welcher die Detektion
arbeitet und bei deren Verlassen sie deaktiviert wird. Im Falle des Ausfalls der Energieversorgung muss diese „Detektions-Preposition“ nach Wiederkehr der Energieversorgung automatisch angefahren werden. Die „Detektions-Preposition“ sollte als HomePosition oder Nullposition parametriert/ konfiguriert werden, womit diese Position nicht
zwangsweise mit der Nullposition der Kameraausrichtung (0° Schwenk, 0° Neigung)
identisch sein muss.
Hinweis: Im Betrieb werden Prepositions vorzugsweise durch den technischen Support
in Abstimmung mit den Systemnutzern eingerichtet.
3.5.4
Mechanik
OBLIGATORISCH
Die Kamerasysteme sind bei der Montage einzunorden, d.h. in der Stellung bei 0°
Schwenkwinkel ist die Blickrichtung der Kamera gerade nach Norden.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Es sind bevorzugt Schwenk- und Neigeköpfe einzusetzen, welche die angebaute Kamera sowohl horizontal als auch vertikal ohne Anschlag schwenken können.
3.5.4.1
Im Freiland
Es ist eine variable Drehgeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 80°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) wählbar sein.
Es ist eine variable Neigegeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 40°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s)
Es ist eine Positioniergenauigkeit von mindestens +/- 0,05° in der geringsten Geschwindigkeitsstufe sowie bei Anfahren von Prepositions einzuhalten. Projektbezogen ist nach
Freigabe durch den Auftraggeber auch eine Positioniergenauigkeit von 0,1° ausreichend, sofern keine Detektion vorgesehen ist.
Jede beliebige Position muss bei Ihrem Aufruf von jeder beliebigen anderen aus in
max. 3s erreicht werden (Stillstand der Kamera).
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Sofern ein Anschlag für die Neigung besteht, muss die Kamera mindestens 85° nach
oben und 70° nach unten neigbar sein. Projektbezogen ist nach Freigabe durch den
Auftraggeber auch ein Neigungsbereich von +30° bis -80° bezogen auf die waagerechte
Linie bei 0° ausreichend.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen. Dabei werden die Drehgeschwindigkeiten proportional zur Zoomeinstellung verändert, sodass insbesondere bei
der Einstellung großer Brennweiten auch bei Anwahl einer mittleren Drehgeschwindigkeit der Bildinhalt während des Schwenks erkennbar bleibt.
3.5.4.2
Im Tunnel
Es ist eine variable Drehgeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 100°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) wählbar sein.
Es ist eine variable Neigegeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 60°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s)
Dabei ist eine Positioniergenauigkeit von mindestens +/- 0,05° in der geringsten Geschwindigkeitsstufe sowie bei Anfahren von Prepositions einzuhalten. Projektbezogen
ist nach Freigabe durch den Auftraggeber auch eine Positioniergenauigkeit von 0,1°
ausreichend, sofern keine Detektion vorgesehen ist.
Jede beliebige Position muss bei Ihrem Aufruf von jeder beliebigen anderen aus in
max. 3s erreicht werden (Stillstand der Kamera).
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen. Dabei werden die Drehgeschwindigkeiten proportional zur Zoomeinstellung verändert, sodass insbesondere bei
der Einstellung großer Brennweiten auch bei Anwahl einer mittleren Drehgeschwindigkeit der Bildinhalt während des Schwenks erkennbar bleibt.
3.5.5
Latenzzeiten
Das S/N/Z-System selbst darf nur eine vernachlässigbare Latenzzeit zwischen der Entgegennahme des Steuerbefehls am S/N/Z-System aus der Übertragung und der Ausführung von max. 50ms besitzen. Die Latenzzeit ist in die Zeit, welche das S/N/ZSystem zum Anfahren einer beliebigen Position gem. den Kapiteln 3.5.4.1 und 3.5.4.2
benötigt, einzurechnen!
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3.5.6
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Schnittstellen
Die Anbindung des S/N/Z-Systems erfolgt entweder direkt über Ethernet oder RS485.
Dabei ist zu beachten, dass pro Kamera maximal ein LWL-Kabel (empfohlen: single
mode) aufgeführt wird.
RS422 kann in begründeten Fällen nach Entscheidung des Auftraggebers bei Einsatz
entsprechender Schnittstellenumsetzer eingesetzt werden.
Erforderliche Einrichtungen zur Aufsplittung der Signale für Videobild und Kamera-/
S/N/Z-Kamerasystem-Steuerung sind entweder im Kameraanschaltkasten oder der
Kamera/ dem S/N/Z-Kamerasystem selbst einzubauen. Die müssen den gleichen Umfeldbedingungen wie die Kamera in Verbindung mit ihrem Schutzgehäuse selbst genügen.
Dabei muss die Schnittstelle die zum S/N-System gehörenden Funktionen und Rückmeldungen aus dem Kapitel 3.2.4 unterstützen. Insbesondere muss die aktuelle S/NPosition auslesbar sein. Zudem muss eine Konfiguration und Parametrierung des S/NSystems über die Schnittstelle möglich sein.
3.6
Besonderheiten bei Kameras außerhalb von VBA-Gebieten
3.6.1
Aufnahmesystem und Bildparameter
Prinzipiell werden durch die ASFINAG Kameras primär für die Belange des Streckenbetriebes errichtet. Durch die Vorgaben des ASFINAG-Videosystems fallen die Daten der
I-Frames der Videoströme als ein für Dienste verwendbarer Zusatznutzen an, durch
welchen die Videobilder für Funktionen ähnlich denen von WebCams zur Verfügung
stehen.
Bei Kameras an Standorten, wo zeitlich gesehen die Realisierung des beschriebenen
Zusatznutzens des I-Frames ähnlich groß oder größer als die betriebliche Nutzung ist,
kann von den Vorgaben für Kameratechnik dahingehend abgewichen werden, dass
kompakte Systeme (Kombinationen aus Kamera/ Gehäuse/ Übertragungstechnik) zum
Einsatz kommen.
Die Qualität der Bildaufnahmesysteme kann projektspezifisch soweit verringert werden,
dass sie für die Zielgruppe der Informationen (z.B. einfache Dienste) ausreichend ist,
wobei prinzipiell keine Kameras zu planen und einzurichten sind, die nur als WebCams
ohne die Möglichkeit permanenten Streamings arbeiten.
Die Kamera ist so einzurichten und auszulegen, dass keine Personen oder amtliche
Kennzeichen erkenn- oder lesbar sind, wie dies im nachfolgenden Beispielbild (Auflösung 352x288) dargestellt ist. Die Bildwiederholrate solcher Anwendungen liegt typischerweise bei 1fps.
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Für die Bildparameter Zoom, Fokus, ggf. Blende und Weißabgleich ist es ausreichend,
vor Ort eine Einstellung durchzuführen und diese entsprechend zu belassen. Die Steuerung dieser Parameter ist bei WebCams nicht von der Ferne aus erforderlich.
Zu beachten ist weiterhin, dass bei der gewählten Zoomeinstellung (idR Weitwinkel) das
Wetterschutzgehäuse oder dessen Anbauteile wie Scheibenwischer oder Spinnennetzentferner (soweit vorhanden) nicht ins Bild ragt und dass ein hinreichend stabiler Mast
gewählt wird, der auch bei für die jeweilige Lokalität typischerweise hohen Windstärken
ein ständiges Schwanken des Bildes wirksam verhindert.
Die Bildqualität ist durch den AG festzulegen und abhängig von den Services, welche
das Bild weiter verarbeiten.
3.6.2
Stromversorgung
Die WebCams sind immer mit einer geeigneten Batteriepufferung für den Switch zu
betreiben oder an eine entsprechend gleich stabile Stromversorgung anzuschließen.
Damit ist folgendes zu gewährleisten:
(a) Stromausfälle am Switch bis zu 3min sind zu überbrücken
(b) bei längeren Ausfällen erfolgt eine geordnete Abmeldung aus dem IP-Netz sowie
eine qualifizierte Ausfallmeldung via SNMP
3.6.3
Anbindung an das ASFINAG-Videosystem
Die Anbindung erfolgt im Bereich von Tunneln oder ÜZ´en über die Anbindung an diese
Anlagen. Dabei wird das Signal einmal vor der Videokreuzschiene des Tunnels oder
dessen Videosubsystems gesplittet und
(a) 1x auf das Tunnel-Videosubsystem und
(b) 1x direkt auf den entsprechenden Encoder geführt.
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Im Freiland ist es am nächstliegenden VBA-Videosubsystem bzw. Tunnel anzubinden
oder direkt mit der AVS in Inzersdorf zu vernetzen.
Bei der Einrichtung der entsprechenden Kameras ist für die Verwendung durch die entsprechenden Dienste zu beachten, dass die gemäß den Formularen für die Anforderung
von Beistellungen erforderlichen Angaben gemacht werden. Für die Verwendung der
Bilder durch Dienste sind insbesondere Lage der nächsten ASt, Blickrichtung und Koordinaten des Standortes wichtig.
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4
Technische Spezifikation - Übertragungstechnik
4.1
Übertragung über VMIS VPN
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Zur überregionalen Übertragung ist, soweit die entsprechende Netzstruktur existiert, die
Infrastruktur des CN.as 17 zu nutzen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die durch CN.as angegebenen Bandbreiten des Netzes
Bruttobandbreiten des Netzes sind. Die Nutzbandbreite ergibt sich erst nach Abzug des
Protokoll-/ Sicherungsoverheads von ca. 10% der Bruttobandbreite.
Wird Ethernet über SDH mittels durch CN.as-ÜT gestellter Bridges übertragen, so ist
der für Ethernet typische Overhead von ca. 5% nochmals abzuziehen, um die Nutzbandbreite zu ermitteln. Entsprechend sind die für das jeweilige Projekt erforderlichen
Bandbreiten zu ermitteln.
Die Netzwerkkomponenten für Ethernet stellen nach Bedarf hard- und softwareseitig
Schnittstellen von 100 MBit/s bzw. 1 GBit/s zu Verfügung. Die verfügbaren SDHEthernet-Bridges stellen nur sehr geringe Pufferspeicher zur Verfügung. Die SDHVerbindung ist dementsprechend als „nicht elastisch“ anzusehen. Das bedeutet beispielhaft: wenn 5x 4MBit/s Videoströme + 0,5MBit/s Protokolloverhead im Ethernet über
SDH zu bridgen sind, so muss die Nutzbandbreite des SDH nicht nur 5x 4MBit/s +
0,5MBit/s = 20,5MBit/s aufweisen, sondern noch soviel mehr, dass der gewöhnlich im
Ethernet auftretende burst traffic (z.B. bei I-Frames von mehreren Encodern gleichzeitig) den Puffer der Ethernet-SDH-Bridge nicht überlastet, sodass durch diese oder den
davor liegenden Switch dropped/ lost pakets 18 entstehen.
Die entsprechend diesen Rahmenbedingungen erforderliche SDH-Bandbreite ist mit
CN.as-ÜT abzustimmen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine SDHStrecke mit einer Nutzbandbreite, die dem durchschnittlichen Ethernet-traffic entspricht
jedenfalls für den Transport der Daten ausreicht.
In der lokalen Übertragung im Tunnelbereich ist die entsprechende Übertragungstechnik projektbezogen aufzubauen.
4.2
Übertragungstechnik innerhalb des Videosubsystems
4.2.1
Steuerungsübertragung
Die Übertragung im Accessbereich im Tunnel einschließlich Vorportalbereich erfolgt
über LWL-Monomode- oder Multimode-Fasern bis mindestens zum Kameraanschaltkasten. Dort erfolgt eine Umsetzung auf Kupfer zum Anschluss der Kamera, sofern dies
nicht innerhalb des Wetterschutzgehäuses realisierbar ist. Diese optische Übertragung
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
17
CN.as ÜT: Übertragungstechnik PDH/ SDH; CN.as LINIE: LWL-Kabel-Infrastruktur
18
Datenpakete gehen verloren/ Datenstromunterbrechung
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verläuft ununterbrochen (nicht in andere Systeme eingebunden; patchen ist möglich) bis
in die BZ des Tunnels.
Sofern ein voll digitales Videosystem bzw. digitale Kameras verwendet werden, werden
die Kameras direkt an die im Tunnel zu errichtenden Netzwerke angekoppelt, wobei die
Umsetzung der Signale im Kameraanschaltkasten entfällt, falls die Kamera einen entsprechenden optischen Ausgang zur Verfügung stellt. Die Übertragung der Steuersignale zwischen der Bedienung des Videosubsystems erfolgt über dieses Netzwerk. Das
Netzwerk kann elektrisch oder optisch oder gemischt (je nach Länge des Übertragungsweges) ausgeführt werden. Im Tunnelinnenbereich (außer zwischen Kameraanschaltkasten und Kamera) ist eine optische Verkabelung (LWL, mono-mode Faser) zu
verwenden. Nach Angabe des Auftraggebers ist das Netzwerk redundant auszubilden.
Die Kameras der Vorportalbereiche werden direkt an die im Tunnel zu errichtenden
Netzwerke angekoppelt, wobei die Umsetzung der Signale im Kameraanschaltkasten
entfällt, falls die Kamera einen entsprechenden optischen Ausgang zur Verfügung stellt.
Im Freiland ist ein Video-LAN (Ethernet-Netzwerk) für die Videosteuerung zu errichten.
Die Mindestbandbreite beträgt 100Mbit/s. Die Steuersignale werden vom Encoder zur
Kamera mittels Kupferkabel (i.d.R. RS485) übertragen. Die Übertragung der Steuersignale zwischen der Bedienung des Videosubsystems und dem Encoder erfolgt über dieses Netzwerk. Das Netzwerk kann elektrisch oder optisch oder gemischt ausgeführt
werden. Nach Angabe des Auftraggebers ist es redundant auszubilden. Sofern ein voll
digitales Videosystem bzw. digitale Kameras verwendet werden, werden die Kameras
direkt an das Netzwerke angekoppelt, wobei die Umsetzung der Signale in einem Kameraanschaltkasten entfällt, falls die Kamera einen entsprechenden optischen Ausgang
zur Verfügung stellt.
Sofern die Entfernung zwischen Encoder und Kamera nicht durch diese Übertragungsart zu überbrücken ist, hat die Zwischenschaltung einer LWL-Strecke mit entsprechenden Medienkonvertern zu erfolgen. Für den Fall, dass das CN.as-ÜT mit geeigneten Installationen verfügbar ist, kann eine Übertragung der Ethernet-Daten damit über große
Entfernungen in Form einer Punkt-zu-Punkt-Verbindung realisiert werden.
Die von/ zu den Kameras zu übertragenden Steuersignale sind bei analogen Kameras
gemäß Kameraprotokoll via RS485 zu übermitteln.
Im Falle von Digitalkameras werden die Daten als Datenstrom gemäß Kameraprotokoll
über TCP/ IP-basierte Netze übertragen.
Als Protokoll ist vorzugsweise das Steuerprotokoll aus dem Videostandard ASFINAG
einzusetzen.
4.2.2
Bilddatenübertragung
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Bezüglich der Vorgaben zum Netzwerk im Accessbereich von Tunneln inkl. Vorportalbereich, dem Einsatz eines voll digitalen Videosystems in der Tunnelanlage gilt das im
vorstehenden Kapitel 4.2.1 insbesondere in Abs. 1 und 2 Dargestellte.
Weiterhin gilt bzgl. der Datenübertragung für Freilandanlagen sowie der Nutzung des
CN.as (Regional-/ Weitverkehrsverbindungen) das im vorstehenden Kapitel 4.2.1 insbesondere in Abs.3 und 4 Dargestellte.
Die von den Kameras zu übertragenden Bildsignale sind bei analogen Kameras gemäß
Fernsehnorm Composite PAL über FBAS.
Im Falle von Digitalkameras werden Videodaten als MPEG4-Datenstrom über TCP/IPbasierte Netze übertragen. Bei Verwendung von MPEG4 ist die Spezifikation des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme zu nutzen. Deren Übertragung mit
höchster Qualität muss mindestens erreichbar sein.
Als Streamingprotokoll ist vorzugsweise das im Videostandard ASFINAG definierte einzusetzen.
4.2.3
Steuerung der Videobilder
Die dargelegte Entscheidungsgrundlage ist PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN.
Im Tunnelbereich kann weiterhin in der BZ und/ oder ÜZ eine Kreuzschiene realisiert
werden, welche die Verbindung zwischen allen möglichen Quellen und Senken von Videobildsignalen und die Verarbeitung und Weiterleitung von Videosteuersignalen ermöglicht, falls dies technisch und wirtschaftlich eine optimierte Lösung darstellt, was
durch den Auftragnehmer entsprechend nachzuweisen ist.
Eine alternative technische Lösung mittels vollständig digitalem Videosystem (virtuelle
Kreuzschiene) ist in der Ausführung aber zuzulassen und in der Realisierung projektbezogen zu entscheiden – und bei gleicher Eignung hinsichtlich Technik und Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit vorzuziehen.
Dabei ist auch vorzusehen, dass an Tunnelleittechnikanlagen via Leittechnik auch Bilder des ASFINAG-Videosystems (Freilandkameras) aufschaltbar sind.
Im Freilandbereich sind grundsätzlich voll digitale Videosysteme entsprechend dem Videostandard ASFINAG zu erstellen. Die Kamerasignale sind dabei komplett digitalisiert
durch ein entsprechendes Steuerungssystem in einem Netzwerk zu verteilen. Das
Steuerungssystem übernimmt auch alle Aufgaben des Netzwerkmanagements wie
Bandbreitenmanagement, Routing etc.
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4.3
Im Weitverkehr
4.3.1
Steuerungsübertragung
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Übertragungen zwischen Videosubsystemen im Weitverkehr sind grundsätzlich über
das CN.as abzuwickeln, sofern vorhanden.
Das CN.as stellt dazu Punkt-zu-Punkt-Verbindungen über Ethernet-Schnittstellen (SDHEthernet-Bridges) zur Verfügung:
(a) optisch 100 und 1.000 MBit/s (single-mode Faser)
(b) elektrisch 100 MBit/s (RJ45)
Für Datenübertragungen im Weitverkehr sind ausschließlich offene, standardisierte Protokolle zu verwenden:
(a) TCP/ IP
(b) UDP
(c) IP Multicast
(d) ICMP/ IGMP V2 und V3
(e) SNMP
(f) OSPF
(g) Protokolle gemäß Videostandard ASFINAG
4.3.2
Bilddatenübertragung
Übertragungen zwischen Videosubsystemen im Weitverkehr sind immer über das
CN.as abzuwickeln.
Das CN.as stellt dazu Punkt-zu-Punkt-Verbindungen über Ethernet-Schnittstellen (SDHEthernet-Bridges) zur Verfügung:
Für Datenübertragungen im Weitverkehr sind ausschließlich offene, standardisierte Protokolle und Datenformate zu verwenden:
(a) TCP/ IP
(b) UDP
(c) IP Multicast
(d) ICMP/ IGMP V2 und V3
(e) SNMP
(f) OSPF
(g) Protokolle gemäß Videostandard ASFINAG
(h) MPEG4
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Freigegeben
Bei Verwendung von MPEG4 ist die Spezifikation des Technologiestandards der
ASFINAG für Videosysteme zu nutzen. Deren Übertragung mit höchster Qualität muss
mindestens erreichbar sein.
4.4
Encoder
4.4.1
Im Außenbereich oder im Tunnelinnenraum
Die Encoder sind im Außenbereich oder im Tunnelinnenraum in Schränke einzubauen.
Im Außenbereich ist der Standard-Outdoorschrank wie für CN.as-AP zu verwenden.
Bezüglich der Einbauten von Encodern im Tunnelinnenraum sind Vorgaben im Kapitel
7.5.1 der allgemeinen Richtlinie PLaNT 170.010.10 enthalten.
Der Encoder ist konstruktiv für den Einsatz in folgendermaßen ausgestatteten Gehäusen auszuführen:
(a) Gehäuse (falls Encoder als Einzelkomponente direkt bei der Kamera in einem eigenen Gehäuse verbaut), mind. IP 54 (in Tunnelbereichen IP 65), nicht geheizt, nicht
gekühlt,
(b) verfügbarer Raum für 19‘‘Einschub max. 4 HE pro mindestens 2 Encoderkanäle, 35
cm tief
(c) Stromanschluss 230V, 1,5A, mit Blitzschutz und Überspannungsschutz
(d) Stromanschluss mit stationären Kaltgerätestecker mit Kabeln an Klemmblöcken
(statt Schukosteckdosen) für den Elektroanschluss zum Einsatz; diese sind nicht
zwingend in die FI-Überwachung einzubeziehen 19
(e) Anschluss zur Kamera (BNC, FBAS)
(f) Anschluss zur Kamera bzw. S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System (je Kamera 1x
RS485/ RS422)
(g) Anschluss in Richtung Netzwerk (RJ 45, 100 Mbit/s)
Sie müssen für diesen Einsatzzweck für Umgebungstemperaturen von –10°C bis +55°C
nach EN 60068 2-1 (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/ Thermoschocktest) ausgelegt sein. Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser müssen EN
60068 2-30 (feuchte Wärme 10-95%) entsprechen, die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz, Auslenkung = 0,4mm, max.
Beschleunigung: 2g. Hierbei ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
19
Servicesteckdosen sind mit FI-Schutzschaltern auszurüsten bzw. ggf nachzurüsten
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Freigegeben
Die maximal zulässige Verlustleistung der im Schrank eingebauten Encoder ist so zu
bemessen, dass durch diese auch bei Auftreten einer Umgebungslufttemperatur von
+40°C um den Schrank bei Windstille und voller Besonnung die Schrankinnentemperatur nicht über +55°C (+/-Toleranz Messglieder) ansteigen kann. Der Wärmewiderstand
des Schrankes und die Verlustleistung der zusätzlich zum Videoequipment installierten
Komponenten sind zu berücksichtigen.
Die Encoder sind in eigene kompakte Chassis einzubauen.
Durch den Encoder sind mindestens gleichzeitig zwei wahlfreie 20 MPEG4-Ströme sowie
einmal JPEG-Bilder (siehe Spezifikation unten) an der Netzwerkschnittstelle bereitzustellen.
Der Encoder muss mindestens die folgenden Leistungsmerkmale für den ersten Encoderkanal aufweisen:
(a) TV-Standard:
PAL
(b) Eingänge:
1x Kamerasignal Bild (FBAS – Signal, 1 VSS an 75 Ohm)
(c) Unterstützte Auflösungen und Bildraten:
I.
MPEG-4 4CIF 21
704 x 576
1 – 25 fps
II.
MPEG-4 2CIF
704 x 288
1 – 25 fps
III.
MPEG-4 CIF
352 x 288
1 – 25 fps
IV.
MPEG-4 QCIF
176 x 144
1 – 25 fps
(d) Video Bitrate: MPEG-4: 0,03 – 4,0 Mbit/sec
Der zweite Encoderkanal muss mindestens die folgenden Leistungsmerkmale aufweisen:
I.
TV-Standard: PAL
II.
Eingänge:
1x Kamerasignal Bild (FBAS – Signal, 1 VSS an 75 Ohm)
(e) Unterstützte Auflösungen und Bildraten:
I.
MPEG-4 4CIF 22
704 x 576
1 – 12,5 fps
II.
MPEG-4 2CIF
704 x 288
1 – 12,5 fps
III.
MPEG-4 CIF
352 x 288
1 – 25 fps
IV.
MPEG-4 QCIF
176 x 144
1 – 25 fps
(f) Video Bitrate: MPEG-4: 0,03 – 1,0 Mbit/sec
(g) Die zu liefernden JPEG-Standbilder müssen mindestens folgenden Anforderungen
genügen:
I.
JPEG-Format mindestens CIF
352 x 288 mit mindestens 1 Bild/sec
II.
JPEG-Format mindestens QCIF 176 x 144 mit mindestens 1 Bild/sec
(h) Datenschnittstellen am Encoder:
I.
für die Ansteuerung 23 :
RS 422/485 (1x pro Kamera)
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
20
1. Strom bis zu min. 4CIF 25fps (full frame); gleichzeitig 2. Strom bis zu min. 4CIF 12,5 fps (full
frame)
21
Entspricht 4CIF
22
Entspricht 4CIF
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II.
Netzwerkanbindung:
III.
Protokolle:
Version: 1.0
Freigegeben
Ethernet 10/100 Mbit
1. TCP
2. UTP
3. IP Multicast
4. IGMP bzw. IGMP V2 und V3
5. SNMP
6. Steuerprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (XML)
7. Streamingprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (MPEG4)
(i) Netzwerktraffic: Der Encoder muss traffic shaping voll unterstützen, wobei die
peakrate im IP-Stack den angeforderten Bandbreiten dynamisch anzupassen ist. Es
ist damit zu gewährleisten dass keine Netzwerküberlastung durch Peaks im Traffic
z.B. während der I-Frame-Übertragung entsteht.
Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools
etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie
ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen.
Die Encoder dürfen keine Festplatte enthalten.
Der Encoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen.
Es muss ein ausreichender Blitz- und Überspannungsschutz vorhanden sein. Dabei
kann vom Vorhandensein des durch das Planungshandbuch zum Blitzschutz
PLaNT_920.001.10_2003-05-14_EMV_und_Blitzschutz beschriebenen Schutzes im
Streckenstationsschrank ausgegangen werden. Die Videokomponenten insbesondere
Bild- und Steuerübertragung sind ebenfalls nach diesen Vorgaben zu schützen.
4.4.2
Im Innenbereich
4.4.2.1
Allgemein
Die Encoder im Innenbereich werden in 19”-Schränken eingebaut. Für diese Schränke
ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben.
Die Encoder kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Temperaturbereich
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
23
Kamera bzw. S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System
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Version: 1.0
Freigegeben
von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und
bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/ EN 60068 von min.
0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen ist.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse oder Maßnahmen am
Schrank sichergestellt werden.
Die Encoder sind in eigene kompakte Chassis einzubauen. Pro min. 4 Encoder, d.h.
Anschlussmöglichkeiten für Kameras stehen max. 4 HE in 19“-Technik zur Verfügung.
Der Encoder muss mindestens die folgenden Leistungsmerkmale für den ersten Encoderkanal pro Eingangssignal aufweisen:
(j) TV-Standard:
PAL
(k) Eingänge:
1x Kamerasignal Bild (FBAS – Signal, 1 VSS an 75 Ohm)
(l) Unterstützte Auflösungen und Bildraten:
I.
MPEG-4 4CIF 24
704 x 576
1 – 25 fps
II.
MPEG-4 2CIF
704 x 288
1 – 25 fps
III.
MPEG-4 CIF
352 x 288
1 – 25 fps
IV.
MPEG-4 QCIF
176 x 144
1 – 25 fps
(m) Video Bitrate: MPEG-4: 0,03 – 4,0 Mbit/sec
Der zweite Encoderkanal pro Eingangssignal muss mindestens die folgenden Leistungsmerkmale aufweisen:
I.
TV-Standard: PAL
II.
Eingänge:
1x Kamerasignal Bild (FBAS – Signal, 1 VSS an 75 Ohm)
(n) Unterstützte Auflösungen und Bildraten:
I.
MPEG-4 4CIF 25
704 x 576
1 – 12,5 fps
II.
MPEG-4 2CIF
704 x 288
1 – 12,5 fps
III.
MPEG-4 CIF
352 x 288
1 – 25 fps
IV.
MPEG-4 QCIF
176 x 144
1 – 25 fps
(o) Video Bitrate:
MPEG-4: 0,03 – 1,0 Mbit/sec
(p) Die zu liefernden JPEG-Standbilder müssen mindestens folgenden Anforderungen
genügen:
I.
JPEG-Format mindestens CIF
352 x 288 mit mindestens 1 Bild/sec
II.
JPEG-Format mindestens QCIF 176 x 144 mit mindestens 1 Bild/sec
(q) Datenschnittstellen am Encoder:
I.
für die Ansteuerung 26 :
RS 232, RS 422/485 (1x pro Kamera)
II.
Netzwerkanbindung:
Ethernet 10/100 Mbit
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
24
Entspricht 4CIF
25
Entspricht 4CIF
26
Kamera bzw. S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System
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III.
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Freigegeben
Protokolle:
1. TCP
2. UTP
3. IP Multicast
4. IGMP bzw. IGMP V2 und V3
5. SNMP
6. Steuerprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (XML)
7. Streamingprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (MPEG4)
Dabei sind durch den Encoder im Innenbereich pro Encoderkanal analog zur Spezifikation für Encoder im Außenbereich gleichzeitig zwei wahlfreie 27 MPEG4-Ströme sowie
JPEG-Bilder (siehe oben) an der Netzwerkschnittstelle bereitzustellen.
Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools
etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie
ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen.
Der Encoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen.
4.4.2.2
Sonderfall Tunnelkamera-Encoder
Beim Einsatz von Encodern in Tunneln, welche zur Encodierung der zum Tunnel gehörenden Kameras genutzt werden gilt abweichend vom vorstehenden Kapitel 4.4.2.1 Folgendes:
Der pro Eingangssignal (Kameraanschluss) jeweils zweite Encoderkanal zur Bereitstellung einer zweiten (niedrigeren) wahlfreien Bildqualität kann entfallen, da die Videos aus
den Tunnelkameras immer mit voller PAL-Auflösung, also MPEG-4 4CIF, 704 x 576, 25
fps zu übertragen sind.
Beim Einsatz in Tunnelsystemen ist im Kontext eines volldigitalen Systems eine Integration von Encoder(n) und Speichersystem entsprechend den Vorgaben aus Kapitel 6.4.1
möglich.
4.5
Decoder
Grundsätzlich sind Hardwaredecoder einzusetzen.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
27
1. Strom bis zu min. 4CIF 25fps (full frame); gleichzeitig 2. Strom bis zu min. 4CIF 12,5 fps (full
frame)
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Freigegeben
Die Decoder werden im Innenbereich wahlweise in 19”-Schränken eingebaut oder sind
als Stand-alone-PC (Miditower oder gleichwertig) je nach Projekterfordernis zu liefern.
Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben.
Die Decoder kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Temperaturbereich
von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V AC, 50 Hz (±10%) betrieben werden
und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/EN 60068 von
min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein,
wobei von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen ist.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden.
Der Decoder muss die folgenden Technischen Daten aufweisen:
(a) TV-Standard: PAL
(b) Ausgänge:
I.
1x VGA (15pol.Sub-D oder BNC) oder
II.
FBAS 1Vss an 75 Ohm
III.
oder DVI (jeweils in Abstimmung zu den projektspezifisch eingesetzten Anzeigegeräten)
(c) Unterstützte Auflösungen und Bildraten 28 :
I.
MPEG-4 4CIF 29
704 x 576
1 – 25 fps
II.
MPEG-4 2CIF
704 x 288
1 – 25 fps
III.
MPEG-4 CIF
352 x 288
1 – 25 fps
IV.
MPEG-4 QCIF
176 x 144
1 – 25 fps
(d) Video Bitrate: MPEG-4: 0,03 – 4,0 Mbit/sec
(e) JPEG-Format
Mindestens
CIF
352 x 288 mit mindestens 1 Bild/sec
(f) JPEG-Format
Mindestens
QCIF 176 x 144 mit mindestens 1 Bild/sec
(g) Datenschnittstellen
I.
Netzwerkanbindung: Ethernet 10/100 Mbit
II.
Protokolle:
1. TCP
2. UTP
3. IP Multicast
4. IGMP bzw. IGMP V2 und V3
5. SNMP
6. Steuerprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (XML)
7. Streamingprotokolle gem. Videostandard ASFINAG (MPEG4)
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
28
Jeweils Vollbilder
29
Entspricht 4CIF; Decoder muss projektbezogen auch Videoströme mit Eingangssignal Full-D1
(720x576) anzeigen können
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Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools
etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie
ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen.
Der Decoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen.
4.6
Switches
4.6.1
Allgemeines
Im Rahmen der Beschaffung von Netzwerkkomponenten für Projekte werden zur Unterstützung der Sicherung von Qualität, Kompatibiltät und Wirtschaftlichkeit Komponenten
für die Datenübertragung in Netzwerken beigestellt. Dies betrifft insbesondere Switches
und Router.
Der Errichter des Videosystems muss das problemlose Zusammenspiel der eigenen
Komponenten sicherstellen. Durch die eingesetzte hochwertige Technik ist jedoch von
Seiten der Beistellung her nicht mit Inkompatibilitäten zu rechnen. Soweit eine Beschaffung durch den Systemerrichter erfolgt, gelten folgende Anforderungen:
Die Switches sind in 19”-Technik mit max. 2HE oder (im Außenbereich/ Streckenstationsschrank) als Hutschienen-Bauteil industrietauglich für Dauerbetrieb auszuführen.
Sie sind den jeweiligen Erfordernissen bzgl. der Dimensionierung von
(a) Art der Netzwerkanschlüsse
(b) Anzahl der Netzwerkanschlüsse
(c) Leistungsfähigkeit der Backplane
(d) Leistungsfähigkeit der Software
angepasst auszuwählen.
Es sind mindestens Layer-2 Switches einzusetzen. Für zentrale Standorte, an denen
Netzwerksegmente zusammengefasst werden, sind Layer-3-Switches vorzusehen.
Die Switches müssen folgende grundlegende Merkmale aufweisen:
(a) Unterstützung für statisches und dynamisches Multicast
(b) IGMP V2 und V3
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(c) Netzwerkmanagement (min. SNMP 30 V2, RMON-2),
(d) OSPF
(e) Unterstützung der Standards
a.
IEEE 802.3u TX und FX
b.
IEEE 802.3
Bei Bedarf muss projektspezifisch eine Ausführung mit redundanter Stromversorgung
230V AC, 50 Hz, hot swapable eingesetzt werden.
Die Geräte sind für eine Energieversorgung 230V AC, +/- 10% bei 50Hz auszulegen.
Im Streckenstationsschrank sind batteriegepufferte Geräte mit 12V bzw. 24V DC Versorgungsspannung einzusetzen.
Switches müssen jedenfalls so an eine Stromversorgung angebunden sein, dass bei
Ausfall der Energieversorgung (Netzspannung) eine entsprechende Meldung (SNMP) 31
an das Betriebsüberwachungssystem abgesetzt wird und dass bei Erschöpfung der Kapazität der Pufferung/ USV dies ebenfalls an das Betriebsüberwachungssystem gemeldet wird und vor Ausfall der Gerätefunktion eine geordnete Abmeldung aus dem Datennetz erfolgt.
Switches und Router sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
HINWEIS:
Folgende Produkte wurden bereits erfolgreich im ASFINAG-Videosystem eingebaut und
getestet
(a) Switches in Streckenstation:
c.
CISCO 2955
(b) Gateway/ Zusammenführung von LAN-Ringen:
d.
CISCO 3750
e.
CISCO 2960
(c) zentrale Switches an Subsystemen:
f.
CISCO 3750
g.
CISCO 4507
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
30
Alle relevanten MIB (Management Information Base; Geräteinformationsdaten für
Gerätemangement im Netzwerk) sind mitzuliefern
31
es sind auch alle angeschlossenen, vom Energieversorgungsausfall betroffenen Geräte zu
melden
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Der Einsatz von Netzwerkkomponenten ist jedenfalls mit dem Auftraggeber abzustimmen;
ggf. Kompatibilität nachweisen.
4.6.2
Besonderheiten im Außenbereich
Die Switches kommen im Außenbereich zum Einsatz. Sie müssen für diesen Einsatzzweck für Umgebungstemperaturen von –10 °C bis +60 °C nach EN 60068 2-1 (Kälte),
2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/Thermoschocktest) ausgelegt sein.
Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser müssen EN 60068 2-30 (feuchte Wärme
10-95%) entsprechen, die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz, Auslenkung = 0,4 mm, max. Beschleunigung: 4g.
Hierbei ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen.
Gemäß den PLaNT für die CN.as-Anlagen und Systemschränke sind für den Einbau in
den Streckenstationsschränken Switches des Videosystems mit max. 2HE vorzusehen.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die maximal zulässige Verlustleistung der im Schrank eingebauten Switches ist so zu
bemessen, dass durch diese auch bei Auftreten einer Umgebungslufttemperatur von
+40°C um den Schrank bei Windstille und voller Besonnung die Schrankinnentemperatur nicht über +55°C (+/-Toleranz Messglieder) ansteigen kann. Der Wärmewiderstand
des Schrankes und die Verlustleistung der zusätzlich zum Videoequipment installierten
Komponenten ist zu berücksichtigen.
OBLIGATORISCH
Die Verlustleistung ist so zu minimieren, dass ein Ansteigen der Temperatur im Schrank
unter voller Besonnung bei Windstille und 40°C Außentemperatur über das Maß der zulässigen Höchsttemperatur des Encoders nicht erfolgt, da sonst eine unzulässig hohe
Temperatur im Streckenstationsschrank entsteht.
Die am Encoder in der Streckenstation digitalisierten Videodaten sind dann vom Switch
der Streckenstation über LAN-Interface und Schnittstellenmodul über eigene Fasern
des VideoLAN zur Zentrale des Videosubsystems zu übertragen.
In Streckenstationsschränken ist bei der Portbelegung folgende Vorgabe einzuhalten:
(a) Port 1: Anschluss Steuermodul (TLS Streckenstation)
(b) Port 6: Automatische Vignettenkontrolle
(c) Port 7: Videosysteme ggf. auch Ports 8ff nutzen
Sofern die Komponenten, welche an die entsprechenden Ports wie vorgegeben anzuschließen sind nicht vorhanden sind, ist der jeweilige Port freizulassen und zu deaktivieren.
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4.6.3
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Freigegeben
Besonderheiten im Innenbereich
Die Switches im Innenraum werden in 19”-Schränken eingebaut. Hierfür ist durch den
Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben.
Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben
werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/EN
60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe bis 2000m über NN auszugehen ist.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden.
4.7
Videomanagementrechner
4.7.1
Allgemeine Anforderungen
Der Videomanagementrechner muss
(a) alle Anforderungen an die Bedienung (siehe Kapitel 7.4 der allgemeinen Richtlinie
PLaNT 170.010.10) realisieren.
(b) auf Benutzeranforderung bzw. automatisch bei Anforderung durch ein Leittechniksystem ein beliebiges Videobild zu einer beliebigen Quelle durchschalten und eine
Steuerungsverbindung zwischen Bedienung und Kamera herstellen
(c) in allen Fällen die Bandbreite des Videostreams über die Encoder so optimieren,
dass eine optimale Bildqualität unter Berücksichtigung der verfügbaren Bandbreite
und angeforderten Videobildanzahlen zur Verfügung steht
(d) auf manuelle Anforderung die gewünschten Videobilder in digitalen Systemen abrufen, dass heißt die entsprechenden Encoder starten, alle erforderlichen Netzwerkprozesse realisieren und die Decoderausgänge auf die entsprechenden Anzeigegeräte aufschalten
(e) durch Zusammenwirken mehrerer Videomanagementrechner und erforderlichenfalls
mittels automatischer Replikation/ Abgleich in einem Subsystem oder ggf. zwischen
Subsystemen gleicher Ausstattung mit weiteren Videomanagementrechnern ein redundantes System bilden können.
Der Videomanagementrechner ist als Industrie-PC in einem Chassis einzubauen. Die
Videomanagementrechner werden im Innenbereich wahlweise in 19”-Schränken eingebaut oder sind als Stand-alone-PC zu liefern. Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine
Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben.
Die Videomanagementrechner kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/
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EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe bis 2000m über NN auszugehen ist.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden.
4.7.2
Technische Anforderungen
Folgende technischen Daten sind zu gewährleisten:
(a) Festplattensicherung:
RAID; min. Level 1
(b) Schnittstellen:
RS 232, RS 422/
USB (min. V2.0)
(c) Peripheriegeräte:
Tastatur, Maus, geeigneter Monitor; min. 19” TFT
485,
Tastatur,
Maus,
VGA,
Die Peripheriegeräte sind nach Wahl des Auftraggebers getrennt aufzustellen oder im
Schrank zu integrieren.
(d) Netzwerkanschluß:
Ethernet 10/100 Mbit, RJ45
(e) Protokolle zum gemanagten eigenen Videosystem hin („nach innen“) nach Bedarf
entsprechend der Systemtechnik; idR
I.
TCP
II.
UDP
III.
IP Multicast IGMP V2 und V3
IV.
SNMP
V.
OSPF
VI.
Steuerprotokoll des Videosystems; idealerweise Videostandard ASFINAG
MoRIS XML
(f) Protokolle zum ASFINAG-Videosystem sowie zum Leitsystem (falls vorhanden) hin
(„nach außen“)
I.
TCP
II.
UDP
III.
IP Multicast IGMP V2 und V3
IV.
SNMP V2 und V3
V.
OSPF
VI.
Steuerprotokoll (Videostandard ASFINAG MoRIS XML)
VII.
IEC 60870-5-104 (bei Tunnelsystemen)
Der Rechner ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen.
Videomanagementrechner sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools)
sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf.
erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern.
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Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
4.7.3
Interaktion Videosystem – Leitsysteme – ASFINAG-Videosystem
Der Videomanagementrechner steuert das Videosubsystem intern wie in den vorstehenden Kapiteln beschrieben sowie die Kommunikation nach außen hin. Dabei ist zu
unterscheiden, ob das Videosubsystem nur mit dem ASFINAG-Videosystem kommuniziert oder im Kontext von Tunnelanlagen auch mit den Leitsystemen kommunizieren
muss. Die jeweils zugehörigen Aufgaben und somit erforderlichen Funktionen des Videomanagementrechners sind in den hier folgenden Unterkapiteln beschrieben. Je
nach Lage und Ausführung des Subsystems muss er eine oder mehrere/ alle Anforderungen erfüllen.
4.7.3.1
Anbindung ASFINAG-Videosystem
Sofern das Videosystem als Videosubsystem an das ASFINAG-Videosystem angebunden ist, hat der Videomanagementrechner folgende Funktionen zu realisieren, wobei
immer bidirektionale Kommunikation erforderlich ist:
Entgegennahme von Anforderungen von Bildaufschaltungen aus dem ASFINAGVideosystem und Management der Bereitstellung der Videoströme inkl. Bandbreitenmanagement
(g) Realisierung der Kommunikation bzgl. Video-/ Kamerasteuerung mit dem
ASFINAG-Videosystem
(h) Vermittlung von Bildaufschaltungen von Bildern aus dem ASFINAG-Videosystem im
Videosubsystem inkl. entsprechender Video-/ Kamerasteuerung
(i) Datenaustausch bzgl. Konfiguration, Rechtemanagement und Benutzerverwaltung
mit dem ASFINAG-Videosystem
4.7.3.2
Anbindung an (Tunnel-)Leittechnik
Sofern das Videosystem als Videosubsystem im Kontext eines Leitsystems (zB Tunnelleittechnik) arbeitet, übernimmt der Videomanagementrechner zusätzlich folgende
Funktionen, wobei immer bidirektionale Kommunikation erforderlich ist:
(a) Entgegennahme von Anforderungen von Bildaufschaltungen aus dem Leittechniksystem und Management der Bereitstellung der Videoströme; falls erforderlich inkl.
Bandbreitenmanagement
(b) Realisierung der Kommunikation bzgl. Video-/ Kamerasteuerung mit dem Leitsystem
(c) Vermittlung von Bildaufschaltungen von Bildern aus dem ASFINAG-Videosystem
ins Leitsystems via Videosubsystem inkl. entsprechender Video-/ Kamerasteuerung
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(d) Datenaustausch bzgl. Konfiguration, Rechtemanagement und Benutzerverwaltung
mit dem Leitsystem im projektspezifischen Umfang 32
(e) Übernahme von Triggersignalen aus der Leittechnik und komplette Steuerung angeschlossener Videospeicher, soweit diese nicht direkt durch die Leittechnik getriggert werden
(f) Steuerung angeschlossener Videospeicher bzgl. manueller Aufnahmefunktionen,
Auswertungen und Verwaltungsaufgaben
Dabei besteht jedoch an die Leittechnik die Anforderung, bei Bedarf den Videospeicher
im Alarmfall entsprechend steuern zu können, sodass die Alarmaufzeichnung ausgelöst
wird. Hierzu sollten die Leittechnik und der Videospeicher vorzugsweise das MoRISXML-Protokoll aus dem Videostandard der ASFINAG zur Kommunikation nutzen.
4.8
Anzeigegeräte
Die Anzeigegeräte müssen folgende Merkmale aufweisen:
(a) mechanische Befestigungsmöglichkeit nach VESA
(b) On Screen Display zur Einstellung aller Parameter
(c) Energiesparmodus EPA ENERGY STAR
(d) Energiesparmodus Energy 2000
(e) Die Geräte müssen folgende Zulassungen aufweisen:
(f) Plug & Play DDC 1/2 B
(g) Prüfzeichen
I.
TÜV GS
II.
TÜV ERGO
III.
ISO-Normen 9241-3, 9241-7, 9241-8, 13406-2,
IV.
EN 29241
Die Geräte sind strahlungsarm mindestens gemäß TCO 99 auszuführen.
Sie sind für eine Stromversorgung mit 230 V AC +/- 10%, 50Hz vorzusehen.
Die Anzeigegeräte im Innenbereich werden wahlweise in 19”-Schränken eingebaut oder
sind als Standgeräte auf Tischen aufzustellen. Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine
Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben.
Die Anzeigegeräte kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit
Ausnahme der Bedienplätze, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/EN 60068 von min. 0°C bis max.
40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer
Einsatzhöhe bis 2000m über NN auszugehen ist.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
32
grundsätzlich sind Rechte- und Anlagendaten der Videoanlagen im Videosystem/
Videosubsystem zu führen
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Freigegeben
Anzeigegeräte sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit
allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN:
Es sind Flachbildschirme (keine Röhrengeräte) einzusetzen, welche die folgenden Mindestforderungen erfüllen:
(h) Blickwinkel min. 170 Grad horizontal und vertikal
(i) Reaktionszeit max. 10ms
(j) Helligkeit 400cd
(k) Kontrast 300:1
(l) min. 19“ Bildschirmdiagonale
(m) Empfehlung: Bildformat für Videowiedergabe (fullscreen und Quad-Darstellung) 4:3
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5
Technische Spezifikation - Schnittstellen
5.1
Grundlagen
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Freigegeben
Für alle Schnittstellen sind grundsätzlich offene und standardisierte Komponenten und
Verfahren auf allen Ebenen einzusetzen. Falls dies nicht möglich ist, sind solche einzusetzen, welche im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der ASFINAG offen und standardisiert, mindestens aber für die ASFINAG offen und dokumentiert sind. Dies trifft auf
Hard- und Software gleichermaßen zu.
Durch den Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme sind Schnittstellen zur
Steuerung und Bildübertragung vorgegeben. Diese sind bei jeder Projektrealisierung
verbindlich zu berücksichtigen. Sofern diese Schnittstellen aus guten Gründen nicht
eingesetzt werden, ist dies ausführlich zu begründen und durch den Auftraggeber bzw.
die ASFINAG freizugeben.
5.2
Anbindung an das ASFINAG-Videosystem
5.2.1
Allgemein
OBLIGATORISCH
Alle neu zu errichtenden oder zu sanierenden Videosysteme/ Videosubsysteme im Bereich der ASFINAG müssen an ihren zentralen Steuerungen Schnittstellen zur Anbindung an das ASFINAG-Videosystem besitzen um die Integrationsfähigkeit in das Gesamtsystem der ASFINAG zu gewährleisten.
Für den Fall, dass ein Videosubsystem aus mehreren allein funktionsfähigen Systemen
wie Livebildübertragung und/ oder Videospeicherung und/ oder automatischer Videobildauswertung besteht, müssen auch deren Signalquellen und -senken in das
ASFINAG-Videosystem eingebunden werden. Falls dies nicht über eine integrierte zentrale Steuerung dieser Systeme möglich ist, sind alle Teilsysteme mit den entsprechenden Schnittstellen zur Steuerung und Bildübertragung auszurüsten.
Diese Schnittstelle zerfällt in die Anbindung zur Steuerung der Subsysteme und die
Schnittstelle zur Übertragung von Bilddaten und ist gemäß den folgenden Kapiteln auszuführen. Eine Abweichung ist unzulässig.
Soweit ein Tunnelvideosystem, welches auch durch die Leittechnik des Tunnels gesteuert wird, muss die Tunnelleittechnik ebenfalls das Steuerprotokoll des Videostandards der ASFINAG beherrschen. Somit können auch Videos aus dem angrenzenden
Freilandbereich in der Tunnelwarte angezeigt werden.
Druckdatum: 25.05.2009
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Videosysteme
Technische Spezifikationen
Dokument-Nr.
170.010.11
5.2.2
Version: 1.0
Freigegeben
Netzwerk
Bei der Einrichtung des Netzwerks ist darauf zu achten, dass sich Netzwerksegmente
und –adressbereiche nicht überschneiden. Die Netzwerksegmente und –
adressbereiche sind jedenfalls mit den Verantwortlichen der ASFINAG abzustimmen.
Dabei sind vorzugsweise entsprechende Bereiche für Leittechnik, Videosystem, VideosSpeichersystem und ggf. videobasierendes Detektionssystem zu bilden und abzugrenzen.
Folgende Reservierungen sind dabei zu berücksichtigen:
(a) Multicastgruppe 231.0.0.0/8 reserviert für das ASFINAG Videosystem
5.2.3
Steuerungsschnittstelle
OBLIGATORISCH
Bei dieser Schnittstelle handelt es sich um eine Netzwerkschnittstelle, welche über
TCP/ IP mit einem XML-basierten Protokoll (MoRIS XML Protokoll) arbeitet.
Die Übertragung erfolgt bidirektional.
Eine genaue Protokollbeschreibung findet sich in Anlage 2 zu diesem PLaNT.
5.2.4
Streamingschnittstelle
OBLIGATORISCH
Bei dieser Schnittstelle handelt es sich um eine Netzwerkschnittstelle. Die Daten werden nach MPEG4 Simple Profile@Level 3 verlustbehaftet komprimiert. Dieses ist um
die Möglichkeiten der Bandbreite bis 4Mbits/s und Interlacing/ Quantisierung ergänzt.
Eine genaue Protokollbeschreibung findet sich in Anlage 3 (PLaNT 170.010.61).
5.3
Anbindung der Videospeicherung
5.3.1
Steuerungsschnittstelle
OBLIGATORISCH
Die Videospeicherung muss über die Steuerschnittstelle des Technologiestandards der
ASFINAG für Videosysteme verfügen oder an der zentralen Steuerung eines Videosub-
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Technische Spezifikationen
Dokument-Nr.
170.010.11
Version: 1.0
Freigegeben
systems so angeschlossen sein, dass es über dessen Schnittstelle gemäß Videostandard ASFINAG steuerbar ist.
Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich
elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte offen zu legen.
Die Videospeicherung ist über eine Ethernet-Netzwerkschnittstelle anzubinden.
Zusätzlich ist die Videospeicherung im Falle von Tunnelanlagen an die Tunnelleittechnik
zu koppeln, von welcher aus sie auch gesteuert werden kann. Dabei ist die Schnittstelle
der Videospeicherung durch die Tunnelleittechnik so zu gestalten, dass der volle Umfang der Funktionen der Videospeicherung von der Tunnelleittechnik aus nutzbar ist.
Dies geht auch aus der Forderung der vollständigen Integration der Bedienung der Videosysteme in die Bedienung der Tunnelleittechnik im Kapitel 7.4 der allgemeinen
Richtlinie PLaNT 170.010.10 hervor.
Die Kopplung an die Tunnelleittechnik erfolgt mittels eines offenen standardisierten
Fernwirkprotokolls. Es kommt ein Protokoll der Gruppe IEC 60870-5 zum Einsatz. Vorrangig ist das netzwerkbasierte Protokoll 104 zu verwenden.
Die Übertragung erfolgt bidirektional.
Die Standardisierung der projektspezifischen Inhalte der Übertragungen ist Gegenstand
eines anderen Planungshandbuches der ASFINAG. Soweit dies verfügbar ist, ist es anzuwenden. Andernfalls sind die Inhalte auf die der Tunnelleittechnik abzustimmen.
Sofern in der Tunnelleittechnik ein proprietäres Protokoll genutzt wird, ist die Videospeicherung über die Steuerschnittstelle nach Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme anzuschließen. Die proprietäre Schnittstelle ist daher in der Tunnelleittechnik zu integrieren.
Bei Freilandanlagen ist die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems gemäß
Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme zu verwenden.
5.3.2
Streamingschnittstelle
OBLIGATORISCH
Die Videospeicherung muss über die Streamingschnittstelle des Technologiestandards
der ASFINAG für Videosysteme verfügen oder an der zentralen Steuerung eines Videosubsystems so angeschlossen sein, dass es über dessen Schnittstelle gemäß Videostandard ASFINAG steuerbar ist.
Zusätzlich muss die Videospeicherung über die Anschlussmöglichkeit für analoge Bildsignale Composite PAL über FBAS als Eingangssignale verfügen.
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Technische Spezifikationen
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170.010.11
Aus dem Speicher abgerufene Bilder
Netzwerkschnittstelle bereitzustellen.
sind
Version: 1.0
Freigegeben
jedenfalls
auf
einer
Ethernet-
Bei Freilandanlagen ist die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems gemäß
Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme zu verwenden.
Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich
elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte offen zu legen.
5.4
Anbindung der automatischen Videobildauswertung
5.4.1
Grundlagen
Maßgebend für diese Schnittstellen ist das PLaNT 170.020.11 – Technische Spezifikation Videobasierende Detektionssysteme. Nachfolgend werden nur grob die wichtigsten
Forderungen genannt, soweit integrierte Systeme (Videosystem & Videobasierendes
Detektionssystem in einem System vereinigt) handelt.
5.4.2
Steuerungsschnittstelle
Für die Kopplung der automatischen Videobildauswertung an die Tunnelleittechnik gilt
das im Kapitel 5.3.1 Beschriebene.
Die automatische Videobildauswertung ist über eine Ethernet-Netzwerkschnittstelle anzubinden.
Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich
elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte (im Auftrag der ASFINAG und nur in deren Projekten) offen zu
legen.
5.4.3
Streamingschnittstelle
Als eingehende Bilddaten muss die automatische Videobildauswertung analoge Bildsignale Composite PAL über FBAS verarbeiten.
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Technische Spezifikationen
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Freigegeben
Zusätzlich sind Bilddaten, welche auf einer Netzwerkschnittstelle gemäß den Vorgaben
des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme verfügbar sind, zu verarbeiten.
Die Ausgabe von Bildsignalen, etwa zur Kontrolle, Konfiguration und Parametrierung
muss entweder als Composite PAL über FBAS oder auf einer Netzwerkschnittstelle
gemäß den Vorgaben des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme möglich sein.
Durch den Auftragnehmer ist die Wahl der Schnittstelle zu begründen und vom Auftraggeber freizugeben.
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Technische Spezifikationen
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170.010.11
6
Technische Spezifikation – Videospeicherung
6.1
Allgemeines
Version: 1.0
Freigegeben
Hinsichtlich der technischen Spezifikationen gibt es Differenzen zwischen den Einsatzorten Tunnel und Freiland, die in den nachfolgenden Kapiteln daher getrennt erläutert
werden.
Die Videospeichersysteme im Bereich der ASFINAG sind grundsätzlich als ereignisorientierte netzwerkfähige Speichersysteme entsprechend der nachstehenden Spezifikationen zu errichten.
Zur Videospeicherung für Anlagen im Freiland kommen vorzugsweise Komponenten
des ASFINAG-Videospeichersystems oder entsprechend kompatible zum Einsatz.
Für Tunnel und deren Peripherie sind als Mindestanforderungen die Vorgaben der RVS
09.02.22 in Verbindung mit dem Straßentunnelsicherheitsgesetz (STSG) zu erfüllen.
Zusätzliche weitergehende Forderungen oder erforderliche Detaillierungen der Forderungen dieser Normen sind in den folgenden Unterkapiteln angegeben.
Alle Komponenten der Videospeicherung sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/
SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z.B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen seitens des Auftragnehmers mitzuliefern.
6.2
Videoannotierung
Die Videospeicherung, d.h.
(a) die Sicherung eines Ringspeicherteiles
(b) die sofortige Aktivierung von Alarmspeichern
(c) der Start einer beliebigen Aufzeichnung
wird immer durch Ereignisse 33 initiiert. Diese werden zum einen bereits in der Leittechnik gespeichert (Logging), stehen damit jedoch abgesehen vom Zeitstempel nicht in fixer Verbindung zu den aufgenommenen Videosequenzen oder Bildern.
Die entsprechenden Ereignisse sind daher in der Videospeicherung fest verknüpft zu
hinterlegen. Günstigerweise geschieht dies direkt als Metadaten innerhalb des Videostreams. Alternativ ist eine Speicherung in dafür geeigneten Datenbanken möglich, wobei jedoch die Verknüpfung mit den zugehörigen Videosequenzen sicher und persistent
hergestellt werden muss.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
33
hierzu zählt auch der wahlfreie Anstoß durch den Benutzer
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Technische Spezifikationen
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Version: 1.0
Freigegeben
Zur Speicherung von Video- und Metadaten im Verbund bieten sich verschiedene Möglichkeiten auf dem Stand der heutigen Technik an. Die ASFINAG präferiert in diesem
Zusammenhang die Nutzung von Verfahren gem. MPEG7.
Die Metadaten sind so in der Videospeicherung zu integrieren, dass mit Hilfe der entsprechenden Bedienoberflächen oder Telegramme auch nach aufgezeichneten Videosequenzen an Hand von Ereignissen in den netzwerkfähigen Speichersystemen gesucht werden kann.
Zusätzlich ist der Alarmgrund bei Start der Aufzeichnung für 5-10s so im Bild sichtbar
einzublenden, dass er keine wichtigen Bildteile verdeckt. Zusätzlich sind für die Alarmaufzeichnung im Bild sichtbar, jedoch ohne Verdeckung wichtiger Inhalte zu speichern:
(d) Datum,
(e) Uhrzeit,
(f) Kameraname.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Videos sind im Falle einer Alarmaufzeichnung mindestens mit den folgenden Daten
anzureichern:
(a) Zeitpunkt der Detektion des Ereignisses (Zeitstempel Start Alarmaufzeichnung) –
als UTC inkl. Datumsangabe
(b) Zeitpunkt, ab dem die Videosequenz zu diesem Ereignis verfügbar ist (frühester
Zeitpunkt des in den Alarmspeicher übernommenen Ringspeicherinhalts) – als UTC
inkl. Datumsangabe
(c) Endezeitpunkt der Aufzeichnung – als UTC inkl. Datumsangabe
(d) Initiator einer manuellen Aufzeichnung (Operator-Kennung)
(e) Ereignistypen-Code entsprechend nachfolgender Typisierung 34 :
I.
000
manuelle Aufzeichnung
II.
110
Rauch/ Feuer – Sonstige Störung mit (Tunnel-)sperre
III.
111
Feuer
IV.
112
Rauch
V.
120
Verkehr – Sonstige Störung mit (Tunnel-)sperre
VI.
121
Geisterfahrer
VII.
220
Verkehr – Sonstige Störung
VIII.
221
Nischenbelegung
IX.
222
Stau
X.
223
Langsames Fahrzeug
XI.
224
Stillstand (Fahrzeug)
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
34
Ziffer 1: Priorität (1- sofortige Tunnelsperre, 2-Alarm, 3-Warnung, 9-Gutmeldung); Ziffer 2:
Ereignisart (1-Brand, 2-Verkehr, 3-Objekte, 4-Betriebstechnik-Problem); Ziffer 3: (laufende
Nummerierung der Typen; „0“ steht für sonstiges Ereignis in diesem Bereich)
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Dokument-Nr.
170.010.11
XII.
130
Objekte - Sonstige Störung mit (Tunnel-)sperre
XIII.
131
Personen im Tunnel
XIV.
230
Tunnelfremde Gegenstände, allgemein
XV.
140
Betriebstechnik - Sonstige Störung mit (Tunnel-)sperre
XVI.
240
Betriebstechnik - Sonstige Störung
XVII. 241
Lampenausfall Durchfahrtsbeleuchtung
XVIII. 242
Lampenausfall Notrufeinrichtungen
XIX.
243
Fehlende oder beschädigte technische Infrastruktur
XX.
340
Betriebstechnik – Warnung
XXI.
341
Lampenausfalls Seitenbeleuchtung
XXII. 922
Version: 1.0
Freigegeben
Stauauflösung
Die vorstehende Code-Liste kann projektspezifisch in Abstimmung mit dem Auftraggeber ergänzt werden.
(f) Sensor-Code entsprechend nachfolgender Typisierung35:
I.
000-xxx
allg. Leittechnikmeldung/ -warnung/ -alarm
II.
001-xxx
Linienbrandmelder
III.
002-xxx
Kontakt Feuerlöscher-Gehäuse
IV.
003-xxx
Kontakt Feuerlöscher
V.
004-xxx
Kontakt Nischentür Notrufnische
VI.
005-xxx
Kontakt Fluchttür Querschlag
VII.
006-xxx
Kontakt Fluchttür (sonstige)
VIII.
007-xxx
Videobasierendes Detektionssystem
IX.
008-xxx
Rauchgasanalyse (CO)
X.
009-xxx
Trübsichtmessung
Die vorstehende Code-Liste kann projektspezifisch in Abstimmung mit dem Auftraggeber ergänzt werden.
(g) Ereignisort-Identifikation durch
I.
Kameranummer/ -bezeichnung
II.
Sensor-Nummer (Datenpunkt)
III.
Strecken-km 36
IV.
Fahrstreifen 37
V.
Fahrtrichtung oder Röhrenbezeichnung 38
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
35
hierdurch wird das meldende System identifiziert; „-xxx“ gibt die Nummer des Sensorgerätes an
36
soweit durch Leittechnik bereitstellbar
0-Pannenstreifen, 1-6: Fahrstreifen (von rechts aus gezählt), 9-Mittelstreifen
38
soweit durch Leittechnik bereitstellbar
37
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170.010.11
6.3
Freiland
6.3.1
Allgemeines
Version: 1.0
Freigegeben
Grundsätzlich ist Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems oder ein dazu voll
kompatibles System zu verwenden, wobei zur Optimierung (Verminderung) der Netzwerkbelastung ein lokal nahe situiertes Videospeichersystem mit einer wenig belasteten
Anbindung gewählt werden sollte.
Sofern die Kameras im Freiland räumlich einer Tunnelanlage (BZ/ ÜZ) zuzuordnen sind,
werden sie in deren Speichersystem eingebunden.
Sofern die Leistungen der Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems die Erfordernisse des jeweiligen lokalen Projektes nicht erfüllen, ist die Speicherung gemäß den Anforderungen für Tunnel auszuführen.
Die verwendete Videospeicherung muss in jedem Fall netzwerkfähig sein und den Spezifikationen des Steuerprotokolls des Videostandard der ASFINAG genügen, insbesondere dessen Erweiterung für netzwerkfähige Videospeicherungen.
Sofern nicht die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems verwendet wird, sondern ein gleichwertiges und voll kompatibles System eingesetzt und angebunden wird,
sind die in den folgenden Kapiteln dargelegten Spezifikationen einzuhalten.
6.3.2
Systemsicherheit und Kompatibilität
Im Rahmen der Ausführungsplanung müssen Sensibilität des Systems und der Daten
und dementsprechende Maßnahmen geplant und begründet werden, soweit nicht die
Speicherung des ASFINAG-Videosystems eingesetzt wird.
Das einzusetzende Speichersystem muss zum ASFINAG-Videosystem voll kompatibel
sein.
6.3.3
Datensicherheit/ Datenschutz
Das System ist durch Login/ Passwort in Verbindung mit geeigneten Verschlüsselungen
angemessen vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
Passwörter dürfen im System nur verschlüsselt abgelegt und übertragen werden.
Die durch die geltenden Normen und Gesetze vorgegebenen Anforderungen an die Datensicherheit müssen voll und nachweisbar erfüllt sein.
Videosequenzen sind mindestens im Fall von Auslagerung/ Export aus dem System mit
Wasserzeichen zu kennzeichnen und mittels einer MD5-Checksumme auf Manipulationen prüfbar zu gestalten.
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Dokument-Nr.
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6.3.4
Version: 1.0
Freigegeben
Datensicherung
Das ASFINAG-Videosystem stellt softwareseitig die für die Sicherung der Videodaten
im System erforderlichen Module zur Verfügung. Andere Systeme müssen mindestens
die durch das ASFINAG-Videosystem bereit gestellten Leistungsmerkmale beinhalten.
Die hardwareseitige Datensicherung ist innerhalb des jeweiligen Projektes zu konzipieren und durch den Auftraggeber zur Realisierung freizugeben. Die Hardware ist nach
den üblichen Möglichkeiten für Rechnersysteme gegen Datenverlust und Ausfall zu sichern:
(a) Festplatten (Speicher) sind mindestens als RAID-5 auszuführen. Grundsätzlich ist
der Datenspeicher (Nutzdaten) als RAID-5-Array auszuführen. Die RAID-Anlage ist
so auszulegen, dass jeweils eine Festplatte als hot spare fungiert.
(b) Ein geeignetes Sicherungs- und Archivierungssystem (z.B. Bandlaufwerk/ TapeLibrary), welches sowohl bzgl. Anbindung, Verarbeitungsgeschwindigkeit und Speicherkapazität sowie Langzeitstabilität der Medien den aus der Dimensionierung des
Speichersystems hervorgehenden Anforderungen genügt ist anzuwenden. Es ist
eine automatische Sicherung der Daten auf ein vom RAID-5-Array unabhängiges
Medium vorzusehen. Dabei ist der Datenbestand alle 24h zu sichern. Pro Woche
kommt ein Satz Sicherungsmedien (jeweils getrennte Medien für jeden Wochentag;
wochentags inkrementelles BackUp, sonntags volles BackUp) zum Einsatz.
(c) Das Sicherungs- und Archivsystem muss die üblichen Sicherungsstrategien (volles
BackUp, inkrementelles BackUp etc.) beherrschen.
(d) Abhängig von der Wichtigkeit der anzufertigenden Aufzeichnungen ist das System
mit HW-Redundanz (Netzteile, hot-swap-Festplatten o.Ä.) auszustatten.
Die Sicherung der Systemsoftware ist in den Festlegungen zum ASFINAG-Videosystem
geregelt.
Es ist somit jedenfalls sicherzustellen, dass ein Ausfall einer Festplatte zu keinem Datenverlust führt und ein Plattentausch inklusive Konfiguration im Betrieb möglich ist.
6.3.4.1
Bedienung
Die Bedienung des ASFINAG-Videospeichersystems ist durch die Dokumentation (Anlage 5, Bedienhandbuch des ASFINAG-Videosystems 170.010.63) vorgegeben und erläutert. Die dort ausgeführte Technik wird als Mindestanforderung an andere einzusetzende Videospeichersysteme hinsichtlich einer Bedienoberfläche und dem Verhalten
der Systembedienung vorgegeben.
Die Bedienung des Videospeichersystems muss grundsätzlich über das Steuerprotokoll
des Videostandards der ASFINAG möglich sein, sodass die Software der Bedienoberfläche wahlfrei gegen kompatible austauschbar ist.
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Dokument-Nr.
170.010.11
6.4
Tunnel
6.4.1
Systemarchitektur
Version: 1.0
Freigegeben
Das System ist hardwareseitig modular auszuführen. Steuerung/ Bedienung sind vom
eigentlichen Speicher so zu trennen, dass ein Austausch des Speichermediums problemlos möglich ist.
Die Systemsoftware ist so modular zu gestalten, dass an den Schnittstellen Protokolländerungen möglich sind ohne das gesamte System auszutauschen.
Die Verbindung der Systemkomponenten ist über standardisierte Schnittstellen wie,
Fast-Ethernet oder Gigabit-Ethernet, vorzugsweise mit IP-basierten Protokollen vorzunehmen.
Eine Integration von Encoder- und Speicherfunktionen in einer gemeinsamen Hardware
im Kontext eines voll digitalen Tunnelvideosystems ist zulässig, soweit die zutreffenden
Gesetze und Richtlinien eingehalten werden und keine funktionalen Einschränkungen
für Betrieb und Instandhaltung entstehen.
OBLIGATORISCH
Sofern zwingende Gründe vorliegen, können in Ausnahmefällen projektbezogen nach
Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG andere Schnittstellen eingesetzt werden. Diese Schnittstellen sind jedenfalls vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie
Nutzung auch durch Dritte im Auftrag der ASFINAG offen zu legen.
6.4.2
Leistungsmerkmale
6.4.2.1
System/ Steuerung
OBLIGATORISCH
Das System muss zeitsynchron auf mindestens 100ms genau mit allen anderen Systemen der Tunnelleittechnik arbeiten. Die Zeitsynchronisation muss systemweit erfolgen,
d. h. das sämtliche Anlagenkomponenten dieselbe Zeitbasis (PROJEKTSPEZIFISCH
ZU PRÜFEN: UTC) besitzen müssen.
Es ist eine Funkuhr DCF77 oder ein GPS-Empfänger als Zeitbasis vorzusehen. Der
netzweite Abgleich der Zeit erfolgt über NTP. Soweit ein anderes Protokoll eingesetzt
wird, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Zeitbasis ist UTC, Angaben zur Sommerzeit sind im System ebenfalls zu führen.
Druckdatum: 25.05.2009
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Videosysteme
Technische Spezifikationen
Version: 1.0
Freigegeben
Soweit andere Systeme, welche mit dem Videosystem verbunden sind, bereits über eine Zeitbasis wie vorstehend angeführt verfügen, ist es ausreichend, wenn eine entsprechende Anbindung an diese erfolgt.
Die Zeitsynchronität mit allen anderen Systemen der Tunnelleittechnik ist über geeignete Anschlüsse z.B. Netzwerk mit NTP, Zeitserver oder sehr kurzen Abfrageintervallen
der Funkuhr oder dem GPS-Empfänger sicherzustellen.
Verschiedenen Ereignissen je Kamera müssen unterschiedliche Aufzeichnungsraten
zuordenbar sein. Wird eine Kamera permanent aufgezeichnet so muss unabhängig davon auch bei Bedarf eine Alarmaufzeichnung mit Vorlauf in ein getrenntes Speichersegment möglich sein.
Für eventuelle Bildverluste aus Synchronitätsproblemen sind Maßnahmen durch entsprechende Speicher je Kamera vorzusehen.
Werden vom Gesamtsystem Aufzeichnungsraten über den Systemgrenzen gefordert,
so muss die Aufzeichnungsrate einzelner Kameras für den Überlastzeitraum automatisch auf eine vorgebbare Mindestrate gesenkt werden können.
Aufzeichnungen müssen permanent oder alarmgesteuert möglich sein. Für die Alarmauslösung müssen je Kamera mindestens vier Alarme zuordenbar sein. Die Alarmübernahme erfolgt über die Schnittstelle zur Tunnelleittechnik. Zusätzlich muss jedes Kamerasignal mittels einer Bildüberwachung (Detektion) kontrolliert werden können. Aus dem
Bewegungsmelder müssen Bewegungsmeldungen, Abdeckung, Blendung und Verlust
eines Synchonisierungssignals ableitbar sein.
Das Archiv ist softwaremäßig in Segmente unterteilbar, welche auch nachträglich in der
Größe verändert werden können. Die Ausbildung der Segmente muss frei als Ringspeicher oder Alarmspeicher möglich sein. Alarmspeicher sind vor Überschreiben zu sichern.
Eine freie Übertragung von Bildern oder Sequenzen zwischen den einzelnen Archivsegmenten muss möglich sein.
Der Speicherstatus des Segmentes muss mit Belegungsgrad zu Verfügung stehen.
Die Parametrierung des Gesamtsystems, wie auch die Auswertung muss zentral möglich sein und dementsprechend auch über die Tunnelleittechnik.
Soweit HW- oder SW-Fehler durch das System selbst festgestellt werden, muss eine
den Operator erreichende Meldung generiert und versendet werden, welche den Fehler
möglichst umfassend beschreibt.
Die Steuerung des Systems muss sich von allen Punkten des Netzwerkes aus gleich
verhalten und es müssen mindestens alle im Steuerprotokoll des Videostandards der
ASFINAG aufgeführten Möglichkeiten der Steuerung verfügbar sein. Dies gilt insbesondere für Videospeichersysteme, welche in Betriebszentralen von Tunneln eingerichtet
sind, jedoch von einer Überwachungszentrale aus bedient werden.
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Version: 1.0
Freigegeben
Es muss möglich sein, netzweit anhand der Vorgabe von einem oder mehreren der folgenden Kriterien zutreffende Videos in den Alarmspeichern zu suchen:
(a) Ereignis (-typ)
(b) Datum/ Uhrzeit
(c) Datum/ Uhrzeit als Intervall
(d) Videospeichersystem/ Tunnelanlage/ Freilandanlage
(e) Kameranummer/ -bezeichnung
(f) Operatorkennung (für manuelle Aufzeichnungen)
6.4.2.2
Speicher
Alle Angaben zu Bildraten beziehen sich auf Vollbilder (im Sinne einer progressiven
Bildabtastung), dass heißt sie entsprechen gem. PAL-Norm 39 50 Halbbildern/s. Es wird
davon ausgegangen, dass die Speicherung bei Tunnelsystemen dezentral direkt am
Tunnel (BZ) situiert ist und die Bildauflösung und –rate am Eingang der Speicherung
der der Kamera entspricht.
Durch das STSG werden Begrenzungen von Aufnahmezeiten und –qualitäten geregelt.
Ungeachtet dessen müssen die Speichersysteme die im vorliegenden Dokument aufgestellten Anforderungen – durch einfache Erweiterung der Hardware – erfüllen können
und zusätzlich die Erfüllung der Anforderungen des STSG durch (ggf. einschränkende)
Konfiguration und Parametrierung des Speichersystems erfüllen können.
Die Erfüllung der Anforderungen des vorliegenden Dokumentes bezüglich Speicherdimensionierung ist durch Skalierbarkeit des Speichers sicherzustellen. Bei Errichtung
des Systems ist der Speicher genau entsprechend den Anforderungen des STSG zu
dimensionieren und eine Ausbaubarkeit entsprechend der Anforderungen dieses
PLaNT einzurichten. Der Speicher muss sich dabei ohne Austausch 40 von Komponenten erweitern lassen. Die Erweiterbarkeit des Speichersystems bis zu den Grenzen,
welche durch das vorliegende PLaNT vorgegeben werden, muss technisch mindestens
innerhalb der auf die Abnahme folgenden 10 Betriebsjahre möglich sein. 41
Dementsprechend ist die Nachlieferung von Komponenten für die Erweiterbarkeit des
Systems für mindestens 10 Jahre nach der Abnahme dessen zu sichern.
Dadurch wird gewährleistet, dass zu Testzwecken und für den Fall von Gesetzesänderungen während der zu erwartenden langen Lebensdauer der Systeme ausreichende
Leistungsreserven nachinstalliert werden können. Insbesondere gilt dies im Bezug auf
STSG §4 Abs. (5) 4., 6. und 7.
Die Speicherung der Bilder erfolgt mit einer Auflösung von mindestens 704 (horizontal)
x 576 (vertikal) Punkten und einer Farbtiefe von min. 24 Bit. Soweit nachfolgend nichts
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
39
„RECOMMENDATION ITU-R BT.470“ für „CONVENTIONAL TELEVISION SYSTEMS
40
Ein für die ASFINAG kostenfreier/ kostenneutraler Austausch, der die Leistungen des Systems
nicht einschränkt, ist zulässig
41
Die Erweiterung wird voraussichtlich in Wahrnehmung der vertraglichen Optionsrechte erfolgen
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Technische Spezifikationen
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Freigegeben
anderes benannt ist, gilt für alle Aufzeichnungen die volle Bildqualität (vergleichbar dem
ASFINAG-Videosystem MPEG4-Strom mit 4MBit/s bei 4CIF und 25fps) als gefordert.
Alle Bildrateneinstellungen sind parametrierbar oder mindestens konfigurierbar zu halten.
Die durchschnittliche Aufzeichnungsrate muss für alle Kameras mindestens 12 Bilder/
Sekunde für die Dauer von mindestens 4h bzw. den durch das STSG vorgegebenen
Zeitraum betragen. Das System muss durch einfache Erweiterung der Hardware (Vergrößerung der Speicherkapazität und Ausbau der Performanz der Speicheranbindung)
diesbezüglich für einen Aufzeichnungszeitraum von mindestens 12h erweitern lassen.
Zusätzlich muss von mindestens 8 Kameras eine Aufzeichnungsrate von mindestens
25 Bildern/ Sekunde ab Alarmeingang mit mindestens 10min Vorlauf möglich sein, dass
heißt alle Kamerasignale werden mit 25 Bildern/s in einem 10-min-Ringspeicher parallel
zum 12h-Bildspeicher mit mindestens 12 Bildern/s aufgezeichnet oder die Bildsequenz
nach 10min im Speicher so verändert, dass nur mindestens 12 Bilder/s in den 12hRingspeicher übertragen werden.
Die Größe des Alarmspeichers ist so zu bemessen, dass Alarmsequenzen
(25 Bilder/ Sekunde) für mindestens 4 Stunden archiviert werden können. Die Aufzeichnung läuft nach Alarmauslösung mindestens 1h.
Zusätzlich muss von mindestens 8 Kameras eine Aufzeichnungsrate von mindestens
25 Bildern/ Sekunde durch Nutzeranforderung möglich sein.
Das System muss zudem durch Erweiterung der Hardware (Vergrößerung der Speicherkapazität und Ausbau der Performanz der Speicheranbindung) für einen Aufzeichnungszeitraum für Alarmaufzeichnungen von bis zu 24h bei gleichzeitiger Aufzeichnung
von 8 Kamerasignalen erweitern lassen.
Je Kamera ist der mit einer Aufzeichnung mitzuspeichernde Alarmbildvorlauf im Aufzeichnungssystem jederzeit zu Verfügung zu halten. Entsprechende Speicher für eine
Aufzeichnungszeit von 10 Minuten je Kamera bei einer Aufzeichnungsrate von mindestens 25 Bildern/Sekunde sind vorzusehen.
Es ist dabei sicherzustellen, dass im Alarmfall Bilder/ Videos in einer gegenüber dem
Livebild/ Livevideo gleichwertigen Qualität verfügbar sind.
Die Berechnung zur Speicherdimensionierung ist dem Auftraggeber vor Ausführung zur
Freigabe nachvollziehbar vorzulegen.
Die Speicherhardware ist in gängigen Größen und für den Dauerbetrieb auszuführen.
Die gespeicherten Bilder sind fälschungs- und manipulationssicher abzulegen.
Die aufzuzeichnenden Bilder sind für eine gleichzeitige Darstellung bereitzustellen, auch
für den Fall, dass sie nicht aufgezeichnet werden. Die Darstellung darf einen konstanten
Zeitversatz gegenüber der Livebildbetrachtung von max. 2s aufweisen.
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PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Sofern ein Alarmereignis oder ein Nutzereingriff zur Aktivierung der Alarmspeicherung
führt, ist im Speichersystem eine Marke zum Wiederauffinden des entsprechenden
Zeitpunktes zu setzen. Dies sollte im gespeicherten Bildstrom (für 1s) sichtbar sein. Dabei sollte die Einblendung so erfolgen, dass keine für das Ereignis relevanten Bereiche
verdeckt werden (vorzugsweise im oberen Bildbereich).
Die Aufzeichnungszeit für Alarmereignisse muss von 1h (Mindestspeicherdauer bei
Alarmauslösung) bis zu Grenze der Speicherkapazität parametrierbar einstellbar sein.
Alle weiteren Aufzeichnungszeiten sind ebenfalls in 1-min-Schritten parametrierbar zwischen 1min und 48h zu halten.
6.4.2.3
Datendurchsatz
Der erforderliche Bildspeicherdurchsatz ist auch bei gleichzeitiger Wiedergabe von mindestens 4 zeitsynchronen 42 Videoströmen mit 25 Bildern/ Sekunde in voller Auflösung
sicherzustellen.
Archivauswertungen, d.h. eine Suche im Archiv nach Videosequenzen oder deren Wiedergabe dürfen zu keiner Reduktion der Aufzeichnungsrate führen.
Der Bildspeicherdatendurchsatz muss so hoch sein, dass es nicht zu Ausfällen (verlorene/ fallengelassene Bilder) kommt.
6.4.2.4
Datenaufzeichnung/ Auslagerung
Mittels Applikationssoftware müssen Bilder, Sequenzen oder Segmente digital auf andere Speichermedien (z.B. DVD) ausgelagert werden können.
Das Videospeichersystem ist mit einem Datenaufzeichnungsgerät auszurüsten, welches
es auf Benutzeranforderung ermöglicht Sequenzen aus dem Speicher auf ein externes
Medium auszulagern.
Dazu ist ein DVD-multiformat-Brenner vorzusehen, welcher Duallayer-DVD (8,5 GB/
DVD) unterstützt. Die Brenngeschwindigkeit muss für jedes Format mindestens 4-fach
betragen. Das Gerät muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Auslagerung von Daten hat nach Wahl des Nutzers im geschützten Format des Videospeichersystems (siehe Kapitel 6.4.4.1) oder in einem marktgängigen Format zu erfolgen, welches mit mindestens einem frei verfügbaren Softwareplayer abspielbar ist.
Ebenfalls muss eine Übergabe in den Bildformaten JPEG (in höchster Qualität) und
BMP (ohne zusätzliche Komprimierung), möglich sein.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
42
Synchron auf 0s bis max. 0,5s gem. Kapitel 6.4.3.1
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Einzelne Bilder müssen auf Benutzeranforderung auf einem Grafikdrucker ausgegeben
werden können, wobei die Größe am Grafikdrucker skalierbar vorzusehen ist. Datum,
Uhrzeit und Kameranummer sind je nach Benutzerforderung am Ausdruck mit auszugeben.
6.4.3
Bedienung
Eine Bedienung des (netzwerkfähigen) Videospeichersystems muss prinzipiell an allen
Zugangspunkten des Netzwerkes, welche mit entsprechender Hard- und Software ausgerüstet sind, uneingeschränkt möglich sein.
Hinweis: Die Speicherung von Tunnelvideos auf Abruf ist im üblichen Betrieb nur durch
das Tunnelpersonal zu veranlassen. Das System muss die Umsetzung dieser organisatorischen Maßgabe unterstützen.
6.4.3.1
Bedieninterface
Die Bedienung ist in die Bedienung der Leittechnik eingebettet, wie in den Kapiteln 7.4ff
der allgemeinen Richtlinie PLaNT 170.010.10 beschrieben und in Fenstertechnik vorzusehen. Das heißt, in der BZ lässt sich das System aus der Tunnelleittechnik heraus bedienen, in der ÜZ ist es entsprechend in die übergeordnete Leitebene einzubinden.
Des Weiteren ist auf Anforderung des Auftraggeber abhängig vom Projekt eine eigene
Bedienung zu realisieren, welche sowohl in der BZ als auch in der ÜZ genutzt werden
kann. Somit wird einer Nichtverfügbarkeit oder einer eingeschränkten Verfügbarkeit des
Videospeichersystems auf Grund von Problemen in der Leittechnik vorgebeugt und eine
Rückfallebene geschaffen.
Die zentrale Parametrierung und Überwachung des Systems muss von jedem beliebigen Rechner im Netzwerk der Videoanlage der BZ und ÜZ möglich sein.
Die Ausgaben der Zustands- und Störmeldungen müssen der Leittechnik/Visualisierung
zur Verfügung stehen. Systemfehlermeldungen müssen dem Operator visualisiert werden.
Die Bedienung ist jedenfalls sinnvoll mit der des Tunnelvideosystems zu integrieren.
Beide sind entsprechend in der Bedienung der Tunnelleittechnik zu integrieren, sodass
sie miteinander den Nutzer unterstützend interagieren können.
Die Masken für Eingaben und Auswertungen sind in einfacher übersichtlicher Form zu
gestalten, die Bedienung menügeführt sicherzustellen. Zur Kameraanwahl können grafische Lagepläne verwendet werden.
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Die gleichzeitige Wiedergabe von bis zu 4 Sequenzen zeitsynchron 43 ist vorzusehen.
Die Bilder der Wiedergabe sind immer in der Abfolge Voralarm – Alarm anzuzeigen.
Im Betrachtungsfenster sind mindestens Steuertasten für
(a) Abspielen vorwärts mit folgenden Geschwindigkeiten: 1x, 2x, 4x
(b) Abspielen rückwärts mit folgenden Geschwindigkeiten: 1x, 2x, 4x
(c) schnellen Rücklauf/ Sprung zum Anfang der Sequenz
(d) schnellen Vorlauf/ Sprung zum Ende der Sequenz
(e) Zielwahl mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Segment/ Kamera
(f) Stop
(g) Pause
(h) Ausdruck des aktuell angezeigten Bildes
(i) Auslagerung des aktuell angezeigten Bildes
(j) Auslagerung bzw. Übertragung in sichere Segmente, dass heißt aus dem Ringspeicher heraus in einen Speicher parallel zum Alarmspeicher) vorzusehen.
Bei einer Auswertung über einen längeren Zeitraum erfolgt die Eingabe von Zeitbereichen und die Ausgabe als aufeinanderfolgender Bildstrom aus dem Archiv.
Eine Suche im Speichersystem muss mindestens nach
(a) Datum/ Datumsintervall
(b) Uhrzeit/ Zeitintervall
(c) Kamera/ Kameragruppe oder -menge
(d) Archivsegment
(e) Ereignistyp
möglich sein. In Frage kommende Bildsequenzen sind übersichtlich geordnet in einer
Liste zu präsentieren, welche der Nutzer einfach durch Anklicken nach Datum, Uhrzeit
bzw. Kamera oder einer Kombination aus diesen sortieren kann und dann die von ihm
gewählte Sequenz zur Anzeige aufruft. Die gewünschte Bildsequenz muss nach spätestens 10 Sekunden zur Verfügung stehen.
Gleiches gilt für ggf. ebenfalls im Speichersystem abgelegte Einzelbilder.
Je Kamera muss nach Eingabe des Auswahlzeitraumes ein sofortiger Rücklauf, über alle Segmente vom jüngsten zum ältesten Bild, möglich sein.
Die Wiedergabe muss auch an der Systemkonsole erfolgen können.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
43
Zeitsynchron bezeichnet hier, dass die gleichzeitig wiederzugebenden Videoströme bzgl. der
gleichen Zeitbasis (Aufnahmezeit) bei der Wiedergabe um höchstens 0,5s gegeneinander
versetzt sein können, wobei 0,5s die größte Zeitdifferenz darstellen, die zwischen allen bis zu 4
gleichzeitig wiedergegebenen Bildströmen auftreten darf.
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Die normale Wiedergabe von Videos vorwärts darf bzgl. Auflösung und Bildrate nicht
schlechter sein als das aufgenommene Archivmaterial. Die Videos müssen auch einzelbildweise anwählbar sein und wiedergegeben werden können 44 .
Die Wiedergabe von Videos rückwärts darf bzgl. Auflösung nicht schlechter sein als das
aufgenommene Archivmaterial, die Bildrate kann gegenüber der normalen Wiedergaberichtung bis auf 1 Bild/s 45 verringert werden.
6.4.3.2
Nutzerverwaltung/ Rechteverwaltung
Das System muss mindestens 255 verschiedene Nutzer verwalten können.
Die Erstellung der entsprechenden Nutzerprofile ist dadurch zu erleichtern, dass Kameras beliebig in mindestens 255 verschiedenen Gruppen zusammengefasst werden können, wobei eine Kamera bzw. ein Eingang ins Speichersystem auch mehreren Gruppen
gleichzeitig angehören kann.
Sie ist auch noch dadurch zu erleichtern, dass Nutzer beliebig in mindestens 255 verschiedenen Gruppen zusammengefasst werden können, wobei eine Nutzer auch mehreren Gruppen gleichzeitig angehören kann.
Für jede der nachfolgend aufgeführten Systemgrundfunktionen ist für jeden Nutzer festlegbar, ob er diese nutzen kann oder nicht:
(a) Konfiguration und Parametrierung der Anlage ändern
(b) Aufzeichungsparameter ändern (für jede Kamera und jede Aufzeichnungsart getrennt)
(c) Livebildbetrachtung
(d) Suche im Archiv
(e) Abspielen von gespeicherten Bildern/ Strömen
(f) Auslagern (Sicherung von Videos auf externe Medien)
I.
von Bildern
II.
von Bildströmen
(g) Drucken
(h) Manuelles Verschieben von Bildsequenzen in das Alarmarchiv (auch ohne Vorliegen eines Alarmes aus der Leittechnik)
(i) Sicherungsoperationen
(j) Löschen von Bildern/ Bildströmen
(k) Auslagern von Videos
(l) Vernichten von Alarmaufzeichnungen 46
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
44
Jog-Shuttle-Funktionalität
45
Dies ist ausreichend, um gezielt eine gesuchte Stelle im Videostrom aufzufinden und vorwärts
wiederzugeben. Im Falle der Verwendung von MPEG4 ist es somit durch entsprechende
Konfiguration der group-of-pictures mit min. einem i-frame/sec möglich, im Rücklauf lediglich iframes wiederzugeben, was sich erleichternd auf die erforderlichen Serversysteme und
Clientsoftware auswirkt.
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(m) Vernichten von ausgelagerten Videos 47
Die Nutzeranmeldung (Authentifizierung des Nutzern gegenüber dem System) der Tunnelleittechnik muss automatisch übernommen werden können, sodass sich ein Nutzer
nur an einem der beiden Systeme anmelden muss, um mit der Videospeicherung zu arbeiten.
6.4.3.3
Zugangssicherung
Die Berechtigungen sind in Zugriffsgruppen mit getrennten Passwörtern zu unterteilen.
Insbesondere ist der Zugriff zu den Archivdaten durch entsprechende Maßnahmen zu
schützen.
Passwörter sind im System jedenfalls nur verschlüsselt abzulegen und zu übertragen.
6.4.4
Skalierung und Updates
OBLIGATORISCH
Das Videospeicherungssystem muss so skalierbar sein, dass
(a) die Kameraanzahl sowie bei entsprechender Digitalisierung die Anzahl der Kamerabilder
(b) die Größe des Ringspeichers
(c) die Größe des Alarmspeichers
(d) die Auflösung und Framerate des Ringspeichers
(e) die Auflösung und Framerate des Alarmspeichers
nur durch die angeschlossene Speichermenge begrenzt wird und sich auf mindestens
das 10-fache der zum Zeitpunkt der Errichtung gewählten Speichergröße erweitern
lässt.
Für Software-Updates unter Betrieb sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, damit ein
Löschen der Bildspeicher verhindert wird.
6.4.4.1
Datensicherheit/ Datenschutz
Die Passwörter und Nutzer-Login-Namen sind im System geeignet verschlüsselt zu
speichern und zu übermitteln wie z.B. bei Nutzung des MD5 48 -Algorithmus/ CHAP.
Nach dem Verstreichen einer parametrierbaren Zeit ohne Nutzeraktion muss der Nutzer
automatisch vom System abgemeldet werden.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
46
gem. STSG
47
gem. STSG
48
message digest; Verfahren zur Sicheren Authentifizierung
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Jede Nutzeroperation ist durch das System zu loggen. Dabei sind Nutzername, Datum,
Uhrzeit und Aktion festzuhalten.
Jedes Einzelbild, jede Sequenz oder jedes Segment darf nur bei entsprechender Berechtigung aus dem Archiv gelöscht werden können.
Die Bilddaten sind im Bildspeicher in einem Sonderformat abzulegen, damit ein Auslesen mit im allgemein marktgängigen für Endverbraucher zugänglichen Produkten nicht
möglich ist.
Die Bestimmungen des STSG regeln die Zeiträume für die Aufbewahrung und die Vernichtung von Videodaten sowohl für den normalen Betriebsablauf als auch für Alarmaufzeichnungen. Das System muss diese vollumfänglich automatisiert umsetzen. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Zeitintervalle im System parametrierbar 49 zu halten sind, sodass sie im Fall einer Gesetzesanpassung schnell auf den neuen Standard angepasst werden können. Die Wertebereiche aller Parameter zur Einstellung der durch das STSG vorgegebenen Aufbewahrungszeiten sind mit einer
(a) Untergrenze des Parameterbereiches von max. 20% und
(b) Obergrenze des Parameterbereiches von min. 400%
der durch das STSG vorgegebenen Intervalllängen auszulegen.
Weiterhin ist im STSG die maximale Aufbewahrungsfrist für Alarmaufzeichnungen –
auch wenn diese aus dem System ausgelagert wurden, vorgegeben. Das Speichersystem muss demnach auch Informationen über ausgelagerte Videos aufnehmen und –
durch den Nutzer unbeeinflussbar – speichern. Diese sind:
(c) Datum der Auslagerung
I.
Informationen zum ausgelagerten Video
II.
Startzeit/ Endzeit
III.
Ereignis
IV.
Anlagen-/ Kameranummer und –bezeichnung
V.
Kennung des die Auslagerung vornehmenden Bedieners
Auf Basis dieser Informationen und den in der Systemkonfiguration verankerten Vorgaben ist den Operatoren nach Ablauf der zulässigen Aufbewahrungsfrist eine entsprechende Meldung/ Anweisung zur Vernichtung des Videos anzuzeigen, welche nur mit
Eingabe der folgenden Daten quittiert werden kann:
(a) Datum der Vernichtung der Video-Daten
(b) Operatorkennung des Quittierenden
(c) Name dessen, der die Vernichtung des Videos durchgeführt hat.
Nach Quittierung ist das vernichtete Video in der Datenhaltung des Videospeichersystems entsprechend als vernichtet zu kennzeichnen und in Abfragen zu gespeicherten
Videos nicht mehr anzuzeigen. Ein Administrator muss jedoch den entsprechenden Ein⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
49
mindestens konfigurierbar
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trag des Systems über die Vernichtung noch mindestens 10 Jahre später zur Anzeige
bringen können. Der Eintrag über die Vernichtung des Videos ist unlöschbar zu speichern.
6.4.4.2
Datensicherung
Grundsätzlich ist der Datenspeicher als RAID-5-Array auszuführen. Es ist eine automatische Sicherung der Daten auf ein vom RAID-5-Array unabhängiges Medium vorzusehen.
Dabei ist der Datenbestand der Metadaten (d.h. aller zu den Videos gehörender Daten,
nicht aber alle Videos selbst; nur längerfristig aufzubewahrende Videos zB Alarmspeicher) alle 24h zu sichern. Pro Woche kommt ein Satz Sicherungsmedien (jeweils getrennte Medien für jeden Wochentag; wochentags inkrementelles BackUp, sonntags
volles BackUp) zum Einsatz. Die RAID-Anlage ist so auszulegen, dass jeweils eine
Festplatte als hot spare fungiert.
Es ist sicherzustellen, dass ein Ausfall einer Festplatte zu keinem Datenverlust führt und
ein Plattentausch inklusive Konfiguration im Betrieb möglich ist.
Die Datensicherung oder –archivierung muss im laufenden Betrieb störungsfrei für diesen erfolgen. Während der Datensicherung oder –archivierung muss das Videospeichersystem uneingeschränkt funktionieren.
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Technische Spezifikation - Temporäre Kameras
7.1
Allgemeines
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Freigegeben
Temporäre Kameras bezeichnen Einrichtungen zur Verkehrsbeobachtung, welche nur
vorübergehend an verkehrlich kritischen Bereichen aufgestellt werden, um diese beobachten zu können oder für Bereiche eingesetzt werden, die nur temporär vorhanden
sind (z.B. bei Baustellenüberwachungen).
Sie sind i.d.R. nicht Bestandteil von Planungen zu VBA oder sonstigen Infrastrukturprojekten sondern dienen beispielsweise in der Verkehrsüberwachung und –
informationsgewinnung während der Bauzeit.
7.2
Planungsvorgaben und Technische Anforderungen
7.2.1
Allgemeine Vorgaben
Für temporäre Kameras gelten die Vorgaben für Kameras und S/N/Z-Systeme im Freiland analog.
Die Übertragung und Bedienung erfolgt gemäß Videostandard ASFINAG .
Sofern sie sich in unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Videosubsystem mit Anschluss an das ASFINAG-Videosystem befinden, sind sie in dieses einzubinden.
Andernfalls sind sie mit einem Encoder in einem den Örtlichkeiten entsprechend möglichst nahen Streckenstationsschrank (auch temporär) auszurüsten, welcher in das
ASFINAG-Videosystem eingebunden wird.
Die Kameras sind so zu situieren, dass sie leicht zugänglich und leicht zu reinigen sind.
7.2.2
Besonderheiten der Energieversorgung
Im Allgemeinen sind temporäre Kameras auch an temporäre (d.h. für die Zeit der Verkehrsbeobachtung vorhandenen) Energieleitungen angeschlossen. Da deren Verfügbarkeit besonders im Rahmen von Bautätigkeiten oftmals nicht dauerhaft gewährleistet
werden kann, sind temporäre Kameras mit Batteriepufferung bzw. USV auszustatten.
Die Bemessung der USV ist abhängig vom Stromverbrauch der angeschlossenen Kameras und sonstiger Komponenten zu wählen und hat mindestens einen Stromausfall
von 3 min Dauer zu überbrücken.
Die Ausrüstung der Kamera mit USV bzw. die Anbindung an diese ist
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN. Jedenfalls ist für den Switch eine entsprechende
Pufferung vorzusehen.
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Freigegeben
Eine Überwachung für die USV mittels SNMP ist vorzusehen. Diese muss an das Betriebsüberwachungssystem Meldungen absetzen und die geordnete Abschaltung steuern:
(a) Meldung bei Ausfall der Stromversorgung
(b) Meldung über bevorstehende Erschöpfung der Pufferkapazität
(c) geordnetes Abmelden der Anlage aus dem Datennetz
(d) geordnetes Herunterfahren der Komponenten (soweit erforderlich)
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber
und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Nach Wiederkehr der Stromversorgung muss das System den Betrieb selbstständig
wieder aufnehmen.
Die USV/ Batteriepufferung muss den thermischen Anforderungen in Outdoorschränken
genügen. Diese sind in Kapitel 4.4 dargelegt.
HINWEIS:
Nach Wiederkehr der Stromversorgung sollte das System eine parametrierbare Zeit
(Voreinstellung 5min; parametrierbar von 1-10min in 1-min-Schritten) abwarten und nur
die Batterie der USV laden, bevor es den Betrieb wieder aufnimmt. So kann ständigen
An- und Abmeldungen im Netz bei Arbeiten ander Stromversorgung im Baubereich entgegengewirkt werden.
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Technische Spezifikationen
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Technische Spezifikation - Mobile Videosysteme
8.1
Allgemeines
Version: 1.0
Freigegeben
Es gelten die in den Planungsvorgaben im Dokument 170.010.10 Kap. 9 dargelegten
Vorgaben.
Diese sind projektspezifisch mit einer Ausführungsplanung und Komponentenauswahl
und Bemusterung zu untersetzen.
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Dokument-Nr.
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9
Technische Spezifikationen – Aufstellvorrichtungen
9.1
Allgemeines
Version: 1.0
Freigegeben
Die Aufstellvorrichtungen sind projektübergreifend in Abstimmung mit dem Auftraggeber
möglichst zu standardisieren; insbesondere innerhalb eines Projektes ist eine mögliche
Typenvielfalt zu vermeiden. Sie sind gemäß ASFINAG - Planungshandbuch PLaVT
461.102.10 „Standardisierung für Anzeige- und Aufstelleinrichtungen von Verkehrsbeeinflussungsanlagen“ zu errichten.
Es wird weiterhin auf die entsprechenden Planungshandbücher, insbesondere
PLaVT461.010.10_2005-01-17_VG-VBA verwiesen.
Entsprechend der Anforderungen zu Tests und Dokumentation sind zur Freigabe entsprechende Planungen und Dokumente vorzulegen.
Statiken sind geprüft vorzulegen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellvorrichtungen für Kameras so
beschaffen sein müssen, dass dynamische Lasten nicht durch starke Bewegungen der
Aufstellvorrichtungen zur Einschränkung der Bildqualität – gerade beim Einsatz großer
Brennweiten – führen. Dabei sind auch die möglichen dynamischen Lasten, welche
durch den Betrieb von S/N-Systemen besonders in Verbindung mit großen Kameraschutzgehäusen und schnellen Postionswechseln zu berücksichtigen.
9.2
Anprallschutz
Gemäß der hierfür gültigen RVS ist zu prüfen, ob an den Aufstellvorrichtungen für die
Videoanlagen entsprechend deren Situierung ein Anprallschutz erforderlich ist.
Falls dies zutrifft, ist der Anprallschutz gem. RVS auszuführen.
9.3
Schneeschutzvorrichtung
Die entsprechenden Vorrichtungen sind gem. entsprechenden Ausführungen im PLaNT
CN.as Linie/ Systemschränke zu realisieren.
Projektspezifische Anpassungen sind auf deren Notwendigkeit und Zulässigkeit zu prüfen.
Druckdatum: 25.05.2009
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