haltungsformen in der ch-eierproduktion

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haltungsformen in der ch-eierproduktion
Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft
2.2
HALTUNGSFORMEN IN DER CH-EIERPRODUKTION
1.
Haltungsformen der CH-Legehennen
Grundsätzlich können die verschiedenen Haltungsformen der Schweizer Legehennen in folgende
drei Kategorien unterteilt werden:

Reine Bodenhaltung – ohne Aussenklimabereich ("Wintergarten")

BTS*-Bodenhaltung – mit Aussenklimabereich ("Wintergarten")

Freilandhaltung (mit Aussenklimabereich und Weideauslauf):
 nach RAUS*-Richtlinien (konventionelle Produktion)
 nach Bio-Richtlinien
* Die Begriffe "BTS" und "RAUS" werden im nachfolgenden Text erläutert.
Die drei Haltungsstufen – oder anders ausgedrückt: "Komfortstufen" – für die Legehennen sind
schematisch in der Abbildung 1 dargestellt und werden nachfolgend genauer beschrieben.
Abbildung 1: Schematische Darstellung der 3 Haltungsstufen "Bodenhaltung" (Minimalanforderungen nach Tierschutzverordnung), BTS-Bodenhaltung und Freilandhaltung (RAUS).
2.
Bodenhaltung / BTS-Bodenhaltung
In der Bodenhaltung können sich die Tiere frei im Stall bewegen. Meistens sind in den Schweizer
Legehennen-Ställen sogenannte Volieren-Systeme installiert. Die Tiere können sich in den Ställen
mit natürlichem Tageslicht auf mehreren Ebenen bewegen, scharren, staubbaden, fliegen, fressen,
trinken und in geschützten Legenestern ihre Eier legen (siehe auch Abbildung 2).
Alles, was die "Inneneinrichtung" des Stalles und die Platzverhältnisse anbelangt, wird durch die
Schweizer Tierschutzverordnung – die weltweit strengste – geregelt.
Die meisten Schweizer Legehennenhalter beteiligen sich zudem am BTS-Programm des Bundes
(BTS = Besonders tierfreundliche Stallhaltung). Als wichtigste zusätzliche Anforderung steht hier
den Hennen zusätzlich zum Stall ein Aussenklimabereich ("Wintergarten") zur Verfügung. Das ist
ein gedeckter und eingestreuter Vorplatz, auf den die Tiere täglich nach Draussen gehen können,
auch bei schlechtem Wetter. In der Schweiz profitieren rund 88% (Stand 2011) der Legehennen
von den zusätzliches "Annehmlichkeiten" des BTS-Programmes.
September 2013
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Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft
2.2 Haltungsformen CH-Eierproduktion
Das BTS-Programm gehört in der Schweiz heute zum "Schweizer Standard", weshalb diese Eier
meist als "Bodenhaltungseier" – ohne spezielle Auslobung des "Wintergarten-Auslaufs" –
vermarktet werden.
3.
Freilandhaltung (RAUS)
Die Freilandhaltung unterscheidet sich zur Bodenhaltung bzw. zur BTS-Haltung hauptsächlich
dadurch, dass die Hennen zusätzlich täglichen Zugang auf eine Weide haben. Die entsprechenden
Anforderungen sind im RAUS-Programm (Regelmässiger Auslauf im Freien) des Bundes geregelt.
Das heisst, die Hennen können nicht nur in den Wintergarten – dieser ist gemäss RAUSAnforderung ebenfalls Vorschrift – sondern zusätzlich auf die grüne Wiese, wo die Tiere sich frei
bewegen. In der Regel steht jedem Huhn 2,5 m2 Weide zur Verfügung. Davon profitieren in der
Schweiz rund 71% (Stand 2011) der Legenennen. Solche Eier können als "Freilandeier" vermarktet
werden.
4.
Bio-Freilandhaltung
Die Bio-Legehennenhaltung entspricht grundsätzlich der Freilandhaltung (siehe oben). Die BioHaltungsanforderungen sind jedoch in mehreren Bereichen strenger als die konventionelle
Freilandhaltung. So sind die Herdengrössen in der Regel kleiner und den Tieren steht mehr Platz
im Stall und im Auslauf zur Verfügung (siehe Tabelle 1). Ein wichtiger Unterschied ist auch, dass
Bio-Legehennen Futtermittel aus biologischem Anbau erhalten. Die Hennen stammen zudem von
biologisch gehaltenen Elterntieren und sind in einer Bio-Brüterei geboren.
Abbildung 2: Schematische Darstellung der Funktionsbereiche und Einrichtungen in einer
Volierenhaltung für Legehennen.
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2.2 Haltungsformen CH-Eierproduktion
Tabelle 1: Übersicht über die Anforderungen der Bodenhaltung, Freilandhaltung und Bio-Haltung
Anforderung
Bodenhaltung
(mit/ohne BTS)
Maximale Anzahl
Legehennen pro
Betrieb
 18'000 Legehennen
Maximale Anzahl
Legehennen pro Stall
Freilandhaltung
(BTS+RAUS)
Bio-Haltung
 18'000 Legehennen
(gem. Höchstbestandesverordnung
 4'000 Legehennen
gem. BioSuisse
 gem. Höchstbestand
(siehe oben)
 gem. Höchstbestand
(siehe oben)
 2'000 Legehennen
gem. BioSuisse
Maximale Anzahl
Legehennen pro
Herde
 nicht vorgeschrieben
 nicht vorgeschrieben
 in Volierenhaltung 500
Legehennen pro Herde
gem. BioSuisse
Anforderungen
im Stall
gemäss Tierschutzverordnung:
gemäss Tierschutzverordnung:
gemäss Tierschutzverodnung
und Richtlinien Bio-Suisse:
 Tageslicht, Einstreu,
Sitzstangen und Legenester
 Tageslicht, Einstreu,
Sitzstangen und Legenester
 maximal ca. 10 Hennen
pro m2
 maximal ca. 10 Hennen
pro m2
 Bei BTS-Bodenhaltung mit
Aussenklimabereich:
 Aussenklimabereich
vorgeschrieben
 Aussenklimabereich
vorgeschrieben
 Fläche Aussenklimaber eich:
43 m2 pro 1000 Hühner
 Fläche Aussenklimabereich:
43 m2 pro 1000 Hennen
 Fläche Aussenklimabereich:
100 m2 pro 1000 Hennen
 kein Weidezugang
 Weidezugang
vorgeschrieben
 Weidezugang
vorgeschrieben
 Weidefläche: i.d.R. mind. 2,5
m2 pro Huhn
 Weidefläche: mindestens 5
m2
Aussenklimabereich
("Wintergarten")
Weidezugang
(gem. Höchstbestandesverordnung
 Tageslicht, Einstreu,
Sitzstangen und Legenester
 maximal 8 Hennen
pro m2 im Stall, falls Aussenklimabereich ganztags
zugänglich
Futter
 Futterkomponenten aus
konventionellem Anbau,
ohne Gentechnik, ohne
tierische Eiweisse
 Futterkomponenten aus
konventionellem Anbau,
ohne Gentechnik, ohne
tierische Eiweisse
 Futterkomponenten aus
biologischem Anbau, ohne
Gentechnik, ohne tierische
Eiweisse
Herkunft und
Aufzucht der Tiere
 Elterntiere in der Schweiz
gehalten, Küken in der
Schweiz geboren
 Elterntiere in der Schweiz
gehalten, Küken in der
Schweiz geboren
 Elterntiere auf Schweizer
Bio-Betrieben gehalten,
Küken in Schweizer BioBrütereien geboren
 Aufzucht auf konventionellen
Aufzuchtbetrieben
 Aufzucht auf konventionellen
Aufzuchtbetrieben
 Aufzucht auf Bio-Betrieben
Spezielle Label-Anforderungen finden sich im Faktenblatt 3.9 des Aviforum.
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