Anleitung für die Neptun Installer-DVD
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Anleitung für die Neptun Installer-DVD
Anleitung für die Neptun Installer-DVD Version 6.0 / 16. Oktober 2006 Diese DVD-Box enthält •Neptun Installer DVD, Version 6.0 •leere DVD-R für Backup •Rechtliche Informationen •Installationsanleitung •Kurzanleitung StudIDES •Sicherheitsempfehlungen •Softwareliste der Neptun-DVD •Merkblatt für Studierende betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich (BOT) © ETH Zürich, Oktober 2006 Informatikdienste der ETH Zürich 1 Neptun Disclaimer Die Benutzung der Neptun-Installations-DVD impliziert das Einverständnis mit unseren unten aufgeführten Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen Diese DVD darf nur an Mitarbeitende und Studierende der ETH Zürich abgegeben werden. Der gesamte Inhalt der DVD ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt dem Copyright und den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Das Copyright der DVD-Compilation liegt bei der ETH Zürich. Bei der Nutzung der enthaltenen Programme und Files sind die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers zwingend zu beachten. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder elektronische Verbreitung der Neptun-DVD oder einzelner Teile daraus ist untersagt. Falls in den Lizenzbestimmungen des Herstellers nicht explizit anders erwähnt, ist eine kommerzielle Nutzung dieser Softwarepakete grundsätzlich ausgeschlossen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Benutzerordnung für Telematik an der ETH Zürich (BOT: RSETHZ 203.21/www.rechtssammlung.ethz.ch). Haftungsbeschränkung Die ETH Zürich schliesst hiermit jegliche Haftung für die Qualität oder die Eignung der Softwarepakete ausdrücklich aus. In keinem Fall kann bzw. können die ETH Zürich, sowie deren Organe, Angestellten und Beauftragten verantwortlich gemacht werden für jede Art von direkten Schäden oder indirekten Folgeschäden, die aus dem Besitz, dem Gebrauch oder der Fehlfunktion der Neptun-DVD und der darauf enthaltenen lizenzierten Software erwachsen. Insbesondere wird für Datenverlust keine Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss schliesst auch sämtliche Nachteile und Schäden ein, die dem Benutzer dieser DVD aufgrund der enthaltenen Softwarepakete entstehen (einschliesslich Geschäftsausfall, Verdienstausfall, Einkommensverlust, Rufschädigung, Missbrauch oder sonstige Ansprüche). Die vordefinierten Browserlinks dienen lediglich zu Informationszwecken. Die ETH Zürich ist für den Inhalt der unter den Links aufgeführten Web-Sites nicht verantwortlich. Für sämtliche Schäden, Probleme und Missbräuche, die sich aus der Nutzung der Web-Sites ergeben könnten, übernimmt die ETH Zürich keinerlei Haftung. Zürich, Oktober 2006 [email protected] Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, Oktober 2006 Anleitung Neptun Update DVD Mac OS X Intel Mit der beiliegenden DVD erhalten Sie Software, die von der ETH empfohlen und lizenziert wurde. 2 Softwareinstallation • Legen Sie die DVD in das DVD-Laufwerk Ihres Macs. • Starten Sie das Installationsprogramm mit Doppelklick. • Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm. Hinweis: Diese DVD ist optimiert für MacBook Pro und MacBook. Zur Installation von anderen Macs empfehlen wir den Softwarebezug via StudIDES. Sie finden unter http://www.studides.ethz.ch eine grosse Auswahl an lizenzierter Software für alle Apple-Rechner. Weiterführende Informationen finden Sie auf Seite 3 dieser Anleitung. Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie finden den Neptun-Helpdesk Ihres Departements unter: • http://www.neptun.ethz.ch/support/index • Zentrale Hotline Tel. 044 632 77 77 • Weitere Infos und News unter http://www.neptun.ethz.ch © ETH Zürich, Oktober 2006 Informatikdienste der ETH Zürich 3 Kurzanleitung Software-Bezug via StudIDES Softwarebestellung • Besuchen Sie die Seite http://www.studides.ethz.ch. • Geben Sie Ihren ETH-Benutzernamen und Passwort ein. • Wählen Sie «Katalog» und dann die Rubrik «Neptun» oder «Stud-Software». • Wählen Sie die gewünschte Software aus. • Klicken Sie auf «Bestellen» anschliessend auf «Weiter». • Kontrollieren Sie Ihre Adressangaben und klicken erneut auf «Weiter». • Nachdem Sie auf «Bestellung abschicken» geklickt haben, verlassen Sie StudIDES mit «Logout». Software-Download • Starten Sie den «VPN Client» oder besuchen Sie die Website http://www.mpp.ethz.ch (funktioniert nur im Netz der ETH Zürich, also via WLAN oder Docking) um sich zu validieren. • Wählen Sie im Finder den Menüpunkt Gehe zu gMit Server verbinden (Tastenkombination Apfel + K) und geben Sie als Server-Adresse studides.ethz.ch ein. • Im nächsten Fenster Ihren ETH-Benutzernamen mit Passwort eintragen und auf «Verbinden» klicken. • Nun das Volume mit Ihrem Benutzernamen auswählen und Ihr persönlicher IDES-Share wird gemountet. • Sie können die bestellte Software mit «Drag & Drop» auf Ihren Desktop ziehen und von dort aus installieren. • Beenden Sie die Verbindung zu StudIDES indem Sie das «IDESShare-Symbol» auf Ihren Papierkorb ziehen (Tastenkombination Apfel + E). Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, Oktober 2006 Importieren von Bookmarks in Safari und Firefox Die ETH stellt Ihnen eine Sammlung von Bookmarks für Ihren Browser zur Verfügung. 4 Um die von der ETH empfohlenen Bookmarks zu importieren, beachten Sie bitte folgende Anweisungen. Importieren von Bookmarks in Safari • Öffnen Sie Safari. • Wählen Sie im Menu Ablage Lesezeichen importieren. • Wählen Sie als Pfad: Macintosh HD g Benutzer g Für alle Benutzer g Neptun g g neptun_bookmarks g Bookmarks.html und klicken Sie auf Importieren. • Die ETH Bookmarks sind nun importiert und stehen zur Verfügung. Importieren von Bookmarks in Firefox • Öffnen Sie Firefox. • Wählen Sie im Menu Lesezeichen Lesezeichen-Manager. • Wählen Sie im nächsten Fenster unter Datei Importieren aus. • Klicken Sie auf Datei und dann auf Fortsetzen. • Wählen Sie als Pfad: Macintosh HD g Benutzer g Für alle Benutzer g Neptun g g neptun_bookmarks g Bookmarks.html und klicken Sie auf Öffnen. • Die ETH Bookmarks sind nun importiert und stehen zur Verfügung. © ETH Zürich, Oktober 2006 Informatikdienste der ETH Zürich 5 Empfehlungen zu Sicherheit & Software-Aktualisierung Deaktivieren des Automatischen Logins und Aktivierung «Sicherer virtueller Speicher Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir die Deaktivierung des Automatischen Logins sowie die Aktivierung des sicheren virtuellen Speichers. Gehen Sie wie folgt vor: • Öffnen Sie Systemeinstellungen. • Wählen Sie Sicherheit aus. • Setzen Sie ein Häckchen bei Automatisches Anmelden deaktivieren. • Setzen Sie ein Häckchen bei Sicheren virtuellen Speicher verwenden. • Mac neu starten. Software-Aktualisierung Apple bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Software immer auf dem neusten Stand zu halten. Falls Sie individuelle Einstellungen wünschen, gehen Sie folgendermassen vor: • Öffnen Sie Systemeinstellungen. • Wählen Sie Software-Aktualisierung aus. • Wählen Sie unter Nach Updates suchen den gewünschten Intervall aus (Täglich, Wöchentlich, Monatlich) oder entfernen Sie das Häckchen, falls Sie die manuelle Update-Suche bevorzugen. • Als Zusatzoption können Sie auch die Option Wichtige Updates im Hintergrund laden wählen (nur bei schneller InternetAnbindung empfohlen). • Sobald Updates von Apple verfügbar sind, werden diese gemäss Ihren Optionen angezeigt und nach erfolgter Bestätigung installiert. Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, Oktober 2006 Softwareliste ETH Zürich Neptun DVD, Version 6.0 Sie haben die Möglichkeit folgende Software selektiv von der Neptun-DVD zu installieren: Adressebuch LDAP Search Bookmarks Cisco VPN Client Citrix ICA Client Desktop Pictures EndNote X ETH Fonts ETHZ Widgets Fetch Fink Firefox Flash Plug-In Flip4Mac WMF Fugu GraphicConverter iWork Network-Locations PDF Browser Plugin Pumera PDF Book Sophos Anti-Virus StuffIt SuperDuper! TexShop VLC WebObjects Xcode Tools Xupport © ETH Zürich, Oktober 2006 6 Bequemes Finden von Mitstudierenden ETH Zürich Lesezeichen Favoriten VPN Zugang zum ETH-Netz/Internet Zugriff auf ETH Bibliothek Neptun Desktop Hintergründe Literaturverwaltungsprogramm Die offizielle Schrift der ETH Zürich ETH Zürich Mensa Menu als Widget FTP-Client Open Source SW auf Darwin und OS X verwalten & installieren inkl. Debian Tools Alternativer Web-Browser Open Source Spielt Flash Medieninhalte QuickTime Plug-In für Windows-MediaFiles SFTP-Client Grafik- & Bildbearbeitungswerkzeug Keynote & Pages Präsentations- und Word-Processing-Werkzeuge (öffnet und speichert Word- und PowerPoint-Dateien) Ethernet/WLAN Einstellung ETH Zürich PDF-Files direkt im Browser anschauen Einführung in Mac OS X Tiger DAS Pumera-Buch von G. A. Barandun Echtzeit Netzwerk-Virenscanner Datenentkomprimierungsprogramm für diverse Formate Exzellentes Backup-Tool LaTeX Distribution Code-Free Player für DVDs/Video Apple Entwicklerwerkzeuge Apple Entwicklerwerkzeuge System Wartungs-Tool Informatikdienste der ETH Zürich 7 Weiterführende Informationen Weiterführende Links http://www.neptun.ethz.ch.ch/support Weitere Informationen zum Unterhalt Ihres Laptops sowie Anleitungen für Backup und Update. http://www.wireless.ethz.ch Drahtloser Internet-Zugang an der ETH Zürich. http://www.studides.ethz.ch Download für Software. Neptun-Helpdesks für ETH-Mitarbeiter und Studierende Sollten Sie auf irgendeine Weise Probleme im Umgang mit Ihrem Neptun-Gerät haben, unterstützen wir Sie gerne während der Öffnungszeiten in den zentralen Neptun-Helpdesks der Informatikdienste: Neptun-Helpdesks für ETH-Angehörige Gebäude SOX, Raum C11 Sonneggstrasse 74 8092 Zürich. Gebäude HIL, Raum F28.3 Wolfgang-Pauli-Strasse 15 8093 Zürich Mo - Fr: 13:00 - 15:00 Di & Fr: 09:00 - 11:30 und 12:30 - 17:00 Eigene Helpdesks haben: D-ARCH, D-ITET und D-MAVT. Fragen können auch an [email protected] geschickt werden. Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, Oktober 2006 BOT: Merkblatt für Studierende betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich An English version is available online at http://www.id.ethz.ch/documentation/rechtliches/ Nachfolgend werden die für die Studierenden wichtigsten Bestimmungen aus der Benutzungsordnung für Telematik (BOT1) an der ETH Zürich zusammengefasst: ➢ Die Zugangsberechtigung und Identifikationsmethoden wie Passwörter, PINs, Chipkarten, etc. sind persönlich und daher vertraulich; sie dürfen weder weiter gegeben noch zugänglich gemacht werden (Art. 14 BOT). ➢ Die Nutzung von Telematik-Mitteln ist für diejenigen Zwecke erlaubt, für welche die Telematik-Mittel dem Benutzer zur Verfügung gestellt werden («bestimmungsgemässe Nutzung»). Die Nutzung von Telematik-Mitteln für private Zwecke ist erlaubt, soweit sie nicht übermässig ist und die Erfüllung der Arbeits- oder Studienpflichten nicht beeinträchtigt. Die private Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich darf nicht zu einer technischen Störung oder Beeinträchtigung der Nutzung für die gesetzlichen Zwecke der ETH Zürich oder zu einer unverhältnismässigen Beanspruchung oder Belastung von allgemein genutzten Ressourcen (Netzwerke, Internetzugang etc.) führen (Art. 8 BOT). ➢ Die private Nutzung von an der ETH Zürich-lizenzierter Software ist für an der ETH Zürich immatrikulierte Studierende erlaubt, soweit dies der jeweilige Lizenzvertrag2 zulässt. Die Einräumung des Rechts, die Software auf einem privaten Computer zu installieren, ist vom jeweiligen Lizenzvertrag abhängig (Art. 10 BOT). Mehr Info unter: http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung ➢ Das vollständige oder teilweise Kopieren von an der ETH Zürich-lizenzierter Software (Programmen und Dokumentation), gleich welcher Herkunft, ist untersagt, soweit nicht Lizenzbestimmungen oder das Urheberrechtsgesetz dies ausdrücklich erlauben (Art. 12 BOT). ➢ Jeder Benutzer ist persönlich dafür verantwortlich, dass seine Benutzung der Telematik-Mittel nicht gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Rechtsordnung (z.B. Strafrecht, Datenschutz) verstösst bzw. die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Lizenzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte) verletzt (Art. 16 BOT). ➢ Jeder Student ist für seine privaten Geräte im Netzwerk der ETH Zürich selbst verantwortlich, insbesondere für die folgenden Sicherheitsmassnahmen: Installation und Aktivierung der neusten Antivirus-Software; Installation der Sicherheits-Updates der Betriebssysteme; regelmässige bedarfsgerechte Sicherstellung der Daten; sofortige Meldung von Sicherheitsproblemen, Defekte, etc. an die Informatikdienste oder den IT-Sicherheitsbeauftragten. ➢ Die Benutzer haben die ihnen von der ETH Zürich zur Verfügung gestellten Telematik-Mittel mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. Technische und betriebliche Anordnungen der Informatikdienste, der/des Systemverantwortlichen der Benutzereinheiten oder der/des IT-Sicherheitsbeauftragten sind für alle Benutzer verbindlich. Jeder Benutzer hat diese Anordnungen einzuhalten (Art. 17 BOT). ➢ Für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden und technische Störungen an Telematik-Mitteln der ETH Zürich haftet in jedem Fall der Verursacher. Bei nicht bestimmungsgemässer Nutzung haftet der Verursacher auch für leichte Fahrlässigkeit. Bei grobfahrlässiger oder absichtlicher Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheberrechten und Lizenzbestimmungen) wird der Benutzer auch für denjenigen Schaden haftbar, für den die ETH Zürich allenfalls von Dritten belangt wird (Art. 17 BOT). HINWEIS: Bei Lizenzverletzungen durch Anbieten resp. durch zur Verfügung stellen von Musik-, Film- oder anderen Dateien auf Websites müssen die Studierenden mit entsprechenden Schadenersatzforderungen der Verwertungsgesellschaften rechnen. ➢ Zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sind auf Anordnung der/des ITSicherheitsbeauftragten stichprobenweise anonyme Überprüfungen der Protokollierungen zulässig. Bei festgestellten Missbräuchen im Sinne von Art. 19 oder beim Vorliegen des Verdachts auf solche Missbräuche können die Aufzeichnungen vom IT-Sicherheitsbeauftragten zur Ermittlung der fehlbaren Personen gemäss den hierfür in den Regeln zur Überwachung der Telematik-Nutzung an der ETH Zürich im Anhang zur BOT geltenden Grundsätzen personenbezogen ausgewertet werden (Art. 18 BOT). ➢ Missbräuchlich ist jede Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich, die die Vorschriften dieser Benutzungsordnung missachtet, gegen übergeordnetes Recht verstösst oder Rechte Dritter verletzt. Als missbräuchlich gelten namentlich die folgenden Verhaltensweisen (Art. 19 Abs. 2 BOT): a) Die Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt, wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie (Art. 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB), Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB) oder Rassendiskriminierungen (Art. 261bis StGB); 1 2 RSETHZ 203.21 (http://www.rechtssammlung.ethz.ch/) Die entsprechende Zusammenstellung befindet sich auf: http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005 8 9 BOT: Merkblatt für Studierende betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich b) Die Herstellung, die Anleitung zur Herstellung oder absichtliche Verbreitung von schädlichen Programmen oder Programmteilen im Sinne von Art. 144bis Ziff. 2 StGB (Viren, Würmer, Trojaner, etc.). Die Anleitung zur Herstellung von solchen Programmen zu Zwecken der Lehre und Forschung kann erlaubt werden, wenn angemessene Vorkehrungen gegen ihre schädigende Verwendung getroffen werden und vorgängig die schriftliche Zustimmung der Schulleitung oder der von dieser als zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist; c) Das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB «Hacking»): Ausspionieren von Passwörtern, unautorisiertes Absuchen von internen und externen Netzwerken auf Schwachstellen (z.B. PortScanning), Vorkehrung und Durchführung von Massnahmen zur Störung von Netzwerken und Computern (z.B. Denial of Service Attacks). Im Einzelfall kann das «Hacking» in einer sicheren Testumgebung zu Zwecken der Lehre und Forschung3 erlaubt sein, sofern vorgängig die schriftliche Zustimmung der Schulleitung oder der von dieser als zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist; Scanning nach Verwundbarkeiten in einem abgegrenzten Bereich mit dem Ziel, diese zu beseitigen, sind durch die für den Netzbereich verantwortlichen Systemverantwortlichen erlaubt; d) Datendiebstahl (Art. 143 StGB) und Datenbeschädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB); e) Die Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich in absichtlicher Verletzung von Lizenzbestimmungen oder Urheberrechten; f) Das Versenden von Mitteilungen mittels elektronischen Kommunikationsmitteln mit vorgetäuschten oder irreführenden Absenderangaben (inkl. technischer Adresse) oder von unverlangten Werbe-E-Mails (Spam); g) Die Belästigung oder Irreführung von Angehörigen der ETH Zürich oder Dritter durch Mitteilungen mit elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, rufschädigenden oder diskriminierenden Inhalten); h) Das Einrichten von Direktanschlüssen an die ETH Zürich-Kommunikationsnetze (z.B. durch Modems oder WLAN Access Points) ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Informatikdienste und der jeweiligen Systemverantwortlichen. Als schwerer Missbrauch gelten: a) Missbräuche gemäss Abs. 2 Bst. a, b, c, d, soweit diese vorsätzlich bzw. absichtlich erfolgen; b) andere Missbräuche im Wiederholungsfall. ➢ Wird ein Missbrauch im Sinne von Art. 19 BOT festgestellt, so kann die/der IT-Sicherheitsbeauftragte Massnahmen wie etwa Sperrung des Zugangs zu Telematik-Mitteln anordnen (Art. 20 BOT). ➢ Bei schwerem Missbrauch wird in jedem Fall ein Disziplinarverfahren und gegebenenfalls auch ein Zivil- und Strafverfahren eingeleitet. Besonders schwere Fälle können zur Exmatrikulation führen. Ein schwerer Missbrauch durch Studierende stellt einen nicht geringfügigen Verstoss im Sinne von Art. 8 der Disziplinarordnung ETH Zürich4 dar. Der Disziplinarausschuss entscheidet, ob er den Vorfall untersuchen oder der Rektorin oder dem Rektor zur weiteren Behandlung zurückgeben will. Besondere Regelungen für die Nutzung von Unterrichtscomputern: Zur Benützung der Unterrichtscomputer sind die an der ETH Zürich immatrikulierten Studierenden, Doktoranden und im Rahmen gemeinsamer Lehrveranstaltungen auch entsprechende Benutzer der Universität Zürich berechtigt. Jeder Benutzer eines offen zugänglichen Unterrichtscomputers an der ETH Zürich hat sich auf Nachfrage gegenüber Dozenten, Assistenten, den Informatikdiensten oder der/dem IT-Sicherheitsbeauftragten mittels Legi oder Personalausweis auszuweisen. Kontaktstellen: IT-Sicherheitsbeauftragte der ETH Zürich: Herr Dr. Bernhard Pellascio Tel. 044 / 632 21 69 Informatikdienste: Helpdesk Tel. 044 / 632 77 77 Rechtssammlung: http://www.rechtssammlung.ethz.ch/pdf/203.21_BOTfinal-2005.pdf 3 z.B. Information Security Lab, D-INFK 4 SR 414.138.1 Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005