Anleitung für die Neptun Installer-DVD

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Anleitung für die Neptun Installer-DVD
Anleitung für die Neptun Installer-DVD
Version 6.0 / 16. Oktober 2006
Diese DVD-Box enthält
•Neptun Installer DVD, Version 6.0
•leere DVD-R für Backup
•Rechtliche Informationen
•Installationsanleitung
•Kurzanleitung StudIDES
•Sicherheitsempfehlungen
•Softwareliste der Neptun-DVD
•Merkblatt für Studierende betreffend Nutzung
von Telematikmitteln an der ETH Zürich (BOT)
© ETH Zürich, Oktober 2006
Informatikdienste der ETH Zürich
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Neptun Disclaimer
Die Benutzung der Neptun-Installations-DVD impliziert das Einverständnis mit
unseren unten aufgeführten Nutzungsbedingungen.
Nutzungsbedingungen
Diese DVD darf nur an Mitarbeitende und Studierende der ETH Zürich abgegeben werden. Der gesamte Inhalt der DVD ist urheberrechtlich geschützt
und unterliegt dem Copyright und den Lizenzbestimmungen des jeweiligen
Softwareherstellers. Das Copyright der DVD-Compilation liegt bei der ETH
Zürich.
Bei der Nutzung der enthaltenen Programme und Files sind die jeweiligen
Lizenzbedingungen des Herstellers zwingend zu beachten. Die Weitergabe,
Vervielfältigung oder elektronische Verbreitung der Neptun-DVD oder
einzelner Teile daraus ist untersagt. Falls in den Lizenzbestimmungen des
Herstellers nicht explizit anders erwähnt, ist eine kommerzielle Nutzung
dieser Softwarepakete grundsätzlich ausgeschlossen. Im Weiteren gelten
die Bestimmungen der Benutzerordnung für Telematik an der ETH Zürich
(BOT: RSETHZ 203.21/www.rechtssammlung.ethz.ch).
Haftungsbeschränkung
Die ETH Zürich schliesst hiermit jegliche Haftung für die Qualität oder die
Eignung der Softwarepakete ausdrücklich aus. In keinem Fall kann bzw. können
die ETH Zürich, sowie deren Organe, Angestellten und Beauftragten verantwortlich gemacht werden für jede Art von direkten Schäden oder indirekten
Folgeschäden, die aus dem Besitz, dem Gebrauch oder der Fehlfunktion der
Neptun-DVD und der darauf enthaltenen lizenzierten Software erwachsen.
Insbesondere wird für Datenverlust keine Haftung übernommen. Dieser
Haftungsausschluss schliesst auch sämtliche Nachteile und Schäden ein, die
dem Benutzer dieser DVD aufgrund der enthaltenen Softwarepakete entstehen (einschliesslich Geschäftsausfall, Verdienstausfall, Einkommensverlust,
Rufschädigung, Missbrauch oder sonstige Ansprüche).
Die vordefinierten Browserlinks dienen lediglich zu Informationszwecken. Die
ETH Zürich ist für den Inhalt der unter den Links aufgeführten Web-Sites nicht
verantwortlich. Für sämtliche Schäden, Probleme und Missbräuche, die sich
aus der Nutzung der Web-Sites ergeben könnten, übernimmt die ETH Zürich
keinerlei Haftung.
Zürich, Oktober 2006
[email protected]
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Anleitung Neptun Update
DVD Mac OS X Intel
Mit der beiliegenden DVD erhalten Sie Software,
die von der ETH empfohlen und lizenziert wurde.
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Softwareinstallation
• Legen Sie die DVD in das DVD-Laufwerk Ihres Macs.
• Starten Sie das Installationsprogramm mit Doppelklick.
• Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Hinweis: Diese DVD ist optimiert für MacBook Pro
und MacBook. Zur Installation von anderen Macs
empfehlen wir den Softwarebezug via StudIDES.
Sie finden unter http://www.studides.ethz.ch eine grosse Auswahl
an lizenzierter Software für alle Apple-Rechner. Weiterführende
Informationen finden Sie auf Seite 3 dieser Anleitung.
Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
Sie finden den Neptun-Helpdesk Ihres Departements unter:
• http://www.neptun.ethz.ch/support/index
• Zentrale Hotline Tel. 044 632 77 77
• Weitere Infos und News unter http://www.neptun.ethz.ch
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Kurzanleitung Software-Bezug
via StudIDES
Softwarebestellung
• Besuchen Sie die Seite http://www.studides.ethz.ch.
• Geben Sie Ihren ETH-Benutzernamen und Passwort ein.
• Wählen Sie «Katalog» und dann die Rubrik «Neptun» oder
«Stud-Software».
• Wählen Sie die gewünschte Software aus.
• Klicken Sie auf «Bestellen» anschliessend auf «Weiter».
• Kontrollieren Sie Ihre Adressangaben und klicken erneut auf
«Weiter».
• Nachdem Sie auf «Bestellung abschicken» geklickt haben,
verlassen Sie StudIDES mit «Logout».
Software-Download
• Starten Sie den «VPN Client» oder besuchen Sie die Website
http://www.mpp.ethz.ch (funktioniert nur im Netz der ETH
Zürich, also via WLAN oder Docking) um sich zu validieren.
• Wählen Sie im Finder den Menüpunkt Gehe zu gMit Server
verbinden (Tastenkombination Apfel + K) und geben Sie als
Server-Adresse studides.ethz.ch ein.
• Im nächsten Fenster Ihren ETH-Benutzernamen mit Passwort eintragen und auf «Verbinden» klicken.
• Nun das Volume mit Ihrem Benutzernamen auswählen und Ihr
persönlicher IDES-Share wird gemountet.
• Sie können die bestellte Software mit «Drag & Drop» auf Ihren
Desktop ziehen und von dort aus installieren.
• Beenden Sie die Verbindung zu StudIDES indem Sie das «IDESShare-Symbol» auf Ihren Papierkorb ziehen (Tastenkombination
Apfel + E).
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Importieren von Bookmarks
in Safari und Firefox
Die ETH stellt Ihnen eine Sammlung von Bookmarks
für Ihren Browser zur Verfügung.
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Um die von der ETH empfohlenen Bookmarks zu importieren,
beachten Sie bitte folgende Anweisungen.
Importieren von Bookmarks in Safari
• Öffnen Sie Safari.
• Wählen Sie im Menu Ablage Lesezeichen importieren.
• Wählen Sie als Pfad:
Macintosh HD g Benutzer g Für alle Benutzer g Neptun g
g neptun_bookmarks g Bookmarks.html
und klicken Sie auf Importieren.
• Die ETH Bookmarks sind nun importiert und stehen zur
Verfügung.
Importieren von Bookmarks in Firefox
• Öffnen Sie Firefox.
• Wählen Sie im Menu Lesezeichen Lesezeichen-Manager.
• Wählen Sie im nächsten Fenster unter Datei Importieren aus.
• Klicken Sie auf Datei und dann auf Fortsetzen.
• Wählen Sie als Pfad:
Macintosh HD g Benutzer g Für alle Benutzer g Neptun g
g neptun_bookmarks g Bookmarks.html und klicken Sie auf
Öffnen.
• Die ETH Bookmarks sind nun importiert und stehen zur
Verfügung.
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Empfehlungen zu Sicherheit &
Software-Aktualisierung
Deaktivieren des Automatischen Logins
und Aktivierung «Sicherer virtueller Speicher
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir die Deaktivierung des
Automatischen Logins sowie die Aktivierung des sicheren virtuellen
Speichers. Gehen Sie wie folgt vor:
• Öffnen Sie Systemeinstellungen.
• Wählen Sie Sicherheit aus.
• Setzen Sie ein Häckchen bei Automatisches Anmelden
deaktivieren.
• Setzen Sie ein Häckchen bei Sicheren virtuellen Speicher
verwenden.
• Mac neu starten.
Software-Aktualisierung
Apple bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Software immer auf dem
neusten Stand zu halten. Falls Sie individuelle Einstellungen wünschen, gehen Sie folgendermassen vor:
• Öffnen Sie Systemeinstellungen.
• Wählen Sie Software-Aktualisierung aus.
• Wählen Sie unter Nach Updates suchen den gewünschten
Intervall aus (Täglich, Wöchentlich, Monatlich) oder entfernen
Sie das Häckchen, falls Sie die manuelle Update-Suche
bevorzugen.
• Als Zusatzoption können Sie auch die Option Wichtige Updates
im Hintergrund laden wählen (nur bei schneller InternetAnbindung empfohlen).
• Sobald Updates von Apple verfügbar sind, werden diese
gemäss Ihren Optionen angezeigt und nach erfolgter
Bestätigung installiert.
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Softwareliste ETH Zürich
Neptun DVD, Version 6.0
Sie haben die Möglichkeit folgende Software selektiv
von der Neptun-DVD zu installieren:
Adressebuch LDAP Search
Bookmarks
Cisco VPN Client
Citrix ICA Client
Desktop Pictures
EndNote X
ETH Fonts
ETHZ Widgets
Fetch
Fink
Firefox
Flash Plug-In
Flip4Mac WMF
Fugu
GraphicConverter
iWork
Network-Locations
PDF Browser Plugin
Pumera PDF Book
Sophos Anti-Virus
StuffIt
SuperDuper!
TexShop
VLC
WebObjects
Xcode Tools
Xupport
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Bequemes Finden von Mitstudierenden
ETH Zürich Lesezeichen Favoriten
VPN Zugang zum ETH-Netz/Internet
Zugriff auf ETH Bibliothek
Neptun Desktop Hintergründe
Literaturverwaltungsprogramm
Die offizielle Schrift der ETH Zürich
ETH Zürich Mensa Menu als Widget
FTP-Client
Open Source SW auf Darwin und OS X verwalten & installieren inkl. Debian Tools
Alternativer Web-Browser Open Source
Spielt Flash Medieninhalte
QuickTime Plug-In für
Windows-MediaFiles
SFTP-Client
Grafik- & Bildbearbeitungswerkzeug
Keynote & Pages Präsentations- und
Word-Processing-Werkzeuge (öffnet und
speichert Word- und PowerPoint-Dateien)
Ethernet/WLAN Einstellung ETH Zürich
PDF-Files direkt im Browser anschauen
Einführung in Mac OS X Tiger
DAS Pumera-Buch von G. A. Barandun
Echtzeit Netzwerk-Virenscanner
Datenentkomprimierungsprogramm für
diverse Formate
Exzellentes Backup-Tool
LaTeX Distribution
Code-Free Player für DVDs/Video
Apple Entwicklerwerkzeuge
Apple Entwicklerwerkzeuge
System Wartungs-Tool
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Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
http://www.neptun.ethz.ch.ch/support
Weitere Informationen zum Unterhalt Ihres Laptops
sowie Anleitungen für Backup und Update.
http://www.wireless.ethz.ch
Drahtloser Internet-Zugang an der ETH Zürich.
http://www.studides.ethz.ch
Download für Software.
Neptun-Helpdesks für ETH-Mitarbeiter
und Studierende
Sollten Sie auf irgendeine Weise Probleme im Umgang mit
Ihrem Neptun-Gerät haben, unterstützen wir Sie gerne während der Öffnungszeiten in den zentralen Neptun-Helpdesks der
Informatikdienste:
Neptun-Helpdesks für ETH-Angehörige
Gebäude SOX, Raum C11
Sonneggstrasse 74
8092 Zürich.
Gebäude HIL, Raum F28.3
Wolfgang-Pauli-Strasse 15
8093 Zürich
Mo - Fr: 13:00 - 15:00 Di & Fr: 09:00 - 11:30 und 12:30 - 17:00
Eigene Helpdesks haben: D-ARCH, D-ITET und D-MAVT.
Fragen können auch an [email protected] geschickt werden.
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BOT: Merkblatt für Studierende
betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich
An English version is available online at http://www.id.ethz.ch/documentation/rechtliches/
Nachfolgend werden die für die Studierenden wichtigsten Bestimmungen aus der Benutzungsordnung für Telematik
(BOT1) an der ETH Zürich zusammengefasst:
➢ Die Zugangsberechtigung und Identifikationsmethoden wie Passwörter, PINs, Chipkarten, etc. sind persönlich und
daher vertraulich; sie dürfen weder weiter gegeben noch zugänglich gemacht werden (Art. 14 BOT).
➢ Die Nutzung von Telematik-Mitteln ist für diejenigen Zwecke erlaubt, für welche die Telematik-Mittel dem Benutzer zur
Verfügung gestellt werden («bestimmungsgemässe Nutzung»). Die Nutzung von Telematik-Mitteln für private Zwecke
ist erlaubt, soweit sie nicht übermässig ist und die Erfüllung der Arbeits- oder Studienpflichten nicht beeinträchtigt. Die
private Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich darf nicht zu einer technischen Störung oder Beeinträchtigung
der Nutzung für die gesetzlichen Zwecke der ETH Zürich oder zu einer unverhältnismässigen Beanspruchung oder
Belastung von allgemein genutzten Ressourcen (Netzwerke, Internetzugang etc.) führen (Art. 8 BOT).
➢ Die private Nutzung von an der ETH Zürich-lizenzierter Software ist für an der ETH Zürich immatrikulierte Studierende
erlaubt, soweit dies der jeweilige Lizenzvertrag2 zulässt. Die Einräumung des Rechts, die Software auf einem privaten
Computer zu installieren, ist vom jeweiligen Lizenzvertrag abhängig (Art. 10 BOT). Mehr Info unter:
http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung
➢ Das vollständige oder teilweise Kopieren von an der ETH Zürich-lizenzierter Software (Programmen und Dokumentation),
gleich welcher Herkunft, ist untersagt, soweit nicht Lizenzbestimmungen oder das Urheberrechtsgesetz dies ausdrücklich erlauben (Art. 12 BOT).
➢ Jeder Benutzer ist persönlich dafür verantwortlich, dass seine Benutzung der Telematik-Mittel nicht gegen
Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Rechtsordnung (z.B. Strafrecht, Datenschutz) verstösst bzw.
die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Lizenzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte) verletzt (Art. 16 BOT).
➢ Jeder Student ist für seine privaten Geräte im Netzwerk der ETH Zürich selbst verantwortlich, insbesondere für die
folgenden Sicherheitsmassnahmen: Installation und Aktivierung der neusten Antivirus-Software; Installation der
Sicherheits-Updates der Betriebssysteme; regelmässige bedarfsgerechte Sicherstellung der Daten; sofortige Meldung
von Sicherheitsproblemen, Defekte, etc. an die Informatikdienste oder den IT-Sicherheitsbeauftragten.
➢ Die Benutzer haben die ihnen von der ETH Zürich zur Verfügung gestellten Telematik-Mittel mit der gebotenen Sorgfalt
zu nutzen. Technische und betriebliche Anordnungen der Informatikdienste, der/des Systemverantwortlichen der
Benutzereinheiten oder der/des IT-Sicherheitsbeauftragten sind für alle Benutzer verbindlich. Jeder Benutzer hat diese
Anordnungen einzuhalten (Art. 17 BOT).
➢ Für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden und technische Störungen an Telematik-Mitteln der ETH Zürich
haftet in jedem Fall der Verursacher. Bei nicht bestimmungsgemässer Nutzung haftet der Verursacher auch für leichte
Fahrlässigkeit. Bei grobfahrlässiger oder absichtlicher Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheberrechten
und Lizenzbestimmungen) wird der Benutzer auch für denjenigen Schaden haftbar, für den die ETH Zürich allenfalls
von Dritten belangt wird (Art. 17 BOT).
HINWEIS: Bei Lizenzverletzungen durch Anbieten resp. durch zur Verfügung stellen von Musik-, Film- oder anderen Dateien
auf Websites müssen die Studierenden mit entsprechenden Schadenersatzforderungen der Verwertungsgesellschaften
rechnen.
➢ Zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sind auf Anordnung der/des ITSicherheitsbeauftragten stichprobenweise anonyme Überprüfungen der Protokollierungen zulässig. Bei festgestellten Missbräuchen im Sinne von Art. 19 oder beim Vorliegen des Verdachts auf solche Missbräuche können die
Aufzeichnungen vom IT-Sicherheitsbeauftragten zur Ermittlung der fehlbaren Personen gemäss den hierfür in den
Regeln zur Überwachung der Telematik-Nutzung an der ETH Zürich im Anhang zur BOT geltenden Grundsätzen personenbezogen ausgewertet werden (Art. 18 BOT).
➢ Missbräuchlich ist jede Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich, die die Vorschriften dieser Benutzungsordnung
missachtet, gegen übergeordnetes Recht verstösst oder Rechte Dritter verletzt. Als missbräuchlich gelten namentlich
die folgenden Verhaltensweisen (Art. 19 Abs. 2 BOT):
a) Die Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt,
wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie (Art. 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB), Aufforderung
zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB) oder
Rassendiskriminierungen (Art. 261bis StGB);
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RSETHZ 203.21 (http://www.rechtssammlung.ethz.ch/)
Die entsprechende Zusammenstellung befindet sich auf: http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung
Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich
Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005
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BOT: Merkblatt für Studierende
betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich
b) Die Herstellung, die Anleitung zur Herstellung oder absichtliche Verbreitung von schädlichen Programmen oder
Programmteilen im Sinne von Art. 144bis Ziff. 2 StGB (Viren, Würmer, Trojaner, etc.). Die Anleitung zur Herstellung
von solchen Programmen zu Zwecken der Lehre und Forschung kann erlaubt werden, wenn angemessene
Vorkehrungen gegen ihre schädigende Verwendung getroffen werden und vorgängig die schriftliche Zustimmung
der Schulleitung oder der von dieser als zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist;
c) Das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB «Hacking»): Ausspionieren von
Passwörtern, unautorisiertes Absuchen von internen und externen Netzwerken auf Schwachstellen (z.B. PortScanning), Vorkehrung und Durchführung von Massnahmen zur Störung von Netzwerken und Computern (z.B.
Denial of Service Attacks). Im Einzelfall kann das «Hacking» in einer sicheren Testumgebung zu Zwecken der Lehre
und Forschung3 erlaubt sein, sofern vorgängig die schriftliche Zustimmung der Schulleitung oder der von dieser als
zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist; Scanning nach Verwundbarkeiten in einem abgegrenzten Bereich
mit dem Ziel, diese zu beseitigen, sind durch die für den Netzbereich verantwortlichen Systemverantwortlichen
erlaubt;
d) Datendiebstahl (Art. 143 StGB) und Datenbeschädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB);
e) Die Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich in absichtlicher Verletzung von Lizenzbestimmungen oder
Urheberrechten;
f) Das Versenden von Mitteilungen mittels elektronischen Kommunikationsmitteln mit vorgetäuschten oder
irreführenden Absenderangaben (inkl. technischer Adresse) oder von unverlangten Werbe-E-Mails (Spam);
g) Die Belästigung oder Irreführung von Angehörigen der ETH Zürich oder Dritter durch Mitteilungen mit elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, rufschädigenden oder diskriminierenden Inhalten);
h) Das Einrichten von Direktanschlüssen an die ETH Zürich-Kommunikationsnetze (z.B. durch Modems oder
WLAN Access Points) ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Informatikdienste und der jeweiligen
Systemverantwortlichen.
Als schwerer Missbrauch gelten:
a) Missbräuche gemäss Abs. 2 Bst. a, b, c, d, soweit diese vorsätzlich bzw. absichtlich erfolgen;
b) andere Missbräuche im Wiederholungsfall.
➢ Wird ein Missbrauch im Sinne von Art. 19 BOT festgestellt, so kann die/der IT-Sicherheitsbeauftragte Massnahmen wie
etwa Sperrung des Zugangs zu Telematik-Mitteln anordnen (Art. 20 BOT).
➢ Bei schwerem Missbrauch wird in jedem Fall ein Disziplinarverfahren und gegebenenfalls auch ein Zivil- und
Strafverfahren eingeleitet. Besonders schwere Fälle können zur Exmatrikulation führen. Ein schwerer Missbrauch
durch Studierende stellt einen nicht geringfügigen Verstoss im Sinne von Art. 8 der Disziplinarordnung ETH Zürich4 dar.
Der Disziplinarausschuss entscheidet, ob er den Vorfall untersuchen oder der Rektorin oder dem Rektor zur weiteren
Behandlung zurückgeben will.
Besondere Regelungen für die Nutzung von Unterrichtscomputern:
Zur Benützung der Unterrichtscomputer sind die an der ETH Zürich immatrikulierten Studierenden, Doktoranden und im
Rahmen gemeinsamer Lehrveranstaltungen auch entsprechende Benutzer der Universität Zürich berechtigt.
Jeder Benutzer eines offen zugänglichen Unterrichtscomputers an der ETH Zürich hat sich auf Nachfrage gegenüber
Dozenten, Assistenten, den Informatikdiensten oder der/dem IT-Sicherheitsbeauftragten mittels Legi oder Personalausweis
auszuweisen.
Kontaktstellen:
IT-Sicherheitsbeauftragte der ETH Zürich: Herr Dr. Bernhard Pellascio
Tel. 044 / 632 21 69
Informatikdienste: Helpdesk
Tel. 044 / 632 77 77
Rechtssammlung:
http://www.rechtssammlung.ethz.ch/pdf/203.21_BOTfinal-2005.pdf
3
z.B. Information Security Lab, D-INFK
4
SR 414.138.1
Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich
Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005