in € € € SK Lifestyle FitnessClub GmbH Albertstr. 14 67227

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in € € € SK Lifestyle FitnessClub GmbH Albertstr. 14 67227
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zwischen der SK Lifestyle FitnessClub GmbH und Vertragspartner/-in
Name
Vorname
Personalausweisnummer
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
Telefon, Mobiltelefon
E-Mail
SK Lifestyle FitnessClub GmbH
Albertstr. 14
67227 Frankenthal
Tel.: 06233/47440
Mitgliedsnummer
Laufzeit
3 Monate
49,- Euro
6 Monate
46,- Euro
12 Monate
42,- Euro
18 Monate
39,- Euro
24 Monate
35,- Euro
Sondertarif
Tagestarif
38,- Euro
Einmalzahler
Mittagstarif
29,- Euro
6 Monate
229,- Euro
Ermäßigt
35,- Euro
Partnertarif
79,- Euro
12 Monate
399,- Euro
€
Beginn
Ende der Erstlaufzeit
Monatsbeitrag
€
Vorabnutzung
von
bis
Anzahl der Tage
Vorabnutzungsgebühr
Kontoinhaber (falls abweichend)
Einmalige Aufnahmegebühr
€
(beinhaltet Mitgliedskartengebühr, Bearbeitungsgebühr, einmalige
Trainingsplanerstellung)
Bankleitzahl
Bankname
Kontonummer
Gesamtbetrag
€
(fällig ab dem Zeitpunkt der Anmeldung)
Mitgliedsbedingungen (AGB)
Die Mitgliedschaft ist spätestens zwei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich per Einschreiben bei SK Lifestyle Fitness1.
Club
zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 6 Monate und ist dann immer 8 Wochen
vor Ablauf der Verlängerung schriftlich per Einschreiben kündbar. Kündigungen per Fax oder E-Mail gelten als nicht erfolgt. Dem
SK Lifestyle FitnessClub steht das gleiche Kündigungsrecht zu.
2. Der Monatsbeitrag wird zwischen dem 1. und 5. Werktag eines Monats im Voraus vom unten angegebenen Konto abgebucht.
Die Gebühren für die Mitgliedskarte – einmalig 10 Euro – und die vorab genutzten Tage – pro Tag 1,50 Euro – werden umgehend fällig. Der Kontoinhaber ermächtigt SK Lifestyle FitnessClub mit seiner Unterschrift, den Mitgliedsvertrag zuzüglich der
oben vermerkten einmaligen Gebühren vom angegebenen Konto einzuziehen. Im Falle einer Rücklastschrift bei der Abbuchung
eines vom SK Lifestyle FitnessClub eingezogenen Beitrags gehen die anfallenden Bankgebühren und eine Verwaltungskosten
pauschale von 5,- Euro zu Lasten des Mitglieds. Diese sowie der ausstehende Monatsbeitrag sind sofort fällig und zahlbar.
Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen trotz Mahnung in Verzug, wird der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen
Kündigungstermin zuzüglich aller angefallenen Gebühren – plus 5,- Euro Mahngebühren –
sofort zur Zahlung fällig. Auch für diesen Fall hat SK Lifestyle FitnessClub die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu kündigen. Bei
Neumitgliedern
behält sich der SK Lifestyle FitnessClub das Recht zur Bonitätsprüfung und Anpassung der Zahlungsmodalitäten
vor. Soweit notwendig, erklärt sich das Mitglied mit der Prüfung seiner Bonität einverstanden.
3. Bei ausbleibender Zahlung wird die Mitgliedskarte gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst wieder nach Begleichung
aller Außenstände möglich.
Unterschrift Mitglied
Die AGB habe ich zur Kenntnis genommen und anerkenne diese ausdrücklich als Vertragsgrundlage.
Unterschrift Kontoinhaber
Unterschrift Erziehungsberechtigter
Ort, Datum
4. Bei Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte kostet eine Ersatzkarte 15 Euro. Im Falle des Verlusts ist dies dem Personal
umgehend
mitzuteilen. Die Mitgliedskarten-Gebühr ist kein Pfand und wird nach Beendigung des Vertrags nicht erstattet. Der
Gebrauch
von fremden Karten, sowie die Weitergabe an Dritte führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Studio. Die gesamten
Mitarbeiter/in SK Lifestyle FitnessClub
Beträge
für die noch offen stehende Vertragszeit werden im Falle des Missbrauchs umgehend fällig. Des Weiteren verpflichtet
(Name in Druckbuchstaben)
sich das Mitglied für den Fall eines Verstoßes durch Weiterreichung an dritte Personen eine Vertragsstrafe von 250,00 Euro zu
zahlen. Soweit die dem Kunden überlassene Mitgliedskarte durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte miss
braucht wird und hierdurch SK Lifestyle FitnessClub ein Schaden entsteht, so ist hierfür allein der Kunde verantwortlich. Kommt
eine Person bei unbefugtem Gebrauch einer Mitgliedskarte zu Schaden, stellen der Karteninhaber und die unbefugt nutzende
Person SK Lifestyle FitnessClub von allen Ansprüchen frei.
5. Jedes Mitglied ist für seine Kleidung und Wertgegenstände selbst verantwortlich. SK Lifestyle FitnessClub übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Diebstahl.
6. Die SK Lifestyle FitnessClub-Mitgliedskarte ist bei jedem Besuch unbedingt mitzubringen, da sonst kein Einlass in das Studio möglich ist.
7. Das Mitglied hat im Falle einer Verhinderung grundsätzlich keine Ansprüche gegen den SK Lifestyle FitnessClub. Gesundheitlich oder beruflich bedingte Ausfallzeiten mit einer Mindestdauer
von vier zusammenhängenden Wochen werden dem Mitglied auf schriftlichen Antrag bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers) gutgeschrieben. Gleiches gilt bei einer Schwangerschaft. Studenten wird die Gutschrift der Ausfallzeit im Falle eines Heimataufenthaltes von mindestens vier zusammenhängenden Wochen während der
vorlesungsfreien Zeit gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung gewährt. Die genehmigte Ausfallzeit wird beitragsfrei an die Vertragslaufzeit angehängt. Für jede Genehmigung
erhebt der SK Lifestyle FitnessClub eine Bearbeitungsgebühr von 5,50 Euro. Es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung. Eine vorzeitige Beendigung des Timestops von Seiten des Mitglieds
kostet 1,50 Euro pro Tag zuzüglich 5,50 Euro Bearbeitungsgebühr.
8. Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags wird für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende (jeweils bis zu 27. Geburtstag), Rentner/Pensionäre (ab dem 60. Geburtstag),
sowie FirmenFitness-Mitgliedschaften gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt. Bei Mitgliedschaften mit eingeschränkten Trainingszeiten,
wie Tages- und Mittagstarif, wird keine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages gewährt. Der Berechtigungsnachweis muss bei Vertragsabschluss vorgelegt werden. Bei befristeten Nachweisen ist
eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Wenn ein nach diesem Vertrag erforderlicher Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird,
entfällt die Ermäßigung automatisch. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar mit dem nächsten fällig werdenden Mitgliedsbeitrag,
wenn der Nachweis 15 Werktage vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages beigebracht wurde, andernfalls mit dem übernächsten Mitgliedsbeitrag. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzung entfällt
die Ermäßigung automatisch.
9. Sofern das Mitglied seinen Wohnsitz während der Mitgliedschaft an einen mindestens 30 km von dem SK Lifestyle FitnessClub entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die
Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform mittels Einschreiben sowie eines Nachweises durch das
Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die Frist beginnt mit Eingang des Nachweises. Eine Kündigung per Fax oder Email ist nicht möglich.
10. SK Lifestyle FitnessClub kann einmal jährlich die Mitgliedstarife um bis zu 1,5 Prozent erhöhen. Zeitpunkt und genauer Erhöhungsbetrag werden mindestens zwei Monate zuvor bekannt
gegeben.
11. SK Lifestyle FitnessClub hat das Recht, Mitglieder ohne Angabe von Gründen von Training auszuschließen. Für den Fall der Vertragskündigung durch SK Lifestyle FitnessClub steht dem Mitglied
– auch nach Ausgleich der Gesamtforderung – kein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten zu; die Mitgliedskarte wird nach Kündigung gesperrt.
12. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder sittenwidrigem Verhalten eines Mitgliedes hat SK Lifestyle FitnessClub das Recht, ein Hausverbot auszusprechen und die Mitgliedschaft
fristlos zu kündigen. Für den Fall der Kündigung sind sämtliche vertragliche vereinbarten Zahlungen bis zum fristgemäßen Abschluss des Vertrages sofort durch das Mitglied zu zahlen.
13. Eine Haftung für Personenschäden ist nur im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gegeben. Eine Haftung für Schäden, die das Mitglied einem Dritten zufügt oder die dem Mitglied
von einem Dritten zugefügt werden, ist ausgeschlossen.
14. Schadenersatzansprüche gegen SK Lifestyle FitnessClub oder dessen Erfüllungsgehilfen sind auch im Falle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.
15. Die Regelungen 11. und 12. gelten insbesondere auch bei Gesundheitsschäden, die sich ein Mitglied durch die Benutzung oder als Folge der Benutzung der Trainingseinrichtungen von SK
Lifestyle FitnessClub zuzieht. Das Mitglied ist verpflichtet, eigenständig auf sachgemäße Handhabung der Trainingsgerätschaften sowie die Einhaltung seiner persönlichen Leistungsgrenze zu
achten.
16. Ist ein Mitglied von SK Lifestyle FitnessClub bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der
Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung
bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.
17. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitgliedes dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche
Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen bzw. zu benutzen. Außerdem ist es verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise Anderen zugänglich zu machen. SK Lifestyle FitnessClub ist bei Verstoß zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Der sich für die restliche Vertragsdauer
ergebende Mitgliedsbeitrag ist zur sofortigen Zahlung fällig.
18. Vor Annahme durch die Geschäftsleitung der SK Lifestyle FitnessClub GmbH stellt diese Vereinbarung lediglich einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags dar. Dieser gilt als angenommen,
wenn die Geschäftsleitung die Annahme nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Antragsstellung schriftlich gegenüber dem Kunden ablehnt.
19. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht
getroffen.
20. Der SK LifestyleFitnessClub kann einmal jährlich eine Woche für Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnamen den Fitnessbetrieb schließen. Eine Vergütung für diese Zeit erfolgt nicht.
21. Ergänzend gelten die Vorschriften der im Club aushängenden Hausordnung.