10/2013
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LOITZER - BOTE Bürgerzeitung und amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Loitz u. d. Amt Peenetal Loitz Jahrgang 23 Montag, den 21. Oktober 2013 Nummer 09 Naturkraft und Mensch S o vieles wächst in Flur und Feld! Nur für uns Menschen scheint’s gedacht, weil’s all das zur Verfügung stellt, was unser Dasein möglich macht. D er Regen, der herniederfällt, zur Freude Anlass geben müsst’. Er stärkt das Leben in der Welt, das nur durch ihn entstanden ist. D as Wasser - Regen, Fluss und Meer ist manchmal zahm in uns’rer Hand. Doch kommt’s mit voller Kraft daher, hält ihm selbst starker Fels nicht stand. D er Segen liegt im Mittelmaß: Stellt sich zu viel, zu wenig ein an Wärme, Kälte, Wind und Nass, kann nur Chaos die Folge sein. D er Sturm tobt oft wie toll und dumm, dass er Tod und Zerrstörung schafft. So manches, was um uns herum, hat eine ungeheure Kraft. T ief unter uns das Feuermeer drängt explosiv zu uns herauf, schiebt Kontinente hin und her und faltet die Gebirge auf. U nd hüllt der Frost ganz ungeniert das Land in Eis zur Winterzeit, glaub’: Eh’ die Welt total erfriert, bleibt dir zum Leben genug Zeit. D ie Sonne bringt wohl mal Beschwer. Lässt sie dereinst uns ganz im Stich, gibt’s keine Lebewesen mehr, nicht Mensch, nicht Tier, auch Pflanzen nicht. S o ist es doch wohl angezeigt, dass man Naturkraft akzeptiert, vor dieser großen Macht sich neigt, sie ohne „Aber“ respektiert. Foto: LW-Bildarchiv Gertraut Henze Die nächste Ausgabe des „Loitzer Bote” erscheint am Montag, den 25. November 2013 Redaktionsschluss ist Mittwoch, der 13. November 2013. Loitz –2– Nr.09/2013 23. Landeserntedankfest Nr. 09/2013 in Loitz –3– Loitz Loitz –4– Landeserntedankfest in Loitz - Das Ereignis, was unvergessen bleibt! Esistvollbracht,dasErntedankfestdesLandesMecklenburg-VorpommerninunserenkleinenStadtLoitz.VoreinemJahrnochbelächelt undbezweifelt,dassLoitzeinFestindiesemAusmaßehinbekommt. DochdawarenvieleamWerkeundgemeinsamistesunsgelungen. Schönsahesaus,unserStädtchen,dassichmitWimpeln,Blumen, MaisundKürbismenschengeschmückthat.SogardiemarodenHäuser erhieltenanprächtigesAntlitz.DerFantasiedervielenfleißigenHände warenkeineGrenzengesetzt.EswareineFreudeamMorgendurch dieStraßenzulaufenundaufEntdeckungsreisezugehen,bevor dieGästeindenOrtströmen.Jaundsiekamenvonüberallherund säumtendieStraßen,bevordergroßeFestumzugsichinBewegung setzte.ZuvorjedochverfolgtendieMenscheninderSt.Marien-Kirche denFestgottesdienst,woBischofAbromeitandenUrsprungdes Festeserinnerte. Dannwurdeesspannend,jederGastsuchtesicheingutes Schauplätzchenentlangder Hauptstraße, um den, aus sagenhaften86Schaubildern bestehendenFestumzug,zu sehen, zu filmen und zu fotografieren.Eingigantischer ZugsetztesichinBewegung, dernachanderthalbStunden die Ehrentribüne am Hafen erreichte,woLeifTennemann dasGesehenekommentierte. Vomkleinstengeschmückten Handwagenbiszurgrößten Erntemaschine,eswaralles vertreten,genauwiedieumliegendenStädteundGemeinden,diesoihrenGrußderalt ehrwürdigen Stadt übermittelten. UnserBühnenprogrammbegannmitFestredenundderÜbergabederdurchdieLandfrauenliebevollgefertigtenErntekronedurchdieLandwirtedesAmtesPeenetal Loitz.DasLandespolizeiorchesterspielte,dieTaubenflogeninden sonnigenHerbsthimmelundtausendeZuschauergenossendasAngebotandenStänden,dasmiteinerbuntenPaletteKöstlichkeitenkaum zuübertreffenwar.Danngingeslautzuundnichtzuüberhörenwar SteffiBehm,deralsChefversteigererdenAuktionshammerschwang undselbstLeifTennemannfastzumVerstummenbrachte.Einbunter ReigenvonTänzen,GesangundSchauspielsetztesichaufderBühne fortundunterhieltdasPublikumblendend. Allesinallem,eswareinFestderSuperlative,dassunserStädtchen inMecklenburg-Vorpommernbekanntergemachthat,dassMenschen näherzusammenrückenließunddassgezeigthat,dassgemeinsam vielesgeht,zurFreudeallerMenschen,diesichnachsoeinemFest gesehnthaben. DerDankgehtanalleOrganisatoren,HelferundandieLoitzer,diebewiesenhaben,dasseinaltesPommernstädtchenauchbuntseinkann. Nr.09/2013 Zaunansprachundfragte“NaWerner,istesnichteinbisschenkalt imGartenzusitzen“. DapräsentierteMutterSchultenihreHerbstrezepteundselbstder HSVPeenetalLoitze.V.ließessichnichtnehmen,dasSchweinam SpießineinerherbstlichgestaltetenUmgebunganzuschneiden.Viele VereineundHändlerschmücktenihreStändeundauchdieWohnungsbaugenossenschaftLoitzeGmachtemiteinergeschmackvollen Straßeneckendekorationaufsichaufmerksam. GanzzuschweigenvondenunzähligenOrten,diedieBeschäftigungsgesellschaftLEGRosenowunterderAnleitungvonRenate SteinfurtundderUmsetzungvonReinhardÖsterreichgestalteten. AlleindieWimpelkettenanzufertigen,brauchtevielZeitundGeschick. InderGreifswalderStraßespornteHerrTriphanseineNachbarnzum SchmückenderHäuseranundgingmitgutemBeispielvoran.Sogar nochindenletztenMinutenvordemUmzugkomplettiertendieLoitzer LandfrauenmitBlumendasGesamtbildderStadt. Nunkamenwirdochnichtumhin,einigebeimNamenzunennen. Aberesistungerechtdenjenigengegenüber,diemitvielFreudeund Ideenreichtumihr„ZuHause“präsentiertenunddazubeitrugen,den GästenundEinheimischenzuzeigen,dasLoitzesvermag,etwas aufdieBeinezustellen.DieFamilieLemke,diedenzweitenPlatzin derHausgestaltungerringenkonnte,bemerktebeiderPrämierung: „Eigentlichkönntesoetwasöftersein.Wirwürdengernewiedermitmachen.“Ja,wirsagennur:WeihnachtenstehtvorderTür,diebeste Gelegenheit,derStadtzueinemschönen,besinnlichenAntlitzzu verhelfen.FolgendePreisewurdenausgelobt: Prämierung der Häuser Karin Heymann Landeserntedankfest ein dickes Ding AmLandeserntedankfest,soschienesuns,hatsichdieganzeStadt beteiligt.Wir,KarinHeymann,RenateSteinfurtundSigridDaushattendieAufgabenunterdengeschmücktenHäusernundPlätzendie schönstenzuermitteln.JederdermitoffenenAugendurchLoitzgegangenistwirdbestätigen,dassdieseseinschweresAmtwar.Vor allemdiekleinenDetails,mitdenendieLoitzerihreDekorationenausschmückten,brachtenunssomanchesMalzumSchmunzeln.Einige BildererzähltensogarkleineGeschichten.SostieginderNeustadt eineStrohkatzeamRegenrohrdemDrachenhinterher,oderwenn maninderGoethestraßeaneinemkleinenBaumvollerVögelvorbei ging,fingendieseanzuzwitschern.WirsaheneinenFahrradfahrer, derinderSchlossbergstraßedieKurvenichtbekamundimStrohballen landeteundeinenJäger,derkonzentriertaufseinemHochsitzsaßund dasRehausStrohnebensichnichtbemerkte.Woandersversuchte sicheinHuhnausdemKorbmitNüssenzubedienenundaufdem schwarzenWeglümmeltesicheinKürbismanninderSonneaufder Bank.MancheFigurensahensoechtaus,dasmansie,wieimFalle derDekorationderFamilieSchumanninderGoethestraße,überden 1. Fr. Spihalla u. Herr Wolff Schlossbergstraße 2. Fam. Lemke Schlossbergstraße 100,- € 200,- € Nr. 09/2013 –5– 3. Fam. Debnar Greifswalder Str. 100,- € 3. Fam. Budweg Greifswalder Str. 100,- € 1. Kleiner Markt, Sportgruppe Sophienhof 200,- € 2. Postplatz, Wohngemeinschaft Wiesenweg 200,- € 3. Alter Bahnübergang in der Stadt, Sportgruppe Düvier 100,- € 3. Herr Löffler aus Rustow 50,- € II. Seniorenbetreuung Schlossbergstraße 50,- € Prämierung der Zeichnungen „Mein Landeserntedankfest in Loitz“ 3. Fam. Werner Schumann Goethestr. 100,- € Preisträgerin der Plakatmitgestaltung. 1. Charline Sachau Loitz Loitz –6– Nr.09/2013 SeitdreiJahrenist„Petrus“leiderauchnichtmehrunserGlücksbringer, sodasswirmitdemKillerjederVeranstaltung(Regen)zukämpfen hatten.AberdieSchauerverzogensichwiederzurAbendveranstaltung.HerrWiesnerhatfürguteStimmunggesorgtundsogarseine StimmeinTrantowgelassen.EinigeBesucherwartetenaufdasFeuerwerk,dasnichtangekündigtwar,aberirgendwieimmerschönist. AusKostengründenhatsichunserVereindazuentschiedennurnoch alle5JahreeinFeuerwerkdurchzuführen. Das nächste Feuerwerk gibt es 2016. AndieserStellemöchtenwirunsbeiAllenbedanken,diedasdiesjährigeDorffestunterstützthaben.SeiesmiteinerKuchenspende, SpendenzurVersteigerung,derMitwirkungbeidenArbeitenzur DurchführungunddesAuf-undAbbaus.Aberohnediefinanzielle undmaterielleUnterstützungderGewerbetreibendenundLandwirtschaftsbetriebewäreauchdiesesDorffestnichtumsetzbargewesen. 2. Lea Sauerborn 3. Merle Bartels sowie 3. Andre Brisch Sigrid Daus Renate Steinfurt Karin Heymann Das 27. Dorffest in Trantow ist Geschichte und eigentlich schon wieder lange her Am31.08.2013wares soweit. Zum 27. Mal durftenwirunsereGästeanderFreilichtbühneundamDorfteichin Trantow willkommen heißen. Wir haben es wieder einmal geschafft und konnten insgesamt 1.600Besucherbegrüßen.Esistnichtimmer einfach,injedemJahr Publikumsmagnetenzu schaffen.Schadewar, dassamVormittagdie Feuerwehr-SchalmeienkapelleLühmansdorf e.V.vornichtallzuvielenGästenaufspielten. Sehrgutangenommen undimmerwiedergern gesehenwarderPferdekutschen-parcour.In diesemJahrwarenes 11TeilnehmermitKutschen, wieder einmal federführendvonTino Volksdorf vorbereitet. Den1.PlatzbelegtedabeiHerrOlafBurchert,den2.PlatzHerrHolger Schadeundden3.PlatzHerrPeterBurchert.EinweiteresHighlight warendieHubschrauberrundflüge.MancheBesucherberichteten nachdemFlug;„Es war wie im Märchenwald, unsere Gegend von oben zu sehen.“ Dankeschön MaximilianGrafvonBismarckSchönhausenmitdenFirmen: - TrantowerAgrarGmbH&CoKG, - AgrarserviceVorpommernGmbH, - EnergieTrantowGmbH&CoKGund - TrantowerZuchthofGbR - Janzen&EllwitzGmbHausLoitz - BauhandwerksbetriebHorstGierkeGmbH - GetränkeFachgroßhandel-LängertLoitz - MetallbauAbelausTrantow - RechtsanwaltskanzleiRolf-MichaelEggertausTrantow - Maleru.HausmeisterdiensteJensSägebrechtausTrantow - MalerbetriebFrankSchulzausTrantow - Sanitär-Gas-undHeizungsinstallationIngoWählerausVorbein - AgrargenossenschaftSchwingetale.G.Sassen - LoitzerGlasMartinTescherausLoitz - OptikerThomasKrakauausLoitz - SparkasseNeubrandenburg-Demmin - AllianzCathleenAdebahr-RoßausLoitz - ElektrobetriebBernhardStambuschausRustow - ElektroinstallationLotharSchröderausLoitz - SanitärtechnikHagemannausKletzin - MotorgeräteKarstenHoppeausDüvier - Sachspenden - GemeindeSassen-Trantow - LandwirtschaftsbetriebGerhardRausausTrantow - AgrargenossenschaftSchwingetale.G.Sassen - KirchengemeindeGülzowshof - SeniorenwohnanlagePeenetal Das28.Dorffestfindetam30.08.2014statt.DerKulturverein Trantowe.V.freutsichbereitsjetztaufIhrenBesuchundhat Sonnenscheinbestellt. Nr. 09/2013 –7– Loitz Vorschau Eisbeinessen Am: Beginn: IM: 23.11.2013 19:30 Uhr Vereinshaus „Am Storchennest“ Voranmeldungen bitte bis zum 20.11.2013 unter der Telefonnummer 039998 10179 oder 0170 1836990. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch. Pro Person 9,00 EUR Falls jemand kein Eisbein mag, bieten wir auch Kassler an. Bitte einfach mitteilen bei der Voranmeldung. Der Karnevalsclub Görmin lädt ein zur „Hüttengaudi“ Vorschau Veranstaltungen 2013 in das „Dörphus“ Görmin am 16.11.2013 Einlass ab 19:00 Uhr Beginn: 20:00 Uhr Kostüm erwünscht 23.11.2013 Eisbeinessen Beginn: 19:30 Uhr Eintritt: 9,00 € Voranmeldungen unter 039998 10179 oder 0170 1836990 bis 20.11.2013 27.12.2013 Doppelkopfturnier Beginn: 19:30 Uhr Einsatz: 5,00 € 31.12.2013 Silvestertanz mit Bernd W. Beginn: 20:00 Uhr, Eintritt: 26,00 € inklusive Büfett und Pfannkuchen Voranmeldungen unter 039998 10254 ab 01.11.2013 Der Kulturverein Trantow e. V. freut sich schon jetzt auf Ihren Besuch. Loitz –8– Die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Ostvorpommern mbH informiert: Änderung der Telefonnummer auf den Wertstoffhof Helmshagen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, derWertstoffhofHelmshagenistabsofortuntereinerneuen Telefonnummerzuerreichen.DieneueNummerist03834 594669. WeitereInformationenzumWertstoffhoferhaltenSieunter www.veo-karlsburg.de. 20 Jahre Fasching in Loitz 1993 fand das erste Mal in Loitz ein Fasching statt. Nun feiert der LKC e. V. sein großes 20-jähriges Jubiläum/ Kartenvorverkauf bei Annis Partyservice Loitz, 09. Oktober 2013 - AmSamstag, dem2.November2013,feiertderLoitzer KarnevalvereininderPeenetalhallesein 20-jährigesVereinsjubiläum.FastpünktlichzumBeginnderfünftenJahreszeitwirdesalsowiederbuntzugehenindernärrischen Peenestadt.DerVereinpräsentierteinProgrammausbesonderen Highlights,andiesichsichervieleLoitzererinnernwerden,die vonAnfanganbisheutezumtreuenPublikumdesLKCgehören.ZudemwerdenehemaligeMitglieder,früherePrinzenpaare undbefreundeteKarnevalvereineausderRegiondabeisein, umgemeinsam20JahreFaschingsgeschichteinLoitzRevue passierenzulassen.AuchdieMitgliedervoneinstwerdensich amProgrammbeteiligenunddasBesteaus20JahrenLKCaus derÜberraschungskistezaubern.EinFaschingsmottogibtes nicht,aberKostümistnatürlichPflicht-dasbestewirdwieimmer prämiert. „SeitWochenlaufenunserePlanungenzumgroßenJubiläumund wirfreuenunssehrdarauf“,sagtVorstandsvorsitzenderJerome Lexow.„DieVorbereitungensindaberaucheintollerAnlass,um endlichwiederalteGesichterzusehen.NebendenProbenbleibt dannimmernochZeit,zusammenzusitzenundüberdieguten, altenZeitenzusprechen.“ DieVeranstaltungfindetinderLoitzerPeenetalhallestatt,Einlassistab19Uhr.AufderFacebook-SeitedesVereinswird vom18.10bis25.10.2013eingroßesFreikarten-Gewinnspiel stattfinden.AlleInfosdazugibtesaufwww.facebook.com/lkcev. WerdortkeinGlückhat,kannbereitsimKartenvorverkaufseine Eintrittskarteerwerben.BeiAnnisPartyserviceinderBreiten Straße138inLoitz. Veranstaltungshinweise: Termin:02.11.2013, Einlass:ab19:00Uhr BeginndesProgramms:20:30Uhr Eintritt:10Euro,imKartenvorverkauf7,50Euro PeenetalhalleLoitz,Goethestraße65,17121Loitz Weiterbildungen für Tagesmütter und -väter Die Volkshochschulen des Landes bieten aufGrundlagederBildungskonzeptiondes KultusministeriumsWeiterbildungenfürTagesmütter-und-väteran.DiegesamtenWeiterbildungsangebote könnenaufderHomepagedesVolkshochschulverbandesunter www.vhs-verband-mv.deeingesehenwerden. DieGreifswalderVolkshochschulebietetihreWeiterbildungenfür Tagesmütter-und-vätervorrangigamSonnabendan. Kursekönnenunterwww.vhs-greifswald.de(BereichBeruf)gebuchtwerden. Nr.09/2013 BeiBedarfschicktdieVHSInteressiertengerndieWeiterbildungsangebotenachHause.MeldenSiesichdannbitteunterinfo@ vhs-greifswald.de. Ute Boback-Askri Leiterin VHS-Standort Greifswald LandkreisVorpommern-Greifswald VolkshochschuleGreifswald M.-Luther-Str.7a 17489Greifswald Tel.0383477360;Fax03834773616 www.vhs-greifswald.de www.facebook.com/VHS.Greifswald CariMobil Beratung auf Rädern DieCaritasinVorpommernbietetmitdem CariMobileinmobilesBeratungsangebot für Menschen, die Probleme haben die weitentferntenVerwaltungsstrukturenzuerreichen,oderentsprechendeHilfezufinden.ImländlichenundstrukturschwachenRaum kommendieInformations-undBeratungsangebotedeshalbmit einemBuszudenMenschen. Wirinformieren,beraten,unterstützenundregeneigeneAktivitätenan. Wir helfen ganz konkret bei Fragen von: • ALG l und ALG ll, Grundsicherung (Mehrbedarfe,Befreiung vomRundfunkbeitrag) • Krankheit (Patientenverfügung, Betreuung, Vorsorgevollmacht,ZuzahlungvonMedikamenten) • Wohnung (Wohngeld,Suchenachbehindertengerechtem Wohnraum,AntragaufErstausstattung) • Rehabilitation (ambulante/stationäreReha,Mutter-Kind-Kur) • Kinder (LeistungenfürBildungundTeilhabe,HilfenzurErziehung) • Behinderung/Rente (Schwerbehindertenausweis,Leistungen zurTeilhabe) • Pflege (Pflegegeld,HilfenausderPflegeversicherung,MDKBesuch) ZweiMitarbeiter,dassindThomasOlsowski(füraltOVP)undUte Liebegut(füraltUER),werdenjeweilsan2TageninderWoche nacheinembedarfsorientiertenTourenplanmiteinemBeratungsbusunterwegssein. UnsereBeratungistvertraulich,unbürokratisch,unabhängigvon Weltanschauung,NationalitätundReligionszugehörigkeitund natürlichkostenfrei. WennSieHilfeundUnterstützungbenötigen,rufenSieunsan! ErreichenkönnenSieunsunter: CariMobilAnklam CaritasRegionalzentrum FriedländerStraße43 17389Anklam Mobil01723176459 [email protected] Die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Ostvorpommern mbH informiert: Elektroschrott App beinhaltet auch die Wertstoffhöfe des Landkreis Vorpommern-Greifswald ObFöhn,Energiesparlampe,Kaffeemaschine,Staubsauer,Kühlschrank,Mikrowelle,Handy,SmartphoneoderauchFernseher: EinHaushaltistohnesolchundanderetechnischeGeräteheute nichtmehrdenkbar.NebenSchadstoffenwieetwaQuecksilber inEnergiesparlampenenthaltensieaberauchwertvolleRohstoffewieselteneErdenoderEdelmetalle,dieunteranderem inMobiltelefonenverwendetwerden. DieneueeuropäischeRichtlinie2012/19/EUüberElektro-und Elektronik-AltgerätevomJuni2012verlangt,dasskünftignoch mehrElektro-undElektronik-Altgerätegetrenntgesammelt undeinemhochwertigemRecyclingzugeführtwerdenmüssen. Nr. 09/2013 –9– Durch das Elektro - und Elektronikgerätegesetz ist insbesondere vorgeschrieben, dass Besitzer die Altgeräte nicht über die Restmülltonnen entsorgen dürfen, sondern die kommunalen Sammelstellen nutzen müssen. Aus diesem Grund hat die Firma Hellmann Process Management GmbH & CO. KG für alle Besitzer eines Smartphones oder Tablet PC einen kostenlosen App entwickelt der zur nächstgelegenen Sammelstelle für Elektro - und Elektronik - Altgeräte führt. Weiterhin beinhaltet dieser App viele weitere Informationen wie Kontaktdaten der Sammelstellen und Öffnungszeiten. Durch diesen App soll die Rückgabe der Altgeräte so weit wie möglich vereinfacht werden. Brigitte Irrgang Samstagmorgen auf dem Kampfriedhof in Loitz. Während die einen fürs Wochenende in den Supermarkt gehen, treffen sich hier Angehörige und Freunde Brigitte Irrgangs, um ihres Todes am 29. September vor 59 Jahren zu gedenken. Die Grabstelle ist gut gepflegt und heute mit besonders vielen Blumen geschmückt. „Selig, die ein reines Herz haben, denn sie werden Gott schauen“, steht auf dem Grabstein. Es ist eine der Seligpreisungen der Bibel. Brigitte Irrgang fiel als Elfjährige in die Hände eines Sexualverbrechers. Sollte dieses Mädchen, das ein solches Schicksal erleiden musste, etwa nicht einen Ehrenplatz im Himmel bekommen, fragen sich Brigittes Freunde schon seit fast 60 Jahren. Die Loitzer vergessen Brigitte nicht. Und die Stadt Loitz ehrt Brigittes Andenken mit einem Denkmal vor der Diesterweg-Schule: Eine große Granitkugel auf roten Pflastersteinen in Kreuzesform. Die Kugel ist quasi aufgeschnitten und zeigt eine leuchtende Glaskugel, in der die Form eines Diamanten aufscheint - so, als ob er in der Glaskugel eingeschlossen wäre. Soll heißen: Brigitte Irrgang war ein Mädchen, das Licht und Lebensfreude ausstrahlte, weil ihr Innerstes so klar und stark war. Vom Friedhof aus gehen Mitglieder des 2011 gegründeten Brigitte-Irrgang-Freundeskreises und weitere Brigittefreunde zur Maria-Goretti-Kapelle in der Schwedenstraße und feiern dort einen Gottesdienst. Der Kantor der evangelischen Marienkirche spielt auf der elektronischen Orgel. Zusammen mit den beiden Priesterbrüdern feiert Propst Hoffmann den Gottesdienst zu Ehren der Erzengel. Seine Predigt greift die Motive des Brigittedenkmals auf: Was im Innersten Brigittes war, kam von Gott und strahlt aus. Nach dem gemeinsamen Essen dann die Beratung des Freundeskreises. Zunächst ein Gedenken an den verstorbenen Roland Schwab. Vor allem aber eine Würdigung von Monika Recken, die in unermüdlicher Arbeit den Freundeskreis betreut, nun aber schwer erkrankt ist. Dann die Diskussion, wie im kommenden Jahr Brigittes 60. Todestag mit einem Fest für alle Loitzer und Gäste aus Ost und West gefeiert werden kann. Eine hochkarätige Neukomposition: „Brigitte. Sieben Szenen für Sprache und Musik.“ Der berühmte Komponist der Oper „Der kleine Prinz“ - Nikolaus Schapfl - setzt das Libretto von Marcus Everding um in eine Komposition für Mädchenchor und Klavier sowie Theaterstimmen. Außergewöhnlich, dass sich einer der besten Librettisten in Deutschland diesem Thema widmet. Er wird es sich auch nicht nehmen lassen, selbst Regie zu führen, vermutlich wird er bald einmal nach Loitz kommen. Um auf demselben Niveau zu bleiben, nahm auch der weltbeste Mädchenchor Permonik aus Tschechien die Bitte um Mitwirkung an. Nun fehlen noch entsprechende Theaterstimmen aus Norddeutschland. Das ehrgeizige Projekt lässt sich aber in 12 Monaten nicht realisieren, darin waren sich alle einig. Also fand man eine Zwischenlösung, machte aus der Not eine Tugend. Zum 60. Todestag von Brigitte im kommenden Jahr wird das Fest etwas kleiner gehalten, dient aber bereits als Vorlauf der großen Ereignisse im Jahr darauf. Der Brigitte-Irrgang-Freundeskreis rüstet sich im Dreiklang von Loitzer Bürgern mit ihrem Bürgermeister Michael Sack sowie evangelischer und katholischer Gemeinde zu einem großen Event. Loitz Wenn das die alten Loitzer Schützen wüssten! Es brennt wieder Licht im „Loitzer Schützenhaus“, wie die „Ureinwohner“ das Haus des Kunstvereines immer noch betiteln. Licht bedeutet Leben und das hinter den alten Mauern etwas geschieht, das bisher nicht immer die Akzeptanz der Loitzer gefunden hat. Doch siehe da, es gibt sie auch in der kleinen verwunschenen Peenestadt, Kunstinteressierte, zur Freude des im Jahre 2008 gegründeten Kunstvereins. Peter Sebastian Lange, der Mitbegründer und heutige Vorsitzende des Vereins freute sich, dass es ihm gelungen ist, Künstler aus aller Welt für dieses Haus, für diese Stadt zu begeistern. Der Multimedia-Künstler Mike Hentz eröffnet den Reigen mit seiner Installation „Das Gästezimmer“. Alle schauten auf ihn und erwarteten eine Einführung, doch er machte es kurz und öffnete die Tür zum Saal, wo nun die Wahrnehmungen der Gäste gefragt waren. Er lud sie ein in diesen „Gästeraum“, eine ortsgebundene Installation, die als akustischer und visueller Spielplatz begriffen werden kann. Man findet hier eine organische, interaktive und visuelle Klanglandschaft vor. Der Künstler hat die Gabe, so Peter Sebastian Lange, einen Raum anzuschauen, ihn auf sich wirken zu lassen und sofort entsteht die Idee, so auch für den Saal in Loitz. Voller Spannung schaute man in die sogenannten Mikroarchitektur-Zelte und entdeckte Metronome, nomadische Instrumente und sogar ein Schildkrötenschloss. Die Schildkröte ist das Lieblingstier des Künstlers. „Sie besitzt ein mobiles Haus und symbolisiert modernes Nomadentum“, so Mike Hentz. Der in New-Jersey (USA) geborene Performancekünstler ist ein Multitalent. Er unterrichtete als Professor an verschiedenen Kunstakademien, stellte auf der Dokumenta aus, hat als ausgebildeter Violinist Musiktheater in Paris gemacht und war Schauspieler am Opernhaus in Frankfurt. Hentz entwickelte auch Fernsehprojekte wie „Van Gogh TV“, „Piazza Virtuale“ oder „University TV“ sowie eine Reality TV Sendung in Lettland und Litauen, um nur einige zu nennen. Am Ausstellungsabend jedoch war er in einer kleinen Welt der Ansprechpartner für die schauenden und fragenden Augen seiner Gäste. Ja und man traute sich und bekam auch eine Antwort, wie Familie Bartuschk. Für Ellen Bartuschk war es nicht leicht, denn als Blinde war sie auf die Erklärungen ihres Mannes angewiesen, der sich beim Künstler Rat holte. Andere überlegten, was will uns der Künstler sagen und fanden ihre eigene Antwort. Loitz –10– DerAbendgingdannmusikalischweiter,ungewöhnlichfürmancheOhren.BegeistertundmitvielBeifallbelohntwurdeDario ChillemiausCatania/Sizilien,derseinerGitarreKlassik,Jazz undeigeneInterpretationenentlockte.AuchChorleiterSiegfried RoockzolltedemGitarristenBewunderung,sogarinenglischer Sprache.Dannwurdeesschrill,lautundungewöhnlich.DieKapaikostratenauf,einMandolinenorchester.FürdenFreundMike HentzkamdieseFormation,diePolkaPunkspieltundaufder Bühnezelebriert.AberauchvorderBühnepassierteetwas.Denn dasPublikum,daszuerstaufStühlensaß,packtederRhythmus undschonwarenalleinBewegung.AuchderBürgermeisteraus Züssow,Hans-DieterHein,kammitseinerFraunachLoitz,um einenbesonderenAbendzuerlebenunddieBegeisterungwar beidenanzusehen. NochlangewurdegespieltundsomancheÜberraschunggeboten.DamitistderStartschussfürkommendeKunstinteraktionen inLoitzgegebenundesbleibtzuhoffen,dasszwischenKünstlern unddenBewohnerndesOrteseinkulturellesMiteinanderwieder neuentdecktwird.DerAnfangistmitderInstallation„Gästezimmer“vonMikeHentzundseinenFreundengetan.DieAusstellung istnochbiszum03.11.2013immerdienstags,donnerstagsund freitagsinderZeitvon14:00bis17:00Uhrzubesichtigenund amWochenendenachAbsprachemitdemKunstvereinLoitz. Karin Heymann Kroatien - ein Land für alle Sinne Dia-Ton-Show im Essenraum der Grundschule von Nina und Thomas Mücke aus Berlin Diesmal entführt Thomas Mücke seine ZuschauernachKroatien, in ein wunderschönes Urlaubsland. Begeistert verfolgten im vergangenen Jahr immer mehr Gäste seine sensationelleShowmit perfekten Fotos, informativenTextenundGesang. Er beschreibt diese Show,wiefolgt: „Kroatien bedeutet für die meisten Touristen dieKüstezwischender Halbinsel Istrien und Dubrovnik,wosichjährlich ca. 1,5 Millionen Deutscheimglasklaren Wasservergnügen.AlldieseGlanzpunktewieetwadieInsel Cres,Losinj,Krk,HvaroderKorculahabenwirnatürlichauch erkundet,natürlichimHerbst,wenndasLichtdieherrlichsten FotoszaubertunddieKräuterdüftedieSinnebetören,wenn kunststrotzendeStädte,obPorec,Split,SibenikoderDubrovnik,nichtsoüberlaufensind.Natürlichwandertenwirauchim traumhaftenVelebitgebirgeoderdurchdassogenannte„achte Weltwunder“-PlitvitzerWasserfälle.DochwerkenntschonZentral-oderNordkroatien. DerentsetzlichstrapazierteBegriff„unberührteNatur“dürfte hiernochvielerortsderRealitätentsprechen.DieHauptstadt Zagreb,auch„dieMutterWiens“genannt,gehörtzudengrünsten StädtenEuropasundlädtmitherrlichstenCafésein.Imganzen NordentrifftmanaufgeschichtsträchtigeBurgenoderfantastischeThermal-undErlebnisbäder.Zurück,RichtungHeimat, kurzvorUngarn,kannmaninunzähligenWeinkellernbeieinem exzellentenTropfenAbschiednehmenundDankesagenfür einensolch‘einmaligenUrlaub,unddasinMitteleuropa. WirladenSieein,sichwiederverzaubernzulassenmitNinaund ThomasW.Mücke,diemittelsdernichtüberbietbarenQualitätim 6x6-FormatsowiederMusik,denAbendzueinembesonderen Erlebniswerdenlassen. Am07.Novemberum17:00UhrstartetderVortragimEssenraum derLoitzerGrundschule. Karin Heymann Nr.09/2013 Ältester Aussteller auf der MeLa kommt aus Loitz Fritz Bröscky nimmt Abschied mit seinen Galloways FritzBrösckyausLoitzaufderMeLazufinden,warnichtschwer. WieselbstverständlichwarseinPlatznebendemBullenAlarich undderFärseDiva.AufeinemStrohballensaßerwieeinHirte undpassteaufseineGallowaysauf. DerGedanke,dassesdieletzteAusstellungseinwird,warsicherfastimmerallgegenwärtig.Derheutige82-jährigeZüchter ausLeidenschafterntetevielBeifall,alserseinen2-jährigen BullenAlarichamFreitagpersönlichderJuryimgroßenVorführringpräsentierte.Immerhinbringter620kgaufdieWaageund nebendenvielenanderenRindern,warstillstehennichtimmer angesagt.FritzBrösckymeisterteauchdasundfreutesichüber diePrämierungamnächstenTag.SeinBulleAlarichwurdeReservesiegerunderhieltje8PunktefürTyp,Bemuskelungund Skelett,von9möglichenPunkten.DasisteinIaPreis,einesehr guteBewertung.AuchFärseDiva,die582kgschwerist,erhielt einenIbPreis.DieUrkundenfürdiesePrämierungüberreichte LandwirtschaftsministerTillBackhausdemZüchteramAusstellerabendpersönlich. SeitvielenJahrenistFritzBrösckybeiderMeLadabei.Zuerst warenesPferdevomGutLoitz,dieerindenAnfangsjahrender MeLaalsGeschäftsführerdesGutespräsentierte.Dann2Jahre langseineeigenenPferde.DochdannkamnachderWendedie LeidenschaftzudenGalloways,dieermiteinigenLandwirten teilte.DieMeLawurdenun9MaldieBühnefürseineZüchtungen, dieimmervielBeachtungfandenundPreiseverdienten. ImnächstenJahrwirdallesandersseinundderZüchteraus LeidenschaftwirdsicherdannnurGastseinunddenanderen dieDaumendrücken. AmletztenTagwurdeFritzBrösckynocheineEhrezuteil.Er wurdeaufdergrößtenLandwirtschaftsmesseDeutschlandsals ältesterZüchtermitFanfarenvoreinemgroßenPublikumgeehrt undverabschiedet. Karin Heymann Nr. 09/2013 – 11 – Regionalstrategie durch den Amtsausschuss verabschiedet Wie kann und soll die Daseinsvorsorge zukünftig abgesichert werden, wenn wir immer weniger und immer älter werden? Und wie kann sich das Amt „naturnäher“ entwickeln und dadurch als Wohnund Lebensstandort an Attraktivität zulegen? Diese Fragen standen immer wieder im Zentrum vieler spannender Diskussionen, die in den vergangenen 12 Monaten durch das Moro-Projekt initiiert und begleitet wurden. Die demografische Entwicklung im Amt wurde dazu untersucht und in einer Bevölkerungsprognose bis 2030 hochgerechnet. Die Regionalstrategie ist dabei ein erster Anfang, wenn es darum geht neue Wege zu finden, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Untersucht und in Expertenforen aufgearbeitet wurden Strategien zum Umgang mit den rückläufigen Schülerzahlen und zur Absicherung des Brandschutzes. Außerdem wurden Strategien zur Herausforderung bei der Mobilität, bei der medizinischen Versorgung und bei der Versorgung mit (regionalen) Produkten entwickelt. Aus der Analyse von Umzugsverhalten bei den über 65 jährigen sind auch die Ansätze für ein erstes Umsetzungsprojekt abgeleitet, das die Stadt-Umland Beziehung stärken soll und für Januar 2014 geplant ist. Eingeflossen ist all dieses in die Beschlussvorlage der Regionalstrategie, die am 23.09.2013 im Amtsausschuss vorgestellt, diskutiert und beschlossen wurde. Sie enthält zu den bearbeiteten Punkten jeweils eine Ist-Analyse, eine Konkretisierung der zukünftigen Herausforderungen und in Diskussionsprozessen abgestimmte Zielformulierungen, sowie mittelfristige Handlungsempfehlungen und konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Damit befindet sich das Projekt nun in der Abschlussphase und erarbeitet den Forschungsbericht und bereitet die Kommunikation der Regionalstrategie vor. Lesen Sie dazu hier demnächst mehr! Loitz Das Mehrgenerationenhaus Dörphus im Peenetal in Görmin informiert • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Mittwoch, 23.10. ab 16:00 Uhr PC-Hilfe mit Herrn Robert Bath im Bürgerhaus Donnerstag, 24.10. voraussichtlich ab 18:30 Uhr Frauensportgruppe im Dörphus Sonntag, 27.10. ab 8:00 Uhr Apfelvermostung durch die Mosterei Süderholz Mittwoch, 30.10. ab 18:30 Uhr internationale Kreistänze mit Herrn Stefan Pratzel im Dörphus, Beitrag 3,00 Donnerstag, 31.10. voraussichtlich ab 18:30 Uhr Frauensportgruppe im Dörphus Freitag, 04.10. ab 20:00 Uhr Stockkampfkunst und Entspannung mit Ulli Andrea Scharnweber in der Turnhalle der Grundschule Görmin Beitrag 3,00 - 10,00 EUR Dienstag, 05.11. ab 16:00 Uhr offener Schachtreff mit Herrn Guido Springer Dienstag, 05.11. oder 11.11. ab 17:00 Uhr Plattdeutschstammtisch mit Frau Hannelore Boehnke Mittwoch, 06.11. ab 16:00 Uhr PC-Hilfe mit Herrn Robert Bath im Bürgerhaus Donnerstag, 07.11. voraussichtlich ab 18:30 Uhr Frauensportgruppe im Dörphus Dienstag, 12.11. ab 16:00 Uhr offener Schachtreff mit Herrn Guido Springer Donnerstag, 14.11. voraussichtlich ab 18:30 Uhr Frauensportgruppe im Dörphus Dienstag, 19.11. ab 16:00 Uhr offener Schachtreff mit Herrn Guido Springer Mittwoch, 20.11. ab 16:00 Uhr PC-Hilfe mit Herrn Robert Bath im Bürgerhaus Donnerstag, 21.11. ab 14:00 Uhr Kaffeeklatsch und Gesundheits- Check im Dörphus Donnerstag, 21.11. voraussichtlich ab 18:30 Uhr Frauensportgruppe im Dörphus Dienstag, 26.11. ab 16:00 Uhr offener Schachtreff mit Herrn Guido Springer Mittwoch, 27.11. ab 18:30 Uhr internationale Kreistänze mit Herrn Stefan Pratzel im Dörphus, Beitrag 3,00 Donnerstag, 21.11. voraussichtlich ab 18:30 Uhr Frauensportgruppe im Dörphus Sonntag, 01.12. ab 14:00 Uhr Adventsmarkt im Dörphus Die Jugendfeuerwehr aus Passow sagt „DANKE“ „Was lange währt, wird gut!“ Der Moster kommt am 27.10. Ab 8:00 Uhr besteht die Möglichkeit, am Dörphus in Görmin seine Äpfel zur Vermostung zu bringen. Im Dörphus haben Kinder zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr die Möglichkeit zu basteln. Außerdem gibt es Kaffee und Kuchen sowie Bratwurst. Mit freunlichen Grüßen Ihr Mehrgenerationenhaus Das besagt ein altes Sprichwort. Dies hat sich jetzt für die Jugend der Feuerwehr Passow bewährt. Seit 2 Jahren kämpfen sie um neue Uniformen. Die alten Sachen waren schließlich schon über Loitz –12– 10Jahrealt.Jetzthatesendlichgeklappt.ImAugusthabender BürgermeisterHerrE.ZobelunddieGemeindevertreterbeschlossen,fürdieUniformenderJugendGeld„locker“zumachen. Am14.SeptemberkonntendieerstenvierKinder,zumHerbstmarschnachGroßKiesow,mitneuemOutfitantreten.Am28. SeptemberbekamendieanderenKinderihrelangersehntenUniformen.DiekompletteAusstattungbestehtaus:Latzhose,Blouson, Winterjacke,Helm,HandschuheundBasecap. DieKinderundJugendwartesagen-DANKESCHÖN-anHerrn ZobelundGemeindevertreter,vorallemeinweiteresgroßesDANKESCHÖNanFrauJ.-M.Beringer. Nr.09/2013 DieEinwändesindbeiderobenbezeichnetenSonderungsbehörde unterderobengenanntenAnschriftschriftlichoderzurNiederschrift zuerheben. Die Jugendfeuerwehr Passow Sonderungsbehörde: LandkreisVorpommern-Greifswald DieLandrätin Kataster-undVermessungsamt Mühlenstraße18c 17389Anklam 07.10.2013 Mitteilung Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz - BoSoG Sonderungsplan Nr. 05/13 InderGemeindeSassen-Trantow,GemarkungZetelvitz,Flur 2,Flurstück10isteinVerfahrennachdemGesetzüberdieSonderungunvermessenerundüberbauterGrundstückenachder Karte(Bodensonderungsgesetz-BoSoG)-vom20.Dezember 1993(BGBl.IS.2182,2215)eingeleitetworden.Dasbetroffene GebietistinderbeigefügtenKartegekennzeichnet.Hierdurchsoll dieReichweitedesunvermessenenEigentumsbestimmtundsomit beleihungsfähigeGrundstückegeschaffenwerden. SonderungsbehördeistderLandkreisVorpommern-Greifswald, DieLandrätin,Kataster-undVermessungsamt. DerEntwurf des SonderungsplanessowiediezuseinerAufstellungverwandtenUnterlagenliegenabDienstag,dem05.11.2013 fürdieDauereinesMonatsindenDiensträumendesKataster- undVermessungsamtes,Mühlenstraße18c,17389Anklamzur Einsichtaus.Siekönnendienstagsvon9bis12Uhrundvon14 bis18Uhrsowiedonnerstagsvon9bis12Uhrundvon14bis16 Uhreingesehenwerden. AllePlanbetroffenenkönneninnerhalbeinesMonatsnachdieser BekanntmachungdenEntwurffürdenSonderungsplansowieseine UnterlageneinsehenundEinwändegegendiegetroffenenFeststellungenzudendinglichenRechtsverhältnissenerheben.PlanbetroffenesinddieEigentümerderbetroffenenGrundstücke,dieInhaber vondinglichenNutzungsrechten,vonGebäudeeigentumundAnspruchsberechtigtenachdemSachenrechtsbereinigungsgesetz. DasgleichegiltfürdieAnmeldervonRückübertragungsansprüchennachdemVermögensgesetzoderausRestitutionen(§11 Abs.1desVermögenszuordnungsgesetzes)undfürdieInhaber beschränkterdinglicherRechteandenbetroffenenGrundstücken oderRechtenandiesenGrundstücken. Bekanntmachung Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 WehrRÄndG 2011) hier: Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz Gemäß§58desWehrpflichtgesetzesübermittelndieMeldebehördendemBundesamtfürWehrverwaltungzumZweckeder ÜbersendungvonInformationsmaterialjährlichbiszum31.März folgendeDatenzuPersonenmitdeutscherStaatsangehörigkeit, dieimnächstenJahrvolljährigwerden: 1. Familienname, 2. Vorname, 3. gegenwärtigeAnschrift. DieDatenübermittlungunterbleibt,wenndieBetroffenenihrnach §18Absatz7desMelderechtsrahmengesetzes(MRRG)widersprochenhaben. Gemäß§18Absatz7Satz2MRRGinVerbindungmit§25MRRG weiseichdurchdieöffentlicheBekanntmachungdaraufhin,dass diePersonen,dieimKalenderjahr2014dasachtzehnteLebensjahr vollenden,derDatenübermittlungimRahmendes§58Wehrpflichtgesetzwidersprechenkönnen. Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist ab dem 01.07.2011möglich,dadieRechtsvorschriftengemäßArtikel13 desWehrrechtsänderungsgesetzes2011zudiesemTerminin Krafttreten. Nr. 09/2013 – 13 – Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Peenetal/Loitz - Meldestelle, Lange Straße 83, 17121 Loitz zu erklären. Die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung erfolgt bis zum 15.03.2014. Loitz Der genannte Arbeitspreis beinhaltet die Mehrbelastungen aus dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ und dem „Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG)“. Bei Änderungen der Abgaben und Steuern verändern sich die Beträge entsprechend. Loitz, 01.10.2013 Der Bürgermeister gez. M. Sack Fundsache - Fahrrad Am 06.10.2013 - Landeserntedankfest - wurde ein Fahrrad Marke Phoenix aufgefunden. Der Besitzer kann sich dieses beim Fundbüro/Ordnungsamt abholen. Schramm Ltr. OA Strom von den Stadtwerke Loitz GmbH Preisblatt der Stadtwerke Loitz GmbH für Haushaltskunden mit „Strom FIX“ Preisstand: 1. Oktober 2013 Strompreis Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Die Stadtwerke Loitz GmbH freuen sich, ein weiteres Produkt den Bürgerinnen und Bürgern unserer Region anbieten zu können. Neben Wasser und Abwasser bieten wir jetzt auch Strom aus 100 % erneuerbaren Energien zu fairen Preisen an. Die örtliche Nähe zum Versorgungsunternehmen ist für die Bürger vorhanden. Den Wechselprozess vom alten Versorgungsunternehmen übernehmen wir für Sie. Sie haben kurze Wege. Wir sind für Sie im Rathaus, Lange Str. 83 in 17121 Loitz zu erreichen. Sie können Wasser, Abwasser und Strom aus einer Hand erhalten. Lassen Sie sich im Rathaus von unseren Mitarbeitern beraten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Stadtwerke Loitz GmbH Der Grundpreis beträgt Der Bürgermeister der Stadt Loitz gratuliert der Kosmetikerin Frau Jana Tescher, geschäftsansässig Am Kiewitt 6 in 17121 Loitz zum 15-jährigen Gewerbejubiläum am 01.11.2013 der Inhaberin eines Dorfladens mit Imbissangebot, Bioprodukten und Ferienwohnung Frau Ulrike Stein, geschäftsansässig Zur Peene 10 in 17121 Loitz OT Sophienhof zum 10-jährigen Gewerbejubiläum am 18.11.2013 Der Arbeitspreis beträgt: Evangelische Kirchengemeinde St. Marien Loitz Im Arbeitspreis ist eine Stromsteuer enthalten von zurzeit Stromsteuer netto 2,05 ct/kWh zzgl. der jeweils gültigen USt. (19 %) 0,39 ct/kWh Stromsteuer brutto 2,44 ct/kWh Bei dem Ausweis der Preise und Steuersätze mit zwei Nachkommastellen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Im Arbeitspreis und im Grundpreis sind der Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung - soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden -, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsgeld (einschließlich Blindstrom) inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die Konzessionsabgaben enthalten. Ändern sich Strom- oder Umsatzsteuer, ändern sich die Preise entsprechend. Die Preise erhöhen sich um die in den Ziffern 6.2 bis 6.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Strom FIX genannten Preisbestandteile. Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Ev. Kirchengemeinde St. Marien Loitz Gemäß § 21 der Kirchengemeindeordnung vom 27.05.2012 hat der Kirchengemeinderat der Ev. Kirchengemeinde St. Marien Loitz am 30.07.2013 folgende Friedhofsordnung beschlossen. I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich und Friedhofszweck Diese Friedhofsordnung gilt für die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien Loitz in seiner jeweiligen Größe. Die Friedhöfe umfassen zur Zeit die Flurstücke: 56, 57, 59 Flur 12; Flurstück 14 Flur 20 und Flurstück 127 Flur 18 der Gemarkung Vorbein, Flur Vorbein. Die Friedhöfe umfassen zur Zeit eine Gesamtgröße von insgesamt ca. 35.737 qm. Loitz –14– EigentümerderFlurstückeistdieEvangelischeKirchengemeinde St.MarienLoitz. (2)DiekirchlichenFriedhöfesindzurBestattungderverstorbenen Gemeindegliederbestimmt. (3)FernerwerdenaufdemFriedhofbestattet: 1. GliederandererevangelischerKirchengemeinden, 2. AngehörigeandererchristlicherReligionsgemeinschaften,die amOrtkeineneigenenFriedhofbesitzenund 3. anderePersonen,wenneinzuihrerAufnahmeverpflichteter FriedhofamOrtnichtvorhandenist(Monopolfriedhof). (4)WeitergehendeAusnahmenbedürfenderZustimmungdes BevollmächtigtendesKirchengemeinderates. §2 Außerdienststellung und Entwidmung (1)DerFriedhof,einzelneFriedhofsteileodereinzelneGrabstättenkönnenauseinemwichtigenGrundbeschränktgeschlossen, geschlossenundentwidmetwerden. (2)NachderbeschränktenSchließungwerdenNutzungsrechte nichtmehrverliehen.EineVerlängerungvonNutzungsrechten erfolgtlediglichzurAnpassungandieRuhezeit.Beisetzungen dürfennurnochinGrabstättenstattfinden,andenenimZeitpunkt derbeschränktenSchließungnochNutzungsrechtebestehen, soferndieGrabstättennochnichtbelegtsindodersofernzudem genanntenZeitpunktdieRuhezeitenabgelaufenwaren.EingeschränktwerdenkannauchderKreisderBeisetzungsberechtigten; nachträglicheAusnahmenvondieserEinschränkungkannder KirchengemeinderatimEinzelfallzurVermeidungunbilligerHärten beibestehendenNutzungsrechtengenehmigen. (3)NachderSchließungdürfenBeisetzungennichtmehrvorgenommenwerden. (4)DurchdieEntwidmungwirddieEigenschaftalsRuhestätte derVerstorbenenaufgehoben.DieEntwidmungwirderstausgesprochen,wennkeineNutzungsrechtemehrbestehen,sämtliche RuhezeitenabgelaufensindundeineangemessenePietätsfrist vergangenist. §3 Friedhofsverwaltung (1)DerFriedhofisteineöffentlicheEinrichtunginderRechtsform einerunselbständigenAnstaltdesöffentlichenRechts.Erwirdvom Kirchengemeinderatverwaltet. (2)DieVerwaltungdesFriedhofsrichtetsichnachdieserFriedhofsordnung,denkirchlichenBestimmungenunddenallgemeinen staatlichenVorschriften. (3)MitderWahrnehmungderlaufendenVerwaltungsaufgaben kannderKirchengemeinderateinePerson,einenAusschussoder einekirchlicheVerwaltungsstellebeauftragen. (4)DiekirchlicheAufsichtrichtetsichnachdemjeweilsgeltenden kirchlichenRecht. §4 Amtshandlungen (1)BestattungensindrechtzeitigvorherbeidemPfarramtderFriedhofsträgerinanzumelden.Dabeiistmitzuteilen,werdieBestattung leitetundwersonstbeiderBestattung(einschließlichTrauerfeier) gestaltendmitwirkenwird. (2)DasPfarramtderFriedhofsträgerinkannnachAnhörungdes Kirchengemeinderatesdenjenigen,derdieBestattungleitenoder beiderBestattunggestaltendmitwirkensoll,ausschließen,wenn erverletzendeÄußerungengegendenchristlichenGlaubenoder dieevangelischeKirchebzw.ihreAmtspersonengetanhatund eineWiederholungzuerwartenist. (3)BesondereVeranstaltungenaufdemFriedhofbedürfender GenehmigungdesKirchengemeinderates. §5 Haftung DieKirchengemeindealsFriedhofsträgerinhaftetnichtfürSchäden,diedurchnichtsatzungsgemäßeBenutzungdesFriedhofes, seinerAnlagenundEinrichtungen,durchdrittePersonen,durch TiereoderdurchhöhereGewaltentstehen. IhrobliegenkeinebesonderenObhuts-undÜberwachungspflichten. II. Ordnungsvorschriften §6 Öffnungszeiten (1)DerFriedhofistamTagefürdenBesuchgeöffnet. (2)AusbesonderemAnlasskannderFriedhofganzoderteilweise fürdenBesuchvorübergehendgeschlossenwerden. Nr.09/2013 §7 Verhalten auf dem Friedhof (1)DerFriedhoferforderteinderWürdedesOrtesentsprechendes Verhalten.Äußerungen,diesichgegendenchristlichenGlauben oderdieevangelischeKircherichten,sindzuunterlassen. (2)Kinderunter12JahrendürfendenFriedhofnurinBegleitung undunterderVerantwortungErwachsenerbetreten. (3)AufdemFriedhofistnichtgestattet: a) dieWegemitFahrzeugenallerArt,ausgenommenKinderwagen,HandwagenundRollstühlen,zubefahren, b) WarenallerArtundgewerblicheDiensteanzubietenundDruckschriftenzuverteilen, c) Tiere,mitAusnahmevonBlindenhunden,mitzubringen, d) AbraumaußerhalbderdafürvorgesehenenPlätzeabzulegen, e) EinrichtungenundAnlageneinschließlichderGrabstättenzu verunreinigenoderzubeschädigen, f) zulärmenundzuspielen, g) anSonn-undFeiertagen,beiGottesdienstenundinderNähe vonBestattungsfeiernArbeitenauszuführen. (4)DerKirchengemeinderatkannAusnahmenzulassen,soweit dieInteressenanderernichtbeeinträchtigtwerden. (5)DerKirchengemeinderatkannfürdieOrdnungaufdemFriedhof weitereBestimmungenerlassen. (6)DenAnordnungendermitderAufsichtbetrautenPersonenist Folgezuleisten. (7)TotenGedenkfeiernundanderenichtmiteinerBestattungzusammenhängendeVeranstaltungenbedürfenderZustimmungdesKirchengemeinderates.Siesindspätestens4Tagevorheranzumelden. §8 Gewerbliche Arbeiten (1)GewerbetreibendehabendiefürdenFriedhofgeltendenBestimmungenzubeachten. (2)EinegewerblicheTätigkeitkannvomKirchengemeinderatuntersagtwerden,wennderGewerbetreibendewiederholtgegenfür denFriedhofgeltendeBestimmungenverstoßenhatundihmdanachschriftlichmitgeteiltwordenist,dassdieweiteregewerbliche TätigkeitimWiederholungsfalluntersagtwerdenwird. (3)DiefürdieArbeitenerforderlichenWerkzeugeundMaterialien dürfenaufdemFriedhofnurvorübergehendundnuranStellen gelagertwerden,andenensienichthindern.DieArbeits-undLagerplätzesindnachBeendigungderTagesarbeitzusäubernundin einemordnungsgemäßenZustandzuverlassen,beiUnterbrechung derTagesarbeitsoherzurichten,dasseineBehinderunganderer ausgeschlossenist.DieGewerbetreibendendürfenaufdemFriedhof keinenAbraumlagern.GewerblicheGerätedürfennichtanoder indenWasserentnahmestellendesFriedhofesgereinigtwerden. (4)GewerbetreibendehaftengegenüberderKirchengemeinde füralleSchäden,diesieimZusammenhangmitihrerTätigkeitauf demFriedhofschuldhaftverursachen. (5)GewerbetreibendebedürfenfürdiedemjeweiligenBerufsbild entsprechendegewerblicheTätigkeitaufdemFriedhofdervorherigenschriftlichengebührenpflichtigenZulassungdurchden Kirchengemeinderat. FürineinemMitgliedstaatderEuropäischenUnionniedergelassenenichtdeutscheGewerbetreibendebzw.DienstleistungserbringererfolgtkeinevorherigeZulassungentsprechendderRichtlinie 2006/123/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom 12.12.2006überDienstleistungenimBinnenmarkt. III. Allgemeine Bestattungsvorschriften §9 Anmeldung einer Bestattung (1)BestattungensindunterVorlagedergesetzlichvorgeschriebenenUnterlagenrechtzeitigbeimzuständigenPastoroderim KirchenbüroMarktstr.166anzumelden. (2)VoreinerBestattungineinerWahlgrabstätte,andereinNutzungsrechtverliehenist,istdasNutzungsrechtnachzuweisen. (3)DerZeitpunktderBestattungwirdimEinvernehmenmitden Angehörigenfestgelegt. DieWünschederAngehörigensollendabeinachMöglichkeitberücksichtigtwerden. § 10 Ruhezeiten (1)DieRuhezeitfürLeichenbeträgt25JahreundAschen20Jahre. § 11 Särge (1)Särgemüssenfestgefügtundsoabgedichtetsein,dassjedes sofortigesDurchsickernvonFeuchtigkeitausgeschlossenist.Sie Nr. 09/2013 – 15 – dürfen nicht aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt sein, soweit nicht anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,70 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind größere Särge erforderlich, so ist dies dem Kirchengemeinderat bei der Anmeldung der Bestattung mitzuteilen. (3) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzugsberechtigten zu tragen. Loitz § 13 Arten und Größen (1) Folgende Arten von Grabstätten stehen zur Verfügung: a) Sargwahlgrabstätten b) Urnenwahlgrabstätten c) Urnengemeinschaftsanlage mit und ohne Namensnennung d) Rasengräber (2) An den Grabstätten werden nur öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte nach dieser Friedhofsordnung verliehen. Ein Nutzungsrecht kann jeweils nur einer einzelnen Person, nicht mehreren Personen zugleich zustehen. (3) Rechte an einer Grabstätte werden in der Regel beim Todesfalle verliehen. Bei Grabstätten kann der Kirchengemeinderat Ausnahmen zulassen. (4) In einer Grabstelle darf grundsätzlich nur eine Leiche oder Asche beigesetzt werden. Eine verstorbene Mutter und ihr gleichzeitig - bei oder kurz nach der Geburt - verstorbenes Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr dürfen in einer Grabstelle beigesetzt werden. (5) Bei neu anzulegenden Grabstätten sollen die Grabstellen eine Länge von 2,40 m und eine Breite von 1,20 m haben. Im Einzelnen ist der Gestaltungsplan für den Friedhof maßgebend. (6) Die Mindesttiefe des Grabes beträgt von der Oberkante Sarg bis Erdoberfläche (ohne Grabhügel) 0,90 m, von der Oberkante Urne bis Erdoberfläche 0,50 m. Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (7) Gräber dürfen nur von denjenigen ausgehoben und zugefüllt werden, die dafür vom Kirchengemeinderat bestimmt oder zugelassen sind. eine Bescheinigung ausgestellt. Auf einer Wahlgrabstelle kann entweder ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden. (2) Das Nutzungsrecht kann mit Ausnahme der Fälle nach § 2 Absatz 2 auf Antrag für die gesamte Wahlgrabstätte um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Der Kirchengemeinderat ist nicht verpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung eines Verlängerungsantrages aufzufordern. Bei einer Beisetzung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit. Die Gebühren für die Verlängerung richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung. (3) In einer Wahlgrabstätte dürfen der Nutzungsberechtigte und folgende Angehörige des Nutzungsberechtigten beigesetzt werden: 1. Ehegatte, 2. Kinder (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder), 3. Enkel (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder der Kinder), 4. Eltern (auch Annehmende von als Kind angenommene Personen), 5. Geschwister (auch Halbgeschwister), 6. Großeltern (auch Eltern der Annehmenden, die eine Person als Kind angenommen haben), 7. Ehegatten der Kinder, der Enkel, der Geschwister, 8. Erben, die nicht unter den vorgenannten Personenkreis fallen, soweit es sich um natürliche Personen handelt. Grundsätzlich entscheidet der Nutzungsberechtigte, wer von den beisetzungsberechtigten Personen beigesetzt wird. Kann nach dem Tode eines Beisetzungsberechtigten die Entscheidung des Nutzungsberechtigten dem Kirchengemeinderat nicht rechtzeitig vor der Beisetzung mitgeteilt werden, so ist der Kirchgemeinderat nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, die Beisetzung zuzulassen. Die Beisetzung anderer Personen, auch nichtverwandter Personen (z. B. Angehörige des Ehegatten, Stiefkinder des Nutzungsberechtigten oder seines Ehegatten, Stiefgeschwister, Verlobte) bedarf eines Antrages des Nutzungsberechtigten und der Genehmigung des Kirchengemeinderates. (4) Der Nutzungsberechtigte kann zu seinen Lebzeiten sein Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 3 Nr. 1 bis 8 genannten Personen übertragen; zur Rechtswirksamkeit der Übertragung sind schriftliche Erklärungen des bisherigen und des neuen Nutzungsberechtigten sowie die schriftliche Genehmigung des Kirchengemeinderates erforderlich. (5) Der Nutzungsberechtigte soll dem Kirchengemeinderat schriftlich mitteilen, auf welchen seiner beisetzungsberechtigten Angehörigen das Nutzungsrecht nach seinem Tode übergehen soll. Eine schriftliche Einverständniserklärung des Rechtsnachfolgers ist nach Möglichkeit beizubringen. (6) Hat der Nutzungsberechtigte nicht bestimmt, auf wen das Nutzungsrecht nach seinem Tode übergehen soll, so geht das Nutzungsrecht an die nach Absatz 3 beisetzungsberechtigten Angehörigen in der dort genannten Reihenfolge über. Dabei steht das Nutzungsrecht innerhalb der einzelnen Gruppen der jeweils ältesten Person zu. (7) Der Rechtsnachfolger hat dem Kirchengemeinderat auf dessen Verlangen nachzuweisen, dass er neuer Nutzungsberechtigter ist. Ist der Rechtsnachfolger nicht daran interessiert, das Nutzungsrecht zu behalten, so kann er das Nutzungsrecht auf eine andere der in Absatz 3 genannten Personen oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, auf eine Person übertragen, die auf Grund seines Nutzungsrechtes beisetzungsberechtigt nach Absatz 3 geworden ist. Für die Übertragung gilt Absatz 4. (8) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstellen kann jederzeit an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist, zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte zulässig. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Bei der Rückgabe von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung. Die Friedhofsverwaltung kann mit den Nutzungsberechtigten übergroßer Wahlgrabstätten (Wahlgrabstätten mit mehr als 2 Grabstellen) besondere schriftliche Vereinbarungen über die künftige Nutzung abschließen. Ein Anspruch auf Abschluss von derartigen Vereinbarungen besteht nicht. § 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt 25 Jahre vom Tage der Verleihung an gerechnet. Über das Nutzungsrecht wird § 15 Urnenwahlgrabstätten (1) Soweit sich nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch für Urnenwahlgrabstätten. § 12 Umbettungen und Ausgrabungen (1) Umbettungen dürfen zur Wahrung der Totenruhe grundsätzlich nicht vorgenommen werden. (2) Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses können Leichen oder Aschen in ein anderes Grab gleicher Art umgebettet werden. Die Nutzungsberechtigten sind vorher zu hören, es sei denn, dass die Anschriften nicht rechtzeitig ermittelt werden können. (3) Ausnahmsweise kann auch den Angehörigen bei besonders gewichtigen Gründen ein Recht auf Umbettung zustehen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Bei allen Umbettungen muss das Einverständnis des Ehegatten, der Kinder und der Eltern durch schriftliche Erklärung nachgewiesen werden. Der Antragsteller hat sich schriftlich zu verpflichten, alle Kosten zu übernehmen, die bei der Umbettung durch Beschädigung und Wiederinstandsetzung gärtnerischer oder baulicher Anlagen an Nachbargrabstätten oder Friedhofsanlagen etwa entstehen. (4) Jede Umbettung bedarf der vorherigen Genehmigung des Kirchengemeinderates. Bei der Umbettung von Leichen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, kann die Genehmigung erst erteilt werden, wenn für die Umbettung die schriftliche Genehmigung der Ordnungsbehörde und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorliegen. (5) Die Grabmale und ihr Zubehör können umgesetzt werden, wenn Gestaltungsbestimmungen der neuen Grababteilung nicht entgegenstehen. (6) Leichen oder Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung. IV. Grabstätten Loitz –16– § 16a Urnengemeinschaftsanlage mit und ohne Namensnennung (1)DieGrabstellenwerdenfür20Jahrevergeben. (2)DieGrabstellenkönnenmiteinerliegendenGrabplattevergeben werden.DiesekönnenmitVor-undZunamesowieGeburts-und Sterbejahrundggf.miteinemchristlichenSymbolgekennzeichnet werden.EsistaucheineBelegungohneGrabplattemöglich. (3)DieGrabplattenwerdenvondenNutzungsberechtigtenselbst besorgt. (4)DieGrabstellenwerdenvonderFriedhofsverwaltungineiner GemeinschaftsanlagefürdiegesamteDauerderRuhefristgepflegt. AngehörigeoderanderePersonensindnichtberechtigt,PflegeleistungendurchzuführenundsonstigeVeränderungenvorzunehmen.DasBetretenderAnlageistnurdemFriedhofspersonalzu Reinigungs-oderMäharbeitengestattet. (5)Esistzulässig,Blumenschmuckandendafürvorgesehenen Stellenabzulegen. (6)FürPaarebestehtdieMöglichkeitdieNachbargrabstättezu kaufen,derTrennungssteinwirddabeientfernt. (7)AlleKostenwerdendurcheineGebührundfürdiegesamte Liegezeiterhoben. § 16b Rasengräber mit und ohne Namensnennung (1)RasengrabstättensindSarggrabstätten,diefür25Jahrevergebenwerden. (2)RasengrabstellenmüssenmiteinemGrabsteinliegendoder stehendversehenwerden. (3)DieGrabstellenwerdenvonderFriedhofsverwaltungfürdie gesamteDauerderRuhefristgepflegt.Angehörigeoderandere Personensindnichtberechtigt,Pflegeleistungendurchzuführen undsonstigeVeränderungenvorzunehmen. (4)RasengrabstellenohneNamensnennungwerdenanonym vergeben. § 17 Grabregister DerKirchengemeinderatführtVerzeichnissederBeigesetzten,der Grabstätten,derNutzungsrechteundderRuhezeiten. § 18 Ehrengrabstätten DieZuerkennung,dieAnlageunddieUnterhaltungvonEhrengrabstätten(einzelnoderingeschlossenenFeldern)obliegendem Kirchengemeinderat. V. Gestaltung der Grabstätten und der Grabmale § 19 Anlage und Unterhaltung der Grabstätten (1)JedeGrabstätteistsozugestaltenundsoandieUmgebung anzupassen,dassdieWürdedesFriedhofesinseineneinzelnen TeilenundinseinerGesamtanlagegewahrtwird.BeiderGestaltungsinddieRichtlinienüberdieGestaltungderGrabstättenund Grabmalezubeachten.SiesindBestandteilderFriedhofsordnung. (2)JedeGrabstättemussinnerhalbvon6MonatennachderBelegungvomNutzungsberechtigtenhergerichtetunddauerndangemesseninstandgehaltenwerden.VerwelkteBlumenundKränze sindvondenGrabstättenzuentfernenundandendafürvorgesehenenPlätzenabzulegen.FürdieAnlageundPflegederGrabstättensinddiejeweiligenNutzungsberechtigtenverantwortlich. (3)WirdeineGrabstättenichtdenVorschriftenentsprechendangelegtoderlängerals1JahrinderUnterhaltungvernachlässigt, sowirdderNutzungsberechtigteoder,wenneinsolchernicht vorhandenist,einerdernächstenAngehörigenzurBeseitigung derMängelinangemessenerFristschriftlichaufgefordert.Istder Nutzungsberechtigteunbekanntodernichtzuermitteln,genügt eineöffentlicheauf6MonatebefristeteAufforderungzurBeseitigungderMängel. WerdendieMängelnichtindergesetztenFristbeseitigt,sokann derKirchengemeinderatdieGrabstätteeinebnenundbegrünen lassenaufKostendesNutzungsberechtigten.Grabmalekönnen nurgemäß§22entferntwerden. § 20 Errichtung und Veränderung von Grabmalen (1)GrabmaledürfennurnachvorherigerschriftlicherGenehmigungdesKirchengemeinderateserrichtetoderverändertwerden. DieGenehmigungsetztdieBeachtungdes§21Absätze1und2 voraus.DieGenehmigungistvorAufstellungoderÄnderungbeim Kirchengemeinderatschriftlichzubeantragen.DemAntragisteine ZeichnungimMaßstab1:10beizufügen,ausderimbesonderen Nr.09/2013 dieAnordnungvonSchriftundSymbolaufdemGrabmalersichtlichist.EineGenehmigungistnichterforderlich,wennaufeinem bereitsvorhandenenGrabmalanlässlicheinerweiterenBeisetzung lediglichderName,dieBerufsbezeichnung,dasGeburts-und SterbedatumdesBeigesetzteningleicherAusführungwiedie vorhandeneBeschriftungangebrachtwerdensoll. (2)EntsprichtdieAusführungeineserrichtetenoderveränderten GrabmalsnichtdergenehmigtenZeichnungundistsienichtgenehmigungsfähig,setztderKirchengemeinderatdemNutzungsberechtigteneineangemesseneFristzurBeseitigungoderAbänderung desGrabmals.NachergebnislosemAblaufderFristkannderKirchengemeinderatdieAbänderungoderBeseitigungaufKostendes Nutzungsberechtigtenveranlassen.Beinichtordnungsgemäßer GründungundBefestigungdesGrabmalsgilt§21Absatz5. § 21 Gestaltung und Standsicherheit von Grabmalen (1)GestaltungundInschriftderGrabmaledürfennichtsenthalten, wasdaschristlicheEmpfindenverletztoderderWürdedesOrtes entgegensteht.ImÜbrigengelten§19Absatz1Sätze2bis3 entsprechend.Werkstattbezeichnungendürfennuruntenander SeiteoderRückseiteeinesGrabmalsinunauffälligerWeiseangebrachtwerden. (2)GrabmalesindihrerGrößeentsprechendnachdenallgemein anerkanntenRegelndesHandwerkszugründenundsozubefestigen,dasssiedauerhaftstandsichersind. (3)GrabmaleodersonstigebaulicheAnlagensinddauerndin gutemZustandzuerhalten.HierfüristderNutzungsberechtigte verantwortlich. (4)DerNutzungsberechtigtehatinsbesonderefürdieStandsicherheitzusorgenundhaftetfürSchäden,diedurcheineVerletzung dieserPflichtentstehen.DieErsatzpflichttrittnichtein,wennder NutzungsberechtigtezurAbwendungderGefahrdieimVerkehr erforderlicheSorgfaltbeachtethat. (5)MängelhatderNutzungsberechtigteunverzüglichbeseitigenzu lassen.Geschiehtdiesnicht,sokannderKirchengemeinderatdie AnlageaufKostendesNutzungsberechtigteninstandsetzenoder beseitigenlassen.WennkeineunmittelbareGefahrbesteht,erhält derNutzungsberechtigtevorhereineAufforderung.Isternichtbekanntodernichtohneweitereszuermitteln,wirddieAufforderung alsBekanntmachungveröffentlicht.BeiunmittelbarerGefahristder Kirchengemeinderatberechtigt,ohnevorherigeAufforderungan denNutzungsberechtigtendasGrabmalumzulegenoderandere geeigneteMaßnahmendurchzuführen.DerNutzungsberechtigte erhältdanacheineAufforderung,dieGrabstätteoderdasGrabmalwiederineinenordnungsgemäßenZustandzuversetzen. Geschiehtdiesnicht,sokannderKirchengemeinderatdienotwendigenArbeitenaufKostendesNutzungsberechtigtendurchführen oderdasGrabmalentfernenlassen. § 22 Entfernung von Grabmalen (1)GrabmaledürfenwährendderDauerdesNutzungsrechtsan derGrabstättenurmitGenehmigungdesKirchengemeinderates entferntwerden. (2)NachAblaufderNutzungszeitundnachBekanntmachungüber dasAbräumenderGrabstättenveranlasstderKirchengemeinderat dieEntfernungderGrabmaleundsonstigenAnlagen. Unberührtbleibt§23.Innerhalbvon3MonatennachderBekanntmachungüberdasAbräumenundbeiWahlgräbernauchinnerhalb von3MonatennachAblaufderNutzungszeitkannderbisherige NutzungsberechtigteGrabmaleundsonstigeAnlagenderGrabstättenselbstentfernen,soweitessichnichtumGrabmalenach§ 23handelt.DieKirchengemeindehatkeinenErsatzfürGrabmale undsonstigeAnlagenzuleisten.SieistauchzurAufbewahrung abgeräumterGrabmaleundsonstigerAnlagennichtverpflichtet. DieKirchengemeindehatebenfallskeinenGebührenbetragzu erstatten,wennderbisherigeNutzungsberechtigteselbstabräumt. § 23 Grabmale mit Denkmalwert GrabmalemitDenkmalwertwerdennachMöglichkeitvonderKirchengemeindeerhalten. VI. Benutzung der Kirche/der Abschiedshalle § 24 Kirchengebäude Kapelle (1)FürdiekirchlicheTrauerfeierstehtdiejeweiligeKapellezur Verfügung.SiedientbeiderkirchlichenBestattungalsStätteder Nr. 09/2013 – 17 – Verkündigung. Zusätzliche Dekorationen sind mit der Friedhofsträgerin abzustimmen. (2) Die Kapelle auf dem Marienfriedhof steht für alle Bestattungsfeiern zur Verfügung. Für die Dekoration ist nicht die Friedhofsträgerin zuständig. (3) Die Benutzung der anderen Kapellen durch andere Religionsoder Weltanschauungsgemeinschaften bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin. Bei den Trauerfeiern darf der christliche Glaube nicht verunglimpft werden. Christliche Symbole in der Kirche und in der Kapelle dürfen nicht verdeckt, verändert oder entfernt werden. Weitere Symbole dürfen nicht verwendet werden. (4) Die Benutzung kann versagt werden, wenn der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes an einer nach dem Bundes-Seuchengesetz meldepflichtigen Krankheit gelitten oder bei ihm der Verdacht einer solchen Krankheit zu dem genannten Zeitpunkt bestanden hat oder wenn Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. § 25 Musikalische Darbietungen (1) Für besondere musikalische Darbietungen bei Bestattungsfeiern in der Kapelle und auf dem Friedhof ist vorher die Genehmigung der Pastorin oder des Pastors einzuholen. (2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof außerhalb der Bestattungsfeier bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin. (3) Wer dieser Bestimmung zuwiderhandelt, kann durch eine beauftragte Person der Friedhofsträgerin zum Verlassen des Friedhofes veranlasst, gegebenenfalls durch die Friedhofsträgerin wegen Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden. VII. Gebühren § 26 Gebührenordnung Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben. VIII. Übergangs- u. Schlussvorschriften § 27 Übergangsvorschriften (1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung sowie die Belegung nach den bisherigen Vorschriften. § 28 Kirchenaufsichtliche Genehmigung (1) Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Amtsblatt der Stadt Loilz (Loitzer Boten). Zudem ist die Friedhofsordnung für jedermann im Pfarramt Loitz einsehbar. § 29 Inkrafttreten Diese Friedhofsordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der Kirchengemeinde für den Friedhof außer Kraft. Loitz Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev. Kirchengemeinde St. Marien Loitz in Loitz Gemäß § 21 der Kirchengemeindeordnung vom 27.05.2012 und § 26 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe Loitz, Rustow und Vorbein der Ev. Kirchengemeinde Loitz hat der Kirchengemeinderat am 30.07.2013 folgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen: §1 Allgemeines Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Kirchengemeinde werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben. §2 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. §3 Entstehen der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragstellung, in Fällen in denen keine Antragstellung vorliegt entstehen die Gebühren mit Erbringung der Leistung. §4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. §5 Stundung und Erlass der Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet werden. §6 Gebührentarif I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten: 1. Wahlgrabstätte Sarg: a) für 25 Jahre - je Grabstelle -: 770,00 € (incl. Friedhofsunterhaltungsgebühr) b) für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle -: 30,80 € 2. Urnenwahlgrabstätte: a) für 20 Jahre - je Grabstelle -: (incl. Friedhofsunterhaltungsgebühr) b) für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle -: 630,00 € 31,50 € 3. Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung: für 20 Jahre - je Grabstelle -: 700,00 € + Pflegekosten für 20 Jahre 445,00 € 1.145,00 € 4. Urnengemeinschaftsanlage ohne Namensnennung: für 20 Jahre - je Grabstelle -: 700,00 € + Pflegekosten für 20 Jahre 475,00 € 1.175,00 € 5. Rasenreihengräber mit Namensnennung: für 25 Jahre - je Grabstelle -: 570,00 € + Pflegekosten für 25 Jahre 325,00 € (pro Jahr 13,00 € ) 6. Rasenreihengräber ohne Namensnennung für 25 Jahre - je Grabstelle -: 570,00 € Rasenpflege für 25 Jahre 475,00 € (pro Jahr 19,00 €) 895,00 € 1.045,00 € Il. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen: a) für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung: 55,00 € b) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit während der Dauer des Nutzungsrechts (hierunter fallen nicht liegende Grabmale): 20 Jahre 40,00 € 25 Jahre 50,00 € c) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit (hierunter fallen nicht liegende Grabmale) bei der Verlängerung von Nutzungsrechten für jedes Jahr der Verlängerung: 2,00 € Loitz –18– III. SonstigeGebühren: VerwaltungsgebührjeBestattung: Nutzungsrechtumschreiben Graburkundeerstellen NutzungderKapelle:(fürGemeindegliederistdie NutzungderKapellenkostenfrei) AbräumungeinesGrabes: BeräumungeinesGrabsteines: liegend stehendeinfach EntsorgungeinesGrabsteines: liegend stehendeinfach BeräumungeinerGrabumrandung/Einfassung EntsorgungeinerGrabumrandung/Einfassung Verwaltungs-undGenehmigungsgebühr fürAusbettung/VersandeinerUrne EntscheidungüberdieZulassunggewerblicher TätigkeitenaufdemFriedhofproJahr RasenpflegeproGrabstelleproJahr 26,00€ 10,00€ 10,00€ 125,00€ 66,00€ 22,00€ 33,00€ 200,00€ 250,00€ 33,00€ 200,00€ 200,00€ 55,00€ 19,00€ §7 FürbesonderezusätzlicheLeistungen,dieimGebührentarifnicht vorgesehensind,setztderKirchengemeinderatdiezuentrichtende VergütungvonFallzuFallnachdemtatsächlichenAufwandfest. DiesgiltbesondersfürdiePflegelegatederKirchengemeindeSt. MarienLoitz,diedurchdieFriedhofsverwaltungangebotenwerden. §8 Schlussvorschriften (1)DieseFriedhofsgebührenordnungtrittnachihrerGenehmigung amTagenachderöffentlichenBekanntmachunginKraft. (2)MitInkrafttretendieserFriedhofsgebührenordnungtrittdiebisherigeFriedhofsgebührenordnungaußerKraft. AnhangzurFriedhofsordnung RichtlinienüberdieGestaltung derGrabstättenundGrabmale I. GestaltungderGrabstätten 1. AlleGrabstättenmüssenineinerdesFriedhofeswürdigen Weiseangelegtundunterhaltenwerden. 2. BeimBepflanzendarfdieGrößederGrabstättenichtüberschrittenwerden. 3. DieGrabstättensindnurmitGewächsenzubepflanzen,durch diebenachbartenGrabstättennichtgestörtwerden.Wirddies nichtbeachtetoderwachsendiePflanzenüberdieGrabstättenhinaus,soistderKirchengemeinderatnacherfolgloser schriftlicherAufforderungzurBeseitigungderBeeinträchtigungberechtigt,dieAnpflanzungenzurückzuschneidenoder zubeseitigen. 4. HoheGrabhügelsindzuvermeiden,weileineharmonische GesamtwirkungderGrabfelderundeinegutegärtnerische GestaltungderGrabstättendadurchgestörtwird.Umdie einzelnenGrabstellenanzudeuten,genügtes,flacheHügel anzulegen,diemitkriechendendauergrünenGewächsenund niedrigenBlumenbepflanztwerdenkönnen.DerGrabhügel solldieHöhevon25cmnichtüberschreiten. 5. DieGrabstättenoderdieGrabstellensollennurdannmit festemMaterialeingefasstwerden,wenndieswegender BeschaffenheitdesBodensnotwendigist.Einfassungenaus Kunststoff,BetonoderZementsindzuvermeiden. 6. GrababdeckungenmitBeton,Terrazzo,Kunststoffen,Teerpappeu.ä.sindnichtzulässig.DasBelegenderGrabstätten mitKiesundSplittoderähnlichenStoffenanstelleeinerBepflanzungistunerwünscht. 7. SindausnahmsweiseGrabstättenmitGrabplattenabgedeckt, soistderPflanzenschmuckaufdiefreienTeiledesGrabes zubeschränken. 8. DerGrabschmucksollnurausnatürlichenPflanzenundBlumenbestehen. Nr.09/2013 9. BehälterfürSchnittblumensindentwederunauffälligaufzustellenoderindieErdeeinzulassen.Blechdosen,Einkochgläser,Flaschenu.ä.sollenfürdieAufnahmevonSchnittblumen nichtverwandtwerden. 10. DieVerwendungvonPflanzenschutz-undWildkrautbekämpfungsmittelnsowievonchemischenReinigungsmittelnzur GrabpflegeundReinigungvonGrabmalenistnichtgestattet. 11. BänkeundStühleaufodernebenGrabstättenstöreninder RegeldasFriedhofsbild.DerKirchengemeinderatkannin besondersgelagertenEinzelfällenjedochdieAufstellung vonBänkengenehmigen.DieBänkesinddannaberklein zuhaltenundunauffälligzugestalten. 12. DemNutzungsberechtigtenistnichtgestattet,Bäume,große SträucherundHeckenohneGenehmigungdesKirchengemeinderateszubeseitigen,weildurchsolcheMaßnahmen dasGesamtbilddesFriedhofesgestörtwerdenkann. II. GestaltungderGrabmale 1. Grabmaledürfennichtsogestaltetwerden,dasssieeine VerunstaltungdesFriedhofesbewirkenoderdieFriedhofsbesucherinihrerAndachtstören.Siedürfensichfernerinihrer GestaltungnichtgegendenchristlichenGlaubenrichten. 2. WerkstattbezeichnungensindnuranderSeiteoderderRückseitedesGrabmalesuntenundinunauffälligerWeisegestattet. 3. BeiderGrößederGrabmaleistaufdieGrößederGrabstätte Rücksichtzunehmen.UnverhältnismäßiggroßeGrabmale sindvorabvomKirchengemeinderatzugenehmigen. 4. DaseinzelneGrabmalsollsichharmonischindasGesamtbild eingliedern. BenachbarteGrabmalesollennachFormundFarbeaufeinanderabgestimmtwerden,damiteinruhigerEindruckder GrabfelderunddesgesamtenFriedhofesentsteht. 5. BeischlichtemundunaufdringlichemWerkstoffwirkendie BearbeitungunddieSchriftklarerundschöner.Deshalbsollen alleinderFarbeauffallendenundunruhigenGesteinsarten vermiedenwerden.DieBearbeitungunddieSchriftsindder Gesteinsartanzupassen.DieGrabmalesolleninderRegel aufallenSeiteneinheitlichbearbeitetsein. 6. GrabmaleaufReihengrabstättensollenmöglichstauseinem StückhergestelltundSockellosaufgestelltwerden.BeiWahlgrabstättensollenGrabmalemöglichstnurdanneinenSockelhaben,wenndieswegenderArtdesGrabmalesnötig ist.WenneinSockelverwandtwird,sollernichtauseinem anderenWerksteinalsdemdesGrabmalessein. 7. Nichtgestattetsind. a) GrabmaleausBeton,Terrazzo,Glas,Porzellan,Emaille, BlechoderähnlichemMaterial, b) GrabmalemitAnstrich, c) Kunststeine, d) dasAnbringenvonLichtbildernaufGrabmalen. KirchengemeindenGörminund Dersekow-Levenhagen WirladeneinzufolgendenGottesdienstenund Veranstaltungen: Sonntag,03.11.2013 23.Sonntagn.Trinitatis GDinderNachbarschaft Sonntag,10.11.2013 3.letzterSonntagdesKirchenjahres 14:00Uhr inDersekowmitChorundanschließendemKirchenkaffee Sonntag,17.11.2013 VorletzterSonntagdesKirchenjahres 14:00Uhr inHinrichshagen Mittwoch,20.11.2013 Buß-undBettag 17:00Uhr kirchenmusikalischerGDinSt.JakobiinGreifswald Sonntag,24.11.2013 Ewigkeitssonntag 09:30Uhr inDersekow 14:00Uhr inGörmin Chor:jedenMontagvon19:30-21:00UhrimPfarrhausDersekow Seniorennachmittag:inDersekowam19.11.um14:30Uhr Kinder-/Familiennachmittag:inDersekowam02.11.um14:30Uhr Martinsfest:inGörminam08.11.um17:00Uhr InDersekowam15.11.um17:00Uhr Nr. 09/2013 – 19 – Adventsmarkt: in Dersekow am 30.11. von 14:00 - 18:30 Uhr in Görmin am 01.12. ab 14:00 Uhr Alle Termine und Veranstaltungen finden Sie auch auf der Internetseite der Kirchgemeinde unter www.kirchengemeindedersekow.de. Adresse: Evangelisches Pfarramt Dersekow E.-Thälmann-Str. 12 17498 Dersekow Pastor Dr. Irmfried Garbe Tel.:03834 5650 Fax:03834 886273 E-Mail:[email protected] Kirchengemeinde Gülzowshwwwof Monat November 2013 Sonntag, den 3. November 2013 10:00 Uhr in Trantow Sonntag, den 10. November 2013 09:00 Uhr in Sassen 10:30 Uhr in Gülzowshof Sonntag, den 17. November 2013 10:00 Uhr in Düvier Mittwoch, den 20. November 2013 18:00 Uhr in Poggendorf, Abendmahlsandacht zum Buß- und Bettag Sonntag, den 24. November 2013 09:00 Uhr in Sassen, Ewigkeitssonntag mit Abendmahl 10:30 Uhr in Gülzowshof, Ewigkeitssonntag mit Abendmahl 14:00 Uhr in Trantow, Ewigkeitssonntag mit Abendmahl Samstag, den 30. November 2013 18:00 Uhr in Poggendorf, @nderer Gottesdienst, Thema: „Womit habe ich das verdient?“ Auch in diesem Jahr findet wieder ein Herbstfrühstück am 2. November 2013 ab 9:00 Uhr in der Feuerwehr Düvier statt. Den Vortrag wird Frau Gudrun Riedel zum Thema „Wenn die Welt nur noch grau ist - Über den Umgang mit Depressionen“ halten. Um Anmeldung bis zum 30. Oktober 2013 bei Antje Schwarze wird gebeten (Tel: 039998 13925). Der Unkostenbeitrag beträgt 5,00 €. zum 50. Hochzeitstag am 29.11. Herrn Karl und Frau Ingrid Baresel aus Loitz Loitz Frau Elli Graf Frau Margarete Wulff Frau Gerda Jager Frau Edeltraut Baresel Herrn Jürgen Timm Frau Rosemarie Schümann Frau Helga Marlow Herrn Klaus-Dieter Popko Frau Waltraud Rohde Frau Gisela Möller Herrn Aloysius Klaffke Frau Doris Plachta Frau Ilse Schrader Frau Rosemarie Holtz Herrn Klaus-Dieter Schmidt Frau Marta Völker Frau Barbara Meier Herrn Hans-Hermann Ribnitz Herrn Gerhard Seifert Herrn Otto Pilgrim Frau Henni Augustin Frau Anita Popko Frau Elisabeth Rohde Herrn Helmut Schmidt Frau Renate Schubbert Herrn Karl Lindhorst Frau Dietlinde Herbst Frau Gisela Hill Herrn Horst Schneider Frau Editha Langhof Frau Edit Mielentz Herrn Rolf Sachweh Herrn Bernd Sager Frau Dorchen Frenk Frau Jutta Meitzner Frau Annemarie Vogt Frau Erika Hummelmeyer Frau Renate Milling Frau Gisela Waschewski Frau Waltraud Fritsch Herrn Jürgen Krüger Frau Elfriede Mengdehl Frau Elli Grawe Herrn Reinhold Krüger Frau Gretel Berwald Frau Christel Kodat Herrn Raimar Standke Frau Anneliese Dedow Herrn Wilhelm Urbrock Frau Inge Stübe Frau Dorothea Günther Frau Ursula Grunewald Herrn Willi Punkt Frau Irma Schulz zum 50. Hochzeitstag am 09.11. Herrn Peter und Frau Renate Heimer aus Loitz OT Rustow zum 60. Hochzeitstag am 14.11. Herrn Günter und Frau Gerda Dietrich aus Loitz OT Zarnekla Die Bürgermeister der Gemeinden und der Amtsvorsteher des Amtes Peenetal/Loitz gratulieren allen Geburtstagskindern und Jubilaren für den Monat November ganz herzlich, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit und Lebensfreude. Frau Ursel Eggert Frau Luise Austinat Herrn Jürgen Blietz Herrn Klaus Groß Herrn Rudolf Rohloff Frau Sieglinde Blietz Herrn Hans-Dieter Kruber Herrn Gerhard Wendt am 08.11. am 10.11. am 16.11. am 22.11. am 22.11. am 25.11. am 25.11. am 27.11. zum 76. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 76. Geburtstag Loitz OT Gülzowshof Frau Hildegard Bahr Frau Hildegard Sosnowski am 06.11. am 29.11. zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag Loitz OT Nielitz Frau Helga Grabautzki Herrn Fritz Hoffmann am 02.11. am 08.11. zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag Loitz OT Rustow Loitz am 01.11. am 01.11. am 02.11. am 02.11. zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 87. Geburtstag Loitz OT Düvier Ehejubilare Frau Renate Böhlke Frau Evelin Lemke Frau Ilona Brandt Frau Liselotte Kuttke am 03.11. am 03.11. am 04.11. am 05.11. am 05.11. am 07.11. am 08.11. am 08.11. am 08.11. am 09.11. am 10.11. am 10.11. am 10.11. am 11.11. am 11.11. am 11.11. am 12.11. am 13.11. am 13.11. am 14.11. am 15.11. am 15.11. am 15.11. am 15.11. am 15.11. am 17.11. am 18.11. am 18.11. am 19.11. am 20.11. am 20.11. am 20.11. am 20.11. am 21.11. am 21.11. am 21.11. am 23.11. am 23.11. am 23.11. am 24.11. am 24.11. am 24.11. am 25.11. am 25.11. am 26.11. am 26.11. am 26.11. am 27.11. am 27.11. am 28.11. am 29.11. am 30.11. am 30.11. am 30.11. zum 75. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 92. Geburtstag Frau Sieglinde Keßler Frau Christel Widmann Frau Vera Berner Frau Inge Vogt Frau Elke Lübstorf am 04.11. am 06.11. am 12.11. am 14.11. am 15.11. zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 61. Geburtstag Loitz –20– HerrnDieterRochow HerrnPaulSchult am16.11. am21.11. Nr.09/2013 zum67.Geburtstag zum72.Geburtstag Loitz OT Schwinge HerrnDietrichZank HerrnManfredSchmiga am16.11. am30.11. zum65.Geburtstag zum71.Geburtstag Loitz OT Sophienhof HerrnHorstWendel FrauRenateGeisler HerrnLotharHellwig FrauGertrudReimer am11.11. am23.11. am25.11. am27.11. zum75.Geburtstag zum81.Geburtstag zum72.Geburtstag zum90.Geburtstag Loitz OT Wüstenfelde FrauElliGrunwald am19.11. zum80.Geburtstag Loitz OT Zarnekla HerrnGerhardKrüger HerrnGünterDietrich am09.11. am15.11. zum87.Geburtstag zum82.Geburtstag Loitz OT Zeitlow FrauErikaGanske FrauWalliStegemann HerrnEwaldMrosowski am10.11. am21.11. am27.11. zum80.Geburtstag zum78.Geburtstag zum70.Geburtstag Görmin HerrnGerhardReppin HerrnDetlefHansen FrauRoswithaLenke FrauSibyllePauli FrauHildeRöseler FrauErikaLenter HerrnWernerSteinle am06.11. am12.11. am15.11. am15.11. am15.11. am25.11. am30.11. zum72.Geburtstag zum61.Geburtstag zum62.Geburtstag zum60.Geburtstag zum70.Geburtstag zum67.Geburtstag zum70.Geburtstag Hort Sonnenblume Im September gab es wieder viel zu erleben im Hort „Sonnenblume“ EinHöhepunktwardie, fastschonzurTradition gewordene,Apfelernte in Klein Zetelwitz. Mit leerenKistenundKörben„bewaffnet“ginges los.VieleElternhatten sichbereiterklärt,ihre KinderderKlasse2aund 2b,zufahren.Beitollem WettermachtedasPflückenundSammelnder leckeren Früchte allen viel Spaß. Mit Kisten undKörbenvollerÄpfel kamensiezurück. Die Vitaminspender werden pur gern als Zwischensnack von den Kindern verputzt. Aberauchzuleckerem ApfelmusundSaftverLeo begeisterte uns mit seiner Gitarre. arbeitet. Görmin OT Göslow HerrnKurtGrapentin HerrnKarl-HeinzSametzki am01.11. am26.11. zum84.Geburtstag zum60.Geburtstag Görmin OT Groß Zastrow FrauGiselaMelüh am09.11. FrauIngridJarmuth am14.11. HerrnHans-JoachimTabbert am19.11. zum63.Geburtstag zum76.Geburtstag zum70.Geburtstag Görmin OT Passow HerrnReinholdLissek am11.11. zum83.Geburtstag Görmin OT Trissow HerrnUweMalinowski FrauHildegardBahls FrauHelgaFinger FrauHeideKreuzmann am14.11. am16.11. am18.11. am19.11. zum71.Geburtstag zum87.Geburtstag zum75.Geburtstag zum72.Geburtstag Sassen-Trantow OT Sassen Frau RosemarieZimmermann FrauBrigitteBehm HerrnJosefPreidel HerrnFranzBehm HerrnRudiBock am01.11. am11.11. am14.11. am15.11. am30.11. zum81.Geburtstag zum84.Geburtstag zum78.Geburtstag zum84.Geburtstag zum84.Geburtstag Sassen-Trantow OT Mühlenkamp FrauHelgaHeymann am20.11. zum88.Geburtstag Sassen-Trantow OT Pustow HerrnUdoWeger HerrnEberhardHerold am19.11. am30.11. zum72.Geburtstag zum61.Geburtstag Sassen-Trantow OT Trantow HerrnDieterBannow FrauGiselaMeylahn HerrnOttoPutzka FrauKarlaJanzen am05.11. am14.11. am22.11. am30.11. zum60.Geburtstag zum81.Geburtstag zum88.Geburtstag zum60.Geburtstag Sassen-Trantow OT Treuen FrauEdeltraudJohannsen FrauUrsulaFredrich FrauJuttaGötsch am03.11. am07.11. am10.11. zum72.Geburtstag zum71.Geburtstag zum76.Geburtstag Wir bedanken uns bei Herrn Thietke dafür, dass wir wieder kommen durften und hoffen, dass es auch im nächsten Jahr möglich ist. ZuunsererGeburtstagsfeierdesMonatsSeptemberkamenganz besondereGäste.EswarenMitgliederdesHundesportvereinsLoitz. BesondersdievierbeinigenGästehattenesdenKindernangetan. Nr. 09/2013 – 21 – Loitz Grundschule „Peenetal“ Görmin Benimm ist in! Was darf man, was darf man nicht? Wer war Knigge und warum gibt es Regeln beim Essen? Diese Frage und mehr stellten sich die Kinder des Philosophieunterrichts in den Klassen 3 u. 4. Benehmen zeigt, dass wir andere achten. Wir zeigen unser Wertschätzung, in dem wir grüßen. Wir benutzen „Zauberwörter“ um höflich zu sein. Aber auch bei Tisch heißt es benimm ist in. Das haben wir nicht nur in der Theorie besprochen. Besonders viel Spaß hat das Tischdecken und das gemeinsame Essen mit Einhaltung der Benimmregeln gemacht. Danke! Sie durften gestreichelt und belohnt werden. Spannend war die Suche nach einem versteckten Kind. Die Kinder erfuhren, dass es lange dauert bis die Hunde die Kommandos beherrschen und befolgen. Dazu braucht der Hundeführer viel Geduld und viel Zeit. Also sollte man es sich gut überlegen, ob ein Hund das richtige Haustier ist. Die Hortkinder und Erzieherinnen bedanken sich für den Besuch bei Frau Schröder und ihren Mitstreitern. Keine Gewalt „Was machst du, wenn auf dem Schulhof ein Kind gehauen wird?“, fragt die Polizistin die Kinder. Wie reagierst du, wenn Erwachsene Gewalt anwenden? So einfach ist die Frage gar nicht zu beantworten. Die Polizeimöwe Klara aber, hilft den Kindern der Klasse 1 und 2 zu entscheiden, was ist Spaß, was ist Ernst und wie verhalte ich mich richtig. 29.09.2013 - Projekttag Zuerst haben wir einen Igel mit Kartoffeldruck hergestellt. Wir haben unter den Igel noch Blätter geklebt. Dann sind wir in die kleine Küche gegangen und haben Apfelkuchen gebacken. Immer fünf Kinder waren in der Küche. Ich habe Äpfel geschnitten. Und entstanden ist ein Apfelkuchen, er war lecker. Zuletzt sind wir auf den Sportplatz gegangen und haben unsere Drachen steigen lassen. von Kai Wendtland, Kl.2 Loitz –22– Unser Wandertag AmMittwoch,dem11.09.2013warendie3.und4.Klassender Grundschule„Peenetal“GörminzumWandertagzurBurgKlempenow.Wirwarenalleganzaufgeregtundfreutenunsalswirum 08.00UhrmitdemBusmitFrauBartowlosfuhren.FrauMünzberg begrüßteunsfreundlichmitKostüm.Siespielteverschiedene Instrumente.Eshatsehrschöngeklungen.Wirwarenganzoben aufderBurg.FrauGirbardtundFrauDeckerwarenauchmitund halfenbeimGrillenundStockbrotmachen.Jonashatsichaus einemStockundeinemHarkeneineAngelgebaut.Esgabauch nocheinenWasserspielplatzundeinenKräutergarten.Wirhatten vielSpaßandiesemTag. Nr.09/2013 EinDankeschönanalleHelferfürdiesenerlebnisreichenTag! P.S.NatürlichwurdeinderWocheauchgelernt,esentstanden ErlebnisberichteundkleineHerbstelfchen. Lea Sophie Girbardt, Kl.4 Bunte Herbstvielfalt an der Görminer Grundschule Der Herbst ist da und begann mit vielenErlebnissen für Schüler, Eltern und Besucher unserer Schule am 23.09.2013mitder GÖLA. Von Frau Schur voreinigenJahren, nachihremBesuch auf der MELA ins Lebengerufen, entwickelte sich die Idee für die Görminer Landwirtschaftsausstellung. Das können wirauch!MitIdeen, Einsatzbereitschaft und fleißigen Helfern entstand in diesem Jahr eine Besondere tolle Ausstellung. Alle Kinderwarensicheinig:sovieleTieregabesnochnieunddiese durftenauchgestreicheltwerden. AusgestelltwarenKälbchen,Pferde,Schafe,Häschen,Hühnerund Küken.VondenLandwirtenunddemSchäferdesOrteskonnteman überHaltungundNutzungderTierevielWissenswerteserfragen. DanebengabesaberauchModellevonLandmaschinenundBauernhöfenzubestaunen. Alles,wasHofundGartenindieserZeitbereithalten,konnte natürlichverkostetwerden.VieleElternBrachtenherbstlicheDekorationenmit,damitwurdedieAusstellungaucheinoptischer Hingucker. AmDienstaggingesdanndenÄpfelnanden„Saft“.Vonden Schülernder3u.4.KlassewurdendieseaufdemSchulgelände eingesammeltundzuMostundGeleeverarbeitet.AmMittwochwar unsergroßerBasteltag.InallenKlassenwurdeHerbstmaterialien gewerkelt.Inder1.KlasseentstandenBilderundGestecke.Die2. KlasseverarbeiteteÄpfelinderKüchezuleckerenApfelkuchen. DieSchülerder3u.4.KlassenließensichdieKartoffelpuffermit Apfelmusschmecken.BeistrahlendemSonnenscheinaberein wenigWindgingeszumSportplatzderGemeinde.DieKinder ließenihreDrachensteigen,wasnichtsoeinfachwarundKinder undErwachseneinBewegungbrachte.Diesmachtehungrigund alleließensichdenfrischenApfelkuchenschmecken. ZumAbschlussderHerbstwochetratunserKinderchorunterder LeitungvonFrauBartowim„Dörphus“aufzumtraditionellenApfelfest. Herbstelfchen Obsternte reifeFrüchte süßundlecker essenalleKindergern lecker! Diesterweg-Grundschule Loitz Aufgepasst mit ADACUS Nr. 09/2013 – 23 – Am 2. Oktober besuchte Herr Knorr vom ADAC die Schüler der 1. Klasse, um mit ihnen das richtige Überqueren der Straße an einer Ampelanlage und an einem Fußgängerüberweg zu üben. Hilfreich zur Seite stand ihm dabei ADACUS, der kluge Rabe. In spielerischer Form wurde im Klassenraum emsig und gewissenhaft trainiert. Loitz Schnappschüsse: Unser Büffet vorher… Ein starkes Team. Danach ging es nach draußen zum Fußgängerüberweg. Hier konnten die Kinder ihr Wissen und Können über die richtigen Verhaltensweisen im Straßenverkehr unter Beweis stellen. Diese Unterrichtsstunden mit Herrn Knorr waren sehr lehrreich, haben allen Schülern viel Spaß bereitet und werden sicherlich lange in Erinnerung bleiben. Regionale Schule Loitz Nachrichten aus der Regionalen Schule Loitz Oktober 2013 Rückblick Auf die Plätze… fertig…los! So hieß das Motto des diesjährigen Sportfestes, welches wir auf dem aktuell hergerichteten Sportplatz (DANKESCHÖN an die Mitarbeiter des Stadtbauhofes Loitz für die intakten Laufbahnen!!!) bei anfangs frischem aber zunehmend sonnigerem Wetter am 25.09.2013 begehen konnten. Viele Eltern und Großeltern unterstützten dieses Ereignis durch ihre Hilfe und begleiteten die Sportgruppen, halfen an den einzelnen Stationen und feuerten ihre Sprösslinge an. In den Disziplinen Schlagball, Kugelstoßen, Dreierhopp, Sprint und/oder Ausdauer konnte nun jede Sportlerin und jeder Sportler zeigen, was sie/er in den letzten Sportstunden eifrig geübt hatte. Nicht alles klappte gleich beim ersten Anlauf, aber dafür konnte sich ein jeder Sportler mehrfach versuchen. Wo bleibt der Staffelstab? Unser Aufruf an alle Eltern, frisches Obst und Gemüse aus dem Garten mitzubringen und für die Pausenverpflegung bereitzustellen fand riesigen Anklang! Vielen Dank! Dank auch an die fleißigen Schnippler unserer Schülerfirma „Dekoteufel“, die einen großen Teil dieser leckeren Sachen aufbereiteten, auf einem Büffet für jedermann zugänglich servierten und ständig auffüllten. Energieschübe in dieser Form sorgten natürlich auch für optimale Leistungen in den einzelnen Sportbereichen. Sport macht bekanntlich durstig. Dies bedachte die Firma Schwenk Catering/Partyservice Loitz, die alle Kinder an diesem Tag kostenlos mit den unterschiedlichsten Säften versorgte. Dass die Sportler die Getränke dankend und ausgiebig annahmen, versteht sich von selbst!! Loitz –24– Nr.09/2013 SogestärktkonnteneigentlichnursupersportlicheLeistungen erzieltwerden. MiteinemabschließendenklassendifferenziertemStaffellaufkonntejedesTeamauchseinenKampfgeistunddieAusdauerunter Beweisstellen. AlssportlichsteSchülerinbewiessichClaraFothausder6.Klasse mit174Punkten,gefolgtvonWenkeThamke.SportlichsterSchüler wurdeAngeloLexowausder10.Klassemit233Punkten,gefolgt vonMaikFürstenbergmit200undJohnNesslermit198Punkten. EineinzigerSportlerbelegtein4DisziplinendenerstenPlatz. Klasse!GenanntseiStevenMartick,demunserRespektgilt. Besondersstolzsindwirdarauf,dasswirunsereSchulrekordean unsererneuenRekordtafelimSchulgebäudedauerhaftaushängenkönnen.DieverantwortlichenSportlehrerFrauSackundHerr BudniakinformierenSiedazuindernächstenAusgabeausführlich. WirgratulierenallenTeilnehmernunseresSchulsportfesteszu ihrentollen,nachahmenswertenErgebnissenundhoffenauchim nächstenJahraufUnterstützungendurchdieEltern,tollesWetter undsportlicheHöchstleistungen. PS:AndemmitgebrachtenfrischemObstundGemüseundanden vielengesundenGetränkenkonntensichunsereSchülerinnenund SchülernochTagespäterkulinarischerfreuen.DANKE!!! D. Lenz Termine biszum28.10.13 29.10.13 01.11.13 13.11.13 ElterninformationüberdenaktuellenNotenspiegelihresKindes FahrtindasMusical„HintermHorizont“,Berlin 2.beweglicherFerientag 16:00 - 19:00 Uhr Elternsprechtag Terminvereinbarungen sind im Vorfeld erwünscht. Liebe Eltern! Um spezielle Fragen klären zu können, ist es ratsam, ihr Kind und entsprechende Schulunterlagen mitzubringen. Frau D. Lenz Kita „Haus der kleinen Füße“ Görmin Impressionen aus dem „Haus der Kleinen Füße“ Görmin Kita „Kunterbunt“ Loitz Verein „Kinder haben keine Bremse“ Kita „Kunterbunt“ VondenalltäglichenGegebenheiteninunsererEinrichtung,gibt esjedenTagetwasNeueszuberichten. WermachtheutemitderErzieherinFrühstück,wasgibtesüberhauptundweristmitdemTischdeckendran?IstheuteSpieltag odermachenwirSport-nawirguckenmalam„Krah-Plan“.Nun gibtesersteDiskussionenunterunserenKindern,diesichmit GesprächenüberihrekleinenProblemebiszumBeginnder„KrahRunde“,um9:00Uhrhinziehen.,wobeinatürlichinallenRäumen bisdahingespieltwird.Achjaundnunum9:00Uhr„lesen“wir gemeinsamunserenTagesplanundstellenfest-blauerPunkt= Nr. 09/2013 – 25 – Mittwoch, ein Zeichen mit einem Mund = Sprache! Im Angebot werden wir also vielleicht eine Geschichte hören, Puppentheater spielen ... Diese Woche waren zwei besondere Zeichen, Dienstag ein Fotoapparat, d. h. wir werden fotografiert und Freitag, man glaubt es kaum, ein Jahr ist schon wieder vorbei - kommt unsere „Hexe“ zu Besuch. Über dieses jährliche „Event“ werden wir euch natürlich in der nächsten Ausgabe gesondert informieren. Zurück zu unserem Tag. Haben wir was Neues gelernt sind wir k.o. und sind glücklich, bei diesem schönen Herbstwetter auf unserem Hof genug Spielmöglichkeiten vorzufinden. Ein neues Spielgerät kam zum Weltkindertag dazu. Das „Spinnennetz“, von uns Kindern sofort geliebt, wird bestimmt auch der Hexe gefallen. Loitz Kita „Lütt Görnkoppel“ Es war einmal ein junger Mann, dem war die Welt zu trist. „Bunt muß alles sein“ sprach er, weil schwarz und weiß ja keine Farbe ist .... ...und was dann geschah und wie es dazu kam, dass unsere Welt nun so schön bunt und farbenprächtig geworden ist, davon können nun auch unsere Eltern berichten. Beim diesjährigen Herbstfest spielten ihre Kinder ihnen diese Geschichte vor und wir alle haben dabei Freude gehabt. Bunt geht es auch weiter bei uns zu, denn immerhin steht der Herbst schon in der Tür. Die Kleinsten begleiten den Igel in den Winterschlaf und die Großen beobachten alle kommenden Veränderungen in der Natur und deren Folgen für unseren Alltag. Fragen über Fragen - werden wir auf alles eine Antwort finden? Wir werden euch berichten. Bis bald „Die ohne Bremse“ mit besten Grüßen aus der Kita „Kunterbunt“ sowie „Lütt Görnkoppel“ Caritasverband Region Vorpommern Begegnungsstätte, Beethovenstr. 07 Tel.: 03998 222 343 17109 Demmin Veranstaltungsplan - November 2013 Di. 05.11. 13:00 Uhr Mi. 06.11. 13:00 Uhr Ich habe schon Hunger, rufen bald einige. Andere Kinder würden gerne draußen bleiben - da kullern schon mal Tränen! Mittag, dann nach einer kleinen Geschichte, Mittagsruhe - dies gefällt nicht jedem! Hinterher spüren wir jedoch meistens unsere neuen Kräfte und freuen uns auf die Nachmittagsangebote. Fynn-Luca fragt Alex ganz leise:“Ob wir wieder boxen dürfen?“ Der Boxsack kommt bei allen Kindern gut an. „Ich war heute morgen schon fleißig“, widerspricht Mia der Erzieherin. Womit sie recht hatte und andere Kinder bei der Vespervorbereitung helfen. Nochmals gestärkt geht es in die letzten 2 Stunden unseres Kindergartenalltags. Bei jedem einzelnen Kind spüren wir, kommen Mutti oder Papa zum abholen ist die Freude riesengroß, so schön es auch im Kindergarten war. Bis morgen! Das diesjährige Erntedankfest in Loitz hat auch uns allen viel Freude bereitet. Wir danken den fleißigen Helfern für ihre Unterstützung und Zugaben. Do. 07.11. 13:00 Uhr Mo. 11.11. 9:00 Uhr Di. 12.11. 10:00 Uhr Do. 14.11. 14:30 Uhr Di. 19.11. 15:00 Uhr Mi. 20.11. 10:00 Uhr Do. 21.11. 12:30 Uhr Di. 26.11. 13:00 Uhr Do. 28.11. 13:00 Uhr Buchlesung mit Herrn Martern aus Stralsund Kegeln in Pensin mit anschließendem Kaffeetrinken Spielenachmittag Fahrt nach Berlin in die Deutsche Oper „Ballett Schwanensee“ Entenessen bei Bauer Kliewe Karnevalseröffnung in Nossendorf Herr Sägebrecht berichtet über seine Vietnamreise Entenessen bei Bauer Kliewe Schwimmhalle Greifswald Kegeln in Pensin mit anschließendem Kaffeetrinken Singenachmittag Für Feierlichkeiten stellen wir Ihnen gerne unsere Räumlichkeiten zur Verfügung. (werktags ab 16:00 Uhr) Michael Schleede Leiter der Begegnungsstätte FSB-Dorfclub Sophienhof Landkreis Vorpommern-Greifswald Veranstaltungen für den Monat November 2013 für die Orte Sophienhof, Zeitlow und Wüstenfelde 04.11.13 17:30 Uhr 06.11.13 19:00 Uhr 11.11.13 17:30 Uhr 12.11.13 14:00 Uhr 18.11.13 17:30 Uhr 20.11.13 19:00 Uhr 25.11.13 17:30 Uhr 27.11.13 19:00 Uhr Tanzen - Spaß und Freude für jedermann Treff: Turnhalle-Gymnasium Frauensport im Feuerwehrraum in Sophienhof Tanzen - Spaß und Freude für jedermann Treff: Turnhalle-Gymnasium Auf in den Advent mit Sophienhof, Zeitlow und Wüstenfelde Treff: Feuerwehrraum Tanzen - Spaß und Freude für jedermann Treff: Turnhalle-Gymnasium Frauensport im Feuerwehrraum in Sophienhof Tanzen - Spaß und Freude für jedermann Treff: Turnhalle - Gymnasium Frauensport im Feuerwehrraum in Sophienhof Loitz –26– HSV Peenetal Loitz e. V. Liebe Fans und Handballfreunde, ineinerfinanziellschwerenZeitzähltjeder Euro!!! DerUnterhaltunsererVielzahlanMannschaftenbedarfeines hohenfinanziellenAufwandes.SolltestauchDufürdieNachwuchsabteilungdesHandball-SportvereinPeenetalLoitze.V. deneinenoderanderenEuroübrighaben,dannnutzedie Gelegenheit… HSV Peenetal Loitz e. V. SparkasseNeubrandenburg-Demmin Konto-Nr. 330001795 BLZ 15050200 …Die„Kinder“desHSVfreuensichüberjedeUnterstützung… … Wir sagen Danke ... Landeserntedankfest 2013 in Loitz „WardaseinFest!“,soeinfachkannmandasLandeserntedankfest 2013inLoitzbeschreiben.DieschöngeschmücktenHäuserund VorgärteninLoitzsowieeintollerFestplatzgekröntmiteinemüberragendenFestumzugwarenwohlsymbolischfüreingelungenes LandeserntedankfesteinLoitz. NichtnurdieLoitzerBürger,sondernauchderHandball-SportvereinPeenetalLoitzhatsicheinigeseinfallenlassen.Sowurde zumBeispieleinVerkaufsstandorganisiert,eineHandvollehrenamtlicherHelferverkauftenWildscheinvomSpieß,Kesselgulasch undvielesmehr.AmEndekannsichderVereinübereinekleine vierstelligeSummefreuen,diefürdieJugendarbeitverwendetwird. EingroßesDankeschöngehtandieFamilieFrankSchumacher, AnkeBardongundAlexanderEinweg,dievonmorgensbisabends allesgegebenhaben. EinenwichtigenPostenbekleidetendieSpielerdermännlichen JugendA&B.BeiderParkplatzeinweisungmachtendieJungs einengutenJob.ZubemängelnisthierbeidieOrganisationder StadtLoitz,dasgeplanteKonzeptbewiessichalsuntauglich,so hattendieJungsmächtigzukämpfen,dieÜbersichtzubehalten! AuchhiereinDankeschönandieHelfervomHSV… EinenweiterenPostenübernahmendieMädchenundJungen derD,EundFJugend.LautstarkpräsentiertendieKinderden Handball-SportvereinbeimFestumzug. AmEndewarenallebeteiligenmehralszufriedenmitdemFest, deswegenmöchtenauchwirunsbeiderStadtLoitzundderen OrganenfürdentollenTagbedanken. SportlicheGrüße Andre Schumacher Vereinssprecher Nr.09/2013 Nr. 09/2013 – 27 – Spielplan HSV Peenetal Loitz Saison 2013 - 2014 Loitz SV Loitzer Eintracht Die SV Loitzer Eintracht informiert! Mein Verein SV Loitzer Eintracht e. V. Vorteile - Konzept - Ziele Egal wo ein Kind in Deutschland Fußball spielen will, ob im Süden oder Norden, ob in der Großstadt oder im Dorf, ob im RegionalligaKlub oder im Kreisliga-Verein, es muss die Chance bekommen seine Neugier am Fußball wecken zu können. Der Fußballsport soll als Instrument für die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Die SV Loitzer Eintracht zielt darauf ab, den jungen ein qualitatives Training anzubieten. Dabei werden die Schwerpunkte im sportlichen Bereich auf die Koordinations- und Laufschulung, die Technik und Taktik gesetzt. Die soziale Verantwortung wird mit den Einhalten gemeinsamer (Spiel-) Regeln, Entwicklung von Teamarbeit und Teamgeist sowie der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit geübt. Unser VEREIN will im Spielbetrieb alle Kinder- und Jugendmannschaften besetzen und damit die Grundlage sowie Perspektive für die Männermannschaft sicherstellen. Dafür werben wir in unserer Gemeinde, bei unseren Nachbarn, in der Schule und bei den Firmen. 1. Männer Gunter Funk neuer Trainer beim HSV Der Viertligist HSV Peenetal Loitz ist auf der Suche nach einem neuen Trainer fündig geworden. Ab dem 08. Oktober wird Gunter Funk das Amt übernehmen. Tino Kühl wird dem neuen HSV-Coach weiterhin als Kontaktperson zur Seite stehen. „Wir haben am Donnerstagabend lange zusammengesessen und eine Einigung erzielt“, sagt HSV-Vorstandsmitglied Frank Schumacher. Gunter Funk ist 63 Jahre alt und war zuletzt Trainer beim HC Aschersleben (3. Liga). SV Loitzer Eintracht Junioren Bolzen statt Facebook, Fußball statt Internet und Computerspiele. Dazu müssen wir wieder die Kids in Zukunft begeistern. Spiele an der frischen Luft statt in muffigen Räumen sitzen. In einer Mannschaft Fußball spielen, Erfolge feiern oder in Niederlagen Kameradschaft zeigen. Dies muss das Ziel sein. Die Jugendabteilung der SV Loitzer Eintracht möchte alle Jugendliche von vier bis 17 Jahren ansprechen. Gebt euch selber eine Chance, heraus aus dem Alltag, hinaus an die frische Luft. Aus diesem Grund bieten wir für die Altersklassen Bambinis, FJunioren, E-Junioren, D-Junioren, C-Junioren, B-Junioren die Möglichkeit, sich bei uns im Fußballsport zu begeistern. Ab dem fünften Lebensjahr könnt ihr erste Erfahrungen mit dem runden Leder sammeln. Wenn ihr Interesse am Fußball habt, meldet euch bei den Jugendtrainern oder direkt bei unseren Jugendobmann, Herrn Helmut Becker, Handy 0162 9753904. Außerdem sucht die Jugendabteilung noch Übungsleiter und Schiedsrichter für die Junioren. Falls sie Lust und Laune haben bei einer Jugendmannschaft als Übungsleiter oder als Schiedsrichter tätig zu werden, würde sich der Jugendobmann Helmut Becker Handy 0162 9753904 über ihren Anruf freuen. Unsere Internetseite: www.loitzer-eintracht.de Heimspiele der Mannschaften im Oktober/November 2013 Herren Ergebnisse: Samstag 28.09. gegen VSV Lassan 3:2 Samstag 19.10. gegen Blesewitzer SV 14:00 Uhr Samstag 02.11. gegen SV Ostseebad Ückeritz 14:00 Uhr Samstag 23.11. gegen SV Görmin II 13:00 Uhr Foto: HC Aschersleben In seiner aktiven Laufbahn spielte er bei Motor Eisenach in der DDR-Oberliga. Nach seiner Spielerkarriere war er Co-Trainer der DDR-Nationalmannschaft der Männer. Später war er unter anderem Coach beim Bundesligisten TuS Nettelstedt-Lübbecke. Im Sommer 2010 wechselte Funk zu Empor Rostock, wo er zunächst als Co-Trainer und ab September 2010 als verantwortlicher Coach tätig war. „Gunter Funk kennt sich auch in der Jugendarbeit aus. Das ist gut für unsere jungen Spieler, die er weiter voranbringen soll. Er ist in der Lage, die Mannschaft neu einzustellen und durch die Saison zu führen.“ so ein glücklicher Frank Schumacher. von Andre Schumacher C - Junioren Ergebnisse: Sonntag 22.9. Donnerstag 3.10. gegen FSV Blau-Weiß Greifswald gegen Karlshagen/Zinnowitz II 8:2 1:4 D - Junioren Ergebnisse: Samstag 28.9. Samstag 26.10. Donnerstag 31.10. Samstag 9.11. Samstag 16.11. gegen FC Pommern Greifswald 1 gegen FC Insel Usedom gegen SG Kröslin/Lubmin gegen Kemnitzer FSV gegen Fortuna Neuenkirchen 5:2 10:00 Uhr 10:30 Uhr 10:00 Uhr 10:00 Uhr E - Junioren Ergebnisse: Sonntag 22.9. Donnerstag 3.10. gegen SV Görmin gegen SV Dambeck F - Junioren Ergebnisse: Samstag 5.10. 6:2 4:3 gegen GSV Weitenhagen/GSV III 1:2 Lesen Sie auf der Seite 31 weiter! Loitz – 28 – us a l K l e g ü l f e G Kaninchen, Legehennen verschiedene Farben ab 7,50 € Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler Im Angebot: IM ANGEBOT Enten Gänse Mastbroiler Nr. 09/2013 Taubenfutter, 50 kg Kaninchenfutter, 25 kg Hundefutter, 15 kg Entenstarter, 25 kg Legehennenfutter, 25 kg Futtermöhren, 20 kg 24,00 € 10,60 € 13,50 € 13,00 € 12,50 € 4,80 € Klaus Frehse, 17089 Siedenbollentin Poststr. 24, Tel. + Fax 0 39 69-51 03 62 Mo. - Fr. 8 - 19 Uhr, Sa. 8 - 13 Uhr Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Radwanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel.: 01 63 -7 88 02 36 E-Mail: [email protected] · www.himmelchen.de FAMILIENANZEIGEN Herzlichen Glückwunsch Herzlichen Dank für die Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines 80. Geburtstages. Auf diesem Wege sage ich allen ehemaligen Patienten, ehemaligen Mitarbeiterinnen, Nachbarn und Bekannten besten Dank. 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Anhängerkupplung zum Best-Preis – Montage zum Festpreis Die Autohaus Gerds GmbH ist ab sofort qualifizierter Montagepartner von Rameder Autohaus Gerds in Grimmen ist ab sofort offizieller Rameder Montagepartner und wird somit zum örtlichen Kompetenzzentrum für den Vertrieb und den Einbau von Anhängerkupplungen. Durch die Kooperation mit dem deutschen Marktführer bei PKW-Transportlösungen kann die qualifizierte Fachwerkstatt ab sofort Anhängerkupplungen mit Best-Preis-Garantie anbieten und die Montage zum Festpreis. Durchführungsort: Stavenhagen Technische/r Fachwirt/in (HWK) Grundkurs Fachwirt/in Durchführungsort: Stavenhagen Technische/r Unternehmensnachfolge (HWK) Durchführungsort: Waren Durchführungsort: Stavenhagen 28.01.2013 - 18.09.2013 möglich) montags 17:00 – 21:00 Uhr Januar 2014– 18.09.2013 mittwochs 17:00 – 21:00 Uhr 28.01.2013 freitags 260 U-Stunden17:00 – 21:00 Uhr montags anerkannt als Meister 16:00 – 19:15 Uhr Teil III mittwochs 17:00 – 21:00 Uhr (in den Sommerferien kein Unterricht) samstags 260 U-Stunden 08:30 – 15:30 Uhr Betriebswirt/in (HWK) 08.01.2013 - 08.04.2014 anerkannt als Meister Teil III 48den U-Stunden (in Sommerferien kein Unterricht) Durchführungsort: Stavenhagen dienstags 17:00 – 21:00 Uhr donnerstags Existenzgründerkurs auf Anfrage 17:00 – 21:00 Uhr Betriebswirt/in 08.01.2013 - 08.04.2014 560 U-Stunden Durchführungsort:(HWK) Waren 48 U-Stunden Durchführungsort: Stavenhagen dienstags 17:00 – 21:00 Uhr (in den Sommerferien kein Unterricht) donnerstags 17:00 – 21:00 Uhr Betriebswirt/in (HWK) 11.02.2014 -–29.04.2013 28.04.2015 Wirtschaftsenglisch 18.02.2013 560 U-Stunden Durchführungsort: Stavenhagen dienstags Durchführungsort: Stavenhagen montags 17:00 - 20:15 Uhr (in den Sommerferien oder Waren 17:00 - 21:00 Uhrkein Unterricht) 40 U-Stunden donnerstags o. Bildungsprämie möglich) (Bildungsscheck Wirtschaftsenglisch 18.02.201317:00 - 21:00 29.04.2013 Uhr Wir wünschen allen Interessenten, Teilnehmern Durchführungsort: Stavenhagen montags 560 U-Stunden 17:00 - 20:15 Uhr und Dozenten unserer Fortbildungsmaßnahmen 40 U-Stunden (in der Zeit vom 14.07. - 04.08.14 ein frohes Weihnachtsfest (Bildungsscheck o.und Bildungsprämie möglich) Unterricht) ein gesundes kein neues Jahr. ÜAZ Waren/Grevesmühlen e. V. Schlossberg 1 - 17153 Stavenhagen Ansprechpartnerin: Ute Meitzner Tel.: 039954-27073/ 03991-1502-71/ 03991/ 1502-10 E-Mail: [email protected] www.ueaz-zukunft-gestalten.de www.hotel-breitenbacher-hof.de - Anzeige - Autohaus Gerds wickelt den gesamten Vorgang für seine Kunden komfortabel ab – von der Bestellung bis hin zum Einbau. Alle von der Autohaus Gerds GmbH angebotenen Anhängerkupplungen und die zugehörigen Elektrosätze sind durch Rameder in Hinblick auf eine leichte Montage getestet und optimiert, was die Kosten für den Kunden gering hält und präzise Preisangaben für den Einbau erlaubt. Ein weiterer Vorteil durch die Partnerschaft: Das Autohaus Gerds kann auf die bundeweit größte Auswahl von Anhängerkupplungen zurückgreifen, es stehen mehrere tausend verschiedene Produkte zur Auswahl. Rameder lässt für ausgefallenere Fahrzeugmodelle sogar eigene Anhängerkupplungen fertigen. Somit kann das Autohaus Gerds eine direkte Warenverfügbarkeit für über 90 Prozent aller modernen Autos und Youngtimer gewährleisten. Meist hat der Kunde sogar die Wahl zwischen verschiedenen Varianten: Starr, abnehmbar oder klappbar. Passendes Zubehör wie Fahrradträger oder Material zur Ladungssicherung können vom Autohaus Gerds natürlich ebenfalls über das Rameder Programm bestellt werden. Loitz – 30 – Nr. 09/2013 RUND UMS HAUS BAUEN | WOHNEN | EINRICHTEN Individuelle Fassadendämmung n 1994 AUB Kläranlageseit GmbH Steinhagen 18442 Steinhagen · An der B 194 Nr. 6 · Planung und Genehmigung · Wartung & Service aller Fabrikate gut + preiswert · Lieferung & Einbau von vollbiologischen Kläranlagen, Nachrüstsätzen, Regenwassersammelbehältern in allen Größen · Selbsteinbau möglich www.aub-abwasser.de ☎ 03 83 27/6 07 93 ■ Egal ob Öl, Gas oder Strom: Fast alle Energieträger werden stetig teurer. Die nächste satte Heizkostenrechnung ist nur eine Frage der Zeit. Um dem finanziellen Aderlass zu entgehen, hilft eine Wärmedämmung der Fassade am effektivsten. Die Dämmung der Gebäudewand bedeutet auch gleichzeitig die Chance, das Eigenheim neu zu gestalten. Ist die Immobilie in die Jahre gekommen, lässt sich entweder der ursprüngliche Anblick wiederherstellen, oder man gibt dem Haus einen ganz neuen Charakter. Einfarbig oder mehr- farbig, dezent oder ausdrucksstark: Fassadenfarben lassen sich individuell kombinieren. Wer sich für eine Fassadendämmung entscheidet, denkt an die Zukunft. Sind die Außenwände des Hauses fachgerecht gedämmt, bedeutet das nicht nur geringeren Wärmebedarf, sondern auch einen gestiegenen Wert der Immobilie. Die Bausubstanz wird vor äußeren Einflüssen geschützt. Dafür sorgen Carbonfasern: Sie befinden sich im Unterputz, sind extrem belastbar, machen die Fassade rissfest und schützen sie selbst vor Hageleinschlag. (spp-o) Möbellift bis 30m Nah & Fern Vollbiologische Kleinkläranlagen mit Zulassung, aktueller Stand der Technik Antragstellung - Planung - Lieferung Montage - Inbetriebnahme - Wartung alles aus einer Hand Eigenleistung möglich Alther Pumpen GmbH 17489 Greifswald www.alther.de Am Helmshäger Berg 6a Telefon: 0 38 34/5 75 60 [email protected] Foto: Caparol/spp-o Nr. 09/2013 – 31 – Trainingszeiten der Eintracht - Mannschaften Ab Oktober bis März Training in der Loitzer Sporthalle Bambini: In der Grundschule Donnerstags von 16:30 - 17:45 Uhr F-Junioren u. E-Junioren: Montags von 16:15 - 18:15 Uhr D-Junioren u. C-Junioren: Mittwochs von 16:30 - 18:30 Uhr Herren: Mittwochs von 18:30 - 20:00 Uhr Alte Herren: Donnerstags von 17:30 - 19:00 Uhr SV Loitzer Eintracht sucht Fußballtalente Die Juniorenabteilung des SV Loitzer Eintracht ist weiterhin auf der Suche nach Mädchen und Jungens, die sich für den Fußballsport begeistern können. „Wir als Verein bieten den Rahmen mit zwei Rasenplätze, um das Fußballspielen in einem Verein zu erlernen. In einem Team Fußball zu spielen macht Spaß und fördert auch noch die Gesamtausbildung“, meint Jugendobmann Helmut Becker. Erfahrene Übungsleiter würden den Kindern mit Rat und Tat zur Seite stehen, um erste Erfahrungen mit dem runden Leder zu sammeln. Wer Lust hat, kann einfach zum Fußballtraining auf den Sportplatz /Halle in Loitz kommen. Trainingszeiten nach den Schulferien: Siehe oben. Interessenten können sich bei Jugendobmann Helmut Becker, (Handy 0162 9753904) melden. Spendenaufruf der SV Loitzer Eintracht Junioren Trotz schwerer finanzielle Zeiten würden sich die Loitzer Eintracht - Junioren über eine Spende von Ihnen sicher freuen. Jeder Euro wird für die Nachwuchsarbeit verwendet. Deshalb, wenn sie mal ein paar Euro übrig haben sollten, können Sie diese auf das Konto der Sparkasse Neubrandenburg - Demmin, BLZ: 15050200, Konto Nr. 330001787 einzahlen oder überweisen. Die Junioren wären ihnen sehr dankbar. J. Isenberg Foto: bilderbox BEILAGENHINWEIS Diese Ausgabe enthält eine Beilage von HOTEL & RESTAURANT SEEKLAUSE Loitz Nächsten Dach noh Erntedank Wier dat ein riesig grotet Fest för unser ollet, lüttet Nest. Allet wunnerboor und gaud schmückt, fast keiner hät sich dorvör drückt. Jedet Huus wier ein bunter Gruß. Sogor de wildesten Koten wöden nich in Stich lotten. Man hät wat nieget erfunn, dat wöh einfach Mais rümbunn. Maisputz deit man dat jetzt nennen, kein Murer deh sowat kennen. Noh den Gottesdienst und den kirchlichen Sägen däh sich de Ümzuch langsom losbewägen. De Ümzuch wier ne riesige Show, de Händler und de Festplatz sowieso. So vähl Spooß, fretten und supen, dusende Minschen up einen Hupen. Alle häm staunt und käken, up jede Stroot, in alle Ecken. Von Kirchplatz dörch fast alle Stroten, bloß de Goethestroot wöh werrer utlotten. Egool wo dat langgüng, de Hauptsook wier, dat schiente de Sünn. Petrus hät uck an uns dacht, dat hät ein blooch-witter Himmel lacht. Man hät dat nich dacht, up de Festwisch wier fast för alle Platz. Tennemann bröchte siene Sprüche an, „Steffi“ und Gerhardt so manchet an den Mann. De Kinner und so mancher Chor, de drögen uns schönet, traditionellet und bekanntes vör. De Erntekron däh man hochtrecken, de bruckte sich wohrlich nich verstecken. Kein Minister hät uns fählt, ehr Afwäsen hät keinen Gast quält. Wie kann man öwer so ein Fest ignorieren und so dann, has däh er dat nich interessieren. Sei zeigen dat werrer, dat is nich normoohl, de gewählten Ministe sünd dusende Lüh egool. Dat is so, as wenn den Wiehnachtsmann de Heilige Obend koltlött, öwer trotzdem wat gedenkt, doran sich keiner nich stött. Erhoben und fierlich, wie dat Erntedankfest in de Kirch hät anfungen, so blaß hät de Entschuldigung ut Schwerin dorgegen klungen. Son Fest hät uns Urt in hunnerten Johren nich hat, dorgegen wier jede anner Fier lütt und matt. Mit deset gelungene Fest hät de Urt öwer sien Tellerrand käken, hät allen tauraupen, daut uns Pommern nich vergäten. Oft warn wie biesiet schooben, öwer vähl för de Ernährung kümmt von hier booben. Ein Dank noch an de Organisatoren, dat is allet wunnerboor worden. Taun Schluß dau ick noch eins beduern, de Fier här ruhig poor Dooch lang künn duern. H. Ribnitz Impressum Loitzer - Bote, Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Von Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Der Bürgermeister Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Anzeigenteil: Jan Gohlke Erscheinungsweise: monatlich. Sie wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Amtes Peenetal/Loitz verteilt. Darüber hinaus kann der Loitzer - Bote über die Stadtverwaltung gegen Entrichtung der Portogebühren bezogen bzw. aboniert werden. Auflage: 3.610 Exemplare VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen –32– Nr.09/2013 www.AVmedia.de Loitz Halbmarathon mit DURCHSTARTEN – MITMACHEN – DABEI SEIN! Lauferlebnis Deutsche Weinstraße Start und Ziel im pfälzischen Bockenheim (Landkreis Bad Dürkheim). kheim). Die anspruchsvollen Laufstrecken führen durch die reizvolle Landschaft des Weinbau-, Urlaubs- und Naherholungsgebietes Deutsche Weinstraße. Durch romantische Weindörfer, hin zum Dürkheimer Riesenfass, vorbei an 2.000 Jahre alten Zeugen der Weingeschichte und wieder ins Land der Leininger Grafen. Elf Verpflegungsstellen (einschl. Start und Ziel) an denen selbstverständlich auch Pfälzer Wein angeboten wird. – Außergewöhnliche Erfrischung für die Athleten: Riesling-Schwämme am Golfplatz von Dackenheim. In den Gemeinden an der Laufstrecke präsentieren sich die Sport- und Kulturvereine den LäuferInnen sowie den Zuschauern und werden die erwarteten 30.000 Gäste bestens mit Pfälzer Spezialitäten, Weinen und spritzig frischen Jahrgangssekten bewirten. INFOS & MELDEADRESSE Schirmherrin: Veranstalter: Ausrichter: Start & Ziel: Startzeit: Ministerpräsidentin Malu Dreyer Landkreis Bad Dürkheim TSV Bockenheim | TSG Grünstadt Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim 10:00 Uhr Marathon und Halbmarathon Kreisverwaltung Bad Dürkheim Marathon Deutsche Weinstraße Philipp-Fauth-Straße 11 · 67098 Bad Dürkheim Telefon: 06322 961-1015 (ab 14:00 Uhr) [email protected] Marathon-Deutsche-Weinstrasse.de facebook.com/MarathonDeutscheWeinstrasse Nr. 09/2013 – 33 – Loitz BEILAGENHINWEIS Diese Ausgabe enthält eine Beilage vom SONDERDRUCK 50 JAHRE WITTICH-VERLAG VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Reise durch (k)ein Land Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow Telefon: 03 99 31/5 79-31, Fax: 03 99 31/5 79-30 e-mail: [email protected] Internet: www.lw-gemeindedruck.de Schicksale in der DDR - Uwe Bernd Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte, zzgl. Versand Anarchisten. 6,50 € ISBN-978-3-00-28678-0 WERBUNG Ihr persönlicher Ansprechpartner Andreas Kutowsky Tel. 0171/9 71 57 30 VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG nur bei Direktbezug vom Verlag Bestellung unter: www.wittich.de oder Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 17209 Sietow oder 039931/579-0 die ankommt Ich bin telefonisch für Sie da. Kirsten Bunge Tel. 039931/ 5 79 50 Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow · Telefon: 03 99 31/5 79-0 Telefax: 03 99 31/5 79-30 · Internet: www.wittich.de e-mail: [email protected] / [email protected] Loitz –34– Nr.09/2013 Coppers Spaßseite Hallo Kids, hier bin ich wieder. Hier findet ihr immer alles, was euch Spaß macht. Bis zum nächsten Mal - natürlich in eurem Mitteilungsblatt. Euer Copper! Sehen mit den Ohren? Visitenkarte Wenn du die Bustaben umstellst, bekommst du heraus, welchen Beruf der Visitenkartenbesitzer hat. Viel Erfolg! Wusstest du, dass die Fledermaus das einzige Säugetier der Welt ist, das fliegen kann? Und sie fliegt sogar viel geschickter als jeder Vogel, weil die Fledermaus ganz andere Flügel hat. Das kleine Pelztier fliegt quasi mit den Pfoten. Zwischen den langen und dünnen „Fingerknochen“ spannt sich die elastische Flughaut. Entdeckt die Fledermaus mitten im Flug eine leckere Mücke, ändert sie mit einer kleinen Pfotenbewegung blitzschnell ihre Flugrichtung – Richtung Futter. Und das entdeckt die Fledermaus selbst dann noch, wenn es stockfinster ist, indem sie ihre großen Ohren aufsperrt! Dieses Tier sendet Schallwellen aus, die als Echo zu ihm zurückkommen. Durch die Art der Töne weiß die Fledermaus sofort, ob sie eine kleine Mücke, eine Motte oder auch eine Wäscheleine vor sich hat. Und sie hört sogar ganz genau, wie weit die Dinge entfernt sind. Fledermäuse sehen sozusagen mit den Ohren! Bilder-Rechnung © Editor’s Paradise Hoppies Witz Welcher Mann hat zwei Raubtiere im Gesicht? Auflösungen: Rechnung - 6+4=10 2x2=4 4-2=2 3+3=6 Visitenkarte: Zoohändler Wenn du die Punkte in der richtigen Reihenfolge verbindest, kannnst du erkennen, was sich hier versteckt hat. Jede Zeichnung steht immer für eine bestimmte Zahl. Durch Rechnen und Tüfteln kannst du herausbekommen, welches Bild welche Zahl darstellt. Viel Spaß! Ein Bärtiger (Bär – Tiger). Von Punkt zu Punkt Nr. 09/2013 – 35 – Loitz Inh. Jürgen Schwenk • Partyservice • Rentnerversorgung • Lieferservice in modernen vorgewärmten Porzellantellern • großes Essen 4,20 € und kleines Essen 3,40 € 03 99 98/3 13 60 Funk 0 15 20/270 73 90 , Speiseplan November 2013 Essen 1 Essen 2 Kita/Grundschule/Real/Gymn. Rentner/Erwachsene Speiseplan vom 28.10.13 - 03.11.13 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Wruckeneintopf, Pudding Wruckeneintopf, Pudding Hackbällchen in Pilzrahmsoße Salzkartoffel, Krautsalat Grießbrei mit Fruchtsuppe Hackbällchen in Pilzrahmsoße Salzkartoffel, Krautsalat Zigeunersteak, Bratkartoffeln Kompott Sahnegulasch, Salzkartoffel Gewürzgurke Gedünsteter Seelachs in Dillsoße Salzkartoffel, Bohnensalat Sahnegulasch, Salzkartoffel Gewürzgurke Gedünsteter Seelachs in Dillsoße Salzkartoffel, Bohnensalat Gebratene Rinderleber Kartoffelpüree, Zwiebelfett, Kompott Samstag Sonntag Putenrollbraten, Salzkartoffel, Soße, Wachsbohnen Speiseplan vom 04.11.13 - 10.11.13 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Spaghetti - Bolognese, Obst Gebratenes Hähnchenschnitzel Blumenkohl, Salzkartoffeln Wurstgulasch mit Salzkartoffel Kompott Spaghetti - Bolognese, Obst Gebratenes Hähnchenschnitzel Blumenkohl, Salzkartoffeln Filetgeschnitzeltes „Stroganoff“ Nudeln, SK, Gem. Salat Wirsingroulade, Salzkartoffel Fruchtmilch Bechamelkartoffel, Bratwurst Krautsalat rot Wirsingroulade, Salzkartoffel Fruchtmilch Bechamelkartoffel, Bratwurst Krautsalat rot Hefeklöße mit Fruchtsuppe Sonntag Rindergulasch, Salzkartoffel, Rotkohl Speiseplan vom 11.11.13 - 17.11.13 Montag Brühnudeln, Pudding Brühnudeln, Pudding Dienstag Hackbraten, Salzkartoffel Soße, Wachsbohnen Quarkkeulchen, Apfelmus Zucker Hühnerfrikassee, Reis, Obst Hackbraten, Salzkartoffel Soße, Wachsbohnen Gedünsteter Wildlachs in Honig Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Schweinecordonbleu Leipziger Allerlei, Salzkartoffel Sonntag Dill-Senfsoße, Pellkartoffel, Gem. Salat Hühnerfrikassee, Salzkartoffel, Obst Schweinecordonbleu Leipziger Allerlei, Salzkartoffel Sülze mit Remouladensoße, Bratkartoffel, Krautsalat Geschmorte Kaninchenkeule, Soße, Salzkartoffel Speiseplan vom 18.11.13 - 24.11.13 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Schichtkohl, Salzkartoffel, Kompott Geschmorte Hähnchenkeule Salzkartoffel, Rotkohl, Soße Hefeklöße mit Fruchtsuppe Schichtkohl, Salzkartoffel, Kompott Geschmorte Hähnchenkeule Salzkartoffel, Rotkohl, Soße Grützwurst mit Sauerkraut Salzkartoffel Jägerschnitzel, Bohnengemüse, Jägerschnitzel, Bohnengemüse, Salzkartoffel Salzkartoffel Gebratenes Schollenfilet, Gebratenes Schollenfilet, Salzkartoffel, Soße, Krautsalat Salzkartoffel, Soße, Krautsalat Hacksteak mit Letscho Bratkartoffel, Pudding Spanferkelrollbraten, Brokkoli, Soße, Salzkartoffel Speiseplan vom 25.11.13 - 01.12.13 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Kartoffelsuppe mit Bockwurst, Pudding Bauernroulade, Salzkartoffel, Soße, Pariser Karotten Eier in süß-saurer Soße Salzkartoffel, Obst Schnitzel, Salzkartoffel, Möhren-Kohlrabi-Gemüse Putenrahmgeschnetzeltes Nudeln, Fruchtmilch Kartoffelsuppe mit Bockwurst, Pudding Bauernroulade, Salzkartoffel, Soße, Pariser Karotten Geschmorte Lammhaxe, Soße, Salzkartoffel, Grüne Bohnen Schnitzel, Salzkartoffel, Möhren-Kohlrabi-Gemüse Putenrahmgeschnetzeltes Nudeln, Fruchtmilch Pikantes Herzragout, Salzkartoffel, Gewürzgurke Kasselerbraten, Sauerkraut, Soße, Salzkartoffel Über Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe in unseren Speisen können Sie sich bei unserem Personal erkundigen! Qualität – Zuverlässigkeit – Kontinuität Ihr bundesweit tätiger Dienstleistungs-Partner für - Betriebsreinigung - Beratung in Hygienefragen - Sonderreinigung - Unterhaltsreinigung Hauptsitz: Postfach 11 11 53 · 23521 Lübeck Tel.: 04 51 / 98 92 01 10 E-Mail: [email protected] Niederlassungen: Bensheim, Finnentrop, Heilbad Heiligenstadt und Altlandsberg/Berlin www.food-industrie-service.de Loitz – 36 – Mode für Tag und Nacht Nr. 09/2013 Goethestraße 1+6 Tel. 03 99 98 / 1 04 65 + 1 34 08 DIE NEUE WINTERKOLLEKTION IST DA! 10% Rabatt auf alle Winterjacken in der Woche vom 21.10. - 26.10.13 mein Garten IM HERBST Vorpommersche Baumschulen GmbH & Co. KG Baumschulstraße 21 OT Klein Zetelvitz/bei Loitz 17121 Sassen-Trantow Tel. (03 99 98) 1 06 27 Telefax (03 99 98) 1 06 28 www.vorpommersche-baumschulen.de [email protected] Obstbäume Rosen Laub- u. Nadelgehölze Heidekraut Alleebäume Blumenzwiebeln Johannis- u. Stachelbeeren Heidelbeeren - Edelwein Heckenfichten Gartenbonsai Erden - Dünger Pflanzenschutzmittel Himbeeren ab sofort Mo. - Fr. 07.00 - 18.00 Uhr Sa. 08.00 - 16.00 Uhr erstklassige Qualität günstiger Preis fachliche Beratung Herbstzeit Pflanzzeit Der Herbst ist die beste Pflanzzeit für Stauden, Gehölze und Blumenzwiebeln. Was jetzt in die Erde kommt, erfreut bereits im März die Gartenbesitzer. Sträucher wie Schwarze und Rote Johannisbeere, Brombeere sowie Himbeere und Stachelbeere gehören zu den Obstgehölzen, die im nächsten Jahr schnell Früchte tragen, wenn sie jetzt gepflanzt werden. Die Herbst-Pflanzung hat viele Vorteile. Sie ist für die Pflanzen wesentlich stressfreier als das Ausbringen im März, denn die Wurzeln bekommen durch die anhaltende Feuchtigkeit im Boden schneller einen optimalen Kontakt mit der Willkommener Gartengast Foto: Neudorff/txn-p txn-p. Wer einen Igel im Garten hat, kann sich glücklich schätzen. Denn die kleinen Gesellen vertil- gen Schädlinge wie Schnecken, Hundertfüßer oder Engerlinge und tragen so einen großen Teil zum Pflanzenschutz bei. Und ihre abendliche Nahrungssuche ist für Kinder und Erwachsene spannend zu beobachten. Wenn es kälter wird, werden Igel besonders aktiv, weil sie sich eine Speckschicht für ihren Winterschlaf anfressen. Um zu überleben, müssen sie mindestens 500 g auf die Waage bringen. Jetzt ist Pflanzzeit! · Caluna, Chrysanthemen · Koniferen und weitere Saisonartikel. Greifswalder Str. 286 · 17121 Loitz · Tel.: 039998/10349 Schloßstr. 4 · 17121 Zeitlow · Tel.: 039998/10326 Muttererde. Die Gefahr, dass Pflanzen vertrocknen, ist dadurch geringer. Das erleichtert die Bildung neuer Wurzeln. Die Pflanzen treiben leichter aus und können früher mit dem Wachstum beginnen. Ebenfalls überlebenswichtig sind ruhige und geschützte Unterschlupfmöglichkeiten wie Reisighaufen oder Buschwerk. Doch finden sich diese in den kleinen und aufgeräumten Hausgärten recht selten. Mit dem Igelhaus von Neudorff können Hobbygärtner nun in einem schattigen Bereich ihres Gartens eine geeignete Alternative schaffen. Aus FSC-zertifiziertem Holz gefertigt und vom Naturschutzbund (NABU) empfohlen, überzeugt das Igelhaus durch seinen einfachen Aufbau und die durchdachte Konstruktion: Der Eingangsbereich ist verwinkelt, so dass Katzen und andere Störenfriede den schlafenden Igel nicht belästigen können. Der bewusst fehlende Boden verringert die Gefahr des Ungezieferbefalls. Das abgeschrägte Dach des Hauses ist mit Dachpappe vor Witterungseinflüssen geschützt.