Willkommen in Thüringen - Innovationsbüro Fachkräfte für die Region
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Willkommen in Thüringen - Innovationsbüro Fachkräfte für die Region
www.thueringen.de Ausländerbeauftragte Willkommen in Thüringen Ein Wegweiser für Migranten Inhaltsverzeichnis Grußwort der Ausländerbeauftragten 4 Die ersten Schritte 7 Wichtige Wege 15 Wohnen in Thüringen 22 Arbeiten in Thüringen 24 Bildung in Thüringen 29 Rund um die Gesundheit 35 Kinder und Familie 38 Schutz vor Gewalt 45 Adressen 50 Links von A bis Z 88 Anhang „Abschied und Zukunft – neue Heimat?“ 92 3 Grußwort Liebe Jugendliche und Kinder, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich bei uns in Thüringen begrüßen! Neu in Thüringen angekommen braucht man zunächst eine Orientierung. Wofür muss ich einen Antrag stellen, welche Schule kann mein Kind besuchen, wie finde ich den passenden Wohnraum, wer hilft mir bei der Arbeitssuche …? Diese Broschüre soll Ihnen dabei helfen, die Antworten auf all die Fragen zu bekommen. Sie sollen informiert werden – WER, WO, WIE Ihr „Ankommen in Thüringen“ unterstützen kann. Herzlich willkommen! „Grünes Herz Deutschlands“ – so wird Thüringen wegen seiner weitläufigen Landschaften, dem Thüringer Wald, Südharz, Kyffhäusergebirge, Saaletal und Rhön oft genannt. Es ist von fünf anderen Bundesländern umgeben. Zwischen Harz und Thüringer Wald spielte schon immer die Landwirtschaft eine sehr wichtige Rolle. Daneben bestimmen große Industriestandorte das Wirtschaftsleben. Thüringen ist voller geschichtsträchtiger Städte und Stätten, am bekanntesten sind die Landeshauptstadt Erfurt, die Klassikerstadt Weimar, die Universitätsstadt Jena, Gera als Zentrum Ostthüringens und frühere Residenzen wie Gotha, Altenburg und Meiningen. 4 Auf der Wartburg bei Eisenach übersetzte der Reformer Martin Luther die Bibel ins Deutsche. Im 19. Jahrhundert prägte Weimar als kulturelles und geistiges Zentrum die deutsche Kultur. Museen und Denkmäler zeugen noch heute vom Leben und Wirken Goethes, Schillers und anderer Geistesgrößen der „Weimarer Klassik“. Die Landeshauptstadt von Thüringen ist Erfurt. Eine sehr schöne Stadt mitten im Herzen Thüringens mit einer historischen Altstadt. Erfurt ist auch der Sitz der Thüringer Landesregierung und des Thüringer Landtages. Zur Landesregierung gehört auch die Ausländerbeauftragte, deren Büro beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit angesiedelt ist. Zu ihren Aufgaben gehören: YY Integration für ausländische Zugewanderte erleichtern und gestalten, YY Diskriminierung ausländischer Zugewanderter erkennen und bekämpfen, YY Verständnis zwischen ausländischer und deutscher Bevölkerung fördern. Dazu gehört aber auch, Thüringerinnen und Thüringer über die rechtliche und soziale Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Thüringen zu unterrichten und für mehr Aufgeschlossenheit gegenüber Zugewanderten zu werben! „Das Land, das die Fremden nicht beschützt, geht bald unter.“ Dies sagte kein geringerer als Johann Wolfgang von Goethe. Deutschland – und mit ihm natürlich auch Thüringen – hat immer viel auf diese Fremden gehalten! Die Menschen, die zu uns kommen, sollen bei uns – unabhängig von ihrer Herkunft und Religion – gute Lebensperspektiven finden. Der Integrationsprozess bedarf der Mitwirkung und der Bereitschaft aller Menschen in Thüringen, einen respekt- und würdevollen Umgang miteinander zu pflegen. Thüringen ist ein zunehmend tolerantes und weltoffenes Bundesland. Immer öfters treffen wir Menschen anderer Herkunft, profitieren oft – ohne es zu wissen – von ihren Kulturen, bewundern ihre Musik, ihre Kleidung, genießen ganz selbstverständlich Speisen anderer Kulturen – mitten in Thüringen. Es gibt mittlerweile nur noch wenige Unternehmen, wo keine ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu finden sind. kreisen und kreisfreien Städten existieren flächendeckend Beratungsdienste, die Sie bei der Klärung der wichtigsten Fragen Ihres Alltags unterstützen können. Der vorliegende „Wegweiser“ soll Ihnen zusätzlich helfen, sich besser und schneller in Thüringen zu orientieren, denn er enthält aktuelle Adressen und Ansprechpartner von Ämtern, Behörden und Beratungsdiensten. Dieser Wegweiser ist eine Willkommensbotschaft an Sie! Wir freuen uns, dass Sie sich für Thüringen entschieden haben, um hier zu leben, zu wohnen und zu arbeiten. Thüringen ist ein schönes Bundesland! Davon bin nicht nur ich überzeugt, sondern hoffentlich bald auch Sie. Einige interessante Berichte sind an das Ende der Broschüre gestellt. Hier kommen Jugendliche zu Wort, die aus sehr verschiedenen Perspektiven über ihren Neuanfang in Thüringen berichten. Sehr geehrte Damen und Herren! Thüringen empfängt Sie mit offenen Armen! Profitieren Sie von den Vorteilen unseres Bundeslandes. Hier gibt es hervorragende Kinder- und Bildungseinrichtungen, eine gute Gesundheitsversorgung und vielfältige Möglichkeiten zu Begegnung und Engagement. In unseren Land- Viel Freude beim Blättern durch unseren Wegweiser. Ihre Ausländerbeauftragte Petra Heß 5 Die ersten Schritte Das Visum Staatsangehörige der EU-Staaten Angehörige der EU-Staaten brauchen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr benötigen Angehörige derjenigen Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat. 6 Wer ist zuständig für die Erteilung eines Visums? Laut Gesetz (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Erteilung eines Visums verantwortlich. Wenn dies auch viele glauben, so hat das Auswärtige Amt nicht über einzelne Visumanträge zu entscheiden. Visumgebühren Seit dem 14. Mai 2008 beträgt die Visumgebühr einheitlich für alle Kategorien 60 Euro. Antragsverfahren Noch in Ihrem Heimatland müssen Sie das Visum persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben. Informieren Sie sich am besten vorher, welche Papiere Sie brauchen und auf welche Besonderheiten Sie achten müssen. Die notwendigen Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie über die Internetseite der zuständigen Botschaft /des zuständigen Konsulats. Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes – des Außenministeriums der Bundesrepublik Deutschland – unter www.diplo.de. Dort finden Sie auch allgemeine Informationen zur Einreise nach Deutschland und zu den Visabestimmungen. Informationen zum Aufenthaltsrecht Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, sind für Sie die Regelungen des Aufenthaltsrechts besonders wichtig. Die äußeren Bedingungen für Ihren Aufenthalt in Deutschland hängen von Ihrer Herkunft ab: YY Wandern Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler zu? Als Spätaussiedlerin und Spätaussiedler oder Familienangehöriger können Sie sich bei Fragen zur Staatsangehörigkeit an die Stadt-, Gemeindeoder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen auch bei anderen behördlichen Fragen. YY Möchten Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger oder als Bürgerin oder Bürger des EWR auf Dauer in Deutschland leben? In diesem Fall können Sie von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen: Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehö- rigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Dies gilt auch für Ihre Familienmitglieder, auch wenn diese selbst eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich, wie auch deutsche Staatsbürger, beim Meldeamt vorstellen und anmelden. Die Ausländerbehörde erteilt Ihnen eine „Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht“. Wenn Ihre Familienmitglieder eine andere Staatsangehörigkeit haben, erhalten sie eine „Aufenthaltskarte“. Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz genießen Sie aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz in Deutschland ebenfalls Freizügigkeit; Ihnen wird zur Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts von der Ausländerbehörde eine „Aufenthaltserlaubnis“ ausgestellt. Alle in Deutschland gemeldeten EU-Bürgerinnen und -Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und das 18. Lebensjahr erreicht haben, dürfen an den Kommunalwahlen teilnehmen. YY Wandern Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union zu? Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, die nicht zur EU, dem EWR und der Schweiz gehören, müssen sich bei allen Fragen zum Aufenthaltsrecht an die Ausländerbehörde ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Diese Behörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig – einschließlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit/ Arbeitsgenehmigung – und erteilt die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sowie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Die Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung in Ihrer Gemeinde 7 oder Stadt hilft Ihnen weiter, wenn Sie die zuständige Ausländerbehörde nicht kennen. Wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind und dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, einen Aufenthaltstitel. Es gibt – neben dem Visum für die Einreise und dem anschließenden Aufenthalt – für den längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet drei Auf enthaltstitel: und Staatsangehörige aus EWR-Staaten sowie der Schweiz gilt generell die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. YY Aufenthaltserlaubnis, YY Niederlassungserlaubnis, YY Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Die Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie wird erteilt für Personen, die YY in Deutschland eine Ausbildung machen möchten, YY in Deutschland arbeiten wollen, YY aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland bleiben können, YY aus familiären Gründen nach Deutschland zuwandern, YY Ausländer und ehemalige Deutsche sind, die nach Deutschland zurückkehren, YY in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Daueraufenthaltsrecht besitzen. Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird grundsätzlich auch berücksichtigt, ob jemand ordnungsgemäß an einem Inte grationskurs teilgenommen hat. Eine Ausländerin beziehungsweise ein Ausländer aus einem Drittstaat (Staaten außerhalb der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz) darf in Deutschland grundsätzlich nur dann arbeiten, wenn dies in der Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich vermerkt ist. Für EU-Bürgerinnen und Bürger 8 Die Niederlassungserlaubnis Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Mit ihr dürfen Sie in Deutschland arbeiten. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen. Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchte, muss beispielsweise seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig bestreiten können, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und darf keine Vorstrafen haben. Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch ohne zeitliche Voraussetzungen erteilt werden, etwa für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die eine hohe berufliche Qualifikation haben. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG handelt es sich ebenfalls um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Zögern Sie nicht, wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel haben: In jeder Migrationsberatungsstelle finden Sie Menschen, die Ihnen weiterhelfen können. Die ausreichenden Deutschkenntnisse, die für eine Niederlassungserlaubnis und für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nötig sind, können Sie unter anderem durch den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses nachweisen. û Kurz und knapp Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands benötigen kein Visum. Sie ziehen ohne bürokratische Hürden nach Deutschland um. Für Bürgerinnen und Bürger eines anderen Staates steht jetzt die Beantragung eines Visums auf dem Programm. Das können Sie in Ihrem Heimatland bei einer deutschen Auslandsvertretung erledigen. Falls Sie schon mit einem Visum in Deutschland sind, das Sie dazu berechtigt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder einen Arbeitsplatz zu suchen, gehen Sie zur zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Wer ist für mich zuständig? Ausländerbehörden, Ausländer-/Integrationsbeauftragte und Ausländer/Integrationsbeiräte Für neu zugewanderte Personen oder bereits hier wohnende ausländische Personen sind in der Regel die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte die ersten Anlaufstellen, wenn es um die An- und Ummeldungen des Wohnsitzes oder die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach dem Aufenthaltsrecht geht. Neben weiteren Aufgaben ist die Behörde auch für die Zulassung zu Integrationskursen zuständig. Ausländern und Behörden und auch zwischen Zugewanderten und der deutschen Bevölkerung wahr. In Thüringen ist die Ausländerbeauftragte der Landesregierung auf Landesebene zuständig. In den meisten größeren Thüringer Städten existieren zudem Ausländer- bzw. Integrationsbeiräte (formell/informell), die als Interessenvertretungen der ausländischen Bevölkerung fungieren und verschiedene Beratungsangebote anbieten. So gibt es in Erfurt bereits seit 1992 einen aus 10 Mitgliedern bestehenden Ausländerbeirat, der sich für die Belange der ausländischen Bevölkerung im Stadtrat, der Stadtverwaltung und in den Ortschaftsräten einsetzt. Auch in Jena besteht seit 1995 ein Migrations- und Integrationsbeirat, der in verschiedenen Arbeitsgruppen mitarbeitet, Beratungsarbeit leistet und als Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung auftritt. Neben Erfurt und Jena gibt es unter anderem auch in Weimar, Nordhausen, Eisenach und Mühlhausen Ausländer- bzw. Integrationsbeiräte. Anfang 2011 wurde vom Thüringer Innenminister der Beirat für Integration und Migration des Landes Thüringen (Landesintegrationsbeirat) berufen. Dem Landesintegrationsbeirat gehören Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Gewerkschaften, der Kirchen, des Verbandes der Wirtschaft, der von Integrationsfragen betroffenen Ressorts sowie die Ausländerbeauftragte der Landesregierung und fünf Migranten an. Die Mitglieder werden jeweils für die Dauer von drei Jahren Kommunale Ausländer-/Integrationsbeauftragte sind Fürsprecher der Ausländer/Zugewanderten in der Region und treten für deren Rechte ein. Sie nehmen vermittelnde Funktionen zwischen 9 berufen. Der Beirat berät die Landesregierung in allen Fragen der Integration und trägt zur Fortschreibung der Integrationspolitischen Leitlinien bei. Er kann auch selbst Vorschläge zu Integrationsmaßnahmen vorlegen. Migrationsberatung Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist ein bedarfsorientiertes (zeitlich befristetes) Grundsatzberatungsangebot, das Zu gewanderte (die über 27 Jahre alt sind) bei Fragen des täglichen Lebens unterstützt und an die sogenannten Regeldienste heranführt. Innerhalb der Einzelfallberatung erstellt die Beratungsperson mit dem/der Zugewanderten einen Förderplan mit Zielen und Maßnahmen, die in einem definierten Zeitrahmen erreicht werden sollen. Verantwortlich für die Durchführung der Migra tionsberatung für Erwachsene ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesamt beauftragt öffentliche Träger damit, diese Aufgabe umzusetzen. In Thüringen führen folgende Träger Migrations beratung für Erwachsene durch: YY die Arbeiterwohlfahrt – Ansprechpartner unter www.awothueringen.de/nc/de/service/ einrichtungsdatenbank.html (hier: „Einrichtungen in Ihrer Nähe“, dann „Menschen mit Migrationshintergrund“) YY der Deutsche Caritasverband – Ansprechpart ner unter www.dicverfurt.caritas.de/61323.html YY der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Ansprechpartner unter www.paritaet-th.de/ verband/arbeitsbereiche/schuldnerberatungund-migration.html YY und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland – Ansprechpartner unter www.diakonie-mitteldeutschland.de/ leistungen-migration.html Parallel zur Migrationsberatung für Erwachsene existieren Jugendmigrationsdienste, die auf die Verbesserung der sprachlichen, schulischen, be- 10 ruflichen und sozialen Integration junger Migrantinnen und Migranten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres hinwirken. Sie werden gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Jugendmigra tionsdienste unterhalten im Internet ein Portal mit ausführlichen Informationen unter: YY www.jmd-portal.de. In Thüringen gibt es 13 Jugendmigrationsdienste, die zum Teil Zweigstellen unterhalten. Speziell für Fragen der akademischen Bildung und Qualifizierung von jungen Zuwanderern gibt es drei mobile Bildungsberatungsstellen des „Garantiefonds Hochschule“ in Erfurt, Jena und Gera. Der Integrationskurs: Sprache und mehr Auf Basis der „Verordnung zur Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler“ werden seit 2009 sogenannte Integrationskurse angeboten. Integrationskurse werden vom Staat finanziell gefördert und bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. In der Regel dauert ein Integrationskurs 660 Stunden. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Die Zuständigkeit für die Integrationskurse liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das private und öffentliche Träger mit der Durchführung beauftragt. In der Landeshauptstadt Erfurt bieten zum Beispiel 11 Träger Integrationskurse an. Das Ziel der Kurse ist der Spracherwerb auf ein höheres Niveau und die Vermittlung von kulturellem Allgemeinwissen. Die berufliche Integration ist kein explizites Förderziel. Da gründliche Sprachkenntnisse aber eine Grundvoraussetzung für die Arbeitsaufnahme sind, bestreiten diese Kurse durchaus einen wichtigen Teil der Integrationsarbeit. Wie und wo finde ich die richtigen Integrations- und Sprachkurse? Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de/integrationskurs finden Sie ausführliche Informationen über Inhalt und Ablauf, Teilnahme, Kosten und Abschlussprüfung sowie über Ihre Rechte und Pflichten oder auch spezielle Kursarten. Kursträger in Ihrer Nähe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter: YY www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/ DE/WebGIS_Integrationskursort.html. An Ihrem Wohnort informieren Sie weiter: YY Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienste, YY Ausländerbehörde, YY Arbeitsagentur, Job-Center oder entsprechende Einrichtungen der Kommune, YY Integrationskursträger. Es gibt auch andere Möglichkeiten, Deutsch zu lernen: So bieten Schulen, Universitäten, Kulturzentren, Vereine, Volkshochschulen und kommerzielle Sprachschulen Kurse an, die Sie selbst zahlen müssen. Dabei muss der teuerste Kurs nicht immer der beste sein. Vergleichen Sie die Kurse genau. Gehen Sie dabei nach folgenden Gesichtspunkten vor: YY Wie viele Stunden werden angeboten? YY Wie groß sind die Gruppen? YY Was sind die Inhalte? YY Welche Ausbildung haben die Lehrerinnen und Lehrer? Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie möglichst schnell Deutsch lernen. Das ist wichtig, um neue Menschen kennenzulernen, sich im Alltag verständigen zu können und Arbeit zu finden. Wenn Sie Deutsch nicht alleine, sondern mit andern Menschen in einem Kurs lernen, lernen Sie die deutsche Sprache von Anfang an richtig und es macht vor allem mehr Spaß. Ausblick: Die Einbürgerung Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Dazu ist ein Antrag erforderlich. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen. Für Anträge zur Einbürgerung sind die Bundesländer zuständig. Die Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigra tionsdiensten erfahren. 11 Vor der Abgabe des Antrags ist es hilfreich, ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Dabei können viele Fragen direkt geklärt werden. Kosten Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person – diese gilt auch für Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden sollen. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder wenn mehrere Kinder (mit) eingebürgert werden, kann die Gebühr verringert oder eine Zahlung auf Raten vereinbart werden. Sie haben Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: YY unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, YY bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland), YY acht Jahre gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, YY eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), YY ausreichende Deutschkenntnisse, YY keine Verurteilung wegen einer Straftat, YY Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, YY Verlust beziehungsweise Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, haben Sie in der Regel auch keinen Anspruch auf Einbürgerung. Die Einbürgerungsbehörde kann der Einbürgerung aber trotzdem zustimmen, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht und mindestens einige wichtige der oben genannten Mindestanforderungen erfüllt sind. Regelung für Kinder In Deutschland geborene Kinder haben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Vater oder die Mutter oder beide Elternteile Deutsche sind. Kinder von Ausländern erhalten bei der Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen diese Kinder sich dann entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten wollen ( „Optionsregelung“). 12 û Zahlen und Fakten Im Jahr 2012 wurden 502 ausländische Personen (235 Männer und 267 Frauen) in Thüringen eingebürgert. Der größte Teil der in 2012 Eingebürgerten lebte in den kreisfreien Städten Weimar (48 Personen), Erfurt (43 Personen) und Jena (43 Personen). Unter den Landkreisen waren der Ilm-Kreis (53 Personen), der Landkreis Weimarer Land (29 Personen) sowie der Unstrut-HainichKreis (27 Personen) am stärksten vertreten. Zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung hatten YY 231 Personen eine europäische, YY 212 Personen eine asiatische, YY 28 Personen eine afrikanische und YY 25 Personen eine amerikanische Staatsangehörigkeit. Von den Eingebürgerten waren YY 88 (18 Prozent) jünger als 18 Jahre und YY 343 Personen (68 Prozent) waren 18 bis unter 45 Jahre. YY 114 Personen (23 Prozent) lebten zum Zeitpunkt der Einbürgerung bereits schon mindestens 15 Jahre in Deutschland; YY weitere 289 Personen (57 Prozent) konnten auf eine Aufenthaltsdauer von 8 bis 14 Jahren zurückblicken. (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 13 Einbürgerungstest Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten, müssen Sie Ihr Wissen über das Leben in Deutschland in einem Test nachweisen. Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. 30 Fragen gehören zu den Themenbereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“. Drei Fragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie wohnen. Keinen Test müssen Sie ablegen, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss haben oder wenn Sie die Anforderungen des Testes wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder hohen Alters nicht erfüllen können. Ausführliche Informationen und einen online Test finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter: 14 YY www.bamf.de/DE/Einbuergerung/ WasEinbuergerungstest/waseinbuergerungstest-node.html Der Onlinetest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist kostenlos. Allerdings bieten auch viele private Internetseiten Vorbereitungen auf den Einbürgerungstest an. Der Hinweis auf die Kosten wird oft im Kleingedruckten am Seitenrand oder Seitenende versteckt. Sie sollten deshalb unbedingt immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters genau lesen û Kurz und knapp Ausländer-/Integrationsbeauftragte sind Fürsprecher der Ausländer/Zugewanderten in der Region und treten für deren Rechte ein. Es besteht das Angebot zur Migrationsberatung für Erwachsene und für Jugendliche. Integrationskurse bieten die Möglichkeit zum Spracherwerb und vermitteln kulturelles Allgemeinwissen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich einbürgern lassen. Wichtige Wege Meldepflicht – Bürgerbüro Für jeden in Thüringen lebenden Menschen gilt eine Meldepflicht. Das heißt, dass jede Person, die hier eine Wohnung bezieht, sich bei Bekannten/Verwandten einquartiert oder einen vorläufigen Wohnheimplatz bezieht, sich innerhalb von einer Woche im Bürgerbüro anmelden muss. Diese Anmeldung ist kostenlos. Sie erhalten eine Meldebestätigung, die Sie weiterhin bei anderen Behörden benötigen werden, um Ihre Wohnanschrift nachweisen zu können. Für alle in Deutschland lebenden Personen besteht Ausweispflicht. Das bedeutet, dass YY Sie ein gültiges Identitätsdokument (wie z. B. Pass, Pass- oder Ausweisersatz) besitzen und YY ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorlegen müssen. Es besteht keine Pflicht, ihn mitzuführen, doch ist das zu empfehlen, um unangenehme Situationen zu vermeiden. Denken Sie also an: Pass und gegebenenfalls Visum oder Studentenvisum. Außerdem sind wichtig: Schulzeugnisse, Ausbildungsbescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen. Spätaussiedlerbescheinigung Die Spätaussiedlerbescheinigung wird nach § 15 Absatz 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ausgestellt. Ehegatten und Abkömmlinge, die in den Aufnahmebescheid mit einbezogen wurden, erhalten eine Bescheinigung nach § 15 Absatz 2 BVFG. Beide Bescheinigungen sind wichtige Dokumente. Bewahren Sie sie gut auf! Diese Dokumente müssen Sie bei allen Behörden und Ämtern vorlegen. Damit können Sie belegen, dass Sie mit dem Datum der Ausstellung der Bescheinigung kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Nur mit ihnen erhalten Sie die Ihnen zustehenden Rechte und Vergünstigungen. 15 Die Spätaussiedlerbescheinigung stellt das Bundesverwaltungsamt aus. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Allerdings müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt umgehend Ihre Anschrift in Deutschland mitteilen, damit Ihnen die Bescheinigung übersandt werden kann. Personenstandsurkunden Unter Personenstandsurkunden versteht man die aus den Personenstandsregistern erstellten Urkunden, wie etwa Geburtsurkunden, und die aus allen Personenstandsregistern gefertigten beglaubigten Registerausdrucke, zum Beispiel Auszüge aus dem Eheregister. Auch wenn Ihre Ehe außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschlossen wurde, haben Sie die Möglichkeit, die Eheschließung im deutschen Eheregister zu beurkunden und sich entsprechende Urkunden aus dem Eheeintrag erteilen zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an das Standesamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Das liebe Geld – Wie eröffne ich ein Konto? nen Sie am Bankschalter oder am Geldautomaten Geld von Ihrem Konto abheben. Auch Löhne und Gehälter werden direkt auf ein Girokonto überwiesen. Vor allem, wenn Sie berufstätig sind, sollten Sie daher bei einer Bank ein solches Konto einrichten. Wenden Sie sich an eine Bank Ihrer Wahl, wenn Sie ein Girokonto einrichten möchten. Erkundigen Sie sich genau nach den Bedingungen und Kosten. Durch den Vergleich können Sie Geld sparen. Diese können sehr unterschiedlich sein. Fragen Sie auch, welche Dokumente und Unterlagen Sie zur Eröffnung des Kontos mitbringen müssen. Der Weg zum Konto Um in Deutschland ein Konto bei einer Bank zu eröffnen, benötigen Sie: YY Ihren Reisepass, YY die Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz, YY je nach Kontoart eine Lohnbescheinigung Ihres Arbeitgebers, YY bei einigen Banken: Ihre Arbeitserlaubnis. Mit diesen Unterlagen beantragen Sie bei der Bank Ihrer Wahl ein Girokonto und eine EC-Karte (ec = electronic cash). Einige Banken bieten Giro konten als Guthabenkonto an. Das heißt: Sie dürfen das Konto nicht überziehen, also keine Kredite über das Konto aufnehmen. Manche der Institute verlangen auch, dass monatlich mindestens ein bestimmter Betrag eingezahlt wird (Mindestgeldeingang). Klären Sie beides ab, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Kredite Viele Geldgeschäfte verlaufen in Deutschland ohne Bargeld. Für Zahlungen ohne Bargeld werden Girokonten verwendet. Geld, das Sie zu erhalten haben, geht dort ein und Sie müssen Geld von dort überweisen, um beispielsweise Rechnungen zu bezahlen. Wenn Sie ein Girokonto haben, kön- 16 Wenn Sie eine größere Anschaffung machen möchten – vielleicht ein Auto oder neue Möbel – und dazu nicht genug Geld haben, können Sie bei einer Bank einen Kredit beantragen. Die Bank verlangt für das geliehene Geld eine Gebühr und Zinsen. Oft sind diese Zinsen sehr hoch. Überlegen Sie deshalb genau, ob Sie wirklich einen Kredit abschließen wollen oder müssen. Denken Sie daran, dass Sie den Kredit vielleicht viele Jahre lang zurückzahlen müssen und er Sie dann belastet. Informieren Sie sich genau, prüfen Sie, ob das Angebot seriös ist und vergleichen Sie immer mehrere Angebote. Auch dadurch können Sie viel Geld sparen. Führerschein machen zu können, hängen davon ab, in welchem Land Sie den Führerschein erworben haben. Der Antrag auf die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis müssen Sie bei dem Straßenverkehrsamt (hier bei der Fahrerlaubnisbehörde) stellen, das für Sie zuständig ist. Ist Ihr Führerschein weiter gültig? Minderjährige Führerscheininhaber dürfen in Deutschland nicht fahren bzw. müssen beantragen, dass ihr Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben wird. Auch wenn sie sich nur vorübergehend als Touristen in Deutschland aufhalten, dürfen Führerscheininhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seit dem 1. Juli 2011 hier kein Auto mehr fahren. Wenn Sie älter als 18 sind und sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten – hier also keinen ordentlichen Wohnsitz haben – können Sie mit einem gültigen ausländischen Führerschein in Deutschland unbefristet ein Fahrzeug der Klasse führen, für die Ihr Führerschein gültig ist. Auflagen und Einschränkungen des ausländischen Führerscheins gelten auch in Deutschland. Mit einem gültigen Führerschein aus EU bzw. EWR-Staaten dürfen Sie in Deutschland Auto fahren. Diese Führerscheine müssen nicht in ein deutsches Führerscheindokument umgeschrieben werden. Sie können es dennoch tun, wenn Sie das möchten. Bei Führerscheinen, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU bzw. in der EWR erworben wurden, ist das anders: Von dem Zeitpunkt an, zu dem Sie in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz haben, ist der Führerschein grundsätzlich nur noch sechs Monate gültig. Danach wird er nicht mehr anerkannt. Eine Verlängerung ist dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben werden. Damit Sie in Deutschland auch nach diesen sechs Monaten noch Auto fahren dürfen, brauchen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss dann also in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen, um einen deutschen Hinweis: Ausländische Führerscheine müssen übersetzt werden. Dies können Sie gegen eine Gebühr zum Beispiel beim ADAC (Allgemeiner Deutscher AutomobilClub e. V.) machen lassen, der gewiss auch in Ihrer Nähe einen Regionalklub unterhält. Auch die Klassifizierung kann beim ADAC-Regionalclub erworben werden (kostenpflichtig). Eine Übersetzung brauchen Sie nicht, wenn Sie einen Internationalen Führerschein besitzen, Ihr Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist. 17 Haben Sie einen Führerschein, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt wurde und sind Sie noch keine 18 Jahre alt, so dürfen Sie seit dem 1. Juli 2011 in Deutschland keine Kraftfahrzeuge mehr fahren. Weitere Infos Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ein Merkblatt herausgegeben für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie eines für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die nicht zur EU oder dem EWR gehören. Sie erhalten diese Merkblätter direkt beim Ministerium oder bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, die für Sie zuständig ist. Hier werden Ihnen auch weitere Fragen zum Thema beantwortet. und Arbeitnehmer etwas mehr als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dafür bezahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kompletten Beiträge zur Unfallversicherung. Der Beitrag, den Sie zu leisten haben, wird Ihnen automatisch vom Gehalt oder Lohn abgezogen. Durch diese Beiträge erwerben Sie Ansprüche auf Leistungen aus den unterschiedlichen Bereichen der Sozialversicherung. Der Beitrag zur Sozialversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Allerdings gilt für die Kranken- und Rentenversicherung, dass der Beitrag ab einer gewissen Einkommenshöhe nicht weiter ansteigt, was man die Beitragsbemessungsgrenze nennt. Die einzelnen Teile der Sozialversicherung I. Rentenversicherung Wie sichere ich mich sozial ab? Gesetzliche Sozialversicherung Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetz liches Versicherungssystem, das die Menschen in Lebenssituationen, in die wir alle einmal kommen oder kommen können – Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter und Pflegebedürftigkeit – zumindest finanziell schützt. Sie will jedem Einzelnen einen stabilen Lebensstandard garantieren, gibt finanzielle Unterstützung und trägt die Rente, wenn die Menschen aus der Berufstätigkeit ausgeschieden sind. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die andere Hälfte bezahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst. Ausnahmen: Für die Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmerinnen 18 Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in der gesetz lichen Rentenversicherung pflichtversichert. Durch die Rentenversicherung sind Sie im Alter finanziell abgesichert. Bis zum Jahr 2012 wurde die Rente in der Regel ab dem 65. Lebensjahr ausbezahlt, danach wird nun das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahr 2029 gilt diese Altersgrenze dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Allerdings wird es auch dann Ausnahmen geben, zum Beispiel für Menschen, die besonders lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Die Rentenversicherung unterstützt Sie auch, wenn Sie im Laufe des Arbeitslebens erwerbsgemindert werden, das heißt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können oder wenn Sie Witwe/Witwer oder Waise sind. Die gesetzliche Rente ist geringer als das Einkommen während der Berufstätigkeit. Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, sollten Sie die gesetzliche Rentenversicherung durch eine private Vorsorge ergänzen. II. Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung hilft Ihnen und Ihrer Familie, wenn Sie krank sind, denn sie zahlt Ihre Behandlung. Außerdem übernimmt sie viele Kosten für die Gesundheitsvorsorge (zum Beispiel beim Zahnarzt), bezahlt Rehabilitationsmaßnahmen und übernimmt die Kosten für die Geburt Ihrer Kinder. Wenn Sie wegen einer Krankheit längere Zeit nicht arbeiten können und deshalb kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Ihnen als Ausgleich ein sogenanntes „Krankengeld“. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die gesetzliche Krankenversicherung bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (allgemeine beziehungsweise besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze) Pflicht. Wenn Ihr Einkommen über dieser Grenze liegt, können Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten. Auch wenn Sie selbstständig sind, können Sie frei entscheiden, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten versichert sein möchten. Private Krankenversicherungen unterscheiden sich jedoch oft in ihren Beiträgen und Leistungen voneinander. Informieren Sie sich deshalb genau und vergleichen Sie immer mehrere Angebote! III. Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung hilft Ihnen, wenn Sie sich im Alter oder wegen einer schweren Krankheit nicht mehr selbst versorgen können und auf Pflege angewiesen sind. Außerdem unterstützt die Pflegeversicherung Menschen, die Angehörige pflegen. Sie tut dies finanziell und durch Beratung. Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie immer einen Antrag stellen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie automatisch Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sind Sie dagegen in einer privaten Krankenversicherung versichert, müssen Sie zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen. 19 IV. Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung hilft Ihnen und Ihrer Familie bei gesundheitlichen und finanziellen Problemen, die die direkte Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule sowie von der Arbeit oder der Schule nach Hause. Arbeitslosengeld Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und davor mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Arbeitslosengeld erhalten Sie YY für maximal zwölf Monate, YY ab einem Alter von 50 Jahren für maximal 15 Monate, YY ab einem Alter von 55 Jahren für maximal 18 Monate, YY ab einem Alter von 58 Jahren für maximal 24 Monat. Spätestens drei Monate bevor Ihre Beschäftigung endet, müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort melden und mitteilen, dass Sie Arbeit suchen. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, kann es sein, dass eine Sperrzeit eintritt: Sie erhalten dann eine gewisse Zeit lang kein Arbeitslosengeld. Wenn Sie die Frist von drei Monaten nicht einhalten können, weil Sie sehr kurzfristig erfahren, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren werden, müssen Sie sich spätestens am dritten Tag melden, nachdem Sie von der Kündigung erfahren haben. V. Arbeitslosenversicherung Wer in Deutschland unverschuldet arbeitslos wird, ist nicht auf sich allein gestellt, sondern erhält Unterstützung vom Staat. Sie bekommen dabei aber nicht nur finanzielle Hilfe. Sie haben auch die Möglichkeit, zur Jobsuche die Vermittlungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Falls notwendig, können Sie an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilnehmen (beispielsweise Aus- und Weiterbildung) und hierfür eventuell finanzielle Unterstützung erhalten. 20 Länger arbeitslos? Arbeitslosengeld II Wenn Sie ein Auto oder ein Motorrad besitzen, sind Sie verpflichtet, eine KFZ-Versicherung abzuschließen. Jede Versicherung kostet Geld, denn die Unternehmen, die sie anbieten, wollen damit Geld verdienen. Sie sollten gut überlegen, was Sie wirklich brauchen, bevor Sie eine Versicherung abschließen. û Kurz und knapp Auch wer länger arbeitslos ist, hat Anspruch auf Unterstützung. Das Arbeitslosengeld II erhalten alle, die zwar arbeiten können, aber langfristig keine Arbeit finden und deshalb Hilfe brauchen. Auch Menschen, die mit ihrer Arbeit nicht genug für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen verdienen, die mit ihnen zusammenleben, erhalten diese Form der staatlichen Unterstützung. Das Arbeitslosengeld II wird, anders als das Arbeitslosengeld, aus Steuern finanziert und Ihnen so lange gezahlt, wie die Arbeitslosigkeit andauert und Sie kein Einkommen haben. VI. Die deutsche Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ihre einzelnen Teile sind die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Daneben gibt es viele private Versicherungen, bei denen Sie genau überlegen müssen, welche Sie brauchen. Ansprechpartner finden Sie in dieser Broschüre unter „Wichtige Adressen“ und „Links von A bis Z“ ab Seite 50. Sach- und Personenversicherungen Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es viele private Versicherungen. Zum Beispiel: YY Haftpflichtversicherung, YY Hausratversicherung, YY Berufsunfähigkeitsversicherung, YY Lebensversicherung, YY KFZ-Versicherung (für Ihr Kraftfahrzeug). Die Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig: Sie zahlt, wenn Sie oder Ihre minderjährigen Kinder einem anderen Menschen unbeabsichtigt materiellen Schaden zugefügt haben. 21 Wohnen in Thüringen Wie finde ich eine Wohnung? Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, hilft der Blick in die Zeitung. Erkundigen Sie sich vorher bei Nachbarn, Bekannten oder direkt bei der Zeitung, an welchem Wochentag die Wohnungsanzeigen erscheinen – oft werden sie in der Wochenendausgabe veröffentlicht. Wenn Sie etwas gefunden haben, das Ihnen zusagt, müssen Sie mit den Vermietern oder den Verkäufern Kontakt aufnehmen. In den Anzeigen ist entweder eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse angegeben. Manchmal sind scheinbar nicht zusammenhängende Ziffern oder Buchstaben aufgeführt, das sind sogenannte Chiffren (Kennwort). Auf eine Anzeige mit Chiffre müssen Sie schriftlich antworten und einen Brief an die Zeitung schicken. Dieser wird dann automatisch an die Ver- 22 mieterin/den Vermieter oder die Verkäuferin/den Verkäufer weitergeleitet. Vergessen Sie nicht, die entsprechende Chiffrenummer auf dem Briefumschlag und in Ihrem Schreiben zu nennen. Hilfe vom Wohnungsamt Das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde hilft Ihnen bei der Wohnungssuche. Häufig werden dort Wohnungen direkt vermittelt. Ist das nicht der Fall, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes Ihnen mit nützlichen Adressen und Informationen weiterhelfen. Wohnungssuche im Internet Auch im Internet können Sie nach Wohnungen und Häusern suchen. Viele Zeitungen veröffentlichen ihre Anzeigen hier. Außerdem gibt es Unternehmen, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern im Internet spezialisiert haben. Wie finde ich Unterstützung beim Bezahlen einer Wohnung? In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Wohngeld. Ob und in welcher Höhe Sie diesen Zuschuss zur Miete bekommen, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab, die bei der Berechnung zu berücksichtigen sind, der Höhe Ihres Gesamteinkommens und der Höhe der Miete. Ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, können Sie im Internet mit einem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Für Thüringen finden Sie diesen unter: YY portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Zuständigkeitsfinder/ Universal?LinkID=62. Einen Immobilienmakler beauftragen Sie können auch die Hilfe von Immobilienmaklerinnen und -maklern in Anspruch nehmen. Diese vermitteln gegen Bezahlung Wohnungen und Häuser. Adressen finden Sie im Telefonbuch (Gelbe Seiten). Wenn Sie die Hilfe einer Immobilienmaklerin oder eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen, können bei der Vermietung Kosten in Höhe von maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer auf Sie zukommen. Beim Kauf beträgt die Maklerprovision in der Regel drei bis sechs Prozent des Kaufpreises, wozu dann noch die Mehrwertsteuer kommt. Auch die Eigentümer von Wohnungen oder Häusern, in denen sie selbst wohnen, können einen staatlichen Zuschuss bekommen, das nennt man dann „Lastenzuschuss“. Dieser Zuschuss hängt ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung zu berücksichtigen sind, der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens sowie der anzurechnenden Belastung. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wer hilft mir beim Abschließen eines Mietvertrages? Gute Adressen sind hier die Mietervereine, die sich für Ihre Rechte als Mieter einsetzen. Einige von ihnen nennen wir hier, weitere Adressen können Sie bei den angegebenen Stellen erfragen. 23 Arbeiten in Thüringen Welche Möglichkeiten Sie haben, in Deutschland zu arbeiten, hängt nicht nur von Ihrer Ausbildung, sondern auch von dem Land ab, aus dem Sie kommen. Bei Beschäftigungen in Ausbildungsberufen wird auch die Vorrangprüfung ausgesetzt (es wird nicht mehr zuerst geprüft, ob es für eine Stelle einen inländischen Arbeitsuchenden gibt). Bürgerinnen und Bürger aus Staaten der Europä ischen Union (außer Bulgarien und Rumänien) sowie Personen aus der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein brauchen in Deutschland keine Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Über den „Migrations-Check“ der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV): Stammen Sie aus Bulgarien oder Rumänien, bedürfen Sie noch bis Ende 2013 einer Arbeitserlaubnis. Ausgenommen hiervon sind: YY Fachkräfte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung, YY die Aufnahme betrieblicher Ausbildungen und YY Saisonbeschäftigungen. 24 YY www.arbeitsagentur.de/nn_616850/ zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042- Vermittlung/Migrationscheck/ZAV-AMZ-Startseite.html erhalten Sie eine erste Orientierung, ob Sie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland bekommen können, auch wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU kommen. Weitere Informationen zur Arbeit in Deutschland finden Sie auf der Internetseite YY der Bundesagentur für Arbeit unter: www.arbeitsagentur.de/nn_25474/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Arbeitssuche/inDeutschland/in-Deutschland-Nav.html, YY des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Auslaenderbeschaeftigung/inhalt.html. Wie verhält es sich mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse? Das „Anerkennungsgesetz“ stellt sicher, dass die jeweils zuständige Stelle prüft, ob die Berufsqualifikation, die Sie im Ausland erworben haben, ausreicht, um in Deutschland den Beruf auszuüben, in dem Sie hier arbeiten möchten. Damit haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss überprüft wird – und zwar unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Entscheidend ist allein die Qualität der Berufsqualifikation. In vielen Berufen – den sogenannten „nicht reglementierten“ Berufen – können Sie auch ohne eine formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation direkt arbeiten, wenn Sie eine Stelle gefunden haben. Die Anerkennungsverfahren helfen Ihnen aber – selbst für den Fall, dass keine Gleichwertigkeit festgestellt werden kann. Sie können nämlich Ihre ausländische Berufsqualifikation für deutsche Arbeitgeber verständlicher machen. Für die sogenannten „reglementierten“ Berufe ist dagegen eine Anerkennung Ihrer ausländischen Ausbildung und Abschlüsse zwingend erforderlich. Dies sind vor allem Berufe im Gesundheitsbereich (beispielsweise Ärzte, Krankenschwestern) sowie im sozialen oder pädagogischen Bereich. Ob Sie eine Anerkennung brauchen, wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, erfahren Sie auf der Internetseite: YY www.anerkennung-in-deutschland.de. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Stellen für Ihren Beruf zuständig sind oder wo Sie eine weitergehende Beratung erhalten können. Für Ihre Fragen steht Ihnen außerdem die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung (Telefonnummer: 030 / 1815-1111). Das Anerkennungsverfahren wird in dem Bundesland durchgeführt, in dem Sie leben oder arbeiten wollen. Einen Antrag können Sie aber auch aus dem Ausland stellen. Für das Anerkennungsverfahren brauchen Sie meistens beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse und eine Übersetzung durch einen im In- oder Ausland beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer oder Dolmetscher. Eine Datenbank mit in Deutschland beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzern und Dolmetschern finden Sie auf der Internetseite: YY www.justiz-dolmetscher.de. Eine Beglaubigung Ihrer Dokumente erhalten Sie oft in Einwohnermeldeämtern oder bei kirch lichen Institutionen. Fragen Sie die zuständige Stelle, welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Form Sie diese vorlegen müssen (zum Beispiel als Original, beeidigte Übersetzung oder beglaubigte Kopie). Für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses wird geprüft, ob eine vergleichbare inländische Qualifikation der ausländischen entspricht. Es muss also keine gleiche Ausbildung absolviert worden sein, aber die Ausbildung muss die Anforderungen, also das Niveau, den Inhalt und die Dauer der Ausbildung erfüllen, die nach 25 deutschem Recht an die Ausübung des jeweiligen Berufs gestellt werden. Der „Referenzberuf“, also der Beruf, der als Vergleich herangezogen wird, ist grundsätzlich die inländische Berufsausbildung. Vorhandene Berufserfahrungen oder sonstige nachgewiesene Berufsqualifikationen können dabei berücksichtigt werden. Wer zuständig ist für die Anerkennung, das hängt von der Art des Berufes ab. Bei Handwerkern sind das – je nach Wohnsitz – die Handwerkskammer Erfurt, die Handwerkskammer Südthüringen oder die Handwerkskammer für Ostthüringen. Für Berufe im Bereich Industrie, Handel und Dienstleistungen sind das die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, die IHK Ostthüringen und die IHK Südthüringen. Bei akademischen Berufen sind die einzelnen fachbezogenen Kammern zuständig (zum Beispiel die Architektenkammer Thüringen oder die Landesärztekammer Thüringen). Wer hilft bei Arbeitssuche und Ausbildungsvermittlung? Einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, ist nicht immer leicht. Um in Deutschland einen passenden Beruf zu finden, müssen Sie selbst aktiv werden. Die Berufsinformationszentren (BIZ) der Agenturen für Arbeit bieten Ihnen viele Informationen über die verschiedenen Berufe in Deutschland, die Tätigkeiten und notwendigen Qualifikationen. Außerdem beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und helfen Ihnen bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle. Agenturen für Arbeit gibt es in ganz Deutschland. Erkundigen Sie sich, welche in Ihrer Region für Sie zuständig ist. Sie können auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit nachsehen – zum Beispiel für Thüringen unter: YY www.arbeitsagentur.de/nn_19406/Navigation/ Dienststellen/RD-SAT/Thueringen-Nav.html. 26 Arbeitssuche in der Tageszeitung und im Internet Die Tageszeitungen sind hilfreich bei der Suche nach einer Arbeitsstelle. Sie finden die Stellenanzeigen meistens in den Mittwochs- oder Samstagsausgaben. Sie können auch selber in einer Zeitung unter „Stellengesuche“ eine Anzeige aufgeben. In den folgenden Thüringer Zeitungen finden Sie beispielsweise einen großen Stellenmarkt: YY Freies Wort, YY Thüringer Allgemeine, YY Ostthüringer Zeitung, YY Thüringische Landeszeitung. Überregional können Sie zum Beispiel nach einer Stelle suchen in: YY Süddeutsche Zeitung, YY Frankfurter Allgemeine Zeitung, YY Frankfurter Rundschau, YY Die Zeit. Stellenanzeigen sind häufig auch im Internet zu finden. Dort gibt es verschiedene „Jobportale“, wo Sie sich auch ein Profil anlegen können, in dem Sie Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen darstellen und beschreiben, nach welcher Arbeit Sie suchen. Sie können sich außerdem von einigen Internetseiten per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn es für Ihren gesuchten Beruf eine neue Stellenanzeige gibt. Zusätzlich können Sie sich bei Unternehmen in Ihrer Region auf deren Internetseiten über Stellenangebote informieren. Dort finden Sie Stellenanzeigen oft unter den Begriffen „Jobs“ oder „Karriere“. Wichtig ist immer auch, dass Sie direkt auf mögliche Arbeitgeber zugehen. Suchen Sie den persönlichen Kontakt! Die möglichen Arbeitgeber wollen schließlich wissen, mit wem sie es zu tun haben. Vorsicht: Im Internet und in Tageszeitungen gibt es manchmal unseriöse Anzeigen (zum Beispiel beim Thema Heimarbeit). Erkundigen Sie sich deshalb genau, um welche Arbeit es sich handelt, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. û Zahlen und Fakten Arbeitslosigkeit: 2012 waren 2.801 Ausländer arbeitslos gemeldet, somit 6,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Wie bewerbe ich mich richtig? Wichtig für eine erfolgreiche Suche nach einem Arbeitsplatz ist die Bewerbung, in der Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen beschreiben. Arbeitgeber erwarten in der Regel eine schrift liche Bewerbung mit einem Anschreiben, einem Lebenslauf (meist mit Foto und Unterschrift), Zeugnissen und Arbeitsnachweisen, um Ihre Qualifikationen zu beurteilen. Zeugnisse und andere wichtige Dokumente sollten Sie in deutscher Sprache vorlegen. Immer öfter sind auch Onlinebewerbungen möglich. Zu einer Bewerbung gehören: YY Anschreiben (Brief), YY Lebenslauf mit Foto und Unterschrift, (in Form einer Tabelle oder als Text), YY Zeugnisse, Referenzen, Arbeitsnachweise, (ins Deutsche übersetzt). Die Agentur für Arbeit bietet übrigens Bewerbungstrainings an. Dort können Sie lernen, wie eine Bewerbung geschrieben wird und was sie enthalten muss. Erkundigen Sie sich immer genau, in welcher Form der Arbeitgeber die Bewerbung haben möchte. 27 Wie mache ich mich selbstständig? Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer spielen eine wichtige Rolle in Deutschland. Hier werden Menschen gebraucht, die neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickeln. Ein Problem bei der Existenzgründung ist allerdings immer das finanzielle Risiko. Deshalb sind eine gute Vorbereitung sowie eine ausreichende finanzielle Absicherung notwendig. Um Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens zu helfen, gibt es die Möglichkeit, staatliche Fördermittel zu beantragen. Wer als Ausländer eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen darf, ist durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/ EU geregelt. Insbesondere wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommen, sollten Sie sich genau über die Regeln informieren, die für Sie gelten. Wie mache ich alles richtig mit Einkommen und Steuern? Ihr Einkommen müssen Sie in Deutschland versteuern. Wie Sie das tun, hängt davon ab, ob sie angestellt oder selbstständig arbeiten. Als Angestellte oder Angestellter überweist Ihnen Ihr Arbeitgeber den Nettobetrag Ihres Einkommens auf Ihr Konto. Ihr Arbeitgeber hat dann bereits die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung von Ihrem Gehalt abgezogen und direkt bezahlt. Außerdem sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die mögliche Kirchensteuer schon an das Finanzamt abgeführt worden. Wenn Sie dagegen selbstständig sind, müssen Sie Ihre Einkünfte selbst versteuern. 28 û Kurz und knapp Sie haben Anspruch darauf, dass überprüft wird, ob der Berufsabschluss, den Sie im Ausland erworben haben, mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Bei der Arbeitssuche helfen Ihnen die Agentur für Arbeit, private Vermittler und Ihre eigene Initiative. Wichtig ist eine gute Bewerbung. Ihr Einkommen wird automatisch versteuert, wenn Sie bei einem Betrieb angestellt sind. Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie das selbst tun. Bildung in Thüringen (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf schulische Bildung und Förderung. Das Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet. (2) Für den Zugang zu den Schularten und den Bildungsgängen dürfen weder die Herkunft und das Geschlecht des Schülers, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung seiner Eltern noch die Weltanschauung oder die Religion bestimmend sein. (§ 1 des Thüringer Schulgesetzes) Wie funktioniert das Thüringer Schulsystem? Das Thüringer Schulsystem bietet für jeden Schüler die richtige Schule. Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4 und damit die Altersstufen von etwa sechs bis zehn bzw. zwölf Jahren. Anders als der nicht verpflichtende Besuch des Kindergartens oder einer Vorschule gilt für die Grundschule die allgemeine Schulpflicht. Nach der Grundschule wird von der Mehrheit der Thüringer Schülerinnen und Schüler die Regelschule besucht. Wenn sie die Bestimmungen zur Versetzung erfüllen, erwerben Regelschüler am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Mit diesem können sie an einer freiwilligen zentralen Prüfung teilnehmen. Wenn sie 29 diese bestehen, wird der Qualifizierende Hauptschulabschluss erreicht, der bei bestimmten Notenvoraussetzungen den Übertritt in Klassenstufe 10 ermöglicht. Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden. Ein Kind kann das Gymnasium besuchen, wenn es zum Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens mit der Note „gut“ bewertet wurde. Reichen die Noten nicht aus, kann das Kind auf Antrag der Eltern eine Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums von der Grundschule erhalten. Wird die Empfehlung nicht gegeben, kann durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung der Zugang zum Gymnasium ermöglicht werden. Für Kinder der Regelschule ist ein Übertritt zum Gymnasium nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 und für Kinder der Gemeinschaftsschule nach den Klassenstufen 4 bis 8 und 10 möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gymnasium schließt man bei erfolgreichem Besuch und bestandener Prüfung mit dem Abitur ab. In Erfurt, Gera, Jena und Gotha gibt es neben dem Angebot an Regelschulen und Gymnasien auch die Möglichkeit, eine Gesamtschule zu besuchen. Der Übertritt in eine Integrierte Gesamtschule sowie in den Regelschulteil einer Kooperativen Gesamtschule ist – wie bei der Regelschule – nicht von bestimmten Leistungsvoraussetzungen abhängig. Nur für den Übertritt in den Gymnasialteil einer Kooperativen Gesamtschule gelten die gleichen Bedingungen wie für den Übertritt in das Gymnasium. Nähere Informationen über die Gesamtschulen können Sie an den Grundschulen oder an den Gesamtschulen erhalten. 30 û Zahlen und Fakten Im Schuljahr 2011/2012 gingen 2.594 ausländische Schüler in Thüringen zur Schule, was einem 1,4 Prozent Anteil unter den Thüringer Schülern entspricht. Hauptherkunftsländer 2011/2012 waren Y Vietnam, Y Russische Föderation, Y Türkei, Y Ukraine. Ab dem Schuljahr 2011/12 ergänzt die Thüringer Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart das bestehende Angebot. Dort können Kinder bis mindestens zur achten Klasse gemeinsam lernen. Erst danach entscheiden sie sich für einen Schulabschluss. An der Gemeinschaftsschule können alle Abschlüsse – vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur – erworben werden. Für Kinder mit besonderen Begabungen gibt es in Thüringen auch Spezialgymnasien und Spezialklassen mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher (Erfurt, Jena, Ilmenau), musikalischer (Weimar, Gera), sportlicher (Erfurt, Jena, Oberhof) und sprachlicher (Schnepfenthal bei Gotha) Ausrichtung. Für diese Gymnasien stehen vor Ort Internate zur Verfügung. Für Kinder mit entsprechenden Begabungen stellen die Schulleiter der Grundschulen auf Wunsch der Eltern den Kontakt mit Ansprechpartner her. In Thüringen besteht Schulpflicht dem Ausland zugezogen sind, der Schulpflicht unterliegen. Diese Kinder und Jugendliche sind auch dann schulpflichtig, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftslandes noch nicht oder nicht mehr schulpflichtig wären. Kindern und Jugendliche, die in ihrem Herkunftsland schulpflichtig waren und nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes die Schulpflicht erfüllt haben, wird diese Zeit des Schulbesuchs auf die Erfüllung der Schulpflicht im Freistaat Thüringen angerechnet. Lässt sich die Dauer des Schulbesuches außerhalb des Freistaats Thüringen nicht hinreichend sicher feststellen, wird die Dauer der noch verbleibenden Schulpflicht nach dem Lebensalter festgelegt. Dabei wird von dem Alter am Stichtag 1. August ausgegangen und die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) festgestellt. (1) Wer in Thüringen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis steht, unterliegt der Schulpflicht (Schulpflichtiger). Schulpflichtig im Sinne des Satzes 1 ist auch, wem aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt in Thüringen gestattet ist oder wer hier geduldet wird, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur ein Elternteil; die Schulpflicht beginnt drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt. […] (5) Eine Befreiung von der Schulpflicht ist nicht möglich; über das Ruhen der Schulpflicht in Einzelfällen entscheidet das für den Wohnsitz des Schülers zuständige Schulamt auf der Grundlage von fachärztlichen und sonderpädagogischen Gutachten. Der Schüler hat die Pflicht, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen zu besuchen. (§ 30 Abs. 1 ThürSchulG) In vielen Ländern und Kulturen ist Schulunterricht nur für wenige Fächer und nur in der Form eines streng geregelten Klassenunterrichts bekannt. Dies ist in Deutschland anders. Damit die Menschen aus anderen Ländern diesen Unterschied verstehen, soll mit der Familie die Bedeutung der Schulpflicht in Thüringen angesprochen werden, wenn der Schüler bzw. die Schülerin an der Schule aufgenommen ist. Im Vordergrund steht hier die regelmäßige Teilnahme an allen verbindlichen Schulveranstaltungen. Dazu gehören auch Sport- und Schwimmunterricht sowie Wandertage, Projekttage, Klassenfahrten usw. (§ 17 Thüringer Schulgesetz) Dies bedeutet, dass ausländische Kinder und Jugendliche gemäß §§ 17 bis 24 des Thüringer Schulgesetzes drei Monate, nachdem sie aus Der Schulleiter kann auch anordnen, dass ein ausländischer Schüler bzw. eine ausländische Schülerin an einem besonderen Förderunterricht teilnehmen muss. Dabei darf es sich pro Woche um bis zu zwei zusätzliche Stunden handeln. 31 Aufnahme in die Schule Für jeden einzelnen aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen stellt der Schulleiter fest, in welche Klassenstufe der Grundoder Regelschule, der Gemeinschaftsschule, des Gymnasiums oder der Förderschule er einzuweisen ist; [...] (§ 17 Abs. 4 ThürSchulG) Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache werden in der Regel in die Klassenstufe aufgenommen, die ihrem Alter bzw. ihrem bisherigen Schulbesuch entspricht. Eine Einweisung in eine niedrigere Klassenstufe allein wegen mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache ist nicht zulässig. Vor der Aufnahme in die Schule muss die Schulleitung mit den Eltern und den Schülern ein Beratungs- und Aufnahmegespräch durchführen. Dies gilt besonders dann, wenn festgelegt werden soll, welche weiterführende Schule das Kind besucht. YY 2. Realschulabschluss (Mittlerer Schulabschluss) Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss ist grundsätzlich der erfolgreiche Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in der Muttersprache, einer Fremdsprache, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter: YY www.thueringen.de/th2/tmbwk/ bildung/internationales/auslaendische_ schulabschluesse/. Kurz und knapp In Thüringen besteht Schulpflicht. Es gibt verschiedene Schularten, die den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Kinder entsprechen. Jüngste Schulart ist die Thüringer Gemeinschaftsschule. Ausländische Schulzeugnisse und -abschlüsse können anerkannt werden. Anerkennung von Zeugnissen und Schulabschlüssen Freizeitjobs für Schüler Es ist möglich, ausländische Zeugnisse und Schulabschlüsse anerkennen zu lassen. Dies kann nur nach einer Prüfung des Einzelfalls erfolgen, die auf Antrag vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur durchgeführt wird. Hierbei gelten folgende Grundsätze: YY 1. Hauptschulabschluss Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Hauptschulabschluss ist grundsätzlich der erfolgreiche Besuch von mindestens neun aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in der Muttersprache, einer Fremdsprache, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich. 32 Für Schüler kann es interessant sein, neben der Schule ein wenig Geld zu verdienen. Allerdings gibt es da in Deutschland ganz klare Bestimmungen: Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) entsprechend. Als Kind im Sinne dieses Gesetzes gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Dieses Beschäftigungsverbot gilt auch für Jugendliche, die noch der Schulpflicht unterliegen. Es gibt aber einige Ausnahmen, sofern die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten zustimmen. Darunter fallen sogenannten „leichte und geeignete Tätigkeiten“ für Kinder und Jugendliche wie das Austragen von Zeitungen oder Hilfe im Garten in privaten Haushalten. Auch bei Musik- oder Theateraufführungen werden Ausnahmen gemacht. Wie studiere ich in Deutschland? Studienvoraussetzungen Voraussetzung für ein Studium ist je nach Hochschultyp die Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Bei ausländischen Abschlüssen entscheiden die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen oder die Servicestelle „uni-assist“, ob die Voraussetzungen für ein Studium vorliegen. Inwiefern Studienleistungen, die bereits in einem anderen Land absolviert wurden, auf ein Studium in Deutschland angerechnet werden können, entscheiden die Hochschulen selbst. In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von Hochschulen: YY Universitäten, YY Technische Hochschulen, YY Musik- und Kunsthochschulen, YY Pädagogische Hochschulen, YY Fachhochschulen, YY Verwaltungsfachhochschulen. Eine besondere Unterstützung gibt es durch das Förderprogramm „Garantiefonds-Hochschulbereich“ der Otto Benecke Stiftung e. V. für junge Migrantinnen und Migranten, die als Flüchtling, jüdischer Immigrant, Spätaussiedler oder deren Angehörige in Deutschland leben und hier die Hochschulreife erwerben und sich auf ein Hoch- û Zahlen und Fakten Im Wintersemester 2011/2012 studierten insgesamt 53.668 Studenten in Thüringen. Davon waren 4.294 ausländische Studierende. Dies entspricht einem Anteil von ca. 8,0 Prozent ausländische Studierende, wobei der bundesdeutsche Durchschnitt bei 11,5 Prozent liegt. Höchster Anteil davon studierten an der Hochschule für Musik ‚Franz Liszt’ Weimar (31,6 Prozent), gefolgt von der Bauhaus Universität Weimar (18,2 Prozent) und der TU Ilmenau (9,7 Prozent). Die meisten ausländischen Studierenden kamen aus Asien, überwiegend aus China, der zweitgrößte Anteil stammte aus Europa. TU Ilmenau Bauhaus Universität Weimar Hochschule für Musik‚ Franz Liszt’ Weimar Anteil der ausländischen Studierenden 33 schulstudium vorbereiten wollen. Informationen und Adressen hierzu erhalten Sie unter: YY www.jmd-portal.de, Menüpunkt „Bildungsberatung“. YY www.obs-ev.de/ (Otto Benecke Stiftung e.V.) YY Jugendmigrationsdienste, YY Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer. Wie und wo kann ich mich fort- und weiterbilden? Studiengebühren Erwachsenenbildung Für das Studium an staatlichen deutschen Hochschulen muss man in Thüringen keine Gebühr bezahlen. Auch in den meisten anderen Bundesländern sind Studiengebühren für das erste Studium, wenn dieses in der dafür vorgesehene Zeit absolviert wird, inzwischen wieder abgeschafft. Private Hochschulen erheben jedoch weiterhin Gebühren auf ein Studium. Bezahlt werden muss weiterhin der Semesterbeitrag. Die Höhe des Semesterbeitrags variiert an den verschiedenen Hochschulen und hängt beispielsweise mit der Nutzungsbreite eines Semestertickets zusammen. Ausführliche Informationen zum Studium in Thüringen finden Sie unter anderem im Internet unter: YY www.thueringen.de/de/hochschulen/aktuell/. Wie kann meine Ausbildung gefördert werden? Unter bestimmten Voraussetzungen haben Studierende Anspruch auf eine staatliche Ausbildungsförderung (BAföG). Ein Teil davon muss nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden. Zur (Teil-)Finanzierung des Studiums werden in Deutschland auch von der Begabtenförderung des Bundes und von mehreren Stiftungen Stipendien vergeben. Informieren können Sie sich hier: YY Universitäten/Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks, 34 In Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich auch nach der Schule oder der Universität weiterzubilden. Im Rahmen der Erwachsenenbildung können Sie allgemeine Qualifikationen oder Schulabschlüsse erwerben bzw. nachholen. Es gibt Tages- oder Abendkurse, aber auch Unterricht von zu Hause aus (zum Beispiel Telekolleg oder Fernuniversität). Die Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um Ihre berufliche Weiterbildung geht. Im Telefonbuch und im Branchenbuch (Gelbe Seiten) finden Sie zudem Institute für die Aus- und Weiterbildung. Volkshochschulen bieten ihre Kurse fast überall in Deutschland an. Möglich sind zum Beispiel: YY Weiterbildungsmaßnahmen, YY Sprachlehrgänge, YY Vermittlung von Praktikumsplätzen, YY spezielle Eingliederungslehrgänge für junge Erwachsene. û Kurz und knapp In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von Hochschulen. Es wird jeweils geprüft, ob bei ausländischen Abschlüssen die Voraussetzungen für ein Studium vorliegen beziehungsweise ob Studienleistungen im Ausland auf ein Studium in Deutschland angerechnet werden. Ein Studium kann auf verschiedene Weise finanziell unterstützt werden. Rund um die Gesundheit Welche Leistungen stehen mir zu? Wenn Sie krank sind, sollten Sie zu einem Arzt oder einer Ärztin (spezialisiert in Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt, bei Kindern der Kinderarzt) in Ihrer Nähe gehen. Dieser kann Ihnen entweder selbst helfen oder er überweist Sie weiter zu einem Kollegen, einem Facharzt, der auf Ihre Krankheit spezialisiert ist. Die Kosten für die ärztliche Behandlung, einen Krankenhausaufenthalt oder Medikamente tragen in Deutschland in der Regel – bis auf einen Eigenanteil – die Krankenkassen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören. Die meisten Menschen in Deutschland sind in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Dies ist unter anderem bis zu einer bestimmten Höhe des Arbeitslohns Pflicht. Wenn Sie mehr verdienen, können Sie sich aussuchen, ob Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchten. Medikamente, die Ihnen verschrieben werden, erhalten Sie in einer Apotheke. Dort müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen (die sogenannte „Zuzahlung“ von höchstens zehn Euro), den Rest übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Ausgenommen davon sind die Kosten für ausgeschlossene Arzneimittel (z. B. Medikamente, die üblich bei der Behandlung von Erkältungskrankheiten sind, Abführmittel, etc.) und Überschreitungen von Festbeträgen. Medikamente für Kinder und Jugendliche bis zum Ende des 18. Lebensjahres sind kostenlos, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben wurden. Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, müssen Sie Arztbesuche und Medikamente zunächst selbst bezahlen. Welche Kosten davon erstattet werden, erfahren Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung. 35 Hilfe in Ihrer Sprache Sie sprechen erst wenig Deutsch und möchten deshalb eine Ärztin oder einen Arzt besuchen, die/der Ihre Sprache spricht? Die Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes, in dem Sie leben, kann Ihnen hierbei weiterhelfen. Die Adressen und Telefonnummern der Kassenärztlichen Vereinigungen finden Sie auf der Internetseite: YY www.kbv.de, Menüpunkt „Service/Arztsuche“. Ärztliche Schweigepflicht Ärzte dürfen ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Sie an andere weitergeben – weder an offizielle Stellen noch an Ihren Arbeitgeber oder Familienmitglieder. Die ärztliche Schweigepflicht ist die Wahrung von Patientengeheimnissen durch Ärzte, Krankenpflegepersonal und ärztliches Hilfspersonal. Sie gilt auch über den Tod der Person hinaus. Geschützt wird jede Tatsache, die nur dem Patienten oder einem beschränkten Personenkreis bekannt ist, und an deren Geheimhaltung der Patient ein schutzwürdiges Interesse hat. So kann ein Patient, der sich in ärztliche Behandlung begibt, erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung erfährt, geheim bleibt. Nur so kann das zwischen Arzt und Patient erforderliche Vertrauen entstehen. Im medizinischen Bereich unterliegen sämtliche Daten (z. B. Art und Verlauf der Krankheit, Anamnese, Diagnose, Therapie) der ärztlichen Schweigepflicht. Im nichtmedizinischen Sinne gehören alle persönlichen Daten des Patienten (z. B. die soziale Situation) zur Schweigepflicht. 36 Verstöße gegen die Schweigepflicht werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet. Die Entbindung (Befreiung) von der Schweigepflicht ist nach der Einwilligung des Patienten jederzeit möglich. Sie berechtigt zur Weitergabe der Patienteninformationen. Die Entbindung von der Schweigepflicht bedarf nicht unbedingt der schriftlichen Form (zu Beweiszwecken aber besser) und bezieht sich immer auf ausdrücklich genannte Personen oder Institutionen (z. B. Arzt, Ehepartner, Versicherung). Das gilt auch bei Informationen über die Gesundheit Ihrer Kinder. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt Ihrer 16-jährigen Tochter zum Beispiel darf Ihnen nicht ohne die Zustimmung Ihrer Tochter die Untersuchungsergebnisse mitteilen. Wo erhalte ich Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt? Es gibt Beratungsangebote, die sich speziell an werdende Mütter und werdende Elternpaare richten. Wenn Sie ein Kind erwarten, hilft Ihnen die Schwangerschaftsberatung bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt weiter. Sie unterstützt Sie vor und während der Schwangerschaft mit medizinischen, sozialen und juristischen Informationen. Konkret gibt die Schwangerschaftsberatung Informationen unter anderem zu den Themen: YY Fragen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, YY finanzielle und soziale Unterstützungs leistungen während und nach der Schwangerschaft, YY Arbeitsrecht (zum Beispiel Mutterschutzgesetz, Elternzeit), YY Schwangerschaftsabbruch, YY Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Wohlfahrts- und Familienverbände, Kirchen, Sozialämter, Gesundheitsämter sowie Ärztinnen und Ärzte bieten Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Die meisten Beratungsangebote sind kostenlos und können auch anonym durchgeführt werden. Oft gibt es neben der persönlichen Beratung auch Angebote per Internet oder Telefon. Schwangerschaft und die Zeit kurz nach der Geburt Während der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Sie Anspruch darauf, von einer Hebamme oder einer Ärztin/einen Arzt betreut zu werden. Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie alle vier Wochen zu einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt gehen – ab der 32. Schwangerschaftswoche sogar alle zwei Wochen. Die Kosten der Schwangerschaftsvorsorge werden von den Krankenkassen übernommen. Notfall Nach Unfällen, in Notfällen oder wenn Sie außerhalb der Sprechstunden krank werden, können Sie den ärztlichen Notdienst anrufen oder sich in besonders dringenden Fällen direkt an den Rettungsdienst wenden. Die wichtigsten Telefonnummern, die deutschlandweit gelten: YY Rettungsdienst: 112, YY ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117, YY Gift-Notruf: 1 92 40. Auch Apotheken haben einen Nacht- beziehungsweise Notdienst. Aktuelle Informationen dazu finden Sie in Ihrer Lokalzeitung. Berufstätige Schwangere genießen einen besonderen Schutz – den sogenannten „Mutterschutz“. Er beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Dieser Schutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt. In dieser Zeit dürfen Schwangere nicht arbeiten. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten, und sie können nach Ende des Mutterschutzes wieder in den Beruf zurückkehren. Außerdem dürfen Schwangere nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten und keine schwere körperliche Arbeit verrichten. Genaueres hierzu erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber oder bei einer der Beratungsstellen. 37 Kinder und Familie Kindergeld und Kinderzuschlag – wie erhalte ich es, was steht mir zu? Kindergeld Wer in Deutschland wohnt und Kinder hat, hat Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für Ausländer, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen. Kindergeld können jedoch auch unter engen Voraussetzungen Väter und Mütter erhalten, die im Ausland leben (zum Beispiel wenn sie für einige Zeit aus beruflichen Gründen entsandt sind). Allerdings zahlt der Staat das Kindergeld nur für Kinder, die im Bundesgebiet oder einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz leben (wobei es auch hier, wie überall, Ausnahmen gibt). Für jedes Kind erhält nur eine Person das Kindergeld. Eltern können grundsätzlich frei wählen, wer 38 von ihnen das Kindergeld für die Kinder erhält, die zu ihrem Haushalt gehören. Sind die Eltern geschieden oder leben sie getrennt, so wird das Kindergeld an denjenigen gezahlt, bei dem das Kind lebt. Wenn die Kinder nicht bei den Eltern leben, erhält im Allgemeinen derjenige das Kindergeld, in dessen Haushalt die Kinder leben oder der den überwiegenden Unterhalt für sie trägt. Kindergeld wird unabhängig vom Elterneinkommen gezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert, verlängert sich der Anspruch maximal bis zum 25. Geburtstag. Für die ersten beiden Kinder erhalten Sie pro Kind monatlich je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind je 215 Euro. Das Kindergeld wird auf Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit bewilligt. Zusätzlich werden Familien sogenannte Kinderfreibeträge bei der Lohn- und Einkommensteuer gewährt. Das Antragsformular für das Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse, online finden Sie es unter YY www.familienkasse.de. Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie Inhaber einer Niederlassungserlaubnis haben ebenso wie Deutsche einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen. Für andere Ausländerinnen und Ausländer gilt: Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken erhalten auch Kindergeld. Lassen Sie sich über die genauen Regelungen beraten! Kinderzuschlag Der deutsche Staat unterstützt Familien mit geringem Einkommen außerdem durch den so genannten Kinderzuschlag, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: YY das Kind ist nicht verheiratet, YY das Kind ist unter 25 Jahre alt und lebt mit den Eltern im selben Haushalt, YY das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 EUR brutto für Paare und 600 EUR brutto für Alleinerziehende erreicht und sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld haben. Die Höhe des Kinderzuschlages hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab und beträgt maximal 140 Euro pro Kind und Monat. Den Antrag für einen Kinderzuschlag erhalten Sie bei der Familienkasse, online finden Sie ihn unter YY www.familienkasse.de. Sie können die Höhe Ihres möglichen Kinderzuschlags, den Sie erhalten, mit einem Online-Rechner berechnen. Er wird vom Bundesministerium û Zahlen und Fakten Geburtenentwicklung Migranten (Bundesweit) Einwanderer passen ihren Kinderwunsch allmählich deutschen Verhältnissen an: Y Afrikanische Frauen im Durchschnitt 2,6 Kinder, Y Asiatische Frauen im Durchschnitt 2,0 Kinder, Y Ehemaliges Jugoslawien im Durchschnitt 1,9 Kinder, Y Türkei im Durchschnitt 1,8 Kinder, Y Deutschland (zum Vergleich) im Durchschnitt 1,4 Kinder. (Quelle: Süddeutsche Zeitung Dez. 2011, BAMF Zahlen) für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Internet auf der Seite Y www.bmfsfj.de zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus haben Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld seit dem 1. Januar 2011 für ihre Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese beinhalten: YY eintägige Ausflüge von Schule oder Kita, YY mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita, YY 100 Euro jährlich für Schulbedarf, YY Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, YY angemessene Lernförderung, YY Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Hort, YY Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind die Kommunen verantwortlich, das heißt die Stadt-, Gemeinde- oder die Kreisverwaltung. 39 Wie sieht es in Deutschland mit der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Förderung aus? Für Kinder ist es wichtig, eine Kindertageseinrichtung zu besuchen, damit ihre Entwicklung und ihre Deutschkenntnisse so optimal wie möglich gefördert werden. Zugleich werden Eltern beraten, wie sie die Förderung ihrer Kinder auch in der Familie unterstützen können. Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Dies sind: 1. im Alter bis zu drei Jahren: YY Krabbelgruppen, YY Tagesmütter/Tagesväter, YY Spielkreise, YY Kinderkrippen, YY altersgemischte Kindergärten. 2. ab drei Jahren bis zum Schulstart: YY Kindergärten, YY sonstige schulvorbereitende Einrichtungen, Kindertagesstätten, YY Tagesmütter/Tagesväter. 3. ab dem Schulalter: YY Ganztagsschulen, YY Horte, YY Hausaufgabenbetreuung. Für die Teilnahme an diesen Betreuungsangeboten müssen Sie Ihre Kinder vorher anmelden. Manchmal sind die Plätze wegen der großen Zahl interessierter Eltern knapp. Erkundigen Sie sich am besten so früh wie möglich nach freien Plätzen. Elterngeld und Elternzeit – was ist das? Wie komme ich dazu? Elternzeit In Deutschland unterstützt Sie der Staat dabei, Ihre Kinder aufzuziehen. 40 Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind zu betreuen und gleichzeitig den Anschluss an das Berufsleben nicht zu verlieren. Sie können – müssen aber nicht! – während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Ihr Arbeitsplatz bleibt Ihnen erhalten und darf vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden. Elternzeit können Mütter und Väter allein oder gemeinsam nehmen. Auch Großeltern können einen Anspruch auf Elternzeit haben, wenn der betreffende Elternteil noch minderjährig ist oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die begonnen wurde, als der Elternteil noch minderjährig war. Wichtig ist, dass Sie YY mit dem Kind in einem Haushalt leben, YY das Kind überwiegend selbst betreuen und erziehen, YY während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Den Antrag auf Elternzeit müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Nach der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Ihnen im Regelfall einen gleichwertigen Arbeitsplatz bieten. Wichtig: Mütter können die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen. Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Für andere Ausländerinnen und Ausländer gilt: Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis können Elterngeld erhalten. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat nur dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Lassen Sie sich über die genauen Regelungen beraten. Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Die Bundesländer haben hierfür Elterngeldstellen eingerichtet. Elterngeld Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen möchten und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Auch Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren, erhalten Elterngeld. Das Elterngeld YY beträgt rund zwei Drittel des bisherigen Einkommens – mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro, YY wird für zwölf Monate gezahlt. Wenn Mutter und Vater sich die Elternzeit teilen und ihnen Einkommen wegfällt, bekommen sie zusammen maximal 14 Monate lang Elterngeld. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Alleinerziehenden stehen die vollen 14 Monate Elterngeld zu, wenn sie es als Ausgleich für wegfallendes Einkommen erhalten. Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen. Mit einem Elterngeldrechner können Sie die Höhe des Elterngeldes berechnen, das Sie bekommen. Sie finden ihn auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Y www.bmfsfj.de unter dem Menüpunkt „Familie“. û Kurz und knapp Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Y Sie betreuen und erziehen Ihr Kind nach der Geburt selbst, Y Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt zusammen, Y Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig, Y Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland. Weitere Ansprechpartner zu den hier angesprochenen Fragen finden Sie unter „Wichtige Adressen“. Betreuungsgeld Ab dem 1. August 2013 tritt darüber hinaus, zeitgleich mit einem Rechtsanspruch auf eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung, das Betreuungsgeld in Kraft. Das Betreuungsgeld stellt eine Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern dar, die ihre Erzie- 41 hungsaufgaben im privaten Umfeld erfüllen. Das bedeutet aber zugleich auch, dass Eltern, die für ihr Kind eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, vom Betreuungsgeld ausgeschlossen sind. Das Betreuungsgeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt und beträgt im ersten Jahr nach der Einführung 100 Euro im Monat und ab dem 1. August 2014 150 Euro im Monat. Jugendschutz wohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind. Jugendliche sind vielen Gefahren ausgesetzt, die sie selbst noch nicht angemessen einschätzen können. Aufgabe des Staates ist es daher, Kinder und Jugendliche durch effektive und praxiswirksame Jugendschutzvorschriften vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Das Jugendamt hilft auch finanziell. Der Anspruch der Hilfesuchenden auf finanzielle Leistungen wird in einem üblichen Verwaltungsverfahren geprüft. Im Mittelpunkt steht dabei, ob ein pädagogischer Bedarf festgestellt wird. Dieser kann nicht einfach „gemessen“ werden. Deswegen müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Gespräche mit den Familienmitgliedern führen. Die Lebenslagen von Familien, Kindern und Jugendlichen sind unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich ist deshalb der mögliche Bedarf an finanzielle Zuwendung oder Hilfe und Beratung in Familien. Das Jugendamt ist darum bemüht, Angebote zu unterbreiten, die auf die spezifische Lebenssituation der Hilfebedürftigen zugeschnitten sind. Mit welchen Fragen wende ich mich ans Jugendamt? Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindes- 42 Wichtig: Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass sie grundsätzlich einen eigenen Beratungsanspruch haben! Sie können sich selbst an das Jugendamt wenden. Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz § 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben, darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. § 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personen sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen. § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird. § 8 Jugendgefährdende Orte Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person 43 1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten, 2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen. In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten. § 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. (2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem für Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt. 44 û Kurz und knapp Die wichtigste Aufgabe des Jugendamtes ist es, die Entwicklung junger Menschen zu fördern. Es berät Kinder, Jugendliche und Familien in Lebenslagen, in denen sie alleine nicht zurechtkommen. Außerdem kann es auch mit finanzieller Unterstützung helfen. Schutz vor Gewalt Streit, Krisen und Gewalt in der Familie „Häusliche Gewalt“ bezeichnet nicht jede Form der Gewalt, die im häuslichen Bereich ausgeübt wird, sondern meint speziell Gewalt zwischen erwachsenen Beziehungspartnern – sie umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt in Partnerschaften. Häusliche Gewalt ist abzugrenzen von Streitereien, die in jeder Partnerschaft auftreten und bei der sich die Partner gleichwertig gegenüber stehen. Bei häuslicher Gewalt erhebt sich einer der Partner über den anderen, indem er nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckt oder diese sogar mit Absicht einsetzt. Die erlittenen Schläge, Diskriminierungen und Beleidigungen lösen nicht nur beim unmittelbar betroffenen Opfer, sondern auch bei Kindern, die dies miterleben, Gefühle der Hilflosigkeit aus. Krisen und Streit können in jeder Familie vorkommen. Wenn allerdings der Streit überhandnimmt und vielleicht sogar Gewalt dazu kommt, sollten Sie sich unbedingt professionelle Hilfe in einer Beratungsstelle holen. Alle Beratungsstellen sind kostenlos und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen Ihnen schnell und unbürokratisch – auch ohne, dass Sie Ihren Namen nennen. Gewalt in der Familie Wenn Frauen und Kinder Gewalt in der eigenen Familie erleben, geben sie sich oft selbst die Schuld daran. Sie denken, wenn sie nur alles richtig machten, würde der Partner oder würden die Eltern sich nicht streiten, und es könnte so schön zu Hause sein. Das Miterleben von Gewalt wirkt auf das Kind einschüchternd, beängstigend, beschämend und in seinen sozialen Kontakten einschränkend bis völlig isolierend. Der „Notruf“ eines Kindes kommt meistens versteckt. Wenn Kinder Gewalt und Vernachlässigung erleben, schweigen sie oft aus Scham oder Angst. Gerade, wenn Kinder klein sind, wenn sie Zuwendung dringend brauchen, sich nicht selbst wehren können, sind sie am meisten gefährdet. Jeder Einzelne – von der Nachbarin bis zum Schulbusfahrer – ist deshalb aufgefordert, genau hinzusehen und einzuschreiten, wenn er Hinweise beobachtet, dass ein Kind misshandelt oder vernachlässigt wird. Nicht immer ist es notwendig, dass sofort eingeschritten wird. Manchmal sind sich die Betroffenen auch unsicher, ob sie mit ihrer Beobachtung richtig liegen und wie sie angemessen reagieren können. Aber besser einmal zu viel als einmal 45 zu wenig die Nummer eines Kinder- und Jugendschutzdienstes, einer Beratungsstelle oder des Jugendamtes angerufen. Die Mitarbeiter sind darin geschult, die gemeldete Gefährdungssituation einzuschätzen und leiten, wenn nötig, weitere Maßnahmen ein. Kostenlos steht Kindern und Jugendlichen das Thüringer Kinder- und Jugendsorgentelefon unter der Nummer Y 0800 / 00 800 80 zur Verfügung. Die Telefonseelsorge erreichen Sie gebührenfrei unter Y 0800 / 111 0 111 und Y 0800 / 1110222. Der Weiße Ring, dessen Ziele es sind, Opfer von Kriminalität zu unterstützen und Straftaten zu verhüten, ist zu finden unter Y www.weisser-ring.de. Unterstützung bieten darüber hinaus die Jugendämter an, die mit weitere Adressen und Ansprechpartnern weiterhelfen können. Hilfe für Mutter und Kind Notrufnummern für Kinder Notrufnummern bieten anonyme Beratung und geben Hinweise zur „Ersten Hilfe“. Viele Angebote haben sich auf bestimmte Themenfelder wie Kinderschutz und Suchtprobleme, seelische Krisen oder Mobbing spezialisiert. Es gibt auch Hotlines, die besonders auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen eingehen. Sie helfen unter anderem bei sexuellem Missbrauch oder Angst vor den Schulzeugnissen. Einige dieser Notrufe sind 24 Stunden erreichbar, bei anderen gibt es regelmäßige Telefonsprechzeiten. Kompetente und anonyme Beratung zu allen Fragen des Alltags bietet auch die Telefonseelsorge. Dort können Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche anrufen und sich auch online beraten lassen. 46 Freunde, Verwandte oder Nachbarn, die beobachten, dass ein Mann seine Frau misshandelt oder, dass ein Kind dabei verletzt wird oder allein durch sein Miterleben der Gewalt verstört, aggressiv oder zurückgezogen reagiert, wollen zwar gerne helfen, wissen aber oft nicht wie. Fachleute warnen eindringlich davor, den Täter mit den Beobachtungen zu konfrontieren und ihn auf die häusliche Situation anzusprechen. Wichtig ist, der Frau unmittelbar Unterstützung darin zu geben, sich und ihr Kind aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Opfer von Partnerschaftsgewalt sollen behutsam auf die häusliche Situation angesprochen werden. Die Frauen reagieren oft zuerst abwehrend und bagatellisierend. Aus Scham und einem Gefühl der Abhängigkeit heraus zögern viele Frauen, sich selbst Hilfe zu holen und setzen damit natürlich auch ihre Kinder weiterhin dieser Gewalt aus. Deshalb ist die Unterstützung von außen so wichtig. Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt Seit Januar 2002 gilt das Gewaltschutzgesetz. Dieses Gesetz dient insbesondere dem Schutz von Frauen und ihren Kindern, die in der Regel männlicher Gewalt oder Bedrohungen ausgesetzt sind. So ist es jetzt zum Beispiel möglich, dass ein gewalttätiger Partner auf Anweisung der Polizei die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Dies gilt zunächst für zehn Tage. Innerhalb dieser zehn Tage hat die Frau Zeit, entsprechende Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen, dass ihr gewalttätiger Partner sofort ausziehen muss und sie nicht weiter belästigen darf (Antrag auf Kontakt- und Näherungsverbot). Frauen- und Opferhilfe-Beratungsstellen unterstützen Frauen dabei und vermitteln auch Anwälte, die auf Familienrecht spezialisiert sind. Unterstützung finden Opfer häuslicher Gewalt sowie besorgte Freunde, Verwandte oder Nachbarn insbesondere bei Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern sowie bei den Interventionsstellen, die es in Thüringen gibt. Adressen sind im Netz unter YY www.thueringen.de/th7/tmsfg/familie/ familienpolitik/haeuslichegewalt/ zu finden. Interventionsstellen stellen eine Ergänzung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt dar. Zielgruppen der Interventionsstelle sind Frauen, Männer und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, vornehmlich nach einem Polizeieinsatz bzw. Anzeigen und Strafanträgen zu häuslicher Gewalt. Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt werden durch die Polizei die erforderlichen Daten und Informationen an die Interventionsstelle übersandt, wenn das Opfer damit einverstanden ist. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle nehmen daraufhin von sich aus unverzüglich Kontakt zu dem Opfer auf. Das kostenlose Angebot der Interventionsstelle hat kurzzeitigen Charakter und legt den Schwerpunkt auf psychische Stabilisierung und rechtliche Informationen in einer Krise. Die Betroffenen werden über ihre rechtlichen, tatsächlichen und individuellen Schutzmöglichkeiten informiert. In Thüringen gibt es seit dem 1. Januar 2009 ein flächendeckendes Netz von vier Interventionsstellen für Opfer häuslicher Gewalt: 1. Interventionsstelle Mitte Zuständigkeitsbereich PD Erfurt und PD Jena (Wirkungskreis: Landkreise Sömmerda, Weimarer Land, Saale-Holzland-Kreis, kreisfreie Städte Erfurt, Weimar, Jena) Interventionsstelle Erfurt Träger: Evangelische Stadtmission und Gemeindedienst Erfurt gGmbH Anschrift:Anger 12 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 5 41 68 68 Fax: 03 61 / 5 41 68 70 E-Mail: [email protected] 2. Interventionsstelle Nord Zuständigkeitsbereich PD Nordhausen (Wirkungskreis: Landkreise Eichsfeld, Nord hausen, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis) Interventionsstelle Nordhausen Träger: Caritas-Verband für das Bistum Erfurt e. V. Anschrift:Domstraße 6 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31/46 71 55, 0 36 31 / 46 71 57 Fax: 0 36 31 / 43 44 97 E-Mail: [email protected] [email protected] 3. Interventionsstelle Südwest Zuständigkeitsbereich PD Gotha und PD Suhl (Wirkungskreis: Landkreise Wartburgkreis, Gotha, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, kreisfreie Städte Eisenach und Suhl) Interventionsstelle Hanna Träger: Frauen helfen Frauen e. V. Anschrift:Wettiner Straße 2a 98617 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 50 52 11 Fax: 0 36 93 / 50 56 81 E-Mail: [email protected] 47 4. Interventionsstelle Südost Zuständigkeitsbereich PD Gera und Saalfeld (Wirkungskreis: Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Sonneberg, Saale-Orla-Kreis, Greiz, Altenburg, kreisfreie Stadt Gera) Interventionsstelle Südost Träger: Frauen in Not e. V. Anschrift:Große Kirchstraße 9 07545 Gera Telefon: 03 65 / 5 51 90 27 Fax: 03 65 / 5 51 90 28 E-Mail: [email protected] Für akute Not- oder Konfliktsituationen gibt es in Deutschland bundesweit einheitliche Notrufnummern für Polizei (110) und Feuerwehr (112), die rund um die Uhr erreichbar sind. Beide Notrufe sind miteinander verbunden und koordinieren als Leitstelle weitere Hilfsdienste. Damit ist gewährleistet, dass die notwendige Hilfe schnell am Notfallort ist. Über diese Nummern können Bürger auch Unterstützung anfordern, wenn ein Kind in Not ist. Bundesweite, kostenlose Hotline für Frauen in Not bietet Hilfe für Opfer von häuslicher Gewalt, Stalking oder auch Mobbing – zu erreichen unter der Nummer Y 08000 / 116 016. Weitere Angebote Es gibt in Thüringen eine Reihe von Initiativen und Projekte, die Hilfe bei den unterschiedlichsten Problemen anbieten. Einige seien hier genannt: MOBIT e. V. Ziel des gemeinnützigen Vereines ist die Stärkung demokratischer Strukturen und Initiativen für Menschenrechte und gegen extrem rechte Ideologien in Thüringen. Zu diesem Zweck unterhält der Verein das Projekt MOBIT – Mobile Beratung in Thüringen: Für Demokratie und gegen Rechtsextremismus. Das Beratungsangebot ist speziell, das heißt zu den Themen Neonazismus, extreme Rechte, Rassismus und Antisemitismus – nicht zu „Gewalt und Extremismus“. Die Beratung erfolgt interaktiv – sie setzt an den Wünschen, Bedürfnissen und Kompetenzen der lokalen Akteure an. Die Beratung ist parteiisch im Sinne einer Demokratisierung der Gesellschaft. MOBIT e.V. Anschrift:Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Telefon: 03 61 / 59 61 200 Fax: 03 61 / 5 96 14 44 80 E-Mail: [email protected] Internet: www.mobit.org ezra – Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Die mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen berät, begleitet und unterstützt Menschen, die aus Motiven gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit angegriffen werden – also deshalb, weil die Täter sie einer von ihnen abgelehnten Personengruppe zuordnen. Das Angebot richtet sich auch an Angehörige von Betroffenen und an Zeugen. 48 ezra – Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Anschrift:Drei-Gleichen-Straße 35a 99192 Neudietendorf Telefon: 03 62 02 / 77 13 – 5 10 Fax: 03 62 02 / 77 13 – 5 09 E-Mail: [email protected] Internet: www.ezra.de Thüringer Beratungsdienst für Eltern, Kinder und Jugendliche – Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt Ein Team aus pädagogischen und psychologischen Fachkräften bietet Unterstützung beim Ausstieg aus Rechtextremismus und Gewalt. Der Beratungsdienst ist Ansprechpartner für Ausstiegswillige und deren Angehörige, die ermutigt und ertüchtigt werden sollen, rechtsextreme Kinder bzw. Partner beim Ausstieg zu unterstützen. Anspruch des Beratungsdienstes ist es, nach individueller Lebenslage thüringenweit vor Ort kompetente Hilfe anzubieten. Der Thüringer Beratungsdienst „Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt“ Telefon: 0 36 41 / 29 90 74 E-Mail: [email protected] Internet: www.ausstieg-aus-gewalt.de Gemeinsame sportliche Aktivität bietet unkompliziertes Kennenlernen, Herstellung von Kontakten, Abbau von Sprachbarrieren und kulturellen Vorbehalten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der gegenseitigen Akzeptanz bei. Im Landessportbund Thüringen e. V. ist das Programm durch einen Landes- und zwei Regionalkoordinatoren vertreten. Büro des Landeskoordinators Kontakt: Jörg Schünke Landessportbund Thüringen e. V. Haus des Thüringer Sports Anschrift:Werner-Seelenbinder-Straße 1 99096 Erfurt Telefon: 03 61 / 34 0 54 64 Fax: 03 61 / 34 0 54 922 Integration durch Sport „Integration durch Sport“ ist ein Programm des Deutschen Olympischen Sportbundes, das eigenverantwortlich durch die Landessportbünde umgesetzt wird. Das zentrale Ziel des Programms ist die Integration der Spätaussiedler und Zuwanderer in die Gesellschaft der Bundesrepublik durch den organisierten Sport. Das Programm wird vom Bundesministerium des Innern gefördert und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt. û Kurz und knapp Der „Notruf“ eines Kindes kommt meistens versteckt. Achten Sie auf Hinweise, ob ein Kind vernachlässigt oder misshandelt wird. Seit Januar 2002 gilt das Gewaltschutzgesetz, das dem Schutz von Frauen und ihren Kindern dient. Es gibt eine Reihe von Initiativen, die selbstverständlich anonyme Beratung geben. 49 ADRESSEN Agenturen für Arbeit 51 AIDS-Hilfe 52 Ausländerbeiräte 52 Ausländerbeauftragte Kommunen 53 Finanzämter 56 Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen 57 Gegen Gewalt 59 Gesundheitsämter 59 Gewerkschaften 62 Hochschulen 62 Insolvenzberatung 64 Jobcenter 65 Jugendämter 67 Jugendmigrationsdienste 70 Kinder- und Jugendschutzdienst 73 Kreisverwaltungen 74 Migrationserstberatung 76 Mietvereine 79 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen 80 Schulämter 85 Sozialverbände 86 Stiftungen 88 Verbraucherzentrale 89 Wichtige Telefonnummern 89 Links von A bis Z 90 Notrufnummern 50 Polizeinotruf Telefon:............ 110 Giftnotruf Telefon:............ 0361/730-730 Feuerwehrnotruf Telefon:............ 112 Ärztlicher Notdienst Telefon:............ 116 117 Agenturen für Arbeit Apolda Agentur für Arbeit Apolda * Anschrift:Herderstraße 10 99510 Apolda Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer) 08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber) Fax: 03644 / 531100 Gotha Agentur für Arbeit Gotha Anschrift:Schöne Aussicht 5 99867 Gotha Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer) 0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber) Ilmenau Arnstadt Agentur für Arbeit Arnstadt * Anschrift:Bierweg 2 99310 Arnstadt Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer) 08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber) Fax: 03628 / 6105300 Agentur für Arbeit Ilmenau * Anschrift:Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer) 08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber) * Fax: 0 36 77 / 6 44 16 13 Jena Erfurt Agentur für Arbeit Erfurt Anschrift:Max-Reger-Straße 1 99096 Erfurt Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer) 08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber) Fax: 03 61 / 3 02 27 00 Gera Agentur für Arbeit Altenburg-Gera Anschrift:Reichsstraße 15 07545 Gera Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer) 08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber) Agentur für Arbeit Jena Anschrift:Stadtrodaer Straße 1 07749 Jena Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer) 0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber) Sömmerda Agentur für Arbeit Sömmerda * Anschrift:Poststraße 2 99610 Sömmerda Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer) 08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber) Fax: 03634 / 3142100 Suhl * Postanschrift: Agentur für Arbeit Erfurt 99068 Erfurt Agentur für Arbeit Suhl Anschrift:Werner-Seelenbinder-Straße 8 98529 Suhl Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer) 0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber) 51 Nordhausen Agentur für Arbeit Nordhausen Anschrift:Uferstraße 2 99734 Nordhausen Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer) 0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber) Mühlhausen AIDS-Hilfe Unstrut-Hainich e.V. Anschrift:Karl-Liebknecht-Straße 26 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 44 62 18 Suhl Weimar Agentur für Arbeit Weimar * Anschrift:Eduard-Rosenthal-Straße 43 99423 Weimar Telefon: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) Fax: 03643 / 451 1700 AIDS-Hilfe Eisenach AIDS-Hilfe Thüringen e.V. Anschrift:Marienstraße 57 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 21 40 38 Erfurt AIDS-Hilfe Thüringen e.V. Anschrift:Windthorststraße 43a 99096 Erfurt Telefon: 03 61 / 7 31 22 33 Jena AIDS-Hilfe Weimar und Ostthüringen e.V. Anschrift:Rathenaustraße 10 07745 Jena Telefon: 0 36 41/61 89 98 52 AIDS-Hilfe Thüringen e.V. (Suhl) Anschrift:Auenstraße 32 98529 Suhl Telefon: 0 36 81 / 72 30 06 Weimar AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e.V. Anschrift:Erfurter Straße 17 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 85 35 35 Ausländerbeiräte Erfurt Ausländerbeirat Erfurt Anschrift:Benediktsplatz 1 99084 Erfurt Telefon: 0361 / 655 1044 Fax: 0361 / 655 1119 Jena Integrations- und Migrationsbeirat Jena Anschrift:Löbdergraben 14 07743 Jena Telefon: 03641 / 493 330 Fax: 03641 / 493 325 E-Mail: [email protected] Mühlhausen Ausländerbeirat der Stadt Mühlhausen Anschrift:Ratsstraße 17 99974 Mühlhausen Telefon: 03601 / 452 297 Fax: 03601 / 452 135 Weimar Ausländerbeirat der Stadt Weimar Anschrift:Am Markt 13/14 99423 Weimar Telefon: 03643 / 762 766 Fax: 03643 / 762 768 Ausländerbeauftragte Kommunen Altenburg Landratsamt Altenburger Land Kontakt: Bürgerservice/Ausländerbeauftragte Angela Kiesewetter-Lorenz Anschrift:Lindenaustraße 9 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 58 61 58 Fax: 0 34 47 / 58 61 01 E-Mail: [email protected] Apolda Landratsamt Weimarer Land – Sozialamt Kontakt: Michael Rauch Anschrift:Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 54 07 19 Fax: 0 36 44 / 56 28 54 E-Mail: [email protected] Bad Salzungen Landratsamt Wartburgkreis Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungs beauftragte Monika Hirschberg Anschrift:Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Telefon: 0 36 95 / 61 51 08 Fax: 0 36 95 / 61 51 99 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ wartburgkreis.de Erfurt Stadtverwaltung Erfurt Kontakt: amtierende Migrations- und Integra tionsbeauftragte Ricarda Schreeg Anschrift:Benediktsplatz 1 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 655 10 44 Fax: 03 61 / 655 67 22 E-Mail: Migrations-Integrationsbeauftragte@ erfurt.de Arnstadt Landratsamt Ilm-Kreis, Büro des Landrates Kontakt: Gleichstellungs-, Frauen-, Ausländerund Behindertenbeauftragte Ursula Günther Anschrift:Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Telefon: 0 36 28 / 73 81 08 Fax: 0 36 28 / 73 81 11 E-Mail: [email protected] Eisenach Stadtverwaltung Eisenach, Sozialamt Kontakt: Ausländerbeauftragte Maike Röder Anschrift:Markt 22 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 67 08 08 Fax: 0 36 91 / 67 09 43 E-Mail: [email protected] 53 Eisenberg Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Kontakt: Beauftragte des Landrates Doreen Finn Anschrift:Postfach 13 10 07602 Eisenberg Telefon: 03 66 91 / 70 363 Fax: 03 66 91 / 70 166 E-Mail: [email protected] Remda-Teichel Landratsamt Saalfeld Rudolstadt Kontakt: Integrationsbeauftragte Leysen Gizatullina Anschrift:Haufeld 29 07407 Remda-Teichel Telefon: 03 67 43 / 3 00 04 Fax: 03 67 43 / 2 25 07 mobil: 01 51 / 5 72 226 77 E-Mail: [email protected] Gera Greiz Landratsamt Greiz, Büro der Landrätin Kontakt: Ausländerbeauftragter Ulrich Zschegner Anschrift:Dr.-Rathenau-Platz 11 07973 Greiz Telefon: 0 36 61 / 87 61 54 Fax: 0 36 61 / 87 62 44 E-Mail: [email protected] Heiligenstadt Landratsamt Eichsfeldkreis Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungs beauftragte Eva-Maria Träger Anschrift:Friedensplatz 8 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 6 50 50 30 Fax: 0 36 06 / 6 50 90 60 privat: 0 36 06 / 60 51 62 E-Mail: [email protected] Hildburghausen Stadtverwaltung Gera, Dezernat Soziales Landratsamt Hildburghausen, Büro des Landrates Kontakt: Migrations- und Integrations beauftragte Frau Manuela Andrich Anschrift:Gagarinstraße 99 – 101 07545 Gera Telefon: 03 65 / 8 38 30 19 Fax: 03 65 / 8 38 30 15 E-Mail: migration.integrationsbeauftragte@ gera.de Anschrift:Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Telefon: 0 36 85 / 44 53 40 Fax: 0 36 85 / 44 55 80 E-Mail: [email protected] Gotha Landratsamt Gotha Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungs beauftragte Katrin Luster Anschrift:18.-März-Straße 50 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 21 41 59 Fax: 0 36 21 / 21 42 83 E-Mail: [email protected] 54 Jena Stadtverwaltung Jena Kontakt: Integrationsbeauftragte Dörthe Thiele Anschrift:Saalbahnhofstraße 9 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 49 26 35 Fax: 0 36 41 / 49 26 34 E-Mail: [email protected] Schleiz Landratsamt Saale-Orla-Kreis Kontakt: Ausländer- und Aussiedlerbeauftragte Silvia Koberstädt Anschrift:Oschitzer Straße 4 07907 Schleiz Telefon: 0 36 63 / 48 82 10 Fax: 0 36 63 / 44 84 50 E-Mail: [email protected] Landkreis Sonneberg PAW Projektbetreuung und Akquisition Weise Kontakt: Ausländerbeauftragter des Landkreises Sonneberg Dipl.-Ing. Detlef Weise Anschrift:Siedlungsstraße 13 96515 Judenbach Telefon: 0 36 75 / 40 26 18 Fax: 0 36 75 / 420 99 88 mobil: 01 71 / 95534 53 E-Mail: [email protected] Meiningen Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungsbeauftragte, Behindertenbeauftragte Sigrid Kürschner Anschrift:Obershäuser Platz 1 98617 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 48 52 68 Fax: 0 36 93 / 48 52 58 E-Mail: [email protected] Sömmerda Landratsamt Sömmerda, Büro des Landrates Anschrift:Wielandstraße 4 99610 Sömmerda Telefon: 0 36 34 / 35 43 35 Fax: 0 36 34 / 35 47 89 E-Mail: [email protected] Stadtverwaltung Suhl Mühlhausen Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Kontakt: Ausländerbeauftragte Dorothea Lemke Anschrift:Lindenbühl 28/29 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 80 20 19 Fax: 0 36 01 / 80 13 20 19 E-Mail: [email protected] Nordhausen Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Recht/Ordnung Anschrift:Behringstraße 3 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31 / 91 10 Fax: 0 36 31 / 91 12 41 E-Mail: [email protected] Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungs beauftragte Julia Schmatloch Anschrift:Marktplatz 1 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 74 28 12 Fax: 0 36 81 / 74 28 48 E-Mail: [email protected] Weimar Stadtverwaltung Weimar Kontakt: Ausländerbeauftragte Ulrike Schwabe Anschrift:Markt 13/14 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 76 27 66 Fax: 0 36 43 / 76 27 68 E-Mail: [email protected] 55 Finanzämter Altenburg Finanzamt Altenburg Anschrift:Wenzelstraße 45 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 5 93-0 Eisenach Finanzamt Eisenach Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 70 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 6 87-0 Erfurt Finanzamt Erfurt Anschrift:August-Röbling-Straße 10 99091 Erfurt Telefon: 03 61 / 37 82 41-0 Gera Finanzamt Gera Anschrift:Hermann-Drechsler-Straße 1 07548 Gera Telefon: 03 65 / 6 39-0 Gotha Finanzamt Gotha Anschrift:Reuterstraße 2a 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 33-0 Ilmenau Finanzamt Ilmenau Anschrift:Wallgraben 1 98693 Ilmenau Telefon: 0 36 77 / 8 61-0 56 Jena Finanzamt Jena Anschrift:Leutragraben 8 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 3 78-0 Mühlhausen Finanzamt Mühlhausen Anschrift:Martinistraße 22 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 4 56-0 Pößneck Finanzamt Pößneck Anschrift:Gerberstraße 65 07381 Pößneck Telefon: 0 36 47 / 4 46-0 Sondershausen Finanzamt Sondershausen Anschrift:Schillerstraße 6 99706 Sondershausen Telefon: 0 36 32 / 7 42-0 Sonneberg Finanzamt Sonneberg Anschrift:Köppelsdorfer-Straße 86 96515 Sonneberg Telefon: 0 36 75 / 8 84-0 Suhl Finanzamt Suhl Anschrift:Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 73-0 Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen Apolda Frauen- und Familienzentrum Apolda e. V., Frauenhaus Anschrift:Dornburgerstraße 14 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 6 503 28 Altenburg Stadtverwaltung Altenburg, Referat Soziales Anschrift:Markt 1 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 59 45 30 Frauenhaus Altenburg, Stadtverwaltung Telefon: 0 34 47 / 8 17 93 Bad Langensalza Verein „Frauen für Frauen“ e. V. im Frauenkommunikations- und Bildungszentrum "ungeschminkt" Anschrift:Mühlhäuser Straße 34/35 99947 Bad Langensalza Telefon: 0 36 03 / 89 44 66 Eisenach Frauen helfen Frauen e. V. Anschrift:PSF 10 15 54 99805 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 7 51 75 Frauenhaus Eisenach Telefon: 0 36 91 / 7 51 75 Erfurt Evangelische Stadtmission und Gemeindedienst gGmbH Anschrift:Allerheiligenstraße 9 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 6 42 20 90 Frauenhaus Erfurt Stadtmission Telefon: 03 61/7 46 21 45 Gera Hilfe für Frauen in Not e. V. Anschrift:PSF 15 49 07505 Gera Telefon: 03 65 / 20 05 49 Frauenhaus Gera, Hilfe für Frauen in Not e.V. Telefon: 03 65/5 13 90 Landkreis Gotha Verein „Für Frauen und Kinder in Not“ e.V. Frauenhaus Gotha Anschrift:PF 10 01 39 99851 / Gotha Telefon: 0 36 21 / 40 32 09 Frauenhaus Gotha, Für Frauen und Kinder in Not e. V. Telefon: 0 36 21/85 31 96 Greiz Diakonieverein Carolinenfeld e. V., Frauenhaus / Frauenschutzhaus Anschrift:Am Carolinenfeld 2–5 07973 / Greiz Telefon: 0 36 61 / 31 68 57 Ilmkreis Ev. Stadtmission und Gemeindedienst Erfurt gGmbH, Frauenhaus Arnstadt Anschrift:Allerheiligenstraße 9 99084 Erfurt Frauenhaus Arnstadt, Landratsamt Ilmkreis Telefon: 0 36 28 / 7 51 19 Jena Jenaer Frauenhaus e. V. Anschrift:Wagnergasse 25 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 44 98 72 Frauenhaus Jena Telefon: 0 36 41 / 449 872 Sonneberg Diakoniewerk der Superintendenturen Sonnneberg und Hildburghausen/Eisfeld e.V. Anschrift:Köppelsdorfer Straße 157 96515 Sonneberg Telefon: 0 36 75 / 80 66 46 Rudolstadt Volkssolidarität Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V. Anschrift:Stiftsgasse 17 07407 Rudolstadt Telefon: 0 36 72 / 42 24 79 Frauenhaus Rudolstadt, Volkssolidarität Telefon: 0 36 72 / 34 36 59 Weimar Leinefelde Frauenhaus Leinefelde, Deutsches Rotes Kreuz Telefon: 0 36 05/51 87 98 Meiningen „Frauen helfen Frauen“ e.V. Anschrift:PSF 10 02 31 98602 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 50 20 26 Sondershausen Verein „Die Arche“ e.V. Anschrift:PSF 1160 99706 Sondershausen Telefon: 0 36 32 / 60 33 00 Frauenhaus Sondershausen Verein „Die Arche“ Telefon: 0 36 32/60 33 00 58 Frauenzentrum Weimar e. V. Anschrift:Schopenhauerstraße 21 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 87 11 70 0 36 43 / 87 11 71 0 36 43 / 87 11 72 0 36 43 / 87 11 73 Worbis DRK-Kreisverband Eichsfeld e.V. Frauenschutzwohnung Leinefelde Anschrift: Ohmbergstraße 2 37339 Worbis Telefon: 03 60 74 / 9 64 30 Gegen Gewalt Erfurt MOBIT Erfurt Anschrift:Pfeiffersgasse 15 99084 Erfurt Telefon: 0361/2192694 Sozialpsychiatrischer Dienst Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 150 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 655-42 48 Jena Drudel 11 e.V. Deutschland Geschäftsstelle Anschrift:Camburger Straße 65 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 79 66 56 E-Mail: [email protected] Thüringer Beratungsdienst für Eltern, Kinder und Jugendliche, Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt Telefon: 03641 / 299074 mobil: 0176 / 24327871 E-Mail: [email protected] Neudietendorf EZRA – Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Anschrift:Drei-Gleichen-Straße 35a 99192 Neudietendorf Telefon: 03 62 02 / 77 13-5 10 Notruf: 01 76 / 94 62 75 07 E-Mail: [email protected] Gesundheitsämter Altenburg Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit Anschrift:Lindenaustraße 31 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 58 68 22 Fax: 0 34 47 / 58 68 44 Landratsamt Weimarer Land, Gesundheitsamt Anschrift:Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 54 05 80 Fax: 0 36 44 / 54 05 89 Arnstadt Landratsamt Ilm-Kreis, Gesundheitsamt Anschrift:Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Telefon: 0 36 28 / 73 80 oder 0 36 28 / 73 85 01 Fax: 0 36 28 / 73 85 03 Bad Salzungen Landratsamt Wartburgkreis, Gesundheitsamt Anschrift:Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Telefon: 0 36 95 / 61 74 00 Fax: 0 36 95 / 61 74 99 Eisenach Landratsamt Wartburgkreis, Gesundheitsamt Anschrift:Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Telefon: 0 36 95 / 61 74 00 Fax: 0 36 95 / 61 74 99 59 Erfurt Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesundheit Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 150 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 6 55 42 01 03 61 / 6 55 42 00 03 61 / 6 55 42 10 Fax: 03 61 / 6 55 42 09 Gera Stadtverwaltung Gera, Fachdienst Gesundheit Anschrift:Gagarinstraße 68 07545 Gera Telefon: 03 65 / 8 38 35 00 03 65 / 8 38 35 01 Fax: 03 65 / 8 38 35 05 Hildburghausen Landratsamt Hildburghausen, Gesundheitsamt Anschrift:Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Telefon: 0 36 85 / 44 54 36 0 36 85 / 44 54 30 Fax: 0 36 85 / 44 55 01 Jena Stadtverwaltung Jena, Gesundheitsamt Anschrift:Lutherplatz 3 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 49 31 20 0 36 41 / 49 31 21 Fax: 0 36 41 / 49 31 27 0 36 41 / 49 32 85 Kyffhäuserkreis Gotha Landratsamt Gotha, Gesundheitsamt Anschrift:Eisenacher Straße 3 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 21 46 32 0 36 21 / 21 46 34 Fax: 0 36 21 / 21 46 65 Greiz Landratsamt Greiz, Gesundheitsamt Anschrift:Dr.-Rathenau-Platz 11 07973 Greiz Telefon: 0 36 61 / 87 65 00 0 36 61 / 87 65 02 Fax: 0 36 61 / 87 67 75 10 Heiligenstadt Landratsamt Eichsfeld, Gesundheitsamt Anschrift:Ägidienstraße 24 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 6 50 53 00 0 36 06 / 6 50 53 01 Fax: 0 36 06 / 6 50 90 22 60 Landratsamt Kyffhäuserkreis, Gesundheitsamt Anschrift:E.-König-Straße 7 99706 Sondershausen Telefon: 0 36 32 / 74 14 71 Fax: 0 36 32 / 74 14 72 Meiningen Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Soziales, Jugend, Gesundheit, Fachdienst Gesundheit Anschrift:Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 48 57 34 0 36 93 / 48 57 37 Fax: 0 36 93 / 48 54 70 Mühlhausen Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Gesundheit Anschrift:Lindenbühl 28/29 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 80 23 82 0 36 01 / 80 23 80 Fax: 0 36 01 / 80 23 83 Nordhausen Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Gesundheitswesen/Gesundheitsamt Nordhausen Anschrift:Behringstraße 3 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31 / 91 11 70 Fax: 0 36 31 / 91 11 05 Landratsamt Sonneberg, Gesundheitsamt Anschrift:Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Telefon: 0 36 75 / 87 12 47 0 36 75 / 87 15 06 Fax: 0 36 75 / 87 14 57 Stadtroda Saalfeld Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Gesundheitsamt Anschrift:Rainweg 81 07318 Saalfeld Telefon: 0 36 71 / 82 30 0 36 71 / 82 36 74 Fax: 0 36 71 / 82 36 88 Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Gesundheitsamt Anschrift:Kirchweg 18 07646 Stadtroda Telefon: 03 66 91 / 7 08 33 03 66 91 / 7 08 34 Fax: 03 66 91 / 7 08 98 Suhl Schleiz Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Gesundheit Anschrift:Oschitzer Strasse 4 07907 Schleiz Telefon: 0 36 63 / 48 80 oder 0 36 63 / 48 85 93 oder 0 36 63 / 48 86 08 oder 0 36 63 / 48 86 12 Fax: Sonneberg 0 36 63 / 48 84 91 Sömmerda Landratsamt Sömmerda, Gesundheitsamt Anschrift:Wielandstraße 4 99610 Sömmerda Telefon: 0 36 34 / 35 40 0 36 34 / 35 47 81 Fax: 0 36 34 / 35 47 80 Stadtverwaltung Suhl, Gesundheitsamt Anschrift:Friedrich-König-Straße 5 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 74 28 15 0 36 81 / 74 28 16 Fax: 0 36 81 / 74 28 43 Weimar Stadtverwaltung Weimar, Gesundheitsamt Anschrift:Markt 13/14 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 76 27 52 0 36 43 / 76 27 54 Fax: 0 36 43 / 76 27 55 61 Gewerkschaften Erfurt Deutscher Gewerkschaftsbund Thüringen, Büro Erfurt Anschrift:Warsbergstraße 99092 Erfurt Leipzig ver.di-Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Anschrift:Karl-Liebknecht-Straße 30 – 32 04107 Leipzig Hochschulen Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Servicebüro Erfurt Anschrift:Bahnhofstraße 27 99084 Erfurt Telefon: 0361/5507090 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Region Thüringen Anschrift:Schmidtstedter Ufer 26 99084 Erfurt Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 153 99084 Erfurt Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Thüringen Anschrift:Heinrich-Mann-Straße 22 99096 Erfurt IG Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Erfurt Anschrift:Warsbergstraße 1 99092 Erfurt IG Bergbau, Chemie, Energie, Bezirk Thüringen Anschrift:Dubliner Straße 12 99091 Erfurt IG Metall, Verwaltungsstelle Erfurt Anschrift:Lucas-Cranach-Platz 2 99097 Erfurt TLV Thüringer Lehrerverband Anschrift:Tschaikowskistraße 22 99096 Erfurt Arnstadt Fachhochschule Kunst Arnstadt Anschrift:Lindenallee 10 99310 Arnstadt Telefon: 0 36 28 / 9 18 53 40 Internet: www.fh-kunst.de Eisenach Berufsakademie Eisenach Anschrift:Am Wartenberg 2 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 6 29 40 Studienberatung Telefon: 0 36 91/62 94 73 0 36 91/62 94 74 Internet: www.ba-eisenach.de Erfurt Adam-Ries-Fachhochschule Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 152 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 65 31 20 10 Internet: www.arfh.de Fachhochschule Erfurt Anschrift:Altonaer Straße 25a 99085 Erfurt Telefon: 03 61 / 6 70 00 Internet: www.fh-erfurt.de Zentrale Studienberatung Telefon: 03 61/6 70 01 44 Akademisches Auslandsamt Telefon: 03 61/6 70 07 07 62 Universität Erfurt Anschrift:Nordhäuser Straße 63 99089 Erfurt Telefon: 0361/737 0 Internet: www.uni-erfurt.de Zentrale Studienberatung Telefon: 03 61 / 7 37 51 51 Internationales Büro Telefon: 0361 / 7 37 50 30 Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena, Hochschule für angewandte Wissenschaften Anschrift:Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon: 0 36 41 / 2 05-0 Internet: www.fh-jena.de Zentrale Studienberatung Telefon: 0 36 41 / 20 51 22 Akademisches Auslandsamt Telefon: 0 36 41 / 20 51 35 Gera SRH Fachhochschule für Gesundheit Gera gGmbH Anschrift:Hermann-Drechsler-Straße 2 07548 Gera Telefon: 03 65 / 7 73 40 70 Internet: www.gesundheitshoch-schule.de Staatliche Studienakademie Thüringen, Berufsakademie Gera Anschrift:Weg der Freundschaft 4 a 07546 Gera Telefon: 03 65 / 4 34 11 01 Internet: www.ba-gera.de Studienberatung Telefon: 03 65/4 34 11 15 Jena Friedrich-Schiller-Universität Jena Anschrift:Fürstengraben 1 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 93 00 Internet: www.uni-jena.de Studierenden-Service-Zentrum Telefon: 0 36 41 / 93 11 11 Akademisches Auslandsamt Telefon: 0 36 41 / 93 11 60 0 36 41 / 93 11 65 Weimar Bauhaus-Universität Weimar Anschrift:Geschwister-Scholl-Straße 8 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 5 80 Internet: www.uni-weimar.de Zentrale Studienberatung Telefon: 0 36 43 / 58 23 58 Akademisches Auslandsamt Telefon: 0 36 43 / 5 82 36 Ilmenau Technische Universität Ilmenau Anschrift:PF 10 05 65 98684 Ilmenau Telefon: 0 36 77 / 69-0 Internet: www.tu-ilmenau.de Zentrale Studienberatung Telefon: 0 36 77 / 69 20 21 0 36 77 / 69 20 22 Akademisches Auslandsamt Telefon: 0 36 77 / 69 90 26 Schmalkalden Fachhochschule Schmalkalden Anschrift:Blechhammer 98574 Schmalkalden Telefon: 0 36 83 / 68 80 Internet: www.fh-schmalkalden.de Zentrale Studienberatung Telefon: 0 36 83 / 6 88 12 06 Akademisches Auslandsamt Telefon: 0 36 83 / 6 88 10 11 63 Nordhausen Fachhochschule Nordhausen Anschrift:Weinberghof 4 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31/4 20-0 Internet: www.fh-nordhausen.de Studien-Service-Zentrum Telefon: 0 36 31 / 42 02 22 0 36 31 / 42 02 26 Akademisches Auslandsamt Telefon: 0 36 31 / 42 01 35 Apolda Diakoniewerk Apolda gGmbH Anschrift:Ritterstraße 43 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 56 27 35 Arnstadt Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen GmbH Anschrift:Pfortenstraße 43 99310 Arnstadt Telefon: 0 36 28 / 60 54 28 Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Anschrift:Platz der Demokratie 2/3 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 5 55 0 Internet: www.hfm-weimar.de Zentrale Studienberatung Telefon: 0 36 43 / 55 51 56 0 36 43 / 55 51 48 Akademisches Auslandsamt Telefon: 0 36 43 / 5 5 51 48 0 36 43 / 55 51 56 Eisenach Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH Anschrift:Rot-Kreuz-Weg 1 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 7 34 99 54 Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH Anschrift:Rot-Kreuz-Weg 1 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91/ 7 34 99 54 Gotha Insolvenzberatung (Anerkannte Verbraucherinsolvenz beratungsstellen) Thüringer Arbeitslosenverband e. V. Anschrift:August-Creuzburg-Straße 17 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 40 32 08 Hermsdorf Bad Salzungen Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH Anschrift:Untere Beete 5 36433 Bad Salzungen Telefon: 0 36 95 / 69 48 26 Altenburg Evang.-Luth. Magdalenenstift Altenburg Anschrift:Leipziger Straße 8 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 5 11 33-0 64 Arbeiterwohlfahrt, Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen mbH Anschrift:Werner-Seelenbinder-Straße 31 07629 Hermsdorf Telefon: 03 66 01 / 2 53 03 Hildburghausen Frauenakademie e. V. Anschrift:Schleusinger Straße 6 – 8 98646 Hildburghausen Telefon: 0 36 85 / 40 37 31 Jena Sondershausen Starthilfe Sondershausen e. V. Anschrift:Erfurter Straße 35 99706 Sondershausen Telefon: 0 36 32 / 6 66 18 30 Suhl Stadtverwaltung Jena, Fachbereich Soziales Stadtverwaltung Suhl, Sozialdezernat-Sozialamt Anschrift:Lutherplatz 3 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 49 46 00 Anschrift:Marktplatz 1 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 74 22 51 Leinefelde Zeulenroda Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Eichsfeld e. V. Volkssolidarität Regionalverband, Zeulenroda e. V. Anschrift:Käthe-Kollwitz-Straße 1 37327 Leinefelde Telefon: 0 36 05/51 99 67 Anschrift:Goethestraße 17 07937 Zeulenroda Telefon: 03 66 28 / 4 74 50 Meiningen Landkreis Schmalkalden-Meiningen Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Anschrift:Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 4 85-563 Mühlhausen Diakonisches Werk, Eichsfeld-Mühlhausen e. V. Anschrift:August-Bebel-Straße 66 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 87 25 55 Nordhausen Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Nordhausen e. V. Anschrift:Gerhart-Hauptmann-Straße 2 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31 / 62 39 16 Jobcenter Altenburg Jobcenter Altenburger Land Anschrift:Fabrikstrasse 30 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 580 530 E-Mail: jobcenter-altenburger-land@ jobcenter-ge.de Apolda Jobcenter Weimarer Land Anschrift:Herderstraße 10 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 53 12 42 E-Mail: Jobcenter-Weimarer-Land@ jobcenterge.de 65 Arnstadt Jobcenter Ilm-Kreis Anschrift:Bierweg 2 99310 Arnstadt Telefon: 01 80 / 100 25 53 50-962 E-Mail: [email protected] Mühlhausen Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis Anschrift:Brunnenstraße 94 99974 Mühlhausen Telefon: 01 80 / 10 02 62 75 00 00 Weimar Eisenberg Jobcenter Saale-Holzland-Kreis Anschrift:Carl-von-Ossietzky-Straße 15 a 07607 Eisenberg Telefon: 0 36 69 / 14 91 00 E-Mail: jobcenter-Saale-Holzland-Kreis@ jobcenter-ge.de Erfurt Jobcenter Erfurt Anschrift:Max-Reger-Straße 1 99096 Erfurt Telefon: 03 61 / 3 02 24 22 E-Mail: [email protected] Jobcenter Weimar Anschrift:Eduard-Rosenthal-Straße 43 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 45 12 97 E-Mail: [email protected] Saalfeld Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt Anschrift:Bahnhofstraße 5 07318 Saalfeld Telefon: 0 36 71 / 5 32 01 00 E-Mail: Jobcenter-Saalfeld-Rudolstadt@ jobcenter-ge.de Sondershausen Gera Jobcenter Gera Anschrift:Reichsstraße 15 07545 Gera Telefon: 03 65 / 85 77 00 Fax: 0365 / 857709 E-Mail: [email protected] Jobcenter Kyffhäuserkreis Anschrift:Schachtstrasse 45 99706 Sondershausen Telefon: 0 36 32 / 61 61 75 E-Mail: jobcenter-Kyffhauserkreis@ arbeitsagentur.de Schleiz Jena Jobcenter Jena Anschrift:Tatzendpromenade 2 a 07745 Jena Telefon: 0 36 41 / 49 47 00 Jobcenter im Landkreis Gotha Telefon: 0 36 21 / 42 11 42 E-Mail: Jobcenter-Landkreis-Gotha@ jobcenter-ge.de 66 Jobcenter Saale-Orla-Kreis Anschrift:Pahlhornstraße 6 07907 Schleiz Telefon: 0 36 63 / 43 42 50 E-Mail: Jobcenter-Saale-Orla-Kreis@ jobcenter-ge.de Nordhausen Jobcenter Landkreis Nordhausen Telefon: 0 36 31 / 65 01 29 E-Mail: Jobcenter-Nordhausen@arbeits agentur.de Jugendämter Bad Salzungen Landratsamt Wartburgkreis, Jugendamt Anschrift:Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Telefon: 0 36 95 / 61-7100 Fax: 0 36 95 / 61-7199 E-Mail: [email protected] Internet: www.wartburgkreis.de Eisenach Altenburg Jugendamt Altenburger Land, FB 3 Soziales und Jugend Anschrift: Lindenaustraße 9 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 5 86-504 0 34 47 / 5 86-282 Fax: 0 34 47 / 5 86-100 E-Mail: [email protected] Internet: www.altenburgerland.de Apolda Landratsamt Weimarer Land, Jugend- und Sportamt Anschrift:Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 5 40-541 Fax: 0 36 44 / 5 40-850 E-Mail: [email protected] Internet: www.weimarer-land.de Stadtverwaltung Eisenach, Jugend- und Schulverwaltungsamt Anschrift:Markt 22 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 6 70-772 Fax: 0 36 91 / 6 70-912 E-Mail: [email protected] Internet: www.eisenach.de Eisenberg Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Jugendamt Anschrift: Im Schloss 07607 Eisenberg Telefon: 03 66 91 / 70-0 03 66 91 / 70-751 03 66 91 / 70-239 Fax: 03 66 91 / 70-166 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: www.saaleholzlandkreis.de Arnstadt Landratsamt Ilm-Kreis, Jugendamt Anschrift: Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt Telefon: 0 36 28 / 7 38-600 0 36 28 / 7 38-601 Fax: 0 36 28 / 7 38-602 E-Mail: [email protected] Internet: www.ilm-kreis.de Erfurt Stadtverwaltung Erfurt, Jugendamt Anschrift:Steinplatz 1 99085 Erfurt Telefon: 03 61 / 6 55-4701 Fax: 03 61 / 6 55-4709 E-Mail: jugendamt@ erfurt.de Internet: www.erfurt.de 67 Gera Hildburghausen Stadtverwaltung Gera, Jugendamt Gera Landratsamt Hildburghausen, Jugend- und Sozialamt Anschrift:Gagarinstraße 99 – 101 07545 Gera Telefon: 03 65 / 8 38-3400 03 65 / 8 38-3401 Fax: 03 65 / 8 38-3405 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: www.gera.de Anschrift: Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Telefon: 0 36 85 / 4 45-0 Fax: 0 36 85 / 4 45-501 Internet: www.landkreis-hildburghausen.de Gotha Landratsamt Gotha, Jugendamt Gotha Anschrift: 18.-März-Straße 50 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 214 300/01 Fax: 0 36 21 / 214 334 E-Mail: Jugend@ kreis-gth.de Internet: www.landkreis-gotha.de Greiz Landratsamt Greiz, Jugendamt-Amt 51 Anschrift: Dr.-Rathenau-Platz 11 07973 Greiz Telefon: 0 36 61 / 8 76-338 0 36 61/8 76-367 Fax: 0 36 61 / 876-222 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-greiz.de Heiligenstadt Jugendamt Eichsfeld Anschrift:Friedensplatz 8 37301 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 6 50-51 00 Fax: 0 36 06 / 6 50-90 65 E-Mail: Jugendamt@ kreis-eic.de Internet: www.kreis-eic.de 68 Jena Stadtverwaltung Jena, Jugendamt Anschrift:Am Anger 15 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 49 27-05, /-06 Fax: 03641 / 492708 E-Mail: [email protected] Internet: www.jena.de Meiningen Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit / Jugendamt Anschrift: Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 4 85-0 0 36 93 / 4 85-616 0 36 93 / 4 85-617 E-Mail: [email protected] Internet: www.lk-sm.de Mühlhausen Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, FD Familie und Jugend Anschrift: Lindenbühl 28/29 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 8o-2284 oder 80-2285 0 36 01 / 80-1081 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-unstrut-hainich.de Nordhausen Sondershausen Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend /Soziales Landratsamt Kyffhäuserkreis, Jugendamt Anschrift: Grimmelallee 23 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31 9 11-0 Internet: www.landratsamt-nordhausen.de Anschrift: Am Schlosspark 2 99706 Sondershausen Telefon: 0 36 32 / 7 41-619 0 36 32 / 7 41-753 E-Mail: jugendamt@ kyffhaeuser.de Internet: www.landkreis-kyffhaeuser.de Saalfeld Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Fachbereich Jugend und Soziales Anschrift: Rainweg 81 97318 Saalfeld Telefon: 0 36 71 / 8 23-0, /-5890 0 36 71 / 8 23-595 E-Mail: fachbereich3@ kreis-slf.de Internet: www.sa-ru.de Schleiz Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Jugend, Soziales und Familie/Jugendamt Anschrift:Oschitzer Straße 4 07907 Schleiz Telefon: 0 36 63 / 4 88-945 0 36 63 / 4 88-483 E-Mail: [email protected] Internet: www.saale-orla-kreis.de Sonneberg Landratsamt Sonneberg, Jugendamt Anschrift:Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Telefon: 0 36 75 / 8 71-0/274 Fax: 0 36 75 / 8 71-404 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-sonneberg.de Suhl Stadtverwaltung Suhl, Jugend- und Sportamt Anschrift:Fr.-Koenig-Straße 42 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 74 25-41 Fax: 0 36 81 / 74 25-42 E-Mail: [email protected] Internet: www.suhl-thueringen.de Sömmerda Landratsamt Sömmerda, Jugendamt Anschrift: Wielandstraße 4 99610 Sömmerda Telefon: 0 36 34 / 3 54-111 Fax: 0 36 34 / 3 54-146 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-soemmerda.de Weimar Stadtverwaltung Weimar, Amt für Familie und Soziales Anschrift:Schwanseestraße 17 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 7 62-959 Fax: 0 36 43 / 7 62-961 E-Mail: [email protected] Internet: www.weimar.de 69 Jugendmigrations dienste Bad Salzungen Jugendmigrationsdienst Wartburgkreis, Internationaler Bund Kontakt: Yvonne Luther, Brigitte Klett Anschrift:Straße der Einheit 43 36433 Bad Salzungen Telefon: 0 36 95 / 60 24 38 Fax: 0 36 95 / 62 02 00 E-Mail: [email protected] [email protected] Bad Lobenstein Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. Kontakt: Heike Peter, Heidrun Stiller, Matthias Bäzold Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 5 07356 Bad Lobenstein Telefon: 03 66 51 / 3 99 39 Fax: 03 66 51 / 3 99 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.cjd-schlossoppurg.de Erfurt Internationaler Bund, Verbund Sachsen/Thüringen Kontakt: Alice Lot Anschrift:Thälmannstraße 58 99085 Erfurt Telefon: 03 61 / 6 02 97 23 Fax: 03 61 / 55 04 82 35 E-Mail: [email protected] 70 Gera Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Gera e. V. Kontakt: Gabi Rosenhainer Anschrift:Heidecksburgstraße 8 07552 Gera Telefon: 03 65 / 4 20 63 68 Fax: 03 65 / 7 73 71 87 E-Mail: [email protected] Jugendmigrationsdienst Gera Anschrift:Heidecksburgstraße 8 07552 Gera Telefon: 03 65 / 4 20 63 68 Fax: 03 65 / 7 73 71 87 E-Mail: [email protected] Gotha Jugendmigrationsdienst Gotha/Eisenach Anschrift:Klosterplatz 6 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 30 58 25 Fax: 0 36 21 / 30 58 49 E-Mail: [email protected] Diakonisches Werk Gotha Kontakt: Frieda Plett Anschrift:Klosterplatz 6 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 30 58 25 Fax: 0 36 21 / 30 58 49 E-Mail: [email protected] Internationaler Bund, Bildung und soziale Dienste Gotha/Suhl Kontakt: Ulrike Kahl, Barbara Kley Anschrift:Bertha-Schneyer-Straße 10 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 22 30 48 E-Mail: [email protected] Internationaler Bund Kontakt: Ulrike Kahl Anschrift:Schmiedsgasse 3 99894 Friedrichroda Telefon: 0 36 23 / 30 63 00 Fax: 0 36 23 / 30 62 84 E-Mail: [email protected] [email protected] Greiz Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. Anschrift:August-Bebel-Straße 38/40 07973 Greiz Telefon: 0 36 61 / 45 89 90 E-Mail: [email protected] Internet: www.cjd-schlossoppurg.de Halle Diakonie Mitteldeutschland Kontakt: Antje Roloff Anschrift:Merseburger Straße 44 06110 Halle Telefon: 03 45 / 122 993 81 Fax: 03 45 / 122 991 98 E-Mail: [email protected] Heiligenstadt Villa Lampe gGmbH, Jugendmigrationsdienst Nordthüringen Kontakt: Thomas Holzborn Anschrift: Holzweg 2 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 5 52 10 Fax: 0 36 06 / 55 21 50 E-Mail: [email protected] Hermsdorf AWO Jena-Weimar, Beratungsstelle Hermsdorf Kontakt: Maik Dreßler Telefon: 0174 / 45 345 05 E-Mail: [email protected] Jena Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Jena-Weimar e. V. Kontakt: Anastasia Becker Anschrift:Kastanienstraße 11 07747 Jena Telefon: 0 36 41 / 8 74 11 12 E-Mail: [email protected] AWO Jena-Weimar, Beratungsstelle Jena Anschrift:Rathenaustraße 10 07745 Jena Kontakt: Clara Petersen Telefon: 0 36 41 / 87 41-151 E-Mail: [email protected] Kontakt: Anastasia Becker Telefon: 0 36 41 / 87 41-112 E-Mail: [email protected] Kontakt: Maik Dreßler Telefon: 0 36 41 / 87 41-116 E-Mail: [email protected] Fax: 0 36 41 / 87 41-109 E-Mail: [email protected] Leipzig Naomi e. V., Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule Kontakt: Dirk Felgner Anschrift:Berliner Straße 18–20 04105 Leipzig Telefon: 03 41 / 5 61 45 24 Fax: 03 41 / 5 61 45 26 E-Mail: [email protected] Meiningen Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V., Jugendmigrationsdienst Südthüringen Anschrift:Anton-Ulrich-Straße 56 98617 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 44 22-15 oder -17 / -18 Fax: 0 36 93 / 44 22 12 E-Mail: [email protected] 71 Mühlhausen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V. Jugendmigrationsdienst Nordthüringen Anschrift:Kleine Waidstraße 3 99974 Mühlhausen Oppburg CJD Schloss Oppurg Kontakt: Heidrun Stiller Anschrift:Schlossstraße 2 07381 Oppurg Telefon: 0 36 41 / 43 21 57 Internet: www.cjd-schlossoppurg.de Saalfeld Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V., Jugendmigrationsdienst Außenstelle Saalfeld Anschrift:Rainweg 70 07318 Saalfeld Telefon: 0 36 71 / 6 29 48 03 Fax: 0 36 71 / 6 29 89 84 E-Mail: [email protected] Sondershausen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V., Jugendmigrationsdienst Nordthüringen Anschrift:Zum Östertal 1 – HOC 99706 Sondershausen Sonneberg Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V. Kontakt: Romy Schönfelder, Andrea Schönefeld Anschrift: Gleisdammstraße 3 96515 Sonneberg Telefon: 0 36 75 / 42 78 61 Fax: 06375 / 42 78 63 E-Mail: [email protected] 72 Suhl Internationaler Bund Kontakt: Brigitte Klett Anschrift:Kornbergstraße 7 98528 Suhl Telefon: 03681 / 87 92 64 00 Fax: 03681 / 87 92 64 44 E-Mail: [email protected] Weida Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. Anschrift:Neustädter Straße 51 07570 Weida Kontakt: Ingrid Müller Telefon: 03 66 03 / 6 04 06 E-Mail: [email protected] Internet: www.cjd-schlossoppurg.de Weimar AWO Kreisverband Jena-Weimar e.V. Beratungsstelle Weimar Anschrift:Soproner Straße 1b 99427 Weimar Telefon: 0 36 43 / 24 99-650 Fax: 0 36 43 / 24 99-690 E-Mail: [email protected] Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM) Kontakt: Diakon Erik Schrader Anschrift:Freiligrathstraße 16 99423 Weimar Telefon: 01 72 / 7 91 51 13 E-Mail: [email protected] Jugendmigrationsdienst Weimar Anschrift:Freiligrathstraße 16 99423 Weimar Kontakt: Katrin Kalweit Telefon: 0 36 43 / 49 65 34 E-Mail: [email protected] Zeulenroda Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. Kontakt: Ingrid Müller, Frank Hardies Anschrift:Straße der DSF 37 07937 Zeulenroda-Triebes Telefon: 03 66 28 / 9 94 82 03 66 28 / 9 79 95 Fax: 03 66 28 / 9 79 93 E-Mail: [email protected] Internet: www.cjd-schlossoppurg.de Kinder- und Jugendschutzdienst Bad Salzungen Kinder- und Jugendhilfezentrum, Tabu Bad Salzungen Anschrift:Eisenacher Straße 3 36433 Bad Salzungen Telefon: 0 36 95 / 85 20 12 Erfurt Kinder- und Jugendschutzdienst, HAUT-NAH Erfurt Anschrift:Mainzerhofplatz 3 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 7 36 01 24 Internet www.mmev.de Gotha Kinder- und Jugendschutzdienst Gotha, Sunshinehouse gGmbH Anschrift:Mairichstraße 9a 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 2 97 20 08 Gera Kinder- und Jugendschutzdienst Gera, Schlupfwinkel und Sorgentelefon Gera e.V. Anschrift:Lobensteiner Straße 49 07549 Gera Telefon: 03 65 / 5 52 30 20 Greiz Kinder- und Jugendschutzdienst, Die Insel Greiz Anschrift:Siebenhitze 51 07973 Greiz Telefon: 0 36 61 / 8 75 83 Heiligenstadt Kinder- und Jugendschutzdienst Villa Lampe Anschrift:Holzweg 2 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 5 52 10 Internet www.villa-lampe.de Jena Kinder- und Jugendschutzdienst, Strohhalm Jena Anschrift:Closewitzer Straße 2 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 4 436 43 Internet: www.familienzentrum-jena.de Mühlhausen Kinder- und Jugendschutzdienst, Unstrut-Hainich-Kreis Anschrift:Lindenbühl 30 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 81 66 88 73 Nordhausen Kinder- und Jugendschutzdienst, Kummerlos Nordhausen Anschrift:A.-Puschkin-Straße 28 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31 / 97 21 00 Internet www.jugendsozialwerk.de Arnstadt Landratsamt Ilm-Kreis Anschrift:Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Telefon: 0 36 28 / 7 38-0 Internet: www.ilm-kreis.de Bad Salzungen Suhl Kinder- und Jugendschutzdienst Allerleirauh Anschrift:Bahnhofstraße 17 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 30 99 90 Weimar Kinder- und Jugendschutzdienst Känguruh Kontakt- und Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche in Not Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 53 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 85 07 00 Landratsamt Wartburgkreis Anschrift:Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Telefon: 0 36 95 / 61 50 Internet: www.wartburgkreis.de Eisenberg Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Anschrift:Im Schloß 07607 Eisenberg Telefon: 03 66 91 / 7 01 07 Fax: 03 66 91 / 7 01 66 Internet: www.saaleholzlandkreis.de Heiligenstadt Kreisverwaltungen Altenburg Landratsamt Altenburger Land Anschrift:Lindenaustraße 9 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 5 86-0 Internet: www.altenburgerland.de Apolda Landratsamt Weimarer Land Anschrift:Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 5 40-0 Fax: 0 36 44 / 5 40-850 Internet: www.weimarer-land.de 74 Landkreis Eichsfeld Anschrift:Friedensplatz 8 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 65 00 Internet: www.kreis-eic.de Hildburghausen Landratsamt Hildburghausen Anschrift:Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Telefon: 0 36 85 / 4 45-0 Internet: www.landkreis-hildburghausen.de Gotha Landratsamt Gotha Anschrift:18.-März-Straße 50 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 2 14-0 Internet: www.landkreis-gotha.de Greiz Landratsamt Greiz Anschrift:Dr.-Rathenau-Platz 11 07973 Greiz Telefon: 0 36 61 / 87 6-0 Internet: www.landkreis-greiz.de Mühlhausen Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Anschrift:Lindenbühl 28/29 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 8 00 Internet: www.unstrut-hainich-kreis.de Saalfeld Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Anschrift:Schloßstraße 24 07318 Saalfeld Telefon: 0 36 71 / 8 23-0 Internet: www.saalfeld-rudolstadt.de Schleiz Landratsamt Saale-Orla-Kreis Anschrift:Oschitzer Straße 4 07907 Schleiz Telefon: 0 36 63 / 4 88-0 Internet: www.saale-orla-kreis.de Sömmerda Landratsamt Sömmerda Anschrift:Postfach 12 15 99601 Sömmerda Telefon: 0 36 34 / 3 54-600 Fax: 03634 354-394 Internet: lra-soemmerda.de Meiningen Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Anschrift:Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 4 85-0 Internet: www.lk-sm.de Sondershausen Landratsamt Kyffhäuserkreis Anschrift:Markt 8 99706 Sondershausen Telefon: 0 36 32 / 7 41-0 Internet: www.kyffhaeuser.de Nordhausen Landratsamt Nordhausen Anschrift:Grimmelallee 23 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31 / 91 10 Internet: www.landratsamt-nordhausen.de Sonneberg Landratsamt Sonneberg Anschrift:Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Telefon: 0 36 75 / 871-0 Internet: www.kreis-sonneberg.de/landratsamt 75 Migrationserstberatung Apolda Jobcenter Weimarer Land Beauftragte für Migrantenangelegenheiten Kontakt: Dr. Tamara Burde, Fallmanagerin Anschrift:Herderstraße 10 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 53 12 84 Fax: 0 36 44 / 53 11 99 E-Mail: [email protected] Altenburg Caritasverband für Ostthüringen e. V. Anschrift:Wettiner Straße 30 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 8 11 54 Fax: 0 34 47 / 8 11 54 E-Mail: ibbzaltenburg@ caritas-ostthueringen.info Arnstadt Bund der Vertriebenen Anschrift:Holzmarkt 20 99310 Arnstadt Telefon: 01 60 / 3 50 66 27 Fax: 0 36 28 / 7 52 64 geöffnet:Mi 10.00-13.00 Uhr Eisenach Ev.-Luth. Diakonissenhaus-Stiftung Kontakt: Pastorin Gabriele Phieler Anschrift:Karlsplatz 27/31 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 26 023-0/9 Fax: 0 36 91 / 26 03 09 E-Mail: [email protected] geöffnet: Mo 10.00 – 13.00 Uhr, Di 13.00 – 17.00 Uhr 76 Erfurt Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e. V. Anschrift:Pfeiffersgasse 12 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 2 10 31-0 Fax: 03 61 / 2 10 31-149 E-Mail: [email protected] Caritasregion Mittelthüringen Kontakt: Sandra Machate Anschrift:Regierungsstraße 55 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 5 55 33 59 Fax: 03 61 / 5 55 33 88 E-Mail: [email protected] Ev. Kirchenkreis Erfurt Anschrift:Meienbergstraße 20 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 7 50 84 22 Fax: 03 61 / 7 50 84 24 E-Mail: [email protected] Flüchtlingsrat Thüringen e. V. Projekt „to arrange“ Kontakt: Christine Rehklau Anschrift:Johannesstraße 112 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 51 15 00 12 Fax: 03 61 / 51 15 00 29 E-Mail: [email protected] Internationaler Bund Kontakt: Dr. Karin Fiebig Anschrift:Iderhoffstraße 4 99085 Erfurt Telefon: 03 61 / 5 98 31 0 Fax: 03 61 / 5 98 31 15 E-Mail: [email protected] THEPRA, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Anschrift:Ruhrstraße 9 99085 Erfurt Telefon: 03 61 / 55 04 89 12 E-Mail: [email protected] Gera Arbeiterwohlfahrt, Fachdienst für Migration und Integration Anschrift:Heidecksburgstraße 8 07552 Gera Telefon: 03 65 / 7 73 71 86 Diakonisches Werk Kontakt: Andrea Dittrich Anschrift:Joliot-Curie-Straße 1a 07548 Gera Telefon: 03 65 / 2 25 11 Fax: 03 65 / 8 82 01 45 E-Mail: [email protected] Heiligenstadt Villa Lampe gGmbH/Jugendmigrationsdienst Nordthüringen Anschrift:Holzweg 2 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 55 21 0 Fax: 0 36 06 / 55 21 50 E-Mail: [email protected] Hermsdorf Diakonisches Werk Anschrift:Am Stadion 59 07629 Hermsdorf Telefon: 0 36 41 / 35 42 48 Jena Arbeiterwohlverband Kreisverband Jena-Weimar e. V., Fachdienst für Migration und Integration Anschrift:Kastanienstraße 11 07747 Jena Telefon: 0 36 41 / 35 42 45 Fax: 0 36 41 / 57 38 97 E-Mail: [email protected] DO Diakonie Ostthüringen gem. GmbH Anschrift:Schlegelstraße 1 07747 Jena Telefon: 0 36 41 / 37 70 Fax: 0 36 41 / 37 71 50 E-Mail: [email protected] Kontakt: Martina Friedel Anschrift:Schlegelstraße 1 07747 Jena Telefon: 0 36 41 / 37 71 26 Fax: 0 36 41 / 37 71 50 E-Mail: [email protected] Leinfelde Diakonisches Werk Eichsfeld-Mühlhausen e. V. Anschrift:Konrad-Martin-Straße 144 37327 Leinefelde Telefon: 0 36 05 / 51 81 47, 0 36 05 / 54 42 60 Fax: 0 36 05 / 5 44 98 50 E-Mail: [email protected] Meiningen Volkshochschule Meiningen, win&win Kontakt: Cordula Dörges-Al-Kassab, Marie-Luise Markgraf-Leischner Anschrift:Klostergasse 1 98617 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 50 18 20 E-Mail: [email protected] 77 Mühlhausen Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V. Anschrift:Kleine Waidstraße 3 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 31 / 46 71 55 Fax: 0 36 31 / 46 71 59 E-Mail: [email protected] Neudietendorf/Nesse-Apfelstädt Der PARITÄTISCHE Thüringen – Referent für Kinderarmut, Bildung/Schule, offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Migration Kontakt: Stefan Oßwald Anschrift:OT Neudietendorf Bergstraße 11 99192 Nesse-Apfelstädt Telefon: 03 62 02 / 2 62 39 Fax: 03 62 02 / 2 62 34 E-Mail: [email protected] Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V. Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Kontakt: Anja Katzer Anschrift:Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Haus 3 Rainweg 70 07318 Saalfeld 0 36 71 / 6 29 89 85 0 36 71 / 6 29 89 84 01 72 / 8 13 92 49 [email protected] Sondershausen Migrationserstberatung Anschrift:Zum Östertal 1 – HOC 99706 Sondershausen 78 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V. Anschrift:Gleisdammstraße 3 96515 Sonneberg Telefon: 0 36 75 / 42 78 63 mobil: 01 72 / 8 13 92 49 E-Mail: [email protected] Suhl Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V. Anschrift:Hohe Röder 1 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 71 18 11 Fax: 0 36 81 / 71 18 13 E-Mail: [email protected] Weimar Arbeiterwohlverband Kreisverband, Jena-Weimar e. V. Saalfeld Telefon: Fax: mobil: E-Mail: Sonneberg Anschrift:Prager Straße 5 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 743 544 Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V. Kontakt: Barbara Osburg Anschrift:Thomas-Müntzer-Straße 18 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 20 21 49 Fax: 0 36 43 / 20 21 63 E-Mail: [email protected] geöffnet: Do 9.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr Mietvereine Eisenach Mieterbund Eisenach und Wartburgkreis e.V. Anschrift:Lutherstraße 2 – 4 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 7 71 00 Internet www.mieterbund-thueringen.de Erfurt DMB Mieterverein Erfurt e.V. Anschrift:Hirschlachufer 83a 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 59 80 50 E-Mail: [email protected] Internet www.mieterverein-erfurt.de Deutscher Mieterbund Thüringen e.V. Anschrift:Anger 28/Hirschlachufer 83 a 99084 Erfurt Telefon: 03 61/59 80 50 E-Mail: [email protected] Internet www.mieterbund-thueringen.de Gera Mieterschutzbund Gera und Umgebung e.V. Anschrift:Heinrich-Knauf-Straße 3 07545 Gera Außenstellen: Altenburg, Schmölln, Meuselwitz, Eisenberg/Stadtroda, Greiz Telefon: 03 65/81 31 32 Internet www.mieterbund-thueringen.de E-Mail: [email protected] Gotha Mieterverein Gotha und Umgebung e.V. Anschrift:Justus-Perthes-Straße 11 99867 Gotha Außenstellen: Friedrichroda, Waltershausen Telefon: 0 36 21/40 01 84 E-Mail: [email protected] Internet www.mieterverein-gotha.de Heiligenstadt DMB Mieterverein Heiligenstadt und Umgebung e.V. Anschrift:Wilhelmstraße 1 37308 Heiligenstadt Telefon: 0 36 06/60 22 52 E-Mail: [email protected] Internet www.mieterbund-thueringen.de DMB Mieterverein, Heiligenstadt und Umgebung e.V. Anschrift:Wilhelmstraße 1 37308 Heiligenstadt Telefon: 0 36 06/60 22 52 Internet www.mieterbund-thueringen.de Jena Mieterverein Jena und Umgebung e.V. Anschrift:Saalstraße 21 07743 Jena (Eingang vom Hinterhof Oberlauengasse) Telefon: 0 36 41/44 28 24 E-Mail: [email protected] Internet www.mieterverein-jena.de Mühlhausen Mieterverein Mühlhausen und Umgebung e.V. Anschrift:Unter der Linde 4 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01/8 156 08 Internet www.mieterbund-thueringen.de E-Mail: [email protected] Nordhausen DMB Mieterschutzverein Nordthüringen e.V. Anschrift:Löbnitzstraße 5 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31/98 84 40 E-Mail: [email protected] Internet www.mieterverein-ndh.de 79 Schmalkalden Mieterschutzverein Meiningen e.V. Anschrift:Heimstraße 8a 98617 Meiningen Außenstellen: Schmalkalden Telefon: 0 36 93/50 21 98 Internet: www.mieterschutzverein-meiningen.de Saalfeld Mieterschutzgemeinschaft Ostthüringen e.V. Anschrift:Obere Straße 7 07318 Saalfeld Außenstellen: Rudolstadt, Pößneck, Neustadt/Orla Telefon: 0 36 71 / 20 46 E-Mail: [email protected] Internet www.mieterbund-thueringen.de Suhl Mieterverein Suhl und Umgebung e.V. Anschrift:Würzburger Straße 3 98527 Suhl Außenstellen: Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden, Bad Salzungen Telefon: 0 36 81/72 81 61 E-Mail: [email protected] Internet: www.mieterverein-suhl.de Weimar Mieterverein Weimar e.V. Anschrift:August-Baudert-Platz 1 99423 Weimar Außenstellen: Apolda, Blankenhain Telefon: 0 36 43/5 31 29 Internet www.mieterverein-weimar.de E-Mail: [email protected] Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Altenburger Land Schwangerschaftsberatungsstelle der DO Diakonie Ostthüringen GmbH Anschrift:Münsaer Straße 27 04600 Altenburg Telefon: 0 34 47 / 83 43 18 E-Mail: [email protected] Apolda Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt KV Jena-Weimar e. V. Anschrift:Ackerwand 11-13 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 56 23 48 Fax: 0 36 44 / 65 15 90 E-Mail: [email protected] Arnstadt Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Marienstiftes Arnstadt Anschrift:Rosenstraße 11 99310 Arnstadt Telefon: 0 36 28 / 7 61 93 Fax: 0 36 28 / 58 59 01 E-Mail: [email protected] Artnern Schwangerschafts-und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der pro familia Anschrift:Wasserstraße 1 06556 Artern Telefon: 0 34 66 / 32 20 64 Fax: 0 34 66 / 32 20 64 E-Mail: [email protected] 80 Bad Langensalza Erfurt Schwangerschaftsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt KV Bad Langensalza e. V. Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasregion Mittelthüringen Anschrift:Bahnhofstraße 11 99947 Bad Langensalza Telefon: 0 36 03 / 84 45 67 E-Mail: [email protected] Anschrift:Regierungsstraße 55 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 5 55 33-50 /-51 /-52 Fax: 03 61 / 5 55 33-88 E-Mail: [email protected] [email protected] Bad Salzungen Schwangerschaftsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH Anschrift:Untere Beete 5 a 36433 Bad Salzungen Telefon: 0 36 95 / 69 48 18 Fax: 0 36 95 / 69 48 11 E-Mail: [email protected] Eisenach Schwangerschaftsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH Schwangerschafts- und Schwangerschafts konfliktberatungsstelle des donum vitae Landesverband e. V. Anschrift:Schlösserstraße 11 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 6 02 94 82 Fax: 03 61 / 6 02 94 85 E-Mail: [email protected] Schwangerschafts- und Schwangerschafts konfliktberatungsstelle der pro familia Anschrift:Frauenberg 1 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91) 74 61 49 Fax: 0 36 91 / 78 59 46 E-Mail: [email protected] Anschrift:Bahnhofstraße 27/28 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 3 73 16 87 03 61 / 3 73 16 89 Fax: 03 61 / 3 73 16 94 E-Mail: [email protected] Integrierte Psychologische Beratungsstelle der Diako Westthüringen gGmbH Schwangeren- und Schwangerschaftskonflikt beratungsstelle des Marienstiftes Arnstadt Anschrift:Clemdastraße 2 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 78 47 33 Fax: 0 36 91 / 20 30 22 E-Mail: [email protected] Anschrift:Bahnhofstraße 1 99099 Erfurt Telefon: 03 61 / 566 81 89 03 61 / 6 02 98 28 03 61 / 6 02 94 64 Eisenberg Friedrichroda Sozial-, Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung des Diakoniezentrums Bethesda e. V. Schwangerschaftsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste gGmbH Anschrift:Steinweg 13 07607 Eisenberg Telefon: 03 66 91 / 5 44 39 Fax: 03 66 91 / 5 44 39 E-Mail: [email protected] Anschrift:Gartenstraße 9 99894 Friedrichroda Telefon: 0 36 23 / 33 01 00 E-Mail: AWO-Schwangerschaftsberatung@ t-online.de 81 Gera Psychologische Erziehungsberatung Ehe-, Familien-, Lebensberatung Schwangerschaftskonfliktberatung der DO Diakonie Ostthüringen gGmbH Anschrift:Zabelstraße 2 07545 Gera Telefon: 03 65 / 7 73 63 21 03 65 / 7 73 63 22 Fax: 03 65 / 7 73 63 23 E-Mail: [email protected] Schwangerschafts- und Schwangerschafts konfliktberatungsstelle der pro familia Anschrift:Friedrich-Engels-Straße 14 07545 Gera Telefon: 03 65 / 8 31 04 16 Fax: 03 65 / 8 00 48 24 E-Mail: [email protected] Gotha Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste gGmbH Gotha Anschrift:Juri-Gagarin-Straße 2-4 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 75 85 22 0 36 21 / 45 58 22 E-Mail: schwangerschaftsberatung@ awo-gotha.de Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasregion Südthüringen Anschrift:Querstraße 7 99867 Gotha Telefon: 0 36 21 / 4 045 50 Fax: 0 36 21 / 40 45 52 E-Mail: [email protected] 82 Greiz Integrative Beratungsstelle des Diakonievereins Carolinenfeld e. V. Anschrift:Kirchplatz 3 07973 Greiz Telefon: 0 36 61 / 26 17 0 36 61 / 68 78 83 Fax: 0 36 61 / 68 78 84 E-Mail: [email protected] Heiligenstadt Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasregion Eichsfeld/Nordthüringen Anschrift:Bahnhofsplatz 03 37308 Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 50 97-0 0 36 06 / 50 97-31 0 36 06 / 50 97-32 Fax: 0 36 06 / 50 97-15 E-Mail: [email protected] [email protected] Schwangerschafts- und Schwangerschafts konfliktberatungsstelle des donum vitae Landesverband Anschrift:Ratsgasse 28 37308 Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 50 97 80 Fax: 0 36 06 / 5 09 15 10 E-Mail: [email protected] Hildburghausen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Suhl-Hildburghausen Anschrift:Markt 16 98646 Hildburghausen Telefon: 0 36 85 / 40 46 10 Fax: 0 36 85 / 40 46 10 E-Mail: [email protected] Ilmenau Mühlhausen Sozialberatung für Schwangere beim DRK Landesverband Thüringen e. V. Schwangerschaftsberatungsstelle, Schwangerschaftskonfliktberatung des DRK Mühlhausen Anschrift:Bahndamm 19 98693 Ilmenau Telefon: 0 36 77 / 20 26 52 Fax: 0 36 77 / 20 26 52 E-Mail: schwangerschaftsberatung@ lv-thueringen.drk.de Anschrift:Windeberger Landstraße 38 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 81 01 20 Fax: 0 36 01 / 81 01 21 E-Mail: [email protected] Nordhausen Jena Konflikt- und Sozialberatung für Schwangere des Zentrums für Familie und Alleinerziehende e. V. Anschrift:Dornburger Straße 26 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 42 13 98 Fax: 0 36 41 / 63 83 31 E-Mail: [email protected] Leinefelde Schwangerschaftsberatungsstelle des Jugendsozialwerkes Nordhausen Anschrift:Alexander-Puschkin-Straße 28 99734 Nordhausen Telefon: 0 36 31 / 46 26 50 Fax: 0 36 31 / 46 26 52 6 E-Mail: familienzentrum-ndh@ jugendsozialwerk.de Pößneck DRK Schwangerschafts- und Familienberatung Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle des DRK Kreisverband Saale-Orla e. V. Anschrift:Käthe-Kollwitz-Straße 38 37327 Leinefelde Telefon: 0 36 05 / 50 87 23 Fax: 0 36 05 / 50 87 25 E-Mail: schwangerschaftsberatung@ drk-eichsfeld.de Anschrift:Franz-Schubert-Straße 8 07381 Pößneck Telefon: 0 36 47 / 45 91 20 Fax: 0 36 47 / 45 91 179 E-Mail: [email protected] Rudolstadt Meiningen Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialwerkes Meiningen GmbH Anschrift:Alte Henneberger Straße 2 98617 Meiningen Telefon: 0 36 93 / 5 01 90 Fax: 0 36 93 / 50 19 11 E-Mail: [email protected] Schwangerschaftsberatungsstelle der Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein gGmbH Anschrift:Kirchhof 3 07407 Rudolstadt Telefon: 0 36 72 / 42 25 07 0 36 72 / 43 15 03 Fax: 0 36 72 / 4 88 92 29 E-Mail: [email protected] 83 Saalfeld Sömmerda Schwangerschaftsberatungsstelle des DRK Saalfeld e.V. Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle des DRK-Kreisverbandes Anschrift:Saalstraße 46 07318 Saalfeld Telefon: 0 36 71 / 52 07 93 Fax: 0 36 71 / 52 07 94 E-Mail: [email protected] Anschrift:Rohrborner Weg 13 99610 Sömmerda Telefon: 0 36 34 / 68 81-17 Fax: 0 36 34 / 3 07 88 E-Mail: [email protected] Schleiz Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle des DRK Kreisverband Saale-Orla e. V. Anschrift:Oschützer Straße 1 07907 Schleiz Telefon: 0 36 63 / 42 11 40 E-Mail: [email protected] Integrative Erziehungs- und Familienberatungsstelle mit Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle der Starthilfe Sondershausen e. V. Anschrift:Erfurter Straße 35 99706 Sondershausen Telefon: 0 36 32 / 6 66 18 20 0 36 32 / 6 66 18 21 E-Mail: schwangerenberatungsstelle@ starthilfe-ev.de Schleusingen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis „Henneberger Land“ e. V. Anschrift:Königstraße 8 98553 Schleusingen Telefon: 03 68 41 / 4 24 33 E-Mail: [email protected] Sonneberg Schwangerschafts- und Schwangerschafts konfliktberatungsstelle der pro familia Anschrift:Bismarckstraße 35 96515 Sonneberg Telefon: 0 36 75 / 70 28 94 Fax: 0 36 75 / 70 28 94 E-Mail: [email protected] Schmalkalden Schwangerschaftsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH Anschrift:Klostergasse 4 a 98574 Schmalkalden Telefon: 0 36 83 / 40 28 92 Fax: 0 36 83 / 60 65 31 E-Mail: [email protected] 84 Suhl Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasregion Südthüringen Anschrift:Hohe Röder 01 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 7 11 81-8 Fax: 0 36 81 / 7 11 81-3 E-Mail: [email protected] Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis „Henneberger Land“ e. V. Anschrift:Mühltorstraße 24 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 3 13 60 Fax: 0 36 81 / 3 13 61 E-Mail: [email protected] Weimar Schwangerschafts- und Schwangerschafts konfliktberatungsstelle der pro familia Anschrift:Erfurter Straße 28 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 5 99 04 Fax: 0 36 43 / 5 99 04 E-Mail: [email protected] Zeulenroda Schwangeren-, Schwangerschaftskonflikt- und Erziehungsberatungsstelle des DRK Kreisverband Greiz e. V. Gotha Staatliches Schulamt Westthüringen (kreisfreie Stadt Eisenach, Wartburgkreis, Landkreis Gotha, Ilmkreis) Anschrift:Justus-Perthes-Straße 2a 99867 Gotha Postanschrift bis auf weiteres Rennbahn 4 99817 Eisenach Leinefelde-Worbis Staatliches Schulamt Nordthüringen (Landkreis Eichsfeld, Landkreis Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis) Anschrift:Bahnhofstraße 18 37339 Leinefelde-Worbis Telefon: 03 60 74 / 3 75 00 Fax: 03 60 74 / 3 75 02 E-Mail: Poststelle.Nordthueringen@ schulamt.thueringen.de Suhl Anschrift:Schleizer Straße 4 07937 Zeulenroda Telefon: 03 66 28 / 8 39 94 Fax: 03 66 28 / 5 84 06 E-Mail: [email protected] Staatliches Schulamt Südthüringen (kreisfreie Stadt Suhl, Landkreis SchmalkaldenMeiningen, Landkreis Hild burghausen, Landkreis Sonneberg, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) Schulämter Anschrift:Hölderlinstraße 1 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 73 41 00 Fax: 0 36 81 / 73 41 09 E-Mail: Poststelle.Suedthueringen@ schulamt.thueringen.de Gera Weimar Staatliches Schulamt Ostthüringen (kreisfreie Stadt Jena, kreisfreie Stadt Gera, Landkreis Altenburger Land, Landkreis Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis) Staatliches Schulamt Mittelthüringen (kreisfreie Stadt Erfurt, kreisfreie Stadt Weimar, Landkreis Sömmerda, Landkreis Weimarer Land) Anschrift:Hermann-Drechsler-Straße 1 07548 Gera Telefon: 03 65 / 54 85 46 00 Fax: 03 65 / 54 85 46 66 E-Mail: poststelle.ostthueringen@ schulamt.thueringen.de Anschrift:Schwanseestraße 9 99423 Weimar Telefon: 0 36 43 / 88 41 10 Fax: 0 36 43 / 88 41 22 E-Mail: poststelle.mittelthueringen@ schulamt.thueringen.de 85 Sozialverbände Erfurt Deutsches Rotes Kreuz, Bildungswerk Anschrift:Heinrich-Heine-Straße 3 99096 Erfurt Telefon: 03 61 / 3 44 04 00 Fax: 03 61 / 3 44 01 11 Arbeiter-Samariter-Bund e. V. Landesverband Thüringen Geschäftsstelle Anschrift:Johannesstraße 145 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 2 11 00 13 Fax: 03 61 / 2 11 01 88 E-Mail: [email protected] Deutsches Rotes Kreuz, Landesgeschäftsstelle Kontakt: Präsident Gerhard Günther Anschrift:Heinrich-Heine-Straße 3 99096 Erfurt Telefon: 03 61 / 344 04 00 Fax: 03 61 / 344 01 11 Arbeiterwohlfahrt e. V. Anschrift:Pfeiffersgasse 12 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 210 310 Fax: 03 61 / 210 311 49 Evang. Erwachsenenbildung Thüringen e. V. Kontakt: Pfarrer Dr. Aribert Rothe Anschrift:Schillerstraße 50 99096 Erfurt Telefon: 03 61 / 57 660 38 Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Jena-Weimar e. V., Fachdienst für Migration und Integration Kontakt: Monika Schmidt Anschrift:Kastanienstraße 11 07747 Jena Telefon: 0 36 41 / 39 47 99 Fax: 0 36 41 / 33 59 56 Internationaler Bund, Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. Anschrift:Iderhoffstraße 4 99085 Erfurt Telefon: 03 61 / 59 83 10 Fax: 03 61 / 59 83 115 Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. Diözesan-Geschäftsstelle Kontakt: Christian Maschke Anschrift:Wilhelm-Külz-Straße 33 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 6 72 91 52 Fax: 03 61 / 6 72 91 22 E-Mail: [email protected] Caritasregion Mittelthüringen Migrationsberatung und Beratung für Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung der Caritas Erfurt Kontakt: Fachdienstleiterin Sandra Machate Anschrift:Regierungsstraße 55 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 5 55 33 59 Fax: 03 61 / 5 55 33 88 E-Mail: [email protected] 86 Internationaler Bund, Netzwerk für Integration Erfurt Anschrift:Rosa-Luxemburg-Straße 50 99085 Erfurt Jüdische Landesgemeinde – Sozialarbeit Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 16 99084 Erfurt Telefon: 03 61 / 5 62 49 64 E-Mail: 03 61 / 5 66 86 90 LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. Kontakt: Diözesan Caritasdirektor Bruno Heller, Hans-Otto Schwiefert Anschrift:Arnstädter Straße 50 99096 Erfurt Telefon: 03 61 / 51 14 99-0 Fax: 03 61 / 51 14 99-19 E-Mail: [email protected] Eisenach Caritas Eisenach Kontakt: Marcel Schmidt Anschrift:Alexanderstraße 45 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 20 48 94 E-Mail: [email protected] Evang.-Luth. Diakonissenhausstiftung, Interkulturelle Begegnungsstätte „Miteinander“ Kontakt: Frau Lang Anschrift:Georgenstraße 52 99817 Eisenach Telefon: 0 36 91 / 73 23 42 Gera DO Diakonie Ostthüringen Flüchtlingssozialarbeit Kontakt: Andrea Dittrich Anschrift:Trebnitzer Straße 6 07545 Gera Telefon: 03 65 / 8 00 77 98 Fax: 03 65 / 5 51 06 96 E-Mail: [email protected] DO Diakonie Ostthüringen gGmbH, Migrationserstberatung Anschrift:Joliot-Curie-Straße 1a 07548 Gera Telefon: 0365 / 225 11 Fax: 03 65 / 8 82 01 45 Halle Diakonisches Werk, Evang. Kirchen in Mitteldeutschland e. V. Kontakt: Referent für Migration und Europapolitik Ferenc Makk Anschrift:Merseburger Straße 44 06110 Halle Telefon: 03 45 / 12 29 93 80 Fax: 03 45 / 12 29 91 98 E-Mail: [email protected] Heiligenstadt Villa Lampe gGmbH Anschrift:Holzweg 2 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 0 36 06 / 5 52 10 Fax: 0 36 06 / 55 21 50 E-Mail: [email protected] Ilmenau Stadtverwaltung Ilmenau Kontakt: Ausländerbeauftragte Frau Franczyk Anschrift:Am Markt 7 98693 Ilmenau Telefon: 0 36 77 / 69 13 15 E-Mail: [email protected] Jena Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Jena-Weimar e. V. Fachdienst für Migration und Integration Kontakt: Maria Seidensahl Anschrift:Kastanienstraße 11 07747 Jena Telefon: 0 36 41 / 8 74 11 11 Fax: 0 36 41 / 8 74 11 09 E-Mail: [email protected] Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Jena-Weimar e. V., Flüchtlingssozialarbeit Kontakt: Sana Al-Mudhaffar Anschrift:Löbdergraben 14a 07743 Jena Telefon: 0 36 41 / 49 33 30 E-Mail: [email protected] Diakoniekreisstelle Jena, Asylverfahrensberatung Kontakt: Franziska Rohner Anschrift:Saalbahnhofstraße 12 07743 Jena Telefon: 03 641 / 44 37 09 Fax: 03 641 / 44 37 09 87 Leinfelde Diakonisches Werk Eichsfeld-Mühlhausen e. V. Regionalstelle Eichsfeld Anschrift:Konrad-Martin-Straße 144 37327 Leinefelde Telefon: 0 36 05 / 51 39 53 Fax: 0 36 05 / 51 81 47 Magdeburg Landeskirchenamt der Evang. Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum Migration und Interreligiöser Dialog Kontakt: Petra Albert Anschrift:Am Dom 2 39104 Magdeburg Telefon: 03 91 / 5 34 63 93 Fax: 03 91 / 5 34 63 90 E-Mail: [email protected] Mühlhausen Diakonisches Werk Eichsfeld-Mühlhausen e. V. Geschäftsstelle Anschrift:August-Bebel-Straße 66 99974 Mühlhausen Telefon: 0 36 01 / 42 12 89 Fax: 0 36 01 / 42 70 24 Neudietendorf Der Paritätische Landesverband Thüringen e. V. Anschrift:Bergstraße 11 99192 Neudietendorf Telefon: 03 62 02 / 2 60 Fax: 03 62 02 / 2 62 34 Weimar Caritasregion Mittelthüringen Sozialberatung von Caritas und Diakonie Kontakt: Manuela Wenzel Anschrift:Ettersburger Straße 112 – 118 99427 Weimar Telefon: 0 36 43 / 49 79 81 Fax: 0 36 43 / 4 96 51 46 E-Mail: [email protected] 88 Stiftungen Berlin Heinrich-Böll-Stiftung e.V. Anschrift:Schumannstraße 8 10117 Berlin Telefon: 0 30 / 2 85 34-0 Fax: 0 30 / 2 85 34-109 E-Mail: [email protected] Stiftung der Deutschen Wirtschaft Anschrift:Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0 30 / 20 33-15 40 Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Anschrift:Klingelhöferstraße 23 10785 Berlin Telefon: 0 30 / 2 69 96-0 (Zentrale) E-Mail: [email protected] Rosa-Luxemburg-Stiftung Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V. Anschrift:Franz-Mehring Platz 1 10243 Berlin Telefon: 0 30-4 43 10-0 Fax: 0 30-44 31 02 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.rosalux.de Bonn Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung Anschrift:Baumschulallee 5 53115 Bonn Telefon: 02 28 / 9 83 84 0 Internet: www.cusanuswerk.de Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Anschrift:Godesberger Allee 149 53175 Bonn Telefon: 0 2 28 / 8 83- 0 Fax: 0 2 28 / 8 83- 92 07 E-Mail: [email protected] Studienstiftung des Deutschen Volkes Anschrift:Ahrstraße 41 53175 Bonn Telefon: 02 28 / 8 20 96-0 Düsseldorf Hans-Böckler-Stiftung – Studienförderung Anschrift:Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf Telefon: 02 11 / 77 78 0 Internet: www.boeckler.de Potsdam Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Anschrift:Karl-Marx-Straße 2 14482 Potsdam Telefon: 03 31 / 70 19-0 Fax: 03 31 / 70 19-188 E-Mail: [email protected] Internet: www.freiheit.org Schwerte Evangelisches Studienwerk Villigst Anschrift:Iserlohner Straße 25 58239 Schwerte Telefon: 0 23 04 / 7 55-196 (Zentrale) 0 23 04 / 7 55 196 Internet: www.evstudienwerk.de Sankt Augustin Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Anschrift:Rathausallee 12 53757 Sankt Augustin Telefon: 0 22 41 / 2 46-0 (Zentrale) Fax: 0 22 41 / 2 46-2508 E-Mail: [email protected] Verbraucherzentrale Erfurt Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Geschäftsstelle Anschrift:Eugen-Richter-Straße 45 99085 Erfurt Telefon: 03 61 / 5 55 14-0 Bad Langensalza Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) Anschrift:Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza Telefon: 03 61 37 / 74 30 00 Wichtige Telefonnummern Apothekennotdienst Telefon: 0800 00 22833 22 8 33 vom Handy (max. 69 Cent/Min.) Sperrung von Bankkarten und elektronischer Medien Telefon: 116 116 0 18 05 / 02 10 21 Elterntelefon Telefon: 08 00 / 111 0 550 Internet: www.elterntelefon.de/ Telefonseelsorge Telefon: 08 00 / 111 0 111 oder 08 00 / 111 0 222 Internet: www.telefonseelsorge.de/ Kinder- und Jugendtelefon Telefon: 08 00 / 111 0 333 Internet: www.nummergegenkummer.de 89 Unabhängige Patientenberatung, Bundesweites Beratungstelefon Beratung rund um das Thema Gesundheit sowie zu speziellen patientenrelevanten Fragen Deutsch: 08 00 / 0 11 77 22 Montag bis Freitag 10 – 18 Uhr Donnerstag bis 20 Uhr Türkisch: 0800 / 0 11 77 23 Montag und Mittwoch 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr Russisch:0800 / 0 11 77 24 Montag und Mittwoch 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr Links von A bis Z Arbeit und Soziales YY Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.bund.de, Menüpunkte „Unsere Themen/Soziale Sicherung“ und „Unsere Themen/Rente“ YY Spitzenverbände der Deutschen Sozialversicherung www.deutsche-sozialversicherung.de YY Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de Ausbildung YY Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse www.anabin.de YY Ausbildungsförderung www.bafög.de YY KURSNET – das Portal für die berufliche Aus- und Weiterbildung www.kursnet.arbeitsagentur.de 90 YY Übersicht über Stipendien www.stipendienlotse.de YY Begabtenförderungswerke www.begabtenfoerderungswerke.de YY Wohnen des Studentenwerks Thüringen www.stw-thueringen.de/deutsch/wohnen/ index.html Bildung YY Deutscher Bildungsserver www.bildungsserver.de YY Otto Benecke Stiftung e. V. www.obs-ev.de YY Internationaler Bund www.internationaler-bund.de YY Bildungswerk des Landessportbundes Thüringen e. V. www.bildungswerk-lsb-thueringen.de YY PARITÄTisches Bildungswerk, Landesverband Thüringen e. V. www.pbw-thueringen.de YY Institut für Bildung und Integration in Jena www.ibi-jena.de/index.html YY Bildungs- und Dienstleistungs-Institut Gera www.bdi-gera.de/index.php Bürgerservice YY Bundesministerium des Innern www.bmi.bund.de, Menüpunkt „Themen/Migration und Integration/Staatsangehörigkeit“ www.bmi.bund.de, Menüpunkt „Kontakt/Bürgerservice“ Einbürgerung YY Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration www.einbuergerung.de YY Bundesamt für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de/einbuergerung Familie YY Müttergenesungswerk www.muettergenesungswerk.de YY Mutter-Kind-Kur www.kur.org YY Arbeitsgemeinschaft Eltern und Kind Kliniken www.mutter-kind.de YY Deutscher Familienverband www.deutscher-familienverband.de YY Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V. www.ak-familienhilfe.de YY Serviceportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.familien-wegweiser.de YY Informationen zur Kinderbetreuung www.fruehe-chancen.de YY Unterstützung für Familien www.familienkasse.de YY Kinderzuschlag www.kinderzuschlag.de Flucht und Asyl YY Refugio Thüringen www.refugio-thueringen.de YY Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Außenstelle M 10 – Jena/Hermsdorf www.bamf.de YY Flüchtlingsrat Thüringen e.V. www.fluechtlingsrat-thr.de Gesundheit YY Bundesministerium für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de YY Übersicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen www.gkv-spitzenverband.de, Menüpunkt „Gesetzliche Krankenkassen“ YY Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Spitzenverband der Berufs genossenschaften und Unfallkassen www.dguv.de YY Deutsches Rotes Kreuz www.lv-thueringen.drk.de YY Kindermedizin www.kidmed.de YY Suche nach Frauenärzten www.frauenaerzte.de YY Arztsuche www.kv-thueringen.de Jugend YY Jugendmigrationsdienste www.jmd-portal.de 91 Kultur YY Interkultureller Verein Gera e. V. www.ikv-gera.de/ikvwp/ YY Internationale Gesellschaft für multimediale Kultur und europäische Kommunikation e. V. www.radioakzent.de YY Landesvereinigung Kulturelle Jugend bildung e. V. www.lkjthueringen.de Verbraucher YY Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale.de Vereine und Verbände YY Deutsch-Ausländische Gesellschaften und Vereine www.thueringen.de/de/ab/aufgaben/verbaende/content.html Weiterbildung Selbständige Unternehmer YY Existenzgründung www.existenzgruender.de YY Volkshochschulen www.vhs-th.de Wohlfahrtsorganisationen Studium und Beruf YY Internetplattform „abi“ der Bundesagentur für Arbeit www.abi.de YY Studienberatung der Bundesagentur für Arbeit www.studienwahl.de/de/studieren.htm YY Diakonie Mitteldeutschland www.diakonie-mitteldeutschland.de YY Arbeiterwohlfahrt www.awo.org YY Sozialverband VdK Hessen-Thüringen www.vdk.de/hessen-thueringen YY Deutscher Akademischer Austauschdienst www.daad.de YY uni-assist e. V. www.uni-assist.de YY Studiengangssuche und Hochschulen www.hochschulkompass.de YY Übersicht über Stipendien www.stipendienlotse.de YY Begabtenförderungswerke www.begabtenfoerderungswerke.de YY Otto Benecke Stiftung e. V. www.obs-ev.de Verbraucher 92 Ab September 2013 wird es in Thüringen ein WELCOME CENTER THURINGIA geben. Nähere Informationen können unter YY www.welcome-to-thuringia.de bezogen werden Notizen 93 Anhang „Abschied und Zukunft – neue Heimat?“ Ein Gemeinschaftsprojekt des FriedrichBödecker-Kreises für Thüringen e.V. und des Friedrich-Bödecker-Kreises im Lande Brandenburg e. V. In dieser Workshop-Arbeit haben Ellen Blumert (Projektmanagerin und Betreuerin) sowie Landolf Scherzer (Autor und Betreuer) im Rahmen eines Workshops Gespräche mit Jugendlichen aus unterschiedlichen Herkunftsländern geführt und gemeinsam mit ihnen die genannte Dokumentation zum Thema des Projektes erarbeitet. Hier zwei Texte, die exemplarisch daraus gewählt wurden: S. O. „Zwar bin ich ein Kurde und in Al Haaska in Syrien geboren, aber schon im Irak aufgewachsen. Meine Kindheit dort: Fußball spielen, Fahrten mit dem Taxi und dem Bus. Die Schuluniform. Einen Pokal, den wir gewonnen haben. Computerspiele und Filme anschauen… In der Schule wurde auch unsere Religion gelehrt. Meine Eltern und ich sind Yeziden. Unser gottähnlicher Engel heißt TousiMelek, auf Deutsch Pfauenengel. Er verwaltet im Auftrag von Gott, der auch Adam und Eva erschaffen hat, die Welt. Aber für uns Yeziden gibt es im Gegensatz zu euch keine Hölle und keinen Teufel. Und jeder Mensch kann für sich entscheiden, ob er ein guter oder böser Mensch sein will. Unsere heilige Stätte ist ein Tempel im Norden von Lalish. Ich wollte den Tempel hier malen, aber ich wusste nicht mehr genau, wie er aussah. Und erst Frau Blumert zeigte mir das Heiligtum im Internet. 94 Ich wusste nur, dass man gesund wird, wenn man im Wasser von Lalish das Gesicht wäscht und die Steine des Tempels küsst. Ich glaube immer noch an meinen Gott. In Nordhausen sind nur meine Familie Yeziden, aber in Hannover, wo mein Cousin wohnt, gibt es viele.“ (Um diese Information zu verstehen, mussten auch wir nach dem Gespräch im Internet nachschauen.) „Wir beten täglich und bitten die Freunde und Gott um Hilfe für uns oder die Verwandten. Also: Bitte ihr Guten, helft uns, wir brauchen ein Dach für unser Haus. Oder so ähnlich. Mit sechs Jahren bin ich im Irak in die Schule gekommen. Dort ist es sehr streng. Man darf kein Handy nehmen, nicht rauchen, während des Unterrichts nicht essen. 30 bis 40 Kinder sitzen in einer Klasse. Es gibt keinen Raumwechsel für die verschiedenen Fächer. Man wird geschlagen. Wenn man nicht stillsitzt oder laut und schnell atmet, wird man geschlagen. In der 1. bis 3. Klasse wurde man oft geschlagen mit einem langen Stock beispielsweise. Dann hatte man rot-blaue Hände. Ich bin nur zweimal geschlagen worden. Ich war ein guter Schüler. Mein Vater war im Irak ein Hausverkäufer, ein reicher Mann. Aber da kamen immer öfter die Polizisten oder böse Leute und verlangten: „Gib Geld, sofort, sonst wird es dir nicht gut ergehen!“ Da sind wir weggegangen. Zuerst in die Türkei. Alle haben geweint. Der Bruder meines Vaters und seine Familie blieben zurück. Ich war schon 14. Nur wenige Sachen konnte ich mitnehmen, denn wir sind über die irakische Grenze bis in die Türkei gelaufen. In der Türkei gab es ein Auto, das hat uns nach Deutschland gebracht. Ich musste schlafen, man hat mir zuvor Schlaf tabletten gegeben. Ich bin erst in Dortmund wieder aufgewacht. Dort hat man alles über uns in einen Computer eingetippt und dann sind wir mit dem Zug nach Eisenberg gefahren. Meine ersten deutschen Worte waren: ‚Ich habe Hunger’. ‚Gib mit Cola‘ und ‚Tschüss‘. Das war vor gut neun Monaten. Inzwischen spreche ich schon mehr. Mein Cousin war schon 17 Jahre in Hannover. Mit ihm habe ich über Flatrate Deutsch gelernt. Wir haben viele Stunden telefoniert und er hat mir die Sprache beigebracht. Drei Monate waren wir in Eisenberg. Und dann der erste Schultag hier in Nordhausen. Ich bin der einzige Ausländer in der Schule. Am ersten Schultag sitze ich und höre. Ich brauche fünf bis sechs Minuten für ein Wort, ich male es. sieben bis acht Worte in einer Stunde. Die anderen hatten eine Seite vollgeschrieben. Die Schule ist gleich neben unserem Wohnblock. Mein Vater hat mich hingebracht. Ich hatte große Angst. Die deutschen Schüler verspotteten mich und ich habe Vater gesagt, ich geh nicht wieder hin. Du musst aber, hat der Vater gesagt. Ich mag Mathe, Geo, Bio, Musik, Sport und Kunst. Deutsche Geschichte mit all den Königen nicht und die deutsche Grammatik auch nicht. Außerdem gefällt mir nicht, dass alles so locker ist in der Schule, ohne Disziplin und so laut. Es gibt nur wenige Schüler, die mir helfen, wenn die anderen mich anpöbeln. Alexander, Andrean und Steffen, die spielen mit mir Fußball. Und Maren, er spielt auch mit mir Fußball. Ich bin beim Fußball in der B-Jugend von SV Bielen. Ich bin Mittelstürmer. Aber ich wäre lieber Läufer. Ich will immer hin und her rennen. Ich habe außer diesen Vier hier keine Freunde, nur Facebook und Chatroom. Mein Freund müsste sehr witzig sein, nicht traurig sein, immer glücklich und dann lachen wir zusammen. Ein Freund ist für mich kein reicher Freund, der immer nur sagt, hier hast du Geld und du kannst dir etwas kaufen. Ich will einen normalen Freund. Ein guter Tag ist, wenn meine Fußballmannschaft gewinnt. Und ein schlechter Tag, wenn mein Vater traurig ist und ich Angst vor den Jungen in der Schule habe. Für die Zukunft wünsche ich mir ein gutes Mädchen. Für meine Eltern, wenn sie einmal krank sind, einen guten Arzt und Glück der Familie. Die Familie ist das Glück für das Haus. Wenn ich etwas ändern könnte, würde ich den Ausländern hier kein Geld geben, sondern Arbeit. Geld allein macht nicht reich, aber Arbeit kann mithelfen, reich zu sein. Es gibt einen guten Mann, einen Professor, der hilft mir in der Schule beim Lesen. Wenn ich in der Welt etwas ändern könnte, würde ich 150 Helikopter nach Afrika schicken mit Fernsehern und Computern für die Menschen dort. Und dann möchte ich Deutschland ein besseres Wetter schenken. Und Moslems, die Terroristen sind, würde ich alle töten. Bevor wir weggingen, habe ich in der Schule im Irak einen Aufsatz über Afrika geschrieben. 20 Seiten. Die Geschichte geht so: ‚Ein Kind in Afrika hat keinen Vater, es schläft auf der Straße und es braucht einen Menschen, der es auf die Wange küsst.‘ Wenn in Europa jeder Mensch an jedem Tag auf einen Cent verzichten würde, könnte man in Afrika vielen helfen. Die Kinder könnten dann dort auch Fußball spielen. Aber vielleicht ist Essen und Trinken für sie wichtiger.“ Was soll ich noch von mir sagen? In Deutschland gefällt mir nicht, dass es so viele Penner und Alkoholiker gibt. Und ich will später viel arbeiten: als Verkäufer in einem Elektro geschäft oder in einem Autohaus. Mein Lieblingsfilm ist „Mr. Bean“. Mein Lieblingsessen zu Hause war Reis mit Salat. Hier mache ich mir oft Eier mit Tomatenbrot. Und trinke gern arabischen Tee und arabischen Kaffee.“ 95 Jesus R. P. „Vor drei Jahren hat mein neuer Papa, er heißt Uwe und arbeitet bei der AOK in Erfurt, meine Mama, meine Schwester und mich von Merida in Venezuela, wo ich geboren wurde, nach Deutschland geholt. Damals war ich acht Jahre alt. Man rief mich mit Kosenamen Chuchito. Mein Papa in Venezuela ist ein Busfahrer und hat meine Mama schon verlassen, als ich noch so klein war, dass ich mich nicht mehr an ihn erinnere. Wahrscheinlich waren die Eltern von meiner Großmutter und die Eltern dieser Eltern und dann noch eine Generation zurück Indianer … Ich hatte als Kind zwei große Kisten mit Legosteinen und kleinen Figuren: Dinosauriern, Löwen, Affen und Giraffen. Da waren auch Indianer und weiße Soldaten dabei. Wenn ich die gegeneinander kämpfen ließ, siegten immer die Indianer. Und manchmal habe ich die Kiste leer gemacht und habe mich darin versteckt, so groß war sie. Meine Mama war in Venezuela Sportlehrerin. Sie hat nicht an meiner Schule, sondern an einer Universität in Merida unterrichtet. Mit sechs Jahren bin ich in die Schule gekommen. Aber zuvor war ich schon im Kindergarten. Ich wäre lieber noch länger in den Kindergarten gegangen. Die Schule war sehr streng. Wir hatten alle eine Schuluniform an, lange schwarze Hosen, schwarze Schuhe, ein weißes T-Shirt, auf dem befand sich das Zeichen der Schule. Ich finde es besser, wenn alle dasselbe anhaben. Dann sieht man nicht, ob einer viel Geld besitzt oder einer wenig Geld hat. In Venezuela haben wir immer zuerst die National hymne morgens im Fernsehen gehört, und erst danach gingen wir zur Schule. Beim Frühstück haben wir zu Hause gebetet. Nicht zu irgendeinem Gott, sondern dafür gedankt, dass wir zu essen haben. Das war sehr schön, und das machen wir jetzt nicht mehr. Ich weiß nicht, ob ich ein Christ 96 war oder irgendetwas anderes, aber wir haben gebetet. Jeder hat für sich gebetet, jeder für etwas anderes. Ich betete oft, dass andere auch etwas zu essen haben. Und danach haben wir daran gedacht, wofür wir gebetet haben. Ein Gymnasium gab es nicht bei uns in der Schule. Es war ein Haus und das war getrennt. Auf der einen Seite von der 1. bis 4. Klasse und in der anderen von der 5. bis 12. Klasse. Der Fußboden im Klassenraum war mit so vielen Löchern, dass immer die Stühle und Bänke gewackelt haben. Und wir haben auch nicht alle nach vorn geschaut. Weil, wir waren 30 in der Klasse und nicht jeder hatte den Platz, um nach vorn schauen zu können. Es gab bei uns auch nur einmal zwei Monate Ferien, und für diese Zeit bekamen wir viele Aufgaben. Wir mussten zum Beispiel alle Zahlen von 100 bis 400 in Worten schreiben. Also der Fußboden hatte Löcher, aber wir hatten sogar Computer in der Schule. Ich liebte den Computer-Unterricht. Was in Venezuela anders ist als in Deutschland? In Venezuela gibt es wahrscheinlich mehr Diebe als in Deutschland. Einmal hat es auch meine Mutter und mich fast erwischt. Wir wollten nachts durch eine enge Gasse, eine Abkürzung, gehen. Aber meine Mutter hatte ein komisches Gefühl, also sind wir den längeren Weg gegangen. Und als wir am Ziel ankamen, sagte man uns, in der Gasse hat man gerade Leute überfallen. Es gab Viertel, in die sich nachts niemand hinein traute. Dort gab es auch viele Studenten, die kriminell waren. Und die Polizei kam mit Autos und hat sie dann immer in die Autos hinein gezerrt und mitgenommen. Aber auf der Straße gab es auch den Eismann, der rief: Wollt ihr Eis? Und manchmal hat meine Mama mir eins gekauft. Und Schuhputzer gab es auch, die habe ich in Deutschland noch nicht gesehen. Schuhputzer wollte ich nicht werden. Ich wollte schon immer in einem Restaurant arbeiten. Meine Mama und mein jetziger Vater haben sich kennengelernt, weil Uwe als Tourist zum Urlaub in Venezuela war. Dann haben sie sich E-Mails geschickt und geliebt und später hat meine Mama gesagt: ‚Wir gehen mit ihm nach Deutschland!‘ Ich hatte große Angst, mit dem Flugzeug über das Meer zu fliegen. Mutter hatte mir zuerst auf einer Karte gezeigt, wo Deutschland liegt. Ich habe nur gesagt, o mein Gott, soweit und wenn wir abstürzen, ist das Meer da unten. Da kann dann eine Krake oder ein Hai kommen und uns fressen. Das habe ich gedacht. erledigen. Da war ich froh, dass ich sie nicht mehr machen musste. In Venezuela war das Haus in drei Wohnungen geteilt und in den zwei anderen Wohnungen haben meine besten Freunde gewohnt: Samuel und Sebastian. Wir haben uns nie gestritten. Wir konnten uns auch, weil wir so nah beieinander wohnten, gegenseitig besuchen und auch bei dem Freund übernachten. Nun schreiben wir uns über E-Mail Briefe. Es ist gut für mich, spanisch zu schreiben, denn langsam verlerne ich hier meine Muttersprache. Als wir uns von Großmutter und Großvater verabschiedet haben, haben sie geweint. Ich nicht, ich dachte, wir kommen bald wieder. Meine zwei großen Kisten konnte ich nicht mitnehmen, aber einen mechanischen Dinosaurier, den habe ich mitgenommen. Nicht die vielen kleinen Dinosaurier und Indianer. Erst dachte ich auch, dass ich bestimmt wieder zurück will, aber dann waren wir in Erfurt in der Wohnung, und die hat mir sehr gefallen. Da wollte ich nicht zurück. Wenn ich drei Wünsche hätte, wäre mein erster Wunsch: Ich hätte unendliche Wünsche. Wenn das nicht geht, dann würde ich mir zuerst wünschen nicht so viel Krieg, außerdem wünsche ich mir, dass es keine Diebe mehr gibt und keine Kinder, die so sehr angeben. Geld? Geld wünsche ich mir nicht. Geld kann ich selber verdienen. Beispielsweise als Verkäufer oder Koch. Mir gefällt so etwas, verkaufen und kochen und so. Wir wohnen oben im letzten Stock und aus meinem Zimmer kann man die Sterne sehen. Das ist schön. Meine Mutter hat hier noch keine Arbeit. Aber sie lernt jetzt Deutsch und dann macht sie eine Schulung, damit sie arbeiten kann. In meiner Klasse im Gutenberg-Gymnasium bin ich der einzige Ausländer. In der Schule sind es fünf, wenn man mich mitzählt. Einer ist aus Afrika, zwei aus Venezuela – also ich und meine Schwester – und zwei andere, von denen ich nicht weiß, woher sie kommen. Wenn ich die Welt verändern könnte, dann würde ich sehr viel von der Technik abschaffen, die die Natur zerstört. Ich würde alles so machen wollen, wie es früher und heute noch in den Dörfern von Venezuela ist. Die Natur so lassen, wie sie ist und nicht alles kaputt machen durch große Städte und Industrieanlagen. Außerdem würde ich für alle Menschen in Afrika Nahrung besorgen. Alle dort sollten satt werden. Und super wäre es, wenn jeder einfach alles nehmen könnte, was er haben möchte. Und alle dafür arbeiten. Arbeiten und jeder dürfte dafür ohne Geld nehmen, was er braucht. Aber vielleicht funktioniert das nicht. Wir müssten es ja nur hier in unserer Gruppe probieren. Wenn alle nehmen könnten, was sie wollten, würden sich die ersten ganz viel nehmen und Das erste Wort, das ich hier in der Schule von anderen gehört habe und das mich sehr verunsichert hat, war das Wort ‚Ja‘. Alle sagten immer ‚ja, ja, ja‘. Aber in Venezuela heißt das ‚Stopp, stopp, stopp‘. Also sie sagten ‚ja iss‘ und ich aß nicht. Ich hatte in Venezuela ein bisschen Englisch gelernt, aber nicht sehr gut. Ich war auch ein wenig froh, als wir von Venezuela weg gingen, denn es war genau der letzte Schultag vor den Ferien. Und wir sollten in den Ferien zwölf (!) Hausaufgaben 97 für die, die etwas schüchtern sind, würde nichts mehr übrig bleiben. Das ist doof. Ich rede nicht sehr gern etwas Schlechtes über andere. Und selbst wenn ich mit einem streite und nach dem Streit ist er ganz traurig, dann werde auch ich darüber traurig. Sogar mit meinen Feinden habe ich manchmal Mitleid. Das finde ich auch doof. Seit zwei Jahren spiele ich Klavier. In der Schule bin ich noch im Chor und dann spiele ich seit zwei Jahren noch Theater, immer am Samstag. Nicht in der Schule, sondern in einem Theater in der Rosa-Luxemburg-Straße, in einem großen Haus. Hier treffen sich viele Ausländer. Erwachsene sind dabei. Wir haben dort schon ‚Hänsel und Gretel‘, ‚Schneekönigin‘ und ‚Rotkäppchen‘ gespielt und jetzt machen wir ‚Pinocchio‘ . Und ich bin der Pinocchio. Das Stück hat keine Pause und ich bekomme bestimmt eine lange Nase und meine Rolle hat 30 Seiten. Deutsche spielen nicht mit, es ist so etwas wie ein Deutschkurs für Ausländer. Bei der ‚Schneekönigin‘ war ich Kai, dann war ich Hänsel. Mir fällt das Stillsitzen sehr schwer, aber als Kai musste ich einmal gefroren sein und mich nicht bewegen, und dann wurde auch noch ein Tuch über mich gedeckt, und ich musste aber lachen darunter und ich bewegte mich … Dienstags und freitags habe ich immer noch eine Stunde Kung-Fu. In Kung-Fu hätte ich eigentlich schon den gelben Gürtel, aber ich habe immer noch den weißen, weil ich im Sommer, wenn viel trainiert wird und Wettkämpfe sind, meistens mit meinen Eltern in den Ferien unterwegs bin. Mittwoch ist mein einziger freier Tag. Montag im Chor, Donnerstag Klavier, Freitag und Dienstag Kung-Fu und Sonnabend Theater. Im Chor ist mein Lieblingslied ‚Acht Uhr hat die Uhr geschlagen‘ … Ja, Mama ist stolz auf mich und sie wollte mich eigentlich gar nicht mit hierher fahren lassen. Sie hat immer wieder gesagt: ‚Willst du denn wirklich von mir wegfahren?‘ als ich hier ins Lager gefahren bin mit euch. Beim Fußball habe ich 98 mich abgemeldet, weil keine Zeit mehr war. Um 21 Uhr muss ich ins Bett, aber im Sommer, wenn die Sonne noch scheint, bin ich überhaupt noch nicht müde. Uns dann lese ich noch im Bett. Am liebsten lese ich ‚Der Seewolf‘ . Das ist ein Buch, wo ein Junge auf ein Piratenschiff geht und dann suchen sie Schätze und so etwas. Und dann gibt es ein Buch ‚Fünf Freunde‘ auf Spanisch, das liebe ich auch. Mit meinem Papa rede ich natürlich Deutsch. Mama will oft Spanisch reden, aber dann sage ich: ‚Mama sprich jetzt Deutsch mit mir, das ist wichtig für deine Arbeit.‘ Spanische Menschen und auch die in Venezuela sind sehr viel unruhiger und lauter als die Menschen hier. Die Deutschen sind ruhiger. Sie sagen auch nicht so viele Schimpfwörter und schmeißen auch nicht den Müll auf die Straße. Aber nicht alle Schimpfwörter sind schlechte Schimpfwörter. Vielleicht auch ‚Gorilla‘ nicht. Beispielsweise der Esel. Man sagt doch: ‚Du bist ein großer Esel!‘ Aber der Esel ist ein schlaues Tier. Als der Sohn von Zeus nicht nur Tiere, sondern auch einen Menschen machen wollte, hat Zeus die Tiere gefragt. Aber alle hatten Angst vor Zeus, sogar der Adler, der Mutige. Er ist weggeflogen und nur der Esel hatte keine Angst vor Zeus. Und so hat der Sohn von Zeus zusammen mit dem Esel den Menschen gemacht. In meiner Klasse in Venezuela hießen fast alle Jesus. Trotzdem wurden alle vom Lehrer Jesus genannt. Er zeigte dann mit dem Finger, welchen Jesus er meint. Bevor die Schule begann, versammelten sich die Großen alle in einer Halle und sie sangen zuerst die Nationalhymne und dann sagten manche Gedichte auf und erst dann durfte man die Schule betreten. Ich wollte gern in die 5. Klasse, denn dort gab es einen Tisch mit einem Stuhl gleich hinten dran, die waren verbunden. In der 1. bis 4. Klasse mussten wir alles, was wir im Unterricht brauchten, Bücher, Hausaufgabenhefte, Arbeitshefte, Federmappen und so weiter im Rucksack mitbringen. Der hing hinten, und nur wenn der Lehrer sagte, jetzt die Federmappe herausholen oder jetzt das Buch, dann durfte man es herausholen. Ab der 5. Klasse durfte man das alles schon vor sich auf den Tisch legen. Wenn die Schule begonnen hatte, wurden alle Türen zugeschlossen. Und wenn man zu spät kam, kam man nicht mehr herein. Man musste vielleicht telefonieren oder klopfen oder nach Hause gehen. Ich bin nie zu spät gekommen. Es muss eine große Strafe gewesen sein, wenn man wieder nach Hause gehen musste. Einmal haben wir bei meiner Oma Neujahr gefeiert. Und da habe ich eine Neujahrsrakete abbekommen. Und nun habe ich immer am Arm eine Narbe, eine Erinnerung an das Neujahrsfest 2005 und an meine Oma. Oma lebt noch in Venezuela. Sie hat ein großes Haus. Eine Mauer, dahinter gab es eine Garage, dann gab es einen Garten mit einer Schildkröte und einem Hund, der ist jetzt gestorben. Dann einen großen Tisch mit sehr vielen Stühlen, wo viele Menschen sitzen konnten. Dann gab es aber bei der Oma auch einen Computerraum und ein zweites Schlafzimmer für zwei Menschen. Im Garten wachsen Mangobäume und Apfelsinenbäume. Jetzt hat sie nur noch zwei Hunde, vorher waren es drei. Als der dritte Hund gestorben war, war es schon ein Opa. Nein, nein, eine Oma. Er hat auch meinen Lieblingspapagei gefressen. Aber der Papagei war vorher entflohen. Und dann hat ihn der Hund gefressen. Vielleicht war es aber auch die Katze. Ich hatte eine große Panik, als der Papagei nicht mehr da war. Hier haben wir keine Haustiere, keine Katzen, keine Hunde, nichts. Aber einen Papagei möchte ich gern wieder bekommen. Wir haben jetzt nicht so viel Geld, um einen Papagei zu kaufen, denn wir brauchen alles Geld, um nach Venezuela zu fliegen. Das ist sehr teuer. Außerdem bin ich nicht regelmäßig zu Hause. Wer sollte dann den Papagei pflegen? Meine Schwester würde gerne ein Hund haben. Ich hatte schon mal eine Schne- cke als Haustier. Den ganzen Winter habe ich sie gefüttert mit Salat und Gemüse und dann habe ich sie im Frühling im Nordpark ausgesetzt. In der Nacht habe ich oft Angst im Schlafzimmer. Ich hab schon solche Horrorfilme gesehen und dann habe ich Angst, dass hier so etwas passiert, solche schrecklichen Dinge wie vor 10 Jahren, als die Kinder und Lehrer am Gutenberg-Gymnasium erschossen worden sind. Einmal nachts, da bin ich aufgestanden, ich wollte meine Schuhe holen und die Eltern haben Fernsehen gesehen, solch einen Horrorfilm. Und da habe ich das gesehen und habe geschrien und bin wegelaufen. Ich habe einen Fernseher in meinem Zimmer, aber wehe, wenn ich ihn nach 21 Uhr einschalte. Und vorher muss ich erst Hausaufgaben gemacht und gezeigt haben, eher darf ich den Fernseher überhaupt nicht einschalten. Vor Mama habe ich mehr Angst, sie schimpft mehr und schimpft auf Spanisch. Wenn ich später eine Familie habe, möchte ich ein Haustier haben und zwei Kinder. Ich habe schon sieben bis acht Kochbücher, da lese ich drin. Für später. Ich möchte vielleicht ein Koch in einem Restaurant werden. Mein Papa Uwe hat schon einen Sohn. Er ist sehr viel älter, er heißt Tobi. Jetzt wollen Mama und Papa keine Kinder mehr. Wir sind zusammen schon drei Kinder. Und das ist ja auch genug. Seit zwei Jahren spreche ich Deutsch, aber ich habe immer noch Fehler. Einmal beispielsweise habe ich Fische und Vögel verwechselt und da habe ich gesagt, ich gehe heute nicht fischen, sondern ich gehe heute vögeln. Und da haben alle sehr gelacht.“ 99 Korrekturblatt Ansprechpartner und Adressen 1. Ausländerbeauftragte Kommunen (S. 53) Landratsamt Kyffhäuserkreis Kontakt: Katharina Weizel Anschrift: Friedrich-Ebert-Straße 1b, 99706 Sondershausen Telefon: 03632 666669 Fax: 03632 666669 E-Mail: [email protected] 2. Migrationserstberatung (S. 76) Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Nachqualifizierungsangebote und Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten Erfurt Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH Anschrift: Am Johannestor 23, 99084 Erfurt Telefon: 0361-511500-10 Fax: 0361-511500-19 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.ibs-thueringen.de/ Jena Regionales Netzwerk Thüringen Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V. Anschrift: Steinweg 24, 07743 Jena Telefon: 03641 637590 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.thueringen.netzwerk-iq.de/ S. 25 „Arbeiten in Thüringen“ Information und Begleitung bei der Antragstellung zur Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses für das Bundesland Thüringen erhalten Sie auch unter: www.ibs-thueringen.de S. 90 „Links von A-Z“: Flucht und Asyl -> Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH, www.ibs-thueringen.de www.denkbunt-thueringen.de/denkbunt/ Herausgeber: Die Ausländerbeauftragte beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Tel.: 0361 3798750 Fax: 0361 3798825 E-Mail: [email protected] Internet: http://content.thueringen.de/th10/ab/ Verfasser: Christoph Kloft Gestaltung: design.idee büro für gestaltung, Erfurt Fotos: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit; [drubig-photo + Greg Blomberg + puckillustrations + Glaser + Drivepix + Aliaksei Lasevich + Blend Images + Klaus Eppele + kai-creativ+Gerhard Seybert + blumenkind + pressmaster + contrastwerkstatt + wildworx + Andreas F. + ArTo + Kzenon + jörn buchheim + Thomas Aumann + Gina Sanders + Kautz15 + Ermolaev Alexandr + Jürgen Fälchle + Robert Kneschke + RioPatuca Images + Felix Abraham + Goran Bogicevic + Christian Schwier + Sebastian Tomus + Marianne Mayer + Rafael Ben-Ari + fasphotographic + pressmaster – alle Fotolia.com]; Chris Schmidt/iStockphoto.com Stand: 2013 Diese Broschüre darf von den Parteien nicht zu Wahlkampfzwecken genutzt werden.