Ausbilder-Akademie de - Rhein-Main

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Ausbilder-Akademie de - Rhein-Main
Bestätigung des Anspruchs auf Freistellung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz
Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der in Hessen Beschäftigten auf Freistellung von der
Arbeit, zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen
Weiterbildung. Diese Anerkennung gilt nach § 10, Abs. 4 HBUG auch für solche Veranstaltungen, die
nach dem Bildungsurlaubsgesetz eines anderen Bundeslandes anerkannt sind. Darüber hinaus muss
die Veranstaltung:
 an fünf aufeinander folgenden Tagen oder innerhalb von zwei zeitlichen Blöcken (an zwei und
drei Tagen innerhalb von acht Wochen) durchgeführt werden,
 eine tägliche Arbeitszeit von mindestens sechs Zeitstunden beanspruchen und
 in ihren Inhalten den Grundsätzen der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung
genügen.
Diese rechtlichen Voraussetzungen sind aktuell für das folgende Seminar erfüllt:
 Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (IHK)
Wichtig: der Antrag auf Bildungsfreistellung muss beim Unternehmen spätestens 6 Wochen vor
Kursbeginn offiziell eingereicht werden.
Firmensitz:
Ausbilder-Akademie GmbH
Adalbert-Stifter-Straße 4
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06007 9387-11
Telefax: 06007 9387-12
Niederlassung Armsheim:
Ausbilder-Akademie GmbH
Auf der Horst 7
55288 Armsheim
Telefon: 06734 96297-20
Telefax: 06734 96297-21
Geschäftsführer:
Andreas Eiling, Gabriele Weingärtner
AG Bad Homburg HRB 12961
USt.-IdNr.: DE295119477
Bankverbindung:
Volksbank Rhein-Lahn eG
BIC: GENODE51DIE
IBAN: DE95 5709 28000216 1329 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Ausbilder-Akademie.de
Bestätigung des Anspruchs auf Freistellung nach dem Rheinland-Pfälzischen
Bildungsfreistellungsgesetz
Das Recht auf Bildungsfreistellung ist ein Anspruch der in Rheinland-Pfalz Beschäftigten auf
Freistellung von der Arbeit, zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der beruflichen oder
gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Voraussetzung ist jedoch, dass eine solche Veranstaltung:
 an mindestens drei Tagen in Block- oder Intervallform stattfindet,
 eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 6 Arbeitsstunden hat und
 der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung dient.
Aktuell ist die folgende Veranstaltung der Ausbilder-Akademie GmbH in Rheinland-Pfalz als
Veranstaltungstyp anerkannt und berechtigt damit zur Nutzung von Bildungsfreistellung:
 Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (IHK)
Darüber hinaus gilt diese Anerkennung nach § 7 Abs. 3 BFG auch für solche Veranstaltungen, die nach
dem Bildungsfreistellungsgesetz eines anderen Bundeslandes anerkannt sind. Diese rechtliche
Voraussetzung ist aktuell zusätzlich für folgende Seminare erfüllt:
 Geprüfter/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge/Weiterbildungspädagogin (IHK)
 Lehrgang Personalfachkauffrau / Personalfachkaufmann (IHK)
Wichtig: der Antrag auf Bildungsfreistellung muss beim Unternehmen spätestens 6 Wochen vor
Kursbeginn offiziell eingereicht werden.
Firmensitz:
Ausbilder-Akademie GmbH
Adalbert-Stifter-Straße 4
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06007 9387-11
Telefax: 06007 9387-12
Niederlassung Armsheim:
Ausbilder-Akademie GmbH
Auf der Horst 7
55288 Armsheim
Telefon: 06734 96297-20
Telefax: 06734 96297-21
Geschäftsführer:
Andreas Eiling, Gabriele Weingärtner
AG Bad Homburg HRB 12961
USt.-IdNr.: DE295119477
Bankverbindung:
Volksbank Rhein-Lahn eG
BIC: GENODE51DIE
IBAN: DE95 5709 28000216 1329 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Ausbilder-Akademie.de
Kein Anspruch auf Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung?
Auch für Seminare, Workshops und Fortbildungen, für die rechtlich kein Anspruch auf Bildungsurlaub
besteht, wie z. B. für
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den IHK-Zertifikatslehrgang,
die Seminare für Auszubildende oder
alle ein- oder zweitägigen Seminare für Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte
den Lehrgang zum geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen (IHK) - in Hessen
den Lehrgang zum geprüften Personalfachkaufmann/frau (IHK) - in Hessen
ermöglichen viele Unternehmen und Betriebe ihren Mitarbeitern eine entsprechende Freistellung.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!
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Andreas Eiling, Gabriele Weingärtner
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