Finanzierungs-ABC.

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Finanzierungs-ABC.
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Finanzierungs-ABC.
Bonität.
Die Bank ist verpflichtet, die Risiken bei einer Darlehens- bzw.
Kreditvergabe zu prüfen. In die Bonitätsprüfung fließen dabei
unter anderem ein:
• Ihr Einkommen.
• Ihr Vermögen.
Dazu zählen auch Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Darlehens- bzw. Kreditvertrag. Insbesondere auch
Versicherungsprämien, wenn der Abschluss des Vertrags über
diese Nebenleistung eine vom Darlehens- bzw. Kreditgeber
geforderte Voraussetzung dafür ist, dass das Darlehen bzw. der
Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird.
• Ihre bestehenden Verpflichtungen.
• Informationen, die wir unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen einholen, z. B. bei Gemeinschaftseinrichtungen der Banken wie dem Kreditschutzverband.
Effektivzinssatz.
Der effektive Jahreszins drückt die Gesamtkosten des Kredites/
Darlehens als jährlichen Prozentsatz des Gesamtkredit- bzw.
Gesamtdarlehensbetrages aus und ist unter Anwendung kaufmännischer Rundungsregeln auf zumindest eine Dezimalstelle
anzugeben.
EURIBOR.
Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) wird täglich um
11.00 Uhr Brüsseler Zeit als gewichteter Durchschnitt auf Basis
von Transaktionen zahlreicher internationaler Banken errechnet.
Damit wird – vereinfacht gesagt – jener Zinssatz ausgedrückt,
zu dem sich Banken gegenseitig kurzfristig Geld leihen. „Kurzfristig“ bedeutet in diesem Zusammenhang Zeiträume von bis
zu zwölf Monaten.
Gesamtbetrag.
Der Gesamtbetrag ist die Summe des Gesamtkredit- bzw.
Gesamtdarlehensbetrages und der Gesamtkosten des Kredites/
Darlehens.
Gesamtkosten.
Die Gesamtkosten des Kredites/Darlehens sind sämtliche
Kosten einschließlich der Zinsen, Provisionen (etwa für die
Vermittlung des Kredites), Abgaben und Kosten jeder Art (ausgenommen Notariatsgebühren), die im Zusammenhang mit
dem Darlehens- bzw. Kreditvertrag zu zahlen sind und die
dem Darlehens- bzw. Kreditgeber bekannt sind.
Gesamtkredit- bzw. Gesamtdarlehensbetrag.
Das ist jener Nettobetrag, der zur Auszahlung kommt. Konkret
ist dies der Darlehens- bzw. Kreditbetrag abzüglich Bearbeitungsspesen, staatlicher Gebühren, Schätzkosten etc.
Hypothekarisch besicherte Kredite und Darlehen.
Ein Hypothekardarlehen bzw. -kredit ist eine Finanzierung, die
durch eine Immobilie besichert ist. Die Sicherstellung erfolgt
durch Eintragung einer Hypothek im Grundbuch. Derartige
Finanzierungen eignen sich für verschiedenste Verwendungszwecke: Neubau, Kauf, Umbau, Sanierung von Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern, Kauf von Eigentumswohnungen und
Reihenhäusern sowie Zubau, Umbau oder Sanierung solcher
Objekte. Auch für Mietshäuser oder gewerblich genutzte Objekte
sind sie verwendbar. Umschuldung oder andere Zwecke sind
ebenfalls möglich. Grundsätzlich handelt es sich bei Darlehen/
Krediten mit Hypothek um langfristige Finanzierungen.
Sicherheit mit Hypothek.
Unter einer Hypothek versteht man ein Pfandrecht an einer
Liegenschaft. Sie dient zur Sicherstellung der Forderungen
des Hypothekargläubigers gegenüber der Liegenschaftseigentümerin bzw. dem Liegenschaftseigentümer.
In Österreich gibt es zwei Formen von Hypotheken:
• Festbetragshypotheken.
• Höchstbetragshypotheken.
Die Festbetragshypothek.
Die Festbetragshypothek ist die gängige Variante mit Hypothekardarlehen und -krediten. Die Höhe verringert sich mit der
Rückzahlung des Darlehens/Kredites und ist nicht wieder ausnützbar. Mit der Festbetragshypothek sind die eigentliche Kreditbzw. Darlehenssumme, die fälligen Zinsen für drei Jahre und die
Nebengebühren im Falle einer Betreibung besichert.
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Die Höchstbetragshypothek.
Im Gegensatz zur Festbetragshypothek kann diese Art der Hypothek immer wieder ausgenützt werden. Sie kann daher auch in
Zusammenhang mit wieder ausnützbaren (revolvierenden)
Krediten verwendet werden. Ebenso kann unter bestimmten
Voraussetzungen eine bereits im Grundbuch eingetragene
Höchstbetragshypothek für zukünftige Finanzierungen als
Sicherstellung dienen.
Indikatorbindung.
Spricht man von einer Indikatorbindung, so ist damit die Bindung einer Finanzierung an einen einzelnen Indikator gemeint.
Solche Indikatoren sind zum Beispiel:
Andere bzw. weitere Sicherheiten.
Im Einzelfall kann die Vergabe von Finanzierungen davon abhängen, ob weitere Sicherheiten (Lohn- und Gehaltsverpfändung, Wechsel, Garantien) zur Verfügung gestellt werden. Das
können beispielsweise Bürgschaften, Ansprüche aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen, aber auch die Verpfändung
von Sparbüchern oder Wertpapierdepots sein.
Fixzinssatz.
Ein Fixzinssatz ist ein fest vereinbarter Zinssatz, der während
der vereinbarten Fixzinsperiode zur Anwendung kommt. Derzeit
bieten wir Zinsenfixierungen auf bis zu zehn Jahre an. Nach
Ablauf einer Fixzinsperiode kann entweder eine neue Zinsenfixierung vereinbart oder ein variabler Zinssatz gewählt werden.
Die Höhe des variablen Zinssatzes wird gemäß der Rechenmethode für variabel verzinste Finanzierungen unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Ausgangszinssatzes
ermittelt.
Zinsarten.
Variabler Zinssatz.
Ein variabler Zinssatz kann sich während der Laufzeit einer
Finanzierung verändern. Wichtiges Kriterium (Erfordernis des
Konsumentenschutzgesetzes) bei allen Darlehens- und Kreditverträgen mit einer Vereinbarung über die Änderung des Zinssatzes ist, dass sowohl Erhöhungen als auch Senkungen durchgeführt werden müssen. Ebenso ist auch die Nachvollziehbarkeit
von Indikatoren vorgeschrieben.
Bei variabel verzinsten Finanzierungen erfolgen Anpassungen
nach den Regeln einer vorab vereinbarten Zinsenanpassungsklausel wie folgt: Ausgangsbasis für die Ermittlung und Anpassung des Euro-Zinssatzes ist der im Kredit- bzw. Darlehensvertrag vereinbarte variable Zinssatz.
Die laufende Anpassung dieses Zinssatzes erfolgt nach der
folgenden Vorgangsweise: Monatlich wird ermittelt, in welchem
Verhältnis sich der Indikatorsatz (= arithmetisches Mittel aus
EURIBOR und SWAP) seit der zuletzt vorgenommenen Zinsenanpassung verändert hat. Als Ausgangswert für die erste
Zinsenanpassung wird der im Kredit- bzw. Darlehensvertrag
als „Basiswert“ bezeichnete Indikatorsatz herangezogen. Eine
Zinsenanpassung wird jeweils dann vorgenommen, wenn sich
der aktuelle Indikatorsatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte
gegenüber jenem der letzten Zinsenanpassung geändert hat.
Der aus der Änderung errechnete Zinssatz wird auf volle
0,125 Prozentpunkte kaufmännisch gerundet.
• 1-Monats-EURIBOR.
• 3-Monats-EURIBOR.
• 6-Monats-EURIBOR.