haltungsformen in der ch-eierproduktion
Transcription
haltungsformen in der ch-eierproduktion
Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft 2.2 HALTUNGSFORMEN IN DER CH-EIERPRODUKTION 1. Haltungsformen der CH-Legehennen Grundsätzlich können die verschiedenen Haltungsformen der Schweizer Legehennen in folgende drei Kategorien unterteilt werden: Reine Bodenhaltung – ohne Aussenklimabereich ("Wintergarten") BTS*-Bodenhaltung – mit Aussenklimabereich ("Wintergarten") Freilandhaltung (mit Aussenklimabereich und Weideauslauf): nach RAUS*-Richtlinien (konventionelle Produktion) nach Bio-Richtlinien * Die Begriffe "BTS" und "RAUS" werden im nachfolgenden Text erläutert. Die drei Haltungsstufen – oder anders ausgedrückt: "Komfortstufen" – für die Legehennen sind schematisch in der Abbildung 1 dargestellt und werden nachfolgend genauer beschrieben. Abbildung 1: Schematische Darstellung der 3 Haltungsstufen "Bodenhaltung" (Minimalanforderungen nach Tierschutzverordnung), BTS-Bodenhaltung und Freilandhaltung (RAUS). 2. Bodenhaltung / BTS-Bodenhaltung In der Bodenhaltung können sich die Tiere frei im Stall bewegen. Meistens sind in den Schweizer Legehennen-Ställen sogenannte Volieren-Systeme installiert. Die Tiere können sich in den Ställen mit natürlichem Tageslicht auf mehreren Ebenen bewegen, scharren, staubbaden, fliegen, fressen, trinken und in geschützten Legenestern ihre Eier legen (siehe auch Abbildung 2). Alles, was die "Inneneinrichtung" des Stalles und die Platzverhältnisse anbelangt, wird durch die Schweizer Tierschutzverordnung – die weltweit strengste – geregelt. Die meisten Schweizer Legehennenhalter beteiligen sich zudem am BTS-Programm des Bundes (BTS = Besonders tierfreundliche Stallhaltung). Als wichtigste zusätzliche Anforderung steht hier den Hennen zusätzlich zum Stall ein Aussenklimabereich ("Wintergarten") zur Verfügung. Das ist ein gedeckter und eingestreuter Vorplatz, auf den die Tiere täglich nach Draussen gehen können, auch bei schlechtem Wetter. In der Schweiz profitieren rund 88% (Stand 2011) der Legehennen von den zusätzliches "Annehmlichkeiten" des BTS-Programmes. September 2013 Seite 1 (von 3) Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft 2.2 Haltungsformen CH-Eierproduktion Das BTS-Programm gehört in der Schweiz heute zum "Schweizer Standard", weshalb diese Eier meist als "Bodenhaltungseier" – ohne spezielle Auslobung des "Wintergarten-Auslaufs" – vermarktet werden. 3. Freilandhaltung (RAUS) Die Freilandhaltung unterscheidet sich zur Bodenhaltung bzw. zur BTS-Haltung hauptsächlich dadurch, dass die Hennen zusätzlich täglichen Zugang auf eine Weide haben. Die entsprechenden Anforderungen sind im RAUS-Programm (Regelmässiger Auslauf im Freien) des Bundes geregelt. Das heisst, die Hennen können nicht nur in den Wintergarten – dieser ist gemäss RAUSAnforderung ebenfalls Vorschrift – sondern zusätzlich auf die grüne Wiese, wo die Tiere sich frei bewegen. In der Regel steht jedem Huhn 2,5 m2 Weide zur Verfügung. Davon profitieren in der Schweiz rund 71% (Stand 2011) der Legenennen. Solche Eier können als "Freilandeier" vermarktet werden. 4. Bio-Freilandhaltung Die Bio-Legehennenhaltung entspricht grundsätzlich der Freilandhaltung (siehe oben). Die BioHaltungsanforderungen sind jedoch in mehreren Bereichen strenger als die konventionelle Freilandhaltung. So sind die Herdengrössen in der Regel kleiner und den Tieren steht mehr Platz im Stall und im Auslauf zur Verfügung (siehe Tabelle 1). Ein wichtiger Unterschied ist auch, dass Bio-Legehennen Futtermittel aus biologischem Anbau erhalten. Die Hennen stammen zudem von biologisch gehaltenen Elterntieren und sind in einer Bio-Brüterei geboren. Abbildung 2: Schematische Darstellung der Funktionsbereiche und Einrichtungen in einer Volierenhaltung für Legehennen. Seite 2 (von 3) Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft 2.2 Haltungsformen CH-Eierproduktion Tabelle 1: Übersicht über die Anforderungen der Bodenhaltung, Freilandhaltung und Bio-Haltung Anforderung Bodenhaltung (mit/ohne BTS) Maximale Anzahl Legehennen pro Betrieb 18'000 Legehennen Maximale Anzahl Legehennen pro Stall Freilandhaltung (BTS+RAUS) Bio-Haltung 18'000 Legehennen (gem. Höchstbestandesverordnung 4'000 Legehennen gem. BioSuisse gem. Höchstbestand (siehe oben) gem. Höchstbestand (siehe oben) 2'000 Legehennen gem. BioSuisse Maximale Anzahl Legehennen pro Herde nicht vorgeschrieben nicht vorgeschrieben in Volierenhaltung 500 Legehennen pro Herde gem. BioSuisse Anforderungen im Stall gemäss Tierschutzverordnung: gemäss Tierschutzverordnung: gemäss Tierschutzverodnung und Richtlinien Bio-Suisse: Tageslicht, Einstreu, Sitzstangen und Legenester Tageslicht, Einstreu, Sitzstangen und Legenester maximal ca. 10 Hennen pro m2 maximal ca. 10 Hennen pro m2 Bei BTS-Bodenhaltung mit Aussenklimabereich: Aussenklimabereich vorgeschrieben Aussenklimabereich vorgeschrieben Fläche Aussenklimaber eich: 43 m2 pro 1000 Hühner Fläche Aussenklimabereich: 43 m2 pro 1000 Hennen Fläche Aussenklimabereich: 100 m2 pro 1000 Hennen kein Weidezugang Weidezugang vorgeschrieben Weidezugang vorgeschrieben Weidefläche: i.d.R. mind. 2,5 m2 pro Huhn Weidefläche: mindestens 5 m2 Aussenklimabereich ("Wintergarten") Weidezugang (gem. Höchstbestandesverordnung Tageslicht, Einstreu, Sitzstangen und Legenester maximal 8 Hennen pro m2 im Stall, falls Aussenklimabereich ganztags zugänglich Futter Futterkomponenten aus konventionellem Anbau, ohne Gentechnik, ohne tierische Eiweisse Futterkomponenten aus konventionellem Anbau, ohne Gentechnik, ohne tierische Eiweisse Futterkomponenten aus biologischem Anbau, ohne Gentechnik, ohne tierische Eiweisse Herkunft und Aufzucht der Tiere Elterntiere in der Schweiz gehalten, Küken in der Schweiz geboren Elterntiere in der Schweiz gehalten, Küken in der Schweiz geboren Elterntiere auf Schweizer Bio-Betrieben gehalten, Küken in Schweizer BioBrütereien geboren Aufzucht auf konventionellen Aufzuchtbetrieben Aufzucht auf konventionellen Aufzuchtbetrieben Aufzucht auf Bio-Betrieben Spezielle Label-Anforderungen finden sich im Faktenblatt 3.9 des Aviforum. September 2013 Seite 3 (von 3)