Willkommen in Thüringen - Innovationsbüro Fachkräfte für die Region

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Willkommen in Thüringen - Innovationsbüro Fachkräfte für die Region
www.thueringen.de
Ausländerbeauftragte
Willkommen in Thüringen
Ein Wegweiser für Migranten
Inhaltsverzeichnis
Grußwort der Ausländerbeauftragten 4
Die ersten Schritte
7
Wichtige Wege
15
Wohnen in Thüringen
22
Arbeiten in Thüringen
24
Bildung in Thüringen
29
Rund um die Gesundheit
35
Kinder und Familie
38
Schutz vor Gewalt
45
Adressen
50
Links von A bis Z
88
Anhang „Abschied und Zukunft – neue Heimat?“
92
3
Grußwort
Liebe Jugendliche und Kinder,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Sie ganz herzlich bei uns
in Thüringen begrüßen!
Neu in Thüringen angekommen braucht man zunächst eine Orientierung. Wofür muss ich einen
Antrag stellen, welche Schule kann mein Kind besuchen, wie finde ich den passenden Wohnraum,
wer hilft mir bei der Arbeitssuche …?
Diese Broschüre soll Ihnen dabei helfen, die Antworten auf all die Fragen zu bekommen. Sie sollen
informiert werden – WER, WO, WIE Ihr „Ankommen in Thüringen“ unterstützen kann.
Herzlich willkommen!
„Grünes Herz Deutschlands“ – so wird Thüringen
wegen seiner weitläufigen Landschaften, dem
Thüringer Wald, Südharz, Kyffhäusergebirge,
Saaletal und Rhön oft genannt. Es ist von fünf anderen Bundesländern umgeben.
Zwischen Harz und Thüringer Wald spielte schon
immer die Landwirtschaft eine sehr wichtige
Rolle. Daneben bestimmen große Industriestandorte das Wirtschaftsleben.
Thüringen ist voller geschichtsträchtiger Städte
und Stätten, am bekanntesten sind die Landeshauptstadt Erfurt, die Klassikerstadt Weimar, die
Universitätsstadt Jena, Gera als Zentrum Ostthüringens und frühere Residenzen wie Gotha, Altenburg und Meiningen.
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Auf der Wartburg bei Eisenach übersetzte der
Reformer Martin Luther die Bibel ins Deutsche.
Im 19. Jahrhundert prägte Weimar als kulturelles und geistiges Zentrum die deutsche Kultur.
Museen und Denkmäler zeugen noch heute vom
Leben und Wirken Goethes, Schillers und anderer
Geistes­größen der „Weimarer Klassik“.
Die Landeshauptstadt von Thüringen ist Erfurt.
Eine sehr schöne Stadt mitten im Herzen Thüringens mit einer historischen Altstadt.
Erfurt ist auch der Sitz der Thüringer Landesregierung und des Thüringer Landtages.
Zur Landesregierung gehört auch die Ausländerbeauftragte, deren Büro beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit angesiedelt ist. Zu ihren Aufgaben gehören:
YY Integration für ausländische Zugewanderte
erleichtern und gestalten,
YY Diskriminierung ausländischer Zugewanderter
erkennen und bekämpfen,
YY Verständnis zwischen ausländischer und
deutscher Bevölkerung fördern.
Dazu gehört aber auch, Thüringerinnen und Thüringer über die rechtliche und soziale Lage der
Ausländerinnen und Ausländer in Thüringen zu
unterrichten und für mehr Aufgeschlossenheit gegenüber Zugewanderten zu werben!
„Das Land, das die Fremden nicht beschützt, geht
bald unter.“ Dies sagte kein geringerer als Johann
Wolfgang von Goethe.
Deutschland – und mit ihm natürlich auch Thüringen – hat immer viel auf diese Fremden gehalten!
Die Menschen, die zu uns kommen, sollen bei uns
– unabhängig von ihrer Herkunft und Religion –
gute Lebensperspektiven finden. Der Integrationsprozess bedarf der Mitwirkung und der Bereitschaft
aller Menschen in Thüringen, einen respekt- und
würdevollen Umgang miteinander zu pflegen.
Thüringen ist ein zunehmend tolerantes und weltoffenes Bundesland. Immer öfters treffen wir Menschen anderer Herkunft, profitieren oft – ohne es
zu wissen – von ihren Kulturen, bewundern ihre
Musik, ihre Kleidung, genießen ganz selbstverständlich Speisen anderer Kulturen – mitten in
Thüringen. Es gibt mittlerweile nur noch wenige
Unternehmen, wo keine ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu finden sind.
kreisen und kreisfreien Städten existieren flächendeckend Beratungsdienste, die Sie bei der
Klärung der wichtigsten Fragen Ihres Alltags unterstützen können.
Der vorliegende „Wegweiser“ soll Ihnen zusätzlich helfen, sich besser und schneller in Thüringen
zu orientieren, denn er enthält aktuelle Adressen
und Ansprechpartner von Ämtern, Behörden und
Beratungsdiensten.
Dieser Wegweiser ist eine Willkommensbotschaft
an Sie!
Wir freuen uns, dass Sie sich für Thüringen entschieden haben, um hier zu leben, zu wohnen
und zu arbeiten. Thüringen ist ein schönes Bundesland! Davon bin nicht nur ich überzeugt,
sondern hoffentlich bald auch Sie. Einige interessante Berichte sind an das Ende der Broschüre
gestellt. Hier kommen Jugendliche zu Wort, die
aus sehr verschiedenen Perspektiven über ihren
Neuanfang in Thüringen berichten.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Thüringen empfängt Sie mit offenen Armen! Profitieren Sie von den Vorteilen unseres Bundeslandes. Hier gibt es hervorragende Kinder- und
Bildungseinrichtungen, eine gute Gesundheitsversorgung und vielfältige Möglichkeiten zu
Begegnung und Engagement. In unseren Land-
Viel Freude beim Blättern durch unseren
Wegweiser.
Ihre Ausländerbeauftragte
Petra Heß
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Die ersten Schritte
Das Visum
Staatsangehörige der EU-Staaten
Angehörige der EU-Staaten brauchen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein
Visum.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten
Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in
Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für
Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr
benötigen Angehörige derjenigen Staaten kein
Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die
Visumpflicht aufgehoben hat.
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Wer ist zuständig für die Erteilung eines
Visums?
Laut Gesetz (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind
die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland
für die Erteilung eines Visums verantwortlich.
Wenn dies auch viele glauben, so hat das Auswärtige Amt nicht über einzelne Visumanträge zu
entscheiden.
Visumgebühren
Seit dem 14. Mai 2008 beträgt die Visumgebühr
einheitlich für alle Kategorien 60 Euro.
Antragsverfahren
Noch in Ihrem Heimatland müssen Sie das Visum
persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung
beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben.
Informieren Sie sich am besten vorher, welche
Papiere Sie brauchen und auf welche Besonderheiten Sie achten müssen. Die notwendigen Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie über
die Internetseite der zuständigen Botschaft /des
zuständigen Konsulats.
Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern
finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen
Amtes – des Außenministeriums der Bundesrepublik Deutschland – unter www.diplo.de. Dort
finden Sie auch allgemeine Informationen zur
Einreise nach Deutschland und zu den Visabestimmungen.
Informationen zum Aufenthaltsrecht
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach
Deutschland gezogen sind, sind für Sie die Regelungen des Aufenthaltsrechts besonders wichtig.
Die äußeren Bedingungen für Ihren Aufenthalt in
Deutschland hängen von Ihrer Herkunft ab:
YY Wandern Sie als Spätaussiedlerin oder
Spätaussiedler zu?
Als Spätaussiedlerin und Spätaussiedler oder
Familienangehöriger können Sie sich bei Fragen
zur Staatsangehörigkeit an die Stadt-, Gemeindeoder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen
auch bei anderen behördlichen Fragen.
YY Möchten Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger
oder als Bürgerin oder Bürger des EWR auf
Dauer in Deutschland leben?
In diesem Fall können Sie von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen: Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehö-
rigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt
nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Dies gilt auch für Ihre Familienmitglieder, auch
wenn diese selbst eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich,
wie auch deutsche Staatsbürger, beim Meldeamt
vorstellen und anmelden. Die Ausländerbehörde
erteilt Ihnen eine „Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht“. Wenn Ihre Familienmitglieder eine
andere Staatsangehörigkeit haben, erhalten sie
eine „Aufenthaltskarte“.
Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger
der Schweiz genießen Sie aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen
Union und der Schweiz in Deutschland ebenfalls
Freizügigkeit; Ihnen wird zur Bescheinigung Ihres
Aufenthaltsrechts von der Ausländerbehörde eine
„Aufenthaltserlaubnis“ ausgestellt.
Alle in Deutschland gemeldeten EU-Bürgerinnen und -Bürger, die seit mindestens
drei Monaten in Deutschland leben und
das 18. Lebensjahr
erreicht haben, dürfen
an den Kommunalwahlen
teilnehmen.
YY Wandern Sie aus einem Land außerhalb
der Europäischen Union zu?
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
aus Staaten, die nicht zur EU, dem EWR und der
Schweiz gehören, müssen sich bei allen Fragen
zum Aufenthaltsrecht an die Ausländerbehörde
ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Diese Behörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig – einschließlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit/
Arbeitsgenehmigung – und erteilt die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sowie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Die Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung in Ihrer Gemeinde
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oder Stadt hilft Ihnen weiter, wenn Sie die zuständige Ausländerbehörde nicht kennen.
Wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind und dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, benötigen
Sie dazu eine Erlaubnis, einen Aufenthaltstitel.
Es gibt – neben dem Visum für die Einreise und
dem anschließenden Aufenthalt – für den längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet drei Auf­
enthaltstitel:
und Staatsangehörige aus EWR-Staaten sowie
der Schweiz gilt generell die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ausführliche Informationen erhalten Sie
bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem
Wohnort.
YY Aufenthaltserlaubnis,
YY Niederlassungserlaubnis,
YY Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
Die Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie
wird erteilt für Personen, die
YY in Deutschland eine Ausbildung machen
möchten,
YY in Deutschland arbeiten wollen,
YY aus völkerrechtlichen, humanitären oder
politischen Gründen in Deutschland bleiben
können,
YY aus familiären Gründen nach Deutschland
zuwandern,
YY Ausländer und ehemalige Deutsche sind, die
nach Deutschland zurückkehren,
YY in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Daueraufenthaltsrecht
besitzen.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird grundsätzlich auch berücksichtigt, ob jemand ordnungsgemäß an einem Inte­
grationskurs teilgenommen hat.
Eine Ausländerin beziehungsweise ein Ausländer
aus einem Drittstaat (Staaten außerhalb der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz) darf
in Deutschland grundsätzlich nur dann arbeiten,
wenn dies in der Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich vermerkt ist. Für EU-Bürgerinnen und Bürger
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Die Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet.
Mit ihr dürfen Sie in Deutschland arbeiten.
Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten,
müssen Sie in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen. Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchte, muss beispielsweise
seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig bestreiten können,
über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen
und darf keine Vorstrafen haben. Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch
ohne zeitliche Voraussetzungen erteilt werden,
etwa für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die
eine hohe berufliche Qualifikation haben.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG handelt es sich ebenfalls um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Zögern Sie nicht, wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel haben: In jeder Migrationsberatungsstelle finden Sie Menschen, die Ihnen weiterhelfen
können. Die ausreichenden Deutschkenntnisse,
die für eine Niederlassungserlaubnis und für eine
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nötig sind, können Sie unter anderem durch den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses nachweisen.
û Kurz und knapp
Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz,
Liechtensteins, Norwegens und Islands benötigen kein Visum. Sie ziehen ohne bürokratische Hürden nach Deutschland um.
Für Bürgerinnen und Bürger eines anderen
Staates steht jetzt die Beantragung eines Visums auf dem Programm. Das können Sie in
Ihrem Heimatland bei einer deutschen Auslandsvertretung erledigen. Falls Sie schon
mit einem Visum in Deutschland sind, das
Sie dazu berechtigt, eine Erwerbstätigkeit
aufzunehmen oder einen Arbeitsplatz zu suchen, gehen Sie zur zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.
Wer ist für mich
zuständig?
Ausländerbehörden,
Ausländer-/Integrationsbeauftragte und
Ausländer/Integrationsbeiräte
Für neu zugewanderte Personen oder bereits hier
wohnende ausländische Personen sind in der Regel
die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte die ersten Anlaufstellen, wenn es um
die An- und Ummeldungen des Wohnsitzes oder
die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach dem Aufenthaltsrecht geht. Neben
weiteren Aufgaben ist die Behörde auch für die Zulassung zu Integrationskursen zuständig.
Ausländern und Behörden und auch zwischen
Zugewanderten und der deutschen Bevölkerung
wahr. In Thüringen ist die Ausländerbeauftragte
der Landesregierung auf Landesebene zuständig.
In den meisten größeren Thüringer Städten existieren zudem Ausländer- bzw. Integrationsbeiräte
(formell/informell), die als Interessenvertretungen der ausländischen Bevölkerung fungieren
und verschiedene Beratungsangebote anbieten.
So gibt es in Erfurt bereits seit 1992 einen aus
10 Mitgliedern bestehenden Ausländerbeirat, der
sich für die Belange der ausländischen Bevölkerung im Stadtrat, der Stadtverwaltung und in den
Ortschaftsräten einsetzt. Auch in Jena besteht seit
1995 ein Migrations- und Integrationsbeirat, der
in verschiedenen Arbeitsgruppen mitarbeitet, Beratungsarbeit leistet und als Interessenvertretung
der ausländischen Bevölkerung auftritt. Neben
Erfurt und Jena gibt es unter anderem auch in
Weimar, Nordhausen, Eisenach und Mühlhausen
Ausländer- bzw. Integrationsbeiräte.
Anfang 2011 wurde vom Thüringer Innenminister der Beirat für Integration und Migration des
Landes Thüringen (Landesintegrationsbeirat)
berufen. Dem Landesintegrationsbeirat gehören
Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der
Gewerkschaften, der Kirchen, des Verbandes der
Wirtschaft, der von Integrationsfragen betroffenen
Ressorts sowie die Ausländerbeauftragte der Landesregierung und fünf Migranten an. Die Mitglieder werden jeweils für die Dauer von drei Jahren
Kommunale Ausländer-/Integrationsbeauftragte
sind Fürsprecher der Ausländer/Zugewanderten
in der Region und treten für deren Rechte ein.
Sie nehmen vermittelnde Funktionen zwischen
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berufen. Der Beirat berät die Landesregierung in
allen Fragen der Integration und trägt zur Fortschreibung der Integrationspolitischen Leit­linien
bei. Er kann auch selbst Vorschläge zu Integrationsmaßnahmen vorlegen.
Migrationsberatung
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist ein bedarfsorientiertes (zeitlich
befristetes) Grundsatzberatungsangebot, das Zu­
gewanderte (die über 27 Jahre alt sind) bei Fragen
des täglichen Lebens unterstützt und an die sogenannten Regeldienste heranführt. Innerhalb der
Einzelfallberatung erstellt die Beratungsperson
mit dem/der Zugewanderten einen Förderplan mit
Zielen und Maßnahmen, die in einem definierten
Zeitrahmen erreicht werden sollen.
Verantwortlich für die Durchführung der Migra­
tionsberatung für Erwachsene ist das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesamt beauftragt öffentliche Träger damit, diese
Aufgabe umzusetzen.
In Thüringen führen folgende Träger Migrations­
beratung für Erwachsene durch:
YY die Arbeiterwohlfahrt – Ansprechpartner
unter www.awothueringen.de/nc/de/service/
einrichtungsdatenbank.html
(hier: „Einrichtungen in Ihrer Nähe“, dann
„Menschen mit Migrationshintergrund“)
YY der Deutsche Caritasverband – Ansprechpart­
ner unter www.dicverfurt.caritas.de/61323.html
YY der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband
– Ansprechpartner unter www.paritaet-th.de/
verband/arbeitsbereiche/schuldnerberatungund-migration.html
YY und das Diakonische Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland – Ansprechpartner
unter www.diakonie-mitteldeutschland.de/
leistungen-migration.html
Parallel zur Migrationsberatung für Erwachsene
existieren Jugendmigrationsdienste, die auf die
Verbesserung der sprachlichen, schulischen, be-
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ruf­lichen und sozialen Integration junger Migrantinnen und Migranten bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres hinwirken. Sie werden gefördert durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend. Die Jugendmigra­
tionsdienste unterhalten im Internet ein Portal mit
ausführlichen Informationen unter:
YY www.jmd-portal.de.
In Thüringen gibt es 13 Jugendmigrationsdienste,
die zum Teil Zweigstellen unterhalten.
Speziell für Fragen der akademischen Bildung
und Qualifizierung von jungen Zuwanderern gibt
es drei mobile Bildungsberatungsstellen des „Garantiefonds Hochschule“ in Erfurt, Jena und Gera.
Der Integrationskurs:
Sprache und mehr
Auf Basis der „Verordnung zur Durchführung von
Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler“ werden seit 2009 sogenannte Integrationskurse angeboten. Integrationskurse werden
vom Staat finanziell gefördert und bestehen aus
einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
In der Regel dauert ein Integrationskurs 660 Stunden. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse.
Die Zuständigkeit für die Integrationskurse liegt
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
das private und öffentliche Träger mit der Durchführung beauftragt. In der Landeshauptstadt
Erfurt bieten zum Beispiel 11 Träger Integrationskurse an. Das Ziel der Kurse ist der Spracherwerb
auf ein höheres Niveau und die Vermittlung von
kulturellem Allgemeinwissen. Die berufliche Integration ist kein explizites Förderziel. Da gründliche Sprachkenntnisse aber eine Grundvoraussetzung für die Arbeitsaufnahme sind, bestreiten
diese Kurse durchaus einen wichtigen Teil der
Integrationsarbeit.
Wie und wo finde ich die richtigen
Integrations- und Sprachkurse?
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de/integrationskurs finden Sie ausführliche Informationen
über Inhalt und Ablauf, Teilnahme, Kosten und
Abschlussprüfung sowie über Ihre Rechte und
Pflichten oder auch spezielle Kursarten.
Kursträger in Ihrer Nähe finden Sie auch auf der
Internetseite des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) unter:
YY www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/
DE/WebGIS_Integrationskursort.html.
An Ihrem Wohnort informieren Sie weiter:
YY Migrationsberatungsstellen für erwachsene
Zuwanderer und Jugendmigrationsdienste,
YY Ausländerbehörde,
YY Arbeitsagentur, Job-Center oder entsprechende Einrichtungen der Kommune,
YY Integrationskursträger.
Es gibt auch andere Möglichkeiten, Deutsch zu
lernen: So bieten Schulen, Universitäten, Kulturzentren, Vereine, Volkshochschulen und kommerzielle Sprachschulen Kurse an, die Sie selbst zahlen müssen. Dabei muss der teuerste Kurs nicht
immer der beste sein. Vergleichen Sie die Kurse
genau. Gehen Sie dabei nach folgenden Gesichtspunkten vor:
YY Wie viele Stunden werden angeboten?
YY Wie groß sind die Gruppen?
YY Was sind die Inhalte?
YY Welche Ausbildung haben die Lehrerinnen
und Lehrer?
Wenn Sie in Deutschland leben möchten,
sollten Sie möglichst schnell Deutsch lernen. Das ist wichtig, um neue Menschen
kennenzulernen, sich im Alltag verständigen
zu können und Arbeit zu finden. Wenn Sie
Deutsch nicht alleine, sondern mit
andern Menschen in einem Kurs
lernen, lernen Sie die deutsche Sprache von Anfang an
richtig und es macht vor allem mehr Spaß.
Ausblick:
Die Einbürgerung
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen
einbürgern lassen. Dazu ist ein Antrag erforderlich. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Für Anträge zur Einbürgerung sind die Bundesländer zuständig.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde
für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie
bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für
erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigra­
tionsdiensten erfahren.
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Vor der Abgabe des Antrags ist es hilfreich, ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Dabei
können viele Fragen direkt geklärt werden.
Kosten
Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person
– diese gilt auch für Minderjährige, die ohne ihre
Eltern eingebürgert werden sollen. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Wenn
Sie ein geringes Einkommen haben oder wenn
mehrere Kinder (mit) eingebürgert werden, kann
die Gebühr verringert oder eine Zahlung auf Raten
vereinbart werden.
Sie haben Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie
folgende Voraussetzungen erfüllen:
YY unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt
der Einbürgerung,
YY bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse
über die Rechts- und Gesellschaftsordnung
sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland),
YY acht Jahre gewöhnlicher und rechtmäßiger
Aufenthalt in Deutschland,
YY eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte
Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und
Arbeitslosengeld II („Hartz IV“),
YY ausreichende Deutschkenntnisse,
YY keine Verurteilung wegen einer Straftat,
YY Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland,
YY Verlust beziehungsweise Aufgabe der alten
Staatsbürgerschaft.
Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt
sein, haben Sie in der Regel auch keinen Anspruch auf Einbürgerung. Die Einbürgerungsbehörde kann der Einbürgerung aber trotzdem zustimmen, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer
Einbürgerung besteht und mindestens einige
wichtige der oben genannten Mindestanforderungen erfüllt sind.
Regelung für Kinder
In Deutschland geborene Kinder haben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der
Vater oder die Mutter oder beide Elternteile Deutsche sind. Kinder von Ausländern erhalten bei
der Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil
zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
besitzt. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr
müssen diese Kinder sich dann entscheiden, ob
sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die
Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten wollen
( „Optionsregelung“).
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û Zahlen und Fakten
Im Jahr 2012 wurden 502 ausländische Personen
(235 Männer und 267 Frauen) in Thüringen eingebürgert. Der größte Teil der in 2012 Eingebürgerten lebte in den kreisfreien Städten Weimar
(48 Personen), Erfurt (43 Personen) und Jena
(43 Personen). Unter den Landkreisen waren der
Ilm-Kreis (53 Personen), der Landkreis Weimarer
Land (29 Personen) sowie der Unstrut-HainichKreis (27 Personen) am stärksten vertreten.
Zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung hatten
YY 231 Personen eine europäische,
YY 212 Personen eine asiatische,
YY 28 Personen eine afrikanische und
YY 25 Personen eine amerikanische
Staatsangehörigkeit.
Von den Eingebürgerten waren
YY 88 (18 Prozent) jünger als 18 Jahre und
YY 343 Personen (68 Prozent)
waren 18 bis unter 45 Jahre.
YY 114 Personen (23 Prozent) lebten zum
Zeitpunkt der Einbürgerung bereits schon
mindestens 15 Jahre in Deutschland;
YY weitere 289 Personen (57 Prozent) konnten
auf eine Aufenthaltsdauer von 8 bis 14 Jahren
zurückblicken.
(Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik)
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Einbürgerungstest
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten, müssen Sie Ihr Wissen über das
Leben in Deutschland in einem Test nachweisen.
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Sie
haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Wenn
Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten,
haben Sie den Test bestanden. 30 Fragen gehören zu den Themenbereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie
„Mensch und Gesellschaft“. Drei Fragen werden
zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie wohnen.
Keinen Test müssen Sie ablegen, wenn Sie einen
deutschen Schulabschluss haben oder wenn Sie
die Anforderungen des Testes wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit,
einer Behinderung oder hohen Alters nicht erfüllen können.
Ausführliche Informationen und einen online Test
finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge unter:
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YY www.bamf.de/DE/Einbuergerung/­
WasEinbuergerungstest/waseinbuergerungstest-node.html
Der Onlinetest des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge ist kostenlos.
Allerdings bieten auch viele private Internetseiten
Vorbereitungen auf den Einbürgerungstest an. Der
Hinweis auf die Kosten wird oft im Kleingedruckten am Seitenrand oder Seitenende versteckt. Sie
sollten deshalb unbedingt immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters
genau lesen
û Kurz und knapp
Ausländer-/Integrationsbeauftragte sind Für­sprecher der Ausländer/Zugewanderten in
der Region und treten für deren Rechte ein.
Es besteht das Angebot zur Migrationsberatung für Erwachsene und für Jugendliche. Integrationskurse bieten die Möglichkeit zum
Spracherwerb und vermitteln kulturelles Allgemeinwissen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich einbürgern lassen.
Wichtige Wege
Meldepflicht – Bürgerbüro
Für jeden in Thüringen lebenden Menschen gilt
eine Meldepflicht. Das heißt, dass jede Person,
die hier eine Wohnung bezieht, sich bei Bekannten/Verwandten einquartiert oder einen vorläufigen Wohnheimplatz bezieht, sich innerhalb von
einer Woche im Bürgerbüro anmelden muss.
Diese Anmeldung ist kostenlos. Sie erhalten eine
Meldebestätigung, die Sie weiterhin bei anderen
Behörden benötigen werden, um Ihre Wohnanschrift nachweisen zu können.
Für alle in Deutschland lebenden Personen besteht Ausweispflicht. Das bedeutet, dass
YY Sie ein gültiges Identitätsdokument
(wie z. B. Pass, Pass- oder Ausweisersatz)
besitzen und
YY ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten
Behörde vorlegen müssen. Es besteht keine
Pflicht, ihn mitzuführen, doch ist das zu
empfehlen, um unangenehme Situationen zu
vermeiden.
Denken Sie also an: Pass und gegebenenfalls Visum oder Studentenvisum. Außerdem sind wichtig:
Schulzeugnisse, Ausbildungsbescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen.
Spätaussiedlerbescheinigung
Die Spätaussiedlerbescheinigung wird nach § 15
Absatz 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ausgestellt. Ehegatten und Abkömmlinge, die in den
Aufnahmebescheid mit einbezogen wurden, erhalten eine Bescheinigung nach § 15 Absatz 2 BVFG.
Beide Bescheinigungen sind wichtige Dokumente.
Bewahren Sie sie gut auf! Diese Dokumente müssen Sie bei allen Behörden und Ämtern vorlegen.
Damit können Sie belegen, dass Sie mit dem Datum der Ausstellung der Bescheinigung kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Nur mit ihnen erhalten Sie die Ihnen
zustehenden Rechte und Vergünstigungen.
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Die Spätaussiedlerbescheinigung stellt das
Bun­des­verwaltungsamt aus. Ein Antrag ist
nicht erforderlich. Allerdings müssen Sie
dem Bundesverwaltungsamt umgehend Ihre
Anschrift in Deutschland
mitteilen, damit Ihnen die
Bescheinigung übersandt werden kann.
Personenstandsurkunden
Unter Personenstandsurkunden versteht man
die aus den Personenstandsregistern erstellten
Urkunden, wie etwa Geburtsurkunden, und die
aus allen Personenstandsregistern gefertigten
beglaubigten Registerausdrucke, zum Beispiel
Auszüge aus dem Eheregister. Auch wenn Ihre
Ehe außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
geschlossen wurde, haben Sie die Möglichkeit,
die Eheschließung im deutschen Eheregister zu
beurkunden und sich entsprechende Urkunden
aus dem Eheeintrag erteilen zu lassen. Hierfür
wenden Sie sich an das Standesamt, das für Ihren
Wohnsitz zuständig ist.
Das liebe Geld – Wie
eröffne ich ein Konto?
nen Sie am Bankschalter oder am Geldautomaten
Geld von Ihrem Konto abheben. Auch Löhne und
Gehälter werden direkt auf ein Girokonto überwiesen. Vor allem, wenn Sie berufstätig sind, sollten
Sie daher bei einer Bank ein solches Konto einrichten. Wenden Sie sich an eine Bank Ihrer Wahl,
wenn Sie ein Girokonto einrichten möchten. Erkundigen Sie sich genau nach den Bedingungen
und Kosten. Durch den Vergleich können Sie Geld
sparen. Diese können sehr unterschiedlich sein.
Fragen Sie auch, welche Dokumente und Unterlagen Sie zur Eröffnung des Kontos mitbringen
müssen.
Der Weg zum Konto
Um in Deutschland ein Konto bei einer Bank zu
eröffnen, benötigen Sie:
YY Ihren Reisepass,
YY die Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz,
YY je nach Kontoart eine Lohnbescheinigung
Ihres Arbeitgebers,
YY bei einigen Banken: Ihre Arbeitserlaubnis.
Mit diesen Unterlagen beantragen Sie bei der
Bank Ihrer Wahl ein Girokonto und eine EC-Karte
(ec = electronic cash). Einige Banken bieten Giro­
konten als Guthabenkonto an. Das heißt: Sie
dürfen das Konto nicht überziehen, also keine
Kredite über das Konto aufnehmen. Manche der
Institute verlangen auch, dass monatlich mindestens ein bestimmter Betrag eingezahlt wird (Mindestgeldeingang). Klären Sie beides ab, bevor Sie
einen Vertrag abschließen.
Kredite
Viele Geldgeschäfte verlaufen in Deutschland
ohne Bargeld. Für Zahlungen ohne Bargeld werden Girokonten verwendet. Geld, das Sie zu erhalten haben, geht dort ein und Sie müssen Geld von
dort überweisen, um beispielsweise Rechnungen
zu bezahlen. Wenn Sie ein Girokonto haben, kön-
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Wenn Sie eine größere Anschaffung machen
möchten – vielleicht ein Auto oder neue Möbel –
und dazu nicht genug Geld haben, können Sie
bei einer Bank einen Kredit beantragen. Die Bank
verlangt für das geliehene Geld eine Gebühr und
Zinsen. Oft sind diese Zinsen sehr hoch. Überlegen Sie deshalb genau, ob Sie wirklich einen Kredit abschließen wollen oder müssen. Denken Sie
daran, dass Sie den Kredit vielleicht viele Jahre
lang zurückzahlen müssen und er Sie dann belastet. Informieren Sie sich genau, prüfen Sie, ob
das Angebot seriös ist und vergleichen Sie immer
mehrere Angebote. Auch dadurch können Sie
viel Geld sparen.
Führerschein machen zu können, hängen davon
ab, in welchem Land Sie den Führerschein erworben haben. Der Antrag auf die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis müssen Sie bei dem Straßenverkehrsamt (hier bei der Fahr­erlaubnisbehörde)
stellen, das für Sie zuständig ist.
Ist Ihr Führerschein
weiter gültig?
Minderjährige Führerscheininhaber dürfen in
Deutschland nicht fahren bzw. müssen beantragen, dass ihr Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben wird. Auch wenn sie
sich nur vorübergehend als Touristen in Deutschland aufhalten, dürfen Führerscheininhaber, die
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
seit dem 1. Juli 2011 hier kein Auto mehr fahren.
Wenn Sie älter als 18 sind und sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten – hier also keinen
ordentlichen Wohnsitz haben – können Sie mit
einem gültigen ausländischen Führerschein in
Deutschland unbefristet ein Fahrzeug der Klasse
führen, für die Ihr Führerschein gültig ist. Auflagen
und Einschränkungen des ausländischen Führerscheins gelten auch in Deutschland.
Mit einem gültigen Führerschein aus EU bzw.
EWR-Staaten dürfen Sie in Deutschland Auto
fahren. Diese Führerscheine müssen nicht in ein
deutsches Führerscheindokument umgeschrieben werden. Sie können es dennoch tun, wenn
Sie das möchten.
Bei Führerscheinen, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU bzw. in der EWR erworben wurden,
ist das anders: Von dem Zeitpunkt an, zu dem Sie
in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz haben, ist der Führerschein grundsätzlich nur noch
sechs Monate gültig. Danach wird er nicht mehr
anerkannt. Eine Verlängerung ist dann möglich,
wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate
im Inland haben werden. Damit Sie in Deutschland
auch nach diesen sechs Monaten noch Auto fahren
dürfen, brauchen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis.
Der ausländische Führerschein muss dann also in
einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen, um einen deutschen
Hinweis: Ausländische Führerscheine
müs­sen übersetzt werden. Dies können
Sie gegen eine Gebühr zum Beispiel beim
ADAC (Allgemeiner Deutscher AutomobilClub e. V.) machen lassen, der gewiss auch
in Ihrer Nähe einen Regionalklub unterhält.
Auch die Klassifizierung
kann beim ADAC-Regionalclub erworben werden
(kostenpflichtig).
Eine Übersetzung brauchen Sie nicht, wenn Sie
einen Internationalen Führerschein besitzen, Ihr
Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist.
17
Haben Sie einen Führerschein, der nicht in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erteilt wurde und
sind Sie noch keine 18 Jahre alt, so dürfen Sie seit
dem 1. Juli 2011 in Deutschland keine Kraftfahrzeuge mehr fahren.
Weitere Infos
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung hat ein Merkblatt herausgegeben für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
und Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum sowie eines für
Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die nicht
zur EU oder dem EWR gehören. Sie erhalten diese
Merkblätter direkt beim Ministerium oder bei der
Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, die für Sie zuständig ist. Hier werden Ihnen auch weitere Fragen zum Thema beantwortet.
und Arbeitnehmer etwas mehr als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dafür bezahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kompletten Beiträge
zur Unfallversicherung.
Der Beitrag, den Sie zu leisten haben, wird Ihnen
automatisch vom Gehalt oder Lohn abgezogen.
Durch diese Beiträge erwerben Sie Ansprüche auf
Leistungen aus den unterschiedlichen Bereichen
der Sozialversicherung.
Der Beitrag zur Sozialversicherung richtet sich
grundsätzlich nach dem Einkommen. Allerdings
gilt für die Kranken- und Rentenversicherung,
dass der Beitrag ab einer gewissen Einkommenshöhe nicht weiter ansteigt, was man die Beitragsbemessungsgrenze nennt.
Die einzelnen Teile der Sozialversicherung
I.
Rentenversicherung
Wie sichere ich mich
sozial ab?
Gesetzliche Sozialversicherung
Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetz­
liches Versicherungssystem, das die Menschen in
Lebenssituationen, in die wir alle einmal kommen
oder kommen können – Krankheit, Arbeitslosigkeit,
Alter und Pflegebedürftigkeit – zumindest finan­ziell
schützt. Sie will jedem Einzelnen einen stabilen
Lebensstandard garantieren, gibt finanzielle Unterstützung und trägt die Rente, wenn die Menschen
aus der Berufstätigkeit ausgeschieden sind.
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche
Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt.
Die andere Hälfte bezahlen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer selbst. Ausnahmen: Für die
Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmerinnen
18
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in der gesetz­
lichen Rentenversicherung pflichtversichert. Durch
die Rentenversicherung sind Sie im Alter finanziell
abgesichert.
Bis zum Jahr 2012 wurde die Rente in der Regel ab
dem 65. Lebensjahr ausbezahlt, danach wird nun
das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahr 2029 gilt diese Altersgrenze dann
für alle, die ab 1964 geboren sind. Allerdings wird
es auch dann Ausnahmen geben, zum Beispiel für
Menschen, die besonders lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben.
Die Rentenversicherung unterstützt Sie auch, wenn
Sie im Laufe des Arbeits­lebens erwerbsgemindert
werden, das heißt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr oder nur
noch teilweise arbeiten können oder wenn Sie
Witwe/Witwer oder Waise sind.
Die gesetzliche Rente ist geringer als das
Einkommen während der Berufstätigkeit.
Um Ihren Lebensstandard im Alter halten
zu können, sollten Sie die
gesetzliche Rentenversicherung durch eine private Vorsorge ergänzen.
II.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hilft Ihnen
und Ihrer Familie, wenn Sie krank sind, denn sie
zahlt Ihre Behandlung. Außerdem übernimmt sie
viele Kosten für die Gesundheitsvorsorge (zum
Beispiel beim Zahnarzt), bezahlt Rehabilitationsmaßnahmen und übernimmt die Kosten für die
Geburt Ihrer Kinder.
Wenn Sie wegen einer Krankheit längere Zeit nicht
arbeiten können und deshalb kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen, zahlt die gesetzliche
Krankenkasse Ihnen als Ausgleich ein sogenanntes „Krankengeld“.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die
gesetzliche Krankenversicherung bis zu einer
bestimmten Einkommensgrenze (allgemeine beziehungsweise besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze) Pflicht. Wenn Ihr Einkommen über dieser
Grenze liegt, können Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten.
Auch wenn Sie selbstständig sind, können Sie
frei entscheiden, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten versichert
sein möchten. Private Krankenversicherungen
unterscheiden sich jedoch oft in ihren Beiträgen
und Leistungen voneinander. Informieren Sie sich
deshalb genau und vergleichen Sie immer mehrere Angebote!
III.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung hilft Ihnen, wenn Sie
sich im Alter oder wegen einer schweren Krankheit nicht mehr selbst versorgen können und auf
Pflege angewiesen sind. Außerdem unterstützt
die Pflegeversicherung Menschen, die Angehörige pflegen. Sie tut dies finanziell und durch Beratung. Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie
immer einen Antrag stellen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind
Sie automatisch Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sind Sie dagegen in einer privaten Krankenversicherung versichert, müssen
Sie zusätzlich eine private Pflegeversicherung
abschließen.
19
IV.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung hilft Ihnen und
Ihrer Familie bei gesundheitlichen und finanziellen Problemen, die die direkte Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind. Zu den
Arbeitsunfällen zählen auch Unfälle auf dem Weg
zur Arbeit oder zur Schule sowie von der Arbeit
oder der Schule nach Hause.
Arbeitslosengeld
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und davor
mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig
beschäftigt waren, können Sie einen Antrag auf
Arbeitslosengeld stellen. Die Bundesagentur für
Arbeit prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Arbeitslosengeld erhalten Sie
YY für maximal zwölf Monate,
YY ab einem Alter von 50 Jahren
für maximal 15 Monate,
YY ab einem Alter von 55 Jahren
für maximal 18 Monate,
YY ab einem Alter von 58 Jahren
für maximal 24 Monat.
Spätestens drei Monate bevor Ihre Beschäftigung endet, müssen Sie sich persönlich
bei der Agentur für Arbeit vor Ort melden und
mitteilen, dass Sie Arbeit suchen. Wenn Sie
sich nicht rechtzeitig melden, kann es sein,
dass eine Sperrzeit eintritt: Sie erhalten
dann eine gewisse Zeit lang kein Arbeitslosengeld. Wenn Sie die Frist von drei Monaten
nicht einhalten können, weil Sie sehr kurzfristig erfahren, dass Sie Ihren
Arbeitsplatz verlieren werden,
müssen Sie sich spätestens am
dritten Tag melden, nachdem Sie
von der Kündigung erfahren haben.
V.
Arbeitslosenversicherung
Wer in Deutschland unverschuldet arbeitslos
wird, ist nicht auf sich allein gestellt, sondern
erhält Unterstützung vom Staat. Sie bekommen
dabei aber nicht nur finanzielle Hilfe. Sie haben
auch die Möglichkeit, zur Jobsuche die Vermittlungsdienstleistungen der Bundesagentur für
Arbeit in Anspruch zu nehmen. Falls notwendig,
können Sie an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilnehmen (beispielsweise Aus- und
Weiterbildung) und hierfür eventuell finanzielle
Unterstützung erhalten.
20
Länger arbeitslos? Arbeitslosengeld II
Wenn Sie ein Auto oder ein Motorrad besitzen,
sind Sie verpflichtet, eine KFZ-Versicherung abzuschließen.
Jede Versicherung kostet Geld, denn die Unternehmen, die sie anbieten, wollen damit Geld verdienen.
Sie sollten gut überlegen, was Sie wirklich brauchen, bevor Sie eine Versicherung abschließen.
û Kurz und knapp
Auch wer länger arbeitslos ist, hat Anspruch auf
Unterstützung. Das Arbeitslosengeld II erhalten
alle, die zwar arbeiten können, aber langfristig
keine Arbeit finden und deshalb Hilfe brauchen.
Auch Menschen, die mit ihrer Arbeit nicht genug
für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen verdienen, die mit ihnen zusammenleben, erhalten diese Form der staatlichen Unterstützung.
Das Arbeitslosengeld II wird, anders als das Arbeitslosengeld, aus Steuern finanziert und Ihnen
so lange gezahlt, wie die Arbeitslosigkeit andauert und Sie kein Einkommen haben.
VI.
Die deutsche Sozialversicherung ist eine
Pflichtversicherung. Ihre einzelnen Teile
sind die gesetzliche Rentenversicherung,
die gesetzliche Krankenversicherung, die
gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche
Arbeitslosenversicherung. Daneben gibt es
viele private Versicherungen, bei denen Sie
genau überlegen müssen, welche Sie brauchen. Ansprechpartner finden Sie in dieser
Broschüre unter „Wichtige Adressen“ und
„Links von A bis Z“ ab Seite 50.
Sach- und Personenversicherungen
Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es
viele private Versicherungen.
Zum Beispiel:
YY Haftpflichtversicherung,
YY Hausratversicherung,
YY Berufsunfähigkeitsversicherung,
YY Lebensversicherung,
YY KFZ-Versicherung (für Ihr Kraftfahrzeug).
Die Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig: Sie zahlt, wenn Sie oder Ihre minderjährigen
Kinder einem anderen Menschen unbeabsichtigt
materiellen Schaden zugefügt haben.
21
Wohnen in Thüringen
Wie finde ich eine Wohnung?
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen,
hilft der Blick in die Zeitung. Erkundigen Sie sich
vorher bei Nachbarn, Bekannten oder direkt bei
der Zeitung, an welchem Wochentag die Wohnungsanzeigen erscheinen – oft werden sie in
der Wochenendausgabe veröffentlicht. Wenn Sie
etwas gefunden haben, das Ihnen zusagt, müssen Sie mit den Vermietern oder den Verkäufern
Kontakt aufnehmen. In den Anzeigen ist entweder
eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse
angegeben. Manchmal sind scheinbar nicht zusammenhängende Ziffern oder Buchstaben aufgeführt, das sind sogenannte Chiffren (Kennwort).
Auf eine Anzeige mit Chiffre müssen Sie schriftlich
antworten und einen Brief an die Zeitung schicken. Dieser wird dann automatisch an die Ver-
22
mieterin/den Vermieter oder die Verkäuferin/den
Verkäufer weitergeleitet. Vergessen Sie nicht, die
entsprechende Chiffrenummer auf dem Briefumschlag und in Ihrem Schreiben zu nennen.
Hilfe vom Wohnungsamt
Das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde
hilft Ihnen bei der Wohnungssuche.
Häufig werden dort Wohnungen direkt vermittelt.
Ist das nicht der Fall, können die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Wohnungsamtes Ihnen mit
nützlichen Adressen und Informationen weiterhelfen.
Wohnungssuche im Internet
Auch im Internet können Sie nach Wohnungen
und Häusern suchen. Viele Zeitungen veröffentlichen ihre Anzeigen hier. Außerdem gibt es
Unternehmen, die sich auf die Vermittlung von
Wohnungen und Häusern im Internet spezialisiert
haben.
Wie finde ich Unterstützung beim Bezahlen
einer Wohnung?
In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Wohngeld. Ob und in welcher Höhe Sie diesen Zuschuss zur Miete bekommen, hängt von der Zahl
der Haushaltsmitglieder ab, die bei der Berechnung zu berücksichtigen sind, der Höhe Ihres Gesamteinkommens und der Höhe der Miete.
Ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, können
Sie im Internet mit einem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Für Thüringen finden Sie diesen
unter:
YY portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Zuständigkeitsfinder/
Universal?LinkID=62.
Einen Immobilienmakler beauftragen
Sie können auch die Hilfe von Immobilienmaklerinnen und -maklern in Anspruch nehmen.
Diese vermitteln gegen Bezahlung Wohnungen
und Häuser. Adressen finden Sie im Telefonbuch
(Gelbe Seiten). Wenn Sie die Hilfe einer Immobilienmaklerin oder eines Immobilienmaklers in
Anspruch nehmen, können bei der Vermietung
Kosten in Höhe von maximal zwei Monatsmieten
zuzüglich der Mehrwertsteuer auf Sie zukommen.
Beim Kauf beträgt die Maklerprovision in der Regel drei bis sechs Prozent des Kaufpreises, wozu
dann noch die Mehrwertsteuer kommt.
Auch die Eigentümer von Wohnungen oder Häusern, in denen sie selbst wohnen, können einen
staatlichen Zuschuss bekommen, das nennt
man dann „Lastenzuschuss“. Dieser Zuschuss
hängt ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder,
die bei der Berechnung zu berücksichtigen sind,
der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens
sowie der anzurechnenden Belastung. Weitere
Informationen und die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer
Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Wer hilft mir beim Abschließen
eines Mietvertrages?
Gute Adressen sind hier die Mietervereine, die
sich für Ihre Rechte als Mieter einsetzen. Einige
von ihnen nennen wir hier, weitere Adressen können Sie bei den angegebenen Stellen erfragen.
23
Arbeiten in Thüringen
Welche Möglichkeiten Sie haben, in Deutschland
zu arbeiten, hängt nicht nur von Ihrer Ausbildung,
sondern auch von dem Land ab, aus dem Sie
kommen.
Bei Beschäftigungen in Ausbildungsberufen wird
auch die Vorrangprüfung ausgesetzt (es wird nicht
mehr zuerst geprüft, ob es für eine Stelle einen inländischen Arbeitsuchenden gibt).
Bürgerinnen und Bürger aus Staaten der Europä­
ischen Union (außer Bulgarien und Rumänien) sowie Personen aus der Schweiz, Norwegen, Island
und Liechtenstein brauchen in Deutschland keine
Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Über den „Migrations-Check“ der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV):
Stammen Sie aus Bulgarien oder Rumänien, bedürfen Sie noch bis Ende 2013 einer Arbeitserlaubnis. Ausgenommen hiervon sind:
YY Fachkräfte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung,
YY die Aufnahme betrieblicher Ausbildungen und
YY Saisonbeschäftigungen.
24
YY www.arbeitsagentur.de/nn_616850/­
zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-­
Vermittlung/Migrationscheck/ZAV-AMZ-Startseite.html
erhalten Sie eine erste Orientierung, ob Sie eine
Arbeitserlaubnis in Deutschland bekommen können, auch wenn Sie aus einem Staat außerhalb
der EU kommen.
Weitere Informationen zur Arbeit in Deutschland
finden Sie auf der Internetseite
YY der Bundesagentur für Arbeit unter:
www.arbeitsagentur.de/nn_25474/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Arbeits­suche/inDeutschland/in-Deutschland-Nav.html,
YY des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Auslaenderbeschaeftigung/inhalt.html.
Wie verhält es sich mit der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse?
Das „Anerkennungsgesetz“ stellt sicher, dass die
jeweils zuständige Stelle prüft, ob die Berufsqualifikation, die Sie im Ausland erworben haben,
ausreicht, um in Deutschland den Beruf auszuüben, in dem Sie hier arbeiten möchten. Damit
haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass die
Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss
überprüft wird – und zwar unabhängig von Ihrer
Staatsangehörigkeit. Entscheidend ist allein die
Qualität der Berufsqualifikation.
In vielen Berufen – den sogenannten „nicht reglementierten“ Berufen – können Sie auch ohne eine
formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation
direkt arbeiten, wenn Sie eine Stelle gefunden
haben. Die Anerkennungsverfahren helfen Ihnen
aber – selbst für den Fall, dass keine Gleichwertigkeit festgestellt werden kann. Sie können
nämlich Ihre ausländische Berufsqualifikation für
deutsche Arbeitgeber verständlicher machen.
Für die sogenannten „reglementierten“ Berufe ist
dagegen eine Anerkennung Ihrer ausländischen
Ausbildung und Abschlüsse zwingend erforderlich.
Dies sind vor allem Berufe im Gesundheitsbereich
(beispielsweise Ärzte, Krankenschwestern) sowie
im sozialen oder pädagogischen Bereich.
Ob Sie eine Anerkennung brauchen, wenn Sie in
Ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, erfahren
Sie auf der Internetseite:
YY www.anerkennung-in-deutschland.de.
Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Stellen für Ihren Beruf zuständig sind oder wo
Sie eine weitergehende Beratung erhalten können. Für Ihre Fragen steht Ihnen außerdem die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge in deutscher und englischer Sprache
zur Verfügung (Telefonnummer: 030 / 1815-1111).
Das Anerkennungsverfahren wird in dem Bundesland durchgeführt, in dem Sie leben oder arbeiten
wollen. Einen Antrag können Sie aber auch aus
dem Ausland stellen.
Für das Anerkennungsverfahren brauchen Sie
meistens beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse und
eine Übersetzung durch einen im In- oder Ausland beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer oder Dolmetscher. Eine Datenbank mit in
Deutschland beeidigten oder öffentlich bestellten
Übersetzern und Dolmetschern finden Sie auf der
Internetseite:
YY www.justiz-dolmetscher.de.
Eine Beglaubigung Ihrer Dokumente erhalten
Sie oft in Einwohnermeldeämtern oder bei kirch­
lichen Institutionen.
Fragen Sie die zuständige Stelle, welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Form Sie diese
vorlegen müssen (zum Beispiel als Original, beeidigte Übersetzung oder beglaubigte Kopie).
Für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses wird geprüft, ob eine vergleichbare
inländische Qualifikation der ausländischen entspricht. Es muss also keine gleiche Ausbildung
absolviert worden sein, aber die Ausbildung muss
die Anforderungen, also das Niveau, den Inhalt
und die Dauer der Ausbildung erfüllen, die nach
25
deutschem Recht an die Ausübung des jeweiligen
Berufs gestellt werden. Der „Referenzberuf“, also
der Beruf, der als Vergleich herangezogen wird, ist
grundsätzlich die inländische Berufsausbildung.
Vorhandene Berufserfahrungen oder sonstige
nachgewiesene Berufsqualifikationen können dabei berücksichtigt werden.
Wer zuständig ist für die Anerkennung, das hängt
von der Art des Berufes ab. Bei Handwerkern sind
das – je nach Wohnsitz – die Handwerkskammer
Erfurt, die Handwerkskammer Südthüringen oder
die Handwerkskammer für Ostthüringen.
Für Berufe im Bereich Industrie, Handel und Dienstleistungen sind das die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, die IHK Ostthüringen und die
IHK Südthüringen. Bei akademischen Berufen sind
die einzelnen fachbezogenen Kammern zuständig
(zum Beispiel die Architektenkammer Thüringen
oder die Landesärztekammer Thüringen).
Wer hilft bei Arbeitssuche und
Ausbildungsvermittlung?
Einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
zu finden, ist nicht immer leicht. Um in Deutschland einen passenden Beruf zu finden, müssen
Sie selbst aktiv werden.
Die Berufsinformationszentren (BIZ) der Agenturen für Arbeit bieten Ihnen viele Informationen
über die verschiedenen Berufe in Deutschland,
die Tätigkeiten und notwendigen Qualifikationen.
Außerdem beraten Sie die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und helfen Ihnen bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle.
Agenturen für Arbeit gibt es in ganz Deutschland.
Erkundigen Sie sich, welche in Ihrer Region für
Sie zuständig ist. Sie können auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit nachsehen
– zum Beispiel für Thüringen unter:
YY www.arbeitsagentur.de/nn_19406/Navigation/
Dienststellen/RD-SAT/Thueringen-Nav.html.
26
Arbeitssuche in der Tageszeitung
und im Internet
Die Tageszeitungen sind hilfreich bei der Suche
nach einer Arbeitsstelle. Sie finden die Stellenanzeigen meistens in den Mittwochs- oder Samstagsausgaben. Sie können auch selber in einer
Zeitung unter „Stellengesuche“ eine Anzeige aufgeben.
In den folgenden Thüringer Zeitungen finden Sie
beispielsweise einen großen Stellenmarkt:
YY Freies Wort,
YY Thüringer Allgemeine,
YY Ostthüringer Zeitung,
YY Thüringische Landeszeitung.
Überregional können Sie zum Beispiel nach einer
Stelle suchen in:
YY Süddeutsche Zeitung,
YY Frankfurter Allgemeine Zeitung,
YY Frankfurter Rundschau,
YY Die Zeit.
Stellenanzeigen sind häufig auch im Internet zu
finden. Dort gibt es verschiedene „Jobportale“,
wo Sie sich auch ein Profil anlegen können, in
dem Sie Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen
darstellen und beschreiben, nach welcher Arbeit
Sie suchen. Sie können sich außerdem von einigen Internetseiten per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn es für Ihren gesuchten Beruf eine neue
Stellenanzeige gibt. Zusätzlich können Sie sich
bei Unternehmen in Ihrer Region auf deren Internetseiten über Stellenangebote informieren. Dort
finden Sie Stellenanzeigen oft unter den Begriffen
„Jobs“ oder „Karriere“.
Wichtig ist immer auch, dass Sie direkt auf mögliche Arbeitgeber zugehen. Suchen Sie den persönlichen Kontakt! Die möglichen Arbeitgeber wollen
schließlich wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Vorsicht: Im Internet und in Tageszeitungen gibt
es manchmal unseriöse Anzeigen (zum Beispiel
beim Thema Heimarbeit). Erkundigen Sie sich
deshalb genau, um welche Arbeit es sich handelt,
bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
û Zahlen und Fakten
Arbeitslosigkeit: 2012 waren 2.801 Ausländer arbeitslos gemeldet, somit 6,8 Prozent
weniger als im Vorjahr.
Wie bewerbe ich mich richtig?
Wichtig für eine erfolgreiche Suche nach einem
Arbeitsplatz ist die Bewerbung, in der Sie Ihre
Qualifikationen und Erfahrungen beschreiben.
Arbeitgeber erwarten in der Regel eine schrift­
liche Bewerbung mit einem Anschreiben, einem
Lebenslauf (meist mit Foto und Unterschrift),
Zeugnissen und Arbeitsnachweisen, um Ihre Qualifikationen zu beurteilen. Zeugnisse und andere
wichtige Dokumente sollten Sie in deutscher
Sprache vorlegen. Immer öfter sind auch Onlinebewerbungen möglich.
Zu einer Bewerbung gehören:
YY Anschreiben (Brief),
YY Lebenslauf mit Foto und Unterschrift,
(in Form einer Tabelle oder als Text),
YY Zeugnisse, Referenzen, Arbeitsnachweise,
(ins Deutsche übersetzt).
Die Agentur für Arbeit bietet übrigens Bewerbungstrainings an. Dort können Sie lernen, wie
eine Bewerbung geschrieben wird und was sie
enthalten muss.
Erkundigen Sie sich immer genau, in welcher Form
der Arbeitgeber die Bewerbung haben möchte.
27
Wie mache ich mich selbstständig?
Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer spielen eine wichtige Rolle in Deutschland.
Hier werden Menschen gebraucht, die neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickeln.
Ein Problem bei der Existenzgründung ist allerdings immer das finanzielle Risiko. Deshalb sind
eine gute Vorbereitung sowie eine ausreichende
finanzielle Absicherung notwendig. Um Ihnen bei
der Gründung eines Unternehmens zu helfen, gibt
es die Möglichkeit, staatliche Fördermittel zu beantragen.
Wer als Ausländer eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen darf, ist durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/
EU geregelt. Insbesondere wenn
Sie aus einem Land außerhalb
der Europäischen Union kommen,
sollten Sie sich genau über die Regeln
informieren, die für Sie gelten.
Wie mache ich alles richtig mit Einkommen
und Steuern?
Ihr Einkommen müssen Sie in Deutschland versteuern. Wie Sie das tun, hängt davon ab, ob sie
angestellt oder selbstständig arbeiten.
Als Angestellte oder Angestellter überweist Ihnen Ihr Arbeitgeber den Nettobetrag Ihres Einkommens auf Ihr Konto. Ihr Arbeitgeber hat dann
bereits die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung von Ihrem Gehalt abgezogen und direkt
bezahlt. Außerdem sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die mögliche Kirchensteuer schon
an das Finanzamt abgeführt worden. Wenn Sie
dagegen selbstständig sind, müssen Sie Ihre Einkünfte selbst versteuern.
28
û Kurz und knapp
Sie haben Anspruch darauf, dass überprüft
wird, ob der Berufsabschluss, den Sie im
Ausland erworben haben, mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.
Bei der Arbeitssuche helfen Ihnen die Agentur für Arbeit, private Vermittler und Ihre eigene Initiative. Wichtig ist eine gute Bewerbung.
Ihr Einkommen wird automatisch versteuert,
wenn Sie bei einem Betrieb angestellt sind.
Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie das
selbst tun.
Bildung in Thüringen
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf
schulische Bildung und Förderung. Das
Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes
gewährleistet.
(2) Für den Zugang zu den Schularten und
den Bildungsgängen dürfen weder die Herkunft und das Geschlecht des Schülers, die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung
seiner Eltern noch die Weltanschauung oder
die Religion bestimmend sein.
(§ 1 des Thüringer Schulgesetzes)
Wie funktioniert das
Thüringer Schulsystem?
Das Thüringer Schulsystem bietet für jeden Schüler die richtige Schule.
Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4 und
damit die Altersstufen von etwa sechs bis zehn
bzw. zwölf Jahren. Anders als der nicht verpflichtende Besuch des Kindergartens oder einer Vorschule gilt für die Grundschule die allgemeine
Schulpflicht.
Nach der Grundschule wird von der Mehrheit
der Thüringer Schülerinnen und Schüler die Regelschule besucht. Wenn sie die Bestimmungen
zur Versetzung erfüllen, erwerben Regelschüler
am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Mit diesem können sie an einer freiwilligen zentralen Prüfung teilnehmen. Wenn sie
29
diese bestehen, wird der Qualifizierende Hauptschulabschluss erreicht, der bei bestimmten
Notenvoraussetzungen den Übertritt in Klassenstufe 10 ermöglicht.
Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden.
Ein Kind kann das Gymnasium besuchen, wenn
es zum Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 in den
Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und
Sachkunde jeweils mindestens mit der Note „gut“
bewertet wurde. Reichen die Noten nicht aus,
kann das Kind auf Antrag der Eltern eine Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums von der
Grundschule erhalten. Wird die Empfehlung nicht
gegeben, kann durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung der Zugang zum Gymnasium ermöglicht werden.
Für Kinder der Regelschule ist ein Übertritt zum
Gymnasium nach den Klassenstufen 5, 6 und 10
und für Kinder der Gemeinschaftsschule nach den
Klassenstufen 4 bis 8 und 10 möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Gymnasium schließt man bei erfolgreichem Besuch und bestandener Prüfung mit dem Abitur ab.
In Erfurt, Gera, Jena und Gotha gibt es neben dem
Angebot an Regelschulen und Gymnasien auch
die Möglichkeit, eine Gesamtschule zu besuchen.
Der Übertritt in eine Integrierte Gesamtschule sowie in den Regelschulteil einer Kooperativen Gesamtschule ist – wie bei der Regelschule – nicht
von bestimmten Leistungsvoraussetzungen abhängig.
Nur für den Übertritt in den Gymnasialteil einer
Kooperativen Gesamtschule gelten die gleichen
Bedingungen wie für den Übertritt in das Gymnasium. Nähere Informationen über die Gesamtschulen können Sie an den Grundschulen oder an
den Gesamtschulen erhalten.
30
û Zahlen und Fakten
Im Schuljahr 2011/2012 gingen 2.594 ausländische Schüler in Thüringen zur Schule,
was einem 1,4 Prozent Anteil unter den Thüringer Schülern entspricht.
Hauptherkunftsländer 2011/2012 waren
Y Vietnam,
Y Russische Föderation,
Y Türkei,
Y Ukraine.
Ab dem Schuljahr 2011/12 ergänzt die Thüringer
Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart das bestehende Angebot. Dort können Kinder
bis mindestens zur achten Klasse gemeinsam
lernen. Erst danach entscheiden sie sich für einen
Schulabschluss. An der Gemeinschaftsschule
können alle Abschlüsse – vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur – erworben werden.
Für Kinder mit besonderen Begabungen gibt es in
Thüringen auch Spezialgymnasien und Spezialklassen mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher (Erfurt, Jena, Ilmenau), musikalischer
(Weimar, Gera), sportlicher (Erfurt, Jena, Oberhof) und sprachlicher (Schnepfenthal bei Gotha)
Ausrichtung. Für diese Gymnasien stehen vor Ort
Internate zur Verfügung. Für Kinder mit entsprechenden Begabungen stellen die Schulleiter der
Grundschulen auf Wunsch der Eltern den Kontakt
mit Ansprechpartner her.
In Thüringen besteht Schulpflicht
dem Ausland zugezogen sind, der Schulpflicht
unterliegen. Diese Kinder und Jugendliche sind
auch dann schulpflichtig, wenn sie nach dem
Recht ihres Herkunftslandes noch nicht oder nicht
mehr schulpflichtig wären. Kindern und Jugendliche, die in ihrem Herkunftsland schulpflichtig waren und nach den Bestimmungen des jeweiligen
Landes die Schulpflicht erfüllt haben, wird diese
Zeit des Schulbesuchs auf die Erfüllung der Schulpflicht im Freistaat Thüringen angerechnet.
Lässt sich die Dauer des Schulbesuches außerhalb des Freistaats Thüringen nicht hinreichend
sicher feststellen, wird die Dauer der noch verbleibenden Schulpflicht nach dem Lebensalter
festgelegt. Dabei wird von dem Alter am Stichtag
1. August ausgegangen und die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) festgestellt.
(1) Wer in Thüringen seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem
Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis steht, unterliegt der Schulpflicht
(Schulpflichtiger).
Schulpflichtig im Sinne des Satzes 1 ist auch,
wem aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt in Thüringen gestattet ist oder wer hier
geduldet wird, unabhängig davon, ob er
selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur
ein Elternteil; die Schulpflicht beginnt drei
Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland.
Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt.
[…]
(5) Eine Befreiung von der Schulpflicht ist
nicht möglich; über das Ruhen der Schulpflicht in Einzelfällen entscheidet das für den
Wohnsitz des Schülers zuständige Schulamt
auf der Grundlage von fachärztlichen und
sonderpädagogischen Gutachten.
Der Schüler hat die Pflicht, regelmäßig am
Unterricht teilzunehmen und die übrigen als
verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen zu besuchen.
(§ 30 Abs. 1 ThürSchulG)
In vielen Ländern und Kulturen ist Schulunterricht
nur für wenige Fächer und nur in der Form eines
streng geregelten Klassenunterrichts bekannt.
Dies ist in Deutschland anders. Damit die Menschen aus anderen Ländern diesen Unterschied
verstehen, soll mit der Familie die Bedeutung
der Schulpflicht in Thüringen angesprochen werden, wenn der Schüler bzw. die Schülerin an der
Schule aufgenommen ist. Im Vordergrund steht
hier die regelmäßige Teilnahme an allen verbindlichen Schulveranstaltungen. Dazu gehören auch
Sport- und Schwimmunterricht sowie Wandertage, Projekttage, Klassenfahrten usw.
(§ 17 Thüringer Schulgesetz)
Dies bedeutet, dass ausländische Kinder und
Jugendliche gemäß §§ 17 bis 24 des Thüringer
Schulgesetzes drei Monate, nachdem sie aus
Der Schulleiter kann auch anordnen, dass ein
ausländischer Schüler bzw. eine ausländische
Schülerin an einem besonderen Förderunterricht
teilnehmen muss. Dabei darf es sich pro Woche
um bis zu zwei zusätzliche Stunden handeln.
31
Aufnahme in die Schule
Für jeden einzelnen aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen stellt der Schulleiter fest, in welche Klassenstufe der Grundoder Regelschule, der Gemeinschaftsschule,
des Gymnasiums oder der Förderschule er
einzuweisen ist; [...]
(§ 17 Abs. 4 ThürSchulG)
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache werden
in der Regel in die Klassenstufe aufgenommen,
die ihrem Alter bzw. ihrem bisherigen Schulbesuch entspricht.
Eine Einweisung in eine niedrigere Klassenstufe
allein wegen mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache ist nicht zulässig. Vor der Aufnahme in die Schule muss die Schulleitung mit
den Eltern und den Schülern ein Beratungs- und
Aufnahmegespräch durchführen. Dies gilt besonders dann, wenn festgelegt werden soll, welche
weiterführende Schule das Kind besucht.
YY 2. Realschulabschluss
(Mittlerer Schulabschluss) Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss ist grundsätzlich der erfolgreiche
Besuch von mindestens zehn aufsteigenden
Klassen an allgemein bildenden Schulen mit
Vollzeitunterricht in der Muttersprache, einer
Fremdsprache, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
YY www.thueringen.de/th2/tmbwk/­
bildung/internationales/auslaendische_­
schulabschluesse/.
Kurz und knapp
In Thüringen besteht Schulpflicht. Es gibt
verschiedene Schularten, die den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Kinder
entsprechen. Jüngste Schulart ist die Thüringer Gemeinschaftsschule. Ausländische
Schulzeugnisse und -abschlüsse können
anerkannt werden.
Anerkennung von Zeugnissen und
Schulabschlüssen
Freizeitjobs für Schüler
Es ist möglich, ausländische Zeugnisse und Schulabschlüsse anerkennen zu lassen. Dies kann nur
nach einer Prüfung des Einzelfalls erfolgen, die
auf Antrag vom Thüringer Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur durchgeführt wird.
Hierbei gelten folgende Grundsätze:
YY 1. Hauptschulabschluss
Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit
dem Hauptschulabschluss ist grundsätzlich
der erfolgreiche Besuch von mindestens neun
aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden
Schulen mit Vollzeitunterricht in der Muttersprache, einer Fremdsprache, in Mathematik, einem
naturwissenschaftlichen sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.
32
Für Schüler kann es interessant sein, neben der
Schule ein wenig Geld zu verdienen. Allerdings
gibt es da in Deutschland ganz klare Bestimmungen: Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten dem Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) entsprechend. Als Kind im Sinne dieses Gesetzes gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
Dieses Beschäftigungsverbot gilt auch für Jugendliche, die noch der Schulpflicht unterliegen.
Es gibt aber einige Ausnahmen, sofern die Eltern
bzw. die Erziehungsberechtigten zustimmen. Darunter fallen sogenannten „leichte und geeignete
Tätigkeiten“ für Kinder und Jugendliche wie das
Austragen von Zeitungen oder Hilfe im Garten in
privaten Haushalten. Auch bei Musik- oder Theateraufführungen werden Ausnahmen gemacht.
Wie studiere ich in Deutschland?
Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für ein Studium ist je nach Hochschultyp die Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Bei ausländischen Abschlüssen entscheiden die Akademischen Auslandsämter der
Hochschulen oder die Servicestelle „uni-assist“,
ob die Voraussetzungen für ein Studium vorliegen. Inwiefern Studienleistungen, die bereits in
einem anderen Land absolviert wurden, auf ein
Studium in Deutschland angerechnet werden
können, entscheiden die Hochschulen selbst.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von
Hochschulen:
YY Universitäten,
YY Technische Hochschulen,
YY Musik- und Kunsthochschulen,
YY Pädagogische Hochschulen,
YY Fachhochschulen,
YY Verwaltungsfachhochschulen.
Eine besondere Unterstützung gibt es durch das
Förderprogramm „Garantiefonds-Hochschulbereich“ der Otto Benecke Stiftung e. V. für junge
Migrantinnen und Migranten, die als Flüchtling,
jüdischer Immigrant, Spätaussiedler oder deren
Angehörige in Deutschland leben und hier die
Hochschulreife erwerben und sich auf ein Hoch-
û Zahlen und Fakten
Im Wintersemester 2011/2012 studierten insgesamt 53.668 Studenten in Thüringen. Davon
waren 4.294 ausländische Studierende. Dies
entspricht einem Anteil von ca. 8,0 Prozent
ausländische Studierende, wobei der bundesdeutsche Durchschnitt bei 11,5 Prozent
liegt. Höchster Anteil davon studierten an der
Hochschule für Musik ‚Franz Liszt’ Weimar
(31,6 Prozent), gefolgt von der Bauhaus Universität Weimar (18,2 Prozent) und der TU Ilmenau (9,7 Prozent). Die meisten ausländischen
Studierenden kamen aus Asien, überwiegend
aus China, der zweitgrößte Anteil stammte aus
Europa.
TU Ilmenau
Bauhaus Universität Weimar
Hochschule für Musik‚
Franz Liszt’ Weimar
Anteil der ­
ausländischen ­
Studierenden
33
schulstudium vorbereiten wollen. Informationen
und Adressen hierzu erhalten Sie unter:
YY www.jmd-portal.de, ­
Menüpunkt „Bildungsberatung“.
YY www.obs-ev.de/ ­
(Otto Benecke Stiftung e.V.)
YY Jugendmigrationsdienste,
YY Migrationsberatung für erwachsene
Zuwanderer.
Wie und wo kann ich mich
fort- und weiterbilden?
Studiengebühren
Erwachsenenbildung
Für das Studium an staatlichen deutschen Hochschulen muss man in Thüringen keine Gebühr bezahlen. Auch in den meisten anderen Bundesländern sind Studiengebühren für das erste Studium,
wenn dieses in der dafür vorgesehene Zeit absolviert wird, inzwischen wieder abgeschafft. Private
Hochschulen erheben jedoch weiterhin Gebühren
auf ein Studium.
Bezahlt werden muss weiterhin der Semesterbeitrag. Die Höhe des Semesterbeitrags variiert an
den verschiedenen Hochschulen und hängt beispielsweise mit der Nutzungsbreite eines Semestertickets zusammen.
Ausführliche Informationen zum Studium in Thüringen finden Sie unter anderem im Internet unter:
YY www.thueringen.de/de/hochschulen/aktuell/.
Wie kann meine Ausbildung gefördert
werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Studierende Anspruch auf eine staatliche Ausbildungsförderung (BAföG). Ein Teil davon muss nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden.
Zur (Teil-)Finanzierung des Studiums werden in
Deutschland auch von der Begabtenförderung
des Bundes und von mehreren Stiftungen Stipendien vergeben.
Informieren können Sie sich hier:
YY Universitäten/Amt für Ausbildungsförderung
des Studentenwerks,
34
In Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten,
sich auch nach der Schule oder der Universität
weiterzubilden. Im Rahmen der Erwachsenenbildung können Sie allgemeine Qualifikationen oder
Schulabschlüsse erwerben bzw. nachholen.
Es gibt Tages- oder Abendkurse, aber auch Unterricht von zu Hause aus (zum Beispiel Telekolleg oder Fernuniversität). Die Bundesagentur für
Arbeit ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es
um Ihre berufliche Weiterbildung geht.
Im Telefonbuch und im Branchenbuch (Gelbe Seiten) finden Sie zudem Institute für die Aus- und
Weiterbildung. Volkshochschulen bieten ihre
Kurse fast überall in Deutschland an.
Möglich sind zum Beispiel:
YY Weiterbildungsmaßnahmen,
YY Sprachlehrgänge,
YY Vermittlung von Praktikumsplätzen,
YY spezielle Eingliederungslehrgänge für junge
Erwachsene.
û Kurz und knapp
In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten
von Hochschulen. Es wird jeweils geprüft, ob
bei ausländischen Abschlüssen die Voraussetzungen für ein Studium vorliegen beziehungsweise ob Studienleistungen im Ausland
auf ein Studium in Deutschland angerechnet
werden. Ein Studium kann auf verschiedene
Weise finanziell unterstützt werden.
Rund um die Gesundheit
Welche Leistungen stehen mir zu?
Wenn Sie krank sind, sollten Sie zu einem Arzt
oder einer Ärztin (spezialisiert in Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt, bei Kindern der Kinderarzt) in Ihrer Nähe gehen. Dieser kann Ihnen entweder selbst helfen oder er überweist Sie weiter
zu einem Kollegen, einem Facharzt, der auf Ihre
Krankheit spezialisiert ist.
Die Kosten für die ärztliche Behandlung, einen
Krankenhausaufenthalt oder Medikamente tragen in Deutschland in der Regel – bis auf einen
Eigenanteil – die Krankenkassen. Es ist deshalb
wichtig, dass Sie einer gesetzlichen oder privaten
Krankenversicherung angehören.
Die meisten Menschen in Deutschland sind in
einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert.
Dies ist unter anderem bis zu einer bestimmten
Höhe des Arbeitslohns Pflicht. Wenn Sie mehr
verdienen, können Sie sich aussuchen, ob Sie
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
bleiben oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchten.
Medikamente, die Ihnen verschrieben werden, erhalten Sie in einer Apotheke. Dort müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen (die sogenannte
„Zuzahlung“ von höchstens zehn Euro), den
Rest übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse.
Ausgenommen davon sind die Kosten für ausgeschlossene Arzneimittel (z. B. Medikamente, die
üblich bei der Behandlung von Erkältungskrankheiten sind, Abführmittel, etc.) und Überschreitungen von Festbeträgen. Medikamente für Kinder
und Jugendliche bis zum Ende des 18. Lebensjahres sind kostenlos, wenn sie von einer Ärztin oder
einem Arzt verschrieben wurden.
Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, müssen Sie Arztbesuche und Medikamente
zunächst selbst bezahlen. Welche Kosten davon
erstattet werden, erfahren Sie bei Ihrer privaten
Krankenversicherung.
35
Hilfe in Ihrer Sprache
Sie sprechen erst wenig Deutsch und möchten
deshalb eine Ärztin oder einen Arzt besuchen,
die/der Ihre Sprache spricht?
Die Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes, in dem Sie leben, kann Ihnen hierbei weiterhelfen. Die Adressen und Telefonnummern der
Kassenärztlichen Vereinigungen finden Sie auf
der Internetseite:
YY www.kbv.de,
Menüpunkt „Service/Arztsuche“.
Ärztliche Schweigepflicht
Ärzte dürfen ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Sie an andere weitergeben – weder an offizielle Stellen noch an Ihren Arbeitgeber
oder Familienmitglieder.
Die ärztliche Schweigepflicht ist die Wahrung von
Patientengeheimnissen durch Ärzte, Krankenpflegepersonal und ärztliches Hilfspersonal. Sie gilt
auch über den Tod der Person hinaus. Geschützt
wird jede Tatsache, die nur dem Patienten oder
einem beschränkten Personenkreis bekannt ist,
und an deren Geheimhaltung der Patient ein
schutzwürdiges Interesse hat. So kann ein Patient, der sich in ärztliche Behandlung begibt, erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner
Berufsausübung erfährt, geheim bleibt. Nur so
kann das zwischen Arzt und Patient erforderliche
Vertrauen entstehen.
Im medizinischen Bereich unterliegen sämtliche
Daten (z. B. Art und Verlauf der Krankheit, Anamnese, Diagnose, Therapie) der ärztlichen Schweigepflicht. Im nichtmedizinischen Sinne gehören
alle persönlichen Daten des Patienten (z. B. die
soziale Situation) zur Schweigepflicht.
36
Verstöße gegen die Schweigepflicht werden mit
Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.
Die Entbindung (Befreiung) von der Schweigepflicht ist nach der Einwilligung des Patienten
jederzeit möglich. Sie berechtigt zur Weitergabe
der Patienteninformationen. Die Entbindung von
der Schweigepflicht bedarf nicht unbedingt der
schriftlichen Form (zu Beweiszwecken aber besser) und bezieht sich immer auf ausdrücklich
genannte Personen oder Institutionen (z. B. Arzt,
Ehepartner, Versicherung).
Das gilt auch bei Informationen über die Gesundheit Ihrer Kinder. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt Ihrer 16-jährigen Tochter zum Beispiel darf
Ihnen nicht ohne die Zustimmung Ihrer Tochter
die Untersuchungsergebnisse mitteilen.
Wo erhalte ich Hilfe bei Schwangerschaft
und Geburt?
Es gibt Beratungsangebote, die sich speziell an
werdende Mütter und werdende Elternpaare richten. Wenn Sie ein Kind erwarten, hilft Ihnen die
Schwangerschaftsberatung bei Fragen rund um
die Themen Schwangerschaft und Geburt weiter.
Sie unterstützt Sie vor und während der Schwangerschaft mit medizinischen, sozialen und juristischen Informationen.
Konkret gibt die Schwangerschaftsberatung Informationen unter anderem zu den Themen:
YY Fragen im Zusammenhang mit der
Schwangerschaft,
YY finanzielle und soziale Unterstützungs­
leistungen während und nach der
Schwangerschaft,
YY Arbeitsrecht (zum Beispiel Mutterschutzgesetz, Elternzeit),
YY Schwangerschaftsabbruch,
YY Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.
Wohlfahrts- und Familienverbände, Kirchen,
Sozialämter, Gesundheitsämter sowie Ärztinnen und Ärzte bieten Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Die meisten Beratungsangebote
sind kostenlos und können auch
anonym durchgeführt werden.
Oft gibt es neben der persönlichen Beratung auch Angebote
per Internet oder Telefon.
Schwangerschaft und die Zeit
kurz nach der Geburt
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Sie Anspruch darauf, von einer Hebamme oder einer Ärztin/einen Arzt betreut zu
werden. Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger
sind, sollten Sie alle vier Wochen zu einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt gehen – ab der 32.
Schwangerschaftswoche sogar alle zwei Wochen.
Die Kosten der Schwangerschaftsvorsorge werden
von den Krankenkassen übernommen.
Notfall
Nach Unfällen, in Notfällen oder wenn Sie außerhalb der Sprechstunden krank werden, können
Sie den ärztlichen Notdienst anrufen oder sich in
besonders dringenden Fällen direkt an den Rettungsdienst wenden.
Die wichtigsten Telefonnummern, die deutschlandweit gelten:
YY Rettungsdienst: 112,
YY ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117,
YY Gift-Notruf: 1 92 40.
Auch Apotheken haben einen Nacht- beziehungsweise Notdienst. Aktuelle Informationen dazu finden Sie in Ihrer Lokalzeitung.
Berufstätige Schwangere genießen einen besonderen Schutz – den sogenannten „Mutterschutz“.
Er beginnt sechs Wochen vor der Geburt und
endet acht Wochen danach. Dieser Schutz ist in
Deutschland gesetzlich geregelt. In dieser Zeit
dürfen Schwangere nicht arbeiten. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten, und sie können nach Ende
des Mutterschutzes wieder in den Beruf zurückkehren. Außerdem dürfen Schwangere nicht
mehr als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten und keine
schwere körperliche Arbeit verrichten. Genaueres
hierzu erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber oder
bei einer der Beratungsstellen.
37
Kinder und Familie
Kindergeld und Kinderzuschlag – wie
erhalte ich es, was steht mir zu?
Kindergeld
Wer in Deutschland wohnt und Kinder hat, hat
Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für Ausländer, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten
Zwecken besitzen. Kindergeld können jedoch
auch unter engen Voraussetzungen Väter und
Mütter erhalten, die im Ausland leben (zum Beispiel wenn sie für einige Zeit aus beruflichen
Gründen entsandt sind). Allerdings zahlt der Staat
das Kindergeld nur für Kinder, die im Bundesgebiet oder einem Mitgliedstaat der EU oder der
Schweiz leben (wobei es auch hier, wie überall,
Ausnahmen gibt).
Für jedes Kind erhält nur eine Person das Kindergeld. Eltern können grundsätzlich frei wählen, wer
38
von ihnen das Kindergeld für die Kinder erhält,
die zu ihrem Haushalt gehören. Sind die Eltern geschieden oder leben sie getrennt, so wird das Kindergeld an denjenigen gezahlt, bei dem das Kind
lebt. Wenn die Kinder nicht bei den Eltern leben,
erhält im Allgemeinen derjenige das Kindergeld,
in dessen Haushalt die Kinder leben oder der den
überwiegenden Unterhalt für sie trägt.
Kindergeld wird unabhängig vom Elterneinkommen gezahlt.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum
18. Geburtstag des Kindes. Wenn das Kind eine
Ausbildung macht oder studiert, verlängert sich
der Anspruch maximal bis zum 25. Geburtstag.
Für die ersten beiden Kinder erhalten Sie pro Kind
monatlich je 184 Euro, für das dritte Kind 190
Euro und für jedes weitere Kind je 215 Euro. Das
Kindergeld wird auf Antrag bei der Familienkasse
der Agentur für Arbeit bewilligt. Zusätzlich werden
Familien sogenannte Kinderfreibeträge bei der
Lohn- und Einkommensteuer gewährt. Das Antragsformular für das Kindergeld erhalten Sie bei
der Familienkasse, online finden Sie es unter
YY www.familienkasse.de.
Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, Island,
Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie
Inhaber einer Niederlassungserlaubnis haben
ebenso wie Deutsche einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind
oder in Deutschland wohnen. Für andere Ausländerinnen und Ausländer gilt: Menschen mit einer
Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken erhalten auch Kindergeld. Lassen Sie sich über die
genauen Regelungen beraten!
Kinderzuschlag
Der deutsche Staat unterstützt Familien mit geringem Einkommen außerdem durch den so genannten Kinderzuschlag, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
YY das Kind ist nicht verheiratet,
YY das Kind ist unter 25 Jahre alt und lebt mit
den Eltern im selben Haushalt,
YY das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 EUR brutto für Paare
und 600 EUR brutto für Alleinerziehende erreicht und sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe
oder Arbeitslosengeld haben.
Die Höhe des Kinderzuschlages hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab und beträgt
maximal 140 Euro pro Kind und Monat. Den Antrag für einen Kinderzuschlag erhalten Sie bei der
Familienkasse, online finden Sie ihn unter
YY www.familienkasse.de.
Sie können die Höhe Ihres möglichen Kinderzuschlags, den Sie erhalten, mit einem Online-Rechner berechnen. Er wird vom Bundesministerium
û Zahlen und Fakten
Geburtenentwicklung Migranten (Bundesweit)
Einwanderer passen ihren Kinderwunsch allmählich deutschen Verhältnissen an:
Y Afrikanische Frauen im Durchschnitt
2,6 Kinder,
Y Asiatische Frauen im Durchschnitt
2,0 Kinder,
Y Ehemaliges Jugoslawien im
Durchschnitt 1,9 Kinder,
Y Türkei im Durchschnitt 1,8 Kinder,
Y Deutschland (zum Vergleich)
im Durchschnitt 1,4 Kinder.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung Dez. 2011, BAMF Zahlen)
für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Internet auf der Seite
Y www.bmfsfj.de
zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus haben Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld seit dem
1. Januar 2011 für ihre Kinder einen Anspruch
auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese beinhalten:
YY eintägige Ausflüge von Schule oder Kita,
YY mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder
Kita,
YY 100 Euro jährlich für Schulbedarf,
YY Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen
und Schüler,
YY angemessene Lernförderung,
YY Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Hort,
YY Leistungen für die Teilnahme am sozialen und
kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Für die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind die
Kommunen verantwortlich, das heißt die Stadt-,
Gemeinde- oder die Kreisverwaltung.
39
Wie sieht es in Deutschland mit der
Kinderbetreuung und der frühkindlichen
Förderung aus?
Für Kinder ist es wichtig, eine Kindertageseinrichtung zu besuchen, damit ihre Entwicklung und
ihre Deutschkenntnisse so optimal wie möglich
gefördert werden.
Zugleich werden Eltern beraten, wie sie die Förderung ihrer Kinder auch in der Familie unterstützen
können. Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Dies sind:
1. im Alter bis zu drei Jahren:
YY Krabbelgruppen,
YY Tagesmütter/Tagesväter,
YY Spielkreise,
YY Kinderkrippen,
YY altersgemischte Kindergärten.
2. ab drei Jahren bis zum Schulstart:
YY Kindergärten,
YY sonstige schulvorbereitende Einrichtungen,
Kindertagesstätten,
YY Tagesmütter/Tagesväter.
3. ab dem Schulalter:
YY Ganztagsschulen,
YY Horte,
YY Hausaufgabenbetreuung.
Für die Teilnahme an diesen Betreuungsangeboten
müssen Sie Ihre Kinder vorher anmelden. Manchmal sind die Plätze wegen der großen Zahl interessierter Eltern knapp. Erkundigen Sie sich am besten so früh wie möglich nach freien Plätzen.
Elterngeld und Elternzeit – was ist das?
Wie komme ich dazu?
Elternzeit
In Deutschland unterstützt Sie der Staat dabei,
Ihre Kinder aufzuziehen.
40
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie
bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit bietet Ihnen
die Möglichkeit, Ihr Kind zu betreuen und gleichzeitig den Anschluss an das Berufsleben nicht zu
verlieren. Sie können – müssen aber nicht! – während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Ihr Arbeitsplatz bleibt Ihnen erhalten und
darf vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden.
Elternzeit können Mütter und Väter allein oder gemeinsam nehmen. Auch Großeltern können einen
Anspruch auf Elternzeit haben, wenn der betreffende Elternteil noch minderjährig ist oder sich
im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung
befindet, die begonnen wurde, als der Elternteil
noch minderjährig war. Wichtig ist, dass Sie
YY mit dem Kind in einem Haushalt leben,
YY das Kind überwiegend selbst betreuen und
erziehen,
YY während der Elternzeit nicht mehr als
30 Wochenstunden arbeiten.
Den Antrag auf Elternzeit müssen Sie spätestens
sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Nach der Elternzeit
muss Ihr Arbeitgeber Ihnen im Regelfall einen
gleichwertigen Arbeitsplatz bieten.
Wichtig: Mütter können die Elternzeit erst
im Anschluss an die Mutterschutzfrist in
Anspruch nehmen. Die Elternzeit des Vaters
kann nach der Geburt des Kindes bereits
während der Mutterschutzfrist
für die Mutter beginnen. Die
Mutterschutzfrist wird auf die
mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet.
Für andere Ausländerinnen und Ausländer gilt:
Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis
können Elterngeld erhalten. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat nur dann einen Anspruch
auf Elterngeld, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier
schon erlaubt gearbeitet hat. Lassen Sie sich über
die genauen Regelungen beraten.
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden.
Die Bundesländer haben hierfür Elterngeldstellen
eingerichtet.
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung
für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen möchten und deshalb nicht oder nicht voll
erwerbstätig sind. Auch Eltern, die vor der Geburt
nicht berufstätig waren, erhalten Elterngeld.
Das Elterngeld
YY beträgt rund zwei Drittel des bisherigen Einkommens – mindestens 300 und höchstens
1.800 Euro,
YY wird für zwölf Monate gezahlt.
Wenn Mutter und Vater sich die Elternzeit teilen
und ihnen Einkommen wegfällt, bekommen sie
zusammen maximal 14 Monate lang Elterngeld.
Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und
höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen.
Alleinerziehenden stehen die vollen 14 Monate
Elterngeld zu, wenn sie es als Ausgleich für wegfallendes Einkommen erhalten.
Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, Island,
Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben
ebenso wie Deutsche einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind
oder in Deutschland wohnen.
Mit einem Elterngeldrechner können Sie die Höhe
des Elterngeldes berechnen, das Sie bekommen.
Sie finden ihn auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend Y www.bmfsfj.de unter dem Menüpunkt
„Familie“.
û Kurz und knapp
Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Y Sie betreuen und erziehen Ihr Kind
nach der Geburt selbst,
Y Sie leben mit Ihrem Kind in einem
Haushalt zusammen,
Y Sie sind nicht mehr als 30 Stunden
pro Woche berufstätig,
Y Sie haben Ihren Wohnsitz in
Deutschland.
Weitere Ansprechpartner zu den hier angesprochenen Fragen finden Sie unter „Wichtige Adressen“.
Betreuungsgeld
Ab dem 1. August 2013 tritt darüber hinaus, zeitgleich mit einem Rechtsanspruch auf eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung, das Betreuungsgeld in Kraft. Das Betreuungsgeld stellt
eine Anerkennungs- und Unterstützungsleistung
für Eltern mit Kleinkindern dar, die ihre Erzie-
41
hungsaufgaben im privaten Umfeld erfüllen. Das
bedeutet aber zugleich auch, dass Eltern, die für
ihr Kind eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, vom Betreuungsgeld
ausgeschlossen sind. Das Betreuungsgeld wird
unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt und beträgt im ersten Jahr nach der Einführung 100 Euro im Monat und ab dem 1. August
2014 150 Euro im Monat.
Jugendschutz
wohls bis hin zur Förderung von Angeboten für
Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und
familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt
kann sich jede und jeder wenden, insbesondere
auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme
haben oder in Notsituationen sind.
Jugendliche sind vielen Gefahren ausgesetzt, die
sie selbst noch nicht angemessen einschätzen
können. Aufgabe des Staates ist es daher, Kinder
und Jugendliche durch effektive und praxiswirksame Jugendschutzvorschriften vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen.
Das Jugendamt hilft auch finanziell. Der Anspruch
der Hilfesuchenden auf finanzielle Leistungen
wird in einem üblichen Verwaltungsverfahren geprüft. Im Mittelpunkt steht dabei, ob ein pädagogischer Bedarf festgestellt wird. Dieser kann nicht
einfach „gemessen“ werden. Deswegen müssen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Gespräche mit den Familienmitgliedern führen.
Die Lebenslagen von Familien, Kindern und Jugendlichen sind unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich ist deshalb der mögliche Bedarf an finanzielle
Zuwendung oder Hilfe und Beratung in Familien.
Das Jugendamt ist darum bemüht, Angebote zu unterbreiten, die auf die spezifische Lebenssituation
der Hilfebedürftigen zugeschnitten sind.
Mit welchen Fragen wende ich mich
ans Jugendamt?
Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und
Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei
setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive
Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das
Aufgabenspektrum reicht von der Organisation
einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die
Erziehungsberatung und den Schutz des Kindes-
42
Wichtig: Kinder und Jugendliche müssen
wissen, dass sie grundsätzlich einen eigenen Beratungsanspruch haben! Sie können
sich selbst an das Jugendamt wenden.
Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und
Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden,
wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn
sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab
16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne
Begleitung einer personen­sorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24
Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten
Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf
Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar
oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben, darf Kindern und
Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von
Absatz 1 genehmigen.
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personen­
sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten
Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens
bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter
16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die
Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger
der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege
dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen
und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern
oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige
Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder
Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die
Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung
kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder
andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.
§ 8 Jugendgefährdende Orte
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an
einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde
oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie
das Kind oder die jugendliche Person
43
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne
des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine
erziehungsberechtigte Person erreichbar ist,
in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde
oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in
der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder
Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und
Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben
noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit,
Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in
der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder
oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht
in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht,
wenn ein Automat
1. an einem für Kindern und Jugendlichen unter
16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist
oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von
einer personensorgeberechtigten Person begleitet
werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies
gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder
durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass
Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke
nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
44
û Kurz und knapp
Die wichtigste Aufgabe des Jugendamtes
ist es, die Entwicklung junger Menschen zu
fördern. Es berät Kinder, Jugendliche und Familien in Lebenslagen, in denen sie alleine
nicht zurechtkommen. Außerdem kann es
auch mit finanzieller Unterstützung helfen.
Schutz vor Gewalt
Streit, Krisen und Gewalt in der Familie
„Häusliche Gewalt“ bezeichnet nicht jede Form
der Gewalt, die im häuslichen Bereich ausgeübt
wird, sondern meint speziell Gewalt zwischen
erwachsenen Beziehungspartnern – sie umfasst
alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt in Partnerschaften.
Häusliche Gewalt ist abzugrenzen von Streitereien, die in jeder Partnerschaft auftreten und
bei der sich die Partner gleichwertig gegenüber
stehen. Bei häuslicher Gewalt erhebt sich einer
der Partner über den anderen, indem er nicht vor
Gewaltanwendung zurückschreckt oder diese sogar mit Absicht einsetzt. Die erlittenen Schläge,
Diskriminierungen und Beleidigungen lösen nicht
nur beim unmittelbar betroffenen Opfer, sondern
auch bei Kindern, die dies miterleben, Gefühle
der Hilflosigkeit aus.
Krisen und Streit können in jeder Familie vorkommen. Wenn allerdings der Streit überhandnimmt
und vielleicht sogar Gewalt dazu kommt, sollten
Sie sich unbedingt professionelle Hilfe in einer
Beratungsstelle holen. Alle Beratungsstellen sind
kostenlos und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen Ihnen schnell und unbürokratisch
– auch ohne, dass Sie Ihren Namen nennen.
Gewalt in der Familie
Wenn Frauen und Kinder Gewalt in der eigenen
Familie erleben, geben sie sich oft selbst die
Schuld daran. Sie denken, wenn sie nur alles richtig machten, würde der Partner oder würden die
Eltern sich nicht streiten, und es könnte so schön
zu Hause sein.
Das Miterleben von Gewalt wirkt auf das Kind
einschüchternd, beängstigend, beschämend
und in seinen sozialen Kontakten einschränkend
bis völlig isolierend. Der „Notruf“ eines Kindes
kommt meistens versteckt. Wenn Kinder Gewalt
und Vernachlässigung erleben, schweigen sie
oft aus Scham oder Angst. Gerade, wenn Kinder
klein sind, wenn sie Zuwendung dringend brauchen, sich nicht selbst wehren können, sind sie
am meisten gefährdet. Jeder Einzelne – von der
Nachbarin bis zum Schulbusfahrer – ist deshalb
aufgefordert, genau hinzusehen und einzuschreiten, wenn er Hinweise beobachtet, dass ein Kind
misshandelt oder vernachlässigt wird.
Nicht immer ist es notwendig, dass sofort eingeschritten wird. Manchmal sind sich die Betroffenen auch unsicher, ob sie mit ihrer Beobachtung
richtig liegen und wie sie angemessen reagieren
können. Aber besser einmal zu viel als einmal
45
zu wenig die Nummer eines Kinder- und Jugendschutzdienstes, einer Beratungsstelle oder des
Jugendamtes angerufen. Die Mitarbeiter sind darin geschult, die gemeldete Gefährdungssituation
einzuschätzen und leiten, wenn nötig, weitere
Maßnahmen ein.
Kostenlos steht Kindern und Jugendlichen das Thüringer Kinder- und Jugendsorgentelefon unter der
Nummer Y 0800 / 00 800 80 zur Verfügung. Die
Telefonseelsorge erreichen Sie gebührenfrei unter
Y 0800 / 111 0 111 und Y 0800 / 1110222. Der
Weiße Ring, dessen Ziele es sind, Opfer von Kriminalität zu unterstützen und Straftaten zu verhüten,
ist zu finden unter Y www.weisser-ring.de. Unterstützung bieten darüber hinaus die Jugendämter
an, die mit weitere Adressen und Ansprechpartnern weiterhelfen können.
Hilfe für Mutter und Kind
Notrufnummern für Kinder
Notrufnummern bieten anonyme Beratung und
geben Hinweise zur „Ersten Hilfe“. Viele Angebote haben sich auf bestimmte Themenfelder
wie Kinderschutz und Suchtprobleme, seelische
Krisen oder Mobbing spezialisiert. Es gibt auch
Hotlines, die besonders auf die Bedürfnisse von
Kindern und Jugendlichen in Notsituationen eingehen. Sie helfen unter anderem bei sexuellem
Missbrauch oder Angst vor den Schulzeugnissen.
Einige dieser Notrufe sind 24 Stunden erreichbar,
bei anderen gibt es regelmäßige Telefonsprechzeiten. Kompetente und anonyme Beratung zu
allen Fragen des Alltags bietet auch die Telefonseelsorge. Dort können Erwachsene sowie Kinder
und Jugendliche anrufen und sich auch online
beraten lassen.
46
Freunde, Verwandte oder Nachbarn, die beobachten, dass ein Mann seine Frau misshandelt oder,
dass ein Kind dabei verletzt wird oder allein durch
sein Miterleben der Gewalt verstört, aggressiv
oder zurückgezogen reagiert, wollen zwar gerne
helfen, wissen aber oft nicht wie.
Fachleute warnen eindringlich davor, den Täter
mit den Beobachtungen zu konfrontieren und ihn
auf die häusliche Situation anzusprechen. Wichtig ist, der Frau unmittelbar Unterstützung darin
zu geben, sich und ihr Kind aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Opfer von Partnerschaftsgewalt
sollen behutsam auf die häusliche Situation angesprochen werden. Die Frauen reagieren oft zuerst abwehrend und bagatellisierend. Aus Scham
und einem Gefühl der Abhängigkeit heraus zögern viele Frauen, sich selbst Hilfe zu holen und
setzen damit natürlich auch ihre Kinder weiterhin
dieser Gewalt aus. Deshalb ist die Unterstützung
von außen so wichtig.
Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt
Seit Januar 2002 gilt das Gewaltschutzgesetz. Dieses Gesetz dient insbesondere dem Schutz von
Frauen und ihren Kindern, die in der Regel männlicher Gewalt oder Bedrohungen ausgesetzt sind.
So ist es jetzt zum Beispiel möglich, dass ein gewalttätiger Partner auf Anweisung der Polizei die
gemeinsame Wohnung verlassen muss. Dies gilt
zunächst für zehn Tage. Innerhalb dieser zehn
Tage hat die Frau Zeit, entsprechende Anträge
nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen, dass
ihr gewalttätiger Partner sofort ausziehen muss
und sie nicht weiter belästigen darf (Antrag auf
Kontakt- und Näherungsverbot). Frauen- und
Opferhilfe-Beratungsstellen unterstützen Frauen
dabei und vermitteln auch Anwälte, die auf Familienrecht spezialisiert sind.
Unterstützung finden Opfer häuslicher Gewalt sowie besorgte Freunde, Verwandte oder Nachbarn
insbesondere bei Frauenberatungsstellen und
Frauenhäusern sowie bei den Interventionsstellen, die es in Thüringen gibt. Adressen sind im
Netz unter
YY www.thueringen.de/th7/tmsfg/familie/­
familienpolitik/haeuslichegewalt/
zu finden.
Interventionsstellen stellen eine Ergänzung von
Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei häuslicher
Gewalt dar. Zielgruppen der Interventionsstelle
sind Frauen, Männer und deren Kinder, die von
häuslicher Gewalt betroffen sind, vornehmlich
nach einem Polizeieinsatz bzw. Anzeigen und
Strafanträgen zu häuslicher Gewalt. Nach einem
Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt werden
durch die Polizei die erforderlichen Daten und Informationen an die Interventionsstelle übersandt,
wenn das Opfer damit einverstanden ist. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle nehmen
daraufhin von sich aus unverzüglich Kontakt zu
dem Opfer auf. Das kostenlose Angebot der Interventionsstelle hat kurzzeitigen Charakter und
legt den Schwerpunkt auf psychische Stabilisierung und rechtliche Informationen in einer Krise.
Die Betroffenen werden über ihre rechtlichen,
tatsächlichen und individuellen Schutzmöglichkeiten informiert.
In Thüringen gibt es seit dem 1. Januar 2009 ein
flächendeckendes Netz von vier Interventionsstellen für Opfer häuslicher Gewalt:
1. Interventionsstelle Mitte
Zuständigkeitsbereich PD Erfurt und PD Jena
(Wirkungskreis: Landkreise Sömmerda, Weimarer
Land, Saale-Holzland-Kreis, kreisfreie Städte
Erfurt, Weimar, Jena)
Interventionsstelle Erfurt
Träger: Evangelische Stadtmission und
Gemeindedienst Erfurt gGmbH
Anschrift:Anger 12
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 5 41 68 68
Fax: 03 61 / 5 41 68 70
E-Mail: [email protected]
2. Interventionsstelle Nord
Zuständigkeitsbereich PD Nordhausen
(Wirkungskreis: Landkreise Eichsfeld, Nord­
hausen, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis)
Interventionsstelle Nordhausen
Träger: Caritas-Verband für das Bistum Erfurt e. V.
Anschrift:Domstraße 6
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31/46 71 55, 0 36 31 / 46 71 57
Fax: 0 36 31 / 43 44 97
E-Mail: [email protected]
[email protected]
3. Interventionsstelle Südwest
Zuständigkeitsbereich PD Gotha und PD Suhl
(Wirkungskreis: Landkreise Wartburgkreis, Gotha, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen,
kreisfreie Städte Eisenach und Suhl)
Interventionsstelle Hanna
Träger: Frauen helfen Frauen e. V.
Anschrift:Wettiner Straße 2a
98617 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 50 52 11
Fax: 0 36 93 / 50 56 81
E-Mail: [email protected]
47
4. Interventionsstelle Südost
Zuständigkeitsbereich PD Gera und Saalfeld
(Wirkungskreis: Landkreise Saalfeld-Rudolstadt,
Sonneberg, Saale-Orla-Kreis, Greiz, Altenburg,
kreisfreie Stadt Gera)
Interventionsstelle Südost
Träger: Frauen in Not e. V.
Anschrift:Große Kirchstraße 9
07545 Gera
Telefon: 03 65 / 5 51 90 27
Fax: 03 65 / 5 51 90 28
E-Mail: [email protected]
Für akute Not- oder Konfliktsituationen gibt
es in Deutschland bundesweit einheitliche
Notrufnummern für Polizei (110) und Feuerwehr (112), die rund um die Uhr erreichbar sind. Beide Notrufe sind miteinander
verbunden und koordinieren als Leitstelle
weitere Hilfsdienste. Damit ist gewährleistet, dass die notwendige Hilfe schnell am
Notfallort ist. Über diese Nummern können
Bürger auch Unterstützung anfordern, wenn
ein Kind in Not ist.
Bundesweite, kostenlose Hotline für Frauen in
Not bietet Hilfe für Opfer von häuslicher Gewalt,
Stalking oder auch Mobbing – zu erreichen unter
der Nummer Y 08000 / 116 016.
Weitere Angebote
Es gibt in Thüringen eine Reihe von Initiativen und
Projekte, die Hilfe bei den unterschiedlichsten
Problemen anbieten. Einige seien hier genannt:
MOBIT e. V.
Ziel des gemeinnützigen Vereines ist die Stärkung
demokratischer Strukturen und Initiativen für
Menschenrechte und gegen extrem rechte Ideologien in Thüringen. Zu diesem Zweck unterhält
der Verein das Projekt MOBIT – Mobile Beratung
in Thüringen: Für Demokratie und gegen Rechtsextremismus.
Das Beratungsangebot ist speziell, das heißt zu
den Themen Neonazismus, extreme Rechte, Rassismus und Antisemitismus – nicht zu „Gewalt
und Extremismus“. Die Beratung erfolgt interaktiv
– sie setzt an den Wünschen, Bedürfnissen und
Kompetenzen der lokalen Akteure an. Die Beratung ist parteiisch im Sinne einer Demokratisierung der Gesellschaft.
MOBIT e.V.
Anschrift:Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Telefon: 03 61 / 59 61 200
Fax: 03 61 / 5 96 14 44 80
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mobit.org
ezra – Mobile Beratung für Opfer rechter,
rassistischer und antisemitischer Gewalt
Die mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen berät, begleitet und unterstützt Menschen, die aus
Motiven gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit angegriffen werden – also deshalb, weil die
Täter sie einer von ihnen abgelehnten Personengruppe zuordnen. Das Angebot richtet sich auch
an Angehörige von Betroffenen und an Zeugen.
48
ezra – Mobile Beratung für Opfer rechter,
rassistischer und antisemitischer Gewalt
Anschrift:Drei-Gleichen-Straße 35a
99192 Neudietendorf
Telefon: 03 62 02 / 77 13 – 5 10
Fax: 03 62 02 / 77 13 – 5 09
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ezra.de
Thüringer Beratungsdienst für Eltern,
Kinder und Jugendliche – Ausstieg aus
Rechtsextremismus und Gewalt
Ein Team aus pädagogischen und psychologischen Fachkräften bietet Unterstützung beim
Ausstieg aus Rechtextremismus und Gewalt. Der
Beratungsdienst ist Ansprechpartner für Ausstiegswillige und deren Angehörige, die ermutigt
und ertüchtigt werden sollen, rechtsextreme Kinder bzw. Partner beim Ausstieg zu unterstützen.
Anspruch des Beratungsdienstes ist es, nach individueller Lebenslage thüringenweit vor Ort kompetente Hilfe anzubieten.
Der Thüringer Beratungsdienst „Ausstieg aus
Rechtsextremismus und Gewalt“
Telefon: 0 36 41 / 29 90 74
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ausstieg-aus-gewalt.de
Gemeinsame sportliche Aktivität bietet unkompliziertes Kennenlernen, Herstellung von Kontakten,
Abbau von Sprachbarrieren und kulturellen Vorbehalten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur
Erhöhung der gegenseitigen Akzeptanz bei.
Im Landessportbund Thüringen e. V. ist das Programm durch einen Landes- und zwei Regionalkoordinatoren vertreten.
Büro des Landeskoordinators
Kontakt: Jörg Schünke
Landessportbund Thüringen e. V.
Haus des Thüringer Sports
Anschrift:Werner-Seelenbinder-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon: 03 61 / 34 0 54 64
Fax: 03 61 / 34 0 54 922
Integration durch Sport
„Integration durch Sport“ ist ein Programm des
Deutschen Olympischen Sportbundes, das eigenverantwortlich durch die Landessportbünde umgesetzt wird. Das zentrale Ziel des Programms ist
die Integration der Spätaussiedler und Zuwanderer in die Gesellschaft der Bundesrepublik durch
den organisierten Sport. Das Programm wird vom
Bundesministerium des Innern gefördert und
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt.
û Kurz und knapp
Der „Notruf“ eines Kindes kommt meistens
versteckt. Achten Sie auf Hinweise, ob ein
Kind vernachlässigt oder misshandelt wird.
Seit Januar 2002 gilt das Gewaltschutzgesetz, das dem Schutz von Frauen und ihren
Kindern dient. Es gibt eine Reihe von Initiativen, die selbstverständlich anonyme Beratung geben.
49
ADRESSEN
Agenturen für Arbeit
51
AIDS-Hilfe
52
Ausländerbeiräte
52
Ausländerbeauftragte Kommunen
53
Finanzämter
56
Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen
57
Gegen Gewalt
59
Gesundheitsämter
59
Gewerkschaften
62
Hochschulen
62
Insolvenzberatung
64
Jobcenter
65
Jugendämter
67
Jugend­migrations­dienste
70
Kinder- und Jugendschutzdienst
73
Kreisverwaltungen
74
Migrationserstberatung
76
Mietvereine
79
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
80
Schulämter
85
Sozialverbände
86
Stiftungen
88
Verbraucherzentrale
89
Wichtige Telefonnummern
89
Links von A bis Z
90
Notrufnummern
50
Polizeinotruf
Telefon:............ 110
Giftnotruf
Telefon:............ 0361/730-730
Feuerwehrnotruf
Telefon:............ 112
Ärztlicher Notdienst
Telefon:............ 116 117
Agenturen für Arbeit
Apolda
Agentur für Arbeit Apolda *
Anschrift:Herderstraße 10
99510 Apolda
Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer)
08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber)
Fax: 03644 / 531100
Gotha
Agentur für Arbeit Gotha
Anschrift:Schöne Aussicht 5
99867 Gotha
Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer)
0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber)
Ilmenau
Arnstadt
Agentur für Arbeit Arnstadt *
Anschrift:Bierweg 2
99310 Arnstadt
Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer)
08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber)
Fax: 03628 / 6105300
Agentur für Arbeit Ilmenau *
Anschrift:Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer)
08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber) *
Fax: 0 36 77 / 6 44 16 13
Jena
Erfurt
Agentur für Arbeit Erfurt
Anschrift:Max-Reger-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer)
08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber)
Fax: 03 61 / 3 02 27 00
Gera
Agentur für Arbeit Altenburg-Gera
Anschrift:Reichsstraße 15
07545 Gera
Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer)
08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber)
Agentur für Arbeit Jena
Anschrift:Stadtrodaer Straße 1
07749 Jena
Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer)
0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber)
Sömmerda
Agentur für Arbeit Sömmerda *
Anschrift:Poststraße 2
99610 Sömmerda
Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer)
08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber)
Fax: 03634 / 3142100
Suhl
* Postanschrift:
Agentur für Arbeit Erfurt
99068 Erfurt
Agentur für Arbeit Suhl
Anschrift:Werner-Seelenbinder-Straße 8
98529 Suhl
Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer)
0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber)
51
Nordhausen
Agentur für Arbeit Nordhausen
Anschrift:Uferstraße 2
99734 Nordhausen
Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer)
0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber)
Mühlhausen
AIDS-Hilfe Unstrut-Hainich e.V.
Anschrift:Karl-Liebknecht-Straße 26
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 44 62 18
Suhl
Weimar
Agentur für Arbeit Weimar *
Anschrift:Eduard-Rosenthal-Straße 43
99423 Weimar
Telefon: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)
0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 03643 / 451 1700
AIDS-Hilfe
Eisenach
AIDS-Hilfe Thüringen e.V.
Anschrift:Marienstraße 57
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 21 40 38
Erfurt
AIDS-Hilfe Thüringen e.V.
Anschrift:Windthorststraße 43a
99096 Erfurt
Telefon: 03 61 / 7 31 22 33
Jena
AIDS-Hilfe Weimar und Ostthüringen e.V.
Anschrift:Rathenaustraße 10
07745 Jena
Telefon: 0 36 41/61 89 98
52
AIDS-Hilfe Thüringen e.V. (Suhl)
Anschrift:Auenstraße 32
98529 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 72 30 06
Weimar
AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e.V.
Anschrift:Erfurter Straße 17
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 85 35 35
Ausländerbeiräte
Erfurt
Ausländerbeirat Erfurt
Anschrift:Benediktsplatz 1
99084 Erfurt
Telefon: 0361 / 655 1044
Fax: 0361 / 655 1119
Jena
Integrations- und Migrationsbeirat Jena
Anschrift:Löbdergraben 14
07743 Jena
Telefon: 03641 / 493 330
Fax: 03641 / 493 325
E-Mail: [email protected]
Mühlhausen
Ausländerbeirat der Stadt Mühlhausen
Anschrift:Ratsstraße 17
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 / 452 297
Fax: 03601 / 452 135
Weimar
Ausländerbeirat der Stadt Weimar
Anschrift:Am Markt 13/14
99423 Weimar
Telefon: 03643 / 762 766
Fax: 03643 / 762 768
Ausländerbeauftragte
Kommunen
Altenburg
Landratsamt Altenburger Land
Kontakt: Bürgerservice/Ausländerbeauftragte
Angela Kiesewetter-Lorenz
Anschrift:Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 58 61 58
Fax: 0 34 47 / 58 61 01
E-Mail: [email protected]
Apolda
Landratsamt Weimarer Land – Sozialamt
Kontakt: Michael Rauch
Anschrift:Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 54 07 19
Fax: 0 36 44 / 56 28 54
E-Mail: [email protected]
Bad Salzungen
Landratsamt Wartburgkreis
Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungs­
beauftragte Monika Hirschberg
Anschrift:Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Telefon: 0 36 95 / 61 51 08
Fax: 0 36 95 / 61 51 99
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@
wartburgkreis.de
Erfurt
Stadtverwaltung Erfurt
Kontakt: amtierende Migrations- und Integra­
tionsbeauftragte Ricarda Schreeg
Anschrift:Benediktsplatz 1
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 655 10 44
Fax: 03 61 / 655 67 22
E-Mail: Migrations-Integrationsbeauftragte@
erfurt.de
Arnstadt
Landratsamt Ilm-Kreis,
Büro des Landrates
Kontakt: Gleichstellungs-, Frauen-, Ausländerund Behindertenbeauftragte
Ursula Günther
Anschrift:Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon: 0 36 28 / 73 81 08
Fax: 0 36 28 / 73 81 11
E-Mail: [email protected]
Eisenach
Stadtverwaltung Eisenach,
Sozialamt
Kontakt: Ausländerbeauftragte Maike Röder
Anschrift:Markt 22
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 67 08 08
Fax: 0 36 91 / 67 09 43
E-Mail: [email protected]
53
Eisenberg
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Kontakt: Beauftragte des Landrates
Doreen Finn
Anschrift:Postfach 13 10
07602 Eisenberg
Telefon: 03 66 91 / 70 363
Fax: 03 66 91 / 70 166
E-Mail: [email protected]
Remda-Teichel
Landratsamt Saalfeld Rudolstadt
Kontakt: Integrationsbeauftragte
Leysen Gizatullina
Anschrift:Haufeld 29
07407 Remda-Teichel
Telefon: 03 67 43 / 3 00 04
Fax: 03 67 43 / 2 25 07
mobil: 01 51 / 5 72 226 77
E-Mail: [email protected]
Gera
Greiz
Landratsamt Greiz, Büro der Landrätin
Kontakt: Ausländerbeauftragter
Ulrich Zschegner
Anschrift:Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Telefon: 0 36 61 / 87 61 54
Fax: 0 36 61 / 87 62 44
E-Mail: [email protected]
Heiligenstadt
Landratsamt Eichsfeldkreis
Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungs­
beauftragte Eva-Maria Träger
Anschrift:Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 6 50 50 30
Fax:
0 36 06 / 6 50 90 60
privat: 0 36 06 / 60 51 62
E-Mail: [email protected]
Hildburghausen
Stadtverwaltung Gera,
Dezernat Soziales
Landratsamt Hildburghausen,
Büro des Landrates
Kontakt: Migrations- und Integrations­
beauftragte Frau Manuela Andrich
Anschrift:Gagarinstraße 99 – 101
07545 Gera
Telefon: 03 65 / 8 38 30 19
Fax: 03 65 / 8 38 30 15
E-Mail: migration.integrationsbeauftragte@
gera.de
Anschrift:Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Telefon: 0 36 85 / 44 53 40
Fax: 0 36 85 / 44 55 80
E-Mail: [email protected]
Gotha
Landratsamt Gotha
Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungs­
beauftragte Katrin Luster
Anschrift:18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 21 41 59
Fax: 0 36 21 / 21 42 83
E-Mail: [email protected]
54
Jena
Stadtverwaltung Jena
Kontakt: Integrationsbeauftragte Dörthe Thiele
Anschrift:Saalbahnhofstraße 9
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 49 26 35
Fax: 0 36 41 / 49 26 34
E-Mail: [email protected]
Schleiz
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Kontakt: Ausländer- und Aussiedlerbeauftragte
Silvia Koberstädt
Anschrift:Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 48 82 10
Fax: 0 36 63 / 44 84 50
E-Mail: [email protected]
Landkreis Sonneberg
PAW Projektbetreuung und Akquisition Weise
Kontakt: Ausländerbeauftragter des Landkreises
Sonneberg Dipl.-Ing. Detlef Weise
Anschrift:Siedlungsstraße 13
96515 Judenbach
Telefon: 0 36 75 / 40 26 18
Fax: 0 36 75 / 420 99 88
mobil: 01 71 / 95534 53
E-Mail: [email protected]
Meiningen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungsbeauftragte, Behindertenbeauftragte
Sigrid Kürschner
Anschrift:Obershäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 48 52 68
Fax: 0 36 93 / 48 52 58
E-Mail: [email protected]
Sömmerda
Landratsamt Sömmerda,
Büro des Landrates
Anschrift:Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Telefon: 0 36 34 / 35 43 35
Fax: 0 36 34 / 35 47 89
E-Mail: [email protected]
Stadtverwaltung Suhl
Mühlhausen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Kontakt: Ausländerbeauftragte
Dorothea Lemke
Anschrift:Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 80 20 19
Fax: 0 36 01 / 80 13 20 19
E-Mail: [email protected]
Nordhausen
Landratsamt Nordhausen,
Fachbereich Recht/Ordnung
Anschrift:Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31 / 91 10
Fax: 0 36 31 / 91 12 41
E-Mail: [email protected]
Kontakt: Ausländer- und Gleichstellungs­
beauftragte Julia Schmatloch
Anschrift:Marktplatz 1
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 74 28 12
Fax: 0 36 81 / 74 28 48
E-Mail: [email protected]
Weimar
Stadtverwaltung Weimar
Kontakt: Ausländerbeauftragte Ulrike Schwabe
Anschrift:Markt 13/14
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 76 27 66
Fax: 0 36 43 / 76 27 68
E-Mail: [email protected]
55
Finanzämter
Altenburg
Finanzamt Altenburg
Anschrift:Wenzelstraße 45
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 5 93-0
Eisenach
Finanzamt Eisenach
Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 70
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 6 87-0
Erfurt
Finanzamt Erfurt
Anschrift:August-Röbling-Straße 10
99091 Erfurt
Telefon: 03 61 / 37 82 41-0
Gera
Finanzamt Gera
Anschrift:Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera
Telefon: 03 65 / 6 39-0
Gotha
Finanzamt Gotha
Anschrift:Reuterstraße 2a
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 33-0
Ilmenau
Finanzamt Ilmenau
Anschrift:Wallgraben 1
98693 Ilmenau
Telefon: 0 36 77 / 8 61-0
56
Jena
Finanzamt Jena
Anschrift:Leutragraben 8
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 3 78-0
Mühlhausen
Finanzamt Mühlhausen
Anschrift:Martinistraße 22
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 4 56-0
Pößneck
Finanzamt Pößneck
Anschrift:Gerberstraße 65
07381 Pößneck
Telefon: 0 36 47 / 4 46-0
Sondershausen
Finanzamt Sondershausen
Anschrift:Schillerstraße 6
99706 Sondershausen
Telefon: 0 36 32 / 7 42-0
Sonneberg
Finanzamt Sonneberg
Anschrift:Köppelsdorfer-Straße 86
96515 Sonneberg
Telefon: 0 36 75 / 8 84-0
Suhl
Finanzamt Suhl
Anschrift:Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 73-0
Frauenhäuser und
Frauenschutzwohnungen
Apolda
Frauen- und Familienzentrum Apolda e. V.,
Frauenhaus
Anschrift:Dornburgerstraße 14
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 6 503 28
Altenburg
Stadtverwaltung Altenburg,
Referat Soziales
Anschrift:Markt 1
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 59 45 30
Frauenhaus Altenburg, Stadtverwaltung
Telefon: 0 34 47 / 8 17 93
Bad Langensalza
Verein „Frauen für Frauen“ e. V.
im Frauenkommunikations- und Bildungszentrum
"ungeschminkt"
Anschrift:Mühlhäuser Straße 34/35
99947 Bad Langensalza
Telefon: 0 36 03 / 89 44 66
Eisenach
Frauen helfen Frauen e. V.
Anschrift:PSF 10 15 54
99805 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 7 51 75
Frauenhaus Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 7 51 75
Erfurt
Evangelische Stadtmission und
Gemeindedienst gGmbH
Anschrift:Allerheiligenstraße 9
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 6 42 20 90
Frauenhaus Erfurt Stadtmission
Telefon: 03 61/7 46 21 45
Gera
Hilfe für Frauen in Not e. V.
Anschrift:PSF 15 49
07505 Gera
Telefon: 03 65 / 20 05 49
Frauenhaus Gera,
Hilfe für Frauen in Not e.V.
Telefon: 03 65/5 13 90
Landkreis Gotha
Verein „Für Frauen und Kinder in Not“ e.V.
Frauenhaus Gotha
Anschrift:PF 10 01 39
99851 / Gotha
Telefon: 0 36 21 / 40 32 09
Frauenhaus Gotha,
Für Frauen und Kinder in Not e. V.
Telefon: 0 36 21/85 31 96
Greiz
Diakonieverein Carolinenfeld e. V.,
Frauenhaus / Frauenschutzhaus
Anschrift:Am Carolinenfeld 2–5
07973 / Greiz
Telefon: 0 36 61 / 31 68
57
Ilmkreis
Ev. Stadtmission und Gemeindedienst
Erfurt gGmbH, Frauenhaus Arnstadt
Anschrift:Allerheiligenstraße 9
99084 Erfurt
Frauenhaus Arnstadt, Landratsamt Ilmkreis
Telefon: 0 36 28 / 7 51 19
Jena
Jenaer Frauenhaus e. V.
Anschrift:Wagnergasse 25
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 44 98 72
Frauenhaus Jena
Telefon: 0 36 41 / 449 872
Sonneberg
Diakoniewerk der Superintendenturen
Sonnneberg und Hildburghausen/Eisfeld e.V.
Anschrift:Köppelsdorfer Straße 157
96515 Sonneberg
Telefon: 0 36 75 / 80 66 46
Rudolstadt
Volkssolidarität Kreisverband
Saalfeld-Rudolstadt e.V.
Anschrift:Stiftsgasse 17
07407 Rudolstadt
Telefon: 0 36 72 / 42 24 79
Frauenhaus Rudolstadt, Volkssolidarität
Telefon: 0 36 72 / 34 36 59
Weimar
Leinefelde
Frauenhaus Leinefelde, Deutsches Rotes Kreuz
Telefon: 0 36 05/51 87 98
Meiningen
„Frauen helfen Frauen“ e.V.
Anschrift:PSF 10 02 31
98602 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 50 20 26
Sondershausen
Verein „Die Arche“ e.V.
Anschrift:PSF 1160
99706 Sondershausen
Telefon: 0 36 32 / 60 33 00
Frauenhaus Sondershausen
Verein „Die Arche“
Telefon: 0 36 32/60 33 00
58
Frauenzentrum Weimar e. V.
Anschrift:Schopenhauerstraße 21
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 87 11 70
0 36 43 / 87 11 71
0 36 43 / 87 11 72
0 36 43 / 87 11 73
Worbis
DRK-Kreisverband Eichsfeld e.V.
Frauenschutzwohnung Leinefelde
Anschrift: Ohmbergstraße 2
37339 Worbis
Telefon: 03 60 74 / 9 64 30
Gegen Gewalt
Erfurt
MOBIT Erfurt
Anschrift:Pfeiffersgasse 15
99084 Erfurt
Telefon: 0361/2192694
Sozialpsychiatrischer Dienst
Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 655-42 48
Jena
Drudel 11 e.V. Deutschland
Geschäftsstelle
Anschrift:Camburger Straße 65
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 79 66 56
E-Mail: [email protected]
Thüringer Beratungsdienst für Eltern,
Kinder und Jugendliche,
Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt
Telefon: 03641 / 299074
mobil: 0176 / 24327871
E-Mail: [email protected]
Neudietendorf
EZRA – Mobile Beratung für Opfer rechter,
rassistischer und antisemitischer Gewalt
Anschrift:Drei-Gleichen-Straße 35a
99192 Neudietendorf
Telefon: 03 62 02 / 77 13-5 10
Notruf: 01 76 / 94 62 75 07
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsämter
Altenburg
Landratsamt Altenburger Land,
Fachdienst Gesundheit
Anschrift:Lindenaustraße 31
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 58 68 22
Fax: 0 34 47 / 58 68 44
Landratsamt Weimarer Land, Gesundheitsamt
Anschrift:Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 54 05 80
Fax: 0 36 44 / 54 05 89
Arnstadt
Landratsamt Ilm-Kreis, Gesundheitsamt
Anschrift:Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon: 0 36 28 / 73 80 oder
0 36 28 / 73 85 01
Fax: 0 36 28 / 73 85 03
Bad Salzungen
Landratsamt Wartburgkreis, Gesundheitsamt
Anschrift:Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Telefon: 0 36 95 / 61 74 00
Fax: 0 36 95 / 61 74 99
Eisenach
Landratsamt Wartburgkreis,
Gesundheitsamt
Anschrift:Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Telefon: 0 36 95 / 61 74 00
Fax: 0 36 95 / 61 74 99
59
Erfurt
Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Soziales und
Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 6 55 42 01
03 61 / 6 55 42 00
03 61 / 6 55 42 10
Fax: 03 61 / 6 55 42 09
Gera
Stadtverwaltung Gera, Fachdienst Gesundheit
Anschrift:Gagarinstraße 68
07545 Gera
Telefon: 03 65 / 8 38 35 00
03 65 / 8 38 35 01
Fax: 03 65 / 8 38 35 05
Hildburghausen
Landratsamt Hildburghausen, Gesundheitsamt
Anschrift:Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Telefon: 0 36 85 / 44 54 36
0 36 85 / 44 54 30
Fax: 0 36 85 / 44 55 01
Jena
Stadtverwaltung Jena, Gesundheitsamt
Anschrift:Lutherplatz 3
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 49 31 20
0 36 41 / 49 31 21
Fax: 0 36 41 / 49 31 27
0 36 41 / 49 32 85
Kyffhäuserkreis
Gotha
Landratsamt Gotha, Gesundheitsamt
Anschrift:Eisenacher Straße 3
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 21 46 32
0 36 21 / 21 46 34
Fax: 0 36 21 / 21 46 65
Greiz
Landratsamt Greiz, Gesundheitsamt
Anschrift:Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Telefon: 0 36 61 / 87 65 00
0 36 61 / 87 65 02
Fax: 0 36 61 / 87 67 75 10
Heiligenstadt
Landratsamt Eichsfeld, Gesundheitsamt
Anschrift:Ägidienstraße 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 6 50 53 00
0 36 06 / 6 50 53 01
Fax: 0 36 06 / 6 50 90 22
60
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Gesundheitsamt
Anschrift:E.-König-Straße 7
99706 Sondershausen
Telefon: 0 36 32 / 74 14 71
Fax: 0 36 32 / 74 14 72
Meiningen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen,
Fachbereich Soziales, Jugend, Gesundheit,
Fachdienst Gesundheit
Anschrift:Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 48 57 34
0 36 93 / 48 57 37
Fax: 0 36 93 / 48 54 70
Mühlhausen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,
Fachdienst Gesundheit
Anschrift:Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 80 23 82
0 36 01 / 80 23 80
Fax: 0 36 01 / 80 23 83
Nordhausen
Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Gesundheitswesen/Gesundheitsamt Nordhausen
Anschrift:Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31 / 91 11 70
Fax: 0 36 31 / 91 11 05
Landratsamt Sonneberg, Gesundheitsamt
Anschrift:Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon: 0 36 75 / 87 12 47
0 36 75 / 87 15 06
Fax: 0 36 75 / 87 14 57
Stadtroda
Saalfeld
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt,
Gesundheitsamt
Anschrift:Rainweg 81
07318 Saalfeld
Telefon: 0 36 71 / 82 30
0 36 71 / 82 36 74
Fax: 0 36 71 / 82 36 88
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis,
Gesundheitsamt
Anschrift:Kirchweg 18
07646 Stadtroda
Telefon: 03 66 91 / 7 08 33
03 66 91 / 7 08 34
Fax: 03 66 91 / 7 08 98
Suhl
Schleiz
Landratsamt Saale-Orla-Kreis,
Fachdienst Gesundheit
Anschrift:Oschitzer Strasse 4
07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 48 80 oder
0 36 63 / 48 85 93 oder
0 36 63 / 48 86 08 oder
0 36 63 / 48 86 12
Fax: Sonneberg
0 36 63 / 48 84 91
Sömmerda
Landratsamt Sömmerda, Gesundheitsamt
Anschrift:Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Telefon: 0 36 34 / 35 40
0 36 34 / 35 47 81
Fax: 0 36 34 / 35 47 80
Stadtverwaltung Suhl, Gesundheitsamt
Anschrift:Friedrich-König-Straße 5
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 74 28 15
0 36 81 / 74 28 16
Fax: 0 36 81 / 74 28 43
Weimar Stadtverwaltung Weimar,
Gesundheitsamt
Anschrift:Markt 13/14
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 76 27 52
0 36 43 / 76 27 54
Fax: 0 36 43 / 76 27 55
61
Gewerkschaften
Erfurt
Deutscher Gewerkschaftsbund Thüringen,
Büro Erfurt
Anschrift:Warsbergstraße
99092 Erfurt
Leipzig
ver.di-Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Anschrift:Karl-Liebknecht-Straße 30 – 32
04107 Leipzig
Hochschulen
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
Servicebüro Erfurt
Anschrift:Bahnhofstraße 27
99084 Erfurt
Telefon: 0361/5507090
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten,
Region Thüringen
Anschrift:Schmidtstedter Ufer 26
99084 Erfurt
Gewerkschaft der Polizei,
Landesbezirk Thüringen
Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 153
99084 Erfurt
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
Landesverband Thüringen
Anschrift:Heinrich-Mann-Straße 22
99096 Erfurt
IG Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Erfurt
Anschrift:Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
IG Bergbau, Chemie, Energie, Bezirk Thüringen
Anschrift:Dubliner Straße 12
99091 Erfurt
IG Metall, Verwaltungsstelle Erfurt
Anschrift:Lucas-Cranach-Platz 2
99097 Erfurt
TLV Thüringer Lehrerverband
Anschrift:Tschaikowskistraße 22
99096 Erfurt
Arnstadt
Fachhochschule Kunst Arnstadt
Anschrift:Lindenallee 10
99310 Arnstadt
Telefon: 0 36 28 / 9 18 53 40
Internet: www.fh-kunst.de
Eisenach
Berufsakademie Eisenach
Anschrift:Am Wartenberg 2
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 6 29 40
Studienberatung­
Telefon: 0 36 91/62 94 73
0 36 91/62 94 74
Internet: www.ba-eisenach.de
Erfurt
Adam-Ries-Fachhochschule
Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 152
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 65 31 20 10
Internet: www.arfh.de
Fachhochschule Erfurt
Anschrift:Altonaer Straße 25a
99085 Erfurt
Telefon: 03 61 / 6 70 00
Internet: www.fh-erfurt.de
Zentrale Studienberatung­
Telefon: 03 61/6 70 01 44
Akademisches Auslandsamt­
Telefon: 03 61/6 70 07 07
62
Universität Erfurt
Anschrift:Nordhäuser Straße 63
99089 Erfurt
Telefon: 0361/737 0
Internet: www.uni-erfurt.de
Zentrale Studienberatung­
Telefon: 03 61 / 7 37 51 51
Internationales Büro
Telefon: 0361 / 7 37 50 30
Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena,
Hochschule für angewandte Wissenschaften
Anschrift:Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon: 0 36 41 / 2 05-0
Internet: www.fh-jena.de
Zentrale Studienberatung­
Telefon: 0 36 41 / 20 51 22
Akademisches Auslandsamt­
Telefon: 0 36 41 / 20 51 35
Gera
SRH Fachhochschule für Gesundheit
Gera gGmbH
Anschrift:Hermann-Drechsler-Straße 2
07548 Gera
Telefon: 03 65 / 7 73 40 70
Internet: www.gesundheitshoch-schule.de
Staatliche Studienakademie Thüringen,
Berufsakademie Gera
Anschrift:Weg der Freundschaft 4 a
07546 Gera
Telefon: 03 65 / 4 34 11 01
Internet: www.ba-gera.de
Studienberatung­
Telefon: 03 65/4 34 11 15
Jena
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Anschrift:Fürstengraben 1
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 93 00
Internet: www.uni-jena.de
Studierenden-Service-Zentrum­
Telefon: 0 36 41 / 93 11 11
Akademisches Auslandsamt­
Telefon: 0 36 41 / 93 11 60
0 36 41 / 93 11 65
Weimar
Bauhaus-Universität Weimar
Anschrift:Geschwister-Scholl-Straße 8
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 5 80
Internet: www.uni-weimar.de
Zentrale Studienberatung­
Telefon: 0 36 43 / 58 23 58
Akademisches Auslandsamt­
Telefon: 0 36 43 / 5 82 36
Ilmenau
Technische Universität Ilmenau
Anschrift:PF 10 05 65
98684 Ilmenau
Telefon: 0 36 77 / 69-0
Internet: www.tu-ilmenau.de
Zentrale Studienberatung­
Telefon: 0 36 77 / 69 20 21
0 36 77 / 69 20 22
Akademisches Auslandsamt­
Telefon: 0 36 77 / 69 90 26
Schmalkalden
Fachhochschule Schmalkalden
Anschrift:Blechhammer
98574 Schmalkalden
Telefon: 0 36 83 / 68 80
Internet: www.fh-schmalkalden.de
Zentrale Studienberatung­
Telefon: 0 36 83 / 6 88 12 06
Akademisches Auslandsamt­
Telefon: 0 36 83 / 6 88 10 11
63
Nordhausen
Fachhochschule Nordhausen
Anschrift:Weinberghof 4
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31/4 20-0
Internet: www.fh-nordhausen.de
Studien-Service-Zentrum­
Telefon: 0 36 31 / 42 02 22
0 36 31 / 42 02 26
Akademisches Auslandsamt­
Telefon: 0 36 31 / 42 01 35
Apolda
Diakoniewerk Apolda gGmbH
Anschrift:Ritterstraße 43
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 56 27 35
Arnstadt
Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen GmbH
Anschrift:Pfortenstraße 43
99310 Arnstadt
Telefon: 0 36 28 / 60 54 28
Weimar
Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
Anschrift:Platz der Demokratie 2/3
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 5 55 0
Internet: www.hfm-weimar.de
Zentrale Studienberatung­
Telefon: 0 36 43 / 55 51 56
0 36 43 / 55 51 48
Akademisches Auslandsamt­
Telefon: 0 36 43 / 5 5 51 48
0 36 43 / 55 51 56
Eisenach
Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH
Anschrift:Rot-Kreuz-Weg 1
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 7 34 99 54
Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH
Anschrift:Rot-Kreuz-Weg 1
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91/ 7 34 99 54
Gotha
Insolvenzberatung
(Anerkannte Verbraucher­insolvenz­
beratungsstellen)
Thüringer Arbeitslosenverband e. V.
Anschrift:August-Creuzburg-Straße 17
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 40 32 08
Hermsdorf
Bad Salzungen
Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH
Anschrift:Untere Beete 5
36433 Bad Salzungen
Telefon: 0 36 95 / 69 48 26
Altenburg
Evang.-Luth. Magdalenenstift Altenburg
Anschrift:Leipziger Straße 8
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 5 11 33-0
64
Arbeiterwohlfahrt,
Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen mbH
Anschrift:Werner-Seelenbinder-Straße 31
07629 Hermsdorf
Telefon: 03 66 01 / 2 53 03
Hildburghausen
Frauenakademie e. V.
Anschrift:Schleusinger Straße 6 – 8
98646 Hildburghausen
Telefon: 0 36 85 / 40 37 31
Jena
Sondershausen
Starthilfe Sondershausen e. V.
Anschrift:Erfurter Straße 35
99706 Sondershausen
Telefon: 0 36 32 / 6 66 18 30
Suhl
Stadtverwaltung Jena,
Fachbereich Soziales
Stadtverwaltung Suhl,
Sozialdezernat-Sozialamt
Anschrift:Lutherplatz 3
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 49 46 00
Anschrift:Marktplatz 1
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 74 22 51
Leinefelde
Zeulenroda
Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Eichsfeld e. V.
Volkssolidarität Regionalverband,
Zeulenroda e. V.
Anschrift:Käthe-Kollwitz-Straße 1
37327 Leinefelde
Telefon: 0 36 05/51 99 67
Anschrift:Goethestraße 17
07937 Zeulenroda
Telefon: 03 66 28 / 4 74 50
Meiningen
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Anschrift:Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 4 85-563
Mühlhausen
Diakonisches Werk,
Eichsfeld-Mühlhausen e. V.
Anschrift:August-Bebel-Straße 66
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 87 25 55
Nordhausen
Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Nordhausen e. V.
Anschrift:Gerhart-Hauptmann-Straße 2
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31 / 62 39 16
Jobcenter
Altenburg
Jobcenter Altenburger Land
Anschrift:Fabrikstrasse 30
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 580 530
E-Mail: jobcenter-altenburger-land@
jobcenter-ge.de
Apolda
Jobcenter Weimarer Land
Anschrift:Herderstraße 10
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 53 12 42
E-Mail: Jobcenter-Weimarer-Land@
jobcenterge.de
65
Arnstadt
Jobcenter Ilm-Kreis
Anschrift:Bierweg 2
99310 Arnstadt
Telefon: 01 80 / 100 25 53 50-962
E-Mail: [email protected]
Mühlhausen
Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis
Anschrift:Brunnenstraße 94
99974 Mühlhausen
Telefon: 01 80 / 10 02 62 75 00 00
Weimar
Eisenberg
Jobcenter Saale-Holzland-Kreis
Anschrift:Carl-von-Ossietzky-Straße 15 a
07607 Eisenberg
Telefon: 0 36 69 / 14 91 00
E-Mail: jobcenter-Saale-Holzland-Kreis@
jobcenter-ge.de
Erfurt
Jobcenter Erfurt
Anschrift:Max-Reger-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon: 03 61 / 3 02 24 22
E-Mail: [email protected]
Jobcenter Weimar
Anschrift:Eduard-Rosenthal-Straße 43
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 45 12 97
E-Mail: [email protected]
Saalfeld
Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Bahnhofstraße 5
07318 Saalfeld
Telefon: 0 36 71 / 5 32 01 00
E-Mail: Jobcenter-Saalfeld-Rudolstadt@
jobcenter-ge.de
Sondershausen
Gera
Jobcenter Gera
Anschrift:Reichsstraße 15
07545 Gera
Telefon: 03 65 / 85 77 00
Fax:
0365 / 857709
E-Mail: [email protected]
Jobcenter Kyffhäuserkreis
Anschrift:Schachtstrasse 45
99706 Sondershausen
Telefon: 0 36 32 / 61 61 75
E-Mail: jobcenter-Kyffhauserkreis@
arbeitsagentur.de
Schleiz
Jena
Jobcenter Jena
Anschrift:Tatzendpromenade 2 a
07745 Jena
Telefon: 0 36 41 / 49 47 00
Jobcenter im Landkreis Gotha
Telefon: 0 36 21 / 42 11 42
E-Mail: Jobcenter-Landkreis-Gotha@
jobcenter-ge.de
66
Jobcenter Saale-Orla-Kreis
Anschrift:Pahlhornstraße 6
07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 43 42 50
E-Mail: Jobcenter-Saale-Orla-Kreis@
jobcenter-ge.de
Nordhausen
Jobcenter Landkreis Nordhausen
Telefon: 0 36 31 / 65 01 29
E-Mail: Jobcenter-Nordhausen@arbeits­
agentur.de
Jugendämter
Bad Salzungen
Landratsamt Wartburgkreis,
Jugendamt
Anschrift:Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Telefon: 0 36 95 / 61-7100
Fax:
0 36 95 / 61-7199
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wartburgkreis.de
Eisenach
Altenburg
Jugendamt Altenburger Land,
FB 3 Soziales und Jugend
Anschrift: Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 5 86-504
0 34 47 / 5 86-282
Fax:
0 34 47 / 5 86-100
E-Mail: [email protected]
Internet: www.altenburgerland.de
Apolda
Landratsamt Weimarer Land,
Jugend- und Sportamt
Anschrift:Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 5 40-541
Fax:
0 36 44 / 5 40-850
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weimarer-land.de
Stadtverwaltung Eisenach,
Jugend- und Schulverwaltungsamt
Anschrift:Markt 22
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 6 70-772
Fax:
0 36 91 / 6 70-912
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eisenach.de
Eisenberg
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis,
Jugendamt
Anschrift: Im Schloss
07607 Eisenberg
Telefon: 03 66 91 / 70-0
03 66 91 / 70-751
03 66 91 / 70-239
Fax:
03 66 91 / 70-166
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Internet: www.saaleholzlandkreis.de
Arnstadt
Landratsamt Ilm-Kreis,
Jugendamt
Anschrift: Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
Telefon: 0 36 28 / 7 38-600
0 36 28 / 7 38-601
Fax:
0 36 28 / 7 38-602
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ilm-kreis.de
Erfurt
Stadtverwaltung Erfurt,
Jugendamt
Anschrift:Steinplatz 1
99085 Erfurt
Telefon: 03 61 / 6 55-4701
Fax:
03 61 / 6 55-4709
E-Mail: jugendamt@ erfurt.de
Internet: www.erfurt.de
67
Gera
Hildburghausen
Stadtverwaltung Gera,
Jugendamt Gera
Landratsamt Hildburghausen,
Jugend- und Sozialamt
Anschrift:Gagarinstraße 99 – 101
07545 Gera
Telefon: 03 65 / 8 38-3400
03 65 / 8 38-3401
Fax:
03 65 / 8 38-3405
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Internet: www.gera.de
Anschrift: Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Telefon: 0 36 85 / 4 45-0
Fax:
0 36 85 / 4 45-501
Internet: www.landkreis-hildburghausen.de
Gotha
Landratsamt Gotha,
Jugendamt Gotha
Anschrift: 18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 214 300/01
Fax:
0 36 21 / 214 334
E-Mail: Jugend@ kreis-gth.de
Internet: www.landkreis-gotha.de
Greiz
Landratsamt Greiz,
Jugendamt-Amt 51
Anschrift: Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Telefon: 0 36 61 / 8 76-338
0 36 61/8 76-367
Fax:
0 36 61 / 876-222
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-greiz.de
Heiligenstadt
Jugendamt Eichsfeld
Anschrift:Friedensplatz 8
37301 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 6 50-51 00
Fax:
0 36 06 / 6 50-90 65
E-Mail: Jugendamt@ kreis-eic.de
Internet: www.kreis-eic.de
68
Jena
Stadtverwaltung Jena,
Jugendamt
Anschrift:Am Anger 15
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 49 27-05, /-06
Fax:
03641 / 492708
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jena.de
Meiningen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen,
Fachbereich Soziales, Jugend und
Gesundheit / Jugendamt
Anschrift: Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 4 85-0
0 36 93 / 4 85-616
0 36 93 / 4 85-617
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lk-sm.de
Mühlhausen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,
FD Familie und Jugend
Anschrift: Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 8o-2284 oder 80-2285
0 36 01 / 80-1081
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-unstrut-hainich.de
Nordhausen
Sondershausen
Landratsamt Nordhausen,
Fachbereich Jugend /Soziales
Landratsamt Kyffhäuserkreis,
Jugendamt
Anschrift: Grimmelallee 23
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31 9 11-0
Internet: www.landratsamt-nordhausen.de
Anschrift: Am Schlosspark 2
99706 Sondershausen
Telefon: 0 36 32 / 7 41-619
0 36 32 / 7 41-753
E-Mail: jugendamt@ kyffhaeuser.de
Internet: www.landkreis-kyffhaeuser.de
Saalfeld
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt,
Fachbereich Jugend und Soziales
Anschrift: Rainweg 81
97318 Saalfeld
Telefon: 0 36 71 / 8 23-0, /-5890
0 36 71 / 8 23-595
E-Mail: fachbereich3@ kreis-slf.de
Internet: www.sa-ru.de
Schleiz
Landratsamt Saale-Orla-Kreis,
Fachdienst Jugend, Soziales und
Familie/Jugendamt Anschrift:Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 4 88-945
0 36 63 / 4 88-483
E-Mail: [email protected]
Internet: www.saale-orla-kreis.de
Sonneberg
Landratsamt Sonneberg,
Jugendamt
Anschrift:Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon: 0 36 75 / 8 71-0/274
Fax:
0 36 75 / 8 71-404
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-sonneberg.de
Suhl
Stadtverwaltung Suhl,
Jugend- und Sportamt
Anschrift:Fr.-Koenig-Straße 42
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 74 25-41
Fax:
0 36 81 / 74 25-42
E-Mail: [email protected]
Internet: www.suhl-thueringen.de
Sömmerda
Landratsamt Sömmerda,
Jugendamt
Anschrift: Wielandstraße 4 99610 Sömmerda
Telefon: 0 36 34 / 3 54-111
Fax:
0 36 34 / 3 54-146
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-soemmerda.de
Weimar
Stadtverwaltung Weimar,
Amt für Familie und Soziales
Anschrift:Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 7 62-959
Fax:
0 36 43 / 7 62-961
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weimar.de
69
Jugend­migrations­
dienste
Bad Salzungen
Jugendmigrationsdienst Wartburgkreis,
Internationaler Bund
Kontakt: Yvonne Luther, Brigitte Klett
Anschrift:Straße der Einheit 43
36433 Bad Salzungen
Telefon: 0 36 95 / 60 24 38
Fax: 0 36 95 / 62 02 00
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Bad Lobenstein
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.
Kontakt: Heike Peter, Heidrun Stiller,
Matthias Bäzold
Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 5
07356 Bad Lobenstein
Telefon: 03 66 51 / 3 99 39
Fax: 03 66 51 / 3 99 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cjd-schlossoppurg.de
Erfurt
Internationaler Bund,
Verbund Sachsen/Thüringen
Kontakt: Alice Lot
Anschrift:Thälmannstraße 58
99085 Erfurt
Telefon: 03 61 / 6 02 97 23
Fax: 03 61 / 55 04 82 35
E-Mail: [email protected]
70
Gera
Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Gera e. V.
Kontakt: Gabi Rosenhainer
Anschrift:Heidecksburgstraße 8
07552 Gera
Telefon: 03 65 / 4 20 63 68
Fax: 03 65 / 7 73 71 87
E-Mail: [email protected]
Jugendmigrationsdienst Gera
Anschrift:Heidecksburgstraße 8
07552 Gera
Telefon: 03 65 / 4 20 63 68
Fax: 03 65 / 7 73 71 87
E-Mail: [email protected]
Gotha
Jugendmigrationsdienst Gotha/Eisenach
Anschrift:Klosterplatz 6
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 30 58 25
Fax: 0 36 21 / 30 58 49
E-Mail: [email protected]
Diakonisches Werk Gotha
Kontakt: Frieda Plett
Anschrift:Klosterplatz 6
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 30 58 25
Fax: 0 36 21 / 30 58 49
E-Mail: [email protected]
Internationaler Bund,
Bildung und soziale Dienste Gotha/Suhl
Kontakt: Ulrike Kahl, Barbara Kley
Anschrift:Bertha-Schneyer-Straße 10
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 22 30 48
E-Mail: [email protected]
Internationaler Bund
Kontakt: Ulrike Kahl
Anschrift:Schmiedsgasse 3
99894 Friedrichroda
Telefon: 0 36 23 / 30 63 00
Fax: 0 36 23 / 30 62 84
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Greiz
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.
Anschrift:August-Bebel-Straße 38/40
07973 Greiz
Telefon: 0 36 61 / 45 89 90
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cjd-schlossoppurg.de
Halle
Diakonie Mitteldeutschland
Kontakt: Antje Roloff
Anschrift:Merseburger Straße 44
06110 Halle
Telefon: 03 45 / 122 993 81
Fax: 03 45 / 122 991 98
E-Mail: [email protected]
Heiligenstadt
Villa Lampe gGmbH,
Jugendmigrationsdienst Nordthüringen
Kontakt: Thomas Holzborn
Anschrift: Holzweg 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 5 52 10
Fax: 0 36 06 / 55 21 50
E-Mail: [email protected]
Hermsdorf
AWO Jena-Weimar, Beratungsstelle Hermsdorf
Kontakt: Maik Dreßler
Telefon: 0174 / 45 345 05
E-Mail: [email protected]
Jena
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Jena-Weimar e. V.
Kontakt: Anastasia Becker
Anschrift:Kastanienstraße 11
07747 Jena
Telefon: 0 36 41 / 8 74 11 12
E-Mail: [email protected]
AWO Jena-Weimar, Beratungsstelle Jena
Anschrift:Rathenaustraße 10
07745 Jena
Kontakt: Clara Petersen
Telefon: 0 36 41 / 87 41-151
E-Mail: [email protected]
Kontakt: Anastasia Becker
Telefon: 0 36 41 / 87 41-112
E-Mail: [email protected]
Kontakt: Maik Dreßler
Telefon: 0 36 41 / 87 41-116
E-Mail: [email protected]
Fax: 0 36 41 / 87 41-109
E-Mail: [email protected]
Leipzig
Naomi e. V.,
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
Kontakt: Dirk Felgner
Anschrift:Berliner Straße 18–20
04105 Leipzig
Telefon: 03 41 / 5 61 45 24
Fax: 03 41 / 5 61 45 26
E-Mail: [email protected]
Meiningen
Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V.,
Jugendmigrationsdienst Südthüringen
Anschrift:Anton-Ulrich-Straße 56
98617 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 44 22-15 oder -17 / -18
Fax: 0 36 93 / 44 22 12
E-Mail: [email protected]
71
Mühlhausen
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V.
Jugendmigrationsdienst Nordthüringen
Anschrift:Kleine Waidstraße 3
99974 Mühlhausen
Oppburg
CJD Schloss Oppurg
Kontakt: Heidrun Stiller
Anschrift:Schlossstraße 2
07381 Oppurg
Telefon: 0 36 41 / 43 21 57
Internet: www.cjd-schlossoppurg.de
Saalfeld
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V.,
Jugendmigrationsdienst Außenstelle Saalfeld
Anschrift:Rainweg 70
07318 Saalfeld
Telefon: 0 36 71 / 6 29 48 03
Fax: 0 36 71 / 6 29 89 84
E-Mail: [email protected]
Sondershausen
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V.,
Jugendmigrationsdienst Nordthüringen
Anschrift:Zum Östertal 1 – HOC
99706 Sondershausen
Sonneberg
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V.
Kontakt: Romy Schönfelder,
Andrea Schönefeld
Anschrift: Gleisdammstraße 3
96515 Sonneberg
Telefon: 0 36 75 / 42 78 61
Fax: 06375 / 42 78 63
E-Mail: [email protected]
72
Suhl
Internationaler Bund
Kontakt: Brigitte Klett
Anschrift:Kornbergstraße 7
98528 Suhl
Telefon: 03681 / 87 92 64 00
Fax: 03681 / 87 92 64 44
E-Mail: [email protected]
Weida
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.
Anschrift:Neustädter Straße 51
07570 Weida
Kontakt: Ingrid Müller
Telefon: 03 66 03 / 6 04 06
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cjd-schlossoppurg.de
Weimar
AWO Kreisverband Jena-Weimar e.V.
Beratungsstelle Weimar
Anschrift:Soproner Straße 1b
99427 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 24 99-650
Fax: 0 36 43 / 24 99-690
E-Mail: [email protected]
Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM)
Kontakt: Diakon Erik Schrader
Anschrift:Freiligrathstraße 16
99423 Weimar
Telefon: 01 72 / 7 91 51 13
E-Mail: [email protected]
Jugendmigrationsdienst Weimar
Anschrift:Freiligrathstraße 16
99423 Weimar
Kontakt: Katrin Kalweit
Telefon: 0 36 43 / 49 65 34
E-Mail: [email protected]
Zeulenroda
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.
Kontakt: Ingrid Müller, Frank Hardies
Anschrift:Straße der DSF 37
07937 Zeulenroda-Triebes
Telefon: 03 66 28 / 9 94 82
03 66 28 / 9 79 95
Fax: 03 66 28 / 9 79 93
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cjd-schlossoppurg.de
Kinder- und
Jugendschutzdienst
Bad Salzungen
Kinder- und Jugendhilfezentrum,
Tabu Bad Salzungen
Anschrift:Eisenacher Straße 3
36433 Bad Salzungen
Telefon: 0 36 95 / 85 20 12
Erfurt
Kinder- und Jugendschutzdienst,
HAUT-NAH Erfurt
Anschrift:Mainzerhofplatz 3
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 7 36 01 24
Internet www.mmev.de
Gotha
Kinder- und Jugendschutzdienst Gotha,
Sunshinehouse gGmbH
Anschrift:Mairichstraße 9a
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 2 97 20 08
Gera
Kinder- und Jugendschutzdienst Gera,
Schlupfwinkel und Sorgentelefon Gera e.V.
Anschrift:Lobensteiner Straße 49
07549 Gera
Telefon: 03 65 / 5 52 30 20
Greiz
Kinder- und Jugendschutzdienst,
Die Insel Greiz
Anschrift:Siebenhitze 51
07973 Greiz
Telefon: 0 36 61 / 8 75 83
Heiligenstadt
Kinder- und Jugendschutzdienst Villa Lampe
Anschrift:Holzweg 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 5 52 10
Internet www.villa-lampe.de
Jena
Kinder- und Jugendschutzdienst,
Strohhalm Jena
Anschrift:Closewitzer Straße 2
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 4 436 43
Internet: www.familienzentrum-jena.de
Mühlhausen
Kinder- und Jugendschutzdienst,
Unstrut-Hainich-Kreis
Anschrift:Lindenbühl 30
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 81 66 88
73
Nordhausen
Kinder- und Jugendschutzdienst,
Kummerlos Nordhausen
Anschrift:A.-Puschkin-Straße 28
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31 / 97 21 00
Internet www.jugendsozialwerk.de
Arnstadt
Landratsamt Ilm-Kreis
Anschrift:Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon: 0 36 28 / 7 38-0
Internet: www.ilm-kreis.de
Bad Salzungen
Suhl
Kinder- und Jugendschutzdienst Allerleirauh
Anschrift:Bahnhofstraße 17
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 30 99 90
Weimar
Kinder- und Jugendschutzdienst Känguruh
Kontakt- und Beratungsstelle für Kinder und
Jugendliche in Not
Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 53
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 85 07 00
Landratsamt Wartburgkreis
Anschrift:Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Telefon: 0 36 95 / 61 50
Internet: www.wartburgkreis.de
Eisenberg
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Anschrift:Im Schloß
07607 Eisenberg
Telefon: 03 66 91 / 7 01 07
Fax:
03 66 91 / 7 01 66
Internet: www.saaleholzlandkreis.de
Heiligenstadt
Kreisverwaltungen
Altenburg
Landratsamt Altenburger Land
Anschrift:Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 5 86-0
Internet: www.altenburgerland.de
Apolda
Landratsamt Weimarer Land
Anschrift:Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 5 40-0
Fax:
0 36 44 / 5 40-850
Internet: www.weimarer-land.de
74
Landkreis Eichsfeld
Anschrift:Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 65 00
Internet: www.kreis-eic.de
Hildburghausen
Landratsamt Hildburghausen
Anschrift:Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Telefon: 0 36 85 / 4 45-0
Internet: www.landkreis-hildburghausen.de
Gotha
Landratsamt Gotha
Anschrift:18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 2 14-0
Internet: www.landkreis-gotha.de
Greiz
Landratsamt Greiz
Anschrift:Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Telefon: 0 36 61 / 87 6-0
Internet: www.landkreis-greiz.de
Mühlhausen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Anschrift:Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 8 00
Internet: www.unstrut-hainich-kreis.de
Saalfeld
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
Telefon: 0 36 71 / 8 23-0
Internet: www.saalfeld-rudolstadt.de
Schleiz
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Anschrift:Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 4 88-0
Internet: www.saale-orla-kreis.de
Sömmerda
Landratsamt Sömmerda
Anschrift:Postfach 12 15
99601 Sömmerda
Telefon: 0 36 34 / 3 54-600
Fax:
03634 354-394
Internet: lra-soemmerda.de
Meiningen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Anschrift:Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 4 85-0
Internet: www.lk-sm.de
Sondershausen
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Anschrift:Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 0 36 32 / 7 41-0
Internet: www.kyffhaeuser.de
Nordhausen
Landratsamt Nordhausen
Anschrift:Grimmelallee 23
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31 / 91 10
Internet: www.landratsamt-nordhausen.de
Sonneberg
Landratsamt Sonneberg
Anschrift:Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon: 0 36 75 / 871-0
Internet: www.kreis-sonneberg.de/landratsamt
75
Migrationserstberatung
Apolda
Jobcenter Weimarer Land
Beauftragte für Migrantenangelegenheiten
Kontakt: Dr. Tamara Burde, Fallmanagerin
Anschrift:Herderstraße 10
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 53 12 84
Fax: 0 36 44 / 53 11 99
E-Mail: [email protected]
Altenburg
Caritasverband für Ostthüringen e. V.
Anschrift:Wettiner Straße 30
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 8 11 54
Fax: 0 34 47 / 8 11 54
E-Mail: ibbzaltenburg@
caritas-ostthueringen.info
Arnstadt
Bund der Vertriebenen
Anschrift:Holzmarkt 20
99310 Arnstadt
Telefon: 01 60 / 3 50 66 27
Fax: 0 36 28 / 7 52 64
geöffnet:Mi 10.00-13.00 Uhr
Eisenach
Ev.-Luth. Diakonissenhaus-Stiftung
Kontakt: Pastorin Gabriele Phieler
Anschrift:Karlsplatz 27/31
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 26 023-0/9
Fax: 0 36 91 / 26 03 09
E-Mail: [email protected]
geöffnet: Mo 10.00 – 13.00 Uhr,
Di 13.00 – 17.00 Uhr
76
Erfurt
Arbeiterwohlfahrt Landesverband
Thüringen e. V.
Anschrift:Pfeiffersgasse 12
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 2 10 31-0
Fax: 03 61 / 2 10 31-149
E-Mail: [email protected]
Caritasregion Mittelthüringen
Kontakt: Sandra Machate
Anschrift:Regierungsstraße 55
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 5 55 33 59
Fax: 03 61 / 5 55 33 88
E-Mail: [email protected]
Ev. Kirchenkreis Erfurt
Anschrift:Meienbergstraße 20
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 7 50 84 22
Fax: 03 61 / 7 50 84 24
E-Mail: [email protected]
Flüchtlingsrat Thüringen e. V.
Projekt „to arrange“
Kontakt: Christine Rehklau
Anschrift:Johannesstraße 112
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 51 15 00 12
Fax: 03 61 / 51 15 00 29
E-Mail: [email protected]
Internationaler Bund
Kontakt: Dr. Karin Fiebig
Anschrift:Iderhoffstraße 4
99085 Erfurt
Telefon: 03 61 / 5 98 31 0
Fax: 03 61 / 5 98 31 15
E-Mail: [email protected]
THEPRA,
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
Anschrift:Ruhrstraße 9
99085 Erfurt
Telefon: 03 61 / 55 04 89 12
E-Mail: [email protected]
Gera
Arbeiterwohlfahrt,
Fachdienst für Migration und Integration
Anschrift:Heidecksburgstraße 8
07552 Gera
Telefon: 03 65 / 7 73 71 86
Diakonisches Werk
Kontakt: Andrea Dittrich
Anschrift:Joliot-Curie-Straße 1a
07548 Gera
Telefon: 03 65 / 2 25 11
Fax: 03 65 / 8 82 01 45
E-Mail: [email protected]
Heiligenstadt
Villa Lampe gGmbH/Jugendmigrationsdienst
Nordthüringen
Anschrift:Holzweg 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 55 21 0
Fax: 0 36 06 / 55 21 50
E-Mail: [email protected]
Hermsdorf
Diakonisches Werk
Anschrift:Am Stadion 59
07629 Hermsdorf
Telefon: 0 36 41 / 35 42 48
Jena
Arbeiterwohlverband Kreisverband
Jena-Weimar e. V.,
Fachdienst für Migration und Integration
Anschrift:Kastanienstraße 11
07747 Jena
Telefon: 0 36 41 / 35 42 45
Fax: 0 36 41 / 57 38 97
E-Mail: [email protected]
DO Diakonie Ostthüringen gem. GmbH
Anschrift:Schlegelstraße 1
07747 Jena
Telefon: 0 36 41 / 37 70
Fax: 0 36 41 / 37 71 50
E-Mail: [email protected]
Kontakt: Martina Friedel
Anschrift:Schlegelstraße 1
07747 Jena
Telefon: 0 36 41 / 37 71 26
Fax: 0 36 41 / 37 71 50
E-Mail: [email protected]
Leinfelde
Diakonisches Werk Eichsfeld-Mühlhausen e. V.
Anschrift:Konrad-Martin-Straße 144
37327 Leinefelde
Telefon: 0 36 05 / 51 81 47, 0 36 05 / 54 42 60
Fax: 0 36 05 / 5 44 98 50
E-Mail: [email protected]
Meiningen
Volkshochschule Meiningen,
win&win
Kontakt: Cordula Dörges-Al-Kassab,
Marie-Luise Markgraf-Leischner
Anschrift:Klostergasse 1
98617 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 50 18 20
E-Mail: [email protected]
77
Mühlhausen
Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V.
Anschrift:Kleine Waidstraße 3
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 31 / 46 71 55
Fax: 0 36 31 / 46 71 59
E-Mail: [email protected]
Neudietendorf/Nesse-Apfelstädt
Der PARITÄTISCHE Thüringen – Referent für Kinderarmut, Bildung/Schule, offene Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, Migration
Kontakt: Stefan Oßwald
Anschrift:OT Neudietendorf Bergstraße 11
99192 Nesse-Apfelstädt
Telefon: 03 62 02 / 2 62 39
Fax: 03 62 02 / 2 62 34
E-Mail: [email protected]
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V.
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
Kontakt: Anja Katzer
Anschrift:Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Haus 3
Rainweg 70
07318 Saalfeld
0 36 71 / 6 29 89 85
0 36 71 / 6 29 89 84
01 72 / 8 13 92 49
[email protected]
Sondershausen
Migrationserstberatung
Anschrift:Zum Östertal 1 – HOC
99706 Sondershausen
78
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e. V.
Anschrift:Gleisdammstraße 3
96515 Sonneberg
Telefon: 0 36 75 / 42 78 63
mobil: 01 72 / 8 13 92 49
E-Mail: [email protected]
Suhl
Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V.
Anschrift:Hohe Röder 1
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 71 18 11
Fax: 0 36 81 / 71 18 13
E-Mail: [email protected]
Weimar
Arbeiterwohlverband Kreisverband,
Jena-Weimar e. V.
Saalfeld
Telefon: Fax: mobil: E-Mail:
Sonneberg
Anschrift:Prager Straße 5
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 743 544
Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V.
Kontakt: Barbara Osburg
Anschrift:Thomas-Müntzer-Straße 18
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 20 21 49
Fax: 0 36 43 / 20 21 63
E-Mail: [email protected]
geöffnet: Do 9.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr
Mietvereine
Eisenach
Mieterbund Eisenach und Wartburgkreis e.V.
Anschrift:Lutherstraße 2 – 4
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 7 71 00
Internet www.mieterbund-thueringen.de
Erfurt
DMB Mieterverein Erfurt e.V.
Anschrift:Hirschlachufer 83a
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 59 80 50
E-Mail: [email protected]
Internet www.mieterverein-erfurt.de
Deutscher Mieterbund Thüringen e.V.
Anschrift:Anger 28/Hirschlachufer 83 a
99084 Erfurt
Telefon: 03 61/59 80 50
E-Mail: [email protected]
Internet www.mieterbund-thueringen.de
Gera
Mieterschutzbund Gera und Umgebung e.V.
Anschrift:Heinrich-Knauf-Straße 3
07545 Gera
Außenstellen: Altenburg, Schmölln, Meuselwitz,­
Eisenberg/Stadtroda, Greiz
Telefon: 03 65/81 31 32
Internet www.mieterbund-thueringen.de
E-Mail: [email protected]
Gotha
Mieterverein Gotha und Umgebung e.V.
Anschrift:Justus-Perthes-Straße 11
99867 Gotha
Außenstellen: Friedrichroda, Waltershausen
Telefon: 0 36 21/40 01 84
E-Mail: [email protected]
Internet www.mieterverein-gotha.de
Heiligenstadt
DMB Mieterverein Heiligenstadt und Umgebung e.V.
Anschrift:Wilhelmstraße 1
37308 Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06/60 22 52
E-Mail: [email protected]
Internet www.mieterbund-thueringen.de
DMB Mieterverein,
Heiligenstadt und Umgebung e.V.
Anschrift:Wilhelmstraße 1
37308 Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06/60 22 52
Internet www.mieterbund-thueringen.de
Jena
Mieterverein Jena und Umgebung e.V.
Anschrift:Saalstraße 21
07743 Jena
(Eingang vom Hinterhof Oberlauengasse)
Telefon: 0 36 41/44 28 24
E-Mail: [email protected]
Internet www.mieterverein-jena.de
Mühlhausen
Mieterverein Mühlhausen und Umgebung e.V.
Anschrift:Unter der Linde 4
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01/8 156 08
Internet www.mieterbund-thueringen.de
E-Mail: [email protected]
Nordhausen
DMB Mieterschutzverein Nordthüringen e.V.
Anschrift:Löbnitzstraße 5
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31/98 84 40
E-Mail: [email protected]
Internet www.mieterverein-ndh.de
79
Schmalkalden
Mieterschutzverein Meiningen e.V.
Anschrift:Heimstraße 8a
98617 Meiningen
Außenstellen: Schmalkalden
Telefon: 0 36 93/50 21 98
Internet: www.mieterschutzverein-meiningen.de
Saalfeld
Mieterschutzgemeinschaft Ostthüringen e.V.
Anschrift:Obere Straße 7
07318 Saalfeld
Außenstellen: Rudolstadt, Pößneck, Neustadt/Orla
Telefon: 0 36 71 / 20 46
E-Mail: [email protected]
Internet www.mieterbund-thueringen.de
Suhl
Mieterverein Suhl und Umgebung e.V.
Anschrift:Würzburger Straße 3
98527 Suhl
Außenstellen: Hildburghausen, Sonneberg,­
Schmalkalden, Bad Salzungen
Telefon: 0 36 81/72 81 61
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mieterverein-suhl.de
Weimar
Mieterverein Weimar e.V.
Anschrift:August-Baudert-Platz 1
99423 Weimar
Außenstellen: Apolda, Blankenhain
Telefon: 0 36 43/5 31 29
Internet www.mieterverein-weimar.de
E-Mail: [email protected]
Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Altenburger Land
Schwangerschaftsberatungsstelle
der DO Diakonie Ostthüringen GmbH
Anschrift:Münsaer Straße 27
04600 Altenburg
Telefon: 0 34 47 / 83 43 18
E-Mail: [email protected]
Apolda
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der
Arbeiterwohlfahrt KV Jena-Weimar e. V.
Anschrift:Ackerwand 11-13
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 56 23 48
Fax:
0 36 44 / 65 15 90
E-Mail: [email protected]
Arnstadt
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Marienstiftes Arnstadt
Anschrift:Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
Telefon: 0 36 28 / 7 61 93
Fax:
0 36 28 / 58 59 01
E-Mail: [email protected]
Artnern
Schwangerschafts-und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der pro familia
Anschrift:Wasserstraße 1
06556 Artern
Telefon: 0 34 66 / 32 20 64
Fax: 0 34 66 / 32 20 64
E-Mail: [email protected]
80
Bad Langensalza
Erfurt
Schwangerschaftsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt KV Bad Langensalza e. V.
Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasregion
Mittelthüringen
Anschrift:Bahnhofstraße 11
99947 Bad Langensalza
Telefon: 0 36 03 / 84 45 67
E-Mail: [email protected]
Anschrift:Regierungsstraße 55
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 5 55 33-50 /-51 /-52
Fax:
03 61 / 5 55 33-88
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Bad Salzungen
Schwangerschaftsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH
Anschrift:Untere Beete 5 a
36433 Bad Salzungen
Telefon: 0 36 95 / 69 48 18
Fax:
0 36 95 / 69 48 11
E-Mail: [email protected]
Eisenach
Schwangerschaftsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH
Schwangerschafts- und Schwangerschafts­
konfliktberatungsstelle des donum vitae
Landesverband e. V.
Anschrift:Schlösserstraße 11
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 6 02 94 82
Fax:
03 61 / 6 02 94 85
E-Mail: [email protected]
Schwangerschafts- und Schwangerschafts­
konfliktberatungsstelle der pro familia
Anschrift:Frauenberg 1
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91) 74 61 49
Fax:
0 36 91 / 78 59 46
E-Mail: [email protected]
Anschrift:Bahnhofstraße 27/28
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 3 73 16 87
03 61 / 3 73 16 89
Fax:
03 61 / 3 73 16 94
E-Mail: [email protected]
Integrierte Psychologische Beratungsstelle der
Diako Westthüringen gGmbH
Schwangeren- und Schwangerschaftskonflikt­
beratungsstelle des Marienstiftes Arnstadt
Anschrift:Clemdastraße 2
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 78 47 33
Fax:
0 36 91 / 20 30 22
E-Mail: [email protected]
Anschrift:Bahnhofstraße 1
99099 Erfurt
Telefon: 03 61 / 566 81 89
03 61 / 6 02 98 28
03 61 / 6 02 94 64
Eisenberg
Friedrichroda
Sozial-, Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung des Diakoniezentrums Bethesda e. V.
Schwangerschaftsberatungsstelle der
Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste gGmbH
Anschrift:Steinweg 13
07607 Eisenberg
Telefon: 03 66 91 / 5 44 39
Fax:
03 66 91 / 5 44 39
E-Mail: [email protected]
Anschrift:Gartenstraße 9
99894 Friedrichroda
Telefon: 0 36 23 / 33 01 00
E-Mail: AWO-Schwangerschaftsberatung@
t-online.de
81
Gera
Psychologische Erziehungsberatung Ehe-, Familien-, Lebensberatung Schwangerschaftskonfliktberatung der DO Diakonie Ostthüringen gGmbH
Anschrift:Zabelstraße 2
07545 Gera
Telefon: 03 65 / 7 73 63 21
03 65 / 7 73 63 22
Fax:
03 65 / 7 73 63 23
E-Mail: [email protected]
Schwangerschafts- und Schwangerschafts­
konfliktberatungsstelle der pro familia
Anschrift:Friedrich-Engels-Straße 14
07545 Gera
Telefon: 03 65 / 8 31 04 16
Fax:
03 65 / 8 00 48 24
E-Mail: [email protected]
Gotha
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der
Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste gGmbH Gotha
Anschrift:Juri-Gagarin-Straße 2-4
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 75 85 22
0 36 21 / 45 58 22
E-Mail: schwangerschaftsberatung@
awo-gotha.de
Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasregion
Südthüringen
Anschrift:Querstraße 7
99867 Gotha
Telefon: 0 36 21 / 4 045 50
Fax:
0 36 21 / 40 45 52
E-Mail: [email protected]
82
Greiz
Integrative Beratungsstelle des Diakonievereins
Carolinenfeld e. V.
Anschrift:Kirchplatz 3
07973 Greiz
Telefon: 0 36 61 / 26 17
0 36 61 / 68 78 83
Fax:
0 36 61 / 68 78 84
E-Mail: [email protected]
Heiligenstadt
Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasregion
Eichsfeld/Nordthüringen
Anschrift:Bahnhofsplatz 03
37308 Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 50 97-0
0 36 06 / 50 97-31
0 36 06 / 50 97-32
Fax:
0 36 06 / 50 97-15
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Schwangerschafts- und Schwangerschafts­
konfliktberatungsstelle des donum vitae
Landesverband
Anschrift:Ratsgasse 28
37308 Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 50 97 80
Fax:
0 36 06 / 5 09 15 10
E-Mail: [email protected]
Hildburghausen
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Suhl-Hildburghausen
Anschrift:Markt 16
98646 Hildburghausen
Telefon: 0 36 85 / 40 46 10
Fax:
0 36 85 / 40 46 10
E-Mail: [email protected]
Ilmenau
Mühlhausen
Sozialberatung für Schwangere beim DRK
Landesverband Thüringen e. V.
Schwangerschaftsberatungsstelle, Schwangerschaftskonfliktberatung des DRK Mühlhausen
Anschrift:Bahndamm 19
98693 Ilmenau
Telefon: 0 36 77 / 20 26 52
Fax:
0 36 77 / 20 26 52
E-Mail: schwangerschaftsberatung@
lv-thueringen.drk.de
Anschrift:Windeberger Landstraße 38
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 81 01 20
Fax:
0 36 01 / 81 01 21
E-Mail: [email protected]
Nordhausen
Jena
Konflikt- und Sozialberatung für Schwangere des
Zentrums für Familie und Alleinerziehende e. V.
Anschrift:Dornburger Straße 26
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 42 13 98
Fax:
0 36 41 / 63 83 31
E-Mail: [email protected]
Leinefelde
Schwangerschaftsberatungsstelle des
Jugendsozialwerkes Nordhausen
Anschrift:Alexander-Puschkin-Straße 28
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31 / 46 26 50
Fax:
0 36 31 / 46 26 52 6
E-Mail: familienzentrum-ndh@
jugendsozialwerk.de
Pößneck
DRK Schwangerschafts- und Familienberatung
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle
des DRK Kreisverband Saale-Orla e. V.
Anschrift:Käthe-Kollwitz-Straße 38
37327 Leinefelde
Telefon: 0 36 05 / 50 87 23
Fax:
0 36 05 / 50 87 25
E-Mail: schwangerschaftsberatung@
drk-eichsfeld.de
Anschrift:Franz-Schubert-Straße 8
07381 Pößneck
Telefon: 0 36 47 / 45 91 20
Fax:
0 36 47 / 45 91 179
E-Mail: [email protected]
Rudolstadt
Meiningen
Schwangerschaftsberatungsstelle des
Sozialwerkes Meiningen GmbH
Anschrift:Alte Henneberger Straße 2
98617 Meiningen
Telefon: 0 36 93 / 5 01 90
Fax:
0 36 93 / 50 19 11
E-Mail: [email protected]
Schwangerschaftsberatungsstelle der Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein gGmbH
Anschrift:Kirchhof 3
07407 Rudolstadt
Telefon: 0 36 72 / 42 25 07
0 36 72 / 43 15 03
Fax:
0 36 72 / 4 88 92 29
E-Mail: [email protected]
83
Saalfeld
Sömmerda
Schwangerschaftsberatungsstelle des DRK
Saalfeld e.V.
Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle
des DRK-Kreisverbandes
Anschrift:Saalstraße 46
07318 Saalfeld
Telefon: 0 36 71 / 52 07 93
Fax:
0 36 71 / 52 07 94
E-Mail: [email protected]
Anschrift:Rohrborner Weg 13
99610 Sömmerda
Telefon: 0 36 34 / 68 81-17
Fax:
0 36 34 / 3 07 88
E-Mail: [email protected]
Schleiz
Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle
des DRK Kreisverband Saale-Orla e. V.
Anschrift:Oschützer Straße 1
07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 42 11 40
E-Mail: [email protected]
Integrative Erziehungs- und Familienberatungsstelle mit Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle der Starthilfe Sondershausen e. V.
Anschrift:Erfurter Straße 35
99706 Sondershausen
Telefon: 0 36 32 / 6 66 18 20
0 36 32 / 6 66 18 21
E-Mail: schwangerenberatungsstelle@
starthilfe-ev.de
Schleusingen
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis
„Henneberger Land“ e. V.
Anschrift:Königstraße 8
98553 Schleusingen
Telefon: 03 68 41 / 4 24 33
E-Mail: [email protected]
Sonneberg
Schwangerschafts- und Schwangerschafts­
konfliktberatungsstelle der pro familia
Anschrift:Bismarckstraße 35
96515 Sonneberg
Telefon: 0 36 75 / 70 28 94
Fax:
0 36 75 / 70 28 94
E-Mail: [email protected]
Schmalkalden
Schwangerschaftsberatungsstelle der
Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH
Anschrift:Klostergasse 4 a
98574 Schmalkalden
Telefon: 0 36 83 / 40 28 92
Fax:
0 36 83 / 60 65 31
E-Mail: [email protected]
84
Suhl
Schwangerschaftsberatungsstelle
Caritasregion Südthüringen
Anschrift:Hohe Röder 01
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 7 11 81-8
Fax:
0 36 81 / 7 11 81-3
E-Mail: [email protected]
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis
„Henneberger Land“ e. V.
Anschrift:Mühltorstraße 24
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 3 13 60
Fax:
0 36 81 / 3 13 61
E-Mail: [email protected]
Weimar
Schwangerschafts- und Schwangerschafts­
konfliktberatungsstelle der pro familia
Anschrift:Erfurter Straße 28
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 5 99 04
Fax:
0 36 43 / 5 99 04
E-Mail: [email protected]
Zeulenroda
Schwangeren-, Schwangerschaftskonflikt- und
Erziehungsberatungsstelle des DRK Kreisverband Greiz e. V.
Gotha
Staatliches Schulamt Westthüringen
(kreisfreie Stadt Eisenach, Wartburgkreis,­
Landkreis Gotha, Ilmkreis)
Anschrift:Justus-Perthes-Straße 2a
99867 Gotha
Postanschrift bis auf weiteres­
Rennbahn 4
99817 Eisenach
Leinefelde-Worbis
Staatliches Schulamt Nordthüringen
(Landkreis Eichsfeld, Landkreis Nordhausen, ­
Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis)
Anschrift:Bahnhofstraße 18
37339 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03 60 74 / 3 75 00
Fax: 03 60 74 / 3 75 02
E-Mail: Poststelle.Nordthueringen@
schulamt.thueringen.de
Suhl
Anschrift:Schleizer Straße 4
07937 Zeulenroda
Telefon: 03 66 28 / 8 39 94
Fax:
03 66 28 / 5 84 06
E-Mail: [email protected]
Staatliches Schulamt Südthüringen
(kreisfreie Stadt Suhl, Landkreis SchmalkaldenMeiningen, Landkreis Hild burghausen, Landkreis Sonneberg, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)
Schulämter
Anschrift:Hölderlinstraße 1
98527 Suhl
Telefon: 0 36 81 / 73 41 00
Fax: 0 36 81 / 73 41 09
E-Mail: Poststelle.Suedthueringen@
schulamt.thueringen.de
Gera
Weimar
Staatliches Schulamt Ostthüringen
(kreisfreie Stadt Jena, kreisfreie Stadt Gera,
Landkreis Altenburger Land, Landkreis Greiz,
Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis)
Staatliches Schulamt Mittelthüringen
(kreisfreie Stadt Erfurt, kreisfreie Stadt Weimar,
Landkreis Sömmerda, Landkreis Weimarer Land)
Anschrift:Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera
Telefon: 03 65 / 54 85 46 00
Fax: 03 65 / 54 85 46 66
E-Mail: poststelle.ostthueringen@
schulamt.thueringen.de
Anschrift:Schwanseestraße 9
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 88 41 10
Fax: 0 36 43 / 88 41 22
E-Mail: poststelle.mittelthueringen@
schulamt.thueringen.de
85
Sozialverbände
Erfurt
Deutsches Rotes Kreuz, Bildungswerk
Anschrift:Heinrich-Heine-Straße 3
99096 Erfurt
Telefon: 03 61 / 3 44 04 00
Fax: 03 61 / 3 44 01 11
Arbeiter-Samariter-Bund e. V.
Landesverband Thüringen Geschäftsstelle
Anschrift:Johannesstraße 145
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 2 11 00 13
Fax: 03 61 / 2 11 01 88
E-Mail: [email protected]
Deutsches Rotes Kreuz, Landesgeschäftsstelle
Kontakt: Präsident Gerhard Günther
Anschrift:Heinrich-Heine-Straße 3
99096 Erfurt
Telefon: 03 61 / 344 04 00
Fax: 03 61 / 344 01 11
Arbeiterwohlfahrt e. V.
Anschrift:Pfeiffersgasse 12
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 210 310
Fax: 03 61 / 210 311 49
Evang. Erwachsenenbildung Thüringen e. V.
Kontakt: Pfarrer Dr. Aribert Rothe
Anschrift:Schillerstraße 50
99096 Erfurt
Telefon: 03 61 / 57 660 38
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Jena-Weimar e. V.,
Fachdienst für Migration und Integration
Kontakt: Monika Schmidt
Anschrift:Kastanienstraße 11
07747 Jena
Telefon: 0 36 41 / 39 47 99
Fax: 0 36 41 / 33 59 56
Internationaler Bund, Freier Träger der Jugend-,
Sozial- und Bildungsarbeit e. V.
Anschrift:Iderhoffstraße 4
99085 Erfurt
Telefon: 03 61 / 59 83 10
Fax: 03 61 / 59 83 115
Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V.
Diözesan-Geschäftsstelle
Kontakt: Christian Maschke
Anschrift:Wilhelm-Külz-Straße 33
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 6 72 91 52
Fax: 03 61 / 6 72 91 22
E-Mail: [email protected]
Caritasregion Mittelthüringen
Migrationsberatung und Beratung für Rückkehr,
Aus- und Weiterwanderung der Caritas Erfurt
Kontakt: Fachdienstleiterin
Sandra Machate
Anschrift:Regierungsstraße 55
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 5 55 33 59
Fax: 03 61 / 5 55 33 88
E-Mail: [email protected]
86
Internationaler Bund,
Netzwerk für Integration Erfurt
Anschrift:Rosa-Luxemburg-Straße 50
99085 Erfurt
Jüdische Landesgemeinde – Sozialarbeit
Anschrift:Juri-Gagarin-Ring 16
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 / 5 62 49 64
E-Mail: 03 61 / 5 66 86 90
LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V.
Kontakt: Diözesan Caritasdirektor
Bruno Heller,
Hans-Otto Schwiefert
Anschrift:Arnstädter Straße 50
99096 Erfurt
Telefon: 03 61 / 51 14 99-0
Fax: 03 61 / 51 14 99-19
E-Mail: [email protected]
Eisenach
Caritas Eisenach
Kontakt: Marcel Schmidt
Anschrift:Alexanderstraße 45
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 20 48 94
E-Mail: [email protected]
Evang.-Luth. Diakonissenhausstiftung,
Interkulturelle Begegnungsstätte „Miteinander“
Kontakt: Frau Lang
Anschrift:Georgenstraße 52
99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 73 23 42
Gera
DO Diakonie Ostthüringen
Flüchtlingssozialarbeit
Kontakt: Andrea Dittrich
Anschrift:Trebnitzer Straße 6
07545 Gera
Telefon: 03 65 / 8 00 77 98
Fax: 03 65 / 5 51 06 96
E-Mail: [email protected]
DO Diakonie Ostthüringen gGmbH,
Migrationserstberatung
Anschrift:Joliot-Curie-Straße 1a
07548 Gera
Telefon: 0365 / 225 11
Fax: 03 65 / 8 82 01 45
Halle
Diakonisches Werk,
Evang. Kirchen in Mitteldeutschland e. V.
Kontakt: Referent für Migration und Europapolitik
Ferenc Makk
Anschrift:Merseburger Straße 44
06110 Halle
Telefon: 03 45 / 12 29 93 80
Fax: 03 45 / 12 29 91 98
E-Mail: [email protected]
Heiligenstadt
Villa Lampe gGmbH
Anschrift:Holzweg 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 0 36 06 / 5 52 10
Fax: 0 36 06 / 55 21 50
E-Mail: [email protected]
Ilmenau
Stadtverwaltung Ilmenau
Kontakt: Ausländerbeauftragte
Frau Franczyk
Anschrift:Am Markt 7
98693 Ilmenau
Telefon: 0 36 77 / 69 13 15
E-Mail: [email protected]
Jena
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Jena-Weimar e. V.
Fachdienst für Migration und Integration
Kontakt: Maria Seidensahl
Anschrift:Kastanienstraße 11
07747 Jena
Telefon: 0 36 41 / 8 74 11 11
Fax: 0 36 41 / 8 74 11 09
E-Mail: [email protected]
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Jena-Weimar e. V.,
Flüchtlingssozialarbeit
Kontakt: Sana Al-Mudhaffar
Anschrift:Löbdergraben 14a
07743 Jena
Telefon: 0 36 41 / 49 33 30
E-Mail: [email protected]
Diakoniekreisstelle Jena, Asylverfahrensberatung
Kontakt: Franziska Rohner
Anschrift:Saalbahnhofstraße 12
07743 Jena
Telefon: 03 641 / 44 37 09
Fax: 03 641 / 44 37 09
87
Leinfelde
Diakonisches Werk Eichsfeld-Mühlhausen e. V.
Regionalstelle Eichsfeld
Anschrift:Konrad-Martin-Straße 144
37327 Leinefelde
Telefon: 0 36 05 / 51 39 53
Fax: 0 36 05 / 51 81 47
Magdeburg
Landeskirchenamt der Evang. Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum Migration und Interreligiöser Dialog
Kontakt: Petra Albert
Anschrift:Am Dom 2
39104 Magdeburg
Telefon: 03 91 / 5 34 63 93
Fax: 03 91 / 5 34 63 90
E-Mail: [email protected]
Mühlhausen
Diakonisches Werk Eichsfeld-Mühlhausen e. V.
Geschäftsstelle
Anschrift:August-Bebel-Straße 66
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 42 12 89
Fax: 0 36 01 / 42 70 24
Neudietendorf
Der Paritätische Landesverband Thüringen e. V.
Anschrift:Bergstraße 11
99192 Neudietendorf
Telefon: 03 62 02 / 2 60
Fax: 03 62 02 / 2 62 34
Weimar
Caritasregion Mittelthüringen
Sozialberatung von Caritas und Diakonie
Kontakt: Manuela Wenzel
Anschrift:Ettersburger Straße 112 – 118
99427 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 49 79 81
Fax: 0 36 43 / 4 96 51 46
E-Mail: [email protected]
88
Stiftungen
Berlin
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Anschrift:Schumannstraße 8
10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 85 34-0
Fax: 0 30 / 2 85 34-109
E-Mail: [email protected]
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Anschrift:Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0 30 / 20 33-15 40
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Anschrift:Klingelhöferstraße 23
10785 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 96-0 (Zentrale)
E-Mail: [email protected]
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V.
Anschrift:Franz-Mehring Platz 1
10243 Berlin
Telefon: 0 30-4 43 10-0
Fax: 0 30-44 31 02 30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rosalux.de
Bonn
Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung
Anschrift:Baumschulallee 5
53115 Bonn
Telefon: 02 28 / 9 83 84 0
Internet: www.cusanuswerk.de
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Anschrift:Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Telefon: 0 2 28 / 8 83- 0
Fax: 0 2 28 / 8 83- 92 07
E-Mail: [email protected]
Studienstiftung des Deutschen Volkes
Anschrift:Ahrstraße 41
53175 Bonn
Telefon: 02 28 / 8 20 96-0
Düsseldorf
Hans-Böckler-Stiftung – Studienförderung
Anschrift:Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 77 78 0
Internet: www.boeckler.de
Potsdam
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Anschrift:Karl-Marx-Straße 2
14482 Potsdam
Telefon: 03 31 / 70 19-0
Fax: 03 31 / 70 19-188
E-Mail: [email protected]
Internet: www.freiheit.org
Schwerte
Evangelisches Studienwerk Villigst
Anschrift:Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte
Telefon: 0 23 04 / 7 55-196 (Zentrale)
0 23 04 / 7 55 196
Internet: www.evstudienwerk.de
Sankt Augustin
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Anschrift:Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin
Telefon: 0 22 41 / 2 46-0 (Zentrale)
Fax: 0 22 41 / 2 46-2508
E-Mail: [email protected]
Verbraucherzentrale
Erfurt
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Geschäftsstelle
Anschrift:Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
Telefon: 03 61 / 5 55 14-0
Bad Langensalza
Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit
und Verbraucherschutz (TLLV)
Anschrift:Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon: 03 61 37 / 74 30 00
Wichtige
Telefonnummern
Apothekennotdienst
Telefon: 0800 00 22833
22 8 33 vom Handy (max. 69 Cent/Min.)
Sperrung von Bankkarten
und elektronischer Medien
Telefon: 116 116
0 18 05 / 02 10 21
Elterntelefon
Telefon: 08 00 / 111 0 550
Internet: www.elterntelefon.de/
Telefonseelsorge
Telefon: 08 00 / 111 0 111 oder
08 00 / 111 0 222
Internet: www.telefonseelsorge.de/
Kinder- und Jugendtelefon
Telefon: 08 00 / 111 0 333
Internet: www.nummergegenkummer.de
89
Unabhängige Patientenberatung,
Bundesweites Beratungstelefon
Beratung rund um das Thema Gesundheit sowie
zu speziellen patientenrelevanten Fragen
Deutsch: 08 00 / 0 11 77 22
Montag bis Freitag 10 – 18 Uhr
Donnerstag bis 20 Uhr
Türkisch: 0800 / 0 11 77 23
Montag und Mittwoch
10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr
Russisch:0800 / 0 11 77 24
Montag und Mittwoch
10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr
Links von A bis Z
Arbeit und Soziales
YY Bundesministerium für Arbeit und Soziales
www.bmas.bund.de,
Menüpunkte „Unsere Themen/Soziale
Sicherung“ und „Unsere Themen/Rente“
YY Spitzenverbände der Deutschen
Sozial­versicherung
www.deutsche-sozialversicherung.de
YY Deutsche Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de
Ausbildung
YY Informationssystem zur Anerkennung
ausländischer Bildungsabschlüsse
www.anabin.de
YY Ausbildungsförderung
www.bafög.de
YY KURSNET – das Portal für die berufliche
Aus- und Weiterbildung
www.kursnet.arbeitsagentur.de
90
YY Übersicht über Stipendien
www.stipendienlotse.de
YY Begabtenförderungswerke
www.begabtenfoerderungswerke.de
YY Wohnen des Studentenwerks Thüringen
www.stw-thueringen.de/deutsch/wohnen/
index.html
Bildung
YY Deutscher Bildungsserver
www.bildungsserver.de
YY Otto Benecke Stiftung e. V.
www.obs-ev.de
YY Internationaler Bund
www.internationaler-bund.de
YY Bildungswerk des Landessportbundes
Thüringen e. V.
www.bildungswerk-lsb-thueringen.de
YY PARITÄTisches Bildungswerk,
Landes­verband Thüringen e. V.
www.pbw-thueringen.de
YY Institut für Bildung und Integration in Jena
www.ibi-jena.de/index.html
YY Bildungs- und Dienstleistungs-Institut Gera
www.bdi-gera.de/index.php
Bürgerservice
YY Bundesministerium des Innern
www.bmi.bund.de,
Menüpunkt „Themen/Migration und
Integration/Staatsangehörigkeit“
www.bmi.bund.de,
Menüpunkt „Kontakt/Bürgerservice“
Einbürgerung
YY Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration
www.einbuergerung.de
YY Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
www.bamf.de/einbuergerung
Familie
YY Müttergenesungswerk
www.muettergenesungswerk.de
YY Mutter-Kind-Kur
www.kur.org
YY Arbeitsgemeinschaft Eltern und Kind Kliniken
www.mutter-kind.de
YY Deutscher Familienverband
www.deutscher-familienverband.de
YY Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V.
www.ak-familienhilfe.de
YY Serviceportal des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.familien-wegweiser.de
YY Informationen zur Kinderbetreuung
www.fruehe-chancen.de
YY Unterstützung für Familien
www.familienkasse.de
YY Kinderzuschlag
www.kinderzuschlag.de
Flucht und Asyl
YY Refugio Thüringen
www.refugio-thueringen.de
YY Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) Außenstelle M 10 – Jena/Hermsdorf
www.bamf.de
YY Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
www.fluechtlingsrat-thr.de
Gesundheit
YY Bundesministerium für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de
YY Übersicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen
www.gkv-spitzenverband.de, ­
Menüpunkt „Gesetzliche Krankenkassen“
YY Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV) – Spitzenverband der Berufs­
genossenschaften und Unfallkassen
www.dguv.de
YY Deutsches Rotes Kreuz
www.lv-thueringen.drk.de
YY Kindermedizin
www.kidmed.de
YY Suche nach Frauenärzten
www.frauenaerzte.de
YY Arztsuche
www.kv-thueringen.de
Jugend
YY Jugendmigrationsdienste
www.jmd-portal.de
91
Kultur
YY Interkultureller Verein Gera e. V.
www.ikv-gera.de/ikvwp/
YY Internationale Gesellschaft für multimediale
Kultur und europäische Kommunikation e. V.
www.radioakzent.de
YY Landesvereinigung Kulturelle Jugend­
bildung e. V.
www.lkjthueringen.de
Verbraucher
YY Verbraucherzentrale
www.verbraucherzentrale.de
Vereine und Verbände
YY Deutsch-Ausländische Gesellschaften
und Vereine
www.thueringen.de/de/ab/aufgaben/verbaende/content.html
Weiterbildung
Selbständige Unternehmer
YY Existenzgründung
www.existenzgruender.de
YY Volkshochschulen
www.vhs-th.de
Wohlfahrtsorganisationen
Studium und Beruf
YY Internetplattform „abi“
der Bundesagentur für Arbeit
www.abi.de
YY Studienberatung
der Bundesagentur für Arbeit
www.studienwahl.de/de/studieren.htm
YY Diakonie Mitteldeutschland
www.diakonie-mitteldeutschland.de
YY Arbeiterwohlfahrt
www.awo.org
YY Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
www.vdk.de/hessen-thueringen
YY Deutscher Akademischer Austauschdienst
www.daad.de
YY uni-assist e. V.
www.uni-assist.de
YY Studiengangssuche und Hochschulen
www.hochschulkompass.de
YY Übersicht über Stipendien
www.stipendienlotse.de
YY Begabtenförderungswerke
www.begabtenfoerderungswerke.de
YY Otto Benecke Stiftung e. V.
www.obs-ev.de ­
Verbraucher
92
Ab September 2013 wird es in Thüringen
ein WELCOME CENTER THURINGIA
geben.
Nähere Informationen können unter
YY www.welcome-to-thuringia.de
bezogen werden
Notizen
93
Anhang
„Abschied und Zukunft – neue Heimat?“
Ein Gemeinschaftsprojekt des FriedrichBödecker-Kreises für Thüringen e.V. und
des Friedrich-Bödecker-Kreises im Lande
Brandenburg e. V.
In dieser Workshop-Arbeit haben Ellen Blumert
(Projektmanagerin und Betreuerin) sowie Landolf
Scherzer (Autor und Betreuer) im Rahmen eines
Workshops Gespräche mit Jugendlichen aus unterschiedlichen Herkunftsländern geführt und gemeinsam mit ihnen die genannte Dokumentation
zum Thema des Projektes erarbeitet.
Hier zwei Texte, die exemplarisch daraus gewählt
wurden:
S. O.
„Zwar bin ich ein Kurde und in Al Haaska in Syrien
geboren, aber schon im Irak aufgewachsen.
Meine Kindheit dort: Fußball spielen, Fahrten mit
dem Taxi und dem Bus. Die Schuluniform. Einen
Pokal, den wir gewonnen haben. Computerspiele
und Filme anschauen… In der Schule wurde auch
unsere Religion gelehrt. Meine Eltern und ich sind
Yeziden. Unser gottähnlicher Engel heißt TousiMelek, auf Deutsch Pfauenengel. Er verwaltet im
Auftrag von Gott, der auch Adam und Eva erschaffen hat, die Welt. Aber für uns Yeziden gibt es im
Gegensatz zu euch keine Hölle und keinen Teufel.
Und jeder Mensch kann für sich entscheiden, ob
er ein guter oder böser Mensch sein will. Unsere
heilige Stätte ist ein Tempel im Norden von
Lalish. Ich wollte den Tempel hier malen, aber ich
wusste nicht mehr genau, wie er aussah. Und erst
Frau Blumert zeigte mir das Heiligtum im Internet.
94
Ich wusste nur, dass man gesund wird, wenn
man im Wasser von Lalish das Gesicht wäscht
und die Steine des Tempels küsst. Ich glaube
immer noch an meinen Gott. In Nordhausen sind
nur meine Familie Yeziden, aber in Hannover, wo
mein Cousin wohnt, gibt es viele.“ (Um diese
Information zu verstehen, mussten auch wir nach
dem Gespräch im Internet nachschauen.)
„Wir beten täglich und bitten die Freunde und
Gott um Hilfe für uns oder die Verwandten. Also:
Bitte ihr Guten, helft uns, wir brauchen ein Dach
für unser Haus. Oder so ähnlich.
Mit sechs Jahren bin ich im Irak in die Schule
gekommen. Dort ist es sehr streng. Man darf
kein Handy nehmen, nicht rauchen, während des
Unterrichts nicht essen. 30 bis 40 Kinder sitzen
in einer Klasse. Es gibt keinen Raumwechsel für
die verschiedenen Fächer. Man wird geschlagen.
Wenn man nicht stillsitzt oder laut und schnell atmet, wird man geschlagen. In der 1. bis 3. Klasse
wurde man oft geschlagen mit einem langen
Stock beispielsweise. Dann hatte man rot-blaue
Hände. Ich bin nur zweimal geschlagen worden.
Ich war ein guter Schüler.
Mein Vater war im Irak ein Hausverkäufer, ein
reicher Mann. Aber da kamen immer öfter die
Polizisten oder böse Leute und verlangten: „Gib
Geld, sofort, sonst wird es dir nicht gut ergehen!“ Da sind wir weggegangen. Zuerst in die
Türkei. Alle haben geweint. Der Bruder meines
Vaters und seine Familie blieben zurück. Ich war
schon 14. Nur wenige Sachen konnte ich mitnehmen, denn wir sind über die irakische Grenze bis
in die Türkei gelaufen. In der Türkei gab es ein
Auto, das hat uns nach Deutschland gebracht.
Ich musste schlafen, man hat mir zuvor Schlaf­
tabletten gegeben. Ich bin erst in Dortmund
wieder aufgewacht. Dort hat man alles über uns
in einen Computer eingetippt und dann sind wir
mit dem Zug nach Eisenberg gefahren. Meine ersten deutschen Worte waren: ‚Ich habe Hunger’.
‚Gib mit Cola‘ und ‚Tschüss‘. Das war vor gut neun
Monaten. Inzwischen spreche ich schon mehr.
Mein Cousin war schon 17 Jahre in Hannover. Mit
ihm habe ich über Flatrate Deutsch gelernt. Wir
haben viele Stunden telefoniert und er hat mir die
Sprache beigebracht. Drei Monate waren wir in
Eisenberg.
Und dann der erste Schultag hier in Nordhausen.
Ich bin der einzige Ausländer in der Schule. Am
ersten Schultag sitze ich und höre. Ich brauche
fünf bis sechs Minuten für ein Wort, ich male es.
sieben bis acht Worte in einer Stunde. Die anderen hatten eine Seite vollgeschrieben. Die Schule
ist gleich neben unserem Wohnblock.
Mein Vater hat mich hingebracht. Ich hatte große
Angst. Die deutschen Schüler verspotteten mich
und ich habe Vater gesagt, ich geh nicht wieder
hin. Du musst aber, hat der Vater gesagt. Ich mag
Mathe, Geo, Bio, Musik, Sport und Kunst. Deutsche Geschichte mit all den Königen nicht und
die deutsche Grammatik auch nicht. Außerdem
gefällt mir nicht, dass alles so locker ist in der
Schule, ohne Disziplin und so laut. Es gibt nur
wenige Schüler, die mir helfen, wenn die anderen
mich anpöbeln. Alexander, Andrean und Steffen,
die spielen mit mir Fußball. Und Maren, er spielt
auch mit mir Fußball. Ich bin beim Fußball in der
B-Jugend von SV Bielen. Ich bin Mittelstürmer.
Aber ich wäre lieber Läufer. Ich will immer hin und
her rennen.
Ich habe außer diesen Vier hier keine Freunde,
nur Facebook und Chatroom.
Mein Freund müsste sehr witzig sein, nicht traurig
sein, immer glücklich und dann lachen wir zusammen. Ein Freund ist für mich kein reicher Freund,
der immer nur sagt, hier hast du Geld und du
kannst dir etwas kaufen. Ich will einen normalen
Freund.
Ein guter Tag ist, wenn meine Fußballmannschaft
gewinnt. Und ein schlechter Tag, wenn mein Vater
traurig ist und ich Angst vor den Jungen in der
Schule habe. Für die Zukunft wünsche ich mir
ein gutes Mädchen. Für meine Eltern, wenn sie
einmal krank sind, einen guten Arzt und Glück der
Familie. Die Familie ist das Glück für das Haus.
Wenn ich etwas ändern könnte, würde ich den
Ausländern hier kein Geld geben, sondern Arbeit.
Geld allein macht nicht reich, aber Arbeit kann
mithelfen, reich zu sein.
Es gibt einen guten Mann, einen Professor, der
hilft mir in der Schule beim Lesen.
Wenn ich in der Welt etwas ändern könnte, würde
ich 150 Helikopter nach Afrika schicken mit Fernsehern und Computern für die Menschen dort.
Und dann möchte ich Deutschland ein besseres
Wetter schenken. Und Moslems, die Terroristen
sind, würde ich alle töten.
Bevor wir weggingen, habe ich in der Schule im
Irak einen Aufsatz über Afrika geschrieben. 20
Seiten. Die Geschichte geht so: ‚Ein Kind in Afrika
hat keinen Vater, es schläft auf der Straße und es
braucht einen Menschen, der es auf die Wange
küsst.‘
Wenn in Europa jeder Mensch an jedem Tag auf
einen Cent verzichten würde, könnte man in Afrika vielen helfen. Die Kinder könnten dann dort
auch Fußball spielen. Aber vielleicht ist Essen und
Trinken für sie wichtiger.“
Was soll ich noch von mir sagen?
In Deutschland gefällt mir nicht, dass es so viele
Penner und Alkoholiker gibt. Und ich will später
viel arbeiten: als Verkäufer in einem Elektro­
geschäft oder in einem Autohaus. Mein Lieblingsfilm ist „Mr. Bean“. Mein Lieblingsessen zu Hause
war Reis mit Salat. Hier mache ich mir oft Eier mit
Tomatenbrot. Und trinke gern arabischen Tee und
arabischen Kaffee.“
95
Jesus R. P.
„Vor drei Jahren hat mein neuer Papa, er heißt
Uwe und arbeitet bei der AOK in Erfurt, meine
Mama, meine Schwester und mich von Merida in
Venezuela, wo ich geboren wurde, nach Deutschland geholt. Damals war ich acht Jahre alt. Man
rief mich mit Kosenamen Chuchito. Mein Papa in
Venezuela ist ein Busfahrer und hat meine Mama
schon verlassen, als ich noch so klein war, dass
ich mich nicht mehr an ihn erinnere. Wahrscheinlich waren die Eltern von meiner Großmutter
und die Eltern dieser Eltern und dann noch eine
Generation zurück Indianer …
Ich hatte als Kind zwei große Kisten mit Legosteinen und kleinen Figuren: Dinosauriern, Löwen,
Affen und Giraffen. Da waren auch Indianer und
weiße Soldaten dabei. Wenn ich die gegeneinander kämpfen ließ, siegten immer die Indianer.
Und manchmal habe ich die Kiste leer gemacht
und habe mich darin versteckt, so groß war sie.
Meine Mama war in Venezuela Sportlehrerin.
Sie hat nicht an meiner Schule, sondern an einer
Universität in Merida unterrichtet.
Mit sechs Jahren bin ich in die Schule gekommen.
Aber zuvor war ich schon im Kindergarten. Ich
wäre lieber noch länger in den Kindergarten
gegangen. Die Schule war sehr streng. Wir hatten
alle eine Schuluniform an, lange schwarze Hosen,
schwarze Schuhe, ein weißes T-Shirt, auf dem
befand sich das Zeichen der Schule. Ich finde es
besser, wenn alle dasselbe anhaben. Dann sieht
man nicht, ob einer viel Geld besitzt oder einer
wenig Geld hat.
In Venezuela haben wir immer zuerst die Natio­nal­
hymne morgens im Fernsehen gehört, und erst
danach gingen wir zur Schule. Beim Frühstück haben wir zu Hause gebetet. Nicht zu irgendeinem
Gott, sondern dafür gedankt, dass wir zu essen
haben. Das war sehr schön, und das machen wir
jetzt nicht mehr. Ich weiß nicht, ob ich ein Christ
96
war oder irgendetwas anderes, aber wir haben
gebetet. Jeder hat für sich gebetet, jeder für
etwas anderes. Ich betete oft, dass andere auch
etwas zu essen haben.
Und danach haben wir daran gedacht, wofür wir
gebetet haben.
Ein Gymnasium gab es nicht bei uns in der
Schule. Es war ein Haus und das war getrennt.
Auf der einen Seite von der 1. bis 4. Klasse und
in der anderen von der 5. bis 12. Klasse. Der
Fußboden im Klassenraum war mit so vielen
Löchern, dass immer die Stühle und Bänke
gewackelt haben. Und wir haben auch nicht alle
nach vorn geschaut. Weil, wir waren 30 in der
Klasse und nicht jeder hatte den Platz, um nach
vorn schauen zu können. Es gab bei uns auch
nur einmal zwei Monate Ferien, und für diese Zeit
bekamen wir viele Aufgaben. Wir mussten zum
Beispiel alle Zahlen von 100 bis 400 in Worten
schreiben. Also der Fußboden hatte Löcher, aber
wir hatten sogar Computer in der Schule. Ich
liebte den Computer-Unterricht.
Was in Venezuela anders ist als in Deutschland?
In Venezuela gibt es wahrscheinlich mehr Diebe
als in Deutschland. Einmal hat es auch meine
Mutter und mich fast erwischt. Wir wollten nachts
durch eine enge Gasse, eine Abkürzung, gehen.
Aber meine Mutter hatte ein komisches Gefühl,
also sind wir den längeren Weg gegangen. Und
als wir am Ziel ankamen, sagte man uns, in der
Gasse hat man gerade Leute überfallen. Es gab
Viertel, in die sich nachts niemand hinein traute.
Dort gab es auch viele Studenten, die kriminell
waren. Und die Polizei kam mit Autos und hat
sie dann immer in die Autos hinein gezerrt und
mitgenommen.
Aber auf der Straße gab es auch den Eismann,
der rief: Wollt ihr Eis? Und manchmal hat meine
Mama mir eins gekauft. Und Schuhputzer gab es
auch, die habe ich in Deutschland noch nicht gesehen. Schuhputzer wollte ich nicht werden. Ich
wollte schon immer in einem Restaurant arbeiten.
Meine Mama und mein jetziger Vater haben sich
kennengelernt, weil Uwe als Tourist zum Urlaub
in Venezuela war. Dann haben sie sich E-Mails geschickt und geliebt und später hat meine Mama
gesagt: ‚Wir gehen mit ihm nach Deutschland!‘
Ich hatte große Angst, mit dem Flugzeug über
das Meer zu fliegen. Mutter hatte mir zuerst auf
einer Karte gezeigt, wo Deutschland liegt. Ich
habe nur gesagt, o mein Gott, soweit und wenn
wir abstürzen, ist das Meer da unten. Da kann
dann eine Krake oder ein Hai kommen und uns
fressen. Das habe ich gedacht.
erledigen. Da war ich froh, dass ich sie nicht mehr
machen musste.
In Venezuela war das Haus in drei Wohnungen
geteilt und in den zwei anderen Wohnungen
haben meine besten Freunde gewohnt: Samuel
und Sebastian. Wir haben uns nie gestritten. Wir
konnten uns auch, weil wir so nah beieinander
wohnten, gegenseitig besuchen und auch bei
dem Freund übernachten. Nun schreiben wir uns
über E-Mail Briefe. Es ist gut für mich, spanisch zu
schreiben, denn langsam verlerne ich hier meine
Muttersprache.
Als wir uns von Großmutter und Großvater
verabschiedet haben, haben sie geweint. Ich
nicht, ich dachte, wir kommen bald wieder. Meine
zwei großen Kisten konnte ich nicht mitnehmen,
aber einen mechanischen Dinosaurier, den habe
ich mitgenommen. Nicht die vielen kleinen Dinosaurier und Indianer. Erst dachte ich auch, dass
ich bestimmt wieder zurück will, aber dann waren
wir in Erfurt in der Wohnung, und die hat mir sehr
gefallen. Da wollte ich nicht zurück.
Wenn ich drei Wünsche hätte, wäre mein erster
Wunsch: Ich hätte unendliche Wünsche. Wenn
das nicht geht, dann würde ich mir zuerst wünschen nicht so viel Krieg, außerdem wünsche
ich mir, dass es keine Diebe mehr gibt und keine
Kinder, die so sehr angeben. Geld? Geld wünsche
ich mir nicht. Geld kann ich selber verdienen. Beispielsweise als Verkäufer oder Koch. Mir gefällt
so etwas, verkaufen und kochen und so.
Wir wohnen oben im letzten Stock und aus
meinem Zimmer kann man die Sterne sehen. Das
ist schön.
Meine Mutter hat hier noch keine Arbeit. Aber
sie lernt jetzt Deutsch und dann macht sie eine
Schulung, damit sie arbeiten kann.
In meiner Klasse im Gutenberg-Gymnasium bin
ich der einzige Ausländer. In der Schule sind
es fünf, wenn man mich mitzählt. Einer ist aus
Afrika, zwei aus Venezuela – also ich und meine
Schwester – und zwei andere, von denen ich nicht
weiß, woher sie kommen.
Wenn ich die Welt verändern könnte, dann würde
ich sehr viel von der Technik abschaffen, die die
Natur zerstört. Ich würde alles so machen wollen,
wie es früher und heute noch in den Dörfern von
Venezuela ist. Die Natur so lassen, wie sie ist und
nicht alles kaputt machen durch große Städte
und Industrieanlagen. Außerdem würde ich für
alle Menschen in Afrika Nahrung besorgen. Alle
dort sollten satt werden. Und super wäre es,
wenn jeder einfach alles nehmen könnte, was er
haben möchte. Und alle dafür arbeiten. Arbeiten
und jeder dürfte dafür ohne Geld nehmen, was er
braucht. Aber vielleicht funktioniert das nicht. Wir
müssten es ja nur hier in unserer Gruppe probieren. Wenn alle nehmen könnten, was sie wollten,
würden sich die ersten ganz viel nehmen und
Das erste Wort, das ich hier in der Schule von
anderen gehört habe und das mich sehr verunsichert hat, war das Wort ‚Ja‘. Alle sagten immer ‚ja,
ja, ja‘. Aber in Venezuela heißt das ‚Stopp, stopp,
stopp‘. Also sie sagten ‚ja iss‘ und ich aß nicht.
Ich hatte in Venezuela ein bisschen Englisch gelernt, aber nicht sehr gut. Ich war auch ein wenig
froh, als wir von Venezuela weg gingen, denn es
war genau der letzte Schultag vor den Ferien. Und
wir sollten in den Ferien zwölf (!) Hausaufgaben
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für die, die etwas schüchtern sind, würde nichts
mehr übrig bleiben. Das ist doof.
Ich rede nicht sehr gern etwas Schlechtes über
andere. Und selbst wenn ich mit einem streite
und nach dem Streit ist er ganz traurig, dann
werde auch ich darüber traurig. Sogar mit meinen
Feinden habe ich manchmal Mitleid. Das finde ich
auch doof.
Seit zwei Jahren spiele ich Klavier. In der Schule
bin ich noch im Chor und dann spiele ich seit zwei
Jahren noch Theater, immer am Samstag. Nicht
in der Schule, sondern in einem Theater in der
Rosa-Luxemburg-Straße, in einem großen Haus.
Hier treffen sich viele Ausländer. Erwachsene sind
dabei. Wir haben dort schon ‚Hänsel und Gretel‘,
‚Schneekönigin‘ und ‚Rotkäppchen‘ gespielt
und jetzt machen wir ‚Pinocchio‘ . Und ich bin
der Pinocchio. Das Stück hat keine Pause und ich
bekomme bestimmt eine lange Nase und meine
Rolle hat 30 Seiten. Deutsche spielen nicht mit,
es ist so etwas wie ein Deutschkurs für Ausländer.
Bei der ‚Schneekönigin‘ war ich Kai, dann war ich
Hänsel. Mir fällt das Stillsitzen sehr schwer, aber
als Kai musste ich einmal gefroren sein und mich
nicht bewegen, und dann wurde auch noch ein
Tuch über mich gedeckt, und ich musste aber lachen darunter und ich bewegte mich … Dienstags
und freitags habe ich immer noch eine Stunde
Kung-Fu. In Kung-Fu hätte ich eigentlich schon
den gelben Gürtel, aber ich habe immer noch den
weißen, weil ich im Sommer, wenn viel trainiert
wird und Wettkämpfe sind, meistens mit meinen
Eltern in den Ferien unterwegs bin.
Mittwoch ist mein einziger freier Tag. Montag im
Chor, Donnerstag Klavier, Freitag und Dienstag
Kung-Fu und Sonnabend Theater. Im Chor ist
mein Lieblingslied ‚Acht Uhr hat die Uhr geschlagen‘ …
Ja, Mama ist stolz auf mich und sie wollte mich
eigentlich gar nicht mit hierher fahren lassen.
Sie hat immer wieder gesagt: ‚Willst du denn
wirklich von mir wegfahren?‘ als ich hier ins Lager
gefahren bin mit euch. Beim Fußball habe ich
98
mich abgemeldet, weil keine Zeit mehr war. Um
21 Uhr muss ich ins Bett, aber im Sommer, wenn
die Sonne noch scheint, bin ich überhaupt noch
nicht müde. Uns dann lese ich noch im Bett. Am
liebsten lese ich ‚Der Seewolf‘ . Das ist ein Buch,
wo ein Junge auf ein Piratenschiff geht und dann
suchen sie Schätze und so etwas. Und dann gibt
es ein Buch ‚Fünf Freunde‘ auf Spanisch, das
liebe ich auch.
Mit meinem Papa rede ich natürlich Deutsch.
Mama will oft Spanisch reden, aber dann sage
ich: ‚Mama sprich jetzt Deutsch mit mir, das ist
wichtig für deine Arbeit.‘
Spanische Menschen und auch die in Venezuela
sind sehr viel unruhiger und lauter als die Menschen hier. Die Deutschen sind ruhiger. Sie sagen
auch nicht so viele Schimpfwörter und schmeißen
auch nicht den Müll auf die Straße. Aber nicht
alle Schimpfwörter sind schlechte Schimpfwörter.
Vielleicht auch ‚Gorilla‘ nicht. Beispielsweise der
Esel. Man sagt doch: ‚Du bist ein großer Esel!‘
Aber der Esel ist ein schlaues Tier. Als der Sohn
von Zeus nicht nur Tiere, sondern auch einen
Menschen machen wollte, hat Zeus die Tiere
gefragt. Aber alle hatten Angst vor Zeus, sogar
der Adler, der Mutige. Er ist weggeflogen und nur
der Esel hatte keine Angst vor Zeus. Und so hat
der Sohn von Zeus zusammen mit dem Esel den
Menschen gemacht.
In meiner Klasse in Venezuela hießen fast alle
Jesus. Trotzdem wurden alle vom Lehrer Jesus
genannt. Er zeigte dann mit dem Finger, welchen
Jesus er meint. Bevor die Schule begann, versammelten sich die Großen alle in einer Halle und
sie sangen zuerst die Nationalhymne und dann
sagten manche Gedichte auf und erst dann durfte
man die Schule betreten. Ich wollte gern in die 5.
Klasse, denn dort gab es einen Tisch mit einem
Stuhl gleich hinten dran, die waren verbunden.
In der 1. bis 4. Klasse mussten wir alles, was wir
im Unterricht brauchten, Bücher, Hausaufgabenhefte, Arbeitshefte, Federmappen und so weiter
im Rucksack mitbringen. Der hing hinten, und
nur wenn der Lehrer sagte, jetzt die Federmappe
herausholen oder jetzt das Buch, dann durfte
man es herausholen.
Ab der 5. Klasse durfte man das alles schon
vor sich auf den Tisch legen. Wenn die Schule
begonnen hatte, wurden alle Türen zugeschlossen. Und wenn man zu spät kam, kam man nicht
mehr herein. Man musste vielleicht telefonieren
oder klopfen oder nach Hause gehen. Ich bin nie
zu spät gekommen. Es muss eine große Strafe
gewesen sein, wenn man wieder nach Hause
gehen musste.
Einmal haben wir bei meiner Oma Neujahr
gefeiert. Und da habe ich eine Neujahrsrakete
abbekommen. Und nun habe ich immer am Arm
eine Narbe, eine Erinnerung an das Neujahrsfest 2005 und an meine Oma. Oma lebt noch in
Venezuela. Sie hat ein großes Haus. Eine Mauer,
dahinter gab es eine Garage, dann gab es einen
Garten mit einer Schildkröte und einem Hund, der
ist jetzt gestorben.
Dann einen großen Tisch mit sehr vielen Stühlen,
wo viele Menschen sitzen konnten. Dann gab es
aber bei der Oma auch einen Computerraum und
ein zweites Schlafzimmer für zwei Menschen. Im
Garten wachsen Mangobäume und Apfelsinenbäume. Jetzt hat sie nur noch zwei Hunde, vorher
waren es drei. Als der dritte Hund gestorben war,
war es schon ein Opa. Nein, nein, eine Oma. Er
hat auch meinen Lieblingspapagei gefressen.
Aber der Papagei war vorher entflohen. Und dann
hat ihn der Hund gefressen. Vielleicht war es aber
auch die Katze. Ich hatte eine große Panik, als der
Papagei nicht mehr da war.
Hier haben wir keine Haustiere, keine Katzen,
keine Hunde, nichts. Aber einen Papagei möchte
ich gern wieder bekommen. Wir haben jetzt nicht
so viel Geld, um einen Papagei zu kaufen, denn
wir brauchen alles Geld, um nach Venezuela zu
fliegen. Das ist sehr teuer. Außerdem bin ich
nicht regelmäßig zu Hause. Wer sollte dann den
Papagei pflegen? Meine Schwester würde gerne
ein Hund haben. Ich hatte schon mal eine Schne-
cke als Haustier. Den ganzen Winter habe ich sie
gefüttert mit Salat und Gemüse und dann habe
ich sie im Frühling im Nordpark ausgesetzt.
In der Nacht habe ich oft Angst im Schlafzimmer.
Ich hab schon solche Horrorfilme gesehen und
dann habe ich Angst, dass hier so etwas passiert,
solche schrecklichen Dinge wie vor 10 Jahren, als
die Kinder und Lehrer am Gutenberg-Gymnasium
erschossen worden sind. Einmal nachts, da bin
ich aufgestanden, ich wollte meine Schuhe holen
und die Eltern haben Fernsehen gesehen, solch
einen Horrorfilm. Und da habe ich das gesehen
und habe geschrien und bin wegelaufen.
Ich habe einen Fernseher in meinem Zimmer,
aber wehe, wenn ich ihn nach 21 Uhr einschalte.
Und vorher muss ich erst Hausaufgaben gemacht
und gezeigt haben, eher darf ich den Fernseher
überhaupt nicht einschalten. Vor Mama habe ich
mehr Angst, sie schimpft mehr und schimpft auf
Spanisch.
Wenn ich später eine Familie habe, möchte ich ein
Haustier haben und zwei Kinder. Ich habe schon
sieben bis acht Kochbücher, da lese ich drin. Für
später. Ich möchte vielleicht ein Koch in einem
Restaurant werden.
Mein Papa Uwe hat schon einen Sohn. Er ist sehr
viel älter, er heißt Tobi. Jetzt wollen Mama und
Papa keine Kinder mehr. Wir sind zusammen
schon drei Kinder. Und das ist ja auch genug.
Seit zwei Jahren spreche ich Deutsch, aber ich
habe immer noch Fehler. Einmal beispielsweise
habe ich Fische und Vögel verwechselt und da
habe ich gesagt, ich gehe heute nicht fischen,
sondern ich gehe heute vögeln. Und da haben
alle sehr gelacht.“
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Korrekturblatt
Ansprechpartner und Adressen
1. Ausländerbeauftragte Kommunen (S. 53)
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Kontakt: Katharina Weizel
Anschrift: Friedrich-Ebert-Straße 1b, 99706 Sondershausen
Telefon: 03632 666669
Fax:
03632 666669
E-Mail:
[email protected]
2. Migrationserstberatung (S. 76)
Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse,
Nachqualifizierungsangebote und Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten
Erfurt
Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement
gemeinnützige GmbH
Anschrift: Am Johannestor 23, 99084 Erfurt
Telefon: 0361-511500-10
Fax:
0361-511500-19
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ibs-thueringen.de/
Jena
Regionales Netzwerk Thüringen
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V.
Anschrift: Steinweg 24, 07743 Jena
Telefon:
03641 637590
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://www.thueringen.netzwerk-iq.de/
S. 25 „Arbeiten in Thüringen“ Information und Begleitung bei der Antragstellung
zur Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses für das Bundesland
Thüringen erhalten Sie auch unter: www.ibs-thueringen.de
S. 90 „Links von A-Z“: Flucht und Asyl
-> Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH,
www.ibs-thueringen.de
www.denkbunt-thueringen.de/denkbunt/
Herausgeber:
Die Ausländerbeauftragte
beim Thüringer Ministerium
für Soziales, Familie und Gesundheit
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Tel.: 0361 3798750
Fax: 0361 3798825
E-Mail: [email protected]
Internet: http://content.thueringen.de/th10/ab/
Verfasser:
Christoph Kloft
Gestaltung:
design.idee büro für gestaltung, Erfurt
Fotos:
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Stand:
2013
Diese Broschüre darf von den Parteien nicht zu Wahlkampfzwecken genutzt werden.