RA-000336-B0-015 Anlage-Nr.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE Nr. 45999 Nr. : RA-000336-B0-015 Anlage-Nr. : 18b Seite : 1/4 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : LS 65535 Mobilität Raddaten Radtyp : LS 65535 Radausführung : Lk 100 Radgröße nach Norm : 6 ½ J x 15 H2 Einpreßtiefe in mm : 40 zulässige Radlast in kg : 600 zul. Abrollumfang in mm : 2000 Lochkreisdurchmesser in mm : 100 Lochzahl : 4 Mittenlochdurchmesser in mm : 64,0 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0/∅56,6 Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT Radbefestigungsteile : Mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradschrauben M12x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment : 110 Nm Spurverbreiterung : bis zu 4 mm Typ: 1L ABE / EG-Genehmigung: F 763 bzw. e9*95/54*0021*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 110 Toledo 195/50R15 e9*95/54*'0021*02E 865/790 Typ: 6K ABE / EG-Genehmigung: G406 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 33 bis 110 Ibiza Auflagen und Hinweise 1) bis 10) 16) 4/100/57 zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 185/55R15 Auflagen und Hinweise 1) bis 10) 16) 195/50R15 G406/NT13E 850/750(780) RA-000336-B0-015-18b.doc 4/100/57 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE Nr. 45999 Nr. : RA-000336-B0-015 Anlage-Nr. : 18b Seite : 2/4 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : LS 65535 Typ: 6K ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001*.. , e9*98/14*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 110 Ibiza, Cordoba 185/55R15 Mobilität Auflagen und Hinweise 2) bis 10) 16) 195/50R15 44 bis 81 Cordoba Vario 185/55R15 2) bis 10) 16) 195/50R15 e9*98/14*0001*21E 900/810 Typ: 6K/C ABE / EG-Genehmigung: G613 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 44 bis 110 Cordoba 4/100/57 zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 185/55R15 Auflagen und Hinweise 1) bis 10) 16) 195/50R15 G613/NT11E 850/750 4/100/57,18 Typ: 9KS ABE / EG-Genehmigung: H307 , e9*93/81*0006*.. , e9*98/14*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 66 Seat Inca 185/55R15 Auflagen und Hinweise 2) bis 10) 16) 195/50R15 e9*98/14*0006*15E 890/950 4/100/57 Typ: 6H ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.. bzw. e1*98/14*0049* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Arosa 175/50R15 24) Auflagen und Hinweise 2) bis 10) 13) 195/45R15 e1*98/14*0049*09E 800/680 4/100/57 Typ: 6HS ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Arosa 175/50R15 24) Auflagen und Hinweise 2) bis 10) 13) 195/45R15 e1*98/14*0049*09E 800/680 Auflagen und Hinweise RA-000336-B0-015-18b.doc 4/100/57 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE Nr. 45999 Nr. : RA-000336-B0-015 Anlage-Nr. : 18b Seite : 3/4 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : LS 65535 Mobilität 1) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 2) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. 4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. 6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. 7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. 9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. 10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- und Klammergewichten ausgewuchtet werden. 13) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung (Abstand Reifeninnenflanke zum Federbein an Achse 1). 16) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet. RA-000336-B0-015-18b.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE Nr. 45999 Nr. : RA-000336-B0-015 Anlage-Nr. : 18b Seite : 4/4 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : LS 65535 Mobilität 21) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. 22) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: Fahrzeugtyp: 6K; 6K/C (Ibiza, Cordoba) - innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm (Cupra-Bremse B11, verbaut an 110 kW und ww. verbaut bei 81 kW) 24) Die Verwendung der Reifengröße 175/50R15 auf der Felgengröße 6½ J x 15 H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Hankook K406, Optimo K406 Kumho KH 15 Solus Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 6½Jx15H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. 24) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage 18b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LS 65535 des Antragstellers Borbet. Essen, 22. August 2008 RA-000336-B0-015 RA-000336-B0-015-18b.doc