RA-000336-B0-015 Anlage-Nr.

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RA-000336-B0-015 Anlage-Nr.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE Nr. 45999
Nr. :
RA-000336-B0-015
Anlage-Nr. :
18b
Seite :
1/4
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
LS 65535
Mobilität
Raddaten
Radtyp
:
LS 65535
Radausführung
:
Lk 100
Radgröße nach Norm
:
6 ½ J x 15 H2
Einpreßtiefe in mm
:
40
zulässige Radlast in kg
:
600
zul. Abrollumfang in mm
:
2000
Lochkreisdurchmesser in mm
:
100
Lochzahl
:
4
Mittenlochdurchmesser in mm
:
64,0 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0/∅56,6
Zentrierart
:
Mittenzentrierung
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT
Radbefestigungsteile
: Mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradschrauben M12x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment
: 110 Nm
Spurverbreiterung
: bis zu 4 mm
Typ:
1L
ABE / EG-Genehmigung:
F 763 bzw. e9*95/54*0021*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 110
Toledo
195/50R15
e9*95/54*'0021*02E
865/790
Typ:
6K
ABE / EG-Genehmigung:
G406
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
33 bis 110
Ibiza
Auflagen und Hinweise
1) bis 10)
16)
4/100/57
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
185/55R15
Auflagen und Hinweise
1) bis 10)
16)
195/50R15
G406/NT13E
850/750(780)
RA-000336-B0-015-18b.doc
4/100/57
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE Nr. 45999
Nr. :
RA-000336-B0-015
Anlage-Nr. :
18b
Seite :
2/4
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
LS 65535
Typ:
6K
ABE / EG-Genehmigung:
e9*93/81*0001*.. , e9*98/14*0001*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 110
Ibiza, Cordoba
185/55R15
Mobilität
Auflagen und Hinweise
2) bis 10)
16)
195/50R15
44 bis 81
Cordoba Vario
185/55R15
2) bis 10)
16)
195/50R15
e9*98/14*0001*21E
900/810
Typ:
6K/C
ABE / EG-Genehmigung:
G613
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
44 bis 110
Cordoba
4/100/57
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
185/55R15
Auflagen und Hinweise
1) bis 10)
16)
195/50R15
G613/NT11E
850/750
4/100/57,18
Typ:
9KS
ABE / EG-Genehmigung:
H307 , e9*93/81*0006*.. , e9*98/14*0006*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66
Seat Inca
185/55R15
Auflagen und Hinweise
2) bis 10)
16)
195/50R15
e9*98/14*0006*15E
890/950
4/100/57
Typ:
6H
ABE / EG-Genehmigung:
e1*95/54*0049*.. bzw. e1*98/14*0049*
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74
Arosa
175/50R15
24)
Auflagen und Hinweise
2) bis 10)
13)
195/45R15
e1*98/14*0049*09E
800/680
4/100/57
Typ:
6HS
ABE / EG-Genehmigung:
e9*98/14*0037*
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74
Arosa
175/50R15
24)
Auflagen und Hinweise
2) bis 10)
13)
195/45R15
e1*98/14*0049*09E
800/680
Auflagen und Hinweise
RA-000336-B0-015-18b.doc
4/100/57
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE Nr. 45999
Nr. :
RA-000336-B0-015
Anlage-Nr. :
18b
Seite :
3/4
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
LS 65535
Mobilität
1)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
2)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
3)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so
sind sie nicht zulässig.
4)
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
5)
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
6)
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
7)
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
8)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
9)
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
10)
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- und Klammergewichten ausgewuchtet werden.
13)
Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung (Abstand Reifeninnenflanke zum Federbein an Achse 1).
16)
Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.
RA-000336-B0-015-18b.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE Nr. 45999
Nr. :
RA-000336-B0-015
Anlage-Nr. :
18b
Seite :
4/4
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
LS 65535
Mobilität
21)
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen.
22)
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
Fahrzeugtyp: 6K; 6K/C (Ibiza, Cordoba)
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm (Cupra-Bremse B11, verbaut an 110 kW und
ww. verbaut bei 81 kW)
24)
Die Verwendung der Reifengröße 175/50R15 auf der Felgengröße 6½ J x 15 H2 ist von
folgenden Reifenherstellern freigegeben:
Hersteller:
Typ:
Hankook
K406, Optimo K406
Kumho
KH 15 Solus
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens
auf der Felgengröße 6½Jx15H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
24)
Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage 18b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ LS 65535 des Antragstellers Borbet.
Essen, 22. August 2008
RA-000336-B0-015
RA-000336-B0-015-18b.doc