Servicekauffrau im Luftverkehr/ Servicekaufmann im Luftverkehr
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Servicekauffrau im Luftverkehr/ Servicekaufmann im Luftverkehr
Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Servicekauffrau im Luftverkehr/ Servicekaufmann im Luftverkehr Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN 978–3–89314–893–6 Heft 41016 Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf Copyright by Ritterbach Verlag GmbH, Frechen Druck und Verlag: Ritterbach Verlag Rudolf-Diesel-Straße 5–7, 50226 Frechen Telefon (0 22 34) 18 66-0, Fax (0 22 34) 18 66 90 www.ritterbach.de 1. Auflage 2007 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 7/07 Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Lehrpläne RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 3.4.2007 – 613-6.08.01.13-38066 Für die in der Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe werden hiermit Lehrpläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1 - 1) festgesetzt. Sie treten mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftreihe „Schule in NRW“. Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten. Die in der Anlage 2 genannten Lehrpläne, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrplänen abgelöst werden, treten mit Wirkung vom 1. August 2007 außer Kraft. Anlage 1 Heft Ausbildungsberuf 41020 41023 41024 41025 4171-14 4152 41021 4146 4171-13 4241 4264 41022 4113 4162 41027 41028 41031 4173-10 41029 41030 41032 41033 41034 41036 4234 Berufausbildung in der Bauwirtschaft: Berufliche Grundbildung Berufausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe - Ausbau Berufausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe - Hochbau Berufausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe - Tiefbau Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker Kauffrau/Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Konstruktionsmechanikerin/Konstruktionsmechaniker Orthopädieschuhmacherin/Orthopädieschuhmacher Schilder- und Lichtreklameherstellerin/Schilder- und Lichtreklamehersteller Fachkraft für Veranstaltungstechnik Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter Landwirtin/Landwirt Biologielaborantin/Biologielaborant Chemielaborantin/Chemielaborant Druckerin/Drucker Informationselektronikerin/Informationselektroniker Lacklaborantin/Lacklaborant Physiklaborantin/Physiklaborant Siebdruckerin/Siebdrucker Fachkraft für Lebensmitteltechnik Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik Fachkraft für Wasserwirtschaft Oberflächenbeschichterin/Oberflächenbeschichter (bisher: Galvaniseurin/Galvaniseur) Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- u. Informationsdienste Kauffrau/Kaufmann für audiovisuelle Medien Servicekauffrau/Servicekaufmann im Luftverkehr 41035 41003 41009 41016 Anlage 2 Folgende Lehrpläne zur Erprobung treten mit Ablauf des 31.7.2007 außer Kraft: Berufsausbildung in der Bauwirtschaft: Berufliche Grundbildung; RdErl. v. 9.12.1999 (BASS 15 – 33 Nr. 210) Berufsausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe – Ausbau; RdErl v. 21.7.2000 (BASS 15 – 33 Nr. 213) Berufsausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe – Hochbau; RdErl. v. 22.8.2003 (BASS 15 – 33 Nr. 214) Berufsausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe – Tiefbau; RdErl. v. 22.8.2003 (BASS 15 – 33 Nr. 215) Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker; RdErl. v. 10.12.2004 (BASS 15 – 33 Nr. 72.141) Kauffrau/Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr; RdErl. v. 9.12.1999 (BASS 15 – 33 Nr. 52 b) Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger; RdErl. v. 9.12.1999 (BASS 15 – 33 Nr. 211) Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter; RdErl. v. 9.12.1999 (BASS 15 – 33 Nr. 46) Konstruktionsmechanikerin/Konstruktionsmechaniker; RdErl. v. 10.12.2004 (BASS 15 – 33 Nr. 72.131) Orthopädieschuhmacherin/Orthopädieschuhmacher; RdErl. v. 21.10.1996 (BASS 15 – 33 Nr. 141) Schilder- und Lichtreklameherstellerin/Schilder- und Lichtreklamehersteller; RdErl. v. 9.12.1999 (BASS 15 – 33 Nr. 164) Fachkraft für Veranstaltungstechnik; RdErl. v. 26.7.2002 (BASS 15 – 33 Nr. 212) Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter; RdErl. v. 9.12.1999 (BASS 15 – 33 Nr. 13) Landwirtin/Landwirt; RdErl. v. 21.7.2000 (BASS 15 – 33 Nr. 62) Biologielaborantin/Biologielaborant; RdErl. v. 24.11.2000 (BASS 15 – 33 Nr. 216) Chemielaborantin/Chemielaborant; RdErl. v. 24.11.2000 (BASS 15 – 33 Nr. 217) Druckerin/Drucker; RdErl. v. 24.11.2000 (BASS 15 – 33 Nr. 220) Informationselektronikerin/Informationselektroniker; RdErl. v. 24.11.2000 (BASS 15 – 33 Nr. 73.10) Lacklaborantin/Lacklaborant; RdErl. v. 22.8.2003 (BASS 15 – 33 Nr. 218) Physiklaborantin/Physiklaborant; RdErl. v. 24.11.2000 (BASS 15 – 33 Nr. 219) Siebdruckerin/Siebdrucker; RdErl. v. 24.11.2000 (BASS 15 – 33 Nr. 221) Fachkraft für Lebensmitteltechnik; RdErl. v. 5.3.2001 (BASS 15 – 33 Nr. 222) Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik; RdErl. v. 5.3.2001 (BASS 15 – 33 Nr. 223) Fachkraft für Wasserwirtschaft; RdErl. v. 5.3.2001 (BASS 15 – 33 Nr. 225) Galvaniseurin/Galvaniseur; RdErl. v. 5.5.2001 (BASS 15 – 33 Nr. 134) Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker; RdErl. v. 5.3.2001 (BASS 15 – 33 Nr. 224) Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- u. Informationsdienste; RdErl.v. 30.7.1999 (BASS 15 – 33 Nr. 193) Kauffrau/Kaufmann für audiovisuelle Medien; RdErl. v. 30.7.1999 (BASS 15 – 33 Nr. 199) Servicekauffrau/Servicekaufmann im Luftverkehr; RdErl.v. 30.7.1999 (BASS 15 – 33 Nr. 206) Inhalt Seite 1 Rechtliche Grundlagen................................................................................................. 7 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang....................................................... 7 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz ........................................................................... 7 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung ................................... 8 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) .................. 9 3 Vorgaben und Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich ............................ 10 3.1 Stundentafel .................................................................................................................. 10 3.2 Unterrichtsfächer und Lernfelder.................................................................................. 11 3.2.1 Zuordnung der Lernfelder............................................................................................. 11 3.2.2 Beschreibung der Unterrichtsfächer ............................................................................. 11 3.2.3 Berufsspezifische didaktische Anmerkungen ............................................................... 12 3.3 Hinweise und Vorgaben zur Integration und Anknüpfung weiterer Fächer................. 14 3.3.1 Anknüpfung der fremdsprachlichen Kommunikation .................................................. 14 3.3.2 Integration der Datenverarbeitung ................................................................................ 15 3.4 KMK-Rahmenlehrplan ................................................................................................. 16 4 Vorgaben und Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich......................... 41 5 Vorgaben und Hinweise zum Differenzierungsbereich und zum Erwerb der Fachhochschulreife ..................................................................................................... 41 1 Rechtliche Grundlagen Grundlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind – die geltende Verordnung über die Berufsausbildung in diesem Beruf (Bundesgesetzblatt Teil I, http://www.bundesanzeiger.de/) und – der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kap. 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß §§ 4 und 5 BBiG bzw. 25 und 26 HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bildungsauftrag der Berufsschule und zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern, ihren jeweiligen Zielformulierungen und Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht und die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg-APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen und dabei auch Besonderheiten der Region und der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, § 6 und § 14 (3)) und plant und realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Umfassende Hinweise und Anregungen zur Entwicklung und Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung „Didaktische Jahresplanung. Entwicklung. Dokumentation. Umsetzung. Lernsituationen im Mittelpunkt der Unterrichtsentwicklung in den Fachklassen des dualen Systems“ (http://www.learnline.nrw.de/angebote/didaktischejahresplanung/). Die Bildungsgangkonferenz hat im Rahmen der didaktischen Jahresplanung insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: – Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren – Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen – Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen 7 – Beschreibung der Lehr-Lernarrangements (Szenario) – Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichtigung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (vgl. Kap. 3.4) und unter Einbezug der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs – didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen im Lernfeld unter Beachtung des Kompetenzzuwachses – Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen – Planung der Lernorganisation – Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. – zusammenhängende Lernzeiten – Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams – sächliche Ressourcen – Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (s. Handreichung „Doppelqualifikation im dualen System“ http://www.learn-line.nrw.de/angebote/bs/quali.htm) Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren und die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Handlungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbewertungen sind Grundlage für – die Planung und Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe – Beratungen mit Schülerinnen und Schülern zu deren Leistungsprofilen – Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Sekundarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: – der Umfang und die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten – die Selbständigkeit bei der Leistungserbringung – die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie – das Engagement und soziale Verhalten in Lernprozessen. Die Leistungen in Datenverarbeitung werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Die Leistungen im Fach Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Dabei wird unter Berücksichtigung des 8 Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und des Lehrplans Fremdsprachen in den Fachklassen des dualen Systems das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatzspektrum und -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache und Intonation, Diskurskompetenz sowie Redefluss und -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens (s. Lehrplan Fremdsprachen, Fachklassen des dualen Systems), an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zusätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO-BK. 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken (§ 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grundlagen und Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit („Reflexive Koedukation“) sind im Bildungsserver abrufbar unter – http://www.learnline.nrw.de/angebote/koedukation/ und – http://www.learnline.nrw.de/angebote/gendermainstreaming/ sowie der – Fortbildungshandreichung „Koedukation in der Schule – reflektieren, weiterentwickeln, neu gestalten“ (Hrsg. Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur. Soest 20021) – Informationsbroschüre „Schule im Gender Mainstream – Denkanstöße – Erfahrungen – Perspektiven“ (Hrsg. Ministerium für Schule und Weiterbildung. Soest 2005) zu entnehmen. 1 Die vorliegenden vom ehemaligen Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur herausgegebenen Publikationen werden nunmehr vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Dienststelle Soest, vertrieben. 9 3 Vorgaben und Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich 3.1 Stundentafel Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe 160 60 40 2601 160 220 160 5401 – – 80 801 –1 –1 –1 (80)1 0 – 40 0 – 80 0 – 80 80 320 – 360 280 – 360 280 – 360 960 I. Berufsbezogener Lernbereich Allgemeine Wirtschaftslehre Spezielle Betriebslehre des Luftverkehrservices Rechnungswesen Datenverarbeitung Fremdsprachliche Kommunikation Summe: II. Differenzierungsbereich Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend. Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre 1 Die Vermittlung von Datenverarbeitung ist mit 80 Stunden in die Lernfelder integriert (s. Kapitel 3.4 KMKRahmenlehrplan). Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. 10 3.2 Unterrichtsfächer und Lernfelder 3.2.1 Zuordnung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Unterrichtsfächern zusammengefasst. Diese sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Unterrichtsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1, LF 2, LF 4 LF 10 LF 12 – LF 3, LF 5, LF 6 – LF 7, LF 8, LF 9, LF 11 LF 15 LF 13, LF 14, LF 16 Allgemeine Wirtschaftslehre Rechnungswesen Spezielle Betriebslehre des Luftverkehrservices 3.2.2 Beschreibung der Unterrichtsfächer Allgemeine Wirtschaftslehre Das Fach Allgemeine Wirtschaftslehre übernimmt verschiedene Aufgaben. Es erweitert die berufsspezifischen Anforderungen „der Servicekauffrau/des Servicekaufmanns im Luftverkehr“ um die allgemeinen kaufmännischen Anforderungen. Darüber hinaus stellt es den Luftverkehr in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang. Die Lernfelder 1, 2, 4, 10 und 12 bereiten den berufsspezifischen Lernprozess vor, begleiten und erweitern ihn um gesamtwirtschaftliche Aspekte und werden dem Fach Allgemeine Wirtschaftslehre zugeordnet. Der Berufseintritt ist verbunden mit der Übernahme einer neuen Rolle, die durch rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Bedingungen determiniert ist (LF 1). Die Erschließung dieser Rahmenbedingungen, die persönliche Einordnung und Orientierung sowie die Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Vertretung der persönlichen Interessen in der neuen Berufssituation führen zu einem ersten Einblick in den sich während der Berufsausbildung erschließenden Betriebsprozess (LF 2). In diesem Zusammenhang kommt den branchentypischen Arbeitsschutz- und Sicherheitseinrichtungen und -bestimmungen eine besondere Bedeutung zu (LF 4). Die Schülerinnen und Schüler entwickeln in Lernfeld 10 Strategien zur Konfliktbewältigung unter Beachtung aller Servicegrundsätze. Zahlungsvorgänge in verschiedenen Situationen werden von den Schülerinnen und Schülern in Lernfeld 12 bearbeitet. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Finanzierungsmöglichkeiten auszuwählen. Dazu notwendige Rechenoperationen sind integriert. 11 Spezielle Betriebslehre des Luftverkehrservices Im Fach Spezielle Betriebslehre des Luftverkehrservices wird die berufliche Handlungskompetenz für qualifizierte, auf den individuellen Bedarf orientierte Kundenberatung, sowie die sachgerechte Bearbeitung betrieblicher Vorgänge erworben. Die dazu benötigten kaufmännischen Rechenverfahren werden integriert angewendet. Die berufsspezifischen Lernfelder 3, 5 bis 9, 11, 13, 14 und 16 sind im Fach Spezielle Betriebslehre des Luftverkehrservices zusammengefasst. Das Lernfeld 3 bietet einen Einstieg in die Organisation des Luftverkehrs. Es versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, die Rahmenbedingungen des Luftverkehrs national und international zu beurteilen. Neben den allgemeinen geographischen Grundlagen wenden die Schülerinnen und Schüler im Lernfeld 5 IATA-spezifische geographische Kenntnisse an und informieren die Kundinnen und Kunden über Reisezeiten, Zeitzonen einschließlich der klimatischen Gegebenheiten. Im Lernfeld 6 wirken die Schülerinnen und Schüler an verkaufsfördernden Maßnahmen mit und orientieren ihre Aktivitäten an den Kundenwünschen. In den Lernfeldern 7, 8 und 9 informieren die Schülerinnen und Schüler ihre Kundinnen und Kunden über die Produkte und Leistungen im Passagierluftverkehr sowie über dessen gesetzliche und vertragliche Grundlagen. In Lernfeld 11 wirken die Schülerinnen und Schüler an allen Maßnahmen mit, die zur Flugzeugabfertigung auf den Flughäfen notwendig sind. Die Schülerinnen und Schüler wenden in Lernfeld 13 alle gastronomischen Grundsätze an, die bei der Bewirtung von Passagierinnen und Passagieren im Flugverkehr erfüllt sein müssen. Im Lernfeld 14 werden alle Kompetenzen erworben, die helfen, gesundheitlichen Problemen bei Flugreisen entgegenzuwirken bzw. entsprechende Komplikationen zu minimieren. Die Bedeutung des Luftverkehrs wird im Lernfeld 16 um gesamtwirtschaftliche Aspekte erweitert. Rechnungswesen Da bei den Luftverkehrsbetrieben das Rechnungswesen zum Teil ausgelagert ist, erwerben die Schülerinnen und Schüler die für eine kaufmännische Erstausbildung notwendigen Kenntnisse als Grundlage für kostenbewusstes und erfolgsorientiertes Handeln. Dazu werden Buchführung, Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling und Statistik zielgerichtet eingesetzt und die dazu benötigten Verfahren des kaufmännischen Rechnens integriert angewendet. Tätigkeiten, Abläufe und Strukturen, die insbesondere bei computergebundener Abwicklung unsichtbar bleiben, werden veranschaulicht. Im Lernfeld 15 wird die Überwachung und Steuerung von Kosten und Leistungen bearbeitet. 3.2.3 Berufsspezifische didaktische Anmerkungen „Servicekauffrauen/Servicekaufmänner im Luftverkehr“ sind überwiegend in Flugzeugen oder auf Flughäfen tätig. Sie werden von Unternehmen im Luftverkehr beschäftigt. Sie sind Dienstleisterinnen und Dienstleister für den passagierbezogenen Bereich des Luftverkehrs und nehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben wahr. Ihre Kernaufgaben richten sich auf direkte Kundenkontakte. Dabei wird vom Leitbild einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters ausgegan12 gen, die bzw. der funktionsübergreifend eingesetzt wird. Diese funktionsübergreifende Tätigkeit erfordert in erster Linie folgende Kompetenzen: – – – – – – selbstständiges, analytisches Denken Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein eine ausgeprägte Servicehaltung eigenverantwortliche Organisation von Arbeitsabläufen Team-, Kommunikations- und Kritikfähigkeit geistige Flexibilität und Mobilität. Die Dienstleistungen, die in diesem Beruf erbracht werden, beziehen sich auf – die Kommunikation – auch in einer Fremdsprache – mit Passagierinnen und Passagieren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – die Beratung über und den Verkauf von branchentypischen Produkten – die kaufmännische Kontrolle und Steuerung der Betriebsabläufe – die Gestaltung und Beachtung von Sicherheitsbestimmungen und -einrichtungen. Dabei müssen einschlägige Rechtsgrundlagen sowie branchen- und unternehmensspezifische Regelungen beachtet und angewendet werden. Ihre besondere Prägung erhält die Tätigkeit in diesem Beruf dadurch, dass ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein für Mensch und Umwelt verlangt wird. Auf der Grundlage eines entwickelten Problembewusstseins für Fragen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes werden insbesondere – Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes, zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Vorbeugung gegen Berufskrankheiten sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung beachtet – Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung berücksichtigt – berufsbezogene Umweltbelastungen erkundet und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung eingeleitet – die Wiederverwertung von Abfallstoffen gefördert bzw. deren sachgerechte Entsorgung veranlasst. Die Tätigkeit „der Servicekauffrau/des Servicekaufmanns im Luftverkehr“ wird wesentlich bestimmt durch den Kontakt mit fremdsprachigen Kundinnen/Kunden und Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern. „Die Servicekauffrau/der Servicekaufmann im Luftverkehr“ verfügt über eine entsprechende Sprachkompetenz – in der Regel in der englischen Sprache –, die einen bedeutenden Aspekt der beruflichen Handlungskompetenz darstellt. „Servicekauffrauen/Servicekaufmänner im Luftverkehr“ wenden in der beruflichen Praxis zur Aufgabenbewältigung vielfältige Formen von Informations- und Kommunikationstechnologien an. Aufgabenbezogen entscheiden sie hinsichtlich der Funktionen, Leistungsmerkmale und Vernetzungsmöglichkeiten über den Einsatz entsprechender branchentypischer Standardkomponenten der Informations- und Kommunikationssysteme unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Kundenbedürfnisse. Sie sind sich über die technischen Möglichkeiten, organisatorischen Anforderungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und sozialen Auswirkungen des Einsatzes der Informations- und Kommunikationssysteme bewusst. Eine der Aufgaben der Berufsschule besteht darin, die Betriebserfahrungen der Auszubildenden in den Unterricht systematisch einzubeziehen. Die Praxisbezüge bereichern und aktualisieren den Unterricht. Da die Simulation der Einsatzbereiche Flugbegleitung, Bodenpersonal, 13 Catering und Cargo über die technischen Möglichkeiten der Berufsschulen hinausgeht, sollten Betriebsbesichtigungen als Basiselement mit einbezogen werden. Sie verdeutlichen den Auszubildenden den Zusammenhang zwischen schulischem und betrieblichem Lernen und ermöglichen Auseinandersetzungen, mit den Lerninhalten beider Lernorte. Sie motivieren zu weiteren Fragen und reflektiertem Lernen, weil eigene Erfahrungen mit eingebracht werden können. Die betrieblichen Erfahrungen sind aufgrund der vielfältigen Funktionen als Dienstleisterin/Dienstleister im Luftverkehr sehr unterschiedlich, wobei aber immer die nationale und internationale Kundin/der nationale und internationale Kunde im Mittelpunkt der Tätigkeit steht. Diese Ausgangsbedingungen verlangen neben der Fachkompetenz zunehmend Humanund Sozialkompetenz sowie Methoden-, Lern- und Kommunikationskompetenz. Deshalb muss der Unterricht exemplarisch, problem- und handlungsorientiert erfolgen. Konkrete und im Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler liegende Sachverhalte, Fälle und Problemstellungen sollen Ausgangspunkt sein. Da der gemeinsame Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler über Sachverhalte ihrer betrieblichen Tätigkeit differieren wird, ist die Verwendung branchenspezifischer Datenkränze aus den Einsatzbereichen eine Hilfe bei der Konstruktion berufsorientierter Lernsituationen. Die didaktische Aufbereitung in Form von Lernsituationen trägt dazu bei, mit den jeweils aktuellen Medien – komplexe betriebliche Abläufe des Luftverkehrs zu konstruieren und sie somit für die Schülerinnen und Schüler transparent werden zu lassen – kommunikative und soziale Kompetenz bei der teamorientierten Bearbeitung von Lernsituationen aufzubauen – wesentlichen luftverkehrsspezifische fachliche Inhalte und Problemlösungsstrategien selbstständig als Voraussetzung für ein lebenslanges Lernen zu erarbeiten. 3.3 Hinweise und Vorgaben zur Integration und Anknüpfung weiterer Fächer Bei der Integration und Anknüpfung weiterer Fächer ist der erweiterte Lernsituationsbegriff zu Grunde zu legen (vgl. Handreichung „Didaktische Jahresplanung“, s. Kapitel 2.1; http://www.learn-line.nrw.de/angebote/didaktischejahresplanung/). Dieser schließt die Möglichkeit vorbereitender und sichernder fachbezogener Sequenzen, die zur Kompetenzentwicklung erforderlich sind, ein. 3.3.1 Anknüpfung der fremdsprachlichen Kommunikation Grundlagen für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation sind der gültige Lehrplan Fremdsprachen, Fachklassen des dualen Systems. Die im Umfang von 40 Stunden in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplanes enthaltenen fremdsprachlichen Ziele und Inhalte sind entsprechend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unterrichtlich umzusetzen. Dasselbe gilt für die darüber hinaus sich aus den besonderen Anforderungen des Ausbildungsberufes ergebenden fremdsprachlichen Ziele und Inhalte, die mit zusätzlich 80 Unterrichtsstunden in der Stundentafel verankert sind. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. 14 Mögliche Anknüpfungspunkte für die Fremdsprachliche Kommunikation: Die Schülerinnen und Schüler erleben in ihrer beruflichen Praxis unterschiedliche Situationen, in denen fundierte Kenntnisse der englischen Sprache notwendig sind. Dies betrifft einerseits Kontakte mit ausländischen Kundinnen/Kunden, die ganz überwiegend in englischer Sprache am Check-in oder im Flugzeug stattfinden, andererseits interne Luftverkehrskommunikation, die durchgängig schriftlich (z. B. in Handbüchern) wie mündlich (z. B. beim Abfertigen von Flugzeugen ausländischer Gesellschaften) in englischer Fachterminologie abgewickelt werden. Im Fach Fremdsprache werden dazu die grundlegenden Kompetenzen entwickelt und erweitert. Schul-/Ausbildungsjahr: 1/2 Zeitrichtwert: 40 UStd. Angestrebte Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler werten berufstypische gesprochene und geschriebene Texte aus. Sie formulieren berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Verwendung von Hilfsmitteln. Die Schülerinnen und Schüler geben einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln inhaltsgemäß auf Deutsch wieder bzw. umschreiben einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in eigenen Worten in englischer Sprache. Die Schülerinnen und Schüler bewältigen berufsrelevante Gesprächssituationen abgestimmt auf den jeweiligen Gesprächspartner. Sie beantworten schriftliche Standardmitteilungen in englischer Sprache. Inhalte − Englisch im beruflichen Umfeld – Mündliche und schriftliche grundlegende Kundeninformation über den Luftverkehr (z. B. Infrastruktur des Flughafens, Weg eines Fluggastes vom Betreten des Flughafens bis zum Flugzeug, Flughafen als Serviceunternehmen, Hauptbestandteile eines Flugzeugs, Kontrollorgane, Sicherheit, Service und Verkauf an Bord eines Flugzeugs) − Englisch als Luftverkehrs-Fachsprache – Fachtermini (z. B. Handbücher, Tarifinformationen, Dokumente) − Englisch bei luftverkehrsspezifischen Geschäften – Anfragen – Angebot und Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages – Zahlungsvorgänge – Check-in – Flugzeugabfertigung – Verkauf im Flugzeug – meteorologische und geographische Informationen 3.3.2 Integration der Datenverarbeitung Im Unterrichtsfach Datenverarbeitung werden Datenverarbeitungssysteme zur Lösung berufsbezogener Aufgaben genutzt und die Schülerinnen und Schüler zum fachgerechten und verantwortungsbewussten Umgang mit betrieblichen Informationen befähigt. Dafür muss gewährleistet sein, dass die Schülerinnen und Schüler über grundlegende instrumentelle Fähigkeiten verfügen (u. a. Grundlagen der Datenverarbeitung, der Textverarbeitung und Tabellenkalkulation). Weitere Ziele und Inhalte der Datenverarbeitung sind in die Lernfelder integriert (s. Kapitel 3.4 KMK-Rahmenlehrplan). Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. 15 3.4 KMK-Rahmenlehrplan RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr1 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.01.1998) 1 http://www.kmk.org/ 16 Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das „Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluß auf und beschreibt Mindestanforderungen. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlußqualifikationen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluß der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Vorgaben für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewußtes Denken und Handeln wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, daß das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. 17 Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln: − Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) − Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 15. März 1991) hat die Berufsschule zum Ziel, − „eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet; − berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln; − die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken; − die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewußt zu handeln.“ Zum Erreichen dieses Zieles muß die Berufsschule − den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; − unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; − ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden; − im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern; − auf die mit der Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. 18 Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z. B. − Arbeit und Arbeitslosigkeit, − friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität, − Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie − Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkompetenz) und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen sowie das Ergebnis zu beurteilen. Humankompetenz (Personalkompetenz) bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfaßt personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein. Zu ihr gehören insbesondere auch das Entwickeln durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewußt auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch das Entwickeln sozialer Verantwortung und Solidarität. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II). 19 Teil III Didaktische Grundsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dieses bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Lerninhalte berufsbezogen erfolgen. Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: − Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). − Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). − Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. − Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B. technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen − Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. − Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z. B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es läßt sich durch unterschiedliche Methoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. 20 Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum „Servicekaufmann im Luftverkehr“ / zur „Servicekauffrau im Luftverkehr“ ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung vom 23. März 1998 (BGBl I, Nr. 19, Seite 611 ff.) abgestimmt. Servicekaufleute im Luftverkehr sind überwiegend in Flugzeugen oder auf Flughäfen tätig. Sie werden von Unternehmen im Luftverkehr beschäftigt. Sie sind Dienstleister für den passagierbezogenen Bereich des Luftverkehrs und nehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben wahr. Ihre Kernaufgaben richten sich auf direkte Kundenkontakte. Dabei wird vom Leitbild eines Mitarbeiters ausgegangen, der funktionsübergreifend eingesetzt wird. Nicht mehr das Produkt, sondern der Kunde steht im Mittelpunkt der Arbeit. Diese funktionsübergreifende Tätigkeit erfordert − selbständiges, analytisches Denken, − Eigeninitiative und Verantwortungsbewußtsein, − eine ausgeprägte Servicehaltung, − eigenverantwortliche Organisation von Arbeitsabläufen, − Team- Kommunikations- und Kritikfähigkeit, − geistige Flexibilität und Mobilität, − die Beherrschung der englischen Fachsprache, − die Fähigkeit zur Nutzung technischer und organisatorischer Hilfsmittel sowie − die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung. Der vorliegende Rahmenlehrplan geht von folgenden Vorstellungen aus: Der Ausbildungsberuf gehört zu den Berufen, in denen Dienstleistungen erbracht werden, die in vielen Bereichen besondere Kompetenzen verlangen, und zwar u.a. in den Bereichen − Kommunikation mit Passagieren und Mitarbeitern, − Beratung und Verkauf von Produkten, − Abwägung zwischen Kosten und Leistungen, − kaufmännische Kontrolle und Steuerung sowie − Sicherheitsbestimmungen und -einrichtungen. Dabei müssen einschlägige Rechtsgrundlagen sowie branchen- und betriebsspezifische Regelungen beachtet und angewendet werden. Seine besondere Prägung erhält der Beruf dadurch, daß er ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft für Mensch und Umwelt verlangt. Es ist daher auch Problembewußtsein für Fragen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes zu entwickeln, insbesondere sind − Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes, zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Vorbeugung gegen Berufskrankheiten sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu beachten, − Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung zu berücksichtigen, − berufsbezogene Umweltbelastungen zu erkunden und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung einzuleiten, 21 − die Wiederverwertung bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen zu fördern und zu veranlassen, − Grundsätze zum rationellen Einsatz der bei der Arbeit verwendeten Energien und Materialien zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten. Der Rahmenlehrplan orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung vorrangig an charakteristischen Situationen des beruflichen Alltags. Aus diesem Grunde bilden Sachgebiete wie Englisch, Mathematik, Statistik, Datenverarbeitung oder Textverarbeitung keine eigenständigen Lernfelder. Sie sind vielmehr an entsprechende berufliche Handlungssituationen angebunden. Dies betrifft insbesondere die englische Fachsprache sowie die Datenverarbeitung. Die nachfolgenden Lernfelder behandeln Kompetenzen in Englisch und Datenverarbeitung daher nicht losgelöst, sondern integriert und berufsbezogen (s. entspr. Hinweise zu den jeweiligen Lernfeldern). Es ist eine luftverkehrsspezifische Anwendung der englischen Sprache sowie der Informations- und Kommunikationstechnologien zu fördern. Das bedeutet: − Die Schülerinnen und Schüler erwerben, aufbauend auf den bereits erworbenen englischen Sprachkenntnissen, luftverkehrsspezifische Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Interaktion und Mediation. Dabei ist zumindest das Niveau „Threshold“ ( siehe „Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching“ des Europarates) zugrunde zu legen. − Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Bedeutung der Technischen Kommunikation für die Unternehmen im Luftverkehr ein und beschreiben Anlagen und Geräte, deren Funktionen, Vernetzungsmöglichkeiten, Leistungsmerkmale, Vorteile und Nachteile, insbesondere unter Berücksichtigung des Kundenservice und der Sicherheitsanforderungen. Dazu ist es notwendig, daß sie branchentypische Standardkomponenten der Informations- und Kommunikationstechnik mit Anwendersoftware bedienen. Dies gilt auch für den Schriftverkehr und das Rechnungswesen. Die Abhängigkeit zwischen technischen Möglichkeiten, organisatorischen Anforderungen, sozialen Auswirkungen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird beurteilt. Der Rahmenlehrplan ist nach Ausbildungsjahren gegliedert. Er umfaßt Lernfelder, Ziele, Inhalte und Zeitrichtwerte. Die Inhalte konkretisieren die Ziele der Lernfelder. Wird bei den Inhalten die Formulierung „z. B.“, „u. a.“ oder ähnliches verwendet, werden Freiräume für Weiterentwicklungen eröffnet. Der Zeitansatz in den Lernfeldern wurde so bemessen, daß Englisch im Umfang von 40 Stunden und Datenverarbeitung im Umfang von 80 Stunden integriert sind. Weitere 80 Stunden Englisch kommen als freiwillige Länderleistung hinzu. 22 Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr Nr. Zeitrichtwerte Lernfelder 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Gesamt 1 Die eigene Berufsausbildung mitgestalten 60 60 2 Wesentliche Elemente der Arbeitnehmerrolle beherrschen 80 80 3 Informieren über die Organisation des Luftverkehrs sowie von Flughäfen und Fluglinien 40 40 4 Über Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen und - einrichtungen informieren und diese anwenden 20 20 5 Aufklären über geographische und meteorologische Sachverhalte 80 80 6 Im Luftverkehr wesentliche Elemente des Marketing-Mix anwenden 40 40 7 An der vertraglichen Abwicklung des Passagierluftverkehrs mitwirken 80 80 8 Über Aspekte vor dem Abflug und nach der Landung informieren 20 20 9 Besonderen Kundenerwartungen angemessen entsprechen 40 40 10 Leistungsstörungen feststellen und beheben 60 60 11 Bei der Flugzeugabfertigung mitwirken 80 80 12 Zahlungsvorgänge in verschiedenen Währungen und Zahlungsformen abwickeln 40 40 13 Gastronomische Grundsätze des Luftverkehrs anwenden 40 40 14 Gesundheitliche Präventionsmaßnahmen anwenden und Hilfsmaßnahmen einleiten 60 60 15 Planungs- und Steuerungsinstrumente einsetzen 80 80 16 Externe Einflußfaktoren auf die wirtschaftliche Situation von Unternehmen im Luftverkehr erklären 60 60 280 880 Summen 320 280 23 Lernfeld 1: Die eigene Berufsausbildung mitgestalten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler wenden die rechtlichen und organisatorischen Vorschriften der Berufsausbildung auf ihre eigene Situation an. Sie beachten die im Ausbildungsvertrag für sie selbst und für den Ausbildungsbetrieb genannten Rechte und Pflichten. Sie erklären das Zustandekommen ihres Ausbildungsvertrages, leiten daraus Grundsätze für das Entstehen von Verträgen ab und grenzen den Ausbildungsvertrag von anderen Vertragsarten ab. Dabei untersuchen sie Voraussetzungen für die Teilnahme der Vertragsparteien am Rechtsverkehr. Sie ordnen dem eigenen Vertragspartner die richtige Rechtsform zu und grenzen diese von anderen Rechtsformen ab. Form und Inhalt des Ausbildungsvertrages werden als Folge gesetzlicher Vorgaben verdeutlicht. Sie erkunden und nutzen Möglichkeiten zur Selbstorganisation ihrer Arbeit und lösen Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig. Sie ordnen ihre eigene Tätigkeit innerhalb der Struktur der Berufe des Verkehrsbereichs ein. Inhalte: Juristische Normierungen der Berufsausbildung, insb. Berufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsordnung (AO) Ausbildungsvertrag Inhalt Rechte und Pflichten Überwachungs- und Aufsichtsbehörden, Kammern Vertragsrecht Zustandekommen Rechts- und Geschäftsfähigkeit Vertragsarten Rechtsformen der Betriebe (einschl. Firma und Handelsregister) Rechtssystem und Rechtssetzung (Einteilung in Öffentliches Recht/Privatrecht, Gesetze/Verordnungen/Satzungen, geschriebenes Recht/Gewohnheitsrecht) Selbstorganisation und individuelle Ausgestaltung der dualen Ausbildung, insb. Lern- und Arbeitstechniken Selbststeuerung Berufe des Verkehrswesens (einschl. Zukunftsperspektiven) 24 Lernfeld 2: Wesentliche Elemente der Arbeitnehmerrolle beherrschen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler stellen die wesentlichen Bestimmungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts dar. Sie beschreiben die Schutzfunktion arbeitsrechtlicher Normen sowie Institutionen und Verfahren zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Sie erklären die wesentlichen Elemente des Tarifrechts. Sie sind in der Lage, in diesem Zusammenhang entstehende Konflikte zu lösen, notfalls unter Hinzuziehung der Organe der Rechtsprechung. Sie begründen die Notwendigkeit der Unternehmensführung und grenzen verschiedene unternehmerische Zielsetzungen gegeneinander ab. Sie richten ihre Servicehaltung an betriebsspezifischen Unternehmensgrundsätzen aus. Sie erläutern die organisatorischen Gegebenheiten ihres Ausbildungsbetriebs und vergleichen diese mit anderen Organisationsmöglichkeiten. Ziele und Aufgaben des Personalwesens werden von den Schülerinnen und Schülern skizziert. Dabei erkunden sie Weiterbildungsmöglichkeiten und schätzen deren Notwendigkeit für ihre berufliche und private Entwicklung ein. Sie führen eine einfache Entgeltabrechnung durch. Die Sinnhaftigkeit einer sozialen Absicherung wird bewertet und Entwicklungstendenzen des bestehenden Sozialversicherungssystems werden deutlich gemacht. Sie erstellen eine Einkommensteuererklärung. Inhalte: Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Schutzrechte DVO-Luft Tarifrecht , Tarifverträge Arten und Zustandekommen Inhalte und Geltungsbereiche Betriebsverfassungsgesetz und Mitbestimmungsgesetz Rechtskonflikte und Lösungsmöglichkeiten; Organe der Rechtsprechung Unternehmensführung, Unternehmensziele, Unternehmensgrundsätze Betriebsorganisation (Aufbau- und Ablauforganisation, betriebliche Vollmachten) Personalwesen Planung und Entwicklung Verwaltung Datenschutz Einfache Entgeltabrechnung (inkl. Sozialversicherungen) Steuern , insb. Einteilungsmöglichkeiten, Steuertarif, Steuerarten Steuerquote, Steuergerechtigkeit 25 Lernfeld 3: Informieren über die Organisation des Luftverkehrs sowie von Flughäfen und Fluglinien 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert 40 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler kennzeichnen Rahmenbedingungen des Luftverkehrs und seine nationale und internationale Bedeutung. Sie grenzen den regulierten vom liberalisierten Luftverkehr ab. Sie beurteilen Standorte des Luftverkehrs, auch im Hinblick auf unterschiedliche Verkehrsrechte. Sie stellen wettbewerbsrechtliche Maßnahmen des Luftverkehrs heraus und bewerten bestehende Kooperationen bei den Unternehmen im Luftverkehr. Sie wenden die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) und das Brutto-Inlandsprodukt (BIP) als wichtige Meßinstrumente für die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs an. Inhalte: Rahmenbedingungen des Luftverkehrs geographische Gegebenheiten technische Entwicklung und ökologische Verantwortung gesetzliche Grundlagen des Luftverkehrs staatliche Aufsicht (z.B. Luftfahrtbundesamt, JAA, FAA, Lärmschutzbestimmungen) nationale und internationale Verkehrspolitik Standardisierungen (z.B. ICAO) Standortwahl Regulierung und Liberalisierung Verkehrsrechte Slotvergabe Preisbildung Wettbewerb und Konzentration Kooperationen Wettbewerbsbeschränkungen und Wettbewerbsintensivierung Meßinstrumente VGR als Abbild des wirtschaftlichen Geschehens einer Volkswirtschaft BIP als Maß der wirtschaftlichen Entwicklung DV-Anwendungen, z.B. Datenbanken mit Standardisierungs-Katalogen VGR-Darstellungen in einer Tabellenkalkulation 26 Lernfeld 4: Über Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen und –einrichtungen informieren und diese anwenden 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 20 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler wenden die für ihren jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Vorschriften für Arbeitsschutz und Unfallverhütung an und setzen sie auch gegenüber Kunden und Mitarbeitern durch. Sie informieren Passagiere über die für sie relevanten Sicherheitsbestimmungen im Flughafen und im Flugzeug und begründen diese. Sie wenden die für sie relevanten Sicherheitsbestimmungen und -einrichtungen an. Gegebenenfalls schließen sie Fluggäste von der Beförderung aus. Dabei sind sie auch in der Lage, Kommunikationsmittel situationsgerecht einzusetzen. Inhalte: Arbeitsschutz und Unfallverhütung (einschl. Institutionen, z.B. Berufsgenossenschaft) Sicherheitsbestimmungn und -einrichtungen im Flughafen, z.B. Abfertigung für sicherheitsgefährdete Flüge Türen, Schleusen Brandschutz Gefährliche Güter Telephon, Funk Sicherheitsbestimmungen im Flugzeug, z.B. gefährliche Güter Verhaltensregeln für Passagiere Sicherungsmaßnahmen für Passagiere Sicherungsmaßnahmen für Sachen Sprache, Körpersprache und Verhalten DV-Anwendungen, z.B. digitalisierte Lagepläne Internet-Seiten der Berufsgenossenschaft 27 Lernfeld 5: Aufklären über geographische und meteorologische Sachverhalte 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler wenden Kenntnisse aus der Allgemeinen Geographie, die sich vor allem auf den Planeten Erde beziehen, auf verkehrsgeographische Fragestellungen an. Sie bestimmen mithilfe des Gradnetzes der Erde die genaue geographische Lage von wichtigen Orten und Regionen. Sie errechnen die Ortszeit verschiedener Orte auf der Erde unter Verwendung einer Zeitzonenkarte. Sie erläutern klima- und wetterrelevante Besonderheiten der Erde und beschreiben das Wetter und Klima unterschiedlicher Regionen. Sie lesen Wetterkarten und interpretieren deren Inhalte. Sie geben Anregungen für angemessene Kleidung in unterschiedlichen Klimaregionen. Die Schülerinnen und Schüler erklären die Inhalte der IATA-Geographie. Sie arbeiten mit den Grundbegriffen der Navigation. Inhalte: Geographische Grundlagen Sonnensystem Aufbau der Erde (Erdatmosphäre) Jahreszeiten Gradnetz der Erde Globus und Karte Zeitzonen und Datumsgrenze, Reisezeitberechnung Wetter (Wetterentstehung, Wolkenformationen, Nebel, Gewitter, Windsysteme) Klima (Elemente, Klimafaktoren, Klimazonen, Klima in beliebten Zielorten) Wetterkarte Kleidung in Abhängigkeit vom Klima IATA-Geographie Verkehrsgebiete Richtungscodes bedeutende Verkehrsflughäfen (mit Bezeichnung; City-/Airport-Codes) Navigation DV-Anwendungen, z.B. geographische Datenbanken Text- und Graphikprogramm für ein Informationsblatt über einen Zielort 28 Lernfeld 6: Im Luftverkehr wesentliche Elemente des Marketing-Mix anwenden 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler erklären Kunden die Angebotspalette der Unternehmen im Luftverkehr. Sie begründen die Zusammenhänge zwischen Preisen und Produktgestaltungen der unterschiedlichen Produkte. Sie verdeutlichen Kunden die unterschiedlichen Preise für Tickets. Sie erklären Mitarbeitern die wesentlichen Preiseinflußgrößen und verschiedene Modelle zur Preisgestaltung. Sie beschreiben die gebräuchlichsten Möglichkeiten für Unternehmen im Luftverkehr, bei verschiedenen Zielgruppen zu werben. Sie geben dabei auch ungefähre Informationen über Werbekosten. Sie bewerten Service und Werbung als wichtigste Elemente verkaufsfördernder Maßnahmen. Sie wägen die Möglichkeiten ab, bestimmte Produkte selbst zu erstellen oder diese von Fremdfirmen erstellen zu lassen. Inhalte: Produkt Eigenschaften und Gestaltung Qualität Produktdifferenzierung Lebenszyklus Sortiment Breite und Tiefe Erweiterung und Bereinigung Preis (Preisbildung und Kalkulationsverfahren) Konditionen Disposition/Vertrieb Werbung, Kundendienst, Service, Verkaufsförderung, PR Eigen- oder Fremdproduktion DV-Anwendungen, z.B. Kalkulation mithilfe einer Tabellenkalkulation Präsentation unter Verwendung eines Graphik-Programms 29 Lernfeld 7: An der vertraglichen Abwicklung des Passagierluftverkehrs mitwirken 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler erklären die unterschiedlich begründeten Vertragsverhältnisse im Passagierluftverkehr und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Sie verdeutlichen, inwieweit ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit mit den Partnern einschließt. Sie werten Flugpläne aus, um Kunden Fluginformationen geben zu können. Sie erklären, welche Faktoren den Flugpreis bestimmen. Sie berechnen Flugpreise und stellen Tickets aus. Sie beschreiben die jeweilige Einteilung der Passagierkabine und reagieren auf Kundenwünsche hinsichtlich bestimmter Sitzplätze. Sie erläutern die wesentlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Passagiergepäck und erläutern die dabei zu beachtenden Sicherheitsvorschriften. Beim Check-in, am Gate und im Flugzeug zeigen sie kundenorientiertes Verhalten und zeichnen sich durch ihre sach- und situationsgerechten Informationen aus. Inhalte: Vertragsarten, insb. Beförderungs-Vertrag Agentur-Vertrag Reise-Vertrag Charter-Vertrag Abfertigungsvertrag Lesen von Flugplänen Flugpreise Bestimmungsfaktoren Arten (Normal- und Sonderflugpreise; Ermäßigungen) Tickets Arten Ausstellungsverfahren Service in den unterschiedlichen Klassen am Boden und in der Luft Sitzplatz-Reservierung Gepäck Freigepäck Übergepäck und Sondergepäck sicherheitsrelevantes Gepäck Verkaufsgespräche, Auftreten, Kommunikationsbereitschaft DV-Anwendungen (z.B. Branchensoftware für Ticketausstellung oder Check-in) 30 Lernfeld 8: Über Aspekte vor dem Abflug und nach der Landung informieren 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 20 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler beschreiben am Beispiel ihres Heimatflughafens wesentliche Einrichtungen eines Flughafens und erläutern deren Zusammenwirken zu einem FlughafenGesamtkonzept. Sie verdeutlichen die Rolle des Flughafens als Partner im gesamten Verkehrsnetz einer Region und beraten Kunden über Beförderungsmöglichkeiten als Ergänzung der Flugreise zum gewünschten Ziel. Sie erklären Passagieren wesentliche Zoll- und Einreisebestimmungen in den jeweiligen Zielländern, insbesondere Visumspflichten und Bestimmungen des Duty-free-Einkaufs. Sie geben anhand branchenüblicher Medien Informationen über andere Flughäfen. Inhalte: Serviceeinrichtungen von Flughäfen Verkehrsträger in einer Region Arten Verkehrskonzept Lesen von Fahrplänen City-lnformation, Tourismus-Büros Mietwagen-Agenturen Zollvorschriften, Artenschutzabkommen Einreisebestimmungen, Asylbestimmungen Duty free, Umsatzsteuerrückerstattung 31 Lernfeld 9: Besonderen Kundenerwartungen angemessen entsprechen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler stellen dar, wie bei Umbuchungen, Umschreibungen, Erstattungen und Tickethinterlegungen zu verfahren ist und erläutern die vertragsrechtlichen Voraussetzungen. Sie beschreiben den Stellenwert von Status-Kunden und wenden die entsprechenden Servicegrundsätze des Ausbildungsbetriebes sowie situationsangemessene Kommunikationsregeln an. Sie begegnen Personen aus anderen Kulturkreisen und Religionen mit Toleranz und berücksichtigen deren Bedürfnisse , insb. im Hinblick auf Speisen und Getränke. Sie stellen für Personen, die besonderer Betreuung bedürfen, eine durchgängige Betreuungskette am Boden und in der Luft sicher. Sie wenden die Regelungen für Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus mit Taktgefühl an. Sie praktizieren Service- und Kundenorientierung als wichtigen Wettbewerbsfaktor für die Imagebildung eines Unternehmens im Luftverkehr. Inhalte: Umbuchungen, Umschreibungen, Erstattungen, Interlining, Endorsement Ticket on Departure, Prepaid Ticket , Miscellaneous Charges Order (MCO) Spezielle Kunden Status-Kunden Personen aus anderen Kulturkreisen Kranke, Behinderte, alleinreisende Kinder Personen mit abweichendem Verhalten Personen ohne Papiere, Asylbewerber, Abgeschobene Special Meals Sprache, Körpersprache, Verhalten 32 Lernfeld 10: Leistungsstörungen feststellen und beheben 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Gewährleistungsansprüche aus dem Luftbeförderungsvertrag und grenzen diese gegenüber allgemeinen Leistungsstörungen bei der Vertragserfüllung ab. In Fällen, in denen bei Passagieren bei Passagieren die Beförderung in Frage gestellt ist, wenden sie die Bestimmungen und die Verfahrensvorschriften ihres Betriebes mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen an. Sie stellen die grundlegenden Unterschiede zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung an Beispielen aus der beruflichen Praxis dar. Sie beschreiben die rechtlichen Grundlagen für die Haftung aus dem Beförderungsvertrag und stellen die Grundzüge dieser Bestimmungen dar. Sie beraten Passagiere über zusätzliche Versicherungen, die aufgrund von Haftungsbegrenzungen angeboten werden. Sie erläutern die Vorgehensweise bei Flugschein-Verlust. Auch in Konfliktsituation halten sie die Servicegrundsätze des Ausbildungsbetriebes ein. Inhalte: Leistungsstörungen allgemeiner Art Annahme-, Lieferungs-, Zahlungsverzug Mahnung, Verjährung Leistungsstörungen im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages (Arten und Verfahren) Personenschaden Gepäckschaden Verspätungsschaden Überbuchung und Beförderungsausschluß Flugscheinverlust Transportverzichtserklärung Haftungsprinzipien (Gefährdungs- und Verschuldenshaftung) Haftungsgrundlagen gesetzliche Bestimmungen vertragliche Vereinbarungen Versicherungen Konfliktbewältigungen DV-Anwendungen (z.B. Textverarbeitung mit Textbausteinen und Formularen) 33 Lernfeld 11: Bei der Flugzeugabfertigung mitwirken 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler wirken bei bestimmten Tätigkeiten der Flugzeugabfertigung mit. Sie koordinieren einzelne Abfertigungsvorgänge unter Berücksichtigung der Abläufe der Flugzeugabfertigung insgesamt. Wesentliche Leistungen werden dabei auseinandergehalten. Bei der Koordination der Abfertigungsvorgänge berücksichtigen sie auch Gegebenheiten unterschiedlicher Flugzeugtypen (aktuelle Verkehrsflugzeuge), die sie anhand ihrer Hauptmerkmale sowie ihrer technischen Einrichtungen (Flugzeugtechnik im Rahmen der Flugzeugabfertigung, z.B. Anschluß für Bord-/Bodenkommunikation, Stromanschluß), aber auch darüber hinausgehender flugzeugtechnischer Einrichtungen (wie z.B. Gastronomietechnik und Sicherheitstechnik) unterscheiden . Sie verdeutlichen die wichtigsten Elemente luftverkehrstechnischer Einrichtungen von Flughäfen und stellen den Zusammenhang zur Koordination der Flugzeugabfertigung her. Sie erklären die Schnittstellenfunktion Vorfeldkontrolle / Flugsicherung und grenzen deren Aufgaben gegeneinander ab. Die Schülerinnen und Schüler stellen Unterlagen zur Flugzeugabfertiung zusammen. Sie erklären dabei Zusammenhänge zu grundlegenden Aspekten der Flugphysik . Inhalte: Vorgänge der Flugzeugabfertigung ,z.B. Passagiertransport/Crewtransport Be- und Entladung, Gepäcktransport Ramp-Direkt-Service, Betankung, Frischwasserdienst, Catering Flugzeugtypen Fahrwerk, Triebwerk, technische Ausrüstung Sitzplatzangebot, Ladekapazität Technische Einrichtungen am Flughafen Vorfeldkontrolle und Flugsicherung Unterlagen zur Flugvorbereitung fremderstellte Unterlagen (z.B. Wettervorhersage) selbsterstellte Unterlagen (z.B. Load- und Trimsheet) Flugphysik/Flugzeugaerodynamik DV-Anwendungen, z.B. Programm für load- and trimsheet Flugsimulation 34 Lernfeld 12: Zahlungsvorgänge in verschiedenen Währungen und Zahlungsformen abwickeln 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler wickeln Zahlungsvorgänge, auch in ausländischen Währungen, ab. Sie bewerten die Risiken moderner Zahlungsformen und treffen angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung. Sie rechnen Kassengeschäfte ab. Sie sind in der Lage, Finanzierungsmöglichkeiten aufgrund grundlegender Merkmale zu unterscheiden, in das System der Finanzierungsarten einzuordnen und geeignete Finanzierungsformen auszuwählen. Ihre Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsmöglichkeit begründen sie, indem sie die jeweilige Effektivverzinsung ermitteln. Sie beachten die Verhältnismäßigkeit von Eigen- und Fremdkapital und beschreiben die Folgen von Liquiditätsschwierigkeiten. Inhalte: Währungen und Wechselkurse Arten des Geldes Zahlungsarten Zahlungsformen, insb. Überweisung Scheck Lastschrift Kreditkarte Abrechnungen Finanzierung Einteilung in Innen- und Außenfinanzierung sowie Eigen- und Fremdfinanzierung Arten (Bankkredite, Leasing, Lieferantenkredite) Liquiditätsschwierigkeiten, Insolvenzen DV-Anwendungen, z.B. PC-Kassensysteme automatisierte Verfahren der Zahlungsabwicklung 35 Lernfeld 13: Gastronomische Grundsätze des Luftverkehrs anwenden 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler bereiten vorgefertigte Speisen und Getränke servierfertig zu. Sie wenden die gastronomischen Servierregeln unter Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen Bedingungen an. Im Kundengespräch weisen sie warenkundliche Grundkenntnisse nach. Sie wenden einschlägige Lagerverfahren an und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung von Speise- und Getränkeresten, von Verpackungsmüll sowie von nicht mehr verwendbaren Nahrungsmitteln. Inhalte: Warenkunde luftfahrtspezifischer Produkte Speisen Getränke Produkte des Verkaufssortiments Lagerung und Hygiene Verfahren mögliche Schäden Zubereitungsverfahren (unter Berücksichtigung kultureller Besonderheiten) Gastronomische Servierregeln (Speisen und Getränke) Entsorgung, Umweltschutz 36 Lernfeld 14: Gesundheitliche Präventionsmaßnahmen anwenden und Hilfsmaßnahmen einleiten 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Std. Zielformulierung: Schülerinnen und Schüler wenden Maßnahmen zur Streßreduzierung an. Sie verfügen über verschiedene präventive Methoden, um durch das Fliegen verursachte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern. Bei schon aufgetretenen Gesundheitsproblemen leiten sie Maßnahmen zu ihrer Behebung ein. Sie beraten Kunden und Mitarbeiter auch entsprechend. In Notsituationen leiten sie geeignete Maßnahmen für die Vorbereitung einer medizinischen Versorgung ein. Inhalte: Maßnahmen zur Streßreduzierung Herz-Kreislauf-Probleme Orthopädische Probleme, z.B. Rückenschmerzen Muskelverspannungen Flug-Physiologie Psychosomatische Ursachen gesundheitlicher Probleme Verletzungen Geburten 37 Lernfeld 15: Planungs- und Steuerungsinstrumente einsetzen 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler ordnen Verfahren zur Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Betriebes als Teil des betrieblichen Informationssystems ein. Sie brücksichtigen dabei auch rechtliche Bestimmungen. Sie ermitteln übliche kaufmännische und luftverkehrsspezifische Kennzahlen und führen eine darauf bezogene Analyse durch. Sie stellen statistisches Zahlenmaterial zusammen und werten Statistiken aus. Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Controlling als wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument. Sie wenden Elemente des Controlling auf betriebliche Situationen an und bewerten die Ergebnisse. Inhalte: Verfahren zur Darstellung der wirtschaftlichen Situation Buchführung Gewinn- und Verlustrechnung; Bilanz luftverkehrsspezifische Kennzahlen Statistiken Controlling Ziele Verfahren DV-Anwendungen, z.B. Buchführungsprogramm Statistik-Programm 38 Lernfeld 16: Externe Einflüsse auf die wirtschaftliche Situation von Unternehmen im Luftverkehr erklären 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Std. Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler begründen, warum die wirtschaftliche Situation des Ausbildungsbetriebes auch von gesamtwirtschaftlichen Bedingungen beeinflußt wird. Dabei unterscheiden sie zwischen strukturellen, konjunkturellen und ökologischen Situationen, die wegen der internationalen Verflechtung des Luftverkehrs auch weltweit in den Blick zu nehmen sind. Sie stellen dar, welche wesentlichen struktur- und konjunkturpolitischen Maßnahmen national (z.B. in der Infrastrukturpolitik), europäisch (z.B. in der Geldpolitik) und weltweit (z.B. durch Beschlüsse der WTO) ergriffen werden können. Sie wägen denkbare positive und negative Effekte wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche Situation des Ausbildungsbetriebes, auf den Luftverkehr insgesamt und auf gesamtwirtschaftliche Zielgrößen ab. Sie erläutern Zusammenhänge zwischen Ökonomie und Ökologie und bewerten umweltpolitische Maßnahmen im Hinblick auf deren ökologische Wirksamkeit und ihre Konsequenzen für die wirtschaftliche Lage des Ausbildungsbetriebes und des Luftverkehrs insgesamt. Sie erklären die Grundelemente des Wirtschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland, beurteilen den Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ und bewerten die Rolle des Staates. Sie vergleichen dieses Wirtschafssystem mit anderen existierenden Wirtschaftssystemen und zeigen Zusammenhänge zwischen der Gestaltung des Ordnungsrahmens der Gesamtwirtschaft und der Gesamtsituation von Unternehmen im Luftverkehr auf. Inhalte: Luftverkehr und Wirtschaftsstruktur (national, europäisch, weltweit), z.B. Ausbildung der im Luftverkehr Beschäftigten als Infrastruktur-Indikator Besteuerung von Kerosin als strukturpolitische Maßnahme und ihre Auswirkung auf Ziele der Gesamtwirtschaft und der Unternehmen im Luftverkehr Luftverkehr und Konjunktur (national, europäisch, weltweit), z.B. Entwicklung der Fluggastzahlen als konjunktureller Indikator Wechelkursbeeinflussungen als konjunkturpolitische Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf Ziele der Gesamtwirtschaft und der Unternehmen im Luftverkehr Luftverkehr und Umwelt (national, europäisch, weltweit), z.B. Anteil von Portionspackungen als Umweltindikator im Luftverkehr Vereinbarungen zur Reduzierung von Kohlenwasserstoffen als umweltpolitische Maßnahme und ihre Auswirkung auf Ziele der Gesamtwirtschaft und der Unternehmen im Luftverkehr Luftverkehr als Teil des nationalen Wirtschaftssystems („Soziale Marktwirtschaft“) Grundelemente (einschl. Sozialstaatspostulat, wirtschaftliches Gewicht des Staates) Andere existierende Wirtschaftssysteme Zusammenhänge zwischen Ausbildungsbetrieb, Luftverkehrsbranche und Wirtschaftssystem 39 Lernfeld Englisch: Englisch für Servicekaufleute im Luftverkehr 1. - 3. Ausbildungsjahr (integriert) Richtwert: 120 Stunden (davon mit * gekennzeichnete 80 Std. als ergänzendes Lernangebot der Länder) Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler erleben in ihrer beruflichen Praxis unterschiedliche Situationen, in denen fundierte Kenntnisse in der englischen Sprache notwendig sind. Dies betrifft einerseits Kontakte mit ausländischen Kunden, die ganz überwiegend in englischer Sprache am Check-in oder im Flugzeug stattfinden, andererseits interne Luftverkehrs-Kommunikationen, die durchgängig schriftlich (z.B. in Handbüchern) wie mündlich (z.B. beim Abfertigen von Flugzeugen ausländischer Gesellschaften) in englischer Fachterminologie abgewickelt werden. Die Schülerinnen und Schüler werten berufstypische gesprochene oder geschriebene Texte (ggfs. nach Wiederholung und unter Verwendung von Hilfsmitteln) aus (Kompetenzbereich „Rezeption“), formulieren berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Verwendung von Hilfsmitteln (Kompetenzbereich „Produktion“), bewältigen berufsrelevante Gesprächssituationen abgestimmt auf den jeweiligen Gesprächspartner und reagieren auf schriftliche Standardmitteilungen in englischer Sprache (Kompetenzbereich „Interaktion“) und geben einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln inhaltsgemäß auf Deutsch wieder bzw. umschreiben einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in eigenen Worten in englischer Sprache (Kompetenzbereich „Mediation“). Das anzustrebende Qualifikationsniveau entspricht der Stufe II („Threshold“) des „Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching“ des Europarats. Inhalte: Englisch im beruflichen Umfeld Mündliche und schriftliche grundlegende Kundeninformation über den Luftverkehr (z.B. Infrastruktur des Flughafens, Weg eines Fluggastes vom Betreten des Flughafens bis zum Flugzeug, Flughafen als Serviceunternehmen, Hauptbestandteile eines Flugzeugs, Kontrollorgane, Sicherheit, Service und Verkauf an Bord eines Flugzeugs *Vertiefte Informationen über den Luftverkehr (z.B. Umweltsituation am Flughafen, Wettbewerbssituation im Luftverkehr, Organisationen der Zivilluftfahrt, Luftverkehrspolitik) Englisch als Luftverkehrs-Fachsprache Verständnis von Fachtermini, Auswertung und Anwendung von Informationen (z.B. Handbücher, Tarifinformationen, Dokumente) *Vertiefte Kennntnis von Fachbegriffen und -informationen (z.B. Vertragsverhältnisse und Haftung) Englisch bei luftverkehrsspezifischen Geschäften Führen von Gesprächen (auch am Telephon) und Schriftverkehr (z.B. Anfrage, Angebot und Abschluß eines Luftbeförderungsvertrages, Zahlungsvorgänge, Check-in, Flugzeugabfertigung, Verkauf im Flugzeug, meteorologische und geographische Informationen *Bearbeitung besonderer Kundenwünsche, z.B. Sondergepäck, besondere Kundengruppen, Reklamationen, Versicherungen) 40 4 Vorgaben und Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich Grundlage für den Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich sind die gültigen Lehrpläne und Unterrichtsvorgaben der Fächer Deutsch/Kommunikation, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre sowie die Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Lernbereiche (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, § 6). Der Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Die Handreichung „Didaktische Jahresplanung. Entwicklung. Dokumentation. Umsetzung. Lernsituationen im Mittelpunkt der Unterrichtsentwicklung in den Fachklassen des dualen Systems.“ (http://www.learn-line.nrw.de/angebote/didaktischejahresplanung/) bietet umfassende Hinweise und Anregungen zur Verknüpfung der Lernbereiche im Rahmen der didaktischen Jahresplanung. 5 Vorgaben und Hinweise zum Differenzierungsbereich und zum Erwerb der Fachhochschulreife Der Differenzierungsbereich dient der Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler. In Fachklassen des dualen Systems kommen insbesondere Angebote in folgenden Bereichen in Betracht: – Vermittlung berufs- und arbeitsmarktrelevanter Zusatzqualifikationen – Vermittlung der Fachhochschulreife als erweiterte Zusatzqualifikation – Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Sicherung des Ausbildungserfolges durch Stützunterricht oder erweiterten Stützunterricht Zur Vermittlung der Fachhochschulreife wird auf die Handreichung „Doppelqualifikation im dualen System“ (http://www.learn-line.nrw.de/angebote/bs/quali.htm) verwiesen. Anregungen zur Vertiefung der berufsbezogenen Handlungskompetenz Die folgende Übersicht enthält beispielhafte Anregungen für die Vertiefung der berufsbezogenen Handlungskompetenz: Ein Marketingkonzept für ein Unternehmen im Luftverkehr erarbeiten 2. Jahr Vertiefende Anwendung branchenspezifischer Software 2. Jahr Bearbeitung besonderer Kundenwünsche (z. B. Sondergepäck), Beratung besonderer Kundengruppen, Reklamationen, Versicherungen in englischer Sprache vornehmen 2. Jahr Kundenorientiertes Verhalten und Konfliktlösungsstrategien anwenden 3. Jahr 41 Ausgewählte berufsspezifische Aufgabenstellungen zum Konflikt Ökonomie/Ökologie 3. Jahr Besondere Aufgabenstellungen, z. B. Vertragsverhältnisse und Haftung in englischer Sprache bearbeiten 3. Jahr Soweit noch nicht im Rahmen des Unterrichts des berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereichs geschehen, können im Differenzierungsbereich in der Mittel- und Oberstufe fachliche Vertiefungen angeboten werden. Diese Vertiefungen ermöglichen es, die regionalen Besonderheiten sowie betriebsspezifische und individuelle Interessenlagen der Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise zu berücksichtigen. 42