5 - SHR Schweizer Holz
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Illustrierte Zeitschrift für Sicherheit und Gesundheit 5/15 Revue illustrée pour la Sécurité et la Santé Offizielles Organ www.iza.ch ✖ ✖ ✖ ✖ ✖ ✖ ✖ ✖ Inhaltsverzeichnis Seite 4 / Index page 5 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der beruflichen Grundbildung Seite 13 Praxiserfahrungen mit Methoden zur Arbeitsplatzbewertung Seite 17 Berufsunfallprophylaxe – Nichteignungsverfügungen und die neuen Prozesse bezüglich Ausstellung von Kranführerausweisen Seite 45 Prévention des accidents professionnels – Décisions d’inaptitude et nouveaux processus pour la délivrance du permis de grutier en Suisse page 51 De la gestion des déchets en Suisse page 52 Ab sofort 60% tödliche Berufsunfälle vermeiden Seite 41 Eviter 60% des accidents professionnels mortels page 55 s auf der Besuchen Sie un A+A 2015. r: Düsseldorf. 27.-30. Oktobe d H29. Halle 6, Stan Das D as aandere ndere M Mittel ittel ggegen egen KKopfschmerzen: opfschmerzen: Helme m Helme mit it iinnovativer nnovativer FFas-Trac® as-Trac® IIII II IInnenausstattung nnenausstattung 1. FFedernde 1. edernde Rückseite: Rückseite: einzigartiger einzigartiger Komfort, Komfort, vverbesserte erbesserte LLuftzirkulation uftzirkulation 22.. DDreistufige reistufige Einstellmöglichkeit Einstellmöglichkeit dder er H Helm-Tragesitz-Höhe elm-Tragesitz-Höhe 33.. TTief ief ssitzendes itzendes N Nackenband: ackenband: bbester ester H Halt, alt, sselbst elbst bbei ei ggeneigtem eneigtem KKopf opf 44.. GGroßes roßes Einstellrad: Einstellrad: lleichtgängig eichtgängig uund nd ppositionssicher ositionssicher 55.. 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Für jedes Grossereignis müssen zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, sei es seitens der Organisatoren in Absprache mit dem kantonalen Krisenstab, den Feuerwehren und den Ambulanzdiensten, sei es seitens der Akteure sprich in unserem Fall den Piloten. L’été est fini, nous avons passé en général de bonnes vacances, toutefois les accidents ne nous ont pas épargnés. C’est ainsi, par exemple, que le meeting de Dittingen a connu une collision entre deux avions, entraînant la mort tragique d’un pilote. Chaque manifestation d’importance exige que de nombreuses mesures de sécurité soient prises, que ce soit du côté des organisateurs en accord avec la cellule de crise du canton, les pompiers et les services d’ambulance, ou du côté des acteurs – et dans ce cas précis, des pilotes. Les évènements ou ceux qui auraient pu se produire, permettent d’affiner les mesures à prendre. Se pose également la question de savoir où en sont les mesures de sécurité dans votre entreprise. Les avez-vous déjà expliquées à des collègues de travail ou de branche? Un regard extérieur a-t-il permis d’améliorer vos mesures et votre concept de sécurité? Dans leur conférence donnée à l’occasion du forum des menuisiers à Baden, le couple de contestataires Förster et Kreuz, a également montré comment questionner les procédés actuels. Il peut en résulter que sous son propre éclairage ou celui d’autres spécialistes, on puisse les renforcer. Enfin, le congrès «Accident du travail et maladie professionnelle», mené par l’Institut du droit et de la pratique juridique, a donné de précieuses indications sur ce même thème. Outre les aspects des accidents professionnels liés au contrat de travail, cet institut a présenté, entre autres, les droits aux prestations d’assurance lors d’accidents du travail et de maladies professionnelles, selon les jugements du Tribunal fédéral. Le dépôt de plainte pour la perte de deux doigts et la diminution de la capacité opérationnelle en découlant en a été un exemple. L’exploitation d’une machines en fut la cause; elle passait pour sûre, mais un employé qui, dans un moment d’inattention, s’appuya sur la bande transporteuse en mouvement, provoqua ainsi l’accident. Et là, je vous pose la question: contrôlez-vous régulièrement vos machines assez anciennes et leurs systèmes de sécurité, en fonction de l’état actuel des connaissances? Je souhaite que la lecture des articles de ce numéro, concernant la sécurité du travail, l’ergonomie, la médecine du travail, tout comme les salons, vous apportent beaucoup de nouvelles idées. Aufgrund von Ereignissen oder Fastereignissen werden die Massnahmen verfeinert. Es stellt sich die Frage, wie es denn in Ihrem Betrieb mit Ihren Sicherheitsmassnahmen aussieht. Haben Sie diese auch schon mal einem Berufs- oder Branchenkollegen gezeigt. Sind schon mal Verbesserungsvorschläge aus einem externen Blickwinkel in Ihre Schutzmassnahmen, in Ihr Konzept eingeflossen? Auch das Ehepaar Förster & Kreuz lieferte in ihrem Referat anlässlich des Schreinerforums in Baden als Querdenker, Ideen wie man aktuelle Prozesse hinterfragen soll. Dies kann z. B. so erfolgen, dass man sein Sicherheitskonzept durch eigene oder fremde Fachleute durchleuchten lässt, um die aktuellen Prozesse sicherer zu machen. Einen letzten Input zum gleichen Thema gab die Tagung «Berufsunfall und Berufskrankheit», durchgeführt vom Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, das neben arbeitsvertraglichen Aspekten des Berufsunfalls unter anderem Versicherungsansprüche bei Berufsunfall und Berufskrankheit aus Bundesgerichtsurteilen präsentierte. Ein Beispiel daraus war die Klage über den Verlust von zwei Fingern und die daraus resultierende reduzierte Einsatzfähigkeit. Die Ursache waren Arbeitsabläufe mit Maschinen, die als sicher galten aber der Mitarbeiter sich in einem Moment der Unachtsamkeit auf ein laufendes Transportband stützte und dadurch den Unfall herbeiführte. Dazu meine Frage an Sie: überprüfen Sie regelmässig ältere Maschinen und deren Sicherheitseinrichtungen in Bezug auf den Stand der Erkenntnisse von heute? Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre von den nachfolgenden Artikeln zu Arbeitssicherheit, Ergonomie, Arbeitsmedizin sowie Messen viele neue Anregungen. 5/15 Ludwig Binkert, Herausgeber www.iza.ch 3 Inhalt 3 6 Editorial Kolumne Arbeitssicherheit und Gesundheit 01 Absturzsicherung Hebetechnik Ladungssicherung Safety Management Die Schwerkraft, die Absturzgefahr und die Gelassenheit 7 8 10 13 17 22 28 33 36 39 41 42 45 46 48 Bei Arbeiten auf Flachdächern besteht an den Dachaussenkanten eine unmittelbare Absturzgefahr. Der neue durch Eigengewicht gehaltene, freistehende Anschlagpunkt «Tetragon» von SpanSet ermöglicht hierzu die geeignete Personensicherung ohne Durchdringung der Dachhaut. Im Fall eines Sturzes begrenzt der Tetragon die Last auf das System, während die Gewichte gleichzeitig einen Reibungsanker zwischen der Einheit und der Dachoberfläche erzeugen. SpanSet – Certified Safety www.spanset.ch Fachmesse für Sicherheit Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen VSSU Fachtagung Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit: Altlasten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der beruflichen Grundbildung Praxiserfahrungen mit Methoden zur Arbeitsplatzbewertung A+A Messe für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz IPAF berechnet Rate tödlicher Unfälle zur Ermittlung der Sicherheit mobiler Hubarbeitsbühnen Ist ein Smartphone ein geeignetes Notrufgerät? Prävention zwischen Tradition und Moderne Nationale Tagung für Betriebliches Gesundheitsmanagement: 4. Netzwerktagung Psychische Gesundheit Schweiz Ab sofort 60 % tödliche Berufsunfälle vermeiden Fachanlass «Sichere Kommunikation – Alarmierung und Telekommunikation im Wandel der Zeit» Berufsunfallprohpylaxe – Nichteignungsverfügungen und die neuen Prozesse bezüglich Ausstellung von Kranführerausweisen Arbeitsnehmerhaftung – der verurteilte Maschinist Bigorio 24 Produkte 31, 43 60 Verbände und Institutionen 62 Bezugsquellen 66 Impressum / Agenda / Vorschau Hans Ruppli, «Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeitende» lesen Sie Seite 10 Skanska-Manager absolvieren IPAF-Kurs «Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte» lesen Sie Seite 30 5/15 Index 3 50 Sommaire Colonne Médecine du travail 51 Préventions des accidents professionnels – Décision d’inaptitude et nouveaux processus pour la délivrance du permis de grutier 52 De la gestion des déchets en Suisse 55 Eviter 60% des accidents professionnels mortels 57 Responsabilité de l’employé – la condamnation du conducteur 59 Produits 60 Associations et sociétés 62 Fournisseurs 63 Impressif / Agenda / Prochain numéro Haben Sie Ihre Risiken im Griff? Unsere Spezialisten mit breiter IndustrieErfahrung bieten Ihnen alles aus einer Hand Beurteilung Arbeitsplatz Gefahrenportfolio Risikoanalysen, Brandund Explosionsschutz Betriebsanweisungen und Lagerkonzepte für Chemikalien Schulungen im Umgang mit Chemikalien vor Ort Sicherheitsdatenblätter nach REACH/GHS Gefahrgutbeauftragte De la gestion des déchets en Suisse lisez page 52 Eviter 60% des accidents professionnels mortels lisez page 55 NEOSYS AG CH-4563 Gerlafingen Tel.: + 41 (0)32 674 45 11 [email protected] www.neosys.ch Bureau Romand CH-1066 Epalinges Tel: + 41 (0)21 784 41 24 5/15 www.iza.ch 6 Kolumne Ausbildung und Instruktion von Benutzern von Hubarbeitsbühnen: Stand der Technik neu in Fachempfehlungen des VSAA festgehalten Benutzer von Hubarbeitsbühnen der Kategorien 1a und 1b (statisch) sowie 3a und 3b (mobil) müssen bei einer Kontrolle den Aufsichtsorganen des ArG und UVG einen Ausbildungsnachweis vorweisen können. - .# .7:-. 9.1"!-#1 5- -.&#! 41:4.-5.14## "1 #- !8!- -.1!!4# 6%# 41:#.4# 4# 41: !4## # %1:7! 4# %%(-1%#.(-1#-# # #-# 4# %!#+ - .4 # %1:7! %- # 4#.-" 14!!# #!#%( -41 4#.+ Der Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter (VSAA) hat zusammen mit der Suva und der IPAF den Stand der Technik bzgl. Ausbildung und Instruktion in zwei Fachempfehlungen festgehalten. %" , % $23 %1:7! Die beiden Fachempfehlungen (download unter www.verbandvsaa.ch) hat die EKAS-Fachkommission 21 «Ausbildung von Führern von Flurförderzeuge» zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie sollen den heutigen Stand der HAB-Ausbildung widerspiegeln, die HAB-Schulung konkretisieren und fördern, sowie den verschiedenen Marktteilnehmern (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ausbildungsanbieter, weitere) Rechtssicherheit geben. 2nn|¨£ Aõ !A :nQÓÝn Beschrieben werden zwei Modelle: a) Bei einem anerkannten Ausbildungsanbieter: Die theoretische und praktische Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei positivem Ergebnis wird ein unbefristeter Ausweis ausgestellt. Bei der Übergabe der HAB (bspw. vom Vermieter an den Mieter) wird eine zusätzliche Instruktion mit den Unterschriften des Einweisers und des Benutzers auf der Checkliste des VSAA «Geräteinstruktion Hubarbeitsbühnen» (C-311.15.d) postuliert. b) Durch einen innerbetrieblichen Ausbildner im Betrieb: In diesem Modell wird empfohlen, die Ausbildung (theoretisch und praktisch) direkt auf der jeweils eingesetzten HAB am Einsatzort durchzuführen. Dadurch können die Lerninhalte der Ausbildung und der Instruktion zusammengelegt werden. In diesem Modell sind nur Ausbildungsbestätigungen vorgesehen. Diese gelten nur für den jeweiligen Betrieb (Standort und Gerät) und den vorgegebenen Zeitraum. Betriebe, die eine innerbetriebliche Ausbildung in Betracht ziehen, sollten beide Fachempfehlungen genau anschauen und vor dem Entscheid eine detaillierte Kostenrechnung erstellen. Othmar Wettmann AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG www.iza.ch -.&#! 41:4.-5.14## 6%# %( . 4.. üØä ¤¯¤ sß sß üØä ¤¯¤ sß Øü £|¨Oݨ½[¨ ôôô½Ý¨½[¨ +Õ>ÌBÌ Õ` -iÀÛVi q /" -1-- £Ónb ÏæõnnÓ Ù æQAb 0A£Ý¨ ¨£¨ Ù b [n£ún Ù !A·A -Ϩ|nÓÓ¨££nb "næö Ù 0n·nÏÝb :n£ Ù 0¨ôA nÓÝ ¨ónÓb n Ù ÓAÝnõb nÏn Ù - nÏQAæ-Ϩn£n£b «£ Ù æ-¨£Ýb æõnQ¨æÏ Ù 4; !AHÏb 0HÓe Ù 0¨n£b Ïe¨¨n Ù ÏÝæõ 0ôÓÓ 0A|nÝöb nÓÝA ¨o -ϨÝn[ݨ£b 9næÏQA££n Ù 0ôÓÓ $£nb n£rón 4£[¨ ÏAQnÏb «ÓÝn£ 0-b $õ|¨Ïe Ù QnQAb 0ݽ £QnÏÝ Ù AAb 0ÝÏAnn£ Ù AÝnÓb n£ÓQnÏ Ù n£eAÓ AAÓb nÓA£e Ù 0 nÏ£A£enÓb æAÏPnÓ Ù b æAÏPnÓ Ù !AÓ·[Ab AÓAÓnÏæ¨ Ù !¨£en¨õÙöݨÓb Ó¨¨ Ù -A£ÝnÏb ¨ó¨n£ÝA Ù n£Ab æÓQnÏn£ ٠棨·b /AAÝn Ù " 2n :nöb -Ï£Aó¨Ï Ù nQnÏ 0A|nÝöb 0Ýn£æn£ Ù 0 0·nÏA£b éQn[ Ù ß! ¹0[ônúºb /éÓ[¨£ ÏEnÏ 0[ônúb nQn|ne !¨enõ!nÝÏ[b :Aee¨Ï| Ù 0[¨ÝÝb 0nnÏÓeAn Ù -ϨÝn[ÝAb AÏÏ¨Ó Ù 9nÏÝÄæAb 2AÏæ !æÏnÓ Ù /$! -nÝnÏ Ïnón£ -öÓ¨enÏb æÓÏ[n£ Ù 4£ónÏÓAb æ£ÓQA[A Ù 0 nenÏϨÝÓb 4··A£eÓ Ù 0 ½ AÏb :æ··nÏÝA Ù 0[æÝúA£eÓ[æn 0[æÝúA£eÓ[æn 0[æÝúA£eÓ[æn 0[æÝúA£eÓ[æn 0[æÝúA£eÓ[æn 0[æÝúA£eÓ[æn 0[æÝúQnneæ£ 0[æÝúQnneæ£ 0[æÝúQnneæ£ 0[æÝúQnneæ£ 0[æÝúQnneæ£ 0[æÝúQÏn£ 0[æÝúQÏn£ 0[æÝúQÏn£ 0[æÝúQÏn£ 0[æÝúnn 0[nÏnÝÓÓ[æn 0[nÏnÝÓÓ[æn 0[nÏnÝÓÓ[æn 0[nÏnÝÓÓ[æn 0[nÏnÝÓÓ[æn 0[nÏnÝÓÓ[æn 0[nÏnÝÓÓ[æn 0[nÏnÝÓÓ[æn 0[nÏnÝÓÓ[æn 0[nÏnÝÓÓÝn|n 0[nÏnÝÓÓÝn|n 0[nÏnÝÓÓÝn|n n«ÏÓ[æÝú·Ï¨eæÝn n«ÏÓ[æÝú·Ï¨eæÝn ÝnÓ[æÝúAÓn£ ÝnÓ[æÝúAÓn£ ÝnÓ[æÝúAÓn£ ÝnÓ[æÝúÓöÓÝnn AÓ[æÝúÓöÓÝnn AÓ[æÝúÓöÓÝnn AæÝÓ[æÝú·Ï¨eæÝn æn£eæÓ[ÓöÓÝnn ÏÓÝn|n-ϨeæÝn :AÏ£Ó[enÏ 5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Fachmesse für Sicherheit, 10. bis 13. November 2015, Messe Zürich In Kürze findet wiederum die SICHERHEIT in Zürich statt. Neben den bekannten Themen wie Gebäudesicherheit, Videoüberwachung, Brandschutz, Wasser- und Gasmeldesysteme, Einbruchschutz, Dienstleistungen für Gebäudeund Personenschutz usw. bietet die Exhibit und More die Sonderschau Risikomanagement von Naturgefahren. Hier werden Themen wie risikobasierter Umgang mit Hochwasser, Schutz vor Naturgefahren, Erfahrungen der Interventionskräfte im Unwettereinsatz sowie Schutz des eigenen Betriebes und andere nahestehende Themen diskutiert. In bewährter Manier bietet die SAVE AG den Fachkongress mit den Modulen Aktuelle Bedrohungslage, Herausforderung der Sicherheitsplanung, Aspekte der Arbeitssicherheit, Brandschutz in der Praxis, Arbeitssicherheit und Eigenverantwortung, Videotechnik, LifeCycle bei Sicherheitsanlagen, Anforderungen an Sicherheitsdienstleister, Alarmierung, Brandschutztechnik, Bedrohungsmanagement, Der Sibe in der Verantwortung, Leben in der Krise, Social Media – Ge- fahr und Nutzen sowie Höhenarbeit / Absturzsicherheit an. Rund 140 Aussteller geben einen Querschnitt über die Sicherheitsbranche. Der Messebeirat bestehend aus Vertretern des VSSB (Verband Schweizerischer Schloss- und Beschläge Fabrikanten), Swiss Safety (Verband der Persönlichen Schutz Ausrüstung), SES (Verband Schweizerischer Einrichter von Sicherheitsanlagen), SSI (Schweiz. Vereinigung unabh. Sicherheitsingenieure und Berater), sichert eine hochstehende Qualität der Messe und des Fachkongresses. Der Fachkongress wird auch von den Organisationen Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit, Fachgruppe Sicherheitstechnik Swiss Engineering, Schweizerischer Verein von Brandschutz und Sicherheitsfachleuten, Schweizerische Eidgenossenschaft, Verein Schweizer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen unterstützt. Die Module des Fachkongresses werden entsprechend ihren Themen bei den Or- ganisationen SES, SGAS, Swissi und VKS als Weiterbildung anerkannt. Die Tagungssprache ist Deutsch, das Modul «Qualitätssicherung im Brandschutz» vom 10. 11. 2015 nachmittags wird simultan Deutsch/Französisch übersetzt Messedauer: 10. bis 13. November 2015 Ort: Messe Zürich, Hallen 3, 4, 5 und 6, Wallisellen Strasse 49, ZürichOerlikon Öffnungenzeiten: Dienstag bis Freitag, 9 bis 17.30 Uhr. Weitere Informationen: www.sicherheitmesse.ch, www.save.ch/veranstaltungen GuideLight – Intelligentes Leitsystem Orientierung schafft Sicherheit: die Produktneuheit GuideLight für Evakuierungen von Menschenströmen aus Gefahrenzonen wird an der Messe Sicherheit 2015 vom 10. bis 13. November 2015 in Zürich präsentiert. Überall dort wo Menschen evakuiert werden müssen, sei es durch ein Brandereignis oder einen anderen Notfall, weist GuideLight den optimalen Rettungsweg. 5/15 Bild: GuideLight Durch dynamische LED-Lichtbänder, Rettungswegkennzeichnungen und weiteren Komponenten werden betroffene Personen wie auch die Rettungskräfte signalstark und sicher geleitet. GuideLight mit seiner innovativen Technologie ist für jedes Szenario und alle Gebäudetypen einsetzbar. Die zukunftsweisende Lösung in der Sicherheitstechnik kann an der Sicherheit 2015 in der Halle 3, Stand 108 erlebt werden. www.trelco.ch www.iza.ch 7 8 Arbeitssicherheit und Gesundheit Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen VSSU Verband Der Arbeitgeberverband VSSU wurde 1996 gegründet und zählt heute nahezu alle namhaften Unternehmen der Schweizer Sicherheitsbranche zu seinen Mitgliedern. Von den rund 20 000 Angestellten des Sektors sind rund 17 000 bei einem Mitglied des VSSU beschäftigt. Der VSSU bezweckt, die Professionalität der im Bereich Sicherheitsdienstleistungen tätigen Unternehmen zu steigern: durch die Schaffung fortschrittlicher, gleichwertiger Anstellungsbedingungen einerseits und die Durchführung eidgenössischer Berufsprüfungen andererseits. Personenschutz Der VSSU pflegt zahlreiche Kontakte zu Behörden und ähnlichen Verbänden im In- und Ausland. Er ist beispielsweise Mitglied in der Confederation of European Security Services (CoESS) oder beim Schweizerischen Arbeitgeberverband und beteiligt sich an wichtigen nationalen sowie internationalen Projekten. Für seine Mitglieder führt der VSSU regelmässig Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen durch. Dank zahlreicher Kooperationen des Verbands mit verschiedenen Anbietern können VSSUMitglieder von interessanten Rabatten profitieren: Die Sonderangebote reichen von Mietwagen über professionelle Arbeitsausrüstung bis hin zu Versicherungslösungen. ten und setzt die korrekte Anwendung des Gesamtarbeitsvertrags durch. Eidgenössische Berufsprüfungen Zum Kerngeschäft des VSSU zählt seit 2001 die Durchführung von Berufsprüfungen zur Erlangung der eidgenössischen Fachausweise Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung (FSB) sowie Fachmann/Fachfrau für Personen- und Objektschutz (FPO). Um den Kandidaten die optimale Vorbereitung auf die eidgenössischen Berufsprüfungen FSB und FPO zu ermöglichen, betreibt der VSSU die computerbasierte Trainingsplattform VSSU-Campus. Als wichtiges Fachgre- mium des VSSU legt die Ausbildungskommission die Ausbildungsstandards der Branche fest, während die Prüfungskommission dafür sorgt, dass die eidgenössischen Berufsprüfungen den Qualitätsanforderungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) entsprechen. WaffentragbewilligungsPrüfungen Seit 1999 nimmt der VSSU im Auftrag von 20 Polizeikorps der Schweiz und mit Bewilligung des Bundesamtes für Polizei theoretische und praktische Waffentragbewilligungs-Prüfungen ab. Die Geschäftsstelle des VSSU hat ihren Sitz in Zollikofen; operativer Direktor des Verbands ist seit der Gründung Wolfram Manner. Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Mit der Gewerkschaft UNiA hat der VSSU den Gesamtarbeitsvertrag GAV ausgehandelt, der per Bundesratsbeschluss vom 19. Januar 2004 für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche allgemeinverbindlich erklärt wurde. Er gilt für alle Arbeitgeber der Branche, die mindestens 10 Angestellte beschäftigen. Die Paritätische Kommission Sicherheit kontrolliert die Einhaltung der Vorschrifwww.iza.ch 5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Fachmesse SICHERHEIT An der 20. Jubiläumsausgabe der Fachmesse SICHERHEIT, die vom 10. bis 13. November 2015 in Zürich-Oerlikon stattfindet, wird der VSSU mit einem Messestand präsent sein. Das VSSUTeam freut sich auf zahlreiche Besucher und aufschlussreiche Gespräche am VSSU-Stand 185 in Halle 4. Gerne beantworten die VSSU-Mitarbeiter Fragen zu den eidgenössischen Berufsprüfungen oder rund um die VSSU-Mitgliedschaft und offerieren den Standbesuchern ein erfrischendes Getränk mit einem kleinen Snack. Wie in früheren Jah- ren wartet der VSSU mit einem interessanten Gewinnspiel auf, bei dem attraktive Preise winken. Eine PowerPoint-Präsentation der VSSU-Mitglieder gewährt Interessierten Einblick in die Tätigkeitsfelder der privaten Sicherheitsdienstleistungs-Firmen, die dem Verband angeschlossen sind. SICHERHEITS-Fachkongress 2015 dienstleister durchgeführt. Sachkundige Redner informieren über geplante Richtlinien für private Sicherheitsunternehmen, die Wichtigkeit von Aus- und Weiterbildung sowie die Zusammenarbeit zwischen Behörden und privater Sicherheit. Der Nachmittag vermittelt den Besuchern einen informativen Einblick in die Zukunft der privaten Sicherheitsbranche. Am Mittwochnachmittag, 11. November 2015 wird an der diesjährigen Ausgabe des SICHERHEITS-Fachkongresses das vom VSSU mitkonzipierte Kongressmodul Anforderungen an Sicherheits- Interessenten können ihre Anmeldung auf der Homepage der für die Kongressorganisation zuständigen SAVE AG tätigen: www.save.ch. Aussergewöhnlicher Service à la Carte: EOTEC an der SICHERHEIT 2015 Lösungen à la Carte und ein aussergewöhnlicher Service, dazu eine neue Währung und etliche Glücksmomente – das ist EOTEC an der SICHERHEIT 2015. An der SICHERHEIT 2015 (10. bis 13. November 2015 in Zürich) überrascht EOTEC die Besucher am Stand 162 in Halle 3 in vielerlei Hinsicht. Gemeinsam mit dem Partner GEUTEBRÜCK präsentiert EOTEC unter anderem die neue Generation an sehr leistungsstarken G-Scope Videoserver, aber auch viele weitere innovative Lösungen für unterschiedliche Branchen und Anforderungen. Beispielsweise für Finanzunternehmen und Versicherungen, für Parkhäuser, staatliche und öffentliche Einrichtungen und Plätze, für Industrie und Energie, für den Transport-Verkehr, die Logistik oder den Detailhandel. Eine echte Neuheit sind die ECoins. Mit diesen belohnt EOTEC künftig die Aktivitäten ihrer Kunden. Wer fleissig E-Coins sammelt, kann sich aussergewöhnliche LifestyleProdukte sichern und diese mit E-Coins bezahlen. Details dazu gibt es ab 1. November 2015 auf der EOTEC-Homepage oder am Messestand an der SICHERHEIT 2015. Dort können die Besucher an einem Black-Jack-Tisch ihre ersten Coins mit etwas Glück auch gleich vermehren. EOTEC achtet stets darauf, einen ganz speziellen Service bieten zu können. Davon kann man sich am Stand 162 in Halle 3 selber überzeugen: die Besucher dürfen sich von einem aussergewöhnlichen Service zum Anfassen und Geniessen verwöhnen lassen. Denn schliesslich steht bei EOTEC trotz der hoch entwickelten Technik seit nun 30 Jahren immer der Mensch im Vordergrund. Deshalb arbeiten die EOTEC-Fachspezialisten aus den Bereichen VideoSicherheit, Kommunikationssysteme, Medientechnik und IT-Media auch stets lösungsorientiert und helfen ihren Kunden, massgeschneiderte Angebote für deren individuelle Bedürfnisse zu finden. Korrigenda zu Artikel 16. ERFA der Sicherheitsingenieure in Birr (Ausgabe NR. 4 2015 Seite 9) Rund hundert Sicherheitsingenieure trafen sich zum jährlichen Stelldichein und zur Weiterbildung mit einer Werksbesichtigung der Firma Alstom (Schweiz) AG in Birr. Nach der Begrüssung durch Thomas Kilchör und Herbert Meister stellte Rolf Kohler, EHS Director, die Firma Alstom und ihre Sicherheitsmassnahmen vor. Vorstellung Alstom (Schweiz) AG Alstom produziert in Birr Gasturbinen. Die Alstom (Schweiz) AG beschäftigt in Baden 4000 Mitarbeiter, in Birr 1350 sowie 530 in Oberentfelden. Der Hauptsitz ist Baden. Alstom ist der grösste private Arbeitgeber im Kanton Aargau und exportiert 95% ihrer Produkte. Das Werk in Birr nahm 1960 den Betrieb auf. Hier betreibt man eine Rotorenfabrik, die Entwicklung und Projektabwicklung von Hydro-Generatoren, die Alstom F&E-Aktivitäten mit Test-Kraftwerken und Laboratorien des Power-Sektors, ein Rekonditionierungscenter, ein Trainingscenter sowie Anlagen-Service. Die Gasturbinenschaufeln (komplexe Komponenten mit Oberflächenbeschichtungen). Sie können ein bis zwei Mal rekonditioniert werden. 5/15 www.iza.ch 9 10 Arbeitssicherheit und Gesundheit Fachtagung Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit Ludwig Binkert Über 100 Teilnehmer trafen sich am 25. August in Zürich, um sich mit Themen wie «Altlasten in Gebäuden», «Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeitende» und «Elektrosicherheit und Grossraumbüros» vertieft auseinanderzusetzen. Dr. Tanja Vitale, Vorstand der SGAS, eröffnete die Tagung. Hans Ruppli, Zentralpräsident Holzbau Schweiz Chantal Leuenberger, Encoma Dr. Tanja Vitale, Moderatorin «Altlasten und Altlastensanierung» in Gebäuden scher, biologischer oder physikalischer Gefahren erfolgen muss. Ebenso muss gemäss Bauarbeitenverordnung bei Sanierungsarbeiten eine Gefährdungsanalyse gemacht werden, wenn besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest, PCB oder andere vorhanden sein könnten. Asbestsanierungen können in der Regel ohne Beizug durchgeführt werden, weil die Arbeitsmethode, die PSA und die Freimessung klar definiert sind. Schnittstelle SiBe-Arbeitshygieniker, Chantal Leuenberger, Encoma Gebäude mit Schadstoffablagerungen werden in den seltensten Fällen als Altlasten im Sinne der Altlastenverordnung behandelt, deshalb soll der Begriff auf «Schadstoffe und Schadstoffsanierung» in Gebäuden ausgeweitet werden. Schadstoffsanierungen fallen sowohl in den Bereich der EKAS 6508 (ASARichtlinie) als auch unter die Bauarbeitenverordnung. Es gilt daher, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, um den Gesundheitsschutz der beschäftigten Personen sicherzustellen. Die ASA-Richtlinie legt im Anhang 2 die Aufgaben für Sicherheitsfachleute und Arbeitshygieniker fest. Sicherheitsbeauftragte sind häufig Sicherheitsfachleute, welche die eigentlichen Projektleiter unterstützen und die Erstabklärungen vor Ort vornehmen. Bei Bedarf können sie einen Arbeitshygieniker oder andere ASA zuziehen. Arbeitshygieniker sind dann zuzuziehen, wenn besonders gefährliche Stoffe vorhanden sind und eine Beurteilung aus arbeitshygienischer Sicht bezüglich chemiwww.iza.ch Arbeitshygieniker können zusammen mit anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit die Gefährdungsanalysen vornehmen und die Massnahmen daraus ableiten. Sie helfen bei der Wahl der persönlichen Schutzausrüstung und bei der Schulung und Sensibilisierung des Sanierungspersonals. Insbesondere können auch komplexere Probenahmen und messtechnische Überwachungen durch einen Arbeitshygieniker durchgeführt werden. Sanierungen, bei denen der Beizug von Arbeitshygienikern Sinn macht sind z. B. Rückbauten in Chemie- oder Galvanikbetrieben, Umnutzung von belasteten Gebäuden. Arbeitshygieniker kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn die Beurteilung der Gesundheitsgefährdung schwierig ist, weil z. B. Grenzwerte oder Messmethoden fehlen. Da bei Sanierungsarbeiten in der Regel auch Abfälle in Form von Sonderabfällen anfallen, ist auch die Entsorgung ein Thema, welches in den Projektablauf integriert werden muss. Die Begleitung eines Sanierungsteams erfolgt daher idealerweise durch ein Team von ASASpezialisten und Umweltfachleuten. Ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen den verschiedenen ASA, den Umweltfachleuten und den Behörden garantiert eine gesetzeskonforme Sanierung und die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes des Sanierungspersonals. Elektrosicherheit Peter Bryner, Electrosuisse Wir alle gehen täglich mit Elektrizität um. Dabei machen wir uns kaum Gedanken über die Gefahren. Denn Elektrizität ist heutzutage für den Normalverbraucher eine «sichere Sache». Diese erfreuliche Situation hat allerdings eine Kehrseite: Wir haben «vergessen», dass Elektrizität nur sicher ist, wenn wir sicher mit ihr umgehen. Allzu leicht miss5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Peter Briner, Electrosuisse achten wir in der Hektik des Alltags Sicherheitsregeln und lassen uns dazu verleiten, die Gefahren zu unterschätzen. Ein unscheinbarer Defekt an einem Kabel kann zum Tod eines Menschen führen. Elektrizität ist unsichtbar und geruchlos. Die Gefahren sind wenig augenfällig Reparaturen an Elektrogeräten und Elektroinstallationen dürfen nur von Elektrofachleuten ausgeführt werden. Laien sollten aber in der Lage sein, gefährliche Situationen sofort zu erkennen und rechtzeitig Fachleute beizuziehen. Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeitende Hans Ruppli, Zentralpräsident Holzbau Schweiz Die Bauwirtschaft ist gefordert. Einerseits nehmen die Marktanteile im Holzbau bei Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern zu, andererseits verlangt der Marktzuwachs nach nachhaltigeren und leistungsfähigeren Bausystemen. Der Holzbau hat im Bereich Mitarbeiter vielfältige Herausforderungen: Fachkräfte, Erhalt einmal geschulter Mitarbeiter in der Branche, sowie Arbeitssicherheit und Gesundheit. Die Branche beschäftigt rund 5000 Vollzeit Mitarbeitende. Die Gründe für die hohe Fluktuation sind berufsbedingte Unfallgefahr, hohe psychische und physische Arbeitsbelastung, Abwechslung im Berufsleben, berufsbedingte Erkrankungsgefahr, unattraktive Anstellungsbedingungen usw. Holzbau Schweiz hat deshalb die Suva/ EKAS-Branchenlösung und die Branchenlösung Helsana zusammengebracht. Dies ergibt unter einem Dach die Bran5/15 chenlösung Holzbauvital. Sie beinhaltet die Branchenlösung Holzbau im Bereich Arbeitssicherheit, die Helsana KTG-Versicherung, den Helsana Pflegevertrag für Mitarbeitende, den Helsana Dienstleistungsvertrag betriebliches Gesundheitsmanagement, das Case Management, subventionierte Bildungsangebote, die Online Plattform holzbauvital, Erfa Gruppen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Laufbahnangebote und ein Altersentlastungsmodell. Mit diesen Instrumenten will man den Mitarbeitenden eine Zukunftsvision mitgeben, und sie sozial in die Unternehmensstrukturen einbetten. Im Rahmen des vereinbarten und seit 2007 in Kraft getretenen GAV fördert die Branche den Vollzugs- und Weiterbildungsfonds für die Fort- und Weiterbildung, sowie für Sicherheit und Gesundheit. Bisher sind 28% der Betriebe der Branchenlösung Holzbauvital beigetreten. Der Verband investiert in die Bildung und Entwicklung der Mitarbeiter. Weiterführende Informationen: www.holzbauschweiz.ch; www.holzbau-plus.ch und www.gav-holzbau.ch. Grossraumbüros: Anforderungen aus der Sicht des Gesundheitsschutzes Christian Monn, SECO, Arbeitsbedingungen, berichtet über die physischen Risikofaktoren wie akustische Umgebung/ Schall, Licht und Beleuchtung, Klima und Lüftung, Luft Qualität und Platz/ Raumbedarf, im Grossraumbüro. Während sich geringerer finanzieller Bedarf, erleichterte Zusammenarbeit und Flexibilität bei der Raumnutzung unumstritten positiv auf die Leistungsfähigkeit auswirken, sind Störungen während der Arbeit, mangelnde Privatsphäre oder wenig Möglichkei,t selbst Einfluss auf die Arbeitsumgebung zu nehmen (technisch z. B. Lüftung, Temperatur), eindeutig negative Faktoren. Anhand von Einrichtungsbeispielen wies Monn darauf hin, dass es bei der Planung wichtig ist, die künftigen und aktuellen Nutzer einzubeziehen. Aufgaben, Tätigkeiten, Arbeitsabläufe spielen eine wichtige Rolle um die Ausgestaltung der Ar- beitsplätze / Zonen optimal abzustimmen. Die Ausbreitung von Lärm kann man mit baulichen Massnahmen und Innenraumgestaltung vermindern; der Informationswert der weitergegebenen Anweisungen ist oft nur schwer zu beurteilen, und dies kann besonders störend sein. Das Raumklima wird meistens über eine mechanische Lüftung oder Klimaanlage mit/ohne Fensterlüftung gesteuert. Die Einflussfaktoren für unbefriedigende Verhältnisse sind: Auslegung der Lüftung entspricht nicht der Nutzung der Räume, Abfuhr der Wärme (von PC, Licht, Personen), Störungen durch einen zusätzlichen Einbau oder Ausseneinfluss (Blendungen, Wärme). Gemäss der Wegleitung ArGV 3, Artikel 15 und Artikel 23 müssen der Tageslichtanteil und die Sicht ins Freie gewährleistet sein. Bei PC-Arbeitsplätzen muss eine Blendung vermieden werden. Monn erläuterte detailliert die Wirkung von LED-Beleuchtung sowie den Flächenbedarf pro Bildschirmarbeitsplatz und die entsprechenden Vorschriften. Während einige Anforderungen technisch erfüllt werden können, müssen andere durch ein Organisationsreglement bzw. einen Verhaltenskodex für die Arbeit und den Umgang bei den Mitarbeitern geregelt werden. Weitere Informationen sind in den Wegleitungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3 und 4) zu finden sowie durch einigen Schweizer Normen, die Anhaltpunkte bieten: Zu Luft/Lüftung/Klima: ArGV3 Artikeln,16, 18 und 20 und ArGV4, Artikel 18 sowie SN 546 382/1; SN 582 180 Zu Schall Akustik: ArGV3 Artikel 22 (Lärm und Erschütterungen), SIA/SN En 3822-3 (VDI 2569) Zu Licht/Beleuchtung: ArGV3 Artikeln 15 und 24: sowie SN EN 12464-1 Zu Raumbedarf: ArGV3 Artikeln 12 und 23 Zu Fluchtwege ArGV4 Artikel 8, Zu Planung von Büros: «Leitfaden für nachhaltiges Bauen» ZHAW, 2015: www.nachhaltigebüros.ch www.iza.ch 11 12 Arbeitssicherheit und Gesundheit Kursangebote 2016 von Wicki + Ambühl AG September 2015 Alle Kursangebote sind online geschaltet. Wir dürfen auch für das neue Jahr wieder ein umfangreiches Ausbildungsangebot präsentieren. Die stichwortartige Zusammenfassung lautet: ● ● ● mit, um Ersthelfer auf der Stufe 1 (inkl. Nothilfekurse für Führerausweisbewerbende) ausbilden zu können. Damit Sie auch die pädagogischen Voraussetzungen erfüllen (mindestens 21 Stunden in Grundlagen der Erwachsenenbildung), bieten wir Ihnen diesen Ausbilderkurs an. Vollständiges Kursangebot Ersthelferausbildung im Rettungswesen (vom Betriebsnothelferkurs Ersthelfer Stufe 1 bis zum Betriebssanitätskurs Ersthelfer Stufe 3). Wir bieten wieder mehrere Kurse übers Jahr verteilt an, sodass Sie eine gute Wahlmöglichkeit haben. Weiterbildungsangebote Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Ausbildung in Betriebssanität jährlich mindestens einen Tag Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen sollten, damit die Anerkennung der Ausbildung die Gültigkeit behält. Die geplante Zertifizierungsstelle Interverband für Rettungswesen (IVR) sieht diese Regelung ebenfalls vor. Damit Sie aus einer Vielfalt von Weiterbildungen auswählen können, bieten wir jedes Jahr diverse Kurse an wie: ● Refresherkurse in Betriebssanität ● Fortbildungstag 1: Moderne Wundbehandlung im Betriebssanitätsdienst ● Fortbildungstag 2: Kommunikation im Betriebssanitätsdienst – bei unterschiedlichen Einsätzen und bei Belastung ● Zwei Kursangebote in Zusammenarbeit als Kurspartner mit dem betrieblichen Rettungsdienst der Empa-Eawag in Dübendorf: – Fachtagung Betriebssanität – hautnah (Jubiläumsveranstaltung) – Reanimationstag im Betrieb (neue Guidelines 2015) Führungstage für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) und/oder Leitungsverantwortliche Betriebssanität: Führungstag 1: Aufbau und Organisation einer Betriebssanität www.iza.ch ● – Rechtliche Grundlagen, Konzeptentwicklung, Aufbau und Entwicklung einer Organisation Führungstag 2: Qualitätsentwicklung – Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der BS Führungstag 3: Führungsprozesse – Führungsmodelle und Führungsstil, Rollen, Problemlösung, Entscheidungsprozesse Führungstag 4: Coaching in der Führung – Neue Trends in der Führung der Mitarbeitenden und in der Teamentwicklung Führungstag 5: Führungstools – Pers. Arbeitsmethodik, Sitzungsleitung, Moderation/Präsentationen, Organisation von Weiterbildung ● Ausbilderkurs für Betriebsnothelfer (Ersthelfer Stufe 1) Die fachliche Voraussetzung als Betriebssanitäterin/Betriebssanitäter Ersthelfer Stufe 3 (abgeschlossener Betriebssanitätsgrundkurs 2) bringen Sie Neu: Qualitätsmanagement in der Betriebssanität Möchten Sie die Strukturen, Prozesse und Resultate Ihrer Betriebssanität kontinuierlich und systematisch überprüfen und verbessern? Mit unserem Qualitätsmanagementsystem Betriebssanität Wicki + Ambühl AG (QMS-BS-WA) erhalten Sie ein effizientes Werkzeug, welches es Ihnen ermöglicht, mit einfachen Mitteln die Qualität Ihrer Betriebssanität zu erfassen und zu dokumentieren. QMS-BSWA macht dort weiter, wo OHSAS 18002:2008 aufhört und verhilft Ihnen zu einem BS-Organisationshandbuch, welches auch als Basis der Mittelbeschaffung und Legitimation der BS innerhalb der Firma dient. Sie erhalten eine strukturierte Einführung. Auf Wunsch begleiten wir Sie in der Umsetzung. Wir freuen uns, Sie auch zukünftig qualitativ und zielgruppengerecht auf Ihre Aufgaben als Ersthelfer im Rettungswesen begleiten zu dürfen. Unsere Dozentinnen und Dozenten sind auf allen Kursstufen Fachpersonen, vom Kurs Ersthelfer Stufe 1 (Betriebsnothelfer/ Betriebsnothelferin) bis zum Kurs Ersthelfer Stufe 3 (Betriebssanitäter/Betriebssanitäterin). Wicki + Ambühl AG Notfallschulung + Beratung www.wicki-ambuehl.ch Ÿ [email protected] 5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der beruflichen Grundbildung: Sind die «Begleitenden Massnahmen» zielführend? Die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre bedingen bei Berufen mit gefährlichen Arbeiten begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese sind durch die entsprechenden Organisationen der Arbeitswelt (OdA) mit Beizug von ASA-Spezialisten zu erarbeiten. Die nachstehenden Überlegungen entstanden aus der Zusammenarbeit mit den OdA Wald, JardinSuisse und Hauswirtschaft. Rückblick 2003 wurde festgestellt, dass Forstwart Lernende wesentlich häufiger verunfallen als ihre Berufskollegen mit Fähigkeitsausweis1. 2007 wurde eine ähnliche Situation bei den Schreinerlehrlingen nachgewiesen2. Die Statistiken der SSUV für die Jahre 2004 – 2013 sind deutlich: Nicht nur im Forst ist das Berufsunfallrisiko der Lernenden höher als bei den übrigen Angestellten, auch andere Branchen sind betroffen. Im Herbst 2013 hat die Suva deshalb die branchenübergreifende Kampagne «Sichere Lehrzeit» gestartet. Parallel dazu werden seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 die früheren Ausbildungsreglemente durch so genannte Bildungsverordnungen ersetzt. Durch diese Verordnungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) werden die Anbieter der Berufsbildung erstmals explizit verpflichtet, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an allen Lernorten zu vermitteln und in den Qualifikationsverfahren zu berücksichtigen. Die Situation heute Bei einer Analyse der heutigen Situation kann man feststellen, dass es berufliche Grundbildungen gibt, bei denen bspw. keine überbetrieblichen Kurse (ÜK) zu besuchen sind oder für die es kein Berufskundelehrmittel gibt, das in der ganzen Schweiz verwendet wird. Das weist darauf hin, dass in einzelnen Branchen nicht nur berufsspezifische Inhalte, sondern auch Grundwissen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in sehr unterschiedlicher Qualität vermittelt werden. 5/15 Neu: Bildungspläne mit begleitenden Massnahmen Der Bundesrat hat im Juni 2014 mit der Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre beschlossen und per 1. August 2014 in Kraft gesetzt. Die revidierte Verordnung sieht vor, dass die OdA bei Berufen mit gefährlichen Arbeiten im Anhang zu ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes definieren. Bei der Erarbeitung der begleitenden Massnahmen ist gemäss Art. 4 Abs. 4 ArGV 5 ein Spezialist der Arbeitssicherheit (ASA) beizuziehen. Auf www.sbfi.admin.ch/ berufsbildung/01587/02472/index.html ?lang=de stehen ein Leitfaden zum Vor- gehen sowie die benötigten Informationen, Vorlagen und Checklisten zur Verfügung. In der SECO-Checkliste «Gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung» sind erstmals die in der VUV Art. 8 erwähnten besonderen Gefahren mit den gefährlichen Arbeiten gemäss WBFVerordnung über die gefährlichen Arbeiten von Jugendlichen (SR 822.115.2) zusammengeführt. Unter begleitenden Massnahmen werden Massnahmen der Schulung/Ausbildung, der Anleitung und der Überwachung der Lernenden verstanden. Massnahmen, die zur grundsätzlichen bzw. bei Lernenden zur erhöhten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehören. Weitere Schritte Die OdA erarbeiten zusammen mit ASA-Spezialistinnen und -Spezialisten die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bis spätestens 31. Juli 2017. Anschliessend sind die Massnahmen durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unter Einbezug des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) genehmigen zu lassen. Nach Genehmigung der begleitenden Massnahmen haben die kantonalen Berufsbildungsämter bis 31.Juli 2019 Zeit, die Bildungsbewilligungen der betroffenen Lehrbetriebe auf die Einhaltung der begleitenden Massnahmen zu überprüfen. Dazu hören sie die kantonalen Arbeitsinspektorate an. Gesunde Fachkräfte heute und morgen Ziel dieser begleitenden Massnahmen ist es nicht nur, die höheren Unfallrisiken und schweren Unfälle der Lernenden zu reduzieren (siehe EKAS-Mitteilungsblatt Nr. 78: Jugend und Arbeitssicherheit), sondern die Fachkräfte von heute und morgen gesund und damit möglichst lange im Arbeitsprozess zu halten. Weiterführende Informationen www.seco.admin.ch – Jugendliche www.sbfi.admin.ch – Jugendarbeitsschutz www.iza.ch 13 14 Arbeitssicherheit und Gesundheit Bisherige Erfahrungen beim Erarbeiten Bekanntlich führen viele Wege nach Rom. Das heisst, zum Erarbeiten der begleitenden Massnahmen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Unbedingt zu klären sind: Welche Ziele werden angestrebt? Wird nur eine Genehmigung der begleitenden Massnahmen und damit die Bewilligung für Ausnahmen vom Verbot der gefährlichen Arbeiten (ein weiterer Papiertiger) angestrebt? Oder soll die Zusammenstellung der begleitenden Massnahmen ein Zusatznutzen, ein Hilfsmittel für die Berufsbildner im Betrieb sein? Sie sind es ja, die im Betrieb in der dafür empfohlenen Checkliste die erfolgte Anleitung mit Datum und Visum zu bestätigen haben! Wie sollen die gefährlichen Arbeiten strukturiert werden? Einerseits wird im SECO-Leitfaden zum Vorgehen auf die Risikobeurteilung der ASA-Branchenlösung(en) hingewiesen. Andererseits sind die Handlungskompetenzen in den Bildungsplänen bis auf Stufe Leistungsziele konkret definiert. Wenn wie in der Forstbranche das Denken in Prozessen (motormanuelle bzw. teilmechanisierte Holzernte u. a.m.) verbreitet und die Risikobeurteilung der Branchenlösung nach diesen Prozessen aufgebaut ist, ist Ersteres vorzuziehen. Wenn hingegen eine entsprechende EKAS-Broschüre «Unfall – kein Zufall» vorliegt, wird voraussichtlich die zweite Variante effizienter sein. In welchem Detaillierungsgrad sollen die Ausbildungsinhalte (Präventionsgrundlagen) für die begleitenden Massnahmen formuliert werden? Ein für den Berufsbildner im Betrieb brauchbares Hilfsmittel hat konkrete www.iza.ch Präventionsmassnahmen zu enthalten, die dieser systematisch abhaken kann. Wenn nur auf Broschüren, Faltprospekte und Checklisten von Suva und EKAS hingewiesen wird, wird er diese vermutlich nicht selber bestellen und durcharbeiten. Dafür fehlt ihm schlicht die Zeit. Zudem wurden die Checklisten der Suva nicht für Berufsbildner, sondern für Sicherheitsbeauftragte im Betrieb entwikkelt. Das heisst, diejenigen, die die Ausbildungsinhalte festlegen, sollten dies so präzis wie möglich tun. Sie legen so auch den Stand der Technik für die entsprechende Grundbildung fest. Und die Überwachung der Lernenden? In der ersten Fassung der Vorlage Anhang 2 war die Überwachung gegliedert in «ständig», «periodisch» und «ohne». Die begleitenden Massnahmen für die Forstberufe haben sehr schnell gezeigt, dass «ohne» Überwachung einer Missachtung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gleichkommt. Andererseits ist eine «ständige» Überwachung nur realistisch bei Arbeiten mit besonders hohem Unfallrisiko. Der Vorschlag der OdA Wald, dies zu ändern in «ständig», «häufig» und «gelegentlich», wurde von SBFI und SECO angenommen. Das SBFI hat per 6. Juni 2015 die teilrevidierten Bildungsverordnungen Forstwart/in EFZ und Forstpraktiker/in EBA sowie die «Begleitenden Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» im Anhang 2 zum Bildungsplan genehmigt und per 1. August 2015 in Kraft gesetzt. Sie können unter www.codoc.ch/0/grundbildunglehre/uebersicht/ eingesehen werden. auch mental. In einigen Berufen haben Lernende schwere Lasten zu heben und zu tragen. Der Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln ist nicht immer und überall sichergestellt. Auch die Richtwerte in der Wegleitung zu Art. 25 ArGV 3 sagen zu Höchstgewichten für 15-Jährige noch nichts aus. Damit die Lernenden bspw. bei diesen Tätigkeiten keine bleibenden Schäden erleiden, könnten berufsbezogene arbeitsmedizinische Abklärungen zur Beurteilung der Eignung für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten beitragen. Für potenzielle Lernende von Forstberufen gilt bspw. der Anhang 3 «Berufsbezogene ärztliche Eignungsabklärung» des entsprechenden Bildungsplanes. Ob sich auch der Stand der mentalen Entwicklung eines Kandidaten mit einer entsprechenden Eignungsabklärung beurteilen liesse, wäre zu prüfen. Fazit In einzelnen Branchen mag es Vorbehalte zu den begleitenden Massnahmen geben. Betrachtet man jedoch die Entwicklung der beruflichen Grundbildung von den früheren Ausbildungsreglementen über die verpflichtende Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die heutigen Bildungsverordnungen des SBFI, ist der Entscheid, begleitende Massnahmen zu fordern, ein klarer Fortschritt. Othmar Wettmann AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG 1 2 Sicherheit und Gesundheitsschutz in forstlichen Ausbildungsbetrieben – Verbesserungen dringend nötig, WALD UND HOLZ 5/07 Noch immer 7101 Unfälle zu viel, Die Schreinerzeitung 7/09 Entwicklungsmöglichkeiten In der Regel verändern sich Lernende aufgrund des Wachstums während der Grundbildung sowohl körperlich als 5/15 yourSAFEstep U LT I M AT I V E 15 ARBEITS KLEIDUNG und das für jeden Einsatz Ziehen Sie sich richtig an! Snickers Workwear bietet Ihnen professionelle Arbeitskleidung, die in jeder Situation ihren Zweck erfüllt! www.snickersworkwear.ch Optimaler Klimakomfort für alle Jahreszeiten, wasserdicht und atmungsaktiv. COMPOSITE Ultraleichte Composite Schutzkappe für höchste Sicherheitsanforderungen. ESD geprüft nach DIN EN 61340-4-3:2001. 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Man mag denken, dass die Arbeit am Computer keine schwere Arbeit sei. Doch die einseitige, bewegungsarme Haltung führt zu Verspannungen und Schmerzen. Drei Körperbereiche sind, wie aktuelle Studien belegen, besonders betroffen: Rücken, Schulter-NackenPartie sowie die Arme und Hände. Im neuen Showroom von MeFirst ist Ergonomie am Arbeitsplatz erlebbar Ergonomische Büroarbeitsplätze – der Arbeitsplatz richtet sich nach den Menschen Geschäftsführer Patrick Baur MeFirst berät seit 2007 Privatpersonen und Firmen bei der Einrichtung ergonomischer Büroarbeitsplätze. Im Ergonomie-Fachgeschäft gibt es eine breite Auswahl an alternativen Eingabegeräten, Hilfsmitteln sowie Bürostühlen und Stehtischen. MeFirst-Geschäftsführer Patrick Baur: «Bei uns richtet sich der Arbeitsplatz nach dem Menschen und nicht umgekehrt – deshalb ‹Me First› oder ‹ich zuerst›.» Das Motto von MeFirst lautet: «Für jeden das passende Werkzeug – je nach Art der Computerarbeit und Anatomie des Anwenders», erklärt Baur. Bessere Büro-Ergonomie für Unternehmen MeFirst plant und realisiert auch Bürolösungen für Unternehmen. Patrick Baur: «Wir richten das Arbeitsumfeld nach ergonomischen Aspekten ein. Dabei berücksichtigen wir Anforderungen an Licht, Akustik, Organisation und Kommunikation.» Durch eine bewusste Büroplanung lässt sich der Bewegungsarmut im Büro entgegenwirken. Zum Beispiel gemeinsame Druckerzonen, Stehmeeting-Möglichkeiten oder Sitz-Steharbeitstische. In der neuen Ausstellung zeigt MeFirst, wie sich solche Lösungen nachhaltig realisieren lassen und wie moderne farbenfrohe Büros ein motivierendes Umfeld schaffen. www.me-first.ch www.iza.ch 5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Praxiserfahrungen mit Methoden zur Arbeitsplatzbewertung Rudolf Haller Abstract Basierend auf einer Reihe von Ergonomie-Schulungen und Anwendungen von Methoden zur ergonomischen Arbeitsplatzbewertung wird an konkreten Beispielen diskutiert, welche Aspekte einer Bewertung besonders leicht auch für «Nicht-Ergonomen» verständlich und handhabbar sind, aber auch wo Grenzen für eine gültige Anwendung zu sehen sind. An der Gegenüberstellung Verhältnisversus Verhaltensprävention wird verdeutlicht, dass viele Bewertungsverfahren einen Mix aus Belastungskenngrössen und Beanspruchungsdaten liefern. Deshalb ist es gerade auch bei der Haltungsbewertung wichtig, individuelle Gewohnheiten mit zu betrachten und für eine ergonomische Verbesserung einer Arbeitssituation auch die Eigenwahrnehmung und Haltungskontrolle einzubeziehen. Einführung in die «ergonomische» Arbeitsplatzbewertung Arbeitsplätze variieren in vielen Dimensionen. Die auszuführende Tätigkeit selbst, die vorausgesetzten Kenntnissen und Fertigkeiten, Art der Vorgaben oder erwartete Ergebnisse, äussere Randbedingungen für die Durchführung und vieles mehr. Ob Jongleur in der Zirkusmanege oder Mitarbeiter im Call-Center, neben Entlohnungsaspekten, neben Fragen der Arbeitssicherheit wird aus Sicht der Ergonomie auf Tätigkeitsmerkmale und Arbeitssituationen zu achten sein, die den Fähigkeiten/Möglichkeiten des Menschen dauerhaft angemessen sind und so nicht zu längerfristigen Schädigungen führen können. Ausdruck solcher Belastungen kann dann eine Krankheit sein. Die ergonomische Arbeitsplatzbewertung wird also eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitssituation im Blick haben. (Stress-)Belastung und mögliche individuelle Beanspruchung müssen sich 5/15 Bild 1: Zusammenhang Belastung – Beanspruchung1 dauerhaft die Waage halten, um Gesundheit und Leistungsfähigkeit dauerhaft zu erhalten. (Bild 1 Zusammenhang Belastung – Beanspruchung). An dieser Grafik wird auch deutlich, dass ein und dieselbe Belastung (Arbeitsaufgabe) aufgrund individueller Eigenschaften aber auch Gewohnheiten zu einer Beanspruchung führen kann, die im «grünen» aber durchaus auch im gelben oder roten Bereich liegen kann. wendige Anpassung von geometrischen Abmessungen eines Arbeitsplatzes auf der Basis von Anthropometrie-Daten wird also zu ergänzen sein um weichere Faktoren, wie Alter (Beweglichkeit, Dauerleistungsgrenzen) oder Stressbelastbarkeit. Die individuelle Leistungsfähigkeit beeinflusst dann auch das Arbeitsergebnis. Dies ist schematisch in Bild 2 verdeutlicht. Ziele einer Arbeitsplatzbewertung Im Zuge der demografischen Entwicklung der arbeitenden Bevölkerung wird deshalb künftig verstärkt die Bewertung von Tätigkeiten für spezielle Zielgruppen erfolgen müssen. Die bekannt not- Eine ergonomische Arbeitsplatzbewertung muss also zunächst zum Ziel haben, das objektive «Belastungsprofil» eines Arbeitsplatzes zu ermitteln. Dieses Profil ist dann zu vergleichen mit anerkannten Bild 2: Belastungs-Beanspruchungskonzept als Teil der schematischen Beschreibung eines Arbeitsplatzes1 www.iza.ch 17 18 Arbeitssicherheit und Gesundheit Bild 3: Beispiele für unterschiedliche Belastungsprofile von Arbeitsplätzen (Versand [links], Gerüstbau [rechts], wie sie z. B. mit einer Leitmerkmalmethode erhoben werden. (Zeit, Last, Haltung, Umgebung, P = Gesamtbewertung)2 Standards für die verschiedenen Dimensionen einer Bewertung. Aus solchen Bewertungen kann dann eine summarische Gesamtbewertung resultieren, es kann aber auch deutlich werden, dass trotz einer «durchschnittlichen» Gesamtbewertung Handlungsbedarf bei einzelnen Tätigkeitsaspekten besteht (z. B. bei den zeitlichen Randbedingungen einer Tätigkeit). Häufige Dimensionen einer ergonomischen Bewertung umfassen: Zeitbedingungen einer Tätigkeit (Z) Körperliche Belastung durch Handhabung von Lasten (L) Körperhaltung(en) während einer Tätigkeit (H) Einfluss von Umgebungsbedingungen (U) Eine Gesamtbewertung, die ein Ampelschema verwendet, hat sich dabei bewährt, um damit verschiedene Arbeitsplätze vergleichen und Handlungsbedarfe ableiten zu können. So gewonnene Bewertungen haben immer eine subjektive Einfärbung durch den Bewertenden, die sich aus den verwendeten Kategorien, ihrer (objektiven/subjektiven) Messbarkeit. Ausserdem variiert der Anteil repetitiver Tätigkeiten bezogen auf eine Gesamttätigkeit unter Umständen tages- oder schichtbezogen, was eine Gesamtbewertung von Arbeitsplätzen generell erschwert. Trotz dieser Einschränkungen ist positiv festzuhalten, dass Bewertungsergebnisse eine gute Grundlage darstellen für die notwendige Diskussion über Verbessewww.iza.ch Bild 4: Faktoren der NIOSH Hebeformel rung der technischen Ausstattung eines Arbeitsplatzes, für organisatorischen Massnahmen, für Abschätzung von vorhandenem Trainingsbedarf und das nicht nur für Planungs- und Arbeitsvorbereitungs-Abteilungen sondern auch für Diskussionen zwischen Tarifpartnern im Unternehmen über Belastungssituationen an Arbeitsplätzen. Nachfolgend wird beispielhaft an zwei dieser Methoden verdeutlicht, wo ihre Stärken aber auch Schwächen liegen, gerade für Bewerter, die zwar die betriebliche Situation gut kennen, aber wenig Kenntnisse besitzen, was z. B. die physiologische Basis von Bewertungkategorien einer Körperhaltung oder eines Krafteinsatzes darstellen. Darstellung von Bewertungsverfahren Die Anwendung von Bewertungs-Rezepten hat also ihre positive und zu begrüssende Seite, wichtig wird aber auch die Vermittlung von Hinweisen auf Fälle, in denen die gelernten Methoden «versagen», oder nicht angewendet werden sollten. Natürlich gehört es zum Handwerkszeug eines Ergonomen, mit unterschiedlich aufwändigen Verfahren einen Arbeitsplatz bewerten zu können. Messungen von physiologischen Kenngrössen, Messung des Blickverhaltens, der HerzKreislauf-Belastung sind Beispiele. Für die heute in vielen Firmen laufenden Programme, die Nachhaltigkeit im Bereich der Gesundheit der Mitarbeiter zum Ziel haben, sind aber für die Bewertung in der Breite zusätzliche Fachkräfte erforderlich, die z. B. auf der Basis von Kenntnissen der Arbeitssicherheit oder Arbeitsplatzgestaltung durch zusätzliche Schulungen befähigt werden, einfache Methoden zur ergonomischen Bewertung von Arbeitsplätzen anzuwenden. Leitfäden existieren für eine Reihe von praxistauglichen Methoden (Leitmerkmal-Methoden für Heben und Tragen, Ziehen und Schieben oder manuelle Arbeitsprozesse3, Snook-Tabellen4, RULAHaltungsananlyse5, NIOSH-Hebeformel6). NIOSH Hebeformel Ein gut eingeführtes Werkzeug zur Bewertung von Hebevorgängen stellt die NIOSH- Hebeformel dar, die mit sechs Multiplikatoren ein zulässiges Maximalgewicht von 23,2 kg (52 lbs) entsprechend der konkreten Hebesituation reduziert. Unter der Einschränkung, dass nur beidhändige Hebevorgänge bewertbar sind, lassen sich damit die zulässigen Maximalgewichte für gelegentliche Hebevorgänge gut bestimmen, wobei eine erste kleine Hürde darin besteht, dass ein Hebevorgang von einer Anfangsposition in eine Endposition führt und das zulässige Maximalgewicht sich für diese beiden Positionen unterscheidet und dann der kritischere Wert das Limit für die Hebe5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit tail in der zeitlichen Struktur aufgelöst werden können. Eine solche Aufzeichnung benötigt selbstverständlich die Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters und ist auch mit dem Betriebsrat abzustimmen. Haltungsbewertung Bild 5: Erläuterung des Parameters Horizontale Position aus der NIOSH Formel1 tätigkeit ergibt. Dies gilt auch für Hebevorgänge beim Beladen oder Entladen, wo sich ja die Anfangs- bzw. Endhöhe während des Be- oder Entladens verändert. Was am Beispiel der horizontalen Position während des Hebens aber auch deutlich wird: dieser Wert ist nicht zwangsläufig durch die Arbeitsaufgabe oder Situation bestimmt sondern kann durch individuelle Hebegewohnheiten oder besonderem Zeitdruck während eines Hebevorgangs verursacht sein. Somit mischen sich in die objektiven Kenngrössen Verhaltens- und damit Beanspruchungsaspekte. Damit ermittelt aber eine Hebeformel wie NIOSH die individuelle Belastung, wie sie aus der Art der Ausführung resultiert. Diese Körperhaltung beim Heben wird nicht als Einflussfaktor berücksichtigt, obwohl bekannt ist, dass die Belastung der Bandscheiben sich erheblich unterscheidet je nachdem ob aus der Hocke oder mit vorgebeugtem Rumpf gehoben wird. Zur Berücksichtigung der Häufigkeit von Hebevorgängen und der Gesamt-Dauer verwendet die NIOSH Formel einen kombinierten Multiplikator, in dem die Muskelermüdung durch Hebevorgänge und die mögliche/notwendige Erholungszeit versteckt sind. Auch wenn entsprechende Tabellen existieren, aus denen der zugehörige Multiplikator in Abhängigkeit von Häufigkeit/min und Dauer im Laufe eines Arbeitstages zu finden sind, so bereitet die verwendete Begrifflichkeit von zyklischem (pro Arbeitstakt) und nichtzyklischem aber vielleicht länger dauernden reinen Hebetätigkeiten erhebliche Verständnis- und Anwendungsprobleme. Ganz generell wird die Erfassung der zeitlichen Rahmenbedingungen einer Tätigkeit immer ein Thema darstellen, bei dem mit direkter Beobachtungen vor Ort meist nur unzureichend stabile Daten zu erfassen sind. Es geht fast kein Weg vorbei an einer Videoaufnahme eines Arbeitsplatzes aus zwei bis drei Perspektiven, die dann im Nachgang im De- die Erfassung von an einem Arbeitsplatz eingenommenen Arbeitshaltungen ist Bestandteil der gut eingeführten Bewertungsverfahren wie Leitmerkmalmethode(LMM) oder auch RULA (rapid upper limb assessment). Während die LMM eine sehr grobe vierstufige Bewertung von Haltungen ohne eine Berücksichtigung von zeitlichen Anteilen verschiedener Arbeitshaltungen vornimmt, bietet z. B. RULA einen leichtverständlichen Weg, um die Belastung einzelner Körperpartien über ein mehrstufiges Verfahren zu ermitteln, in das sowohl Haltungsdaten (Winkelbereiche), Wiederholraten und Gewichtsbelastung einbezogen sind. Auch bei dieser Analyse bewähren sich Videoaufnahmen ergänzt um Detailaufnahmen einzelner Arbeitsschritte, um Winkel besonders im Hand- Armbereich zu erfassen. Zusätzlich ist es hier allerdings notwendig, diese Analysen mit mehr als einem Mitarbeiter durchzuführen, da eine eingenommene Körperhaltung zwar aus der vorhandenen Arbeitsplatz-Situation auch in Verbindung mit den anthropometrischen Gegebenheiten (Körpergrösse) entsteht, gleichzeitig aber auch individuelle Gewohnheiten eine wichtige Rolle spielen. Aufgrund der Flexibilität des Bild 6: Druckkraft am Lenden-Kreuzbein-Übergang in Abhängigkeit vom Rumpfbeugewinkel und Lastgewicht 5/15 www.iza.ch 19 20 Arbeitssicherheit und Gesundheit Bild 7: Haltungskategorien der Leitmerkmalmethode3 Bild 8: zulässige und kritische Winkelbereiche für verschiedene Körperpartien (RULA)1 menschlichen Skeletts gibt es meist eine Vielzahl von Varianten einer Körperhaltung, die durchaus unterschiedlich effizient oder beanspruchend sein können. Diese Überlegungen machen auch deutlich, dass die Körperhaltung als Bewältigungsstrategie einer Person immer auch als Beanspruchungswert zu sehen ist, www.iza.ch eine Verhaltensbewertung als Resultat aus Anforderung und Bewältigung. Arbeitsplätze verschiedene Tätigkeitsarten haben (z. B. bestücken, transportieren, kontrollieren) Praktische Hinweise Die gut bewertbaren Arbeitsplätze zeichnen sich durch kurze Arbeitszyklen (<3 Minuten). Längere Zyklen sind in solche kürzeren Einheiten zu gliedern und dann separat zu bewerten; das gilt auch, wenn Eingesetzte Kraft oder Gewichte sind mit einfachen Mitteln (Federwaagen) erfassbar. Winkelmessung und Erfassung weiterer geometrischen Daten sind zu ergänzen um Körpergrösse, evtl. Arm5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Bild 9: Detailaufnahmen zur Analyse der Handstellung bzw. Handbelastung1 länge der beobachteten Person(en) um eine Verallgemeinerbarkeit begründen zu können. Eine Beobachtung vor Ort ist sinnvoll, allerdings erleichtern Video-Dokumentation und teilweise auch detaillierte Fotos die Erfassung der benötigten Werte und Parameter. Insbesondere eine Bewertung des Hand-Arm-Systems bleibt ohne diese Hilfsmittel zu ungenau. Fazit Es existieren heute einfache ergonomische Bewertungsverfahren, die es bei entsprechender Schulung (zwei bis drei Tage) auch «Nicht-Ergonomen» ermöglichen, die Ergonomie am Arbeitsplatz quantitativ zu bewerten. einfache Verfahren. Man wird z. B. im Hinblick auf arbeitsorganisatorische Massnahmen die kritischeren Teiltätigkeiten bezogen auf einen Arbeitstag bewerten. Es sollte allerdings im Blick bleiben, dass etwaige technische Lösungen zur Behebung von kritischen (roten) Bewertungsaspekten zu ergänzen sind um personenbezogene Sensibilisierung für einen «gesunden Selbstgebrauch» am Arbeitsplatz. Für eine summarische Bewertung der Gesamtanforderung fehlen aber bisher Literatur: 1 Schulungsunterlagen «Grundlagen der Ergonomie» der ergonomie.experten, Netzwerk für Ergonomie (www.ergonomieexperten.de) 2 Fallstudien – Praktische Beurteilung mit den Leitmerkmalmethoden (www.rueckenkompass.de) 3 Leitmerkmalmethoden, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua), www.baua.de 4 Snook S.H., Ciriello V.M.: The design of manual handling tasks: revised tables of maximum acceptable weights and forces. Ergonomics (34/9). S. 1197-1213. 199 5 McAtamney, L. and Corlett, E.N. «RULA -: A survey method for investigation of work-related upper limb disorders. Applied Ergonomics 1993, 24(2), 91-99, www.rula.co.uk 6 Waters, T.R; Putz-Anderson, V. and Garg, A: Application Manual for the revised NIOSH Lifting Equation U.S. Department of Health and Human Services, January 1994 "/2.!#+02/-!. "/2.!#+BIETET3YSTEMLySUNGENUND GANZHEITLICHE+ONZEPTEDER!RBEITSSICHERHEIT F~R)HRE!NWENDUNG 3ICHERUNGSGERiTE 2ETTUNGSGERiTE 3ICHERHEITSGURTEUNDSEILE PERSyNLICHE3CHUTZAUSR ~STUNG "ERATUNG,IEFERUNG!USBILDUNG4RAINING "/2.!#+3CHWEIZ /HOLTEN 3EON 4EL INFO BORNACKCH WWWBORNACKCH 21 22 Arbeitssicherheit und Gesundheit A+A – Die Messe für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz entwickelt sich weiter Düsseldorf, vom 27. bis 30. Oktober Der Mensch ist der wichtigste und zugleich verletzlichste Teil eines Unternehmens. Deshalb sind Arbeitsschutz und alle Massnahmen mit dem Ziel des Erhalts der Arbeitskraft wichtige Themen und vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeitswelt auch aktueller denn je. Neue Technologien halten Einzug in die Unternehmen, die Verdichtung der Arbeit schreitet voran. Der demografische Wandel führt zu einer Alterung der Belegschaften und schon jetzt zeigt sich in einigen Branchen in der Folge der Arbeitskräftemangel. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen müssen Unternehmen über bestehende gesetzliche Vorgaben hinaus ein «ureigenes» Interesse an sicheren und gesunderhaltenden Arbeitsbedingungen haben und sie profitieren unmittelbar von entsprechenden Investitionen. Die «Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz» (EU-OSHA) beziffert die Rendite jedes in die betriebliche Gesundheitsförderung investierten Euros auf 2,50 bis 4,80 Euro. Die A+A in Düsseldorf, die Nr. 1-Veranstaltung für sicheres und gesundes Arbeiten (Fachmesse + Kongress), wird den Anforderungen der modernen Arbeitswelt in den Unternehmen gerecht mit ihren drei umfassenden Schwerpunktbereichen: Persönlicher Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit/ Corporate Health. Diese drei grossen Bereiche bilden einerseits traditionell die Schwerpunkte bei der A+A, die in diesem Jahr mit der A+A 2015 (vom 27. bis 30. Oktober) ihre 30. Ausgabe in Düsseldorf «feiert». Thematisch passend präsentiert ebenfalls in Halle 10 der Spezialbereich «Workplace Design» Best-Practice-Lösungen für eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Dabei finden Faktoren wir Akustik, Klima, Arbeitsplatz- oder auch Produktergonomie Berücksichtigung. www.iza.ch Prävention macht sich bezahlt – Corporate Health im Blickpunkt Wie bedeutsam der richtige Umgang mit diesen Faktoren ist, belegen aktuelle Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Demnach gehören in Deutschland Lärmschwerhörigkeit, Muskel- und Skeletterkrankungen, vorrangig der Lendenwirbelsäule (z. B. durch falsches Heben oder Tragen) sowie auch Erkrankungen des Atmungssystems zu den häufigsten Krankheitsarten im beruflichen Kontext. Das betriebswirtschaftliche Potenzial von Prävention kann dabei verdeutlicht werden an Schätzungen der BAuA, wonach die gesamtwirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit mit 59 Mrd. Euro (Jahr: 2013) und der Ausfall der Bruttowertschöpfung mit 103 Mrd. Euro beziffert werden. gen (PSA) kann als wesentlicher Trend das Zusammengehen von Mode und Funktion ausgemacht werden. Selbst Schutzschuhe der höchsten Schutzkategorie sind mittlerweile dank angesagter Farben (von Knallblau bis Neon-Grün), ihres geringen Gewichts und komfortbetonter Passform von angesagten Sneakern für die Freizeit nicht mehr zu unterscheiden. Mit Funktionalität & Qualität zum guten Geschäft Wenngleich gutes Design die Schutzfunktion immer besser kaschiert und dadurch «Workwear» zum gern getragenen Modeartikel avanciert, verdient auch die Funktionalität von Persönlichen Schutzausrüstungen eine nähere Betrachtung. Die passenden Antworten auf drängende Fragen erhalten die Besucher der A+A 2015 durch alle massgeblichen «Player» des Marktes. Der Bereich Gesundheit bei der Arbeit/ Corporate Health wird diesmal gut 180 Aussteller zählen. Dabei werden nicht einfach nur Informationen zu Produkten und Services vermittelt. Das «Live»-Erlebnis darf natürlich auch nicht zu kurz kommen. In den letzten Jahren hat sich insgesamt eine ganzheitliche Betrachtungsweise durchgesetzt. Die Kombination von verschiedenen aufeinander abgestimmten Ausrüstungsbestandteilen bringt das Optimum an Sicherheit. Zum Beispiel bieten die Hersteller Schutzhelme für unterschiedlichste Einsatzzwecke und vielfältiges Zubehör hierfür an. Die Zubehörliste reicht vom Gehörschutz, über Arbeitsleuchten bis hin zum Augenschutz, wodurch eine weitere Optimierung im Hinblick auf die konkrete Anwendung im Arbeitsalltag realisiert werden kann. So bietet eine gemeinsame Aktionsbühne für die Bereiche Corporate Health und Workplace Design an allen Lauftagen ein abwechslungsreiches Programm mit praxisbezogenen Kurzvorträgen, Präsentationen, Talkrunden und Diskussionen Zur Steigerung des Tragekomforts (und damit auch der Trageakzeptanz) sorgen die qualitätsorientierten Anbieter von Schutzartikeln auch dafür, dass ihre Produkte sich immer individueller an die Körperkonturen der Anwender anpassen lassen. Gefragte Corporate Fashion – «We are company» Denn der Markt für Persönliche Schutzausrüstungen ist ein Wachstumsmarkt und im Übrigen ein Milliardenmarkt mit einem weltweiten Volumen von ca. 17 Milliarden Euro. Davon entfallen gut 6 Im Hinblick auf den mit mehr als gut 900 Ausstellern grössten A+A-Themenbereich der Persönlichen Schutzausrüstun- 5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Fachmesse und den integrierten Themenparks der internationale A+A Kongress mit zuletzt gut 5500 Teilnehmern. In gut 60 Veranstaltungsreihen richtet er sich programmatisch aus an den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie. Ausgewählte Themen werden simultan gedolmetscht (Deutsch – Englisch) und sprechen damit nicht nur deutsches Fachpublikum an. Internationale Programmpunkte sind zum Beispiel: Berufskrankheiten, Persönliche Schutzausrüstungen, Green Jobs und Prävention, Ausbildung und Qualifikation oder auch Prüfen und Zertifizieren. Länderübergreifend viel beachtete Programmkomponente des A+A Kongresses wird auch in 2015 wieder die Konferenz der ILO (International Labour Organization) sein, als Dialog und Informationsplattform zu weltweiten Trends in der Prävention. Im Mittelpunkt steht die Fragestellung, wie Arbeits- und Sozialstandards im Sinne menschenwürdiger Arbeit für alle Menschen auf der Welt sichergestellt werden können. Laufzeit der A+A 2015: 27. bis 30. Oktober Öffnungszeiten: 9 bis 18 Uhr Swiss Safety Milliarden Euro auf Europa und laut der im Rahmen der A+A 2013 vorgestellten Studie von macrom wiederum 1,7 Milliarden Euro auf den deutschen Markt. A+A auf Wachstumskurs und jetzt auch in Halle 11 Auch in diesem Jahr setzt die A+A ihren Wachstumskurs weiter fort. Wir rechnen zur A+A 2015 mit Beteiligung von fast 1800 Ausstellern und einer gebuchten Fläche von rund 65 000 Quadratmetern. Themen der betrieblichen Sicherheit (inklusive spezieller Ausrüstungen für den Brand- und Katastrophenschutz) werden den Fachbesuchern konzentriert in den Hallen 6 und 7a geboten. 5/15 Wie im Bereich Gesundheit bei der Arbeit/ Corporate Health (Halle 10) vermitteln Live-Präsentationen auf speziellen Aktionsflächen auch in den Bereichen Persönlicher Schutz sowie betriebliche Sicherheit auf abwechslungsreiche Weise Anregungen und Wissen für praxisgerechte Lösungen. Zu erwähnen sind der etablierte Themenpark Betrieblicher Brandschutz/ Notfallmanagement in Halle 6 mit der Sonderschau «Sicheres Retten aus Höhen und Tiefen». Anlässlich der Pressekonferenz A plus A stellte Dominique Graber den Verband der Lieferanten von Persönlicher Schutzausrüstung vor. Der Verband vereint 35 Aktiv und 20 Passivmitglieder. Das Marktvolumen in der Schweiz beträgt rund 235 Mio. CHF. Der Verband hat in den letzten 6 Jahren 3 Marktstudien gemacht. Der Vorstand engagiert sich ehrenamtlich. Swiss Safety ist das Kompetenzzentrum für Arbeitssicherhit. Der Verband ist mit der SUVA, dem Schweizerischen Normenverband und internationalen Arbeitgeberverbänden sowie Swiss Textil vernetzt. Er unterstützt die Information zu PSA-Themen mit Messen, Broschüren und Weiterbildungen. Umfangreich und international – das Kongressprogramm Fester Bestandteil der A+A ist neben der www.iza.ch 23 24 Produkte Ein echter Hingucker ist auch die Fleece-Softshelljacke. Der Mix von Fleece- und SoftshellElementen in Verbindung mit einer wind- und wasserabweisenden Membran schützt den Träger selbst bei stürmischsten Bedingungen. Die Softshelleinsätze in Schieferoptik mit dunklen Reflexstreifen im Schulterbereich lassen ihn dabei stets gut aussehen. Zusätzlich zu den beiden Seitentaschen bietet dieses Modell eine Smartphone-Innentasche sowie eine grosse Netzinnentasche für Tablets. Mit dem Wetterblouson im schicken Racing-Look ist Kübler eine Neuinterpretation dieses Kleidungsstücks gelungen. Fünf verschiedene Farbstellungen ermöglichen, ihn flexibel zu kombinieren und auf die Firmenfarben abzustimmen. Die wind- und wasserabweisende Membran sowie die in den weichen Innenkragen integrierte Kapuze gewährleisten höchsten Komfort bei schlechtem Wetter. Reflexelemente verbessern zusätzlich die Sichtbarkeit des Trägers. Das grosse Taschenrepertoire umfasst zwei Brusttaschen und eine Armtasche mit verdecktem Reissverschluss, gesonderte Stifttaschen sowie eine verschliessbare Brustinnentasche. Durch die hochwertige Verarbeitung, unter anderem sind die Belastungspunkte mit Riegeln gesichert, bewahren die Wetterjacken ihr perfektes Aussehen im Arbeitseinsatz und können lange genutzt werden. Einen Überblick über das Sortiment und wichtige Produktdetails vermittelt der neu aufgelegte Katalog «Kübler Weather». Er kann als Printversion bei Kübler angefordert oder unter www.kuebler.eu / Rubrik Service/ Downloads heruntergeladen werden. DuPontTM Tyvek Classic Xpert und Tyvek Dual erfüllen die Anforderungen des Windkraftsektors hinsichtlich Schutzleistung und Tragekomfort auf dem Windenergiemarkt, setzt aktuell zwei verschiedene DuPontTM Tyvek®-Schutzanzüge mit begrenzter Einsatzdauer ein, um die 600 Mitarbeiter an vier spanischen Fertigungsstandorten zu schützen. schutz bei Gamesa und damit zuständig für alle Produktionsstätten des Unternehmens: «Wir setzen den Tyvek® Dual seit zwei Jahren überall dort ein, wo die Mitarbeiter lediglich auf der Körpervorderseite geschützt sein müssen.» DuPontTM Tyvek®-Schutzanzüge erfüllen die Schutzanforderungen zahlreicher Tätigkeitsbereiche von Gamesa, einem führenden Unternehmen auf dem Windenergiemarkt. Entscheidend für die Wahl von Schutzanzügen von DuPont war ein Tragetest, bei dem die Tyvek®-Modelle durch ihren Tragekomfort überzeugten. Die unterschiedlichen Schutzanforderungen der diversen Tätigkeiten bei der Rotorblattfertigung werden durch die Modelle Tyvek® Classic Xpert und Tyvek® Dual umfassend abgedeckt. Während der Tyvek® Classic Xpert den gesamten Körper schützt, kombiniert der Tyvek® Dual eine hohe Schutzwirkung auf der Körpervorderseite mit hoher Atmungsaktivität auf der Rückseite. Start in die Wintersaison mit topgestylten Wetterjacken von Kübler Workwear trifft Freizeitlook Stricklook in attraktivem Materialmix. Gelungene Verbindung von Fleece und Softshell. Fotos: Kübler Auf der Ende Oktober in Düsseldorf stattfindenden A + A stellt Kübler seine neuen Wetterjacken vor. Sie halten Worker auf äusserst behagliche Weise warm. Und das nicht nur während der Arbeit. Ihr sportliches Design und in- novativer Materialmix machen sie auch in der Freizeit zu perfekten Begleitern. ® ® Gamesa, Madrid/Spanien (www.gamesacorp.com), ein weltweiter Technologieführer www.iza.ch Gamesa setzt seit mehr als zehn Jahren auf Tyvek® Schutzanzüge von DuPont Bild: Gamesa Dazu Iñigo Ardanaz, Leiter Prävention und Umwelt- Persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich, um die Mitarbeiter vor dem Kontakt mit Klebstoffen und Harzen zu schützen und eine Verunreinigung der Prozesse durch Staub, der durch die Produktion und das Abschleifen entsteht, zu verhindern. An anderen Unternehmensstandorten kommt Tyvek® Classic Xpert zum Einsatz. Gamesa vertraut seit mehr als zehn Jahren auf Tyvek®-Lösungen von DuPont. 5/15 Produkte ABS Safety präsentiert neues Steigschutzsystem auf Arbeitsschutzmesse in Düsseldorf Die Schutzgeländer ABS Guard OnTop überzeugen mit besonders geringem Gewicht (Foto ABS Safety) Auch in diesem Jahr präsentiert Absturzsicherungsspezialist ABS Safety wieder spannende Neuentwicklungen auf der Weltleitmesse für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit A+A in Düsseldorf. Neben einer originellen Lösung zur Sicherung auf Steigleitern präsentiert das Unternehmen eine neue Be- festigungsvariante für Schutzgeländer auf Sandwichdächern. Ein weiteres Highlight von ABS Safety ist ein Anschlagpunkt, der einfach um die Pfosten der hauseigenen Geländer geklemmt wird und dann eine Person gegen einen tödlichen Absturz sichert. Im September zeigt ABS Safety in Düsseldorf erstmals ein neues System, das die aufwändige Montage von Steigschutz an fest montierten Leitern überflüssig macht. Das System wird am Körper getragen und funktioniert ähnlich wie ein Auffanggurt – der Anwender hält in jeder Hand einen Karabinerhaken, der mit einem Gurt am Körper verbunden ist. Die Haken werden einfach beim Auf- oder Absteigen auf die Sprossen gesetzt. Weil die Sprossen statt mit den Händen gleich direkt mit den Haken gegriffen werden, entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Ein Anschlagpunkt, der sich perfekt in die Wellenform von Eternit-Dächern einpassen lässt, ist der ABS-Lock Wave. Seine gerundete Grundplatte aus Aluminium fügt sich in die Wellen der Dachhaut, die Befestigung erfolgt durch die Eternit-Ziegel in die tragende Unterkonstruktion. Nach der Montage ist der Anschlag- punkt für die Sicherung von drei Personen geeignet und kann ausserdem als End- und Zwischenstütze für Seilsicherungssysteme eingesetzt werden. Drittes Messehighlight am Stand von ABS Safety ist das Geländer ABS Guard OnTop Sandwich. Es überzeugt mit einem besonders geringen Gewicht von unter 6 kg pro laufendem Meter. Die Besonderheit des Systems ist seine unkomplizierte Befestigung. Ebenfalls neu ist der Anschlagpunkt ABS-Lock Guard, der speziell für die Schutzgeländer von ABS Safety entwickelt wurde. Präsentiert werden die neuen Absturzsicherungen von ABS Safety in Halle 06 am Stand A49. Mehr Informationen unter www.absturzsicherung.de. Sicherer Umgang mit Atemschutzgeräten durch Ausbildung zum Sachkundigen Die EKASTU Safety legt grossen Wert auf spezielle Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung an Atemschutzgeräten. Diese von Experten der EKASTU Safety durchgeführte Schulungen sorgen für eine korrekte Auswahl, sicheren Einsatz und last but not least sachgemässe Wartung und Instandhaltung. Die Lehrgänge vermitteln somit unter anderem das Wissen um alle relevanten Anwendungs-und Einsatzregeln gemäss BGR 190 sowie die Inhalte der Norm 5/15 DIN EN 529 «Atemschutzgeräte – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden». Übungen an und mit Atemschutzeinrichtungen sind gleichfalls integrale Bestandteile der Ausbildung. Im Januar 2016 und Februar 2016 führen wir Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung zur bzw. zum Sachkundigen gemäss DIN EN 138 Frischluft-Schlauchgeräte durch. Termine 26. bis 27. Januar 2016 (26. 1. 2016, von 13.30 bis 17 Uhr, und 27. 1. 2016 von 8.30 bis 12 Uhr) oder 16. bis 17. Februar 2016 (16. 2. 2016, von 13.30 bis 17 Uhr, und 17. 2. 2016 von 8.30 bis 12 Uhr) Wegen grosser Nachfrage, bitten wir um rechtzeitige Buchung bei Frau Ullrich Tel. 0049 7151 975099-24 [email protected] www.iza.ch 25 26 Produkte Pep Guardiola lässt den Regen dank GORE-TEX -Produkten einfach abperlen genheiten das ganze Jahr über zu tragen. ® Ein Interview mit Guardiola Warum sind Sie GORE-TEX® Markenbotschafter geworden? Pep Guardiola: Meine Familie und ich tragen bereits seit Jahren GORE-TEX® Jacken und Schuhe im alltäglichen Leben – sei es bei sportlichen Aktivitäten im Outdoor-Bereich oder wenn wir in der Stadt unterwegs sind. Ich mag die Philosophie des Unternehmens und bin daher sehr froh, GORETEX® Markenbotschafter sein zu dürfen. Was verbindet Sie mit der Philosophie der Marke GORETEX®? P.G.: Ich bin ein erfolgsorientierter Mensch mit sehr hohen Erwartungen an mich selbst und an andere. Perfektionismus, Leidenschaft und volle Einsatzbereitschaft sind meine persönlichen Energiequellen, die mich dazu antreiben, meine Ziele zu erreichen. Seit ich gesehen habe, wie Gore seine Produkte entwickelt und testet, weiss ich, dass diese gemeinsamen Wertvorstellungen mich mit dem Unternehmen verbinden. Was genau meinen Sie, wenn Sie von Perfektionismus sprechen? P.G.: Nur, wenn Du wirklich Zeit und Leidenschaft für etwas investierst, wirst Du Tag für Tag besser darin. Das bedeutet zwar harte Arbeit, aber letztendlich führt dieser Einsatz auch zu aussergewöhnlichen Ergebnissen. Für Gore bedeutet das: Bevor eine GORE-TEX® Jacke in den Stores verkauft wird, durchwww.iza.ch läuft die Jacke etwa 100 Qualitätstests. Dabei müssen die Produkte mehrere Waschgänge überstehen, Kältebelastungstests und Scheuertests durchlaufen, werden im Regenturm auf Wasserdichtigkeit getestet, ihre Atmungsaktivität wird auf die Probe gestellt und schliesslich werden sie dem Praxistest ausgesetzt. Ich bin sehr beeindruckt, wie konsequent Gore darin ist, perfekte Ergebnisse abzuliefern. Warum sind Sie von GORE-TEX®-Produkten so begeistert? P.G.: Gore ist der Erfinder von funktionaler Outdoor-Bekleidung. Seit seiner Gründung hat das Unternehmen viele Innovationen auf den Markt gebracht. Man merkt, dass Gore wirklich etwas von funktionaler Bekleidung und Schuhen versteht und Know-how besitzt. Das Unternehmen arbeitet präzise und detailorientiert. Konsumenten wie ich profitieren täglich von diesen Innovationen, wenn wir draussen unterwegs sind. Werden Sie nun GORE-TEX® Jacken und Schuhe tragen? P.G.: Ich besitze bereits GORE-TEX® Jacken und Schuhe. In der Vergangenheit habe ich diese Produkte meist bei Outdoor-Aktivitäten getragen, wenn ich nicht wusste, wie das Wetter wird. Wie ich aber erfahren habe, gibt es auch zahlreiche Mode- und Lifestyle-Brandpartner von Gore, die ziemlich coole Casual-Styles herstellen. Daher freue ich mich schon sehr darauf, GORE-TEX® Jacken und Schuhe auch zu anderen Gele- Für welche Sportart ausser Fussball interessieren Sie sich noch? P.G.: Ich spiele gerne Golf, eher bei schönem Wetter als bei Regen. Mit GORE-TEX® Jacke und Schuhe kann ich nun meine 18-Loch-Runde ganz entspannt beenden. Werden wir Pep Guardiola in Zukunft beim Wandern oder beim Klettern mit GORE-TEX® Athleten wie Edurne Pasaban oder David Lama erleben? P.G.: Ich bewundere Edurne wirklich sehr. Sie ist die erste Frau, die alle 14 Achttausender bezwungen hat. Auch David Lama ist ein absolutes Phänomen, was seine extrem guten Kletter-Fähigkeiten angeht. Ich habe zwar grossen Respekt vor den herausragenden Leistungen der beiden, aber im Moment plane ich nicht, eine Bergwand hochzuklettern. Thema Nachhaltigkeit: Welchen Eindruck haben Sie von Gore in Sachen Nachhaltigkeit? P.G.: Ich hatte bereits Gelegenheit das aktuelle «Responsibility Update 2015» von Gore zu lesen. Darin wird das Engagement des Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit beschrieben. Ich muss wirklich sagen: Respekt! Gore engagiert sich voller Leidenschaft für Projekte, die den ökologischen Fussabdruck reduzieren. www.gore.com www.gore-tex.com Dr. Otto Eberhardt Risikobeurteilung mit FMEA Die Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse gemäss VDA-Richtlinie 4.2. Die Risikobeurteilung von Maschinen gemäss EU-Richtlinie 2006/42/EG 4. Aufl. 2015, 272 S., CD-ROM, 23x16 cm, Broschiert, 63,00 , 99,50 CHF (Edition expertsoft, 63) ISBN 978-3-8169-3317-5 Zum Buch In der EU-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG Risikobeurteilung und in den zugehörigen Sicherheitsgrundnormen wird als Voraussetzung für CE-Zeichen und Konformitätserklärung eine Risikobeurteilung der Maschine oder des Gerätes gefordert. Für die praktische Bewerkstelligung dieser Anforderung sind in den einschlägigen Normen nur sehr allgemeine Hinweise enthalten. Der Themenband leistet einen in die Praxis umsetzbaren Beitrag zum Thema Risikobeurteilung, Gefährdungsidentifizierung und Risikoanalyse für Maschinen. Er ist didaktisch aufbereitet. Neben den Methoden der Checklisten-Analyse wird ein neues Verfahren vorgestellt und eingeführt: die Risikobeurteilung mit Hilfe der FMEA-Methode, der aus dem Automo5/15 Produkte tive-Sektor bekannten FehlerMöglichkeits- und Einfluss-Analyse. Die FMEA wird ebenso grundlegend eingeführt und mit ausführlichen Beispielen untermauert wie die Risikobeurteilung. Damit genügt das Buch drei Ansprüchen: Es ist ein Lehrbuch für Risikobeurteilungen gemäss EU-Maschinenrichtlinie, ein Lehr- und Übungsbuch für die Fehlermöglichkeits- und Einfluss-Analyse gemäss der Richtlinie 4.2 des Verbandes der Automobilindustrie sowie ein Lehr-, Übungs- und Handbuch für die GMEA, die Gefährdungs-Möglichkeits- und Ein- fluss-Analyse, die hier erstmalig vorgestellt wird. Der Autor Dr. Otto Eberhardt, Jahrgang 1946, ist Geschäftsführer der Seeber+Partner GmbH, eines Ingenieurunternehmens für Entwicklung und Konstruktion, Beratung und Dokumentation im Maschinenbau, in der Kraftfahrzeugtechnik und in der Produktentwicklung. Von 2000 bis 2006 war Dr. Eberhardt zusätzlich Lehrbeauftragter für Konstruktion an der FHTE, Fachhochschule für Technik in Esslingen. Grossauftrag für HAVERKAMP in Norwegen: Sicherheitsfolie PROFILON® ER1 sichert Konzern aus dem Bankensektor Über 15000 qm Fensterfläche wurden aktuell bei einem Unternehmen aus dem Finanzsektor in Norwegen mit der sprengwirkungshemmenden Sicherheitsfolie PROFILON® ER 1 nachgerüstet. Produktentwickler und Hersteller dieser Sicherheitsfolie, die bereits während des Sprengstoffanschlags von Anders Breivik in Oslo vor vier Jahren zahlreichen Menschen im Regierungsviertel das Leben rettete, sind die Sicherheitsexperten von HAVERKAMP. Auch die Regierung in Oslo hat die Folierung im Nachgang des vierten Jahrestages des Anschlags an den Regierungsgebäuden erneuern lassen. Grund genug für einen norwegischen Konzern aus dem Bankensektor und für die norwegische Regierung, weitere Gebäude mit dieser Folie nachzurüsten bzw. die Folierung zu erneuern. Diesen Monat wurden mehr als 15 000 qm Glas an den Gebäuden der Bank foliert. 5/15 Weltweit einzige sprengwirkungshemmende Sicherheitsfolie mit Prüfzeugnis PROFILON® ER1 Sicherheitsfolien werden weltweit an besonders gefährdeten Gebäuden eingesetzt. Die Folie ist weltweit die einzige, deren sprengwirkungshemmende Eigenschaften im anerkannten Druckstossrohrtest bestätigt wurden. «Wir erkennen, dass die Unternehmensleitung grosser Konzerne und international agierender Unternehmen immer stärker auf die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und damit auch auf die Gebäudesicherheit achtet. Unsere sprengwirkungshemmende Folie PROFILON® ER1 wird immer stärker nachgefragt», so Haverkamp. www.haverkamp.de [email protected] Zielmann mit der Brille für Ohren Die wirksame Behandlungsform aus der Schweiz – EarNoiseEliminator bei Tinnitus, Hörsturz, Drehschwindel und weiteren Innenohrerkrankungen. 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung hat ständig einen unangenehmen bisweilen quälenden Pfeifton oder ein dauerhaftes Rauschen – auch Tinnitus genannt – im Ohr. Ärzte reagieren meist hilflos auf die Klagen Ihrer Patienten und raten, mit dem Leiden zu leben, da sie ausser nebenwirkungsreichen Medikamenten keiner Abhilfe kennen und aufgrund fehlender Taxpunkte in ihrem Verrechnungssystem die Lasertherapie noch keinen Eingang in die ärztliche Behandlung gefunden hat. Ebenso brauchen Krankenkassen und Unfallversicherungen noch heute die schriftliche Empfehlung des Arztes oder Ärztin obwohl die guten Resultate bereits bekannt sein sollten. Die damit gequälten Menschen verlieren oft die Lebenslust und Hoffnung auf Besserung. Nun gibt es seit einigen Jahren jedoch die neue erfolgreiche Softlasertherapie mit dem EarNoiseEliminator, die dauerhaft Abhilfe schafft gegen Innenohrerkrankungen wie dem Drehschwindel, Druck im Ohr, Hörsturz, Verzerrung, Tinnitus und Ohrensausen. Sowohl durchgeführte Studien als auch Patientenberichte und Erfahrungen von Ärzten belegen klar, dass die Selbstbehandlung mit der patentierten und zertifizierten Schweizer Softlastertechnologie (www.EarNoiseEliminator.ch) äusserst effektiv ist und die Geräusche im Ohr nach kurzer Zeit abklingen und in vielen Fällen ganz verstummen. Die Betroffenen können sich problemlos selbst behandeln. Die tägliche 30-minütige Anwendung der Lasertherapie wird zu Hause durchgeführt. Fachkenntnisse sind keine notwendig. Diese Methode ist einfach, preiswert, schmerzlos und nebenwirkungsfrei. Dies führte auch zur Zertifizierung und Zulassung als Mediclaser durch das schweizerische Bundesamt für Gesundheit. Die folgende Animation beschreibt die Wirkungsweise des EarNoiseEliminator unter: www.earnoiseeliminator.ch/in dex.php?lang=de&inc=19 – Mit der patentierten Schweizer Softlaser-Technologie konnten bereits mehr als 40 000 Betroffene erfolgreich behandelt werden. Ein Traum für alle Betroffenen wird wahr – endlich wird dem Drehschwindel, Druck im Ohr, Hörsturz, Verzerrung, Tinnitus und Ohrensausen der Garaus gemacht! Verlangen Sie noch heute Ihren kostenlosen Ratgeber unter [email protected] www.iza.ch 27 28 Arbeitssicherheit und Gesundheit IPAF berechnet Rate tödlicher Unfälle zur Ermittlung der Sicherheit mobiler Hubarbeitsbühnen Vorläufige Berechnungen zur Häufigkeit tödlicher Unfälle bestätigen, dass mobile Hubarbeitsbühnen (MEWPs) zu den sichersten kurzfristigen Hilfsmitteln für Höhenarbeiten zählen. Diese neueste Analyse ergänzt IPAFs Veröffentlichung der Unfalldaten für mobile Hubarbeitsbühnen des Jahres 2014. Sie zeigt, dass trotz einer höheren Zahl im Einsatz befindlicher mobiler Hubarbeitsbühnen die Rate tödlicher Unfälle gesunken ist. Bei der Berechnung der Rate tödlicher Unfälle zieht IPAF die folgenden Faktoren in Betracht: ● Geschätzte Anzahl von Leihmaschinen auf Grundlage der IPAF-Konjunkturberichte für den Mietmarkt ● Geschätzte durchschnittliche Nutzungsrate je Land und weltweit im Jahresmittel (Nutzungsrate ist definiert als der Anteil der im Umlauf befindlichen Maschinen, der zu einem bestimmten Zeitpunkt vermietet ist) ● Durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Jahr (5 Tage pro Woche, 50 Wochen im Jahr) ● Anzahl Todesfälle im Zusammenhang mit MEWP-Nutzung in einem bestimmten Jahr, auf Grundlage des IPAF-Unfallmeldeprojekts Bei der Präsentation der Ergebnisse stellte IPAF Technik- und Sicherheitsreferent Chris Wraith heraus, dass IPAF die Rate tödlicher Unfälle auf Grundlage der Todesfälle im Zusammenhang mit mobilen Hubarbeitsbühnen gegen die Grösse der MEWP-Mietflotten weltweit und deren geschätzte Nutzungsrate berechnet, da derzeit keine genauen Daten über die Anzahl der im Besitz von Endnutzern befindlichen Maschinen und deren Nutzungsraten vorliegen. Wraith: «Wenn wir die Anzahl der Todesfälle einfach mit der Flottengrösse verglichen, läge die Rate tödlicher Unfälle höchstwahrscheinlich niedriger. Bei der Beantwortung der Frage «Wie sicher sind mobile Hubarbeitsbühnen?» verfolgen wir daher einen konservativeren Ansatz. Dies ist ein erwww.iza.ch ster Versuch, die Sicherheit von mobilen Hubarbeitsbühne zu messen und zu quantifizieren.» Auf Grundlage der geschätzten Grösse der Mietflotten, der durchschnittlichen Nutzungsrate und der Anzahl Arbeitstage pro Jahr ergab sich ein Wert von 168,4 Millionen Maschinentagen weltweit für 2013. Bei 68 gemeldeten Todesfällen liegt die Rate tödlicher Unfälle (d. h. die Anzahl Todesfälle pro 100 000 Tagen, die eine Leihmaschine in Betrieb ist) bei 0,04. Für 2014 lag die Anzahl der Maschinentage bei 182,4 Millionen. Es wurden 64 Todesfälle gemeldet; die Rate tödlicher Unfälle lag somit bei 0,035. Die Rate tödlicher Unfälle im Zusammenhang mit mobilen Hubarbeitsbühnen wurde mit anderen Daten über Unfälle mit tödlichem Ausgang verglichen. Von Behörden veröffentlichte Materialien zu Unfällen bezogen auf die Zahl der Werktätigen lagen aus Frankreich, Singapur, Grossbritannien und den USA vor. Sie enthielten Daten über die Anzahl Todesfälle durch Sturz aus grosser Höhe pro 100 000 Werktätige, sowie die Gesamtzahl der Todesfälle pro 100 000 Werktätige. Der Vergleich der Rate tödlicher Unfälle durch Sturz aus grosser Höhe und der tödlichen Arbeitsunfälle insgesamt zeigt, dass mobile Hubarbeitsbühnen ein sicheres Mittel zur Höhenarbeit darstellen. In den USA beispielsweise lag 2013 (das letzte Jahr, für das Daten vorliegen) die Rate tödlicher Unfälle mit Hubarbeitsbühnen bei 0,03 pro 100 000 Werktätige, bei einer allgemeinen Rate tödlicher Unfälle durch Sturz aus grosser Höhe von 0,4 pro 100 000 (Todesfälle mit Hubarbeitsbühnen nicht eingerechnet) und einer Rate tödlicher Arbeitsunfälle insgesamt von 3,27 pro 100 000 (Hubarbeitsbühnen wiederum nicht eingerechnet). Die Rate tödlicher Unfälle im Zusammenhang mit mobilen Hubarbeitsbühnen wurde mit anderen relevanten Bran5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit chen verglichen. Die Forschung fand jedoch nur wenige Gemeinsamkeiten in der Berichtspraxis unterschiedlicher Branchen zum Thema tödliche Arbeitsunfälle. Alle Berechnungen und Vergleiche wurden durch Ducker Worldwide geprüft und validiert, eines auf Baumaschinen und Werkstoffe spezialisierten Industrie- und Marktforschungsunternehmens. IPAF CEO Tim Whiteman meint: «Wir prüfen derzeit, ob es möglich ist, zwischen Unfällen mit Leihmaschinen und solchen im Besitz von Endnutzern zu unterscheiden. Dieses wegbereitende Projekt hilft uns bei der Entwicklung von Sicherheitskampagnen und der Verbesserung unserer Schulungsprogramme. Über Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge würden wir uns freuen.» Im Rahmen des 2012 begonnenen IPAF Unfallmeldeprojekts entsteht nach und nach eine umfassende Datenbank bekannter Unfälle. Neu veröffentlichte Zahlen ergeben, dass es im Jahr 2014 64 Todesfälle mit mobilen Hubarbeitsbühnen gab. Die IPAF-Konjunkturberichte für den Mietmarkt schätzen die Anzahl der Umlauf befindlichen Mietmaschinen auf über 1,1 Millionen (www.ipaf.org/reports). Die Unfallstatistiken für 2014 weisen auf einen leichten Rückgang gegenüber den Zahlen für 2013 hin, die wiederum angesichts neuer Informationen auf 68 nach oben korrigiert wurden. Hierdurch ergibt sich für 2014 eine Rate tödlicher Unfälle von 0,035, gegenüber 0,040 für 2013. Eine Analyse der Daten für 2014 ergibt ausserdem, dass Stürze aus grosser Höhe und das Umkippen von Maschinen die Hauptursachen für tödliche Unfälle bleiben. Mit den Unfalldaten kann IPAF die Inhalte von Schulungsprogrammen verbessern und technische Leitlinien entwikkeln, mit denen spezifische hochriskante Berufe oder Tätigkeiten gezielt angesprochen werden. Die Forschungsergebnisse können ausserdem als Grundlage für Normierungsentscheidungen dienen. Alle Hersteller, Verleihfirmen, Bauunternehmer und Anwender sind aufgefordert, jeden bekannten Unfall mit Hubarbeitsbühnen weltweit (nicht beschränkt auf schwere und tödliche Unfälle) unter diesem Link zu melden: www.ipaf.org/ accident. Die Informationen werden dazu verwendet, Höhenzugangstechnik noch sicherer zu machen als sie es heute bereits ist. www.ipaf.org/de Absenzen tun nicht nur den Mitarbeitenden weh. Absenzen und Ausfalltage tun jeder Firma weh. Sie kosten Geld und Nerven, führen zu Überstunden und Stress. Oft verursachen sie Terminprobleme und Ärger bei den Kunden. Das muss nicht sein. Denn viele Arbeitsausfälle lassen sich einfach und mühelos vermeiden. Auch durch die Mitarbeitenden selber. Unsere Infos und Präventionsmittel unterstützen Sie dabei, mit wenig Aufwand Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. www.praevention-im-buero.ch Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 5/15 Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS www.iza.ch 29 30 Arbeitssicherheit und Gesundheit Skanska-Manager absolvieren IPAF-Kurs «Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte» 20 Manager von Skanska Romania haben erfolgreich den IPAF-Kurs «Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte» absolviert. Dieser Kurs vermittelt Führungskräften die Vorbereitung und sichere Koordinierung des Einsatzes der verschiedensten Arten von Hubarbeitsbühnen vor Ort. Der Kurs wurde vom durch IPAF zertifizierten Trainer Martin Wraith abgehalten, organisiert von IPAF Mitglied und Verleihunternehmen Industrial Access Romania, das 2013 einen International Award for Powered Access (IAPA) in der Kategorie Hubarbeitsbühnenvermieter des Jahres 2013 gewann und auf dessen Gelände der Kurs stattfand. Mircea Bosie, Umwelt- und Arbeitsschutzkoordinator bei Skanska Romania und einer der Manager, die an dem Kurs teilnahmen, sagt: «Die Struktur des Schulungsmoduls war gut und führte uns Schritt für Schritt an die Materie heran, ohne uns in zu kurzer Zeit mit zu vielen Informationen zu überladen. Der Schulungsinhalt war sehr verständlich und wurde auf interessante Weise vermittelt, mit Hilfe von Videos, Fallstudien und Animationen. Der grösste Bonus war der Trainer, der sehr gut vorbereitet war und die Schulung effektiv abhielt.» Der IPAF-Kurs «Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte» kann in zertifizierten Schulungszentren weltweit in englischer, deutscher, französischer, italienischer, niederländischer, spanischer und portugiesischer Sprache gebucht werden. Der auf einen Tag angelegte Kurs behandelt nicht die Bedienung der Maschinen, sondern die Planung, Überwachung und effektive Verwaltung des Einsatzes mobiler Hubarbeitsbühnen vor Ort. Er wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen, die die Teilnehmer bestehen müssen, um ein Zertifikat zu erhalten. Näheres hierzu unter www.ipaf.org/m4m .,:<5+/,0;:4(5(.,4,5; (YILP[ZZPJOLYOLP[\UK.LZ\UKOLP[ZZJO\[a ,YNVUVTPL\UK(YILP[ZVYNHUPZH[PVU -YKLY\UN]VU- OY\UNZRVTWL[LUa .LZ\UKOLP[Z]VYZVYNL\UK9LZZV\YJLUMYKLY\UN -LOSaLP[LU\UK*HZL4HUHNLTLU[ >PYZ[LSSLU4LUZJOLUPUKLU4P[[LSW\UR[\UKNLZ[HS[LUKPL(YILP[ ALU[Y\TM Y (YILP[ZTLKPaPU,YNVUVTPL \UK/`NPLUL(. ^^^HLOJO Produkte Sicher um die Kurve: Spezielles Absturzsicherungssystem mit gekrümmten Elementen schützt Personal auch bei komplexen Dachformen Gewölbte und gebogene Glaselemente liegen architektonisch im Trend, bedeuten für die Fensterreinigung allerdings eine besondere Herausforderung hinsichtlich der Absturzsicherung. Die Experten der österreichischen Innotech Arbeitsschutz GmbH haben daher eine Lösung entwickelt, die sich auch komplexen Dach- und Fassadenformen anpasst und dabei die höchsten Sicherheitsansprüche erfüllt: Das System Taurus ermöglicht als eines von wenigen eine horizontale sowie vertikale Anbringung und erlaubt es zudem, jedes einzelne der Schienenelemente individuell zu krümmen und so an die speziellen Bedingungen des jeweiligen Gebäudes anzupassen. Seit kurzem wird das bewährten Konzept durch eine speziell als Sonderlösung entwickelte Drehweiche ergänzt, mit der der Sicherungsgleiter einfach und ohne Umhängen zwischen sich kreuzenden Schienen wechseln kann. Die konventionellen Schienensysteme zur Dachabsturzsicherung haben nur gerade Elemente, die entweder für eine Nutzung in der Vertikalen oder in der Horizontalen vorgesehen sind und sich damit für eine komplizierte Wellenform von Dach oder Fassade, die flexible Schienenformen notwendig macht, nicht eignen. Auch sind die Schienengleiter, in die sich der Mitarbeiter einhängt, in der Regel 5/15 entweder für ein senkrechtes oder ein waagerechtes System konstruiert, nicht aber für beide Varianten. Dadurch ist ein Übergang von einer Ebene auf die andere im Rahmen eines einzigen Schienensystems – also ohne sich aus- und wieder einhängen zu müssen – unmöglich, was nicht nur Aufwand verursacht, sondern auch ein hohes Sicherheitsrisiko mit sich bringt. Der Gleiter, der auf dieses System ausgelegt wurde, passiert die Biegungen problemlos und eignet sich nicht nur für eine vertikale und horizontale Schienenführung, sondern auch für Schrägen. So können Personen praktisch kontinuierlich an der Dachkante entlang rund um das Gebäude laufen. Quelle: INNOTECH Arbeitsschutz GmbH Individuelle Krümmungen und spezieller Gleiter Beim Absturzsicherungssystem Taurus von Innotech entfallen diese Nachteile, da hier alle Aluminiumschienen individuell gekrümmt und mit einem speziellen, kugelgelagerten Gleiter kombiniert werden können. Dieses Gleiter-Modell der österreichischen Experten passiert die Biegungen problemlos und eignet sich nicht nur für eine vertikale und horizontale Schienenführung, sondern auch für geneigte Flächen. In Verbindung mit einer speziell für komplexe Dachformen entwickelten Drehweiche ergibt sich dadurch eine ungeahnte Flexibilität: Der Gleiter fährt dazu auf ein rotierbares Schienenstück, das in der Mitte einer Schienenkreuzung liegt. Das Teilstück wird dann mit dem Gleiter darauf soweit gedreht, bis es in einer Linie mit der kreuzenden Schiene liegt, sodass der Gleiter einfach in dieser neuen Richtung weitergeführt werden kann. So ermöglicht es die Taurus-Schienenabsturzsicherung, dass Perso- nen auf dem Dach praktisch kontinuierlich an der Dachkante entlang rund um das Gebäude laufen können – ohne Umhängen. Sie können sich völlig ungehindert im gesamten Schienenverlauf bewegen und ihre Arbeiten mit grösstmöglicher Bewegungsfreiheit durchführen. Alternativ gibt es aber auch passende Gleiter für horizontale und Überkopf-Systeme sowie für rein vertikale Anwendungen. «Und sollte es doch einmal zu einem Sturz kommen, blockiert zum Beispiel der Allround-Gleiter dank integrierter Fallgeschwindigkeitserkennung sofort in alle Richtungen», erklärt Sebastian Friedrich Mohrwind, Leiter des internationalen Vertriebs bei der Innotech Arbeitsschutz GmbH. Taurus fungiert damit sowohl als Rückhalte- als auch als Auffangsystem. Frei anpassbare Absturzsicherung – bis hin zur Farbe Durch seine Flexibilität eignet sich das System selbst für Bauwerke, die keine geometrischen Linienzüge verwenden, sondern nur auf frei gezogenen Linienstrukturen basieren. Um der besonderen Geometrie zu folgen, werden hierbei alle Elemente in enger Zusammenarbeit mit dem Bauverantwortlichen entsprechend dessen Anforderungen gefertigt. Auch lassen sich – wenn es die Wünsche zur Anbringung erfordern – alle Halwww.iza.ch 31 32 Produkte terungen individuell planen. Falls es der jeweilige Oberflächen-Typ auf dem Dach nötig macht, wird zusätzlich der Sitz der Befestigung im unternehmenseigenen Prüflabor getestet. Zudem wurde für ein Sonderprojekt eigens ein spezieller Schienenverbinder mit höherem Dehnungsausgleich entwickelt: Das Modell kann trotz vieler Krümmungen die stärkeren Wärmedehnungen des Aluminiums aufnehmen und verhindert so, dass sich die Schienen bei Sonneneinstrahlung verbiegen. Um sich nicht vom Dach abzuheben und sich harmonisch Empfohlen durch die Schweizerische Vereinigung Betriebssanität (SVBS) in den Gesamtentwurf der Architekten einzufügen, kann das gesamte Dachabsturzsicherungssystem farblich angepasst werden. Für die Fertigung und insbesondere für die Verpackung bedeutet das eine besondere Herausforderung. Ausserdem muss auch die Montage bei diesen Spezialanfertigungen sehr vorsichtig erfolgen. «Wir sind stolz, dass wir mit unserem System nicht nur die Sicherheit, die immer vorgeht, gewährleisten, sondern auch die ästhetischen Ansprüche der Architekten erfüllen konnten», so Mohrwind. Die Ausbildung zur Betriebssanitäterin zum Betriebssanitäter • • • • • • • Betriebsnothelferkurs Betriebssanitätsvorkurs Betriebssanitätsgrundkurs 1 Betriebssanitätsgrundkurs 2 Refresherkurs in Betriebssanität Fortbildungstage Betriebssanität Führungstage Sibe und/oder Leitung BS (2 Tage, Stufe 1) (BS-VK, 3 Tage, Stufe 2) (BSK 1, 3 Tage, Stufe 3, Teil 1) (BSK 2, 3 Tage, Stufe 3, Teil 2) (2 Tage) (1 Tag) (1 Tag) Kurslokalitäten an zentraler Lage in Olten Kursdaten 2016 Betriebsnothelferkurs (Ersthelfer Stufe 1) BS-VK (Ersthelfer Stufe 2) BSK 1 (Ersthelfer Stufe 3, Teil 1) BSK 2 (Ersthelfer Stufe 3, Teil 2) BS-Refresherkurs BLS-SRC + AED-SRC sind Bestandteile der Betriebssanitätskurse 01. – 02. Februar 2016 / 21. – 22. März 2016 25. – 26. April 2016 / 06. – 07. Juni 2016 05. – 06. September 2016 / 24. – 25. Oktober 2016 14. – 15. November 2016 13. – 15. Januar 2016 / 17. – 19. Februar 2016 13. – 15. April 2016 / 29. Juni – 01. Juli 2016 21. – 23. September 2016 / 09. – 11. November 2016 27. – 29. Januar 2016 / 16. – 18. März 2016 01. – 03. Juni 2016 / 14. – 16. September 2016 30. November – 02. Dezember 2016 24. – 26. Februar 2016 / 20. – 22. April 2016 22. – 24. Juni 2016 / 19. – 21. Oktober 2016 23. – 25. November 2016 11. – 12. Februar 2016 / 12. – 13. Mai 2016 25. – 26. August 2016 / 03. – 04. November 2016 Fortbildungstag 1 (Wundversorgung im BS-Dienst) 10. März 2016 / 18. Oktober 2016 Fortbildungstag 2 (Kommunikation im BS-Dienst) 31. März 2016 / 08. November 2016 Führungstage 1 - 5 für Die Reihenfolge ist frei wählbar. Die Führungstage Sibe und Leitung BS können auch einzeln besucht werden. Daten im 2016: (je 2 FBE SGAS) 7. März / 11. April / 27. Juni / 29. August / 17. Oktober Wicki + Ambühl AG Notfallschulung + Beratung :HQGHOLQVPDWWHEŸ:DXZLOŸ7HOŸ)D[ info@wicki-DPEXHKOFKŸZZZZLFNL-ambuehl.ch Alles, nur kein Bürolist! Der Arbeitsstuhl Neon verbindet höchste technische Ansprüche mit Ergonomie, Komfort, Ökologie und Design. Er erfüllt unterschiedlichste Anforderungen für Produktions-, ESD- oder Laborarbeitsplätze. Neon ist in der Industrie zuhause – Sie doch auch! Generalvertretung Bimos-Arbeitsstühle für die Schweiz: Ergodata AG | 8048 Zürich | Telefon 044 439 49 00 | www.ergodata.ch | www. bimos.ch Arbeitssicherheit und Gesundheit Ist ein Smartphone ein geeignetes Notrufgerät? Michael Baumgartner, Dipl. El. Ing. FH, AidComm AG Spricht aus technischer Sicht etwas dagegen, ein Smartphone als Notrufgerät für den Alleinarbeitsschutz einzusetzen? Summary Ist ein Smartphone als Notrufgerät geeignet oder ist es gar die bessere Lösung? Mit Sicherheit lässt sich sagen, dass aus technischer Sicht nichts mehr dagegen spricht ein Smartphone mit Nothilfe App einzusetzen. Achten Sie bei Ihrer Evaluation darauf, dass das Gerät und auch das App die Stabilitätsanforderungen für Notrufgeräte erfüllt (z. B. SOS24Aid-144-Zertifikat). Mit den verfügbaren Geräten und App können nicht nur alle Funktionalitäten von konventionellen Notrufgeräten angeboten werden sondern eine Vielzahl von wertvollen Zusatzfunktionen: genau Notfallortserkennung in Gebäuden, dem Lernmodus zur Bestimmung der individuellen Alarmauslöse-Ereignisse, dem TestMode mit dem die Funktion des gesamten Alarmierungs-Prozesses jederzeit einfach überprüft werden kann, einfaches Anpassen der Einstellungen bei veränderten Bedürfnissen durch die SIBE, ... Bereits seit Januar 2015 können zertifizierte Geräte und Apps die individuelle 24-Std.-Notruf-Dienstleistung für Alleinarbeitende von SOS24Aid-144 in allen CH-Regionen nutzen. Ob es auch Sinn macht, hängt von der Anwendung, den jeweiligen Umständen und den Bedürfnissen der Beteiligten ab. Diese Frage stellt sich Ihnen früher oder später bei der Evaluation eines neuen Notrufgeräts für einen allein arbeitenden Mitarbeiter. Früher nutzte man dazu Funkgeräte und überwachte den Alleinarbeiter durch andere Mitarbeiter über Funk, später, dank spezifischen Notrufgeräten und Handys mit Notruffunktion konnte man Alarme über grössere Distanzen übermitteln, ohne dass jemand auf Funkdistanz in der Nähe sein musste und nun gibt es bereits 5/15 Smartphone-Apps für den Alleinarbeiterschutz! Dachte man bei einem Notrufgerät bisher also eher an ein spezielles Gerät mit einem grossem roten Knopf und eingebautem Bewegungs- und Lagesensor, ändert sich dies zunehmend und man fragt sich, ob nicht das gewohnte Smartphone auch die Notruffunktion übernehmen kann. Ja, das kann es! Bedenken, dass Smartphone nicht als Notrufgerät eingesetzt werden können gelten heute meist nicht mehr. Wir sagen Ihnen warum. Ein Smartphone kann für alle möglichen und unmöglichen Nutzungen missbraucht werden, dadurch wird doch die Performance der Nothilfe App beeinträchtigt? Um die Nutzung klar auf die vom Arbeitgeber vorgesehenen Anwendungen zu beschränken, gibt es spezifische Tools. Damit kann die IT-Abteilung die Geräte auf die vorgesehenen Anwendungen beschränken. Zudem können die Geräte bei Verlust einfach gelöscht werden, was unkontrollierten Datenverlust verhindert. Damit kann auch sichergestellt werden, dass die Nothilfe-App jederzeit die notwendigen Ressourcen wie GPS, TelefonDienst, SMS-Dienst und G-Sensor zur Verfügung hat, um sicher funktionieren zu können. Jedes Smartphone enthält alles was es braucht, um daraus mittels einer App ein Notrufgerät zu machen. Smartphones enthalten einen Beschleunigungssensor, welcher Bewegungslosigkeit, Aufprall oder eine liegende Position zu erkennen vermag. Sie verfügen über Standortdienste, welche mittels GPS, WLAN und/oder Handynetz die Position des Gerätes bestimmen können und, nicht zu vergessen, sie kommunizieren über das Handynetz oder das Internet und können somit Notrufe tätigen und Alarm-SMS versenden. Es braucht somit «nur» ein Stück Software (App), welches diese Techniken kombiniert und zu einer Notruf Applikation bündelt. Auf einem Smartphone kann die NothilfeApp durch den Benutzer einfach ausgeschaltet werden! Dies ist so und entspricht einem Grundprinzip der Smartphone-Technik, nämlich dem Nutzer zu überlassen, welche Apps er gerade benützen will und welche nicht. Grundsätzlich können alle Apps, auch solche welche beim Einschalten automatisch gestartet werden, durch den Nutzer wieder beendet werden. Aber: Dem Mitarbeiter die permanente Überwachung durch ein Nothilfe App aufzuzwingen, welches nicht ausgeschaltet werden kann, wird seine Akzeptanz dafür bestimmt nicht fördern! Besser Sie vereinbaren mit ihm (allenfalls schriftlich), wann und wo die Nutzung www.iza.ch 33 34 Arbeitssicherheit und Gesundheit der Nothilfe App für ihn Pflicht ist und kontrollieren es gegebenenfalls anhand seines Nutzungsprotokolls. Dadurch erreichen Sie viel eher das Ziel, dass der Mitarbeiter selbstverantwortlich sein Nothilfe App nutzt, um die geforderte Sicherheit zu erreichen. Ein bewusster Umgang mit der NotrufEinrichtung ist eminent wichtig, um Fehlalarme zu vermeiden und jederzeit sicher zu sein, dass die Einrichtung auch wirklich in Betrieb ist, wenn sie es sein soll. Um manuell einen Notruf auszulösen, muss beim Smartphone zuerst der Bildschirm entsperrt werden, was in einer echten Notsituation eher problematisch sein kann ... Dies kann mit den heutigen Smartphones und App-Techniken so gelöst werden, dass der Notrufknopf jederzeit direkt zugänglich ist. Es ist geradezu eine Stärke dieser Geräte, jederzeit neueste Technologien und Entwicklungen zu integrieren und die Lösungen weiterentwickeln zu können. Was, wenn die Nothilfe App genau in dem Moment blockiert, wenn sie einen Notruf senden soll? Die Stabilität der Geräte und Betriebssysteme ist heute derart gut, dass ein Blockieren praktisch nicht mehr vorkommt. Wann mussten Sie zuletzt Ihr Smartphone neu starten, weil es blockiert war? Reicht der Smartphone Akku aus um einen (langen) Arbeitstag durchzuhalten? Ein intelligenter Umgang speziell mit Komponenten wie dem GPS ist selbstverständlich angezeigt, um den Akku zu schonen und lange Nutzungszeiten zu erreichen. Dazu gibt es Techniken wie AGPS und kombinierte Ortung, um den GPS-Empfänger möglichst nicht im verbrauchsintensiven First-Fix Modus zu betreiben. Das Akku-Thema ist keineswegs mehr so www.iza.ch brisant wie früher. Ausser den extreme Dauer-Telefonierer und -Internetnutzer hat heute kaum mehr jemand Probleme, das Gerät einen ganzen Tag ohne Laden nutzen zu können. Smartphones sind empfindlich, nehmen bei einem Sturz schnell Schaden und können dann möglicherweise keinen Alarm auslösen! absetzen können, fällt die Wahl eher auf ein Smartphone mit entsprechender App. Diese Flexibilität, massgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Bedürfnisse anzubieten, bietet nur das Smartphone. Fazit ● Es gibt unterschiedlichste Modelle, von sehr filigran und stylisch bis hin zu extrem robust und wasserdicht. Die Wahl sollte möglichst an die Arbeitsumgebung des Mitarbeiters angepasst sein. Zudem gibt es eine breite Auswahl an robusten Hüllen, welche das Smartphone vor allzu harten Stössen effektiv schützen können. Dadurch wird das Smartphone genau so robust wie jedes andere Notrufgerät. Was ist denn nun die bessere Wahl? Smartphone, Notrufhandy oder Notrufgerät? ● Diese Frage entscheidet sich nicht allein aufgrund der technischen Eigenschaften des Gerätes! ● Die technischen und betrieblichen Anforderungen (z. B. EX-Schutz) sowie die Bedürfnisse der Mitarbeiter sind entscheidender. ● Bei SmartPhone sind oft die Anforderungen der IT-Abteilung bezüglich Sicherheit und Device Management mit zu berücksichtigen. ● Wird das Gerät von verschiedenen Personen abwechseln genutzt, wird meist ein zusätzliches Gerät zu den persönlichen Arbeitshandys gewählt werden. ● Muss das Gerät in- und ausserhalb von Gebäuden ortbar sein, schränkt dies die Auswahl ein. Nicht jedes Notrufgerät kann dies bieten. ● Muss das Gerät notfalls ohne HandyNetz in der Lage sein über WLAN und Internet zu kommunizieren, ist die Wahl eines Smartphones praktisch vorbestimmt. ● Ist die Arbeitsumgebung extrem laut, empfiehlt sich eher ein Notrufgerät mit einem schrillen, 120dB lauten Alarmton und einem starken Vibrator. ● Muss ein Security Mitarbeiter auf Kontrollgang Checkpunkte einlesen und bei Bedrohung einen stillen Alarm ● Für einfache Anwendungen mit geringer Komplexität erfüllen herkömmliche Notrufgeräte perfekt ihre Aufgabe. Für komplexe Anwendungen bietet das Smartphone eine Lösungsvielfalt und -flexibilität, welche die herkömmlichen Notrufgeräte nicht bieten können. Und für den Mitarbeiter kann es von Vorteil sein, seine AlleinarbeiterSchutzfunktion direkt auf seinem gewohnten Arbeitshandy zu haben und nicht zwei Geräte mit sich führen zu müssen. Das Smartphone ist ganz klar eine valable Alternative zu herkömmlichen Notrufgeräten, ob es auch Sinn macht, es einzusetzen, ergibt sich aus der Analyse der Anwendung und der Bedürfnisse von Betrieb, IT und Mitarbeiter. Achten Sie auf die SOS24Aid144-Zertifizierung des Notruf-Apps. Und nicht zu vergessen: Ebenso wichtig wie das Gerät ist das Alarmkonzept! Stellen Sie sicher, dass die Personen-Notrufe jederzeit (auch nachts, am Wochenende, bei Ferien oder Krankheit) von kompetenter Stelle entgegengenommen werden und diese Stelle jederzeit über alle Informationen verfügt, um die vorgesehenen Nothelfer (interne oder externe) an den richtigen Ort zu senden und diese über spezifische Umstände informieren kann (z. B. ob ein Schlüssel für den Gebäudezutritt notwendig ist). Die Notrufzentrale von SOS24Aid stellt diese Dienstleistung seit 1. 1. 2015 auch für Notruf-App-Nutzer sicher. AidComm AG [email protected] www.aidcomm.ch 5/15 Manchmal entscheiden Sekunden . . . . . . bereiten Sie sich jetzt auf den Notfall vor! BLACK & WHITE SICHERHEIT LÄSST KEINE GRAUZONEN ZU Aus unserem Kursangebot: Betriebssanitäter Betriebsnothelfer Reanimationskurse CZV Kurse Lassen Sie sich von unserem einzigartigen Parcours überraschen! SanArena Rettungsschule Zentralstrasse 12, 8003 Zürich Telefon 044 461 61 61 www.sanarena.ch www.stuco.com Informationen jederzeit und überall verfügbar. Unsere Lösungen bieten eine on-site Sicherheitsarchitektur, die einen massgeblichen Teil zur Deeskalation und Lösung von Unfällen, Katastrophen oder Konflikten beiträgt. Und damit Sie auch im Falle späterer Haftungsfragen auf der sicheren Seite sind, werden alle Handlungen detailliert und beweisfest dokumentiert. Holen Sie sich hier Ihr Ticket für die Sicherheit in Zürich am 10.-13. November 2015! 36 Arbeitssicherheit und Gesundheit Prävention zwischen Tradition und Moderne Ludwig Binkert Die diesjährige Tagung der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft fand unter dem Motto «Prävention zwischen Tradition und Moderne» statt. Die gutbesuchte Veranstaltung wurde in Blatten im Lötschental abgehalten. Inside Seit 60 Jahren ist die BUL für die bäuerliche Bevölkerung die Anlaufstelle, wenn es um Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz geht. Mit viel Engagement werden Präventionsmassnahmen erarbeitet und weitervermittelt. Das Kursangebot konnte in den letzten 15 Jahren dank agriTOP massiv ausgebaut werden. Die BUL konnte für ihre Dienstleistungen auch neue Kunden aus landwirtschaftsnahen Branchen finden. Diese Aufträge helfen, das Dienstleistungsangebot laufend zu erweitern und tragen dazu bei, die Prävention für die Landwirtschaft auf hohem Niveau zu halten. Der Stiftungsrat hat die Strukturen überprüft und per 1. Juli 2015 die Geschäftsleitung mit Ruedi Burgherr, Vorsitzender, Barbara Eggen, Thomas Bachmann, Etienne Junod und Natanael Burgherr gewählt. Die Funktionen sind für die BUL und die agriss in einem entsprechenden Organigramm festgehalten. Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung & Prävention, AXA-Winterthur Ernst Riedel, SVLFG wirtschaftlichen Schulen im Wallis und in Delémont angewendet. heitsbildern wie Burnout oder Boreout (Zustand ausgesprochener Unterforderung) führen. «Wo bleibt der Mensch, wenn Maschinen das Denken übernehmen?», Marcel Bäni, seo coaching. Marcel Bäni zeigte, wie Getreidemähmaschinen mit immer mehr Automation und Fernsteuerung funktionieren. Er zeigte die Ohnmacht des Menschen und wie die Technisierung auch zu Krank- Durch die fortschreitende Automatisierung entstehen neue Anforderungen an das Bildungsniveau der Mitarbeiter. Die Folgen hängen von der Einstellung der Betroffenen ab. Arbeiten sie nur für den Monatslohn oder nehmen sie ihre Tätigkeit auch als einen wesentlichen Teil ihrer In seiner Übersicht über die Aktivitäten erwähnte Ruedi Burgherr die Überarbeitung oder Herausgabe von Broschüren wie «Sichere Elektrizität in der Landwirtschaft», «Brandverhütung», «Notfälle auf dem Bauernhof» oder «Sicherheit ist kein Zufall», «Sichere Holzernte und Brennholzverarbeitung in der Landwirtschaft» und «Sicheres Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln», die im Auftrag des SECO erarbeitet werden. Vor kurzem wurde der neue Webshop www.bul.ch aufgeschaltet. Im Bereich von Kursen, Schulungen und Kontrollen finden vor allem die Themen Ladungssicherung, Ergonomie, Kleingeräte, Leitern, Hebefahrzeuge und Persönliche Schutzausrüstung reges Interesse. Das Projekt «Agrifit» hat in der Westschweiz an Bedeutung gewonnen. Das Ziel von Agrifit ist es, den Muskelaufbau dauerhaft zu fördern. Agrifit wird in den landwww.iza.ch Geschäftsleitung BUL (v.l.n.r.): Thomas Bachmann, Nathanael Burgherr, Etienne Junod, Barbara Eggen, Rudy Burgherr 5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit derunfälle und reduzieren tödliche Unfälle um 60%. Zahnd erläuterte Beispiele mit verschiedenen Fahrzeugtypen sowie dem City Control System oder den Rückfahrwarnern, die Schadenfälle bei Fahrzeugen um 66% reduziert haben. Fahrassistenzsysteme führen zu substantiell mehr Sicherheit im Verkehr. Dorfführung in Blatten mit Lukas Kalbermatten Selbstverwirklichung war? Seine Ausführungen schloss er mit einer Checkliste für «Gesundes Arbeiten». Je nach Auswertung gibt sie Hinweise darauf, ob jemand sich einbringen und Verantwortung tragen kann, ob die Anforderungen und Bedürfnisse sich nicht ganz decken oder ob man sich in einer Lebenskrise befindet. Entwicklung der Technik bei der Waldarbeit und bei der Brennholzbereitung, Ernst Riedel, SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau). Riedel erlebte während seiner fast 30 Berufsjahre unzählige Todesfälle. Unfälle passieren beim Unterhalt von Maschinen oder bei Feld- und Kulturarbeiten. Im Wald passieren Unfälle vor allem bei Fällarbeiten, bei Holzaufbereitung und beim Rücken und Heranbringen des Holzes. Viele Unfälle beruhen auf fehlenden Fachkenntnissen. Deshalb stelle die SVLFG vielfältige Präventionsangebote zur Erlangung der Sachkunde zur Verfügung. Anhand von Beispielen wie Spaltmaschine, Profilmaschinen oder WippKreissäge u. a. mehr erklärte Ernst Riedel den Stand der Technik (Regelwerk) und die Entwicklungen als Ausfluss des Unfallgeschehens. 5/15 In einem zweiten Referat stellte Riedel die Gesundheitsangebote für SVLFGVersicherte vor. Dies sind: Sturzprävention, Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige, Betriebsübergabe – ein Gesundheitsthema, Psychosoziales Netzwerk und Gesundheit kompakt. Aktuelle Unfälle und Prävention. Hans Stadelmann resümierte, dass es kein auffälliges Verhaltensmuster bei Unfällen gibt. Einerseits sind Betriebe ohne agriTOP betroffen, andererseits gibt es auch schwere Unfälle in Betrieben mit der Branchenlösung. Die BUL sucht Wege, um bei Auffälligkeiten durch Präventionsangebote Lösungen aufzuzeigen. Zum Beispiel gibt es eine neue Warntafel für Weiden mit Mutterkühen. Mehr Elektronik im Auto – mehr Sicherheit im Verkehr? Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung & Prävention, AXA-Winterthur. Die Technik hat sich in den letzten zehn Jahren für Autos und Lastwagen massiv verbessert. Zuerst wurden ABS, ESP und Bremsassistenzsysteme eingeführt, heute spricht man von modernen Fahrassistenz-Systemen, die das Fahrzeug automatisch in der Fahrspur halten. Fahrassistenzsysteme (ESP – Electronic Stability Control) verhindern 80% aller Schleu- Ivo Lehmann, agriss, widmete sich dem Thema «Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz auf Hochsilos und Dächern». In landwirtschaftlichen Betrieben gibt es Arbeiten an Hochsilos, an Photovoltakik-Anlagen, Dachreinigungen usw. Anhand der gesetzlichen Anforderungen stellte er die Risikomatrix Hochsilo und die Risikomatrix Dächer vor. Anhand verschiedener Schutzmassnahmen zeigte er, wie Arbeiten auf Dächern sicher gestaltet werden können. Vera Bracher, verantwortlich für agriTOP-Pferd, stellte die Unfall- und Gefahrenanalyse im Bereich Pferd und Landwirtschaft vor. Von 100 000 Pferden in der Schweiz werden rund 85% auf landwirtschaftlichen Betrieben gehalten. Mit dem Produkt agriTOP-Pferd gibt man den Landwirten ein Werkzeug für die Unfallverhütung im Umgang mit Pferden in die Hand. Kurse für die Sicherheit im Umgang mit Pferden werden ab Herbst 2015 angeboten. Weitere Referate befassten sich mit dem Unfallgeschehen in der Landwirtschaft in Italien, Sicherheitssschulung im Betrieb (MOBAS) sowie Waldarbeiten im Bereich von Totholz (SUVA), neue EUVorschriften für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Früchtelagerung in kontrollierter Atmosphäre. Die nächste Tagung findet am 2. und 3. September 2016 statt www.iza.ch 37 38 Publireportage STILL LTX Elektroschlepper Effizientes Ziehen mit dem Allroundtalent Ob zum Personen- oder Koffertransport an Flughäfen und Bahnhöfen, als Zugfahrzeuge in Spitälern, Zivilschutzeinrichtungen, an Messen und Events, als Routenzug in der Produktionsversorgung – die neuen STILL Elektroschlepper LTX sind mit ihrer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und der maximalen Anhängelast von 8 Tonnen für vielfältige Transportaufgaben im Innen- und Ausseneinsatz konzipiert. Produktions- und Handelsfirmen sowie Dienstleister sind heute auf immer schnellere und effizientere Logistikprozesse angewiesen. Das erfordert zunehmend flexiblere Materialflusskonzepte. Daher setzen immer mehr Unternehmen Schlepper und Routenzüge zum Transport und zur innerbetrieblichen Materialversorgung ein. heit neben der Lenksäule hat er alle Informationen immer im Blick und direkten Zugriff auf Fahrprogramme, Arbeitsscheinwerfer, Fahrtrichtungsanzeiger, Scheibenwischer und vieles mehr. Sicherheit und Umweltverantwortung gross geschrieben Für ein Höchstmass an Sicherheit verfügt der LTX über drei Bremssysteme: die verschleissfreie elektrische Bremse mit Energierückspeisung, wenn das Fahrpedal losgelassen wird, die hydraulisch/mechanische Betriebsbremse und die automatische Parkbremse, die einfällt, sobald das Fahrzeug steht. Alle LTX-Fahrzeuge verfügen serienmässig über das Energiesparprogramm Blue Q, mit dem sich je nach Einsatz und Last auf Knopfdruck bis 10% Energie einsparen lassen. Durch den gekapselten wartungsfreien Drehstrommotor entfällt der Kohlebürstenwechsel. Die langen Wartungsintervalle von 1000 Betriebsstunden oder 12 Monate sind kostensparend. Umweltverantwortung beweist STILL nicht nur durch den Einsatz energiesparender Technologien, sondern auch durch die Verwendung von bis zu 98% recyclefähigem Material. Intelligentes Ziehen und Schleppen Das zukunftsweisende Fahrzeug zieht die Lasten schnell und zuverlässig dorthin, wo sie hinsollen. Für sicheres Anfahren auf Rampen und sorgenfreies Absteigen sorgt die automatische Parkbremse: Sie wird aktiviert, sobald das Fahrzeug steht. Der STILL Ramp Indicator informiert den Fahrer zudem jederzeit über die aktuellen Steigungen oder Gefälle. Selbst häufiges Auf- und Absteigen gehört mit dem LTX der Vergangenheit an, denn im Mitgängerbetrieb folgt das Fahrzeug dem Bediener auf Schritt und Tritt. Komplette Ausrüstung Serienmässig ist der LTX mit einer 3-Stufen-Anhängerkupplung ausgerüstet. Für den Betrieb als Routenzug bietet STILL eine hydraulische Anlage für die Hub- und Senkfunktion der Routenzugelemente an. Sie ist über den Sitzkontaktschalter gesteuert, d. h. sobald der Fahrer den Sitz verlässt, senken sich die Anhänger ab. Besteigt der Fahrer den Sitz wieder, werden die Anhänger erneut angehoben. Erst danach erfolgt die Fahrtfreigabe. Für Schlepper, die auf öffentlichen Strassen genutzt werden, bietet STILL eine Vorrüstung mit Fahrlicht, LED-Tagfahrleuchten, Rücklicht, Bremslicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Rückspiegel und Geschwindigkeitsschild an. STILL Elektro-Schlepper und -Transporter für schnelle und effiziente Materialtransporte sowohl im Innen- und Aussenbereich. STILL LTX-T 08 – vielseitig im Einsatz, mit höchstmöglicher Sicherheit und wegweisender Energieeffizienz. Grosse Benutzerfreundlichkeit Beidseitige grossflächige und rutschhemmende Trittstufen mit profilierter Kante im Rahmen sowie Haltegriffe gewährleisten einen sicheres Auf- und Absteigen des Fahrers. Der geräumige Fussraum bietet ausreichend Platz, und aus der Sitzposition heraus ist eine hervorragende Sicht auf die Bedien- und Anzeigeelemente gewährleistet. Auch mit Kabine oder Wetterschutz bietet der LTX eine herausragende Rundumsicht aufgrund der hochgezogenen Frontscheibe und der schmalen Profilstreben. Eine in vier Stufen höhenverstellbare Lenksäule sowie der komfortable gefederte Fahrersitz mit verstellbarer Rückenlehne sorgen zusammen mit dem gefederten und gedämpften Fahrwerk für ein angenehmes Fahren. Alle Schalter und Bedienhebel sind für den Fahrer leicht erreichbar und über die Anzeigeein- www.iza.ch Still AG Industriestrasse 50 8112 Otelfingen Tel. 044 846 51 11 [email protected] www.still.ch 5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Nationale Tagung für betriebliches Gesundheitsmanagement 2015 / 4. Netzwerktagung Psychische Gesundheit Schweiz 26. August 2015, Universität Zürich Dr. Ruedi Knutti, Arbeit und Gesundheit «Arbeit und psychische Gesundheit – Herausforderungen und Lösungsansätze» war das Thema der diesjährigen, von Gesundheitsförderung Schweiz in Kooperation mit dem SECO und der Suva veranstalteten Tagung. Themenpartner waren dieses Jahr das «Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz»1 und die Stiftung «pro mente sana»2. Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz waren auch in den Tagungen der vergangenen Jahre ein wichtiges Thema. Gemeinsam mit dem «Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz» und der Stiftung «pro mente sana» durchgeführt, wurde das Thema «Arbeit und psychische Gesundheit» nun aber dieses Jahr auch aus dem Gesichtswinkel angesprochen, wie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Arbeitsprozess gehalten, resp. wieder in diesen integriert werden können. Dank der Teilnahme des «Netzwerks Psychische Gesundheit Schweiz» wurde mit mehr als 800 Interessierten ein neuer Teilnahmerekord erreicht. Umgang im Betrieb mit Mitarbeitenden mit psychischen Störungen Mitarbeitende mit psychischen Störungen und was Führungskräfte dazu wissen, bzw. wie sie sich verhalten sollten, das war der Themenkreis des einleitenden Referates von Dr. Niklas Baer, Leiter Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation, Psychiatrie Baselland in Liestal. Dass die berufliche Beschäftigung – wenn die Arbeitsbedingungen stimmen – eine wichtige Gesundheitsressource ist, gilt auch für Betroffene mit psychischen Störungen. So zeigt eine schweizerische Studie, dass noch im Arbeitsprozess stehende Patienten sowohl eine kürzere Behandlungsdauer benötigen als auch besser genesen. Es ist deshalb auch aus diesem Grund wichtig, Menschen mit psychischen Störungen so weit wie möglich im Arbeitsprozess zu halten. Aber auch mit Blick auf die schweizerische IVStatistik: Die psychiatrischen IV-Renten haben sich in den letzten 30 Jahren auf das dreifache erhöht, während sie aus an5/15 Foto R. Knutti deren Ursachen nur um 30% zugenommen haben. Welche Ratschläge gibt Niklas Baer zum Umgang mit Mitarbeitenden mit psychischen Problemen? Vorgesetzten empfiehlt er in einem ersten Schritt, Verantwortung zu übernehmen. Konkret meint er damit, a) das Problem möglichst früh – und wertschätzend – mit dem Betroffenen anzusprechen, b) zu versuchen, das Problem zu verstehen, c) klare Vorgaben zu entwickeln und d) auch Unterstützung anzubieten. Wenn nötig müssen dann aber in einem zweiten Schritt auch Bedingungen zum Verhalten und zur Leistung gestellt und allfällige weitere Massnahmen getroffen werden. Es geht aber auch darum die Betriebskultur, das Bewusstsein für psychische Probleme zu stärken und zu zeigen, dass psy- chische Probleme zum Leben gehören und deshalb auch eine Thema sein dürfen, über das gesprochen werden kann. Auch Menschen mit psychischen Problemen sollen ihren Platz in der Arbeitswelt haben. Dazu braucht es auch Leitlinien und Schulung für Vorgesetzte und HR. Gesundheitsmanagement bei SAP Dr. Natalie Lotzmann, Chief Medical Officer im Global Health Management bei SAP mit Hauptsitz in Deutschland zeigte unter dem Titel «Wer managed unsere Gesundheit im Betrieb?» wie der Softwarekonzern SAP dafür sorgen will, dass seine weltweit gegen 70 000 Mitarbeitenden nicht nur Höchstleistungen erbringen, sondern dabei auch gesund bleiben und mit Engagement und Motivation nachhaltig ihre Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit bewahren sollen. www.iza.ch 39 40 Arbeitssicherheit und Gesundheit Auch bei SAP ist man sich bewusst, dass infolge immer stärkerer Arbeitsverdichtung, erhöhter Anforderungen an die Flexibilität jedes einzelnen und infolge Ausweitung der Arbeitszeit psychische Fehlbelastungen zunehmen. Für SAP heisst dies: Gesundheitsmanagement statt Gesundheitsförderung oder anders gesagt: nicht der individuelle sondern der organisationale Ansatz hat Priorität. Als Korrektiv dafür, dass die Leistung der Mitarbeitenden und nicht deren Anwesenheit honoriert werden soll, muss das Augenmerk darauf gerichtet werden, dass die Leistungserwartungen nicht zulasten der Gesundheit gehen. In diesem Sinn wird denn auch Bill McDermott, der Konzernchef von SAP, zusammengefasst zitiert: «Nur wenn es den Mitarbeitenden gut geht, kann auch das ganze Unternehmen blühen.» Sind das nur schöne Worte aus der Chefetage? Die Spitzenposition unter Grossunternehmen in der Branche «Kommunikation und IT», die SAP Deutschland im Beliebtheitsranking der Zeitschrift Focus3 seit drei Jahren in Folge vorweisen kann, weist darauf hin, dass SAP wirklich ein nachahmenswertes Modell anzubieten hat. Burnout Was es für direkt Betroffene bedeutet, wenn sie selbst ein Burnout erleben und durchstehen, schilderte anschliessend Daniel Göring auf höchst eindrückliche Weise. Er hatte einen tollen Job mit sehr viel Stress, wechselte dann in andere, ebenso herausfordernde Position in einer anderen Branche – bis es schliesslich definitiv zu viel wurde: Er hatte in und für seinen Beruf gebrannt – doch dann, für ihn unerwartet, der Absturz in einem Ausmass, das er sich vorher nicht hätte vorstellen können. Es gab nur noch suizidale Gedanken. Nachzulesen in seinem Buch «Der Hund mit dem Frisbee – Der Weg in die Depression und zurück»4. Präsentismus – noch immer nicht als das grössere Problem erkannt Liebe Leserin, lieber Leser – Sie kennen die Geschichte: Da sucht einer nachts unter der Strassenlaterne seinen verlorenen Schlüssel. Ein Passant möchte ihm www.iza.ch helfen. Wo haben Sie ihn denn verloren? Dort drüben, die Antwort. Weshalb suchen sie nicht dort? Antwort: dort gibts kein Licht. Etwa so verhalten sich Betriebe, die mit viel Aufwand, die Abwesenheitstage ihrer Belegschaft reduzieren wollen und nicht verstehen, dass der Präsentismus ihrer Mitarbeitenden das viel grössere betriebswirtschaftliche Problem darstellt als der Absentismus, erklärte Dr. med. Philip Strasser, Gesellschaftsarzt und Mitglied der Direktion von Swiss Life AG, Zürich: «Registrierte Anwesenheit ist kein hinreichender Beleg für einen zufriedenstellenden Gesundheitszustand oder gar für die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden.» Die Kosten von Präsentismus sind zwar nur schwer zu ermitteln. Das beginnt bereits bei der Definition. Die scheinbar einleuchtende Kurzformel «Krank zur Arbeit» fasst zu kurz. Genauer ist die von Ulich5 vorgeschlagene: «Anwesenheit am Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher oder anderweitiger Beeinträchtigung, die eine Abwesenheit legitimiert hätte.» Verschiedene Studien zeigen, dass Präsentismus ein Mehrfaches (!) kostet im Vergleich mit Absentismus. Präsentismus ist auch deshalb ein Kostentreiber, weil Mitarbeitende mit Präsentismus-Verhalten ein erhöhtes Risiko für eine zukünftige Arbeitsunfähigkeit eingehen. den zwischen Mitarbeitenden mit chronischen psychischen Erkrankungen wie z. B. ADHS6, Persönlichkeitsstörungen wie Narzissmus oder reduzierter mentaler Flexibilität (z. B. Perfektionismus) und akuten psychische Belastungen und Erkrankungen wie z. B. Depressionen. Seine Empfehlung: Nutzen Sie die Beratungsportale für Betroffene und Arbeitgeber, nehmen Sie (in Absprache mit dem betroffenen Mitarbeitenden) Kontakt auf mit weiteren Fachpersonen und Fachstellen, wie Hausarzt, oder bei der IV-Stelle. Was bereits Dr. Baer im einleitenden Referat angesprochen hat: Eine ganz wichtige Aufgabe hat der Betrieb selbst, nämlich dafür zu sorgen, dass psychische Erkrankungen entstigmatisiert werden. Überlegen Sie sich: Welche Signale sendet mein Betrieb aus? Werden «Sprüche» in der Pause toleriert? Wie hat sich der Betrieb in der Vergangenheit verhalten, als ein Mitarbeiter erkrankte? Denn: Das Stigma bestimmt, ob ein Mitarbeitender ein Gespräch sucht und wie offen er in einem Gespräch ist. Wenn Sie, lieber Leser, liebe Leserin noch mehr zu diesem spannenden Tag an der Uni Zürich erfahren möchten, dann schauen Sie doch auf der Website von Gesundheitsförderung Schweiz nach, dort können Sie die Präsentationen der meisten Vorträge und der Workshops herunter laden.7 1 Umgang mit psychisch bereits belasteten Mitarbeitenden Viel wurde in den letzten Jahren im Umfeld betrieblicher Gesundheitsförderung über Stress, Mobbing und Burnout gesprochen. Aber wie soll man sich als Vorgesetzter (und auch als Kollege) gegenüber Mitarbeitenden mit psychischen Erkrankungen verhalten? Gibt es dazu «Werkzeuge» und für wen sind diese und bei welchen psychischen Störungen geeignet? Welches sind die Frühwarnzeichen? Welche Interventionsmöglichkeiten gibt es? 2 3 4 5 6 7 www.npg-rsp.ch www.promentesana.ch www.focus-entscheider.de/event/beste-arbeitgeber/ www.danielgoering.ch www.portal.hogrefe.com/dorsch/praesentismus www.promentesana.ch/de/wissen/literaturempfehlungen/ads-und-adhs.html www.gesundheitsfoerderung.ch/ueberuns/veranstaltungen/bgm-tagung.html Dr. med. Thomas Ihde-Scholl, Stiftungspräsident Pro Mente Sana und Chefarzt Psychiatrische Dienste der «spitäler fmi ag» zeigte in seinem Beitrag, dass es vorerst wichtig ist, zu unterschei5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Ab sofort 60 Prozent tödliche Berufsunfälle vermeiden Eine neue Detailanalyse der Berufsunfallzahlen von Versicherten der Suva zeigt: Werden die vom grössten Unfallversicherer erarbeiteten «Lebenswichtigen Regeln» eingehalten, können rund 60 Prozent der tödlich endenden Berufsunfälle in der Schweiz vermieden werden. Die «Vision 250 Leben» ist somit realisierbar: Durch dieses Präventionsprogramm sollen bis ins Jahr 2020 rund 250 Leben bewahrt werden, auch wenn die Anzahl tödlicher Berufsunfälle aktuell stagniert. Jährlich verunfallen rund 180 000 Versicherte der Suva bei der Arbeit. Das entspricht rund 100 Berufsunfällen pro Stunde an einem typischen Arbeitstag. Besonders tragisch sind dabei diejenigen Arbeitsunfälle, bei denen Menschen ihr Leben verlieren. In den vergangenen zehn Jahren sind jährlich rund 80 Arbeitnehmende an den Folgen eines Berufsunfalls gestorben. Das will die Suva nicht länger hinnehmen. Aus diesem Grund lancierte sie im Jahr 2010 das Präventionsprogramm «Vision 250 Leben». Ziel ist es, zwischen 2010 und 2020 die Anzahl tödlicher Berufsunfälle zu halbieren. Der Kampagnenstart erfolgte vor fünf Jahren – Zeit für eine Zwischenbilanz: Fakt ist, dass die Berufsunfallzahlen kontinuierlich sinken, aber bei der Anzahl tödlicher Berufsunfälle noch keine signifikante Veränderung erkennbar ist. «Das wundert uns nur bedingt», sagt André Meier, Abteilungsleiter Arbeitssicherheit bei der Suva. Gründe dafür nennt er mehrere: Zeitdruck, andere Prioritäten und die fehlende Systematik in der Instruktion von Sicherheitsregeln führten immer wieder zu Berufsunfällen. «Um die Anzahl tödlicher Berufsunfälle bis 2020 zu halbieren, müssen wir uns jetzt doppelt anstrengen», sagt Meier. achtet. Zählt man die Unfälle im Strassenverkehr nicht mit, wurde gar bei 72 Prozent (drei von vier) der tödlich verlaufenen Berufsunfälle eine lebenswichtige Regel verletzt. Fazit: Werden die «Lebenswichtigen Regeln» eingehalten, ist die «Vision 250 Leben» realisierbar – und menschliches Leid lässt sich verhindern. Einfach, plausibel und sofort umsetzbar André Meier, Abteilungsleiter Arbeitssicherheit, Suva Geschäftsleitung der Suva. Dass die «Lebenswichtigen Regeln» Leben retten können, zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Analyse der tödlichen Berufsunfälle seit Kampagnenstart: Bei 60 Prozent (drei von fünf) aller tödlich verlaufenen Berufsunfälle der letzten fünf Jahre von Versicherten der Suva wurde eine lebenswichtige Regel miss- «Wir sichern Absturzkanten ab einer Absturzhöhe von zwei Meter», lautet beispielsweise die erste lebenswichtige Regel für den Hochbau. Jede Regel für sich ist einfach zu erfüllen, aber man muss daran denken und die Regeln verinnerlichen. «Bei der Erarbeitung der ‹Lebenswichtigen Regeln› haben wir die betroffenen Verbände und Gewerkschaften aktiv miteinbezogen. Nur so gelang es uns, aus den Unfall- und Risikoschwerpunkten einfache und plausible Sicherheitsregeln für Arbeitgebende und Arbeitnehmende abzuleiten», sagt André Meier. Werden diese Regeln verletzt, gilt für alle Vorgesetzten und Mitarbeitenden: STOPP! «Lebenswichtige Regeln»: ohne Instruktion keine Wirkung Die Suva setzt bei der Umsetzung der «Vision 250 Leben» auf die «Lebenswichtigen Regeln». Bis Anfang 2015 hat sie für Tätigkeiten mit hohen Risiken in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen 19 Sets von «Lebenswichtigen Regeln» erstellt. «Wir haben die notwendigen Grundlagen zur Verwirklichung der Vision geschaffen. Die Suva ist nun auf die Hilfe und Unterstützung der Vorgesetzten in den Betrieben angewiesen, damit die ‹Lebenswichtigen Regeln› instruiert werden und helfen, Leben zu retten», sagt Edouard Currat, Mitglied der 5/15 Absturzsicherungen auf der Baustelle www.iza.ch 41 42 Die Arbeit kann erst weitergeführt werden, wenn die Gefahr behoben ist. Sicheres Verhalten fest verankern Um die STOPP-Botschaft fest in den Betrieben zu verankern, hat die Suva in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern vor rund vier Jahren die SicherheitsCharta lanciert. Verbände, Unternehmen und Organisationen, die die SicherheitsCharta unterschreiben, bekennen sich öffentlich, für mehr Sicherheit am Ar- beitsplatz zu sorgen und die «Lebenswichtigen Regeln» der Suva strikt einzuhalten. Bis heute haben rund 1250 Mitglieder die Sicherheits-Charta unterschrieben, darunter die Geschäftsleitung von SR Technics, die weltweit technische Lösungen für Fluggesellschaften anbietet. Dass die STOPP-Botschaft in der Praxis funktioniert, erläutert Sara Juraschka, Head of Occupational Safety, Health & Environment bei SR Technics, im Rahmen der Medienkonfe- renz der Suva vom 18. August 2015. «Mit der firmenweiten Verankerung der STOPP-Botschaft im Jahr 2011 konnten wir die Anzahl aller Unfälle weltweit um 14 Prozent reduzieren. Dieser Erfolg war nur möglich, weil die gesamte Geschäftsleitung sowie sämtliche Führungspersonen hinter dem Grundsatz stehen, bei Gefahr STOPP zu sagen und erst weiterzuarbeiten, wenn die Gefahr behoben ist», sagt Sara Juraschka. www.suva.ch Fachgruppe Sicherheitstechnik FGST Fachanlass «Sichere Kommunikation – Alarmierung und Telekommunikation im Wandel der Zeit» Dr. Ruedi Knutti, Arbeit und Gesundheit Am 7. April 2014 meldete der Tagesanzeiger: «Das Ende der Telefonbuchse naht: Die Swisscom hat eine Offensive gestartet, die das Aus bedeutet für die analoge Telefonie.»1 Wer weiter liest erfährt, dass die Swisscom bis Ende 2017 ihr analoges Telefonnetz abschalten will. Einen Fix-Net-Anschluss im heutigen Sinn soll es dann nicht mehr geben. Alle elektronische Kommunikation wird – wenn der Zeitplan eingehalten werden kann – dann über «IP», das «InternetProtokoll», laufen. Diese Ankündigung vor einem Jahr hatte einigen Wirbel ausgelöst und auch zu einer Interpellation von Nationalrat B. Glättli geführt. Er stellte dem Bundesrat kritische Fragen zur geplanten Umstellung von analoger auf Internet-Telefonie für alle Festnetzanschlüsse2. Beim FGST-Anlass vom 27. August 2015 ging es auch um die Telefonie. Mit dem Stichwort «All IP»3 fokussierten die drei Referate aber vor allem auf die Übertragung technischer und sicherheitsrelevanter Informationen: Überwachungs- und Alarmanlagen, der ganze Bereich der Lifttelefonie wie auch die grosse Zahl weiterer, heute noch nicht IP-gebundener Geräte wie Fax, Frankiermaschinen, Haustechnik, Stromzähler, Fernsteuerung oder auch Kreditkartenterminals sind von der Umstellung auf All IP betroffen. Ein ambitiöses Unterfangen, auf das sich die Swisscom einlässt. Christoph Koch, bei Swisscom Leiter Sonderanwendungen www.iza.ch im Grossprojekt «All IP Transformation», nannte dazu einige Zahlen: In der Schweiz gibt es noch rund 100 000 Alarmanlagen und 100 000 LifttelefonieAnschlüsse, die über das analoge Telefonienetz laufen. mit der «Digitalen Agenda 2020» ein hohes Ziel gesteckt: Die Schweiz solle bis 2020 wieder unter die besten fünf «digital economies» der Welt vorstossen – und die Branche sei überzeugt, dass sie dies auch erreichen werde. Jürg Steiner, Leiter Grossprojekte bei der Firma TUS Telekommunikation und Sicherheit, ging in seinem Beitrag auf die in der Schweiz geltenden Alarmierungsnormen ein. Die analoge Alarmübermittlung ist nur noch bis Ende der All IP Migration von Swisscom Ende 2017 möglich, aber auch die Übermittlung per GSM oder GPRS steht Ende 2020 vor dem Aus. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch normenkonforme Geräte mit IP Primär- und 3G/4G Sekundärweg zugelassen sind. Einen Kontrapunkt setzte dann die anschliessende Führung im Museum für Kommunikation4. Es war wohl für alle eindrücklich, anhand der hier gezeigten Exponate die fast explosive Entwicklung der elektronischen Kommunikationsmittel innerhalb weniger Jahrzehnte wieder zu erleben: Erst 1978 der Start ins «Mobile»- Zeitalter: als «Handy» konnte man das erste Natel A mit einem Gewicht von 14,5 kg (inkl. Koffer) noch nicht bezeichnen – und das Internet, wie wir es heute kennen ist auch noch keine 25 Jahre alt. 1 Im letzten Beitrag beschäftigte sich Ulrich Urfer, Leiter Business Development und Projekte bei TUS, mit der Frage, wo die Schweiz heute im europäischen Vergleich steht. Entgegen offenbar gängiger Mythen, wie z.B. die Schweiz hinke in der Digitalisierung hinterher, belegte er, dass sich die Schweiz sehr wohl zeigen kann. Die IT-Branche habe sich 2 3 4 www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/DasEnde-der-Telefonbuchse-naht/story/20385945 www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143341 (enthält auch die Antwort des Bundesrats, die Interpellation wurde aber noch nicht im Plenum behandelt) www.swisscom.ch/de/about/unternehmen/ netz/all-ip.html Museum für Kommunikation Bern www.mfk.ch 5/15 Produkte Von Schweisserschürze bis Seidenschal: Der neue Katalog «World Wide Work by MEWA» ist da Im neuen Katalog «World Wide Work by MEWA» bekommen Frauen, was sie verdienen. Männer auch. Nämlich 360 Seiten voll mit attraktiven und funktionalen Arbeitsschutzartikeln und mehr. Pünktlich zum Herbst erscheint die neueste Ausgabe des Markenkatalogs für Arbeitsschutz «World Wide Work by MEWA» (www.mewa.ch/ de/arbeitsschutzartikel/). Das Motto: Frauen in der Arbeitswelt. Und das ist nicht zufällig gewählt. «Die Zahl der Frauen, die modische Berufskleidung und funktionales Zubehör suchen, ist deutlich gestiegen», erklärt Thomas Hofmann, Geschäftsführer MEWA Rothrist. «Dieser Entwicklung tragen wir mit dem aktuellen Katalog Rechnung.» Das Angebot für die weibliche Zielgruppe wurde daher erweitert. So gibt es u. a. neue Softshellhosen im Damenschnitt, noch mehr taillierte Jacken und eine grössere Auswahl an Sicherheitsschuhmodellen für Damen. Das gesamte Sortiment für Männer und Frauen umfasst rund 5000 Artikel, von Arbeitsschutzartikeln über Business Wear bis Outdoortextilien. Einzigartig bei «World Wide Work by MEWA» ist die Vielfalt an bekannten Marken aus Europa, die der Katalog vereint: ● Von Ansell, Elten, Helly Hansen über Hakro, Honeywell, Korsar bis Puma sind alle grossen Namen der Branche versammelt. ● Neu im Angebot ist der französische Hersteller Jallatte. 5/15 Arbeitsschutzartikel von MEWA: Zum Sortiment gehören Arbeitsschuhe mit Federungen aus dem Sport-bereich oder Sicherheitshandschuhe für praktisch jede Anforderung – von «Schnittschutz» bis zu «elektrostatische Entladung». ● Zu finden sind viele innovative Technologien, z. B. Arbeitsschuhe mit Federungen aus dem Sportbereich oder Sicherheitshandschuhe für praktisch jede Anforderung – von «Schnittschutz» bis zu «elektrostatische Entladung». scheidet sich von anderen Bestellkatalogen auch durch die Fachkompetenz, die der traditionsreiche Berufskleidungsexperte MEWA bietet. Zudem ist das Unternehmen europaweit aufgestellt und kann so, von allen Standorten aus, gleichbleibend hohe Qualität und Lieferfähigkeit sicherstellen. Welches Produkt eignet sich für welchen Einsatz? Wie gibt eine Firma ein gutes Gesamtbild ab, und zwar flächendeckend? Die Kundenberater von MEWA wissen darauf eine Antwort, weil sie den Bedarf kennen. Kunden, die das Dienstleistungsangebot von MEWA bereits nutzen, finden im Angebot von «World Wide Work by MEWA» farblich passende Ergänzungen zu ihrer Berufs- oder Schutzkleidung im Full-Service. Auch das individuelle Bedrucken oder Besticken von Kleidungsstücken mit Firmenname oder Logo ist möglich. So können verschiedene Teams eines Unternehmens komplett und farblich stimmig ausgestattet werden: Arbeitskleidung in der Produktion, Schutzausrüstung für gefährliche Tätigkeiten, Businesskleidung im Management, inklusive aller benötigten Details von der Schutzbrille bis zum Seidenschal. Alle Artikel sind in 72 Stunden lieferbar. Der Katalog kann über die MEWA Website www.mewa.ch/de/kontakt/k atalogbestellung/ bezogen werden. Ölauffang- und Fussmatten sowie Teilereinigern. Ergänzend können per Katalog Artikel für Arbeitsschutz unter der Marke «World Wide Work by MEWA» bestellt werden. Etwa 4900 Mitarbeiter betreuen 172 000 Kunden aus Industrie, Handel, Handwerk und Gastronomie. 2014 erzielte die MEWA Gruppe einen Umsatz von 583 Millionen Euro. Neu im Sortiment: Camouflage-Sicherheitsschuhe Fotos: MEWA Gegründet 1908, ist MEWA heute führend im Segment Textil-Management. Im November 2013 kam MEWA unter die Top 3 des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in der Kategorie «Deutschlands nachhaltigste Produkte/Dienstleistungen». 2013 wurde das Un ternehmen vom Verlag Deutsche Standards zum zweiten Mal als «Marke des Jahrhunderts» und 2015 zum zweiten Mal als «Weltmarktführer» ausgezeichnet. Weitere Informationen zum MEWA Textil-Management: MEWA Textil-Management im Film: www.youtube.com/ user/mewade MEWA auf Twitter folgen: twitter.com/mewa_ch MEWA Textil-Management Arbeitsschutz im Rundumsorglos-Paket Das Angebot von «World Wide Work by MEWA» unter- MEWA versorgt Unternehmen europaweit von 42 Standorten aus mit Berufs- und Schutzkleidung, Putztüchern, www.iza.ch 43 44 Arbeitssicherheit und Gesundheit «Gewusst wie» kann Leben retten Erste Hilfe bei Elektrounfällen Das richtige Verhalten bei Elektrounfällen ist nicht nur für verletzte Person, sondern vor allem auch für Helfer überlebenswichtig. Gemäss Suva-Angaben ist das Risiko, bei Elektrounfällen das Leben zu verlieren, 50-mal höher als bei anderen Unfällen. Die Suva stellt fest, dass die Gefahren der Elektrizität grundsätzlich unterschätzt werden. So kommt es trotz Präventivmassnahmen immer wieder zu schweren Elektrounfällen – auch mit tödlichem Ausgang. 430 Elektrofachleute erleiden jährlich einen Unfall, 2 bis 3 Personen verlieren sogar ihr Leben. Gegen 50 Berufsleute tragen schwerste Verletzungen davon. Wissen und Hilfsmittel richtig einsetzen Würden die Fünf Sicherheitsregeln für spannungsfreies Arbeiten konsequent angewendet, könnte fast die Hälfte der Unfälle verhindert werden. Allein mit dem Einhalten der ersten drei Regeln könnte mehr als ein Drittel aller Unfälle vermieden werden. Die Anleitungen der neuen Erste-Hilfe-Tafel von Electrosuisse können dazu beitragen, dass Retter einen kühlen Kopf bewahren. Verantwortungsvolle Arbeitgeber setzen alles daran, ihre Angestellten präventiv zu schulen und mit geeigneten Hilfsmitteln zu schützen. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen kann es trotzdem zu Unfällen kommen. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, ist ein geeigneter Nothilfekurs und regelmässiges Verhaltenstraining unabdingbar, denn dieser relativ bescheidene Aufwand kann vielleicht Leben retten. Die normengebenden Stellen empfehlen Nothilfekurse und die Übung der Fertigkeiten im Zweijahresrhytmus, um in Notfällen korrekt und situationsgerecht zu handeln. Electrosuisse Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf Tel. 044 956 11 65 [email protected] www.electrosuisse.ch Der Leitfaden für Lebensretter Bei Unfällen mit Herzstillstand entscheidet der Zeitfaktor über Leben und Tod. Die neue Erste-Hilfe-Tafel zeigt, wie Sie schnell und richtig handeln. NEU auch in englisch. Electrosuisse | Luppmenstrasse 1 | CH-8320 Fehraltorf T +41 44 956 11 65 | [email protected] | www.electrosuisse.ch www.iza.ch 5/15 Arbeitsmedizin Berufsunfallprophylaxe – Nichteignungsverfügungen und die neuen Prozesse bezüglich Ausstellung von Kranführerausweisen in der Schweiz Diese Themengebiete umfasste die Fortbildungsveranstaltung vom 18. 6. 2015 der Abteilung Arbeitsmedizin der Suva in Luzern. Der erste Teil der Fortbildung enthielt Referate zum Thema der medizinischen Berufsunfallprophylaxe, den Nichteignungsverfügungen sowie zu den beruflichen Massnahmen der Invalidenversicherung. PD Dr. med. David Miedinger legte in seinem Übersichtsreferat die gesetzlichen Grundlagen der Nichteignungsverfügungen dar. Diese sind in der Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) geregelt. Wenn Arbeitnehmende bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt sind, kann die Suva diese Arbeitnehmende mittels Nichteignungsverfügung von der gefährdenden Arbeit ausschliessen oder deren Beschäftigung bei dieser Arbeit nur unter bestimmten Bedingungen im Rahmen einer bedingten Eignungsverfügung zulassen. Beim Erlass einer Nichteignungsverfügung hat der Versicherte ein Anrecht auf Beratung und unter bestimmten Bedingungen auf Leistungen der Unfallversicherung. Michel Imperiale der IV-Stelle des Kantons Fribourg berichtete in seinem Referat über die Dienstleistungen der Invalidenversicherung in Form von Eingliederungsmassnahmen und Geldleistungen. Mit dem Instrument der Früherfassung sollen Personen, die erste Anzeichen einer Invalidität aufweisen, frühzeitig erfasst werden, damit die gesundheitlichen Beschwerden nach Möglichkeit nicht chronisch werden. Bei einer Frühintervention können Fachleute der IV-Stellen rasch und unkompliziert Frühinterventionsmassnahmen einleiten, damit die betroffenen Person nach Möglichkeit den bestehenden Arbeitsplatz behalten oder an einem neuen wieder eigegliedert werden kann. Als Instrumente kommen z. B. eine Anpassung des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Be5/15 rufsberatung, sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen in Frage. Die nachfolgenden Referate deckten die medizinischen Aspekte der Eignungsbeurteilung in den Gebieten der Neurootologie, Epileptologie und Ophthalmologie ab. Dr. med. Anja Meyer, Abteilung Arbeitsmedizin der Suva, und Dr. med. Alexander Blödow, leitender Arzt an der Helios Klinik Berlin-Buch/D, legten in ihren Vorträgen den Schwerpunkt auf alte und neue Untersuchungsmethoden von Arbeitnehmenden mit Schwindel oder Arbeitnehmenden welche in der Höhe Arbeiten ausführen müssen. Dr. Heinrich Vogt, leitender Arzt der Klinik Lengg in Zürich berichtete eindrücklich über die verschieden Formen der Anfallserkrankungen und deren Abklärung im EEG Labor. Dr. Alfons Fässler schloss den morgendlichen Referatszyklus ab. Er arbeitet als Ophthalmologe in eigener Praxis in Sarnen und für die Abteilung Versicherungsmedizin der Suva in Luzern. Dr. Fässler legte in einer Übersicht die besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz welche mit einem erhöhten Verletzungsrisiko vergesellschaftet sind dar, berichtete über die einfachen klinischen Tests zur Erfassung von Sehstörungen welche in der nicht-spezialisierten Praxis durchgeführt werden können und wie die Resultate dieser Untersuchungen für die Eignungsbeurteilung interpretiert werden sollten. Der zweite Teil der Fortbildung war der Eignungsbeurteilung von Arbeitnehmenden im Strassen- und Schienenverkehr und den Kranführern gewidmet. Dr. med. Rolf Seeger von der Verkehrsmedizin des Rechtsmedizinischen Insti- tutes der Universität Zürich referierte anschaulich und eindrücklich über die Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Berufsfahrern im Strassenverkehr. Er wies darauf hin, dass die medizinischen Anforderungen zukünftig für die höheren Kategorien (Bus, Lastwagen, Fahrlehrer und berufsmässigen Personentransport) vereinheitlicht werden sollen. Die bisher strengeren Anforderungen an die Buschauffeure würden denjenigen der Lastwagenchauffeure angepasst. Ferner berichtete er über verkehrsmedizinische Abklärungen nach Unfällen. In Zusammenarbeit mit dem Inselspital Bern sei ein Testverfahren entwickelt worden, mit welchem die Tagesmüdigkeit beurteilt werden könne. Der häufig verwendete «Epworth Sleepiness Scale»-Fragebogen sei dafür nicht geeignet. Dr. med. Robert Münger, Facharzt für Diabetologie und Bereichsleiter Verkehrsmedizin bei MedicalService SBB, berichtete umfassend über die Eignungsbeurteilung von Mitarbeitenden mit Zuckerkrankheit im Schienenverkehr. In einer Übersicht stellte er die verschiedenen medikamentösen Behandlungen vor. Von speziellem Interesse war die Frage des Risikos des Auftretens von Hypoglykämien, welches bei der Eignungsbeurteilung von grosser Bedeutung ist. Claudio Noro, seit vielen Jahren als Bereichsleiter Kranführer im Campus Sursee tätig, berichtete über wichtige Aspekte der Kranführerausbildung. Eindrücklich wurden diese auch in einem Kurzfilm dargestellt, welchen das Schweizer Fernsehen im Rahmen der Sendung «Einstein» erstellte. Alfred Suter, Sicherheitsfachmann im Bereich Bau, konnte technische und Sicherheitsaspekte anschaulich am Beispiel eines Kranunfalles vom Vortag erörtern. www.iza.ch 45 46 Arbeitsmedizin Häufiger Grund von Unfällen ist leider das Überbrücken oder Nichtbeachten von Sicherheitsvorkehrungen. Zum Abschluss zeigte Dr. med. Thomas Amport, Abteilung Arbeitsmedizin Suva, die medizinischen Anforderungen an einen Kranführer und stellte die häufigsten Gründe vor, die zu weiteren Abklärungen oder zur Abweisung eines Antrages führen. Eine Wegleitung für die Ärzte, welche die Eignungsuntersuchungen durchführen, ist auf der Homepage der Suva unter Arbeitsmedizin/Factsheets abrufbar. AB erhält FDA-Zulassung für zwei neue Soundprozessoren Sonova Holding AG, der weltweit führende Hersteller von Hörlösungen, teilt heute mit, dass die Tochtergesellschaft, Advanced Bionics (AB) in den Vereinigten Staaten die FDA-Zulassung (Food and Drug Administration) für ihre neuen Soundprozessoren Naída CI Q90 und CI Q30 erhalten hat. Damit folgen die amerikanischen Gesundheitsbehörden den kanadischen (Health Canada), welche die Prozessoren bereits Anfang des Jahres für den Markt freigegeben hatten. In den USA und Kanada wird die Lancierung des Naída CI Q90 noch in diesem Jahr erwartet. Naída CI Q30 wurde auf die Bedürfnisse des globalen Marktes abgestimmt und wird in spezifischen Märkten ausserhalb von Nordamerika verfügbar sein. Die Q-Serie verschafft den Trägern von Cochlea-Implantaten Zugang zu den innovativen, kombinierten Technologien von AB und Phonak. Die neuen Naída CI Prozessoren nutzen Phonaks binaurale VoiceStream Technologie und sorgen dafür, dass sich der Träger auch in schwierigen Hörsituationen mühelos verständigen kann. Diese Technologie integriert in einem Cochlea-Implantat ist in der Branche einzigartig. Der Q90 Prozessor ist das Top-Modell der Naída CI Q Serie von Advanced Bionics und folgt auf seinen Vorgänger, den Q70. Dank der neuen PowerCel-Technologie konnte die Grösse reduziert und die Lebensdauer der Batterie deutlich erhöht werden. Zusammen mit innovativer Mikrofon-Technologie setzt der Naída CI Q90 neue Standards und bietet den Kunden eine erstklassige Auswahl an Funktionen komprimiert in einem kompakten Gesamtpaket. Dazu gehören unter anderem die erweiterten und branchenweit führenden Automatisierungsfunktionen der Q-Serie, die es ermöglichen störende Geräusche wie Wind und Hall zu unterdrücken und somit das Hören in anspruchsvollen Situationen zu verbessern. Neben den beiden Prozessoren hat auch die neuste Version der Anpasssoftware SoundWave, welche zur Unterstützung der gesamten Naída CI Q Serie dient, die FDA-Zulassung erhalten. Mehr Informationen finden Sie unter: www.advancedbionics.com Arbeitnehmerhaftung – der verurteilte Maschinist Michel Rohrer Der nachstehende Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es für eine gute Verteidigung ist, eigene Expertisen und Sachverhaltsfeststellungen einzuholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verfahrensdauer mehr als acht Jahre beträgt. Lic. iur. Michel Rohrer, u. a. Rechtskonsulent der Rechts- und Steuerkanzlei Jusinfo, ehem. Geschäftsführer einer Kontrollstelle im Baugewerbe, welche auch Fälle im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes kontrolliert und sanktioniert. www.iza.ch Sachverhalt1: Der Maschinist X. bediente einen Raupenbagger. Damit sollte ein Dieselöltank versetzt werden. Die Arbeiter A. und B. gingen während der Schwenkbewegung mit dem Dieselöltank mit und führten diesen. Während des Absenkens des Dieselöltanks kippte der Raupenbagger. A. geriet darunter und starb. wurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung und das Obergericht des Kantons verurteilte den Maschinisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 130.– sowie zu einer Busse von CHF 500.–. Zudem auferlegte es ihm die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 96 477.55. In der Folge sprach das zuständige Kantonsgericht den Maschinisten vom Vor- Gegen diesen Entscheid führte der Maschinist vor dem Schweizerischen Bun5/15 Publireportage desgericht Beschwerde mit dem Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Entscheides. Rechtliches: Gemäss Artikel 117 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht.2 Fahrlässig begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.3 Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung setzt voraus, dass der Täter den Erfolg durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht verursacht hat. Ein Verhalten ist sorgfaltswidrig, wenn der Täter im Zeitpunkt der Tat aufgrund der Umstände sowie seiner Kenntnisse und Fähigkeiten die Gefährdung der Rechtsgüter des Opfers hätte erkennen können und müssen, und wenn er zugleich die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten hat. Grundvoraussetzung einer Sorgfaltspflichtverletzung und mithin der Fahrlässigkeitshaftung bildet die Vorhersehbarkeit des Erfolgs. Die zum Erfolg führenden Geschehensabläufe müssen für den konkreten Täter mindestens in ihren wesentlichen Zügen voraussehbar sein. Zunächst ist zu fragen, ob der Täter eine Gefährdung der Rechtsgüter des Opfers hätte voraussehen beziehungsweise erkennen können. Für die Beantwortung dieser Frage gilt der Massstab der Adäquanz. Danach muss das Verhalten geeignet sein, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens einen Erfolg wie den eingetretenen herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen. 5/15 Die Adäquanz ist nur zu verneinen, wenn ganz aussergewöhnliche Umstände, wie das Mitverschulden des Opfers beziehungsweise eines Dritten oder Materialoder Konstruktionsfehler, als Mitursache hinzutreten, mit denen schlechthin nicht gerechnet werden musste und die derart schwer wiegen, dass sie als wahrscheinlichste und unmittelbarste Ursache des Erfolgs erscheinen und so alle anderen mitverursachenden Faktoren – namentlich das Verhalten der beschuldigten Person – in den Hintergrund drängen. Nun ein Bagger kippt grundsätzlich dann, wenn der Schwerpunkt des Geräts über der Kippkante liegt. Eine Verlagerung des Schwerpunkts eines Geräts sei denkbar mit oder ohne Einwirkung von aussen. Ein Gutachten ergab, dass äussere Einflüsse, wie Wind, eine Kollision, ein Schrägzug des Dieselöltanks oder eine Veränderung der Bodenneigung entweder auszuschliessen oder aber von höchstens untergeordneter Bedeutung sind. Mögliche Gründe für das Kippen des Baggers ohne äussere Einwirkungen seien das Anhängen einer zu grossen Last oder ein Materialfehler. Materialfehler wurden von einem eingeholten Gutachten ebenfalls ausgeschlossen. Aufgrund dieser Überlegungen schliesst die Vorinstanz, das Kippen des Drehbohrgeräts müsse vom Beschwerdeführer (Maschinist X.) verursacht worden sein, indem er mit Blick auf die konkreten Verhältnisse (wie Steigung am Aufladeort, Gefälle am Abladeort, Querstellung des Fahrwerkes und ungefähres Gewicht des zu transportierenden Dieselöltanks) eine zu grosse Last angehängt habe. gewöhnlichen Lauf der Dinge sowie den Erfahrungen des Lebens hätte dieser damit rechnen müssen, dass der Bagger beim Transport einer zu grossen Last kippt. Weiter hat es der Maschinist – trotz einer entsprechenden Warnung (!) des verantwortlichen Poliers, dass der Raupenbagger nicht gerade stand – versäumt, abzuklären, ob der Lastentransport bei den gegebenen Verhältnissen gefahrlos durchzuführen war. Damit kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung kein Bundesrecht verletzt und gutzuheissen ist. Fazit: Wir haben es hier erneut mit einem Entscheid zu tun, der nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist. Wieso wird der Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) nicht stärker gewichtet? Wieso sind die Anforderungen an den Gegenbeweis seitens der Verteidigung so hoch? Normalerweise hat doch der Staat (bzw. die Staatsanwaltschaft) dem Angeklagten die Tat zweifelsfrei zu beweisen und nicht umgekehrt. Was genau hat es mit dem angeblich warnenden Vorgesetzten (Polier) auf sich? Trägt nicht vielmehr dieser die Hauptverantwortung? Wieso dauert ein solches Verfahren über acht Jahre? Fragen über Fragen. Wie dem auch sei, eine Lehre lässt sich dennoch aus dem Urteil ziehen: «Wer sich verteidigen muss, tut gut daran, eigene Expertisen und Sachverhaltsabklärungen anfertigen zu lassen.»4 1 Bundesgerichtsentscheid Nr. 6B 333/2015 vom 20.07.2015. 2 Art. 117 StGB. 3 Art. 12 Abs. 3 StGB. 4 Entsprechende Experten finden Sie beispielsweise unter www.afw.ch. Der Unfall war für den Beschwerdeführer (Maschinist X.) vorhersehbar und vermeidbar gewesen. Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung und dem www.iza.ch 47 48 Arbeitssicherheit und Gesundheit Studiengruppe für Industrie, Dienstleistung und Gewerbe: Bigorio Seminare 2016 Die Studiengruppe für Gesundheitsschutz in Industrie, Dienstleistung und Gewerbe (SGIG) führt im 2016 die Bigorio-Seminare 1 bis 3 wiederum im Convento Santa Maria bei Bigorio durch. Der Convento Santa Maria ist ein ehemaliges Kapuzinerkloster im Südtessin, ruhig und wunderschön gelegen. Die Bigorio-Seminare 2016 werden neu durch Roland Schaad, Kursleiter, betreut. Mit diesem personellen Wechsel wurde auch das Seminarkonzept sorgfältig überarbeitet. Einzelne Themen wurden zum Teil inhaltlich angepasst, erneuert, umstrukturiert und stärker den Bedürfnissen der Teilnehmenden angepasst. Eines bleibt jedoch – die Teilnehmenden der Bigorio-Seminare erwerben sich die Fähigkeit, ihre Mitarbeitenden nachhaltig zu sicherem und gesundem Verhalten zu motivieren. Die Bigorio-Seminare sind wie folgt aufgebaut: Seminar 1 «Wie kann ich sicherheitsgerechtes Verhalten fördern?» Datum: 27. bis 29. April 2016 Lernziele: ● Sie lernen sich und Ihre Mitmenschen besser kennen. ● Sie sind in der Lage, das eigene und das Risikoverhalten von Personen in Ihrem Umfeld zu erkennen und zu steue1rn. ● Sie kennen Ursachen und Gesetzmässigkeiten, die zu menschlichen Fehlhandlungen führen. ● Sie können Ihre Arbeitskollegen mit guten Argumenten motivieren und davon überzeugen, dass sich sicheres Verhalten lohnt. ● Sie kennen die wichtigsten Grundlagen der Gesprächsführung und können diese anwenden. ● Sie sind in der Lage, ein Sicherheitskonzept unter Berücksichtigung individueller Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu managen. www.iza.ch Seminar 2 «Wie bleibe ich bei der Arbeit gesund?» Datum: 8. bis 10. Juni 2016 Lernziele: ● Sie kennen die Auswirkungen gruppendynamischer Vorgänge und Prozesse auf bestimmte Verhaltensweisen. ● Sie wissen, wie man Arbeitsmittel und Arbeitsplätze menschengerecht gestaltet. ● Sie kennen verschiedene stoffabhängige und stoffunabhängige Suchtformen und deren Auswirkungen auf die Arbeit. ● Sie lernen kurzfristige Massnahmen und langfristige Strategien zum persönlichen Stressabbau kennen. ● Sie erweitern Ihr Wissen zu Ernährung, Bewegung und Gesundheit. Seminar 3 «Wie plane und realisiere ich Aktionen und Kampagnen für sicheres und gesundes Verhalten?» Datum: 19. bis 21. Oktober 2016 Lernziele: ● Sie analysieren in Kleingruppen die mitgebrachten Fallbeispiele und ziehen Schlüsse für die Praxis. ● Sie können eine überzeugende Präsentation vorbereiten und mit geeigneten Hilfsmitteln vortragen. ● Sie können eine Arbeitsgruppe wirkungsvoll moderieren. ● Sie können Aktionen und Kampagnen effizient planen, ausführen und evaluieren. Die drei Seminare sind als Aus- und Weiterbildung für Spezialisten der Arbeitssicherheit, Linienvorgesetzte, Durchführungsorgane und andere Fachleute für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz konzipiert. Sie vermitteln auch die Kompetenz zur Integration dieser Bereiche in ein betriebliches Managementsystem. Roland Schaad Kursleiter Roland Schaad, lic.phil. Psychologe FSP / ATP ● Geschäftsführer SCHAAD Systemische Psychologie. Schwerpunkte sind Arbeitsicherheit, BGM, Einzel- und Teamcoaching, Seminare in Kommunikation, Interkulturelles Lernen und Unternehmensentwicklung. ● Referent und Prüfungsexperte EKASLehrgänge Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure. ● Studium der Psychologie an der Universität Bern, danach Vertiefung in verschiedenen Bereichen der Arbeitsund Organisationspsychologie sowie der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. ● Langjährige Erfahrung als Projektleiter – Bau. Für weitere Informationen: www.sgig.ch/Veranstaltungen oder direkt bei Roland Schaad, Tel. 091 751 60 22, und Hansueli Amsler, Tel. 062 871 15 89 Wichtiger Hinweis: Die Bigorio Seminare werden von der SGAS (Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit) als Fortbildung anerkannt. Gemäss Fortbildungsreglement der SGAS zählt ein Seminar als fünf (5) Fortbildungseinheiten. 5/15 Arbeitssicherheit und Gesundheit Rückenstärkung für Sekretariats- und Assistenzprofis 4. Swiss Office Management in der Messe Zürich Am 9. und 10. September drehte sich in der Messe Zürich, Halle 9 bereits zum vierten Mal alles um Assistenz- und Sekretariatskräfte: Sich zu informieren, nützliche Tools kennenzulernen, sich weiterzubilden und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen standen im Fokus des Events. 1046 Fachbesucher nutzten in diesem Jahr die Plattform, um sich nach den eigenen Bedürfnissen den Rücken für den Berufsalltag zu stärken: Sie erkundigten sich zu nützlichen Produkten und Dienstleistungen an den Ständen der über 90 Aussteller, lauschten den Anregungen der Referenten in den Praxisforen – zum Beispiel zum Thema Lean Administration, zum Umgang mit der E-Mail-Flut oder zu professionellem Networking, nutzen die Workshops, um sich weiterzubilden, und erhielten Trainingskostproben an der Aktionsfläche Training. «Wir konnten diesen unverzichtbaren Schlüsselfiguren in den Unternehmen auch in diesem Jahr wieder ein spannendes und vielseitiges Erlebnis bereiten und somit einen grossen Beitrag dazu leisten, dass sie selbstbewusst ihren Arbeitsalltag meistern», erklärte Projektleiterin Lena Schmidt. «Ich freue mich schon darauf, wenn wir uns 2016 in der Messe Basel zur fünften Swiss Office Management wiedersehen!» Wertschätzung für die «wichtigste Person im eigenen Leben» Grossen Anklang fanden die vier Keynote-Speaker, die den Fachbesuchern mit viel Humor einen Spiegel vorhielten und sie mit einfachen Tipps dabei unterstützen, sich selbst für die Herausforderungen des Alltags zu stärken. Dass man sich selbst als den wichtigsten Menschen im Leben sehen sollte, machte KeynoteSpeaker Ralph Goldschmidt den Anwesenden auch gleich klar. «Das ist eine hochverantwortungsvolle Haltung», erklärte er. Wer sich selbst nicht diese nötige Beachtung schenkt, handle nicht nur verantwortungslos sich selbst gegenüber, sondern auch gegenüber der Familie, den Kollegen sowie dem Arbeitgeber. Übung macht den Meister – auch in puncto Selbstbewusstsein Das bestätigte auch Annette Auch-Schwelk 5/15 Sie auch: authentisch, glaubhaft und souverän.» «Abern ist out!»: Motiviert und kreativ ohne Wenn und Aber in ihrer Keynote: «Nehmen Sie sich ab und zu Zeit für den Menschen, der am wichtigsten sein sollte: Sie selbst.» Viel zu oft würde man bewusst oder unbewusst die Peitsche rausholen und sich selbst bestrafen. Doch genauso, wie es mit allen Muskeln ist, verhält es sich mit dem Selbstbewusstseins- und Gelassenheitsmuskel: «Sie müssen üben, üben, üben!» wandte sie sich an die Zuhörer und gab ihnen auch gleich entsprechende Übungen mit auf den Weg. Der Weg zu Authentizität, Glaubhaftigkeit und Souveränität Um typgerechte Kommunikation – also darum, wie man am besten auf andere wirkt – ging es in der Keynote von Beate Sirman. «Wie möchten Sie wahrgenommen werden?» fragte sie ihr Publikum und erklärte, dass über Erfolg und Misserfolg drei Kommunikationskanäle entscheiden, und zwar zu 55 Prozent die Körpersprache, zu 38 Prozent die Stimme und nur zu 7 Prozent der Inhalt. Ihr abschliessender Tipp: «Wenn Sie also eine aufrechte Körpersprache haben, eine klangvolle Stimme, einen strukturierten Inhalt, und das natürlich kombiniert mit der richtigen inneren Einstellung – denn dann erst werden die drei Kanäle kongruent, stimmen überein und ergeben ein positives Gesamtbild – dann wirken Sie nicht nur, sondern dann sind Dem Wort «Aber» sagte Motivationsfrau Nicola Fritze den Kampf an: «‚Aber» fühlt sich eklig an, so demotivierend!» In einer kleinen Übung liess sie ihr Publikum besagtes Wort aus dem Wortschatz eliminieren und durch ein «Ja, genau!» ersetzen. «Wenn Sie Kreativität und Motivation haben wollen, streichen Sie das Aber!» Diskussionstreff «MeetingPoint» Ein beliebter Ort im Messegeschehen war der MeetingPoint: In kleinen Gruppen konnten die Fachbesucher hier über schwierige Situationen des Arbeitsalltags sprechen, Erfahrungen mit den anderen Teilnehmern teilen und gemeinsam nach Lösungswegen suchen. «Die Damen fühlten sich wohl und blieben meist über die angesetzten 45 Minuten hinaus», bestätigte Moderatorin Barbara Santucci – selbst seit vielen Jahren Assistentin. Besonders gut kam das Thema «Emotionen und Konflikte am Arbeitsplatz» an. Zeit für individuelle Fragestellungen der Teilnehmenden blieb natürlich auch: «Meist wurde das vorgegebene Thema irgendwann verlassen und man besprach allgemeinen Kummer aus dem Büroalltag», so Santucci. Ausblick 2016: Wiedersehen in Basel Auch im nächsten Jahr findet die Fachmesse für Sekretariat & Management Assistenz statt: Die Swiss Office Management 2016 öffnet am 7. und 8. September in der Messe Basel ihre Tore. www.iza.ch 49 50 Colonne Formation et instruction destinées aux utilisateurs de plateformes élévatrices: l’état de la technique est désormais consigné dans les recommandations de l’AOST Lors d’un contrôle des organismes de surveillance de la LTr et de la LAA, les utilisateurs de plateformes élévatrices des catégories 1a et 1b (statiques), ainsi que 3a et 3b (mobiles) doivent pouvoir présenter un justificatif de formation. L’Association suisse des fournisseurs de plateformes de travail (ASFP), conjointement avec la Suva et l’IPAF, a défini dans deux recommandations, l’état de la technique relative à la formation et à l’instruction. La Commission spécialisée 21 de la CFST «Formation de caristes» a pris connaissance de ces deux recommandations (à télécharger sous www.verbandvsaa.ch) et les a approuvées. Elles doivent refléter l’état actuel de la formation des caristes, concrétiser et encourager l’apprentissage des caristes, ainsi que fournir une sécurité juridique aux différents acteurs du marché (employeurs, employés, organismes de formation et autres). Deux modèles sont définis: a) Pour un organisme de formation reconnu: un examen sanctionne la formation théorique et pratique. Un certificat à durée indéterminée est octroyé en cas de résultat positif. Lors de la remise d’une plateforme élévatrice (du bailleur au locataire, par ex.), on requiert en outre une instruction supplémentaire comportant les signatures du contrôleur et de l’utilisateur sur la check-list de l’ASFP «Instructions sur les plateformes élévatrices» (C-311.15.d). b) Pour un formateur interne à l’entreprise: dans ce modèle, on recommande d’effectuer la formation (théorique et pratique) directement sur chaque emplacement d’une plateforme élévatrice. Cela permet de regrouper le contenu de la formation et l’instruction. Dans ce cas, on ne délivre que des attestations de formation. Celles-ci ne sont valables que pour l’entreprise considérée (site et engin), ainsi que pour la durée prévue. Les entreprises qui envisagent une formation interne, devraient examiner de près ces deux recommandations et établir un calcul détaillé des coûts avant de prendre une décision. Othmar Wettmann Centre AEH SA pour la médecine du travail, l’ergonomie et l’hygiène www.iza.ch Des conducteurs raisonnables, des seniors actifs et des trampolines de jardins très répandus Le bpa publie la statistique des accidents STATUS 2015 La statistique annuelle STATUS du bpa – Bureau de prévention des accidents se fonde tant sur les données relatives aux accidents que sur celles concernant les comportements et les opinions. En 2015, le sondage effectué auprès de la population a notamment révélé que deux tiers des automobilistes indiquent conduire rarement plus vite qu’autorisé, qu’un ménage avec des enfants sur quatre est équipé d’un trampoline de jardin et que la plupart des seniors prennent des mesures visant à prévenir les chutes. Chaque année en Suisse, environ un million de personnes se blessent durant leurs loisirs; plus de 2200 mortellement. Le bpa publie les chiffres détaillés dans STATUS, la statistique des accidents non professionnels en Suisse. Outre les indicateurs de sécurité récurrents (p. ex. taux de port de la ceinture de sécurité), STATUS traite des comportements déclarés - variables selon les années – tirés des domaines de la circulation routière, du sport, de l’habitat et des loisirs. Mené par l’institut LINK en mars 2015 à la demande du bpa, le sondage représentatif effectué auprès de la population a obtenu les résultats suivants: ● Circulation routière 68% des automobilistes indiquent qu’ils conduisent rarement ou jamais plus vite qu’autorisé. ● Spor Dans 24% des ménages avec des enfants, on trouve un trampoline de jardin. 91% de ces engins sont contrôlés au moins une fois par an quant à d’éventuels défauts; 77% sont équipés d’un filet de sécurité. ● Habitat et loisirs Pour prévenir les chutes, les personnes de plus de 65 ans indiquent prendre les mesures suivantes: 87% d’entre elles font quelque chose pour leur condition physique 86% des aînés se nourrissent de façon ciblée et 72% utilisent des aides techniques (p. ex. main courante). Dans la version électronique de ce communiqué (www.medias.bpa.ch), vous trouverez le lien vers la statistique des accidents STATUS 2015. Les exemples mentionnés plus haut sont tirés des pages 33, 46 et 54/55. 5/15 Sécurité du travail et promotion de la santé Prévention des accidents professionnels – Décisions d’inaptitude et nouveaux processus pour la délivrance du permis de grutier en Suisse Tels étaient les thèmes développés lors de la formation continue du 18. 6. 2015 de la division médecine du travail de la Suva à Lucerne. La première partie de la formation était consacrée à la prévention médicale des accidents professionnels et aux mesures d’ordre professionnel de l’assurance-invalidité. Le Dr David Miedinger a présenté un aperçu général des bases légales régissant les décisions d’inaptitude inscrites dans l’ordonnance sur la prévention des accidents et des maladies professionnelles (OPA). Lorsqu’un travailleur est exposé à des dangers majeurs lors de l’exécution de son activité professionnelle, la Suva peut décider d’exclure ce travailleur dudit travail dangereux au moyen d’une décision d’inaptitude ou de l’autoriser à exécuter ce travail sous certaines conditions dans le cadre d’une décision d’aptitude conditionnelle. Lorsqu’une décision d’inaptitude est prononcée, la personne assurée a droit à des conseils et, sous certaines conditions, à des prestations de l’assurance-accidents. Michel Imperiale de l’Office AI de Fribourg a présenté les prestations de l’assurance-invalidité fournies sous forme de mesures de réinsertion ou de prestations en espèces. L’instrument de la détection précoce vise à repérer rapidement les personnes présentant les premiers signes d’une éventuelle invalidité et éviter ainsi la chronicisation des troubles de la santé ou, du moins, en ralentir l’évolution. Lorsqu’une telle démarche est lancée, les spécialistes de l’Office AI peuvent définir sans complication ni perte de temps des mesures d’intervention précoce afin d’aider la personne concernée à conserver si possible son emploi ou à se réinsérer. Les instruments qui entrent en ligne de compte sont, notamment, une adaptation du poste de travail, un cours de formation, un placement, une orientation professionnelle, une réadaptation socioprofessionnelle ou des mesures d’occupation. Les exposés qui ont suivi ont 5/15 abordé les aspects médicaux de l’appréciation de l’aptitude dans les domaines neurologique, épileptologique et ophtalmologique. Dans leurs interventions, la Dresse Anja Meyer, division médecine du travail de la Suva, et le Dr Alexander Blödow, chef de service à la Clinique Helios Berlin-Buch/D, ont mis l’accent sur les anciennes et les nouvelles méthodes d’examen des travailleurs victimes de vertiges ou qui doivent réaliser des travaux en hauteur. Le Dr Heinrich Vogt, médecin-chef de la Clinique Lengg à Zurich, a évoqué de manière saisissante les diverses formes de troubles convulsifs et leur analyse en laboratoire ECG. Le Dr Alfons Fässler a clos le cycle de conférences de la matinée. Il est ophtalmologue et exerce son art dans son propre cabinet à Sarnen et pour le compte de la division médecine du travail de la Suva à Lucerne. Après avoir dressé un aperçu des dangers particuliers liés au poste de travail associés à un risque de blessure élevé, le Dr Fässler a décrit les tests cliniques simples permettant de détecter les troubles visuels qui peuvent être réalisés dans un cabinet non spécialisé et précisé comment les résultats de telles analyses doivent être interprétés en vue de l’appréciation d’aptitude. La seconde partie de la journée de formation était dédiée à l’appréciation d’aptitude des travailleurs occupés dans les transports routiers et ferroviaires ainsi qu’à certains aspects de la profession de grutier. Le Dr Rolf Seeger, de la division médecine du trafic de l’Institut de médecine légale de l’Université de Zurich, a tenu un exposé clair et saisissant sur l’appréciation de l’aptitude à la conduite des chauffeurs routiers professionnels. Il a insisté sur la nécessité d’uniformiser, à l’avenir, les exigences médicales pour les catégories de permis supérieures (conducteur d’autobus et de camion, moniteur de conduite et transport professionnel de personnes). Les exigences plus sévères posées jusqu’à présent aux chauffeurs de bus seraient alors harmonisées avec celles appliquées aux chauffeurs de camions. Il a ensuite abordé la question de l’évaluation de l’aptitude à la conduite après un accident. Une méthode d’évaluation de la fatigue diurne a été développée en collaboration avec l’Hôpital de l’Ile de Berne afin de remplacer le questionnaire «Epworth Sleepiness Scale» fréquemment utilisé, mais jugé inadéquat. Le Dr Robert Münger, médecin spécialiste en diabétologie et chef de la division médecine du trafic auprès de MedicalService CFF, a présenté une vue d’ensemble détaillée de l’appréciation de l’aptitude des collaborateurs diabétiques travaillant dans le domaine des transports ferroviaires. Il a ensuite brossé un tableau des différents traitements médicamenteux possibles. La question du risque de survenue d’une hypoglycémie se pose de manière particulièrement aiguë et revêt une importance cruciale lors de l’appréciation de l’aptitude. M. Claudio Noro, chef du secteur grutiers au Campus Sursee depuis de nombreuses années, a informé l’auditoire sur les aspects importants de la formation des grutiers, qu’il a illustrés à l’aide d’un court métrage révélateur diffusé par la Télévision suisse alémanique dans le cadre de l’émission «Einstein». M. Alfred Suter, chargé de sécurité dans le secteur génie civil et bâtiment, a expliqué les aspects techniques et de sécurité à l’exemple saisissant d’un accident de grue survenu la veille. Il a rappelé et déploré que les accidents sont souvent dus à la neutralisation ou la nonobservation des mesures de sécurité. En conclusion, le Dr Thomas Amport, diviwww.iza.ch 51 52 Sécurité du travail et promotion de la santé sion médecine du travail de la Suva, a montré les exigences médicales requises des grutiers et présenté les motifs les plus fréquents à l’origine d’une investigation supplémentaire ou d’un refus de la demande de permis. Une directive destinée aux médecins réalisant les examens d’aptitude est disponible sur le site de la Suva, à la rubrique Médecine du travail/Factsheets. De la gestion des déchets en Suisse Anna Aznaour, journaliste RP, [email protected] D’après les statistiques1, la Suisse est l’un des pays qui produit le plus de déchets au monde, à savoir 694 kilogrammes par an et par habitant. Enquête sur nos ordures, suivie d’un tour d’horizon des règlements en la matière avec l’AVSST*, une jeune association qui a de l’avenir. Antonino Trovato, chef du service HSE chez Cimo et membre du comité de l’AVSST Photos: Anna Aznaour Franck Pilloud (à gauche) et Antonio Panarese, le binôme chargé de sécurité aux Usines métallurgiques de Vallorbe L’augmentation des déchets est la conséquence directe de la démographie et des dépenses de consommation. Ainsi, depuis les années 1900, la population suisse est passée de 3,3 millions d’habitants à plus de 8 millions en 2015. Quant aux dépenses de consommation des ménages, elles ont progressé de 74% soit 328 milliards de francs entre les années 1990 et 2012. Rien qu’en 2013, plus de 21,5 millions de tonnes de déchets ont été produits en Suisse. Face à ces évolutions spectaculaires, les autorités du pays ont pris des mesures législatives à partir des années 80 pour stopper la contamination des sols et des eaux par les décharges difficilement dégradables. Un coin de voile a été levé sur ces lois par Antonino Trovato, membre du comité de l’AVSST, au cours de la soirée de formation organisée par cette jeune association vaudoise autour de la thématique du transport des déchets. Déchets: définition, classification et moyens d’élimination www.iza.ch La définition littéraire du mot «déchet» – débris, restes sans valeur de quelque chose – n’est plus du tout à l’ordre du jour en ce début du 21e siècle. La raréfaction des ressources naturelles d’une part et la pollution que le déchet produit d’autre part en ont fait une denrée particulièrement recherchée, surveillée et réglementée. En Suisse, c’est le Département fédéral de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communication (DETEC) qui classe, dans ses ordonnances, les déchets. Il les répartit en deux catégories: déchets urbains (ex.: ordures ménagères) et déchets spéciaux (ex.: produits chimiques). Ce sont leur composition et leurs propriétés physiques, chimiques et biologiques qui déterminent leur classe et les mesures organisationnelles à prendre pendant leur transport et leur traitement. Chaque entreprise suisse qui produit un déchet spécial doit disposer d’un numéro d’identification attribué par les autorités, de même que l’entreprise qui les élimine. Le premier est appelé «entreprise remettante» et le second «entreprise d’élimination». Quant aux procédés d’élimination, la Suisse privilégie le recyclage et la valorisation énergétique dans les usines d’incinération. Les lois qui régissent le traitement des déchets À l’aide de tableaux récapitulatifs et d’images parlantes, le conférencier Antonino Trovato a illustré le parcours législatif de la Confédération relatif aux déchets. C’est l’année 1984 qui marque le début d’une politique nouvelle de la Confédération vis-à-vis de la problématique des déchets. Elle s’articule autour d’exigences applicables aux décharges, à la manipulation des substances dangereuses pour l’environnement et à l’inter5/15 Sécurité du travail et promotion de la santé Tableau Pierre Juillet, président de l’AVSST riple. Sa réglementation au niveau international date de 1989, lorsqu’à la Convention de Bâle les conditions de transportation sont fixées. Elles visent à limiter la production des déchets dangereux ainsi qu’à réduire leurs mouvements transfrontaliers, qui doivent impérativement obtenir l’accord des États concernés, membres de l’OCDE***. Puis, en 1998, c’est la Convention de Rotterdam, qui va plus loin en encourageant le partage de l’information et des responsabilités relatives aux importations et exportations des produits chimiques dangereux. Finalement, en 2001 c’est la Convention de Stockholm sur les polluants organiques persistants (POP) qui est adoptée. L’objectif de ce traité mondial est la protection de la santé humaine et de l’environnement contre les substances chimiques extrêmement dangereuses qui polluent durablement la planète. Source: www.bafu.admin.ch diction de mise en décharge des déchets urbains non traités. Par ailleurs, la capacité des usines d’incinération des ordures ménagères (UIOM) a été augmentée. En 1990, l’ordonnance sur le traitement des déchets (OTD) a été adoptée, et depuis, elle fait régulièrement l’objet de révisions. La loi suisse se base sur le principe de causalité, c’est-à-dire «pollueur-payeur». Ainsi, en 2011, près de 80% de la population du pays a été mise à contribution à travers des taxes et des impôts pour éliminer ses déchets produits. «À partir du 30 juin 2016 et selon l’ordonnance fédérale sur la protection des eaux, tous les habitants de la Suisse paieront 9 francs par an de taxe afin 5/15 que les eaux usées soient raccordées aux stations d’épuration pour un traitement à l’ozone et au charbon actif. L’objectif en est l’élimination des micropolluants comme les œstrogènes qui contaminent les eaux », précise Jean-Daniel Luthi, ingénieur de sécurité et membre du comité de l’AVSST. Ce sont les stations d’épuration qui vont devoir financer ce processus en reportant les 9 francs par habitant, sur les clés de répartition en fonction des charges polluantes. Transport des déchets Il s’effectue principalement via les transports routiers et ferroviaires, et fait l’objet de procédures de contrôle codifiées (voir le tableau) à chaque étape de son pé- D’après les chiffres de l’Office fédéral de la statistique, durant les années 2002 à 2013, plus de 32 000 tonnes de déchets spéciaux ont été importés en Suisse pour un traitement physico-chimique, le recyclage ou l’incinération. En ce qui concerne l’exportation des déchets spéciaux produits en Suisse, ce sont quelque 465’300 tonnes qui ont été acheminées dans 17 pays dont l’Allemagne et les Pays-Bas principalement, pendant la période de 2000 à 2013. Aussi bien pour l’importation que pour l’exportation, il s’agit essentiellement de déchets minéraux, de résidus de traitements et de déchets chimiques. www.iza.ch 53 54 Sécurité du travail et promotion de la santé 180 000 tonnes de déchets provenant de 1200 clients sont traités annuellement par cette entreprise de 120 salariés. Avec un chiffre d’affaires de 30 millions de francs pour l’année 2014, ce groupe n’a pas hésité à faire des investissements de 6 millions dans des équipements de pointe. Une nouvelle machine de tri optique pour le papier/carton et une ligne de broyage de bois sont les derniers en date, inaugurés en septembre 2015 sur leur site de Crissier. «Vos déchets sont précieux, car leur recyclage permet de limiter l’utilisation d’énergie, de produits chimiques et d’eau», souligne Xavier Mahue, le directeur général de l’entreprise. La nouvelle machine de tri optique pour papier/carton de l’entreprise Retripa Les déchets sont devenus une filière très juteuse, convoitée par des organismes mafieux et des opportunistes de tout acabit. C’est pourquoi des campagnes de sensibilisation contre les exportations illégales sont menées en Europe, qui a renforcé la collaboration entre ses États, tout en intensifiant les contrôles. Et pour cause, les cas de contestations par la douane suisse ou des autorités étrangères ont doublé entre 2009 et 2013, et dans près des deux tiers des cas, ils concernaient des exportations illégales. Entreprise remettante de déchets: le cas des Usines métallurgiques de Vallorbe Les déchets métalliques produits dans ces usines métallurgiques sont d’emblée sélectionnés et stockés dans des bacs spécifiques qui sont entreposés dans des endroits sécurisés de l’entreprise. Ce triage préalable facilite leur identification et, de par ce fait, leur déclaration aux entreprises d’élimination, qui viennent les chercher à une fréquence hebdomadaire ou mensuelle, en fonction des besoins. Le transporteur chargé de l’acheminement de ces déchets contrôle le formulaire de déclaration, qui doit impérativement être rempli correctement. En cas d’accident ou de problème quelconque dû à des irrégularités dans cette déclaration, c’est la personne signataire, responsable de la remise des déchets de son enwww.iza.ch treprise, qui encourt des sanctions civiles, administratives, voire pénales selon les cas. Après la réception des déchets, l’entreprise d’élimination les recycle ou les incinère en fonction de leur composition. «De plus en plus, nous sensibilisons nos fournisseurs de produits à l’impact environnemental de leurs livraisons, témoignent Antonio Panarese et Franck Pilloud, les responsables de la sécurité aux Usines métallurgiques de Vallorbe. Par exemple, si leurs emballages sont volumineux, nous insistons pour qu’ils soient repris par le client. Ainsi, celui qui apporte le déchet le reprend en partant. Quant aux autres matériaux recyclables comme le verre, le plastique, le papier, etc., au lieu de les jeter sans distinction, nous les trions et ensuite les vendons aux entreprises de recyclage. Ce procédé diminue la pollution de l’environnement tout en remplissant nos caisses. C’est d’autant plus important pour notre entreprise que, par an, la gestion des déchets nous coûte 500 000 CHF.» Cette pratique est de plus en plus courante en Suisse car pour nombre d’entreprises, c’est un moyen certain d’économie financière liée à la gestion et au transport des déchets. Entreprise d’élimination des déchets: le cas Retripa Fondé en 1956, l’entreprise Retripa s’occupe de gestion et de valorisation des déchets dans ses cinq sites répartis sur trois cantons: Genève, Valais et Vaud. Près de Les matières traitées chez Retripa se repartissent en sept catégories: papier/carton (50%), bois (20%), déchets de construction (10%), déchets verts (6,6%), ferrailles et métaux (6,6%), verre (3,6%) et plastique (1,4%). Grâce au recyclage du papier, 25 millions d’arbres sont épargnés par an en Suisse. Quant à l’aluminium, le recyclage permet de récupérer 95% de l’énergie investie dans sa production primaire, sans oublier la réduction des gaz à effet de serre. Tandis que le plastique est régénéré et réutilisé dans l’industrie, de même que le verre – récupéré à 94% – est transféré dans des usines qui préparent le calcin. Pour ce qui est des déchets verts transformés en compost de qualité, ils profitent aux agriculteurs, aux paysagistes et aux particuliers. Selon les estimations des autorités, l’ensemble des besoins matériels s’élève aujourd’hui en Suisse à 47 tonnes par habitant et par an. Une quantité importante qui rend la politique de gestion durable des déchets incontournable. En conclusion En Suisse, la plupart des bouteilles en verre sont réutilisées et 75% des emballages ménagers sont produits à partir de matériaux recyclés. Cependant, l’analyse de la composition des ordures2 effectuée une fois tous les dix ans par l’OFEV**, révèle en 2012 que nos poubelles sont toujours gorgées de matières recyclables. Parmi elles, un cinquième sont des matières valorisables et deux tiers des biodéchets qui peuvent être compostés ou méthanisés. Par ailleurs, d’après le rapport 5/15 Sécurité du travail et promotion de la santé Membres du comité de l’AVSST: Jean-Daniel Luthi (à gauche), Catherine Prudhomme, Marcel Ritz 2015 de l‘Université des Nations Unies (UNU), la Suisse est le deuxième pays au monde, après la Norvège, qui produit la plus grande quantité de déchets par habitant, soit 28,4 kg par an. Près de 60% de ces déchets sont des équipements de cuisine, de salle de bains ou de buanderie, et 7% des téléphones portables, des calculatrices, des ordinateurs portables ou encore des imprimantes. L’obsolescence programmée des produits de consommation par leurs fabricants et l’envie des consommateurs d’avoir toujours le matériel dernière génération sont les dilemmes éthiques de notre époque. Mais viendra un moment où il faudra choisir entre être et avoir, ne serait-ce que pour offrir une chance de survie aux générations futures. La naissance d’une association Menuisier charpentier, comédien, chargé de sécurité et maintenant président d’association, Pierre Juillet est décidément un homme qui a plusieurs cordes à son arc. Contacté, il y a six ans, par la Suva pour créer une association vaudoise en santé et sécurité, il lance un appel aux spécialistes du domaine. Spontanément, une trentaine de personnes se présente à la séance d’information et le projet commence à faire boule de neige. «C’est mon expérience professionnelle au Paléo Festival qui m’a réellement formé au travail en équipe et à la manière de s’adresser aux gens, confie Pierre Juillet. Savoir demander aux bénévoles d’effectuer un travail peu reluisant, par exemple, nettoyer les WC, ne va pas de soi. C’est aussi à la même époque que je me suis découvert une passion pour la sécurité, domaine qui est un puits sans fond puisqu’on n’a jamais fini de l’explorer. Il est d’autant plus complexe que, par rapport aux autres secteurs d’activité, dans celui-là, le travail bien fait est toujours invisible, car aucun accident n’est à déplorer. L’objectif de notre association est avant tout le partage du savoir et la réflexion commune autour des thématiques sensibles, par exemple, celui des déchets. Mais le tout, toujours dans une ambiance bon enfant, qui, par ailleurs, nous vaut la fidélité de nos membres.» En six ans d’activité, l’association a déjà réussi à gagner une centaine d’adhérents dans le canton de Vaud et espère s’associer avec ses homologues dans tout le pays pour promouvoir formations et rencontres entre professionnels. 1 Rapport de l’Agence européenne pour l’environnement (2015). 2 Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012 * AVSST – L’Association Vaudoise de Santé et Sécurité au Travail ** OFEV – Office fédéral de l’environnement *** OCDE – Organisation de coopération et de développement économiques Liens utiles AVSST www.avsst.ch Groupe Retripa www.retripa.ch Usines métallurgiques de Vallorbe www.vallorbe.com Eviter 60% des accidents professionnels mortels Une analyse détaillée de la Suva le démontre: le respect des «règles vitales» élaborées par le plus grand assureur-accidents de Suisse permet d’éviter près de 60% des décès de ses assurés dus à un accident du travail. La «Vision 250 vies» est donc réalisable. Ce programme de prévention a pour objectif de préserver 250 vies d’ici à 2020, même si le nombre des accidents du travail mortels stagne actuellement. Chaque année, près de 180 000 assurés de la Suva sont victimes d’un accident professionnel, ce qui correspond à une centaine d’accidents par heure de travail. Les cas les plus tragiques sont ceux qui coû5/15 tent des vies: au cours des dix dernières années, environ 80 travailleurs par an sont décédés des suites d’un accident professionnel. La Suva refuse d’y voir une fatalité. En 2010, elle a lancé le pro- gramme de prévention «Vision 250 vies», dont l’objectif est de diviser par deux le nombre des accidents professionnels mortels entre 2010 et 2020. Cinq années se sont écoulées depuis le début de la www.iza.ch 55 56 Sécurité du travail et promotion de la santé campagne, et un premier bilan s’impose. De manière générale, le nombre des accidents du travail est en baisse constante, mais celui des accidents mortels n’a pas encore connu de modification notable. «Cela ne nous étonne qu’à moitié», déclare André Meier, chef de la division sécurité au travail de la Suva. Il y voit plusieurs raisons: la précipitation, d’autres priorités et l’absence de systématique lors de l’instruction des règles de sécurité ont régulièrement été la cause d’accidents professionnels. «Pour réduire de moitié le nombre des accidents professionnels mortels d’ici à 2020, nous allons donc devoir redoubler d’efforts», ajoute André Meier. «Règles vitales»: pour qu’elles agissent, il faut les enseigner La Suva mise sur les «règles vitales» pour concrétiser la «Vision 250 vies». Au début de cette année, elle avait élaboré, en collaboration avec les branches concernées, des «règles vitales» pour 19 activités à risques. «Nous avons posé les fondements nécessaires à la concrétisation de notre vision. A présent, la Suva doit pouvoir compter sur l’aide et le soutien des cadres dans les entreprises afin que les règles vitales soient enseignées et aident à préserver des vies», explique Edouard Currat, membre de la Direction de la Suva. Les résultats d’une analyse récente des accidents du travail mortels survenus depuis le coup d’envoi de la campagne montrent que les règles vitales peuvent sauver des vies. Lors de trois accidents du travail mortels sur cinq (60%) dont ont été victimes des assurés de la Suva au cours des cinq dernières années, une règle vitale n’a pas été respectée. Si l’on fait abstraction des accidents de la route, une règle vitale a même été enfreinte dans trois accidents sur quatre (72%) ayant connu une issue fatale. Conclusion: si les «règles vitales» sont respectées, la «Vision 250 vies» est réalisable, et de nombreuses souffrances peuvent être évitées. Ancrer solidement les comportements sûrs André Meier, chef de la division sécurité au travail, Suva ment. Chaque règle est facile à appliquer, à condition d’être bien assimilée et présente à l’esprit. «Nous avons largement impliqué les associations concernées et les syndicats lors de l’élaboration des règles vitales. Cela nous a permis de définir, à partir des risques prioritaires, des règles de sécurité simples et plausibles pour les employeurs et les travailleurs», explique André Meier. Si ces règles ne sont pas respectées, chaque supérieur et chaque travailleur a le devoir de dire STOP! Le travail ne peut reprendre qu’une fois le danger écarté. Afin d’ancrer le message STOP dans les entreprises, la Suva s’est associée aux partenaires sociaux pour lancer, il y a quatre ans, la Charte de la sécurité. Les associations professionnelles, les entreprises et les organisations qui la signent s’engagent publiquement à renforcer la sécurité au travail et à respecter strictement les règles vitales de la Suva. A ce jour, la Charte de la sécurité compte près de 1250 signataires, dont la direction de SR Technics, qui propose des solutions techniques pour les compagnies d’aviation du monde entier. Lors de la conférence de presse donnée par la Suva le 18 août 2015, Sara Juraschka, Head of Occupational Safety, Health & Environment chez SR Technics, a expliqué comment le message STOP fonctionne dans la pratique. «En ancrant le message STOP dans l’ensemble de l’entreprise, nous sommes parvenus depuis 2011 à réduire de 14% le nombre des accidents à l’échelle mondiale. Cette réussite a été possible uniquement parce que l’ensemble de la direction et des cadres adhèrent au principe consistant à dire STOP en cas de danger et à ne pas reprendre le travail avant que les conditions de sécurité requises aient été mises en œuvre», déclare Sara Juraschka. www.suva.ch Simples, plausibles et immédiatement applicables «Nous sécurisons les zones à risque de chute à partir d’une hauteur de chute de 2 m»: telle est par exemple la première règle vitale à respecter dans la branche du bâtiwww.iza.ch Filets contre des chutes sur chantier 5/15 Sécurité du travail et promotion de la santé Responsabilité de l’employé – la condamnation du conducteur Le cas présenté ici montre une fois de plus à quel point il est important, pour bien se défendre, de réaliser ses propres expertises et d’effectuer sa propre enquête. Ceci est particulièrement valable lorsque la durée de la procédure dépasse les huit ans. Michel Rohrer, juriste, est conseiller juridique du cabinet juridique et de conseil fiscal Jusinfo. Il a été le directeur d’un office de contrôle dans le secteur de la construction, qui contrôle et sanctionne également des cas dans le domaine de la sécurité du travail et de la protection de la santé. Les faits1. Le conducteur X. était aux commandes d’une pelle mécanique. Il devait déplacer un réservoir de gazole. Les ouvriers A. et B. étaient présents pendant le mouvement pivotant de la charge et la dirigeaient. Pendant l’abaissement du réservoir de gazole, la pelle mécanique a basculé. Tombé au-dessous, A. a été tué. Par la suite, le tribunal cantonal compétent acquitta le conducteur de l’accusation d’homicide involontaire. Le ministère public fit appel et la cour suprême du canton condamna le conducteur pour homicide involontaire, à une peine de 90 jours-amende à CHF 130.–, ainsi qu’à une amende de CHF 500.–. Il lui imputa également des frais de procédure d’un montant total de CHF 96 477.55. Le conducteur contesta ce jugement et porta l’affaire devant le Tribunal fédéral, en demandant l’annulation de la décision. L’aspect juridique. Selon l’article 117 du Code pénal, celui qui, par négligence, aura causé la mort d’une personne sera puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.2 Agit par négligence quiconque, 5/15 par une imprévoyance coupable, commet un crime ou un délit sans se rendre compte des conséquences de son acte ou sans en tenir compte. L’imprévoyance est coupable quand l’auteur n’a pas usé des précautions commandées par les circonstances et par sa situation personnelle.3 Un verdict de culpabilité d’homicide par négligence suppose que le coupable ait manqué au devoir de diligence. On parle de la négligence d’un comportement lorsque le coupable, au moment des faits, aurait pu et dû reconnaître, en raison des circonstances, ainsi que de ses connaissances et de ses aptitudes, qu’il mettait en danger les droits légaux de la victime, et lorsqu’il a, du même coup, dépassé les limites des risques autorisés. La condition de base d’une violation du devoir de diligence et, par conséquent, de la responsabilité pour négligence, forment la prévisibilité de l’acte. Le déroulement des évènements conduisant à l’acte doit être prévisible pour l’auteur luimême, au moins dans ses grandes lignes. Il faut d’abord se demander si le coupable aurait pu prévoir ou reconnaître une mise en danger des droits légaux de la victime. Le critère de l’adéquation permet de répondre à cette question. Ensuite, on doit avoir un comportement approprié, selon le cours habituel des choses et les expériences de la vie, pour entraîner ou au moins encourager un acte comme celui qui est survenu. L’adéquation ne peut être réfutée, qu’en présence de circonstances tout à fait exceptionnelles, comme la responsabilité partagée de la victime ou d’un tiers, ou encore un défaut de matériel ou de construction, avec lesquels il n’était tout simplement pas possible de compter, étant si graves qu’ils apparaissent comme étant la cause la plus probable et la plus immédiate de l’accident, éclipsant ainsi tous les autres facteurs y ayant contribué – notamment le comportement de la personne incriminée. En principe, une pelleteuse bascule lorsque son centre de gravité passe au-dessus de son bord de basculement. Le déplacement du centre de gravité d’une machine est envisageable avec ou sans influence extérieure. Il résulte d’une expertise, que des influences extérieures comme le vent, une collision, un effort latéral appliqué sur le réservoir de gazole, ou encore une modification de la pente du sol sont soit à exclure, ou soit alors, ont une importance mineure. La suspension d’une charge trop lourde ou un défaut du matériel pourraient être des raisons possibles du basculement de la pelleteuse sans cause extérieure. Une expertise a également exclu tout défaut de matériel. Compte tenu de ces considérations, l’instance précédente a conclu que le basculement de l’engin a dû être provoqué par le plaignant (le conducteur X.), en ayant, en vertu des rapports concrets (comme la pente du lieu de chargement, la position transversale du châssis, ainsi que le poids approximatif du réservoir à transporter), suspendu une charge trop lourde. Le plaignant (le conducteur X.) aurait dû prévoir l’accident, qui aurait pu ainsi être évité. Compte tenu de son expérience professionnelle de plusieurs années, du cours habituel des choses et des expériences de la vie, il aurait dû être capable de prévoir que la pelleteuse basculerait en transportant une charge trop lourde. En outre, le conducteur a négligé – en dépit d’un avertissement (!) du contremaître responsable, qui avait vu que la pelle mécawww.iza.ch 57 58 Sécurité du travail et promotion de la santé nique n’était pas droite – de vérifier si le transport de charge pouvait être effectué sans risques, dans ces circonstances. Le Tribunal fédéral est donc parvenu à la conclusion que le verdict de culpabilité d’homicide par négligence n’enfreignait pas le droit fédéral et qu’il doit être confirmé. Conclusion. Nous avons ici de nouveau à faire à une décision qui n’est pas facile- ment compréhensible. Pourquoi le principe in dubio pro reo (le doute profite à l’accusé) n’est-il pas plus fortement pondéré? Pourquoi exige-t-on autant de contre-preuves du côté de la défense? Normalement, c’est l’Etat (c’est-à-dire le ministère public) qui doit prouver sans l’ombre d’un doute les faits reprochés à l’accusé et non le contraire. Qu’en est-il précisément de la prétendue mise en garde du contremaître? N’est-ce pas lui qui porte la principale responsabilité? Pour- quoi une telle procédure dure-t-elle plus de huit ans? Autant de questions. Ceci étant dit, on peut tirer une leçon de ce jugement: «celui qui doit se défendre serait bien inspiré de faire exécuter ses propres expertises et de réaliser sa propre enquête.»4 1 2 3 4 Arrêt du Tribunal fédéral N° 6B 333/2015 du 20. 7. 2015. Art. 117 CP. Art. 12 al. 3 CP. Vous trouverez des experts sous www.afw.ch, par exemple. Seuls 76% des passagers arrière attachent leur ceinture Relevé 2015 du bpa sur le taux de port de la ceinture de sécurité Le comptage 2015 du bpa sur le taux de port de la ceinture de sécurité livre des résultats analogues à ceux de l’année passée: 93% des conducteurs mettent leur ceinture de sécurité (2014: 94%). Par contre, seuls 76% des passagers arrière s’attachent (2014: 77%). On ne peut donc pas constater de véritable amélioration sur les dernières années. Les résultats du relevé 2015 du bpa – Bureau de prévention des accidents sur le taux de port de la ceinture de sécurité diffèrent selon les régions linguistiques. 93% de l’ensemble des conducteurs respectent l’obligation de s’attacher, en vigueur depuis 1981. La Suisse alémanique arrive en tête (94%), devant la Suisse romande (90%) et le Tessin (87%). Le taux de port varie de moins en moins fortement selon la localisation: alors que 96% des conducteurs s’attachent sur autoroute et 93% sur les routes hors localité, le taux record du port de la ceinture en localité de l’année passée (92%) s’est confirmé. Cette hausse (2005: 74% / 2010: 83%) est réjouissante sachant que le risque subjectif d’accident ne correspond pas au risque réel. En effet, les occupants de véhicules accidentés sont plus de deux fois plus nombreux sur les routes www.iza.ch en localité que sur autoroute. C’est donc justement sur les courts trajets en localité que le port de la ceinture devrait être une évidence. Selon les estimations du bpa, le port de la ceinture de sécurité a permis, depuis l’année 2000, d’éviter plus de 14 000 blessures graves et 1700 décès en Suisse. mis en évidence qu’en Europe, au cours de l’année 2012 seulement, quelque 8600 occupants de véhicules de tourisme ont survécu à des collisions graves grâce à leur ceinture de sécurité. En outre, le rapport de l’ETSC indique que 900 vies pourraient être épargnées si des témoins de port de ceinture (Seat Belt Reminder) rappelaient à tous les occupants de véhicules, systématiquement et au moyen d’une alarme visuelle et/ou sonore, de boucler leur ceinture de sécurité. Le bpa, centre suisse de compétences pour la prévention des accidents, poursuit donc ses efforts pour que le port de la ceinture de sécurité en voiture devienne un automatisme, aussi sur les sièges arrière. Au printemps 2014, un rapport du Conseil européen de la sécurité des transports (ETSC) est parvenu à un constat similaire. Dans sa publication, l’ETSC a Dans la version électronique de ce communiqué (www.medias.bpa.ch), vous trouverez les liens vers les résultats détaillés et des photos. Le taux de port chez les passagers arrière stagne. Compte tenu du fait que l’obligation est entrée en vigueur en 1994, le chiffre de 76% (2013: 72% / 2014: 77%) est insuffisant, et plutôt surprenant car l’effet protecteur de la ceinture de sécurité est incontesté. 5/15 Produits Du tablier de soudeur au foulard de soie: le nouveau catalogue «World Wide Work by MEWA» est disponible Dans le nouveau catalogue «World Wide Work by MEWA», les femmes trouveront ce qu’elles méritent. Les hommes aussi. A savoir 360 pages pleines d’articles de protection au travail attrayants et fonctionnels et bien plus encore. La dernière édition du catalogue des marques pour la protection au travail «World Wide Work by MEWA» (www.mewa.ch/fr/articlesde-securite-au-travail/) paraît à point nommé pour l’automne. Le thème de cette année: les femmes dans le monde du travail, un thème qui n’a pas été choisi par hasard. «Le nombre de femmes à la recherche de vêtements professionnels à la mode et d’accessoires fonctionnels est en nette augmentation», explique Thomas Hofmann, Directeur de MEWA Rothrist. «Dans notre dernier catalogue, nous tenons compte de cette évolution». L’offre pour le groupe cible des dames a donc été étendue. C’est ainsi que l’on trouve, entre autres, de nouveaux pantalons soft shell dans les tailles féminines, un encore plus grand nombre de vestes cintrées et un plus grand choix de modèles de chaussures de sécurité pour dames. L’ensemble de l’assortiment pour hommes et femmes comprend quelque 5 000 articles, des articles de sécurité au travail aux textiles d’extérieur en passant par les tenues d’affaires. Ce qui est unique dans le catalogue «World Wide Work by MEWA», c’est la diversité des 5/15 ● On peut trouver de nombreuses technologies innovantes, par exemple des chaussures professionnelles à ressorts s’inspirant du domaine des sports ou des gants de sécurité pour pratiquement toutes les exigences – de la «protection contre les coupures» à la «protection contre les décharges électrostatiques». Sécurité au travail sous forme d’un ensemble complet et simple L’offre de «World Wide Work by MEWA» se distingue également des autres catalogues de Les articles de protection au travail de MEWA: l’assortiment comprend des souliers de travail à ressorts s’inspirant du domaine des sports ou des gants de sécurité pour pratiquement toutes les exigences – de la «protection contre les coupures» à la «protection contre les décharges électrostatiques». marques connues en provenance d’Europe qu’il réunit: ● De Ansell, Elten, Helly Hansen à Puma en passant par Hakro, Honeywell et Korsar, tous les grands noms de la branche sont réunis. ● Le fabricant français Jallatte figure nouvellement dans l’offre. Une nouveauté dans l’assortiment: des chaussures de sécurité camouflage Photos: MEWA commande de par la compétence professionnelle qu’offre MEWA qui peut se prévaloir d’une longue tradition en tant qu’expert en vêtements de travail. Par ailleurs, l’entreprise est présente dans toute l’Europe et peut ainsi, de tous les sites, garantir en permanence une qualité élevée et assurer la livraison. Quel est le produit qui convient le mieux à une utilisation donnée? Comment une entreprise donne-t-elle une bonne image générale et ce sur une vaste échelle? Les conseillers clientèle de MEWA ont la réponse à ces questions, parce qu’ils connaissent les besoins. Les clients qui utilisent déjà l’offre de prestations de MEWA, trouveront en full service dans l’offre de «World Wide Work by MEWA» des compléments couleurs convenant à leurs vêtements de travail ou de protection. Tous les articles sont disponibles en l’espace de 72 heures. Le catalogue peut être commandé via le site MEWA www.mewa.ch/fr/contact/co mmande-catalogue/. Le management textile MEWA MEWA subvient aux besoins des entreprises dans toute l’Europe et ce sur 42 sites. Elle propose un service complet pour les vêtements de travail et de protection, les tissus de nettoyage réutilisables, les tapis absorbant l’huile, les tapis de sol ainsi que les fontaines de dégraissage. En complément, des articles pour la protection au travail peuvent être commandés par catalogue sous la marque «World Wide Work by MEWA». Quelque 4900 collaborateurs sont au service de 172 000 clients dans les secteurs de l’industrie, du commerce, de l’artisanat et de la restauration. En 2014, le groupe a réa lisé un chiffre d’affaires de 583 millions d’euros. Fondée en 1908, MEWA est aujourd’hui le principal prestataire dans le segment du management textile. En novembre 2013, MEWA a été retenue dans le trio de tête du prix allemand de développement du rable, dans la catégorie «Produits/Prestations les plus durables d’Allemagne». En 2013 déjà, les éditions Deutsche Standards avaient désigné l’entreprise une deuxième fois comme «Marque du siècle» et, en 2015, l’ont choisie, pour la deuxième fois aussi, comme «Leader du marché mondial». www.iza.ch 59 60 Verbände und Institutionen Schweiz. Vereinigung für Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit In der suissepro sind als Mitglieder und Sektionen zusammengeschlossen: GRMHST, SGIG, SGAH, SGARM, SGAS, SwissErgo, SGOAP und ASIST. Association Suisse de Médecine, d’Hygiène et de Sécurité au Travail La suissepro constitue I’association faîtière des sections et membres suivants: GRMHST, SGIG, SSHT, SSMT, SSST, SwissErgo, SSPTO et ASIST. Vorsitzende / Présidente: Marie-Carmen Piquet Tél. 0041 (0)21 390 56 54 [email protected] Sekretariat / Secrétariat: Hansueli Amsler, Bachstrasse 275 5072 Oeschgen Tel. 079 663 11 68 [email protected] GRMHST Groupement Romand de Médecine, d’Hygiène et de Sécurité au Travail Président: Antoine Glardon Chemin de Longeraie 3 1006 Lausanne E-mail: [email protected] Tél. +41 79 412 28 37 [email protected] www.grmhst.ch Schweizerische Gesellschaft für Arbeitshygiene SSHT Société Suisse d’Hygiène du Travail Präsidentin / Présidente: Catherine Tomicic Institut universitaire romand de Santé au Travail Rte de la Corniche 2 1066 Epalinges-Lausanne Tel. +41 21 314 76 18 [email protected] Associations et sociétés SGAS Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherhit Société Suisse de Sécurité du Travail Società Svizzera di Sicurezza sul Lavoro Martin Häfliger Präsident / Webadministration SGAS – Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit SGAS, Postfach 336, 3700 Spiez Swissport International Ltd. Station Zurich / BZB P.O. Box CH-8058 Zurich Airport Tel. +41 58 688 5252 [email protected] www.sgas.ch Studiengruppe für Gesundheitsschutz in Industrie, Dienstleistung und Gewerbe Groupe d’étude pour la protection de la santé dans l’industrie, les arts et métiers Präsident / Président: Hansueli Amsler Bachstrasse 275 5072 Oeschgen Tel. 079 663 11 68 hansueli.amsler@ bluewin.ch, www.sgig.ch SwissErgo Schweizer Gesellschaft für Ergonomie Société Suisse pour l’ergonomie Präsident / Président: Dr. Thomas Stüdeli, Eur.Erg. SwissErgo 3000 Bern [email protected] www.swissergo.ch Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsund Organisationspsychologie SGAOP Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin Société de Médecine du Travail Präsident / Président: Dr. Klaus Stadtmüller SUVA Arbeitsmedizin Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Tel. 041 419 51 11 E-Mail [email protected] www.sgarm.ch Société suisse de psychologie du travail et des organisations SSPTO Präsident / Président Prof. Albert Volmer Hintere Bahnhofstrasse 9 8853 Lachen (SZ) Tel. 055 442 91 02 Fax 055 442 91 03 E-Mail [email protected] www.sgaop.ch F $VVRFLDWLRQVXLVVHGHVLQ5LUPLqUHVGHVDQWpDXWUDYDLO Association Suisse des Infirmiers(ières) de Santé au Travail Présidente: Marie-Carmen Piguet Infirmière de santé au travail Bobst SA Case postale 1001 Lausanne Tél. 0041 (0)21 621 21 11 [email protected] www.asist.ch www.iza.ch APSYTRA Présidente: Ingrid Vernez Martheray 13 1033 Cheseaux [email protected] www.apsytra.ch Staatssekretariat für Wirtschaft – Direktion für Arbeit Der Leistungsbereich Arbeitsbedingungen in der Direktion für Arbeit des SECO ist die Fachstelle des Bundes für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsrecht. Ein Team von in unterschiedlichen Disziplinen geschulten Fachkräften überwacht den kantonalen Vollzug der Vorschriften über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz und berät Kantone, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitnehmerschutzes. SECO – Direktion für Arbeit Arbeitsbedingungen Pascal Richoz Holzikofenweg 36 CH-3003 Bern Tel. 0041 (31) 323 89 14 Fax 0041 (31) 322 78 31 www.arbeitsbedingungen.ch Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS Die EKAS ist das zentrale Organ der Arbeitssicherheit in der Schweiz und sorgt für den koordinierten Einsatz der personellen und sachlichen Mittel der Suva, der eidgenössischen und kantonalen Arbeitsinspektorate und verschiedener Fachorganisationen im Bereich der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Geschäftsstelle: Alpenquai 28, Luzern Briefzustelladresse: EKAS, Fluhmattstrasse 1, Postfach CH-6002 Luzern Tel. 0041 (0)41 419 51 11 Fax 0041 (0)41 419 61 08 E-Mail: [email protected] www.ekas.ch Commission fédérale de coordination pour la sécurité au travail CFST La CFST est l’organe central pour la sécurité au travail en Suisse. Elle coordonne la mise en oeuvre des moyens personnels et matériels de la Suva, des inspections de travail fédérales et cantonales ainsi que de diverses organisations spécialisées dans le domaine de la prévention des accidents et maladies professionnels. Secrétariat: Alpenquai 28, Lucerne Adresse de correspondance: CFST, Fluhmattstrasse 1, Case postale CH-6002 Lucerne tél. 0041 (0)41 419 51 11 fax 0041 (0)41 419 61 08 E-Mail: [email protected] www.cfst.ch Secrétariat d’Etat à l’économie – Direction du travail Le centre de prestations Conditions de travail, qui fait partie de la Direction du travail, est l’organe spécialisé de la Confédération dans le domaine de la protection des travailleurs et du droit du travail. Une équipe de spécialistes de différentes disciplines surveille l’exécution cantonale des prescriptions sur la protection de la santé et la sécurité au travail. SECO – Direction du travail Conditions de travail Pascal Richoz Holzikofenweg 36 CH-3003 Bern Tel. 0041 (31) 323 89 14 Fax 0041 (31) 322 78 31 www.arbeitsbedingungen.ch IVA Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz Durch regelmässigen Erfahrungsaustausch wird der Informationsfluss und die Koordination zwischen der EKAS, dem SECO und der Suva sichergestellt. Die IVA ist das gemeinsame Sprachorgan der kantonalen Arbeitsinspektorate bei Vernehmlassungen des Bundes zu neuen Gesetzen und Verordnungen sowie bei Anpassung neuer Erkenntnisse zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. IVA Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz Arbeitsbedingungen Arbeitsinspektorat 8090 Zürich Tel. 0041 (0)43 259 91 31 www.iva-ch.ch, E-Mail: [email protected] AIPT Association intercantonale pour la protection des travailleurs Afin de remplir au mieux leur mandat dans la pratique, ses membres participent aux activités suivantes: échange d’éxperiences, coordination avec la CFST et la CNA, exécution de mandats et de rapports à I’intention de la confédération, des cantons et des associations concernées, prises de position sur les projets de directives de la CFST. Association intercantonale pour protection des ouvrièrs condition de travail 8090 Zürich Tel. 0041 (0)43 259 91 31 www.iva-ch.ch E-Mail: [email protected] SOHF: Schweizerischer Verband der Betriebsärzte im Gesundheitsdienst SOHF: Association suisse des Médecins d'entreprise des Etablissements de soins Präsident / Président: Dr med Frédéric Zysset Rue Sainte-Beuve 2 1005 Lausanne Tel. 0041 (0)21 3129314 Fax 0041 (0)21 3129315 E-Mail [email protected] www.sohf.ch 5/15 Verbände und Institutionen suva suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva ist ein finanziell unabhängiges Unternehmen des öffentlichen Rechts und wichtigste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung. Suva Fluhmattstrasse 1 Postfach CH-6002 Luzern Tel. 0041 (0)41 419 51 11 Fax 0041 (0)41 419 58 28 www.suva.ch suva suva Caisse Nationale Suisse d’Assurance en cas d’accidents Entreprise indépendante de droit public, la Caisse nationale suisse d’assurance en cas d’accidents (Suva) est l’organisme le plus important de l’assurance-accidents obligatoire. Suva Fluhmattstrasse 1 Case postale CH-6002 Lucerne Tél. 0041 (0)41 419 51 11 Fax 0041 (0)41 419 58 28 www.suva.ch Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft Die BUL ist eine Stiftung der Privatversicherer und des Schweizerischen Bauernverbandes. Sie bildet zusammen mit «Agriss» das Kompetenzzentrum für Prävention (Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz) in der Landwirtschaft. Als Fachorganisation im Auftrag der EKAS betreut «Agriss» die landwirtschaftlichen Betriebe mit Angestellten. Service de prévention des accidents dans l’agriculture Le SPAA est une fondation des assureurs privés et de I’Union Suisse des paysans, c’est une organisation spécialisée ayant pour fonction d’encourager la prévention des accidents dans I’agriculture, tant dans les exploitations familiales que dans les exploitations ayant des employés agricoles. SPAA Geschäftsführer / Directeur: Rudy Burgherr dipl. Ing. Agr. ETH CH-5040 Schöftland Tel. 0041 (0)62 739 50 40 Fax 0041 (0)62 739 50 30, www.bul.ch 5/15 Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität Präsident: Joe Schwarz Hohlgasse 18 6233 Büron E-Mail: info@svbs-asse-ch www.svbs-asse.ch Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung Auftrag der bfu ist es, die Sicherheit im Nichtberufssektor, d.h. im Strassenverkehr, Sport und Haus zu fördern. Als Beratungsstelle steht sie der Allgemeinheit zur Verfügung. Ziel ist es, mit Sicherheitskampagnen, Aktionen, Erziehung und Ausbildung, Mitarbeit in Fachkommissionen und technischen Beratungen eine markante Senkung der Nichtberufsunfälle zu erreichen. Bureau Suisse de prévention des accidents Le bpa a pour mission de prévenir les accidents dans le domaine non professionnel, à savoir dans la circulation routière, le sport, I’habitat et les loisirs. bfu Direktorin / Directrice: Brigitte Buhmann Hodlerstrasse 5a CH-3011 Berne Tel. 0041 (0)31 390 22 22 Fax 0041 (0)31 390 22 30 www.bfu.ch SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen Direktor: Dr. Herbert Egolf Richtistrasse 15 8304 Wallisellen Tel. 044 877 61 11 www.svti.ch Neu BGM Netzwerk.ch Präsident: Hansjörg Huwiler Albisriederstrasse 252 8047 Zürich Tel. 0041 (0)43 311 01 80 E-Mail: [email protected] www.bgmnetzwerk.ch Associations et sociétés ASPSE Association suisse pour la promotion de la santé dans l’entreprise (ASPSE) Albiesriederstrasse 252 CH-8047 Zürich Tel. 0041 (0)43 311 01 80 Fax 0041 (0)43 311 01 81 E-Mail: [email protected] www.svbgf.ch Institut universitaire romand de Santé au Travail Rue de la Corniche 2 1066 Epalinges Tel. 021 314 74 21 Fax 021 314 74 20 www.i-s-t.ch Schweizerischer Verein für Schweisstechnik Association Suisse pour la Technique du Soudage Abteilung Arbeitssicherheit Fachorganisation nach UVG für die Bereiche Schweissen, Schneiden und verwandte Verfahren, sowie den Umgang mit technischen und medizinischen Gasen. Section sécurité au travail organisation professionnelle dans le cadre de la loi fédérale LAA pour le secteur soudage, coupage et procédés apparentés, gaz industriels et gaz médicaux St. Alban-Rheinweg 222 4052 Basel Tel. direkt +41(0)61 317 84 23 Tel. Zentrale +41(0)61 317 84 84 Fax +41(0)61 317 84 80 E-Mail [email protected] www.svsxass.ch Verband schweizerischer PSA-Anbieter Der swiss safety ist der Branchenverband der Hersteller und Importeure von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Er ist Mitglied der European Safety Federation (ESF) und bildet das massgebende und einflussreiche PSAKompetenzzentrum gegenüber allen Ansprechpartnern. Association des firmes suisses d’entreprises EPI L’Association d’entreprises suisses de prévention des accidents est l’association dirigeante du commerce et de l’industrie des fabricants et des importateurs d’équipements de protection personnels (PSA). Elle est membre de la European Safety Federation (ESF) et forme le centre de compétence décisif et influent en face de tous les interlocuteurs. Sekretariat swiss safety Präsident Dominique Graber Secrétariat swiss safety Président Dominique Graber c/o Wirtschaftskammer Baselland Altmarktstr. 96 CH-4410 Liestal Tel. 0041 (0)61 927 64 14 Fax 0041 (0)61 927 65 50 E-Mail: [email protected] www.swiss-safety .ch Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen Association des entreprises suisses de services de sécurité Postfach 3052 Zollikofen Tel 031 915 10 10 Fax 031 915 10 11 www.vssu.org Fachgruppe Sicherheitstechnik FGST Präsident: Michael Hanselmann Weinbergstrasse 13 CH-8268 MannenbachSalenstein TG Telefon +41 (0)79 346 56 54 E-Mail [email protected] www.fgst.ch SAFE AT WORK ist ein Präventionslabel der EKAS, des SECO und der Kantone für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. SAFE AT WORK est un label de prévention de la CFST, du SECO et des cantons pour plus de sécurité sur le lieu de travail. SAFE AT WORK EKAS Av. Beauregard 1 CH-1700 Fribourg Tél. 026 350 36 57 E-Mail [email protected] www.safeatwork.ch Branchenlösung für Städte, Gemeinden, Schulen, Heime und andere Institutionen Mainaustrasse 30, Postfach 8034 Zürich Tel. 044 388 71 91 [email protected] Präsident: Ernst Sperandio Geschäftsführer Stefan Kuchelmeister Bureau Suisse Romande: Didier Grobet Tel. 021 793 16 10 [email protected] VBSF Der Schweizerische Verein von Brandschutz- und Sicherheitsfachleuten VBSF ist ein unabhängiger Verein. Im Rahmen von Workshops und Fachtagungen bietet der VBSF seinen Mitgliedern die Möglichkeit für eine stetige Aus- und Weiterbildung in Sicherheits- und Brandschutzfragen. www.vbsf.ch Wunderle Marco Präsident Zentralvorstand CSF Wunderle Gmbh Ebnatstrasse 27 8200 Schaffhausen Tel. 052 635 40 40 Fax 052 635 40 41 E-Mail: [email protected] www.iza.ch 61 62 Bezugsquellen Absturzsicherungen Protection contre les chutes Bornack Schweiz Oholten 7 5703 Seon, AG Tel. 062 886 30 40 Fax 062 886 30 41 E-Mail [email protected] www.bornack.ch Fournisseurs Antirutschprodukte Les produits anti-dérapant CSF Wunderle GmbH Consulting for Sign Projects and Fire Protection Ebnatstrasse 127 CH-8200 Schaffhausen Tel. +41 52 635 40 40 Fax +41 52 643 40 41 [email protected] www.csfwunderle.com Arbeitsstühle Chaises de travail Generalvertretung in der Schweiz: Ergodata AG Würzgrabenstrasse 5 CH-8048 Zürich Tel. +41 44 439 49 00 [email protected] www.ergodata.ch www.bimos.ch Atemschutz Protection respiratoire Arbeitshandschuhe Gants de travail Carl Stahl AG Stachelhofstrasse 12 CH-8854 Siebnen Tel. +41 (0)55 450 50 06 Fax +41 (0)55 450 50 06 [email protected] www.carlstahl.ch Thomi + Co AG Rütschelenstrasse 1 Postfach 180 4932 Lotzwil Telefon 062 919 83 83 Telefax 062 919 83 60 E-mail [email protected] www.thomi.com Turimed AG Hertistrasse 8 8304 Wallisellen Telefon 043 443 31 31 Telefax 043 443 31 32 [email protected] www.turimed.ch 3M (Schweiz) AG ArbeitsschutzProdukte Eggstrasse 93 8803 Rüschlikon Telefon 044 724 92 21 Telefax 044 724 94 40 E-Mail [email protected] www.3marbeitsschutz.ch EKASTU Safety AG Oberstädtle 8 9485 Nendeln Telefon +423 380 06 06 Telefax +423 380 06 08 [email protected] www.ekastu.li Unico Haberkorn AG Zimmermann AG Im Stetterfeld 1 5608 Stetten Switzerland www.zimmermann-ag.com [email protected] Tel. +41 (0)56 485 80 32 www.iza.ch Musterplatz 3 9442 Berneck Telefon 071 747 49 20 Telefax 071 747 49 30 www.unico.ag [email protected] Tobler Protecta AG Sicherheit von Kopf bis Fuss Keltenstrasse 13 2563 Ipsach Tel. 032 397 00 20 Fax 032 397 00 29 www.tobler-protecta.ch [email protected] 5/15 Bezugsquellen Augen- und Gesichtsschutz Protection des yeux et du visage 3M (Schweiz) AG ArbeitsschutzProdukte Eggstrasse 93 8803 Rüschlikon Telefon 044 724 92 21 Telefax 044 724 94 40 E-Mail [email protected] www.3marbeitsschutz.ch Augen- und Körperduschen Douches oculaires et corporelles Turimed AG Hertistrasse 8 8304 Wallisellen Telefon 043 443 31 31 Telefax 043 443 31 32 [email protected] www.turimed.ch Fournisseurs SBS Training & Rettung GmbH Schule für Betriebssanität & Spezialkurse Schweiz Die Schule mit Herz Kurse in der ganzen Schweiz auch vor Ort in ihrem Betrieb Firmensitz: Wehristrasse 15 CH-6032 Emmen Sekretariat: SBS Training & Rettung GmbH Solothurnstrasse 35 CH-2544 Bettlach Tel. 032 645 14 70 Fax 032 645 14 75 E.Mail [email protected] www.sbs-rettungsschule.ch Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern SIRMED AG – Schweizer Institut für Rettungsmedizin | CH-6207 Nottwil Guido A. Zäch Strasse 2b | T +41 41 939 50 50 [email protected] | www.sirmed.ch Gehörschutz Protecion de l’ouïe 3M (Schweiz) AG ArbeitsschutzProdukte Wicki Wic ki + A Ambühl mbüh hl AG AG Notfallschulung No ottfal a lschul h ung + Beratung Be erra atung in info@wicki-DPEXHKOFKŸZZZZLFNL-ambuehl.ch nfo@w wiiccki-DPEXHKOFKŸZZZZLFNL-amb buehl.ch Tel efon: 041 710 71 50 0 Telefon: Postfach 1229, 4800 Zofingen Telefon 041 511 03 11 Telefax 062 752 50 14 www.esz.ch Adresse Briefadresse Telefon Fax Zentralstrasse 12, 8003 Zürich Postfach 8409, 8036 Zürich 044 461 61 61 044 461 01 16 [email protected] www.sanarena.ch Kurse im Sanitäts- und Rettungsdienst 5/15 Me-First.ch Hardturmstrasse 135 8005 Zürich Telefon 043 540 84 48 Fax 043 540 84 49 [email protected] Ergonomie (Stühle, Stehmatten) Ergonomie (sièges, tapis) Ausbildung in Betriebssanität Formation de secouriste en entreprise Aus-, Fortbildung und Beratung im Rettungsdienst Büroeinrichtungen Equipement de bureau Zentrraler Zentraler Schulungsstandort S chulungssstan tandort iin n Olten Olten t Eggstrasse 93 8803 Rüschlikon Telefon 044 724 92 21 Telefax 044 724 94 40 E-Mail [email protected] www.3marbeitsschutz.ch Hautschutz Protection de la peau Turimed AG Hertistrasse 8 8304 Wallisellen Telefon 043 443 31 31 Telefax 043 443 31 32 [email protected] www.turimed.ch www.iza.ch 63 64 Bezugsquellen Fournisseurs Kommunikation Communication Schutzartikel von Kopf bis Fuss Articles de protection de la tête aux pieds www.ceotronics.ch & Headsets Systems CeoTronics AG $XGLR9LGHR'DWD&RPPXQLFDWLRQ 7HO. 0RELO (0DLO +41 41 790 58 38 MXDQSULHWR#FHRWURQLFVFRP Artilux Swiss Safety AG Hersteller von Arbeitsschutzprodukten Industriestrasse 15–17 4410 Liestal Tel. 061 906 90 00 Fax 061 901 79 82 E-Mail: [email protected] www.sapros.ch/artilux Tobler Protecta AG Sicherheit von Kopf bis Fuss Keltenstrasse 13 2563 Ipsach Tel. 032 397 00 20 Fax 032 397 00 29 www.tobler-protecta.ch [email protected] Arbeitsschutz für Profis Sanität Service de secouriste Adresse Briefadresse Telefon Fax Furter + Co. AG Soodring 3-4 - 8134 Adliswil Telefon: 044 711 13 13 Telefax: 044 711 13 03 E-mail: [email protected] www.gummifurter.ch Zentralstrasse 12, 8003 Zürich Postfach 8409, 8036 Zürich 044 461 61 61 044 461 01 16 [email protected] www.sanarena.ch Kurse im Sanitäts- und Rettungsdienst Haix® Vertriebs AG Martinstrasse 14C 4622 Egerkingen Tel. 062 387 99 99 [email protected] www.haix.ch Wicki Wic ki + A Ambühl mbüh hl AG AG Notfallschulung No ottfal a lschul h ung + Beratung Be erra atung info@wicki-DPEXHKOFKŸZZZZLFNL-ambuehl.ch in nfo@w wiiccki-DPEXHKOFKŸZZZZLFNL-amb buehl.ch Telefon: Telefon: 041 710 71 50 0 Zentrraler Zentraler Schulungsstandort S chulungssstan tandort iin n Olten Olten t www.iza.ch Thomi + Co AG Rütschelenstrasse 1 Postfach 180 4932 Lotzwil Telefon 062 919 83 83 Telefax 062 919 83 60 E-mail [email protected] www.thomi.com Reindl Gesellschaft m.b.H. Textilfabrik für Arbeits- & Freizeitmode Gewerbepark 6 A-4762 St. Willibald Tel. +43 (0)7762 / 2841-0 Fax +43 (0)7762 / 3400 E-Mail [email protected] http://www.reindl.eu Turimed AG Hertistrasse 8 8304 Wallisellen Telefon 043 443 31 31 Telefax 043 443 31 32 [email protected] www.turimed.ch Unico Haberkorn AG Musterplatz 3 9442 Berneck Telefon 071 747 49 20 Telefax 071 747 49 30 www.unico.ag [email protected] 5/15 Bezugsquellen Fournisseurs Unico Haberkorn AG UVEX ARBEITSSCHUTZ (SCHWEIZ) AG Uferstrasse 90 · Postfach 4019 Basel Telefon 061 638 84 44 Telefax 061 638 84 54 E-Mail [email protected] www.uvex-safety.ch Musterplatz 3 9442 Berneck Telefon 071 747 49 20 Telefax 071 747 49 30 www.unico.ag [email protected] Schutzbekleidung Schutzhelme Casques de protection 3M (Schweiz) AG ArbeitsschutzProdukte 3M (Schweiz) AG ArbeitsschutzProdukte Eggstrasse 93 8803 Rüschlikon Telefon 044 724 92 21 Telefax 044 724 94 40 E-Mail [email protected] www.3marbeitsschutz.ch Eggstrasse 93 8803 Rüschlikon Telefon 044 724 92 21 Telefax 044 724 94 40 E-Mail [email protected] www.3marbeitsschutz.ch Thomi + Co AG Rütschelenstrasse 1 Postfach 180 4932 Lotzwil Telefon 062 919 83 83 Telefax 062 919 83 60 E-mail [email protected] www.thomi.com Sicherheitsschuhe Chaussures de sécurité Tobler Protecta AG Sicherheit von Kopf bis Fuss Keltenstrasse 13 2563 Ipsach Tel. 032 397 00 20 Fax 032 397 00 29 www.tobler-protecta.ch [email protected] 5/15 Thomi + Co AG Rütschelenstrasse 1 Postfach 180 4932 Lotzwil Telefon 062 919 83 83 Telefax 062 919 83 60 E-mail [email protected] www.thomi.com Signalisationen/Schilder Signaux/Panneaux CSF Wunderle GmbH Consulting for Sign Projects and Fire Protection Ebnatstrasse 127 CH-8200 Schaffhausen Tel. +41 52 635 40 40 Fax +41 52 643 40 41 [email protected] www.csfwunderle.com HAUSER FEUERSCHUTZ AG Safety Signs & Security Products Sonnmattweg 6 CH-5000 Aarau Tel. ++41 (0)62 834 05 40 Fax ++41 (0)62 834 05 41 [email protected] www.feuerschutz.ch Tobler Protecta AG Sicherheit von Kopf bis Fuss Keltenstrasse 13 2563 Ipsach Tel. 032 397 00 20 Fax 032 397 00 29 www.tobler-protecta.ch [email protected] www.iza.ch 65 66 Impressum IZA 5 2015 Zeitschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit Revue de santé et de sécurité au travail et dans les loisirs 62. Jahrgang ■ 62ème année www.iza.ch Verlag / Edition Inserate / Annonces Binkert Publishing GmbH Postfach CH-4143 Dornach Tel. +41 61 703 14 35 Mobil +41 79 320 03 59 Fax +41 61 703 14 39 E-Mail [email protected] Redaktion / Rédaction Ludwig Binkert Mitarbeiter / Collaborateurs Anna Aznaour, Dr. Ruedi Knutti Vertrieb / Abo-Service Maria Grüter Binkert Publishing GmbH Zihlackerstrasse 8 4153 Reinach Tel. 0041 61 713 85 74 Email: [email protected] Layout Friedrich Rolle, DTP-Service Druck / Impression Memminger MedienCentrum Druckerei und Verlags-AG Fraunhoferstrasse 19 D-87700 Memmingen ISSN 0376-9410 IZA-Preise / IZA Prix Einzelheft / un numéro CHF 12.– Einzel-Abonnement / abonnement Print CHF 80.– Online CHF 72.– Print und Online CHF 92.– Einzel-Abonnement Ausland Europa / abonnement Europe Print CHF 88.– (alle Preise excl. MwST) Euro 73.– Abokündigung: 6 Monate Bankverbindung BLKB, CH-4144 Arlesheim SWIFT: BLKB CH22 IBAN: 790076 9016 222381717 IBAN für Euro: CH42 0076 9016 2191 1154 3 UID: CHE-112.303.927 www.iza.ch Agenda Wann? Wo? Was? Veranstaltungen 2015 ■ Calendrier 2015 Oktober/octobre 27.–30. AplusA, Arbeits- und Gesundheitsschutz Messe und Kongress, Düsseldorf, www.aplusa.de November /novembre 4. 6. 10.–13. 13. 15. EKAS Trägerschaftstagung, Biel, www.ekas.ch Erfa Tagung Schweizerische Gesellschaft für Arbeitshygiene, www.sgah.ch 20. Fachmesse Sicherheit, Zürich, www.sicherheits-messe.ch, mit SGAS anerkannter Weiterbildung bei Kongress Modulen. Erfa Tagung Swiss Ergo, www.swissergo.ch Januar/janvier 12.–16. 26. Swissbau, Basel www.swissbau.ch Generalversammlung und Weiterbildung Studiengruppe für Gesundheit, Industrie und Dienstleistung (SGIG), Kantonsspital Bruderholz, Baselland, www.sgig.ch 27. Assemblée générale du Groupement Romand de Médecine, d’Hygiène et de Sécurité au Travail (GRMHST), Firmenich, Genève, www.grhmst.ch Weitere Termine siehe auch unter www.iza.ch/Veranstaltungen Autres dates: veuillez consulter www.iza.ch/évènements Legende zu Titelbild / Légende de couverture Helm mit UV Licht Sensor zur Alterserkennung Casque avec détécteur des rayons ultraviolets pour détermination d‘âge In der nächsten Ausgabe / Dans le prochain numéro Arbeitssicherheit, Gebäudesicherheit Sécurité du travail, sécurité dans le bâtiment Nächste Ausgabe 6 2015 / Prochain numéro 6 2015 Anzeige- und Redaktionsschluss : 11. 11. 2015, Erscheinung 8. 12. 2015 Clôture des annonces et clôture de la rédaction: 11 novembre 2015, parution: 8 décembre 2015 Unsere Inserenten Seite AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG 30 Ascom 35 Bornack Schweiz 21 De Dio Safety 16 EKAS 29 Electrosuisse 44 Ergodata AG 32 Exhibit & More AG U3 HAIX Vertriebs AG 15 Hultafors AG MSA Schweiz GmbH MEWA GmbH NEOSYS AG San Arena SpanSet Stuco Thomi + Co. AG Wicki + Ambühl AG Seite 15 U2 U4 5 35 4 35 6 32 5/15 WWW.SICHERHEIT-MESSE.CH FACHMESSE FÜR SICHERHEIT MIT FACHKONGRESS UND SONDERSCHAU RISIKOMANAGEMENT VON NATURGEFAHREN 10. – 13. NOVEMBER 2015 MESSE ZÜRICH SICHERHEIT2015 FIRE·SAFETY·SECURITY Sichere Kleidung, selbst wenn’s mal heiss hergeht. WIR MANAGEN DAS Das Berufskleidungssystem als Video www.mewa.ch