Toughcoat Improved

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Toughcoat Improved
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
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*
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1
Produktidentifikator
· Handelsname: Toughcoat Grey
· Artikelnummer: 86722
· 1.2 Relevante identifizierte
Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Anstrichmittel
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt
· Hersteller/Lieferant:
KENT Deutschland GmbH
AM Nordkanal 8
47877 Willich
Tel: 021 54 9 56 70
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr
bereitstellt
[email protected]
· 1.4 Notrufnummer:
Tel: 021 54 9 56 70
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr
*
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
GHS08 Gesundheitsgefahr
STOT RE 2
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
GHS07
Acute Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xn; Gesundheitsschädlich
R20/21:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
Xi; Reizend
R38:
R10:
Reizt die Haut.
Entzündlich.
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der
EG" in der letztgültigen Fassung.
· Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch er-gänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
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Handelsname: Toughcoat Grey
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· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS02
GHS07
GHS08
· Signalwort Achtung
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Xylol (Isomerengemisch)
Ethylbenzol
· Gefahrenhinweise
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
· Sicherheitshinweise
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P261
Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280
Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P314
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
· Zusätzliche Angaben:
Enthält 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2
Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 1330-20-7
Xylol (Isomerengemisch)
Xn R20/21;
Xi R38
EINECS: 215-535-7
Reg.nr.: 01-2119488216-32 R10
Flam. Liq. 3, H226;
Acute Tox. 4, H312; Acute Tox. 4, H332; Skin Irrit. 2, H315
CAS: 100-41-4
Ethylbenzol
Xn R20;
F R11
EINECS: 202-849-4
Flam. Liq. 2, H225;
STOT RE 2, H373; Asp. Tox. 1, H304;
Acute Tox. 4, H332
CAS: 98-56-6
4-Chlorbenzotrifluorid
Xn R22;
Xi R38
EINECS: 202-681-1
R10
Flam. Liq. 3, H226;
Acute Tox. 4, H302; Skin Irrit. 2, H315
CAS: 96-29-7
2-Butanonoxim
Xn R21-40;
Xi R41;
Xi R43
EINECS: 202-496-6
Carc. Cat. 3
Carc. 2, H351;
Eye Dam. 1, H318;
Acute Tox. 4, H312; Skin Sens. 1, H317
*
25-50%
10-25%
<5%
<1%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem
Unfall.
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
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· nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
· nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
· nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder wassernebel. Größeren Brand mit wassernebel oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Atemschutzgerät anlegen.
Vollschutzanzug tragen.
· Weitere Angaben Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort lagern.
· Zusammenlagerungshinweise: nicht erforderlich
von Unverträglichkeiten
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· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
· 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1
Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch)
AGW Langzeitwert: 440 mg/m³, 100 ml/m³
2(II);DFG, EU, H
· DNEL-Werte
100-41-4 Ethylbenzol
Oral
Langfristige systemische
Dermal Langfristige systemische
Inhalativ Akute-local
Langzeitlokalen
1,6 mg/kg/day (Consumer)
180 mg/kg/day (Worker)
293 mg/m³ (Worker)
15 mg/m³ (Consumer)
77 mg/m³ (Worker)
· PNEC-Werte
100-41-4 Ethylbenzol
PNEC 0,1 mg/l (Aqua (freshwater))
0,1 mg/l (Aqua (intermittent))
0,1 mg/l (Aqua (marine water))
13,7 mg/kg/day (Freshwater sediment)
1,37 mg/kg/day (Marine water sediment)
2,68 mg/kg/day (Soil)
· Bestandteile mit biologischen Grenzwerten:
1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch)
BGW 1,5 mg/l
Untersuchungsmaterial: Vollblut
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: Xylol
2 g/l
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: Methylhippur-(Tolur-)Säure
100-41-4 Ethylbenzol
BGW 300 mg/l
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: Mandelsäure plus Phenoxyglyxylsäure
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Atemschutz:
Filter A
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät
verwenden.
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· Handschutz:
Schutzhandschuhe.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch
abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
· Handschuhmaterial
Nitrilkautschuk (0.35 mm)
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von
Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von
Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Wert für die Permeation: Level ≤ 480
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz: Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.
· Körperschutz: Geschlossene Arbeitskleidung tragen.
*
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form:
Farbe:
· Geruch:
flüssig
grau
charakteristisch
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt
Siedepunkt/Siedebereich:
nicht bestimmt
· Flammpunkt:
26 °C
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/
Luftgemische möglich.
· Explosionsgrenzen:
untere:
obere:
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
· Dampfdruck:
Nicht bestimmt.
· Dichte bei 20 °C:
1,02 g/cm³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
unlöslich
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
· 9.2
*
Sonstige Angaben
465g/l VOC
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Hitze, Heiße Oberflächen, Zündquellen, Flammen
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
Säure
Alkalien (Laugen).
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· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen.
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
ATE (Acute Toxicity Estimates)
Oral
LD50
50000 mg/kg
Dermal LD50
6557 mg/kg (rbt)
Inhalativ LC50 (4 hr) 23,5 mg/m3
1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch)
Oral
LD50
4300 mg/kg (Rat)
Dermal LD50
2000 mg/kg (rbt)
Inhalativ LC50 (4 hr) 11 mg/m3 (ATE)
100-41-4 Ethylbenzol
Oral
LD50
3500 mg/kg (Rat)
Dermal LD50
5000 mg/kg (rbt)
Inhalativ LC50 (4 hr) 11 mg/m3 (ATE)
98-56-6 4-Chlorbenzotrifluorid
Oral
LD50
500 mg/kg (ATE)
96-29-7 2-Butanonoxim
Oral
LD50
3700 mg/kg (Rat)
Dermal LD50
200-2000 mg/kg (Rat)
Inhalativ LC50 (4 hr) 20 mg/m3 (Rat)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht Hautreizungen.
· Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
· Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1
Toxizität
· Aquatische Toxizität:
1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch)
CE50 (fish) 10 mg/l (Fish) (72h)
EC50 (48 hr) 7,4 mg/l (Daphnia magna)
LC50 (96 hr) 3,77-13,5 mg/l (Fish)
100-41-4 Ethylbenzol
CE50 (fish) 4,6 mg/l (Fish) (72h)
CL50 (fish) 4,2 mg/l (Fish) (96h)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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(Fortsetzung von Seite 6)
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA
· 14.2 Ordnungsgemäße
· ADR
· IMDG
· IATA
· 14.3
UN1263
UN-Versandbezeichnung
1263 FARBE, Sondervorschrift 640E
PAINT
Paint
Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse
3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe
· IMDG, IATA
· Class
· Label
3 Entzündbare flüssige Stoffe
3
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
III
· 14.5 Umweltgefahren:
· Meeresverschmutzung:
Nein
· 14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
· EMS-Nummer:
· Stowage Category
Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe
F-E,S-E
A
· 14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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· Transport/weitere Angaben:
· ADR
· Begrenzte Menge (LQ)
· Freigestellte Mengen (EQ)
· Beförderungskategorie
· Tunnelbeschränkungscode
· IMDG
· Limited quantities (LQ)
· Excepted quantities (EQ)
· UN "Model Regulation":
*
5L
Code: E1
Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml
Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml
3
D/E
5L
Code: E1
Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml
Maximum net quantity per outer packaging: 1000 ml
UN 1263 FARBE, SONDERVORSCHRIFT 640E, 3, III
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
· Richtlinie 2012/18/EU
· Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 5.000 t
· Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 50.000 t
· Nationale Vorschriften:
· Technische Anleitung Luft:
Klasse
Anteil in %
II
40,0
· Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
*
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
R10
Entzündlich.
R11
Leichtentzündlich.
R20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R21
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R38
Reizt die Haut.
R40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R41
Gefahr ernster Augenschäden.
R43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
· Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umweltschutz
· Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
(Fortsetzung auf Seite 9)
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IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
DNEL: Derived No-Effect Level (REACH)
PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Flam. Liq. 2: Flammable liquids, Hazard Category 2
Flam. Liq. 3: Flammable liquids, Hazard Category 3
Acute Tox. 4: Acute toxicity, Hazard Category 4
Skin Irrit. 2: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 2
Eye Dam. 1: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 1
Skin Sens. 1: Sensitisation - Skin, Hazard Category 1
Carc. 2: Carcinogenicity, Hazard Category 2
STOT RE 2: Specific target organ toxicity - Repeated exposure, Hazard Category 2
Asp. Tox. 1: Aspiration hazard, Hazard Category 1
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert *
DE