Ärzteblatt Baden-Württemberg 10-2007
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 10-2007
ISSN 0720-3489 10 2007 Ärzteblatt Unse re Die N Beilage: e der B ufassung erufs ordnu ng Baden-Württemberg E 1041 62. Jahrgang Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Gentner Verlag Foto: Stadt Öhringen Öhringen Inhalt 10 • 2007 Ärzteblatt Baden-Württemberg EDITORIAL KAMMERN UND KV VERMISCHTES 500 Neuer EBM: Wo bleibt das gerechte Honorar? „Eine leistungsgerechte Bezahlung für die ambulante Patientenversorgung wird es auf absehbare Zeit nicht geben“, befürchtet Dr. med. Wolfgang Herz, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Jürgen Dreher im Ruhestand 502 Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln 503 Nationales Studienregister an der Universität Freiburg 507 Umfrage des Marburger Bundes zu Arbeitsbedingungen 508 Heidelberger Medizinstudenten lernen in Kinderarztpraxen 510 RECHTSFRAGEN WIRTSCHAFT 512 514 Wissenswertes rund um die Immobilie BUCHBESPRECHUNGEN ETHIK IN DER MEDIZIN 516 518 Was ist ein guter Arzt? – Die Perspektive einer Integrierten Medizin TERMINE 523 BEKANNTMACHUNGEN 526 IMPRESSUM 538 ✴ Dieser Dieser Ausgabe liegt die „Bekanntmachung der Neufassung der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 19. September 2007“ bei. Öhringen Erste geschichtliche Bedeutung erlangte Öhringen zur Römerzeit um 155 n. Chr. Direkt am heutigen UNESCO-Welterbe Limes gelegen, waren damals dort etwa tausend römische Soldaten in zwei Kastellen untergebracht. Öhringen zählte zu den wichtigsten Truppenstandorten am äußeren Limes. Als die Alemannen 260 n. Chr. den Limes überrannten, fiel auch das römische Öhringen mit seiner großen Zivilsiedlung, vicus aurelianus genannt. Im nachrömischen Öhringen ließ Adelheid, die Mutter Kaiser Konrads II., die Pfarrkirche in ein Kollegiatsstift umwandeln. Die Stiftskirche St. Peter und Paul, heute evangelische Stadtkirche (Foto: Stadt Öhringen), prägt noch immer das Stadtbild. Ihr gegenüber steht das RenaissanceSchloss, das als Sitz für die Witwe des Grafen Wolfgang II. von Hohenlohe-Weikersheim Anfang des 17. Jahrhunderts erbaut wurde. Bis 1806 befand sich Öhringen unter hohenlohischer Herrschaft. Es folgte die Eingliederung in das neu gegründete Königreich Württemberg; Öhringen blieb lange Zeit ein königliches Landstädtchen. Bei einem Spaziergang durch Öhringen fällt heute neben verschiedenen anderen Sehenswürdigkeiten vor allem ein Brunnen auf: der Hamballe-Brunnen. Er zeigt den Hamballe, im Hohenlohischen die Bezeichnung für einen zwar liebenswerten, aber doch törichten Menschen, in einer befremdlichen Situation: Er schützt sich mit einem Schirm vor dem Regen, gießt aber gleichzeitig mit einer Gießkanne die Blumen. Die Baden-Württembergische Bank lässt Heil- und Freiberufler nicht im Regen stehen. Ganzheitliche Betreuung für sie wird bei der BW-Bank großgeschrieben. In Öhringen steht Ihnen VermögensManager Frank Gommel als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen ihn am Marktplatz 5, 74613 Öhringen oder telefonisch unter (0 79 41) 92 95-24, per Fax (0 79 41) 6 12 45 sowie im Internet unter www.bw-bank.de. ÄBW 10 • 2007 499 Editorial Wo bleibt das gerechte Honorar? – Kritik am GKV-WSG darf nicht nachlassen Dr. med. Wolfgang Herz E gal, was an anderer Stelle aus Opportunismus oder naivem Zweckoptimismus heraus in diesen Tagen und Wochen vor dem neuen EBM und im Angesicht der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung verkündet wird. Ich meine, wir können die bittere Wahrheit nicht ausblenden: Eine leistungsgerechte Bezahlung für die ambulante Patienten versorgung wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Trotzdem wird… – zum 1. Januar 2008 die Gebührenordnung für ambulant erbrachte Leistungen umgestellt und die Honorarverteilung in Baden-Württemberg zusammengelegt. – zum 1. Januar 2009 die Gebührenordnung bundesweit ein heitlich in Euro und Cent bewertet. – zum 1. Januar 2009 der Fonds für die Verteilung der Kranken kassenbeiträge der Versicherten eingeführt. Gleichzeitig wird es einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen geben. Dies alles ist im SGB V beschrieben, Tübinger Medizinerball Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum laden ein zum Tübinger Medizinerball unter dem Motto „Tanzen bis der Arzt kommt” am Samstag, 20. Oktober 2007 im Sparkassen Carré. Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr, Abendgarderobe erwünscht! Im Eintrittspreis in Höhe von 80 Euro sind der Empfang und das Buffet enthalten, Getränke sind nicht inbegriffen. Reservierungen per Fax (0 70 71) 29-45 45 oder Post an die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Universitätsklinikums, Calwer Str. 7/1, 72076 Tübingen. Für Rückfragen: Katja Jouaux, Tel. (0 70 71) 29-8 36 59. 500 ÄBW 10 • 2007 und Krankenkassen und Kassen ärztliche Vereinigungen haben dies als Körperschaften des Öffentlichen Rechts umzusetzen, unter der strengen Kontrolle durch das Bundesministerium für Gesundheit. Das Ministerium ist offensichtlich der Ansicht, dass der Staat die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland straffer regeln muss. Von Wettbewerb ist viel geschrieben worden, übrig geblieben ist davon nichts – wenn man von der Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag bei den Versicherten einzufordern – absieht. Die Krankenkassenvorstände sind frustriert, sie haben entscheidende Kompetenzen in Sachen Vertragsverhandlungen auf der Länderebene verloren. Gleiches gilt für die Kassenärztlichen Vereinigungen, diese werden mehr und mehr in die Rolle des Regulierers und Kontrolleurs gedrängt. Man versucht jetzt, sich dem entgegenzustemmen, indem man die KVen zu Dienstleistungsunternehmen für ihre Mitglieder umbauen will. Es gilt, die Marke KV bei unseren Mitgliedern und auch bei der Bevölkerung endlich positiv bekannt zu machen. Wir brauchen „Produkte“, die die Patienten an sprechen und „Produkte“, die für die Kolleginnen und Kollegen bei ihrer täglichen Arbeit nützlich sind. Daneben wird die KV natürlich auch ihr Kerngeschäft, die Abrechnung, die Qualitätssicherung und die Überprüfung der abgerechneten Leistungen und der Verordnungen weiter betreiben müssen. Im Rahmen der Honorarverteilung wird auf Sicht in den nächsten zwei bis drei Jahren in Baden-Württemberg eher weniger Geld zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Bei Honorarbescheiden, die tendenziell immer „bescheidener“ werden, ist es schwer mit anderen, durchaus guten Dienstleis- tungsprodukten bei den Mitgliedern zu punkten. Es ist verständlich, dass Unmut entsteht, wenn das Grund bedürfnis „angemessenes Geld für qualitativ hochwertige Leistung“ nicht erfüllt wird. Eventuell hinzukommende Regressforderungen werden das Ansehen der regionalen KVen bei ihren Mitgliedern außerdem auf den Prüfstand stellen, und das sicherlich bundesweit. Denn: Was das Prüfgeschäft an betrifft, wirken sich die Gesetzes vorgaben verschärfend aus. Da brauchen wir schon sehr gute Produkte, ich bleibe bei der Diktion von Unternehmen, um Dienstleister der 1. Wahl für unsere Kunden zu sein. Als ob es in den letzten Jahren nicht schon genügend regulierende Eingriffe des Staates bei der Patientenversorgung gegeben hätte. Nachdem es die Therapiefreiheit des Arztes schon lange nicht mehr gibt, bleibt jetzt die freie Arztwahl immer mehr auf der Strecke. Ein Primärarztsystem soll sukzessive eingeführt werden, die flächendeckende fachärztliche Versorgung durch niedergelassene Kolleginnen und Kollegen steht auf dem Spiel. Und der, den es am meisten betrifft, der Bürger und Patient, wird überhaupt nicht gefragt. Ich frage mich, wie lange wird die Bevölkerung das alles noch klaglos hinnehmen und wie passt das alles in ein freiheitliches und offenes Gesellschaftssystem. Es muss dringend zu einem Umdenken kommen, wir dürfen nicht nachlassen, unsere berechtigte Kritik an den Mann zu bringen. Die Lethargie, in die alle seit dem 1. April 2007, dem Datum des Inkrafttretens des WSG, gefallen zu sein scheinen, ist tödlich. Dabei gäbe es doch vernünftige Alternativen: Eine gesetzlich abgesicherte Grundversorgung, die alle evidenzbasiert gesicherten Behandlungs Editorial Anzeige Die Nummer 1 im Ultraschall methoden einschließt, ist anzu streben. Sämtliche versicherungsfremden Leistungen sind aus der GKV auszugliedern. Über Zusatz versicherungen könnte jeder Einzelne für sich weitere Diagnoseoder Therapiemethoden erschließen und somit eine individuelle Absicherung im Krankheitsfall aufbauen. Abrechnungstechnisch sollte man ein intelligentes Kostenerstattungssystem einführen. Finanzielle Eigenbeteiligungen im Krankheitsfall werden, wie übrigens bei allen anderen sozialen Sicherungssystemen auch, notwendig sein, sind jedoch nach Einkommen zu staffeln, bis hin zur Zuzahlungsbefreiung der wirklich sozial Schwachen. Ein solches Abrechnungssystem wäre transparent, eine Qualitäts sicherung wäre möglich und das Arzt-Patienten-Verhältnis würde gestärkt. Auch die Abrechnungs prüfung würde sich wesentlich einfacher gestalten. Um die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen von Bürokratie zu ent lasten, könnten die Abrechnungen weiterhin über die Kassenärztlichen Vereinigungen laufen, entsprechende Modelle sind bereits angedacht. Patienten, Niedergelassene und KV-Mitarbeiter hätten sicher ihre Freude an einem solch guten Produkt. Es fehlt leider nur noch der Gesetzgeber, der all dies gesetzlich verankern müsste. Die momentan gegebenen politischen Konstellationen lassen ein solches Vorhaben fast aussichtslos erscheinen. Trotzdem muss auf allen Ebenen alles unternommen werden, um eine Veränderung der jetzigen Gesetzes■ lage zu erreichen. Dr. med. Wolfgang Herz Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ÄBW 10 • 2007 Unsere Alternative zu Düsseldorf im November Ultraschall des Südens Abseits vom Messestr ess entspannter wählen und vergleichen in locker er Athmosphär e au f einer unser r egionalen Hausmessen Ultraschall des Südens in Leinfelden-Echterdingen: 02. Nov. 2007 von 14°° - 18.°° Uhr und am 03. Nov. 2007 von 09°° - 17°° Uhr Sonotheken: Ultraschall des Südens 70771 Leinfelden-E. in Villingen-Schwenningen: Fasanenweg 17b 16. Nov. 2007 von 14°°- 18°° Uhr Tel. (0711) 75 85 97 00 in Leinfelden-Echterdingen: Fax (0711) 75 85 97 01 16. Nov. 2007 von 14°° - 18°° Uhr 78048 Villingen-Schwenningen 17. Nov. 2007 von 09°° - 17°° Uhr Forsthausstraße 1 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 www.dormed-stuttgart.de Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/ Oberschwaben und am Bodensee. 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Achim Hoffmann-Goldmayer, ist neuer erster stellvertretender Vorsitzender der Vertreter versammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Mit klarer Mehrheit wählten ihn die Delegierten der KBVVertreterversammlung am 28. September. Dr. HoffmannGoldmayer folgt in dieser Position auf Dr. Carl-Heinz Müller, der seit Juli dieses Jahres Vorstandsmitglied der KBV ist. Die 60 Mitglieder zählende Vertreterversammlung ist der Aufsichtsrat über den zweiköpfigen KBV-Vorstand und somit das oberste beschlussfassende Organ der KBV. 502 ÄBW 10 • 2007 engagierte. 1978 trat Dreher dann als hauptamtlicher Journalist in die damalige „Pressestelle der Heilberufe Baden-Württemberg“ ein, einer bun desweit einmaligen, wenn auch äu ßerst fragilen Konstruktion, vereini gte sie doch alle Körperschaften und Verbände der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter einem Dach. In die se Zeit fällt auch die Gründung der Landespresseseminare: Journalisten und Berufspolitiker trafen sich ein mal im Jahr zum informellen Gedan kenaustausch. Diese Veranstaltun gen waren viele Jahre lang ein fester Bestandteil jedes berufspolitischen Kalenders. 1990 trennten sich die Körper schaften von der gemeinsamen Pressestelle, zu unterschiedlich wa ren die gesundheitspolitischen Auf fassungen und wohl auch die Parti kularinteressen. Dreher wurde Leiter der Ärztlichen Pressestelle und – nach Ausscheiden von Vescovi – Chefredakteur des ÄBW. Er hat in den folgenden 17 Jahren das ÄBW zu dem gemacht, was es heute ist; anders als andere regionale Ärzte blätter, unverwechselbar in Stil und Layout. Für seine Verdienste wurde Jürgen Dreher im Jahre 1992 vom damaligen Präsidenten der Landes ärztekammer Baden-Württemberg, Prof. Dr. F.-W. Kolkmann, mit dem Ehrenzeichen der deutschen Ärzte schaft ausgezeichnet. Drehers ständige Präsenz bei gesundheits- und sozialpolitischen Events, sein journalistischer Ein fallsreichtum und seine Erfahrung brachten ihm Anerkennung im politischen Raum und in der Ärzte schaft. Und er wusste die Medien für die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen: 1991 startete im Regional programm von SAT.1 „Gesundheit aktuell“, ein Fernsehprogramm der baden-württembergischen Ärzteschaft. Im 14-tägigen Turnus nahmen baden-württembergische Ärzte zu aktuellen medizinischen Fragen Stellung und erteilten themenbezogen Ratschläge. Ärzte statt Arztdarsteller, damals ein innovatives Konzept. Mut zum Risiko und Durch setzungsvermögen – Eigenschaften ohne die Neues nicht zu schaffen ist – waren Jürgen Dreher immer in hohem Maße zu eigen. Er ist ein in der Wolle gefärbter Journalist, der sich unsere ärztlichen Interessen zu Eigen gemacht hatte. Bei allem Verständnis für ver bandsspezifische Meinungen, die in ihrer Vielfalt ja die Basis der Berufs politik bilden, Drehers Anliegen war es immer, die Einheit der Ärzteschaft zu bewahren. In langen Gesprächen kam stets seine Sorge zum Aus druck, dass die starke ärztliche Gemeinschaft der Durchsetzung von Partikularinteressen geopfert werden könne. Dreher hat einmal gesagt, die Position des Chefredakteurs des ÄBW sei für ihn immer ein Ehrenamt gewesen; ein Ehrenamt im eigent lichen Sinne des Wortes. – Wie will man eine Persönlichkeit besser be schreiben. Die Ärzteschaft BadenWürttemberg dankt Jürgen Dreher für seine erfolgreiche Arbeit und wünscht ihm für die kommenden Jahre alles Gute. Sein Nachfolger Dr. med. Oliver Erens, der Leiter der Ärztlichen Pressestelle bei der Landesärzte kammer Baden-Württemberg, hat am 16. September 2007 sein Amt angetreten. Unsere besten ■ Wünsche begleiten ihn. Dr. med. Ulrike Wahl Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg Kammern und KV Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln birgt Chancen und Risiken I m Rahmen einer hochkarätig be setzten Diskussionsrunde setzten sich beim diesjährigen „Forum Haigerloch“ am Mittwoch, dem 12. September 2007, die Referenten mit der Frage auseinander, wie Ethik und Qualität in der Medizin mit den zunehmend ökonomischen Anforde rungen vereinbar seien. Für die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) machte der Vorstandsvorsitzende Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer in Bezug auf die in der letzten Gesundheitsreform (GKV-Wirtschaftlichkeitsstärkungsge setz) verankerte Kosten-NutzenBewertung von Arzneimitteln deut lich: „Wir müssen anerkennen, dass bei knapper werdenden Ressourcen Steuerungsinstrumente erforderlich sind. Es ist klar, dass nicht jede neue Therapie automatisch von der Soli dargemeinschaft bezahlt werden kann. Trotzdem ist das Thema der Kosten-Nutzen-Bewertung für einen Arzt ein hoch sensibles Thema. Denn das Wohl der Patienten kann nicht nur ökonomischen Belangen unter geordnet werden.“ Dr. med. Jan Geldmacher Diesen Gedanken führte KVBWVorstandsmitglied Dr. med. Jan Geld macher im Diskussionsverlauf weiter. „Die Ökonomisierung der Medizin führt zwangsläufig zu Problemen. Denn marktwirtschaftliche Gesetze dürfen im sozialen Bereich nicht uneingeschränkt gelten, da die Inter essen von Armen und Kranken nicht wettbewerbswirksam geltend ge macht werden können. Wer soll denn die Entscheidungen treffen, dass der eine bestimmte Leistungen erhalten darf und der andere nicht? Die Frage, der wir nachgehen müs sen, ist, ob eine Evidenz basierte Medizin dies allein lösen kann. Medi zinische Versorgung ist auch ein stark individuelles Geschehen zwi schen dem Arzt und dem einzelnen Patienten. Das kann nicht alles nur volkwirtschaftlich bewertet werden.“ Insgesamt machte Dr. Geldmacher in seinem Vortrag deutlich, dass das Dilemma der Ärzte im Spannungs feld zwischen Ethik und Ökonomie bereits seit Jahrhunderten bestehe. Medizinischer Fortschritt, die demo graphische Entwicklung und eine Verpflichtung des Arztes, die Pati enten im wirtschaftlichen Rahmen so gut als möglich zu versorgen, lassen hier die Schere aktuell aber immer weiter auseinander klaffen. Während im Mittelpunkt der Forschung früher der individuelle Nutzen stand, wür den heute Bevölkerungsnutzen und wirtschaftlicher Nutzen gleichrangig oder sogar höher bewertet. Geld macher mahnte: „Patientenerfahrung wird weggewischt – es geht immer mehr um die reine Datenlage.“ Dr. Rainer Hess, unabhängiger Vorsitzender des Gemeinsamen Bun desausschusses (G-BA), führte die wichtigsten Änderungen rund um die Kosten-Nutzen-Bewertung aus. „Wir brauchen uns in Deutschland mit einer Rationierungsdiskussion nicht zu beschäftigen. Denn die nati onalen Rechtsvorschriften verbieten dem G-BA Rationierungsentschei dungen und lassen Leistungsaus schlüsse nur nach Effizienzkriterien im Vergleich zweier oder mehrerer verfügbarer Behandlungsmöglich keiten zu. Gleichzeitig gebieten die neuen Vorgaben aber für patentge schützte nicht festbetragsfähige – insbesondere neuartige – Arzneimit tel die Festsetzung eines Erstattungs höchstbetrages. Dies gilt, soweit die Kosteneffizienz nicht bereits belegt ist oder keine Therapiealternativen bestehen. Der G-BA ist verpflichtet, dem Hersteller als Grundlage einer Das Podium beim Regionalforum der KVBW in Haigerloch ging der Frage nach, zu welchen Problemen die Ökonomisierung der Medizin führt. Fotos: OE Dr. Rainer Hess ÄBW 10 • 2007 503 Kammern und KV Beauftragung des IQWiG zur KostenNutzen-Bewertung ausreichend Zeit zum Beleg des therapeutischen Nut zens nach den Kriterien der Evidence based Medicine einzuräumen.“ Gera de hier stellte jedoch Dr. Hess in der Diskussion eine drängende Frage in den Raum: „Wenn es richtig ist, dass wir Belege für den Zusatznutzen ein fordern müssen – welche Zeit muss ich der Industrie einräumen, dass dieser Zusatznutzen realisiert wird ... und was mache ich in der Zwischen zeit? Hier benötige ich noch eine Antwort. Deswegen müssen alle Be teiligten in diesem Thema gemein sam im Gespräch bleiben.“ Weiteren Austausch hatte auch seine Vorrednerin Silke Baumann als Vertreterin des Bundesgesundheits ministeriums (BMG) gefordert. Sie machte deutlich, dass die Bewertung des Nutzens von medizinischen Ver Silke Baumann fahren und speziell von Arzneimit teln hierzulande relativ neu sei. Im europäischen Vergleich müsse Deutschland als Nachzügler gewertet werden. Denn solche Verfahren seien in Europa bereits seit 2004 etabliert. Darum könnten bestimmte Erfah rungen aus anderen Ländern über nommen werden – es würden aber auch Grenzen der Übertragbarkeit deutlich. Hier müssten Verfahren auf die hiesigen Bedarfe angepasst wer den. „In diesem Prozess befinden wir uns jetzt. Im Gespräch werden sich manche Positionen einander annä hern“, hofft Silke Baumann. Die Ziel setzung der Kosten-Nutzen-Bewer tung, die neu im SGB V festgeschrie ben wurde, brachte Frau Baumann so auf den Punkt: „Echte Innovati onen im Gesundheitswesen müssen entsprechend gestützt und gefördert 504 ÄBW 10 • 2007 werden. Dies geht aber nur unter Be rücksichtigung der bekannten Rah menbedingungen: Mit begrenzten vorhandenen Mitteln müssen wir die bestmögliche Qualität erreichen.“ Prof. Dr. Peter Sawicki Prof. Dr. Peter Sawicki stand als Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits wesen (IQWiG) bereits in der Einfüh rung durch Dr. Hoffmann-Goldmayer im Zentrum des Interesses: „Ich stelle es mir als eine Herausforderung vor“, so der KVBW-Chef, „in Ihrer Doppel funktion als Arzt und Institutsleiter dem § 35 Abs. 1 SGB V gerecht zu werden, ‚bei der wirtschaftlichen Be wertung auch die Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenüber nahme durch die Versichertenge meinschaft’ angemessen zu bewer ten.“ Prof. Sawicki erklärte daraufhin, dass eine Bewertung sowohl medizi nischer Leistungen also auch der Arzneimittel auf den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zur Beeinflussung so genannter „pa tientenrelevanter Studienendpunkte“ beruhe. Die wichtigen fünf Parame ter bei der Bewertung des Nutzens sind die Mortalität, die Morbidität (Beschwerden und Komplikationen), Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer die gesundheitsbezogene Lebens qualität, der interventions- und er krankungsbezogene Aufwand, sowie die Patientenzufriedenheit. Dabei müssten sowohl die beabsichtigten als auch die unbeabsichtigten Effekte der Interventionen berücksichtigt werden. „Von einem Nutzen spricht man dann“, so Sawicki, „wenn eine im Sinne der Patienten positive Ver änderung dieser Aspekte im Ver gleich zu keiner wirksamen Interven tion oder einer Scheinintervention erreicht wird.“ Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wird das Insti tut das Verhältnis zwischen Nutzen, dem Zusatznutzen und den Kosten bewerten. Die genauen diesbezüg lichen Methoden werden derzeit durch das IQWiG erarbeitet. Der erste Entwurf wird voraussichtlich Anfang 2008 publiziert und im Anschluss ausführlich diskutiert werden. Dr. Marion Wohlgemuth Dr. Marion Wohlgemuth von der Novartis Pharma GmbH machte in ihrem Statement deutlich, dass alleine die nachgewiesene klinische Wirksamkeit einer Behandlungs methode oder eines Medikamentes zu wenig sei. Erst, wenn der tatsäch liche Alltagsnutzen belegt sei, habe ein neues Arzneimittel seine Wirk samkeit für den Patienten belegt. „Ich glaube, es ist extrem interessant, was unter Alltagsbedingungen pas siert – es nützen dann die randomi sierten Studien wenig, wo beispiels weise kontrolliert wird, ob die Ein nahme zuverlässig erfolgt. Wichtig ist, was passiert, wenn die Einnahme mal nicht so gut klappt. Wir benöti gen auch Studien mit geringerem Evidenzgrad – wir benötigen Beob achtungen der Alltagssituation – wie der Hausarzt das auch tun muss.“ Anzeige Kammern und KV Generell sei außerdem die Frage zu stellen, auf welche Definition von „Innovation“ man sich einigen wolle: „Innovation heißt nicht immer grund legend umwälzend – auch nutzerorien tierte kleine Veränderungen für die Patienten sind von Interesse. Was also sind für unser Gesundheitswesen ‚Innovationen’? Das darf nicht nur eine rhetorische Debatte sein.“ Des Weiteren warf Wohlgemuth die Problematik auf, dass, wenn man genau hinschaue, die Zwei-Klassen-Medizin bereits Realität sei. Innovationen stünden zum Teil nur mehr für Privatpatienten und gut situ ierte Kassenpatienten zur Verfügung, die sich eine Zuzahlung für ein Wunsch medikament leisten könnten. Dr. Christopher Hermann Dr. Christopher Hermann von der AOK in Baden-Württemberg machte die Position einer Versorgerkasse deutlich: „Die Ausgaben bei begrenzten Finanz mitteln müssen gesteuert werden – wirksame, echte Innovationen machen wir für unsere Versicherten verfügbar. Bei Hochpreistherapien und Analog präparaten ist darum eine KostenNutzen-Bewertung unerlässlich.“ In der Zusammenfassung durch Prof. Dr. jur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, der als Arzt und Fachanwalt für Arzt- und Sozialrecht die Veranstal tung moderierte, wurde deutlich, wie komplex die Fragestellung rund um die Kosten-Nutzen-Bewertung medizi nischer Leistungen und von Arzneimit teln ist. „Das Reglementierungsdickicht ist in Deutschland im europaweiten Vergleich sicher am dichtesten.“ Eine damit einhergehende Effizienz konnte nicht automatisch belegt wer den. „Vielleicht muss noch mal disku tiert werden,“ regte Ehlers an, “ein Medikament für einen bestimmten Zeitraum für die Kostenerstattung Ärzte-Seminare Karlsruhe Intensivkurse für Prof. Dr. jur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers zuzulassen. Und genau in diesem Zeit raum muss die Industrie beweisen, dass der Zusatznutzen tatsächlich besteht.“ Auch das französische Modell tauchte in der Debatte als Lösungsansatz auf: „Das Modell in Frankreich ist span nend,“ so Dr. Wohlgemut. „Die Zulas sung erfolgt anhand bestimmter Kate gorien. Zwischen Krankenkasse und der Pharmaindustrie wird über Mengen kontingente und Preise verhandelt. Mit dem Abschluss ist ein Preis festgelegt und die Ärzte können das Medikament dann einsetzten. Nach ein paar Jahren werden der Preis und die Entwicklung der Medikamente überprüft.“ Mit dieser einfachen Regelung wäre auch eine grundlegende Bitte der verordnenden Ärzte erfüllt, die aus dem Plenum heraus geäußert wurde: „Im Moment ist alles zu kompliziert und wir Ärzte zerreiben uns in dieser komplexen Materie. Es ist doch une thisch, dass ein Arzt gezwungen wird, Regresssummen für verordnete Medika mente zu bezahlen. Wenn es nicht ein facher wird, halten wir das an der Basis nicht aus.“ Dr. Hess vom Gemeinsamen Bundesausschuss jedoch relativierte: „Wir müssen uns ernsthaft fragen, welches System wir wollen. Denn „einfacher“ heißt auch stark reglemen tiert. Beispiel England: da ist vieles sehr einfach. Es gibt Wartelisten und man ist bei einem Arzt eingeschrieben. Ich frage, ob wir wirklich unsere pluralistischen Freiheiten einschränken wollen. Momentan werden wir aber keinen Politiker finden, der die Versi cherten hierfür in die Pflicht nimmt.“ ■ Carmen Gonzalez Pressereferentin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ÄBW 10 • 2007 Neurologie Gastroenterologie Nephrologie/ Hypertonie Pädiatrie Das komplette Kongressprogramm finden Sie im Internet unter: www.aerzte-seminare-karlsruhe.de Selbstverständlich können Sie auch telefonisch unter +49 721 3720-2147 das Programm anfordern. www.aerzte-seminare-karlsruhe.de 23. – 24.11.2007 Kongresszentrum Karlsruhe, Stadthalle Kammern und KV HPVImpfung Auskunftspflicht von Ärzten G esetzliche Krankenkassen, Unfall- und Rentenversiche rungsträger wie auch die Ver sorgungsverwaltung in den Land ratsämtern fordern von Ärzten in Krankenhäusern und Praxen in zu nehmendem Umfang Auskünfte zu den gesundheitlichen Verhältnissen von Versicherten an. Teilweise werden auch gleich die gesamten Patientenunterlagen einschließlich der Krankenhausentlassungsberichte angefordert. Der Verwaltungsaufwand für die Ärzteschaft ist erheblich. Dabei bestehen vielfach Unsicherheiten im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB), die Wahrung des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I) und mögliche Vergütungsansprüche. Das Merkblatt „Auskunftspflicht des Arztes gegenüber Leistungs trägern des Sozialgesetzbuches“ der Landesärztekammer BadenWürttemberg gibt Hilfestellung. Es ist im Internet unter www.aerztekammer-bw.de in der Rubrik „Themen A–Z“/ „Merkblätter für Ärzte“ zu finden. ■ Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Heidelberg eine Praxisbörse für Heilberufler zum Thema: Der Marktplatz für Praxisabgeber und -übernehmer Termin: Mittwoch, 28. November 2007 (17.30 Uhr) Veranstaltungsort: Baden-Württembergische Bank, Poststraße 4, 69115 Heidelberg Inhalte: • Angebot und Nachfrage: Praxisangebote von niedergelassenen Ärzten, die einen Nachfolger bzw. Kooperationspartner suchen Praxisnachfragen von niederlassungswilligen Ärzten, die eine Praxis übernehmen bzw. als Partner in eine bestehende Praxis einsteigen möchten • Präsentationen: Rund um die Praxisabgabe Grundsätzliche Überlegungen zur Praxisgründung Rechtsfragen Steuerliche Aspekte Die Veranstaltung ist für niedergelassene Ärzte vorgesehen, die eine Praxisabgabe oder Kooperation planen, sowie für niederlassungswillige Ärzte, die sich für eine Praxis übernahme bzw. einen Praxiseintritt interessieren. Ansprechpartner sind Steuerberater, Rechtsanwälte und VermögensManager, die auf Heilberufe spezialisiert sind. Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Heidelberg, Telefon (0 62 21) 9 18-2 01 506 ÄBW 10 • 2007 D ie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit mehreren Kranken kassen bzw. KrankenkassenVerbänden eine Vereinbarung zur HPV-Impfung für weibliche Ver sicherte von 12 bis 17 Jahren getroffen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2007. In den Verhandlungen konnten überdurchschnittlich gute Honorare für die Impfleistungen der Ärzte erzielt werden. Näheres über die Ver gütung und über die Verordnung des Impfstoffes ist im Abrechnungsrund schreiben der KVBW oder im Internet unter www.kvbawue.de zu finden. Die derzeit in Baden-Württem berg geltenden Impfvereinbarungen sollen zum 1. Januar 2008 verein ■ heitlicht werden. Akademie Südbaden ist online D ie Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden ist ab sofort im Internet er reichbar. Unter www.baek-sb.de/ akademie können sich die Besucher einen Überblick über das komplette Kursangebot verschaffen und bei Bedarf zu den einzelnen Veranstal tungen gleich online anmelden. Wie bereits in den vergangenen Jahren bietet die Akademie auch im Winterhalbjahr 2007/2008 ein ge balltes Programm an Fort- und Wei terbildungsveranstaltungen an. Im neuen Auftritt erhält der Besucher Informationen über die Veranstal tungsorte und Teilnahmebedin gungen. Außerdem stellt sich die Fortbildungseinrichtung mit ihrer Arbeit, Vorstand und Mitarbeite rinnen vor. Seit der Gründung im Jahr 1993 hat sich das Angebot der Akademie – anfangs waren es vor allem Semi nare für Psychosomatische Grund versorgung und für Allgemeinmedi zin – vervielfacht. Ein Großteil der Ärztinnen und Ärzte aus dem Kam merbezirk Südbaden hat inzwischen Einzelveranstaltungen und Seminare der Akademie besucht. Im vergan genen Berichtsjahr wurden 215 Ver anstaltungen, 1450 Kursstunden mit 200 Dozenten und 4700 Teilneh mern gezählt. Kontinuierliche Aus wertungen der Seminare tragen zum regelmäßigen Austausch und zur ständigen Qualitätsverbesserung bei. Die Ergebnisse der Auswer tungen zeigen in der Regel eine hohe Zufriedenheit der Teilnehmer ■ mit den Veranstaltungen. Vermischtes Universität Freiburg: Nationales Studienregister K linische Studien sind unerläss lich, um Sicherheit und Effek tivität medizinischer Eingriffe beurteilen zu können. Daher finan ziert das Bundesforschungsministe rium (BMBF) das Nationale Studien register, das den freien Zugang zu Informationen über laufende und abgeschlossene Studien sichern soll. Jetzt ist die Entscheidung für den Standort gefallen: Die Universität Freiburg soll innerhalb eines Jahres ein Register aufbauen, mit dem in Deutschland durchgeführte klinische Studien möglichst vollständig erfasst werden. Das BMBF unterstützt den Aufbau des Registers zunächst vier Jahre lang mit insgesamt 2,2 Millio nen Euro. Der freie Zugang zu Informati onen über Studien ist für Entschei dungen von Wissenschaftlern, Ärzten und auch von Patienten von großer Bedeutung. Sie können sich so über aktuell laufende und abge schlossene klinische Studien zu einem bestimmten Krankheitsbild informieren und so mehr über die Wirksamkeit von Therapieverfahren erfahren. Die öffentlich zugängliche Registrierung klinischer Studien verhindert, dass negative Studien ergebnisse nicht publiziert werden. So können Fehleinschätzungen über die Wirkungsweise von Arznei mitteln oder anderen Eingriffen verhindert werden. Unnötige Wie derholungsstudien – ein häufiges Problem der klinischen Forschung – unterbleiben. Das Nationale Studienregister dient sowohl der Information von Fachleuten als auch der breiten Öffentlichkeit. Daher wird es zwei sprachig in Deutsch und Englisch ■ eingerichtet. Anzeige Herz-/Kreislauf erkrankungen weiterhin häufigste Todesursache W ie das Statistische Bundes amt mitteilt, starben nach Ergebnissen der Todes ursachenstatistik im Jahr 2006 in Deutschland insgesamt 821 627 Per sonen (385 940 Männer und 435 687 Frauen). Dies waren 8 600 Sterbefälle und damit 1,0 Pro zent weniger als im Jahr 2005. Wie auch schon in den Vorjahren wurde bei nahezu jedem zweiten Verstorbenen (149 578 Männer und 209 375 Frauen) der Tod durch eine Erkrankung des Herz-/Kreislauf systems ausgelöst. Hieran starben insbesondere ältere Menschen: Über 91 Prozent der Verstorbenen waren über 65 Jahre alt. Über ein Viertel aller Gestor benen erlag im Jahr 2006 einem Krebsleiden. Bei den Männern hatten bösartige Neubil dungen der Verdauungsorga ne und der Atmungsorgane die größte Bedeutung. Bei den verstorbenen Frauen dominierten die bösartigen Neubildungen der Ver dauungsorgane, gefolgt von bösartigen Neubildungen der Brustdrüse. Im langfristigen Vergleich ist die Sterblichkeit seit 1990 in allen Bundesländern gesun ken. Die altersstandardisierte Sterbeziffer sank um 38,9 Pro zent auf 776,6 Gestorbene je 100 000 Einwohner. In BadenWürttemberg wurde mit 692,9 die niedrigste Sterblichkeit ■ festgestellt. *ÀiÕ >LÀà âÕ v«ÀiÃit LL° âi}Ì -`iÀ>ÕÃÃÌ>ÌÌÕ} ->>L Î >LÀiÌ 6iVÌÀ ££ä 7 £xä *-® >À«Àià ° 4LiÀvØ ÀÕ} Ón°ä°q i>Ã}>}iLÌ\ £x°q >̰ i>Ã}À>Ìi Ȱäää°q -`iÀâ> Õ} ÎÈ >Ìi >ÕvâiÌ £ääää «À > À }iLÌ `iÀ i>Ãi >â L ââ}° 4LiÀvØ ÀÕ}ÃÃÌi° ÕÀâ âÕ}i>ÃÃii ->>L Î >LÀiÌà iÕià `i Óään q ÕÀ Li}ÀiâÌiÀ -ÌØVâ> ÛiÀvØ}L>À x®t ÕÃÃÌ>ÌÌÕ} ÕÃâÕ}®\ U >>ÕÌ>Ì U -«ÀÌÃÌâi Ì i`iÀ>ÕÃÃÌ>ÌÌÕ} U Li iâL>Ài 6À`iÀÃÌâi U -Õ`ÃÞÃÌi £xä 7 Ì *>ÞiÀ *Ϋ>ÌLi® U iV ÌiÌ>vi}i U ÕÌvÕÌÃi`iÀiÀ>` U Û>ÕÌ>ÌÃV ià 6iÀ`iV U iiÌÀ° iÃÌiÀ iLiÀ ÛÀi Õ` Ìi U x -ÌiÀi ÕÀ * ,-/iÃÌ U Õ° Û° ° À>vÌÃÌvvÛiÀLÀ>ÕV ] LiÀÌ\ n]È É£ää ] iÀÀÌÃ\ ££]Ç É£ää ] >Õ~iÀÀÌÃ\ È]Ç É£ää ] ÓÃÃ] LiÀÌ\ ÓäÈ }É }iB~ £É£ääÉ® ->>L <iÌÀÕ iÌ} i > ÀâiÕ} >`iÃ}°7iiÀ L E ° iÀiÀ -ÌÀ>~i Ó£] Ç{ÎÓ£ iÌ} iÃÃ}i] /iiv ä Ç£ {Ó® x {äÇx Õ` ÈÎ >Ý äÇ£{Ó® x{äÈ] ÜÜܰÜiiÀ>ÕÌLi°`i ÄBW 10 • 2007 507 Ethik in der Medizin Vermischtes MB-Umfrage zu Arbeitsbedingungen D ie Arbeitsbedingungen der rund 131000 deutschen Kran kenhausärzte sind so katastro phal, dass jeder zweite Mediziner erwägt, seinen Job aufzugeben. Die Klinikarbeitgeber verstoßen systematisch gegen das Arbeitszeit gesetz und brechen gezielt Bestim mungen der arztspezifischen Tarif verträge. Extreme Arbeitsbelastung aufgrund gesetzeswidrig überlanger Arbeitszeiten, millionenfach unver gütete Überstunden, unzureichende Arbeitszeiterfassung und kaum Möglichkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren – so sieht der Arbeit salltag der Ärzte in den meisten der rund 2100 deutschen Krankenhäuser aus. Hauptleidtragende sind dabei die jüngeren Mediziner. Das ist das ernüchternde Ergeb nis einer repräsentativen Umfrage der Ärztegewerkschaft Marburger Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet ein Existenzgründer-Seminar für niederlassungswillige Ärzte. Termin: Donnerstag, den 18. Oktober 2007 (19.00 Uhr) Veranstaltungsort: BW-Bank Heidelberg, Poststraße 4, 69115 Heidelberg Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Heidelberg, Telefon (0 62 21) 9 18-2 01 508 ÄBW 10 • 2007 Bund unter ihren mehr als 80 000 aktiven Mitgliedern. Der Umfrage zufolge werden in rund 60 Prozent der deutschen Kliniken die tariflich und gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeitgren zen der Ärzte nicht eingehalten. So müssen knapp 80 Prozent der Mediziner 50 bis 80 Wochenstunden arbeiten. 1 Prozent der Ärzte – bun desweit sind das rund 1300 – sind sogar 80 und mehr Stunden pro Wo che beschäftigt. Gleichzeitig wird bei jedem zweiten Krankenhausarzt die Arbeitszeit nicht systematisch erfasst. Zudem werden die Klinikmedizi ner angehalten, mehr Bereitschafts dienste zu leisten als das Arbeitszeit gesetz erlaubt. So müssen laut Um frage 39 Prozent der Ärzte monatlich fünf bis neun solcher Dienste leisten. Davon sind insbesondere die jün geren Assistenz- und Fachärzte mit jeweils 45 Prozent betroffen. Unzu mutbar ist nach Angaben der Ärzte gewerkschaft auch der Überstun denberg der Mediziner. So leisten die rund 131 000 Klinikärzte in Deutschland rund 56,6 Millionen Überstunden, von denen sie jedoch nur 10 Prozent vollständig bezahlt bekommen. Am meisten stört die Mediziner laut Umfrage die Arbeitsüberlastung und der Personalmangel (39 Pro zent), die zunehmenden arztfrem den bürokratischen Tätigkeiten (22 Prozent) und die schlechte Einkommenssituation (19 Prozent). Immer weniger Ärzte sind jedoch bereit, diese Arbeitsbedingungen zu ertragen. 53 Prozent erwägen nämlich ihren Job in der Klinik aufzugeben und ganze 31 Prozent würden den Arztberuf nicht ein ■ zweites Mal ergreifen. DIMDI sucht HTA-Autoren H ealth Technology Assessment (HTA) bewertet systematisch Verfahren, Technologien oder Strukturen mit Auswirkungen auf die Gesundheit. Betrachtet werden sowohl die medizinische Effektivität unter Studien- und Alltagsbedin gungen als auch die ökonomische Effizienz sowie soziale und ethische Implikationen. HTA-Autoren erstellen entsprechende Berichte im Auftrag der Deutschen Agentur für HTA des DIMDI. Bewerben können sich Wissen schaftler/innen aus öffentlichen Institutionen, Universitäten oder Fachverbänden, privatwirtschaft lichen Forschungsinstituten und Unternehmen. Bewerber/innen müssen über umfassende Erfah rungen im Verfassen wissenschaft licher Arbeiten verfügen. Voraus gesetzt werden außerdem metho dische Kenntnisse und Hinter grundwissen über HTA und daran anknüpfende Bereiche aus Medizin, Ökonomie, Sozialwissenschaft, Jura und Ethik sowie Kenntnisse in Public Health und/oder Epidemio logie. Die Arbeiten werden themen abhängig und entsprechend dem Arbeitsaufwand vergütet. Die The menauswahl erfolgt gemäß der Prioritätensetzung durch das Kurato rium HTA. Bewerbungen für den Autorenpool sind jederzeit möglich. Interessenten melden sich bitte bei Deutschen Agentur für HTA des ■ DIMDI. Internet: www.dimdi.de Anzeige Vermischtes Abteilung Innere Medizin I Uni Tübingen erforscht Medikament gegen Malaria P lasmodium falciparum, der Erreger der schweren Ma laria, tötet jedes Jahr mehr als eine Millionen Kinder in Afri ka. Derzeit wird dort die intrave nöse Gabe von Chinin zur Be handlung von schwerer Malaria angewandt. Dieses Medikament hat allerdings ein sehr enges therapeutisches Fenster. Alternativ wird mittlerweile die intravenöse Behandlung mit Artesunat, einem wasserlöslichen Artemisinin-Derivat, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Behandlung der schweren Malaria bei Erwachse nen in Regionen mit geringer Malaria-Übertragungsrate emp fohlen. Wenig ist bisher aller dings bekannt über die Wirksam keit von Artesunat bei Kindern mit Malaria, die in Gebieten mit ganzjährig hohen Übertragungs raten leben. Die nun angelaufe ne Medikamentenstudie des Ins tituts für Tropenmedizin des Uni versitätsklinikums Tübingen ist eine randomisierte, doppelblinde Phase II Dosisfindungs-Studie. Mit ihr wird die Wirksamkeit, Sicherheit, Verträglichkeit und Pharmakokinetik bei der Gabe von Artesunat an Kinder mit schwerer Malaria untersucht. Zu dem werden zwei zeitlich unter schiedliche Dosierungsschemata miteinander verglichen. Die in Gabun und Malawi stattfindende Studie wird mit 5,2 Millionen Euro durch die Organisation EDCTP (European and Developing Countries Clini cal Trials Partnership) gefördert und vom Universitätsklinikum ■ Tübingen aus koordiniert. INNERE MEDIZIN Refresher Freiburg 21. - 25. November 2007 40 CME- Punkte ● Update in den neuesten diagnostischen und ● Refresherkurs für Internisten, Allgemeinmediziner therapeutischen Leitlinien und Assistenzärzte mit über 40 Stunden umfassende Fortbildung ● intensives Programm für Assistenzärzte zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung Wissenschaftliche Leitung: Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. R. Mertelsmann – Universitätsklinikum Freiburg Ch. Bode – Universitätsklinikum Freiburg F. Keller – Universitätsklinikum Ulm H.-H. Peter – Universitätsklinikum Freiburg M. Tamm – Universitätsspital Basel J. Müller-Quernheim – Universitätsklinikum Freiburg Drs. h. c. H. Blum – Universitätsklinikum Freiburg W. G. Zoller – Katharinenhospital Stuttgart J. Seufert – Universitätsklinikum Freiburg M. Kellerer – Marienhospital Stuttgart B. V. Hach-Wunderle – Krankenhaus Nordwest und Venenzentrum Frankfurt am Main Behandelte Themenbereiche: Erstes MEDI Ärztehaus D as erste Ärztehaus, das unter der Betreuung der MEDIVERBUND Dienstleis tungs GmbH in Stuttgart ent standen ist, hat seine Arbeit aufgenommen. Im „Ärztehaus Zuffenhausen“ finden sich auf zwei Stockwerken zehn Arzt praxen unterschiedlicher Fach richtungen sowie ein Operati onsraum, eine Apotheke, ein Hörgerätefachgeschäft, ein Dentallabor, ein Optiker, eine Bäckerei, eine Bank und ein Friseursalon unter einem Dach. Vier Jahre hat die Vorberei tung des Projektes gedauert. Im Juli 2006 erfolgte die Grund steinlegung, Anfang August 2007 zogen die ersten Praxen ein. Besitzer des Ärztehauses sind fünf der im Ärztehaus praktizierenden Ärzte und ein Apotheker, die eine eigene Ärztehaus GmbH gegründet haben. Die MEDIVERBUND Dienst leistungs GmbH hat das Projekt von Anfang koordiniert und begleitet. Sie kontrollierte die Planung und den Bau des Ärztehauses nach den Vorstel lungen der Ärzte und nach wirt schaftlichen Gesichtspunkten. ■ ÄBW 10 • 2007 Hämatologie /Onkologie – Kardiologie – Angiologie – Nephrologie – Rheumatologie – Pneumologie – Gastroenterologie – Endokrinologie – Infektiologie Kursort: Aula des Kollegiengebäudes I Albert – Ludwigs – Universität Freiburg Werthmannplatz 3, 79085 Freiburg Preise: 490,- € (Fachärzte); 460,- € (Assistenzärzte) Einzeltage: 115,- €/Tag (Fach- und Assistenzärzte) Anmeldung / Information: www.fomf.de 01801 – 95 96 97 Weitere Kurse: Gastro / Diabetes, Update – Refresher 26. - 28. Oktober 2007, Zürich Kardio / Pneumo, Update – Refresher 02. - 04. November 2007, Zürich 18 Credits (anrechenbar in Deutschland) 19,5 Credits (anrechenbar in Deutschland) FomF GmbH – Salzschlirfer Straße 8 – 60386 Frankfurt www.fomf.de - [email protected] - Tel. / Fax: 01801 – 95 96 97 Ethik in der Medizin Vermischtes Heidelberger Medizinstudenten lernen in Kinderarztpraxen D ie ersten neun Kinderarzt praxen in der Rhein-NeckarRegion sind jetzt von der Medizinischen Fakultät Heidelberg als „Akademische Lehrpraxen“ akkre ditiert worden. Heidelberger Medi zinstudenten können somit während ihres Studiums nicht nur im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg, sondern auch bei niedergelassenen Kinderärzten Erfahrungen in der Kinderheilkunde für ihr späteres Berufsleben sammeln. Die Akkreditierung der Akade mischen Lehrpraxen erfolgt nach Noch wenige Plätze frei! Kurs Ernährungsmedizin nach dem 100-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer Termin: 21. 11. bis einschl. 1. 12. 2007 (ganztags) Ort: Geno-Akademie, Stuttgart-Hohenheim Gebühr: 1.500,– € Veranstalter: Landesärztekammer Baden-Württemberg Zertifizierte Fortbildung: 100 Punkte Inhalte: • Grundladen der Ernährungsmedizin • Ernährungsmedizin u. Prävention • Methoden, Organisation und Qualitätssicherung der Ernährungsmedizin • Enterale und parenterale Ernährung • Therapie und Prävention ernährungsmedizinisch relevanter Krankheitsbilder • Seminar und Fallbeispiele Verbindliche Anmeldung Online: Faxantwort: www.aerztekammer-bw.de (07 11) 7 69 89-82 510 ÄBW 10 • 2007 Kriterien, die sich bereits bei den hausärztlichen Lehrpraxen im Fach Allgemeinmedizin der Medizinischen Fakultät Heidelberg bewährt haben, beispielsweise: Was können die Studenten in der Praxis lernen? Welche Qualität und welchen Um fang kann die Lehre einnehmen? Wie sind die Praxis und ihre Arbeits abläufe strukturiert? Sind die Leh renden bereit, an den vorgeschrie benen drei bis vier Lehr-Qualitäts zirkeln im Jahr teil zu nehmen und bietet die Praxis ein klassisches kinderärztliches- und schulmedizi nisches Arbeitsspektrum? Seit 2004 findet in Heidelberg der studentische Unterricht in Kinderarztpraxen statt. Dort lernt jeweils ein Student pro Praxis ein großes Spektrum an Kinderkrank heiten und Präventionsprogrammen kennen, das sich von dem ■ der Klinik unterscheidet. Neuer HausärzteBundesvorstand U lrich Weigeldt ist neuer Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. Mit sei ner Wahl setzte er sich gegen den bisherigen zweiten Stellvertreter Dr. med. Heinz Jarmatz durch und löste damit Rainer Kötzle an der Spitze ab. Dieser war nach knapp drei Jahren aus persönlichen Gründen nicht mehr angetreten. Name/Vorname/Titel Geburtsdatum Anschrift Telefon Fax E-Mail Ort, Datum Unterschrift Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wählten die Delegier ten im Rahmen des 30. Deutschen Hausärztetages den Chef des Bayerischen Hausärzteverbandes Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller. Neuer zweiter Stellvertreter ist Dipl. med. Andreas Petri, Chef des Haus ärzteverbandes Sachsen-Anhalt, dritter Stellvertreter ist der badenwürttembergische Hausärztechef ■ Dr. med. Berthold Dietsche. Rechtsfragen Inländerdiskriminierung für Praktische Ärzte/Fachärzte für Allgemeinmedizin nach EU-Recht >>> Die Mitgliedstaaten sind nach Art. 36 Abs. 2 der Richtlinie 93/16/ EWG des Rates vom 05. 04. 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen nicht verpflichtet, für den Zugang zu Arztstellen in der Allgemeinmedizin die vor dem 01. 01. 1995 erlangte Zulassung zur Ausübung der Tätigkeit als Praktischer Arzt (heute Facharzt für Allgemeinmedizin) im Rahmen des nationalen Gesundheitssystems als dem Erwerb des Nachweises über die spezifische Aus-/Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gleichwertig anzusehen. Urteil des EuGH 18. 11. 2004 (C10/02 und C11/02) Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps 72770 Reutlingen Haldenhaustr. 11 Zeitpunkt der Entscheidung bei Zulassungsentziehungen >>> 1. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung sowohl bei vollzogenen als auch bei nicht vollzogenen Entziehungsentscheidungen ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungs- Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet ein Seminar über Chancen der neuen Kooperationsformen im Gesundheitswesen. Termin: Mittwoch, 21. November 2007 (18.00 Uhr) Veranstaltungsort: Hotel Ochsen, Bürkstraße 59, 78054 Villingen-Schwenningen Seminarinhalte: • finanzielle und organisatorische Vorteile der Kooperationsformen • Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank VS-Schwenningen, Frau Käfer, Telefon (0 77 20) 83 02-23. 512 ÄBW 10 • 2007 entscheidung (Entscheidung des Berufungsausschusses) maßgeblich. Die Gerichte haben daher grundsätzlich alle vertragsärztlichen Pflichtenverstöße zu berücksichtigen, die vor der Entscheidung des Be rufungsausschusses geschehen sind, auch wenn sie von diesem nicht verwertet wurden. 2. Bei Zulassungsentziehungen ist modifizierend zu Gunsten des betroffenen Vertragsarztes auch ein sogenanntes Wohlverhalten nach Ergehen der Entscheidung des Be rufungsausschusses zu berücksichtigen. Insoweit sind Änderungen des Sachverhalts bis zur letzten mündlichen Verhandlung vorm Tatsachengericht zu beachten. 3. Ein Arzt, der bei konkreten Hinweisen auf eine unzureichende Qualität seiner Behandlungen (z. B. im Bereich Sonographie oder Radiologie) jegliche Mitwirkung an der Klärung des Sachverhalts verweigert und festgestellte oder zu vermutende Mängel nicht abstellt, gefährdet seine Zulassung. Für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung i.S.v. § 95 Abs. 6 SGB V ist nicht erforderlich, dass den Vertragsarzt ein Verschulden trifft; auch unverschuldete Pflichtverletzungen können zur Zulassungsentziehung führen. 4. Bei der Bewertung, ob Äußerungen eines Vertragsarztes gegen über der KV als gewichtige Belege für ein Fehlen seiner Eignung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu werten sind, ist zu differenzieren. Handelt es sich zumindest potentiell um die Teilnahme an der politischen oder gesundheitspolitischen Auseinandersetzung oder wird, wenn auch möglicherweise in extrem überspitzter Form, eine bestimmte sachliche Position der Mitglieder und Organe der KV kritisiert, so liegt eine berechtigte Meinungsäußerung vor, die auch dem Vertragsarzt nicht verwehrt ist. Erfolgt die Kritik aber in Form völlig unsachlicher verbaler Attacken, so tritt der Schutz durch Art. 5 GG zurück. Ebenso wenig sind herabsetzende Äußerungen gegen einzelne Mitglieder der KV durch Art. 5 GG geschützt. Urteil des BSG vom 20. 10. 2004 (B 6 KA 67/03 R) Widerspruchs- und Klage befugnis gegen Zulassungsentziehung eines Partners einer Gemeinschaftspraxis >>> Wird einem Mitglied einer emeinschaftspraxis die Zulassung G entzogen, so haben dessen Partner grundsätzlich keine Widerspruchsund Klagebefugnis. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Bescheid die Entziehung auf einen zurück liegenden Zeitraum vorsieht. Urteil des BSG vom 23. 02. 2005 (B 6 KA 69/03R) Nebentätigkeit eines Vertragsfacharztes für Humangenetik >>> 1. Übt ein Vertragsarzt eine Nebentätigkeit von mehr als 13 Stunden wöchentlich in einem Krankenhaus aus, steht er nicht in ausreichendem Umfang für die kassenärztliche Versorgung zur Verfügung (§ 20 Abs. 1 Ärzte-ZV). Dies gilt auch für Ärzte ohne häufigen Patientenkontakt (hier: Facharzt für Humangenetik) und auch dann, wenn die betreffende Arztgruppe nicht der Bedarfs planung unterliegt. 2. Im Rahmen der Prüfung, ob die Entziehung einer Zulassung verhältnismäßig ist, darf auch berücksichtigt werden, dass der Vertragsarzt nach Beseitigung des Hindernisses für die Zulassung jederzeit erneut eine Zulassung beantragen kann, weil es für die Arztgruppe keine Zulassungssperre gibt. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 07. 04. 2005 (L 5 KA 63/04) Keine Kostenerstattung für Vertrags(zahn-)arzt im Konkurrentenwiderspruch >>> Weist der Berufungsausschuss den Widerspruch eines Vertrags(zahn-)arztes gegen die Zulassung eines Konkurrenten zurück, so kann der Widerspruchsführer nicht zur Erstattung der Aufwendungen des Konkurrenten zur Rechtsverteidigung im isolierten Vorverfahren verpflichtet werden (Abgrenzung zu BSG vom 18. 12. 1996 – 6 RKa 33/95 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 9). Urteil des BSG vom 31. 05. 2006 (B 6 KA 62/04 R) Rechtsmittel gegen Fest stellung der Beendigung einer Zulassung aufgrund Altersgrenze >>> 1. Die Feststellung des Zulassungsausschusses, dass die Zulassung des Vertragsarztes gem. § 95 Abs. 7 SGB V zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, ist ein Verwaltungsakt gemäß § 31 SGB X. 2. Der Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt hat aufschiebende Wirkung (§ 96 Abs. 4 S. 2 SGB V). Die aufschiebende Wirkung führt dazu, dass die Behörde von den Wirkungen des Verwaltungsaktes nicht Gebrauch machen darf. Dennoch muss der Vertragsarzt seine Tätigkeit einstellen, wenn die Altersgrenze des § 95 Abs. 7 SGB V (Vollendung des 68. Lebensjahres) erreicht wird. Ungeachtet der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den feststellenden Beschluss des Zulassungsausschusses tritt diese Rechtsfolge kraft Gesetzes ein. Beschluss des LSG NRW vom 17. 05. 2005 (L 10 B 10/04 KAER) Verzicht auf Zulassung >>> Der Verzicht auf eine Zulassung ist unwiderruflich wirksam, sobald die KV/Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses das entsprechende Schreiben erhält. Die Situa tion ist vergleichbar mit der Kündigung einer Arbeitsstelle oder Wohnung. Dass die Zulassung für den betreffenden Arzt de facto erst nach Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres (hier Ende September) erlischt, bedeutet nicht, dass der Verzicht bis dahin widerrufen werden kann. Urteil des LSG BW vom 16. 02. 2005 (L 5 KA 3191/04) Erratum STIKO: zwei Auffrischimpfungen zu Tetanus, Diphtherie und Pertussis D ie STIKO empfiehlt seit längerem für Kinder mit 5 bis 6 Jahren eine erste Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Tdap) sowie für Kinder und Jugendliche (9 bis 17 Jahre) eine weitere Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis (mit Tdap-IPV). In Folge eines technischen Versehens sind die beiden empfohlenen Auffrischimpfungen gegen Pertussis (ap) im Impfkalender auf Seite 465, Heft 9/2007 des Ärzteblatt Baden-Württemberg nicht aufgeführt. Diese sollten in der Tabelle in gleicher Weise wie für Tetanus und Diphtherie ergänzt werden. Die ab dem vollendeten 18. Lebensjahr jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis empfohlenen TdAuffrischimpfungen bleiben unberührt. Wir bitten um Entschuldigung und freundliche ■ Beachtung. Anzeige EHS-Infotag am Samstag, 20. Oktober von 10 00 bis 15 00 Uhr Kardiologie Ultraschall Praxisausstattung Informieren Sie sich in unseren Ausstellungsräumen über EKG-Geräte, PC-EKG-Systeme, Untersuchungsstühle, Mobiliar und Sonografiesysteme – Aktuelles und Trends. Gerne laden wir Sie auch zu einem kleinen Imbiss ein. EHS Medizintechnik GmbH & Co. KG Heilbronner Straße 3 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel. 07 11/72 65 - 0 Fax 07 11/72 65 - 199 www.ehs.de · [email protected] ÄBW 10 • 2007 513 Wirtschaft Wissenswertes rund um die Immobilie Günstige Zinsen sichern Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heil- und Freiberufe Telefon (07 11) 1 24-4 90 95 Telefax (07 11) 1 27-6 64 90 95 E-Mail: filippo.scaglione@ bw-bank.de Der Einstieg in eine Immobilienfi nanzierung ist nach wie vor günstig: Innerhalb der letzten sechs Monate sind die Zinsen für Immobiliendar lehen mit zehnjähriger Festzinsbin dung von durchschnittlich effektiv 4,35 Prozent p.a. auf etwa fünf Pro zent gestiegen (Stand: 15. September 2007). Darüber, wie es mittelfristig bei den Langfristzinsen weitergeht, sind sich die Experten uneinig. In den nächsten Monaten werden sich wohl tendenziell auch die langfristigen Hypothekenzinsen nicht dem Trend nach oben entziehen können. Kultur im Siegfried-Häußler-Haus Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Bezirksdirektion Stuttgart – gemeinsam mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Einladung zum Weihnachtskonzert mit dem Stuttgarter Ärzteorchester Dirigent: Dr. med. dent. Arnold Waßner Freitag, den 14. Dezember 2007, 20.00 Uhr im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, Stuttgart-Möhringen Programm: Johannes Brahms: Konzert für Violine und Orchester D-Dur, op. 77 Pause Georges Bizet: Symphonie Nr. 1 C-Dur Solistin: Gabriele Turck, Violine (Änderungen vorbehalten) Der Eintrittspreis für dieses Konzert beträgt 10 Euro für Erwachsene, für Kinder unter zwölf Jahren 5 Euro. Wir senden Ihnen gerne die gewünschte Anzahl Karten zu. Vorherige schriftliche Kartenbestellung ist unbedingt erforderlich. Karten können unter Beifügung eines Verrech nungsschecks in entsprechender Höhe unter folgender Anschrift bestellt werden: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Frau Ewert, Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Konzertkarten nicht zurücknehmen können. 514 ÄBW 10 • 2007 Trotz des Anstiegs von über einem halben Prozent ist das Zins niveau im historischen Vergleich im mer noch niedrig. Geht die Kurve weiter nach oben, schlägt sich dies in einer deutlichen Mehrbelastung auf die Finanzierung nieder. Es lohnt sich also, sich für anstehende Fest zinsverlängerungen jetzt schon die Zinsen zu sichern oder sogar Reno vierungen früher als geplant ins Auge zu fassen. Für die frühzeitige Sicherung der Zinsen bieten Banken ihren Kunden Angebote in Form von Forwarddarlehen an. Kunden der Baden-Württembergischen Bank (BW-Bank) können bis zu 36 Monate vor Ablauf von Festzinsverträgen ihre Anschlusskonditionen ver einbaren und damit von dem noch günstigen Zinsniveau profitieren. Minol Brunata – der Marktführer für Heizkostenabrechnungen in Baden-Württemberg – erstellt an hand der Angaben des Immobilie neigentümers einen preisgünstigen verbrauchsorientierten Energieaus weis. Beim bedarfsorientierten Ener gieausweis ist oft eine aufwändige und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes durch einen dafür zugelassenen Energieberater erfor derlich. Eigentümer älterer Gebäude sollten sich deshalb jetzt den wesentlich preisgünstigeren Ver brauchsausweis sichern. Und noch ein Vorteil: ein bis 30. September 2008 ausgestellter Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Weitere Informationen zum Energieausweis: www.energieausweis-minol.de. Energieausweis für Gebäude Staatliche Fördergelder Ab Juli 2008 müssen Immobili enbesitzer von Wohngebäuden bis Baujahr 1965 bei Verkauf oder Ver mietung einen Energieausweis vor legen. Für jüngere Immobilien gilt dies erst ab Januar 2009. In dem Ausweis ist zukünftig die Energie bilanz einer Immobilie dokumen tiert. Damit wird transparent, wo die energetischen Stärken und Schwächen eines Objekts liegen. Die Bundesregierung erwartet über den Energieausweis langfristig einen positiven Effekt auf den Klimaschutz. Immobilieneigentümer sollten sich also noch intensiver als vielleicht bislang mit dem Energiehaushalt ihrer Gebäude beschäftigen. Wer plant, seine Immobilie in den nächsten Jahren zu vermieten oder zu verkaufen, sollte sich am besten schon jetzt über den Ener gieausweis informieren. Der Gesetz geber hat mit Verabschiedung des Gesetzes eine Übergangsfrist bis 30. September 2008 eingeräumt, in der alle Hausbesitzer frei zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen können. Bei umfangreichen Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen ist man selten in der Lage, das gesamte Investitionsvolumen mit Eigen kapital abzudecken. In diesen Fällen ist ein zuverlässiger und attraktiver Finanzierungspartner gefragt. Die VermögensManager der BW-Bank prüfen bei jeder Finanzie rungsanfrage, ob öffentliche Förder mittel für das Vorhaben eingesetzt werden können. Nachfolgend sind die wichtigsten Förderprogramme aufgeführt: KfW-Wohneigentumsprogramm Dieses Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dient der Finanzierung des Baus oder des Erwerbs von selbst ge nutzten Eigenheimen und Eigen tumswohnungen. Es werden bis zu 30 Prozent der angemessenen Ge samtkosten finanziert, maximal 100 000 Euro. Besonderheit für Familien in Baden-Württemberg: Freigabe Anzeige Wirtschaft Wohnraum modernisieren Das KfW-Darlehensprogramm steht für die Sanierung oder Moder nisierung von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden zur Ver fügung. Besonders interessant ist die Förderung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen durch Bundesmittel (ÖKO-PLUS). Die Investitionskosten werden bis zu 100 Prozent finanziert. Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 100 000 Euro (STANDARD) bzw. 50 000 Euro (ÖKO-PLUS) pro Wohn einheit. Eine vorzeitige Rückzahlung – auch in Teilbeträgen – ist jederzeit kostenlos möglich. CO2-Gebäudesanierungsprogramm Dieses Förderprogramm der KfW eignet sich für alle, die den Energie verbrauch ihrer selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude entschei dend senken möchten – und das zu sehr günstigen Konditionen. Finanziert werden können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit. Eigentümer von Ein- und Zweifamilien häusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften können neben der Kreditvariante alternativ auch eine Zuschussvariante nutzen. Solarstrom erzeugen Das KfW-Programm steht für die Finanzierung von kleineren Investi tionen in die Errichtung und Erweite rung von Fotovoltaikanlagen zur Verfügung. Finanziert werden Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50 000 Euro. Ökologisch bauen Das Programm dient der Finanzie rung für die Errichtung, die Herstellung oder den Ersterwerb von KfW-Ener giesparhäusern 40 und Passivhäusern, die aus Bundesmitteln in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit verbilligt werden, sowie KfW-Energiesparhäusern 60. Außerdem wird der Einbau einer Heizung auf der Basis erneuerbarer Energien gefördert, selbst wenn der Neubau kein KfW-Energiespar- oder Passivhaus ist. Eine vorzeitige Rück zahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten möglich. Finanzspritze Sparen Sie mit dem günstigen Online - Tarif! Wichtig: Bei den öffentlichen Förderprogram men ist der Kreditantrag immer vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Um schuldungen und Umfinanzierungen sind nicht möglich. Außerdem ist zu beachten, dass die Antragstellung nicht direkt über die Förderinstitute (z. B. KfW, L-Bank), sondern stets über eine Hausbank erfolgt. Die Vermögens Manager der BW-Bank informieren ausführlich über mögliche Förder programme, die Voraussetzungen, den Umfang der Förderungen und die aktuellen Konditionen. Haftung bei Hausverkauf Wer ein gebrauchtes Haus verkauft, haftet nicht immer für schwere Mängel. Das trifft nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg zu mindest dann zu, wenn im Vertrag ein Mängelausschluss vereinbart ist und dem Verkäufer keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann. In dem vorliegenden Fall ging es um so genannten Lochfraß im Dachstuhl, den der Käufer eines älteren Hauses vier Jahre nach Erwerb entdeckt hatte. Der Käufer blieb auf den Sanierungs kosten sitzen. 1,4 % Gebühr PVS Baden-Württemberg: Weniger ist bei uns viel mehr! 58x260mm, Ärzteblatt BW, Anzeigenschluss28.09.2007, Erscheinungstag 15.10.2007 Im Rahmen ihres Programms „Wohnen mit Kind“ verbilligt die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) in Kooperation mit der KfW die günstigen KfW-Konditionen für Antragsteller mit mindestens einem minderjährigen Kind um nochmals 0,20 Prozentpunkte. Privatärztliche Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e.V. � Preiswert: Nur 1,4 % Gebühr für die Online-Privatliquidation. Sockelbetrag: 1,80 Euro pro Rechnung (inkl. Porto etc.) � Know-how: Abwicklung und Beratung durch die Abrechnungsspezialisten. � Transparenz: Sie sind online immer auf dem Laufenden. � Fair: Ärztliche Gemeinschaftseinrichtung – von Ärzten, für Ärzte! Wir senden Ihnen gerne Informationen zu oder beraten Sie telefonisch. PVS Baden-Württemberg e.V. Bruno-Jacoby-Weg 11 · 70597 Stuttgart fon 0711 / 7201-128 [email protected] · www.pvs-bw.de Mitglied im Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen ÄBW 10 • 2007 Buchbesprechungen Medizinisches Lexikon der Arbeitsmedizinischen Unter suchungen – Ärztliche Unter suchungen im Arbeitsverhältnis Thomas Giesen, 1. Auflage 2007, ISBN 978-3-87247-701-9, Gebunden, 544 Seiten, 88,– Euro Die Veranlassung Arbeitsmedizi nischer Untersuchungen basiert zumeist auf Rechtsvorschriften und hat damit eine grundsätzlich andere Basis als die Untersuchungen beim niedergelassenen Arzt oder in der Klinik. Deswegen wird vom durch führenden Arzt nicht nur medizi nischer Sachverstand verlangt, sondern darüber hinaus sind auch Kenntnisse der einschlägigen legis lativen Regeln und der präventiv und politisch erwünschten Schutz ziele erforderlich. Diese Schnittstelle nun überbrückt das von Herrn Giesen vorgelegte Lexikon. Giesen ist wohl wie kein an O4HOMAS'IESEN O4HOMAS'IESEN -EDIZINISCHES ,EXIKON DER!RBEITSMEDIZINISCHEN 5NTERSUCHUNGEN _RZTLICHE5NTERSUCHUNGENIM!RBEITSVERHiLTNIS O%IGNUNG O6ORSORGE O"EGUTACHTUNG 'ENTNER6ERLAG derer, auf Grund seiner Ausbildung und seines beruflichen Werdegangs als langjähriger Leiter des Referates Arbeitsmedizin beim Bundesministe rium für Arbeit und Soziales, in der Lage, mit großem Sachverstand und didaktischem Geschick das ent sprechende Wissen zu vermitteln. Datenschutz in der Arztpraxis Leserbrief Bezug nehmend auf den Beitrag „Besinnung auf unsere Stärken: Wirksame Strategien“ (ÄBW 08/07) Dem Artikel „Besinnung auf unsere Stärken: Wirksame Strategien“ von Herrn Kollegen Bavastro ist voll und ganz zuzustimmen. Es ist beachtlich und lobenswert, dass das Amtsblatt der Körperschaften einen solchen Artikel veröffentlicht! Wir müssen endlich wegkommen von einem falsch verstandenen Samariter denken und unsere Rolle als Marktmacht begreifen, da im Gesundheitswesen ja von Politik und Kassen offensichtlich nur noch ein betriebswirtschaftlich und wettbewerbsbestimmtes Denken und Handeln zu aufoktroyierten Dumpingpreisen gefordert wird. Wieso sind wir als Ärzteschaft immer noch so dumm, uns das alles gefallen zu lassen und uns erheblich unter Wert zu verkaufen bzw. verkaufen zu lassen? Dr. med. Wolfram Langer, 89150 Laichingen 516 ÄBW 10 • 2007 Ein Leitfaden für den Umgang mit Patientendaten A. Höpken, H. Neumann, 1. Auflage 2007, 90 Seiten, broschiert, DIN A4, 29,80 Euro, Frechen: DatakontextFachverlag, ISBN 978-3-89577-435-5 Die Erstauflage des Leitfadens Datenschutz in der Arztpraxis wendet sich insbesondere an kleinere Praxen, die keinen Daten schutzbeauftragten bestellen müs sen. Der Leitfaden soll dem Praxis inhaber und seinem Mitarbeiterteam als praxisorientierter und verständlicher Einstieg in das Thema „Datenschutz in der Arztpraxis“ dienen. Neben der Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und kon kreter Tipps für den Praxisalltag wird auch das Thema EDV in der Praxis zum Beispiel durch Hinweise zum E-Mail-Verkehr, zum Passwortschutz und zu Praxisnetzwerken dargestellt. Ein Kapitel über die Grundstrukturen der geplanten Ihm gelingt es in außerordentlich klarer und gut strukturierter Art und Weise, diese komplexe Thematik für die Anwender und Umsetzer ar beitsmedizinischer Untersuchungen transparent zu machen. Das Inhalts verzeichnis reicht von grundsätz lichen Ausführungen über „Ärztliche Untersuchungen im Arbeitsverhält nis“ bis zu den medizinisch-wissen schaftlichen Begründungen für die einzelnen Untersuchungen in Zusammenhang mit spezifischen Einwirkungen am Arbeitsplatz. Wer arbeitsmedizinische Unter suchungen nicht nur einfach durch führen will, sondern das auch mit „Verstand“ machen möchte, der kommt um dieses Buch nicht herum. Das Lexikon ist Muss nicht nur für den kritischen Arbeitsmediziner, sondern auch für die anderen Akteure im Gesundheits- und Arbeitsschutz. M. Kentner Karlsruhe E lektronischen Gesundheitskarte rundet das Werk ab. In der Überblicksdarstellung werden die Themen Schweigepflicht und Datenschutz mit allen für den Praxisalltag relevanten und wesent lichen Facetten dargestellt. Jedes Kapitel schließt mit Wiederholungs fragen zum Thema, so dass die Nutzung des Leitfadens sich auch gut für Mitarbeiterschulungen eig net. Positiv fällt das Glossar auf, das die Begrifflichkeiten definiert und das detaillierte Stichwortverzeichnis, das die Suche nach einem bestimm ten Themenbereich sehr erleichtert. Für den Praxisalltag eine sicher sinn volle Anschaffung. Ulrike Hespeler Juristische Geschäftsführerin Landesärztekammer Baden-Württemberg 97 Ethik in der Medizin Dr. med. Werner Geigges Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Schleichstraße 8, 72076 Tübingen Was ist ein guter Arzt? – Die Perspektive einer Integrierten Medizin J ede Diskussion über die Entwicklung der Medizin muss mit der Frage beginnen: Was ist ein guter Arzt? Eine kurze Antwort könnte lauten: ein guter Arzt kann eine Krankengeschichte erheben, die zwischen ihm und seinen Patienten eine gemeinsame Wirklichkeit aufbaut, in der Verstehen und Vertrauen die Grundlage für ein diagnostisches und therapeutisches Bündnis schaffen [11]. Weshalb stößt die Frage nach Kriterien für einen guten Arzt sowohl in medizinischen Publikationen [3] wie auch in der öffentlichen Presse auf lebhaftes Interesse? Ist es nicht ausreichend, dass seit mehr als 10 Jahren namhafte Zeitschriften regelmäßig Rankings der besten deutschen Ärzte veröffentlichen, die den Patienten zur Orientierung bei der Arztsuche helfen sollen? Gleichzeitig geht es im aktuellen öffentlichen Diskurs der Schulmedizin doch eher um eine starke Normierung ärztlichen Handelns: Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften, Prinzipien der auf Evidenz basierten Medizin (EbM), ausgearbeitete, standardisierte Behandlungspfade, DiseaseManagement-Programme (DMP), Fallpauschalen oder Diagnosis Related Groups (DRG). Mit diesen Normierungen verbunden ist die Hoffnung auf maßgeschneiderte The rapien, möglichst auf Grundlage der individuellen, genetischen Signatur des Krankheitsgeschehens. Diese modernen Steuerungsinstrumente sollen die Basis einer zukünftigen Medizin bilden, in der die Beziehung zwischen Arzt und Patient tendenziell eher automatisiert und digitalisiert gesteuert wird. Folgt man diesen Maßstäben, so würde sich die Qualität ärztlichen Handelns künftig vor allem daran festmachen, wie umfassend und konsequent Ärzte diese Behandlungsalgorithmen beherrschen und umsetzen können. Die anhaltende Aktualität der Frage nach dem guten Arzt ist, so lässt sich zumindest vermuten, vor allem Ausdruck eines zunehmenden Unbehagens an diesem modernen Medizinbetrieb, sowohl auf Patienten- wie auch auf Arztseite, und dies ungeachtet aller medizinischer Fortschritte und enormen Erfolge der Schulmedizin in den vergangenen Jahrzehnten. Auch aus der Patientenperspektive [9] sind es vor allem drei Aspekte, an die mit der Frage nach dem guten Arzt in mahnender Weise erinnert wird: zum einen die moralische Verantwortung des Arztes und das Bewusstsein auch für die Grenzen der Medizin und 518 ÄBW 10 • 2007 des Lebens, zum anderen der fürsorgliche Aspekt ärztlichen Handelns und schließlich die Forderung nach hoher fachlicher Kompetenz und Transparenz des eigenen Wissens und der eigenen Entscheidungen dem Patienten gegenüber. Das Unbehagen auf Patientenseite dokumentierte sich in einer umfangreichen Studie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (zit. n. DÄB, Heft 49/2005): nur 16 Prozent der in Deutschland befragten Patienten gaben an, das System funktioniere „alles in allem nicht schlecht.“ Gut ein Drittel der Befragten halten die hiesige Gesundheitssicherung für explizit reformbedürftig. 61 Prozent kritisieren die Arzt-Patienten-Kommunikation. Indirekte Indikatoren der Patientenunzufriedenheit sind auch die häufig parallele Behandlung überwiegend chronisch Kranker durch die so genannte KomplementärMedizin und die Problematik der Non-Compliance vieler Patienten. Beides verbunden mit extrem hohen finan ziellen Ausgaben. Auf Seiten der Ärzte wurde die Unzufriedenheit am gegenwärtigen medizinischen System im Rahmen der Ärztestreiks 2005/2006 erstmalig auch öffentlich breit thematisiert. Die zunehmende Unzufriedenheit vieler Ärzte mit ihrer beruflichen Situation geht weit über rein ökonomische Aspekte sowie Arbeitszeitregelungsprobleme hinaus. B. Lown, der große US-amerikanische Kardiologe sieht Ärzte zunehmend als „Produkt einer technologischen Verbraucherkultur“ [10]. All diese Überlegungen waren für Thure von Uexküll (1908 bis 2004), ehemals Ordinarius für Innere Medizin an den Universitäten Ulm und Gießen, Ausgangspunkt eines lebenslangen Engagements für eine Humanmedizin als Integrierte Medizin. Für Thure von Uexküll war die Krise der Medizin „eine Krise ihrer Philosophie, die dem Arzt einseitige Modelle und Konzepte für seine Empirie vorschreibt“ [11]. Er kritisierte, dass die Entwicklung der Medizin zu Spezialisten für Körperkrankheiten und Spezialisten für Seelenkrankheiten führte und dass dadurch die Tatsache aus dem Blick geraten sei, dass bei jeder Krankheit somatische, psychische und soziale Probleme des Kranken individuell sehr verschieden ineinander greifen. Ethik in der Medizin Modellaspekte Integrierter Medizin 1. Wirklichkeit als Konstrukt – Wissenschaftliche Modelle als Konstrukte zur Beschreibung von Lebenswirklichkeit Eine wichtige Entdeckung der Quantenphysik des 20. Jahrhunderts war die Tatsache, dass der Beobachter das beobachtete Phänomen nicht als objektive Wirklichkeit zu beschreiben in der Lage ist, sondern es in eine Form bringt, die seiner Fragestellung und seiner Mög lichkeiten einer Beantwortung entspricht. Für die wissenschaftlich fundierte Medizin ist daher ein Bewusstsein für die Grenzen unserer Erkenntnisse über den Menschen und seine Krankheiten notwendig. So läuft eine Evidenz basierte Medizin Gefahr, dass durch das damit verbundene eng definierte Forschungsdesign kontrollierter, randomisierter und doppelblinder Studien, im Vergleich zur komplexen Praxis der Alltagsmedizin, Artefaktwelten geschaffen werden, die dann untersucht werden, mit der problematischen Überzeugung, so gewonnene Ergebnisse auf die komplexe klinische Praxis eins zu eins übertragen zu können. Die Frage, ob ein spezielles theoretisches Modell der Medizin gegenüber einem anderen die Krankheitswirklichkeit besser, objektiver und wirklichkeitsnäher abbildet, muss abgelöst werden von einer eher dekonstruktivistischen Sicht: In welcher konkreten, spezifischen und medizinischen Behandlungssituation ist welches Modell für den individuellen Patienten am ehesten hilfreich, und welche konkreten Konsequenzen und ethischen Implikationen ergeben sich aus diesem Modell? 2. Vom biomedizinischen „Maschinen“Modell des Körpers zur bio-psycho-sozialen Vorstellung von Krankheit Der System-Begriff ist grundlegend für unser modernes Medizinverständnis, wir sprechen vom Immun-System, Herz-Kreislauf-System usw. Dabei müssen wir uns verdeutlichen, dass auch der System-Begriff lediglich ein Konstrukt darstellt. Im traditionellen Modell der Biomedizin stellen wir uns vereinfacht den Organismus bzw. Körper als offenes System vor, in das wir durch unsere Interventionen zielgenau eingreifen können und Störungen im Betriebssystem (auf zellulärer- bzw. Organebene, oder zwischen den Organsystemen) erkennen und „reparieren“ können, möglichst ohne Mitarbeit des Patienten, auf die meist ohnehin kein Verlass ist. Krankheitssymptome sind in diesem Modell Wirkungen im Körper verborgener Ursachen (biomechanische- und biochemische Prozesse), die der Arzt auffinden und möglichst kausal beseitigen muss. Mit dieser Wirklichkeitskonstruktion gelang der Biomedizin ein Siegeszug in der Behandlung vieler akuter Erkrankungen durch immer komplexere interventionelle Therapie-Methoden. Bei chronischen Erkrankungen erweist sich dieses Modell jedoch als dringend ergänzungsbedürftig und trägt mit bei zu klassischen klinischen Sackgassen in der Behandlung chronisch kranker Menschen und wird damit teilweise selbst zum Teil des Chronifizierungsprozesses. Auch für Patienten hat dieses „Defekt-ReparaturModell des eigenen Körpers“, mit der Möglichkeit zur quantifizierenden Objektivierung und Kontrolle eine hohe Attraktivität: ein Maschinendefekt kann von geschickten Handwerkern immer wieder repariert werden, existentielle Ängste und Todesbedrohungen können abgewehrt werden. Ein 56 jähriger Patient mit einer jahrzehntelangen chronischen Schmerzerkrankung, der zwischenzeitlich mit allen verfügbaren Analgetika, aber auch verschiedensten Antiphlogistika unter Einschluss von Cortison und Methotrexat behandelt worden war, ohne dass jemals klare somatische Befunde vorlagen, beginnt das Sprechstundengespräch mit den Worten: „Ich bin austherapiert!“ und übergibt mir einen dicken Leitz-Ordner mit Bescheinigungen und wechselnden unklaren medizinischen Befunden und Behandlungen. Er drückt dieses Bedürfnis nach klarer Ortung seiner „Be triebsstörung“ sehr eindrucksvoll aus: „Schon mit 15 Jahren dachte ich, bei den massiven Schmerzen, unter denen ich leide, muss bei der umfangreichen medizinischen und apparativen Diagnostik doch etwas aufleuchten!“ In der Tat verdankt die moderne Neurobiologie ihre ungebremste Popularität vor allem der Macht der bunten Bilder, die mit Hilfe der funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT) und der Positronenemissionstomographie (PET) Einblicke in die Anatomie, den Stoffwechsel und die Neurochemie des menschlichen Gehirns erlauben. Auch die höchsten mentalen Leistungen des Menschen, das Denken, Lügen, Glauben, Hoffen und Lieben harren der baldigen Enträtselung durch die Neurowissenschaft. Van Elst [4] warnt vor der trügerischen Evidenz solcher Bilder: „In Wirklichkeit handelt es sich um komplexe mathematische Konstrukte“. Er fordert daher intensive Anstrengungen zur Weiterentwicklung einer Theorie des menschlichen Geistes, unter Einbeziehung der Geisteswissenschaften, um die zahlreichen empirischen Befunde, die die bildgebende Forschung erhebt, angemessen interpretieren zu können. Im Schatten der Schulmedizin, mit ihrem bio-medizinischen Paradigma, entwickelte sich auf der Basis sozialwissenschaftlicher und insbesondere psychologischer Forschung ein anderes System-Modell für Diagnostik und Therapie verschiedener Krankheitssymptome. Der dazugehörige Systembegriff geht vom Organismus als „operant geschlossenem System“ aus, d. h. alle Einwirkungen auf den Organismus werden von diesem selbstreferentiell gedeutet und erhalten eine spezifische Bedeutung aufgrund seiner ganz subjektiven Wirklichkeit und individuellen Lebensgeschichte, und sind daher dem Beobachter von außen nicht direkt zugänglich. Es handelt sich nicht mehr um eine lineare Ursacheund Wirkungskausalität im Sinne eines Mechanismus, sondern um eine Zeichenbeziehung: Zeichen stehen für etwas, ein Objekt, eine Ganzheit, die uns nicht direkt zugänglich ist und bedürfen eines Interpretanten, der zwischen diesem Zeichen (z. B. einem Krankheits- ÄBW 10 • 2007 519 Ethik in der Medizin Symptom) und dem Objekt (z. B. einer Krankheits-Entität) vermittelt. Krankheitssymptome sind nach diesem Modell Zeichen für Passungsstörungen in der Beziehung Organismus und Umwelt. Um Hypothesen über „operant geschlossene Systeme“ zu gewinnen, bedarf es statt der bio-mechanischen Intervention der Kommunikation, dem Bemühen, gemeinsame Wirklichkeiten zwischen Arzt und Patient aufzubauen. Dieses Modell des Organismus als „operant geschlossenem System“ gilt nicht nur für psycho-soziale Wirklichkeiten, sondern kann sehr erfolgreich auch auf der biologischen Systemebene angewandt werden. G. Bateson [2] verstand lebende Systeme stets als Einheiten aus Organismus und Umwelt. Gerade die moderne Molekularbiologie macht deutlich, dass enge Wechselwirkungen bestehen zwischen Umweltbedingungen und Genregulation. Neben der Komplementär-Medizin hatte vor allem die psychosomatische Medizin immer die „Vision“, eine ganzheitliche, d. h. nicht-dualistische Heilkunde zu werden. Bereits G. L. Engel formulierte diese Mission als Forderung nach einer bio-psycho-sozialen Medizin, die somatische, psychische und soziale Probleme des Kranken nicht nur additiv als Angelegenheit verschiedener Disziplinen versteht, sondern „integriert“ als einander ergänzende Aspekte eines kranken Menschen. Nach diesem umfassenden System-Modell gliedert sich der Organismus als Gesamtsystem in zahlreiche Subsysteme, die durch permanente Auf- und Abwärtseffekte rekursiv miteinander verbunden sind. Für die ärztliche Praxis ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, sich auf dem Boden der verschiedenen Modelle fundiertes Wissen anzueignen, umfassende Landkarten für die Krankheitswirklichkeit unserer Patienten zu ent wickeln, im Sinne bio-psycho-sozialer Modelle und in einem selbstreflexiven und kritischen Diskurs immer wieder neu zu entscheiden, welche Systemebene aktuell für die Behandlung des konkreten Patientenleidens am wichtigsten ist. Beispiele für den dynamischen Wechsel unterschiedlicher Modellaspekte [8]: Im chirurgischen Behandlungsprozess sind grundlegend eine Indikationsphase, eine Operationsphase und ein postoperative Phase zu unterscheiden. In der Indikationsphase sind neben den vielfältigen Untersuchungen und der eingehenden Informationen über Befund und Diagnose vor allem die Aufklärung über Notwendigkeit, Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und Möglichkeiten des operativen Vorgehens sowie ein sorgfältiges Abwägen des Risikos wichtig. Der Wandel hin zu einem „informed consent“, der zunehmenden Patientenautonomie, was eine stärkere Einbindung des Patienten in die Entscheidungsfindung bedeutet, setzt eine kommunikative Abstimmung zwischen den Wirklichkeitskonstruktionen von Chirurg und Patient voraus. In der anschließenden Operationsphase rückt die eigentliche Arzt-Patienten-Beziehung in den Hintergrund, es dominiert das pragmatische Realitätsprinzip mit dem Konstrukt des menschlichen Körpers als offenes System, in das der Operateur biomechanisch eingreift. In der postoperativen Phase geht es um die Schilderung des Operationsverlaufs mit eventuellen Komplikationen in 520 ÄBW 10 • 2007 einer für den Patienten verständlichen Form und Erklärung der daraus resultierenden Konsequenzen, z. B. um die Mitteilung einer Krebsdiagnose, die daraus resultierende Prognose bzw. die postoperativ notwendig werdenden Behandlungsschritte bzw. funktionellen Einschränkungen. In dieser Phase ist wiederum kommunikative Abstimmung unerlässlich, im Sinne einer partiell gemeinsamen Wirklichkeit zwischen Patient und Arzt, sie ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Krankheitsbewältigung bzw. eine gute Compliance. Mit den unterschiedlichen theoretischen Modellen unseres ärztlichen Handelns sind auch ethische Aspekte verbunden; so wies W. Bartens [1] auf einen Zusammenhang zwischen der vermuteten Mitwirkung von Sport medizinern der Universitätsklinik Freiburg an systema tischem Doping von Spitzensportlern und dem vor herrschenden biomedizinischen Maschinen-Paradigma der Medizin hin. Beide System- bzw. Symptom-Aspekte – Symptome als Hinweis auf eine im Körper verborgene Ursache, die es zu finden und zu beseitigen gilt bzw. Symptome als Zeichen für eine Passungsstörung in der OrganismusUmwelt-Beziehung – mit den damit verbunden ärztlichen Wirklichkeitskonstruktionen sind für ein sinnvolles ärztliches Handeln unabdingbar. Jede konkrete Behandlungssituation erfordert eine neue Gewichtung der Bedeutung beider Erkenntnisse und Handlungsmodelle in Bezug auf den individuellen Patienten und seine Störungen. Die Integration beider Modelle in unseren ärztlichen Alltag lässt eine höhere Zufriedenheit bei Ärzten und Patienten sowie eine höhere Effektivität und Qualitätssteigerung unserer Arbeit sowie auch einen ökonomischen Nutzen erwarten [7]. Chronifizierung ist so nicht länger ausschließlich eine der Natur der Krankheit innewohnende Eigenschaft, sondern eng mit den Einschränkungen unserer Modell-Landkarten verbunden. Im jahrzehntelangen Krankheits- und Behandlungsverlauf des o. g. chronischen Schmerzpatienten Herrn A. dauerte es über 30 Jahre, ehe die Behandlung nach dem Maschinen-Paradigma ergänzt wurde durch Einbeziehung psychosozialer Umweltaspekte und Wechselwirkungen zwischen Organismus und psycho-sozialer Umwelt. Zur Reflektion des notwendigen dynamischen Wechsels unserer Modell-Landkarten wurde in der Integrierten Medizin eine eigene Methode der Fallarbeit entwickelt, die Reflektierte Kasuistik [6]. 3. Von der subjektiven Wirklichkeit zur gemeinsamen Wirklichkeitskonstruktion in der Arzt-Patienten-Beziehung Als zentrale Schwachstelle im deutschen Gesundheitssystem stellen sich in zahlreichen Untersuchungen zur Patientenzufriedenheit Defizite in der Arzt-PatientenKommunikation heraus. Oberstes Ziel der Kommunikation ist dabei nicht das Aufnehmen von Fakten, sondern das Schaffen einer gemeinsamen Wirklichkeit. Die dafür notwendigen komplexen kommunikativen Abstimmungs prozesse zwischen Arzt und Patient erfordern eine ent Ethik in der Medizin sprechende kommunikative Kompetenz, die für jeden Arzt erlernbar ist und trainiert werden kann. Erforderlich ist eine Haltung respektvoller Neugierde, verbunden mit dem Vertrauen in die prinzipielle Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstregulation lebender Systeme. Notwendig ist ein offener Gesprächsraum, in dem narrative Wirklichkeiten des Patienten und seiner Familie sich entfalten können, und in dem Interesse für die subjektiven Gesundheits- und Krankheitsvorstellungen des Patienten besteht. Die Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Eigenkompetenz und eine intensive Auftragsklärung zur Entwicklung konkreter Behandlungsziele sind ebenso Schritte in diesem kommunikativen Prozess, wie die RessourcenAktivierung (im Sinne sozialer Unterstützung) und Akti vierung eigener Lösungskompetenzen beim einzelnen Patienten, aber auch in seinem sozialen Netzwerk bzw. in der Familie. Bei anhaltend hoher Inzidenz psychischer und psychosomatischer Erkrankungen in Haus- und Facharztpraxen ergeben sich als Folge kommunikativer Defizite in der Arzt-Patienten-Beziehung seit Jahren erschreckende Mängel in der Diagnostik und Behandlung dieser Krankheitsbilder. Auch für den Verlauf und die Prognose körperlicher Erkrankungen konnte ein Zusammenhang mit Ängsten und Depressivität gut gesichert werden. Danach findet sich z. B. bei einer manifesten Depression ein etwa 2,5fach erhöhtes relatives Risiko für Herzinfarkt oder kardiovaskulären Tod und Depressionen erweisen sich – unabhängig vom Lebensstil – als prognostisch wesentliche postinfarzielle Risikofaktoren. Patienten-Compliance, bisher verstanden als Grad, in dem das Verhalten eines Patienten den ärztlichen Verordnungen entspricht, wird im Rahmen kommunikativer Abstimmungsprozesse zu einem interaktionellen Ge schehen, bei dem sich bestimmte Überzeugungen des Patienten mit denen anderer Familienmitglieder und dem medizinischen System verschränken und als Ausdruck einer gelungenen Passung zu gemeinsamen Wirklichkeitskonstruktionen und gemeinsamen Handlungsprozessen führen. Reformen, die den Wandel vom „Akzeptierenden zum Bestimmenden“ Patienten vorantreiben sollen (Shared Decision Making), werden zwar von Politikern sowie Patienten- und Ärztevertretern gefordert oder zumindest wohlwollend unterstützt, häufig wird dabei aber nicht berücksichtigt, dass eine partizipative Entscheidungs findung in der Medizin, neben einer kommunikativen Kompetenz auf Seiten der Ärzte, auch Zeit in Anspruch nimmt, die entsprechend vergütet werden muss. Ein anderes Missverständnis besteht in der einseitigen Beschreibung des Patienten als Kunden, dem nun ent sprechende Rechte zugesprochen werden: Er darf aus wählen, verlangen, bewerten, klagen. Dabei wird leicht übersehen, dass sich ein kranker Mensch von einem Kunden in allen wesentlichen Punkten fundamental unterscheidet. Patienten mit schweren Erkrankungen wünschen sich am häufigsten eine gemeinsame Entscheidung [5]. Der Anteil der Patienten, die wollen, dass der Arzt ent scheidet, steigt mit der Schwere der Erkrankung ebenfalls. Die prinzipielle Unsicherheit medizinischen Urteilens, die Begrenztheit des verfügbaren Wissens, wie auch die Komplexität des individuellen Krankheitsgeschehens, sowie die Bereitschaft des Arztes, in einem vertrauensvollen Bündnis mit dem Patienten die Verantwortung für die Folgen der Behandlung zu übernehmen, all dies legitimiert erst die ärztliche Intervention. Hier spielt das individuelle Gewissen des Arztes eine zentrale Rolle gegenüber allgemeinen Qualitätsstandards, Behandlungspfaden und einer zunehmenden Bürokratisierung und Verrechtlichung. In einer Medizin als Subsystem liberaler Marktwirtschaft und einer zunehmend starken öko nomischen Orientierung von Krankenhäusern und Uni versitätskliniken mit allgemeinen Ethikstandards, droht diese individuelle, ethische Verantwortung des Arztes an Bedeutung zu verlieren. Bei dem kommunikativen Abstimmungsprozess zwischen Arzt und Patient mit dem Ziel gemeinsamer Wirklichkeiten eröffnen sich neben dem hohen diagnostischen Stellenwert, im Rahmen einer bio-psycho-sozialen Anamnese, auch wertvolle therapeutische Möglichkeiten: Eine gelingende Arzt-Patienten-Beziehung bedeutet einen wichtigen heilenden Faktor dem Krankheitsgeschehen gegenüber. Zahlreiche Befunde aus der PlaceboForschung belegen, wie positive Erwartungshaltungen Anzeige ÄBW 10 • 2007 521 Ethik in der Medizin von Patienten Selbstheilungskräfte des Organismus mobilisieren können, indem Hoffnung und Zuversicht bio chemische Zeichenprozesse im Gehirn aktivieren und z. B. körpereigene Endorphine an die Gehirnrezeptoren binden. Aus der Salutogenese-Forschung wissen wir ebenfalls seit langem, dass Faktoren wie ein umfassendes Verständnis des Patienten für seine Situation und seine Krankheit, die Selbstwirksamkeit, d. h. eigene Möglichkeiten den Krankheits- bzw. Gesundungsprozess mit zu beeinflussen, und die Überzeugung der Sinnhaftigkeit ärztlicher und eigener Bemühungen die Selbstheilungskräfte des Organismus in starker Weise zu mobilisieren vermögen. Defizite in der Arzt-Patienten-Kommunikation können umgekehrt im Sinne sogenannter Nocebo-Effekte das Leiden von Patienten verschlimmern oder ganz neue Symptome erzeugen, indem sie beängstigend und entmutigend wirken. Integrierte Medizin ist in diesem Sinne stets auch Beziehungs-Medizin. Ärzte werden für ihre Patienten häufig Substitut für eine soziale Umwelt, als Voraussetzung für Hoffnung, Vertrauen und Mut zu eigener autonomer Lebensgestaltung, aber stets auch mit der Gefahr von Abhängigkeit und Missbrauch und zwar von beiden Seiten. In Folge der zunehmenden Mobilität und Verschiebung der Alterspyramide unserer Bevölkerung, mit zunehmender sozialer Isolierung, ersetzen Ärzte vor allem in Allgemeinpraxen immer häufiger das soziale Netzwerk und soziale Unterstützungssysteme ihrer Patienten. Hier sind zukünftig sicher Vernetzungsbemühungen medizinischer Praxen mit Selbsthilfeeinrichtungen, Sozialarbeit und anderen sozialen Einrichtungen wesentlich. Andererseits liegt seitens der Ärzte, z. B. durch ökonomische Abhängigkeit, die Versuchung sehr nahe, etwa im Rahmen einer IGEL-Medizin als umfassender Dienstleister ihre Patienten zu versorgen und auch gesunde Lebensbedürfnisse finanziell für sich nutzbar zu machen; die Grenze zwischen Krankenversorgung und Wellness-Management löst sich dadurch immer mehr auf. Die Bedeutung der subjektiven Wirklichkeit von Arzt und Patient, als Ausgangspunkt für gemeinsame Wirklichkeits-Konstruktionen, schließt ausdrücklich auch die Verantwortung des Arztes für seine eigene individuelle Wirklichkeit mit ein. In der Arzt-Patienten-Interaktion bringen uns Patienten, ihren Bedürfnissen und Verhaltensmöglichkeiten entsprechend, in Form. Wir begegnen Aspekten ihrer Lebensgeschichte, Enttäuschungen und Erfahrungen in früheren Beziehungen, aber auch Mustern und Erfahrungen der eigenen Biographie und unterschiedlichen Gefühlen, die es wahrzunehmen und zu reflektieren gilt. In Studien zur Versorgungsforschung, mit Einsatz von Scheinpatienten in Arztpraxen, wird immer wieder deutlich, dass Ärzte von Gefühlen (z. B. Ängsten) ihrer Patienten stark beeinflusst werden und sich veranlasst sehen, zu handeln, obwohl ernsthafte Warnzeichen in den Krankheitsgeschichten völlig fehlten. Verantwortung für die eigene subjektive Wirklichkeit muss für Ärzte jedoch auch die Sorge um die eigene Gesundheit, das eigene Wohlbefinden und die eigene persönliche und ökonomische Sicherheit bedeuten. In Studien zur Ärztegesundheit erweisen sich Ärzte immer wieder neu als besondere Risikogruppen, etwa im Hinblick auf Depressionen, Ab Anschrift des Verfassers: Dr. med. Werner Geigges Reha-Klinik Glotterbad Gehrenstraße 10 79286 Glottertal 522 ÄBW 10 • 2007 Der Autor Dr. med. Werner Geigges – Facharzt für Innere Medizin, Psychotherapeutische Medizin und Physikalische und Rehabilitative Medizin – Seit 1994 Chefarzt der Reha-Klinik Glotterbad/ Fachklinik für Psychosomatik, Psychotherapeutische und Innere Medizin – Lehrbeauftragter für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin an der Universität Freiburg – Sprecher der Thure von Uexküll-Akademie für Integrierte Medizin (AIM) – Leiter des Freiburger Familientherapeutischen Arbeitskreises hängigkeitserkrankungen oder Burnout-Syndrome. Langfristig kann es keine patientenorientierte Medizin geben, die nicht auch die Situation des Arztes in gleicher Weise ernst nimmt. Was ist ein guter Arzt? Die Integrierte Medizin formuliert Antworten auf die Frage, welche persönlichen, Sozialisations-, Aus bildungs- sowie gesellschaftlichen Kontextbedingungen es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen können, gute Ärzte zu sein. Diese Bedingungen gilt es immer wieder neu einzufordern und mit aller Macht zu verteidigen. Literatur 11 Bartens W. (2007) Vom Ende des Maschinen-Modells Süddeutsche Zeitung vom 28. 07. 2007 (4) 12 Bateson R. (1982) Geist und Natur, eine notwendige Einheit. Suhrkamp Verlag 13 Dörner K. (2001) Der gute Arzt, F.K. Schattauer Verlag 14 Van Elst L. T. (2007) Alles so schön bunt hier, Die Zeit 34/2007 15 Floer B., Schnee M., Böcken J., Streich W., Kunstmann W., Istfort J., Butzlaff M. (2004) Shared Decision Making, DtschMed Wochenschr (2004); 129: 2343-2347 16 Geigges W. (2002) Reflektierte Kasuistik als Instrument der Forschung und Lehre einer Integrierten Medizin, In: Uexküll, Geigges, Plassmann (Ed): Integrierte Medizin, F.K. Schattauer Verlag 17 Geigges W. (2003) Leitideen einer psychosomatischen Grund versorgung als Integrierte Medizin, In: Fritzsche, Geigges, Richter, Wirsching (Ed): Psychosomatische Grundversorgung, Springer Verlag 18 Hontschik B. (2006) Körper, Seele, Mensch, Suhrkamp Medizin Human 19 Kranich Ch. (2005) Was ist ein guter Arzt, ÄBW 12 (526 – 529) 10 Lown B. (2002) Die verlorene Kunst des Heilens. Anstiftung zum Umdenken., F. K. Schattauer Verlag 11 Von Uexküll, Th. (2001) Zitiert nach: R. Otte: Thure von Uexküll – Von der Psychosomatik zur Integrierten Medizin, Vandenhoeck und Rupprecht Termine Termine Thema Psychosomatische Weiterund Fortbildung K Termin Fortlaufende 40-Stunden Kurse zum Erwerb der Psycho somatischen Grundkenntnisse im Rahmen der Facharztweiter bildung 40-Stunden Aufbaukurse für den Erwerb der 80-Stunden Kurse Psychosomatische Grundversorgung Quereinstiege sind möglich Geplant: Kurs in fachgebundener Psychotherapie 7 Info >>> Ort: Stuttgarter Akademie für T iefenpsychologie und Psychoanalyse, Hohenzollernstr. 26, 70178 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Herr Robeller, Tel. (07 11)6 48 52 20, Fax 6 48 52 40, E-Mail: [email protected] Mo, Di, Do, Fr, 9.00–12.30 Uhr, Mi 13.00–17.00 Uhr Thema Sozial- und arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. K Termin a) Weiterbildungskurs „Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin“ Kurs A (in Stuttgart): Teil 1: 08.–16. 11. 2007 (Do–Fr, inkl. Sa) Teil 2: 20.–29. 11. 2007 (Di–Do) Kurs B (in Ulm): Teil 1: 21.–29. 02. 2008 (Do–Fr, inkl. Sa) Teil 2: 04.–12. 03. 2008 (Di–Mi, inkl. Sa) Kurs C (in Ulm): Teil 1: 04.–13. 08. 2008 (Mo–Mi) Teil 2: 13.–22. 08. 2008 (Mi–Fr) b) Arbeitsmedizinische Fortbildung „Untersuchungen nach FeV sowie nach G 25“ (mit ausführlichen praktischen Übungen in kleinen Gruppen) Fr, 26. 10. und Sa, 27. 10. 2007 (Ort: Ulm, Hotel Stern) Kosten: 275 Euro (die Teilnehmerzahl wird auf 25 begrenzt) c) Arbeitsmedizinische Fortbildung „G 20-Kurs“ (mit ausführlichen Audiometrie-Übungen) 05.–07. 12. 2007 (Mi–Fr, 3 Tage) (Ort: Stuttgart-Vaihingen, BG Metall Süd) Kosten: 350 Euro d) Prüfungsorientiertes KurzRepetitorium der gesamten Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin (Ort: Karlsruhe, Schloßhotel) Kosten: 350 Euro (die Teilnehmerzahl wird auf 15 begrenzt) 7 Info >>> Anmeldungen für alle Kurse: Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V., Geschäftsstelle Ulm, Oberer Eselsberg 45, 89081 Ulm, Tel. (07 31) 5 40 44, Fax 55 26 42, E-Mail: [email protected]; www.sama.de Thema Schömberg–Forum „Von der Sucht, mager zu sein – neue Therapiekonzepte der Anorexia nervosa“ K Termin Mi, 17. 10. 2007, 19.00–21.00 Uhr Referent: Prof. Dr. med. Stephan Zipfel 7 Info >>> Ort: Psychosomatische Klinik Schömberg, Dr.-Schröder-Weg 12, 75328 Schömberg. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Auskunft/Anmeldung: Frau Mittelstät, Tel. (0 70 84) 50-1 21, Fax -1 12. Thema Thema Ärztefortbildung im SRH Klinikum Karlsbad–Langensteinbach gGmbH Fortbildungsveranstaltung der Universitäts–Hautklinik Freiburg K Termin K Termin a) Interdisziplinäre Behandlung der Osteoporose Mi, 17. 10. 2007, 17.00 Uhr c.t. b) MS Therapie heute und morgen – bewährte versus neue und zukünftige Therapiestrategien Mi, 24. 10. 2007, 17.00 Uhr h.c.t. c) Interdisziplinäre Behandlung querschnittsgelähmter Patienten: Entwicklungen und Trends Fr, 26. 10. 2007, 15.00–17.00 Uhr d) Amputation: nein danke! Fußchirurgische Behandlungsmöglichkeiten beim diabetischen Fußsyndrom Mi, 14. 11. 2007, 17.00 Uhr c.t. Mi, 07. 11. 2007, 16.00 s.t.–18.00 Uhr „Galenik der Dermatica – Grund lagen, Eigenschaften, Freisetzung“ Prof. Dr. med. Rolf Daniels, Tübingen „Haut und Pflanzen – was gibt es Neues?“ Prof. Dr. med. Christoph Schempp, Freiburg 7 Info >>> Ort: SRH Klinikum KarlsbadLangensteinbach gGmbH, Hörsaal, Guttmannstr. 1, 76307 Karlsbad Auskunft/Anmeldung: Adelheid Kiesinger, Fax (0 72 02) 61 40 29, E-Mail: [email protected] Thema 2. Radolfzeller Wundtag 7 Info >>> Ort: Gemeinsamer Hörsaal der Universitäts-Hautklinik und Psychiatrischen Universitäts-Klinik Freiburg, Hauptstr. 8, (Eingang Karlstr.), 79104 Freiburg Auskunft: Frau Dr. med. Pfister-Wartha, Oberärztin der Klinik, Hauptstr. 7, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-67 01, Fax -68 29 Thema Workshop: Leitlinien zur Diagnose und Therapie monopolarer Depressionen – Bevormundung oder Hilfe bei komplexen Entscheidungen? K Termin K Termin So, 28. 10. 2007, 9.30–17.00 Uhr Fortbildung in der Therapie chronischer Wunden (Vorträge, Workshops) Fr, 09. 11. 2007, 17.30 Uhr 7 Info >>> Ort: Kongresszentrum Milchwerk, Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell am Bodensee Veranstalter: Deutsches Institut für Wundheilung (DIW) Auskunft/Anmeldung: DIW, Fritz-Reichle-Ring 8, 78315 Radolfzell, Tel. (0 77 32) 9 39-15 25, E-Mail: [email protected], Programm-Flyer unter www.deutsches-wundinstitut.de 7 Info >>> Ort: Hotel und Gutsgaststätte Rappenhof, 74189 Weinsberg Veranstalter: Klinikum am Weissenhof, Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg, 74189 Weinsberg Auskunft/Anmeldung: Ulrike Kunze, Sekretariat, Tel. (0 71 34) 75-10 20, Fax (0 71 34) 75-10 90, E-Mail: [email protected] Anzeige ÄBW 10 • 2007 523 Termine Thema Thema Thema Thema Symposium „Schmerz und Schlaf – diagnostische und therapeutische Ansätze“ Praxiskurse „Arthroskopie Knie- und Schultergelenk“ Infektionskolloquium des Inter disziplinären Zentrums für Infek tionsmedizin Tübingen (IZIT) Klinischer Abend K Termin Kurs 1: Sa, 10. 11. 2007, 8.30–17.30 Uhr Kurs 2: So, 11. 11. 2007, 8.30–17.30 Uhr Sa, 10. 11. 2007, 10.00–13.30 Uhr 7 Info >>> Ort: Kurhaus, Fritz-HagnerPromenade 2/Heinsheimer Straße, 74906 Bad Rappenau Anmeldung: Dr. med. Avietta Linez, Hagenbacher Str. 2, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. (0 71 36) 96 48 24, Fax 96 60 55 Veranstalter ist die Kraichgau-Klinik Bad Rappenau (Chefarzt Dr. med. Trunzer) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) e. V. Thema Hohenheimer Homöopathiekurse K Termin Sa, 10. 11. 2007, 9.00–18.00 Uhr Repertorisationskurs N.N. Sa, 10. 11. 2007, 9.00–18.00 Uhr Fallseminar Dr. med. Th. Schreier 7 Info >>> Ort: Stuttgart (genauen Ort bei Anmeldung erfragen!) Veranstalter: Dozenten des LV Baden-Württemberg des DZVHÄ Auskunft/Anmeldung: Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen, Tel.: (0 71 61) 92 36 63; E-Mail: info@ hohomkurse.de; www.hohomkurse.de Thema K Termin 7 Info >>> Ort: Best Western Queens Hotel, Ettlinger Str. 23, 76137 Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. R. Rieger Veranstalter: Verein zur Förderung von Kunst und Können in der Medizin e. V. Teilnahmegebühr: 180,– Euro Auskunft/Anmeldung: www.arthroskopiekurse.de oder in dringenden Fällen Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax : 1 79-1 45 Thema Notfallversorgung von Schlaganfallpatienten K Termin Mi, 14. 11. 2007, 17.00–19.00 Uhr Neurologie im Schloss – Verbesserte Notfallversorgung von Schlaganfallpatienten 7 Info >>> Ort: Zentrum für Psychiatrie Winnenden, Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, Festsaal, Schloßstr. 50, 71364 Winnenden Auskunft: Ilona Mohn, Tel. (0 71 95) 9 00 20 10, Fax 9 00 10 10, E-Mail: [email protected] Thema Fuß- und Sprunggelenks Sympo sium „So weit die Füße tragen…“ Sonographiekurs der Stützund Bewegungsorgane Aufbau- und Refresherkurs K Termin K Termin Sa, 10. 11. 2007, 9.00–13.00 Uhr Sa, 24. 11. 2007 (9.00–19.00 Uhr) und So, 25. 11. 2007 (9.00–17.00 Uhr) 7 Info >>> Ort: Schnarrenberg-Kliniken, Hörsaal der Kinderklinik, Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Auskunft: Dr. med. Markus Wünschel, Orthopädische Universitätsklinik Tübingen, Tel. (0 70 71) 29 86 685, Fax 29 40 91, E-Mail: [email protected]; www.medizin.uni-tuebingen.de/ortho 524 7 Info >>> Ort: Hotel im Raum Stuttgart/Ludwigsburg Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Stefan Sell Veranstalter: Verein zur Förderung von Kunst und Können in der Medizin e. V. Teilnahmegebühr: 280,– Euro inkl. Verpflegung Auskunft/Anmeldung: www.sonokurs.com oder in dringenden Fällen Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax 1 79-1 45 ÄBW 10 • 2007 K Termin Mi, 14. 11. 2007, 18.00 s.t.–19.30 Uhr „Wurmerkrankungen in Deutschland“ Prof. Dr. med. Jürgen Knobloch, Tropeninstitut „Parasitäre Erkrankungen in der Haut“ N.N., Hautklinik 7 Info >>> Ort: Hörsaal der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen Auskunft: Astrid Lutz-von Platen, M.A., Tel. (0 70 71) 2 98-15 46, E-Mail: astrid.lutz-von-platen@ med.uni-tuebingen.de, Internet: www.izit.de. K Termin Mi, 28. 11. 2007, 20.00 Uhr „Sicherheit, Verteilungs gerechtigkeit und Ökonomie der Organtransplantation“ 7 Info >>> Ort: Chirurgische Universitäts klinik Heidelberg, Großer Hörsaal (3. OG), Im Neuenheimer Feld 110, 69120 Heidelberg Auskunft: Prof. Dr. med. J. Schmidt, Ltd. Oberarzt, Tel. (0 62 21) 56 62 05, Fax 56 57 81, E-Mail: jan_schmidt@ med.uni-heidelberg.de Thema „Gastro-update“ – Symposium K Termin Mi, 21. 11. 2007, 17.00–19.30 Uhr 7 Info Thema >>> Ort: Medizinische Universitäts- Qualitätszirkel „Transfusionsmedizin“ Regelmäßiges Treffen mit Diskussionsrunde zur Optimierung der trans usionsmedizinischen Versorgung im Raum Stuttgart Klinik Freiburg, Großer Hörsaal, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Veranstalter: PD Dr. med. C. Arnold Auskunft: M. Bartberger, Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59, E-Mail: Monika.Bartberger@ uniklinik-freiburg.de K Termin Do, 15. 11. 2007, 19.00 Uhr Thema 7 Info Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen >>> Ort: Transfusionsmedizinische Praxis im Dialyse-Zentrum Stuttgart Mitte, Konferenzraum, Wolframstr. 62, 70191 Stuttgart. Auskunft/Anmeldung: Dr. A. Schabel, Tel. (07 11) 2 57 67 47, E-Mail: A. [email protected] Thema Schmerztherapie-Praxisseminar K Termin Fr, 23. 11. 2007 (Beginn 18.30 Uhr)– So, 25. 11. 2007 (Ende 13.00 Uhr) „Becken und Gebiss: Schmerzen aus zwei zusammenhängenden Problemregionen“ 7 Info >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum DGS, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen Tagungsleitung: Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe Teilnehmergebühr: 260,– Euro Auskunft/Anmeldung: Tel. (0 71 61) 97 64 76, Fax 97 64 77, E-Mail: [email protected], K Termin Mo, 12. 11. 2007, 20.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum, DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können (Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5). Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich. Termine Thema 7 Info Strukturierte curriculäre Fortbildung Umweltmedizin >>> Ort: Fortbildungszentrum K Termin jeweils freitags bis sonntags Block I: 07.–09. 12. 2007 Block II: 18.–20. 01. 2008 Block III (1. Teil): 15.–17. 02. 2008 Block III (2. Teil): 18.–20. 04. 2008 Block IV (praktischer Teil): in Absprache mit den einzelnen Teilnehmern der Landesärztekammer Hessen, Carl-Oelemann-Weg 5–7, 61231 Bad Nauheim Veranstalter: Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen Teilnahmebetrag: 330,– Euro pro Kursabschnitt (Akademiemitglieder 297,– Euro pro Abschnitt), für Block IV entstehen keine Kosten. Auskunft/Anmeldung: Claudia Cordes, Tel. (0 60 32 ) 7 82-2 87, Fax 7 82-2 28, E-Mail: [email protected] Onkologische Termine Thema Comprehensive Cancer Center Ulm K Termin Sa, 20. 10. 2007, 9.00-13.15 Uhr Seminar „Indolente und Aggressive Lymphome – Moderne Therapiestrategien“ Kliniken am Oberen Eselsberg, Hörsaal Medizinische Klinik, Robert-Koch-Str. 8, 89081 Ulm Mi, 07. 11. 2007, 18.00 Uhr Kolloquium „Bronchialkarzinom“ Kliniken am Safranberg, Hörsaal IV, Steinhövelstr. 9, 89075 Ulm 7 Info >>> Weitere Informationen über die Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: [email protected]; www.ccc-ulm.de Thema Ravensburger Symposium für Onkologie und Hämatologie Gastrointestinale Tumoren K Termin Mi, 24. 10. 2007, 18.00–20.30 Uhr Pankreaskarzinombehandlung – Bewährtes und Neues?, PD Dr. med. Helmut Oettle Innovative onkologischmedikamentöse Therapie des oberen GIT?, PD Dr. med. Florian Lordick Fortschritte in der medikamentösen Therapie des kolorektalen Karzinoms, Dr. med. Gunnar Folprecht Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Dr. med. Hellmut Korte, Illmensee Dr. med. Bodo Rüter, Loßburg Dr. med. Eva Viszneki, Graben-Neudorf Jan-Peter Trüper, Heidenheim Ernst-Christian Resak, Freiburg Dr. med. Walter Baumhauer, Mannheim Dr. med. Maria-Luise Braun, Neukirch Dr. med. Alfons Wirth, Ravensburg Dr. med. Karl-Heinz Gottmann, Überlingen MU Dr./Militär-Med. Akad. Königgrätz Otakar Komarek, Ludwigsburg Dr. med. Walter Ditz, Rastatt Dr. med. Susanne Knippers, Konstanz Dr. med. Kurt Drees, Mannheim Dr. med. Wilhelm Reichert, Mannheim Dr. med. Dinko Majic, Heidelberg Prof. Dr. med. Helmut Baitsch, Blaustein Dr. med. Carl-Georg Napp, Waldkirch Dr. med. Karl Mielke, Pforzheim Hannelore Strugalla, Viernheim Dr. med. Fritz Hohnloser, Pforzheim Dr. med. Georg Kalbe, Künzelsau Dr. med. Ingrid Becker, Heidelberg Dr. med. Claus Winkelstroeter, Karlsruhe Prof. Dr. med. Hans-Wilhelm Schneider, Stuttgart Dr. med. Margot Wöhrle-Prehm, Glottertal Dr. med. Lore Rinnebach, Karlsruhe ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ 24. 08. 1918 06. 05. 1912 02. 02. 1935 06. 10. 1935 27. 03. 1945 30. 01. 1925 17. 08. 1912 15. 08. 1917 13. 09. 1919 29. 12. 1930 08. 09. 1917 09. 12. 1937 07. 07. 1923 10. 06. 1919 01. 11. 1923 21. 11. 1921 20. 01. 1951 14. 02. 1917 17. 01. 1947 17. 04. 1916 02. 10. 1914 07. 06. 1929 26. 06. 1919 14. 04. 1947 12. 09. 1919 19. 01. 1930 † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † 27. 11. 2006 20. 12. 2006 16. 02. 2007 22. 06. 2007 27. 06. 2007 05. 07. 2007 10. 07. 2007 13. 07. 2007 15. 07. 2007 17. 07. 2007 18. 07. 2007 23. 07. 2007 25. 07. 2007 25. 07. 2007 02. 08. 2007 03. 08. 2007 06. 08. 2007 08. 08. 2007 09. 08. 2007 13. 08. 2007 18. 08. 2007 22. 08. 2007 23. 08. 2007 26. 08. 2007 27. 08. 2007 29. 08. 2007 7 Info >>> Oberschwaben Klinik gGmbH, Krankenhaus St. Elisabeth, Konferenzraum 5/“Refektorium“, Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Bitte Anmeldung bis 19. 10. 2007 per E-Mail oder Telefon. Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle Onkologischer Schwerpunkt, Karin Obert, Eva-Maria Okon, Tel. (07 51) 87-23 89, Fax 87-23 08, E-Mail: [email protected] Thema Tumorzentrum Ludwig Heilmeyer – CCCF K Termin Mi, 07. 11. 2007, 18.15 Uhr Freiburger Tumorforum „Neuroendokrine Tumoren des Gastrointestinaltrakts“ Großer Hörsaal Medizinische Universitätsklinik Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg 16.–17. 11. 2007 (Fr und Sa) Tumoren des oberen Gastro intestinaltrakts – Aktuelle Standards und Kontroversen Hörsaalgebäude, Kilianstr. 3, 79106 Freiburg 7 Info Thema >>> Weitere Informationen: Südwestdeutsches Tumorzentrum Tübingen (CCC) Geschäftsstelle des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF, Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98 Thema Arbeitsgemeinschaft der Tumorzentren, Onkologischen Schwerpunkte und Onkologischen Arbeitskreise Baden-Württemberg K Termin 9.–10. 11. 2007 (Fr–Sa) 26. Jahrestagung 7 Info >>> Ort: Konzerthaus Heidenheim Gastgeber: Onkologischer Schwerpunkt Ostwürttemberg, Geschäftsstelle und Sekretariat, Schloßhaustr. 100, 89522 Heidenheim, Tel. (0 73 21) 33-29 54, Fax 33-6 29 54, E-Mail: [email protected]; www.osp-ostwuerttemberg.de K Termin Do, 22. 11. 2007, 14.00–19.30 Uhr „Highlights der onkologischen Forschung am CCC Tübingen“ 7 Info >>> Ort: Kliniken auf dem Schnarrenberg (Hörsaal B04-210), Hoppe-Seyler-Str. 3, 72072 Tübingen Veranstalter: Südwestdeutsches Tumorzentrum – Comprehensive Cancer Center Tübingen, Herrenberger Str. 23, 72070 Tübingen Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des CCC Tübingen, Tel. (0 70 71) 29-8 52 36 oder -8 52 35. ÄBW 10 • 2007 525 Bekanntmachungen Hinweis: Dieser Ausgabe liegt die „Bekanntmachung der Neufassung der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 19. September 2007“ bei. Wir bitten um Beachtung. Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 76 98 90 Fax 7 69 89 50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung (WBO) Mit der von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg am 21. Juli 2007 beschlossenen Satzungsänderung werden die Vorgaben der so genannten Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union, der Richtlinie 2005/36/EG, in das Satzungsrecht der Landesärztekammer Baden-Württemberg übernommen. Die Vorgaben aus dieser Richtlinie, die die so genannte Ärzterichtlinie 93/16/EG ablöst, müssen bis zum 20. Oktober 2007 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG, die sektorübergreifend für nahezu alle reglementierten Berufe (z. B. unter anderem für Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Hebammen, Krankenpfleger) Gültigkeit hat, bedingt, dass zahlreiche gesetzliche Regelungen auf Bundes- und Länderebene geändert und angepasst werden müssen. So wird beispielsweise in Baden-Württemberg auch das Heilberufe-Kammergesetz als gesetzliche Grundlage für die beschlossenen satzungsrechtlichen Regelungen den Vorgaben aus Brüssel angepasst. Was ändert sich weiterbildungsrechtlich? Die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG bringt keine wesentlichen inhaltlichen, wohl aber einige formale und teilweise systematische Änderungen mit sich. § 18 WBO regelt das Anerkennungsverfahren der Weiterbildung, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert wird. Bei den im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführten Gebieten findet – wie bisher – eine automatische gegenseitige Anerkennung statt. Weiterbildungszeiten, die im europäischen Ausland absolviert wurden, aber noch nicht zu einem Ausbildungsnachweis, das heißt zu einer weiterbildungsrechtlichen Qualifikation geführt haben, können ganz oder teilweise auf die Weiterbildung angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind (§ 18 Abs. 3 i. V. m. § 10 WBO). Die nach § 18 neu eingefügten Bestimmungen regeln im Einzelnen: – Anerkennung erworbener Rechte (§ 18a), – Anerkennung von Drittlanddiplomen (§ 18b) und – Verfahrensvorschriften (§ 18c). Für Weiterbildung, die außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum absolviert wird, kann auf der Grund lage von § 19 WBO – wie bisher – eine vollständige oder teilweise Anrechnung der im Ausland absolvierten Tätigkeit erfolgen, wenn sie den Grundsätzen dieser Weiterbildungsordnung entspricht und grundsätzlich eine Weiterbildung von mindestens 12 Monaten in einer angestrebten Bezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet worden ist. Die Änderungssatzung tritt zum 1. November 2007 in Kraft. Ulrike Hespeler Juristische Geschäftsführerin, Landesärztekammer Baden-Württemberg 526 ÄBW 10 • 2007 Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 19. September 2007 Auf Grund von § 4 Abs. 1, §§ 9 und 38 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Ladenöffnung in BadenWürttemberg und zur Änderung anderer Vorschriften vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135) hat die Vertreterversammlung am 21. Juli 2007 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. März 2006 (Sonderdruck Ärzteblatt Baden-Württemberg, Heft 4), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2006 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 63) wird wie folgt geändert: Abschnitt A wird wie folgt geändert: 1. In § 3 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Für die gemäß §§ 18, 18 a, 18 b und 19 erworbenen Bezeichnungen gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.“ 2. § 18 erhält folgende Fassung: „§ 18 Weiterbildung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (1) Wer als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einen Ausbildungsnachweis für eine Weiterbildung besitzt, der nach der Richtlinie 2005/36/EG des Euro päischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen oder nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum gegenseitig anerkannt wird, erhält auf Antrag das Recht zum Führen einer dieser Weiterbildungsordnung entsprechenden Bezeichnung. Die gegenseitig anzuerkennenden Ausbildungsnachweise sind dem Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG sowie den entsprechenden Ergänzungen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen zu entnehmen. (2) Stimmt bei Antrag eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum die Bezeichnung eines Ausbildungsnachweises nicht mit der für den betreffenden Staat im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG oder in dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum aufgeführten Bezeichnung überein und wird eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung vorgelegt, so erhält er eine Anerkennung für eine entsprechende Kompetenz und das Recht zum Führen einer dieser Weiterbildungsordnung entsprechenden Bezeichnung. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass der betreffende Ausbildungsnachweis den Abschluss einer Weiterbildung entsprechend den Bestimmungen des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG oder dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum bestätigt oder von dem ausstellenden Mitgliedstaat oder Vertragsstaat mit demjenigen Ausbildungsnachweis gleichgestellt wird, der im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG oder in dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum aufgeführt ist. Unsere E-Mail-Adresse: [email protected] Bekanntmachungen (3) Die von dem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Euro päischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in einem der anderen Mitgliedoder Vertragsstaaten abgeleistete Weiterbildungszeit, die noch nicht zu einem Ausbildungsnachweis gemäß Absatz 1 Satz 1 geführt hat, ist nach Maßgabe des § 10 auf die in dieser Weiterbildungsordnung festgesetzten Weiterbildungszeiten ganz oder teilweise anzurechnen. Dasselbe gilt für die Weiterbildungszeit, welche durch eine von der zuständigen Behörde eines Mitglied- oder eines anderen Vertragsstaates ausgestellten Ausbildungsnachweis, der nicht unter die Regelungen des Absatz 1 fällt, belegt ist, soweit diese Weiterbildungszeit der nach dieser Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Mindestdauer der Weiterbildung entspricht. Dabei ist die im anderen Mitglied- oder Vertragsstaat erworbene Berufserfahrung und dort durchgeführte Zusatzausbildung zu berücksichtigen.“ 3. Nach § 18 werden folgende neue §§ 18 a bis 18 c eingefügt: „§ 18 a Anerkennung erworbener Rechte Als ausreichenden Nachweis erkennt die Ärztekammer bei Staats angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union deren von Mitgliedstaaten ausgestellten Ausbildungsnachweis an, der die Aufnahme fachärztlicher Tätigkeit gestattet, auch wenn dieser Ausbildungsnachweis nicht alle Anforderungen an die Ausbildung nach den Artikeln 24 und 25 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt, sofern dieser Nachweis den Abschluss einer Ausbildung belegt, der vor den in Anhang V Nummern 5.1.1. und 5.1.2. der genannten Richtlinie aufgeführten Stichtagen begonnen wurde, und sofern ihnen eine Bescheinigung darüber beigefügt ist, dass der Inhaber während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre lang ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig die betreffenden Tätigkeiten ausgeübt hat. § 18 b Anerkennung von Drittlanddiplomen Einem Ausbildungsnachweis gleichgestellt ist jeder in einem Drittland ausgestellte Ausbildungsnachweis, sofern der Arzt in dem betreffenden Beruf drei Jahre Berufserfahrung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der diesen Ausbildungsnachweis nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG anerkannt hat, besitzt und dieser Mitgliedstaat diese Berufserfahrung bescheinigt. § 18 c Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen gemäß §§ 18, 18 a und 18 b (1) Die Ärztekammer erteilt auf Anfrage einem Arzt Auskunft zur Weiterbildungsordnung und zum Verfahren. (2) Die Ärztekammer bestätigt dem Arzt binnen eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt ihm gegebenenfalls mit, welche Unterlagen fehlen. Das Verfahren für die Prüfung eines Antrags auf Zulassung zur fachärztlichen Tätigkeit muss innerhalb kürzester Frist abgeschlossen werden, spätestens jedoch drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen des Arztes; die Entscheidung muss be gründet werden. Diese Frist kann in Fällen, die unter die Kapitel I und II des Titels III der Richtlinie 2005/36/EG fallen, um einen Monat verlängert werden. (3) Auf das Verfahren finden in den Fällen des Art. 14 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) der Richtlinie 2005/36/EG die Bestimmungen der §§ 10, 12–16 entsprechend Anwendung.“ 4. § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Weiterbildung außerhalb der Mitgliedstaaten der Euro päischen Union und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (1) Eine Weiterbildung in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum kann ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn sie den Grundsätzen dieser Weiterbildungsordnung entspricht und grundsätzlich eine Weiterbildung von mindestens 12 Monaten in einer angestrebten Bezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet worden ist. Gleiches gilt für die Weiterbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn sie von einem Arzt abgeleistet wurde, der nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates ist. Auf das Verfahren der Anerkennung finden die §§ 12 bis 16 entsprechende Anwendung. (2) Im Übrigen sind die durch die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland vertraglich eingeräumten Rechtsansprüche, insbesondere in dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, zu berücksichtigen.“ 5. Der Unterabschnitt „Begriffserläuterungen“ wird wie folgt geändert: a) In der Erläuterung zu dem Begriff „ambulanter Bereich“ werden nach den Worten „poliklinische Ambulanzen“ die Worte „und andere ärztlich geleitete Einrichtungen, z. B. MVZ“ eingefügt. b) Nach dem Begriff „Fallseminar“ werden folgende neue Begriffe mit Erläuterung angefügt: „Ausbildungsnachweis: „Ausbildungsnachweise“ sind Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise, die von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates für den Abschluss einer überwiegend in der Europäischen Union absolvierten Ausbildung ausgestellt werden. Zuständige Behörde: „Zuständige Behörde“ ist jede von den Mitgliedstaaten mit der besonderen Befugnis ausgestattete Behörde oder Stelle, Ausbildungsnachweise und andere Dokumente oder Informationen auszustellen bzw. entgegenzunehmen sowie Anträge zu erhalten und Beschlüsse nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsquali fikationen (Amtsblatt der Europäischen Union vom 30. September 2005) zu fassen.“ §2 Erlaubnis zur Neufassung Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. §3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. ÄBW 10 • 2007 527 Bekanntmachungen Vorstehende Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer wird gemäß § 9 Abs 3 des Heilberufe-Kammer gesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Vorschriften vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 27. August 2007, Az: 55-5415.2-1.5.4 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, 19. September 2007 Dr. med. U. Wahl Präsidentin Dr. med. Michael E. Deeg Schriftführer Baustein I I.1 Formen der Trauma tisierung, Epidemiologie; Migration Referent: Prof. Dr. Günter Seidler, Leiter der Sektion Psychotraumatologie an der Klinik für Psychosomatische und Allgemeine Klinische Medizin im Zentrum für Psychosoziale Medizin der Uni-Klinik Heidelberg I.2 Diagnostik I: Akute Belas tungsreaktion, PTBS-Konzept Referent: Prof. Dr. Günter Seidler, Heidelberg I.3 Diagnostik II und Differen tialdiagnostik, Komorbide Störungen Referent: Prof. Dr. Günter Seidler, Heidelberg I.7 Standardisierte Psychodia gnostik (Fragebogen, Tests), Narrative Expositionstherapie Referent: Prof. Dr. Frank Neuner, Abt. Klinische Psychologie, Zentrum für Psychiatrie, Reichenau, Universität Konstanz Anmeldung Kurs „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthalts rechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ nach dem 24-stündigen Curriculum der Bundesärztekammer vom 30. 11.–2. 12. 2007 in Stuttgart-Degerloch Bei „Abschiebung und Gesundheit“ geht es um alle ausreisepflichtigen Personen, deren Aufenthaltsrecht hier ausgelaufen ist. Das Erkennen einer bereits be stehenden oder drohenden gesundheitlichen Beeinträchtigung und die Festlegung der notwendigen Behandlung gehört zu den Kernaufgaben des Arztes. Ärztliche Gutachten/Stellung nahmen spielen im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Streitverfahren (Abschiebeverfahren) eine entscheidende Rolle. Wurde einerseits Kritik laut, die Ärzteschaft würde im Sinne bedarfsgerechter Erstellung von Gutachten instrumentalisiert, besteht andererseits Kritik an fachlich unzureichenden Gutachten. Nach Aufforderung durch den 105. Deutschen Ärztetag 2002 wurde von der Bundesärzte kammer ein 24-stündiges Curriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in auf enthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ entwickelt. Ziel dieses Curriculum ist es, Ärztinnen und Ärzte in die Lage zu versetzen, kompetente Fachgutachten in diesem Bereich zu erstellen. 528 Das Curriculum gliedert sich in 3 Bausteine: Baustein I behandelt u. a. Formen der Traumatisierung, Diagnostik, Asyl- und Ausländerrecht. Baustein II interkulturelle Begutachtung, Übungen zur Gesprächs gestaltung und Abfassung eines Gutachtens und Baustein III supervidierte Gutachten. Der gesamte Themenkatalog ist bei der Bundesärztekammer einsehbar und zum downloaden unter: http:// www.bundesaerztekammer.de/ downloads/ currbegutpsychotrauma.pdf Die Landesärztekammer bietet zusammen mit der Landes psychotherapeutenkammer diesen Kurs vom 30. 11.–2. 12. 2007 (Baustein I und II) erneut an. Bereits im Herbst 2006 wurde der erste Kurs erfolgreich und bei großem Interesse durchgeführt. Programmübersicht: Freitag, 30. November 2007 14.30–19.00 Uhr: Begrüßung Vertreter der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Einführung und Moderation Matthias Felsenstein, Landesärzte kammer Baden-Württemberg ÄBW 10 • 2007 Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] ■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ nach dem 24-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer vom 30. 11.–2. 12. 2007 in StuttgartDegerloch, teil. Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II). Schulungsunterlagen und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten. Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung/PP, KJP Geburtsdatum Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Bekanntmachungen Samstag, 1. Dezember 2007 9.00–18.00 Uhr: Gutachtenaufträge der Abschiebebehörde Referent: RD Dr. Walter Krämer, Referat 16 – Eingliederung, Ausländer- und Asylrecht des Regierungspräsidiums Stuttgart I.4 SBPM-Gutachten gliederung Referent: Matthias Odenwald, Arzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Heidenheim I.5 Unterschiede Gutachten/ Stellungnahmen, rechtliche Stellung des Gutachters Referent: Matthias Odenwald, Heidenheim I.8 Asyl- und Ausländerrecht I Referent: Wolfgang Armbruster, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen I.9 Asyl- und Ausländerrecht II (Fallbeispiele) Referent: Wolfgang Armbruster, Sigmaringen Baustein II II.1 Interkulturelle Begutach tung I: Kulturspezifische Besonderheiten Referent: Dr. Jan Kizilhan, Leitender Dipl.-Psych. der Michael-Balint-Klinik, Königsfeld II.2 Interkulturelle Begutachtung II: Der Einsatz von Dolmetschern Referentin: Dipl.-Psych., PP Claudia Egenolf, Freiburg II.3 Interkulturelle Begutachtung III: Frauen spezifische Aspekte Referentin: Dipl.-Psych., Dipl.Soz. päd., PP Gaby Breitenbach, Villa Lindenfels, Stuttgart II.7 Sekundäre Traumatisie rung, Prävention von Burnout Referent: Prof. Dr. Günter Seidler, Heidelberg Sonntag, 2. Dezember 2007 9.00–17.00 Uhr: II.4 Traumaspezifische und interkulturelle Beziehungs aspekte, mögliche Reaktions weisen des Gutachters, Über tragung, Gegenübertragung Referentin: Dipl.-Psych. Psychoanalytikerin (DPV, IPV), PP und KJP Angelika Rees, Lahr I.6 Exploration und ihre traumaspezifischen Besonderheiten Referent: Prof. Dr. Günter Seidler, Heidelberg II.5 Übungen zur Gesprächs gestaltung und Exploration – in Kleingruppen Referentinnen und Referenten: Dipl.-Psych. Gaby Breitenbach, Dipl.-Psych. Angelika Rees, Matthias Odenwald, Prof. Dr. Günter Seidler II.6 Übungen zur Abfassung eines Gutachtens – in Kleingruppen Referentinnen und Referenten: Dipl.-Psych. Gaby Breitenbach, Dipl.-Psych. Angelika Rees, Matthias Odenwald, Prof. Dr. Günter Seidler II.8 Integration der Ergebnisse und mögliche Fehlerquellen – offene Fragen Referent: Prof. Dr. Günter Seidler, Heidelberg Resümee Matthias Felsenstein, Landesärztekammer Baden-Württemberg Ort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II). Schulungsunterlagen und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten. Teilnehmerzahl: max. 60 Personen Die Fortbildung ist mit 24 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg anerkannt. Veranstaltung zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder -bewerbers abzugeben haben, benötigen eine verkehrsmedizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann im Rahmen einer neuerlichen Fortbildungsveranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erworben werden. Die Veranstaltung, gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer, findet statt am Termin: Samstag, 16. Februar 2008, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und Sonntag, 17. Februar 2008, 9.00 Uhr–15.30 Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Gebühr: 218,– Euro (inkl. Unterlagen und Imbiss) Die Veranstaltung ist mit 16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Anmeldung Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] ■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) teil. Termin: Samstag, 16. Februar 2008, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und Sonntag, 17. Februar 2008, 9.00 Uhr–15.30 Uhr Gebühr: 218,– Euro (Überweisung nach Anmeldung auf das Konto Nr. 7477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01). Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung Geburtsdatum Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Bekanntmachungen „Jugendliche und Alkohol“ Landesärztekammer Baden-Württemberg Fortbildung und Qualitätssicherung z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ein Symposium der Landesärztekammer Baden-Württemberg Termin: Montag, 19. November 2007, 10.00–15.45 Uhr Ort: CVJM Stuttgart e. V., Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte) Telefon: (07 11) 7 69 89-24 Fax: (07 11) 7 69 89-82 E-Mail: [email protected] Themen: ■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung „Jugendliche und Alkohol“ teil. • Grußwort Ministerin Dr. Monika Stolz MdL Baden-Württemberg • Psychiatrische Komorbidität bei Jugendlichen mit Alkoholproblemen Dr., M.A. Gottfried Maria Barth, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Tübingen Diskussion • Peergruppenverhalten und jugendliche Trends – Erfahrungen mit dem Projekt „be.free“ im Landkreis Konstanz Johannes Fuchs, Stabsstelle Gesundheits- und Sozialplanung des Landkreises Konstanz, Kommunaler Suchtbeauftragter des Landkreises Konstanz Diskussion Anzeige Prof. Dr. Niels Korte Marian Lamprecht KORTE RECHTSANWÄLTE Absage durch Hochschule oder ZVS? - Klagen Sie einen Studienplatz ein! Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei liegt direkt an der Humboldt-Universität. Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig. Zur Terminvereinbarung in Stuttgart: 0711 - 490 10 490 oder 24 Stunden kostenfrei: 0800-226 79 226 www.studienplatzklagen.com Unter den Linden 12 www.anwalt.info 10117 Berlin-Mitte [email protected] 530 Vorname: Facharztbez.: Geburtsdatum: Anschrift: • Begrüßung und Einführung Dr. Christoph von Ascheraden, Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“; Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung • Alkohol und das adoleszente Gehirn: Was ist uns über neurobiologische Langzeit wirkung bekannt? Dr. Andrea Ludolph, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm Diskussion Name (mit Titel): ÄBW 10 • 2007 Telefon / Fax: E-Mail: • Trinken bis der Arzt kommt? – Bundesmodellprojekt „HaLT“ zur Prävention des riskanten Rauschtrinkens bei Jugendlichen Dipl.-Päd. Heidi Kuttler, Villa Schöpflin, Zentrum für Sucht prävention (bwlv), Lörrach Diskussion • Jugendliche und Alkohol – das Thema aus Sicht der Polizei Kriminaldirektor Uwe Stürmer, Innenministerium Baden-Württemberg, Landespolizeipräsidium Diskussion • Ambulante und stationäre Versorgungsangebote in Baden-Württemberg für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche Prof. Dr. Renate Schepker, Kinderund Jugendpsychiatrie, Zentrum für Psychiatrie – Die Weissenau, Ravensburg Diskussion • Prävention und Intervention in der Kinder- und Jugend arztpraxis Dr. Wolf-Rüdiger Horn, Gernsbach, Suchtbeauftragter des Bundesverbandes der Kinderund Jugendärzte e. V. (BVKJ) Diskussion • Resümee Dr. Christoph von Ascheraden Gebühr: kostenfrei Anmeldung erforderlich Die Veranstaltung ist mit 5 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Anmeldung und Programm anforderung bitte an die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Unsere E-Mail-Adresse: [email protected] Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax 7 87 52 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Anästhesisten Landkreis Ludwigsburg 74321 Bietigheim Nr. 1001 Augenärzte Landkreis Böblingen 71229 Leonberg BAG-Anteil Nr. 1002 Stadtkreis Stuttgart 70499 Stuttgart Nr. 1003 Landkreis Böblingen 71069 Sindelfingen Nr. 1004 Landkreis Esslingen 73257 Köngen Nr. 1021 Landkreis Rems-Murr-Kreis 71332 Waiblingen BAG-Anteil Nr. 1024 Chirurgen Stadtkreis Heilbronn 74076 Heilbronn Nr. 1005 Landkreis Ludwigsburg 74321 Bietigheim Nr. 1006 Frauenärzte Landkreis Schwäbisch Hall 74565 Crailsheim BAG-Anteil Nr. 1007 Landkreis Göppingen 73061 Ebersbach Nr. 1008 Landkreis Stuttgart 70193 Stuttgart Nr. 1022 Hausärzte Landkreis Ludwigsburg 74379 Ingersheim Allgemeinarzt Nr. 1009 Ostalbkreis 73432 Aalen Internist BAG-Anteil Nr. 1011 Ostalbkreis 73432 Aalen Internist BAG-Anteil Nr. 1012 Landkreis Schwäbisch Hall 74535 Mainhardt Internist BAG-Anteil Nr. 1013 Landkreis Göppingen 73054 Eislingen Internist BAG-Anteil Nr. 1014 Landkreis Schwäbisch Hall 74582 Gerabronn Allgemeinarzt Nr. 1015 Internisten (fachärztlich) Landkreis Schwäbisch Hall 74564 Crailsheim BAG-Anteil Nr. 1016 arztanerkennung, Angaben zum frühestmöglichen Praxisüber nahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbung an den Praxisüber geber enthalten. Kinderärzte Stadtkreis Stuttgart 70597 Stuttgart BAG-Anteil Nr. 1017 Auf folgende, bereits früher veröffentlichte Ausschreibungen können noch Bewerbungen eingehen: Landkreis Göppingen 73054 Eislingen BAG-Anteil Nr. 1018 Psychotherapeuten Landkreis Heidenheim 89522 Heidenheim KJP TP K Nr. 1019 Landkreis Rems-Murr-Kreis 71554 Weissach im Tal TP E Nr. 1023 Radiologen Ostalbkreis 73557 Mutlangen BAG-Anteil Nr. 1020 Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie über die Abteilung Ärzteberatung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75-3 00. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Die formlose Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart, schriftlich einzureichen und muss die vollständige Anschrift, Fach- Frauenärzte in 71332 Waiblingen Nr. 0620 Hausärzte in 72669 Unterensingen Nr. 0105 Hausärzte in 97957 Wittighausen Nr. 0307 Hausärzte in 73257 Köngen Nr. 0506 Hausärzte in 74074 Heilbronn Nr. 0722 Hausärzte in 73527 Schwäbisch Gmünd Nr. 1204 Hautärzte in 70178 Stuttgart Nr. 0611 HNO-Ärzte in 74206 Bad Wimpfen Nr. 0507 Psychotherapeuten in 97941 Tauberbischofsheim Nr. 0512 Radiologen in 73730 Esslingen Nr. 0619 Zu diesen und insbesondere auch zu weiteren Niederlassungs-, Kooperations- und Übernahme möglichkeiten bietet Ihnen die Bezirksdirektion Stuttgart eine persönliche Beratung an. Terminvereinbarung bitte unter Telefon (07 11) 78 75-3 00. ÄBW 10 • 2007 531 Bekanntmachungen Orthopädische Praxis im Planungsbereich Karlsruhe-Land Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2008 Kennziffer O/85, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Radiologische Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2008 Kennziffer RA/51. Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 88 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Fachärztlich- Internistische Praxis im Planungsbereich Karlsruhe-Land Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2008 Kennziffer I/194, Fachärztlich- Internistische Praxis im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. bzw. 01. 07. 2008 Kennziffer I/195, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/221, Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-3 12. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 02. 11. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Anzeige Kinder- und Jugend medizinische Praxis im Planungsbereich Karlsruhe-Land Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2008 Kennziffer K/90, 532 ÄBW 10 • 2007 Ausschreibung von Psychotherapeutensitzen: Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten (derzeit besteht eine JobSharing-Gemeinschaftspraxis) im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2008 Kennziffer PP/40. Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-163. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 02. 11. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Psychotherapeuten nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 89 28 68 Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden Seminar Psychosomatische Grundversorgung In den letzten Jahren sind bei vielen psychischen Erkrankungen Versorgungsleitlinien mit Behandlungspfaden für psychische, psychosomatische und SuchtErkrankungen erarbeitet worden. Diese zielen jeweils auf die Kooperation von Hausärzten, Fachärzten und die Abstimmung von ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung. Dies war zur Qualitätsverbesserung und insbesondere zur Verbesserung der Schnittstellenproble matik erforderlich. Diese Versorgungsleitlinien entsprechen der Tatsache, dass die große Mehrzahl aller psychisch erkrankten Patienten primär in der hausärztlichen Praxis versorgt wird. Viele Patienten mit psychischen, psychosomatischen sowie Suchterkrankungen kontaktieren aber auch wegen spezieller körperlicher Symptome primär andere Fachärzte wie Orthopäden, HalsNasen-Ohren-Ärzte, Kardiologen, etc. Im stationären Bereich stellen etwa in internistischen Kliniken Alkoholfolgeerkrankungen die häufigste Diagnose dar. Aufgrund dieser Entwicklung zu kooperativen, vernetzten Ver sorgungsstrukturen, die sich an Versorgungsleitlinien und Behandlungspfaden nach den Prinzipien der Evidenz basierten Medizin ausrichten, hat die Akademie die Fort- und Weiterbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung neu strukturiert. Bekanntmachungen Termine: Sa, 27. Oktober 2007: Tinnitus Sa, 17. November 2007: Posttraumatische Belastungs störungen Sa, 16. Februar 2008: Somatisierungsstörungen Sa, 08. März 2008: Das biopsychosoziale Krankheitsmodell und seine Bedeutung für die Arzt-Patient-Interaktion Sa, 19. April 2008: Depressionen Sa, 07. Juni 2008: Gesichts- und Kopfschmerzen Sa, 05. Juli 2008: Dementielle Erkrankungen Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Gebühr: 75,– Euro pro Samstag, ab 2008 80,– Euro Kompaktkurs: Termin: 25.–29. Februar 2008 (Mo–Fr) Zeit: 9.00–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Gebühr: 360,– Euro Motivierende Gesprächsführung Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing, MI) ein von Miller und Rollnick (Lambertus, 2004) für die Suchtbehandlung entwickeltes Verfahren, wurde in den vergangenen Jahren für andere Gesundheitsbereiche weiterentwickelt. Die Wirksamkeit dieser 3- bis 5-minütigen Kurzinterventionen (KI) konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden. Mit Hilfe klar strukturierter KI-Module kann die Anwendung Motivierender Gesprächsführung als Kurzintervention für Praxis und Klinik im Workshop geübt werden, was den Behandlern eine effizientere Gesprächs- und Patientenführung ermöglicht. Ziel ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Grundlagen der Motivierenden Gesprächsführung für den Einsatz im Arbeitsfeld der Teilnehmer zur Motivierung von Patienten hinsichtlich gesundheitsförderlichen Verhaltens wie zum Beispiel: Medikamenten- Compliance, Ernährung/Diät, Sport/Bewegung, Alkohol konsum/Rauchen. Termin: Sa, 20. Oktober 2007 Zeit: 9.00–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Fortsetzungskurs Traumatologische Notfälle Spezielle Schmerztherapie 80 Std. Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Kursbuch der Bundesärztekammer 2007 Termine: jeweils freitags und samstags, 9.00–18.00 Uhr 12./13. Oktober 19./20. Oktober, 23./24. November und 07./08. Dezember 2007 Ort: Solar-Info-Center, Emmy-Noether-Str. 2, Freiburg Gebühr: 800,– Euro Termin: Sa, 01. Dezember 2007 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 100,– Euro gem. der aktuellen WBO in Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden Termin: 03.–11. Dezember 2007 (Mo–Di, außer Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Charlottenburger Str. 18, Freiburg Gebühr: 620,– Euro Notfalltraining Arztpraxis für Arzt und Helferin Palliativmedizin 40 Std. Kursweiterbildung In Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden Termin: Mi, 24. Oktober 2007 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 75,– Euro pro Person Der Basiskurs Palliativmedizin wendet sich an Ärztinnen und Ärzte aus Praxen und Kliniken, die ihre Fähigkeiten in der Palliativmedizin entwickeln wollen. Der Inhalt des Kurses entspricht dem Kursbuch Palliativmedizin nach den Richtlinien zur WBO der Bundesärztekammer und bietet somit auch die Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Palliativmedizin Freiburg, Seminarleitung: Dr. Gerhild Becker, Freiburg Termine: jeweils freitags, 14.00–18.30 Uhr, samstags, 9.00–18.30 Uhr 09./10. November, 30. November/ 01. Dezember 2007 und 25./26. Januar 2008 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Gebühr: 550,– Euro In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg, Seminarleitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg, (7. Kurs) Notfalltraining für Ärzte In Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden Grundkurs (Voraussetzung für die Fortsetzungskurse) Termin: Sa, 27. Oktober 2007 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Fortsetzungskurs Pädiatrische Notfälle Termin: Sa, 24. November 2007 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Termine: jeweils freitags, 14.00–18.30 Uhr, samstags, 9.00–18.30 Uhr 07./08. März, 11./12. April und 23./24. Mai 2008 Ort: FBZ, Goethestr. , Freiburg Gebühr: 550,– Euro Praktische Diabetologie für Ärzte und Arzthelferinnen: 1. Kritische Bewertung neuer Medikamente zur Behandlung des Typ 2 Diabetes 2. Das DiSko-Schulungsmodell („Wie Diabetiker zum Sport kommen“) vor der Abrechenbarkeit in Zusammenarbeit mit der ADBW (Arbeitsgemeinschaft Diabetologie Baden-Württemberg e. V.) Leitung: Dr. Wolf-Rüdiger Klare, Diabeteszentrum Radolfzell Termin: Mi, 14. November 2007 Zeit: 14.00 s.t.–17.30 Uhr Ort: Krankenhaus Radolfzell Gebühr: 15,– Euro Anmeldung: Dr. Wolf-Rüdiger Klare, Sekretariat Innere Medizin, Tel. (0 77 32) 88 500 Termin: Mi, 21. November 2007 Zeit: 14.00 s.t.–17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 15,– Euro Diese Seminare sind als Fort bildungsveranstaltungen im Sinne des Kooperationsvertrages „Programmierte Schulung in Gruppen für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2“ anerkannt. Kolloquium zur guten Arzneimitteltherapie Disputatio Pharmacologica (Workshop) Diagnostik und Pharmakotherapie der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) Prof. Dr. W. Heiss, Prof. Dr. K. Wink Moderation: Prof. Dr. W. Niebling 1–3 Prozent aller Männer und Frauen über 60 Jahre leiden an einer Claudicatio intermittens, ÄBW 10 • 2007 533 Bekanntmachungen obei die Männer gegenüber w den Frauen im Verhältnis 4 : 1 überwiegen. Die 5-Jahresletalität beträgt bei den Männern 5–17 Prozent. Haupttodesursachen sind die koronare Herzerkrankung und der Schlaganfall. Damit ist die pAVK ein Marker für das kardiovaskuläre Risiko. Was kann man in der Praxis tun, um dieses Risiko zu mindern? Die Diagnose einer pAVK ist in der Praxis mit einfachen Untersuchungen möglich und sollte von jedem Arzt wahrgenommen werden. Die konservativen therapeutischen Möglichkeiten bestehen in einem standardisierten Gehtraining und einer speziellen Pharmakotherapie. Die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden gemeinsam erörtert, wobei die anwesenden Kollegen ihre Erfahrungen auch anhand eigener Fälle in einer lebhaften Diskussion einbringen sollen. Zusätzlich werden Fälle vorgestellt, deren Problematik gemeinsam besprochen wird. Termin: Mi, 28. November 2007 Zeit: 19.00 s.t.–21.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Impfseminar gem. Curriculum der Bundesärztekammer Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So beispielsweise sind Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch 534 im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: Grundlagen des Impfens – Epidemiologie – Immunologie – Organisation des Impfens in Deutschland – Akzeptanz von Impfungen – Durchführen von Impfungen – Impfpräventable Erkrankungen – Standardimpf indikationen – Impfungen von Risikopatienten – Prüfung Termin: Sa, 01. Dezember 2007 Zeit: 9.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gem. WBO 2006 Suchttherapie geht alle an! Die Diskussion um die Zunahme von Suchtverhalten und Sucht erkrankungen in allen Bevölkerungsschichten nimmt in der Öffentlichkeit zunehmend einen breiten Raum ein. Die zunächst auf die Substitution mit Methadon beschränkte Fachkunde Suchttherapie wurde durch die Landesärztekammer BadenWürttemberg zu einer erweiterten Fachkunde Suchtmedizin ausgebaut, in der neben der Therapie von Suchterkrankungen bei illegalen Drogen auch die Alkoholkrankheit, das Rauchen sowie Essstörungen und nicht stoffgebundene Störungen behandelt werden. ÄBW 10 • 2007 Termine: Teil 1: Fr, 11./Sa, 12. Januar 2008 Teil 2: Fr, 15./Sa, 16. Februar 2008 Teil 3: Fr, 07./Sa, 08. März 2008 Teil 4: Fr, 11./Sa, 12. April 2008 Ort: Freiburg Gebühr: 520,– (komplett), 150,– Euro (pro Teil) Rheuma und Herzerkrankungen In Zusammenarbeit mit dem Rheumazentrum Südbaden, Prof. Dr. Hans-Hartmut Peter Termin: Sa, 26. Januar 2008 Zeit: 09.00 s.t.–ca. 12.30 Uhr Ort: Univ.-Klinikum, Hörsaal HNO, Killianstr., Freiburg Auskunft/Anmeldung: Frau Indlekofer, Rheumazentrum, Tel. (07 61) 2 70-36 95, Fax (07 61) 2 70-35 31 Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Die Reisemedizin hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem eigenständigen interdisziplinären Fachgebiet in der Medizin entwickelt. Jährlich reisen ca. 30 Millionen Deutsche ins Ausland, fast 5 Millionen davon in tropische und subtropische Länder. Urlaubsregionen wie Thailand, Indonesien und Mittelamerika, aber auch Teile Afrikas wie Kenia, Namibia und die Republik Südafrika sind Ziele des Massentourismus geworden. Auch chronische Erkrankungen sind kein Grund mehr, auf eine Reise zu verzichten. Etwa 1,5 Millionen Reisende erkranken jährlich im Zusammenhang mit der Reise. Dies erfordert von den betreuenden Ärzten umfangreiche und aktuelle Spezialkenntnisse sowohl hinsichtlich der richtigen Prophylaxe, wie auch zur Erkennung und Therapie importierter Erkrankungen. Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, individuelle reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „Reise-Gesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Termine: freitags, 13.00–ca. 21.00 Uhr, samstags, 9.00–18.30 Uhr 22./23. Februar und 11./12. April 2008 Ort: Freiburg Gebühr: 360,– Euro Fort- und Weiterbildung in Kognitiver Verhaltenstherapie (Kompaktseminar) Theorieseminar (Pflicht 100 Stunden) Verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung (20 bzw. 70 Doppelstunden) Gruppensupervision (44 Doppelstunden) Termin: Beginn geplant ab April 2008 Interessenten bitte melden! Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Postfach 63 80, 79039 Freiburg, Tel. (07 61) 8 84-144/-142/-141, Fax (07 61) 8 84-4 00, E-Mail: [email protected] Unsere E-Mail-Adresse: [email protected] Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 8 41 07 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen I. Schwerpunktpraxis für Drogenabhängige Facharzt mit Fachkunde Suchtmedizin, Facharzt mit Fachkunde Suchtmedizin möglichst Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung zur Eröffnung einer Schwerpunkt praxis für Drogenabhängige inkl. Methadonsubstitution in Lörrach gesucht. Fragen werden gerne unter der Telefonnummer (0 76 72) 6 00 entgegengenommen. Zeitpunkt: Zum 01. 01. 2008 oder später Chiffre-Nr. SP-LÖ-10/07 II. Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausarzt Stadtkreis Freiburg (örtliche BAG/ allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-1 Hausarzt Landkreis Lörrach (örtliche BAG/ internistischer Anteil) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-2 Hausarzt Landkreis Rottweil 78713 Schramberg (örtliche BAG/ allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: 02. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-3 Hausarzt Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-4 Hausarzt Landkreis Konstanz (örtliche BAG/ allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-5 Hausarzt Landkreis Waldshut (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 03. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-6 Hausarzt Landkreis Waldshut 79777 Ühlingen-Birkendorf (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-7 Hausarzt Landkreis Waldshut (örtliche BAG/ allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-8 Hausarzt Landkreis Waldshut 79809 Weilheim (örtliche BAG/ allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-9 Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77855 Achern (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-10 Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77933 Lahr (örtliche BAG/ internistischer Anteil) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-11 Frauenheilkunde Landkreis Konstanz (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 04. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-13 HNO-Heilkunde Landkreis BreisgauHochschwarzwald 78112 St. Georgen (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-14 HNO-Heilkunde Stadtkreis Freiburg 79104 Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-15 Nervenheilkunde Stadtkreis Freiburg 79098 Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 04. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-16 Nervenheilkunde Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-17 Ärztliche Psychotherapie – tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie – Landkreis Lörrach 79539 Lörrach (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-18 Bewerbungen nur durch Fach ärztinnen/-ärzte für Psycho therapeutische Medizin oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie möglich Ärztliche Psychotherapie – tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie – Landkreis Konstanz 78462 Konstanz (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 04. 2008 Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-19 Bewerbungen nur durch Fach ärztinnen/-ärzte für Psycho therapeutische Medizin oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie möglich ÄBW 10 • 2007 535 Bekanntmachungen Psychologische Psychotherapie – tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie – Stadtkreis Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007 Chiffre-Nr. 10/07-20 Nähere Informationen erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Telefon (07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt u. a.). Der formlosen schriftlichen Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des beruflichen Werdegangs beizufügen. Die Bewerbung ist bis zur jeweils genannten Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V) aufgenommenen Ärzte werden hiermit aufgefordert, sich bei Interesse ebenfalls zu bewerben. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. 536 Psychoonkologie IV: Das Rezidiv – die Metastase: Jetzt wird es ernst! Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 74 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig auch über Printmedien, CD-ROMs und Online-Fortbildung zu gestalten. Diese Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des Curriculums der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt. Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse. ÄBW 10 • 2007 Termin: Samstag, 20. Oktober 2007, 9.00–13.30 Uhr Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro (Anmeldungs-Nr. 15/2007) Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt. Homepage für den Arzt Zirka die Hälfte der erwachsenen Deutschen nutzt regelmäßig das Internet. Das gilt nicht nur für die jüngere Generation. Bei den 50 bis 59-Jährigen sind 60 Prozent der Frauen und zirka 75 Prozent der Männer regelmäßig im Internet, bei den 60 bis 69-Jährigen sind es 35 Prozent der Frauen und zirka 55 Prozent der Männer. Angesichts dieser Zahlen hat die Internetaktivität einer Praxis zunehmende Bedeutung. Es ist dabei nicht nur wichtig, überhaupt eine Homepage zu haben, sondern die formale Qualität und die inhaltlichen Angebote dieser Homepage werden zu Erfolgs kriterien der Praxis. Dazu muss die Homepage immer auf dem aktuellen Stand der für die Patienten wichtigen Informationen sein, wobei die Berufsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg beachtet werden muss. Dieses Seminar vermittelt die Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre Internetpräsentation selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 10. November 2007, 9.00–15.00 Uhr Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung) (Anmeldungs-Nr. 20/2007) Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 9 Fortbildungspunkten anerkannt. Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 24. November 2007, 9.00–18.00 Uhr Leitung: Frau Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro (Anmeldungs-Nr. 2007-2) Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 11 Fortbildungspunkten anerkannt. Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten bean- Bekanntmachungen tragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 11. Januar 2008, 9.00–17.45 Uhr Samstag, 12. Januar 2008, 9.00–17.30 Uhr Freitag, 25. Januar 2008, 9.00–16.05 Uhr Samstag, 26. Januar 2008, 9.00–16.00 Uhr Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) (Anmeldungs-Nr. 1/2008) Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 32 Fortbildungspunkten angemeldet. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist u. a. die Absol vierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 25. April 2008, 14.00–17.30 Uhr Samstag, 26. April 2008, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 27. April 2008, 9.00–15.00 Uhr Freitag, 30. Mai 2008, 14.00–18.15 Uhr Samstag, 31. Mai 2008, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 1. Juni 2008, 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 6/2008) Freitag, 4. Juli 2008, 14.00–17.30 Uhr Samstag, 5. Juli 2008, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 6. Juli 2008, 9.00–15.00 Uhr Freitag, 18. Juli 2008, 14.00–18.15 Uhr Samstag, 19. Juli 2008, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 20. Juli 2008, 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 7/2008) Freitag, 10. Oktober 2008, 14.00–17.30 Uhr Samstag, 11. Oktober 2008, 9.00–17.30 Uhr Sonntag,12. Oktober 2008, 9.00–15.00 Uhr Freitag, 24. Oktober 2008, 14.00–18.15 Uhr Samstag, 25. Oktober 2008, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 26. Oktober 2008, 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 8/2008) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Chefarzt am Kreiskrankenhaus Laupheim Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: je 350,– Euro Ort: Ärztehaus Reutlingen, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Die Veranstaltungen sind bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 40 Fortbildungspunkten angemeldet. Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16, Fax (0 71 21) 9 17-4 00, E-Mail: [email protected] Dermatologie Bodenseekreis Friedrichshafen Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. BO 64 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 71 00 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Ulm (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. UL 38 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis – Allgemeinmedizin) – Kreis Biberach Uttenweiler Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre-Nr. BC 81 Hausärztliche Praxis – Allgemeinmedizin) – Kreis Ravensburg Bad Waldsee Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. RV 77 Hausärztliche Praxis – Allgemeinmedizin – Kreis Tübingen Rottenburg Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2008 Chiffre-Nr. TÜ 36 Anästhesiologie Kreis Tübingen Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. TÜ 35 Innere Medizin – fachärztlich – Ulm (Stadt) Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. UL 37 Urologie Kreis Ravensburg Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. RV 76 Augenheilkunde Kreis Ravensburg Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre-Nr. RV 73 Augenheilkunde Kreis Sigmaringen Bad Saulgau Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2008 Chiffre-Nr. SI 65 Diagnostische Radiologie Reutlingen (Stadt) Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. RT 58 Chirurgie Stadtkreis Ulm Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 02. 01. 2008 Chiffre-Nr. UL 36 ÄBW 10 • 2007 537 Bekanntmachungen Neurologie und Psychiatrie Reutlingen Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. RT 59 Gynäkologie und Geburtshilfe Reutlingen (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2008 Chiffre-Nr. RT 60 Gynäkologie und Geburtshilfe Tübingen (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2008 Chiffre-Nr. TÜ 37 Orthopädie Ravensburg (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. RV 78 Korrektur der Ausschreibung RT 54 in der August-Ausgabe: Kinder- und Jugendheilkunde Reutlingen (Stadt) Statt: Übernahme eines Gemeinschaftspraxisanteils Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 02. 01. 2008 Chiffre-Nr. RT 54 Bitte beachten Sie, dass uns Bewerbungen für diesen Kassensitz (RT 54) bis spätestens 26. 10. 2007 vorliegen müssen! Nähere Informationen vorab erhalten Sie bei der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-2 39, Frau Kaupp. Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Chiffre-Nummer bis zum 20. 11. 2007 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirks direktion Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, einzureichen, die vollständigen Bewerbungsunterlagen können in Ausnahmefällen spätestens bis zum Tag der Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses nachgereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. Anzeige Impressum Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende), Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] Verlag und Anzeigenverwaltung: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. 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