Gewalt gegen Kinder - Techniker Krankenkasse

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Gewalt gegen Kinder - Techniker Krankenkasse
Gewalt gegen Kinder
1
Inhaltsverzeichnis
1.
Was ist Gewalt gegen Kinder und Jugendliche? .................................................... 10
1.1.
Körperliche Gewalt ...................................................................................................... 11
1.2.
Seelische Gewalt .......................................................................................................... 11
1.3.
Vernachlässigung ......................................................................................................... 11
1.4.
Sexuelle Gewalt ........................................................................................................... 12
1.5.
Gewalt und Behinderung – ein spezifischer Aspekt der Gewalt gegen Kinder ..... 13
1.6.
Häufigkeit körperlicher und seelischer Gewalt durch Eltern .................................... 13
2.
Rahmenbedingungen für die ärztliche Praxis .......................................................... 15
2.1.
Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................... 15
2.2.
Konsequenzen für die ärztliche Praxis ....................................................................... 18
3.
Diagnostik und Befunderhebung .............................................................................. 19
3.1.
Diagnostik als Prozess ................................................................................................. 19
3.2.
Körperliche Befunde .................................................................................................... 20
Untersuchung bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
3.3.
Psychischer Befund und das Verhalten des Kindes .................................................. 28
Seelische Gewalt
3.4.
Beurteilung der familiären Situation .......................................................................... 29
Beobachtungen bei Eltern und Begleitpersonen
3.5.
Bewertung der Befunde .............................................................................................. 30
Verifizieren der Verdachtsdiagnose
3.6.
Dokumentationsbögen .............................................................................................. 31
4.
Fallmanagement in der Arztpraxis ............................................................................ 47
4.1.
Erst- und Wiederholungsuntersuchungen ................................................................ 47
4.2.
Zwischen den Praxisbesuchen .................................................................................... 48
4.3.
Eröffnung der Diagnose gegenüber Eltern oder Begleitpersonen ........................ 50
4.4.
Notmaßnahmen bei unmittelbar drohender Gefahr für das Kind ........................... 50
4.5.
Feedback ...................................................................................................................... 51
5.
Literaturverzeichnis ..................................................................................................... 52
6.
Adressen ...................................................................................................................... 55
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Vorwort
Der Kinderschutz stellt ein zentrales Anliegen der Hessischen Landesregierung dar. Durch präventive Maßnahmen und bessere Kontrollen soll der Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern
entgegengetreten werden. Eltern erhalten deshalb ein vielfältiges Unterstützungs-, Beratungs- und
Bildungsangebot für ihre Erziehungsarbeit.
Die Fachkräfte – von den Jugendämtern über Beratungsdienste bis hin zu den Ärztinnen und Ärzten
– werden ebenfalls unterstützt, damit sie schädliche Entwicklungen möglichst frühzeitig erkennen
und den Kinderschutz garantieren können. Ein waches Auge der Ärztin bzw. des Arztes trägt in vielen Fällen entscheidend dazu bei, Gewalt gegen Kinder zu verhindern oder ihre Wiederholung zu
unterbinden.
Die „Handlungshilfen für Arztpraxen in Hessen“ wurden neu aufgelegt. Dieser Leitfaden vermittelt
Kenntnisse zur Thematik „Gewalt gegen Kinder“. Auf den folgenden Seiten werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie mit einem entsprechenden Verdacht umgehen können, um dem Kind zu
helfen. Die häufig schwierige Situation zwischen dem Schutzauftrag für das behandelte Kind, dem
Vernachlässigungs-, Misshandlungs- oder Missbrauchsverdacht und der Frage des weiteren Vorgehens wird lösungsorientiert dargestellt.
Zweifelsfrei erfüllen die Eltern zu einem weit überwiegenden Teil ihre Erziehungsaufgabe mit Engagement und Freude. Aber angesichts tragischer Fälle von Kindeswohlgefährdungen oder Kindstötungen zeigt sich deutlich, dass der Schutz von Kindern intensiviert und verbessert werden muss. In
Deutschland sterben im Jahresschnitt zwei Kinder pro Woche an den Folgen von Misshandlung und
Vernachlässigung – eine Tatsache, die uns schockiert und zum Handeln aufruft.
Damit es nicht zum Schlimmsten, dem Tod des Kindes, kommt und keine bleibenden körperlichen
Schäden entstehen, aber auch um Beeinträchtigungen der Opfer im emotionalen und kognitiven
Bereich zu verhindern, setzt die Hessische Landesregierung auf das frühzeitige Erkennen möglicher
Gefährdungen. Seit Anfang 2008 sind alle Eltern verpflichtet, ihre Kinder in vorgegebenen Rhythmen
zu den Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) zu bringen. Sie sind der erste, wichtige Stein in einer
Kette von Schutzmaßnahmen.
Sowohl bei der Vorsorgeuntersuchung als auch bei der Vorstellung eines Kindes in der Praxis außerhalb dieser Pflichttermine sollen Sie als Ärztin bzw. Arzt feststellen können, ob eine Misshandlung
oder eine Vernachlässigungen bei der jungen Patientin oder dem jungen Patienten vorliegt.
In Hessen legen wir großen Wert auf die fachlich gute Arbeit der einzelnen Beteiligten und unterstützen sie unter anderem mit diesem Leitfaden. Wichtig ist zudem die funktionierende Kooperation
untereinander, das Arbeiten im Netzwerk für das Kind gehört deshalb zur erfolgreichen Behandlung
durch die Ärztinnen und Ärzte.
Die Hessische Landesregierung setzt ebenfalls auf Zusammenarbeit, wie sich bei der Erstellung dieser Handlungshilfen zeigt. Allen Beteiligten an dieser Arbeit gebührt mein Dank, insbesondere Herrn
Dr. Bernd Herrmann für die Überarbeitung des diagnostischen Teils.
Ich bin davon überzeugt, dass der gemeinsam mit Techniker Krankenkasse, Landesärztekammer Hessen, Kassenärztlicher Vereinigung Hessen, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichen-
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Grußwort
Mit erschreckender Deutlichkeit führen uns Medienberichte immer wieder vor Augen, dass viele
Kinder in unserer Gesellschaft auf der Schattenseite stehen. Sie erleiden körperliche und seelische
Gewalt meist dort, wo sie sich eigentlich geborgen und sicher fühlen sollten – in der Familie. Doch
jene Fälle, die bekannt werden, sind nur eine Seite des Problems. Experten schätzen auch die Zahl
unaufgedeckter Kindesmisshandlungen als außerordentlich hoch ein. Sie bleiben Außenstehenden
allerdings verborgen, da der Tatort häufig ebenfalls im familiären Umfeld zu suchen ist. Die einzige,
wirksame Möglichkeit zur Verhinderung dieser Übergriffe ist die Vorbeugung.
Was können Ärztinnen und Ärzte tun, die bei der Untersuchung eines Kindes unklare Verletzungen
feststellen? Welche Entscheidungen müssen getroffen werden, wenn der Verdacht auf eine Gewalthandlung besteht? Dieser Leitfaden soll Ärztinnen und Ärzten für Hinweise auf Gewaltanwendung
sensibilisieren, ihnen durch diagnostische Hinweise helfen und die Unsicherheit im Umgang Kindern,
die möglicherweise misshandelt wurden, beheben.
Wichtig ist, dass alle betroffenen Einrichtungen und Berufsgruppen zum Schutz der Kinder vor körperlicher und seelischer Misshandlung im Sinne eines Netzwerks zusammen arbeiten. Die Adresseliste dient Ärztinnen und Ärzten, aber auch allen anderen in die Gewaltprävention eingebundenen
Berufen dazu, möglichst rasch geeignete Ansprechpartner zu finden.
Der vorliegende Leitfaden ist damit ein wichtiges Instrument der Hilfe, aber auch der Vorbeugung
von Gewalt gegen Kinder. Im Namen der Landesärztekammer Hessen möchte ich dem hessischen
Sozialministerium und allen anderen, die an der Erstellung des Leitfadens mitgewirkt haben, danken.
Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach
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Grußwort
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Anwender dieses Leitfadens,
vor einem Jahrzehnt konnte nach intensiver multidisziplinärer Vorarbeit – initiiert vom Berufsverband
der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) – der Arbeitsordner „ Gewalt gegen Kinder“ den hessischen Pädiatern, interessierten Ärzten sowie allen Ämtern, die in ihrer täglichen Arbeit mit Gewalt an Kindern
und Jugendlichen konfrontiert sind, zur Verfügung gestellt werden.
Eine engagierte Arbeitsgemeinschaft unter Leitung von Dr. B. Stier entwickelte das Projekt, das mit
Unterstützung des Sozialministeriums, der Ärztekammer Hessen, der Kassenärztlichen Vereinigung
Hessen und der Techniker Kasse zu einem guten Abschluss gebracht wurde. Ärzte und BehördenDr. Josef Geisz
mitarbeiter orientierten sich an diesem kompakten Leitfaden bei Fällen von Kindesvernachlässigung,
Kindesmisshandlung und Gewalttaten jeder Art und erhielten wertvolle Hinweise zu situationsgerechtem Handeln.
Unverständlicherweise ist in Deutschland die systematische Ausbildung und Beschäftigung mit Ursachen, Präventionsmöglichkeiten und den konkreten Umgang mit Gewaltfolgen nach wie vor völlig
unzureichend.
Das alle Verantwortlichen ängstigende „Phänomen Gewalt in der Gesellschaft“ hat in den letzten
Jahren sowohl an Häufigkeit und Erscheinungsbild als auch an Rücksichtslosigkeit und oft Brutalität
deutlich zugenommen.
Durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene hessische Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes mit der Einführung von – mittlerweile erweiterten – Pflichtvorsorgen, einer systematischen
Sprachstandserfassung, der Ausbildung von Familienhebammen, der Einführung einer Zentralen Polizeinotrufnummer (AGGAS) u.a. wurde das Betreuungsnetz wirksam enger geknüpft. Die Politik hat
Dr. Bernhard Stier
die Notwendigkeit weiterer Schutzmaßnahmen erkannt und steht auch in der Zukunft – personell
und finanziell – in der Pflicht.
Gewalt darf für niemand ein Mittel zur Lösung eines Konfliktes sein.
Um in jeder Hinsicht gesund und glücklich aufwachsen zu können, brauchen unsere Kinder in ihrer
Lebenswelt Geborgenheit und Sicherheit zu jeder Zeit.
Daher besteht weiterhin ein dringender Bedarf für eine übersichtliche und kompetente Basisinformation in Ergänzung zu den bereits vorhandenen Aufklärungsbroschüren, Antigewaltprogrammen für
Kindergarten- und Schulkinder, Einbindung von öffentlichem Gesundheitsdienst, Jugendamt, Polizei, Justiz sowie privaten Hilfsorganisation in regionalen „Runden Tischen“.
Keiner, der seinerzeit in die Arbeit am „Antigewaltordner“ eingebunden war und in der Folgezeit mit
dem Leitfaden praktisch gearbeitet hat, zweifelte daran, dass dieses Arbeitsmittel ständig aktualisiert
werden muss.
Dies ist in den letzten Monaten geschehen: Der vorliegende Ordner wurde inhaltlich und formal
sorgfältig überarbeitet. Er wird als Broschüre versandt und steht zusätzlich als „Online Datei“ (siehe
Impressum) vom Sozialministerium zur Verfügung.
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Wir sehen für die nächste Zukunft in der zusätzlichen Installation des Leitfadens als Website in einem
„Online Forum“ eine wichtige Ergänzung. Dann erhalten alle Anwender die Möglichkeit, eigene
Erfahrungen zeitnah einbringen zu können. Mit einem solchen Kommunikationsmedium kann die
interdisziplinäre Zusammenarbeit wesentlich vereinfacht werden.
Der BVKJ Hessen wird selbstverständlich – wie in den zurückliegenden Jahren – auf vielen Ebenen
regelmäßig qualifizierte Fortbildungen zum Thema Gewaltprävention und Krisenmanagement anbieten.
Selbstverständlich werden auch die KollegenInnen in den Kliniken als oftmals primäre Anlaufstelle in
die Organisation eines kompetenten Antigewaltmanagements eingebunden.
Wir bedanken uns bei allen, die an der Erarbeitung und Verbreitung des neuen Leitfadens so effektiv
mitgewirkt haben.
Wir empfehlen allen, die mit Gewalt gegen Kinder und Jugendliche befasst sind, den neuen hessischen Leitfaden „Gewalt gegen Kinder“ als Hilfe in oft schwierigen Situationen.
Dr. Josef Geisz
Dr. Bernhard Stier
(Vorsitzender des BVKJ Hessen)
(Stellvertretender Vorsitzender
Beauftragter für Jugendmedizin)
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Grußwort
In der öffentlichen Meinung – genutzt und verstärkt durch Werbung – herrscht das Bild einer unbeschwerten und glücklichen Kindheit. Durchbrochen wird die idealisierte Idylle von schwerwiegenden
Fällen von Missbrauch, völliger Vernachlässigung und entsetzlich gewaltsamen Übergriffen; über die
sich alle mit Recht erregen. Experten wissen schon lange, dass diese einzelnen spektakulären Fälle
nur die Spitze eines Eisberges alltäglichen kindlichen Elends sind.
Vor über 30 Jahren hat der amerikanische Psychohistoriker Lloyd de Mause eine erschütternde Geschichte der Kindheit geschrieben, die in Deutschland mit dem Titel „Hört ihr die Kinder weinen?“ erschien. Dieses Buch löste einen Choc aus: es wurde unabweisbar deutlich, wie wenig selbstverständlich - geschichtlich gesehen - die uns selbstverständlich erscheinende glückliche Kindheit ist. Der
geschützte Raum der Kindheit ist ein kostbarer Erwerb der aufgeklärten modernen Gesellschaft.
Kinder brauchen, um sich zu gesunden, leistungsfähigen und glücklichen Erwachsenen entwickeln zu
können, einen Freiraum von den Zwängen des Lebens und zugleich liebende Unterstützung sowie
aufmunternde Anregung. Sie brauchen zudem ein Netz von Beziehungen, in dem sie aufgehoben
sind; deswegen sind sie auf Erwachsene angewiesen und ihnen gewissermaßen ausgeliefert. Ihre
Entwicklung muss in einem privaten und geschützten Raum erfolgen, den auch die Öffentlichkeit respektieren muss. Nur wenn die Entwicklungsbedingen gestört sind, hat die Öffentlichkeit das Recht
und die Pflicht, in den privaten Raum der Kindererziehung einzutreten. Das ist aber häufiger der Fall
als wir wahrhaben möchten.
Das verklärte Bild der unbeschwerten Kindheit ist nicht alleine Produkt unzureichenden Wissens, es
entsteht auch durch Idealisierung und Verdrängung. So hat sich die Gesellschaft schwer damit getan anzuerkennen, wie weit verbreitet Gewalt gegen Kinder wirklich ist. Wenn Gewalt unabweisbar
deutlich wird, besteht nach wie vor die Tendenz, sie als Exzess in die Randzonen der Gesellschaft zu
schieben und sich zu bestätigen, dass so was bei uns nicht vorkommt.
Selbst innerhalb der psychotherapeutischen Scientific Community ist dieser Konflikt zu beobachten:
hinsehen und wahrnehmen oder wegschauen und verleugnen. So gab und gibt es eine andauernde
Kontroverse um die Rolle der kindlichen Traumatisierung durch Gewalt und Missbrauch bei psychischen Erkrankungen. Dabei schreckt die wissenschaftliche Geschichtsschreibung vor groben Vereinfachungen und Verfälschungen nicht zurück.
Sigmund Freud wurde vorgeworfen, er habe die Rolle von Missbrauch und Gewalt in der kindlichen
Entwicklung übersehen und verleugnet; tatsächlich hat er aber immer wieder darauf hingewiesen,
dass Missbrauch und Gewalt viel häufiger sind, als wir uns das alle vorstellen wollen oder können. Wir
sind also alle gefordert genauer hinzuschauen; auch gegen eigene Widerstände.
Dieses Handbuch ist eine äußerst wichtig Hilfe für alle, die sich mit Kindern und deren oft überforderten Eltern beschäftigen. Ich hoffe, dass es den Mut bestärkt, ein oft verschwiegenes, tabuisiertes
und verleugnetes Thema endlich ans Licht zu bringen.
Jürgen Hardt
Präsident der Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Hessen
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1. Was ist Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche?
Definition Kindesmisshandlung
“Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame
körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z. B.
Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt, und die somit das Wohl und die Rechte eines
Kindes beeinträchtigt oder bedroht.“
Diese Definition stimmt nicht mit den entsprechenden strafrechtlichen Definitionen überein. Sie ist jedoch Ausgangspunkt für die Frage, wann aus der Sicht der helfenden Berufsgruppen (z.B. Ärzte1, Sozialarbeiter) von Gewalt gegen Kinder gesprochen werden kann.
Auch der Deutsche Bundestag verwendet die oben genannte Definition unter diesem Aspekt. In ihr wird deutlich, dass Gewalt gegen Kinder folgende Formen annehmen kann:
1. Körperliche Gewalt
2. Seelische Gewalt
3. Vernachlässigung
4. Sexuelle Gewalt
Ein Kind kann Opfer unterschiedlicher Gewalteinwirkung sein. Mehrere Formen können
bei einem Kind auch gleichzeitig vorkommen.
Gewalt wird meist in
der Familie ausgeübt
Bei der Kindesmisshandlung geschieht die Schädigung des Kindes nicht zufällig. Meist
wird eine verantwortliche erwachsene Person wiederholt gegen ein Kind gewalttätig, sie
kann aber auch durch ältere Geschwister augeübt werden. Gewalt wird fast immer in der
Familie oder in anderen Formen des Zusammenlebens ausgeübt. Häufig ist die Gewaltanwendung der Erwachsenen ein Ausdruck eigener Hilflosigkeit und Überforderung. Die zunehmende Auseinandersetzung mit der Gewalt gegen Kinder in unserer Gesellschaft darf
nicht dazu führen, dass wir unsere Aufmerksamkeit ausschließlich auf misshandelnde Personen (und ihre Opfer) richten. Gewalt hat vielschichtige Ursachen und ist in gesellschaftliche Verhältnisse eingebunden. Einschränkungen und Belastungen, von sozialen Benachteiligungen, von materieller Armut und psychischem Elend begleiten häufig Gewalt gegen
Kinder. Viele Kinder sind auch seelisch durch das Erleben von Gewalt in der Partnerschaft
ihrer Eltern belastet, manchmal sogar traumatisiert.
Vernetzte Hilfe
verschiedener
Institutionen
erforderlich
Den verantwortlichen Erwachsenen sollen frühzeitig Hilfen angeboten werden. Dabei müssen verschiedene Institutionen unterstützend zusammenarbeiten, um dem komplexen Problem gerecht zu werden. In diesem Leitfaden sollen dabei Ihre Rolle als niedergelassene
Ärztin und niedergelassener Arzt sowie die Hilfen für das Kind im Vordergrund stehen.
Möglichkeiten für ein gemeinsames Fallmanagement mit anderen Einrichtungen und Berufsgruppen werden aufgezeigt.
1 Die Bezeichnung „Arzt“ gilt hier, wie im Folgenden, als weibliche und männliche Form. Dieses
gilt auch für die weiteren Berufsbezeichnungen.
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1.1 Körperliche Gewalt
Erwachsene üben körperliche Gewalt an Kindern in vielen verschiedenen Formen aus. Verbreitet sind Prügel, Schläge mit Gegenständen, Kneifen, Treten und Schütteln des Kindes.
Daneben werden Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen und Ersticken, sowie thermische Schäden (Verbrennen, Verbrühen, Unterkühlen) beobachtet. Das Kind kann durch diese Verletzungen bleibende körperliche, geistige und seelische Schäden davontragen oder
in Extremfällen daran sterben.
Formen der
körperlichen Gewalt
sind vielfältig
1.2 Seelische Gewalt
Seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer
schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und
Kind führen und dessen geistigseelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern.“ (Eggers, 1994)
Eltern-KindBeziehung
beeinträchtigt
Seelische Gewalt liegt z.B. dann vor, wenn dem Kind ein Gefühl der Ablehnung vermittelt
wird. Diese Ablehnung wird ausgedrückt, indem das Kind gedemütigt und herabgesetzt,
durch unangemessene Schulleistungsanforderungen oder sportliche und künstlerische
Anforderungen überfordert, oder durch Liebesentzug, Zurücksetzung, Gleichgültigkeit
und Ignorieren bestraft wird.
Das Kind erlebt
Ablehnung
Schwerwiegend sind ebenfalls Akte, die dem Kind Angst machen: Einsperren in einen
dunklen Raum, Alleinlassen, Isolation des Kindes, Drohungen, Anbinden. Vielfach
beschimpfen Eltern ihre Kinder in einem extrem überzogenen Maß oder brechen in Wutanfälle aus, die für das Kind nicht nachvollziehbar sind.
Überzogene
Bestrafungen sind
Gewaltakte
Auch überbehütendes und überfürsorgliches Verhalten kann seelische Gewalt sein, Kinder
können dadurch in ihren Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt und behindert werden.
Sie fühlen sich dann oft extrem unsicher, oft ängstlich, wertlos, hilflos und abhängig.
Kinder werden in
partnerschaftlichen
Konflikten
missbraucht
Mädchen und Jungen werden auch für die Bedürfnisse der Eltern missbraucht: Indem sie
gezwungen werden, sich elterliche Streitereien anzuhören, oder indem sie in Beziehungskonflikten instrumentalisiert werden. Diese Phänomene treten oft auch nach Trennung
oder Scheidung auf, häufig in Zusammenhang mit Fragen des Sorge- oder Umgangsrechts
des Kindes. Dies bedeutet für viele Kinder einen starken Loyalitätskonflikt, den Eltern zur
Durchsetzung ihrer Sicht und Eigeninteressen bewusst in Kauf nehmen.
1.3 Vernachlässigung
Kinder können sowohl körperlich als auch emotional vernachlässigt werden. Eltern können
Kinder vernachlässigen, indem sie ihnen Zuwendung, Liebe und Akzeptanz, Betreuung,
Schutz und Förderung verweigern, oder indem die Kinder physischen Mangel erleiden
müssen. Dazu gehören mangelnde Ernährung, unzureichende Pflege und gesundheitliche
Fürsorge bis hin zur völligen Verwahrlosung. Körperliche Zeichen einer Vernachlässigung
insbesondere bei jungen Kindern sind die nicht-organische Gedeihstörung, Folgen gravierender Fehl- und Mangelernährung und das Auftreten vermeidbarer Erkrankungen wie Ra-
Mangel an
Fürsorge und
Förderung
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chitis oder Infektionskrankheiten bei versäumten Impfungen. Seelische Zeichen sind mangelnde Anteilnahme und Interesse des Kindes, Entwicklungsrückstand insbesondere in der
sozial-emotionalen und sprachlichen Entwicklung, zurückgezogenes oder distanzloses Verhalten.
Diese andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns kann aktiv oder
passiv (unbewusst), aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens erfolgen und ist Ausdruck einer stark beeinträchtigten Beziehung zwischen Eltern und Kind. Um
gerade die langfristige Auswirkung von Vernachlässigung zu verdeutlichen, ist folgende
Definition hilfreich:
„Die durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die
nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse
hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung
und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen.“
1.4 Sexuelle Gewalt
Sexueller Mißbrauch
Unter sexueller Gewalt versteht man sexuelle Handlungen eines Erwachsenen oder eines
älteren Jugendlichen an und mit einem Kind, wobei der Erwachsene das Kind als Objekt
zur sexuellen Stimulation und zu seiner Bedürfnisbefriedigung benutzt und es nicht im
Stande ist, die Situation zu kontrollieren. Auch wenn Kinder sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen situativ als angenehm empfinden, liegt trotzdem ein Missbrauch vor.
Während Kindesmisshandlung von Männern und Frauen verübt wird, wird die sexuelle Gewalt überwiegend von Männern und männlichen Jugendlichen gegenüber Mädchen ausgeübt. Jedoch ist auch bei männlichen Säuglingen bzw. Knaben an sexuellen Missbrauch
zu denken, und auch der sexuelle Missbrauch durch Frauen sollte bei einem Verdacht in
Betracht gezogen werden.
Die Erwachsenen oder Jugendlichen nutzen ihre Macht als Ältere oder ihre Autorität innerhalb eines spezifischen Abhängigkeitsverhältnisses (als Vater, Lehrer, Fußballtrainer o.ä.)
aus, um ihre Interessen durchzusetzen. Sie erreichen dies, indem sie emotionalen Druck
ausüben, die Loyalität eines Kindes ausnutzen, durch Bestechung mit Geschenken, Versprechungen oder Erpressungen - aber auch mit dem Einsatz körperlicher Gewalt. Viele
missbrauchende Erwachsene verpflichten oder erpressen die Kinder zum Schweigen über
den Missbrauch. Folgen können z.B. sein, dass nichtmissbrauchende Elternteile ihre Kinder
nicht schützen können und die Kinder nicht über den Missbrauch reden können, weil sie
sich selbst schuldig fühlen. Daher ist bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch immer besonders umsichtiges Vorgehen und Beratung der Ärzte durch erfahrene Beratungsstellen
sowie die Kooperation mit den Jugendämtern erforderlich.
Sexuelle Gewalt ist
nicht nur körperlicher
Missbrauch
Formen sexueller Gewalt sind das Berühren des Kindes an den Geschlechtsteilen, die Aufforderung, den Täter anzufassen, Zungenküsse, Penetration mit Fingern oder Gegenständen, oraler, vaginaler und analer Geschlechtsverkehr sowie die aktive Beteiligung an
der Herstellung von Kinderpornographie. Auch Handlungen ohne Körperkontakt wie
Exhibitionismus, Darbieten von Pornographie und sexualisierte Sprache sind sexuelle Gewaltakte. Formen der sexuellen Gewalt werden zunehmend auch im Internet dargestellt.
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1.5 Gewalt und Behinderung – ein spezifischer Aspekt der
Gewalt gegen Kinder
Kinder mit Behinderung haben ein höheres Risiko, Opfer von Misshandlung und Vernachlässigung zu werden als Kinder ohne Behinderung. Schätzungen auf der Grundlage derzeit vorliegender wissenschaftlicher Studien gehen von einem zwei- bis dreifach höheren
Risiko für Kinder mit Behinderung, Opfer von Gewalt zu werden, aus (Sullivan und Knutson
2000).
Höheres Risiko
für Kinder mit
Behinderung
Bestimmte Fehleinschätzungen in Bezug auf sexuelle Gewalt und geistige Behinderung
können auch Fachleute daran hindern, Hinweise auf Gewalterfahrungen bei diesen Kindern zu erkennen. So hält sich bis heute hartnäckig die Vorstellung, Kinder mit einer geistigen Behinderung seien zu wenig attraktiv, um Opfer sexueller Misshandlung zu werden.
Signale und Symptome, die sie zeigen, werden ihrer Behinderung zugeschrieben, auch
wenn das Verhalten vom üblichen Verhalten des Kindes abweicht.
Stärkere Aufmerksamkeit muss auch Misshandlung als mögliche Ursache von Behinderung
erfahren. Bei körperlicher Misshandlung hängt es von der Härte und Intensität der Gewalt
und von der Entwicklung des kindlichen Organismus ab, wie weit reichend die Schädigung
des Kindes ist. So können die Auswirkungen eines Schütteltraumas für einen Säugling lebensbedrohliche Folgen haben oder zu Langzeitfolgen mit körperlicher oder geistiger Behinderung führen (Thyen/Johns 2004/Hermann 2005). Auch bei Schlägen auf den Kopf, die
zu Hirnverletzungen führen, können die Auswirkungen erst sehr viele Jahre später sichtbar
werden (durch Retardierung und Epilepsie).
Misshandlung
als Ursache von
Behinderung
Bei einem großen Teil der Kinder mit geistiger Behinderung bleiben die Ursachen ungeklärt. Der Prozentsatz von Kindern mit Behinderung infolge einer Kombination verschiedener Faktoren, wie z.B. Alkohol, Vernachlässigung, schwierige Familienverhältnisse, ist
steigend.
1.6. Häufigkeit körperlicher und seelischer Gewalt
durch Eltern
Gewalt gegen Kinder wird unterschiedlich klassifiziert, so u. a. nach
t H
äufigkeit
t S
chweregrad
t Z
eitliche Dauer
t A
lter des Kindes/des Jugendlichen
Die Ergebnisse einer Befragung durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) von 1992 ergab, dass 74,9 Prozent der Befragten angaben, in ihrer Kindheit
physische Gewalt durch ihre Eltern erlitten zu haben, davon waren 10,8 Prozent Opfer eindeutiger körperlicher Misshandlungen. Eine Befragung des Institutes von 1998 ergab, dass
nur 43,3 Prozent der Befragten sich als „Nichtopfer“ von elterlicher Gewalt in der Kindheit
(bis zum 12. Lj.) bezeichneten, 29,7 Prozent stuften sich in die Gruppe mit „leichten Züchtigungen“ ein, 17,1 Prozent in die Gruppe mit „schweren Züchtigungen“, 4,5 Prozent gaben
Ausmaß von
Gewalterfahrungen
14
„seltene Misshandlungen“ an und 5,3 Prozent sogar „gehäufte Misshandlungen“. (zitiert
nach Günther Deegener, 2005, S. 39, 40)
Bislang gibt es wenige repräsentative Studien zur Häufigkeit seelischer Misshandlungen
und Vernachlässigung.
10 bis 15 Prozent der Frauen und ca. 5 bis 10 Prozent der Männer haben bis zum Alter
von 14 oder 16 Jahren mindestens einmal einen unerwünschten sexuellen Körperkontakt erlebt, der entweder durch die moralische Übermacht einer deutlich älteren Person
oder durch Gewalt durchgesetzt wurde. (Ernst, 1997, zitiert nach Günther Deegener, 2005,
S. 48)
Die Anzahl der jährlich in Frauenhäuser aufgenommenen Frauen mit ihren Kindern (ca.
45 000 Frauen/Mütter pro Jahr) verdeutlicht das Ausmaß des Gewalterlebens von Kindern
durch Gewalt in der Ehe und zwischen Partnern, denen Kinder mit ausgesetzt sind.
Auffallend sind auch die Überlagerungen verschiedener Formen der Kindesmisshandlung:
Gewalt zwischen den Eltern scheint eine hohes Risiko für Kinder darzustellen, dass auch sie
Opfer von Gewalt werden. Laut einer Befragung von Richter – Appelt (1994) dass sexueller
Missbrauch und körperliche Misshandlung häufig bei gleichzeitiger körperlicher und seelischer Vernachlässigung stattfinden (siehe G. Deegener, 2005, S. 50 ff).
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2. Rahmenbedingungen für die ärztliche
Praxis
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Als Arzt und auch als Zahnarzt oder Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut sind Sie an Schweigepflicht und Datenschutz gebunden.
Die Rechte des Kindes und anderer Familienmitglieder werden damit geschützt. Bei einem
Verdacht auf körperliche Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung können Sie jedoch von der Schweigepflicht entbunden werden. Dies kann durch das Kind
selbst geschehen, sofern von einer Einwilligungsfähigkeit ausgegangen werden kann. Bei
schwerwiegenden Schäden für das Kind können auch die Voraussetzungen für eine mutmaßliche Einwilligung gegeben sein.
Entbindung von
der ärztlichen
Schweigepflicht
Noch wichtiger für Ihre Praxis ist, dass auch ohne Einwilligung Informationen weitergegeben werden können, wenn ein „rechtfertigender Notstand“ nach § 34 Strafgesetzbuch
(StGB) vorliegt. Danach handeln Sie nicht rechtswidrig, wenn die Gefahr für Gesundheit
und Leben des Kindes so groß ist, dass eine Abwendung dieser Gefahr schwerer wiegt als
die Einhaltung der Schweigepflicht. Zum Schutz von Kindern vor Misshandlung, Missbrauch
und schwerwiegender Vernachlässigung ist der Arzt zur Informationsweitergabe an andere
Institutionen befugt. Dabei müssen Sie selbst abwägen, ob ein solcher rechtfertigender
Notstand vorliegt („Rechtsgüterabwägung“). Im Zweifelsfall kann die Anonymisierung des
Falles eine Möglichkeit darstellen, eine Verletzung der Schweigepflicht zu vermeiden und
sich kompetenten Rat einzuholen. Es ist daher wichtig, sämtliche Schritte und deren Gründe umfangreich und genau zu dokumentieren, um die Entscheidung belegen zu können.
Rechtfertigender
Notstand bei
Abwendung einer
Gefahr
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes der Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Institutionen wie Allgemeine Soziale Dienste und Kinderschutzorganisationen können
meist dem Kind und der Familie direkter helfen. Es ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und insbesondere dem neu zugefügten § 8a des Sozialgesetzbuches VIII Aufgabe
des Jugendamtes und der Allgemeinen Sozialen Dienste, einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen und den Schutz des Kindes zu sichern. Die Interventionsmöglichkeiten dieser Einrichtungen sind stets hilfeorientiert und sehr unterschiedlich. Hilfen sollen,
soweit möglich, unter Beteiligung der Eltern und Kinder entwickelt werden, um damit den
Schutz von Kindern in ihren Familien sicherzustellen. Die Palette reicht von präventiven
Hilfen über ambulante (anonyme) Beratung und Therapie bis hin zur Fremdunterbringung
des Kindes.
Die gesetzliche Neuregelung zum Kinderschutz, § 8a des Sozialgesetzbuch VIII - Kinderund Jugendhilfe - (SGB VIII), betont den Schutzauftrag als gemeinsame Aufgabe für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe. Die in der Jugendhilfe tätigen Personen sind
zur Gefährdungseinschätzung verpflichtet. Sie machen den Eltern Hilfe- und Unterstüt-
Mit anderen
Institutionen
kooperieren
16
Schutzauftrag der
Jugendhilfe
zungsangebote. Sind Kinder in Einrichtungen z.B. in Kindertagesstätten, wird angestrebt,
zunächst eine Risikoklärung in der Einrichtung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von
Experten aus der Kinderschutzarbeit, durchzuführen. Eine Information des Jugendamtes
erfolgt dann, wenn die Eltern nicht bereit sind, Hilfe anzunehmen oder mit den vorhandenen Mitteln der Schutz des Kindes nicht zu sichern ist. Das Jugendamt kann zur Abwendung einer Gefährdung auch andere Stellen einbeziehen. Für das Jugendamt gelten dabei
eigene Datenschutzvorschriften (Die aktuelle Fassung des § 8a SGB VIII finden Sie unter
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html).
„Effektiver Kinderschutz kann aber nicht immer mit den rechtlichen Befugnissen und fachlichen Kompetenzen des Jugendamtes erreicht werden. Deshalb wird das Jugendamt in
solchen Fällen verpflichtet, die Eltern auf die Inanspruchnahme anderer Einrichtungen und
Dienste hinzuweisen oder bei Gefahr im Verzuge diese Einrichtungen und Dienste selbst
einzuschalten.“ (Wiesner 2006).
Vorübergehende
Inobhutnahme als
sofortige Hilfe
In Fällen einer akuten Gefährdung kann das Jugendamt bzw. der Allgemeine Soziale Dienst
(ASD) Kinder und Jugendliche gemäß § 42 SGB VIII vorübergehend in seine Obhut nehmen. Abends, an Wochenenden und Feiertagen wird ein Bereitschaftsdienst vorgehalten.
Einschalten des
Familiengerichts
Bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft oder -fähigkeit der Eltern kann das Jugendamt das
Familiengericht einschalten. Dort kann eine Sorgerechtseinschränkung oder ein Sorgerechtsentzug erwirkt werden, wenn anderweitig der Schutz des Kindes nicht sichergestellt
werden kann. Das Familiengericht kann auch ein Umgangs- und Kontaktverbot für den
mutmaßlichen Täter aussprechen. Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann
auch notfallmäßig zu jeder Tageszeit durch das Familiengericht befristet angeordnet werden, wenn beispielsweise die Eltern bei akuter Gefährdung des Kindes einer stationären
Aufnahme in einer Klinik oder anderweitigen Unterbringung zum Schutz des Kindes nicht
zustimmen. In der Regel erfolgt die Kontaktaufnahme durch das Jugendamt, das den zuständigen Familienrichter erreichen kann.
Diese Behörden – mit Ausnahme der Polizei – sind nicht verpflichtet, Strafanzeige zu stellen. Es erweist sich allerdings als schwierig, ein Umgangsverbot ohne geklärte Schuldfrage
durchzusetzen.
Sexueller Missbrauch
an Kindern und
Schutzbefohlenen
im StGB
Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Kindern, nämlich die Vernachlässigung, den
sexuellen Missbrauch und die körperliche Gewalt unter Strafe. Die „Misshandlung von
Schutzbefohlenen“, die in einer Kindesmisshandlung oder Schädigung durch Vernachlässigung bestehen kann, wird nach § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Für den sexuellen Missbrauch bestehen
mehrere Paragraphen, die meisten Anklagen kommen aufgrund von § 174 StGB (sexueller
Missbrauch von Schutzbefohlenen) und § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) zustande. Jugendliche unter 16 Jahren sind durch den § 182 StGB (sexueller Missbrauch von
Jugendlichen) geschützt. Wird eine Person (Kind, Mann oder Frau) durch Gewalt oder Drohung zu sexuellen Handlungen gezwungen, so kann diese Handlung unter den § 177 StGB
(sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) zur Anzeige gebracht werden. § 182 des Strafgesetzbuches verbietet sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen
unter 16 Jahren, wenn der Erwachsene dabei eine „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Darüber hinaus sind Jugendliche unter 16 Jahren im
17
Rahmen des § 182 StGB dadurch geschützt, dass sexuelle Handlungen eines Erwachsenen
(ab 18 Jahren) mit Jugendlichen unter 16 Jahren verboten sind, wenn der Jugendliche
durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Geld zu diesen Handlungen gebracht
wird.
Für die ärztliche Praxis ist relevant, dass begangene Kindesmisshandlung nicht zu den
Pflichtstrafanzeigen nach § 138 StGB („Nichtanzeige geplanter Straftaten“) gehört. Es gibt
keine Meldepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung. Eine Strafanzeige führt immer zu
Ermittlungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Wenn eine Anzeige erstattet
wird, gibt es für die Beteiligten keine Möglichkeit mehr, das Verfahren einzustellen. Dies
kann dann nur noch durch die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht erfolgen. Eine Strafanzeige kann unter Umständen sofort erforderlich sein, beispielsweise zur Spurensicherung
im häuslichen Umfeld, zur Abwehr von Gefahr für das betroffene oder andere Kinder, zur
Sicherstellung von Material (Medikamente, Drogen, Gegenstände, Video-, Film- oder Fotomaterial oder Computerdaten). In vielen anderen Fällen kann die Absprache, ob eine
Strafanzeige gestellt wird, zurückgestellt werden, da sie für die Abwehr der Kindeswohlgefährdung und mögliche Unterbringung des Kindes nicht von Bedeutung ist. Sie sollte daher nur als eine Möglichkeit gesehen werden, deren Konsequenzen für das Fallmanagement und die Entwicklung des Kindes sorgfältig bedacht werden müssen, und in Absprache mit anderen Institutionen gestellt werden. Für das Kind ist es meist besser, wenn andere Wege eingeschlagen werden, um die Misshandlung oder den Missbrauch zu stoppen
(Vergleiche Kapitel 4 „Fallmanagement in der Arztpraxis“).
Keine Anzeigepflicht bei Kindesmisshandlung
In der ärztlichen Versorgung steht das Kind im Vordergrund, nicht die Klärung des Gewaltproblems. Daher ist das ärztliche Handeln primär durch den Wunsch motiviert, die Gesundheit und Entwicklung des Kindes zu schützen und geeignete medizinische aber auch
psychosoziale Hilfen anzubieten oder zu vermitteln. Der Gedanke, ein allgemeines Gewaltproblem aufzudecken und zu bekämpfen, sollte nicht die Arbeit in der ärztlichen Praxis
bestimmen.
Wohl des Kindes
im Vordergrund
Sie werden immer parteilich für das Kind eintreten. Deshalb ist das Wohlergehen des Kindes besonders zu berücksichtigen. Dieses Wohl ist aber nicht unbedingt durch die sofortige Herausnahme des Kindes aus seiner Familie herzustellen. Auch wenn Gewalt in der
Familie oder in der näheren Umgebung ausgeübt wird, kann dennoch ein Verbleib des
Kindes in seinem Umfeld von Vorteil sein. Manchmal ist es für das Kind von Vorteil, mit
Ruhe und Geduld abzuwarten und ein Vertrauensverhältnis zu dem Kind selbst oder einer
Bezugsperson aufzubauen. In jedem Fall sollte jedoch bereits hier eine (gegebenenfalls
anonymisierte) Beratung durch Kinderschutz-Zentren, Jugendhilfeeinrichtungen oder Beratungsstellen erfolgen, um Entscheidungsprozesse möglichst transparent zu machen und
sich selbst eine Unterstützung für vielleicht zukünftige schwierige Gesprächssituationen zu
holen. Bleiben Sie in einem Fall von Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch dem
Kind gegenüber unbefangen. Geben Sie dem Kind ein Gefühl der Sicherheit. Auch das
Verhalten gegenüber der Begleitperson sollte freundlich sein. Vorwürfe, Vermutungen und
Vorurteile gegenüber Erziehungsberechtigten oder ein Dramatisieren des Falles helfen
nicht weiter.
Eigene Bewertung
und Einstellung
klären
Wenn in einer Familie Gewalt ausgeübt wurde, können an die Arztpraxis hohe Erwartungen
gerichtet werden. Insbesondere dann, wenn von Ihnen das Problem direkt angesprochen
Nicht in
Aktionismus
verfallen
Eigene
Möglichkeiten und
Grenzen kennen
18
wurde. Die Bitte um Hilfe kann sowohl vom Kind als auch von der begleitenden Person
ausgehen. Hier müssen Sie Ihre eigenen Möglichkeiten und Grenzen genau kennen. Das
Vertrauen, das Ihnen entgegengebracht wird, darf nicht durch Versprechen, die Sie später
nicht einhalten können, zerstört werden.
Zusammenarbeit
mit anderen
Hilfeeinrichtungen
suchen
Es wird in der Regel nicht möglich sein, den Fall allein zu behandeln und somit das Problem
des Kindes und der Familie zu lösen, insbesondere nicht bei Fällen innerfamiliären sexuellen Missbrauchs. Die Zusammenarbeit mit anderen Hilfeeinrichtungen ist erforderlich. Gerade in Fällen bei Verdacht auf seelische Misshandlung oder bei Vorliegen einer emotionalen Störung sollte konsiliarisch ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in die Diagnostik miteinbezogen werden. Ärzte sollten initiativ tätig werden. Auch wenn der Fall von
anderen Professionen versorgt und gegebenenfalls koordiniert wird, sollten Sie weiterhin
Ihre Kompetenz und Ihr Verständnis für das Kind und die Familie einbringen. In fast allen
Regionen Hessens gibt es Arbeitskreise gegen Gewalt in der Familie und/oder Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (siehe Kapitel 6, Nützliche Adressen).
2.2 Konsequenzen für die ärztliche Praxis
Die ärztliche Praxis
ist nur Teil des
Hilfesystems
Die Hilfen, die ein misshandeltes oder missbrauchtes Kind und dessen Familie benötigen,
sind unter Umständen sehr differenziert und zeitintensiv. Sie können meist nicht von einer
Person oder Einrichtung erbracht werden. Deshalb ist die ärztliche Praxis Teil eines Systems von Einrichtungen, die Hilfen anbieten.
Damit die vorhandenen Hilfsangebote auch zu wirklichen Hilfen führen, müssen Sie über
andere Einrichtungen informiert sein. Wirksame Maßnahmen für das Kind und die Familie
müssen abgestimmt sein. Dies kann nur gelingen, wenn sich die Beteiligten kennen, wenn
bestehende Kontakte gepflegt und gemeinsame Ziele vereinbart werden. Besonders Kinder- und Jugendärzte sollten deshalb an Maßnahmen mitwirken, die ein gemeinsames
Fallmanagement ermöglichen.
Eigene Kontakte
auf- und ausbauen
Sofern keine entsprechenden Arbeitskreise oder Kooperationstreffen in Ihrer näheren
Umgebung eingerichtet sind, sollten Sie den Kontakt zu anderen Hilfe-Einrichtungen selbst
aufbauen. Mit Einladungen anderer Professionen in Ihre Praxis kann auch Ihr Praxispersonal in die Thematik eingeführt und sensibilisiert werden. Eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema ist zu empfehlen. Hier sind insbesondere ärztliche Fortbildungsmaßnahmen und Literatur zu nennen. Im Literaturverzeichnis dieser Broschüre finden Sie eine
Auswahl von Büchern, die Sie oder auch Betroffene detaillierter in das Thema führen.
19
3. Diagnostik und Befunderhebung
3.1 Diagnostik als Prozess
Der Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch kann auf verschiedene Weise
Hinweise
entstehen:
t "VGHSVOEWPOLÚSQFSMJDIFO4ZNQUPNFO[#FJOFVOHFLMÊSUF'SBLUVSCFJN4ÊVHMJOHPEFS;FJDIFO
mangelnder Hygiene oder eine Gedeihstörung
t "VGHSVOE WPO BVGGÊMMJHFN 7FSIBMUFO EFT ,JOEFT [# QMÚU[MJDI FJOUSFUFOEFS 4DIVMMFJTUVOHTLOJDL
mit sozialem Rückzug
t "VGHSVOE WPO BOBNOFTUJTDIFO "OHBCFO PEFS VOWPMMTUÊOEJHFO 7PSTPSHFVOUFSTVDIVOHFO VOE
Impfungen oder gehäuften Unfällen
t "VGHSVOE FJOFS HFTUÚSUFO GBNJMJÊSFO *OUFSBLUJPO [# NBOHFMOEF ;VXFOEVOH EFS &MUFSO PEFS
feindseliges Verhalten gegen das Kind
Wichtig ist eine dem Patientenalter angemessene Untersuchungssituation. Die Befunderhebung
sollte in unauffälliger Form im Rahmen einer Untersuchung des gesamten Körpers des Kindes erfolgen. Erklären Sie alle Untersuchungsschritte und heben Sie immer auch das Positive der Untersu-
Auf altersgerechte
Untersuchungsbedingungen achten
chung hervor. Bestätigen Sie dem Kind, dass es grundsätzlich gesund ist. Ziel ist es, dem Kind die
Sicherheit zu vermitteln, dass es über seine Gewalterfahrungen frei sprechen kann, wenn es dies
möchte. Spontane Aussagen des Kindes sollten möglichst wörtlich dokumentiert, aber auf keinen
Fall interpretiert werden. Ermuntern Sie das Kind möglicherweise zum Weitersprechen, aber geben
sie keine geschlossenen Antworten oder Interpretationen vor.
Das Verhalten des Kindes in der Untersuchungssituation sollte wahrgenommen und dokumentiert
Diagnostik
werden. Überängstliches Verhalten oder stark agitiertes oder übermäßig abwehrendes Verhalten in
der Untersuchungssituation sollten Sie an die Möglichkeit von Stress und Anspannung beim Kind
und eine belastende Lebenssituation denken lassen.
Bei Kindern unter 3 Jahren sollte bei begründetem Verdacht auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung ein Röntgen-Skelettscreening (Ganzkörperröntgen, vgl. Leitlinien der American Academy
of Pediatrics zu „Diagnostic Imaging“) und eine Fundoskopie (Spiegelung des Augenhintergrundes,
bevorzugt durch Augenarzt) durchgeführt werden.
Die Skelettszintigrafie darf nur komplementär, nie als alleinige oder Primärdiagnostik erfolgen. Bei
neurologischen Symptomen und schwer verletzten Säuglingen ist eine zerebrale Bildgebung erforderlich, in der Regel aus pragmatischen Gründen akut ein CCT, danach sobald wie möglich und bei
auffälligem Befund nach etwa 2 bis 3 Monaten ein MRT.
Mögliche Befunde haben forensischen Charakter und müssen angemessen dokumentiert werden
(Foto mit Maßstab sowie zusätzlich Skizze mit Beschreibung) ohne die Kinder zusätzlich zu traumatisieren. Eine Orientierung und Hilfestellung für den Ablauf der Untersuchung sowie die Dokumentation geben Ihnen die Schaubilder und Befundbögen im Kapitel 3.2.
Schaubilder und
Befundbögen
20
3.2 Körperliche Befunde
Plausibilität der Verletzungsentstehung
prüfen
Symptome und Befunde, die auf körperliche Misshandlung deuten können, sind häufig nicht einfach
zu bewerten. Die Kardinalfrage ist die der Plausibilität der Anamnese hinsichtlich der vorliegenden
Verletzungen und Berücksichtigung möglicher Differenzialdiagnosen. Mit zunehmender Anzahl verdächtiger Befunde kann die Diagnose einer Misshandlung im Sinne eines Syndroms gestellt werden.
Bei Verdacht auf
Misshandlung das
unbekleidete Kind
untersuchen
Sie müssen in jedem Fall das unbekleidete Kind untersuchen. Besondere Beachtung verdienen
die sogenannten Prädilektionsstellen wie die Regionen hinter den Ohren, der behaarte Kopf, die
Schleimhäute der Wangen, die Innenseite der Lippen, das Lippen- und Zungenbändchen, die Oberarme, Thorax und die Anogenitalregion. Das knöcherne Skelett und insbesondere die langen Röhrenknochen sollten abgetastet werden. Notieren Sie auch das Verhalten und etwaige Aussagen des
Kindes bei der Untersuchung.
Kriterien für verdächtige Hämatome und
andere Hautverletzungen
Hämatome und andere Hautbefunde sind die Befunde, die in der täglichen Praxis am häufigsten
im Zusammenhang mit Misshandlungen vorkommen. Sie werden bei etwa 90 Prozent der Misshandlungsopfer gefunden. Auf folgende Kriterien sollten Sie achten: Alter des Kindes, Lokalisation,
Gruppierung, Häufung, Formung und bedingt Mehrzeitigkeit. Dabei ist zu beachten, dass die Alterszuordnung von Hämatomen aufgrund der Färbung extrem ungenau ist. Bei kleinen nicht-mobilen
Säuglingen werden nur in 2,2 Prozent tatsächlich unfallsbedingte Hämatome gefunden (0,6 Prozent
unter 6 Monaten, 1,7 Prozent unter 9 Monaten - Sugar 1999).
Unterschiedliche
Lokalisation bei
Unfällen und
Misshandlungen
Hinweisend sind Hautbefunde (Hämatome, Striemen, Narben) an nicht exponierten Stellen (untypisch für Sturzverletzungen) und der Verdacht auf verschiedene Altersstadien (Verfärbungen und
Verschorfungen). Misshandelte Kinder weisen oft eine hohe Anzahl an Hämatomen auf, die bei
Unfallstürzen nur in Zusammenhang mit Gerinnungstörungen gefunden werden. Dabei deuten Lokalisationen im Gesicht, Kieferwinkel, Hals, Nacken, am Gesäß, am Rücken, im Brustbereich und auf
Formung kann Hinweis auf verursachende Gegenstände geben
dem Bauch, Innenseite der Ober- und Unterarme, Handrücken, Ober- und Unterschenkel dorsal und
Anogenitalbereich eher auf Misshandlung hin. Typisch für Sturzverletzungen sind hingegen die eher
vorne gelegenen knöchernen Prominenzen („Leading edges“) wie Ellenbogen, Hüften, Becken, Knie
und Schienbeine, am Kopf die Stirn, Schläfe, Nase, Kinn sowie die Handinnenseiten und der Unterarmrücken.
Subdurale Hämatome und Netzhautblutungen als Hinweise auf Schütteltrauma
Gelegentlich sind diese Hämatome geformt und lassen auf einen Schlaggegenstand (z.B. Handabdruck) schließen. Einwirkungen von stockähnlichen Werkzeugen oder Gürteln können Doppelstriemen hinterlassen. Auch Kratz- und Bisswunden sind oft Hinweise auf Misshandlung. Bissverletzungen
sind ovalär geformt und haben im Gegensatz zu den eher rissartigen Tierbissen einen gequetschten
Charakter. Ein Abstand von mehr als 3 cm zwischen den abgezeichneten Eckzähnen („intercaniner
Abstand“) deutet eindeutig auf einen erwachsenen Täter hin.
Auch subtile neurologische Auffälligkeiten bei Säuglingen
immer durch Augenhintergrund und CCT
abklären
Besonders schwerwiegende Folgen haben nichtakzidentelle Kopf- und Gehirnverletzungen, insbesondere das „Schütteltrauma-Syndrom“. Es wird überwiegend, aber nicht ausschließlich, bei Kindern
im ersten Lebensjahr gefunden. Hierbei wird das Kind am Rumpf oder an den Armen festgehalten
und heftig geschüttelt. Dadurch schwingt der Kopf hin und her, und es reißen feine Blutgefäße unter
der harten Hirnhaut sowie unzählige Nervenverbindungen im Gehirn (diffuses axonales Trauma) ein.
Meist kommt es auch zu Blutungen der Netzhaut, die in der Regel sehr ausgeprägt und mehrschichtig sind. Gelegentlich kommt zum Schütteln, das zu erheblichen Rotationskräften führt, als zusätzlich
21
pathogener Mechanismus auch noch das Aufschlagen des Kopfes an einem Gegenstand hinzu, was
die Folgeschäden deutlich verstärkt.
Insbesondere Säuglinge mit unklaren neurologischen Auffälligkeiten oder Blutbeimengungen bei einer Liquorpunktion müssen den Verdacht auf ein Schütteltrauma erwecken. In der Akutphase kommt
es nicht selten zu einer dramatischen Steigerung des intrakraniellen Drucks durch ein Hirnödem,
wobei das Kind bewusstlos wird und zu krampfen beginnt. Selten kommt es beim Schütteltrauma zu
einem raumfordernden subduralem Hämatom, was dann eine sofortige neurochirurgische Intervention erfordert.
In der Regel fehlen dabei äußerlich erkennbare Verletzungen. Die Symptome des Schütteltraumas
sind vielfältig. Akut kommt es zu Benommenheit, Schläfrigkeit, Trinkschwäche, Muskelhypotonie bis
hin zur Bewusstlosigkeit sowie zu Erbrechen und zu Krampfanfällen. Zusätzlich sind gelegentlich
Griffmarken an Brustwand und Armen oder diskrete Prellmarken am Kopf zu beobachten
Die Prognose ist schlecht: 20 bis 25 Prozent der Opfer sterben, bei etwa 60 Prozent der Überleben-
Schlechte Prognose
den resultieren oft ausgeprägte neurologische Störungen, Bewegungs- und Entwicklungsstörungen,
Behinderungen oder Anfallsleiden. Forensisch wichtig ist, dass die Opfer aufgrund der diffusen Gehirnschädigung sofort symptomatisch sind, also kein symptomfreies Intervall wie bei isolierten und
Kein freies Intervall
allmählich zunehmenden subduralen Blutungen haben. Auch wenn die Tat meist im Affekt passiert,
ist nach Einschätzung der American Academy of Pediatrics und vielen Aussagen geständiger Täter, ihnen der potenziell lebensgefährliche Charakter des Schüttelns bewusst (AAP 2001, Herrmann
2005).
Augenverletzungen können auf Misshandlungen hinweisen, beispielsweise konjunktivale und pe-
Augenverletzungen
riorbitale Einblutungen oder Einblutungen in die Vorderkammer des Auges. Ausgeprägte retinale
Blutungen, Glaskörperblutungen oder Netzhautablösungen ohne Schilderung eines erklärenden
Unfallmechanismus sind nahezu beweisend für eine Misshandlung. Feine flohstichartige Blutungen
in den Augenbindehäuten und an den äußeren Lidhäuten können als Stauungsblutungen entstehen,
wenn die Halsvenen beim Würgen oder Drosseln zugedrückt wurden, der arterielle Zufluss aber noch
erfolgte. Flächenhafte Blutungen sind Folgen eines direkten Schlages auf das Auge.
Bei Verbrennungen und Verbrühungen lässt ein dem Entwicklungsstand des Kindes nicht entsprechendes Muster der Läsionen an Misshandlung denken. Unfallsverbrühungen entstehen, wenn ein
Verbrennungen
und Verbrühungen
Kleinkind heiße Flüssigkeit vom Tisch herunterzieht. In diesem Fall sind Hals, Brust, Schultern und
Gesicht betroffen und die Verbrühung unregelmäßig („Spritz- und Tropfmuster“). Wenn ein Kind
absichtlich in ein heißes Bad gesetzt wird, sind Gesäß und Hände gleichzeitig oder Hände und Füße
gleichzeitig betroffen. Typisch für diese auch Immersionsverbrühung genannten Verletzungen, ist das
so genannte scharf abgegrenzte „Handschuh- oder Strumpfmuster“. Dieses Verletzungsmuster kann
nicht entstehen, wenn das Kind selbständig in die Badewanne steigt. Dabei ist meist nur eine Hand
oder ein Fuß betroffen und die Verbrennungsränder durch den starken Schmerz nie so regelmäßig
wie bei der Immersion. Sie sollten sich bei jeder Verbrühungsverletzung den genauen Hergang schildern lassen und den Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigen. Kreisförmige Verbrennungen
am Handteller, unter den Fußsohlen und am Bauch mit etwa 8 mm Durchmesser können durch Zigaretten verursacht sein. Nicht akzidentelle Verbrühungen und Verbrennungen sind oft symmetrisch,
scharf begrenzt und bilden zum Teil die Form eines heißen Gegenstandes ab.
Bei Skelettverletzungen ist zu beachten, dass äußere Schwellungen und Hautblutungen selten vorhanden sind. Die meisten gefundenen Frakturen sind Zufallsbefunde oder Ergebnis des Röntgen-Skelett-
Verletzungen des
Skeletts - meist ohne
äußere Hinweise
22
Screenings. Wenn ein völlig ruhiges Kind immer wieder schreit, wenn es hochgenommen oder gefüttert wird, kann unter Umständen ein Rippenbruch vorliegen, der von außen nicht erkennbar ist.
Multiple Frakturen
unterschiedlichen
Alters
Multiple Brüche verschiedenen Alters, sowie periostale Reaktionen in unterschiedlichen Heilungsstadien sind hochverdächtig auf Misshandlungen. Häufig betroffen sind Rippen und lange Röhrenknochen. Metaphysäre Frakturen entstehen durch Scherkräfte beim Schütteln. Histologisch lassen sich
dabei komplette Abscherfrakturen der Metaphyse nachweisen, die lediglich im Röntgenbild artifiziell
als „Eckfrakturen“ oder Pseudoabsprengungen imponieren. Ebenso wie Epiphysenablösungen sind
sie bei normaler Knochenstruktur nahezu beweisend. Beide werden auch bei schweren Unfällen fast
nie gefunden. Schädelfrakturen, die über mehrere Nähte verlaufen, ein weiter Frakturspalt (> 3mm),
Impressions- oder komplexe Trümmerfrakturen ohne entsprechende Vorgeschichte und wachsende
Kindesmisshandlung
als syndromale Diagnose
Frakturen sind hochverdächtig auf eine Misshandlung. Wenn zu solchen Schädelfrakturen noch verschiedene alte und verschieden lokalisierte Hämatome am übrigen Körper und/oder ältere Frakturen
anderer Skelettanteile hinzukommen, kann die syndromale Diagnose einer Kindesmisshandlung mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestellt werden, auch wenn dies von den Eltern verneint
wird.
Das Auftreten von Knochenbrüchen bei Kindern von einem Lebensalter unter drei Jahren muss als
hochverdächtig hinsichtlich einer möglichen Kindesmisshandlung angesehen werden. Hierfür sind
erhebliche Kräfte erforderlich, die durch banale Stürze oder „Einklemmen“ in Bettgitterstäben nicht
erreicht werden.
Wiederholen Sie
Röntgenaufnahmen!
Die Verkalkung an der Bruchstelle (Kallusbildung) setzt innerhalb der ersten Woche nach der Verletzung ein und ist nach 10 bis 14 Tagen auf dem Röntgenbild nachweisbar. Daher ist es wichtig,
bei dringendem Verdacht auf Misshandlung die Röntgenaufnahme nach ein bis zwei Wochen zu
wiederholen oder zusätzlich eine Skelettszintigrafie durchzuführen. Alternativ kann in ausgesuchten
Fällen ein Ganzkörper-MRT wertvolle Befunde liefern. Aufgrund der hohen Aussagekraft der beschriebenen Frakturmerkmale ist bei Kindern unter drei Jahren das Röntgen-Skelett-Screening bei
entsprechendem Verdacht zu veranlassen. Danach sind Röntgenaufnahmen aufgrund der wesentlich
geringeren Ausbeute nur bei entsprechendem klinischem Verdacht gerechtfertigt.
Innere Verletzungen
Bei Misshandlung können innere Verletzungen des Bauchraumes oder Brustkorbes entstehen, die
durch stumpfe Schläge auf den Leib verursacht werden. Innere Verletzungen sind seltener als andere
Misshandlungsverletzungen und schwer zu erkennen, weil meist keinerlei Hautbefunde auftreten.
Andererseits können sie dadurch sehr gefährlich werden. Sie sind die zweithäufigste Todesursache
bei körperlicher Misshandlung. Im einzelnen kommen vor:
t )
ÊNBUPNFEFS%BSNXÊOEFJOUSBNVSBMF%VPEFOBMVOE+FKVOBMIÊNBUPNF
EJFTJDIGBTUOJFCFJ
Darmwandhämatome typisch
Unfällen finden
t .BHFOPEFS%àOOEBSNQFSGPSBUJPOFO
t &JOSJTTFEFT.FTFOUFSJVNT
t -FCFS/JFSFO.JM[VOE#BVDITQFJDIFMESàTFOFJOSJTTFVOEFJOCMVUVOHFO
t -VOHFOWFSMFU[VOHFO#SVTULPSCVOE)FS[CFVUFMCMVUVOHFO)ÊNBUPUIPSBYVOE)ÊNBUPQFSJLBSE
Klinisch imponieren anhaltendes Erbrechen, Schmerzen, ein aufgetriebener Bauch, Ausbleiben der
Darmgeräusche, Störungen des Stuhlgangs, Entzündungen des Bauchfells und Schock.
Vergiftungen
An Vergiftungen ist bei folgenden Symptomen zu denken: Müdigkeit, Apathie, Abwesenheit, Gangunsicherheit und Bewusstlosigkeit. Vergiftungen kommen bei Säuglingen und Kleinkindern aus folgenden Gründen vor:
23
t ÃCFSEPTJFSVOH FJOFT WFSPSEOFUFO 4DIMBG PEFS #FSVIJHVOHTNJUUFMT EBT ,JOE TDIMÊGU OJDIU EBT
Kind ist unruhig). Eventuell wurden Beruhigungsmittel auch verabreicht, um das Kind ruhig zu
stellen, damit die Betreuungsperson ungestört ist bzw. anderen Aktivitäten nachgehen kann.
t &JOOBINFFJOFTVOHFTJDIFSUFO.FEJLBNFOUTEVSDI,MFJOLJOEFS"VGCFXBISVOHWPO.FEJLBNFOten und Sicherungsmaßnahmen diskutieren).
t .FEJLBNFOUFOHBCF BMT 5ÚUVOHTWFSTVDI CFJ FSXFJUFSUFN 4FMCTUNPSEWFSTVDI PEFS JN 3BINFO
eines Münchhausen-by-proxy-Syndroms.
t #FJN7FSEBDIUBVG7FSHJGUVOHTPMMUFVOCFEJOHU,MJOJLFJOXFJTVOHFSGPMHFO%SPHFOTDSFFOJOHVOE
Blutalkoholuntersuchung).
Untersuchung bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt
Bei der Untersuchung sollten Sie beachten, dass das betroffene Kind eine körperliche Untersuchung
als einen weiteren Übergriff erleben kann. Daher sollte die Untersuchung äußerst behutsam durchgeführt werden. Erklären Sie dem Kind die Untersuchungsschritte. Sie sollten offen über das Thema
sprechen können und sich nicht überängstlich verhalten. Weigert sich ein Kind, so sollte es Zeit
bekommen, mit der Situation vertrauter zu werden oder zu einem erneuten Termin zu erscheinen.
Narkoseuntersuchungen sind bei fehlender Compliance nur ausnahmsweise bei akuten, blutenden
Kinderfreundliche
und nicht traumatisierende Untersuchungsbedingungen
obligatorisch
Verletzungen oder hoher Wahrscheinlichkeit forensisch relevanter Befunde indiziert. Ansonsten ist
die Untersuchung gegen den Willen des Kindes kontraindiziert.
Die somatische Untersuchung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist immer eine Erhebung eines
Ganzkörperstatus. Bei der pädiatrischen Allgemeinuntersuchung werden insbesondere die Körperteile, die in sexuelle Aktivitäten oft einbezogen sind, genau untersucht, wie z.B. Brustbereich, Mund,
Gesäß, Oberschenkelinnenseite. Wenn der Arzt mit den Besonderheiten der genitalen Befunderhe-
Somatische und kindergynäkologische
Untersuchung
bung vertraut ist, kann er einen Genitalstatus erheben, der vorwiegend aus einer genauen Inspektion
der Genital- und Analregion mit verschiedenen Techniken und Untersuchungspositionen besteht.
Eine instrumentelle gynäkologische Untersuchung mit Vaginoskop oder Spekulum ist außer bei akuten, blutenden Verletzungen (in Narkose) präpubertär kontraindiziert und bei Teenagern möglich,
aber meist nicht erforderlich. Es wird auf frische oder alte Verletzungen, Einrisse und gegebenen-
Kombination verschiedener Positionen und Techniken
falls Spermaspuren untersucht und insbesondere die Konfiguration des Hymenalsaums beurteilt.
Die Inspektion bei einem Mädchen umfasst neben dem Gesamtaspekt des Genitalbereiches, die
Klitoris, große und kleine Labien, Vulvaränder, Urethralbereich, Hymen, die Inguinalregion sowie die
Analregion. Neben der Separationstechnik muss obligat die Traktionsmethode der großen Labien
Spekula oder Vaginoskop präpubertär
kontraindiziert
erfolgen, um eine ausreichende Entfaltung der tiefer liegenden Strukturen zu gewährleisten. Da bei
beweisenden Befunden der Nachweis in allen Untersuchungstechniken gefordert wird ist auch die
Knie-Brust-Lage durchzuführen (Herrmann 1997, 2002). Auch sie ist allerdings an die Compliance des
Kindes gebunden. Nur bei Ausfluss in der Vorgeschichte oder während der Untersuchung oder bei
zurückliegender Penetration ist die Abnahme von Kulturen auf sexuell übertragene Erkrankungen
indiziert.
Wenn Sie sich als Arzt durch eine exakte kindergynäkologische Untersuchung überfordert fühlen,
sollten Sie eine kindergynäkologische Konsiliaruntersuchung in einer spezialisierten Klinik oder durch
einen Rechtsmediziner mit Erfahrung in Befunderhebung und forensischer Bewertung anstreben.
Obwohl Jungen gleichermaßen zu Opfern sexueller Übergriffe werden können, finden sich bei ihnen
noch seltener hinweisende Befunde. Es wird neben der Analregion der Penis, das Skrotum und die
Hoden auf Hämatome und andere Verletzungen untersucht.
Selten Befunde bei
Jungen
24
Forensische Befunde
selten
Bei präpubertären Kindern ist nach 24 Stunden kein Nachweis von Sperma zu erwarten, sondern
das Augenmerk der forensischen Untersuchung auf die beim Übergriff getragene Kleidung des Kindes oder etwaige Bettlaken zu richten. Hat ein Übergriff bei Adoleszenten in den letzten 48 bis 72
Stunden stattgefunden, so muss die Untersuchung unverzüglich erfolgen, um forensische Befunde,
insbesondere Spermaspuren zu sichern (siehe Dokumentationsbögen im Kapitel 4.2).
Körperliche Befunde
mit unterschiedlicher
Wertigkeit - vergleiche aktuelle Klassifikation
Beim sexuellen Missbrauch gibt es nur bei 5 bis 10 Prozent der Opfer hinweisende und noch seltener beweisende Befunde. Grund dafür ist, dass viele sexuelle Handlungen nicht zu einer Verletzung
führen, dennoch seelisch erheblich schädigend sein können. Daneben besteht eine enorme Heilfähigkeit der anogenitalen Gewebe, so dass bei der meist verzögerten Vorstellung der Kinder auch
signifikante Verletzungen (einschließlich des Hymens!) vollkommen verheilen können. Als spezifische
Symptome gelten alle Verletzungen im Anogenitalbereich ohne plausible Anamnese. Dazu gehören
Hämatome, Quetschungen, Striemen, Einrisse, Narben und Bisswunden. Insbesondere die Unterbrechung des Hymenalsaums bis zur Basis hat eine hohe diagnostische Aussagekraft. Die entsprechenden Differenzialdiagnosen und Normvarianten sind unbedingt zu beachten um folgenschwere
Fehlbewertungen zu vermeiden (Herrmann 2002).
Mythos Hymen
Im Zusammenhang mit dem Verdacht bzw. der Anschuldigung des sexuellen Kindermissbrauchs
bleiben allerdings auch immer wieder Beweisfragen ungeklärt. Beispielsweise ist aus diversen Literaturangaben (beispielsweise bei schwangeren Teenagern) bekannt, dass keineswegs jedes Einführen
eines männlichen Gliedes bzw. intravaginale Manipulationen zwangsläufig mit dem Zerreißen des
Jungfernhäutchens oder mit sichtbaren Verletzungen im Scheidenbereich einhergehen. Die Intaktheit des Hymens schließt wie insgesamt das Fehlen auffälliger Befunde die Möglichkeit des sexuellen
Missbrauchs (auch mit Einführen des Penis bei Adoleszenten) nicht aus. Bei jüngeren präpubertären
Mädchen ist dies jedoch unwahrscheinlich.
Sexuell übertragene
Erkrankungen
Bei den sexuell übertragbaren Krankheiten sind nach Ausschluss einer Übertragung in der Neugeborenenperiode die Gonorrhoe, Syphilis und HIV beweisend für sexuelle Gewalt. Infektionen mit
Trichomonaden jenseits des ersten sowie von Chlamydien jenseits des dritten Lebensjahres zählen ebenfalls dazu. Condylomata accuminata (Feigwarzen) sind vor der Geschlechtsreife des Kindes
möglicherweise Folge von Missbrauch - oft ist der Infektionsweg aber nicht zu klären, so dass aus der
Infektion allein keine Diagnose gestellt werden darf. Bei einer Schwangerschaft in der Frühpubertät
muss man immer an die Folge eines Missbrauchs denken. Daneben gibt es noch unspezifische Symptome, die ebenfalls bei einem Missbrauch entstehen können, wie rezidivierende Harnwegsinfekte,
vaginale Infektionen, sekundäre Enuresis und Enkopresis. Sie sind jedoch ungeeignet die Diagnose
zu stellen. Bei akuten Übergriffen sind die möglicherweise erforderlichen Prophylaxen (Geschlechtskrankheiten, HIV, Schwangerschaft) zu beachten.
Prophylaxen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sexueller Missbrauch in der Regel durch eine körperliche
Untersuchung nicht eindeutig diagnostizierbar ist. Dennoch kann die Untersuchung für die davon
betroffenen Kinder und Jugendlichen eine psychisch erhebliche entlastende Funktion hinsichtlich
Das Fehlen somatischer Befunde kann
sexuellen Missbrauch
nicht ausschließen!
der Intaktheit und Normalität ihres Körpers haben. Daher ist eine einfühlsame und dem Alter des
Kindes angepasste Untersuchung immer anzustreben. Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch sollten
Sie sich - falls erforderlich - von erfahrenen Kollegen oder multidisziplinären Einrichtungen beraten
lassen, damit die Abklärung im Sinne des Kindes optimal verläuft und Schutz vor weiteren Übergriffen gewährt. Damit wird das Kind vor einer Retraumatisierung durch Vermeidung von überstürztem,
wiederholtem, falschem oder unüberlegtem Handeln geschützt.
25
Deutsche Leitlinien
www.uni-duesseldorf.de/AWMF/awmfleit.htm
AWMF online = Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zu Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch (Stand 1999, überarbeitet
2003)
www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/028-034.htm
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin zu Vernachlässigung und Kindesmisshandlung (Stand 2002, Revision 2008)
www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/071-003.htm
Leitlinien für Bildgebende Diagnostik der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie zu Kindesmisshandlung (Stand 2001, überarbeitet 2004, Überarbtg. geplant 12/2007)
www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/064-014.htm
Internationale Leitlinien (weitere unter www.kindesmisshandlung.de)
AAP (American Academy of Pediatrics) (2007). Kellogg ND and the Committee on Child
Abuse and Neglect (2007) Evaluation of Suspected Child Physical Abuse. Pediatrics 2007;
119: 1232-1241. pediatrics.aappublications.org/cgi/reprint/119/6/1232
AAP (American Academy of Pediatrics) (2001) Shaken Baby Syndrome: Rotational Cranial
Injuries-Technical
Report. Committee on Child Abuse and Neglect. Pediatrics 108: 206-210
aappolicy.aappublications.org/cgi/reprint/pediatrics;108/1/206
AAP (American Academy of Pediatrics) (2000) Diagnostic imaging of child abuse (Statement from the Section on Radiology). Pediatrics 105: 1345-1348 aappolicy.aappublications.org/cgi/content/abstract/pediatrics;105/6/1345?fulltext
AAP (American Academy of Pediatrics) (2005) Kellogg N and the Committee on Child
Abuse and Neglect The evaluation of sexual abuse in children: American Academy of
Pediatrics Clinical Report. Pediatrics; 116:506-512. aappolicy.aappublications.org/cgi/reprint/pediatrics;116/2/506
Internet:
www.kindesmisshandlung.de
Fachartikel, Leitlinien, Dokumentationsbögen, Fortbildung, Links zu Kindesmisshandlung
27
28
3.3 Psychischer Befund und das Verhalten des Kindes
Die Erhebung des psychischen Befundes gehört weder in der Praxis noch in der Klinik zum
diagnostischen Alltag. Es empfiehlt sich, bei Verdachtsmomenten die Hinzuziehung eines
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (in eigener Praxis oder in einer Ambulanz).
Merkmale von
misshandelten und
vernachlässigten Kindern
In der Literatur zum Thema Kindesmisshandlung wird ein Merkmal als typisch für misshandelte Kinder beschrieben: Das Kind, insbesondere der Säugling, zeigt eine „gefrorene Aufmerksamkeit“ (frozen watch-fulness). Es verharrt still auf seinem Platz und beobachtet seine Umgebung quasi aus dem Augenwinkel her aus, ohne sich zu bewegen. Es bewegt sich
erst dann, wenn es sich unbeobachtet fühlt. Als weitere typische Symptome für misshandelte Kinder werden emotionale Störungen (anhaltende Traurigkeit, Ängstlichkeit, Stimmungslabilität und mangelndes Selbstvertrauen) und Schwierigkeiten im Sozialverhalten
beschrieben. Die Kinder sind entweder auffallend ruhig und zurückgezogen oder aber besonders aktiv, unruhig und schwierig (Aggressivität, Distanzlosigkeit). Bei der Entwicklungsbeurteilung findet man häufig Rückstände in der Motorik und Sprache
Manchmal senden Kinder verschlüsselte Botschaften wie „Hier gefällt es mir“ oder „Ich
gehe gern ins Krankenhaus“, die aussagen können, dass die Situation zu Hause schwer
erträglich ist, ohne sie als solche zu benennen.
Auffälliges
Verhalten des
Kindes
Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch entsteht manchmal durch auffälliges Verhalten des
Kindes. Es zeigt inadäquates, sexualisiertes Verhalten oder nicht altersentsprechendes
Wissen über Sexualität, das im Spiel oder in Zeichnungen dargestellt wird. Als Folge einer
Missbrauchssituation kann eine plötzliche Verhaltensveränderung ohne ersichtlichen Grund
entstehen. Kinder meiden das Alleinsein mit einer bestimmten Person oder haben einen
Schulleistungsknick, häufig verbunden mit sozialem Rückzug (internalisierendes Verhalten)
oder unangemessener Aggressivität (externalisierendes Verhalten).
Seelische Gewalt
Diagnose nur durch
Verhaltensauffälligkeiten
Seelische Gewalt und psychische Vernachlässigung können sich durch Verhaltensauffälligkeiten, psychische bzw. emotionale Symptome aber auch durch psychosomatische Beschwerden ausdrücken. Es ist oft schwierig, den eventuell dahinter liegenden Missbrauch
oder die Vernachlässigung zu diagnostizieren. Verhaltensauffälligkeiten sind allerdings
nicht spezifisch für Misshandlung, sondern können viele andere Ursachen haben. Es gibt
kein eindeutiges Merkmal und kein gesichertes diagnostisches Instrument, um seelische
Gewalt zu erkennen. Es ist jedoch möglich, zumindest einen Verdacht zu erhärten. In der
Literatur werden eine Vielzahl von diagnostischen Hinweisen auf seelische Misshandlung
gegeben, wenn organische Ursachen ausgeschlossen sind (Eggers, 1994).
Zusätzliche
Symptome
Bei sexuellem Missbrauch gibt es kaum eindeutige Symptome. Deshalb sollten Sie immer
Differentialdiagnosen aufstellen. Zu den oben beschriebenen Verhaltensweisen werden
weitere Verhaltensauffälligkeiten beobachtet. Diese Symptome sind ebenfalls unspezifisch
und müssen weiter abgeklärt werden:
Gestörtes Essverhalten, Schlafstörungen, Rückfall in ein Kleinkindverhalten (Regression),
Weglaufen von zu Hause, Distanzlosigkeit, sexualisiertes Verhalten, Ablehnung des eige-
29
nen Körpers, Sexualstörungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Affektlabilität, Depressivität, erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, Alpträume, unklare Angstzustände, Schmerzen (z. B.
Bauchschmerzen), Sprachstörungen, Stehlen und anderes delinquentes Verhalten, Beziehungsschwierigkeiten, Borderline-Persönlichkeitsstörungen und Konversionssyndrome.
Mögliche Symptome bei seelischer Gewalt
t JN4ÊVHMJOHTBMUFS
Gedeihstörung, motorische Unruhe, Apathie, „Schreikind“, Nahrungsverweigerung, Erbrechen, Verdauungsprobleme, Psychomotorische Retardation
t JN,MFJOLJOEBMUFS
(Sekundäre) Enuresis, (Sekundäre) Enkopresis, Daumenlutschen, Trichotillomanie, Nägelbeißen, Spielstörung, Freudlosigkeit, Furchtsamkeit, Passivität, Zurückgezogensein, Aggressivität, Autoaggressionen, Distanzlosigkeit, massive Masturbation, Sprachstörung (z.B.
elektiver Mutismus), Motorische Störungen und Jactationen
t JN4DIVMBMUFS
Kontaktstörungen, Schulverweigerung, Abnahme der Schulleistungen, Konzentrationsstörungen, Mangel an Ausdauer, depressive Symptome wie Initiativverlust und Versagensängste, Hyperaktivität, „Störenfried“- Verhalten, Ängstlichkeit, Schüchternheit, Misstrauen,
Suizidgedanken, massives Verweigerungsverhalten, narzisstische Größenphantasien, Tagträumereien, selbstverletzendes Verhalten, Essstörungen, frühzeitiger Abusus von Nikotin,
Alkohol und Drogen, sehr frühzeitiges Interesse an Sexualität bis hin zu unangemessener
sexueller Betätigung.
Die Vielfältigkeit der Reaktionsmöglichkeit eines Kindes auf seelischen Gewalt und sexuellem Missbrauch erschweren die Diagnose; das alleinige Vorliegen eines der genannten
Symptome erlaubt nicht den Rückkehrschluss auf das Vorliegen eines Missbrauchs oder
unbedingter gewalterfahrung. Wichtig ist, diese Option in der Befunderhebung mitzudenken.
3.4 Beurteilung der familiären Situation
Beobachtungen bei Eltern und Begleitpersonen
Um einen Verdacht auf Kindesmisshandlung zu erhärten, können Sie durch Beobachten
der Eltern oder Begleitpersonen weitere Hinweise erhalten. Eltern, die ihr Kind misshandelt haben, verhalten sich in vielerlei Hinsicht anders als Eltern, deren Kinder durch einen
Unfall verletzt wurden. So lehnen manche Eltern eine adäquate Behandlung oder weitergehende Untersuchungen ab, obwohl dieses dringend angezeigt ist. Viele Eltern berichten
widersprüchlich von dem „Unfall“, der sich zugetragen haben soll.
Unkooperatives Verhalten der Eltern
Die Reaktion der Eltern kann der Verletzung nicht angemessen sein. Sie ist entweder übertrieben oder untertrieben. Manchmal klagen Eltern im Detail über Belanglosigkeiten, die
in keinem Zusammenhang zur Verletzung stehen.
Unangemessene
Reaktionen der
Eltern
30
Umgang der Eltern
mit dem Kind
Ein Kind kann deutliche Anzeichen von Pflegemangel und Unterernährung aufweisen, die
Eltern stellen sich jedoch als perfekte Eltern dar. Der Entwicklungsstand des Kindes kann
nicht altersgerecht sein, die Eltern berücksichtigen dies aber nicht. Der Umgang mancher
Eltern mit dem Kind ist ständig lieblos oder überfordernd; die Erwartungen an das Kind
sind völlig unrealistisch. Gegebenenfalls beobachten Sie Erregungszustände oder Kontrollverlust bei den Eltern.
Anamneseerhebung
im sozialen Nahbereich
Im Rahmen der Anamneseerhebung sollten Sie unbedingt sich auch ein Bild bezüglich des
Vorkommens von Belastungsfaktoren im sozialen Umfeld des Kindes bzw. Jugendlichen
machen. Hierbei können Fragen zur Familiensituation helfen:
Leitfragen zur
Familiensituation
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
Hausbesuch
Wer gehört zur Familie?
*TUKFNBOEXFHHFHBOHFO5PEFTGBMM1BSUOFSWFSMVTU5SFOOVOH
PEFSEB[VHFLPNNFO
(Geschwisterkind, neuer Partner)?
8FOHJCUFTTPOTUOPDIBO"OHFIÚSJHFO
8JFHFIUFTEFO&MUFSOEFS.VUUFS
(JCUFT)JOXFJTFGàS(FXBMUJOEFS1BSUOFSTDIBGU
8JFLPNNUEJF.VUUFSNJUEFN,JOEEFO,JOEFSO
[VSFDIU
(JCUFT,POnJLUTUPGGFNJUEFN,JOE"MLPIPM4DIVMEFO
)BUEBT,JOETDIVMJTDIF1SPCMFNF
8JFJTUEJF8PIOTJUVBUJPO
(JCUFT4QJFMTBDIFOGàSEBT,JOEIBUFTFJOFJHFOFT#FUU
8JFJTUEFS,POUBLU[V"OHFIÚSJHFO
(JCUFT/BDICBSO'SFVOEF#FLBOOUFBOEJFNBOTJDIBVDIJN/PUGBMMXFOEFOLBOO
8FSIBUEJFCJTIFSJHFO7PSTPSHFVOUFSTVDIVOHFOHFNBDIU
)BCFOEJF&MUFSOPEFSEBT,JOE,POUBLU[VN+VHFOEBNUPEFS#FSBUVOHTTUFMMFO
Bei einem Hausbesuch können Sie den Lebensraum des Kindes beurteilen. Der niedergelassene Arzt hat gegenüber dem Klinikarzt den Vorteil, die soziale Situation und die Lebenssituation des Kindes zu sehen und in seine differentialdiagnostischen Überlegungen
mit einfließen zu lassen.
Ein wichtiger Aspekt sollte auch die eventuelle Gefährdung von Geschwisterkindern sein.
3.5 Bewertung der Befunde
Verifizieren der Verdachtsdiagnose
Alle erhobenen Befunde müssen zusammenfassend bewertet werden. Die Diagnose soll
den körperlichen und psychischen Befund des Kindes, die familiäre Interaktion und die
Familiensituation beschreiben. Es wird festgestellt, ob ein Kind normal entwickelt ist, ob
Auffälligkeiten in seiner Entwicklung bestehen und ob diese Auffälligkeiten das Ausmaß
von Behandlungsbedürftigkeit erreichen.
Unterstützung durch
ein zweites Urteil bei
Verdacht auf sexuellen Missbrauch
In einigen Fällen kann die Einholung eines zweiten Urteils erforderlich sein. Insbesondere
bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch können Sie an die Grenzen Ihrer diagnostischen
Möglichkeiten gelangen. Sie sollten dann auf die Konsiliaruntersuchung von Kindergynä-
31
kologinnen und Kindergynäkologen zurückkommen. Sie müssen allerdings abwägen, ob
dem Kind eine gynäkologische Untersuchung zuzumuten ist. Grundsätzlich sollten möglichst wenige Untersuchungen stattfinden.
Wenn Sie psychologischen und sozialpädagogischen Sachverstand einbeziehen, können
Verhaltensauffälligkeiten eher in Zusammenhang mit der Diagnose gebracht werden. Kooperationen zwischen den Ärzten und entsprechenden Professionen sind anzustreben.
Zusammenarbeit
mit anderen
Professionen
Auch wenn Sie die Bezugspersonen des Kindes nicht direkt mit Ihrem Verdacht auf eine
relevante körperliche oder sexuelle Misshandlung, seelische oder körperliche Vernachlässigung angesprochen haben, können Sie den Eltern Ihre Sorgen um den Gesundheitszustand des Kindes mitteilen und so die Notwendigkeit zusätzlicher Untersuchungen erläutern. Untersuchungsergebnisse sollen den Bezugspersonen allerdings mitgeteilt und
im Rahmen der möglichen Differentialdiagnosen erläutert werden. (Vergleiche Kapitel 4
Fallmanagement und Diagnoseübermittlung).
Neben einer ausführlichen Dokumentation der Anamnese wird eine Dokumentation der
Aussagen von Eltern/Begleitpersonen einschließlich ergänzender Eindrücke empfohlen.
Die Dokumentation kann durch Digitalaufnahmen der äußeren Verletzungen des Kindes
ergänzt werden, wobei immer ein Maßstab (Lineal, Meterband) angelegt werden sollte.
Entsprechende Dokumente sind möglicherweise Grundlage für eine gerichtliche Beweissicherung. Eine ausführliche Dokumentation ist der Nachweis, dass eine mögliche Veranlassung behördlicher Maßnahmen durch den Arzt auf sorgfältiger Abwägung der Situation
des Kindes beruht.
3.6 Dokumentationsbögen
Die folgenden Dokumentationsbögen und Klassifizierungen wurden mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlages entnommen aus: Herrmann, B., Dettmeyer, R., Banaschak, S, Thyen, U. (2008) Kindesmisshandlung. Medizinische Diagnostik, Intervention und
rechtliche Grundlagen. Springer Medizin Verlag, Berlin. Seiten 317 - 319 (Adams Klassifikation und Seiten 328 - 339 für Dokumentation)
Falldokumentation
für eventuelle
gerichtliche Beweissicherung
32
Tab. 5. »Adams-Schema« zur Interpretation medizinischer Befunde bei sexuellem Kindesmissbrauch. (Adams 2005;
Übersetzung von 2005)
Die Nummerierung der Befunde bedeutet keine Reihenfolge der Signifikanz!
I Befunde bei Neugeborenen und nicht-missbrauchten Kindern
Normvarianten
1.
Periurethrale oder vestibuläre Bänder
(»Periurethral or vestibular bands«)
2.
Intravaginale Längsgrate/Schleimhautfalten und Kolumnen
(»Intravaginal ridges or columns«)
3.
Hymenale Aufwerfungen, Vorsprünge
(»Bumps and mounds«)
4.
Hymenalanhängsel oder verbliebene Septumreste
(»Hymenal tags or septal remnants; auch »projections«)
5.
Linea vestibularis (mediane avaskuläre Zone in der Fossa navicularis)
6.
Anteriore superiore Kerben/Spalten des Hymens
(»Anterior notches/clefts«)
7.
Oberflächliche Einkerbungen oder Spalten im unteren Bereich des Hymens
(»Shallow/superficial notch/cleft«)
8.
Externe hymenale Grate (Schleimhautfalten)
(»External hymenal ridges«)
9.
Kongenitale Hymenalvarianten: semilunär, anulär, wulstig, septiert, cribriform, mikroperforiert, atretisch
(»Crescentic, annular, redundant, septat, cribriform, imperforate«)
10.
Diastasis ani – medianer, glatt-atroph wirkender perianaler Bezirk
11.
Perianale Hautanhängsel
(»Perianal skin tag«)
12.
Vermehrte Pigmentierung der kleinen Labien oder perianal
13.
Urethrale Dilatation bei labialer Traktion
14.
Verdicktes Hymen
(DD: Östrogenwirkung, Faltung des Hymenalsaums; Infektion, Trauma > Kontrolle erforderlich!)
Andere medizinische Ursachen
15.
Erytheme/Rötung anogenitaler Gewebe
(DD: Irritantien, Infektionen, Trauma > Kontrolle!)
16.
Vermehrte Vaskularisierung des Vestibulums/Hymen
(DD: Irritanzien, normales Muster hormoneller Ruhephase)
17.
Labiale Adhäsionen/Synechien
(DD: lokale Reizungen, Entzündungen, Reiben)
18.
Vaginaler Ausfluss
(Breite DD! Abstriche erforderlich)
19.
Brüchigkeit der »Posterior Fourchette« (DD: Irritanzien, Infektionen, iatrogen)
(»Friability of posterior fourchette«)
20.
Exkoriationen, Blutungen, vaskuläre Läsionen
(DD: Ekzeme, Seborrhö, Lichen sclerosus et atrophicus, anogenitale Streptokkoken-A-Infektionen, Urethralprolaps, Hämangiom)
33
Tab. 5. Fortsetzung
21.
Perianale Furche oder fehlende Fusion in der Mittellinie
(»Groove«, »Failure of midline fusion«)
22.
Anale Fissuren
(DD: Obstipation, perianale Infektion, Reizung)
23.
Perianale venöse Stauung oder Erweiterung (DD: lagerungsbedingt, Obstipation)
(»Venous congestion«, »venous pooling«)
24
Abgeflachte anale Fältelung
(DD: Relaxation des externen Sphinkters, entzündliche Schwellung)
25.
Anale Dilatation unter 2 cm, partiell oder vollständig
(DD: normaler Reflex, Obstipation, Enkopresis, Sedierung, Narkose, neuromuskuläre Erkrankungen)
II Unklare Befunde: nicht ausreichende oder widersprüchliche Daten aus Studien
Untermauern vorliegende klare Aussage eines Kindes; bei Fehlen einer solchen Aussage vorsichtig zu bewerten
(»Verdächtige Befunde«)
26.
Tiefe Kerben oder Spalten am posterioren Randsaum des Hymens präpubertär
(»Deep notches or clefts« versus: »Transections«)
[Im Gegensatz zu vollständigen Einschnitten/Durchtrennungen; Differenzierung oberflächlich
(< 50% des posterioren Hymenalsaums) und tiefen Kerben (> 50%) kann extrem schwierig sein!]
27.
Tiefe Kerben oder komplette Spalten des Hymens bei 3 oder 9 h bei adoleszenten Mädchen; vereinzelt auch
bei sexuell nicht aktiven Mädchen beobachtet
(»Deep notches or complete clefts«)
28.
Hymenalsaum mit weniger als 1 mm Weite zwischen 4–8 h
(In Knie-Brust-Lage oder bei Spülung mit Wasser/NaCl)
29.
Warzenartige Läsionen anogenital
(DD: Hautanhängsel, nichtgenitale Warzen, Condylomata acuminata)
30.
Vesikuläre Läsionen oder Ulzera anogenital
(DD: HSV, Syphilis, Varizellen, andere Viren, M. Behcet, M. Crohn, idiopathisch; gezielte Diagnostik erforderlich!)
31.
Ausgeprägte, sofortige Dilatation des Anus auf 2 cm oder mehr
(DD: chronische Obstipation, Sedierung/Narkose, neuromuskuläre Erkrankungen; derzeit kein Konsens über
Wertigkeit)
Läsionen mit bestätigter Ätiologie: unklare Spezifität für sexuelle Transmission
32.1
Anogenitale Condylomata acuminata (Keine weiteren Hinweise auf Missbrauch)
33.1
Anogenitaler Herpes simplex Typ 1 oder 2 (Keine weiteren Hinweise auf Missbrauch)
1
Meldepflichtig als missbrauchverdächtig in den Guidelines der American Academy of Pediatrics 2005
III Diagnostische Befunde hinsichtlich eines Traumas und/oder sexuellen Kontakts
Auch ohne Aussage des Kindes. Ausnahme: klarer akzidenteller Mechanismus. Empfehlung: qualitativ gute Fotodokumentation anfertigen und 2. Meinung eines Erfahrenen einholen. Verlaufskontrolluntersuchungen sind anzuraten.
Akutes Trauma des externen Anogenitalbereichs
34.
Akute Lazerationen/ausgeprägte Hämatome anogenital
(»Acute lacerations«, »extensive bruising«)
35.
Akute Lazerationen der »Posterior fourchette« (ohne Hymenbeteiligung; DD: durchtrennte labiale Adhäsionen, fehlende Fusion der Mittellinie; auch akzidentelles Trauma, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr bei
Adoleszenten)
34
Tab. 5. Fortsetzung
Residuen geheilten/heilenden Traumas
Schwierig zu bewertende Befunde ohne zuvor dokumentiertes akutes Trauma an entsprechender Lokalisation
36.
Perianale Narbe (selten; DD: andere medizinische Ursachen: M.Crohn, akzidentell, medizinische Eingriffe)
37.
Narben der »Posterior fourchette« oder Fossa navicularis
(DD: Linea vestibularis, labiale Adhäsionen)
Verletzungen, charakteristisch für stumpfe Gewalt, penetrierendes Trauma oder Kompressionsverletzungen des
Abdomens oder Beckens (letzteres, sofern angegeben)
38.
Akute Lazerationen des Hymens (partielle oder vollständige Einrisse)
39.
Ekchymosen, Hämatome auf dem Hymen
(DD: bekannte infektiöse Prozesse, Gerinnungsstörungen)
40.
Tiefe perianale Einrisse bis zum externen Analsphinkter oder darüber hinaus
(DD: fehlende Fusion der Mittellinie)
41.
Geheilte Durchtrennung des Hymens (»vollständige Spalte«) (»Hymenal transection«, »complete cleft«)
Zwischen 3–9 h bis oder nahe der Basis durchgerissener Bezirk, Eindruck dort fehlenden Hymens. Bestätigung
durch zusätzliche Untersuchungstechniken erforderlich: Knie-Brust-Lage, Wasserspülung, Umfahren mit
angefeuchtetem Stieltupfer, Blasenkather-Ballonmethode (nur Adoleszente!)
42.
Fehlendes Segment des Hymens
Bezirk des posterioren Hymenalsaums mit fehlendem Gewebe bis zur Basis, breiter als vollständige Spalte,
Bestätigung durch zusätzliche Untersuchungstechniken erforderlich
Infektionen beweisend für Schleimhautkontakt mit infizierten und infektiösen Körpersekreten – Kontakt größter
Wahrscheinlichkeit nach sexueller Natur
43.2
2
Infektion durch Neisseria gonorrhoeae (Ausschluss: perinatale Übertragung)
44.
Syphilis (Lues) (Ausschluss: perinatale Übertragung)
45.
Infektion durch Trichomonas vaginalis (jenseits 1. Lebensjahr)
46.2
Infektion durch Chlamydia trachomatis (jenseits 3. Lebensjahr)
2
47.
2
Positive Serologie auf HIV (Ausschluss: Übertragung: perinatal, Blutprodukte, kontaminierte Nadeln)
In den Guidelines der American Academy of Pediatrics als diagnostisch angesehen für sexuelle Übertragung
Diagnostisch für sexuellen Kontakt
48.
Schwangerschaft
49.
Nachweis von Spermien oder Sperma vom Körper eines Kindes
Adams JA (2005) Approach to interpreting physical and laboratory findings in suspected child sexual abuse: A 2005 Revision.
APSAC Advisor 17: 7–13
35
Dokumentationsschema bei V.a. nichtakzidentelles Trauma
Teil A: Anamnese
_________________________________________, geb. am _________________ Alter: _______ m/w
Name, Vorname
… Station: _____
… Ambulant
1. Vorstellung am _______________ um ____________ Uhr, Ort: ______________________________
Anwesend (außer dem Kind): … Vater … Mutter … Andere: ___________________________________________________
Anlass (Stichworte; ausführlich .3): _____________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
Kinder-/Hausarzt: _________________________________________________________ Tel: _______________________________
Wer ist bislang involviert/zuständig: … Niemand
… Jugendamt: ____________________________________________________________ Tel: ________________________________
… Beratungsstelle: ________________________________________________________ Tel: ________________________________
… Kripo: ________________________________________________________________ Tel: ________________________________
… Sonst. (Familienhilfe o.ä.): ___________________________________________________________________________________
2. Orientierende Sozialanamnese (ausführliche Anamnese später durch Sozialdienst/Psychologe)
… Eltern leben zusammen
… Eltern leben getrennt
… Eltern sind geschieden (seit:
)
… Neuer Lebenspartner
Alter der Eltern: Mutter: _______ Jahre, Vater: _______ Jahre
Beruf Mutter: ________________ Aktuell berufstätig: … Nein … Ja: _________________
Beruf Vater/Partner: ______________ Aktuell berufstätig: … Nein … Ja _________________
Geschwister: (leben in der Familie … Ja … Nein); Erkrankungen
1. m/w ___J. _____________________
4. m/w __J. ______________________
2. m/w ___J. _____________________
5. m/w __J. ______________________
3. m/w ___J. _____________________
6. m/w __J. ______________________
Bekannte familiäre Konflikte, Belastungssituationen: … Nein
… Ja:
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
3. Familienanamnese
… Bekannte Erkrankungen:
Mutter: _______________________________________________ Vater: _______________________________________________
Sonstige Familie: _____________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
… Bekannte Blutgerinnungsstörungen: Hämophilie oder andere?
… Blutungsneigung: starke Menstruation bei Mutter/ anderen weiblichen Verwandten?
… Unklare (operative) Todesfälle/Verbluten?
… Bekannte Knochenerkrankungen oder -deformitäten?
… Vermehrten Frakturen, blauen Skleren, Dentinogenesis imperfecta, Schwerhörigkeit?
… Ethnische Zugehörigkeit: Hautbefunde (Mongolenfleck), volksheilkundliche Praktiken?
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
36
Anamnese S. 2
_________________________________________, geb. am _________________
4. Eigenanamnese des Kindes/Jugendlichen:
Schwangerschaft:
Neugeborenenperiode:
Nahrungsunverträglichkeiten:
Allergien:
… unauffällig
… unauffällig
… Nein
… Nein
… auffällig: _______________________________________________________________
… auffällig: _______________________________________________________________
… Ja: _____________________________________________________________________
… Ja: _____________________________________________________________________
… Chronische Erkrankungen
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
… Entwicklungsstörungen/Behinderungen
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
…
…
…
…
…
Gedeihstörungen
… Erbrechen
Apnoen (ALTE)
… Krampfanfälle
Verletzung der anogenitalen Region
Vaginaler Ausfluss oder anogenitale Entzündungen
Hygiene: Duschbad/Kosmetika/Seifen
… Harnwegsinfektionen
… Verstopfung
… Vaginale Blutung
…
…
…
…
…
…
…
Neigung, ungewöhnlich leicht blaue Flecke zu bekommen?
Ungewöhnlich lange Blutungen bei banalen Verletzungen? Ausgeprägte Hämatome?
Vor-Operationen mit Blutungskomplikationen?
… Vitamin-K-Gabe erfolgt?
Hinweise auf Malabsorption oder Gedeihstörungen?
Phytodermatitis: Limone, Zitrone, Sellerie, Feige, Pastinak?
Wäschefarbe: neue Kleidungsstücke (schwarz, blau)?
Chemische Irritanzien, Haushaltsmittel, neue Pflegemittel?
… Mädchen: Abputztechnik/Wischrichtung
… Medikamenteneinnahme: Vitamin A, Phenobarbital, DPH, MTX, Prostaglandin E, Antikoagulanzien?
… (Dauer-) Medikamente/Dosis: __________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
… Andere Therapien (KG, Ergotherapie, Logopädie etc.)
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
Geht in … Kindergarten: _____________________________ … Schule _________________________________ Klassse: ______
Gelbes Vorsorgeheft liegt vor: … Unauffällig … Auffällig:
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
Nicht wahrgenommene Vorsorgetermine: ______________________________________ … Häufiger Arztwechsel ______ -mal
Neugeborenen-Stoffwechselscreening erfolgt: … Ja … Nein … Nicht ersichtlich – klären!
Gedeihen/Perzentilenverlauf … Unauffällig … Auffällig:
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
Impfausweis liegt vor: … Impfstatus vollständig … unvollständig
37
Anamnese S. 3
_________________________________________, geb. am _________________
5. Anamnese des aktuellen Geschehens:
Geschildert von: _____________________________________________________________________________________________
(möglichst genauen Wortlaut notieren & in Klammern mögliche Gefühlsregungen; Umstände)
Dabei anwesend: … Kind … Vater … Mutter … Andere: __________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
Dabei beachten:
1. Verletzungsumstände? Anwesende? Aufsicht? Beobachter?
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
2. Vorausgehendes Ereignis? Fütterfrust? Sauberkeitsprobleme? Elterliche Streitigkeiten?
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
3. Reaktion der Eltern auf Verletzung? Reanimationsversuche? Prompter Arztbesuch?
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
Evtl. Skizze
vom Geschehensort:
Schilderung vom Kind selbst:
(möglichst genauen Wortlaut notieren & in Klammern mögliche Gefühlsregung):
Dabei anwesend: … nur Kind selbst … Vater … Mutter … Arzt/Ärztin* … Pflege* … Andere*
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
*Namen notieren __________________________________________________________________________________________________
In der Vergangenheit bereits derartige Vorkommnisse/Verletzungen:
… Nein … Ja: ______________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
38
Anamnese S. 4
_________________________________________, geb. am _________________
6. Kinder- und Jugendgynäkologische Anamnese
Allgemeine Anamnese
Bei Jugendlichen zusätzlich
… Allgemeine anogenitale Infektionen
… Menarche: ________________________________
… Anogenitale Dermatitiden
… Menstruation: _____________________________
… Vaginaler Juckreiz
… Tampon-, Bindengebrauch
… Vaginaler Ausfluss (Farbe? Konsistenz? Menge? Geruch?)
… Vorherige gyn. Untersuchungen
… Vaginale Blutungen
… Antikonzeption? Methode?
____________________________________________
… Pubertätszeichen, Wachstum
… Sexuell übertragene Infektionen
____________________________________________
… Fremdkörper der Scheide oder des Anus
… Enuresis primär/sekundär, Enkopresis
… Einvernehmliche Sexualkontakte
… Bauchschmerzen, schmerzhafte Defäkationen
… Unfreiwillige Sexualkontakte
… Zurückliegende anogenitale Verletzungen
… Geburten, Aborte
7. Verhaltensanamnese
Plötzliche emotionale oder Verhaltensänderungen:
… Albträume, Schlafstörungen
… häufig Kopfschmerzen
… Angst, alleingelassen zu werden
… Angst vor bestimmten Personen: ___________________________
… Phobien, Regression und Depressionen
… Rückzugsverhalten, … Geringes Selbstwertgefühl
… häufig Bauchschmerzen
… /Männern
… Soziale Adaptations- oder Interaktionsstörungen (Kindergarten/Schule)
… Schulschwierigkeiten
… Aggressionen gegen andere oder sich selbst (selbstverletzendes Verhalten)
… Essstörungen, starke Gewichts-Zu-/abnahme
… Einnässen: nächtlich/tagsüber; vor allem erneut aufgetreten
… Einkoten
… Altersunangemessenes sexualisiertes Verhalten, … ungewöhnliches Interesse an Sexualität
… Berühren der Geschlechtsteile Erwachsener … anderer Kinder … von Tieren
… Masturbiert oder spielt ungewöhnlich häufig mit den Geschlechtsteilen
… Verführerisches, kokettes Verhalten gegenüberErwachsenen
… Vorfälle mit sexueller Nötigung anderer, vor allem jüngerer Kinder … „spielt“ Geschlechtsverkehr
… Suizidversuche
… Weglaufen von Zuhause
… Delinquentes Verhalten … Drogenmissbrauch
… Prostitution
Sonstiges: __________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
39
Anamnese S. 5
_________________________________________, geb. am _________________
Extra-Verhaltensfragebogen bei V.a. sexuellen Missbrauch
Strukturierter Anamnesefragebogen*
Patient/in: _______________________________________ geb. am ______________ Alter: ________ Jahre Station: ____________
Untersucher/-in: ____________________________________ noch anwesend: ____________________________________________
Gespräch mit: ___________ _________________ am ______________ Ort _________________________________________________
Haben Sie jemals eine der folgenden Auffälligkeiten bei Ihrem Kind bemerkt?
… 1. … Häufige Kopfschmerzen
… 2. … Häufige Bauchschmerzen
… 3. … Plötzliche emotionale oder Verhaltensänderungen?
… 4. … Weint leicht
… 5. … Konzentrationsstörungen
… 6. … Einschlafstörungen
… 7. … Vermehrte (und ungewöhnliche) Müdigkeit
… 8. … Alpträume
… 9. … Angst, alleingelassen zu werden
… 10. … Angst, mit einer bestimmten Person allein gelassen zu werden
… 11. … Angst vor Männern
… 12. … Plötzlicher Wandel zu „Super-/Modell-Kind“
… 13. … Verhält sich ungewöhnlich reif oder erwachsen
… 14. … Plötzlicher Rückzug
… 15. … Ungewöhnlich besorgt/fixiert auf den eigenen Körper
… 16. … Weigert sich, im Sportunterricht sich auszuziehen
… 17. … Angst vorm Duschen oder Badezimmer
… 18. … Rückzug von Sportunterricht oder anderen Schulaktivitäten
… 19. … Plötzlicher Abfall der Schulleistung
… 20. … Weiß mehr über Sexualität und sexuelle Verhaltensweisen als altersangemessen
… 21. … Ungewöhnlich neugierig oder interessiert an sexuellen Dingen/Geschlechtsorganen
… 22. … Ungewöhnlich aggressiv gegenüber Spielkameraden oder Geschlechtsbereich von Puppen
… 23. … Masturbiert oder spielt ungewöhnlich häufig mit den Geschlechtsteilen
… 24. … Verführerisches, kokettes Verhalten gegenüber Klassenkameraden, Lehrer oder anderen Erwachsenen
… 25. … Nächtliches Einnässen (momentan), vor allem erneut aufgetreten?
… 26. … Einnässen tagsüber (momentan), vor allem erneut aufgetreten?
… 27. … Häufige Verstopfung
… 28. … Verletzung der anogenitalen Region in der Vorgeschichte
… 29. … Vaginaler Ausfluss oder anogenitale Entzündungen in der Vorgeschichte
… 30. … Vaginale Blutung in der Vorgeschichte
… 31. … Hygiene? Wäsche? Seifen, Kosmetika?
… 32. … (Häufige) Harnwegsinfektionen
*CAVE: Nichtevaluierter orientierender Fragebogen! Aus der Anzahl positiver Items kann nicht die Diagnose eines
sexuellen Missbrauchs gestellt werden! Bei Häufung ca. > 5 ist weitere kinderpsychologische Klärung erforderlich.
40
Dokumentationsschema bei V.a. nichtakzidentelles Trauma
Teil B: Untersuchung
_________________________________________, geb. am _________________ Alter: _______ m/w
Name, Vorname
… Station: _____
… Ambulant
1. Allgemeinzustand:
… gut
… eingeschränkt: ________________________ Glasgow Coma Scale: ________
2. Ernährungszustand:
… gut
… dystroph
KG: _____ kg ( _____. Perzentile = _____ SD)
KU: _____ cm ( _____. Perzentile = _____ SD)
3. Pflegezustand:
… gepflegt
… adipös
KL: _____ cm
( _____. Perzentile = _____ SD)
BMI: _____ kg/m2 ( _____. Perzentile = _____ SD)
… ungepflegt: ____________________________________________________
_________________________________________________________________________________________________________
4. Allgemein-internistische Untersuchung:
a) Kardiopulmonal … unauffällig
… auffällig: ______________________________________________________
b) Abdomen
… weich
… Resistenz … Darmgeräusche: … regelrecht
…ƒ …²
… keine Druckdolenz
… Druckdolenz im ________________________________________________
c) HNO-Bereich
… o.B.
… auffällig: ______________________________________________________________________
… Gaumen / Mundhöhle reizlos
… Lippen-/Zungenbändchen (Einriss? Vernarbung?) _____________________________________________________________
… Petechien / Verletzungen enoral/Gaumen: ___________________________________________________________________
… Zahnstatus: unauffällig … Karies? Trauma? __________________________________________________________________
5. Hämatome/Narben:
… Nein
(Prädilektionsstellen: Hinter den Ohren / Hals / Oberschenkel / Arme / Gesäß; Formung, Ligaturen?)
… Ja: œ Ort / Art / Formung / Größe / Farbe beschreiben!
œ Abdrücke (von Schuhen / Händen / Gegenständen, etc.)
1. _____________________________________________________________________________________________________________
2. _____________________________________________________________________________________________________________
3. _____________________________________________________________________________________________________________
4. _____________________________________________________________________________________________________________
5. _____________________________________________________________________________________________________________
6. _____________________________________________________________________________________________________________
7. _____________________________________________________________________________________________________________
8. _____________________________________________________________________________________________________________
Skizze in Körperschema (immer!!) Fotodokumentation mit Messhilfe/Winkellineal erfolgt
6. Verbrennungen/Verbrühungen: … Nein
… Ja: Ort/Art/Formung/Abdrücke
œ … Akute/frische Verbrennung
… Narben
œ … Abdrücke (von Zigaretten / Gegenständen) erkennbar:
_________________________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________________________
… Ja: Immersion (Handschuh und/oder Strumpfmuster?)
_________________________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________________________
7. Äußerliche Hinweise auf Frakturen:
… Nein
… Ja: __________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________________________
Ort/Schwellung/Bewegungseinschränkung/Schmerz?
41
Untersuchung S. 2
_________________________________________, geb. am _________________
8. Anogenitale Untersuchung:
… weiblich
… unauffällig
… männlich
… Hoden deszendiert
Pubertätsstadium (nach Tanner): P ____ B ____ G ____
Genitale
… auffällig (s. Kinder-Gyn-Bogen bzw. unten)
… Hoden nicht deszendiert: ___________________
Äußerlich Auffälligkeiten / Verletzungshinweise: … Nein
… Ja (dann weiter unten)
Weitere Untersuchung:
… Entfällt, da keinerlei Hinweise auf anogenitale Verletzung / Misshandlung
… Auf später verschoben, da derzeit wegen eingeschränkter Kooperation nicht durchführbar
… Extra kindergynäkologischer bzw. Forensikbogen akuter sexueller Übergriff ausgefüllt
Mädchen
Ausfluss … Nein … Ja: ________________________________________________________________________________________________
Farbe / Geruch/Konsistenz
Hämatom der großen Schamlippen … Nein
Hämatom der kleinen Schamlippen … Nein
… Ja: _______________________________________________________________
… Ja: _______________________________________________________________
Hymen … anulär … semilunär … fimbrienförmig/wulstig … kragenförmig … nicht entfaltet
… Glattrandiger Hymenalsaum … verletzt: eingekerbt bei _____ Uhr in Rückenlage zu _____ % _____________________________
_______________________________________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________________________________
Ort / Art der Verletzung
Vestibulum vaginae
Fossa navicularis
Perineum … unauffällig
… reizlos
… gerötet
… unauffällig
… Verletzung: ________________________________________________________
… Verletzung/Narbe: _____________________________________________________________________
Akute Blutung/Verletzung … Nein … Ja: ____________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________________________________
Ort / Stärke
Sonstiges / Besonderheiten __________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________________________________
Jungen
Hämatom am Scrotum
… Nein … Ja: ____________________________________________________________________
Hämatom am Penis
… Nein … Ja: ____________________________________________________________________
Akute Verletzung/Ligatur/Narbe … Nein … Ja: ____________________________________________________________________
Sonstiges / Besonderheiten __________________________________________________________________________________
Anus
Hämatom … Nein … Ja: ______________________________________________________________________________________________
Narbe
… Nein … Ja: ______________________________________________________________________________________________
Fältelung: … Unauffällig … Vermindert: ________________________________________________________________________________
Akute Blutung
… Nein … Ja: _____________________________________________________________________________________
Akute Verletzung … Nein … Ja: _____________________________________________________________________________________
Sonstiges / Besonderheiten __________________________________________________________________________________
42
Untersuchung S. 3
_________________________________________, geb. am _________________
Anhang: Skizzen
œ Größe – Farbe extra angeben! Möglichst immer zusätzlich (digitales) Foto!
43
Dokumentationsschema bei V.a. nichtakzidentelles Trauma
Teil C: Diagnostik und weiteres Procedere
_________________________________________, geb. am _________________ Alter: _______ m/w
Name, Vorname
… Station: _____
… Ambulant
Diagnostik:
Röntgen
… Skelettscreening*
… Skelettszinti (nur komplementär)
… Sonstige:
Sono
… Abdomen
… Schädel
… Schädel-Doppler
Labor
… BB+Diff, BSG, BGA, CRP, Krea, Na, K, Ca, P
… y-GT, GOT, GPT, AP, Amylase, Lipase
… Quick, PTT, vWF-AG + CoFaktor, PFA 100
… Urinstatus
… Drogenscreening (evtl. polytoxikologisch)
… Augenhintergrund
Obligat unter 2-3 Jahren!
Möglichst durch Augenarzt!
Akut undilatiert, immer Kontrolle in
Mydriasis, wenn Patient stabil
Zerebrale Bildgebung
… CCT
… MRT
Nur gezielt:
… Kupfer/Coeruloplasmin
… HSV … Mykoplasmen … TPHA
… organische Säuren i.Urin
* Skelettscreening
œ Alle Extremitäten, Thorax 1 Ebene, Wirbelsäule, Schädel 2 Ebenen; KEIN (!) Babygramm
Kindergynäkologischer Status
œ Kindergynäkologisches Extra-Schema verwenden
œ … Später vorgesehen … Erfolgt, Wertung: ____________________________________________________________________
œ … Nicht indiziert
Weiteres Procedere
… Stationäre Aufnahme, Station:
… Info diensthabender Oberarzt/ärztin (immer!) erfolgt: ___________________________________________________________
… Kindergynäkologischer Status
… Fotodokumentation (+ Skizze!)
… Ambulant möglich (Ausnahme!), weil:
… Info Kinderschutzgruppe/Sozialdienst im Hause
… Info Jugendamt/Ansprechpartner
… Info/Nachfrage Kinderarzt, Hausarzt, andere Kliniken
__________________________________________________________________________________________________________
Datum, verantwortlicher Arzt/Ärztin
(immer auch in Druckschrift + Tel./Funk)
44
Dokumentationsschema für Verletzungen, Hämatome, Verbrennungen
bei V.a. nichtakzidentellen Unfallmechanismus
Name: _____________________________________, geb. am _______________ Aufnahme/Untersuchung am: ____ um ____ h
anwesend:_______________________________________ Untersucher/in: ____________________________________________
z Unfall-/Verbrennungshergang (Stichworte):
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
z V.a. nichtakzidentellen Mechanismus?
… Anamnese inadäquat/fehlend/wechselnd
(evtl. hinten gesondert erläutern)
… Multiple Hämatome
… + verschiedene Farben (CAVE: Lokalisation)
… + ungewöhnliche Lokalisation
… Abdrücke (Hände, Finger, Gegenstände, Bissmarke)
… Prädilektionsstelle (retroaurikulär, Lippen-/Zungenbändchen,
Gaumen, behaarter Kopf, Zähne)
… Immersionsverbrennung (»Handschuh-/Strumpfmuster«, fehlende
Spritzer, Lokalisation)
… Kontaktverbrennung:
(spezifisches Abdruckmuster, Zigarettenverbrennung)
… Sonstiges:
) Hämatomfarbe und Maße angeben!
) Verbrennungsgrad angeben!
) Verbrannte Oberfläche abschätzen:
____ % (___-gradig)
z Allgemeiner Zustand/Vigilanz ggf. Glasgow Coma Scale:
z … V.a. Gedeih-/ … Entwicklungsstörung? … V.a. Vernachlässigung? Ungepflegt?
z … V.a. Fraktur(en) … Nein … Ja, welche:
z Kindergynäkologischer Status (Extra Schema verwenden) … Später vorgesehen … Erfolgt, Wertung:
z Vorgesehene Diagnostik:
Labor
Sono
Röntgen
… BB+Diff, BSG, BGA, CRP, Krea, Na, K, Ca, P
… Abdomen
… Skelettscreening
… y-GT, GOT, GPT, AP, Amylase, Lipase
… Schädel
… Skelettszinti (nur komplementär)
… Quick, PTT, vWF-AG + CoFaktor, PFA 100
… Schädel-Doppler
… Sonstige:
… Urinstatus … Drogenscreening
… Augenhintergrund
Zerebrale Bildgebung
… CCT
… MRT
… Nur gezielt: TPHA, Cu/ Coeruloplasmin, HSV,
Mykoplasmen
… organische Säuren i. Urin
z Procedere
… Stationäre Aufnahme, Station:…………..
… Info diensthabender Oberarzt/ärztin (immer!)
… Ambulant möglich (Ausnahme !) weil:
… Kindergynäkologischer Status
… Info Sozialdienst im Hause
… Fotodokumentation (+ Skizze!)
… Info Jugendamt
Ansprechpartner:
… Info/Nachfrage Kinderarzt, Hausarzt, andere Kliniken
__________________________________________________________________________________________________________
Datum, verantwortlicher Arzt/Ärztin (Name auch in Druckschrift, Tel./Funk-Erreichbarkeit)
45
Kinder-/Jugendgynäkologischer Untersuchungsbefund
† V.a. Missbrauch bei Jungen
Untersuchung am: ________ , ____ Uhr, Ort: _____________________________
Name: __________________________________, geb. am _______________ Assistenz: ___________________________________
Anforderung am: _______________________________________________ Anwesend: __________________________________
durch:__________________________________________________________ Bild-Dokumentation: _________________________
ANAMNESE (ggf. auf Rückseite ausführen):
Menarche: †Nein †Ja:
Sonstiges:
Blutungen: † Nein † Ja:
Fluor: † Nein † Ja:
Strukturierter Verhaltensfragebogen: † Unauffällig † __ Auffälligkeiten (von__Items)
Verhalten bei Untersuchung: † kooperativ † schüchtern † ängstlich † widerstrebend † lehnt ab
KÖRPERLICHER BEFUND
† Unauffällig † Nebenbefund:
Pubertätsstadium (nach Tanner) P
GENITALER BEFUND
DIAGNOSTIK
Abstriche
vaginal
anal
pharyngeal
Sonografie:
BEWERTUNG
G
† Inspektion † Separation † Traktion † Knie-Brust-Lage † Kolposkop
Äußeres Genitale
Labia majora/minora/Klitoris
Vestibulum vaginae
Fossa navicularis
Perineum, Commissura post.
Hymenkonfiguration
Hymen-Entfaltung † Nein † Ja
Posteriorer Randsaum
ANALER BEFUND
B
† Unauffällig † Auffällig:
† Unauffällig † Auffällig:
† Unauffällig † Auffällig:
† Unauffällig † Auffällig:
Flour: † Nein † Ja:
† Unauffällig † Auffällig:
† Semilunär † Anulär † Wulstig, östrogenisiert † Variante:
Bei † Inspektion † Separation † Traktion † Knie-Brust-Lage † Q-Tip † Wasser
† Glattrandig † Nicht beurteilbar † Sonstiges
† Pathologisch (spezifizieren):
Dilatation † Normal †
Fissuren
Fältelung
† Durchgeführt † Nicht indiziert
(Mikrobiologische)
† Gonokokken † Chlamydien † Forensik/DNA*
† Entnahme Vestibulum † Entnahme intravaginal
† Gonokokken † Chlamydien † Forensik/DNA*
† Gonokokken † Forensik/DNA*
Nativer Ausstrich:
Serologie:
† TPHA † Hep.B † HIV
Bakteriologie † vaginal † anal † pharyngeal
† Extra-Forensikbogen ausgefüllt
Befundklasse:
Bemerkung/Fazit Unspezifische oder Normalbefunde schließen einen sexuellen Missbrauch nicht aus!
EMPFEHLUNGEN Prophylaxen † nicht erforderlich † Indiziert*: † Sex. übertragene Infektionen †
Notfallkontrazeption
† Jugendamt † Beratungsstelle:
† Psychotherapie † Wiedervorstellung/Kontrolle am: ___________________
† Sonstiges:
__________________________________________________________________________________________________________
Datum
untersuchender Arzt/Ärztin
* Extra dokumentieren!
Name auch in Druckschrift, Tel./Funk-Erreichbarkeit
46
Forensik-Bogen bei V.a. akuten sexuellen Missbrauch
(bei Kindern immer bis 24 Stunden, bei Jugendlichen bis 48-72 Stunden nach Ereignis durchzuführen)
PERSONALIEN
Name: _____________________________ geb: ____________
Anforderung am: _____________________________________
durch: _____________________________________
UNTERSUCHUNG am: ______ ,______Uhr, Ort:________________
Assistenz: ________________________________________________
Anwesend: _______________________________________________
Bild-Dokumentation: _____________________________________
Anamnese gesondert aufführen!
Immer kolposkopischer Anogenitalstatus mit Fotodokumentation!
Befunde im Kinder-/Jugendgynäkologischen Befund-Bogen dokumentieren!
Extragenitaler Untersuchungsbefund:
Verletzungen † Ja † Nein
Verletzungen auf Dokubogen sorgfältig dokumentieren, so dass sie jederzeit für Dritte rekonstruierbar sind:
Lokalisation, Art, Farbe, Größe, Form, ggf. Gruppierung beschreiben; Foto mit Zentimetermaß + Skizze
† Hämatome † Bissmarken an »erogenen Zonen« (Oberschenkelinnenseiten, Brüsten, Hals, Gesäß)
† Hämatome † Ligaturen † Abschürfungen am Hals, Gliedmaßen, Flanke in Nierenregion
† Petechien: Skleren, weicher Gaumen † Einrisse labiales Frenulum
Forensische Abstriche
Je nach Befund und Vorgeschichte, im Zweifel immer am und um den äußeren Anogenitalbereich, perioral, sowie
im Woodlicht floureszierende Bereiche (nicht sehr zuverlässig zur Spermienidentifizierung). Sterile Wattetupfer mit
steriler NaCl-Lösung anfeuchten, danach aber vollständig trocknen! Erst verpacken, wenn vollständig trocken, immer
in Papierumschläge, niemals Plastik!! Jeden Abstrich mit Patientenaufkleber, Abstrichort eindeutig zuordenbar
machen, Umschläge ebenso + Unterschrift des Entnehmenden. Auch Mundhöhlenabstrich zum Vergleich. Zusätzlich
Objektträgerausstriche anfertigen: ausrollen, nicht abstreichen!
Abstriche
† Vulva † Oberschenkel † Unterbauch † perianal † perioral † Sonstige _______________________________________
† intravaginal: † Fossa navicularis † retrohymenal † Mundhöhle
† Vaginalsekret mit NaCl auf Objekträger für sofortige Nativmikroskopie auf bewegliche Spermien
† Positiv † Negativ Mikroskopiert durch: __________________________________________________________________________
† Fremde (Scham-)Haare gesichert
† Pubes ausgekämmt (Umschlag)
von: _______________________________________ (Körperstelle/n)
† Fingernagelränder abschaben in Papierumschlag (bei berichteter Gegenwehr)
† Bekleidung gesichert (in Papiertüten – nicht Plastik!)
† Abstriche/Blutprobe für infektiologische Diagnostik – Ausgangsstatus entnommen
† Prophylaxen für sexuell übertragene Erkrankungen indiziert/durchgeführt
† HIV PEP angesprochen (für beides siehe »Prophylaxen«)
† Notfallkontrazeption angesprochen, indiziert/durchgeführt
† Nicht indiziert
† Nicht indiziert † β-HCG im Urin
__________________________________________________________________________________________________________
Datum
untersuchender Arzt/Ärztin
Zeuge/-in der Untersuchung
Name auch in Druckschrift, Tel./Funk-Erreichbarkeit
47
4. Fallmanagement in der Arztpraxis
Die folgenden Empfehlungen für ein gemeinsames Fallmanagement wurden im Rahmen
von Kooperationstreffen zwischen niedergelassenen Ärzten sowie weiteren Hilfeeinrichtungen und Behörden entwickelt. Diese Empfehlungen gehen über Diagnostik und Befundsicherung hinaus.
Gemeinsames Fallmanagement beruht bei guten Rahmenbedingungen auf persönlichen
Kontakten zwischen Arztpraxen, Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD), Gesundheits- und
Umweltämtern, Beratungsstellen öffentlicher und freier Träger, spezialisierten Krankenhausabteilungen und weiteren Einrichtungen, die sich mit dem Problem Gewalt gegen
Kinder befassen. Einen Rahmen zum Aufbau entsprechender Kontakte bieten regionale
Kooperationsgruppen.
Gewaltprävention
als Ziel des gemeinsamen Fallmanagements
Grundlage für ein gemeinsames Fallmanagement sind Kenntnisse in der Arztpraxis über
entsprechende Beratungs- und Hilfeangebote. Die Angebote müssen für die Eltern oder
Begleitpersonen des Kindes erreichbar sein. Hierzu bietet der Leitfaden eine Hilfe.
Sie sollten darüber hinaus Ihre persönliche Haltung zum Problem Kindesmisshandlung und
Kindesmissbrauch kritisch prüfen. Der Kontakt zu Opfern und möglichen Tätern erfordert
einen vorurteilslosen Umgang mit dem Problem. Ihre Aufgabe ist es, die nach einem
Erstkontakt mit der Diagnose „Verdacht auf Gewalt gegen Kinder“ möglicherweise gefährdete Arzt-Patienten-Beziehung zu stabilisieren. Nur so ist ein gemeinsames Fallmanagement in Kooperation zwischen den Betroffenen, Ihnen, den Allgemeinen Sozialen Diensten
und spezialisierten Beratungseinrichtungen möglich.
Bindung im Verdachtsfall an die
Arztpraxis besonders
wichtig
In vielen Fällen kann die Einschaltung eines Rechtsmedizinischen Konsils im Sinne einer
„niedrigschwelligen“ Beratung sinnvoll sein, insbesondere bei der Verletzungsinterpretation. Fast alle Rechtsmedizinischen Institute halten eine Gewaltopferuntersuchungsstelle
vor, mit der auch ohne Einschaltung der Polizei Kontakt aufgenommen werden kann, um
eine Beratung oder Mithilfe zu einer professionellen Befunddokumentation zu erhalten.
4.1 Erst- und Wiederholungsuntersuchungen
Bei der Erstuntersuchung steht die Befunderhebung und -sicherung einschließlich einer
Befragung der Eltern oder Begleitpersonen im Vordergrund. In diesem Zusammenhang
sollte auch nach dem vorbehandelnden Arzt gefragt werden. Jedes Kind mit einer Verdachtsdiagnose „Misshandlung“ oder „Missbrauch“ sollte in kurzen Abständen wiedereinbestellt werden. In schweren Fällen ist die Einweisung in eine Klinik angezeigt.
Nach dem vorbehandelnden Arzt
fragen und nach
anderen helfenden
Personen
Manchmal reicht die Diagnostik in der Arztpraxis insbesondere bei Verdacht auf eine Vernachlässigung des Kindes nicht aus. In diesem Fall sollten Sie sich durch einen Hausbesuch
über die Wohnsituation und das familiäre Umfeld des Kindes informieren. Ist der Verdacht
noch nicht ganz abgesichert, die Situation ausreichend stabil und es besteht keine unmittelbare Gefahr für das Kind, sollten Sie zunächst die Bezugspersonen nicht direkt mit Ihrem
Verdacht konfrontieren. Wichtiger ist zuerst, das Vertrauen der Familie zu gewinnen. Das
Kind sollte häufiger wieder einbestellt werden, damit Sie sowohl zum Kind als auch zu den
Möglichkeit eines
Hausbesuchs
einbeziehen
Bei einem Verdacht
zuerst Vertrauen
schaffen
48
Eltern eine positive Beziehung aufbauen können. So stehen Sie weiterhin dem Kind und
der Familie beratend zur Seite und können den Gesundheitszustand des Kindes beobachten. Es gibt keine allgemein gültige Grenze, bei der unbedingt eingeschritten werden
muss. Diese Entscheidung können Sie nur im Einzelfall nach Abwägung der Risiken treffen.
Insbesondere Säuglinge sind bei drohender Misshandlung sehr gefährdet, hier muss eine
Intervention gegebenenfalls rascher erfolgen als bei einem älteren Kind.
Die Zeit bis zur Wiederholungsuntersuchung können Sie nutzen, um durch Rückfragen
beim vorbehandelnden Arzt und Durchsicht anderer medizinischer Unterlagen wie Krankenhausberichte die Vorgeschichte zu vervollständigen. Anonymisierte Beratungen bei
Ärztinnen und Ärzten, die sich auf die Thematik spezialisiert haben, oder bei Einrichtungen
des Kinderschutzes können Ihnen helfen, zusätzliche Sicherheit in der Diagnosestellung zu
gewinnen.
Sofern eine Kontaktaufnahme zu den Allgemeinen Sozialen Diensten oder Beratungseinrichtungen notwendig wird, sollten Sie Eltern oder Begleitpersonen über diesen
Schritt informieren. Ziel der Gespräche ist es, bei Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch des Kindes Vorbehalte oder Bedenken seitens der Eltern bzw. Begleitpersonen
gegenüber der Inanspruchnahme einer speziellen Beratungseinrichtung oder der Allgemeinen Sozialen Dienste abzubauen.
Persönliche Kenntnis
der empfohlenen
Einrichtungen schafft
Glaubwürdigkeit
Die Kontaktaufnahme zu den Beratungsstellen freier Träger ist zu empfehlen, wenn die
persönliche Problembewältigung der Familie im Vordergrund steht und die Eltern Hilfe
akzeptieren. Allgemeine Soziale Dienste sind zu empfehlen, wenn es um die Bewilligung
sozialer Hilfen geht oder eine akute Gefährdung für das Wohl des Kindes besteht und Eltern Hilfen nicht annehmen wollen. In Fällen sexuellen Missbrauchs sollte in jedem Fall
Beratung durch Fachleute vermittelt werden.
4.2 Zwischen den Praxisbesuchen
Einholung zusätzlicher Informationen
von Allgemeinen Sozialen Diensten
In dem aufklärenden Gespräch mit der Familie haben Sie deutlich gemacht, ob Sie nur
Frühwarnzeichen wahrgenommen haben und der Familie selbst niedrigschwellige, engmaschige Begleitung anbieten möchten. Bei Einsichtsfähigkeit der Bezugspersonen und ausreichender Motivation kann der Kontakt zu einer Beratungsstelle oder einem KinderschutzZentrum hergestellt werden, ohne dass die Jugendhilfe informiert werden muss. In der
Regel werden Sie jedoch eine Unterstützung und Begleitung durch andere professionelle
Helfer angeregt oder vorgeschlagen haben. Falls die Eltern in das Vorgehen einwilligen,
können sie selbst oder über Ihre Praxis Kontakt aufnehmen. Durch Kontaktaufnahme mit
den Allgemeinen Sozialen Diensten, den Kinderschutz-Zentren oder Beratungsstellen und
den kinder- und jugendpsychiatrischen Diensten können weitere Einschätzungen zur Beurteilung einer Verdachtsdiagnose eingeholt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
erhalten u. a. durch Hausbesuche Informationen über das soziale Umfeld der Kinder. Die
bezirklich organisierten Stellen besitzen im Rahmen ihrer Tätigkeiten möglicherweise Fallkenntnis.
Anzeige eines Gewaltdeliktes sorgfältig abwägen
Bei Anzeichen für ein Gewaltdelikt muss der Arzt sorgfältig abwägen, welche Maßnahmen
erforderlich sind, die Sicherheit des Kindes zu garantieren. Die ärztliche Entscheidung sollte davon abhängig gemacht werden, wie die Gefahr weiterer Schädigungen dieses Kindes
49
oder anderer Kinder einzuschätzen ist. Wenn keine Gefahr im Verzug ist oder keine Notwendigkeit zur Spurensicherung besteht, kann eine Strafanzeige zunächst zurückgestellt
werden. In diesem Fall ist der Allgemeine soziale Dienst oder das Jugendamt unverzüglich
zu informieren, die gegebenenfalls nach Kontaktaufnahme mit der Familie und fehlender
Kooperationsbereitschaft das Familiengericht einschalten.
Familiengerichte stehen auch für allgemeine juristische Auskünfte bereit. Insbesondere bei
Ehen mit ausländischen Partnern kann eine Information zu Sorgerechtsfragen hilfreich sein.
Eine Rückfrage beim zuständigen Familiengericht ist ebenfalls angezeigt, wenn die Vormundschaft geklärt werden soll und die Begleitperson des Kindes eine entsprechende
Urkunde nicht vorweisen kann.
Information über
Vormundschaftsverhältnisse
einholen
Nach einer Kontaktaufnahme mit ASD, Kinderschutz-Zentren oder Beratungsstellen oder
Familiengericht sollte möglichst bald eine erste gemeinsame Helferkonferenz zusammenkommen. Mit Kenntnis der Eltern treffen sich alle professionellen Helfer, die möglicherweise bereits früher, zum jetzigen Zeitpunkt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft
mit der Familie zusammen gearbeitet haben oder werden. Die Organisation eines solchen
Gespräches ist aufwändig. Sie sollten die Mitarbeiter der Jugendhilfe bitten, dies so zu
organisieren, dass Sie daran teilnehmen können. Machen Sie Terminvorschläge oder laden
Sie in Ihre Praxis ein.
Inhalt, Umfang und Anlass der Weitergabe von fallbezogenen Informationen zwischen der
Arztpraxis und den Allgemeinen Sozialen Diensten oder Beratungsstellen freier Träger
werden mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der entsprechenden Einrichtungen auf einer solchen Helferkonferenz vereinbart. Seitens der kooperierenden Einrichtungen werden
zunächst Informationen über die Entwicklung des Gesundheitszustandes des Kindes von
Ihnen erwartet. Die Informationsvereinbarung kann z. B. die Mitteilung über einen Abbruch
des Kontaktes zwischen Ihnen und dem betreuten Kind umfassen.
Art und Umfang
der Informationsweitergabe persönlich vereinbaren
Hierbei ist es unumgänglich, dass praxisintern ein verlässliches Warnsystem installiert wird,
dass auf nicht eingehaltene Kontrolltermine unmittelbar aufmerksam macht. Die gängigen
Praxis-EDV-Systeme bieten dazu entsprechende Recall-Programme an.
Die Information von Behörden oder Beratungseinrichtungen freier Träger sollte grundsätzlich mit dem Einverständnis der Eltern des Kindes erfolgen. Behördliche Stellen können
auch ohne dieses Einverständnis einbezogen werden, wenn das Wohl des Kindes aufs
Höchste gefährdet ist:
t %BTBLUVFMMF"VTNB•EFSHFTVOEIFJUMJDIFO4DIÊEFOFSGPSEFSUEJFTPGPSUJHF)FSBVTOBIme des Kindes aus seiner häuslichen Umgebung.
t #
FJN7FSCMFJCJOEFSIÊVTMJDIFO6NHFCVOHESPIUFJOFBLVUF(FGBISGàSEJF(FTVOEheit, das Leben (z. B. durch Suizid) und die geistige Entwicklung des Kindes.
Information
behördlicher Stellen
auch ohne
Einverständnis der
Eltern möglich
50
4.3 Eröffnung der Diagnose gegenüber Eltern oder
Begleitpersonen
Eröffnungsgespräch
vorbereiten
Wird der Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Missbrauch bestätigt, sollte die Diagnose
im Gespräch mit den Eltern oder gegebenenfalls Begleitpersonen eröffnet werden (Hutz
1994/95; Kopecky-Wenzel & Frank, 1995).
Gegenüber Eltern
und Begleitpersonen
Vertrauen aufbauen
Für eine erfolgreiche Prävention weiterer Gewalt ist es wichtig, dass die Arztpraxis eine
vertrauensvolle Situation gegenüber Eltern oder Begleitpersonen schafft. Nur so können
die behandelnden Ärzte ihre Vertrauensstellung im Sinne des Fallmanagements einsetzen.
Wird eine Misshandlung oder Vernachlässigung in der Gesamtschau immer mehr möglich
oder sogar wahrscheinlich, muss dies in einem umfassenden, ruhigen Gespräch außerhalb
der üblichen Sprechzeit erklärt werden. Der behandelnde Arzt muss im Vorfeld eines solchen Gespräches bedacht haben, welche Reaktionen möglich sind und welche Konsequenzen das Gespräch für die Sicherheit des Kindes und für die weitere Betreuung hat.
Möglicherweise wird er das Vorgehen entsprechend modifizieren und andere Helfer dazu
bitten bzw. eine Klinikeinweisung veranlassen. Folgende Regeln sollten bei der Planung
eines Gesprächs zur Diagnosemitteilung berücksichtigt werden:
t
t
t
t
.BDIFO4JFEFVUMJDIEBTT4JFTJDIVNEJF(FTVOEIFJUEFT,JOEFTTPSHFO
7FSNFJEFO4JFXFSUFOEF)BMUVOHFOHFHFOàCFS&MUFSOPEFSQPUFOUJFMMFO5ÊUFSO
#JFUFO4JFLFJOF#FSBUVOHFOVOE5IFSBQJFOBOEJF4JFTFMCTUOJDIUMFJTUFOLÚOOFO
'àISFO 4JF OBDI .ÚHMJDILFJU FJOF HFNFJOTBNF &OUTDIFJEVOH [VS *OBOTQSVDIOBINF
oder Information von Beratungsstellen und Allgemeinen Sozialen Diensten herbei.
Beginnen Sie das Gespräch mit den Befunden, die Sie bei dem Kind beobachtet haben.
Die Symptomatik des Kindes bietet Ihnen eine Möglichkeit, mit den Eltern ins Gespräch
zu kommen („Ihr Sohn macht schon seit längerer Zeit einen sehr ängstlichen Eindruck auf
mich. Haben Sie eine Vorstellung, woran es liegen kann?“). Manchmal stellen Sie in der
Sprechstunde fest, dass ein Kind, das wegen Husten vorgestellt wird, mehrere Hämatome
aufweist. Sie sollten den Eltern diese Befunde unbedingt mitteilen und mit ihnen über
mögliche Ursachen reden.
4.4 Notmaßnahmen bei unmittelbar drohender Gefahr für
das Kind
Zum Zeitpunkt des
Praxisbesuchs meist
keine unmittelbare
Gefahr für das Kind
Zum Zeitpunkt des Praxisbesuchs ist eine unmittelbar abzuwendende Gefahr für das Kind,
von Ausnahmen abgesehen, meist nicht gegeben. Um besonders in Krisensituation angemessen zu reagieren, sollten Sie Ihr Verhalten an folgenden Überlegungen ausrichten:
t #FJEFONFJTUFOJOEFS"S[UQSBYJTWPSHFTUFMMUFO'ÊMMFOWPO.JTTCSBVDI.JTTIBOEMVOH
und Vernachlässigung ist ein sofortiges Handeln nicht erforderlich.
t *N /PUGBMM (FGBIS GàS -FCFO 4VJ[JEHFGBIS (FGBIS EFS VOLPOUSPMMJFSCBSFO (FXBMU
bereitschaft, Eskalation von Familienkonflikten vor oder an Wochenenden - besteht immer die Möglichkeit des Einschaltens der Polizei.
51
t Selbst in den Fällen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, ist entsprechend der Gefahrenbewertung eine abgestufte Reaktion möglich.
t ,POUBLUBVGOBINFNJUEFN,JOEFSVOE+VHFOEOPUEJFOTUEFT"NUFTGàS+VHFOEC[X
dem Jugendamt. Außerhalb der Sprechzeiten Kontaktaufnahme über die Einsatzleitstelle der Polizei.
t ,SBOLFOIBVTFJOXFJTVOH
t "OTQSFDIFOEFS"MMHFNFJOFO4P[JBMFO%JFOTUF
t &JOTDIBMUVOHEFS1PMJ[FJ
t %JFFOUTQSFDIFOEFO.B•OBINFOTJOEHFHFOàCFSEFO&MUFSOC[XEFO#FHMFJUQFSTPOFO
des Kindes eindeutig zu begründen („Ich muss jetzt die Allgemeinen Sozialen Dienste
anrufen, weil ...“).
t *OEFS1SBYJTBVGUSFUFOEF,SJTFOGÊMMFLÚOOFO4JFEVSDIFJOGBDIF.B•OBINFOFOUTDIÊSGFO
(z. B. ein kurzes Erstgespräch, die Bitte um Aufenthalt im Wartezimmer, die Ablenkung
durch Zeitschriften oder andere Medien, eine zwischenzeitliche Informationseinholung
bei einer Kollegin oder einem Kollegen oder Kooperationspartner, ein ausführliches
Wiederholungsgespräch).
Abgestufte Reaktion
auch im Gefahrenfall
möglich
Die Einschätzung einer unmittelbaren Gefahrensituation für das Kind muss von Ihnen
grundsätzlich in eigener Verantwortung vorgenommen werden. Sofern der Fall erstmalig in
der Praxis vorstellig wird, ist das Einbeziehen weiterer Stellen aus Zeitgründen meist nicht
möglich. Diese Situation ist jedoch selten.
4.5 Feedback
Gemeinsames Fallmanagement beruht in hohem Maße auf einem verantwortungsvollen
Austausch von Informationen zwischen der behandelnden Arztpraxis, Kollegen/innen, Allgemeinen Sozialen Diensten, Psychologen/innen, Kinder- und Jugendpsychiatern/innen,
Gesundheitsämtern und Beratungseinrichtungen. Die entsprechenden Informationsbeziehungen sind um so belastbarer, je schneller gegenseitige Rückmeldungen über Ergebnisse der weiteren Behandlung des Falls durch die jeweilige Einrichtung erfolgen.
Die hohen Anforderungen des Praxisalltags führen mitunter dazu, dass Informationsabsprachen trotz bester Absichten nicht eingehalten werden können. In diesem Fall können
regelmäßige Kooperationstreffen eine leicht organisierbare Möglichkeit zum Austausch
von Informationen und Erfahrungen sein. Sowohl die Fallarbeit als auch der präventive
Ansatz erfordern ein hohes Maß an Einsatz und Energie. Als niedergelassener Arzt haben
Sie jedoch die Möglichkeit, durch längerfristige Verläufe den Erfolg Ihrer Bemühungen zu
sehen. Dann kann die Betreuung von Familien, in denen Gewalt gegen Kinder geschieht,
eine lohnende Arbeit sein.
Rückmeldungen sind
wichtig für gemeinsames Fallmanagement
52
5. Literaturverzeichnis für die Praxis
Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch.
Göttingen, 2002
Deegener, G., . Körner, W.: Kindesmisshandlung und Vernachlässigung - Ein Handbuch.
Hogrefe, Göttingen, Bern, Toronto, 2005
Deegener, G., . Körner, W.: Risikoerfassung bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung.
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N. (Hrsg.) Jugendmedizin. Gesundheit und Gesellschaft. (Handbuch) Springer Verlag,
Heidelberg, S. 281-284, 2005
Herrmann B, Navratil F, Neises M: Sexueller Missbrauch an Kindern. Bedeutung und Stellenwert der medizinischen Diagnostik. Monatsschrift Kinderheilkunde 150: 1344-1356,
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Herrmann, B.: Medizinische Diagnostik bei körperlicher Kindesmisshandlung. Kinder und
Jugendarzt 36: 96-107, 2005
Herrmann, B.: ZNS-Verletzungen bei Kindesmisshandlungen – das Shaken Baby Syndrom.
Kinder- und Jugendarzt 36: 256-265, 2005
Herrmann, B.: Vernachlässigung und emotionale Misshandlung von Kindern. Kinder und
Jugendarzt 36: 393-402, 2005
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1998
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Lippincott Williams & Wilkins, Philadelphia, Baltimore, New York, London.
(Neue Auflage für Mitte 2008 angekündigt!)
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Sullivan, Patricia M. und Knutson, John F.: Maltreatment and disabilities: A populationbased epidemiological study. In: Child Abuse & Neglect, Vol. 24, No. 10, 2000
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Injuries-Technical Report. Committee on Child Abuse and Neglect. Pediatrics 108:
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Internet:
www.kindesmisshandlung.de
Fachartikel, Leitlinien, Dokumentationsbögen, Fortbildung, Links zu Kindesmisshandlung
55
6. Adressen
Stadt Darmstadt
Frauenhäuser
Deutscher Frauenring e. V.
Ortsverband Darmstadt
Frauenhaus Darmstadt
Postfach 12 01 54
64238 Darmstadt
Tel.: 06151 376814
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und -Beratungsstellen
Frauennotruf der ProFamilia e. V.
64287 Darmstadt
Tel.: 06151 429420
Fax: 06151 4294227
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Siehe Landkreis Darmstadt-Dieburg
Jugendämter
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Sozialverwaltung
Städtischer Sozialdienst
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Service-Büro
Tel.: 06151 13 27 25
Fax: 06151 13 21 80
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr u.
13:00 - 15:30 Uhr, Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Jugendamt
Kinder- und Jugendförderung
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Koordinator für Kinder- und Jugendschutz
Gerhard Kohle
Tel.: 06151 13 38 54
Fax: 06151 13 38 55
E-Mail: [email protected]
Internet: www.darmstadt.de
Sprechzeiten: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr,
Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Hessen e.V.
Gebrüder-Lang-Str. 7
61169 Friedberg
Tel.: 06031 1 87 33
Fax: 06031 72 26 49
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-hessen.de
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Dieburger Str. 31
64287 Darmstadt
Tel.: 06151 402-3020
Fax: 06151 402-3039
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderkliniken.de
Förderverein
Darmstädter Kinderkliniken
Dieburger Str. 31
64287 Darmstadt
Tel.: 06151 4287280
Internet: www.fv-prima.de
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Polizeipräsidium Südhessen, Krim. Beratungsstelle
Orangerieallee 12
64285 Darmstadt
Tel.: 06151 969-0 Zentrale
Fax: 06151 969-4045
E-Mail: [email protected]
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Netzwerk Prävention und Schutz für Kinder, Jugendliche
und Frauen bei sexualisierter und häuslicher Gewalt
Frauenbüro der Stadt Darmstadt
Frankfurter Str. 71
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 132-340
Fax: 06151 132-089
E-Mail: [email protected]
Internet: www.darmstadt.de und www.familien-willkommen.de
Schreibaby-Ambulanz
Menschenskinder – Werkstatt für Familienkultur e.V.
Charlotte Weidenhammer
Schreibabyambulanz und Krisenbegleitung von Familien
mit schreienden Babys und unruhigen Kleinkindern
Begleitung von Risikoschwangerschaften und Familien mit
Frühchen
Landwehrstr.31
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 3 60 45 97
E-Mail: [email protected]
Internet: www.menschenskinder-darmstadt.de
Telefonische Sprechstunde Montags von 9:30-11:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Schulamt Landkreis Darmstadt-Dieburg und Darmstadt
Schulpsychologischer Dienst
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 3682-2
Fax: 06151 3682-400
E-Mail: [email protected]
56
Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen
Wildwasser Darmstadt e.V.
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
Wilhelminenstr. 19
64283 Darmstadt
Tel.: 06151 28871
Fax: 06151 28835
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wildwasser-darmstadt.de
Telefonzeiten: Mo + Mi: 11 - 13 Uhr, Di + Do: 15 - 17 Uhr
Offene Beratung: Mi 15 - 17 Uhr
Sozialpädiatrisches Zentrum
Sozialpädiatrisches Zentrum der
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Dieburger Str. 31
64287 Darmstadt
Tel.: 06151 402-3202
Fax: 06151 402-3019
www.kinderkliniken.de
Stadt Frankfurt
Selbsthilfeorganisation
Verein für Arbeits- und Erziehungshilfen
Karlsruher Straße 9
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 27216-0
Fax: 069 27216-199
E-Mail: [email protected]
Erziehungsberatungsstellen
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Alexanderstr. 29
60489 Frankfurt am Main
Tel.: 069 78 92 019
Fax: 069 97 82 40 16
E-Mail: [email protected]
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Alt Preungesheim 2
60435 Frankfurt am Main
Tel.: 069 54 10 01
Fax: 069 54 25 19
E-Mail: [email protected]
Eltern- und Jugendberatung
Ernst-Kahn-Str. 49 a
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069 9 58 21 70
Fax: 069 9 58 21 710
E-Mail: [email protected]
Eltern- und Jugendberatung
Mainkai 40 / Postadr.: Alte Mainzer Gasse 10
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069 91 33 16 61
Fax: 069 91 33 16 33
E-Mail: [email protected]
Erziehungs- und Familienberatung im Internationalen FamilienZentrum
Falkstr. 54a
60487 Frankfurt am Main
Tel.: 069 71 37 47 10
Fax: 069 71 37 47 16
E-Mail: [email protected]
Erziehungsberatungsstelle im Haus der Volksarbeit
Eschenheimer Anlage 21
60318 Frankfurt am Main
Tel.: 069 1 50 11 25
Fax: 069 5 97 55 03
E-Mail: [email protected]
Jüdisches Beratungszentrum
Myliusstr. 20
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069 71 91 52 90
Fax: 069 71 91 52 99
E-Mail: [email protected]
Kinder-, Jugend- und Elternberatung Beratungsstelle Bornheim
Böttgerstr. 22
60389 Frankfurt am Main
Tel.: 069 21 23 49 80
Fax: 069 21 23 29 72
E-Mail: [email protected]
Kinder-, Jugend- und Elternberatung Beratungsstelle
Borsigallee
Borsigallee 43
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069 21 23 47 58
Fax: 069 21 23 69 13
E-Mail: [email protected]
Kinder-, Jugend- und Elternberatung Beratungsstelle Höchst
Justinuskirchstr. 3a
65929 Frankfurt am Main
Tel.: 069 21 24 54 59
Fax: 069 21 24 57 81
E-Mail: [email protected]
Kinder-, Jugend- und Elternberatung Beratungsstelle Gallus
Kostheimer Str. 11
60326 Frankfurt am Main
Tel.: 069 21 23 59 93
Fax: 069 21 24 01 88
E-Mail: [email protected]
Kinder-, Jugend- und Elternberatung Beratungsstelle
Sachsenhausen
Metzlerstr. 34
60594 Frankfurt am Main
Tel.: 069 21 23 51 26
Fax: 069 21 23 55 71
Kinder-, Jugend- und Elternberatung Beratungsstelle
Goldstein
Straßburger Str. 31
60529 Frankfurt am Main
Tel.: 069 21 23 29 60
Fax: 069 21 23 28 73
E-Mail: [email protected]
57
Evangelisches Zentrum für Beratung und Therapie Haus am
Weißen Stein
Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung, Paar- und
Lebensberatung, Therapie für Migranten
60431 Frankfurt am Main
Tel.: 069 5 30 22 20 / 221
Fax: 069 5 30 22 81
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Psychologische Beratungsstelle Höchst,
Familien-, Erziehungs-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung
Leverkuser Str. 7
65929 Frankfurt am Main
Tel.: 069 33 99 98 0
Fax: 069 33 99 98 10
E-Mail: [email protected]
Jugendämter
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Polizeipräsidium Frankfurt, Polizeiliche Beratungsstelle
Zeil 33
60313 Frankfurt
Tel.: 069 755-55555 Beratungsstelle
Fax: 069 755-82339
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Frankfurter Verein für soz. Heimstätten e. V. „Fechenheim“
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 6312614
E-Mail: [email protected]
Autonomes Frauenhaus Frankfurt
Frauen helfen Frauen e. V.
Postfach 56 02 35
60407 Frankfurt am Main
Tel.: 06101 48311
Fax: 06101 4604
E-Mail: [email protected]
Stadt Frankfurt am Main Gesundheitsamt
Braubachstr. 18 - 22
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069 212-33831
Fax: 069 212-37891
E-Mail: [email protected]
Stadt Frankfurt am Main
Jugend- und Sozialamt
Eschersheimer Landstr. 241-249
60320 Frankfurt am Main
Besonderer Dienst Jugendhilfe
Kinderschutz und Koordination von Hilfen
Frau Dr. Maucher
Tel.: 069 212-33604
Frau Riffi
Tel.: 069 212-34066
Fax: 069 212-31183
Jugendschutz
Frau Koch
Tel.: 069 212-35002
Fax: 069 212-30788
Fachreferat Grundsatz
Präventive Jugendhilfe für Kinder,
Jugendliche und Familien
Herr Martin,
Ansprechpartner für PiT-Programm
Prävention im Team
Tel.: 069 212-36305
Fax: 069 212- 30739
Frauenrecht ist Menschenrecht – FIM e. V.
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 7075430
Tel.: 069 7075450
Fax: 069 7075466
E-Mail: [email protected]
Sozialrathäuser
SGB VIII TeamleiterInnen
in den Sozialrathäusern
SRH Gallus, Frau Manger
Tel.: 069 212-44150
SRH Bockenheim, Herr Scheibl
Tel.: 069 212-33976
SRH Bornheim/Obermain, Herr Peters
Tel.: 069 212-34514
SRH Sachsenhausen/Goldstein, Herr Krause, Herr Engert
Tel.: 069 212-42085
Tel.: 069 212-38161
SRH Höchst, Herr Glotzbach, Frau Fabian
Tel.: 069 212-35605
Tel.: 069 212-45528
SRH Nordweststadt, Frau Euler, Frau Hess
Tel.: 069 212-32379
Tel.: 069 212-46129
SRH Bergen-Enkheim, Herr Schneider
Tel.: 069 212-41221
SRH Am Bügel, Frau Brandstädter
Tel.: 069 212-38040
SRH Dornbusch/Eschersheim, Frau Sobbe
Tel.: 069 212-44362
Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen e. V.
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 709494
Fax: 069 777109
E-Mail: [email protected]
Frankfurter Kinderbüro
Schleiermacherstr. 7
60316 Frankfurt
Ansprechpartnerin für Beratung von Kindern und
Jugendlichen:
Haus für Frauen und Kinder
Postfach 61 02 08
60344 Frankfurt am Main
Tel.: 069 412679
Fax: 069 410091
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
60316 Frankfurt am Main
Tel.: 069 4898 6551
E-Mail: [email protected]
58
Jutta Lederer-Charrier
Tel.: 069 212-39003
Fax: 069 430247
Internet: www.frankfurter-kinderbuero.de
Rechtsberatung: Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
von 15.00 - 17.00 Uhr
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
BV Frankfurt am Main e.V.
Comeniusstr. 37
60389 Frankfurt/M.
Tel.: 069 970901-10
Fax: 069 970901-30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-frankfurt.de
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Ambulanz für Säuglinge und Kleinkinder
Institut für analytische Kinder- und
Jugendlichen-Psychotherapie in Hessen e. V.
Sigmund-Freund-Insitut
Myliusstraße 20
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069 72 1445
Fax: 069 97 202588
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ikjp.de
Clementine Kinderhospital Dr. Christ‘sche Stiftung
Theobald-Christ-Str. 16
60316 Frankfurt
Tel.: 069 9 49 92 - 0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Clementine-Kinderhospital.de
Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt
Tel.: 069 63 01-1
Fax: 069 6301-63 01
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kgu.de
Städtische Kliniken Frankfurt a. M. -Höchst
Gotenstr. 6-8
65929 Frankfurt
Tel.: 069 3106-2375
Fax: 069 3106-3030
E-Mail: [email protected]
Internet: www.skfh.de
Männerberatungsstellen
Informationszentrum für Männerfragen e.V.
Sandweg 49
60316
Frankfurt
Tel.:069 4950446
E-Mail: [email protected]
Opferhilfeverein
Trauma- und Opferzentrum Frankfurt am Main e. V.
Zeil 81
60313 Frankfurt/Main
Tel.: 069 21655828
Internet: www.trauma-undopferzentrum.de
Psychiatrische Kliniken
Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe Universität
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters
Deutschordenstr. 50
60528 Frankfurt
Tel.: 069 6301-5408
Fax: 069 6301-5843
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kgu.de/zpsy/kinderpsychiatrie
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
„InGe“ Intervention bei Gewalt gegen Frauen
Frauen helfen Frauen e.V.
Stadt Frankfurt am Main
Postfach 560 235
60407 Frankfurt am Main
Tel.: 06101 48311
Fax: 06101 4604
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenhaus-frankfurt.de
Schreibaby-Ambulanzen
Frauen Gesundheitszentrum
für Frauen und Familien
Neuhofstr. 32 H
60318 Frankfurt
Tel.: 069 59 17 00
Fax: 069 59 31 29
Internet: www.fgzn.de
»Frankfurter Schreisprechstunde«
Mittwochs, 14:30 - 15:30 Uhr, andere Termine möglich
Ulrike Reggentin-Folkerts
Bergerstr. 338
60385 Frankfurt/Main
Tel.: 06945 75 03
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Frankfurt
Schulpsychologischer Dienst
Stuttgarter Str. 18 - 24
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 389 89 - 188
E-Mail: [email protected]
Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen
Mädchenberatung - FeM Mädchenhaus Frankfurt
Eschersheimer Landstr. 534
60433 Frankfurt
Tel.: 069 531079
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fem-ffm.de
Wildwasser e.V. Beratungsstelle
Böttgerstraße 22
60389 Frankfurt
Tel.: 069 95502910
Fax: 069 95502932
E-Mail: [email protected]
59
Sozialpädiatrisches Zentrum
Frauenhäuser
Sozialpädiatrisches Zentrum
Städtische Kliniken Lehrkrankenhaus
Frankfurt a M. -Höchst
Gotenstr. 6-8
65929 Frankfurt/Main
Tel.: 069 3106-2070
Fax: 069 3106-2821
E-Mail: [email protected]
Frauenhaus Kassel
Postfach 10 11 03
34011 Kassel
Tel.: 0561 898889
Fax: 0561 84313
E-Mail: [email protected]
Sozialpädiatrisches Zentrum
Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V.
Karlsruher Str. 9
60329 Frankfurt/M.
Tel.: 069 27216-222
Fax: 069 27216-299
Stadt Kassel Gesundheitsamt
Obere Königsstr. 3
34117 Kassel
Tel.: 0561 787-0
Fax: 0561 787-5233
E-Mail: [email protected]
Sozialpädiatrisches Zentrum - Frankfurt Mitte
im Neubau am Clementine Kinderkrankenhaus
Theobald-Christ-Str. 16
60316 Frankfurt/M.
Tel.: 069 9434095 – 0
Fax: 069 9434095 - 99
Internet: www.vae-ev.de
Jugendamt
Stadt Kassel
Gesundheitsamt
Stadt Kassel - Jugendamt
Vermittlungsstelle ‚Handschlag‘ für Täter-Opfer-Ausgleich
Oberste Gasse 25
34117 Kassel
Tel.: 0561 155 20
Fax: 0561 787 - 5102
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stadt-kassel.de
Kinderschutzbund
Erziehungsberatungsstellen
Erziehungsberatungsstelle
Hinter der Komödie 17
34117 Kassel
Tel.: 05 61 78 44 90
Fax: 05 61 78 44 921
E-Mail: [email protected]
Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und
Lebensfragen
Erziehungsberatung der evangelischen Kirche
Obere Karlsstr. 3
34117 Kassel
Tel.: 05 61 70 33 90
Fax: 05 61 70 33 910
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und
Jugendliche
Erziehungsberatung
Humboldtstr. 26
34117 Kassel
Tel.: 05 61 10 03 580
Fax: 05 61 10 03 582
E-Mail: [email protected]
Sozialpädagogische Familienberatung
Erziehungsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
Querallee 50
34119 Kassel
Tel.: 05 61 70 97 40
Fax: 05 61 70 97 42 1
E-Mail: [email protected]
Deutscher Kinderschutzbund
OV Kassel
Vor dem Forst 12
34130 Kassel
Tel.: 0561 68226
Fax: 0561 5218673
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-kassel.de
Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen
Polizeipräsidium Nordhessen, Polizeiladen
Wolfsschlucht 5
34117 Kassel
Tel.: 0561 17171 Polizeiladen
Fax: 0561 910-1035
E-Mail: [email protected]
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Aktionsbündnis gegen häusliche Gewalt
Nord- und Osthessen
Frauenbeauftragte der Stadt Kassel
Obere Königsstr. 8
34117 Kassel
Tel.: 0561 787-7069
Fax: 0561 787-8026
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rp-kassel.de/haeuslichegewalt
Schreibaby-Ambulanz
Helga Maria Scholl, HP, ECP
Baby- und Elternsprechstunde
Motzstraße 1, Eingang Friedrich-Engelsstraße
34117 Kassel
60
Tel.: 0561 77 57 56
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schreibaby-kassel.de
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Landkreis und Stadt Kassel
Schulpsychologischer Dienst
Holländische Str. 141
34127 Kassel
Tel.: 0561 8078 0
Fax: 0561 8078 110
E-Mail: [email protected]
Stadt Offenbach
Erziehungsberatungsstellen
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche für die
Stadt Offenbach
Hessenring 57
63071 Offenbach
Tel.: 069 80 65 24 90 / 23 47
Fax: 069 80 65 25 58
E-Mail: [email protected]
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und
Jugendliche
Platz der deutschen Einheit 7
63065 Offenbach
Tel.: 069 8 00 6 42 30
Fax: 069 8 00 6 42 58
Frauenhäuser
Frauen helfen Frauen e. V.
63065 Offenbach am Main
Tel.: 069 886139 Haus
Tel.: 069 816557 B-Stelle
Tel.: 069 82995710 G-Stelle
Fax: 069 82995711
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
63065 Offenbach
Tel.: 069 816557
E-Mail: [email protected]
Pro Familia e. V.
Ortsverband Offenbach
63067 Offenbach am Main
Tel.: 069 8001313 Notruf
Tel.: 069 817762 Pro Familia
Fax: 069 82360631
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Stadt Offenbach Gesundheitsamt
Berliner Str. 60
63067 Offenbach
Tel.: 069 8065-2411
Fax: 069 8065-2129
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Magistrat der Stadt Offenbach
Jugendamt
Berliner Str. 100
63065 Offenbach am Main
Tel.: 069 8065-2283 oder 3441 Vorzimmer der Amtsleitung
Fax: 069 8065-3187
E-Mail: [email protected]
Internet: www.offenbach.de
Allgemeiner Sozialer Dienst
Fachgebietsleiter: Gerhard Kaufmann
Tel.: 069 8065 2233
Fax: 069 8065 3519
E-Mail: [email protected]
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit
Sachgebietsleiter: Günter Kopp
Tel.: 069 8065 2159
Fax: 069 8065 2709
E-Mail: [email protected]
Dr. Michel Koch
Regionalleitung Innenstadt und Verantwortlicher für die
Gewaltprävention
Tel.: 069 8065- 3967
Fax: 069 8065- 3960
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag zwischen 08:00 und
12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
OV Offenbach e.V.
Frau Mechthild Dänner
Rathenaustr. 38
63067 Offenbach a. M.
Tel.: 069 86781239
Fax: 069 86781238
E-Mail: [email protected]
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Polizeipräsidium Südosthessen, Polizeiladen
Stadthof 16/17
63065 Offenbach
Tel.: 069 8098-1230 Polizeiladen
Fax: 069 80087903
E-Mail: [email protected]
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Frauenbüro der Stadt Offenbach
Berliner Str. 100
63065 Offenbach/Main
Tel.: 069 8065-2010
Fax: 069 8065-3539
E-Mail: [email protected]
Internet: www.offenbach.de
61
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Gesundheitsamt
Staatliches Schulamt Landkreis und Stadt Offenbach
Schulpsychologischer Dienst
Platz der Deutschen Einheit 5
63065 Offenbach
Tel.: 069 80053 0
Fax: 069 80053-333
E-Mail: [email protected]
Stadt Wiesbaden Gesundheitsamt
Dotzheimer Str. 38 - 40
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 31-2828
Fax: 0611 31-3971
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Sozialpädiatrisches Zentrum
Sozialpädiatrisches Zentrum
Städtische Kliniken
Starkenburgring 66
63069 Offenbach/Main
Tel.: 069 8405-4322
Fax: 069 8405- 44 47
Stadt Wiesbaden
Erziehungsberatungsstellen
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Taunusstr. 46-48
65183 Wiesbaden
Tel.: 06 11 31 26 07
Fax: 06 11 31 59 52 im Haus
Beratungsstelle im Roncalli-Haus
Für Familien, Paare und Einzelne
Friedrichstr. 26-28
65185 Wiesbaden
Tel.: 06 11 17 41 86
Fax: 06 11 17 41 71
E-Mail: [email protected]
Institut für Beratung und Therapie von Eltern und jungen
Menschen
Adelheidstr. 28
65185 Wiesbaden
Tel.: 06 11 37 00 12
Fax: 06 11 37 00 13
E-Mail: [email protected]
Psychologische Beratungsstelle des Nachbarschaftshauses
Wiesbaden e.V.
Rathausstr. 10
65203 Wiesbaden
Tel.: 06 11 9 67 21 26
Fax: 06 11 9 67 21 50
E-Mail: [email protected]
Magistrat der Stadt Wiesbaden
Amt für Soziale Arbeit, Jugendamt / Amt 51.51
Kurt-Schumacher-Ring 2-4
65195 Wiesbaden
Tel.: 0611 31 30 75
Fax: 0611 314978
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
OV Wiesbaden e.V.
Schwalbacher Str. 76
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 522846
Fax: 0611 5319125
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-wi.de
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH
Klinik für Kinder und Jugendliche
Ludwig Erhard Straße 100
65199 Wiesbaden
Tel.: 0611 432667
Fax: 0611 432727
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hsk-wiesbaden.de
Dt. Klinik für Diagnostik
Fachbereich Kinder- und Jugendmedizin, Tagesklinik,
Aukammallee 33
65191 Wiesbaden
Telefon: (0611) 577-0
Telefax: (0611) 577-577
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dkd-wiesbaden.de
Männerberatungsstellen
Beratungsstelle der Telseelsorge
Emser Str. 18
65195
Wiesbaden
Tel.: 0611 598715
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Diakonisches Werk
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 806050
Fax: 0611 3609120
AWO Kreisverband Wiesbaden e. V.
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 5990339
E-Mail: [email protected]
Opferhilfeverein
Wiesbadener Hilfe
Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V.
Adelheidstr. 74
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 308 2324
Internet: www.wiesbadener-hilfe.de
62
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Polizeipräsidium Westhessen, Polizeiladen
Marktstr. 2-6
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 5829600 Polizeiladen, AB
Fax: 0611 58296019
E-Mail: [email protected]
Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulanz
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Rheinhöhe
Institutsambulanz
Eberleinstraße 48
65195 Wiesbaden
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Blücherstr. 26
68623 Lampertheim
Tel.: 0 62 06 91 04 11 / 12
Fax: 0 62 06 13 60 1
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Frauenhaus Bergstraße e. V.
Postfach 30 94
64614 Bensheim
Tel.: 06251 78388
Fax: 06151 788314
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
AK Prävention, Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt
Kommunale Frauenbeauftragte der Stadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 312-448 u. 313-180
Fax: 0611 313-905
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wiesbaden.de
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Rheingau-Taunus-Kreis
Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen
Wildwasser Wiesbaden e.V.
Verein gegen sexuellen Missbrauch –
Beratungsstelle für Mädchen und Frauen
Wallufer Str. 1
65197 Wiesbaden
Tel.: 0611 80 86 19
Fax: 0611 84 63 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wildwasser-wiesbaden.de
Telefonische Sprechzeiten: Mo 14-16 Uhr,
Di 9 - 11 Uhr, Mi + Do 9 -12 Uhr
Offene Sprechzeit für Mädchen ab 12 Jahren:
Di 16 - 18 Uhr
Landkreis Bergstraße
Erziehungsberatungsstellen
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Wambolter Hof
64625 Bensheim
Tel.: 0 62 51 8 46 00
Fax: 0 62 51 8 46 060
E-Mail: [email protected]
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bensheimer Weg 16
64646 Heppenheim
Tel.: 06252 99 01 15
Fax: 06252 99 01 31
Landkreis Bergstraße Haus der Gesundheit
Kettelerstr. 29
64646 Heppenheim
Tel.: 06252 15-0
Fax: 06252 15-5888
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Kreisausschuss des Landkreises Bergstraße
Jugendamt
Graben 15
64646 Heppenheim
Tel.: 06252 15 0
Fax: 06252 15 767
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
OV Viernheim e.V.
Wasserstr. 20
68519 Viernheim
Tel.: 06204 602369
Fax: 06204 704950
E-Mail: [email protected]
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Riedstadt
Institutsambulanz
Darmstädter Str. 13
64646 Heppenheim
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
AK Häusliche Gewalt
Frauenhaus des LK Bergstraße
Postfach 30 94
64614 Bensheim
Tel.: 06251 78388
Fax: 06251 788314
E-Mail: [email protected]
Schreibaby-Ambulanz
Dr. phil. Angelika Gregor, Dipl.-Psych.
Sprechstunde für Eltern mit Babys
Märkerwaldstr. 131 a
64625 Bensheim 5
63
Tel.: 06251 85 56 91
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Lkr. Bergstraße und Odenwaldkreis
Dienstsitz
Schulpsychologischer Dienst
Michelstädter Str. 2
64711 Erbach
Tel.: 06062 3075
Fax: 06062 7306
E-Mail: [email protected]
Staatliches Schulamt Landkreis Bergstraße und Odenwaldkreis
Schulpsychologischer Dienst
Weiherhausstraße 8 b
64646 Heppenheim/Bergstraße
Tel.: 06252 9964 0
Fax: 06252 9964 - 49
E-Mail: [email protected]
Sozialpädiatrisches Zentrum
Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken GmbH
Klinik für Kinder und Jugendliche
Sozialpädiatrisches Zentrum
Ludwig-Erhard-Str. 100
65199 Wiesbaden
Tel.: 0611 432923
Fax: 0611 432921
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Erziehungsberatungsstellen
Erziehungs- und Jugendberatung
Jacob-Jung-Str. 2
64291 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 3 50 60
Fax: 0 61 51 3 50 623
E-Mail: [email protected]
Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Marie-Curie-Str. 6
64823 Groß-Umstadt
Tel.: 06078 93 13 28
Fax: 06078 75 87 14
E-Mail: [email protected]
Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Fabrikstr. 8
64319 Pfungstadt
Tel.: 06157 98 94 14
Fax: 06157 949654
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Frauen helfen Frauen e.V.
Postfach 12 06
64834 Münster
Tel.: 06071 33033 Haus
Fax: 06071 33016
Tel.: 06071 25666 B-Stelle
Fax: 06071 207 918
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
64807 Dieburg
Tel.: 06071 25666
Fax: 06071 207918
Gesundheitsamt
Verwaltungsverband Darmstadt-Dieburg Gesundheitsamt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 3309-0
Fax: 06151 319134
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Keisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Jugendamt
Rheinstr. 65
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 881 0
Fax: 06151 881 1462
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
BV Darmstadt e.V.
Grafenstr. 31
64283 Darmstadt
Tel.: 06151 21066 oder 21067
Fax: 06151 21029
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-darmstadt.de
Männerberatungsstellen
Profamilia Darmstadt
Landgraf-Georg-Str. 120
64287
Darmstadt
Tel.: 06151 429420
E-Mail: [email protected]
Männernetz Hessen e.V. bzw. Zentrum Bildung/EKHN
Erbacher Str. 17
64287
Darmstadt
Tel.: 06151 6690190
E-Mail: [email protected]
Opferhilfeverein
Opferhilfe Südhessen e. V.
Nikoleyweg 7
64354 Reinheim
Tel.: 06162 912100
Internet: www.opferhilfe.de
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Netzwerk Prävention und Schutz für Kinder, Jugendliche
und Frauen bei sexualisierter und häuslicher Gewalt
Leiterin Frauenbüro LK Darmstadt-Dieburg
Rheinstr. 65-67
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 881-1040 /1042
Fax: 06151 881-1045
64
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ladadi.de/Frauen.164.0.html
Schreibaby-Ambulanz
Entwicklungs- und Erziehungsberatung
für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern
Bianca Niermann
Erziehungsberaterin
Albert-Einstein-Ring 14
64342 Seeheim
Tel.: 06257 94 28 90
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kleinkindberaterin.de
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Stadt Darmstadt
Landkreis Fulda
Erziehungsberatungsstellen
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Marienstr. 5
36039 Fulda
Tel.: 06 61 7 10 47
Fax: 06 61 9 01 22 06
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Sozialdienst Kath. Frauen e. V.
36037 Fulda
Tel.: 0661 9529 525
Fax: 0661 8394-25
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Sozialdienst Katholischer Frauen e. V.
36037 Fulda
Tel.: 0661 83940
Fax: 0661 839425
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Landkreis Fulda Gesundheitsamt
O-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda
Tel.: 0661 6006-623
Fax: 0661 6006-661
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Jugendamt und Sportamt
Wörthstr. 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 6006 0
Fax: 0661 60006 267
E-Mail: [email protected]
Magistrat der Stadt Fulda
Amt für Jugend und Familie
Bonifatiusplatz 1 + 3
36037 Fulda
Tel.: 0661 1021902
Fax: 0661 1022901
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fulda.de
Öffnungszeit: 8.30 - 16.00 Uhr, Freitag: 8.30 - 13.00 Uhr.
Erreichbar 24-Stunden-Bereitschaft an 365 Tagen über die
Polizei.
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
OV Fulda e.V.
Frau Sabine Waschke
Lindenstr. 35
36037 Fulda
Tel.: 0661 9016551
Fax: 0661 9200311
E-Mail: [email protected]
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Klinikum Fulda gAG
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Pacelliallee 4
36043 Fulda
Tel.: 0661 84-5571
Fax: 0661 84-5573
E-Mail: [email protected]
Internet: www.klinikum-fulda.de
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Polizeipräsidium Osthessen, Krim. Beratungsstelle
Severingstr. 1 – 7
36041 Fulda
Tel.: 0661 105-0 Zentrale
Fax: 0661 105-1029
E-Mail: [email protected]
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
AG Gewalt im sozialen Nahraum
Frauenbüro der Stadt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Tel.: 0661 102-1040 und 1043
Fax: 0661 102-2040
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenbuero-fulda.de
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Landkreis Fulda
Schulpsychologischer Dienst
Josefstr. 22-26
36039 Fulda
Tel.: 0661 8390-0
Fax: 0661 8390-122
E-Mail: [email protected]
65
Landkreis Gießen
Erziehungsberatungsstellen
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Erziehungsberatung
Frankfurter Str. 44
35392 Gießen
Tel.: 06 41 79 48 13 2
Fax: 06 41 79 48 13 20
E-Mail: [email protected]
Ärztlich-Psychologische Beratungsstelle
Hein-Heckroth-Str. 28 a
35394 Gießen
Tel.: 06 41 4 00 07 40
Fax: 06 41 4 00 07 49
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Frauenhaus Gießen e.V.
35390 Gießen
Tel.: 0641 83193 Haus
Tel.: 0641 73343 Büro
Fax: 0641 9715911
Nothandy: 0177 7868870
E-Mail: [email protected]
SKF-Frauenhaus
Sozialdienst Kath. Frauen e. V.
Postfach 10 08 30
35338 Gießen
Tel.: 0641 2001-71
Fax: 0641 2001777
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
35390 Gießen
Tel.: 0641 73343
Fax: 0641 9715911
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Landkreis Gießen Gesundheitsamt
Ostanlage 45
35390 Gießen
Tel.: 0641 9390-0
Fax: 0641 9390-572
E-Mail: [email protected]
Jugendämter
Jugendamt des Landkreises Gießen
Ostanlage 39 für die Regionen IV und VI
35390 Gießen
Tel.: 0641 9390-531 Service-Büro oder 9390-0 Zentrale
Fax: 0641 9390-421
E-Mail: [email protected] Servicebüro
Internet: www.lkgi.de
Jugendamt des Landkreises Gießen
Außenstelle Nordanlage für die Regionen I und V
Nordanlage 37
35390 Gießen
Tel.: 0641 93136-202 Servicebüro oder -103
Teamleitung Region I oder -100 Teamleitung Region V
Fax: 0641 93136-140
E-Mail: [email protected]
Jugendamt des Landkreises Gießen
Außenstelle Grünberg für die Region III
Londorfer Str. 34
35305 Grünberg
Tel.: 06401 9153-120 Service-Büro oder -122 Teamleitung
Fax: 06401 9153-128
E-Mail: margit.fi[email protected] Teamleitung
Jugendamt des Landkreises Gießen
Außenstelle Lich für die Region II
Unterstadt 14
35423 Lich
Tel.: 06404 621-0 Service-Büro oder -13 Teamleitung
Fax: 06404 621-21
E-Mail: [email protected] Teamleitung
Die Zuordnung der Regionen gestaltet sich folgender Maßen
und umfasst die Kommunen:
Region I:
Langgöns, Linden, Pohlheim
Region II:
Hungen, Lich
Region III: Grünberg, Laubach
Region IV: Allendorf, Lollar, Rabenau, Staufenberg
Region V:
Buseck, Fernwald, Reiskirchen
Region VI: Biebertal, Heuchelheim, Wettenberg.
Magistrat der Stadt Gießen
Jugendamt
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Tel.: 0641 306-1377 oder Zentrale 306 - 0
Fax: 0641 306-2381
E-Mail: [email protected]
Bereitschaftsdienst des Allgemeinen Sozialen Dienstes ASD
über Tel 0641/ 306-0 in der Zeit: Montags bis Donnerstag von
8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:15 Uhr; Freitags von 8:00 12:30 Uhr
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
OV Gießen e.V.
Marburger Str. 24
35390 Gießen
Tel.: 0641 38069
Fax: 0641 31516
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-giessen.de
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Universitäts-Klinikum Gießen und Marburg GmbH
Standort Gießen
Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin
Feulgenstr. 12
35392 Gießen
Tel.: 0641 99 43400
Fax: 0641 99 43419
E-Mail: [email protected]
Internet: www.uniklinikum-giessen.de/zkh
66
Opferhilfeverein
Gießener Hilfe
Opfer- und Zeugenhilfe Gießen e.V.
Ostanlage 21
35390 Gießen
Tel.: 0641 97 22 50
Internet: www.giessener-hilfe.de
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Polizeipräsidium Mittelhessen, Krim. Beratungsstelle
Ferniestr. 8
35394 Gießen
Tel.: 0641 7006-0 Zentrale
Fax: 0641 7006-2048
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wildwasser-giessen.de
Sozialpädiatrisches Zentrum
Klinikum der Justus-Liebig-Universität
Zentrum für Kinderheilkunde
Sozialpädiatrisches Zentrum
Abteilung Neuropädiatrie und Sozialpädiatrie
Feulgenstr. 12
35385 Gießen
Tel.: 0641 99-43461
Fax: 0641 99-43489
Landkreis Groß-Gerau
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz
Erziehungsberatungsstellen
Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie
Institutsambulanz
Lindenstr. 11
61231 Bad Nauheim
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Darmstädter Str. 88
64521 Groß-Gerau
Tel.: 0 61 52 78 98
Fax: 0 61 52 78 97
E-Mail: [email protected]
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Südkreisberatungsstelle Jugend- und Familienberatung
Bahnhofstr. 11
64560 Riedstadt-Goddelau
Tel.: 06158 91 57 66
Fax: 06158 91 57 67
E-Mail: [email protected]
Frauen gegen Gewalt im häuslichen Bereich
Frauenbeauftragte Landkreis Gießen
Ostanlage 45
35390 Gießen
Tel.: 0641 9390-490
Fax: 0641 9390-438
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lkgi.de
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis
Schulpsychologischer Dienst
Bahnhofstr. 82 - 86
35390 Gießen
Tel.: 0641 9695 - 60
Fax: 0641 9695 222
E-Mail: [email protected]
Staatliches Schulamt Lkr. Gießen und den Vogelsbergkreis
Dienstsitz
Schulpsychologischer Dienst
Bahnhofstr. 49
36341 Lauterbach
Tel.: 06641 977 485
Fax: 06641 977 - 499
E-Mail: [email protected]
Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen
Wildwasser Gießen e.V.
Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und
Frauen
Liebigstr. 13
35390 Gießen
Tel.: 0641 76545
Telefonische Sprechzeiten: Montags, donnerstags und freitags
9.00 – 11.00 Uhr,
Mittwochs 14.30 – 16.30 Uhr
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Paare,
Erziehungsberatung und Eheberatung
Weserstr. 34
65406 Rüsselsheim
Tel.: 0 61 42 1 72 10
Fax: 0 61 42 1 26 77
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Frauenhaus Groß-Gerau
64502 Groß-Gerau
Tel.: 06152 39977
Fax: 06152 800010
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen
im Kreis Groß-Gerau
Frauen helfen Frauen e.V.
64521 Groß-Gerau
Tel.: 0 61 52 80 00 0
Fax: 0 61 52 80 00 10
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Landkreis Groß-Gerau Gesundheitsamt
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 989-0
Fax: 06252 989-348
E-Mail: [email protected]
67
Jugendamt
E-Mail: [email protected]
Kreisausschuss des Landkreises Groß-Gerau
Jugendamt
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß Gerau
Tel.: 06152 989 0
Fax: 06152 989 624
E-Mail: [email protected]
Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
KV Mittleres Ried e.V.
Herr Bernd Behnke
Kiesstr. 11
64579 Gernsheim
Tel.: 06258 2839 priv.Fax: 06258 902772 priv.
Internet: www.kinderschutzbund-ried.de
Deutscher Kinderschutzbund
KV Groß-Gerau e.V.
Frau Elke Anthes
Helwigstr. 52
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 81759
Fax: 06152 172536
Internet: www.kinderschutzbund-gross-gerau.de
Männerberatungsstellen
Täterberatung des Diakonischen Werkes
Schulstr. 17
64521
Groß-Gerau
Tel.: 06152 949380
E-Mail: [email protected]
Psychiatrische Kliniken
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Philippsanlage
64560 Riedstadt
Tel.: 06158 183-0
Fax: 06158 183-332
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
AG zur Bekämpfung/
Überwindung von häuslicher Gewalt
Kreisfrauenbüro des Landkreises Groß-Gerau
Postfach 1464
64504 Groß-Gerau
Tel.: 06152 989-332
Fax: 06152 989
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kreis-gross-gerau.de
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Landkreis Groß-Gerau und Main-TaunusKreis
Schulpsychologischer Dienst
Walter-Flex-Str. 60/62
65428 Rüsselsheim
Tel.: 06142 5500 0
Fax: 06142 5500 100
Wildwasser Kreis Groß-Gerau e.V.
Darmstädter Strasse 101
65428 Rüsselsheim
Tel.: 06142 965760
Fax: 06142 965760
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wildwasser.de
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Erziehungsberatungsstellen
Psychologische Beratungsstelle Erziehungsberatung
Kaplangasse 1
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 0 66 21 1 46 95
Fax: 0 66 21 77 837
Frauenhäuser
Frauen helfen Frauen e. V.
Postfach 14 07
36224 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 65333 Haus
Tel.: 06621 70113 BStelle
Fax: 06621 67296
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
Postfach 1407
36244 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 6 53 33
Fax: 06621 6 72 96
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Fachdienst Gesundheit
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 87-0
Fax: 06621 87-411
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Jugendamt
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 87 0
Fax: 06621 87 428
E-Mail: [email protected]
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
KV Hersfeld/Rotenburg e.V.
Badestube 20
36251 Bad Hersfeld
68
Tel.: 06621 51748
Fax: 06621 966088
E-Mail: [email protected]
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Klinikum Bad Hersfeld GmbH
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Seilerweg 29
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 88-1726
Fax: 06621 88-1730
E-Mail: [email protected]
Internet: www.klinikum-hef.de
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters “Lahnhöhe”
Institutsambulanz
Robert-Heil-Straße 8
36251 Bad Hersfeld
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Runder Tisch ‚Keine Gewalt gegen Frauen’
Frauenbeauftragte des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 87-308
Fax: 06621 8757-308
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hef-rof.de/frauenbuero
Fax: 0 61 74 47 83 0
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Obergasse 25
61250 Usingen
Tel.: 0 60 81 1 44 68 / 2261
Fax: 0 60 81 1 44 68 0
Frauenhäuser
Frauenhaus Bad Homburg
Postfach 18 37
61288 Bad Homburg
Tel.: 06172 96740
Fax:06172 302670
E-Mail: [email protected]
Frauen helfen Frauen e. V.
Postfach 16 67
61406 Oberursel
Tel.: 06171 51600 Haus
Tel.: 06171 51768 B-Stelle
Tel.: 06171 580804 Büro
Fax: 06171 587909
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenhaus-oberursel.de
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
61440 Oberursel
Tel.: 06171 51768
Fax: 06171 587909
E-Mail: [email protected]
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Gesundheitsamt
Staatliches Schulamt Lkrs. Hersfeld-Roteneburg und WerraMeißner-Kreis
Schulpsychologischer Dienst
Rathausstr. 8
36179 Bebra
Tel.: 06622 914 - 0
Fax: 06622 914 119
E-Mail: [email protected]
Hochtaunuskreis Gesundheitsamt
Ludwig-Erhardt-Anl. 1 - 5
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172 999-1900
Fax: 06172 999-9827
E-Mail: [email protected]
Hochtaunuskreis
Erziehungsberatungsstellen
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Taunusstrasse 5
61348 Bad Homburg
Tel.: 0 61 72 66 47 91
Fax: 0 61 72 66 47 99
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Schöne Aussicht 22
61348 Bad Homburg
Tel.: 0 61 72 2 91 09
Fax: 0 61 72 2 95 74
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Falkensteiner Str. 16
61462 Königstein
Tel.: 0 61 74 47 83
Jugendamt
Kreisausschuss des Hochtaunuskreise
Jugendamt
Ludwig-Erhard-Anlage 1-4
61352 Bad Homburg
Tel.: 06172 999 0
Fax: 06172 999 9800
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich Soziales und Jugend
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Tel.: 06172 100 5000
Fax: 06172 100 5060
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bad-homburg.de
Sprechzeiten: Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr,
Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Allgemeiner Sozialer Dienst
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
69
Tel.: 06172 100 5021, 100 5024, 100 5027, 100 5030
Präsenzzeiten: Mo bis Do von 8 bis 17 Uhr, Fr von 8 bis 12.30
Uhr
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
KV Hochtaunus e.V.
Haingasse 1
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172 20044
Fax: 06172 185940
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dksb-hochtaunus.de
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Rheinhöhe
Institutsambulanz
Konrad-Adenauer-Str. 10
61267 Neu-Anspach
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
„HIP“ Hochtaunusinterventionsprojekt gegen häusliche Gewalt
Frauen helfen Frauen e.V. des Hochtaunuskreises
Marktplatz 10
66440 Oberursel
Tel.: 06171 51-768
Fax: 06171 587-909
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenhaus-oberursel.de
Schreibaby-Ambulanz
Elternberatung Oberursel
Beratungsstelle für Mütter und Väter von Säuglingen und
Kleinkindern
Hospitalstr. 9
61440 Oberursel
Tel.: 06171 58 53 58
Fax: 06171 58 53 59
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Hochtaunuskreis und Wetteraukreis
Schulpsychologischer Dienst
Mainzer Tor-Anlage 8
61169 Friedberg
Tel.: 06031 188 600
Fax: 06031 188 699
E-Mail: [email protected]
Sozialpädagogische Familienberatung
Querallee 50
34119 Kassel
Tel. 0561/709740
Fax: 0561/7097421
[email protected]
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und
Jugendliche
(Erziehungsberatung-Landkreis)
Humboldtstr. 26
37117 Kassel
Tel. 0561/1003-580
Fax 0561/1003-582
Kasseler Hilfe
Wilhelmshöher Allee 101
34121 Kassel
Tel. 0561/282070
Fax 0561/27664
[email protected]
Pro Familia Kassel
Frankfurter Str. 133a
34121 Kassel
Tel. 0561/27413
Fax 0561/281061
[email protected]
Frauenhäuser
Frauenhaus Landkreis Kassel
Postfach 11 69
34267 Schauenburg
Tel.: 0561 4910 194
Fax: 0561 4910 931
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Notruf für vergewaltigte Frauen –
Frauen gegen Vergewaltigung e.V.
Postfach 10 27 62
34027 Kassel
Tel.: 05 61 77 22 44
E-Mail: [email protected]
Landkreis Kassel
FRANKA e.V.
Postfach 41 04 27
34066 Kassel
Tel.: 0561 99 77 585
Fax: 0561 31 03 870
E-Mail: [email protected]
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
Postfach 11 69
34267 Schauenburg
Tel.: 0561 4910194
Erziehungsberatungsstellen
Gesundheitsamt
Beratungsstelle für Kinder und Eltern
Siemensstr. 1
34127 Kassel
Tel. 0561/899852
Fax 0561/896441
[email protected]
Landkreis Kassel Gesundheitsamt
Wilhelmshöher Allee 19a
34117 Kassel
Tel.: 0561 1003-0
Fax: 0561 1003-517
E-Mail: [email protected]
70
Jugendamt
Kreisausschuss des Landkreises Kassel
Jugendamt
Humboldstr. 22 - 26
34117 Kassel
Tel.: 0561 1003 0
Fax: 0561 779964
E-Mail: [email protected]
und Jugendalters Kassel
Institutsambulanz
Luisenstraße 23
37296 Eschwege
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Kassel
Institutsambulanz
Neue Straße 13
34369 Hofgeismar
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Ärztliche Kinderschutz- und Kindergynäkologieambulanz
Kinderklinik des Klinikum Kassel gGmbH
Mönchebergstr. 41-43
34125 Kassel
Tel.: 0561 980-3067
Fax: 0561 980-6950
E-Mail: [email protected]
Internet: www.klinikum-kassel.de, kindesmisshandlung.de
Kinderkrankenhaus Park Schönfeld
Frankfurter Str. 167
34121 Kassel
Tel.: 0561 92 85–0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.park-schoenfeld.de
Männerberatungsstellen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Kassel
Institutsambulanz
Steinstraße 18 - 24 Eingang Gartenstraße 3
37213 Witzenhausen
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
Stadt Baunatal und LK Kassel
Frauenbeauftragte der Stadt Baunatal
Marktplatz 14
34225 Baunatal
Tel.: 0561 4992-303 u. 302
Fax: 0561 4992-166
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baunatal.de/1500/004.aspx
Profamilia Kassel
Frankfurter Str. 133 a
34121
Kassel
Tel.: 0561 27413
E-Mail: [email protected]
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Opferhilfeverein
Städtisches Klinikum Kassel
Abteilung Neuropädiatrie
Sozialpädiatrisches Zentrum
Mönchbergstr. 41-43
34125 Kassel
Tel.: 0561 980-3096
Fax: 0561 980-6946
Kasseler Hilfe
Opfer- und Zeugenhilfe Kassel e.V.
Wilhelmshöher Allee 101
34121 Kassel
Tel.: 0561 28 20 70
Internet: www.kasseler-hilfe.de
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Polizeipräsidium Nordhessen, Polizeiladen
Wolfsschlucht 5
34117 Kassel
Tel.: 0561 17171 Polizeiladen
Fax: 0561 910-1035
E-Mail: [email protected]
Psychiatrische Kliniken
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Kassel KPPKJ
Herkulesstr. 111
34119 Kassel
Tel.: 0561 31006-0
Fax: 0561 31006-166
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zsp-kurhessen.de
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanzen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes-
Siehe Stadt Kassel
Sozialpädiatrisches Zentrum
Lahn-Dill-Kreis
Erziehungsberatungsstellen
Erziehungs- und Familienberatung des Lahn-Dill-Kreises
Herwigstr. 5a
35683 Dillenburg
Tel.: 02771 407-788
Fax: 02771 407-832
E-Mail: [email protected]
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Hauptstr.2-4
35745 Herborn
Tel.: 02772 40 46 7
Fax: 02772 40 30 4
E-Mail: [email protected]
71
Erziehungs- und Familienberatung des Lahn-Dill-Kreises
Karl-Kellner-Ring 51 Hausanschrift Karl-Kellner-Ring 47
35576 Wetzlar
Tel.: 0 64 41 4 07 16 70
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Frauenhaus Wetzlar e. V.
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 22240 Haus
Tel.: 06441 46364 B-Stelle
Fax: 06441 410320
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenhaus-wetzlar.de
Tel.: 02771 407-788
E-Mail: [email protected]
Erziehungs- und Familienberatung
Karl-Kellner-Ring 47
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1670
E-Mail: [email protected]
Magistrat der Stadt Wetzlar
Jugendamt
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Tel.: 06441 99-0
Fax: 06441 99-5104
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wetzlar.de
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 46364
Fax: 06441 410320
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Lahn-Dill-Kreis Abteilung Gesundheit
Schlossstr. 20
35745 Herborn
Tel.: 06441 407-1616
Fax: 06441 407-1055
E-Mail: [email protected]
Jugendämter
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1501
E-Mail: [email protected]
Bismarckstraße 30
35683 Dillenburg
Tel.: 02771 407-446
E-Mail: [email protected]
Allgemeiner Sozialer Dienst
Turmstraße 7
35578 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1501
E-Mail: [email protected]
Bismarckstraße 30
35683 Dillenburg
Tel.: 06441 407-446
E-Mail: [email protected]
Fachstelle Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Andrea Volk
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1512
E-Mail: [email protected]
Erziehungs- und Familienberatung
Herwigstraße 5
35683 Dillenburg
Sprechzeiten: Mo-Di 08.00-12.00 Uhr, 14.00-16.00 Uhr,
Mi 08.00-12.00 Uhr, Do 14.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-12.30 Uhr
Allgemeiner Sozialen Dienst
Tel.: 06441 99-5111
Abteilung Kinder-und Jugendschutz
Tel.: 06441 99-5163
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
KV Lahn-Dill/Wetzlar e.V.
Niedergirmeser Weg 1
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 33666
Fax: 06441 34545
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-wetzlar.de
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Lahn-Dill-Kliniken GmbH
Belegabteilung Pädiatrie
Rotebergstr. 2
35683 Dillenburg
Tel.: 02771 396-2700
Fax: 02771 3961112
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dill-kliniken.de
Psychiatrische Kliniken
Rehbergpark GmbH
Zentrum für Soziale Psychiatrie in Herborn
Austr. 40
35745 Herborn
Tel.: 02772 504-1212
Fax: 02772 504-1298
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rehbergpark.com
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt – Lahn-Kill-Kreis
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt –
Frauenhaus Wetzlar e.V. im Lahn-Dill-Kreis
Langgasse 70
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 46364
72
Fax: 06441 410320
E-Mail: [email protected]
Schreibaby-Ambulanzen
Jochen Gemeinhardt
Praxis für Physiotherapie
Kallenbachstr. 3
35745 Herborn
Tel.: 02772 4 13 61
Fax: 02772 57 35 53
E-Mail: [email protected]
Heidemarie Krix
Naturheilpraxis
Steinbühlstr. 17
35578 Wetzlar
Tel.: 06441 5 20 01
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Lahn-Dill-Kreis und Lkrs. LimburgWeilburg
Schulpsychologischer Dienst
Frankfurter Str. 20-22
35781 Weilburg
Tel.: 06471 328 215
Fax: 06471 328 270
E-Mail: [email protected]
Landkreis Limburg-Weilburg
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
65549 Limburg
Tel.: 06431 23200
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Landkreis Limburg-Weilburg Gesundheits- und Umweltamt
Schiede 43
65549 Limburg
Tel.: 06431 296-613
Fax: 06431 296-334
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg
Jugendamt
Schiede 43
65549 Limburg
Tel.: 06431 296 0
Fax: 06431 296 406
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
OV Bad Camberg e.V.
Frau Waltraud Marschall
Grillparzerstr. 5
65520 Bad Camberg
Tel.: 06434 6283 priv.
Fax: 06434 904106 priv.
E-Mail: [email protected]
Erziehungsberatungsstellen
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Schiede 73
65549 Limburg
Tel.: 0 64 31 20 05 30
Fax: 0 64 31 20 05 51
St. Vincenz-Krankenhaus
Kinderfachabteilung
Auf dem Schafsberg
65549 Limburg
Tel.: 06431 292-0
Fax:: 06431 292-4163
E-Mail: [email protected]
Internet: www.st-vincenz.de
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Kruppstr. 4
35781 Weilburg
Tel.: 0 64 71 3 03 58
Fax: 0 64 71 3 03 58 0
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Frauen helfen Frauen e. V.
Postfach 14 39
65534 Limburg
Tel.: 06431 23200 B-Stelle
Tel.: 06431 932770 Notruf
Fax: 06431 23993
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenhaus-limburg.de
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Gegen unseren Willen e. V.
65549 Limburg
Tel.: 06431 92343
Fax: 06431 92345
E-Mail: [email protected]
Opferhilfeverein
Opferhilfe Limburg-Weilburg e.V.
Postfach 1414
65534 Limburg
Tel.: 06431 45045
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Rehberg
Institutsambulanz
Werner-Senger-Str. 23
65549 Limburg
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
AK Gewalt in der Familie
Kreisfrauenbüro und Kriminalprävention des LK LimburgWeilburg
Schiede 43
65549 Limburg
73
Tel.: 06431 296 152
Fax: 06431 296-806
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-limburg-weilburg.de
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
63607 Wächtersbach
Tel.: 06053 4987
Gesundheitsamt
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Lahn-Dill-Kreis
Main-Kinzig-Kreis
Main-Kinzig-Kreis Gesundheitsamt
Barbarossastrasse 24
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051 85-0
Fax: 06051 85-12460
E-Mail: [email protected]
Erziehungsberatungsstellen
Jugendamt
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Philipp-Reis-Str. 2
63571 Gelnhausen
Tel.: 0 60 51 91 10 10
Fax: 0 60 51 91 101 19
E-Mail: [email protected]
Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises
Jugendamt
Rückertstr. 5
63450 Hanau
Tel.: 06181 292 0
Fax: 06181 292 2481
ASK-Familienberatungsstelle
Am Pedro-Jung-Park 11
63450 Hanau
Tel.: 0 61 81 27 06 20
Fax: 0 61 81 27 06 15
E-Mail: [email protected]
Stadt Hanau
Fachbereich für Soziale Dienste
Kommunaler Sozialer Dienst
Am Markt 14-18
63450 Hanau
Tel.: 06181 295 433
Fax: 06181 295 655
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hanau.de
Sprechzeiten: Mo-Do: 8.30 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 8.30 Uhr - 13.00
Uhr
sowie nach Vereinbarung;
Familien- und Jugendberatung
Sandeldamm 21
63450 Hanau
Tel.: 0 61 81 1 87 53 0
Fax: 0 61 81 1 87 55 9
E-Mail: [email protected]
Psychologische Beratungsstelle für Ehe, Familien, Leben und
Erziehung
Karl-Marx-Str. 43a
63452 Hanau
Tel.: 06181 1 30 30
Fax: 06181 1 30 10
E-Mail: [email protected]
Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Krisendienst eingerichtet,
der über die örtliche Polizei erfragt werden kann.
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund e.V. MTK
Vincenzstr. 4
65719 Hofheim am Taunus
Tel.: 06192 7071
Frauenhäuser
Frauen helfen Frauen e.V.
Postfach 14 20
63404 Hanau
Tel.: 06181 12575 Büro/B.Stelle
Fax: 06181 12595
E-Mail: [email protected]
Frauen helfen Frauen e. V.
Postfach 11 46
63601 Wächtersbach
Tel.: 06053 4987 Büro
Fax: 06053 3010
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
Postfach 14 20
63404 Hanau
Tel.: 06181 1 25 75
Fax: 06181 1 25 95
E-Mail: [email protected]
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Main-Kinzig-Kliniken gGmbH
Kreiskrankenhaus Gelnhausen
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Herzbachweg 14
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051 87-2478
Fax: 06051 87-2213
E-Mail: [email protected]
Internet: www.main-kinzig-kliniken.de
Klinikum Hanau gGmbH
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Leimenstr. 20
63450 Hanau
Tel.: 06181 296- 0
Fax: 06181 296- 6666
E-Mail: [email protected]
Internet: www.klinikum-hanau.de
74
Hanauer Hilfe
Opfer- und Zeugenhilfe Hanau e.V.
Salzstr. 11
63450 Hanau
Tel.: 06181 24871
Internet: www.Hanauer-Hilfe.de
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Frankenstr. 46
65824 Schwalbach
Tel.: 0 61 96 65 92 360
Fax: 0 61 96 65 92 366
Hinweis: Zugang zur Beratungsstelle über - Einfahrt “Atrium”,
oberhalb der Friedrich-Ebert-Schule
E-Mail: [email protected]
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanzen
Frauenhäuser
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Rehberg
Institutsambulanz im Kreiskrankenhaus Gelnhausen
Herzbachweg 14
63571 Gelnhausen
Frauen helfen Frauen MTK e. V.
Postfach 13 52
65703 Hofheim
Tel.: 06192 26255 Büro
Tel.: 06192 24212 B-Stelle
Fax: 06192 26947
E-Mail: [email protected]
Opferhilfeverein
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Rehberg
Institutsambulanz
Hessen-Homburg-Platz 6
63452 Hanau
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Hanauer AK gegen Gewalt in der Familie
Frauenhaus Hanau
LK Main-Kinzig
Postfach 1420
63404 Hanau
Tel.: 06181 12575
Fax: 06181 12595
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenhaus-hanau.de
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
65719 Hofheim
Tel.: 06192 24212
Fax: 06192 2000354
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Main-Taunus-Kreis Gesundheitsamt
Am Kreishaus 1 - 5
65719 Hofheim
Tel.: 06192 201-10
Fax: 06192 201-1731
E-Mail: [email protected]
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Jugendamt
Staatliches Schulamt Main-Kinzig-Kreis
Schulpsychologischer Dienst
Hessen-Homburg-Platz
63452 Hanau
Tel.: 06181 9062 0
Fax: 06181 9062 199
E-Mail: [email protected]
Amt für Jugend, Schulen und Sport
Sozialer Dienst
Am Kreishaus 1 - 5
65719 Hofheim am Taunus
Leitung: Herr Gert Nötzel
Tel.: 06192 201 - 1589 Sekretariat Sozialer Dienst
Fax: 06192 201 - 1719
E-Mail: [email protected]
Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen
Kinderschutzbund
Lawine e.V. Hanau
Beratungs- und Präventionsstelle gegen sexuelle Gewalt
Ansprechperson: Christa Klose
Ramsaystr. 18
63450 Hanau
Tel.: 06181 256602
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lawine-ev.de
Main-Taunus-Kreis
Erziehungsberatungsstellen
Erziehungsberatung Caritas Main-Taunus
Grabenstraße 40
65439 Flörsheim am Main
Tel.: 06145 50 37 40
Fax: 06145 50 37 422
E-Mail: [email protected]
Deutscher Kinderschutzbund e.V. MTK
Vincenzstr. 4
65719 Hofheim am Taunus
Tel.: 06192 7071
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Kliniken d. Main-Taunus-Kreises GmbH
Krankenhaus Bad-Soden
Kronberger Str. 36
65812 Bad Soden
Tel.: 06196 656
Fax: 06196 657001
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kliniken-mtk.de
Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH
Krankenhaus Hofheim
Lindenstr. 10
65719 Hofheim
75
Tel.: 06192 983
Fax: 06192 98-4001
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kliniken-mtk.de
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
AK Gewalt in der Familie
Gleichstellungsstelle des Main-Taunus-Kreises
Postfach 1480
65704 Hofheim
Tel.: 06192-201 1717
Fax: 06192-201 1766
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fhfmtk.homepage.t-online.de
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Landkreis Groß-Gerau
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Erziehungsberatungsstellen
Erziehungsberatungsstelle des Vereins für Erziehungshilfe
Hans-Sachs-Str. 8
35039 Marburg
Tel.: 0 64 21 28 63 045
Fax: 0 64 21 28 63 041
E-Mail: [email protected]
Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und
Lebensfragen
Universitätsstr. 30-32
35037 Marburg
Tel.: 0 64 21 2 78 88
Fax: 0 64 21 2 78 72
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Gesundheitsamt
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachbereich Gesundheit
Schwanallee 23
35037 Marburg
Tel.: 06421 405-0
Fax: 06421 405-4165
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Landkreis Marburg - Biedenkopf
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Hauptstelle Marburg:
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Tel.: 06421 405 - 0
Allgemeiner Sozialer Dienst und Kita/ Heim
Fachdienstleiter: Jürgen Rimbach
Tel.: 06421 405 1343
Fax: 06421 405 1665
Fax: 06421 405 1500
E-Mail: [email protected]
Internet: www.marburg-biedenkopf.de
Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind von Montag Freitag von 8.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Außenstelle Biedenkopf:
Kiesackerstrasse 10
35216 Biedenkopf
Tel.: 06461 79-0
Fax: 06461 79 - 121
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Jugendamt
Friedrichstr. 36
35037 Marburg
Tel.: 06421 201 203
Fax: 06421 201 595
Kinderschutzbund
Frauen helfen Frauen e. V.
Postfach 14 33
35004 Marburg
Tel.: 06421 14830 Haus/Büro
Tel.: 06421 161516 B-Stelle
Fax: 06421 162792
E-Mail: [email protected]
Deutscher Kinderschutzbund
OV und KV Marburg-Biedenkopf e.V.
Universitätsstr. 29
35037 Marburg
Tel.: 06421 6 71 19
Fax:: 06421 68 66 60
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-marburg.de
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
35039 Marburg
Tel.: 06421 161516
E-Mail: [email protected]
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
und Klinikum d. Philipps-Universität Marburg
Standort Marburg
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
Baldinger Str.
35039 Marburg
Tel.: 06421 28-62650
Fax: 06421 28-65724
E-Mail: [email protected]
Internet: www.med.uni-marburg.de
Notruf und Beratung für vergewaltigte
und belästigte Frauen, Lesben, Mädchen e. V.
35037 Marburg
Tel.: 06421 21438
E-Mail: [email protected]
76
Männerberatungsstellen
Jugendkonflikthilfe Marburg e.V.
Krummbogen 2
35039
Marburg
Tel.: 06421 690910
E-Mail: schlegel@jugendkonflikthilfe.de
Psychiatrische Kliniken
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Lahnhöhe
Cappeler Str. 98
35039 Marburg
Tel.: 06421 404-1
Fax: 06421 404-442
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zsp-mittlere-lahn.de
Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie
Hans-Sachs-Str. 6
35039 Marburg
Tel.: 06421 28-66471
Fax: 06421 28-65667
E-Mail: [email protected]
Internet: www.med.uni-marburg.de/d-einrichtungen/kjp/
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder
Frauenbüro des LK Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Tel.: 06421 405-1310 oder 1311
Fax: 06421 405-1449
E-Mail: [email protected]
Internet: www.marburg-biedenkopf.de
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Landkreis Marburg-Biedenkopf
Schulpsychologischer Dienst
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg
Tel.: 06421 616 500
Fax: 06421 616 524
E-Mail: [email protected]
Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen
Wildwasser Marburg e.V.
Fachberatungsstelle zu sexueller Gewalt in der Kindheit
Wilhelmstraße 40
35037 Marburg
Tel.: 06421 14466
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wildwasser-marburg.de
Telsprechzeiten: Di und Do 10-12 Uhr und Mi 16-18 Uhr
Odenwaldkreis
Erziehungsberatungsstellen
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Erbacher Str. 27
64720 Michelstadt
Tel.: 0 60 61 7 17 92
Fax: 0 60 61 70 59 05
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Odenwälder Frauenhaus e. V.
Postfach 12 01
64702 Erbach
Tel.: 06062 5646
Fax: 06062 63207
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
Postfach 1201
64702 Erbach
Tel.: 06062 56 46
Fax: 06062 63207
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Odenwaldkreis Gesundheitsamt
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Tel.: 06062 70-0
Fax: 06062 70-448
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Kreisausschuss Odenwaldkreis
Jugendamt
Allgemeiner Sozialer Dienst
Nees von Esenbeck Straße 9-11
64711 Erbach
Tel.: 06062 70458
Fax: 06062 70401
E-Mail: [email protected]
Internet: www.odenwaldkreis.de
Sprechzeiten:
Mo – Mi: 08.00 – 16.00 Uhr
Do: 08.00 – 17.30 Uhr
Fr: 08.00 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des
Odenwaldkreises
Relystraße 20
64720 Michelstadt
Tel.: 06061 71792
Fax: 06061 705905
E-Mail: [email protected]
Internet: www.beratungsstelle-odw.de
Sprechzeiten:
Mo, Mi, Do, Fr. 09.00 – 17.00 Uhr
77
Di: 14.00 – 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fax: 06106 3643
E-Mail: [email protected]
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanzen
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Riedstadt
Tagesklinik und Institutsambulanz
Erbacher Straße 84-86
64739 Höchst Odw.
Frauen helfen Frauen e. V.
Kreis Offenbach
Postfach 12 11
63084 Rodgau
Tel.: 06106 3111
Fax: 06106 3643
E-Mail: [email protected]
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Gesundheitsamt
AK gegen Gewalt im häuslichen Bereich
Frauenbeauftragte des Odenwaldkreises
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Tel.: 06062 70-222
Fax: 06062 70-390
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauen-odenwald.de
Landkreis Offenbach Fachdienst Gesundheit
Werner-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180-0
Fax: 06074 8180-1920
E-Mail: [email protected]
Jugendämter
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Landkreis Bergstraße
Landkreis Offenbach
Erziehungsberatungsstellen
Beratungszentrum Mitte
Max-Planck-Str. 2
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8276-40
Fax: 06074 8276-44
E-Mail: [email protected]
Beratungszentrum West
Hauptstr. 45
Dienstleitungszentrum Sprendlingen Eingang Schulstr.
63303 Dreieich
Tel.: 06103 83368-0
E-Mail: [email protected]
Psychologische Beratungsstelle
Außenstelle Ober-Roden
Schulstr. 9
63322 Rödermark
Tel.: 06074 88 12 245
Fax: 06074 88 12 46
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und
Jugendliche
Jakobstr. 5
63500 Seligenstadt
Tel.: 0 61 82 89 56 0
Fax: 0 61 82 89 56 25
E-Mail: [email protected]
Kreisjugendamt Offenbach
Fachdienst Jugend und Soziales / Allgemeiner Sozialer Dienst
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180-3307
Tel Notdienst Mo-Fr: 8-16 Uhr: 06074 8180-3355
Fax: 06074 8180-3920
Fax: 06074 8180-3934
Internet: www.kreis-offenbach.de
Stadt Rüsselsheim
Jugendämter
Jugendamt der Stadt Rüsselsheim
Allgemeine Jugendhilfe
Tel.Nr. 06142-832142
E-Mail: marion.loose@rüsselsheim.de
Allgemeiner Sozialer Dienst
Bezirk I:
Innenstadt, Bauschheim, Berliner Viertel, Ramsee,
Eichgrund Zimmer 102, 103 und 116
Tel.: 06142 83-21 64 bis -21 66
Bezirk II:
Alt Haßloch, Böllensee-Siedlung, Dicker Busch I,
Friedrich-Ebert-Siedlung, Hasengrund,
Haßloch-Nord, Horlache Zimmer 104, 105, 114, 115
Tel.: 06142 83-21 61 bis -21 63 und -21 37
Bezirk III:
Dicker Busch II, Königstädten
Zimmer 112, 113 und 113 a
Tel.: 06142 83 -21 58 bis -21 60
Kinderschutzbund
Frauenhäuser
Frauen helfen Frauen OF e.V.
Postfach 12 11
63084 Rodgau
Tel.: 06106 13360
Deutscher Kinderschutzbund
OV Westkreis Offenbach e.V.
Wiesenstr. 5
63225 Langen
Tel.: 06103 25543
78
Fax: 06103 25543
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-wko.de
Rheingau-Taunus-Kreis
Erziehungsberatungsstellen
Deutscher Kinderschutzbund
OV Rodgau e.V.
Frau Sybille Stallmann-Beseler
Marburger Str. 4 a
63110 Rodgau
Tel.: 06106 17079 priv.
Fax:: 06106 62 05 43
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-rodgau-roedermark.de
Deutscher Kinderschutzbund
OV Rödermark e.V.
Am Schellbusch 1
63322 Rödermark
Tel.: 06074 68966
Fax: 06074 629590
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-rodgau-roedermark.de
Deutscher Kinderschutzbund
OV Rüsselsheim e.V.
Hessenring 70
65428 Rüsselsheim
Tel.: 06142 55111
Fax: 06142 55111
Kinderkliniken und Krankenhäuser mit Kinderstationen
Klinikum Offenbach GmbH
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Starkenburgring 66
63069 Offenbach
Tel.: 069 8405-3930
Fax: 069 8405-4455
E-Mail: [email protected]
Internet: www.klinikum-offenbach.de
GPR-Klinikum
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
August-Bebel-Str. 59
65428 Rüsselsheim
Tel.: 06142 88-1391
Fax: 06142 88-1491
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gp-ruesselsheim.de
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Runder Tisch „häusliche Gewalt“
Fachdienst Jugend und Soziales des LK Offenbach
Werner-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180-2326 und 3228
Fax: 06074 8180-2932
E-Mail: [email protected]
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Stadt Offenbach
Jugend- und Familienberatung
Friedrich-Ebert-Straße 2
65510 Idstein
Tel.: 06126 16 09
Fax: 06126 56 98 9
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Familienberatungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreises
Am Eibinger Tor 16
65385 Rüdesheim
Tel.: 0 67 22 71 01 90
Fax: 0 67 22 71 01 90 12
Frauenhäuser
Frauenhaus Bad Schwalbach
Caitasverband Rheingau-Untertaunus e.V.
Postfach 11 15
65301 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 3031
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Rheingau-Taunus-Kreis Fachdienst
Gesundheitsverwaltung
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 510-0
Fax: 06124 510-388
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Jugendamt und Sozialamt
Heimbacherstr. 7
65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 510 0
Fax: 06124 510 773
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
RV Rheingau e.V.
Neustr. 5
65366 Geisenheim
Tel.: 06722 5515
Fax: 06722 972498
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-rheingau.de
Deutscher Kinderschutzbund
RV Untertaunus e.V.
Frau Judith Siegrist
Borner Str. 10 a
65232 Taunusstein
Tel.: 06128 936423 priv.
Fax: 06128 936423 priv.
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-untertaunus.de
79
Psychiatrische Kliniken
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kinderund Jugendalters Rheinhöhe
Klosterstr. 4
65346 Eltville
Tel.: 06123 602-0
Fax: 06123 602-563
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zsp-rheinblick.de
Schwalm-Eder-Kreis
Erziehungsberatungsstellen
Jugend- und Familienberatung des Schwalm-Eder-Kreises
Schlesierweg 1
34576 Homberg
Tel.: 0 56 81 77 56 00
Fax: 0 56 81 77 55 98
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanzen
Frauenhäuser
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Rheinhöhe
Institutsambulanz
Limburger Str. 39
65510 Idstein
AWO – Kreisverband Schwalm-Eder-Kreis e.V.
34576 Homberg/Efze
Tel.: 05681 6170
Tel.: 05681 930446
Fax: 05681 60999
E-Mail: [email protected]
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Gesundheitsamt
AK ‚Häusliche Gewalt’
Präventionsrat/ Frauenbeauftragte der Stadt Idstein
Rheingau-Taunus-Kreis
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Tel.: 06126 78-268
Fax: 06126 78-280
E-Mail: [email protected]
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Rheingau-Taunus-Kreis und Stadt
Wiesbaden
Schulpsychologischer Dienst
Walter-Hallstein-Str. 3 - 5
65197 Wiesbaden
Tel.: 0611 8803 0
Fax: 0611 8803 466
E-Mail: [email protected]
Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich Gesundheit
Waßmuthshäuser Str. 52
34576 Homberg/Efze
Tel.: 05681 775-654
Fax: 05681 775-653
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Amt 51 für Jugend, Familie und Sport
Parkstr. 6
34576 Homberg/Efze
Tel.: 05681 775 0
Fax: 05681 775 438
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
AK gegen Gewalt im häuslichen Bereich
oder AK/Runder Tisch als Teil des Präventionsrates
Interventionsstelle gegen
häusliche Gewalt des Schwalm-Eder-Kreises
Holzhäuser Str. 7
34576 Homberg/Efze
Tel.: 05681 6170
Fax: 05681 609999
E-Mail: [email protected]
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Staatliches Schulamt Schwalm-Eder-Kreis u. Ldkrs.WaldeckFrankenberg
Schulpsychologischer Dienst
Am Hospital 9
34560 Fritzlar
Tel.: 05622 790 0
Fax: 05622 790 333
E-Mail: [email protected]
80
Vogelsbergkreis
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Landkreis Gießen
Erziehungsberatungsstellen
Jugend- und Elternberatungsstelle -ErziehungsberatungRimloser Str. 29
36341 Lauterbach
Tel.: 06641 97 79 33
Fax: 06641 97 79 35
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Fachstelle Frauen und Kinder in Not
36341 Lauterbach
Tel.: 06641 977244
Fax: 06641 977252
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Vogelsbergkreis Gesundheitsamt
Gartenstr. 27
36341 Lauterbach
Tel.: 06641 977-0
Fax: 06641 977-179
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Kreisausschuss des Vogelbergkreises
Jugendamt
Gartenstr. 31
36341 Lauterbach
Tel.: 06641 977 0
Fax: 06641 977 336
E-Mail: [email protected]
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
OV Schotten e.V.
Frau Marianne Zimmer
Zum Alten Feld 15
63679 Schotten
Tel.: 06044 3159 priv.
Fax: 06044 965533 priv.
E-Mail: [email protected]
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanzen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters „Lahnhöhe“
Institutsambulanz
Am Ringofen 17
36304 Alsfeld
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Fachstelle für Frauen in Not
Gleichstellungsbeauftragte des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Tel.: 06641 977-244
Fax: 06641 977-336
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vogelsbergkreis.de
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Erziehungsberatungsstellen
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Am Kniep 50
34497 Korbach
Tel.: 0 56 31 95 44 91
Fax: 0 56 31 95 44 90
Frauenhäuser
Frauen helfen Frauen e. V.
Postfach 11 19
34521 Bad Wildungen
Tel.: 05621 3034 BÜRO
Tel.: 05621 3095 NOTRUF
Fax: 05621 3033
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Frauen helfen Frauen e. V. Waldeck-Frankenberg
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 91689
Fax: 05621 965757
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Landkreis Waldeck-Frankenberg Fachdienst Gesundheit
Am Kniep 50
34497 Korbach
Tel.: 05631 954-462
Fax: 05631 954-490
E-Mail: [email protected]
Jugendämter
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Fachdienst Jugend
Südring 2
34497 Korbach
Tel.: 05631 954-0
Fax: 05631 954380
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Verwaltungsstelle Frankenberg
Bahnhofstr. 8-12
35066 Frankenberg Eder
Tel.: 06451 743-5
Fax: 06451 743-603
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Ansprechpartner für Kindergärten
Beate Hecker, Tel.: 06451 743-667
Ansprechpartner Sozialer Dienst
Carmen Schäfer, Tel.: 06451 743-780
Irmgard von Wrisberg, Tel.: 05631 954-154
81
Kinderschutzbund
Deutscher Kinderschutzbund
OV Frankenberg/Eder e.V.
Kinderzentrum Martha-Viessmann-Haus
Friedrich-Trost-Str. 4
35066 Frankenberg
Tel.: 06451 21 00 65
E-Mail: [email protected]
Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanzen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters Kassel
Institutsambulanz
Bahnhofstraße 15 a
34497 Korbach
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Runder Tisch „Gewalt im häuslichen Bereich“
Frauenbeauftragte des Waldeck-Frankenberg-Kreises
Südring 2
34497 Korbach
Tel.: 05631 954-317 und 318
Fax: 05631 954-282
E-Mail: [email protected]
Fax: 05651 9592-77
E-Mail: [email protected]
Jugendamt
Kreisausschuss des Werra-Meissner-Kreises
Jugendamt
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
Tel.: 05651 302 0
Fax: 05651 302 355
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
Runder Tisch „Gegen häusliche Gewalt/
Beziehungsgewalt im WMK“
Frauenbeauftragte Werra-Meißner-Kreis
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
Tel.: 05651 302 1060
Fax: 05651 302 1069
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: www.werra-meissner.de/
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Schwalm-Eder-Kreis
Wetteraukreis
Werra-Meißner-Kreis
Erziehungsberatungsstellen
Erziehungsberatungsstellen
Psychologische Beratungsstelle
Bismarckstr. 1
37269 Eschwege
Tel.: 0 56 51 3 27 29
Fax: 0 56 51 3 27 29
E-Mail: [email protected]
Frauenhäuser
Frauen für Frauen e. V.
37269 Eschwege
Tel.: 05651 32665
Fax: 05651 754065
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Frauen für Frauen im Werra-Meißner-Kreis e. V.
37269 Eschwege
Tel.: 05651 7843
Fax: 05651 76766
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Werra-Meißner-Kreis Fachbereich Gesundheit,
Verbraucherschutz
Luisenstr. 23 c
37269 Eschwege
Tel.: 05651 9592-0
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des
Wetteraukreises
Am Seebach 1
61167 Friedberg
Tel.: 0 60 31 8 38 00
Fax: 0 60 31 8 38 00 0
E-Mail: [email protected]
Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Diakonisches Werk Wetterau
Leonhardstr. 16
61169 Friedberg
Tel.: 0 60 31 1 49 59
Fax: 0 60 31 77 07 79
E-Mail: efl@dw-wetterau.de
Frauenhäuser
Frauen helfen Frauen e. V.
Postfach 10 03 27
61143 Friedberg
Tel.: 06031 15353/15354
Fax: 06031 15358
E-Mail: [email protected]
Frauennotrufe und –Beratungsstellen
Frauennotruf für den Wetteraukreis e. V.
63667 Nidda
Tel.: 06043 4471
Fax: 06043 4473
E-Mail: [email protected]
82
Gesundheitsamt
Kinderschutzbund
Wetteraukreis Fachdienst Gesundheit
Europaplatz
61169 Friedberg
Tel.: 06031 83-0
Fax: 06031 83-2310
E-Mail: [email protected]
Deutscher Kinderschutzbund
OV Bad Vilbel e. V.
Frankfurter Str. 85
61118 Bad Vilbel
Tel.: 06101 88219
Fax: 06101 499677
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dksb-bv.de
Jugendämter
Allgemeiner Sozialer Dienst am Fachbereich Jugend, Schule
und Soziales des Wetteraukreises
Standorte
Europaplatz
61169 Friedberg
Tel.: 06031 83-3009, 3026, 3015, 3075
E-Mail: [email protected]
Schlossplatz 4
35510 Butzbach
Tel.: 06033 7482-21,11,19
E-Mail: [email protected]
Berliner Str.31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 989-144,145,209,572
E-Mail: [email protected]
Karlstr. 57 - 59
61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032 9103-21,22,24
E-Mail: [email protected]
Friedberger Str.191
61118 Bad Vilbel
Tel.: 06101 9863-30,33
E-Mail: [email protected]
Bahnhofsgebäude
63667 Nidda
Tel.: 06043 9854-13,14,15
E-Mail: [email protected]
Sprechstunde in Bad Nauheim /
Bad Vilbel-Dortelweil / Büdingen / Butzbach /
Friedberg, Nidda, auch aufsuchend
Telefonische Erreichbarkeit: Mo – Mi 8:30 – 16:00,
Do 8:30 – 18:00, Fr 8:30 – 13:00 Uhr
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
am Fachbereich Jugend, Schule und Soziales des
Wetteraukreises
Am Seebach 1 C Phillip-Dieffenbach-Schule
61169 Friedberg
Tel.: 06031 83 3037
Fax: 06031 83-8006
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wetteraukreis.de
Telefonische Erreichbarkeit: Mo – Fr 08:00 – 12:00,
Do 16:00 – 18:00 Uhr
Deutscher Kinderschutzbund
OV Friedberg/Bad Nauheim e.V.
Burg 4
61169 Friedberg
Tel.: 06031 9893
Fax: 06031 687939
Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt im
häuslichen Bereich
AK Gewalt gegen Frauen und Kinder
Fachdienst Frauen und
Chancengleichheit des Wetteraukreises
Leonhardstr. 7
61167 Friedberg
Tel.: 06031 83-856
Fax: 06031 83-852
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wetteraukreis.de
Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes
Siehe Hochtaunuskreis
Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen
Wildwasser Wetterau e.V.
Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen
In der Burg 18
61169 Friedberg
Tel.: 06031 64000
Fax: 06031 64141
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wildwasser-wetterau.de
Weitere Institutionen:
Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Tel.: 069-97672
Fax: 069-97672-177
E-Mail: [email protected]
Informationen unter www.laekh.de
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
Landesverband Hessen
Bahnhofstr. 24
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 42051
Fax: 06441 42949
Internet: www.kinderaerzteimnetz.de
83
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung
e.V.
Impressum
Hessische Arbeitsgemeinschaft für
Gesundheitserziehung e.V.
Heinrich-Heine-Strasse 44
35039 Marburg
Tel.: 06421 60 07 - 0
Fax: 06421 60 07 - 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hage.de
Herausgeber:
Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Landesstelle
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt
Tel.: 069 79 502 - 0
Fax: 069 79 502-500
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kvhessen.de
Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und
Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD)
DRK-Kinderklinik Siegen gGmbH
Wellersbergstr. 60
57072 Siegen
Telefon 0271 2345-432
Telefax 0271 2345-414
Internet: www.gkind.de
Online- und Telefonberatung
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
bke-Elternberatung.de
Kostenlose anonyme Online-Beratung für Eltern
Internet: www.bke-elternberatung.de
bke-jugendberatung.de
Kostenlose anonyme Online-Beratung
für Kinder und Jugendliche
Internet: www.bke-jugendberatung.de
Nummer gegen Kummer e.V.
Kinder- und Jugend Telefon
Bundesweite Sondernummer: 0800 111 0 333
Kostenlose anonyme Beratung
für Kinder und Jugendliche
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 15:00 bis 19:00 Uhr
Eltern Telefon
Bundesweite Sondernummer: 0800 111 0 550
Kostenlose anonyme Beratung für Eltern
Sprechzeiten: Mo und Mi 9:00 bis 11:00 Uhr,
Di und Do 17:00 bis 19:00 Uhr
Hessisches Sozialministerium
Dostojewskistr. 4
65187 Wiesbaden
www.sozialministerium.hessen.de
in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse Hessen,
der Landesärztekammer Hessen, der Kassenärztlichen
Vereinigung Hessen, dem Berufsverband der Kinder- und
Jugendärzte e.V. Hessen und der Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und
-therapeuten Hessen
Redaktion:
Elke Malburg (HSM), Thomas Hilgenberg (TK),
Franz-Josef Gemein (HSM, verantwortlich)
Gestaltung:
Digital Design Borgers GmbH, Ute Lange (Inhalt),
www.digitaldesign.de,
Herbert Ujma (Titelseite)
Druck:
Elektra Reprografischer Betrieb GmbH, Niedernhausen/Ts. und
Hausdruckerei Techniker Krankenkasse
Die Überarbeitung dieses Leitfadens wurde auf der Basis des
2007 erschienenen Leitfadens Gewalt gegen Kinder mit freundlicher Genehmigung der Techniker Krankenkasse SchleswigHolstein vorgenommen.