Wochen-, Monats- und Jahreskarten

Transcription

Wochen-, Monats- und Jahreskarten
Tarif-Info 09/2015
Einfach, bequem und günstig im AVV unterwegs:
Ein Tarifsystem für die ganze Region
Ein Ticket für alle Verkehrsmittel
(AVV-Regionalbusse, Regionalzüge, Stadtbusse, Straßenbahnen)
Beliebig oft umsteigen mit nur einem Ticket
Ein Fahrplan mit aufeinander abgestimmten Verbindungen
Wochen-, Monats- und
Jahreskarten
Für Vielfahrer und Sparer
Entspannt und umweltfreundlich ankommen
Alle Informationen unter www.avv-augsburg.de
AVV-Kundencenter am Hauptbahnhof
Bohus Center
Halderstraße 29 | 86150 Augsburg
AVV-Servicetelefon: 0821/157 000
Fax:
0821/450 446 16
[email protected]
AVV-Abo-Center
im Augsburger Hauptbahnhof
Viktoriastraße 1 | 86150 Augsburg
Mo – Mi:
Do:
7.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 18.00 Uhr
Fr:
Sa:
8.00 – 14.00 Uhr
9.00 – 13.00 Uhr
Mo – Do:
7.30 – 12.00 Uhr
12.30 – 16.00 Uhr
Telefon: 0821/242 967 53
Fax:
069/265 212 77
[email protected]
Fr:
7.30 – 12.00 Uhr
12.30 – 14.30 Uhr
swa Kundenzentrum Königsplatz
Abonnements Zonen 10 und 20
Königsplatz 1 | 86150 Augsburg
Mo – Fr:
Sa:
Telefon: 0821/650 058 88
Fax:
0821/650 058 86
[email protected]
Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
09/2015
Fahrpreise Tarifstand 07/2014
Jetzt die kostenlose
App AVV.mobil
downloaden!
7.00 – 19.00 Uhr
9.00 – 13.00 Uhr
Nummer
Nu
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Kunden
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Abonnements
Individuelle Fahrkarten für Jedermann
Der AVV bietet Pendlern und Vielfahrern eine große Auswahl an Tickets, mit denen
das Streckennetz bequem und günstig das ganze Jahr befahren werden kann.
Unter www.avv-augsburg.de/abo können Sie sich Ihr persönliches Ticket bequem
und direkt nach Hause bestellen. Im AVV-Abo-Center am Hauptbahnhof können Sie
Ihr Abo zu den angegebenen Öffnungszeiten persönlich erwerben. Für die Zonen 10
und 20 erhalten Sie Ihr Abo im swa Kundenzentrum am Königsplatz.
Wochen-, Monats- und Jahreskarten
Wochen- und Monatskarten
» Für alle, die nicht regelmäßig mit dem
AVV unterwegs sind.
» Für Sportliche, die bei schlechtem
Wetter vom Fahrrad auf Bus und
Schiene umsteigen.
» Keine Mitnahmemöglichkeit.
n nur
Monatskarte
Wochen- oder
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gültig mit eine
Das Ticket im Überblick:
» Die Wochenkarten gelten eine
Kalenderwoche bis Montag 12 Uhr
der Folgewoche.
» Die Monatskarten gelten einen
Kalendermonat bis 12 Uhr des ersten
Werktags des Folgemonats.
» Die Karten sind nicht auf Dritte
übertragbar.
Jahreskarten
Umwelt-Abo-Plus
» Ein Plus an Mitnahme: von Montag
bis Freitag ab 9 Uhr dürfen bis zu
4 Kinder mitgenommen werden, am
Wochenende und an Feiertagen bis
zu 3 Erwachsenen oder bis zu 6 Kinder
(1 Erwachsener = 2 Kinder).
» Ein Plus an Übertragbarkeit:
Sie können Ihr Abo an Freunde, Bekannte
und Familienmitglieder verleihen.
» Gültig von Montag bis Freitag ab 9 Uhr
morgens.
» Am Wochenende und an Feiertagen
ganztägig gültig.
» Keine Mitnahmemöglichkeit.
Umwelt-Abo
Das Abo im Überblick:
» Das Abo gilt zu den Stoß- und
Nebenzeiten.
» Gültig ist das Abo 12 Monate (immer
zum 1. eines Monats) für den von Ihnen
gewählten Bereich.
» Keine Mitnahmemöglichkeit.
» Das Abo verlängert sich automatisch
um ein weiteres Jahr, wenn es nicht
4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
» Bei Verlust kein Ersatz.
Das Abo im Überblick:
» Gültig ist das Abo 12 Monate (immer
zum 1. eines Monats) für den von Ihnen
gewählten Bereich.
» Das Abo verlängert sich automatisch
um ein weiteres Jahr, wenn es nicht
4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
» Es ist nicht auf Dritte übertragbar.
» Die persönliche Karte für Jedermann.
» 12 Monate fahren und nur den Preis von
10 Monatskarten zahlen (Abbuchung in
12 Beträgen).
» Gültig 12 Monate (immer zum 1. eines
Monats) für den von Ihnen gewählten
Bereich.
9-Uhr-Spar-Abo
» Stoßzeiten meiden und Geld sparen.
» Fahren Sie so viel Sie wollen.
Das Abo im Überblick:
» Das Abo verlängert sich automatisch
um ein weiteres Jahr, wenn es nicht
4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
» Es ist nicht übertragbar auf Dritte.
Schnupper-Abo
» Testen Sie unsere Abos und ihre Vorteile.
Das Abo im Überblick:
» Drei Monate Aboluft schnuppern.
» Gültig 3 Monate (immer zum 1. eines
Monats); endet danach automatisch.
» Sie können Ihr Abo an Freunde, Bekannte
und Familienmitglieder verleihen.
» Schnuppern dürfen nur Abo-Neukunden.
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Jahreskarten
Tarife für Wochen-, Monats- und Jahreskarten
Die Tickets für Vielfahrer
Fahrpreise
Tarifstand 07/2014
Zonen / Preisstufen in Euro
AboPlusCardBayern
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
121
11
» Eine Karte für viele Bedürfnisse.
Das Abo im Überblick:
Wochenkarte
11,00 18,00 25,80 30,70 36,50 41,80
» Für Pendler, die auch außerhalb des
AVV-Gebiets regelmäßig fahren.
» Gültig ist das Abo für mindestens zwei
Tarifpartner (z. B. AVV und MVV).
Monatskarte
39,50 59,40 81,10 99,90 117,30 136,10 154,80 174,30 192,50 212,30 234,20 254,70
» Eine Fahrkarte für die gesamte Strecke
(z. B. Augsburg – München).
» Gültig 12 Monate (immer zum 1. eines
Monats) für den von Ihnen gewählten
Bereich.
» Mitnahmemöglichkeit: samstags
Mitnahme einer Person sowie bis zu
drei eigenen Kindern bzw. Enkelkindern.
» Sie können zwischen einem
persönlichen oder übertragbaren
Abo wählen.
» Das Abo verlängert sich automatisch
um ein weiteres Jahr, wenn es nicht
4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
Umwelt-Abo 2
AboPlusCardBayern 3 persönl.
Umwelt-Abo Plus 2
32,90 49,50 67,60 83,30
47,30 52,70
57,60 65,60
72,10 78,30
97,70 113,35 128,85 145,20 160,40 176,90 195,20 212,20
AboPlusCardBayern 3 unpers.
36,20 54,45 72,50 89,40 105,15 121,90 138,50 155,75 172,50 190,70 210,10 228,90
9-Uhr-Spar-Abo 2
26,10 39,20 53,40 65,70
Schnupper-Abo 2
37,80 56,80 76,60 94,50 110,90 128,70 146,30 164,60 182,10 201,10 221,80 241,30
Schülerwochenkarte 4
10,20 15,30 20,90 25,60
Schülermonatskarte / -ticket 4, 5
30,40 45,90 62,40 76,90 90,20 104,40 118,90 133,20 147,30 162,90 179,60 195,30
77,10 89,60 101,90 114,70 126,90 140,70 155,20 168,70
30,10 34,90
39,70 44,40
49,20 54,40 60,00 65,20
Erklärungen:
1 = 12 Zonen und mehr, Netzkarte Gesamttarifgebiet (es werden höchstens 12 Zonen berechnet)
2 = Monatsrate (12 Raten im Abbuchungsverfahren – 3 Raten bei Schnupper-Abo)
3 = Preise AVV-Anteil AboPlusCardBayern
4 = Ausbildungsnachweis nötig, nur die nach dem Personenbeförderungsgesetz
genehmigten Ausbildungsstätten werden anerkannt
5 = Schülerticket Monatsrate (im Abbuchungsverfahren)
Kinderaltersgrenze: Kinder können im gesamten AVV bis einschließlich 14 Jahre die Kinderfahrausweise nutzen
(unter 6 Jahre frei).
Fahrpreise
Tarifstand 07/2014
Innenraum
(Zone 10 und 20)
Besondere Bedingungen nur bei Fahrten mit dem Anruf-Sammel-Taxi (AST): Für Inhaber von Wochen-, Monats-,
und Jahreskarten gelten ermäßigte Tarife.
Besondere Bedingungen bei Fahrten mit dem Nachtbus: Nachtbusse fahren in jeder Nacht auf Freitag, Samstag
und Sonntag sowie auf bestimmte Feiertage. In den Nachtbussen gelten spezielle Tarife. Wochen-, Monats-, und
Jahreskarten haben keine Gültigkeit. Das Nachtticket gibt es in drei Preisstufen.
Preisstufen Nachtbus:
N1 = 2,50 EUR (gültig in den Zonen 10, 20, 31, 32, 33, 36, 37)
N2 = 4,00 EUR (gültig im AVV-Gesamttarifgebiet)
N3 = 1,50 EUR (gültig im AVV-Gesamttarifgebiet ohne Zonen 10, 20, 31, 32, 33, 36, 37)
Gesamttarifgebiet ohne
Otting-Weilheim
Gesamttarifgebiet
Senioren-Abo
Monatsrate
31,55
46,80
62,35
SeniorenMonatskarte
37,70
56,20
74,70
INFO
» Die Kundenkarte erhalten Sie im AVV-Kundencenter am Hauptbahnhof, im Internet
unter www.avv-augsburg.de/kundenkarte, im swa Kundenzentrum am Königsplatz
und swa Kundencenter Hoher Weg (bei swa nur Zonen 10 und 20). Wochen- oder
Monatskarte sind nur gültige Fahrausweise in Verbindung mit einer Kundenkarte!
» Ihr individuell passendes Abo erhalten Sie im AVV-Abo-Center am Hauptbahnhof,
im swa Kundenzentrum am Königsplatz (nur Zonen 10 und 20) oder bequem online
unter www.avv-augsburg/abo
unter
Alle Infos auch rg.de
gsbu
www.avv-au
Tarifbestimmungen
Wochen- und Monatskarten
Umwelt-Abo Plus
Schnupper-Abo
Schülerticket
Angebote für Jedermann. Wochenkarten gelten eine Kalenderwoche bis 12.00
Uhr des ersten Werktages der folgenden Woche. Der erste Tag einer Kalenderwoche ist der Montag. Monatskarten gelten einen Kalendermonat bis 12.00 Uhr
des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein
Samstag, gilt die Karte bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages. Die Zeitkarten sind nur gültig zusammen mit einer Kundenkarte.
Geltungsdauer. Das Umwelt-Abo gilt ein Jahr. Wird das Abo nicht einen Monat
vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich jeweils um 12 Monate. Je Abo können
die Verkehrsunternehmen Fahrausweise mit monatlicher, halbjährlicher oder
jährlicher Geltungsdauer sowie eine Chipkarte ausgeben.
Berechtigte. Das Schnupper-Abo kann von Neukunden, die in den letzten 12 Monaten kein AVV-Abonnement beansprucht haben, abgeschlossen werden. Das
Schnupper-Abo kann in Anspruch genommen werden, wenn zur Abbuchung der
3 aufeinander folgenden Monatsbeträge eine Einzugsermächtigung nach vorgeschriebenem Muster (Bestellschein) erteilt wird. Für Schnupper-Abos, die nur für
die Zone(n) 10 und/oder 20 gelten sollen, ist die avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH zum Einzug zu ermächtigen; in allen anderen Fällen ist die Deutsche
Bahn AG zum Einzug zu ermächtigen. Die Vorlage des Personalausweises und
eines Banknachweises kann verlangt werden. Das Abo kann in Anspruch genommen werden, wenn im Bestellschein die Start- und Zielhaltestelle, das Beförderungsmittel sowie ggf. die Umstiegshaltestelle angegeben wird.
Berechtigte. Die Schülermonatskarte kann als Schülerticket in Anspruch genommen werden, wenn zur Abbuchung der monatlichen Beträge der Schülermonatskarte eine Einzugsermächtigung nach vorgeschriebenem Muster (Bestellschein)
erteilt wird. Für Schülertickets, die nur für die Zone(n) 10 und/oder 20 gelten
sollen, ist die avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH zum Einzug zu ermächtigen; in allen anderen Fällen ist die Deutsche Bahn AG zum Einzug zu ermächtigen.
Bei Änderungen der Preise oder des Geltungsbereichs werden die Monatsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt angepasst. Das Schülerticket kann in Anspruch
genommen werden, wenn im Bestellschein die Start- und Zielhaltestelle, das
Beförderungsmittel sowie ggf. die Umstiegshaltestelle angegeben wird.
Allgemeine Tarifbestimmungen für AVV-Abos
Berechtigte. Ein AVV-Abo kann in Anspruch genommen werden, wenn zur Abbuchung der 12 aufeinanderfolgenden Monatsbeträge eine Einzugsermächtigung nach vorgeschriebenem Muster (Bestellschein) erteilt wird. Für AVVAbos, die nur für die Zone(n) 10 und/oder 20 gelten sollen, ist die avg
Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH zum Einzug zu ermächtigen; in allen anderen Fällen ist die DB Vertrieb GmbH zum Einzug zu ermächtigen. Die Vorlage
des Personalausweises und eines Banknachweises kann verlangt werden. Das
Abo kann in Anspruch genommen werden, wenn im Bestellschein die Start- und
Zielhaltestelle, das Beförderungsmittel sowie ggf. die Umstiegshaltestelle angegeben wird.
Bestellung, Änderung, Kündigung. Ein AVV-Abo kann nur am 1. eines Monats
begonnen werden. Der Bestellschein muss bis zum 15. des Vormonats bei der
avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH bzw. der DB Vertrieb GmbH vorliegen. Das Abo kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Änderungen von Adressen und Kontoverbindungen sind sofort mitzuteilen. Änderungen der Angaben im Fahrausweis
(z.B. Geltungsbereich) sind nur zum 1. eines Monats möglich und bis spätestens
zum 15. des Vormonats zu beantragen. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss die
Chipkarte persönlich der avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH vorgelegt
werden. Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats schriftlich möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der avg
Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH unter Vorlage der Chipkarte gekündigt
werden. Können Monatsbeträge mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung
nicht anerkannt oder die Einzugsermächtigung widerrufen, kann das Abo mit
sofortiger Wirkung gekündigt werden. Bei jeder Kündigung und Änderung wird
der Fahrausweis ungültig und ist bis zum 5. des Nachmonats bei der Ausgabestelle zurückzugeben. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der
Monatsbetrag weiter zu zahlen.
Erstattung bei Nichtausnutzung. Fahrgeld wird nur bei einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 15 Tagen erstattet. Erforderlich dafür
ist ein ärztliches Attest oder die Bescheinigung eines Krankenhauses. Für jeden
Krankheitstag wird 1/30 des Monatsbetrages erstattet. Ein Entgelt wird hierfür
nicht erhoben.
Ersatzkarte. Für abhandengekommene Fahrausweise wird gegen ein Entgelt
von 30 Euro bzw. bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von 10 Euro einmalig ein Ersatz-Fahrausweis für die restliche Geltungsdauer des ersetzten
Fahrausweises ausgestellt. Abhandengekommene Fahrausweise sind ungültig
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die Ersatzkarte beim Umwelt-Abo Plus gelten gesonderte Bestimmungen.
Sonstiges. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gemeinschaftstarifs.
Bitte beachten Sie die besonderen Tarifbestimmungen für die einzelnen
AVV-Abos auf den folgenden Seiten.
Umwelt-Abo
Geltungsdauer. Das Umwelt-Abo gilt ein Jahr. Wird das Abo nicht einen Monat
vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich jeweils um 12 Monate. Je Abo können
die Verkehrsunternehmen Fahrausweise mit monatlicher, halbjährlicher oder
jährlicher Geltungsdauer sowie eine Chipkarte ausgeben.
Preise. Der Preis des Umwelt-Abos beträgt das 12-fache der Monatsbeträge.
Bei Änderungen der Preise oder des Abos werden die Monatsbeträge ab dem
Änderungszeitpunkt angepasst. Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen
12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied
zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben.
Preise. Der Preis des Umwelt-Abo Plus beträgt das 12-fache der Monatsbeträge. Bei Änderungen der Preise oder des Abos werden die Monatsbeträge ab
dem Änderungszeitpunkt angepasst. Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen
12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied
zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben.
Übertragbarkeit. Das Umwelt-Abo Plus ist übertragbar. Die Weitergabe gegen
Entgelt ist untersagt.
Keine Erstattung bei Nichtausnutzung.
Ersatzkarte. Bei Ausgabe des Umwelt-Abo Plus als Stammkarte mit Monatswertmarken wird bei Verlust gegen ein Entgelt von 30 Euro einmalig bzw. bei
Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von 10 Euro eine Ersatzstammkarte für
die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Bei der Ausgabe ohne Stammkarte mit
Monatswertmarken wird bei Verlust kein Ersatz geleistet, ebenso nicht für abhandengekommene oder zerstörte Fahrausweise. Der monatliche Abbuchungsbetrag ist bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises weiter zu zahlen. Eine vorzeitige Kündigung ist insoweit ausgeschlossen.
Mitnahmemöglichkeiten. Der Fahrausweis berechtigt von Montag bis Freitag
ab 9.00 Uhr zur Mitnahme von bis zu 4 Kindern. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags können bis zu 3 Erwachsene oder bis zu 6 Kinder oder eine anderen Personenkombination nach der Maßgabe: 2 Kinder zählen als 1 Erwachsener, mitgenommen werden.
Geltungsdauer. Das Schnupper-Abo gilt 3 Monate. Das Abo endet nach einer Frist
von 3 Monaten automatisch. Je Abo können die Verkehrsunternehmen Fahrausweise mit monatlicher oder dreimonatiger Geltungsdauer sowie eine Chipkarte
ausgeben. Der Fahrausweis berechtigt während der Geltungsdauer zu beliebig
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Fahrausweis angegebenen Zone(n). Karten mit der Preisstufe 12 sind Netzkarten
für das Gesamttarifgebiet.
Geltungsdauer. Das Schülerticket kann vom Verkehrsunternehmen als Stammkarte mit Monatswertmarken oder als eine Chipkarte ausgegeben werden. Die
Stammkarte gilt mit der jeweils gültigen Monatswertmarke als Fahrausweis. Es
können bis zu zwei Monatswertmarken auf die Stammkarte aufgeklebt werden.
Ab dem ersten Geltungsmonat können innerhalb eines 11-Monatszeitraums beliebige Monate bestellt werden. Nach Ablauf des 11-Monatszeitraums ist das
Schülerticket neu zu beantragen. Mit der Stammkarte können innerhalb des
11-Monatszeitraums Schülerwochenkarten gekauft und genutzt werden. Es gelten die Bestimmungen des AVV-Gemeinschaftstarifs.
Preise. Der Preis des Schnupper-Abos beträgt das 3-fache der Monatsbeträge.
Die Monatsbeträge entsprechen dem Mittel der Monatskarte und der Monatsrate
Umwelt-Abo Plus. Bei Änderungen der Preise oder des Abos werden die Monatsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt angepasst. Endet das Abo vor Ablauf des
jeweiligen 3-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der
Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden
Monatskarten für Jedermann nacherhoben.
Erstattung bei Nichtausnutzung. Fahrgeld wird nur bei einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 15 Tagen erstattet. Erforderlich dafür
ist ein ärztliches Attest oder die Bescheinigung eines Krankenhauses. Für jeden
Krankheitstag wird 1/30 des Monatsbetrages erstattet. Ein Entgelt wird hierfür
nicht erhoben.
Übertragbarkeit. Das Schnupper-Abo ist übertragbar. Die Weitergabe gegen Entgelt ist untersagt.
Keine Erstattung bei Nichtausnutzung.
9-Uhr-Spar-Abo
Geltungsdauer. Das 9-Uhr-Spar-Abo gilt ein Jahr. Wird das Abo nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich jeweils um 12 Monate. Die Fahrausweise des 9-Uhr-Spar-Abos gelten jeweils Montag – Freitag ab 9.00 Uhr früh bis
3.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Heilig Abend (24.12.) und
Silvester (31.12.) ganztägig.
Preise. Der Preis des 9-Uhr-Spar-Abo beträgt das 12-fache der Monatsbeträge.
Bei Änderungen der Preise oder des Abos werden die Monatsbeträge ab dem
Änderungszeitpunkt angepasst. Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen
12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied
zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben.
Ersatzkarte. Bei Ausgabe des Schnupper-Abos als Stammkarte mit Monatswertmarken wird bei Verlust gegen ein Entgelt von 30 Euro einmalig bzw. bei Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von
10 Euro eine Ersatz-Stammkarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Bei
der Ausgabe ohne Stammkarte mit Monatswertmarken wird bei Verlust kein
Ersatz geleistet. Im Übrigen wird für abhanden gekommene oder zerstörte Fahrausweise kein Ersatz geleistet. Der Monatsbetrag ist bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises weiter zu zahlen. Eine vorzeitige Kündigung ist
insoweit ausgeschlossen.
Ersatzkarte. Für abhandengekommene Fahrausweise wird gegen ein Entgelt von
30 Euro bzw. bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von 10 Euro einmalig
ein Ersatz-Fahrausweis für die restliche Geltungsdauer des ersetzten Fahrausweises ausgestellt. Abhandengekommene Fahrausweise sind ungültig und bei
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Sonstiges. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gemeinschaftstarifs.
Mitnahmemöglichkeiten. Der Fahrausweis berechtigt von Montag bis Freitag ab
9.00 Uhr zur Mitnahme von bis zu 4 Kindern. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags können bis zu 3 Erwachsene oder bis zu 6 Kinder oder eine anderen
Personenkombination nach der Maßgabe: 2 Kinder zählen als 1 Erwachsener,
mitgenommen werden.
Senioren-Abo
Berechtigte. Senioren-Abos werden an Personen ausgegeben, die das 63.
Lebensjahr vollendet und zur Abbuchung der 12 aufeinanderfolgenden Monatsbeträge eine Einzugsermächtigung nach vorgeschriebenem Muster (Bestellschein) erteilt haben. Die Vorlage des Personalausweises und eines Banknachweises kann verlangt werden.
Örtlicher Geltungsbereich. Senioren-Abos werden in drei Preisstufen ausgegeben, für den Innenraum (Zonen 10 und 20), das Gesamttarifgebiet ohne OttingWeilheim oder das Gesamttarifgebiet. Der Fahrausweis berechtigt zu beliebig
K¦XţJHQ)DKUWHQPLWEHOLHELJHP8QWHUEUHFKHQXQG8PVWHLJHQLQGHPDXIGHP
Fahrausweis angegebenen Geltungsbereich. Der Übergang in die 1. Klasse der
Züge der Deutschen Bahn AG ist nicht gestattet.
Geltungsdauer. Das Senioren-Abo gilt ein Jahr. Wird das Abo nicht einen Monat
vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich jeweils um 12 Monate. Je Abo können
die Verkehrsunternehmen Fahrausweise mit monatlicher, halbjährlicher oder
jährlicher Geltungsdauer oder eine Chipkarte ausgeben. Die Senioren-AboKarte gilt täglich außer Montag – Freitag von 6.30 Uhr bis 8.00 Uhr.
Preise. Der Preis des Jahres-Abos beträgt das 12-fache der Monatsbeträge. Bei
Änderungen der Preise oder des Abos werden die Monatsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt angepasst. Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten
für Senioren nacherhoben.
Tarif-Info
» Tarifzonenplan
$XIGLHVHP3ODQţQGHQ6LHDOOH7DULI]RQHQLP
AVV-Gebiet. Hieraus entnehmen Sie in welchen
Tarifzonen sich die gewünschte Start- und ZielKDOWHVWHOOHEHţQGHW
0
20
0 2
0 10
20
Tarifzonenplan
Gesamttarifgebi
et
Innenraum (Zonen
10/20)
» So ermitteln Sie Ihren Fahrpreis
Die Zahl der Zonen entspricht der Preisstufe.
Es werden höchstens 12 Zonen berechnet.
Gültig ab 1. Juli 2014
Bestellschein für Abonnements und Kundenkarten
Bitte für Sie Zutreffendes ankreuzen oder in Druckbuchstaben ausfüllen.
Abonnements (außer für Bestellungen für die Zone 10 und/oder 20)
Bitte an den zuständigen Vertragspartner/die Abostelle senden bzw. wenden
Ich bestelle für die unter Punkt 2 bzw. 3 aufgeführte Verbindung ab:
Bei Abo-Bestellungen für die Zone 10
und/oder 20 (ausgenommen Senioren-Abo)
bitte einen separaten Bestellschein bei der
zuständigen Abostelle anfordern:
0 1
Tag
Monat
Jahr
Abobestellung muss bis zum
15. des Vormonats vorliegen!
ein
Umwelt-Abo
9-Uhr-Spar-Abo
Umwelt-Abo Plus
Senioren-Abo
Schülerticket
Schnupper-Abo
bitte Punkt 1, 2, 4 und 5 ausfüllen
bitte Punkt 1, 2, 4 und 5 ausfüllen
bitte Punkt 1, 2, 4, 5, 6, 7 ausfüllen
avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
swa Kundenzentrum
Königsplatz 1, 86150 Augsburg
Telefon: 0821/650 058 88
E-Mail: [email protected]
bitte Punkt 1, 2, 4 und 5 ausfüllen
bitte Punkt 1, 3 und 5 ausfüllen
Für die Zonen 10 und/oder 20 kann dieser
Bestellschein nicht anerkannt werden.
bitte Punkt 1, 2, 4 und 5 ausfüllen
Die Abo-Bestellungen für alle anderen Zonen
bitte an diese zuständige Abostelle senden.
Nutzen Sie dazu bitte diesen Bestellschein.
DB Vertrieb GmbH
AVV-Abo-Center
Postfach 10 12 64, 86002 Augsburg
Fax:
069/265 212 77
Telefon: 0821/242 967 53
E-Mail: [email protected]
DB Vertrieb GmbH, Stephensonstraße 1, 60326 Frankfurt/Deutschland,
Geschäftsführer: Birgit Bohle, Ulrich Jäkel, Heiko Büttner, Vorsitzender
des Aufsichtsrates: Ulrich Homburg, Registergericht Frankfurt am Main,
HRB 79808
Kundenkarten
Wochen- und Monatskarte für Jedermann
Schülerwochen- / Schülermonatskarte
bitte Punkt 1 und 2 ausfüllen
Kundenkarten erhalten Sie im AVV-Kundencenter am Augsburger Hauptbahnhof,
Halderstraße 29, im Bohus Center, Tel. 0821/157 000, Fax 0821/450 446 16
1
Frau
Herr
Monatskarte für Senioren
bitte Punkt 1, 2, 4 und 7 ausfüllen
bitte Punkt 1 und 3 ausfüllen
oder schicken Sie den Bestellschein an: AVV-Kundencenter, Postfach 101120,
86001 Augsburg; per E-Mail: [email protected]
Fahrgast: Titel, Familienname
Vorname
Straße, Hausnummer, Adresszusatz
Staat
Postleitzahl
Ort
E-Mail*
Telefon*
Ja, ich möchte per E-Mail über aktuelle Aktionen, neue Prämien
sowie für mich zugeschnittene Angebote informiert werden.
Geburtsdatum
Tag
2
Monat
Jahr
Ja, ich möchte per Telefon über aktuelle Aktionen, neue Prämien sowie
für mich zugeschnittene Angebote informiert werden.
*Diese Angaben sind freiwillig und dienen der Kontaktaufnahme bei Rückfragen, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen.
Nur vom Sachbearbeiter auszufüllen !
Eingangsstempel
Gewünschte Verbindung
in
Starthaltestelle (Name der Haltestelle)
(Ort)
über
(Ortsangabe nur erforderlich, wenn Sie mehrere Fahrtrouten zur Auswahl haben)
in
Zielhaltestelle (Name der Haltestelle)
(Ort)
Bei Start- oder Zielhaltestelle in der Zone 20:
bitte ankreuzen, wenn Zone 10 mitbefahren wird (siehe Tarifzonenplan)
3
Bei Senioren-Abo und Monatskarte für Senioren:
bitte gewünschten Bereich ankreuzen
4
Die Beförderung erfolgt in der Regel mit:
Stadtbus
Straßenbahn
Innenraum
Zone 10 und 20
Regionalbus
Gesamttarifgebiet,
ohne Otting-Weilheim
Regionalzug
Gesamttarifgebiet
Umsteigen erforderlich?
ja, bitte unten Namen und Ort der Umsteigenein
haltestelle(n) angeben:
in
Umstieg 1 (Name der Haltestelle)
(Ort)
in
Umstieg 2 (Name der Haltestelle)
(Ort)
in
Umstieg 3 (Name der Haltestelle)
5
Frau
Herr
Abo-Nummer
(Ort)
09/2015
Besteller oder Erziehungsberechtigter (Angaben nur bei Abonnement-Bestellungen von unter 18-jährigen erforderlich): Titel, Familienname
Vorname
Straße, Hausnummer, Adresszusatz
Staat
Postleitzahl
Ort
E-Mail*
Telefon*
Geburtsdatum
Tag
Monat
Jahr
Ja, ich möchte per E-Mail über aktuelle Aktionen, neue Prämien
sowie für mich zugeschnittene Angebote informiert werden.
Ja, ich möchte per Telefon über aktuelle Aktionen, neue Prämien sowie
für mich zugeschnittene Angebote informiert werden.
*Diese Angaben sind freiwillig und dienen der Kontaktaufnahme bei Rückfragen, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen.
Bitte wenden!
5
SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
(Ein Abo kann nur mit einem privaten Bankkonto aus einem SEPA-Mitgliedstaat bezahlt werden.)
Ich ermächtige mit meiner Unterschrift die DB Vertrieb GmbH, Stephensonstraße 1, 60326 F­ rankfurt/
Deutschland, Gläubiger-ID DE39DBV00000002177, ab dem gewünschten Abonnementbeginn das
Fahrgeld im Voraus von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die Ermächtigung
schließt die Erhöhung der monatlichen Beträge bei Änderungen aufgrund von Tarifanpassungen mit
ein. Gleichzeitig weise ich mein Kreditinstitut an, die von der DB Vertrieb GmbH auf ­meinem K
­ onto
­gezogenen SEPA-Lastschriftverfahren einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht ­Wochen,
beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten
dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren der Deutschen Bahn
Die Unternehmen der DB Fernverkehr AG, DB Vertrieb GmbH und DB Regio AG (letztere mit regionalen Tochterunternehmen) halten für die Bezahlung von Fahrscheinen, Fahrschein-Abonnements oder
BahnCard-Abonnements per SEPA-Lastschrift gemeinsam ein zentrales SEPA-Lastschriftverfahren
bereit.
Mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die DB Vertrieb GmbH beauftragt, die für diesen Zweck
bei Ihrem ersten Kauf per SEPA-Lastschrift ein zentrales Kundenkonto für Sie einrichtet. Sofern Sie
bei einem Kauf das SEPA-Lastschriftverfahren wählen, werden Ihre personenbezogenen Daten, ein-
schließlich Ihrer angegebenen privaten Bankverbindung, in Ihrem zentralen Kundenkonto gespeichert. Im zentralen SEPA-Lastschriftverfahren kann Ihnen nur ein Kundenkonto und für dieses nur
eine private Bankverbindung aus einem SEPA-Mitgliedstaat zugeordnet werden. Wenn Sie diese
Bankverbindung ändern, was jederzeit möglich ist (schriftlich bei Ihrem Abo-Center), wird diese in
Ihrem zentralen Kundenkonto entsprechend aktualisiert und wirksam für alle Ihre bei den o.g. Unternehmen gegen SEPA-Lastschrift getätigten Käufe.
Bankverbindung Kontoinhaber
IBAN
BIC
Nur auszufüllen, wenn Kontoinhaber vom Besteller abweichend:
Frau
Herr
Titel, Familienname
Vorname
Straße, Hausnummer, Adresszusatz
Staat
Postleitzahl
Ort
Geburtsdatum
Tag
Monat
Jahr
Telefon*
*Diese Angaben sind freiwillig und dienen der Kontaktaufnahme bei Rückfragen, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen.
Hinweise zum Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des Abonnements, zur Markt- und M
­ einungs- Bei abweichendem Kontoinhaber und Besteller haften diese gesamtschuldnerisch für die Einhaltung
forschung, zum Zwecke der Werbung und zum Zwecke der Betreuung und Information rund um das der Zahlungspflicht. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung werden Ihre personenbezogenen Daten an
Abo bei der DB Vertrieb GmbH sowie den Vertragspartnern automatisiert erhoben, verarbeitet und eine Auskunftei übermittelt.
genutzt. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung erfolgt die Löschung der Daten unter Einhaltung Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Richten Sie Ihren
der gesetzlichen Löschfristen. Die Daten werden ebenfalls anonymisiert zu statistischen Zwecken Werbewiderspruch bitte an das AVV-Abo-Center, Postfach 101264, 86002 Augsburg.
genutzt.
Ich bestätige, dass die von mir gemachten Angaben richtig sind. Die Tarif- und Beförderungsbedingungen des AVV (einsehbar unter www.avv-augsburg.de/bedingungen) sowie die Hinweise zum
Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.
✗
✗
Ort, Datum
Ort, Datum
6
7
Unterschrift Fahrgast/Besteller (wenn unter 18 Jahren, gesetzlicher Vertreter)
Unterschrift Kontoinhaber (wenn Kontoinhaber vom Besteller abweichend)
Das Schülerticket möchte ich in folgenden Monaten NICHT benützen:
Neu
Das Schülerticket ist gleichzeitig eine Kundenkarte, die im räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich zum Kauf von Schülerwochenkarten berechtigt. In den nicht bestellten Monaten können
mit dem Schülerticket auch Schülerwochenkarten gekauft werden. Dazu muss die Abokarten-Nummer auf die Schülerwochenkarten-Wertmarke eingetragen werden.
Fahrausweis des Ausbildungsverkehrs: Kundenkarte für Schülerwochen-, Schülermonatskarten und Schülerticket werden nur gegen Bescheinigung ausgegeben an (Zutreffendes ankreuzen):
A.
Schüler (Bescheinigung nur erforderlich ab dem 15. Lebensjahr);
Studenten (Der ermäßigte Fahrpreis wird nur für Fahrten zwischen Wohn- und Studienort gewährt.)
Schüler und ordentlich Studierende öffentlicher, staatl. genehmigter oder staatl. anerkannter privater • allgemeinbildender Schulen, • berufsbildender Schulen,
• Einrichtungen des 2. Bildungsweges, • Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen;
Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe A. fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder
Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind;
Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen.
B. Auszubildende
Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsges. stehen, sowie
Personen, die in einer Einrichtung außerh. der betriebl. Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen.
C. Praktikanten, Volontäre
Praktikanten, Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatl. geregelte Ausbildung oder
ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist.
D. Beamtenanwärter
Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die
Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten.
E. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr, vergleichbaren sozialen Diensten oder freiwilligen ökologischen Jahr
Bescheinigung
Name und Anschrift der Lehranstalt / der Bildungseinrichtung /
des Ausbildungsbetriebs / des Trägers des jeweiligen sozialen
Dienstes / des Dienstherrn
Die Teilnahme / das Schuljahr / der Kursus /
der Lehrgang / die Ausbildung endet am
Tag
Nur vom Sachbearbeiter auszufüllen !
Monat Jahr
gültig bis:
Ort, Datum
Unterschrift und Stempel
Wir bestätigen das Vorliegen aller Voraussetzungen !
Tag
Monat
Jahr